Genehmigungsunterlagen - Regionalverband FrankfurtRheinMain
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Genehmigungsunterlagen - Regionalverband FrankfurtRheinMain
Genehmigungsunterlagen Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 in den folgenden Städten und Gemeinden: Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim, Bad Soden, Bruchköbel, Dietzenbach, Dreieich, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf, Ginsheim-Gustavsburg, Großkrotzenburg, Hanau, Hattersheim, Karben, Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Isenburg, Niddatal, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rödermark, Schwalbach, Usingen INHALTSVERZEICHNIS 1. Begründung: Allgemeiner Teil 2. Begründungen zu den Einzelflächen 3. Legende Regionalverband Poststraße 16 FrankfurtRheinMain 60329 Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: +49 69 2577 - 0 Telefax: +49 69 2577 -1204 [email protected] www.region-frankfurt.de 1. Begründung: Allgemeiner Teil Regionalverband Poststraße 16 FrankfurtRheinMain 60329 Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: +49 69 2577 - 0 Telefax: +49 69 2577 -1204 [email protected] www.region-frankfurt.de Begründung: Allgemeiner Teil zu der Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 in den folgenden Städten und Gemeinden 1. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg“ 2. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung“ 3. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße“ 4. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach, Gebiet: „Kalbacher Straße“ 5. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen, Gebiet: „Dornholzhausen, Park“ 6. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße“ 1. Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth, Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth“ 1. Bad Soden, Stadtteil Altenhain, Gebiet: „Verlängerung Hohlweg“ 1. Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf, Gebiet: „Biogasanlage“ 1. Dietzenbach, Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173“ 1. Dreieich, Stadtteil Offenthal, Gebiet: „Südlicher Ortsrand“ 2. Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“ 1. Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim, Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße“ 2. Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost, Gebiet: „Günthersburgpark“ 3. Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend, Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend“ 4. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim“ 5. Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach, Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand“ 6. Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach, Gebiet: „Silogebiet“ 7. Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim, Gebiet: „Osthafen“ 8. Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim, Gebiet: „Nördlicher Ortsrand“ 9. Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim, Gebiet: „Fechenheim-Ost“ 10. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Schwanheim West“ 11. Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und Bornheim, Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße, Oeder Weg“ 12. Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen und Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“ 1 13. Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“ 1. Friedberg, Stadtteil Friedberg, Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel“ 1. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: „Waldkrankenhaus“ 2. Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg, Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg“ 3. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle“ 1. Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim, Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60“ 1. Großkrotzenburg, Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert“ 1. Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke“ 3. Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)“ 1. Hattersheim, Stadtteil Hattersheim, Gebiet: „Nordost“ 1. Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode, Gebiet: „Südlich Burg-Gräfenrode“ 2. Karben, Stadtteil Kloppenheim, Gebiet: „Gewerbegebiet westlich B 3“ 1. Kelsterbach, Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst“ 2. Kelsterbach, Gebiet: „Südlich des Friedhofs“ 3. Kelsterbach, Gebiet: „Östlich des Friedhofs“ 1. Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain, Gebiet: „Mühlhell“ 1. Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“ 1. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: „Wilhelmsplatz“ 2. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“ 1. Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Gebiet: „Kompostierungsanlage“ 1. Oberursel (Taunus), Stadtteil Oberursel, Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger“ 1. Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „ehemaliges Sportgelände“ 2. Offenbach, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „Bürgel-Ost“ 4. Offenbach am Main, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Waldkulisse“ 5. Offenbach, Stadtteil Rumpenheim, Gebiet: „Rumpenheim-Ost“ 6. Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel, Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände“ 7. Offenbach, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Obermühlstrasse“ 1. Raunheim, Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43“ 2 1. Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Gebiet: „Im Heiligten" 2. Rödermark, Stadtteil Waldacker, Gebiet: „Waldacker, Ost“ 3. Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: „Vereinsanlagen“ 4. Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes“ 1. Schwalbach, Gebiet: „Arboretum“ 1. Usingen, Stadtteil Usingen, Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente“ A: Erläuterung der Planung A 1. Anlass und formelle Gründe für die Durchführung des Verfahrens Das Verfahren zur Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RPS/RegFNP 2010) wird gemäß den §§ 2 (1) und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 (1) Nr. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) durchgeführt. Der RPS/RegFNP 2010 stellt gemäß § 5 BauGB für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Sinne des § 2 MetropolG die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar und legt gemäß § 9 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in Verbindung mit § 13 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ist von der Landesregierung im Sommer 2011 genehmigt worden und mit seiner Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten. Die Landesregierung hat 81 Flächen aus rein formalen Gründen von der Genehmigung ausgenommen, da sie nach der letzten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Herbst 2009) geändert oder ergänzt worden waren. Grundlage dafür waren Informationen über neue Entwicklungen und Fakten aus den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, die zu einer Änderung der Planungsabsicht führten. Erläuterungen dazu finden sich in den Begründungen zu den einzelnen Flächen. In diesen Fällen hätte nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erfolgen müssen. Da dies unterblieben ist, war eine Genehmigung nicht möglich. Die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen sind derzeit unbeplant (so genannte Weißflächen). Zu den Weißflächen hat der Regionalverband gemeinsam mit der Oberen Landesplanungsbehörde in der Zeit nach Bekanntmachung des Plans bis zum Jahresende 2012 Gespräche mit den betroffenen Gemeinden geführt. Dabei ging es um die Frage, ob die bisherigen Planungsvorstellungen, wie sie in dem von Regionalversammlung (RVS) und Verbandskammer (VK) im Dezember 2010 beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan ihren Niederschlag gefunden haben, weiterhin Bestand haben. Im Ergebnis sind die bisherigen Planungsvorstellungen von den betroffenen Gemeinden überwiegend bestätigt worden. Hinsichtlich der von der Genehmigung ausgenommen Flächen ist das Verfahren zur Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 nicht beendet worden, sondern noch in der Schwebe. Bei zunächst 60 Weißflächen bleiben die Planungsvorstellungen unverändert gegenüber dem 3 beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan. Um die Weißflächen wieder mit den im Dezember 2010 bereits beschlossenen Inhalten zu füllen, bedurfte es formal lediglich einer erneuten Offenlegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, die für diese 60 Weißflächen gemeinsam durchgeführt wurde. Lediglich für zwei Gebiete wurden dabei Stellungnahmen abgegeben, die es erforderlich gemacht haben, diese von dem Ergänzungsverfahren auszunehmen. Somit liegen nun 58 Gebiete zur abschließenden Beschlussfassung vor. Die Abgrenzungen der Ergänzungsgebiete können den vorgelegten Planzeichnungen entnommen werden (siehe Begründungen zu den Einzelgebieten). Der Kartenhintergrund in den Beikarten 1 und 2 des RPS/RegFNP 2010 wird an die aktuellen Darstellungen der Hauptkarte angepasst. A 2. Regionalplanerische Aspekte Für die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen werden keine neuen regionalplanerischen Festlegungen getroffen. Die Zulassung einer Abweichung von regionalplanerischen Zielen nach § 12 HLPG durch die Regionalversammlung ist daher nicht erforderlich. A 3. Landschaftsplanerische Aspekte Für die oben genannten von der Genehmigung ausgenommenen Flächen liegt landschaftsplanerisches Abwägungsmaterial in Form des Landschaftsplanes des Umlandverbandes Frankfurt 2000, der kommunalen Landschaftspläne und landschaftsplanerischen Gutachten vor. Diese landschaftsplanerischen Grundlagen wurden unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen. Soweit hierbei von den Inhalten und Zielsetzungen der Landschaftspläne und Gutachten abgewichen wurde, ist dies im Rahmen des Verfahrens zum RPS/RegFNP 2010 begründet worden. Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 2010 sind keine neuen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. B: Umweltbericht Die betreffenden Flächen wurden allein aufgrund der fehlenden erneuten Offenlage von der Genehmigung ausgenommen. Da die Darstellungen gegenüber dem Stand der Vorlage zur Genehmigung unverändert sind, kann ein gesonderter Umweltbericht entfallen. Es wird auf den Umweltbericht des wirksamen RPS/RegFNP 2010, Band IIb, verwiesen. 4 2. Begründungen zu den Einzelflächen Regionalverband Poststraße 16 FrankfurtRheinMain 60329 Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: +49 69 2577 - 0 Telefax: +49 69 2577 -1204 [email protected] www.region-frankfurt.de Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg“, Weißfläche Nr. 16 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 2,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südwestlichen Stadtrand von Bad Homburg am Platzenberg. Er wird im Norden begrenzt durch die Bebauung südlich des Kolberger Weges, im Osten durch den Bommersheimer Weg und im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt werden nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich war lange Zeit als Standort für einen Neubau der Pestalozzischule vorgesehen. Der Hochtaunuskreis als Schulträger sieht die Fläche am Bommersheimer Weg jedoch mittlerweile nicht mehr als Schulstandort vor. Die überwiegend landwirtschaftlich genutzte und zum Teil mit Gehölzen bestandene Fläche am Rand des reich strukturierten und ökologisch bedeutsamen Gebietes am Platzenberg wird wie die angrenzenden Flächen als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt. Das „Vorranggebiet Regionaler Grünzug" wird bis an den bestehenden Siedlungsrand herangeführt. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung“, Weißfläche Nr. 18 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nördlich des Bahnhofs. Er wird im Norden begrenzt durch den Hessenring, im Osten durch Bürogebäude, im Süden durch die Baseler Straße und im Westen durch die Bahnhofstraße. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Nutzung der Bundeswertpapierverwaltung wurde an diesem Standort aufgegeben. Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt dort nun die Unterbringung von öffentlichen Nutzungen (neuer Standort des technischen Rathauses). Entsprechend dieser Umnutzungsabsichten wird der Bereich nun als „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ dargestellt. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße“, Weißfläche Nr. 19 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand des Gewerbegebietes. Er wird im Norden durch Gewerbegebäude begrenzt, im Osten durch die Steinmühlstraße, im Süden durch Sportflächen und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Für das Gewerbegebiet befindet sich der Bebauungsplan Nr. 123 im Verfahren. Da Sportanlagen in Gewerbegebieten zulässig sind, ist die Festsetzung einer Sonderbaufläche Sport für die bestehende Reithalle am südlichen Rand des Gewerbegebietes im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Die Fläche wird dementsprechend im RPS/RegFNP 2010 als „Gewerbliche Baufläche, Bestand“ dargestellt. 1 Begründung zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach, Gebiet: „Kalbacher Straße“, Weißfläche Nr. 20 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Ober-Eschbach. Er wird im Norden begrenzt durch die Wohnbebauung „An der Flurscheid“, im Osten durch die Kalbacher Straße, im Westen durch die Jakob-Lengfelder-Straße und im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt werden nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Seitens der Stadt Bad Homburg wird der Bereich nicht mehr als Wohnbauflächenpotenzial weiterverfolgt, da mittlerweile eine intensive Innenentwicklung erfolgt und die im RPS/RegFNP 2010 dargestellten Entwicklungspotenziale im Bereich Gonzenheim „Bornberg“ und Ober-Erlenbach „Am Hühnerstein“ für den Planungshorizont 2020 des RPS/RegFNP 2010 als ausreichend angesehen werden. Der Bereich wird entsprechend der Realnutzung und seiner Funktion für den Naturhaushalt als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ dargestellt. 1 Begründung zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen, Gebiet: „Dornholzhausen, Park“, Weißfläche Nr. 64 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt südlich des Gotischen Hauses und westlich der Gotischen Straße. Im Westen wird die Fläche von Wald und im Süden von einem Garten begrenzt. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Parkanlage“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Gemäß Rahmenparkpflegewerk zur Landgräflichen Gartenlandschaft soll der Ergänzungsbereich entsprechend der historischen Nutzung als Wiese mit Obstbäumen gestaltet werden. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird deshalb im RPS/RegFNP 2010 korrespondierend mit den östlich angrenzenden Flächen entlang der Tannenwaldallee als "Grünfläche Parkanlage" dargestellt, was in diesem Fall auch eine ökologische Aufwertung der Fläche erwarten lässt. 1 Begründung zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße“, Weißfläche Nr. 65 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen Ortslage und Bundesautobahn A5 direkt südlich angrenzend an die Seulberger Straße. Er ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 ist aufgrund eines kartographischen Fehlers das Hof- und Gartengelände südlich der Seulberger Straße der östlich der K 766 gelegenen "Grünfläche Sportanlage“ zugeordnet worden. Die Gebäudeflächen mit den sie umgebenden Grün- und Gartenflächen innerhalb des Ergänzungsbereiches werden entsprechend der Realnutzung als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth, Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth“, Weißfläche Nr. 71 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Südosten des Bad Nauheimer Stadtteils Steinfurth. Er grenzt im Westen an Wohnbaufläche, nördlich an ein Vorrganggebiet für Natur und Landschaft und im Süden an ein Vorrangegebiet für Landwirtschaft an. Dargestellt werden nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Im Rosenanbaugebiet Bad Nauheim/Steinfurth wird östlich der Ortslage in Steinfurth ein Bereich, der überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, in "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" umgewidmet. Hierdurch soll der Anbau der Sonderkultur weiterhin gesichert werden. Es handelt sich um Böden ohne besondere Entwicklungspotenziale. Es sind lediglich einige wenige Parzellen mit Streuobst bestanden. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bad Soden, Stadtteil Altenhain, Gebiet: „Verlängerung Hohlweg“, Weißfläche Nr. 31 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Altenhain. Er wird im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Hecken und Streuobstwiesen begrenzt. Im Südosten schließt sich die Wohnbebauung entlang der Langstraße und des Hohlweges an. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei der Planfläche im Nordwesten von Altenhain handelt es sich um ein naturschutzfachlich sehr sensibles Gebiet. Es ist Teil der klassischen Obstwiesenlandschaft rund um Altenhain, was dieses Gebiet allein schon als kulturhistorisches Landschaftselement bedeutsam werden lässt. Es gehört zu einem äußerst beliebten Naherholungsbereich. Hier befinden sich nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützte Biotope. Für die Planfläche liegen Anhaltspunkte vor, dass in dem Gebiet geschützte Vogelarten vorkommen. Die Fläche liegt außerdem im Regionalen Grünzug. Von der ursprünglichen Absicht, auf der Fläche ein Wohngebiet zu entwickeln, wird unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe Abstand genommen. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf, Gebiet: „Biogasanlage“, Weißfläche Nr. 28 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nordwestlich des Stadtteils Roßdorf an der B 45. Im Osten grenzt er direkt an die B 45, im Süden, Westen und Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Stadt Bruchköbel hat in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2009 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Biogasanlage Roßdorf" in der Gemarkung Roßdorf aufzuheben. Auch die Streichung der Fläche als Sonderbaufläche Biogasanlage im RPS/RegFNP 2010 wurde beschlossen, da an diesem Standort weder aktuell, noch in Zukunft entsprechende Planungen vorgesehen sind. Vor allem aus erschließungstechnischen und verkehrlichen Gründen wäre die ursprünglich beabsichtigte Nutzung des Standortes für eine Biogasanlage äußerst problematisch gewesen. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Dietzenbach, Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173“, Weißfläche Nr. 67 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt an der westlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Dietzenbach zu Götzenhain. Er wird im Osten durch den Hinterfeldsweg und im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Westlich schließt sich eine Waldfläche an. Im Norden begrenzt eine Fläche mit Nutzgärten den Änderungsbereich. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei der früheren Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Es erfolgt nun die Übernahme der Darstellung als "Fläche für die Landbewirtschaftung" aus dem "Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen". Gleichzeitig erfolgt an dieser Stelle die Darstellung als „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Offenthal, Gebiet: „Südlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 69 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt angrenzend an die geplante Wohnbaufläche im Süden des Stadtteils Offenthal. Im Nordosten wird er durch die Dieburgerstraße begrenzt, im Westen vom Rückertsweg. Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nur das Gebiet nordöstlich der Dieburger Straße ist durch grundwassergeprägte Standortverhältnisse für die Entwicklung von Biotopen von großer Bedeutung. Es erfolgt daher eine Rücknahme der "Ökologisch bedeutsamen Flächennutzung" und des "Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft" südlich der Dieburger Straße und die Darstellung von "Vorranggebiet für die Landwirtschaft". Gleichzeitig wird an dieser Stelle die Darstellung des "Vorranggebietes Regionaler Grünzug" bis an die geplante Wohnbaufläche herangeführt. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“, Weißfläche Nr. 73 A: Erläuterung der Planung A 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung wird in der Beikarte 2 dargestellt. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Stadtteil Sprendlingen im Bereich der Theodor-HeussStraße, Darmstädter Straße und Eisenbahnstraße. Dargestellt wird nunmehr ein reduzierter Zentraler Versorgungsbereich im Bereich der Theodor-Heuss-Straße und der Darmstädter Straße und ein geringfügig vergrößerter Zentraler Versorgungsbereich entlang der östlichen Eisenbahnstraße. Maßstab 1:50.000 A 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Darstellungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes sollen an das Kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dreieich angepasst werden. Die Fläche des zentralen Versorgungsbereich wird dadurch effektiv verkleinert und die zukünftige Einzelhandelsentwicklung auf Potenzialflächen näher am gegenwärtigen Bestand konzentriert. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim, Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße“, Weißfläche Nr. 1 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Bornheim. Er wird im Norden durch die B 3/Friedberger Landstraße und im Osten durch die A 661 begrenzt. Westlich schließt die neue Bebauung der ehemaligen Atterberry Family Housing an und im Süden Grünflächen mit wohnungfernen Gärten. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungferne Gärten“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich war seitens der Stadt Frankfurt als Schulstandort vorgesehen. Diese Planung wird nicht weiterverfolgt, da zentral innerhalb der westlich angrenzenden Wohnbebauung eine Schule errichtet wurde. Die bisher geplante „Fläche für den Gemeinbedarf“, die zwischenzeitlich als Lager- und Parkplatz genutzt wurde, wird deshalb zurückgenommen und entsprechend der südlich anschließenden Nutzung als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost, Gebiet: „Günthersburgpark“, Weißfläche Nr. 2 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Nordosten des Stadtteils Nordend-Ost am Rande des Günthersburgparks. Er umfasst die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Im Nordosten wird er durch die Dortelweiler Straße begrenzt. Im Norden und Südosten schließt sich die Wohnbebauung der Dortelweiler Straße an und im Südwesten die Gebäudegruppe des städtischen Fuhrparks. Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Ergänzungsbereich beinhaltet das Betriebsgelände der städtischen Gärtnerei und ist überwiegend durch vorhandene gewerbliche Bauten, Wohnhäuser und versiegelte Flächen geprägt. Die Nutzung der Fläche zu Wohnbauzwecken ist mit der beabsichtigten Betriebsaufgabe der Gärtnerei verbunden und entspricht der angestrebten Festsetzung "Wohngebiet" im Bebauungsplanverfahren Nr. 858 "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" der Stadt Frankfurt am Main, welche die vorhandene Wohnbebauung arrondiert und ergänzt. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend, Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend“, Weißfläche Nr. 3 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Westen des Stadtteils Ostend. Im Süden wird er durch die Hanauer Landstraße und im Nordwesten durch die neue Ferdinand-Happ-Straße begrenzt. Im Osten schließt sich eine gemischte Baufläche an. Dargestellt wird nunmehr „Gemischte Baufläche, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Nach Auskunft der Stadt Frankfurt ist der bisher als "Fläche für den Schienenverkehr" dargestellte Bereich eisenbahnrechtlich entwidmet worden. Die Fläche wird deshalb entsprechend der Realnutzung (gemischte Gebäudesubstanz, Abstellplätze) und der Umgebungsnutzung (Gewerbe und Wohnen) als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt. 1 Begründung zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim“, Weißfläche Nr. 4 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Schwanheim, westlich der B 40. Er wird im Norden durch einen Weg namens „Leinpfad“ zum Main hin begrenzt, im Osten durch die B 40/Schwanheimer Brücke und im Süden durch die K 807/ Schwanheimer Ufer. Im Westen schließen wohnungsferne Gärten an. Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die derzeit überwiegend brach liegenden Grundstücke der ehemaligen Kläranlage werden gemäß dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 871 "Gewerbegebiet Alte Kläranlage Schwanheim" als "Gewerbliche Baufläche, geplant" dargestellt. Der Bereich soll als Standort für lokale Gewerbebetriebe dienen, für die im Stadtteil Schwanheim keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Da die verbleibende Fläche für die Abwasserbeseitigung unterhalb der Darstellungsgrenze des RPS/RegFNP 2010 liegt, wird keine "Fläche für Versorgungsanlagen, Einrichtung zur Abwasserbeseitigung" mehr dargestellt. 1 Begründung zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach, Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 5 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Seckbach. Im Norden wird er durch den Seckbacher Blitzweg und im Osten durch die stillgelegte Straßenbahntrasse begrenzt. Westlich schließt die rückwärtige Bebauung der Leonhardsgasse und der Wilhelmshöher Straße an. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich ist überwiegend durch Streuobstbestände, Gärten, Wiesen und Gebüsch geprägt. Anstatt der ehemals geplanten Wohnnutzung wird nun angestrebt, die vorhandenen Grünstrukturen am Ortsrand zu erhalten. Die Fläche wird daher als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Für eine Einbeziehung in die östlich dargestellte "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" ist der Bereich aufgrund der Zäsur durch die ehemalige Straßenbahntrasse nicht geignet. 1 Begründung zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach, Gebiet: „Silogebiet“, Weißfläche Nr. 6 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen den Siedlungsbereichen von Unterliederbach und Zeilsheim direkt südlich der A 66. Im Osten, Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die ehemals geplante „Gewerbliche Baufläche“ war im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Silogebiet vorgesehen. Dieses ist im RPS/RegFNP 2010 nicht mehr dargestellt, da es im potenziellen Seveso-II Störfallbereich von Betrieben im Industriepark Höchst liegt und die Stadt Frankfurt die Planung aufgrund dieser Problematik nicht weiter betreibt. Die Realisierung eines isolierten Gewerbegebietes an diesem Standort ohne die Umsetzung des Silogebietes als städtebauliches Gesamtkonzept ist nicht sinnvoll. Der Bereich soll weiterhin vollständig der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen und damit auch der Kaltluftproduktion dienen. 1 Begründung zur 7. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim, Gebiet: „Osthafen“, Weißfläche Nr. 7 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 72 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand des Stadtteils Ostend und am westlichen des Stadtteils Fechenheim. Er wird im Norden begrenzt durch die Mischbau- und Gewerbezonen entlang der Hanauer Landstraße und im Süden vom Main. Im Südwesten und im Osten umrahmt er jeweils die bestehenden Werftanlagen des Osthafens. Dargestellt wird nunmehr "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" um den Unterhafen im Westen (ca. 10,7 ha) und den Oberhafen im Osten (ca. 5,8 ha). Der zentrale Teil des Gebietes wird als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt (ca. 56 ha). Hinzu kommt in zwei Teilabschnitten „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“, der bisher durch die Herausnahme lediglich unterbrochen war. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Darstellung des Frankfurter Osthafens wird entsprechend den beim zuständigen Ministerium geführten Hafenflächen übernommen. Der Osthafen ist ein logistischer Knoten mit trimodalem Konzept von Wasser, Straße und Schiene, der eine wichtige Funktion innerhalb des regionalen Güterverkehrskonzeptes erfüllt. Es ist Ziel der Betreibergesellschaft die Umschlagkapazitäten durch technische, bauliche, und organisatorische Maßnahmen zu steigern. Ebenso soll die Entwicklung zu einem zentralen Umschlagplatz für den Güterverkehr, die Binnenschifffahrt und den Bahn- und LKW-Verkehr ermöglicht werden. 1 Der RPS/RegFNP 2010 enthält die Legendenkategorie "Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter, Bestand/geplant (Zweckbestimmung Hafen)“ mit dem Zweck, das erhöhte Maß an Belastungen zu verdeutlichen und eine Entwicklung von nicht verträglichen Nutzungen zu unterbinden. Dadurch soll langfristig die Erhaltung und Entwicklung der Hafennutzung um die bestehenden Hafenbecken des Unter- und des Oberhafens gesichert werden. Die gewerbliche Baufläche dazwischen dient auch der logistischen Verknüpfung zwischen den verschiedenen Transportmedien. Im Rahmen der weiteren Hafenentwicklung und des geplanten Neubaues der Mainbrücke Ost in Verlängerung der Honsellbrücke sind die weiteren verkehrlichen Auswirkungen auf das Verkehrsnetz zu prüfen und eine Erhöhung der Belastung auch in den angrenzenden Kommunen zu vermeiden. Hierbei ist insbesondere das Verkehrssystem Kaiserlei zu beachten. Im Unterhafen und im Oberhafen liegen mehrere potenzielle Seveso II Störfallbetriebe, deren Achtungsabstände nahezu das gesamte Gebiet überdecken. Die o.g. Darstellungen stehen hiermit nicht im Konflikt. Das Vorranggebiet für Regionalparkkorridor durchquert mit zwei Routen die zentrale gewerbliche Baufläche und randlich den Oberhafen. In künftigen Bebauungsplänen ist dieser Aspekt als Durchgrünungsachse aufzugreifen. 2 Begründung zur 8. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim, Gebiet: „Nördlicher Ortsrand“, Weißfläche Nr. 53 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 23 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Bergen-Enkheim. Er wird im Norden begrenzt von der B 542, im Osten von der B 542 und der L 3209, im Süden von der Wohnbebauung nördlich des Nordrings sowie den Straßen Erlenseer Straße und Hohe Straße und im Westen vom Ludwig-Klemann-Weg. Dargestellt werden nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ (ca. 3 ha) und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ (ca. 20 ha). Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Frankfurter Flughafens liegenden Flächen, die früher als Wohnbauflächenpotenzial vorgehalten wurden, sollen ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend dargestellt werden. Die als wohnungsferne Gärten genutzte westliche Teilfläche wird entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 561 als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Der übrige, überwiegend durch Streuobst geprägte Bereich, wird als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt. 1 Begründung zur 9. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim, Gebiet: „Fechenheim-Ost“, Weißfläche Nr. 54 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Fechenheim. Er wird im Norden durch den Fechenheimer Friedhof begrenzt und im Westen durch Wohnbebauung. Östlich und südlich schließen die landwirtschaftlich genutzten Bereiche des Fechenheimer Mainbogens an. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet wird die ursprünglich geplante Friedhofserweiterung nicht mehr weiterverfolgt. Der derzeit mit gehölzreichen Freizeitgärten genutzte Bereich ist Bestandteil des regionalen Biotopverbundsystems mit einem besonderen Biotopentwicklungspotenzial aufgrund der Standortbedingungen innerhalb der Mainaue. Dementsprechend erfolgt die Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie eine Einbindung in das angrenzende „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und das „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. 1 Begründung zur 10. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Schwanheim West“, Weißfläche Nr. 55 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 9 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Die Teilflächen liegen westlich der Ortslage Schwanheim und der B 40. Die beiden nördlichen Teilflächen liegen nördlich und südlich des Höchster Weges und nördlich des Martinsweges. Sie sind im Osten begrenzt durch wohnungsfernen Gärten und im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Schwanheimer Unterfeldes. Die südliche Teilfläche wird im Norden durch den Kelsterbacher Weg, im Osten durch die B 40 und im Süden und Westen ebenfalls durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen In den Ergänzungsbereichen werden bestehende wohnungsferne Gärten sowie Standorte für die bedarfsgemäße Neuanlage von Gärten durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 786 "Schwanheim, südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" und Nr. 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" gesichert. Dementsprechend werden die Flächen im RPS/RegFNP 2010 als „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ dargestellt. Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 2010 können in Teilbereichen bisher landwirtschaftliche Nutzflächen in Freizeitgärten umgewandelt werden. Entsprechende Festsetzungen und Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen von Umweltbelangen erfolgen in den Bebauungsplänen. 1 Begründung zur 11. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und Bornheim. Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße, Oeder Weg“, Weißflächen Nr. 72 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 5 Teilflächen. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung aus Beikarte 2 „Regionaler Einzelhandel“ entnommen werden. Die Teilbereiche liegen in der Umgebung der oben und unter Punkt 2 genannten Straßen. Dargestellt werden nunmehr vergrößerte „Zentrale Versorgungsbereiche“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Zentralen Versorgungsbereiche werden an die Abgrenzungen im mittlerweile vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt wie folgt angepasst. Die Erweiterungsareale bieten entsprechende Entwicklungspotenziale. Der zentrale Versorgungsbereich Leipziger Straße wird bis zur Großen Seestraße vergrößert. Die Taunusstraße wird in den Zentralen Versorgungsbereich des Bahnhofsviertels einbezogen. Hier existieren bereits vereinzelte Einzelhandelsnutzungen. Der zentrale Versorgungsbereich Berger Straße wird nach Süden bis zur Würzburger Straße und Roßdorfer Straße vergrößert. Hier existieren zentrale Einrichtungen. Der zentrale Versorgungsbereich Oeder Weg wird bis zur Eschersheimer Landstraße vergrößert. Der zentrale Versorgungsbereich wird im Bereich Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße zur Klarstellung angepasst. Die Abweichungen sind maßstabsbedingt. 1 Begründung zur 12. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen, und der Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 76 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Streckenabschnitt der Landesstraße L 3006 – Sindlinger Straße (Hattersheim) sowie Imkerweg, Okrifteler Straße und Sindlinger Bahnstraße (Frankfurt) – hat eine Gesamtlänge von ca. 4,0 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Den vorgenannten Streckenabschnitten ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen sind. 1 Begründung zur 13. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 77 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Streckenabschnitt der Kreisstraße K 817 – Alt-Zeilsheim, West-Höchster Straße (Zeilsheim) sowie Sindlinger Bahnstraße (Sindlingen) – hat eine Gesamtlänge von ca. 2,1 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Dem vorgenannten Streckenabschnitt ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen sind. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Friedberg, Stadtteil Friedberg, Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel“, Weißfläche Nr. 75 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Ergänzungsbereich wird in der Beikarte 2 „Regionaler Einzelhandel“ dargestellt. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Gewerbegebiet West in Friedberg an der „Straßheimer Straße“. Dargestellt wird nunmehr ein „Ergänzungsstandort“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Während der öffentlichen Auslegung war der Westteil des Ergänzungsbereichs als „Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand“ dargestellt. Der Geltungsbereich wird geprägt von je einem Baumarkt am westlichen und am östlichen Gebietsrand. Die Ausweisung eines Ergänzungsstandorts ermöglicht die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, die nicht im zentralen Versorgungsbereich untergebracht werden können. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: „Waldkrankenhaus“, Weißfläche Nr. 21 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt westlich des Waldkrankenhauses und der Ortslage Köppern und ist von Wald umgeben. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für den Gemeinbedarf, Krankenhaus, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH erstellt eine strategische und bauliche Zielplanung für den jetzigen Standort des Vitos Waldkrankenhauses Köppern. Die bisherigen Planungen sehen unter anderem einen Klinikneubau westlich des Krankenhausgeländes vor. Dieser bereits seit langem als Entwicklungspotenzial vorgehaltene Bereich wurde im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 2010 zurückgenommen, da eine Inanspruchnahme nicht abzusehen war. Aufgrund des daraufhin seitens der Vitos GmbH bekundeten aktuellen Entwicklungsbedarfs wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wieder als Erweiterungsmöglichkeit in den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich mit über 60% in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone II liegt. Gemäß § 7 der Schutzgebietsverordnung vom 24. September 1998 sind in dieser Zone II das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen verboten. Darüber hinaus ist das Durchleiten und Hinausleiten von Abwasser untersagt. Die konkreten Bebauungsmöglichkeiten sind durch hydrogeologische Untersuchungen zu ermitteln und mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg, Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg“, Weißfläche Nr. 22 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Seulberg. Er wird im Norden und Osten von der Industriestraße und im Süden von der Höhenstraße gegrenzt. Im Westen schließt gewerbliche Bebauung an. Dargestellt wird nunmehr „Gewebliche Baufläche, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der bestehenden Aldi-Markt im Gewerbegebiet Seulberg soll nicht als Nahversorgungsbereich weiter entwickelt oder erweitert werden. An diesem nicht integrierten Standort ist somit kein städtebaulicher Bedarf mehr für die Darstellung eines "Sondergebietes Einkauf, Bestand - Nahversorgung" gegeben und diese Darstellung würde der Planungsabsicht des Schutzes und der Entwicklung der Zentren entgegenstehen. Der Bereich wird deshalb als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt. Rechtmäßig errichtete Betriebe genießen Bestandsschutz. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle“, Weißfläche Nr. 23 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze von Köppern, nördlich der Bahnlinie zwischen Quarzitsteinbruch und Saalburgsiedlung, umgeben von Wald. Dargestellt wird nunmehr „Wald, Bestand“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich war seitens des Hochtaunuskreises als neuer Standort der Heinrich-KielhornSchule vorgesehen. Ein 2008 eingeleitetes Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 wurde nicht abgeschlossen, da die Staubbelastung in unmittelbarer Nähe des Taunus-Quarzit-Werkes über den Immissionswerten nach Nr. 4.3.1 Technische Anleitung (TA) Luft zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag lag und die Probleme bezüglich der Waldinanspruchnahme und der durch den LKW-Transportverkehr zusätzlich verursachten Lärmimmissionen ungelöst waren. Mittlerweile ist seitens des Hochtaunuskreises ein neuer Schulstandort in Usingen im Gebiet Mucken-äcker westlich der Saalburgschule geplant, sodass die Planfläche für diese Nutzung nicht mehr vorgehalten werden soll. Der Ergänzungsbereich wird daher entsprechend der Realnutzung als "Wald, Bestand" dargestellt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim, Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60“, Weißfläche Nr. 59 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand der Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg. Er wird im Nordwesten durch den Holzweg, im Norden durch die A 60 und von Osten bis Südosten durch Wald begrenzt. Im Südwesten schließen sich, getrennt durch eine Hecke, landwirtschaftliche Flächen an. Dargestellt wird nunmehr „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei der früheren Darstellung als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Entsprechend dem landschaftsplanerischen Gutachten für diese Fläche und der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt eine Korrektur mit der Darstellung „Vorranggebiet für Landwirtschaft“. 1 Begründung Zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Gemeinde Großkrotzenburg, Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert“, Weißfläche Nr. 29 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem Kraftwerk Staudinger und dem Umspannwerk in unmittelbarer Nähe zum Main. Er wird im Norden durch landwirtschaftliche Flächen und im Osten durch einen breiten Gehölzstreifen begrenzt. Im Süden grenzt die bestehende Deponie direkt an den Planbereich und im Westen das Kraftwerk Staudinger. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, geplant“ mit dem Symbol „Einrichtung zur Abfallentsorgung, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Mit der Darstellung einer geplanten Fläche für die Abfallentsorgung soll die Voraussetzung für die Sanierung der südlich bestehenden Deponie geschaffen werden. Um dies zu erreichen, muss der Entsorgungsbetrieb, der seinen Standort zur Zeit auf der Deponie hat, dauerhaft auf die Planfläche verlagert werden. Erst nach der Verlagerung des Betriebes ist es möglich, mit der Entkontamierung der ehemaligen Deponie zu beginnen. Das „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ grenzt östlich an den Ergänzungsbereich, die Fläche liegt außerdem im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Mit einer Flächengröße von ca. 1,0 ha ist das Vorhaben jedoch regionalplanerisch nicht raumbedeutsam. Eine Kompensation des „Vorranggebietes Regionaler Grünzug“ ist daher nicht erforderlich. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke“, Weißfläche Nr. 8 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich wird im Südwesten durch die Leipziger Straße, im Südosten durch die Matthias-Dassbach-Straße, im Nordosten durch den Grünen Weg und im Nordwesten durch die Heraeusstraße begrenzt. Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111 "Stadtwerke Areal" ist geplant, den Betrieb der Stadtwerke Hanau GmbH zu verlagern. Der Bereich soll ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung vorgehalten werden, um so angrenzenden Firmen eine Betriebserweiterung zu ermöglichen. Die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau ist hier nicht mehr vorgesehen, so dass die Darstellung einer Mischbaufläche überholt ist. Der Umstrukturierungsbereich soll daher im RPS/RegFNP 2010 als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt werden. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)“, Weißfläche Nr. 10 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt in Lamboy im Bereich der ehemaligen Hutierkaserne. Im Osten, Süden und Westen schließen sich gewerbliche Bauflächen an. Im Norden befindet sich ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel, auf dem sich der bestehende IKEA-Markt befindet. Dargestellt wird nunmehr „Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel (Möbel), geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der nördliche Teilbereich der ehemaligen Hutier Kaserne ist im Regionalen Einzelhandelskonzept als Ergänzungsstandort dargestellt. In Ergänzungstandorten sind großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten zulässig, sofern im Zentralen Versorgungsbereich keine Flächen zur Verfügung stehen. Da es sich bei der Fläche um die Erweiterung des bereits etablierten IKEA-Standortes handelt und im zentralen Versorgungsbereich von Hanau keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, wird der Bereich als „Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel (Möbel), geplant“ dargestellt. Einzelheiten wie die erforderlichen Festsetzungen zu Art und Größe der zulässigen Sortimente sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu klären. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Hattersheim, Stadtteil Hattersheim, Gebiet: „Nordost“, Weißfläche Nr. 36 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 15 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Siedlungsrand von Hatterheim, in einem Dreieck, das durch die B 40 im Osten, die BAB 66 im Norden und die vorhandene Siedlung im Süden begrenzt wird. Dargestellt wird nunmehr direkt südlich im Anschluss an die BAB 66 „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Nach Südosten anschließend bis zur S-Bahnlinie folgt die Darstellung „Wohnbaufläche, geplant“. Um den Kindergarten, das Schulkinderhaus und die Regenbogenschule wird ein Gürtel von „Flächen für den Gemeinbedarf, geplant“ dargestellt. Die von der S-Bahnlinie und der Erschließungsachse eingeschlossene Fläche wird als „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die aktuelle städtebauliche Entwicklung der Stadt Hattersheim sieht eine Neuordnung und Reduzierung der Bauflächen im Nordosten von Hattersheim vor. Dadurch entfallen in der Summe ca. 5 ha Baufläche und ca. 9 ha Grünfläche, die zukünftig als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" dargestellt werden. So wird der Bedeutung dieser Flächen für die Landwirtschaft Rechnung getragen. Die bereits bestehende Gemeinbedarfsfläche um die Regenbogenschule wird nordöstlich um ein ca. 3 ha großes Erweiterungsflächenpotenzial ergänzt und der künftige Ortsrand mit ca. 6 ha geplanter Wohnbaufläche arrondiert. In diesem Bereich wurden bereits im Verfahren zum RPS/RegFNP 2010 größere gemischte und gewerbliche Bauflächen des früheren Flächennutzungsplanes zurückgenommen. Zwischen S-Bahnlinie und der Frankfurter Strasse wird zudem eine ca. 1,3 ha große „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Damit wird eine Anbindung an das nördlich davon verlaufende „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ hergestellt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode, Gebiet „Südlich Burg-Gräfenrode“, Weißfläche Nr. 48 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem südlichen Ortsrand von Burg-Gräfenrode, der Gemarkungsgrenze zu Groß-Karben und der L 3351. Dargestellt werden nunmehr „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 0,5 ha) sowie „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ (ca. 2,0 ha). Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Ausweisung der gemischten Baufläche südlich entlang der L 3351 bis zum Kreisel am Ortseingang soll zu einer Abschirmung der daran anschließenden Wohnbaufläche vor Straßenlärm dienen. Darüber hinaus wird, auch im Hinblick auf die Bevölkerungsprognose sowie der Lage von Burg-Gräfenrode abseits von Bahnhaltepunkten, die geplante Wohnbaufläche um einen östlichen Teilbereich von ca. 2 ha Größe reduziert. Durch Ein- und Durchgrünung des künftigen Wohngebietes sowie Bereitstellung ausreichender Nutzungsund Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser können die Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Durch die Reduzierung der Bauflächen werden wertvolle Ackerböden in geringerem Umfang als ursprünglich geplant versiegelt. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim, Gebiet: „Gewerbegebiet westlich B 3“, Weißfläche Nr. 49 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 10 ha. Die Abgrenzungen können der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt überwiegend südlich des Berufsbildungswerkes und wird im Süden und Osten von der B 3 begrenzt. Ein kleiner Teilbereich befindet sich östlich der B3 und folgt mit seiner südlichen Abgrenzung dem geplanten Trassenverlauf der Nordumgehung Karben. Dargestellt werden nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 4,5 ha) und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 5,5 ha), dieses teilweise mit „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ sowie flächendeckend mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ überlagert. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Südlich der Fläche des Berufsbildungswerkes ist in Beikarte 1 der geplante Trassenverlauf der Vorzugsvariante des Bundes für den Neubau der B 3, Ortsumfahrung Kloppenheim und Okarben, vermerkt. Da der Trassenverlauf des Neubaus zum Zeitpunkt der Genehmigung des RPS/RegFNP 2010 nicht endabgewogen war, wurde er nicht in die Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 übernommen. Die ursprünglich südlich des Berufsbildungswerkes geplante gewerbliche Baufläche wäre von der neuen Bundesstraße mittig durchschnitten worden. Um dies zu vermeiden und weil es im Verfahren mehrere Stellungnahmen gegen die Nähe der gewerblichen Baufläche zum Berufsbildungswerk gab, ist nunmehr ein Flächentausch vorgesehen. Südwestlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits dargestellten Gewerbefläche erfolgt eine Erweiterung als „Gewerbefläche, geplant“ in einem Bereich, der 1 derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Der nördliche Bereich, der ursprünglich als Gewerbefläche vorgesehen war und derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll weiterhin der Landwirtschaft vorbehalten bleiben. Dadurch bleibt ein Freiraum mit deutlichem Abstand zwischen dem Gelände des Berufsbildungswerkes und der zukünftigen Ortsumfahrung bestehen. Die nördliche Grenze der geplanten gewerblichen Baufläche orientiert sich an einem zukünftig möglichen Trassenverlauf. 2 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Kelsterbach, Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst“, Weißfläche Nr. 61 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt an der nördlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Kelsterbach und an der südwestlichen Grenze zum Industriepark Höchst im Bereich der sogenannten "Trompete". Er wird im Norden durch die Auffahrt der Werksbrücke Süd des Höchster Industrieparks begrenzt. Im Osten, Süden und Westen schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei der früheren Darstellung als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ handelte es sich um eine maßstabsbedingte Ungenauigkeit im Entwurf des RPS/RegFNP 2010, die nun korrigiert wird. Die Fläche wird deutlich von den umgebenden Freiflächen geprägt. Sie wird daher ebenso als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft", „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt. Der Industrieparkbetreiber Infraserv beabsichtigt nach eigenen Angaben außerdem, diesen Bereich der "Trompete" für Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Kelsterbach, Gebiet: „Südlich des Friedhofs“, Weißfläche Nr. 62 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen dem Friedhof im Norden und dem Siedlungsrand von Kelsterbach im Westen und Süden. Im Osten grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Ergänzungsbereich südlich des Friedhofs war im Entwurf des RPS/RegFNP 2010 als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt, teilweise sind dort gärtnerische Nutzungen bereits vorhanden. Der TÜV Nord hat im Auftrag der Stadt Kelsterbach zum Wohngebiet „Kelsterbach-Unterdorf“ ein Gutachten zur Seveso-Problematik angefertigt, dessen Ergebnisse auch die Zustimmung der Abteilung Arbeitssicherheit und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt gefunden haben. Ein Fazit des Gutachtens war, dass die Ausweisung von Kleingartenflächen nördlich der verlängerten Nordendstraße bis hin zum Friedhof befürwortet werden kann. Die von der Stadt früher geplante Erweiterung der Wohnbauflächen liegt innerhalb des Seveso-Achtungsabstandes und kann deshalb nicht realisiert werden. Gewerbefläche ist dort aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und der hierfür unzureichenden Erschließung nicht möglich. Deshalb wurden diese Planungen aufgegeben. Die Fläche wird nun als „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ dargestellt. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Kelsterbach, Gebiet: „Östlich des Friedhofs“, Weißfläche Nr. 63 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt östlich des Friedhofs der Stadt Kelsterbach. Im Norden, Osten und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Friedhof“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Ergänzungsbereich östlich des Friedhofs war im Entwurf des RPS/RegFNP 2010 als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellt und wird auch bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Stadt Kelsterbach hat inzwischen einen Bedarf zur Erweiterung des Friedhofs angemeldet. Um dieses neue städtebauliche Ziel planungsrechtlich abzusichern, wird die Darstellung in „Grünfläche Friedhof“ geändert. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain, Gebiet: „Mühlhell“, Weißfläche Nr. 24 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand der Siedlung Johanniswald in Schneidhain. Er wird im Osten und Westen von Wohnbebauung begrenzt. Südlich schließen sich durch Streuobst geprägte Grünlandbereiche an. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Bereich hebt sich aufgrund des Reliefs und der vorhandenen Strukturen klar von der umgebenden Wohnbebauung ab. Er ist geprägt durch eine Streuobstwiese in gutem Zustand, die nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützt ist. Im Zusammenhang mit den südlich angrenzenden Streuobstwiesen besitzt die Fläche eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit und eine besondere Bedeutung für die Naherholung. Darüber hinaus liegen Anhaltspunkte vor, dass in dem Gebiet geschützte Arten vorkommen. Die ursprünglich geplante Wohnbaufläche wird daher nicht mehr weiterverfolgt. Entsprechend der Ausprägung wird die Fläche als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ dargestellt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand“, Weißfläche Nr. 80 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der zurückgenommene Straßenzug – Königsteiner Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Merianstraße und Jaminstraße – hat eine Gesamtlänge von ca. 2,0 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Dem vorgenannten Streckenabschnitt ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 2010, da in diesem nur Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen sind. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: „Wilhelmsplatz“, Weißfläche Nr. 42 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen der Altstadt von Neu-Isenburg und dem IsenburgZentrum östlich der Frankfurter Straße. Er wird im Westen durch die Richard-Wagner-Straße und im Osten durch die Eichendorffstraße und den Gärtnerweg begrenzt. Im Norden und Süden grenzt Bebauung an. Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Wilhelmsplatz im Zentrum von Neu-Isenburg wird als Park- und Festplatz genutzt und ist zum größten Teil versiegelt. Die Darstellung als „Grünfläche Parkanlage“ im Entwurf des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) entsprach also nicht der Realnutzung. Sie wird daher in Anlehnung an die umgebenden Nutzungen als "Wohnbaufläche, Bestand" dargestellt. Eine Darstellung als „Fläche für den Straßenverkehr“ kommt nicht in Betracht, da die Parkplätze auf dem Wilhelmsplatz in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der umgebenden Nutzung stehen. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich“, Weißfläche Nr. 74 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung wird in der Beikarte dargestellt. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt westlich der Frankfurter Straße im Bereich der Fußgängerzone „Bahnhofstraße“ und südlich davon im Bereich der östlichen „Friedrichstraße“. Dargestellt wird nunmehr „Zentraler Versorgungsbereich“ in der Bahnhofstraße und nicht in der östlichen Friedrichstraße. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Zuordnung des Versorgungskerns und des zentralen Versorgungsbereichs wurden dem Regionalverband von der Stadt Neu-Isenburg im Rahmen der Stellungnahme zum Regionalen Einzelhandelskonzept mitgeteilt. Dabei wurde die Fläche westlich der Frankfurter Straße nicht korrekt verortet und digitalisiert. Der Zentrale Versorgungsbereich und der Versorgungskern befinden sich in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und nicht, wie in der Beikarte 2 bisher dargestellt, in der südlich davon gelegenen östlichen Friedrichstraße. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Gebiet: „Kompostierungsanlage“, Weißfläche Nr. 52 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 5,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt südöstlich von Ilbenstadt an der L 3188, direkt westlich anschließend an die bereits bestehende Kompostierungsanlage. Im Süden schließt sich ein Waldstück und im Westen Ackerland an den Ergänzungsbereich an. Im Norden der Fläche setzt sich der Waldbereich ("Jungfernwald") fort. Dargestellt wird nunmehr „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Im Anschluß an die im Außenbereich bestehende Kompostierungsanlage der Stadt Niddatal wird eine Erweiterungsmöglichkeit mit einer Flächengröße von ca. 5,5 ha nach Westen hin vorgesehen. Zur Nutzung der bei der Kompostierung entstehenden Wärme könnte auf der Fläche zum Beispiel eine Anlage zur Trocknung von Klärschlamm errichtet werden. Im Sinne der Nutzung von Synergieeffekten ist die Planung der Stadt Niddatal als sinnvoll anzusehen. Durch die Lage der Fläche im Außenbereich, mit direkter Zufahrt von der L 3188, wird die Belastung der Anlieger durch Emissionen der geplanten Anlage minimiert. Eine Eingrünung kann die Einbindung in die umgebende Landschaft verbessern. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus), Stadtteil Oberursel, Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger“, Weißfläche Nr. 25 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 2 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Oberursel. Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, Streuobstparzellen und Gärten begrenzt, im Süden durch eine Wiesenfläche nördlich der Straße „An der Billwiese“ und im Westen durch Sporthallen an der Oberstedter Straße. Dargestellt wird nunmehr „Sonderbaufläche Sport, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Ergänzungsbereich soll im räumlichen Zusammenhang mit den bestehenden Sporteinrichtungen östlich der Oberstedter Straße als Entwicklungspotential für Sportangebote in den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen werden, da seitens der Stadt Oberursel ein Mangel an Angeboten insbesondere für Jugendliche im Oberurseler Norden festgestellt wurde. Die im rechtswirksamen Bebauungsplan als Mischgebiet und z. T. als Ausgleichsfläche festgesetzte Fläche wird deshalb als "Sonderbaufläche Sport, geplant" dargestellt. Im Rahmen einer ggf. erforderlichen Bebauungsplan-Änderung sind folgende Themen aus der Planumweltprüfung insbesondere zu berücksichtigen: rechtswirksame Ausgleichsflächen (gemäß Landschaftsplan UVF 2000 ca. ein Viertel der Fläche), eine Streuobstparzelle, die als „Lebensraum und Landschaftsbestandteil gem. § 23 (1) HENatG“ (jetzt § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG) ausgewiesen ist sowie ein randliches Gebiet mit hoher Relevanz für den Kaltlufthaushalt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „Ehemaliges Sportgelände“, Weißfläche Nr. 11 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Bürgel und wird als Sportfläche genutzt. Er wird im Norden begrenzt durch die Jahnstraße, im Süden durch die Schönbornstraße und im Westen und Osten grenzt er an bestehende Wohnbebauung. Dargestellt wird nunmehr „Wohnbaufläche, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Aufgrund der geplanten Verlagerung des Standortes der TSG-Bürgel in das neue Sportzentrum nördlich des Pfaffenpfades wird der Altstandort an der Jahnstraße vakant. Der Standort soll für Sportnutzungen aufgegeben werden. Die Stadt möchte diese Fläche im Sinne der Innenentwicklung nutzen und plant dort entsprechend der angrenzenden Bebauung ein Wohngebiet. Der Bereich wird daher als “Wohnbaufläche, geplant“ im RPS/RegFNP 2010 dargestellt. 1 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „Bürgel-Ost“, Weißfläche Nr. 12 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich schließt sich östlich an das Baugebiet Bürgel-Ost und den Mainzer Ring an. Er ist Bestandteil der östlich angrenzenden Fläche für Wohnungsferne Gärten. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Fläche wird im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 606 ("Offenbach Bürgel OstPfaffenpfad") sowie im Freiraumentwicklungskonzept Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen (2007 / 2008) als Fläche für Kleingärten dargestellt. Dies entspricht auch der vorliegenden Realnutzung der Fläche. Entsprechend der Realnutzung wird die Fläche im RPS/RegFNP 2010 als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. 1 Begründung zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Waldkulisse“, Weißfläche Nr. 15 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 6 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Süden des Ortsteils Bieber-Waldhof. Er wird im Norden begrenzt durch die Seligenstädter Straße. Im Osten schließt sich Waldfläche an. Im Süden wird er durch die S-Bahntrasse begrenzt. Im Westen grenzt er an im RPS/RegFNP 2010 dargestellte Mischbauflächen. Dargestellt wird nunmehr „Wald, Bestand“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei der Planfläche entlang der Seligenstädter Straße handelt es sich um einen Waldstreifen, der im Landschaftsschutzgebiet (Offenbach am Main, Bieberer Stadtwald) liegt. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Waldbestandes nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt ist. Aufgrund des starken Grundwassereinflusses ist vom Vorkommen geschützter Arten auszugehen. Aufgrund der forstlichen, landschafts- und artenschutzrechtlichen Belange wird von der ursprünglichen Absicht, auf der Fläche “Gemischte Baufläche“ und “Gewerbliche Baufläche“ festzusetzen, Abstand genommen. Der Bereich wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung im RPS/RegFNP 2010 als “Wald, Bestand“ dargestellt. 1 Begründung zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Rumpenheim, Gebiet: „Rumpenheim-Ost“, Weißfläche Nr. 56 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 10 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich schließt sich östlich an die Wohnbebauung Rumpenheims an und umfasst den Landschaftsbereich bis zur Siedlung Biebernsee mit angrenzender Reitsportanlage. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Darstellung der „Ökologisch bedeutsamen Flächennutzung“ und „Vorbehalt für Natur und Landschaft“ entspricht der von der Stadt Offenbach erarbeiteten Freiraumkonzeption „Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen“. Der durch Grünland geprägte Grünzug verbindet das Kuhmühltal - einen ehemaligen Altmainarm - mit der Mainaue. Diese naturräumliche Prägung soll mit der durchgängigen Grünlandnutzung im Landschaftsraum erhalten und ökologisch aufgewertet werden. Auch die parallel verlaufende Regionalparkroute unterstützt die naturräumliche Abbildung des ehemaligen Altmainarmverlaufs. 1 Begründung zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel, Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände“, Weißfläche Nr. 57 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am Mainvorland westlich der Stadtteile Rumpenheim und Bürgel. Er wird im Norden und Süden durch die grünlandgeprägten Mainauen begrenzt, im Osten schließen sich durch Kleingärten geprägte Gebiete an. Dargestellt wird nunmehr „Grünfläche Sportanlage“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Für die dargestellte Fläche des bestehenden Campingplatzes wurde bereits eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ von der zuständigen Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt. Die Zulassung dieses Campingplatzes war ein Kompromissergebnis, welches im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 571 “Rumpenheim - Nordwest, Am Maindamm“ erzielt und geregelt wurde. Danach wurde der nördliche Teil des Campingplatzes geräumt, dafür aber dem Erhalt des Kernbereiches des Campingplatzes zugestimmt. Die vom Wassersportverein genutzte Fläche wird daher im RPS/RegFNP 2010 als „Grünfläche Sportanlage“ dargestellt. 1 Begründung zur 7. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Obermühlstrasse“, Weißfläche Nr. 58 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich schließt sich südlich an die Wohnbebauung der Bremer- und Schloßmühlstrasse an. Südlich grenzt Grünland an die Planfläche an, der östlich gelegene Bereich ist durch feuchte Biotopkomplexe geprägt. Dargestellt wird nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Planfläche liegt östlich angrenzend an die Bieberaue und ist ein Gebiet, das durch feuchte Standortverhältnisse mit standortangepassten Biotopstrukturen geprägt ist. Im Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt 2001 ist der Bereich Bestandteil des Biotopverbundsystems. Die Fläche stellt eine wertvolle Verbindung zu den Biotopstrukturen weiter östlich dar. Aufgrund der feuchten Standortverhältnisse ist der Bereich für die ursprünglich vorgesehene Nutzung für wohnungsferne Gärten ungeeignet und soll daher aufgegeben werden. Entsprechend der Standorteignung und Ausprägung wird die Planfläche im RPS/RegFNP 2010 als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ und „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ dargestellt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Raunheim, Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43“, Weißfläche Nr. 79 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Die geplante Straßennetzergänzung hat eine Gesamtlänge von ca. 800 m. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Stadtrand von Raunheim. Das Plangebiet befindet sich südlich zwischen der Bundesstraße B 43 und der parallel zu dieser verlaufenden AntonFlettner-Straße. Des Weiteren umfasst die Maßnahme die Aufnahme der Flörsheimer Straße. Dargestellt werden die Strecken nunmehr als „Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand/geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Stadt Raunheim hat zur innerstädtischen Verkehrsentlastung und zur leistungsfähigen Erschließung des Sondergebietes Einkauf ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet. Das Vorhaben der Verlagerung vermeidbarer Innenstadtverkehre basiert neben weiteren Maßnahmen auf der Realisierung des Anschlusses der Flörsheimer Straße an die B 43 mittels zweier Rampen. Die beiden Rampen werden als „Sonstige regionalbedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, geplant“ aufgenommen. Weiterhin erfolgt eine Bestandsanpassung durch die Weiterführung als "Sonstige regionalbedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand" bis zur Mainzer Landstraße. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Gebiet: „Im Heiligten", Weißfläche Nr. 43 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 10 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Westen des Stadtteils Ober-Roden. Im Norden grenzt er an die Bahnlinie und an den Heiligtenweg. Im Osten schließen eine im RPS/RegFNP 2010 dargestellte „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ sowie mit geringem Abstand eine „Wohnbaufläche, Bestand“ an. Im Süden verläuft die Grenze entlang eines Feldweges und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Dargestellt werden nunmehr „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und teilweise „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Ergänzungsbereich liegt in einem naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsraum. Hier befinden sich geschützte Biotope nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Der Bereich hat ein hohes Standortpotenzial zur Entwicklung weiterer wertvoller Biotope mit entsprechender Artenvielfalt. Der Erhaltung dieser schützenswerten Lebensräume im gesamten Bereich zwischen Rödermarkring, Ortslage Ober-Roden, Bahnlinie und gewerblichen Bauflächen („Im Heiligten“) wird der Vorrang vor einer bisher geplanten gewerblichen Entwicklung eingeräumt. Die Fläche wird daher als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft", überlagert von „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, sowie 1 teilweise „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ dargestellt. Diese Darstellungen stehen auch im Einklang mit den Naherholungsbedürfnissen der Bevölkerung und tragen der klimatischen Bedeutung des Gebietes Rechnung. 2 Begründung zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Waldacker, Gebiet: „Waldacker, Ost“, Weißfläche Nr. 45 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von knapp 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Osten des Stadtteiles Waldacker. Die zwei Teilflächen (0,7 ha und 0,3 ha) liegen beide in dem an die Bebauung angrenzenden Wald (verlängerter Lindenweg). Dargestellt werden nunmehr „Wald, Bestand“, „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Da der RPS/RegFNP 2010 die Grundzüge der Planung darstellt, wird die Grenze der „Wohnbaufläche, Bestand“ am östlichen Ortsrand des Stadtteils Waldacker begradigt. Die geringfügige östliche Ausbuchtung der bisherigen Darstellung „Wohnbaufläche, Bestand“ wird zurückgenommen. Im Bereich der im Wald liegenden Einzelgebäude ist keine weitere bauliche Entwicklung geplant. Die dort liegenden Gebäude genießen Bestandsschutz. Auf der weiter östlich liegenden Fläche stimmt der Umfang der bisher dargestellten „Fläche für den Gemeinbedarf“ nicht mit den realen Baulichkeiten überein. Planungen für eine Ausweitung der dortigen Nutzung liegen nicht vor. Die reale Bebauung liegt unter der Darstellungsgrenze von 0,5 ha und wird daher nicht mehr dargestellt. Auch hier unterliegen die existierenden Baulichkeiten dem Bestandsschutz. 1 Begründung zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: „Vereinsanlagen“, Weißfläche Nr. 46 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Urberach. Die zwei Teilflächen werden nur durch einen schmalen Streifen bereits dargestellte „Grünfläche – Sportanlagen“ getrennt und können daher als eine Fläche betrachtet werden. Der Ergänzungsbereich grenzt im Nordwesten an vorhandene Bebauung und im Nordosten an die L 3095. Von Südosten bis Südwesten schließen landwirtschaftliche Flächen an. Am westlichen Rand befindet sich eine Sporthalle, die im RPS/RegFNP 2010 als „Sonderbaufläche Sport“ dargestellt ist. Dargestellt werden nunmehr „Grünfläche Sportanlagen“ und im südlichen Bereich „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Der Verein Viktoria Urberach hat Bedarf für ein weiteres Fußballfeld angemeldet. Im Bereich der vereinseigenen Anlagen gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten, da er von Wald bzw. einem Grabensystem umgeben ist. Angrenzend an die Vereinsanlagen des MTV Urberach sollen nun Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dort findet dann zukünftig eine Bündelung von sportlichen Aktivitäten und der nötigen Infrastruktur statt. Der gesamte Bereich wird nun als „Grünfläche Sportanlagen" dargestellt. 1 Begründung zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes“, Weißfläche Nr. 70 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca.15 ha.Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Urberach, westlich des Umspannwerkes. Er grenzt im Norden an die B 486 und im Osten an Waldflächen. Von Südosten bis Westen schließen landwirtschaftliche Flächen an. Dargestellt werden nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Bei dem Bereich handelt es sich um Ackerschläge eines viehhaltenden landwirtschaftlichen Betriebes aus Urberach, der existenziell auf die Flächen angewiesen ist. Da dieser Naturraum einen hohen Waldanteil und nur einen sehr geringen Anteil an Offenlandflächen besitzt, wird aus naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht der Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen gegenüber einer geplanten Aufforstung der Vorrang eingeräumt. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Schwalbach am Taunus, Gebiet: „Arboretum“, Weißfläche Nr. 38 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 19,7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nordwestlich der Elly-Beinhorn-Straße. Er wird im Südwesten begrenzt vom Bereich des sog. „Arboretums“ und im Nordosten von der Gemeindegrenze zu Eschborn. Im Nordwesten endet der Ergänzungsbereich in der freien Feldflur. Dargestellt werden nunmehr „Fläche für die Landbewirtschaftung“ am Nord- und am Südrand des Ergänzungsbereichs und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in der Mitte des Ergänzungsbereichs. Der Ergänzungsbereich ist zugleich auch als „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ und ganz überwiegend als „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen. Von Nordosten nach Südwesten durchqueren ein „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“ und eine „Überörtliche Fahrradroute, Bestand“ das Gebiet. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Wegen des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen die Errichtung des sog. "Sportparks Arboretum" hat sich die Planungsabsicht der Stadt Schwalbach geändert. Eine Realisierungsmöglichkeit für den Sportpark ist auf Schwalbacher Gemarkung nicht mehr erkennbar. Daher wird die Darstellung basierend auf den Aussagen des so genannten "Landwirtschaftlichen Fachplans Südhessens" angepasst. 1 Begründung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich der Stadt Usingen, Stadtteil Usingen, Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente“, Weißfläche Nr. 26 Erläuterung der Planung 1. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 1 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südwestlichen Rand des Usinger Gewerbegebietes. Er wird im Westen begrenzt von der Südtangente, im Norden und Osten von geplanten Gewerbeflächen südlich des Achtzehnmorgenweges und im Süden von der L 3270. Dargestellt wird nunmehr „Gewerbliche Baufläche, geplant“. Maßstab 1:50.000 2. Darlegung der planerischen Erwägungen Durch eine Plankorrektur des Verlaufs der Südtangente, die während des Aufstellungsverfahrens des RPS/RegFNP 2010 realisiert wurde, entstand eine Restfläche zwischen dieser und der östlich anschließenden geplanten gewerblichen Baufläche. Da die bisherige landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich nach Inanspruchnahme der gewerblichen Bauflächen auf der dann isoliert liegenden Restfläche nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann, wird die Fläche in die „Gewerbliche Baufläche, geplant“ einbezogen. 1 3. Legende Regionalverband Poststraße 16 FrankfurtRheinMain 60329 Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: +49 69 2577 - 0 Telefax: +49 69 2577 -1204 [email protected] www.region-frankfurt.de Legende – Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Hauptkarte " " " " X X X X § 9 Abs.4 Nr.2 HLPG Fernwasserleitung, Bestand/geplant Sonstige Produktenleitung (i.d.R. Gas), Bestand/geplant Wohnbaufläche, Bestand/geplant § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB Gemischte Baufläche, Bestand/geplant s.o. Gewerbliche Baufläche, Bestand/geplant s.o. Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand/geplant § 5 Abs.2 Nr.2 BauGB Vorranggebiet für Landwirtschaft Sicherheit und Ordnung s.o. Fläche für die Landbewirtschaftung Krankenhaus s.o. Wald, Bestand/Zuwachs Weiterführende Schule s.o. Kultur s.o. Sonderbaufläche, Bestand/geplant (textl. Zweckbestimmung) § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil (textl. Zweckbestimmung) s.o. s.o. Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel (ggf. nähere Zweckbestimmung)* s.o. Siedlungsbeschränkungsgebiet § 9 Abs.4 Nr.2 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Satz 2 HLPG Vorranggebiet Bund § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.4 BauGB s.o. Land- und Forstwirtschaft § 9 Abs.4 Nr.6 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG § 5 Abs.2 Nr.9a BauGB § 9 Abs.4 Nr.6 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG § 5 Abs.2 Nr.9a BauGB § 9 Abs.4 Nr.5 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG § 5 Abs.2 Nr.9b BauGB Natur und Landschaft Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter (textl. Zweckbestimmung) Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Siedlungsstruktur Vorranggebiet für Natur und Landschaft § 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft § 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft § 5 Abs.2 Nr.10 BauGB § 5 Abs.2a BauGB ( ! ! ( ! ( ! ( ! (! ( Vorranggebiet für Regionalparkkorridor Vorranggebiet Regionaler Grünzug § 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen § 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG Still- und Fließgewässer § 5 Abs.2 Nr.7 BauGB Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz § 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG § 5 Abs.2 Nr.7 BauGB Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz § 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG § 5 Abs.2 Nr.7 BauGB Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz § 9 Abs.4 Nr.7 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG Grünfläche (ohne Symbol: Parkanlage) § 5 Abs.2 Nr.5 BauGB Sportanlage, Freibad, Festplatz, Grillplatz, Jugendzeltplatz, größerer Spielplatz, Kleintierzucht, Hundedressur, Tiergehege s.o. Wohnungsferne Gärten s.o. Friedhof s.o. § 9 Abs.4 Nr.4 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG Rohstoffsicherung Verkehr Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand/geplant Bundesfernstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand/geplant Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Haupverkehrsstraße, mindestens vierstreifig, Bestand/geplant ** § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB ! § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB s.o. Ausbaustrecke Straße s.o. Straßentunnel § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG P+R-Platz (ab ca. 50 Stellplätzen) § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB Überörtliche Fahrradroute, Bestand/geplant s.o. Fläche für den Schienenverkehr § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB Schienenfernverkehrsstrecke, Bestand/geplant § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB Ausbaustrecke Schiene § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG Trassensicherung stillgelegter Strecke s.o. Bahntunnel ** § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB Haltepunkt im Fernverkehr, Bestand/geplant § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG Haltepunkt im Regionalverkehr, Bestand/geplant s.o. Haltepunkt im S-Bahn-Verkehr, Bestand/geplant s.o. Haltepunkt im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr, Bestand/geplant § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB Fläche für den Luftverkehr, Bestand/geplant § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG Flughafen, Bestand/geplant s.o. Verkehrslandeplatz, Bestand/geplant s.o. Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, Bestand/geplant § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG § 5 Abs.2 Nr.4 BauGB Einrichtung der Elektrizitätsversorgung - Kraftwerk, Bestand/geplant s.o. Einrichtung der Elektrizitätsversorgung Umspannstation, Bestand/geplant Einrichtung zur Wasserversorgung, Bestand/geplant Einrichtung zur Abfallentsorgung, Bestand/geplant Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, Bestand/geplant Hochspannungsleitung, Bestand/geplant D D D Abbau Hochspannungsleitung Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, Bestand/geplant § 9 Abs.4 Nr.8 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.1 HLPG § 5 Abs.2 Nr.8 BauGB ! ! ! ! ! Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Nr. 15.14 PlanzV s.o. Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, zwei- oder dreistreifig, Bestand/geplant ** Regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke oder örtliche Schienenhauptverkehrsstrecke, Bestand/geplant ** § 9 Abs.4 Nr.8 HLPG i.V.m. § 6 Abs.3 Nr.2 HLPG § 9 Abs.4 Nr.3 HLPG s.o. s.o. s.o. s.o. s.o. s.o. Kennzeichnung aus Genehmigungsbescheid von der Genehmigung ausgenommene Fläche Genehmigungsbescheid (27.06.2011) von der Genehmigung ausgenommene Straße, Bestand/geplant Genehmigungsbescheid (27.06.2011) Beikarte 1: Vermerke, nachr. Übernahmen, Kennzeichnungen (siehe auch Hauptkarte) Fläche für den Straßenverkehr Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten Straße (allg.), räumlich bestimmt, regionalplanerisch nicht abgestimmt, nachrichtlich übernommen/vermerkt § 5 Abs.4 BauGB Ausbaustrecke Straße/Schiene s.o. Straßen-/Bahntunnel s.o. Schienenstrecke (allg.), räumlich bestimmt, regionalplanerisch nicht abgestimmt, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Segelfluggelände, nachrichtlich übernommen s.o. Lage einer/mehrerer Fläche(n), deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind § 5 Abs.3 Nr.3 BauGB Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH), nachrichtlich übernommen/vermerkt § 5 Abs.4 BauGB Europäisches Vogelschutzgebiet, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Naturschutzgebiet, nachrichtlich übernommen/vermerkt Landschaftsschutzgebiet, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Geschützter Landschaftsbestandteil, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Geschützter Landschaftsbestandteil, punktuell, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. s.o. Naturdenkmal, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Naturdenkmal, linienhaft, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Naturdenkmal, punktuell (eines/mehrere), nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Naturpark, nachrichtlich übernommen s.o. Bann- und Schutzwald, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Erholungswald, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Schutzzone I oder II), nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Schutzzone III, III A, III B oder IV), nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Überschwemmungsgebiet, nachrichtlich übernommen/vermerkt s.o. Legende – Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Rechtsgrundlage Hochwasserrückhaltebecken, nachrichtlich übernommen/vermerkt § 5 Abs.4 BauGB Denkmalschutz, flächenhaft s.o. Denkmalschutz, linienhaft s.o. Denkmalschutz, punktuell (einer/mehrere) s.o. Denkmalschutz, im Besonderen: UNESCO-Weltkulturerbe Limes s.o. Baufläche, Bestand und Planung Grünfläche, Bestand und Planung Stadt-, Gemeindegrenze Grenze des rechtlichen Geltungsbereiches des Regionalen Flächennutzungsplanes MetropolG Beikarte 2: Regionaler Einzelhandel (siehe auch Hauptkarte) Versorgungskern Zentraler Versorgungsbereich § 9 Abs.4 Nr.2 HLPG § 5 Abs.2 BauGB s.o. Ergänzungsstandort s.o. Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand s.o. von der Genehmigung ausgenommen Genehmigungsbescheid (27.06.2011) * Zulässige großflächige Sortimente innerhalb der "Sondergebiete Einkaufszentrum" (nummeriert) Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Sportgeräte, Bau- und Gartenmarkt 2 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Schuhe, Haus- und Heimtextilien, Gardinen, Baumarkt 3 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Haus- und Heimtextilien, Gardinen 4 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Baumarkt, Büroorganisation, Bekleidung, Schuhe 5 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Möbel, Teppiche, Bekleidung, Schuhe, Sportgeräte, Baumarkt 6 Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Möbel, Küchen, Bekleidung, Schuhe, Zooartikel, Tiernahrung 7 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Baumarkt 8 Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Baumarkt, Elektroklein- und -großgeräte, Computer- und Kommunikationselektronik, Unterhaltungselektronik, Möbel, Küchen, Teppiche, Zooartikel, Tiernahrung, Bekleidung, Schuhe 9 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe 10 Bau- und Gartenmarkt, Nahrungs- und Genussmittel 11 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Baumarkt, Gartenmarkt 12 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke 1 ** Davon flächennutzungsplanbezogene Darstellungen nach § 5 Abs.2 Nr.3 BauGB, die in der Hauptkarte enthalten sind: Örtliche Hauptverkehrsstraßen: Bad Homburg: Anschluss Südring/Zubringer (4. Rampenanschluss) Eschborn: Ausbau des Verknüpfungspunktes L 3005/L 3006 (Anschlussstelle Eschborn-Ost) mit der Anbindung an die Frankfurter Straße Frankfurt am Main, Europaviertel: Europaallee - westlicher Straßenabschnitt zwischen Emser Brücke bis Am Römerhof Frankfurt am Main, Ostend: Entlastungsstraße Hanauer Landstraße (Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße) Frankfurt am Main, Ostend: Mainbrücke-Ost in Verlängerung der Honsellbrücke Ginsheim-Gustavsburg: Ortsumgehung Ginsheim im Zuge der L 3040 Grävenwiesbach: Ostumgehung Grävenwiesbach im Zuge der B 456 Mühlheim am Main: Lückenschluss Südring zwischen der K 191/Spessartstraße und Dieselstraße Obertshausen: Verbindungsrampe zwischen der L 3117/Südumgehung Obertshausen und dem Rembrücker Weg Oberursel: Anschluss der Weingärtenumgehung an die Nassauer Straße Offenbach am Main: Umgehung Offenbach-Bürgel Raunheim: Anschlussrampen von der B 43 zur Flörsheimer Straße (von der Genehmigung ausgenommen) Raunheim: Verbindungsstraße zwischen der B 43 und der Aschaffenburger Straße Wölfersheim: Verlegung der K 172 in dem Ortsteil Södel Örtliche Schienenhauptverkehrsstrecken: Bruchköbel: Güterzuggleisanschluss ehemaliger Fliegerhorst (Erlensee) Frankfurt am Main: Hafenbahngleise im Bereich Osthafen - Fechenheim; Hafenbahnverbindungsgleis Osthafen Gutleuthafen Ginsheim-Gustavsburg: Güterzuggleisanschluss Hafen Groß-Krotzenburg: Güterzuggleisanschluss Staudinger Hanau: Hafenbahngleise der Stadtwerke Hanau Hattersheim: Güterzuggleisanschluss Okriftel Kelsterbach: Güterzuggleisanschluss Umspannwerk RWE Alle Schienenstrecken im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr einschließlich teilweise unterirdischer Führung STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN Beleg zur Veröffentlichung in der Ausgabe vom: 17.06.13 Nr. 25/13 Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 Genehmigungsbekanntmachung Aufgrund der §§2 Abs. 1 und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §8 Abs. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main hat die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2012 die Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 in den folgenden Städten und Gemeinden beschlossen: 1. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg" 2. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: „Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung" 3. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Gewerbegebiet Steinmühlstraße" 4. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach, Gebiet: „Kalbacher Straße" 5. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen, Gebiet: „Dornholzhausen, Park" 6. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: „Südlich der Seulberger Straße" 1. Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth, Gebiet: „Rosenanbaugebiet Steinfurth" 1. Bad Soden, Stadtteil Altenhain, Gebiet: „Verlängerung Hohlweg" 1. Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf, Gebiet: „Biogasanlage" 1. Dietzenbach, Gebiet: „Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 173" 1. Dreieich, Stadtteil Offenthal, Herausyeber: Hessisches tv Anzeigenannahme: Postfac Bankkonten- und Postbank- Gebiet: „Südlicher Ortsrand" 2. Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich" 1. Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim, Gebiet: „Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße" 2. Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost, Gebiet: „Günthersburgpark" 3. Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend, Gebiet: „Südöstlich des Bahnhofs Ostend" 4. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Ehemalige Kläranlage Schwanheim" 5. Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach, Gebiet: „Nordöstlicher Ortsrand" 6. Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach, Gebiet: „Silogebiet" 7. Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim, Gebiet: „Osthafen" •@chmielorz.de Beleg zur Veröffentlichung in der Ausgabe vom: 17.06.13 Nr. 25/13 1. Raunheim, 8. Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim, Gebiet: „Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43" Gebiet: „Nördlicher Ortsrand" 1. Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, 9. Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim, Gebiet: „Im Heiligten" Gebiet: „Fechenheim-Ost" 2. Rödermark, Stadtteil Waldacker, 10. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: „Waldacker, Ost" Gebiet: „Schwanheim West" 11. Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, 3. Rödermark, Stadtteil Urberach, Nordend, Ostend und Bornheim, Gebiet: „Vereinsanlagen" Gebiet: „Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunus- 4. Rödermark, Stadtteil Urberach, straße, Berger Straße, Oeder Weg" Gebiet: „Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes" 12. Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen und 1. Schwalbach, Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel, Gebiet: „Arboretum" Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand" 1. Usingen, Stadtteil Usingen, 13. Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, Gebiet: „Gewerbe an der Südtangente" Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand" Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 1. Friedberg, Stadtteil Friedberg, für diese Teilflächen wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt Gebiet: „SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzel- gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch Bescheid vom 29. Mai 2013 (Az. III 31.2-61d 02/01-482) genehmigt. handel" Der genehmigte Regionalplan Südhessen/Regionale Flächen1. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, nutzungsplan 2010 kann mit Begründung und zusammenfassender Gebiet: „Waldkrankenhaus" Erklärung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, Post2. Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg, straße 16, 60329 Frankfurt am Main, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB Gebiet: „Gewerbegebiet Seulberg" während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Über seinen Inhalt wird Auskunft erteilt. 3. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Mit dieser Bekanntmachung wird der Regionalplan Südhessen/ Gebiet: „Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle" Regionale Flächennutzungsplan 2010 für diese Teilflächen rechts1. Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim, wirksam. Gebiet: „Über der Kreuzlache, südlich der A 60" Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 1. Großkrotzenburg, § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach Gebiet: „Nördlich Deponie Eisert" § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor1. Hanau, Früheres Stadtgebiet, ganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie Gebiet: „Leipziger Straße/Stadtwerke" nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung 3. Hanau, Früheres Stadtgebiet, schriftlich gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes Gebiet: „Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy)" geltend gemacht worden sind. 1. Hattersheim, Stadtteil Hattersheim, Gebiet: „Nordost" Frankfurt am Main, den 5. Juni 2013 1. Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode, Regionalverband FrankfurtRheinMain Gebiet: „Südlich Burg-Gräfenrode" gez. Birgit Simon Erste Beigeordnete 2. Karben, Stadtteil Kloppenheim, Gebiet „Gewerbegebiet westlich B 3" 1. Kelsterbach, Gebiet: „Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst" 2. Kelsterbach, Gebiet: „Südlich des Friedhofs" 3. Kelsterbach, Gebiet: „Östlich des Friedhofs" 1. Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain, Gebiet: „Mühlhell" 1. Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg, Gebiet: „Rücknahme Straßennetz, Bestand" 1. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: „Wilhelmsplatz" 2. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, < (0611) 30 13 03 • E-Mail: [email protected] Gebiet: „Zentraler Versorgungsbereich" 1. Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Gebiet: „Kompostierungsanlage" 1. Oberursel (Taunus),Stadtteil Oberursel, Gebiet: „An der Billwiese, östlich Alte Leipziger" 1. Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „ehemaliges Sportgelände" 2. Offenbach, Stadtteil Bürgel, Gebiet: „Bürgel-Ost" 4. Offenbach am Main, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Waldkulisse" 5. Offenbach, Stadtteil Rumpenheim, Gebiet: „Rumpenheim-Ost" 6. Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel, Gebiet: „Campingplatz im Mainvorgelände" 7. Offenbach, Stadtteil Bieber, Gebiet: „Obermühlstrasse"