Nortel GmbH - Nortel Networks UK Limited (in Administration)
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Nortel GmbH - Nortel Networks UK Limited (in Administration)
Nortel GmbH (in Administration) Vorschläge der Administrators Gemäß § 49 Anlage B1 zum Insolvency Act 1986 Februar 2009 Abkürzungen In diesem Bericht werden die folgenden Abkürzungen verwendet: Administration bezeichnet die vom High Court of England and Wales gemäß Anlage B1 zum Insolvency Act 1986 erlassenen Administration Orders, die ein gesetzliches Moratorium über die Gesellschaft und deren unter der Kontrolle der Administrators stehenden Vermögen verhängen. Administrators Alan Robert Bloom, Alan Michael Hudson, Stephen John Harris und Christopher John Wilkinson Hill, alle von Ernst & Young LLP Mrd. Milliarden CALA Karibik und Lateinamerika Carrier Nortels Carrier-Geschäftssegment CCAA Companies’ Creditors Arrangement Act, ein kanadisches Gesetz. Chapter 11 Chapter 11 ist ein Kapitel des USamerikanischen Insolvenzgesetzes United States Bankruptcy Code EK Europäische Kommission EMEA Nortel-Gesellschaften, die in Europa, dem Nahen Osten und Afrika tätig sind EMEA-COMI-Gesellschaften bestimmte EMEA-Gesellschaften, die der Administration Order vom 14. Januar 2009 unterliegen. Enterprise Nortels „Enterprise Solutions“-Segment EUR oder € Euro GAAP Generally Accepted Accounting Principles ICT Informations- und Kommunikationstechnologie IP Internet Protocol IT Informationstechnologie Mio. Millionen MEN Metro Ethernet Networks NGS Nortel Government Solutions NNC Nortel Network Corporation Ernst & Young ÷ i NNL Nortel Networks Limited. Tochtergesellschaft von NNC und kanadische Holdinggesellschaft der Nortel Group NNUK Nortel Networks UK Limited Nortel GmbH Nortel GmbH Nortel Group Nortel Networks Corporation und ihre Tochtergesellschaften PSV der Pensionssicherungsverein Vorschläge die Vorschläge der Administrators zur Erreichung des Zwecks der Administration Insolvency Rules 1986 Insolvency Rules 1986 (britische Ausführungsvorschriften zum Insolvency Act von 1986) SIP Statement of Insolvency Practice Insolvency Act 1986 Insolvency Act von 1986 (das britische Insolvenzgesetz) die Gesellschaft Nortel GmbH Die EG-Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren USD US-Dollar- sofern nicht etwas anderes angeben ist, sind alle Beträge in USD angegeben Ernst & Young ÷ ii Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung..................................................................................................................... 1 2. Hintergrund und Umstände, die zur Bestellung der Administrators geführt haben.......... 3 3. Zweck, Durchführung und Abschluss der Administration ..............................................11 4. Weitere Durchführung der Administration ................................................................... 13 5. Lagebericht ................................................................................................................ 16 6. Vergütung und Auslagen der Administrators ............................................................... 17 7. Weitere Angelegenheiten ........................................................................................... 18 Appendix A Gesetzlich vorgeschriebene und weitere Informationen............................... 19 Appendix B Überblick über die gesellschaftsrechtliche Struktur...................................... 21 Appendix C Lagebericht ................................................................................................ 22 Appendix D Einnahmen-/Ausgabenrechnung der Administrators für den Zeitraum vom 15. Januar 2009 bis 13. Februar 2009 .............................................................. 24 Appendix E Erläuterung der Gebührenordnung der Administrators bezüglich Vergütung und Auslagen gemäß Statement of Insolvency Practice No. 9 ..................... 26 Ernst & Young ÷ i Nortel GmbH (in Administration) – statement of proposals 1. Einleitung Einleitung Am 14. Januar 2009 ging die Nortel GmbH in Administration, und A. Bloom, A. Hudson, S. Harris und C. Hill wurden durch eine Anordnung des High Court of Justice of England and Wales, Chancery Division, Companies Court auf Antrag der Geschäftsführer der Gesellschaft als Administrators bestellt. Die EG-Verordnung findet auf diese Administration Anwendung, so dass dieses Insolvenzverfahren das Hauptverfahren ist. Dies bedeutet, dass diese Administration in Übereinstimmung mit englischem Recht durchgeführt wird, wenn auch in bestimmten Bereichen nach der EG-Verordnung das nationale Recht anzuwenden ist. Die Administration ist ein englisches Insolvenzverfahren, das dazu dient, einer Gesellschaft einen zeitlich begrenzten Schutz vor ihren Gläubigern zu bieten, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu restrukturieren oder, alternativ, ein besseres Ergebnis für die Gläubiger zu erzielen, als dies möglich wäre, wenn die Gesellschaft sofort liquidiert werden würde. Die Gesellschaft führt ihren Geschäftsbetrieb während der Administration fort und befindet sich nicht in Liquidation. Dieses Dokument samt seiner Anhänge enthält die Vorschläge der Administrators an die Gläubiger gemäß Paragraph 49 von Anlage B1 zum Insolvency Act 1986 und Rule 2.33 der Insolvency Rules 1986. Bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Angaben zur Gesellschaft und zur Bestellung der Administrators sind in Anhang A enthalten. Gläubigerversammlung Eine Versammlung der Gläubiger der Gesellschaft wurde für den 12. März 2009, 11.30 Uhr im Holiday Inn, Frankfurt-Flughafen-Nord, Isenburger Schneise 40, Frankfurt einberufen, um den Gläubigern die Möglichkeit zu geben, die Vorschläge der Administrators zu prüfen und über diese abzustimmen und zu entscheiden, ob ein Gläubigerausschuss gebildet werden sollte. Wenn eine nach dem Wert berechnete Mehrheit der auf der Versammlung anwesenden und abstimmenden Gläubiger den Vorschlägen der Administrators zustimmt, werden die Vorschläge für alle Gläubiger bindend, d.h. auch für alle nicht auf der Versammlung anwesenden oder vertretenen Gläubiger sowie auch für die Gläubiger, die gegen die Vorschläge gestimmt haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie dieses Dokument sorgfältig lesen und entscheiden, ob und wie Sie abstimmen möchten. Jeder Gläubiger hat das Recht, Änderungen zu den Vorschlägen zur Berücksichtigung durch die Administrators und die Gläubiger vorzuschlagen. Wird den Vorschlägen nicht zugestimmt, müssen die Administrators das Gericht von dem Ergebnis unterrichten und können den Gläubigern auf einer weiteren Versammlung geänderte Vorschläge vorlegen. Die Administrators schlagen vor, den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen gegenüber der Gesellschaft nach nationalem Recht vorrangig wären, die Beträge aus dem Vermögen der Gesellschaft zu zahlen, die sie im Fall einer Liquidation der Gesellschaft nach nationalem Recht erhalten würden. Soweit von den Administrators nicht anderweitig als vorrangige Forderung bezahlt, werden offene Forderungen, Schulden und/oder Verbindlichkeiten, welche die Gesellschaft ihren Gläubigern zum 14. Januar 2009 schuldete, gemäß den Vorschriften über die Geltendmachung, Überprüfung, Zulassung und Vorrangigkeit von Forderungen behandelt, die im Fall einer Liquidation der Gesellschaft nach Ernst & Young ÷ 1 Nortel GmbH (in Administration) – statement of proposals nationalem, deutschen Insolvenzrecht anwendbar wären. Der zeitliche Ablauf einer Verteilung an die Gläubiger soll in Übereinstimmung mit den englischen Insolvenzgesetzen erfolgen, die den Gläubigern erwartungsgemäß in viel kürzerer Zeit zu Zahlungen verhelfen, als dies bei einer Liquidation nach nationalem Recht möglich wäre. Die Administrators gehen davon aus, dass die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge den Gläubigern der Gesellschaft die besten Chancen bieten, das durch die Administration für die Gläubiger zu erzielende Ergebnis zu maximieren, indem der Gesellschaft die Zeit gegeben wird, ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen, während gleichzeitig Optionen zur Restrukturierung umfassend geprüft werden. Stimmen die Gläubiger den Vorschlägen nicht zu, wird sich das Ergebnis für die Gläubiger wahrscheinlich erheblich verringern. Bei der Vorbereitung dieses Berichts haben sich die Administrators auf Informationen verlassen, die von den Geschäftsführern, dem Management und anderen Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Die Untersuchungen der Administrators dauern noch an, sodass es noch nicht möglich war, alle diese Informationen zu überprüfen. Die Administrators übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder die Richtigkeit dieser Informationen oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Informationen. Dieses Dokument wurde ursprünglich in englischer Sprache erstellt und dann in die jeweils anwendbare Landessprache übersetzt. Im Zweifelsfall bzw. im Fall von Unklarheiten zwischen den beiden Versionen ist die englische Version die maßgebliche Version. Ernst & Young ÷ 2 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 2. Hintergrund und Umstände, die zur Bestellung der Administrators geführt haben Überblick über die Nortel Group Die Nortel Group wurde ursprünglich 1895 als Bell Telephone Company of Canada gegründet und ist heute ein globaler Anbieter von Telekommunikations- und Computernetzwerklösungen, einschließlich Hardware-, Softwareprodukten und -dienstleistungen. Die Nortel Group beschäftigt weltweit ca. 24.000 Mitarbeiter und bietet ihren Kunden End-to-End-Lösungen von Entwurf, Entwicklung und Vermarktung bis hin zu Verkauf, Installation und Support für diese Netzwerklösungen. NNC ist die oberste Holdinggesellschaft der Nortel Group und ist an der Börse von Toronto notiert. NNL, eine direkte Tochtergesellschaft von NNC, ist die oberste kanadische Betriebsgesellschaft und Holdinggesellschaft für die meisten ihrer weltweit 142 Tochtergesellschaften. Nortel übt seine Geschäftstätigkeit in geografischen Geschäftsregionen aus, in denen die 142 Gesellschaften ansässig sind. Die wichtigsten Geschäftsregionen sind die Vereinigten Staaten, Kanada, EMEA, Asien und CALA. Die weltweiten Umsätze für das am 31. Dezember 2007 abgelaufene Jahr betrugen ca. USD 11 Mrd., wovon 25 % in der EMEARegion erwirtschaftet wurden. Nachfolgend eine Zusammenfassung von Finanzdaten je Geschäftsregion. Jahr bis zum 31. Dezember 2007 Mio. USD 9 Monate bis zum 30. September 2008 Mio. USD 4.974 3.065 822 506 EMEA 2.740 1.801 Asien 1.768 1.876 CALA 644 451 10.948 7.699 Vereinigte Staaten Kanada Konsolidierter Umsatz der Gruppe Quelle: Nortel Group Anhang B zu diesem Bericht enthält ein zusammenfassendes Organigramm der Nortel Group. Geschäftsbereiche Die Nortel Group beliefert als globaler Lieferant von Telekommunikations- und SoftwareNetzwerk-Lösungen sowohl Carrier-Kunden (Telekommunikationsgesellschaften) als auch Unternehmens (Enterprise) Kunden. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Nortel Group werden weltweit durch zehn „Centres of Excellence“ durchgeführt, und die Gruppe investiert in etwa fünfzig Initiativen im Bereich Technologieinnovation mit mehr als zwanzig Universitäten und unterhält strategische Allianzen, Partnerschaften und Joint Ventures mit anderen führenden Organisationen. Am 31. Dezember 2008 übte die Nortel Group ihre Geschäftstätigkeit im Wesentlichen durch vier Geschäftsbereiche aus: Carrier, MEN, Enterprise und Global Services. Nachfolgend wird eine Darstellung der globalen Erlöse je Geschäftsbereich und eine Beschreibung jedes Geschäftsbereiches gegeben. Ernst & Young ÷ 3 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Jahr bis zum 31. Dezember 2007 Mio. USD 9 Monate bis zum 30. September 2008 Mio. UDS Carrier Networks 4.493 3.078 Enterprise Solutions 2.620 1.867 Global Services 2.087 1.559 Metro Ethernet Networks 1.525 1.022 223 173 10.948 7.699 Andere Konsolidierter Umsatz der Gruppe Quelle: Nortel Group Carrier Networks Nortels Carrier-Geschäftsbereich bietet Wireless-Netzwerk-Lösungen, die es den Anbietern mobiler Telekommunikation und Kabelfernsehbetreibern ermöglichen, Einzelpersonen und Unternehmen über Handys, PDAs und andere drahtlose Computer- und Kommunikationsvorrichtungen Sprach-, Daten- und Multimediakommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen. Dieses Segment bedarf der ständigen Innovation durch Forschung und Entwicklung, um die Entwicklung der nächsten Generation von Mobilgeräten durch Handapparatehersteller und Telekommunikationsunternehmen zu unterstützen. Enterprise Solutions Der Geschäftsbereich Enterprise Solutions bietet Software und Hardware für Kommunikationslösungen, die verwendet wird, um neue Telekommunikations- und ITNetzwerke zu bauen und bestehende Netzwerke in kosteneffizientere Netzwerke nach IPStandard umzuwandeln. Diese Netzwerke unterstützen die Daten-, Sprach- und Multimediakommunikation, gemeinsam auch „Unified-Communications-Lösungen“ genannt. Nortel beliefert ihre Unternehmenskunden in diesem Bereich direkt oder durch Vertriebspartner. Das Produkt beinhaltet die Hardware (z.B. die Telefon-Handgeräte, Schalter, Router, Netzwerksicherheitsvorrichtungen) sowie die Wartungsleistungen, die die Unternehmen benötigen, um ihre Sprach- und Datenkommunikationsnetzwerke aufzubauen und zu warten. Die Produkte und Leistungen von Nortel Enterprise werden typischerweise gemeinsam mit Partnern vertrieben, um eine komplette ICT-Lösung bieten zu können. Global Services Der Geschäftsbereich Global Services entwickelt und installiert Infrastrukturlösungen, die von den Geschäftssegmenten Carrier, MEN und Enterprise Solutions verkauft werden. Global Services bietet insbesondere eine breite Palette von Dienstleistungen in den Bereichen Netzwerkentwicklung, Support und Wartung für neue und bestehende Netzwerkinstallationen für Enterprise- und Carrier-Kunden. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Bereich Global Services vollständig in die drei anderen Geschäftsbereiche integriert. Metro Ethernet Networks Ernst & Young ÷ 4 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Das MEN-Segment bietet Festanschluss-(einschließlich Kabel) Netzwerklösungen für Telekommunikationsanbieter und große Unternehmenskunden. Diese Festanschlussprodukte kommen zum Einsatz, um bestehende Festanschlussnetzwerke anpassbarer und verlässlicher zu machen für die Hochgeschwindigkeitsübertragung verschiedener Multimediakommunikationsleistungen. Hierbei handelt es sich u. a. um Internetvideo, HeimTV Sendungen (residential broadcast TV) und Video on Demand sowie auch die neuen drahtlosen Breitbandmultimediaanwendungen, die eine erheblich größere Bandbreite (Kapazität) benötigen. Die EMEA-Region In der EMEA-Region operieren die folgenden fünf Arten von Gesellschaften: ► „Residual Profit Entities“: Dies sind vollständig integrierte Geschäftsbetriebe, in dem Sinne, dass sie alle relevanten Gruppenfunktionen beinhalten im Gegensatz zu Gesellschaften, die lediglich die Bereiche Marketing, Vertrieb und Verkauf abdecken. Sie erzielen Erlöse aus dem Vertrieb und Verkauf von Nortel-Produkten u. a. auch an Kunden außerhalb ihres Sitzstaates. Sie beteiligen sich auch an der Kontrolle und Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Nortel Group. Residual Profit Entities erhalten eine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums der Nortel Group im Rahmen eines Lizenzvertrages mit NNL. ► „Cost Plus Entities“: Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Dienstleistungsgesellschaften, die für das Marketing der Nortel-Produkte und die Verwaltung der Kundenbeziehungen in bestimmen Ländern verantwortlich sind und dafür eine Gebühr von NNL und anderen Nortel-Gesellschaften auf einer Cost-PlusBasis (Istkosten plus vereinbartem Zuschlag) erhalten. Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei diesen Gesellschaften um Cost Centres. ► „Limited Risk Entities“: Diese Gesellschaften sind verantwortlich für den Vertrieb und den Verkauf an Drittkunden. Diese Kunden werden im Wesentlichen im Rahmen eines Rahmenkundenvertrages mit anderen Mitgliedern der Nortel Group beliefert, weswegen die Limited Risk Entities mit einer relativ kleinen Gewinnspanne arbeiten. Das heißt, die Limited Risk Entities erwerben Produkte und zahlen Lizenzgebühren an NNL und andere Gesellschaften der Nortel Group zu einem Preis, der ihnen einen geringen Betriebsgewinn ermöglicht. Die Administrators prüfen gegenwärtig die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen dieser Regelung. Limited Risk Entities erhalten ein Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums der Nortel Group, das das Eigentum von NNL ist und ohne das sie keine Geschäftstätigkeit ausüben könnten. Aus wirtschaftlicher Sicht arbeiten die Limited Risk Entities als Revenue Centres. ► „At Risk Entities“: Auch diese Gesellschaften sind in den Bereichen Vertrieb und Verkauf tätig, sind jedoch, anders als die Limited Risk Entities, nicht von den Rahmenkundenverträgen abhängig, sondern akquirieren ihre Kunden selbst. Die Rentabilität hängt von ihrer eigenen Leistung ab. Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei diesen Gesellschaften um Profit Centres. ► „Holding Companies“: Diese Gesellschaften üben keine Geschäftstätigkeit aus, sondern agieren ausschließlich als Holdinggesellschaften für ihre Tochtergesellschaften. Gerade die Natur und der Zweck dieser fünf Gesellschaftstypen sowie die zwischen ihnen bestehenden Handelsbeziehungen bedeuten, dass die EMEA-Gesellschaften stark voneinander abhängen und nicht in der Lage sind, ihre Geschäftstätigkeit ohne eine gegenseitige Unterstützung in Form von Konzerndienstleistrungen und ohne die von NNL in Kanada erteilten und gehaltenen Lizenzen für geistiges Eigentum auszuüben. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der EMEA-Gesellschaften, aufgegliedert nach Gesellschaftstyp. Ernst & Young ÷ 5 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals „Residual Profit Entity“ „Cost Plus Entity“ „Limited Risk Entity“ „At Risk Entity“ „Holding Company“ NNUK Nortel Networks Oy (Finnland) Nortel Networks N.V. (Belgien) Nortel GmbH (Deutschland) Nortel Networks International Finance & Holdings B.V. (Niederlande) NN (Ireland) Limited Nortel Networks Romania SRL Nortel Networks S.p.A. (Italien) Nortel Networks S.A. (Frankreich) Nortel Networks AB (Schweden) Nortel Networks B.V (Niederlande) Nortel Networks France S.A.S. Nortel Networks Israel (Sales and Marketing) Limited Nortel Networks O.O.O (Russland) Nortel Networks (Scandinavia) AS (Norwegen) Nortel Networks Ukraine Limited Nortel Networks South Africa (Proprietary) Limited Nortel Telecom International Ltd (Nigeria) Nortel Networks Polska Sp. z. o. o. (Polen) Nortel Networks Hispania, S.A. (Spanien) Nortel Networks (Austria) GmbH (Österreich) Nortel Networks s.r.o. (Tschechische Republik) Nortel Networks Engineering Service Kft (Ungarn) Nortel Networks Portugal S.A Nortel Networks Solvensko, s.r.o. (Slowakei) Nortel Networks A.G. (Schweiz) In der EMEA-Region ist die wichtigste Gesellschaft die NNUK. Die NNUK ist eine Residual Profit Entity und eine unmittelbare Tochtergesellschaft von NNL sowie die mittelbare oder unmittelbare Eigentümerin aller EMEA-Gesellschaften mit Ausnahme der französischen Gesellschaften (Nortel Networks SA und NN France SAS) und Nortel Networks (Ireland) Limited. Die Nortel GmbH wurde 1972 gegründet. Sie operiert als ‚At Risk’-Gesellschaft und ihre Geschäftstätigkeit umfasst den Verkauf im Bereich Telekommunikation sowie Vertrieb und Leasing von Nortel-Produkten. Ihre Kunden sind vorwiegend Drittkunden in Deutschland, sie hat jedoch auch einige Drittkunden außerhalb Deutschlands. Neben der Hauptverwaltung in Frankfurt unterhält die Nortel GmbH noch weitere Vertriebsniederlassungen in Immenstaad, München, Stuttgart und Bonn. Die Gesellschaft hat insgesamt 477 Mitarbeiter. Die wichtigsten Verwaltungsfunktionen, wie Finanzen und Personal, übt die Nortel GmbH selbst aus. Die Nortel GmbH unterliegt Zustimmungs- und Anweisungskompetenzen von leitenden EMEA-Mitarbeitern in Maidenhead, England. Ernst & Young ÷ 6 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Nachfolgend eine Zusammenfassung der Finanzdaten der Nortel GmbH. Jahr bis zum Typ Erträge €000 Operatives Ergebnis €000 Gewinn vor Steuern €000 Reingewinn nach Steuern €000 Gewinnrücklagen €000 Reinvermögen €000 31 Dezember 08 166.547 1.106 (108) (539) 142.707 45.595 31 Dezember 07 Ungeprüft * Geprüft 100.243 (5.646) (215.178) (213.391) 117.901 72.628 31 Dezember 06 Geprüft 5.122 2.899 27.347 25.347 92.554 285.092 31 Dezember 05 Geprüft 3.838 (182) 20.452 18.521 74.033 260.122 Quelle: Für das Jahr bis zum 31. Dezember 2008 – Nortel-Management. Die Angaben für die Jahre bis zum 31. Dezember 2007, 2006 und 2005 stammen aus den geprüften Jahresabschlüssen. Anmerkung: * Die Angaben für das am 31. Dezember 2008 abgelaufene Jahr sind ungeprüft und entsprechen den US-amerikanischen GAAP. Die Angaben für die jeweils am 31. Dezember 2007, 2006 und 2005 abgelaufenen Jahre entsprechen den nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Ernst & Young ÷ 7 [EMEA Company Header] Umstände, die zu der Bestellung der Administrators geführt haben Die Nortel-Gruppe ist in einer von hartem Wettbewerb geprägten Branche tätig, die in den letzten Jahren starken Konsolidierungen unterworfen war. Die Nortel-Gruppe selbst macht derzeit Verluste. Seit einigen Jahren sind die Kosten generell höher als die Erträge, was zu einem negativen Cashflow geführt hat. Eine Reihe von Faktoren hat zu diesen Ergebnissen beigetragen, u.a. auch der Wettbewerbsdruck in der Telekommunikationsbranche, das Unvermögen, die Betriebsaufwendungen ausreichend zu senken, Kosten im Zusammenhang mit den nachstehend beschriebenen laufenden Restrukturierungsbemühungen, eine erhebliche Konsolidierung bei Kunden und Wettbewerbern, die Kürzung von Investitionsausgaben und Aufschiebung von Neuinvestitionen bei Kunden sowie in jüngster Zeit die negative Entwicklung der Weltwirtschaft. Außerdem ist die Nortel-Gruppe erhebliche Verbindlichkeiten aus Altersruhegeldzusagen eingegangen, insbesondere gegenüber ehemaligen Mitarbeitern im Vereinigten Königreich (UK). Das für UK definierte Defizit hinsichtlich Altersruhegeldleistungen ist der größte Einzelgläubigerposten der NNUK. Die Finanzierungsverpflichtung zur Deckung des definierten Defizits hinsichtlich der Altersruhegeldleistungen wurde von der NNL garantiert. Weitere Altersruhegeldverbindlichkeiten bestehen in der gesamten Nortel-Gruppe, wobei das UKDefizit das größte ist. Insofern hat die Nortel-Gruppe eine zu hohe Kostenstruktur und aufgrund von Credit Ratings unterhalb der Ratings von Papieren, die für Investments empfohlen werden, nur eingeschränkten Zugang zu den öffentlichen Kapitalmärkten. Im Jahr 2005 hat die Nortel-Gruppe unter einer neuen Unternehmensleitung einen Business Transformation Plan (Plan zur Umgestaltung des Geschäfts) mit dem Ziel eingeführt, betriebliche Probleme anzugehen, die Organisationsstruktur zu vereinfachen und sich dabei weiterhin stark auf die Ertragserzielung und verbesserte Umsatzrenditen einschließlich Qualitätsverbesserungen und Kostensenkungen zu konzentrieren. Der Business Transformation Plan sah die Restrukturierung des Geschäfts der Nortel-Gruppe in den sechs folgenden Schlüsselbereichen vor: Dienstleistungen, Effizienz des Beschaffungswesens, Ertragssteigerung (einschließlich Umsatz und Preisgestaltung), Forschung und Entwicklung, allgemeine Verwaltungseffizienz sowie Organisations- und Personaleffizienz. Obwohl hierbei Fortschritte erzielt wurden, haben sich die Probleme hauptsächlich aufgrund der Hochkostenstruktur und des hohen Verschuldungsstands (ca. US$ 4,2 Mrd.) in den letzten Monaten erheblich verschärft. Da die globalen Wirtschaftsbedingungen sich dramatisch verschlechtert haben, hat die Nortel-Gruppe erhebliche Belastungen in ihrer Geschäftstätigkeit erfahren, und ihre Liquiditätslage hat sich sowohl weltweit als auch auf regionaler Ebene verschlechtert. Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass Kunden in allen Geschäftsbereichen ihre eigenen Investitionsausgaben aussetzen, aufschieben und senken. Die Marktbedingungen haben den Zugang der Nortel-Gruppe zu den Kapitalmärkten zusätzlich eingeschränkt. Außerdem wurde der Zugang zu den Kapitalmärkten zusätzlich noch beeinträchtigt, als Rating-Agenturen Herabstufungen der Credit-Ratings vornahmen. Im Dezember 2008 stufte Moody’s das Rating der Nortel-Gruppe von B3 auf Caa2 herab. Zwischen November 2008 und Januar 2009 hat die Nortel-Gruppe versucht, Geschäftsbeteiligungen zu verkaufen. Die betreffenden Verkaufsverhandlungen waren zum Zeitpunkt der Einreichung der nachstehend genannten Anträge nicht abgeschlossen. Nach eingehender Prüfung aller anderen Alternativen kam die Geschäftführung der NortelGruppe zu dem Ergebnis, dass eine umfassende finanzielle und betriebliche Umstrukturierung am effektivsten und schnellsten im Rahmen von in mehreren Ländern durchgeführten Verfahren zum Gläubigerschutz erreicht werden könnte. Dementsprechend beantragte die Nortel-Gruppe Gläubigerschutz auf der Grundlage der jeweiligen in Kanada, den U.S.A. und im Vereinigten Königreich geltenden Restrukturierungsregelungen. Die mit der Nortel-Gruppe verbundenen Unternehmen in Asien (einschließlich LG-Nortel) und in CALA sowie das NGS-Geschäft sind nicht in diese Verfahren einbezogen und werden ihre Geschäftstätigkeit voraussichtlich im üblichen Rahmen weiter ausüben. Am 14. Januar 2009 haben die Geschäftführung der kanadischen Gesellschaften gerichtlichen Schutz auf der Grundlage des CCAA beantragt. Gleichzeitig haben die U.S.Ernst & Young ÷ 8 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Gesellschaften bei den Gerichten der Vereinigten Staaten Verfahren gemäß Chapter 11 auf der Grundlage des U.S.-amerikanischen Insolvenzgesetzes beantragt. Die Nortel-Gruppe ist (logistisch, finanziell und hinsichtlich ihrer Managementstruktur) dergestalt strukturiert, dass die EMEA-Gesellschaften selbst in starkem Maße voneinander abhängig sind, in ihrer Geschäftstätigkeit jedoch auch auf die nordamerikanischen NortelGesellschaften angewiesen sind, weil sie kontinuierlich von der Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von NNL Gebrauch machen. Aufgrund der Tatsache, dass die EMEA-Gesellschaften und die nordamerikanischen Gesellschaften in starkem Maße voneinander abhängig sind, hat die Geschäftführung der EMEA-Gesellschaften, nachdem die Anträge in Nordamerika eingereicht worden waren, einen Antrag gemäß Artikel 3 der EG Verordnung auf Bestellung von Administrators eingereicht. Wie vorstehend beschrieben, wird die laufende Geschäftstätigkeit der EMEA-Gesellschaften vom UK-Hauptsitz in Maidenhead, England, aus gesteuert und geleitet. Insofern befindet sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (centre of main interests - “COMI”) der EMEAGesellschaften in England. Gemäß Artikel 3 der EG Verordnung ist das Gericht des EUMitgliedsstaats, in dem sich das COMI befindet, für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zuständig. Im Falle zahlreicher EMEA-Gesellschaften von Nortel bedeutet dies, dass der English High Court für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist. Der English High Court hat dem Antrag der Geschäftsführung auf Bestellung von Administrators für die folgenden Gesellschaften stattgegeben (“die EMEA-COMI-Gesellschaften”): Gesellschaft Sitz Nortel Networks UK Limited England Nortel Networks S.A. Frankreich Nortel Networks France S.A.S. Frankreich Nortel Networks (Ireland) Limited Irland Nortel Networks GmbH Deutschland Nortel Networks Oy Finnland Nortel Networks Romania SRL Rumänien Nortel Networks AB Schweden Nortel Networks N.V. Belgien Nortel Networks S.p.A. Italien Nortel Networks B.V. Niederlande Nortel Networks International Finance & Holding B.V. Niederlande Nortel Networks Polska Sp. z.o.o. Polen Nortel Networks (Austria) GmbH Österreich Nortel Networks s.r.o. Tschechische Republik Ernst & Young ÷ 9 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Nortel Networks Engineering Service Kft Ungarn Nortel Networks Portugal S.A. Portugal Nortel Networks Hispania S.A. Spanien Nortel Networks Solvensko s.r.o. Slowakei Die Anträge auf Bestellung von Administrators wurden beim English High Court of Justice eingereicht, und die betreffenden Anordnungen wurden anschließend am 14. Januar 2009 um 20.00 Uhr (GMT) erlassen. Dadurch wurden die Administrators vom High Court bestellt, um die Geschäftsführung der Gesellschaft auszuüben und die mit der Anordnung der Adminstration bezweckten Ziele zu verfolgen. Für jede der EMEA-COMI-Gesellschaften sind gesonderte Vorschläge erarbeitet worden, die den jeweiligen Gläubigern zur Prüfung und zur Abstimmung zugeleitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von den übrigen EMEA-Gesellschaften (d.h. alle Gesellschaften außer den EMEA-COMI-Gesellschaften, die der Anordnung der Administration unterliegen) nur die Gesellschaft Nortel Networks Israel (Sales and Marketing) Limited Insolvenzschutz in ihrem eigenen Sitzland beantragt hat. Zum Zeitpunkt dieses Berichts befindet sich keine weitere Nortel-EMEA-Gesellschaft in einem Insolvenzverfahren, und alle Gesellschaften üben ihre Geschäftstätigkeit weiterhin im üblichen Rahmen aus. Ernst & Young ÷ 10 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 3. Zweck, Durchführung und Abschluss der Administration Zweck der Administration Der Zweck einer Administration besteht in der Erreichung eines von drei Zielen: a. Bewahrung der Gesellschaft unter Fortbestand des Unternehmens; oder b. Erreichung eines besseren Ergebnisses für die Gläubiger der Gesellschaft insgesamt, als dies bei Abwicklung der Gesellschaft zu erwarten wäre; oder c. Verwertung des Vermögens zur Verteilung an einen oder mehrere gesicherte oder vorrangige Gläubiger. Das englische Insolvenzrecht sieht vor, dass Ziel (a) zu verfolgen ist, es sei denn, dies ist vernünftigerweise nicht durchführbar oder mit Ziel (b) würde ein besseres Ergebnis für die Gläubiger der Gesellschaft insgesamt erzielt. Ziel (c) darf nur dann verfolgt werden, wenn die Erreichung von Ziel (a) oder Ziel (b) nicht realistisch ist und Ziel (c) verfolgt werden kann, ohne dass dies die Interessen der Gläubiger der Gesellschaft insgesamt unnötigerweise beeinträchtigt. Die Bestellung von Administrators für die EMEA-Gesellschaften ist erfolgt, um eine weltweite Restrukturierung der Nortel-Gruppe zu ermöglichen. Während der Dauer der Administration werden die Administrators zur Erreichung dieses Ziels eng mit den nordamerikanischen Gesellschaften zusammenarbeiten, die selbst im Rahmen von entsprechenden Restrukturierungsprozessen tätig sind. Auf dieser Grundlage streben die Administrators die Erreichung des vorstehenden Ziels (a) an, d.h. eine Rettung der Gesellschaft unter Fortbestand des Unternehmens. Erst wenn die Administrators zu dem Ergebnis kommen sollten, dass das Hauptziel der Bewahrung der Gesellschaft unter Fortbestand des Unternehmens nicht erreicht werden kann, werden sie die Verfolgung des Ziels (b) vorschlagen, nämlich die Erreichung eines besseren Ergebnisses für die Gläubiger der Gesellschaft insgesamt, als dies bei Abwicklung der Gesellschaft zu erwarten wäre. Durchführung der Administration Seit der English High Court die Administrators für die EMEA-Gesellschaften am 14. Januar 2009 bestellt hat, arbeiten die Administrators mit der Unternehmensleitung der Nortel-Gruppe weltweit zusammen, um sie bei die Stabilisierung und dem Erhalt des Geschäftsbetriebs zu unterstützen. Dazu gehört auch die Kommunikation mit den Zulieferern, um sicherzustellen, dass die Gesellschaften weiterhin kontinuierlich beliefert werden und die Nortel-Gruppe somit die Bedürfnisse ihrer Kunden erfüllen kann. Außerdem kommunizieren die Administrators mit den Kunden, um deren Fragen hinsichtlich des Administration-Prozesses zu beantworten und zu gewährleisten, dass die Geschäftstätigkeit im üblichen Rahmen fortgesetzt wird. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sowohl die Zulieferer als auch die Kunden ihre Geschäftstätigkeit mit der Nortel-Gruppe zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts mit der Absicht fortsetzen, Nortel bei seiner Restrukturierung zu unterstützen. Die Administrators möchten gewährleisten, dass die Mitarbeiter der Gesellschaft, aber auch aller anderen EMEA-Gesellschaften, die sich in Administration befinden, in vollem Umfang über die Fortschritte des Restrukturierungsprozesses auf dem Laufenden gehalten werden, und sie werden weiterhin die relevanten Informationen sowohl den Mitarbeitern als auch deren Vertretern zur Verfügung stellen. Entscheidung zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit und weitere Durchführung der Administration Ernst & Young ÷ 11 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Die Administrators haben eine Prüfung der Finanzlage der EMEA-Gesellschaften begonnen, was auch die Erstellung von Cashflow-Rechnungen, Ertrags- und Vermögensplanungen umfasst, wobei sie die Interessen der Gläubiger einer jeden Gesellschaft berücksichtigen. Die Administrators werden die Geschäftslage während der gesamten Dauer der Administration beobachten, um zu gewährleisten, dass es nicht zu einem unzulässigen Verzehr von Vermögenswerten der Gesellschaften kommt und dass die Entscheidung zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit weiterhin im Interesse der Gläubiger der einzelnen Gesellschaften liegt. Aufgrund der Tatsache, dass das geistige Eigentum der Nortel-Gruppe der NNL in Kanada gehört und die Zukunftsinteressen der EMEA-Gesellschaften und der nordamerikanischen Gesellschaften so stark miteinander verflochten sind, haben die Administrators einen regelmäßigen Dialog sowohl mit der nordamerikanischen Unternehmensleitung als auch mit den Verantwortlichen für die Durchführung der Verfahren nach US Chapter 11 und dem kanadischen CCAA eingeführt, um zu gewährleisten, dass die Interessen der EMEAGesellschaften und ihrer jeweiligen Gläubiger bei der Restrukturierung und/oder einem in Nordamerika eingeleiteten Verkaufsprozess vertreten und berücksichtigt werden. Sollte es keine Zustimmung zu den Vorschlägen der Administrators geben und die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit einstellen, wird der Betrag, den die Gläubiger voraussichtlich wiedererlangen werden, auf den Liquidationswert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, verfügbare freie Barguthaben, Vorräte und konzerninterne Forderungen beschränkt sein. Der Betrag aus der Verwertung dieser Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger wird sich durch von Kunden geltend gemachte Gegenforderungen, einen geringen zu erzielenden Erlös aus der Verwertung von Vorräten sowie die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Gesellschaften der Nortel-Gruppe zur Rückzahlung von konzernintern geschuldeten Beträgen an die Nortel GmbH erheblich verringern. Bestimmte dieser konzerninternen Forderungen werden nicht beigetrieben werden können, da in bestimmten europäischen Rechtsordnungen der Anspruch der Nortel GmbH auf Wiedererlangung dieser Forderungen der vollumfänglichen Befriedigung der Ansprüche nationaler Drittgläubiger nachgeordnet ist. Sollte eine weltweite Restrukturierung der NortelGruppe erreicht werden können, wird die Höhe der von den Gläubigern wiedererlangten Beträge wahrscheinlich weit über den Beträgen liegen, die bei einer Liquidation erreicht werden können. Weitere Durchführung der Administration Die Administrators werden die Geschäfte und das Vermögen der Gesellschaft weiterhin mit dem Ziel führen und verwalten, die Gesellschaft unter Fortbestand ihres Unternehmens zu retten bzw., soweit angebracht, einen Verkauf von Geschäftssparten/Vermögenswerten zu erreichen. Abschluss der Administration Einzelheiten zur Art und Weise des Abschlusses der Administration sind unter Ziffer 4 ‘Weitere Durchführung der Administration’ aufgeführt. Ernst & Young ÷ 12 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 4. Weitere Durchführung der Administration Die Administrators schlagen Folgendes vor: Fortsetzung der Geschäftstätigkeit A. Für die Dauer der Administration werden die Administrators die Geschäfte und das Vermögen der Gesellschaft weiterhin führen und verwalten, während die Möglichkeiten für eine weltweite Restrukturierung des Geschäfts von Nortel und/oder ein weltweiter Verkauf des gesamten Geschäfts oder einzelner Teile des Geschäfts von Nortel (insgesamt als die "weltweite Restrukturierung" definiert) von der Gesellschaft geprüft, weiterentwickelt und, soweit angebracht, umgesetzt werden; B. Während der Prüfung, Weiterentwicklung und ggfs. Umsetzung der weltweiten Restrukturierung wird die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen und weiterhin in vollem Umfang Zahlungen an ihre Lieferanten und Mitarbeiter leisten, und zwar als Masseverbindlichkeiten (administration expenses) aus dem Vermögen der Gesellschaft für ihr nach dem 14. Januar 2009 gelieferte Waren und Dienstleistungen, solange diese Waren und Dienstleistungen von der Gesellschaft benötigt werden. C. Die Administrators werden die Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft und die allgemeinen Fortschritte und Erfolgsaussichten der weltweiten Restrukturierung weiter überwachen, um sich davon zu überzeugen, dass eine Rettung der Gesellschaft unter Fortbestand ihres Unternehmens und/oder ein Verkauf des gesamten Geschäfts oder einzelner Teile des Geschäfts der Gesellschaft im Rahmen der weltweiten Restrukturierung noch immer möglich ist und dass die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit durch die Gesellschaft sinnvoller als eine Einstellung der Geschäftstätigkeit und/oder die Liquidation der Gesellschaft ist. Sollten die Administrators entscheiden, dass eine Einstellung der Geschäftstätigkeit durch die Gesellschaft generell im Interesse der Gläubiger liegt und dass ihr Vermögen zur Verteilung an die Gläubiger verwertet werden sollte, so werden die Administrators dies den Gläubigern der Gesellschaft so bald wie möglich mitteilen. D. Sollten die Administrators entscheiden, dass eine weltweite Restrukturierung nicht im Interesse der Gläubiger liegt oder dass die Kosten einer Fortsetzung der Geschäftstätigkeit nicht mehr im Interesse der Gläubiger liegen, so werden sie die Erzielung eines besseren Ergebnisses für die Gläubiger der Gesellschaft insgesamt anstreben, als dies im Falle der Abwicklung der Gesellschaft zu erwarten wäre, indem sie versuchen, den unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Preis für das Geschäft und/oder das Vermögen der Gesellschaft zu erzielen, und sie werden Maßnahmen ergreifen, damit das Vermögen der Gesellschaft an ihre Gläubiger verteilt werden kann. Zahlungen an die Gläubiger E. Zahlungen an noch nicht befriedigte Gläubiger aus dem Vermögen der Gesellschaft sind wie folgt zu leisten. (1) Sofern die Administrators der Auffassung sind, dass die Leistung der betreffenden Zahlungen wahrscheinlich der Erreichung des Ziels der Administration dient, so können sie von Zeit zu Zeit an Gläubiger der Gesellschaft, deren Ansprüche nach nationalem Recht vorrangig sind, aus dem Vermögen der Gesellschaft Zahlungen in der Höhe leisten, in der sie den jeweiligen Gläubigern im Falle der Liquidation der Gesellschaft nach nationalem Insolvenzrecht zustehen würden. Ernst & Young ÷ 13 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals (2) Soweit von den Administrators nicht anderweitig Zahlungen gemäß vorstehendem Absatz vorgenommen werden, können alle Vermögenswerte der Gesellschaft, die zur Verteilung an Gläubiger zur Verfügung stehen, zur Begleichung der bis zum 14. Januar bestehenden unbezahlten Forderungen, Schulden und/oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft genauso verwertet werden wie im Falle einer Liquidiation der Gesellschaft nach nationalem Insolvenzrecht (d.h. entsprechend den nationalen Regelungen für die Erhebung, Überprüfung, das Anerkenntnis und den Vorrang von Ansprüchen). (3) Um Zahlungen nach nationalem Recht an Gläubiger zu leisten, deren Ansprüche zum 14. Januar 2009 noch unbefriedigt sind, können die Administrators (nach Rückstellung für oder Zahlung der Administrationsaufwendungen) den Gläubigern Vorschläge für eine freiwillige Vereinbarung (company voluntary arrangement) gemäß Teil 1 des englischen Insolvency Act von 1986 (English Insolvency Act 1986) oder einen Vergleichsvorschlag (scheme of arrangement) gemäß § 899 des englischen Companies Act von 2006 (English Companies Act 2006) unterbreiten. Dies würde auf der Grundlage geschehen, dass ein solcher Vergleich nach englischem Recht den Administrators erlaubt, Zahlungen an Gläubiger schneller vorzunehmen, als dies möglich wäre, wenn die betreffenden Zahlungen im Rahmen einer Liquidation der Gesellschaft nach nationalem Recht zu leisten wären. Allgemeines F. Die Administrators unternehmen alles Weitere und üben generell alle ihre Befugnisse als Administrators aus, wie sie dies nach ihrem Ermessen für erstrebenswert oder angemessen halten, um das Ziel der Administration zu erreichen und/oder das Vermögen der Gesellschaft zu schützen und zu erhalten oder die Verwertung dieses Vermögens zu maximieren oder jedes weitere zu diesen Vorschlägen gehörenden Ziel zu erreichen. G. Die Administrators schlagen den Gläubigern vor, die Bildung eines Gläubigerausschusses in Erwägung zu ziehen und, falls dies zweckmäßig erscheint, einen solchen Gläubigerausschuss zur Unterstützung der Administrators bei der Erfüllung ihrer Funktionen zu bilden. H. Die Administration wird solange weitergeführt, wie es zur Erreichung des Ziels erforderlich ist, und es wird gegebenenfalls eine Verlängerung der gesetzlich vorgesehenen Dauer von einem Jahr bei Gericht beantragt. I. Soweit erforderlich werden von den Administrators Berater beauftragt. J. Bei Abschluss der Administration werden die Administrators gemäß § 98 (1) Anlage B1 zum Insolvency Act 1986 zu einem durch das Gericht festgesetzten Datum aus der Haftung hinsichtlich ihrer Tätigkeit entlassen. K. Im Hinblick auf die Durchführung der Administration und die Umsetzung und Entwicklung dieser Vorschläge sowie die Zustimmung zu den Honoraren der Administrators konsultieren die Administrators den Gläubigerausschuss, sofern ein solcher besteht, in angemessenen Zeitabständen. L. Die Honorare der Administrators werden unter Bezug auf die von ihnen und ihren Mitarbeitern für die Administration angemessenerweise aufgewendete Zeit festgelegt. M. Die Administrators erhalten monatlich ihre Honorare nach Maßgabe von Vorschrift 2.106 der Insolvency Rules von 1986 in Höhe von 80 % des in Rechnung gestellten Stundenaufwandes auf ein Konto bezahlt, nach Zustimmung durch einen Gläubigerausschuss (sofern ein solcher bestellt wurde). Die verbleibenden Ernst & Young ÷ 14 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals monatlichen 20 % werden durch nachträglichen Beschluss des Gläubigerausschusses/der Gläubiger/des Gerichts vereinbart. Abstimmung Die Gläubiger werden aufgefordert werden, in der ersten Gläubigerversammlung (persönlich oder mittels Stimmrechtsvertreter) über die folgenden Angelegenheiten abzustimmen: ► Genehmigung der Vorschläge der Administrators zur Erreichung des Ziels der Administration (falls zweckdienlich auch modifiziert); ► Bildung eines Gläubigerausschusses. Ernst & Young ÷ 15 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 5. Lagebericht Zum Zeitpunkt dieses Berichts arbeiten die Geschäftsführer weiterhin an der Erstellung eines Lageberichts. Nach Auffassung der Administrators würde angesichts der angestrebten Umstrukturierung der Nortel Group, die letztendlich die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche oder Vermögensgegenstände erforderlich machen könnte, eine vollständige Offenlegung des Lageberichts die Durchführung der Administration beeinträchtigen. Folglich ist gemäß Vorschrift 2.30 beim High Court of England and Wales ein Antrag auf Anordnung begrenzter Offenlegung eingereicht worden. Dennoch legen wir zur Information in Anhang C den nicht geprüften Bilanzentwurf der Gesellschaft vom 31. Dezember 2008 vor. Zusätzlich machen wir nachfolgend mittels zusammengefasster Informationen Angaben zur aktuellen Lage im Hinblick auf die Forderungen der Gläubiger. Die Zahlen hat die Geschäftsführung erstellt, sie wurden nicht unabhängig überprüft oder einer Abschlussprüfung unterzogen und ändern sich daher möglicherweise. Gesicherte Gläubiger Die Gesellschaft hat keine gesicherten Gläubiger. Vorrangige Gläubiger Alle Mitarbeiter sind für die ersten 14 Tage im Januar bezahlt worden und daher bestehen ihnen gegenüber keine Rückstände bei den Löhnen. Vorrangige Forderungen werden nach Maßgabe von national geltendem Recht anerkannt. Nicht vorrangige Gläubiger Die aktuell in der Bilanz zum 31. Dezember 2008 festgestellten Gläubiger schließen möglicherweise einige Vorranggläubiger zusätzlich zu den nicht vorrangigen Gläubigern mit ein. Bisher wurden weder die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert noch wurden die Forderungen für Verteilungszwecke formal festgestellt (noch hat dieser Prozess nicht begonnen; er ist auch in absehbarer Zukunft nicht geplant). „Prescribed part“ (vorgeschriebener Teil) Der „prescribed part“ ist ein Teil der mit einer floating charge (einem variablen Sicherungsrecht) belasteten Vermögensgegenstände, welche gemäß § 176(A) des Insolvency Act 1986 für die ungesicherten Gläubiger vorgesehen sind. Der vorgeschriebene Teil gilt für schwebende Sicherheitsrechte, welche am oder nach dem 15. September 2003 geschaffen wurden. Es gibt keine von der Gesellschaft gewährten variablen Sicherungsrechte. Als solcher gilt der vorgeschriebene Teil nicht in dieser Administration. Ernst & Young ÷ 16 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 6. Vergütung und Auslagen der Administrators Vergütung Die die Vergütung betreffenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in Vorschrift 2.106 der Insolvency Rules 1986. Weitere Informationen können der Publikation der Berufsvereinigung Association of Business Recovery Professionals mit dem Titel „A Creditors’ Guide to Administrators’ Fees” entnommen werden, die auf der Website der Vereinigung der britischen Insolvenzverwalter (Insolvency Practitioners Association) unter http://www.insolvency-practitioners.org.uk abrufbar sind (gehen Sie auf „Regulation and Guidance“, dann auf „Creditors’ Guides to Fees“) oder auf schriftliche Anfrage an die Administrators als Druckausgabe erhältlich ist. Es ist wahrscheinlich, dass im Rahmen der Administration ein Gläubigerausschuss gebildet wird. In diesem Fall werden die Administrators den Gläubigerausschuss bitten, die Grundlage für die Vergütung der Administrators zu bestimmen, und sie werden sich von Zeit zu Zeit mit dem Gläubigerausschuss hinsichtlich des abzurufenden Betrages beraten und abstimmen. Die Administrators schlagen vor, den Gläubigerausschuss um Zahlung auf Monatsbasis in Höhe von jeweils 80 % des in Rechnung gestellten Stundenaufwandes des Vormonats zu bitten, was nach Maßgabe der Vorschrift 2.106 der Insolvency Rules 1986 vom Gläubigerausschuss zu genehmigen ist. Die verbleibenden 20 % pro Monat sollen durch späteren Beschluss des Gläubigerausschusses vereinbart werden. Die Einzelheiten zum Stundenaufwand und Gebührensätzen der Administrators werden dem Gläubigerausschuss in seiner Eigenschaft als Genehmigungsorgan vorgelegt. Einzelheiten, die die eingezogenen Beträge betreffen, werden den Gläubigern in anschließenden Zwischenberichten zur Verfügung gestellt. Falls kein Gläubigerausschuss gebildet wird, werden die Administrators eine Gläubigerversammlung im Zuge eines Umlaufverfahrens durchführen, um die Grundlage für die Vergütung festzulegen und die Absprachen für deren Bezahlung zu treffen; sie werden den Gläubigern die entsprechenden Informationen mit einer Abstimmungsaufforderung zukommen lassen. In Anhang E findet sich eine Erläuerung zur Gebührenordnung der Administrators in Bezug auf die Vergütung. Auslagen Anhang E enthält auch eine Erläuterung betreffend die Geltendmachung der Auslagen durch den Administrator. Weitere sachkundige Berater Die Administrators haben Herbert Smith LLP damit beauftragt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, und sie werden von Zeit zu Zeit weitere Berater bezüglich weiterer, zur Administration gehörender Angelegenheiten beauftragen. Ernst & Young ÷ 17 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals 7. Weitere Angelegenheiten Einnahmen und Zahlungen der Administrators Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Administrators (Receipts and Payments Account) für den Zeitraum vom 15. Januar 2009 bis 13. Februar 2009 für die Nortel GmbH liegt als Anhang D bei. Ernst & Young ÷ 18 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Appendix A Gesetzlich vorgeschriebene und weitere Informationen Informationen zur Gesellschaft Handelsregisternummer: HRB 12489 Firma: Nortel GmbH Anschrift des Hauptsitzes: Main Airport Center, Unterschweinstiege 6, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland Frühere Firmen: Northern Telecom Data Systems GmbH Northern Telecom GmbH Nortel Networks GmbH Einzelheiten zu den Administrators und ihrer Ernennung Administrators: AR Bloom, AM Hudson, SJ Harris und CJW Hill von Ernst & Young LLP, 1 More London Place, London, SE1 2AF Datum der Bestellung: 14. Januar 2009 Bestellt durch: Die Bestellung erfolgte durch den High Court of Justice, Chancery Division, Companies Court auf Antrag der Geschäftsführer Gerichtsreferenz: High Court of Justice, Chancery Division, Companies Court Fall 542 in 2009 Aufteilung der Zuständigkeit der Administrators: Jede der von den Administrators auszuführenden Tätigkeiten oder auszuübenden Befugnisse kann jeder Administrator einzeln oder gemeinsam mit den anderen Administrators ausführen/ausüben. Erklärung betreffend die EG-Verordnung Die EG-Verordnung über Insolvenzverfahren ist auf diese Administration anwendbar und das Verfahren ist ein Hauptverfahren. Das bedeutet, dass diese Administration nach Maßgabe des Insolvenzrechts des Vereinigten Königreichs durchgeführt wird und nicht dem Insolvenzrecht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Ernst & Young ÷ 19 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Stammkapital Gattung Autorisiert Anzahl normale Geschäftsanteile (ordinary) Ausgegeben & vollständig eingezahlt € 2 6.137.000 Anzahl € 2 6.137.000 Gesellschafter Nortel Networks International Finance & Holdings B.V. – 100 % Geschäftsführer (aktuell und für die vergangenen drei Jahre) und Company Secretary (aktuell) Name Geschäftsführer oder „Secretary“ Bestellungsdatum Abberufungsdatum Christian Waida Geschäftsführer 28.02.2003 31.12.2008 - Wim Te Niet Geschäftsführer 13.10.2006 14.01.2009 - Simon Freemantle Geschäftsführer 14.01.2009 - - Sharon Rolston Geschäftsführer 14.01.2009 - - Torsten Koller „Secretary“ 31.08.2006 - - (resigned) Aktuelle Beteiligung Ernst & Young ÷ 20 Nortel GmbH (in Administration) – statement of proposals Appendix B Überblick über die gesellschaftsrechtliche Struktur Nortel Networks Corporation (Canada) Nortel Networks Limited (Canada) USA Asia OCEANIC Dormant Companies Nortel Networks s.r.o. (Czech) Nortel Communications Holdings (1997) Limited (Israel) CALA NNUK Nortel Networks SA (France) Nortel Networks International Finance & Holding BV (Netherlands) Nortel Networks (Austria) GmbH Nortel Networks AG (Switzerland) Nortel Networks (Scandinavia) AS (Norway) Nortel Networks S.p.A. (Italy) Nortel Networks Engineering Service Kft. (Hungary) Nortel Networks Slovensko, s.r.o. (Slovak) Nortel Networks Romania Srl (Romania) Nortel Networks O.O.O. (Russia) Nortel Ukraine Limited Nortel Networks BV (The Netherlands) Nortel Networks AB (Sweden) Nortel Networks, Hispania S.A. (Spain) Nortel Networks (Ireland) Northern Telecom France Nortel Networks South Africa (Proprietary) Limited (RSA) Nortel Networks N.V. (Belgium) Nortel Networks France SAS Nortel Networks (Portugal) S.A. Nortel Networks Polska Sp. z.o.o. (Poland) Nortel GmbH (Germany) Nortel Networks Netas Telekomunikasyion (Turkey) Dormant companies Reference Nortel Networks Israel (Sales and marketing) Limited Dormant Company Nortel Networks Oy (Finland) UK Administration Ernst & Young ÷ 21 Nortel GmbH (in Administration) – statement of proposals Appendix C Lagebericht Nach Auffassung der Administrators würde angesichts der angestrebten Umstrukturierung der Nortel Group, die letztendlich die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche oder Vermögensgegenstände erforderlich machen könnte, eine vollständige Offenlegung des Lageberichts die Durchführung der Administration der Nortel GmbH beeinträchtigen. Folglich ist gemäß Vorschrift 2.30 beim High Court of England and Wales ein Antrag auf Anordnung begrenzter Offenlegung eingereicht worden. Nichtsdestotrotz wurde nachstehend ein ungeprüfter Bilanzentwurf der Geschäftsführung zum 31. Dezember 2008 beigefügt. Alle Beträge sind in US$ und wurden entsprechend den US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US GAAP) erstellt. Auszug aus einem konsolidierten, ungeprüften Bilanzentwurf zum 31. Dezember 2008 Aktivseite Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Zahlungsmitteläquivalente Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vorratsvermögen Geleistete Anzahlungen Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Sonstiges Umlaufvermögen US$’000 Passivseite US$’000 62.869 Wechsel- und weitere Verbindlichkeiten (14.102) 15.290 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (9.921) 34.573 Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern sowie aus leistungsabhängigen Vereinbarungen (8.541) Verbindlichkeiten / Rückstellungen aus vertraglichen Verpflichtungen (6.922) Rückstellungen für Restrukturierung (3.606) 312.368 1.007 322 2.803 429.231 Sonstige Rückstellungen (353.321) Ertragsteuerrückstellungen - Verbindlichkeiten aus Zinszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres Guthaben aus Rückdeckungsversicherungen 3.945 Rechnungsabgrenzungsposten 29.381 Latente Ertragsteuern Kurzfristige Verbindlichkeiten (396.413) Langfristige Forderungen Finanzanlagen Langfristige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Sachanlagen 5.373 Latente Ertragsteuern 26.484 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (29.751) Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 40.898 Geschäfts- oder Firmenwert 53.135 Anlagevermögen Langfristige Pensionsrückstellungen (46.076) Rückstellungen für Restrukturierung Sonstige langfristige Rückstellungen (3.183) Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Rechnungsabgrenzungsposten (42.700) Langfristige Verbindlichkeiten Latente Ertragsteuern (6.210) Langfristige Verbindlichkeiten 129.464 (98.168) Ernst & Young ÷ 22 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Aktiva 558.695 Passiva (494.582) Quelle: Ungeprüfte Auskunft der Geschäftsführung Zum Zeitpunkt dieses Berichts prüfen die Administrators und die Geschäftsführer die Bilanz, um die gegenwärtige Lage nachvollziehen zu können. Anmerkungen 1. Zu beachten ist, dass der zugrunde zulegende Wert bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere der Wert von Forderungen innerhalb des Konzerns oder anderer Vermögensgegenstände des Unternehmens, vermutlich durch die Antragstellungen in Nordamerika beeinflusst werden wird. 2. Gemäß den angewandten Rechungslegungsvorschriften nach US GAAP enthalten die sonstigen Rückstellungen möglicherweise Beträge, die als passivische Rechnungsabgrenzungsposten („deferred revenue“) zu qualifizieren sind, die keine Verbindlichkeiten darstellen, deren korrespondierender Ansatz im Vorratsvermögen jedoch nicht zu realisierbarem Vermögen führt. Ernst & Young ÷ 23 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Appendix D Einnahmen-/Ausgabenrechnung der Administrators für den Zeitraum vom 15. Januar 2009 bis 13. Februar 2009 Anm. 1 Umrechnungskurs Währung Anm. 2 Lagebericht Geschätzter Verwertungserlös Eröffnungssaldo - Umsatzerlöse nach dem Bestellungszeitpunkt (Post appointment sales) - Umsatzerlöse vor dem Bestellungszeitpunkt (Pre appointment sales) - Abrechnungen gegenüber verbundenen Unternehmen - Bankzinsen Ausgaben - Erzeugnisse und Waren 1 USD 0,776 EUR gesamt US$ gesamt 47.845.374 61.620.058 1.431 1.843 5.104.386 6.573.939 1.109.791 1.429.300 48.905 62.984 6.264.513 8.068.066 (216.630) (278.998) (1.106.929) (1.425.614) (490) (632) - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und (377.167) (485.753) - Miet- und Pachtausgaben (494.591) (636.984) - Abrechnungen gegenüber verbundenen Unternehmen - Bankgebühren und -zinsen - Abgaben (Rates) - Versorgungskosten (Energie etc.) - Wartung/Instandhaltungskosten - Auftragnehmer - Dienstleistungen - Löhne/Gehälter - Pensionsbezüge - Sonstiges Abschlussaldo (990) (1.275) (11.712) (15.084) (4.563) (5.877) (86.548) (111.465) (19.775) (25.468) (3.569.023) (4.596.545) (28.558) (36.780) (2.538) (3.268) (5.919.515) (7.623.743) 48.190.372 62.064.380 7.831.507 10.086.198 107.355 138.263 40.251.510 51.839.920 48.190.372 62.064.380 Kontenabstimmung Laufendes Konto Lokales Einlagenkonto Administration Guthabenkonto (Admin deposit account) Anmerkung 1 Nationale Kontostände sind sowohl in US$ als auch – anhand der von der Gesellschaft mitgeteilten Umrechnungskursen für Ende Januar – in eine gebräuchliche nationale Währung umgerechnet worden. Ernst & Young ÷ 24 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Anmerkung 2 Zum Zeitpunkt dieses Berichts arbeiten die Geschäftsführer weiterhin an der Erstellung eines Lageberichts. Nach Auffassung der Administrators würde angesichts der angestrebten Umstrukturierung der Nortel Group, die letztendlich die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche oder Vermögensgegenstände erforderlich machen könnte, eine vollständige Offenlegung des Lageberichts die Durchführung der Administration beeinträchtigen. Folglich ist gemäß Vorschrift 2.30 beim High Court of England and Wales ein Antrag auf Anordnung begrenzter Offenlegung eingereicht worden. Kassenbestand zum Bestellungszeitpunkt Zum Zeitpunkt der Bestellung betrug der Kassenbestand in Euro, Sterling und US$-Konten nach Umrechnung anhand der Umrechnungskurse für Ende Januar insgesamt US$61,6 Mio. Einnahmen Die Gesamteinnahmen bis 13. Februar 2009 belaufen sich auf US$8,1 Mio. Diese Einnahmen bestehen hauptsächlich aus vor dem Bestellungszeitpunkt erzielten Umsatzerlösen in Höhe von US$6,6 Mio., zuzüglich eines Devisentransfers eines verbundenen Unternehmens vom Euro-Konto auf das Sterling-Konto in Höhe von US$1,4 Mio. Ausgaben Die Gesamtausgaben bis 13. Februar 2009 belaufen sich auf US$7,6 Mio. Diese Ausgaben bestehen hauptsächlich aus in Höhe von insgesamt US$4,6 Mio. geleisteten Gehaltsbezügen, zuzüglich des Devisentransfers eines verbundenen Unternehmens vom Euro-Konto auf das Sterling-Konto und einer Mietzahlung in Höhe von US$637 Tsd. Ernst & Young ÷ 25 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Appendix E Erläuterung der Gebührenordnung der Administrators bezüglich Vergütung und Auslagen gemäß Statement of Insolvency Practice No. 9 Gebühren- und Auslagenordnung Gebührenordnung der Administrators bezüglich Vergütung Der Umfang und die Komplexität des Auftrags machten die Zusammenstellung eines Teams von Ernst & Young LLP-Mitarbeitern durch die Administrators erforderlich, welches unter anderem Spezialisten aus den Bereichen Steuerwesen, Systeme und IT, Personalwesen, Kommunikationswesen und Unternehmensfinanzen sowie ein Kernteam von Restrukturierungsspezialisten umfasst. Die erforderlichen Aufgaben werden – unter Berücksichtigung der Art der jeweiligen Aufgabe sowie der Erfahrung der einzelnen Mitarbeiter – der jeweils geeigneten Mitarbeiterebene anvertraut. Aufgaben, die von den Mitarbeitern bearbeitet werden, unterliegen der Gesamtbeaufsichtigung der Administrators. Sämtliche Arbeitsstunden, die von Mitarbeitern für die unmittelbare Bearbeitung von mandatsbezogenen Aufgaben aufgewendet werden, werden einem für das Mandat eingerichteten Zeiterfassungscode zugerechnet. Für jeden Mitarbeiter gilt ein bestimmter Stundensatz, der sich im laufende der Zeit ändern kann. Sofern die Administrators die Dienste spezialisierter Abteilungen innerhalb ihrer eigenen Firma, wie z.B. der Abteilung für Steuerwesen, in Anspruch nehmen, können die betreffenden Abteilungen die jeweils für die geforderte Beratung erbrachten Arbeitsstunden in Rechnung stellen. Diese Stundensätze sind unterschiedlich und können die Stundensätze des Kernteams der Administrators übersteigen. Die berechneten Stundensätze des Kernteams der Administrators werden den Gläubigern im Rahmen der Gläubigerversammlung sowie allen Gläubigern im Rahmen des zukünftigen Schriftwechsels mitgeteilt. Diese Sätze sind am Sitz der Gesellschaft marktüblich. Zusätzlich erfolgt eine Mitwirkung von in Großbritannien ansässigen Mitarbeitern an den Standorten. Im Zuge der Administration wird voraussichtlich ein Gläubigerausschuss gebildet. Sollte dies der Fall sein, werden die Administrators den Ausschuss bitten, die Grundlage für die Vergütung der Administrators zu bestimmen; anschließend werden die Administrators jeweils in Abstimmung mit dem Ausschuss die angemessene, zu berechnende Vergütung vereinbaren. Die Administrators werden eine Vergütung auf monatlicher Basis in Höhe von 80% des abgerechneten Zeitaufwands mit Einverständnis des Gläubigerausschuss nach Vorschrift 2.106 der Insolvency Rules erbitten. Die übrigen 20% pro Monat werden durch spätere Beschlussfassung des Ausschusses vereinbart. Einzelheiten des Stundenaufwandes und der Stundensätze der Administrators werden dem Ausschuss als zuständigem Gremium mitgeteilt. Einzelheiten der berechneten Beträge werden den Gläubigern in späteren Fortschrittsberichten mitgeteilt. Die von den Administrators angewandten Sätze können sich im Laufe der Administrations periodisch erhöhen. Wesentliche Änderungen dieser Sätze werden ebenfalls dem Gläubigerausschuss (sofern gebildet), ersatzweise der Gesamtheit der Gläubiger in den gesetzlichen Fortschrittsberichten mitgeteilt. Sofern kein Gläubigerausschuss gebildet wird, werden die Administrators eine Gläubigerversammlung im Umlaufverfahren abhalten und den Gläubigern die angemessenen Informationen zusammen mit einer Abstimmungsaufforderung zukommen lassen. Ernst & Young ÷ 26 Nortel GmbH (in Administration) - statement of proposals Gebührenordnung der Administrators bezüglich Auslagen Gemäß dem Statement of Insolvency Practice No. 9 werden Auslagen in zwei Kategorien unterteilt. Auslagen der Kategorie 1 werden als Auslagen definiert, die ausdrücklich in Zusammenhang mit der Administration der Angelegenheiten des insolventen Schuldners entstehen und die einem unabhängigen Dritten in Rechnung zu stellen wären. Derartige Auslagen können ohne Zustimmung des Gläubigeraussschusses oder der Gesamtheit der Gläubiger aus dem Vermögen des insolventen Schuldners gezahlt werden. Übereinstimmend mit dem Statement of Insolvency Practice No. 9 legen wir getätigte Auslagen der Kategorie 1 grundsätzlich offen, zahlen sie jedoch, ohne eine diesbezügliche Zustimmung einzuholen. Wir sind bereit, in zumutbarem Maße weitere Informationen als Beleg für die getätigten Auslagen zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht eine Zustimmung für ihre Bezahlung einzuholen. Auslagen der Kategorie 2 sind Forderungen der Firma des Amtsträgers, die Elemente von Gemein- oder Fixkosten beinhalten. Gemäß dem Statement of Insolvency Practice No. 9 sind derartige Auslagen zustimmungspflichtig, als ob sie Vergütungen wären. Im gegenwärtigen Fall beabsichtigen wir nicht, Auslagen der Kategorie 2 in Rechnung zu stellen. Ernst & Young ÷ 27