Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im

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Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im
European Cargo Logistics GmbH • Karlstraße 7 • 23554 Lübeck
An alle Unternehmer
Ihr Zeichen
Unser Zeichen / Durchwahl
Datum
GWA/s -110
17.10.06
Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im Hafenbereich Lübeck
und Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Erfüllung unserer Sicherheitsanforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements
weisen wir Sie darauf hin, dass alle Lkw-Fahrer ab sofort beim Aufenthalt in den Lagerhallen
im Hafenbereich Lübeck und Rostock und auch beim Belade- und Entladevorgang an den
Rampen Warnwesten und Sicherheitsschuhe des derzeit vorgeschriebenen Standards zu
tragen haben.
Das Verladepersonal der
Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH
PLU Papier-, Lager- und Umschlagsgesellschaft mbH
ist in diesem Zusammenhang angewiesen, Kontrollen durchzuführen und bei Nichteinhaltung
der Anweisung auf sofortige Korrektur hinzuweisen. Eine wiederholte Missachtung der
Sicherheitsregel durch den Lkw-Fahrer kann zur Ablehnung der Beladung bzw. Entladung
führen.
Bitte weisen Sie Ihr Fahrpersonal auf diese wichtige Sicherheitsanweisung hin und
informieren Sie ggfs. Ihre Subunternehmer.
Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen Ihnen die bekannten Disponenten zur Verfügung.
Wir bauen auf Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
European Cargo Logistics GmbH
Gerd-Walter Ahlers
European Cargo Logistics GmbH
Lübeck
Postfach 12 23
23502 Lübeck
Karlstraße 7
23554 Lübeck
Tel: (04 51) 45 02 -0
Fax: (04 51) 45 02 -155
Bank: Commerzbank AG Lübeck Kto: 0206292 BLZ: 230 400 22
Geschäftsführer: Gerd-Walter Ahlers
Erfüllungsort und Gerichtsstand Lübeck: HRB 4674
Ident-Nr: DE812729639
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) neueste Fassung und haben die Sp-Police bei der DBV - Winterthur
Versicherung AG gezeichnet.
ECL/074/1.1