Die Unfallversicherung Was Sie wissen sollten
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Die Unfallversicherung Was Sie wissen sollten
Die Unfallversicherung Was Sie wissen sollten Ein eBook Ratgeber von Erik Schäfer Über mich Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Erik Schäfer. Nach der Ausbildung zum Versicherungskaufmann und einigen Jahren in der Leistungsabteilung einer privaten Krankenversicherung wurde mir klar, dass viele Kunden nicht wirklich über die Systemunterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung informiert sind. Auch der Inhalt der Tarife ist vielen Versicherten fremd. 1995 habe ich mich daher entschlossen die Seiten zu wechseln. Dafür kam für mich nur der Status eines Versicherungsmaklers in Betracht. Denn der Versicherungsmakler ist von Versicherungsgesellschaften unabhängig und nur dem Kunden verpflichtet. Schnell ließ sich erkennen, dass es für viele ein grundsätzliches Problem ist, die komplizierten Bedingungen von Versicherungstarifen zu verstehen. Wahrscheinlich erklärt es sich daher, dass zwar jeder grundsätzlich weiß, dass er eine gute private Absicherung braucht, die meisten sich aber mit der Thematik nicht auseinandersetzen möchten. Und hier liegt das Problem! Meistens werden Versicherungen auf „Empfehlung“ gekauft. Das Ergebnis ist ein Sammelsurium an Tarifen ohne jedes Konzept. Schnell sammelt sich viel Unnützes in den Ordnen, und im Schadenfall kann es schnell passieren, dass die richtige Absicherung fehlt. Dieser Ratgeber soll Ihnen dabei helfen, sich einfach und schnell über die Grundlagen zu informieren. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung. Und nun: Viel Spaß beim Lesen Ihr Erik Schäfer Wichtiger Hinweis Alle Informationen dieses Reports sind aufgrund der Berufspraxis des Verfassers entstanden. Sie wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Es wird keine Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die im Zusammenhang mit diesem Werk entstehen, übernommen. Sie als Nutzer sind für die aus diesem Info-Produkt resultierenden eigenen Handlungen selbst verantwortlich. Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist durch deutsches Urheberrecht geschützt. Jede Verwertung ohne schriftliche Zustimmung des Autors ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme oder das Internet. Copyright ©2013 - Erik Schäfer Kontaktdaten: Schä[email protected] Fotos Quelle: www.fotolia.de Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 2 Inhaltsverzeichnis Wichtige Tipps für den richtigen Versicherungsschutz .............................................................. 4 Unsinnige Unfall-Policen ............................................................................................................ 6 Insassen Unfall ........................................................................................................................ 6 Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr .......................................................................... 7 Unfalltod - Zusatzversicherungen ........................................................................................... 8 Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?.................................................................. 9 Was ist ein Unfall überhaupt?............................................................................................... 10 Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern?............................................. 11 Wann und wo gilt die Unfallversicherung?........................................................................... 11 Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung............................................................... 12 Wie hoch sollte ich mich/meine Familie absichern? ................................................................ 13 Was ist nicht versichert? ....................................................................................................... 14 Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung.................................................... 15 Was ist die Progressionsstaffel?............................................................................................... 16 Zum Schluss .............................................................................................................................. 18 Tipp zum Schluss....................................................................................................................... 19 Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 3 Wichtige Tipps für den richtigen Versicherungsschutz Tipp 1 Nie unter Zeitdruck abschließen! Ermitteln Sie immer erst ihre tatsächlichen Versorgungslücken. Prüfen Sie Angebote genau und vergleichen Sie. Tipp 2 Besser Jemanden fragen der sich damit auskennt Auch wenn es gut gemeint ist, aber Freunde, Bekannte und Kollegen kennen sich meisten nicht wirklich gut aus. Achten Sie bei Beratern auf Unabhängigkeit und Qualifikation. Tipp 3 Nichts ist umsonst! Niemand gibt Ihnen kostenlos professionellen Rat. Überlegen Sie, was ihnen eine gute Beratung Wert ist. Gerade, wenn es um kostenintensivere Risiken wie Invalidität, Einkommenssicherung und Altersvorsorge geht, kann es sich lohnen für die Beratung ein Honorar zu vereinbaren. Tipp 4 Versichern Sie vor allem existenzbedrohende Risiken Das sind insbesondere Tod, Einkommenssicherung und Haftpflicht. Tipp 5 Kosten/Nutzen Analyse Verzichten Sie auf Verträge, bei denen Sie einen möglichen Schaden auch selbst tragen könnten. Langfristig gesehen sparen Sie so viel Geld. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 4 Tipp 6 Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit Machen sie NIEMALS falsche Angaben im Antrag! Letztlich bleiben Sie so schnell auf Ihrem Schaden sitzen. Tipp 7 Erst abschließen, dann kündigen! Warten Sie immer bis Ihnen der neue Versicherer den Vertrag bestätigt hat bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 5 Unsinnige Unfall-Policen Manche Versicherungspolicen kann man einfach nur als Unsinn bezeichnen. Eine Versicherungspolice ist immer dann fehl am Platz, wenn die Versicherung kaum für einen Schaden eintreten muss oder der Schaden bereits über eine andere meist günstigere Versicherung sowieso abgedeckt ist. Zur Einstimmung möchte ich Ihnen daher zuerst einmal die Varianten der Unfallversicherung vorstellen, die ich dieser Kategorie zuordnen würde. Insassen Unfall Der Name Insassen – Unfall – Versicherung klingt gut, aber wie ist es in der Realität? Zunächst wird hier mit der Angst des Fahrzeughalters oder Fahrers gespielt für die Schäden seiner Mitfahrer aufkommen zu müssen. Oft wird ja betont, dass es sich bei den Mitfahrern meist um Bekannte oder Familienmitglieder handelt, denen man ja recht nahe steht und nichts Böses will. So weit so gut. Trotzdem ist die Insassen – Unfall – Versicherung in den meisten Fällen Unsinn! Warum? Viele Autofahrer wissen nicht, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer trägt wenn ein Unfall verschuldet wurde, sondern auch die Schäden der Insassen. So sind die Mitfahrer über die Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Hat der Fahrer den Unfall verschuldet, über die eigene Versicherung, hat jemand anders den Unfall verschuldet, über die Versicherung des Unfallgegners. Der Fahrer selbst kann sich über eine „normale“ private Unfallversicherung absichern. Dann spielt es auch keine Rolle, ob sich der Unfall beim Autofahren ereignet. Es sind dann alle Unfälle versichert. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 6 Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr Die Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus Unfallversicherung und einem Sparvorgang. Ein kleiner Teil des Beitrages wird für den Versicherungsschutz verwendet, der größere Teil fließt in einen Spartopf. Zunächst entsteht für Sie der Eindruck, als würden Sie Ihr Geld zurück bekommen. Die Bezeichnung "Prämienrückgewähr" führt hier zur Vermutung, dass man seine Versicherungsprämie zurück bekommt. Dies ist allerdings falsch, Sie bekommen nicht die Prämie, sondern die zuviel gezahlte Prämie mit einer meist geringen Verzinsung zurück. Beispiel: Eigentlich hört sich die Sache gar nicht schlecht an, leider hat sie zwei Haken: Die Verzinsung der Sparanteile ist deutlich geringer, als wenn Sie z.B. beim gleichen Versicherer eine Lebensversicherung abschließen. Anbieter von Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr gehören zu den teuren Anbietern. Unser Tipp: Niemand braucht eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Schließen Sie lieber eine preisgünstige Unfallversicherung ab und legen die ersparte Prämie in einer Anlage Ihrer Wahl an. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 7 Unfalltod - Zusatzversicherungen Hinter diesem sperrigen Ausdruck verbirgt sich ein beliebter Zusatzbaustein von Kapitalpolicen. Meist geht es darum, die Versicherungssumme einer Lebensversicherung bei Unfalltod des Versicherten zu verdoppeln. Ein häufig gehörtes Argument ist, das ja die Wahrscheinlichkeit an einem Unfall zu sterben höher sei, darum solle man für diesen Fall eine bessere Absicherung erhalten. Fallen Sie auf so etwas nicht herein! Es ist natürlich völlig unwesentlich, für welche Todesart Sie sich entscheiden. Fakt ist, das Sie, um Ihre Familie vor den finanziellen Folgen zu schützen, eine entsprechende Absicherung benötigen. Dabei ist es völlig egal um welche Todesart es sich handelt. Es zählt einzig und allein der finanzielle Versorgungsbedarf. Hierfür eignet sich am besten eine günstige Risikolebensversicherung, über die Sie mindestens das 2- 3fache Jahreseinkommen versichern sollten. Ich würde Ihnen raten, sofern Sie bereits Kapitalpolicen haben, diese auf diesen unsinnigen Zusatzschutz zu überprüfen und diesen gegebenenfalls zu kündigen. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 8 Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung? Genau genommen versichert eine Unfallversicherung eine durch einen Unfall hervorgerufene Invalidität. Und diese Unfallgefahren lauern überall und jederzeit. Nicht nur gefährliche Berufe im Handwerk, auch Sport und Hobby gehören zu den beliebtesten Unfallgründen. Für Motorrad- Ski- oder Snowboardfahrer (um nur mal einige zu nennen) ist eine private Unfallversicherung eigentlich Pflicht. Gott sei Dank sind bleibende Gesundheitsschäden nicht die Regel, oder aber die Künste der Medizin sind erfolgreich. Aber: Es bleibt nicht aus, dass Betroffene sich so schwer verletzen, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und den gewohnten Freizeitgewohnheiten nicht mehr nachgehen können. Fast jeder kennt solche Fälle in seinem Bekanntenkreis. Die private Unfallversicherung kann zum Teil beträchtliche Einkommensverluste und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen. Die finanziellen Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung sind auch häufig das Startkapital für eine neue Existenz. Wichtig: Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und im Haushalt, so dass hier keinerlei Vorsorge über die gesetzliche Unfallversicherung zu erwarten ist. Dies bedeutet, dass z.B. Hausfrauen und Kinder in der Freizeit überhaupt nicht abgesichert sind. Tipp: Ebook „Schützen Sie Ihr Kind vor Unfällen“ Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 9 Was ist ein Unfall überhaupt? Eigentlich weiß jeder, was ein Unfall ist. Dennoch wird der Unfallbegriff in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wie folgt definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Dieses "Fachchinesisch" möchte ich Ihnen übersetzen: Ein Unfallereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraums (plötzlich) eintreten. Dies bedeutet, dass z.B. die Folgen eines Sonnenbrandes nach einem ausgedehnten Sonnenbad nicht als plötzlich anzusehen sind. Ein Schlag oder ein Tritt vor das Schienbein ist ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis und damit versichert. Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen, d.h. Freitod oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall. Die Gesundheitsschädigung muss einen körperlichen Schaden hervorrufen, d.h. psychische Reaktionen aufgrund eines Unfalls (z.B. Schock) fallen ebenfalls nicht unter den definierten Unfallbegriff. Wichtig! Auch Vergiftungen und Insektenstiche/bisse fallen nicht unter den Unfallbegriff. Aber einige Versicherer bieten die Möglichkeit diese einzuschließen. Gerade bei Kindern sollte hierauf geachtet werden. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 10 Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern? Jedermann kann quasi von Geburt an versichert werden. Somit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es können sich Berufstätige, Kinder, Hausfrauen, Selbständige, Studenten, einfach jeder versichern. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Nicht versichert werden Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Wann und wo gilt die Unfallversicherung? Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr. Dabei ist es egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet. Vereinzelt werden auch Freizeitunfall- oder Arbeitsunfallversicherungen abgeschlossen. Sinn machen derartige Policen in der Regel nicht, da es sich nur um eine Ausschnittdeckungen handelt - wenn versichern, dann richtig. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 11 Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung Das Kernstück einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Doch es gibt noch weitere individuell zu vereinbarende Leistungen. Beachten Sie jedoch, dass Invalidität in der Regel immer versichert werden muss. Invalidität Todesfall Tagegeld Krankenhaustagegeld Genesungsgeld Übergangsgeld Bergungskosten Kosmetische Operationskosten Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 12 Wie hoch sollte ich mich/meine Familie absichern? Nach einer Daumenregel sollte die Versicherungssumme das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Für Erwachsene soll die Unfallversicherung Vorsorge dafür bieten, wenn sich plötzlich durch einen Unfall mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen die Lebenssituation verändert. So können Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses entstehen. Oder aufgrund des Unfalles kann nur noch mit einem entsprechenden umgebauten Auto (z.B. Handgas, Automatik) gefahren werden. Kinder erhalten in aller Regel keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb muss man im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung womöglich für ein ganzes Leben ausreichen sollten. Versicherungssummen unter 100.000 EUR gegen Invalidität machen in der Regel wenig Sinn, bei Kindern sollten es mindestens 150.000 EUR sein. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 13 Was ist nicht versichert? Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen. Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht. Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören. Viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt. Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter). Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert. Gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein. Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 14 Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeunfallversicherungen getragen wird. Die private Unfallversicherung wird hingegen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und unterliegt somit dem freien Wettbewerb. Beiträge: Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Je nach Entgelt des Arbeitnehmers und der Gefahrensituation des Betriebs richtet sich die Höhe der Beiträge. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Er bestimmt auch den Leistungsumfang, von welchem die Höhe der Prämie abhängt. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen versichert. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich lediglich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten oder Schulveranstaltungen etc. stehen. Hierzu zählen auch sog. Wegeunfälle. Desweiteren ist der Geltungsbereich in der Regel auf Deutschland begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet hingegen rund und die Uhr und weltweit Versicherungsschutz. In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem Lohn bzw. Gehalt des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistungen individuell und insbesondere nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren. Verunglückt ein Kind beim Spielen, so zahlt die gesetzliche Versicherung nicht. Verunglückt ein Arbeitnehmer beim Skifahren, so wird ebenfalls nicht geleistet. Die gesetzliche Unfallversicherung kann somit nur als -nice to have-, aber keinesfalls als funktionierende Unfallversicherung gesehen werden. Es handelt sich eher um eine kleine Ausschnittdeckung, die eine private Unfallversicherung nicht ersetzen kann. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 15 Was ist die Progressionsstaffel? Progressionsstaffeln sind den meisten Menschen von der Einkommenssteuer her bekannt. Diese Progression besagt, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz (in %) und die zu zahlende Steuer (in EUR) steigen. In der Unfallversicherung bedeutet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel, dass mit steigender Invalidität der Invaliditätsgrad (in %) und die Invaliditätsleistung (in EUR) steigen. Zur Erläuterung sind die gängigsten Progressionsstaffeln in der folgenden Übersicht mit marktüblichen Preisen und Leistungen dargestellt. Übersicht Progressionsstaffel : Ohne 225% Grundsumme 50.000 EUR 50.000 EUR 50.000 EUR 50.000 EUR Leistung bei 10% z.B. Verlust eines Daumens 5.000 EUR 5.000 EUR 5.000 EUR 5.000 EUR 20% 10.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR 30% 15.000 EUR 15.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 40% 20.000 EUR 27.500 EUR 35.000 EUR 35.000 EUR 50% z.B. Verlust eines Auges 25.000 EUR 37.500 EUR 50.000 EUR 50.000 EUR 60% 30.000 EUR 52.500 EUR 75.000 EUR 90.000 EUR 70% 35.000 EUR 67.500 EUR Unfallversicherung – was Sie wissen sollten 350% 100.000 EUR 500% 130.000 EUR Seite 16 80% 40.000 EUR 82.500 EUR 125.000 EUR 170.000 EUR 90% 45.000 EUR 97.500 EUR 150.000 EUR 210.000 EUR 100% 50.000 EUR 112.500 EUR 175.000 EUR 250.000 EUR Jahresbeitrag Männer der Gefahren- gruppe A* und 28,00 EUR 33,00 EUR 42,50 EUR 48,00 EUR Frauen Jahresbeitrag Männer der Gefahren- gruppe B* 32,00 EUR 38,50 EUR 54,00 EUR 62,00 EUR Kinder 14,50 EUR 17,50 EUR 22,50 EUR 25,00 EUR * Gefahrengruppen-Einteilung: A: Männer ohne körperliche Berufstätigkeit und Frauen B: Männer mit körperlicher Berufstätigkeit Bei einer hohen Progression erhalten Sie bei hohen Invaliditätsgraden eine höhere Entschädigung. Im Umkehrschluss erhalten Sie bei Invaliditätsgraden bis 25% deutlich weniger ausbezahlt (bei gleichem Beitrag). Unter Berücksichtigung der Prämien ist die 225% Variante im o.g. Beispiel wohl der Favorit. Dies ist aber nicht immer der Fall, da sich die Prämien der einzelnen Anbieter stark unterscheiden. Man sollte nie vergessen, dass sich auch kleine Invaliditätsgrade dramatisch auswirken können. Für einen Berufsmusiker, der beispielsweise 2 Finger verliert, kann dies das Ende seiner Karriere bedeuten. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 17 Zum Schluss Achten Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung immer zuerst auf die Leistungen! Wählen Sie die Leistungen, die Sie benötigen und suchen Sie dann den Tarif, der Ihnen diese Vorgaben am günstigsten anbietet. Überprüfen Sie Ihren Vertrag regelmäßig! Der Versicherungsmarkt ist in ständiger Bewegung. Leistungsverbesserungen, günstigere Tarife – all das gilt in der Regel nur bei Abschluss eines neuen Vertrages. Bestehende Verträge sind bei den meisten Versicherern von Verbesserungen ausgenommen. Wenn sie also nicht selbst aktiv werden, zahlen Sie über kurz oder lang zu viel für einen veralteten Vertrag. Hier können Sie Unfallversicherungen vergleichen Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 18 Tipp zum Schluss Zum Schluss noch ein Tipp! Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich? 1. Finden Sie heraus, welche Absicherung Sie wirklich brauchen. Dabei hilft Ihnen die Online-Bedarfsanalyse. Hier können Sie in wenigen Minuten selbst überprüfen, welche Versicherungen für Sie wichtig oder weniger wichtig sind. Um zur Online-Analyse zu gelangen, Hier klicken sollten Sie 2. Wenn Sie herausgefunden haben, welche Verträge Sie brauchen, müssen Sie jetzt nur noch einen günstigen Anbieter finden. Das geht ganz einfach mit den Vergleichsrechnern, die Sie im Internet finden. Hier klicken Wichtig! Nach der Eingabe weniger persönlicher Daten erhalten Sie sofort einen aktuellen Vergleich vieler Gesellschaften. Im oberen Bereich können (und sollten) Sie jetzt noch die Leistungen an- und abwählen, die Sie wünschen und benötigen. Mit jeder Anoder Abwahl einer Leistung ändert sich das Ergebnis. Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 19 Wenn Sie Fragen haben, senden Sie mir eine Email [email protected] Sie wissen doch, besser einmal mehr gefragt. In diesem Sinne Ihr Erik Schäfer Unfallversicherung – was Sie wissen sollten Seite 20