Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Berittführer

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Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Berittführer
Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V.
Träger: Pferdesportverband Westfalen e. V.
Infoblatt Berittführer
Der Berittführer ist in der Lage eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des
Tierschutzes und der Unfallsicherheit, zu führen.
Zulassung
Sie werden zum Lehrgang zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN- angeschlossenen
Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
• Vollendung des 18. Lebensjahres
• Besitz des Deutschen Reitpasses und einschlägige, reiterliche Erfahrung (Reitweise
beliebig) oder des Westernreitabzeichen (WRA) III
• Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über acht Doppelstunden (der Kurs darf nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen)
• Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
• Teilnahme an einem Lehrgang zum Berittführer
Anforderungen
Die Anforderungen der Prüfung setzen sich aus folgenden Inhalten zusammen. Dabei
unterteilt sich die Prüfung in folgende Bereiche:
1. Praktisches Reiten
• Reitweisenübergreifende sichere Leitung und Weisung einer Gruppe im Gelände
und Straßenverkehr sowie Reiten mit Handpferd
2. Praktische Unterrichtserteilung
• Reitweisenübergreifende Vermittlung von Basiswissen zum Aufbau und Gestaltung
von Ausritten; Erfüllung der Aufsichtspflicht und Vermeidung von Unfallgefahren;
Berücksichtigung der altersspezifischen Entwicklung und Leistungsfähigkeit
3. Reitlehre
• Grundwissen zur Reitlehre und zur Ausrüstung – reitweisenübergreifend
4. Sportartbezogenes Basiswissen
• Planung und Durchführung von Ausritten unter Beachtung der Rechtsgrundlagen
sowie unter Einhaltung umweltverträglicher Verhaltenweisen
5. Pferdehaltung und Veterinärkunde
• Sicherstellung des Gesundheitszustandes des Pferdes; Versorgung des Pferdes
unterwegs; Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen im Notfall
Prüfungsergebnis
Das Prüfungsergebnis des Bewerbers wird in „bestanden“ oder „nicht bestanden“
ausgedrückt. Nach bestandener Prüfung stellt der LV bzw. die LK ein Zertifikat aus, das zur
Führung der Bezeichnung „Berittführer“ berechtigt.
Quelle: APO 2010, FN Merkblätter
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