2016.06_POS_5.0196_Höchstspannungsleitungen_ANT
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2016.06_POS_5.0196_Höchstspannungsleitungen_ANT
Conseil d'Etat Staatsrat ANTWORT AUF DAS POSTULAT Urheber Gaël Bourgeois, AdG/LA, Marcel Bayard, PDCC, Sylvie Masserey Anselin (Suppl.), PLR, und Pascal Torrent, UDC Gegenstand Höchstspannungsleitungen – Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Datum 12.11.2015 Nummer 5.0196 (in Zusammenarbeit mit dem DVER und dem DGSK) Die Postulanten fordern den Staatsrat auf, bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden, damit der Anlagegrenzwert (vorsorglicher Grenzwert) für neue oder geänderte Höchstspannungsleitungen von 1 auf 0,25 Mikrotesla gesenkt wird. Auf nationaler Ebene ist es Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), den Stand der Wissenschaft und der Kenntnisse in Sachen Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) auf die Gesundheit zu verfolgen. Angesichts des Ausmasses dieser Aufgabe hat das BAFU unlängst eine beratende Expertengruppe in Sachen NIS (BERENIS) ernannt. Diese Expertengruppe beobachtet die wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der NISAuswirkungen und konzentriert sich dabei auf die Studien, die in ihren Augen einer detaillierten Beurteilung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung bedürfen. Es ist Sache des BAFU, dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte vorzuschlagen, wenn dies aufgrund neuer Forschungsergebnisse oder Erkenntnisse nötig scheint. In seiner Antwort vom 11. November 2015 auf die Interpellation 15.4012 hat der Bundesrat zur Frage der Hochspannungsleitungen Stellung genommen. Er hat insbesondere daran erinnert, dass für die in der Schweiz geltende vorsorgliche Emissionsbegrenzung für neu erstellte oder umgebaute Hochspannungsleitungen (1 Mikrotesla) die volle Auslastung der Leitung massgebend ist. Die nordischen Länder empfehlen zwar tiefere Grenzwerte, die allerdings für die langfristige Durchschnittsauslastung der Leitung gelten. Im langfristigen Durchschnitt ist die magnetische Flussdichte tiefer als jene, die für die volle Auslastung einer Hochspannungsleitung berechnet wurde. Die durchschnittliche reale Magnetfeldbelastung bei Einhaltung des Anlagegrenzwerts liegt in der Regel also deutlich unter 1 Mikrotesla. Am 23. März 2016 hat der Bundesrat entschieden, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) dahingehend abzuändern, dass die alten Anlagen inskünftig strikteren vorsorglichen Emissionsbegrenzungen genügen müssen, wenn sie Gegenstand gewisser Änderungen sind. Diese Anpassung geht in die Richtung einer strikteren Anwendung des Vorsorgeprinzips. Angesichts der obigen Ausführungen ist der Staatsrat der Ansicht, darauf vertrauen zu können, dass das BAFU angemessene Normen vorschlägt. Der Staatsrat wird sich weiterhin für die Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen einsetzen, um somit sowohl die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen als auch die Schönheit der Walliser Landschaft zu bewahren. Das Postulat wird zur Ablehnung empfohlen. Auswirkungen Administration: keine Auswirkungen Finanzen: keine Auswirkungen Personal (VZE): keine Auswirkungen NFA: keine Ort, Datum Sitten, den 14. April 2016