JMBl.NRW2014 - BRD Nazi

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JMBl.NRW2014 - BRD Nazi
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Januar 2014, Nr. 1
Zum Jahreswechsel
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich danke Ihnen für die in den letzten zwölf Monaten geleistete Arbeit.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen genießt zu Recht einen guten Ruf. Die Bürgerinnen
und Bürger unseres Landes wissen, dass die Aufgabe, in unserer Gesellschaft für
Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen, von Ihnen sehr ernst genommen und mit
hohem Einsatz erfüllt wird. In vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, die ich
auch in diesem Jahr wieder führen durfte, ist mir immer wieder deutlich geworden, wie
stolz Sie alle auf Ihre Leistungen sein können. Was Sie, die Angehörigen der Justiz in
Nordrhein-Westfalen auszeichnet und was Sie über alle Dienstzweige miteinander verbindet, sind Urteilsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und nicht zuletzt ein hohes
Maß an Solidarität und Wertschätzung untereinander.
Ich bin mir darüber bewusst, dass der Dienstherr für einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang, der mir besonders wichtig ist, einen Rahmen zu setzen hat.
Hierzu gehört auch eine zur Wahrnehmung unserer wichtigen Aufgaben erforderliche
und angemessene Finanz- und Stellenausstattung sowie eine sichere berufliche Perspektive. Diesbezüglich haben bei einem Teil von Ihnen nicht alle Entscheidungen der
Landesregierung und des Landtags im letzten Jahr Gefallen gefunden. Hierzu möchte
ich Ihnen versichern, dass die Kritik daran angekommen ist und ich diese auch sehr
ernst nehme.
Ich habe aber den Eindruck, dass wir ungeachtet dessen uns alle weiter gemeinsam
dafür einsetzen wollen, die Arbeitsbedingungen in der Justiz des Landes insgesamt,
Ihre Arbeitsbedingungen, weiterhin vernünftig auszugestalten und, wo immer es möglich ist, noch zu verbessern.
Schritte in diese Richtung gehen wir auch bereits wieder mit dem Haushalt des neuen
Jahres. Nachdem es schon in den letzten Jahren gelungen ist, durch die Schaffung von
insgesamt fünfhundertfünfzig Stellen einen großen Missstand im Justizbereich, nämlich
die hohe Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse im mittleren Dienst, zu beseitigen und wir
für den Justizvollzug im Zuge der Übernahme neuer Aufgaben neue Stellen haben einrichten können, freut es mich ganz besonders, dass auch mit diesem Haushalt gleich in
mehreren Justizbereichen beachtliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit erhalten zweiundzwanzig zusätzliche Planstellen für
den Justizwachtmeisterdienst. Damit kann schon bald die Eingangskontrolle in beiden
Gerichtsbarkeiten flächendeckend durch eigenes, unbefristet beschäftigtes Personal
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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durchgeführt werden. Weitere zehn Planstellen des Justizwachtmeisterdienstes sind für
die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen, damit diese die Kolleginnen und Kollegen
der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Vertretungszeiten unterstützen. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Anwaltschaft, aber insbesondere auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit dar.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Verstärkung des hoch belasteten Amtsanwaltsdienstes. Der Haushalt 2014 sieht für diese Laufbahn zwanzig zusätzliche Planstellen vor. Eine weitere Entlastung der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte soll es im
Haushalt 2015 geben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen für
den Amtsanwaltsdienst schon bald wieder eine akzeptable Belastung erreichen werden.
Schließlich will ich den Erhalt von siebenunddreißig Stellen bis zum Ende des Jahres
2017 nicht unerwähnt lassen. In der Verwaltungs-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden aus Belastungsgründen
insgesamt fünfzehn Richterstellen sowie zweiundzwanzig Stellen des Servicebereichs
nicht wie vorgesehen abgebaut.
Wichtige Rahmenbedingungen eines wertschätzenden und vertrauensvollen Umgangs insbesondere der Führungskräfte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - in der Justiz werden durch die Rahmenkonzepte zur Personalentwicklung für die Gerichte und
Staatsanwaltschaften und für den Justizvollzug gesetzt, die am 15. Mai 2013 in Kraft
getreten sind. Diese sollen dazu beitragen, auch weiterhin persönlich und sozial kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, diese aus- und fortzubilden, sie gesund, leistungsfähig und motiviert zu erhalten sowie ihnen im Verlauf ihres Berufslebens
Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.
Für den Justizvollzug bedeutet dies insbesondere, Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die insbesondere mit hohem Respekt vor der Menschenwürde handeln, mit ihren
Befugnissen verantwortungsvoll umgehen und den namentlich über die Leitlinien angestrebten "aktivierenden Strafvollzug" mitgestalten. Hier ist auch die Reform der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst bei Justizvollzugseinrichtungen zu sehen, die seit dem 1. Juli 2013 alle Beteiligten in besonderem Maße fordert.
In der Ausbildung sollen die persönlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt werden.
Die Nachwuchskräfte sollen in hinreichendem Maße sensibel sein für die Situation sowohl der Inhaftierten als auch der Kolleginnen und Kollegen. Sie sollen in der Lage sein,
ihre Selbstwahrnehmung namentlich mit dem Ziel zu schärfen, ihre eigene Kommunikationsweise besser verstehen und steuern zu können. Die Art und Weise ihres Umgangs
mit Inhaftierten prägen das Klima in den Justizvollzugseinrichtungen. Die Ausbildung
schafft die Grundlage dafür, dass die Vollzugsbediensteten auch bei widrigen Umständen letztlich nicht resignieren, sondern sich der Herausforderung einer Tätigkeit im Justizvollzug immer wieder aufs Neue stellen und ihre Mit-Verantwortung für einen wirksamen Justizvollzug wahrnehmen. Diese Grundhaltung habe ich auch im Rahmen meiner
vielen Anstaltsbesuche immer wieder erleben dürfen; ihr gebührt größter Respekt und
ausdrücklicher Dank.
Auch bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern gab es 2013 eine Reform, nämlich die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die sie besonders stark gefordert hat. Ihren Belangen gilt ebenfalls nach wie vor die besondere
Aufmerksamkeit des Justizministeriums. So werden wir insbesondere an der Umstel2
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lung der Bürokostenentschädigung auf eine andere Berechnungsmethode arbeiten, um
Ihre Leistungen auch angemessen zu honorieren.
Der Stärkung der Rechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte soll das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz dienen. Auf dem Weg
hierhin wurde ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Kabinett hat im Dezember 2013
die Eckpunkte des Gesetzes gebilligt. Der vorhandene Spielraum des Verfassungs- und
Bundesrechts wird zu einem wirkungsvollen Ausbau der Mitbestimmungsrechte der
Richterinnen und Richter genutzt werden. Zudem sollen familienfreundliche und moderne Regelungen - wie unterhälftige Teilzeit und die Möglichkeit des Hinausschiebens des
Eintritts in den Ruhestand - Eingang in das Richterdienstrecht finden. Durch die Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in das Gesetz wird die Bedeutung
der Justiz als Dritte Gewalt unterstrichen und gestärkt.
Das Bedürfnis nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die Herausforderungen
des demografischen Wandels, auch mit Blick auf die Gewinnung geeigneten Nachwuchses für alle Dienstzweige sowie Fragen des Gesundheitsmanagements sind einige
wichtige Themen, die aktuell, aber auch in den nächsten Jahren große Bedeutung haben werden.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im vergangenen Jahr hat der Bundesgesetzgeber die Justiz
unseres Landes vor die wohl größte justizpolitische Herausforderung dieses Jahrzehnts
gestellt. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur bei gleichzeitiger Einführung der elektronischen Akte organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll. Darüber
sind sich alle Bundesländer einig. Damit werden aber zugleich grundlegende Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Justiz verbunden sein. Wir sollten dies als Chance begreifen, die Justiz moderner, effektiver und bürgerfreundlicher zu machen und zugleich
die Arbeitsplätze und -bedingungen zeitgemäßer, flexibler, familienfreundlicher, ergonomischer und barrierefrei zu gestalten. In diesem Sinne bitte ich alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, sich auf die bevorstehenden Veränderungen konstruktiv einzulassen und an deren Umsetzung mitzuwirken,
denn nur gemeinsam werden wir diese für die Zukunft in unserem Land so wichtige und
herausragende Aufgabe bewältigen können.
Ich freue mich darauf, diese und alle weiteren Herausforderungen des neuen Jahres mit
Ihnen gemeinsam anzugehen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen guten und
gesunden Start in das neue Jahr und für das Jahr 2014 persönlich und beruflich alles
Gute!
Thomas Kutschaty MdL
Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG)…..
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IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Einrichtung des ITDienstleisters -……………………………………………………………………………………….
4
Personalnachrichten……………………………………………………………………………..
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Ausschreibungen…………………………………………………………………………………
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Allgemeine Verfügungen
Nr. 1. Aktenordnung
für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit
(Aktenordnung SG - AktO-SG)
AV d. JM vom 13. Dezember 2013 (1454 - I. 400)
- JMBl. NRW S. 4 I.
Die AV d. JM vom 2. Dezember 2009 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 271 - in der zuletzt geänderten Fassung der AV vom 7. Dezember 2012 - JMBl. NRW S. 342 - wird aufgehoben.
II.
Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Nr. 2. IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes
Nordrhein-Westfalen
- Einrichtung des IT-Dienstleisters AV d. JM vom 13. Dezember 2013
(1510 - I. 14/IT-Neustrukturierung)
- JMBl. NRW S. 4 I.
1.
Beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 der ITDienstleister eingerichtet.
Die Aufgaben des IT-Dienstleisters werden dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln
übertragen und dort von einem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Köln wahrgenommen.
2.
Aufgabe des IT-Dienstleisters ist die Erstellung des Konzepts zur IT-Zentralisierung in der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Justizministerium.
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Er übernimmt die Leitung des zur Vorbereitung der IT-Zentralisierung eingerichteten Aufbaustabes.
Weitere Aufgaben werden ihm sukzessive durch AV des Justizministeriums übertragen. Die
bestehenden Regelungen zur IT-Organisation bleiben zunächst unberührt.
3.
Der IT-Dienstleister führt den Briefkopf: "Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln - Zentraler
IT-Dienstleister der Justiz NRW -"
II.
Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Sigrid Hellweg; z. Regierungsrat/-rätin: Oberamtsrat/- amtsrätin Manfred Jansen u. Luzie Lauschke; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9
m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Dirk van der Furth.
Ruhestand
Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Richard Bühler.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Petra Schmitt-Frister in Düsseldorf;
z. Richter/in am AG: Richter/in Lars Sören Busch, Elena Frick u. Louisa Schröder in Düsseldorf, Silke Smets in Neuss; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Hans-Joachim Albers in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Petra Koerfer in Erkelenz; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Martin Selig, Gabriele Fischer, Walter Langheim, Brigitte Lüdke,
Detlef Salewski, Joachim Schnitzler in Düsseldorf, Kornelia Rohmert in Langenfeld, Birgit Janssen und Birgit Schäfers in Ratingen, Markus Rachut, Sabine Ziel, Jutta Brune und Sabine
Owczarzak in Duisburg, Werner Bromkamp und Christine Roemer in Mülheim an der Ruhr,
Beate Hartung in Oberhausen, Ute Howe in Wesel, Klaus Thekow in Moers, Heinrich Baumann
in Rheinberg, Gabriele Kunde in Krefeld, Monika Bartels, Beate Nienhaus und Elisabeth
Schwindt in Mönchengladbach, Elke Botterweck und Irmgard Eßer in Erkelenz, Susanne
Fongern-Wirtz, Helene Reuter und Ingmar Wefers in Mönchengladbach-Rheydt, Marion Smets
in Viersen.
Versetzt:
Richterin am LG Gisela Ritvay aus Berlin nach Mönchengladbach.
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Ruhestand:
Justizamtsrat Wilhelm von der Brüggen in Duisburg, Justizamtsinspektor mit Amtszulage Wilhelm Kleinophorst in Moers, Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage Theo Bösken in Düsseldorf.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 -: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hans
Hammerschlag v. d. GStA in Aachen.
Ruhestand:
Justizamtsinspektor Heinz Jürgen Huchrak in Düsseldorf.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken:
Magdalene Gollasch in Duisburg, Daniel Bauer, LL.M., Yingqing Böller-He, Antje Brandt, Christian Michael Buchholz, Kais Dominic Chentir, Thomas Chwalek, Christina Demand, LL.M., Dr.
Robert Elixmann, Lars Fasting, Dr. Torsten Glinke, Susanne Große, Simone Hachenberg, Philippe Heinzke, Jens Hönig, Fabian Jenderek, Clarissa Junge-Gierse, Dr. Anna Franziska Kaßmann, Katrin Krawinkel, Karl Krogoll, Susanne Lampret, Norbert Nather, Dr. Ferdinand
Neuerburg, André Neumann, André Raab, Dr. Julius Raapke, Christoph Rieckmann, Serkan
Saglik, Vanessa Scheufele, Annette Schmid, Dr. Hermann Schmitt, Philipp-Alexander Schütter,
Malek Shaladi, Jana Steinbauer, Melvin Sutatyo, Dr. Elena Wilke, Dr. Tim Wittenberg, LL.M. u.
Sandra Zimmerer in Düsseldorf, Volker Romag in Hilden, Dr. Isabel Polley in Meerbusch, Benjamin Kura in Oberhausen, Anne Bölling u. Harald Sauter in Wuppertal, Henry Figge in Xanten.
Bestellt zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin
Rechtsanwältin Silke Terlinden in Oberhausen, Rechtsanwalt Martin Johannes Schmülling in
Wesel.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Richterin Dr. Julia Agnes Heukamp in Coesfeld u. Nina Boysen in Hagen;
z. Justizamtsrat: Justizamtmann Fred Peter Laska in Detmold, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Karin Kargol in Bottrop, Carina Szymlek in Dortmund, Beate Schindler in EssenBorbeck, Birgit Müller-Heisener in Kamen, Susanne Kryeziu-Schleep und Birgit Marks in Marl, z.
Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Sandra Heisiep in Paderborn, z. Justizoberinspektorin:
Justizinspektorin Sandra Glischinski in Ahlen, Corinna Eisel in Hagen, Julia Siegeler in Meinerzhagen und Nadine Halbe in Plettenberg, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Stefanie Kirchhof in Dortmund, Claudia Dello Monaco und Sandra Reichling in Hagen; z. Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Ronald Becker in Plettenberg; Elisabeth
von Gehlen in Hamm, Veronika Klohn in Iserlohn, Elisabeth Arntzen in Ahaus, Gisela Wellerdiek
in Rheda-Wiedenbrück, Martina Rodemerk in Bottrop; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Dirk Heidemann in Halle (Westf.); z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in
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Beate Bartolles in Gelsenkirchen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Ute Langer,
Kirsten Mecke und Sabine Uhländer in Gelsenkirchen, Annette Schulze-Niehoff in Bielefeld,
Ralf Horstmeier in Minden, Ralf Achim Bratz in Rahden, Carsten Gruber in Gelsenkirchen-Buer,
Dagmar Winck in Marl; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Stephan
Billermann in Münster.
Ruhestand:
Präsident des LG Klaus Schelp in Münster, Direktor/in des AG Jürgen Twittmann in Hamm u.
Helga Arens in Schmallenberg; Justizoberamtsrat Karl-Friedrich Lohmann in Borken.
Richterinnen/Richter auf Probe
Gerichte
Ernannt:
Assessor/in Sven Besserdich, Henrike Hepprich u. Dr. Nora Tirtasana.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sarah Victoria Iwanowsky u. Cathleen Otto in Bielefeld, Kahina Slimana in Essen u. Christina König in Münster.
Ruhestand:
Leitender Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 - Dr. Günter Braun in Detmold; Obergerichtsvollzieher
Peter Kollmann in Borken; Justizamtsinspektor/in Sigrid Franke in Kamen und Karl-Heinz
Büsker in Borken.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Patricia Philipp, Cathrin Rettig u. Solveig Mareike Volquardsen.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Ann-Carolin Althaus (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Aynur Ates in Siegen, Eugen Balin
in Dortmund, Anna Balkenhol in Gütersloh, Helmut Böddeling in Münster, Dr. Benedikt Bödding
(bisher RAK Köln) in Münster, Jan Böttcher in Barntrup, Marina Brotzmann in Brakel, Philipp
Brück in Schwerte, Christiane Buß in Münster, Thomas Faber in Gelsenkirchen, Ralf Fahrenholz, LL.M. in Hamm, Tim Frommeyer (bisher RAK Berlin) in Dortmund, Martina Füchtenhans in
Bielefeld, Jana Grabenschröer (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Moritz Michael Grunow in
Essen, Ines Hattenhorst in Hörstel, Sophia Elisabeth Helling in Bochum, Jennifer Herden in
Münster, Dennis Hollmann in Herford, Marc Jünger in Bielefeld, Peter Kersting, LL.M. in
Hövelhof, Cindy Klinner (bisher RAK Berlin) in Hemer, Christina Lang in Bielefeld, HansJoachim Langerbein in Lüdenscheid, Michael Lensmann (bisher RAK Köln) in Gelsenkirchen,
Nan Li in Bielefeld, Ulrike Ludolf (bisher RAK Düsseldorf) in Marl, Dr. Jochen Nippel (bisher
RAK München) in Münster, Ines Platz in Bielefeld, Tim Sebastian Rathner in Bocholt, Helmut
Rubin in Essen, Sascha Sell in Essen, Alina Shulman in Bochum, Morten Simm (bisher RAK
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Frankfurt) in Detmold, Thorsten Süß in Hamm, Dominik Schmitz in Münster, Andreas Schulz
(bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Björn Stäwen in Münster, Katrin Verspohl (bisher RAK
München) in Paderborn, Anika Wißmann (bisher RAK Freiburg) in Dortmund.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Jorge Juanola Frühling in Essen (Aufnahme nach EuRAG).
Löschungen als Rechtsanwalt:
Dr. Kathrin Bünnigmann, LL.M., M.A. in Münster, Jörg Moselage in Geseke, Andrea Bunte in
Essen-Borbeck, Dr. Klaus Römermann in Essen, Mathias Sonntag, LL.M. in Iserlohn, Dr. Helge
Millinger in Essen, Herman Hunger in Dortmund, Stephan Wöll in Essen, Thomas Pitz in Greven, Dr. Wolf Wentzel in Essen, Karsten Heier in Bielefeld, Birgit Hünkemeier in Lemgo.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Vera Hennemann-Raschke, LL.M. (T) in Essen
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Dr. Klaus Pielemeier in Gütersloh, Klaudia Hugenberg in Detmold, Volker Rathmann in Selm,
Joachim Wastl in Unna, Andreas Rickert in Hamm, Dr. Georg Butterwegge und Oliver Hahn in
Dortmund, Dr. Patrick Tonner in Werne, Nils Wigginghaus in Gütersloh, Dr. Andrea Bockey in
Münster, Rüdiger Beulen in Paderborn.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Uwe Kemper in Sundern, Klaus Kowallik in Werl, Bernhelm Bonk in
Ochtrup, Dr. Rudolf Johannes Richard und Dr. Joachim Nelles in Münster, Bernd Hoffmann in
Paderborn.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Volker Walter und Meinhard Budeus in Dortmund.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vizepräsident d. OLG: Leitender Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg von der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Agnes
Brigitte Overhoff in Geilenkirchen; z. Justizsekretärin: Justizhauptwachtmeisterin Christiane
Graci in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister
Manfred Lammerich u. Gerhard Stuch in Bonn.
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Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Albert Lampenscherf in Köln, Justizamtsinspektor/in Heinz-Detlef
Franz Grusdat in Aachen, Josefine Elisabeth Pütz in Bergisch Gladbach u. Werner Fritz
Neumann in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Franz Willi Kauert in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Gerichte
Ernannt:
Assessorin Dr. Anne Roloff, Dr. Veronika Schweikert, Jana Kristin Strauch u. Sina
Wietrzychowski.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt/-anwältin als Hauptabteilungsleiter/in – BesGr. R2 m. AZ -:
Oberstaatsanwalt Dieter Kesper v. d. GStA in Köln und Oberstaatsanwältin Annelie Meinert aus
Bonn in Köln, z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Wilhelm Hubert Muckel in Aachen.
LAG-Bezirk Hamm
Ernannt:
z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Ralf Fiolka in Dortmund.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Techn. Oberinspektor: Betriebsinspektor Guido Elsner in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Leo Korr u. Jürgen Nießen in Aachen; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugsobersekretärin Isabel Sander in Aachen; z. Regierungsobersekretär/in: Regierungssekretär/in Jana Vierke in Castrop-Rauxel
Daniel Kern in Schwerte, Stefanie Schibilla in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Markus Reschke in Castrop-Rauxel u. Harry Wulf in Hamm.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
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Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Direktor/in der Fachhochschule für Rechtspflege NRW zugleich Leiterin/Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen (B 3)
- Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz
NRW/Ausschreibungen/Ausschreibungen der Justiz) entnommen werden -
1
Leitender Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Düsseldorf
mehrere
Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bielefeld
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Mönchengladbach
1
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG Duisburg
1
Richter/in am OVG in Münster
- am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der
Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW stehende Bewerber/innen teil -
2
Richter/in am FG in Münster
- Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen,
reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des FG Münster ein. Wegen
der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.
1
Richter/in am AG in Köln
1
Richter/in am AG Aachen
mehrere
Richter/in am LG in Düsseldorf
je 1
Richter/in am LG in Duisburg, Kleve, Mönchengladbach u. Wuppertal
je mehrere
Richter/in am AG in Mülheim an der Ruhr u. Solingen
1 o. mehrere
Richter/in am AG in Mönchengladbach-Rheydt
je 1
Richter/in am AG in Düsseldorf, Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Dinslaken,
Oberhausen, Geldern, Krefeld, Mönchengladbach, Grevenbroich u. Wuppertal
1
Staatsanwalt/-anwältin in Münster für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm
1
Staatsanwalt/-anwältin in Hagen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm
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mehrere
Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - bei der
GStA Hamm
1 o. mehrere
Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - bei
der GStA Hamm
3
Regierungsoberinspektor/in - fliegend - bei den Sozialgerichten im LSGBezirk Essen
1
Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Herford
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden -
1
Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Aachen
1
Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Dortmund
2
Regierungshauptsekretär/in - fliegend - bei den Sozialgerichten im LSGBezirk Essen
Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in d. Geschäftsleiters/in b. d. Staatsanwaltschaft Bochum
Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist demnächst der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter d. Geschäftsleiterin/d. Geschäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 gD bis A
12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist.
Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg
an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten.
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Werl
Bei der JVA Werl ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu
besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D.
zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden.
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Bochum
Bei der JVA Bochum ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter
zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14
h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden.
Werkdienstleiterin bzw. Werkdienstleiter b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf
Bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf ist der Dienstposten für den Werkdienstleiterin bzw. den
Werkdienstleiter zu besetzen. Das Anforderungsprofil mit einer Stellenbeschreibung kann bei
dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden.
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Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
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Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG)………...
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Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen
für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen,
Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche
Richter und Dritte…………………………………………………………………………………….
14
Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug)…………………………………………………………
15
Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien)…………………
16
Personalnachrichten……………………………………………………………………………….
16
Ausschreibungen………………………………………………………………………………...…
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Allgemeine Verfügungen
Nr. 3. Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz
(DB-GvKostG)
AV d. JM vom 20. Dezember 2013 (5653 - Z. 7)
- JMBl. NRW S. 12 Die AV d. JM vom 25. Mai 2001 (5653 - I B. 7) - JMBl. NRW S. 149 -, zuletzt geändert durch AV
d. JM vom 19. Juli 2013 (5653 - Z. 7) - JMBl. NRW S. 184 -, wird wie folgt geändert:
1
Abschnitt A wird wie folgt geändert:
1.1
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Absatz 4 Satz 2 wird der letzte Halbsatz „, sobald die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1
ZPO gegeben sind“ gestrichen.
12
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1.1.2
Absatz 7 wird wie folgt geändert:
1.1.2.1
In Buchstabe b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
1.1.2.2
Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c angefügt:
„c) das Verfahren zur gütlichen Erledigung der Sache (§ 802b ZPO), es sei denn, der Gerichtsvollzieher wurde isoliert mit dem Versuch der gütlichen Erledigung der Sache beauftragt (§
802a Abs. 2 Satz 2 ZPO).“
1.2
In Nummer 5 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 2 Satz 3 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§
1 Satz 3 GVO)“ ersetzt.
1.3
In Nummer 6 Abs. 2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77a GVO)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 57 GVO)“ ersetzt.
1.4
Nummer 7 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Dem Absatz 1 wird folgender Satz 6 angefügt:
„Die Reinschrift der Kostenrechnung ist dem Kostenschuldner unter Beifügung der gemäß § 3a
GvKostG vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung zu übermitteln.“
1.4.2
In Absatz 5 wird die Angabe „§ 82 GVO“ durch die Angabe „§ 59 GVO“ ersetzt.
1.5
In Nummer 8 Abs. 1 Satz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 11 Abs. 3 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 7 Abs. 3 GVO)“ ersetzt.
1.6
In Nummer 9 Abs. 2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77a GVO)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 57 GVO)“ ersetzt.
2
Abschnitt B wird wie folgt geändert:
2.1
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
2.1.1
In Absatz 1 Satz 2 wird im Klammerzusatz die Angabe „§ 167 Abs. 2 GVGA“ durch die Angabe
„§ 116 Abs. 2 GVGA“ ersetzt.
2.1.2
In Absatz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 156 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(§ 106 GVGA)“
ersetzt.
13
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
2.2
In Nummer 13 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 156 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(§
106 GVGA)“ ersetzt.
2.3
In Nummer 14 Abs. 1 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77 Abs. 4 GVGA)“ durch den
Klammerzusatz „(vgl. § 45 Abs. 4 GVGA)“ ersetzt.
2.4
Nummer 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
2.4.1
In Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, sofern sich aus einer Rechtsverordnung
nach § 12a GvKostG nichts anderes ergibt.“ ersetzt.
2.4.2
In Satz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 33 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 22 GVO)“ ersetzt.
3
Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Nr. 4. Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen
und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an
Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen,
ehrenamtliche Richter und Dritte
AV d. JM vom 30. Dezember 2013 (5670 - Z. 14)
- JMBl. NRW S. 14 Die AV d. JM vom 26. Mai 2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 -, geändert durch AV d. JM
vom 30. Juli 2009 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 191 -, wird wie folgt geändert:
1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Gewährung von Reiseentschädigungen“
2
Abschnitt I. wird wie folgt gefasst:
„Die Landesjustizverwaltungen haben die folgende bundeseinheitliche Neufassung der Bestimmungen über die Gewährung von Reiseentschädigungen beschlossen:“
3
In Abschnitt I. 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 137 Abs. 1 Nr. 10 KostO“ durch die Angabe „Nummer 31008 Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG“ ersetzt.
4
Abschnitt I. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
14
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
„Zeuginnen, Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen,
Übersetzern, ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern und Dritten ist nach § 3
JVEG auf Antrag ein Vorschuss für Reiseentschädigungen zu bewilligen, wenn der oder dem
Berechtigten voraussichtlich erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstehen
werden.“
5
Abschnitt I. 3.1.3 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
„Bei der Vorbereitung der Anweisung für die Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen, ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern und Dritten sowie für die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor dem Termin
ist die Vorschusszahlung, sofern sie aktenkundig ist, in auffälliger Weise zu vermerken.
Wird die Berechnung der Entschädigung oder Vergütung nicht schriftlich eingereicht, sind die
Antragstellerinnen und Antragsteller in jedem Falle zu befragen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie Vorschüsse erhalten haben, um deren Anrechnung sicherzustellen.“
6
Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.
Nr. 5. Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug)
AV d. JM vom 6. Januar 2014 (7630 - Z. 2)
- JMBl. NRW S. 15 I.
Die AV d. JM vom 22. November 2013 (7630 - Z. 2) - JMBl. NRW S. 303 - wird wie folgt geändert:
In Nr. 4., Satz 2 wird die Spiegelstrichaufzählung um einen Punkt ergänzt:
„der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 4 S. 1 SGB IX.“
In Nr. 5., Satz 2 wird die 2. Spiegelstrichaufzählung wie folgt geändert:
„je einem Mitglied der auf der Ebene des Justizministeriums gebildeten Richter-, Personal- und
Schwerbehindertenvertretungen.“
II.
Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
15
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Nr. 6. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien)
AV d. JM vom 7. Januar 2014 (5121 - Z. 11)
- JMBl. NRW S. 16 I.
Die AV d. JM vom 30. Oktober 1961 (5121 - I B. 11) - JMBl. NRW S. 267 -, zuletzt geändert
durch AV d. JM vom 23. April 2009 (5121 - Z. 11) - JMBl. NRW S. 116 -, wird wie folgt geändert:
Abschnitt B:
„Zu Nr. 2 Absatz 1 der Richtlinien:
Im Justizvollzug kann eine Kantine durch die Justizvollzugsanstalt auch als Ausbildungsbetrieb
im Gastronomiegewerbe für die Gefangenen betrieben werden. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Betriebsformen ist jedoch nicht zulässig.“
II.
Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Präs. d. Landesjustizprüfungsamtes: Leitender Ministerialrat Ulrich Becker; z. Leitenden
Ministerialrätin: Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege NRW Dr. Corinna DyllaKrebs.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R2 -: Richter am AG Tim Buschfort aus Krefeld in
Kempen, z. Richterin am LG: Richterin Sheila Kellner in Düsseldorf u. Katharina Paefgen in
Duisburg; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Barbara Lepper u. Christian Tenhofen in Krefeld; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Alexandra Fritz und Sonja Köhler in Düsseldorf, Stefanie Elschner in Duisburg, Anne Küppers und Sarah Teeuwen in Neuss u. Stefan
Biesemann in Wuppertal; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Alexandra Postberg
und Ines Wagner in Düsseldorf; Marta Schrammen in Mönchengladbach, Nina Katrin
Altenhein, Daniela Hetzler, Alexandra Lake und Monika Trieschnigg in Wuppertal., z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Silke Matthäus in Düsseldorf.
16
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Ruhestand:
Vors. Richter am OLG Heinrich Reis in Düsseldorf, Direktor des AG Herbert Mnich in Kempen,
Sozialoberinspektorin Rita Niggemeier-Boll in Mönchengladbach, Justizamtsinspektorin
- BesGr. A 9 m. AZ. - Roswitha Schloss in Duisburg, Justizamtsinspektorin Erika Geisler in
Dinslaken, Justizhauptsekretär Hubert van Neer in Düsseldorf.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Manuel Stiebitz und Stefan Teuber.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt als. d. ständ. Vertr. e. LOStA Klaus Ipers in
Krefeld; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. - Heinrich Georg Esser in
Düsseldorf; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Verena Schuster in Düsseldorf, Marius Hermsen in Duisburg, Nora Nellißen in Kleve, Ceylan Erkis in Krefeld u. Sebastian Wolf in
Mönchengladbach; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Steffen Zinn in Düsseldorf, Susanne Heckmann u. Patricia Lingenauber in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister
- BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Marcel Dederichs in Düsseldorf.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Wolfgang Kehler in Düsseldorf u. Oberamtsanwältin Angelika Theresia
Klußmann in Wuppertal.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Enno von Lüdinghausen.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Präsidenten des LG - Bes.Gr. R 6 -: Präsident des LG Ulrich Schambert aus Kleve in Münster; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Michael Beier in Münster; z. Richter am
AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - : Richter am AG André Brockschmidt in Münster; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Johannes Kamp in Arnsberg, Verena König und Inga
Papajewksi in Hagen, Dr. Ralf Bodo Kremer, Sandra Neugebauer u. Kirsten Teubel in Münster,
Dr. Sandra Al-Deb´i-Mießner in Siegen; z. Richter/in am AG: Richter/in Kerstin Beckers, Magdalena Berkenkopf, Katrin Hartmann, Florian Kellersmann, Isabell Kollenberg, Dennis Kraeft,
Kai Schiefer, Jan-Hendrik Schwengers und Miriam Wetzel in Dortmund, Cosima Freter in Minden, Inga Rosenke in Olpe; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrätin/-amtsrat Joachim Hansmann in Gütersloh, Jürgen Debus in Siegen, Gisela Nikolaus in Unna,; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Regina Koschker in Dortmund, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Martina Rüffer in Essen-Steele, Elke Mayer in
17
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Gelsenkirchen, Thomas Spiekermann in Hamm, Andrea Ruhmann in Kamen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Brigitte Kugelmeier in Hagen, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Hermann-Josef Schulte in Arnsberg, Anja Gellert in Bielefeld, Silke Diembeck in Halle,
Petra Lehmich in Minden, Daniela Schulz in Olpe, Holger Haverkamp in Rheda-Wiedenbrück,
Thomas Dicke, Nicole Göbel und Volker Scheerer-Frenking in Siegen, Sandra Henneke in Werl,
z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Janina Zon in Hagen, Sandra Engelkamp in Ibbenbüren, Birgit Büsken in Münster, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Magdalene
Kempa und Ulrike Schnöring in Essen; z. Justizamtsinspektor/in - A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Ursula Behnke in Ahlen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Margarete Hahne in Gelsenkirchen-Buer, z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Marion Zinn
in Gladbeck, Christiane Mürmann in Castrop-Rauxel; Daniela Schürmann in Dortmund, Tanja
Schimschar in Kamen.
Versetzt:
Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Christoph Neukäter als Richter am AG - als weiterer
Aufsicht führender Richter - von Rheine nach Münster.
Ausgeschieden:
Justizinspektorin Stephanie Crane durch Versetzung an das LBV NRW.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Günther Jansen, Vorsitzende Richter am LG Franz Joseph Kliegel in Münster u. Franz-Josef Büttinghaus in Paderborn, Richter am AG Ulrich Koschmieder in
Gütersloh und Helmut Friedrich Glorius in Warendorf; Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ
- Renate Schulz in Bielefeld; Justizamtsinspektor Herbert Hake in Soest; Justizhauptsekretärin
Renate Arlt in Soest.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Edna Bienefeld, Janis Korten und Sina Krefft.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Dirk Stickeln in Dortmund; zur Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiterin/in - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwältin Heike SudhausCoenen in Dortmund und Staatsanwalt Axel Nölle in Hagen; zur Staatsanwältin: Staatsanwältin
(Richterin auf Probe) Dr. Beatrice Schäfers in Bielefeld; zur Oberamtsanwältin: Amtsanwältin
Anja Gerwin-Abke in Münster und Britta Pieron in Münster; z. Justizoberamtsrätin/oberamtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Petra Freimann in Hagen, Ulrich Kämpf und Carola
Metzler in Hamm; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Birgit Selve in Hagen; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Susanne Rohlfing in Bielefeld.
Ruhestand:
Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ - Dorothea Buhr in Bielefeld, Staatsanwalt Bernhard Brüns in Detmold, Regierungsdirektor Dr. Werner Franke in Bochum.
18
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in: Ann-Kathrin Schindler.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Dr. Lennart Elking (bisher RAK Düsseldorf) in Essen.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Ines Neuhaus in Münster, Kay Neurohr, M.Env.Sc. in Münster, Heribert Zimmermann in Essen,
Frank Forsmann in Hamm, Hans Jochen Hegemann in Gladbeck, Günter Murmann in Gelsenkirchen-Buer, Ulrich Thomas in Detmold, Aybike Dogangüzel in Dortmund.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Cordula Schönfeld in Gevelsberg, Ingo Neumann in Gladbeck, Julius Marks in Lünen
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:
Markus Kisler in Menden, Susanne Seiger in Soest, Jochen Gorgon-Fahnenstich, Henning
Schwarze und Christian Arnold in Bochum, Dr. Thorsten Mätzig und Christian Brockmann in
Dortmund, Iris Ölbracht in Bergkamen, Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Burkhard Boesing ,
Daniel Alexander Gerlach u. Peter Houben in Münster, Dirk Möhring und Dr. Michael Hoppe in
Lippstadt, Walter Strop in Paderborn.
Erreichen der Altersgrenze:
Rainer Schubert in Gütersloh, Reinhard Koch in Rheda-Wiedenbrück, Eike Nowack-Seefeld in
Hagen, Karsten Clever in Werdohl.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Dr. Markus Weber; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Jürgen Philippen in Köln; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Oliver Weith in
Köln; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Diana Dierichsweiler b.d.OLG; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Martina Kurscheid in Bonn; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Peter
Esser in Köln; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Yvonne Stein in Aachen, Sandra Engels in Kerpen u. Sabine Nahrendorf-Frank in Köln; z. Obergerichtsvollzieher/in -Bes. Gr. A 9
m. AZ-: Obergerichtsvollzieherin Anna Maria Renate Flosbach u. Horst Karl Langstädtler in
Köln; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Andrea Meyer in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes. Gr. A 5 - : Justizhauptwachtmeister Klaus Gerhard Philipp
Schmelzer in Bonn u. Renald Rocco Hohendorf in Köln.
19
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Ausgeschieden:
Justizoberinspektorin Dunja Höller durch Versetzung an das AG Uelzen.
Ruhestand:
Sozialamtsrätin Monika de la Haye in Aachen, Justizamtsrätin Liselotte Behncken in Bergisch
Gladbach u. Hedwig Weber in Köln.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Wolfgang Ettelt in Köln, z. Staatsanwalt/anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Irene Bolz u. Dr. Boris Petersdorf in
Aachen, Christina Frings in Köln.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Richterin am FG: Richterin Dr. Sina Baldauf in Düsseldorf.
Richter auf Probe
Ernannt.
Assessor Dr. Henrik Dickhöfer u. Dr. Sebastian Falk in Düsseldorf.
LAG-Bezirk Hamm
Richterinnen auf Probe
Ernannt:
Assessorin Jessica Bollig.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Leitenden Regierungsmedizinaldirektor: Regierungsmedizinaldirektor Hermann Josef
Bausch-Hölterhoff z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Andreas Jellentrup in Werl; z.
Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Claudia Krakau in Köln, z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Birgit Tappe in Bochum; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Regine Körner in Bochum; z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m.
AZ. - Ludwig Kluck in Köln, z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Axel Eberhardt u. Susanne Schiefer in Köln, z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ellen Splittstößer in Euskirchen, Janine Gräfe u.
Claudia Janas in Hagen, Uwe Scheunemann in Hövelhof; Emil Goßling, Gerd Pilz, Thomas
Steinke, Dirk Symmangk und Robert Wulf in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Ulf Korf in Bottrop, Wolfgang Backes, Mike Brendel u. Ingo Meivogel in
20
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
Geldern, Anna Glabik, Oliver Jaeschock, Karina Sachse, Jörn Thimm u. Julia Thimm in Köln,
Christian Engemann, Thomas Goersch, Benjamin Kayser und Axel Klerx in Werl.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Winfried Rother in Dortmund, Pfarrer Bernd Seyffarth in Bielefeld-Senne,
Dekan Dieter Wever in Münster, Regierungsamtsrat Helmuth Kehrberg in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Helmut Redemund in Gelsenkirchen.
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Ernannt:
z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Heike Romeike.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vors. Richter/in am FG in Düsseldorf
1
Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen
1
Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Marl
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b.
d. StA in Krefeld
1
Richter/in am LSG (R 2) in Essen
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bonn
1
Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Essen
1
Richter/in am LG Köln
21
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2
1
Richter/in am SG in Dortmund
1
Richter/in am SG in Münster
1
Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. JVA Moers-Kapellen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert
1
Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. JVA Attendorn
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden -
1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Detmold mit noch
näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L).
Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der
Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung.
Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 31. Januar
2014 an den Präsidenten des Landgerichts Detmold zu richten.
2
Betriebsinspektor/in b. d. JVA Münster
1
Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Zahlstelle - b. d. JVA Attendorn
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Attendorn
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Willich II
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Iserlohn
1
Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Willich II
2
Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Münster
1
Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Willich II
Leiter/in d. JVA Werl
Bei der JVA Werl ist der Dienstposten für die Leiterin oder den Leiter zu besetzen. Die Funktion
ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 16 bis A 16 m. AZ zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
22
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Februar 2014, Nr. 3
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen………………...
23
Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…………………
24
Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen………………
24
Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………………..
29
Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………………..
33
Personalnachrichten……………………………………………………………………..………..
35
Ausschreibungen…………………………………………………………………………..………
38
Bekanntmachungen
Nr. 1. Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung d. JM vom 20. Januar 2014 (2701 - Z. 1)
- JMBl. NRW S. 23 Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thomas Gerretz, Landesarbeitsgericht Hamm, und
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Klaus Wessel, Landesarbeitsgericht Hamm,
sind aus dem Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden.
Nachgerückt in den Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit sind
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bernd Pakirnus,
Landesarbeitsgericht Hamm,
als 1. stellvertretender Vorsitzender,
Richter am Arbeitsgericht Holger Perschke,
Arbeitsgericht Siegen,
als ordentliches Mitglied.
23
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Nr. 2. Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung d. JM vom 21. Januar 2014 (2701 - Z. 1)
- JMBl. NRW S. 24 Richterin am Finanzgericht Claudia Büchter-Hole, Finanzgericht Münster, ist aus dem Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden.
Als Nachfolger ist Richter am Finanzgericht Hans-Jürgen Hospes, Finanzgericht Düsseldorf, als
ordentliches Mitglied in den Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit eingetreten.
Nr. 3. Grundordnung
für die Fachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung v. 1. Februar 2014 (2322 - V. 7)
- JMBl. NRW S. 24 Die Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, zuletzt veröffentlicht im Justizministerialblatt NRW 1986, S 230 ff,. wird wie folgt neu gefasst:
„Grundordnung
für die Fachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen
in der Fassung des Senatsbeschlusses
vom 16. Juli 2013
§1
Aufgaben der Fachhochschule
(1) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen hat die in § 3 des Gesetzes über
die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (FHGöD) genannten Aufgaben.
(2) Die Fachhochschule führt aufgrund besonderer Vereinbarungen zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern auch Anwärterinnen und Anwärter sowie
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte aus diesen Bundesländern zur Laufbahnprüfung
bzw. zur Aufstiegsprüfung, sofern für die Genannten eine Fachhochschulausbildung vorgeschrieben ist und die Ausbildungsvorschriften der anderen Bundesländer denen von NordrheinWestfalen vergleichbar sind. Soweit die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorliegen, übernimmt die Fachhochschule die theoretische Ausbildung.
§2
Gliederung der Fachhochschule
Die Fachhochschule gliedert sich in die Fachbereiche „Rechtspflege“ und „Strafvollzug“.
§3
Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule
(1) Mitglieder der Fachhochschule im Sinne dieser Grundordnung sind
24
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
1. die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter
2. die Professorinnen und Professoren sowie die Dozentinnen und Dozenten
3. die hauptberuflichen sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte)
4. die Studierenden.
(2) Angehörige der Fachhochschule sind, soweit sie nicht Mitglieder sind, die in § 6 Abs. 2
FHGöD und die in § 20 Abs. 4 FHGöD genannten Personen. Sie nehmen an den Wahlen zum
Senat und zum Fachbereichsrat nicht teil. Im Übrigen haben sie, soweit sich aus dem FHGöD
und der Grundordnung nichts anderes ergibt, die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder. § 7 Abs. 5 FHGöD gilt nicht.
(3) Studierende sind die in § 3 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbs. FHGöD und in § 1 Abs. 2 Genannten.
§4
Organe der Fachhochschule
Organe der Fachhochschule sind
1. die Leiterin oder der Leiter (Leitung) der Fachhochschule
2. der Senat
3. die Fachbereichsräte.
§5
Leitung der Fachhochschule
Die Leitung der Fachhochschule hat die in § 9 Abs. 1 und 2 FHGöD genannten Aufgaben.
§6
Senat
(1) Dem Senat gehören an
1. die Leiterin/der Leiter der Fachhochschule als Vorsitzende/Vorsitzender oder im Falle der
Verhinderung die Stellvertreterin/der Stellvertreter
2. insgesamt 10 Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten
3. zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der hauptberuflichen sonstigen Beschäftigten
4. sechs Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden
5. mit beratender Stimme
a) je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände
(§ 94 Abs. 3 Satz 1 LBG) zu bestimmendes Mitglied
b) ein vom Justizministerium zu bestimmendes Mitglied
c) die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Leitung der Fachhochschule und die Fachbereichssprecherinnen/Fachbereichssprecher, soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder gemäß Nr. 1
oder 2 sind
d) die Gleichstellungsbeauftragte oder im Falle der Verhinderung ihre Stellvertreterin.
(2) Der Senat nimmt die Aufgaben und Befugnisse des § 10 FHGöD nach Maßgabe der als
Anlage beigefügten Geschäftsordnung wahr, die Bestandteil dieser Grundordnung ist.
(3) Der Senat ist von der Leitung der Fachhochschule über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten. Er kann von der Leitung der Fachhochschule jederzeit Auskunft über diejenigen Angelegenheiten der Fachhochschule verlangen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben von Bedeutung sind.
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§7
Fachbereichsrat
(1) Dem Fachbereichsrat gehören an
1. sechs Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten
2. eine vom Justizministerium zu bestimmende, bei den Ausbildungskörperschaften als Ausbildungsleiterin/Ausbildungsleiter oder Ausbilderin/Ausbilder tätige Person
3. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Lehrbeauftragten
4. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden.
(2) Die Professorinnen und Professoren sowie die Dozentinnen und Dozenten eines Fachbereichs sind Mitglieder des Fachbereichsrats, sofern ihre Zahl insgesamt sechs nicht übersteigt.
In diesem Falle beträgt die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden
50 v. H. der Zahl der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie der Dozentinnen und
Dozenten am Tage der Wahlausschreibung; bei ungerader Zahl berechnet sich die Zahl der
Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden nach der nächsthöheren geraden Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten.
(3) Stellt die Gruppe der Lehrbeauftragten keine Vertreterin und keinen Vertreter, erhöht sich
die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden um eins.
(4) Der Fachbereichsrat nimmt die Aufgaben des § 13 FHGöD wahr. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Leitung der Fachhochschule
bedarf.
§8
Wahlen zum Senat und zum Fachbereichsrat
(1) Die ordentlichen Wahlen zum Senat und zum Fachbereichsrat finden alle zwei Jahre im Monat Dezember beginnend mit dem Jahr 1986 nach Maßgabe des § 15 FHGöD statt. Die Vertretung der Gruppen wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Liegt für eine Wahl und Gruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dasselbe gilt,
wenn nur eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gruppe zu wählen ist.
(2) Im Senat soll jeder Fachbereich entsprechend seiner Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit
je einem Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und
Dozenten sowie aus der Gruppe der Studierenden vertreten sein.
(3) Das Mandat der gewählten Mitglieder beginnt mit ihrer Benachrichtigung durch den Wahlvorstand, frühestens jedoch mit Ablauf der letzten Wahlperiode. Die neuen Gremien treten unverzüglich, spätestens einen Monat nach Ablauf der Wahl, zu ihren konstituierenden Sitzungen
zusammen.
(4) Die Mitgliedschaft eines gewählten Mitglieds erlischt vorzeitig durch
a) Ausscheiden aus der Fachhochschule
b) Rücktritt
c) Ausscheiden aus der Gruppe, die das Mitglied gewählt hat.
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(5) In den Fällen des vorzeitigen Erlöschens der Mitgliedschaft tritt ein Ersatzmitglied ein; § 15
Abs. 2 FHGöD bleibt unberührt. Das Ersatzmitglied bestimmt sich aus den nicht Gewählten derjenigen Liste, der das zu ersetzende Mitglied entstammt, und zwar in der Reihenfolge der
nächsthöheren Stimmenzahl. Enthält diese Liste keine Bewerbung, auf die gültige Stimmen
entfallen sind, ist das Ersatzmitglied aus den übrigen Listen derselben Gruppe in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahl zu ermitteln. Kann das Ersatzmitglied so nicht bestimmt werden,
findet eine Nachwahl statt. Die Amtszeit des Ersatzmitgliedes endet mit dem Zeitpunkt, in dem
die ordentliche Amtszeit desjenigen Mitglieds geendet hätte, für das es eingetreten ist. Die
Amtszeit eines nachgewählten Mitglieds endet mit der ordentlichen Wahlperiode.
(6) Das Nähere regelt die Wahlordnung.
(7) Jede wahlberechtigte Person kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahlen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich
beim Wahlvorstand einzureichen und zu begründen. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn aufgrund des behaupteten Sachverhalts Auswirkungen auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen
werden können. Über Einsprüche entscheidet der Wahlvorstand. Wird die Feststellung des
Wahlergebnisses für ungültig erachtet, ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. Ist eine solche nicht möglich, ist die angefochtene Wahl zu wiederholen.
(8) Ist in einem Fachbereich nur eine lehrbeauftragte Person tätig, gehört sie ohne Wahl dem
Fachbereichsrat an. Sonst wird die Vertretung der Lehrbeauftragten gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4
FHGöD vom Senat mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Wird die vorgeschlagene Person nicht gewählt, hat die Leitung der Fachhochschule einen neuen Vorschlag zu
unterbreiten. Erreicht keine der vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit, findet
unter allen Vorgeschlagenen eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§9
Fachbereichssprecherin oder Fachbereichssprecher
(1) Der Fachbereichsrat wählt nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 FHGöD die Fachbereichssprecherin oder den Fachbereichssprecher und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Fachbereichsrats auf sich vereinigt. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält; bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
(3) Das lebensälteste Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichsrats beruft die konstituierende Sitzung ein und leitet
sie bis zur Wahl der Fachbereichssprecherin oder des Fachbereichssprechers.
(4) Im Übrigen gilt Teil II der Wahlordnung.
§ 10
Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt Aufgaben der Frauenförderung im Rahmen von § 17b
FHGöD wahr.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Senats
von der Leitung der Fachhochschule für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
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§ 11
Vertretung der Studierenden
(1) Die Vertretung der Studierenden besteht aus den Sprecherinnen und Sprechern der Studiengruppen aller Fachbereiche. Sie nimmt die in § 25 FHGöD genannten Belange wahr. Aus der
Mitte der Vertretung der Studierenden wird ein Sprecherrat gebildet. Der Sprecherrat beruft die
Sitzungen der Vertretung der Studierenden ein und führt deren Geschäfte. Jedes Studium entsendet in den Sprecherrat eine von den Studiengruppensprecherinnen und Studiengruppensprechern des jeweiligen Studiums gewählte Person.
(2) Die Studiengruppen wählen ihre Sprecherin oder ihren Sprecher und die Stellvertreterin
oder den Stellvertreter in geheimer Abstimmung in getrennten Wahlgängen. Unmittelbar danach
wählen die Studiengruppensprecherinnen und Studiengruppensprecher eines Studiums die in
den Sprecherrat zu entsendende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Wahlen finden im Studium I nach Ablauf von drei Wochen, in den Studien II und III nach Ablauf einer
Woche seit Beginn des jeweiligen Studiums statt.
(3) Die Vertretung der Studierenden tritt erstmalig zusammen einen Monat nach Inkrafttreten
der Grundordnung. Sie gibt sich binnen eines halben Jahres nach der konstituierenden Sitzung
eine Geschäftsordnung, die der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Leitung der Fachhochschule bedarf.
(4) Die von einem Studium in den Sprecherrat entsandte Person behält ihr Amt auch während
der fachpraktischen Ausbildung der Studierenden dieses Studiums. Es endet mit der gem. Abs.
2 zu Beginn des nächsten fachwissenschaftlichen Studiums durchgeführten Wahl. Während der
fachpraktischen Ausbildung wirkt die von diesem Studium in den Sprecherrat entsandte Person
mit bei Fragen, die die in der fachpraktischen Ausbildung befindlichen Studierenden dieses
Studiums berühren. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 12
Änderung der Grund- und Wahlordnung
Eine Änderung der Grundordnung und der Wahlordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln
der stimmberechtigten Mitglieder des Senats.
§ 13
Veröffentlichungen
Die Ordnungen und Satzungen der Fachhochschule werden im Justizministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
§ 14
Inkrafttreten
Die Grundordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
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Nr. 4. Geschäftsordnung für den Senat
der Fachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung v. 1. Februar 2014 (2322 - V. 7)
- JMBl. NRW S. 29 Die Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen war bisher Bestandteil der Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen (zuletzt veröffentlicht im JMBl. NRW 1986, S.230 ff.) wird nunmehr von
dieser getrennt und daher wie folgt neu gefasst:
Geschäftsordnung für den Senat
der Fachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Senatsbeschlüsse
vom 16. Juli und 21. November 2013
§1
Einberufung des Senats
(1) Die Leiterin oder der Leiter (Leitung) der Fachhochschule beruft den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung und im Übrigen nach Bedarf ein. Die Leitung hat ihn einzuberufen, wenn die
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder wenigstens fünf stimmberechtigte Mitglieder
aus zumindest zwei Gruppen dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen.
(2) Die Einberufung bedarf keiner bestimmten Form und kann insbesondere schriftlich oder
elektronisch erfolgen. Zwischen Abgang der Ladung und dem Sitzungstermin müssen mindestens 10 Tage liegen.
(3) In dringenden Fällen kann die Leitung der Fachhochschule den Senat auch ohne Einhaltung
einer Frist einberufen.
§2
Tagesordnung
(1) Der Ladung sind die Tagesordnung und die zur Erörterung der Tagesordnungspunkte notwendigen Unterlagen beizufügen. In die Tagesordnung sind auch die Punkte aufzunehmen, die
von einem Mitglied bis zwei Wochen vor der Sitzung bei der Leitung der Fachhochschule
schriftlich oder elektronisch mit Begründung eingebracht sind.
(2) Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, darf beschlossen werden, wenn
kein Widerspruch erfolgt. Andernfalls darf über sie nur beraten werden.
(3) Der Senat kann die Reihenfolge der Tagesordnung ändern; er kann Gegenstände von der
Tagesordnung absetzen, wenn kein Widerspruch erfolgt. Er kann die Sitzung auch vor Erledigung der Tagesordnung schließen; nicht abgeschlossene Tagesordnungspunkte und Beratungsgegenstände im Sinne von Abs. 2 eröffnen die Tagesordnung der nächsten Sitzung.
§3
Öffentlichkeit, Verhandlungsleitung
(1) Der Senat verhandelt und beschließt hochschulöffentlich.
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(2) Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur in nichtöffentlicher Sitzung begründet,
beraten und entschieden werden. Personal- und Prüfungsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
(3) Die Leitung der Fachhochschule kann Personen, die nicht Mitglieder der Fachhochschule
sind, die Teilnahme an der Sitzung gestatten, sofern diese Personen ein dienstliches Interesse
daran haben.
(4) Die Sitzung wird im Fall der Verhinderung der Leiterin oder des Leiters der Fachhochschule
und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters von dem lebensältesten Mitglied aus der Gruppe
der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten geleitet.
§4
Durchführung der Sitzung
(1) Die vorsitzführende Person eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie ruft die einzelnen
Tagesordnungspunkte auf und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Mit Zustimmung der Rednerin oder des Redners lässt sie Zwischenfragen zu. Sie selbst kann jederzeit zur Sache sprechen.
(2) Der Senat kann auf Antrag eine Redezeitbegrenzung für die Dauer der Sitzung festsetzen
und Personen im Sinne von § 3 Abs. 3 das Rederecht einräumen.
(3) Zur Geschäftsordnung ist das Wort zu erteilen, sofern nicht bereits einer anderen Person
das Wort erteilt oder eine Abstimmung eingeleitet wurde. Solange noch Wortmeldungen vorliegen, kann den Antrag auf Schluss der Beratung nicht stellen, wer sich bereits zur Sache erklärt
hat. Zu einem Antrag auf Geschäftsordnung ist nur je einer Person für und gegen den Antrag
das Wort zu erteilen.
(4) Die vorsitzführende Person ruft Rednerinnen oder Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache. Sie kann nach ausdrücklicher Mahnung das Wort entziehen; über
die Wortentziehung entscheidet auf Antrag der Senat.
(5) Stört ein Mitglied des Senats oder eine gemäß § 3 Abs. 3 zugelassene Person durch unsachliche oder beleidigende Äußerungen oder in sonstiger Weise während einer Sitzung, so
kann die vorsitzführende Person zur Unterlassung auffordern. Wird die Störung fortgesetzt, so
kann der Senat die Störerin oder den Störer von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ausschließen.
(6) Bei hochschulöffentlichen Senatssitzungen können störende Zuhörerinnen und Zuhörer von
der vorsitzführenden Person zur Ordnung gerufen und im Wiederholungsfalle ausgeschlossen
werden.
(7) Die vorsitzführende Person unterbricht die Sitzung in angemessenen Zeitabständen durch
Pausen. Sie hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn dies ein Drittel der anwesenden Mitglieder
des Senats verlangt.
§5
Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Form der Abstimmung
(1) Der Senat ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
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(2) Der Senat gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht auf Antrag festgestellt worden ist.
(3) Wird der Senat wegen Beschlussunfähigkeit innerhalb eines Monats zur Verhandlung über
denselben Gegenstand erneut einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Einberufung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.
(4) Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten
als Nein-Stimmen. Jedes überstimmte Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen einen
abweichenden Standpunkt in einem schriftlichen Sondervotum darlegen, sofern dieses in der
Sitzung vorbehalten worden ist. Das Sondervotum ist zur Niederschrift zu nehmen. Beschlüssen, die anderen Stellen vorzulegen sind, ist das Sondervotum beizufügen.
(5) Abgestimmt wird durch Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied die geheime Abstimmung verlangt wird. Entscheidungen in Personalangelegenheiten erfolgen in geheimer Abstimmung.
(6) Änderungsanträge kommen vor dem Hauptantrag zur Abstimmung. Liegen mehrere Anträge
vor, so ist über denjenigen, der am weitesten geht, zuerst abzustimmen. Die Reihenfolge ist vor
Beginn der Abstimmung bekanntzugeben. Auf Verlangen ist jeder Antrag vor der Abstimmung
noch einmal zu verlesen.
(7) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort nach der Geschäftsordnungsdebatte abzustimmen. Ein Antrag auf Vertagung geht einem Antrag auf Schluss der Debatte vor.
(8) Der Senat kann in Ausnahmefällen schriftlich Beschluss fassen. Das Verfahren ist zulässig,
falls ihm nicht mehr als fünf stimmberechtigte oder alle nicht stimmberechtigten Mitglieder widersprechen. Schriftliche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder
gefasst.
(9) In unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen ein Beschluss nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, entscheidet die oder der Vorsitzende des Senats. Das gilt nicht für Wahlen.
Die oder der Vorsitzende des Senats hat dem Senat unverzüglich die Gründe für die getroffene
Entscheidung und die Art der Erledigung mitzuteilen.
§6
Stimmrecht und besondere Mehrheiten in Angelegenheiten von Forschung, Lehre oder der Berufung von Professorinnen und Professoren sowie der Berufung oder Bestellung von Dozentinnen und Dozenten
Bei Entscheidungen, die Forschung, Lehre, die Berufung von Professorinnen und Professoren
sowie die Berufung oder Bestellung von Dozentinnen und Dozenten unmittelbar berühren, ist
gemäß § 16 Abs. 5 FHGöD i. V. mit § 10 Abs. 1 und 2 FHG zu verfahren.
§7
Ausschluss von der Mitwirkungsbefugnis
Mitglieder dürfen an der Beratung von Angelegenheiten und an der Abstimmung über Angelegenheiten nicht teilnehmen, die ihnen selbst oder nahen Angehörigen persönliche Vor- oder
Nachteile bringen könnten. Im Einzelnen gilt § 16 Abs. 5 FHGöD i. V. mit § 11 Abs. 5 FHG.
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§8
Protokoll
(1) Über die Sitzung des Senats wird ein Protokoll gefertigt, das von der vorsitzführenden Person und einem weiteren Mitglied des Senats, in der Regel der Protokollführerin oder dem Protokollführer, zu unterzeichnen ist. Die Protokollführerin oder der Protokollführer wird zu Beginn
der Sitzung auf Vorschlag der vorsitzführenden Person vom Senat aus seiner Mitte gewählt. Die
Wahl kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
(2) Das Protokoll enthält insbesondere Angaben über
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Ort und Tag der Sitzung
die Anwesenheit der Mitglieder
Beschlussfähigkeit i. S. von § 5 Abs. 1 und Feststellungen nach § 5 Abs. 2
Ausschluss der Öffentlichkeit
die behandelten Gegenstände
Beratungsergebnisse, Beschlussfassung und Ergebnisse von Wahlen unter Angabe der
Stimmenverhältnisse.
(3) Jedes Mitglied des Senats erhält eine beglaubigte Abschrift des Protokolls. Über evtl. Berichtigungen ist in der nächsten Sitzung zu beschließen.
§9
Kommissionen
(1) Bei der Bildung von Kommissionen gemäß § 10 Abs. 2 FHGöD bestimmt der Senat bei der
Wahl der Mitglieder zugleich die vorsitzführende und die stellvertretende Person.
(2) Die Sitzungen der Kommissionen sind nicht öffentlich.
Die Leitung der Fachhochschule kann an den Kommissionssitzungen mit beratender Stimme
teilnehmen.
(3) Die vorsitzführende Person lädt die Kommissionsmitglieder schriftlich oder elektronisch zu
den Sitzungen ein. Zwischen Ladung und Sitzungstermin müssen mindestens sieben Tage liegen. Form und Frist der Ladung können für jede Kommission von den Kommissionsmitgliedern
einvernehmlich auf Dauer oder von Fall zu Fall anderweitig geregelt werden. Die Leitung der
Fachhochschule ist über Ort und Zeit jeder Sitzung zu unterrichten.
§ 10
Bekanntmachungen, Informationen
(1) Die Tagesordnung einschließlich Ort und Zeit der Sitzung und das Protokoll sind in der für
amtliche Mitteilungen an die Studierenden vorgesehenen Weise, z.B an einer Aushangtafel der
Fachhochschule, zu veröffentlichen. Der Aushang der Tagesordnung soll - außer im Fall des §
1 Abs. 3 - 10 Tage vor dem Sitzungstermin, der Aushang des Protokolls unverzüglich nach Fertigstellung für einen Zeitraum von 10 Tagen erfolgen.
(2) Im Fall nichtöffentlicher Verhandlung wird das Protokoll insoweit weder ausgehängt noch auf
andere Weise Nichtmitgliedern des Senats zugänglich gemacht. In das für die Veröffentlichung
vorgesehene Exemplar des Protokolls wird an den einschlägigen Stellen lediglich der Vermerk
„nichtöffentliche Sitzung“ eingerückt; letzteres gilt nicht für Beschlüsse.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Senats.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Nr. 5. Bekanntmachung des Versorgungswerkes
der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung von Beitragssatz,
Beitragsbemessungsgrenze und Regelpflichtbeitrag
für das Jahr 2014
Bekanntmachung vom 13. Januar 2014
- JMBl. NRW S. 33 (§§ ohne Zusatz betreffen die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW)
Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 18. Januar 2013 (JMBl. NW Nr. 3 vom
ruar 2013, S. 23) wird bekanntgemacht:
1.
01. Feb-
Im Jahr 2014 betragen - übereinstimmend mit der gesetzlichen Rentenversicherung a) der Beitragssatz (§ 30 Abs. 1) 18,9 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze,
b) die Beitragsbemessungsgrenze 5.950,00 EUR/Monat = 71.400,00 EUR/Jahr,
c) der Regelpflichtbeitrag als Produkt der vorgenannten Werte 1.124,55 EUR/Monat.
2.
Für das Arbeitseinkommen selbständig tätiger Neumitglieder (§ 30 Abs. 5) beträgt der halbierte Beitragssatz 9,45 % und der halbierte Regelpflichtbeitrag 562,28 EUR/Monat.
3.
Für Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragspflicht, deren Arbeitseinkünfte
(=
Summe von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Arbeitsentgelt für Angestelltentätigkeit) die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, beträgt der Beitrag 18,9 % der
Arbeitseinkünfte (§ 30 Abs. 2, 6 und 7) bzw. 9,45 % des Arbeitseinkommens für selbständig
tätige Neumitglieder (§ 30 Abs. 5), mindestens jedoch stets 1/10 des Regelpflichtbeitrags (§
30 Abs. 3).
4.
Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen wird bestimmt durch die einkommensteuerpflichtigen Arbeitseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2012 (§ 30 Abs. 4 Nr. 1).
5.
Der Beitrag im Zusammenhang mit Arbeitsentgelt wird bemessen
a) bei einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Höhe des an die
gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrags (§ 30 Abs. 6),
b) ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 30 Abs. 7.
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6.
Der Nachweis über die beitragspflichtigen Arbeitseinkünfte wird geführt, sofern nicht der
Regelpflichtbeitrag voll bzw. (für das Arbeitseinkommen von selbständig tätigen Neumitgliedern gemäß § 30 Abs. 5) halb entrichtet wird,
a) über das beitragspflichtige Arbeitseinkommen durch Vorlage des Einkommensteuerbscheides 2012, § 30 Abs. 4, Nr. 4 a,
b) über das Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über das
Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum, § 30 Abs. 4, Nr. 4 b.
Ist kein Arbeitseinkommen und/oder kein Arbeitsentgelt erzielt worden, so ist dies ebenfalls
mitzuteilen und durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides (siehe 6. a) nachweispflichtig.
7.
Für Mitglieder mit einkommensunabhängiger Beitragspflicht (§ 43 und § 44) beträgt die
jeweils festgesetzte Zehntelstufe in Bezug auf den Regelpflichtbeitrag:
1/10
2/10
3/10
4/10
5/10
112,46 EUR
224,91 EUR
337,37 EUR
449,82 EUR
562,28 EUR
6/10
7/10
8/10
9/10
10/10
674,73 EUR
787,19 EUR
899,64 EUR
1.012,10 EUR
1.124,55 EUR
8.
Die Beiträge sind Monatsbeiträge und zu entrichten bis zur Mitte des laufenden Monats
(§ 33 Abs. 1).
9.
Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist gemäß § 32 für das jeweils laufende Jahr möglich bis
zur Obergrenze von 15/10 (= 1.686,83 EUR). Statt dieser allgemeinen Obergrenze gilt ab
Alter 57 die persönliche Obergrenze gemäß § 32 Abs. 2.
10. Der Rentensteigerungsbetrag (§ 19 Abs. 2) für Rentenfälle nach dem 31.12.2013 ist auf
87,00 EUR festgesetzt.
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Personalnachrichten
Justizministerium
Ruhestand:
Ministerialdirigent Wilfried Mainzer.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am OLG: Richter am LG Carsten Roßwinkel und Andreas Vitek aus Düsseldorf; z.
Richterin am LG: Richterin Sophie Charlotte Goetze in Düsseldorf; z. Sozialamtsrat/amtsrätin: Sozialamtmann/-frau Erich Klein in Düsseldorf, Martin Meiners in Duisburg, Cornelia
Zander in Kleve, Gisela Polmanns-Grünkorn u. Johannes Tönnis in Mönchengladbach u. Leonie Fichte in Wuppertal
Versetzt:
Richterin am LG Ingrid Engelkamp-Neeser aus Düsseldorf als Richterin am AG Ratingen,
Richter am AG Dr. Nikolaus von Hartz aus Ratingen als Richter am LG nach Düsseldorf.
Ruhestand:
Richterin am LG Barbara Klostermann-Stelkens in Düsseldorf, Richter am AG Heinz-Siegfried
Müller in Langenfeld, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Klaus Müller in Kleve.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Anna Faust, Sebastian Beining, Dr. Catherine Klein und Julia Rasemann.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizoberinspektorin: Justizamtsinspektorin Nora Nellißen in Kleve.
Ruhestand:
Justizamtsrat Ulrich Walter Bergmann in Wuppertal.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Dr. Marc Rieker, Dormagen Sebastian van den Bergh u. Uwe Obermeier in Duisburg, Dr. Markus Adick, Almuth Berger, Sebastian Braun, Prof. Dr. Ulrich Büdenbender, Dr. Benedikt Burger,
LL.M., Philipp Dietz, Anika Falkenroth, Jan-Martin Feldmann, Julia Godemann, LL.M., Dr. Ron35
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ny Hildebrandt, Raphael Junkes, Sandra Kalthoff, Janosch Kemper, Alexander Kerntopf,
Samareh Khosravi, Dr. Simon Klopschinski, Roman Kreuzer, Sebastian Laoutoumai, Samuel
Louis André Marseaut, Stephan Meyer, Saskia Naumann, Christian Nicolai, Luiza Nicuta, LL.M.,
Marion Nomrowski, Christian Pinnow, Mathias Raabe, Dr. Katja Rosa, Dr. Mathias Schönhaus,
Katharina Schulte-Vorwick, LL.M., Patricia Sirchich von Kis-Sira, Felix Susat, Dr. Haris
Uzunovic u. Sandra Vasilj in Düsseldorf, Harald Schnell in Erkrath, Julian Stergar in Hamminkeln, Katharina Herfen in Kleve, Rebecca Havermann u. Andrea Roderburg-Jäger in Krefeld,
Tobias Kasperlik u. Andrea Schubert in Meerbusch, Elodie Spielmann in Moers, MartinAlexander Bolten in Mönchengladbach, Peter Maximilian Baus u. Vera Hennemann-Raschke,
LL.M. in Mülheim an der Ruhr, Daniel Rhode in Nettetal, Armin Frenkert in Neukirchen-Vluyn,
Ingo Neumann in Oberhausen, Markus Recktenwald in Ratingen, Nihal Berk u. Daniel Alexander Semisch in Solingen, Angela Radan, Cordula Schönfeld u. Pia Turek in Wuppertal.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am AG Andreas Bringemeier in Münster; z. Richterin
am AG: Richterin Dr. Katrin Schlimm in Essen-Borbeck; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-mann Regina Emde, Jürgen Sattler und Detlef Schütte in Hamm, z. Justizamtfrau/mann: Justizoberinspektor/in Markus Rothenpieler in Bad Berleburg, Hartmut Richter in Ibbenbüren, Stephanie Guttstein in Lennestadt, Michael Preußer in Olpe, z. Justizinspektorin: Justizhauptsekretärin Kerstin Methe in Lippstadt, Justizobersekretärin Stefanie Kölling in Dortmund,
Tanja Günter in Lennestadt, Justizsekretärin Mareen Trifuß in Bocholt, Yvonne Szieglowski in
Herne-Wanne; z. Obergerichtsvollzieher/ in - BesGr. A 9 m AZ. -: Obergerichtsvollzieher Andreas Hanel in Halle und Achim Oetermann in Hamm; z. Obergerichtsvollzieher/ in: Gerichtsvollzieherin Silvia Poschadel in Castrop-Rauxel; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Beate Reglin in Gelsenkirchen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Guido Katthagen in Hagen.
Ruhestand:
Richter am AG - als weit. Aufs. führ. Richter - Axel Sichau in Bochum, Richterin am AG Lieselotte Bruker in Brakel und Regine Heinz in Dorsten, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Werner Kaase in Bottrop, Justizamtmann/-frau Bernhard Terhorst-Kölle in Arnsberg, Karin Bünemann in Detmold, Sozialamtmann Udo Ziehn in Essen, Obergerichtsvollzieher Heinz-Gerd
Dahlmann in Bottrop, Justizamtsinspektor/in Hartmut Sander in Bad Oeynhausen und Isolde
Rolffs in Hagen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Alina Hildesheim.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwalt Christoph Mackel in
Bielefeld; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Andrea Kraft in Bochum; z.
Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Andrea Kreuzberg in Bielefeld.
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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Katharina Abram in Münster, Bino Akin in Bielefeld, Andrea Berning in Siegen, Stephanie
Bröring (bisher RAK Oldenburg) in Gütersloh, Geraldine Brune in Paderborn, Sandra Daniel
(bisher RAK Köln) in Hagen, Ralf Denninger in Münster, Katharina Diekmann in Recklinghausen, Pascal Duisken in Essen, Dominique Eleyth in Bochum, Isabelle Gronemeyer in Essen,
Philip Haferkamp in Bocholt, Annette Hausmann (bisher RAK Oldenburg) in Bochum, Mortiz
Hudy in Dortmund, Christian Ißelhorst in Dortmund, Sebastian Jach in Herford, Sowjeya Joseph
in Bochum, Matthias Kampmeier in Herzebrock-Clarholz, Sascha Karcher in Medebach, Karsten Keller in Hamm, Kristina Könemund (bisher RAK Kassel) in Bielefeld, Christian Krane, LL.M.
in Schloß Holte-Stukenbrock, Jürgen Langenick in Bochum, Marius Mell in Gevelsberg, Dr. Mathis Möllmann in Dortmund, Golo Müller in Dortmund, Hannah Niehoff in Hamm, Maik Ocken
(bisher RAK Köln) in Marl, Alena Pecher in Dortmund, Csonge Agnes Pichura in Bochum, Benjamin Rademacher in Greven, Katrin Rasch in Herne, Lars Reimann (bisher RAK Berlin) in Bottrop, Jennifer J. Riedel (bisher RAK Hamburg) in Essen, Friedrich Rosenstock (bisher RAK Berlin) in Essen, Dr. Philip Seel, LL.M. in Hamm, Timo Siemer (bisher RAK München) in Bielefeld,
Martin Schröder in Hamm, Holger Taukert (bisher RAK Koblenz) in Marl, Rebekka Vogelbruch
in Hattingen, Britta Weickgenannt (bisher RAK Berlin) in Dortmund.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Reinhard Storck in Hörstel, Dr. Gerhard Wollny in Herford, Tim Stuttmann in Münster, Karl-Peter
Benninghaus in Lüdenscheid, Erich Gahrau in Verl, Peter Heimeshoff in Bochum, Jessica Bollig
in Bochum, Rolf Kirstein in Gelsenkirchen-Buer, Manfred Quast in Ahlen, Dr. Horst Dierksmeier
in Münster, Wolfgang Schrage in Witten, Dr. Karin Meinert-Brockmann in Steinfurt, Rainer Klug
in Bochum, Birgitta Spitzer in Dortmund, Dr. Franz Otto in Witten, Norbert Schild in Gelsenkirchen, Jutta Winter in Hagen, Urte Beck-Griwenka in Arnsberg, Susanne Altemeyer in Essen,
Sarah Rohde in Essen, Elena Orlov in Ahaus, Jürgen Engel in Siegen, Klaus Groll in Dorsten,
Volker Widhammer in Essen, Dirk Kammertöns in Bielefeld, Hans-Dieter Upmeier in Altenberge,
Michael Exner in Hagen, Susanne Heißenberg in Gelsenkirchen, Juliane Schmitz van Kell in
Gelsenkirchen, Andreas Eienbröker in Münster, Mike-Sebastian Janke in Iserlohn, Gordana
Peric in Essen, Denise Münstermann in Büren, Hans Klüting in Dortmund, Ernst Köther in
Schwerte, Mehmet Hayri Bayaral in Essen, Wolfgang Hilverling in Dortmund, Lothar Knoff in
Iserlohn, Veronika Schütz in Bielefeld, Michael Tomasch in Bad Salzuflen, Sarah KannlerBackhaus in Hattingen, Dr. Heinrich Möllenhoff in Bad Oeynhausen, Hans Joachim Sperling in
Möhnesee, Martin Volckmann in Herford, Christian Edler in Minden, Mirjam Heider in EssenBorbeck, Ingo Stoffel (Rechtsbeistand) in Dorsten.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Raphael Junkes in Selm, Mariana Kaiser in Siegen, Kemal Erarslan in Bochum, Esther Friedrich
in Herne-Wanne, Elke Hillenbrand in Bielefeld, Rolf Tiede in Unna, Juliane Baganz in Essen,
Stefan Netz in Münster, Klaas Arne Peters in Essen.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältin Jürgen Michael Edel in Beckum, Christoph Daniel in Witten,
Frank Drenhaus in Gelsenkirchen, Daniela Wolf in Hattingen, Dr. Mathias Kamps in Coesfeld
und Dr. André Dignas in Ibbenbüren.
37
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Norbert Schild in Gelsenkirchen-Buer und Bernhard Meyer in Dortmund.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Cornelia Anita Jung in Bonn u. Dr. David Clemens Kühn in
Siegburg; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Kathrin Luise Lang in Bonn; z. Regierungsrat:
Justizoberamtsrat Robert Pitz b. d. OLG ; z. Justizamtsrätin/-rat: Justizamtmann/-frau Frank
Hesseler in Gummersbach, Irmgard Knackstedt u. Holger Sell in Köln; z. Sozialoberamtsrat:
Sozialamtsrat Johannes Becker in Aachen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Josef
Sinzenhauer u. Volker Stentenbach in Aachen; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Ulrich
Haack u. Albert Mungen in Köln; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Margarete Dimmer, Tanja Golombek-Maresch, Heike Simon u. Evelyn Walter in Köln; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 -: Obergerichtsvollzieher Paul Franz Siegburg in Köln; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Wilhelm Wilfried Buhs in Geilenkirchen.
Versetzt:
Richterin am AG Christiane Wunsch aus Siegburg als Richterin am LG nach Bonn, Richter am
AG Guido Rottländer aus Geldern nach Wipperfürth.
Ruhestand:
Sozialoberamtsrat Johannes Becker in Aachen, Richter am AG Adolf Lanzerath in Düren, Justizamtsinspektorin Rita Wieland-Ecker in Kerpen u. Sozialamtsrat Burkhard Maus in Köln.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsrätin auf Probe: Master of Science in Psychologie Christina Pawliczek in Werl; z.
Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Marcel Grendel in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - : Justizvollzugsamtsinspektor Andreas Neu in Attendorn, Klaus Gehrmann und Ralf Rißmann in Bochum, Josef Crampen u. Petra Hotopp in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Peter Bülles, Armin
Alfred Gerdes, Rainer Marosz, Rudolf Plum u. Marion Schaffrath in Aachen, Edgar Böhle in
Bochum, Dirk Junga in Castrop-Rauxel, Marisa Besser, Michael Grub u. Harald Lange in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sascha Berger,
Britta Bergmann, Sven Bodden, Sascha Grafmüller, Stefan Grein, Daniel Haletzki, Sabrina
Hawinkels, Michael Hawinkels, Rebecca Hohnen, Christian Huppertz, Wolfgang Keller, Silke
Isop-Küppers, Alexander König, Dirk Mertens, Sebastian Plum, Stefan Paulis, Saskia Schmitz,
Marina Schulze, Sabine Stamm, Michael von Helden u. René Wirtz in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sven Hamacher u. Dennis Mevißen in Heinsberg.
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Ruhestand:
Regierungsamtsinspektor Hans-Georg Höfer in Hagen, Justizvollzugshauptsekretär Jörg Steiof
in Gelsenkirchen.
Ausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Präsident/in des LG (R 6) in Köln
mehrere
Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Düsseldorf
1
Leitender Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Köln
1
Richter/in am AG - als d. std. Vertr.e. Direktors - (R 2) b. d. AG Gummersbach
1
Vors. Richter/in am VG in Minden
mehrere
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Duisburg
1
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Langenfeld
1
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Dortmund
1
Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Kleve
1
Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Hagen
39
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1 o. mehrere
Richter/in am AG in Recklinghausen
1
Richter/in am LG in Hagen
1
Richter/in am AG in Lüdinghausen
1
Richter/in am AG in Ahlen
1
Richter/in am SG in Dortmund
1
Richter/in am VG in Gelsenkirchen
1
Regierungsdirektor/in - Leiter/in - b. d. JVA Hövelhof
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen erbeten werden -
1
Regierungsrat/-rätin - Dipl.-Psychologe/Dipl.Psychologin - b. d. JVA
Heinsberg
- die Stellenbeschreibung kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -
1
Regierungsoberamtsrat/-rätin - Verwaltungsleiter/in - b. d. JVA Geldern
- das Anordnungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen erbeten werden -
mehrere
Sozialoberamtsrätin/-oberamtsrat - fliegend - Leiter/in des Sozialdienstes
b. d. Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herford, Münster, Remscheid, Willich I u. Wuppertal-Ronsdorf sowie b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen
1 o. mehrere
Justizoberamtsrat/-rätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach
1
Sozialoberamtsrat/-rätin - Gruppenleiter/in - der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz b. d. LG Köln
1 o. mehrere
Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh.
d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach
1 o. mehrere
- fliegend - Justizamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - im OLG-Bezirk Düsseldorf
1
Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiterin - b. d. OLG Köln
1
Sozialamtsrat/-rätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der
Justiz - b. d. LG Köln
1 o. mehrere
Sozialamtmann/-frau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der
Justiz - b. d. LG Köln
1
Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. d. StA
Hagen
2
Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. JVA Bielefeld-Brackwede
40
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1
Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA in Duisburg-Hamborn
1 o. mehrere
Sozialinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter - b. d. JVA
Werl
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA
Werl angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - stellv. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Detmold
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Sicherheit b. d. JVA Dortmund
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt
Dortmund angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Offenes
Haus - b. d. JVA Heinsberg
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Besuch,
Fahrdienst und Hofkolonne - b. d. JVA Heinsberg
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) -Bereichsleiter/in für Wohngruppenbereiche Haus 9 - b. d. JVA Heinsberg
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVK in Fröndenberg
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVK in Fröndenberg
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/-in b. d. JVA Werl
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Werl
Verwaltungsleiter/in - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters b. d. JVA Castrop-Rauxel
Bei der JVA Castrop-Rauxel ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters - der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Psychologin/Psychologe b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte Bei der JVA Bochum-Langendreer ist kurzfristig die Stelle einer Psychologin/eines Psychologen
zu besetzen. Die Stelle ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A13/A14 bzw. der Entgeltgruppe E 13 TV-L zugeordnet. Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der
Leiterin der JVA Bochum-Langendreer angefordert werden.
Geschäftsleiter/in b. d. AG Schwelm
Bei dem Amtsgericht Schwelm ist baldmöglichst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des
Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW bis A 13 BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 in der
Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von
zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Koordinator/Koordinatorin d. Sicherheits- und Ordnungsdienstes b. d. JVA Gelsenkirchen und Vollzugsabteilungsleiter/ Vollzugsabteilungsleiterin eines Hafthauses (geschlossener Männervollzug) mit angeschlossener Schul- und Behandlungsabteilung
Bei der JVA Gelsenkirchen ist der Dienstposten der/des Koordinatorin/Koordinators d. Sicherheits- und Ordnungsdienstes bei gleichzeitiger Übertragung der Geschäfte einer/eines Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters (geschlossener Männervollzug) mit angeschlossener Schul- und
Behandlungsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist in Bandbreite den BesGr. A 11 / A 12 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden.
Küchenleitung b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte Bei der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - ist der Dienstposten d. Küchenleitung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9/A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der Leiterin der
JVA Bochum-Langendreer angefordert werden.
Rücknahmen:
Die Ausschreibung einer Stelle f. e Richter/in am SG in Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr.14 v. 15.
Juli 2013) wird zurückgenommen.
Die Ausschreibung von Stellen f. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in (JMBl. NRW Nr. 11 v.
1. Juni 2013) wird hiermit zurückgenommen.
Aufbaustudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für
Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes oder vergleichbare Beschäftigte des
Justizministeriums, aller Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften können sich ab
sofort um die Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre bewerben.
Die vier jeweils mehrwöchigen Veranstaltungen, die unabhängig voneinander besucht werden
können, finden im Jahre 2014 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in
Bad Münstereifel bzw. im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau ggf. unter Einbeziehung
nahe gelegener Hotels statt:
42
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3
Für das Jahr 2014 sind folgende Module vorgesehen:
Modul EPOS:NRW I
Thema: Haushalt/Kameralistik
Zeitraum: 23. Juni bis 4. Juli 2014
Modul EPOS.NRW II
Thema: Controlling/KLR
Zeitraum: 1. September bis 19. September 2014
Modul Organisation
Zeitraum: 2. Juni bis 18. Juni 2014
Modul Personalmanagement
Zeitraum: 6. Mai bis 28. Mai 2014
Die Curricula für die beiden letztgenannten Module sind wie bisher im Internetauftritt der Fachhochschule für Rechtspflege NRW unter dem Link
http://www.fhr.nrw.de/aufgaben/fortbildung/modullehrgaenge/index.php einsehbar. An dieser
Stelle werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2014 auch die Curricula der beiden neuen
Module EPOS.NRW I und II zur Verfügung stehen.
Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften bewerben sich auf dem Dienstweg bei der für ihren Dienstort zuständigen Präsidentin
oder dem für ihren Dienstort zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts.
Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den Fachgerichtsbarkeiten des Landes bewerben
sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Präsidentin bzw. dem jeweils zuständigen
Präsidenten des betreffenden Obergerichts oder des jeweiligen Finanzgerichts.
Dort werden auch weitere Auskünfte zum Modulstudiengang erteilt.
43
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Februar 2014, Nr. 4
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen…………………………………………………………………………………...
44
Personalnachrichten……………………………………………………………………………...
45
Ausschreibungen………………………………………………………………………………….
49
Allgemeine Verfügungen
Nr. 7. Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken
an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen
AV d. JM vom 3. Februar 2014 (5605 - Z. 37)
- JMBl. NRW 2014, S. 44 1
In allen Gebührenprozessen, in denen der Vorstand einer nordrhein-westfälischen Rechtsanwaltskammer ein Gutachten erstattet hat, ist diesem eine Kopie oder ein Ausdruck des rechtskräftigen Urteils zu übersenden.
2
Von der Erhebung der Dokumentenpauschale für die Urteilskopie oder den Urteilsausdruck ist
gemäß § 11 Abs. 2 JVKostG abzusehen.
3
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Zeitgleich wird die Allgemeine Verfügung vom 25. Oktober 1985 (5605 - I B. 37) aufgehoben.
44
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Juliana Mörsdorf-Schulte in Düsseldorf u. Dr. Jonas
Küssner in Langenfeld; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtfrau/-amtmann Gabriele
Fengels, Gerhard Krüger, Jörg Küppenbender in Düsseldorf, Anja Brandt in Duisburg, Andrea
Binn in Kleve, Frank Marcath in Grevenbroich; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in
Meike Katstein in Düsseldorf, Romina Arenz in Ratingen, Christian Quinders in Mülheim/Ruhr u.
Linda Kramp in Oberhausen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A6 -: Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Udo Dohmen u. Heinz-Joachim Jansen in Mönchengladbach.
Ruhestand:
Justizamtfrau Gisela Thomas in Moers, Justizamtsinspektorin Magdalena Rodenbücher in Mönchengladbach- Rheydt und Justizhauptsekretär Jürgen Kullmann in Duisburg.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Kathrin Maas.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Friedel Hilke Heuermann in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Josef Beyartz b. d.
GStA u. Marian Matyssek in Düsseldorf; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Daniel Janz in Duisburg, Tahir Türkgeldi in Kleve, Christian Renner in Krefeld,
Daniel Wirtz in Mönchengladbach u. Sascha Kanka in Wuppertal.
Versetzt:
Staatsanwalt als Gruppenleiter Klaus Jettka von Kleve nach Essen.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Hauke Alexander Lorenzen, Maximilian Michael Werner.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Michaela Budelmann-Vogel u. Celso LopezRamos; z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Mark Austermühle aus Hagen, Beatrice Ball
aus Detmold und Manuela Thaler aus Arnsberg u. Richter/in am AG Lars Böhle aus Essen u.
Claudia Hettwer aus Siegen, z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Nicole Klein
in Paderborn, z. Direktor d. AG - BesGr. R2 -: Richter am AG Martin Jung aus Altena in Menden; z. Richter am AG: Richter/in Stephen Cramer in Brakel, Stefan Ruwwe-Glösenkamp und
Julia Masberg in Gütersloh u. Nina Bernhörster in Herne-Wanne; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Udo Keldenich in Halle, z. Sozialamtsrätin/-amtsrat: Sozialamtfrau/-amtmann Peter
Hornung und Bettina Knippel in Essen; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Birgit Dittmar, Petra Fehrmann, Gabriele Niesmann u. Markus Runge in
Hamm; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Gerhard Bielemeier in Rheine, z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Eleonore Dyck in Bielefeld; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Sabine Werner in Gelsenkirchen.
Ruhestand:
Richter am OLG Wilfried Hartmut Filla u. Wilfried Korves, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m.
AZ - Werner Herrmann in Dortmund, Sozialamtsrat Norbert Steppat in Detmold, Justizhauptsekretärin Renate Tusche in Castrop-Rauxel, Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Liesner in
Gelsenkirchen.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Magnus Gröger, Dr. Thomas Jungkamp, Kai Karbowski und Ines Neuhaus.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Yvonne Rothe aus Essen in Bochum; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Stefan Levin in Essen.
Versetzt:
Justizobersekretärin Inna Schwarz von der Staatsanwaltschaft Essen an das Landesamt für
Besoldung und Versorgung NRW in Düsseldorf.
Ruhestand:
Staatsanwalt als Gruppenleiter Wolfgang Hirschfelder in Bochum u. Staatsanwalt Andreas Euler
in Münster; Oberamtsanwalt - BesGr. A13 m. AZ - Wolfgang Seifert in Dortmund.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Johanna Boguschewski, Felix Sebastian Giesenregen u. Sarah Melisande Göppert.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Felix Aden in Essen, Gabriele Neumann, LL.M. Eur. (bisher RAK München) in Hamm, Dr. Kathrin Pier-Eiling (bisher RAK Köln) in Münster, Stefan Stollberg (bisher RAK Celle) in Bielefeld,
Dorothea Uhte (bisher RAK Hamburg) in Münster, JUDr. Martin Varga (bisher RAK Düsseldorf)
in Essen, Angelika Veeh (bisher RAK Freiburg) in Essen.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Raika Scharfenberg in Dortmund, Dr. Klaus Michel in Castrop-Rauxel, Carla Roberts in Lemgo,
Katja Brose-Niemann in Bochum, Peter Küpper in Essen, Wilhelm Niermann in Essen, Dr. Johannes Rehm in Bielefeld, Daniela Voß in Essen, Daniela Peglow in Dortmund, Matthias Muer
in Münster, Claudia Krause in Rietberg.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Florian Rodepeter in Dortmund, Pierre Plottek in Hamm, Jan Borowski in Altenberge, Ursula
Brechmann in Münster, Dr. Gerd J. van Venrooy in Essen, Nabiel Rifai in Münster, Hanna
Striesow, LL.M. in Minden, Dr. Andreas Penner in Essen, Stephan Söhngen in Borken.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwalt Dr. Udodi Onyeukwu in Dortmund.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Dr. Hans Michael Jäcker in Arnsberg, Ulrich Welp in RhedaWiedenbrück und Horst Meyer in Ibbenbüren.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Ernst Köther in Schwerte und Clemens Michalke in Münster.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am LG: Richterin Lara-Katharina Berling u. Dr. Sophia Bernadette Gehlen in Köln;
z. Richterin am AG: Richterin Dorothee Pia Ettwig u. Jana Junginger in Köln;
z.
Sozialoberamtsrätin:
Sozialamtsrätin Marlies Schönig in Köln; z. Ersten
Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Symeon Kakariaris, Torsten Merten,
Bastian Schölermann in Köln u. Volker Kleinsorg in Bergisch Gladbach.
Versetzt:
Richterin am AG Viktoria Brack aus Aachen nach Kerpen u. Eva Siemetzki aus Wipperfürth
nach Leverkusen.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
Ruhestand:
Vorsitzende Richterin am LG Katharina Eichhorn in Köln, Richter am AG Achim Dohnke in Köln
u. Ralph Neumann in Brühl, Justizamtsrätin Ursula Knepper in Köln, Obergerichtsvollzieher
Bernhard Helmut Basinski in Bergheim.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Thomas Melcher.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Achim Plönes in Aachen, Thorsten Budach u. Sven Björn König in Bonn.
LAG-Bezirk Düsseldorf
Ernannt:
z. Direktor d. ArbG - BesGr. R 2 -: Richter am ArbG Bartosch Peter Jakubowski aus Düsseldorf in Wesel.
Ruhestand:
Richter am ArbG Albrecht Mostardt in Mönchengladbach.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Ivy Klempt.
LAG Bezirk Köln
Ruhestand:
Regierungsdirektor Klaus Hermann in Köln.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Stefanie Heinrich in Düsseldorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Dietmar Kantner
in Geldern u. Andreas Fischer in Willich I; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Barbara Scipio in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Jürgen Horn, Ralf Lagarden u. Georg Lemm in Geldern, Robert Attermeyer, Klemens Fiefhaus u. Andreas Babik in Münster, Udo Artz u. Hans-Joachim Hagge in Rheinbach,
48
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
Michael Engstermann, Eberhard Happe, Thomas Hermanns u. Rainer Vesper in WuppertalVohwinkel; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Josef Mülder u. Miro Simonis in Geldern;
z. Regierungshauptsekretär/in: Regierungsobersekretär/in Jörg Hombach u. Nancy Köndgen
in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Birgitt Steinke
in Düsseldorf, Michael Brandt, Karl-Josef Holtmann , Stephan Schlögelhofer u. Silke Vöcking in
Münster, Dirk Goertz, Andreas Harms, Jörg Hillmann, Ramon La Mendola u. Hendrik Timm in
Rheinbach, Dirk Weingarten in Schwerte, Dennis Hillmer, Lukas Malcherczyk, Timo Schaffrina,
Roman Tyla u. Tobias Voßkamp in Wuppertal-Vohwinkel; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Matthias Wiese in Schwerte; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Stefanie Klein in Rheinbach.
Ruhestand:
Leitender Regierungsdirektor Bernhard Lorenz in Düsseldorf, Oberregierungsrätin Gabriele
Imhorst in Moers-Kapellen, Justizvollzugsamtsinspektor/in Horst van Galen und Kurt Schepers
in Kleve, Friedhelm Ney in Moers-Kapellen, Justizvollzugshauptsekretär Siegfried Reschke in
Bochum.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Präsident/in des LG (R 6) in Duisburg
1
Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) b. d. AG Gladbeck
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bielefeld
mehrere
Oberstaatsanwältin/-anwalt (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf
1
Oberstaatsanwältin/-anwalt (R 2) b. d. StA in Köln
1
Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Hagen
49
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
1
Richter/in am AG in Gelsenkirchen-Buer
1
Richter/in am AG in Beckum
1
Richter/in am AG in Bonn
1
Richter/in am LG in Wuppertal
mehrere
Richter/in am LG Köln
1
Richter/in am SG in Detmold
2
Richter/in am SG in Köln
1 o. mehrere
Staatsanwältin/-anwalt b. d. StA Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe
aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Staatsanwältin/-anwalt in Essen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -
mehrere
Oberamtsanwältin /-amtsanwalt (A 13) in Dortmund
1
Sozialamtfrau/-amtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes
der Justiz - b. d. LG Aachen
1 o. mehrere
Sozialamtfrau/-amtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes
der Justiz - b. d. LG Bonn
1 o. mehrere
Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der
Justiz - b. d. LG Bonn
1 o. mehrere
Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der
Justiz - b. d. LG Köln
1 o. mehrere
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Hagen mit
noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des
Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche
Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 06.03.2014 an den Präsidenten des Landgerichts
Hagen zu richten.
1 oder mehrere
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit
noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des
Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche
Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeits50
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4
nachweise) bis zum 06.03.2014 an die Präsidentin des Landgerichts Essen zu richten.
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 mit AZ.) - Bereichsleiter/in für den
verstärkt gesicherten Haftbereich - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der
JVA Köln angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in für Freizeit,
Besuche und Öffentlichkeitsarbeit - b. d. JVA Hamm
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hamm angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hamm
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bochum
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bochum
1
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hamm
1
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b.
d. OLG Köln
1
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b.
d. AG Leverkusen
Geschäftsleiter/in b. d. AG Lippstadt
Bei dem Amtsgericht Lippstadt ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin / des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen
A 12 bis A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die ein Amt
der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW innehaben. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an
den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Rücknahmen:
Die Ausschreibung für 1 o. mehrere Sozialinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen
Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2014) wird hiermit zurückgenommen.
Die im Justizministerialblatt NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2014 erfolgte Rücknahme der Ausschreibung von Stellen f. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2013)
wird hiermit dahingehend ergänzt, dass es sich um die Rücknahme der Ausschreibung der Stellen bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf handelt.
51
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. März 2014, Nr. 5
Inhaltsübersicht
Personalnachrichten……………………………………………………………………………..
52
Ausschreibungen…………………………………………………………………………………
57
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Präsident d. LG: Präsident des LG Dr. Bernd Scheiff aus Mönchengladbach in Düsseldorf; z.
Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Stefan Behring und Johannes Derrix in Düsseldorf,
Vorsitzende Richterin am LG Ulrike Voß aus Düsseldorf. z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Udo Burger in Düsseldorf, Gerhard Bauer und Hans-Jürgen Krug in Duisburg,
Beate Kapelle in Mönchengladbach, Martina Brings, Kathrin Cordes, Dirk Jädke, Kornelia Rupp
und Petra Weidemann in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erste/r Justizhauptwachtmeister/in Adolf Spinrath in Düsseldorf, Hans-Günther Weichelt in Duisburg, Dieter Borchert in Wuppertal, Helmut Simon in Solingen u. Bernd Schulze in Wuppertal; z.
Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Andreas Gahler in Langenfeld Michael Wöhler, Janine Lenges und Stefan Musil in Duisburg, Wolfgang Spanjard in Duisburg-Hamborn, Andreas Kaczmarek in Oberhausen, Ina Grundmann in Kleve, Alexandra Launer in Moers, Johannes Leuipers u. Darius Marczok in Krefeld, Bernd van den Borst, Karin Collenberg, Thomas Meyer und Torsten Urban in Mönchengladbach, Michael Reichelt in Solingen
und Hubert Wichmann in Wuppertal.
Versetzt:
Richterin Christina Gräfin von Bothmer durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Justizministerium Niedersachsen.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Christopher Hörster.
52
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Patrick Janz in Wuppertal.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Markus Menzel.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am OLG: Richterin am AG Dr. Sabine Ständer; z. Richter am AG - als d. std.
Vertr. e. Dir. - Richter am AG Jürgen Book in Ibbenbüren; z. Richterin am AG: Richterin Sarah
Adriane Schulte in Tecklenburg; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Petra
Dürich in Schmallenberg und Hartmut Bembenek in Werl; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Michaela Münster und Reiner Sander in Höxter, Tanja Pink in Lippstadt,
Yvonne Hoischen und Markus Schübeler in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9
m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Marion Gurr in Detmold; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Michael Kafka und Peter Kruthof in Castrop-Rauxel, Thomas Scheele und
Gabriele Harhoff in Lünen, Guido Bieder in Hamm und Maria Laumeier in Unna.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Hermann Knippenkötter, Richter am LG Peter Storner in Essen,
Richter/in am AG Hans-Werner Schlottbohm in Kamen u. Brigitte Drewenstedt in Recklinghausen, Justizoberamtsrätin Ursula Wehrland in Lüdinghausen, Obergerichtsvollzieher Werner
Wietek in Detmold.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Kathrin Bünnigmann, Julia Hahnen, Lena Helfenbein, Anna Oermann u. Sarah
Rohde.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwalt Achim Walter aus Hamm in
Detmold; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Christina Beckmann in Dortmund; z. Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ -: Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) Bernd Esleben in Dortmund.
53
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Yvonne Brune in Plettenberg, Petra Diekwisch in Bielefeld, Dr. André Frederik Erpenbach in
Herford, Florian Göhner in Bünde, Ann-Kathrin Harting in Rheine, Sinja Hoffmann in Bielefeld,
Juliane Jänisch, EMBA in Münster, Nils Jurine in Essen, Rudolf Kamp in Bielefeld, Durdu Karacetin in Verl, Matthias Katzung (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Jürgen Kopfer, LL.M./USA in
Essen, Miriam Kuldszun in Hattingen, Carina Pacher in Hamm, Annabell Pfaff in Münster, Ina
Christa Rosenbaum in Lüdenscheid, Julian Senkpeil (bisher RAK Schleswig-Holstein) in Dortmund, Dirk Siedersleben in Dortmund, Jochen Willmann in Bielefeld.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Ernst-Dietrich Tölle in Detmold, Erich Löschner in Münster, Janka-Vanessa Pieper in Essen,
Heinz-Georg Mühling in Hamm, Paul Cramer in Gevelsberg, Klemens Rütte in Hamm, Klaus
Schmidtmann in Bönen, Jürgen Spietenburg in Münster, Zerrin Atay in Essen, Gilbert Gunther
Miller in Bielefeld (ausl. RA gem. § 206 BRAO), Jörg Bartscherer in Bochum, Rita Pottmeyer in
Lüdinghausen, Sigrid Freitag in Dortmund, Linda M. Löwenstein in Sendenhorst, Heinrich Ahls
in Delbrück, Karin Geißler in Essen, Janka-Vanessa Pieper in Essen.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Susanne Mischke in Essen, Sven Heumann in Bielefeld, Frank Lackmann-Kemna in Essen,
Hartmut Koch in Dortmund, Katja Kysela in Recklinghausen, Thomas Lübking in Essen, Kai
Hoß in Essen, Dr. Olivia Ahrens-Thoneick in Essen, Monika Schiller in Essen, Leila Saleh, EMBA in Münster, Caglar Aydin in Hagen.
Bestellt /zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwalt Heinrich Hubbert III in Siegen.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Axel Pohlmann in Dortmund, Rainer Fleig in Castrop-Rauxel und
Wolfgang Wieseler in Essen.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Richterin Heike Zoll in Bonn u. Anne Maria Brell in Bergheim; z. Obergerichtsvollzieher - Bes.Gr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Paul Franz Siegburg in Köln.
Versetzt:
Richter am OLG Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer aus Hamm nach Köln, Richterin am AG
Ulrike Weitzel aus Euskirchen nach Rheinbach.
54
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
Ausgeschieden:
Richterin am OLG Christiane Graßnack durch Versetzung an den Bundesgerichtshof.
Ruhestand:
Direktor des AG Reinhard Schaffer in Schleiden, Justizamtsinspektorin Ingrid Peters in Aachen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Atbina Anahita Lütz.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Klaus-Peter Hebisch in Dinslaken, Claus-Hinrich Buschkamp, LL.M. u. Steffen Lunau in Duisburg, Lutz Emil Theodor Adam, Jörn-Michael Bartels, Dr. Frithjof Behrens, Jan C. A. Bir, Dr.
Xenia Boergen, Maximilian-Benedikt von Both, Sebastian Breder, Kristina Bröhl, Maximilian
Otto Alexander Cleffmann, Gereon Conrad, Andrea Czekalski, Veronika Denk, Mathis Dick,
Daniel Doetsch, Kemal Erarslan, Dr. Jens Escher, Dr. Patrick Flockenhaus, Esther Friedrich,
Hans Fritsche, Jeanette Grune, Anna Hecker, Mira Heinrich, Sophia-Antonia Heller, LL.M., Dr.
Mayeul Pierric Hieramente, Christian Hillus, Reimund von der Höh, Holger Andreas Kastler,
Ansgar Kleingers, Michael Klipp, Dr. Moritz Kraft, Frank Lerach, Dr. Simona Liauw, Martin Lindner, Yenifer Lopez Torres, Daniel Meintz, Mark Mischke, Magnus Mutschler, Henriette Neuhaus, Nicola Pauer, Dr. Andreas Penner, Sebastian Rademske, Dr. Patrick Richters, Premiga
Saligmann, Dr. Thorsten Schätzlein, Miriam Schlei, Frank Schneider, Maximilian Florian Schulte, Maria Shmeleva, Stephan Söhngen, Dr. René Steinbeck, Lea Strunk, Jana Upschulte, Dr.
Tobias Volkwein, Sarah-Denise van der Walt, LL.M., Matthias Weiden, Roman Wille u. Andreas
Wöller in Düsseldorf, Reiner Metz in Kamp-Lintfort, Malte Koenig u. Dr. Tilman Steinert in Krefeld, Hasan Yildirim in Langenfeld, Dr. Gerd J. van Venrooy,in Meerbusch, Jan Ehring in Mülheim an der Ruhr, Hans-Jürgen Gilgen, Antje Haber, Dr. Holger Hanisch, Patrick Heinrichs u.
Dr. Lydia Maria Sebastian in Neuss, Hartmut Koch in Solingen, Sunhild-Juliane Baganz u. Kai
Hoß in Wuppertal.
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Dr. Leif Böttcher in Brühl.
Entlassen aus dem Notaramt:
Notar Dr. von Dickhuth-Harrach in Köln-Mülheim.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Regierungsrätin; Justizoberamtsrätin Ruth Christine Renate Köppen b. d. GStA.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Josef Zopp in Köln u. Oberamtsanwalt Bernd Siegfried Huber in Bonn.
55
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
OVG und Verwaltungsgerichte
Ernannt:
z. Präsidentin des VG - BesGr. R 3 -: Vors. Richterin am VG Claudia Beusch aus Düsseldorf in
Aachen; z. Richter am OVG: Richter am VG Dirk Rauschenberg aus Arnsberg u. DamianMarkus Preisner aus Gelsenkirchen; z. Vors. Richter am VG: Richter am VG Dr. Frank
Schafranek in Aachen u. Hanfried Paffrath in Köln; z. Richter/in am VG: Richter/in Til Kappen
in Arnsberg, Blanka Gey in Düsseldorf, Anna Cramer, Lenz Müller u. Dr. Michael Weber in Köln
und Tilman Kurz in Münster; z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Markus Speier b. d.
OVG u. Uwe Tamoszus in Gelsenkirchen.
Ausgeschieden:
Richterin am VG Katrin Holländer durch Versetzung an das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.
Ruhestand:
Präsident des VG - BesGr. R 3 - Dr. Herbert Limpens in Aachen, Richter am OVG Bernd Richerzhagen, Vors. Richter am VG Ulrich Eske in Aachen u. Hans-Martin Niemeier in Köln u.
Richterin am VG Brigitte Köppen in Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Katrin Appelt, Dr. Franziska Hötte, Björn Krumrey, Astrid Lange und Dr. Nina Marten.
Ausgeschieden:
Dr. Florian Huerkamp auf eigenen Antrag.
LSG und Sozialgerichte
Ernannt:
z. Richter am BSG: Richter am LSG Dr. Matthias Röhl; z. Vorsitzenden Richter am LSG:
Richter am LSG Michael Wolff-Dellen in Essen; z. Richter/in am LSG: Richter/in am SG Stefanie Hupertz, Dr. Tobias Kador u. Thomas Köster in Essen; z. Richter/in am SG: Richter/in Jutta
Harde in Dortmund u. Dr. Michael Weber in Aachen; z. Regierungsamtfrau/-mann: Regierungsoberinspektor/in Michaela Hüging in Münster u. Axel Schmidat in Duisburg; z. Justizhauptwachtmeister: Regierungsbeschäftigter Timo Pella in Essen u. Kevin Marschner in Düsseldorf.
Ruhestand:
Richter am SG Gerhard Hiller in Gelsenkirchen, Regierungsamtsinspektorin Hannelore Trampedach in Gelsenkirchen.
56
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
LAG-Bezirk Köln
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Philipp Busch.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Oberlehrer auf Probe: Frank Rotzoll in Herford; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin
Dagmar Kotthaus in Aachen; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Micheal Schirmer in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor
BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Herbert von Landenberg in Essen; z. Betriebsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektorin Annette Kowald in Gelsenkirchen;
z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Heinz-Hubert Clemens,
Olaf Dircks, Heinz Eschweiler, Michael Haensge, Uwe Herfs, Günter Jörissen, Peter Karsch u.
Werner Schlebusch in Heinsberg; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär
Björn Uhlenbrock in Münster; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Lina Kraus
in Aachen u. Veronika Steinhaus in Willich II.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Eckhard Niedermeier in Herford u. Justizvollzugshauptsekretär
Robert O’Neill in Münster.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Präsident/in des LG (R 4) in Krefeld
57
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1
Vizepräsident/in d. LG (R 3) in Kleve
1
Direktor/in d. AG (R 2) in Halle
1
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf
1
Direktor/in d. AG (R 2) in Olpe
1
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Köln
1 o. mehrere
Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn
1
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führender Ri. - (R 2) b. d. AG Krefeld
1
Vors. Richter/in am FG in Münster
1
Richter/in am FG in Düsseldorf
Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem
Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst
stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts
Düsseldorf ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das
JMBl. NRW. Nr. 21 vom 1. November 2011 Bezug genommen.
1
Richter/in am FG in Münster
Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem
Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst
stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts
Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl.
NRW. Nr. 21 vom 1. November 2011 Bezug genommen.
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Münster
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Paderborn
1 o. mehrere
Richter/in am AG in Essen
1
Richter/in am AG in Meschede
1 o. mehrere
Richter/in am AG in Castrop-Rauxel
1
Richter/in am AG Aachen
1
Richter/in am AG Eschweiler
1
Richter/in am SG in Gelsenkirchen
1
Staatsanwalt/-anwältin in Aachen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe
aus dem Bezirk der GStA Köln -
1
Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13) in Paderborn
58
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1 o. mehrere
Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend
Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez.
Aachen
1
Justizoberamtsrat /-rätin (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend
Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln
(ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen
1
Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG
Köln)
1 o. mehrere
Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln
1
Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d.
LG Aachen
1 o. mehrere
Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn
1
Justizamtsrat /-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d.
LG Köln
1 o. mehrere
Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln
1 o. mehrere
Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b.
d. OLG Köln
1
Justizamtmann /-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen,
zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiters - b. d. AG Aachen
1 o. mehrere
Justizamtmann /-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Justizamtmann /-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
59
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1 o. mehrere
Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b.
d. AG Köln
1 o. mehrere
Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln
1
Justizvollzugsamtfrau /-amtmann - Leiter/-in des allgemeinen Vollzugsdienstes b.d. JVA Werl
- das Stellenanforderungsprofil kann b.d. Leiter d. JVA Werl angefordert
werden -
1
Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Kleve
1 o. mehrere
Justizoberinspektor/in im OLG-Bez. Köln
1 o. mehrere
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Dortmund
mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des
Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche
Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 17.03.2014 an die Präsidentin des Landgerichts
Dortmund zu richten.
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen) und Koordination für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA Büren
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. dLeiter d. JVA
Büren angefordert werden -
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln
1
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels ADV wahrnimmt - fliegend - b. e. Gericht
im OLG-Bezirk Köln
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im
LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im
LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im
LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln
60
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben außerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend - b. e.
Gericht im OLG-Bezirk Köln
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) b. d. AG Köln
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben des Funktionsverzeichnisses im Sinne der Fußnote 3 zur
Besoldungsgruppe A 9 BBesO wahrnimmt - b. d. OLG Düsseldorf, d. AG
Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve u.
Mönchengladbach
je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9 mit AZ) b. d. AG Düsseldorf sowie in den
LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in einer Außenstelle - b. d. JVA Bielefeld-Senne
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Bielefeld-Senne
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren
je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher /in (A 9) b. d. AG Düsseldorf sowie in den LGBezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach u.
Wuppertal
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt (ohne ADV) - b. d.
OLG Düsseldorf, d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf,
Duisburg, Kleve und Krefeld
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Remscheid
1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
d. Sonderschlüssels ADV wahrnimmt - fliegend - b. e. Gericht im OLGBezirk Köln
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Aachen
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Bonn
61
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln
1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. OLG Köln
1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Aachen
1
Justizamtsinspektor./in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Bonn
1
Justizamtsinspektor./in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez.
Köln (ohne AG Köln)
1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher./in (A 9) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieher/in (A 9) bei dem AG Köln
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in (A 9) b. d. JVA Remscheid
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. d. OLG Köln
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär./in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln);
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. d. AG Köln
je 1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. d. OLG Düsseldorf, d. AG Düsseldorf sowie in d.
LG-Bezirken Düsseldorf, Kleve u. Krefeld
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Senne
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren
1 o. mehrere
Justizobersekretär/in b. d. OLG Köln
1 o. mehrere
Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen
62
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5
1 o. mehrere
Justizobersekretär./in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn
1 o. mehrere
Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Justizobersekretär/in b. d. AG Köln
mehrere
Justizobersekretär/in - fliegend - im OLG-Bezirk Düsseldorf
1 o. mehrere
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk
Aachen
1 o. mehrere
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk
Bonn
1 o. mehrere
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk
Köln (ohne AG Köln)
1 o. mehrere
Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. d. AG Köln
Referenten/Referentinnen beim Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind Stellen f. mehrere Referenten/Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.
Leiterin bzw. Leiter des Werkdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Zum 01.05.2014 ist der Dienstposten einer Werkdienstleiterin/eines Werkdienstleiters neu zu
besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 10 (mD) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Rheinbach angefordert werden.
Rücknahme:
Die Ausschreibung einer Stelle für eine/einen Vorsitzende Richter/in (R 2) b. d. LG Bonn im
(JMBl. NRW Nr. 4 vom 15. Februar 2014) wird hiermit zurückgenommen.
63
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. März 2014, Nr. 6
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Kostenverfügung……………………………………………………………………………………..
64
Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher………………………………………
88
Personalnachrichten……………………………………………………………………………….
89
Ausschreibungen…………………………………………………………………………………..
93
Allgemeine Verfügungen
Nr. 8. Kostenverfügung
AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3)
- JMBl. NRW S. 64 I.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landesjustizverwaltungen
haben die folgende bundeseinheitliche Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) vereinbart.
Kostenverfügung
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
§ 2
§ 3
Kostenbeamter
Pflichten des Kostenbeamten im Allgemeinen
Mitwirkung der aktenführenden Stelle
Abschnitt 2
Kostenansatz
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Begriff und Gegenstand
Zuständigkeit
Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines
anderen Landes
Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung der Kostenschuldner
im Allgemeinen
Kostengesamtschuldner
Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen
Nichterhebung von Auslagen
64
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
Absehen von Wertermittlungen
Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit
Haftkosten
Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen
Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen
Heranziehung steuerlicher Werte
Gebührenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke
Gerichtsvollzieherkosten
Kostensicherung
Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG)
Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren
Zurückbehaltungsrecht
Kostenrechnung
Anforderung der Kosten mit Sollstellung
Anforderung der Kosten ohne Sollstellung
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
Abschnitt 3
Weitere Pflichten des Kostenbeamten
Behandlung von Ersuchen und Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde
Berichtigung des Kostenansatzes
Nachträgliche Änderung der Kostenforderung
Nachträgliche Änderung der Kostenhaftung
Einrede der Verjährung
Durchlaufende Gelder
§ 33
Abschnitt 4
Veränderung von Ansprüchen
Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt 5
Kostenprüfung
§ 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
Aufsicht über den Kostenansatz
Kostenprüfungsbeamte
Berichtigung des Kostenansatzes im Verwaltungsweg
Nichterhebung von Kosten
Erinnerungen und Beschwerden der Staatskasse
Besondere Prüfung des Kostenansatzes
Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsbeamten
Umfang der Kostenprüfung
Verfahren bei der Kostenprüfung
Beanstandungen
Niederschrift über die Kostenprüfung
Jahresberichte
§ 46
§ 47
Abschnitt 6
Justizverwaltungskosten
Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz
Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
§ 48
Abschnitt 7
Notarkosten
Einwendungen gegen die Kostenberechnung
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§1
Kostenbeamter
Die Aufgaben des Kostenbeamten werden nach den darüber ergangenen allgemeinen Anordnungen von den Beamten des gehobenen oder mittleren Justizdienstes oder vergleichbaren
Beschäftigten wahrgenommen.
§2
Pflichten des Kostenbeamten im Allgemeinen
(1) Der Kostenbeamte ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere für
den rechtzeitigen, richtigen und vollständigen Ansatz der Kosten verantwortlich.
(2) Der Kostenbeamte bescheinigt zugleich mit Aufstellung der Schlusskostenrechnung den
vollständigen Ansatz der Kosten auf den Akten (Blattsammlungen) unter Bezeichnung der geprüften Blätter und unter Angabe von Tag und Amtsbezeichnung. Bei Grundakten, Registerakten, Vormundschaftsakten, Betreuungsakten und ähnlichen Akten, die regelmäßig für mehrere
gebührenpflichtige Angelegenheiten geführt werden, erfolgt die Bescheinigung für jede einzelne
Angelegenheit. Die Bescheinigung ist auch zu erteilen, wenn die Einziehung von Kleinbeträgen
vorbehalten bleibt.
§3
Mitwirkung der aktenführenden Stelle
(1) Die aktenführende Stelle ist dafür verantwortlich, dass die Kosten rechtzeitig angesetzt werden können. Sofern sie für den Kostenansatz nicht selbst zuständig ist, legt sie die Akten dem
Kostenbeamten insbesondere vor,
1. wenn eine den Rechtszug abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen ist,
2. wenn die Akten infolge Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid bei Gericht eingehen,
3. wenn eine Klage erweitert oder Widerklage erhoben wird oder sich der Streitwert anderweitig
erhöht,
4. wenn die gezahlten Zeugen- und Sachverständigenvorschüsse zur Deckung der entstandenen Ansprüche nicht ausreichen,
5. wenn die Akten aus einem Rechtsmittelzug zurückkommen,
6. wenn eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über einen Zahlungseingang (Zahlungsanzeige) oder ein mit dem Abdruck eines Gerichtskostenstemplers versehenes Schriftstück
eingeht, es sei denn, dass die eingehende Zahlung einen nach § 26 eingeforderten Vorschuss
betrifft,
7. wenn eine Mitteilung über die Niederschlagung von Kosten oder über die Aufhebung der
Niederschlagung eingeht,
8. wenn eine Mitteilung über den Erlass oder Teilerlass von Kosten eingeht,
9. wenn aus sonstigen Gründen Zweifel bestehen, ob Kosten oder Vorschüsse zu berechnen
sind.
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
Die Vorlage ist in den Akten unter Angabe des Tages kurz zu vermerken.
(2) Die aktenführende Stelle hat alle in der Sache entstehenden, von dem Kostenschuldner zu
erhebenden Auslagen in den Akten in auffälliger Weise zu vermerken, soweit nicht eine Berechnung zu den Akten gelangt.
(3) In Zivilprozess-, Strafprozess-, Bußgeld-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen, in Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftssachen, in Nachlasssachen sowie in arbeits-, finanz-, sozial- und
verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind sämtliche Kostenrechnungen, Beanstandungen der
Kostenprüfungsbeamten und Zahlungsanzeigen sowie Mitteilungen über die Niederschlagung
von Kosten, über die Aufhebung der Niederschlagung oder den (Teil-)Erlass vor dem ersten
Aktenblatt einzuheften oder in eine dort einzuheftende Aktentasche lose einzulegen oder, soweit die Akten nicht zu heften sind, unter dem Aktenumschlag lose zu verwahren. Das gleiche
kann auch in anderen Verfahren geschehen, wenn dies zweckmäßig erscheint, insbesondere
wenn die Akten umfangreich sind. Ist ein Vollstreckungsheft angelegt, sind die Kostenrechnungen, Beanstandungen, Zahlungsanzeigen und Nachrichten in diesem entsprechend zu verwahren (vgl. § 16 Abs. 2 StVollstrO). Wird es notwendig, die vor dem ersten Aktenblatt eingehefteten oder verwahrten Schriftstücke mit Blattzahlen zu versehen, sind dazu römische Ziffern zu
verwenden.
(4) Die aktenführende Stelle hat laufend auf dem Aktenumschlag oder einem Kostenvorblatt die
Blätter zu bezeichnen,
1. auf denen sich Abdrucke von Gerichtskostenstemplern, Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2
Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen oder Vermerke hierüber befinden,
2. aus denen sich ergibt, dass Vorschüsse zum Soll (§ 25) gestellt oder ohne vorherige Sollstellung (§ 26) eingezahlt worden sind,
3. auf denen sich Kostenrechnungen, Zahlungsanzeigen, Mitteilungen über die Niederschlagung von Kosten oder über die Aufhebung der Niederschlagung sowie Mitteilungen über den
(Teil-)Erlass von Kosten oder die Anordnung ihrer Nichterhebung (§ 21 GKG, § 20 FamGKG, §
21 GNotKG) befinden, die nicht nach Absatz 3 eingeheftet oder verwahrt werden,
4. auf denen Kleinbeträge vermerkt sind, deren Einziehung oder Auszahlung nach den über die
Behandlung solcher Beträge erlassenen Bestimmungen einstweilen vorbehalten bleibt.
(5) Die aktenführende Stelle leitet die Akten und Blattsammlungen vor dem Weglegen dem Kostenbeamten zu. Dieser prüft, ob berechnete Kosten entweder zum Soll gestellt sind oder der
Zahlungseingang nachgewiesen ist. Er bescheinigt diese Prüfung auf den Akten (Blattsammlungen) unter Bezeichnung des letzten Aktenblattes und unter Angabe von Tag und Amtsbezeichnung. Die Bescheinigung ist auch zu erteilen, wenn die Einziehung von Kleinbeträgen vorbehalten bleibt.
Abschnitt 2
Kostenansatz
§4
Begriff und Gegenstand
(1) Der Kostenansatz besteht in der Aufstellung der Kostenrechnung (§ 24). Er hat die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegenstand. Zu den Kosten gehören alle für die Tätigkeit des Gerichts und der
Justizverwaltung zu erhebenden Gebühren, Auslagen und Vorschüsse.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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(2) Ist die berechnete Kostenforderung noch nicht beglichen, veranlasst der Kostenbeamte deren Anforderung gemäß § 25 oder § 26.
(3) Handelt es sich um Kosten, die durch den Antrag einer für die Vollstreckung von Justizkostenforderungen zuständigen Stelle (Vollstreckungsbehörde) auf Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen entstanden sind, wird zwar eine Kostenrechnung aufgestellt; die entstandenen
Kosten sind der Vollstreckungsbehörde jedoch lediglich zur etwaigen späteren Einziehung als
Nebenkosten mitzuteilen.
(4) Können die Gebühren für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren (Nr. 2210 KV GKG) oder die Auslagen des Anordnungs- (Beitritts-)verfahrens nicht vom Antragsteller eingezogen werden, weil ihm Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist oder ihm Gebühren- oder Auslagenfreiheit
zusteht (z. B. bei der Zwangsversteigerung wegen rückständiger öffentlicher Abgaben), veranlasst der Kostenbeamte die Anforderung der Kosten gemäß § 25. Die Vollstreckungsbehörde
meldet die Kosten - unbeschadet sonstiger Einziehungsmöglichkeiten - in dem Zwangsversteigerungsverfahren mit dem Range des Anspruchs des betreibenden Gläubigers auf Befriedigung
aus dem Grundstück rechtzeitig an (§ 10 Abs. 2, §§ 12, 37 Nr. 4 ZVG). Dies gilt im Zwangsverwaltungsverfahren entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.
(5) Für die Behandlung von kleinen Kostenbeträgen gelten die hierfür erlassenen besonderen
Bestimmungen.
(6) Sind Kosten zugleich mit einem Geldbetrag im Sinne des § 1 Abs. 1 der Einforderungs- und
Beitreibungsanordnung einzuziehen, richtet sich das Verfahren nach der Einforderungs- und
Beitreibungsanordnung.
§5
Zuständigkeit
(1) Der Kostenansatz richtet sich, soweit Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden, nach § 19 GKG, soweit Kosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
erhoben werden, nach § 18 FamGKG, und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 18 GNotKG. Kosten der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der
Besserung und Sicherung werden bei der nach § 19 Abs. 2 GKG zuständigen Behörde angesetzt, soweit nicht die Landesregierungen durch Rechtsverordnung andere Zuständigkeiten
begründet haben (§ 138 Abs. 2 StVollzG).
(2) Hat in Strafsachen der Bundesgerichtshof die Sache ganz oder teilweise zur anderweitigen
Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, übersendet die für den Kostenansatz zuständige Behörde eine beglaubigte Abschrift der rechtskräftigen Entscheidung zum Kostenansatz
an den Bundesgerichtshof.
(3) Zu den durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen Kosten (Nrn. 9015, 9016
KV GKG) gehören auch
1. die Auslagen, die der Polizei bei der Ausführung von Ersuchen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, bei der Tätigkeit der Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und in den Fällen entstehen, in denen die Polizei nach § 163 StPO aus eigenem Entschluss Straftaten erforscht,
2. Auslagen, die den zuständigen Verwaltungsbehörden als Verfolgungsorganen in Straf- und
Bußgeldsachen erwachsen sind.
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(4) Wenn das Gericht in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat auf eine Strafe oder
Maßnahme oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit auf eine
Geldbuße oder Nebenfolge erkennt, gehören zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens die
Auslagen, die einer Finanzbehörde bei der Untersuchung und bei der Teilnahme am gerichtlichen Verfahren entstanden sind. Diese Auslagen sind nicht nach § 464b StPO festzusetzen,
sondern als Gerichtskosten zu berechnen und einzuziehen. Soweit die Auslagen bei einer Bundesfinanzbehörde entstanden sind, werden sie als durchlaufende Gelder behandelt und an sie
abgeführt (vgl. § 24 Abs. 7, § 32), wenn sie den Betrag von 25 Euro übersteigen. An die Landesfinanzbehörden werden eingezogene Beträge nicht abgeführt.
(5) Geht ein Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner nach Widerspruch oder Einspruch
in getrennte Streitverfahren bei verschiedenen Gerichten über, übersendet das Mahngericht
den übernehmenden Gerichten jeweils einen vollständigen Verfah-rensausdruck samt Kostenrechnung. Letztere muss Angaben darüber enthalten, ob die Kosten bereits angefordert (§§ 25
und 26) oder eingezahlt sind. Bei nicht maschineller Bearbeitung hat der Kostenbeamte des
abgebenden Gerichts den Kostenbeamten der übernehmenden Gerichte das Original oder eine
beglaubigte Abschrift der Kostenrechnung zu übersenden und sie über das sonst von ihm Veranlasste zu unterrichten. Zahlungsanzeigen und sonstige Zahlungsnachweise sind im Original
oder in beglaubigter Ablichtung beizufügen.
(6) Die Kosten für
1. die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen,
2. die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zwecks Erwirkung eines Erbscheins und
3. die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung
der Erbschaft werden stets bei dem nach § 343 FamFG zuständigen Nachlassgericht angesetzt
(§ 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GNotKG).
Erfolgt die Eröffnung oder die Beurkundung bei einem anderen Gericht, ist das Nachlassgericht
zu verständigen. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die beiden Gerichte in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik liegen. Soweit das Landwirtschaftsgericht an die Stelle
des Nachlassgerichts tritt, wird auch die Gebühr für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zwecks Erwirkung eines Erbscheins beim Landwirtschaftsgericht angesetzt.
§6
Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits
an ein Gericht eines anderen Landes
(1) Wird ein Rechtsstreit an ein Gericht eines anderen Landes der Bundesrepublik verwiesen,
so ist für den Kostenansatz der Kostenbeamte des Gerichts zuständig, das nach der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten (Abschnitt II der AV d. JM
vom 6. Juli 2001 (5600 - I B. 55) in der Fassung vom 13. Januar 2010) die Kosten einzuziehen
hat.
(2) Einzuziehende Beträge, die nach § 59 RVG auf die Staatskasse übergegangen sind, werden im Falle der Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes bei dem
Gericht angesetzt, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist (vgl. Vereinbarung über den
Ausgleich von Kosten - a.a.O.).
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§7
Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung
der Kostenschuldner im Allgemeinen
(1) Wer Kostenschuldner ist und in welchem Umfang er haftet, stellt der Kostenbeamte fest.
Dabei ist zu beachten, dass nach § 29 Nr. 3 GKG, § 24 Nr. 3 FamGKG, § 27 Nr. 3 GNotKG und
§ 18 Nr. 3 JVKostG auch Dritte, die kraft Gesetzes für die Kostenschuld eines anderen haften
(im letztgenannten Fall nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts z. B. Erben, Ehegatten,
Vermögensübernehmer), als Kostenschuldner auf Leistung oder Duldung der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden können.
(2) Haften mehrere Kostenschuldner als Gesamtschuldner, bestimmt der Kostenbeamte unter
Beachtung der Grundsätze in § 8, wer zunächst in Anspruch genommen werden soll.
(3) Die Ermittlung und Feststellung von Personen, die nicht der Staatskasse für die Kostenschuld haften, sondern nur dem Kostenschuldner gegenüber zur Erstattung der Kosten verpflichtet sind, ist nicht Sache des Kostenbeamten.
§8
Kostengesamtschuldner
(1) Soweit in Angelegenheiten, für die das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen oder das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt, einem gesamtschuldnerisch haftenden Kostenschuldner die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt oder von
ihm durch eine vor Gericht abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen sind, soll
die Haftung des anderen gesamtschuldnerisch haftenden Kostenschuldners (Zweitschuldners)
nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des
erstgenannten Kostenschuldners (Erstschuldners) erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint (§ 31 Abs. 2 Satz 1, § 18 GKG, § 26 Abs. 2 Satz 1, § 17 FamGKG, § 33 Abs. 1 Satz 1,
§ 17 GNotKG). Dass die Zwangsvollstreckung aussichtslos sei, kann regelmäßig angenommen
werden, wenn ein Erstschuldner mit bekanntem Wohnsitz oder Sitz oder Aufenthaltsort im Ausland der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt und gegen ihn ggf. im Ausland vollstreckt werden müsste. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zwangsvollstreckung im Ausland erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nimmt oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
(2) Soweit einem Kostenschuldner, der aufgrund von § 29 Nr. 1 GKG, § 24 Nr. 1
FamGKG oder § 27 Nr. 1 GNotKG haftet (Entscheidungsschuldner), Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, darf die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend
gemacht werden; von diesem bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen, soweit es sich
nicht um eine Zahlung nach § 13 Abs. 1 und 3 des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes handelt und die Partei, der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, der besonderen Vergütung zugestimmt hat. Die Haftung eines anderen Kostenschuldners darf auch nicht geltend gemacht werden, soweit dem Entscheidungsschuldner ein
Betrag für die Reise zum Ort einer Verhandlung, Vernehmung oder Untersuchung und für die
Rückreise gewährt worden ist (§ 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG, § 33 Abs. 2 GNotKG).
(3) Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden, soweit der Kostenschuldner aufgrund von § 29 Nr.
2 GKG, § 24 Nr. 2 FamGKG oder § 27 Nr. 2 GNotKG haftet (Übernahmeschuldner) und wenn
1. der Kostenschuldner die Kosten in einem vor Gericht abgeschlossenen oder durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht angenommenen Vergleich übernommen hat,
2. der Vergleich einschließlich der Verteilung der Kosten von dem Gericht vorgeschlagen worden ist und
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3. das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht (§ 31 Abs. 4 GKG, § 26 Abs. 4
FamGKG, § 33 Abs. 3 GNotKG).
(4) In allen sonstigen Fällen der gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten bestimmt der
Kostenbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der geschuldete Betrag von einem Kostenschuldner ganz oder von mehreren nach Kopfteilen angefordert werden soll. Dabei kann insbesondere berücksichtigt werden,
1. welcher Kostenschuldner die Kosten im Verhältnis zu den übrigen endgültig zu tragen hat,
2. welcher Verwaltungsaufwand durch die Inanspruchnahme nach Kopfteilen entsteht,
3. ob bei einer Verteilung nach Kopfteilen Kleinbeträge oder unter der Vollstreckungsgrenze
liegende Beträge anzusetzen wären,
4. ob die Kostenschuldner in Haushaltsgemeinschaft leben,
5. ob anzunehmen ist, dass einer der Gesamtschuldner nicht zur Zahlung oder nur zu Teilzahlungen in der Lage ist.
§9
Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sind die Durchführungsbestimmungen
zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH) zu beachten.
§ 10
Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen
(1) In anderen als den in § 8 Abs. 2 und in der Nr. 3.1 der Durchführungsbestimmungen zur
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
(DB-PKH) bezeichneten Fällen darf der Kostenbeamte vom Ansatz der Kosten nur dann absehen, wenn das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners zur Zahlung offenkundig oder ihm
aus anderen Vorgängen bekannt ist oder wenn sich der Kostenschuldner dauernd an einem Ort
aufhält, an dem eine Beitreibung keinen Erfolg verspricht. Das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil er möglicherweise später einmal in die
Lage kommen könnte, die Schuld ganz oder teilweise zu bezahlen. Wenn dagegen bestimmte
Gründe vorliegen, die dies mit einiger Sicherheit erwarten lassen, liegt dauerndes Unvermögen
nicht vor.
(2) Ohne Rücksicht auf das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners sind die Kosten anzusetzen,
1. wenn ein zahlungsfähiger Kostenschuldner für die Kosten mithaftet;
2. wenn anzunehmen ist, dass durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23) die Zahlung
der Kosten erreicht werden kann, insbesondere dann, wenn ein anderer Empfangsberechtigter
an der Aushändigung der zurückbehaltenen Schriftstücke ein Interesse hat;
3. wenn die Kosten zugleich mit einem Geldbetrag im Sinne des § 1 Abs. 1 der Einforderungsund Beitreibungsanordnung einzuziehen sind (§ 4 Abs. 6);
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4. wenn es sich um Gebühren oder Vorschüsse handelt, von deren Entrichtung die Vornahme
einer Amtshandlung abhängt (§ 26).
(3) Angaben im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, Feststellungen im
Strafverfahren über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten (Nr. 14
der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) oder Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde können dem Kostenbeamten einen Anhalt für seine Entschließung bieten. Er
wird dadurch aber nicht von der Verpflichtung entbunden, selbständig zu prüfen und zu entscheiden, ob tatsächlich Unvermögen zur Zahlung anzunehmen ist. Nötigenfalls stellt er geeignete Ermittlungen an. In Strafsachen sind an Stellen außerhalb der Justizverwaltung Anfragen
nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kostenschuldners nur ausnahmsweise und nur
dann zu richten, wenn nicht zu befürchten ist, dass dem Kostenschuldner aus diesen Anfragen
Schwierigkeiten erwachsen könnten. Bei der Fassung etwaiger Anfragen ist jeder Hinweis darauf zu vermeiden, dass es sich um Kosten aus einer Strafsache handelt.
(4) Der Kostenbeamte vermerkt in den Akten, dass er die Kosten nicht angesetzt hat; er gibt
dabei die Gründe kurz an und verweist auf die Aktenstelle, aus der sie ersichtlich sind.
(5) Nach Absatz 1 außer Ansatz gelassene Kosten sind anzusetzen, wenn Anhaltspunkte dafür
bekannt werden, dass eine Einziehung Erfolg haben wird.
§ 11
Nichterhebung von Auslagen
Der Kostenbeamte ist befugt, folgende Auslagen außer Ansatz zu lassen:
1. Auslagen, die durch eine von Amts wegen veranlasste Verlegung eines Termins oder Vertagung einer Verhandlung entstanden sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG, § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG),
2. Auslagen, die durch eine vom Gericht fehlerhaft ausgeführte Zustellung angefallen sind (z. B.
doppelte Ausführung einer Zustellung, fehlerhafte Adressierung),
3. Auslagen, die entstanden sind, weil eine angeordnete Abladung von Zeugen, Sachverständigen, Übersetzern usw. nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt worden ist.
Der Kostenbeamte legt die Akten aber dem Gericht mit der Anregung einer Entscheidung vor,
wenn dies mit Rücksicht auf rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten erforderlich erscheint.
Die Entscheidung des Kostenbeamten nach Satz 1 ist keine das Gericht bindende Anordnung
im Sinne von § 21 Abs. 2 Satz 3 GKG, § 20 Abs. 2 Satz 3 FamGKG und § 21 Abs. 2 Satz 3
GNotKG.
§ 12
Absehen von Wertermittlungen
- zu Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 KV GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 2 KV FamGKG Von Wertermittlungen kann abgesehen werden, wenn nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
das reine Vermögen des Fürsorgebedürftigen mehr als 25 000 Euro beträgt.
§ 13
Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit
Bei Erbscheinen und ähnlichen Zeugnissen (Nr. 12210 KV GNotKG), die zur Verwendung in
einem bestimmten Verfahren gebührenfrei oder zu ermäßigten Gebühren zu erteilen sind, hat
der Kostenbeamte die Urschrift und Ausfertigung der Urkunde mit dem Vermerk „Zum aus72
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schließlichen Gebrauch für das ........-verfahren gebührenfrei - zu ermäßigten Gebühren - erteilt"
zu versehen. Die Ausfertigung ist der Behörde oder Dienststelle, bei der das Verfahren anhängig ist, mit dem Ersuchen zu übersenden, den Beteiligten weder die Ausfertigung auszuhändigen noch eine Abschrift zu erteilen.
§ 14
Haftkosten
Die Erhebung von Kosten der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung richtet sich nach § 138 Abs. 2, § 50 StVollzG. Die Kosten der Untersuchungshaft sowie einer sonstigen Haft außer Zwangshaft, die Kosten einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO), einer Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO, § 73 JGG) und einer einstweiligen Unterbringung in einem Heim für Jugendhilfe (§ 71 Abs. 2, § 72 Abs. 4 JGG)
werden nur angesetzt, wenn sie auch von einem Gefangenen im Strafvollzug zu erheben wären
(Nr. 9011 KV GKG, Nr. 2009 KV FamGKG, Nr. 31011 KV GNotKG, Vorbemerkung 2 KV
JVKostG i. V. m. Nr. 9011 KV GKG).
§ 15
Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen
(1) Soweit nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, werden Kosten alsbald nach Fälligkeit
angesetzt (z. B. § 6 Abs. 1 und 2, §§ 7 bis 9 GKG, §§ 9 bis 11 FamGKG, §§ 8, 9 GNotKG) und
Kostenvorschüsse berechnet, sobald sie zu leisten sind (z. B. §§ 15 bis 18 GKG, §§ 16, 17 FamGKG, §§ 13, 14, 17 GNotKG). Dies gilt insbesondere auch vor Versendung der Akten an das
Rechtsmittelgericht.
(2) Auslagen sind in der Regel erst bei Beendigung des Rechtszuges anzusetzen, wenn kein
Verlust für die Staatskasse zu befürchten ist. Das Gleiche gilt für die Abrechnung der zu ihrer
Deckung erhobenen Vorschüsse. Werden jedoch im Laufe des Verfahrens Gebühren fällig, sind
mit ihnen auch die durch Vorschüsse nicht gedeckten Auslagen anzusetzen.
(3) Absatz 2 gilt nicht
1. für Auslagen, die in Verfahren vor einer ausländischen Behörde entstehen,
2. für Auslagen, die einer an der Sache nicht beteiligten Person zur Last fallen.
(4) Steht zu dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt der den Gebühren zugrunde zu legende
Wert noch nicht endgültig fest, werden die Gebühren unter dem Vorbehalt späterer Berichtigung
nach einer vorläufigen Wertannahme angesetzt. Auf rechtzeitige Berichtigung ist zu achten (vgl.
§ 20 GKG, § 19 FamGKG, § 20 GNotKG); in Angelegenheiten, auf die das Gerichts- und Notarkostengesetz Anwendung findet, ist erforderlichenfalls dem Kostenschuldner mitzuteilen, dass
ein Wertermittlungsverfahren eingeleitet ist (§ 20 Abs. 2 GNotKG). Dasselbe gilt für Angelegenheiten, auf die das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Anwendung findet (§ 19 Abs.
2 FamGKG).
§ 16
Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen
I.
Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens
- zu Nrn. 2320, 2330 KV GKG (1) Die Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel nach Durchführung des Berichtstermins (§ 156 InsO), im vereinfachten Insolvenzverfahren bei Vorliegen der
Vermögensübersicht (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO), anzusetzen.
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(2) Bei Einstellung des Insolvenzverfahrens oder nach Bestätigung des Insolvenzplanes hat der
Kostenbeamte den Insolvenzverwalter schriftlich aufzufordern, einen Betrag zurückzubehalten,
der zur Deckung der näher zu bezeichnenden Gerichtskosten ausreicht.
II.
Kosten in Vormundschafts-, Dauerbetreuungs-,
Dauerpflegschafts- und Nachlasssachen
- zu § 8 GNotKG, § 10 FamGKG Die bei Vormundschaften, Dauerbetreuungen und -pflegschaften sowie bei Nachlasssachen zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig werdenden Gebühren können, wenn kein Verlust für
die Staatskasse zu besorgen ist, gelegentlich der Prüfung der jährlichen Rechnungslegung angesetzt werden. Zur Sicherstellung des rechtzeitigen Ansatzes dieser Gebühren sind die in Betracht kommenden Akten von dem Kostenbeamten in ein Verzeichnis einzutragen, das mindestens folgende Spalten enthält:
1. Lfd. Nr. 2. Aktenzeichen 3. Bezeichnung der Sache 4. Jahresgebühr berechnet am:
III.
Kosten in Scheidungsfolgesachen und in Folgesachen
Gebühren in Scheidungsfolgesachen und in Folgesachen eines Verfahrens über die Aufhebung
der Lebenspartnerschaft werden erst angesetzt, wenn eine unbedingte Entscheidung über die
Kosten ergangen ist oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Zurücknahme oder
anderweitige Erledigung beendet ist (§ 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1 FamGKG).
§ 17
Heranziehung steuerlicher Werte
- zu § 46 Abs. 3 Nr. 3, § 48 GNotKG (1) Wird auf einen für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Wert (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
GNotKG) oder den Einheitswert von Grundbesitz (§ 48 GNotKG) zurückgegriffen, genügt als
Nachweis die Vorlage des Steuerbescheides (Feststellungsbescheides, Einheitswertbescheides), sofern sich der Einheitswert des Grundbesitzes nicht schon aus der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ergibt.
(2) Das Finanzamt ist um Auskunft über die Höhe der für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Werte, die Höhe des Einheitswertes oder um Erteilung einer Abschrift des entsprechenden Steuerbescheides nur zu ersuchen, wenn der Kostenschuldner den Steuerbescheid nicht
vorlegt, ausnahmsweise auch dann, wenn die Wertermittlung besonders schwierig ist. Für die
Aufbewahrung des Einheitswertbescheides gelten die Bestimmungen der Aktenordnung entsprechend.
§ 18
Gebührenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke
- zu § 18 Abs. 3 GNotKG Für die Eintragung oder Löschung eines Gesamtrechts bei mehreren Grundbuchämtern werden
die Kosten im Fall der Nummern 14122 oder 14141 KV GNotKG bei dem Gericht angesetzt, bei
dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist. Entsprechendes gilt für die Eintragung oder Löschung eines Gesamtrechts bei mehreren Registergerichten im Fall der Nummern
14221 oder 14241 KV GNotKG (§ 18 Abs. 3 GNotKG). Die Kostenbeamten der beteiligten
Grundbuchämter bzw. Registergerichte haben sich vorab wegen des Gebührenansatzes und
des Zeitpunktes des Eingangs der Anträge zu verständigen; das die Kosten ansetzende Grundbuchamt bzw. Registergericht hat eine Abschrift der Kostenrechnung an alle beteiligten Grundbuchämter bzw. Registergerichte zu übermitteln.
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§ 19
Gerichtsvollzieherkosten
- zu § 13 Abs. 3 GvKostG Hat der Gerichtsvollzieher bei Aufträgen, die ihm vom Gericht erteilt werden, die Gerichtsvollzieherkosten (Gebühren und Auslagen) zu den Akten mitgeteilt und nicht angezeigt, dass er sie
eingezogen hat, sind sie als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens anzusetzen (vgl. § 13 Abs.
3 GvKostG, § 24 Abs. 7 Satz 3).
§ 20
Kostensicherung
(1) Zur Sicherung des Kosteneingangs sehen die Kostengesetze vor
1. die Erhebung von Kostenvorschüssen, von denen die Vornahme einer Amtshandlung nicht
abhängt (z. B. §§ 15, 17 Abs. 3 GKG, § 16 Abs. 3 FamGKG, § 14 Abs. 3 GNotKG);
2. die Zurückstellung von Amtshandlungen bis zur Entrichtung bestimmter Gebühren oder Kostenvorschüsse (z. B. § 12 Abs. 1 und 3 bis 6, §§ 12a, 13, 17 Abs. 1 und 2 GKG, § 14 Abs. 1 und
3, § 16 Abs. 1 und 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 und 2 GNotKG, § 8 Abs. 2 JVKostG);
3. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23).
(2) Die Erhebung eines Kostenvorschusses, von dessen Zahlung die Amtshandlung nicht abhängt (Absatz 1 Nr. 1), ordnet der Kostenbeamte selbständig an. Das Gleiche gilt in den Fällen
der §§ 12, 13 GKG und § 14 FamGKG, jedoch ist der Eingang zunächst dem Richter (Rechtspfleger) vorzulegen, wenn sich daraus ergibt, dass die Erledigung der Sache ohne Vorauszahlung angestrebt wird.
(3) Soweit eine gesetzliche Vorschrift die Abhängigmachung der Vornahme des Geschäfts von
der Vorauszahlung der Kosten gestattet (z. B. §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, § 17 Abs. 1 Satz 2,
Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG),
hat der Kostenbeamte vor der Einforderung des Vorschusses die Entscheidung des Richters
(Rechtspflegers) einzuholen; dies gilt nicht in den Fällen der §§ 12, 13 GKG und § 14 FamGKG
(vgl. Absatz 2 Satz 2).
(4) In Justizverwaltungsangelegenheiten bestimmt der nach § 46 zuständige Beamte die Höhe
des Vorschusses.
(5) Ist die Vornahme einer Amtshandlung nicht von der Zahlung eines Auslagenvorschusses
abhängig, soll dieser regelmäßig nur eingefordert werden, wenn die Auslagen mehr als 25 Euro
betragen oder ein Verlust für die Staatskasse zu befürchten ist.
(6) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 3 sowie des § 17 Abs. 2 GKG, des § 16 Abs. 2 FamGKG und des § 14 Abs. 2 GNotKG sowie in gleichartigen Fällen ist ein Vorschuss nicht zu
erheben, wenn eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine sonstige Körperschaft des
öffentlichen Rechts Kostenschuldner ist.
§ 21
Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG)
Wird Sicherstellung zugelassen, wird der Vorschuss zwar berechnet, aber nicht nach § 4 Abs. 2
angefordert. Die Sicherheit kann vorbehaltlich anderer Anordnungen des Richters (Rechtspflegers) in der in den §§ 232 bis 240 BGB vorgesehenen Weise geleistet werden. Die Verwertung
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der Sicherheit ist Sache der Vollstreckungsbehörde, nachdem ihr die aus Anlass des Geschäfts
erwachsenen Kosten zur Einziehung überwiesen sind.
§ 22
Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren
- zu § 15 Abs. 2 GKG (1) Der jährlich zu erhebende Gebührenvorschuss soll regelmäßig in Höhe einer Gebühr mit
einem Gebührensatz von 0,5 bemessen werden. Daneben ist ein Auslagenvorschuss in Höhe
der im laufenden Jahr voraussichtlich erwachsenen Auslagen zu erheben.
(2) In Zwangsverwaltungsverfahren, in denen Einnahmen erzielt werden, deren Höhe die Gebühren und Auslagen deckt, kann die Jahresgebühr, wenn kein Verlust für die Staatskasse zu
besorgen ist, anlässlich der Prüfung der jährlichen Rechnungslegung angesetzt werden. § 16
Abschnitt II Satz 2 gilt entsprechend. Von der Erhebung eines Vorschusses kann in diesem Fall
abgesehen werden.
§ 23
Zurückbehaltungsrecht
- zu § 11 GNotKG, § 17 Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 2 FamGKG, § 9 JVKostG (1) In Angelegenheiten, auf die das Gerichts- und Notarkostengesetz anzuwenden ist, und in
Justizverwaltungsangelegenheiten sind Urkunden, Ausfertigungen, Ausdrucke und Kopien sowie gerichtliche Unterlagen regelmäßig bis zur Zahlung der in der Angelegenheit erwachsenen
Kosten zurückzubehalten. Die Entscheidung über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
trifft der Kostenbeamte nach billigem Ermessen. Dies gilt entsprechend in den Fällen des § 17
Abs. 2 GKG und des § 16 Abs. 2 FamGKG.
(2) Kosten, von deren Entrichtung die Herausgabe abhängig gemacht wird, sind so bald wie
möglich anzusetzen. Können sie noch nicht endgültig berechnet werden, sind sie vorbehaltlich
späterer Berichtigung vorläufig anzusetzen.
(3) Ist ein anderer als der Kostenschuldner zum Empfang des Schriftstücks berechtigt, hat ihn
der Kostenbeamte von der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts zu verständigen. Erhält der
Empfangsberechtigte in derselben Angelegenheit eine sonstige Mitteilung, ist die Nachricht,
dass das Schriftstück zurückbehalten wird, nach Möglichkeit damit zu verbinden.
(4) Wegen des Vermerks der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts und der Aufführung des
dritten Empfangsberechtigten in der Kostenrechnung wird auf § 24 Abs. 6 verwiesen.
(5) Für die sichere Verwahrung von Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Hypothekenbriefen und
sonstigen Urkunden von besonderem Wert ist Sorge zu tragen.
(6) Die zurückbehaltenen Schriftstücke sind an den Empfangsberechtigten herauszugeben,
1. wenn die Zahlung der Kosten nachgewiesen ist,
2. wenn die Anordnung, dass Schriftstücke zurückzubehalten sind, vom Kostenbeamten oder
durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird.
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§ 24
Kostenrechnung
(1) Die Urschrift der Kostenrechnung für die Sachakte enthält
1. die Angabe der Justizbehörde, die Bezeichnung der Sache und die Geschäftsnummer,
2. die einzelnen Kostenansätze und die Kostenvorschüsse unter Hinweis auf die angewendete
Vorschrift, bei Wertgebühren auch den der Berechnung zugrunde gelegten Wert,
3. den Gesamtbetrag der Kosten,
4. Namen, Anschriften sowie ggf. Geschäftszeichen und Geburtsdaten der Kostenschuldner.
(2) Haften mehrere als Gesamtschuldner oder hat ein Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Vermögen zu dulden, ist dies in der Urschrift der Kostenrechnung zu
vermerken. Bei der anteilmäßigen Inanspruchnahme des Kostenschuldners (z. B. § 8 Abs. 4) ist
dort ein eindeutiger Vorbehalt über die Möglichkeit einer weiteren Inanspruchnahme aufzunehmen. Unter Beachtung der Grundsätze in § 8 Abs. 4 ist weiter anzugeben, wie die einzelnen
Gesamtschuldner zunächst in Anspruch genommen werden. Erst- und Zweitschuldner (§ 8 Abs.
1) sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Wird der Zweitschuldner vor dem Erstschuldner
in Anspruch genommen (§ 8 Abs. 1), sind die Gründe hierfür kurz anzugeben.
(3) Ist bei mehreren Kostengesamtschuldnern damit zu rechnen, dass der zunächst in Anspruch
Genommene die Kosten bezahlen wird, kann die Aufführung der weiteren Gesamtschuldner
durch ausdrücklichen Vermerk vorbehalten werden.
(4) Sind Kosten durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet oder durch Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen nachgewiesen, ist zu
vermerken, wo sich diese Zahlungsnachweise befinden. Sind Kosten bereits gebucht, ist das
Zuordnungsmerkmal des Kassenverfahrens anzugeben.
(5) Ergeben sich aus den Akten Anhaltspunkte dafür, dass noch weitere Kosten geltend gemacht werden können, die vom Kostenschuldner als Auslagen zu erheben sind (z. B. Vergütungen von Pflichtverteidigern, Verfahrensbeiständen oder Sachverständigen), ist ein eindeutiger Vorbehalt über die Möglichkeit einer Inanspruchnahme für die weiteren, nach Art oder voraussichtlicher Höhe zu bezeichnenden Kosten in die Urschrift der Kostenrechnung aufzunehmen.
(6) Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23) ist mit kurzer Begründung zu vermerken.
Ist ein anderer als der Kostenschuldner zum Empfang des Schriftstücks berechtigt (§ 23 Abs.
3), wird er gleichfalls in der Urschrift der Kostenrechnung aufgeführt.
(7) Enthält die Urschrift der Kostenrechnung Beträge, die anderen Berechtigten als der Staatskasse zustehen und nach der Einziehung an sie auszuzahlen sind (durchlaufende Gelder), hat
der Kostenbeamte sicherzustellen, dass er von einer Zahlung Kenntnis erlangt. Der Empfangsberechtigte ist in der Urschrift der Kostenrechnung aufzuführen. Im Falle des § 19 ist der Gerichtsvollzieher als empfangsberechtigt zu bezeichnen.
(8) Wenn für einen Vorschuss Sicherheit geleistet ist (§ 21), ist dies durch einen zu unterstreichenden Vermerk anzugeben.
(9) Der Kostenbeamte hat die Urschrift der Kostenrechnung unter Angabe von Ort, Tag und
Amtsbezeichnung zu unterschreiben.
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§ 25
Anforderung der Kosten mit Sollstellung
(1) Mit der Sollstellung wird die Buchung des zu erhebenden Betrags im Sachbuch der Kasse,
die dortige Überwachung des Zahlungseingangs und im Fall der Nichtzahlung die selbständige
Einziehung durch die Vollstreckungsbehörde bewirkt.
(2) Der Kostenbeamte veranlasst die Sollstellung der Kosten nach den näheren Be-stimmungen
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder der jeweiligen Landesjustizverwaltung und sorgt dafür, dass jeder Kostenschuldner, der in Anspruch genommen werden
soll, einen Ausdruck der ihn betreffenden Inhalte der Kostenrechnung mit einer Zahlungsaufforderung und einer Rechtsbehelfsbelehrung (Kostenanforderung) erhält. In der Zahlungsaufforderung sind der Zahlungsempfänger mit Anschrift und Bankverbindung sowie das Zuordnungsmerkmal der Sollstellung (z. B. Kassenzeichen) anzugeben. Kostenanforderungen, die automationsgestützt erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des
Dienstsiegels; auf der Kostenanforderung ist zu vermerken, dass das Schreiben mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde und daher nicht unterzeichnet wird. Manuell erstellte Kostenrechnungen sind stattdessen mit Unterschrift oder mit dem Abdruck des Dienstsiegels zu
versehen.
(3) Sofern der Kostenschuldner im automatisierten Mahnverfahren von einem Bevollmächtigten
vertreten wird, kann die Kostenanforderung diesem zugesandt werden.
§ 26
Anforderung der Kosten ohne Sollstellung
- zu §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, §§ 12, 12a, 13, 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG, §§ 14, 16 Abs. 1
Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG (1) Vorweg zu erhebende Gebühren und Kostenvorschüsse, von deren Entrichtung die Vornahme einer Amtshandlung oder die Einleitung oder der Fortgang eines Verfahrens abhängig
ist, sind ohne Sollstellung unmittelbar vom Zahlungspflichtigen anzufordern; das gleiche gilt im
Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23). § 24 Abs. 1 ist zu beachten. Wegen der
Einzelheiten der Kostenanforderung ohne Sollstellung wird auf die näheren Bestimmungen des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder der jeweiligen Landesjustizverwaltung verwiesen.
(2) Steht der Wert des Streitgegenstandes oder der Geschäftswert noch nicht endgültig fest,
sind der Berechnung vorläufig die Angaben des Klägers oder Antragstellers zugrunde zu legen,
sofern sie nicht offenbar unrichtig sind.
(3) Hat das Gericht den Betrag des Vorschusses und die Zahlungsfrist selbst bestimmt (z. B. in
den Fällen der §§ 379, 402 ZPO), kann eine Kostenrechnung (§ 24 Abs. 1) unterbleiben, wenn
das gerichtliche Schriftstück alle für die Bewirkung der Zahlung erforderlichen Angaben enthält.
(4) Hat der Zahlungspflichtige auf die Gebühren oder Vorschüsse (Absatz 1) Beträge bezahlt,
die zur Deckung nicht völlig ausreichen, ist er auf den Minderbetrag hinzuweisen; hat er noch
keine Kostenanforderung erhalten, ist der Minderbetrag ohne Sollstellung entsprechend Absatz
1 anzufordern. Ist der Minderbetrag nur gering, führt der Kostenbeamte zunächst eine Entscheidung des Richters (Rechtspflegers) darüber herbei, ob der Sache gleichwohl Fortgang zu
geben sei. Wird der Sache Fortgang gegeben, wird der fehlende Betrag gemäß § 25 mit Sollstellung angefordert, falls er nicht nach den bestehenden Bestimmungen wegen Geringfügigkeit
außer Ansatz bleibt; besteht der Richter (Rechtspfleger) dagegen auf der Zahlung des Restbetrages, ist nach Satz 1 zu verfahren.
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(5) Wird in den Fällen der §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO der angeforderte Betrag nicht voll gezahlt,
sind die Akten alsbald dem Gericht (Vorsitzenden) zur Entscheidung vorzulegen.
(6) Sofern der Zahlungspflichtige von einem Bevollmächtigten, insbesondere dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten oder Notar, vertreten wird, soll die Kostenanforderung grundsätzlich diesem zur Vermittlung der Zahlung zugesandt werden.
(7) Ist die Zahlung des Vorschusses an eine Frist geknüpft (z. B. in den Fällen der §§ 379a, 390
Abs. 4 StPO, § 18 GBO), ist die Kostenanforderung von Amts wegen zuzustellen. In sonstigen
Fällen wird sie regelmäßig als Brief abgesandt.
(8) Wird der Kostenanforderung keine Folge geleistet, hat der Kostenbeamte die in der Sache
etwa entstandenen oder noch entstehenden Kosten zu berechnen und zum Soll zu stellen (§
25). Das gleiche gilt, wenn die Anordnung, durch welche die Vornahme eines Geschäfts von
der Vorauszahlung abhängig gemacht war, wieder aufgehoben oder wenn von der gesetzlich
vorgesehenen Vorwegleistungspflicht eine Ausnahme bewilligt wird (z. B. nach § 14 GKG, § 15
FamGKG, § 16 GNotKG). Kommt der zur Vorwegleistung Verpflichtete in den Fällen des § 12
Abs. 1, 3 Satz 3 und 4 GKG sowie des § 14 Abs. 1, 3 FamGKG der Zahlungsaufforderung nicht
nach, werden die in § 12 Abs. 1, 3 Satz 3 und 4 GKG und § 14 Abs. 1, 3 FamGKG genannten
Gebühren nur insoweit angesetzt, als sich der Zahlungspflichtige nicht durch Rücknahme der
Klage oder des Antrags von der Verpflichtung zur Zahlung befreien kann.
(9) Von der Übersendung einer Schlusskostenrechnung kann abgesehen werden, wenn sich
die endgültig festgestellte Kostenschuld mit dem vorausgezahlten Betrag deckt. Ansonsten ist
die Schlusskostenrechnung unverzüglich zu übersenden.
Abschnitt 3
Weitere Pflichten des Kostenbeamten
§ 27
Behandlung von Ersuchen und Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde
(1) Ersucht die Vollstreckungsbehörde um Auskunft darüber, ob sich aus den Sachakten Näheres über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Kostenschuldners ergibt, insbesondere über das Vorhandensein pfändbarer Ansprüche, hat der Kostenbeamte die notwendigen Feststellungen zu treffen. Befinden sich die Akten beim Rechtsmittelgericht, trifft diese Verpflichtung den Kostenbeamten dieses Gerichts.
(2) Ersucht die Vollstreckungsbehörde um eine Änderung oder Ergänzung der Kostenrechnung,
weil sie eine andere Heranziehung von Gesamtschuldnern oder eine Erstreckung der Rechnung auf bisher nicht in Anspruch genommene Kostenschuldner für geboten hält, hat der Kostenbeamte aufgrund der Ermittlungen der Vollstreckungsbehörde die Voraussetzungen für die
Heranziehung dieser Kostenschuldner festzustellen (vgl. § 7 Abs. 1) und gegebenenfalls eine
neue oder ergänzte Kostenrechnung aufzustellen. Die Gründe für die Inanspruchnahme des
weiteren Kostenschuldners sind in der Kostenrechnung anzugeben. Soweit hierbei Kosten eines bereits erledigten Rechtsmittelverfahrens zu berücksichtigen sind, sind die dem Kostenbeamten obliegenden Dienstverrichtungen von dem Kostenbeamten des Rechtsmittelgerichts zu
erledigen; eine Zweitschuldneranfrage kann vom Kostenbeamten des Gerichts des ersten
Rechtszuges beantwortet werden, falls eine Zweitschuldnerhaftung nicht besteht.
(3) Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten entsprechend, wenn ein Kostenschuldner vorhanden ist, der wegen der Kostenschuld lediglich die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes
Vermögen (z. B. der Grundstückseigentümer bei dinglich gesicherten Forderungen, für die er
nicht persönlich haftet) zu dulden hat.
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(4) Wird dem Kostenbeamten eine Mitteilung über die Niederschlagung oder den (Teil-)Erlass
der Kostenforderung vorgelegt, hat er zu prüfen, ob weitere Einziehungsmöglichkeiten bestehen
und teilt diese der Vollstreckungsbehörde mit.
(5) Eine Zahlungsanzeige, die sich auf einen zum Soll gestellten Betrag bezieht und nicht bei
den Sachakten zu verbleiben hat, ist von dem Kostenbeamten unter Angabe des Grundes der
Rückgabe zurückzusenden. Die Rücksendung einer Zahlungsanzeige hat er auf der vorderen
Innenseite des Aktenumschlags oder einem Kostenvorblatt zu vermerken. Der Vermerk muss
den Einzahler, den Betrag der Einzahlung, die Buchungsnummer und den Grund der Rückgabe
enthalten. Abweichend von Satz 2 und 3 kann auch eine Kopie der Zahlungsanzeige zu den
Sachakten genommen werden, auf der der Grund der Rückgabe vermerkt ist.
(6) Die Rücksendung einer Zweitschuldneranfrage und das mitgeteilte Ergebnis hat der Kostenbeamte auf der Urschrift der Kostenrechnung zu vermerken. Abweichend hiervon kann auch
eine Kopie der Zweitschuldneranfrage zu den Sachakten genommen werden, auf der das mitgeteilte Ergebnis vermerkt ist.
§ 28
Berichtigung des Kostenansatzes
(1) Der Kostenbeamte hat bei jeder Änderung der Kostenforderung den Kostenansatz zu berichtigen und, wenn hierdurch auch die Kosten eines anderen Rechtszuges berührt werden, den
Kostenbeamten dieses Rechtszuges zu benachrichtigen, soweit er nicht selbst für den Kostenansatz des anderen Rechtszuges zuständig ist (z. B. § 5 Abs. 2).
(2) Solange eine gerichtliche Entscheidung oder eine Anordnung im Dienstaufsichtsweg nicht
ergangen ist, hat er auf Erinnerung oder auch von Amts wegen unrichtige Kostenansätze richtigzustellen. Will er einer Erinnerung des Kostenschuldners nicht oder nicht in vollem Umfang
abhelfen oder richtet sich die Erinnerung gegen Kosten, die auf Grund einer Beanstandung des
Prüfungsbeamten angesetzt sind, hat er sie mit den Akten dem Prüfungsbeamten vorzulegen.
§ 29
Nachträgliche Änderung der Kostenforderung
(1) Ändert sich nachträglich die Kostenforderung, stellt der Kostenbeamte eine neue Kostenrechnung auf, es sei denn, dass die Kostenforderung völlig erlischt.
(2) Erhöht sich die Kostenforderung, veranlasst er die Nachforderung des Mehrbetrages gemäß
§ 25 oder § 26.
(3) Vermindert sie sich oder erlischt sie ganz, ordnet er durch eine Kassenanordnung die Löschung im Soll oder die Rückzahlung an. In der Kassenanordnung sind sämtliche in derselben
Rechtssache zum Soll gestellten oder eingezahlten Beträge, für die der Kostenschuldner haftet,
anzugeben; dabei hat der Kostenbeamte, wenn mehrere Beträge zum Soll stehen, diejenigen
Beträge zu bezeichnen, für die weitere Kostenschuldner vorhanden sind. Die Anordnung der
Löschung oder Rückzahlung ist unter Angabe des Betrages auf der Urschrift der Kostenrechnung in auffälliger Weise zu vermerken.
(4) Bei Vertretung durch einen Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten (§ 81 ZPO, § 11
FamFG, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG) ist die Rückzahlung an diesen anzuordnen, es sei denn,
die Partei oder der Beteiligte hat der Rückzahlung gegenüber dem Gericht ausdrücklich widersprochen. Stimmt der Bevollmächtigte in diesem Fall der Rückzahlung an die Partei oder den
Beteiligten nicht zu, sind die Akten dem Prüfungsbeamten zur Entscheidung vorzulegen.
(5) In anderen Fällen ist die Rückzahlung an einen Bevollmächtigten anzuordnen,
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1. wenn er eine Vollmacht seines Auftraggebers zu den Akten einreicht, die ihn allgemein zum
Geldempfang oder zum Empfang der im Verfahren etwa zurückzuzahlenden Kosten ermächtigt,
und wenn keine Zweifel bezüglich der Gültigkeit der Vollmacht bestehen, oder
2. wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Rechtsanwalt, Notar oder Rechtsbeistand
handelt und dieser rechtzeitig vor Anordnung der Rückzahlung schriftlich erklärt, dass er die
Kosten aus eigenen Mitteln bezahlt hat.
(6) Im Falle der Berichtigung wegen irrtümlichen Ansatzes muss aus der Kostenrechnung und
aus der Kassenanordnung hervorgehen, inwiefern der ursprüngliche Ansatz unrichtig war.
(7) Hat die Dienstaufsichtsbehörde oder der Kostenprüfungsbeamte (§ 35) die Berichtigung
angeordnet, ist dies zu vermerken.
(8) Im Falle des Kostenerlasses ist die den Kostenerlass anordnende Verfügung zu bezeichnen.
(9) Beruht die Berichtigung oder Änderung auf einer mit Beschwerde anfechtbaren gerichtlichen
Entscheidung, ist anzugeben, dass die Entscheidung dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten vorgelegen hat.
(10) Wird die Rückzahlung von Kosten veranlasst, die durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet oder sonst ohne Sollstellung eingezahlt sind oder deren Zahlung durch
Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen nachgewiesen
ist, hat ein zweiter Beamter oder Beschäftigter der Geschäftsstelle in der Kassenanordnung zu
bescheinigen, dass die Beträge nach den angegebenen Zahlungsnachweisen entrichtet und die
Buchungsangaben aus den Zahlungsanzeigen über die ohne Sollstellung eingezahlten Beträge
richtig übernommen sind. Die Anordnung der Rückzahlung ist bei oder auf dem betroffenen
Zahlungsnachweis in auffälliger Weise zu vermerken; der Vermerk ist zu unterstreichen.
(11) Sind infolge der nachträglichen Änderung der Kostenrechnung nur Kleinbeträge nachzufordern, im Soll zu löschen oder zurückzuzahlen, sind die für die Behandlung solcher Beträge
getroffenen besonderen Bestimmungen zu beachten.
(12) Wird eine neue Kostenrechnung aufgestellt (Absatz 1), ist in ihr die frühere Kostenrechnung zu bezeichnen; die frühere Kostenrechnung ist mit einem zu unterstreichenden Hinweis
auf die neue Kostenrechnung zu versehen.
§ 30
Nachträgliche Änderung der Kostenhaftung
(1) Tritt zu dem bisher in Anspruch genommenen Kostenschuldner ein neuer hinzu, der vor jenem in Anspruch zu nehmen ist (vgl. § 8), stellt der Kostenbeamte zunächst fest, ob die eingeforderten Kosten bereits entrichtet sind. Nur wenn die Kosten nicht oder nicht ganz bezahlt sind
und auch nicht anzunehmen ist, dass der nunmehr in Anspruch zu nehmende Kostenschuldner
zahlungsunfähig sein werde, stellt er eine neue Kostenrechnung auf. Er veranlasst sodann die
Löschung der den bisherigen Kostenschuldner betreffenden Sollstellung und die Sollstellung (§
25) gegenüber dem neuen Kostenschuldner.
(2) Erlischt nachträglich die Haftung eines Gesamtschuldners ganz oder teilweise, berichtigt der
Kostenbeamte die Kostenrechnung. Er veranlasst die Löschung der gegen den bisherigen Kostenschuldner geltend gemachten Forderung und die Rückzahlung bereits bezahlter Beträge,
soweit nunmehr keinerlei Haftungsgrund vorliegt. Soweit ein anderer Kostenschuldner in Anspruch zu nehmen ist, veranlasst er die Kostenanforderung nach § 25.
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§ 31
Einrede der Verjährung
- zu § 5 Abs. 2 GKG, § 7 Abs. 2 FamGKG, § 6 Abs. 2 GNotKG, § 5 Abs. 2 JVKostG Ist der Anspruch auf Erstattung von Kosten verjährt, hat der Kostenbeamte die Akten dem zur
Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten vorzulegen. Soll nach dessen Auffassung die
Verjährungseinrede erhoben werden, ist hierzu die Einwilligung des unmittelbar vorgesetzten
Präsidenten einzuholen. Von der Erhebung der Verjährungseinrede kann mit Rücksicht auf die
Umstände des Falles abgesehen werden. Hat der zur Vertretung der Staatskasse zuständige
Beamte dem Kostenbeamten mitgeteilt, dass die Verjährungseinrede nicht erhoben werden soll,
ist dies auf der zahlungsbegründenden Unterlage in den Sachakten zu vermerken.
§ 32
Durchlaufende Gelder
(1) Sind durchlaufende Gelder in der Kostenrechnung enthalten (§ 24 Abs. 7), hat der Kostenbeamte nach Eingang der Zahlungsanzeige eine Auszahlungsanordnung zu erteilen.
(2) Sofern durchlaufende Gelder durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet
oder sonst ohne Sollstellung eingezahlt sind, gilt § 29 Abs. 10 Satz 1 entsprechend.
(3) Die Anordnung der Auszahlung ist bei oder auf dem betroffenen Zahlungsnachweis oder auf
der Urschrift der Kostenrechnung in auffälliger Weise zu vermerken. Der Vermerk ist zu unterstreichen.
Abschnitt 4
Veränderung von Ansprüchen
§ 33
Veränderung von Ansprüchen
Für die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von Kosten gelten die darüber ergangenen besonderen Bestimmungen.
Abschnitt 5
Kostenprüfung
§ 34
Aufsicht über den Kostenansatz
(1) Die Vorstände der Justizbehörden überwachen im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten die ordnungsmäßige Erledigung des Kostenansatzes durch den Kostenbeamten.
(2) Die besondere Prüfung des Kostenansatzes ist Aufgabe der Kostenprüfungsbeamten (§ 35).
(3) Die dem Rechnungshof zustehenden Befugnisse bleiben unberührt.
§ 35
Kostenprüfungsbeamte
Kostenprüfungsbeamte sind
1. der Bezirksrevisor,
2. die weiter bestellten Prüfungsbeamten.
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§ 36
Berichtigung des Kostenansatzes im Verwaltungsweg
- zu § 19 Abs. 5 GKG, § 18 Abs. 3 FamGKG, § 18 Abs. 6 GNotKG Solange eine gerichtliche Entscheidung nicht ergangen ist, sind die Vorstände der Justizbehörden und die Kostenprüfungsbeamten befugt, den Kostenansatz zu beanstanden und den Kostenbeamten zur Berichtigung des Kostenansatzes anzuweisen. Der Kostenbeamte hat der Weisung Folge zu leisten; er ist nicht berechtigt, deshalb die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.
§ 37
Nichterhebung von Kosten
- zu § 21 GKG, § 20 FamGKG, § 21 GNotKG, § 13 JVKostG Die Präsidenten der Gerichte und die Leiter der Staatsanwaltschaften sind für die ihrer Dienstaufsicht unterstellten Behörden zuständig, im Verwaltungsweg anzuordnen, dass in den Fällen
des § 21 Abs. 1 GKG, des § 20 Abs. 1 FamGKG, des § 21 Abs. 1 GNotKG und des § 13
JVKostG Kosten nicht zu erheben sind. Über Beschwerden gegen den ablehnenden Bescheid
einer dieser Stellen wird im Aufsichtsweg entschieden.
§ 38
Erinnerungen und Beschwerden der Staatskasse
- zu § 66 GKG, § 57 FamGKG, § 81 GNotKG, § 22 JVKostG (1) Der Vertreter der Staatskasse soll Erinnerungen gegen den Kostenansatz nur dann einlegen, wenn es wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache angezeigt erscheint, von einer
Berichtigung im Verwaltungsweg (§ 36) abzusehen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
(2) Alle beschwerdefähigen gerichtlichen Entscheidungen einschließlich der Wertfestsetzungen,
durch die der Kostenansatz zuungunsten der Staatskasse geändert wird, hat der Kostenbeamte
des entscheidenden Gerichts dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten mitzuteilen. Legt der Kostenbeamte eine Erinnerung des Kostenschuldners dem zur Vertretung der
Staatskasse zuständigen Beamten vor (§ 28 Abs. 2), prüft dieser, ob der Kostenansatz im Verwaltungsweg zu ändern ist oder ob Anlass besteht, für die Staatskasse ebenfalls Erinnerung
einzulegen. Soweit der Erinnerung nicht abgeholfen wird, veranlasst er, dass die Akten unverzüglich dem Gericht vorgelegt werden.
§ 39
Besondere Prüfung des Kostenansatzes
(1) Bei jeder Justizbehörde findet in der Regel einmal im Haushaltsjahr eine unvermutete Prüfung des Kostenansatzes durch einen Kostenprüfungsbeamten (§ 35) statt.
(2) Zeit und Reihenfolge der Prüfungen bestimmt der Dienstvorgesetzte des Prüfungsbeamten,
und zwar im Einvernehmen mit dem Dienstvorgesetzten der Staatsanwaltschaft, wenn die Prüfung bei einer Staatsanwaltschaft stattfinden soll.
§ 40
Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsbeamten
(1) Der Prüfungsbeamte soll sich nicht auf die schriftliche Beanstandung vorgefundener Mängel
und Verstöße beschränken, sondern durch mündliche Erörterung wichtiger Fälle mit dem Kostenbeamten, durch Anregungen und Belehrungen das Prüfungsgeschäft möglichst nutzbringend
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gestalten und auf die Beachtung einheitlicher Grundsätze beim Kostenansatz hinwirken. Nebensächlichen Dingen soll er nur nachgehen, wenn sich der Verdacht von Unregelmäßigkeiten
oder fortgesetzten Nachlässigkeiten ergibt.
(2) Die Einsicht sämtlicher Akten, Bücher, Register, Verzeichnisse und Rechnungsbelege ist
ihm gestattet. Sofern Verfahrensunterlagen mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt
werden, ist sicherzustellen, dass der Prüfungsbeamte Zugriff auf diese Daten erhält.
(3) Von den beteiligten Kostenbeamten kann er mündlich näheren Aufschluss über die Behandlung von Geschäften verlangen.
(4) Aktenstücke über schwebende Rechtsstreitigkeiten sowie in Testaments-, Grundbuch- und
Registersachen hat er in der Regel an Ort und Stelle durchzusehen; sonstige Akten kann er
sich an seinen Dienstsitz übersenden lassen.
§ 41
Umfang der Kostenprüfung
(1) Der Prüfungsbeamte hat besonders darauf zu achten,
1. ob die Kosten rechtzeitig, richtig und vollständig angesetzt sind und ob sie, soweit erforderlich, mit oder ohne Sollstellung (§ 25 und § 26) angefordert sind;
2. ob Gerichtskostenstempler bestimmungsgemäß verwendet sind und ob der Verbleib der Abdrucke von Gerichtskostenstemplern, falls sie sich nicht mehr in den Akten befinden, nachgewiesen ist;
3. ob die Auslagen ordnungsgemäß vermerkt sind;
4. ob bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe,
a) die an beigeordnete Anwälte gezahlten Beträge im zulässigen Umfang von dem Zahlungspflichtigen angefordert,
b) etwaige Ausgleichsansprüche gegen Streitgenossen geltend gemacht und
c) die Akten dem Rechtspfleger in den Fällen des § 120 Abs. 3, des § 120a Abs. 1 sowie des §
124 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 ZPO zur Entscheidung vorgelegt worden sind und ob Anlass besteht,
von dem Beschwerderecht gemäß § 127 Abs. 3 ZPO Gebrauch zu machen.
(2) Soweit nicht in Absatz 1 etwas anderes bestimmt ist, erstreckt sich die Prüfung nicht auf den
Ansatz und die Höhe solcher Auslagen, für deren Prüfung andere Dienststellen zuständig sind.
§ 42
Verfahren bei der Kostenprüfung
(1) Der Prüfungsbeamte soll aus jeder Gattung von Angelegenheiten, in denen Kosten entstehen können, selbst eine Anzahl Akten auswählen und durchsehen, darunter auch solche, die
nach ihren Aktenzeichen unmittelbar aufeinanderfolgen. Bei der Auswahl sind auch die Geschäftsregister und das gemäß § 16 Abschnitt II zu führende Verzeichnis zu berücksichtigen
und namentlich solche Akten zur Prüfung vorzumerken, in denen höhere Kostenbeträge in Frage kommen.
(2) Bei der Aktenprüfung ist auch darauf zu achten, dass die Sollstellungen und die ohne Sollstellung geleisteten Beträge in der vorgeschriebenen Weise nachgewiesen sind.
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(3) Bei der Nachprüfung der Verwendung von Gerichtskostenstemplern ist auch eine Anzahl
älterer, insbesondere weggelegter Akten durchzusehen.
(4) Bei der Prüfung der Aktenvermerke über die Auslagen (§ 41 Abs. 1 Nr. 3) ist stichprobenweise festzustellen, ob die Auslagen vorschriftsmäßig in den Sachakten vermerkt und beim
Kostenansatz berücksichtigt sind.
§ 43
Beanstandungen
(1) Stellt der Prüfungsbeamte Unrichtigkeiten zum Nachteil der Staatskasse oder eines Kostenschuldners fest, ordnet er die Berichtigung des Kostenansatzes an. Die Anordnung unterbleibt,
wenn es sich um Kleinbeträge handelt, von deren Einziehung oder Erstattung nach den darüber
getroffenen Bestimmungen abgesehen werden darf.
(2) An die Stelle der Berichtigung tritt ein Vermerk in der Niederschrift (§ 44), wenn eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder der Kostenansatz auf einer Anordnung der Dienstaufsichtsbehörde beruht.
(3) Die Beanstandungen (Absatz 1 Satz 1) sind für jede Sache auf einem besonderen Blatt zu
verzeichnen, das zu den Akten zu nehmen ist. In dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 sind sie in
kürzester Form unter der Kostenrechnung zu vermerken.
(4) Der Prüfungsbeamte vermerkt die Beanstandungen nach Absatz 1 außerdem in einer
Nachweisung. Der Kostenbeamte ergänzt die Nachweisung durch Angabe des Zuordnungsmerkmals der Kassenanordnung oder der sonst erforderlichen Vermerke über die Erledigung;
sodann gibt er sie dem Prüfungsbeamten zurück. Der Prüfungsbeamte stellt bei der nächsten
Gelegenheit stichprobenweise fest, ob die entsprechenden Buchungen tatsächlich vorgenommen sind. Die Nachweisungen verwahrt er jahrgangsweise.
(5) Stellt der Prüfungsbeamte das Fehlen von Akten fest, hat er alsbald dem Behördenvorstand
Anzeige zu erstatten.
§ 44
Niederschrift über die Kostenprüfung
(1) Der Prüfungsbeamte fertigt über die Kostenprüfung eine Niederschrift, die einen Überblick
über Gang und Ergebnis des Prüfungsgeschäfts ermöglichen soll.
(2) Er erörtert darin diejenigen Einzelfälle, die grundsätzliche Bedeutung haben, die anderwärts
abweichend beurteilt werden oder die sonst von Erheblichkeit sind (vgl. dazu § 43 Abs. 2). Weiter führt er die Fälle auf, in denen ihm die Einlegung der Erinnerung (§ 38 Abs. 1) angezeigt
erscheint oder die zu Maßnahmen im Dienstaufsichtsweg Anlass geben können. Die Niederschriften können in geeigneten Fällen für die einzelnen geprüften Geschäftsstellen getrennt
gefertigt werden.
(3) Je ein Exemplar der Niederschrift leitet der Prüfungsbeamte den Dienstvorgesetzten zu, die
die Prüfung angeordnet oder mitangeordnet haben (§ 39 Abs. 2). Er schlägt dabei die Maßnahmen vor, die er nach seinen Feststellungen bei der Prüfung für angezeigt hält.
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§ 45
Jahresberichte
(1) Bis zum 1. Juni eines jeden Jahres erstattet der Prüfungsbeamte seinem Dienstvorgesetzten
Bericht über das Gesamtergebnis der Kostenprüfungen im abgelaufenen Haushaltsjahr. Er legt
darin insbesondere die Grundsätze dar, von denen er sich bei seinen Anordnungen oder bei der
Behandlung einzelner Fälle von allgemeiner Bedeutung hat leiten lassen.
(2) Soweit nicht bei allen Dienststellen Prüfungen haben vorgenommen werden können, sind
die Gründe kurz anzugeben.
(3) Die Präsidenten der Landgerichte (Präsidenten der Amtsgerichte) legen die Jahresberichte
mit ihrer Stellungnahme dem Präsidenten des Oberlandesgerichts vor. Die Präsidenten der Sozialgerichte legen die Jahresberichte mit ihrer Stellungnahme dem Präsidenten des Landessozialgerichts vor.
(4) Der Präsident des Oberlandesgerichts, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, der Präsident des Finanzgerichts und der Präsident des Landessozialgerichts treffen nach Prüfung der
Jahresberichte die für ihren Bezirk notwendigen Anordnungen und berichten über Einzelfragen
von allgemeiner Bedeutung der Landesjustizverwaltung. Der Präsident des Oberlandesgerichts
teilt die Berichte dem Generalstaatsanwalt mit, soweit sie für diesen von Interesse sind.
Abschnitt 6
Justizverwaltungskosten
§ 46
Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz
- zu § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG Die nach § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG der Behörde übertragenen Entscheidungen
obliegen dem Beamten, der die Sachentscheidung zu treffen hat.
§ 47
Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
Bei laufendem Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis ist die Absendung der
noch nicht abgerechneten Abdrucke in einer Liste unter Angabe des Absendetages, des Empfängers und der Zahl der mitgeteilten Eintragungen zu vermerken.
Abschnitt 7
Notarkosten
§ 48
Einwendungen gegen die Kostenberechnung
- zu §§ 127 bis 130 GNotKG (1) Gibt der Kostenansatz eines Notars, dem die Kosten selbst zufließen, der Dienstaufsichtsbehörde zu Beanstandungen Anlass, fordert sie den Notar auf, den Ansatz zu berichtigen, gegebenenfalls zu viel erhobene Beträge zu erstatten oder zu wenig erhobene Beträge nachzufordern und, falls er die Beanstandungen nicht als berechtigt anerkennt, die Entscheidung des
Landgerichts herbeizuführen. Die Aufforderung soll unterbleiben, wenn es sich um Kleinbeträge
handelt, von deren Erstattung oder Nachforderung nach den für Gerichtskosten im Verkehr mit
Privatpersonen getroffenen Bestimmungen abgesehen werden darf. Die Dienstaufsichtsbehörde kann es darüber hinaus dem Notar im Einzelfall gestatten, von der Nachforderung eines Betrages bis zu 25 Euro abzusehen.
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(2) Hat der Kostenschuldner die Entscheidung des Landgerichts gegen den Kostenansatz beantragt, kann die Aufsichtsbehörde, wenn sie den Kostenansatz für zu niedrig hält, den Notar
anweisen, sich dem Antrag mit dem Ziel der Erhöhung des Kostenansatzes anzuschließen.
(3) Entscheidungen des Landgerichts und Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts,
gegen die die Rechtsbeschwerde zulässig ist, hat der Kostenbeamte des Landgerichts mit den
Akten alsbald der Dienstaufsichtsbehörde des Notars zur Prüfung vorzulegen, ob der Notar angewiesen werden soll, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde zu erheben.
II.
Ergänzungsbestimmungen für Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu den bundeseinheitlichen Bestimmungen wird für Nordrhein-Westfalen Folgendes angeordnet:
Zu § 3 KostVfg:
1. Absatz 4 Buchstabe b) ist nicht anzuwenden.
2. In Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren ist Absatz 4 bei der Verwendung der Hüllen AU
1 c und AU 13 c nicht anzuwenden, in Mahnverfahren ist darüber hinaus auch Absatz 5 nicht
anzuwenden.
Zu § 24 KostVfg:
Im Falle der Vorauszahlung der Kosten ist die Kostenrechnung in kürzester Form aufzustellen.
Zu § 37 KostVfg:
Der Kostenbeamte ist befugt, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG
und § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG Auslagen außer Ansatz zu lassen. In allen übrigen Fällen legt
er die Akten dem Gericht zur Entscheidung vor.
III.
Diese AV tritt am 1. April 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 1. März 1976 (5607 - I B. 3)
- JMBl. NRW S. 61 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 24. Juli 2009 - JMBl. NRW S. 18 -,
außer Kraft.
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Nr. 9. Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Gerichtsvollzieherordnung
und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
AV d. JM vom 28. Februar 2014 (2344 - Z. 129)
- JMBl. NRW, S. 88 Die AV d. JM vom 13. Dezember 2012 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW S. 49 - wird wie folgt geändert:
In Abschnitt I. Gerichtsvollzieherordnung wird Nr. 2 zu § 3 GVO (§ 4 GVO -a.F.-) wie folgt ergänzt:
„2.0
Die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher übt ihre bzw. seine Tätigkeit grundsätzlich
allein aus.
2.0.1
In begründeten Einzelfällen ist jede Gerichtsvollzieherin bzw. jeder Gerichtsvollzieher einer anderen Gerichtsvollzieherin bzw. einem anderen Gerichtsvollzieher auf deren bzw. dessen Ersuchen zur Unterstützung und Hilfeleistung im notwendigen Rahmen (z.B. gemäß § 759 ZPO)
verpflichtet.
2.0.2
Lehnt die ersuchte Gerichtsvollzieherin bzw. der ersuchte Gerichtsvollzieher die Unterstützung
ab, ist eine Entscheidung der bzw. des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der ersuchten Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchten Gerichtsvollziehers herbeizuführen. Eine die Ablehnung
bestätigende Entscheidung der bzw. des Dienstvorgesetzten steht einem erneuten Ersuchen an
eine andere Gerichtsvollzieherin bzw. einen anderen Gerichtsvollzieher dann nicht entgegen,
wenn die Ablehnung mit dienstlichen Belangen (z. B. mit der Belastungssituation der ersuchten
Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchten Gerichtsvollziehers) begründet wird.
2.0.3
Die ausschließliche Zuständigkeit der ersuchenden Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchenden
Gerichtsvollziehers bleibt unberührt.
2.0.4
Ist der ersuchten Gerichtsvollzieherin bzw. dem ersuchten Gerichtsvollzieher eine Entschädigung zu gewähren, richtet sich diese ausschließlich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Inkrafttreten
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2014 in Kraft.
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Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Verena Matthies und Jan-Philip Schreiber in Mönchengladbach- Rheydt; z. Justizoberamtsrätin/-rat - BesGr. A 13 m. AZ. -:: Justizoberamtsrätin/-rat
Erika Ganswindt in Duisburg, Bernardine Stevens in Moers u. Wolfgang Bredow in Solingen ; z.
Justizamtsrat: Justizamtmann Ernst Alfred Kuska in Grevenbroich; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Werner Gruber in DuisburgRuhrort.
Versetzt:
Richter am AG Dr. Martin Alberring aus Mönchengladbach als Richter am LG nach Mönchengladbach.
Ruhestand:
Direktor d. AG Dr. Ludger Bücker in Dinslaken, Richter am LG Wolfgang Kohl in Wuppertal,
Richter/in am AG Ruth Lysko in Düsseldorf, Andreas Janich in Kempen, Justizoberamtsrätin
- BesGr. A 13 m. AZ. - Brunhilde Tenhaef in Kleve, Justizamtfrau Margit Küper in Oberhausen
u. Justizhauptsekretärin Karin Hübner in Neuss.
Ausgeschieden:
Justizoberinspektorin Barbara Saßen in Düsseldorf auf eigenen Antrag.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Benedikt Willmer und Dr. Kay Wissenbach.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt/-staatsanwältin: Staatsanwalt/-anwältin Stefan Stelzl aus Düsseldorf b.
d. GStA, Carola Guddat aus Mönchengladbach b .d. GStA, Eva Dietlein u. Stephanie Yvonne
Küpper aus Wuppertal b. d. GStA; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Stefan Viehbeck in
Düsseldorf; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Anna Suhr in Duisburg.
Ruhestand:
Justizoberamtsrat Edmund Raadts in Kleve und Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ - Brigitte Dickmann in Duisburg.
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Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Hannah Tabea Schneider.
Notare
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Dr. Kai Franken in Mönchengladbach.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Stephan Anstötz und Dr. Marc Hunke; z. Vorsitzenden
Richter am LG: Richter am LG Friedrich Engelke und Jörg Schröder in Bielefeld, z. Richter am
AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Thomas Mollenhauer und Dr.
Andreas Siepmann in Recklinghausen; z. Richter am LG: Richter Till Deipenwisch und Dr.
Christian Voigt in Hagen; z. Richterin am AG: Richterin Christina Adam in Iserlohn; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Gisela Klaus in Warstein; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Gudrun Priesmeyer in Bad Oeynhausen, Udo Kersting und Dirk Wagemann in
Bielefeld, Michael Jochum und Stefan Pottmeier in Münster; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär Stefan Boyer in Ahaus.
Versetzt:
Vizepräsident des LG - BesGr. R 3 - Dr. Michael Haas von Bielefeld nach Münster, Direktor des
AG - BesGr. R 2 m. AZ. - Michael Kretschmer vom Kamen nach Hamm.
Ruhestand:
Richter am OLG Viktor Peter Schäferhoff u. Richter am AG Emmerich Zellhorn in Essen; Justizamtsrätin Rita Moneke in Paderborn, Sozialamtsrat Klaus Joswig in Essen; Obergerichtsvollzieher Klaus Danischus in Hagen; Justizamtsinspektor Heinz-Dieter Linne in Gronau; Justizobersekretärin Gabriele Velte in Gütersloh.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Christian Edler, Annelen Klassen, Katja Palnau, Nina Rheingans, Sarah Schmedes
u. Linda Weyand.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ-: Oberstaatsanwalt Marco Wibbe
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aus Hamm in Paderborn; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Mark Baumann
und Petra Schmalz-Schmidt b. d. GStA; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in
Brigitte Bungart und Sven Schlecht b. d. GStA
Versetzt:
Leitende Oberstaatsanwältin - BesGr. R 4 - Petra Berger-Zehnpfund aus Düsseldorf nach Bochum.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Horst Rürup in Paderborn; Oberregierungsrätin Sigrid Werner in Bochum; Amtsanwältin Christa Schubert in Arnsberg
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Isabell Beßling, Johannes Güldner u. Dr. Volker Johannes Widhammer.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Löschungen als Rechtsanwalt:
Diana Hemmer in Dortmund, Thorsten Klute in Versmold, Michael Schulze in Dortmund, Gilbert
Wilhelm Rademacher in Bergkamen.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Jost Ahrens, LL.M. in Essen, Bernd Rühland, LL.M. in Münster, Sarah-Marie Holzgräfe in Hiddenhausen
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte Stefan Drewes in Minden, Dirk Funke in Beckum, Dr. Konrad Gödde in Münster,
Nico von Royen in Neuenkirchen.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Wolfgang Schrage und Helmut Kleingarn in Witten, Horst-Dieter
Wingenfeld in Bochum.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am LG: Richterin Dr. Julia Honds in Aachen; z. Richter am AG: Richter Daniel
Menzel in Aachen.
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Ruhestand:
Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 - Helmut Vieten in Euskirchen, Justizamtsrätin Anna Wunsch in
Siegburg, Justizamtsinspektorin Marianne Gertrud Tegtmeier in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Sönker Sierck in Gummersbach.
Richterin/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Friederike Johanna Preu, Birgit Preus u. Dr. Hans Philip Logemann.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Miriam Anna Margerie in Köln.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Dr. Jürgen Hoffmann in Köln.
Ausgeschieden:
Vors. Richterin am FG Ellen Siegers aus Köln durch Versetzung an den Bundesfinanzhof.
LAG-Bezirk Hamm
Ernannt:
z. Direktor d. ArbG: Richter am Arbeitsgericht Jürgen Schlösser in Hagen.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Kristiane von den Driesch in Attendorn; z. Sozialinspektorin: Justizvollzugshauptsekretärin Vivian Günther in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor
- BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Andreas Maier in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Günter Keuer in Euskirchen, Stefan Behrens,
Stefan Husemann, Uwe Schossmeier und Axel Weber in Herford, Markus Zitlau in Münster; z.
Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Frank Jansen in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Markus Welling in Münster.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Dieter Rausch in Herford, Regierungsamtsinspektor Bernd Hille in Werl,
Justizvollzugsamtsinspektor/in Petra Prinzessin zu Schaumburg-Lippe in Bielefeld-Senne,
Heinz-Walter Vogel in Essen, Manfred Malinowski in Köln, Wolfgang Rüping in Münster u. Karl
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Bartscherer in Rheinbach, Betriebsinspektor Ludger Topp in Münster, Justizvollzugshauptsekretär Jürgen Gorhold in Euskirchen, Justizvollzugsobersekretärin Ursula Stanneck in Willich II.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Richter/in am OVG
- am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der
Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende
Bewerberinnen und Bewerber teil -
1
Direktor/in d. AG (R 2) in Königswinter
1
Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Königswinter
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bochum
1
Direktor/in d. AG (R 1 m. AZ.) in Monschau
1 o. mehrere
Richter/in am AG in Bochum
1
Richter/in am AG in Dorsten
1
Richter/in am SG in Aachen
1
Richter/in am SG in Düsseldorf
1
Richter/in am SG in Duisburg
1
Richter/in am SG in Gelsenkirchen
1 o. mehrere
Amtsanwalt/-anwältin bei einer StA im GStA-Bezirk Köln
- Die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernennung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln erfolgen -
1
Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Castrop-Rauxel
93
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
1
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA
Essen
1
Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend
Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Dortmund
je 1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Dortmund,
Hagen und Paderborn
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen) und Koordinator/in für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA Büren
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der
JVA Büren angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Ausbildungsleiter/in - b. d.
JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - b. d. JVA
Attendorn
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Attendorn angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Schichtleiter/in-Zentrale - b.
d. JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in - ständige Vertretung der Bereichsleitung
der Zweiganstalt Dinslaken - b. d. JVA Duisburg-Hamborn
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden -
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Gelsenkirchen
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Gelsenkirchen
1
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren
2
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel
je 1
Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben
außerhalb d. Sonderschlüssels - b. d. StA Dortmund und Essen
1 o. mehrere
Justizhauptsekretär/in b. d. GStA Hamm und b. d. StA Dortmund, Essen,
Hagen, Münster und Paderborn
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hövelhof
94
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/ in b. .d JVA Schwerte
2
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Düsseldorf
1 o. mehrere
Justizobersekretär/in b. d. GStA Hamm und b. d. StA Dortmund, Essen,
Münster und Siegen
7
Notarassessor/in
Gesuche um Übernahme in den Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis
zum 15. April 2014 nur b. d. Präs. d. OLG Köln einzureichen
Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in des Geschäftsleiters/der Geschäftsleiterin b. d. Staatsanwaltschaft Dortmund
Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 gD bis A 12 zugeordnet, wobei eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 besetzbar sein wird. Bewerben können
sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der
vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von
zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in
Hamm zu richten.
Kraft des geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienstes - A9 bis A11- an der JVS NRW
Die Justizvollzugsschule Wuppertal - Josef-Neuberger-Haus - sucht eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten des geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienstes mit der Bereitschaft, ab sofort
im Wege der Abordnung für mehrere Jahre als Verwaltungskraft tätig zu werden. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen
sind bis zum 30. März 2014 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsschule
NRW angefordert werden.
Ausbildung zur/m Justizfachangestellten
Die schriftliche Wiederholungsprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im
Lande Nordrhein-Westfalen findet am 16. und 17. Juni 2014 statt. An dieser Prüfung können
auch die Auszubildenden der Einstellungsjahre bis 2011 teilnehmen, mit denen eine dreijährige
Ausbildungszeit vereinbart worden ist und/oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung 2013/2014 teilgenommen haben. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum
30.04.2014 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen bestimmten Anmeldeformularen
durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden
an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die
Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf
Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der
Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung
von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v.
23.10.2001 (GV. NRW 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24
Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen.
Wissenschaftl. Mitarbeiter/in beim Bundesarbeitsgericht
Beim BAG ist 1 Stelle f. e. wissenschaftl. Mitarbeiter/in im Wege einer mehrjährigen Abordnung
zu besetzen (Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal /
Ausschreibungen / Ausschreibungen sonstiger Stellen) entnommen werden.).
95
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. April 2014, Nr. 7
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen………………
96
Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes
Nordrhein-Westfalen (GStO)……………………………………………………….…………
99
Geschäftliche Behandlung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 31 MG
NRW……………………………………………………………………………………...……...
100
Kostenverfügung…………………………………………………………………..……………
105
Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Erste Ergänzung der Dritten Wahlbekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen……………………….………….
106
Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Wahl des Vorsitzenden der Siebten Vertreterversammlung und dessen
Stellvertreter sowie Wahl des Vorstandes…………………………………………………..
107
Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Konstituierung des durch die Siebte Vertreterversammlung gewählten
Vorstandes……………………………………………………………………………………...
108
Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Satzungsänderung……………………………………………………………….
108
Personalnachrichten…………….…………………….………………………………….….
109
Ausschreibungen…………………………………..………………………………………...
114
Allgemeine Verfügungen
Nr. 10. Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AV d. JM vom 11. März 2014 (2044 – IV. 19)
– JMBl. NRW S. 96 –
I.
Die Anlagen 1 und 2 der AV d. JM vom 13. April 2012 (2044 – IV. 19) – JMBl. NRW S. 91 –
erhalten mit Wirkung vom 1. April 2014 die anliegende Fassung:
II.
Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
96
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Anlage 1
Dienstkleidung für die Justiz Nordrhein-Westfalen
1.1
Die Dienstkleidung (Wachdienstkleidung) umfasst
- Kurzjacke
- Anorak
- Wachdiensthose
- Windstoppereinsatz
- Hemd/Bluse (langarm)
- Hemd/Bluse (kurzarm)
- Unterziehrolli
- Krawatte
- Pullover (blau)
- Strickjacke (blau)
- Aufschiebeschlaufen
- schwarze Schuhe
- Schirmmütze (weiß)
- Fellmütze
- Strickmütze.
1.2
Anstelle der unter Nr. 1.1 genannten Dienstkleidung kann die nachstehende Dienstkleidung
(Bürodienstkleidung) getragen werden:
- Anorak
- Dienstkleidungsjacke
- Dienstkleidungshose
- Hemd/Bluse (langarm)
- Hemd/Bluse (kurzarm)
- Unterziehrolli
- Krawatte
- Pullover (blau)
- Strickjacke (blau)
- Aufschiebeschlaufen
- Schulterklappen
- schwarze Schuhe
- Schirmmütze (blau).
97
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Anlage 2
Kombination von Dienstkleidungsteilen
Bei der Wachtdienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken
- verpflichtend (x)
- zulässig (o)
- unzulässig (-/-)
Kurzjacke
Anorak
Cargohose
Diensthemd
Diensthemd
lang
kurz
Pullover
oder
Strickjacke
o
o
o
-/-
Unterziehrolli
Krawatte
Halbschuhe
schwarz
Pullover
oder
Strickjacke
-/o
o
-/-
Unterziehrolli
Krawatte
Halbschuhe
schwarz
-/o
-/-/o
x
o
x
-/o
-/o
x
x
x
x
x
x
x
Kurzjacke mit
x
o
*
o
o
x
Cargohose mit
o
o
o
o
o
o
x
Diensthemd lang mit
o
o
x
-/x
x
Diensthemd kurz mit
-/-/x
-/-/x
Pullover mit
o
o
x
o
-/o
o
x
Unterziehrolli mit
o
o
x
-/-/x
-/x
Anorak mit
x
o
-/o
o
o
x
* Grundsätzlich ist zur Kurzjacke ein langärmliges Hemd (mit Krawatte) zu tragen. Lediglich zum Schutz bei kurzzeitigen Wetterlagen ist das Tragen der Kurzjacke in Kombination
mit einem kurzärmligen Hemd (ohne Krawatte) zulässig.
Bei der Bürodienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken
- verpflichtend (x)
- zulässig (o)
- unzulässig (-/-)
Tuchjacke
Anorak
Tuchhose
Diensthemd
Diensthemd
lang
kurz
Tuchjacke mit
Uniformhose mit
Diensthemd lang mit
Diensthemd kurz mit
Pullover mit
Unterziehrolli mit
Anorak mit
o
o
-/-/-/-
o
o
o
-/o
o
x
x
x
x
x
x
x
o
-/o
o
-/o
-/-/-/-
x
o
98
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
o
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Nr. 11. Geschäftsstellenordnung
für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften
des Landes Nordrhein-Westfalen
(GStO)
AV d. JM vom 10. März 2014 (2325 - I. 8)
- JMBl. NRW S. 99 Die AV d. JM vom 10. Februar 2006 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 62 -, zuletzt geändert durch
AV d. JM vom 21. August 2012 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 216 - wird wie folgt geändert:
I.
1.
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nr. 2.d) wird wie folgt neu gefasst:
"d) familienrechtlichen und sonstigen Angelegenheiten nach §§ 91, 92, 93, 93a, 95 Abs. 1
Nr. 1, 96, 99, 100, 100a, 118, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 127, 128a, 128b, 128c, 128d,
128e KostO (Erster Teil, Zweiter Abschnitt Nr. 4, 6 KostO) in der bis zum 31.08.2009 bzw. in
der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung,"
b) Absatz 1 Nr. 2e) wird wie folgt neu gefasst:
"e) Betreuungssachen und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen,"
c) nach Absatz 1 Nr. 2f) werden folgende Buchstabe g) und h) neu eingefügt:
"g) unternehmensrechtlichen und ähnlichen Verfahren, Verfahren vor dem Registergericht
und vereins- und Stiftungssachen vor dem Amtsgericht (Teil 1 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 5
des Kostenverzeichnisses zum GNotKG),"
h) übrigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Verfahren vor
dem Landwirtschaftsgericht: § 410 Nrn. 2-4 FamFG, Abgabe einer nicht vor dem Vollstreckungsgericht zu erklärenden eidesstattlichen Versicherung, Verteilungsverfahren, Pachtkreditsachen, Personenstandsangelegenheiten, Verfahren nach dem Transsexuellengesetz,
Unterbringungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Aufgebotsverfahren und Verfahren
über den Antrag auf Erlass einer Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten;"
II.
Diese AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
99
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Nr. 12. Geschäftliche Behandlung von Auskünften
aus dem Melderegister nach § 31 MG NRW
AV d. JM vom 11. März 2014 (1400 E - I. 6/13)
- JMBl. NRW S. 100 Aufgrund des § 31 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz
NRW - MG NRW) vom 16. September 1997 (GV. NRW. S. 332, ber. S. 386) in Verbindung mit
§ 3 der Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (Meldedatenübermittlungsverordnung
NRW - MeldDÜV NRW) vom 25. November 2013 (GV. NRW. S. 662) - in der Fassung vom
20. Februar 2014 (GV. NRW. S. 177) - sind Gerichte und Behörden berechtigt, Meldedaten im
automatisierten Abrufverfahren von den Melderegistern abzurufen. Hiernach gilt Folgendes:
1
Nutzung des Meldeportals für Behörden
Nach § 31 Meldegesetz NRW sind Gerichte und Behörden berechtigt, auf elektronischem oder
schriftlichem Wege Auskünfte aus den Melderegistern einzuholen. Grundsätzlich sind sie gehalten, das Meldeportal für Behörden zum Abruf von Meldedaten zu nutzen. Schriftliche Anfragen
an die Meldebehörden sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
2
Abruf von Meldedaten auf elektronischem Wege gem. § 31 Abs. 1a, 4, 5 Meldegesetz
NRW in Verbindung mit § 3 MeldDÜV NRW
Für den Abruf von Meldedaten auf elektronischem Wege gilt Folgendes:
2.1
Umfang des Datenabrufes
2.1.1
Gerichte und Behörden sind berechtigt, folgende Daten aus den Melderegistern im automatisierten Verfahren abzurufen (einfache Behördenauskunft):
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
Familiennamen,
frühere Namen,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensname, Künstlername,
Tag und Ort der Geburt,
derzeitige Anschriften und frühere Anschriften,
Tag des Ein- und Auszuges,
Sterbedatum und -ort.
Ein Abruf ist nur zulässig, soweit diese Daten dem Gericht bzw. der Behörde zur
Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sein müssen.
2.1.2
Darüber hinaus sind Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, soweit sie Aufgaben
der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen, und Justizvollzugsbehörden berechtigt, folgende weitere Daten aus den Melderegistern im automatisierten
Verfahren abzurufen (erweiterte Behördenauskunft):
100
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
l.
Geschlecht
Daten zum gesetzlichen Vertreter,
Staatsangehörigkeiten,
Religionszugehörigkeit,
Umzugsdaten,
Familienstand,
Ehegatte,
Lebenspartner,
Sterbedaten,
Ausstellungsbehörde, Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises,
Ausstellungsbehörde, Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Passes,
waffenrechtliche Erlaubnis.
Ein Abruf ist nur zulässig, soweit diese Daten dem Gericht bzw. der Behörde zur Erfüllung der
ihr durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben bekannt sein müssen.
2.2
Erforderliche Daten für eine Auskunftsanfrage
Für die einfache Behördenauskunft sind folgende Daten im Meldeportal für Behörden einzugeben:
a.
b.
c.
d.
die angefragte Kommune,
Aktenzeichen,
Vorname und Nachname sowie
ein Geburtsdatum oder eine Anschrift (Straße und Hausnummer).
Für eine erweiterte Behördenauskunft sind folgende Daten im Meldeportal für Behörden einzugeben:
a.
b.
c.
mindestens eine Kommune,
Aktenzeichen sowie
Vorname und/ oder Nachname.
2.3
Zwingende Nutzung der erweiterten Behördenauskunft
Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden haben zwingend die
erweiterte Auskunftsart zu nutzen, da nur so sichergestellt ist, dass die Kommune die Anfrage
der Sicherheitsbehörde nicht protokolliert und damit Externen gegenüber nicht auskunftspflichtig wird.
Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden sind daher erst dann
berechtigt, mittels ihrer Fachanwendungen Meldeanfragen zu stellen, wenn in den eingesetzten
Fachanwendungen die erweiterte Behördenauskunft jeweils implementiert ist.
2.4
Protokollierung bei Nutzung der erweiterten Behördenauskunft
Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung,
der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen, und Justizvollzugsbehörden sind
verpflichtet, bei einem automatisierten Abruf von Daten einer einzelnen Person mittels der erweiterten Behördenauskunft Folgendes zu protokollieren (§ 1 Abs.7 MeldDÜV NRW):
101
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
a.
b.
c.
d.
e.
die abrufberechtigte Stelle,
die abgerufenen Daten,
den Zeitpunkt des Abrufs,
soweit vorhanden, das Aktenzeichen der abrufenden Behörde und
die Kennung der abrufenden Person.
Die Protokolldaten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren und zu sichern. Sie sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen, das auf die Speicherung folgt.
Soweit die Protokollierung und Aufbewahrung papiergebunden erfolgt, ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass sämtliche Protokolle als Ausdrucke in dem oben genannten Zeitraum zur Verfügung stehen und rechtzeitig vernichtet werden.
Soweit die Protokollierung durch Einsatz von Informationstechnik unterstützt wird, ist das Protokoll im pdf-Format auf einem gesicherten Speicherbereich, der durch die Nutzerinnen und Nutzer des Meldeportals für Behörden nur beschrieben, aber nicht gelöscht werden kann, zu sichern.
2.5
Anwendungsbetreuung
Jedes Gericht/ jede Behörde ist berechtigt, bis zu drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die
Betreuung des Meldeportals für Behörden dem Justizministerium gegenüber zu benennen. Sofern ein Gericht/ eine Behörde beabsichtigt, weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die
Anwendungsbetreuung zu benennen, ist die Erforderlichkeit dem Justizministerium gegenüber
zu begründen.
Aufgabe der Anwendungsbetreuung ist das Anlegen und Verwalten der Nutzerinnen und Nutzer
im Meldeportal für Behörden. Wegen der weitreichenden Befugnisse soll die Anwendungsbetreuung grundsätzlich nicht durch Nutzerinnen und Nutzer des Meldeportals für Behörden
durchgeführt werden.
Die Anwendungsbetreuung der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nur in Absprache mit der jeweiligen Behördenleitung berechtigt, Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur erweiterten Behördenauskunft einzuräumen.
2.6
Behörden- und Benutzerkennung
Die Nutzung des Meldeportals für Behörden setzt eine Behörden- und eine Benutzerkennung
voraus. Diese sind wie folgt zu bilden:
2.6.1
Die Behördenkennung setzt sich aus dem Gericht/ der Behörde und dem Ortsnamen in Kleinschreibung zusammen. Der Ortsname wird mit einem Bindestrich dem jeweiligen Gericht/ der
jeweiligen Behörde angehangen.
Das Kürzel der Gerichte und Behörden lautet wie folgt:
Justizministerium
jm
Oberverwaltungsgericht
Verwaltungsgericht
ovg
vg
Oberlandesgericht
Landgericht
olg
lg
102
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Amtsgericht
ag
Landessozialgericht
Sozialgericht
lsg
sg
Landesarbeitsgericht
Arbeitsgericht
lag
arbg
Finanzgericht
fg
Generalstaatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft
gsta
sta
Fachhochschule für
Rechtspflege
fhr
Justizvollzugsanstalten
Jugendarrestanstalten
Justizvollzugsschule NRW
jva
jaa
jvs
2.6.2
Die Benutzerkennung setzt sich aus dem Nachnamen und aus dem Anfangsbuchstaben des
Vornamens zusammen. Der erste Buchstabe des Nachnamens und der Buchstabe des Vornamens werden großgeschrieben.
Sofern in einer Behörde zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den gleichen Nachnamen tragen
und die Vornamen mit dem gleichen Buchstaben beginnen, wird die Benutzerkennung aus dem
Nachnamen und dem ersten und zweiten (ggf. dritten und vierten) Anfangsbuchstaben gebildet.
Der zweite (ggf. dritte, vierte) Buchstabe des Vornamens wird kleingeschrieben.
Nachnamen, die aus mehreren Wörtern bestehen, die nicht mit einem Bindestrich miteinander
verbunden sind, werden ohne Leerzeichen zusammengeschrieben
(Beispiel: Michaela van den Berg = VandenbergM).
Sofern in einem Gericht zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit dem gleichen Vor- und
Nachnamen beschäftigt sind, wird dem ersten Buchstaben des Vornamens die Ziffer 1 bzw. 2
angefügt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes werden unter der Behördenkennung des Landgerichtes angelegt, dem die jeweilige Dienststelle des ambulanten
Sozialen Dienstes zugeordnet ist. Die Verwaltung der Nutzerinnen und Nutzer soll durch die
Landgerichte sichergestellt werden.
2.7
Datenschutzkontrolle (§ 1 Absatz 8 MeldDÜV NRW)
Jedes Gericht/ jede Behörde soll mindestens einmal monatlich stichprobenhaft die Nutzung des
Meldeportals für Behörden anhand der Protokolle und der im Meldeportal für Behörden gespeicherten Rumpfdaten überprüfen. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind über die Datenschutzkontrolle zu unterrichten.
3
Einholen von Meldeauskünften auf schriftlichem Wege gemäß § 31 Absatz 1,
2 MG NRW
In begründeten Einzelfällen sind die Gerichte und Behörden berechtigt, Meldeauskünften auf
schriftlichem Wege einzuholen. Hierfür gilt Folgendes:
103
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
3.1
Umfang des Melderegisterauskunft
Gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 MG NRW sind die Gerichte und Behörden berechtigt, folgende
Daten im schriftlichen Wege zu erfragen:
a. Familiennamen,
b. frühere Namen,
c. Vornamen,
d. Doktorgrad,
e. Ordensnamen, Künstlernamen,
f. Tag und Ort der Geburt,
g. Geschlecht,
h. gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt,
Sterbetag),
i. Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 gespeicherten Daten,
j. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem
Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
k. Tag des Ein- und Auszugs,
l. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
m. Übermittlungssperren,
n. Sterbetag und -ort,
o. Ausstellungsbehörde, -Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises,
p. Ausstellungsbehörde, -Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Passes.
3.2
Erforderliche Daten für eine Auskunftsanfrage
Die Meldebehörde muss die gesuchte Person anhand der mitgeteilten Daten zweifelsfrei ermitteln können.
3.3
Protokollierung
Durch organisatorische Maßnahme ist sicherzustellen, dass die im schriftlichen Wege eingeholten Auskünfte mindestens zwölf Monate aufbewahrt werden. Sie sind spätestens zum Ende des
Kalenderjahres zu vernichten, das auf die Aufbewahrung folgt.
3.4
Datenschutzkontrolle
Jedes Gericht/ jede Behörde ist verpflichtet, stichprobenartig die eingeholten Auskünfte auf ihre
Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
4
Ansprechpartner/ Support
Der First-Level-Support wird vom Beratungstelefon Informationstechnik als alleiniger Ansprechpartner wahrgenommen.
104
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5
Inkrafttreten
Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die AV d. JM vom
10. November 1982 (1400 - I B. 125) - JMBl. NW S. 265 - in der Fassung vom 25. April 2005
aufgehoben.
Nr. 13. Kostenverfügung
AV d. JM vom 21. März 2014 (5607 - Z. 3)
– JMBl. NRW S. 105 –
Die AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3) – JMBl. NRW S. 64 – wird wie folgt geändert:
1
Abschnitt II. wird wie folgt neu gefasst:
„II.
Ergänzungsbestimmungen für Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu den bundeseinheitlichen Bestimmungen wird für Nordrhein-Westfalen Folgendes angeordnet:
Zu § 3 KostVfg:
1. Absatz 4 Nummer 2 ist nicht anzuwenden.
2. In Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren ist Absatz 4 bei der Verwendung der Hüllen AU
1 c und AU 13 c nicht anzuwenden, in Mahnverfahren ist darüber hinaus auch Absatz 5 nicht
anzuwenden.
Zu § 4 Abs. 3 KostVfg:
Beantragt eine Vollstreckungsbehörde die Erteilung eines Haftbefehls zur Abgabe der Vermögensauskunft ist die Gebühr für das Verfahren (Nr. 2113 KV GKG) nicht gemäß § 25 zum Soll
zu stellen, sondern lediglich nachrichtlich auf dem Haftbefehl zu vermerken, damit die Gebühr
ggf. als Nebenkosten vom Schuldner eingezogen werden kann.
Zu § 24 KostVfg:
Im Falle der Vorauszahlung der Kosten ist die Kostenrechnung in kürzester Form aufzustellen.
Zu § 25 Abs. 2 KostVfg:
Der Eingang der Sollstellungsbestätigung ist zu überwachen. Nach Eingang der Sollstellungsbestätigung ist zu überprüfen, ob ihr Inhalt mit dem Inhalt der Kostenanforderung übereinstimmt.
Zu § 25 Abs. 3 KostVfg:
Die Vorschrift kann auch auf sonstige Verfahren angewendet werden.
Zu § 27 Abs. 5 KostVfg:
1. Dies gilt auch, wenn eine Zahlungsanzeige für verschiedene Verfahren betragsmäßig aufzuteilen ist oder zur Berichtigung der Buchungsstelle o. ä. an die ausstellende Zahlstelle zurückzugeben ist.
105
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
2. Die Kopie der Zahlungsanzeige, die nach Satz 4 zu den Sachakten genommen werden kann,
ist in auffälliger Weise als Kopie zu kennzeichnen.
Zu § 29 Abs. 1 KostVfg:
Auch in den Fällen, in denen die Kostenforderung völlig erlischt, ist eine neue Kostenrechnung
zu erstellen („Null-Rechnung“).
Zu § 29 Abs. 3 KostVfg:
In der Kassenanordnung ist der Rechnungsempfänger mit Namen und Bankverbindung anzugeben.
Zu § 37 KostVfg:
Der Kostenbeamte ist befugt, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG
und § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG Auslagen außer Ansatz zu lassen. In allen übrigen Fällen legt
er die Akten dem Gericht zur Entscheidung vor.“
Zu §§ 41, 42 Abs. 2 KostVfg:
Weiterhin ist zu prüfen, ob Zahlungsanzeigen ordnungsgemäß erstellt sind.
2
Diese AV tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Bekanntmachungen
Nr. 6. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte
im Lande Nordrhein-Westfalen
Erste Ergänzung der Dritten Wahlbekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung vom 4. März 2014
- JMBl. NRW S. 106 Im Anschluss an die Dritte Wahlbekanntmachung vom 21.10.2013, Justizministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen Nr. 23 vom 01.12.2013, Seite 306 ff., mache ich die von mir gemäß §
16 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 WO RAVG NW festgestellten Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Wahlergebnis bekannt wie folgt:
Änderung der Mitgliedschaft zur Siebten Vertreterversammlung
1. Der im Wahlbezirk Düsseldorf als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle
der Liste 1 gewählte Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf, hat am 04. Februar 2014
seinen Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Dörte Müller, Düsseldorf, als das an 7. Stelle der
Liste 1 im Wahlbezirk Düsseldorf gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014
Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme ihrer Zugehörigkeit als Mitglied erklärt.
2. Der im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der
Liste 1 gewählte Rechtsanwalt Wolfgang Ehrler, Herdecke, hat am 04. Februar 2014 seinen
Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt.
106
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An seiner Stelle ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Bohnenkamp, Borken, als das an
7. Stelle der Liste 1 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom
04. Februar 2104 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt.
3. Die im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 2. Stelle der
Liste 1 gewählte Petra von Vietinghoff, Essen, hat am 04. Februar 2104 ihren Rücktritt als
gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt.
An ihrer Stelle ist Rechtsanwalt Dr. Cornelius Kruse, Bochum, als das an 8. Stelle der
Liste 1 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014
Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt.
4. Der im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der
Liste 2 gewählte Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld, hat am 04. Februar 2014 seinen
Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt.
An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Meyer, Bielefeld, als das an 4. Stelle der Liste 2 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt.
5. Der im Wahlbezirk Köln als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der Liste 1
gewählte Rechtsanwalt Albert Vossebürger, Köln, hat am 04. Februar 2014 seinen Rücktritt
als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt.
An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Köln, als das an 9. Stelle der Liste 1 im
Wahlbezirk Köln gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme ihrer Zugehörigkeit als Mitglied erklärt.
Düsseldorf, den 12. Februar 2014
Leonora Holling
Vorsitzende des Wahlausschusses
zur Wahl der Siebten Vertreterversammlung
Nr. 7. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte
im Lande Nordrhein-Westfalen
Wahl des Vorsitzenden der Siebten Vertreterversammlung und dessen
Stellvertreter sowie Wahl des Vorstandes
Bekanntmachung vom 4. März 2014
- JMBl. NRW S. 107 Die Siebte Vertreterversammlung hat sich am 04. Februar 2014 konstituiert und dabei
 zum Vorsitzenden
Rechtsanwalt Dr. Christoph Hack, Hürth,
107
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 zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden
Rechtsanwältin Marion Meichsner, Bochum,
 zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden
Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich
gewählt.
Die Siebte Vertreterversammlung hat am 04. Februar 2014 den Vorstand neu gewählt. Es gehören ihm an
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Ehrler, Herdecke,
Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, Bonn,
Rechtsanwalt Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld
Rechtsanwalt Dr. Axel Thoenneßen, Düsseldorf
Rechtsanwältin Petra von Vietinghoff, Essen
Rechtsanwalt Albert Vossebürger, Köln
Die unter 1 - 7 Genannten sind Mitglieder des Versorgungswerkes.
Düsseldorf, den 12. Februar 2014
Dr. Christoph Hack
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Nr. 8. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte
im Lande Nordrhein-Westfalen
Konstituierung des durch die Siebte Vertreterversammlung gewählten Vorstandes
Bekanntmachung vom 4. März 2014
- JMBl. NRW S. 108 Der von der Siebten Vertreterversammlung am 04. Februar 2014 gewählte Vorstand hat
sich am Tag seiner Wahl konstituiert und dabei gewählt
 zum Präsidenten Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf
 zum Vizepräsidenten Rechtsanwalt Wolfgang Ehrler, Herdecke.
Düsseldorf, den 13. Februar 2014
Lothar Lindenau
Präsident
108
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Nr. 9. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im
Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung vom 10. März 2014
- JMBl. NRW S. 109 Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks
26. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks
Die Siebte Vertreterversammlung hat in ihrer Konstituierenden Sitzung am 04. Februar 2014
folgende Änderung der Satzung beschlossen:
Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im
Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert:
§ 38 Abs. 4 wird geändert wie folgt:
Die Datumsangabe „31.10.2012“ wird durch die Datumsangabe „31.12.2014“ ersetzt.
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Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Versetzt:
Richterin am LG Gisela Ritvay aus Mönchengladbach als Richterin am AG nach Viersen;
Richterin am AG Dr. Christiane Schulze-Uebbing aus Viersen als Richterin am LG nach Mönchengladbach.
Ruhestand:
Präsident des AG Ingolf Dick in Düsseldorf. Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage Walter
Böhmer in Mönchengladbach- Rheydt.
Richter/Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Sigrid Freitag, Jeanette Gassan, Kristina Kliss, Sarah Rüther, Dominique
Schmitz, David Zehnder.
Notare
Erreichen der Altersgrenze:
Notar Dr. Max Eichmanns in Mönchengladbach.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Stephan Brokopf u. Katharina Elisabeth Küter in Duisburg, Marcus Ahlbach, Jost Ahrens, LL.M.,
Justus Anacker, Dr. Hans-Peter Anlauf, LL.M., Nico Aschner, LL.M., Henning Bierhaus, Dr.
Kerstin Bock, Dr. Daniel Bork, Julia Breinlinger, Mark von Dahlen, Michael Demers, Jan Diekmann, Dr. Henrik Dornscheidt, LL.M., Johannes Droste, Silvana Dzerek, Philipp Friedrichs, Betül Gannoun, Roman Goldschmidt, Simon Henke, Timo Henkel, LL.M.oec. MBA, Tilmann Hoppe, Tina Vanessa Hupe, Sebastian Keilholz, LL.M., Dr. Frauke Koch, Dr. Kai Krenz, Felix Leerkamp, LL.M., Branka Maricic, Eva-Maria Mayer, Katrin Müller, Benjamin Peschel , Agnes Quarten, Gentil Ressing, Dr. Julian Rodenbeck, Bernd Rühland, Dr. Luiz Salgado, LL.M., Dr. Friederike Sandrock, Simon Schaefers, Monika Schiller, Tim Schneider, René Scholten, Judith
Schröder, David Schwab, Irina Stankovic, Manja Steinicke, LL.M., Ferdinand Strasser u. Laura
Wollner, LL.M. in Düsseldorf, Wolfgang Elsen in Grevenbroich, Andreas Beckers in Krefeld,
Hülya Öztürk-Yildirim u. Ceylan Tursun in Langenfeld, Andrea van Arkel,in Meerbusch, Caglar
Aydin, Jürgen Krantz,in Neuss, Anne Herrmann in Oberhausen, Claus Solbeck in Ratingen.
110
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OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am LG: Richter Till Deipenwisch und Dr. Christian Voigt in Hagen; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Klaus-Peter Sauerborn in Essen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Iris Belecke-Severin in Arnsberg; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Ingrid
Urbanski in Marl.
Versetzt:
Richter am AG Georg Neufeld von Minden nach Lübbecke.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am LG Adalbert Heine in Paderborn, Richter am AG - als weiterer Aufsicht
führender Richter - Heinz-Michael Siemon in Hagen u. Richter am AG Dr. Dieter Kuhlmann in
Herford, Justizoberamtsrat – BesGr. A 13 m. AZ – Klaus Schwedtmann in Essen-Borbeck, Justizoberamtsrat Achim Kister in Iserlohn, Sozialamtsrat Heinz-Jürgen Elwenholl in Essen, Justizamtsinspektor/in Inge Pohlmann in Minden und Heinz Hermann Leismann in Tecklenburg, Justizvollstreckungshauptsekretär Hans Bahls in Münster; Justizhauptsekretärin Margret Huesmann in Gelsenkirchen; Erster Justizhauptwachtmeister Ewald Struck in Bielefeld.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Anika Nathalie Boshoff, Nadine Eggert u. Bernadette Goesmann.
Übernommen:
Richterin Maren Butscher aus Baden-Württemberg.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Torsten Polakowski in Bielefeld; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Bettina Dickel in Siegen; z Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m.
AZ. -: Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Guido Hartmann in Bielefeld.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Eckhard Baade in Bielefeld.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Marie-Christine Döscher u. Teresa Röttger.
111
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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Linda Baumann in Essen, Christian Beckmann in Essen, Michael Böhner (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Jan Bossert (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Frank Breidenbach in CastropRauxel, Stefanie Broß in Münster, Jennifer Brune (bisher RAK Oldenburg) in Ibbenbüren, Konstantin Busch in Bielefeld, Dr. David Bunzel (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Anees Butt in
Bocholt, Bastian Däumer in Lünen, Claudia Denzin (bisher RAK Bremen) in Menden, Christiane
Ecker in Unna, Frederic Erfkamp in Bochum, Christian Falkenberg in Dortmund, Wolfgang Fischer (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Andreas Fürholzer (bisher RAK München) in Dortmund, Bernd Gieshoidt (bisher RAK Oldenburg) in Bad Oeynhausen, Nina Gilsbach in Ibbenbüren, Burkhard Gruenhoff in Bielefeld, Dr. Andree Haarhuis in Münster, Dr. Daniela Haarhuis in
Münster, Peter Harkämper (bisher RAK Köln) in Lüdenscheid, Gülden Hazar (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen, Christian Heinen, LL.M.oec. (bisher RAK Oldenburg) in Bad Oeynhausen,
Marko Heldt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Benjamin Hoddow in Castrop-Rauxel, Cornelia
Höning (bisher RAK Düsseldorf) in Siegen, Laura Kesting (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum,
Dr. Silke Klinck in Essen, Daniel Klofat (bisher RAK Düsseldorf) in Gütersloh, Dr. Peter Kloss,
LL.M.(T) (bisher RAK Hamburg) in Bochum, Juliane Krause, LL.M. (bisher RAK Celle) in Bielefeld, Veronika Kusber in Kamen, Sebastian Lohmann in Münster, Stefanie Loos (bisher RAK
Düsseldorf) in Essen, Verena Luckhardt in Essen, Thomas Makiolka (bisher RAK Düsseldorf) in
Iserlohn, Juliane Nass, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Gütersloh, Daniel Nebel in Paderborn,
Xaviera Pauly in Siegen, Dr. Johann-Volker Peter (bisher RAK Saarland) in Minden, Malte Prill
in Essen, Sven Püthe, LL.M. (bisher RAK Oldenburg) in Möhnesee, Kenan Sakalli in Dortmund,
Susan Simon in Bochum, Prof. Dr. Patrick Schmidt (bisher RAK Düsseldorf) in Hamm, Verena
Schütte in Münster, Stefan Schwerdtfeger in Münster, Michael Stening in Bielefeld, Dr. Christian
Tenbergen, LL.M. (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Philipp Thiele, LL.M. in Lippstadt, Sarah
Timmerberg in Recklinghausen, Ludger Tuchlinski in Bochum, Tina von Papen in Hamm, Felix
von Schaper in Dorsten, Eva Weber in Essen, Magdalene-Daniela Weber (bisher RAK Hamburg) in Essen, Jana Weiberg in Münster, Mirco Wöstmann in Dülmen.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Raffaella Cavandoli (Avvocato) in Essen.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwältin Verena Schmidt in Schmallenberg.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Klaus Beckmann und Franz Egon Trockel in Essen, Manfred Mönig
in Telgte und Dr. Nikolaus-Zeno Bisek in Münster.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Klaus Beckmann in Bönen und Paul Müller in Sendenhorst.
Ernannt:
Löschungen als Rechtsanwalt:
Martin Hecheltjen in Essen, Günther Wilke in Minden, Stefan Koske in Kamen, Ulrike Taschner
in Dortmund, Jacopo Rossi in Bochum, Dr. Jörn Haverkämper in Münster, Dr. Rainer Schils in
112
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Gütersloh, Ann-Katrin Heitjans in Münster, Horst-Dieter Wingenfeld in Bochum, Wilfried Tollwerth in Lippstadt.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Carsten Groß-Klußmann in Münster, Claudia Schmitt in Herne-Wanne, Harry Hildebrandt in
Preußisch Oldendorf, Markus Hassa in Münster, Dr. Christian Bergmann in Herford, Anja Natus
in Detmold, Knut Menzel in Gevelsberg, Dr. Christopher Riedel, LL.M. in Essen, Sven Dietze in
Essen, Dr. Alexander Rüter in Dortmund, Michael Müller in Bochum.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Margarete Reske; z. Vors. Richter am LG:
Richterin am LG Michael Supplieth in Köln; z. Diektor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Direktor
des AG (Bes.Gr. R 2) Ulrich Feyerabend in Siegburg; z. Direktor/in d. AG (Bes.Gr. R 2) :
Richterin am AG – als ständige Vertreterin eines Direktors – Corinna Waßmuth in Geilenkirchen
u. Direktor des AG - Bes.Gr. R 1 Z - Richter Robert Plastrotmann in Schleiden; z. Richter/in
am LG: Richter/in Laura Bächt, Mathias Elsen u. Dr. Thomas Krings in Köln; z. Richter am AG:
Richter Dr. Jörg Philipp Kraemer in Bergisch Gladbach; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor
Martin Dries in Bonn; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Katrin Isenberg-Geiler in
Bonn.
Versetzt:
Richter kraft Auftrags Dr. Daniel Kresser aus Sachsen als Richter am LG in Köln.
Ruhestand:
Richter/in am OLG Karla Schneider u. Dr. Josef Hahn, Vorsitzender Richter am LG Heinz Sonnenberger in Bonn, Richter am LG Bruno Mörsch in Köln; Direktor des AG Reinhard Schaffer in
Schleiden, Richter am AG Dr. Jürgen Schreiber in Bergheim; Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13
- Maria Anna Odenthal in Köln, Obergerichtsvollzieher Peter Meier in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Christina Hennig.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Beate Lützeler b. d. GStA, Silvia Maria Müller
in Aachen u. Thomas Kemper in Bonn.
Versetzt:
Staatsanwalt Marcel Dörschug von Aachen nach Krefeld.
113
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Ruhestand:
Leitender Oberstaatsanwalt (BesGr. R 3) Jan van Rossum b. d. GStA.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Dorothée Osthoff in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Bongartz in Büren,.Jörg Baumann in Essen u. Peter Szyka in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in:
Justizvollzugshauptsekretär/in Detlef Appenzeller, Rainer Bröscher, Andreas Drogosch, Achim
Kleinen, Thomas Pohlmann, Claudia Steinblock, Michael Schneider, Udo van de Loo u. Andrea
Winkels in Düsseldorf, Jörg Kinder in Hagen, Rainer Krentz in Herford, Bodo Sroka in Lünen; z.
Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Roman Antoniewicz in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Johanna Kuhlemann, Christoph Real,
Steffen Oerder, Christian Köhler u. Marc-Andreas Radtke in Herford; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Manuela Liebsch in Willich I.
Versetzt:
Regierungsdirektor Oliver Burlage von Bielefeld-Brackwede nach Bielefeld-Senne.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Walter Hommelsheim in Aachen u. Klaus Euchler in Düsseldorf u.
Justizvollzugshauptsekretär Werner Tilly in Bielefeld-Senne.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Kamen
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Düsseldorf
114
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
1
Richter o Richterin am OVG nebst einer weiteren Stelle f. e. Richterin o. Richter
am OVG f. e. an eine Behörde o. ein Gericht außerhalb d. Verwaltungsgerichtsbarkeit d. Landes NRW abgeordnete Richterin o. abgeordneten Richter; am
Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwal
tungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen
und Bewerber teil.
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Heinsberg
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln
mehrere
Staatsanwältinnen o. Staatsanwälte als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA
Bielefeld
1
Richterin o. Richter am AG in Rheine
1
Richterin o. Richter am AG in Paderborn
1
Richterin o. Richter am AG in Aachen
1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Arnsberg
1
Richterin o. Richter am AG in Siegburg
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Köln
1
Richterin o. Richter am AG Bergisch Gladbach
1
Richterin o. Richter am SG in Aachen
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bonn
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem
Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -
1
Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Hagen
1
Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Paderborn
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat- psychologischer Dienst - b. d. JVA
Bochum
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter d. JVA Bochum angefordert werden -
1
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat – Geschäftsleiter/in – bei dem AG Ratingen
1
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - bei
der StA Bochum
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVK in Fröndenberg
115
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leiter/-in der Arbeitsverwaltung - b.
d. JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -
1
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Geldern
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -
mehrere
Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in dem OLG-Bez. Düsseldorf mit noch zu bestimmenden Dienstsitzen.
Die Einstellungen können zunächst nur in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgen (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt (§ 31 JustG NRW). Einstellungsvoraussetzungen sind der
erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen
für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche
hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeugnisablichtungen über die Schulabschlüsse und die weitere Ausbildung (einschl. Studium, staatliche Anerkennung u. ggf. (freiwilliges) Berufspraktikum) sowie ggf. Nachweise über weitere praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. Die Bewerbungen sind - für alle oder
einen einzelnen Bezirke - bis zum 22.04.2014 an die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, zu richten.
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Entlassungsvorbereitungsabteilung - b. d. JVA Dortmund
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert
werden -
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Wetter (Ruhr)
- das Anforderungsprofil kann beim Behördenleiter der JAA Wetter angefordert
werden -
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Bottrop
je 1
Notarin o. Notar in Aachen, Düsseldorf, Herzogenrath, Köln-Mülheim und Remscheid-Lennep
Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis zum 1. Mai 2014
einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6 b
Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot ist jeweils der 1. September
2014. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten.
Die Zuweisung des Amtssitzes in Köln-Mülheim und Remscheid-Lennep gemäß
§ 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO bezieht sich auf den jeweiligen Stadtbezirk gemäß den
Hauptsatzungen der Städte Köln und Remscheid.
116
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7
Sachgebietsleiter/in im Dezernat 10 b. d. OLG Hamm
Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist demnächst der Dienstposten der Sachgebietsleiterin / des
Sachgebietsleiters im Dezernat 10 – Sachgebiet 1 – (Angelegenheiten der tariflich Beschäftigten des mittleren Dienstes sowie der Auszubildenden) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in
der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die ein Amt der
Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 innehaben. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen
nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in
Hamm zu richten.
Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. LG Dortmund
Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem Landgericht Dortmund. Die Funktion ist
derzeit der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und
Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem
Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Rücknahmen:
Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen:
1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Königswinter (JMBl. NRW Nr. 6
v.15. März 2014)
1 Justizamtsrat /-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln (JMBl.
NRW Nr. 5 v. 1. März 2014)
1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen)
und Koordination für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA
Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014)
1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014)
mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014)
117
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. April 2014, Nr. 8
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…….
118
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………
119
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………
119
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………
119
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………
120
Personalnachrichten…………….…………………….…………………………………….
120
Ausschreibungen……………………………………..………………………………………
123
Bekanntmachungen
Nr. 10. Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung d. JM vom 1. April 2014 (2701 - Z. 1)
- JMBl. NRW S. 118 Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
a)
im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Heinrich Reis und
Richterin am Landgericht Gudrun Rebell
sind aus dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgeschieden.
Als Nachfolger sind
Vorsitzender Richter am Landgericht
Ulrich Krege
Landgericht Wuppertal und
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Wiegand Laubenstein
Oberlandesgericht Düsseldorf
als weitere Mitglieder nachgerückt.
Nr. 11. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herrn Ingo Aulbach, Am Grafenbusch 61c, 46047 Oberhausen,
Tel.: 0208-9405064
Fax: 0208-646451
Internet: www.mediationszentrum-oberhausen.de
E-Mail: [email protected]
Nr. 12. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Frau Rechtsanwältin Anne C. Wegner, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,
Tel.: 0211-5660 18742
Fax: 0211-5660 110
Internet: www.luther-lawfirm.com
E-Mail: [email protected]
Nr. 13. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Frau Rechtsanwältin Christiane Henneken, Henneken & Partner Rechtsanwälte
- Partnerschaftsgesellschaft -, Aachener Str. 340 - 346, 50933 Köln,
Tel.: 0221-5708835-0
Fax: 0221-5708835-24
Internet: www.henneken.biz
E-Mail: [email protected]
119
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Nr. 14. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 120 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcus Bauckmann, Markt 9, 33098 Paderborn,
Tel.: 05251/8772533
Fax: 05251/8772535
E-Mail: [email protected]
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Präsident d. LG - BesGr. R 5 -: Präsident d. LG Gerd Waldhausen aus Krefeld in Kleve; z.
Präsidentin d. AG - BesGr. R 5 -: Vizepräsidentin d. LG Angela Glatz-Büscher aus Kleve in
Düsseldorf.
Versetzt:
Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Cornelia Flecken-Bringmann aus
Duisburg als Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - nach Mülheim an
der Ruhr, Richter am LG Thorsten Schleif aus Düsseldorf als Richter am AG nach Dinslaken.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt a. d. ständiger Vertreter e. LOStA - BesGr.
R 2 m. AZ.- Michael Schwarz aus Duisburg b d. GStA; z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m.
AZ -: Justizoberamtsrat Hans Gerd Köker in Düsseldorf; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Doris Huismann in Kleve; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Dunkel b.
d. GStA, Dirk Buchholz, Gabriele Birgit Frieten, Maud Grünkemeier, Marianne May und Markus
Thelen in Düsseldorf; Judith Kampen in Duisburg; Dagmar Kühnen und Andrea Irmgard Stumpe
in Kleve; Michaela Hoster und Daniela Leuchten in Krefeld, Daniela Baumert, Irene Dziambor,
Anke Franke und Nicole Martin-Melzer in Wuppertal.
Notare
Entlassen aus dem Notaramt:
Notar Franz-Norbert Bünten in Düsseldorf.
120
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Corinna Klausen in Paderborn; z. Richter/in am
LG: Richter/in Nina Ermecke in Arnsberg, Dr. Julia Fatemi, Viktoria Hübner u. Kilian Servais in
Bochum, Hannah Deimer u. Julia Wennekamp in Essen, Dr. Anne Elisabeth Gudermann,
Matthias Delf Löhde u. Fabian Pantke in Paderborn; z. Richter am AG: Richter Sebastian Krüger u. Björn Weber in Detmold u. Dr. Tim Holthaus in Hattingen.
Versetzt:
Direktor des AG Ralf Fischer von Medebach nach Schmallenberg, Richter am AG Daniel Terp
von Bamberg nach Detmold u. Richterin am LG Dr. Christina Harpering von Essen nach Köln
Ruhestand:
Justizamtsinspektorin - BesGr. A9 m. AZ - Christiane Erley in Hamm und Ingrid Hänisch-Bösing
in Bocholt; Justizamtsinspektor Reinhard Kahre in Bünde.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Daniel Langesberg, Julia Lagoudis u. Marlene Stegmann.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Stephanie Westermeyer in Arnsberg; z.
Regierungsrat: Justizamtsrat Torsten Merten in Bochum; z. Justizamtsrat: Justizamtmann
Ralf Borschke in Bochum.
Ruhestand:
Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ- Michael Frericks in Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in: Lisa Maria Gurzan u. Lisa Schulz.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Bianca Petzold (bisher RAK Brandenburg) in Münster, Marius von der Forst in Dülmen
Löschungen als Rechtsanwalt:
Volker Walter in Iserlohn, Egon Krauthausen in Telgte, Mathias Mäkel in Rheine.
121
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Dr. Hannes Wakonig in Essen, Gabriele Neumann, LL.M. Eur. in Hamm, Dr. Thomas Preute in
Essen.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwältin Anne Winkel in Ibbenbüren.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Manfred Bergmann in Soest, Hans-Friedrich Kreyer in Bochum,
Klaus Josef Gerlach, Klaus Eversberg, Rainer H. Bonse und Wolf Lange in Münster.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Jörg Grotefend in Siegen.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Bettina Meincke, Dr. Julia Onderka, Mark Noethen
u. Ralf Redemske; z. Richterin am LG: Richterin Prof. Dr. Evelyn Henning in Köln; z. Richterin
am AG: Richterin Julia Hodouschek in Euskirchen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Matthias
Peterkord in Bonn u. Claus-Dieter Ott in Köln; z. Sozialzoberinspektorin: Sozialinspektorin
Elisabeth Husemann in Köln; z. Justizoberinspektor: Justizinspektor Stefan Reith in Köln; z.
Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Sascha
Grietsch in Bonn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 5 -:
Justizhauptwachtmeister Stefan Schütt in Aachen u. Andreas Braun in Schleiden.
Versetzt:
Vorsitzender Richter am Landgericht Lothar Eckloff aus Bonn als Richter am OLG nach Köln.
Ruhestand:
Richterin am AG Helge Astrid Justenhoven in Köln, Justizamtsinspektorin Sieglinde Maria
Ohlenforst in Aachen, Obergerichtsvollzieher Theodor Josef Robertz in
Jülich,
Justizhauptwachtmeister Jörg Büsch in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Anna Katharina Mauro u. Thomas Melcher.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Kliesch b. d. GStA, z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Reuleaux in Aachen.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Andreas Schütz in Bonn, Justizhauptsekretär Dieter Mix in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor/in Patrick Blume, Dana Friedrich, Kirsten Rohmann.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Hans-Josef Bischofs in Heinsberg; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Hans-Joachim Hutmacher in Castrop-Rauxel; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Meike Erwig in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stephan
Hessel u. Rainer Veltel in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -:
Justizvollzugsamtsinspektor Michael Keip in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Peter Söte in Bottrop u. Wolfgang Maas in Detmold; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sascha Strupat u. Jennifer Wenzel in JVA
Castrop-Rauxel, Daniel Greve u. Carola Lüsing in Detmold, Dennis Brocca, Dennis Gerundt,
Sascha Göckeler, Lars Holzrichter und Tobias Leininger in Iserlohn, Jörg Borgartz, Anne Hütter,
Ursula Pfeiffer, Miriam Rinkel, Michaela Schimanski, Sarah Stevens in Willich II; z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Guido Sander u. Claudia Schulte in Münster.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Mestenhauser in Castrop-Rauxel, Wolfram Spans in Essen
u. Ralf Wawrzyniak in Schwerte, Justizvollzugshauptsekretär Norbert Philipp in Castrop-Rauxel
u. Anja Schuster in Iserlohn.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 3) am LSG in Essen
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Duisburg
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Duisburg
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Paderborn
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Minden
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Mönchengladbach
1
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Duisburg
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in
Wuppertal
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Bonn
1
Richterin o. Richter am AG Brühl
1
Richterin o. Richter am AG Kerpen
1
Richterin o. Richter am AG in Altena
1
Richterin o. Richter am AG in Schwelm
1
Richterin o. Richter am ArbG in Dortmund - mit Wirkung vom 01.06.2014 -
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamte/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT)
wahrn. - b. d. LSG NRW in Essen
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamte/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT)
wahrn. - b. d. SG Duisburg
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/-in - b. d. JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - stellvertretende/r
Leiter/in des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Castrop-Rauxel
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt CastropRauxel angefordert werden -
2
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Münster
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Hagen
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA
Dortmund
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Gelsenkirchen.
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär (A 8) b. d. JVA Hagen
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Münster
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Dortmund
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Schwerte
1
Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. LSG NRW in Essen
Gruppenleiterin/Gruppenleiter des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Dortmund
Bei dem Landgericht Dortmund ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer
Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den
Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Gruppenleiterin/Gruppenleiter des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Paderborn
Bei dem Landgericht Paderborn ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer
Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den
Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter bei der Justizvollzugsanstalt Münster
Bei der Justizvollzugsanstalt Münster ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den
Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12
bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium
des Landes NRW erbeten werden.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8
Leiterin o. Leiter des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Köln
Bei der JVA Köln ist der Dienstposten für die Leiterin oder den Leiter des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite der Besoldungsgruppe A9 / A9 m. AZ
zugeordnet. Die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln
angefordert werden.
Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen:
Verwaltungsleiter/in zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin b. d. JVA
Hamm (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2013)
1 Justizvollzugsamtsinspektor/ in b. d. JVA Schwerte (JMBl. NRW Nr. 24 v. 15. Dezember
2013)
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Mai 2014, Nr. 9
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..
127
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW……………………….………….
127
Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land NordrheinWestfalen für das Jahr 2013………………………………………………………..…………
128
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
129
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
133
Bekanntmachungen
Nr. 15. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 127 -
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herrn Ingo Aulbach, Teutoburger Str. 51, 46047 Oberhausen,
Tel.: 0208-9405064
Fax: 0208-646451
Internet: www.mediationszentrum-oberhausen.de
E-Mail: [email protected]
Nr. 16. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 16. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 127 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herrn Aman Dag, Heidestraße 5 b, 33330 Gütersloh,
Tel.: 0152/26455272
E-Mail: [email protected]
127
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Nr. 16. Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare
im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013
Bekanntmachung d. JM vom 15. April 2014 (3832 E - Z. 11) - JMBl. NRW S. 128 (Letzte Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013 S. 105)
OLG-Bezirk
vorh.
Urkunds-
Unterschrifts-
Verfü-
Vermittlungen
Sonstige
Wechsel-
Summe aller
Notar-
geschäfte
beglaubigungen
gungen
von
Beurkun-
und
Urkundsgeschäfte
v.T.w.
Auseinander-
dungen
stellen
nach der
mit
ohne
Urkunden-
Entw.
Entw.
4
5
setzungen
Scheck-
(Spalten 3 und 9
proteste
zusammen)
9
10
Rolle
1
2
3
6
7
8
Gebiet des Anwaltsnotariats
Düsseldorf
156
68.214
17.251
11.525
2.761
7
36.670
28
68.242
Hamm
1.537
678.854
153.373
158.287
26.701
607
339.886
109
678.963
zusammen
1.693
747.068
170.624
169.812
29.462
614
376.556
137
747.205
Düsseldorf
141
309.297
58.168
101.077
12.839
4
137.209
17
309.314
Köln
zusammen
169
310
345.693
654.990
63.126
121.294
100.154
201.231
14.642
27.481
8
12
168.063
305.272
4
21
345.697
655.011
NRW
2.003
1.402.058
291.918
371.043
56.943
626
681.828
158
1.402.216
Vorjahr
2.052
1.369.601
288.395
363.342
53.986
621
663.657
220
1.369.821
Gebiet des Nurnotariats
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Henning Oberlack.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Henning Wittig in Duisburg u. Katharina Hörnemann in
Wuppertal; z. Richter am AG: Richter Dr. Stephan Lietzke in Düsseldorf.
Richterin auf Probe:
Ernannt:
Assessorin Irini Mpintsi.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 -: Ministerialrat - BesGr. B 3 - Thomas Harden
vom JM in Düsseldorf; z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor/in Marius Hermsen u.
Christina Hübgens in Düsseldorf, Sebastian Wolf in Mönchengladbach; z. Justizamtsrätin:
Justizamtfrau Katja Feicks b. d. GStA, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Brigitte Droege, Juliane Kempf und Bettina Knape in Düsseldorf, Inke Poltermann und Simone Vösgen in
Wuppertal; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. Az -: Justizamtsinspektorin Ulrike
Ringsgwandl in Krefeld; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Petra Schwarz b. d.
GStA, Michaela Martin und Christel Vöpel in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister
- BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Frank Braun in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michél Ruthert in Düsseldorf.
Ruhestand:
Staatsanwalt als Gruppenleiter Adalbert Johannes Niemers in Duisburg, Wolfgang Albert Otto
Neubauer in Wuppertal; Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ.- Peter Mantwill in Duisburg und
Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Norbert Piron in Kleve.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Matthias Peter Betschner, Anna Sybille Nettel und Moritz Osterspey.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken
Nadine Schillberg in Duisburg, Björn Arndt, Dr. Christian Bergmann, Dr. Sebastian Brüggemann, M.A., Dr. Eva-Maria Brus, Jan Burchards, Rolf Corsten, Janina Diesem, Dennis Dold,
LL.M., Sebastian Draguhn, Sarah Ehlen, LL.M., Yakup Elma, Philipp Peter Eßer, Alexander
Felder, Angela Finkelnburg, Marc Görtz, Alla Hajut, Isabelle Hamm, Sebastian Henrich, Florian Höfer, LL.M., Ye Huo, Birgit Jürgensmann, Dr. Philipp Kessel, Maren Klein, Britta Kleiß,
Sebastian Lück, Sabina Matsuyama, Robert Meyen, Dr. Christopher Riedel, LL.M., Tina Saß,
Inga Schmalz, LL.M., Matthias Sichla, Dr. Michael Sörgel, LL.M. u. Julian Winn in Düsseldorf,
Daniel Odenthal in Grevenbroich, Cassie Schützeberg in Hilden, Marco Pietsch u. Hauke
Wahlen in Krefeld, Nadine Hinkebeen in Mettmann, Maximilian Backes u. Anna Neumann in
Mönchengladbach, Jürgen Pöhler in Monheim, Sven Dietze in Mülheim an der Ruhr, Dr. Martin Dresenkamp in Oberhausen, Knut Menzel u. Lothar Pietschmann in Solingen, Jenifer Kühl,
u. Ramona Sabato in Wuppertal, Astrid Flören u. Christian Sychla in Xanten.
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Dr. Alexander Rezori in Mönchengladbach-Odenkirchen.
Erreichen der Altersgrenze:
Notar Dr. Hubertus Claudi in Mönchengladbach-Odenkirchen.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Direktorin d. AG - BesGr. R 1 m. AZ -: Richterin am AG Sophie Charlotte Freifrau von
Lüninck aus Brilon in Warstein; z. Richterin am LG: Richterin Julia Friederike Sommer in Essen; z. Richterin am AG: Richterin Britta Jungclaus in Marl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Stephanie Rauer in Dortmund.
Ruhestand:
Direktorin des AG Irene Rezori in Marl u. Direktor des AG Horst Eickhoff in Minden, Vorsitzender Richter am LG Udo Schild in Bielefeld u. Wilfried Meyer-Laucke in Dortmund, Richter am
AG - als std. Vertr. e. Dir. - Hans Werner Röhlig in Gladbeck, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Roland Schneider in Bochum, Richter/in am AG Alrun Hempel in Detmold, Wolfgang Saur in Hagen, Bernd Kleinert in Ibbenbüren u. Rolf Diekmann in Lübbecke,
Regierungsdirektor Georg Kowal in Hamm, Sozialamtsrat Rolf Böing in Hagen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Rolf Meyer in Hagen, Justizamtsinspektor Friedhelm Anders in
Kamen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Maximilian Beyer, Dr. Eva-Maria Hagen, Claudia Hoch, Alexandra Litz und Bastian
Schönfelder.
130
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden
Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Norbert Salamon in Bochum; z.
Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiter/in - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwältin/-anwalt
Hans-Michael Schneider und Katrin Timm in Münster; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter
auf Probe) Christian Klose in Hagen.
Versetzt:
Staatsanwältin Susanne Jansen aus Dortmund in den Geschäftsbereich des Saarländischen
Ministeriums der Justiz.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwältin/-anwalt - BesGr. R 2 m.
AZ - Hans-Ulrich Krück in Bochum, Justizobersekretärin Monika Krüger in Siegen.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Rona Dinter.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Eva Apelt in Lengerich, Nima Asgari in Bochum, Rolf-Joachim Aßhoff (bisher RAK Düsseldorf)
in Unna, Heinrich Becker in Münster, Björn Bonse in Gladbeck, Tobias Diedrich in Herford, Katrin Dietrich in Essen, Sezen Ergün in Bocholt, Leonid Ginter in Hamm, Stefanie Gockel (bisher
RAK Freiburg) in Beckum, Constantin Goosmann in Bad Oeynhausen, Claudia-Martina Gutknecht, LL.M. (bisher RAK München) in Bad Oeynhausen, Nina Habedank in Hemer, Lucia
Henrich in Lippstadt, Marieke Hübener, M.Sc., B.A. in Dortmund, Günther Jansen in Münster,
Maik Laschütza (bisher RAK Köln) in Paderborn, Alexander Mamedow in Essen, Günter
Naumann (bisher RAK Köln) in Laer, Dr. phil. Andreas Neumann in Münster, Daniel Rausche
(bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christina Reuleaux (bisher RAK Celle) in Lage, Colin Simbach in Gelsenkirchen, Herbert Schmitz in Marl, Mirco Schwettmann in Bielefeld, Esther
Stoeber (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Heino Thalemann in Dortmund, Dennis Tungel in
Lünen, Henning Wietschel in Gütersloh, Dr. Tobias Wirtz (bisher RAK Düsseldorf) in Münster,
Kirsten Wunderlich (bisher RAK Düsseldorf) in Essen.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Mahir Gülen (Avukat) in Münster.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Hans-Martin Nebe in Bocholt, Rolf Nordmeyer in Siegen, Anja Pantscheff in Bochum, Dirk Riepe in Witten, Klaus Schlieker-König in Dülmen, Dirk Hünerbein in Marl, Malgorzata Wernitz in
Recklinghausen, Christina Graf in Dortmund, Katy Kuznik in Recklinghausen, Wilhelm Grolle in
Delbrück, Hans-Wilhelm Becker in Herford, Susanne Lipphaus in Essen, Sven Wesler in Witten,
Gerald Braun in Bochum, Niels Wallgärtner in Paderborn, Eckhard Knaup in Extertal.
131
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Tina Saß in Essen, Svenja Freisfeld in Hamm, Myra-Anne Bücher in Essen, Lars Wiedemann in
Dortmund, Sabrina Hemforth, LL.M. in Essen, Holger Stabenau Essen, Dr. Frank Eikmeier in
Hattingen, Peter Schürmann in Münster, Daniel Nebel in Paderborn.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Gabriele Morawitz; z. Richterin am LG:
Richterin Wiebke Hinz in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Rita Lüttmer in Köln; z.
Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Nicole Schweigert in Aachen.
Versetzt:
Richterin am LG Andrea Henninger an das AG in Bonn u. Richterin am LG Anja Friedrich von
Aachen nach Köln.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Klaus Ueffing u. Obergerichtsvollzieherin Karin Schoenen in Jülich.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Martina Andrea Schlotterbeck, Charlotte Wittern, Ludwig Hogrebe u. Dr. Florian
Schöfer.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Katrin den Brave u. Marion Klingenberg
in Bonn; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Silke Luckenbach in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Marita Luise Friedland in Aachen u. Rolf Grigo in Köln.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Klaus Reuter in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessoren Matthias Borgfeldt, Guido Alberto Tomás Schreiner.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
LAG-Bezirk Hamm
Ruhestand:
Vors. Richter am LAG Dr. Karl Dudenbostel in Hamm.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär André Janßen, Georg Franz Tissen und Heiko Zimmer in Euskirchen, Carsten Gräwer, Thorben Nasse und Gregor Paluch in
Büren.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Lothar Guth-Pirson, Justizvollzugsamtsinspektor Karl-Heinz Hagen in Remscheid u. Justizvollzugsobersekretär Mike Theis in Essen.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Präsidentin o. Präsident d. OLG (R 8) in Köln
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident (R 4) b. d. OVG für das Land NRW
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident b. d. LG (R 3) in Aachen
1
Vors. Richterin o. Richter am LG (R 2) in Köln
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Dinslaken
133
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mehrere
Richterin o. Richter am AG Köln
1 o. mehrere
Richterin o. Richter am AG in Siegen
1
Richterin o. Richter am AG Gummersbach
1
Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf
1
Richterin o. Richter am ArbG in Siegburg
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen für die planmäßige Anstellung
von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Paderborn für die planmäßige Anstellung von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Hagen für die planmäßige Anstellung
von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1 o. mehrere
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in,
d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend im
OLG-Bez. Hamm
je 1 o. mehrere
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat- Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg,
Bielefeld, Dortmund (ohne AG Dortmund), Hagen, Münster u. Siegen
1 o. mehrere
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund
1 o. mehrere
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Geschäftsleiter/in e. AG, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 m. AZ eingestuft ist - fliegend im OLG-Bez.
Hamm
je 1 o. mehrere
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld,
Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Münster, Paderborn u. Siegen
1 o. mehrere
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund
1 o. mehrere
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm
je 1 o. mehrere
Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen
Dienstes - b. d. LG Bielefeld, Bochum, Dortmund, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
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je 1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LGBez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d.
AG Dortmund
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d.
AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in - fliegend b. e. LG im
OLG-Bez. Hamm oder b. d. AG Dortmund oder b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im
OLG-Bez. Hamm oder b. d. AG Dortmund oder b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm
1
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
je 1 o. mehrere
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen
Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne
AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
1 o. mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. AG Dortmund
1 o. mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. OLG Hamm
je 1 o. mehrere
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten
Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold,
Dortmund, Essen, Münster, Paderborn u. Siegen
1 o. mehrere
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Münster
mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des
Studiums der Sozialarbeit o. der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen
(Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 23.05.2014 an den Präsidenten des Landgerichts Münster zu richten.
135
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je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.) i. d. LGBez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne
AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u.
Siegen
je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.) b. d.
AG Dortmund und b. d. AG Essen
je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) i. d. LG-Bez.
Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund),
Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) b. d.
AG Dortmund u. b. d. AG Essen
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels
(ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen,
Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels
(ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels
(ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleiter/in Haus 2 - b. d. JVA Attendorn
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Attendorn angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Ausbildungsleiter/in - b. d. JVA Iserlohn
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Iserlohn angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Kleve angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Kammerleiter/in - b. d. JVA Remscheid
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Remscheid angefordert werden -
1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) nach dem Funktionenkatalog (FN 3 z. BesGr. A9 mD BBesG) – Bereichsleiter/ in - b. d.
JVA Schwerte
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA
Schwerte
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d.
überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund
(ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d.
überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d.
überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA
Hamm
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA
Hamm
mehrere
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Remscheid
je 1 o. mehrere
Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne
AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. AG Dortmund u. b. d.
AG Essen
1 o. mehrere
Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. OLG Hamm
je 1 o. mehrere
Justizobersekretärin o. Justizobersekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne
AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen
je 1 o. mehrere
Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. AG Dortmund u. b. d.
AG Essen
1 o. mehrere
Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. OLG Hamm
je 1 o. mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) i.
d. LG-Bez. Bielefeld u. Münster
1 o. mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6)
b. d. OLG Hamm,
je 1 o. mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) i.
d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne
AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u.
Siegen
137
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9
je 1 o. mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5)
b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen
1 o. mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5)
b. d. OLG Hamm
Dozentin o. Dozent (höherer Dienst) an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen/eine Richter/in bzw.
Staatsanwalt/ Staatsanwältin, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August
2014 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der
Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet.
Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden.
Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2014 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten.
Dozentin o. Dozent (gehobener Dienst) an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht eine/n Rechtspfleger/in, d.
bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2014 für mehrere Jahre als Dozent/in an
der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet.
Die ausgeschrieben Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden.
Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2014 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten.
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Hamm
Bei dem Amtsgericht Hamm ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Rücknahmen:
Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen:
mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Schwerte
(JMBl. NRW Nr. 8 v. 15. April 2014).
Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum (JMBl. NRW Nr. 18 v.
15. September 2013)
138
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Mai 2014, Nr. 10
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater………………………………………………………………
139
Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln……………………………………….
141
Präsidialrat für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…………….
142
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..
143
Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW………………………………...
143
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
143
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
148
Allgemeine Verfügungen
Nr. 13. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung
der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater
AV d. JM vom 1. April 2014 (5650 - Z. 20)
- JMBl. NRW S. 139 -
Die AV d. JM vom 30. Juni 2005 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 181 -, geändert durch die AV d.
JM vom 13. August 2009 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 205 -, wird wie folgt geändert:
I.
1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung“
139
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
2
Der Eingangssatz im Abschnitt I. wird wie folgt geändert:
„Für die Festsetzung der Vergütung der beigeordneten oder bestellten Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, der beigeordneten Patentanwältinnen und Patentanwälte, Rechtsbeistände,
Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüferinnen und vereidigten Buchprüfer, Rentenberaterinnen
und Rentenberater, für die Festsetzung von Vorschüssen sowie für die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe bestimmen die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz Folgendes:“
3
Abschnitt I. Teil A. wird wie folgt geändert:
3.1
Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:
3.1.1
In Satz 2 wird das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“ ersetzt.
3.1.2
In Satz 3 werden die Wörter „von EDV-Anlagen“ durch die Wörter „der elektronischen Datenverarbeitung“ und das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“ ersetzt.
3.2
Nummer 1.2.1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können abweichende Regelungen treffen.“
3.3
In Nummer 2.4.1 Satz 5 wird die Angabe „§ 120 Abs. 4 ZPO“ durch die Angabe „120a Abs. 1
ZPO“ ersetzt.
3.4
In Nummer 2.7 werden die Wörter „und Steuerberater“ durch die Wörter „Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Rentenberater“ ersetzt.
4
Abschnitt I. Teil B. wird wie folgt geändert:
4.1
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
4.1.1
In Satz 2 werden die Wörter „von EDV-Anlagen“ durch die Wörter „der elektronischen Datenverarbeitung“ und die Wörter „dem Vordruck der Anlage 2 zur BerHVV“ durch die Wörter „einem
amtlichen Formular“ ersetzt.
4.1.2
In Satz 3 wird das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“ ersetzt.
4.2
In Nummer 2 Satz 2 wird das Wort „Rechtsanwälte“ durch das Wort „Beratungspersonen“ ersetzt.
II.
Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
140
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
Bekanntmachungen
Nr. 17. Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln
Bekanntmachung vom 15. April 2014
- JMBl. NRW S. 141 Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln
vom 29. Januar 2014
Die Vertreterversammlung des Notarversorgungswerks Köln hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014
folgende Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln beschlossen:
Artikel I
Die Satzung des Notarversorgungswerks vom 02. September 1987 (JMBl. NW 1987, S.
270 ff - neu bekannt gemacht in JMBl. NW 1994, S. 241 ff, zuletzt geändert in JMBl. NW
2009, S.45 ff, NW 2009, S.185 ff, zuletzt geändert in JMBI.NW 2011, S. 122 f., S. 324 f.,
JMBI.NW 2013, S. 60 f.) wird wie folgt geändert:
§ 32 (4) Satz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Abweichend hiervon kann ein monatlicher Beitrag in Höhe von mindestens 70 % und
höchstens 170 % des Regelbeitrages entrichtet werden, unabhängig davon jedoch
jährlich maximal das Zwölffache der Beiträge, die sich bei einer
Beitragsbemessungsgrundlage
in
Höhe
der
doppelten
monatlichen
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ergeben
würden.
§ 32 (4) Satz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Nach dem 31.12. des Kalenderjahres, in dem das Mitglied das 55. Lebensjahr
vollendet, sind Beiträge, die über 100 % des Regelbeitrages betragen, nur in der
Höhe zulässig, wie sie dem 1,15-fachen des bis zum Ende des Kalenderjahres, in
dem das Mitglied das 55. Lebensjahr vollendet hat, erreichten, nach Satz 4 und 5
ermittelten durchschnittlichen Beitragsquotienten entsprechen, in keinem Fall jedoch
mehr als 170 % des Regelbeitrags.
§ 50 der Satzung wird um Abs. 5 wie folgt ergänzt:
(5)
§ 32 (4) in der vom 29. Januar 2014 beschlossenen Fassung tritt rückwirkend zum
1. Januar 2014 in Kraft.
Artikel II
Diese Satzungsänderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
141
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Nr. 18. Präsidialrat für die Arbeitsgerichtsbarkeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung d. JM vom 2. Mai 2014 (2701 - Z. 1)
- JMBl. NRW S. 142 Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit
Bezirk Düsseldorf:
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Reinhard Westhoff scheidet mit Ablauf des
30.04.2014 aus dem Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit aus.
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Uwe Mailänder
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
rückt als weiteres Mitglied nach und ist zugleich zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt
worden.
142
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
Nr. 19. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 30. April 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 143 -
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Tigges, Zollhof 8, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 8687178
Fax: 0211 - 8687230
Internet: www.tigges-info.de
E-Mail: [email protected]
Nr. 20. Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 9. Mai 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 143 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anerkennung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen:
Mediatorin Ulrike Stroh, Frintroper Str. 71, 46047 Oberhausen
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Leitenden Ministerialrat: Vizepräs. d. LG Reiner Napierala aus Aachen.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor/in d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Richter am AG - als der ständige Vertreter eines
Direktors - Christian Happe aus Dinslaken in Dinslaken; Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - Rosemarie Oles aus Mönchengladbach in Grevenbroich; z. Richter
am Amtsgericht - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - : Richter am AG Uwe Lambrecht in Krefeld; z.
Richter/in am AG: Richter/in Simon Pawlitz in Mönchengladbach und Maike Raeck in Solingen;
z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. -: Justizoberamtsrat Hans Günter Rosa aus Wuppertal; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Rudolf Spüler in Duisburg und Franz Meißner in
Moers; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-amtfrau Karl Opdemom in Kleve, Manfred
van Aerssen in Krefeld, Claudia Becker, Brigitte Schweda, Ilona Viering und Andrea Christ in
Wuppertal; Martin Herrmann in Remscheid; z. Justizamtmann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in
Jan Bernd Schulte, Karoline Baier und Judith Marg in Düsseldorf; Stefan Gollan in Neuss; Silvia
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
Schumacher, Monika Grans und Simone Graf in Duisburg; Michael Markath und Kerstin Eßer in
Mönchengladbach; Doris Schuster in Wuppertal.
Versetzt:
Richter am OLG Martin Fischer aus Düsseldorf als Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - nach Duisburg, Richter am LG Kai-Benjamin Hommer aus Kleve als Richter am
AG nach Geldern, Richterin am AG Dr. Marianne Scholten aus Geldern als Richterin am LG
nach Kleve.
Ruhestand:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Gudrun Rebell in Krefeld.
Richterin/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Nadja Barekzai, Nils Mönkediek, Caroline Schmidt, Dr. Albert Schmitz, David Ullenboom, Dr. Caroline Zagajewski.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberamtsanwalt/-anwältin: Amtsanwalt/-anwältin Roger Renè Kamp, Katja Winter in Düsseldorf und Christiane Brands in Duisburg; z. Justizamtmann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in Gabriele Brinkmeier, Heike Poschlod und Inga Stein in Duisburg, Dirk Bender in Kleve
und Sabine Lomen in Mönchengladbach; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 mit AZ -: Justizamtsinspektor Rainer Luft in Duisburg und Klaus Knieriem in Kleve; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Sigrid Coen in Duisburg.
Notare
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Marius Klingler in Willich.
Verlegung des Amtssitzes:
Notar Gerd Dedekind von Remscheid-Lennep nach Nettetal.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Alfons Nießen in Emmerich am Rhein und Wolfgang Klein in Duisburg.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Bernd Ehring in Mülheim an der Ruhr.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor des AG - R2 m. AZ - : Richter am AG - als d. std. Vert. e. Dir. - Dr. Jörg Eisberg in
Minden; z. Richter/in am AG: Richter/in Kathrin Dannehl in Unna u. Daniel Vankan in Hamm; z.
Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Judith Fleck in Recklinghausen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Maria Anna Hölscher in Dortmund.
Ausgeschieden:
Richterin am OLG Dr. Eva-Maria Derstadt durch Versetzung an d. Bundesgerichtshof.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Jörg Paßmann u. Vorsitzender Richter am LG Johannes Eley in
Paderborn; Justizamtsinspektor/in Rainer Niepert in Herford u. Marianne Rott in Münster; Justizhauptsekretärin Gabriele Kremski in Bochum; Erster Justizhauptwachtmeister Wilhelm
Brands in Bocholt.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Anne Berendes, Alexander Bienias, Gesa Harstick, Merle Lohnert, Katharina
Noack, Anja Pantscheff, Dr. Carina Remde, Dr. Sebastian Siepe u. Teresa Trösken.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts/einer
Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Frank Schöpper aus
Hamm in Essen; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwalt Ekkehart Carl u. Michael Nogaj in Bochum; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Jenny Krüger in Bielefeld; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Martina Berhorst b. d. GStA; z.
Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Birgit Düsterhöft aus Detmold in Bielefeld.
Ruhestand:
Justizamtsrätin Brigitte Camps in Dortmund und Elisabeth Köster in Essen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Christian Hecken, Dr. Jennifer Hengst, Rebecca Janiczek und Christoph Köster.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Manon Brindöpke (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Buchholz in Herne-Wanne, Evelyn
Heitkamp (bisher RAK Düsseldorf) in Herten, Antonia Matzat in Münster, Malte Pehl (bisher
RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Lena Pohl, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Philipp
Reckermann in Dortmund, Henrich Claas Reinkensmeier (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld,
Katrin Zeigerer (bisher RAK Hamburg) in Dortmund.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Alfred Bronstering in Münster, Paul-Friedrich Melot de Beauregard in Hagen, Lena Farwick in
Bünde, Christian Finger in Castrop-Rauxel, Dr. Marcus Brößkamp in Münster, Dr. Bertold
Schlünder in Welver, Funda Serindag in Verl, Dieter Föll in Detmold.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Eva Weber in Essen, Susanne Schütt in Essen, Matthias Uhlmann in Bielefeld, Nils Henrik
Plassmeier in Bielefeld, Dr. Jürgen Klowait in Gelsenkirchen-Buer, Dr. phil. Alex Janzen in
Münster, Xenia Krug-Zengler in Gelsenkirchen, Maria Stallo in Gütersloh, Dr. Manuela Bauerfeind-Lieckefett in Dortmund, Michael Englert in Bochum, Fabian Schrumpf in Essen.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwältin JUDr. Franzis Lichtenberg in Lengerich.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Stephan Facilides in Soest, Wilfried Garen in Bad Oeynhausen,
Erich Roemkens in Herford, Bernd Klostermann und Erich Klein in Bochum, Dr. Ewald Burg in
Unna, Hans-Christoph Böttcher in Dortmund, Heinz Berns in Marl, Rolf Michael in Gevelsberg,
Wolf-Dietrich Hohenstern in Hagen, Werner Diedrichs in Coesfeld, Heinrich Holtfester in Rheine.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte/Rechtsanwältin und Notare/Notarin Stefan Meyer in Soest, Hermann Löbbecke
in Gladbeck, Anna Alpmann-Pieper in Münster.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Eva Maria Hoppe aus Bonn.
Ruhestand:
Richter/Richterin am AG Elisabeth Möller in Köln u. Bernhard Satorius in Brühl, Justizamtfrau
Brigitte Fuchs in Rheinbach, Justizamtsinspektorin Dorothee Wächter-Morgenstern in Leverkusen.
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Notare
Ernennung zum Notar:
Notarassessor Dr. Jan Heskamp in Bonn.
Verlegung des Amtssitzes:
Notar Josef Schippers von Aachen nach Geilenkirchen.
Entlassung aus dem Notaramt:
Notar Franz-Josef Baltzer in Bonn.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Anna Maria Marion Wagner in Köln.
Ruhestand:
Justizamtsinspektor Roland Josef Eduard Schmitz in Bonn.
Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor Dr. Karl Molle.
LSG und Sozialgerichte
Ernannt:
z. Richter/in am SG: Richterin am SG als weit. Aufsicht führende Richterin Claudia Weigel in
Duisburg, Richterin Dr. Kathrin Mohren in Köln; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Nicole Kampshoff aus Essen zurzeit abgeordnet an das Justizministerium, Andrea Borrmann u. Bettina Wacke in Essen; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Nadine Menzel in Dortmund, Marcus Hartwig in Duisburg u. Maik Prohaska in Gelsenkirchen; z.
Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Petra Huppertz in Aachen u. Silke Vastag in Dortmund.
Versetzung:
Richterin am SG Liesel Heisenberg aus Dortmund nach Münster.
Ausgeschieden:
Regierungshauptsekretärin Christine Hufnagel in Dortmund auf eigenen Antrag.
Ruhestand:
Richter am Sozialgericht Karl-Heinz Müller in Münster.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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LAG-Bezirk Düsseldorf
Ernannt:
z. Direktor des Arbeitsgerichts - BesGr. R 2 -: Richter am ArbG Dr. Stefan Oliver Klein aus
Düsseldorf in Essen
Ruhestand:
Direktor des ArbG Ulrich Pannenbäcker in Essen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Rechtsanwalt Tim Kusch.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsrat: Dipl.-Psych. Patrick Bay in Euskirchen; z Regierungsamtfrau/-amtmann:
Regierungsoberinspektor/in Marc Husemann, Sascha Jacoby u. Katja Joost in BielefeldBrackwede; z. Bibliotheksamtmann: Bibliotheksoberinspektor Klaus-Josef Skopp in Köln; z.
Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Sebastian Markus in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Lothar Mischnat in
Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Tobias Alfes in Attendorn, Dieter Keßebohm u. Katja Klein in Dortmund, Kai Uwe Birwe in Hamm, Dirk Hecker,
Rüdiger Herrnkind, Bernd Hülße, Achim Nießen, Albert Schmitz, Thorsten Schwiers u. Ferdinand Wersig in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in
Matthias Jung in Attendorn, Frederik Below u. Yalcin Capkanman in Dortmund, Claudia Weber
in Hamm, Pascal Deinert, Ronny Dörrwand, Sebastian Franke, Alexander Held, Marco Kurbalija, Sebastian Lokoschek, Sandra Müller, Mattias Pfefferkorn, Bastian Schongen, Sebastian Tigges u. Wolfgang Weiler in Willich I.
Versetzt:
Regierungsdirektorin Elke Jungeblodt aus Herford nach Hövelhof.
Ruhestand:
Regierungsdirektor Friedhelm Sanker in Bielefeld-Senne, Justizvollzugsamtsinspektor KarlHeinz Kerkhoff, Hans-Werner Maron u. Herbert Richter in Bielefeld-Brackwede, Antonius
Beermann in Bielefeld-Senne, Betriebsinspektor Werner Tesch in Herford.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1 o. mehrere
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d.
AG Essen
1
Richter/in am SG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in - (R 2) b. d.
SG Duisburg
1
Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m.
AZ.) b. d. StA in Siegen
1
Richterin o. Richter am AG Langenfeld
mehrere
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die planmäßige Anstellung
von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Dortmund
1
Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Essen
1
Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Hagen
1
Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Münster
1
Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen
Dienst der Justiz - b. d. LG Bonn
1
Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat b. d. JVA Geldern
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert
werden -
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Sachbearbeiter/in im Sicherheits- und Ordnungsdienst bei gleichzeitiger Eignung für die Übertragung der Geschäfte einer/eines Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters - bei
der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
- das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden -
1
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen
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1
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann für den Sozialdienst b. d. JVA Kleve
- die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d.
JVA Kleve angefordert werden -
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Attendorn
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Münster
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Büren
1
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Hagen
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ)
- Bereichsleiter/in „Arbeit und Liegenschaft“ und Baukoordination - b. d.
JVA Euskirchen
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der
JVA Euskirchen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ)
- Bereichsleiter/in „Übergangshaus“ - b. d. JVA Euskirchen
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der
JVA Euskirchen angefordert werden -
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in des Eigenbetriebes Schlosserei - b. d. JVA Kleve
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der
JVA Kleve angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) Kammer- und Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Euskirchen
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der
JVA Euskirchen angefordert werden -
1 o. mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA
Euskirchen
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Bereichsleiter/in Werkaufsichtsdienst - b. d. JVA Detmold
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Brackwede
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Kleve
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA
Büren
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA
Detmold
1
Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. JVA Münster
1
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Kleve
1
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Bielefeld-Brackwede
150
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
je 1
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Brilon, Medebach, Warstein, Werl, Bünde,
Rahden, Rheda-Wiedenbrück, Castrop-Rauxel, Unna, Bottrop, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Hattingen, Plettenberg, Schwelm,
Ahlen, Borken, Dülmen, Gronau, Lüdinghausen, Warendorf, Brakel, Delbrück, Höxter, Bad Berleburg, Olpe *
je 2
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Gütersloh, Halle, Lübbecke, Lünen,
Dorsten, Marl, Altena, Lüdenscheid, Coesfeld, Rheine *
je 3
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Minden, Bochum, Siegen *
je 4
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Soest, Herford, Bad Oeynhausen, Witten,
Lemgo, Iserlohn, Bocholt, Ibbenbüren *
je 5
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Recklinghausen, Dortmund, Steinfurt *
6
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Arnsberg *
je 7
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Detmold, Hagen *
je 8
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Bielefeld, Paderborn *
je 10
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Essen, Münster *
11
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Hamm *
je 1
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Mülheim an der Ruhr, Wesel, Emmerich *
je 3
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort *
6
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Dinslaken *
8
Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Oberhausen *
* Bewerbungen auf die für Notarinnen o. Notare ausgeschriebenen Stellen sind bis zum
15.06.2014 b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die
Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck
RA/Not 1 zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts angefordert und im Internet
unter www.justiz.nrw.de - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufgerufen werden kann.
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Münster
Bei dem Amtsgericht Münster ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung
des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung
des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser
Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
151
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10
Ausbildung zur/m Justizfachangestellten
Die schriftliche Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande
Nordrhein-Westfalen findet am 04. und 05. Dezember 2014 statt. An dieser Prüfung nehmen
auch die Auszubildenden teil, die die Abschlussprüfung im Juni/Juli 2014 nicht bestehen oder
die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung im Juni/Juli 2014 teilnehmen können.
Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.09.2014 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen in Kürze bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des
Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.
In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung
stellen.
Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande
Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW.
2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen.
Rücknahme:
Die Ausschreibung von Stellen für 1 o. mehrere Richter/in am AG b. d. AG Castrop-Rauxel
(JMBl. NRW Nr. 5 v. 01.03.2014) wird hiermit zurückgenommen.
152
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Juni 2014, Nr. 11
Inhaltsübersicht
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
153
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
157
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Petra Schmitt-Frister in Düsseldorf;
z. Richter/in am AG: Richter/in Lars Sören Busch, Richterin Elena Frick und Richterin Louisa
Schröder in Düsseldorf, Silke Smets in Neuss; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat HansJoachim Albers in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Petra Koerfer in Erkelenz; z.
Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Martin Selig, Gabriele Fischer, Walter Langheim, Brigitte Lüdke, Detlef Salewski, Joachim Schnitzler in Düsseldorf, Kornelia Rohmert in
Langenfeld, Birgit Janssen und Birgit Schäfers in Ratingen, Markus Rachut, Sabine Ziel, Jutta
Brune und Sabine Owczarzak in Duisburg, Werner Bromkamp und Christine Roemer in Mülheim an der Ruhr, Beate Hartung in Oberhausen, Ute Howe in Wesel, Klaus Thekow in Moers,
Heinrich Baumann in Rheinberg, Gabriele Kunde in Krefeld, Monika Bartels, Beate Nienhaus
und Elisabeth Schwindt in Mönchengladbach, Elke Botterweck und Irmgard Eßer in Erkelenz,
Susanne Fongern-Wirtz, Helene Reuter und Ingmar Wefers in Mönchengladbach-Rheydt, Marion Smets in Viersen.
Versetzt:
Richterin am LG Gisela Ritvay aus Berlin nach Mönchengladbach.
Ruhestand:
Justizamtsrat Wilhelm von der Brüggen in Duisburg, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. Wilhelm Kleinophorst in Moers, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -Theo Bösken in
Düsseldorf.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 BBesO -: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut
Hans Hammerschlag v. d. GStA in Aachen.
153
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
Ruhestand:
Justizamtsinspektor Heinz Jürgen Huchrak in Düsseldorf.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken
Dr. Tobias Branz, Rolf Keuchel u. Xenia Krug-Zengler in Duisburg, Shiro Angelé, Stefan Bahrenberg, Elina Berchtein, Lisa Bohardien, Anna-Sophie von Dietze, Paul Drößler, Dr. Torben
Düsing, Dr. Christoph Florian, LL.M., Dr. Deniz Günal, Alexander Heider, Sabrina Hemforth,
LL.M., Dr. Philipp Hoffsümmer, Dr. Benedikt Inhester, Dr. Mathias Kaufmann, Pia Knauf , Dr.
Matthias Kühn, Dr. Philip Lüghausen, Anna Melikov, Gesa Milbrett, Sabine Papenbrock, Nils
Plassmeier, Fritz Rabenhorst, Oliver Sauberschwarz, Stefan Schulze,LL.M.(Cape Town), Peter
Schürmann, Ruth Schwegmann, Johannes Simon, LL.M., Holger Stabenau, Patrick Steinhöfel,
Sarmina Sultan, Agim Tairi, Matthias Uhlmann, Yasmin Walldorf, Eva Weber u. Kevin Matthias
Wilcock, LL.M. in Düsseldorf, Dr. Alex Janzen in Hilden, Ivan Künnemann, LL.M. in Krefeld,
Thorsten Röhrig , Jörg Rusche, Karima Rusche , LL.M. u. Susanne Schütt in Moers, Verena
Ciz, Gregor Küpper, LL.M., Birgit Scheurer u. Dr. Daisy Walzel, LL.M.oec. in Mönchengladbach,
Evelyn Pustelnik u. Dr. Ernst D. Schäfer in Mülheim an der Ruhr, Dr. Jürgen Klowait u. Engin
Özcan in Ratingen, Martina Beutler, Wolfgang Kahlert, Stefanie Schlummer, Fabian Schrumpf
u. Sebastian Uellenberg in Wuppertal.
Bestellt zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin
Rechtsanwältin Silke Terlinden in Oberhausen, Rechtsanwalt Martin Johannes Schmülling in
Wesel.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am LG: Richter/in Julia Haarmann, Alexander Roth und Philipp Sembowski in
Dortmund u. z. Richter am AG: Richter Denis Wissmann in Essen.
Ruhestand:
Richter am AG Wolfhard Stich in Hagen u. Bernd Schimanski-Longerich in Hamm, Sozialoberamtsrätin Elisabeth Kress in Essen, Justizamtsinspektor Friedhelm Müller in Siegen, Erster Justizhauptwachtmeister Klemens Hackmann in Ahaus.
Richterin/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Kerstin Blaß und Konstantin Siebecke.
154
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Valeria Sonntag in Essen; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Ulrich Brandkamp b. d. GStA.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Mamdouh Abdel-Hamid in Gevelsberg, Ute Bergmann in Anröchte, Cristina Busse in Hüllhorst,
Sören Eckardt in Kamen, Katja Ewers in Emsdetten, Reiner Frensemeyer (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Stephanie Gall in Gelsenkirchen-Buer, Andrea Hage in Münster, Silvia Hoffmann-Benz (bisher RAK München) in Brilon, Claudia Hudasch in Münster, Britta Knüpp in Senden-Bösensell, Matthias Kraas in Meschede, Stephanie Lamp in Hamm, Markus van Marwyk in
Essen, Dominik Müller in Witten, Dr. Franz Netta in Gütersloh, Roman Osthues in Rietberg,
Sarah Presch in Dortmund, Feodora Riesewick in Münster, David Ruhe in Halle, Melanie Saßmannshausen in Siegen, Clemens Schlotter, LL.M. in Ibbenbüren, Heike Schlüter in Gütersloh,
Jennifer Schönborn in Dortmund, Dominic Stanny in Hamm, Simon Steckel in Münster, Kerstin
Steppling in Lüdinghausen, Dimitrios Telikostoglou in Unna, Reinhard Weeg in RhedaWiedenbrück, Hans-Walter Wild in Minden, Matthias Wild in Minden, Julia Wolf in Halver.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Joanna Rupa-Sowinska (Radca Prawny) in Münster.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Daniel Hartmann in Lübbecke, Charlotte Becker-Adam in Rheda-Wiedenbrück, Birgit Hejma
LL.M. in Essen, Torsten Bohnhorst in Rahden, Volker Johann in Dortmund, Helmut Jersch in
Bochum, Bernd Dentzer in Wetter, Markus Vollmer in Iserlohn, Achim Brune in Kamen, Wilhelm
Vockel in Paderborn, Dr. Simon Döbbelt in Lüdinghausen, Anna Balkenhol in Gütersloh, Leo
Braun in Essen, Susanne Beckmann in Dortmund, Margarita Kamenova in Bochum, Ilka van
Ryn in Bochum, Achim Diekmann in Rheine, Hermann Löbbecke in Gladbeck, Manja Szadzik in
Hamm, Ingo Alberti in Delbrück, Norbert Wontorra in Olpe.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Anna-Sophie von Dietze in Münster, Rolf Keuchel in Essen, Sabine Lackert-Deeskow in Essen,
Lars Reimann in Bottrop.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Rudolf Allekotte in Bottrop, Heinz-Harro Salloch in Essen.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Hans-Wilhelm Becker in Herford, Dr. Rainer Schils in
Gütersloh , Hartwig Schulz in Unna.
155
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am LG: Richter Necmettin Gül in Köln, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Sabine
Spitz in Aachen, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Ulrike Dreeßen in Aachen.
Ruhestand:
Richterin am AG Ingeborg Dach in Bonn, Sozialamtsrat Ferdinand Rombach in Aachen, Justizamtfrau Brigitte Fuchs in Rheinbach, Justizamtsinspektor/in Georg Deininger in Aachen u. Margot Hiltbrunner in Euskirchen, Obergerichtsvollzieher Wolfgang Pankow in Bergisch Gladbach.
Richterinnen/Richter auf Probe
Gerichte
Ernannt:
Assessor/in Susanne Margarethe Ranscht, Esther Sczesny, Jennifer Vath u. Sebastian Jürgen
Selig.
Notarinnen/Notare
Entlassung aus dem Notaramt auf Antrag:
Notar Bernd Rebach in Herzogenrath.
Notaramt erloschen:
Notar Münstermann in Geilenkirchen.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Kliesch b. d. GStA, z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Reuleaux in Aachen.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Andreas Schütz in Bonn, Justizhauptsekretär Dieter Mix in Bonn.
Richterin/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor/in Patrick Blume, Dana Friedrich, Kirsten Rohmann.
156
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
Justizvollzug
z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Silvia Kochel in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Holger Kothe in Bochum u. Ulrich
Hamacher in Remscheid; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Martin Holtkamp in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Klaus Gorille in Büren; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in
Dennis Pfalsdorf und Jochen Thönneßen in Kleve.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m.AZ- Gerd Brinkmann in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Jens Ahlbrecht u. Friedhelm Brandt in Aachen u. Wolfgang Bernzott in Euskirchen, Ulrich Born in Herford.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in
Hamm
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2
m. AZ.) b. d. StA in Münster
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2
m. AZ.) b. d. StA in Köln
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Bocholt
1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R2) in Hamm
1
Richterin o. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf
157
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1
Richterin o. Richter am AG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in (R 2) - b.
d. AG Düsseldorf
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in
Duisburg
2
Richterin o. Richter am VG in Köln
1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Hamm
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
mehrere
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die planmäßige Anstellung von
Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft
Köln -
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA
Geldern
1
Regierungsrätin o. Regierungsrat – Geschäftsleiter/in – b. d. LG Mönchengladbach
1
Regierungsoberamtsrätin oder Regierungsoberamtsrat - Leiter/in des Buchungsund Kostenrechnungsservice (BKS) – b. d. JVA Dortmund
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/-in Sicherheit – bei der JVA Willich I
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden -
2
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Büren
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA BielefeldBrackwede
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA BielefeldBrackwede
1
Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. JVA Düsseldorf
2
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Düsseldorf
1
Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Kleve
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6
BBesO) – Leiter/in der Justizwachtmeisterei – b. d. AG Solingen
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6
BBesO) – Leiter/in der Justizwachtmeisterei – b. d. AG Erkelenz
158
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Köln
Bei der Justizvollzugsanstalt Köln ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14
h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
Geschäftsleiter/in b. d. AG Brühl
Bei dem AG Brühl wird der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters vakant. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet.
Rücknahmen:
Die Ausschreibung der Stelle f. eine/n Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 10 v. 15. Mai 2014) wird hiermit zurückgenommen.
159
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Juni 2014, Nr. 12
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)……………………………………..
160
Formularwesen in der Justizverwaltung……………………………………………………..
162
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
164
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
168
Allgemeine Verfügungen
Nr. 14. Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
AV d. JM vom 3. Juni 2014 (3830 - Z. 44)
- JMBl. S. 160 Die AV d. JM vom 8. März 2002 (3830 - Z. 44) - JMBl. NRW S. 69 -, zuletzt geändert am 19.
Dezember 2011 - JMBl. NRW 2012 S. 3 -, wird wie folgt geändert:
1.
Nach § 33 wird § 33a eingefügt:
§ 33a
(1)
Die Übernahme einer der folgenden Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung (§ 8 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 BNotO) wird Notarinnen und Notaren unter dem Vorbehalt des Widerrufs allgemein
genehmigt:
1.
Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer in der ersten Prüfung oder der zweiten juristischen Staatsprüfung nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen,
2.
Leitung von Arbeitsgemeinschaften nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen,
3.
Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer in der notariellen Fachprüfung (§§ 7a ff. BNotO),
4.
Tätigkeit als Mitglied einer Aufgabenkommission bei dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung (§ 7g Abs. 4 BNotO),
160
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
5.
Erstellung eines Aufgabenvorschlags auf Anforderung des Prüfungsamts für die notarielle
Fachprüfung (§ 8 NotFGebS),
6.
Tätigkeit als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines Aufgabenerstellungsausschusses
bei einer Notarkammer oder einer Rechtsanwaltskammer (§§ 39, 56 BBiG),
7.
Tätigkeit als Mitglied eines Berufsbildungsausschusses bei einer Notarkammer oder einer
Rechtsanwaltskammer (§ 77 BBiG),
8.
Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an einem Berufskolleg im Sinne der §§ 22, 57 SchulG im Bereich des Fach- oder Rechtskundeunterrichts zur Ausbildung von Notarfachangestellten,
9.
Tätigkeit als Leiterin oder Leiter oder Referentin oder Referent einer Fortbildungsveranstaltung
für Notarinnen oder Notare, angehende Anwaltsnotarinnen oder Anwaltsnotare, Notarassessorinnen oder -assessoren sowie des bei Notarinnen und Notaren beschäftigten Personals,
10.
Erteilung rechtskundlichen Unterrichts im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen,
11.
Übernahme von Lehraufträgen an Universitäten oder Fachhochschulen.
(2)
Über den Widerruf im Einzelfall entscheiden die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte.
2.
In § 34 werden nach den Wörtern "Notare, die" die Wörter "eine der nach § 33a allgemein genehmigten Nebenbeschäftigungen oder" eingefügt.
3.
In § 35 wird die Angabe "§§ 32 bis 34" durch die Angabe "§§ 32, 33 und 34" ersetzt.
4.
In-Kraft-Treten
Diese AV tritt mit Wirkung vom 3. Juni 2014 in Kraft.
161
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Nr. 15. Formularwesen in der Justizverwaltung
AV d. JM vom 3. Juni 2014 (1414 - I. 43)
- JMBl. NRW 2014 S. 162 I.
Die AV d. JM vom 17. März 2009 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2009 S. 81 - in der Fassung der
AV d. JM vom 21. August 2012 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2012 S. 220 - wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift ersetze ich das Wort „Vordruckwesen“ durch das Wort „Formularwesen“.
2. In der Ziffer 1. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“
und das Wort „Vordruckreihen“ durch „Formularreihen“.
3. In der Ziffer 2. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“ durch das
Wort „Formularsachbearbeitung“.
4. Im Text der Buchstaben a) und b) der Ziffer 2. des Abschnitts I ersetze ich an allen drei
Fundstellen jeweils das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“.
5. In der Überschrift der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“ durch das Wort „Formularsachbearbeitung“.
6. Im Satz 1 der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“
durch das Wort „Formularsachbearbeitung“ und das Wort „Vordruckfeststellung“ durch das Wort
„Formularfeststellung“ sowie im gleichen Satz das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“.
7. Im Satz 2 der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucke“ durch das Wort
„Formulare“.
8. In der Überschrift der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckpreise“ durch
das Wort „Formularpreise“.
9. Im Satz 1 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Papiervordrucke“ durch das
Wort „Papierformulare“.
10. Im Satz 2 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckreihen“ durch das
Wort „Formularreihen“.
11. Im Satz 3 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckpreise“ durch das
Wort „Formularpreise“.
12. Die Anlage zur AV d. JM vom 17. März 2009 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2009 S. 81 - in der
Fassung der AV d. JM vom 21. August 2012 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2012 S. 220 - erhält die
aus der Anlage zu dieser AV ersichtliche Fassung.
II.
Diese AV tritt am 16. Juni 2014 in Kraft.
162
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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Anlage
Übersicht zur Organisation des Formularwesens
Formularreihe
Allgemeine Formulare
Amtsgericht
Sonst. Formulare in Registersachen
Familienrechtssachen
Kirchenaustrittssachen
Nachlasssachen
Aktenordnung
Aktenumschläge
Formulare für die Arbeitsverwaltungen der Justizvollzugsanstalten
Allg. Formulare und Vordrucke in Rechtssachen
Familien-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Beistandschaftssachen
Bewährungshilfe
Bundeszentralregister
Führungsaufsicht
Nachweisung für Hypothekenbriefe
Gerichtshilfe
Formulare für Gerichtskassen
Formulare für Gerichtszahlstellen
Formulare für Gnadensachen
Grundbuch/Berggrundbuch
Formulare für Gerichtsvollzieher
Gefangenentransportvorschrift
Gewerbezentralregister
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Hinterlegungssachen
Formulare zur Justizkassenordnung
Verfahren z. Automation d. Gerichtskostenund -kassenwesens und der Geldstrafenvollstreckung
Kraftfahrzeugrichtlinien
Formulare zur Kostenbestimmung
Landgericht
Testaments- und Nachlasssachen
Bußgeldverfahren
Formulare in Notarangelegenheiten
Vereins-, Güterrechts-, Muster-, Genossenschaftsregister, Handelsregister in Karteiform
Strafprozessordnung
Formulare zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
Seeschiffsregister
Formulare z. Versorgungsausgleich
Vermögensauskunft
Strafvollstreckungsordnung
Verschiedene Formulare/Vordrucke
Formulare für die Wirtschaftsverwaltung der Justizvollzugsanstalten
Zählkarten
Zivilprozess
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen
Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung v. Grundstücken i. Wege d. Zwangsvollstreckung
Kurzbezeichnung
AgF
AG I
AG II
AG III
AG VI
AG X
AktO
AU
AV
Druckerei
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Bochum
JVA Willich I
AVR
BS/FS
JVA Willich I
JVA Willich I
BwH
BZR
FA
GBS
GerH
GK
GKZ
Gn
GS
GV
GTV
GZR
HKR
HS
JKassO
JUKOS
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Bochum
JVA Willich I
JVA Geldern
JVA Geldern
JVA Geldern
JVA Bochum
JVA Geldern
JVA Bochum
JVA Willich I
JVA Geldern
JVA Willich I
JVA Willich I
JVA Geldern
KfzR
Kost
LG
Nls
OWi
RA/Not
RS
JVA Geldern
JVA Geldern
JVA Willich I
JVA Geldern
JVA Willich I
JVA Geldern
JVA Geldern
StP
StrKost
JVA Willich I
JVA Geldern
SR
V
VA
VollstrO
Vordr.
WV
JVA Bochum
JVA Geldern
JVA Geldern
JVA Willich I
JVA Geldern
JVA Willich I
ZK
ZP
ZRHO
ZV
JVA Geldern
JVA Bochum
JVA Geldern
JVA Willich I
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Ministerialrat - BesGr. A 16 -: Regierungsdirektor Marco Grips.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Kristina Lingstaedt in Krefeld; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Stefanie Pauly in Ratingen, Stefan Hulsmann in Krefeld, Simona Kraft in Kempen,
Christiane Brück in Mettmann u. Kathrin Klöhn im JM NW; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Maria Radke in Neuss;
Ruhestand:
Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Ulrich Sungen in Duisburg; Justizamtsinspektor/in
Helga Fuchs in Düsseldorf und Hermann-Josef Ulbrich in Duisburg, Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ. - Werner Franzen und Norbert Vorwerk in Düsseldorf, Obergerichtsvollzieherin Ursula Seifert in Langenfeld.
Richterinnen/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor/in Anneke Berg, Markus Jonas, Dr. Anna Reike.
Staatsanwaltschaft
Ernannt:
z. Oberamtsanwältin/-anwalt: Amtsanwältin/-anwalt Stephan Walter Eggenhofer in Duisburg,
Andrea Ehren-Masuhr in Kleve u. Oliver Alfons Boldt in Wuppertal; z. Justizobersekretär/in:
Justizsekretär/in Michaela Hauck, Petra Korrel, Sarah Metzmacher, Nina Sahm u. Andrea
Wendt in Düsseldorf, Manuela Wenk in Duisburg, Jessica Heesen in Krefeld, Sebastian Geuyen
und Marcella Mommertz in Mönchengladbach u. Zeliha Celik in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Stephan Wülfrath in Krefeld.
Ruhestand:
Staatsanwalt Bernd Menke in Düsseldorf und Erster Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 –
Uwe Eichhorn in Duisburg.
Versetzt:
Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Hilal Tanrisever von Trier nach Düsseldorf.
164
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Christina Kürten u. Anne Christina Weidner.
.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Dr. Oliver Greff und Dr. Johannes Hidding in
Essen; z. Richter am LG: Richter David Theile in Hagen; z. Richter/in am AG: Richter/in
Matthias Dick in Bad Oeynhausen u. Schenja Raschka in Gelsenkirchen.
Ruhestand:
Richterin am OLG Dagmar Rautenberg, Regierungsdirektor Reinhard Huth in Dortmund, Justizamtsinspektor – BesGr. A9 m. AZ – Rolf Schwanenberg in Dortmund, Justizamtsinspektorin
Marianne Fahl in Lüdenscheid, Justizhauptwachtmeister Ralf Wiegelmann in Brilon.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Chantale Fischer u. Katrin Ruhfus.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Dr. Heike Hantke in Essen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Lena Demuth b. d. GStA.
Ruhestand:
Staatsanwalt Hans-Jürgen Wienand in Essen; Justizamtfrau Doris Lange in Dortmund.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Falk-Christian Barzik in Dortmund, Frank Gerhard Blasius (bisher RAK Düsseldorf) in Breckerfeld, Michael Blomeyer in Castrop-Rauxel, Nora Bohr in Essen, Ingo Bondzio (bisher RAK Düsseldorf) in Detmold, Katharina Viktoria Braun (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Bastian
Dankwerth in Hagen, Dr. Jana Dittmer, LL.M. in Essen, Nils Doege (bisher RAK Sachsen) in
Bielefeld, Christina Feldmeier in Hamm, Jörg Frotscher (bisher RAK Düsseldorf) in Lippstadt,
Christian Fuhrmann (bisher RAK Frankfurt) in Bochum, Pierre-Henri Gautier in Münster, Mareike Gleick in Bad Salzuflen, Christian Goerke in Münster, Folker Haase in Dortmund, Dr. Nils
Helmke (bisher RAK Köln) in Dortmund, Martin Henrich in Essen, Carolin Kaessmann in Dortmund, Dominik Keil in Essen, Julia Kimmina in Unna, Alexander Knöbel in Rheda-Wiedenbrück,
Sven Kramer in Münster, Stephanie Krause in Lügde, Alexander Leier in Dortmund, Dr. Marius
Leven in Dortmund, Jonas Nagel in Gütersloh, Agapi Ntontou in Iserlohn, Alexander Palme in
165
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Hamm, Jeanette Pentzek in Bochum, Marion Rösner, LL.M. (bisher RAK Köln) in Essen, Stefanie Rutta in Essen, Jana Spilker in Hamm, Jan Schlumberger in Dortmund,
Dr. Tobias Schöppner in Münster, Stefan Ulrich in Bochum, Dr. Dorothee Voschepoth in Lipptal,
Philipp Wackerbeck (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Hans-Jörg Wietfeld in Hüllhorst, Stefan Willmann (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, B.A. in Emsdetten,
Sandra Winter in Münster, Dr. Florian Wipping (bisher RAK Köln) in Soest, Tobias Wissing in
Münster, Benedikt Wüllner, LL.M. in Münster, Timo Zeiske in Iserlohn.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Eftychia Kavadia (Dikigoros) in Bielefeld.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Durdu Karacetin in Verl, Hendrik Theusner in Büren, Rainer Möcker in Unna, Manfred Schröder
in Gelsenkirchen, Udo Chlosta in Bochum, Ulrich Borchers in Borken, Eckart Stratmann in Essen, Oliver van der Meeren in Dortmund, Irene Scheidt in Hamm, Hans-Dieter Plickert in
Netphen.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Nicole Wagner in Bochum, Dr. Mathias Maria Knorr, LL.M. in Essen, Sonja Herzberg in Essen,
Sandra Timmann in Bochum, Dr. Fridtjof Kopp in Hagen, Gert Husmann in Münster, Thorsten
Wegner in Bottrop, Christian Beckmann in Essen.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Allo-Hubert Mock in Lippstadt.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwältin und Notarin Gabriele Hagemann in Greven.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Benjamin Roellenbleck; z. Richter am LG: Richter
Dimce Sikoski; z. Richter/in am AG: Richter/in Iris Foerst in Aachen, Sandra Daniels in Köln u.
Jens Gellings in Bonn.
Ausgeschieden:
Justizobersekretärin Claudia Vonderhagen in Aachen.
Ruhestand:
Justizamtsrat Klaus Sebode in Köln, Justizamtsinspektorin Karin Klewer in Wipperfürth.
166
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Marthe-Marie Arntz, Julia Fischer, Dr. Alexandra Kim Maschwitz, Insa Raß, Dr.
Christian Altgen, Martin Krister Lamsfuß u. Marcel Lottermoser.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 BBesO -: Oberstaatsanwalt Jakob Klaas aus
Köln in Bonn, z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Dr. Karen Essig in Bonn, z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Jennifer Semer und Katrin Wix in Köln.
Ruhestand:
Leitender Oberstaatsanwalt Bernd König in Bonn, Oberstaatsanwalt Alfred Willwacher in Köln,
Staatsanwalt als Gruppenleiter Georg Braun in Köln.
OVG und Verwaltungsgerichte
Ernannt:
z. Richter/in am OVG: Richter/in am VG Dr. Christian Herzberg aus Köln und Dr. Britta Leineweber aus Münster; z. Vors. Richter am VG: Richter am VG Dr. Klaus Weisel in Gelsenkirchen; z. Richterin am VG: Richterin Stefanie Behle in Gelsenkirchen; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Katharina Stehr bei dem OVG und Elena Neumann in Düsseldorf.
Versetzt:
Richter am OVG Klaus Hage als Vors. Richter am VG nach Minden.
Ruhestand:
Vors. Richter am VG Ernst-Walter Grieger in Gelsenkirchen und Hartwig Weiß in Minden.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Stefanie Hammes, Johann Lier, Mareike Lüer, Agnes Sowa und Dr. Matthias Wieser.
LAG-Bezirk Hamm
Ernannt:
z. Vors. Richter am LAG: Direktor d. ArbG Johannes Jasper in Gelsenkirchen.
Versetzt:
Richterin am ArbG Dr. Meike Kirchner nach Dortmund.
167
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Finanzgerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richterin am FG: Richterin am FG Dr. Heike Damrau in Düsseldorf.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am FG Horst Dickmann in Düsseldorf u. Richter am FG Ludger Schulze
Temming in Münster.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hubert
Stenzel in Büren; z. Justizvollzugsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Finken, Willibert Frenken u. Heinz Ohlenforst in Heinsberg; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Jakob von Krüchten in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ludger Eusterholz,
Leokadia Heesing, Hans-Georg Neiseke, Richard Keller, Hans-Jürgen Klos, Frank Prösdorf,
Karl-Heinz Warth in Köln; Alexandra Bunte, Frank Ewers, Sonja Röntgen u. Jörg Schallhorn in
Remscheid; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Volker Dürholt in
Euskirchen, Diana Anders, Leslie Genster u. Magdalena Pöschel in Hagen, Alexaner Hedderich, Cathrin Lange u. Maik Ziesmann in Schwerte; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister
Daniel Hoof in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Benjamin Bartel, Tim Dahrmann, Andreas Friedrich, Philipp Hamann, Oliver Kohlschütter, Jens
Meder, Kristina Müller, Benjamin Nowak Rene Urfels u. Florian Winkler in Remscheid.
Ruhestand:
Regierungsoberamtsrat Klaus Jäkel in Bielefeld-Senne, Justizvollzugshauptsekretär Manfred
Kumpat in Bielefeld-Brackwede.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
168
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident (R 4) d. OLG in Köln
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 3) in Bonn
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Herne
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Witten
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 2) am LG in Düsseldorf
1
Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2) in Gelsenkirchen
2
Richterin o. Richter am LSG (R 2) in Essen
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 1 m. AZ.) in Medebach
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Köln
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Bonn
1
Richterin o. Richter am AG in Warendorf
1
Richterin o. Richter am AG Rheinbach
mehrere
Staatsanwältin o Staatsanwalt in Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Mönchengladbach
u. Wuppertal
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - ständige Vertreterin o. ständiger Vertreter des Leiters, zugleich Verwaltungsleiterin o. Verwaltungsleiter - b. d. Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -
1
Regierungsamtfrau o Regierungsamtmann b. d. JVA Büren
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann – Geschäftsleiter/in – b. d. ArbG
Düsseldorf
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in d. Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Siegburg
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in "Außenpforte, Außensicherung und Besuch" - b. d. JVA Geldern
- die Stellenbeschreibung und mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA
Geldern angefordert werden -
2
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Hövelhof
1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Siegburg
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden 169
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Düsseldorf
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Gladbeck
Bei dem Amtsgericht Gladbeck ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten
des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach
dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
Rücknahmen:
Die Ausschreibung einer Stelle für eine/einen Richter/in (R 2) bei dem LG Düsseldorf (JMBl. Nr.
11 vom 1. Juni 2014) wird hiermit zurückgenommen.
Die Ausschreibung der Stelle f. eine/n Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln (JMBl. NRW Nr.
11 v. 1. Juni 2014) wird hiermit zurückgenommen.
170
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Juli 2014, Nr. 13
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..
171
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
171
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
175
Bekanntmachungen
Nr. 21. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 24. Juni 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 171 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
anerkannt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Otto-Brenner-Str. 209, 33604 Bielefeld
Tel.: 0521/9276228
Fax: 0521/999894488
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wiebusch.co
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Anja Schild in Duisburg-Ruhrort und Mareike Knickenberg in Geldern.
Versetzt:
Richter am OLG Martin Fischer aus Düsseldorf als Richter am AG - als weiterer Aufs. f. Richter
- nach Duisburg und Richterin am OLG Ellen Roidl-Hock aus Düsseldorf als Vors. Richterin am
Landgericht nach Krefeld.
171
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Richterinnen auf Probe
Ernannt:
Assessorin Eileen Keßler, Anna Cecilia Riekenberg, Dr. Andrea Stein und Kathrin Weimer.
Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken
Sonja Herzberg u. Thorsten Wegner in Duisburg, Dr. Alina Beckermann, Zamim DehghanEbrahimi, Martin Ehrich, Ricardo Einfeldt, Julia Endell, Dr. Julian Florin Faasch, Marina Gerzon,
Dr. Alexander Göb, Kristina Göbel, Christoffer Gruppe, Dr. Andreas Hamacher, Daniel Hofmeister, Gert Husmann, Kathrin Jansen, Dr. Julia Jüngst, Christina Kim, Sebastian Kleiner, Dr. Mathias Maria Knorr, LL.M., Dr. Dominic Kohnen, Dr. Fridtjof Kopp, Dr. Viola Lindemann, Dr. Sarah
Milde, Nikolaus Plagemann, Filippo Puzzo, Dr. Martin Ramsperger, Claudia Reiermann, Lukas
Ritzenhoff, Andreas Sauer, Malte Schirm, Armin Schlegel, Dr. Ferit Rifat Schnieders, Marcus
Spangenberger, Philine Stamer, LL.M., Dr. Sascha Süße, LL.M., Eva Thörner, Sandra Timmann, Nicole Wagner u. Dr. Volker Wiegel in Düsseldorf, Felix Lessig in Jüchen, Angelica Ampezzan in Krefeld, Johannes Schwiegk in Moers, Melanie Huschitt in Mönchengladbach, Sabine
Lackert-Deeskow in Mülheim an der Ruhr, Kim Morris Keil in Remscheid, Lena-Katharina Pabst
u. Jennifer Reichel in Willich, Sharlin Casmer, Mihail Grinberg, Matthias Hauer u. Bernd Jörgens
in Wuppertal.
Gelöscht:
Anna Dies Larissa Izbicki Patrick Saam Dr. Volker Schnepel Sarah Zens Alexander Pittelkow
Frank Gerhard Blasius Jörg Frotscher Katharina Viktoria Braun Barbara Jewell, LL.M. Michael
Strüder Philipp Robert Maximilian Wackerbeck Stefan Willmann Ingo Bondzio Hartfried Turk
Anne Tielmann Martin Albert Dr. Benjamin Leyendecker-Langner Jens Mann Tim Heitmann
Anja Schöder Marc Görtz Sebastian Kita Oliver Dietrich Schwencker Heiko Schöning Eva Welzenbach Matthias Stöcker Otto Schulze-Rautenberg Petra Silberkuhl Christoph Müller Marc
André Ruseler Dr. Friedhelm Böhm Inci Mi Celikkilic Dr. Frank Amandi Isabel Paulisch Dr. Friederike Anna Greiwe, LL.M. Patrick Nottenkämper, LL.M. Dagmar Röper Dr. Ulrike Schweisfurth
Thomas Unrath Monika Hoffmann Lena Weber.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Richterin Isabel Heck in Gelsenkirchen-Buer.
Versetzt:
Richterin am AG Miriam Wetzel aus Dortmund als Richterin am SG an das Sozialgericht
Dortmund.
172
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Ruhestand:
Direktor des AG Helmuth Josef Schlüter in Bocholt, Richter/in am AG Carola Dorothea
Kleinert und Ulrich Kleinert in Detmold, Justizamtsrat Johannes Köhler in Ahaus, Justizamtmann Gerhard Oles in Dortmund; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Reinhard Seck in Brakel, Oberamtsmeister Nicolai Rings in Bielefeld.
Richterinnen auf Probe
Ernannt:
Assessorin Andrea Kaesberg und Alina Dütting.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizamtsrat: Justizamtmann Frank Niemann in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Katharina Hartmann aus Siegen in Hagen; z. Justizhauptsekretärin:
Justizobersekretärin Karmela Paletta b. d. GStA.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt/-anwältin Ulrich Hummler, Christa Hundertmark u. Heinrich Rempe in
Bielefeld, Justizhauptsekretärin Ursula Uhlenbrock in Essen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Lena Farwick.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Dr. Heinz-Ulrich Hambüchen in Essen, Michaela Harnack (bisher RAK Braunschweig) in Dortmund, Christian Klein (bisher RAK Köln) in Bochum, Christoph Müller (bisher RAK Düsseldorf)
in Essen, Heiko Schöning (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Susan Simon in Bochum, Dr. Dominik Wietfeld in Bochum, Arnulf Schmidt in Münster, Bettina
Bramham in Bochum, Melanie Gralke in Dortmund, Christine Eichner in Witten, Dennis Heidrich
in Essen.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Rainer Naumann in Arnsberg, Rolf Dieter Nielsen in Minden, Willi
Vollenberg in Essen, Rudolf Müller in Ahaus, Karl-Werner Lohmann in Lüdenscheid.
173
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Bernhard Hünnekens in Ochtrup.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Gülden Hazar in Hagen, Prof. Dr. Hans Nieskens in Nordkirchen, Mathias Wissen in Münster,
Eugen Balin, LL.M. in Dortmund.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am AG Dr. Inka
Hottgenroth in Köln; z. Richter am LG: Richter Dr. Axel Markus Buchwald in Köln; z.
Justizamtsrat:
Justizamtmann
Rainer
Paulus
in
Aachen;
z.
Justizamtfrau:
Justizobersinspektorinnen Sonja Hoffmann, Birgit Huneke in Köln u. Sabine Baluch in Aachen;
z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Tizia Wortmann in Bonn; z. Ersten
Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Heinrich Peiffer in
Köln.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am LG Bernhard Offermann in Köln, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 Roland Bockemühl in Gummersbach, Justizamtsrat Claus Kleinen in Heinsberg,
Sozialamtmann Udo Rosin in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Christina Eppelt, Ricarda Maria Grammann, Christina Helen Reipen, Jürgen Volker
Bache, Jean Pierre Pascal De Graef, Henner Grote, Dr. Johannes Christopher Koranyi u. Felix
Johannes Nebe.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Deborah Hartmann in Aachen.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Robert Bungart in Köln.
174
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Justizvollzug
Ernannt:
z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Andreas Schüller in Duisburg-Hamborn; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Dunja Ring in Fröndenberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Andreas Raberger in Düsseldorf, Frank Feldhaus u. Gerd Weber in Iserlohn; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ: Betriebsinspektor Jörg Hebing in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Franz-Josef Hengst in Fröndenberg, Andreas Elsmann und Peter Söchtig in Kleve;
z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Dieter Becker in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Blandina Akman, Nadja Braukhaus u. Stefan Wiegers in
Hövelhof, Justizvollzugshauptsekretär a.D. Kersten Purwin in Münster; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Katja Schäfer in Düsseldorf; z. Hauptwerkmeister/in:
Oberwerkmeister/in Patrick Boßmann, Manfred Gorichs u. Kristina Wiese in Düsseldorf; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Christina Bornemann in Iserlohn.
Ruhestand:
Regierungsamtsinspektor -BesGr. A 9 m.AZ- Hans-Joachim Fiedler in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Karels in Aachen, Roland Ruffani und Friedhelm Stein in Bochum
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
mehrere
Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Hamm
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Velbert
1
Vors. Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf
1
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG
Bielefeld
175
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
1
Vors. Richterin o. Richter am LG (R 2) in Aachen
1 o. mehrere
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Mönchengladbach
1
Richterin o. Richter am SG in Gelsenkirchen
1
Richterin o. Richter am ArbG in Bielefeld mit Wirkung vom 01.08.2014
1 o. mehrere
Staatsanwältin o Staatsanwalt in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Ltd. Regierungsdirektorin oder Ltd. Regierungsdirektor (A 16) - Leiterin oder
Leiter - b. d. JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -
1
Regierungsdirektorin oder Regierungsdirektor - ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -
1
Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - Gruppenleiter/in des ambulanten
Sozialen Dienstes - bei dem LG Düsseldorf
1 o. mehrere
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Düsseldorf einschl. AG Düsseldorf
mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor - Rechtspfleger/-in o. Sachbearbeiter/-in - im Bezirk der GStA Hamm
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleiter/in Hafthaus A - b. d. JVA Geldern
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d.- Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der
Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Diensthabende/r im Früh- und Spätdienst - b. d. JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der
Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der
Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Zentralbeamte/r im Hafthaus 5 - b. d.
JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden 176
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Diensthundeführer/in - b. d. JVA Castrop-Rauxel
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Aachen
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Aachen.
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin b. d. JVA Rheinbach
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Rheinbach
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA CastropRauxel
1 o. mehrere
Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6
BBesO) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - bei dem AG Mettmann
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. AG Köln (Nebenstelle Reichenspergerplatz)
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Aachen
Bei der Justizvollzugsanstalt Aachen ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den
Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14
h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
Geschäftsleiterin o. Geschäftsleiter b. d. AG Bottrop
Bei dem Amtsgericht Bottrop ist zum 01.01.2015 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des
Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen
und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13
(gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser
Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu
richten.
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Bocholt
Bei dem Amtsgericht Bocholt ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung
des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung
des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser
Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
177
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Lüdinghausen
Bei dem Amtsgericht Lüdinghausen ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten
des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach
dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Castrop-Rauxel
Bei dem Amtsgericht Castrop-Rauxel ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten
des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der
Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach
dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Herne
Bei dem Amtsgericht Herne ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.
Rücknahmen:
Folgende Stellenausschreibung wird hiermit zurückgenommen:
1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve (JMBl. NRW Nr. 9 vom 01.05. 2014).
178
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Juli 2014, Nr. 14
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern……………………........
180
Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2013………………….........
181
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….........
182
Ausschreibungen
186
179
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14
Bekanntmachungen
Nr. 22. Vorstände der Rechtsanwaltskammern
und der Notarkammern
Bekanntmachung d. JM vom 26. Juni 2014
(1202 - Z. 42) - JMBl. NRW. S. 180 Bekanntmachung vom 11. Juli 2013
- JMBl. NRW S. 186 I.
Der Vorstand der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Nachwahl vom 9. April
2014 wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Ehrler, Herdecke
Rechtsanwalt und Notar Erich Eisel, Bochum
Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Gansweid, Bielefeld
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen
Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen
Rechtsanwalt und Notar Klaus-Peter Hohenner, Blomberg
Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen
Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer
Rechtsanwalt und Notar Christoph Meyer-Schwickerath, Münster
Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians, Dortmund
Rechtsanwältin und Notarin Katrin Peus, Meschede
Rechtsanwalt und Notar Hartmut Sandering, Gütersloh
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm
Rechtsanwalt und Notar Peter Schmitz, Siegen
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Sabine Schulte-Strotmann, Rheine
Rechtsanwältin und Notarin Rosemarie Slodowy, Hövelhof
II.
Das Präsidium der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Nachwahl in der
Vorstandssitzung vom 13. Juni 2014 wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, Präsident
Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer, Vizepräsident
Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen, Vizepräsident
Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen, Schriftführerin
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen, Schatzmeister
180
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14
Nr 23. Übersicht
über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2013
Bekanntmachung d. JM vom 16. Mai 2014 (3181 - I. 1) - JMBl. NRW S. 181 Letzte Übersicht für das Jahr 2012 - JMBl. 2013 S. 149 -
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Lfd.
Nr.
OLGBezirk
Zahl der
Schiedspersonen
Zahl der
Zahl der
Zahl der
Fälle, in
Fälle, in
Zahl der
durch
denen
denen eine
Anträge auf
Vergleich
beide
Partei nicht
Schlichtungserledigten
Parteien
erschienen
verhandlung
Fälle
erschienen
ist
sind
Summe der Gebühren
(ohne Auslagen), die
zugeflossen sind
Strafsachen
Zahl der erteilten Erfolglosigkeitsbescheinigungen
gem. § 29 a
Abs. 1
Buchst. c)
SchAG NRW
Zahl der
Fälle, in
denen der
Streit formlos, d.h. ohne
Einleitung
eines
Schlichtungsverfahrens,
beigelegt
wurde*
Zahl
Zahl der
der
Personen,
Zahl der
Fälle, in
gegen die
Fälle, in
denen
Zahl der
Ordnungsdenen
der
Anträge auf
geld nach
beide
SühneSchlichtungs§ 39
Parteien
versuch
verhandlung
SchAG
erschienen
Erfolg
festgesetzt
sind
gehabt
worden ist
hat
Zahl der
Fälle, in
denen der
Streit formlos, d.h. ohne
Einleitung
eines
Schlichtungsverfahrens,
beigelegt
wurde*
den Gemeinden
EURO
den Schiedsämtern
EURO
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1
2
Düsseldorf
Hamm
272
633
1.275
2.057
1.050
1.701
589
1.035
159
275
204
323
1.287
1.809
407
543
351
461
182
251
11
15
258
325
14.785,88
23.146,01
17.746,34
28.556,12
3
Köln
insgesamt
279
883
712
456
128
154
1.248
349
283
183
7
320
12.012,97
12.135,47
1.184
4.215
3.463
2.080
562
681
4.344
1.299
1.095
616
33
903
49.944,86
58.437,93
* Fälle, in denen die Stellung eines Antrags aufgrund des zwischen Bürger und Schiedsperson geführten Gesprächs über den Streit unterbleibt ("Tür- und Angelfälle") oder in denen die Schiedsperson ein Gespräch
zwischen den Streitparteien vermittelt, ohne dass ein förmlicher Schlichtungsantrag gestellt wurde.
181
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Direktor d. Fachhochschule für Rechtspflege NRW: Ministerialrat Dr .Benjamin Limbach.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am LG: Richter Martin Hutsch in Düsseldorf; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Sabine Libuda in Mönchengladbach.
Ruhestand:
Vors. Richter am LG Hans Ludwig Leibold in Mönchengladbach, Kurt Oltrogge in Düsseldorf,
Richter am LG Wolfgang Meuschke in Wuppertal, Richter am AG – als weiterer Aufsicht führ.
Richter - Hans-Dieter Ziegenbein in Düsseldorf, Richterin am AG Angelika Eichholz in Geldern,
Erster Justizhauptwachtmeister Paul Schumacher in Duisburg, Günter Trust in Solingen.
Richterin auf Probe:
Ernannt:
Assessorin Dr. Friederike Greiwe.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin: Staatsanwalt/Staatsanwältin Carola Bitter aus Kleve
b. d. GStA, Mathias Proyer aus Düsseldorf b. d. GStA und Dr. Patrick Rieck aus Mönchengladbach b. d. GStA; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Peter
Großbach und Christoph Kumpa in Düsseldorf; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Stefan Beuter b. d. GStA.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Theodor Ferdinand Holzmann v. d. GStA.
Notare
Erreichen der Altersgrenze:
Notar Günther Wopperer in Nettetal.
182
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter/in am LG: Richter am AG Roland Büchel und Richterin am LG
Susanne Rauhaus in Dortmund; z. Richterin am LG: Richterin Karina Hoffmann in Siegen.
Ruhestand:
Richterin am AG Gabriele Knust-Rösener in Herne Wanne.
Richterin/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Christian Braun u. Katharina Huthmacher.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizobersekretär: Justizsekretär André Rothenpieler in Siegen.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Laura Austermann.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Dr. Christoph Homberger (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Eva Rohde (bisher RAK Karlsruhe) in Dortmund.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Meike Leimenkühler in Gelsenkirchen-Buer, Nicole Seier in Gelsenkirchen, Peter Wessel in
Lippstadt, Stephan M. Möller in Bocholt, Dr. Christian Kather in Dortmund, Werner Kastner in
Borken, Katrin Dietrich in Essen, Jasmin Röwekamp in Soest, Denise Bußhoff in Hamm.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Dr. Sascha Kische, LL.M. in Tecklenburg, Dr. Benjamin Becker in Bocholt, Lendita ShaqiriErfmeyer in Dortmund, Matthias Hauer in Essen, Moritz Schumacher, LL.M. in Dortmund,
Matthias Frütel in Essen.
183
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OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am LG: Richter Peter Mülfarth in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister
- Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Detlef Paul in Leverkusen.
Versetzt:
Richterin am AG Agnes Schuster an das AG Krefeld.
Ruhestand:
Sozialamtsrat Richard Bittner in Bonn, Justizamtsinspektorin Monika Kaiser in Euskirchen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Katharina Potthoff u. Dr. Julia Christiane Pullen.
Notarinnen/Notare
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Dr. Markus Buschbaum in Köln.
Entlassen aus dem Notaramt:
Notarin Dr. Ingrid Doyé in Köln.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Ralf Tuchel in Köln.
Ruhestand:
Erster Justizhauptwachtmeister Martin Horst in Köln.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter am FG: Richter am Finanzgericht Martin Wintergalen in Münster; z.
Richterin am FG: Richterin Silke Teutenberg in Münster.
Ruhestand:
Vors. Richter am FG Karl-Gerhard Westerburg in Münster u. Richter am FG Hermann Pump in
Münster.
184
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Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Dr. Oliver Rode in Düsseldorf u. Dr. Matthias Wackerbeck in Münster.
LSG und Sozialgerichte
Ernannt:
z. Richterin am SG: Richterin Silke Hefner in Dortmund u. Julia-Franziska Höfinghoff in Gelsenkirchen; z. Richterin kraft Auftrags: Regierungsdirektorin Désirée Rodewig in Duisburg u.
Städt. Rechtsrätin Sandra Wilschewski in Dortmund; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr.
A 9 mit AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Annette Plachta in Essen; z. Regierungshauptsekretärin/Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär/in Marion Trantau u. Torsten Krüger
in Dortmund, Christiane Coesfeld in Essen.
Ruhestand:
Richterin am Sozialgericht Birgit Bischofs-Sohn in Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Bettina Bramham, Kirsten Neumann, Jennifer Marietta Rogge-Dannemann u. Dr.
Dominik Wietfeld.
LAG-Bezirk Köln
Ernannt:
z. Richter am ArbG: Richter Dr. Klaus Wollwert in Siegburg.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Ilona Märtens in Heinsberg; z. Regierungsoberinspektorin:
Regierungsinspektorin Evelyn Freitag in Kleve; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin
Vera Trebels in Heinsberg; z. Sozialinspektor: Fabian Grund in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Volker Fröse und
Siegbert Görgen in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär
Josef Schwab in Euskirchen u. Udo Drießen in Kleve; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister
Thorsten Nicodemus in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Jens van Beeck in Kleve; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin
Yvonne Löw in Münster; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sebastian Laubach u. Christian Zenzen in Remscheid.
185
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Versetzt:
Regierungsdirektorin Brigitte Kerzl-Steinkellner aus Aachen nach Moers-Kapellen, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Aloysius van Heukelum in Kleve und August Flaute in
Münster.
Ruhestand:
Regierungsoberinspektor Heinrich Hoppenkamps in Köln, Justizvollzugsamtsinspektor/in Christel Hösen u. Gerald Masur in Köln.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG in Bonn
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Gladbeck
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2) in Essen-Steele
1
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Köln
1
Richterin o. Richter am LG in Arnsberg
je mehrere
Richterin o. Richter am LG in Düsseldorf u. Mönchengladbach
je 1
Richterin o. Richter am LG in Duisburg u. Krefeld
mehrere
Richterin o. Richter am AG in Düsseldorf
186
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je 1
1
Richterin o. Richter am AG in Duisburg, Oberhausen, Moers, Krefeld, Mönchengladbach, Erkelenz, Wuppertal u. Velbert
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben
außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. LG Aachen
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Büren
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Bochum
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Kammerleiter/in - b. d. JVA Rheinbach - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Rheinbach angefordert werden-
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Außenkontakte - b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden -
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9) b. d. JVA Duisburg-Hamborn
mehrere
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Werl
Geschäftsleiter/in b. d. VG Minden
Bei dem Verwaltungsgericht Minden ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des
Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet.
Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle
Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO i.d.F. d. ÜBesG
NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei
Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu richten.
Geschäftsleiter/in b. d. StA Mönchengladbach
Bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis einschl. BesGr. A 12 übertragen ist,
da nur in dieser Wertigkeit eine Stelle besetzbar sein wird. Bewerbungen sind innerhalb von
zwei Wochen ab Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf
zu richten.
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Dortmund
Bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den
Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der Justizvollzugsanstalt Dortmund zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g. D./A 14 h. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
187
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Willich II
Bei der Justizvollzugsanstalt Willich II ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den
Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der Justizvollzugsanstalt Willich II zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g. D./A 13 h. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
Leiter/in d. Haushaltsabteilung b. d. JVA Werl
In der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der Leiterin/des Leiters der Haushaltsabteilung
zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann
bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden.
Abteilungsleiter/in b. d. JVA Bochum
Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil
kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden.
Rücknahmen
Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen:
1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bezirk Münster (JMBl. NRW Nr. 7 v. 1. April
2013).
1
Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Werl (JMBl. NRW Nr. 15 v. 1. August 2013)
188
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. August 2014, Nr. 15
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)…
189
Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.….
191
Bekanntmachungen
Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher
und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2013………………………………
192
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………….…….
194
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
194
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
198
Allgemeine Verfügungen
Nr. 16. Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren
und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
AV d. JM vom 2. Juli 2014 (4208 - III. 7)
- JMBl. NRW S. 189 I.
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
haben nachstehende Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
vereinbart:
1.
In Nr. 95 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Bei der Entscheidung, ob die Tat verfolgt werden soll, ist Art. 5 des OECDÜbereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Vertrags- und Umsetzungsgesetz: Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998, BGBl. 1998 II S. 2327)* zu beachten.“
189
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
Die dazugehörende Fußnote zu Nr. 95 Abs. 2 Satz 3 RiStBV lautet:
"Art. 5 des OECD-Übereinkommens hat folgenden Wortlaut:
Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers unterliegen den geltenden Regeln und Grundsätzen der jeweiligen Vertragspartei.
Sie dürfen nicht von Erwägungen nationalen wirtschaftlichen Interesses, der möglichen
Wirkung auf Beziehungen zu einem anderen Staat oder der Identität der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen beeinflusst werden.“
2.
In Nr. 100 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „Art. 9 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“
durch die Angabe „§ 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.
3.
In Nr. 202 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“
durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.
4.
In Nr. 204 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“
durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.
5.
In Nr. 205 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“
durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.
6.
Nr. 211 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
"(1) In den Fällen, in denen ein oberstes Staatsorgan des Bundes oder eines Landes die
Ermächtigung zur Strafverfolgung nach §§ 90 Abs. 4, 90b Abs. 2, 97 Abs. 3, 104a, 129b
Abs. 1 Satz 3, 194 Abs. 4 StGB erteilt oder Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat, teilt
der Staatsanwalt, bevor er das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO oder nach den
§§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO einstellt oder einer vom Gericht beabsichtigten Einstellung nach den §§ 153 Abs. 2, 153a Abs. 2 StPO zustimmt, dem obersten Staatsorgan unter
Beifügung der Akten die Gründe mit, die für die Einstellung des Verfahrens sprechen, und
gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn der Staatsanwalt entgegen einer widersprechenden Stellungnahme des obersten Staatsorgans das Verfahren einstellt oder der
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht zustimmt, so soll er dabei auch die Einwendungen würdigen, die gegen die Einstellung erhoben worden sind."
7.
Nr. 228 wird wie folgt geändert:
a)
Dem bisherigen Text der Nr. 228 wird der Klammerzusatz „(1)“ vorangestellt und in
Satz 1 nach der Angabe „184a“ das Wort „und“ gestrichen und ein Komma sowie nach
der Angabe „184b“ die Angabe „und 184c“ eingefügt,
b)
Als Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Rechtskräftige Entscheidungen, in denen das Gericht den gewaltdarstellenden,
pornographischen oder sonstigen jugendgefährdenden Charakter der Schrift verneint
hat, teilen die Zentralstellen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in
gleicher Form mit.“
8.
Die Abschnittsüberschrift vor Nr. 257 wird wie folgt gefasst:
„2. Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Betäubungsmittelgesetz“
190
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
9.
Nr. 257 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Bei Straftaten nach dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz gilt Nr. 256 Abs. 2 entsprechend.“
10. Nach Nr. 257 wird die folgende Nr. 257a eingefügt:
„257a
Dopingstraftaten
In Ermittlungsverfahren, die Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b, Abs. 3 Nr. 2 AMG
zum Gegenstand haben und einen Bezug zu Leistungssportlern bzw. deren Ärzten,
Trainern, Betreuern oder Funktionären aufweisen, kann es zweckmäßig sein, mit der
Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) - Stiftung privaten Rechts - Heussallee 38, 53113 Bonn, (www.nada-bonn.de), in Verbindung zu treten, die gegebenenfalls sachdienliche Auskünfte erteilen kann.“
II.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 2014 in Kraft.
Nr. 17. Erprobung
von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
AV d. JM vom 9. Juli 2014 (2010 - I B. 61)
- JMBl. NRW S. 191 I.
Die AV d. JM vom 2. Mai 2005 (2010 - I B. 61) wird wie folgt geändert:
Ziffer VI wird wie folgt gefasst:
"Dem Justizministerium ist in jedem Jahr über die Erprobungen im abgelaufenen Kalenderjahr
zu berichten. Einzelheiten werden durch Erlass geregelt."
II.
Die Änderung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
191
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
Bekanntmachungen
Nr. 24. Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten
(Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2013
Bekanntmachung des JM vom 17. Juli 2014 (2346 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 192 - Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013 S. 125 A. Gerichtsvollzieher
Lfd.
Nr.
OLGBezirk
Zahl der
Verfahren
VolldurchgeGerichtsvoll- Zustellungen Zustellungen Protest- Zwangsvoll- durchgestreckungs- auf Abnahführten
führten
unter Mitwir- aufträge streckungsvom Gezieher (einme der
aufträge
Vorund sonsti- Versteigekung der
schl. Hilfskräf- richtsvollpfändungen der Justiz- Vermögensrungen
gen AufträPost
zieher perte)
auskunft
behörden
ge
sönlich bewirkt
1
1
2
3
4
5
2
Düsseldorf
Hamm
Köln
Sa. 2013
Sa. 2012
3
255,51
472,69
211,69
939,89
1.011,99
4
168.911
397.441
97.088
663.440
687.113
5
166.156
431.276
102.783
700.215
699.252
6
46
702
63
811
181
7
279.486
483.736
219.033
982.255
1.371.390
8
169
562
344
1.075
1.279
192
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
9
711
2.361
705
3.777
3.078
10
15.748
37.331
9.207
62.286
72.338
11
164.920
241.463
122.273
528.656
673.734
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B. Vollziehungsbeamte der Justiz
Lfd.
Nr.
OLGBezirk
Vollziehungsbeamten
(einschl.
Hilfskräfte)
1
1
2
3
4
5
2
Düsseldorf
Hamm
Köln
Sa. 2013
Sa. 2012
3
11,97
8,48
10,00
30,45
35,08
Vollstreckungsaufträge der
Justizbehörden
4
17.186
12.315
20.445
49.946
69.197
Zahl der
Verfahren auf
durchgedurchgeAbnahme der
führten
führten VerVermöVorsteigepfändungen gensauskunft
rungen
(von Sp. 4)
5
6
0
0
0
0
2
7
0
0
0
0
1
1
2.367
0
2.368
1.234
193
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
Nr. 25. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 22. Juli 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 194 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Herr Christian Reppel, Fritz-Linde-Straße 8, 58566 Kierspe
Tel.: 02359-903407
Fax: 02359-903408
E-Mail: [email protected]
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am LG: Richter am AG Markus Majonica aus Mönchengladbach in Mönchengladbach; z. Richter am LG: Richter Martin Hutsch in Düsseldorf; z. Richter am AG: Richter
Martin Grund in Wuppertal; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat HansDieter Graffmann in Duisburg, Regine Zappe in Remscheid und Elvira Rütten in Solingen.
Versetzt:
Richterin am LG Dr. Christina Bruns aus Mönchengladbach nach Düsseldorf, Richterin am AG
Dr. Verena Matthies aus Mönchengladbach-Rheydt nach Viersen, Richter am AG Dr. Falko
Mielke aus Viersen nach Mönchengladbach-Rheydt.
Ruhestand:
Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Brigitte Höll in Duisburg-Ruhrort.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Patrick Frank in Düsseldorf u. Janina Oswald in Düsseldorf.
Staatsanwaltschaften
Versetzt:
Staatsanwältin Elisabeth Ute Kemmler aus Düsseldorf nach Köln u. Justizoberinspektor Daniel
Schneider aus Mönchengladbach nach Würzburg.
Ruhestand:
Justizoberamtsrätin Mechthild Zimny-Benesch in Duisburg.
194
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Direktor d. AG Markus Ausetz aus Essen-Steele in
Marl; z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Jochen Gaide in Bielefeld; z. Richterin am AG
- als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Elisabeth Hopmann aus Dorsten in Gladbeck; z.
Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führend. Richter/in -: Richter/in am AG Norbert Breitkopf und Astrid Stockmann in Bochum u. Georg Dodegge in Essen; z. Richterin am AG: Richterin Susanne Faust, Juliane Stegmann, Heike Stumm in Essen, Verena Krpan und Barbara
Risthaus in Recklinghausen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Susanne Jovic in Bochum; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Andrea Scharpwinkel in Bochum.
Ausgeschieden:
Richterin Britta Paschke.
Ruhestand:
Vors. Richter am OLG Bernhard Teigelack u. Direktor des AG Rudolf Crezelius in Olpe, Sozialoberamtsrat Wolfgang Bekiersch in Paderborn, Justizamtmann Heinz-Jürgen Schäpe in Dortmund, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ. - Hans Siegel in Kamen, Justizamtsinspektorin Sigrid Reichhardt in Arnsberg, Justizhauptsekretär/in Hildegard Willeke, Erika Wacker u.
Franz Karl Bange in Soest.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Beate Aretz, Sven Bastek, Anna Dies, Nicole Klaus, Leonie Maaß, Edward Robinson u. Nadine Staczan.
Ausgeschieden:
Richter Christian Edler durch Zuweisung in den Geschäftsbereich der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt Dorothea Ehresmann in Bielefeld, Dr.
Henry Roth aus Siegen in Dortmund und Dr. Martin Helm aus Bochum in Hamm; z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Bettina Schubert in Dortmund; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Iris Klode in Hagen.
Versetzt:
Staatsanwalt (Richter auf Probe) Alexander Moritz Hege in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums.
195
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15
Ruhestand:
Justizhauptsekretärin Ellen Jäger in Essen, Justizamtsinspektorin Karin Münster in Dortmund,
Oberamtsanwältin Renate Blumenthal in Essen.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Niclas Pepperhoff.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Guido Fuchs in Gevelsberg.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Ingo Buschmann in Herdecke.
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Tania Aberle-Rademacher in Gütersloh, Sandra Bottor in Gütersloh, Alina Buchhammer in Herten, Sebastian Dickten in Dortmund, Lennart Droste, LL.M. in Münster, Jürgen Funke (bisher
RAK Köln) in Essen, Benjamin Gloge in Essen, Florian Göpfert in Bünde, Marina Golücke in
Münster, Lutz Heitjans (bisher RAK Sachsen) in Emsdetten, Dr. Brigitte Hidding (bisher RAK
Hamburg) in Bielefeld, Halil Iybar in Lünen, Arne G. Janßen, LL.M.Eur. (bisher RAK Berlin) in
Bochum, Katrin Juhl (bisher RAK München) in Herford, Krisztina Keeb-Szigeti in Detmold, Jochen Keßler in Münster, Marcus Lasar (bisher RAK Köln) in Dortmund, Sandra Leßmann in
Verl, Julia Loick, LL.M. Eur. (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Susanne Niemers (bisher RAK
Düsseldorf) in Essen, Lisa Panteleit-Langbein (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen-Buer,
Stephan Nöhles, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sara Nowbachtian in Bochum, Noemi
Rabe in Bochum, Christiane Rövekamp in Hamm, Stefan Rückle in Olpe, Magdalena Sliwinski
in Siegen, Dr. Lutz Schmidt, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bottrop, Tobias Schmidt, LL.M.
(bisher RAK Koblenz), Carina Eileen Schraub in Bochum, Dr. Bernhard Schulte in Hamm, Mara
Schultz in Hagen, Tobias Schwarzenhölzer in Unna, Michaela Strake in Paderborn, Arnold Terhalle in Münster, Dr. Oliver Thoma in Bochum, Matthias Wald (bisher RAK Düsseldorf) in Lüdinghausen, Désirée Wesselmann in Hamm, in Wilnsdorf.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Brigitte Albert in Detmold, Kirsten Neumann in Gladbeck, Diana Berger in Ahlen, Karl Heinz
Hönnekes in Gronau, Dr. Jörg Schlüter in Bünde, Reinhold Ostermann in Gelsenkirchen, Robert
Gehringhoff in Beckum, Jens Dannapfel in Bochum, Susanne Icking in Meschede, Dr. Rainer
Drüke in Warstein, Dr. Dieter Klein in Lüdenscheid, Marieke Hübener, M.Sc., B.A. in Dortmund,
Matthias Flottemesch in Dortmund.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Sabine Stolte in Bochum, Kubilay Secme in Essen.
196
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OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am AG: Richter Adrien Jürgen Florent Morel in Gummersbach; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Petra Becker in Kerpen; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in
Kinga Godlewska-Genczyk und Klaus Strang in Bonn.
Ruhestand:
Vors. Richter/in am LG Paul Wagner in Bonn u. Sabine Schneider in Köln, Richter am AG HansUlrich Rohde in Köln, Christoph Kensbock in Siegburg, Justizamtsrätin Ines Lenze in Köln.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter - BesGr. R2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt
Joachim Roth v. d. GStA in Köln; z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt Sonja
Iwand in Köln, Christoph Müller-Kim aus Köln b. d. GStA; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter
- BesGr. R1 m. AZ. -: Staatsanwalt Leonhard Claßen und Burchard Witte in Aachen; z.
Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Timo Hendrik Hetzel in Bonn; z.
Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Nicole Aurbach in Köln.
Richterin auf Probe:
Ernannt:
Assessorin Birke Oehmichen in Köln u. Daniela Katharina Roth in Bonn.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Matthias Felsmann in Duisburg, Dr. Michelle Abanador, Gregor Bischoff, Dr. Robert Fischer,
Anke Mareke Focken, Sebastian Gall, Dr. Christian Grochowski, LL.M., Carsten Jakobs,
Richard Jansen, Felix Kastrup, Steffen Knepper, Jinna Lee, Anna Lortkipanidze, Franziska Lotz,
LL.M., Frank Marek, Jonathan Monz, Alexander Neffgen, Christina Odenthal, LL.M., Holger
Reinhardt, LL.M., Marc Rösgen, Jochen Schmidt, Tim Schmidt, Moritz Schumacher, LL.M.,
Sarah Sommer, Johannes Song, Isabelle Steindor, Sabine Stolte, Mara van Straelen,
Alexander Strecker, Susanna Varvodic, Dr. Torben Weihmann u. Christoph Wilken in
Düsseldorf, Marion Teuwen in Geldern, Ida Di Gregorio in Krefeld, Dieter Kellinger in
Langenfeld, Carsten Pfoser in Mettmann, Alexandra Kelter, Verena Kempf u. Dr. Sebastian
Konrads, LL.M. in Mönchengladbach, Sebastian Bartel u. Kim Ehring in Mülheim an der Ruhr,
Claudia Nowotsch in Oberhausen, Michael Hoffend in Ratingen, Dr. Benjamin Becker in Wesel,
Frank Baumann, Marcel Dahlke, Gülden Hazar, Eva Maria Klempert, LL.M., M.M. u. Volker
Weskott in Wuppertal.
Gelöscht:
Dr. Alexandra Brandenberg, LL.M., Jan-Martin Feldmann, Lara Maria Stübane, Derik Zusann,
Iring Christopeit, LL.M., Richard Weber, Markus Metze, Sebastian Christoph Conzen, Dr.
Christoph Homberger, Tanja Sieben, Anne Deike Riewe, Dr. Christoph Johannisbauer, Dieter
197
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Lukoschek, Matthias Wald, Julia Loick, Susanne Niemers, Dr. Lutz Schmidt, LL.M., Renko
Dirksen, Christian Leuchter, Patrizia Lotsch, Lisa Panteleit-Langbein, Christian Holtz, Nina
Wörner, Mag.jur., Urte Hurtmanns-Alfken, Dr. Oliver Sticht, Dr. Torsten Wehrhahn, LL.M., Dr.
Matthias Schwara, Dr. Daniel Brzoza, Ralf Buchloh, Holger Feser, Dr. Sebastian Gerlach,
LL.M., Peter Heinz, Dr. Oliver Rode, LL.M., Dr. Stephan Tillkorn, Dr. Malte Welters, Stephan
Rainer Bruno Nöhles, LL.M., Alexander Frantz, Nadine Vetter, Karin Hankes, Dr. Klaus Quack.
LAG-Bezirk Hamm
Versetzt:
Richterin am ArbG Dr. Claudia Hoffmann nach Bielefeld.
LAG-Bezirk Köln
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Dr. Felix Fuchs.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Heinrich Freund und Erich Zielke
in Bochum.
Ruhestand:
Regierungsamtmann Reinhard Geitz in Aachen, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m.
AZ. - Dieter Kothenschulze in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Udo Schauenburg in Düsseldorf, Norbert Kaiser-Keunings u. Peter Raßkopf in Essen, Günter Runge in Rheinbach.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
198
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Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ) in Detmold
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als Hauptabteilungsleiter/in einer
Staatsanwaltschaft - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln
1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R2) in Düsseldorf
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Essen
1
Richterin o. Richter am AG als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG Düren
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Köln
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Köln
1
Richterin o. Richter am AG in Aachen.
1
Richterin o. Richter am SG in Köln
1
Richterin o. Richter am SG in Dortmund
1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Detmold
1
Richterin o. Richter am AG in Lüdenscheid
mehrere
Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Bochum für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Münster für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
mehrere
Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Bielefeld für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in m. Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -
1
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in m. Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -
199
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1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. e. StA im GStA-Bezirk
Köln.
- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - bei der StA Bielefeld
1
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen fliegend - b. d. LG Aachen, Bonn oder Köln
1
Regierungsamtmann/frau b. d. JVA Bochum
1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in o. Rechtspfleger/-in - b. e.
StA im GStA-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - bei
der StA Bielefeld
1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. e. StA im GStA-Bezirk Köln.
- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiterin/Bereichsleiter Außenkontakte - b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden -
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e.
StA im GStA-Bezirk Köln
Geschäftsleiter/in b. d. FG Münster
Beim FG Münster ist zum 1. Oktober 2014 der Dienstposten der Geschäftsleiterin o. des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte)
zugeordnet. Die/Der Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: Umfassende Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung und in der Personalführung, fundierte Steuerrechtskenntnisse, vertiefte Kenntnisse des Haushalts- und des Dienstrechts. Bewerben können sich aus
Gründen der Stellenführung ausschließlich Beamtinnen und Beamte aus dem Geschäftsbereich
d. Präs. d. FGe NRW, denen ein Amt der BesGr. A 12-14 übertragen ist. Bewerbungen sind
innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präs. d. FG
Münster zu richten.
Rücknahmen
Folgende Stellenausschreibung wird hiermit zurückgenommen:
1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident des Landgerichts (R 2 m. AZ) bei dem LG Detmold (JMBl.
NRW vom 15.07.2013)
200
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. August 2014, Nr. 16
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) Änderung der „Sondervorschriften
für Nordrhein-Westfalen“………………………………………………………………………
201
Bekanntmachungen
Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im
Jahr 2013………………………………………………………………………………………..
202
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
215
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
220
Allgemeine Verfügungen
Nr. 18. Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
Änderung der „Sondervorschriften für Nordrhein-Westfalen“
AV d. JM vom 5. August 2014 (1430 - I. 41)
- JMBl. NRW S. 201 I.
Die „Sondervorschriften für Nordrhein-Westfalen“ (Länderteil NRW) zur Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 23. September 1998 (1430 - I B. 41) - JMBl. NRW S. 269 -,
zuletzt geändert durch AV d. JM vom 22. Juli 2010 (1430 - I. 41) - JMBl. NRW S. 247 -, werden
wie folgt geändert:
Der Unterabschnitt III/1 Absatz 3 Nr. 3 - Mitteilungen über Kirchenaustrittserklärungen - wird
aufgehoben.
II.
In-Kraft-Treten
Die AV tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
201
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Bekanntmachungen
Übersicht über den Geschäftsanfall
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
im Jahr 2013
Bekanntmachung des JM
vom 14. Juni 2014 (1441 E - I. 1/14) - JMBl. NRW S. 202 (Letzte Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013, S. 150 ff.)
2011
2012
2013
Teil I. Amtsgerichte
A. Zivilsachen
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1.
Mahnsachen
2.
Zivilprozesssachen
a)
1.
2.
3.
b)
1.906.666
1.745.517
1.842.381
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
302.313
307.365
130.690
292.281
296.635
126.336
289.797
288.931
127.202
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
307.368
296.635
288.931
60
47
51
263
286.646
10.554
271
277.231
10.315
216
271.535
9.572
15
9.830
27
8.744
36
7.521
54
62
28
15.893
15.354
13.156
5.402
4.943
3.692
790.409
791.055
753.203
5.550
5.033
4.858
9.613
26.122
35
8.784
24.950
27
8.487
24.604
18
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
davon waren
Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO
Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund
eines Vollstreckungsvertrages
Klageverfahren
Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung
Klagen im Verfahren für geringfügige Forderungen
-small claims- vgl. §§ 1097 ff. ZPO
Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren
3.
Verteilungsverfahren
4.
Zwangsversteigerungen von Gegenständen des
unbeweglichen Vermögens
5.
Zwangsverwaltungen
6.
Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
gehörige Vollstreckungssachen
7.
Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Streitverfahrens
II. Insolvenzverfahren
Eröffnete
1. Insolvenzverfahren
2. Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren
3. Insolvenzverfahren nach Europäischen Recht
202
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
B. Familiensachen
a)
1.
2.
3.
b)
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
167.024
173.504
111.671
163.168
169.717
103.156
158.850
163.762
98.087
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
173.504
169.717
163.762
139.355
6.328
27.562
5
254
135.123
6.660
27.640
4
290
129.994
6.396
27.092
1
279
239.864
233.561
224.201
52.516
258
57.014
25.010
15.304
843
3.103
4.117
36.739
14.753
1.232
2.846
184
820
4.650
2.421
10.867
51.102
266
55.423
23.121
14.273
660
2.847
4.418
35.664
14.479
1.295
2.951
172
714
4.466
2.563
11.379
47.666
198
53.384
21.425
13.068
709
2.608
4.154
36.498
14.398
1.266
2.718
172
572
4.275
2.528
11.215
2.567
234
2.674
280
2.664
269
3.458
928
4.057
757
3.810
604
6.594
496
6.610
521
5.585
491
14.204
8.406
15.218
9.179
15.947
9.530
2.672
109
2.645
91
2.665
89
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
c)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
d)
e)
davon waren
Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 5 aufgeführt)
abgetrennte Folgesache(n)
einstweilige Anordnungen
Abhilfeverfahren
Lebenspartnerschaftssachen
Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an
Verfahrensgegenständen anhängig
davon betrafen
Scheidung
andere Ehesache
Versorgungsausgleich
Unterhalt für das Kind
Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner
sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB)
Ehewohnung und/oder Haushalt
Güterrechtssache
elterliche Sorge
Umgangsrecht (auch § 165 FamFG)
Kindesherausgabe
Unterbringung nach § 1631b BGB
Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG
sonstige Kindschaftssache
Abstammungssache
Adoptionssache
Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung
gem. § 1 GewSchG
Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG
Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft
gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG
sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG
weitere Familiensache
Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens
darunter waren
- vereinfachte Unterhaltsverfahren
- sonstige FH-Verfahren
Vormundschaften und Pflegschaften
(Am Jahresende blieben anhängig)
- Vormundschaften
- Pflegschaften (ohne Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen)
C. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
1.
2.
Standesamtssachen
Anträge auf Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit
203
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz
a) Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag
der/des Rechtsuchenden
b) Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf
einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrags
c) Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines
schriftlich zurückgewiesen
d) Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens
gem. § 10 Abs. 3 BerGH
Art der durch die Rechtsanwaltschaft gewährte Beratungshilfe
a) Beratung und Auskunft (Nr. 2501, 2502 VV RVG)
b) Vertretung (Nr. 2503 - 2507 VV RVG)
c) Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung
der Rechtssache (Nr. 2508 VV RVG)
Sonstige Handlungen und Entscheidungen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit außerhalb eines anhängigen Verfahrens
Grundbuchsachen
eingereichte Urkunden betreffend
a) Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der
Berechtigung am Erbbaurecht
b) Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III
c) Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungsund Teileigentum sowie von Erbbaurechten
Nachlass- und Teilungssachen
a) Testamentsachen (IV)
b) Sonstige Nachlasssachen (VI)
Am Jahresschluss blieben anhängig
a) Betreuungen
b) Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts
106.293
115.911
124.284
94.381
78.042
70.879
11.834
13.021
11.025
163
126
232
32.167
119.087
31.756
110.425
31.788
104.467
12.978
11.466
12.175
4.506
4.875
3.729
319.172
763.741
313.945
751.141
317.205
768.516
12.758
12.977
12.948
102.098
116.618
104.031
119.418
110.523
126.411
309.497
3.098
308.995
2.035
296.651
1.568
4.132
2.775
2.243
1.226
317.953
1.227
315.032
1.349
301.811
58.428
1.353
55.292
989
53.196
808
87.978
85.095
82.695
3.107
1.767
115.503
2.882
1.731
116.663
2.827
1.894
117.598
241
40
196
47
201
54
160
58
1.856
152
42
1.966
156
46
2.076
1.572
2.275
35.660
1.496
2.165
34.998
1.503
2.029
34.481
384
348
344
(seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familiengerichts,
vgl. II. e))
c)
Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts
(seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familien- oder
Betreuungsgerichts, vgl. II. e) und IV. 8 d))
d)
Pflegschaften des Betreuungsgerichts
Gesamtzahl
9. Verfahren auf betreuungsgerichtliche Genehmigung
zur Unterbringung oder Anordnung der Unterbringung
10. Andere betreuungsgerichtliche Angelegenheiten ohne Verfahren nach §
340 Nr. 1 FamFG
11. Betreuungen
12. Registersachen
a) Eingetragene Vereine
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
b) Güterrechtsregister
Eintragungen
Löschungen
c) Partnerschaftsregister
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
d)
e)
Eintragungen ins Handelsregister A
Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
Offene Handelsgesellschaften
Eintragungen
204
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
f)
g)
h)
i)
Löschungen
Bestand am Jahresende
Kommanditgesellschaften
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
Rechtsformen ausländischen Rechts HRA
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
HRA Juristische Personen
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
Eintragungen ins Handelsregister B
Aktiengesellschaften
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
l)
Kommanditgesellschaften auf Aktien
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
m) Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
n) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
o) Europäische Aktiengesellschaften (SE)
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
p) Rechtsformen ausländischen Rechts HRB
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
507
5.504
505
5.352
459
5.240
3.816
3.302
56.189
3.572
3.103
56.665
3.862
3.073
56.564
9
4
43
5
5
43
3
3
45
4
2
27
5
2
30
2
6
24
11
11
191
7
9
190
3
2
191
190
264
3.010
155
267
2.898
131
207
2.822
5
2
50
3
2
51
7
5
53
19.298
13.867
237.349
18.490
13.213
242.619
19.036
13.511
248.158
24
4
3
25
2
23
10
2
40
26
9
57
13
1
69
289
855
3.043
260
552
2.760
234
382
2.622
44
25
931
37
24
944
44
33
955
3
2
6
22
16
756
25
17
764
28
24
768
29
42
1.723
57.358
32
34
1.721
53.044
55
54
1.722
79.279
k)
r)
Eingetragene Genossenschaften
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
s) Musterregister
Löschungen
t)
Seeschiffe
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
u) Binnenschiffe
Eintragungen
Löschungen
Bestand am Jahresende
13. Kirchenaustritte
205
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
14. Unterbringungssachen
a) auf Grund des Bundesgesetzes über das gerichtliche
Verfahren bei Freiheitsentziehung
b) darunter Verfahren über Abschiebehaft gem. § 62 AufenthG
sowie über Haft nach § 15 Abs. 5 und § 57 Abs. 3 AufenthG
15. Landwirtschaftssachen
2.952
2.786
2.446
2.161
3.659
1.932
3.578
1.718
3.821
11.024
11.637
13.891
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
210.187
209.890
63.022
198.514
202.344
59.192
190.627
190.609
59.210
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
209.890
202.344
190.609
173.392
2.017
1.732
2.445
29.190
103
184
13
10
8
167.459
1.974
1.430
2.077
28.413
97
28
35
17
4
156.835
2.027
1.171
2.227
27.231
68
5
85
20
5
86.279
82.545
76.925
164.180
157.631
148.615
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
86.762
87.817
21.644
77.069
80.269
18.444
78.568
75.472
21.540
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
87.817
80.269
75.472
darunter waren
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
87.779
80.143
75.217
c)
Urteile
24.879
22.767
20.359
d)
Verfahren mit Hauptverhandlung
46.709
42.158
38.210
e)
Erzwingungshaftanträge
110.552
114.832
113.745
D. Hinterlegungssachen
Zahl der anhängig gewordenen Sachen
E. Strafsachen und Bußgeldverfahren
I. Strafsachen
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
darunter waren
Anklagen
Beschleunigte Verfahren
Vereinfachte Jugendverfahren (§ 76 JGG)
Hauptverhandlungen nach § 408 Abs. 3 StPO
Einsprüche gegen von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle
Privatklageverfahren
Objektive Verfahren
Nachverfahren nach § 439 StPO
Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung
Sicherungsverfahren
c)
Urteile
d)
Hauptverhandlungen
II. Bußgeldverfahren
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
206
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F. Rechtshilfesachen in Angelegenheiten der freiwill. Gerichtsbarkeit
1.
2.
Ersuchen an das Amtsgericht
38.701
35.839
32.522
davon Zuständigkeit
a) des Richters
b) des Rechtspflegers
17.025
21.676
16.521
19.318
16.393
16.129
Ersuchen an die Geschäftsstelle
62.770
55.357
44.366
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
92.894
94.127
67.621
86.744
87.880
66.498
84.868
84.051
67.245
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
94.127
87.880
84.051
2
1
2
242
282
212
89
76.172
5.783
11.839
59
73.555
5.254
8.729
62
70.666
5.197
7.912
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
15.140
15.416
7.726
15.675
14.741
7.187
13.961
13.733
7.431
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
15.416
14.741
13.733
-
-
-
1
-
-
15
15.376
24
20
14.699
22
11
13.707
15
Teil II. Landgerichte
A. Zivilsachen
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in 1. Instanz
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
davon waren
Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO
Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund
eines Vollstreckungsvertrages
Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen,
die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind
(§ 1 Abs. 2 AVAG)
Klageverfahren
Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung
Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren
II. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der
Berufungsinstanz
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
davon waren
Abhilfeverfahren gemäß § 321a ZPO
Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund
eines Vollstreckungsvertrages
Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder
einstweilige Verfügung
Berufungsverfahren
Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren
207
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
III. Beschwerden
Eingänge insgesamt
davon waren
1. Betreuungsbeschwerden
2. Beschwerden in Insolvenzsachen
3. Beschwerden in Kostensachen
4. Beschwerden in Freiheitsentziehungs-, Unterbringungs- und
betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen
5. Beschwerden nach § 15 Absatz 2 BNotO (seit 2011)
6. Sonstige Beschwerden
32.272
27.631
25.646
2.500
926
1.043
2.320
992
987
2.161
932
946
1.501
99
26.203
1.342
106
21.884
1.571
81
19.955
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
3.733
3.543
1.886
3.547
3.568
1.865
3.344
3.196
2.013
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
3.543
3.568
3.196
B. Strafsachen
I. Strafsachen in 1. Instanz
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
darunter waren
Anklagen
Objektive Verfahren
Nachverfahren nach § 439 StPO
Sicherungsverfahren
Vorlagen/Verweisungen durch Gerichte niederer Ordnung
Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung
3.094
2
1
91
197
7
3.126
1
1
86
208
8
2.736
3
1
90
215
7
c)
Urteile
2.346
2.324
2.103
d)
Hauptverhandlungen
2.702
2.678
2.582
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
11.848
12.087
4.412
11.488
11.676
4.221
11.102
10.969
4.355
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
12.087
11.676
10.969
11.956
-
11.600
1
10.876
2
II. Strafsachen in der Berufungsinstanz
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
darunter waren
Offizialverfahren
Privatklageverfahren
c)
Urteile
5.812
5.531
5.266
d)
Hauptverhandlungen
9.928
9.545
9.061
9.350
8.678
8.210
III. Beschwerden
Eingänge
208
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
IV. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer
Verfahren nach §§ 462 a, 463 StPO vor der
1. großen
2. kleinen
Strafvollstreckungskammer
2.318
23.402
2.412
24.041
2.606
24.852
1.109.813
1.108.635
128.881
1.087.367
1.083.415
132.815
1.086.945
1.074.912
144.809
561.134
560.782
76.764
541.166
539.543
78.382
535.563
530.674
83.249
548.679
547.853
52.117
546.201
543.872
54.433
551.382
544.238
61.560
1.108.635
1.083.415
1.074.912
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
davon wurden beendet durch
Anklage vor dem Schwurgericht, der großen Strafkammer,
der Jugendkammer
Anklage vor dem Schöffengericht, dem Jugendschöffengericht
Anklage vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
Einstellung oder Zurückweisung
Antrag auf Entscheidung im beschleunigtem Verfahren
Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren
Andere Art der Erledigung
2.447
19.131
131.020
109.193
656.591
2.013
1.728
186.512
2.324
17.508
124.217
106.281
648.095
1.977
1.436
181.577
2.157
17.316
118.265
104.245
644.351
2.154
1.181
185.243
c)
Verfahren wegen Straftaten im Straßenverkehr
174.664
166.602
166.480
c)
Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde
1.313.679
1.277.210
1.264.867
1.
2.
3.
davon Zahl der Personen,
gegen die angeklagt wurde
gegen die Strafbefehl beantragt wurde
bezüglich derer sich das Verfahren in anderer Weise erledigte
173.825
110.791
1.029.063
163.165
107.896
1.006.149
155.129
105.660
1.004.078
e)
1.
2.
3.
4.
5.
Die erledigten Verfahren betrafen
1 Beschuldigten
2 Beschuldigte
3 Beschuldigte
4 bis 10 Beschuldigte
11 und mehr Beschuldigte
969.437
104.123
21.604
12.672
626
950.410
99.578
20.814
12.279
333
944.132
98.083
20.309
12.049
339
f)
Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs-Sachen)
899.276
886.594
893.896
g)
Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
85.652
77.408
78.259
Teil III. Staatsanwaltschaften
A. Ermittlungsverfahren
a)
1.
2.
3.
Geschäftsentwicklung (Js-Sachen)
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
davon
aa staatsanwaltliche Dezernate
)
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
bb amtsanwaltliche Dezernate
)
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
b)
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
209
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
B. Sonstige Tätigkeit
a)
b)
c)
d)
e)
Gnadensachen
Entschädigungssachen nach dem StrEG
Zivilsachen
Rechtshilfesachen
Zahl der Personen, gegen die eine Vollstreckung eingeleitet wurde
3.710
575
17
11.038
265.918
3.703
633
8
10.950
262.171
3.478
632
17
12.567
253.094
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
12.636
12.665
8.757
12.334
12.529
8.559
11.806
12.009
8.356
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
12.664
12.529
12.009
5
1
8
173
12.481
5
192
12.333
3
157
11.837
7
7.609
7.260
6.635
43
40
348
51
41
339
54
26
519
617
6.561
647
6.182
524
5.512
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
7.675
7.375
3.161
7.122
7.557
2.722
7.071
7.184
2.611
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
7.375
7.557
7.184
Teil IV. Oberlandesgericht
A. Zivilsachen
I. Berufungen
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
4.
davon waren
Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund
eines Vollstreckungsvertrages
Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder
einstweilige Verfügung
Berufungsverfahren
Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren
II. Beschwerden
Eingänge
1.
2.
3.
4.
5.
davon waren
Beschwerden in Landwirtschaftssachen
Verfahren nach § 23 EGGVG
Nachlassbeschwerden
Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(außer Nachlassbeschwerden) einschl. der Kostensachen auf
diesem Gebiet und der Beschwerden nach § 156 KostO sowie
Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche
Spruchverfahren (SpruchG)
Sonstige Beschwerden
B. Familiensachen
I. Beschwerden gegen Endentscheidungen
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
210
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
1.
2.
3.
4.
c)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
davon waren
Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführt)
Beschwerden in einstweiligen Anordnungsverfahren
Abhilfeverfahren
Lebenspartnerschaftssachen
6.745
621
9
-
6.776
776
3
2
6.439
740
4
1
7.604
7.726
7.343
225
7
1.371
1.359
1.453
69
133
297
1.425
377
123
46
3
43
87
33
179
233
11
1.466
1.370
1.313
93
170
288
1.594
373
89
26
1
35
65
34
208
206
8
1.642
1.240
1.133
79
159
259
1.460
341
104
30
2
16
67
34
233
34
-
25
1
23
-
216
124
262
69
260
47
94
77
47
5.747
1
481
612
1.232
5.634
424
597
1.446
5.471
445
590
1.495
4
9
4
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
3.634
3.651
263
3.460
3.291
360
3.285
3.301
343
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
3.651
3.291
3.301
Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig
davon betrafen
Scheidung
andere Ehesachen
Versorgungsausgleich
Unterhalt für das Kind
Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner
sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB)
Ehewohnung und/oder Haushalt
Güterrechtssache
elterliche Sorge
Umgangsrecht (auch § 165 FamFG)
Kindesherausgabe
Unterbringung nach § 1631b BGB
Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG
sonstige Kindschaftssache
Abstammungssache
Adoptionssache
Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung
gem. § 1 GewSchG
Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG
Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft
gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG
sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG
weitere Familiensache
d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens
II. Sonstige Beschwerden
Eingänge
1. Verfahrenskostenhilfe
2. Aussetzung des Scheidungsverfahrens
3. Wert des Verfahrensgegenstandes
4. Kostenangelegenheit
5. sonstige Angelegenheit
C. Strafsachen und Bußgeldverfahren
I. Strafsachen in 1. Instanz
Eingänge (Geschäftsanfall)
II. Revisionen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren
a)
1.
2.
3.
b)
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
211
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
1.
2.
3.
4.
davon waren
Offizialverfahren
Privatklageverfahren
Rechtsbeschwerden nach dem OWiG
Zulassungsanträge
c)
d)
1.301
924
1.426
1.264
852
1.175
1.234
834
1.233
Urteile (nur bei Revisionsinstanz)
25
24
25
Verfahren mit Hauptverhandlung (nur bei Revisionsinstanz)
25
26
26
11
1
10
12
7
15
4
5
14
1
7
5
Teil V. Generalstaatsanwaltschaften
A. Ermittlungsverfahren OJs
a)
1.
2.
3.
b)
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt
(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)
1.
2.
3.
davon wurden erledigt
durch Anklage vor dem Oberlandesgericht
durch Einstellung oder Zurückweisung
auf sonstige Weise
1
2
5
2
3
c)
Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde
2
22
9
1.
2.
davon Zahl der Personen,
gegen die angeklagt wurde
bezüglich deren sich das Verfahren in anderer Weise erledigte
2
22
9
1.371
868
3.893
9.257
235
847
3
512
1.302
839
3.697
8.977
232
787
4
530
1.321
793
3.686
8.593
240
839
2
461
34.066
36.229
26.990
37.599
38.736
25.853
44.721
43.312
27.264
2.173
1.356
986
B. Sonstige Tätigkeit
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Revisionen
Rechtsbeschwerden nach dem OWiG
Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Beschwerden gegen Bescheide von Staats- / Amtsanwälten
Haftprüfungsverfahren
Aus- und Durchlieferungsverfahren
Gnadensachen
Entschädigungssachen nach dem StrEG
Teil VI. Verwaltungsgerichte
A. Hauptverfahren
a)
1.
2.
3.
Geschäftsentwicklung
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
B. Verfahren zur Gewährung von
vorläufigem Rechtsschutz
Geschäftsentwicklung
a)
1.
der Numerus-clausus-Sachen
Eingänge (Geschäftsanfall)
212
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
2.
3.
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
2.702
858
1.690
524
1.286
224
b)
1.
2.
3.
der sonstigen Verfahren
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
8.112
8.297
1.084
9.583
9.211
1.456
9.830
9.973
1.313
366
260
424
381
397
212
118
143
159
130
149
140
110
122
128
3.606
3.800
2.700
3.325
3.423
2.602
3.335
3.649
2.288
C. Sonstige Verfahren
1.
2.
Vollstreckungsverfahren
Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens
Teil VII. Oberverwaltungsgericht
A. Erstinstanzliche Hauptverfahren
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
B. Berufungen
Berufungen mit Anträgen auf Zulassung,
Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in
Personalvertretungssachen und Beschwerden in
Disziplinarverfahren
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
C. Verfahren zur Gewährung von
vorläufigem Rechtsschutz
Geschäftsentwicklung
a)
1.
2.
3.
der Numerus-clausus-Sachen
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
101
103
11
167
160
18
284
299
3
b)
1.
2.
3.
der sonstigen Verfahren
Eingänge (Geschäftsanfall)
Erledigte Verfahren
Unerledigte Verfahren am Jahresende
1.574
1.690
240
1.427
1.385
282
1.345
1.385
242
1.425
17
1.268
22
1.303
26
11.623
12.303
11.406
11.966
10.885
11.359
D. Sonstige Verfahren
1.
2.
Sonstige Beschwerden
Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens
Teil VIII. Finanzgerichte
A. Klagen
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
213
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
3.
Unerledigte Verfahren am Jahresende
14.512
13.952
13.478
1.998
2.020
368
2.002
2.001
369
1.899
1.897
371
79.047
80.418
86.798
76.581
78.958
84.383
78.850
75.282
87.923
7.702
7.687
737
7.921
7.917
734
7.798
7.800
729
4.084
3.896
4.552
4.227
3.965
4.793
4.069
3.822
5.018
20
20
2
27
26
3
28
26
5
3.028
2.899
1.036
2.880
2.888
1.024
2.886
3.130
773
93.464
95.414
26.229
95.445
93.506
28.072
96.330
95.153
29.134
B. Verfahren zur Gewährung von
vorläufigem Rechtsschutz
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
Teil IX. Sozialgerichte
A. Klagen
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
B. Anträge auf
einstweiligen Rechtsschutz
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
Teil X. Landessozialgericht
A. Berufungen
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
B. Verfahren im
einstweiligen Rechtsschutz
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
C. sonstige Beschwerden
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
Teil XI. Arbeitsgerichte
A. Klagen
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
214
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
B. Beschlussverfahren
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
2.536
2.647
804
2.579
2.599
784
2.669
2.563
888
4.444
4.683
2.415
4.131
4.707
1.838
3.787
3.870
1.751
333
345
123
321
309
135
323
327
130
1.750
1.816
346
1.563
1.649
276
1.607
1.610
290
Teil XII. Landesarbeitsgerichte
A. Berufungen
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
B. Beschwerdeverfahren in Beschusssachen
nach §§ 87, 98 Abs. 2 ArbGG
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
C. Beschwerdeverfahren
nach §§ 78, 83 Abs. 5 ArbGG
Geschäftsentwicklung
1. Eingänge (Geschäftsanfall)
2. Erledigte Verfahren
3. Unerledigte Verfahren am Jahresende
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Leitenden Ministerialrätin: Richterin am OLG Stefanie Rüntz; z. Ministerialrat: Regierungsdirektor Kurt Mattuschka u. Rolf Nowack.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vizepräsident d. LG - BesGr. R 3 - : Richter am OLG Dr. Bernd Wermeckes aus Düsseldorf
in Kleve; z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Sybille Koch aus Mönchengladbach, am LG
Dr. Christian Ludwig aus Duisburg, Dr. Sabine Riedelmeier aus Krefeld u. Marita Riehl aus
Düsseldorf u. Dr. Antonia Terner aus Bonn; z. Richter am AG: Richter Dr. Roland Schlüter in
Mönchengladbach-Rheydt.
215
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am LG Dr. Manfred Winter in Duisburg u. Stefan Brewing in Wuppertal.
Richterinnen/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor/in Tabea Zwermann-Milstein in Duisburg, Matthias Roth und Anne Tielmann in Wuppertal.
Staatsanwaltschaften
Ruhestand:
Erster Justizhauptwachtmeister Hans Viethen in Mönchengladbach.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Präsidenten des LG - Bes.Gr. R 4 -: Leitender Ministerialrat Rainer Mues in Detmold.
Versetzt:
Vorsitzende Richterin am OLG Gisela Nagel als Vizepräsidentin des LG - BesGr. R 3 - von
Hamm nach Bielefeld, Richterin am LG Anna Maria Gremme als Richterin am AG von Essen
nach Hattingen, Richter am AG Dr. Tim Holthaus als Richter am LG von Hattingen nach Essen.
Ruhestand:
Richterin am AG Ute Longerich in Hamm, Justizamtsinspektor Johann Hennemann in Hamm,
Justizhauptsekretär Heinz-Josef Kalfhues in Dülmen, Justizobersekretärin Erika Niederkrüger in
Detmold, Erster Justizhauptwachtmeister Hans-Werner Mölders in Essen.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Johanna Horstmann, Dr. Ulrich Kühle, Dr. Martin Metzler, Dr. Ines Peterson, Lena
Weber u. Georg Werner.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christian Menke in Bielefeld.
Versetzt:
Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp aus Hamm nach Bielefeld u. Oberstaatsanwältin Daniel
Friese aus Hamm nach Bochum.
216
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
Ruhestand:
Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ- Klaus Knierim in Hagen.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Kristoffer Mergelmeyer und Linda Wurtz.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Seyfettin Altan in Bielefeld, Hermann-Josef Bahl in Bochum, Eva-Maria Bendick in Hamm, Alexander Beyer (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Caspar Blumenberg (bisher RAK Oldenburg)
in Hamm, Nina Böhme (bisher RAK Hamburg) in Medebach, Daniel Borchardt in Münster, Verena Bramkamp in Nottuln, Regine Büdenbender in Siegen, Christopher Dauer in Olpe, Marco
Domann (bisher RAK Köln) in Siegen, Daniel Ferber in Münster, Viktor Friesen in Paderborn,
Stefanie Gutbrod in Münster, Nina Hahne in Essen, Alexander Haustein in Gelsenkirchen-Buer,
Sebastian Henkel in Münster, Tobias Hippe in Bielefeld, Kerstin Laskawi in Hagen, Thomas
Meyer in Bielefeld, Dr. Susanne Punsmann (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Lena Rensing in
Münster, Florian Rodepeter (bisher RAK Oldenburg) in Rödinghausen, Hüseyin Sahin in Bielefeld, Christian Siebert in Münster, Henning Schmidt in Iserlohn, Maria Stallo in Osnabrück, Sebastian Tesch in Bochum, Egon Töws in Gütersloh, Christina Tsitiridis in Lüdenscheid, Christina
Tümmler, LL.M. Taxation (bisher RAK Frankfurt) in Hemer, Hilal Türe in Bielefeld, Montika Wellemeyer (bisher RAK Hamburg) in Neuenkirchen, Ines Westermann in Nottuln, Reinhard Wilhelm in Arnsberg.
Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO:
Juan David Fernández Ossa, LL.M. MBA (Abogado) in Wickede
Löschungen als Rechtsanwalt:
Michael Schneider in Steinfurt, Ursula Pillmann-Reimer in Dortmund.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Sascha Faber, LL.M. in Bergkamen, Guido Fuchs in Gevelsberg, Nevzat Gergec in Bielefeld,
Ralf Beuth in Essen, Jennifer Graf in Münster, Reinhard Weeg in Rheda-Wiedenbrück, Bernhard Hünnekens in Ochtrup.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Gerd Flint in Dortmund.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Klaus-Werner Kalbhenn in Bünde.
217
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Richterin Finja Friederike Kellerhoff in Bergisch Gladbach u. Mareike
Jessica Nelles in Siegburg.
Ruhestand:
Justizamtfrau Ursula Huber in Siegburg.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Simone Schönberger.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Natalie Ann Neuen in Köln.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Lisa Klefisch.
OVG und Verwaltungsgerichte
Ernannt:
z. Richterin am OVG: Richterin am VG Friederike Scheffel aus Düsseldorf.
Ruhestand:
Richter am VG Karl-Heinz Holler in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Klaus Jünemann, Svenja Kreft und Dr. Ida Wilhelm.
218
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Richter kraft Auftrags: Oberregierungsrat Dr. Sascha Bleschick in Münster.
Versetzt:
Richterin am FG Marion Lürbke aus Münster nach Düsseldorf.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Christof Taube in Münster.
LAG-Bezirk Hamm
Ruhestand:
Regierungsoberamtsrat Friedhelm Leckelt in Hamm.
LAG-Bezirk Köln
Ausgeschieden:
Richter Dr. Philipp Carl Klingebiel
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Elmar Dettmer-Prause in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Markus Gebhardt u. Andreas Großjann in Remscheid;
z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Sarah Decker in Attendorn u. André
Harbers in Münster; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Nadine Kabus in Rheinbach,
Anja Angenendt u. Heide Winkler in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9
m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Ernst in Bielefeld-Senne, Christian Brinkmann in
Münster, Burkhard Siebert in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Matthias Bockwinkel u. Michael Decker in Attendorn, Andreas Berndt, Daniel Biernetzki,
Christian Bischoff, Markus Buchholz, David-Sascha Faller, Volker Grätsch, Frank Imping, Andreas Janfelder, Fabio de Pirro, Markus Viehmann u. Mario Werschky in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Michael Knapp in Hagen; z. Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär Marco Marschall in Willich II; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Annika Koch u. Patrick Verbeek in Attendorn, Simon Kara in Büren, Michael Giesguth,
Andree-Renee Kühn u. Axel Schneider in Hövelhof.
Versetzt:
Regierungsrätin Dunja Gröhn an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin in Dortmund.
219
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
Ruhestand:
Leitender Regierungsdirektor Michael Skirl in Werl; Regierungsdirektor Rainer Wisniewski in
Attendorn, Justizvollzugsamtsinspektor Eckhard Albert in Bielefeld, Klaus Wohlgemuth in Gelsenkirchen u. Jochen Richarz in Wuppertal-Vohwinkel.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1 o. mehrere
Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am FG in Münster
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Arnsberg
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf
mehrere
Richterin o. Richter am LG in Aachen
1
Richterin o. Richter am AG in Schleiden
1
Richterin o. Richter am ArbG in Köln
1
Richterin o. Richter am ArbG in Hagen
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d.
JVA Werl
1
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen
Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln
220
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor
- Rechtspfleger/in - b. e. ArbG im LAG-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung
erfolgen -
1
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten
Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9/ A 9 m.
AZ) - Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für Fragen der beruflichen Bildung b. d. JVA Hagen
- das Anforderungsprofil kann bei d. Leiterin d. JVA Hagen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve
- die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können b. d. Leiter d.
JVA Kleve angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9)
- Bereichsleiterin/Bereichsleiter Pforte/Besuch b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert
werden -
2
Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Duisburg-Hamborn
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor - Leiter/in eines Eigenbetriebes - b.
d. JVA Werl
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär in Münster
1
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Gelsenkirchen.
Leiter/in (Verwaltung) der Zentralen Mahnabteilung des AG Hagen
Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten der Leiterin / des Leiters (Verwaltung) der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen. Die Funktion ist derzeit den
Besoldungsgruppen A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle
Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Geschäftsleiter/in b,. d. AG Wermelskirchen
Bei dem AG Wermelskirchen ist demnächst der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/ Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A
12 zugeordnet.
Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst b. d. JVA Iserlohn - A
9 / A 10 Bei der Justizvollzugsanstalt Iserlohn ist ein Dienstposten für eine Sachbearbeiterin bzw. einen
Sachbearbeiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9
221
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16
/ A 10 zugeordnet. Der genaue Aufgabenzuschnitt ist noch offen und soll unter Berücksichtigung der beruflichen Erfahrungen und ggf. der Interessen möglicher Bewerber/innen unter Berücksichtigung der organisatorischen Erfordernisse abgestimmt werden. Bei Rückfragen hierzu
kann die Verwaltungsleiterin der JVA Iserlohn unverbindlich kontaktiert werden.
Rücknahmen:
Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen:
1 Regierungsamtmann/frau b. d. JVA Bochum (JMBl. NRW Nr. 14 v. 15. Juli und Nr. 15 v. 1.
August 2014)
mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Werl (JMBl. NRW Nr. 2 v. 15. Januar 2013)
222
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 17
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. September 2014, Nr. 17
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Mitteilungen in Zivilsachen
Dreizehnte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)………………………………………………..
223
Justiz-Kostenmarkenordnung (JKMO)………………………………………………………
233
Bekanntmachungen
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..
233
Personalnachrichten…………………………………………………………………………
233
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
238
Allgemeine Verfügungen
Nr. 19. Mitteilungen in Zivilsachen
Dreizehnte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der
Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
AV d. JM vom 5. August 2014 (1430 - I. 62)
- JMBl. NRW S. 223 I.
Die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) - AV d. JM vom 14. Mai 1998
(1430 - I B. 40) - JMBl. NRW S. 133 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom
30. Juli 2012 (1430 - I. 59) - JMBl. NRW S. 207 -, wird wie folgt geändert:
1.
Das Abkürzungsverzeichnis, das der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vorangestellt ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nach „SchRegO“ wird eingefügt:
„SchuFV
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1654)
SchuVAbdrV
Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1658)“
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1.2
Nach „VereinsG“ wird eingefügt:
„VermVV
Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1663)“
2.
Allg/5
In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „einer Abschrift“ die Wörter „oder
eines Ausdrucks“ eingefügt.
3.
Allg/6
In Absatz 3 werden nach den Wörtern „einer Abschrift“ die Wörter „oder eines Ausdrucks“ eingefügt.
4.
I/5
In der Überschrift wird nach dem Wort „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes“ ein Komma eingefügt.
5.
I/7
5.1
In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „37“ durch die Angabe „21“ ersetzt.
5.2
In Absatz 3 Nummer 1 erster Spiegelstrich wird die Angabe „37“ durch die
Angabe „21“ ersetzt.
5.3
In der Anmerkung wird die Angabe
„http://www.bzst.de/003_menue_links/017a_Steuerstraftaten/index.html“
durch die Angabe
„http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Mitteilung_von_Steuerstraftaten/mitteilung_von_Steue
rstraftaten_node.html“ ersetzt.
6.
I/10
In Absatz 2 werden die Wörter „der vorläufigen Anwendungshinweise“ durch die Wörter „von
Nummer 87 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift“ ersetzt.
7.
I/11
7.1
In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Angabe „101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union“ ersetzt.
7.2
In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch
die Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.
7.3
In Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch
die Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.
7.4
In Absatz 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter
„Europäischen Kommission“ ersetzt.
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8.
II/4
Die Anmerkung 3) für Thüringen wird wie folgt gefasst:
„in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und für den bergbaulichen Bereich das Thüringer Landesbergamt Gera.“
9.
IV/1
Die Anmerkung für Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt gefasst:
„in Mecklenburg-Vorpommern
a)
für Mitteilungen nach § 36 Absatz 2 SGB XII die Landräte der Landkreise sowie die
Oberbürgermeister der kreisfreien Städte -Sozialämter-,
b) für Mitteilungen nach § 22 Absatz 9 SGB II die Gemeinsamen Einrichtungen bzw. im
Landkreis Vorpommern-Rügen der Landrat;“
10.
VI/2
10.1
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Mitzuteilen sind Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, wenn das Verfahren eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung oder eine Genossenschaft betrifft.“
10.2
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Mitteilungen sind an die für das Amtsgericht im Sinne des § 802e ZPO zuständige
Staatsanwaltschaft zu richten.“
10.3
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO,
§ 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende
Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt.
Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle bei Übermittlung
der Eintragungsanordnung oder nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2
SchuFV) unter Angabe der Verfahrensnummer das zentrale Vollstreckungsgericht über eine
aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der
Eintragung sowie die absendende Stelle.“
11.
VI/3
11.1
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Mitzuteilen sind Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, wenn das
Verfahren eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung oder eine Genossenschaft betrifft und ein Vermögensverzeichnis vorliegt, aus dem sich hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gesellschaft vermögenslos ist (§ 15 Nummer 1 EGGVG).“
11.2
Absatz 2 wird aufgehoben und der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
11.3
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach
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§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht.
Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß
§ 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle bei
Übermittlung der Eintragungsanordnung oder nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz
2 Satz 2 SchuFV) unter Angabe der Verfahrensnummer das zentrale Vollstreckungsgericht über
eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt
der Eintragung sowie die absendende Stelle.“
12.
VI/4
12.1
In Absatz 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV)“
12.2
In Absatz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO)“
13.
VII/3
In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Gleichzeitig ist der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert mitzuteilen.“
14.
VIII/1
Der Unterabschnitt 1 wird aufgehoben.
15.
VIII/2
In Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe
„§ 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt.
16.
VIII/3
In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe
„§ 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt.
17.
VIII/4
In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe „§ 2 Absatz 2
PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt.
18.
VIII/5
18.1
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO, § 15 Absatz 2 SchuVVO“ durch die
Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV“ ersetzt.
18.2
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO“ durch die Angabe
„§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO“ ersetzt.
19.
IX/1
19.1
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Mitzuteilen sind die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, eines
vorläufigen Gläubigerausschusses, die Anordnung und Aufhebung einer der in § 21 Absatz 2
Nummer 2 InsO vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der Untersagung oder einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 21 Absatz 2 Nummer 3
InsO.“
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19.2
In Absatz 3 wird der erste Halbsatz wie folgt gefasst:
„(3) Die Mitteilungen über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, eines vorläufigen Gläubigerausschusses sowie die Mitteilungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 InsO sind zu
richten an“
20.
IX/2
In Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 131 Absatz 2 Nummer 1“ durch die Angabe
„§ 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1“ ersetzt.
21.
IX/3
21.1
In Absatz 3 Nummer 12 wird folgender Buchstabe e angefügt:
„e) die für den Apothekenbetrieb des Schuldners zuständige Behörde zur Erteilung der Apothekenerlaubnis;“
21.2
In Absatz 3 Satz 1 Nummer 13 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
21.2
In der Anmerkung für Sachsen wird die Angabe „§ 1 JuZustVO in Verbindung mit Anlage 1
Nummer 10“ durch die Angabe „§ 23 SächsJOrgVO“ ersetzt.
22.
IX/5
22.1
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO, § 15 Absatz 2 SchuVVO“ durch die
Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV“ ersetzt.
22.2
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO“ durch die Angabe
„§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO“ ersetzt.
23.
X/3
Absatz 2 Nummer 2 wie folgt gefasst:
„In der Mitteilung sind anzugeben:
a) der Ehename,
b) der nicht zum Ehenamen gewordene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die
Bestimmung des Ehenamens geführte Name des anderen Ehegatten
oder, falls die Ehegatten keinen Ehenamen geführt haben, die Familiennamen des Mannes
und der Frau,
c) Ort und Tag der Eheschließung,
d) die Bezeichnung des standesamtlichen Eintrags einschließlich der Registernummer der
Eheschließung,
e) die vollständige Anschrift der Ehegatten.
Die Mitteilung kann durch Übersendung von Ablichtungen der entsprechenden standesamtlichen Urkunden, soweit sie sich bei den Akten befinden, erfolgen.“
24.
XII/1
Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„In der Mitteilung sind anzugeben:
a) der Lebenspartnerschaftsname,
b) der nicht zum Lebenspartnerschaftsnamen gewordene Geburtsname oder der zur Zeit der
Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführte Name des ande-
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ren Lebenspartners oder, falls die Lebenspartner keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt
haben, die Familiennamen beider Lebenspartner,
c) Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft,
d) die Bezeichnung des Eintrags in das Lebenspartnerschaftsregister einschließlich der Registernummer der Begründung der Lebenspartnerschaft,
e) die vollständigen Anschriften beider Lebenspartner.
Die Mitteilung kann durch Übersendung von Ablichtungen der entsprechenden Urkunden, soweit sie sich bei den Akten befinden, erfolgen.“
25.
XIII/6
25.1
In der Überschrift wird das Wort „Bundeszentralregister“ durch die Wörter
„Bundesamt für Justiz“ ersetzt.
25.2
In Absatz 1 wird in der Klammer die Angabe „Satz 2“ gestrichen.
25.3
In Absatz 2 wird die Angabe „Bundeszentralregister (Erziehungsregister)“ durch die
Wörter „Bundesamt für Justiz“ ersetzt.
26.
XIII/7
In Absatz 1 wird das Wort „Personenstandsbuch“ durch das Wort „Personenstandsregister“ ersetzt.
27.
XIII/8
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Mitteilungen an das Jugendamt über die Beseitigung einer
nach § 1592 Nummer 1 oder 2 BGB bestehenden Vaterschaft“
28.
XIII/9
Nach dem Unterabschnitt XIII/8 wird folgender Unterabschnitt eingefügt:
„9
Mitteilungen an das Jugendamt über die Begründung einer gemeinsamen
elterlichen Sorge im vereinfachten Verfahren nach § 155a Absatz 3 FamFG oder die
Protokollierung übereinstimmender Sorgeerklärungen
(1) Mitzuteilen sind
1. Entscheidungen, durch die im vereinfachten Verfahren nach § 155a Absatz 3
FamFG die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam übertragen wird (§ 155a Absatz 3 Satz 3 FamFG),
2. die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen zur Niederschrift des Gerichts
(§ 1626d Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 155a Absatz 5 FamFG).
(2) Die Mitteilung erfolgt im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der Entscheidung und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 durch Übersendung
einer abgekürzten Ausfertigung der Niederschrift des Erörterungstermins.
(3) Die Mitteilungen sind unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes
sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, an das
für den Geburtsort des Kindes zuständige Jugendamt zu richten. Liegt der Geburtsort im Aus-
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land oder ist er nicht zu ermitteln, sind die Mitteilungen an die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Berlin zu richten.“
29.
XIII/13
In der Anmerkung wird in der Klammer die Angabe „01.8.2011“ durch die Angabe „01.12.2013“
ersetzt.
30.
XVI/1
In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort „bewirken“ folgender Halbsatz eingefügt:
„; bei Mitteilungen an das Standesamt I in Berlin ist der ausgefüllte Vordruck gemäß Anlage zu
XVI/1 beizufügen.“
31.
XVII/2
In Absatz 3 Nummer 2 wird das Wort „Sterbebuchnummer“ durch das Wort „Sterberegisternummer“ ersetzt.
32.
XVII/4
32.1
In Absatz 1 Nummer 2 c) wird das Wort „Mitglied“ durch das Wort „Partner“ ersetzt.
32.2
In Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „des Anteils“ durch die Wörter „der Beteiligung“ ersetzt.
33.
XVII/7
Der Unterabschnitt XVII/7 wird aufgehoben.
34.
XVIII/2
In der Anmerkung für Niedersachsen wird die Angabe „das Niedersächsische
Finanzministerium, Referat 23“ durch die Angabe „die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, BL 4,
Waterloostraße 5, 30169 Hannover“ ersetzt.
35.
XVIII/2
In der Anmerkung für Thüringen wird die Angabe „Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099 Erfurt“ durch
die Angabe „ Am Johannestor 23, 99084 Erfurt“ ersetzt.
36.
XXI/4
36.1
In der Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird die Angabe „Humboldtstraße 12, 39112 Magdeburg“ durch die Angabe „Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg“ ersetzt.
36.2
In der Anmerkung für Baden-Württemberg wird die Angabe „Kronenstraße 2, 79100 Freiburg“
durch die Angabe „Wentzingerstraße 19, 79106 Freiburg“ ersetzt.
37.
XXIII/2
37.1
In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter
„ , einschließlich der Eröffnungsverfahren, “ eingefügt.
37.2
In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe „§ 32 GVGA“ ersetzt.
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37.3
Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst:
„Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7
Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“
37.4
In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO,
§ 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt.
37.5
In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2
ZPO“ ersetzt.
38.
XXIII/4
38.1
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale
Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er
nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende
Mitteilungspflicht in Kenntnis.“
38.2
Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach
§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht.
Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß
§ 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach
Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“
38.3
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.
38.4
Dieser Absatz 5 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 4. wird gestrichen.
b) Die bisherige Nummer 5. wird die Nummer 4.
c) Die bisherige Nummer 6. wird die Nummer 5.
d) In dieser Nummer 5. werden die Wörter „Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts“ durch die Wörter „Deutsches Patent- und Markenamt“ ersetzt.
38.5
In der Anmerkung 1) für Baden-Württemberg wird bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg die
Angabe „Gartenstraße 21“ durch die Angabe „Bertoldstraße 44“ ersetzt.
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38.6
In der Anmerkung 2) für Rheinland-Pfalz wird bei der Notarkammer Pfalz die Angabe „Am
Altenhof 17, 67655 Kaiserslautern“ durch die Angabe „Bahnhofstraße 4, 76726 Germersheim“
ersetzt.
39.
XXIV/2
39.1
In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter
„ , einschließlich der Eröffnungsverfahren, “ eingefügt.
39.2
In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe
„§ 32 GVGA“ ersetzt.
39.3
Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst:
„Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7
Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“
39.4
In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO,
§ 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt.
39.5
In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2
ZPO“ ersetzt.
40. XXIV/4
40.1
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale
Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er
nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende
Mitteilungspflicht in Kenntnis.“
40.2
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„(4) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach
§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht.
Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß
§ 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach
Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“
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40.3
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.
41.
XXV/1
41.1
In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter
„ , einschließlich der Eröffnungsverfahren,“ eingefügt.
41.2
In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe „§ 32 GVGA“ ersetzt.
41.3
Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst:
„Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7
Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“
41.4
In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO,
§ 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt.
41.5
In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2
ZPO“ ersetzt.
42.
XXV/3
42.1
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale
Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er
nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende
Mitteilungspflicht in Kenntnis.“
42.2
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO,
§ 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende
Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt.
Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach Erhalt der
Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter
Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in
Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“
42.3
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.
232
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 17
42.4
In der Anmerkung für Brandenburg wird vor dem Wort „Finanzamt“ das Wort „Technisches“
eingefügt.
42.5
In der Anmerkung für das Saarland werden die Wörter „der Finanzen des Saarlandes“ durch
die Wörter „für Finanzen und Europa“ ersetzt.
42.6
Die Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird wie folgt gefasst:
„in Sachsen-Anhalt:
– bis zum 31. Dezember 2014:
Oberfinanzdirektion Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 4
39104 Magdeburg
– ab dem 1. Januar 2015:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg“
II.
Diese AV tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Nr. 20. Justiz-Kostenmarkenordnung (JKMO)
AV d. JM vom 25. August 2014
(5250 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 233 Die AV d. JM vom 10. April 1989 (5250 - I B. 9) - JMBl. NRW S. 109 -, zuletzt geändert durch
AV d. JM vom 8. Juli 2005 (5250 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 190 -, wird aufgehoben.
Bekanntmachungen
Nr. 27. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 26. August 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 233 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß
§ 45 JustG NRW anerkannt:
Rechtsanwältin Susanne Puklowski-Heiermann, Kreisstraße 59, 59379 Selm
Tel.: 02592/9191430
Fax: 02592/9191439
E-Mail: [email protected]
Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Amtsrätin: Justizamtsrätin Birgit Franz; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Justizamtfrau
Martina Eisenberg u. Justizoberinspektor/in Manuel Beetz u. Jana Schmitz.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am OLG: Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Michael Dittmann aus Velbert; z.
Richterin am LG: Richterin Julia Adamhanoglu in Kleve; z. Richter/in am AG: Vorsitzender
Richter am LG Ralf Wernscheid aus Düsseldorf in Langenfeld, Richter/in Christina Kessel in
Mönchengladbach-Rheydt u. Malek Gharaibeh in Solingen; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Ulrike Hülder in Krefeld; z. Justizamtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Markus Barten, u.
Jutta Grundheber in Duisburg, Christine Stemmer aus Wuppertal.
Versetzt:
Richterin am AG Wiebke Meyburg aus Mönchengladbach nach Grevenbroich.
Ruhestand:
Justizamtsinspektorin Marlies Hopp aus Wesel, Elfriede Wagner aus Kleve und Gisela Höster
aus Mönchengladbach; Erster Justizhauptwachtmeister A 6 Dietrich Debras in Erkelenz; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Herbert Stürmann in Neuss und Hans-Günter Kusch in
Wesel.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Jan-Martin Feldmann in Düsseldorf u. Fabian Novara in Mönchengladbach.
Staatsanwaltschaften
Ruhestand:
Staatsanwältin Christiane Jablonowski in Krefeld.
Ausgeschieden:
Justizobersekretärin Daniela Much in Wuppertal.
Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte
Neuzulassungen u .Übernahmen aus anderen Kammerbezirken:
Martin Dittrich, Karoline Ossowski in Duisburg, Tim Bremke, Anna-Katharina Busolt, Hülya Cetinkaya, Gerrit van Dyken, David Marius Emmerich, Dr. Maik Fettes, Anne Filzmoser, LL.M.,
(Bristol), Timo Frisch, Moritz Härdle, Dr. Olaf Hiebert, Johannes Höring, Dr. Jan Huylmans, Benedikt Karla, LL.M., Nora Kovacova, Michaela Kusch, Melanie Lackmann, Florian Maas, Julian
Menze, Alice Mlodzieniewski, Dr. Patrick Müller, LL.M., Dr. Nora Ewurabena Bordor Otoo, Katja
Pesch, Dr. Martin Quabeck, Anja Raabe, Christian Wilhelm Rebbert, Marie-Christine Reeck,
David Rieks, LL.M., Patrick Rivet, Dr. Tilman Rosse, Matthias Schmidt, LL.M., Thomas
Schneiders, Patrick Solberg, Philipp Strecker, Dr. Hubertus Alexander Stuttmann, Tim Timmer,
René Udwari, Ines Ullrich, Christiane Wilhelm,in Düsseldorf, Anke Elsenbusch in Emmerich,
Prof. Ulf Pallme König in Haan, Karola Rosenberg in Krefeld, Angela Schneider in Langenfeld,
234
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Friedrich-Wilhelm von Detten in Mettmann, Christian Behn in Neuss, Ralf Beuth in Oberhausen,
Holger Fockenrath in Ratingen.
Gelöscht:
Kristina Neven-Daroussis, Esther Pfahler, LL.M., Karsten Melzer, Felix Schreiber, LL.M., Tilman
Franken, Hans-Georg Schürmann, Dr. H.Jochen Krieger, Katharina Herfen, Ferdinand Frhr.v.
Hodenberg, Birgit Neubert, LL.M., Dr. Philipp Baums , Alexander Jan Beyer, Wolfram B. Joppich, LL.M., Stefan Kerstens, Dr. Susanne Punsmann, Matthias Uhlmann, Dr. Clemens Eggert,
Anna Berenika Proszczek, Marc Quandel, Silke Schäfer, Dr. Peter Joussen, Christine Wolfram,
Andreas Bollig, Michael Khalil, Markus Cichy, Dr. Henrik Holzapfel, Jochen Schmidt, Clemens
Bartsch, Christina Rasch, Sascha Marcel Berg, Silke Felkl, Désirée Rosenberger, Dr. Stefan
Sundermann, Christof Taube, Murray Alexander Whyte, Christoph Wolters, Rüdiger Langenbach.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG: Richterin Anna Arens in Brilon.
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am LG Norbert Weber in Essen u. Direktor des Amtsgerichts Dieter Wißmann in Halle, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Norbert Meerhoff in Herford, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Manfred Berlin in Münster, Justizamtsinspektorin Gudrun
Zerfass in Lippstadt, Justizhauptsekretär Frank Sauerwein in Hagen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Christina Hövelmann und Felix Strauch.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Kira Dulige in Paderborn; z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Markus Jochheim in Dortmund, z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Dieter Klein in Dortmund, z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Nina Franke
und Eva Reuter in Hagen.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin/eines Leitenden Oberstaatsanwalts - (BesGr. R 2 m. AZ) Klemens Mehrer in Siegen, Oberamtsanwalt Hans
Ulrich Saake in Paderborn.
235
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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Andreas Bollig (bisher RAK Düsseldorf) in Essen.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Rainer Eckmann in Bielefeld, Klaudia Kunze in Essen, Wolfgang Fahlberg in Münster, Christoph
Ewers, LL.M. in Langenberg, Mirco Schwettmann in Bielefeld, Matthias Güssgen in Dortmund,
Nermin Köklüce in Bielefeld, Ursula Michalke in Münster, Philip Haferkamp in Bocholt, Stephanie Haase in Arnsberg, Dr. Pamela Hölbling, LL.M. in Essen, Jörg Bühler in Werther.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Dr. Dagmar Sprung in Münster, Pierre Scavio in Werne, Silke Bastek, LL.M. in Essen, Heinrich
Beckmann in Hilchenbach, Marcus Krug, LL.M. in Münster.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Rainer Eckmann in Bielefeld, Johannes Orthbandt in Bad Oeynhausen, Paul Härle in Datteln, Gunter Petschelt in Bochum, Rolf Thiele in Herten,
Dieter Eickelpasch in Steinfurt.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Dr. Burghard Piltz in Gütersloh.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am LG: Richter Dr. Klaus Michael Mühlfeld in Bonn; z. Richter am AG: Richter Dr.
Christian Siegfried Schneider in Aachen; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in
Nicole Pitz u. Günter Toebe in Köln; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Michael Offergeld in Aachen, Sabine Rehm in Bonn, Marita Barthel u. Hanna Schöneborn in Köln;
z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Miriam Blüchel u. Martin Maurer in Köln; z Justizobersekretärin: Justizsekretärin Sandra Rodrigues Pereira in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Tanja Hannen in Köln u. Marco Cremer in Euskirchen.
Versetzt:
Richterin am LG Katrin Kreidt aus Köln nach Bonn.
Ausgeschieden:
Richter am AG Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert in Köln.
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Ruhestand:
Richter am LG Ralf Killian in Bonn, Richter am AG Friedrich Heuck in Köln, Justizamtsrätin Annedore Tennstädt in Köln, Obergerichtsvollzieher/in Monika Thiel, Werner Burghof in Bergisch
Gladbach u. Walter Trowartz in Geilenkirchen, Justizamtsinspektor Johannes Franzen in Brühl,
Justizhauptsekretär/in Angelika Schmitter in Köln u. Reiner Hospes in Bonn, Justizobersekretärin Karin Klara Limbach in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Maike Verena Bauer, Britta Kerstin Baumeister, Dr. Mareike Herrmann, Katharina
Hoferichter, Barbara Hünten, Clémentine Johanna Valérie Kindler, Sarah Ohl, Evelyn Erika
Schiek, Caterina Vernia, Dr. Ulrich Bartl u. Ron Michael Groeger.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Andrea Soboll in Bonn, z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor/in Christina Kutsch u. Anja Overesch in Aachen, Jens-Willi Peter Ivens u. Brigitte Regina Lauterbach in Bonn, Oliver Jonen in Köln, Justizinspektor Tobias Gerlach in Köln
Versetzt:
Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen v. d. GStA nach Bonn.
Ruhestand:
Justizamtsrätinnen Christine Auguste Knecht u. Ursel Molzberger in Köln.
LSG und Sozialgerichte
Ernannt:
z. Richter/in am SG: Richter/in Serhat Ortac in Detmold, Simon Löcken in Gelsenkirchen, Simone Goltz u. Thomas Reuter in Köln, Tammo Lange in Münster; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 mit AZ -: Regierungsamtsinspektorin Ursula Pulina in Duisburg; z. Regierungssekretär/in: Dennis Amian in Aachen, Marina van Briel u. Sarah Siebers in Essen.
Versetzt:
Richterin am AG Sandra Langer vom Amtsgericht Rheinberg als Richterin am SG an das Sozialgericht Düsseldorf.
Ruhestand:
Richterin am SG Marlene Teusz in Köln.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Swantje Friederike Besecke.
237
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Finanzgerichte
Ruhestand:
Regierungsamtsinspektor - BesGr A 9 m. AZ. - Ingo Schütze in Köln.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Martin van Wesel in Gelsenkirchen; z. Technischen
Oberinspektor: Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -Eckhard Ullenboom in Geldern u. Erwin
Glinski in Rheinbach; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Nina Langer in
Dortmund u. Marcus Andrzejewski in Heinsberg; z. Technischen Oberinspektor: z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Christiane Eickelmann-Stockel in Castrop-Rauxel, Frank Roche in Detmold u. Frank Lewin in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Dirk Friedemann in Bielefeld-Brackwede, Dieter Haffmans in Geldern u. Wolfgang
Egerding in Kleve; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marina
Voda in Castrop-Rauxel, Matthias Porsch in Hamm u. Christian Bongard in Hövelhof; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Silvio Bernsee in Bielefeld-Brackwede, Thomas Broska, Jens
Neuenhoff in Geldern u. Martin Klein in Rheinbach.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Winfried Oelker in Werl, Justizvollzugsamtmann Ulrich Stoffer in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Willi Blees und Horst Bock in Aachen, Norbert Schoenen, Arnold Oldinius u Artur Craß in HeinsbergNorbert Bentler in Hövelhof, Justizvollzugshauptsekretär Bernhard Makowski in Castrop-Rauxel u. Franz-Josef Auge in Hövelhof, Thorsten Dußling u. Michael Freiwald in Kleve.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
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Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Generalstaatsanwältin o. Generalstaatsanwalt (R 6) b. d. GStA in Düsseldorf
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LAG (R 3 m. AZ.) in Köln
1
Direktorin o. Direktor d AG (R 2) in Emmerich
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter d LG (R 2) in Köln
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Dortmund
1
Richterin oder Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Duisburg
2
Richterin o. Richter am OVG (R 2) nebst einer weiteren Stelle f. e. Richterin
o. Richter am OVG (R 2) in Münster für eine/n an eine Behörde o. ein Gericht
außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes abgeordnete/n Richterin o. Richter
- am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der
Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil -
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in
Paderborn
1
Richterin o. Richter am AG in Marl
1
Richterin o. Richter am LG in Krefeld
1 o. mehrere
Richterin o. Richter am AG in Essen
2
Richterin o. Richter am VG in Arnsberg
1
Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf
1
Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen
2
Richterin o. Richter am VG in Münster
1
Richterin o. Richter am SG in Detmold
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
1 o. mehrere
Regierungsrat o. Regierungsrätin - fliegend - f. d. Geschäftsleiter/-innen der
Land- und Amtsgerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Hamm
sowie f. d. Sachgebietsleiter/-innen des Oberlandesgerichts Hamm. Die Ausschreibung wendet sich nur an Justizoberamtsräte/-rätinnen, denen ein auch
einer Besoldungsgruppe des höheren Dienstes zugeordneter Dienstposten
bereits endgültig übertragen ist.
1 o. mehrere
Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d.
Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Kleve
239
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1
Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Leiter/in der Haushalts- und
Liegenschaftsabteilung (LBK) - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA
Köln angefordert werden -
1 o. mehrere
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Bonn
1
Regierungsamtsfrau o. Regierungsamtmann - Stellvertretende/r Leiter/in für
den Bereich Sicherheit & Ordnung - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA
Köln angefordert werden -
1
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Aachen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert
werden -
1 o. mehrere
Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor- Rechtspfleger/in, d. Aufgaben
innerh. o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez. Düsseldorf
1
Technische Oberinspektorin o. Technischer Oberinspektor - Leiter/in des
Werkdienstes - b. d. JVA Herford
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden -
mehrere
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Köln
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleiter/in Pflegeabteilung - b. d. JVA Hövelhof
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hövelhof angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) Kammerleiter - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) stellvertr. Leiterin/ stellvertr. Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes - bei
der JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert
werden -
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9 m. AZ.) - Stellvertr. Werkdienstleiterin/ stellvertr. Werkdienstleiter - bei der JVA Münster
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 - A 9 m.
AZ) - stellv. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA BielefeldSenne
- das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) –
Bereichsleiter/-in - b. d. JVA Rheinbach
-die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können bei dem Leiter
d. JVA Rheinbach angefordert werden240
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mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Senne
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Senne
mehrere
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Bielefeld-Senne
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. StA Bonn
mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) fliegend - im OLG-Bez. Düsseldorf
je 1
Notarin o. Notar in Düsseldorf, Kerpen, Köln, Remscheid und Velbert.
Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen f. Notarinnen u. Notare
sind bis zum 1. Oktober 2014 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3
Satz 4 AVNot NRW ist bei den Notarstellen in Düsseldorf, Kerpen und Köln
jeweils der 1. Februar 2015, bei der Notarstelle in Velbert der 1. April 2015
und bei der Notarstelle in Remscheid der 1. August 2015. Bewerbungen sind
gemäß § 11 AVNot NRW an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört.
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Bielefeld-Senne
Bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder
den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14
h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Rheinbach
Bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den
Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D.
BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.
Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der JVA Bochum
Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leitung des Krankenpflegedienstes zu
besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. Az. zugeordnet. Bewerbungen
von Tarifbeschäftigten sind möglich. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden.
Rücknahmen:
Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen:
mehrere
JAmtsrat/-rätin b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 20 vom
15. Oktober 2013)
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW
Nr. 5 v. 1. März 2014)
241
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. September 2014, Nr. 18
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Benachrichtigung in Nachlasssachen………………………………………………………
242
Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher……………………………
244
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
266
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
270
Allgemeine Verfügungen
Nr. 21. Benachrichtigung in Nachlasssachen
AV d. JM vom 2. September 2014 (3804 - I. 5)
- JMBl. NRW S. 242 I.
Die AV d. JM (3804 - I. 5) und der RdErl. d. IM (14-38.01.04-1.1) vom 15. Juni 2010 - JMBl.
NRW S. 192 -, geändert durch AV d. JM vom 1. Dezember 2011- JMBl. S. 371 -, werden wie
folgt geändert:
1.
Es wird folgender neuer Abschnitt III. eingefügt:
"III.
Ausführung von § 9 Absatz 3 Satz 3 TestamentsverzeichnisÜberführungsgesetz (TÜVG)
1.
Mitteilungen der Geburtsstandesämter nach § 57 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV), die aufgrund der vom 1. Januar 2009 bis 29.
April 2010 geltenden Fassung der BenachrichtigungsVO Nachlasssachen nach dem 31. Dezember 2008 als Bestandteil der Testamentsverzeichnisse galten, sind vor der Testamentsverzeichnisüberführung auszusondern.
242
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2.
Die unverzügliche Mitteilung der Daten über das Kind und den Erblasser gemäß § 9 Absatz 3
Satz 3 Nummer 1 TÜVG an das zuständige Nachlassgericht ist insbesondere zur Erfüllung der
Aufgaben des Nachlassgerichts erforderlich,
2.1
wenn Empfänger der Mitteilung (zuständiges Nachlassgericht) ein Nachlassgericht in BadenWürttemberg, Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen ist oder
2.2
wenn dem Standesamt bekannt ist, dass ein Erbscheinverfahren, ein Verfahren zur Feststellung
des gesetzlichen Erbrechts des Fiskus oder zur Sicherung des Nachlasses des Erblassers anhängig ist oder
2.3
wenn beim Standesamt eine Verwahrungsnachricht vorliegt oder
2.4
wenn dem Standesamt bekannt ist, dass eine Verfügung von Todes wegen des Erblassers vorhanden ist.
3.
Hat das Standesamt dem zuständigen Nachlassgericht gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1
TÜVG die Daten über das Kind und den Erblasser von Amts wegen mitgeteilt oder auf Anfrage
gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 TÜVG übermittelt, ist die Weiße Karteikarte anschließend mit einem Absendevermerk zu versehen und zu den Sammelakten zu nehmen. Solange
die Daten nicht gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 TÜVG übermittelt worden sind, verbleibt die Weiße
Karteikarte im Testamentsverzeichnis des Standesamts und wird nach Eingang einer entsprechenden Mitteilung um das Datum des Todes des Erblassers, das Datum der Todeserklärung
oder die gerichtlich festgestellte Todeszeit ergänzt."
2.
Die bisherigen Abschnitte III. bis V. werden Abschnitte IV. bis VI.
II.
Diese AV tritt am 1. September 2014 in Kraft.
243
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Nr. 22. Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
AV d. JM vom 27. August 2014 (2344 - Z. 129)
- JMBl. NRW S. 244 Inhaltsverzeichnis
I.
GVO
1
2
3
4
5
6
7
8
zu § 2 GVO
zu § 3 GVO
zu § 5 GVO
zu § 20, 21 GVO
zu § 33 GVO
zu § 36 GVO
Zu § 39 GVO
Zu § 52 GVO
II.
GVGA
Erster Teil
1
2
- Dienstbehörde
- Arbeitshilfe
- Dienstausweis
- Zuständigkeit
- Büro- und Schreibarbeiten
- Quittungsblöcke
- Lagerbuch
- Dienstkonto
Dritter Teil
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil
Siebter Teil
Achter Teil
zu § 9 Abs. 2 GVGA - Zustellung von Amts wegen
zu § 20 Abs. 2 GVGA - Ersatzzustellung an Angehörige der kasernierten
Polizei pp.
Zusammentreffen von Pfändungen nach der ZPO mit Pfändungen im
Wege der Verwaltungsvollstreckung
Siegelungen und Entsiegelungen, Vermögensverzeichnisse
Öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden
Beurkundung des tatsächlichen Angebots einer Leistung
Behandlung von Postsendungen
Aufbewahrung von Unterlagen im Sinne von §§ 257 HGB, 147 AO
Bestimmungen über den Einsatz von IT-Systemen
III.
Inkrafttreten
Zweiter Teil
I. Gerichtsvollzieherordnung
1
zu § 2 GVO
Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist das Amtsgericht, bei dem
sie beschäftigt sind.
2
zu § 3 GVO
2.0
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher übt ihre oder seine Tätigkeit grundsätzlich
allein aus.
244
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2.0.1
In begründeten Einzelfällen ist jede Gerichtsvollzieherin oder jeder Gerichtsvollzieher einer anderen Gerichtsvollzieherin oder einem anderen Gerichtsvollzieher auf deren oder dessen Ersuchen zur Unterstützung und Hilfeleistung im notwendigen Rahmen (z.B. gemäß § 759 ZPO)
verpflichtet.
2.0.2
Lehnt die ersuchte Gerichtsvollzieherin oder der ersuchte Gerichtsvollzieher die Unterstützung
ab, ist eine Entscheidung der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der ersuchten Gerichtsvollzieherin oder des ersuchten Gerichtsvollziehers herbeizuführen. Eine die Ablehnung
bestätigende Entscheidung der oder des Dienstvorgesetzten steht einem erneuten Ersuchen an
eine andere Gerichtsvollzieherin oder einen anderen Gerichtsvollzieher dann nicht entgegen,
wenn die Ablehnung mit dienstlichen Belangen (z. B. mit der Belastungssituation der ersuchten
Gerichtsvollzieherin oder des ersuchten Gerichtsvollziehers) begründet wird.
2.0.3
Die ausschließliche Zuständigkeit der ersuchenden Gerichtsvollzieherin oder des ersuchenden
Gerichtsvollziehers bleibt unberührt.
2.0.4
Ist der ersuchten Gerichtsvollzieherin oder dem ersuchten Gerichtsvollzieher eine Entschädigung zu gewähren, richtet sich diese ausschließlich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
2.1
Die Hinzuziehung einer Arbeitshilfe ist nur zulässig, soweit diese in Anwesenheit und nach Weisung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers mit einer selbständigen, rein mechanischen Tätigkeit, wie z.B. dem Verpacken, dem Verladen und dem Wegfahren der Pfandstücke
befasst wird. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist für die Tätigkeit der von ihr
oder ihm hinzugezogenen Arbeitshilfe verantwortlich.
2.2
Unzulässig ist es insbesondere, Arbeitshilfen
2.2.1
mit der Ausübung von Zwang gegen Personen sowie bei der Pfändung und der Wegnahme der
Sachen zu beauftragen oder zur Ausübung von Zwang hinzuzuziehen,
2.2.2
mit der Anmahnung von Schuldnerinnen oder Schuldnern zur Zahlung vor dem Versteigerungstermin zu beauftragen,
2.2.3
mit der nachträglichen Entfernung von Pfandstücken aus dem Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners zu beauftragen, ohne dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher wenigstens bei Beginn der Entfernung und Wegschaffung anwesend gewesen ist,
2.2.4
mit der selbständigen Anbringung von Siegelmarken und Pfandzeichen zu beauftragen,
2.2.5
zur Annahme von Zahlungen oder zur Erteilung von Quittungen jeder Art zu ermächtigen.
2.3
Als Arbeitshilfen können von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher herangezogen werden:
2.3.1
natürliche Personen, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Schulpflichtgesetz)
sind; sie müssen gewissenhaft und zuverlässig sein, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse müssen
geordnet sein;
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2.3.2
gewerbliche Unternehmen, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind, wenn sie
a. sich schriftlich verpflichten, als Arbeitskräfte nur gewissenhafte und zuverlässige Personen einzusetzen,
b. der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der auszuführenden
Arbeiten den eingesetzten Arbeitskräften gegenüber ein uneingeschränktes Weisungsrecht einräumen,
c. die uneingeschränkte Haftung für alle durch die eingesetzten Arbeitskräfte verursachten
Schäden übernehmen.
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat vor Beschäftigung einer Arbeitshilfe
sorgfältig zu prüfen, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2.4
2.4.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist ferner verpflichtet, die Tätigkeit der Arbeitshilfe oder der eingesetzten Arbeitskräfte sorgfältig zu überwachen und sofort einzugreifen,
wenn sich gegen ihre Weiterbeschäftigung begründete Bedenken ergeben.
2.4.2
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat die Arbeitshilfe und (bei gewerblichen
Unternehmen) alle eingesetzten Kräfte zur Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Angelegenheiten zu verpflichten.
2.4.3
Die Einstellung und die Entlassung einer natürlichen Person als Arbeitshilfe, die ständig oder in
kürzeren Abständen regelmäßig herangezogen wird, sind der Dienstbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Anzeige über die Einstellung sind folgende Angaben über die Arbeitshilfe zu
machen: Name, Vorname, Wohnung, Geburtsdatum, Geburtsort, Tag der Einstellung.
2.4.4
Soll ein gewerbliches Unternehmen ständig oder in kürzeren Abständen regelmäßig herangezogen werden, ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der der Dienstbehörde vorzulegen ist.
2.5
Die Arbeitshilfe ist unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit und Mühewaltung, der Zahl
und des Umfangs der Pfandstücke, des notwendigen Aufwandes (bei Zuziehung von Fahrzeugen und weiteren Arbeitskräften), der Zahl der Aufträge und ggf. des Transportarbeitertarifs
angemessen zu entschädigen.
3
zu § 5 GVO
Nähere Bestimmungen zu der Ausgestaltung des Dienstausweises trifft der Erlass des JM vom
29.05.2013 - 1414 E - I. 5603 -.
4
zu §§ 20, 21 GVO
Ergibt sich, dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Durchführung einer
Amtshandlung in ihrem oder seinem Bezirk nicht beginnen kann (z. B. weil das Vollstreckungsgericht die Verwertung gepfändeter Sachen in einer Gemeinde angeordnet hat, die nicht im
Bezirk der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers liegt), ist sie oder er örtlich unzuständig.
5
zu § 33 GVO
Die Dienstaufsicht kann der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher auf Antrag widerruflich gestatten, Büro- und Schreibarbeiten sowohl im Geschäftszimmer als auch in sonstigen
Büroräumen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers erledigen zu lassen.
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6
zu § 36 GVO
Die Quittungsblöcke beschafft die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts für
seinen Geschäftsbereich. Die den Amtsgerichten und den Gerichtskassen gelieferten Quittungsblöcke sind unter Verschluss zu halten.
7
zu § 39 GVO
7.1
Die jahrgangsweise Liste (Lagerbuch) ist in einfachster Form zu führen.
7.2
In das Lagerbuch sind die Gegenstände (Pfandstücke, Räumungsgut usw.) einzutragen, die
länger als einen Monat in der Pfandkammer oder anderweit lagern.
7.3
Bei einem Wechsel der Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher infolge Übernahme eines anderen Bezirks und in Vertretungsfällen ist das Lagerbuch an die übernehmende Gerichtsvollzieherin oder den übernehmenden Gerichtsvollzieher gegen eine ÜbergabeBescheinigung abzugeben. Die übernehmende Gerichtsvollzieherin oder der übernehmende
Gerichtsvollzieher führt das Lagerbuch fort.
Sie oder er ist verpflichtet, sich bei der Pfandkammer oder bei dem anderweitigen Lagerort von
dem Vorhandensein und der Beschaffenheit der eingelagerten Gegenstände zu überzeugen.
Etwaige Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu klären.
7.4
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben bis zum 1. März eines jeden Jahres
der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten unter Angabe der Gründe anzuzeigen, ob und
welche Gegenstände (Pfandstücke, Räumungsgut usw.) am Berichtstage ein Jahr und länger in
der Pfandkammer oder anderweitig lagern. Eine Durchschrift der Anzeige an die oder den unmittelbaren Dienstvorgesetzten ist zu dem jeweiligen Jahrgang des Lagerbuchs zu nehmen.
Fehlanzeige ist erforderlich.
7.5
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat das eingelagerte Räumungsgut, soweit
es nicht gepfändet ist, umgehend der Räumungsschuldnerin oder dem Räumungsschuldner zur
Verfügung zu stellen und eine Durchschrift der entsprechenden Freigabebescheinigung zu der
jeweiligen Sonderakte zu nehmen.
8
zu § 52 GVO
Für die Einrichtung und Führung des Dienstkontos bei einem Kreditinstitut sind ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen zu beachten und in Abstimmung mit dem Kreditinstitut die nachstehenden besonderen Bedingungen zu vereinbaren:
8.1
Auswahl des Kreditinstituts
Das Dienstkonto ist bei einem Kreditinstitut einzurichten, das möglichst auch außerhalb seiner
Geschäftszeiten die Ablieferung von Bargeld ermöglicht.
247
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8.2
Konto
8.2.1
Kontobezeichnung
Das Konto ist ausschließlich für dienstliche Zwecke bestimmt. Dem Kreditinstitut gegenüber
bleibt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher gleichwohl allein berechtigt und verpflichtet (Gerichtsvollzieher-Dienstkonto). Die Rechte der Dienstbehörde (s. Nrn. 8.7 und 8.8)
bleiben hiervon unberührt.
8.2.2
Kontoeinrichtung
Die Eröffnung eines Gerichtsvollzieher-Dienstkontos hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit einem Vordruck des Kreditinstituts zu beantragen. Der Antrag ist mit dem
Sichtvermerk der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten und einem Abdruck deren oder
dessen Dienststempels zu versehen. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat zu
erklären, dass das Konto ausschließlich für den dienstlichen Zahlungsverkehr bestimmt ist. Die
Umwandlung eines Privatkontos in ein Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ist ausgeschlossen. Der
Rechtscharakter eines Gerichtsvollzieher-Dienstkontos kann nicht aufgehoben werden.
8.2.3
Kontoführung
Das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ist auf dem für den Bürobetrieb der Gerichtsvollzieherin
oder des Gerichtsvollziehers eingesetzten IT-System online zu führen. Telefonische Verfügungen oder die Nutzung von Überweisungsautomaten sind unzulässig. Die Gerichtsvollzieherin
oder der Gerichtsvollzieher ist für eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Anwendung des
Online-Banking verantwortlich. Es muss gewährleistet sein, dass Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers und der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten gemäß Nrn. 8.7 und 8.8 auch weiterhin zusätzlich in Schriftform möglich sind.
8.2.4
Kündigung/Übertragung des Dienstkontos
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kann das Dienstkonto nur mit Zustimmung
ihres oder seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten kündigen. Die Zustimmungserklärung ist mit
einem Abdruck des Dienststempels zu versehen. Sie ist dem Kreditinstitut nachzuweisen. Das
gekündigte Konto ist binnen eines halben Jahres abzuwickeln. Kündigt das Kreditinstitut das
Gerichtsvollzieher-Dienstkonto, wird es die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des
Gerichtsvollziehers benachrichtigen. Dasselbe gilt für Abmahnungen des Kreditinstituts, durch
die eine Kündigung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos angedroht wird. Für unterlassene oder
fehlerhafte Benachrichtigungen haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. Eine Übertragung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Dritte ist ausgeschlossen.
8.3
Nutzungsbeschränkung
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher darf Beträge, die nicht dienstlichen, sondern
eigenen Zwecken dienen, nicht dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zuführen oder darauf belassen. Ein Überziehungskredit wird für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht eingeräumt.
Abweichend von § 52 Abs. 1 GVO darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Einzugsermächtigungen für Abbuchungen vom Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zugunsten von Auskunftsstellen (gemäß §§ 755, 802l ZPO) erteilen. Ansprüche aus dem GerichtsvollzieherDienstkonto sind nicht abtretbar und nicht verpfändbar.
8.4
Bank-/Kredit-Card
Für die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher kann eine Bank-Card mit persönlicher
Geheimnummer ausgestellt werden, um Bargeschäfte auch an einem Automaten für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto vornehmen zu können. In diesem Fall ist bei der Einrichtung des
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Dienstkontos oder einer späteren Ausstellung einer Bank-Card mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten auch ohne Kenntnis der Geheimnummer ermöglicht wird, über das Konto zu verfügen und die sonstigen Rechte der Dienstbehörde (s. Nrn. 8.7 und 8.8) wahrzunehmen. Sonstige Zahlungsverkehrs- und Kreditkarten werden für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht ausgegeben. Die Ausstellung einer weiteren
Bank-Card, die zur Teilnahme am Online-Banking erforderlich ist, ist hingegen zulässig.
8.5
Aufrechnungsbefugnis und Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht
Das Kreditinstitut wird bei einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto weder das Recht der Aufrechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto selbst entstanden sind.
8.6
Prüfungspflicht in Bezug auf Dritte
Das Kreditinstitut nimmt keine Kenntnis davon, wer bei einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto
Rechte gegen die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher geltend zu machen befugt
ist. Rechte Dritter auf Leistungen aus einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto bestehen dem Kreditinstitut gegenüber nicht. Das Kreditinstitut ist demgemäß nicht berechtigt, Dritten Verfügungen über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zu gestatten, selbst wenn nachgewiesen wird,
dass das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ihnen zustehende Beträge enthält.
Nrn. 8.7 und 8.8 bleiben unberührt. Das Kreditinstitut prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen
der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers in ihrem oder seinem Verhältnis zu Dritten
nicht, auch wenn es sich um Überweisungen von dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto auf das
Privatkonto handelt. Es haftet daher nicht für Dritten aus einer unrechtmäßigen Verfügung entstandenen Schaden.
8.7
Verfügungen und Vollmachten
8.7.1
Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
Verfügungen über das Dienstkonto trifft ausschließlich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher. Die für die Zugangsberechtigung und Auftragsfreigabe vorgesehenen Sicherheitskriterien (z.B. Persönliche Identifikations-Nummer - PIN - und Transaktions-Nummern TAN -) dürfen nur der verfügungsberechtigten Gerichtsvollzieherin oder dem verfügungsberechtigten Gerichtsvollzieher bekannt sein. PIN und TAN, ggfs. Chipkarte und Kartenleser hat die
Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher stets getrennt voneinander und sorgfältig aufzubewahren, sodass sie anderen Personen nicht zugänglich sind. Kennwörter, PIN und TAN
dürfen nicht im IT-System hinterlegt werden. Die PIN ist regelmäßig, spätestens aber jeweils
nach Ablauf von 3 Monaten, zu ändern. Für die Anforderung von neuen TAN sind die Richtlinien
des Kreditinstituts maßgeblich. Die TAN dürfen nicht als Klartext auf dem IT-Gerät bezogen
werden, von dem aus die Kontoführung erledigt wird.
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, das genutzte IT-System
durch eine Software gegen Computer-Viren zu schützen und den Schutz regelmäßig zu aktualisieren.
8.7.2
Kontovollmacht
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat bis zu drei von ihren oder seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu bestimmenden Beamtinnen oder Beamten des gehobenen Justizdienstes Kontovollmacht (Unterschriftsberechtigung und Vollmacht) zu erteilen. Hierbei hat er
§ 52 Abs. 6 GVO zu beachten, ohne dass das Kreditinstitut verpflichtet ist, die Einhaltung dieser
Vorschrift zu überprüfen. Der Widerruf einer Kontovollmacht ist nur im Einvernehmen mit der
oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten möglich, das dem Kreditinstitut nachzuweisen ist.
Die Erteilung weiterer Kontovollmachten ist nicht zulässig.
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8.7.3
Verfügungsbefugnis der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten
Die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers ist jederzeit berechtigt, über das Konto zu verfügen und über den Kontostand Auskunft zu
verlangen. Das Verfügungsrecht der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten schließt die
Befugnis mit ein, der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die Verfügungsbefugnis
über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zu entziehen und andere Kontoinhaberinnen oder inhaber zu benennen. Das Schreiben der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten muss die
genaue Bezeichnung der Personen, denen die Verfügungsbefugnis übertragen wird, sowie deren Unterschriftsproben enthalten. Es muss handschriftlich vollzogen und mit dem Abdruck des
Dienststempels versehen sein. Das Schreiben ist der kontoführenden Niederlassung des Kreditinstituts zuzustellen. Die kontoführende Niederlassung des Kreditinstituts wird das ihr zugestellte Schreiben der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten, mit dem diese oder dieser die
Verfügungsbefugnis auf sich überleitet oder auf von ihm beauftragte Personen überträgt, spätestens ab dem nächsten Bankgeschäftstag beachten und Verfügungen der Gerichtsvollzieherin
oder des Gerichtsvollziehers nicht mehr ausführen.
8.8
Tod, Ausscheiden aus dem Gerichtsvollzieherdienst
Stirbt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher, geht die Forderung aus dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht auf ihre oder seine Erben über. Berechtigt wird vielmehr die
Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers oder die oder der von der
Dienstbehörde bestellte Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher kraft Vertrages zugunsten
Dritter. Entsprechendes gilt, wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher aus dem
Gerichtsvollzieherdienst ausscheidet.
8.9
Pfändung des Dienstkontos
Bei einer Pfändung wird das Kreditinstitut das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nur dann als betroffen ansehen, wenn dies aus der Pfändungsurkunde ausdrücklich hervorgeht. In einer Auskunft an die Pfändungsgläubigerin oder den Pfändungsgläubiger wird das Kreditinstitut das
Vorhandensein eines Dienstkontos der Pfändungsschuldnerin oder des Pfändungsschuldners
erwähnen, jedoch ohne Angabe des Kontostandes und sonstiger Einzelheiten, es sei denn,
dass das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto gepfändet ist. Das Kreditinstitut wird bei der Pfändung
und Vorpfändung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos, unabhängig davon, ob es von der Pfändung als betroffen angesehen wird, die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers verständigen. Für eine unterlassene oder fehlerhafte Benachrichtigung haftet
das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden.
8.10
Insolvenz der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gerichtsvollzieherin
oder des Gerichtsvollziehers wird das Kreditinstitut die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin
oder des Gerichtsvollziehers verständigen. Für eine unterlassene oder fehlerhafte Benachrichtigung haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. Das Kreditinstitut wird der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter Kenntnis vom Vorhandensein eines GerichtsvollzieherDienstkontos und auf Verlangen auch Auskunft über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto geben.
Das Kreditinstitut wird die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung
ihres oder seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten und der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters und letztere nur mit Zustimmung der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers über das GerichtsvollzieherDienstkonto verfügen lassen.
250
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8.11
Überweisungen
Von einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto werden Überweisungen im Wege von Einzel- oder
Sammelüberweisungen online vorgenommen. Abweichend von § 52 Abs. 8 GVO sind Sammelüberweisungen weder beleghaft noch im Wege des Datenträgeraustauschs zulässig. Beleghafte Einzelüberweisungen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
8.11.1
Einzelüberweisungen mit Beleg
Für beleghafte Einzelüberweisungen von Geldbeträgen sind nur die vom Kreditinstitut ausgegebenen Überweisungsvordrucke (Überweisungsauftrag mit Durchschrift) zu verwenden, auf denen die Kontonummer bereits vorgedruckt ist. Überweisungsvordrucke sind gesichert aufzubewahren.
Die „Durchschriften für den Auftraggeber" sind als Nachweis der noch nicht abgebuchten Aufträge zunächst in der Folge der Nummerierung bei den Kontoauszügen aufzubewahren. Nach
Eingang des Kontoauszugs vermerkt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auf
dieser Durchschrift das Datum und die Nummer des Auszugs, auf dem die Abbuchung ausgewiesen ist, und nimmt sie anschließend zu der Sonderakte oder zu dem veranlassenden
Schriftstück.
8.11.1.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat über alle dem Kreditinstitut zugeleiteten
Überweisungsaufträge einen Übersendungsnachweis zu führen. Dieser enthält die folgenden
Spalten:
o Spalte 1: Datum des Überweisungsauftrages,
o Spalte 2: die vom Kreditinstitut im Vordruck des Überweisungsauftrages eingedruckte
fortlaufende Nummer (soweit vorhanden),
o Spalte 3: Betrag in EURO,
o Spalte 4: Empfängerin oder Empfänger,
o Spalte 5: Kontonummer oder - nach Umstellung auf das SEPA-Verfahren - IBAN der
Empfängerin oder des Empfängers,
Spalte 6: lfd. Nummer des Kassenbuchs.
8.11.1.2
Anstelle des Übersendungsnachweises gemäß Nr. 8.11.1.1 kann der Nachweis der dem Kreditinstitut zugeleiteten Überweisungsaufträge auch wie folgt geführt werden: Von allen dem
Kreditinstitut zugeleiteten Überweisungsaufträgen fertigt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher eine Ablichtung und heftet sie in der Reihenfolge der im Vordruck eingedruckten
fortlaufenden Nummer in einem besonderen Hefter ab. Die laufende Nummer des Kassenbuchs
ist auf der Ablichtung zu vermerken. Für die Fertigung der dem internen Geschäftsbetrieb dienenden Ablichtung dürfen keine Kosten berechnet werden.
8.11.1.3
Unbrauchbar gewordene Vordrucke für Überweisungen sind als Anlage zu dem Übersendungsnachweis (Nr. 8.11.1.1) zu nehmen. Sie sind unter Angabe der Vordrucknummer in dem vorgenannten Nachweis aufzunehmen. Dabei ist in der Betragsspalte „unbrauchbar" einzutragen. In
der Spalte „Empfänger" ist der Grund für die Unbrauchbarkeit anzugeben.
Macht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher von der Möglichkeit nach Nr. 8.11.1.2
Gebrauch, ist auf unbrauchbar gewordenen Vordrucken der Grund der Unbrauchbarkeit zu
vermerken; sie sind sodann vollständig nach Maßgabe der im Vordruck eingedruckten fortlaufenden Nummer zu dem genannten Hefter zu nehmen.
Für den Übersendungsnachweis nebst Anlagen (Nr. 8.11.1.1) oder den Hefter (Nr. 8.11.1.2) gilt
§ 43 Abs. 2 und 3 GVO entsprechend.
251
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8.11.2
Sammelüberweisungen
Für Sammelüberweisungen mittels des IT-Systems der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers gelten die besonderen Bedingungen der Kreditinstitute über Einlieferungen von
Überweisungen und abweichend zu § 52 Abs. 8 GVO die folgenden Regelungen:
8.11.2.1
Für jeden einzelnen Überweisungsauftrag wird von dem IT-System ein Überweisungsdatensatz
erstellt, der alle für die Überweisung erforderlichen Daten gemäß Nr. 8.11.1.1 enthält. Ein Ausdruck ist zu den Sonderakten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zu nehmen.
Die Veranlassung der Überweisung und ggfs. nachträgliche Änderungen sind in geeigneter
Weise zu dokumentieren. Werden Sonderakten nicht geführt, ist der Ausdruck dem veranlassenden Schriftstück beizufügen. Der bei der Buchung vom IT-System generierte Datensatz genügt.
8.11.2.2
Nach Fertigung der Überweisungsdatensätze wird vom IT-System eine Sammelliste mit den
Daten der einzelnen Überweisungen aller in der Liste aufgeführten Überweisungsempfänger
erstellt und ausgedruckt. Die Sammellisten sind von dem System fortlaufend zu nummerieren.
Die Sammelliste ist als Nachweis der noch nicht abgebuchten Aufträge zunächst in der Folge
der Nummerierung bei den Kontoauszügen aufzubewahren.
8.11.2.3
Die Überweisungsdatensätze sind mit dem Überweisungsauftrag dem Kreditinstitut zu übersenden. Nach Absendung der Daten dürfen keine Veränderungen bei einzelnen Überweisungen
vorgenommen werden. Fehler in vorgenommenen Überweisungen sind durch Storno- oder
Rückbuchungen zu beheben.
Nach Eingang des Kontoauszugs vermerkt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher
auf der bei den Kontoauszügen befindlichen Sammelliste das Datum und die Nummer des Auszugs, auf dem die Abbuchung ausgewiesen ist und nimmt sie anschließend zusammen mit der
Gegenkontrollliste (Nr. 8.14) zu den Sammelakten.
8.11.2.4
Die vorstehenden Bestimmungen sind auf online-Einzelüberweisungen sinngemäß anzuwenden.
8.12
Lastschriftverfahren
Die Einziehung von Kosten im Lastschriftverfahren kann auf Vordrucken des Kreditinstituts oder
als online-Sammellastschrift auch mittels des IT-Systems der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers ausgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
8.12.1
Für den einzuziehenden Kostenbetrag ist von dem IT-System eine Lastschrift zu fertigen, die
neben den für die Einziehung erforderlichen Daten auch die Nummer des Dienstregisters enthält.
8.12.2
Nach Fertigung der Lastschriften ist von dem IT-System eine Sammelliste mit den Daten der
einzelnen Lastschriften auszudrucken. Die Ausfertigung ist zu den Sammelakten zu nehmen.
Die Sammellisten sind vom System fortlaufend zu nummerieren.
8.12.3
Nach der Gutbuchung sind in den Sonderakten die Kassenbuchnummer (§ 48 Abs. 5 GVO) und
die Nummer der Sammelliste, in Spalte 8 des Dienstregisters I und in Spalte 14 des Kassenbuchs II die Nummer der Sammelliste zu vermerken. Auf der Ausfertigung der Sammelliste, die
sich bei den Sammelakten befindet, sind das Datum und die Nummer des Kontoauszugs sowie
die Kassenbuchnummern der Einzelbuchungen zu vermerken. Wird eine Lastschrift wegen
Nichteinlösung oder Widerspruchs der Kostenschuldnerin oder des Kostenschuldners zuzüglich
der Rückbuchungsgebühren zurückbelastet, ist zum Ausgleich des Dienstkontos der Kostenbetrag im Kassenbuch abzusetzen.
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8.13
Kontoauszüge
Kontoauszüge müssen fortlaufend nummeriert sein und in chronologischer Reihenfolge aufbewahrt werden. Sie müssen die Buchungstexte und Buchungsdaten vollständig wiedergeben und
sowohl den Kontostand des vorherigen Kontoauszugs als auch den aktuellen Kontostand ausweisen. Kontoauszüge sind von dem Kreditinstitut buchungstäglich zu erstellen und zu übersenden oder zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Von dem Kreditinstitut zum online-Abruf zur Verfügung gestellte Kontoauszüge sind unmittelbar
nach ihrem Eingang auszudrucken. Für die Geschäftsprüfung ist der ausgedruckte Kontoauszug maßgeblich. Soweit für Buchungen in den Kassenbüchern Kontoauszüge erforderlich sind,
dürfen sie nur aufgrund dieser Kontoauszüge vorgenommen werden.
8.14
Softwareeinsatz
Die im Verbund mit dem Kreditinstitut eingesetzte Software muss die lückenlose Nachprüfbarkeit der einzelnen Kontobewegungen gewährleisten.
Für die Übermittlung der Daten ist die von dem Kreditinstitut angebotene Software zu benutzen
und regelmäßig zu aktualisieren. Die Gerichtsvollzieher-Software erstellt eine Austauschdatei,
die online an das Kreditinstitut übersandt wird.
Die Überweisungs- und Lastschriftlisten müssen programmgesteuert von der GerichtsvollzieherSoftware ausgedruckt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Listen vollständig sind. Die
von der Software des Kreditinstituts gefertigten Überweisungs- und Lastschriftlisten dienen der
Gegenkontrolle (Gegenkontrolllisten) und sind den von der Gerichtsvollzieher-Software ausgedruckten Überweisungs- und Lastenschriftlisten beizuheften. Gegenkontrolllisten zu Sammelüberweisungen sollen möglichst die von der Software des Kreditinstituts errechneten Kontrollsummen entsprechend Nr. 8.11.2.2 enthalten. Gegenkontrolllisten sind nicht erforderlich, wenn
die einzelnen Buchungsposten der Überweisungs- und Lastschriftlisten unter Angabe der Bankleitzahl und der Kontonummer oder - nach Umstellung auf SEPA-Verfahren - IBAN der Empfängerin oder des Empfängers oder der oder des Zahlungspflichtigen in den Kontoauszug eingestellt werden.
8.15
Einlösung von Schecks
Bei der Einrichtung des Dienstkontos ist mit dem Kreditinstitut ferner möglichst zu vereinbaren,
dass Schecks spätestens am zehnten Bankgeschäftstag nach Einreichung ohne Vorbehalt der
Einlösung gutgeschrieben werden. Ist das kontoführende Kreditinstitut zugleich bezogenes
Kreditinstitut, verkürzt sich diese Frist auf vier Bankgeschäftstage.
8.16
Kontoführungsentgelte/Einnahmen aus Verzinsung
Von dem Kreditinstitut erhobene Kontoführungsentgelte trägt die Gerichtsvollzieherin oder der
Gerichtsvollzieher selbst. Einnahmen aus der Verzinsung des Dienstkontoguthabens sind vierteljährlich an die Landeskasse abzuliefern. Zu diesem Zweck sind die Zinserträge als abzuliefernde Beträge in die Spalte 6 des Kassenbuches II einzutragen.
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II. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
Erster Teil
1
zu § 9 Abs. 2 GVGA
Zustellung von Amts wegen
Wird in den ehemals preußischen Landesteilen von einer Notarin oder einem Notar im Falle des
Artikels 26 des Preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Zustellung von
Amts wegen veranlasst, finden die Vorschriften über Zustellungen von Amts wegen mit der
Maßgabe Anwendung, dass die Notarin oder der Notar an die Stelle der Geschäftsstelle und die
Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher an die Stelle der Gerichtswachtmeisterin oder
des Gerichtswachtmeisters tritt.
2
zu § 20 Abs. 2 GVGA
Ersatzzustellung an Angehörige der kasernierten Polizei, des Bundesgrenzschutzes und
Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr
Für Ersatzzustellungen an Angehörige der kasernierten Polizei, an Angehörige des Bundesgrenzschutzes und an Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr sind die hierzu ergangenen
besonderen Vorschriften zu beachten.
Zweiter Teil
Zusammentreffen von Pfändungen nach der ZPO mit Pfändungen im Wege der Verwaltungsvollstreckung
(§ 308 der Abgabenordnung, § 39 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVG NRW - SGV. NRW. 2010 -)
Ist dieselbe Sache nach den Vorschriften der ZPO und im Wege der Verwaltungsvollstreckung
gepfändet, obliegt die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung der Vollstreckungsbeamtin oder
dem Vollstreckungsbeamten, die oder der die erste Pfändung bewirkt hat (§ 308 AO, § 39
VwVG NRW). Ist die erste Pfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung erfolgt, hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher bei einer folgenden Vollstreckung nach der ZPO
der Vollstreckungsbeamtin oder dem Vollstreckungsbeamten, der die erste Pfändung bewirkt
hat, eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
Dritter Teil
Siegelungen; Entsiegelungen; Vermögensverzeichnisse
1
Allgemeine Vorschriften
1.1 Zuständigkeit
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zuständig, im Auftrag des Gerichts oder
bei einer Insolvenz im Auftrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der
Treuhänderin oder des Treuhänders Siegelungen und Entsiegelungen durchzuführen, Vermögensverzeichnisse - insbesondere Nachlassinventare - aufzunehmen und bei der Aufzeichnung
der zur Insolvenzmasse gehörigen Gegenstände als Urkundspersonen mitzuwirken (§ 74 Abs. 1
Nr. 3 Preuß.AGGVG; § 42 Nr. 2 Lipp.AGGVG, § 44 Lipp.AGBGB).
254
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1.2 Verfahrensvorschriften
Soweit das Gericht nichts anders bestimmt hat, richtet sich das Verfahren der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bei den oben bezeichneten Amtshandlungen nach den folgenden Bestimmungen.
2
Siegelungen
2.1 Siegelungen eines Nachlasses
2.1.1
Zuziehung der Erben oder anderer Personen
2.1.1.1
Bei der Siegelung zur Sicherung eines Nachlasses (vgl. § 1960 Abs. 2 BGB) zieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die am Ort der Siegelung anwesenden Erben und Verwandten der Erblasserin oder des Erblassers oder - falls keine Erben oder Verwandten anwesend sind oder ihre Namen und ihre Anschriften nicht oder nicht alsbald zu ermitteln sind - andere geeignete Auskunftspersonen zu.
2.1.1.2
Die anwesenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder
beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren.
2.1.2
Behandlung der vorgefundenen Gegenstände und Tiere
2.1.2.1
Verfügungen von Todes wegen, die im Nachlass vorgefunden werden, nimmt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher an sich und liefert sie unverzüglich an das Amtsgericht ab.
2.1.2.2
Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und andere wertvolle oder wichtige Urkunden, die im Nachlass vorgefunden werden, sind zu hinterlegen. Diese Gegenstände dürfen jedoch aus besonderen Gründen unter gehöriger Aufsicht in der Wohnung der Erblasserin oder des Erblassers belassen werden, wenn sie dort genügend gesichert sind. Den Erben, den Verwandten der Erblasserin oder des Erblassers oder anderen geeigneten Personen kann vorgefundenes Geld zur
Besorgung des Begräbnisses und zur einstweiligen Fortführung des Haushalts, des Gewerbes
oder der Landwirtschaft gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden.
2.1.2.3
Andere bewegliche Sachen sind möglichst in verschließbaren Räumen oder Behältnissen unterzubringen. Tiere sind in geeigneten und artgerechten Räumen oder Behältnissen unterzubringen.
2.1.2.4
Sachen, die einer besonderen Wartung bedürfen, und Tiere gibt die Gerichtsvollzieherin oder
der Gerichtsvollzieher erforderlichenfalls Dritten in Obhut und vereinbart mit diesen das Notwendige wegen einer etwa zu gewährenden ortsüblichen Vergütung.
2.1.2.5
Sachen, die leicht verderblich sind oder bei denen die Kosten der Aufbewahrung in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Wert stehen, darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher veräußern. Der Erlös ist zu hinterlegen.
2.1.2.6
Findet die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in dem Nachlass von Bediensteten
einer öffentlichen Behörde dienstamtliche Schriftstücke oder sonstige Sachen, die aufgrund des
Dienstverhältnisses heraus verlangt werden können, sorgt sie oder er für ihre sichere Verwahrung, sofern nicht die Behörde, welcher die oder der Verstorbene angehörte, oder die Aufsichtsbehörde für die Sicherung der Sachen selbst sorgt.
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2.1.3 Verschließung der Räume und Behältnisse
2.1.3.1
Die Türen der Räume und die Behältnisse, in denen Sachen untergebracht sind, sind zu verschließen und so zu versiegeln, dass sie ohne Verletzung des Verschlusses nicht geöffnet werden können. Auch die Fenster der Räume sind zu verschließen und, wenn es möglich ist, in
gleicher Weise zu versiegeln. Die Schlüssel versieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit einem Merkzeichen und nimmt sie entweder an sich oder bringt sie sonst sicher
unter.
2.1.3.2
Räume, deren Nutzung zwingend erforderlich ist, sind offenzuhalten.
2.1.3.3
Hat die Erblasserin oder der Erblasser ein Gewerbe, eine Landwirtschaft oder ein sonstiges
Unternehmen betrieben, ist die Siegelung soweit zu beschränken, dass der Betrieb fortgeführt
werden kann; dies gilt nicht, wenn das Amtsgericht angeordnet hat, dass der Betrieb zu schließen ist.
2.1.4 Bestellung einer Aufseherin oder eines Aufsehers
Wenn es zur Sicherung des Nachlasses erforderlich ist, bestellt die Gerichtsvollzieherin oder
der Gerichtsvollzieher eine Aufseherin oder einen Aufseher und vereinbart eine ortsübliche Vergütung. Die Bestellung ist dem Amtsgericht anzuzeigen.
2.1.5 Protokoll
2.1.5.1
Das Protokoll soll den Hergang der Siegelung beschreiben. Es hat insbesondere zu enthalten:
a. den Ort und die Zeit der Siegelung;
b. die Bezeichnung der Erblasserin oder des Erblassers und der Personen, die bei der
Siegelung anwesend gewesen sind;
c. die Bezeichnung des Auftrags mit Aktenzeichen;
d. die Bezeichnung der in Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.2.2 S.1 genannten Gegenstände. Bei Wertpapieren ist der Nennwert anzugeben. Buchstaben und Nummern, mit denen die Wertpapiere gekennzeichnet sind, sind ebenfalls zu vermerken. Sind Erneuerungsscheine
vorhanden, so ist dies anzugeben. Ebenso ist zu verzeichnen, von welcher Zeit an die
vorhandenen Zins- und Gewinnanteilscheine laufen;
e. die Bezeichnung der Personen, denen vorgefundenes Geld gemäß Nr. 2.1.2.2 übergeben worden ist, sowie die Höhe des Betrages und den Grund der Übergabe;
f. die Zahl der Siegel und die Stellen, an denen sie angelegt sind;
g. die Zahl der Schlüssel und die Art ihrer Verwahrung (vgl. Nr. 2.1.3.1);
h. die Bezeichnung der von der Siegelung ausgenommenen Gegenstände (vgl.
Nr. 2.1.3.3). Der Wert dieser Gegenstände ist, soweit dies erforderlich erscheint, anzugeben;
i. die Bezeichnung der im Nachlass einer Beamtin oder eines Beamten vorgefundenen Akten und sonstigen Sachen, deren Herausgabe auf Grund des Dienstverhältnisses verlangt werden kann;
j. die Unterschrift der bestellten Aufseherin oder des bestellten Aufsehers sowie der Personen, denen Nachlasssachen, die außer Siegelung geblieben sind, anvertraut sind;
k. Angaben darüber, in welcher Weise sich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Gewissheit verschafft hat (Art der Legitimation, Nr. des Ausweises).
2.1.5.2
Das Protokoll ist unverzüglich dem Amtsgericht einzureichen.
256
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2.2 Siegelung einer Insolvenzmasse
2.2.1
Siegelung im Auftrage des Insolvenzgerichts
2.2.1.1
Beauftragt das Insolvenzgericht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichtsvollzieherin
oder den Gerichtsvollzieher mit der Siegelung zur Sicherung der Masse, verfährt diese oder
dieser entsprechend den Vorschriften der Nrn. 2.1.2 bis 2.1.5.
2.2.1.2
Die Siegelung ist auf alle im Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners befindlichen
Sachen, die im Falle der Eröffnung der Insolvenz in die Insolvenzmasse fallen würden, zu erstrecken, und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören.
2.2.1.3
Zu der Siegelung zieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin oder
den Schuldner zu. Ist dies nicht möglich und ist bei der Siegelung auch keine zur Familie der
Schuldnerin oder des Schuldners gehörige oder in dieser Familie beschäftigte erwachsene Person anwesend, sind entweder zwei erwachsene Personen oder ist eine Kommunal- oder Polizeibeamtin oder ein Kommunal- oder Polizeibeamter hinzuzuziehen. Die Bestimmung des § 62
GVGA findet entsprechende Anwendung.
2.2.1.4
Die Schuldnerin oder der Schuldner oder die zu ihrer oder seiner Familie gehörenden oder in ihr
beschäftigten Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren.
2.2.1.5
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher holt bei dem Insolvenzgericht Auskunft ein,
an wen sie oder er die Schlüssel der versiegelten Räume und Behältnisse auszuhändigen hat.
2.2.2
Siegelung im Auftrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der
Treuhänderin oder des Treuhänders
2.2.2.1
Beauftragt die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der
Treuhänder die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher mit der Siegelung einer Insolvenzmasse (vgl. § 150 InsO), findet Nr. 2.1 entsprechende Anwendung. Statt der in Nr. 2.1.1.1
bezeichneten Personen ist die Schuldnerin oder der Schuldner hinzuzuziehen; die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der Treuhänder ist nur dann
hinzuzuziehen, wenn sie oder er es verlangt. Der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter oder der Treuhänderin oder dem Treuhänder sind die Schlüssel zu den versiegelten
Räumen und Behältnissen auszuhändigen und ist das Protokoll zu übermitteln. Die Siegelung
ist auf alle im Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners befindlichen Sachen, die im
Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse fallen würden (§ 35 InsO),
zu erstrecken und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören.
2.2.2.2
Die Schuldnerin oder der Schuldner oder die zu ihrer oder seiner Familie gehörigen oder in ihr
beschäftigten Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren.
257
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3
Entsiegelungen
3.1
Auf Anordnung des Gerichts (Nrn. 2.1.1 und 2.2) oder im Auftrage der Insolvenzverwalterin oder
des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder des Treuhänders (Nr. 2.2.2) nimmt die
Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Siegel wieder ab. Hierbei untersucht sie
oder er, ob die im Protokoll angegebenen Siegel (Nr. 2.1.5.1 f.) noch vorhanden und unverletzt
sind.
3.2
Über die Entsiegelung ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Befund der Siegel und der
versiegelten Sachen zu vermerken ist. Das Protokoll ist unverzüglich der Auftraggeberin oder
dem Auftraggeber zu übermitteln.
4.1 Allgemeines
Bei der Erteilung des Auftrags zur Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses, insbesondere
eines Nachlassinventars, bestimmt das Gericht, bei der Aufzeichnung einer Insolvenzmasse die
Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der Treuhänder,
wie und in welchem Umfang das Verzeichnis aufzunehmen ist, sowie wer bei der Aufnahme
hinzuzuziehen ist. Soweit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber keine abweichenden Bestimmungen getroffen hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
4.2
Verzeichnis der Vermögensgegenstände
4.2.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher verzeichnet die Vermögensgegenstände
und die Verbindlichkeiten in der nachstehenden Reihenfolge:
a. Grundstücke;
b. Bargeld;
c. Wertpapiere;
d. Forderungen einschl. der Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen;
e. Gegenstände aus Edelmetallen, Juwelen und sonstige Kostbarkeiten;
f. Kunstgegenstände (soweit nicht e), Antiquitäten und Uhren;
g. Mobiliar;
h. Haushaltsgeräte;
i. Tischwäsche und Geschirr;
j. Kleidungsstücke;
k. Bücher, Schriften;
l. elektrische und elektronische Geräte (soweit nicht h.);
m. Software;
n. Instrumente, Waffen, Angelzeug, Sportgeräte;
o. Handwerkszeug, Maschinen und sonstige zum landwirtschaftlichen oder gewerblichen
Betrieb bestimmte Geräte;
p. Fahrzeuge;
q. Tiere;
r. Haushaltsvorräte;
s. Warenvorräte, landwirtschaftliche oder gewerbliche Vorräte;
t. Sonstige Sachen und Rechte;
u. Verbindlichkeiten.
258
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4.2.2
Die Ziffern, bei denen nichts zu verzeichnen ist, können ausgelassen werden. Jedoch ist bei a.
bis d. und t. stets zu vermerken, ob etwas vorhanden ist.
4.2.3
Wertpapiere sind gemäß den Bestimmungen in Nr. 2.1.5.1 d. zu verzeichnen.
4.2.4
Bei verzinslichen Forderungen sind der Zinssatz, die Zinstermine und der Betrag der Zinsrückstände anzugeben.
4.2.5
Urkunden, durch welche Vermögensrechte nachgewiesen werden (z. B. Sparkassenbücher,
Schuldscheine, Pfandscheine, Versicherungspolicen), sind bei den Posten anzuführen, zu denen sie gehören.
4.2.6
In einer besonderen Spalte ist der Wert der Gegenstände anzugeben. Soweit es zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, sind die Gegenstände zu beschreiben. Kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Schätzung nicht vornehmen, ist auf Verlangen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers eine Sachverständige oder ein Sachverständiger zuzuziehen.
4.2.7
Wird ein Nachlassinventar aufgenommen, sind für die Aufzeichnung Bestand und Wert zur Zeit
des Todes der Erblasserin oder des Erblassers maßgebend. Inzwischen eingetretene Veränderungen sind im Verzeichnis zu vermerken.
4.2.8
Die Gesamtsumme unter a. bis t. ist zusammenzuzählen; von dem Betrag ist die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten (u.) abzuziehen.
4.3
Erklärung der Beteiligten
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher wirkt bei der Aufnahme des Verzeichnisses
darauf hin, dass die Beteiligten über das Vermögen, insbesondere über die Forderungen und
Verbindlichkeiten, richtige und vollständige Erklärungen abgeben und alle Beweisurkunden vorlegen. Die beweglichen Sachen lässt er sich vorzeigen.
4.4
Protokoll
4.4.1
Über die Aufnahme des Verzeichnisses ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss enthalten:
a. die Namen der mitwirkenden Gerichtsvollzieherin oder des mitwirkenden Gerichtsvollziehers und der Erschienenen;
b. die Bezeichnung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;
c. die Vermögensgegenstände.
Die vorgefundenen Vermögensgegenstände brauchen darin nicht in der in Nr. 4.2.1 bezeichneten Reihenfolge angeführt zu werden. Es genügt die Angabe, welche Gegenstände in den einzelnen Räumen und Behältnissen vorgefunden worden sind. Auf Grund des Protokolls ist dann
das Verzeichnis nach Nr. 4.2.1 aufzustellen.
4.4.2
Haben die Beteiligten den Zustand oder den Wert einer Sache durch eine Sachverständige
oder einen Sachverständigen feststellen lassen, ist die darüber aufgenommene Urkunde gleich259
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falls als Anlage zum Protokoll zu nehmen. Das gilt auch für von Beteiligten beschaffte Auszüge
aus dem Grundbuch und öffentlichen Registern.
4.4.3
Versichern die Beteiligten, dass das Verzeichnis richtig und vollständig sei, ist dies im Protokoll
zu beurkunden.
4.4.4
Auf Antrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder
des Treuhänders darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher von dem Protokoll
und dem Verzeichnis gegen Erstattung der Dokumentenpauschalen Abschriften anfertigen; verpflichtet ist sie oder er hierzu nicht.
Vierter Teil
Öffentliche Verpachtung an Meistbietende
1
Zuständigkeit
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den ehemals preußischen Landesteilen
sind zuständig, im Auftrage des Amtsgerichts die öffentliche Verpachtung eines Grundstückes,
einer Fruchtnutzung, eines nutzbaren Rechts usw. durchzuführen (§ 74 Nr. 5 Preuß. AGGVG in
der Fassung des Art. 130 Preuß. FGG).
2
Verfahren
2.1
Wegen der Festsetzung der Pachtbedingungen setzt sich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit der Verpächterin oder dem Verpächter in Verbindung, sofern ihr oder ihm
nicht das Gericht die Pachtbedingungen bereits mitgeteilt hat.
2.2
Für die Erledigung des Auftrages, insbesondere für die Zeit, den Ort und die Bekanntmachung
des Termins und das Verfahren im Termin, sind die Weisungen der Verpächterin oder des Verpächters maßgebend. Bleibt die Bestimmung der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher überlassen, verfährt sie oder er nach ihrem oder seinem Ermessen; sie oder er berücksichtigt jedoch tunlichst die örtlichen Gewohnheiten, z. B. bei der Bekanntgabe des Pachttermins.
Es empfiehlt sich, den Zuschlag in der Regel der Verpächterin oder dem Verpächter vorzubehalten und dieser oder diesem auch die Einweisung der Meistbietenden in die Pachtung sowie
die Erhebung des Pachtzinses zu überlassen. Von dem Termin und seinem Ergebnis ist der
Verpächterin oder dem Verpächter rechtzeitig Kenntnis zu geben.
2.3
Protokoll
2.3.1
Über den Hergang der Verpachtung ist ein Protokoll aufzunehmen, das insbesondere enthalten
muss:
a. den Namen der Verpächterin oder des Verpächters;
b. einen Hinweis auf den gerichtlichen Auftrag;
c. die genaue Bezeichnung des zu verpachtenden Gegenstandes;
d. den Wortlaut der Pachtbedingungen, falls diese nicht dem Protokoll als Anlage beigefügt
werden;
260
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e. den Betrag des Meistgebotes und den Namen der oder des Meistbietenden;
f. die Unterschriften der oder des Meistbietenden oder einen Vermerk, aus welchem
Grund sie fehlen;
g. die Bemerkung, ob der Zuschlag erteilt oder die Entscheidung hierüber der Verpächterin
oder dem Verpächter vorbehalten ist.
2.3.2
Bleiben nach den Pachtbedingungen außer der oder dem Meistbietenden noch andere Bieterinnen oder Bieter bis zur Entscheidung der Verpächterin oder des Verpächters an ihre Gebote
gebunden, müssen die Namen dieser Bieterinnen oder Bieter und der Betrag ihrer Gebote auch
in das Protokoll aufgenommen werden.
2.4
Bericht an das Amtsgericht
Sobald der Auftrag vollständig durchgeführt ist, überreicht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher dem Amtsgericht einen kurzen Bericht über die Erledigung. Dem Bericht sind die
entstandenen Schriftstücke sowie das Protokoll beizufügen.
Fünfter Teil
Beurkundung des tatsächlichen Angebots einer Leistung
1
Allgemeines
1.1
Für die Schuldnerin oder den Schuldner ist es u.a. im Hinblick auf die §§ 300 - 304, 372 ff. BGB,
726, 756, 765 ZPO von Bedeutung, durch eine öffentliche Urkunde nachweisen zu können,
dass die Gläubigerin oder der Gläubiger mit der Annahme der Leistung im Verzug ist.
1.2
Die Gläubigerin oder der Gläubiger kommt in Verzug, wenn sie oder er die ihm angebotene
Leistung nicht annimmt. Die Leistung muss der Gläubigerin oder dem Gläubiger so, wie sie
nach Umfang, Zeit und Ort zu bewirken ist, in Natur angeboten werden. Unter den Voraussetzungen des § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot.
2
Zuständigkeit
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in den ehemals preußischen Landesteilen
ist zuständig, das tatsächliche Angebot einer Leistung zu beurkunden (§ 74 Nr. 4 Preuß. AGGVG in der Fassung des Art. 130 Preuß. FGG).
3
Angebot der Leistung durch die Schuldnerin oder den Schuldner oder eine dritte Person
Bietet die Schuldnerin oder der Schuldner oder eine dritte Person die Leistung in Gegenwart der
Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers an, beschränkt sich die Gerichtsvollzieherin
oder der Gerichtsvollzieher auf die Beurkundung des Hergangs.
4
Angebot der Leistung durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher
4.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kann an Stelle ihrer oder seiner Auftraggeber und nach deren Weisungen die Leistung selbst anbieten.
261
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4.2
Nimmt die Gläubigerin oder der Gläubiger die Leistung so, wie sie angeboten ist, an, händigt die
Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher sie ihr oder ihm gegen Empfangsbescheinigung aus. Nimmt die Gläubigerin oder der Gläubiger die Leistung nicht an, oder unterlässt es,
die etwa verlangte Gegenleistung anzubieten, oder wird sie oder er nicht angetroffen, stellt die
Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher diese Tatsache fest.
5
Protokoll
Das aufzunehmende Protokoll muss enthalten:
a. die Namen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers und der Person, der die Leistung
angeboten werden soll;
b. die genaue Bezeichnung der angebotenen Leistung und der etwa verlangten Gegenleistung;
c. Angaben über den Ort, die Zeit sowie die Art und Weise des Angebots;
d. die Erklärung der Schuldnerin oder des Schuldners oder der Gerichtsvollzieherin oder
des Gerichtsvollziehers, die Antwort der Gläubigerin oder des Gläubigers (z. B. die Beanstandung von Mängeln der Leistung) sowie die Gegenerklärungen hierauf;
e. die Feststellung, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger nicht angetroffen worden ist. In
diesem Falle ist, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner die Leistung vor dem Angebot angekündigt hatte, auf die Ankündigung und die beweisenden Urkunden Bezug zu
nehmen.
Das Protokoll ist der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in der Urschrift auszuhändigen;
eine Abschrift ist bei den Akten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zu
verwahren.
Sechster Teil
Behandlung von Postsendungen
1
In Angelegenheiten, die nicht in den Dienstregistern eingetragen sind, haben die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Postsendungen unverschlossen ihrer Dienstbehörde abzuliefern. Diese macht die Sendungen frei und leitet sie weiter.
2
Die abgelieferten Sendungen sind nach näherer Weisung der Leitung der Dienstbehörde durchzusehen.
Siebter Teil
Aufbewahrung von Unterlagen im Sinne von §§ 257 HGB, 147 AO
1
Soweit sich unter dem Räumungsgut Geschäftsbücher oder vergleichbare Unterlagen befinden,
hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher zu prüfen, ob etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Vernichtung entgegen stehen oder ein öffentliches Interesse daran
besteht, die Unterlagen weiter aufzubewahren.
2
Etwaige Aufbewahrungspflichten betreffen nicht die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan, sondern die Schuldnerin oder den Schuldner; jedoch sind die
Aufbewahrungspflichten z.B. bei Geschäftsunterlagen nach §§ 257 HGB, 147 AO eine öffentlich-rechtliche Pflicht, denen eine Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zukommt
262
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(vgl. Graf in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 257 Rdnr. 1; Wiedmann in
Ebeneroth/Boujong/Joost, HGB, § 257 Rdnr. 1). Die Aufbewahrungspflicht ist daher überwiegend durch sach- und nicht personenbezogene Merkmale bestimmt (vgl. Wiedmann in
Ebeneroth/Boujong/Joost, HGB, § 257 Rdnr. 8).
3
Bestehen nach Auffassung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bei verwahrten
Unterlagen Aufbewahrungspflichten der Schuldnerin oder des Schuldners, darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher diese Unterlagen nicht vernichten (vgl. Musielak/Lackmann,
ZPO, § 885 Rdnr. 16; B/L/Hartmann, ZPO, § 885, Rdnr. 34; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, § 885
Rdnr. 44). Können die Geschäftsunterlagen der Schuldnerin oder dem Schuldner nicht zugesandt werden und findet sich auch keine dritte Person, die zur Aufbewahrung bereit ist, müssen
sie weiter aufbewahrt werden. Ist eine Verwahrung bei der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher oder in Räumlichkeiten des Gerichts nicht möglich, müssen die Unterlagen deshalb im Zweifel einer gewerblichen Verwahrung zugeführt werden.
4
Die Kosten für die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO beginnende weitere Einlagerung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen stellen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Februar 2008, I ZB 53/06) keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar. Diese Kosten tragen demnach nicht die Parteien als
mögliche Kostenschuldner gemäß §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 GvKostG. Die Kosten fallen
nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vielmehr der Staatskasse zur Last.
5
Hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Zweifel hinsichtlich einer Aufbewahrungsverpflichtung oder sind Kostenfragen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Aufbewahrung zu klären, ist eine Weisung der Dienstaufsicht einzuholen.
Achter Teil
Bestimmungen über den Einsatz von IT-Systemen
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, zur Erledigung ihrer Dienstgeschäfte ein IT-System zu benutzen. Für dessen Einsatz sind folgende Regelungen zu beachten:
1
Einsatz eines IT-Systems
Der Einsatz eines IT-Systems ist nur unter Verwendung eines für das Land NordrheinWestfalen aktuellen, zugelassenen Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms (vgl. Nr. 2) zulässig.
Auch bei Einsatz eines IT-Systems bleiben die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dienstgeschäfte (vgl. Nrn. 4 bis 6) selbst verantwortlich.
2
Zulassung
2.1
Die Zulassung eines Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms wird durch die Zentrale Prüfstelle bei
dem Ausbildungszentrum der Justiz für das Land Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Verwendung
bereits zugelassener Programme (und/oder deren Updates) kann durch die Zentrale Prüfstelle
untersagt werden. Die Programme müssen den in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO), der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA) und den dazu erlassenen Ergänzungsbestimmungen entsprechen. Register und Kas-
263
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senbücher müssen mit einer programmierten Kennzeichnung versehen sein, die nicht mittels
Schreibtastatur des IT-Systems erzeugt werden kann.
2.2
Die Zentrale Prüfstelle besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Leiterin oder dem Leiter des
Ausbildungszentrums der Justiz für das Land Nordrhein-Westfalen jeweils für die Dauer von
drei Jahren berufen werden. Die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte
schlagen hierfür geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor.
3
Anzeige des Einsatzes
3.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat der Präsidentin oder dem Präsidenten
des Amts-/Landgerichts auf dem Dienstwege anzugeben, welches GerichtsvollzieherArbeitsprogramm verwendet werden soll. Sollen ggf. mehrere Programme verwendet werden (z.
B. Innendienst- und Außendienstprogramm) oder soll das Programm auf mehreren IT-Systemen
verwendet werden, ist dies ebenfalls anzugeben.
3.2
Das für den Gerichtsvollzieherbürobetrieb einzusetzende IT-System gehört im Sinne des § 30
Abs. 3 Satz 2 GVO zur Ausstattung des Geschäftszimmers.
In den nach I Nr. 4 der Ergänzungsbestimmungen (zu § 33 GVO) und den nach §§ 47 Abs. 5
Satz 2, 49 Abs. 7 Satz 2 GVO in Betracht kommenden Fällen kann die oder der unmittelbare
Dienstvorgesetzte widerruflich gestatten, dass auch das IT-System sowohl im Geschäftszimmer
als auch in sonstigen Büroräumen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers installiert wird. Für diesen Fall ist jedoch sicherzustellen, dass die Belange der Dienstaufsicht und
des Geschäftsbetriebs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere müssen im Geschäftszimmer
die Ausdrucke aus den Geschäftsbüchern zur Verfügung stehen.
3.3
Ist das IT-System durch ein nur der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher bekanntes
„Kennwort" (Code, Kennziffer pp.) gesichert, muss das Kennwort in einem versiegelten Umschlag bei der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten hinterlegt werden. Im Falle der Änderung des Kennwortes ist das neue Kennwort in gleicher Weise zu hinterlegen. Der zuvor hinterlegte versiegelte Umschlag wird zurückgegeben.
4
Einsatz des IT-Systems
4.1
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat sich davon zu überzeugen, dass nur
Programmversionen verwendet werden, die nach Nr. 2 zugelassen sind und deren Verwendung
nicht durch die Zentrale Prüfstelle untersagt ist. Es ist durch Abschluss eines SoftwarePflegevertrages sicherzustellen, dass bei Änderungen der Dienstvorschriften oder bei Einführung neuer amtlicher Vordrucke oder deren Änderung umgehend die erforderlichen Programmänderungen vorgenommen und bereitgestellt sowie Störungen behoben werden.
4.2
Festgestellte Programmfehler sind dem Programmanbieter anzuzeigen; entsprechende Berichtigung ist zu veranlassen. Über die festgestellten Fehler und die zur Behebung getroffenen
Maßnahmen sind die Zentrale Prüfstelle unmittelbar sowie die Präsidentin oder der Präsident
des Amts-/Landgerichts auf dem Dienstwege unverzüglich zu unterrichten. Die mit Prüfungsaufgaben betrauten Personen (§§ 72 Abs. 1, 79 Abs. 1 und 5 GVO) zeigen Fehler unmittelbar
der Zentralen Prüfstelle an.
264
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4.3
Abweichend von den Bestimmungen der §§ 46 bis 49 GVO werden die Geschäftsbücher mit
einem Drucker erstellt und Absetzungen mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet. Die Ausdrucke der Geschäftsbücher sollen mit den amtlich vorgeschriebenen Mustern übereinstimmen.
Die Geschäftsbücher sind unverzüglich nach Abschluss der Eintragungen zu speichern und
auszudrucken. Werden mehrere Komponenten eines IT-Systems benutzt, ist der Datenbestand
der einzelnen Komponenten zeitnah zu aktualisieren.
4.4
Soweit die Benutzung amtlich festgestellter Vordrucke vorgeschrieben ist, sind sie auch im automatisierten Verfahren zu verwenden. Dabei sind geringfügige Abweichungen in der Gestaltung der Vordrucke, die durch technische Gegebenheiten bedingt sind, zulässig.
4.5
Bei einem Wechsel des Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms sind die bisher geführten Bücher
abzuschließen; die Aufrechnungen in den Kassenbüchern und die Schlusszusammenstellung
gemäß § 56 Abs. 2 GVO sind von der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter des Amtsgerichts oder der hierfür bestellten Prüfungsperson auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu bescheinigen. Ein Programmwechsel darf jeweils nur zum 1. eines Quartals erfolgen.
5.
Datenschutz/Datensicherung
5.1
Bei dem Einsatz eines IT-Systems für die Geschäftsführung eines Gerichtsvollzieherbürobetriebes werden personenbezogene Daten zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben für die Dauer
des Vollstreckungsverfahrens in einer automatisierten Datei geführt. Die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) - SGV. NRW. 20061 -) in der jeweils geltenden
Fassung sind zu beachten.
5.2
Wegen der erforderlichen hohen Anforderungen an die Sicherheit der Datenbestände sind von
den verwendeten Datenträgern arbeitstäglich Sicherungskopien auf Wechseldatenträgern herzustellen, die in einer Missbrauch oder Beschädigung oder Vernichtung ausschließenden Weise zu verwahren sind. Eine Sicherungskopie darf erst dann überschrieben werden, wenn eine
neue Sicherungskopie gefertigt ist. Die verwendeten Programme und die programmierte Kennzeichnung der Register und Kassenbücher dürfen nicht verändert werden.
5.3
Zum Zwecke der erleichterten Wiederherstellung einer ggf. zerstörten oder funktionsunfähigen
Arbeitsumgebung (Verbindungen, Bankprogramme, eigene Vordrucke usw.) und der Vermeidung des damit verbundenen Arbeitsaufwands ist einmal wöchentlich eine Sicherung des gesamten Systems einschließlich konfigurierter Zugänge durchzuführen. Hinsichtlich der Aufbewahrung und des Überschreibens gilt 5.2 entsprechend.
5.4
Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, das genutzte IT-System
durch Software gegen Schadware zu schützen und den Schutz regelmäßig zu aktualisieren.
III. Inkrafttreten
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 2014 in Kraft.
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Personalnachrichten
Justizministerium
Ernannt:
z. Leitenden Ministerialrätin: Oberstaatsanwältin Dr. Karin Schwarz.
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Olaf Rittershaus in Düsseldorf; z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Dr. Anke Benda aus Düsseldorf in Düsseldorf u. Alexandra Bernardy aus Mönchengladbach in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Stephanie Velroyen
in Wuppertal.
Ruhestand:
Präsident des LG - BesGr. R 6 - Dr. Wilfried Bünten in Duisburg, Vors. Richter am OLG Prof.
Wilhelm Berneke u. Ulrich Gebelhoff, Vors. Richter am LG Rolf Siepe in Düsseldorf, Richter am
AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Wolfgang Thielen in Krefeld, Justizoberamtsrat
Helmut Misgaiski, Justizamtsrat Harald Krause-Hirschfeld in Düsseldorf.
Richter/Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Sebastian Hilland in Duisburg, Dr. Daniel Brzoza und Dr. Stefan Sundermann in
Kleve.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt als. d. ständ. Vertr. e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt
Martin Fischer v. d. GStA in Duisburg; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m.
AZ. -: Staatsanwalt Ralf Trepmann in Kleve; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sophia
Stiebritz in Düsseldorf.
Versetzt:
Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff v. d. GStA nach Duisburg u. Roman Hüschen von Kleve nach
Krefeld.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Niklas Nowatius aus Essen in Kamen; z. Richter/in am LG: Richter/in Ulrike Breuer u.
Dr. Tim Riesenbeck in Bielefeld, Ole Wulff in Lüdinghausen u. Philipp Weidlich in Meschede; z.
Richterin am AG: Richterin Sabrina Bovenschulte in Paderborn; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Katrin Kuhfuß in Detmold; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Angela
Feldmann in Detmold.
Versetzt:
Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Peter Krumm als Direktor des AG
von Siegen nach Olpe.
Ruhestand:
Justizamtsrat Herbert Dielmann in Siegen; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Ulrich
Molitor in Menden, Justizamtsinspektor Heribert Niemeier in Essen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Laura Klas, Philipp Kuhn, Eva Linnemann, Dr. Meike Schönemeyer, Franziska
Schulte-Ostermann und Marcel Stadler.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Tobias Neumann in Hagen.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Hermann Hoffkamp in Münster u. Peter Wedderwille in Paderborn; Justizamtfrau Beate Abbing in Münster.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Löschungen als Rechtsanwalt:
Sandra Schöler in Siegen, Silvia Musholt in Vreden, Jan Höhfeld in Essen, Hans-Peter Hemmersbach in Detmold, Ralf Kasperek in Bad Oeynhausen.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Bernd Preuss in Essen, Sven-Sebastian Ohms in Bielefeld, Lars Michael Schäfer in Porta Westfalica, Hubert S. Bienias in Essen, Dirk Hilbrecht in Essen.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Arnd Kuhlmann in Detmold.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Wiehe in Dortmund.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Präsidenten d. LG: Vizepräsident des Landgerichts Roland Ketterle aus Bonn in Köln; z.
Vors. Richter am LG: Richter am LG Dirk Schreiner in Köln; z. Richterin am AG als weitere
Aufsicht führende Richterin am AG: Richterin am AG Dr. Gabriele Schotten in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Lena Michel-Rensen in Aachen; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Claudia Schmitz-Berners in Bergisch Gladbach, Jutta Dünnes, Andrea Meyer u. Sabine
Thamm in Gummersbach u. Antje Tomsa in Leverkusen, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Katharina Stöber-Lange in Köln.
Versetzt:
Richterin am AG Sophia Jacoby aus Bergheim nach Brühl.
Ruhestand:
Präsident d. LG Helmut Zerbes, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. - Bodo Arnold in Leverkusen u. Justizamtsrat Reinhard Fach in Bergisch Gladbach.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Sebastian Trautmann b. d. GStA, z. Staatsanwalt als
Gruppenleiter: Staatsanwalt Jochen Heiming in Köln.
Versetzt:
Staatsanwalt Dr. Andreas Kächele aus Aachen nach Saarbrücken.
LAG-Bezirk Düsseldorf
Versetzt:
Richterin am ArbG Petra Goetzeler aus Duisburg nach Düsseldorf und Dr. Sandra Krause aus
Düsseldorf nach Duisburg.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Richter am FG: Prof. Dr. Marcel Krumm in Münster.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Anke Benna in Iserlohn; z. Regierungsrätin: DiplomPsychologin Melanie Gusowski in Willich I; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Christina Heimann-Pelt in Iserlohn; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Beate Wermuth in Kleve u. Jessica Malhard in Schwerte; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Martina Stolk in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr A9 m. AZ -: Justizvollzugsamtsinspektor Axel
Berger, Martin Holthaus in Bochum u. Martin Otto und Wolfgang Schibilla in Werl; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Wolfgang Paßmann in
Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Ralf Butterweck in
Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marco Eschelor, Maik
Hölter, Sandra Lamprecht u. Christoph Maksymowicz in Bielefeld-Senne; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Thorsten Dußling u. Michael Freiwald in Kleve z. Oberwerkmeister: Justizvollzugsobersekretär Christian Adelt in Bochum.
Ruhestand:
Oberlehrer Hertlef Holm in Remscheid, Justizvollzugshauptsekretär Jürgen Becker in Rheinbach.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vizepräsidentin oder Vizepräsident d. OLG (R 4) in Düsseldorf
1
Vizepräsidentin oder Vizepräsident des LG (R 3) in Köln
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster
1
Richterin oder Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Gelsenkirchen-Buer
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bochum
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Arnsberg
1
Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2) b. d. ArbG Herne
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Kleve
1 o. mehrere
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b.d. GStA in Köln
mehrere
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Aachen
mehrere
Richterin o. Richter am AG in Köln
mehrere
Richterin o. Richter am LG Bonn
1
Richterin o. Richter am LG in Dortmund
1
Richterin o. Richter LG in Köln
1
Richterin o. Richter am AG in Herne-Wanne
1
Richterin o. Richter am AG Euskirchen
2
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bonn
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe
aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe
aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -
1
Leitende Regierungsdirektorin o. Leitender Regierungsdirektor - Leiter/in
d. JVA - in Essen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -
1
Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Essen
1
Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in b. d. StA Münster
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 18
1
Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Vollzugsgeschäftsstelle - b. d.
JVA Castrop-Rauxel
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt angefordert werden -
1 o. mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA
Geldern
1 o. mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA
Geldern
1
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel
mehrere
Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Heinsberg
7
Notarassessorin o. Notarassessor
Gesuche um Übernahme i. d. Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum
15.10.2014 nur b. d. Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzureichen.
Geschäftsleiter/in b. d. Amtsgericht Krefeld
Bei d. AG Krefeld ist der Dienstposten d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die
Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 (gehobener Dienst) bis A 14 (höherer
Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte, denen ein
Amt bis zu BesGr. A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet ist.
Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. AG Essen
Bei dem Amtsgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen
und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12
übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf
dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Referentin bzw. Referent im Referat II B 4 "Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende" beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)
Beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist 1
Stelle f. e. Referentin/einen Referenten im Wege der Abordnung zu besetzen Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibungen sonstiger Stellen) entnommen werden.
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Oktober 2014, Nr. 19
Inhaltsübersicht
Bekanntmachungen
Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..
272
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
272
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
277
Bekanntmachungen
Nr. 28. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
Bekanntmachung d. JM vom 19. September 2014
(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 272 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW
anerkannt:
RA Jorg Hollenberg LL.M., Ekenhoff 27, 49545 Tecklenburg
Tel.: 05482-4019256
Fax: 05482-4019259
E-Mail: [email protected]
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Markus Kerlen in Duisburg u. Richter am LG Dr. Daniel
Voß in Düsseldorf.
Versetzt:
Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Barbara Borgmann aus Neuss nach
Krefeld, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Christian Breuers aus Neuss
nach Langenfeld.
272
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Ruhestand:
Richter am AG Dr. Holger Kilian in Oberhausen.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Klaudia Kunze in Wuppertal.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt
Martin Fischer v. d. GStA in Duisburg; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m.
AZ. -: Staatsanwalt Ralf Trepmann in Kleve; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sophia
Stiebritz in Düsseldorf.
Versetzt:
Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff v. d. GStA nach Duisburg und Oberstaatsanwalt Roman Hüschen von Kleve nach Krefeld.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Jan Kokel u. Ralf Peschmann in Duisburg, Dr. Alexander Arndt, Kathrin Augustin, LL.M., Marcin
Bartkowiak, Dr. Christian Bohlmann, Anna-Lena Buhrfeind, Dr. Dalinc Dereköy, LL.M., Ulrike
Ebert, Katharina Faust, Dr. Florian Hassner, Dirk Hilbrecht, Tim Kaufmann, Sabrina Kempka,
Mischa Krumm, LL.M., Oliver Kruse, Agathe Michel-de-Cazotte, Daniel Olk, Stefania Parise,
LL.M. (Bristol), Dr. Moritz Alexander Pöschke, Patrick Pradellok, LL.M., Claudia Rehse, Valerian
Frhr. von Richthofen, Dr. Nicolas Rücker, Dr. Markus Schwipper, Daniela Spottke, Anne
Springob, LL.M.(La Trobe), David Stoppelmann, Lisa Stutzmann, LL.M., Theresa Taprogge,
MLaw (Luzern), Anna Weckendorf, Barbara Wenker, Sebastian Winter, Sebastian Wypior u.
Marieke Zimmer in Düsseldorf, Christian Spickermann in Krefeld, Benjamin Kuck u. Tim Ladwig
in Moers, Gerd Stüttgen in Mönchengladbach, Marcus Krug, LL.M. in Mülheim an der Ruhr,
Jürgen Flender in Neuss, Sylvia Haueiß u. Bernd Preuss in Ratingen, Harald Müller in Straelen.
Gelöscht:
Dr. Thorsten Ammann, Dr. Dr.h.c. Kurt Wessing, Nikolaos Zacharias, Thomas Lauterfeld, Barbara Schloss, Timo Henkel, LL.M.oec. MBA, Laura Mareike Boehm, Fabian Klönne, Christina
Knecht, Matthias Jeseck, LL.M., Jens Heit, Melanie Hesse, Peer Johann Jung, Marc Schramm,
Dr. Patrick-Oliver Nordhues, Cordula Zimmermann, Tobias Rudolf, Dr. Stephan Bausch, Claudia Busch, Gentil Ressing, Dr. Peter Kirchhartz, Meike Albers, Stefani Werhahn, Ricarda Marschall, Hans Barking, Benjamin Breßler, Jeanette Grune, Samira Kuhl, Gerd Schumann I., Nils
Thormeyer.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am AG: Richter/in Kristina Henningsen in Ahlen, Christoph Klusemann in Altena,
Maja Lau in Dorsten und Bastian Cardue in Schwelm; z. Justizamträtin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Silke Niederschierp und Michael Wittelsbach in Essen, Olaf Krausmann in Gelsenkirchen-Buer; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Karl-Markus Kwiatkowski
und Daniela Schlüter in Essen; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Katharina Hauth
und Gina-Lisa Walter in Essen, Rüdiger Baumhoff, Veronika Helff und Thomas Hock in Hamm;
z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Birgit Hofmann und Franz-Josef Poggel in
Dortmund.
Ruhestand:
Richter am AG Michael Quernheim in Soest, Sozialamtsrat Sharon Fehr in Münster; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Günter Sieverding, Justizamtsinspektor - BesGr. A9 m.
AZ - Heinrich Pape in Hamm, Justizamtsinspektorin Margarete Keck in Ahaus, Justizvollstreckungshauptsekretär Alfred Böhm in Hamm.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Anna Blumenberg, Annika Dahlmann u. Jannik Wiesmann.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Christoph Zielke aus Bielefeld in Paderborn; z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Bianca Schölch in Hagen; z. Oberamtsanwältin:
Amtsanwältin/-anwalt Eva Finke und Kristin Wolters in Paderborn; z. Amtsanwalt/-anwältin:
Justizoberinspektor/in Sarah Jane Brock in Hagen, Simone Reinsch in Dortmund, Jan Witthus
in Münster u. Katharina Zbikowski in Essen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Marco
Prinz aus Hagen in Dortmund; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Ute Müller in
Essen und Ralf Gaub in Paderborn.
Ruhestand:
Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ - Marie-Josée Lagemann in Hagen, Justizamtsinspektor Klaus Röttger in Arnsberg.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Jahan Memarian-Gerlach.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Sabine Ackermann in Iserlohn, Meike Albers (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Heike
Awwad in Dortmund, Sarah Teresa Bonomo in Dortmund, Meike Breer in Gronau, Dr. Marcus
Brößkamp in Münster, Sandra di Francia (bisher RAK Köln) in Essen, Florian Ehlscheid in Essen, Simon Freermann in Münster, Dr. Maximilian Freistühler in Essen, Katharina Frye in Warendorf, Eva Garbers in Marl, Tatiana Gessel in Rheine, Verena Haferkamp in Bochum, Jens
Hausmanns in Essen, Jens Heit (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Rainer Heneweer in Essen,
Maximilian Hermandung in Gelsenkirchen, Melanie Hesse (bisher RAK Düsseldorf) in Essen,
Kristina Homscheid in Gelsenkirchen, Elena Jähnke in Bochum, Michaela Jarck, Maitre en Droit
in Hamm, Matthias Jeseck, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Sprockhövel, Kathrin Jöckel in
Marl, Fabian Klönne (bisher RAK Düsseldorf) in Recklinghausen, Christina Knecht (bisher RAK
Düsseldorf) in Schwelm, Sebastian Knickmeier in Bielefeld, André Kröger in Gütersloh, Britta
Lewendel in Dortmund, Anna Lesiak in Bochum, Lukas Lewer in Essen, Julia Neeb (bisher RAK
Frankfurt) in Dortmund, Dr. Patrick Nordhues (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Justyna Ordon
in Gelsenkirchen, Stefan Pauly (bisher RAK Köln) in Essen, Patrick Penders in Essen, Rainer
Peters in Bielefeld, Katja Regenberg in Münster, Steffi Runow (bisher RAK Stuttgart) in Münster, Markus Seip in Bielefeld, Marcus Sundermann in Bielefeld, Heiko Scharmann in Dortmund,
Frank Schlotmann in Recklinghausen, Helge Schneider in Bielefeld, Marc Schramm (bisher
RAK Düsseldorf) in Bönen, Marina Stiebing in Menden, Eva Streicher in Recklinghausen, Bernhard Teigelack in Essen, Yasin Tekin in Hagen, Lisa Theißen in Recklinghausen, Bastian Veller
in Hagen, Isabell Volkmann in Hagen, Dominic Wallenstein in Bielefeld, Isa Weber in Bochum,
Dr. Philipp-Alexander Wiengarten in Münster, Robert Witte in Münster, Steffen Wündisch-Nickel
in Bochum, Cordula Zimmermann (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Günter Goinda in Hamm, Ansgar Fischer in Essen, Christian Meeser in Lennestadt, Mareike
Edeler in Altenberge, Linda Lemloh in Essen, Stefan Bojahr in Recklinghausen, Ingbritt Abramson in Lüdenscheid, Stephanie Davis in Paderborn, Mechthild Oebbecke in Paderborn, Alexander Gundlach in Plettenberg, Johannes Goldmann in Hagen, Mike Terbeck, LL.M. in Dortmund,
Hans-Christof Baust in Delbrück, Daniel Remke in Münster, Sabine Ulrich in Münster.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Nadine Kotzlaida in Warendorf, Katharina Hartstang in Essen, Malikka Staubach.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Jochen Draenkow und Henning Weißgerber in Lüdenscheid.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwalt und Notar Dieter Alfons Cramer in Paderborn.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vizepräsidenten des LG: Vors. Richter am LG Dr. Volker Voormann in Aachen; z. Direktor
des AG: Richter am AG als der ständige Vertreter eines Direktors Oliver Schoenijahn in Königswinter; z. Richter am AG als der ständige Vertreter eines Direktors: Richter am AG
Norbert Hillmann in Heinsberg; z. Richter/in am LG: Richter/in Stephanie Wieting u. Stephan
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Kloke in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister
Marc Thomas Stäudler u. Michael Wollnik in Köln.
Versetzt:
Richterin am AG Stephanie Brück aus Siegburg nach Kerpen.
Ruhestand:
Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Joachim Baumanns in Köln; Erster
Justizhauptwachtmeister Richard Jansen in Aachen.
Notarinnen/Notare
Ernennung zum Notar
Notarassessor Dr. Tobias Wilms in Köln.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Almut Breitenbach u. Bettina Günther in Köln, z.
Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Felix Baenisch, Dr. Anna
Carolin Pietrek u. Stefanie Steeger in Köln.
Ruhestand:
Staatsanwalt Walter Antonius Statz in Köln, Justizoberamtsrätin Ursula Elfriede Kremser in Köln
Richterinnen/Richter auf Probe
Versetzt:
Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Dr. Valeska Lada aus Rheinland-Pfalz nach Aachen.
LAG-Bezirk Düsseldorf
Ernannt:
z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Thomas Stratmann in Düsseldorf.
LAG-Bezirk Hamm
Ernannt:
z. Richterin am ArbG: Richterin Daniela Brügge in Hagen; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Christoph Simon in Iserlohn.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Justizvollzug
Ernannt:
z. Leitenden Regierungsdirektorin - BesGr. A 16 m. AZ. -: Leitende Regierungsdirektorin Maria Look in Werl; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Iris Pieper in Aachen; z.
Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Judith Preuß in Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Wolfgang Tebest in Kleve u.
Birgit Graul in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Christian Breuer, Frank Klingenburg, Hartmut Lumma u. Frank Wallesch in Bochum, Harald Cords in
Hagen, Dieter Vollmer in Hövelhof, Stefan Leif, Frank Schmitz, Udo Sturm u. Ralf Thomm in
Rheinbach, Thomas Cieszynski, Kai Peppersack u. Ingo Weng in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Markus Agintus, Oliver Hellwig, Jens Helmboldt, Mike Scholz u. Sabrina Wawrzyniak in Bochum, Henryk Pahlke in Hagen u. Christian
Krokowski in Münster.
Ruhestand:
Regierungsoberamtsrat Klaus-Dieter Dammberg in Geldern, Regierungsamtmann Klaus Peter
Watzlawek in Hagen, Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hubert Wiehoff in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Horst Leseberg in Bielefeld-Brackwede u. Rainer Barzik in Bochum.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am FG in Köln
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als Hauptabteilungsleiter/in einer StA (R 2 m. AZ) b. d. StA in Köln
277
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Bonn
1
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Neuss
1
Richterin o. Richter am FG in Köln
- Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre
Bewerbung bei dem Präs. d. FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 November 2011 Bezug genommen. -
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Münster
mehrere
Richterin o. Richter am AG Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem
Bezirk des Oberlandesgerichts Köln -
1
Richterin o. Richter am AG Rheda-Wiedenbrück
1
Richterin o. Richter am SG in Köln
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld
- für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -
1
Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/in des psychologischen
Dienstes - bei den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede und Detmold
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden.
1
Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - Gruppenleiter/in des ambulanten sozialen Dienstes - bei dem LG Krefeld
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. LSG NRW Essen
1
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Willich II
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA MoersKapellen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Zentrale Dienste - b. d. JVA Hövelhof
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hövelhof angefordert werden -
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamte/Beamtinnen, die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT) wahrn. - b. d. SG Münster
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Münster
278
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Detmold
2
Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär - fliegend - b. d. SG im
LSG-Bezirk Essen
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel
1
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Büren
1
Regierungsobersekretärin o. Regierungsobersekretär b. d. LSG NRW Essen
1
Regierungsobersekretärin o. Regierungsobersekretär b. d. SG Dortmund
Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. FG Münster
Bei dem FG Münster ist zum 1. November 2014 der Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin neu zu besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Die/Der Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: Bereits längerfristige Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung und der Personalführung, breit gefächerte Steuerrechtskenntnisse sowie vertiefte Kenntnisse des Haushalts- und des Dienstrechts. Bewerben können sich aus Gründen der Stellenführung ausschließlich Beamtinnen und Beamte aus dem Geschäftsbereich d. Präs. d. FGe NRW, denen
ein Amt der BesGr. A 11-13 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach
dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präs. d. FG Münster zu richten.
Gruppenleiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen
Bei dem Landgericht Essen ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten
des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Wuppertal
Bei dem Landgericht Wuppertal ist ab 01.04.2015 der Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines
Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Gruppenleiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben
können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf
Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters
des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13
(gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von
Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19
Leiter/in der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes Gerichtliches Mahnverfahren ZEMA
I Hagen
Bei dem Amtsgericht Hagen ist demnächst der Dienstposten der Leiterin / des Leiters der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes Gerichtliches Mahnverfahren ZEMA I Hagen“ neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes,
denen eine Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb
von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des
Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.
Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte der Verfahrenspflegestelle sind im Justizintranet unter http://lv.justiz.nrw.de/Justiz NRW/projekte/ordentliche gerichte/agm/index.php eingehend
dargestellt. Das Anforderungsprofil für den ausgeschriebenen Dienstposten kann bei Interesse
zur Verfügung gestellt werden. Als Ansprechpartnerin steht insoweit Frau JAR’in Tolksdorf,
Oberlandesgericht Hamm (Tel. 02381-272-4715) zur Verfügung.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof
Beim Bundesgerichtshof sind mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz
NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.)
Rücknahme:
Die Ausschreibung der Stelle f. d. Direktorin oder Direktor des Amtsgerichts (R 1 m. AZ) bei
dem Amtsgericht Medebach (JMBL. NRW Nr. 12 vom 15. Juni 2014) wird zurückgenommen.
280
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Oktober 2014, Nr. 20
Inhaltsübersicht
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
281
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
286
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Präsidenten d. LG – BesGr. R 6 - : Vizepräsident des OLG Ulf-Thomas Bender aus Köln in
Duisburg; z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Peter Klaus Schulz aus Düsseldorf.
Ruhestand:
Richterin am AG Brigitte Hoffmans in Mönchengladbach.
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Heike Naeven und Nils Thormeyer in Düsseldorf, Hans Christian Barking in Mönchengladbach und Birgit Neubert in Wuppertal.
Staatsanwaltschaften
Ruhestand:
Justizamtsinspektorin Margitta Eis in Düsseldorf.
Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor Dr. Stefan Peters in Düsseldorf.
281
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Annette Zurhove u. Claus-Henning
Rüter und Andreas Serwe; z. Richterin am AG: Richterin Eva-Maria Hamm in Arnsberg; z. Sozialamtsrätin/-amtsrat: Sozialamfrau/-amtmann Jutta Kiehne-Lasthaus und Michael van Kempen in Bochum, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Silvia Kleinwechter in Arnsberg,
Svenja Dietze und Stefanie Gramke in Paderborn, Cornelia Pohl in Siegen; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Hellen Eley und Ines Quiring in Lippstadt, Judith Micus in Paderborn; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Adriana Smolska, Julia Gennen und Julia Maren Garbacz in Bochum, Romina Gil, Stephanie Smolka und Lisa Michelle Blakemore in Dortmund, Trinitta Anthony, Carina Poberitz und Helena Elson in Hamm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michael Himmel in Detmold.
Versetzt:
Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Guido Klein als Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R2 - von Köln nach Halle.
Ruhestand:
Justizoberamtsrat Gerhard Krettek in Bocholt, Sozialamtsrat Josef Hermann Kröger in Paderborn, Gerichtsvollzieher Hans-Joachim Garroth in Unna; Justizamtsinspektor/in – BesGr. A9 m.
AZ – Hubert Gehling in Borken und Elvi Kunstmann in Bottrop, Erster Justizhauptwachtmeister
Gerhard Watermann in Herford.
Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Julia Schlüter-Shah und Laura Schmeckthal.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Stephan Poerschke u. Wolfgang Stindt in
Bielefeld u. Jörg Anuth in Hagen; z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in
auf Probe) Florian Pawig und Julia Schweers-Nassif in Essen; z. Justizamtsinspektor - BesGr.
A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Norbert Guthoff in Dortmund, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Silvia Hausmann und Frank Lucht in Dortmund.
Versetzt:
Staatsanwältin Svenja Große-Kreul aus Münster nach Bochum und Staatsanwältin Andrea Kraft
aus Bochum nach Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Marieke Alberty u. Daniel Kley.
282
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Helmut Göbel (bisher RAK Sachsen-Anhalt) in Hamm, Jochen Stutz (bisher RAK München) in
Hagen.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Susanne Schäfers in Hagen, Heidrun Haselau in Essen, Neslihan Celik in Herne, Sinja Hoffmann in Bielefeld, Andreas Brinkmann in Essen, Britta Hiddemann in Bergkamen, Anna Lena
Leßmann in Münster, Hicham Fariad in Lünen.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte Johannes Auffenberg, Bernhard Vahle und Sebastian Wolf in Paderborn.
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Dr. Klaus Saerbeck in Hamm und Bruno Gerding in Münster.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Dr. Hans-Joachim Fricke in Münster und Günther Fillinger in
Lippstadt.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Lothar Müller in Olpe, Philipp Thiele, LL.M. in Lippstadt, Martina Schonebeck in Dortmund,
Christopher Gensior in Essen.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vizepräsidenten des OLG – BesGr R 4 -: Vizepräsident des LG Köln – BesGr R 3 - Christian Schmitz-Justen; z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Rüdiger Beitzel in Köln; z. Richter
am LG: Richter Dr. Sebastian Fuhrmann in Köln; z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m.
AZ. -: Justizoberamtsrätin Angelika John in Düren; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin
Siegrid Trier in Kerpen; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Angelika Spiertz
in Aachen, Aloisia Theißen-Fuß in Monschau, zurzeit abgeordnet an die Fachhochschule für
Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Barbara Güls und Cornelia Schmitz in Siegburg u. KarlHeinz Schönenberg in Rheinbach; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in
Dorothee Balkowski u. Astrid Kersting genannt Thieskötter in Aachen, Ellen Könsgen, Brigitte
Krauß, Claudia Mauel u. Sabine Raspels in Bonn, Michael Mertens in Düren; Andreas Hermanns in Monschau u. Manfred Schneider in Rheinbach; Vera Vorreyer in Köln u. Claudia
Schröder in Waldbröl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Ulrike Eggert in Köln; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Ilka Blum u. Carsten Scheel bei dem OLG, Lisa Helmbold, Daria Janoschka u. Veronique Overhoff in Aachen, Silvia Lehrich u. Marie-Luise Opgenorth in Bergheim, Natascha Bresser u. Monik Reuters in Düren, Claudia Stelter in Jülich, Beatrice Domagala, Christa Eustermann, Michaela Haase, Dagmar Paul, Christina Sanftenberg u.
Maik Schlaak in Köln; Christoph Goergens in Aachen u. Markus Jarschel in Bergisch Gladbach;
283
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
z. Obergerichtsvollzieher/in – BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher/in Elke Nolden in
Bonn, Elke Maria Förster in Kerpen u. Angela Christa Gärtner in Leverkusen, Dieter Schöllgen
in Siegburg; z. Justizamtsinspektor/in – Bes.Gr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Ulrich
Goretzki u. Hans-Jürgen Brauers in Aachen, Erika Erdem in Kerpen u. Frank Wahlier in Köln; z.
Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Gabriele Cremer, Martina Helene Maus, Edelgard Anna Müller in Aachen, Ulrike Susanne Molitor in Bergheim, Gertrud Bendermacher in
Bonn, Beate Maria Höppner in Düren, Klaus Herrmann u. Jürgen Ernst Panske in Köln; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Monika Moelders in Köln; z. Justizobersekretärin:
Justizsekretärin Alexandra Lahaije in Aachen u. Petra Maria Cohnen in Geilenkirchen; z. Ersten
Justizhauptwachtmeister/in – BesGr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister/in Ayse Sahin in Aachen
u. Andreas Rieger in Heinsberg.
Ausgeschieden:
Justizsekretär Stephan Kittel in Aachen (Entlassung auf eigenen Wunsch).
Ruhestand:
Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. – Rainer Grabe in Gummersbach, Justizamtsrat Klaus
Backhaus in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Corinna Christine Bringmann, Jeannette Haase u. Max Bönnen.
Notarinnen/Notare
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Martin Rudersdorf in Aachen.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwalt Dr. Robert Lenz b. d. GStA,
z. Oberstaatsanwalt – ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts – BesGr. R 2 m.
AZ. -: Oberstaatsanwalt Joachim Roth in Köln, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Kathrin Gipp in Aachen, Doreen Klebsattel in Bonn, Dilek Köse, Tumi Schmitz u. Benjamin Stöffler in
Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Daniel Frings, Samira Kuhl, Jonas Philipp Stallkamp.
284
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
LAG-Bezirk Hamm
Richter/in auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Tanja Becker, Christian Kallenberg u. Timo Holger Mohr.
LAG-Bezirk Köln
Ernannt:
z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Dorothea Roebers in Köln.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Richter/in am FG: Regierungsrat Dr. Björn Kahler in Köln, Dr. Franziska Peters in Münster;
z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Josef Hagemeyer in Münster; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Mechthild Schröer in Münster; z.
Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Konrad Schröer in Münster.
Ruhestand:
Oberregierungsrätin Ilse Klaverkamp in Münster.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsrätin (Beamtin auf Lebenszeit): Dr. Anne-Simone Armbrecht in Euskirchen; z.
Sozialamtsrat: Sozialamtmann Heinz-Jürgen Metternich in Geldern; z. Regierungsamtfrau:
Regierungsoberinspektorin Almuth Mercedes in Heinsberg; z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Thomas Klein u. Marcel Mehlhart in Heinsberg; z. Sozialinspektor: DiplomSozialarbeiter Michael Mielke in Essen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Maria Ostholt u. Josef Tiggemann in Münster, Leo Berikoven in Rheinbach; z.
Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Benedikt Genetsch, Christian Hammer, Michael Herrndorf, Alexander Popp, Alexander Reintgen, Thorsten Schmitz u. Thomas
Wagner in Rheinbach; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Sabrina Langer in
Essen.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Ronald Arendt und Helmut Brück in Bochum, Reinhard Lipka u.
Peter Verheyen in Geldern.
285
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1 o. mehrere
Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Hamm
1
Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in
Köln
1
Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Velbert
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Münster
1
Richterin o. Richter am FG in Münster
- Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg
einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen
ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 November 2011 Bezug
genommen. -
1
Richterin o. Richter am ArbG in Düsseldorf
mehrere
Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in
Bochum
1
Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/-in des psychologischen
Dienstes - bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden -
286
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20
1 o. mehrere
Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat – Gruppenleiter/in des ambulanten
Sozialen Dienstes – fliegend im OLG-Bez. Hamm.
- Bewerben können sich ausschließlich Sozialamtsräte/-rätinnen, denen bereits
ein Dienstposten als Gruppenleiter/in beim ambulanten Sozialen Dienst übertragen wurde -
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA WuppertalRonsdorf
je 1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d.
überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA
Bielefeld u. Dortmund
1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - stellvertr. Leiter/in
des allgemeinen Vollzugsdienstes – b. d. JVA Dortmund
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert
werden -
je 1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d.
StA Bochum, Dortmund und Münster
je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. StA Dortmund, Essen und
Münster
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Essen
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA BochumLangendreer
je 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. GStA Hamm und b. d. StA
Bielefeld, Dortmund u. Essen
Referenten o. Referentinnen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind Stellen für mehrere Referenten / Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet
(Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.
287
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. November 2014, Nr. 21
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Auflösung von Kammern für Handelssachen………………………………………………
288
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit
(FG-Statistik)…………………………………………………………………………………….
289
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik).
289
Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen………………………………………………
289
Vollziehung von Schriftstücken……………………………………………………………….
290
Bekanntmachungen
Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars……………………………………..
293
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
293
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
298
Allgemeine Verfügungen
Nr. 23. Auflösung von Kammern für Handelssachen
AV d. JM vom 24. September 2014 (3233 - I. 3)
- JMBl. NRW S. 288 -
1
Die durch AV d. JM vom 22. Februar 1972 (3233 - I B . 3) - JMBl. NW S. 66 - mit Wirkung vom
1. Juli 1972 gebildete vierte Kammer für Handelssachen und die durch AV d. JM vom 19. März
1974 (3233 - I B. 3) - JMBl. NW S. 86 - gebildete fünfte Kammer für Handelssachen bei dem
Landgericht Wuppertal werden mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst.
2
In-Kraft-treten
Diese AV tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
288
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21
Nr. 24. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)
AV d. JM vom 1. Oktober 2014 (1440 - I. 24)
- JMBl. NRW S. 289 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 31. Oktober 2013 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW 2013
S. 267 - außer Kraft.
Nr. 25. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in Familiensachen (F-Statistik)
AV d. JM vom 10. Oktober 2014 (1440 - I. 10)
- JMBl. NRW S. 289 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) wird
in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig
tritt die AV d. JM vom 12. November 2013 (1440 - I. 10) - JMBl. NRW 2013 S. 267 - außer Kraft.
Nr. 26. Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen
AV d. JM vom 29.September 2014 (5102 - I. 1)
- JMBl. NRW S. 289 Die AV vom 13. Oktober 1994 (5102 - I C. 1) - JMBl. NW S. 255 - zuletzt geändert durch AV
vom 4. März 2008 (5102 - I. 1) - wird wie folgt geändert:
I.
Die in Abschnitt A. bekanntgegebene Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen wird wie folgt geändert:
1.
Abschnitt B Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßregeln der
Besserung und Sicherung in Höhe von:
88,- € je Hafttag mit Wirkung vom 01.01.2007,
bei Selbstverpflegung in Höhe von 85,50 € je Hafttag.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und von
freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung in Höhe der dem jeweiligen
Land tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund erstattet (Vollkostenerstattung).
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten sind die länderindividuellen Tageshaftkostensätze,
die aufgrund des bundeseinheitlichen Berechnungsschemas der Tageshaftkosten eines Gefangenen (tatsächliche Belegung) jährlich zu ermitteln sind. Auf dieser Basis erfolgt für jedes Jahr
die Abrechnung der dem jeweiligen Land entstandenen Kosten.
289
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21
Die Länder übersenden dem Bund ihre jeweiligen Berechnungen der Tageshaftkosten rechtzeitig - spätestens jedoch bei Geltendmachung entstandener Vollzugskosten.“
2.
In Abschnitt B Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort „Pauschalbeträge“ durch das Wort „Erstattungsbeträge“ ersetzt.
3.
Abschnitt E wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird aufgehoben.
b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2.
II.
1.
In Abschnitt B. Nummer 2 Satz 3 werden die Worte „Zum 01.11. eines jeden Jahres,“ durch die
Worte „Zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres bis zum 01.03. des Folgejahres,“ ersetzt.
Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:
„a) Vollzugsdauer in der Anstalt und Zahl der Hafttage;“
2.
In Nummer 3 Satz 1 werden die Worte „zum 15.11.“ durch die Worte „bis spätestens zum 31.05.
des Folgejahres“ ersetzt.
3.
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
Bei Buchstabe a) werden die Worte „Titel 241 00“ durch die Worte „Titel 231 00“ ersetzt.
Bei Buchstabe b) werden die Worte „bei Kapitel 04 410 Titel 231 00“ durch die Worte „bei dem
Sachkonto 5230000000 (Umsatzerlöse - neutral) sowie der Finanzposition 04.410.231.10“ ersetzt.
Nr. 27. Vollziehung von Schriftstücken
AV d. JM vom 16 . Oktober 2014 (1411 - I. 2)
- JMBl. NRW. S.290 Die AV d. JM vom 11. Juli 2007 (1411 - I. 2) - JMBl. NRW S. 181 - wird wie folgt geändert:
I.
1.
Abschnitt I. Nr. 1.1 wird wie folgt neu gefasst:
„Schriftstücke werden entweder
eigenhändig unterschrieben (Abschnitt II. Nr. 1.),
als Reinschriften beglaubigt (Abschnitt II. Nr. 2.),
auf Anordnung unterschrieben (Abschnitt II. Nr. 3.),
als Abschriften (Ablichtungen, Abdrucke) beglaubigt (Abschnitt II. Nr. 4.) oder
ausgefertigt (Abschnitt II. Nr. 5.).
290
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21
Schriftstücke können gemäß § 169 Abs. 4 ZPO in beglaubigter elektronischer Abschrift
(Abschnitt II. Nr. 6.) oder gemäß
§ 169 Abs. 5 ZPO in Urschrift (Abschnitt II. Nr. 7.) zugestellt werden.“
2.
In Abschnitt I. Nr. 1.2 Satz 3 werden die Wörter „sowie Bestimmungen über den Schriftverkehr
mit dem Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inland“ gestrichen.
3.
In Abschnitt II. Nr. 2. werden nach Satz 1 folgende Sätze 2 bis 4 eingefügt:
„Im Falle der maschinellen Bearbeitung ist die Reinschrift anstelle der handschriftlichen
Unterzeichnung mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dieses kann aufgestempelt werden,
aber auch bereits in der Reinschrift eingedruckt sein. Auf die Namens- und Amtsbezeichnungswiedergabe der beglaubigenden Person kann verzichtet werden.
Dasselbe gilt, wenn die Reinschrift per Telekopie zugestellt wird.“
4.
Abschnitt II. Nr. 4. wird wie folgt neu gefasst:
„Abschriften (Ablichtungen, Abdrucke) werden mit folgendem Vermerk beglaubigt:
"Beglaubigt
Name
Amtsbezeichnung".
Im Falle der maschinellen Bearbeitung ist die Abschrift anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dieses kann aufgestempelt werden,
aber auch bereits in der Abschrift eingedruckt sein. Auf die Namens- und Amtsbezeichnungswiedergabe der beglaubigenden Person kann verzichtet werden.
Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.
Im Falle des § 42 BeurkG lautet der Vermerk:
"Die vorstehende Abschrift (Ablichtung, Abdruck) stimmt mit der - in Urschrift - in Ausfertigung - in einer einfachen - beglaubigten - Abschrift (Ablichtung) - vorgelegten Urkunde
................................ wörtlich überein.
Name
Amtsbezeichnung".
Im Falle der Erteilung einer auszugsweisen Abschrift (Ablichtung, Abdruck) soll in dem
Beglaubigungsvermerk der Gegenstand des Auszuges angegeben und bezeugt werden,
dass die Urkunde über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält (§ 42
Abs. 3 BeurkG).“
5.
Abschnitt II. Nr. 5. wird wie folgt neu gefasst:
„Ausfertigungen werden - ausschließlich in Papierform und in den Fällen des § 317
Abs. 2 ZPO nur auf Antrag - mit folgendem von der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreibenden Vermerk erteilt:
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"Ausgefertigt
Name
Amtsbezeichnung
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle".
Im Falle des § 49 Beurkundungsgesetz lautet der Vermerk:
"Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein.
Sie wird (der/dem)............... erteilt.
Ort und Tag
Name
Amtsbezeichnung
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle".
Im Falle der Erteilung einer auszugsweisen Ausfertigung soll in dem Ausfertigungsvermerk der Gegenstand des Auszugs angegeben und bezeugt werden, dass die Urkunde
über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält (§ 49 Abs. 5, § 42 Abs. 3
BeurkG).“
6.
Nach Abschnitt II. Nr. 5. werden folgende Nrn. 6. und 7. angefügt:
„6.
Schriftstücke, die in beglaubigter elektronischer Abschrift zugestellt werden, sind neben
dem Vermerk nach Abschnitt II. Nr. 4. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu versehen.
7.
Nach § 130b ZPO errichtete gerichtliche elektronische Dokumente, die in Urschrift zugestellt werden, bedürfen keiner Beglaubigung.“
7.
In Abschnitt III. Nr. 2. wird die in Satz 1 im Klammerzusatz zitierte ZPO-Norm durch „§ 317 Abs.
4 ZPO“ ersetzt.
II.
Diese AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Bekanntmachungen
Nr. 29. Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars
Bekanntmachung d. JM vom 13. Oktober 2014
(5413 E - Z. 1/14) - JMBl. NRW S. 293 AV d. JM vom 23. März 2001 (3830 - I B.54) - JMBl. NRW S. 117 - in der Fassung vom 30. August 2013
Die nachstehend näher bezeichneten Amtssiegel eines Notars sind in Verlust geraten.
Die Amtssiegel werden hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung der Siegel führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte
Benutzung bitte ich unmittelbar dem Präsidenten des Landgerichts Aachen mitzuteilen.
Beschreibung der Amtssiegel
a) Farbdrucksiegel mit der Kennziffer 3 und dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen
Material: Gummi
Durchmesser: 35 mm
Umschrift: Dr. Christian Kesseler, Notar in Düren
b) Farbdrucksiegel mit der Kennziffer 4 und dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen
Material: Gummi
Durchmesser: 35 mm
Umschrift: Dr. Christian Kesseler, Notar in Düren
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Oliver Bludau aus Krefeld in Düsseldorf; z. Richter am
AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Daniel Nick in Düsseldorf u.
Dr. Mark Schneider in Duisburg; z. Richter am LG: Richter Dr. Matthias Breidenstein in Duisburg; z. Richterin am AG: Richterin Nadine Krüger in Velbert; z. Justizamtsrätin/-amtsrat:
Justizamtfrau/-amtmann Renate Neumann aus Duisburg, Rosemarie Krischer aus Mülheim an
der Ruhr und Herbert Formella aus Oberhausen; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m.
AZ -: Justizamtsinspektor/in Peter Lohse, Werner Petry, Cornelia Schwarz u. Rainer Vondran
aus Düsseldorf, Doris Schlösser aus Langenfeld, Peter Cremer aus Neuss, Liane Große aus
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Ratingen, Angelika van den Heuvel aus Emmerich, Monika Teloy-Pennings aus Geldern und
Klaus Bielefeld aus Moers; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Sandra Dohrn,
Kirsten Gerhardt und Silke Skrinjar aus Düsseldorf, Wolfgang Pesch aus Ratingen, Petra Görtz,
Mechtild Krich und Annette Schul aus Kleve, Elfriede Becker aus Moers; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Christian Biermann, Angela Fründt, Birgit Hermes, Petra Labonde,
Reinhold Leonhardt, Tanja Michels, Horst Nüße, Daniela Palinski, Gudrun Schäfer, Roswitha
Vitez, und Monika Voß aus Düsseldorf.
Versetzt:
Vizepräsidentin des OLG Christiane Fleischer aus Düsseldorf als Präsidentin des LG nach Krefeld, Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Hartmut Bönnen aus Mönchengladbach-Rheydt nach Mönchengladbach.
Ruhestand:
Justizamtsrat Gerhard Siefert aus Wesel; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9m. mit AZ - Günter
Hinz in Duisburg und Manfred Hopp in Wesel, Justizamtsinspektor Klaus Soden aus Duisburg;
Justizhauptsekretärin Monika Zwanzig aus Velbert; Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr A 6
- Heinz Conen aus Grevenbroich; Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Heinz Wilhelm
Außem aus Düsseldorf, Wolfgang Grawunder aus Oberhausen und Ralph Walter aus Mönchengladbach.
Richter/Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Jeanette Grune.
Staatsanwaltschaften
Versetzt:
Staatsanwältin Nina Achilles von Limburg a. d. Lahn nach Düsseldorf.
Rechtsanwälte u. Notare
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwalt und Notar Hans-Wilhelm Barking in Dinslaken.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Frank Henkenmeier in Paderborn; z. Oberregierungsrat/-rätin: Regierungsrat/-rätin Ulrike Heiße in Hagen, Engelbert Hillebrand in Paderborn, Martin Ridder in Detmold und Michael Walter in Hamm; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Susanne Walter in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Anja Lilienbecker und Debra Weiser in Hamm; z. Justizoberinspektorin: Jasmin Schulte in Herne-Wanne;
z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Martin Helm in Siegen und Birgit Jessen in
Hagen.
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Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Werner Reinken, Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Bernd
Grewer in Witten und Friedrich Korf in Gladbeck, Vorsitzender Richter am LG Willi Erdmann in
Arnsberg, Richter am AG Werner Pattard in Bochum, Erster Justizhauptwachtmeister PaulFriedrich Will in Siegen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Henning Barton, Heide Maria Günther, Jan Waßenberg und Linda Wegmann.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Frehse in Hagen; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Rena Böhmer in Münster; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Gruss in Paderborn; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Vanessa
Lösing in Essen und René Enrico Muster in Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Eike Andrea Bramlage.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Daniel Bauer (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Robert Fechner in Essen, Monika Größl (bisher RAK Karlsruhe) in Bochum, Tobias Hauk in Bochum, Jan Hebbinghaus (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Martin Höfer (bisher RAK Köln) in Siegen, Christine Honikel (bisher
RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Michael Jack in Dortmund, Christina Junker, Recklinghausen,
Dr. Johannes Junker (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Michael Kappelhoff (bisher RAK
Düsseldorf) in Emsdetten, Carsten Kowalzik in Bochum, Hans-Ulrich Krück in Bochum, Britta
Kynast in Holzwickede, Petra Marggraf (bisher RAK Frankfurt am Main) in Rosendahl, Malte
Menken in Gütersloh, Irene Rezori in Gelsenkirchen, Martin Rochell, LL.M.(Taxation) (bisher
RAK Hamburg) in Münster, Matthias Schmidt , LL.M. in Bielefeld, Alexandra Siedentopf (bisher
RAK Frankfurt am Main) in Bochum, Eike Siering in Münster, Ute Tiemeyer (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, David Weghake in Münster, Anne-Maike Wood (bisher RAK Köln) in
Ascheberg, Fiona Woodier in Münster.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwältin Stefanie Lind in Recklinghausen, Rechtsanwalt Ralf Bartmeier in Olpe
Löschungen als Rechtsanwalt:
Annalena Eberhardt in Dortmund, Karl Wunram in Herford, Andreas Rudolph in Bochum, Dra.
Monica Mabel Zusaeta (ausl. RAin gem. § 206 BRAO) in Gütersloh, Jürgen Grewe in Essen,
Dominik Keil in Essen, Friedrich Schreiber in Schwerte, Matthias Agricola in Essen, Nicole Dörner in Essen, Anne Krämer in Schwelm, Hartwig Schulz in Unna, Sonja Caspary in Münster,
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Michael Röleke in Meschede, Egon Heil in Bochum, JUDr. Norman Spreng, LL.M. in Essen,
Carl-Christian Goll in Paderborn, Jürgen Rusch in Minden, Friedrich Feikus in Hamm
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Folker Gebel in Castrop-Rauxel, Dr. Thomas Wölfl, LL.M. in Essen, Christian Weber in Hamm,
Dr. Christian Tenkhoff in Höxter, Prof. Dr. Burghard Piltz in Gütersloh, Sebastian Knarse, LL.M.
in Werne, Sabine Dzikus in Breckerfeld. Dr. Franz-Viktor Dzikus in Breckerfeld
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Bernd Wilhelm Brockmann in Bad Oeynhausen, Wilfried Schwarze
und Wolfgang Illner in Bochum, Jürgen Schröder in Hagen.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter/in am LG: Richter/in am LG Dr. Bettina Baumann, Dr. Susanne Schönenbroicher u. Richter am AG Roland Zickler in Bonn; z. Direktor d. AG: Richter am AG Peter Lüttgen
in Monschau, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Ulrike Breda b. d. OLG u.
Werner Beeretz in Aachen, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Norbert Bujtor,
Angelika Groß, Sonja Großkelwing, Marlies Leineweber u. Frauke Stratmann in Köln; z. Justizamtsinspektor/in - Bes. Gr. A 9 m. Az. -: Justizamtsinspektor/in Ulrike Keller in Köln u. Gerd
Klaus Hinzmann in Bonn; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Birgit Katharina van
Koll in Bergisch Gladbach, Ellen Hortense Schmitz in Köln, Adelheid Otte u. Marianne Schlak in
Siegburg; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Sandra Berg in Siegburg, Annemarie Paulus in Düren, Ursula Therese Bodden in Euskirchen u. Peter Herberg in Kerpen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Julia Dombach in Bergheim, Christina Monika Paffhausen,
Claudia Wüst in Bonn u. Elina Riesen in Siegburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister
- BesGr. A 6 - : Erster Justizhauptwachtmeister Manfred Häusler in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes. Gr. A 5 - : Justizhauptwachtmeister Jürgen Anton Habrich in Bonn.
Versetzt:
Vors. Richter am OLG Dr. Markus Weber als Vizepräsident des LG nach Bonn.
Ruhestand:
Vors. Richterin am OLG Christiane Scheffler, Justizoberamtsrätin Hannelore Woltmann in
Aachen, Erster Justizhauptwachtmeister Harald Neu in Bergisch Gladbach.
Notarinnen/Notare:
Bestellung zum Notar
Notarassessor Dr. Philipp Müller in Köln.
Staatsanwaltschaften:
Versetzt:
Staatsanwältin Katrin Kirschner aus Berlin nach Köln.
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OVG und Verwaltungsgerichte
Ernannt:
z. Richter am OVG: Richter am VG Simon Kipper aus Düsseldorf und Dr. Christian Reitemeier
aus Gelsenkirchen; z. Vors. Richterin am VG: Richterin am VG Karin Schumann in Düsseldorf;
z. Richter am VG: Richter Dr. Christoph Schulte-Bunert in Düsseldorf.
Ausgeschieden:
Richterin am OVG Dr. Regine Claaßen durch Versetzung an d. Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.
Ruhestand:
Vors. Richter am VG Ulrich Köster in Düsseldorf.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Dr. Robert Bach und Dr. Christina Schwartz.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Dörte Körner u. Daniela Siewert in Remscheid, Nina
Gygax in Werl; z. Regierungsrat auf Probe: Diplom-Psychologe Marcel Gau in BielefeldSenne; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Angelika Grefer in Geldern; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Mariusz Warchol in Moers-Kapellen u. Ralf Muth in
Willich II; z. Justizvollzugsamtmann: Justizvollzugsoberinspektor Dieter Heinen in Aachen; z.
Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Daniel Löhmer in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor: - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Ralph Kortwinkel in
Bochum u. Jost Mende in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ralf Tretschok in Castrop-Rauxel, Rüdiger Frank, Kerstin Klein u. Hans-Jürgen Stratmann
in Bochum, Frank Rismann in Hagen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Alexa Brachmann, Anne Friedrich u. Andreas Dänner in Bochum, Mike Kiecka in
Castrop-Rauxel.
Versetzt:
Regierungsrätin Helen Sauer aus Aachen nach Rheinbach.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Arnold Wächter in Bielefeld-Senne u. Wolfgang Römer in Wuppertal-Vohwinkel.
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Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ.) in Siegen
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Lemgo
1
Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Köln
mehrere
Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Köln
- die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Beförderung
erfolgen -
1
Richterin o. Richter am OVG in Münster
- am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und
Bewerber teil -
1
Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Siegen
mehrere
Richterin o. Richter am LG in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus
dem Bezirk des OLG Köln -
1
Richterin o. Richter am SG in Köln
1
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 mit AZ) - Rechtspfleger/-in mit
Koordinierungsaufgaben in der Strafvollstreckung - im Bezirk der GStA Hamm
1
Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Dortmund
mehrere
Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat b. e. VG o. b. d OVG
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1
Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachbereichsleitung Sucht - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Köln
angefordert werden -
mehrere
Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. e. VG o. b. d OVG
1
Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Köln
1
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Köln
1
Technische Oberinspektorin o. Technischer Oberinspektor - stellv. Leiter/in des
Werkdienstes b. d. JVA Herford
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter d. JVA Herford angefordert werden -.
1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin d.
überwiegend Aufgaben innerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne
ADV) wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
1
Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben innerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne ADV)
wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
1
Justiz/-Regierungsamtsinspektorin o. Justiz/-Regierungsamtsinspektor - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e.
VG o. b. d OVG
1
Regierungsinspektorin o. Regierungsinspektor - Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst - b. d. JVA Moers-Kapellen
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA
Moers-Kapellen angefordert werden -
1
Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Duisburg-Hamborn
1
Justiz/-Regierungshauptsekretärin o. Justiz/-Regierungshauptsekretär b. e. VG
im OVG-Bezirk Münster
1
Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. e. VG im
OVG-Bezirk Münster
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e.
StA im GStA-Bezirk Köln
2
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Hagen
Leiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen
Bei dem Landgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe
A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Leiter/in des Werkdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum
Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 10 bis A 11 zugeordnet.
Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden.
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. November 2014, Nr. 22
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)……………………………………………………………………
300
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)……………………………………………………………………………..
301
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit
(ArbG-Statistik)………………………………………………………………………………….
301
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit
(SG-Statistik)……………………………………………………………………………………
301
IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Organisationsstruktur des IT-Dienstleisters -……………………………………………………………………...
302
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
303
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
307
Allgemeine Verfügungen
Nr. 28. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten
bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)
AV d. JM vom 24. Oktober 2014 (1440 - I. 7)
- JMBl. NRW S. 300 -
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015
in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 28. November 2013 (1440 - I. 7) – JMBl.
NRW 2013 S. 320 außer Kraft.
300
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22
Nr. 29. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)
AV d. JM vom 28. Oktober 2014 (1440 - I. 9)
- JMBl. NRW S. 301 -
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
(VwG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft
gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 21. November 2013 (1440 - I. 9) – JMBl. NRW 2013
S. 287 außer Kraft.
Nr. 30. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)
AV d. JM vom 29. Oktober 2014 (1440 - I. 25)
- JMBl. NRW S. 301 -
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 25) – JMBl. NRW 2013
S. 286 außer Kraft.
Nr. 31. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)
AV d. JM vom 5. November 2014 (1440 - I. 23)
- JMBl. NRW S. 301 -
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 23) – JMBl. NRW 2013
S. 286 – außer Kraft.
301
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22
Nr. 32. IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes
Nordrhein-Westfalen
- Organisationsstruktur des IT-Dienstleisters AV d. JM vom 24 . Oktober 2014
(1510 - I. 14/IT-Neustrukturierung)
- JMBl. NRW S. 302 I.
Dezernate
Beim Oberlandesgericht Köln werden für den IT-Dienstleister (ITD) sieben Dezernate eingerichtet. Sie umfassen die Aufgabengebiete
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
Planung und Koordination,
Anwenderbetreuung,
Verträge und Beschaffung,
IT-Fortbildung,
Anwendungsmanagement,
Informationssicherheit und Datenschutz sowie
Technischer Betrieb und Rechenzentrum.
II.
Gliederung
Die Dezernate des ITD sollen gesondert und durch arabische Zahlen (Dezernat ITD 1 usw.)
bezeichnet werden.
III.
Besetzung
Soweit die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgericht Köln die Bearbeitung der Geschäfte nicht sich selbst oder dem ITD vorbehält, sind die Leitungen dieser Dezernate Richterinnen
oder Richtern, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten und Beamtinnen und Beamten des höheren Verwaltungsdienstes oder vergleichbaren Tarifbeschäftigten als Dezernentinnen und Dezernenten zu übertragen.
IV.
Schriftverkehr
Die bei dem ITD zu fertigenden Schreiben ergehen unter dem Kopf "Die Präsidentin bzw. Der
Präsident des Oberlandesgerichts Köln" mit dem Zusatz "Zentraler IT-Dienstleister der Justiz
des Landes NRW".
V.
Schlussbestimmungen
1.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den
Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften (AV d. JM vom 13. Juni 2012 (1210 - I. 7) - JMBl. NRW S. 138) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes für den ITD
bestimmt ist.
2.
Die AV tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 in Kraft.
3.
Ziffer 3. der AV d. JM vom 13. Dezember 2013 (1510 - I. 14 (IT-Neustrukturierung)) - ITZentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Einrichtung des IT-Dienstleiters tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.
302
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Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Direktor/in des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richterin am AG – als die ständige Vertreterin eines Direktors – Barbara Warner in Velbert; z. Richter/in am LG: Richter Dr. Lars Addicks, Richterin Katharina Hoth u. Richter Dr. Johannes Michels in Düsseldorf; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Diethard Wenzek aus Düsseldorf; z. Obergerichtsvollzieher/in - BesGr. A 9 m.
AZ. -: Obergerichtsvollzieher/in Stefan Brüggen, Karl Wilhelm Lukaßen, Jürgen Mohr, Bettina
Möbus und Hans Schmitz aus Düsseldorf, Heinrich-Günter Brunnen aus Duisburg, Nikola Kolpak und Norbert Schunk aus Oberhausen, Frank Rutenkolk aus Velbert; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Ralf Becker, Stefan Busch, Christine Hoff, Andreas Moratschke,
Silvia Neumann, Sandra Parochonjko und Udo Rabitz aus Düsseldorf, Jürgen Paul aus Neuss,
Dirk Altintzoglou aus Ratingen, Melanie Marunde und Gereon Peters aus Duisburg, Uwe Enge
aus Duisburg – Hamborn, Bastian Fischer, Gudrun Hoeijmans und Carola Roschke aus Duisburg – Ruhrort, Simone Reithe aus Mülheim an der Ruhr, Heinz Günter Schiemann aus Oberhausen, Yvonne Jörissen und Thomas Wilegalla aus Wesel, Andrea Kempkes aus Geldern,
Birte Reintjes aus Kleve, Norbert Pimpertz, Marc Schneidenbach und Claudia Sochatzy aus
Moers, Werner Borghs aus Kempen, Hans Schönen aus Nettetal, Marion Jankowski aus Erkelenz, Christiane Kames aus Grevenbroich und Olaf Wengler aus Viersen.
Versetzt:
Richterin am LG Dr. Annette Webler aus Mönchengladbach nach Düsseldorf, Richter am AG
Georg Scholz aus Kempen nach Dinslaken, Richterin am AG Dr. Jenny-Marie Tüting aus
Dinslaken nach Krefeld.
Ruhestand:
Richterin am AG – als die ständige Vertreterin eines Direktors – Cornelie Naujoks in Mettmann,
Richterin am LG Elisabeth Henckel in Kleve, Richter am AG Norbert Lambertz in Wesel.
Richter/Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessorin Rebecca Ertel, Gudrun Fink
Staatsanwaltschaften
Ruhestand:
Justizamtfrau Manuela Dreesen in Krefeld.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Martin Hücking, Alexa Rosenburg u. Julia Weber in Duisburg, Timo Angerbauer, Malgorzata
Bartoszewska-Sledziona, Dr. Laszlo Burger, Jan Dahlmanns, Philip Denninger, LL.M., Didem
303
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22
Dogan, Anna Drescher-Weise, Nils Ellenrieder, Heiko Franke, Henning Geerken, LL.M.,
Christopher Gensior, Dorothée Gierlich, Randi Jo Haase, Michael Klaus Joachim Hendricks, Dr.
Moritz Hennemann, Anna Horschik, Julia Jansen, Dr. Marcel Kleemann, Nicole Krey , AnnaLena Laack, LL.M., Dr. Leonie Lopp, Philipp Meyer, Dr. Egmont Neubauer, Dr. Falk Osterloh,
Julika Plößner , Mauritz Rogier, Dr. André Sabellek, Christian Slossarek, Mathias Sohns, Christian Strunk, Jan Szemjonneck, Valerie Welter, Dr. Thomas Wölfl, LL.M. u. Felicia Wunderlich in
Düsseldorf, Ira Kaliampetsos in Geldern, Rolf Olsohn in Goch, Manuel Machocki u. Lothar May
in Krefeld, Folker Gebel u. Bernd Liedke, LL.M., in Moers, Christian Hees, Britta Holzenleuchter,
Dr. Julia Lange, LL.M.(Virginia) u. Hartmut Lau in Mönchengladbach, Mustafa Basun u. Sandra
Dworaczek in Neuss Nihal Berk in Solingen, Wolfgang Rabe in Tönisvorst, Katharina Hartstang
in Velbert, Julia Mihatovic in Wuppertal.
Bestellt zum Notar:
Notarassessor Jon Meyer in Düsseldorf.
Bestellt zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwalt Arnd Waffenschmidt in Duisburg-Ruhrort und Rechtsanwalt Maik Zyber in Oberhausen.
Gelöscht:
Eleni Arvaniti Clemens Grünwald Kai Peter Treuner Henrik Humrich, LL.M. Dr. Christoph Witte
Dr. Bärbel Berse Silvana Dzerek Dr. Matthias Peine Ferdinand Strasser Ludger Bertel Achim
Richter Ernst-Joachim John Adrijana Blazevska Christine Honikel Jan Hebbinghaus Kai Fischer
Jörn Althaus, LL.M. Daniel Bauer, LL.M. Swantje-Edda Bode Dr. Johannes Junker Ute Tiemeyer Saskia Streicher Martin von Gehren Dr. Ralph Lingens Michael Kappelhoff Stephanie BoleyLichtenberg Julia Breinlinger Maximilian Ernicke, Maitre en droit Dr. Gottfried Teipel Cassie
Schützeberg Frauke Strefling Jan Svenningson, LL.M. Mahban Baghizadeh-Toosi, LL.M. Frederike Finke Julia Kamps, LL.M. Elisabeth Saenz Dr. Till Spernau Dr. Andrea Stubbe Dr. Ulf
Tiemann Dr. Miriam Firmenich-Michallik, MLE.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin -: Richterin am AG Elisabeth
Hilsmann-König in Dortmund, z. Richter/in am AG: Richter/in Daniela Herbers in Beckum, u.
Sebastian Vöckel in Siegen; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Peter Labenski in Recklinghausen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Claudia Reiske in Siegen, z. Justizamtfrau/amtmann: Justizoberinspektor/in Christian Sczislo in Bochum, Daniel Susek, Hermann
Grabosch und Katja Grimm in Dortmund, Manuela Cmok in Recklinghausen, Sandra Volkert in
Witten; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Thomas Schulz in Essen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Beatrice ter Horst in Essen; z. Justizobersekretär/in:
Justizsekretär/in Helena Gorr in Hagen, Julia Anita Schuliers in Lüdenscheid, Nina Naber in
Meinerzhagen, André Helmes in Bad Berleburg; Holger Reinhard Kleesiek in Detmold.
Ruhestand:
Obergerichtsvollzieher Werner Wansing in Steinfurt; Justizamtsinspektor – BesGr. A9 m. AZ –
Dieter Szopny in Dortmund u. Klaus Wingender in Minden, Justizamtsinspektor Karl-Wilhelm
Meyer in Minden, Erster Justizhauptwachtmeister Horst Kriese in Dülmen.
304
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Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Julia Feldhaus, Nadine Kuberski u. Steffen Kurth.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Nils-Christian Ocken aus Arnsberg in Hamm; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Monique Emmerich in Münster; z. Justizamtmann:
Justizoberinspektor Ralf Fortnagel in Bielefeld; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -:
Justizamtsinspektor Lutz Steinigeweg in Essen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Brigitte-Beatrix Pertram in Dortmund; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Elke
Lehde und Ulrike Weber in Dortmund, Andrea Wilde in Essen und Marion Deitmar in Münster; z.
Justizobersekretärin: Justizsekretärin Agnes Lebek in Essen.
Ruhestand:
Justizamtsrat Richard Kopp in Bielefeld und Justizamtsrätin Sabine Teigelkötter b. d. GStA.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Sina Anna Bötzel in Bochum, Wolfram Chowanietz in Bochum Sandra Cramer in Herne, Alexander Dehmel in Gelsenkirchen, Christina Everding in Münster, Matthias Franke in Hamm,
Arthur Galwes in Marl, Patrick Haberland in Bochum, Johannes Höfer in Hamm, Sabine Jochheim in Hagen, Cornelia Kemna (bisher RAK Oldenburg) in Hagen, Florian Klaucke in Sassenberg, Wilfried Knauf in Castrop-Rauxel, David Kotecki in Dortmund, Peter Lamers (bisher RAK
Düsseldorf) in Essen, Laura Markink in Münster, Dr. Matthias Merkel in Essen, Petra Meyer in
Münster, Heiko Müller in Arnsberg, Gita Mulappancharil in Dortmund, Elisabeth Rahe in Münster, Giuseppe Sbirziola in Menden, André Spak, LL.M. (bisher RAK Köln) in Münster, Daniel
Thal in Münster, Sebastian Raphael Vogt in Essen, Marc-Daniel Volk in Detmold, Thomas
Wagner in Gelsenkirchen, Benjamin Weber in Essen, Susanne Weiß in Münster, Dr. Benjamin
Zorn in Münster.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältin Dr. Bastian-Peter Stenslik und Dr. Tigran Dabag in Bochum,
Christian Geier in Witten, Karsten Havighorst in Ahlen, Rechtsanwalt Franz Hubert Salmen und
Christine Plückebaum in Paderborn.
Entlassen aus dem Notaramt:
Rechtsanwälte und Notare Rüdiger Lotze in Ascheberg, Ulrich Stettner in Burbach.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Mathilde Schulze Henne in Lünen, Wolfgang Breitenbach in Hamm, Manfred Bergman in Soest,
Meike Meyer-Schmitz in Petershagen, Andreas Gritsch in Bielefeld, Andreas Schlimm in
Bottrop, Günther Keller in Gelsenkirchen.
305
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Abgabe in andere Kammerbezirke:
Nicole Franz in Essen, Melanie Hesse in Essen, Sönke Willers in Lüdenscheid, Thomas Siebert
in Everswinkel.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richterin am LG: Richterin Kerstin Mixa u. Miriam Petra Müller in Köln; z.
Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrat Bernhard Klinkhammer in
Schleiden; z. Justizoberamtsrat/-amtsrätin: Justizamtsrätin/-amtsrat Doris Havenith in
Aachen, Monika Pütz u. Dorothea Sturbeck in Köln, Rainer Gisder in Leverkusen u. Maria
Speer in Siegburg; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Schnuis in
Brühl u. Frank Hansen in Heinsberg.
Ruhestand:
Richterin am Amtsgericht Ingeborg Hymmen in Köln, Justizoberamtsrätin (BesGr. A 13):
Maria Anna Brücker in Düren, Justizobersekretärin Elke Schlich in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Elisabeth Gertrud Hildegard Conzen u. Leoni Graf.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Thewes in Aachen, z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Stephan Kupfer in Bonn.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Joachim Mätzke in Köln.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Christian Wolsztynski in Münster; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Christian Meyer in Münster.
Ruhestand:
Vors. Richter am FG Ulrich Krömker in Münster.
306
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Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Peter Oesterheld in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Mark Otzik in Düsseldorf; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Magdalena Siebert in Iserlohn; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A
9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Bernhard Grimmert in Bielefeld-Senne, Ulrike Feldhues-Hüls in Münster, Volker Rosema in Willich I, Horst Butschinek u. Uwe Söllner in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor
Jörg Pouwels in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Rainer
Althof, Randolf Bendig, Michael Hirsch, Thomas Rammert, Udo Schillmann in BielefeldBrackwede, Uwe Ludwig u. Olaf Prüms in Rheinbach, Frank Breuer, Stefan Fiedler u. Ralf Küsgen in Siegburg; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Frank Engels in
Heinsberg, Frank Herbertz in Wuppertal-Ronsdorf, z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister
Harry Deutsch in Rheinbach u. Lothar Westerweg in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in:
Justizvollzugsobersekretär/in Hartmut Dreyer, Florian Krieg u. Manuela Stoiber in BielefeldBrackwede, Danilo Wolf in Bielefeld-Senne, Andre Müller in Hövelhof, Jan Sulk in Iserlohn,
Sven Koch in Münster, Stephan Brockmans u. Andreas Ochmann in Wuppertal-Ronsdorf; z.
Regierungshauptsekretär: Regierungssekretär Frank Bauer u. Thomas Kanzler in Heinsberg;
z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Thomas Wolter in Gelsenkirchen, Frank Dahlmanns, Petra Hinzen, Peter Lipperts, Oliver Neudek, Thomas Nyhsen, Manuel Rademacher,
Matthias Schorn u. Robert Steins in Heinsberg.
Ruhestand:
Technischer Amtmann Dieter Sturhahn in Herford, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m.
AZ. - Hartmut von Enderen in Geldern u. August Schwärzler in Siegburg, Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Höltmann in Castrop-Rauxel, Wilfried Klinkhammer in Euskirchen, Michael Loy
in Geldern, Winfried Krumbein in Rheinbach, Regierungsamtsinspektor Karl-Heinz Jussack in
Castrop-Rauxel.
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
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Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Richterin o. Richter am FG in Köln
Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre
Bewerbung bei dem Präs d. FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.
1
Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bielefeld
1
Direktorin o. Direktor d. AG (R 2) in Herne-Wanne
mehrere
Richterin o. Richter am LG Aachen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem
Bezirk des OLG Köln -
1
Richterin o. Richter am AG Geilenkirchen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem
Bezirk des OLG Köln -
1
Richterin o. Richter am AG Düren
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem
Bezirk des OLG Köln -
1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Bochum
1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Hagen
1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Hagen
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die Ernennung im Eingangsamt
von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm
1 o. mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der GStA Köln 1 o. mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus
dem Bezirk der GStA Köln 1
Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -
1
Amtsanwältin o. Amtsanwalt b. e. StA im GStA-Bezirk Köln
- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Ernennung von
Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der GStA Köln erfolgen -
1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Siegen mit noch
näher zu bestimmendem Dienstsitz.
308
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Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen
sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss,
Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 12.12.2014 an die Präsidentin des Landgerichts Siegen zu richten.
1
Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - Leiter/in der Arbeitsund der Bauverwaltung - b. d. JVA Gelsenkirchen
- das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert
werden -
mehrere
Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor in Wuppertal-Ronsdorf
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleitung des Kurzstrafenbereichs b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert
werden –
1
Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin (A 9 m. AZ) Bereichsleiter/in b. d. JVA Heinsberg
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert
werden -
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin b. d. JVA Heinsberg
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Arbeitseinsatzleitung - b. d. JVA Castrop-Rauxel
– das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert
werden –
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Stellvertretende
Bereichsleitung an der Pforte - b. d. JVA Castrop-Rauxel
– das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert
werden –
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Münster
1
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA in Wuppertal-Ronsdorf
1
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA in Wuppertal-Ronsdorf
1
Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. d. OVG
Münster
Sachbearbeiter/in im Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) b. d. JVA Dortmund
Bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist der Dienstposten einer Sachbearbeiterin / eines
Sachbearbeiters im Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der Besoldungsgruppen A10 g.D. bis A 11 zugeordnet. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an vollzugsinterne als auch an externe Kräfte (z.B. aus der
Finanzverwaltung mit Kenntnissen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens oder
309
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22
der Finanzbuchhaltung/-führung). Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Dortmund angefordert werden.
Rücknahme:
Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen:
1 Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. e. VG im OVGBezirk Münster (JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2014)
310
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1. Dezember 2014, Nr. 23
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)…
311
Bekanntmachungen
Schließung des Übergangshauses Düsseldorf-Gerresheim der Justizvollzugsanstalt
Düsseldorf……………………………………………………………………………………….
312
Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern………………………….
312
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
313
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
318
Allgemeine Verfügungen
Nr. 33. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in Zivilsachen (ZP-Statistik)
AV d. JM vom 21. November 2014 (1440 - I. 22)
- JMBl. NRW S. 311 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) wird in
der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig
tritt die AV d. JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 22) – JMBl. NRW 2013 S. 349 – außer Kraft.
311
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Bekanntmachungen
Nr. 30. Schließung des Übergangshauses Düsseldorf-Gerresheim
der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf
Bekanntmachung des JM vom 13. November 2014
(4402 - IV. 1/Sdb. Düsseldorf Übergangshaus Düsseldorf-Gerresheim)
- JMBl. NRW. S. 312 Das Übergangshaus Düsseldorf-Gerresheim der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf wird mit Ablauf des 31.12.2014 geschlossen.
Nr. 31. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern
Bekanntmachung d. JM vom 10. November 2014
(1202 – Z. 42) - JMBl. NRW. S. 312 –
Bekanntmachung vom 15. November 2012 (JMBl. NRW 2012, S. 326)
I.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm setzt sich aufgrund der Wahl vom 9. April
2014 mit Wirkung vom 1. November 2014 wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt Klaus Baschek in Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Dr. Erhard Berghoff in Hamm
Rechtsanwalt Peter Bohnenkamp in Borken
Rechtsanwalt Rüdiger Brüggemann in Warstein
Rechtsanwältin Sonja Dercar in Essen
Rechtsanwältin Susanne Erve in Dortmund
Rechtsanwältin Kerstin Friebertshäuser-Kauermann in Hagen
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gansweid in Bielefeld
Rechtsanwältin Susanne Göttker gen. Schnetmann in Essen
Rechtsanwalt Jörg Habenstein in Herdecke
Rechtsanwältin Jutta Heise in Bielefeld
Rechtsanwalt Dirk Hinne in Dortmund
Rechtsanwalt Karl Friedrich Hofmeister in Olpe
Rechtsanwalt Dr. Jost Hüttenbrink in Münster
Rechtsanwalt Rainer Jürges in Essen
Rechtsanwalt Helmut Kerkhoff in Hamm
Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler in Dortmund
Rechtsanwältin Marion Meichsner in Bochum
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Meyer in Bielefeld
Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto in Bochum
Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Peus in Münster
Rechtsanwältin Christina Piaskowy in Recklinghausen
Rechtsanwalt Franz Pieper in Minden
Rechtsanwalt Heinrich Plückebaum in Paderborn
Rechtsanwältin Ursula Rehrmann in Gelsenkirchen-Horst
Rechtsanwalt Jan Schaeffer in Essen
Rechtsanwältin Elisabeth Schwering in Münster
Rechtsanwältin Kornelia Urban in Dortmund
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels in Münster
Rechtsanwalt Hartmut Wiesinger in Lage
312
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
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II.
Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Hamm setzt sich mit Beginn der neuen Amtszeit
aufgrund der Wahl in der Vorstandssitzung vom 5. November 2014 wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels in Münster, Präsident
Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler in Dortmund, Vizepräsident
Rechtsanwältin Kornelia Urban in Dortmund, Vizepräsidentin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto in Bochum, Schriftführer
Rechtsanwältin Kerstin Fiebertshäuser-Kauermann in Hagen, Schatzmeisterin
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am LG: Richter/in Linda-Marie Habel in Düsseldorf, Andrea Brugger, Judith Haverkamp und Alexander Sperlich in Mönchengladbach; z. Richterin am AG: Richterin Tatjana
Milkovic in Oberhausen; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Ute Steger in
Dinslaken und Nicole Richarz aus Wuppertal.
Versetzt:
Richterin am AG Vanessa Fuchs aus Krefeld nach Kempen.
Richter/Richterin auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Boris Bullmann, Julia Kamps, Dr. Miriam Firmenich-Michallik, Jennifer Hölters.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Daniela Fritsch, Anna Laura Musiol in Duisburg u.
Hanna Paul in Wuppertal.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Jürgen Ganzczarz in Duisburg.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken:
Nicole Rosien in Duisburg, Alina Anders, Jürgen Anliker, Lisa Bornemann, Dr. Guido Burger,
Moritz Dästner, Anne-Svenja de Kiff, Olga Drobiazko, Dr. Martin Friedberg, LL.M., Otto Frhr.
Grote, Anita Hellebrandt, Beate Kirchner, Ralf Kluth, Martha Kosecki, LL.M., Heiko Löw, Tülin
Mehmet Oglou, LL.M., Dr. Marc Menrath, Martin Müller, Michael Munsch, Theresa Patze, Dr.
313
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Alex Petrasincu, Christine Prinz, Dr. Miodrag Prodan , Maria Reyes Pino, Enno Ruppert, Dominic Schmid-Domin, Dr. Jörg Schmitz, Anna-Livia Schulz, Sinan Sengöz, Marina Stürmer u. TinaKatharina Wulff, LL.M.(La Trobe) in Düsseldorf, Christian Remke in Haan, Erkan Görgülü,in
Hilden Nicole Franz u. Melanie Hesse in Kleve, Daniel Leupold u. Sabrina Reinders in Mönchengladbach, Melanie Czaika,in Ratingen.
Bestellt zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwalt Marco Blumberg in Oberhausen.
Gelöscht:
Verena Eike, Michael Pahlke, Dr. Andreas Lenk, LL.M., Thomas Faas, Lutz Stader, Sören Kläner, LL.M., Anja Rödler, Dr. Michael Dietrich, Dr. Irene Kämper, LL.M., Dr. Tobias Ehlen, Jan
Döring, Viktoria König, Peter Will, Peter Lamers, Michael Zweers, Patrick Heinrichs, Christian
Ganz, Dietmar Ludolph, Jennifer Scheithauer, Dr. Holger Düchting, Caspar Heckscher, Dr.
Ronny Hildebrandt, Karoline Mätzig, Beate Gronover, Ulrike Bihler, Jan Ristau, Katharina Bock,
Antje Haber, Heiner Schalljo, Felix Finsterer, Ute Grandt, Katja Radnai, Theodor Rieping,
Tobias Leichtle, Dr. Matthias Wohlfahrt, Dr. Carolin Möller, Dr. Andrea Schmoll, Dr. Tilman
Steinert, Dr. Sarah Progin-Theuerkauf, Malgorzata Wildtraut, Volker Greisbach, Bettina Spaniol,
LL.M., Martin Nitschmann, Matthias Biersack, Dr. Robert Kleba, Marc Wenger, Ariane Keller,
Jan Wollnik.
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am AG: Richter/in Richter/in Wiebke Droste in Beckum (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. November 2014), Maren Butscher, Diana Nohl, Mareike Ragu und Anne Wackerbeck in Bochum und Benjamin Fritzsche in Siegen; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin
Käthe Eggeringhaus in Lüdenscheid, z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Barbara Bothe-Rüther
in Brakel und Karin Brindöpke in Dortmund, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in
Lars Heuner, Iris Hohmeyer und Maria-Sandra Keppmann in Hagen, Sylvia Vornweg in Iserlohn, Katrin Langanke in Lemgo und Claudia Engemann in Schwelm, z. Sozialamtfrau/amtmann: Sozialoberinspektor/in Stephan Beetz, Carsten Weihe und Nicole Vahle in Essen, z.
Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Corinna Asseburg, Nadine Prekau, Janine Reinert
und Oliver Tölle in Bielefeld, Hannah Marie Stuckstette in Gütersloh, Mathias Bejma in Hagen,
Christiane Hemsen und Alexander Langer in Hamm, Udo Weßling in Herford und Rüdiger Hunold in Minden, z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Annika Fischer und Eva Leupelt in
Dortmund, Martina End, Katja Marpe und Jens Speckenheuer in Essen; z. Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Peter Schäfers in Dortmund, Ulrike Stöpke in
Essen und Udo Thomas in Siegen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin AnnaMaria Vogt in Lennestadt; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Christian Bothmann
in Bochum und Beatrice ter Horst in Essen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Christine
Lungershausen in Detmold, Inka Curic in Dorsten, Christina Künne in Dortmund, Helena Gorr in
Hagen und Julia Schuliers in Lüdenscheid; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -:
Erster Justizhauptwachtmeister Roman Hermanowski in Hamm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Claudia Krämer in Arnsberg, Karsten Rempe in Essen
und Thorsten Bankamp in Hamm.
314
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Ruhestand:
Vorsitzender Richter am OLG Herbert Wagner u. Direktor des AG Klaus Gronski in Herne; Justizamtsrätin Annemarie Kotzold in Dortmund, Justizamtsinspektorin Karola Wiese in Bochum
Christa Schmidt in Dortmund u. Christa Schmidt in Dortmund.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Mirjam Flenker, Dr. Juliane Seehase, Pascal Peters.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwalts/-anwältin BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwalt Christian Kuhli aus Hamm in Siegen; z. Staatsanwältin:
Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Kathrin Höbrink in Münster; z. Justizoberinspektorin:
Justizinspektorin Susanne Rohlfing in Bielefeld, Christina Ernesti-Meyer in Essen und Maren
Beimborn in Hagen; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Matthias Sohlich und Diana
Wohlrath b. d. GStA.
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwalts/anwältin - BesGr. R 2
mit AZ - Günter Rüter in Münster; Justizhauptsekretärin Petra Weithöner in Bielefeld.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken:
Márton Hagner (bisher RAK Celle) in Essen u. Dr. Petra C. Meyer in Münster (Korrektur der
Veröffentlichung vom 15. November 2014).
Löschungen als Rechtsanwalt:
Gabor Moshage in Lage, Dr. Jan-Hendrik Paßmann in Hamm, Sven Kramer in Münster, Elisabeth Eßmeier in Dortmund, Dr. Hans-Hermann Niederlag in Bielefeld, Gritta Goesmann in
Meschede, Volker Ramus in Marl, Günther Sontow in Gronau, Sabine Birken in Marl, Christian
Rüther in Essen, Britta Büchter in Essen, Siegfried Esdar in Bielefeld, Jürgen Wohlleber in Gelsenkirchen, Brigitte Rasche in Witten, Niels Neugebauer, LL.M. in Selm, Roman A. Böhm in
Laer, Nicole Langeneke in Bad Sassendorf.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Christine Prinz in Bielefeld, Dr. Michael Rutemöller, LL.M. (T) in Münster, Konrad Breuer in Essen, Lisa Bornemann in Bochum, Dr. Jochen Schroer in Höxter, Tanja Siebert in Paderborn
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte/innen Severin Bodenstaff in Werl, Tanja Schmidt-Torley in Soest, Dr. Friederike
Katharina Brockmann in Bad Oeynhausen, Oliver Galling in Herford, Andreas Meredig in Bochum, Ziver Kurt in Augustdorf, Marcus Rensing in Bad Salzuflen, Dr. Till Veltmann in Hamm,
Rolf Winklmair in Höxter.
315
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Jürgen Schauerte in Iserlohn, Ludwig Huppert in Beckum.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Richter am LG: Richter Dr. Tobias Gülich in Bonn u. Dr. Mark Stefan Lerach in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Maria-Patricia Klinkert in Köln u. Maria Verena Wendt in Rheinbach; z.
Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Udo Freywald in Aachen; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-amtfrau Rainer Göddertz, Ursula Kutz, Stephan Schumacher, Claus Sures und
Cornelia Vollmar-Specks in Köln; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Eberhard Weber in Bonn; z.
Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Saskia Güttler und Alexandra Menkel in Bonn u. Sandra
Reiners u. Frauke Weith in Köln; z. Obergerichtsvollzieher – BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Hans-Georg Ix in Aachen u. Michael-Peter Fischer in Monschau; z. Obergerichtsvollzieher/in: Dorothea Wenzel in Gummersbach, Simone Hilgers in Brühl, Svenja Berghaus in Wipperfürth, Stephan Dürholt in Euskirchen, Alfred Boschet-Seedorf in Aachen, Mario
Damm in Düren u. Oliver Schulz in Waldbröl; z. Justizobersekretär: Justizsekretär Daniel
Derichsweiler u. René Drexelius in Köln.
Versetzt:
Richterin am LG Dr. Isabel Jens vom LG Köln an das AG Köln.
Ruhestand:
Präsident d. OLG Johannes Riedel in Köln, Richterin am AG Monika Zurnieden in Bonn, Richter
am AG Friedhelm Hüschemenger in Bergisch Gladbach; Justizamtsinspektorin Margit BrienGilcher in Leverkusen u. Erster Justizhauptwachtmeister Heinz Plaschka in Bonn.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Alissa Schöttle.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Martin Diesterheft in Köln.
Ruhestand:
Justizamtsinspektorin Irmgard Anna Crumbach in Aachen.
316
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
LSG und Sozialgerichte
Ernannt:
z. Richter am BSG: Richter am LSG Uwe Söhngen; z. Vorsitzenden Richterin am LSG: Richterin am LSG Ute Frielingsdorf in Essen; z. Richter/in am SG: Richter/in Dr. Katharina Haupt in
Aachen, Nina Pütter in Düsseldorf, Christina Große Frericks in Duisburg, Nina Pütter in Düsseldorf, Dr. Oliver Dammers in Gelsenkirchen, Dr. Katja Entzeroth u. Dr. Nadine Zengerle in Köln;
z. Regierungsinspektor/in: Julian Dahn in Detmold, Alexandra Ullmann u. Sven Schala in Essen; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Vanessa Sarah Kielbus in Essen.
Versetzt:
Richterin Sinje Scheltz vom SG Darmstadt an das SG Gelsenkirchen.
Ruhestand:
Richterin am LSG Ursula Hagemeier in Essen, Regierungsamtsinspektor Werner Josef Gründer
in Münster.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessor/in Gesine Förster, Anna Hyla, Alice Nolden, Michael Sendt u. Eleonor Tsrouya.
Finanzgerichte
Ernannt:
z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Astrid Heinen in Köln.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Charlotte Adams-Dolfen in Aachen; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Beate Schwarz in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Jürgen Thönneßen
in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Michael Bartsch, Lothar Dütting, Thorsten Fohrmann u. Nuriye Massey in Bielefeld-Senne, Jörg Runge u.
Ulrich Stais in Bochum-Langendreer, Michael Mordass in Hövelhof, Petra Watzka in WuppertalRonsdorf; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Uwe Kleinwächter in Bielefeld-Senne, Andreas Wolf in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Gregor Plum in Euskirchen u. Jan Henrik Pallatzky in Herford; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Stephan Busch u. Jörg Schoemakers in Bielefeld-Senne; z. Regierungsobersekretärin:
Regierungssekretärin Bianca Mang in Wuppertal-Ronsdorf.
Ruhestand:
Justizvollzugsamtsinspektor Wilfried Schmidt u. Gerhard Schoenen in Aachen.
317
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
Stellenausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach
Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
1
Generalstaatsanwältin o. Generalstaatsanwalt (R 6) b. d. GStA in Hamm
1
Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Rheine
1
Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Oberhausen
1
Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Aachen
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln
1
Richterin o. Richter am LG in Bochum
1
Richterin o. Richter am SG in Köln
1
Richterin o. Richter am SG in Duisburg
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d.
JVA Bochum
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert
werden -
318
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
1
Regierungsrätin o. Regierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA
Bochum
- die Besetzung der Stelle erfolgt durch eine Halbtagskraft - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bochum angefordert
werden -
mehrere
Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben in der Strafvollstreckung - im Bezirk der GStA Hamm
1
Regierungsoberamtsrätin o. Regierungsoberamtsrat - fliegend - Koordinatorin/Koordinator der Verbindungsgruppe Justizvollzug/Polizei des Landes
Nordrhein-Westfalen
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -
1
Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - bei der StA Bielefeld
1
1
Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bochum
mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Stelle für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L) im Umfang von derzeit 0,70 Arbeitskraftanteilen. Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum
15.12.2014 an den Präsidenten des Landgerichts Bochum zu richten.
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Leiter/in der Vollzugsgeschäftsstelle – b. d. JVA Attendorn
- das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Attendorn angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Stellvertretung des Leiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie
Dienstbuchführer - b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen
- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleitung zentrale Dienste Innen - b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleitung zentrale Dienste Außen- b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleitung Freizeitgestaltung u. Öffentlichkeitsarbeit - b. d. JVA
Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden 319
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Ausbildungsleitung - b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Sportkordination - b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Fahrdienstleitung - b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -
1
Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA
Attendorn
2
Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Düsseldorf
mehrere
Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA
Düsseldorf
3
Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Düsseldorf
1
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6)
- Leiter/in der Justizwachtmeisterei - bei dem AG Langenfeld
mehrere
Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5)
b. e. StA im GStA-Bezirk Düsseldorf
320
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Justizministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. Dezember 2014, Nr. 24
Inhaltsübersicht
Allgemeine Verfügungen
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren
(StP/OWi-Statistik)……………………………………………………………………………...
321
Buchungs- und Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW im Justizvollzug………………..
322
Gebührenbefreiung nach § 122 Abs. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen……………...
325
Bekanntmachungen
Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen………………………………………………………………………………………..
325
Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….
326
Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....
329
Allgemeine Verfügungen
Nr. 34. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten
in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)
AV des JM vom 25. November 2014 (1440 - I. 20)
- JMBl. NRW S. 321 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren
(StP/OWi-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in
Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 20) - JMBl. NRW
2013 S. 350 außer Kraft.
321
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Nr. 35. Buchungs- und Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW
im Justizvollzug
AV d. JM vom 1. Dezember 2014
(5100 - IV. 10)
- JMBl. NRW S. 322 1
Betrieb
In der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist ein zentraler
Buchungs- und Kostenrechnungs-Service (BKS) für den Bereich des
Justizvollzugs
eingerichtet.
2
Zielsetzung
Der BKS dient der technischen Sicherstellung eines koordinierten Betriebes des Programms
EPOS.NRW in der Budgeteinheit (BE) Justizvollzug. Darüber hinaus steht der BKS dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten (= Budgetuntereinheiten) in allen technischen
Fragen sowie den im Zusammenhang mit EPOS.NRW zu koordinierenden Aufgaben beratend
und unterstützend zur Verfügung.
3
Aufgaben
3.1
Bereich der integrierten Verbundrechnung
Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen
3.1.1
Aufgaben, die einheitlich an einer zentralen Stelle für die gesamte Budgeteinheit vorgenommen
werden müssen,
3.1.2
alle periodisch wiederkehrenden Aufgaben, die einheitlich an einer zentralen Stelle in einer
Budgeteinheit vorgenommen werden müssen (z. B. Monats- und Jahresabschlüsse, ggf. Periodensteuerung, Protokollprüfung im Rahmen der Jobsteuerung),
3.1.3
die Erstellung von buchhalterischen Handlungsanweisungen zur Integrierten Verbundrechnung,
3.1.4
aktive Maßnahmen zur Einhaltung der zentralen Vorgaben aus dem Justizministerium/Finanzministerium (z. B. Buchungsvorschriften) sowie zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Buchhaltung und Kostenrechnung innerhalb der Budgeteinheit (z. B. Erstellung und Prüfung der Einhaltung von Kontierungsvorgaben),
3.1.5
die Unterstützung des Justizministeriums bei der
betriebswirtschaftlichen Aufklärung von haushalterischen Sachverhalten,
Erstellung von ad hoc-Berichten,
Erarbeitung konzeptioneller Anpassungen (z.B. Aufstellung eines Produkthaushaltes).
322
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
3.2
Bereich des Supports
Der 1st-level-Support wird durch das Beratungstelefon Informationstechnik (BIT) und den BKS
abgestuft wahrgenommen. Das BIT nimmt als Kontaktstelle die Fragen auf und klärt diese soweit wie möglich eigenständig. Der BKS unterstützt das BIT bei der Lösung vor allem schwieriger und seltener Fragestellungen. Fragen, die durch den 1st-Level-Support nicht gelöst werden
können, werden ausschließlich durch den BKS an den 2nd-Level-Support, dem Landesamt für
Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (LaFin NRW), weitergeleitet. BKS und BIT wirken
partnerschaftlich zusammen, vor allem im Bereich des Know-How-Transfers.
3.3
Bereich der Schulungen
Der BKS führt Fach- und IT-Schulungen im Rahmen des Programms EPOS.NRW durch. Art
und Umfang der Schulungen richten sich nach dem Schulungskonzept EPOS.NRW sowie nach
dem Schulungskonzept des Justizvollzuges.
3.4
Bereich der Verfahrenspflegestelle und Unterstützung anderer Verfahrenspflegestellen
Der BKS ist eine Verfahrenspflegestelle für das System SAP. Er unterstützt in dieser Funktion
insbesondere fachlich die anderen Verfahrenspflegestellen beim Betrieb der Schnittstellen zum
SAP-System.
Er wirkt weiterhin fachlich bei der Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung von ggf. erforderlichen Schnittstellen zwischen Fach- oder Vorverfahren und dem SAP-System in Abstimmung
mit dem LaFin NRW mit.
3.5
Weiterentwicklung des Programms EPOS.NRW
Der BKS unterstützt und berät das Justizministerium NRW bei der Weiterentwicklung der Integrierten Verbundrechnung und des Controllings.
3.6
Unterstützung des Geschäftsbereichs
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS können insbesondere bei Monats- und Jahresabschlusstätigkeiten Bedienstete der einzelnen Rolleninhaber der Budgetuntereinheiten unterstützen, ohne dass sie die Tätigkeiten in deren Rollen primär ausüben.
Der BKS kann sich dazu verschiedener Instrumente (Workshops, Chat- oder Aufschalttechnik,
Vor-Ort-Service etc.) unter Beachtung der Supportstrukturen bedienen.
Der BKS nimmt die ihm übertragenen Aufgabenbereiche eigenständig wahr. Einzelangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Abstimmung mit dem Justizministerium
NRW.
4
Organisation
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS sind der Leitung der Justizvollzugsanstalt Dortmund unmittelbar unterstellt. Diese ist Dienstvorgesetzte des in dem BKS eingesetzten Personals. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt
Dortmund.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS führen im Schriftverkehr die Bezeichnung "Die
Leiterin bzw. der Leiter der Justizvollzugsanstalt Dortmund" mit dem Zusatz "Buchungs- und
Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW".
323
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Die Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS obliegt dem Justizministerium NRW.
Die Leitung des BKS ist einer Angehörigen bzw. einem Angehörigen des BKS zu übertragen.
Der Leitung des BKS obliegen die Planung und Organisation des Personaleinsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS. Sie ist Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des BKS. Sie hat insbesondere sicherzustellen, dass die Aufgaben nach Nr. 3 einheitlich wahrgenommen werden. In Grundsatzangelegenheiten ist das Benehmen mit dem Justizministerium
NRW herzustellen.
Die in dem BKS beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausschließlich mit Aufgaben
dieser Servicestelle zu betrauen. Die Vertretung erfolgt innerhalb des BKS.
5
Personal
Das Personal des BKS wird durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Dortmund im Benehmen
mit dem Justizministerium NRW ausgewählt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen
und bedarfsgerecht fortzubilden.
6
Beteiligung
Der BKS beteiligt die Justizvollzugseinrichtungen bei der Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelangelegenheiten. Die Beteiligung erfolgt schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen von regelmäßigen sowie anlassbezogenen Dienstbesprechungen.
Der BKS unterrichtet das Justizministerium über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Das Justizministerium ist ebenfalls zu unterrichten, wenn Leistungen aufgrund fehlender
Mitwirkung nicht oder erst verspätet erbracht werden konnten.
Der BKS steht in unmittelbarem Kontakt zu dem vom Finanzministerium für den Betrieb für
EPOS.NRW eingerichtetem LaFin NRW. In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist
das Justizministerium zu beteiligen.
7
In-Kraft-Treten
Diese AV tritt am 15. Dezember 2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die RV vom 12. Dezember 2007 (5122 - IV. 9), in der Fassung vom 2. August 2011, außer Kraft.
324
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Nr. 36. Gebührenbefreiung nach § 122 Abs. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen
Gewährung einer vorläufigen Gebührenbefreiung
AV d. JM vom 4. Dezember 2014 (5603 - Z. 71)
- JMBl. NRW S. 325 1
Können Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen im Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW, SGV. NRW. 300) die Bescheinigung nach § 122
Abs. 2 Satz 3 JustG NRW im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren noch nicht vorlegen, ist von
dem Gebührenansatz zunächst abzusehen, wenn
1.1
eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird oder
1.2
die zur Vertretung befugten Personen versichern, dass die von ihnen vertretene Körperschaft,
Vereinigung oder Stiftung gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts
dient, und sich aus den vorgelegten Unterlagen (z. B. Satzung) konkrete Anhaltspunkte hierfür
ergeben.
2
Die Gebühren sind anzusetzen, wenn die von dem Antragsteller anzufordernde Bescheinigung
nach § 122 Abs. 2 Satz 3 JustG NRW nicht binnen einer Frist von 3 Jahren seit Beendigung
des gebührenpflichtigen Geschäfts vorgelegt wird. In die Kostenrechnung, mit der gegebenenfalls die entstandenen Auslagen eingefordert werden, ist ein eindeutiger Vorbehalt über die
Möglichkeit einer Inanspruchnahme für die nach der voraussichtlichen Höhe zu bestimmenden
Gebühren aufzunehmen.
3
Diese AV tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die AV d. JM vom 29. Oktober 1987 (5603 - I B. 71) JMBl. NW S. 270 - wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 aufgehoben.
Bekanntmachungen
Nr. 32. Hauptpersonalrat Justizvollzug
bei dem Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung d. JM vom 28. November 2014
(2700 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 325 Die bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden,
Justizvollzugsoberinspektor Helmut Gülpen
sowie
Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Börner
scheiden mit Ablauf des 31.12.2014 aus dem Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen aus.
Zum neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden wurde
Justizvollzugsamtsinspektor Horst Butschinek,
Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel,
gewählt.
325
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Als weitere Mitglieder sind
Justizvollzugsamtsinspektor Guido Schäferhoff,
Justizvollzugsanstalt Werl,
der zugleich als 3. stellvertretender Vorsitzender bestimmt wurde,
sowie
Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Jentjens,
Justizvollzugsanstalt Geldern,
nachgerückt.
Personalnachrichten
OLG-Bezirk Düsseldorf
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG Thomas Hubert aus Moers
in Dinslaken; z. Richter am LG: Richter Christian Rütz in Düsseldorf; z. Richterin am AG:
Richterin Fiona Broll in Krefeld; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Frank Lohmann in Krefeld; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Ralf Hussag in Mönchengladbach; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Christa Rautenberg-Schnitzler in Mönchengladbach; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Anke Schäfer-Krebs in Mülheim an der Ruhr; z. Justizamtsinspektor/in BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor/in Gabriele Kleinsorge aus Düsseldorf, Gisela Bernsen
aus Duisburg und Wolfgang Hansen aus Duisburg-Hamborn; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Rita Bruckschen aus Duisburg und Wolfram Arnold aus Krefeld; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Maus, Tanja Schülemann, Günter Strysio und
Uta Winkler aus Krefeld; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Anna Maria Herández
López, Nadine Motten, Barbara Salbert-Wecker, Karina Szumotalski und Janine Weber aus
Düsseldorf, Irina Rott aus Geldern, Nadine Kupfer aus Moers, Ronny Hesse aus Krefeld, Nicole
Reich aus Kempen, Christiane Reiners aus Mönchengladbach, Ulrike Coenen aus Viersen.
Versetzt:
Justizoberinspektorin Ninia Henze vom AG Langenfeld zum Bundesamt für Verfassungsschutz.
Ruhestand:
Richter am AG Harald Redlin in Krefeld; Oberregierungsrat Andreas Schotten in Mönchengladbach; Jutta Lüttringhaus aus Mülheim an der Ruhr; Justizamtsinspektorin Christine Kürbig aus
Düsseldorf; Justizamtsinspektorin Reinhild van Eikels in Duisburg u. Hildegard Schultze aus
Krefeld; Justizhauptsekretärin Gudrun Steffens aus Mönchengladbach.
Staatsanwaltschaften
Ruhestand:
Oberstaatsanwalt Heinz-Jürgen Vitz in Mönchengladbach, Justizhauptsekretärin Ulrike Keßel in
Duisburg und Justizsekretär Jürgen Duisberg in Wuppertal.
326
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
OLG-Bezirk Hamm
Gerichte
Ernannt:
z. Richter/in am LG: Richter/in Heike Schüler in Arnsberg, Dr. Andrea Bergmann u. Dr. Marvin
Yuen in Münster; z. Richter am AG: Richter Dr. Jens Grobelny und Jan Hendrik Zeidler in
Münster; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Sigrid Negrazus in Siegen, z. Justizamtfrau/amtmann: Justizoberinspektor/in: Tobias Koch in Brakel, Uta Meyer-Bergemann in Höxter,
Dörthe Heilmann in Olpe, Anja Dannhauer in Paderborn, Benedikt Gabriel in Plettenberg, Martin
Birkner, Elisabeth Frenking und Nathalie Schwunk in Siegen, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Claudia Bald in Bad Berleburg, Esther Neu in Detmold, Maren Wieck, Julia Vogel
und Julia Bunse in Dortmund, Sandra Heßler in Hagen, Alexander Boiar, Barbara Niedrich, Laura Hensel, Susanne Maria Gohlke und Maren Alberti in Hamm, Anna Merker und Britta Ulrike
Windmüller in Lüdinghausen, Frauke Heimes in Plettenberg, z. Justizinspektor: Justizobersekretär Uwe Bottenberg in Olpe; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Petra Fredrich in Hattingen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Katja Bellmann in Hagen.
Ruhestand:
Justizamtsrat Erich Niesmann in Ahlen.
Richterinnen/Richter auf Probe
Ernannt:
Assessorin Dr. Kirstin Brennscheidt und Cora Tinnefeld.
Staatsanwaltschaften
Ernannt:
z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Lars Colberg, Sonja
Kotalla u. Alexander Otto in Bochum; z. Justizoberinspektor: Justizinspektor Torsten Klages in
Dortmund.
Ruhestand:
Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ - Franz Börger in Paderborn.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare
Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:
Johannes Deittert in Hamm.
Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar:
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Janette Kathe in Lübbecke, Wolf-Dieter Tölle in Detmold,
Patrick Holtmann und Katja Schmidt in Hamm, Jasmin-Manuela Wevers in Gronau, Stefan Haller in Nottuln, Bernadette Böcker-Kock in Coesfeld und Dr. Thomas Endemann in Münster.
327
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Erreichen der Altersgrenze:
Rechtsanwälte und Notare Dr. Burkhard Röhrkasten und Heinz-Joachim Thiele in Dortmund,
Rainer Jürges in Essen, Wolfgang Wagner in Büren und Dietrich Vollmer in Hilchenbach.
Löschungen als Rechtsanwalt:
Alice Nolden in Essen, Wolfgang Groll in Unna, Werner Schmid in Rietberg, Marita Nagel in
Bochum, Sofia Lehmköster-Hristova in Dülmen, Claudia Pirenjak in Essen, Lutz Amelung in
Bochum.
Abgabe in andere Kammerbezirke:
Katrin Mülders in Essen, Christian Willmann in Siegen.
OLG-Bezirk Köln
Gerichte
Ernannt:
z. Präs. d. OLG: Ministerialdirigent Peter Kamp. z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Dr. Stephan Ebeling in Düren; z. Richter am LG: Richter Dr.
Marcel Sebastian Kremer in Köln; z. Richter/in am AG: Richter/in Sonja Schwarz in Aachen,
Anne Christin Poppenberg u. Julia Caroline Schumacher in Köln, Richter Christian Sommer in
Köln.
Staatsanwaltschaften:
Ernannt:
z. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter - BesGr. R2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Wolfgang Komp v. d. GStA in Köln.
Richterinnen/Richter auf Probe:
Ernannt:
Assessor/in Sebastian Markus Gorges, Bianca Oleff.
LAG-Bezirk Hamm
Ernannt:
z. Direktorin d. ArbG - BesGr. R 2 -: Direktorin d. ArbG Ines Koch in Rheine; z. Ersten Regierungshauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Regierungshauptwachtmeister Knut Runge in
Hamm.
328
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Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
LAG-Bezirk Köln
Ernannt:
z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Michael Seitz b. d. LAG; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Katrin Schänzler in Köln.
Justizvollzug
Ernannt:
z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Thomas Eidam in Wuppertal-Ronsdorf; z. Regierungsrätin: Dipl.-Psychologin Dr. Bianca Voß in Hagen; z. Pfarrer auf Probe: Pfarrer Michael
Waterböhr in Bielefeld-Senne; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Regierungsoberinspektor/in
Annika Schwefel in Bochum u. Walter Dohmen in Willich I; z. Regierungsoberinspektorin:
Regierungsinspektorin Sandra Neubauer in Siegburg; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Bettina Hake in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Martin Schäper in Münster u. Gerd Pilz in Werl; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Carsten Trzeczak in Bielefeld-Senne, Sven Ottenhoff in
Bochum; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stefan Firle u. Carsten Hasenclever in Bochum; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Dirk Höfert in Bochum; z.
Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Stefan Schlierkamp in Bochum.
Ruhestand:
Oberregierungsrat Thomas Nebel in Kleve, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. Karl-Heinz Lichtenberg in Siegburg, Justizvollzugsamtsinspektor Norbert Wischmeyer in Bielefeld-Senne, Heinz Krugmann in Bochum, Bernhard Gasper in Rheinbach, Justizvollzugshauptsekretär Klaus-Dieter Friedrich in Düsseldorf.
Ausschreibungen
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich
erwünscht.
Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist,
-
richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,
sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich
auf dem Dienstweg einzureichen.
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
mehrere
Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. LOStA
- (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Hagen
1
Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Köln
1
Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG
Recklinghausen
1
Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 1 m. AZ.) in Rheine
mehrere
Richterin o. Richter am LG in Köln
- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe
aus dem Bezirk des OLG Köln -
1 o. mehrere
Richterin o. Richter am AG in Münster
1 o. mehrere
Richterin o. Richter am LG in Münster
1
Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld für die Ernennung im Eigangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm
1
Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/- in des psychologischen Dienstes - b. d. JVA Düsseldorf
- das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -.
1
Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d.
JVA Hagen
- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert
werden -
1 o. mehrere
Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit
noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.
Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des
ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe
10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss
des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 9. Januar 2015 an die Präsidentin des Landgerichts
Essen zu richten.
1
Regierungsinspektorin o. Regierungsinspektor - Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der
JVA Köln angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m.
AZ) - Kammerleiter / in - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der
JVA Köln angefordert werden -
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ)
- Bereichsleiter/in offener Vollzug Frauen - b. d. JVA Köln
- die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der
JVA Köln angefordert werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Bereichsleiter/in Hafthaus B - b. d. JVA Geldern
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert
werden -
1
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.)
- Kammerleiter/in - b. d. JVA Geldern
- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert
werden -
mehrere
Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA
Düsseldorf
Bezirksrevisor/in b. d. Oberverwaltungsgericht NRW
Bei dem OVG für das Land NRW ist demnächst der Dienstposten der/des Bezirksrevisorin/Bezirksrevisors zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 9 bis A 13
BBesO i.d.F. des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit alle Beamtinnen/ Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis zur
BesGr. A 13 übertragen ist.
Abordnungsstelle b. d. SG Köln
Bei dem SG Köln ist für die Dauer von bis zu 6 Monaten eine Abordnungsstelle in der Wertigkeit
A 9 ÜBesG NRW gehobener Dienst zur Unterstützung des SG Köln zu besetzen.
Sozialdienst b. d. JVA Willich
Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist sofort und zunächst bis zum 30.09.2015 befristet eine
Stelle im Sozialdienst mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (= 19,91 Wochenstunden für
Tarifbeschäftigte) zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I
angefordert werden. Kontakt: [email protected]
Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes oder vergleichbare Beschäftigte des
Justizministeriums, aller Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften können sich ab
sofort um die Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre bewerben.
Die vier jeweils mehrwöchigen Veranstaltungen, die unabhängig voneinander besucht werden
können, finden im Jahre 2015 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in
Bad Münstereifel bzw. im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau ggf. unter Einbeziehung
nahe gelegener Hotels statt.
Für das Jahr 2015 sind folgende Modullehrgänge geplant:
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers
Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24
Modul EPOS.NRW I
Thema: Haushalt/Kameralistik
Zeitraum: 22. Juni 2015 bis 26. Juni 2015
bzw. fakultativ (für zusätzl. Einführung in Excel – Grundlagen) bis 30. Juni 2015
Modul EPOS.NRW II
Thema: Controlling/KLR
Zeitraum: 7. September 2015 bis 25. September 2015
Modul EPOS.NRW III
Thema: Buchführung und Bilanzen
Zeitraum: 23. März 2015 bis 25. März 2015 (Teil I)
und
22. April 2015 bis 24. April 2015 (Teil II)
Modul Organisation
Zeitraum: 1. Juni 2015 bis 19. Juni 2015
Modul Personalmanagement
Zeitraum: 4. Mai 2015 bis 29. Mai 2015.
Das Modul EPOS.NRW III nimmt die bisherigen Inhalte der Fortbildungsveranstaltung Bilanzen/Buchführung auf.
Für die Module stehen jeweils maximal 22 Teilnehmerplätze zur Verfügung.
Die Curricula für die Module sind im Internetauftritt der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
unter dem Link http://www.fhr.nrw.de/aufgaben/fortbildung/modullehrgaenge/index.php einsehbar.
Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften bewerben sich auf dem Dienstweg bei der für ihren Dienstort zuständigen Präsidentin
oder dem für ihren Dienstort zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts.
Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den Fachgerichtsbarkeiten des Landes bewerben
sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Präsidentin bzw. dem jeweils zuständigen
Präsidenten des betreffenden Obergerichts oder des jeweiligen Finanzgerichts. Dort werden
auch weitere Auskünfte zum Modulstudiengang erteilt.
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Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers