Tatortleitfaden
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Tatortleitfaden
RICHTLINIEN FÜR DIE TATORTARBEIT Tatortleitfaden Erlass des BM.I, GZ. 6100/7-II/BK/61, vom 23.12.2003 Stand 26.02.2014 Vorwort des Projektteams Dieser Leitfaden besteht aus den Kapiteln Allgemeiner Teil, Spurenarten, Grundlagen Tatortbearbeitung, Literaturverzeichnis, dem Anhang Formulare / Checklisten und dem Änderungsverzeichnis. Der Allgemeine Teil mit Begriffsbestimmungen und Erstmaßnahmen enthält klare Vorgaben für das Einschreiten und Verhalten von Organen der Bundespolizei und der allgemeinen Sicherheitsverwaltung auf Tatorten (in der Folge „Kriminalpolizei“ im Sinne der StPO). In den beiden anderen Bereichen, Spurenarten und Formulare / Checklisten, sind zwar auch klare Empfehlungen vorgegeben, jedoch ist hier eine starre und unflexible Vorgangsweise oft nicht zielführend. Gemeindewachkörper können diese Bestimmungen ebenfalls anwenden. Jeder kriminalistisch relevante Sachverhalt ist gesondert zu analysieren. Die Kapitel Spurenarten und Formulare / Checklisten sind Handlungsmuster und dienen zur Orientierung. Damit sind diese Vorlagen geeignete Hilfsmittel für die Verrichtung der anspruchsvollen Tatortarbeit. Die im Anhang enthaltenen und auch im PAD verfügbaren Formulare für Untersuchungsanträge sind verpflichtend zu verwenden. (Mit der Hand ausgefüllte Formulare können natürlich eingescannt werden um sie auch per PAD zu versenden) Der Leitfaden wird durch ein Redaktionsteam laufend aktualisiert. Die Inhalte des Handbuchs sind im Gegensatz zur Onlineversion des Leitfadens aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfacheren Handhabbarkeit leicht gekürzt. Einige Formulare enthalten nicht den vollen Umfang der Onlineversion. Auf den Druck von nicht unbedingt benötigten Anhängen wurde verzichtet. Allgemeiner Teil Geltungsbereich Zielsetzung Sprachliche Gleichbehandlung Begriffsbestimmungen Geltungsbereich Die nachstehenden Richtlinien gelten für die Organe der Kriminalpolizei und die Angehörigen der allgemeinen Sicherheitsverwaltung. Sonstige am Tatort handelnde Personen (Experten, Sachverständige, Gerichtsorgane etc.) sollten sich in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen und dem Einsatzleiter sinngemäß an diese Grundsätze halten. Alle Maßnahmen bei der Tatortarbeit sind nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zulässig. Zielsetzungen Erstellung einer Richtlinie für die Tatortarbeit durch: 1. klare Vorgaben für das Verhalten auf Tatorten; 2. klare Leitlinien für die Bearbeitung von Tatorten und Spuren von der Entdeckung des Tatortes bzw. der Spur bis zur Übergabe gesicherter Spuren und Spurenträger an Kriminaltechnik, Sachverständige und Staatsanwaltschaften; 3. klare Leitlinien für die Zusammenarbeit aller am Tatort tätigen Personen zur Erreichung eines bestmöglichen Ergebnisses; 4. klare Richtlinien für die Aufbewahrung bzw. Übergabe und Übernahme von Spuren. Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in dieser Vorschrift auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form ausgeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Begriffsbestimmungen Täter Tatort Tatortarbeit Kriminaltechnik Ersteinschreiter Exekutiver Einsatzleiter Tatortverantwortlicher – Tatortbeamter Täter Die in dieser Vorschrift verwendeten Begriffe „Täter“ und „Tatverdächtiger“ umfassen den Begriff des Beschuldigten im Sinne der StPO. Tatort Ein Tatort ist jeder Ort, an dem sich kriminalistisch relevante oder gerichtlich strafbare Handlungen ereignet haben. Der Tatort beschränkt sich nicht nur auf den Ort des Ereignisses, sondern auch auf jene Bereiche, in welchen vor oder nach der Tat relevante Handlungen stattgefunden haben. Tatortarbeit Die Tatortarbeit umfasst das Suchen, Auffinden, Sichtbarmachen, Dokumentieren, Sichern, Vorselektieren, Aufbereiten und Erstbewerten von tatrelevanten Spuren und Beweismitteln. Sie ist auch die Grundlage für Erfolg versprechende Ermittlungsansätze. Kriminaltechnik Kriminaltechnik (näheres im KLF) ist das Auswerten und Beurteilen von Spuren jeder Art mit Hilfe von naturwissenschaftlichen Verfahren sowie das Auffinden, Dokumentieren und Sichern von Spuren im Rahmen der Befundaufnahme im Dienste der Strafrechtspflege zwecks Gewinnung von Sachbeweisen sowie das notwendige Einschreiten im Rahmen der Sicherheitspolizei. Ausgenommen davon sind humanmedizinische und veterinärmedizinische Untersuchungen sowie der Erkennungsdienst. Kriminaltechnische Untersuchungen sind alle Tätigkeiten im Rahmen der Kriminaltechnik, die nicht unter den Begriff Tatortarbeit fallen (Begriffsbestimmung aus der Vorschrift für die Kriminaltechnik – VKT 2007). Ersteinschreiter Der Ersteinschreiter ist am Tatort verantwortlich für alle unaufschiebbaren Sofortmaßnahmen, die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SPG (Erste Allgemeine Hilfeleistung, Abwehr und Beendigung von gefährlichen Angriffen, etc.) und der StPO (Beweismittelsicherung, etc.) notwendig sind. Ist die Beiziehung von Fachkräften auf Grund der Vorschriften vorgesehen oder im Einzelfall erforderlich, so hat der Ersteinschreiter für deren Verständigung zu sorgen. Die Tatortverantwortlichkeit des Ersteinschreiters endet mit der ausdrücklichen Übernahme der Tatortarbeit durch den Tatortverantwortlichen. In diesem Falle hat der Ersteinschreiter Art und Umfang seiner bis dahin entfalteten Tätigkeiten sowie seine Wahrnehmungen zu dokumentieren. Bei Bedarf hat der Ersteinschreiter bis zum Ende der Amtshandlung den Tatortverantwortlichen und / oder Ermittlungsbeamten zu unterstützen (siehe „Eintreffen am Tatort“). Exekutiver Einsatzleiter Von den zuständigen Organisationseinheiten ist bei Bedarf (Schwere des Deliktes, Anzahl der eingesetzten Beamten, etc.) ein Verantwortlicher mit der exekutiven Einsatzleitung zu betrauen. Der exekutive Einsatzleiter, üblicherweise der ranghöchste ermittelnde Beamte, hat die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ermittlungen einschließlich der Tatortuntersuchung. Die besondere Verantwortung für die Tatortarbeit obliegt dem Tatortverantwortlichen, der in Sonderfällen (Sonderlagen, Richtlinie Flugunfall, SOKO, etc.) vom Einsatzleiter bestimmt wird. Die Zuweisung von weiteren Aufgabenbereichen (Absperrung, Fahndung, etc.) richtet sich nach den Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall. Der exekutive Einsatzleiter ist verantwortlich für die koordinierte Vorgehensweise der anwesenden Tatort- und Ermittlungsbeamten, Kriminaltechniker und anderen Experten beim kriminalpolizeilichen Augenschein. Der Einsatzleiter fungiert als Vermittler und bildet eine Schnittstelle zwischen Ermittlungs- und Tatortbeamten, Kriminaltechnikern, Sachverständigen, anderen Experten und den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zu den Aufgaben des exekutiven Einsatzleiters gehört es auch - nach Absprache mit den Tatort- und Ermittlungsbeamten, Kriminaltechnikern und anderen Experten - mit dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft Rücksprache wegen weiterer Maßnahmen zu halten. Tatortverantwortlicher – Tatortbeamter Der Tatortverantwortliche, üblicherweise der ranghöchste Tatortbeamte der Exekutivorganisation, welche die Amtshandlung führt, leitet und koordiniert die Tatortarbeit und führt sie alleine oder gemeinsam mit anderen Tatortbeamten unter Berücksichtigung qualitätssichernder Maßnahmen durch. Darüber hinaus gewährleistet der Tatortverantwortliche den Informationsaustausch zwischen Tatortbeamten und ermittelnden Beamten und gibt schließlich den Tatort nach Beendigung der Sachverhaltsaufnahme und Spurensicherung in Absprache mit den ermittelnden Beamten / exekutiven Einsatzleiter frei. Bei zusammenhängenden Straftaten mit mehreren Tatorten kann es notwendig sein, für jeden Tatort einen Tatortverantwortlichen zu benennen. Anmerkung: In vielen Fällen wird es erforderlich sein, dass der Ersteinschreiter auch die Aufgaben des Tatortbeamten / Tatortverantwortlichen zu besorgen hat. Erstmaßnahmen und Tatortarbeit Jede Straftat ist einzigartig und erfordert daher unterschiedliche Maßnahmen zur Tatortbearbeitung. Die nachstehend angeführten Punkte müssen nicht zwangsläufig zutreffen oder in der beschriebenen Reihenfolge ablaufen. Sie sind lediglich als Richtlinie anzusehen, deren sinnvolle Anwendung und Abfolge nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung einer kriminalistischen Denkweise und des „Gesunden Menschenverstandes“ erfolgen soll. Erstmaßnahmen und Tatortarbeit Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat Ausrücken zum Tatort Eintreffen am Tatort Spurenschutz Spurensuche Spurensicherung Weitere Maßnahmen, Allgemeines Gefahrenmomente Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat Die Fallbearbeitung beginnt, wenn die Dienststelle (über Notruf, Leitzentrale, etc.) von einem Sachverhalt Kenntnis erlangt. Folgende Informationen müssen vermerkt, folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Grundlegende Daten Daten des Anzeigers Angezeigter Sachverhalt Mögliche Gefahren Notwendige Sofortmaßnahmen Anweisungen über das Verhalten am Tatort geben Meldungen Schriftliche Dokumentation der Anzeigenaufnahme und der getroffenen Maßnahmen Datum und Uhrzeit der Anzeigenentgegennahme, Tatort, Tatzeit. Nationale, Adresse, Erreichbarkeit; derzeitiger Standort, bleibt Anzeiger am Tatort? Eventuell im Wortlaut – wichtig, wenn z. B. der Anzeiger der Täter ist oder im Laufe der Ermittlungen tatverdächtig wird. Täter ist noch am Tatort, flüchtig, bewaffnet; Explosionsgefahr, gefährliche Chemikalien, ansteckende Krankheiten, etc. Verständigung von Rettung und / oder Feuerwehr; Aviso an Krankenhäuser; Absperrmaßnahmen, Einleitung von Fahndungsmaßnahmen, etc. Spurenschutz – siehe Formular / Checkliste „Anzeigenentgegennahme“ Gemäß der aktuellen und örtlich geltenden Berichterstattungsvorschrift – Verständigung der Vorgesetzten und der ermittelnden Dienststellen. Formular / Checkliste über die „Anzeigenentgegennahme“ ausfüllen oder Amtsvermerk anfertigen und den die Amtshandlung / Tatortarbeit übernehmenden Beamten zur Verfügung stellen. Anmerkung: Amtsvermerk darf nicht mit dem Aktenvermerk verwechselt werden. Der Amtsvermerk ist ausschließlich für Schriftstücke vorgesehen, welche im Ermittlungsverfahren verwendet werden. Der Aktenvermerk hat bei einem Strafrechtsverfahren (wenn dieses Schriftstück an die Justiz wietergeleitet wird) nichts verloren u. kann unter Umständen zu einem Formalfehler führen. Ausrücken zum Tatort Ausrücken mit zugewiesener Ausrüstung Anfahrt zum Tatort Tatortkoffer, Schutzmaterial, Absperrband, Fotoausrüstung, etc. Wahl der taktisch und zeitlich günstigsten Fahrtstrecke. Nach Anlassfall auch eine verdeckte Annäherung oder eine Anfahrt mit Blaulicht und Folgetonhorn durchführen. Bedachtnahme auf Fluchtfahrzeuge, verdächtige Personen, weggeworfenes oder verlorenes Diebsgut und Tatwerkzeuge, etc. Eintreffen am Tatort Abstellen des Fahrzeuges unter einsatztaktischen Gesichtspunkten (offen / verdeckt) sowie außerhalb allfälliger Gefahrenbereiche und möglicher Spurenzonen (Täter noch am Tatort, Explosionsgefahr, gefährliche Gase oder Chemikalien, einsturzgefährdete Baulichkeiten, ansteckende Krankheiten, etwa durch biologische Materialien, etc.). Eigensicherung Überblick über den Tatort und das Tatgeschehen verschaffen, um Vorstellungen über den möglichen Tatverlauf zu erhalten Keine vorgefasste Meinung Eigenschutz, Hilfeleistung und Gefahrenabwehr Ausdehnung des Tatortes feststellen – Absperrmaßnahmen Besondere Bedachtnahme auf spezielle Risikostellen, wie Arbeiten auf Eisenbahngeleisen, Autobahnen, Industrieanlagen, Bergwerken etc, Kontakt mit Betreiber zwecks Absicherung. Höchste Lebensgefahr daher doppelt absichern durch andere Kräfte die zusätzlich NUR auf die Gefahrenquellen achten und warnen! Kontaktaufnahme mit Anzeiger, Zeugen oder anderen Personen (kurze Befragung zum Sachverhalt, Erlangung von Hinweisen auf den Täter, etc.). Besichtigung des Tatortes (Trampelpfad!), Einsichtnahme in Tatortunterlagen wie Baupläne, etc. Eindrücke sammeln – überlegen - handeln Nur Eigenschutz, Hilfeleistung und Gefahrenabwehr haben Vorrang vor Spurenschutz. Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit den Einsatzleitern von anderen Organisationen (Rettung, Feuerwehr, Bundesheer u.a.). Nach Festlegung der Tatortgrenzen ist der Tatort durch Sicherungskräfte und / oder technische Hilfsmittel (Absperrbänder, etc.) vor unbefugtem Betreten zu schützen. Die Absperrung dient einerseits dem Spurenschutz und andererseits der Vermeidung von Gefahren, die vom Tatort ausgehen können (Gefahren durch anwesende Täter, Sprengstoffe, Sprengfallen, giftige oder explosive Gase, gefährliche Chemikalien, gefährliches biologisches oder radioaktives Material, etc.). Der Ersteinschreiter, in der Folge der Tatortverantwortliche / exekutiver Einsatzleiter, trägt die Verantwortung dafür, dass Organe der Kriminalpolizei (auch Vorgesetzte), Behörden- vertreter, Angehörige anderer Institutionen, Passanten, die Presse oder sonstige Personen nicht den Tatort betreten, sofern sie dazu nicht die Erlaubnis des Tatortverantwortlichen haben. In jedem Fall darf niemand den Tatort betreten, bis ein allgemeiner Zugangsweg geschaffen und vom Tatortverantwortlichen freigegeben wurde. Ausgenommen sind Fälle, in denen es gilt, Leben zu schützen. Erforderlichenfalls inneren Ring (für die eigentliche Tatortarbeit) und äußeren Ring (Sammelstelle für Ermittlungsbeamte, Behördenvertreter, Einsatz-Zentrale, etc.) mit Absperrbändern, etc. festlegen. „Trampelpfad“ festlegen Daten der anwesenden Personen / Fahrzeuge notieren Den Tatort nur an jenen Stellen betreten, wo üblicherweise keine Spuren zu erwarten sind. Den Zugangsweg vorher auf tatrelevante Spuren untersuchen; z. B. Schuhspurensuche mit Schräglicht. Nationale, Erreichbarkeit. Vollständige Erfassung aller Personen und Fahrzeuge am Tatort oft notwendig, da die Personen Zeugen, Täter oder auch sonstige Spurenverursacher (Schuhspuren, Fingerspuren, DNASpuren, Faserspuren, etc.) sein können. Erforderlichenfalls ist von diesen Personen Vergleichsmaterial beizubringen. Der Ersteinschreiter und in der Folge der Tatortverantwortliche / exekutive Einsatzleiter hat dafür zu sorgen, dass listenmäßig erfasst wird, wer, wann und wo zu welchem Zweck den Tatort betreten hat - siehe Formular / Checkliste „Anwesenheit am Tatort“, Anwesenheitsliste bei Sonderfällen Anwesende beobachten Auf Verfügung des Ersteinschreiters, des Tatortverantwortlichen bzw. des exekutiven Einsatzleiters, müssen alle Personen, die den Tatort betreten, ihre Identität und den Grund für ihr Kommen angeben und später über ihre Feststellungen berichten. Weiters sind im Bedarfsfall auch außerhalb der Absperrung Personen sowie Fahrzeuge, die zum Tatort kommen, zu erfassen. Täter könnten sich in Ermittlungen einbringen, Brandstifter beobachten manchmal das Feuer, etc. Welche Beobachtungen / Feststellungen wurden gemacht (Täterbeschreibung, Fluchtrichtung, was haben die Täter berührt oder verändert, mögliche Spurenübertragung Täter-Opfer, etc.). Opfer und Zeugen informativ befragen Zeugen separieren Täter und Opfer separieren Die Wahrnehmung der Zeugen nicht beeinflussen, Informationen nur gezielt und mit Bedachtnahme weitergeben, Zeuge kann auch Beschuldigter sein oder werden. Notwendig, um unabhängige Aussagen zu gewährleisten. Zur Verhinderung nachträglicher Spurenübertragung, Beeinflussung durch den Täter, etc. Grundsätzlich am Tatort oder an tatrelevanten Gegenständen (Schusswaffen, etc.) keine Veränderungen vornehmen. Falls Veränderungen stattgefunden haben, sind diese zu dokumentieren (wer, was, wie, wann und warum verändert.) Veränderungen dokumentieren Umwelt- / Tatortverhältnisse vermerken (z.B. Veränderung der Leichenlage und Verstellen von Möbel bei Wiederbelebungsversuchen, bei Suche des Täters Beleuchtung aufgedreht, Vorhänge zur Seite geschoben, Jalousien, Fenster, Türen geöffnet, Änderungen im Sicherungskasten vorgenommen, etc.) Temperaturen (Außen-, Innen-, Wassertemperatur), allgemeine Witterungsverhältnisse, Beleuchtung, Sperrverhältnisse, Geruch (Brandbeschleuniger, Chemikalien, Zigarettenrauch, Alkohol, Parfum, Pulverschmauch, etc.). Meldung, Information durch den Ersteinschreiter Verstärkung oder Spezialisten anfordern (ggf. Rücksprache Gericht) Diensthundeeinsatz in Erwägung ziehen Einsatzzentrale einrichten Verbleib des Ersteinschreiters am Tatort, Einweisung Dokumentation der Erstmaßnahmen (zeitlich und inhaltlich) Elektrische Energie: Im Verlauf der Erstmaßnahmen sind erforderliche Meldungen an den Vorgesetzten bzw. an die sachlich zuständigen Dienststellen zu erstatten (allgemeine Lage am Ereignisort, erste Aufklärungsergebnisse, bestehende Gefahrenlagen, notwendige Fahndungen, getroffene Entscheidungen, etc.). Wenn mit den eigenen Kräften nicht das Auslangen gefunden werden kann. Stöber-, Fährten-, Schutzhund, Brandmittel-, Sprengstoff-, Leichen-, Blut- Suchtmittel - aber auch „Falschgeldhund“ bei Schmuggelfahrzeugen. Bei Bedarf (Schwere des Deliktes, Anzahl der eingesetzten Beamten, etc.) soll außerhalb des Tatortes (eventuell innerhalb des äußeren Absperrringes) eine Einsatzzentrale eingerichtet werden. Am Ereignisort verbleiben, bis die angeforderten Kräfte eintreffen. Diese sind über das Ereignis, die Örtlichkeit, die getroffenen Absperrmaßnahmen, die festgestellten / markierten Spuren, die eingeleiteten Maßnahmen, die beteiligten Personen, etc. zu informieren. Falls erforderlich, hat der Ersteinschreiter die am Tatort anwesenden Kräfte zu unterstützen. Der Ersteinschreiter hat einen angemessenen Bericht über das Ereignis, seine Feststellungen, die getroffenen Maßnahmen und seine gewonnenen Erkenntnisse anzufertigen. Umspannwerke, Freileitungen, Erdkabel, Bahnanlagen, Energieverteilung, gekennzeichnet durch: Hochspannung (>1kV) Elektrische Energie: Niederspannung (<1 kV) Hochspannungseinrichtungen dürfen ohne Erlaubnis keinesfalls betreten werden Vor dem Betreten unbedingt Freigabe von Spezialisten (Energieversorger, Betriebselektriker, Bahnmitarbeiter) einholen. Gebäudeinstallation, Photovoltaikanlagen, KFZ, Geräte, Batterien, Akkus Wenn möglich Anlage spannungsfrei schalten (FI, LS ausschalten, Sicherungen entfernen), Anlage auf Spannungsfreiheit prüfen Leitungen mit Isolationsschaden nicht berühren Vorsicht bei Photovoltaikanlagen: Die Module produzieren bei Sonneneinstrahlung elektrische Energie, abschalten ist nicht möglich! Bei der Untersuchung von Elektroautos Spezialisten hinzuziehen Fahrzeuge und diverse Geräte sind mit Akkus bestückt. Gasversorgung: Systeme unter Druck: Straßenverkehr Generell Vorsicht bei elektrischen Energiespeichern (Akkus) Erdgasversorgung (Methan) Sicherstellen, dass die Gasversorgung deaktiviert ist – Absperreinrichtungen schließen, Flüssiggasversorgung (Propan, Butan) – gegebenenfalls für gute Durchlüftung Flüssiggasbehälter, Gasflaschen, sorgen Gaskartuschen Druckbehälter, Rohrleitungen, z.B.: Gasflaschen, Warmwasserspeicher, Dampfleitungen Bei Gasaustritt akute Explosionsgefahr, Gefahrenbereich sofort verlassen Systeme müssen von der Feuerwehr oder anderen Spezialisten gekühlt und/oder drucklos gemacht werden. Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen, Wege Besonders gefährlich sind Acetylenflaschen, die Flasche kann auch noch Stunden nach dem Brand bersten, diese Flaschen kühlen lassen Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nicht betreten werden Bei der Notwendigkeit des Betretens von Autobahnen und Schnellstraßen sind polizeiliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Bei Straßen und Wegen ist auf den Verkehr zu achten, gegebenenfalls polizeiliche Unterstützung anfordern Eisenbahnbetrieb Bewegte Maschinenteile Bahntrassen Maschinen und Geräte mit rotierenden und/oder bewegten Teilen Straßensperren und Anhaltungen sind von der Polizei durchzuführen Bahntrassen dürfen nicht betreten oder überquert werden. Bei der Notwendigkeit des Betretens von Bahntrassen sind Befugte der zuständigen Bahngesellschaft hinzuzuziehen, deren Anweisungen Folge zu leisten ist. Sicherheitsabstand einhalten Gegebenenfalls Absperrung (z.B. Sicherungsgitter) anbringen lassen Ertrinken Gruben, Senken und Behälter Wenn notwendig die Abschaltung der Maschinen veranlassen Von Eigentümern, Firmenangehörigen und anderen geeigneten Personen Informationen über das Vorhandensein solcher Einrichtungen einholen. Gegebenenfalls solche Bereich kennzeichnen, absperren oder sperren. Wenn möglich nicht durch Löschwasser oder Schmutzwasser waten. Fallen, Stolpern, Einklemmen usw. Durch ausgelaufene oder ausgebrachte Substanzen und im Winter durch gefrorenes Löschwasser erhöhte Rutschgefahr Wenn erforderlich Taststab oder Seilsicherung durch eine zweite Person Schutzausrüstung tragen Auf umherliegende Trümmer, Teile usw. achten Wenn notwendig Beleuchtung durch z.B. die Feuerwehr Schnitt-, Stichoder Schürfverletzungen Glasbruchstücke, geborstene Fensterund Türscheiben, scharfkantige Gegenstände, hervorstehende Nägel, Schrauben usw. Nicht unter angehobenen Gegenständen oder KFZ Arbeiten verrichten Schutzausrüstung tragen Beim Verdacht auf umherliegende Spritzen den Brandschutt nicht mit den Händen sondern ausschließlich mit Schaufeln, Spaten oder anderen Gegenständen sichten. Auf gebrochene Fenster- und Türscheiben achten Auf von der Decke herabhängende Gegenstände achten Auf Hunde und andere Haus- und Nutztieren achten Absturz, Durchbruch Schächte, Deckenauslässe, erhöhte Flächen, Stiegen, Leitern Impfschutz (Tetanus, FSME) wünschenswert, bei Verletzungen sofort Wunddesinfektion, bei Auffälligkeiten Arzt konsultieren Abstand halten Gegebenenfalls durch Absperrungen sichern lassen Eventuell Seilsicherung Ionisierende Strahlung Bestimmte Rauchmelder, Auf die Festigkeit des Untergrundes achten. Informationen vom Brandschutzbeauftragten einholen, Feuerwehr oder GKO mit Geigerzähler anfordern, GKO- Telefon Nr. siehe Anhang Errichter der Brandmeldeanlage kontaktieren Einsturzgefahr Gebäude – Dächer, Mauern, Decken Brandschutzpläne sichten Schutzausrüstung tragen Wenn möglich Experten hinzuziehen Auf freistehende Mauern (z.B. Giebelmauern, Kamine) beschädigte oder überlastete (Trümmer, saugfähiges Material mit Löschwasser) Deckenkonstruktionen, beschädigte Dachaufbauten (lose Dachziegel, schadhafte Welleternitplatten) achten Gegebenenfalls Bereiche für das Betreten sperren oder Abstützungen anbringen lassen KFZ Akkumulatoren, Airbags, Gurtstraffer, Hebevorrichtungen, scharfkantige Teile Gegebenenfalls Lastverteilung auf Decken ändern, Dächer und/oder Decken abtragen lassen Wenn möglich (alle) Akkus abklemmen Nicht unter hochgehobenem, ungesicherten KFZ arbeiten Auf die elektrische Energieversorgung (Akku, Kabel) achten Bei Elektroautos einen Experten hinzuziehen Auf ausgetretene Betriebsstoffe achten, bei Bedarf Feuerwehr zur Beseitigung hinzuziehen Bei Bedarf Informationen über die Ladung einholen Gefährliche Atmosphäre Schächte, Gruben, Keller, Tiefgaragen, schlecht durchlüftete Räume mit Sauerstoffmangel, gesundheitsgefährdenden Gasen und Aerosolen Reifen von LKW nur durch Experten demontieren lassen Bei Bedarf O2 Gehalt bzw. Schadstoffgehalt durch Feuerwehr oder GKO prüfen lassen Räume gut durchlüften lassen, erst bei ungefährlicher Atmosphäre betreten. Gasmaske dient nur als Fluchtgerät oder für kurzzeitige Tätigkeiten Zündfähige Atmosphäre Biologische Gefahren Energetisches Material Andere Gefahrenstoffe Schlecht belüftete Räume, brennbare Gase, Dämpfe und Aerosole in der Luft Insekten-/ Spinnen-/Tierbisse, Krankheitserreger/ Pilzsporen in der Atmosphäre, Infektionen von Wunden, Selbstlaborate, Sprengstoff, Treibladungspulver, Munition Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Gifte FFP-2 oder FFP3 Maske gegen Aerosole verwenden, mögliche Aufnahme der Stoffe über die Haut bedenken und Tyvek –Anzug tragen. FFP-2 und FFP3 Masken wirken nicht gegen Gase! Räume gut durchlüften lassen, erst betreten wenn keine Explosionsgefahr. Achtung bei schlechter Durchlüftung kann sich u.U. die Explosionsgefahr später wieder einstellen Zündquellen (offenes Licht, nicht exgeschütze Elektrogeräte, elektrostatische Aufladung, funkenziehende Werkzeuge) unbedingt vermeiden FFP-2 oder DDP-3 Masken tragen, Körperpflege (Kontrolle auf Zecken) Bei Krankheitssymptomen oder atypischer Wundheilung sofort Arzt aufsuchen SKO, ESD oder EMD beiziehen Schlag-, Stoß-, Hitzeeinwirkung, elektrostatische Aufladung, offenes Licht, elektrische Geräte in der Nähe vermeiden Material eruieren und verbunden Gefahren aus Kemler- Nummer, Sicherheitsdaten-blätter, GKOInformation etc. ermitteln Fachkräfte ( BK6.2.1, GKO, Feuerwehr, AUVA etc. ) hinzuziehen Nicht in ausgelaufene Gefahrenstoffe treten oder diese ohne Schutzausrüstung berühren Erläuterungen zu den Gefahren: Bei Verdacht auf ein Gefahrenmoment, wäre unverzüglich ein GKO (Gefahrenkundiges Organ) via Landesleitzentrale anzufordern ! ! Spurenschutz Spuren können durch verschiedene Einflüsse wie Witterung oder Bergemaßnahmen zerstört werden. Darum ist auf vorrangige Sicherung zu achten. Gefährdete Spuren schützen oder notasservieren Keine eigenen Spuren setzen Keine Spuren zerstören Wenn erforderlich, Einwegschutzmaterialien verwenden Kontaminationen vermeiden Weitere Vorsichtsmaßnahmen Ist eine „Idealsicherung“ aufgrund dringendster oder unaufschiebbarer Umstände nicht möglich, so ist die Spur jedenfalls zu sichern auch wenn dabei mit Verschmutzung oder Kontamination zu rechnen ist. Diese Umstände sind dann genau zu dokumentieren. Vermeidung von eigenen Spuren, wie Schuhspuren, daktyloskopische Spuren, DNA-Spuren oder Faserspuren; z.B. soweit bei Ersteinschreiter vorhanden (Beamte, die nicht ständig mit Tatortarbeit beschäftigt sind) nie ohne Schutzanzug über den Toten oder tatrelevante Bereiche beugen (herabfallende Fasern, Haare), nicht hinsetzen, keine Kleidungsstücke ablegen, nichts wegwerfen (Zigarettenkippen, etc.), Schließversuche oder Passspurenvergleiche unterlassen, etc. Falls unbeabsichtigt Spuren gesetzt werden, ist dies zu dokumentieren bzw. den Tatortbeamten mitzuteilen. Auch bei Verwendung von Handschuhen und Schuhüberzügen können Finger- bzw. Schuhabdrucke zerstört oder überlagert werden. DNA-Spuren können durch unsachgemäßes Sichern und Verpacken vernichtet und / oder beeinträchtigt werden, etc. Handschuhe, Overall, Mundschutz, Schuhüberzug. Bei Sicherung von DNA-Spuren sind immer Handschuhe zu tragen und im Bedarfsfall auch andere Schutzmaßnahmen zu treffen. Kontakt zwischen Beschuldigten und Opfer (auch über dritte Personen) verhindern. Beschuldigten und Opfer nicht nacheinander im selben Büro vernehmen oder im selben Fahrzeug transportieren (Übertragung von Faserspuren möglich). Spurensicherung am Opfer bzw. an der Opferkleidung und am Beschuldigte bzw. an deren Kleidung in getrennten Räumlichkeiten vornehmen und gesicherte Spuren getrennt und einzeln verpacken. Nur gereinigte oder neue Spurensicherungsmaterialien (Spurenziffern, Maßstäbe, Lichtquellen, Pinzetten, sauberes Unterlagspapier bei fotografischer Dokumentation von Spuren oder Spurenträgern verwenden und dieses entsprechend oft wechseln, etc.) verwenden (siehe auch Spurenarten). Fingerspurenpinsel und Magna-Brush können DNASpuren von einem Spurenträger auf den anderen übertragen. Nicht rauchen, essen oder trinken. Keine Einrichtungen vom Ereignisort benützen (Telefon, WC, Abfalleimer). Den Tatort nicht als Einsatzzentrale einrichten. Spurensuche Die Spurensuche erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Tatort, sondern auch auf Anmarsch- und Fluchtwege (Auffinden von weggeworfenen Tatwerkzeugen, Masken, Handschuhen, Kondomen, etc.) oder andere tatrelevante Bereiche (Kleidungsstücke des Opfers, des Täters, eines Unfalllenkers im Krankenhaus, im Wäschekorb, etc.). Vor Beginn der Spurensuche ist die Tatortsituation (bereits veränderte oder unveränderte Spurenlage) zu dokumentieren. Nach dem Grundsatz „Augen – Foto – Hände“ vorgehen: d. h. zuerst erfolgt die optische Wahrnehmung, anschließend die Dokumentation und schließlich die Sicherung der Spuren. Sind bei der Spurensuche Ersteinschreiter und Spezialisten beteiligt, ist eine vorherige Einsatzbesprechung zwischen allen beteiligten Spurensuchern und eine koordinierte Vorgangsweise unumgänglich. Systematisches Festlegen von Spurenbereichen Fotografische- und Videodokumentation, Fotogrammetrie Schriftliche Dokumentation des Tatortes, der gesicherten Spuren und der getroffenen Maßnahmen Spurenziffern verwenden (z. B. SPZ 1 = Einstiegsfenster, SPZ 2 = Wohnzimmer, SPZ 2/1, 2/2 = Schuhspuren im Wohnzimmer, SPZ 3 = Tresor im Wohnzimmer, SPZ 3/1 = Fingerspur am Tresor). Übersichtsaufnahmen, Annäherungsaufnahmen, Nahaufnahmen, Detailaufnahmen, Verbindungsaufnahmen. Bei manchen Delikten ist es günstig auch schon vor der Aufstellung von Spurenziffern den Tatort zu fotografieren bzw. zu filmen. Aufnahmen zur späteren fotogram-metrischen Auswertung. Beschreibung des Tatortes, der Leiche, der Tatwerkzeuge, der Spuren (Art und Zustand der Spur, z. B. Zigarettenkippe mit oder ohne Asche, Ort sowie Zeit der Sicherung, Sicherungsmethode, durchgeführte Untersuchungen, Verpackung und Weitergabe), etc. Notieren von Daten, Zeiten, Namen, Witterungsverhältnissen, tatortbezogenen Ereignissen, wie Eintreffen des Arztes, des Gerichtsmediziners, der Feuerwehr, Abtransport der Leiche, durchgeführte Veränderungen, welche Gegenstände wurden vom Tatort entfernt, was hat der Täter zurückgelassen, etc. Für die meisten Delikte gibt es im Kapitel Formulare / Checklisten entsprechende Unterlagen. Systematische, flächendeckende Spurensuche Gezielte Spurensuche Rücksprache mit Vorgesetzten, Staatsanwalt-schaften, Gerichtsmedizinern, Sachverständigen, etc. ebenfalls schriftlich festhalten. Beginn der Spurensuche üblicherweise auf dem Boden (Schuhspuren, Blutspuren, Projektile, etc.); danach flächendeckende Ausdehnung der Spurensuche auf andere Spurenarten. Geeignete Lichtquellen, Lupen, etc. verwenden. Durch mangelhafte Beleuchtung werden Spuren oft nicht erkannt und können daher vernichtet werden. Wenn möglich, vom Rand zum Zentrum vorgehen. In die Täterrolle versetzen – gedankliches Nachvollziehen des möglichen Tatablaufes. Spurensicherung Auswahl der Spurensicherungsmethoden und Bestimmen der Reihenfolge zur Sicherung verschiedener Spurenarten Dies ist grundsätzlich abhängig von der Tatrelevanz, von der Ergiebigkeit und der Aussagekraft der Spur, der Kontaminationsgefahr und von der kriminalistischen Erfahrung des Spurensicherers. Generell sollte jene Spur zuerst gesichert werden, die bei Verwendung einer späteren Spurensicherungsmethode, durch Umwelteinflüsse oder durch Kontamination verloren gehen bzw. beeinträchtigt werden könnte. Grundsätzlich sind alle tatrelevanten Spuren zu sichern, auch wenn mehrere gleichartige Spuren vorhanden sind. Beispiele: Bei einer Glasbruchkante wird eine anhaftende Faserspur durch Verwendung eines Einstaubpinsels vernichtet aber Spurensicherung nur durch entsprechend andererseits kann bei einem großflächigen Abkleben eines geschulte Mitarbeiter. Fensters eine daktyloskopische Spur zerstört werden. Meistens ist es günstig, mit der Sicherung von Schuhspuren zu beginnen, damit der Tatort betreten werden kann. Je nach Fall vorrangige Spurensicherung bei Verdächtigen / Opfer. Fotografische Sicherung Form, Zustand und Lage der Spuren dokumentieren Durchführung von Vortests Sicherung der Spur im Original Sicherung der Spur mit Spurenträger Sicherung der Spur mit Hilfsspurenträger Sicherung durch Abformen Sicherung von Vergleichs- und Eigenmaterial Spuren, die durch Umwelteinflüsse (Schuhspur im Schnee, Blutspur auf stark befahrener Straße, etc.) zerstört werden könnten, sollten zuerst gesichert werden. Übersichts-, Annäherungs-, Nah- und Detailaufnahmen. Maßstab verwenden. Fotos, Video, Beschreibung, Skizzen. Vortests auf Blut, Sperma, Blei, etc. sind nur von fachkundigen Beamten bei Vorliegen von ausreichendem Spurenmaterial vorzunehmen. Tatwaffe, Projektil, Einbruchswerkzeug, Haare, Zigarettenstummel, etc. Blutstropfen auf Papier, Spermaspur auf Kleidungsstück, etc. Stieltupfer für DNA-Spuren, Klebeband für Mikrospuren, Folie für Fingerspuren, etc. Gips, Abformmassen, etc. Hinweis: an der Spur anhaftende Materialien können unter Umständen vernichtet werden Bei der Kennzeichnung und Erfassung muss Vergleichsmaterial eindeutig als solches ausgewiesen werden, um eine Verwechslung auszuschließen. Siehe dazu auch Kapitel Spurenarten. Überprüfung ob ED Material der Tatortanwesenden Beamten vorhanden ist (POLICE ELIMINATION); Erkennungsdienstliches Material von Gelegenheitspersonen beschaffen. Spuren / Spurenträger (trocken) in den dafür vorgesehenen Behältnissen, grundsätzlich einzeln, spurenschonend verpacken und genau kennzeichnen, um Verwechslungsmöglichkeiten auszuschließen. Folgendes ist unbedingt zu vermerken: Dienststelle, Aktenzahl, Spurennummer, wenn möglich Spurenbezeichnung, Ort und Zeit der Sicherung, Namen des Spurensicherers. Wenn möglich Spurenetikett verwenden. Verpackung der Spuren / Spurenträger und des Vergleichsmaterials, Kennzeichnung Auf ausreichende Trennung von Vergleichs- und Tatmaterial achten, um eine Durchmengung auch unter widrigen Umständen zu vermeiden. Bei Sicherung von DNA-Spuren sind die verwendeten Behältnisse zu versiegeln. Um Kontaminationen hintanzuhalten, sind unnötige Manipulationen am Spurenträger (z. B. durch Umpacken) zu vermeiden. Falls diese zum Zweck des Spurenschutzes durchgeführt werden müssen (z.B. feuchte Zigarettenstummel in Plastikverpackung), sind diese zu dokumentieren (beschreiben, fotografieren, etc.) Weitere Maßnahmen, Allgemeines Abschließende Begehung des Tatortes, gedankliche Bewertung der Gesamtspurenlage durch Tatortverantwortlichen, Tatortbeamten und Einsatzleiter Verbleib der Einsatzbehelfe Sachverhaltsmappe (Tatortbericht) Asservatenliste anlegen Informationsaustausch zwischen Tatortund Ermittlungsbeamten und vorgesetzten Stellen Abschlussbesprechung Nochmalige gedankliche Rekonstruktion des Tatgeschehens – Tunnelblick vermeiden. Überprüfen, ob sämtliche Spuren gesichert wurden. Sind alle aufgefundenen Spuren mit dem angenommenen Tathergang in Einklang zu bringen? Fehlen Spuren die unter Berücksichtigung des angenommenen Tatherganges vorhanden sein müssten? Gebrauchte Behelfs- und Schutzmittel (Verpackungsmaterial, Handschuhe, etc.) mitnehmen und entsorgen bzw. Einsatzgeräte reinigen. Die Dokumentation der Tatortaufarbeitung erfolgt durch die Sachverhaltsmappe. Diese ist in schriftlicher Form zu verfassen, durch Fotos und eventuell Skizzen zu ergänzen (Anhang Formblätter / Checklisten). TO_Asservatenliste.doc Dies ist notwendig, um Zwischenergebnisse bekannt zu geben bzw. Erkenntnisse auszutauschen. Der Tatortbeamte kann dem Ermittlungsbeamten wertvolle Fahndungshinweise liefern; der Ermittlungsbeamte kann auf Grund seiner gewonnenen Erkenntnisse auf eine gezielte Spurensuche hinweisen. Abgleich der Ermittlungsund Untersuchungsergebnisse zur Feststellung / Klärung von Widersprüchen. Die Tatortbeamten berichten den Ermittlungsbeamten über das Ergebnis der Spurensicherung; die Ermittlungsbeamten den Tatortbeamten über die gewonnenen Erkenntnisse. Besprechung der weiteren Vorgangsweise. Freigabe des Tatortes Erstbewertung der gesicherten Spuren Beweismittel- und Obhutskette (Chain of Evidence, Chain of Custody), Aufbewahrung der Spuren, Spurenversand Die Freigabe erfolgt durch den Tatortverantwortlichen in Absprache mit dem Ermittlungsleiter / exekutiven Einsatzleiter (bzw. den ermittelnden Beamten) nach Abschluss der Tatortarbeit bzw. allfälliger anderer Maßnahmen, wie Obduktionen, kriminaltechnischer Untersuchungen, Rekonstruktion, etc. Vergleich (Zuordnung) der gesicherten Spuren mit Gelegenheitsspuren (Schuhspuren von tatortberechtigten Personen, etc.). Den Weg der Spur von deren Sicherung bis zur Übergabe bzw. neuerlicher Übernahme nach erfolgter Untersuchung durch andere Dienststellen dokumentieren. Sollten Spuren auf der Dienststelle aufbewahrt werden, ist dies ebenfalls in der Sachverhaltsmappe, im Spurenbericht, der Asservatenliste, etc. zu vermerken. Spuren sind entsprechend verpackt (siehe Spurenarten) und gekennzeichnet unter spurenschonenden Bedingungen aufzubewahren. Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat Die Fallbearbeitung beginnt, wenn die Dienststelle (über Notruf, Leitzentrale, etc.) von einem Sachverhalt Kenntnis erlangt. Folgende Informationen müssen vermerkt, folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Grundlegende Daten Daten des Anzeigers Angezeigter Sachverhalt Mögliche Gefahren Notwendige Sofortmaßnahmen Anweisungen über das Verhalten am Tatort geben Meldungen Schriftliche Dokumentation der Anzeigenaufnahme und der getroffenen Maßnahmen Datum und Uhrzeit der Anzeigenentgegennahme, Tatort, Tatzeit. Nationale, Adresse, Erreichbarkeit; derzeitiger Standort, bleibt Anzeiger am Tatort? Eventuell im Wortlaut – wichtig, wenn z. B. der Anzeiger der Täter ist oder im Laufe der Ermittlungen tatverdächtig wird. Täter ist noch am Tatort, flüchtig, bewaffnet; Explosionsgefahr, gefährliche Chemikalien, ansteckende Krankheiten, etc. Verständigung von Rettung und / oder Feuerwehr; Aviso an Krankenhäuser; Absperrmaßnahmen, Einleitung von Fahndungsmaßnahmen, etc. Spurenschutz – siehe Formular / Checkliste „Anzeigenentgegennahme“ Gemäß der aktuellen und örtlich geltenden Berichterstattungsvorschrift – Verständigung der Vorgesetzten und der ermittelnden Dienststellen. Formular / Checkliste über die „Anzeigenentgegennahme“ ausfüllen oder Amtsvermerk anfertigen und den die Amtshandlung / Tatortarbeit übernehmenden Beamten zur Verfügung stellen. Anmerkung: Amtsvermerk darf nicht mit dem Aktenvermerk verwechselt werden. Der Amtsvermerk ist ausschließlich für Schriftstücke vorgesehen, welche im Ermittlungsverfahren verwendet werden. Der Aktenvermerk hat bei einem Strafrechtsverfahren (wenn dieses Schriftstück an die Justiz wietergeleitet wird) nichts verloren u. kann unter Umständen zu einem Formalfehler führen. Spurenarten Spurenarten Einleitung vom Menschen verursacht Leiche Mechanische Spuren Brand sonstiges Waffen und Sprengmittel Einleitung Die in diesem Kapitel angeführten Abläufe, wie etwa Spurensuche, Spurensicherung, Spurenschutz und Verpackung / Aufbewahrung / Versand sind als Hilfestellung bei der Tatortarbeit anzusehen. Grundsätzlich sollten die angeführten Vorgangsweisen aber berücksichtigt und eventuell erweitert werden. Auf die Wichtigkeit der lückenlosen chronologischen Dokumentation der Spur, ab dem Zeitpunkt des Entdeckens wird hingewiesen. Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren dürfen nur unter größtmöglicher Schonung der persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden. Es dürfen keinesfalls Handlungen getätigt werden, die der Person physische Schmerzen verursachen (z.B. Ausreißen von Haaren). Bezüglich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Spurensicherung an Beschuldigten sind die Bestimmungen der StPO zu beachten. An Opfern dürfen keine Zwangsmaßnahmen zur Spurensicherung ausgeübt werden. Bei der Sicherung von Spuren muss auch auf die Verhältnismäßigkeit abgestellt werden, d.h. die anzuwendende Maßnahme muss die Schwere des Deliktes rechtfertigen unter gleichzeitiger Bedachtnahme auf mögliche andere Formen der Spurensicherung. Zentrales Objekt der Tatortarbeit und Kriminaltechnik ist die Spur, denn sie umfasst alle Veränderungen, die einen Zusammenhang mit der Tat aufweisen und zur Tataufklärung beitragen können. Die Definition der „Spur“ macht es notwendig, Unterteilungen zu treffen und die Bereiche übersichtlich zu machen: Immaterielle Spuren Sind Spuren im Bewusstsein des Menschen, die nicht sichtbar und fassbar sind. z:B: Verhaltenssymptome eines Tatverdächtigen. Materielle Spuren Sind alle Spuren, die mit materiellen Veränderungen einhergehen, einen Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis, der Tat, aufweisen und zur Tataufklärung beitragen können. 1. Formspuren Gekennzeichnet durch ihre formmäßige Beschaffenheit; ermöglichen Schlüsse auf Art der Spurenentstehung, Art des Spurenverursachers, bestimmte Spurenverursacher. o Abdruckspuren, die durch Übertragung von Substanzen vom Spurenverursacher auf den Spurenträger entstehen (positive Abdruckspur). Beispiel: Stoffabdruck auf der Stoßstange eines KFZ. o Eindruckspuren, die durch Einwirkung eines Spurenverursachers auf einen verformbaren Spurenträger entstehen. Beispiel: Abdruck einer Profilsohle. o Gleitspuren, die durch Hinweggleiten eines Spurenverursachers über einen Spurenträger entstehen. Beispiel: mit Zange abgezwickter Draht. Bruch- und Rissspuren, die an Materialien entstehen, wenn sie (durch mechanische Gewalt, Erschütterung, Hitze) zerbrechen. Beispiel: Glas; u.U. findet man Passstücke o Formspuren besonderer Art Beispiele: Hand-, Maschinen- und Druckschriften, entfernte Kennzeichen, Tropf- und Wischspuren. o Latente Formspuren, die nur schwach sichtbar und entsprechend schwierig auffindbar sind. Materialspuren o Gekennzeichnet durch stoffliche Eigenschaften; ermöglichen Schlüsse aufgrund ihrer chemischen, physikalischen und sonstigen Beschaffenheit. o Jeder Stoff aus unserem Lebensraum kann als Materialspur auftreten; er kann in allen 3 Aggregatzuständen erscheinen: o Fest – flüssig – gasförmig o Zwischen den Aggregatszuständen gibt es Übergänge. o Die Bedeutung dieser Spur liegt darin, dass sie vom Spurenverursacher auf einen Spurenträger gelangen, und Beziehungen zwischen den beiden herstellen. o Viele Materialien zeigen sich nicht als Übertragungsspur, sondern ermöglichen durch ihre chemische oder physikalische Natur Schlüsse auf Tatzusammenhänge (z.B. Suchtgifte). Situationsspuren Gekennzeichnet durch besondere Lage von Spuren oder Objekten zueinander oder zur Umgebung; ermöglichen Schlüsse auf den Geschehnisablauf. Gegenstandsspuren Gekennzeichnet durch beweiserheblichen Gegenstand, der oft keiner kriminaltechnischen Untersuchung bedarf, aber oft Träger einer der unter 1 bis 3 genannten Spuren ist. Ausschlaggebend ist hier die besondere Lage der Spur oder des Gegenstandes. Die Begriffe müssen sehr weit gefasst werden, diese Spuren können auch als Form oder Materialspuren auftreten. Fingierte Spuren Sind vorgetäuschte, ablenkende oder irreführende Spuren, die in Täuschungsabsicht gelegt werden. Fehlende Spuren sind Spuren, die im Regelfall bei einem bestimmten Sachverhalt zu erwarten, aber nicht vorhanden sind (Vortäuschung von strafbaren Handlungen, etc.) Trugspuren Sind Spuren, die nur scheinbar etwas mit dem Tatgeschehen zu tun haben, in Wirklichkeit aber nur zufällig am Tatort vorhanden sind, jedenfalls keinerlei Bezug zum kriminalistisch relevanten Ereignis haben. o 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Spuren welche vom Menschen verursacht wurden vom Menschen verursacht biologische Spuren biologisches Material Blut Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel) Haare Hautkontaktspuren / Schweiß Kot / Urin Speichel / Nasensekret Sperma / Scheidensekret Bisspuren daktyloskopische Spuren Allgemeiner Teil Adhäsionsmittel spezielle Verfahren Handschrift Kleidung Faserspuren Handschuh- und Handschutzspuren Schuhspuren + Reifenspuren Textilien Lippenspuren Ohrabdruckspuren biologische Spuren Wenn in der Folge in den Kapiteln bei der Spurensicherung die Rede von Stieltupfern/Wattestäbchen odgl. ist, so sollte sichergestellt sein, daß nur sterile und DNA freies Material Verwendung findet. Diesbezüglich wäre schon bei der Beschaffung dafür Sorge zu tragen. biologisches Material Blut Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel) Haare Hautkontaktspuren / Schweiß Kot / Urin Speichel / Nasensekret Sperma / Scheidensekret biologisches Material 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Biologisches Material hat große Bedeutung für die Personenidentifikation (DNA-Analyse). Deshalb ist gezielt danach zu suchen und die Spur gut zu schützen. Biologisches Material kann unter anderem sein: Hautpartikel Unterhautfettgewebe Körperweichteile Muskulatur Knochen / Zähne Hirn Organe Erbrochenes 2) Spurensuche Biologisches Material kann im Erscheinungsbild und in der Farbe je nach Material und Alter stark variieren und in kleinsten Mengen als Gewebepartikel vorkommen und ist deshalb oft nur sehr schwer zu erkennen. Die Verwendung einer Lupe und / oder die Benützung von Streiflicht erleichtert das Auffinden von kleinsten Mengen biologischen Materials. Biologisches Material kann u.a. vorkommen: o Auf Tatwaffen (z.B. im / auf dem Lauf einer Schusswaffe, Beil, Hammer, Säge, etc.) o Auf Fahrzeugen (Unterboden, beschädigte Scheiben außen oder innen, Tür- oder Fensterrahmen etc.) o Tatort im Freien oder in Räumlichkeiten, an Mauern, an Fensterscheiben (z.B. bei Einbruch) 3) Spurensicherung Dokumentation (Beschreibung, Foto, Skizze) Kleinstmengen biologischen Materials oder „frisches“ Material als Abrieb mit Stieltupfer sichern Getrocknete Zähne oder Knochen in einem sauberen Behältnis sichern Anderes biologisches Material in einem sauberen Behältnis sichern und schnellst möglich bei –20 Grad Celsius lagern 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Abriebe und getrocknete Spuren in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Anderes biologisches Material bei –20 Grad Celsius lagern. Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Blut 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Blutspuren ermöglichen eine Identifikation des Individuums anhand einer DNA-Analyse und haben aus diesem Grund einen sehr hohen Beweiswert. Blutspuren können aber auch anderweitig untersucht werden (Menstruationsblut, Nasenblut, Tierblut, Krankheiten, virale / bakterielle Infektionen, Toxikologie, Blutspurenmusteranalyse, etc.). Blutspuren finden sich z.B.: am Täter am Opfer an Kleidung am Tatort am Tatwerkzeug 2) Spurensuche Blutspuren sind oft nur sehr schwer zu erkennen (manchmal nur latent vorhanden), sie variieren je nach Alter und Untergrund und können Farben von rot bis schwarz aufweisen. Zur Auffindung sollten daher geeignete Lichtquellen oder aber besondere Methoden (z.B. Luminol, Fluorescein) eingesetzt werden. Auch der Einsatz von Blutspürhunden ist bei weitläufigen Tatorten in Betracht zu ziehen. Blutspuren können unterschiedliche Erscheinungsformen aufweisen und dadurch einen wesentlichen Hinweis auf die Entstehungssituation und dem zufolge auf das Tatgeschehen ergeben. Erscheinungsformen sind z.B.: Tropfen Spritzer Lachen geronnenes od. gestocktes Blut Wischspuren Blutabrinnspuren andere Formen (blutige Finger-, Handflächen-, Fuß- und Schuhsohlenabdruckspuren, Fliegenausscheidungen) tierische Blutspuren lassen sich von menschlichen optisch nicht unterscheiden, im Zweifelsfall immer sichern. Die Suche nach latenten Blutspuren und Blutvortests werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten durchgeführt. 3) Spurensicherung Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Blutspuren immer getrennt sichern Flüssige Spur mit Stieltupfer aufsaugen Trockene Spur, wenn immer möglich, unverändert auf dem Spurenträger belassen und im ganzen sichern oder Mit destilliertem Wasser leicht befeuchteten Stieltupfer abreiben oder Bei saugendem Untergrund Spur mit sterilem Werkzeug ausheben oder ausschneiden 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel) 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Fingernägel können Träger von Spurenmaterial (biologisches Material, Fasern, Nagellack) vom Opfer und / oder Täter sein und haben selbst hohen Identifikationswert (DNA-Typisierung, Wachstumsrillen, eventuell Passstück). 2) Spurensuche Delikte bei denen Fingernägel und / oder Fingernagelschmutz von Bedeutung sein können, sind u.a. Gewalt- und Sexualdelikte (z.B. an- oder gebrochene Fingernägel, Kratzspuren am Opfer und / oder Verdächtigen etc.) sowie Suchtmitteldelikte (Hinweis auf Handhabung, Kontakt / Kontamination). 3) Spurensicherung Die Spurensicherung ist abhängig von der zu erwartenden Spur: Mikrospuren (z.B. Textilfasern): Mit Klebeband unter die Fingernagelränder fahren und Schmutz aufnehmen (siehe auch „Textilfasern“). Beide Hände getrennt behandeln. Zellmaterial zwecks DNA-Analyse: Fingernagel mit steriler Schere abschneiden. Bei Undurchführbarkeit (Verweigerung, zu kurze Nägel) die Unterseite des Fingernagelrandes und ev. Nagelbett mit einem mit dest. Wasser angefeuchteten Stieltupfer abreiben. Suchtmittelspuren: Hände samt Fingernägeln mit einem mit Ethanol - dest. Wassergemisch (1:1) befeuchteten Wattetupfer abreiben und gegebenenfalls Fingernägel mit gereinigter Schere abschneiden. Abgebrochene Fingernägel: Mit sauberer Pinzette aufnehmen und in sauberes Behältnis geben. Keine Klebebandstreifen oder Folien benutzen. Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren, insbesondere das Abschneiden von Haaren und Fingernägel, dürfen nur unter größtmöglicher Schonung der persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden. 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. Bei Arbeiten in Bezug auf Suchtmitteldelikte nur ungepuderte Handschuhe verwenden. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Abriebe in Karton (Faltbox), Fingernägel in geeignetes, sauberes Behältnis (Papiertüte) verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Fingernägel für Suchtmittelanalyse in Glasbehältnis geben. Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Haare 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Menschliche Kopf- und Körperhaare haben große Bedeutung für die Personenidentifikation (DNAAnalyse). Sie können auch zum spurenkundlichen Beleg von Kontakten, sowie Handlungen (z.B. Haarkräuselung nach Branddelikten) dienen. Spurenhaare werden von Vergleichshaaren unterschieden. An Tierhaaren kann die Tierart bestimmt werden. Auswertungsmöglichkeiten: DNA-Analyse von Haarwurzelzellen, Analyse der mitochondrialen DNA von Haarschäften Toxikologische Untersuchungen Morphologische Untersuchungen (Aussehen, Farbe, Haarmark, Keratin, Haarkrankheiten, ausgerissene / geschnittene / gefärbte Haare) 2) Spurensuche Bei Gewaltverbrechen ist insbesondere auf Haare an der Kleidung oder auch am Körper, im Fingernagelschmutz von Opfer und Täter, an Tatwerkzeugen, an Gesichtsmasken oder Helmen sowie in Fahrzeugen zu achten Bei Sittlichkeitsdelikten finden sich die Haare auf der Bettwäsche, auf Kleidern sowie am Körper von Opfer und Täter Bei Verkehrsunfällen können menschliche oder tierische Haare an Kontaktstellen haften 3) Spurensicherung Fundlage dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Mit bloßem Auge oder Lupe erkennbare Haare mit Hilfe einer flachen Pinzette vorsichtig von der Unterlage entfernen Haare, die am Spurenträger haften (ev. an Blut-, Sperma- oder anderen Spuren), zusammen mit dem Spurenträger sicherstellen Spurenhaare aus Schambereich mit neuem Kamm auf Papierunterlage auskämmen (von Arzt / Ärztin, oder von betroffener Person selbst durchführen lassen). Kamm und Papierunterlage zusammen asservieren Bei Verdacht auf Brandstiftung, angesengte Haare (z.B. auf Handrücken des Verdächtigen) allenfalls mit Lupe auf Sengspuren überprüfen und vor der Asservierung fotografieren. Angesengte Haare unter Schonung der Spitzen abschneiden. Sehr kurze Haare mit feuchtem Einwegklingenrasierer schneiden und auf unterlegtem Blatt Papier auffangen. Haarfragmente lufttrocknen und im gefalteten Papierblatt lagern Bevor mittels Klebeband oder Folie weitere Materialanhaftungen bzw. Mikrospuren (Brand-, Sprengstoff-, Schmauchspuren, Glas und Textilfasern) gesichert werden, sind erkennbare, am Spurenträger anhaftende Haare direkt zu asservieren Spurenhaare in tat- und unfallbedingter Lage (sog. Situationsspuren, z.B. am Tatwerkzeug) oder mit entsprechender Beschädigung (z.B. am Glassplitter aufgequetscht), wenn möglich unverändert belassen und mit Spurenträger schonend sicherstellen Vergleichshaare: Innerhalb der gleichen Behaarung können Einzelhaare stark variieren, weshalb Vergleichshaare in genügendem Umfang zu sichern sind Haarbereich mit neuem Kamm über Papierbogen auskämmen. Kamm und Papierunterlage zusammen sichern An ca. fünf Kopfstellen je mindestens zehn Haare wurzelnah abschneiden Bei Branddelikten an den betroffenen Körperstellen des Verdächtigen auch unversehrte Vergleichshaare entnehmen Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren, insbesondere das Abschneiden von Haaren und Fingernägel, dürfen nur unter größtmöglicher Schonung der persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden. Es dürfen keinesfalls Handlungen getätigt werden, die der Person physische Schmerzen verursachen (z.B. Ausreißen von Haaren). 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen. Haare nicht durch Abkleben mit Klebeband sichern. Spurenhaare mit Wurzelzone ohne Berührung der Wurzelzone, also in Schaftmitte, schonend mit flacher Pinzette aufnehmen. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenhaare und Vergleichshaare nach Aufnahmeort getrennt in ein gefaltetes Papierblatt, Pergaminoder Papiersäckchen legen und dabei auf sicheren Verschluss achten. Gesichertes Spurenmaterial eindeutig und unverwechselbar beschriften. Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Hautkontaktspuren / Schweiß 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Spuren, an denen eine Personenidentifikation anhand einer DNA-Analyse mittels Kontakt oder durch Schweiß übertragener Zellen (Hautabrieb) vorgenommen werden kann. Zu finden beispielsweise an: Bekleidung (auch Schuhe) Handschuhen Mützen oder Tarnmasken Tatwaffen (Messer, Schusswaffe, Stein), Einbruchswerkzeuge (Schraubendreher, Geißfuß etc.) oder sonstige Gegenstände Haut (z.B. Hals des Opfers) Kraftfahrzeuge (Lenkrad, Schaltknüppel, etc.) Möglicherweise auch in latenten Fingerabdruckspuren 2) Spurensuche Kontaktspuren sind in der Regel nicht sichtbar. Daher sicherheitshalber in Frage kommende Gegenstände oder Stellen (z.B. Kragen- und Bundbereiche) auch auf bloße Vermutung hin asservieren. Zur Suche geeignete Lichtquellen (z.B. Dakty-Light, Tatortleuchten) einsetzen. 3) Spurensicherung Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und destilliertem Wasser Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen Spurenträger (z.B. Kleidungsstück) in ein sauberes Behältnis geben Bei großen, nicht transportablen Spurenträgern (Tapete, etc.) vermutete Spur mit einem sauberen Instrument (Skalpellklinge) ausschneiden und in sauberes Behältnis geben 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Kot / Urin 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Diese Spuren lassen sich teils chemisch toxikologisch (Urin) und bezüglich Zellmaterial mittels DNAAnalyse untersuchen. 2) Spurensuche Im Zuge der Tatortbearbeitung ist auch an das Vorhandensein von Kot / Urin zu denken (z.B. Einbruchsdelikte, Vandalismus und Freiheitsentzug). Es kann sich dabei um Täter / Opfermaterial handeln. 3) Spurensicherung Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Befindet sich die Spur auf Trägermaterial (z.B. WC-Papier, Kleidungsstücke), Spur unverändert auf dem Trägermaterial belassen und im Ganzen sichern o Kot: Kot bei fester Konsistenz oder in getrocknetem Zustand durch außenseitigen Abrieb mittels Stieltupfer sichern Kot in flüssiger Konsistenz oder größere Mengen von Kot sind für Untersuchungen grundsätzlich weniger geeignet, Sicherung gegebenenfalls in einem geeigneten Behältnis bei –20 Grad Celsius o Urin: Urin in größtmöglicher Menge sichern, da dieser nur wenige DNA-Zellen enthält – Lagerung, wenn möglich bei –20 Grad Celsius Wenn möglich durch Aufnehmen mittels Pipette oder Spritze. Uringetränkten Schnee im Ganzen jeweils in einem geeigneten, sauberen Gefäß sichern 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich), andere Spuren bei –20 Grad Celsius lagern und versenden. Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Speichel / Nasensekret 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Spuren, an denen eine Personenidentifikation anhand einer DNA-Analyse von im Speichel / Nasensekret vorhandenen Zellen erfolgt. Sie kommen hauptsächlich vor an: Zigarettenkippen Trinkgefäßen Taschentüchern Kaugummi Briefmarken Klebelaschen von Briefkuverts Bereiche von Bissmarken Ableckspuren an Körperteilen angebissenen Lebensmitteln Gesichtsmasken 2) Spurensuche Speichelspuren sind in der Regel schlecht sichtbar. Daher sicherheitshalber in Frage kommende Gegenstände oder Stellen auch auf bloße Vermutung hin asservieren. Nasensekretspuren wirken oft silbrig glänzend. 3) Spurensicherung Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und dest. Wasser Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen Spurenträger (z.B. Zigarettenkippe) in ein sauberes Behältnis geben Bei großen Spurenträgern vermutete Spur mit einem sauberen Instrument (Skalpellklinge) ausschneiden und in sauberes Behältnis geben Zigarettenkippen sind einzeln sicherzustellen und zu verpacken. Aschenrückstände entfernen - Markenbezeichnung und Form des Stummels (Hinweis auf Ausdrückart) erhalten lassen (vor Sicherung wenn möglich fotografisch dokumentieren) Kuss- bzw. Ableckspuren an Körperteilen mit leicht befeuchtetem Wattetupfer mit wenig Druck abreiben. 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Zigarettenkippen mit steriler Pinzette anfassen. Asche nicht mit dem Mund abblasen. Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. Sperma / Scheidensekret 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Anmerkungen / Notizen 7) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Sperma / Scheidensekret ermöglicht eine Identifikation des Individuums anhand einer DNA-Analyse und hat aus diesem Grund einen sehr hohen Beweiswert. 2) Spurensuche Spermaspuren erscheinen oft als zarte, grau-weißliche bis gelb-beige Verunreinigungen an Körper, Bekleidung oder an anderen Gegenständen Genitalsekrete sind nur sehr schwer oder gar nicht sichtbar Wenn vorhanden, optische Hilfsmittel (blaues Licht, ca. 470nm) und gelbe Brillen bzw. gelbe Filter verwenden Vorproben (Vortests) sind Spezialisten vorbehalten Spuren am Opfer: o Körperoberfläche, Vagina, Penis, Anus, Mundhöhle, Haare o Oberbekleidung (während oder nach der Tat getragene oder schon abgelegte Kleidungsstücke) o Unterbekleidung, insbesondere Slip und Slipeinlage oder Tampon Spuren am Täter: o Körperoberfläche, Penis, Haare o Bekleidung Spuren am Tatort: o Bettzeug, andere Unterlagen o Autositz o Reinigungsmaterial (z.B. Papiertaschentuch, Handtuch etc.) o Kondom o Boden (Gras, Erdreich, Pflanzen, etc.) 3) Spurensicherung Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und dest. Wasser Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen Spurenträger (z.B. Kleidung) in ein sauberes Behältnis geben Bei großen Spurenträgern vermutete Spur mit einem sauberen Instrument (Skalpellklinge) ausschneiden und in sauberes Behältnis geben Kondom innen und außen mittels getrennten Stieltupfern abreiben und Kondom anschließend bei –20 Grad Celsius lagern. Vermischung des an der Innen- und Außenseite befindlichen Spurenmaterials ist unbedingt zu vermeiden. Eventuell Abbinden des Kondoms. 4) Spurenschutz Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz). Beim Arbeiten nur ungepuderte Handschuhe verwenden. Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht sprechen). Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen. Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich). Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. 6) Anmerkungen / Notizen Trotz Einverständnis des Opfers zur freiwilligen Vornahme einer körperlichen Untersuchung bedarf es dennoch gem §123 StPO einer gerichtlichen Verfügung bzw. Anordnung der StA. Sollten Opfer in örtliche Krankenhäuser eingeliefert werden, unbedingt darauf einwirken bzw. veranlassen: Sicherstellung der gesamten Bekleidung unter Bedachtnahme auf Spurenschutz (einzeln in Papier verpacken, etc.) Beschaffung von Ersatzkleidung für das Opfer Sollten Abstriche vom Opfer durch den erstbehandelten Arzt und nicht vom Gerichtsmediziner vorgenommen werden, ist unbedingt darauf einzuwirken: Dass die Sicherung mit Stieltupfer durchgeführt wird Der Stieltupfer anschließend bei Raumtemperatur unter Kontaminationsschutz luftgetrocknet werden muss Keinesfalls darf die Spur vom Tupfer auf einen Objektträger übertragen und der Stieltupfer anschließend entsorgt oder in eine Nährlösung gelegt werden Auf Angaben des Opfers betreffend der Lokalisation von Sekret (Sperma, Speichel) bzw. Kontaktspuren (Haut) muss unbedingt geachtet werden. Das Opfer sollte gezielt danach befragt werden (z.B. Kuss- und Ableckspuren). Diese Angaben müssen dem untersuchenden Arzt mitgeteilt werden. daktyloakopische Spuren daktyloskopische Spuren Allgemeiner Teil Adhäsionsmittelspezielle Verfahren Allgemeiner Teil 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche und -sicherung 3) Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde / körpereigene Substanzen und Sicherung von sog. „Eindruckspuren“: 4) Spurenschutz / Verpackung 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Daktyloskopische Spuren sind an Objekten hinterlassene Abbilder von Hautleisten. Diese Haut- oder Papillarleisten befinden sich beim Menschen an den Händen (Finger- und Handflächenabdrucke) und Füßen (Fußsohlenabdrucke). Beweiswert: Daktyloskopische Spuren ermöglichen eine 100 %-ige Identifizierung bzw. Wiedererkennung einer Person (im Gegensatz zu einer DNA-Spur z.B. eineiige Zwillinge). Dies liegt einerseits an der Einmaligkeit, andererseits an der Unveränderlichkeit der Papillarleisten. Die Identifizierung eines Spurenverursachers erfolgt aufgrund von Übereinstimmungen von anatomischen Merkmalen in Form und Lage (12 anatomische Merkmale bei Finger- / 18 anatomische Merkmale bei Handflächenspuren) zwischen einer Tatortspur und dem Vergleichsabdruck des Tatverdächtigen. Klassifizierbarkeit: Die Klassifizierbarkeit schafft die Voraussetzung und Möglichkeit, daktyloskopische Spuren systematisch zu erfassen und zu registrieren. Bei der Typisierung werden vier Grundmuster (Schleifen / Schlingen- rechts / links, Wirbel-, Bogen- und Tannenmuster) unterschieden. Darüber hinaus werden so genannte anatomische Merkmale – dies sind Feinheiten in den Hautleisten – ausgewertet und zur Beweisführung herangezogen, wie zum Beispiel: o beginnende oder endende Linien o Gabelungen o Inseln o Einlagerungen Ziel der Daktyloskopie: o Feststellung des Spurenverursachers durch Vergleich von Tatortspuren mit Vergleichsmaterial von Tatverdächtigen, Geschädigten oder anderen Gelegenheitspersonen o Erkennung von Tatzusammenhängen durch Vergleich nicht identifizierter Tatortspuren untereinander o Personsfeststellung und o Identifizierung unbekannter Toter Allgemeine Entstehungsform: Eine daktyloskopische Spur entsteht im Regelfall durchÜbertragung von Substanzen der unbekleideten Leistenhaut (Abdruckspuren) und zwar: o durch Übertragung von körpereigenen Substanzen, wie z.B. Schweiß, Talg etc. Diese Spuren sind in der Regel latent, also unsichtbar und müssen daher erst mit Spurensicherungsmethoden sichtbar gemacht werden. Sie machen den größten Teil des Spurenaufkommens aus. o durch Übertragung von körperfremden Substanzen, wie z.B. Blut, Farbe, Fett, Schmutz etc. Sie sind in der Regel mehr oder weniger gut sichtbar. Reliefartige Verformung des Spurenträgers (Eindruckspuren) entsprechend dem Papillarleistenverlauf (z.B. in Fensterkitt, Silikon, frischer Farbe etc.). 2) Spurensuche und -sicherung Auswahl des Verfahrens: Die Auswahl des geeigneten Spurensicherungsverfahrens richtet sich nach verschiedenen Gegebenheiten, nämlich: der Eigenschaft des Spurenträgers (saugend oder nicht saugend) der Konsistenz des Materials (Spurenträger aus Kunststoff verlangt ein anderes Mittel als einer aus Metall, Keramik etc.) der Farbe des Spurenträgers (helle, dunkle, farbige Flächen) der Oberflächenbeschaffenheit (glatt oder rau) dem Spurenalter den äußeren Bedingungen (Nässe, extreme Hitze etc.) und ob eine Beeinträchtigung des Spurenträgers gestattet ist oder nicht. Allgemeine Grundsätze: Je nach Art der Spur bzw. des Spurenträgers ist die geeignete Methode zur Spurensicherung zu wählen und damit die von der Täterschaft berührten Gegenstände zu behandeln. Für die Suche nach daktyloskopischen Spuren ist die gedankliche Rekonstruktion des Tatablaufes von Bedeutung. Grundsätzlich mit optischen Methoden beginnen. Es ist darauf zu achten, dass keine eigenen Spuren (nicht nur daktyloskopische Spuren) gelegt werden. Sollte dies unvermeidbar sein, sind diese zu kennzeichnen. Auch das Tragen von Handschuhen ist kein Allheilmittel. Im Normalfall (aber nicht immer) verhindert man dadurch zwar das Legen von neuen daktyloskopischen Spuren, die Vernichtung vorhandener Spuren ist jedoch nicht auszuschließen. Bei der Spurensuche mit den verschiedenen Mitteln ist immer daran zu denken, dass ev. auch andere Spurenarten wie z.B. biologische Spuren, Mikrospuren, Schriftbilder und Ähnliches vorhanden sein können. Die verschiedenen Mittel könnten sich schädlich auf diese Spurenarten auswirken. Im Zweifelsfalle sicherheitshalber Rücksprache halten. Die Auffindungssituation daktyloskopischer Spuren ist sowohl in ihrer Form, als auch Lage zu dokumentieren (Skizze, Fotos, Beschreibung). Die Griffrichtung ist mit Pfeilen zu markieren. Griffspuren sind nach Möglichkeit zusammenhängend zu sichern. Die genaue Spurenlage muss jederzeit rekonstruierbar sein. Sind spezielle Spurensicherungsmethoden erforderlich, ist die Absprache mit Spezialisten erforderlich. 3) Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde / körpereigene Substanzen und Sicherung von sog. „Eindruckspuren“: Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde Substanzen wie z.B.: Fett, Öl, Schmutz etc: fotografisch mittels Streiflicht und anschließend durch Transfer mittels schwarzer Folie. Eventuell Spuren vor dem Folienabzug mit Lycopodium oder Lycopodium / Argentoratmischung (Anwendung mittels Pulverzerstäuber) behandeln. Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körpereigene Substanzen: siehe Ausführungen - Daktyloskopische Spuren–Adhäsionsmittel Sicherung von Spuren durch reliefartige Verformung des Spurenträgers entsprechend dem Papillarleistenverlauf (Eindruckspuren) und zwar: Staubabhebespuren: fotografische Sicherung mittels Streiflicht, anschließend durch Abziehen mit schwarzer Gelatinefolie Spuren in Fensterkitt, Wachs, etc.: fotografische Sicherung mittels Streiflicht aus verschiedenen Richtungen, anschließend durch Abformung (z.B. mit Silikon) Blut, Farbe: fotografisch unter Einsatz von Filtertechnik 4) Spurenschutz / Verpackung Spur vor Einflüssen wie Hitze, Feuchtigkeit, Staub etc. schützen. Gelatinefolie vor Hitze schützen und so bald als möglich weiter bearbeiten. Zu transportierende Spurenträger sind so zu sichern und zu verpacken, dass die spurentragenden Stellen besonders geschützt sind. Es sind mechanischen Beschädigungen, Austritt von Flüssigkeiten, etc. zu vermeiden Es sollten Kartons und Papierkuverts als Verpackungsmaterial verwendet werden. Das Verpackungsmaterial ist deutlich erkennbar zu beschriften. 5) Anmerkungen / Notizen Bei der Reproduktion der Spuren ist speziell auf eine farben- und seitenrichtige Wiedergabe zu achten. Vergleichsabdrucke etwaiger Gelegenheitspersonen (bei Bedarf auch des Spurensicherers) sind anzufertigen und der auswertenden Dienststelle zu übermitteln. Adhäsionsmittel 1) Allgemeines 2) Regeln für den Umgang mit Adhäsionsmitteln 3) Hilfsmittel zum Aufbringen und Abheben 4) Adhäsionsmittel 1) Allgemeines Das Adhäsionsverfahren ist das älteste und am häufigsten angewandte Verfahren, mit dem auf einfache Weise kontrastreiche Abbilder der Papillarleisten sichtbar gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Oberfläche des Spurenträgers nicht feucht, nass oder klebrig ist. Die Methode ist nicht besonders empfindlich und entwickelt daher nur relativ frische Spuren. Es gibt eine Vielzahl von Adhäsionsmitteln, die sich in Material, Farbe, Feinheitsgrad und Zusammensetzung von einander unterscheiden. 2) Regeln für den Umgang mit Adhäsionsmitteln Sie sind trocken aufzubewahren. Gut geeignet sind luftdichte Behältnisse mit Schraubdeckel Sie sind vor Gebrauch aufzuschütteln, damit sich Klümpchen auflösen und unterschiedlich schwere Substanzen wieder vermischt werden In Zweifelsfällen ist das geeignetste Mittel an einem Probeabdruck auf gleichem Material oder an nicht spurenrelevanter Stelle auszutesten Der Einstaubpinsel darf nur für ein Adhäsionsmittel verwendet werden Die Feinstäube des Adhäsionsmittels können gesundheitsgefährdend sein. Bei ihrer Anwendung sollte daher eine geeignete Staubmaske (siehe Sicherheitsdatenblätter) getragen werden 3) Hilfsmittel zum Aufbringen und Abheben Zephyr-Pinsel mit oder ohne Blasebalg Der Pinsel wird am Stiel zwischen Daumen und Zeigefinger hin und her gedreht, damit sich die Glasfasern aufpilzen, während er über den Spurenträger geführt wird. Für alle glatten Flächen geeignet. (Feiner Glasfaserpinsel) Der Blasebalg darf nur bei deutlich nachlassender Pulvermenge und nicht an der Spur betätigt werden. Relativ geringe mechanische Einwirkung auf die Spur bei richtiger Anwendung. Der Pinsel sollte hauptsächlich zum Auspinseln (Reinigen) verwendet werden. Fehhaar-Pinsel (Wird aus den Haaren des Eichhörnchens gefertigt) Für alle glatten Flächen geeignet. Der Pinsel wird in pulverförmiges Adhäsionsmittel getaucht, leicht und nur in eine Richtung über den Spurenträger geführt. Dabei dürfen nur die Haarspitzen die Oberfläche berühren. Das Hin- und Herwischen sollte unterbleiben. Die Anwendung des Pinsels erzeugt eine relativ starke mechanische Einwirkung auf die Spur. Mit Magnetstab wird magnetisches Pulver auf den Spurenträger aufgebracht. Geeignet für alle glatten Flächen von geringer Größe. Magnetstab Pulver-Zerstäuber (Glasbehälter mit Blasebalg) Streuverfahren Nicht geeignet jedoch bei Spurenträgern aus magnetisierbarem Metall, bei Bild- und Tonträgern, sowie Magnetband bei Kreditkarten etc. Geeignet für alle glatten und auch leicht rauen Flächen von geringer Größe, auch wenn diese leicht fettig oder klebrig sind. Geeignet nur für kleinere Spurenträger, in der Regel für Papier. Geeignet für Spurenträger, die über längere Zeit hohen Temperaturen ausgesetzt waren (z.B. Glühbirne), und dadurch besonders stark ausgetrocknet, spröde und brüchig geworden sind. amm-Russ-Verfahren Auch auf all jenen Oberflächen geeignet, die auf gewöhnliche Einstaubmittel nicht ansprechen, wie z.B. für hoch-glänzende, verchromte oder vernickelte Oberflächen, Zinkbleche, Nirosta oder andere rohe Metalle, Holz, nass gewordene Spurenträger Der Magnetstab wird mit kreisenden Bewegungen über die zu unter-suchende Fläche geführt. Der Spurenträger darf dabei nur mit dem Magnetpulver (der „Bürste“) und nicht mit dem Stab berührt werden. Überschüssiges Pulver wird nur mit dem Magnetstab entfernt – keinesfalls auspinseln. Nur relativ geringe mechanische Beanspruchung der Spur bei richtiger Anwendung. Das pulverförmige Adhäsionsmittel wird aus dem Zerstäuber auf die zu untersuchende Fläche aufgeblasen. Anwendung waagrecht, senkrecht und auch über dem Kopf. Sichtbarmachung erfolgt berührungs- und reibungsfrei, daher nur geringe mechanische Einwirkung auf die Spur. Pulverförmiges Adhäsionsmittel (z.B. MagnaBrush schwarz, Kopierertoner etc.) wird direkt auf den Spurenträger gestreut und durch dessen Bewegung gleichmäßig verteilt. Geringe mechanische Einwirkung auf die Spur. Beim Flamm-Russ-Verfahren wird ein stark rußender Stoff verbrannt und der Spurenträger damit tief-schwarz eingerußt. Als Mittel zum Berußen wird grundsätzlich Kampfer verwendet. Vorgangsweise: Spurenträger tiefschwarz einrußen, durch Verbrennen von Kampfer. Anschließend die berußte Stelle kurz über die Flamme führen. Spurenträger abkühlen lassen. Entfernen der Rußschicht mit dem Zephyrpinsel. Ev. Reinigung der Spur unter fließendem (Autokennzeichen, Getränkedosen, etc.) Wasser. Fotografische Sicherung der Spur (mit Maßstab) Abziehen der Spur mit transparenter / weißer Folie, bei unebenen Spurenträgern mit Silikon. Spurenträger, die kurzzeitig im Wasser lagen oder die feucht waren, vor der Behandlung trocknen lassen. Gegenstände, die senkrecht und / oder nicht transportabel sind: einrußen mit Schweißbrenner ohne Sauerstoffzugabe (Spezialisten beiziehen). Achtung: Methode nur anwenden, wenn keine Feuergefahr besteht ! In der Handhabung beim Abheben der Spuren unterscheiden sich transparente Folien und Gelatinefolien kaum. Zu beachten ist die Farb- und Seitenrichtigkeit von mit Folien gesicherten Spuren. Folienabzug Geeignet zum Abziehen von mit Adhäsionsmitteln auf glatten Flächen Transparente sichtbar gemachten Rollenfolien, z.B. von 3M daktyloskopischen Spuren. Gelatinefolien (schwarze und transparente) Es gibt: 4) Adhäsionsmittel Spuren mehrerer Finger- und Griffspuren sind mit einer Folie zusammenhängend zu sichern, auch wenn nur einzelne Bereiche oder Finger unauswertbar sind oder erscheinen. Der zu erzielende Kontrast sollte so hoch wie möglich sein. Zu kräftig eingefärbte Spuren können ohne nochmaliges Einstauben ein zweites oder auch drittes Mal abgezogen werden. Dadurch kann zum einen eine Überentwicklung der Spur (zu fett) rückgängig gemacht werden. Zum anderen kann der zum Teil „mit eingestaubte“ Hintergrund wieder „entfärbt“ werden, was trotz dünnerer Spur zu einem stärkeren Kontrast führt. Argentorat (Silberpulver) Sehr feinkörniges, silberfarbenes Aluminiumpulver mit hoher Haftfähigkeit auf Grund Besonders geeignet für des hohen magnetisierbare Metalle und Feinheitsgrades. glatte Spurenträger, insbesondere für Glas, Porzellan, Keramik, Daher auch für ältere Kunststoffe und für alle Spuren und / oder für glatten, polierten Spuren mit wenig Oberflächen. Substanz geeignet. Nachteil daran ist, dass es leicht „schmiert“, d.h. es haftet sehr stark am Untergrund. Spurenträger mit wenig Argentorat einpinseln. Überschüssiges und störendes Pulver mit einem Fehhaar-Pinsel entfernen (auspinseln). Sichtbar gemachte Spuren mit schwarzer Gelatinefolie sichern – Spuren sind farbund seitenverkehrt. Achtung: Feinstaubmaske tragen! Russpulver mit Hilfe eines Pinsels auftragen. Russpulver Besteht aus feinstem, pulverisiertem Kohlenstoff Besonders geeignet für relativ frische Spuren auf hellen Oberflächen wie Porzellan, Keramik, Marmor, Glas, Metall, beschichtete Oberflächen und glattes Papier. Bei Gebrauch mit Marabu- oder ZephyrPinsel (mit Blasebalg) ev. Gemisch aus Russpulver und einigen Reiskörnern verwenden, da sonst Verstopfungsgefahr besteht, da Russpulver Feuchtigkeit anzieht und deshalb zum Verklumpen neigt. Sichtbar gemachte Spur mit transparenter Folie abziehen und auf weißem Glanzkarton aufkleben. Bei strukturierten Oberflächen mit weißer, besser aber mit transparenter Gelatinefolie abziehen und auf weißem Glanzkarton aufkleben. Bei Abnahme mit weißer Gelatinefolie ist auf die Seitenrichtigkeit zu achten. Achtung: Feinstaubmaske tragen! Die Pulver eignen sich für Oberflächen, die mit herkömmlichen, nicht magnetischen Pulvern als schwierig gelten. Magna-Brush / Allgemein (Magnetpulver) Es können damit DaktySpuren auch auf relativ porösen Oberflächen wie Holz, Leder und Papier, sowie auf Gewebe sichtbar gemacht werden. Nicht geeignet für magnetisierbare Metalle, für Bild- und Tonträger, Kreditkarten etc. Magna-black (schwarz) Magna-Yet black (tiefschwarz) Eignet sich vor allem für helle, poröse Oberflächen (z.B. Papier). Es kann auch auf glatten Oberflächen aus Glas und Kunststoff angewandt werden. Diente ursprünglich zur Erstellung von Vergleichsfingerabdrucken. Aufgrund des stärkeren Kontrasts zum Untergrund hat es aber die Rolle des Magna-Brush schwarz übernommen, insbesondere wenn die Spur fotografisch gesichert werden soll. Bei machen Spurenträgern tritt eine starke Untergrundeinfärbung auf. Kann sowohl auf hellen, wie auch auf dunklen Oberflächen kontrastreich angewendet werden. Magna-Silver (silber) Erzielt bei porösen Oberflächen das beste Ergebnis. Magna-Brush silber schmiert sehr stark. Mit Magnetstab wird magnetisches Pulver auf den Spurenträger aufgebracht. Der Magnetstab wird mit kreisenden Bewegungen über die zu untersuchende Fläche geführt. Der Spurenträger darf dabei nur mit dem Magnetpulver (der „Bürste“) und nicht mit dem Stab berührt werden. Überschüssiges Pulver wird nur mit dem Magnetstab entfernt. Abziehen der sichtbar gemachten Spur mittels Folie (Kontrast beachten) Feinstaubmaske tragen !! Siehe Magna-Brush / Allgemein Sichtbar gemachte Spur mit transparenter Folie abziehen. Bei strukturierten Oberflächen mit weißer, besser aber mit transparenter Gelatinefolie abziehen und auf weißem Glanzkarton aufkleben. Siehe Magna-Brush / Allgemein Sichtbar gemachte Spur mit transparenter Folie abziehen. Bei strukturierten Oberflächen mit weißer, besser aber mit transparenter Gelatinefolie abziehen und auf weißem Glanzkarton aufkleben. Siehe Magna-Brush / Allgemein Abziehen der sichtbar gemachten Spur mit schwarzer Gelatinefolie. Erzeugt in der Regel einen geringeren Kontrast als die anderen Magna-Pulver. Magna-Grey (grau) Es macht jedoch aufgrund seines hohen Feinheitsgrades auch Spuren mit weniger Substanz sichtbar. Siehe Magna-Brush / Allgemein Abziehen der sichtbar gemachten Spur mit schwarzer Gelatinefolie. Eignet sich mehr für glatte Flächen. Lycopodium (Samen des Bärlapps) Fettige, ölige Gegenstände, wie z.B. leicht eingeölte Waffen Lycopodium wird selten als eigenständiges Pulver verwendet, weil es sehr trocken ist und daher nur geringe Adhäsionseigenschaften aufweist. Es wird deshalb meist als Beimengung für Pulvermischungen, insbesondere mit Argentorat genommen. Anwendung recht erfolgreich mit Pulverzerstäuber, insbesondere bei Waffen. Caput Mortuum Sehr gut für die Spurensicherung auf Eisenmetallen geeignet. Pulver mit Hilfe eines Pinsels auftragen. (Rotes Eisenoxid) Auch zur Kontrastierung und Fixierung von Jodspuren auf Papier geeignet. spezielle Verfahren 1. Allgemeines 2. spezielle Verfahren 1. Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen 2. Spurensicherung auf Klebebändern 3. Blutige Spuren 1) Allgemeines Spezielle Spurensicherungsmethoden sind dann anzuwenden, wenn mit den herkömmlichen Adhäsionsmitteln nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann, z.B. auf Grund des zu hohen Spurenalters, des Allgemeinzustandes (starke Verschmutzung, nass oder nass gewesener Spurenträger, etc.) und / oder Oberflächenbeschaffenheit des Spurenträgers, etc. Die Anwendung dieser „speziellen Verfahren“ sind ausnahmslos den Spezialisten vorbehalten, dennoch sollte jeder Spurensicherungsbeamte über diese Sicherungsmethoden und deren Anwendungsmöglichkeiten Bescheid wissen. Jedoch wird neuerlich darauf hingewiesen, dass selbst bei Anwendung spezieller Verfahren durch unsachgemäße Sicherung bzw. Transport der Spurenträger beeinträchtige Spuren kein optimales Ergebnis erzielt werden kann. Oft kann mit herkömmlichen Spurensicherungsmethoden an frischen Spuren am Tatort ein besseres Ergebnis erzielt werden, als bei „gealterten“ Spurenträgern im Labor. Sollten jedoch „Spezielle Verfahren“ in Betracht gezogen werden, darf grundsätzlich keine Vorbehandlung (z.B. mit Adhäsionsmittel) erfolgen, sondern der Spurenträger ist unbehandelt im Original den Spezialisten vorzulegen. Die Anwendungen der folgenden angeführten „speziellen Verfahren“ bleiben ausschließlich den Spezialisten im Labor vorbehalten (giftig – hochgiftig). 2) spezielle Verfahren 2.1. Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen Mittel Oberfläche Anwendung bei allen Spurenträgern, hauptsächlich aber bei glatten Oberflächen. Anwendbar auf praktisch allen glatten, nicht porösen Oberflächen, vor allem auf Metallen, Glas und Kunststoffen. Anwendbar sowohl auf glatten, als auch auf porösen Oberflächen, jedoch nur bei relativ frischen Spuren. Optische Verfahren Cyanacrylat Jod und chemische Fixierung mit Benzoflavone Ninhydrin / -derivate + Weiterbehandlung mit Metallsalzen (Zink / Cadmium) Anwendbar auf Spurenträgern mit saugenden Oberflächen, wie z.B. Papier, Karton, rohes Holz, etc. DFO (1,8 Diaza-fluorenon) Wie Ninhydrin. 1,2-Indanedione Wie Ninhydrin. Silbernitrat Wie Ninhydrin. Brünierungsmittel Manoxol-Molybdän-Verfahren / SPR Physikalischer Entwickler Kolloidale Gold oder Mehrfachmetallablagerung (MMD) RTX (Rutheniumtetroxid) Ausschließlich für metallische Oberflächen, insbesondere für Patronenhülsen. Auf nassen Oberflächen, sowohl saugend, als auch nicht saugend. Für saugende Oberflächen, auch wenn diese nass sind oder nass waren. Für saugende und glatte Oberflächen, auch wenn diese nass sind oder nass waren. Anwendbar sowohl auf saugenden, als auch auf nicht saugenden Oberflächen. Hochgiftig! Hochvakuum-Metall-Bedampfung Eignet sich für saugende und glatte Oberflächen, insbesondere für Metall, glattes Leder, verschiedene Kunststoffe, insbesondere für Kunststofftragetaschen und auch für sehr feines Textilgewebe (jedoch nur sehr frische Spuren) 2.2. Spurensicherung auf Klebebändern Spurensicherung auf Klebebändern Mittel Gentian Violett Oberfläche Klebeseite von Klebebändern, vorwiegend bei hellen Oberflächen. Giftig! Spurensicherung auf Klebebändern Mittel Oberfläche Sticky-Side-Powder Klebeseite von Klebebändern bei hellen Oberflächen. Adhäsionsmittel-Suspension (fluoreszierend oder nicht fluoreszierend) Klebeseite von Klebebändern bei hellen und dunklen Oberflächen (je nach Suspension). Cyanacrylat und Fluoreszenzmittel Klebeseite von Klebebändern bei hellen und dunklen Oberflächen. 2.3. Blutige Spuren Blutige Spuren Mittel Amido-Schwarz Oberfläche Zur Sichtbarmachung und / oder Verstärkung von blutigen daktyloskopischen Spuren (und blutigen Schuhabdruckspuren). Giftig!. Anwendbar auf glatten und saugenden Oberflächen. Coomassieblau Wie Amido-Schwarz. Giftig! Leukokristallviolett Wie Amido-Schwarz. Giftig! Leukomalachitgrün Wie Amido-Schwarz. Giftig! Tetramethylbenzidin Wie Amido-Schwarz und als Blutvorprobe. Ungarisch Rot Zur Sichtbarmachung und / oder Verstärkung von blutigen daktyloskopischen Spuren (und blutigen Schuhabdruckspuren). Anwendbar nur auf glatten, nicht saugenden Oberflächen. Kleidung Kleidung Handschuh- und Handschutzspuren Textilien Faserspuren Schuhspuren und Reifenspuren Faserspuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurenssicherung 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern. Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern). Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken geschaffen. Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen. Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken. Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten. 2) Spurensuche Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie Lupen. Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird. 3) Spurensicherung Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B. eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden. Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können, (Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt. Vorgangsweise: Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern. Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst wertlos) Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die andere Hand hält die Rolle) Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert wird Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35% Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu vermeiden Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die Schutzbekleidung zu wechseln Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein) Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.) Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi 5) Anmerkungen / Notizen Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in Dosen vor Kontamination zu schützen Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern des Strangwerkzeuges Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten. Handschuh- und Handschutzspuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche / Spurensicherung 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 4) Anmerkungen / Notizen 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Handschuh- / Handschutzspuren entstehen durch Ab- oder Eindruck der Oberflächenstruktur des Handschuhes / Handschutzes auf / in den Spurenträger. 2) Spurensuche / Spurensicherung Die zumeist latent vorhandenen Handschuhspuren werden entsprechend wie daktyloskopische Spuren gesucht bzw. auch sichtbar gemacht Sichtbare Abdruckspuren in Staub oder Schmutz (Negativabdruck- bzw. Staubabhebespuren) müssen zuerst maßstabgetreu fotografiert und erst danach mittels Gelatinefolie gesichert werden Die Lage sichtbar gemachter Handschuhspuren ist genau zu dokumentieren (beschreiben, fotografieren). Detailaufnahmen planparallel zur Spur und nur unter Beigabe eines Maßstabes Zurückgelassene Handschuhe sind vor dem Anfertigen von Vergleichsspuren an die Untersuchungsstelle auf anhaftende Übertragungsspuren zu untersuchen und zwar: Handschuhe außen: Lackspuren, Textilfasern, Blutspuren, Schmauchspuren, Sprengstoffspuren, daktyloskopische Spuren bei Latex-Handschuhen, etc. Handschuhe innen: Biologische Spuren (Schweiß, Hautzellen, Haare, Blut), ev. daktyloskopische Spuren bei Latex-Handschuhen 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Sichergestellte Handschuhe nie anziehen, da Kontamination durch Hautkontaktspuren / Schweiß besteht. Grundsätzlich einzeln in Papiersäcke verpacken. 4) Anmerkungen / Notizen Aufgrund charakteristischer Merkmale (Beschädigungen, Flickstellen, Nähte, Lederstruktur und Faltbilder) sind Identitätsnachweise möglich. Handschuhspuren schließen daktyloskopische Spuren nicht aus, da für die Täterschaft gelegentlich die Notwendigkeit besteht, die Handschuhe auszuziehen. Trugspuren durch eigene, schmutzige Schutzhandschuhe der Tatortberechtigten sind zu vermeiden, daher: Schutzhandschuhe häufig wechseln. Für die Untersuchung ist es nicht notwendig, dass Vergleichsabdrucke angefertigt werden. Handschuhe nie über die ungeschützte Hand ziehen, da DNA-Kontaminationen die Folge sein können. Reifenspuren + Schuhspuren 1) Bezeichnung / Definition - Zu unterscheiden ist - Schuh- und Reifenspuren sind geeignet: 2) Spurensuche - Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung: - Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden: 3) Spurensicherung - Grundsätze: *Fotografische Sicherung der Spuren: - Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren *Grundsätzlich: *Abformen der Spur mit Gips: *Abformen der Spur im Schnee mit Gips: *Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform: - Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel: *Grundsätzlich: *Vorgangsweise: *Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen - Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken - Grundsätzlich: - Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden: - Mögliche Behandlungsmethoden: 5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen 6) Anmerkungen / Notizen 7) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Zu unterscheiden ist zwischen o Schuh- bzw. Reifeneindruckspuren in weichem Untergrund, wie Erde, Schnee, etc. o Schuh- bzw. Reifenabdruckspuren. Diese entstehen durch Übertragen von Substanzen (Staub, Schmutz, Farbe, Blut, etc.) der Schuhlaufflächen bzw. des Reifens auf einen relativ harten Untergrund - Übertragungsspuren o Abhebespuren bzw. negative Abdruckspuren. Diese entstehen, wenn durch die Lauffläche des Schuhes bzw. des Reifens Substanzen (Staub, Schmutz etc.) vom Untergrund abgehoben werden Schuh- und Reifenspuren sind geeignet: o Zur Rekonstruktion des Tatgeschehens o Zur Fahndung nach einem Täter (-schuh) bzw. Tatfahrzeug o Zum Beweis der Anwesenheit an einem Ort beim Vorhandensein von übereinstimmenden individuellen Merkmalen (zwischen der Schuhlauffläche bzw. Reifenlauffläche und einer Tatortspur) o Zum Erkennen von Spuren- bzw. Tatzusammenhängen und Herstellen von Verbindungen zu möglichen Tätern durch regionale und überregionale (ISASPRO) Schuhspurensammlungen und o Für sonstige Erkenntnisse (Gangbild, orthopädische Abnormitäten etc.) 2) Spurensuche Rekonstruktion des Tatgeschehens bzw. der Vorgangsweise des Täters Schuh- bzw. Reifenspurensuche und Sicherung im Regelfall am Beginn der Spurensicherung durchführen. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse muss deshalb vorrangig im Freien gesucht werden. Falls Schuh- oder Reifenspuren bei Nacht gesucht werden, ist eine Nachsuche bei Tageslicht erforderlich Speziell im Bereich von Zugangs-, Abgangs-, Zufahrts- und Abfahrtswegen können Schuhund Reifenspuren erwartet werden. Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Schuhspuren muss dabei Gelegenheitsspurenverursachern wie ersteinschreitenden Beamten, Berechtigten, etc. geschenkt werden Wichtig: Diesbezügliche Vergleichsabdrucke von Schuhlaufflächen sind (wenn möglich) noch vor dem Beginn der Schuhspurensicherung zum Zwecke des Ausschlusses anzufertigen Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung: Geeignete Lichtquellen in Form von Streiflicht (in den überwiegenden Fällen) oder auch Auflicht (Ausnahmefälle) verwenden: z.B. Poli- oder Dakty-Light, Tatortleuchte, Querschnittswandler, spezielle Scheinwerfer o Bei der Spurensicherung in Räumlichkeiten sind diese zu verdunkeln bzw. ist die Raumbeleuchtung auszuschalten Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden: o Gelatinefolien (vornehmlich schwarze Gelatinefolien), wenn trotz optischer Absuche keine Schuhspuren bzw. Schuhspurenfragmente festgestellt werden können, jedoch davon ausgegangen werden kann, dass Spuren zu erwarten sind (Einstieg durch Fenster – Fensterbrett, Fußboden im unmittelbaren Tür- und Tresenbereich, etc.) o Adhäsionsmittel nur bei Nichterkennen der Spuren mit Streif- bzw. Auflicht. Dies kann insbesondere bei glatten Flächen der Fall sein. Vor der Anwendung ist ein Test an einer nicht spurenrelevanten Stelle unbedingt erforderlich o Chemische Verfahren zur Spurensuche oder -verstärkung bei nassen oder nass gewordenen Spurenträgern oder Spurenträgern mit sichtbaren oder latenten Blutspuren o Elektrostatische Verfahren mit DLK-Gerät (Staubspur auf Teppichboden, Textilien oder strukturierten Flächen) und ESDA-Gerät (Papier) o 3) Spurensicherung Grundsätze: Zuerst – wenn möglich - fotografische Dokumentation! Optimal wäre die Sicherung von Schuh- und Reifenspuren im Original! o Fotografische Sicherung der Spuren: Anfertigung von Übersichtsaufnahmen und ev. Skizzen Bezeichnung der Spur mit Spurenziffer (zum Zwecke der Rekonstruierbarkeit) Die einzelnen Schuh- bzw. Reifenspuren sind formatfüllend, planparallel (Spuren- und Filmebene müssen parallel sein) und ohne perspektivische Verzerrungen unter Beigabe eines rechtwinkelig angelegten Maßstabes zu fotografieren (Stativ) Schuhspuren sind meist unter Zuhilfenahme von Streiflicht zu fotografieren Weiters ist zu beachten, dass der Kontrast der Spur im Einzelfall durch Verwendung verschiedener Lichtquellen und Lichteinfallswinkel und / oder Farbfiltern gesteigert werden kann Der Maßstab muss sowohl bei Eindruck- als auch bei Abdruckspuren in der Spurenebene (Spurengrund) liegen Bei Schuheindruckspuren sind auch bei Tag zusätzliche Lichtquellen (Blitz, diverse Leuchten) mit schräg einfallendem Licht zu verwenden, weil es dadurch zu einer deutlich besseren Abbildung des Profilmusters kommt Auf Grund auftretender Schlagschattenbildung sind bei Eindruckspuren mindestens 4 Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung (Streiflicht aus 12.00 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und 16.30 Uhr) anzufertigen. Der Kamerastandpunkt bleibt dabei unverändert Bei Eindruckspuren im Schnee kann durch schräges Besprühen der Spur mit einem Schneewachsspray der Kontrast der Spur deutlich verstärkt werden. Das Profilmuster der Spur tritt deutlicher hervor, hat jedoch zum Nachteil, dass möglicherweise Individualmerkmale überdeckt werden Hinsichtlich zu sichernder Reifenspuren ist zu beachten, dass diese zur Bestimmung der Reifenbreite, der Spurweite (ev. Rückschlüsse auf den Fahrzeugtyp) und Reifenumfang unbedingt auszumessen sind. Dabei sind alle erkennbaren Spurweiten (vorne / hinten) auszumessen, da Fahrzeuge häufig unterschiedliche Spurweiten aufweisen. Da die Reifenmitte nicht immer bestimmbar ist, ist die Spurweite von der Innenkante zur Aussenkante zu messen. Eine Sicherung von Reifenspuren kann durchaus Rückschlüsse auf die Fahrtrichtung und etwaige Mischbereifung zulassen Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren o Grundsätzlich: Fotografische Sicherung Lose in der Spur liegende Fremdkörper (hinein gefallene Blätter, Steinchen, etc. möglicher Hinweis auf das Alter der Spur) vorsichtig entfernen – In der Spur befindliches Wasser vorsichtig mit Pipette, Einwegspritze, Schwamm oä. absaugen Losen Untergrund gegebenenfalls mit einem Fixiermittel (Wasser, Haarspray,) festigen. Dabei darf der Sprühstrahl jedoch die Spur nicht beeinträchtigen, d.h. dass der Abstand so zu wählen ist, dass loser Untergrund nicht weggeblasen wird o Abformen der Spur mit Gips: Es sind Gipse zu verwenden, die mindestens die Abbildungsqualität und Härte von Dentalgips aufweisen. Bestens geeignet ist der sogenannte Dentalgips. Bei Verwendung von diesem kann auf das Einlegen von stabilisierenden Drahtgeflechten oder ähnlichem verzichtet werden Bei lockerem Erdboden empfiehlt es sich, zur Stabilisierung Wasser über die Spur zu sprühen, sodass sich der Sprühnebel in die Spur senkt Gegebenenfalls die Spur mittels eines Plastik- oder Blechstreifens begrenzen, um das Wegfließen des Gipses zu vermeiden Zur Anfertigung von Gips immer zuerst das Wasser in ein Behältnis gießen und anschließend den Gips langsam ins Wasser streuen, bis sich ein Kegel über der Wasseroberfläche bildet (einsumpfen) Anschließend einige Zeit warten und dann umrühren, bis keine Klumpen mehr vorhanden sind Die Spur ausgießen, erforderlichenfalls löffeln (im tiefsten Bereich beginnend) oder über eine schräg gestellte Holzspachtel, Löffel, o.ä. einlaufen lassen Beschriftung der ausgehärteten Gipsabformung noch am Tatort mittels schwarzem Filzstift, durch Einritzen, oder durch Auflegen einer ausgefüllten Spurenkarte in die noch weiche Gipsschicht Nach ca. einer Stunde (Herstellerangaben unbedingt beachten) kann die Gipsabformung vorsichtig aus dem Untergrund herausgelöst werden Bruchgefahr Erst nach weiteren Stunden der Trocknung (keinen Föhn verwenden) den Schmutz von der Gipsabformung unter leicht fließendem Wasser abspülen Achtung: Zur Reinigung keine sonstigen Hilfsmittel wie z.B. Bürsten, Schwämme, etc. verwenden! o Abformen der Spur im Schnee mit Gips: Falls erforderlich, die Spur mit Schneewachsspray, Haarspray o.ä. mehrfach einsprühen, bis sich eine zusammenhängende Schicht gebildet hat Gips in sehr kaltes Wasser streuen, da beim Abbinden Wärme entsteht. Den Gips rühren, bis der Abbindevorgang einsetzt (Löffel hinterlässt eine träge, zufließende Furche) Anschließend den Gipsbrei rasch in die Spur einfüllen und eventuell durch leichten Druck in der Spur verteilen o Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform: 0,25 Liter Wasser in ein Kunststoffsäckchen leeren (chargenbedingte Abweichungen sind möglich) 900 g Dentalgips (Giluform) in das Wasser einstreuen Ca. eine Minute (unter Vermeidung von Luftbläschen) durch Kneten des Säckchens vermischen Gips eventuell über Gusskanal in die Spur einfließen lassen (je nach Spurenuntergrund) Warten bis der Gips abgebunden hat (ca. 30 Minuten) Anmerkung: erfahrungsgemäß ist bei diesem Spezialgips keine Stabilisierung in Form von Drahtgeflechten oder ähnlichem erforderlich Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel: o Grundsätzlich: Schwefelblüte – pulverisierter Schwefel – ist besonders zur Spurensicherung im Schnee bei tiefen Temperaturen geeignet Schwefelblüte kann auch zur Sicherung von Eindruckspuren in Erdboden, Sand und Staub verwendet werden. Dabei ist jedoch (analog zur Sicherung mit Gips) der Spurenbereich bei lockerem Material zu stabilisieren o Vorgangsweise: Säuberung der Spur von nachträglich hineingelangten Fremdkörpern Schwefelblüte in einem Topf (z.B. mit Campingkocher) erhitzen. Bei ca. 115 °C verwandelt sich das Schwefelpulver in eine gelbe dünnflüssige Schmelze, o die ständig umgerührt werden sollte. Bei Erreichen dieses Zustandes darf nicht weiter erhitzt werden, weil die Schmelze sonst verharzt Unter weiterem Umrühren lässt man die Schmelze nun solange abkühlen, bis sich auf der Oberfläche feine Kristalle – nadelförmig – bilden. Nur in diesem Zustand ist die Schmelze für das Ausgießen der Spur geeignet Dann die zähflüssige Schmelze über einen Gusskanal oder Spatel in die Spur gießen (Stärke ca. 2 cm) Erklärung: Der in die Spur fließende Schwefel erstarrt schneller als der Schnee schmelzen kann und nimmt so die Konturen der Spur an Wichtig: nach dem Erstarren vorsichtig vom Spurenuntergrund abheben – hohe Bruchgefahr Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren Fotografische Sicherung Wenn möglich im Original mit dem Spurenträger (z.B. Spuren auf Papier, Schreibtischauflage, Abdeckplane, Plastikfolie) Bei Spuren auf Papier ist die oben aufliegende Seite zu beschriften, da durchaus möglich ist, dass neben der Abdruckspur auf der Oberseite eine Prägespur (Negativspur) auf der Unterseite des Blattes vorliegt . Solche Spurenträger zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Spur niemals in Plastikbehältnisse wie Klarsichtfolien uä. asservieren (unbedingt Kuverts oder Schachteln verwenden) Sicherung durch Abziehen mit schwarzer Gelatinefolie. Die Gelatinefolie ist dabei unter Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen auf den Spurenträger aufzubringen (Folie nicht zu fest anpressen). Der Gebrauch eines breiten Gummirollers vermeidet hierbei störende Blasenbildung. Entstandene Blasen müssen zumindest mit dem Handballen unter nicht zu starkem Druck zum Rand hin weggedrückt werden. Die Gelatinefolie anschließend vorsichtig vom Untergrund abziehen (Dauer bzw. Einwirkungszeit ist untergrund- und spurenabhängig), Deckfolie leicht mit Gummiroller aufbringen und dabei auf Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen achten. Zu beachten ist, dass die Deckfolie erst kurz vor Anfertigung der Fotografie abgezogen werden darf, da jedes Abziehen der Deckfolie einen Qualitätsverlust mit sich bringt. Auch würde ein längeres „Liegenlassen“ der Gelatinefolie ohne Deckfolie dazu führen, dass Staub auf diese gelangt und somit die Spurenqualität beeinträchtigt Sonderfälle hinsichtlich Sicherung von Abdruckspuren siehe unter Punkt „Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung“ Sicherung von Gummiabrieben (Tatortspuren) und Vergleichsmaterial von Schuhlaufflächen, da diese unter Umständen für Vergleichsuntersuchungen verwendet werden können. Schuhlaufflächen dürfen nicht beschädigt werden, die Materialabnahme wird dem Labor überlassen. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen Tatort den Umständen entsprechen absperren und Schuh- bzw. Reifenspuren durch schonendes Abdecken vor weiterem Zerstören durch Betreten, Befahren oder Einwirkung von Witterungseinflüssen schützen Gips und Schwefelabformungen in bruchsicherer, luftdurchlässiger Verpackung verwahren und mit Füllmaterial (z.B. Zeitungspapier) polstern DLK-Folien sind unmittelbar nach der Spurenabnahme zu fotografieren. Falls es vor Ort nicht möglich ist, kann die Spur auf der DLK-Folie mit schwarzer Gelatinefolie unter Vermeidung von Lufteinschlüssen bzw. Luftblasen abgezogen und mittels Aufbringen der Deckfolie geschützt werden – Vorgang vermerken! Untersuchungsersuchen haben Angaben über den / die Tatort(e), Spurenuntergrund, Sicherungsmethoden, Gelegenheitsspurenverursacher, Witterungseinflüsse, etc. zu beinhalten. Weiters sind Untersuchungsziele deutlich zu formulieren Datum der Sicherstellung der Schuhe des Tatverdächtigen anführen Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken Grundsätzlich: Für Vergleichsuntersuchungen (zwischen dem Täterschuh bzw. Reifen des Täterfahrzeuges und der Tatortspur) sind die zu untersuchenden Schuhe und Reifen jedenfalls im Original erforderlich o Die Zuordnung von zu behandelnden Schuhen zu einer bestimmten Person ist zu klären (z.B. Besitzverhältnisse, Benutzung) o Auf eine entsprechende Behandlung der Schuhe bzw. Reifen zum Zwecke der Durchführung weiterer Untersuchungen ist zu achten (ev. DNA-Untersuchung, Glasuntersuchung, Faseruntersuchung, etc.) o Entsprechende Lagerung von vorläufig sichergestellten Schuhen und Reifen wegen der Gefahr der Schimmelbildung (aufgrund vorhandener Restfeuchtigkeit) o Die Abnahme von Reifenvergleichsabdrucken unterscheidet sich von der Abnahme von Schuhvergleichsabdrucken und bleibt versierten Spurensicherungsbeamten vorbehalten Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden: o Vor der Anfertigung der Vergleichsabdrucke sollten die Schuhe samt Laufflächen formatfüllend fotografiert werden. Diese Fotografie dem Vergleichsabdruck beilegen o Schuhlaufflächen, von denen Vergleichsabdrucke abgenommen werden müssen, haben absolut trocken zu sein o Eingetretene Gegenstände (z.B. Steine, Glassplitter etc.) keinesfalls entfernen Mögliche Behandlungsmethoden: o die Schuhlaufflächen mit Silikonspray leicht einsprühen oder mit Vaseline leicht einfetten und anschließend mehrere Probeabdrucke auf saugendem Papier anfertigen, damit überschüssiges Material entfernt wird. Dann ein weißes A4-Blatt auf eine weiche Unterlage legen (Moosgummi, Zeitungsstapel oder ähnliches) und die Lauffläche mit entsprechendem Druck diagonal zu zwei Ecken des A4-Blattes aufrollen. Anschließend den Schuhabdruck auf dem A4-Blatt mit Magna schwarz o.ä. einfärben. Bei Verwendung von Magna tiefschwarz kann die Untergrundeinfärbung zu intensiv ausfallen o Das A4-Blatt mit folgenden Mindestangaben beschriften: Dienstelle, Geschäftszahl, Name des durchführenden Beamten, Datum der Abnahme und ev. Datum der vorläufigen Beschlagnahme, Personendaten des Schuhbesitzers bzw. -benützers, Marken- und Größenbezeichnung des Schuhes und Beschreibung des Abnützungsgrades bzw. von Beschädigungen der jeweiligen Lauffläche o Anschließend den Vergleichsabdruck und das Foto in einer Klarsichtfolie verwahren (pro Vergleichsabdruck – nicht Paar – eine Klarsichtfolie verwenden) o 5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen Vergleichsschuhe sind in eindeutig beschrifteten Kartonschachteln, Papiersäcken oä. (wegen der Gefahr der Schimmelpilzbildung ist unbedingt eine luftdurchlässige Verpackung zu verwenden) zu verwahren. Im Untersuchungsersuchen sind die Untersuchungsanträge deutlich zu formulieren. 6) Anmerkungen / Notizen Fußspuren (eines unbekleideten Fußes) werden im Regelfall wie daktyloskopische Spuren gesichert Für besondere Spurensituationen (textile Spurenträger, Sichtbarmachung und Kontrastverstärkung von schwach erkennbaren Spuren mit chemischen Mitteln) sind versierte Spurensicherungsbeamte hinzuzuziehen Die gemessene Lauffläche einer Tatortspur (Schuhspur) lässt nicht unbedingt auf die Schuhgröße des Spurenverursachers schließen. Daher Schuhgrößenangaben in den Tatortberichten unbedingt vermeiden! Textilien 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche / Spurensicherung 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 4) Anmerkungen / Notizen 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Textilien sind Gebilde aus versponnenen Fasern, wie z.B. Kleidungsstücke Bettzeug, Taschentücher, , Seile, etc 2) Spurensuche / Spurensicherung Jedes Textilstück zunächst fotografieren, beschreiben (Auffindungsstelle, Art und Etikettangaben wie z.B. Material, Größe, Marke; Beschädigungen, Anhaftungen, etc. vermerken) Anschließend Textilien einzeln und zusammengelegt verpacken, wobei wenn möglich darauf zu achten ist, dass zwischen den aufeinander zu liegen kommenden Textilseiten Seidenpapier eingelegt wird, um eine Veränderung am Spurenbild zu vermeiden.Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern, etc. nicht vertragen werden können 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Nasse, feuchte oder verschwitzte Textilien müssen vor dem Verpacken sachgerecht getrocknet werden (Kontamination vermeiden, d.h. Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen, z. B. in speziellen Kartonkleiderboxen trocknen, etc.). Sollten Faserspuren gesichert werden, dürfen die Textilien auf keinen Fall im ventilierten Trockenschrank getrocknet werden Im Regelfall sollten Textilien in Papiersäcken oder Packpapier verpackt werden. Niemals nasse oder feuchte Gegenstände darin verpacken. Ausnahme: Nachweis von flüchtigen Stoffen. In diesem Falle sind die Textilien sofort luftdicht in ausgeheizte Mehrschicht-Aluminiumsäcken oder Polyamidsäcken zu verpacken Für kurzfristige Transporte können nicht trockene Spurenträger in Kunststoffsäcke gepackt werden Textilien nicht in Behältnisse „stopfen“ sondern spurenschonend einbringen, insbesondere wenn offensichtliche Fremdanhaftungen wie z.B. Schmauch vorhanden sind. Verpackungsbehältnisse ausreichend und unverwechselbar beschriften. Es soll zumindest die Dienststelle, die Aktenzahl, der Betreff und der Inhalt angeführt werden. 4) Anmerkungen / Notizen Kunststoff- und Papiertragtaschen (Kaufhaustragtaschen) sind als Behältnisse für Textilien nicht zugelassen. Textile Beschädigungen, wie Risse, Schnitte, Scheuerstellen, Hitzeeinwirkungen, Verknotungen, können wesentliche Hinweise auf Täter und Tatablauf geben. Knoten von Umschlingungen / Strangwerkzeugen nie lösen, sondern weit von der Verknotung entfernt durchtrennen und eventuell Schnur oder Draht als Hilfsverbindung anbringen. Abklebungen für die Faserspurenauswertung sollen nach Möglichkeit von der anfordernden Dienststelle selbst angefertigt werden. Leiche Feststellung des Todes entomologische Spuren Allgemeines Identifizierung Feststellung der Todesart Feststellung der Todesursache Totenbeschau und Obduktion Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache Gewaltsamer Tod Feststellung des Todes Feststellung des Todes Allgemeines Identifizierung Feststellung der Todesart Feststellung der Todesursache Totenbeschau und Obduktion Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache Gewaltsamer Tod Allgemeines 1) Vorbemerkungen 2) Unsichere Zeichen des Todes 3) Sichere Zeichen des Todes a) Totenflecken: b) Totenstarre: c) Späte Leichenerscheinungen: 4) Formulare 1) Vorbemerkungen: Auf dem Tatort spielen der „klinische Tod“ und die sogenannten sicheren „Todeszeichen“ eine wesentliche Rolle. Es ist kein Märchen, dass Lebende für tot erklärt worden sind. Es sind sogar bis in die neueste Zeit hinein Fälle bekannt, wo für Lebende Totenscheine ausgestellt worden sind. 2) Unsichere Zeichen des Todes: Abkühlung, Reflexlosigkeit, Pulslosigkeit, (scheinbarer) Atemstillstand, Leichenblässe, Vertrocknungen an Schleimhäuten und Wunden, etc. Unsichere Todeszeichen kommen auch beim sogenannten „Scheintod“ (z.B. Vergiftung mit Schlafmittel) vor und sind keinesfalls als Kriterium des Todes anzusehen. 3) Sichere Zeichen des Todes: a) Totenflecken: Sie entstehen nach Herz- Kreislaufstillstand, weil das Blut im Gefäßsystem gemäß der Schwerkraft nach unten sinkt. Die Bildung der ersten Totenflecken (meist blau-violett) erfolgt nach zwanzig bis dreißig Minuten, bei Rückenlage zuerst hinter den Ohren und im Nacken. Die Totenflecken sind nach ein bis zwei Stunden an den unten befindlichen Körperregionen ausgebildet, nach sechs Stunden infolge Blutzellenverdichtung in den Gefäßen fixiert und bleiben dann, auch nach Lagewechsel, bestehen. Bis zu zwölf Stunden nach Todeseintritt können durch Lagewechsel, auch neue auftreten. Die Totenflecken dienen nicht nur als sichere Todeszeichen, sie können auch als Hilfsmittel zur Todesart und Todeszeit-einschätzung verwendet werden. Auch Lageveränderungen können damit beurteilt werden. b) Totenstarre: Sie beginnt nach dreißig Minuten bis zwei Stunden nach dem Tode und ist nach acht bis zwölf Stunden voll ausgebildet. Die Muskulatur erstarrt zuerst in den vital am stärksten beanspruchten Körperteilen, bzw. den einer Dauerbelastung unterliegenden (Unterkiefer, Sprunggelenke), dann im übrigen Körper. Wärme beschleunigt, Kälte verzögert den Ablauf. Wird die Totenstarre gewaltsam durch Bewegung in einem Gelenk gelöst („Brechen der Totenstarre“), z.B. beim Entkleiden, so kann sie bis höchstens ein bis acht Stunden nach dem Tode wieder eintreten. Gewöhnlich bleibt die Totenstarre bei Zimmertemperatur ca. zwei Tage bestehen. c) Späte Leichenerscheinungen: Mehr oder weniger lange Zeit nach dem Tode machen sich an und in der Leiche Auflösungs- und Zersetzungserscheinungen bemerkbar, die ihrer Ursache nach auf autolytische Prozesse sowie Fäulnis- und Verwesungsvorgänge, klimatische Einflüsse und nicht zuletzt auch auf Tierfraß zurückzuführen sind. Unter Autolyse versteht man die Selbstauflösung von Gewebe durch körpereigene Wirkstoffe die während des Lebens zum Ablauf biochemischer Reaktionen unentbehrlich sind. Fäulnis und Verwesung sind Erscheinungen, die sich unter Mitwirkung von Bakterien vollziehen, wobei die Fäulnis gewöhnlich von autolytischen Vorgängen eingeleitet wird. Die meist zuerst erscheinende Fäulniswirkung ist eine Grünfärbung im Bereich der Bauchdecke, später wird der Körper aufgebläht und Flüssigkeit tritt aus. Die Zerstörung, besonders an freiliegenden Leichen, erfolgt durch die Leichenfauna. Fliegen legen sehr rasch in feuchten Bereichen Eier ab, die Fliegenmaden, aber auch Ameisen können einen Leichnam innerhalb weniger Wochen völlig skelettieren. Bei Trockenheit und guter Luftzufuhr (Dachboden, Gruft, Scheune) kommt es zur starken Verdunstung, nicht selten zur Mumifikation. Fettwachsbildung beobachtet man hingegen, wenn die Leiche längere Zeit unter gänzlichem oder teilweisem Luftabschluss in Nässe gelegen hat (Wasserleichen, feuchte Gräber). Fettwachs stellt eine halbweiche, meist schmierige oder fettige Maße von grau-gelblicher bis rötlicher Farbe dar. Das Fettwachs selbst hat einen ranzigen, käsigen Geruch. Identifizierung 1) Vorbemerkungen: Nur wenn Vergleichsmaterial vorhanden ist, kann eine Identifizierung durchgeführt werden. 2) Identifizierungsmethoden: Nichtbiologische Methoden 1. Direktes Identifizieren mittels Lichtbild eines Ausweises, Anerkennungszeugen 2. Identifizieren durch Materialüberprüfung (Kleidung, Schmuck, Dokumente, usw.) 3. Identifizieren durch Ausschlussverfahren Biologische Methoden 1. Vergleich von Finger- und Handflächenabdrücken, selten auch Fußabdrücke 2. DNA 3. Zahnschema 4. Beschreibung der Leiche (Geschlecht, Alter, Rasse, Haar- und Augenfarbe, Narben, Missbildungen, Amputationen, Tätowierungen, Nasen-, Ohren- und Mundmerkmale, usw.) Feststellung der Todesart Hier ist natürlicher oder unnatürlicher Tod gemeint. Unnatürlicher Tod liegt vor, wenn nicht Krankheiten, sondern andere Umstände (äußere Gewalteinwirkung, Vergiftung, extreme Hitze oder Kälte, Nahrungsentzug, Stromeinwirkung usw.) den Tod herbeigeführt haben. natürlicher Tod: unnatürlicher Tod: * Ergebnis chronischer Krankheit * Unfall * plötzlicher Tod infolge unbemerkter * Suizid oder nur kurz andauernder Krankheit * durch andere Personen verursacht bzw. entsprechender Disposition (vorsätzlich oder fahrlässig) Die kriminalistisch bedeutsame Frage ist daher zunächst immer auf die Todesart gerichtet - Feststellung der Todesursache Bei natürlichen Todesfällen gelingt es meist nicht, die Todesursache exakt herauszufinden. Beim unnatürlichen Tod ist es gerade umgekehrt. Hier wird die Diagnose meist schon auf dem Tatort gestellt (Stich, Schuss, Erhängen, Erdrosseln, Einwirkung durch stumpfe Gewalt usw.), meist klärt die Obduktion die Einzelheiten auf. Totenbeschau, kriminalpolizeiliche Leichenbeschau und Obduktion 1) Totenbeschau: In Österreich geht jeder Leichenbestattung die ärztliche Totenbeschau voraus, um sowohl den Tod, die Todesart sowie auch die Todesursache festzustellen. Die Beschau erfolgt aber nur, wenn kein Verdacht auf Fremdverschulden besteht, da sonst wichtige Spuren zerstört werden könnten, und erfolgt nach landesgesetzlichen Bestimmungen. 2) Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau: Die kirminalpolizeiliche Leichenbeschau dient in erster Linie der Feststellung von Anhaltspunkten über das Vorliegen von Fremdverschulden, bzw. Fremdeinwirkung und beschränkt sich auf die äußere Beschaffenheit der Leiche und der Besichtigung des Ortes der Auffindung. Darüber hinaus dient die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau der Feststellung der Identität des verstorbenen Menschen. Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ist unter Beiziehung eines Arztes vorzunehmen. Diesbezüglich besteht ein Formularvordruck für den ärztlichen Befund, welcher im Downloadbereich des BM.I (Sek II) zur Verfügung steht und den Ärzten anzubieten ist. Die Leiche ist auszukleiden und umzuwenden, alle Körperöffnungen sind zu untersuchen und dabei ist auf sichere Zeichen des Todes zu achten! Auf Gesichtsschädel, abnorme Beweglichkeiten (Knochenbrüche), Narben, Genitale, Hände, Tätowierungen, Bekleidung, Schmuck, Uhren, mitgeführte Gegenstände ist genau zu achten. Wird noch vor der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau die Staatsanwaltschaft verständigt und von dieser die Obduktion angeordnet, ist von einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau abzusehen. Verpflichtende kriminalpolizeiliche Leichenbeschau bei: Verdacht auf Fremdverschulden und Selbstmord Unfall Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahre Auffindung eines Fötus Todesfälle in gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Verwahrung Auffindung von Leichen und Skelettteilen Ungeklärter Todesursache Suchtmittelleichen 3) Obduktion: Wird eine Obduktion angeregt bzw. angeordnet so ist ein Leichenbegleitschein auszustellen. Die bei einer Obduktion (Leichenöffnung) vermittelten Erkenntnisse umfassen sowohl die äußere als auch die innere Untersuchung der Leiche (vor allem hinsichtlich kriminalistisch bedeutsamer Merkmale, die Art und Weise der Beibringung von Verletzungen, Fertigkeiten des Täters, psychopathologisch geprägte Einwirkungen). Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache 1) Vorbemerkungen 2) Plötzlicher Tod im Säuglings- und Kleinkindesalter 3) Plötzlicher Tod im Erwachsenenalter 4) Formulare 1) Vorbemerkungen: Todesfälle bei denen kein Fremdverschulden vorliegt, es handelt sich dann um den sogenannten „plötzlichen Tod aus natürlicher Ursache“. Hier tritt der Tod plötzlich aus scheinbar voller Gesundheit heraus ein, oder zumindest unerwartet nach kurzer, banaler Krankheit. Der diagnostische Rückschluss ist allerdings weder aus der Plötzlichkeit noch aus der Unerwartetheit eines Todeseintritts möglich, da ja diese Kriterien ohne weiters auch für einen Tod durch Fremdverschulden gelten können. Die Tatortbesichtigung ist natürlich von wichtiger Bedeutung. Vor allem aber die Leichenbeschau, die keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden gibt. Achtung: Vergiftungen, Stromeinwirkungen, etc., sind nur schwer zu erkennen. Nur eine Obduktion kann die wahre Todesursache klären. Im allgemeinen unterscheidet man zwei Gruppen von natürlichen Todesursachen: 1. plötzlicher Kindstod 2. plötzlicher Tod im Erwachsenenalter 2) Plötzlicher Tod im Säuglings- und Kleinkindesalter: SIDS = Sudden Infants Death Syndrome (Wiegentod) Die Vorgeschichte ist meist recht typisch. Die Eltern berichten, dass sie das Kind tot im Kinderwagen oder im Bett vorgefunden haben. Krankheitszeichen werden verneint oder es wird von leichteren allgemeinen Unwohlsein oder Schnupfen gesprochen. Das Alter der Kinder liegt überwiegend unter einem Jahr, oft sind sie nur zwei bis sechs Monate alt. Nicht vorschnell Vernachlässigung, Pflegeschäden oder soziales Milieu verantwortlich machen. Selbstverständlich darf man einen Verdacht auf Fremdverschulden nie außer Acht lassen: Die einzige Erklärung kann in diesen Fällen die gerichtliche Obduktion bringen. 4) Plötzlicher Tod im Erwachsenenalter: Erkrankungen des Herzens: Diese spielen bei Erwachsenen die größte Rolle (über 50 %). Männer stellen den größten Anteil (Herzinfarkt). Schon bei der Leichenbeschau und Erhebung der Vorgeschichte auf Risikofaktoren wie Nikotinverfärbung der Finger, Übergewicht, erhöhter Blutdruck, Stoffwechselstörungen achten. Erkrankungen der Atmungsorgane: Ihr Anteil liegt bei etwa 20 %. Häufig sind Lungenentzündungen, (oft bei Alten oder Bettlägerigen und bei Alkoholikern). Auch an einen Verschluss der Luftwege durch Fremdkörper (Bolustod) oder an Einatmung von gewerblichen Gasen ist zu denken. Auch Luftembolie, Lungen- und Fettembolien müssen in Erwägung gezogen werden. Gehirnerkrankungen und Erkrankungen der Bauchhöhle: Beim Erwachsenen ist hier vor allem an Blutungen durch geplatzte Arterien zu denken – Schlaganfall. Hirnentzündungen und Tumore können ebenfalls Ursache sein. Bauchhöhlenerkrankungen sind nur 10 % Ursache. An Leber, Bauchspeicheldrüse sowie an Magenund Speiseröhrenblutungen muss – neben selteneren Befunden – ebenfalls gedacht werden. Gewaltsamer Tod 1) scharfe Gewalt: Stich- und Schnittverletzungen 2) Halbscharfe Gewalt 3) Stumpfe Gewalt 4) Erhängen 5) Erdrosseln 6) Erwürgen 7) Ersticken auf andere Weise 8) Ertrinken, der Tod im Wasser 9) Schussverletzungen 10) Vergiftungen 11) Verbrennung, Verbrühung 12) Formulare 1) scharfe Gewalt: Stich- und Schnittverletzungen: a) Stichverletzungen: Es handelt sich um scharfrandige Gewebsdurchtrennungen mittels spitzer, und meist scharfer Gegenstände. Man kann zwischen Stichwerkzeugen (Messer, Schraubenzieher), Stichwaffen (Dolch, Bajonett, Stilett) und Zufallsfremdkörpern (Glassplitter) unterscheiden. Die Verletzungen haben eine Einstichwunde, einen Stichkanal und – sofern ein Körperteil perforiert wurde – eine Ausstichöffnung. b) Schnittverletzungen: Eine Schnittwunde ist lang bei meist geringer Tiefe und hat spitze Wundwinkel, die sich in feinen Ausläufern fortsetzen können. Die Wundränder sind glatt, es sei denn, die Schneide hat Scharten oder einen Wellenschliff. 2) Halbscharfe Gewalt: Hiebverletzungen stellen den Übergang zur stumpfen Gewalt dar, weil sie in der Regel durch schwere wuchtige Gegenstände wie Beile, Äxte, Hacken, Säbel verursacht werden. Neben ihrer mehr oder weniger ausgeprägten Schärfe haben diese auch eine zertrümmernde Wirkung. Hiebwerkzeuge haben vielfach Scharten, die an Wunden und Knochen Spuren hinterlassen können. Unterscheidungsmerkmale zwischen Mord und Selbstmord: Selbstmord: keine Kleidung beschädigt Tatwaffe vorhanden Blutbeschmierung der Tathand parallele Probierschnitte bzw. Stiche bei Halsschnitten typische Schrägrichtung geordnete Umgebung, Abschiedsbrief Mord: Kleidung durchstoßen Tatwaffe fehlt häufig oft Abwehrverletzungen unregelmäßige Schnitt- und Stichverteilung bei Halsschnitten oft bis auf die Wirbelsäule geschnitten Verletzungen auch am Rücken ungeordnete Umgebung, oft Kampfspuren 3) Stumpfe Gewalt: Unter „stumpfer Gewalt“ versteht man die Einwirkung von breitflächigen oder stumpfkantigen Gegenständen, jedoch auch so, dass der Körper beim Sturz, Fall oder Stoß mit diesen in Berührung kommt. Die Wunden können außerordentlich mannigfaltig sein, von leichten, oberflächlichen Hautabschürfungen bis zu schwersten Verletzungen, Knochenbrüchen und Zertrümmerungen. Die Gegenstände, die die Verletzungen hervorrufen, reichen von der Faust über Gegenstände bis zu großen Verkehrsmitteln. 4) Erhängen: Ein Erhängen liegt dann vor, wenn ein ganz oder teilweise um den Hals geführtes, an einem Aufhängepunkt fixiertes Strangwerkzeug (Strick, Seil, Kabel, Gürtel, Teile von Kleidungsstücken) durch das Eigengewicht des Körpers soweit unter Zug gesetzt wird, dass es zu einer Kompression von Halsweichteilen kommt. Am Hals beobachtet man die Strangfurche, die spitz nach oben zusammenläuft. Ansonsten sind an der Leiche keine besonderen Auffälligkeiten vorhanden. 5) Erdrosseln: Beim Erdrosseln wird das Strangwerkzeug nicht wie beim Erhängen, durch das Körpergewicht, sondern durch fremde, seltener die eigene Hand zugezogen. Die Schädigung ist im Grunde die gleiche, wie beim Erhängen, die Kompression der Halsorgane erfolgt jedoch beim Erdrosseln ungleichmäßiger; der Verschluss der Schlagader erfolgt später als die Abklemmung der Blutadern. Deshalb findet man an den Leichen Erdrosselter meist stark ausgeprägte Blutungen im Bereich der Oberlider, aber auch der Stirne, in der Haut der Jochbeingegend und hinter den Ohren. Im Gegensatz zur Strangfurche (Erhängen) verläuft die Drosselfurche fast immer annähernd horizontal. 6) Erwürgen: Beim Erwürgen wird der Hals nicht durch ein Strangwerkzeug, sondern durch die Hand komprimiert. Erwürgen ist praktisch immer Fremdverschulden. Zum Würgen werden eine oder aber auch beide Hände benutzt, es kann von vorne oder von hinten gewürgt werden. Bei der äußeren Besichtigung der Leichen fallen in erster Linie Blauverfärbung des Gesichtes, Bindehautblutungen in den Augen und Punktblutungen an der Gesichtshaut auf. Charakteristisch sind die Würgespuren in der Halshaut; sie stellen sich als Blutunterlaufungen, Kratzer, Hautvertrocknungen und Nageleindrücke dar. 7) Ersticken auf andere Weise: Verschluss der Atemwege durch Zuhalten von Mund und Nase kommt praktisch nur als Kindestötung und bei Säuglingen vor; der Verschluss der Atemöffnungen wird hier auch durch Bedecken mit weichen Gegenständen (Bettzeug, Körper der Mutter) absichtlich oder unabsichtlich bewirkt. Der Leichenbefund bietet außer allgemeinen Erstickungszeichen oft nichts charakteristisches, weshalb die Diagnose allein aus dem anatomischen Befund meist nicht möglich ist. Der Verschluss der oberen Luftwege kann auch durch Knebelung erfolgen. Während eine Knebelung bei Erwachsenen im Allgemeinen als Nebenbefund bei anderen Todesursachen festzustellen ist, kommt das Ausstopfen von Mund und Rachen bei Neugeborenen als selbständige Tötungsart vor. Selbstmord durch Knebelung ist selten. Oberflächliche Verschüttung kann gleichfalls zur Verlegung der Luftwege durch Sand, etc., oft mit weitgehender Aspiration des Materials, führen. Vom Bolustod (Bissentod) spricht man, wenn ein übergroßer Bissen oder ein Fremdkörper beim Verschlucken im Kehlkopfeingang stecken bleibt. Solche Todesfälle treten häufig bei Alkoholikern mittleren bis vorgerückten Lebensalters auf. 8) Ertrinken, der Tod im Wasser: Beim eigentlichen Ertrinkungstod handelt es sich um Erstickungsvorgänge, die durch Abschluss der äußeren Luftwege infolge Einatmung von Wasser zustande kommen. Die äußere Besichtigung Ertrunkener zeigt manchmal eine stark ausgeprägte Leichenblässe der Haut, in anderen Fällen fällt eine Blaufärbung auf. Bei einer Liegedauer von mehreren Stunden im Wasser tritt an der Leiche die Waschhautbildung an den Fingerkuppen auf, sie kann jedoch bei warmem Wasser auch schon nach einer Stunde deutlich sichtbar sein (Quellung und Runzelung der Haut). Von großer Bedeutung sind postmortale Verletzungen, die besonders beim Treiben in seichten Flüssen vorkommen. Da die Leichen meist in Bauchlage im Wasser treiben, entstehen Schleifspuren an der Stirn, der Nase, dem Handrücken, sowie der Knie- und Fußspitzen bzw. der Schuhkappen. Auch Knochenverletzungen kommen vor. Die Kleidung ist an den entsprechenden Stellen zerrissen, die Wunden enthalten Schlamm und Sand. Bei längeren Treibstrecken kann die Kleidung völlig verloren gehen. Weitere Verletzungen nach dem Tod können auch durch Hängenbleiben an Wehren und Schleusen oder durch Schiffsschrauben (scharfrandige, oft parallele Wunden) entstehen. 9) Schussverletzungen: Schussverletzungen sind Wunden durch Projektile aus Schusswaffen. Ziel der Schussuntersuchung ist die möglichst genaue Rekonstruktion der Tatumstände bei Schussabgabe. Von kriminalistischem Interesse ist die Unterscheidung von Ein- und Ausschuss. Einschusszeichen: Abstreifring (scharf konturierter Schmutzring, 1-2 mm breit, tief-schwarz ölig glänzend und unmittelbar dem Einschussrand nach außen anschließend. Nahschuss (Mündungsabstand Wunde <50 cm): Anzeichen sind: Stanzmarke, sternförmige Hautaufplatzung, (nur extremer Nahschuss) Schmauchhöhle, Schmauchhof, Pulverrückstände, Brandgeruch und Rötung sowie thermische Haarund Hautschäden. Fernschuss (Mündungsabstand >50 cm): Ein Einschuss ohne Nahschusszeichen. Er ist gekennzeichnet durch einen Abstreifring, einen Schürfsaum und einen Kontusionshof. Ausschuss: stellt eine ebenfalls rundliche, vielfach aber auch schlitzförmige oder strahlige Wunde dar, Er ist nur dann größer als der Einschuss, wenn sich das Geschoß durch Knochenpassage verformt und Knochensplitter mitgerissen hat oder als Querschläger austritt. Die Größe des Schussloches ist auch deshalb kein verlässliches Kriterium, weil die beim Schuss mit angesetzter Waffe entstehende Einschussplatzwunde den Ausschuss an Größe meist wesentlich übertrifft. Schusskanal: führt durch den verletzten Körperteil von Ein – zum Ausschuss. 10) Vergiftungen: Fehlen alle Hinweise, sowohl die, die für einen natürlichen, als auch jene, die für einen unnatürlichen Tod sprechen, so muss man stets an eine Vergiftung denken. Es gibt: Absichtliche Vergiftung durch fremde Hand (Giftmord, vorsätzliche Gesundheitsschäden durch Giftbeibringung), Absichtliche Vergiftung durch eigene Hand (Suizid, Selbstbeschädigung, Gewöhnung und Sucht Unabsichtliche Vergiftung (durch fremde oder eigene Hand, fahrlässig oder zufällig) Kriminalistische Hinweise auf dem Tatort: Sowohl beim Lebenden als auch beim Toten müssten die äußeren Umstände eingehend betrachtet werden, wie auffälliger Geruch im Raum oder Färbung der Leiche. Auf leere oder teilweise gefüllte Medikamentenpackungen, oder sonstige Behälter (Pflanzenschutzmittel) sowie leere Einwegspritzen (Suchtgift) ist besonders zu beachten. 11) Verbrennung, Verbrühung: Durch Flammeneinwirkung entstehen, je nach dem wie lange die Einwirkung dauert, Verbrennungen. 1. Grad = Rötung der Haut 2. Grad = Blasenbildung der Haut 3. Grad = Verschorfung 4. Grad = Verkohlung Allgemein führen zum Tode: Verbrennungen 2. Grades, wenn mehr als die Hälfte, Verbrennungen 3. Grades, wenn mehr als ein Drittel der Körperoberfläche betroffen ist; bei Kindern genügt schon eine wesentlich geringere Ausdehnung. Brandleichen weisen häufig alle Zeichen der Verbrennungsstadien auf, da nur selten alle Körperabschnitte der Hitze gleichmäßig ausgesetzt sind. Verbrennungen haben meist einen Unglücksfall zur Ursache. Bei Verbrühungen (betreffen am häufigsten Kleinkinder) gibt es nur die Grade 1 bis 3. Selbstmord und Mord durch Verbrennungen sind selten; dagegen wird eine Brandlegung öfters benutzt, um irgendeinen Tatbestand zu verschleiern, sei es, dass ein Selbstmörder sich nach vorheriger Brandlegung erschießt, sei es, dass ein Mörder die Wohnung oder das Auto des Opfers anzündet, um einen Unglücksfall vorzutäuschen oder die Leiche mit den Spuren seiner Tat zu beseitigen. entomologische Spuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Auswertungsmöglichkeiten 3) Spurensuche 4) Spurensicherung 5) Spurenschutz 6) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 7) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Entomologische (insektenkundliche) Spuren können wichtige Hinweise über den Todeszeitpunkt einer Person und / oder die Liegezeit einer Leiche an einem bestimmten Ort (postmortale Leichenverbringung), die Anwesenheit eines Beschuldigten am Tatort oder Anhaltspunkte auf Sexualdelikte (Eier oder Maden im Anal-, Genitalbereich), die Lage von Verletzungen oder das Vorhandensein von Vergiftungen geben. Insektenkundlich relevant sind insbesondere verschiedene Fliegenarten und Käfer in all deren Entwicklungsstadien (z.B. Eier, Maden, Larven, Puppen, Puppenhüllen, ausgereifte Insekten). 2) Auswertungsmöglichkeiten: Morphologische Artenbestimmung, Altersschätzung der Tiere und dadurch Rückschlüsse auf die Liegezeit Molekularbiologische Artbestimmung (DNA) Toxikologische Untersuchungen (Maden nehmen beim Fraß Giftstoffe auf) 3) Spurensuche Die Asservierung und Dokumentation entomologischer Spuren muss unbedingt vor Lageänderungen der Leiche stattfinden. Eier und Maden finden sich an Gesichtsöffnungen, Wunden, ev. Genital-, Analbereich, Ausbreitung über Hals in den Rumpf. Wandernde Maden (leere Kröpfe), Puppen und leere Puppenhülsen finden sich in einiger Entfernung in den oberen Erdschichten bzw. unter Teppichen, Möbeln, Sockelleisten, in Ritzen oder Kleidungsstücken (Hemdtaschen etc.). Puppen oder Puppenhülsen werden häufig mit Nagetierkot o.ä. verwechselt. Käfer und Käferlarven finden sich unter Steinen, Blättern, Ästen oder unter der Leiche. Tote, ausgereifte Insekten sind im Bereich der Fensterinnenseite vorzufinden. 4) Spurensicherung Fundlage dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze) Umgebungstemperatur, Bodentemperatur sowie ev. die Temperatur im Zentrum von größeren Madenansammlungen müssen am Auffindungsort protokolliert werden In Räumen ist auf offene Fenster oder eingeschaltete Heizkörper sowie auf die Möglichkeit direkter Sonneneinstrahlung zu achten Aufzeichnung des Temperaturverlaufes am Auffindungsort für weitere 3-5 Tage Fliegenmaden aller Längen von unterschiedlichen Stellen (auch abseits der Leiche) in großem Umfang (pro Entnahmestelle ca. 30 Stk.) sicherstellen. Federstahlpinzette oder Löffel zur Sicherung verwenden Eine Hälfte der Tiere wird durch Übergießen mit siedendem Wasser abgetötet, anschließend in 70%igem Ethanol verwahrt Die andere Hälfte wird lebend in ein mit Luftlöchern ausgestattetes Gefäß (z.B. Wurmköderdose der Angler) verbracht und bei dokumentierter Temperatur (z.B. ca. +20 Grad Celsius in Styroporbox) ehestmöglich der entomologischen Begutachtung und Weiterzucht unter kontrollierten Bedingungen zugeführt Puppen werden gleich wie Fliegenmaden behandelt (Ethanol- u. Lebendasservierung). Leere Puppenhülsen sind trocken in einem geeigneten, sauberen Behältnis zu sichern Da sich Puppen bzw. Puppenhülsen in oberen Erdschichten befinden können, sollte unter der Leiche bzw. in einem Abstand von ca. ½ Meter neben der Leiche je eine Bodenprobe bis zu einer Tiefe von ca. 20 cm gezogen werden 5) Spurenschutz In Räumlichkeiten trotz Geruchsbelästigung niemals Fenster oder Türen offen stehen lassen (auslüften) Augenscheinlich verschiedene Insektenarten sind getrennt voneinander zu asservieren (andere Gefäße) 6) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Lebende Insekten ausschließlich in belüfteten Behältnissen verwahren. Eier und Maden auf ein kleines Stück Leber als Nahrung geben und den Boden des Gefäßes mit saugfähigem Material (z.B. Sägemehl, Vlies) bedecken - Versand unter konstanter, dokumentierter Temperatur. Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften. mechanische Spuren Mechanische Spuren Farben / Lacke Glas Passstücke Schloss und Schlüssel Werkzeugspuren Reifenspuren + Schuhspuren Farben / Lacke 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Die Spuren treten als kompakte Teilchen (Splitter), als Abrieb, Anschmierung, Einschmelzung und als feinster Niederschlag vom Sprühnebel auf. Nebst dem Farbeindruck und der Struktur sind die Schichtung und die Schichtdicken besonders aussagekräftig. Auch sind gegebenenfalls Passstückvergleiche möglich. Sie sind von Bedeutung bei: Verkehrsunfällen z.B. auf der Fahrbahn, am flüchtigen Fahrzeug, an beschädigten Gegenständen (Leitplanken, Fahrrad) und am überfahrenen Fußgänger. Obwohl Lacke Massenprodukte sind, können Zuordnungen möglich sein, zu einer bestimmten Automarke, zu einem bestimmten Modell und zum Baujahr; nur wenn gesamte Lacksplitter (mind. 2 Schichten) gesichert werden kann Einbruchsdiebstahl, durch Übertragungen von Tatwerkzeug auf den Spurenträger (Geldkassette, Türrahmen etc.) und umgekehrt Farbschmierereien an Hauswänden, öffentlichen Verkehrsmitteln etc Gewaltdelikten, z.B. Raub mit einem lackierten Hockeyschläger 2) Spurensuche Die Suche richtet sich nach der jeweiligen Rekonstruktion des Tatablaufes Hilfsmittel (Lupe, Lichtquellen) verwenden Bei Verkehrsunfällen: Ausdehnung der Suche auch in der weiteren Umgebung unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der aufgetretenen physikalischen Kräfte Am aufgefundenen Tatwerkzeug (Pinsel, Spraydose etc) Bei Farbschmierereien (mit Pinsel, mit Spraydose gesprüht) auch am Täter (z.B. Haut, Fingernägel) und an der Täterkleidung 3) Spurensicherung Fotografische Dokumentation der Spuren Lose, getrocknete Fragmente mit einer Pinzette einsammeln und getrennt in Kunststoff- oder Papiersäckchen verpacken Auf dem Spurenträger festsitzende, eingetrocknete Fragmente, sowie Abriebspuren wenn möglich mit Spurenträger asservieren Bei größeren Objekten Lacke oder Farben mit Hilfe eines sauberen Skalpells so abheben, dass die Schichtung erhalten bleibt Noch flüssige Farben oder Lacke, im nassen Zustand mit ev. Skalpellklinge aufnehmen und die Klinge in Glasbehältnis luftdicht verpacken Wo immer möglich, Vergleichsmaterial aus der Umgebung mitsichern Kleidung ist zu sichern Sichern von Vergleichsproben in der Nähe der asservierten Tat (-Lack-)Spur Vergleichsprobe getrennt von der Spur verpacken Sicherung mit Gelatinefolie ist bei kleinen Partikeln möglich 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenträger so verpacken, dass kein Spurenverlust und keine Spurenübertragung stattfinden können. Bei geringen Spurenmengen kein unverhältnismäßig großes, sondern im Verhältnis zur Spurenmenge entsprechen großes Behältnis verwenden (kleine Plastikdöschen, kleine Papier- oder Cellophansäckchen, oder Papierstück falten, etc.). Flüssige Proben luftdicht in Glasgefäßen verpacken, damit Lösungsmittel erhalten bleiben. Farben / Lacke 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Die Spuren treten als kompakte Teilchen (Splitter), als Abrieb, Anschmierung, Einschmelzung und als feinster Niederschlag vom Sprühnebel auf. Nebst dem Farbeindruck und der Struktur sind die Schichtung und die Schichtdicken besonders aussagekräftig. Auch sind gegebenenfalls Passstückvergleiche möglich. Sie sind von Bedeutung bei: Verkehrsunfällen z.B. auf der Fahrbahn, am flüchtigen Fahrzeug, an beschädigten Gegenständen (Leitplanken, Fahrrad) und am überfahrenen Fußgänger. Obwohl Lacke Massenprodukte sind, können Zuordnungen möglich sein, zu einer bestimmten Automarke, zu einem bestimmten Modell und zum Baujahr; nur wenn gesamte Lacksplitter (mind. 2 Schichten) gesichert werden kann Einbruchsdiebstahl, durch Übertragungen von Tatwerkzeug auf den Spurenträger (Geldkassette, Türrahmen etc.) und umgekehrt Farbschmierereien an Hauswänden, öffentlichen Verkehrsmitteln etc Gewaltdelikten, z.B. Raub mit einem lackierten Hockeyschläger 2) Spurensuche Die Suche richtet sich nach der jeweiligen Rekonstruktion des Tatablaufes Hilfsmittel (Lupe, Lichtquellen) verwenden Bei Verkehrsunfällen: Ausdehnung der Suche auch in der weiteren Umgebung unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der aufgetretenen physikalischen Kräfte Am aufgefundenen Tatwerkzeug (Pinsel, Spraydose etc) Bei Farbschmierereien (mit Pinsel, mit Spraydose gesprüht) auch am Täter (z.B. Haut, Fingernägel) und an der Täterkleidung 3) Spurensicherung Fotografische Dokumentation der Spuren Lose, getrocknete Fragmente mit einer Pinzette einsammeln und getrennt in Kunststoff- oder Papiersäckchen verpacken Auf dem Spurenträger festsitzende, eingetrocknete Fragmente, sowie Abriebspuren wenn möglich mit Spurenträger asservieren Bei größeren Objekten Lacke oder Farben mit Hilfe eines sauberen Skalpells so abheben, dass die Schichtung erhalten bleibt Noch flüssige Farben oder Lacke, im nassen Zustand mit ev. Skalpellklinge aufnehmen und die Klinge in Glasbehältnis luftdicht verpacken Wo immer möglich, Vergleichsmaterial aus der Umgebung mitsichern Kleidung ist zu sichern Sichern von Vergleichsproben in der Nähe der asservierten Tat (-Lack-)Spur Vergleichsprobe getrennt von der Spur verpacken Sicherung mit Gelatinefolie ist bei kleinen Partikeln möglich 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenträger so verpacken, dass kein Spurenverlust und keine Spurenübertragung stattfinden können. Bei geringen Spurenmengen kein unverhältnismäßig großes, sondern im Verhältnis zur Spurenmenge entsprechen großes Behältnis verwenden (kleine Plastikdöschen, kleine Papier- oder Cellophansäckchen, oder Papierstück falten, etc.). Flüssige Proben luftdicht in Glasgefäßen verpacken, damit Lösungsmittel erhalten bleiben. Glas 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Sicherung der Glasspuren 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Glas ist in Struktur, Farbe und in seiner elementaren Zusammensetzung sehr vielfältig. Dementsprechend aufschlussreich sind auch die physikalischen Kenndaten dieses Materials. Bereits kleinste Fragmente (ca. 0,5 mm große Teilchen) können für Vergleichszwecke genutzt werden. Glasspuren in der Form von Scherben, Splitter oder Glasmehl / -staub können bei verschiedensten Deliktarten von Bedeutung sein, insbesondere bei Einbruchsdiebstählen, Verkehrsunfällen, Schusswaffendelikten, Sachbeschädigungen, aber auch bei Raub- oder Körperverletzungsdelikten. Glasspuren sind unter Umständen geeignet für: Feststellung der Glasart (Tafel-, Bleikristall-, Behälter-, Fenster-, Autoscheiben-, Brillenglas, etc.) Physikalische Vergleichsuntersuchungen (Brechungsindex) Ermittlung von Fahrzeugmarke, Typ und Baujahr über die individuellen Genehmigungsnummern Entstehungsursachen der Beschädigung / Zerstörung des Glases (Gewalt, Hitze, Explosionswirkung) Rekonstruktion des Tat- / Unfallgeschehens (Reihenfolge der Schüsse durch ein Fenster, Richtung der Gewalteinwirkung, Standort des Schützen – insbesondere bei Schuss durch Doppelverglasung) Bestimmung eines Werkzeuges bzw. eines Gegenstandes (Geschoss oder Stein, Glasschneider etc.), der eine Beschädigung verursacht hat Beweis der Anwesenheit an einem Ort durch Material- oder Passstückvergleich (Glassplitter an / in der Kleidung, Schuhen oder Behältnissen bzw. PKW des Täters, Glassplitter am Werkzeug des Täters) oder Spuren des Täters am Glas (Faserspuren, Fingerspuren, Blut, etc.) 2) Spurensuche Mögliches Tatgeschehen einbeziehen - Hilfsmittel nutzen wie: Licht unter verschiedenen Winkeln – Spiegelung, Glitzern Lupe zum Finden bzw. Erkennen von feinsten Glassplittern bzw. Glasstaub Bei Verkehrsunfall, insbesondere bei Fahrerflucht, ist ein besonderes Augenmerk auf eine gezielte Suche nach Scherben mit alphanumerischen Bezeichnungen zu richten. 3) Sicherung der Glasspuren Dokumentation: fotografische Sicherung (alle Glasspuren, sowie anhaftende andersartige Spuren fotografieren), Skizze (Lage der Scherben zueinander und im Bezug zu anderen Spuren mittels Skizze verdeutlichen) Alle Glasscherben am Tat- / Unfallort sichern, wenn der Aufwand im Verhältnis zur Tat steht Beschädigte Scheiben mit dem Rahmen sichern, insbesondere wenn die Reihenfolge von Beschädigungen (z.B. Schüsse) bestimmt werden soll. Ansonsten die Scherben herauslösen Fundlage der Glassplitter bezüglich des Ursprungglases angeben, allenfalls auch unten / oben der Fundlage von Bruchstücken bezeichnen (z.B. zur Bestimmung der Einschlag- / Berstrichtung bei Branduntersuchung, mit Verdacht auf Einbruch) Glasproben aus Bruchrandzone des Ursprungglases, sowie ausgebrochene Splitter auf dem Boden, etc. sicherstellen; jeweils getrennt verpacken Bei Verbundglas müssen von sämtlichen Scheiben des Verbundes Vergleichsstücke genommen werden. Falls möglich Innen- und Außenseite in geeigneter Form kennzeichnen. Auf strukturelle, farbliche Auffälligkeiten des betroffenen Glases achten und entsprechend repräsentative Stücke sicherstellen Spurensicherung an Bruchkanten des Ursprungglases zur Sicherung allenfalls anhaftender anderer Spuren durchführen, z.B. Sicherung von Mikrospuren (Textilfasern) mit Klebeband, Sicherung von Blut mittels Feuchtabrieb mit Stieltupfer, etc. Glassplitter nicht mit Polizei-Klebeband sichern Kleider von Tatverdächtigen sichern, ev. frei getragene Haare über Papier auskämmen und „Glas“ gesondert sichern In Schuhen können eingetretenen Glasspuren vorhanden sein. Eine Sicherung erfolgt durch die Untersuchungsstellen 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Bei fotografischer Dokumentation verschiedener Spurenträger, z.B. Schuhe, Kleider, an denen Glassplitter anhaften können, ist das Unterlagspapier zu wechseln, damit Glasspuren nicht auf nachfolgende Spurenträger übertragen werden Jede Spur ausreichend und unverwechselbar beschriften Durch geeignete Verpackung der Asservate, Glasbruchstücke beim Transport vor sekundärem Bruch schützen Glas nie in Glas verpacken! Kleider, Schuhe, Tatwerkzeuge einzeln in Behältnisse verpacken. Spurentragende Stellen sind besonders zu schützen, z. B. durch Umhüllen, Abdecken oder Fixierung des Tatwerkzeuges im Behältnis Auf ausreichende Trennung von Vergleichs- und Tatmaterial achten, um eine Durchmengung auch unter widrigen Umständen zu vermeiden 5) Anmerkungen / Notizen Glas auch auf andere Spuren wie z.B. daktyloskopische Spuren, Blutspuren, Fasern, Haare und ev. auch auf Passstücke überprüfen (nach Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht, etc.). Nach Prioritäten entscheiden, ob einzelne dieser Spuren wegen der Gefahr des Verlustes, der Veränderung noch am Tatort gesichert werden. Bei Doppelverglasung etc. ist von jeder beschädigten Glasfläche eine Vergleichsprobe zu erheben. Bei KFZ-Scheiben ist es bei sehr vielen Fahrzeugmarken / -typen möglich, aufgrund der aufgedruckten DOT-Bezeichnung oder des aufgedruckten Logo eine Altersbestimmung der Scheibe durchzuführen. – was jedoch nichts über die Zeit des Einbaus aussagt Passstücke 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Passstücke sind Teile eines Gegenstandes, die unter Ausbildung von Riss-, Schnitt- und Bruchstellen getrennt wurden. Es geht dabei um den Nachweis, dass zwei oder mehrere Teilstücke zusammen passen und daher ursprünglich ein gemeinsames Ganzes gebildet haben. Zusätzliche Informationen kann der Materialvergleich der Teilstücke erbringen, der aber in der Regel deutlich geringeren Beweiswert hat. In vielen Fällen kann vom aufgefundenen Teil auf die Form und das Aussehen des Gesamtteiles geschlossen werden und bietet so wertvolle Fahndungsansätze. Neben klassischen Passstücken, z.B. von Einbruchswerkzeug, ist am Tatort auch nach seltenen Teilstücken, z.B. einem abgebrochenen Fingernagel (zusammenpassende Bruchkanten oder Wachstumsrillen) zu suchen. In extremen Fällen können Passstücke nur mit einer Lupe gefunden werden. Übereinstimmende Passtücke haben einen hohen Beweiswert. 2) Spurensuche Teile von Einbruchswerkzeug (auch kleine Teile von Schraubendrehern, Zangenbacken, Scheren, Bruchstücke von Kraftschlüssel in KFZ-Schließzylindern, etc.) Glasbruchstücke vom Tatort in Behältnissen, Kleidungen, Fahrzeug des Täters (Unfallgegners), etc. Abgebrochenes Zylinderschloss Abgerissene Papierstücke (Erpresserschreiben, Briefmarken, Notizzettel, Quittung von Block) Von Rolle abgerissene Folien oder Müllsäcke (durch individuelle Fertigungsspuren) Aus Streichholzbriefchen heraus gebrochenes Streichholz Abgerissene, abgeschnittene Verpackungsteile (Papier, Karton, Kunststofffolien, Alufolien, Teil der Cellophanverpackung von Zigarettenpackung, Klebebänder, etc.), besonders auch im Zusammenhang mit der Suchtmittelkriminalität Zwickspur (z.B. abgezwickter Maschendrahtzaun) Abgebrochene oder abgeschnittene Fingernägel Große Lacksplitter an der Unfallstelle vom unfallflüchtigen Fahrzeug Abgebrochene Fahrzeugteile (Spiegel, Zierleiste, Antenne, Scheinwerferglas, etc.) an der Unfallstelle vom unfallflüchtigen Fahrzeug Kleiderfetzen an der Fahrzeugunterseite vom überfahrenen Fußgänger oder Mofafahrer etc. 3) Spurensicherung Passstücke sicherstellen Fotografische Dokumentation und eventuell zusätzlich eine Abformung der Bruchkanten (mit Abformmasse) vornehmen. Bei Vergleich mit Finger- und Zehennägel ist eine Abformung dieser unbedingt notwendig (Mikrosil, Coltene, Transfer) 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Die Passstücke sind ihrer individuellen Art entsprechend (Glasscherben, großer Lacksplitter) so zu verpacken, dass insbesondere die Riss- oder Bruchstellen geschützt sind. 5) Anmerkungen / Notizen In vielen Fällen kann zum Zeitpunkt der Spurensicherung am Tatort noch nicht erkannt werden, ob gegebenenfalls später beim Täter ein passendes Gegenstück gefunden wird. Deshalb am Tatort vorsorglich das notwendige Vergleichsmaterial sichern (z.B. Scherben von eingeschlagenen Fenstern, u.U. mit Rahmen). Reifenspuren + Schuhspuren 1) Bezeichnung / Definition - Zu unterscheiden ist - Schuh- und Reifenspuren sind geeignet: 2) Spurensuche - Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung: - Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden: 3) Spurensicherung - Grundsätze: * Fotografische Sicherung der Spuren: - Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren * Grundsätzlich: * Abformen der Spur mit Gips: * Abformen der Spur im Schnee mit Gips: * Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform: - Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel: * Grundsätzlich: * Vorgangsweise: * Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen - Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken - Grundsätzlich: - Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden: - Mögliche Behandlungsmethoden: 5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen 6) Anmerkungen / Notizen 7) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Zu unterscheiden ist zwischen o Schuh- bzw. Reifeneindruckspuren in weichem Untergrund, wie Erde, Schnee, etc. o Schuh- bzw. Reifenabdruckspuren. Diese entstehen durch Übertragen von Substanzen (Staub, Schmutz, Farbe, Blut, etc.) der Schuhlaufflächen bzw. des Reifens auf einen relativ harten Untergrund - Übertragungsspuren o Abhebespuren bzw. negative Abdruckspuren. Diese entstehen, wenn durch die Lauffläche des Schuhes bzw. des Reifens Substanzen (Staub, Schmutz etc.) vom Untergrund abgehoben werden Schuh- und Reifenspuren sind geeignet: o Zur Rekonstruktion des Tatgeschehens o Zur Fahndung nach einem Täter (-schuh) bzw. Tatfahrzeug o o o Zum Beweis der Anwesenheit an einem Ort beim Vorhandensein von übereinstimmenden individuellen Merkmalen (zwischen der Schuhlauffläche bzw. Reifenlauffläche und einer Tatortspur) Zum Erkennen von Spuren- bzw. Tatzusammenhängen und Herstellen von Verbindungen zu möglichen Tätern durch regionale und überregionale (ISASPRO) Schuhspurensammlungen und Für sonstige Erkenntnisse (Gangbild, orthopädische Abnormitäten etc.) 2) Spurensuche Rekonstruktion des Tatgeschehens bzw. der Vorgangsweise des Täters Schuh- bzw. Reifenspurensuche und Sicherung im Regelfall am Beginn der Spurensicherung durchführen. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse muss deshalb vorrangig im Freien gesucht werden. Falls Schuh- oder Reifenspuren bei Nacht gesucht werden, ist eine Nachsuche bei Tageslicht erforderlich Speziell im Bereich von Zugangs-, Abgangs-, Zufahrts- und Abfahrtswegen können Schuhund Reifenspuren erwartet werden. Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Schuhspuren muss dabei Gelegenheitsspurenverursachern wie ersteinschreitenden Beamten, Berechtigten, etc. geschenkt werden Wichtig: Diesbezügliche Vergleichsabdrucke von Schuhlaufflächen sind (wenn möglich) noch vor dem Beginn der Schuhspurensicherung zum Zwecke des Ausschlusses anzufertigen Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung: o Geeignete Lichtquellen in Form von Streiflicht (in den überwiegenden Fällen) oder auch Auflicht (Ausnahmefälle) verwenden: z.B. Poli- oder Dakty-Light, Tatortleuchte, Querschnittswandler, spezielle Scheinwerfer o Bei der Spurensicherung in Räumlichkeiten sind diese zu verdunkeln bzw. ist die Raumbeleuchtung auszuschalten Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden: o Gelatinefolien (vornehmlich schwarze Gelatinefolien), wenn trotz optischer Absuche keine Schuhspuren bzw. Schuhspurenfragmente festgestellt werden können, jedoch davon ausgegangen werden kann, dass Spuren zu erwarten sind (Einstieg durch Fenster – Fensterbrett, Fußboden im unmittelbaren Tür- und Tresenbereich, etc.) o Adhäsionsmittel nur bei Nichterkennen der Spuren mit Streif- bzw. Auflicht. Dies kann insbesondere bei glatten Flächen der Fall sein. Vor der Anwendung ist ein Test an einer nicht spurenrelevanten Stelle unbedingt erforderlich o Chemische Verfahren zur Spurensuche oder -verstärkung bei nassen oder nass gewordenen Spurenträgern oder Spurenträgern mit sichtbaren oder latenten Blutspuren o Elektrostatische Verfahren mit DLK-Gerät (Staubspur auf Teppichboden, Textilien oder strukturierten Flächen) und ESDA-Gerät (Papier) 3) Spurensicherung Grundsätze: o Zuerst – wenn möglich - fotografische Dokumentation! o Optimal wäre die Sicherung von Schuh- und Reifenspuren im Original! Fotografische Sicherung der Spuren: o Anfertigung von Übersichtsaufnahmen und ev. Skizzen o Bezeichnung der Spur mit Spurenziffer (zum Zwecke der Rekonstruierbarkeit) o Die einzelnen Schuh- bzw. Reifenspuren sind formatfüllend, planparallel (Spuren- und Filmebene müssen parallel sein) und ohne perspektivische Verzerrungen unter Beigabe eines rechtwinkelig angelegten Maßstabes zu fotografieren (Stativ) o Schuhspuren sind meist unter Zuhilfenahme von Streiflicht zu fotografieren o o o o o o Weiters ist zu beachten, dass der Kontrast der Spur im Einzelfall durch Verwendung verschiedener Lichtquellen und Lichteinfallswinkel und / oder Farbfiltern gesteigert werden kann Der Maßstab muss sowohl bei Eindruck- als auch bei Abdruckspuren in der Spurenebene (Spurengrund) liegen Bei Schuheindruckspuren sind auch bei Tag zusätzliche Lichtquellen (Blitz, diverse Leuchten) mit schräg einfallendem Licht zu verwenden, weil es dadurch zu einer deutlich besseren Abbildung des Profilmusters kommt Auf Grund auftretender Schlagschattenbildung sind bei Eindruckspuren mindestens 4 Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung (Streiflicht aus 12:00 Uhr, 13:30 Uhr, 15:00 Uhr und 16:30 Uhr) anzufertigen. Der Kamerastandpunkt bleibt dabei unverändert Bei Eindruckspuren im Schnee kann durch schräges Besprühen der Spur mit einem Schneewachsspray der Kontrast der Spur deutlich verstärkt werden. Das Profilmuster der Spur tritt deutlicher hervor, hat jedoch zum Nachteil, dass möglicherweise Individualmerkmale überdeckt werden Hinsichtlich zu sichernder Reifenspuren ist zu beachten, dass diese zur Bestimmung der Reifenbreite, der Spurweite (ev. Rückschlüsse auf den Fahrzeugtyp) und Reifenumfang unbedingt auszumessen sind. Dabei sind alle erkennbaren Spurweiten (vorne / hinten) auszumessen, da Fahrzeuge häufig unterschiedliche Spurweiten aufweisen. Da die Reifenmitte nicht immer bestimmbar ist, ist die Spurweite von der Innenkante zur Aussenkante zu messen. Eine Sicherung von Reifenspuren kann durchaus Rückschlüsse auf die Fahrtrichtung und etwaige Mischbereifung zulassen Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren o Grundsätzlich: Fotografische Sicherung Lose in der Spur liegende Fremdkörper (hinein gefallene Blätter, Steinchen, etc. möglicher Hinweis auf das Alter der Spur) vorsichtig entfernen – In der Spur befindliches Wasser vorsichtig mit Pipette, Einwegspritze, Schwamm o. ä. absaugen Losen Untergrund gegebenenfalls mit einem Fixiermittel (Wasser, Haarspray,) festigen. Dabei darf der Sprühstrahl jedoch die Spur nicht beeinträchtigen, d.h. dass der Abstand so zu wählen ist, dass loser Untergrund nicht weggeblasen wird o Abformen der Spur mit Gips: Es sind Gipse zu verwenden, die mindestens die Abbildungsqualität und Härte von Dentalgips aufweisen. Bestens geeignet ist der sogenannte Dentalgips. Bei Verwendung von diesem kann auf das Einlegen von stabilisierenden Drahtgeflechten oder ähnlichem verzichtet werden Bei lockerem Erdboden empfiehlt es sich, zur Stabilisierung Wasser über die Spur zu sprühen, sodass sich der Sprühnebel in die Spur senkt Gegebenenfalls die Spur mittels eines Plastik- oder Blechstreifens begrenzen, um das Wegfließen des Gipses zu vermeiden Zur Anfertigung von Gips immer zuerst das Wasser in ein Behältnis gießen und anschließend den Gips langsam ins Wasser streuen, bis sich ein Kegel über der Wasseroberfläche bildet (einsumpfen) Anschließend einige Zeit warten und dann umrühren, bis keine Klumpen mehr vorhanden sind Die Spur ausgießen, erforderlichenfalls löffeln (im tiefsten Bereich beginnend) oder über eine schräg gestellte Holzspachtel, Löffel, o.ä. einlaufen lassen Beschriftung der ausgehärteten Gipsabformung noch am Tatort mittels schwarzem Filzstift, durch Einritzen, oder durch Auflegen einer ausgefüllten Spurenkarte in die noch weiche Gipsschicht Nach ca. einer Stunde (Herstellerangaben unbedingt beachten) kann die Gipsabformung vorsichtig aus dem Untergrund herausgelöst werden Bruchgefahr Erst nach weiteren Stunden der Trocknung (keinen Föhn verwenden) den Schmutz von der Gipsabformung unter leicht fließendem Wasser abspülen Achtung: Zur Reinigung keine sonstigen Hilfsmittel wie z.B. Bürsten, Schwämme, etc. verwenden! o Abformen der Spur im Schnee mit Gips: Falls erforderlich, die Spur mit Schneewachsspray, Haarspray o.ä. mehrfach einsprühen, bis sich eine zusammenhängende Schicht gebildet hat Gips in sehr kaltes Wasser streuen, da beim Abbinden Wärme entsteht. Den Gips rühren, bis der Abbindevorgang einsetzt (Löffel hinterlässt eine träge, zufließende Furche) Anschließend den Gipsbrei rasch in die Spur einfüllen und eventuell durch leichten Druck in der Spur verteilen o Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform: 0,25 Liter Wasser in ein Kunststoffsäckchen leeren (chargenbedingte Abweichungen sind möglich) 900 g Dentalgips (Giluform) in das Wasser einstreuen Ca. eine Minute (unter Vermeidung von Luftbläschen) durch Kneten des Säckchens vermischen Gips eventuell über Gusskanal in die Spur einfließen lassen (je nach Spurenuntergrund) Warten bis der Gips abgebunden hat (ca. 30 Minuten) Anmerkung: erfahrungsgemäß ist bei diesem Spezialgips keine Stabilisierung in Form von Drahtgeflechten oder ähnlichem erforderlich Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel: o Grundsätzlich: Schwefelblüte – pulverisierter Schwefel – ist besonders zur Spurensicherung im Schnee bei tiefen Temperaturen geeignet Schwefelblüte kann auch zur Sicherung von Eindruckspuren in Erdboden, Sand und Staub verwendet werden. Dabei ist jedoch (analog zur Sicherung mit Gips) der Spurenbereich bei lockerem Material zu stabilisieren o Vorgangsweise: Säuberung der Spur von nachträglich hineingelangten Fremdkörpern Schwefelblüte in einem Topf (z. B. mit Campingkocher) erhitzen. Bei ca. 115 °C verwandelt sich das Schwefelpulver in eine gelbe dünnflüssige Schmelze, die ständig umgerührt werden sollte. Bei Erreichen dieses Zustandes darf nicht weiter erhitzt werden, weil die Schmelze sonst verharzt Unter weiterem Umrühren lässt man die Schmelze nun solange abkühlen, bis sich auf der Oberfläche feine Kristalle – nadelförmig – bilden. Nur in diesem Zustand ist die Schmelze für das Ausgießen der Spur geeignet Dann die zähflüssige Schmelze über einen Gusskanal oder Spatel in die Spur gießen (Stärke ca. 2 cm) Erklärung: Der in die Spur fließende Schwefel erstarrt schneller als der Schnee schmelzen kann und nimmt so die Konturen der Spur an Wichtig: nach dem Erstarren vorsichtig vom Spurenuntergrund abheben – hohe Bruchgefahr o Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren Fotografische Sicherung Wenn möglich im Original mit dem Spurenträger (z. B. Spuren auf Papier, Schreibtischauflage, Abdeckplane, Plastikfolie) Bei Spuren auf Papier ist die oben aufliegende Seite zu beschriften, da durchaus möglich ist, dass neben der Abdruckspur auf der Oberseite eine Prägespur (Negativspur) auf der Unterseite des Blattes vorliegt . Solche Spurenträger zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Spur niemals in Plastikbehältnisse wie Klarsichtfolien u. ä. asservieren (unbedingt Kuverts oder Schachteln verwenden) Sicherung durch Abziehen mit schwarzer Gelatinefolie. Die Gelatinefolie ist dabei unter Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen auf den Spurenträger aufzubringen (Folie nicht zu fest anpressen). Der Gebrauch eines breiten Gummirollers vermeidet hierbei störende Blasenbildung. Entstandene Blasen müssen zumindest mit dem Handballen unter nicht zu starkem Druck zum Rand hin weggedrückt werden. Die Gelatinefolie anschließend vorsichtig vom Untergrund abziehen (Dauer bzw. Einwirkungszeit ist untergrund- und spurenabhängig), Deckfolie leicht mit Gummiroller aufbringen und dabei auf Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen achten. Zu beachten ist, dass die Deckfolie erst kurz vor Anfertigung der Fotografie abgezogen werden darf, da jedes Abziehen der Deckfolie einen Qualitätsverlust mit sich bringt. Auch würde ein längeres „Liegenlassen“ der Gelatinefolie ohne Deckfolie dazu führen, dass Staub auf diese gelangt und somit die Spurenqualität beeinträchtigt Sonderfälle hinsichtlich Sicherung von Abdruckspuren siehe unter Punkt „Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung“ Sicherung von Gummiabrieben (Tatortspuren) und Vergleichsmaterial von Schuhlaufflächen, da diese unter Umständen für Vergleichsuntersuchungen verwendet werden können. Schuhlaufflächen dürfen nicht beschädigt werden, die Materialabnahme wird dem Labor überlassen. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen Tatort den Umständen entsprechen absperren und Schuh- bzw. Reifenspuren durch schonendes Abdecken vor weiterem Zerstören durch Betreten, Befahren oder Einwirkung von Witterungseinflüssen schützen Gips und Schwefelabformungen in bruchsicherer, luftdurchlässiger Verpackung verwahren und mit Füllmaterial (z.B. Zeitungspapier) polstern DLK-Folien sind unmittelbar nach der Spurenabnahme zu fotografieren. Falls es vor Ort nicht möglich ist, kann die Spur auf der DLK-Folie mit schwarzer Gelatinefolie unter Vermeidung von Lufteinschlüssen bzw. Luftblasen abgezogen und mittels Aufbringen der Deckfolie geschützt werden – Vorgang vermerken! Untersuchungsersuchen haben Angaben über den / die Tatort(e), Spurenuntergrund, Sicherungsmethoden, Gelegenheitsspurenverursacher, Witterungseinflüsse, etc. zu beinhalten. Weiters sind Untersuchungsziele deutlich zu formulieren Datum der Sicherstellung der Schuhe des Tatverdächtigen anführen Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken o Grundsätzlich: Für Vergleichsuntersuchungen (zwischen dem Täterschuh bzw. Reifen des Täterfahrzeuges und der Tatortspur) sind die zu untersuchenden Schuhe und Reifen jedenfalls im Original erforderlich Die Zuordnung von zu behandelnden Schuhen zu einer bestimmten Person ist zu klären (z.B. Besitzverhältnisse, Benutzung) Auf eine entsprechende Behandlung der Schuhe bzw. Reifen zum Zwecke der Durchführung weiterer Untersuchungen ist zu achten (ev. DNAUntersuchung, Glasuntersuchung, Faseruntersuchung, etc.) Entsprechende Lagerung von vorläufig sichergestellten Schuhen und Reifen wegen der Gefahr der Schimmelbildung (aufgrund vorhandener Restfeuchtigkeit) Die Abnahme von Reifenvergleichsabdrucken unterscheidet sich von der Abnahme von Schuhvergleichsabdrucken und bleibt versierten Spurensicherungsbeamten vorbehalten o Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden: Vor der Anfertigung der Vergleichsabdrucke sollten die Schuhe samt Laufflächen formatfüllend fotografiert werden. Diese Fotografie dem Vergleichsabdruck beilegen o Schuhlaufflächen, von denen Vergleichsabdrucke abgenommen werden müssen, haben absolut trocken zu sein Eingetretene Gegenstände (z.B. Steine, Glassplitter etc.) keinesfalls entfernen Mögliche Behandlungsmethoden: die Schuhlaufflächen mit Silikonspray leicht einsprühen oder mit Vaseline leicht einfetten und anschließend mehrere Probeabdrucke auf saugendem Papier anfertigen, damit überschüssiges Material entfernt wird. Dann ein weißes A4-Blatt auf eine weiche Unterlage legen (Moosgummi, Zeitungsstapel oder ähnliches) und die Lauffläche mit entsprechendem Druck diagonal zu zwei Ecken des A4-Blattes aufrollen. Anschließend den Schuhabdruck auf dem A4-Blatt mit Magna schwarz o.ä. einfärben. Bei Verwendung von Magna tiefschwarz kann die Untergrundeinfärbung zu intensiv ausfallen Das A4-Blatt mit folgenden Mindestangaben beschriften: Dienstelle, Geschäftszahl, Name des durchführenden Beamten, Datum der Abnahme und ev. Datum der vorläufigen Beschlagnahme, Personendaten des Schuhbesitzers bzw. -benützers, Marken- und Größenbezeichnung des Schuhes und Beschreibung des Abnützungsgrades bzw. von Beschädigungen der jeweiligen Lauffläche Anschließend den Vergleichsabdruck und das Foto in einer Klarsichtfolie verwahren (pro Vergleichsabdruck – nicht Paar – eine Klarsichtfolie verwenden) 5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen Vergleichsschuhe sind in eindeutig beschrifteten Kartonschachteln, Papiersäcken oä. (wegen der Gefahr der Schimmelpilzbildung ist unbedingt eine luftdurchlässige Verpackung zu verwenden) zu verwahren. Im Untersuchungsersuchen sind die Untersuchungsanträge deutlich zu formulieren. 6) Anmerkungen / Notizen Fußspuren (eines unbekleideten Fußes) werden im Regelfall wie daktyloskopische Spuren gesichert Für besondere Spurensituationen (textile Spurenträger, Sichtbarmachung und Kontrastverstärkung von schwach erkennbaren Spuren mit chemischen Mitteln) sind versierte Spurensicherungsbeamte hinzuzuziehen Die gemessene Lauffläche einer Tatortspur (Schuhspur) lässt nicht unbedingt auf die Schuhgröße des Spurenverursachers schließen. Daher Schuhgrößenangaben in den Tatortberichten unbedingt vermeiden! Schloss und Schlüssel 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche / Spurensicherung 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 4) Anmerkungen / Notizen 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Untersuchung auf Manipulationsspuren möglich. Bei Verwendung eines Dietrichs können kratzerförmige Formspuren in Abweichung zu den normalen Gebrauchsspuren im Schloss sowie bei Anfertigung eines Nachschlüssels Kopierspuren, meist als Abtastspuren am Schlüssel vorliegend, festgestellt werden. 2) Spurensuche / Spurensicherung Spurenschonender Ausbau der Schlösser oder Zylinder nach vorhergehender Dokumentation und Bezeichnung „außen“ / „innen“ Die Lage der erwarteten Spuren bestimmt die Ausbauart Wenn nötig, Spezialisten aus der Fahrzeug- und Kassenschrankbranche beiziehen Schlösser nach dem Ausbau nicht weiter zerlegen Beim Ausbau erfolgte Veränderungen, Beschädigungen etc. sind genau zu dokumentieren Alle Schlüssel sind sicherzustellen (auch Kopien) Achten auf verklebte Schlüsselführungskanäle durch Klebstoff, etc. Schlösser mit verklebten Schlüsselführungskanälen zur chemischen Untersuchung wenn möglich ausbauen. Vergleichsmaterial von Verdächtigen mit einsenden 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Keine Funktionskontrollen, Rekonstruktionen etc. an Schlössern vornehmen (z.B. mit Schlüsseln, Werkzeugen oder Ähnlichem) Jedes Stück einzeln in Behältnisse geben Asservate sind spurenschonend zu verpacken und zu transportieren 4) Anmerkungen / Notizen Schlossvergangenheit abklären (Alter, Funktionsstörungen, Defekte, Reparaturen, etc.). In komplizierten Sachlagen Rücksprache mit Spezialisten halten. Zerstörungsbewilligung vor Ausbau von Schlössern beim Besitzer / Geschädigten oder Gerichtsauftrag einholen. Werkzeugspuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche - Allgemeine Hinweise für die Spurensuche: - Erscheinungsformen von Werkzeugspuren: 3) Spurensicherung - Ist eine Sicherung im Original nicht möglich, dann ist wie folgt vorzugehen: - Vorgehensweise: 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Werkzeugspuren entstehen durch Einwirkung eines Spurenverursachers (Werkzeug) auf einen festen Körper (Spurenträger). Beim Gebrauch und bestimmten Herstellungsprozessen von Werkzeugen bilden sich individualcharakteristische (d. h. kennzeichnende) Oberflächenstrukturen an den Wirkflächen aus. Sie können auf dem Spurenträger reproduzierbare Spurenmuster hinterlassen. Die Art und Lage von Werkzeugspuren ist bedeutsam für: Die Beurteilung des Tatherganges Das Erkennen von Tatzusammenhängen Fahndungen nach einem Tatwerkzeug Die Identifizierung eines Tatwerkzeuges 2) Spurensuche Allgemeine Hinweise für die Spurensuche: o Bei hebelartigem Ansatz von Werkzeugen ist auch die Gegenspur mit einzubeziehen o Hilfsmittel wie z.B. Lupen, Lichtquellen verwenden, da Werkzeugspuren fallweise nicht oder nur sehr schwer ersichtlich sind o Auch am aufgefundenen Werkzeug (am Tatort oder beim Verdächtigen) nach Spuren von aktuellen oder früheren Tatorten (Serientat) suchen o Eigenmaterial von Spurenträgern (Lacke, etc.) können an Werkzeugen haften bleiben, aber auch von dort an weitere Stellen (Kleidertaschen, Werkzeugkoffer, etc.) übertragen werden Erscheinungsformen von Werkzeugspuren: o Schartenspuren (Gleitspuren): Schartenspuren entstehen je nach verursachendem Vorgang als Schnitt-, Zwick-, Bohr-, Säge-, Zieh-, Knabber-, Kratz- oder Hiebspuren auf harten Materialien, wie z.B. Schließzylinder, Schließbleche von Tür- und Schubladenschlössern, Tresortüren etc. Schartenspuren entstehen auch durch Nachsperren mit fremden Sperrwerkzeugen, wie zum Beispiel Dietrichen und ähnlichen Werkzeugen. o Werkzeug-Eindruckspuren: Sie finden sich in weichen Materialien, wie z.B. Türrahmen, Fensterrahmen, Schublade, etc. o Werkzeug-Abdruckspuren: Bei einer Abdruckspur werden am Tatwerkzeug anhaftende, sich ablösende Substanzen (z.B. Farbe, Fett, Staub, Blut, etc.) auf den Spurenträger übertragen und lassen im günstigen Fall wie bei einem „Stempelabdruck“ die Form des Werkzeuges erkennen 3) Spurensicherung Die Lage sowie die Spur selbst sind zu dokumentieren (Fotografie mit Maßstab, Skizze, Maßangaben, Beschreibung). Muss die Dokumentation zur Auswertung verwendet werden (z.B. Tatwerkzeugnachweis anhand Verwundung an Körperteil, Schartenspurenauswertung, etc.), so sind entsprechende Aufnahmetechniken (Fotogrammetrie, Aufnahmen mit Streiflicht, etc.) anzuwenden. Bei Bedarf Spezialisten beiziehen. Die Sicherung der Spur im Original, d.h. mit dem Spurenträger, ist anzustreben. Insbesondere bei kleineren, transportablen Gegenständen (z.B. Geldkassetten, Schließblech, Schlosszylinder, etc.). Ist eine Sicherung im Original nicht möglich, dann ist wie folgt vorzugehen: o Abdruckspuren werden fotografisch mit Maßstab (ev. Filtereinsatz) und / oder mittels Gelatinefolie gesichert. Die Sicherung mittels Gelatinefolie hat jedoch zu unterbleiben, wenn eine nachträgliche Materialanalyse durchgeführt werden soll o Eindruckspuren werden mittels brauner 2-Komponenten Abformmasse (z.B. Mikrosil, Coltene oder Transfer) gesichert, zumal diese sehr detailgenaue, von der Spur wieder gut abtrennbare Abformungen, mit einem guten Kontrast bei der mikroskopischen Untersuchung erlauben o Die Untersuchung von in der Abformmasse eingeschlossenen Farbpartikeln ist sehr schwierig Vorgehensweise: o Grund- und Härtersubstanz im vorgeschriebenen Verhältnis mischen (bei Transfer erfolgt dies über eine Mischdüse) o Blasen- und farbschlierenfreie Masse herstellen o Masse in der Spur einbringen, so dass diese vollkommen und ca. 3 mm stark bedeckt ist und keine Luftblasen zwischen Spur und Masse eingeschlossen werden o Auf glatten Stellen auf die Abformmasse einen Hilfsspurenträger (z.B. Stück silikonbeschichtetes Papier, Fotopapier, etc.) auflegen und leicht andrücken o Aushärtungszeit abwarten o Abformung von der Spur abnehmen, optisch prüfen, beschriften und schonend verpacken (keine Plastiksäcke) o Vorgang wiederholen, wenn die Abformung ungenügend ist An Werkzeugen oder Werkzeugspuren anhaftende Fremdspuren sind (z.B. DNA-, Farb-, und Lackspuren, Kunststoffanriebe, Textilfasern, daktyloskopische Spuren, etc.) vor einer allfälligen Abformung zu sichern. In Frage kommende Werkzeuge sind unter Dokumentation der Fundlage sicherzustellen. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Formspuren, die in elastisches oder feuchtes Material (z.B. Frischholz) gesetzt wurden, können sich verändern. Daher Material nicht austrocknen lassen, ev. für kurze Lagerzeiten eine Feuchtkammer erstellen oder fotografische Aufnahmen zur fotogrammetrischen Auswertung anfertigen. Spurenträger wie Abformungen sind äußerst spurenschonend zu verpacken. Direkter Kontakt mit dem Verpackungsmaterial ist zu vermeiden. Eventuell Fixiereinrichtung verwenden, damit die spurentragende Oberfläche berührungsfrei bleibt. Metallspuren ggf. leicht einfetten, damit kein zerstörender Rost entsteht. Mögliches Tatwerkzeug nie in die Spur einpassen und vor Abschluss einer spurenkundlichen Bearbeitung nie zur Erstellung von Vergleichsspuren verwenden. Brandereignisse Brand allgemein Brand-Kraftfahrzeuge Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung Feststellungen am Brandort Maßnahmen am Brandort Zur Information für Interessierte Brand 1) Brände erfordern das Tätigwerden von Ersteinschreitern 2) Erstmaßnahmen auf dem Tatort durch Ersteinschreiter während die Lösch- und Rettungsmaßnahmen noch andauern Tätigkeit von Ersteinschreitern nach „Brand Aus“ 3) Spurensuche / Spurensicherung durch Spezialisten: 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Formulare Brand ist ein Schadenfeuer, das außerhalb einer bestimmungsgemäßen Feuerstätte (z. B. Ofen, Heizkessel, Lagerfeuer) entstanden ist, oder diese verlassen hat. Erscheinungsformen können Flamm-, Glut-, oder Glimm- = Schwelbrand sein. Beim Brand handelt es sich nicht um eine konkrete Spurenart, sondern um eine spezielle Erscheinung, bei der nahezu alle sonstigen Spurenarten vorkommen können. Dementsprechend darf bei der Untersuchung von Bränden auch die Suche nach allen übrigen Spurenarten dieses Leitfadens nicht außer Acht gelassen werden. 1) Brände erfordern das Tätigwerden von Ersteinschreitern – (Exekutivbeamte ohne Spezialausbildung) und Spezialisten (Brandermittler, speziell geschulte Mitarbeiter des AB 07, des EB 08 des LKA, Sachverständige zur Ermittlung von Brandursachen) bei der Abklärung der Brandursache und gegebenenfalls bei den weiteren Ermittlungen. Sind Schwerverletzte und Tote durch das Geschehnis zu beklagen, sind unbedingt Spezialisten beizuziehen. 2) Erstmaßnahmen auf dem Tatort durch Ersteinschreiter während die Lösch- und Rettungsmaßnahmen noch andauern: Brandobjekt großräumig mit dem Ziel absperren, ungehindert Rettungs- und Löschmaßnahmen zu ermöglichen, Gefahren abzuwehren (durch herabfallende Gegenstände, Explosionen, Freisetzungen gefährlicher Substanzen, Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen, etc.) und mögliche Spuren im Umkreis des Brandgeschehens vor Zerstörung zu bewahren. Kontakt mit Lösch- und Rettungskräften herstellen, um gravierende Veränderungen im Zuge von Lösch- und Bergemaßnahmen zu minimieren, deren Aufzeichnung zu veranlassen, von der Brandausbreitung und den Löschmaßnahmen informiert zu werden sowie Ansprechpartner/ Auskunftspersonen für Niederschriften zu gewinnen. Bei größeren Bränden Tatortadministration aufbauen. Brandverlauf fotografisch aus verschiedenen Richtungen periodisch dokumentieren. (lassen) Von Personen, die sich am Brandort auffällig verhalten Personendaten aufnehmen und deren Tätigkeit beschreiben. Folgende Erhebungen sind so rasch wie möglich durchzuführen/ zu veranlassen: Brandentdecker und Zeitpunkt der Entdeckung ermitteln und Umstände der Entdeckung (z.B. Flammen, Rauch, Geräusche, Geruch) Örtlichkeit der ersten sichtbaren Flammen erfragen. Geschädigten zu besonderen Gefahren am Brandort, zu Anlagen oder technischen Einrichtungen, zu Stoffen im Brandbereich, zu anwesenden Personen, zu Sperrverhältnissen, zur möglichen Brandursachen befragen Tätigkeit von Ersteinschreitern nach „Brand Aus“: Ausgeräumtes Brandgut sicherstellen Personenschaden ermitteln Äußere Verhältnisse (Wind, Windrichtung, Außentemperatur, Niederschläge, Gewitter, Lichtverhältnisse – Tag oder Nacht) erheben Lage, Bestimmungszweck (Wohnhaus, Werkstätte, landwirtschaftliches Anwesen) bauliche Beschaffenheit (Massivbauweise, Holzkonstruktion, Stahlbeton etc. ) des Brandobjekts beschreiben Fotodokumentation des Elektroverteilers mit besonderem Augenmerk auf den Ansprechzustand der Sicherungselemente. Falls Brandmeldeanlage vorhanden ist, Melder überprüfen, Daten sichern Sperrverhältnisse überprüfen Entscheidung über die weitere Vorgangsweise, insbesondere hinsichtlich der Beiziehung eines Experten wenn Brandursache unklar oder eine Straftat möglich ist. 3) Spurensuche / Spurensicherung durch Spezialisten: Das Betreten des vom Brand betroffenen Objekts zur Spurensuche/ Spurensicherung darf nur nach Einschätzung der damit verbundenen Risken und adäquater Schutzausrüstung erfolgen. Nötigenfalls sind für die Risikoeinschätzung Spezialisten beizuziehen z.B. Bautechniker, Statiker, Chemiker, Mitarbeiter der Energieversorgungsunternehmen. In einem ersten Schritt wird der Brandausbruchsort (Brandherd) anhand von Zeugenaussagen und Spuren eingegrenzt, die als charakteristische Begleiterscheinungen eines Brandes entstehen. Im Bereich des Brandausbruchsortes wird nach möglichen Zündquellen gesucht. Dort werden gegebenenfalls auch Proben für die chemische Untersuchung auf Brandbeschleuniger gezogen oder Überreste möglicher Zündquelle asserviert. Es ist in der Regel wie folgt vorzugehen: Den gesamten Brandort je nach Ausmaß der vom Brand betroffenen Bereiche, durch Luftbild-, Übersichts-, Detailaufnahmen und maßstäbliche Zeichnungen dokumentieren. Anschließend eine systematische Spurensuche vornehmen. Bei größeren Tatorten mit unklarem Brandausbruchsort oder bei Verdacht auf Brandlegung sollte unbedingt ein Brandmittelspürhund angefordert werden. Bei der Spurensuche hat die Abtragung des Brandschuttes vorsichtig von oben nach unten zu erfolgen. Im Umkreis um einen möglichen Brandausbruchsort besonders auf kleine Komponenten von möglichen Zündquellen achten. Eventuell Brandschutt über Rutsche klassieren oder sieben. Die Ergebnisse der Spurensuche mit Spurennummern versehen in die Tatortskizzen eintragen, Übersichts- und Detailaufnahmen von der Sicherungsstelle anfertigen und in die Checkliste TO_Brand eintragen. Lässt sich die Zündquelle nicht eindeutig eruieren und besteht möglicher Verdacht auf Brandlegung, so sind aus dem Brandausbruchsbereich Proben für die chemische Untersuchung auf Brandlegungsmittel zu ziehen. Sicherstellung der Reste oder Komponenten von möglichen Zündvorrichtungen Bei Behältnissen mit brennbaren Flüssigkeiten auf daktyloskopische Spuren achten und deren Auswertung veranlassen. Am Körper bzw. an der Kleidung tatverdächtiger Personen können ebenfalls Spuren vom Brandlegungsmittel, Spuren verursacht durch thermische Einwirkung (angesengte Textilien, Haare, starke Russniederschläge etc.) oder vom Tatort und dessen Umgebung vorhanden sein. Kleidung Tatverdächtiger umgehend für die Untersuchung im Labor sichern. Bei der Sicherung von Spuren am menschlichen Körper muss ein Arzt, am besten ein Gerichtsmediziner, beigezogen werden. Vorgehen beim Verdacht auf die Verwendung von Brandlegungsmitteln: Rückstände von Brandlegungsmitteln kann man am ehesten in saugfähigen Materialien ohne allzu starke thermische Belastung in der Nähe des Brandausbruchsorts zu erwarten. o Als gute Spurenträger haben sich in abnehmender Reihenfolge erwiesen: 1. Mauerputz, Beton, Mörtel, Ziegel, Sand und Erde 2. Holz (keine Holzkohle!) , Textilien aus Pflanzenfasern z.B. Baumwolle 3. Textilien aus Wolle 4. Textilien aus Kunstfasern 5. Gegenstände aus Kunststoffen Keine verbrannten Gummiteile sichern Bei der Sicherung von Brandschutt sind die verwendeten Handschuhe zu wechseln und die Werkzeuge (Schaufel, Kelle) vor jeder Probeentnahme gut durch Abwischen mit wasserfeuchtem Zellstoff zu reinigen um eine Kontamination der Probe und ein Verschleppen von allenfalls vorhandenen Brandlegungsmitteln von Entnahmestelle zu Entnahmestelle zu verhindern. Entnahme der erforderlichen Menge (in der Regel 0,5 l≈ 0,1 – 1,5 kg, im Zweifel Rücksprache mit Experten) an Brandschuttprobe im Brandausbruchsort. Den Abschnitt Brandschuttsicherung in der Checkliste TO_Brand ausfüllen. Vor allem flüssige Brandlegungsmittel / Brandbeschleunigungsmittel verdampfen relativ rasch und müssen daher umgehend in gasdichter Verpackung gesichert werden. Aus Behältern, z.B. Kanistern, Dosen, Flaschen, etc. kleine Teilprobe der Flüssigkeit in Schraubglasflasche für chemische Untersuchung sichern. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Geeignete Asservierungsbehältnisse sind: 1. Für Heuproben zur mikrobiologischen Untersuchung: Papiersäcke (für nicht zu nasse Heuprobe) 2. Für Feststoffproben, die mit flüssigen Brandlegungsmitteln kontaminiert sein könnten : gasdichte, verschweißbare, ausgeheizte Aluminiumfolienbeutel oder Polyamid-Folienbeutel (Säcke aus anderen Kunststoffen, insbesondere Einkaufssackerl oder Müllsäcke sind ungeeignet, da sie für Brandlegungsmittel durchlässig sind!) ungebrauchte, dicht schließende Blechdosen saubere Schraubdeckelgläser mit Dichtung saubere Rex-Gläser (eventuell mit integriertem Gummistoppel) 3. Für Flüssigkeiten: saubere Schraubglasflaschen aus Glas mit Hartkunststoffverschluss. Keine Kunststoffflaschen verwenden, diese können durch den Inhalt aufgelöst werden. Reste oder Bauteile von Zündvorrichtungen sind im Detail zu fotografieren, spurenschonend im Original zu asservieren und zu verpacken. Jede Brandschuttprobe einzeln verpacken, luftdicht verschließen (überprüfen bei leichtem Draufdrücken keine Volumensänderung!) eindeutig beschriften und möglichst kühl lagern. Bekleidung, bei welcher der Verdacht auf Kontamination mit Brandlegungsmitteln besteht, muss im Gegensatz zur sonst üblichen Verpackung luftdicht in Aluminiumfolienbeutel oder Polyamidfolienbeutel einzeln verpackt werden. Maßnahmen beim Versand von Brandschuttproben sind 1. Flüssige Vergleichsproben unter keinen Umständen im selben Paket mit dem Tatproben versenden. 2. Besonders stark kontaminierte Proben nie im selben Paket mit schwach kontaminierten Proben versenden. 3. Bekleidung eines Tatverdächtigen nie gemeinsam mit den Brandschuttproben oder Vergleichsmaterial von Brandlegungsmitteln versenden. 4. Etikettierung (Spurenziffer, Sicherungsort, gesichert von, Datum, Uhrzeit) 5. Das gesicherte Spurenmaterial ist mit einem entsprechenden Untersuchungsantrag, einer Asservatenliste und evt. mit Lichtbildern und ausgefüllten Checkliste TO_ Brand möglichst rasch an die Kriminaltechnik im Bundeskriminalamt zu übermitteln! Betrifft „gasdichte Verpackung“ Die Asservierungsbehältnisse mit gesichertem Brandschutt müssen so verschlossen werden, dass leichtflüchtige Brandlegungsmittel nicht abdampfen oder Querkontaminationen zwischen Proben auftreten können. Eine zum luftdichten Verschließen von Aluminium- und Polyamid-Folienbeutel besonders geeignete Methode besteht darin, den offenen Rand umzuschlagen und mit einem Paketklebeband zu verkleben. Dieser Vorgang ist zwei bis drei Mal zu wiederholen. Weiters sollte das Asservierungsbehältnis auf Schäden (Löcher, offene Schweißnähte, etc.) überprüft (verringert sich das Volumen des Beutels unter sanftem Druck, so ist er undicht!) werden. Gegebenenfalls beschädigte Asservierungsbehältnisse geöffnet in einem neuen Brandschuttsack als Überverpackung verpacken. (Im Ersuchschreiben vermerken) Brandschuttsäcke ausschließlich mit wasserfestem Faserstift beschriften. Keine Perforation der Säcke mit Heftklammern! Brand-Kraftfahrzeuge Brände bei Kraftfahrzeugen können auf technische Defekte oder strafbare Handlungen zurückzuführen sein. Haben Erhebungen des Ersteinschreiters keine offensichtliche Zündquelle eruieren können oder sind bei dem Geschehen Schwerverletzte oder Tote zu beklagen, sind, wegen der Komplexität der Aufgabenstellung, entsprechende Spezialisten (Brandermittler, spezielle geschulte Mitarbeiter des AB 07, Mitarbeiter des EB 08 des LKA, Sachverständige zur Ermittlung von Brandursachen) mit der Abklärung der Brandursache zu betrauen. Für den Ersteinschreiter ist grundsätzlich wie bei Bränden vorzugehen, abweichende Besonderheiten sind nachstehend angeführt: Brand-Kraftfahrzeuge Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung Feststellungen am Brandort Maßnahmen am Brandort Zur Information für Interessierte Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung Gibt es Widersprüchlichkeiten zwischen angeblicher Branddauer und dem Schadensumfang völliger, weitgehender Ausbrand bei einer angegebenen Branddauer unter 20 Minuten Brandentstehungsort und dem Brandschadensbild offen stehende Kurbelfenster/Schiebedach bei ungünstiger Witterung (Regen, Schnee, Frost) unberußte, großflächige Teile oder komplette Frontscheibe (Dichtung) im Kfz = dem Brand vorangegangene Verpuffung vor dem Brand ausgebautes Zubehör (Autoradio, Funkgerät, Telefon, etc.) leergeräumter Innen- oder Kofferraum (Handschuhfach, Türablagen, Werkzeug, Ersatzrad) schlechter Fahrzeugzustand – fällige Überprüfung (Korrosion, Vorschäden, abgefahrene Reifen) angeblich dem Brand vorangegangenes Unfallgeschehen ohne entsprechende Unfallschäden Motorschaden Bei der Fahrzeuguntersuchung soll weitgehend differenziert werden von wo der Brand seinen Ausgang genommen hat: Brandausbruch im Motorbereich Brandausbruch in der Fahrgastzelle Brandausbruch im Ladungsbereich In den drei genannten Fahrzeugbereichen sind unterschiedliche, insbesondere unterschiedlich wirksame, Kombinationen von Brennstoffen und Zündquellen anzutreffen. Feststellungen am Brandort am Brand vorhandene dem Fahrzeug zuzuordnende, unverbrannte Gegenstände (Benzinkanister, Einfüllstutzen, Schraubdeckel, Handschuhe, Feuerzeug, Werkzeug) unberußte Verglasungsteile (Front-, Seiten-, Heckscheibe = vorangegangene Verpuffung) Abbrandspuren einer brennbaren Flüssigkeit (Lunte zum ursprünglichen Fahrzeugstandort) Brandspuren am Brandort korrespondieren nicht mit den am Fahrzeug vorhandenen (alter Brandschaden soll nochmals abgerechnet werden) Brandort abseits der Straße (abgelegen, von der Straße nicht einsehbar) wurden sekundär andere Fahrzeuge, Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen beschädigt? sind Flurschäden, Schäden an Bäumen oder Sträuchern entstanden? Konnte Kraftstoff aus dem Kraftstoffsystem des Fahrzeugs an die Stelle gelangen, wo Proben gesichert wurden? Betriebsstoffe des KFZ erheben bzw. sonstige im Umkreis gelagerte brennbare Stoffe Formulare Wichtiger Hinweis: Werden Brandschuttproben für die chemische Untersuchung auf Brandlegungsmittel gesichert, unbedingt abklären ob an diese Stellen Treibstoff aus dem beschädigten Kraftstoffversorgungssystem des Fahrzeugs gelangen konnte. Maßnahmen am Brandort Dokumentation des Brandorts/ des vom Brand betroffenen Fahrzeugs durch den Ersteinschreiter der Standort des Kfz ist fotografisch aus allen möglichen Richtungen fotografisch zu dokumentieren und zu vermessen (Fixpunkt - z.B. Objekt, Lichtmast, Grenzstein, etc.) sämtliche im Umfeld vorgefundene relevante Spuren sind otografisch zu dokumentieren und zu vermessen Sekundärschäden an Wohnobjekten, in Garagen, anderen Fahrzeugen oder Gegenständen sind zu dokumentieren Sicherung aller relevanten Spuren und Gegenstände, welche mit dem Brand in Zusammenhang gebracht werden können Falls erforderlich Sicherung des vom Brand betroffenen Kfz (Untersuchung in einem geeigneten Untersuchungsraum mit Montagegrube oder Hebebühne, im Beisein eines Sachverständigen, fotografische Dokumentation der Fahrzeugunterseite) Gesamt- und Detailaufnahmen von allen Seiten des Kfz, auch vom Fahrzeugdach Übersichts- und Detailaufnahmen vom Motorraum Übersichts- und Detailaufnahmen vom Koffer- oder Laderaum Übersichts- und Detailaufnahmen von der Fahrgastzelle Dokumentation auch von Schäden, die mit dem Brand in keinem offensichtlichen Zusammenhang stehen Dokumentation der Bereifung Feststellen von eventuellen Zeugen Zur Information für Interessierte Häufige „Brennstoffe“/ Zündquellen in Kraftfahrzeugen: 1. Motorbereich: 1. Brennstoffe: Kraftstoff Schmieröl meist während fortschreitendem Brand Dämm- und Filterstoffe Kunststoffteile 2. Zündquellen: Heiße Oberflächen z.B. Auslasskrümmer, Turbolader, Katalysator bewegte Teile elektrische Leitungen und Verbraucher z.B. Starterkabel heiße nachglühende Teilchen im Luftansaugsystem 2. Fahrgastzelle, - Fahrgastraum: 1. Brennstoffe: Innenauskleidungen unterschiedlichster Art eingebrachte Materialien z.B. Bekleidung 2. Zündquellen: Elektrische Leiter und Verbraucher mit Kraftstoffen betriebene Fahrzeugheizungen offene Flammen 3. Fahrgestell + Ladungsbereich: 1. Brennstoffe: Innenauskleidungen Ladung Kunststoffteile im Fahrgestell, Reifen 2. Zündquellen: Selten elektrische Leiter, da abgesichert / elektrische Verbraucher/ Ladung wenn bestimmte Gefahrenstoffe Überhitzte Bremsen / unzulässig niedriger Luftdruck in Reifen Biologisches Material - Boden Fahrzeuguntersuchung nach Schrift- Druckerzeugnisse / Erde / Pflanzenteile Verkehrsunfällen und Urkunden Elektronisches Beweismaterial Sicherstellung Glühlampen Suchtmittel Lenkerfeststellung nach Verkehrsunfällen Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen Faserspuren Faserspuren / Medikamente 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Anmerkungen / Notizen 1) Bezeichnung / Definition Als Boden wird die oberste Erdschicht bezeichnet. Auch Pflanzenfragmente, Pollen, Insekten, sowie vom Menschen eingebrachte Materialien (wie Glas, Metall, Fasern) welche auf / bzw. in der Erdschicht gefunden werden, geben Hinweise auf Materialübertragung. Pflanzen können durch Anhaftung von Pflanzenteilen und Pollen Spuren absondern, z. B. an Schuhen, Textilien oder Fahrzeugteilen. 2) Spurensuche Je nach Witterung und Intensität eines Kontaktes, kann es zu Übertragungen von Boden und Pflanzenteilen kommen. Suche und Sicherung erfolgt je nach Tathergang / Ablauf. Ziel ist es, einen möglichen Kontakt nachzuweisen und die Tat zu rekonstruieren. Derartige Spuren können unter anderem vorkommen: am Boden (Zugang, Zufahrt, Fußmatten, Teppich usw.) an Fahrzeugen (Radkasten, Fahrzeugteppiche, Pedale usw.) an Werkzeugen (Schaufeln, Spaten, Brecheisen usw.) an der Bekleidung (Schuhe, Taschen, Hosenaufschläge usw.) am menschlichen Körper (Haare, Fingernägel usw.) – bei leichter Verschmutzung kann die Spurenmenge für eine Beurteilung zu gering sein. 3) Spurensicherung Tatortspur: Lage, Erhebungsort / -zeit, Zustand (feucht / trocken) und Witterungsverhältnisse genau dokumentieren (Beschreibung, Skizze, Übersichts- und Detailfotos). Auf Faktoren, die die Spuren und das Vergleichsmaterial nachträglich verändert haben (z.B. starker Regen), hinweisen. Spuren wenn möglich immer auf dem Spurenträger belassen. Spuren nicht mit Klebebändern oder Klebefolien sichern, sondern zusammen mit Unterlage asservieren oder mit Pinzette, Pinsel etc. schonend ergreifen, sammeln und in Behältnis überführen. Gegebenenfalls Sicherung mit Mikrostaubsauger durchführen. Mikroorganismen wie Algen, Flechten mit Unterlage sichern, ev. abkratzen. Bei Wasserleichen Proben von Oberflächen – und (wenn möglich) bodennahem Wasser entnehmen und zwar ca. je 1 Liter Wasser in saubere Gefäße abfüllen. Erkennbare Spuren (z.B. Erdklumpen, Pflanzenteile über staubigem / sandigem / kiesigem Straßenschmutz auf einer Fußmatte) vorsichtig abnehmen und getrennt asservieren, da eine entsprechende Beweisführung nicht mehr möglich ist, wenn die Materialen vermischt sind. Pflanzen- und Bodenanlagerungen an Schuhen, Kleidungsstücken, sowie transportablen Spurenträgern nicht abnehmen (Vermischungsgefahr). Ausnahme: grobe Teile, die abzufallen drohen, nach Dokumentation extra verpacken. Erhebung von Vergleichsmaterial: Vergleichsmaterial umgehend sichern. Vom engeren und weiteren Tat- oder Unfallbereich grundsätzlich mehrere Vergleichsproben entnehmen – etwa 3 bis 4 und jeweils etwa 1 Hand voll Grobe Pflanzenteile (Laub, Gras usw.) nach dem Trocknen getrennt asservieren. Die oberste Erdschicht (wenige Millimeter) mit Löffel oder Spachtel abnehmen. Bei Vergleich mit Grabungswerkzeugen oder Ähnlichem auch Proben der tiefer gelegenen Schichten entnehmen. Alle Proben trocknen und getrennt asservieren Dokumentation wie Tatortspur. 4) Spurenschutz Beiliegendes, biologisches Material getrennt asservieren (Zusammenhang erwähnen). Feuchte Asservate zunächst lufttrocknen, oder Untersuchungsstelle weiterleiten. – wenn nicht möglich – sofort an die Wasserproben bis zur Auswertung längstens 1 Tag im Kühlschrank aufbewahren. Gefahr der Spurenverschleppung ausschließen. Bodenschichten niemals vermischen. 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Proben in geeignetem Behältnis (Petrischale, Pergaminsäckchen, Plastikbeutel usw.) verpacken und – ausreichend und unverwechselbar beschriftet – versenden. Kleidung mit Bodenspuren im Original in Papiersäcken. Schuhe mit anhaftenden Bodenspuren nicht in Kunststoff-, sondern in Papierbeutel sichern. Spuren, die nicht auf dem Träger belassen werden können, in Petrischalen, Kunststoffsäcke oder Gläser aufnehmen. Diese abbürsten, abkratzen oder aufsaugen – kein Klebeband verwenden. 6) Anmerkungen / Notizen Öffnen von Bodenverstecken / Gräbern: Die Zeitbestimmung des Eingrabens kann anhand des Oberflächenbewuchses (Dichte des Bodens, sowie Dichte, Form und Art des Oberflächenbewuchses und des Wurzelwerkes), insbesondere aber anhand der seitlich in den Grabbereich vorgewachsenen Wurzeln und auch aufgrund der Schnittflächen von abgetrennten, stärkeren Wurzeln erfolgen. Daher vorsichtig beim Ausgraben bzw. Öffnen des Versteckes / Grabes. An Kleidern und Schuhen anhaftendes Pflanzenmaterial kann auf Aufenthaltsorte von Personen oder Fahrzeugen hinweisen. Diesbezüglich können auch anhaftende Mikroorganismen wie Kieselalgen ausgewertet werden. Flüssigkeiten aus Organen von Wasserleichen können ebenso ausgewertet werden. In Zweifelsfällen Rücksprache mit BMI, Büro II/BK6.2 aufnehmen!! Elektronisches Beweismaterial - Sicherstellung 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Sicherstellung von Druckern (Nur durch Spezialisten!): 5) Spurenschutz 6) Transport / Verpackung / Aufbewahrung 7) Anmerkungen / Notizen 8) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Bei Durchsuchungen im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen stößt man zunehmend auf Produkte (Geräte bzw. Medien) zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung. Diese stellen häufig wertvolle Beweismittel dar, die einen wichtigen Beitrag zu den Ermittlungen leisten können, sofern sie beweisrechtlich einwandfrei behandelt werden. 2) Spurensuche Die Situationen am Tatort werden von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es kann hier daher keine detaillierte verbindliche Vorgehensweise vorgeschrieben werden, das tatsächliche Vorgehen ist immer von der speziellen Situation abhängig. Insbesondere ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es elektronische Spuren gibt, die nur temporär beziehungsweise zeitlich begrenzt gesichert werden können. Nachfolgend wird eine zusammenfassende Empfehlung zur Sicherstellung von informationstechnologischen Medien als Beweismittel vorgegeben, die für die Mehrzahl der zu erwartenden Szenarien Gültigkeit hat. Wenn diese Grundsätze eingehalten werden, so ist am ehesten gesichert, dass die Beweismittel nicht verändert werden und damit Beweiskraft haben. 3) Spurensicherung Allgemeine Grundsätze: Unverzüglich die örtlich zuständige Datensicherungsgruppe informieren Außerhalb der amtsstunden besteht auch die Möglichkeit den Journaldienst des .BK - C4 unter der Tel.Nr. 01/24836-986500 bzw. den SPOC unter 01/24836-985026 zu kontaktieren Unter keinen Umständen eine selbständige Untersuchung des Materials vornehmen, wenn man dafür nicht ausgebildet ist, zumal dadurch wichtiges Beweismaterial vernichtet oder verändert werden kann Keinerlei Zugriff auf das Asservat (Computer, Handy, Fax, Telefonanlage etc.) durch Verdächtige und nicht autorisierte Personen zulassen Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Onlinspeichermöglichkeiten (Cloud Diensten) Accountdaten und Passwörter erfragen Bei einem vorhandenen Netzwerk: in jedem Falle sofort Unterstützung durch Fachleute heranziehen Abgeschaltete Geräte unter keinen Umständen einschalten Wenn ein sicherzustellendes Gerät eingeschaltet ist: Druckvorgänge zu Ende laufen lassen Mobiltelefone in den Flugmodus versetzen, Sperrcode, PIN und PUK erfragen Unterlagen zum jeweiligen Mobuilfunktbetreiber sicherstellen Programme nicht schließen Maschine nicht herunterfahren Bildschirminhalte aufzeichnen Stromstecker dann von der Rückseite der Maschine ziehen, aber Bedachtnahme das dadurch ebentuell relevante elektronische Spuren im Arbeitsspeicher gelöscht werden und mögliche verschlüsselte Daten, dadurch nicht mehr zugänglich gemacht werden können. Bei FAX-Geräten letztgewählte Nummern notieren Achtung: Ein Computer kann auch im eingeschalteten Zustand den Anschein erwecken, als wäre er abgeschaltet (Stromsparmodus, Bildschirmschoner, etc.) Sicherstellung der Geräte: Geräte vor der Sicherstellung von allen Seiten beschriften Geräte vor der Sicherstellung von allen Seiten fotografieren Jeden Teil und die damit verbundenen Teile beschriften Eine Skizze mit allen Verbindungen anfertigen und analog zur Beschriftung auf dem Gerät bezeichnen Vorsichtige Demontage allen angeschlossenen Zubehörs und Kabel Akkus aus Notebooks entfernen, beschriften und sicherstellen Handbücher sicherstellen Netzteile und Ladegeräte immer sicherstellen! 4) Sicherstellung von Druckern (Nur durch Spezialisten!): Computerkonfiguration (Festhalten des Boot-Vorganges), Betriebsystem und Textverarbeitungsprogramme festhalten Ausdrucke aus der Umgebung des fraglichen Druckers sicherstellen (Papierkorb, etc.) Zirka 10 Seiten leeres Papier aus dem Drucker entfernen und sicherstellen (nach Möglichkeit Papiermarke und –bezeichnung vermerken) Eine Testseite des Druckers drucken Datei auf beiliegender Diskette (je nach Druckerart, Tintenstrahldrucker bzw. Laserdrucker) mit Druckerstandarteinstellung ausdrucken, nach Möglichkeit unter Verwendung von MS Word (Druckermodell in Fußzeile einsetzen) Werden Tintenstrahldrucker länger als 14 Tage nicht benutzt, so kann dies zum Defekt des Druckkopfes führen (abhängig vom Hersteller). Sollte das Lesen der Diskette nicht möglich sein, wird folgendes Vorgehen empfohlen: Standarttext drucken Der Standarttext sollte alle Zeichen der Tastatur beinhalten, wobei jedes Zeichen dreimal abgebildet werden sollte, weiters den Text in 2 bis 3 verschiedenen Schriftgrößen Der Text sollte mindestens in drei verschiedenen Schriftarten gedruckt werden und zumindest in einer Schriftgröße pro Schriftart in „Kursiv“ und „Fett“ Sollte es sich um einen Farbdrucker handeln, sollte auch eine beliebige Grafik mit relativ hellem Hintergrund ausgedruckt werden. Bei mehreren zur Verfügung stehenden Textverarbeitungsprogrammen mit jedem Programm den Standarttext ausdrucken. Folgende Daten des Druckers sind festzuhalten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Druckermarke Druckermodell Seriennummer Produktionsjahr Datum und Ort der Sicherstellung War der Drucker vor der Sicherstellung in Betrieb? Bei Druckerpatronen sind festzuhalten: Bezeichnung und Hersteller sowie Chargennummer 5) Spurenschutz Achtung: Es darf kein Magna-Brush (Magnetstab) oder Argentorat zur Feststellung von Fingerabdrucken verwendet werden, da dies zu hohen Spannungen an der Außenseite eines Gerätes und damit zur Zerstörung von gespeicherten Daten führen kann. Alle am Tatort tätigen Spurensicherungsbeamten sind entsprechend darauf hinzuweisen bzw. im Vorfeld zu schulen. Funksignale (Polizeifunk, Handy, etc.) können die Datenbestände zerstören. 6) Transport / Verpackung / Aufbewahrung Transport des sichergestellten IT-Materials nur in einer dafür vorgesehenen, exakt beschrifteten Verpackung. Aufbewahrung der Asservate in einer trockenen und kühlen Umgebung. 7) Anmerkungen / Notizen Detaillierte Ausführungen siehe „Richtlinien für die Sicherstellung und Auswertung von elektronischem Beweismaterial“. Auf den Zusammenhang mit anderen Spuren (Daktyloskopische, DNA, Fasern usw.) wie Fingerabdruck auf Akku eines Mobiltelefones oder DNA auf Kabelverbindungen wird besonders hingewiesen. Somit ist hier genaue Koordination der eingesetzten Spezialisten gefordert. Fahrzeuguntersuchung nach Verkehrsunfällen Fahrzeuguntersuchung nach Verkehrsunfällen Glühlampen Lenkerfeststellung nach Verkehrsunfällen Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen Faserspuren Faserspuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurenssicherung 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern. Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern). Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken geschaffen. Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen. Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken. Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten. 2) Spurensuche Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie Lupen. Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird. 3) Spurensicherung Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B. eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden. Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können, (Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt. Vorgangsweise: Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern. Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst wertlos) Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die andere Hand hält die Rolle) Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert wird Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35% Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu vermeiden Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die Schutzbekleidung zu wechseln Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein) Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.) Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi 5) Anmerkungen / Notizen Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in Dosen vor Kontamination zu schützen Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern des Strangwerkzeuges Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten. Glühlampen 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 3) Anmerkungen / Notizen 4) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Glühlampen sind Fahrzeugteile, welche Hinweise auf das Unfallgeschehen geben können. Kommt es (durch einen Verkehrunfall) zu einer starken Erschütterung der heißen Wendel, können charakteristische Veränderungen auftreten. Dioden, Gasentladungslampen oder Lichtbogenlampen können für eine Untersuchung zur Zeit nicht herangezogen werden, Spurensicherung Lichtbilder von den Beschädigungen im Detail anfertigen. Zusätzlich sind auch Übersichtsaufnahmen vom Fahrzeug anzufertigen Position und Funktion der einzelnen Glühlampen beschreiben Stellung der Bedienungsschalter notieren und auch die Aktivität der einzelnen Kontrolllichter Veränderungen und Schaltversuche sind grundsätzlich zu unterlassen. Sollten derartige Veränderungen / Schaltversuche irrtümlich vorgenommen worden sein, so sind diese zu dokumentieren Alle gleich- bzw. entgegengesetzt geschalteten Glühlampen ausbauen und sicherstellen (allfällig Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle (KPU, BA), egal ob intakt oder beschädigt erscheinend; . auch Kontrolllampen vom Armaturenbrett ausbauen. Bei Blinkerglühlampen immer alle sicherstellen, den Seitenblinker nicht vergessen. Die Kennzeichenbeleuchtungslampe(n) nicht vergessen. – abhängig von der Anstoßstelle Glühlampen nie am Fahrzeug auf Zustand überprüfen. Augenscheinliche Schäden an den Lampen anführen (Glaskörper gebrochen, Wendel gebrochen, etc.) Sofern dabei (weitere) Beschädigungen entstehen, dies zuhanden der Untersuchungsstelle protokollieren. Schonende Verpackung und Transport der gesicherten Glühlampen in einzelnen, beschrifteten Plastiksäckchen. Bei Postversand gut polstern. Keine zerbrochenen Lampen direkt in Watte verpacken, sondern in Papier/Karton einrollen. Das Funktionieren der elektrischen Anlagen erst nach dem Ausbau der Lampen überprüfen. Dafür Vergleichslampen oder ein Spannungsmessgerät verwenden. 2) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Beleuchtung: Das Funktionieren der Anlage erst nach dem Ausbau der Glühlampen mit Hilfe von Ersatzlampen oder mit Spannungsmessgerät überprüfen Glühlampen einzeln bruchsicher (z.B. in Dosen von Kleinbildfilmen) verpacken und Position und Funktion korrekt anschreiben nicht auf der Lampe. Filmdosen bieten optimalen Schutz gegen Beschädigungen. In Kunststoffsäckchen verlieren sich oft kleine Wendelteile Zerbrochene Glühlampen sind so zu sichern und zu verpacken, dass Elektroden und Glühwendel frei, also berührungsfrei vom Verpackungsmaterial stehen 3) Anmerkungen / Notizen Allfällige Vorschäden sind zu erheben Hinsichtlich Sicherung von Passstücken Bei Unklarheiten mit der Untersuchungsstelle Rücksprache halten Das Untersuchungsmaterial (die zu untersuchenden Lampen, etc.) ist mit dem Untersuchungsantrag (Nationale der Beteiligten, technische Daten, Kennzeichen des Kfz sowie Schilderung und Handskizze des Unfallherganges) und den Lichtbildern des Kfz (Hauptanstoßstelle und sonstige Beschädigungen, Übersichtsaufnahmen) sind immer gemeinsam vorzulegen. Kopie des Typenscheines, Fotogrammetrie; Lenkerfeststellung nach Verkehrsunfällen 1) Anwendungsbereich 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Anwendungsbereich Identifizierung des Fahrzeuglenkers zum Unfallszeitpunkt, aus einer vollständig bekannten Gruppe von Fahrzeuginsassen, anhand entsprechend ausgeprägter Materialüber-tragungsspuren zwischen Oberbekleidung und Schuhen der Insassen und der Innenausstattung des Unfallfahrzeuges die nur bei einem Unfallgeschehen durch nachvollziehbare Bewegung der Fahrzeuginsassen im Fahrzeuginneren entstanden sind. In der Regel sind angeschmolzene Fasern auf Kunststoffteilen im Fahrzeuginneren, auf Textilien aufgeschmolzener Kunststoff vom Fahrzeuginneren oder Abdruckspuren auf Pedalkappen für die Bestimmung des Lenkers zum Unfallszeitpunkt erforderlich. 2) Spurensuche Die Spurensuche hat grundsätzlich durch Spezialisten zu erfolgen Der Fahrgastraum wird grundsätzlich vollständig auf Übertragungspuren und Faseranschmelzungen untersucht. Besonders wertvoll sind solche Spuren im Bereich Innenverkleidung der Fahrer- und Beifahrertüre, Lenkrad, Windschutzscheibe, untere Lenksäulenverkleidung, unterer Armaturenbereich, Mittelkonsole, Schalt- und Handbremsenhebel etc. Dabei sind Hilfsmittel, wie z.B. entsprechende Lichtquellen, fokussierbare Leuchtlupe, transportables Stereomikroskop zu verwenden 3) Spurensicherung Die Spurensicherung hat grundsätzlich durch Spezialisten zu erfolgen Dokumentation der Spur durch Beschreibung und Fotos (Lage aus der die Spur entnommen worden ist) und Beschreibung des Erscheinungsbildes der Spur, z.B. ob Fasern in Trägermaterial teilweise eingeschmolzen, aufgerieben oder nur lose anhaftend sind, Anschmelzspuren werden mit dem Trägermaterial ausgeschnitten und nicht mit Klebeband gesichert lose Spuren (z.B. Faserbündel, Haare etc.) mit der Pinzette sichern und in Papiersäckchen / Kunststoffsäckchen geben Pedalkappen abnehmen und sichern Schuhe und Oberbekleidung aller Fahrzeuginsassen sicherstellen Kunststoffabriebe niemals mit Klebeband sichern, sondern mit Spurenträger sicherstellen oder mit Skalpell abheben Die alleinige Auswertung der Lage von Blut-, und Gewebespuren führt oft zu keiner korrekten Bestimmung der Insassenposition zum Unfallszeitpunkt. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spuren gegen Kontamination schützen Mit dem Trägermaterial gesicherte Anschmelzspuren und abgenommene Pedalkappen spurenschonend und unter Bedachtnahme auf Materialverlust in entsprechende Behältnisse verpacken und so beschriften, dass die Spuren den einzelnen Entnahmestellen eindeutig zugeordnet werden können Zusätzlich sind die Schuhe und die Oberbekleidung aller Fahrzeuginsassen sicherzustellen. Diese müssen zuvor getrocknet werden und sind so zu bezeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zu den Trägern garantiert ist 5) Anmerkungen / Notizen Bei Lenkerfeststellungen als Erstes mit der Untersuchungsstelle Rücksprache halten und eventuelle Weisungen (Anträge STA wie Beschlagnahme des Fahrzeuges, Bestimmung der Untersuchungsstelle u.a.) einholen Achtung bei Spurensicherungsarbeiten an verunfallten Fahrzeugen: Verletzungsgefahr durch verformte Karosseriebleche bzw. durch Glassplitter, Schnittgefahr bei Arbeiten mit dem Skalpell und Infektionsgefahr durch biologisches Material (Blut etc.) – Schutzbekleidung verwenden (Einwegoverall, Mundschutz, Handschuhe, ev. Kopfschutz) Lose auf den Sitzen und anderen Teilen im Fahrzeuginneren eines verunfallten Fahrzeugs anhaftende Fasern haben wenig Beweiswert für die Lenkerfeststellung. Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Neben Kontaktspuren und Anprallstellen von Fahrzeuginsassen fallen darunter auch die passiven Sicherheitssysteme, wie z.B. Sicherheitsgurte, Gurtstraffer, Airbags. 2) Spurensuche Die Spurensuche richtet sich nach dem jeweiligen Tat- / Unfallgeschehen. Zur Spurensuche sind geeignete Lichtquellen, Lupen etc. zu verwenden. 3) Spurensicherung • Bei Unfallfahrzeugen vor der Untersuchung des Fahrgastraumes immer die (alle!!!) Batterie(n) abklemmen um ein Auslösen von Air-Bag und Gurtenstraffern auszuschließen. Gefahr von schweren Verletzungen z.B. Rolle des Gurtstraffers kann Finger abquetschen, Kopfverletzung durch auslösenden Air-Bag. • Bei Sicherheitsgurten ist der Zustand des Gurtsystems zu beschreiben und ev. zu fotografieren. Weiters ist abzuklären, ob ein Gurtstraffer vorhanden ist. Falls ja, nicht selbst daran manipulieren (Explosionsgefahr! Insbesondere wenn die Batterie nicht abgeklemmt ist!), sondern Fachleute zum Ausbau beiziehen (Markenvertreter, Abschleppdienst). Stets das Gurtband gegen das Aufrollen fixieren und das Gurtsystem vollständig ausbauen • Ausgelöste Airbags mit der Anprallstelle nach innen zusammenfalten (Einweghandschuhe verwenden) und mit sauberem Skalpell abschneiden (DNA-Sicherung – Kontaminationsgefahr) • Im Hinblick auf eine allfällige Lenkerfeststellung ist das Spurenbild im Fahrzeuginneren unverändert zu belassen, d.h. es sind insbesondere nachträglich (ev. im Zuge von Aufräumungsarbeiten) keinerlei Wrackteile in das Fahrzeuginnere zu geben. Auf sonstige Einsatzkräfte (Feuerwehr, Abschleppdienst etc.) ist dementsprechend einzuwirken 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenträger fotografieren und möglichst als Ganzes sicherstellen und spurenschonend verpacken. Gurtbänder ohne Knickstellen und Verdrehungen locker aufwickeln und in gut gepolstertem Behältnis verpacken. Airbags nicht auf der Anprallstelle berühren, da eine DNA Untersuchung von Hautschuppen oder Speichelspuren durchgeführt werden kann. 5) Anmerkungen / Notizen Bei Unsicherheit betreffend allfällig nicht ausgelöstem Gurtstraffer: Rückhaltesystem gemeinsam mit Fachleuten ausbauen. Aus der Auslösung des Airbag darf nicht zwingend auf eine Arretierung des Gurtes geschlossen werden. Nicht nur Gurtbänder, sonder – wichtig – auch Umrollbügel und allfällig auch Gurtschloss sichern. Faserspuren 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurenssicherung 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern. Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern). Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken geschaffen. Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen. Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken. Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten. 2) Spurensuche Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie Lupen. Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird. 3) Spurensicherung Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B. eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden. Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können, (Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt. Vorgangsweise: Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern. Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst wertlos) Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die andere Hand hält die Rolle) Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert wird Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35% Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen 4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu vermeiden Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die Schutzbekleidung zu wechseln Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein) Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.) Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi 5) Anmerkungen / Notizen Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in Dosen vor Kontamination zu schützen Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern des Strangwerkzeuges Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten. Schrift- Druckerzeugnisse und Urkunden 1) Bezeichnung / Definition Dokumente Schriftstücke, die den Urheber nicht erkennen lassen Sonstiges: 2) Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Schrift 3) Spurensicherung / Spurenschutz Schreibmaschine Fotokopierer Druckmaschinen 4) Anmerkung 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Dokumente, die geeignet sind, bezüglich der Identität oder einer bestimmten Berechtigung des Inhabers, Auskunft zu erteilen und im Allgemeinen ihren Aussteller erkennen lassen, wobei das Trägermaterial nicht zwangsläufig aus Papier bestehen muss. o Reise- Identitätsdokumente o Personenstandsdokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.) o Bewilligungen u. Bescheide (Führerscheine, Visa u. Aufenthaltstitel, Beförderungsbewilligungen, etc.) o Kfz-Dokumente (Zulassungsschein, Typenschein, etc.) o Wertdrucksorten (Banknoten, Briefmarken, Wertpapiere, etc.) o Verträge (Kaufverträge, Schenkungsverträge, etc.) o Testamente o Zeugnisse o Aufkleber (Vignetten, Prüfplaketten, Sicherheitssiegel, etc.) o Kennzeichen (KFZ, etc.) o Chip- od. Magnetkarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Zutrittkarten, etc.) Schriftstücke, die den Urheber nicht erkennen lassen (Anonym- od. Pseudonymschreiben): o Bekennerschreiben o Drohschreiben o Erpresserschreiben o Geheimschriften (latente Schriften) o gesetzeswidrige Schriften (z.B. nach dem Wiederbetätigungsgesetz) Sonstiges: o Aufkleber (Produktetiketten, Preisauszeichnungen, etc.) o Briefumschläge o Briefpapiere o Schreibblöcke u. Hefte o Kalender o Adress- und Telefonbücher o Zeitungen o Fotokopien o Folien (Klarsichtfolien, Klebefolien, Sicherungsfolien, etc.) o Diverse Schriftstücke 2) Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Schrift und Druckerzeugnissen sowie Vergleichsmaterial (nicht vollständig): Schreibstifte (Kugelschreiber, Filzschreiber, etc.) Schreibmaschinen Drucker (Laserdrucker, Tintenstrahldrucker) inkl. EDV-Systeme Kopiergeräte Scanner Stempel und Stempelkissen Faxgeräte Druckmaschinen Druckplatten Reprofilme Heftmaschinen u. Heftklammern Ösenzangen u. Ösen Stanzwerkzeuge Bedruckstoffe (Papier, Karton, Folien, Karten, etc.) auch aus den Vorratsbehältern der Geräte Ausschussdrucke bzw. -kopien (z.B. Mistkübel, Papiersammelbehälter, etc.) Kopiervorlagen Klebstoff Heftfäden Folien 3) Spurensicherung / Spurenschutz Dokumente je nach Umfang einzeln oder in einer größeren Anzahl in Kartonumschlag, flügelmappe oder Briefkuvert sichern. Hüllen müssen vorher beschriftet oder mit einem Klebetikett versehen werden um Durchdruckspuren zu vermeiden. Stehen nur Klarsichthüllen zur Verfügung, Schriftstücke immer zwischen zwei Kartonpapieren oder zwei bis drei gewöhnlichen Papierblättern sichern Ist eine anschließende Untersuchung auf Finger-, Mikro-, DNA- oder latente Schrifteindruckspuren vorgesehen, sind bei der Sicherung Handschuhe zu tragen Sichergestellte Dokumente sollten keiner unnötigen Hitze-, Druck und Lichteinwirkung ausgesetzt werden Schrift- und Druckerzeugnisse sind vor Veränderungen durch Heftklammern, Prägespuren, handschriftlichen Notizen, Eingangsstempelabdrucken und anderen Kontaminationen zu schützen. Faltungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Geheftete oder gebundene Dokumente im Ursprungszustand belassen Aufkleber nach Möglichkeit mit dem Träger ohne Ablöseversuche sicherstellen Aufkleber mit freiliegender Klebeschicht sind auf Silikonpapier od. leerem Etikettenträgerpapier zu sichern Zerschnittene bzw. zerrissene Schriftstücke (Passstücke) nicht zusammenkleben Nasse Schriftstücke nicht trocknen, luftdicht und in der Verpackung möglichst berührungslos transportieren, zB. in einem geeigneten Kunststoffgefäß. Durch die luftdichte Verpackung ergibt sich eine begrenzte Lagerzeit, daher sofort der Untersuchungsstelle vorlegen Verkohlte Schriftstücke sind vor der Sicherstellung zu fotografieren und bei der Sicherung und dem Transport nur der geringst möglichen mechanischen Belastung aussetzen Das Anfertigen von Kopien nach Möglichkeit vermeiden Sicherstellen von vorhandenem Vergleichsmaterial bzw. Proben von diesem (siehe oben). Z.B. unbedrucktes Papier aus den Vorratsbehältern der Druckgeräte bzw. deren Umgebung. Sichergestelltes Vergleichsmaterial eindeutig als solches kennzeichnen Geräte sind ohne Anfertigung von Probeausdrucken sicherzustellen und vor weiterem Gebrauch zu schützen Schreibmaschinen inklusive aller Farb- und Korrekturbänder, Kugelköpfe oder Typenräder sichern Drucker (Plotter) inklusive aller Farbbänder, Toner- oder Tintenpatronen und angeschlossenem EDV-System sicherstellen Können die Geräte für die erforderlichen Untersuchungen nicht abtransportiert werden sind je nach Gerätetyp Schriftproben bzw. Probeausdrucke anzufertigen Schreibmaschine: Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer, Art (Typenhebel, Kugelkopf, Typenrad, etc.) und Baujahr der Schreibmaschine. Auf der Schriftprobe muss jedes im Zeichensatz vorhanden Zeichen mindestens dreimal angeschlagen werden. Weiters sollte sie nach Möglichkeit eine Abschrift des Tattextes enthalten. Drucker (Laser-, Tintenstrahldrucker, etc.): Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer und Baujahr des Druckers. Angabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Person, welche die Proben ausgedruckt hat. Mit dem am Drucker angeschlossenen Textverarbeitungssystem eine Standard-Testseite drucken. Betriebssystem, Textund Bildbearbeitungsprogramme sowie installierte Druckertreiber festhalten (Versionen beachten!!). Drucken einer Schriftprobe unter Verwendung von mindestens drei verschiedenen Schriften (Serif, Sans Serif, Script) in unterschiedlichen Formatierungen, möglichst mit allen installierten Textverarbeitungsprogrammen. Drucken einer Abschrift des Tattextes möglicht mit der Schrift, die auch am Tatschreiben verwendet wurde (wenn erkennbar). Bei Laserdruckern jeweils eine zur Gänze leere Seite und eine zur Gänze schwarze Seite drucken. Bei Tintenstrahldruckern eine Grafik mit möglichst hellem Hintergrund drucken. Fotokopierer: Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer und Baujahr des Kopiergerätes. Kopie des Wartungsprotokolls anfertigen. Angabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Person, welche die Kopien angefertigt hat. Vorlagenglas (Glasplatte) nicht reinigen. Mehrere Kopien ohne Kopiervorlage sowie mit sauberem weißen Blatt, welches ebenfalls gesichert und anschließend beschriftet werden muss, anfertigen. Einige Vergleichskopien einer beliebigen Vorlage bei verschiedenen Geräteeinstellungen anfertigen (verschiedene Kontrast- und Zoomvariationen), Einstellungen protokollieren. Druckmaschinen: Aufgrund der Größe des Gerätes ist ein vollständiger Abtransport der Maschinen selbst meist nicht möglich. Vor Inbetriebnahme der Maschinen Rücksprache mit der Fachabteilung. 4) Anmerkung Sollte die Einhaltung der oben erwähnten Punkte aus gewissen Gründen nicht möglich gewesen sein, sind die gesetzten Aktionen schriftlich festzuhalten und dem Untersuchungsmaterial beizufügen. Suchtmittel / Medikamente 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand 6) Anmerkungen / Notizen 7) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Erscheinungsformen: Lösungen / Lösungsrückstände Pulver (Staub / Klumpen) Tabletten / Kapseln (einzeln oder in Packungen) Harze Pflanzenteile (Hanfpflanzen, kleine Pilze etc.) Suchtmittel liegen selten in reiner Form, sondern meist vermischt mit Streckmitteln (Zucker, Milchpulver, etc.) vor. Flüssigkeiten können auch auf Zucker, Papier, Filz, Tabletten, etc. aufgetragen sein. Medikamente wie Suchtmittel können als Rückstände in / an Gefäßen / Löffeln etc. vorliegen. 2) Spurensuche Bei Verdacht auf Suchtmittel- oder Medikamentenmissbrauch ist bei der Spurensuche zu beachten: Nach der Festnahme von Beschuldigten rasch zur Sicherstellung von Suchtmitteln schreiten, um das Wegschaffen von Beweisen zu verhindern Nach Eindringen in eine Wohnung, Wegspülen von Suchtmittel verhindern Drogenspürhunde bei der Suche beiziehen Hinweise auf Suchtmittel liefern vor Ort so genannte Schnelltestverfahren, jedoch sind Schnelltestverfahren / Suchtmittelvorproben nur von instruierten Personen durchzuführen Wegwerfen von Rauschgiften und anderen Beweisen durch Außensicherung verhindern Rauschmittel, Streckmittel, Tabletten und weitere (auch unbekannte) Substanzen sicherstellen Händler- bzw. Konsumentenutensilien beschlagnahmen Wischproben (Zellstoff mit Ethanol) zur Spurensicherung 3) Spurensicherung Medikamente / Suchtmittel, sowohl in fester, als auch flüssiger Form, sind möglichst im Originalbehältnis zu belassen und zusätzlich in dicht schließenden Behältnissen zu sichern Bei nicht mehr verschließbaren Behältnissen, Inhalt in sauberes Glasgefäß / Kunststoffsäckchen überführen Ausgelaufene Flüssigkeiten mit Pipetten aufsaugen und in saubere Gefäße überführen. Allenfalls mit Zellstoff aufsaugen Pulver / Tabletten in Kunststoffsäckchen abfüllen. Ein Säckchen pro Tabletten- oder Pulversorte verwenden – nie mischen Hilfsmittel, wie Laborgerätschaften, Originalverpackungsmaterial, Packungsbeilagen und Rezepturen asservieren Auf Verpackungsmaterialien sind daktyloskopische und DNA-Spuren möglich Suchtmittelreste (Brösel, Staub) werden mittels Staubsauger mit Spezialfilter gesichert Pflanzenbestandteile zwecks Bestimmung des Wirkstoffgehaltes sicherstellen und trocknen Auf handschriftliche Beschriftung und eventuelle Begleitschriftstücke achten Zeitpunkt und Ort der Probenentnahme festhalten und fotografisch dokumentieren 4) Spurenschutz • Bei der Sicherung von Suchtmittel jede Kontamination vermeiden, da bei der Suchtmittelanalyse geringste Spuren detektiert werden können • Generell im Umgang mit Suchtmittel / Medikamenten ungepuderte Handschuhe tragen und sauberes Sicherungswerkzeug (z.B. Einwegwerkzeug) verwenden • Bei Persondurchsuchungen ein Paar Handschuhe pro Person verwenden • Packungsbeilagen, Originalverpackungsmaterial etc. getrennt von den Medikamenten / Suchtmittel beilegen • Bei Verpackungsmaterial auf mögliche daktyloskopische Spuren oder DNA-Spuren (Body-Packer, etc.) achten • Verunreinigungen oder Veränderungen durch unsachgemäße Lagerung (Feuchtigkeit) vermeiden, da diese die Untersuchungsergebnisse verfälschen 5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand Sichergestellte Suchtmittel / Medikamente sofort in geeignete Behältnisse geben und eindeutig und unverwechselbar beschriften. Injektionsspritzen und Nadeln in bruchsichere, verschließbare Behältnisse legen. Achtung vor Stichverletzungen (HIV- oder Hepatitis-Infektionsgefahr)!!! Zeitpunkt der Probenentnahme auf der Kennzeichnung des Spurenmaterials notieren. Anzahl und Menge des sichergestellten Suchtmittels dokumentieren. Das Gewicht samt Verpackung wird auf der Dienststelle (falls geeignete Waagen vorhanden sind), das Nettogewicht wird im Labor bestimmt. 6) Anmerkungen / Notizen Eigenschutz beachten - Atemmaske und Handschuhe verwenden. Vorsicht beim Durchsuchen von Kleidern und Effekten. Nicht blindlings in Taschen und Behältnisse greifen (Gefahr von Stichverletzungen / HIV-Infektionsgefahr)! Hinweise auf Suchtmittel liefern vor Ort so genannte Schnelltestverfahren / Suchtmittelvorproben, hingegen Nachweise von Suchtmittel sind nur mittels Laboranalyse möglich. Vorgehen bei Ausheben von Suchtmittellabors: Wegen der vielfältigen Gefahren, die mit dem Ausheben eines Suchtmittellabors verbunden sind, vorher immer mit den Experten des Bundeskriminalamtes Rücksprache halten. Waffen und Sprengmittel Waffen und Sprengmittel Schussrückstände / „Schusshand“ Schussspuren / Munition Schusswaffen Sprengstoffbezogene Materialien / Explosion / Spuren Schussrückstände, „Schusshand“ Bezeichnung / Definition 1) Spurensuche 2) Spurensicherung 3) Vergleichsspuren: 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare Unter Schmauchspuren versteht man Rückstände von Treibladung und Anzündsatz, welche sich als loser oder eingebrannter Niederschlag u.a. an Händen, Bekleidung und um Einschussstellen ablagern. Die Schussrückstände sind im hohen Maße der Gefahr des Spurenverlustes ausgesetzt, denn etwa nach einmaligem Waschen der Hände sind diese Spuren verloren. 1) Spurensuche Schmauchspuren können vorkommen: an beiden Händen von Verdächtigen Handschuhen und Oberbekleidung des Verdächtigen Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Schussabgabe als indirekte Übertragung an weiteren Materialien und Gegenständen (z.B. am Opfer) 2) Spurensicherung Die Schmauchspurensicherung ist Spezialisten vorbehalten. Hinweis: In Österreich werden derzeit mehrere Methoden angewendet. Nachdem zur Zeit der Drucklegung verschiedene Methoden validiert werden ist in dieser Druckversion nur die Standardversion mittels Kohle Leit-Tabs zum Nachweis der Schmauchpartikel mittels Rasterelektronenmikroskop (REM) angeführt. Für jede Probenahme immer neue Handschuhe anziehen Deckel des Tab - Behälters abnehmen; mit Pinzette die Schutzfolie von der Klebefläche lösen und entsorgen Spurenbereich mehrfach (ca. 10 – 15mal) abtupfen, bis Klebekraft nachlässt. Deckel wieder aufsetzen, um Tab vor Fremdspuren zu schützen. Behälter ausreichend beschriften (Name und Abnahmebereich) pro Hand sind mindestens 2 Kohle-Leit-Tabs zu verwenden und zwar 1 Tab Bereich Daumen-Zeigefinger-Beuge und 1 Tab Bereich Handinnenfläche; für die im „Formular“ schattiert dargestellten Flächen dafür vorgesehenes Formular ausfüllen. 1 Leit-Tab ist als „Leerprobe“ zu verwenden und während der Probenahme geöffnet in der Nähe (0,5 bis 2 Meter entfernt) aufstellen 3) Vergleichsspuren Soweit Waffe und Hülse vorhanden sind, je einen Abrieb aus dem Lauf und der Hülse (entsprechend des Erlasses), herstellen und (gesondert verpackt) ebenfalls zur Untersuchung versenden. 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenverlust bei Beschuldigten und Toten vermeiden bis die Spurensicherung erfolgt ist. Tatverdächtige daran hindern, ihre Hände zu waschen, zu reinigen oder abzureiben. Verdächtige nie unbeobachtet auf die Toilette gehen lassen. Hände nicht in Kleidertaschen stecken lassen, sondern: Spurenschutz durch Überziehen von Papiersäckchen (keine Handschuhe) über die Hände von Beschuldigten, auch bereits beim Transport im Dienstfahrzeug. Achtung vor direkter und indirekter Kontamination der Tatverdächtigen mit Schmauch von Polizeiwaffen ( z.B. Handschellen, Streifenwagen…). Falls die Leiche vor der Schmauchspurensicherung abtransportiert wird, Hände ebenfalls mit Papiersäckchen schützen. Gegenstände mit Schmauchanhaftungen einzeln verpacken. Kleider so verpacken, dass der Schmauch nicht an andere Stellen übertragen werden kann, daher: Schussbeschädigungen mit Papierfolie abdecken beim Zusammenlegen von Kleidungsstücken Einlageblätter verwenden, eventuell Ärmelbündchen in Papiersäckchen stecken Kohle-Leit-Tabs in die beschrifteten Schutzdosen stecken 5) Anmerkungen / Notizen Blut- und Schmutzantragungen an den Händen, sowie Hautdefekte bzw. Verletzungen durch Schussabgabe, sind vor der Schmauchspurensicherung fotografisch zu dokumentieren. Dabei dürfen keine Klebemaßstäbe verwendet werden. Eventuelle biologische Fremdmaterialien auf den Händen des Beschuldigten spurenschonend für DNA-Bestimmung sichern. Schmauchspurensicherung vor der erkennungsdienstlichen Behandlung vornehmen. Erlass „RICHTLINIEN ZUR SICHERUNG VON SPUREN IM ZUSAMMENHANG MIT SCHUSSWAFFENDELIKTEN GZ BMI-KP1000/0781-II/BK/6/2014 umsetzen & Formular verwenden Schussspuren / Munition 1) Bezeichnung / Definition / Allgemeines Schussspuren Munition Schussspuren am Opfer: * Der Einschuss weist in typischen Fällen folgende Merkmale auf * Absoluter Nahschuss (angesetzter Schuss) * Relativer Nahschuss * Fernschuss Schussspuren am Täter 2) Spurensuche 3) Spurensicherung 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 5) Anmerkungen / Notizen 6) Formulare 1) Bezeichnung / Definition / Allgemeines Schussspuren: Sie treten bei der Abgabe eines direkten oder indirekten Schusses auf und können an Personen (Schütze, Opfer) oder an Sachen (Waffen, Munition sowie anderen Gegenständen) festgestellt und gesichert werden. Siehe auch die beiden Kapitel, „Schusswaffen“ und „Schmauchspuren“. Die Beurteilung der Spuren ist grundsätzlich dem Sachkundigen (Gerichtsmedizin, KPU, Tatortgruppe) zu überlassen. Munition: Darunter versteht man Patronen, Hülsen, Projektile, oder Munitionsteile (Projektilteile, Teile von Schrotmunition wie z.B. Treibspiegel, Schrotbecher, Filzteile von Flintenpatronen). Die meisten Munitionsteile tragen die Individualspuren der Waffe sowie deren Systemmerkmale. Schussspuren am Opfer: Bei den ersten Ermittlungen am Tatort ist es von Bedeutung, Schussverletzungen zu erkennen bzw. von anderen Verletzungen zu unterscheiden. Es kann vorkommen, dass Schussverletzungen bei der ersten Leichenbesichtigung übersehen werden, zumal bei Einschüssen von kleinkalibrigen Schusswaffen die Einschussöffnungen unscheinbar aussehen (die Haut zieht sich zusammen) oder gar nicht entdeckt werden, da der Ausschuss fehlt. o Der Einschuss weist in typischen Fällen folgende Merkmale auf: Zentraler Substanzdefekt (kleines rundes Loch) Grau-schwarzer Abstreifring (Schmutzring) - die am Geschoss anhaftenden Pulverteilchen, Schmauch und Waffenöl werden am Lochrand des Primärzieles abgestreift Kontusionsring (braunrote Hautvertrocknung konzentrisch um den Substanzdefekt und Abstreifring) Etwaige Nahschusszeichen bzw. Zeichen eines angesetzten Schusses (siehe nachfolgende Definition) sind sichere Einschusszeicher Der Ausschuss ist idealtypisch schlitz-, spalt- oder sternförmig und oft größer als der Einschuss. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Einschuss größer als der Ausschuss ist (z.B. beim angesetzten Schuss). o Absoluter Nahschuss (angesetzter Schuss): Charakteristisch ist die sogenannte „Schmauchhöhle“, d.h. Pulver und Schmauch verfärben den Anfangsteil des Schusskanals schwarz-grau Als weitere Nahschusszeichen können Stanzmarken (Abdruck der Laufmündung) und Einschussplatzwunden vorhanden sein o Relativer Nahschuss: Schussrückstände (Schmauch- und / oder Pulverteilchen) finden sich in der Umgebung des Einschusses. Der grauschwarze Schmauch führt zu einer flächenhaften, wolkig strukturierten Hautverfärbung, – nicht notwendigerweise bei bekleidetem Körper- deren Intensität mit größer werdender Schussentfernung abnimmt. Die maximale Distanz, bis zu der man einen Schmauchhof sehen kann, variiert in Abhängigkeit von der Lauflänge der Waffe, des Kalibers und der Munition. Beschmauchungen sind bis zu einer Schussentfernung von ca. 2 m zu erwarten, es gibt aber auch Waffen, wo diese bis zu 4 m zu erwarten sind. o Fernschuss: Dieser Schuss liegt außerhalb des relativen Nahschussbereiches und es fehlen daher die Nahschusszeichen Schussspuren am Täter: Der Täter kann sich bei der Abgabe eines Schusses Verletzungen (z.B. Schlittenverletzungen zuziehen). Weiters sind an beiden Händen oder an der Bekleidung gegebenenfalls Schmauchspuren zu erwarten (siehe Kapitel „Schmauchspuren“). 2) Spurensuche Geschosse können Träger von weiteren Spuren sein (Fasern, biologischem Material, Material von getroffenen / gestreiften Gegenständen) Durch- und Streifschüsse (Abpraller, Querschläger) an Gegenständen hinterlassen Formspuren (Glasbruchspuren, Schartenspuren) und Materialspuren des Geschosses (Blei, Messing, Kupfer) Tat- oder Fundort gründlich und weiträumig nach Munition (Abpraller - Hülsen, Schrotmunition) absuchen Nach Schrotbecher, Filzpfropfen und Abdeckblättchen von Schrotpatronen suchen. Diese können bis etwa 20 Meter vom Schützenstandort entfernt in Schussrichtung liegen Für die Suche nach Munitionsteilen Hilfsmittel, wie z.B. Metallsuchgerät, Sprengstoffspürhund einsetzen Beim Abtransport von Leichen können Geschosse, die sich in Kleidungsstücken verfangen haben, herausfallen und verloren gehen (Leichenbergesack verwenden) Patronenhülsen werden bei Selbstladewaffen in der Nähe des Standortes (Regel 1-4 Meter) des Schützen festgestellt. Es gibt aber auch Waffen mit Auswurfweiten bis zu 14 Metern. Bodenbeschaffenheit, Bewuchs und Geländeneigung beachten. An der Lage von Projektilteilen keinerlei Veränderungen vornehmen 3) Spurensicherung Beschädigte Kleidung von Opfern in Papiersäcken sichern. Beim Zusammenlegen der Kleidungsstücke ist durch das Einlegen von Papierzwischenlagen eine Spurenübertragung zu vermeiden. Bei Durchschüssen ergibt sich aus der Materialverformung ev. ein Anhaltspunkt für die Schussrichtung (z.B. Glas ist in Schussrichtung trichterförmig erweitert). Diese Spuren sind fotografisch und – sofern möglich - im Original zu sichern. Lage von Geschossen, Munitionsteilen und Hülsen markieren und genau dokumentieren (Foto, Beschreibung, Maßstabsskizze). Munition und Munitionsteile sind im Original zu sichern, wobei spurenschonend vorgegangen werden muss und zwar: Hülsen (auch bei Schrot) sind mit Holzstäbchen aufzunehmen, einzeln in Behältnis zu verpacken und zu beschriften Die Beschriftung des Hülsenbodens (Bodenstempel) ist zu notieren In Mauerwerk, Holz etc. eingedrungene Geschosse sind vorsichtig und berührungsfrei herauszuarbeiten (aussägen, ausstemmen) Unverfeuerte Munition (inkl. Verpackung) ist für Vergleichszwecke sicherzustellen (Vergleichsbeschuss, Schussentfernungsbestimmung) 4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Schutz von Geschoß und Patronenhülse vor mechanischen Einflüssen. Schartenspuren, hervorgerufen durch Lauf, Magazinlippen, Auszieher, Ausstoßer, Auswerfer, Schlagboltzen, Zuführer Verschluss Stoßboden, etc., dürfen keinesfalls zerstört werden, weshalb jeder Teil getrennt in Papiersäckchen zu verpacken und - entsprechend einer ev. erstellten Skizze - zu beschriften ist. Weiters ist zu beachten, dass auf Hülsen, Patronen, etc. auch auswertbare Finger- und / oder DNASpuren vorhanden sein können. Weiterleitung der Munition oder Munitionsteile ausschließlich mittels Formblatt 366 (siehe Formulare / Checklisten) in 3facher Ausfertigung an die für das Bundesland zuständige Untersuchungsstelle. 5) Anmerkungen / Notizen Vergleichsmunition samt Verpackung sicherstellen. Am Geschoss anhaftendes Spurenmaterial (Gips, Glas, Holz, Blut) kann zur Zuordnung des Projektils zu einer Schussbeschädigung verwendet werden. An Schussbeschädigungen anhaftende Metallspuren lassen allenfalls Rückschlüsse auf das verursachende Geschoss zu. Spurensicherung mittels Klebeband erst nach der Schmauchspurensicherung ausführen. Hülsenauswurf (links, rechts, oben) beachten. Das Fehlen von Hülsen bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Revolver verwendet wurde (Hülsen aufgesammelt, verschleppt oder verklemmt). Schusswaffen 1) Bezeichnung / Definition 2) Spurensuche / Spurensicherung Entladevorgang von Waffen 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand 4) Anmerkungen / Notizen 5) Formulare 1) Bezeichnung / Definition Schusswaffen, das sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Sie unterteilen sich in Lang- und Kurzwaffen. Zu den Langwaffen gehören u.a. Flinten, Büchsen, Repetiergewehre (Kugel oder Schrot), Karabiner, Maschinenpistolen und Maschinengewehre. Zu den Kurzwaffen, den sogenannten Faustfeuerwaffen (FFW) gehören Pistolen (auch einschüssig) und Revolver. 2) Spurensuche / Spurensicherung Bei bedenklichen Todesfällen können auf Grund der Auffindungslage und dem Ladezustand der Tatwaffe unter günstigen Voraussetzungen bereits Rückschlüsse auf den Tathergang gezogen werden. Es sind bei der Sicherung von Schusswaffen folgende Punkte zu beachten und Maßnahmen zu treffen: Eigensicherung Lichtbilder anfertigen (Tatortsituation und Auffindungslage der Waffe genau dokumentieren Übersichts- Nah- und Detailaufnahmen anfertigen, Waffe von beiden Seiten fotografieren) Waffe nur mit Einweghandschuhen angreifen, um die Übertragungen von Fingerspuren, Hautschuppen, etc. zu vermeiden DNA- und Fingerabdruckspuren schützen - nicht dorthin fassen, wo diese Spuren sein können (z.B. Griffstück, Abzug, Verschlussstück, Hahn Magazinslippen, etc.) Anhaftende Fremdspuren, besonders Partikel im Bereich der Laufmündung ( Haut, Bindegewebe, Blut, Haare, Fasern, etc.) gegen Abwischen / Verlust schützen Waffe (vor allem der Ladezustand) ist vor dem Entladen zu beschreiben: o Art der Waffe (Pistole, Revolver, Gewehr, etc.) o Stellung des Sicherungshebels (vorne / hinten, oben / unten, gesichert / entsichert, weiße oder rote Markierung sichtbar) o bei automatischen Waffen die Stellung des Feuerwahlhebels (Einzel- bzw. Dauerfeuer) o Hammer (vorne / hinten bzw. gespannt / entspannt) o Stift für Ladeanzeige (sichtbar / nicht sichtbar) o Magazin angesteckt (ja / nein) o Verschluss (offen / zu / verriegelt) o Erkennbare Funktionsstörungen (Hülse steckt im Auswurffenster, etc.) o Trommel eingeklappt (ja / nein) o Spuren an der Waffe (Blut, Haare, Gewebe, Fasern, etc) Nach Dokumentation des Ladezustandes und ev. Spurensicherung (abhängig vom Einzelfall) kann die Waffe entladen werden. Der Entladevorgang und die weitere Spurensicherung ist grundsätzlich den Spezialisten zu überlassen. Wird die Tatortbearbeitung von der Tatortgruppe oder anderen Spezialisten übernommen, darf die Waffe nur in Ausnahmefällen von den örtlichen Kräften (Spurenschutz, etc.) in ihrer Lage verändert werden. In diesen Fällen sind sämtliche Veränderungen geeignet zu dokumentieren, damit der Ursprungszustand rekonstruiert werden kann Bei unbedenklichen Todesfällen kann die Waffe von versierten Beamten der örtlichen Sicherheitsdienststelle entladen werden Erst nach dem Entladen soll die genaue Beschreibung vorgenommen werden (Marke, Modell, Seriennummer, Kaliber, allgemeine Zustandsbeschreibung, z.B. Rost, Beschädigungen an der Waffe, Abnutzungserscheinungen, Abänderungen, etc.) Entladevorgang (grundsätzlich nur durch Spezialisten): Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Waffe und ihre Funktion, insbesondere der Entladevorgang unbekannt sind. Im Zweifel immer einen Fachmann beiziehen Beim Entladevorgang wenn möglich das Setzen zusätzlicher bzw. das Vernichten vorhandener Spuren vermeiden Waffe in jedem Fall zuerst sichern (nicht immer möglich, da sich einige gesicherte Gewehre nicht entriegeln lassen, speziell moderne Jagdrepetiergewehre) Pistolen: Magazin herausnehmen, Patronen vorerst belassen Patrone / Hülse aus dem Laderaum entnehmen, beschreiben und extra verpacken Gegebenenfalls die Patronen aus dem Magazin in ihrer Reihenfolge beschreiben und verpacken Revolver: o Stand der Trommel markieren (mit einem wasserfesten Faserschreiber wird links und rechts des Revolverrahmens auf der Trommel eine Markierung angebracht) o Trommel ausschwenken und alle Patronen aus den einzelnen Kammern entnehmen. Auf die Eigenart der Bestückung (z.B. leer, voll, voll, leer) ist zu achten o Die Patrone, bzw Hülse die sich hinter dem Lauf befindet, entnehmen, beschreiben (Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) und extra verpacken o Anschließend die restlichen Patronen im Uhrzeigersinn beschreiben und verpacken Repetiergewehre: o Verschluss langsam öffnen, um das zu Bodenfallen der Patrone / Hülse zu vermeiden. Die Patrone / Hülse wird gesondert beschrieben und verpackt (Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) o Die Patronen im Magazin werden der Reihe nach entnommen, beschrieben und gemeinsam verpackt Kipplaufwaffen: o Bei diesen Waffen (Flinten / Büchsen oder kombiniert) muss durch Verdrehen des Verschlusshebels (Schlüssel) nach rechts der Verschluss geöffnet werden (Absenken der Läufe nach unten). o Da der Großteil der Kipplaufwaffen mit Ejektoren (automatischer Hülsenauswerfer) ausgestattet sind, ist es notwendig, dass beim Öffnen des Verschlusses ein Herausspringen der Hülsen z.B. durch Darüberhalten einer Hand verhindert wird. o Die Patronen / Hülsen aus dem oberen / unteren oder linken / rechten Lauf werden extra beschrieben (Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) und verpackt. Vorderschaftrepetierflinten (Pump-Gun): o Bei derartigen Waffen wird durch Zurückschieben des Vorderschaftes der Verschluss geöffnet; dies ist aber nur bei einem entspannten Hammer (z.B. nach einem Schuss) möglich. o Wurde eine Patrone in das Patronenlager repetiert und kein Schuss ausgelöst, kann der Verschluss nur geöffnet werden, wenn vorher der Entladehebel betätigt wurde. Dieser ist bei den meisten Gewehren links oder rechts oberhalb des Abzugsbügels angebracht. o Die Patrone / Hülse aus dem Patronenlager wird extra beschrieben (Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) und verpackt. o Zum Entladen des Röhrenmagazines wird der seitlich im Laderaum angebrachte Patronensperrhebel betätigt und durch den Druck der Magazinfeder werden die Patronen in den Laderaum gedrückt. Bei diesem Vorgang ist es empfehlenswert den Patronenboden mit einem Finger zu halten, da es sonst aufgrund der starken Magazinsfeder zu Verletzungen kommen kann. Die Patronen werden der Reihe nach aus dem Röhrenmagazin genommen, beschrieben und können gemeinsam verpackt werden. Perkussionswaffen: o Perkussionswaffen (Lang- und Kurzwaffen), sogenannte Replika, sind Vorderladerwaffen, die als Zündung ein Zündhütchen verwenden. Zum Entladen genügt es, das auf das Piston aufgesetzte Zündhütchen zu entfernen. Ein Entladen der Kugel, des Pfropfens und des Treibmittels ist nur durch Fachbeamte oder Büchsenmacher möglich. o o o 3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand Spurenverlust vermeiden: Keine Funktionsproben durchführen oder Tatwaffe neu laden. Schusswaffe spurenschonend verpacken und zwar in einem geeigneten Behältnis, das ev. mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die gegen das Verrutschen der Waffe und somit vor Spurenverlust schützt (gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern für sonstige Waffen, wie z.B. Messer etc.). Waffen, wenn möglich, persönlich an Spezialisten übergeben. Umgehende Weiterleitung von allen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen und dgl. sowie Tatortmunitionsteilen unter Verwendung des Formblatt 366 (siehe Formulare/Checklisten) in 3-facher Ausfertigung an die für das Bundesland zuständige Kriminalpolizeiliche Untersuchungsstelle (KPU). Zum Vergleich mit den in der Zentralen Tatortmunitionssammlung (ZTMS) einliegenden Munitionsteilen sind die in den KPUs übermittelten Schusswaffen und Schreckschusswaffen einem Beschuss zuzuführen. Davon ausgenommen sind nur jene Waffen, deren Kaliber nicht in der ZTMS einliegen oder die wegen starker Verrostung oder einem technischen Gebrechen, welches nicht mit vertretbarem Aufwand behoben werden kann, keinen ordnungsgemäßen Beschuss zulassen. Eine aktuelle Liste aller in der ZTMS einliegenden Kaliber liegt in jeder KPU auf. Der Beschuss ist entsprechend der gültigen SOP durchzuführen. Besteht bei Waffen, welche keinem ordnungsgemäßen Beschuss zugeführt werden können (Verrostung, technisches Gebrechen) ein begründetes kriminalistisches Interesse, so sind diese dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik zu übermitteln. Mindestens 3 Hülsen und 3 Geschosse der aus sichergestellten Waffen gewonnenen Beschussmunition sind dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik weiterzuleiten. Wenn möglich, sind beim Beschuss verschiedene Munitionsfabrikate zu verwenden. Allenfalls ist auch am Tatort sichergestellte Munition für den Beschuss heranzuziehen. Tatortmunitionsteile sind vollzählig, ohne zeitliche Verzögerung dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik zu übermitteln. Liegt das jeweilige Kaliber nicht in der ZTMS ein, muss das .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik hiervon umgehend telefonisch informiert werden. Getarnte Waffen, d.h. Waffen die Gegenstände des täglichen Gebrauches vortäuschen, und selbst gefertigte Waffen sind ausnahmslos dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik weiterzuleiten. Bei sichergestellten Kriegswaffen neuerer Entwicklung ist das .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik telefonisch in Kenntnis zu setzten. 4) Anmerkungen / Notizen Sicherungen von Einzelspuren werden in der Regel durch Spezialisten vorgenommen (Fingerspuren, Fasern, Spuren durch Schussabgabe, wie z.B. Schmauch, Blut, biologisches Gewebe, etc.) Insbesondere an rauen Waffenteilen, wie z.B. Griffschalen, Hammer etc. können Hautpartikel anhaften, die mittels DNA-Profil-Bestimmung ausgewertet werden und somit Hinweise auf den Schützen oder Besitzer der Waffe geben können. Probeentnahmen mit Stieltupfer an Waffe, Magazin und Patronen je einzeln ausführen. Bei Hausdurchsuchungen auf Ersatzmagazine und -läufe, sowie auf abgeänderte, schussfähige Schreckschuss- und Dekorationswaffen, sowie kaschierte oder selbstgebaute Waffen achten. Sprengstoffbezogene Materialien / Explosion / Spuren 1) Bezeichnung / Definition / Begriffsbestimmungen 2) USBV, sprengstoffverdächtige Gegenstände und Sprengmittelfunde 3) Stattgefundene Explosionen 4) Heimlabore (Bombenbauwerkstätten) 5) Tatortarbeit an Explosionstatorten 1) Bezeichnung / Definition / Begriffsbestimmungen Sprengmittel Darunter versteht man nach dem Sprengmittelgesetz 2010: Sprengstoffe und Zündmittel. Sprengstoff Ein Erzeugnis, das dem Wesen nach dazu bestimmt ist, bei willkürlich auslösbaren chemischen Zustandsänderungen Energie derart frei werden zu lassen, dass feste Körper gesprengt werden können. Es gibt Initial-, militärische und gewerbliche Sprengstoffe, sowie selbstgefertigte Spreng- und Explosivstoffe (sog. Selbstlaborate). Zündmittel Ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt ist und explosive Stoffe enthält (zB. Sprengzünder, Sprengkapseln, Sicherheitsanzündschnüre). Schießmittel Jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver. Sicherheitssprengstoffe Das sind besonders handhabungssichere Sprengstoffe, die – innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Verwendungsdauer - nur durch die hohe Aktivierungsenergie eines sprengkräftigen Zündmittels (zB. Sprengzünder, Sprengkapsel) zur Detonation gebracht werden können. Geringere Aktivierungsenergien, wie z.B. Feuer, Hitze, mechanische Einwirkungen (etwa Schlag, Reibung), etc., bringen sie für gewöhnlich nicht zur Auslösung. Darunter fallen die militärischen und die meisten gewerblichen Sprengstoffe. Selbstlaborate Sind unkonventionelle, gesetzwidrig und nicht nach Qualitätstandards selbst hergestellte Spreng- und Explosivstoffe, die in den verschiedensten Einfärbungen und Formen vorliegen können (Festkörper, Pulver, Granulate, kristallin, plastifiziert, flüssig, gelförmig). Die unbefugte Herstellung von Sprengmitteln (Selbstlaboraten) ist nach dem Sprengmittelgesetz 2010 gerichtlich strafbar. Internationaler Ausdruck für Selbstlaborate: homemade explosives (HME). CBRN Abkürzung für „chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear“ (diese internationale Abkürzung ersetzt in der dt. Fachsprache zunehmend die Abk. „ABC – atomar, biologisch, chemisch“) USBV Abkürzung für „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung“ (internationale Bezeichnung: IED improvised explosive device). Eine USBV ist eine unkonventionelle (selbsthergestellte) Sprengvorrichtung, Brandvorrichtung, eine veränderte/manipulierte sprengkräftige Munition (Kampfmittel) oder eine Kombination daraus und ist dafür vorgesehen, zu einem vom Täter vorbestimmten bzw. beabsichtigen Zeitpunkt oder bei einem bestimmten Ereigniseintritt durch die Explosion gewollt einen Sach- und/oder Personenschaden zu verursachen. Die Auslösung der USBV kann dabei direkt durch den Täter, durch Manipulationen seitens eines Opfers, durch Zeitablauf, durch geänderte Umgebungsbedingungen und Umwelteinflüsse und/oder unbeabsichtigt und unerwartet durch Fehlfunktion oder widrige äußere Einflüsse erfolgen. USBV-Attrappe Gegenstand oder Vorrichtung, der/die eine USBV vortäuschen soll, ggf. ein oder mehr Elemente einer USBV aufweist oder offenkundig als „Sprengvorrichtung“ erkannt wird, jedenfalls aber nicht funktionsfähig ist. Die Ernsthaftigkeit solcherart Gegenstände kann nur durch Entschärfer oder Sprengstoffsachkundige (SKO) festgestellt werden, daher stehen diese Gegenstände für die Ersteinschreiter jedenfalls unter hohem USBV-Verdacht. Sprengstoffverdächtiger Gegenstand Das sind Gegenstände und Objekte, von denen aufgrund konkreter Wahrnehmungen oder bestimmter Hinweise oder aufgrund der Auffindeumstände (zB. unbeaufsichtigt, herrenlos, nicht zuordenbar, an exponierter Stelle, etc.) anzunehmen ist, dass sie entweder sprengstoffhältig sind, eine Sprengvorrichtung (USBV) enthalten oder eine Sprengfalle sein können. Beispiele: herrenloses Gepäckstück vor Hauseingang, verdächtige Postsendung, rohrbombenähnlicher Gegenstand, verdächtig abgestelltes oder manipuliertes Kraftfahrzeug (Verdacht der „Autobombe“ oder Sprengfalle), verdächtige Substanzen in unüblichen/ungewöhnlichen Behältern, Gegenstände die bei der Begehung einer Straftat (zB. Banküberfall) am Tatort zurückgelassen werden bzw. mit denen gedroht wurde, usw. Entschärfungsdienst Organisationseinheit des Bundeskriminalamtes (BK): Umfasst die USBV-Entschärfer sowie im Einsatz vorgelagert die Sprengstoffsachkundigen (SKO) und die Sprengstoffspürhundeführer (SPSH) in den Landespolizeikommanden. Erlassgrundlage: Vorschrift Entschärfungs- und Entminungsdienst (VEE). 2) USBV, sprengstoffverdächtige Gegenstände und Sprengmittelfunde Mögliche Gefahren: Primäre Explosionsverletzungen durch Detonationsdruckwirkung; Primäre Explosionsverletzungen durch Splitterwirkung (Splitter und Fragmente können, in Abhängigkeit zu ihrer kinetischen Energie, in mehreren hundert Metern noch erhebliche Verletzungen verursachen); CBRN-Gefahrenstoff-Beilagen („dirty bombs“); Sekundäre Explosionsverletzungen (zB. herabfallende Glas- und Fassadenteile, einstürzende Gebäudeteile); Hohe Auslöseempfindlichkeit von USBV (manche Auslösemechanismen können bereits durch äußere Umwelteinflüsse, geänderte Umgebungsbedingungen und/oder zB. durch Berührung ausgelöst werden); Selbstlaborate (auch in USBV möglich) können extrem empfindlich und damit handhabungsunsicher sein und/oder ggf. durch selbständige chemische Reaktionen auch ohne Fremdeinwirkung plötzlich umsetzen; Überlagerte Sprengmittel (in der Regel gewerbliche Sprengstoffe und Sprengzünder) können durch Auskristallisation und Ausschwitzung von Sprengöl extrem empfindlich und handhabungs-unsicher werden; daher aufgefundene Sprengmittel vor Ort belassen, nicht berühren und Entschärfungsdienst dorthin berufen; Im Fall einer tatsächlich hinterlegten USBV (zB. Rohrbombe, Gepäckstück, Autobombe) muss man immer damit rechnen, dass der Täter ggf. das Szenario und damit auch die Maßnahmen der Exekutive aus sicherer Distanz beobachtet (Möglichkeit der Fernauslösung)! Maßnahmen durch Ersteinschreiter: Ergänzend zu den Erstmaßnahmen nach Eintreffen am Tatort iSd 1.5.3 sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Bei Annäherung in den Gefahrenbereich Handy und Funkgeräte abschalten oder im Dienstfahrzeug belassen. Sprengstoffverdächtige Gegenstände und erkannte USBV NIEMALS berühren, nicht abdecken und nichts daran manipulieren; Umgebungsbedingungen nicht verändern. Aufenthalt direkt beim sprengstoffverdächtigen Gegenstand nur so kurz wie möglich und nur im unumgängig notwendigen Ausmaß – mit der jederzeitigen Explosion, auch ohne äußere Einwirkung, rechnen! Sofort über Landesleitzentrale (LLZ) einen Sprengstoffsachkundigen (SKO) anfordern (rund um die Uhr verfügbar). Bei Bedarf mit dem SKO bereits frühzeitig telefonisch (über Handy) weitere Sicherheitsmaßnahmen abklären. Bei erkannter USBV bzw. konkretem USBV-Verdacht auch Entschärferteam möglichst frühzeitig über LLZ anfordern. Gefahrenbereich sofort von ALLEN Personen frei machen, absperren und jeden Zutritt (zB. auch für die Feuerwehr) verhindern. USBV-GEFAHRENBEREICHE und MINDESTABSPERRDISTANZEN im Freien im Rahmen der Erstmaßnahmen: 1. Gegenstand in Briefformat bis ca. DIN A4: ca. 50 m 2. Handgranate ca. 70 m 3. bis zur Größe eines Aktenkoffers (Rucksacks): ca. 150 m 4. Rohrbombe, Metallbehälter (zB Feuerlöscher): ca. 250 m 5. bis zur Größe eines Reisekoffers (Trolly): ca. 250 m 6. sprengstoffverdächtiges Fzg (Pkw, Van): ca. 500 m 7. sprengstoffverdächtiges Fzg (Lkw): ca. 1000 m Hinweis: diese Mindestdistanzen gelten, vom jeweiligen Gegenstand aus gemessen, zumindest in alle freien Splitterflugrichtungen (d.h. durch urbane und topografische Abschirmmöglichkeiten können diese Distanzen ggf. reduziert werden). Bei Absperrmaßnahmen urbane Strukturen (zB. Hausecken, Gebäude) und natürliche topografische Geländebedingungen (zB. Erdwälle) ausnützen und einbeziehen; nach Möglichkeit für Schaulustige die freie Sicht zur USBV unterbinden (Splitterflug). Gebäude im Gefahrenbereich entweder evakuieren oder, wenn nicht leicht möglich, Anrainer warnen und anweisen, dass sie sich nur in den zum Gefahrenbereich abgewandten Räumen aufhalten sollen. Textbeispiel für eine allfällige Lautsprecherwarnung: „Das ist eine Warnung der Polizei für die Anrainer der xy-Straße: sie werden angewiesen, sich aus Sicherheitsgründen ab sofort in den der Straßenfront abgelegenen Räumen aufzuhalten, bis Entwarnung gegeben wird. Bitte benützen Sie keinesfalls die Räume zur Straßenfront!“ Kein Verweilen unter oder im Nahbereich von Glas- und Fensterfronten. GEFAHREN- und MINDESTRÄUMUNGSBEREICHE bei sprengstoffverdächtigen Gegenständen in Objekten und geschlossenen Räumen: 1. bis Größe Brief: der betreffende Raum 2. bis Größe Postpaket: sämtliche Nachbarräume, auch darunter/darüber 3. bis Gepäckstück: mind. Teilräumung des Objektes (zB Brandabschnitt) 4. Autobomben-Verdacht: Gesamträumung des Objektes und des Vorfeldes Erforderliche Evakuierungen und Räumungen nicht durch den unmittelbaren Gefahrenbereich durchführen (nicht neben dem sprengstoffverdächtigen Gegenstand vorbeiführen)! Alternative Flucht-/Räumungswege wählen. Evakuierungsbereich/Sammelort: mindestens 200 m entfernt vom Objekt. Gefahrenabwehr durch Entschärfungsdienst des BK (Entschärfer und/oder SKO) Allfällige Anforderung weiterer Experten (zB. Sprengstoffspürhunde, Gefahrenstoffkundige Organe, BK-Kriminaltechnik/Chemiker, etc.) durch SKO bzw. Entschärfer. 3) Stattgefundene Explosionen Nach einer Explosion, unabhängig davon ob im Freien, in einem Fahrzeug/Transportmittel oder in Objekten, sind in der Erst- bzw. „Chaosphase“ die tatsächliche Ursache (z.B. Unfall, Unglücksfall, technisches Gebrechen oder bewusst herbeigeführte Explosion – „Anschlag“) sowie allfällige Tatumstände idR nicht zeitnahe ersichtlich und festzustellen. Daher orientieren sich alle Erstmaßnahmen und die Eigensicherung der Ersteinschreiter am „WORST CASE“, d.h. an einem „Anschlag“ und am etwaigen vorhandenen Tatortgefahrenpotential. Mögliches Gefahrenpotential an Explosionstatorten: Noch aktive (nicht umgesetzte) oder weitere, bewusst hinterlegte Sprengvorrichtungen (sog. „SECONDARY DEVICES“, Sprengfallen), funktionsfähige Sprengmittelreste oder weitere Selbstmordattentäter; Ausgetretene Gefahrenstoffe oder CBRN-Kontamination nach terroristischen Anschlägen (z.B. „dirty bombs“), toxische Stoffe aus dem Gebäude, z.B. Asbest; Beeinträchtigter Objektzustand, insbesondere angegriffene Statik im Zusammenhang mit Gebäudeschäden (Einsturzgefahr); Gefahr durch herabfallende Fassadenteile (Glas!); Gefahren durch Elektrizität, insbesondere durch freigelegte oder zerstörte Stromleitungen (Hoch- Mittel und Niederspannung!), besondere Vorsicht vor möglichen spannungsführenden Metallteilen oder Konstruktionen (z.B. Stiegengeländer); Beschädigte/angegriffene Alltagsgegenstände (zB. Druckbehälter, Flüssiggasflaschen); Nach Explosionen in Objekten bzw. geschlossenen Räumen zusätzlich möglich: o toxische Sprengstoffrauchschwaden, o Austritt gefährlicher Chemikalien und Stoffe (Gefahr der Bildung explosionsfähiger Gas-Luftgemische oder Dämpfe, Verätzungsgefahren, usw), o freigekommene giftige/gefährliche Reptilien bzw. Tiere (zB. beschädigte Terrarien). Allgemeine Merksätze für Explosionstatorte: Bedachtnahme auf die Eigensicherung hinsichtlich weiterer Tatortgefahren! Hilfeleistung für und Rettung von Menschen geht vor Sachgüterschutz! Leichen und Leichenteile verbleiben – möglichst unverändert – am Tatort (Auffindelage)! Jede Leiche ist auch „Tatort“ und kann noch sprengstoffgefährliche Materialien am oder im Körper (eingesprengt) haben! Nach Abschluss der Hilfeleistung- und Rettungsmaßnahmen hat die Gefahrenabwehr Priorität: TATORTSICHERHEIT GEHT IMMER VOR TATORTARBEIT! Keine Leiche und kein Gegenstand (z.B. Streugut, Opfereffekte) verlassen den Tatort ohne vorherige Experten-Überprüfung! Aufgrund der Besonderheit der Spurenlage und des Spurenaufkommens an Explosionstatorten ergeben sich in der Tatortarbeit Unterschiede zur herkömmlichen Spurensicherung. Maßnahmen durch Ersteinschreiter: Ergänzend zu den Erstmaßnahmen nach Eintreffen am Tatort iSd 1.5.3 sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Priorität in der „Chaosphase“: Opferhilfe und Opferrettung! Bedachtnahme auf Verletzte in angrenzenden Gebäuden, Objekten und Fahrzeugen durch Splitter, Druckwelle oder Glasbruch (Nachschau im Wirkungsbereich der Explosion)! Bei Rauchentwicklung und/oder Brandentstehung in Objekten, in unterirdischen (Verkehrs-) Anlagen, in Tunnel und in Transportmittel sowie bei angegriffener Gebäudestatik sind die Rettungsmaßnahmen und der Erstangriff ausschließlich durch die Feuerwehr bzw. mit schwerem Atemschutz durchzuführen! Sprengstoffsachkundigen (SKO) via Landesleitzentrale (LLZ) sofort anfordern; SKO bieten fachtechnische Unterstützung bei den Erst- und Sicherheitsmaßnahmen! EKO COBRA im Fall eines offenkundigen Terroranschlages via LLZ sofort anfordern (polizeitaktische Maßnahmen im Zusammenhang mit allfälligen anwesenden Tätern, Selbstmordattentätern). WEITRÄUMIGE und frühzeitige ABSPERRUNG des Ereignisortes, nach Möglichkeit noch während der Rettungsmaßnahmen: 1. kleinere Explosionen (zB pyrotechnische Sachbeschädigungen): mindestens ca. 50 m vom Explosionszentrum (Radius bzw. freie Splitterflugrichtungen), 2. größere Explosionen: mindestens ca. 150 m, 3. wenn Spurenmaterial oder Wurfstücke/Trümmer weiter als 50 bzw. 150 m vom Explosionszentrum wahrgenommen werden, dann Absperrdistanz bis zu den am weitesten entfernten Spuren! Absperrmaßnahmen nach Möglichkeit unter Ausnützung von topographischen/urbanen Geländebedingungen, auch um eine Sichteinschränkung für Schaulustige, Medien und allfällige Täter in das Explosionszentrum zu erzeugen (bei Bedarf zusätzlicher Sichtschutz durch Autobusse, Sattelschlepper, etc.); Bedachtnahme auf Zu-/Abfahrts- und Rettungswege; Reduzierung von weiteren allfälligen Gefahrenpotentialen (z.B. durch angegriffene Versorgungsleitungen); bei Bedarf Anforderung von technischen Hilfsdiensten! Anweisung an den Feuerwehrkommandanten, dass Leichen und Leichenteile möglichst unverändert in der Auffindelage belassen werden müssen (keine Leichenbergung). Dokumentation (namentlich) von: 1. allen am unmittelbaren Tatort anwesenden Personen (inkl. Rettungskräfte), 2. Zeugen, 3. Verbleib von Verletzten, 4. sowie von sämtlichen Maßnahmen und Veränderungen am Tatort; 5. Kennzeichen aller im Nahbereich abgestellten Fahrzeuge. Medienarbeit: entsprechend der Erlasslage, aber zunächst KEINERLEI Angaben/Vermutungen zur Sprengstoffmenge und -art oder zur Explosionsursache! Abweichend zu 1.5.4 dürfen Spurenschutzmaßnahmen bei widrigen Witterungsbedingungen durch den Ersteinschreiter nur nach vorheriger Absprache und nach Anweisung des Tatortverantwortlichen (Tatortgruppe, Spurensicherer) oder durch den Entschärfungsdienst (Entschärfer, SKO) oder BK-Kriminaltechniker durchgeführt werden. Übersichtsaufnahmen von Tatort und Schaulustigen (von außerhalb der Absperrung). Nach Beendigung der Hilfeleistungs-/Rettungsmaßnahmen: 1. Wegen möglicher Tatortgefahren ist jedes Betreten des Tatortes durch Personen, die nicht zur Tatortarbeit berufen sind, ausnahmslos zu unterbinden; Zugangskontrolle! 2. Muss der Tatort ausnahmsweise betreten werden (zB. zum Spurenschutz), dann nur über einen sicheren und spurenfreien „Trampelpfad“ (Markierung ggf. mit Absperrband am Boden); 3. Herstellen der Tatortsicherheit betreffend Sprengstoffe (Gefahrenabwehr) durch Entschärfungsdienst in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen; 4. Anforderung allfälliger weiterer Experten (zB. Sprengstoffspürhunde, Gefahrstoffkundige Organe, BK-Kriminaltechniker/Chemiker, etc.) durch SKO bzw. Entschärfer. 4) Heimlabore (Bombenbauwerkstätten) „Heimlabore“ sind Tatorte (oft auch konspirative „Bombenbauwerkstätten“), an denen unbefugt Spreng- und Explosivstoffe (Selbstlaborate) und/oder USBVen, aus welchen Motiven auch immer, hergestellt werden und an denen idR eine improvisierte Laboreinrichtung und diverse Herstellungsmaterialien vorhanden sind. Da in „Heimlaboren“ neben fertig gemischten, sehr empfindlichen und handhabungsunsicheren Selbstlaboraten und toxischen/gesundheitsgefährdenden Chemikalien auch funktionsfähige USBV vorhanden sein können, sind an solchen Tatorten eine erhöhte Eigensicherung und gefahrenabwehrende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich! Daher müssen Entschärfungsdienst und BK-Kriminaltechniker (Chemiker) möglichst frühzeitig, jedenfalls vor dem Betreten des Objektes (z.B. vor der geplanten Hausdurchsuchung) beigezogen werden! Ergibt sich allerdings erst im Rahmen einer Amtshandlung vor Ort der Verdacht, dass im gegenständlichen Objekt/Gebäude ein „Heimlabor“ eingerichtet sein kann, können nachstehende Indizien bei der Gesamtbetrachtung der Situation den Verdacht auf die illegale Sprengstoffherstellung ggf. erhärten: Indizien für ein „Heimlabor“: Für einen „normalen“ Haushalt ungewöhnliche Chemikalien und Stoffe, wie z.B. Laborchemikalien, hochprozentiges Wasserstoffperoxid/Bleichmittel, Säuren, toxische Stoffe, Methanol, div. Nitrate und Chlorate, Glycerin, Schwefel, feine Metallpulver, Kunstdünger, etc.; Ungewöhnliche oder auffällige Mengen an üblichen Haushaltsstoffen und –chemikalien, wie zB ungewöhnlich große Salzmengen (wird für die Kälteerzeugung benötigt), Unkrautvernichtungsmittel, Desinfektions- und Rohrreinigungsmittel, Frostschutzmittel, Batteriesäure, etc.; Haushaltschemikalien, Treibstoffe, Schmiermittel, Garten- u. Landwirtschaftschemikalien, für die es offenbar keinen Verwendungszweck im konkreten Umfeld gibt (zB. Poolreinigungsmittel ohne Pool, Batteriesäure oder Kfz-Bremsflüssigkeit ohne Werkstatt, Modellbausubstanzen ohne Modellbau); Anhäufung von Elektronikbauteilen, auffällige Menge und Arten von Elektrotechnik-Material, elektronische Uhren, Funk- und Fernsteuerungssystemen, usw.; ggf. Hinweise auf elektronische Basteltätigkeit; Laborutensilien, Schutzausrüstung (Filter-/Atemschutzmasken, Einweghandschuhe, Schutzbrille, Gesichtsschutz, etc.), div. Glas- und Kunststoffbehälter, Laborthermometer, Messbecher, Rühr- und Mahlgeräte (Kaffeemühle, Mixer, Labormörser), unübliche Menge an Kaffeefiltern, improvisierte Abzugs- und Lüftungsmechanismen (Lüftungsschlauch ins Freie), etc. Verdächtige Eiserzeugungs- und Kühlgeräte im Kontext mit der Menge, Geräteart, Aufbewahrung (zB. Eismaschine in der Werkstatt); Legale Schießmittel (z.B. Schwarzpulver) und pyrotechnische Erzeugnisse (zB. Anzündschnüre, Böller, etc.); ein besonderer Hinweis sind delaborierte (d.h. ausgeräumte) Knallkörper und Böller und lose pyrotechnische Sätze; Hinweise im Garten bzw. im Freien (Brand- und Explosionsspuren von Versuchen), Wahrnehmungen von Nachbarn (Knall, Rauch, Gerüche, etc.); Leere Munitionsbehälter, spezielle Kisten, Transportbehälter usw. die für den Transport von Gefahrenstoffen geeignet sind; Verdächtige Abfälle in Mülleimer und Mistkübel, z.B. feuchte/verwendete Kaffeefilter ohne Kaffeesud, leere Chemikalienbehälter, auffällige Menge an benutzten Einweghandschuhen, etc.; Lebensmittel in der Werkstatt, obwohl kein offensichtlicher Grund dafür gegeben ist (zB Staubzucker, Salz, Mehl, Pfeffer, Lebensmittelfarben, etc.); Unübliche Behälter und verdächtige Substanzen im Kühlschrank (solche, die offensichtlich nicht im Lebensmittelbereich zu finden sind); Ungewöhnliche Menge/Arten an Metall- bzw. Installationsmaterial, zB. Installationsrohre (für Rohrbomben), leere Handfeuerlöschbehälter und ähnliches; Einschlägige Unterlagen, Bücher, Internetliteratur (-ausdrucke) und Videomaterial zu Explosivund Sprengstoffen, Chemie, Explosionen, Waffen, Wehrtechnik, Krieg usw.; Wandfotos von Explosionen, Munitions-Sammler- und Deko-Stücke, usw.; jedenfalls alles was auf eine einschlägige Interessenslage hinweisen könnte; Glas- und Kunststoffbehälter (z.B. Tupperware, Flaschen) mit unbekannten Substanzen in jedweder Farbe und Form (flüssig, fest, pulverförmig, gelförmig, kristalline, etc.); Bei näherer Nachschau könnten ggf. Rechnungen, Lieferscheine und Korrespondenzen zu Internet-Bestellvorgängen betreffend Chemikalienbezug gefunden werden; auch einschlägige Versandkartons und –gebinde (mit Firmenaufschriften, Gefahrenzeichen) können auf Chemikalienlieferungen hinweisen. Täterseitig kann eventuell einiges davon plausibel erklärt werden, falls keine befriedigende oder glaubhafte Erklärung gegeben werden kann, sollte ein entsprechender Verdacht angenommen und weitere Ermittlungsmaßnahmen – idR in Abstimmung mit der StA – überlegt werden! Zur Abklärung der Stimmigkeit von Angaben wird dringend empfohlen schon möglichst frühzeitig (d.h. in der Beginnphase) Sprengstoffsachkundige (SKO) oder Entschärfer beizuziehen und/oder BKKriminaltechniker (Chemiker) zu kontaktieren! Gefährliche Chemikalien und unbekannte Substanzen/Stoffe dürfen niemals aus eigenem Anlass untersucht werden, insbesondere dürfen verschlossene Behälter mit unbekannten Substanzen vom Ersteinschreiter nicht geöffnet oder bewegt werden! Ebenso dürfen sprengstoffverdächtige Gegenstände niemals berührt, bewegt oder abgedeckt werden! Weitere Untersuchungen nur durch Entschärfungsdienst sowie BK-Kriminaltechniker (Chemiker)! Nach stattgefundenen Explosionen in „Heimlaboren“ bzw. „Bombenbauwerkstätten“ darf der Tatort (das betreffende Objekt) nach Abschluss allfälliger Rettungs- und/oder Löschmaßnahmen nur mehr durch den Entschärfungsdienst zur Gefahrenabwehr, in Abstimmung mit dem Tatortverantwortlichen, durchsucht/überprüft werden. Nach der Erlasslage ist dabei die Verständigung der BK-Kriminaltechnik (Chemiker) geboten. 5) Tatortarbeit an Explosionstatorten Ziele der Spurensicherung an Explosions-/Anschlagstatorten: Schutz des Spurenmaterials vor Kontamination, um allfällige DNA und/oder Fingerspuren dem/den Täter(n) zuordnen zu können (spätere Sachbeweisführung vor Gericht); Feststellung, um welche Art Sprengvorrichtung es sich gehandelt hat und wie sie ausgelöst wurde (Rekonstruktion der USBV und des Tatablaufes); Kontrolle der Stimmigkeit von Zeugen- und Beschuldigtenaussagen; Schaffung der Grundlage für eine Wirkungs-/Gefährdungsanalyse und –beurteilung durch Sachverständige; Erkennen eines Anschlag-Modus Operandi und ggf. Erkenntnisse für künftige Schutzmaßnahmen. Beachte, dass Erkenntnisse von einer österreichischen Versuchsreihe vorliegen, wonach die menschliche DNA im unmittelbaren Explosionszentrum durchaus überleben kann und daher dem Spurenschutz und der kontaminationsfreien Spurensicherung auch an Explosionstatorten besondere Bedeutung zukommen! Unter der Leitung des Tatortverantwortlichen werden idR folgende Organisationseinheiten und Experten an der unmittelbaren Tatortarbeit mitwirken: 1. Tatortbeamte (der Tatortgruppe des LKAs); 2. Entschärfungsdienst des .BK (Entschärfer, Sprengstoffsachkundige und Sprengstoffspürhunde) im Bereich der Gefahrenabwehr (Tatortsicherheit) und ggf. zur weiterführenden fachtechnischen Unterstützung; 3. Gefahrstoffkundige Organe (GKO) zur Gefahrenabwehr (Spüreinsatz) bei CBRNVerdachtslage; 4. BK-Kriminaltechnik (Fachbereich Chemie) zur Unterstützung bei der forensischen Spurensicherung und Spurenauswertung. Bei Sprengstoff- und Explosionstatorten mit geringerer Bedeutung (z.B. Sachbeschädigungen mit pyrotechnischen Erzeugnissen, Auffinden überlagerter Sprengmittel, etc.) kann nach den einschlägigen Dienstvorschriften die Tatortarbeit ggf. auch durch Bezirksspurensicherer anstelle der Tatortgruppe wahrgenommen werden. Da an Explosionstatorten eine zunächst unüberschaubare Fülle an Spuren- und Trümmermaterial vorhanden ist, das überdies auch weit verstreut sein und in der Gesamtheit betrachtet auch nicht einzeln eingemessen werden kann, und zudem relevante Spuren in der Regel sehr klein und kaum erkennbar sind, wird eine von der herkömmlichen Spurensicherung geringfügig abweichende Vorgehensweise erforderlich sein. Eine weitere Problematik besteht darin, dass bei der Tatortarbeit bzw. Befunderhebung vor Ort zunächst auch nicht sofort festgestellt werden kann, welche der vielen Materialteile und scheinbaren Spuren tatsächlich von der USBV stammen. Die nachstehende Vorgehensweise zur Aufarbeitung solcher Tatorte mit dem System einer Spurenbereichsasservierung ist international üblich und wurde bisher auch von den Gerichten anerkannt. Vorbereitende Maßnahmen: 1. Zunächst muss vom Entschärfungsdienst die Sicherheit am Tatort hergestellt werden. Dabei können Tatortveränderungen notwendig werden, wie insbesondere das Öffnen, die visuelle Begutachtung und eine röntgentechnische Untersuchung von Behältern und Objekten sowie die Lageveränderung von Leichen. Diese Maßnahmen sind möglichst vorher mit dem Tatortverantwortlichen abzustimmen, damit eine ausreichende fotografische Dokumentation der Ursprungssituation und der wichtigen Veränderungsschritte gewährleistet ist. 2. Vom Entschärfungsdienst wird der Tatortverantwortliche nach der Herstellung der Sicherheit in den Tatort eingewiesen und auf allfällige relevante Erkenntnisse und Wahrnehmungen hingewiesen. 3. Der Tatort wird in Spurenbereiche (SB) eingeteilt (Rastersystem), deren Anzahl und Abmessungen in Abhängigkeit zum jeweiligen Tatortausmaß vom Tatortverantwortlichen festgelegt wird. Das Explosionszentrum, in dem das Hauptaufkommen der relevanten Spuren zu erwarten ist, wird idR ein eigener SB sein. Die Abgrenzungsmarkierungen der SB erfolgt vorzugsweise mit Absperrbändern am Boden, die Bezeichnung und Kennzeichnung der SB wurde für Österreich mit Buchstaben (-tafeln) festgelegt. 4. Die SB und deren Abmessungen sowie das Explosionszentrum werden in einem maßstabgerechten Tatortplan dokumentiert (siehe auch 3.3). 5. Die aktuelle Spurenlage in den einzelnen SB wird vor Beginn der Spurensicherung mit Übersichts- und ggf. mit Detailaufnahmen fotografisch dokumentiert (siehe auch 3.2). Grobasservierung: Ziel der Grobasservierung ist es, alle verfügbaren Spuren, vorerst nach SB getrennt, zu sichern, alles am Tatort einzusammeln und den Tatort schließlich „besenrein“ zu verlassen. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Die Ergebnisse der Grobasservierung werden zwar im Tatortbericht dokumentiert, aber noch nicht in das endgültige Asservatenverzeichnis eingetragen. Die Reihenfolge der Abarbeitung der einzelnen SB legt der Tatortverantwortliche fest, wobei sich die Reihenfolge nach Einzelfallprioritäten orientiert (z.B. SB mit Leichen zuerst, Straßenbereiche die möglichst bald frei gegeben werden müssen, Explosionszentrum mit wichtigen Spuren für erste wichtige Ermittlungsansätze, etc.). Zunächst werden im SB alle größeren und sperrigen Spurenmaterialien, Trümmer und ggf. Streugut (zB. Taschen und Opfereffekte) gesichert (entfernt). Eine Verpackung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn eine weitere kriminaltechnische Behandlung erforderlich erscheint (zB. bei Schmauchspuren). Leichen, Leichenteile und sofort erkennbare aussagekräftige und relevante Spuren einer möglichen USBV (z.B. eine Batterie) werden ggf. gleich mit Spurenziffern gekennzeichnet und separat fotografisch dokumentiert. Ein Einmessen von kleinen/leichten Spuren ist in der Regel nicht notwendig, da deren Lage kaum Rückschlüsse auf den Explosionsverlauf und die Tatumstände bringt (ob die relevante Spur im SB „A“ oder ein paar Meter weiter im SB „B“ gefunden wurde, ist für die Beweisführung grundsätzlich unerheblich; wichtig ist, dass sie gefunden wurde). Große/schwere aussagekräftige Spuren, wie z.B. ein weggeschleuderter Motorblock nach einer Autobombenexplosion, sollten hingegen eingemessen werden, da diese später sehr wohl allfällige Rekonstruktionsberechnungen durch einen Sachverständigen zulassen. Danach wird jeder SB mit System abgesucht, sämtliche greifbaren Materialien, Teile und Spuren händisch (ggf. mit Pinzette) eingesammelt und gleich in nach Bau- oder Materialgruppen getrennten Spurensäcke (zB. Metall, Kunststoff, Holz, Papier/Karton, etc.) gesichert. Die Materialgruppen-Spurensäcke werden mit dem jew. SB beschriftet. Relevante und aufschlussreiche Spuren, die offenkundig von der USBV stammen können und/oder die weiter kriminaltechnisch behandelt werden müssen, werden nach einer fotografischen Dokumentation jedenfalls separat verpackt, gesichert und mit dem jew. SB bezeichnet. Anschließend wird jeder SB „besenrein“ gekehrt und das Kehrgut, nach SB getrennt, separat verpackt. Als Hilfsmittel können z.B. verwendet werden: saubere/neue Besen, Industriestaubsauger – (keine Laubsauger, sie zerhäckseln das Sauggut), Laubrechen, Kehrmaschinen, etc. Befindet sich das Explosionszentrum (ggf. ein Explosionskrater) auf unbefestigtem Boden, dann muss das Erdreich dort abgegraben und gesiebt werden, da relevante Spuren ggf. in den Boden eingesprengt sein können. Die Abgrabtiefe richtet sich nach der Intensität der Explosion. Fahrzeuge und Transportmittel, in denen Explosionen stattgefunden haben, müssen letztlich entsprechend gesichert (d.h. verpackt) zur weiteren Untersuchung abtransportiert werden. Feinasservierung: In Abhängigkeit zum Tatortumfang und -bedeutung, der Deliktschwere (z.B. Terroranschlag), der verfügbaren Tatortbeamten und der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Tatortzelt) kann mit der Feinasservierung bereits am Tatort begonnen werden, im Regelfall wird diese erst in der Dienststelle durchgeführt. Ziel der (idR zeitintensiven) Feinasservierung ist es, aus der Fülle des sichergestellten Materials die tatrelevanten und aussagekräftigen Spuren herauszufiltern, diese zu bewerten und mit der Gesamtheit der relevanten Spuren eine Aussage zur möglichen USBV zu treffen, eine Rekonstruktion des Tatgeschehens zu versuchen und die Spuren im Sinne der StPO zu dokumentieren und zu asservieren. 13. Die Materialien aus den einzelnen Spurensäcken werden jeweils ausgebreitet und händisch (zB mit Pinzette) nach relevanten Spuren durchsucht. Die festgestellten relevanten Spuren werden separiert und später mit der SB-Bezeichnung und einer fortlaufenden Asservatennummer asserviert. 14. Nach einer fotografischen Dokumentation und allfälligen kriminaltechnischen Behandlung kann mit dem vorhandenen Spurenmaterial eine Bewertung und gedankliche Rekonstruktion der USBV und des möglichen Tatablaufes versucht werden. Beachte, dass die (Ober-) Bekleidung von Verletzten möglichst frühzeitig, nach Möglichkeit noch im Spital, sichergestellt und auch untersucht werden muss, da auch darin ggf. relevante Spuren eingesprengt sein können! Beachte auch, dass relevante Spuren im Freien ggf. auch auf Gebäudedächern, in Gewässern und in der Vegetation (Bäume, Sträucher, Felder, etc.) zu finden sein können. Ein wichtiger Ansatz dazu ist die Feststellung der möglichen Explosionshauptwirkrichtung („Ausblasrichtung“). Bei Bedarf sind entsprechende Experten und Hilfskräfte (z.B. Gärtner, Förster, Einsatztaucher) zur Unterstützung beizuziehen. Grundlagen der Tatortarbeit Grundlagen Tatortbearbeitung Tatortbericht / Sachverhaltsmappe Tatortfotografie Planzeichnung Tatortbericht / Sachverhaltsmappe 1) Allgemeines: Im Tatortbericht werden alle Ergebnisse der polizeilichen Tatortarbeit, beginnend mit der Entgegennahme der Ereignismeldung und endend mit der Freigabe des Tatortes, dokumentiert. Er dient als Arbeitsgrundlage für weitere Ermittlungen, indem er Kenntnisse über die Straftat und die polizeilichen Maßnahmen vermittelt. Um wichtige Details bei der Tatortbefundaufnahme nicht zu vergessen, können Checklisten wesentliche Hilfe bei den unterschiedlichen Straftatbeständen, wie Einbruchsdiebstahl, Tötungsund Branddelikten sein. Der Tatortbericht muss die jeweiligen Anforderungsprofile abdecken. Grundsätzlich erfordert jeder Tatort individuelle Überlegungen, daher müssen die Aufzeichnungen dem jeweiligen Fall Rechnung tragen Im Tatortbericht sollten nur festgestellte Tatsachen angeführt werden. Auf Tatsachen aufbauende Vermutungen sind eindeutig als solche auszuweisen. Es ist auf besondere Genauigkeit Bedacht zu nehmen! Zur besseren Verständlichkeit der verbalen Darstellung kann auf die beigeschlossene Lichtbilddokumentation sowie auf die ebenfalls beigeschlossenen Lage-, Objekt- und Grundrisspläne verwiesen werden. Für die sprachliche Gestaltung (Gegenwart) eines Tatortberichtes gelten die allgemeinen Regeln des schriftlichen Ausdrucks, die bei der Anfertigung von Berichten im amtlichen Schriftverkehr üblich sind. Bei der Beschreibung der baulichen Anlagen und Gegenstände sollte die „richtige Bezeichnung“ verwendet werden! Fehlerquellen bei der Tatortbearbeitung: o Befundaufnahme unter Zeitdruck o mangelnde Erfahrung o schlechte Ausbildung o fehlende Sorgfalt o unzureichende Notizen 2) Gliederung der Sachverhaltsmappe ABSCHNITT I Tatortbericht gemäß den Punkten der jeweiligen Checkliste (bedenkliche Todesfälle, Eigentumsdelikte, Brände etc. – siehe Formulare / Checklisten – ) ABSCHNITT II Asservatenverzeichnis Sicherstellungen Spurensicherungsbericht Untersuchungsanträge Untersuchungsberichte ABSCHNITT III Legende Lageplan Grundrissplan Lichtbilder Tatortphotograpie Aufgabe der Tatortfotografie ist es, den Zustand und die Verhältnisse um und am Tatort fotografisch zu sichern. Demnach kommt der Fotografie bei der Tatortbefundaufnahme und der damit verbundenen Spurensicherung eine besondere Bedeutung zu. Der Fotograf sollte auf seinem Gebiet ein Fachmann sein und vor allem über eine gute, dem Zweck entsprechende Ausrüstung verfügen. Da vor dem Beginn der eigentlichen Spurensicherung der gesamte Tatort unverändert fotografisch gesichert werden muss, ist dem mit der Aufgabe betrauten Sachbearbeiter, die dafür notwendige Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Fotograf muss dabei unter Schonung der Spuren vorgehen. 1. Arten der Aufnahmen: o Luftbildaufnahmen o Übersichtsaufnahmen (dabei ist zu berücksichtigen, dass keine Personen im Hintergrund auf den Bildern sind) o Teilübersichtsaufnahmen o Verbindungsaufnahmen o Detailaufnahmen o Nahaufnahmen 2. Methodische Hinweise: o Die Lage der Spuren und tatrelevanter Gegenstände sind mit Nummern zu markieren o Spuren sind stets mit Maßstab im Detail zu fotografieren bei fotografischer Sicherung von Strukturelementen (z. B. Werkzeugspuren, Schuhund Reifenspuren, etc.) ist mit Schräglicht zu arbeiten, so dass die Reliefbildung der Spur durch Schattenwurf sichtbar wird. Um eine optimale Auswertung zu ermöglichen, Detailfotografie mindestens 4 Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung 12:00, 13:30, 15:00 und 16:30h o unter Verwendung eines Stativs muss die Kamera mit der Filmebene immer exakt parallel zur Spurenebene ausgerichtet werden (man kann dafür eine kleine aufsteckbare Wasserwaage verwenden) – o stets formatfüllend fotografieren o bei spiegelnden Flächen möglichst ohne Blitz oder indirekt blitzen bei der Scharfeinstellung muss bei Spuren mit unterschiedlichen Höhen und Tiefen auf eine möglichst große Schärfentiefe Bedacht genommen werden (große Blendenzahl: 11, 16 oder 22 wählen) o Bei der Spurenfotografie sollten stets zwei Aufnahmen angefertigt werden, und zwar: Lage der Spur im Verhältnis zum Spurenträger und die Spur selbst Aufnahmen von diversen Gegenständen oder asservierten Spurenträgern können, im Fotostudio angefertigt werden. Voraussetzung für die Tatortfotografie ist, dass der Sachbearbeiter mit seiner Fotoausrüstung vertraut ist und über die erforderliche Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Bei ausgedehnten Tatorten im freien Gelände, bei Bränden, Explosionen, Sprengstoffanschlägen oder großen Schadensereignissen, werden auch Luftbildaufnahmen erforderlich sein. Dazu ein Hinweis: die Belichtungszeit sollte nicht unter 1/250 sec eingestellt sein, da auf die Erschütterungen durch den Motor des Fluggerätes bzw. auf Windböen Bedacht genommen werden muss! Man sollte vermeiden, sich im Fluggerät abzustützen (Vibrationen). Objekte bei Dunkelheit im Freien oder in großen Hallen können mit einem Blitzgerät nur unzureichend ausgeleuchtet werden. Es empfehlen sich daher Langzeitaufnahmen, für welche ein Stativ und ein Drahtauslöser verwendet werden müssen (zusätzlich können dunkle Bereiche mit Blitz aufgehellt werden!). Bei der fotografischen Spurensicherung sollte ebenfalls von einem Stativ und einem Drahtauslöser Gebrauch gemacht werden! Für die Spurenfotografie eignet sich am besten ein Stativ mit schwenkbarer Mittelsäule. Grundausstattung einer Fotoausrüstung: o Fototasche oder Koffer o Analoge oder digitale Spiegelreflexkameragehäuse mechanisch einstellbar, jedoch mit Zeitautomatik und TTL-Blitzautomatik ausgestattet o Objektive (Zoom) im Brennweitenbereich von mindestens 20 mm – 80 mm sowie ein Makro-Objektiv mit einer Brennweite von 60 mm oder 100 mm o ein Blitzgerät (am besten Systemblitzgerät), jedoch mit einem zusätzlichen Synchronkabel (entfesselter Blitz für Schräglicht) o Stativ mit Kugelkopf, evt. mit einem Schnellverschluss o Drahtauslöser o Winkelmaßstab Bezüglich fototechnischer Grundlagen wird auf die Fachliteratur hingewiesen. Als Filmmaterial eignen sich am besten Filme mit der Empfindlichkeit von ISO 200 und ISO 400. Schräglichtaufnahmen kann man mit Polilight, Querschnittwandler, Scheinwerfern etc. anfertigen. Wenn keine dieser Beleuchtungseinrichtungen zur Verfügung stehen – den Blitz entfesseln, wozu ein Synchronkabel erforderlich ist. Planzeichnung Für die Tatortbefundaufnahme nach Kapitalverbrechen, Schussdelikten, Bränden, Explosionen, Sprengstoffanschlägen und bei der Tatortrekonstruktion (Weg-Zeitplan), ist die Anfertigung von Maßstabplänen unerlässlich. Je nach Ausmaß des Tatortes und der Fragestellung wird sich die Wahl des Maßstabes für die Fertigung der Planzeichnung richten. Aus der Planzeichnung sollen die bauliche Anlage des Tatortes, die Zugangsmöglichkeiten sowie die Fenster- und Türöffnungen sowie der Abstand zu Nachbarobjekten (Brand) ersichtlich sein. Weiters müssen im Plan lagerichtig und maßstabgerecht die Raumausstattung, signifikante Spuren mit Spurenziffern sowie der Lageort einer Leiche eingezeichnet werden. Bei Schusswaffendelikten werden die Schussbeschädigungen mit Spurenziffern und Höhenangaben sowie nach Rekonstruktion der Schussrichtungen die Geschossflugbahnen im Plan eingezeichnet. Kreuzprojektionsskizzen (Kombination aus Grundriss und Aufriss) sind erforderlich, wenn sich z. B. der Tatort in einem Raum befindet und an den senkrechten Flächen, wie an Wänden, Türen oder Fenstern, Schussbeschädigungen vorhanden sind. Bei Bränden, Explosionen und Sprengstoffanschlägen ist es erforderlich, die Kamerastandorte mit Aufnahmerichtung im Plan einzuzeichnen, um nach großen Zerstörungen die Aufnahmen zuordnen zu können! Die Brandentstehungsbereiche bzw. Brandentstehungsstellen sind rot zu kennzeichnen. Probenentnahmestellen, z.B. von Brandschutt, sind mit Spurenziffern zu markieren. Bei Explosionen wird der Verlauf der Druckwelle mit einem sternförmigen Explosionszeichen markiert. Die Richtung der umgestürzten und hinaus gedrückten Mauern ist mit Pfeile zu kennzeichnen. Je nach Fall ist auch ein Schnittplan anzufertigen. Bei Sprengstoffanschlägen sind die Detonationsstelle sowie sämtliche relevante Spuren und Gegenstände, mit einem geeigneten Symbol oder einer Ziffer im Plan zu markieren. Zusätzlich zu den Maßstabplänen sind immer Lage- und Objektpläne anzufertigen. Als Sachbearbeiter sollte ein Beamter mit spezifischer Vorbildung herangezogen werden, da das Vermessen des Tatortes und der damit verbundenen Spuren und Gegenstände eine Erfahrung, aber auch einen erheblichen Zeitaufwand erfordert. Die Erstellung der Planzeichnung kann mit einem Computer oder „händisch“ auf dem Zeichentisch mit Tuschefeder (Rotring, etc.) erfolgen. Die Vermessungsart hängt von der Tatortbeschaffenheit / Situation ab und kann mit einem Maßband, einem Distanzentfernungsmessgerät (z.B. Leitz-Disto), einem Streckenmessgerät (Messrad) oder durch Fotogrammetrie erfolgen. Beim Vermessen der Spurenlage bzw. der jeweiligen Raumausstattung ist immer von drei Messpunkten auszugehen (Kreuzmaße / Diagonalmaße). Im Freien können als Messausgangspunkte nur ortsunveränderliche Objekte, wie Lichtmasten, markante Bäume, Hausecken, Gehsteigkanten etc. Verwendung finden. Entscheidend ist, dass die Lage der Messpunkte auch in 1 bis 3 Jahren nachvollziehbar ist. Auf jeder Planzeichnung muss ersichtlich sein: Dienststelle Aktenzahl Bezug Ereignisort Legende Nordpfeil Maßstab Sachbearbeiter Datum der Tatortvermessung Erstellungsdatum des Planes Bei Umweltdelikten Windrichtung, Fließrichtung von Gewässern Planskizzen (Tatortaufnahmeskizzen) müssen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufbewahrt werden. Grundsätzlich hat die Anfertigung eines Planes nach der ÖNORM A 6240 (Technische Zeichnungen für den Hochbau) zu erfolgen. Die ÖNORM A 6240 „Technische Zeichnungen für den Hochbau“ gliedert sich in folgende Teile: Teil 1 Allgemeines Teil 2 Blattformate, Blattgestaltung, Faltung Teil 3 Projektionen Teil 4 Maßstäbe Teil 5 Linien und Beschriftung Teil 6 Zeichen und Kennzeichnung Teil 7 Maß- und Lagefeststellung Teil 8 Bezeichnung und Lagefeststellung von Bauteilen, -elementen und Räumen Teil 9 Zeichnungen und Listen für das Bauen mit Elementen In der ÖNORM wird zwischen den Begriffen Zeichnung, Plan und Darstellung folgendermaßen unterschieden: Eine Zeichnung stellt eine graphische Information dar; in der Regel ist der Inhalt der Zeichnung maßstäblich und nach besonderen Regeln gezeichnet, bemaßt und durch Text und graphische Symbole ergänzt. Ein Plan ist eine Zeichnung, in der – abgeleitet aus Vermessungsunterlagen – Anordnung eines oder mehrerer Objekte im Gelände und / oder in Beziehung zu Vermessungsfestpunkten dargestellt ist. Eine Darstellung ist das in einer Zeichnung wiedergegebene Bild eines Gegenstandes, sei es nun eine Handskizze, eine geometrische Projektion oder eine fotografische Abbildung. Die im hier bereitgestellten Dokument gelten für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Angehörigen der allgemeinen Sicherheitsverwaltung. Sonstige am Tatort handelnde Personen (Experten, Sachverständige, Gerichtsorgane etc.) sollten sich in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen und dem Einsatzleiter sinngemäß an diese Grundsätze halten. Alle Maßnahmen bei der Tatortarbeit sind nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zulässig. Verwendungshinweis: Die Formulare können ausgedruckt, auf den Tatort mitgenommen und per Hand ausgefüllt werden. Selbige Formulare können auch als Formulare- (Tatort-XML) im PAD direkt befüllt und den Akten angeschlossen -oder alternativ auch unter Tato\\bmi-nett_XML (Link gilt für die gesamte Exekutive u. den Behördenbereich) als Computerformular (zur Verwendung auf Tatort - Notebooks) herunter geladen werden. Checklisten Aktionen Typ Name Dateigröße Inhaltstyp Version TO_Anwesenheitsliste_Ablaufprotokoll 132 KB Dokument 6.0 TO_Anzeigenentgegennahme 76 KB Dokument 3.0 TO_Asservatenliste 90 KB Dokument 3.0 TO_Bedenklicher_Todesfall 206 KB Dokument 3.0 TO_Brand 145 KB Dokument 3.0 TO_Diebsfalle_Errichtung 83 KB Dokument 3.0 TO_Diebsfalle_Überprüfung 80 KB Dokument 3.0 TO_Einbruchsdelikt 138 KB Dokument 3.0 TO_KFZ_Brand 157 KB Dokument 3.0 TO_KFZ_Untersuchung 172 KB Dokument 3.0 TO_Leichenidentifizierung 149 KB Dokument 3.0 TO_Mikrospurenblatt 64 KB Dokument 3.0 TO_Raubdelikt 118 KB Dokument 3.0 TO_Schriftprobenabnahme 44 KB Dokument 1.0 TO_Schussdelikt 269 KB Dokument 3.0 TO_Schusshand 132 KB Dokument 3.0 TO_Sexualdelikt 172 KB Dokument 3.0 TO_Sprengstoffdelikt 144 KB Dokument 3.0 TO_Spurenetiketten 201 KB Dokument 3.0 U-Antrag_DAKTY 108 KB Dokument 3.0 U-Antrag_DNA 86 KB Dokument 3.0 U-Antrag_Schusswaffen 87 KB Dokument 3.0 U-Antrag_Sonstige 99 KB Dokument 3.0