Ausgabe 11/2013 - Brandenburgische Ingenieurkammer

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Ausgabe 11/2013 - Brandenburgische Ingenieurkammer
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG
November 2013
Kammer-Report
Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer
www.bbik.de
Die Fachsektionen – Podien des kollegialen Erfahrungsaustausches und der Weiterbildung
Liebe Fachkolleginnen/-kollegen,
unser Ingenieurberuf erfordert
durch seine Vielfältigkeit fachlicher Teilgebiete solche hohen
technischen und wirtschaftsrechtlichen Kenntnisse, dass sie der
Einzelne nicht komplex beherrschen kann. Ständige Aus- und
Weiterbildung sowie Vernetzung
spezialisierter Fachleute sind ein
Muss!
Neben der Vertretung des Berufsstandes der Ingenieure außerhalb
der Ingenieurkammer sehe ich
hierzu die Dienstleistungsfunktion für Mitglieder und potenzielle
Neumitglieder als eine der wichtigsten Aufgaben der BBIK an.
Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist die Organisation fachlicher
Erfahrungsaustausche sowie von
Weiterbildungsveranstaltungen.
Damit wollen wir dazu beitragen,
im Sinne von Bauteams die vielfältig vorhandenen Spezialkenntnisse auszutauschen, über Innovationen zu informieren, damit
das qualitätsgerechte Planen und
Bauen zu fördern und gegebenenfalls Planerleistungen vorhabenbezogen zu vermitteln.
Nach Vorschlägen aus dem Mitgliederkreis hat die Vertreterversammlung in der Vergangenheit
die Bildung einzelner Fachsektionen zu den spezialisierten Tätigkeitsgebieten unserer Mitglieder
beschlossen. Diese FS haben bisher mit unterschiedlicher Effektivität gewirkt. Während einige Mitglieder der gewählten Beiräte sich
#12
Foto: S. Hofschlaeger pixelio_de
Inhalt

Kammer aktuell
Wie kann ich Mitglied einer
Fachsektion werden?
Aktuelle Übersicht über die
Fachsektionen in der BBIK
Neugründung einer Fachsektion Hochwasserschutz,
Erd- und Grundbau (HEG)?
Wichtige Neuerungen in der
HOAI-Novelle 2013
Ingenieurrat tagte in der
BBIK

Alles was Recht ist
Einführung von technischen
Regeln als Technische Baubestimmungen
Seite 6

Menschen, Daten, Fakten
Die Kammer gratuliert
Seite 7
Termine
Seminare und Termine
Seite 8
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Seite 4

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Weitere Informationen zu ingenieurrelevanten Themen erhalten Sie unter www.bbik.de.
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DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG
November 2013
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ehrenamtlich sehr für diese Aufgabe engagiert haben, gibt es in anderen noch Nachholbedarf.
Ich sehe eine Mitarbeit in Beiräten oder auch nur die Teilnahme
an den organisierten Fachgesprächen und Seminaren der FS als
sehr nützlich an. Können damit ja
vertiefende Kenntnisse und Informationen für die Tätigkeit im eigenen Büro erzielt werden. Insofern
meine ich, dass sich der hierfür
eingesetzte Zeitaufwand rechnet.
Über die Themen in den FS entscheiden die Beiräte selbst, wobei
dazu auch die von Teilnehmern
der Veranstaltungen vorgebrachten Vorschläge stets erwünscht
sind.
Der Vorstand möchte das Wirken
der FS als Podien kollegialer Erfahrungsaustausche und der Weiterbildung allseitig unterstützen und
dankt allen Aktiven sehr für ihren
bisherigen Einsatz. Gleichzeitig
rufen wir dazu auf, diese Gremien
permanent als Quellen der Wissensvermittlung sowie kollegialer
Zusammenarbeit immer mehr zu
nutzen.
In dieser Ausgabe des KammerReports wird in weiteren Beiträgen
über die FS, ihre Stellung in der
BBIK und die geplante Arbeitsweise informiert. Ich wünsche eine
anregende Lektüre und nehme als
Koordinator der FS gern weitere
Anregungen entgegen.
Allen Lesern in mehrfachem Sinne
einen „Goldenen Herbst“!
Bernd Packheiser
Vizepräsident
 KAMMER AKTUELL
Wie kann ich Mitglied einer Fachsektion werden?
Das ist eine oft gestellte Frage - Antwort: „gar nicht“. – Wer zur Volkshochschule geht, wird dort ja auch
nicht Mitglied.
Eine wichtige Aufgabe der BBIK
ist die „Förderung der Fort- und
Weiterbildung der Ingenieure“ (§ 2
Abs. 1 Nr. 3 BbgIngG). Neben dem
Angebot von Weiterbildungsveranstaltungen in klassischer Form (Seminare usw.), hat die BBIK als Plattform für den ingenieurfachlichen
Austausch gleichartig interessierter
Kammermitglieder sog. „Fachsektionen“ geschaffen (§ 3 Abs. 2 Nr. 6
BbgIngG). Diese sind in ihrer spezifischen Arbeitsrichtung durch Beschlüsse der Vertreterversammlung
eingerichtet, besitzen aber keine
eigenständige Rechtsstruktur, keinen mitgliedschaftlichen Aufbau.
Anders als z.B. bei den Kammerausschüssen kann man daher bei
einer Fachsektion nicht Mitglied
sein. Einladungen richten sich allgemein an alle Kammermitglieder,
nicht an bestimmte Personen. Bei
vielen Veranstaltungen sind auch
Gäste willkommen. Wer sich als
Kammermitglied z.B. für einen
Fachvortrag, eine Exkursion, einen
Diskussionsabend oder ein sonstiges Veranstaltungsangebot einer
Fachsektion interessiert, kann zumeist einfach dazukommen. Nur
für wenige Veranstaltungen ist eine
vorherige Anmeldung erforderlich,
z.B. bei begrenzter Platzkapazität
der Örtlichkeit.
Zur Organisation der fachlich thematischen Arbeit gibt es seit 2012
für jede Fachsektion einen Beirat,
bestehend aus 3 Personen, die von
der Vertreterversammlung festgelegt wurden. Einer der 3 ist der
„Leiter der Fachsektion“. Der Beirat
trifft sich in der Regel zwei mal pro
Jahr und legt die organisatorischen
Einzelheiten der Fachsektionsarbeit
fest, also die Art der Veranstaltungen, mögliche Referenten, Örtlichkeiten, finanzielle Beiträge der Teil2
nehmer usw.. Die Kammersatzung
benennt die Beiräte verkürzt als
Fachsektionen.
Damit unterscheiden sich Fachsektionen grundlegend von Kammerausschüssen, die als Hilfs- und
Beratungsgremien für den Vorstand
konkret vorgegebene Aufgabenstellungen auf Einzelgebieten der Kammerführung unterstützen.
Die Veranstaltungen der Fachsektionen als wichtige Weiterbildungsangebote werden zumeist im Sinne der Weiterbildungsrichtlinie mit
Punkten anerkannt, für Kammermitglieder werden diese automatisch
auf ihrem Punktekonto vermerkt.
Auf der Homepage der BBIK sind
die Veranstaltungen der Fachsektionen unter www.bbik.de >>> Termine zu finden, allgemeine Informationen unter >>> Die Kammer >>>
Fachsektionen.
Dr. Wulff-Woesten
Geschäftsführer BBIK
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Aktuelle Übersicht über die Fachsektionen in der BBIK
Bezeichnung der Fachsektionen (FS)
Leiter (Ltr.) und
Beiratsmitglieder (Beir.)
Ltr.: Frank Lucka, Prenzlau
FS Brandschutz (BS)
FS Elektro und Informationstechnik
(EIT)
FS Energetische Gebäudeplanung
(Bauphysik) (EGP)
Beir.: Marion Menzel, Vetschau
Dietrich Meier, Angermünde
Ltr.: noch nicht konstituiert
Kand.: Ditmar Wernicke, Cottbus
Jürgen Eisold, Teltow
Ltr.: Matthias Friedrich, Berlin
Beir.: Manfred Simon, Potsdam
Andreas Wilke, Potsdam
Ltr.: Peter Hartmann, Perleberg
FS Geodäsie
Beir.: Uwe Krause, Falkensee
Thomas Gebbert, Panketal
Ltr.: Frank Paulick, Erkner
FS Hochbau und Denkmalschutz
FS Infrastruktur und kommunaler
Tiefbau (ITB)
FS Konstruktiver Ingenieurbau (KI)
FS Nachhaltigkeit, Energie und
Umwelt (NEU)
FS Sachverständigenwesen (SVW)
FS Wertermittlung im Grundstücksverkehr (WMG)
Beir.: Sabine Brunner, Potsdam
Andreas Weber, Mallnow
Ltr.: Siegmar Gumz, Berlin
Beir.: Peter Stadeler, Strausberg
Jörn Richter, Frankfurt/O.
wesentliche Arbeitsinhalte
Planung vorbeugedner baulicher BS
Maßnahmen der Brandbekämpfung
gesamtes Gebiet der Elektroplanung einschließlich Informationsanlagen
Wärme-, Schallschutz-, Lüftungsplanung, Prüfsachverständigentätigkeit, Vorschriften und
Praxis
Grundlagen geodätischer
Verfahren, Praxiserfahrungen
und Schnittstellen zur Objektplanung
gesamtes Gebiet der allgemeinen Hochbauplanung, barrierefreies und denkmalschutzgerechtes Bauen, Organisation des
jährlichen Objektplanertages
Verkehrs- und Tiefbauplanung
einschließlich Brückenbau und
aller Nebenanlagen
Ltr.: Diethelm Marche, Potsdam
Beir.: nn
Tragwerksplanung und Planung
von Ingenieurbauwerken
Ltr.: Stephan Thude, Thyrow
komplexe regionale Lösungen
zur Nutzung alternativer Energien und Baustoffe, nachhaltiges
Bauen
Beir.: Frank Groger, Potsdam
Norbert Seidel, Potsdam
Ltr.: Andreas Menzel, Potsdam
Beir.: nn
Ltr.: Knut Mollenhauer, Kleinmachnow
Beir.: Egbert Krellmann, Potsdam
Hans-G. Fähnrich, Gransee
Wilfried Wegner, Prenzlau
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bautechnische Begutachtung
vorhandener Bausubstanz und
Bauschäden
alle Gebiete der Bewertung
vorhandener bebauter und
unbebauter Grundstücke
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Arbeitsinhalte aller FS sind Empfehlungen zur jeweiligen fachbezogenen Weiterbildung, die Mitorganisation von Fachveranstaltungen,
interdisziplinäre Zusammenarbeit
innerhalb und außerhalb der Kammer, Organisation geeigneter Fachexkursionen, Beiträge zur lfd. Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorschläge
zur berufspolitischen Vertretung
durch die Kammer nach außen.
Detailliertere Vorstellungen der FS
finden Sie auf der BBIK-Internetseite www.bbik.de > Startseite > Die
Kammer> Fachsektionen.
Niederschriften zur Arbeit der
Beiräte bzw. über Fachgespräche
finden Sie im internen Teil der
BBIK-Internetseite (je nach Zugangsberechtigung) unter >Proto-
kolle der Fachsektionen.
Bei Anfragen bzw. Interesse an einzelnen FS wenden Sie sich bitte an
die Geschäftsstelle der BBIK oder
direkt an die oben genannten Beiratsmitglieder.
Bernd Packheiser
Vizepräsident BBIK
Neugründung einer Fachsektion Hochwasserschutz, Erdund Grundbau (HEG)?
Aus gegebenen Anlässen besteht die Idee, eine neue Fachsektion (FS) zu diesen Fachbereichen als Plattform
für Weiterbildung und Erfahrungsaustausche, wie sie z.T. bereits in anderen Kammern bestehen, zu gründen
und den entsprechenden Fachkollegen, die sich auf diesen Gebieten betätigen, anzubieten.
Inhalt könnten Baumaßnahmen zum Schutz gegen Klima- und Wasserschäden sowie auch allgemeine Fragen
des Erd- und Grundbaues sein.
Ausgehend vom Trend der globalen Klimaentwicklung ist zukünftig zunehmend mit Überschwemmungen aus
Sturzregen und Hochwasser zu rechnen. Baufachliche Lösungen zum vorbeugendem Schutz von Gebäuden
sowie Anlagen der Infrastruktur sollten Inhalt von Erfahrungsaustauschen und Schulungen sein, um dadurch
ingenieurfachliche Kompetenzen für die Akquisition neuer Aufträge zu stärken.
Nach Erhebungen der BBIK-Geschäftsstelle haben folgende Kammermitglieder direkt oder indirekt mit diesen
Fragen lt. ihren persönlichen Angaben beruflich zu tun:
- 160 Ingenieure Wasserwesen und Versorgungstechnik
- 63 Ingenieure Erd- und Grundbau
- 53 Ingenieure Umwelttechnik
- 98 Ingenieure für Stadtplanung, Landschafts- und Gartenbau
Danach könnten speziell 374 Mitglieder mit den entsprechenden Fachgebieten zu tun haben. Die BBIK möchte alle Kammermitglieder fragen, ob Interesse an einer Bildung der o.g. FS besteht und ob aus dem Kreis aller
unserer Mitglieder die Bereitschaft zur Mitarbeit in einem dann noch zu bildenden Beirat besteht.
Wir erbitten Ihre Meinung bis zum 20.11.2013 durch Eintrag in nachfolgenden Zeilen und Rücksendung an die
Geschäftsstelle unter [email protected] oder per Fax an 0331- 743 18 30:
Ich würde die Gründung der o.g. Fachsektion begrüßen
Ich wäre bereit, in dem noch zu wählenden Beirat mitzuarbeiten
Ja
Nein
Ja
Nein
Eventuelle weitere inhaltliche Bemerkungen und/oder Vorschläge:
…………………………………………..…………………………………
Name, Vorname
Mitgliedsnummer
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Wichtige Neuerungen in der HOAI-Novelle 2013
Bekanntlich ist die neue HOAIFassung für Planerverträge ab dem
17.07.2013 als verbindliches Preisrecht zur Berechnung der Entgelte für die von der HOAI erfassten
Grundleistungen der Ingenieure
und Architekten mit Sitz in Deutschland anzuwenden.
In nachfolgendem Beitrag wird versucht, in Kurzform die wichtigsten
Neuerungen aufzulisten und auszugsweise zu bewerten. Eine etwas
ausführlichere Darstellung finden
Sie unter www.bbik.de/ Recht und
Gesetze/Honorarrecht.
1. Geltungsbereich
• unverändert zur HOAI 2009
• Besonderheiten bei Stufenverträgen beachten!
2. Honorarhöhe
Die Erhöhung der Tafelwerte ist je
Leistungsbild sehr unterschiedlich,
im unteren Bereich der anrechenbaren Kosten stärker als in höheren
Bereichen.
Die Erhöhung der Honorarsätze
relativiert sich jedoch, berücksichtigt man die z.T. sehr wesentlichen Mehrleistungen in einzelnen
Leistungsbildern, die zu den abgegoltenen Grundleistungen hinzugekommen sind (vgl. Pkt. 3), die
gestiegenen Haftungsanforderungen an die Planer sowie die allgemeinen Preissteigerungen seit 1996
bzw. 2009.
3. Leistungsbilder
Der Inhalt wurde den aktuellen
technischen Anforderungen angepasst, weitgehend vereinheitlicht
und erweitert:
• wesentliche Erweiterung der
Kosten- und Terminkontrollpflichten u.a. Terminplanung
bereits in Lph 2, Überprüfung
Montagepläne in Lph 5, Verpreisung des vom Planer erstellten
LV`s in Lph 6.
• neue eigenständige Leistungsbilder für Freianlagen und Verkehrsanlagen
• Verfahrens- und Prozesstechnik
als Grundleistung bei Technischer Ausrüstung
4. Bewertung der Lph
• Prozentbewertung einzelner
Leistungsphasen wurde geändert; z.B. Lph 2 durchgängig höher; Lph 9 niedriger
5. Objektlisten § 5 (3)
zur Bestimmung der Honorarzonen
durch mehr Objektbeispiele erweitert
6. Tragwerksplanung
Tragwerk in § 49 (2) erstmalig als
lastabtragende Konstruktionen für
Standsicherheit definiert; damit
Klarstellung, was zum Tragwerk
(anrechenbare Kosten) gehört.
Anrechenbare Kosten von Ingenieurbauwerken werden nicht mehr
nach der Gewerkeliste sondern
nach Kostengruppen DIN 276 ermittelt
7. Linienbauwerke
Planungsaufwand für Ingenieurbauwerke (§ 44 Abs. 7), Tragwerksplanung (§ 52 Abs. 5) und Technische
Ausrüstung (§ 56 Abs. 6) großer
Längenausdehnung sind durch verminderbare Vergütung nach § 7
Abs. 3 neu geregelt.
8. Bauen im Bestand
Verbindliche Berücksichtigung der
mitzuverarbeitenden Bausubstanz
bei den anrechenbaren Kosten analog HOAI 1996 § 10 Abs. 3a bei
Umbau und Instandsetzung. Als
„Umbau“ werden Baumaßnahmen
nur mit „wesentlichen“ Eingriffen in
die Konstruktion definiert; Umbauzuschläge werden wieder analog
HOAI 1996 reduziert (ohne Vereinbarung 20%), niedrigere oder höhere nach schriftlicher Vereinbarung
zulässig.
9. Änderungsleistungen
sind erstmalig mit § 10 durch einen
eigenen Paragraphen aufgenommen. Danach wird klargestellt, dass
Änderungsleistungen als wiederholte Grundleistungen zu vergüten
sind; vorherige vertragliche Vereinbarung vorausgesetzt.
10. Honorarzahlung
Neu: nicht nur von prüfbarer Rechnung sondern auch von formeller
Abnahme der Planungsleistungen
abhängig – geeignete schriftliche
Nachweise!
Aus den veröffentlichten Fachbeiträgen zur neuen HOAI 2013 empfehle ich u.a. besonders Heft 9a
der Zeitschrift „baurecht“ zu lesen.
Seminare der BBIK zur HOAI 2013
sind in Vorbereitung.
Bernd Packheiser
Vizepräsident BBIK
Ingenieurrat tagte in der BBIK
Nun schon traditionell hatte die
Brandenburgische Ingenieurkammer für den 27.9.2013 zum Treffen
der Ingenieurverbände und -vereine (den Ingenieurrat) eingeladen.
Matthias Krebs, der Präsident der
Ingenieurkammer, erläuterte den
erschienenen Vertretern der brandenburgischen Ingenieurverbände zunächst, wie sich die Kammer seit den Wahlen zu ihrer 5.
Vertreterversammlung im vorigen
5
Jahr entwickelt hat. Zu den Wahlen waren 2012 insgesamt Kandidaten über 15 Listen angetreten.
Noch 2007 waren es nur 8 Listen.
Damit zeigt sich eindrucksvoll
die zunehmende Akzeptanz der
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BBIK im Bewusstsein der brandenburgischen Ingenieure. Er bedauerte ausdrücklich, dass die
Vermessungsingenieure es nicht
mit einem eigenen Vertreter in die
BBIK-Vertreterversammlung geschafft haben.
Schwerpunkte der jetzigen Legislaturperiode sind nach Darstellung von Präsident Krebs die aufgabenbezogenen Veränderungen
in Vorstand und Geschäftsstelle,
die Begleitung der Novellierung
von Landesgesetzen (z.B. Bbg.
Bauordnung und Bbg. Ingenieurgesetz) und Weiterem. Außerdem
verwies der Präsident auf den laufenden Schülerwettbewerb und
die Veranstaltungen „Ingenieure
treffen Schule“ als Werbung für
den Ingenieurberuf. Darüber hinaus berichtete er vom Baukulturpreis 2013, zu dem 60 Einsendungen vorliegen. Die Preise wurden
am 16.10.2013 vergeben. Nicht
zuletzt verwies er auf die Stärkung
der Fachsektionen, die in ihren
Arbeitsmöglichkeiten für alle Ingenieure offen sind.
Zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung konnte
Präsident Krebs zwar von der umfangreichen Mitarbeit der BBIK
daran berichten. Doch mehren
sich inzwischen die Anzeichen,
dass die Novellierung nicht mehr
in der jetzigen Legislaturperiode
des Landtags zur Verabschiedung
kommen wird.
Einen breiten Raum in der Diskussion nahm die bevorstehende
Landtagswahl ein. Dazu wurden
von den Beratungsteilnehmern
„Wahlprüfsteine“ diskutiert, die
die BBIK an die Kandidaten und
Parteien zur Stellungnahme übergeben soll. Wichtige Stichworte
der breiten und sehr offenen Diskussion waren:
•
•
•
•
•
•
die Rückführung der Beratungsleistungen in die HOAI
die Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit von Leistungen der
kommunalen Eigenbetriebe und
der ihnen gleichgestellten Unternehmen
ein Notprogramm zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
bei Straßen und Brücken
die Besetzung der öffentlichen
Bauverwaltungen mit Fachkadern
eine Wiedereinrichtung der Vergabenachprüfstellen
die Belebung des ländlichen
Raumes einschließlich einer Förderung des sozialen Wohnungsbaus besonders in diesen Bereichen
Breiten Raum nahm die Diskussion zur Infrastruktur und zur geplanten Kreisgebietsreform ein. So
sollte auch die Verkehrsinfrastruktur an die Verwaltungsstrukturen
weiter angepasst werden, dieses,
wie einige Beratungsteilnehmer
meinten, unter Beibehaltung der
vorhandenen und bewährten
Kreisstruktur. Auch so könne der
ländliche Raum gestärkt werden.
Die vorgesehene Kreisgebietsreform dürfe nicht die ländlichen
Regionen noch mehr schwächen.
Immerhin könne die vorhandene
Infrastruktur eine solche Reform
nicht mehr ohne große Investitionen verkraften, vielmehr würden
eine Reihe von bereits getätigten
Investitionen die von ihnen erwarteten wirtschaftlichen Effekte
nicht mehr erbringen.
Zum Hochwasserschutz stellte
der Ingenieurrat fest, dass zukünftig das Allgemeinwohl vor den
privaten Interessen rangieren müsse, nicht zuletzt damit schneller
gehandelt und so die volkswirtschaftlichen Verluste wie auch der
gesamtgesellschaftliche Aufwand
zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und Schadensregulierung
reduziert werden können.
Abschließend empfiehlt der Ingenieurrat, die Öffentlichkeitsarbeit
aller Ingenieurverbände und –vereine durch gemeinsame Veranstaltungen, wie Pressefahrten oder
Pressemitteilungen und andere
Veranstaltungen, zu bündeln.
Klaus Haake
Vorstandsmitglied
 ALLES WAS RECHT IST
Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 2. September 2013
Aufgrund des § 3 Absatz 3 der Neufassung der Brandenburgischen
Bauordnung vom 17. September
2008 (GVBl. I S. 226) werden die
in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthaltenen technischen Regeln als Technische Bau6
bestimmungen eingeführt. Hiervon
ausgenommen sind die Abschnitte
in den technischen Regeln über
Prüfzeugnisse.
Die Liste der Technischen Bau-
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bestimmungen kann unter www.
mil.brandenburg.de, Menüpunkte:
Planen und Bauen > Bautechnik >
Aktuelles > Technische Baubestimmungen abgerufen werden.
Bezügliche der in dieser Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte
beziehungsweise
Prüfverfahren
beziehen, gilt, dass auch Produkte beziehungsweise Prüfverfahren
angewandt werden dürfen, die
Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder
technischen
Vorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschafts-
raums (EWR) sowie der Schweiz
und der Türkei entsprechen, sofern
das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und
Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Prüfungen, Überwachungen und
Zertifizierungen, die von Stellen
anderer EU-Mitgliedsstaaten und
weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
sowie der Schweiz und der Türkei
erbracht werden, sind ebenfalls
anzuerkennen, sofern die Stellen
aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen Ausstattung Gewähr dafür
bieten, die Prüfung, Überwachung
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beziehungsweise
Zertifizierung
gleichermaßen sachgerecht und
aussagekräftig durchzuführen. Die
Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie
89/106/EWG für diesen Zweck zugelassen sind.
Diese Bekanntmachung tritt am
Tag nach der Veröffentlichung in
Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung der Einführung von
technischen Regeln als Technische
Baubestimmungen vom 4. Juni
2012 (ABL. S. 899) außer Kraft.
 MENSCHEN  DATEN  FAKTEN
Die Kammer gratuliert
Allen, die zwischen dem 15. November und dem 15. Dezember
2013 einen runden Geburtstag
über dem halben Jahrhundert feiern, gratulieren wir herzlich zum
Herr Dipl.-Ing. Manfred Weber,
Frankfurt
50. Geburtstag
Frau Ing.(FH) Sabine Splettstößer,
Zeuthen
Frau Dipl.-Ing. Birgit Belger,
Zossen
Herr Ing. Ronald Ramisch, Dresden
60. Geburtstag
Frau Dipl.-Ing. (FH) Margit Biemann, Freyenstein
Herr Dipl.-Ing. Lothar Hübner,
Marienberg
Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Dommaschk, Spremberg
Herr Dipl.-Ing.-Ök. Lutz Rasche,
Frankfurt (Oder)
55. Geburtstag
Herr Dipl.- Ing. Stephan Gareis,
Potsdam
Herr Dipl.-Ing. Uwe Leonhardt,
Panketal
Herr Dipl.-Ing. Peter Milde, Birkenwerder
Herr Dipl.-Ing. Norbert Wenzel,
Frankfurt (Oder)
65. Geburtstag
Herr Dipl.-Ing.(FH) Detlef Schröter,
Tröbitz
Herr Dr. Ing. Wolfgang Teich,
Michendorf
Herr Dipl.-Ing. (FH) Lothar Hunziger, Neuenhagen
Herr Dipl.-Ing.-Ök. Marian Merk,
Cottbus
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Nitsch,
Frankfurt
Herr Dipl.-Ing. Jürgen Mende,
Lauchhammer
Herr Dipl.-Ing. Hans-Joachim Jolitz,
Neuenhagen
Herr Dipl.-Ing. (FH) Uwe Winkler,
Hohenleipisch
70. Geburtstag
Herr Dipl.-Ing. Horst Dörner,
Lichterfelde
Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Stern,
Neuenhagen
Die Brandenburgische Ingenieurkammer wünscht allen Jubilaren
Glück und Gesundheit im neuen
Lebensjahr.
Die BBIK veröffentlicht an dieser Stelle ausschließlich Daten von Personen, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
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 TERMINE  VERANSTALTUNGEN  BILDUNG
Kammertermine
(Aktueller Stand siehe www.bbik.de)
Datum
Veranstaltung
Ort
22.11.2013
12. Vorstandssitzung der 5. VV
Potsdam
22.11.2013
6. Sitzung der 5. Vertreterversammlung
Potsdam
27.11.2013
Mitgliederversammlung Regionen FF/O, Oder-Spree, MOL
Hangelsberg
12.12.2013
Sitzung Honorar- und Vertragsausschuss
Potsdam
18.12.2013
Arbeitskreis Verkehr - Erschließung Waldsiedlung, Busverbindung
Potsdam - Krampnitz
Potsdam
Seminare
(Aktueller Stand siehe www.bbik.de)
Datum / Uhrzeit
Seminar / Referent
Ort
Preis in Euro
27.11.2013
16:00-19:00
Regionale Mitgliederversammlung
Regionen Oder-Spree, MärkischOderland und Frankfurt (Oder)
Bürgerhaus Hangelsberg
Berliner Damm 10
15537 Hangelsberg
M:20,00
N: 20,00
Senior: 10,00
Nähere Angaben zu Inhalten und
Treffpunkten finden Sie unter
den entsprechenden Kennworten (Fachsektionen, Termine oder
Weiterbildung) auf der KammerHomepage www.bbik.de.
Unter der Rubrik Weiterbildung
können Sie auch die Seminare für
Prüfsachverständige und Angebote
externer Kooperationspartner der
BBIK aufrufen.
Impressum: Deutsches Ingenieurblatt Regionalausgabe Brandenburg (Beilage)
Herausgeber: Brandenburgische Ingenieurkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schlaatzweg 1
(Haus der Wirtschaft), 14473 Potsdam, Tel.: 0331 / 7 43 18-0, Fax.: 0331 / 7 43 18-30, www.bbik.de, [email protected]
Redaktion: Daniel Petersen (B.A.) BBIK, Layout: Presse & Marketing •Agentur für integrierte Kommunikation
Ines Weitermann • E-Mail: [email protected], Tel. 03329 - 69 18 47
Redaktionsschluss: 15.10.2013. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder.
Wir danken allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben.
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