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Anmelden - Ummelden - Abmelden Wie? Was? Wo? Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Zuständig: Gebühreneinzugszentrale Köln TIPP: Hilfestellung durch Stadtverwaltung Kaiserslautern, Bürgercenter Behindertenparkausweis Zuständig: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Straßenverkehrsbehörde Blindengeld / Landespflegegeld Zuständig: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Soziales Blindenführhund Zuständig für An-, Ab- oder Ummeldung: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Bürgercenter Zuständig für Steuerbefreiung: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Finanzen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen Zuständig: Servicestelle für Menschen mit Behinderungen TIPP: Weitere Informationen im Flyer „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ Kfz - Ummeldung Umzug innerhalb von Kaiserslautern: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Bürgercenter Kfz - Ummeldung Umzug nach Kaiserslautern: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Recht und Ordnung, Kfz - Zulassungsstelle Pflegegeld von der Pflegekasse Zuständig: Pflegekasse Ihrer Krankenkasse Schwerbehindertenausweis* Zuständig: Amt für soziale Angelegenheiten/ Landau TIPP: Hilfestellung durch Servicestelle für Menschen mit Behinderungen der Stadtverwaltung Kaiserslautern Ambulante Pflegedienste Zuständig: Örtliche Anbieter Umzugshilfe aus sozialen Gründen Zuständig: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Soziales TIPP: Für Bedürftige stellt das Referat Soziales weitere Informationen zur Verfügung. Außerdem... vergessen Sie nicht weitere Dienstleistungen wie z.B. Hausnotruf, Essen auf Rädern bzw. sich bei Ihrer zuständigen Sozialstation umzumelden. * http://www.kaiserslautern.de > Leben in KL > Menschen mit Behinderungen > Formulare Allgemeine Hinweise Eine Halteverbotszone für Ihren Umzug können Sie etwa eine Woche vor Ihrem Umzugstermin bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern beantragen. Weitere nützliche Tipps sowie diverse UmzugsChecklisten finden Sie im Internet unter: http://www.kaiserslautern.de > Online Service > Umzugstipps Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung Berücksichtigung fanden die Artikel 8 - Bewusstseinsbildung Artikel 1 9 - Unabhängige Lebensführung Artikel 20 - Mobilität Adressen Adressen Stadtverwaltung Kaiserslautern Rathaus Willy-Brandt-Platz Barrierefreier Zugang über Eingang Maxstraße und Nebeneingang zum Bürgercenter, Willy-Brandt-Platz Rollstuhlfahrer-Parkplätze in der Maxstraße und am Willy-Brandt-Platz 1 (Bürgercenter) vorhanden 1 1 Bürgercenter ,Referat Finanzen 063 1 3 65 2 45 7 063 1 3 65 2 65 0 2 5 08 ,- 2 2 90 ,- 4076 Rathaus West Maxstraße Eingeschränkt zugänglich Rollstuhlfahrer-Parkplatz vorhanden (unter , m Breite) 19 3 50 Blindengeld / Landespflegegeld 063 1 3 65 -2 2 67 063 1 3 65 -4080 Umzugshilfe Kfz - Zulassungs- und Führerscheinstelle Merkurstraße 45 063 1 Rathaus Nord Benzinoring 1 Barrierefreier Zugang Rollstuhlfahrer-Parkplatz vorhanden (unter m Breite) rechts vom Eingang 3,50 Servicestelle für Menschen mit Behinderungen und Sozialversicherungsangelegenheiten 063 1 3 65 -2 2 3 8, -2 2 3 7, -2 2 5 7 Straßenverkehrsbehörde 063 1 3 65 -2 2 79, -473 6 3 65 -2 92 7 Amt für soziale Angelegenheiten Reiterstraße Landau Servicebüro: oder 16 7682 9 063 41 2 62 07 2 62 08 Herausgeber: Stadtverwaltung Kaiserslautern Behindertenbeauftrager und Projektbüro Rathaus Nord, Benzinoring Kaiserslautern 1 6765 7 063 1 3 65 -2 2 5 9 Stand: Mai 2 01 2 Umzug Wie? Was? Wo?