Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im
Transcrição
Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im
European Cargo Logistics GmbH • Karlstraße 7 • 23554 Lübeck An alle Unternehmer Ihr Zeichen Unser Zeichen / Durchwahl Datum GWA/s -110 17.10.06 Pflicht zum Tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen im Hafenbereich Lübeck und Rostock Sehr geehrte Damen und Herren, zur Erfüllung unserer Sicherheitsanforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements weisen wir Sie darauf hin, dass alle Lkw-Fahrer ab sofort beim Aufenthalt in den Lagerhallen im Hafenbereich Lübeck und Rostock und auch beim Belade- und Entladevorgang an den Rampen Warnwesten und Sicherheitsschuhe des derzeit vorgeschriebenen Standards zu tragen haben. Das Verladepersonal der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH PLU Papier-, Lager- und Umschlagsgesellschaft mbH ist in diesem Zusammenhang angewiesen, Kontrollen durchzuführen und bei Nichteinhaltung der Anweisung auf sofortige Korrektur hinzuweisen. Eine wiederholte Missachtung der Sicherheitsregel durch den Lkw-Fahrer kann zur Ablehnung der Beladung bzw. Entladung führen. Bitte weisen Sie Ihr Fahrpersonal auf diese wichtige Sicherheitsanweisung hin und informieren Sie ggfs. Ihre Subunternehmer. Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen Ihnen die bekannten Disponenten zur Verfügung. Wir bauen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen European Cargo Logistics GmbH Gerd-Walter Ahlers European Cargo Logistics GmbH Lübeck Postfach 12 23 23502 Lübeck Karlstraße 7 23554 Lübeck Tel: (04 51) 45 02 -0 Fax: (04 51) 45 02 -155 Bank: Commerzbank AG Lübeck Kto: 0206292 BLZ: 230 400 22 Geschäftsführer: Gerd-Walter Ahlers Erfüllungsort und Gerichtsstand Lübeck: HRB 4674 Ident-Nr: DE812729639 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) neueste Fassung und haben die Sp-Police bei der DBV - Winterthur Versicherung AG gezeichnet. ECL/074/1.1