Ausgabe 15/2014
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Ausgabe 15/2014
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie n Jahrgang 24 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 1. August 2014 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 15 Kurzinfos Radsportevent für jedermann n Die Stadtverwaltung „Die 6. Eilenburger RTF am 16.08.2014“/Erstmals mit Familien-Kindertour Eilenburg. Auch in diesem Jahr richtet die Abteilung Radsport des Freizeitsportverein Eilenburg e. V. ihre mittlerweile traditionelle Radtourenfahrt (RTF) für jedermann aus. informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 11 n Öffentliche Bekanntmachungen Diese findet am 16.08.2014 zum 6. Mal im FEZ Kiesgrube Eilenburg Sprottaer Landstr. statt. Je nach Kondition und Fitness stehen Strecken von ca. 40 km, 70 km, 110 km und 150 km zur Auswahl. n Öffentliche Auschreibung Seite 16 Seite 16 n Landkreis Nordsachsen Erstmals in diesem Jahr wird es eine Familien-Kindertour, die kurz und schön ist, geben. Alle Strecken sind gut ausgeschildert und führen überwiegend auf ruhigen Straßen und Radwegen durch die südliche Dübener Heide. Mitteilungen Landratsamt Seite 17 Mitteilungen Gemeinden Seite 24 Gestartet werden alle Strecken ab 10 Uhr, und bis 11 Uhr können Nachzügler ihre Strecke unter die Pedale nehmen. Wichtig, dass 15 Uhr Kontrollschluss an den Kontrollpunkten ist. Der Freizeitsportverein e. V. zeichnet den jüngsten, den ältesten und den Verein mit den meisten Teilnehmern jeweils mit einem Pokal aus. Die Startgebühr beträgt 6 Euro, und für Fahrer mit BDR-Wertungskarte 5 Euro. Je nach Streckenlänge müssen die Kontroll- und Verpflegungspunkte angefahren werden. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko, die StVO ist strikt einzuhalten. Freizeitsportverein Eilenburg e. V., Abt. Radsport Anzeigen Über 65 Jahre Kompetenz in Pflege, Kinder- und Seniorenbetreuung Jettzzlicth Pflegestützpunkt in der Wallstr. 5 Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung, Hausnotruf, Mahlzeitendienst freie Wohnungen im „Wohnen mit Betreuung“ Pflegedienstleiterin Manuela Winter Tel. 0 34 23/60 79 87 24-h-Ruf: 01 72/5 67 85 90 zusätz red % uziert 11 el! zierten Artik auf alle redu Eilenburg · Leipziger Straße 60/61 % % % % % ® n2 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Pension & Gaststätte Inh. Heinz Wedig Mittelstr. 9 · 04838 Zschepplin · Tel./Fax 0 34 23/60 45 74 Ihr Partner für Familien- und Firmenfeiern (bis 60 Pers.) Hausmannskost, Essen außer Haus (auch außerhalb der Geschäftszeiten) Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi - Ruhetag Do - Sa ab 17.00 Uhr, So 11.00 - 14.00 Uhr u. ab 17.00 Uhr Nordring 28 04838 Eilenburg Vieles für Tier & Teich 03423-609211 0177/2002335 Personal Service Dagmar Siegl Ihr Partner für Personalleasing und Arbeitsvermittlung - Zertifizierter zugelassener Träger - Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr 10.00 - 18.30 Uhr u. 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WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) 0173 3906386 Apothekenbereitschaft 01.08.2014 02.08.2014 03.08.2014 04.08.2014 05.08.2014 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010 06.08.2014 07.08.2014 08.08.2014 09.08.2014 10.08.2014 11.08.2014 12.08.2014 13.08.2014 14.08.2014 15.08.2014 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457 Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg, 034263 41355 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten. 01.08. - 08.08.2014 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925, Funk: 0172 6803750 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123 08.08. - 15.08.2014 Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, unk: 0171 6568751 Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24, Tel. 034243 22611, Funk: 0172 3551037 3 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Neuer Stadtrat formiert sich Konstituierende Sitzung im Bürgerhaus Viele bekannte und einige neue Gesichter prägen das Bild des neuen Eilenburger Stadtrates, der sich am 14. Juli zu seiner ersten Sitzung versammelte. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg. Der neu aufgestellte Stadtrat hat sich am 14. Juli im Bürgerhaus erstmals nach der Wahl zusammengefunden. Bei der konstituierenden Sitzung ging es insbesondere um die Besetzung der Ausschüsse, die Wahlen der neuen Stellvertreter des Oberbürgermeisters und die Besetzung des Ältestenrates. Als Stellvertreter wurden festge- legt: Hans Poltersdorf, Jürgen Prochnow, Torsten Pötzsch und Ellen Häußler (in dieser Reihenfolge). Oberbürgermeister Hubertus Wacker wünschte den Stadträten Glück mit den Worten: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahren gut zusammenarbeiten und ein glückliches Händchen haben zum Wohle der Bürger der Stadt Eilenburg.“ Viel zu tun Städtische Einrichtungen werden im Sommer auf Vordermann gebracht Im Bürgerhaus (l.) und Schwimmhalle (r.) stehen im Sommer Ausbesserungsarbeiten an. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg. Die Stadt nutzt den Sommer, um mehrere städtische Einrichtungen kosmetisch und technisch auf Vordermann zu bringen. So ist zum Beispiel in der Schwimmhalle eine neue Klimaanlage vorgesehen. Außerdem stehen Reparaturen der Badewassertechnik auf dem Plan. Am Bürgerhaus sind Ausbesserungen an der Außenfassade geplant. Das Baugerüst wird voraussichtlich Ende Juli gestellt. Des Weiteren ist vorgesehen, den Internetanschluss der Friedrich-Tschanter-Oberschule aufzurüsten. Hier ist vor allem wegen des MEDIOS Projektes eine höhere Bandbreite vonnöten. n Pflicht zur Anbringung von Hausnummern Nach derzeit geltendem Recht obliegt gemäß § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung die Vergabe der Hausnummer der Stadt. Auf der Grundlage von § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer zur eindeutigen Identifizierung zu versehen. Dies dient insbesondere dazu, Verwechslungen bei der Postzustellung und mögliche Zeitverluste bei Anfahrten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei zu vermeiden. Es wird immer wieder festgestellt, dass an verschiedenen Grundstücken im Stadtgebiet Hausnummern fehlen bzw. kaum sichtbar sind. Im öffentlichen sowie auch im Interesse der jeweiligen Grundstückseigentümer und der Mieter ist es als Orientierungshilfe unbedingt erforderlich, die Grundstücke gut sichtbar von der Straße aus mit einer Hausnummer an der Hauswand oder an der Grundstücksgrenze zu versehen. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Eigentümer um Prüfung, ob ihre Grundstücke ausreichend gekennzeichnet sind. Gegebenenfalls ist eine Nachbesserung vorzunehmen. Falls für ein Grundstück eine Hausnummer benötigt wird, kann diese mit dem auf der Homepage der Stadt Eilenburg eingestellten Antragsformular im Fachbereich 4 Bau und Stadtentwicklung beantragt werden. Übrigens: Flächendeckend eingeführt wurden Hausnummern erst im 18. Jahrhundert. Nach Madrid, Triest, London und Paris schloss sich 1799 Berlin als einer der letzten Großstädte in Europa der Hausnummernvergabe an. Die Hausnummerierung war schon immer eine obrigkeitliche Maßnahme, die die staatliche Kontrolle in den Bereich der häuslichen Privatsphäre ausweitete. Damals gab es dafür allerdings andere Begründungen als heute. Rekrutierungsmaßnahmen, Einquartierung von Militär, Bekämpfung von Bettlern, Steuer- und Versicherungsangelegenheiten standen an erster Stelle. Trotz Gegenwehr der Bevölkerung setzte sich das System letztendlich durch. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts waren Hausnummern in Postadressen im Gebrauch. (Quelle: Wikipedia) n4 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Fahrkarten, Snacks und touristische Infos S-Punkt Eilenburg: Broschüre „Ausgeflogen“ bewirbt die Eilenburger Schleife/Neuer Sanitärtrakt in Betrieb Eilenburg. Seit wenigen Tagen ist im S-Punkt Eilenburg auch der neue Sanitärtrakt in Betrieb. Damit stehen Reisenden im Bahnhof Eilenburg ab sofort auch kostenlose WCs zur Verfügung. Der S-Punkt Eilenburg wurde Ende 2013 im Zuge der City-Tunnel-Eröffnung eingeweiht. Seitdem gibt es dort Fahrkarten deutschlandweit und europaweit. Zudem erhält man hier neben einem umfassenden Fahrscheinsortiment auch touristische Ausflugstipps sowie Snacks, Getränke und Leseartikel. Auch die aktuelle Broschüre „Ausgeflogen“ vom Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ist hier erhältlich. Sie enthält zahlreiche Tipps und Ausflugsrouten für Wanderer und Fahrradfahrer. Unter anderem wird in dem Artikel „Eilenburg, die Wiege Sachsens“ die Eilenburger Schleife vorgestellt. Im S-Punkt im Eilenburger Bahnhof gibt’s neben Fahrkarten und Snacks auch die neue MDV-Broschüre „Ausgeflogen“ mit Fahrradtouren-Tipps. Zudem stehen im S-Punkt ab sofort kostenlose WCs zur Verfügung. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Geöffnet hat der S-Punkt montags bis freitags von 6.30 bis 18.30 Uhr. Zudem am Wochenende (ohne Fahrkartenverkauf) von 10 bis 16 Uhr. Ein wenig Schummeln war erlaubt Gewinner des Batik-Wettbewerbs im Stadtmuseum erhielten Preise Mit Bildern über Afrika zum Gewinn: Dr. Jürgen Clauß (l.), Maike Schult (3. v. l.), Andreas Flegel (Mitte) und Petra Arloth (r.) gratulierten Linda Peters, Anne Steglich, Melissa Krämer, Emily Gall und Isabel Höne (v. l.). Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Eilenburg. Die Sieger des Batik-Wettbewerbs vom Stadtmuseum stehen fest. Im Rahmen der Sonderschau „Kiwanuka und Kamau“ mit Batik und Malerei aus Afrika hatten das Museum, die Stadtwerke und der Studienkreis rund 25 Schulen der Region aufgerufen, gebatikte Wettbewerbsbeiträge zum Thema Afrika einzureichen. Jetzt erhielten die Gewinner ihre Preise überreicht. Üblicherweise versteht man unter „Batik“ landläufig eine Technik zum Färben von Stoffen. Doch es gibt auch eine Maltechnik, bei der Papier mit Wachs beträufelt und anschließend in Farbe getränkt wird. Wie sich herausstellte ist diese Technik für den Schulunterricht zu aufwändig, sodass nur eine einzige Schule Wettbewerbsbeiträge einreichte: Die Oberschule Bad Düben. Treibender Motor für die Einsendungen war die Kunstlehrerin Petra Arloth, sodass am Ende rund 35 Arbeiten aus mehreren Klassenstufen zusammenkamen. Selbst hier war jedoch überwiegend Malerei statt Batik-Kunst im Spiel, sodass sich das Wettbewerbs-Komitee am Ende einigte, dass ein wenig „Schummeln“ erlaubt ist und auch gemalte Beiträge zugelassen werden. Als Gewinne winkten Büchergutscheine, Heinzelmännchenbücher und Präsente der Stadtwerke. Die Preise wurden überreicht von Museumsdirektor Andreas Flegel sowie von Dr. Jürgen Clauß vom Studienkreis Eilenburg und Maike Schult, der Geschäftsführerin der Stadtwerke Eilenburg. Die glücklichen Gewinnerinnen heißen Linda Peters (6. Klasse), Isabel Höne (7. Klasse), Emily Gall (9a), Anne Steglich (9b) und Melissa Krämer (10. Klasse). „Ich finde die Tiere in Afrika cool. Und deshalb habe ich viele Tiere gemalt“, erzählt Melissa Krämer, auf deren Bild sich insbesondere Zebras und Giraffen tummeln. Und Emily Gall ergänzt: „Mich fasziniert an Afrika vor allem, dass trotz der Armut die Menschen ihre Fröhlichkeit nicht verlieren. Und ich finde die Landschaften dieses Kontinents beeindruckend!“ Die Arbeiten der Schüler, bei denen vor allem warme Farben und kräftige Erdfarben dominieren, sind derzeit noch im Stadtmuseum zu sehen. Danach werden sie im Bereich des Kundeneingangs der Stadtwerke Eilenburg ausgestellt. 5 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Ein Baum stinkt zum Himmel Ginkgo am Röberstift sorgt für Ärger bei Anwohnern/Sicherheitsrisiko durch Rutschgefahr Der Baum des Anstoßes. Direkt vor dem großen weiblichen Ginkgo wurde unlängst ein männlicher gepflanzt (vorne im Bild). Das zweigeteilte Blatt (rechts) gilt als Symbol der Zweisamkeit und Freundschaft. Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg Eilenburg. „Dieses Baumes Blatt, der von Osten | Meinem Garten anvertraut | Gibt geheimen Sinn zu kosten, | Wie’s den Wissenden erbaut“ dichtete 1815 Johann Wolfgang von Goethe in seinem Werk „Ginkgo Biloba“ über die ursprünglich aus China stammende Baumart. Was der große Dichter dezent verschweigt, ist der Gestank, den ein weiblicher Ginkgo-Baum im Herbst mit seinen Samen verbreitet. Genau dieser Umstand sorgt in Eilenburg für Unmut bei Anwohnern am Samuelisdamm. Denn der unmittelbar am Röberstift stehende Baum sorgt einmal im Jahr für eine Gestanksorgie, die ihresgleichen sucht. „Es riecht nach Hundehaufen“, beschwert sich eine Anwohnerin. Bei Wikipedia heißt es hierzu: „Die Samenschale entwickelt im ausgereiften Zustand einen unangenehmen Geruch nach ranziger Butter. Verantwortlich dafür sind die in der Samenschale enthaltenen Fettsäuren Buttersäure und Capronsäure. Die ebenfalls enthaltenen Phenole können durch Austreten des Saftes zu Hautreizungen und Allergien führen.“ Geht es nach dem Willen des Eigentümers, soll der große weibliche Ginkgo-Baum gefällt und von dem männlichen Pendant ersetzt werden, das unlängst direkt vor dem Baum des Anstoßes gepflanzt wurde. Was den Wünschen des Eigentümers und der Anwohner entgegenkommen könnte, ist, dass der Baum unter Umständen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Denn seine Samen werden bei Feuchtigkeit extrem rutschig. Auf dem Gelände des Röberstifts wird dies regelmäßig zur Last für ältere Menschen mit Rollator. Darüber hinaus steht der Baum genau an der Grundstücksgrenze und lässt seine rutschige Fracht auch auf dem Gehweg und über den umstehenden Fahrzeugen ab. Der Haken daran: Ginkgo-Bäume stehen zwar nicht generell unter Naturschutz, gelten aber dennoch als schützenswert. Dass nicht schon längst zur Säge gegriffen wurde liegt daran, dass der Ginkgo-Baum eine Sonderstellung in der Pflanzenwelt innehat. In Asien wird er als kraftspendend und lebensverlängernd verehrt. Er hat eine große Bedeutung für Kunst und Kultur. Teilweise ist eine Nutzung als Nahrungsmittel möglich. Zum Jahrtausendwechsel erklärte das deutsche „Kuratorium Baum des Jahres“ Ginkgo biloba zum Mahnmal für Umweltschutz und Frieden und zum Baum des Jahrtausends (Quelle: Wikipedia). Dem Baum werden starke Heilkräfte nachgesagt: Ginkgo stärkt das Gehirn und fördert das Gedächtnis, hilft bei Konzentrationsstörungen, Schwindel und Kopfschmerz. Ginkgospezialextrakte fördern die Durchblutung und verbessern die Fließeigenschaften des Blutes. Die Samen werden u. a. bei Husten, Blaseninfektionen oder Asthma angewandt. Selbst bei der Behandlung von Demenz spielt Ginkgo eine Rolle. Zudem gilt das markante zweigeteilte Ginkgoblatt als Sinnbild für Liebe und Freundschaft. Einfluss des NS-Regimes auf Schlesien. Ein älterer Besucher erzählte uns sogar einige Ereignisse, die er selbst erlebt hatte. Auch wenn die Zeit nicht reichte, um alles zu besichtigen, so konnte die Geschichts-AG viele interessante Eindrücke aus Görlitz mitnehmen. Mit neuem Elan werden wir die Aufgaben im Schuljahr 2014/2015 angehen und zum Abschluss bringen. Unsere Exkursion nach Görlitz Nach einem ereignisreichen Schuljahr fuhr die Geschichts-AG der Friedrich-Tschanter-Oberschule zusammen mit dem Eilenburger Museumsleiter Herrn Flegel und der Geschichtslehrerin Frau Kieselstein als Abschlussfahrt nach Görlitz. Zuallererst statteten wir dem größten jüdischen Friedhof in Sachsen einen Besuch ab auf dem zahlreiche Gräber und Gedenksteine waren. Danach stand eine Stadtbesichtigung auf dem Plan. Dort erwartete uns Herr Vater, der Stadtführer von Görlitz. Er zeigte uns die wunderschöne Altstadt von Görlitz mit ihren prachtvoll gestalteten Treppenhäusern. Außerdem erzählte er uns, dass die berühmte Handelsstraße Via Regia auch durch Görlitz verläuft. Nach dem Stadtrundgang folgte ein Besuch im „Schlesischen Museum“. Frau Gocha erklärte uns die Geschichte Schlesiens und zeigte uns verschiedene Ausstellungsstücke. Besonders interessant war die Abteilung über den Foto: privat Michelle Müller u. Benjamin Pietzner n6 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 17. Woche der Senioren vom 01.09. bis 06.09.2014 21 Jahre Stadtseniorenrat Unser Motto: „Man muss oft etwas Tolles unternehmen, um nur wieder eine Zeit lang leben zu können“ J. W. v. Goethe Mittwoch, 3. September 2014 Stadtrundfahrt mit dem Bus für gehbehinderte Senioren (festgelegter Personenkreis) in der Zeit von 9.30 bis 11.00 Uhr mit Herrn Flegel. Stadtrundgang Treffpunkt 10.00 Uhr am Rathaus mit Frau Rabe „Camera Historica“. Treffen der Generationen Jung und Alt gemeinsam - 17.00 Uhr am Haus VI „Graffiti - Projekt“ Donnerstag, 4. September 2014 Sicherheitskonferenz 14.00 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerhauses „Aktuelles aus dem Polizeirevier“ Unkostenbeitrag für Kaffeegedeck Foto: privat Montag, 1. September 2014 Auftaktveranstaltung 10.00 Uhr Ratssaal Oberbürgermeister Herr Wacker eröffnet die 17. Seniorenwoche Thema: „Unsere Heimatstadt - Interessantes und Lebenswertes in und um Eilenburg“ Musikalische Einstimmung durch ASB Kindergarten „Heinzelmännchen“. Tourismusverein, Burgverein und Naturparkführerin Frau Rabe sind unsere Gesprächspartner. Dienstag, 2. September 2014 Treffpunkt: 10.00 Uhr Kastanienallee Wanderung zum Freizeit- und Erholungszentrum Kiesgrube mit Führung und Imbiss. Freitag, 5. September 2014 im Kleinen Saal des Bürgerhauses Einlass: 13.30 Uhr Der „Caruso“ von Stötteritz „Bogdan Fischer“ singt Operettenmelodien, Volkslieder und vieles mehr für Sie. Unkostenbeitrag: 6,00 EUR für Kaffeegedeck und Programm Wir bitten um Anmeldung Termine: Di., 12.08.14 10.00 - 12.00 Uhr Do., 14.08.14 14.00 - 16.00 Uhr in der Begegnungsstätte der VS Eckartstraße 24 Wo steht der Zuckertütenbaum? D iese Frage stellten sich die Schulanfänger der Kita „Tausend-Fühler“, als sie letzte Woche ihre Koffer packten. Vom 9. Juli bis 11. Juli ging es auf große Abschlussfahrt an den Grillensee, bei Naunhof. Mit Bus, S-Bahn und Zug begann unsere abenteuerliche Reise. Am Grillensee angekommen, wartete so manche Überraschung und auch Aufgabe auf die Schulanfänger. So ging es nach Grethen ins Feuerwehrmuseum. Da gab es viele alte Dinge zu bestaunen. Wir erfuhren wie man früher das Feuer löschte als es noch keine Feuerwehr gab und zum Schluss konnten wir uns die heutigen Fahrzeuge der Feuerwehr Grethen ansehen. Zurück ging es mit dem Schlendrian, einer kleinen Eisenbahn. Am Grillensee wieder angekommen, fanden wir immer wieder Briefe von den Zuckertütenzwergen mit Aufgaben für uns. Nach dem wir sie alle gemeinsam gelöst hatten, fanden wir unseren Zuckertütenbaum. Stolz konnten wir unseren Eltern unsere Zuckertüten zeigen, als sie uns am Grillensee wieder abholten. Vielen Dank an Familie Hoffie für die Überraschung und an alle Eltern der Schulanfänger, die uns diese Fahrt ermöglicht haben. 7 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Die Ausgezeichneten bei der Eilenburger Vereinsehrung Diesmal: Ilka Sylvester vom Laientheater Hubertus Wacker (l.) und Hans Poltersdorf gratulieren Ilka Sylvester bei der Eilenburger Vereinsehrung 2014. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Eilenburg. Bei der Eilenburger Vereinsehrung 2014, die am 25. April im Bürgerhaus stattfand, wurden mehrere Eilenburger Personen und Vereine für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Diese werden seitdem in loser Reihenfolge mit ihrer jeweiligen Laudatio im Amtsblatt vorgestellt. Heute: Ilka Sylvester vom Laientheater. Die Auszeichnung für die Kategorien „Soziales“ und „Kultur“ nahmen der Oberbürgermeister und der Vorsitzende vom Sozialausschuss, Hans Poltersdorf, vor. Die Laudatio verlas Annett Krause von der Stadtverwaltung Eilenburg. Man glaubt es kaum, aber sie ist bereits 40 Jahre (also eigentlich ihr ganzes Leben) Mitglied in der damaligen Theatergruppe des ECW-Kulturhauses, aus der der heutige „Laientheater Eilenburg e. V. - Kinder- und Jugendtheater“ hervorging. Maßgeblich unterstützte Frau Sylvester 1990 die Gründung des neuen Vereins, um den Eilenburgern, vor allem Kindern, die Möglichkeit Theater zu spielen und weitere Aufführungen zu sichern. 1991 verlor das Theater seine traditionelle Spielstätte im ECW-Klubhaus, konnte aber nach gemeinsamen Anstrengungen weiter im Bürgerhaus bzw. später in der GS Dr. Belian proben. Dadurch wurden nach der Wende auch überregionale Werkstätten möglich, für welche Frau Sylvester größtenteils die Organisation übernahm. Seit 1998 ist sie Vorstandsmitglied, und zwei Jahre später wurde sie Schatzmeisterin des Vereins. Ungefähr zur selben Zeit konnte zu einer ganzjährigen Spielzeit (nicht nur das beliebte Weihnachtsmärchen) und Gastspielen in anderen Städten übergegangen werden. Doch dann kam der nächste Rückschlag: Der gesamte Theaterfundus befand sich im Sommer 2002 im Keller der Bibliothek und wurde durch das Hochwasser vernichtet. Auch hier setzte sich Frau Sylvester aktiv für die Weiterführung des Theaterbetriebes ein. Seit 1995 inszeniert Ilka Sylvester selbst Märchen und Jugendstücke. Dank ihrer Weiterbildung in Theaterregie konnte sie ab 2007 den Staffelstab ihres Vaters, Dr. Bernert, übernehmen und führt eigenverantwortlich Regie für das Theater. Seitdem leitet sie auch die Proben mit den Kindern sowie die Aufführungen aller Produktionen. Dies tut sie mit vollem Körpereinsatz, egal ob sie als Hase über die Bühne hoppelt, als Rabe krächzt oder ängstlich durch den Wald läuft. Ein von ihr sehr beliebtes Utensil während der Proben ist ein Weinkorken zur Verbesserung der Aussprache. Die Kinder sind davon nicht immer begeistert, aber es ist wirksam! Der Verein schreibt: Die über Jahrzehnte währende erfolgreiche Arbeit des Eilenburger Kinder- und Jugendtheaters ist wesentlich auch dem engagierten, ehrenamtlichen Wirken von Frau Sylvester zu verdanken. Und mal ehrlich: Eigentlich konnte sie gar nicht anders; ihr Vater ist der Mitbegründer des Vereins, ihr Mann Knut ist als Techniker beim Theater tätig, und ihr Sohn Axel, der zwischenzeitlich einigen vom ECC bekannt ist, wurde auch im Laientheater groß … Nochmals vielen Dank an Frau Sylvester! Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg StraßeKurt-Bennewitz-Straße Maßnahme Vollsperrung im Abschnitt zwischen B 107 und Kreuzung Südstr. Zeitraum 12.05.2014 - 29.08.2014 Grund Erneuerung der Straße StraßeErnst-Mey-Straße Maßnahme Vollsperrung der Fahrspur von der Ziegelstr. in Richtung Dübener Landstr. - eine Umleitung in Richtung GG ECW wird über die Dübener Landstr. ausgewiesen Zeitraum 15.05.2014 - 22.08.2014 Grund Verlegung von Stromleitungen Straße Maßnahme Zeitraum Grund Mühlstraße Vollsperrung in Höhe der Röhrenbrücke am 30.08.2014 zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr Stellfläche für Baukran zur Errichtung einer neuen Elektrostation Straße Maßnahme Alter Mittelweg Vollsperrung im gesamtem Abschnitt - Zufahrt Anlieger abschnittsweise in Absprache mit dem Bau- Stand 28.07.2014 Zeitraum Grund betrieb über Weinbergstraße bzw. über temporäre Baustellenausfahrt zum Mittelweg 17.07.2014 - 25.10.2014 Verlegung von Medien und Straßenbau Straße Maßnahme H Zeitraum Grund Wallstraße - Bereich Haus Nr. 7 - 9 albseitige Sperrung 28.07.2014 - 31.08.2014 Stellfläche für Baugerüst am Wohnhaus Nr. 7 - 9 Straße Maßnahme Zeitraum Grund Feldweg - im Bereich Nr. 1b Vollsperrung 30.07.2014 - 05.08.2014 Herstellung eines Telekomhausanschlusses Vorinformation: Ab dem 11.08.2014 bis ca. 22.08.2014 wird in der Mühlstraße, im Abschnitt zwischen der Bergstr. und der Röhrenbrücke eine neue Gasleitung verlegt. Aufgrund dieser Baumaßnahme wird für den genannten Zeitraum die Mühlstraße als Einbahnstraße angeordnet. Die Fahrtrichtung wird vom Stadion kommend in Richtung Bergstraße verlaufen. Von der Bergstraße kommend wird eine Umleitung über den Röhrenweg ausgewiesen. n8 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Neues aus der Schwimmhalle Kurzübersicht der Veranstaltungen in der Schwimmhalle 09/14 - 12/14 01.09.2014 01.09. - 30.09.2014 15.09. - 21.09.2014 26.09.2014 03.10.2014 20.10. - 02.11.2014 24.10.2014 Eröffnung der neuen Saison zu gewohnten Öffnungszeiten Fotowettbewerb Knips ein Bild von dir als Besucher in unserer Schwimmhalle. Füge es bei Facebook in die Veranstaltung „Fotowettbewerb“ und erhalte die meisten „Gefällt mir“. Die drei Fotos mit den meisten Klicks erhalten Gutscheine für die Schwimmhalle. Natürlich sollten alle Abgebildeten damit einverstanden sein. Quizwoche - Bilder und Rätsel erraten Im Foyer findet ihr einen Aushang mit vielen kleinen Bildern und Rätseln rund um die Schwimmhalle. Erratet diese und werft eure Antwortzettel (Vordrucke an der Kasse erhältlich) in unsere Gewinnbox. Die Gäste mit den meisten Übereinstimmungen erhalten Gutscheine sowie Sachpreise rund ums Bad. Lange Saunanacht 19:00 - 01:00 Uhr Tag d. deutschen Einheit Schwimmhalle und Sauna: 09:00 - 15:00 Uhr Herbstferien/Ferienbetrieb wochentags ist die Schwimmhalle ab 10:00 Uhr geöffnet. Kiddi - Sprung - Contest Zeigt eure kreativsten Sprünge und gewinnt Ruhm, Ehre und Medaillen. 24.10.2014 31.10.2014 01.11.2014 03.11. - 09.11.2014 15. - 16.11.2014 19.11.2014 Lange Saunanacht 19:00 - 01:00 Uhr Reformationstag Schwimmhalle und Sauna 09:00 - 15:00 Uhr „10 Jahre Wiedereröffnung Schwimmhalle Eilenburg“ Gleich der Eröffnung am 31.10.2004, erhält jeder Gast eine Stunde freien Eintritt in die Schwimmhalle! 10 Jahre Wiedereröffnung Schwimmhalle Eilenburg - Informationsveranstaltung im Bürgerhaus (kleiner Saal) - Kaffee u. Kuchen für geladene Gäste (u. a. ehemalige Mitarbeiter) - Im Anschluss öffentliche Veranstaltung rund ums Bad: (Geschichte rund ums Wasser sowie Anfänge der Schwimmhalle Eilenburg/Schwimmhalle heute/ kleine Saunakunde/Kurse für Jung und Alt/Veranstaltungen und Angebote/ Bädertechnik und Wasseraufbereitung/ Vereine u. Gruppen stellen sich vor/ Gästegespräche etc.) Knobelwoche Spielen Sie um ermäßigten, Kinder um freien Eintritt. 24 Stunden - Spendenschwimmen Kinder - Malwettbewerb/ „Weihnachten in 15.12.2014 der Schwimmhalle“ Die drei schönsten Bilder erhalten 1 Jahr gratis Einlass. 28.11.2014 Lange Saunanacht 19:00 - 01:00 Uhr 30.11./07.12./ Adventschwimmen 14.12./ Schwimmen bei weihnachtlicher 21.12.2014 Atmosphäre 06.12.2014 Nikolaus Ein besonderer Besuch für unsere kleinen Gäste! 19.12.2014 Lange Saunanacht 19:00 - 01:00 Uhr 22.12. - Weihnachtsferien/Ferienbe04.01.2014 trieb wochentags ist die Schwimmhalle ab 10:00 Uhr geöffnet 24.12.2014 Heiligabend Schwimmhalle und Sauna 09:00 - 13:00 Uhr 25.12.2014 1. Weihnachtsfeiertag Schwimmhalle und Sauna geschlossen 26.12.2014 2. Weihnachtsfeiertag Schwimmhalle und Sauna 09:00 - 15:00 Uhr 31.12.2014 Silvester Schwimmhalle und Sauna 09:00 - 13:00 Uhr 01.01.2015 Neujahr Schwimmhalle und Sauna geschlossen 20.11. - Buß- und Bettag Schwimmhalle und Sauna 09:00 - 15:00 Uhr Neues aus dem Museum Bergkellerführungen für Ferienkinder „Auf den Spuren der Heinzelmännchen“. Für Ferienkinder und deren große Begleiter geht es wieder in die Unterwelt. Jeweils um 9:00 Uhr und 10:30 Uhr können sich Interessierte mit Andreas Flegel auf die Spuren der Heinzelmännchen begeben. In ca. einer Stunde hören und sehen die Teilnehmer Altes und Neues aus dem Eilenburger Sagenschatz. Termine:07.08.2014 12.08.2014 14.08.2014 21.08.2014 26.08.2014 und am 28.08.2014 nur um 10:30 Uhr. Die öffentlichen Bergkellerführungen finden dann wieder samstags, wie gewohnt, statt: Am 30.08.2014, um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr und am 27.09.2014, um 10:30 Uhr. Wir bitten um Voranmeldung, da die Teilnehmeranzahl pro Gruppe auf 20 Personen begrenzt ist. Tel.: 03423 652222 oder E-Mail: [email protected] IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kos-tenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Stein-enden 10, Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115, Fax-Redaktion: (03535) 489-155 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeis-ter der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Mobil: (01 71) 4 14 40 32, Telefon: (03 42 95) 7 25 88, Fax: (0 35 35) 48 92 40 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Neues aus dem Bürgerhaus Sommerbühne Tanztee mit DJ Rainer Toss Do., 11.09.2014, um 14.00 Uhr, 23.08.2014, um 19.00 Uhr, Die Ckoehler Family ist eine traditionelle Country & Folkmusik-Gruppe bestehend aus Stephan Ckoehler, seiner Frau Tini Koehler und deren Freund David A. Seezen. Zusammen konnte das Trio bei seinen bisherigen Auftritten zahlreiche Besucher mit ihrer amerikanischen Gospelmusik begeistern. Gospelmusik steht im allgemeinen für religiöse Musik die von Chören gesungen und oftmals von einer Jazzband begleitet wird. Die Ckoehler Family mischt die Gospelmusik gekonnt mit Country & Folk zu einem grandiosen Gesamtkunstwerk. Freuen Sie sich auf einen typisch amerikanischen Abend auf der Sommerbühne des Bürgerhauses Eilenburg. Achtung: Geänderte Öffnungszeiten! Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann! Während der Sommerzeit vom 01.07.2014 bis 31.08.2014 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache zur Verfügung. Tickets auch in der Tourist-Information erhältlich. Tel. Ticket: 03423 7003930 Tel. Vermietung: 03423 659394 Sommerbühne II „Amerikanischer Abend“ Sa., 23.08.2014, um 19.00 Uhr Die Ckoehler Family ist eine traditionelle Country & FolkmusikGruppe bestehend aus Stephan Ckoehler, seiner Frau Tini Koehler und deren Freund David A. Seezen. Zusammen konnte das Trio bei seinen bisherigen Auftritten zahlreiche Besucher mit ihrer amerikanischen Gospelmusik begeistern. Gospelmusik steht im allgemeinen für religiöse Musik die von Chören gesungen und oftmals von einer Jazzband begleitet wird. Die Ckoehler Family mischt die Gospelmusik gekonnt mit Country & Folk zu einem grandiosen Gesamtkunstwerk. Freuen Sie sich auf einen typisch amerikanischen Abend auf der Sommerbühne des Bürgerhauses Eilenburg. Ballett Schwanensee So., 14.09.2014, um 16.00 Uhr, David hat einen jungen, tiefen und warmen Bariton. Er singt eigene und internationale Titel. In einigen Duetten korrespondieren die Stimmen von Monika & David besonders wirkungsvoll. Die lange Erfahrung und das große Repertoire von Monika Herz bringt Vielseitigkeit und gute Voraussetzungen für jede Show. Rüdiger Nehberg LIVE-REPOTAGE „Querschnitt durch ein aufregendes Leben“ So., 02.11.2014, um 16.00 Uhr, Ballett von Kindern und Jugendlichen zur Musik von P.I. Tschaikowski Ballett- und Tanzstudio Katharina Freystein Anke Geißler „Sie haben da was an der Scheibe“ So., 12.10.2014, um 17.00 Uhr, nd dafür sorgt die U Politesse Ihres Mißtrauens. In Zeiten der unge bremsten Mobilität zahlt der, der steht. Während die Parkuhr leise tickt, rollt die Ordnungshüterin bereits lächelnd Ihr Knöllchen. Und irgendwann hat`s jeder. Ob er will oder nicht. Freiheit ist immer die Freiheit des Andersparkenden, aber nur, wenn er sich dabei nicht erwischen lässt. Machen Sie Bekanntschaft mit Falschparkern, Sonntagsfahrern, Fußgängern, Schattenparkern, Abschleppern, Verkehrsverweigerern, Langsamfahrern, E-10-Tankern, Parkhauslichtschrankenblockierern, Handbremse-ohne-Geräusch-Anziehern, - allesamt gute Menschen, denen es nicht gelang, im Leben den richtigen Parkplatz zu finden. Monika Herz & David Schlager mit Herz & „Seele“ So., 26.10.2014, um 16.00 Uhr, Keine Sendung ohne Monika Herz, das war die Devise zu früheren Zeiten. Jetzt ist sie nach langer Pause wieder da. Monikas Sohn David hatte die Idee. Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter singen. Beide haben riesigen Spaß. Im Studio entstanden neue Titel. ilder zwischen Witz B und Schock, zwischen Steinzeit und Gegenwart, von Freiheit und Gefangenschaft, von Leben und Tod. Belege von seinen Trainings zu Hause, bei der Bundeswehr und den Reisen in ferne Länder. Im Team und als Einzelkämpfer. Dokumente, die zeigen, wie Mann/Frau jeden Alters dem Körper, der Seele und dem Verstand spielerisch neue Dimensionen zuweisen kann. Wie man mit Vielseitigkeit resistent wird gegen Langeweile, NullBock und Arbeitslosigkeit. Wie man Selbstvertrauen und Zivilcourage vermehrt, und wie man diese Stärken einsetzen kann. Ob daheim oder in der Öffentlichkeit. Oder dort, wo Naturschutz und Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Wo Geschundene dieser Welt Hilfe brauchen. Joachim Llambi „Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“ Mut zur ehrlichen Kritik Do., 27.11.2014, um 19.30 Uhr, ie kritische Stimme D von Let‘s Dance D as Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der RTL-Sendung „Let‘s Dance“, weiß, dass viele Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist n 10 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nachhause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7003930 Dienstag/Mittwoch Donnerstag Und nach Vereinbarung 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 652222 Dienstag - Freitag Sonntag 09 - 12/13 - 17 Uhr 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 754008 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 13 - 18 Uhr 09 - 18 Uhr 09 - 13 Uhr 12 - 19 Uhr Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren Frau Margarete König Frau Anna Marie Sabat Frau Ilse Bonzukovic Frau Lydia Habt Frau Irmgard Jänichen Frau Gertrud Viezens Frau Elfriede Mischok Frau Christa Iltzsch Herrn Georg Mundry Herrn Horst Krech Frau Martha Starke Herrn Johannes Müller Frau Margot Herre Frau Waltraut Gentsch Frau Christine Günther Herrn Harry Witzig Frau Ruth Methner Frau Ruth Kaufhold Herrn Werner Hientzsch Frau Edith Kaplick Frau Ingeburg Rybandt Frau Giesela Frenkel Herrn Herbert Taggeselle Herrn Alexander Kirchner Frau Wera Schipke Herrn Walter Lehmann Herrn Rolf Veit Frau Christa Rößler Frau Rose Marie Miotke Frau Lilly Hoffmann Frau Ingrid Bednarsky Frau Anita Seiffert Frau Annelies Herde Frau Jeanne Richter Frau Ingeborg Frenzel Frau Johanna Bennühr Herrn Manfred Seidel Herrn Hans Schuller Herrn Erhard Spichalski Herrn Horst Rudolph Herrn Wolfgang Beuche Herrn Karl-Heinz Alltag Herrn Günter Kostrzewa Frau Gisela Wieselmoser zum 97. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag Herrn Lothar Trenkmann zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Edith Fleischer Herrn Alfred Jonack zum 78. Geburtstag Herrn Karlheinz Theile zum 78. Geburtstag Herrn Werner Pusch zum 77. Geburtstag Frau Ingrid Kraban zum 77. Geburtstag Frau Rosemarie Hilbert zum 77. Geburtstag Herrn Wolfgang Engel zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Jahn zum 77. Geburtstag Frau Dora Rademann zum 77. Geburtstag Herrn Werner Weigelt zum 77. Geburtstag Frau Fazile Sula zum 77. Geburtstag Frau Helga Petzold zum 77. Geburtstag Herrn Gerhard Brunzlow zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag Frau Waltraud Kötitz Frau Rose-Marie Rietze zum 76. Geburtstag Herrn Heinz Funke zum 76. Geburtstag Herrn Horst Hempel zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag Frau Renate Kreuzer Frau Inge Buchhold zum 76. Geburtstag Frau Regina Klaus zum 76. Geburtstag Herrn Achim Baum zum 76. Geburtstag Herrn Günther Köditz zum 76. Geburtstag Frau Ottilie Ernst zum 76. Geburtstag Frau Christa Rasch zum 75. Geburtstag Frau Erika Förster zum 75. Geburtstag Frau Elvira Lerche zum 75. Geburtstag Frau Charlotte Hanke zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Leu Frau Marianne Heyde zum 75. Geburtstag Herrn Peter Mittelstraß zum 75. Geburtstag Frau Rosemarie Terpinowitz zum 75. Geburtstag Frau Edith Fiedler zum 75. Geburtstag Frau Ursula Schwäbe zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Herrn Peter Trätner Frau Lieselotte Lieder zum 74. Geburtstag Frau Ingrid Paul zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag Frau Inge Stolle Herrn Siegfried Schröder zum 74. Geburtstag Frau Marie Hausen zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag Frau Erika Herrmann Frau Sieglinde Frommann zum 74. Geburtstag Frau Christa Zänker zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag Herrn Gerd Birnbaum Frau Helga Seiffert zum 73. Geburtstag Frau Sigrid Opfermann zum 73. Geburtstag Herrn Werner Zeck zum 73. Geburtstag Frau Erika Leipnitz zum 73. Geburtstag Frau Helga Koschnick zum 73. Geburtstag Herrn Günter Petzold zum 73. Geburtstag Frau Erika Kreyß zum 73. Geburtstag Herrn Peter Hedrich zum 73. Geburtstag Frau Siegrid Träger zum 73. Geburtstag Herrn Harald Schmidt zum 73. Geburtstag Herrn Manfred Skowronek zum 73. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Brinkmannzum 73. Geburtstag Herrn Gerhard Friedrich zum 73. Geburtstag Frau Rosel Ittner zum 72. Geburtstag Frau Renate Nesse zum 72. Geburtstag Frau Hannelore Stolle zum 72. Geburtstag Frau Gerda Spangenberg zum 72. Geburtstag Frau Ursula Krahl zum 72. Geburtstag Herrn Peter Bruckner zum 72. Geburtstag Frau Anita Friedemann zum 72. Geburtstag Frau Margitta Hetzke zum 72. Geburtstag Herrn Manfred Baumgart zum 72. Geburtstag Herrn Günter Brandt zum 72. Geburtstag Frau Helga Weihmann zum 72. Geburtstag Herrn Dieter Siegert zum 72. Geburtstag Frau Gudrun Nagel zum 71. Geburtstag Herrn Ulrich Nitschke zum 71. Geburtstag Frau Ute Winzer zum 71. Geburtstag Frau Edith Eckert zum 71. Geburtstag Herrn Eckhard Honecker zum 71. Geburtstag Frau Erika Weishaupt zum 71. Geburtstag Herrn Günter Herrmann zum 71. Geburtstag Herrn Dr.Peter Paschke zum 71. Geburtstag Herrn Heinz Stiebing zum 70. Geburtstag Frau Gisela Klas zum 70. Geburtstag Frau Karin Theile zum 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. 11 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Reginenfest auf dem Eilenburger Burgberg Vom 23. bis 24. August findet auf dem Burgarial wieder ein Reginenfest statt. Das Konzept für dieses Fest ist in diesem Jahr ein anderes, denn der Burgverein ist nicht der Veranstalter. Das Mittelalterspektakel richtet die Coex Veranstaltungs GmbH & Co. KG, ein Unternehmen aus Cottbus, aus. Ähnlich wie zur 1050 Jahrfeier unserer Stadt wird sich der Burgberg in ein mittelalterliches Biwaklager verwandeln. Dazu gehören zahlreiche Mitmachaktionen für Kinder, ein Ritterlager, eine Märchenerzählerin, Komödianten, Gaukler, Musikanten, Feuer- und Fakirshow, ein altertümliches Badehaus, mittelalterlich gestaltete Handwerks- und Verkaufsstände sowie der Zeit angepasste Gaumenfreuden. Der Burgverein wird ebenfalls präsent sein und mit einem Bücherflohmarkt sowie Kaffee und Kuchen das Fest unterstützen. Beginnen wird das Spektakel an beiden Tagen 11 Uhr und endet am Samstag, 23 Uhr und am Sonntag, 18 Uhr. Eilenburger Burgverein e. V. Gartenfest 15. + 16. August 2014 Freitag, 15.08.2014 18:00 Uhr Skatturnier (5,- € Startgebühr) 20:30 Uhr Fackelumzug (mit dem Eilenburger Fanfarenzug) Samstag, 16.08.2014 10:00 Uhr Eisenbahnshow (mit Überraschungen für Groß und Klein) 10:30 Uhr Veteranen-Volleyballtunier 11:15 Uhr Strohballenrollen 11:30 Uhr Gulaschkanone (Erbsensuppe) 14:00 Uhr Ringe werfen und Kegeln 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen 18:00 Uhr Modenschau (M&L) 19:00 Uhr Gulaschkanone (Kassler und Sauerkraut) Grillspezialitäten; Krauses Eismobil; Kinderschminken; Basteln; Tiroler Bauernstandl; Hüpfburg; Kegel-Wettkampf; Olli‘s Gulaschkanone; Torwandschießen; Ringwurf-Wettkampf; Fischbrötchen; Cocktails Am Gleisdreieck e. V. n 12 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Eilenburger Leichtathleten holen 12 Titel bei Bezirksmeisterschaft Jessica Taychert und Victoria Viehweger dominieren ihre Altersklasse Die diesjährigen Einzel-Bezirksmeisterschaften fanden im Leipziger MoGoNo-Stadion, statt. Unterstützt von den Trainern, Betreuern und Eltern gingen die Sportler der U 12 und U 14 an ihre Starts und sorgten für ein Medaillen-Rekordergebnis gegen starke Konkurrenz aus Leipzig, Torgau, Schkeuditz, Großbardau, Regis Breitingen, Neukieritzsch u. a. In der AK 13 der Jungen verteidigte Alexander Fuchs im Diskuswerfen seinen Titel vom Vorjahr mit persönlicher Bestleistung von 26,87 m. Sein Vereinskamerad Kay Hans überraschte seine Trainer als er in der gleichen AK mit persönlicher Bestleistung (22,29 m) Bronze gewann. Bei den Mädchen gelang es nur Olivia Fromm in den Medaillenkampf einzugreifen, denn sie schleuderte den Speer auf 27,46 m (pers. BL) und das reichte für Bronze. Denise Mädler und Vanessa Menzel waren vom Pech verfolgt und platzierten sich mehrmals auf dem 4. Platz. Die AK 12 wurde von 2 Mädchen dominiert. Jessica Taychert und Victoria Viehweger holten zusammen 5 x Gold 1 x Silber und 2 x Bronze. Jessi überzeugte in den Sprint/ Sprungdisziplinen 75 m in 10,48 s, 60 m Hürdenlauf in 10,22 s und im Weitsprung mit 4,81 m und wurde dort verdient Bezirksmeisterin. Im Ballwurf erkämpfte sie sich mit 37,50 m Silber. Vici zeigte in den Wurf/Stoßdisziplinen was sie drauf hat. Im Kugelstoßen, als auch mi Diskuswerfen bewies sie, dass mit ihr in nächster Zeit zu rechnen ist, denn mit persönlichen Bestleistungen von 8,01m im Kugelstoßen und 24,05 m im Diskuswer- fen gewann sie beide Male Gold. Im Hochsprung kam sie zwar nicht an ihre Bestleistung heran, rette sich aber mit 1,25 m noch auf den Bronzerang. Beide Sportlerinnen gehören damit zu den erfolgreichsten Teilnehmerinnen unseres Vereins. Tolle Leistungen zeigten Moritz Morstein und Aliah Peschel in der Altersklasse 11. Moritz deutete schon im 60 m Hürdenvorlauf (10,40 s) an, dass er auf Siegkurs ist. Trotz Regen und sehr nasser Laufbahn ließ er im Endlauf nichts mehr anbrennen. Er gewann mit neuer persönlicher Bestleistung (10,21 s) den Bezirksmeistertitel. Auch im Schlagballwerfen gewann er Gold mit einer Weite von 46 m. Im Hochsprung ging er nicht zufrieden aus dem Wettkampf. Doch 1,33 m sind eine sehr gute Leistung und die wurde mit Silber belohnt. Mit einer riesigen Weitsprungleistung meldete sich Aliah Peschel zurück. Sie machte einen großen Satz in die Weitsprunggrube und landete bei 4,38 m. Keiner kam an dieser Weite vorbei und Aliah freute sich über ihren Bezirksmeistertitel. Im 60 m Hürdenlauf fehlte ihr lediglich eine Hundertstel zur Siegerin. Mit 10,76 s wurde sie Zweite. Den Schlagball warf sie auf 36 m und machte damit ihren Medaillensatz komplett, denn sie gewann Bronze. Auch in der Altersklasse 10 konnten sich unsere Athleten sehen lassen. Bei den Jungen setzte sich Michel Gröper im Weitsprung durch. Er hatte das große Ziel, endlich die 4 Metermarke zu überspringen. Schon im zweiten Durchgang erfüllte sich sein Wunsch. Er sprang 4,11 m. Das bedeutete nicht nur persön- liche Bestleistung, sondern auch den Bezirksmeistertitel. Im Hürdenlauf fightete er bis zum Schluss und wurde mit persönlicher Bestleitung von 11,08 s Zweiter. Mit einem tollen 4. Platz konnte Renè Hans zufrieden sein. Er ist wohl einer der kleinsten Hürdenläufer und hat sich dort so gut verkauft. Bei den Mädchen sicherte sich ebenfalls im Weitsprung Laetitia Oehmig den Sieg. Sehr aufgeregt ging sie in den Wettkampf und zeigte dennoch sehr ordentlich Sprünge. Mit 3,92 m sprang sie persönliche Bestleistung und holte auch den Bezirksmeistertitel. Ihre Vereinskameradin Lea Menzel machte die Medaillensammlung komplett. Sie gewann mit großer Einsatzbereitschaft im Hürdenlauf (10,49 s) und im 800 m Lauf (2:57,81 min) Silber. Unser Verein schickte 3 Staffeln in die Rennen. In der W U 12 liefen Laetitia Oehmig, Lea Menzel, Jette Hofbauer und Aliah Peschel zur Höchstform auf. Sie gewannen mit einer Zeit von 30,19 s die Goldmedaille. Die Jungsstaffel mit Ben Apitz, Michel Gröper, Niklas Weck und Moritz Morstein liefen bei 30,70 s über die Ziellinie und gewannen Bronze. Ebenfalls auf Platz 3 (4,14 s) kamen die Mädchen der U 14 mit Denise Mädler, Vanessa Menzel, Victoria Viehweger und Jessica Taychert. Ines Voß Neues vom SV Lokomotive Eilenburg e. V. Abteilung Radsport Die schnellsten Radfahrer bei den Sparkassen Kreis Kinder- und Jugendspiele Am 21.06.14, um 8.00 Uhr, fanden vom SV Lok Eilenburg e. V. Abteilung Radsport auf der Radbahn am Ilburg Stadion die Sparkassen Kreis Kinder- und Jugendspiele vom Kreissportbund Nordsachsen e. V. statt. Das Wetter war durchwachsen bewölkt, aber die Laune war gut. Es wurde am diesen Tag der Schnellste gesucht. Der Vereinsvorsitzende vom SV Lokomotive Eilenburg e. V. Kai Weidel überreichte die Medaillen und Urkunden. Ausrichter war die Abteilung Radsport, Trainer Dieter Weidel. Es war ein sportlicher ehrgeiziger Wettkampf zwischen den Kindern, aber fair beim Geschicklichkeitsfahren, 100m fliegend auf Zeit und 250 m Zeitfahren. Hier die Ergebnisse: 100 m fliegend und (250 m Zeitfahren) 1. Tim Bäßler 11,25 sec. (30,3 sec.), 2. Danilo Millemann 12,95 sec. (35,9 sec.), 3. Lucas Piossek 13,9 sec. (36,03 sec.). Bei den Jüngsten im Geschicklichkeitsfahren und Zeitfahren in den Altersklassen U 6 männlich erreichte Lucas Weidel den 1. Platz. Weitere Platzierungen: weiblich 1. Celina Rohr, U 9 weiblich 1. Celina Weber, U11 weiblich 1. Lea Millemann, dann die Älteren: U 13 1. Lucas Piossek Tourenrad, U 13 1. Danilo Millemann Rennrad, 1. Tim Bäßler. Der SV Lokomotive Eilenburg e. V. Abteilung Radsport beim 19. sächsischen Fahrradfest in Dresden Am Sonntag, dem 06.07.14, um 7 Uhr, fuhren die Vereinsmitglieder Tim Bäßler, Thomas Müller, Günther und Petra Tyrala los. Sie kamen in Dresden bei herrlichstem Wetter an, dann wurden die Rennräder zusammengebaut. Mit guter Laune und Spaß ging es zum Theaterplatz zur Anmeldung für die 65 km über Radeberg, Pirna und zurück nach Dresden. Beim Start um 9:45 Uhr fanden sich 2.300 Radfahrer ein. Das bedeutete, wer hinten startete musste warten. Der erste Teil der Strecke war sehr bergig kraftraubend. Richtung Radeberg am Marktplatz gab es den ersten Verpflegungspunkt. Den brauchte man auch: Die Sonne brannte. Es gab reichlich zu trinken, und Bananen und Äpfel, Riegel. Im zweiten Teil der Strecke stürzte Petra Tyrala. Trotz Verletzung am Schienbein radelte sie weiter bis zum zweiten Verpflegungspunkt, ließ sich dort behandeln und fuhr weiter bis zum Schluss. Tim Bäßler war der Schnellste von SV Lok Eilenburg mit einer guten Zeit von 2 Stunden 10 Minuten. Günther Tyrala und Thomas Müller kamen 40 min später ins Ziel, dann kam Petra Tyrala. Nächstes Jahr sind sie wieder dabei, sagten sie. Es war schön in Dresden, vor allem die Umgebung und Landschaft. Früherkennung von Krankheiten durch Blutspende Seit vielen Jahren bietet der DRK Kreisverband Eilenburg für freiwillige Blutspender im Pflegeheim WalterStöcker-Straße 8a Blutspende-Termine an. Die Abnahme erfolgt durch die Blutbank Leipzig des Instituts für Transfusionsmedizin Universitätsklinikum Leipzig. Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt. Wer jedoch zum ersten Mal spendet oder noch nicht ganz entschlossen ist, hat wahrscheinlich viele Fragen oder auch Bedenken, die vor Ort mit dem Arzt besprochen werden können. Das DRK bietet regelmäßige Termine einmal im Monat, immer am 1. Mittwoch zur selben Zeit von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr an. Die nächsten Termine sind am 6. August, 3. September und am 1. Oktober Für Blutspender ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung und das Körpergewicht darf nicht die 50 Kilogramm unterschreiten. Mitzubringen ist der Personalausweis. Vor der Spende sollte man reichlich getrunken und eine volle Mahlzeit zu sich genommen haben. Die Spende dauert ca. 10 15 Minuten. Frauen können 4 x und Männer 6 x im Zeitraum eines Jahres Blut spenden wofür eine Aufwandsentschädigung gewährt wird. Ein kostenloser Gesundheitscheck ist immer inklusive. Im Arztgespräch wird der Spender auf Grundlage der labormedizinischen Untersuchung auch zur Früherkennung von Krankheiten informiert. Umfangreiche Studien belegen, dass für regelmäßige Blutspender das Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden sinkt. Detlev Funke Kreisverband Eilenburg 13 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Viel Spaß beim Ilebiber-Cup der Kita´s + Pokalverleihung der Sparkasse Traditionsgemäß trafen sich im Vorfeld des großen C-Jugendturniers die kleinsten Fußballbegeisterten im Sparkassenfußballzentrum. Vier Einrichtungen („Heinzelmännchen“, „Schwalbennest“, „Tausendfühler“ und „St. Marien“) hatten Teams gemeldet. Bei strahlendem Sonnenschein startete das kleine Turnier im Beisein von Maskottchen Heinz Elmann um 9:30 Uhr am 3. Juli. Jeder spielt gegen Jeden - alle gaben ihr Bestes und am Ende standen die „Heinzelmännchen“ als Sieger fest. Sie gewannen alle drei Spiele und verfügten über die größere Fußballerfahrung, da einige ihrer Spieler bereits aktiv im Verein spielen. Alle Kinder hatten viel Spaß und konnten sich am Ende über den Pokal und die Medaillen freuen, die wieder von der Stadt gespendet wurden. Der freundliche Heinz Elmann musste mit auf das Siegerfoto ehe dieser sonnige und sportliche Vormittag zu Ende ging. Pokals der Sparkasse für besondere Verdienste um die Nachwuchsarbeit an Björn Bergfeld verliehen Björn Bergfeld ist seit 12 Jahren Übungsleiter mit C-Lizenz beim FC Eilenburg. Er trainierte die CJugend von 2002 bis 2012 u. führte sie von der Bezirksklasse in die Landesliga, wo die Klasse acht Jahre gehalten wurde. Parallel trainierte er 2011 auch die B-Junioren und ab 2012 widmete er sein Engagement den A-Junioren. „Nebenbei“ arbeitete er mehrer Jahre im Nachwuchsvorstand und betreute die Homepage des Vereins. Aber auch als aktiver Spieler verstärkt er mehrere Jahre das Team der Landesliga-Mannschaft und die 2. Mannschaft der Herren. Björn versucht in seiner Arbeit mit der jeweiligen Mannschaft immer das Maximum an Entwicklungsfortschritten zu ermöglichen, auch wenn das bei den Heranwachsenden meist sehr schwer und oft mit Rückschlägen verbunden ist. Gerade in den Bereichen C- bis A-Junioren (U 15 - U 19) bedarf es seines hohen Maßes Energie und wohl auch Enthusiasmus sich Woche für Woche im Ehrenamt an die Linie zu stellen und Trainer, Freund, Vaterersatz, Mentor, Kritiker, Förderer und Motivator zu sein. Als Trainer heißt es, Tiefschläge oft alleine zu verarbeiten und trotzdem wieder anzugreifen! Björn führt junge Spieler erfolgreich an größere Herausforderungen heran, ebnet Wege, fährt auch mal am Wochenende zu einem Trainer-Spieler-Ge- Fotos: privat spräch - Freizeit wird so Mangelware - der Nachwuchs geht vor. Trotz des Leistungsdrucks, auch bei geringer Spielerdecke die Klasse zu halten, gelingt es ihm, den Jungs ganz viel an Teamfähigkeit und Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln. Letztlich ist der FC Eilenburg für Björn, wie für alle, die sich für die Belange unseres Nachwuchses einsetzen, ein zweites Zuhause!“ Er hat in den letzten 10 Jahren den Nachwuchs des FC Eilenburg erheblich geprägt: Dafür dankte ihm der Vertriebsdirektor der Sparkasse Leipzig, Jens Köhler, und zeichnete ihn mit dem Pokal für besondere Verdienste um die Nachwuchsarbeit aus. Zu den ersten Gratulanten zählten der Landrat Michael Czupalla und der Vizepräsident des FCE Steffen Tänzer. Fotos: privat Veranstaltungen vom 04.08.2014 bis 15.08.2014 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas unter der Telefon-Nr. 03423 658-515 an. Montag, 04.08. 09:30 Uhr Sitztanz und Gymnastik 15:30 Uhr Kräuterküche Dienstag, 05.08. 09:30 Uhr Gedächtnistraining zum Thema „Kräuter“ 15:30 Uhr Klappe auf! Das Wortratespiel Mittwoch, 06.08. 09:30 Uhr Wir stellen Ringelblumensalbe her Donnerstag, 07.08. 09:30 Uhr Kinovormittag 15:30 Uhr Wissenswertes über Kräuter Freitag, 08.08. 09:30 Uhr Wir stellen Kräuteröl her Montag, 11.08. 09:30 Uhr Sitztanz und Gymnastik 13:30 Uhr Seniorensport Dienstag, 12.08. 10:30 Uhr Evangelischer Gottesdienst 13:45 Uhr Mobiles Snoezelen Mittwoch, 13.08. 09:30 Uhr Handarbeiten 13:45 Uhr Snoezelen Donnerstag, 14.08. 09:30 Uhr Textilverkauf 13:30 Uhr Rommé- und Skatrunde Freitag, 15.08. 09:30 Uhr Kreatives Gestalten „Projektarbeit“ Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg n 14 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Cup der kleinen Haie - Minis Nachdem die beiden Nachwuchsteams (mJE; mJD) am Samstag so erfolgreich beim Cup der kleinen Haie abgeschnitten hatten, wollten die Minis am Sonntagmorgen diesen gleich tun. Leider reiste man wirklich nur mit einem Mini Team an. Lediglich 6 Spieler/innen standen dem ÜL Karsten Bäßler zur Verfügung. 6 Teams aus Sachsen und Sachsen Anhalt zierten das illustre Feld. Erster Gegner war gleich der Gastgeber, die Haie aus Mölkau. Hier zeigten unsere Kleinen eine souveräne Vorstellung. Mit 15 : 2 wurden die Mölkauer in die Schranken gewiesen. Auch das 2. Spiel lief gut an. Der Gegner, Koweg Görlitz, hielt aber zu Beginn gut mit. So entwickelte sich ein kampfbetontes Spiel. Erst mit Einzelleistungen konnte sich der VfB vom 8 : 8 bis zum 14 : 8 absetzen. Am Ende hieß es 14 : 9 für unser Mini Team. Nach einer kurzen Pause traf man nun auf den Turnierfavoriten, den SC Markranstädt. Diese zeigten uns dann auch leider deutlich die Grenzen auf. Mit 2 : 12 verlor man das Spiel. Jetzt hieß es Trösten und Kopf hoch. Zu allen Überfluss trat man im vorletzten Spiel gegen die LVB auch noch ohne Wechsler an. Man merkte den Kleinen den Kräfteverschleiß deutlich an. Auch hier hatte man keine Chance und musste sich mit 3 : 13 geschlagen geben. Wollte man noch eine der begehrten Medaillen erhaschen, musste man das letzte Spiel gegen Foto: privat Gräfenhainichen gewinnen. Alle 6 Spieler/innen kämpften noch einmal bis zum Umfallen und holten einen verdienten 16 : 5-Sieg. Somit wurde das neu formierte Mini Team Dritter in Mölkau bei seinem ersten Turnier. Erschöpft aber glücklich nahmen dann zur Siegerehrung alle Kids ihre Medaillen in Empfang. Es spielten: Maya, Lilly, Alexandra, Maurice, Max, Frierich Karsten Bäßler - VfB Eilenburg Gemeinsam für einen guten Zweck Voller Zufriedenheit, Stolz und Freude haben wir am 28.06.2014 ein erfolgreiches Benefiz-Turnier auf dem Sportplatz Doberschütz veranstaltet. Mit breiter Brust konnten wir, die G-Unit Hainichen, am 14.07.2014 einen Scheck in Höhe von 1.801,26 EUR an das Kinderhospiz Bärenherz e. V. überreichen. „Gemeinsam für einen guten Zweck“ lautete das Motto und so zog es an diesem Tag zahlreiche Mannschaften, Zuschauer und hilfsbereite Menschen zu unserem Fest. Bis in die Abendstunden wurde Fußball gespielt. Man genoss die Zeit mit der Gewissheit einen guten Zweck zu unterstützen. Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen Sponsoren, Unterstützern, freiwilligen Helfern sowie allen Gästen recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an die Monument Immobilienverwaltung GmbH, Euronics Mobile- Wurzen/Eilenburg, Lions-Club e. V., LVM-Versicherung Marc Friemann, Subway Eilenburg, Vergölst Eilenburg, Deutsche Vermögensberatung D. Hochstädter & R. Knoop, Strandhotel Eilenburg Inh. Sandra Gäbler, Frank Müller aus Doberschütz, Gebrüder Gäbel & Sohn, Symposio Eilenburg, Timeless Hair Inh. Sarah Fiege, Limerick Irish Pub Eilenburg, Pin Up 56 Leipzig, Push Skin Solarium Eilenburg, Volleysportverein Wurzen e. V., Fleischerei aus Krostitz, Bäckerei Holz Eilenburg, Bistro Marktküche Eilenburg Inh. Corinna Pfundt, Restaurant Foto: privat Kreta Wurzen, online-shop Wurzener Nahrungsmittel GmbH, Tee Treff Wurzen, Fährhaus Dehnitz, Landgasthof Dehnitz, Augenoptik Röthig Wurzen, Wurzen-Obst GmbH Wurzen-Roitzsch, BayWa Wurzen, ESSO Eilenburg, Kati’s Salon Eilenburg, Fingernagelstudio Daniela Hiller und zahlreiche weitere Institutionen, welche uns eine tolle Organisation und Umsetzung ermöglichten. Wir hoffen auch im nächsten Jahr auf Unterstützung und ein tolles Turnier. Wenn auch Sie zu unserem guten Zweck einen Teil mit beitragen möchten, können Sie sich bei uns melden und eine E-Mail an [email protected] schicken. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten, Anregungen, Ideen und Unterstützung. Eure G-Unit Hainichen 15 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im August werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 03.08.2014 02.08.2014 14 - 17 Uhr 14 - 18 Uhr 10 - 14 Uhr 14 -17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24a, mit Ausstellungen und Streichelzoo 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, tel. Absprache 034243 21704 Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9 Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet 14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit der Blaskapelle „Schönaer Schwarzbachmusikanten“, Angebot von Kaffee und Kuchen Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Wahlhelfer gesucht! Landtagswahl 2014 Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht Am Sonntag, dem 31. August 2014, findet die Landtagswahl statt. Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten Wahlhelfer für diesen Tag. Die Wahlräume werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a. - Prüfen der Wahlberechtigung - Ausgeben der Stimmzettel - Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen - Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9 Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden um Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum 22.08.2014 an folgende Adresse gebeten: Stadtverwaltung Eilenburg Wahlbüro Marktplatz 1, 04838 Eilenburg ! Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Bundestagswahl am 31. August 2014 als Wahlhelfer zu unterstützen. Name:_____________________________ Vorname:_____________________________ Geburtsdatum:_____________________________ Anschrift:_____________________________ _____________________________ Telefon:_____________________________ E-Mail:_____________________________ Gewünschter Einsatzort: _____________________________ Datum, Unterschrift: _____________________________ Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben oder per Fax 03423 601613/per E-Mail [email protected] gesendet werden. Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach § 4 SächsDSG: Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden dürfen. gez. Wacker Oberbürgermeister _____________________________ Datum, Unterschrift n 16 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 602056 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr So., 3. Aug. 10.00 Uhr Nikolaikirche - Gottesdienst So., 10. Aug. 10.00 Uhr Marienkirche - Abendmahlsgottesdienst Mo., 11. Aug. 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Di., 12. Aug. 10.30 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c 15.00 Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 jeden Do. 8.00 Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 bis 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. n Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung Große Kreisstadt Eilenburg, Landkreis Nordsachsen, Wahlkreis 35 - Nordsachsen 2 1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28.07.2014 bis 10.08.2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlräume sind barrierefrei erreichbar. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler soll zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennwortes und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist a)durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Eilenburg, den 04.08.2014 gez. Wacker Oberbürgermeister Das Büro des Stadtrates informiert Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kospa-Pressen fasste in seiner konstituierenden Sitzung am 22.07.2014 die folgenden Beschlüsse: BeschlussBetreff OR/1/2014/VI Feststellung eventueller Ablehnungs- und Hinderungsgründe gemäß §§ 18 und 32 SächsGemO OR/2/2014/VI Wahl des Ortsvorstehers OR/3/2014/VI Beschluss über Ort und Zeit der regelmäßigen Sitzungen des Ortschaftsrates gemäß § 36 Abs. 2 SächsGemO n Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden. 17 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Ausländer- und Integrationsbeauftragte im Landkreis Nordsachsen 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Landkreises Nordsachsen beriefen die Mitglieder des Kreistages Frau Carola Koch (links) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Delitzsch und Frau Sophie Jähnigen (Mitte) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Torgau-Oschatz. Landrat Michael Czupalla gratulierte mit einem Blumenstrauss und überreichte die Berufungsurkunden. ________________________________________________________ 03421 758-2130 Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft 03421 7739-300 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt ■ 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected]. ■ 18 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-249/2014/TO (Grundbuch von Audenhain, Blatt 85) Miteigentümer Herta Zientzsch Gemarkung Audenhain Flur 3 Flurstück 183/8 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-181/2009/TO Torgau, 25. Juni 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Trossin, Dahlenberger Str. 9, 04880 Trossin, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Max-Bringfried Otto, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, den Eigentümern unbekannten Aufenthaltes Wilhelm Thorandt und Fridrich Wegner bezüglich des im Grundbuch von Roitzsch Blatt 238 verzeichneten Grundstückes Flurstück 231/101 der Flur 2 der Gemarkung Roitzsch. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Trossin vom 16.04.2014 hervor. Demnach soll ein anteilsmäßiger Verkauf von Teilflächen des oben genannten Grundstückes an die Familien Obst und Szabang erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen den beiden genannten Parteien Einvernehmen herrscht und die erforderlichen Vermessungskosten übernommen werden. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-245/2014/TO Torgau, 25. Juni 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für - Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstück 791 der Gemarkung Schirmenitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 31. März 2014 hervor. Demnach sind mehrere Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (u. a. Ersatzneubau der Brücke über die Dahle) des Pfarrweg/Elberadweg vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. 19 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla Ausschreibung Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen · Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH/St. Georg Unternehmensgruppe in Wermsdorf · Wohnheim Sankt Hubertus des Christlichen Sozialwerkes gGmbH in Wermsdorf · Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen der Lebenshilfe Torgau e. V. in Torgau, Röhrweg 8 die Funktion einer/eines Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Torgau/ Oschatz/Wermsdorf zum 01.01.2015 neu zu bestellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422) Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/ der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission. Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Ausschreibung Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen · Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz einschließlich des Maßregelvollzuges · Sozialtherapeutische Wohnstätte des Behindertenzentrums Delitzsch gGmbH · Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch psychisch kranke Menschen des Trägerwerkes Soziale Dienste in Sachsen in Schkeuditz/OT Modelwitz ■ die Funktion einer/eines Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Delitzsch/ Schkeuditz/Eilenburg/Taucha zum 01.01.2015 neu zu bestellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422) Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/ der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission. Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Öffentliche Stellenausschreibung Der Landkreis Nordsachsen sucht für das Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst am Standort der Großen Kreisstadt Delitzsch zum frühstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum 01.01.2015 eine/n Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde mit Qualifikation zum Amtsarzt als Leiter/in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und Stellvertreter/in des Amtsarztes Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 40 Stunden, die Stelle ist unbefristet. Am Standort Delitzsch befindet sich die ärztlich besetzte Außenstelle des Gesundheitsamtes Nordsachsen, welches seinen Hauptsitz in der Kreisstadt Torgau hat. Wir bieten familienfreundliche Arbeitszeiten in einer infrastrukturell sehr gut erschlossenen Region nur 20 km nördlich der Stadt Leipzig gelegen. Es erwartet Sie ein motiviertes Team ärztlicher Kollegen und mittlerer medizinischer Kräfte, die das vielseitige und interessante Aufgabenspektrum mit Ihnen gemeinsam lösen wollen. Folgende Schwerpunktaufgaben sind zu erfüllen: · Leitung des Sachgebietes kinder und jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen · Ärztliche Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst nach Vorgabe der Sächsischen Rechtsvorschriften, einschließlich Beratungstätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsamtes · Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen von Kindern, Jugendlichen entsprechend den Empfehlungen der SIKO und der STIKO · Begutachtung zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII, einschließlich der Erstellung von Förderschulgutachten ■ 20 · · · · · · Untersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen und Begutachtungen Begutachtungen im Rahmen von Adoptionsverfahren sowie zu Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Transport- und Reisefähigkeit Begutachtung von Betroffenen zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe im Einzelfall Durchführung von Impfungen bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie im Rahmen der reisemedizinischen Beratung Begutachtungen nach SGB IX im Klageverfahren Voraussetzungen sind: · abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen oder zum/zur Facharzt/ Fachärztin für Kinderheilkunde einschließlich der Qualifikation zum/zur Amtsarzt/Amtsärztin · Erfahrungen in der Mitarbeiterführung, · Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit · gute EDV-Kenntnisse, speziell im Umgang mit den gängigen Fachprogrammen Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Neben fachlichem und hohem persönlichem Engagement wird die Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst im Landkreis Nordsachsen vorausgesetzt. Die Nutzung des privaten Pkw im Rahmen der dienstlichen Einsätze ist erforderlich. Die Reisekosten werden nach Sächsischem Reisekostenrecht erstattet. Der Besitz des Führerscheins Klasse B ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/ Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen nach Vergütungsgruppe Ib, Fg 1 BAT-O. Dies entspricht der Entgeltgruppe E 15 TVöD. Die Eingruppierung nach TVöD ist gemäß § 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig. Eine persönliche Zulage ist ausdrücklich verhandelbar. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können bis zum 10.09.2014 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden. Winkler Dezernent Dezernat Ordnung Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 25.07.2014) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades Bad Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad Luppa 11.07.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO- Ausleihe von vom 15.04.2008 Wassertretern - FKK - Versorgungseinrichtungen ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 17.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ BadegewässerVO - Campingmöglichkeit Roitzschjora vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - Beachvolleyballfeld - Klettergerüst ______________________________________________________________________________________________________ Mertgenteich 10.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Schullandheim Schullandheim BadegewässerVO Reibitz vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Schladitzer Bucht 30.06.2014 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Wassersportzentrum BadegewässerVO „All-on-Sea“ vom 15.04.2008 - Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segelbooten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb - Tauchschule - Wassererlebnispark ______________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube Eilenburg 09.07.2014 entspricht Sächsischer 2,80 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO - FKK möglich vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtungen - Campingplatz - Wasserskianlage Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Art des Bades Bad 21 ■ Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Ziegeleiteich 15.05.2014 entspricht Sächsischer 2,00 m - Grillmöglichkeit Schönwölkau BadegewässerVO - Kinderspielplatz vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - überdachte Sitzbänke ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 17.07.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Campingplatz Kleinliebenau BadegewässerVO - Gaststätte vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Seebad Schildau 07.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz BadegewässerVO - Gaststätte vom 15.04.2008 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Badeteich 26.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Minigolfanlage Bucha (ohne BadegewässerVO - Gaststätte/Hotel Bademeister) vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Wolteritzer 16.07.2014 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Kioskbetrieb Badestrand BadegewässerVO (ohne Badevom 15.04.2008 meister) ______________________________________________________________________________________________________ Waldbad 03.06.2014 entspricht Sächsischer 1,00 m - Imbiss Mehderitzsch BadegewässerVO - Riesenrutsche vom 15.04.2008 - Beachvolleyballfeld - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Presseler Teich 08.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz (ohne BadeBadegewässerVO meister) vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 30.06.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Imbiss - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Elberitz01.07.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche mühle Delitzsch Anforderungen der - große Liegewiese DIN 19643 - großes Nichtschwimmerbecken - Versorgungseinrichtung ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Mügeln 11.07.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Zelten für Gruppen möglich - Rutsche ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 07.07.2014 entspricht den bis Grund - Campingplatz Neumühle Anforderungen der - Gaststätte Schildau DIN 19643 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Heide Spa 17.07.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und AußenBad Düben Anforderungen der becken DIN 19643 - große Saunalandschaft - Strömungskanal - Hotel & Resort - Restaurant ■ 22 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Art des Bades Bad Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Schwimmhalle Sommerpause entspricht den bis Grund - Hallenbecken Eilenburg bis 01.09.2014 Anforderungen der (Schwimmer + DIN 19643 Nichtschwimmer) - Sauna - Sprungturm ______________________________________________________________________________________________________ Sport- und 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und Freizeitbad Anforderungen der Außenbecken Aquavita Torgau DIN 19643 - Saunalandschaft - Imbissangebot - Kinderspielplatz - Lichttherapie - Floating ______________________________________________________________________________________________________ Erlebnisbad Platsch 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Oschatz Anforderungen der - Hallen- & DIN 19643 Außenbecken - Rutschen-Eldorado - Saunalandschaft - Sprungturm ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 08.07.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Hammermühle Anforderungen der - Kinderspielplatz Bad Düben DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Nichtschwimmer- und Sportbecken ____________________________________________________________________________________________________________________ Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert Die Afrikanische Schweinepest (ASP) - eine gefährliche Tierseuche auf dem Vormarsch Seit 2007 verbreitet sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest von Georgien nach Russland und Weißrussland aus. Inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest auch in der Europäischen Union angekommen. Nach ersten Fällen in der Wildschweinpopulation an der polnischen Grenze zu Weißrussland und in Litauen wurden in der vergangenen Woche auch Fälle aus Lettland berichtet. Erhöhte Vorsicht ist nun geboten, um einer Ausbreitung der Seuche nach Deutschland und einer Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände vorzubeugen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung mit seuchenhaften Verlauf, die sowohl Wild- als auch Hausschweine befällt. Ein Ausbruch dieser Tierseuche hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Diese Seuche ist anzeigepflichtig, eine sichere Diagnose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Gegen die ASP gibt es keinen Impfstoff und keine Therapie, weshalb die Bekämpfung dieser Tierseuche gerade im Wildbestand sehr schwierig ist. Die Bekämpfungsmaßnahmen beschränken sich auf die strenge Einhaltung der Hygieneregeln (Reinigung und Desinfektion, Hygieneschleusen, Beschränkung des Personenverkehrs, Unterbindung des Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen) sowie die Populationskontrolle der Wildschweine. Im Falle eines Erregernachweises bei Wild- und Hausschweinen werden Sperrbezirke und Restriktionszonen errichtet, um den Handel mit Tieren und Erzeugnisse aus diesem Gebiet zu beschränken. Falls eine Infektion bei Hausschweinen vorliegt, müssen alle betroffenen Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Was können Jäger vorbeugend tun? Die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild und Auffälligkeiten, wie abgekommene Stücke und mangelnde Scheu, unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Verendet aufgefundene Wildschweine sind ein wichtiges Alarmsignal, insbesondere wenn sie gehäuft (in Gruppen) aufgefunden werden. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Alle verdächtigen Befunde sind amtlich abklären zu lassen. Bis zur Abklärung ist für eine sichere Verwahrung der Stücke zu sorgen. Der Jäger sollte von solchen verdächtigen Stücken möglichst keine Proben nehmen sondern in Absprache mit dem Veterinäramt den gesamten Tierkörper zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) verbringen. Damit soll eine weitere Verschleppung der ASP verhindert werden. Ein hohes Risiko der Verbreitung der ASP wird durch den globalisierten Handel, die illegale Einfuhr, durch die Einschleppung über tierische Lebensmittel und Lebensmittelreste gesehen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Autobahnrastplätzen zu, wo Speiseabfällen von Transitreisenden entsorgt werden, zu denen auch Schwarzwild Zugang haben kann. Aus diesem Zusammenhang bittet die LUA nachdrücklich um eine verstärkte Einsendung von Organproben von Schwarzwild aus Autobahnanrainergebieten. Geeignetes Organmaterial sind die Milz, Tonsillen, Kopflymphknoten und die Nieren. Diese Proben sollten flüssigkeitsdicht verpackt und über das Veterinäramt an die LUA geschickt werden. Ebenso sollte der Jagdtourismus in kritische Gebiete wie Russland, Litauen oder Weißrussland unter besonderer Beobachtung stehen, damit eine Virusverschleppung über diesen Weg nach Deutschland unterbleibt. Kleidungsstücke und Gegenstände dürfen nicht mit Blut behaftet sein, wenn sie nach der Rückkehr wieder im Revier verwendet werden. Auf die Mitnahme von Jagdtrophäen oder Schweinefleisch sollte man besser verzichten. Auch eine sachgerechte Entsorgung von Wildabfällen (Decken, Kadavern) ist ein Aspekt der Seuchenverhütung. Durch Wildabfälle und Kadaver gefallener Tiere kann sich der Virus der Afrikanischen Schweinepest ebenso ausbreiten wie durch den direkten Kontakt infizierter Tiere. 23 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Deshalb sollte verdächtiges Fallwild sofort aus dem Revier und zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt verbracht werden. Hinsichtlich der Entsorgung von Wild und Wildabfällen ist zu beachten: Stammen diese von Tieren mit Krankheitsanzeichen oder aus Gebieten, die wegen Tierseuchen gemaßregelt sind: · Das Tier verhielt sich vor dem Erlegen seuchenverdächtig · Der Tierkörper zeigt Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit oder Tierseuche · Der Jagdbezirk der Erlegung ist aufgrund einer Tierseuche gemaßregelt (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet) dann sind die Abfälle als tierische Nebenprodukte über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Aus seuchenhygienischen Gründen wird dringend abgeraten, Aufbruch und Abfälle von Schwarzwild auf Luderplätzen und zur Kirrung zu verwenden. Was müssen Schweinehalter besonders beachten? Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Krankheit zugeordnet werden können und bei vermehrt fieberhaften Erkrankungen, die nicht auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen, sollte geeignetes Untersuchungsmaterial zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion zur LUA eingeschickt werden. Gleiches gilt für gehäufte Aborte und Todesfälle. Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Speichel, Exkremente, Blut) und deren Produkten, aber auch über kontaminierte Geräte, Fahrzeugreifen, Schuhwerk und andere unbelebte Vektoren erfolgen. Das verbotene Verfüttern von Speiseabfällen kann ursächlich für eine Erkrankung sein. Ein hohes Risiko der Verschleppung besteht auch durch unzureichend gereinigte und desinfizierte Tiertransportfahrzeuge, die von Transporten aus dem Ausland zurückkehren. In Schweinehaltungsbetrieben ist daher ein konsequentes Hygienemanagement durchzusetzen. Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung wie: · Ständige Betreuung durch einen Tierarzt · Geschultes Personal · Beschränkter Personen- und Warenverkehr · Betriebseigene Kleidung · Zwangsduschen beim Betreten der Schweinebestände · Quarantäne der Zukäufe · Festgelegtes Transportmanagement sind strikt einzuhalten. Bei Verdacht auf eine Infektion mit der ASP sollte sofort Kontakt mit dem Hoftierarzt und dem Veterinäramt aufgenommen werden. gez. Mai Amtstierärztin ■ Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch, 23.07.14 ________________________________________________________ Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Tel.: Frau Martina Koch 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected] Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). ________________________________________________________ Dezernat Soziales Benachrichtigung Familienpate. Ich bin dabei! über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG Seit einigen Monaten sind neun ehrenamtliche Familienpaten im Landkreis unterwegs und unterstützen junge Familien mit Kindern. Egal ob eins, zwei oder drei Kinder, für sie sind die Familienpaten da. Sie besuchen ein- bis zweimal in der Woche die Familie und beschäftigen sich mit den Kindern und entlasten Mütter und Väter. Familienpaten sind aktive Menschen ab 18 Jahre bis ins Seniorenalter, die sich in vielfältigen Tätigkeitsbereichen der familiären Unterstützung junger Familien ehrenamtlich engagieren. Sie können mit den Kindern spielen, Freude erleben, sie zum Sport begleiten, Ausflüge unternehmen, ihnen vorlesen, den Eltern ein guter Zuhören sein u.v.m. Einmal im Monat finden sich alle Ehrenamtlichen zusammen und lernen Neues für ihre Tätigkeit als Familienpate. Da wird schon mal gebastelt, gebaut und gesungen. Im Juli waren fast alle dabei, als es im Mehrgenerationshaus Delitzsch darum ging, wie beschäftigen wir uns mit den Kindern und was kann man gemeinsam alles auf die Beine stellen. In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Tino Ehrenberg geb. 07.01.1979 Pasewalk Zinnaer Weg 12 04860 Torgau OT Welsau ist für Herrn Ehrenberg ein Bescheid vom 17.07.2014, Kassenzeichen 111007644 002, im Landratsamt Nordsachsen Kfz- Zulassung Zimmer 126 Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. ■ 24 Sie wollen sich gern engagieren und sind auf der Suche nach einer Aufgabe, in der Sie sich eigenverantwortlich einbringen können? Dann werden Sie Familienpate. Wir bieten Weiterbildungen, die Sie auf diese Aufgabe vorbereiten, vermitteln Sie in die Familien, erstatten Fahrtkosten und organisieren einen regelmäßigen Austausch mit anderen Familienpaten. Haben Sie Interesse selbst als Familienpate aktiv zu werden? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern und freuen uns auf Sie. Jana Kruse Netzwerkkoordinatorin Fachstelle Prävention und Frühe Hilfen Landratsamt Nordsachsen Dezernat Soziales/Jugendamt Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.: 03421 7586523 Fax: 03421 758856179 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Ihre Ansprechpartner: • Bereich Torgau Frau Politschuk Tel.: 03421 7586107 Schlossstraße 27, 04860 Torgau • Bereich Delitzsch-Eilenburg Frau Helfer-Thiemecke Tel.: 034202 9886140 Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch • Bereich Oschatz Frau Renner Tel.: 03435 9846180 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz ■ Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz fasste in öffentlicher Sitzung am 17.07.2014 folgende Beschlüsse: 60/2014 Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 32 SächsGemO 61/2014 Bestellung des Stellvertreters des Bürgermeisters 62/2014 Bestellung der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse 63/2014 Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz 64/2014 Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 65/2014 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 66/2014 Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen 67/2014 Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Weg an den Bahngleisen“ 68/2014 Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Sanierung OVS Mörtitz-Gruna“ Bekanntmachung der Betriebskosten 2013 der Gemeinde Doberschütz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. 1.1. Kindertageseinrichtungen Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst Betriebskosten je Platz Krippe 8h in EUR Kindergarten 9h in EUR erforderliche Personalkosten (PK) 721,09 332,81 194,69 erforderliche Sachkosten (SK) 118,04 54,48 31,87 erforderliche Betriebskosten (PK+SK) 839,13 387,29 226,56 Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: -> Bereitschaftspflege sowie -> Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: - liebevoll und tolerant sein - Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen - damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Hort 6h in EUR Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden) 25 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9h in EUR Landeszuschuss 150,00 Kindergarten 9h in EUR Auf nach Sprotta zum Dorffest am 23. und 24. August 2014 Hort 6h in EUR 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 180,00 90,65 53,03 Gemeindeanteil 509,13 146,64 73,53 Sonnabend, 23. August 2014 ab 13.00 Uhr Volleyball - Herren, Jugend ab 13.30 Uhr Bastelstraße für Kinder, Schatzsuche ab 14.00 Uhr Überraschung der Feuerwehr und Angelverein Sprotta ab 14.30 Uhr Doberschützer „Tanzmäuse“ ca. 15.00 Uhr „Zirkus“ - Programm der Kindertagesstätte „Storchennest“ anschließend Irisches Märchenprogramm „Fingerhütchen“ mit Dr. MacDooley und irische Musik für Jung und Alt ab 16.00 Uhr Wissensquiz für alle Altersgruppen „700 Jahre Doberschütz“ ab 20.00 Uhr Disco „Phönix“ zur späteren Stunde: Neuanfang 03 - Die Retter der Kultur Motto: „S - S - S !“ 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u. Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9h in EUR Gesamt nicht ermittelt Kindergarten 9h in EUR nicht ermittelt Hort 6h in EUR nicht ermittelt Sonntag, 24. August 2014 ab 10.00 Uhr Frühschoppen 5. Pokerturnier „Sprottaer Wanderpokal“ ab 11.00 Uhr Kranzreiten Reiter können sich bei Helmut und Julia Stichel (03423 601706) anmelden ab 13.00 Uhr Kettensägewettbewerb ab 14.00 Uhr Das Spielmobil vom Kreissportbund Nordsachsen kommt mit vielen Überraschungen ca.15.00 Uhr „Die MelanKomiker“ - Albernheiten auf höchstem Niveau. Aber aus tiefster Seele. - Und manche Frau stöhnt auf: „LUSTige-OBJEKTE“ 16.00 Uhr Dackelrennen der Mölbitzer 1. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG - entfällt Stellenausschreibung In der Gemeinde Doberschütz ist ab 15. Oktober 2014 zur Verstärkung des Bauhofteams eine Stelle als Bauhofmitarbeiter/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst auf 2 Jahre befristet. Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie · Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Umfang auch die Herstellung von Straßen, Feldwegen und öffentl. Verkehrsflächen · Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen · Durchführung des Winterdienstes · Gewässer- und Gehölzpflege · Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen Anforderungen: · abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- oder Landschaftsbau (oder vergleichbar) · Führerschein der Klasse B, BE, C, C1E und CE sowie Hebeführerpass mit entsprechender Praxiserfahrung · Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z.B. Rasentraktor, Bagger und Lkw) · Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw. · Kenntnisse in der Ausführung von Kleinreparaturen an Maschinen und Werkzeugen · vielseitiges handwerkliches Geschick · Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit · Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit · Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Winterdienst) sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten (Hochwasser) · Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen Dienst, Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Doberschütz wäre wünschenswert Die Vergütung erfolgt nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bitte bis 12.09.2014 an die Gemeindeverwaltung Doberschütz, Personalamt, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz zu richten. ■ Ausklang des Dorffestes ist traditionell der Stiefelweitwurf An allen Tagen erwarten Sie die Landwirte, die Kindertagesstätte „Stochennest“, die Feuerwehr, der Angelverein und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta mit vielen Überraschungen! Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen reichlich und vielseitig gesorgt. Die Gemeinde und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta freuen sich auf Ihren Besuch! Gemeinde Jesewitz Gemeinde Jesewitz Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 35 Nordsachsen 2 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 I II Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Jesewitz wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr ■ 26 III IV V VI im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/ Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr, beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Eilenburg, den 25.07.2014 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Jesewitz Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Ortschaftsrat Pehritzsch Einladung Die erste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch nach der Ortschaftsratswahl am 25.05.2014 findet am Dienstag, dem 12.08.2014, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Tauchaer Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Pehritzsch Interesse hat, aufrufen, sich zu der o. g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu bewerben. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verpflichtung der gewählten Ortschaftsräte 3. Wahl des Ortsvorstehers 4. Wahl Stellvertreter des Ortsvorstehers 5. Bürgerfragestunde 6. Verschiedenes Ralf Tauchnitz Bürgermeister 27 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 ■ Anwohnerinformation Gemeinde Jesewitz zur Hochwasserschadensbeseitigung Gewässer II. Ordnung - Grabensystem der Muldenaue, Gemeinde Jesewitz OT Groitzsch und Kossen In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 10.07.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst Die Gemeinde Jesewitz führt im Zeitraum vom 21.07.2014 bis zum 29.08.2014 die Hochwasserschadensbeseitigung in den Ortsteilen Groitzsch und Kossen durch. Die betroffenen Gewässer sind in der nachfolgenden Abbildung genannt. Beschluss-Nr. Inhalt ________________________________________________________ 34/2014 Bestellung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz Abb. 1: Lage des Vorhabengebietes in der Gemarkung Groitzsch Die Arbeiten umfassen die Beräumung von Treibgut und Baumstützen im Gewässerbereich, den Verschnitt der, in das Gewässer hineinragenden Gehölze sowie die Sohlentkrautung und Böschungsmahd von stark zugewachsenen Gewässerabschnitten. Die Maßnahmen dienen der Beseitigung der Schäden, die Infolge des Junihochwassers 2013 aufgetreten sind. In Folge des Hochwassers lagerte sich vermehrt Treibgut im Gewässer ab. Vereinzelt sind Bäume oder große Äste in das Gewässer gestürzt. An zwei Durchlässen kam es zu Verklausungen aufgrund von eingetragenem Treibgut. Zudem sind die Gräben und Bäche stark verkrautet und erschweren somit den Abfluss des Wassers bei Rückzug des Hochwassers. Es wird gebeten, die mit der Hochwasserschadensbeseitigung beauftragte Firma Muldenwald Landschaftspflege zu unterstützen und ihr während der Arbeiten den Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Wir versichern Ihnen, dass die Baufirma den ursprünglichen Zustand der bauzeitlich beanspruchten Grundstücke nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen wiederherstellt. Bei Fragen stehen zu den Bürozeiten folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Überwachendes Büro Knoblich Landschaftsarchitekten, Zschepplin, Telefonnummer: 03423 75860-0 Verwaltungsverband Eilenburg West für Zschepplin, Telefonnummer: 03423 662355 die Gemeinde 35/2014 Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Gordemitz 36/2014 Auftragsvergabe zur Beschaffung eines 3-Seitenkippers (Komplettfahrzeug) - Leicht Lkw, Neufahrzeug für den Bauhof Jesewitz 37/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung Auenstraße und Zum Gutshof im OT Kossen 38/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Sanierung der Ortsverbindungsstraße Ochelmitz Liemehna 39/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Grundhafter Ausbau des Verbindungsweges Hauptstraße-Mühlweg in Pehritzsch 40/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Ergänzung der Beleuchtung Verbindungsweges Hauptstraße-Mühlweg im OT Pehritzsch 41/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch Antragsteller: Herr Ingo Körbis, Taucha 42/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch Antragsteller: Herr Hartmut Körbis, Taucha 43/2014 Antrag auf Neubau einer Werkstatt im OT Liemehna Antragsteller: Herr Andrè Skowronek, OT Liemehna 44/2014 Eintragung einer Grundschuld zu Lasten der Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 3, Flurstücke 155 und 116/9 45/2014 Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Gotha, Flur 6 des Flurstückes 24/7 durch die Gemeinde Jesewitz Tauchnitz Bürgermeister Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen ist die Gemeinde Jesewitz verpflichtet, bei einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KfZ/Jahr, Lärmkarten zu erstellen. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die resultierenden Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein Lärmaktionsplan ist dann zu erarbeiten, wenn im Rahmen einer Vorprüfung erhebliche Lärmbetroffenheiten festgestellt wurden. ■ 28 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Für den Abschnitt der B87 mit einer Länge von 2,0 km, von der Gemeindegrenze (Stadt Taucha) bis zum Abzweig der K7424 in Richtung Weltewitz/Gotha, wurde 2012 eine Lärmkartierung vorgenommen. Die Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Lärmkarten für die Gemeinde Jesewitz sowie den ermittelten Lärmbetroffenheiten können auf der Internetseite des LfULG eingesehen werden. Unter folgenden stehen die Lärmkarten als interaktive Karten zur Einsichtnahme bereit: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm Die Karten können auch im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg eingesehen werden. Im Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung wurden keine sehr hohen Belastungen für betroffene Einwohner festgestellt. Hohe Belastungen mit gesundheitlicher Relevanz wurden im Vergleich zur Einwohnerzahl nur für eine geringe Anzahl Betroffener festgestellt. Grundschule und Kindertagesstätte der Gemeinde liegen außerhalb der vom Lärm betroffenen Gebiete. Andere besonders schützenswerte Objekte wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Kureinrichtungen gibt es in der Gemeinde Jesewitz nicht. Im lärmbelasteten Bereich befinden sich keine schützenswerte „Ruhigen Gebiete“. Für den betroffenen Straßenabschnitt der B87 ist langfristige die Umverlegung in unbewohnte Gebiete vorgesehen. Auf Grund der bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Vorprüfung ist beabsichtigt auf eine weitergehende Lärmaktionsplanung zu verzichten und die Lärmaktionsplanung vorzeitig zu beenden. Ein entsprechender Beschluss ist im Gemeinderat zu fassen. Die ausführliche Dokumentation der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Jesewitz kann im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den Öffnungszeiten (Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr) eingesehen werden. Die Öffentlichkeit wird gebeten, sich mit den dargelegten Gründen zur Beendigung der Lärmaktionsplanung auseinanderzusetzen. Einwände und Hinweise können bis zum 05.09.2014 bei der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg eingebracht werden. Eilenburg, den 01.08.2014 geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Betriebskosten je Platz in EUR Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 170,00 100,00 60,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 471,83 115,45 53,79 1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlagen 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € Abschreibungen - Zinsen - Miete - Personalkostenumlage - Gesamt - 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG - entfällt Jesewitz, den 17.07.2014 Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Jesewitz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013 1. Kindertageseinrichtungen 1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz in € Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h erforderliche Personalkosten 660,02 304,62 178,20 erforderliche Sachkosten 131,81 60,83 35,59 erforderliche Betriebskosten 791,83 365,45 213,79 29 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Gemeinde Laußig Ortschaftsrat Kossa Am 05.08.2014 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Authausen die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen 3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister 4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Kossa 5. Verschiedenes Anfragen gez. Schneider Bürgermeister Ortschaftsrat Laußig Am 05.08.2014 um 18.00 Uhr findet in Laußig, Gemeindeverwaltung Laußig, die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Laußig statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen 3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister 4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Laußig 5. Verschiedenes Anfragen im Auftrag gez. Schneider Bürgermeister 2. 3. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31.08.2014 und für die gleichzeitig stattfindende Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Laußig 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 31.08.2014 für die Wahlbezirke der Gemeinde Laußig wird in der Zeit vom 11.08.2014 bis 15.08.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben - Einwohnermeldeamt - bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. 4. 5. 5.1. 5.2. ■ Die Einsichtnahme kann sich auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetztes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadtverwaltung Bad Düben (Einwohnermeldeamt) bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Für einen gegebenenfalls erforderlichen 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt, eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 15.08.2014, 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben einen Antrag auf Berichtigung stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch einlegen (Landtagswahl). Der Antrag/Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt/eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller/Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.08.2014 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl, neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (Landtagswahl), um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wer einen Wahlschein - zur Bürgermeisterwahl hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. - zur Landtagswahl hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) des für ihn zuständigen Wahlkreises (hier Wahlkreis 35 - Nordsachsen 2) in der Gemeinde Laußig oder durch Briefwahl teilnehmen. Wahlscheine erhält auf Antrag für die Landtagswahl: ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ■ 30 6.1. 6.2. 6. Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadtverwaltung Bad Düben - Einwohnermeldeamtgelangt ist. für die Bürgermeisterwahl: ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Der Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl kann gemeinsam für die Wahl am 31.08.2014 (erster Wahlgang) und für den etwaig erforderlich werdenden zweiten Wahlgang am 14.09.2014 gestellt werden. Wahlscheine für die Landtagswahl und Bürgermeisterwahl können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.08.2014 (zweiter Tag vor der Wahl) bzw. für den gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 12.09.2014, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben, schriftlich, durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum oder die laufende Nummer unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 5.2. können für die Landtagswahl den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 6.2. können für die Bürgermeisterwahl den Antrag noch bis zum Wahltag bzw. bis zum Tag des gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014 bzw. bei einem gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 13.09.2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: für die Landtagswahl - einen amtlichen weißen Stimmzettel - einen amtlichen grünen Wahlumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen gelben Wahlbriefumschlag - ein Merkblatt zur Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. für die Bürgermeisterwahl - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel - einen amtlichen hellblauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Bad Düben - Einwohnermeldeamt - vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Laußig, 18.07.2014 Schneider Bürgermeister Bekanntmachung Werte Einwohner von Authausen, Durchwehna, Görschlitz, Kossa, Pressel Am Samstag, 09.08.2014 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr werden auf dem Gelände am Bürgerhaus Authausen kostenfrei Grünschnitt und Reisig angenommen. Diese Abfälle sind getrennt in den aufgestellten Container abzulagern. Dies ist ein Pilotprojekt, welches die Gemeinde Laußig gemeinsam mit der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH durchführt. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Sollte es entsprechend Zuspruch finden, beabsichtigen wir eine regelmäßige Annahme von Grünschnitt und Reisig. gez. Schneider Bürgermeister 31 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 ■ Gemeinde Rackwitz Gemeinde: Rackwitz Landkreis: Nordsachen Wahlkreis: 34 Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums 001 Altort Rackwitz (mit Hauptstraße 2a - 22) Grundschule Rackwitz, Klassenraum und Ortsteil Podelwitz Erdgeschoss, Str. der Jugend 8, 04519 Rackwitz 002 Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz), Neubaugebiet Rackwitz und Wohngebiet Neuschladitz Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum im Kellergeschoss, Märchenweg 2, 04519 Rackwitz (barrierefrei) 003 Ortsteile Zschortau, Lemsel, Kreuma, Brodenaundorf, Biesen Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau), OT Zschortau, Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 10.08.2009 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) auf der linken Seite die für die Wahl im Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe von Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bzw. bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort und dazu rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) auf der rechten Seite für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu links von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Rackwitz, 07.08.2014 Freigang Bürgermeister ■ 32 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Gemeinde Schönwölkau 6.1 6.2 Gemeinde Schönwölkau Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 1. 2. 3. 4. 5. 6. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Schönwölkau wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während der üblichen Dienststunden Ort der Einsichtnahme in der Gemeinde Krostitz - Einwohnermeldeamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz ( nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nummer und Name 34 Nordsachsen 1 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 7. 8. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, kann dagegen bis zum 18. August 2014 bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden. Ort, Datum Krostitz, den 22.07.2014 Die Gemeinde Frauendorf Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau 33 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 ■ Gemeinde Schönwölkau Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 005 Badrina Parkküche, OT Badrina, Leipziger Str. 7 c (barrierefrei) 006 Brinnis OT Brinnis, OT Luckowehna, OT Wannewitz Kindertagesstätte, OT Brinnis, Lange Str. 21 007 Hohenroda OT Hohenroda, OT Mocherwitz Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz der Jugend 7 008 Lindenhayn OT Gollmenz, OT Lindenhayn Kulturraum, OT Lindenhayn, Dübener Str. 12 (barrierefrei) 009 Wölkau OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau Sozialgebäude, OT Wölkau, Parkstr. 11 a (barrierefrei) In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr (genaue Uhrzeit) im Gemeindezentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt: Wahlbezirk 007 - Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz der Jugend 7 Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Ort, Datum Krostitz, den 23.07.2014 Die Gemeinde Frauendorf Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau ■ 34 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Gemeinde Wiedemar Gemeinde Wiedemar Landkreis Nordsachsen Wahlkreis Nr. 34 Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 001 OT Kyhna und OT Quering Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 002 OT Lissa Feuerwehrgebäude OT Lissa, Kölsaer Straße 8 003 OT Pohritzsch Dorfgemeinschaftshaus OT Pohritzsch, Dorfring 36 004 OT Zaasch und OT Serbitz Dorfgemeinschaftshaus OT Zaasch, Roitzscher Str. 2a 005 OT Zschernitz und OT Doberstau Dorfgemeinschaftshaus OT Zschernitz, Doberstauer Str. 2 (barrierefrei) 006 OT Wiedemar 007 OT Kölsa 08 OT Klitschmar und OT Peterwitz 009 OT Wiesenena, OT Werlitzsch und OT Rabutz 010 OT Zwochau und OT Grebehna Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Wiedemar, Schulstraße 2 Feuerwehrgebäude OT Kölsa, Lissaer Str. 9 Kindertagesstätte, OT Klitschmar, Kleine Mittelstraße 7 Grundschule OT Wiesenena, Schulweg 1 (barrierefrei) Kindertagesstätte Zwochau OT Zwochau, Baltzerstr. 1 In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 35 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 4. 5. 6. 7. b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt: Wahlbezirk 001 - Kyhna Wahlbezirk 010 - Zwochau Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Kyhna, den 18.07.2014 ■ Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Feststellung der Jahresrechnung 2012 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ stellte in ihrer Sitzung am 10.07.2014 die geprüfte Jahresrechnung per 31.12.2012 fest. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt der Verbandsversammlung vor. Bilanz AKTIVA 31.12.2012 1 Anlagevermögen 84.373.511,07 EUR 2 Umlaufvermögen 2.832.136,52 EUR 3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 24.808,95 EUR 4 Nicht durch Kapitalpositionen gedeckter Fehlbetrag 0,00 EUR Summe AKTIVA 87.230.456,54 EUR PASSIVA 31.12.2012 1 Kapitalpositionen 43.106.797,83 EUR 2 Sonderposten 40.238.063,18 EUR 3 Rückstellungen 516.781,08 EUR 4 Verbindlichkeiten 3.368.814,45 EUR 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR Summe PASSIVA 87.230.456,54 EUR In der Ergebnisrechnung wurde ein Ergebnis von 1.016.978,29 EUR (davon 1.054.613,64 EUR ordentliches Ergebnis und -37.635,35 EUR außerordentliches Ergebnis) erzielt. Die Finanzrechnung führte zu einer Änderung des Finanzmittelbestandes i. H. von -1.801.746,54 EUR aus einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.261.823,37 EUR, einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -2.859.053,15 EUR und einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -204.516,76 EUR. Die Jahresrechnung 2012 liegt gemäß § 88b SächsGemO in der Zeit vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 im Büro des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg (Zimmer 2.05) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wacker Verbandsvorsitzender Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Gemeinde Wiedemar „Gewerbegebiet 2 Zwochau“ Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.07.2014 folgende Beschlüsse: Am Dienstag, dem 12.08.2014 findet in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren statt. Die Veranstaltung wird im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, im OT Zwochau, Baltzerstraße 8 -Versammlungsraum- durchgeführt. Ich lade alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung ein. BeschlussNr. Inhalt 05/14 Vergabe der Bauleistung „Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“ Auswechslung Rührwerk und div. Ausrüstungsteile 06/14 Vergabe der Leistung „Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“ Schlammentsorgung 07/14 Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012 08/14 Beschluss zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs Möller Bürgermeisterin Lesen Sie zur Gemeinde Zschepplin auf der Seite 40 Wacker Verbandsvorsitzender ■ 36 Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Beschluss Nr. 01/14 vom 03.07.2014 I. Auf der Grundlage des Berichtes über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 - erarbeitet von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig vom 28.05.2014 wird der Jahresabschluss des Zweckverbandes DERAWA wie folgt festgestellt: 1. Bilanzsumme 39.217.439,43 EUR 1.1. davon entfallen auf die Aktivseite - Anlagevermögen 36.467.880,65 EUR - Umlaufvermögen 2.685.123,18 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 64.435,60 EUR 1.2. davon entfallen auf die Passivseite - Eigenkapital 32.458.590,58 EUR - Sonderposten 2.560.071,94 EUR - Empfangene Ertragszuschüsse 3.201.886,06 EUR - Rückstellungen 161.905,39 EUR - Verbindlichkeiten 834.925,46 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 60,00 EUR 2. Jahresgewinn 400.209,75 EUR 2.1. Summe der Erträge 5.395.836,26 EUR 2.2. Summe der Aufwendungen 4.995.626,51 EUR II. Das Jahresergebnis von 400.209,75 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. III. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat den Jahresabschluss 2013 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: “Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Delitzsch, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Freistaa- Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 tes Sachsen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ IV. Die örtliche Prüfung gemäß § 105 SächsGemO zum Jahresabschluss 2013 des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Delitzsch vorgenommen und der Schlussbericht zum 10.06.2014 erstellt. Die Prüfungshinweise sind zu beachten. V. Dem Verbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern und der Verbandsgeschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 die Entlastung erteilt. 03.07.2014 gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Hinweis: Jahresabschluss und Lagebericht 2013 liegen vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 (7 Tage) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes DERAWA, Bitterfelder Str. 80, 04509 Delitzsch, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für jedermann möglich. Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Landkreis Nordsachsen 1. Änderungsatzung zur Abwasser- und Gebührensatzung (Abwassersatzung - AbwS) vom 19.04.2012 Aufgrund von § 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 196 in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am 30.6.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Änderungen 1. § 28 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird, 2,45 EUR je Kubikmeter Abwasser. 2. § 28 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 25 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, 0,60 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr. 3. § 28 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß § 27 Abs. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 1,82 EUR je Kubikmeter Abwasser. 37 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 4. In § 31 wird Absatz 5 neu eingefügt: Die Festsetzung der Gebührenschuld sowie die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebührenpflicht entstanden ist. §2 In-Kraft-Treten 1. § 38 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft. Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. „Schatzmeisterschulung“ in Krostitz (S 5/14) Wann/Wo: Donnerstag, 18. September 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr in Krostitz Referent: K.-H. Aulinger, Diplombetriebswirt (FH), Vereinsmanager B Teilnehmer/Voraussetzung: • Anmeldung erforderlich!!! (Meldeformular im Jahresüberblick 2014) • Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (20,- EUR/TN über Rechnungslegung) • Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) • Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: - Grundzüge aus dem Vereinssteuerrecht/aus der Vereinsbuchführung - Buchungsbeispiele aus der Praxis - Jahresabschluss etc. 2. Vorstandsschulung „Aktuelles/Neuerungen 2014“ in Eilenburg (S 6/14) Wann/Wo: Dienstag, 23. September 2014, 18:00 - ca. 21:00 Uhr in Eilenburg Referent: St. Wagner, Fachexperte für Vereins- und Verbandsrecht Teilnehmer/Voraussetzung: • Anmeldung erforderlich!!! (siehe Meldeformular im Jahresüberblick 2014) • Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (25,- EUR/TN über Rechnungslegung) • Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) • Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: - Aktuelle Gesetzesänderungen - die neueste Rechtsprechung - Aktuelle Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und Sozialversicherung - Worauf sollte sich der Vorstand einstellen - wo gibt es Handlungsbedarf im Verein?! - etc. 3. Kreisseniorenspiele 2014 in Bad Düben (50+) Veranstalter: Kreissportbund Nordsachsen e. V. Termin: Mittwoch, 17.09.2014 von 9:00 - 14:00 Uhr Ort: Bad Düben, Horst-Stahnisch-Stadion, Mühlweg 4 Sonstiges: Es wird eine Teilnehmergebühr in Höhe von 2,- EUR erhoben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter: www.ksb-nordsachsen.de ■ Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe Delitzsch findet am 13.08.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt. Leider ist der Referent, Herr Fries, verhindert. Dafür organisiert Andreas ein gemeinsames Spiel (Tischkegeln). Außerdem wollen wir durch Sport mit Musik gelenkig bleiben. Das Thema „Zu Fragen der Pflegebedürftigkeit“ mit Herrn Fries wird ins Jahr 2015 verschoben. Die „Heidekraut-Gucken-Kremser-Reise“ startet am Samstag, dem 16. August, um 10 Uhr. Treffpunkt ist das Schloss im kleinen Heideort Pressel im Herzen der Dübener Heide. Damit die kulinarischen Genüsse nicht zu kurz kommen, wird unter Mittag beim Falkenberger Bäcker eingekehrt. Dort gibt es eine kleine Stärkung in Form von Bockwurst mit Brötchen oder einem Stückchen Kuchen. Die Tour dauert zirka vier Stunden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einem Spaziergang am 23. oder 24. August jeweils um 14 Uhr die Heidekrautflächen zu besichtigen und mal in aller Ruhe durch das blühende Kraut zu laufen. In dem Fall führt die Tour in ein normalerweise gesperrtes Gebiet - in den Tiglitzer Forst bei Bad Düben. Da dieses Waldstück für Ortsfremde schwer zu finden ist, treffen sich die Teilnehmer auf dem großen Parkplatz gegenüber dem Naturparkhaus in Bad Düben, Neuhofstraße 3a. Am 22. August wird indes zu einer Radtour von Bad Düben in den Tiglitz-Forst geladen. Gern können Gruppen dieses Angebot nutzen. Eine Anmeldung für die geführten Wanderungen und Fahrten ist zwingend notwendig unter Telefon 03423 758370. Hinweis: Das Betreten des Tiglitzer Forstes (Sperrgebiet) ist nur über geführte Wanderungen genehmigt und möglich. Ansonsten ist das Begehen streng verboten. Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com. Einladung Schulung für Häckslerfahrer Termin: Dienstag, 2. September 2014 Ort: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Am Park 3, 04886 Köllitsch Anmeldung bis: 23.08.2014 Aufgrund des hohen praktischen Anteils ist die Teilnehmerzahl begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnahmegebühr: 80,00 EUR Verpflegungspauschale pro Tag: 7,00 EUR Kontakt: Ansprechpartner Viola Schlegel E-Mail: [email protected] Tel./Fax: 034222 46-2622 / 034222 46-2698 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Am Park 3, 04866 Köllitsch Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Warum ehren wir Christian Fürchtegott Gellert in Wölkau? C. F. Gellert und „Die Fahrt auf der Landkutsche“ - ein Brief an Frau von Zedwitz auf Bonau Der Verein „Patronatskirche Kunst und Kultur Wölkau e. V.“ und die Kulturverwaltung des Landratsamtes Nordsachsen würdigen jährlich Christian Fürchtegott Gellert, sein Wirken und Schaffen. 2015 finden zu seinem 300sten Geburtstag mehrere Veranstaltungen statt. Die Gemeinde Wölkau und die Leitung des Gellert-Museums Hainichen geben in jeder Hinsicht wertvolle Unterstützung. Teil 7 Frau von Zedwitz gehörte ebenfalls zu Gellerts beliebtesten Briefpartnerinnen. Er schrieb einmal an Caroline Lucius: „—— Ich kann ihr von allerley Problemen, ohne etwas auszulassen, berichten.“ ■ 38 Von einem Aufenthalt auf dem Wasserschloss in Bonau zurückgekehrt, litt er noch tagelang unter den dramatischen Erlebnissen dieser Reise, „—- die über sechs Meilen, zween Tage und eine Nacht in einer Schenke“ dauerte. Weil er nicht auf die Postkutsche warten wollte, die erst am nächsten Tag fuhr, hatte er sich trotz der Bitte seiner Gastgeberin entschieden, mit einer Landkutsche nach Leipzig zu fahren. Eine folgenschwere Entscheidung, wie sich bald herausstellen sollte. Zuerst beschrieb er, wie üblich sehr bildhaft, die anderen Fahrgäste. „Ein bejahrter Mann mit einem hageren Gesichte, —- mit ein Paar kleinen pechschwarzen Augen, mit einer Nase, die ganz über seinen Knebelbart herunterhing, —— mit einem schwarzen Degengehenke umgürtet —-, war mein Nachbar. Ich sahe ihn anfangs für einen Zahnarzt an, und hielt den Mund fest zu, damit er nicht etwan mitten im Fahren seine Kunst an mir probieren möchte.“ Doch sein Nachbar stellte sich als Scharfrichter heraus, der bald sein 50-jähriges Jubiläum ‚recht feierlich‘ begehen wollte. „—— Hier fühlte ich nach meinem Kopfe. Ich zitterte, ich sah das Stühlchen bringen, ich sah das Schwert unter einem blauen Mantel hervorragen, ich sah einfach alles.“ Gellert glaubte, in eine erlösende Ohnmacht zu fallen, doch nichts dergleichen geschah. Gerade als er glaubte, den Verstand zu verlieren, hielt die Kutsche an und der Scharfrichter stieg aus. Erlöst lächelte Gellert ihm zu, streckte sich ganz vorsichtig und atmete tief durch, denn drei Stunden hatte er „—habe ich, wie eine Taube, die den Stößer sieht, mich nicht gereget.“ Dann beschrieb er die übrigen Fahrgäste, einen Leineweber und einen jungen Studierten, der in dozierender Weise alle seine Kenntnisse über Philosophie und Theologie, sogar über die Poesie, den Fahrgästen aufdrängte. Genervt und geschwächt zugleich, hörte Gellert nicht mehr zu und schwieg. Unglücklicherweise hielt der Student Gellerts Kopfschütteln, das durch das Holpern der Kutsche verursacht wurde, für einen Widerspruch und ließ sich zu immer hitzigeren Äußerungen hinreißen. Plötzlich ließ er völlig überreizt die Kutsche anhalten und verkündete theatralisch, er müsse seinen Geist von allem überflüssigen Ballast befreien und die nächsten Kilometer zu Fuß gehen. Gellert schloss erleichtert die Augen, genoss die Einsamkeit und Stille. Nun, so glaubte er, sei das Schlimmste auf dieser Reise überstanden. Halb wachend, halb träumend, gab er sich dem Holpern der Kutsche hin. Auf einen so ‚glücklichen‘ Tag sollte eine noch ‚glücklichere‘ Nacht folgen. Der Kutscher hielt in einem kleinen Dorf, wo man in einem Wirtshaus übernachten wollte. Der Schenke war mit seiner Frau auf eine Hochzeit gereist, und hatte die Herrschaft seinem fünfzehnjährigen Sohne überlassen. „—— Sie können sich leicht denken, daß nichts zu essen da war; aber das verschlug mich nichts. Der Hunger verging mir, so bald ich in die Stube trat. Ich wünschte mir nichts als gutes Wasser. Man brachte mir ein Glas, und in dem Glase zugleich alle Gattungen und Gewürme, die in dieser Gegend sein mochten. Ich fragte, ob ich keine Stube oder Kammer mit einem Bette bekommen könnte und versprach, es doppelt zu bezahlen. Aber vergebens! Der junge Laffe antwortete mir, daß sie die Kammern selber brauchten, und in den meisten Obst liegen hätten. Ich klagte meine Not dem Fuhrmanne; dieser brachte es soweit, daß die Streu um neun Uhr zurecht gemacht wurde. Ich war krank und konnte nicht länger aufdauern. Kaum hatte ich mich auf das Stroh geworfen, und den Fuhrmann gebeten, sich neben mich zu legen, als man die Tische aus der Stube schaffte. Hierüber wurden alle die jungen Hühner, Gänse, Schweine und was unter dem Ofen geschlafen hatte, lebendig und besuchten mich, eins um das andre, auf meinem Lager.“ Gleich darauf kamen vier bis fünf Mägde mit Körben und schütteten Hopfen in die Stube. ‚Was soll denn das werden?‘, fing mein Fuhrmann, der schon neben mir lag, an. ‚Wir wollen Hopfen lesen‘, rief des Wirths Sohn, ‚ich habe jung Volk aus dem Dorfe dazu gebeten, damit wir bald fertig werden.‘ Ach Madame, wie ward mir bei dieser Anstalt zu Mute. Bis um zwölf musste ich das Lärmen und den Witz einer Stube voll verliebter Knechte und Mägde anhören. Mein Fuhrmann, den ich in der Angst umarmte, und ihm alles versprach, und ihn zu meinem Erben einsetzte, so krank war ich, fing an zu schmälen, und zwar ziemlich nachdrücklich: Er redte mit des Wirths Sohn von der Peitsche. Aber was war es? Eine verbuhlte Magd kam, kitzelte ihn auf der Streu, und brachte es mit ihren Liebkosungen dahin, daß er aufstund und selbst mitschäkerte. Nun war ich ohne Trost. Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Der Hopfen war gelesen, die Stube ausgekehrt, und itzt nahm der junge Wirth seine Geige von der Wand, und spielte sein Leibesstückchen. Der Großknecht nahm die Großmagd bei der Hand, und eröffnete den Ball.“ Der gequälte und gepeinigte Gellert bekam einen Schock fürs Leben, als nun auch die anderen Mägde und Knechte zum Tanz in die Zimmermitte sprangen. Im Handumdrehen bogen sich die Dielen und der Staub wirbelte auf. Gellert glaubte, ersticken zu müssen. Er erhob sich so schnell, wie er es vermochte und bat erneut um ein Zimmer. Die Tochter des Wirtes zeigte endlich Erbarmen und überließ Gellert für die restlichen Stunden dieser grausamen Nacht ihre Kammer und ein Nachtlicht. „—- ich warf mich auf das Bette, von dem Hopfengeruche, und dem Staube, und der Musik ganz betrunken. Ehe ich so glücklich war, ein Auge zuzutun, liefen ein paar Mäuse schrecklich über mich weg. Ich, der ich vor diesen Tieren natürlicherweise zittere, sprang aus dem Bette, setzte einen Stuhl auf den Tisch und mich auf den Stuhl - und so blieb ich sitzen, bis ich hörte, daß der Fuhrmann die Pferde fütterte. Oh Madame, ich würde nicht fertig werden, wenn ich Ihnen alles auf einmal erzählen wollte. Vergeben Sie mir, daß ich Ihnen schon so viel erzählt habe. Doch wer redt nicht gern von seinen ausgestandenen Unglücksfällen? Ich küsse Ihnen die Hand für die Freundschaft, die Sie mir acht Tage lang in Ihrem Hause erwiesen haben, und tue ein Gelübde, lieber ein Vierteljahr länger an einem Orte zu bleiben, als mit einer Landkutsche zu fahren. Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung Ihr ergebenster Gellert“ „Der Kreissportbund Nordsachsen informiert!“ Der Kreissportbund Nordsachsen führt wie jedes Jahr, in der letzten Ferienwoche, die schon zur Tradition gewordene Ferienfreizeit durch. Unsere Ferienfreizeit, vom 25. - 29. August 2014, wird für Kinder und Jugendliche, aus dem Landkreis Nordsachsen, im Alter von 9 bis 14 Jahren, angeboten. Wer Lust und Spaß an einer aktiven Freizeitgestaltung und interessanten Themen, wie z. Bsp. baden gehen, wandern, Sport, verschiedenen Ausflügen, gesunde Ernährung, Berufsfindung und einem Tag mit verschiedenen sportlichen Aktivitäten im Stadion hat, der ist bei uns genau richtig! Bei Fragen steht Ihnen Frau Ruhs, in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Nordsachsen, zur Verfügung. Kreissportbund Nordsachsen e. V. Leipziger Straße 44, 04860 Torgau Tel. 03421 9697031 / Fax. 03421 9698028 Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im August werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 02.08.2014 14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot 14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a, mit Ausstellungen und Streichelzoo 03.08.2014 Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, tel. Absprache 034243 21704 14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé 14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9 14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet 14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit der Blaskapelle „Schönaer Schwarzbachmusikanten“, Angebot von Kaffee und Kuchen 14 - 17 Uhr Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 ■ Kultur und Schulen 39 ■ ■ 40 ■ Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Zschepplin Gemeinde Zschepplin Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 35 Nordsachsen 2 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 I Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Zschepplin wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/ Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr, beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Eilenburg, den 25.07.2014 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin Frank Pöhler Verbandsvorsitzender 41 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Ortschaftsrat Naundorf Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Naundorf findet am Montag, dem 04.08.2014 um 19.30 Uhr im Beratungsraum des Gemeindeamtes Zschepplin OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Naundorf Interesse hat, aufrufen, sich zu der o.g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu bewerben. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung des Sitzungsprotokolls vom 15.04.2014 3. Feststellung von etwaigen Hinderungsgründen 4. Verpflichtung der Ortschaftsräte 5. Wahl des neuen Ortsvorstehers 6. Vereidigung des neuen Ortsvorstehers 7. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers 8. Diskussion zur Neugestaltung des Spielplatzes Nordstraße im OT Naundorf 9. Sonstiges, Informationen Fragen von Einwohnern 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € Abschreibungen - Zinsen - Miete - Personalkostenumlage - Gesamt - 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in € Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 2 SächsKitaG - entfällt - gez. Nier Ortsvorsteher Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Zschepplin Zschepplin, den 11.07.2014 Berkes Bürgermeisterin nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h erforderliche Personalkosten 691,13 318,98 186,61 erforderliche Sachkosten 155,23 71,64 41,91 erforderliche Betriebskosten 846,36 390,62 228,52 geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Betriebskosten je Platz Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 177,00 106,00 62,00 Gemeindeanteil 519,36 (inkl. Eigenanteil freier Träger) 134,62 66,52 ■ … • • n 42 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 r e z t i t r ö 49.M r e i n r u t g n i r p S & Reit01. - 03.08.14 Freitag, 01.08. ab 20 Uhr Zircus of Sound (Beat Wars, Audio Heros) Abrissstube 2.0 KevinS. & Holger S. DJ Steve Retro Disco Sommernachtsklänge Leipzig Samstag, 02.08. ab 20 Uhr Tanz mit DJ Steve Flutlichtspringen! (Samstagabend) Sonntag, 03.08. ab 10 Uhr Die Veranstaltung wird präsentiert von: Mensdorfer Agrargenossenschaft · Landwirtschaftsbetrieb Albert Reiche · Bauelemente Reinhard Held · Landwirtschaftsbetrieb Helmut Stichel · Reitsportartikel Pötzsch · Landfleischerei Henger · Baugeschäft Uwe Schwarz · VRS Fahrzeugtechnik KFZ Meisterbetrieb Marcus Voigt · Compact Energy + HfA Wolfgang Knoop · Reisemobildienstleistungen A. Kuss · Bernd Sämann · Agrartechnik & Service Wöllnau Torsten Seidel · Werbe- u. Kopierstudio Schulze · Landwarenhauskette Ringelhann · Agrargenossenschaft „Heideglück“ Sprotta · R&S Montageservice Frühschoppen mit Blaskapelle Gut beraten - Gute Reise Ihr Lufthansa City Center Markt 5 · D-04509 Delitzsch Tel. 034202 72911 · Fax 034202 72916 www.LCC-Delitzsch.de · [email protected] Reisebüro Schwarz-Bieligk GmbH Leipziger Straße 57 04838 Eilenburg Lufthansa Tel.: 0 34 23/60 07 80 City Center Reiselust spürbar nah. 43 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 n r e z t i t r ö 49.M r e i n r u t g n i r p S & Reit01. - 03.08.14 Programm Samstag, 02.08. ab 8.00 Uhr Dressur- und Springprüfungen der Klassen E-M ab ca. 21.30 Uhr „Flutlichtspringen“ der Klasse A* mit Stechen Sonntag, 03.08. ab 8.00 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr Springprüfungen der Klassen E-M Führzügelklasse Die Kleinsten hoch zu Ross Hunterklasse Die ältere Generation zeigt was sie kann Verlosung der Eintrittskarten Speisen & Getränke Grillstände Anschließend Springprüfung der Klasse M* mit Siegerrunde (das M-Springen ist unser Hauptspringen) (Zeitangaben ohne Gewähr) Eintritt: 3€ * Marmor und Granit * Grabplatten * Fensterbänke / Treppen * Küchenarbeitsplatten * Waschtischplatten * Duschecken Dipl.-Ing. (FH) Ludwig Müller Florian-Geyer-Str. 8 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23 / 75 70 76 Fax: 0 34 23 / 75 70 77 Funk: 01 73 / 3 77 45 81 (Wochenendtickets erhältlich bei Fleischerei Henger Mörtitz oder Landwarenhauskette Ringelhann 5 €) BAUGESCHÄFT Dipl.-Ing. Uwe Schwarz n Baureparaturen n Sanierung n Neubau Straße am Denkmal 4 04838 Doberschütz / OT Mörtitz Tel. 0 34 23/6 87 60 · Fax 0 34 23/68 76 15 Hair-Eck Sabrina Förster Stadtweg 7 · 04838 Mörtitz 0 34 23/7 06 05 15 Uwe Hilse Stadtweg 7 · 04838 Doberschütz/Mörtitz Fon 0 34 23 / 75 94 03 · Funk 01 63 / 7 59 40 30 · Fax 0 34 23 / 70 17 13 E-Mail: [email protected] Spanndecken Trockenbau Bauelemente Hausmeisterservice Wir sind für Sie da: Mo, Di, Fr 9 - 18 Uhr Do 9 - 19 Uhr Mi geschlossen Sa 9-12 Uhr (14-tägig) n 44 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Wohnen im Grünen, Nähe Bad Düben in Hohenprießnitz, topsanierte Wohnung, 45 m2 - 73 m2 Regionale Initiative Delitzsch e.V. 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Albert Schweitzer Du hast gearbeitet und viel geschafft, bis das der Tod dir nahm die Kraft. Nachdem wir unseren lieben Frank zu seiner Ruhestätte gebracht haben, möchten wir allen Danke sagen die uns auf diesen schweren Weg begleitet haben. Auch denen die uns auf verschiedene Weise ihr Mitgefühl entgegenbrachten. Dank auch der Rednerin Frau Rühl für die Worte in der Stunde des Abschieds. Die trauernden Eltern Erika und Herbert Kuhrmann Schwester Steffi mit Jens Nichte Isabell mit Stephan Nichte Vanessa Görschlitz, im Juni 2014 Individuelle Möglichkeiten bei Bestattungsarten - Anzeige - Die Auswahl bei den Bestattungsarten bestand lange Zeit nur zwischen der klassischen Erd- und der Feuerbestattung. Mittlerweile ist die Bandbreite enorm gewachsen. Immer häufiger finden Baumbestattungen statt. Bei dieser Bestattungsform wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Außergewöhnlich und kostenintensiv ist die Diamantbestattung. Bei dieser Bestattungsart wird ein Teil der Kremationsasche in einem speziellen Verfahren in einen Diamanten gepresst. Dieser kann geschliffen und mit Edelmetallen zu einem individuellen Schmuckstück gefertigt werden. Im benachbarten Ausland, etwa in der Schweiz, sind zudem viele weitere Bestattungsalternativen erlaubt. Dort gibt es beispielsweise die Almwiesenbestattung, bei der die Urne unter der Grasnarbe einer Almwiese beigesetzt wird. Auch eine Verstreuung der Asche aus einem Heißluftballon, von einem Helikopter oder Flugzeug aus, die sogenannte Luftbestattung, ist möglich. In Deutschland sind die Bestattungsarten aufgrund der Pflicht der Bestattung von Verstorbenen auf einem Friedhof jedoch nicht gestattet. Quelle: www.bestattungen.de Bestattungen Paul Sonntag e.K. Inh. 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Jahrhundert hinein so stark durch den Menschen verändert, dass heute vor allem landwirtschaftliche Acker- und Grünflächen die Niederungen prägen. Der Schraden ist ein historischer Grenzraum, der im Norden die Niederlausitz und im Osten die Oberlausitz berührt. Im Ergebnis des Wiener Kongresses wurde die Region von der Großenhainer Pflege des Königreiches Sachsen dem Herzogtum Sachsen des Königreiches Preußen zugeteilt. Hier verläuft heute die südliche Grenze des Landes Brandeburg zu Sachsen. Weithin sichtbar ist auf der höchsten Erhebung des Landes, mit 201,40 m, der Heidebergturm mit 34 m Höhe zu sehen. Die Landschaft des Schradens ist räumlich gesehen bedeutsam, wie der Spreewald oder der Fläming, aber auch die Fürstenstraße der Wettiner sowie der ein Teil des Pilgerwegs. Auf zahlreichen gut ausgebauten Wanderwegen, vorbei an Schönheiten der Natur und Anbindungen nach Sachsen, können die Schlösser Zabelitz und Schönfeld und die alte Garnissionsstadt Großenhain mit ihrer Schlossanlage bewundert werden. Die Touren: Grenzsteinwanderweg • Merzdorfer Rundweg • Heideberg Rundweg Gröden Hirschfelder Rundweg • Großthiemiger Rundweg • Rundwanderweg Kutschenberg Großkmehlen • Zabelitzer Rundweg • Straucher Rundweg • Gröditz – Ortrand Zabelitz – Glaubitz – Ortrand – Senftenberger See Folgen sie dem Grenzwanderweg, lassen sie sich in einer Führung entlang der ehemaligen Grenze entführen. Sie werden Geschichten zu den Grenzsteinen hören und viel entdecken. Lassen Sie sich Sagen von Scrato, dem bösen Waldteufel, dem steinernen Kreuz und anderen Geschichten des Schradens erzählen und entfliehen Sie so dem Alltag. Sie erreichen uns: Telefon: 035343-76224 • Telefax: 035343-512 E-Mail: [email protected]/www.amtschradenland.de Amt Schradenland • Großenhainer Straße 25 • 04932 Gröden n n 50 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Montage und Innenausbau ENRICO FRONOBER Fliesen-, Ofen- u. Kaminbau Bergstraße 7a, 04838 Doberschütz OT Bunitz Telefon 01522 852 1615, Fax 03423 701734, e.mail: [email protected] www.ef-montage-u-innenausbau.de Axel Herber, Zimmermeister Zimmerei - Bautischlerei • Dachstühle • Treppensanierung • Trockenbau • Carports • Türen • Innentüren • Treppen • Tore • Zäune u.v.m. 04838 Laußig / OT Gruna, Tel.: 03 42 42 - 5 04 74, Fax 03 42 42 - 5 58 08, Funk: 01 62 - 2 65 03 78 Frisch wie der Frühling Die neue Lust auf Farbe: Nach der nasskalten und häufig auch grauen Jahreszeit tun kräftige Farbtupfer einfach gut - in der Natur ebenso wie in den eigenen vier Wänden. Jetzt ist die beste Gelegenheit, den Frühjahrsputz mit einer längst fälligen Renovierung zu verbinden. Viel Aufwand ist nicht erforderlich, um der Wohnung etwas mehr Pfiff und eine frische Optik zu verleihen. Ein neuer Anstrich, ein Teppich und einige Wohnaccessoires genügen oft bereits, um die Wirkung jedes Raums grundlegend zu verändern. Dabei können sich Heimwerker trendbewusst verhalten und der Retrowelle folgen. So sind zarte Pastelltöne, die an die 50er und 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts erinnern, derzeit besonders beliebt. Angesagt ist etwa Grün, und das in zahlreichen Facetten, von „Frozen“ bis hin zum Farbton „Jade“, kommentiert Innenarchitektin Eva Brenner, bekannt aus der TV-Serie „Zuhause im Glück“, die aktuellen Trendfarben. „Bei dem Grün denke ich an das Gefühl, das ich in der Natur empfinde.“ Die hellen, fröhlichen Farben lassen sich vielfältig kombinieren und laufen damit selbst dem klassischen Weiß zunehmend den Rang ab. Unter www.schoener-wohnen-farbe.com etwa gibt es viele Tipps, auch zum Kombinieren mit anderen Trendfarben, sowie Bezugsquellen im Fachhandel und in Baumärkten vor Ort. (djd) Alte Türen? Wieder schön in 1 Tag! PORTAS-Fachbetrieb Holger Uhlrich 04683 Fuchshain · Hauptstr. 50 Tel. 03 42 97/4 15 70 Renovieren ohne Rausreißen - Anzeige - Studio in Wurzen Jacobsplatz 1 Tel. 0 34 25/8 52 62 00 Mittwoch: 9 - 17 Uhr Nachher Türen Küchen Treppen Fenster Decken Schranklösungen Schautag am 2. 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Nicht am falschen Ende sparen - Anzeige - „Mein Eigenheim nochmal energetisch sanieren? Das lohnt sich doch nicht mehr“ - so oder so ähnlich denken manche Hausbesitzer der Generation 50plus. Doch eine Verbesserung des Energiestandards zahlt sich in vieler Hinsicht aus und ist damit fast für jeden interessant, der eine ältere Immobilie sein Eigen nennt. Neben erheblichen Einsparungen beim Energieverbrauch der Heizung bewirkt die Verbesserung der Gebäudehülle eine dauerhafte Wertsteigerung der Immobilie. Zusätzlich bietet ein gut gedämmtes Haus deutlich besseren Wohnkomfort. Wichtigste Verbesserungsmaßnahme ist eine Dämmung des Hauses, die man am kostengünstigsten im Rahmen allfälliger Arbeiten wie etwa der Erneuerung der Dacheindeckung vornehmen kann. Die Investition etwa für die Dämmung des Dachs erscheint hoch, richtig geplant und unter Ausnutzung staatlicher Förderungen zahlt sie sich aber schneller aus, als viele denken. Rechenbeispiele dazu gibt es zum Beispiel in der Broschüre „Das Dämmsystem mit der hohen Rendite“ auf www.bauder.de. Der Hersteller gibt darin Tipps und Hinweise zur richtigen Planung und günstigen Finanzierung. Die Hochleistungsdämmung aus Polyurethan-Hartschaum ist für Altbauten sehr gut geeignet, da die Dämmschicht wesentlich schlanker ausfallen kann als bei anderen weniger leistungsfähigen Materialien. So behält das eigene Zuhause auch nach einer energetischen Modernisierung weitgehend seine gewohnten Formen und Proportionen. Der Dämmstoff ist zudem widerstandsfähig und feuchtesicher, sodass er für mehr als eine Generation guten Wärmeschutz bietet. Sofort spürbar ist nach der Modernisierung die bessere Wohnqualität durch das warme Dach sowie zugluftfreie Räume. (djd) Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg S 0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de © Rainer Sturm / pixelio.de Maurerbetrieb bÖhMe • Fassadenverkleidung • Putz- und Maurerarbeiten • Um- und Ausbau • Abwasserumschluß K.-P. BÖHME 04838 Wölpern Zum Dorfplatz 15 [email protected] Tel. Tel. Fax Funk 03423/658816 03423/600856 03423/658944 0177/9277148 MoJé Bau Werte erhalten Neu-, Um-, Ausbau Fassadenarbeiten Tiefbau-, Pflasterarbeiten Beschichtungsarbeiten Abrissarbeiten Foto: djd/Paul Bauder Heiko Kissmann Maurer- und Betonbaumeister [email protected] Gutshof 5 · 04838 Eilenburg OT Kospa · 0171 / 1975560 · 03423 / 603337 n 52 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Alles klar im „Oberstübchen“ Ob ein Gebäude nachhaltig ist oder nicht, entscheiden die vier Faktoren der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle Aspekte und technische Leistungsfähigkeit. Diese vier Faktoren gilt es in Einklang zu bringen, auch bei der nachhaltigen Planung und Realisierung des Dachs. Konkret heißt das, dass ein Dach dann nachhaltig ist, wenn die verwendeten Materialien so ausgewählt werden, dass das Dach seine Schutzfunktion über einen möglichst langen Zeitraum bei einem Minimum an Pflegeaufwand gewährleisten kann, im Inneren ein angenehmes, gesundes Wohnklima herrscht, ein geringer Energieverbrauch gegeben ist und das Ganze mit dem vorhandenen Budget wirtschaftlich und mit hohem Recyclingpotenzial umgesetzt werden kann. Bei der Wahl der Eindeckung sind die Faktoren Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend. Bewährte Dachbaustoffe wie Schiefer, Dachstein, Dachziegel und Titanzink sind allesamt äußerst langlebig. Schiefer weist als Sedimentgestein eine sehr lange Lebensdauer auf. Dachsteine punkten mit der Besonderheit, dass sie mit jedem Jahr auf dem Dach härter und robuster werden. Der Werkstoff Titanzink bildet ebenfalls ei- - Anzeige - nen „Eigenschutz“. Die Patina, die sich im Lauf der Jahre durch Oxidation bildet, sorgt für einen natürlichen Schutz. Aber auch Dachziegel halten ihr Versprechen ein Häuserleben lang und sorgen für ein sicheres, dichtes Dach. Bei der Wahl des passenden Dämmstoffs und der passenden Dämmvariante haben sich Glas- und Steinwolle sowie PUR/PIRHartschaum als Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung beim Neubau bewährt. Diese Dämmstoffe sind ökologisch unbedenklich und bieten einen sicheren Wärme- und Brandschutz. Wenn die Dacheindeckung bereits nachhaltig gewählt und die passende Dämmung für einen hohen Wärmeschutz ausgesucht wurde, dürfen die richtigen Dachfenster nicht fehlen. Über die Fensterflächen können sich Räume im Sommer stark aufheizen und im Winter geht Wärme verloren. Dachfenster auf dem technisch neuesten Stand einzusetzen ist absolut empfehlenswert. Zwei- oder Dreischeibenverglasungen mit entsprechendem, wärmegedämmten Rahmen verhelfen dem Dachraum zu einem Plus an Wohnqualität bei gleichzeitig niedrigen Heizkosten. Sonderaktion * Einziehen | Wohlfühlen | Verweilen Sie wollen ihre ideen verwirklichen? Wir helefen ihnen dabei! Sie möchten Ihre Wohnung selbst nach Ihren Vorstellungen und Wünschen gestalten? Dann mieten Sie doch innerhalb der Aktionszeit eine Wohnung aus unserem Bestand und wir schenken Ihnen - wenn Sie selbst renovieren - einen Gutschein von ** in Höhe von 200,00 €. 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Bauschutt besteht aus festen mineralischen Stoffen (zum Beispiel Steine, Ziegel, Beton, Schotter, Mörtel), die vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen. Unbelasteter Bauschutt ist frei von Schadstoffen und Anhaftungen oder Verunreinigungen durch Baustellenabfälle. Die Kosten zur Entsorgung von Baumischabfall sind entsprechend teuer. Denn unbelasteter Bauschutt kann zu großen Teilen recycelt werden. Materialien wie Beton, Ziegel und Fliesen werden so zum Beispiel als Material für den Straßen- und Wegebau wiederverwendet. Multitalent Beton - Anzeige - Fenster Süpple 24 Jahre in Löbnitz Terrassenüberdachungen METALLBAUFACHBETRIEB 04509 Löbnitz Delitzscher Str. 27 Fenster + Tel.: 034208/71200 Türen Fax: 034208/71202 Internet: www.fenster-suepple.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 - 17.00 Uhr Samstag nach Vereinbarung Terrassendächer Alexander Böhme • Maurer- u. 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Durch modernste Technik kann er auch in der Inneneinrichtung verwendet werden, zum Beispiel als ansprechender Wand- oder Bodenbelag. Selbst die Natur profitiert, denn Beton lässt sich bis zu 100 Prozent recyceln und benötigt nur kurze Transportwege. Infos: www.beton.org. (epr) Bauunternehmen n Neubau, Um- und Ausbau n Maurer- und Putzarbeiten n Wärmedämm-Verbundsystem Büro Laußig 04838 Laußig, Landstr. 53 Tel. 01 57 / 76 36 53 36 n 54 Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014 Treppenlifte, Senkrechtlifte, Badewannenlifte, Wanne mit Tür, Aufstehhilfen, Elektromobile Mobil und sicher durch den Alltag! Wir beraten Sie gern! individuelle Beratung, kostenlose Vorführungen, Vor-Ort-Service Fa. BEMOBIL - Äußere Lauenstr. 19 - 02625 Bautzen www.bemobil.eu 03591 / 599 499 www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de Schauen Sie uns bei der Handarbeit zu Für Gruppen ab 20 Personen bieten wir geführte Besichtigungen durch unsere Töpferei an. 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