Quick Access - UniCard Freiburg
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Quick Access - UniCard Freiburg
Informationen zur bargeldlosen Zahlung an den Aufwertgeräten und SB-Stationen 1. Welches Verfahren wird eingesetzt? Es gibt zwei gängige Verfahren zur bargeldlosen Aufwertung der Chipkarte mit der Bankkarte: das ELV Verfahren (ohne PIN) und das ec-cash-Verfahren (mit PIN) Das ELV-Verfahren (ohne PIN) arbeitet offline. Es ist für den Kunden kostenlos, schnell und für den Betreiber kostengünstig. Es wird an unseren Aufwertgeräten eingesetzt. Das alternative ec-cash-Verfahren (mit PIN) arbeitet online. Es ist zwar für den Kunden ebenfalls kostenlos, jedoch langsamer und für den Betreiber deutlich teurer. Es wird ab einem Betrag von 50,00 € an den SB-Stationen der Hochschulen eingesetzt. Bei jedem Aufladevorgang wird eine Telefonverbindung zum Zentralrechner des Providers aufgebaut. Dadurch und durch die PIN-Eingabe verlängert sich die Wartezeit für den Kunden erheblich. Zudem fallen Telefongebühren und höhere Transaktionsgebühren an. Bei generellem Einsatz dieses Verfahrens müsste zur Vermeidung allgemeiner Preiserhöhungen der minimale Ladebetrag von derzeit € 10,00 auf mindestens € 25,00 erhöht oder eine zusätzliche Gebühr verlangt werden. 2. Welche Bankkarten werden akzeptiert? Inzwischen sind unterschiedlich bezeichnete Karten der Kreditinstitute im Umlauf (bis 2002 gab es nur ec-Karten oder Bankkarten). Für welche Funktionen Ihre Karte freigeschaltet ist, können Sie bei Ihrer Bank erfragen oder an den aufgedruckten Logos erkennen. Mit einem der folgenden Symbole auf der Karte können Sie an den Aufwertgeräten und SB-Stationen bargeldlos bezahlen: An den Aufwertgeräten ist generell das ELV-Verfahren eingestellt, an den SB-Stationen gilt ab einem Betrag von 50,00 € das ec-cash-Verfahren. Je nach Hinterlegung auf Ihrer Bankkarte kann es möglich sein, dass Sie generell nur im ec-cash-Verfahren zahlen können und immer Ihre PIN eingeben müssen. Für die Einstellungen auf Ihrer Bankkarte ist allein Ihr Kreditinstitut zuständig. Wird eine Bankkarte nicht wie vorgegeben, sondern mit dem Geldkartenchip nach oben, eingesteckt, kann möglicherweise auch eine PIN abgefragt werden. Dieser Vorgang muss abgebrochen werden, da die Geldkartenfunktion bei uns nicht freigegeben ist. 3. Kartenwerte auf Ihrer Chipkarte Als Mindestaufwertbetrag sind 10,00 € eingestellt. 75,00 €. Dieser wird bei jeder Aufwertung abgeprüft. Der Kartenhöchstwert beträgt 4. Bankkarte verloren, was dann? Bei Verlust einer Bankkarte sollte diese unmittelbar bei der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst (Tel.: 0180/5021021) gesperrt werden. Dann kann vom Konto nicht mehr abgebucht werden. Dem rechtmäßigen Karteninhaber kann dadurch kein Schaden entstehen. Beim Versuch, mit einer gesperrten ec-Karte auf eine Chipkarte aufzuwerten, wird das SWFR sofort jede weitere Nutzung dieser Karten in allen Einrichtungen verhindern. Ihr Studentenwerk Freiburg Stand 14.10.2004 Bei weiteren Fragen: [email protected]