G:\FEYERABEND\PM\FAX-SERV\AKTUELLE7.0 - Wassersport-Pool
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@@FBCREATE 5695, Wassersport in Italien – Küste Geschäftsstelle: Telefon Telefax (0 40) 6 32 00 90 (0 40) 63 20 09 28 Gründgensstraße 18 D-22309 Hamburg KREUZER-ABTEILUNG DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES E.V. Sie haben den KA-FAX-SERVICE (0 40) 63 27 38 73 unter der Endnummer 5695 angewählt bzw. das entsprechende Dokument unserer Web-Page www.kreuzer-abteilung.org Wassersport in Italien - Küste © 2005 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes Allgemeines Alljährlich besuchen rund 20 Millionen Touristen Italien. 8500 Kilometer Mittelmeerküste verheißen permanente Urlaubsstimmung bei einer Gesamtfläche von 301 302 km². Ein Drittel davon sowie die Hälfte seiner 8500 Kilometer langen Küste entfallen auf die Inseln. Umschlossen vom Ligurischen Meer, Tyrrhenischen Meer, Ionischen Meer und Adriatischen Meer ist Italien vornehmlichein Berg-land mit 58 Millionen Einwohnern. Außer den großen Inseln Sardinien und Sizilien gehören zahlreiche kleinere Inseln und Inselgruppen zu Italien; die bedeutendsten sind der Toskanische Archipel mit der Insel Elba, die Isole Pontine westlich von Napoli, Isole Eolie und die Isole Egadi nördlich und westlich von Sizilien sowie Isola di Pantelleria. Die beste Reisezeit liegt zwischen Mai und September. Feiertage: 1. und 6. Januar, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 15. August (Ferragosta), 1. November, 8., 25. und 26. Dezember. Mitteleuropäische Zeit: Von Ende März bis Ende Oktober ist Sommerzeit = MEZ + 1 Stunde. Es besteht kein Zeitunterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien. Öffnungszeiten der Banken: Montags bis donnerstags: 08.30 bis 13.30 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr Freitags: 08.30 bis 13.30 Uhr und 14.45 bis 15.45 Uhr Öffnungszeiten der Geschäfte: werktags: 08.30 bis 12.30 Uhr und 15.30 bis 19.30 Uhr. In Süditalien verschieben sich die Zeiten meist eine halbe Stunde nach hinten Die Versorgung mit frischen Lebensmitteln und Getränken bereitet keine Schwierigkeiten, jedoch kann es auf kleinen Inseln, die auf Wasserversorgung durch Tankschiffe angewiesen sind, zu einer vorübergehenden Wasserknappheit kommen. Der Bezug zollfreier Waren ist nicht mehr möglich. Telefonieren: Die Vorwahlnummer von Italien nach Deutschland: 00 49, dann die deutsche Ortskennziffer, ohne die 0, und die Teilnehmernummer Einreiseformalitäten/Bootsdokumente Bei Einreise in italienische Hoheitsgewässer erfogt die Aktualisiert: 04. August 2005 Deklaration beim Hafenamt (Capitaneria di porto). Als Bootsdokument für Boote < 15 Meter genügt der Internationale Bootsschein für Wassersportler (IBS*), der vom Deutschen Segler-Verband, Gründgensstra-ße 18, 22309 Hamburg, Telefon: 0 40-6 32 00 90, Telefax: 0 4063 20 09 28, ausgestellt wird. Für jedes Crewmitglied ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, eine Crewliste mit Geburtsdaten, Adressen und Passnummern vereinfacht die Anmeldung. Für Boote mit Motorleistung von mehr als drei italienischen Steuer-PS (etwa 5 DIN-PS) ist eine für Italien gültige Wassersport-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Die Mindestdeckungssumme von derzeit 1,5 Millionen ist gesetzlich vorgeschrieben. Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften. Als Versicherungsnachweis für Ausländer dient die “Blaue Karte“ (Certificato di Assicurazione), die von der Versicherung in italienischer Sprache kostenlos ausgestellt wird. Allgemein wird der Abschluss mindestens einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthalts empfohlen. Tiere an Bord Neuer EU-Heimtierpass seit Juli 2004! Seit dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Die letzte Impfung darf mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise stattgefunden haben. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden. Ausrüstungsvorschriften Entsprechend Artikel 20/3 des Gesetzes "Regolamento di sicurezza per la navigazione da diporto" vom 15.9.1977 unterliegen unter italienischer Flagge fahrende Wassersportfahrzeuge innerhalb italienischer Hoheitsgewässer einer Sicherheitsausrüstungspflicht. Im Ausland regis- – 2 – trierte Wassersportfahrzeuge müssen den Ausrü-stungsbestimmungen des Heimatlandes entsprechen: Ministero degli Affari Esteri: Nota verbale Nr. 073/21024, 5.11.1990. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen für Wassersportfahrzeuge keine gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften. Auf Empfehlung der Wassersportorganisationen sollten Bootsführer folgende Mindestausrüstung an Bord ihres Bootes mitführen: - eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person; - ein oder mehrere Feuerlöscher (je nach Bootsgröße) der Brandklassen A B C E; - Pyrotechnische Signalmittel, wie Handfackeln (rot) oder Signalpistole mit Patronen (Fallschirm rot); - eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien; - ein Erste-Hilfe-Set. Inhabern des "Internationalen Bootsschein für Wassersportfahrzeuge" wird, auf Wunsch, eine entsprechende Bescheinigung für die italienischen Behörden durch den DSV ausgestellt. Signalwaffe und -munition kann als Bestandteil der Sicherheitsausrüstung - an Bord unter Verschluss - mitgeführt werden. Steuerliche Vorschriften für Wassersportler im Gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt Mit der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Binnenmarktes (EU) am 1. Januar 1993 sind für Reisende die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU weggefallen. Die Seegrenzen der Mitgliedsstaaten sind durch die EU zu Außengrenzen der Gemeinschaft geworden. Diese Außengrenzen unterliegen einer verstärkten Überwachung. Jedes Fahrzeug, das die Außengrenzen passiert, kann durch Behördenfahrzeuge (z. B. Zoll) kontrolliert werden. Dies heißt nicht automatisch, dass kontrollierte Fahrzeuge des Schmuggels verdächtigt werden. Um die Außengrenzen wirksam überwachen zu können, ist bei Kontrollen die Unterstützung und Kooperation der Besatzungen erforderlich. EU-Bürger können ihr Boot, das seinen Ursprung in der Gemeinschaft hat, innerhalb der EU nur benutzen, sofern die Mehrwertsteuer (MwSt) bzw. bei Booten aus Drittländern die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet worden ist oder das Boot steuerlich so behandelt wird, „als sei sie entrichtet worden“. Mit „als sei sie entrichtet worden“ ist gemeint: – Ein nachweislich in der EU gebautes Boot wurde vor dem 1. Januar 1985 erstmals in Betrieb genommen und hat seinen Liegeplatz am 31. Dezember 1992 innerhalb eines Landes der Gemeinschaft gehabt; oder – der Betrag der zu entrichtenden MwSt. bzw. Einfuhrumsatzsteuer ist geringfügig oder – das Boot wurde nach einem speziellen Verfahren eingeführt (z. B. bei Wechsel des Wohnsitzes). Boote, die unter diese Regeln fallen, können innerhalb der EU frei bewegt werden, unabhängig vom Wohnsitz des Eigners. Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Boots-Sondertransporte in Italien bei Überbreite und/oder Gewichtsüberschreitung Die Verkehrsbestimmungen in Europa schreiben für Bootstrailergespanne auf Landstraßen und Autobahnen bestimmte Tempolimits und zulässige Höchstmaße vor. Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Zugfahrzeuge und mitgeführte Bootsanhänger folgende Höchstmaße nicht überschreiten: Länge 18 Meter - Breite 2,55 Meter. Jede überstehende Fahrzeugladung ist mit einer Warntafel zu kennzeichnen, auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit refelektie-rendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot/weiß straffiert sein. Wird eines dieser zulässigen Höchstmaße überschritten, so ist für den Transport bei der zuständigen Autobahnbehörde oder beim Straßenamt der beabsichtigten Transportstrecke eine Sondergenehmingung zu beantragen. Für Fahrzeuge, deren Ladung eine Breite von 3,00 Metern übersteigt, muss zusätzlichPolizeibegleitung angefordert werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, den Bootstransport durch eine internationale Spedition durchführen zu lassen. Die erforderliche Sondergenehmigung für die Benutzung der italienischen Autobahnen mit Transporten mit Übermaßen (ab 3 m Breite) ist bei den zuständigen Autobahngesellschaften zu beantragen, die für eine Sammelgenehmigung in ganz Italien zuständig sind. Es werden für die Erteilung der Fahrerlaubnis folgende Angaben benötigt: – Angaben zum Zugfahrzeug und Anhänger oder LKW – Kopie des Kfz-Zulassungsscheins – Anschrift des Besitzers des Fahrzeugsgespanns oder des Lkws- mit Telefonnummer – Angaben der tatsächlichen Maße und Gewicht – Bescheinigung über das Gewicht des Gespanns – Datum der vorgesehenen zubefahrenden Strecke, evtl. das Datum des Rücktransports. Grenzübergang Chiasso: Societa Autostrade, Direzione II Tronco, Uff. Trasporti Speciali, Casella Postale 26, Via della Polveriera 9, I-20026 Novate Milanese, Telefon: 0 03 92-352 02 01 Grenzübergang Brenner: Autostrada del Brennero, Uff. Trasporti Speciali, Via Berlino 10, I-38100 Trento, Telefon: 0 03 94 61-21 2611 Grenzübergang Coccau/Tarvisio: Autovie Venete S.p.A., Uff. Trasporti Speciali, Casello Autostradale Palmanova, I-33150 Bagnaria Arsa, Telefon: 0 03 94 32–92 5111 Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung der italienischen Staatsstraßen mit Transporten mit Übermaßen sind bei der Straßenverkehrsbehörde (A.N.A.S.) der jeweiligen Provinz zu beantragen, in der die Fahrt des Transportes beginnt. Für die Strecke von der Grenze Coccau - Tarvisio nach – 3 – Lignano: A.N.A.S. – Uff. Trasporti Speciali, Via Fabio Savero 54, I-34100 Triest Strecke Pisa-Livorno - Piombino und Firenze - Siena Grosseto – Porto S. Stefano: A.N.A.S. – Compartimento viabilita’ Toscana, Uff. Trasporti Speciali, Viale dei Mille 36, I-50100 Firenze Strecke Rom - Latina – Terracina – Gaeta und Rom – Anzio und Rom – Fiumicino: A.N.A.S. - Compartimento viabilita’ Lazio, Uff. Trasporti Speciali, Via Monzambano 10, I-00180 Roma Schiffs-/Fährverbindungen innerhalb des Landes Zahlreiche Fährdienste verbinden die Häfen Italiens untereinander. Hier einige Verbindungen: Civitavecchia – Cagliari Genua – Palermo Genua – Porto Forres Genua – Olbia Neapel – Cagliari Neapel – Palermo Neapel – Ischia Neapel – Capri (nur Personenverkehr) Piombino – Portoferraio (Elba) Reggio di Calabria – Messina Villa San Giovanni – Messina Nähere Auskünfte geben die Fremdenverkehrsämter. Die italienische Küste mit Wetterverhältnissen Die Küste ist vorwiegend gebirgig mit steilen und felsigen Hängen. Ausschließlich in den großen Flussmündungen wie Arno, Tevere (Tiber) und Po ist die Küste niedrig und sandig, vielfach auch sumpfig. Gute Landmarken sind die Leuchttürme, die an wichtigen Küstenpunkten und Klippen stehen, und die alten Wachtürme, die man überall an den Küsten findet. Weit sichtbar sind neuerdings allerdings auch die großen Hotelburgen in den Häfen. Es gilt das IALA-Betonnungssystem A. Tiefdruckzentren in den Seegbieten rund um Italien sorgen das ganze Jahr für unbeständige Winde, wobei die nördlichen Komponenten überwiegen. Windstille und Schwachwind (0 bis 3 Bft.) ist die häufigste Windstärke-Gruppe. Mäßige Winde (4 bis 5 Bft.) wehen im Jahresmittel mit 19 % bis 26 % und im Winter häufiger als im Sommer. Starkwind (6 bis 7 Bft.) ist schon seltener. Im Sommer kommt er meist zu 2 bis 3% vor, in windreichen Seegebieten vor Sardinien bis zu 6 bis 8%; im Winterhalbjahr kann die Zahl auf 15 bis 17% steigen. Stürme (8 bis 9 Bft.) sind relativ selten, kommen aber in allen Jahreszeiten mit 0,1 bis 0,9% vor. Im Winternimmt die Häufigkeit auf 3 bis 4% zu. Schwere Stürme und Orkane (10 bis 12 Bft.) herrschen westlich von Sardinien im Dezember bis zu 13,3%. Dieses Gebiet ähnelt im Winter der Nordsee vor Westjütland. Beim Mistral ziehen kalte Luftmassen über den Nordwesten Frankreichs nach Süden und erreichen auf zwei Wegen den Golf du Lion und ziehen bis zum Golf- von Genua. Erste Anzeichen in Küstennähe der oftüberfallartig mit 8 bis 10 Bft. einsetzenden Böenwalzen sind - bei wolkenlosem Himmelmit guter Fernsicht aufziehender Cirrus. Die kalte trockene Luft, der Mistral, zieht weiter über das warme Wasser des Mittelmeeres und nimmt dabei zunehmend Feuchtigkeit auf. Dies führt auf offener See zusätzlich zur Windstärke häufig zu Regenfällen und Gewitter. Westküste mit Golf von Genua: Im Golf von Genua bestimmen häufige Tiefs den Wind, er weht meist aus unterschiedlichen Richtungen, in den Sommermonaten überwiegend aus Nordosten, der dann aus Südwest an Häufigkeit zunimmt. An der Westküste Italiens werden im Sommer die Ostwinde seltener, und der Wind dreht dann häufiger auf West bis Nord. Sie gehört zu den windschwächsten Seegebieten. An der Westküste von Sardinien muss man vorwiegend mit nordwestlichen Winden, dem Mistral, rechnen. Ionisches Meer: Im Ionischen Meer weht der Wind in der Regel aus West Nord im Jahresmittel. Hier kommen ein Drittel der Stürme aus südlichen Richtungen und treten in Verbindung mit dem Scirocco auf. Der Scirocco setzt, anders als die Bora, allmählich ein. Eine Scirocco-Periode dauert im Mittel 30 Stunden, maximal 6 Tage. Adria: Die Adria ist von Gebirgen eingerahmt, und der Wind weht vorherrschend aus südost- oder nordwestlichen Richtungen. Windstille kommt in der Adria zu 7 bis 9% vor, im Sommer mit 10 bis 14%.Von großer Bedeutung ist der Nordost-Wind (Bora), der vor der östlichen Adriaküste auftritt und dort plötzlich in Orkanböenstärke einsetzt. Eine Bora-Periode kann im Mittel 40 Stunden, aber auch 5 Tage dauern. Der Libeccio, ein milder feuchter SW-Wind, kommt an der Adria seltener vor und ist nie von langer Dauer. Die Straße von Bonifacio zwischen Korsika und Sardinien ist ein mit Felsen und Inselchen durchsetzter Wasserweg. Die Fahrt durch die entsprechenden Kanäle ist allerdings nicht zu schwierig. In der Straße von Messina ist die Hauptwindrichtung Nord oder Süd. Mögliche Windrichtungen sind südlich der Straße aus Süd bis Südost, und nördlich der Straße kann der Wind dann abrupt auf Nordwest drehen, was in Verbindung mit den Gezeitenströmen eine Reihe Verwirbelungen zwischen Punta San Raineri und Punta Secca hervorruft und für schwachmotorisierte Sportboote unangenehm werden kann. Die Fahrtdurch die Meerenge zwischen Sizilien und dem Festland sollte so geplant werden, dass die Tide mitläuft. Gezeitenstrom Der Gezeitenstrom tritt im westlichen Mittelmeer und in der Adria kaum in Erscheinung. Lediglich dicht unter Land und in Durchfahrten macht er sich stärker bemerkbar. An wenigen Orten, wie der Straße von Messina und in der Einfahrt nach Venedig, ist der Gezei- – 4 – tenstrom bemerkbar. Zu beachten sind die vom Wind erzeugten Strömungen, deren Richtung und Stärke von der Wetterlage abhängt. Sperrgebiete In den italienischen Hoheitsgewässern (12 Seemeilen) gibt es eine Reihe von Sperrgebieten, die von Bootengar nicht oder nur in Notfällen befahren werden dürfen. Hierzu gehören z. B. militärische Sperrgebiete, Küstenstreifen um Inseln, auf denen sich Gefängnisse befinden oder Schießgebiete. Die Lage und Ausdehnung der einzelnen Gebiete sind den deutschen Seekarten zu entnehmen, in die der Kennbuchstabe und die jeweilige Nummer aufgenommen sind. Die Ankündigungen über beabsichtigte Übungen in allen Gebieten erfolgen zuerst als nautische Warnnachrichten über die Küstenfunkstellen. Auskünfte erteilen auch die Hafenbehörden. Es ist jedoch stets damit zu rechnen, dass außer in den eingetragenen auch in anderen Gebieten geübt wird. Bei Beobachtung von übenden Kriegsschiffen ist daher stets Vorsicht geboten. Fischerei Die Fischereifahrzeuge sind bis zu 10 Seemeilen vor der Küste in großer Anzahl anzutreffen. Der Thunfischfang wird überwiegend im Sommerhalbjahr betrieben und erreicht im Mai und Juni seinen Höhepunkt. Einige Netze bleiben das ganze Jahr über liegen, ihre Lage ist nicht in den Seekarten eingetragen. Die Kennzeichnungen der Thunfischnetze erfolgendurch ein Boot oder Floß, das nahe des äußeren Netzendes verankert ist und zeigt bei Tage: einen roten Ball über einem weißen Ball bei Nacht: ein rotes Licht über einem weißen Licht. Die Höhe des Balls oder Lichtes beträgt mindestens 5 Meter, der Abstand der beiden Bälle oder Lichter voneinander mindestens 2 Meter bei einer Tragweite von 2 Seemeilen. Netze, die sich nicht mehr als 300 Meter seewärts erstrecken, brauchen nicht bezeichnet werden. Bei schlechtem Wetter muss damit gerechnet werden, dass die Bezeichnung der Netze nicht ausliegt. Bohr- und Förderanlagen sind besonders im Adriatischen Meer anzutreffen. In der Nähe dieser Anlagen sollten alle Fahrzeuge mitbesonderer Vorsicht navigieren und einem Mindestabstand von 500 Meter einhalten. Winterliegeplätze Folgende Häfen werden zum Überwintern häufig benutzt: Cala Galera, Porto Cervo, Porto Ercele, Fiumicino, Santa Margherita Ligure, Portoferrario, Porto Quatu/Sardinien, Portorosa/Sizilien. Generelle Anmerkungen zu den Häfen Warnung: In den Einfahrten zahlreicher italienischer Häfen ragen die Unterwassersteinschüttungen der Molenköpfeoft ein beträchtliches Stück vor, daher wird dringend davon abgeraten, die Köpfe in dichtem Abstand zu passieren. Das Festmachen in Häfen erfolgt meistens mit Buganker und Heck zum Kai, deshalb sollte man ein eigenes Ankergeschirr besitzen. Elektrizität: In vielen Häfen findet man unterschiedliche Steckeranschlüsse, deshalb ist es ratsam, die erforderlichen Adapter mitzuführen. Trinkwasser: Nicht aus jedem Wasserhahn fließt Trinkwasser! Die Abgabe von Trinkwasser ist reglementiert. Mittlere Entfernungen einiger Häfen Westküste – Tyrrhenisches Meer von: San Remo nach Genova 61 Seemeilen Genova nach La Spezia 51 Seemeilen Livorno nach Olbia/Sardinien 162 Seemeilen Olbia nach Cagliari/Sardinien 152 Seemeilen Cagliari nach Trapani/Sizilien 173 Seemeilen Trapani nach Messina 167 Seemeilen Livorno nach Piombino 42 Seemeilen Piombino nach Chivitavecchia 76 Seemeilen Civitavecchia nach Napoli 148 Seemeilen Napoli nach Salerno 40 Seemeilen Salerno nach Palermo/Sizilien 165 Seemeilen Palermo nach Messina 118 Seemeilen Messina nach Catania 49 Seemeilen Ostküste – Adriatisches Meer, Ionisches Meer von: Trieste nach Venezia 62 Seemeilen Venezia nach Ancona 121 Seemeilen Ancona nach Pesara 33 Seemeilen Pesara nach Termoli 44 Seemeilen Termoli nach Manfredonia 84 Seemeilen Manfredonia nach Bari 53 Seemeilen Bari nach Brindisi 99 Seemeilen Brindisi nach Otranto 45 Seemeilen Otranto nach Crotone 83 Seemeilen Crotone nach Messina 135 Seemeilen Treibstoff DasTanken von Treibstoff macht in Italien allgemeinkeine Schwierigkeiten. In allen größeren Häfen gibt es Wassertankstellen für Diesel und Benzin oder die Straßentankstellen befinden sich in unmittelbarer Hafennähe. Tanken von zollfreiem Treibstoff ist in Italien für Yachten nicht möglich. Mit Kreditkarten kann nur selten bezahlt werden. Benzingutscheine werden an Tankstellen nicht angenommen. Verchartern Es dürfen nur Boote unter italienischer Flagge verchartert werden. Eine kommerzielle Nutzung ausländischer Yachten sowie der Verleih und die Vermietung sind verboten. Einschränkungen bei privatem Crewwechsel sind nicht bekannt. Sollten Sie selbst chartern wollen, beachten Sie unsere Broschüre „Chartern – aber richtig!“ – 5 – Fischen und Tauchen Fischen und Tauchen sind in italienischen Gewässern strengen Bestimmungen unterworfen und Verströße ziehen empfindliche Strafen nach sich. In der Regel sind bis 15 Kilogramm, in Sardinien bis zu 10 Kilogramm Fisch pro Tag und Fang erlaubt. Der Ge-brauch von Harpunen ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist jegliches Tauchen und Fischen verboten. Unterwassertätigkei-ten müssen durch eine Boje oder durch die Flagge V (weiße Flagge mit rotem Diagonalkreuz) des Internati-onalen Signalbuches gekennzeichnet sein und dürfen 50 Meter im Umkreis des Bootes ausgeübt werden. In einigen Gebieten Italiens und Sardinien ist Tauchen mit Sauerstoffgeräten streng verboten. Segelsurfen Das Surfbrett wird in Italien als Sportgerät eingestuft. Der Sport ist generell bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Man sollte allerdings Erkundigungen beim Hafenmeister vor Einsetzen des Surfbrettes über das Revier einholen. Surfer sind verpflichtet, Rettungswesten zu tragen. Führerscheine Bootsführer ausländischer Wassersportfahrzeugemüssen im Besitz des amtlichen Führerscheins sein, der in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Somit müssen deutsche Wassersportler im Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins-See sein, sofern das Boot eine Motorisierung mit einer Leistung von mehr als 5 PS = 3,68 kW an der Propellerwelle hat. Charterfirmen verlangen unter Umständen die Vorlage eines Segelführerscheins BR oder BK des DSV oder den Sportseeschifferschein, um aus versicherungstechnischen Gründen sicherzustellen, dass der Charterer in der Lage ist, ein Segelboot nautisch und seemännisch zu führen. Wenn eine Seefunkstelle an Bord ist, ist das Sprechfunkzeugnis erforderlich. Seenotfunk Seenotleitstelle Comando Generale delle Capitaniere di Porto Guardia Costiera Vale dell’ Arte 16, 00144 Roma, Italy Telefon: 0039 06 592 35 69, 592 41 45 Telefax: 0039 06 592 27 37, 592 47 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.guardiacostiera.it Bari (MRCC) Telefon: 0039 080 534 15 71, 40 33, 10 53 Telefax: 0039 080 534 21 45 Roma (MRCC) Telefon: 0039 06 592 35 69/41 45/45 27/46 97 Telefax: 0039 06 592 27 37/47 93 E-Mail: [email protected] Ancona (MRSC) Telefon: 0039 071 22 75 81, 071 536 57 Telefax: 0039 071 553 93 E-Mail: [email protected] Bari (MRSC) Telefon: 0039 080 521 68 60, 52 05 11, 52 05 67 Telefax: 0039 080 521 17 26 E-Mail: [email protected] Cagliari (MRSC) Telefon: 0039 070 60 51 71, 65 82 25, Telefax: 0039 070 60 51 72 18 E-Mail: [email protected] Catani (MRSC) Telefon: 0039 095 53 88 88, 747 41 11/ 43 19 Telefax: 0039 095 53 39 62, 53 20 22 E-Mail: [email protected] Genova (MRSC) Telefon: 0039 010 241 22 22, 277 73 87/88 Telefax: 0039 010 26 10 64 E-Mail: [email protected] Livorno (MRSC) Telefon: 0039 058 689 44 93, 689 33 62, 0039 058 682 60 11 Telefax: 0039 058 682 60 90 E-Mail: [email protected] Napoli (MRSC) Telefon: 0039 081 553 60 17, 244 51 11/53 08 Telefax: 0039 081 244 53 47, 251 04 12 E-Mail: [email protected] Palermo (MRSC) Telefon: 0039 091 33 15 38, 60 43 11, 32 72 13 Telefax: 0039 091 32 55 19 E-Mail: [email protected] Ravenna (MRSC) Telefon: 0039 054 445 32 26, 444 30 11, 0039 054 445 42 77 Telefax: 0039 054 444 74 98 E-Mail: [email protected] Reggio Calabria (MRSC) Telefon: 0039 096 565 61, 565 00 92, 565 62 68 Telefax: 0039 096 565 63 33 E-Mail: [email protected] Trieste (MRSC) Telefon: 0039 040 67 66 11/12/13, 67 66 70 Telefax: 0039 040 67 66 27 E-Mail: [email protected] Venezia (MRSC) Telefon: 0039 041 240 57 11, 240 58 50, 0039 041 240 58 00, 240 57 45 Telefax: 0039 041 240 57 30, 240 58 54 E-Mail: [email protected] – 6 – Funkgeräte Genehmigte Seefunkstellen gehören zur allgemeinen Sicherheitsausrüstung und unterliegen keiner besonderen Vorschrift. CB-Sprechfunkgeräte dürfen ohne italienische Genehmigung nicht betrieben werden. Anträge sind zu richten an: Amministrazione delle Poste e delle Telecommunicazione, Direzione Centra-le Servizi Radioelletrici, Divisione VI, Viale Europa, I00100 Roma. D 665 D 663 D 662 D 661 D 604 D 603 D 602 D 601 D 1078 D 1077 Wetterberichte Eine Zusammenstellung der möglichen Seewetterberihte und Frequenzen finden Sie im „Jachtfunkdienst Mittelmeer“ des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH Nr. 2159), der jährlich neu erscheint. Gebiete: M3 Ligurisches Meer, M4 Westlich KorsikaSardinien, M5 Thyrrhenisches Meer, M6 Adria, M7 Ionisches Meer Diplomatische Vertretungen im Reiseland Rom - Deutsche Botschaft Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Rom/Italien Telefon: 0039-06-49 21 31 Telefax: 0039-06-49 21 33 19 E-Mail: [email protected] Homepage: www.rom.diplo.de Deutsche Welle (DW) Frequenz: 6075, 9545, 13780 kHz in deutscher Sprache, Sendezeit: ca. 0755 MESZ (UTC = 0555) ca.1655 MEZ , 1755 MESZ (UTC = 1555) Uhr Seewetterbericht, (ausführliche Wetterlage, Vorhersage für 24 Stunden, ausgewählte Stationsmeldungen, wie in Bordwetterkarte 11 des Deutschen Wetterdienstes-Geschäftsfeld Seefahrt, Telefon: 040-66900 Gebiete: M1 bis M9 und Kanarische Inseln. Nautische Unterlagen Seehandbuch: BSH 2028 - Mittelmeer, II. Teil, Italien, Sardinien, Sizilien vom DSV-Verlag einen Revierführer: Italien, Küsten Liguriens und der Toskana (Buchten, Ankerplätze, Häfen, Landgänge) mit Luftaufnahmen. BSH 2159: Jachtfunkdienst Mittelmeer Die Leuchtfeuerverzeichnisse werden im Mittelmeerraum nur noch in englischer Sprache gedruckt. BestellNr.: GB LL 78 – Vol. E: Mediterranean, Black and Red Seas. Seekarten: D 304 Islas Baleares, Corse und Sardegna D 305 Ligurisches Meer, Tyrrhenisches Meer und Straße von Sizilien D 434 Golf von Genua und Tyrrhenisches Meer D 438 Straße von Bonifacio D 500 Sardinien, nördlicher Teil D 501 Sardinien, südlicher Teil D 502 Golfo di Genova D 504 Toskanischer Archipel D 505 Punta Lividonia bis Capo Circeo D 506 Capo Circeo bis Capo Palinuro D 439 Golfo di Napoli D 507 Golf von Policastro bis Straße von Messina D 666 Marsala bis Isola Vulcano D 694 Str. von Sizilien, Cap Serrat bis Pantelleria Marsala bis Capo Scalambri Stretto di Messina bis Maltakanal Straße von Messina bis Crotone Golfo di Taranto Capo Santa Croce bis Capo Murro di Porco Stretto di Messina bis Maltakanal Straße von Messina bis Crotone Golfo di Taranto Ravenna bis Ancona Golfo di Venezia Bari - Generalkonsulat Piazza Umberto I, 40, 70121 Bari/Italien Telefon: 0039-080-524 40 59 Telefax: 0039-080-524 40 59 Cagliari - Honorarkonsulat Via R. Garzia 9, 09126 Cagliari/Sardinien/Italien Telefon: 0039-070-30 72 29 Telefax: 0039-070-30 72 29 Messina - Honorarkonsulat Via S. Sebastiano 13, 98122 Messina/Italien Telefon: 0039-090-67 17 80 Telefax: 0039-090-67 17 80 Neapel - Generalkonsulat Via Crispi 69, 80121 Neapel/Italien Telefon: 0039-081-248 85 11 Telefax: 0039-081-761 46 87 E-Mail: [email protected] Hompage: neapel.diplo.de Rimini - Honorarkonsulat Viale Trieste 3/E, 47037 Rimini/Italien Telefon: 0039-0541-277 84 Telefax: 0039-0541-544 44 Venedig - Honorarkonsulat San Marco, Campo S. Angelo 3816 30124 Venedig/Italien Telefon: 0039-041-523 76 75 Telefax: 0039-041-523 76 55 E-Mail: [email protected] – 7 – Touristische Auskünfte Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (ENIT) Kontorhaus Mitte, 5. Stock, Friedrichstr. 187, 10117 Berlin Telefon: 030-247 83 98 für Broschürenbestellung: Telefon: 0800-00482542 (gebührenfrei) Telefax: 030-247 83 99 E-Mail: [email protected] Homepage: www.enit.it Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt/Main Telefon: 069-23 74 34 Telefax: 069-23 28 94 E-Mail: [email protected] Homepage: www.enit.it Goethestraße 20, 80336 München Telefon: 089-53 13 17 Telefax: 089-53 45 27 E-Mail: [email protected] Homepage: www.enit.it KA-Repräsentanten Rom Wolfgang Prante Via dei Cantelmo 112d, 00148 Roma/Italiano Telefon und Telefax: 0039-06-66-16 53 90 Portoferraio/ Elba (Magazzini) Jan-Henrik Kisteit/Yachtschule Elba Grotta del Paradiso, 57037 Portoferraio/Isola d’Elba Telefon: 0039-0565-93 33 29 Telefax: 0039-0565-93 31 78 Mobil: 0039-335-720 00 04 Palau/Sardinien PETAG SAS, Piazza del molo 4, I - 07020 Palau/SS, Italien Telefon: 0039-0789-70 86 81 oder 70 72 32 Mobil: 0039-335-64 86 615 oder 0039-339-89 70 525 S. Marco di Castellabate/ Salerno Reinhard Mattenkoldt Fontanelle 6, 84071 S. Marco di Castellabate/ Salerno Telefon: 0039-0974-96 15 35 Porto di Tropea Herr Dir. Antonio La Torre Via Marina Vescovado I-89861 Tropea-Vescovado/Italien Telefon: 0039-0963-61548 Fax: 0039-0963-609112 E-Mail: [email protected] Internet: www.portoditropea.it (KA-Mitglieder werden bevorzugt behandelt) Siracusa/Sizilien Antonio di Dato Approde S.Lucia S.R.I. Viva Riva Porto Laccio s.n. 96100 Siracusa/Sizilien Telefon: 0039-0931-671 08 Telefax: 0039-0931-654 04 Mobil: 0039-347-407 11 08 E-Mail: [email protected] (15% Rabatt für Liegeplätze) Grado/Adria Theobald Klinzer sen. c/o Lega Navale Italiano, Postfach: C.P. 120/ 34073 Grado/Go./Italiano Telefon: 0039-0431-817 06 Zwischen Venedig und Trieste Porto Turistico do Jesolo Frau Consigliere Delegato Viale Anna Frank, 5 30017 Lido di Jesolo Telefon: 0039-0421-971488 Telefax: 0039-0421-972568 Internet: www.portoturistico.it E-Mail: [email protected] Aprilia Marittima/Adria Peter Markowitz Piazatta dell’Imbarcadero, 11 33050 Aprilia Marittima Telefon: 0039-0431-537 11 Telefax: 0039-0431-532 76 Internet: www.schmidtpartner.com E-Mail: [email protected] Latisana Maritima Agenzia Immobiliare-Nautico & Yachting S. Marco Romanini Wanda Viale dei Coralli, 46 33050 Latisana Maritima Telefon: 0039-0431-533 00 Telefax: 0039-0431-531 43 Internet: www.apriliamarittima.com E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Weitere Informationen oder Details zu den hier gemachten Angaben sind bei der Informationsstelle Mittelmeer der Kreuzer-Abteilung Martin Muth Telefon: 0700-632 32 326 Telefax: 040-632 00 928 E-Mail: [email protected] Bürozeiten: 10.00-12.00 Uhr (Mo, Di, Mi, Fr) 14.00-16.00 Uhr (Do)