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Hausordnung der Comenius Grundschule Oranienburg Vorwort Als Schüler der Comenius Grundschule habe ich das Glück, in eine Schule, die mitten im Grünen gelegen ist, zu gehen. Ich trage durch mein tagtägliches Verhalten in allen Bereichen der Schule dazu bei, dass meine Schule und ihre Umgebung Orte sind und bleiben, an denen ich gemeinsam mit meinen Mitschülern gern lerne und mich wohl fühle. Ich bin freundlich und höflich zu meinen Mitschülern, Lehrern, Erziehern und technischen Mitarbeitern. Erwachsene grüße ich stets zuerst. Ich bin aufmerksam und hilfsbereit. Mit dem Schuleigentum, meinen persönlichen Lernund Arbeitsmitteln und denen meiner Mitschüler gehe ich sorgsam und pfleglich um. Mir ist bewusst, dass es in einer Schule, in der über 400 Schüler lernen, Bestimmungen geben muss, die das reibungslose Zusammenleben der Schüler regeln und somit auch Gefahrensituationen für mich und meine Mitschüler ausschließen. 1. Eltern und Erziehungsberechtigte Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter habe ich dafür Sorge zu tragen, dass der Unterricht in der Schule ohne Verzögerung und Unterbrechung beginnen und geführt werden kann, indem ich a) darauf achte, dass mein Kind pünktlich zum Unterricht erscheint (spätestens zum Vorklingeln in Klassenraum), b) mein Kind vor der Schule verabschiede, c) Gespräche mit der Lehrerin / dem Lehrer möglichst nach dem Unterricht führe d) Gesprächstermine im Vorfeld möglichst telefonisch vereinbare e) es vermeide, während des Unterrichts im Klassenraum zu erscheinen. 2. Unterricht 2.1 Ich bin rechtzeitig in der Schule, um pünktlich am Unterricht teilnehmen zu können. 2.2 Ich betrete das Schulhaus jedoch erst, wenn das Vorklingeln zum Unterrichtsbeginn ertönt. 2.3 Im Klassenraum bereite ich mich zügig auf den Unterrichtsbeginn vor, indem ich zum ersten Vorklingeln die für die Unterrichtsstunde notwendigen Arbeitsmittel bereitlege. Dinge, die meiner Pausengestaltung oder der Hortzeit dienen, bleiben in der Mappe. 2.4 Im Unterricht bin ich lern- und anstrengungsbereit, ich folge ihm aufmerksam und unterlasse Störungen, die mich selbst und andere vom Lernen ablenken. 2.5 Während des Unterrichts kaue ich keinen Kaugummi. 2.6 Dass ich mit vollständigen und ordentlich erledigten Hausaufgaben in die Schule komme, ist selbstverständlich. Vergessene Hausaufgaben müssen grundsätzlich am nächsten Unterrichtstag bzw. zur nächsten Unterrichtsstunde vor Beginn des Unterrichts nachgewiesen werden. 2.7 Wenn ich im Unterricht etwas sagen möchte, melde ich mich und warte, bis mir der Lehrer das Wort erteilt. 2.8 Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch und verlasse meinen Platz sauber und aufgeräumt. 2.9 Bin ich kein Hortkind, verlasse ich nach Unterrichtsschluss das Schulgelände. 3. Pausen Die Pausen dienen meiner Entspannung und Erholung, Dies ist nur mit einer ruhigen Pausengestaltung möglich. 3.1 In den Hauspausen bleibe ich im Klassenraum. Ich verhalte mich ruhig. Auf Grund der hohen Unfallgefahr renne ich nicht im Klassenraum. Möchte ich diesen verlassen, bitte ich beim Lehrer dazu um Erlaubnis. 3.2 Beim Ertönen des Vorklingelns bereite ich mich auf die folgende Unterrichtsstunde vor, d. h. ich räume die Materialien der vergangenen Stunde in die Mappe, packe alle notwendigen Arbeitsmittel für die folgende Unterrichtsstunde aus und ordne sie übersichtlich und platzsparend auf meinem Tisch. 3.3 Ich beachte, dass die 1. Raumpause des Tages die Frühstückspause ist. 3.4 Ich weiß, dass technische Geräte auch in den Pausen nur durch Lehrer bedient werden dürfen. 3.5 Zur Hofpause verlasse ich das Schulhaus und begebe mich über die entsprechende Treppe auf den Schulhof. 3.6 Auf den Fluren und Treppen renne ich nicht. Ich achte darauf, jeweils rechts zu gehen. 3.7 Die vorhandenen Großspielgeräte nutze ich so, wie es für meine Klasse festgelegt ist (1. bis 3. Klasse in der ersten Hofpause, 4. bis 6. Klasse in der zweiten Hofpause). 3.8 Auf dem Schulgelände spiele ich kein Fußball und werfe keine Schneebälle. 3.9 Basketball spiele ich ausschließlich am Basketballkorb. 3.10 Ich achte auf Sauberkeit auf dem Schulhof, für Abfall nutze ich die Papierkörbe. 3.11 Ich denke daran, dass ich mich an folgenden Orten nicht aufhalte: - auf den Treppen im Eingangsbereich - auf den bepflanzten Anlagen vor dem Schulhaus und dem Schulhof - auf dem Fahrradstellplatz - hinter dem Schulhaus 3.12 Ich beschädige keine Bäume, Sträucher und Blumen. 3.13 Den Schulzaun benutze ich nicht zum Klettern. 3.14 Die Abgrenzungsbalken nutze ich nicht zum Klettern oder Sitzen. 3.15 Ohne Erlaubnis verlasse ich nicht das Schulgelände. 3.16 Innerhalb des Schulgebäudes trage ich weder Mützen, Basecaps, noch habe ich eine Kapuze auf dem Kopf. 3.17 Während des Schulbetriebes bemale ich mich nicht. 4. Mit dem Fahrrad in die Schule Darf ich mit dem Fahrrad in die Schule kommen, steige ich am Eingangstor des Schlossparkes ab und schiebe mein Rad bis zu den Schülerfahrradständern. Hier schließe ich mein Rad an (Versicherungsschutz!). Komme ich über den Eingang an der Orangerie, schließe ich mein Fahrrad auf dem Parkplatz der Orangerie an. 5. Mittag essen in der Schule 5.1 Nur wenn ich an der Schulspeisung teilnehme, darf ich mich im Speiseraum aufhalten. 5.2 Meine Jacke hänge ich an die Garderobe im Flur. 5.3 Während der Esseneinnahme verhalte ich mich ruhig. 5.3 Nach der Esseneinnahme räume und wische ich meinen Tisch ab. 6. Toilettenbenutzung in der Schule 6.1 Die Toilette benutze ich zum Beginn oder zum Ende der Hofpause. 6.2 In kleinen Pausen erfolgt die Toilettenbenutzung zu Beginn der Pause. 6.3 Ich gehe nur nach vorheriger Erlaubnis eines Lehrers auf die Toilette. 7. Handys, MP3-Player oder Ähnliches in der Schule Mein Handy, MP3-Player, Gameboy und ähnliche technische Geräte bleiben bis zum Unterrichtsende (auch in den Pausen) abgeschaltet und in der Tasche. Bei Verstößen werden die Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und nur an die Eltern wieder ausgegeben. 8. Weg zur Turnhalle Wir gehen zur Turnhalle auf dem direkten Weg. 9. Was ich nicht mit in die Schule bringen darf Als Comenius Grundschule streben wir einen gewaltfreien und gefahrlosen Umgang miteinander an. Deshalb bringe ich Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände nicht mit in die Schule. Dazu gehören auch Spielzeugwaffen (Pistolen, Gewehre mit und ohne Munition, Degen, Schwerter), Baseballschläger, Messer aller Art, Feuerzeuge und Streichhölzer. Sammel- und Tauschkarten gehören ebenfalls nicht in die Schule. Bei Verstößen gegen die o.g. Anordnung sind die Lehrer berechtigt, die mitgebrachten gefährlichen Gegenstände wegzunehmen, meine Eltern oder in schweren Fällen die Polizei zu informieren. Wir achten auf gesunde Ernährung. Deshalb bringe ich keine koffeinhaltigen Getränke in die Schule mit. 10. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung 10.1 Halte ich mich wiederholt nicht an ine oder mehrere Regeln, werden meine Eltern darüber durch den Lehrer informiert. 10.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gelten die gesetzlichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. 10.3 Bei mutwilligen Sachbeschädigungen muss ich mit Arbeiten zur Wiedergutmachung des Schadens rechnen. 10.4 Bei Nichtbeachten des Punktes 4 (Schieben des Fahrrades) erhalte ich Fahrradverbot durch den Schulleiter für mindestens eine Woche. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Verstoß gegen die Schulordnung Zu 2.4 Bei Störung des Unterrichts kann ein kurzzeitiger Ausschluss vom Unterricht erfolgen. Der versäumte Stoff muss dann vom Schüler in Eigenverantwortung nachgeholt werden. Bei Notwendigkeit kann nach vorheriger Information an die Eltern das Nachholen des versäumten Stoffs in einer Unterrichtsstunde im Anschluss am eigentliche Unterricht erfolgen. Zu 2.5 Ist eine Hausaufgabe nach VV Leistungsbewertung § 11 Gegenstand einer Leistungserhebung gewesen, kann diese bei Nichterbringung mit der entsprechenden Note bewertet werden. Zu 3.10 Bei Nichtbeachtung oder anderweitiger mutwilliger Verunreinigung muss der Schulhof nach Unterrichtschluss in Absprach mit dem Hausmeister gesäubert werden. Bei mutwilliger Sachbeschädigung kann zur Schadenswiedergutmachung eine Stundenableistung in der Schule nach Absprache mit dem Hausmeister erfolgen. Zu 3.12 Bei mutwilliger Zerstörung von Pflanzen kann der Ersatz dieser Pflanzen gefordert werden.