Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
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Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
Konzept der BAR –Modellinitiative „REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung Dr. Hendrik Faßmann Sandra Reiprich Renate Steger Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg April 1999 1/1999 ISSN 1616-6884 (Print) ISSN 1618-6540 (Internet) Zitierweise: Faßmann, Hendrik; Reiprich, Sandra; Steger, Renate Konzept der BAR-Modellinitiative „REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung. Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg, 1/1999, Internetversion, Nürnberg: IfeS [http://www.ifes.uni-erlangen.de] Redaktion: Dr. Rainer Wasilewski Marienstraße 2 90402 Nürnberg Jeder Nachdruck, jede Vervielfältigung (gleich welcher Art) und jede Abschrift – auch auszugsweise – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Instituts für empirische Soziologie Nürnberg Marienstraße 2 90402 Nürnberg Telefon 0911 – 23 565 - 0 / 23 565 - 31 (Dr. Faßmann) Fax 0911 – 23 565 - 50 http://www.ifes.uni-erlangen.de e-mail: [email protected] Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 1 Konzept der BAR–Modellinitiative „REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung1 Dr. Hendrik Faßmann, Sandra Reiprich, Renate Steger 1 Anliegen des Modellprojekts REGINE Im Januar 1998 wurde das bisherige Lernortekonzept der Bundesanstalt für Arbeit, das im Rahmen der besonderen Leistungen für jugendliche Behinderte nur eine Ausbildung in Rehabilitationseinrichtungen (BBW, sonstige Reha-Einrichtungen) vorsah, durch einen Erlaß ergänzt. Er bietet die Rechtsgrundlage dafür, die betriebliche Erstausbildung Behinderter unter Nutzung ¾ vorhandener wohnortnaher Ausbildungsangebote im dualen Ausbildungssystem – d.h. gleichzeitige Ausbildung in Betrieb und (Regel-)Berufsschule (vgl. Deutscher Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen 1965: 57) – ¾ mit intensiver Beteiligung koordinierender und unterstützender Einrichtungen (Bildungsträger). im Rahmen der besonderen Leistungen fördern zu können und somit eine wohnortnahe berufliche Rehabilitation unter günstigeren Bedingungen als bisher zu ermöglichen. Anliegen des wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts „ REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ ist es, Ausgestaltung und Umsetzung der ortsnahen Berufsausbildung auf Grundlage der neuen Fördermöglichkeiten kontrolliert zu erproben, auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Das Projekt dient der Weiterentwicklung bestehender Praxis und zur Diversifizierung des Angebotes beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu wurden bundesweit Bildungsträger 1 Überarbeitete Fassung eines Kurzreferates auf dem 3. Bundeskongreß für Rehabilitation, Arbeitsgruppe 7 – Berufliche Rehabilitation Jugendlicher, am 22. April 1999. Erscheint gekürzt in: In: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.), 2000: Rehabilitation im Wandel. 3. Bundeskon- Seite 2 1/1999 an verschiedenen Modellstandorten damit beauftragt, die bereits vorhandenen wohnortnahen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer beruflichen und sozialen Integration der einbezogenen (lern-) behinderten Jugendlichen ausbildungsbegleitend im Rahmen eines Netzwerkverbundes zu organisieren, zu koordinieren und zu nutzen. Mit dem neuen Angebot wohnortnaher, betrieblicher Möglichkeiten zur beruflichen Erstausbildung wird letztlich angestrebt, die Eingliederungschancen behinderter Jugendlicher in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Es wird angenommen, daß Jugendliche, die betrieblich ausgebildet wurden und dabei ihre Belastbarkeit unter Beweis stellen konnten, besonders gute Chancen zur Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb („ Klebeeffekt“ ) und zur Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere im Bereich klein- und mittelständischer Betriebe, haben. 2 Konzept des Modellprojekts REGINE 2.1 Anlage und Ablauf des Modellprojekts Adressaten der neuen zu erprobenden Angebote im Bereich der beruflichen Erstausbildung sind behinderte, insbesondere lernbehinderte Jugendliche, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung bzw. zur Sicherung des Eingliederungserfolges die Teilnahme an einer sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse der Behinderung ausgerichtete Maßnahmen, unerläßlich ist. Für diese Personengruppe werden die allgemeinen Leistungen für die berufliche Eingliederung nicht als ausreichend angesehen. Allerdings bedürfen sie in vielen Fällen keiner ununterbrochenen, intensiven und dichten Betreuung in einer überbetrieblichen Einrichtung. Mit dem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 8.1.1998 wurde eine Fördermöglichkeit zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung geschaffen, das die praktische Ausbildung im Betrieb, die theoretische Ausbildung in der (Regel-)Berufsschule sowie eine reha-spezifische Koordination und Förderung durch einen Bildungsträger vorsieht, um so die ambulante, wohnortnahe Rehabilitation der Adressaten zu ermöglichen (siehe Abbildung 1). Das bedeutet, daß im Rahmen dieses Settings (siehe Abbildung 2) ¾ keine stationäre Unterbringung (z.B. im Internat eines BBW) möglich ist, greß für Rehabilitation 21.-23. April 1999 in Suhl; Kongreßbericht, Frankfurt/M.: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 245-246 Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Abbildung 1: Seite 3 Überblick über das Konzept der BAR-Modellinitiative REGINE BAR-Modellinitiative REGINE Ziel: Ziel: Wohnortnahe Wohnortnahe Rehabilitation Rehabilitation (lern-)behinderter (lern-)behinderter Jugendlicher Jugendlicher Umsetzung: ¾ ¾ Ausbildung Ausbildung nach nach §§ 25 25 BBiG BBiG // HwO HwO (nur (nur in in begründeten begründeten Ausnahmefällen Ausnahmefällen Ausbildung Ausbildung nach nach §§ 48 48 BBiG BBiG // §§ 42b 42b HwO) HwO) ¾ ¾ praktische praktische Ausbildung Ausbildung im im Betrieb; Betrieb; Ausbildungsvertrag Ausbildungsvertrag zwischen zwischen Azubi Azubi und und Betrieb Betrieb ¾ ¾ theoretische theoretische Ausbildung Ausbildung in in (Regel-)Berufsschule (Regel-)Berufsschule ¾ ¾ StützStütz- und und Förderunterricht Förderunterricht im im erforderlichen erforderlichen Umfang Umfang ¾ ¾ Sozialpädagogische Sozialpädagogische Betreuung Betreuung ¾ ¾ Erforderliche Erforderliche Reha-Leistungen Reha-Leistungen im im sozialen sozialen Umfeld Umfeld des des Jugendlichen Jugendlichen (z.B. (z.B. medizinische, medizinische, psychologische psychologische Betreuung, Betreuung, Hilfen Hilfen zur zur selbständigen selbständigen Lebensführung Lebensführung und und Freizeitgestaltung) Freizeitgestaltung) ¾ ¾ reha-spezifische reha-spezifische Koordination Koordination und und Förderung Förderung der der Aktivitäten Aktivitäten durch durch einen einen Bildungsträger Bildungsträger (einschließlich (einschließlich Betreuung Betreuung und und Beratung Beratung aller aller am am Reha-Prozeß Reha-Prozeß Beteiligten) Beteiligten) Grundlagen für Leistungen: ¾ ¾ Gewährung Gewährung der der besonderen besonderen Leistungen Leistungen zur zur beruflichen beruflichen Eingliederung Eingliederung Behinderter Behinderter (§ (§ 102 102 SGB SGB III) III) als als Teilnahmekosten Teilnahmekosten (§ (§ 109 109 SGB SGB III) III) ¾ ¾ Ausbildungszuschuß Ausbildungszuschuß an an Arbeitgeber Arbeitgeber (§ (§ 236 236 SGB SGB III) III) ¾ ¾ Berufsausbildungsbeihilfe Berufsausbildungsbeihilfe für für Behinderte Behinderte (BAB-Reha (BAB-Reha §§ 65 65 SGB SGB III) III) Institut für empirische Soziologie Nürnberg 2000 Abbildung 2: Die wichtigsten Akteure im REGINE-Netzwerk REGINE-Netzwerk (Beispiel) Externe Fachdienste psych. mediz. sozial Förderschule RegelBerufsschule BildungsRehabilitand Eltern abH träger Berufsberatung Jugendsozialarbeit IHK HwK Betrieb Institut für empirische Soziologie Nürnberg ¾ 2000 die Berufsausbildung nicht in einer überbetrieblichen Einrichtung (z.B. BBW, BüE) erfolgt, sondern in einem „ normalen“ Betrieb am (offenen) Arbeitsmarkt, Seite 4 ¾ 1/1999 zwischen dem Jugendlichen und dem Ausbildungsbetrieb (und nicht zwischen Jugendlichem und Bildungsträger) ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, ¾ die Unterrichtung in der Regelberufsschule stattfindet, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß hier besondere Vereinbarungen oder Arrangements (z.B. spezielle Klassen, besondere Betreuung) getroffen werden, um eine dem Behinderten adäquate Beschulung sicherzustellen, ¾ Stütz- und Förderunterricht, Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Hilfen sowie Übergangshilfen nach Abschluß der Ausbildung nach Möglichkeit zugehend (z.B. im Kontext mit Betrieb und / oder Berufsschule, wohnortnah) organisiert und durchgeführt werden, ¾ Angebote von medizinischen und psychologischen Diensten, so weit im Einzelfall erforderlich, nicht vom Bildungsträger selbst bereitgestellt, sondern unter Nutzung des wohnortnah vorhandenen institutionalisierten Versorgungsnetzes in Anspruch genommen werden. ¾ Im Sinne ressourcenorientierter Rehabilitation obliegt es demnach dem Rehabilitationsteam des Bildungsträgers, im Rahmen von behinderungsbezogener Problemabklärung (Statuserhebung), Förderplanung und Förderplanfortschreibung im Dialog mit dem Rehabilitanden aber auch mit den anderen Beteiligten (z.B. aus Betrieb, Schule, Familie) Problemlösungen zu erarbeiten und umzusetzen, die explizit auf den Aufbau und die Nutzung vorhandener regionaler Netzwerke einschließlich der vorhandenen professionellen Dienste rekurrieren. Demnach muß das Team wissen, wie vorhandene Hilfen effektiv miteinander vernetzt werden können. Seine Aufgabe besteht vor allem auch darin, sein Engagement im Bereich ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) im engeren Sinne um entsprechende Aktivitäten (z.B. Besuche am Arbeitsplatz, Hausbesuche, institutionelle Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten) zu erweitern. ¾ In das Modellvorhaben sollten sukzessive 3 Jahrgänge lernbehinderter Jugendlicher einbezogen werden. Die Auswahl der Adressaten von REGINE sollte – ggf. nach Durchführung von Orientierungsmaßnahmen im letzten Schuljahr – auf der Grundlage einer der diagnostischen Abklärung (Reha-Fall) im Hinblick auf Berufswahl und Lernortfestlegung (in Zusammenarbeit mit Förder- / Sonderschulen) durch die Arbeitsämter der einbezogenen Standorte in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern durchgeführt werden. Soweit erforderlich sollte eine Vorbereitung auf die Ausbildung einschließlich einer Berufsfindung / Arbeitserprobung erfolgen. Der erste der in das Modellprojekt einzubeziehenden Jahrgänge sollte die duale Berufsausbildung in einem Vollberuf nach § 25 BBiG / HwO – flankiert durch vom jeweiligen Bildungsträger vernetzte Unterstützungsangebote – im August 1999 beginnen und mit der Abschlußprüfung bei der IHK / HK voraussichtlich im Juni 2002 enden. Nach abgelegter Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 5 Prüfung sollten im Bedarfsfall Übergangshilfen zur beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 241 Abs. 3 SGB III) gewährt und von den kooperierenden Bildungsträgern angeboten werden (siehe zu diesem Ablauf Abbildung 3). Abbildung 3: Ablaufschema der Berufsförderung im Rahmen von REGINE Ablauf der Berufsförderung im Rahmen von REGINE Orientierungsmaßnahmen Berufswahlentscheidung Diagnostische Abklärung Entscheidung über Lernort Ausbildungsvorbereitung einschl. Berufsfindung / Arbeitserprobung Erwerb der Berufsreife/ Förderlehrgang Beginn der Berufsausbildung Berufstheoret. Ausbildung in der Berufsschule Berufsprakt. Ausbildung in den Betrieben Ausbildungsbegleitende Hilfen Stütz-/ Förderunterricht päd. / soz.päd Betreuung Abschlußprüfung bei der IHK / HwK Übergangshilfen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Institut für empirische Soziologie Nürnberg 3.2 2000 Die Bildungsträger und ihre Aufgaben Für das Modellprojekt konnten von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung (bisher) bundesweit Bildungsträger (sog. „ Projektnehmer“ ) an acht Standorten gewonnen und mit ihnen Verträge zur Betreuung von jeweils maximal 15 bis 20 jugendlichen Behinderten geschlossen werden. Dabei handelt es sich um die in Abbildung 4 aufgelisteten Bildungsträger. Diesen Bildungsträgern kommen im wesentlichen organisatorische, beratende, unterstützende und koordinierende Aufgaben zu (siehe Abbildung 5) wie Seite 6 ¾ 1/1999 Information und Abstimmung mit den Förder- / Sonderschulen, deren Trägern und Aufsichtsbehörden, ¾ Information und Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsämtern, Abbildung 4: Modellstandorte und Bildungsträger REGINE-Standorte Die DieModellstandorte Modellstandorteund unddie dieBildungsträger Bildungsträger(Projektnehmer): (Projektnehmer): Altenburg Altenburg (Thüringen) (Thüringen) Fortbildungsakademie Fortbildungsakademie der der Wirtschaft Wirtschaft gGmbH gGmbH Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Christliches Christliches Jugenddorfwerk Jugenddorfwerk Deutschlands Deutschlands Göttingen (Niedersachsen) Göttingen (Niedersachsen) IFAS IFAS GmbH GmbH –– Institut Institut für für angewandte angewandte Sozialfragen Sozialfragen Hamburg (Hamburg) Hamburg (Hamburg) Berufsbildungswerk Berufsbildungswerk Hamburg Hamburg GmbH GmbH Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Bildungswerk Bildungswerk der der Wirtschaft Wirtschaft Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt e.V., e.V., Halle Halle Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) RE.init RE.init –– Recklinghäuser Recklinghäuser Arbeitsförderungsinitiative Arbeitsförderungsinitiative e.V. e.V. Saalfeld (Thüringen) Saalfeld (Thüringen) Bildungszentrum Bildungszentrum Saalfeld Saalfeld gGmbH gGmbH Waiblingen (Baden-Württemberg) Waiblingen (Baden-Württemberg) Berufsbildungswerk Berufsbildungswerk Waiblingen Waiblingen Institut für empirische Soziologie Nürnberg 2000 Abbildung 5: Weitere typische Merkmale von REGINE Das Konzept von REGINE Weitere typische Merkmale von REGINE - Abweichungen sind möglich ¾ Zielgruppe: 15 bis 20 lernbehinderte Jugendliche pro Standort und Jahrgang ¾ Auswahl der Azubis durch das Arbeitsamt ¾ Aufgaben der Bildungsträger Ausbildungsplatzsuche / -akquisition einzelfallspezifische Betreuung und Beratung von Betrieben allgemeine reha-spezifische Fortbildung von Betrieben einzelfallspezifische Betreuung und Beratung von Berufsschullehrern allgemeine reha-spezifische Fortbildung von Berufsschullehrern Aushandlung von Sondervereinbarungen zur Förderung von Lernbehinderten in Berufsschulen (z.B. kleinere Klassen, Anpassung der Unterrichtsmethoden) ¾ Vertragsabschluß über 5 Jahre (3 Ausbildungsjahrgänge) zwischen Arbeitsamt und Bildungsträger Institut für empirische Soziologie Nürnberg 2000 Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 7 ¾ die Akquise von geeigneten Ausbildungsbetrieben, ¾ Unterstützung der Jugendlichen bei der Suche von Ausbildungsplätzen und Bewerbertraining, ¾ Heranführen an die Anforderungen der Berufsausbildung, ¾ Erarbeitung betrieblicher Ausbildungspläne, ¾ Erstellung eines individuellen Förderplans für die Maßnahme-Teilnehmer, ¾ laufende Fortschreibung des individuellen Förderungsplans, einzelfallbezogene sozialpädagogische Betreuung der Rehabilitanden, ¾ Betreuung und Beratung der Betriebe einschließlich der notwendigen Qualifizierung der Ausbilder, ¾ Vermittlung von im Einzelfall erforderlichen medizinischen und psychologischen Dienstleistungen, Abbildung 6: Leitgedanke und Realisierung von REGINE Leitgedanke von REGINE und seine Realisierung So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich! Realisierung: Realisierung: Die Die 33 Phasen Phasen von von REGINE REGINE 1. 1. Phase: Phase: Vorbereitung Vorbereitung der der Berufsausbildung Berufsausbildung ¾ ¾ Bewerbungstraining Bewerbungstraining ¾ ¾ Heranführen Heranführen an an Anforderungen Anforderungen der der Berufsausbildung Berufsausbildung ¾ ¾ Akquisition Akquisition von von Ausbildungsbetrieben Ausbildungsbetrieben ¾ ¾ Erprobungspraktika Erprobungspraktika 2. 2. Phase: Phase: Ambulante Ambulante berufliche berufliche Rehabilitation Rehabilitation ¾ betriebliche Ausbildung ¾ betriebliche Ausbildung ¾ ¾ Berufsschulbesuch Berufsschulbesuch ¾ ¾ StützStütz- und und Förderunterricht Förderunterricht ¾ ¾ individuelle individuelle sozialpädagogische sozialpädagogische Betreuung Betreuung im im beruflichen beruflichen und und sozialen sozialen Bereich Bereich ¾ ¾ Beratung Beratung und und Unterstützung Unterstützung von von Betrieben Betrieben und und Berufsschule Berufsschule ¾ ¾ Aktivierung Aktivierung eines eines Netzwerks Netzwerks zur zur Kooperation Kooperation mit mit allen allen Partnern Partnern der der beruflichen beruflichen Bildung Bildung sowie sowie mit mit Einrichtungen, Einrichtungen, Diensten Diensten und und Personen Personen im im sozialen sozialen Umfeld Umfeld des des Behinderten Behinderten 3. 3. Phase: Phase: Nachbetreuung Nachbetreuung // Übergangshilfen Übergangshilfen (§ (§ 241 241 Abs. Abs. 33 SGB SGB III) III) ¾ ¾ Hilfen Hilfen zur zur Begründung Begründung eines eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnisses ¾ ¾ Hilfen Hilfen zur zur Festigung Festigung eines eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnisses ¾ ¾ Hilfen Hilfen zu zu weiterer weiterer Ausbildung Ausbildung ¾ ¾ weitere weitere Hilfen Hilfen wie wie Beratung, Beratung, Krisenintervention, Krisenintervention, Wohnungssuche, Wohnungssuche, Schuldner-, Schuldner-, Suchtberatung Suchtberatung usw. usw. Ziel: Ziel: berufliche berufliche und und gesellschaftliche gesellschaftliche Integration Integration Institut für empirische Soziologie Nürnberg 1999 ¾ Zusammenarbeit und rehaspezifische Fortbildung der Berufsschul-Lehrkräfte, ¾ fachspezifischer oder übergreifender Stütz- und Förderunterricht in Zusammenarbeit mit der Berufsschule, Seite 8 ¾ 1/1999 fachliche und individuelle Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung einschließlich Unterstützung der Betriebe bei der Beantragung von Prüfungserleichterungen, ¾ Übergangshilfen nach Abschluß der Ausbildung und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, ¾ enge Zusammenarbeit mit und systematische regionale Vernetzung von allen einschlägigen örtlichen Dienststellen und Organisationen (z.B. Gesundheits-, Jugend-, Sozialämter, Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen, Anbieter von Kultur- und Freizeitangeboten), ¾ Abstimmung eines gemeinsamen Konzepts zur Diagnostik, Berufswahl und Lernortebestimmung mit dem Arbeitsamt in Zusammenarbeit mit der Förder- / Sonderschule. Diese Aufgaben lassen sich im wesentlichen drei Phasen zuordnen, die die Vorbereitung der Berufsausbildung, die Berufsausbildung selbst und die Nachbetreuung zum Gegenstand haben. (siehe dazu Abbildung 6): Abbildung 7: Die im Projektbeirat vertretenen Institutionen Institutionen im REGINE-Projektbeirat ¾ ¾ Bundesministerium Bundesministerium für für Arbeit Arbeit und und Sozialordnung Sozialordnung (BMAS) (BMAS) ¾ ¾ Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft für für Rehabilitation Rehabilitation (BAR) (BAR) ¾ ¾ Bundesanstalt Bundesanstalt für für Arbeit Arbeit (BA) (BA) ¾ ¾ Kultusministerkonferenz Kultusministerkonferenz (KMK) (KMK) ¾ ¾ Niedersächsisches Niedersächsisches Kultusministerium Kultusministerium ¾ ¾ Thüringer Thüringer Kultusministerium Kultusministerium ¾ ¾ Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der der Berufsbildungswerke Berufsbildungswerke (BAG (BAG BBW) BBW) ¾ ¾ Verband Verband Deutscher Deutscher Sonderschulen Sonderschulen e.V. e.V. -- Fachverband Fachverband für für Behindertenpädagogik Behindertenpädagogik ¾ ¾ LERNEN LERNEN FÖRDERN-Bundesverband FÖRDERN-Bundesverband e.V. e.V. ¾ ¾ Bundesinstitut Bundesinstitut für für Berufsbildung Berufsbildung (BiBB) (BiBB) ¾ ¾ Institut Institut für für Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt und und Berufsforschung Berufsforschung der der Bundesanstalt Bundesanstalt für für Arbeit Arbeit (IAB) (IAB) ¾ ¾ Institut Institut für für empirische empirische Soziologie Soziologie Nürnberg Nürnberg Institut für empirische Soziologie Nürnberg 2.3 2000 Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungsprojekts REGINE und Projektbeirat Es war von vornherein abzusehen, daß viele grundlegende Strukturen und Prozesse erst im Laufe des Modellvorhabens entwickelt und präzisiert werden könnten. Insofern hatte die Modellinitiative von Anfang an den Charakter eines Entwicklungsprojekts. Vor diesem Hinter Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 9 grund kommt der wissenschaftlichen Begleitung durch ein Wissenschaftlerteam des Instituts für empirische Soziologie Nürnberg besondere Bedeutung zu. Sie hat nicht nur die Aufgabe, die Ergebnisqualität am Ende der Projektlaufzeit festzustellen. Vielmehr soll sie gerade auch die Prozeßqualität der REGINE-Maßnahmen über fünf Jahre hinweg beurteilen und die Ergebnisse dieser Verlaufsbeurteilung ständig an die in das Projekt eingebundenen Akteure zurückgeben, um diese Erfahrungen für die weitere Arbeit nutzen zu können. Die Begleitforschung wird beraten und unterstützt durch einen Projektbeirat, in den die in Abbildung 7 aufgelisteten Institutionen eingebunden sind: 3 Ziele und Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung von REGINE Prinzipiell geht es im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des als Multicenterstudie angelegten Entwicklungsprojekts darum, ¾ die Effektivität der einzelnen, im Rahmen der Konzeptentwicklung noch zu präzisierenden Aktivitäten zu evaluieren und damit ¾ die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen REGIonaler NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher schlüssig zu beantworten. Abbildung 8: Ziele der REGINE-Begleitforschung Die Ziele der Begleitforschung Die Die Ziele Ziele der der wissenschaftlichen wissenschaftlichen Begleitung Begleitung ¾ ¾ Beitrag Beitrag zur zur •• Konzeptentwicklung Konzeptentwicklung und und –präzisierung, –präzisierung, •• Implementation Implementation und und •• Qualitätssicherung Qualitätssicherung des des neuen neuen Ausbildungsangebotes Ausbildungsangebotes ¾ ¾ Beurteilung Beurteilung von von •• Effektivität Effektivität (Wirksamkeit) (Wirksamkeit) und und •• Effizienz Effizienz (Wirtschaftlichkeit) (Wirtschaftlichkeit) der der Maßnahmen Maßnahmen unter unter Berücksichtigung Berücksichtigung der der •• vorgegebenen vorgegebenen Ziele Ziele des des Modellvorhabens Modellvorhabens sowie sowie •• der der Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen und und Abläufe Abläufe ¾ ¾ Beurteilung Beurteilung von von Möglichkeiten Möglichkeiten und und Grenzen Grenzen sowie sowie Umsetzung Umsetzung des des Modells Modells in in ein ein allgemeines allgemeines teilstationäres teilstationäres Reha-Konzept Reha-Konzept Institut für empirische Soziologie Nürnberg 2000 Seite 10 1/1999 Allerdings soll das Forschungsteam nicht nur rein evaluierend tätig werden, sondern im engem kooperativen, praxisorientierten Dialog mit den Projektnehmern auch einen Beitrag zur Konzeptentwicklung und –präzisierung sowie zur Implementation der Modellmaßnahmen und damit zu ihrer Qualitätssicherung leisten (siehe Abbildung 8). Die wissenschaftliche Begleitung vor Ort erfolgt auf der Grundlage ¾ qualitativer Methoden, wie Gespräche, Gruppendiskussionen, ggf. auch teilnehmender Beobachtung, ¾ quantitativer Methoden, wie Maßnahmendokumentation, standardisierter Interviews und Fragebogenerhebungen. Eine Überprüfung der Untersuchungsergebnisse ist auch im Rahmen von Gesprächen mit externen Experten vorgesehen. Auf der Basis der Projekterfahrungen sollen die Möglichkeiten und Grenzen des Modells REGINE gegen Ende der Projektlaufzeit aufgezeigt und die Ergebnisse in ein allgemeines teilstationäres Konzept zur wohnortnahen beruflichen Rehabilitation behinderter Jugendlicher eingebracht werden. Ein abschließender Forschungsbericht wird zum Ende des Jahres 2003 vorgelegt werden. 4 Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von REGINE Nachdem das Projekt angelaufen war, konnten im Rahmen unserer ersten Gespräche mit Vertretern der Bildungsträger und Arbeitsämter an den acht Standorten recht große Unterschiede im Hinblick auf die geplante Umsetzung von REGINE festgestellt werden. Das betraf - trotz scheinbar eindeutiger Vorgaben von Bundesanstalt für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – nicht nur die Zielsetzung, sondern auch verschiedene Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung der neuartigen Maßnahmen: Diese wurden nämlich von den Bildungsträgern teilweise unterschiedlich interpretiert. Als Begründung dienten dabei insbesondere die vor Ort vorhandenen Möglichkeiten zur Realisierung von REGINE sowie die Vorerfahrungen der eigenen Einrichtung mit ähnlichen Maßnahmen bzw. Projekten. Um von Beginn an eine weitgehend einheitliche Gestaltung und Durchführung des Modells zu gewährleisten, wurden deshalb auf unsere Initiative hin einige zentrale Merkmale von REGINE in Absprache mit Bundesanstalt für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als Eckpunkte festgelegt (siehe auch Abbildung 1): Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg ¾ Seite 11 Die Maßnahme richtet sich an Behinderte, für die besondere Leistungen unerläßlich sind (§ 102 SGB III). Insofern ist der Adressatenkreis für REGINE spezifischer als jener, für den etwa ausschließlich ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BüE) in Frage kommen. ¾ Die Jugendlichen sollen eine Vollausbildung nach § 25 BBiG / HwO anstreben. Nur in Ausnahmefällen soll eine Sonderausbildung nach § 48 BBiG / § 42b HwO erfolgen. Hinsichtlich dieses Kriteriums gab es insofern Meinungsverschiedenheiten, als gelegentlich angezweifelt wurde, daß Lernbehinderte unter REGINE-Bedingungen eine Vollausbildung erfolgreich absolvieren könnten. Aber das gilt es ja gerade zu überprüfen. ¾ Die Jugendlichen sollen eine Regelberufsschule und nur in Ausnahmefällen (u.U. auch zeitlich begrenzt) eine Sonderberufsschule besuchen. Auch hinsichtlich dieses Merkmals wurde das Argument vorgetragen, daß eine Beschulung von Lernbehinderten unter „ normalen“ Berufsschulbedingungen mit großer Wahrscheinlichkeit zu Mißerfolgen führen würde. Auch dies soll aber erprobt werden. ¾ Die Ausbildung soll auf der Basis eines Vertrages zwischen Jugendlichem und Betrieb erfolgen. Besonders von Seiten der in das Modellprojekt einbezogenen Berufsbildungswerke wurden im Gegensatz zu dieser Konzeption die Vorteile eines Ausbildungsvertrages zwischen Bildungseinrichtung und Jugendlichem hervorgehoben: Diese kämen besonders dann zur Geltung, wenn Schwierigkeiten im Betrieb auftreten würden. Zudem erleichtere eine solche Vertragsgestaltung die Akquisition von Betrieben, die diese dann der Ausbildungsvergütung enthoben sind. Beruht das Ausbildungsverhältnis jedoch auf dem üblichen Vertrag zwischen Jugendlichem und Betrieb, so kann das Arbeitsamt dem Arbeitgeber lediglich einen Ausbildungszuschuß (in der Regel vom bis zu 60 % der Vergütung des 3. Lehrjahres) bewilligen. Die REGINE-Teilnehmer sollen aber gerade nicht unter den geschützten Bedingungen einer Rehabilitationseinrichtung, sondern „ so normal wie möglich“ ausgebildet werden. Das bedeutet jedoch auch, daß die Betriebe unmittelbar in die Verantwortung für die Behinderten genommen werden sollen. ¾ Notwendige begleitende Hilfen, Dienste und Freizeitangebote sollen im Wohnumfeld des Jugendlichen vernetzt erschlossen und nicht vom Bildungsträger selbst zentral angeboten werden. Dieses Kriterium ist insofern von Bedeutung, als manche Bildungsträger dazu neigen, sich weniger um die Knüpfung eines wohnortnahen Netzes solcher Angebote zu bemühen, als eigene Kapazitäten für solche Aufgaben zentral zur Verfügung zu stellen. Seite 12 1/1999 Von einigen weiteren typischen Merkmale von REGINE kann allerdings in Grenzen abgewichen werden (siehe dazu auch Abbildung 5): ¾ In das Modellprojekt einbezogen werden sollen im wesentlichen Lernbehinderte. Das schließt nicht aus, daß gelegentlich auch körperlich oder psychisch Behinderte teilnehmen können. ¾ Die Auswahl der Adressaten erfolgt durch das Arbeitsamt – im Gegensatz zum Wunsch verschiedener Bildungsträger, enger eigenverantwortlich in den Auswahlprozeß einbezogen zu werden. ¾ Die Ausbildungsplatzsuche obliegt den Bildungsträgern. Natürlich können sie dabei mit dem Arbeitsamt kooperieren. ¾ Sowohl die ♦ einzelfallspezifische Betreuung und Beratung als auch ♦ – soweit gewünscht und realisierbar – die allgemeine reha-spezifische Fortbildung von Ausbildern, Betrieben und Berufsschullehrern obliegt den Bildungsträgern. Allerdings erscheint fraglich, ob und inwieweit sich eine besondere, ggf. überbetrieblich organisierte reha-spezifische Fortbildung – auch wenn sie letzten Endes den Betrieben in ihrem Umgang mit den Jugendlichen zugute kommt – realisieren läßt: Befürchtet wird, daß dies am mangelnden Interesse der Zielgruppen scheitern könnte. Auch hier ist nicht sicher, ob sich entsprechend positive Absichtserklärungen auf (höherer) Ebene der Kultusadministration in den einzelnen Schulen umsetzen lassen. ¾ Anzustreben ist die Aushandlung von Sondervereinbarungen (etwa über die Klassenstärke oder die Anpassung von Unterrichtsmethoden) mit den Berufsschulen, damit eine möglichst optimale Förderung der Lernbehinderten ermöglicht wird. ¾ Geplant ist die Einbeziehung von etwa 15 bis 20 Jugendlichen pro Standort und Ausbildungsjahrgang. ¾ Die Erprobungsphase erstreckt sich über fünf Jahre: Das heißt, es können drei Ausbildungsjahrgänge einbezogen werden. Mit der Klärung der hier vorgetragenen Kennzeichen von REGINE konnte die wissenschaftliche Begleitung bereits Wesentliches zur Präzisierung des Konzepts beitragen. Diese Arbeiten werden in den nächsten Wochen unter Einbindung der Bildungsträger und der RehaBerater fortgesetzt, wobei es insbesondere auch darum geht, einen standortübergreifenden Konsens zu erreichen. Inwieweit pro Standort tatsächlich die angestrebten 15 bis 20 Rehabilitanden und für sie entsprechende Ausbildungsplätze gefunden werden können, ist derzeit noch offen. Die Proze Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 13 duren zur Auswahl der Jugendlichen für REGINE, zu denen im allgemeinen reguläre Bewerbungen sowie Praktika in den akquirierten Betrieben gehören, werden sich noch bis in die Sommermonate hinziehen, so daß sich heute kaum abschätzen läßt, was bis dahin erreicht werden kann. Manches deutet allerdings darauf hin, daß der ursprüngliche Optimismus einiger Bildungsträger, genügend Jugendliche und ausbildungsbereite Betriebe zu finden, zumindest im Hinblick auf den ersten REGINE-Jahrgang verfrüht war. Gleichwohl bleibt die Implementationsphase nicht nur für die eingebundenen Bildungsträger, sondern gerade auch für die wissenschaftliche Begleitung unvermindert spannend. Seite 14 1/1999 Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Seite 15 Bisher erschienene Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg Heft 1/1998 Das Abbrecherproblem – die Probleme der Abbrecher. Zum Abbruch der Erstausbildung in Berufsbildungswerken (17 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 2/1998 Determinants of Verbal Aggression, Physical Violence, and Vandalism in Schools. Results from the „ Nuremberg Pupils Survey 1994: Violence in Schools“ (15 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 3/1998 Ein Instrument zur Früherkennung und Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen in Berufsbildungswerken – Anliegen, Struktur, Handhabung und Erprobungsergebnisse (20 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 4/1998 Violence in German Schools: Perceptions and Reality, Safety policies (15 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 5/1998 Abbrecherproblematik und Prävention von Ausbildungsabbrüchen (18 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 1/1999 Konzept der BAR–Modellinitiative „ REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung (13 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 2/1999 Das 3i-Programm der Siemens AG: Instrument des Kulturwandels und Keimzelle für ein leistungsfähiges Ideenmanagement Heft 1/2000 REGINE und MobiliS im Spannungsfeld zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen (16 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 2/2000 Verbal Aggression, Physical Violence, and Vandalism in Schools. Its Determinants and Future Perspectives of Research and Prevention (21 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 3/2000 Violence in German Schools: The Current Situation DM 10,--) Heft 4/2000 Aufgaben und Zielsetzung eines Case Managements in der Rehabilitation (26 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 5/2000 Gewalt in der Schule. Determinanten und Perspektiven zukünftiger Forschung (35 Seiten, Schutzgebühr DM 15,--) Heft 6/2000 REGINE – Ein neues Lernortkonzept zur Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher – Erste Erfahrungen und Folgerungen (7 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 7/2000 Sicherheitsempfinden in Nürnberg. Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse einer Bürgerbefragung im Jahr 1999 im Einzugsgebiet der Polizeiinspektion Nürnberg-West (24 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) Heft 8/2000 Der Einfluß unterschiedlicher Sozialkontexte auf die Gewalt an Schulen. Ergebnisse der Nürnberger Schüler Studie 1994 (29 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--) (16 Seiten, Schutzgebühr