Zusammenfassung: Der Berufsalltag mit Tinnitus

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Zusammenfassung: Der Berufsalltag mit Tinnitus
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Zusammenfassung: Vortrag „Der Berufsalltag mit Tinnitus“ v. 17.06.09 von Gereon Gilles
Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
Tinnitus Merkmale
Ohne
Grad der Behinderung
nennenswerte
psychische 0 - 10
Begleiterscheinung
Mit
erheblichen
psychovegativen 20
Begleiterscheinungen
Mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- 30 - 40
und
Gestaltungsfähigkeit
(z.B.
ausgeprägte
depressive Störungen)
Mit
schweren
psychischen
Störungen
und mindestens 50
sozialen Anpassungsschwierigkeiten
 Tinnitus ist als eigenständige Behinderung anerkannt
 Einen Schwerbehindertenausweis wird man aber nie alleine wegen Tinnitus, sondern nur in
Verbindung mit schweren psychischen Störungen erhalten
 Andere Behinderungen sind zusätzlich zu bewerten
© Gereon Gilles für: Ohrwürmchen:Tinnitus ; 2009
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Zusammenfassung: Vortrag „Der Berufsalltag mit Tinnitus“ v. 17.06.09 von Gereon Gilles
Einteilung des Grad der Behinderung bei Morbus Meniere`
Morbus Meniere` Merkmale
Grad der Behinderung
Ein bis zwei Anfälle im Jahr
0 - 10
Häufigere Anfälle
20 - 40
Mehrmals monatlich schwere Anfälle
50
(chronischer Morbus Meniere`)
 Bleibende Hörstörungen und Tinnitus sind zusätzlich zu bewerten
© Gereon Gilles für: Ohrwürmchen:Tinnitus ; 2009
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Zusammenfassung: Vortrag „Der Berufsalltag mit Tinnitus“ v. 17.06.09 von Gereon Gilles
Soziale und rechtliche Aspekte bei Tinnitus
 Tinnitus kann je nach Schweregrad neben den typischen Ohrgeräuschen auch zu
Durchschlaf – und Einschlafproblemen, Konzentrationsstörungen, Depressionen und
Isolation führen
 Als Folge hiervon kann Tinnitus im Extremfall zur völligen Berufsunfähigkeit führen
Soziale und rechtliche Aspekte bei Morbus Meniere
 Zusätzlich zu Morbus Meniere` besteht auch noch ein Angstschwindel (Angst vor dem
nächsten Schwindelanfall)
 Betroffene meiden daher gesellige Anlässe und ziehen sich bis zur totalen Isolation zurück
 Morbus Meniere ` Betroffene sollten weder beruflich noch privat ein Auto führen und
Arbeiten mit Absturzgefahr ausüben
 Eine Morbus Meniere` Karte bzw. der Feststellungsbescheid des Versorgungsamt sollte
ständig mitgeführt werden
© Gereon Gilles für: Ohrwürmchen:Tinnitus ; 2009
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Zusammenfassung: Vortrag „Der Berufsalltag mit Tinnitus“ v. 17.06.09 von Gereon Gilles
Was ist bzgl. der Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises zu beachten?
 Einen Antrag auf Annerkennung von Tinnitus und Morbus Meniere` als Behinderung stellen
Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt
 Geben Sie als Behinderungen sämtliche Krankheiten und Beeinträchtigungen an, die sie
anerkannt bekommen müssen
 Denn es wird bei der Feststellung einer Behinderung nur die Beeinträchtigungen anerkannt,
die sie selber angegeben haben
 Listen Sie in Ihrem Antrag alle Ärzte auf, die von Ihren Beeinträchtigungen Kenntnis haben
und dies durch ärztliche Unterlagen bestätigen können
 Bei Morbus Meniere ` und Tinnitus sollte neben einen Ohrenarzt auch ein Neurologe oder
Psychologe bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden
 Geben Sie in einem Ergänzungsbogen zum Antrag alle Bereiche des sozialen Lebens ein, in
denen
sie
durch
Morbus
Meniere
`und
Tinnitus
beeinträchtigt
sind
(Konzentrationsstörungen, Ein – und Durchschlafprobleme, Vermeidung geselliger Anlässe)
 Tinnitus Betroffene sollten im Antrag das Merkzeichen „RF“ (Rundfunkgebührenbefreiung)
ankreuzen
 Morbus Meniere `Betroffene sollten im Antrag die Merkzeichen „RF“ und „B“ (Begleitung)
ankreuzen
 Häufig sind Morbus Meniere` Betroffene während und nach einem Anfall nicht dazu in der
Lage sich räumlich, zeitlich und örtlich zu orientieren
 Daher sind sie häufig zwingend auf eine Begleitperson angewiesen
 Bedenken Sie bitte, dass Ihnen bei der Feststellung einer Behinderung nur die Merkzeichen
anerkannt werden, die Sie selber im Antrag angekreuzt haben
© Gereon Gilles für: Ohrwürmchen:Tinnitus ; 2009
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Zusammenfassung: Vortrag „Der Berufsalltag mit Tinnitus“ v. 17.06.09 von Gereon Gilles
Was ist bei der Beantragung einer stationären Rehabilitation in einer Tinnitusklinik zu
beachten?
 Vom Hausarzt bzw. Ohrenarzt muss die Notwendigkeit einer Rehabilitation durch ein
Attest bescheinigt werden
 Bei Berufstätigen muss die berufliche Leistungsfähigkeit deutlich herabgesetzt sein
 Bei Nicht Berufstätigen muss der Gesundheitszustand deutlich herabgesetzt sein
 Wichtig ist, dass ambulante Maßnahmen keine ausreichende Verbesserung bewirkt
haben oder Ihnen nicht zur Verfügung stehen
 Kostenträger bei Berufstätigen ist entweder die Krankenversicherung bzw. die
Rentenversicherung (aber nur wenn schon 15 Versicherungsjahre erreicht worden sind)
 Bei Nicht Berufstätigen ist die Krankenkasse der Kostenträger
 Häufig wird der Antrag zunächst abgelehnt
 Dann haben Sie innerhalb eines Monats Zeit gegen die Ablehnung Widerspruch
einzulegen
 Sie müssen Ihren Widerspruch nicht sofort begründen. Wichtig ist nur, dass Sie die
Fristen einhalten. Es reicht also wenn Sie schreiben: „Hiermit lege Ich Widerspruch
gegen Ihren Bescheid vom
ein. Eine ausführliche Begründung wird nachgereicht
 Wenden Sie sich bzgl. der Begründung für Ihren Widerspruch an die nächste
Beratungsstelle für Hörgeschädigte oder an eine Selbsthilfegruppe für Tinnitus
 Häufig wird Ihr Antrag erst im Widerspruchverfahren eingehend geprüft
 Geben Sie direkt schon bei Ihrem Antrag Ihre Wunschklinik an
 Sollte Ihre Wunschklinik vom zuständigen Kostenträger abgelehnt werden, können Sie
hiergegen Widerspruch einlegen. Dies ist auch mehrmals möglich
© Gereon Gilles für: Ohrwürmchen:Tinnitus ; 2009
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