SPD-Landesorganisation Hamburg Bürgerschaftswahl 2011
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SPD-Landesorganisation Hamburg Bürgerschaftswahl 2011
SPD-Landesorganisation Hamburg Bürgerschaftswahl 2011 Richtlinie der Hamburger SPD für ihre Bürgerschaftskandidatinnen und (Verhaltenskodex oder Fairnessregelungen) I. kandidaten Vorbemerkung Die Fairnessregelungen sollen entsprechend grundsätzlich auch für die SPD-Kandidatinnen und kandidaten für die Bezirksversammlung gelten. Die Grundsätze und Praxis, die bislang für das Verhältnis von Bundestagskandidatinnen und kandidaten in ihren Wahlkreisen zu dem zentral geführten Bundestagswahlkampf gelten, sollen auch dem Verhältnis Wahlkreis für die Bürgerschaft und zentraler Bürgerschaftswahlkampf der Hamburger SPD zugrunde gelegt werden. II. Grundsätze Der (geschäftsführende) Landesvorstand bestimmt die Vorgaben des Bürgerschaftswahlkampfes. Dazu gehört insbesondere die Aufstellung des Wahlkampfbudgets und die Festlegung der zentralen politischen Botschaften und deren Vorrang sowie Art und Umfang der Botschaften und der Werbung für unseren Bürgermeisterkandidaten. Die Kreisvorstände organisieren den Wahlkampf auf Kreisebene. Hierzu können sie auf Kreisebene und/oder in Abstimmung mit den Distrikten auf Wahlkreisebene Kommissionen bilden. Sie stellen für ihren Bereich ein Wahlkampfbudget auf, sorgen für die Umsetzung der Landesvorgaben und den optimalen Einsatz der Kandidatinnen und Kandidaten. Mit diesen Richtlinien sollen die bewährten Strukturen des Wahlkampfes nicht berührt werden. Sie greifen Fragen der Finanzierung und der Durchführung des Wahlkampfes nur insoweit auf, als sie aufgrund der Besonderheiten des neuen Wahlrechts zur Sicherstellung der Fairness im Wahlkampf geregelt werden müssen. III. Fairnessregelungen 1. Fairnessgrundsätze Es muss einerseits vermieden werden, dass die Reihung, über die die aufstellenden Gremien der Partei entschieden haben, durch welchen Mittelsatz auch immer (Geld, Personal, Werbematerial oder persönliche Ansprache) einer/eines einzelnen Wahlkreis- bzw. Landeslistenkandidatin bzw. und -kandidaten zulasten einer/s anderen Kandidierenden verändert wird. Andererseits muss natürlich das persönliche Profil einer/s Bewerberin/s so vermarktet werden, das sie/er möglichst viele Stimmen von den anderen Parteien auf sich zieht. Es wird in erster Linie Aufgabe der zuständigen Gremien auf Landes- und Kreisebene sein, zwischen diesen Eckpfeilern den goldenen Mittelweg zu finden. Es gilt für jede/n Kandidatin/en die Faustregel, · · im Wahlkampf alles zu vermeiden, was eine/n andere/n Mitbewerber/in unzulässig benachteiligt, sich insgesamt so zu verhalten, wie sie das auch von ihrer/m Mitbewerber/in erwartet / erwarten darf. 2 2. Verhalten der Kandidatinnen/en im persönlichen Wahlkampf Alle Kandidatinnen/en haben die von der Landesorganisation und den jeweiligen Kreisen aufgestellten allgemeinen Grundsätze des Wahlkampfes einzuhalten. Darüber hinaus gilt für den persönlichen Wahlkampf Folgendes: Der geschäftsführenden Landesvorstand und die Kreisvorstände bzw. die von den Kreisvorständen damit betrauten Gremien bestimmen die Richtlinien des Wahlkampfes für Hamburg insgesamt bzw. in den Kreisen/Bezirken. Dazu gehört u. a. · · · · · · die Festlegung von Inhalt, Anzahl und Organisation der Verteilung von Werbematerial, Gestaltung, Einsatz und Dauer der Plakatierung, Organisation von Veranstaltungen und den Einsatz der Kandidatinnen/en, Organisation der Wahlhelfer, Mailing-Aktionen und Internet-Wahlkampf. Die Art und das Layout des persönlichen Werbematerials (Visiten- oder Werbekarten, Faltblätter oder Werbebriefe etc.) werden in Abstimmung mit den Kandidatinnen/en von der Landesebene entsprechend der Gestaltung des Wahlkampfmaterials der Landesorganisation festgelegt. Die zentralen Wahlkampfaussagen der Landesebene sind bei der inhaltlichen Gestaltung des persönlichen Werbematerials zwingend einzuhalten. Zielgruppenwerbung ist wahlkreisübergreifend zulässig, wenn der/die Kandidat/in · · · · aktiv in einer Arbeitsgemeinschaft der Partei mitarbeitet, sich aktiv in einem von der Partei anerkannten Arbeitskreis engagiert, wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen ein besonderer Zugang besteht, sie Mitglied in Verbänden, Organisationen oder Vereinen ist. Dabei sind andere Kandidatinnen/en mit den gleichen Zugehörigkeitsmerkmalen nach Möglichkeit zu beteiligen, wenn sie dies wünschen. Auf Werbemitteln, die direkt oder indirekt zur Stimmabgabe für einzelne Kandidatinnen/en bzw. gruppen aufrufen ( Häufelwerbung ), ist gleichzeitig und mindestens gleichrangig zur Stimmabgabe für den Spitzenkandidaten der Landesliste aufzurufen. Ob und inwieweit eine solche Häufelwerbung für die Spitzenkandidatur in einem Wahlkreis ebenfalls sinnvoll sein kann, entscheiden die Kreise in Abstimmung mit den Kandidatinnen/en in den entsprechenden Wahlkreisen. Dem persönlichen Einsatz eines/r Kandidaten/in z.B. durch Haus- und Wochenmarktbesuche, Einladungen in ihren häuslichen Bereich, Organisation von Wahlparties durch Freunde oder Auftreten bei Veranstaltungen anderer Organisationen sind keine Grenzen gesetzt. Hier gilt der faire Wettbewerb zwischen den Kandidatinnen/en. Um Streit über Grenzfälle zu vermeiden, ist der Kreis über die o. a. Aktivitäten zu unterrichten, so dass dieser notfalls steuernd eingreifen kann. Der Einsatz von Wahlhelfern bei diesen Aktivitäten geschieht in Abstimmung mit den zuständigen Gremien im Kreis.. 3. Konfliktlösung In Konfliktfällen, die von den jeweils zuständigen Kreisvorständen nicht gelöst werden können, entscheidet der geschäftsführende Landesvorstand abschließend 4. Verpflichtungserklärung Alle Bewerber/innen um eine Kandidatur verpflichten sich vor Einreichung der Wahlvorschläge beim Landeswahlamt durch Unterschrift zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex. Name: ______________________________ Datum/Unterschrift: __________________________