G:\FEYERABEND\PM\FAX-SERV\AKTUELLE7.0 - Wassersport-Pool

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G:\FEYERABEND\PM\FAX-SERV\AKTUELLE7.0 - Wassersport-Pool
@@FBCREATE 5695, Wassersport in Italien – Küste
Geschäftsstelle:
Telefon
Telefax
(0 40) 6 32 00 90
(0 40) 63 20 09 28
Gründgensstraße 18
D-22309 Hamburg
KREUZER-ABTEILUNG
DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES E.V.
Sie haben den KA-FAX-SERVICE (0 40) 63 27 38 73 unter der Endnummer 5695 angewählt bzw. das entsprechende
Dokument unserer Web-Page www.kreuzer-abteilung.org
Wassersport in Italien - Küste
© 2005 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes
Allgemeines
Alljährlich besuchen rund 20 Millionen Touristen Italien.
8500 Kilometer Mittelmeerküste verheißen permanente
Urlaubsstimmung bei einer Gesamtfläche von 301 302
km². Ein Drittel davon sowie die Hälfte seiner 8500 Kilometer langen Küste entfallen auf die Inseln.
Umschlossen vom Ligurischen Meer, Tyrrhenischen
Meer, Ionischen Meer und Adriatischen Meer ist Italien
vornehmlichein Berg-land mit 58 Millionen Einwohnern.
Außer den großen Inseln Sardinien und Sizilien gehören
zahlreiche kleinere Inseln und Inselgruppen zu Italien; die
bedeutendsten sind der Toskanische Archipel mit der Insel Elba, die Isole Pontine westlich von Napoli, Isole
Eolie und die Isole Egadi nördlich und westlich von Sizilien sowie Isola di Pantelleria.
Die beste Reisezeit liegt zwischen Mai und September.
Feiertage: 1. und 6. Januar, Ostermontag, 25. April,
1. Mai, 15. August (Ferragosta), 1. November, 8., 25. und
26. Dezember.
Mitteleuropäische Zeit: Von Ende März bis Ende Oktober ist Sommerzeit = MEZ + 1 Stunde. Es besteht kein
Zeitunterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien.
Öffnungszeiten der Banken:
Montags bis donnerstags:
08.30 bis 13.30 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr
Freitags:
08.30 bis 13.30 Uhr und 14.45 bis 15.45 Uhr
Öffnungszeiten der Geschäfte:
werktags:
08.30 bis 12.30 Uhr und 15.30 bis 19.30 Uhr.
In Süditalien verschieben sich die Zeiten meist eine halbe
Stunde nach hinten
Die Versorgung mit frischen Lebensmitteln und Getränken bereitet keine Schwierigkeiten, jedoch kann es auf
kleinen Inseln, die auf Wasserversorgung durch Tankschiffe angewiesen sind, zu einer vorübergehenden
Wasserknappheit kommen. Der Bezug zollfreier Waren
ist nicht mehr möglich.
Telefonieren: Die Vorwahlnummer von Italien nach
Deutschland: 00 49, dann die deutsche Ortskennziffer,
ohne die 0, und die Teilnehmernummer
Einreiseformalitäten/Bootsdokumente
Bei Einreise in italienische Hoheitsgewässer erfogt die
Aktualisiert: 04. August 2005
Deklaration beim Hafenamt (Capitaneria di porto).
Als Bootsdokument für Boote < 15 Meter genügt der Internationale Bootsschein für Wassersportler (IBS*), der
vom Deutschen Segler-Verband, Gründgensstra-ße 18,
22309 Hamburg, Telefon: 0 40-6 32 00 90, Telefax: 0 4063 20 09 28, ausgestellt wird.
Für jedes Crewmitglied ist ein Personalausweis oder
Reisepass erforderlich, eine Crewliste mit Geburtsdaten,
Adressen und Passnummern vereinfacht die Anmeldung.
Für Boote mit Motorleistung von mehr als drei italienischen Steuer-PS (etwa 5 DIN-PS) ist eine für Italien gültige Wassersport-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Die Mindestdeckungssumme von derzeit
1,5 Millionen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften.
Als Versicherungsnachweis für Ausländer dient die
“Blaue Karte“ (Certificato di Assicurazione), die von der
Versicherung in italienischer Sprache kostenlos ausgestellt wird. Allgemein wird der Abschluss mindestens einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthalts
empfohlen.
Tiere an Bord
Neuer EU-Heimtierpass seit Juli 2004!
Seit dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen
und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm
11784 oder 11785) oder - übergangsweise noch bis zum
Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein.
Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Die letzte Impfung darf mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise
stattgefunden haben. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen
werden.
Ausrüstungsvorschriften
Entsprechend Artikel 20/3 des Gesetzes "Regolamento
di sicurezza per la navigazione da diporto" vom 15.9.1977
unterliegen unter italienischer Flagge fahrende Wassersportfahrzeuge innerhalb italienischer Hoheitsgewässer
einer Sicherheitsausrüstungspflicht. Im Ausland regis-
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trierte Wassersportfahrzeuge müssen den Ausrü-stungsbestimmungen des Heimatlandes entsprechen:
Ministero degli Affari Esteri: Nota verbale Nr. 073/21024,
5.11.1990.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen für Wassersportfahrzeuge keine gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften. Auf Empfehlung der Wassersportorganisationen sollten Bootsführer folgende Mindestausrüstung
an Bord ihres Bootes mitführen:
- eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person;
- ein oder mehrere Feuerlöscher (je nach Bootsgröße)
der Brandklassen A B C E;
- Pyrotechnische Signalmittel, wie Handfackeln (rot)
oder Signalpistole mit Patronen (Fallschirm rot);
- eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien;
- ein Erste-Hilfe-Set.
Inhabern des "Internationalen Bootsschein für Wassersportfahrzeuge" wird, auf Wunsch, eine entsprechende
Bescheinigung für die italienischen Behörden durch den
DSV ausgestellt.
Signalwaffe und -munition kann als Bestandteil der Sicherheitsausrüstung - an Bord unter Verschluss - mitgeführt werden.
Steuerliche Vorschriften für Wassersportler im Gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt
Mit der Einführung des Gemeinsamen Europäischen
Binnenmarktes (EU) am 1. Januar 1993 sind für Reisende die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten
der EU weggefallen.
Die Seegrenzen der Mitgliedsstaaten sind durch die
EU zu Außengrenzen der Gemeinschaft geworden.
Diese Außengrenzen unterliegen einer verstärkten
Überwachung.
Jedes Fahrzeug, das die Außengrenzen passiert, kann
durch Behördenfahrzeuge (z. B. Zoll) kontrolliert werden. Dies heißt nicht automatisch, dass kontrollierte
Fahrzeuge des Schmuggels verdächtigt werden. Um
die Außengrenzen wirksam überwachen zu können, ist
bei Kontrollen die Unterstützung und Kooperation der
Besatzungen erforderlich.
EU-Bürger können ihr Boot, das seinen Ursprung in der
Gemeinschaft hat, innerhalb der EU nur benutzen, sofern die Mehrwertsteuer (MwSt) bzw. bei Booten aus
Drittländern die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet worden
ist oder das Boot steuerlich so behandelt wird, „als sei
sie entrichtet worden“. Mit „als sei sie entrichtet worden“ ist gemeint:
– Ein nachweislich in der EU gebautes Boot wurde vor
dem 1. Januar 1985 erstmals in Betrieb genommen und
hat seinen Liegeplatz am 31. Dezember 1992 innerhalb
eines Landes der Gemeinschaft gehabt; oder
– der Betrag der zu entrichtenden MwSt. bzw. Einfuhrumsatzsteuer ist geringfügig oder
– das Boot wurde nach einem speziellen Verfahren
eingeführt (z. B. bei Wechsel des Wohnsitzes).
Boote, die unter diese Regeln fallen, können innerhalb
der EU frei bewegt werden, unabhängig vom Wohnsitz
des Eigners.
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden.
Boots-Sondertransporte in Italien bei Überbreite
und/oder Gewichtsüberschreitung
Die Verkehrsbestimmungen in Europa schreiben für
Bootstrailergespanne auf Landstraßen und Autobahnen bestimmte Tempolimits und zulässige Höchstmaße vor. Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Zugfahrzeuge und mitgeführte
Bootsanhänger folgende Höchstmaße nicht überschreiten: Länge 18 Meter - Breite 2,55 Meter.
Jede überstehende Fahrzeugladung ist mit einer Warntafel zu kennzeichnen, auch dann, wenn sie weniger
als einen Meter übersteht. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit refelektie-rendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass
sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel
muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot/weiß
straffiert sein. Wird eines dieser zulässigen Höchstmaße überschritten, so ist für den Transport bei der zuständigen Autobahnbehörde oder beim Straßenamt der
beabsichtigten Transportstrecke eine Sondergenehmingung zu beantragen. Für Fahrzeuge, deren Ladung eine Breite von 3,00 Metern übersteigt, muss
zusätzlichPolizeibegleitung angefordert werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, den Bootstransport
durch eine internationale Spedition durchführen zu lassen.
Die erforderliche Sondergenehmigung für die Benutzung der italienischen Autobahnen mit Transporten mit
Übermaßen (ab 3 m Breite) ist bei den zuständigen
Autobahngesellschaften zu beantragen, die für eine
Sammelgenehmigung in ganz Italien zuständig sind.
Es werden für die Erteilung der Fahrerlaubnis folgende
Angaben benötigt:
– Angaben zum Zugfahrzeug und Anhänger oder
LKW
– Kopie des Kfz-Zulassungsscheins
– Anschrift des Besitzers des Fahrzeugsgespanns
oder des Lkws- mit Telefonnummer
– Angaben der tatsächlichen Maße und Gewicht
– Bescheinigung über das Gewicht des Gespanns
– Datum der vorgesehenen zubefahrenden Strecke,
evtl. das Datum des Rücktransports.
Grenzübergang Chiasso:
Societa Autostrade, Direzione II Tronco, Uff. Trasporti
Speciali, Casella Postale 26, Via della Polveriera 9,
I-20026 Novate Milanese, Telefon: 0 03 92-352 02 01
Grenzübergang Brenner:
Autostrada del Brennero, Uff. Trasporti Speciali, Via
Berlino 10, I-38100 Trento, Telefon: 0 03 94 61-21 2611
Grenzübergang Coccau/Tarvisio:
Autovie Venete S.p.A., Uff. Trasporti Speciali, Casello
Autostradale Palmanova, I-33150 Bagnaria Arsa,
Telefon: 0 03 94 32–92 5111
Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung der italienischen Staatsstraßen mit Transporten mit Übermaßen sind bei der Straßenverkehrsbehörde (A.N.A.S.)
der jeweiligen Provinz zu beantragen, in der die Fahrt
des Transportes beginnt.
Für die Strecke von der Grenze Coccau - Tarvisio nach
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Lignano:
A.N.A.S. – Uff. Trasporti Speciali, Via Fabio Savero 54,
I-34100 Triest
Strecke Pisa-Livorno - Piombino und Firenze - Siena Grosseto – Porto S. Stefano:
A.N.A.S. – Compartimento viabilita’ Toscana, Uff. Trasporti Speciali, Viale dei Mille 36, I-50100 Firenze
Strecke Rom - Latina – Terracina – Gaeta und Rom –
Anzio und Rom – Fiumicino:
A.N.A.S. - Compartimento viabilita’ Lazio, Uff. Trasporti
Speciali, Via Monzambano 10, I-00180 Roma
Schiffs-/Fährverbindungen innerhalb des Landes
Zahlreiche Fährdienste verbinden die Häfen Italiens untereinander.
Hier einige Verbindungen:
Civitavecchia
– Cagliari
Genua
– Palermo
Genua
– Porto Forres
Genua
– Olbia
Neapel
– Cagliari
Neapel
– Palermo
Neapel
– Ischia
Neapel
– Capri
(nur Personenverkehr)
Piombino
– Portoferraio (Elba)
Reggio di Calabria – Messina
Villa San Giovanni – Messina
Nähere Auskünfte geben die Fremdenverkehrsämter.
Die italienische Küste mit Wetterverhältnissen
Die Küste ist vorwiegend gebirgig mit steilen und felsigen Hängen. Ausschließlich in den großen Flussmündungen wie Arno, Tevere (Tiber) und Po ist die Küste
niedrig und sandig, vielfach auch sumpfig.
Gute Landmarken sind die Leuchttürme, die an wichtigen Küstenpunkten und Klippen stehen, und die alten
Wachtürme, die man überall an den Küsten findet.
Weit sichtbar sind neuerdings allerdings auch die großen Hotelburgen in den Häfen. Es gilt das IALA-Betonnungssystem A.
Tiefdruckzentren in den Seegbieten rund um Italien sorgen das ganze Jahr für unbeständige Winde, wobei die
nördlichen Komponenten überwiegen.
Windstille und Schwachwind (0 bis 3 Bft.) ist die häufigste Windstärke-Gruppe.
Mäßige Winde (4 bis 5 Bft.) wehen im Jahresmittel mit
19 % bis 26 % und im Winter häufiger als im Sommer.
Starkwind (6 bis 7 Bft.) ist schon seltener. Im Sommer
kommt er meist zu 2 bis 3% vor, in windreichen Seegebieten vor Sardinien bis zu 6 bis 8%; im Winterhalbjahr kann die Zahl auf 15 bis 17% steigen.
Stürme (8 bis 9 Bft.) sind relativ selten, kommen aber in
allen Jahreszeiten mit 0,1 bis 0,9% vor. Im Winternimmt die Häufigkeit auf 3 bis 4% zu.
Schwere Stürme und Orkane (10 bis 12 Bft.) herrschen
westlich von Sardinien im Dezember bis zu 13,3%.
Dieses Gebiet ähnelt im Winter der Nordsee vor Westjütland.
Beim Mistral ziehen kalte Luftmassen über den Nordwesten Frankreichs nach Süden und erreichen auf
zwei Wegen den Golf du Lion und ziehen bis zum Golf-
von Genua. Erste Anzeichen in Küstennähe der oftüberfallartig mit 8 bis 10 Bft. einsetzenden Böenwalzen
sind - bei wolkenlosem Himmelmit guter Fernsicht aufziehender Cirrus. Die kalte trockene Luft, der Mistral, zieht weiter über das warme Wasser des Mittelmeeres und nimmt dabei zunehmend Feuchtigkeit auf.
Dies führt auf offener See zusätzlich zur Windstärke
häufig zu Regenfällen und Gewitter.
Westküste mit Golf von Genua:
Im Golf von Genua bestimmen häufige Tiefs den Wind,
er weht meist aus unterschiedlichen Richtungen, in
den Sommermonaten überwiegend aus Nordosten, der
dann aus Südwest an Häufigkeit zunimmt.
An der Westküste Italiens werden im Sommer die Ostwinde seltener, und der Wind dreht dann häufiger auf
West bis Nord. Sie gehört zu den windschwächsten
Seegebieten.
An der Westküste von Sardinien muss man vorwiegend mit nordwestlichen Winden, dem Mistral, rechnen.
Ionisches Meer:
Im Ionischen Meer weht der Wind in der Regel aus
West Nord im Jahresmittel. Hier kommen ein Drittel
der Stürme aus südlichen Richtungen und treten in Verbindung mit dem Scirocco auf. Der Scirocco setzt,
anders als die Bora, allmählich ein.
Eine Scirocco-Periode dauert im Mittel 30 Stunden,
maximal 6 Tage.
Adria:
Die Adria ist von Gebirgen eingerahmt, und der Wind
weht vorherrschend aus südost- oder nordwestlichen
Richtungen. Windstille kommt in der Adria zu 7 bis 9%
vor, im Sommer mit 10 bis 14%.Von großer Bedeutung
ist der Nordost-Wind (Bora), der vor der östlichen Adriaküste auftritt und dort plötzlich in Orkanböenstärke einsetzt. Eine Bora-Periode kann im Mittel 40 Stunden,
aber auch 5 Tage dauern.
Der Libeccio, ein milder feuchter SW-Wind, kommt an
der Adria seltener vor und ist nie von langer Dauer.
Die Straße von Bonifacio zwischen Korsika und Sardinien ist ein mit Felsen und Inselchen durchsetzter
Wasserweg. Die Fahrt durch die entsprechenden Kanäle ist allerdings nicht zu schwierig.
In der Straße von Messina ist die Hauptwindrichtung
Nord oder Süd. Mögliche Windrichtungen sind südlich
der Straße aus Süd bis Südost, und nördlich der Straße kann der Wind dann abrupt auf Nordwest drehen,
was in Verbindung mit den Gezeitenströmen eine Reihe Verwirbelungen zwischen Punta San Raineri und
Punta Secca hervorruft und für schwachmotorisierte
Sportboote unangenehm werden kann. Die Fahrtdurch
die Meerenge zwischen Sizilien und dem Festland sollte so geplant werden, dass die Tide mitläuft.
Gezeitenstrom
Der Gezeitenstrom tritt im westlichen Mittelmeer und
in der Adria kaum in Erscheinung. Lediglich dicht unter
Land und in Durchfahrten macht er sich stärker bemerkbar. An wenigen Orten, wie der Straße von Messina und in der Einfahrt nach Venedig, ist der Gezei-
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tenstrom bemerkbar. Zu beachten sind die vom Wind
erzeugten Strömungen, deren Richtung und Stärke von
der Wetterlage abhängt.
Sperrgebiete
In den italienischen Hoheitsgewässern (12 Seemeilen)
gibt es eine Reihe von Sperrgebieten, die von Bootengar nicht oder nur in Notfällen befahren werden dürfen.
Hierzu gehören z. B. militärische Sperrgebiete, Küstenstreifen um Inseln, auf denen sich Gefängnisse
befinden oder Schießgebiete. Die Lage und Ausdehnung der einzelnen Gebiete sind den deutschen Seekarten zu entnehmen, in die der Kennbuchstabe und
die jeweilige Nummer aufgenommen sind. Die Ankündigungen über beabsichtigte Übungen in allen Gebieten
erfolgen zuerst als nautische Warnnachrichten über
die Küstenfunkstellen. Auskünfte erteilen auch die Hafenbehörden.
Es ist jedoch stets damit zu rechnen, dass außer in
den eingetragenen auch in anderen Gebieten geübt
wird. Bei Beobachtung von übenden Kriegsschiffen ist
daher stets Vorsicht geboten.
Fischerei
Die Fischereifahrzeuge sind bis zu 10 Seemeilen vor
der Küste in großer Anzahl anzutreffen. Der Thunfischfang wird überwiegend im Sommerhalbjahr betrieben
und erreicht im Mai und Juni seinen Höhepunkt. Einige
Netze bleiben das ganze Jahr über liegen, ihre Lage ist
nicht in den Seekarten eingetragen.
Die Kennzeichnungen der Thunfischnetze erfolgendurch ein Boot oder Floß, das nahe des äußeren Netzendes verankert ist und zeigt
bei Tage: einen roten Ball über einem weißen Ball
bei Nacht: ein rotes Licht über einem weißen Licht.
Die Höhe des Balls oder Lichtes beträgt mindestens
5 Meter, der Abstand der beiden Bälle oder Lichter voneinander mindestens 2 Meter bei einer Tragweite von 2
Seemeilen. Netze, die sich nicht mehr als 300 Meter
seewärts erstrecken, brauchen nicht bezeichnet werden. Bei schlechtem Wetter muss damit gerechnet
werden, dass die Bezeichnung der Netze nicht ausliegt.
Bohr- und Förderanlagen
sind besonders im Adriatischen Meer anzutreffen. In
der Nähe dieser Anlagen sollten alle Fahrzeuge mitbesonderer Vorsicht navigieren und einem Mindestabstand von 500 Meter einhalten.
Winterliegeplätze
Folgende Häfen werden zum Überwintern häufig benutzt: Cala Galera, Porto Cervo, Porto Ercele, Fiumicino, Santa Margherita Ligure, Portoferrario, Porto
Quatu/Sardinien, Portorosa/Sizilien.
Generelle Anmerkungen zu den Häfen
Warnung: In den Einfahrten zahlreicher italienischer
Häfen ragen die Unterwassersteinschüttungen der
Molenköpfeoft ein beträchtliches Stück vor, daher wird
dringend davon abgeraten, die Köpfe in dichtem Abstand zu passieren.
Das Festmachen in Häfen erfolgt meistens mit Buganker und Heck zum Kai, deshalb sollte man ein eigenes
Ankergeschirr besitzen.
Elektrizität: In vielen Häfen findet man unterschiedliche
Steckeranschlüsse, deshalb ist es ratsam, die erforderlichen Adapter mitzuführen.
Trinkwasser: Nicht aus jedem Wasserhahn fließt Trinkwasser! Die Abgabe von Trinkwasser ist reglementiert.
Mittlere Entfernungen einiger Häfen
Westküste – Tyrrhenisches Meer
von: San Remo nach Genova
61 Seemeilen
Genova nach La Spezia
51 Seemeilen
Livorno nach Olbia/Sardinien
162 Seemeilen
Olbia nach Cagliari/Sardinien
152 Seemeilen
Cagliari nach Trapani/Sizilien
173 Seemeilen
Trapani nach Messina
167 Seemeilen
Livorno nach Piombino
42 Seemeilen
Piombino nach Chivitavecchia
76 Seemeilen
Civitavecchia nach Napoli
148 Seemeilen
Napoli nach Salerno
40 Seemeilen
Salerno nach Palermo/Sizilien 165 Seemeilen
Palermo nach Messina
118 Seemeilen
Messina nach Catania
49 Seemeilen
Ostküste – Adriatisches Meer, Ionisches Meer
von: Trieste nach Venezia
62 Seemeilen
Venezia nach Ancona
121 Seemeilen
Ancona nach Pesara
33 Seemeilen
Pesara nach Termoli
44 Seemeilen
Termoli nach Manfredonia
84 Seemeilen
Manfredonia nach Bari
53 Seemeilen
Bari nach Brindisi
99 Seemeilen
Brindisi nach Otranto
45 Seemeilen
Otranto nach Crotone
83 Seemeilen
Crotone nach Messina
135 Seemeilen
Treibstoff
DasTanken von Treibstoff macht in Italien allgemeinkeine Schwierigkeiten. In allen größeren Häfen gibt es
Wassertankstellen für Diesel und Benzin oder die
Straßentankstellen befinden sich in unmittelbarer Hafennähe. Tanken von zollfreiem Treibstoff ist in Italien für
Yachten nicht möglich. Mit Kreditkarten kann nur selten bezahlt werden. Benzingutscheine werden an
Tankstellen nicht angenommen.
Verchartern
Es dürfen nur Boote unter italienischer Flagge verchartert werden. Eine kommerzielle Nutzung ausländischer
Yachten sowie der Verleih und die Vermietung sind verboten. Einschränkungen bei privatem Crewwechsel
sind nicht bekannt.
Sollten Sie selbst chartern wollen, beachten Sie unsere Broschüre „Chartern – aber richtig!“
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Fischen und Tauchen
Fischen und Tauchen sind in italienischen Gewässern
strengen Bestimmungen unterworfen und Verströße
ziehen empfindliche Strafen nach sich. In der Regel
sind bis 15 Kilogramm, in Sardinien bis zu 10 Kilogramm Fisch pro Tag und Fang erlaubt. Der Ge-brauch
von Harpunen ist nur Personen gestattet, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist jegliches Tauchen und
Fischen verboten. Unterwassertätigkei-ten müssen
durch eine Boje oder durch die Flagge V (weiße Flagge
mit rotem Diagonalkreuz) des Internati-onalen Signalbuches gekennzeichnet sein und dürfen 50 Meter im
Umkreis des Bootes ausgeübt werden.
In einigen Gebieten Italiens und Sardinien ist Tauchen
mit Sauerstoffgeräten streng verboten.
Segelsurfen
Das Surfbrett wird in Italien als Sportgerät eingestuft.
Der Sport ist generell bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Man sollte allerdings Erkundigungen beim Hafenmeister vor Einsetzen des Surfbrettes über das Revier einholen. Surfer sind verpflichtet, Rettungswesten
zu tragen.
Führerscheine
Bootsführer ausländischer Wassersportfahrzeugemüssen im Besitz des amtlichen Führerscheins sein,
der in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist. Somit müssen deutsche
Wassersportler im Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins-See sein, sofern das Boot eine Motorisierung mit einer Leistung von mehr als 5 PS = 3,68 kW
an der Propellerwelle hat.
Charterfirmen verlangen unter Umständen die Vorlage
eines Segelführerscheins BR oder BK des DSV oder
den Sportseeschifferschein, um aus versicherungstechnischen Gründen sicherzustellen, dass der Charterer in der Lage ist, ein Segelboot nautisch und seemännisch zu führen.
Wenn eine Seefunkstelle an Bord ist, ist das Sprechfunkzeugnis erforderlich.
Seenotfunk
Seenotleitstelle
Comando Generale delle Capitaniere di Porto Guardia
Costiera
Vale dell’ Arte 16, 00144 Roma, Italy
Telefon:
0039 06 592 35 69, 592 41 45
Telefax:
0039 06 592 27 37, 592 47 93
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.guardiacostiera.it
Bari (MRCC)
Telefon:
0039 080 534 15 71, 40 33, 10 53
Telefax:
0039 080 534 21 45
Roma (MRCC)
Telefon:
0039 06 592 35 69/41 45/45 27/46 97
Telefax:
0039 06 592 27 37/47 93
E-Mail:
[email protected]
Ancona (MRSC)
Telefon:
0039 071 22 75 81, 071 536 57
Telefax:
0039 071 553 93
E-Mail:
[email protected]
Bari (MRSC)
Telefon:
0039 080 521 68 60, 52 05 11, 52 05 67
Telefax:
0039 080 521 17 26
E-Mail:
[email protected]
Cagliari (MRSC)
Telefon:
0039 070 60 51 71, 65 82 25,
Telefax:
0039 070 60 51 72 18
E-Mail:
[email protected]
Catani (MRSC)
Telefon:
0039 095 53 88 88, 747 41 11/ 43 19
Telefax:
0039 095 53 39 62, 53 20 22
E-Mail:
[email protected]
Genova (MRSC)
Telefon:
0039 010 241 22 22, 277 73 87/88
Telefax:
0039 010 26 10 64
E-Mail:
[email protected]
Livorno (MRSC)
Telefon:
0039 058 689 44 93, 689 33 62,
0039 058 682 60 11
Telefax:
0039 058 682 60 90
E-Mail:
[email protected]
Napoli (MRSC)
Telefon:
0039 081 553 60 17, 244 51 11/53 08
Telefax:
0039 081 244 53 47, 251 04 12
E-Mail:
[email protected]
Palermo (MRSC)
Telefon:
0039 091 33 15 38, 60 43 11, 32 72 13
Telefax:
0039 091 32 55 19
E-Mail:
[email protected]
Ravenna (MRSC)
Telefon:
0039 054 445 32 26, 444 30 11,
0039 054 445 42 77
Telefax:
0039 054 444 74 98
E-Mail:
[email protected]
Reggio Calabria (MRSC)
Telefon:
0039 096 565 61, 565 00 92, 565 62 68
Telefax:
0039 096 565 63 33
E-Mail:
[email protected]
Trieste (MRSC)
Telefon:
0039 040 67 66 11/12/13, 67 66 70
Telefax:
0039 040 67 66 27
E-Mail:
[email protected]
Venezia (MRSC)
Telefon:
0039 041 240 57 11, 240 58 50,
0039 041 240 58 00, 240 57 45
Telefax:
0039 041 240 57 30, 240 58 54
E-Mail:
[email protected]
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Funkgeräte
Genehmigte Seefunkstellen gehören zur allgemeinen
Sicherheitsausrüstung und unterliegen keiner besonderen Vorschrift.
CB-Sprechfunkgeräte dürfen ohne italienische Genehmigung nicht betrieben werden.
Anträge sind zu richten an: Amministrazione delle Poste e delle Telecommunicazione, Direzione Centra-le
Servizi Radioelletrici, Divisione VI, Viale Europa, I00100 Roma.
D 665
D 663
D 662
D 661
D 604
D 603
D 602
D 601
D 1078
D 1077
Wetterberichte
Eine Zusammenstellung der möglichen Seewetterberihte und Frequenzen finden Sie im „Jachtfunkdienst
Mittelmeer“ des Bundesamtes für Seeschiffahrt und
Hydrographie (BSH Nr. 2159), der jährlich neu erscheint.
Gebiete: M3 Ligurisches Meer, M4 Westlich KorsikaSardinien, M5 Thyrrhenisches Meer, M6 Adria, M7
Ionisches Meer
Diplomatische Vertretungen im Reiseland
Rom - Deutsche Botschaft
Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Rom/Italien
Telefon:
0039-06-49 21 31
Telefax:
0039-06-49 21 33 19
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.rom.diplo.de
Deutsche Welle (DW)
Frequenz: 6075, 9545, 13780 kHz in deutscher Sprache, Sendezeit: ca. 0755 MESZ (UTC = 0555) ca.1655
MEZ , 1755 MESZ (UTC = 1555) Uhr Seewetterbericht,
(ausführliche Wetterlage, Vorhersage für 24 Stunden,
ausgewählte Stationsmeldungen, wie in Bordwetterkarte
11 des Deutschen Wetterdienstes-Geschäftsfeld Seefahrt, Telefon: 040-66900 Gebiete: M1 bis M9 und Kanarische Inseln.
Nautische Unterlagen
Seehandbuch:
BSH 2028 - Mittelmeer, II. Teil, Italien, Sardinien,
Sizilien
vom DSV-Verlag einen Revierführer:
Italien, Küsten Liguriens und der Toskana (Buchten,
Ankerplätze, Häfen, Landgänge) mit Luftaufnahmen.
BSH 2159: Jachtfunkdienst Mittelmeer
Die Leuchtfeuerverzeichnisse werden im Mittelmeerraum nur noch in englischer Sprache gedruckt. BestellNr.: GB LL 78 – Vol. E: Mediterranean, Black and Red
Seas.
Seekarten:
D 304
Islas Baleares, Corse und Sardegna
D 305
Ligurisches Meer, Tyrrhenisches Meer und
Straße von Sizilien
D 434
Golf von Genua und Tyrrhenisches Meer
D 438
Straße von Bonifacio
D 500
Sardinien, nördlicher Teil
D 501
Sardinien, südlicher Teil
D 502
Golfo di Genova
D 504
Toskanischer Archipel
D 505
Punta Lividonia bis Capo Circeo
D 506
Capo Circeo bis Capo Palinuro
D 439
Golfo di Napoli
D 507
Golf von Policastro bis Straße von Messina
D 666
Marsala bis Isola Vulcano
D 694
Str. von Sizilien, Cap Serrat bis Pantelleria
Marsala bis Capo Scalambri
Stretto di Messina bis Maltakanal
Straße von Messina bis Crotone
Golfo di Taranto
Capo Santa Croce bis Capo Murro di Porco
Stretto di Messina bis Maltakanal
Straße von Messina bis Crotone
Golfo di Taranto
Ravenna bis Ancona
Golfo di Venezia
Bari - Generalkonsulat
Piazza Umberto I, 40, 70121 Bari/Italien
Telefon:
0039-080-524 40 59
Telefax:
0039-080-524 40 59
Cagliari - Honorarkonsulat
Via R. Garzia 9, 09126 Cagliari/Sardinien/Italien
Telefon:
0039-070-30 72 29
Telefax:
0039-070-30 72 29
Messina - Honorarkonsulat
Via S. Sebastiano 13, 98122 Messina/Italien
Telefon:
0039-090-67 17 80
Telefax:
0039-090-67 17 80
Neapel - Generalkonsulat
Via Crispi 69, 80121 Neapel/Italien
Telefon:
0039-081-248 85 11
Telefax:
0039-081-761 46 87
E-Mail:
[email protected]
Hompage: neapel.diplo.de
Rimini - Honorarkonsulat
Viale Trieste 3/E, 47037 Rimini/Italien
Telefon:
0039-0541-277 84
Telefax:
0039-0541-544 44
Venedig - Honorarkonsulat
San Marco, Campo S. Angelo 3816
30124 Venedig/Italien
Telefon:
0039-041-523 76 75
Telefax:
0039-041-523 76 55
E-Mail:
[email protected]
– 7 –
Touristische Auskünfte
Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt
(ENIT)
Kontorhaus Mitte, 5. Stock, Friedrichstr. 187,
10117 Berlin
Telefon:
030-247 83 98
für Broschürenbestellung:
Telefon:
0800-00482542 (gebührenfrei)
Telefax:
030-247 83 99
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.enit.it
Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt/Main
Telefon:
069-23 74 34
Telefax:
069-23 28 94
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.enit.it
Goethestraße 20, 80336 München
Telefon:
089-53 13 17
Telefax:
089-53 45 27
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.enit.it
KA-Repräsentanten
Rom
Wolfgang Prante
Via dei Cantelmo 112d, 00148 Roma/Italiano
Telefon und Telefax: 0039-06-66-16 53 90
Portoferraio/ Elba (Magazzini)
Jan-Henrik Kisteit/Yachtschule Elba
Grotta del Paradiso, 57037 Portoferraio/Isola d’Elba
Telefon:
0039-0565-93 33 29
Telefax:
0039-0565-93 31 78
Mobil:
0039-335-720 00 04
Palau/Sardinien
PETAG SAS, Piazza del molo 4,
I - 07020 Palau/SS, Italien
Telefon:
0039-0789-70 86 81 oder 70 72 32
Mobil:
0039-335-64 86 615 oder
0039-339-89 70 525
S. Marco di Castellabate/ Salerno
Reinhard Mattenkoldt
Fontanelle 6, 84071 S. Marco di Castellabate/ Salerno
Telefon:
0039-0974-96 15 35
Porto di Tropea
Herr Dir. Antonio La Torre
Via Marina Vescovado
I-89861 Tropea-Vescovado/Italien
Telefon: 0039-0963-61548
Fax:
0039-0963-609112
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.portoditropea.it
(KA-Mitglieder werden bevorzugt behandelt)
Siracusa/Sizilien
Antonio di Dato
Approde S.Lucia S.R.I.
Viva Riva Porto Laccio s.n.
96100 Siracusa/Sizilien
Telefon:
0039-0931-671 08
Telefax:
0039-0931-654 04
Mobil:
0039-347-407 11 08
E-Mail:
[email protected]
(15% Rabatt für Liegeplätze)
Grado/Adria
Theobald Klinzer sen.
c/o Lega Navale Italiano, Postfach: C.P. 120/
34073 Grado/Go./Italiano
Telefon:
0039-0431-817 06
Zwischen Venedig und Trieste
Porto Turistico do Jesolo
Frau Consigliere Delegato
Viale Anna Frank, 5
30017 Lido di Jesolo
Telefon:
0039-0421-971488
Telefax:
0039-0421-972568
Internet:
www.portoturistico.it
E-Mail:
[email protected]
Aprilia Marittima/Adria
Peter Markowitz
Piazatta dell’Imbarcadero, 11
33050 Aprilia Marittima
Telefon:
0039-0431-537 11
Telefax:
0039-0431-532 76
Internet:
www.schmidtpartner.com
E-Mail:
[email protected]
Latisana Maritima
Agenzia Immobiliare-Nautico &
Yachting S. Marco
Romanini Wanda
Viale dei Coralli, 46
33050 Latisana Maritima
Telefon:
0039-0431-533 00
Telefax:
0039-0431-531 43
Internet:
www.apriliamarittima.com
E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Weitere Informationen oder Details zu den hier gemachten Angaben sind bei der
Informationsstelle Mittelmeer
der Kreuzer-Abteilung
Martin Muth
Telefon:
0700-632 32 326
Telefax:
040-632 00 928
E-Mail:
[email protected]
Bürozeiten: 10.00-12.00 Uhr (Mo, Di, Mi, Fr)
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