INCOTERMS 2000

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INCOTERMS 2000
INCOTERMS 2000
Gruppe E - Abholklausel
EXW (... benannter Ort) - Transportart: jede
ab Werk (... benannter Ort) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer auf dem Gelände des
Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort (d.h. Werk, Lager, usw.) zur Verfügung stellt, ohne dass die Ware zur
Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes Beförderungsmittel verladen ist.
Gruppe F - Haupttransport wird vom Käufer bezahlt
FCA (... benannter Ort) - Transportart: jede
frei Frachtführer (... benannter Ort) bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer
benannten Frachtführer am benannten Ort liefert.
FAS (... benannter Verschiffungshafen) - Transportart: Schiff
frei Längsseite Schiff (... benannter Verschiffungshafen) Schiff bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware
längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Der Käufer hat alle Kosten und Gefahren des
Verlustes oder der Beschädigung der Ware von diesem Zeitpunkt an zu tragen.
FOB (... benannter Verschiffungshafen) - Transportart: Schiff
frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in
dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Käufer hat von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren
des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zu tragen.
Gruppe C - Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt
CFR (... benannter Bestimmungshafen) - Transportart: Schiff
Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die
Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu
tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern.
CIF (... benannter Bestimmungshafen) - Transportart: Schiff
Kosten, Versicherung u. Fracht (benannter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die
Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu
tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat der Verkäufer
die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware
während des Transportes abzuschließen.
CPT (... benannter Bestimmungsort) - Transportart: jede
frachtfrei (benannter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer
liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum
benannten Bestimmungsort zu befördern. Der Käufer trägt alle Gefahren sowie alle anderen Kosten, die nach der
erfolgten Lieferung der Ware auftreten.
CIP (... benannter Bestimmungsort) - Transportart: jede
frachtfrei, versichert (benannter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten
Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die
Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Der Käufer trägt alle Gefahren sowie alle anderen Kosten, die
nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Der Verkäufer hat jedoch auch die Transportversicherung gegen die
vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen
und die Versicherungsprämie zu bezahlen.
Gruppe D - Ankunftsklausel
DAF (... benannter Ort) - Transportart: jede
geliefert Grenze (... benannter Ort) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die zur Ausfuhr, aber nicht zur Einfuhr
freigemachte Ware dem Käufer unentladen auf dem ankommenden Beförderungsmittel an der benannten Stelle des
benannten Grenzorts zur Verfügung gestellt wird, jedoch vor der Zollgrenze des benachbarten Landes.
DES (... benannter Bestimmungshafen) - Transportart: Schiff
geliefert ab Schiff (... benannter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr
freigemachte Ware dem Käufer an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der
Verkäufer hat bis zur Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten
Bestimmungshafen zu tragen.
DEQ (... benannter Bestimmungshafen) - Transportart: Schiff
geliefert ab Kai (... benannter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr
freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer
hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung
der Ware auf den Kai verbunden sind, zu tragen. Diese Klausel verlangt von dem Käufer, dass er die Ware zur Einfuhr
freimacht und er alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt.
DDU (... benannter Bestimmungsort) - Transportart: jede
geliefert unverzollt (... benannter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur Einfuhr
freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der
Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen.
DDP (... benannter Bestimmungsort) - Transportart: jede
geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte
Ware an den benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer
hat alle Kosten und Gefahren bei Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen, einschließlich - falls anwendbar - jegliche
für die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderliche Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung der
Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben.