AMTSBLATT - Zaisenhausen
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AMTSBLATT - Zaisenhausen
A mtsblAtt 39. AH-Fasching 39. AH-Fasching in Zaisenhausen Amtsblatt der Gemeinde Zaisenhausen. Herausgegeben durch das Bürgermeisteramt. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen, Sitzungsberichte und sonstige Veröffentlichungen ist Bürgermeisterin Rübenacker oder ihr Vertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt Verlagsdruck Kubsch GmbH, S chwaigern. Redaktionsschluss dienstags 9.00 Uhr. Druck u. Verlag: Verlagsdruck Kubsch GmbH, 74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633. Nummer 3 in Zaisenhausen Donnerstag, 21. Januar 39. AH-Fasching 39. AH-Fasching in Zaisenhausen Jahrgang 2016 in Zaisenhausen Unser Motto: Unser Motto: Wann? 23.01.2016 Wann? 23.01.2016 Unser Wo?Motto: Kultur u. Sporthalle Wo? Kultur u. Sporthalle Beginn? 19:33 Uhr Motto: Unser Beginn? 19:33 Uhr Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren) Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren) Der TSV Zaisenhausen lädt herzlich ein Wann? 23.01.2016 Deraus TSV Zaisenhausen lädt herzlich e Tanz mit den Players Rohrbach Wo? Kultur u.Wann? Sporthalle mit den Players aus Rohrbach 23.01.2016 Hallenöffnung ab Tanz 18:00 Uhr Beginn? 19:33Wo? Uhr Kultur u. Sporthalle Hallenöffnung ab 18:00 Uhr Redak t ions s chluss dienstags 9.00 Uhr beim Bürgermeister amt Eintritt: 8,50€ (ab 18 19:33 Jahren) Beginn? Uhr Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren) Zaisenhausen 2 Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, 26.01.2016, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zaisenhausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Tagesordnung 1. Fragestunde der Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO 2. Genehmigung der Niederschriften vom 08.12.15, 15.12.15 und 08.01.2016 3. Verabschiedung des Haushalts 2016 4. Zustimmung zur Wahl des 1. und 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 5. Neufassung der Friedhofsatzung mit Gebührenverzeichnis 6. Renovierung Auggartenstraße 34 – Auftragsvergabe – Abbruch- und Rohbauarbeiten – Trockenbauarbeiten 7. Wasserversorgung Zaisenhausen: Auftragsvergabe für die Erstellung von elektrotechnischen Betriebs- und Schaltplänen der elektrischen Einrichtungen 8. Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach Zaisenhausen GmbH & Co. KG – Wirtschaftsplan 2016 einschließlich Finanzplanung 2016 – 2020 9. Antrag zum Friedhof: Gestaltung/Umgestaltung/Erweiterung 10. Antrag zum Entfernen des Kriegerdenkmals 11. Spenden 12. Baugesuche 13. Mitteilungen der Verwaltung 14. Verschiedenes Zaisenhausen, 19.01.2016 Cathrin Rübenacker, Bürgermeisterin Bericht von der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2015 1. Fragestunde der Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. 2. Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.2015 Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift vom 17.11.2015. 3. Brunnenstraße – Beschluss über die Ausgestaltung bis hin zum Bahnhofvorplatz Seit Jahren befasst sich der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen immer wieder mit der Sanierung der Brunnenstraße. Der Belag und die Gehwege sind in der Brunnenstraße seit geraumer Zeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Verkehrssituation an der Verkehrsinsel bei der Abzweigung in die Bahnhofstraße und in den Breidinger Weg ist unbefriedigend. Die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschl. der Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur Zahnarztpraxis sind vordringliche Aufgaben. Der Gemeinderat beschloss, diese viel befahrene Straße von der Hauptstraße bis zum Bahnhof mit Stellplätzen, Bäumen und durchgehenden Gehwegen komplett neu zu gestalten. Die Brunnenstraße soll in Richtung Bahnhof gegenüber dem Breidinger Weg vorfahrtsberechtigt sein. Der Trampelpfad zu den Bahnsteigen wird zu einem offiziellen Fußweg ausgebaut. Alle Eingänge des Bahnhofs erhalten einen barrierefreien Zugang. 4. Zaisenhausen 2030 – Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts Das ganze Jahr über arbeiteten alle wichtigen Akteure der Gemeinde an der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Zaisenhausen 2030“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Gemeindeentwicklungskonzept „Zaisenhausen 2030“. Er bedankte sich bei der Einwohnerschaft für die rege Beteiligung. Das Konzept dient der Ratsarbeit als langfristige Orientierung. Handlungsschwerpunkt ist die Gestaltung der Ortsmitte mit attraktivem Wohnraum und Begegnungsstätten für Jung und Alt. 5. Einbringung des Haushalts 2016 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2016 wurde unter Berücksichtigung der im Vorfeld eingereichten Projektlisten und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Zaisenhausen erstellt. Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis und berät diesen in der eigens dafür angesetzten öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Haushaltsberatung am 8. Januar 2016. Die Verabschiedung soll in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2016 erfolgen. 6. Antrag zur Einrichtung von Ausschüsse des Gemeinderats Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte die Bestellung von Ausschüssen des Gemeinderates beantragt. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass zu bestimmten Themen bei Bedarf jederzeit durch einfachen Gemeinderatsbeschluss Ausschüsse gebildet werden können. 7. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bzgl. der Fraktionen des Gemeinderats Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt, dass die Mindestzahl der Mitglieder einer Gemeinderatsfraktion zwei beträgt. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab. Frau Rübenacker wies darauf hin, dass es im Gemeinderat bisher keine Fraktionen gibt. Keine der Wählervereinigungen habe ihr eine entsprechende Meldung überbracht. 8. Antrag zur Sanierung oder zur Erneuerung des Tennenplatzes Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt, Maßnahmen bzgl. des Tennenplatzes zu beschließen. Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab, weil die Meinungsfindung im Gremium noch nicht abgeschlossen ist. 9. Antrag zur Sanierung, zum Umbau, Abriss oder Verfalls des gemeindeeigenen Gebäudes in der Schulstraße 9 Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt, Beschlüsse bzgl. des Gebäudes Schulstraße 9 zu fassen. Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab, weil noch keine Entscheidungsgrundlage vorliegt. 10. Antrag zum Radweg von Sulzfeld nach Richtung Flehingen bzw. von Flehingen nach Richtung Sulzfeld Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt, Beschlüsse zum Radweg zu fassen. Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab. Frau Rübenacker wies darauf hin, dass in dieser Sache momentan auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums gewartet wird, da es sich um eine Landesstraße handelt. Das Land wird sich die Strecke anschauen und entscheiden welche Maßnahme zu treffen ist. 11. Mitteilungen der Verwaltung Am 08.01.2016 fand eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderats zur Haushaltsberatung geben. Zwei asylsuchende Familien sind in Zaisenhausen untergekommen. Zwei der Kinder besuchen derzeit die Grundschule in Zaisenhausen. Im Januar werden die jüngeren Kinder in den Kindergarten gehen. 12. Verschiedenes Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates teilte die Bürgermeisterin mit, dass das Programm der Energieagentur zum Klimaschutz 2016 starten soll. Sie wünschte der Einwohnerschaft frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Bericht von der Beratung des Gemeinderates über den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 am 8. Januar 2016 Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2016 Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde bei der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2015 eingebracht. Am vergangenen Freitag hat der Gemeinderat darüber beraten. Die Vorsitzende wies einleitend darauf hin, dass die Finanzsituation im Hinblick auf die Vielzahl der anstehenden Maßnahmen Zaisenhausen 3 keine größeren Sprünge erlaubt. Die größte Position ist mit 610.000 Euro die Restfinanzierung für die Erschließung des Neubaugebiets „Gochsheimer Pfad II“. Weiterhin wird für die Sanierung der Brunnen-/Bahnhofstraße eine erste Rate mit 550.000 Euro veranschlagt. Für die restliche Finanzierung von 800.000 Euro wird eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen. Für die Sanierung gemeindeeigener Gebäude werden insgesamt 300.000 Euro bereitgestellt. Zudem werden für den Erwerb von Immobilien 270.000 Euro veranschlagt. Für den Grunderwerb zum Gewerbegebiet „Flurscheide III“ werden 210.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit Planungskosten von 100.000 Euro für die Ortskerngestaltung wird eine wichtige Weiche für die Zukunft gestellt. Zur Entschärfung der Gefahrenstelle an der Bahnhofstraße/Unterführung B296 werden 100.000 Euro eingestellt. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED stehen 80.000 Euro zur Verfügung. Der nächste Schritt zum Ausbau des Breitbandes kostet die Gemeinde 75.000 Euro. Zur vollständigen Umsetzung der Fahrzeugkonzeption ist für die Feuerwehr ein Mannschaftstransportwagen für 54.000 Euro zu beschaffen. Für die Anschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges beim Bauhof stehen 50.000 Euro bereit. Für die Flutlichtanlage im Sportgelände werden 30.000 Euro eingestellt. Eine wichtige Aufgabe ist die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum. Weil dies jedoch eine Aufgabe von privaten Investoren ist, kann die Gemeinde hier nur unterstützend tätig werden. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands „Oberer Kraichbach“ Aufgrund der §§ 5 und 13 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg sowie § 19 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 02.12.2015 folgende Änderung der Satzung i.d.F. vom 01.01.2011 beschlossen: §1 § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: §5 Kostenverteilung 2. Alle Investitionen, die vermögenswirksamen Wiederbeschaffungen sowie deren Finanzierungskosten werden mit folgendem Kostenverteilungsschlüssel abgerechnet: Bretten für den Stadtteil Bauerbach 4,81 % Kürnbach 10,46 % Oberderdingen 46,30 % Sternenfels 9,22 % Sulzfeld 21,02 % Zaisenhausen 8,19 % § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: §7 Verbandsvorsitzender 1. Verbandsvorsitzende/r ist ein/e Bürgermeister/in einer Verbandsgemeinde. Der/die Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden auf die Dauer ihrer Amtszeit von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Scheidet eine/r der Gewählten aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch die Tätigkeit als Vorsitzende/r oder als Stellvertreter. Für die restliche Amtszeit ist aus der Mitte der Verbandsversammlung jeweils ein Ersatzmann zu wählen. Bis zur Neuwahl nach Satz 1 nehmen der/die bisherige Vorsitzende und sein(e) Stellvertreter(in) ihr Amt weiter wahr. §2 Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Oberderdingen, den 02. Dezember 2015 Thomas Nowitzki Bürgermeister Verbandsvorsitzender Information zur Räum- und Streupflicht Wer muss räumen oder streuen? Verpflichtet sind die Straßenanlieger, das sind die Eigentümer, Mieter, Pächter der Grundstücke, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind mehrere für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Wo muss geräumt oder gestreut werden? Zu räumen sind Gehwege oder falls keine vorhanden sind, Flächen von 1,20 Meter Breite entlang des Grundstückes, auch in verkehrsberuhigten Bereichen. Wie und wann ist zu räumen und zu streuen? Die Gehwege oder anderen Flächen sind so zu räumen und zu bestreuen, dass sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material, wie Sand, Splitt oder Asche, zu verwenden. Die Verwendung von auftauendem Streumittel (z.B. Streusalz) ist verboten. Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil der Flächen, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Wann ist zu räumen und zu streuen? Werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr. Wenn nach diesen Zeiten Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr. GOLDENE HOCHZEIT Am Donnerstag, den 14. Januar 2016 feierten die Eheleute Karl und Veronika Sitzler Baumgartenstr.GoHo 3 das Fest der GOLDENEN HOCHZEIT Die Bürgermeisterin gratulierte im Auftrag des Ministerpräsidenten, des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung sowie der gesamten Einwohnerschaft und wünschte dem Jubelpaar alles Gute, Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre. Wir gratulieren: Altersjubilare 23.01. Erika Vogelmann, Bachstr. 8, 71 Jahre 24.01. Waltraud Weiß, Hauptstr. 11, 73 Jahre 26.01. Anneliese App, Hauptstr. 175, 79 Jahre 26.01. Blanka Fassl, Baumgartenstr. 12, 75 Jahre Allen Jubilarinnen und Jubilaren, auch den Ungenannten, die herzlichsten Glück- und Segenswünsche. Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Wohlergehen auf dem weiteren Lebensweg. Spruch der Woche „Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen.“ Winston Churchill (1874-1965)