Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Berittführer
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Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Berittführer
Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Träger: Pferdesportverband Westfalen e. V. Infoblatt Berittführer Der Berittführer ist in der Lage eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit, zu führen. Zulassung Sie werden zum Lehrgang zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN- angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört • Vollendung des 18. Lebensjahres • Besitz des Deutschen Reitpasses und einschlägige, reiterliche Erfahrung (Reitweise beliebig) oder des Westernreitabzeichen (WRA) III • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über acht Doppelstunden (der Kurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen) • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate) • Teilnahme an einem Lehrgang zum Berittführer Anforderungen Die Anforderungen der Prüfung setzen sich aus folgenden Inhalten zusammen. Dabei unterteilt sich die Prüfung in folgende Bereiche: 1. Praktisches Reiten • Reitweisenübergreifende sichere Leitung und Weisung einer Gruppe im Gelände und Straßenverkehr sowie Reiten mit Handpferd 2. Praktische Unterrichtserteilung • Reitweisenübergreifende Vermittlung von Basiswissen zum Aufbau und Gestaltung von Ausritten; Erfüllung der Aufsichtspflicht und Vermeidung von Unfallgefahren; Berücksichtigung der altersspezifischen Entwicklung und Leistungsfähigkeit 3. Reitlehre • Grundwissen zur Reitlehre und zur Ausrüstung – reitweisenübergreifend 4. Sportartbezogenes Basiswissen • Planung und Durchführung von Ausritten unter Beachtung der Rechtsgrundlagen sowie unter Einhaltung umweltverträglicher Verhaltenweisen 5. Pferdehaltung und Veterinärkunde • Sicherstellung des Gesundheitszustandes des Pferdes; Versorgung des Pferdes unterwegs; Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen im Notfall Prüfungsergebnis Das Prüfungsergebnis des Bewerbers wird in „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ausgedrückt. Nach bestandener Prüfung stellt der LV bzw. die LK ein Zertifikat aus, das zur Führung der Bezeichnung „Berittführer“ berechtigt. Quelle: APO 2010, FN Merkblätter 1/1