Landkreis Wesermarsch

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Bürgerservice – Was erledige ich wo?
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Direkte AnsprechpartnerInnen
Frau Schwarz, Antje
FD 53 - Gesundheit
Telefon: 04401 927-535
Fax: 04401 4285
E-Mail: [email protected]
Organisationseinheiten
FD 53 - Gesundheit
Leistungsbeschreibung
Unsere Aufgaben:
Regelmäßige Überprüfung der Heime
Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor
Beeinträchtigungen
Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige, Betreiber
Wir überwachen die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob
die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit
soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber
den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und
Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen
wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der Außenstelle des Landkreises Wesermarsch im
Gesundheitsamt, Rönnelstraße 10, 26919 Brake.
Die Öffnungszeiten sind dieselben.
In Vertretungsfällen:
Herr Joachim Helms
Telefon: 04401 - 927-520
E-Mail: [email protected]
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder
per E-Mail erfragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.
In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen
Gebührenordnung (AllGO).
Rechtsgrundlage
Heimgesetz (HeimG)
Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),
Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in
Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung HeimPersV-),
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und
Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum
Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime
und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
Was sollte ich noch wissen?
Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn
Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.
Bemerkungen
www.heimverzeichnis.de
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