Ausgabe 11/2013 - Brandenburgische Ingenieurkammer
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Ausgabe 11/2013 - Brandenburgische Ingenieurkammer
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Kammer-Report Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer www.bbik.de Die Fachsektionen – Podien des kollegialen Erfahrungsaustausches und der Weiterbildung Liebe Fachkolleginnen/-kollegen, unser Ingenieurberuf erfordert durch seine Vielfältigkeit fachlicher Teilgebiete solche hohen technischen und wirtschaftsrechtlichen Kenntnisse, dass sie der Einzelne nicht komplex beherrschen kann. Ständige Aus- und Weiterbildung sowie Vernetzung spezialisierter Fachleute sind ein Muss! Neben der Vertretung des Berufsstandes der Ingenieure außerhalb der Ingenieurkammer sehe ich hierzu die Dienstleistungsfunktion für Mitglieder und potenzielle Neumitglieder als eine der wichtigsten Aufgaben der BBIK an. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist die Organisation fachlicher Erfahrungsaustausche sowie von Weiterbildungsveranstaltungen. Damit wollen wir dazu beitragen, im Sinne von Bauteams die vielfältig vorhandenen Spezialkenntnisse auszutauschen, über Innovationen zu informieren, damit das qualitätsgerechte Planen und Bauen zu fördern und gegebenenfalls Planerleistungen vorhabenbezogen zu vermitteln. Nach Vorschlägen aus dem Mitgliederkreis hat die Vertreterversammlung in der Vergangenheit die Bildung einzelner Fachsektionen zu den spezialisierten Tätigkeitsgebieten unserer Mitglieder beschlossen. Diese FS haben bisher mit unterschiedlicher Effektivität gewirkt. Während einige Mitglieder der gewählten Beiräte sich #12 Foto: S. Hofschlaeger pixelio_de Inhalt Kammer aktuell Wie kann ich Mitglied einer Fachsektion werden? Aktuelle Übersicht über die Fachsektionen in der BBIK Neugründung einer Fachsektion Hochwasserschutz, Erd- und Grundbau (HEG)? Wichtige Neuerungen in der HOAI-Novelle 2013 Ingenieurrat tagte in der BBIK Alles was Recht ist Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen Seite 6 Menschen, Daten, Fakten Die Kammer gratuliert Seite 7 Termine Seminare und Termine Seite 8 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 5 Weitere Informationen zu ingenieurrelevanten Themen erhalten Sie unter www.bbik.de. 1 DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Fortsetzung von Seite 1 ehrenamtlich sehr für diese Aufgabe engagiert haben, gibt es in anderen noch Nachholbedarf. Ich sehe eine Mitarbeit in Beiräten oder auch nur die Teilnahme an den organisierten Fachgesprächen und Seminaren der FS als sehr nützlich an. Können damit ja vertiefende Kenntnisse und Informationen für die Tätigkeit im eigenen Büro erzielt werden. Insofern meine ich, dass sich der hierfür eingesetzte Zeitaufwand rechnet. Über die Themen in den FS entscheiden die Beiräte selbst, wobei dazu auch die von Teilnehmern der Veranstaltungen vorgebrachten Vorschläge stets erwünscht sind. Der Vorstand möchte das Wirken der FS als Podien kollegialer Erfahrungsaustausche und der Weiterbildung allseitig unterstützen und dankt allen Aktiven sehr für ihren bisherigen Einsatz. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, diese Gremien permanent als Quellen der Wissensvermittlung sowie kollegialer Zusammenarbeit immer mehr zu nutzen. In dieser Ausgabe des KammerReports wird in weiteren Beiträgen über die FS, ihre Stellung in der BBIK und die geplante Arbeitsweise informiert. Ich wünsche eine anregende Lektüre und nehme als Koordinator der FS gern weitere Anregungen entgegen. Allen Lesern in mehrfachem Sinne einen „Goldenen Herbst“! Bernd Packheiser Vizepräsident KAMMER AKTUELL Wie kann ich Mitglied einer Fachsektion werden? Das ist eine oft gestellte Frage - Antwort: „gar nicht“. – Wer zur Volkshochschule geht, wird dort ja auch nicht Mitglied. Eine wichtige Aufgabe der BBIK ist die „Förderung der Fort- und Weiterbildung der Ingenieure“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BbgIngG). Neben dem Angebot von Weiterbildungsveranstaltungen in klassischer Form (Seminare usw.), hat die BBIK als Plattform für den ingenieurfachlichen Austausch gleichartig interessierter Kammermitglieder sog. „Fachsektionen“ geschaffen (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 BbgIngG). Diese sind in ihrer spezifischen Arbeitsrichtung durch Beschlüsse der Vertreterversammlung eingerichtet, besitzen aber keine eigenständige Rechtsstruktur, keinen mitgliedschaftlichen Aufbau. Anders als z.B. bei den Kammerausschüssen kann man daher bei einer Fachsektion nicht Mitglied sein. Einladungen richten sich allgemein an alle Kammermitglieder, nicht an bestimmte Personen. Bei vielen Veranstaltungen sind auch Gäste willkommen. Wer sich als Kammermitglied z.B. für einen Fachvortrag, eine Exkursion, einen Diskussionsabend oder ein sonstiges Veranstaltungsangebot einer Fachsektion interessiert, kann zumeist einfach dazukommen. Nur für wenige Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, z.B. bei begrenzter Platzkapazität der Örtlichkeit. Zur Organisation der fachlich thematischen Arbeit gibt es seit 2012 für jede Fachsektion einen Beirat, bestehend aus 3 Personen, die von der Vertreterversammlung festgelegt wurden. Einer der 3 ist der „Leiter der Fachsektion“. Der Beirat trifft sich in der Regel zwei mal pro Jahr und legt die organisatorischen Einzelheiten der Fachsektionsarbeit fest, also die Art der Veranstaltungen, mögliche Referenten, Örtlichkeiten, finanzielle Beiträge der Teil2 nehmer usw.. Die Kammersatzung benennt die Beiräte verkürzt als Fachsektionen. Damit unterscheiden sich Fachsektionen grundlegend von Kammerausschüssen, die als Hilfs- und Beratungsgremien für den Vorstand konkret vorgegebene Aufgabenstellungen auf Einzelgebieten der Kammerführung unterstützen. Die Veranstaltungen der Fachsektionen als wichtige Weiterbildungsangebote werden zumeist im Sinne der Weiterbildungsrichtlinie mit Punkten anerkannt, für Kammermitglieder werden diese automatisch auf ihrem Punktekonto vermerkt. Auf der Homepage der BBIK sind die Veranstaltungen der Fachsektionen unter www.bbik.de >>> Termine zu finden, allgemeine Informationen unter >>> Die Kammer >>> Fachsektionen. Dr. Wulff-Woesten Geschäftsführer BBIK DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Aktuelle Übersicht über die Fachsektionen in der BBIK Bezeichnung der Fachsektionen (FS) Leiter (Ltr.) und Beiratsmitglieder (Beir.) Ltr.: Frank Lucka, Prenzlau FS Brandschutz (BS) FS Elektro und Informationstechnik (EIT) FS Energetische Gebäudeplanung (Bauphysik) (EGP) Beir.: Marion Menzel, Vetschau Dietrich Meier, Angermünde Ltr.: noch nicht konstituiert Kand.: Ditmar Wernicke, Cottbus Jürgen Eisold, Teltow Ltr.: Matthias Friedrich, Berlin Beir.: Manfred Simon, Potsdam Andreas Wilke, Potsdam Ltr.: Peter Hartmann, Perleberg FS Geodäsie Beir.: Uwe Krause, Falkensee Thomas Gebbert, Panketal Ltr.: Frank Paulick, Erkner FS Hochbau und Denkmalschutz FS Infrastruktur und kommunaler Tiefbau (ITB) FS Konstruktiver Ingenieurbau (KI) FS Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt (NEU) FS Sachverständigenwesen (SVW) FS Wertermittlung im Grundstücksverkehr (WMG) Beir.: Sabine Brunner, Potsdam Andreas Weber, Mallnow Ltr.: Siegmar Gumz, Berlin Beir.: Peter Stadeler, Strausberg Jörn Richter, Frankfurt/O. wesentliche Arbeitsinhalte Planung vorbeugedner baulicher BS Maßnahmen der Brandbekämpfung gesamtes Gebiet der Elektroplanung einschließlich Informationsanlagen Wärme-, Schallschutz-, Lüftungsplanung, Prüfsachverständigentätigkeit, Vorschriften und Praxis Grundlagen geodätischer Verfahren, Praxiserfahrungen und Schnittstellen zur Objektplanung gesamtes Gebiet der allgemeinen Hochbauplanung, barrierefreies und denkmalschutzgerechtes Bauen, Organisation des jährlichen Objektplanertages Verkehrs- und Tiefbauplanung einschließlich Brückenbau und aller Nebenanlagen Ltr.: Diethelm Marche, Potsdam Beir.: nn Tragwerksplanung und Planung von Ingenieurbauwerken Ltr.: Stephan Thude, Thyrow komplexe regionale Lösungen zur Nutzung alternativer Energien und Baustoffe, nachhaltiges Bauen Beir.: Frank Groger, Potsdam Norbert Seidel, Potsdam Ltr.: Andreas Menzel, Potsdam Beir.: nn Ltr.: Knut Mollenhauer, Kleinmachnow Beir.: Egbert Krellmann, Potsdam Hans-G. Fähnrich, Gransee Wilfried Wegner, Prenzlau 3 bautechnische Begutachtung vorhandener Bausubstanz und Bauschäden alle Gebiete der Bewertung vorhandener bebauter und unbebauter Grundstücke DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Fortsetzung von Seite 3 Arbeitsinhalte aller FS sind Empfehlungen zur jeweiligen fachbezogenen Weiterbildung, die Mitorganisation von Fachveranstaltungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Kammer, Organisation geeigneter Fachexkursionen, Beiträge zur lfd. Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorschläge zur berufspolitischen Vertretung durch die Kammer nach außen. Detailliertere Vorstellungen der FS finden Sie auf der BBIK-Internetseite www.bbik.de > Startseite > Die Kammer> Fachsektionen. Niederschriften zur Arbeit der Beiräte bzw. über Fachgespräche finden Sie im internen Teil der BBIK-Internetseite (je nach Zugangsberechtigung) unter >Proto- kolle der Fachsektionen. Bei Anfragen bzw. Interesse an einzelnen FS wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der BBIK oder direkt an die oben genannten Beiratsmitglieder. Bernd Packheiser Vizepräsident BBIK Neugründung einer Fachsektion Hochwasserschutz, Erdund Grundbau (HEG)? Aus gegebenen Anlässen besteht die Idee, eine neue Fachsektion (FS) zu diesen Fachbereichen als Plattform für Weiterbildung und Erfahrungsaustausche, wie sie z.T. bereits in anderen Kammern bestehen, zu gründen und den entsprechenden Fachkollegen, die sich auf diesen Gebieten betätigen, anzubieten. Inhalt könnten Baumaßnahmen zum Schutz gegen Klima- und Wasserschäden sowie auch allgemeine Fragen des Erd- und Grundbaues sein. Ausgehend vom Trend der globalen Klimaentwicklung ist zukünftig zunehmend mit Überschwemmungen aus Sturzregen und Hochwasser zu rechnen. Baufachliche Lösungen zum vorbeugendem Schutz von Gebäuden sowie Anlagen der Infrastruktur sollten Inhalt von Erfahrungsaustauschen und Schulungen sein, um dadurch ingenieurfachliche Kompetenzen für die Akquisition neuer Aufträge zu stärken. Nach Erhebungen der BBIK-Geschäftsstelle haben folgende Kammermitglieder direkt oder indirekt mit diesen Fragen lt. ihren persönlichen Angaben beruflich zu tun: - 160 Ingenieure Wasserwesen und Versorgungstechnik - 63 Ingenieure Erd- und Grundbau - 53 Ingenieure Umwelttechnik - 98 Ingenieure für Stadtplanung, Landschafts- und Gartenbau Danach könnten speziell 374 Mitglieder mit den entsprechenden Fachgebieten zu tun haben. Die BBIK möchte alle Kammermitglieder fragen, ob Interesse an einer Bildung der o.g. FS besteht und ob aus dem Kreis aller unserer Mitglieder die Bereitschaft zur Mitarbeit in einem dann noch zu bildenden Beirat besteht. Wir erbitten Ihre Meinung bis zum 20.11.2013 durch Eintrag in nachfolgenden Zeilen und Rücksendung an die Geschäftsstelle unter [email protected] oder per Fax an 0331- 743 18 30: Ich würde die Gründung der o.g. Fachsektion begrüßen Ich wäre bereit, in dem noch zu wählenden Beirat mitzuarbeiten Ja Nein Ja Nein Eventuelle weitere inhaltliche Bemerkungen und/oder Vorschläge: …………………………………………..………………………………… Name, Vorname Mitgliedsnummer 4 DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Wichtige Neuerungen in der HOAI-Novelle 2013 Bekanntlich ist die neue HOAIFassung für Planerverträge ab dem 17.07.2013 als verbindliches Preisrecht zur Berechnung der Entgelte für die von der HOAI erfassten Grundleistungen der Ingenieure und Architekten mit Sitz in Deutschland anzuwenden. In nachfolgendem Beitrag wird versucht, in Kurzform die wichtigsten Neuerungen aufzulisten und auszugsweise zu bewerten. Eine etwas ausführlichere Darstellung finden Sie unter www.bbik.de/ Recht und Gesetze/Honorarrecht. 1. Geltungsbereich • unverändert zur HOAI 2009 • Besonderheiten bei Stufenverträgen beachten! 2. Honorarhöhe Die Erhöhung der Tafelwerte ist je Leistungsbild sehr unterschiedlich, im unteren Bereich der anrechenbaren Kosten stärker als in höheren Bereichen. Die Erhöhung der Honorarsätze relativiert sich jedoch, berücksichtigt man die z.T. sehr wesentlichen Mehrleistungen in einzelnen Leistungsbildern, die zu den abgegoltenen Grundleistungen hinzugekommen sind (vgl. Pkt. 3), die gestiegenen Haftungsanforderungen an die Planer sowie die allgemeinen Preissteigerungen seit 1996 bzw. 2009. 3. Leistungsbilder Der Inhalt wurde den aktuellen technischen Anforderungen angepasst, weitgehend vereinheitlicht und erweitert: • wesentliche Erweiterung der Kosten- und Terminkontrollpflichten u.a. Terminplanung bereits in Lph 2, Überprüfung Montagepläne in Lph 5, Verpreisung des vom Planer erstellten LV`s in Lph 6. • neue eigenständige Leistungsbilder für Freianlagen und Verkehrsanlagen • Verfahrens- und Prozesstechnik als Grundleistung bei Technischer Ausrüstung 4. Bewertung der Lph • Prozentbewertung einzelner Leistungsphasen wurde geändert; z.B. Lph 2 durchgängig höher; Lph 9 niedriger 5. Objektlisten § 5 (3) zur Bestimmung der Honorarzonen durch mehr Objektbeispiele erweitert 6. Tragwerksplanung Tragwerk in § 49 (2) erstmalig als lastabtragende Konstruktionen für Standsicherheit definiert; damit Klarstellung, was zum Tragwerk (anrechenbare Kosten) gehört. Anrechenbare Kosten von Ingenieurbauwerken werden nicht mehr nach der Gewerkeliste sondern nach Kostengruppen DIN 276 ermittelt 7. Linienbauwerke Planungsaufwand für Ingenieurbauwerke (§ 44 Abs. 7), Tragwerksplanung (§ 52 Abs. 5) und Technische Ausrüstung (§ 56 Abs. 6) großer Längenausdehnung sind durch verminderbare Vergütung nach § 7 Abs. 3 neu geregelt. 8. Bauen im Bestand Verbindliche Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten analog HOAI 1996 § 10 Abs. 3a bei Umbau und Instandsetzung. Als „Umbau“ werden Baumaßnahmen nur mit „wesentlichen“ Eingriffen in die Konstruktion definiert; Umbauzuschläge werden wieder analog HOAI 1996 reduziert (ohne Vereinbarung 20%), niedrigere oder höhere nach schriftlicher Vereinbarung zulässig. 9. Änderungsleistungen sind erstmalig mit § 10 durch einen eigenen Paragraphen aufgenommen. Danach wird klargestellt, dass Änderungsleistungen als wiederholte Grundleistungen zu vergüten sind; vorherige vertragliche Vereinbarung vorausgesetzt. 10. Honorarzahlung Neu: nicht nur von prüfbarer Rechnung sondern auch von formeller Abnahme der Planungsleistungen abhängig – geeignete schriftliche Nachweise! Aus den veröffentlichten Fachbeiträgen zur neuen HOAI 2013 empfehle ich u.a. besonders Heft 9a der Zeitschrift „baurecht“ zu lesen. Seminare der BBIK zur HOAI 2013 sind in Vorbereitung. Bernd Packheiser Vizepräsident BBIK Ingenieurrat tagte in der BBIK Nun schon traditionell hatte die Brandenburgische Ingenieurkammer für den 27.9.2013 zum Treffen der Ingenieurverbände und -vereine (den Ingenieurrat) eingeladen. Matthias Krebs, der Präsident der Ingenieurkammer, erläuterte den erschienenen Vertretern der brandenburgischen Ingenieurverbände zunächst, wie sich die Kammer seit den Wahlen zu ihrer 5. Vertreterversammlung im vorigen 5 Jahr entwickelt hat. Zu den Wahlen waren 2012 insgesamt Kandidaten über 15 Listen angetreten. Noch 2007 waren es nur 8 Listen. Damit zeigt sich eindrucksvoll die zunehmende Akzeptanz der DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 Fortsetzung von Seite 5 BBIK im Bewusstsein der brandenburgischen Ingenieure. Er bedauerte ausdrücklich, dass die Vermessungsingenieure es nicht mit einem eigenen Vertreter in die BBIK-Vertreterversammlung geschafft haben. Schwerpunkte der jetzigen Legislaturperiode sind nach Darstellung von Präsident Krebs die aufgabenbezogenen Veränderungen in Vorstand und Geschäftsstelle, die Begleitung der Novellierung von Landesgesetzen (z.B. Bbg. Bauordnung und Bbg. Ingenieurgesetz) und Weiterem. Außerdem verwies der Präsident auf den laufenden Schülerwettbewerb und die Veranstaltungen „Ingenieure treffen Schule“ als Werbung für den Ingenieurberuf. Darüber hinaus berichtete er vom Baukulturpreis 2013, zu dem 60 Einsendungen vorliegen. Die Preise wurden am 16.10.2013 vergeben. Nicht zuletzt verwies er auf die Stärkung der Fachsektionen, die in ihren Arbeitsmöglichkeiten für alle Ingenieure offen sind. Zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung konnte Präsident Krebs zwar von der umfangreichen Mitarbeit der BBIK daran berichten. Doch mehren sich inzwischen die Anzeichen, dass die Novellierung nicht mehr in der jetzigen Legislaturperiode des Landtags zur Verabschiedung kommen wird. Einen breiten Raum in der Diskussion nahm die bevorstehende Landtagswahl ein. Dazu wurden von den Beratungsteilnehmern „Wahlprüfsteine“ diskutiert, die die BBIK an die Kandidaten und Parteien zur Stellungnahme übergeben soll. Wichtige Stichworte der breiten und sehr offenen Diskussion waren: • • • • • • die Rückführung der Beratungsleistungen in die HOAI die Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit von Leistungen der kommunalen Eigenbetriebe und der ihnen gleichgestellten Unternehmen ein Notprogramm zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bei Straßen und Brücken die Besetzung der öffentlichen Bauverwaltungen mit Fachkadern eine Wiedereinrichtung der Vergabenachprüfstellen die Belebung des ländlichen Raumes einschließlich einer Förderung des sozialen Wohnungsbaus besonders in diesen Bereichen Breiten Raum nahm die Diskussion zur Infrastruktur und zur geplanten Kreisgebietsreform ein. So sollte auch die Verkehrsinfrastruktur an die Verwaltungsstrukturen weiter angepasst werden, dieses, wie einige Beratungsteilnehmer meinten, unter Beibehaltung der vorhandenen und bewährten Kreisstruktur. Auch so könne der ländliche Raum gestärkt werden. Die vorgesehene Kreisgebietsreform dürfe nicht die ländlichen Regionen noch mehr schwächen. Immerhin könne die vorhandene Infrastruktur eine solche Reform nicht mehr ohne große Investitionen verkraften, vielmehr würden eine Reihe von bereits getätigten Investitionen die von ihnen erwarteten wirtschaftlichen Effekte nicht mehr erbringen. Zum Hochwasserschutz stellte der Ingenieurrat fest, dass zukünftig das Allgemeinwohl vor den privaten Interessen rangieren müsse, nicht zuletzt damit schneller gehandelt und so die volkswirtschaftlichen Verluste wie auch der gesamtgesellschaftliche Aufwand zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und Schadensregulierung reduziert werden können. Abschließend empfiehlt der Ingenieurrat, die Öffentlichkeitsarbeit aller Ingenieurverbände und –vereine durch gemeinsame Veranstaltungen, wie Pressefahrten oder Pressemitteilungen und andere Veranstaltungen, zu bündeln. Klaus Haake Vorstandsmitglied ALLES WAS RECHT IST Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 2. September 2013 Aufgrund des § 3 Absatz 3 der Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226) werden die in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthaltenen technischen Regeln als Technische Bau6 bestimmungen eingeführt. Hiervon ausgenommen sind die Abschnitte in den technischen Regeln über Prüfzeugnisse. Die Liste der Technischen Bau- DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG bestimmungen kann unter www. mil.brandenburg.de, Menüpunkte: Planen und Bauen > Bautechnik > Aktuelles > Technische Baubestimmungen abgerufen werden. Bezügliche der in dieser Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte beziehungsweise Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte beziehungsweise Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschafts- raums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie der Schweiz und der Türkei erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung November 2013 beziehungsweise Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Die Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG für diesen Zweck zugelassen sind. Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung der Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen vom 4. Juni 2012 (ABL. S. 899) außer Kraft. MENSCHEN DATEN FAKTEN Die Kammer gratuliert Allen, die zwischen dem 15. November und dem 15. Dezember 2013 einen runden Geburtstag über dem halben Jahrhundert feiern, gratulieren wir herzlich zum Herr Dipl.-Ing. Manfred Weber, Frankfurt 50. Geburtstag Frau Ing.(FH) Sabine Splettstößer, Zeuthen Frau Dipl.-Ing. Birgit Belger, Zossen Herr Ing. Ronald Ramisch, Dresden 60. Geburtstag Frau Dipl.-Ing. (FH) Margit Biemann, Freyenstein Herr Dipl.-Ing. Lothar Hübner, Marienberg Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Dommaschk, Spremberg Herr Dipl.-Ing.-Ök. Lutz Rasche, Frankfurt (Oder) 55. Geburtstag Herr Dipl.- Ing. Stephan Gareis, Potsdam Herr Dipl.-Ing. Uwe Leonhardt, Panketal Herr Dipl.-Ing. Peter Milde, Birkenwerder Herr Dipl.-Ing. Norbert Wenzel, Frankfurt (Oder) 65. Geburtstag Herr Dipl.-Ing.(FH) Detlef Schröter, Tröbitz Herr Dr. Ing. Wolfgang Teich, Michendorf Herr Dipl.-Ing. (FH) Lothar Hunziger, Neuenhagen Herr Dipl.-Ing.-Ök. Marian Merk, Cottbus Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Nitsch, Frankfurt Herr Dipl.-Ing. Jürgen Mende, Lauchhammer Herr Dipl.-Ing. Hans-Joachim Jolitz, Neuenhagen Herr Dipl.-Ing. (FH) Uwe Winkler, Hohenleipisch 70. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Horst Dörner, Lichterfelde Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Stern, Neuenhagen Die Brandenburgische Ingenieurkammer wünscht allen Jubilaren Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr. Die BBIK veröffentlicht an dieser Stelle ausschließlich Daten von Personen, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. 7 DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG November 2013 TERMINE VERANSTALTUNGEN BILDUNG Kammertermine (Aktueller Stand siehe www.bbik.de) Datum Veranstaltung Ort 22.11.2013 12. Vorstandssitzung der 5. VV Potsdam 22.11.2013 6. Sitzung der 5. Vertreterversammlung Potsdam 27.11.2013 Mitgliederversammlung Regionen FF/O, Oder-Spree, MOL Hangelsberg 12.12.2013 Sitzung Honorar- und Vertragsausschuss Potsdam 18.12.2013 Arbeitskreis Verkehr - Erschließung Waldsiedlung, Busverbindung Potsdam - Krampnitz Potsdam Seminare (Aktueller Stand siehe www.bbik.de) Datum / Uhrzeit Seminar / Referent Ort Preis in Euro 27.11.2013 16:00-19:00 Regionale Mitgliederversammlung Regionen Oder-Spree, MärkischOderland und Frankfurt (Oder) Bürgerhaus Hangelsberg Berliner Damm 10 15537 Hangelsberg M:20,00 N: 20,00 Senior: 10,00 Nähere Angaben zu Inhalten und Treffpunkten finden Sie unter den entsprechenden Kennworten (Fachsektionen, Termine oder Weiterbildung) auf der KammerHomepage www.bbik.de. Unter der Rubrik Weiterbildung können Sie auch die Seminare für Prüfsachverständige und Angebote externer Kooperationspartner der BBIK aufrufen. Impressum: Deutsches Ingenieurblatt Regionalausgabe Brandenburg (Beilage) Herausgeber: Brandenburgische Ingenieurkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schlaatzweg 1 (Haus der Wirtschaft), 14473 Potsdam, Tel.: 0331 / 7 43 18-0, Fax.: 0331 / 7 43 18-30, www.bbik.de, [email protected] Redaktion: Daniel Petersen (B.A.) BBIK, Layout: Presse & Marketing •Agentur für integrierte Kommunikation Ines Weitermann • E-Mail: [email protected], Tel. 03329 - 69 18 47 Redaktionsschluss: 15.10.2013. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Wir danken allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben. 8