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STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5802 Thema: Übermäßige Benutzung sächsischer Straßen durch (schwere) Militärtechnik bei den NATO-Truppentransporten im Juni 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/14 Dresden, 2 3. AUG. 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Unter der Überschrift: „NATO-Konvoi rollt durch Sachsen" berichtete MDR Sachsen in seiner Online-Ausgabe vom 1. Juni 2016: „Eine NATO-Kolonne mit mehr als 300 Fahrzeugen und 1.200 Soldaten des US-Militärs ist seit Mittwoch in Sachsen unterwegs. Aus Bayern kommend fuhr die Kolonne aus mehr als 300 Fahrzeugen darunter auch Späh- und Schützenpanzer sowie mobile Geschützsys¬ teme - Richtung Oberlausitz, wo auf einem Truppenübungsplatz ein Nachtlager für die Soldaten eingerichtet werden sollte. Am Donnerstag soll die Fahrt über die Grenze nach Polen weitergehen. [...] Der Konvoi gehört zur Operation ,Dragoon Ride II' und wird vom bayrischen Vilseck bei Amberg nach Tapa in Estland überführt." (vgl. http://www.mdr.de/sachsen/nato-konvoi-in-sachsen100.html) Nach den Regelungen der StVO bedarf der Verkehr mit derartigen militärischen Fahrzeugen und Zügen einer besonderen Erlaubnis. Von einer solchen sind sie nur dann befreit, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen, die von der Bundeswehr oder den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der jeweiligen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimm¬ ten Stelle abgeschlossen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche im Eigentum, in der Zuständigkeit bzw. Unterhal¬ tungslast des Freistaates Sachsen, der sächsischen Land¬ kreise und Kommunen liegenden Straßen sind durch Militärfahrzeuge des NATO-Truppentransportes vom 1./2. Juni 2016 auf dem Weg nach Estland bzw. auf deren Rückweg benutzt und in Anspruch genommen worden? Seite 1 von 2 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlfic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Durchführung des Transportes war nicht bekannt. Insofern können keine Strecken benannt werden. Frage 2: Welche konkreten straßenverkehrsordnungsrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder andere Verwaltungsentscheidungen sind von den jeweils zuständigen sächsischen Behörden auf welcher konkreten Rechtsgrundlage für die Zulassung übermäßige Benutzung sächsischer Straßen im Zuge der o.g. NATO-Truppentransporte zu welchem Zeit¬ punkt gegenüber welchen Verwaltungsakt-Adressaten erteilt bzw. ge¬ troffen worden? Nicht jeder Militärtransport ist erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig. Eine Beantragung des Transportes ist nicht erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundeswehr bzw. die NATO-Truppen an die geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung halten. Frage 3: Welche anderweitigen für NATO-Truppen bzw. deren Militärtransporte nach der StVO (insbes. § 44 Abs. 3 StVO) erforderlichen Sonderrege¬ lungen oder Vereinbarungen, die von der Bundeswehr oder den Trup¬ pen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der obersten sächsischen Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle abgeschlossen wurden, bestehen im Freistaat Sachsen bzw. für die übermäßige Nutzung sächsischer Straßen durch NATOMilitärtransporte? Es bestehen im Freistaat Sachsen keine Sonderregelungen oder Vereinbarungen für Militärtransporte von NATO-Truppen. len Grüßen Martin Dulig Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN