Doric Flugzeugfonds 11 AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“
Transcrição
Doric Flugzeugfonds 11 AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“
BETEILIGUNGSANGEBOT Doric Flugzeugfonds 11 AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“ Jetzt partizipieren und profitieren. Prospektherausgeber: VORWORT Der Weltluftverkehr ist zwischen 1972 und 2006 durch das globale Passagieraufkommen durchschnittlich um mehr als 6 % pro Jahr – auf zuletzt gut 4,3 Billionen Passagierkilometer – gewachsen. Luftfahrtexperten erwarten, dass sich diese Entwicklung angesichts der Globalisierung auch weiterhin fortsetzt. Einer Airbus-Prognose zufolge wird bis 2027 die Anzahl der Passagierkilometer um weitere 160 % auf 11 Billionen zunehmen. Besonders im wirtschaftlich dynamischen asiatisch-pazifischen Raum wird ein großer Teil dieses Wachstums in Form von weiteren Direktverbindungen zwischen den asiatischen Metropolen erwartet. Gleichzeitig sind die Anforderungen in Bezug auf Treibstoffverbrauch und Emissionen so hoch wie nie zuvor. Die stark schwankenden Kerosinpreise sowie die Einführung zusätzlicher ökologischer Besteuerungen in vielen Teilen der Welt bedeuten, dass Fluggesellschaften sich mehr denn je auf die neuen Marktgegebenheiten einstellen müssen. Airbus A320-200 – Hohe Flexibilität. Niedriger Kerosinverbrauch. Exakt für diese Bedürfnisse wurde der Airbus A320-200 entwickelt. Als so genannter „Narrowbody“ (Flugzeug mit einer Gangreihe) transportiert er in der 1-Klassen-Konfiguration 180 Passagiere. Der Airbus A320-200 bietet eine hohe Flexibilität, da er sowohl für Kurz- als auch für Mittelstrecken treibstoffeffizient eingesetzt werden kann. Mit seinen schubstarken Triebwerken kann der Airbus A320-200 eine Reichweite von 5.700 km erreichen. Das technisch moderne Kabinendesign ermöglicht einen messbar niedrigeren Schallpegel und verringert zugleich das Gewicht des Flugzeuges, wodurch es weniger Treibstoff verbraucht und damit umweltfreundlicher ist. Rund 2.000 ausgelieferte Flugzeuge und viele weitere Bestellungen machen aus dem Airbus A320-200 eines der erfolgreichsten Flugzeuge der Welt. 170 Fluggesellschaften weltweit haben dieses Flugzeug derzeit im Einsatz. Die langfristigen Marktperspektiven lassen ein hohes stabiles Nachfrageniveau erwarten und prognostizieren auch für gebrauchte Flugzeuge attraktive Leasingraten. AirAsia – Name für Service und guten Preis. AirAsia ist eine dynamisch wachsende und vielfach ausgezeichnete malaysische Fluggesellschaft. Sie operiert über 400 Flüge täglich und verfügt über ein Streckennetz von 110 Flugrouten in 11 Ländern. Die moderne Flotte von über 70 Mittelstreckenflugzeugen wird in den nächsten Jahren um weitere 121 bestellte Airbus A320-200 ergänzt. In den vergangenen fünf Jahren betrug das Umsatzwachstum mindestens 19 % p. a. mit entsprechend gestiegenem Nettogewinn. Die Kombination von günstigen Flugtickets und gutem Servicestandard hat AirAsia eine hohe Kundenzufriedenheit eingebracht und damit dieses Wachstum ermöglicht. Mit einer Beteiligung am Doric Flugzeugfonds 11 können Sie von den Ertragschancen eines an AirAsia verleasten Airbus A320-200 profitieren. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist das nächste Highlight in einer Reihe attraktiver Flugzeugleasingangebote, die von Doric konzipiert und realisiert wurden. Dieses Know-how macht das vorliegende Beteiligungsangebot zu einem herausragenden Investment, das attraktive Ausschüttungen bietet. AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“ Jetzt partizipieren und profitieren. 3 PROSPEKTVERANTWORTUNG Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Anbieter“, „Doric“ oder „Prospektherausgeber“) mit Sitz in Offenbach am Main übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Für den Inhalt des Prospektes sind die bis zum Datum der Auf- Er berücksichtigt darüber hinaus die Prospektanforderungen nach stellung bekannten oder dem Anbieter erkennbaren Sachverhalte dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögens- wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie anlagen (IDW S 4, Stand: 18. Mai 2006). Hiernach muss mit entsprechen dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die für eine der Prospektaufstellung. Anlageentscheidung erheblichen Angaben vollständig und richtig enthalten, klar, d.h. gedanklich geordnet, eindeutig und ver- Eine Gewähr für das Erreichen der prognostizierten wirtschaftli- ständlich gemacht sind. chen Ergebnisse sowie deren Besteuerung beim Gesellschafter/ Treugeber wird nicht übernommen. Alle mit der Konzeption, Der Prospektherausgeber hat bei der Prospekterstellung die von Prüfung und Durchführung dieses Angebotes einer Vermögens- der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Gestal- anlage beauftragten Personen und Gesellschaften haben ihre tung von Prospekten über Kapitalanlagen beachtet. Er versichert, Aufgabe mit berufsüblicher Sorgfalt bzw. der Sorgfalt eines insbesondere im Hinblick auf § 264a StGB, nach bestem Wissen ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen bzw. werden dies tun. und Gewissen über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung über eine treugeberische Beteiligung am Emittenten von Die im Prospekt gemachten Angaben sollen den Anlegern eine Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht und inso- wahre und vollständige Information über die Vermögensanlage weit keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu haben. ermöglichen. Der vorliegende Prospekt enthält die gemäß Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit der VermVerkProspV erforderlichen Mindestinhalte. Datum der Prospektaufstellung: 23. Januar 2009 Dr. Peter E. Hein Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 4 Mark Lapidus Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Bernd Reber Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH INHALTSVERZEICHNIS TEIL A: FONDSKONZEPT 7 T ANGEBOT IM ÜBERBLICK 11 T RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 21 T DER ANBIETER – DORIC ASSET FINANCE & VERWALTUNGS GMBH 25 T DER MARKT 32 T DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A320-200 42 T DER LEASINGNEHMER – AIRASIA BERHAD TEIL B: BERECHNUNGEN UND ABWEICHUNGSANALYSEN 55 T INVESTITIONSRECHNUNGEN 58 T STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE, KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE 66 T SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE TEIL C: RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 71 T VERTRAGSPARTNER 72 T RECHTLICHE GRUNDLAGEN 103 T STEUERLICHE GRUNDLAGEN 111 T ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN TEIL D: VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN 117 T GESELLSCHAFTSVERTRAG 133 T TREUHANDVERTRAG 141 T BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG 144 T JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 150 T VERBRAUCHERINFORMATIONEN BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN 155 T WICHTIGE HINWEISE ZUM BEITRITT TEIL E: LEISTUNGSBILANZ 2007 156 T ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN TEIL F: ANLAGEN CHECKLISTE BEITRITTSERKLÄRUNG WIDERRUFSBELEHRUNG ANGABEN NACH GELDWÄSCHEGESETZ HINWEIS Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 5 TEIL A: FONDSKONZEPT ANGEBOT IM ÜBERBLICK FLUGZEUG Flugzeug Flugzeugtyp Flugzeugausstattung Seriennummer des Herstellers Passagierkapazität Auslieferung durch Hersteller und Erwerb durch Emittent Verkäufer/Hersteller Kaufpreis Airbus A320-200 Mittelstreckenflugzeug (maximale Reichweite ca. 5.700 km) zwei Triebwerke von CFM International, Typ CFM56-5B6/3 MSN 3715 150 Passagiere (Standard Airbus 2-Klassen-Konfiguration) 180 Passagiere (1-Klassen-Konfiguration) 8. Dezember 2008 Airbus S.A.S. US-$ 45.000.000 BESCHÄFTIGUNG Leasingnehmer Leasingvertrag Leasingraten Veräußerung AirAsia Berhad („AirAsia“) – Dynamisch wachsender Leasingnehmer, vielfach preisgekrönt. – Moderne und junge Mittelstreckenflotte. – Hohe Profitabilität und Ertragskraft. Grundlaufzeit zehn Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges plus 1. Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren sowie danach zwei weitere Verlängerungsoptionen von jeweils drei und fünf Jahren. Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption ist eine Abstandszahlung i. H. v. von ca. US-$ 8,4 Mio.1 vom Leasingnehmer zu leisten. Monatliche Leasingraten i. H. v. US-$ 362.700 über die Grundlaufzeit und die 1. Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit AirAsia. US-$ 355.500 pro Monat bei Ausübung der 2. Verlängerungsoption durch AirAsia für drei Jahre und US-$ 218.900 pro Monat bei einer Anschlussvermietung für weitere fünf Jahre bis zum Dezember 2028 (3. Verlängerungsoption). Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach ca. 20 Jahren zu ca. 37,5 % des ursprünglichen Kaufpreises. INVESTITION IN TSD. US-$ Erwerb des Flugzeuges2 Fondsabhängige Kosten3 Liquiditätsreserve Gesamt 1 2 3 45.207 4.694 196 50.097 90,24 % 9,37 % 0,39 % 100,00 % Die Abstandszahlung i. H. v. ca. US-$ 8,4 Mio. errechnet sich aus der Abdiskontierung der Leasingraten ab dem Jahr 11 bis zum Ablauf des Jahres 12 mit einem prognostizierten Zinssatz i. H. v. 3,95 % p. a. Diese Position schließt den Kaufpreis des Flugzeuges, Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten ein. Inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1,147 Mio. 7 FINANZIERUNG IN TSD. US-$ Langfristiges Darlehen Einlagekapital1 Gesamt 26.000 24.097 50.097 51,90 % 48,10 % 100,00 % LANGFRISTIGES DARLEHEN UND ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN Langfristiges Darlehen Darlehensgeber Laufzeit/Rückführung Zinssatz bis zum Jahr 12 US-$ 26.000.000 in zwei Tranchen: Tranche A: US-$ 19.225.000 Tranche B: US-$ 6.775.000 Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“, „Darlehensgeber“ oder „Bank“) Tranche A: Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine Laufzeit von zwölf Jahren. Tranche B: Keine Tilgung während der ersten zwölf Jahre; Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten zwischen Jahr 13 und Jahr 15. Tranche A: 5,55 % p. a. Tranche B: 5,94 % p. a. PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS Prognosezeitraum Geplante Kapitalerhöhung Laufende jährliche Ausschüttungen 2 Gesamtausschüttungen 2 bis 31. Dezember 2028 US-$ 22.944.000 plus 5 % Agio Prognostizierte laufende Ausschüttungen in der Betriebsphase bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio („Einlagekapital“): – 7 % 3 p. a. für die Jahre 2009 bis 2023 – 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028 – rd. 79 % aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich für das Jahr 2028 Ausschüttungen erfolgen in US-$ (Auszahlungen auf Wunsch auch in €), jeweils bis Juli des folgenden Jahres, erstmals in 2010 für 2009. Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung der geleisteten Beteiligungsbeträge und eine Kapitalrückzahlung. Bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 erhalten die Anleger über den gesamten Prognosezeitraum inkl. Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte Gesamtausschüttung von rund 233 % bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt, dass der Anleger zum 1. März 2009 ausschüttungsberechtigt ist. Sollte ein Zeichner nach dem 1. März 2009 beitreten und einzahlen, so verringert sich die Gesamtausschüttung zeitanteilig entsprechend. 1 2 3 8 Inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1,147 Mio. Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen. In den prognostizierten Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten. Im Jahr 2009 zeitanteilig. PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000 zzgl. Agio 89,45 % 90.000 20.000 10,00 % 10.000 0 7,00 % 20091 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen 1 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Einkommensteuerzahlungen zeitanteilig RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN Emittent Leasinggeber Vermögensanlage, Beitritt Mindestbeteiligung Agio Einzahlungsmodalitäten Zeichnungsfrist Platzierungsvereinbarung Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Anlegerkreis Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“) Erwerb von Treuhandbeteiligungen am Emittenten, der mittelbarer Eigentümer eines Airbus A320-200 ist. US-$ 10.000; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 teilbar sein. 5 % des Beteiligungsbetrages Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio ist bis spätestens zum 25. Februar 2009 zu leisten, damit der Beitritt und die Ausschüttungsberechtigung zum 1. März 2009 erfolgen. Danach können Beteiligungsbeträge bis zum 25. Kalendertag des Monats geleistet werden, in dem der Beitritt wirksam wird. Die Ausschüttungsberechtigung erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Einlage bis zum 25. Kalendertag des Vormonats geleistet wurde. Erfolgen Teileinzahlungen des Beteiligungsbetrages, so erlangt der Anleger Teilansprüche auf Ausschüttungen. Einzahlungen werden zuerst auf das Agio angerechnet. Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals. Die Doric Select GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Platzierung bzw. ggf. die Einzahlung der Beteiligungsbeträge zzgl. Agio bis zum 30. Dezember 2009 durchzuführen. Siehe Seite 72 ff. Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe hierzu Seite 118 f.). Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es richtet sich an Privatpersonen, die eine langfristige Investition im Bereich der Luftfahrtindustrie suchen. 9 RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN (Fortsetzung) Bindungsdauer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Steuerliche Behandlung Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, der First Flight Management GmbH, möglich. Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder einer Gesamtrechtsnachfolge. Eine Übertragung ist erstmals zum 1. Januar 2010 möglich. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich. Der Emittent wird bis zum 31. Januar 2009 das Unternehmen vorsorglich gemäß § 64j Abs. 2 KWG als Finanzdienstleister gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG anzeigen und damit ggf. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellen. Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 103 ff. 10 RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT Zusammenhang mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken) werden nach- Der Emittent wird bis zum 31. Januar 2009 seinen Betrieb vor- folgend dargestellt. sorglich als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 64j Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG anzeigen. Die Anzeige Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Elfte erfolgt vorsorglich aufgrund der unklaren Rechtslage. Sollte der GmbH & Co. KG tätigen die Anleger ein Engagement, dessen end- Emittent tatsächlich der Aufsicht als Finanzdienstleistungsunter- gültiges Ergebnis nicht im Vorhinein feststehen kann. Anleger nehmen unterliegen, wird sich der Verwaltungsaufwand des Emit- sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken infor- tenten erhöhen. Zudem können erhöhte Anforderungen an die mieren. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch Qualifizierung der Geschäftsführer gestellt werden. Entsprechend auf Berücksichtigung möglicher individueller Risiken einzelner erhöhte Kosten sind derzeit nicht prognostiziert und werden falls Anleger. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor Eingehen diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen vermindern. einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend Es kann schließlich nicht ausgeschlossen werden, dass dem Emit- prüft und, soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater tenten eine ggf. erforderliche Genehmigung entzogen wird. In zu Rate zieht. diesem Fall muss die Gesellschaft abgewickelt werden, hierdurch kann ein erheblicher Verlust bis zum Gesamtverlust der Kapital- Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen- einlage eintreten. bedingungen von den prognostizierten Daten können die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung einer Vermögensanlage erheb- PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN lich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sach- EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL verhalte auch kumuliert erfolgen kann, d. h. mehrere Negativ- Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäfts- abweichungen können gemeinsam auftreten. Das Risiko des Miss- führende Kommanditist berechtigt, ein gegenüber dem geplanten erfolges in Form von der Prognose abweichenden geringeren Aus- Einlagekapital um bis zu 2 % höheres endgültiges Einlagekapital schüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage festzusetzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern nebst Agio ist nicht auszuschließen. sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf Im Folgenden wird eine Einteilung der Risiken in prognosege- ca. 231 %, bezogen auf das höhere Einlagekapital, im Vergleich fährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend vorgenommen. zu ca. 233 % gemäß der gegenwärtigen Prognose. Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der Prog- WÄHRUNG nose führen können. Risiken, die das Anlageobjekt oder die Für den Emittenten selbst besteht ein Wechselkursrisiko für künf- gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teil- tige Ausgabenpositionen, die in einer vom US-$ abweichenden weisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme führen Währung (z. B. €) erfolgen. Hierzu gehören insbesondere Vergü- können, sind anlagegefährdende Risiken. Anlegergefährdende tungen an Rechtsberater oder Steuerberater. Risiken sind solche Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Beteiligungssumme führen können, sondern eventuell Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem aus Sicht eines Anlegers, auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken, die der seinen in US-$ nominierten Beteiligungsbetrag nebst Agio einer höheren Risikokategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei durch Umtausch von € in US-$ geleistet hat, wenn künftige Aus- immer auch die Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n). schüttungen, die auf US-$ basieren, bei einem verschlechterten 11 Wechselkurs geleistet und/oder getauscht werden (bei gewählter nach sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss AirAsia mögliche Ausschüttung in €). Dies gilt auch für die Zahlung eines ggf. zusätzliche Kosten tragen. anfallenden Auseinandersetzungsguthabens bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Anlegers oder bei einer Auskehrung des Falls AirAsia seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig Erlöses nach einer Veräußerung des Flugzeuges. nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES vom prospektierten Ergebnis führen kann. Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten. Im Rahmen der Prognose- Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages rechnung wird Ende 2028 ein Veräußerungserlös i. H. v. ca. 37,5 % bzw. nach Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausge- des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. 73,5 % des Nominalkapitals) schlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend in US-$ unterstellt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebs- Durchschnitt aus den für diesen Zeitpunkt prognostizierten Markt- kostenregelungen mit vollständiger Übernahme durch den Lea- werten des Flugzeuges aus dem AVAC-Gutachten (Mittelwert), singnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem Aviation-Specialists-Group-Gutachten und dem Gutachten dem prospektierten Ergebnis führen kann. von BK Associates Inc. MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertra- sowie der Veräußerungszeitpunkt können von dieser Annahme ges mit AirAsia kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherr- durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten voll- schenden Marktbedingungen bei Mittelstreckenflugzeugen sowie ständig oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke abhängen. Darü- auf einen Anschlussleasingnehmer abgewälzt werden können ber hinaus können zusätzlich Kosten im Rahmen der Vermarktung oder ein solcher nicht gefunden wird. Hierdurch kann es zu des Flugzeuges und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung Ertragseinbußen kommen. des Flugzeuges entstehen. Es besteht daher das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös des Flugzeuges niedriger als VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng Anleger geringer ausfallen können als angenommen. Schließlich damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer auch alle ande- sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge vor- ren Vertragspartner des Emittenten und des Leasinggebers Doric 11 rangig zu bedienen. Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“) ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN mehrere (Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abge- Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasing- schlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder nehmer AirAsia dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, erfüllen können. Dies gilt im Hinblick auf den Vertrieb bzw. die die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen. Einlagekapitalplatzierungsvereinbarung auch hinsichtlich der Darunter in Besonderem auch die Wartungs- und Versicherungs- Doric Select GmbH & Co. KG. leistungen. Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei VertragsverletDie Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrs- zungen durch den Emittenten bzw. der Doric 11 Ltd. kann es zur behörden genehmigten Wartungsprogramm des Leasingnehmers Kündigung zentraler Verträge, wie z. B. des Leasingvertrages, vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen kommen. Es besteht in einem solchen Fall das Risiko, dass vom 12 Emittenten bzw. von Doric 11 Ltd. Vorfälligkeitsentschädigungen ZINSEN bzw. Schadensersatzzahlungen an den Darlehensgeber und an Nach Ablauf der zwölfjährigen Zinsfestschreibung wird gemäß AirAsia zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Prognose keine weitere Festschreibung mehr vorgenommen. Es Vergleich zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingun- besteht dann das Risiko, dass höhere Zinszahlungen für das gen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten bzw. beanspruchte Darlehen anfallen als kalkuliert, was indirekt zu geringeren Erlösen bei der Doric 11 Ltd. und damit beim Emit- geringeren Erlösen für den Emittenten führen kann. tenten führen kann. Sollte es zu einer Beanspruchung der Kontokorrentlinie kommen, Kommt der Emittent bzw. Doric 11 Ltd. seinen eingegangenen was in der Prognose nicht vorgesehen ist, sind die Zinssätze der Verpflichtungen nicht nach bzw. kann er nicht entsprechenden Kontokorrentkreditlinie nicht abgesichert und hängen im Wesent- Einfluss auf die Geschäftsführung der Doric 11 Ltd. ausüben, lichen von den zum entsprechenden Zeitpunkt vorherrschenden Be- kann dies zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu dingungen auf den Finanzmärkten sowie dem Darlehensgeber ab. erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen würde. Der Zinssatz für das langfristige Darlehen und der für das Zwischenfinanzierungsdarlehen werden auf Basis des LIBOR ermittelt. Kann der LIBOR nicht zu einem Zinsfestschreibungstermin ermittelt werden oder kann sich die NORD/LB oder eine andere einem Darlehensvertrag beitretende Bank nicht auf der Basis des LIBOR 13 refinanzieren, wird der Zinssatz für das langfristige Darlehen und Beschlüsse der Doric 11 Ltd. werden im Rahmen von Geschäfts- das Zwischenfinanzierungsdarlehen auf Basis der tatsächlichen führersitzungen oder Gesellschafterversammlungen gefasst, Refinanzierungskosten der jeweiligen Bank berechnet, der höher wobei die Geschäftsführer über alle wesentlichen Geschäftsent- sein kann als der kalkulierte Zinssatz. scheidungen den Gesellschafter vorab zu informieren haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann dies zu negativen Ent- Ferner ist die Doric 11 Ltd. unter dem langfristigen Darlehen bzw. wicklungen bei der Doric 11 Ltd. führen und damit den Emitten- der Emittent unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflich- ten negativ beeinflussen. tet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der NORD/LB oder einer anderen einem Darlehensvertrag beitreten- STEUERLICHE RISIKEN den Bank aus der Darlehensgewährung zu tragen. Nationale steuerliche Aspekte Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer wei- ist von steuerlichen Beratern auf der Grundlage der derzeit be- tergegeben werden, kann sich der Ertrag der Doric 11 Ltd. (hin- kannten Rechtslage geprüft worden. sichtlich der Refinanzierungskosten für das langfristige Darlehen), und damit mittelbar des Emittenten, bzw. des Emittenten (in Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über das steuerliche Bezug auf die Refinanzierungskosten des Zwischenfinanzierungs- Konzept und die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse darlehens) entsprechend verringern. erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen GUTHABENZINSEN werden, dass die Finanzverwaltung die von der Doric 11 Ltd. Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel erzielten Einkünfte, die dem Emittenten und den Anlegern zuzu- geringere Erträge erzielt werden können als kalkuliert. Eine rechnenden Einkunftsarten, die Höhe der Einnahmen oder die Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde Liquidität, die insgesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird eine anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt. Verzinsung für liquide Mittel von 3,25 % p. a. angenommen. So besteht das Risiko, dass die Tätigkeiten der Doric 11 Ltd. und/oder des Emittenten nicht als vermögensverwaltend, son- BESCHLUSSFASSUNG dern als gewerblich angesehen werden. In einem solchen Fall Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag könnte auf die Einkünfte zusätzlich Gewerbesteuer anfallen und grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. ein Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeuges wäre steuerpflichtig. Ggf. kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme be- zusätzliche Risiken aus der Anwendung des Außensteuerrechts findet sich bei Beschlussfassungen in der Minderheit und kann ergeben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Der Anbieter die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanz- hat ein weiteres Beteiligungsangebot (noch in der Platzierung) rechtsprechung die für dieses Beteiligungsangebot relevanten begeben und wird über dieses Beteiligungsangebot einen Anteil Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert, und es i. H. v. bis zu US-$ 5 Mio. zeichnen. Eine Aufstockung dieses dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernach- Beteiligungsbetrages ist möglich. Es kann auch nicht ausge- zahlungen aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung schlossen werden, dass darüber hinaus ein einzelner Anleger mit abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten einer großen Zeichnungssumme die Stimmenmehrheit und damit sind vom Anleger mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. 14 Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an die Doric 11 dieses Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften Ltd. oder den Emittenten in der Zukunft ausländische (Quellen-) (insbesondere in Bezug auf die Besteuerung eines Veräußerungs- Steuern anfallen und diese nicht erstattet oder reduziert werden gewinns) künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen können. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnah- Belastungen kommen kann. men zur Reduzierung solcher Steuern unterlassen werden oder einzelne Investoren durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen Internationale steuerliche Aspekte mit solchen Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung aus- Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung der Aus- ländischer Flughäfen für die Doric 11 Ltd. als Eigentümer des schüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger füh- Flugzeuges, den Emittenten als dessen Gesellschafter oder die ren kann. Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen Schließlich besteht das Risiko, dass sich die steuerlichen Rege- entstehen. Diese können z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuer- lungen in Malaysia und/oder Labuan ändern oder durch die dor- erklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. tigen Verwaltungen anders, als hier angenommen, interpretiert Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie werden. In einem solchen Fall können sich höhere als bisher etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden den Mit- angenommene Steuerbelastungen ergeben, die die Rückflüsse an telrückfluss aus der Beteiligung entsprechend verringern. Zudem die Anleger mindern. Es besteht insofern das Risiko, dass die können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Transaktion insgesamt umstrukturiert werden muss und der Emit- 15 tent ggf. das Flugzeug unmittelbar erwerben muss. Hierdurch Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesell- können erhebliche Kosten und steuerliche Lasten für den Emit- schaften kein geregelter Markt, sodass der Anleger als Verkäufer tenten und die Anleger entstehen. einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen ANDERE RECHTSKREISE verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen wurden, unterliegen englischem Recht oder auch dem Recht des Staates MARKTRISIKO Malaysia wie die Satzung der Doric 11 Ltd. Daneben ist regelmä- Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flug- ßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu rech- zeuge von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beein- nen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird flusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen und beispielsweise gegenwärtig in Indonesien registriert ist. Dies eintreten wird unter anderem davon beeinflusst, wie sich lang- gilt beispielsweise für eine „Mithaftung“ des Flugzeuges für Flug- fristig die Angebots- und Nachfragesituation entwickelt. Des hafengebühren, Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Ver- Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen trägen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen bei den Betriebskosten, geänderte Gewinnsituationen in der in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt- dort geltenden gesetzlichen Regelungen oder den vertraglich ver- industrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbeson- einbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen dere ist derzeit nicht voraussehbar, wie sich die jüngsten Kerosin- Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartig- preisentwicklungen auf den Markt auswirken und, ob die Flug- keit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Ab- gesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kom- wehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheb- pensieren. Durch die gegenwärtige Krise auf den Finanzmärkten lich höheren Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschät- ist es derzeit für die Fluggesellschaften bzw. Flugzeugleasingge- zung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das Risiko sellschaften schwierig geworden, neue Flugzeuge zu finanzieren. erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Flugreisen aufgrund der Finanzmarktkrise stark gesunken. Infolge der genannten Umstände kann Dadurch dass der Leasinggeber seinen Sitz in Labuan, Malaysia, sich der Bedarf an Flugzeugen erheblich negativ verändern. Dies hat und dort der Rechtsschutz und die Abwehr gegen staatliche hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertrags- Eingriffe weniger entwickelt sind als in Deutschland, kann dies ablauf sowie auf erzielbare Verkaufserlöse für das Flugzeug und dazu führen, dass die Anleger durch Enteignung oder dadurch, dass kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen. der Leasinggeber seine Rechte gegenüber Dritten nicht hinreichend verteidigen kann, das eingesetzte Kapital verlieren können. BONITÄTSRISIKEN Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u. a. des Leasingneh- ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN mers oder eines zukünftigen Leasingnehmers, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner und der Finanzie- HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE rungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass ein- Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige zelne Ansprüche des Emittenten bzw. der Doric 11 Ltd. nicht Investition. Verkauf und Übertragung der Vermögensanlage sind durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt nur unzureichend erfüllen. Die von den Anlegern zu leistenden werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist Beteiligungsbeträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt. Eine frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich. Einlagensicherung hierfür besteht hinsichtlich dieser Mittel nicht. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es bei finan- 16 ziellen Schwierigkeiten der Bankenindustrie insgesamt oder Insol- singnehmer nicht gefunden werden kann oder der neue Leasing- venzen einzelner Institute zu Einlagenverlusten bis hin zu einem nehmer seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag nicht oder Totalverlust der Einlagen kommt. Hieraus können höhere Aufwen- nicht termingerecht erfüllt. dungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und ein Kapitalverlust die Folge sein. Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine anschließende Weitervermietung im Falle einer Kündigung des bestehenden oder INTERESSENKONFLIKTE zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder Der Geschäftsführende Kommanditist des Emittenten, die Doric 11 nur mit Verzögerung abgeschlossen werden kann, und/oder die Ltd., der Treuhänder sowie die Vertragspartner des Emittenten, erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserech- die für dessen Konzeption, Verwaltung und das Asset Manage- nung liegen. ment beauftragt sind, sowie auch der Prospektherausgeber sind Gesellschaften der Doric-Gruppe. Dies gilt auch für den Vertriebs- Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingver- koordinator und Einlagekapitalplatzierer, die Doric Select GmbH & trages mit AirAsia und einer noch nicht vollständig erfolgten Co. KG. Daher können Interessenkonflikte im Verhältnis zu den Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr, Interessen des Emittenten und damit der Anleger auftreten. Es dass die NORD/LB von ihrem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf besteht das Risiko, dass nicht versucht wird, die Interessen des einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen von Doric 11 Ltd. durchzusetzen, wie dies ggf. von Dritten getan würde. bzw. des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder, sofern STRUKTURRISIKEN dies in den Anfangsjahren des Leasingvertrages passiert, die Das Ergebnis der Vermögensanlage hängt davon ab, dass die vollständige Anlage verlieren. Doric 11 Ltd. Dividenden an den Emittenten ausschüttet. Der Emittent hat keine unmittelbare Kontrolle über den Betrieb und Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung insbesondere das Flugzeug, sondern ist auf seine Rechte als des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden Gesellschafter der Doric 11 Ltd. beschränkt. Es ist denkbar, dass oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebs- in Zukunft Dividendenzahlungen an Ausländer verboten oder ergebnis von Doric 11 Ltd. und damit das des Emittenten ver- mit erheblichen Zahlungspflichten oder Verzögerungen belastet schlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter werden. In einem solchen Fall kann dies bis hin zum Totalverlust werden sich verringern. Im Extremfall kann dies zur Aufgabe der der Kapitaleinlagen der Anleger führen. Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage bedeuten. LEASINGRATEN Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt in den ersten zehn VERSICHERUNGEN Jahren maßgeblich von den Einnahmen aus dem Leasingvertrag Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasing- mit AirAsia ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es nehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen alle versicherbaren aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu gerin- Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) zu versichern. Die geren Nettoeinnahmen für Doric 11 Ltd. und damit dem Emitten- Mindestdeckungshöhe orientiert sich dabei am Alter des Flugzeu- ten kommt. ges. Weiterhin muss der Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden gegenüber Dritten in einer Höhe von mindestens US-$ 500 Mio. Es ist vorgesehen, nach Ablauf des Leasingvertrages (und der versichern. Existiert kein gültiger Versicherungsschutz, muss das bestehenden Verlängerungsoptionen) mit AirAsia, das Flugzeug Flugzeug am Boden bleiben. weiter zu vermieten. Es besteht das Risiko, dass ein neuer Lea- 17 Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust des Flugzeuges verlängern oder keine Langfristfinanzierung über den Zwischen- dazu kommen, dass das Einlagekapital nicht vollständig durch finanzierer oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein. Unter die Versicherungsansprüche nach Rückführung der ausstehenden solchen Gegebenheiten und im Fall der Verwertung vor der voll- Bankdarlehen abgedeckt ist. ständigen Rückführung des Darlehens sind zunächst die Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber zu erfüllen, erst Falls bei einem Versicherungsschaden die Versicherung nicht ggf. danach verbleibende Beträge stehen zur Ausschüttung an zahlt oder die Versicherungssumme nicht ausreichend ist und die Anleger zur Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete AirAsia ebenfalls für die Schäden nicht einsteht, muss der Eigen- Kapitaleinlagen nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden tümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen Lasten tragen und mit können. seinem Vermögen haften. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes des Gesellschaftskapitals und DRITTPARTEIEN damit der Einlage des Anlegers. Diesem Prospekt liegen drei Bewertungsgutachten sowie andere Gutachten und Berichte von Drittparteien zugrunde. Die Korrekt- FREMDFINANZIERUNG heit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag bzw. dem vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das Vertrag über das langfristige Darlehen ist Doric 11 Ltd. bzw. der Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und/oder Emittent dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen Prognosen dieser Gutachten oder Berichte sich als ungenau oder einzuhalten. Ist Doric 11 Ltd. bzw. der Emittent dazu nicht in falsch bzw. von der Prognose abweichend herausstellen. der Lage, kann der Darlehensgeber, die NORD/LB, das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung des langfristigen Darle- PROGNOSERISIKEN hens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdar- Die in der Prognoserechnung einfließenden Größen und Parame- lehen aufkündigen („Cross Default“). Dies gilt umgekehrt auch ter basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen für das langfristige Darlehen sowie für eine ggf. gezogene Konto- Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen des korrentlinie bei einer Kündigung des Zwischenfinanzierungsdarle- Initiators. Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garan- hens. In einem solchen Fall hat die NORD/LB das Recht, das zu tiert werden. Die Risiken aus wirtschaftlicher, rechtlicher und ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern, um die ausste- steuerlicher Entwicklung trägt vollständig und allein der Anleger. henden Darlehen zu bedienen. Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil seiner Anlage oder sogar das komplette ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN Einlagekapital aufgrund der Bevorrechtigung der NORD/LB zu verlieren. FINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes wird die Finanzierung PLATZIERUNGSVEREINBARUNG der Vermögensanlage durch ein persönliches Darlehen des Anle- Wird die Platzierung des Einlagekapitals nicht erfolgreich abge- gers weder empfohlen noch wird die Möglichkeit einer solchen schlossen und macht die Doric Select GmbH & Co. KG von ihrem Darlehensaufnahme angeboten. Es wird im Gegenteil hiervon Recht aus der Platzierungsvereinbarung Gebrauch, wird der ausdrücklich abgeraten. Bei Aufnahme eines Kredits zur Finanzie- Emittent bzw. Doric 11 Ltd. das Zwischenfinanzierungsdarlehen rung der Vermögensanlage muss dieser Kredit auch dann ein- verlängern oder das ausstehende Einlagekapital über langfristiges schließlich Zinsen zurückgezahlt werden, wenn die Ausschüttun- Fremdkapital refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber gen des Emittenten hinter der Prognose zurückbleiben oder, der Prognose höheren Zinsbelastung für den Emittenten kommen. wenn es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommt. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des Flugzeuges Ferner besteht das Risiko, dass eine persönliche Anteilsfinanzie- kommen, sollte der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierung nicht rung, z. B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurück- 18 geführt werden muss, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Vermö- wieder aufleben, falls das Kapitalkonto des Anlegers die Haft- gensanlage liquidiert oder veräußert werden kann. Ebenso be- summe unterschreitet, z. B. dadurch, dass Entnahmen/Ausschüt- steht bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage tungen an den Anleger erfolgen, denen keine entsprechenden das Risiko, dass die persönliche Anteilsfinanzierung zum entspre- Gewinne gegenüberstehen (§ 172 Abs. 4 HGB). Es besteht daher chenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann oder das Risiko des Wiederauflebens des Haftungsrisikos. Im Falle des eine Rückführung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt ist. Hierdurch können laufende Verluste beim Anleger entstehen, begründeten Verbindlichkeiten des Emittenten bis zu fünf Jahre die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen können. ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister in Höhe der Haftsumme (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt HAFTUNG DES INVESTORS bei einer Auflösung des Emittenten. Für jeden Kommanditisten gilt, dass seine Haftung auf die Höhe seiner Hafteinlage, die jeweils € 10,– pro US-$ 1.000,– seiner Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des jeweiligen Kapitaleinlage entspricht, beschränkt ist. Das Haftungs- Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur risiko ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich iden- Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist oder der tisch. Nachdem die jeweilige Kapitaleinlage vollständig einge- Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist. zahlt ist, unterliegt der Anleger keiner weiteren Nachschussver- Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht pflichtung oder Haftung (§§ 171, 172 HGB). Die gesetzliche die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung auf Haftung kann bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme jedoch die Hafteinlage nicht anerkennt. Auch kann es dazu kommen, 19 dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen terkosten, Steuerberatungskosten, an den Emittenten gemäß zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeich- § 4 des Gesellschaftsvertrages zu erstattende Mehraufwendungen) neten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden. oder einer Finanzierung der Vermögensanlage (siehe Seite 18 f.) anfallen oder, wenn – was nicht ausgeschlossen werden kann – MAXIMALES RISIKO ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nicht anerkennt. Das Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentli- den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen chen Risiken der Vermögensanlage, die aus der Sicht des einzel- Verlust der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich des aufgewende- nen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder ten Agios) und darüber hinaus dem Anfall von weiteren wie vor- Auswirkung haben können. Es können darüber hinaus weitere, stehend beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nicht vorhergesehene Risiken auftreten. Das den Anleger bei nach deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung. einem Misserfolg der Vermögensanlage treffende Risiko besteht im vollständigen Verlust der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im des aufgewendeten Agios) und kann insbesondere dann Realität Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage, einschließlich der werden, wenn mehrere der hier aufgeführten Risikofaktoren mit einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage einhergehenden kumulativ eintreten. Risiken, sind vorstehend erläutert. Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht. Eine Nachschussverpflichtung ist vertraglich nicht vorgesehen und kann auch nicht gegen den Willen des Anlegers begründet werden. Höhere Verluste als die der Kapitaleinlage sind daher möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen Ausgestaltung der Anlage (z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregis- 20 DER ANBIETER – DORIC ASSET FINANCE & VERWALTUNGS GMBH Der Prospektherausgeber, die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main, wurde im März 2005 gegründet und unter der Nummer HRB 41509 im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen. Das Unternehmen verfügt über ein Stammkapital von € 1.320.000,–. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) wurde Es ist das 13. von der Doric aufgelegte Beteiligungsangebot. Von 2005 unter Beteiligung von Dr. Peter E. Hein, Mark Lapidus den zwölf weiteren Beteiligungsangeboten der Doric mit Investi- und Bernd Reber, die auch als Geschäftsführer agieren, mit tionen in zwei Immobilien in London, zwei Projekte im Bereich gleichen Anteilen gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft Erneuerbare Energien, zwei Schiffe sowie fünf Flugzeuge und beträgt € 1.320.000,– und wird mehrheitlich von den Gründungs- Transportobjekte des TransPortFolio-Fonds befinden sich zum gesellschaftern gehalten. Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch Doric Green Power, Doric Flugzeugfonds 5 und Doric TransPortFolio in Platzierung. Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften Das Gesamtinvestitionsvolumen der bereits prospektierten haben Büros in London, Offenbach am Main, Krackow und West- Angebote der Doric beträgt umgerechnet ca. € 1,3 Mrd. port, Connecticut. Flugzeugleasing gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der DoricDas Team der Doric und der mit ihr verbundenen bzw. gehaltenen Gruppe. So haben Geschäftsführung und das „Aviation-Team“ Gesellschaften („Doric-Gruppe“) besteht derzeit aus über 50 Mit- bereits vor Gründung der Doric seit Anfang der 1990er-Jahre arbeitern. Zu den von der Doric gehaltenen Gesellschaften, in Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden in diesem denen hauptsächlich die Strukturierungsaktivitäten und die Kon- Zeitraum über 30 verschiedene Transaktionen mit unterschied- zeption der Beteiligungsangebote der Doric durchgeführt werden, lichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern (darunter Iberia, gehört die Doric Asset Finance GmbH &Co. KG. Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und United Airlines) durchgeführt. Umfassende Erfahrungen in Bezug auf Anschluss- Die Doric-Gruppe konzentriert sich auf die Arrangierung und vermietung und Verwertung von Flugzeugen konnten hieraus Strukturierung von Projektfinanzierungen, die Konzeption von gewonnen werden. Beteiligungsangeboten sowie die umfassende Betreuung von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset Management der erworbenen Wirtschaftsgüter. Die Erfahrungen des Doric-Teams und die Nutzung eines Netzwerks internationaler VERTEILUNG DER DORIC-VERWALTETEN-ANLAGEGÜTER (Stand: 31. Dezember 2008) Kontakte bilden die Basis für die Beteiligungskonzepte und das Alternative Energien 4% laufende Asset Management. Der Vertrieb der von der Doric-Gruppe arrangierten Beteiligungsangebote erfolgt insbesondere durch Schiffe 2% Immobilien 18 % Koordination der GVA, dem Spezialinstitut für strukturierte Produkte im Genossenschaftlichen FinanzVerbund, sowie durch die Doric Select GmbH & Co. KG. Das in diesem Verkaufsprospekt dargestellte Beteiligungsangebot Doric Flugzeugfonds Elfte Flugzeuge 76 % GmbH & Co. KG („Emittent“ oder „Beteiligungsgesellschaft“) wird ausschließlich von der Doric Select GmbH & Co. KG vertrieben. 100 % = € 2,2 Mrd., entspricht dem Kaufpreis der Anlagegüter. 21 Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um den sechsten Das Gesamtvolumen der von der Doric bereits abgeschlossenen Doric Flugzeugfonds. Darüber hinaus hat die Doric im Bereich Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über € 1,8 Mrd., Flugzeuge auch für andere Emissionshäuser umfangreiche Struk- hiervon entfallen auf die Strukturierung und das Asset Manage- turierungs- und Beratungsdienstleistungen übernommen. Neben ment für Dritte ca. € 1,3 Mrd. der Strukturierung wird auch das laufende Asset Management der Flugzeuge als Dienstleistung von der Doric erbracht. Bisher wurden Der Doric Flugzeugfonds 11 ist der erste ausschließlich von der neun Transaktionen für andere Emissionshäuser strukturiert; ins- Doric Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) vertriebene geschlos- gesamt ist die Doric gegenwärtig neben den sechs Doric Flugzeug- sene Fonds, dessen Eigenkapitaleinwerbung durch eine Platzie- fonds bei 13 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt. rungsvereinbarung der Doric Select zugesagt wird. Die Doric Select ist eine von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Beim Asset Management arbeitet die Doric in Bezug auf die mehrheitlich gehaltene Gesellschaft und beschäftigt derzeit fünf Überwachung der Verpflichtungen der Leasingnehmer eng mit Vertriebsmitarbeiter. Deren Aufgabengebiet ist es, unter entspre- erfahrenen technischen Beratern zusammen. So wird die Nutzung chender regionaler Aufteilung deutschlandweit geschlossene der Flugzeuge im Rahmen eines Softwareüberwachungssystems Fonds und dabei insbesondere das vorliegende Beteiligungsange- aufgezeichnet und überprüft. Weiterhin führt die Doric in Zusam- bot zu vertreiben. menarbeit mit darauf spezialisierten Flugzeugingenieuren physische Kontrollen der Flugzeuge sowie der Wartungs- und Logbücher der Leasingnehmer durch. Informationen bezüglich aktueller Beteiligungsangebote finden Sie im Internet unter www.doricassetfinance.com Mittlerweile wurden Transaktionen mit Fluggesellschaften rund um den Globus abgeschlossen; u. a. im Mittleren Osten, Asien, den USA sowie Europa, und dies grundsätzlich mit renommierten Leasingnehmern wie beispielsweise Emirates, Virgin Atlantic und Singapore Airlines. Der Fokus der Doric-Gruppe liegt dabei auf dem Erwerb und der Finanzierung von Mittel- und Langstreckenflugzeugen, d. h. Flugzeuge wie die Boeing 777-300ER, der Airbus A380-800 mit zwei Gangreihen („Widebodies“) sowie der Airbus A320-200 mit einer Gangreihe („Narrowbody“), da diese langfristig angelegte Erträge aufgrund langfristiger Leasingverträge ermöglichen. 22 LEISTUNGSBILANZ 2007 EUROPA-IMMOBILIEN GENO 7 Newgate Street GmbH & Co. KG Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH entwickelt Investi- (Mieter: AXA Investment Managers SA) tionen für private und institutionelle Investoren. Unternehmens- GENO Lion Plaza GmbH & Co. KG gegenstand ist insbesondere die Arrangierung von Investitions- (Mieter: White & Case, AXA UK Plc und andere) objekten sowie die Strukturierung, Verwaltung und Betreuung von Beteiligungsgesellschaften. Im Jahr 2007 konnte ein Gesamt- Die Eigenkapitalplatzierung der beiden Immobilienfonds mit Im- investitionsvolumen i. H. v. umgerechnet rd. € 800 Mio. realisiert mobilien in London ist abgeschlossen. Hierbei wurde jeweils das werden: Fremdkapital erhöht. Beide Immobilien sind mittlerweile zu 100 % und mit – im Wesentlichen – langfristiger Restlaufzeit vermietet. LUFTFAHRT Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG ERNEUERBARE ENERGIEN (Leasingnehmer: Virgin Atlantic Airways Ltd.) GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG (Leasingnehmer: Tochtergesellschaften der NAWARO BioEnergie AG) (Leasingnehmer: Air Mauritius Ltd.) Die Biogasanlagen und das Düngemittelwerk sind langfristig an Der erste Doric Flugzeugfonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt. Tochtergesellschaften der NAWARO BioEnergie AG („Nawaro“) Alle Doric Flugzeugfonds laufen wie geplant. Mit Ausnahme des vermietet. Seit Ende 2007 speisen alle 40 Biogasanlagen Strom Doric Flugzeugfonds 5 (Prospektaufstellungsdatum: 10. Septem- in das lokale Elektrizitätsnetz ein. Jede Anlage besteht jeweils ber 2008) wurde bei allen Doric Flugzeugfonds die Platzierung aus einem Fermenter mit Dach, Heizung und Rührwerk, einer des Eigenkapitals erfolgreich abgeschlossen. Technikhalle mit Bunker und Blockheizkraftwerk sowie dazugehörigem Kamin und Getreidesilo. Der Leistungsbetrieb der Anlagen MASSENGUTSCHIFFE ist erfreulich. MS Java Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG (Charterer: Gearbulk Shipowning Ltd.) Die Leasingraten für 2007 wurden in prognostizierter Höhe ge- MS Borneo Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG leistet. Im Jahr 2008 wurde die Rate für das 1. Quartal zur Über- (Charterer: Gearbulk Shipowning Ltd.) brückung von Anlaufverlusten bis auf weiteres gestundet. Der Bau des MS Java und des MS Borneo auf der indonesischen Die Errichtung des Düngemittelwerks, welches Gärreste verarbei- Werft verläuft aufgrund logistischer und planungstechnischer tet und zu Düngemittelpellets und flüssigem Konzentrat veredelt, Engpässe der Werft verzögert. Durch Verhandlungen mit dem ist weitgehend abgeschlossen. Aufgrund nicht vertragsgerechter (neuen) Werftmanagement, der finanzierenden Bank, der Reede- Leistungsparameter ist aber bisher eine Abnahme des Düngemit- reigruppe Lauterjung, der Doric und dem Charterer Gearbulk telwerks nicht erfolgt. Die verantwortlichen Unternehmer werden Shipowning Ltd. soll die Fertigstellung und Ablieferung der zur Mängelbeseitigung in Anspruch genommen. Die erste prog- Schiffe unter Gewährleistung der prognostizierten Gesamtaus- nostizierte Ausschüttung (5,5 % auf die jeweilige Kapitaleinlage schüttung für die Anleger erreicht werden. ohne Agio) war für November 2008 prospektiert, wurde aber aufgrund der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und ggf. notwendiger Investitionskosten, auch vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und eingeschränkter Kreditvergaben, verschoben. 23 Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung vom 4. Juli 2008 die Doric Green Power GmbH & Co. KG Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009), welches (Diverse Anlagen und Nutzer/Betreiber) vom deutschen Bundestag bereits am 6. Juni 2008 verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber fasst darin die Definition des Anlagenbe- Die Beteiligungsgesellschaft hat derzeit verschiedene Energie- griffes neu und ändert Vergütungsregelungen auch für Bestands- projekte mit einem Investitionsvolumen i. H. v. ca. € 22 Mio. in anlagen, die vor dem Inkrafttreten des EEG 2009 am 1. Januar den Bereichen Strom, Wärme und Biomethangas an verschiede- 2009 in Betrieb gegangen sind. Für Vergütungszwecke kommt es nen Standorten in Deutschland in der Umsetzungsphase. danach jedenfalls nicht wie bisher auf die technische Unabhängigkeit einzelner Anlagen voneinander, sondern allein auf deren Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote räumliche Nähe zueinander sowie die zeitliche Nähe ihrer Inbe- in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2007 vermittelt dar- triebnahme, an. Im Ergebnis führt diese Neufassung des Anlagen- über hinaus die Tabelle auf Seite 156 f. in diesem Prospekt. Die begriffes dazu, dass die nach derzeit geltendem Recht als 40 ein- testierte Leistungsbilanz für das Jahr 2007 kann auch bei der zeln zu betrachtenden und zu vergütenden Anlagen ab dem Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 114, 1. Januar 2009 zu einer bzw. (aufgrund zeitlichen Abstands der 63065 Offenbach, oder über [email protected] kosten- Inbetriebnahme) zwei Anlagen mit entsprechend niedrigeren Ein- los angefordert werden. speisevergütungen zusammengefasst würden. Dies würde für den Bioenergiepark in seiner derzeitigen Form bedeuten, dass die Betriebskosten vor Leasingraten nicht mehr gedeckt sind. Hieraus folgend ist die Insolvenz der Nawaro-Gruppe und der dazugehörenden Leasingnehmer zu befürchten. Es ist fraglich, ob das EEG 2009 in seiner jetzigen Form und, soweit es die Neufassung des Anlagenbegriffes betrifft, nicht einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Doric hat verschiedene Maßnahmen zur rechtlichen Überprüfung des EEG 2009 bzw. zur Abwehr der damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile eingeleitet. Dies beinhaltet auch die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde sowie ggf. entsprechender Staatshaftungs- und Entschädigungsklagen. Die Entscheidung hierüber ist für Ende Februar/Anfang März 2009 vom Bundesverfassungsgericht angekündigt. Unabhängig von der rechtlichen Situation wird die technische Prüfung einer potenziellen Umstellung der Energieproduktion intensiv vorangetrieben. Darüber hinaus befinden sich verschiedene, technologische Alternativen in Prüfung, um den langfristigen Anlagenerhalt bestmöglich zu sichern. 24 DER MARKT 1 2007 wurden weltweit täglich über 6,1 Millionen Passagiere auf In- und Auslandsflügen befördert. Das Flugzeug profitiert stärker WELTWEITER JÄHRLICHER FLUGVERKEHR als jedes andere Verkehrsmittel von der stetig fortschreitenden Globalisierung, die selbst wiederum ganz erheblich auf die tech- RPK (bn)* + 36 % nischen Fortschritte und wachsenden Kapazitäten im Luftverkehr 4,5 zurückzuführen ist. In der heutigen Zeit ist das Flugzeug als 4,0 Transportmittel für Menschen und Güter nicht mehr wegzudenken. 3,5 Für Reisen über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie Anschlag WTC Asienkrise 3,0 ökologisch betrachtet jedem anderen Transportmittel überlegen. Golfkrise SARS 2,5 Die Tatsache, dass Flugzeuge ein dynamisch wachsendes Markt- 2,0 umfeld bedienen und auf ihren primären Einsatzgebieten keine 1,5 direkte Konkurrenz von alternativen Transportmitteln fürchten 1,0 müssen, macht Flugzeuge zu attraktiven Investitionsobjekten. Im Wesentlichen basiert der wirtschaftliche Erfolg eines Flug- Ölkrise 0,5 0 zeugfonds neben einem marktgerechten Kaufpreis auf den Erträgen, die mit dem Flugzeug erzielt werden können. Dabei sind insbesondere die Höhe der Leasingraten während der Fondslauf- 1972 1977 1982 1987 1992 1997 2002 2007 * Transportierte Passagiere mal transportierte Kilometer (in Billionen). Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 – 2026 zeit sowie der erzielbare Verkaufspreis und damit die Wertstabilität des Flugzeuges von Bedeutung. Diese wirtschaftlichen Fakto- Dieses dynamische Wachstum der zivilen Luftfahrt konnte auch ren werden hauptsächlich durch die zukünftige Entwicklung des von immer wieder auftretenden einschneidenden Ereignissen wie Luftverkehrs beeinflusst. Eine weitere Expansion des Passagier- beispielsweise den Terroranschlägen vom 11. September 2001, und Frachtvolumens ist somit die Basis für eine langfristig den beiden Golfkriegen oder der Infektionskrankheit SARS nicht stabile Nachfrage nach neuen und gebrauchten Flugzeugen. aufgehalten werden. Durch diese so genannten „Externen Schocks“ hervorgerufene kurzfristige Rückgänge bei den Passagierzahlen ENTWICKLUNG DES LUFTVERKEHRS wurden regelmäßig durch ein überproportionales Wachstum in den Folgejahren kompensiert und hatten in der Vergangenheit Seit Anfang der 1970er-Jahre wächst das Passagieraufkommen, keinen bleibenden Einfluss auf den langfristigen Wachstums- welches üblicherweise in transportierten Passagierkilometern trend. gemessen wird, um durchschnittlich mehr als 6 % pro Jahr. Als neuer Rekordwert wurden von den Fluggesellschaften im Jahr Im ersten Halbjahr des Jahres 2008 ist das Wachstum der trans- 2006 erstmals mehr als 4 Billionen Passagierkilometer erreicht. portierten Passagiere zurückgegangen, sodass für das Jahr 2008 Besonders hohe Zuwachsraten konnten dabei der chinesische von einer Wachstumsrate von knapp 3 % ausgegangen wird. Der Inlandsflugverkehr sowie interkontinentale Verbindungen von Grund hierfür lag insbesondere in den stark schwankenden Kero- Asien in alle anderen Regionen der Welt verzeichnen. sinpreisen, die zu höheren Kosten (z. T. durch teure HedgingAktivitäten für Kerosin) und rückläufigen Umsätzen bei Flugge- 1 In den nachfolgenden Ausführungen wurde auf die folgenden Marktstudien von Airbus und Rolls-Royce Bezug genommen: Airbus: Global Market Forecast 2007–2026, Dezember 2007 Rolls-Royce: Market Outlook 2007, Forecast 2007–2026, September 2007 Market Outlook 2008, „update“, März 2008 Weder Airbus, Rolls-Royce noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst und haben bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes nicht mitgewirkt. sellschaften geführt haben. Daher reduzierten einige Fluggesellschaften die Flugangebote auf schlecht ausgelasteten Flugstrecken und legten insbesondere ältere, treibstoffineffizientere Flugzeuge still und/oder ersetzten sie durch Maschinen aus den modernen Flugzeugfamilien von Airbus und Boeing. 25 VERTEILUNG DES WELTWEITEN LUFTVERKEHRSAUFKOMMENS 2007 BIS 2027 – PROGNOSE Lateinamerika 4% Mittlerer Osten/Afrika 7% GUS 3% Nordamerika 32 % Asien/Pazifik 26 % Lateinamerika 5% Mittlerer Osten/Afrika 8% GUS 3% Nordamerika 24 % Asien/Pazifik 36 % Europa 28 % Europa 24 % Luftverkehrsaufkommen 2007 (RPK) Luftverkehrsaufkommen 2027 (RPK) Das Verkehrswachstum in Asien wird das in Nordamerika bereits im Jahre 2011 übertreffen. Quelle: Rolls-Royce, Market Outlook 2008, update Das zweite Halbjahr des Jahres 2008 wurde wesentlich durch die sich aber auf die langfristigen Entwicklungen nicht stark auswir- aktuelle Finanzmarktkrise geprägt. Deshalb gehen Experten davon ken sollte. aus, dass die Anzahl der transportierten Passagiere und der transportierten Sitzplatzkilometer demzufolge weiter schrumpfen Wichtigste Treiber dieser langfristigen Entwicklung bleiben auch und der Luftverkehrsmarkt im Jahr 2009 noch weiter negativ bei dem derzeitig schwierigen Marktumfeld das wirtschaftliche belastet wird. Wachstum der Schwellenländer, die weiter voranschreitende Globalisierung sowie die fortschreitende Liberalisierung des Marktstudien stellen bezüglich der weiteren Entwicklung der internationalen Luftverkehrsmarktes. kommerziellen Luftfahrt dennoch fest, dass sich der langfristige Wachstumstrend trotz der derzeitigen negativen Einflüsse wie Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung sagen auch bei vorhergehenden „Externen Schocks“ in den kommenden für die nächsten 20 Jahre ein durchschnittliches Wachstum des 20 Jahren fortsetzen wird. Airbus prognostiziert für das Jahr 2026 Bruttoinlandsproduktes von über 3 % p. a. voraus. Wachstums- ein Passagieraufkommen von über 11 Billionen Passagierkilo- motoren der Weltwirtschaft werden dabei insbesondere die metern, was gegenüber dem aktuellen Niveau einem durch- Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas sein, wobei deren schnittlichen jährlichen Wachstum von 4,9 % entspricht. In die- überproportionales Wirtschaftswachstum zu dem zunehmenden sem Zusammenhang wird erwartet, dass die Passagierkilometer Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten in diesen Ländern bei- etwas stärker steigen als die reinen Passagierzahlen, was wieder- tragen wird. Infolge dieser Entwicklung wird der Urlaubsreisever- um den Rückschluss zulässt, dass die durchschnittliche Distanz kehr in diesen Regionen in den nächsten Jahren entsprechend zwischen den Flugzielen steigt. Das Wachstum des Luftfracht- signifikant steigen. volumens wird in selbigem Zeitraum prognosegemäß den Anstieg des Passagieraufkommens sogar noch übertreffen. Die schwan- Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen kenden Kerosinpreise und die aktuelle Finanzmarktkrise werden Luftverkehrsmarktes werden zusätzliche Routen freigegeben und jedoch kurzfristig zu revidierten Wachstumswerten führen, was Märkte einer größeren Anzahl von nationalen und internationalen 26 Welt 2006 610 563 Westeuropa – Südamerika Westeuropa – VR China Westeuropa – Asien Westeuropa – Mittlerer Osten Asien – VR China Westeuropa – Zentraleuropa Asien – USA 247 innerhalb Indien 464 innerhalb & außerhalb Asien Westeuropa – USA innerhalb USA innerhalb & außerhalb Westeuropa innerhalb VR China RPK (Mrd.)* 172 153 233 194 158 198 169 220 Andere DIE GRÖSSTEN LUFTVERKEHRSSTRÖME BIS 2026 – PROGNOSE Welt 2026 3.016 11.528 100 % 50 % 30 % 730 4.401 0% * Transportierte Passagiere mal transportierte Kilometer (in Milliarden). Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 – 2026 Anbietern zugänglich gemacht. Daraus resultiert wiederum ein Mittelschichten der Schwellenländer Asiens sowie ein stetiges größeres und in der Regel kostengünstigeres Angebot für die Bevölkerungswachstum schaffen neue Märkte für Geschäftsreisen Kunden und damit ein erhöhtes Wachstum des kommerziellen und Tourismus und fördern somit das Wachstum der Luftfahrt- Luftverkehrs in diesen Regionen. Boeing prognostiziert, dass industrie insgesamt und insbesondere der asiatisch-pazifischen durch die Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes alle 15 Jahre Region. 50 % mehr Flughäfen direkt miteinander verbunden sein werden. Bereits im Jahr 2005 wurden zwischen Europa und Asien/Pazifik Zum Vergleich: Die United Nations Population Division gibt die mehr als dreimal so viele Flughäfen direkt angeflogen als vor Bevölkerung Asiens im Jahr 2005 mit rund 4 Milliarden Menschen 20 Jahren. In erster Linie werden aufgrund des hohen Wachs- an; in Europa und in den USA betrug die Bevölkerungsanzahl laut tumspotenzials in diesen Regionen Fluggesellschaften aus Asien dieser Statistik lediglich rund 731 Millionen bzw. 300 Millionen. und dem Mittleren Osten von dieser Entwicklung profitieren. Dabei wird auch den regionalen Märkten eine unterschiedliche Durch die Inselstrukturen und die zu überbrückenden Distanzen Bedeutung zukommen. So wird erwartet, dass sich das nationale zwischen den vielen Millionenmetropolen Asiens, gibt es in die- Flugverkehrsaufkommen von China und Indien mehr als verfünf- ser Region kaum eine Alternative zum Flugzeug. Als Folge daraus fachen wird. prognostiziert Rolls-Royce in dieser Region ein Wachstum der transportierten Sitzplatzkilometer von 10 % bis zum Jahr 2027. Gemäß Rolls-Royce wird Asien/Pazifik im Jahr 2027 aufgrund der hohen regionalen Wirtschaftsdynamik, der großen internen Märkte Daher können insgesamt die Zukunftsaussichten für den Luft- und einer weitgehenden Liberalisierung, mit einem Anteil von verkehr nach Einschätzung des Initiators als günstig beurteilt rund 36 %, der größte Flugverkehrsmarkt sein. Die aufstrebenden werden. 27 DER MARKT FÜR NARROWBODIES ANGEBOT Die aktuelle Narrowbody-Flotte weltweit setzt sich im Wesentlichen Nach Studien von Airbus bestand die weltweite Flugzeugflotte aus sechs Flugzeugfamilien der beiden großen Hersteller Airbus Ende 2006 aus 20.094 Passagierflugzeugen. Eine Einteilung der und Boeing zusammen. Dabei handelt es sich um die MD-80- internationalen Flugzeugflotte ist nach verschiedenen Kriterien und MD-90-Modellreihen des von Boeing aufgekauften Unter- möglich. Man differenziert zunächst die Regionalflugzeuge und nehmens McDonell Douglas, die A320-Familie von Airbus sowie Businessjets von den „klassischen“ Passagierflugzeugen. Inner- die Boeing 717-, Boeing 737- und Boeing 757-Produktionsreihen. halb der Passagierflugzeuge wird je nach der Rumpfbreite des Flugzeuges zwischen Narrowbodies mit einer Gangreihe und Die Anzahl der von Fluggesellschaften genutzten Flugzeuge der Widebodies mit mehr als einer Gangreihe unterschieden. Darüber jeweiligen Produktionsreihe zeigen, dass sich insbesondere die hinaus gibt es so genannte Macrobodies wie den Airbus A380 mit Airbus A320-Familie und die Boeing 737-Baureihe einer hohen einer besonders großen Rumpfform. Beliebtheit erfreuen. Zusammen kommen die beiden Hersteller Airbus und Boeing mit diesen Modellen auf einen Marktanteil Narrowbodies sind die klassischen Passagierflugzeuge für die von ca. 70 %. Darüber hinaus handelt es sich bei den anderen Kurz- und Mittelstrecke mit Reichweiten zwischen 2.000 km und Produktionsreihen wie z. B. den McDonell Douglas Maschinen vor- 7.000 km, wo es wichtig ist, eine hohe Anzahl von Frequenzen wiegend um technisch ältere Modelle, deren Hersteller als eigen- anzubieten. Sie haben eine Sitzplatzkapzität für 100 bis 210 ständiges Unternehmen bereits aus dem Flugzeugmarkt ausge- Passagiere und kommen insbesondere auf den innereuropäischen, schieden ist und/oder deren Produktion bereits eingestellt wurde. inneramerikanischen und innerasiatischen Routen zum Einsatz. So wird die MD-80-Reihe seit 1999, die MD-90-Reihe seit 2000 Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich bei Narrowbodies insbeson- und die Boeing 757 seit April 2005 sowie die Boeing 717-Reihe dere aus ihren Wartungskosten und aus ihrem Flugverhalten beim seit Mai 2006 nicht mehr produziert. Mittel- bis langfristig wer- Steig- und Landeflug, da sie nur einen geringen Teil ihrer Flug- den daher die Airbus A320-Familie und die Boeing 737-Produk- zeit in einer widerstandsoptimalen Flughöhe verbringen. tionsreihe den Markt für Narrowbodies unter sich aufteilen. Die aktuelle Flugzeugflotte aus rund 20.000 Flugzeugen setzt Sowohl Airbus als auch Boeing haben angekündigt, zur Mitte sich in etwa aus 6.810 Regionalflugzeugen, 10.213 Narrowbodies des neuen Jahrzehnts eine weiterentwickelte Generation ihrer sowie 3.071 Wide- und Macrobodies zusammen, sodass Narrow- Narrowbody-Familien auf den Markt zu bringen. Ziel soll es sein, bodies mit 51 % den größten Anteil darstellen. dass diese neuen Flugzeugmodelle etwa 15 bis 20 % wirtschaftlicher im Betrieb sind als die aktuellen Modelle. In diesem WELTWEITE PASSAGIERFLUGZEUGFLOTTE 2006 BIS 2026 – PROGNOSE FLOTTENGRÖSSE 2006 % Regionalflugzeuge (bis 85 Passagierplätze) 6.810 33,9 Flugzeuge (100 bis 210 Passagierplätze) 10.213 50,8 Flugzeuge mit zwei Gangreihen 3.071 15,3 Gesamt 20.094 100,0 Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 Zusammenhang wird insbesondere die Weiterentwicklung eines sparsameren Triebwerkes für die Narrowbody-Klasse eine wichtige 2026 % 9.240 24,4 Rolle spielen. Hier wird aufgrund der Ankündigungen der führenden Triebwerkshersteller nicht erwartet, dass dieses vor 2015 zur Verfügung stehen wird. 21.164 56,1 Aktuell verfügen die beiden großen Flugzeughersteller bei ihren 7.370 19,5 37.774 100,0 Narrowbody-Familien über einen Produktionsrückstand von rund 4.900 Maschinen. Pro Jahr werden gegenwärtig im Durchschnitt etwa 564 Narrowbodies ausgeliefert, die Produktionskapazitäten sind bis ins nächste Jahrzehnt hinein ausgelastet. 28 NACHFRAGE STILLLEGUNGEN NACH KONTINENTEN ENDE 2009 – PROGNOSE Die Nachfrage nach einzelnen Flugzeugmodellen richtet sich danach, wie der Luftverkehr sich in Zukunft entwickeln wird und in wie weit die entsprechende Modellreihe in Bezug auf Reichweite, Kapazität und Wirtschaftlichkeit den gegebenen Anforde- Mittlerer Osten/ Afrika 0% rungen gerecht wird. Südamerika 1% Aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Nachfrage von Narrowbodies werden durch ASCEND belegt, wonach bis Ende 2009 ins- Asien/Pazifik 9% gesamt 1.029 Flugzeuge aller Klassen stillgelegt werden, darunter 543 Narrowbodies. Bei den prognostizierten stillgelegten Europa 15 % Narrowbodies handelt es sich vor allem, mit mehr als der Hälfte, um McDonnell Douglas MD-80, Boeing 737-300 sowie Boeing Nordamerika 75 % Quelle: ASCEND 737-500, d. h. ältere und treibstoffineffizientere Flugzeugmodelle. Die Betrachtung der Stilllegungen nach Kontinenten zeigt, dass andererseits die sich verstärkende Nachfrage nach neuen, effi- der asiatisch-pazifische Raum von dieser schwierigen Marktsitua- zienteren Mittelstreckenflugzeugen. tion im Vergleich zu anderen Kontinenten weniger stark betroffen ist. Es sollten nur 89 Flugzeuge in der Region stillgelegt wer- Ausgehend von den Prognosen zur Entwicklung des weltweiten den oder 8,6 % der weltweiten Stilllegungen. Einerseits zeigen Flugverkehrs der beiden großen Flugzeughersteller Airbus und diese Tendenzen die gegenwärtige rückläufige Entwicklung des Boeing wird der Bedarf an Flugzeugen in den nächsten 20 Jahren Luftverkehrsmarktes, vor allem in Bezug auf einzelne Regionen, erheblich steigen. So prognostiziert Airbus für das Jahr 2026 ein BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN – NARROWBODIES 1 (Stand: 31. Dezember 2008) Anzahl der Flugzeuge 1.750 1.764 1.500 1.488 1.408 1.250 1.000 960 750 500 826 646 650 605 508 429 403 250 376 432 439 458 697 676 516 0 2000 Bestellungen 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Auslieferungen 1 Enthalten: Boeing 707, Boeing 717, Boeing 727, Boeing 737, Boeing 757; MD-80/90; Airbus A318, A319, A320, A321 Quelle: Airbus S.A.S., The Boeing Company 29 Anwachsen der weltweiten Flugzeugflotte auf 37.774 Passagierflugzeuge. Insbesondere wird die Anzahl der Flugzeuge im asia- GESAMT-PASSAGIERFLUGZEUGFLOTTE ASIEN/PAZIFIK VERSUS WELTWEIT – PROGNOSE tisch-pazifischen Raum steigen, und zwar fast auf das Dreifache, 9.153 auf 9.153 Flugzeuge. Tatsächlich gehen unterschiedliche Studien davon aus, dass sich die Anzahl der Flugzeuge mit einer Gangreihe und einer Sitzplatzkapazität für 100 bis 210 Passagiere in + 140 % 37.774 den kommenden 20 Jahren mehr als verdoppeln bzw. 21.164 Flugzeuge betragen und so auch in Zukunft den größten Anteil + 88 % an der weltweiten Flugzeugflotte stellen wird. Airbus geht gemäß seiner aktuellen Studie von einem Bedarf an 16.620 Flugzeugen in diesem Segment über die nächsten 20 Jahre aus. Mehr als ein Viertel davon, 4.371 Flugzeuge, sollten für den asiatisch-pazifi- Anzahl der Flugzeuge 20.094 3.809 schen Markt sein. Bis 2026 wird es laut Einschätzung des europäischen Herstellers einen zusätzlichen Bedarf an neuen Narrow- 2006 2026 Asien/Pazifik bodies von durchschnittlich mehr als 548 Flugzeugen pro Jahr allein aufgrund des Wachstums des Luftverkehrs geben. Weitere 2006 2026 Weltweit Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 283 Flugzeuge der bestehenden Flotte müssten im Schnitt Jahr für Jahr aus Altersgründen ersetzt werden. Dementsprechend Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Passagierflugzeugen sieht Airbus einen durchschnittlichen Bedarf an Narrowbodies wird von Airbus auf insgesamt 29.538 Flugzeuge bis zum pro Jahr von 831 Maschinen. Kurzfristige Auswirkungen der Jahr 2026 geschätzt, was einem Investitionsbedarf von etwa aktuellen Finanzmarktkrise auf diese Entwicklung sind in diesen US-$ 2,8 Billionen entspricht. Ein wesentlicher Anteil dieser Neu- Prognosen nicht enthalten. bestellungen wird prognosegemäß auf aktuelle Schwellenländer, VERTEILUNG DES WELTFLUGVERKEHRSAUFKOMMENS 2007 BIS 2026 – PROGNOSE Südamerika 6% Mittlerer Osten 5% GUS 3% Afrika 4% bis 50 Passagiere 9% Nordamerika 31 % Widebody 23 % 70/85 Passagiere 12 % 100 Passagiere 8% Europa 24 % Asien/Pazifik 27 % Nachfrage nach neuen Passagierflugzeugen nach Regionen bis 2026 Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 30 125/210 Passagiere 48 % Auslieferungen neuer Flugzeuge bis 2026 insbesondere Indien und China, entfallen. Hieran wird deutlich, Airbus und Boeing auch weiterhin die Auslieferungen überstei- dass insbesondere Fluggesellschaften im asiatisch-pazifischen genden Verkaufs- bzw. Bestellzahlen erzielen. Die Nettoneube- Raum erheblichen Investitionsbedarf haben, um das wachsende stellungen von Flugzeugen beliefen sich bei Boeing auf 645 Passagieraufkommen in ihren Heimatmärkten entsprechend be- Flugzeuge bis Ende November 2008. Airbus berichtete von 756 dienen zu können. Airbus hat aufgrund der hohen Nachfrage Nettoneubestellungen bis Ende November 2008. Dies führt bei nach Flugzeugen in Asien im Oktober 2008 eine Endfertigungs- Airbus zu einem Auftragsrückstand von rund 3.740 Flugzeugen, halle für Airbus A320-Flugzeuge in Tianjin, China, eröffnet. was insgesamt sechs Produktionsjahren entsprechen würde und Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2026 allein in China den nachhaltigen Bedarf an Flugzeugen belegt. Obwohl die Pro- bis zu 1.900 neue Narrowbody-Flugzeuge benötigt werden und duktionskapazitäten erhöht wurden, kann die Nachfrage nach ein Großteil der Fertigung dieser Flugzeuge in China erfolgen einzelnen Flugzeugmodellen teilweise nur mit langen Lieferfris- wird. Dass gerade der Airbus A320 in China gebaut wird, belegt ten bedient werden. Als Folge des begrenzten Angebotes an die Attraktivität dieses Flugzeugmodelltyps von Airbus. neuen Flugzeugen ist daher mit einer längeren durchschnittlichen Nutzungsdauer bereits verfügbarer Maschinen zu rechnen. Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich die Herstel- Der Nachfrageüberhang lässt überdies eine hohe Wertstabilität ler Airbus und Boeing der Investitionsnachfrage gegenüber, wel- gebrauchter Flugzeuge erwarten, was wiederum entsprechend che seit gut einem Jahrzehnt sämtliche Marktsegmente oberhalb positive Auswirkungen auf die Höhe der zukünftig erzielbaren der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer techni- Leasingraten zur Folge haben kann bzw. sich positiv auf zukünf- scher Anforderungen beim Flugzeugbau und sich daraus ergeben- tige Verkaufserlöse auswirken sollte. der hoher Zugangshürden für den Markteintritt alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich, dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig diesen Markt dominieren und unter sich aufteilen werden. Zusammen konnten die beiden Hersteller allein im Jahr 2007 insgesamt 2.754 Nettoneubestellungen verzeichnen (zum Vergleich: in den Jahren 2005 und 2006 betrugen die Nettoneubestellungen der beiden Hersteller 3.891), wobei diesen Aufträgen im gleichen Zeitraum lediglich 894 Auslieferungen gegenüber standen. Im Jahr 2008 konnten 31 DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A320-200 Als A320-Familie werden die vier Standardrumpfflugzeug-Baureihen des Flugzeugherstellers Airbus bezeichnet. Der Airbus A320 ist dabei das Basismodell der als Tiefdecker ausgeführten A320Familie, zu der auch die beiden kürzeren Modelle A318 und A319 sowie die gestreckte Version des A321 gehören. Die Namen der Modelle orientieren sich an der jeweiligen Länge des Rumpfes. Die einzelnen Flugzeuge sind Mittelstreckenflugzeuge. Der erste A320 wurde am 26. März 1988 an Air France ausgeliefert. Dies war das erste zivile Flugzeug mit rein digitaler „Fly-by-Wire“-Steuerung 1. Gemäß ACAS 2 Fleet Status Report vom 23. Dezember 2008 sind 3.600 Flugzeuge der Airbus A320-Baureihe im Betrieb, weitere 2.611 bestellt und bis dato insgesamt 3.654 ausgeliefert worden. Damit gehört der Airbus A320 zu den erfolgreichsten zivilen Flugzeugprogrammen von Boeing und Airbus. Die Endmontage des Airbus A320 erfolgte bis Februar 2008 ausschließlich in Toulouse, seit März 2008 wird auch in Hamburg-Finkenwerder endmontiert. Im Oktober 2008 wurde die Endmontagehalle in Tianjin in China in Betrieb genommen. Alle anderen Modelle der A320-Familie werden bisher ausschließlich in Hamburg-Finkenwerder endmontiert. 1 2 Siehe hierzu Seite 35. AirCraft Analytical System: eine der führenden Datenbanken im Flugzeugmarkt. TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A320-200 Erstflug Flügelspannweite Gesamtlänge Gesamthöhe Rumpfdurchmesser Kabinenlänge Kabinenbreite Reichweite Passagierkapazität 22. Februar 1987 34,10 m 37,57 m 11,76 m 3,95 m 27,51 m 3,70 m max. 5.700 km max. 180 (1-Klassen-Konfiguration) max. 150 (Standard Airbus 2-Klassen-Konfiguration) Tankkapazität 29.840 l Max. Abfluggewicht 77.000 kg Max. Landemasse 66.000 kg Reisegeschwindigkeit 840 km/h Max. Flughöhe 12.130 m Kerosinverbrauch auf Reiseflughöhe/h 2.700 l Triebwerke 2 CFM56-5 oder 2 IAE V2500 Max. Schubkraft mit Triebwerken 110-120 kN pro Triebwerk Quelle: Airbus S.A.S. ABMESSUNGEN DES AIRBUS A320-200 Gesamthöhe 11,76 m Rumpfdurchmesser 3,95 m Flügelspannweite 34,10 m 32 Gesamtlänge 37,57 m SITZVERTEILUNG DES AIRBUS A320-200 1-Klassen-Konfiguration 180 Sitze Waschräume Quelle: Airbus S.A.S. Der Airbus A320-100, eine Vorversion des A320-200, wurde GESCHICHTE bereits sechs Monate nach der Einführung eingestellt und durch die 200er-Variante ersetzt. Gegenüber dem Airbus A320-100 Nach dem Erfolg des Airbus A300 und der kleineren Schwester verfügt der A320-200 über so genannte Wingtip Fences oder A310 begann Airbus in den 80er-Jahren ein neues Modell unter Winglets, eine größere Reichweite und ein höheres maximales dem Namen SA1 oder SA2 (SA steht für Single Aisle) zu entwickeln. Abfluggewicht. Dieses stand in Konkurrenz zu den damaligen Weltmarktführern in der so genannten Klasse der ungefähr 100 bis 200 Passagiere Der Airbus A320-200 hat eine maximale Passagierkapazität von fassenden Flugzeuge. Diese Volumenklasse ist auf Grund ihrer 180 Passagieren in der 1-Klassen-Konfiguration. In einer typi- hohen Stückzahlen sowohl für die Flugzeughersteller als auch schen 2-Klassen-Auslegung (2–2-Bestuhlung in der Business- für die Fluggesellschaften die bedeutendste Sparte. In den Class und 3–3-Bestuhlung in der Economy-Class) hat der Airbus 80er-Jahren wurde diese von Flugzeugen wie etwa der Boeing 727 A320-200 eine Kapazität von 150 Passagieren. und Boeing 737 sowie der McDonnell Douglas MD-80 besetzt. Anfangs wurden diese Pläne vor allem von französischer Seite vorangetrieben, denn der DASA1 war das Projekt zu risikoreich und die Lufthansa drängte Airbus zur Entwicklung des A340. Air France bestellte die ersten 25 Flugzeuge des Airbus A320 und unterzeichnete 25 Kaufoptionen. Um sich vom bestehenden Markt abzuheben, wurden verschiedene Strategien angewandt. So wurde die Basis A320 mit einer Beladungskapazität, die 20 % über jener der Boeing 737-300 lag, entwickelt. Die Betriebskosten sollten um 50 % niedriger sein als bei der beliebten Boeing 727, und darüber hinaus sollte der Komfort durch einen größeren Rumpf- 1 Die DASA war ein deutscher Luft- und Raumfahrtkonzern, der zur Firmengruppe Daimler-Benz, und nach der Fusion mit Chrysler, zu DaimlerChrysler gehörte. Sie hieß ursprünglich mit vollem Namen: Deutsche Aerospace AG, dann Namensänderung zu: Daimler Benz Aerospace AG. Nach der Fusion von Daimler-Benz mit Chrysler wiederum umbenannt in DaimlerChrysler Aerospace AG. Die Abkürzung und das Firmenlogo als Erkennungsmerkmal wurden immer beibehalten. Die DASA ist im Jahr 2000 mit der spanischen CASA und der französischen Aérospatiale-Matra zur EADS vereinigt worden. querschnitt gesteigert werden. Des Weiteren legte man den Airbus A320 z. B. hinsichtlich der Tragflächen von Anfang an für weitere Versionen mit unterschiedlichen Rumpflängen aus. 33 Die Konzeptionsphase dauerte fast drei Jahre. Der Start des Pro- PRODUKTION gramms wurde offiziell am 2. März 1984 bekannt gegeben. Nach einer ebenso fast dreijährigen Hauptentwicklungszeit fand der Hergestellt wird der Airbus A320-200 größtenteils in Westeuropa: Rollout im Februar 1987 in Toulouse statt. Die Konstruktion und Die Tragflächen werden von BAE Systems in Wales geliefert, der Technik des Airbus A320 wurde während der Entwicklungszeit Flugzeugrumpf wird von EADS in Deutschland bzw. Frankreich radikal überarbeitet und weiterentwickelt. Dadurch war der gebaut. Die Höhenruder werden bei EADS CASA in Spanien produ- Airbus A320 bei seiner Fertigstellung nicht nur das modernste ziert und zu den Endmontagestätten transportiert. Während in Flugzeug seiner Zeit, sondern revolutionierte mit seinem gläser- Toulouse ausschließlich der Airbus A320 endmontiert wird, fand nen Cockpit und der elektronischen „Fly-by-Wire“-Steuerung in Hamburg-Finkenwerder zunächst nur die Endmontage des Air- (siehe Seite 35) auch die Art der Bedienung bzw. Steuerung von bus A318, A319 sowie A321 statt. Flugzeugen. Bereits im Februar 1987 lagen mehr als 260 Bestellungen sowie mehr als 150 Kaufoptionen für den Airbus A320 Seit März 2008 baut Airbus auch sein Erfolgsmodell A320-200 in vor. Die Zulassung folgte ein Jahr später am 26. Februar 1988. Hamburg-Finkenwerder. Die Nachfrage nach Maschinen aus der Der Liniendienst wurde am 18. April 1988 von dem Erstkunden Airbus A320-Familie war zu Beginn des Jahres 2008 noch so Air France aufgenommen. stark, dass die Produktion von 32 Maschinen pro Monat im Jahr 2007 auf 40 in 2010 gesteigert werden sollte. Im Oktober 2008 Die radikalen Veränderungen in der elektronischen und computer- wurde die Endfertigungshalle für den Airbus A320 in Tianjin, unterstützten Steuerung brachten Airbus zu Beginn des Pro- China, eröffnet, wo die ersten sechs Maschinen im ersten Halb- gramms jedoch nicht nur Vorteile. Im Gegenteil, viele Piloten jahr 2009 endmontiert werden. Nach neuesten Berichten von Air- und Fluggesellschaften standen den Neuerungen zunächst bus im Dezember 2008 sollen zunächst weiterhin 36 Flugzeuge äußerst skeptisch und ablehnend gegenüber. So beanspruchte es pro Monat gebaut werden, anstatt wie geplant die Produktion auf einige Zeit bis die Fluggesellschaften und Piloten die Vorzüge 40 Flugzeuge der Airbus A320-Familie pro Monat in 2010 hoch- der neuen Flugsteuerung erkannten und zu schätzen wussten. zufahren. Grund für die Änderung der Planung ist die unsichere Danach war der Erfolg der Narrowbody-Reihe Airbus A320 aber Wirtschaftslage, verursacht durch die internationale Finanzmarkt- nicht mehr aufzuhalten. Aufgrund dieses großen Erfolges ent- krise. Airbus betont, dass eine Rückkehr zu den ursprünglichen wickelte Airbus weitere Varianten dieser Airbus-Familie. So wurde Planungen bei einer Aufhellung der Situation an den Märkten 1989 zunächst der verlängerte Airbus A321, weitere fünf Jahre nicht ausgeschlossen ist. Man wird sich diese Flexibilität bis später der gegenüber dem Basismodell verkürzte A319 auf den Ende 2009 offenhalten. Gemäß gegenwärtigen Planungen sollen Markt gebracht. 1999 entschloss man sich, noch einmal eine im Jahr 2012 in Toulouse monatlich 14 Maschinen der Flugzeug- weitere Verkürzung des Flugzeugrumpfes gegenüber dem Airbus familie gebaut werden, in Hamburg 22 und in Tianjin 4. A319 vorzunehmen und mit dem A318 eine weitere Variante der Airbus A320-Reihe zu produzieren. Der Airbus A318 hatte am Für den Bau eines Airbus A320-200 vergingen vom ersten Metall- 15. Januar 2002 seinen Erstflug. teil bis zum fertigen Flugzeug neun Monate im Jahr 2004. Mittlerweile dauert die Produktion, d. h. der Zusammenbau der Einzelteile eines Airbus A320-200, nur noch vier Monate. 34 TECHNISCHE NEUERUNGEN – HÖHERE EFFIZIENZ zugleich das Gewicht des Flugzeuges, wodurch es weniger Treibstoff verbraucht und umweltfreundlicher ist. Dank der breitesten Der Airbus A320 war das erste in Serie produzierte Zivilflugzeug, Kabine in ihrer Kategorie – sowohl in der neuen als auch in der das ausschließlich über „Fly-by-Wire“ gesteuert wurde. Nur die bisherigen Kabinenauslegung – bietet die Airbus A320-Familie Concorde verfügte ebenfalls über ein ähnliches Steuersystem. den Passagieren mehr Platz, höheren Komfort und geräumigere Dieses elektronische System ermöglicht die Steuerung des Flug- Gepäckablagefächer über den Sitzen. zeuges ohne eine direkte mechanische Verbindung zwischen Betätigungselement und Steuerfläche, was Gewicht spart und Einzigartig an der Airbus A320-Familie ist auch ihr Containerlade- damit Kosten senkt. Lediglich die Hydraulikventile von Seiten- system, das dem weltweiten Standardsystem für Großraumflug- ruder und Höhenflosse werden aus Redundanzgründen zusätzlich zeuge entspricht. mit herkömmlichen Stahlseilen angelenkt. Statt eines Steuerhorns wird zudem erstmals ein Sidestick im für damalige Zeiten revolutionären Cockpit mit den sechs CRT-Bildschirmen (später LC-Bildschirme 1) verwendet. Dieses Cockpit prägte bald alle nach Technische Neuerungen des Airbus A320-Modells finden fortwährend statt: der A320 entstandenen Airbus-Flugzeuge. Am 17. Dezember 2008 hob der erste mit Blended Winglets Des Weiteren wurde erstmals bei Airbus das ECAM, ein Trieb- ausgestattete Airbus A320 in Toulouse zu seinem Erstflug ab. werksanzeige- und Besatzungswarnsystem, eingesetzt. ECAM Winglets sind die an den Enden der Tragflächen angebrachten überwacht alle Systeme des Flugzeuges und unterstützt die Pilo- Anbauten, um die Aerodynamik des Flugzeuges zu steigern und ten bei der Problemlösung mit interaktiven Checklisten. den Treibstoffverbrauch zu senken. Blended Winglets haben die Besonderheit, dass der Übergang vom Flügel zu dem Winglet Die Innovationen, die FACC in die Kabinentechnologie der fließend ist. Die Prototypen dieser treibstoffsparenden Flügel- Airbus A320-Typenreihe eingebracht hat, resultieren in einer spitzen waren von der FACC AG für den Airbus A320 entwickelt erheblichen Gewichtseinsparung und in optimierten akustischen und gefertigt worden. 2 Eigenschaften. Erreicht werden diese Fortschritte durch einen verbesserten Lagenaufbau im Zuge der Bauteilfertigung und akustisch entkoppelte Anbindungen der Kabine an die Flugzeugstruktur. Hauptaugenmerk bei der Konzipierung der einzelnen Innenkomponenten lag zudem auf einer Effizienzsteigerung in der Fertigung der Kabine. Eine einfachere und schnellere Installation in der Flugzeugmontage wird durch neu entwickelte, flexible Verbindungselemente erzielt. Diese bringen den Fluggesellschaften eine deutliche Zeitersparnis bei Wartungs- und Umbauarbeiten an der Kabine. Das technisch moderne Kabinendesign ermöglicht einen messbar niedrigeren Schallpegel und verringert 1 2 Zur Veranschaulichung siehe Seite 39. Die FACC AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Fertigung von fortschrittlichen Faserverbundkomponenten und -systemen für die Luftfahrtindustrie. Die Produktpalette reicht von Strukturbauteilen an Rumpf und Tragfläche über Triebwerkskomponenten bis hin zu kompletten Passagierkabinen für zivile Verkehrsflugzeuge. FACC erzielte im Geschäftsjahr 2007/08 einen Jahresumsatz von € 251,9 Mio. und beschäftigte zum 29. Februar 2008 1.633 Mitarbeiter. 35 TRIEBWERKE Der Airbus A320-200 mit der Seriennummer des Herstellers MSN 3715 wird von zwei Triebwerken, Typ CFM56-5, angetrieben. Die CFM56-5 sind Turbofan-Triebwerke mit einem Nebenstromverhältnis von bis zu 6,5:1 und werden von CFM International hergestellt, einem Joint Venture von General Electric/USA (Hochdruckteil) und Snecma/Frankreich (Niederdruckteil). Die CFM56-5-Reihe verfügt über eine Schubkraft von 110-120 kN. CFM-Triebwerke zeichnen sich durch eine hohe Lebensdauer am Flügel und eine relativ kurze Bauzeit aus. Die modulare Bauweise ist bei Montage und Demontage vorteilhaft. Entwicklung ohne Berücksichtigung von Vorgängermodellen wie MARKTSEGMENT bei McDonnell Douglas und Boeing erfolgen konnte. In Bezug auf Der Airbus A320-200 ist ein für Kurz- sowie Mittelstreckenflüge die Treibstoffeffizienz schlägt der Airbus A320 alle seine Konkur- konzipiertes Narrowbody-Flugzeug. Wie bereits im Kapitel Markt renten, selbst unter Berücksichtigung der Angaben von Boeing. ausgeführt sind die Hauptkonkurrenten des Airbus A320 die Der direkte Konkurrent des Airbus A320-200 ist die ähnlich Boeing 737-800 sowie die MD-80- und MD-90-Baureihen. Im Ver- große Next Generation Boeing 737-800. Nur die Boeing 737-800 gleich zu seinen Konkurrenten hat der Airbus A320 einen großen kann sich mit dem Airbus A320 in Bezug auf die fortlaufenden technologischen Vorsprung dadurch, dass das Design und die operativen Kosten messen. Gegenüber der Boeing 737-800 weist (BRUTTO-1)BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN – AIRBUS A320-200 (Stand: 31. Dezember 2008) Anzahl der Flugzeuge 700 676 600 568 500 446 400 300 312 200 195 183 100 74 0 58 1997 80 1998 Bestellungen 1 Gesamtbestellungen inkl. späterer Abbestellungen. Quelle: Airbus S.A.S. 36 180 158 101 1999 Auslieferungen 101 2000 98 119 2001 116 78 2002 104 119 2003 164 101 2004 194 209 121 2005 2006 2007 2008 DIE FÜNFTGRÖSSTEN BESTELLER UND BETREIBER DES AIRBUS A320-200 (Stand: 23. Dezember 2008) FLUGGESELLSCHAFT AirAsia-Gruppe jetBlue Airways United Airlines Northwest Airlines US Airways BESTELLUNGEN1 175 173 117 80 75 LAND Malaysia USA USA USA USA IN BETRIEB 54 107 46 69 75 1 Enthält auch bereits ausgelieferte Bestellungen. Quelle: ACAS der Airbus A320-200 höhere Bestellungen und Auslieferungen auf. Mit derzeit 1.965 in Betrieb genommenen Flugzeugen stellt der BESTELLTE 1 UND OPERIERENDE AIRBUS A320-200 NACH KONTINENTEN Airbus A320-200 rund 57 % der aktuellen Flugzeuge in diesem Narrowbody-Marktsegment (Boeing 737-800: 1.494 Flugzeuge, Nicht bekannt 0 37 Stand: 23. Dezember 2008). 52 Afrika 89 Bis Ende Dezember 2008 bestanden 3.935 feste Bestellungen für den Airbus A320-200 von 147 verschiedenen Kunden, wovon 1.997 bereits ausgeliefert wurden. Darunter ist AirAsia mit 121 noch 274 Mittlerer Osten offenen Bestellungen und Optionen auf weitere 50 Airbus A320 der derzeit größte Airbus A320-Kunde. 176 Südamerika 86 340 425 Nordamerika 774 664 Europa 1.132 537 Asien/Pazifik 1.289 In Betrieb Bestellungen 1 Enthält auch bereits ausgelieferte Bestellungen. Quelle: ACAS, Stand: 23. Dezember 2008 37 AIRBUS-PRODUKTIONSREIHEN Sitze 550 A380 1 500 3-Klassen-Konfiguration 450 A340-600 400 350 2-Klassen-Konfiguration A340-500 A330-300 A340-300 A300-600 1 300 250 A330-200 A321 A310-300 200 A320 150 A319 100 A318 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2) 1 Auch als Frachtversion verfügbar. Eine nautische Meile = ca. 1,85 km. Quelle: AVAC 2 AIRBUS-PRODUKTIONSREIHEN weitgehend identisch aufgebauten Cockpits innerhalb der gesamten Produktpalette aus. Dies erleichtert den Piloten den Umstieg Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich und verrin- Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten gert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften für ihre und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend vielfältige Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise ein Pilot Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und potenzieller weniger als zwei Wochen Simulatortraining, um zwischen einem Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit dem Airbus Modell der Airbus A320-Familie und einem A380-800 wechseln zu A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren kann, und können. Für Fluggesellschaften bietet dies den Vorteil, dass sie wird seit dessen Markteinführung mit dem über 500 Passagiere je nach aktueller Streckenauslastung sehr flexibel verschieden fassenden A380-800 nach oben abgerundet. große Flugzeuge einsetzen können. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Kommunalität ist, dass sie eine einfachere, schnellere Die erfolgreichste Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken konzipierte Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung mehr als 6.300 Flugzeuge bestellt und mittlerweile über 3.600 Maschinen ausgeliefert wurden. Die Airbus A320-Familie mit den Modellen A318, A319, A320 und A321 gilt als Referenz in der Klasse für Flugzeuge mit nur einem Mittelgang. Jeder dieser Airbus-Jets fliegt mit „Fly-by-Wire“-Steuerung und zeichnet sich durch das einzigartige Airbus-Kommunalitätskonzept mit 38 und günstigere Wartung der Flugzeuge ermöglicht. AIRBUS COCKPIT obere Flugzeuganzeige Primärflugdisplay untere Flugzeuganzeige Flugsystemüberwachung inkl. Autopilot Navigationsanzeige Primärflugdisplay Navigationsanzeige Steuerung Flugruder Seitliche Steuerknüppel Quelle: Airbus S.A.S. AUSBLICK Typen zeigt gegenwärtig leichte Vorteile für Airbus. Airbus hat gegenüber seinem Konkurrenten den Vorteil der Kommunalität Über 3.930 bestellte und über 1.990 ausgelieferte Flugzeuge über die verschiedenen Airbus-Typen. Darüber hinaus liegen die machen aus dem Airbus A320-200 das erfolgreichste Single-Aisle- Betriebskosten bei dem Airbus A320-200 aufgrund der Zuverläs- Flugzeug der Welt. 170 Fluggesellschaften weltweit haben dieses sigkeit und verlängerten Wartungsintervalle unter denen aller Flugzeug derzeit im Einsatz. Hauptkonkurrent des Airbus A320-200 anderen Single-Aisle-Flugzeuge. Obwohl das Airbus-Management ist die Boeing 737-800. Darüber hinaus gibt es derzeit neben die sinkende Nachfrage nach Passagierflugzeugen in allen Seg- Airbus und Boeing keine weiteren Hersteller, die Flugzeuge in menten für das Jahr 2009 prognostiziert, wird für die nächsten diesem Größensegment produzieren. Die Nachfrage nach Nar- Jahre davon ausgegangen, dass der Airbus A320-200 in seinem rowbodies ist hoch, die Verteilung auf die beiden Hersteller und Marktsegment eine dominante Rolle spielen wird. 39 WERTGUTACHTEN Der Emittent hat Bewertungsgutachten von The Aircraft Value PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG IN US-$ FÜR DEN AIRBUS A320-200 vor allem Finanzinstitute und Leasinggeber, aber auch Leasing- JAHR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 nehmer. Geographisch verteilen sich die Kunden des Unterneh- Quelle: BK Associates Inc., AVAC, ASG – jeweils Ende Dezember. Analysis Company („AVAC“), Aviation Specialists Group („ASG“) und von BK Associates Inc. eingeholt, die nachfolgend im Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC, ASG und BK Associates Inc. von einer gleichartigen Marktlage und Marktgängigkeit des Flugzeuges aus. ASG und BK Associates Inc. gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5 % p. a. aus. AVAC unterstellt gemäß den großen britischen Banken eine Inflationsrate von 1,5 bis 4 % p. a. Es gibt keine weiteren Bewertungsgutachten. Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde 1991 gegründet. Die Bewertungen der Gesellschaft umfassen sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen als auch deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung von Markttrends und anderen wirtschaftlichen Faktoren. Die Kunden von AVAC sind AVAC (Mittelwert) 45.890.000 40.650.000 38.200.000 37.080.000 33.390.000 30.300.000 29.240.000 27.170.000 25.390.000 23.890.000 24.850.000 24.670.000 22.070.000 21.170.000 19.250.000 18.960.000 17.630.000 16.530.000 15.720.000 14.940.000 ASG BK ASSOCIATES 43.300.000 42.950.000 41.700.000 40.320.000 40.200.000 37.800.000 38.600.000 34.760.000 37.100.000 32.940.000 35.500.000 31.030.000 34.100.000 29.870.000 32.600.000 28.730.000 31.200.000 27.810.000 29.800.000 26.620.000 28.400.000 24.630.000 27.100.000 23.990.000 25.800.000 23.530.000 24.500.000 22.560.000 23.200.000 21.750.000 22.000.000 21.090.000 20.800.000 20.520.000 19.700.000 19.810.000 18.600.000 19.040.000 17.400.000 18.290.000 mens auf Europa, Asien, Nordamerika und den Nahen Osten. Neben der Bewertung von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC auch zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Das zweite Wertgutachten für das Flugzeug wurde am 28. April Reference“, „The Aircraft Value Journal“ und „Aircraft Value News“. 2008 von der Aviation Specialists Group (ASG), Herndon/Virginia, USA, angefertigt. Dieses kommt bei einem Verkauf des Flugzeuges Das Wertgutachten von AVAC wurde im Auftrag des Emittenten im vierten Quartal 2028 zu einem Verkaufswert von US-$ 17,4 Mio. am 31. Mai 2008 erstellt. AVAC schätzt den Wert des Airbus und liegt damit über dem jeweiligen Verkaufsmittelwert des A320-200 Ende Dezember 2008 auf US-$ 48,62 Mio. Das Bewer- Wertgutachtens von AVAC. tungsgutachten kommt unter Zugrundelegung eines mittleren Verkaufswertes bei einem Verkauf Ende Dezember 2028 zu einem Die ASG ist ein weiteres erfahrenes Beratungsunternehmen im Verkaufswert von US-$ 14,94 Mio. Bereich der Luftfahrt und berät ebenfalls Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und andere Kunden. Zu den Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis Company sind unter www.aircraft-values.co.uk verfügbar. Kunden zählen Flugzeughersteller wie Airbus und Boeing, namhafte Fluggesellschaften wie Delta Air Lines und Gulf Air sowie namhafte deutsche Banken. Die praktischen Erfahrungen des Managements gehen bis in die späten 1960er-Jahre zurück. Weitere Informationen zu Aviation Specialists Group sind unter www.aviationspecialistsgroup.com verfügbar. 40 BK Associates Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten vom Sowohl AVAC als auch ASG kommen zu dem Schluss, dass der 28. April 2008 den Verkaufswert im vierten Quartal 2028 für den Airbus A320-200 in seinem Marktsegment eine hervorgehobene Airbus A320-200 auf US-$ 18,29 Mio. prognostiziert. Dieser liegt Stellung aufgrund seiner Zuverlässigkeit und der verlängerten damit ebenfalls über dem Verkaufsmittelwert des Bewertungsgut- Wartungsintervalle sowie seinem geringen Kerosinverbrauch hat. achtens von AVAC. BK Associates Inc. ist ein erfahrenes und Bedingt durch sein modernes Kabinendesign und seine zwei etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und leistungsfähigen modernen Turbofan-Triebwerke bietet er eine berät Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und kosteneffiziente Alternative zu anderen Flugzeugen dieses andere Kunden. Segmentes. Hier ist der Airbus A320-200 unter anderem gegenüber der Boeing 737-800, die einen höheren Kerosinverbrauch Seit der Gründung im Jahre 1984 hat BK Associates Inc. mehr als aufweist, gut positioniert. 5.000 Bewertungsaufträge durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben. BK Associates Inc. hat sämtliche Flugzeug- Die Wertentwicklung des Airbus A320-200 über die nächsten typen und -modelle bekannter Hersteller wie Airbus, Boeing, 20 Jahre gemäß den drei Gutachten ist in der voranstehenden McDonnell Douglas, Lockheed, Fokker, Dornier u. a. für mehr als Tabelle aufgeführt. In der Prognoserechnung wurde bei dem Ver- 300 Kunden begutachtet. kauf im Jahr 2028 ein konservativer Veräußerungserlös aus dem Durchschnitt der drei prognostizierten Verkaufswerte der Gutach- Weitere Informationen zu BK Associates Inc. sind unter ter im Dezember 2028 angesetzt. www.bkassociates.com verfügbar. VERKAUFSWERTE IM DEZEMBER 2028 IM ÜBERBLICK – PROGNOSE Mio. US-$ 20 17,40 15 18,29 14,94 10 5 0 AVAC ASG BK Associates Inc. 41 DER LEASINGNEHMER – AIRASIA BERHAD („AIRASIA“) Die Fluggesellschaft AirAsia mit Sitz in Kuala Lumpur/Malaysia 1 55 Millionen Passagiere in der Region transportiert und erweitert wurde 1993 von dem Großkonzern DRB-HICOM gegründet und kontinuierlich sein Streckennetz, auch durch die verbundenen hat seine Flugaktivitäten am 18. November 1996 aufgenommen. Unternehmen Thai AirAsia und Indonesia AirAsia. Die AirAsia- Am 2. Dezember 2001 wurde die Fluglinie von Tune Air Sdn Bhd Gruppe verbindet eine Effizienz beim Einsatz von Personal und („Tune Air“) aufgekauft. Tune Air besteht aus einer Investoren- Flugzeugen, wobei ein sehr hoher Wert auf Kundenzufriedenheit gruppe unter der Führung von Tony Fernandes zusammen mit gelegt wird. Kundenzufriedenheit wird vor allem durch eine anderen AirAsia Managern wie z. B. Pahamin Ab. Rajab (Chairman attraktive Preispolitik, einfache Abwicklungsprozesse und ein von AirAsia). Conor McCarthy, ein ehemaliger Manager von innovatives Vertriebssystem erreicht, d. h. es wird ein Reisen Ryanair, änderte zusammen mit Tune Air das Geschäftsmodell von „ohne Schnickschnack“ mit einfachen Buchungssystemen pro- AirAsia grundlegend, wodurch bereits im Jahr 2002 das Unterneh- pagiert, deshalb auch der Slogan „Now everyone can fly“. men unter der Leitung von Tony Fernandes einen Gewinn erwirtschaften konnte. AirAsia erweiterte sein Streckennetz und griff Operatives Ziel ist es, eine optimale Auslastung der Flugzeugflotte das Monopol des staatlichen Flagcarriers von Malaysia, Malaysia zu erreichen und damit verbundene Wartungs- und Instandhal- Airlines, an. AirAsia ist einer der Pioniere unter den Low-Cost- tungskosten möglichst gering zu halten. Aufgrund der hohen Fluggesellschaften Asiens und gehört gegenwärtig dort zu den Frequenzen der Flüge schafft AirAsia eine „Turnaround-Zeit“ von größten und am stärksten expandierenden Fluggesellschaften. 25 Minuten, d. h. innerhalb dieser Zeit wird ein Flugzeug entladen und wieder beladen. Im Vergleich zu anderen Low-Cost-Flugge- DIE AIRASIA-GRUPPE – STRATEGIE sellschaften hat AirAsia eine sehr geringe Kostenbasis pro ASK („Available Seat Kilometres“). AirAsia expandierte seit 2001 schnell und konnte sich damit zur größten Low-Cost-Fluggesellschaft in Asien entwickeln. Hubs sind Die erklärte Vision von AirAsia ist es, den rund 4 Milliarden in Malaysia, Thailand und Indonesien. Bis heute hat AirAsia über Menschen in Asien ein optimales „Point to Point“ Flugnetzwerk zur Verfügung zu stellen, damit Fliegen einfach und attraktiv ist. 1 2 DRB-HICOM Berhad ist ein malaysischer Autobauer. Es ist in der Produktion, Montage und Vermarktung von Autos und ferner in der Entwicklung von Immobilien und Infrastruktur tätig. Anteilsinhaber AirAsia X: 48 % Aero Ventures (Unternehmen von Tony Fernandes und Geschäftspartnern), 16 % Virgin Group, 16 % AirAsia sowie 20 % Manara Consortium, Bahrain und Orix Group, Japan. zwischen AirAsia und AirAsia X sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. AIRASIA AIRASIA X Konzept Low Cost im Kurzstreckenbereich („ohne Schnickschnack”) Low Cost im Langstreckenbereich („ohne Schnickschnack”) Flugdauer Nicht länger als vier Stunden Mehr als vier Stunden Flugzeug Airbus A320 mit 180 Sitzen Airbus A330 mit mehr als 330 Sitzen Sitztyp Eine Sitzklasse Economy Sitz und XL Sitz Sitzplatzzuweisung Freie Sitzplatzwahl mit Xpress Boarding Option Sitzplatzzuweisung mit Vorabauswahlmöglichkeit In-Flight-Service Große Auswahl an Essen und Snacks gegen entsprechende Zuzahlung an Bord Vorbestellte Essen mit großer Auswahl und Snacks gegen Zuzahlung an Bord Quelle: AirAsia 42 AirAsia ist außerdem an AirAsia X 2 beteiligt. Die Unterschiede Darüber hinaus bietet AirAsia Hotel- und Cateringdienstleistungen EIGENTÜMERSTRUKTUR durch die Tochtergesellschaften AirAsia Go Holiday Sdn Bhd sowie Crunchtime Culinary Services Bhd an. Die Tochtergesell- AirAsia ist an der Börse in Kuala Lumpur (Bursa Malaysia Stock schaft AirAsia (Mauritius) Ltd. erbringt Flugzeugleasingver- Exchange) gelisted. Die Gesamtanzahl an AirAsia-Aktienanteilen mittlungsdienstleistungen. betrug 2,371 Mrd. mit einem Nominalwert von MYR 0,1 am 31. Dezember 2007. AirAsia wird zu ca. 30 % von der Tune Air Die wichtigsten Drehkreuze von AirAsia sind gegenwärtig Jakarta gehalten. (Indonesien), Johor Bahru (Malaysia), Kota Kinabalu (Malaysia), Kuala Lumpur (Malaysia) und Bangkok (Thailand). AIRASIA-GRUPPE 16 % 1 AirAsia X 100 % 1 AirAsia Go Holiday Sdn Bhd 49 % 1 AirAsia Berhad („AirAsia“) 100 % 1 Crunchtime Culinary Services Sdn Bhd 49 % 1 AirAsia (Mauritius) Ltd. PT Indonesia AirAsia 2 Thai AirAsia Co. Ltd.2 100 % 1 Andere Tochtergesellschaften 30,9 % 3 Tune Air Sdn Bhd 8,2 % 3 T. Rowe Price Associates Inc. 6,8 % 3 Fidelity Advisors MID Cap Fund 5,1 % 3 Wellington Management Company 4,0 % 3 Employees Provident Fund Board 1,7 % 3 Lembaga Tabung Haji 43,5 % 3 Restliche Investoren 1 Informationen zu den Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, Stand: 31. März 2008. AA International Ltd., eine Holdinggesellschaft der AirAsia Berhad, hält diese Anteile. 3 Informationen bezüglich der Anteilseigner von AirAsia (gerundet), Stand: 24. September 2007. Quelle: AirAsia 2 43 AIRASIA-GRUPPE – FLUGROUTEN Anzahl der Flugrouten 110 100 80 75 65 60 52 40 26 20 6 0 2002 1 11 2003 1 2004 1 2005 1 2006 1 2007 1 2008 2 1 Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni. 2 Stand: 28. November 2008 (Ab 2008: Geschäftsjahr ist Kalenderjahr). Quelle: AirAsia DAS STRECKENNETZ von den staatlichen Fluggesellschaften Malaysia Airlines und Singapore Airlines dominiert. Aufgrund der Liberalisierung von Die AirAsia-Gruppe operiert derzeit über 400 Flüge pro Tag und Flugverkehrsregelungen zwischen den beiden Ländern wurde verfügt über ein Streckennetz von 110 Flugrouten in 11 Ländern, diese Monopolstellung der beiden staatlichen Fluggesellschaften darunter Flugrouten nach Malaysia, Indonesien, China, Singapur durchbrochen. und auf die Philippinen. Von den gegenwärtig von AirAsia betriebenen Flugstrecken werden 37 ausschließlich von AirAsia Des Weiteren hat AirAsia von der indischen Regierung die Erlaub- betrieben, was den Erfolg des Ausbaus des Streckennetzes unter- nis bekommen, ihre erste Strecke nach Indien zu bedienen. Die mauert. Seit Anfang des Jahres 2008 wurden 29 neue Flugrouten Flugstrecke von Kuala Lumpur nach Tiruchirapalli ist ebenfalls in den Flugplan aufgenommen. Dazu gehören unter anderem seit dem 1. Dezember 2008 in Betrieb. AirAsia Berichten zufolge auch die nachfolgend aufgeführten Verbindungen: wird diese Strecke gegenwärtig von keiner Fluggesellschaft der Welt bedient und erfreut sich so großer Nachfrage, dass Flüge T T T T T T Hangzhou – Kuala Lumpur über die nächsten zwei bis drei Monate ausgebucht sind. Ho-Chi-Minh-City – Kuala Lumpur/Bangkok Hongkong – Kuala Lumpur/Bangkok/Kota Kinabalu AirAisia X, eine der wenigen Low Cost Airlines, die auch Lang- Haikou – Kuala Lumpur strecke fliegt, bietet neben den Verbindungen von Kuala Lumpur Kuantan – Kuala Lumpur nach Gold Coast, Perth und Melbourne nun eine weitere Strecke Guilin – Kuala Lumpur von Kuala Lumpur nach Hangzhou in China an. Die Fluggesellschaft hat auch Pläne, nach Europa (vor allem London, Moskau, Seit dem 1. Dezember 2008 fliegt AirAsia aufgrund gestiegener Prag) und in den Nahen Osten zu fliegen. Ab März 2009 wird Nachfrage die Flugstrecke von Kuala Lumpur nach Singapur statt nach gegenwärtiger Planung der Flugbetrieb von Kuala Lumpur bisher zweimal siebenmal täglich. Früher wurde diese Strecke nach London aufgenommen. 44 FLUGSTRECKENNETZ VON AIRASIA Hangzhou CHINA (Shanghai & Suzhou) London* Guilin Guangzhou Shenzhen MYANMAR INDIEN Macao MACAO VIETNAM Hanoi Chiang Rai Chiang Mai Hongkong HONGKONG Haikou LAOS Vientianne Udon Thani Yangon THAILAND Clark (Manila) Ubon Ratchathani PH ILI Bangkok Ranong Krabi Phuket NEN Tiruchirapalli PPI Siem Reap (Angkor Wat) KAMBODSCHA Phnom Penh Ho Chi Minh Stadt Surat Thani Hat Yai MA Langkawi Alor Star Narathiwat Penang Kota Bharu Kuala Terengganu Banda Aceh YS LA IA Kuala Lumpur Medan Pekanbaru IN D Padang ON ES Kuantan Kota Kinabalu Sandakan Brunei Miri Labuan Tawau Bintulu OSTMALAYSIA Sibu Johor Bahru Singapur Kuching Batam SINGAPUR IE INDONESIEN Manado Balikpapan N Palembang Makassar Jakarta Bandung Yogyakarta Solo Surabaya Bali AUSTRALIEN Goldküste (Brisbane) Perth Melbourne 110 FLUGROUTEN Kuala Lumpur (LCC Terminal) Johor Bahru (Sultan Ismail International Airport) Kota Kinabalu (LCC Terminal) Jakarta (Soekarno Hatta International Airport) Bangkok (Suvarnabhumi Airport) Bali (Ngurah Rai International Airport) Strecken von AirAsia X * ab März 2009 Quelle: AirAsia 45 AIRASIA-GRUPPE – BETRIEBENE FLOTTE Anzahl der Flugzeuge 74 70 60 54 50 40 42 30 27 20 17 10 0 3 2002 1 7 2003 1 2004 1 2005 1 2006 1 2007 1 2008 2 1 Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni. Stand: 23. Dezember 2008 (Ab 2008: Geschäftsjahr ist Kalenderjahr). Quelle: AirAsia, ACAS 2 Insgesamt beginnt die AirAsia-Gruppe bereits jetzt insoweit von DIE FLOTTE VON AIRASIA dem Zusammenwachsen von AirAsia und AirAsia X zu profitieren, dass Passagiere über die drei großen Drehkreuze zu den entspre- AirAsia betreibt eine sehr junge Flotte. Das Durchschnittsalter chenden Langstreckenflügen transportiert werden und umge- der Flotte liegt bei ca. 7,13 Jahren (Stand: 23. Dezember 2008). kehrt. Wird nur die Airbus A320-200-Flotte in diese Kalkulation einbezogen, die seit Beginn des Jahres 2005 auf- und ausgebaut wurde, reduziert sich das Durchschnittsalter der Flotte erheblich. 46 Es werden zwei Flugzeugtypen betrieben: die Boeing 737-300 und der Airbus A320-200. Beide Flugzeugtypen sind insbeson- AIRASIA-GRUPPE – BETRIEBENE FLOTTE (Stand: 23. Dezember 2008) dere im Kurz- bis Mittelstreckenbereich am leistungsfähigsten, optimal für den innerasiatischen Einsatzbereich. Insgesamt betreibt AirAsia 74 Flugzeuge (Stand: 23. Dezember 2008). Die veralteten Boeing 737-300 werden kurz- bis mittelfristig durch moderne Airbus A320-200 ersetzt. 20 Boeing 737-300 27 % AirAsia hat gegenwärtig (Stand: 23. Dezember 2008) für den Airbus A320-200 noch 121 offene Bestellungen. Mindestens 108 dieser A320-200 werden bis 2013 in Betrieb genommen. Durch diese Bestellungen ist AirAsia zu dem weltweit größten Airline- Airbus A320-200 73 % 54 Kunden dieses Airbus-Typs geworden. Darüber hinaus hat AirAsia X 25 Airbus A330-300 bestellt. Quelle: ACAS 47 KUALA LUMPUR KUALA LUMPUR INTERNATIONAL AIRPORT Kuala Lumpur ist die Hauptstadt Malaysias und gleichzeitig Der Kuala Lumpur International Airport ist der größte malaysische Malaysias administratives, kulturelles und ökonomisches Zentrum. Flughafen. Er wurde am 27. Juni 1998 eröffnet und liegt In der Millionenmetropole (1,5 Millionen Einwohner, Stand: Mai 44 Kilometer südlich der Hauptstadt Kuala Lumpur. Der Flughafen 2007) sind sehr viele unterschiedliche Kulturen und Religionen dient den malaysischen Fluggesellschaften Malaysia Airlines und vertreten. Das Stadtbild wird geprägt durch Minarette der Moscheen, AirAsia als Drehkreuz. Der Flughafen Kuala Lumpurs wird von 55 christliche Kirchtürme, chinesische Pagoden und indische Tempel. Fluggesellschaften (darunter 15 Frachtfluggesellschaften) aus aller Neben den Bauten aus der architektonischen Vergangenheit der Welt angeflogen, die wiederum zu 110 Zielen auf fünf Kontinenten Stadt bestimmen immer mehr Hochhäuser (vor allem im Banken- fliegen. Auf einer Fläche von 10 km2 erstreckt sich der Flughafen viertel) als Zeichen des Fortschritts für Kuala Lumpur das Stadtbild. in seiner ersten Ausbaustufe. 24 Millionen Passagiere konnten Durch die strategische Lage in der Region hat sich Kuala Lumpur 2006 abgefertigt werden. zu einem bedeutenden internationalen Handels- und Geschäftszentrum entwickelt. Die Stadt hat ein sehr gutes, modernes Verkehrssystem, das sowohl dichte Schienen- als auch Straßennetze wie auch Busse umfasst. 48 Das Low Cost Carrier Terminal (LCCT) ist ein Abfertigungsgebäude, Die finale Ausbaustufe für den Kuala Lumpur International Airport welches speziell an die Bedürfnisse der Billigfluggesellschaften im Jahr 2020 sieht insgesamt vier (optional fünf) Start- und Lan- angepasst ist. Das LCCT nahm am 23. März 2006 nach nur neun- debahnen sowie zwei Abfertigungskomplexe mit jeweils einem Pier- monatiger Bauzeit den Betrieb auf. Hauptnutzer des Gebäudes ist und zwei Satellitengebäuden vor, die für 100 Millionen Passagiere die einheimische AirAsia. Es ist für eine Kapazität von 10 Millio- pro Jahr ausgelegt sind. nen Passagieren ausgelegt, kann aber für 15 Millionen Passagiere pro Jahr ausgebaut werden. Mitte 2007 bestätigte das malaysische AUSBLICK Kabinett die Pläne des Flughafenbetreibers, das Gebäude so schnell Das anhaltende Wachstum der asiatischen Volkswirtschaften und wie möglich auf seine maximale Ausbaustufe von 15 Millionen die zunehmende Integration der Weltwirtschaft sowie das nachhal- Passagieren jährlich auszubauen. tige Touristeninteresse bieten optimale Bedingungen für die weitere Entwicklung sowohl von Kuala Lumpur als auch von dem Da der Ausbau des LCCT nicht so schnell voran geht, wie es sich gesamten asiatischen Raum. das Management der AirAsia-Gruppe vorstellt, plant AirAsia nahe dem Kuala Lumpur International Airport den Bau eines eigenen Flughafens. KLIA East@Labu soll dieser Flughafen heißen und plangemäß seinen Betrieb im Jahr 2011 aufnehmen. Die Finanzierung des Baus soll mit Unterstützung diverser Privatinvestoren erfolgen; die Kosten werden auf US-$ 365 Mio. geschätzt. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOINLANDSPRODUKT PRO KOPF IN 2006 (in Tsd. US-$) USA 43,8 Hongkong 38,1 Japan 33,1 Deutschland 31,9 Singapur 31,4 Südkorea 24,5 Malaysia 12,8 Thailand 9,2 China Indien DURCHSCHNITTLICHES WIRTSCHAFTSWACHSTUM 2007 BIS 2011 (in % p. a.) – PROGNOSE 7,8 3,8 Quelle: CIA World Factbook, The Economist, Focus Money China 9,5 Indien 7,6 Malaysia 5,7 Hongkong 5,4 Singapur 5,3 Südkorea 4,8 Thailand 4,5 USA 2,3 Deutschland 2,3 Japan 1,6 Quelle: CIA World Factbook, The Economist, Focus Money 49 AIRASIA-GRUPPE – PASSAGIERTRANSPORT (in Tsd.)1 Anzahl der Passagiere 14.000 13.992 12.000 10.000 9.312 8.000 6.000 6.289 4.000 2.839 2.000 1.481 0 2003 2004 2005 2006 2007 1 Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni. Quelle: AirAsia FINANZIELLE SITUATION AirAsia hat das Geschäftsjahresende vom 30. Juni eines Jahres auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres umgestellt, dadurch Die AirAsia-Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2006/2007 einen Umsatz von MYR 1.603 Mio. (rd. € 344 Mio. 1). Dies ent- werden die Ergebnisse für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2007 als Ergebnis des Geschäftsjahres 2007 spricht einer Steigerung von 49,7 % im Vergleich zum Vorjahres- betrachtet. In der genannten Periode hat die AirAsia-Gruppe zeitraum. In den vergangenen fünf Jahren betrug das Umsatz- ihren Umsatz auf MYR 1.094 Mio. (rd. € 225 Mio.2) gesteigert. wachstum mindestens 19 % p. a. Der entscheidende Faktor für die Die Anzahl der Passagiere, die von der AirAsia-Gruppe befördert positive Entwicklung lag in der erfolgreichen Einbindung neuer wurde, ist von 6,8 auf 8,1 Millionen über einen Zeitraum von Flugstrecken. Im Geschäftsjahr 2006/2007 wurden rd. 14 Millio- sechs Monaten gestiegen. In dieser 6-Monats-Periode erreichte nen Passagiere auf Flügen der AirAsia-Gruppe befördert. Das die AirAsia-Gruppe einen Nettogewinn i. H. v. MYR 426 Mio. entspricht einer positiven Veränderung von 50,3 % im Vergleich (rd. € 87,4 Mio.2). Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2007 zum Vorjahr. Die Gruppe erwirtschaftete einen Nettogewinn im weist ein Eigenkapital von MYR 2,1 Mrd. (rd. € 431 Mio.2) aus. Geschäftsjahr 2006/2007 i. H. v. MYR 498 Mio. (rd. € 107 Mio.1). Eine schlanke Organisation, modernste Informationssysteme, der Über die ersten neun Monate im Geschäftsjahr 2008 konnte die Fokus auf kosteneffiziente, einfache Strukturen, Einführung AirAsia-Gruppe die Anzahl der transportierten Passagiere im Ver- neuer Flugstrecken und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen gleich zum Vorjahreszeitraum um 23 % von 11 Millionen auf das erfolgreiche Geschäftsmodell von AirAsia. 13,5 Millionen steigern. Darüber hinaus konnten die guten Auslastungsquoten von 75 % im dritten Quartal 2008 trotz einer Kapazitätserweiterung um 33 % gehalten werden. Bis September 1 € 1 = MYR 4,660 (Malaysischer Ringgit), Stand: 29. Juni 2007. € 1 = MYR 4,868 (Malaysischer Ringgit), Stand: 31. Dezember 2007. 3 € 1 = MYR 4,923 (Malaysischer Ringgit), Stand: 30. September 2008. Quelle: Deutsche Bundesbank, Devisenkursstatistik 2 50 2008 war eine Steigerung des durchschnittlichen Flugticketpreises um mehr als 10 % auf MYR 195 (ca. € 40,– 3) möglich. Aufgrund von Preiserhöhungen der Konkurrenten konnte AirAsia AIRASIA-GRUPPE – WESENTLICHE KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK FINANZKENNZAHLEN (in Mio. MYR) Umsatz Operativer Gewinn Jahresüberschuss vor Steuern Jahresüberschuss nach Steuern Eigenkapital 2004/2005 1 718 124 115 101 953 2005/2006 1 1.071 74 86 202 1.148 2006/2007 1 1.603 279 278 498 1.662 2007 2 1.094 208 277 426 2.099 2.016 2.224 2.924 3.474 27 42 54 65 52 6,3 65 9,3 75 14,0 90 8,1 4.881 75 6.702 78 9.863 80 5.930 79 MITARBEITER Anzahl der Mitarbeiter 3 FLOTTE Anzahl der Flugzeuge FLUGVERKEHR Anzahl der Flugrouten Anzahl der transportierten Passagiere (in Mio.) Anzahl der transportierten Sitzplatzkilometer (in Mio.)3 Sitzplatzauslastungsfaktor (in %) 1 Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni. Geschäftszeitraum vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2007. 3 nur AirAsia Berhad Quelle: AirAsia 2 ebenfalls Preiserhöhungen durchführen und von dem Ausbau des wirkungen auf die Resultate der AirAsia-Gruppe im dritten Quar- Exklusivstreckennetzes (Übernahme von Flugstrecken von Qantas) tal 2008. Das operative Ergebnis über die ersten neun Monate profitieren. des Jahres betrug MYR 375 Mio. (rd. € 76 Mio.1) im Vergleich zu MYR 423 Mio. (ca. € 86 Mio.1) im Vergleichszeitraum des Vorjah- Die AirAsia-Gruppe hat ihren Umsatz in den ersten neun Mona1) ten des Jahres 2008 von MYR 1,3 Mrd. (ca. € 264 Mio. auf 1) res. Darüber hinaus entstanden außergewöhnliche Aufwendungen für die Auflösung von Hedging-Transaktionen in Bezug auf Kero- MYR 1,8 Mrd. (rd. € 366 Mio. erhöht. Das entspricht einem sin, Abschreibungen von Einlagen bei Lehman Brothers und Anstieg von ca. 28 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Von Umrechnungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen, die dazu führ- den 74 Flugzeugen, die die AirAsia-Gruppe derzeit betreibt, ten, dass die AirAsia-Gruppe über die ersten neun Monate 2008 konnte die Anzahl der Flugzeuge, Typ Airbus A320-200, auf 54 einen Nettoverlust i. H. v. MYR 294 Mio. (ca. € 60 Mio.1) auswies. Flugzeuge (Stand: 23. Dezember 2008) ausgebaut werden, was zu einer wesentlichen Verjüngung der Flotte und gleichzeitig Die Aussichten für das vierte Quartal 2008 sind gemäß Aussagen einer erheblichen Steigerung der Kosteneffizienz beigetragen hat. von Tony Fernandes, CEO von AirAsia, positiv, da Vorbuchungen Die hohen bzw. stark schwankenden Kerosinpreise verbunden mit für Flugtickets im vierten Quartal bereits ausreichend vorliegen, der aktuellen Finanzmarktkrise hatten jedoch auch negative Aus- Kerosinkosten wieder auf ein attraktives Level gesunken sind und mehr und mehr Leute auf attraktive, billige Flugtickets Wert legen. 1 € 1 = MYR 4,923 (Malaysischer Ringgit), Stand: 30. September 2008. Quelle: Deutsche Bundesbank, Devisenkursstatistik Außerdem profitiert AirAsia von dem verlangsamten Kapazitätsausbau der Wettbewerber und deren erheblichen Preissteigerungen. 51 AirAsia konnte bereits auf Kerosinkostenaufschläge bei Flugtickets verzichten. An dem Ausbau des Streckennetzes hält AirAsia fest und plant, 16 weitere Airbus A320-200 im Jahr 2009 in Betrieb zu nehmen. Das allgemein schwierige wirtschaftliche Umfeld führt zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Ergebnisse bei allen Fluggesellschaften. Die IATA sagt daher für das Gesamtjahresergebnis 2008 im Durchschnitt ein negatives operatives Ergebnis für Fluggesellschaften voraus. Fluggesellschaften wie Emirates, AirAsia und Singapore Airlines sind diesbezüglich anderen Marktteilnehmern aufgrund ihrer jungen, modernen Flugzeugflotte überlegen und haben zudem noch einen attraktiven Heimatmarkt. Zwar erwartet AirAsia, dass die sehr guten operativen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2006/2007 durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld nicht erreicht werden können, aber die Ergebnisse werden insge- SPONSORING samt im positiven Bereich liegen. Ähnliche Aussagen wurden Am 5. April 2007 kündigte AirAsia eine dreijährige Partnerschaft auch von anderen führenden Fluggesellschaften wie Emirates und mit dem britischen Formel-1-Team von AT & T Williams an. Singapore Airlines bekannt gegeben. Die Airline-Marke ist auf dem Helm von Nico Rosberg und Kazuki Nakajima, an dem Vorderrad sowie an der Nase des Autos zu sehen. Zudem sponsert sie die Schiedsrichter in der englischen Premier League. Das Logo AirAsia erscheint am Ärmel der amtierenden Schiedsrichter in Spielen der Barclays Premier League, Coca-Cola Football League, des Carling Cups, FA Cups und weiteren Cups. Das Sponsoring unterstützt die Trainingsmaßnahmen der Schiedsrichter. Einige Amateursport-Veranstaltungen werden von AirAsia ebenso unterstützt. 52 FLUGGESELLSCHAFT AIRASIA – VIELFACH PREISGEKRÖNT T Beste preisgünstige Fluggesellschaft in Asien 2007 (SmartTravelAsia.com) Das Centre for Asia Pacific Aviation (CAPA) hat der Fluggesell- T schaft AirAsia für ihre hervorragenden Leistungen und ihr stabiles Wachstum die Auszeichnung „Airline of the Year 2007“ verliehen. (Airline Business) T namhafter Organisationen und Reisemagazinen zählen unter Eines der 50 innovativsten Unternehmen der Welt in 2008 (FastCompany.com) Dies ist nur einer der vielen in der Branche verliehenen Preise und Ehrungen. Zu den seit Anfang 2007 erhaltenen „Awards“ Airline Strategy Award im Finanzbereich in 2008 T Beste Fluggesellschaft im Bereich Marktdurchdringung in 2008 (Frost & Sullivan) anderem: T T T Marken-Preisträger 2006/2007 (Bester in der Kategorie der Weitere Informationen zu AirAsia sind unter Billigfluggesellschaften) www.airasia.com verfügbar. Beste Billigfluggesellschaft in Asien 2007 (SkyTrax) Bestes Wachstumsunternehmen hinsichtlich Corporate Governance in Asien 2007 (The Asset) T Beste Fluggesellschaft hinsichtlich der Personalentwicklungsstrategie in 2007 (Frost & Sullivan) 53 TEIL B: BERECHNUNGEN UND ABWEICHUNGSANALYSEN INVESTITIONSRECHNUNGEN GESAMTINVESTITIONSPLAN In % des Investitionsvolumens In % des Einlagekapitals inkl. Agio 90,24 % 187,60 % 45.000 89,83 % 186,74 % 1 0,00 % 0,01 % Beträge in Tsd. US-$ 1. Erwerb des Flugzeuges 45.207 a. Kaufpreis b. Erwerbsnebenkosten (Gutachten) c. Finanzierungskosten 206 2. Fondsabhängige Kosten 1 4.694 229 0,46 % 0,95 % Vertriebsvereinbarung 2 2.524 5,04 % 10,47 % c. Konzeptionskosten 384 0,77 % 1,59 % d. Eigenkapitalvermittlung 459 0,92 % 1,90 % e. Flugzeugvermittlung 450 0,90 % 1,87 % f. Finanzierungsvermittlung 451 0,90 % 1,87 % g. Rechtliche und steuerliche Beratung 0,39 % 0,82 % 196 197 0,39 % 0,81 % 50.097 100,00 % 207,90 % In % des Investitionsvolumens In % des Einlagekapitals inkl. Agio 26.000 51,90 % 107,90 % 24.097 48,10 % 100,00 % 24.091 48,09 % 99,98 % b. davon First Flight Management GmbH 3 0,01 % 0,01 % c. davon Doric Treuhand GmbH 3 0,01 % 0,01 % 100,00 % 207,90 % 3. Liquiditätsreserve Gesamtinvestition GESAMTFINANZIERUNGSPLAN Beträge in Tsd. US-$ 4. Fremdkapital Einlagekapital 2 a. davon Anlegerkapital (inkl. Gesamtfinanzierung 1 2 0,85 % 19,48 % a. Platzierungsvergütung b. 5. 0,41 % 9,37 % Agio) 2 50.097 Insgesamt erhält der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen eine Summe von Vergütungen i. H. v. US-$ 4.496.575,–. Jeweils inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1.147.200,–. INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN DES EMITTENTEN INVESTITIONSPLAN Beträge in Tsd. US-$ Investition in Doric 11 Ltd.1 Fondsabhängige Kosten 2 Liquiditätsreserve Gesamtinvestition 1 2 FINANZIERUNGSPLAN 20.735 3.218 144 24.097 Einlagekapital 1 a. davon Anlegerkapital (inkl.Agio) 2 24.091 b. davon First Flight Management GmbH 3 c. davon Doric Treuhand GmbH 3 Gesamtfinanzierung Die Investition des Emittenten in die Doric 11 Ltd. setzt sich zusammen aus dem Gesellschaftskapital i. H. v. US-$ 20,42 Mio. und einem Gesellschafterdarlehen i. H. v. US-$ 315.000,–, welches zum 31. Dezember 2008 von der Doric 11 Ltd. zurückgeführt wurde. Jeweils inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1.147.200,–. 24.097 55 ALLGEMEINES („NORD/LB“) geleistet. Weiterhin werden dem Darlehensgeber Der Airbus A320-200 mit der Herstellerseriennummer MSN 3715 Rechtsberatungskosten i. H. v. US-$ 72,5 Tsd. erstattet, die wurde am 8. Dezember 2008 von der Doric 11 Labuan Limited ihm im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des Darle- Company („Doric 11 Ltd.“) übernommen, deren Eigenkapital zu hensvertrages und der Auslieferung entstanden sind. 100 % vom Emittenten gehalten wird. Die Gesamtdarstellung der Investitions- und Finanzierungsrechnung stellt daher sowohl die Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarle- mit dem Erwerb des Flugzeuges getätigten Investitions- und hens hat der Emittent eine einmalige Bearbeitungsvergütung Finanzierungsmaßnahmen der Doric 11 Ltd. dar wie auch die i. H. v. US-$ 50 Tsd. (0,25 % des Darlehensbetrages) an die Investitionen, Ausgaben und Finanzierungsmaßnahmen des NORD/LB gezahlt. Emittenten. Der Investitions- und Finanzierungsplan des Emittenten ist als zweite Tabelle separiert auf Seite 55 dargestellt. Des Weiteren hat der Emittent und die Doric 11 Ltd. Bereitstellungsprovisionen insgesamt i. H. v. US-$ 18,4 Tsd. (0,3 % Da die in den Investitions- und Finanzierungsrechnungen ausge- p. a. des jeweils gezogenen Darlehensbetrages) für die Zusage wiesenen Beträge in Tsd. US-$ aufgeführt sind, können Rundungs- des langfristigen Darlehens und des Zwischenfinanzierungs- differenzen auftreten. darlehens an die NORD/LB geleistet. ZU 1.: ERWERB DES FLUGZEUGES ZU 2.: FONDSABHÄNGIGE KOSTEN Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich wie folgt Die Gesamthöhe der Provisionen (US-$ 4.496.575,–) und Kosten zusammen: (US-$ 197.113,–) beträgt insgesamt US-$ 4,69 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen: a) In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung vom 8. Dezember 2008 ist für den Airbus A320-200 ein Kaufpreis i. H. v. a) Für die Einlagekapitalplatzierung i. H. v. US-$ 22,944 Mio. US-$ 45 Mio. vereinbart worden. Dieser Kaufpreis wurde am und die damit verbundene Übernahme des Platzierungsrisikos 8. Dezember 2008 bei Übergabe des Flugzeuges von Doric erhält die Doric Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) eine 11 Ltd. vollständig bezahlt. Vergütung i. H. v. US-$ 229 Tsd. (1 % des geplanten Einlagekapitals) von dem Emittenten. Hinsichtlich dieser Vergütung b) Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit des wurde Umsatzsteuerfreiheit unterstellt. Investitionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten eingeholt. Die dafür prognostizierten Kosten betragen US-$ 1,4 Tsd. b) Mit der Vermittlung von Treugebern für die geplante Einlage- inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Betrag kapitalerhöhung des Emittenten hat der Emittent die Doric kann bei Rechnungsstellung und bei entsprechenden Wechsel- Select im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung beauftragt. Die kursen bei Zahlung in einer anderen Währung als US-$ (vor- Doric Select ist dabei berechtigt, im Namen und auf Rechnung aussichtlich GBP) abweichen. Diese Abweichungen können zu des Emittenten Vertriebsvereinbarungen mit Dritten abzu- einer Erhöhung oder Verringerung der Liquidität des Emitten- schließen. Die von dem Emittenten an die Doric Select bzw. ten führen. an Dritte zu zahlende Gesamtsumme der Einlagekapitalvermittlungsprovisionen beträgt US-$ 2.524 Tsd. Hinsichtlich c) Für die Gewährung des langfristigen Darlehens i. H. v. 56 dieser Vergütung wurde Umsatzsteuerfreiheit unterstellt. Hier- US-$ 26 Mio. wurde von der Doric 11 Ltd. eine einmalige durch sind sämtliche Kosten der Doric Select für entstehende Bearbeitungsgebühr i. H. v. US-$ 65 Tsd. (0,25 % des Darle- Werbe- und Vertriebsmaßnahmen abgegolten. Darin sind hensbetrages) an die Norddeutsche Landesbank Girozentrale US-$ 1.147 Tsd. aus dem Agio i. H. v. 5 % enthalten. c) Mit der Konzeption des Beteiligungsangebotes wurde vom ZU 3.: LIQUIDITÄTSRESERVE Emittenten die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Zur Sicherung eines möglichen, von der Prognose abweichenden („Doric“) beauftragt. Die Aufgaben im Rahmen des Konzepti- Liquiditätsbedarfs haben der Emittent und die Doric 11 Ltd. gemäß onsvertrages beinhalten u. a. die Erstellung eines Verkaufspros- Prognose eine anfängliche Liquiditätsreserve i. H. v. US-$ 196 Tsd. pektes und weiterer Vertriebsunterlagen sowie die Einholung der erforderlichen Gestattung der Veröffentlichung des Ver- ZU 4.: FREMDKAPITAL kaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Die Finanzierung des Kaufpreises durch die Doric 11 Ltd. erfolgte tungsaufsicht. Die Doric erhält hierfür insgesamt eine Vergü- zum Teil durch ein langfristiges Darlehen der NORD/LB i. H. v. tung i. H. v. US-$ 384 Tsd. Diese Vergütung schließt eine etwa US-$ 26 Mio. bzw. ca. 58 % des Kaufpreises des Flugzeuges. anfallende Umsatzsteuer bereits ein. Das langfristige Darlehen teilt sich in eine Darlehenstranche A d) Die Doric 11 Ltd. hat die Doric Select im Rahmen eines Vertra- („Tranche A“) i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und eine Darlehenstran- ges über die Eigenkapitalvermittlung beauftragt, die geplante che B („Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Laufzeit der Eigenkapitalerhöhung der Doric 11 Ltd. durchzuführen, um Tranche A beträgt zwölf Jahre nach Übernahme des Flugzeuges. den Airbus A320-200 erwerben zu können. Als Vergütung wird Dies entspricht dem Ende der zehnjährigen Grundlaufzeit plus die Doric Select einen Betrag i. H. v. US-$ 459 Tsd. erhalten. der ersten Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit AirAsia Hinsichtlich dieser Vergütung wurde ebenfalls Umsatzsteuer- Berhad („AirAsia“). Die Laufzeit der Tranche B beträgt 15 Jahre. freiheit unterstellt. ZU 5.: EINLAGEKAPITAL e) Die Doric 11 Ltd. hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Das bisherige Gesellschaftskapital setzt sich aus den Kapitalein- im Rahmen eines Vertrages über die Vermittlung eines Flug- lagen des Geschäftsführenden Kommanditisten First Flight Manage- zeuges beauftragt, ihr ein Flugzeug zu vermitteln. Als Vergü- ment GmbH (geleistete Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3 Tsd.) und tung für die entsprechenden Leistungen wird die Doric Asset dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand GmbH (geleistete Finance GmbH & Co. KG einen Betrag i. H. v. US-$ 450 Tsd. Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3 Tsd.) zusammen. Der Komplementär erhalten. Hinsichtlich dieser Vergütung wurde Umsatzsteuer- Alpha Flight Control GmbH ist nicht am Gesellschaftskapital freiheit unterstellt. beteiligt. Neben den geleisteten Kapitaleinlagen beträgt das weitere geplante Einlagekapital US-$ 22,944 Mio. zzgl. 5 % Agio. f) Für die Vermittlung des Fremdkapitals (langfristiges Darlehen, und Kontokorrentkreditlinie) erhält die Doric Asset Finance Zur Finanzierung des indirekten Erwerbs des Flugzeuges hat der GmbH & Co. KG von der Doric 11 Ltd. eine Vergütung i. H. v. Emittent die geplante Einlagekapitalerhöhung zum Teil durch US-$ 451 Tsd. Hinsichtlich dieser Vergütung wurde Umsatz- ein Zwischenfinanzierungsdarlehen von der NORD/LB i. H. v. steuerfreiheit unterstellt. US-$ 20 Mio. vorfinanziert. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wurde am 8. Dezember 2008 ausbezahlt und hat eine Laufzeit g) Die sonstigen Transaktionskosten, die vor allem aus rechtlichen von zwölf Monaten. Es wird sukzessive durch die Zeichnung und und steuerlichen Beratungskosten resultieren, betragen Einzahlung von Kapitaleinlagen durch Anleger zurückgeführt. Es US-$ 197 Tsd. inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. ist geplant, kein weiteres Darlehen aufzunehmen, jedoch ist die Dabei teilt sich dieser Betrag in ca. US-$ 144 Tsd. für Doric Doric Select GmbH & Co. KG berechtigt, bei einer Nichtplatzierung 11 Ltd. und ca. US-$ 54 Tsd. für den Emittenten auf. Dieser des Mindestplatzierungsvolumens den Abschluss einer Fremdkapi- Betrag kann bei Rechnungsstellung und bei entsprechenden talerhöhung zu verlangen. Wechselkursen bei Zahlung in einer anderen Währung als US-$ (voraussichtlich EUR und GBP) abweichen. 57 STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE, KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE IN TSD. US-$ FÜR DIE JAHRE 2008 – 2028 (jeweils zum 31. Dezember) 2012 4.352 28 4.380 (4.153) (175) (6) (1.258) (5.592) (1.212) – 49 (13) 36 2013 4.352 28 4.380 (4.153) (179) (6) (1.165) (5.504) (1.123) – 49 (13) 36 2014 4.352 28 4.380 (4.153) (184) (6) (1.083) (5.425) (1.045) – 49 (13) 36 2015 4.352 28 4.380 (4.153) (188) (6) (997) (5.344) (964) – 49 (13) 36 LIQUIDITÄTSPROGNOSE IN TSD. US-$ FÜR DIE JAHRE 2008 – 2028 (jeweils zum 31. Dezember) 10. Einnahmen aus Leasingraten 363 4.352 4.352 4.352 4.352 11. Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges – – – – – 12. Zinseinnahmen abzüglich Steuern – 35 58 63 64 13. Fonds- und Gesellschaftsausgaben (22) (173) (167) (171) (175) 14. Labuan Steueraufwendungen – (6) (6) (6) (6) 15. Zinsausgaben – (1.717) (1.393) (1.322) (1.258) 16. Tilgung Fremdkapital – (1.155) (1.222) (1.293) (1.360) 17. Einlagekapital 1 6 22.944 – – – 18. Einlagekapital Zwischenfinanzierung 20.000 – – – – 19. Tilgung Zwischenfinanzierung – (20.000) – – – 20. Flugzeughypothekendarlehen 26.000 – – – – 21. Erwerb des Flugzeuges (45.207) – – – – 22. Fondsabhängige Kosten 1 (846) (2.700) – – – 23. Liquiditätsüberschuss 293 1.580 1.622 1.624 1.617 24. Ausschüttungen für das Jahr – (1.238) (1.607) (1.607) (1.607) Ausschüttungen in % bezogen auf das Einlagekapital 1 – 5,83 %2 7,00 % 7,00 % 7,00 % 25. Veränderung der Liquiditätsreserve 293 342 15 17 10 26. Liquiditätsreserve 293 635 650 667 677 4.352 – 64 (179) (6) (1.165) (1.448) – – – – – – 1.617 (1.607) 7,00 % 11 688 4.352 – 64 (184) (6) (1.083) (1.531) – – – – – – 1.613 (1.607) 7,00 % 7 694 4.352 – 64 (188) (6) (997) (1.618) – – – – – – 1.608 (1.607) 7,00 % 1 696 01. Einnahmen aus Leasingraten 02. Zinseinnahmen Summe Einnahmen 03. Abschreibungen 04. Fonds- und Gesellschaftsausgaben 05. Labuan Steueraufwendungen 06. Zinsausgaben Summe Aufwendungen 07. Steuerliches Ergebnis 08. Zu versteuerndes Ergebnis 09. Zinseinnahmen a) Einbehaltene Steuer b) Zinseinnahmen abzüglich Steuern 2008 363 1 363 (346) (22) – (69) (437) (74) – – – – 2009 4.352 31 4.384 (4.153) (173) (6) (1.717) (6.049) (1.665) – 5 (1) 4 2010 4.352 28 4.380 (4.153) (167) (6) (1.393) (5.719) (1.339) – 41 (11) 30 2011 4.352 28 4.380 (4.153) (171) (6) (1.322) (5.652) (1.272) – 48 (13) 35 BEISPIELHAFTE KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000,– zzgl. Agio (jeweils zum 31. Dez.) 27. Ausschüttungen – 5.8332 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 a) davon aus handelsrechtlichem Jahresüberschuss – – – – – – 638 3.910 b) davon Kapitalrückzahlung – 5.8332 7.000 7.000 7.000 7.000 6.362 3.090 c) davon Liquiditätsentnahmen – – – – – – – – d) Haftung gemäß § 172 HGB 3 – – – – – – – – 28. (Steuerzahlungen)/Steuererstattungen 4 – – – – – – – – 29. (Einlagekapitaleinzahlung)/Einlagekapitalrückzahlung 2 – (105.000) – – – – – – 30. Summe des Rückflusses – (99.167) 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 31. Gebundenes Kapital – (99.167) (92.167) (85.167) (78.167) (71.167) (64.167) (57.167) 32. Anteiliges Fremdkapital 5 – 108.255 102.930 97.298 91.371 85.060 78.388 71.340 1 2 3 4 5 58 Ohne Agio. Anteilige Ausschüttungen/Kapitalrückzahlungen bei einem Beitritt des Anlegers zum 1. März 2009. Diese Zeile weist €-Beträge aus. Diese Zeile enthält Steuerzahlungen auf die Kapitaleinkünfte über die Hinzurechnungsbesteuerung durch das Außensteuerrecht. Diese Zeile zeigt das anteilige Fremdkapital der Doric 11 Ltd. bezogen auf eine Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 100.000,– zzgl. Agio. 2016 4.352 28 4.380 (4.153) (192) (6) (907) (5.258) (877) – 50 (13) 37 2017 4.352 28 4.380 (4.153) (197) (6) (805) (5.161) (781) – 49 (13) 36 2018 4.352 28 4.380 (4.153) (201) (6) (705) (5.065) (685) – 49 (13) 36 2019 4.352 28 4.380 (4.153) (206) (6) (589) (4.953) (573) – 48 (13) 36 2020 4.345 28 4.373 (3.807) (211) (6) (474) (4.498) (125) – 48 (13) 35 2021 4.266 29 4.295 – (216) (6) (350) (572) 3.723 1.089 47 (12) 34 2022 4.266 28 4.294 – (221) (6) (218) (446) 3.849 1.140 48 (13) 35 2023 4.129 28 4.158 – (226) (6) (79) (311) 3.847 1.139 48 (13) 35 2024 2.627 41 2.668 – (232) (6) – (238) 2.430 572 44 (12) 33 2025 2.627 41 2.668 – (237) (6) – (243) 2.425 600 63 (17) 46 2026 2.627 41 2.668 – (243) (6) – (249) 2.419 2.419 69 (18) 51 2027 2.627 41 2.668 – (249) (6) – (255) 2.413 2.413 75 (20) 55 2028 2.570 41 2.611 – (255) (6) – (261) 2.351 2.351 81 (21) 59 4.352 – 64 (192) (6) (907) (1.709) – – – – – – 1.602 (1.607) 7,00 % (4) 692 4.352 – 64 (197) (6) (805) (1.809) – – – – – – 1.599 (1.607) 7,00 % (8) 684 4.352 – 64 (201) (6) (705) (1.913) – – – – – – 1.592 (1.607) 7,00 % (15) 669 4.352 – 63 (206) (6) (589) (2.025) – – – – – – 1.590 (1.607) 7,00 % (17) 652 4.345 – 63 (211) (6) (474) (2.141) – – – – – – 1.576 (1.607) 7,00 % (30) 622 4.266 – 63 (216) (6) (350) (2.124) – – – – – – 1.633 (1.607) 7,00 % 26 649 4.266 – 63 (221) (6) (218) (2.256) – – – – – – 1.628 (1.607) 7,00 % 22 670 4.129 – 64 (226) (6) (79) (2.395) – – – – – – 1.487 (1.607) 7,00 % (120) 551 2.627 – 74 (232) (6) – – – – – – – – 2.463 (2.295) 10,00 % 168 719 2.627 – 88 (237) (6) – – – – – – – – 2.471 (2.295) 10,00 % 176 895 2.627 – 92 (243) (6) – – – – – – – – 2.470 (2.295) 10,00 % 175 1.069 2.627 – 96 (249) (6) – – – – – – – – 2.468 (2.295) 10,00 % 173 1.243 2.570 16.875 100 (255) (6) – – – – – – – – 19.286 (20.528) 89,45 % (1.243) – 7.000 4.288 2.712 – – – – 7.000 (50.167) 63.892 7.000 4.709 2.291 – – – – 7.000 (43.167) 56.008 7.000 5.144 1.856 – – – – 7.000 (36.167) 47.674 7.000 5.604 1.396 – – – – 7.000 (29.167) 38.850 7.000 6.062 938 – – – – 7.000 (22.167) 29.521 7.000 6.234 766 – – (2.103) – 4.897 (17.269) 20.265 7.000 6.789 211 – – (2.200) – 4.800 (12.469) 10.437 7.000 6.483 517 – – (2.198) – 4.802 (7.668) – 10.000 1.068 8.932 – – (1.105) – 8.895 1.227 – 10.000 646 9.354 – – (1.159) – 8.841 10.069 – 10.000 640 9.360 – – (4.671) – 5.329 15.398 – 10.000 633 9.367 – – (4.659) – 5.341 20.739 – 89.447 74.997 14.015 436 1.000 (4.539) – 84.909 105.647 – 59 In der langfristigen Prognoserechnung auf den vorhergehenden 2. ZINSEINNAHMEN Seiten sind die Beträge in Tausend US-$ („Tsd. US-$“) aufge- In dieser Position werden die prognostizierten Zinseinnah- führt. Hierdurch können Rundungsabweichungen auftreten. Die men der Doric 11 Ltd. berücksichtigt, die dieser aus der nachfolgende Prognoserechnung stellt kumuliert sowohl die steu- Anlage ihrer Liquidität bei Kreditinstituten zufließen. Hier- erliche Ergebnisprognose und die Liquiditätsrechnung des Emit- bei wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von 3,25 % p. a. tenten als auch die steuerliche Ergebnisprognose und die Liqui- unterstellt, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssät- ditätsrechnung der Doric 11 Ltd. dar. zen für US-$-Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit entspricht. Die Prämissen der Prognoserechnung werden nachfolgend für die einzelnen Positionen dargelegt. Der Prognosezeitraum für die 3. ABSCHREIBUNGEN steuerliche Ergebnisprognose, die Liquiditätsprognose und die Bei Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsge- Kapitalrückflussprognose reicht bis zum 31. Dezember 2028. Der wöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen. Leasingvertrag zwischen der Doric 11 Ltd. und AirAsia hat eine In der Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übergabe des Flugzeuges. Flugzeugkaufpreises inkl. der transaktions- und fondsabhän- Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug gigen Kosten über zwölf Jahre ab Auslieferung des Flugzeu- für weitere zwei Jahre zu leasen. Nach Ablauf von zwölf Jahren ges angesetzt. Als transaktions- und fondsabhängige Kosten hat der Leasingnehmer zwei weitere Optionen, den Leasingver- werden die Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten trag um jeweils weitere drei und fünf Jahre zu verlängern. Damit genauso wie die fondsabhängigen Kosten (siehe Investitions- beträgt die maximale Leasingdauer 20 Jahre, was dem dargestell- und Finanzierungsplan) erfasst. ten Prognosezeitraum entspricht. 4. FONDS- UND GESELLSCHAFTSAUSGABEN ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN ERGEBNISPROGNOSE In dieser Position sind die laufenden Gesellschaftsausgaben des Emittenten sowie der Doric 11 Ltd. zusammengefasst. So 1. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN erhält der Geschäftsführende Kommanditist des Emittenten Einnahmen aus Leasingraten beinhalten den Saldo der monat- eine jährliche Vergütung i. H. v. US-$ 54.621,– inkl. Umsatz- lichen Leasingraten, die der jeweilige Leasingnehmer an die steuer. Die Vergütung schließt alle eigenen Kosten und Aus- Doric 11 Ltd. zu leisten hat. Die monatlichen Leasingraten gaben des Geschäftsführenden Kommanditisten mit ein, nicht für die Grundlaufzeit und die 1. Verlängerungsoption betra- jedoch Ausgaben, die durch die Einschaltung von Drittpar- gen US-$ 362.700,–. Die prognostizierte monatliche Leasing- teien (u. a. Steuer- und/oder rechtlicher Berater, Wirtschafts- rate für die 2. Verlängerungsoption beträgt US-$ 355.500,– prüfer oder Buchhalter) im Zusammenhang mit dem Emitten- pro Monat und für die letzten fünf Jahre (3. Verlängerungs- ten/der Investition entstehen. Die jährliche Vergütung des option) US-$ 218.900,– pro Monat. Geschäftsführenden Kommanditisten erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. Die Vergütung vermindert Die Prognoserechnung unterstellt, dass sich die vereinbarte sich jeweils um den Betrag, der gemäß § 17 Ziffer 4 des Leasingrate nicht erhöht und AirAsia alle Verlängerungs- Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft an die optionen unter dem Leasingvertrag ausübt. Doric Treuhand GmbH zu zahlen ist. Der Treuhänder erhält ab 2009 eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf das treuhänderisch gehaltene Einlagekapital zum Ende eines Kalenderjahres. Diese Vergütung erhöht sich ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. 60 Des Weiteren erhält der Komplementär des Emittenten ab Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind jeweils quartals- dem Geschäftsjahr 2009 eine jährliche Haftungsvergütung weise im Voraus zu zahlen und werden mit Ausnahme der i. H. v. US-$ 5.000,– inkl. Umsatzsteuer. Für Steuerberatungs- Asset Management Vergütung und der Doric 11 Ltd. Gesell- kosten und sonstige Gesellschaftskosten (z. B. Prüfung des schaftsausgaben im Jahr 2009 am 1. Januar, am 1. April, am Jahresabschlusses) wurde ein Betrag von US-$ 36.650,– inkl. 1. Juli und am 1. Oktober geleistet. In der Prognoserechnung Umsatzsteuer angesetzt. Der prognostizierte Gesamtbetrag wurde jeweils in Bezug auf die Fonds- und Gesellschaftsaus- dieser Ausgaben i. H v. US-$ 41.650,– inkl. Umsatzsteuer gaben davon ausgegangen, dass der Emittent nicht zum Vor- erhöht sich ab dem Jahr 2010 um 2,5 % p. a. steuerabzug berechtigt ist. Im Rahmen eines Asset-Management-Vertrages zwischen der 5. LABUAN STEUERAUFWENDUNGEN Doric 11 Ltd. und Doric erhält die Doric ab dem Jahr 2009 Die von der Doric 11 Ltd. erzielten Einkünfte werden gemäß eine jährliche Vergütung i. H. v. US-$ 50 Tsd. zzgl. gesetz- Prognose in Labuan einheitlich mit MYR 20.000,– bzw. in licher Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2010 wurde Umsatzsteuer- US-$ umgerechnet bei einem unterstellten US-$/MYR-Wech- freiheit in Bezug auf diese Vergütung unterstellt. Diese Ver- selkurs von 1:3,3 mit US-$ 6.000,– pro Jahr besteuert. gütung erhöht sich ebenfalls ab dem Jahr 2010 jährlich um 2,5 % p. a. 6. ZINSAUSGABEN Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des Emit- Im Geschäftsjahr 2008 erhielt Zaid Ibrahim Secretarial Ser- tenten zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter dem vices Sdn Bhd („Zaid Ibrahim“) eine Vergütung i. H. v. Zwischenfinanzierungsdarlehen und alle Zinszahlungen der US-$ 7.030,–, die auch die Einholung der Erlaubnis zur Doric 11 Ltd. zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter Geschäftsaufnahme bei den lokalen Behörden beinhaltete. dem langfristigen Darlehen. Als Zinssatz für die Zwischen- Zusätzlich sind in der Prognoserechnung Kosten für eine finanzierung des Einlagekapitals wurden ab Auszahlung am Jahresabschlussprüfung der Doric 11 Ltd. i. H. v. US-$ 3.000,– 8. Dezember 2008 bis zum 9. Februar 2009 die mit der für das Jahr 2008 enthalten. Ab dem Jahr 2008 ist die Doric NORD/LB vereinbarten Zinssätze i. H. v. 3,67625 % und 11 Ltd. entsprechend den Regelungen für die Labuan Off- 2,2063 % in die Prognoserechnung aufgenommen. Ab dem shore-Gesellschaften verpflichtet, die jährlichen Lizenzge- 10. Februar 2009 bis zum 30. April 2009 wurde ein Zinssatz bühren i. H. v. ca. US-$ 12.000,– (umgerechnet MYR 40.000,–) von 7 % p. a. unterstellt. an die Labuan-Finanzbehörde zu zahlen. Die laufenden Gesellschaftsausgaben der Doric 11 Ltd. betragen ab dem In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und Ein- Jahr 2009 US-$ 5.433,– und teilen sich auf in einen prog- zahlung des geplanten Einlagekapitals zwischen Februar und nostizierten Betrag für die Jahresabschlussprüfung i. H. v. April 2009 ausgegangen. Die Anleger sind bei einer Einzah- US-$ 3.075,– und einen Betrag i. H. v. US-$ 2.358,– für Zaid lung bis zum 25. Kalendertag des Monats ab dem 1. Kalender- Ibrahim für die Übernahme der lokalen Präsenz in Labuan tag des Folgemonats ausschüttungsberechtigt. D. h. die und sonstige Ausgaben im Rahmen der Aufgaben von Zaid Prognoserechnung unterstellt, dass alle Anleger spätestens Ibrahim, einschließlich der Geschäftsführung. Paul Kent ab dem 1. Mai 2008 ausschüttungsberechtigt sind. Sollte erhält keine Geschäftsführervergütung. Die laufenden Gesell- insbesondere aufgrund späterer Einzahlung des geplanten schaftsausgaben der Doric 11 Ltd. werden ab dem Jahr 2010 Einlagekapitals bzw. Teilen davon eine entsprechend ver- mit 2,5 % p. a. indexiert. zögerte Rückführung eines entsprechenden Betrages des Zwischenfinanzierungsdarlehens erfolgen, so würden sich 61 die Zinsausgaben erhöhen. Dies würde durch verringerte ERLÄUTERUNGEN ZUR LIQUIDITÄTSPROGNOSE Ausschüttungsansprüche ausgeglichen werden, sofern der Zwischenfinanzierungszins nicht höher als 7% p. a. ist. Aufgrund der Einnahmenüberschussrechnung entsprechen die Einnahmen aus Leasingraten in der Liquiditätsprognose denjeni- Die Zinsausgaben der Doric 11 Ltd. unter dem langfristigen gen in der steuerlichen Ergebnisprognose. Entsprechendes gilt Darlehen enthalten die Zinsen der beiden langfristigen Dar- für die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben, die Fonds- und Gesell- lehenstranchen. Die Tranchen werden auf monatlicher Basis schaftsausgaben sowie die Labuan-Steueraufwendungen. verzinst. Die Zinsausgaben sind monatlich nachschüssig zu zahlen. Der aufgrund des abgeschlossenen Swap-Geschäftes 11. ERLÖSE AUS DER VERWERTUNG DES FLUGZEUGES vereinbarte Zinssatz für die Tranche A beträgt 5,55 % p. a. Ende 2028 wurde in der Prognose eine Veräußerung des bis zum 8. Dezember 2020 und 5,94 % p. a. für die Tranche B Flugzeuges unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass für den gleichen Zeitraum. Nach Ablauf der Zinsfestschrei- im Rahmen einer Veräußerung hierbei Erlöse i. H. v. 37,5 % bung nach Jahr zwölf wird für die Tranche B prognosegemäß des ursprünglichen Kaufpreises des Flugzeuges erzielt werden mit demselben Zinssatz für drei weitere Jahre bis zur voll- können, d. h. ein Betrag von US-$ 16,875 Mio. ständigen Tilgung kalkuliert, eine Zinsfestschreibung nach Jahr zwölf für Tranche B ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht erfolgt. 16. TILGUNG FREMDKAPITAL Das gewährte langfristige Darlehen beträgt US-$ 26 Mio. Dieses beinhaltet eine Darlehenstranche A („Tranche A“) 7./8. STEUERLICHES ERGEBNIS/ZU VERSTEUERNDES ERGEBNIS i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und eine Darlehenstranche B In dieser Zeile wird das steuerpflichtige Ergebnis unter („Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Zahlungen für Berücksichtigung der Mindestbesteuerung gezeigt. beide Tranchen erfolgen monatlich nachschüssig. Der prognostizierte Veräußerungserlös Ende 2028 nach Die Tranche A hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und wird Abzug der Vermarktungskosten i. H. v. 73,5 % des Einlage- innerhalb dieser gemäß Prognose getilgt. Die monatliche kapitals ist nach derzeitiger Rechtslage nicht steuerpflichtig Annuität beträgt auf Basis des vereinbarten Zinssatzes von und wurde daher in der steuerlichen Prognose nicht erfasst. 5,55 % p. a. ca. US-$ 183,904 Tsd. 9. ZINSEINNAHMEN Für Tranche B wurde in den ersten zwölf Jahren im Rahmen In dieser Position werden die prognostizierten Zinseinnah- des langfristigen Darlehens Tilgungsfreiheit vereinbart, d. h. men des Emittenten berücksichtigt, die diesem aus der Anlage in den ersten zwölf Jahren erfolgen ausschließlich Zins- seiner Liquidität bei Kreditinstituten zufließen. Hierbei zahlungen in Bezug auf Tranche B. Im Rahmen des Swap- wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von 3,25 % p. a. Geschäftes wurde ein fester Zinssatz i. H. v. 5,94 % p. a. für unterstellt, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssät- Tranche B vereinbart. Eine Zinsfestschreibung für die Jahre zen für US-$-Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit 13 bis 15 erfolgte nicht. Die Tranche B wird gemäß Prognose bei vergleichbaren Anlagezeiträumen entspricht. nach zwölf Jahren bis zum Ende der Laufzeit nach 15 Jahren getilgt. Die monatliche Annuität i. H. v. US-$ 206,17 Tsd. In Zeile 9a wird ab dem Jahr 2009 die sog. Abgeltungssteuer (25 %) und der darauf anfallende Solidaritätszuschlag (5,5 %) ausgewiesen. 62 basiert auf dem prognostizierten Zinssatz von 5,94 % p. a. 17. EINLAGEKAPITAL 21. ERWERB DES FLUGZEUGES In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und Die Doric 11 Ltd. hat das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200 Einzahlung des geplanten Einlagekapitals in dem Zeitraum mit der Seriennummer MSN 3715 am 8. Dezember 2008 vom zwischen Februar und April 2009 ausgegangen. Die Aus- Verkäufer Airbus S.A.S. („Airbus“) übernommen und dafür schüttungsberechtigung der Anleger richtet sich danach, einen Kaufpreis von US-$ 45 Mio. gezahlt. Darüber hinaus ist wann die entsprechende Einzahlung der Kapitaleinlage unterstellt, dass im Rahmen des Erwerbs des Flugzeuges erfolgt (siehe Seite 65). Für 2009 wurde entsprechend dem anfallende und vom Emittenten sowie der Doric 11 Ltd. zu unterstellten Platzierungsverlauf eine anteilige Ausschüttung übernehmende (Rechtsberatungs-)Kosten der NORD/LB und vorgesehen. Gemäß Prognose sind alle Anleger spätestens Kosten für Gutachten i. H. v. insgesamt US-$ 207 Tsd. geleis- zum 1. Mai 2009 ausschüttungsberechtigt. Die laufenden tet werden. Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. wei- Ausschüttungen betragen 7 % p. a. für die Jahre 2009 bis terer Kosten i. H. v. insgesamt US-$ 45,207 Mio. 2023, 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028 jeweils bezogen auf das Einlagekapital. Sollte aufgrund einer späteren Ein- 22. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN zahlung des geplanten Einlagekapitals bzw. Teilen davon In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen und Pro- eine entsprechende verzögerte Rückführung des Zwischenfi- visionen i. H. v. insgesamt US-$ 3,546 Mio. (inkl. Umsatz- nanzierungsdarlehens erfolgen, so stehen den in Abweichung steuer) entsprechend ihres prognostizierten zeitlichen von der Prognose anfallenden Zwischenfinanzierungszinsen Anfalls in 2008 und 2009 zusammengefasst, die in der (gemäß Prognose 7 % p. a.) ab 2009 geringere Ausschüttun- Investitionsrechnung ebenfalls als fondsabhängige Kosten gen aufgrund verzögerter Ausschüttungsberechtigungen des Emittenten und der Doric 11 Ltd. ausgewiesen sind. gegenüber. Darin ist auch die Einlagekapitalvermittlungsprovision i. H. v. von 6 % des vermittelten Einlagekapitals (exkl. Agio) 18./19. EINLAGEKAPITAL/TILGUNG ZWISCHENFINANZIERUNG enthalten. Gemäß Prognose leistet der Emittent in Bezug auf das ausstehende Zwischenfinanzierungsdarlehen ab dem 10. Februar Wegen fehlender Unternehmereigenschaft des Emittenten 2009 nachschüssige Zinszahlungen i. H. v. 7 % p. a. unter der sowie fehlender Gegenseitigkeit im Falle der Doric 11 Ltd. Annahme, dass der 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz 5,2 % p. a. sind die anfallenden Umsatzsteuern nicht erstattungsfähig beträgt zzgl. einer vereinbarten Marge von 1,8 % p. a. Durch (siehe Steuerliche Grundlagen, Seite 108 f.), deshalb werden die geplante sukzessive Einzahlung des Einlagekapitals durch sie als Ausgaben des Emittenten dargestellt. die Anleger in den Monaten Februar bis April 2009 wird das Zwischenfinanzierungsdarlehen gemäß Prognose entsprechend zurückgeführt. 23. LIQUIDITÄTSÜBERSCHUSS Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse innerhalb eines Geschäfts- 20. FLUGZEUGHYPOTHEKENDARLEHEN jahres vor Ausschüttungen. Der Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. wurde teilweise über ein langfristiges Darlehen i. H. v. US-$ 26 Mio. 24. AUSSCHÜTTUNGEN FÜR DAS JAHR der NORD/LB finanziert. Das Darlehen wurde am 8. Dezember Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des 2008 an die Doric 11 Ltd. ausgezahlt. Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen (siehe auch 28a und b). Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen betragen 7 % p. a. für die Jahre 2009 bis 2023 und 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028 jeweils bezogen 63 auf das Einlagekapital. Die prognostizierten Ausschüttungen ERLÄUTERUNGEN ZUR BEISPIELHAFTEN werden je nach dem Zeitpunkt des Beitritts und der Einzah- KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE lung eines Anlegers ggf. zeitanteilig geleistet. Im Jahr 2028 beträgt die Ausschüttung zusätzlich rd. 79 %, bezogen auf Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrück- das Einlagekapital, und beinhaltet die Ausschüttung der fluss der Vermögensanlage für einen Anleger mit einem Beteili- Restliquidität des Emittenten sowie den Veräußerungserlös gungsbetrag von US-$ 100 Tsd. zzgl. 5 % Agio. Dabei wird unter- des Flugzeuges i. H. v. 37,5 % des ursprünglichen Kaufpreises. stellt, dass der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio vor dem 25. Feb- Es ist vorgesehen, die Ausschüttungen für ein Kalenderjahr ruar 2009 geleistet wird und der Anleger zum 1. März 2009 aus- bis zum 31. Juli des Folgejahres vorzunehmen, d. h. die (ggf. schüttungsberechtigt ist. Erfolgt der Beitritt und die Einlagezah- zeitanteilige) Ausschüttung für das Jahr 2009 wird bis zum lung in einem anderen Monat des Jahres 2009, erhält der Anle- 31. Juli 2010 ausgeschüttet. Gemäß Prognose sind die Anle- ger zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Folgemonat für das ger des Emittenten zum jeweiligen 1. Kalendertag des Folge- Geschäftsjahr 2009. Zur etwaigen Haftung beitretender Anleger monats, nachdem die Einlage bis zum 25. Kalendertag des für Verbindlichkeiten des Emittenten siehe Seite 19 f. Vormonats vollständig geleistet wurde, ausschüttungsberechtigt. In der Prognose wurde unterstellt, dass die Anleger im 27. AUSSCHÜTTUNGEN Zeitraum von Februar bis zum April 2009 einzahlen und ent- Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des sprechend ausschüttungsberechtigt sind. Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen. Die laufenden Ausschüttungen betragen gemäß Prognose 7 % 26. LIQUIDITÄTSRESERVE p. a. für die Jahre 2009 bis 2023 und 10 % p. a. für die Jahre Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den prog- 2024 bis 2028 jeweils bezogen auf das Einlagekapital ohne nostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des ent- Agio. Die Ausschüttung wird im Beitrittsjahr je nach dem sprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve Zeitpunkt des Beitritts und der Einzahlung eines Anlegers des Vorjahres. nur zeitanteilig gewährt. Im Jahr 2028 beträgt die Ausschüttung zusätzlich rd. 79 %, bezogen auf das Einlagekapital, und beinhaltet die Ausschüttung der Restliquidität des Emittenten sowie den Veräußerungserlös des Flugzeuges i. H. v. 37,5 % des ursprünglichen Kaufpreises. In Zeile 27a werden anteilige handelsrechtliche Gewinnausschüttungen des Anlegers, in Bezug auf den beispielhaften Beteiligungsbetrag zzgl. Agio, aufgezeigt. Zeile 27b zeigt Ausschüttungen aus Kapitalrückzahlungen. Das sind solche Ausschüttungen, die das handelsrechtliche Ergebnis übersteigen. Die Haftung gemäß § 172 HGB stellt die aufgrund von Entnahmen aus dem Kapitalkonto wiederauflebende Haftung (siehe Zeile 27d) dar. Diese Zeile zeigt in dem entsprechenden Jahr gemäß dem Gesellschaftsvertrag einen Euro-Haftbetrag, da die Haftsumme nach dem Gesellschaftsvertrag in Euro festgelegt ist. Durch die Aufstellung der Handelsbilanz in Euro und Zahlungsströmen in US-$ kann es 64 durch Wechselkursbewegungen zu einer Verschiebung des 29. (EINLAGEKAPITALEINZAHLUNG)/ Wiederauflebens der Haftung in frühere oder spätere Zeit- EINLAGEKAPITALRÜCKZAHLUNG räume kommen. Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage wurde eine Kapitaleinzahlung i. H. v. US-$ 100 Tsd. Einlagekapital 28. (STEUERZAHLUNGEN)/STEUERERSTATTUNGEN zzgl. 5 % Agio im Februar 2009 mit Ausschüttungsberechti- Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei gung ab 1. März 2009 unterstellt. Anwendung eines Einkommensteuersatzes i. H. v. 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeit- 30. SUMME DES RÜCKFLUSSES raum, da es sich um Einkünfte handelt, die aufgrund des Die Summe des Rückflusses setzt sich aus Ausschüttungen Außensteuergesetzes gemäß der tariflichen Einkommensteuer des Emittenten (Verzinsung und Rückzahlung des Beteili- besteuert werden. Steuerliche Verluste aus dem Emittenten gungsbetrages) nach Berücksichtigung von Einkommensteu- werden in der Prognoserechnung anteilig vorgetragen und erzahlungen/-erstattungen zusammen. mit anteiligen positiven Einkünften des Anlegers in späteren 31. GEBUNDENES KAPITAL Perioden verrechnet. Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus dem Die auf die Zinseinkünfte ab 2009 erhobene Abgeltungs- gemäß Prognose geleisteten Beteiligungsbetrag zzgl. Agio steuer (25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) wird nicht abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen. ausgewiesen, da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert 32. ANTEILIGES FREMDKAPITAL hat (s. a. unter „12. Zinseinnahmen“). Ggf. zusätzlich erho- Diese Zeile stellt das anteilige Fremdkapital der Doric 11 Ltd. bene Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt. bezogen auf eine Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 100 Tsd. zzgl. Agio am Ende des jeweiligen Kalenderjahres dar. PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000 zzgl. Agio 89,45 % 90.000 20.000 10,00 % 10.000 0 7,00 % 20091 2010 2011 2012 2013 2014 Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen 1 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Einkommensteuerzahlungen zeitanteilig 65 SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE Die Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die Zahlungen Bei Veräußerung im Jahre 2028 wurde ein durchschnittlicher unter dem langfristigen Darlehen sowie Zahlungen unter der Flugzeugmarktwert der Gutachter im Jahr 2028 (siehe Seite 40 f.) Zinssicherungsvereinbarung mit der Norddeutschen Landesbank unterstellt. Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen Girozentrale („NORD/LB“) führen zu vertraglich festgelegten werden Änderungen der Parameter Anschlussleasingrate, Ver- Nettoeinnahmen der Doric 11 Ltd. und damit beim Emittenten, kaufserlös und Zeitpunkt der Veräußerung in ihren Auswirkungen die per Saldo der Prognose entsprechen. Daher ergibt sich bei auf den Gesamterfolg der Vermögensanlage untersucht und Vertragserfüllung von AirAsia und der NORD/LB bis zum Ende der grafisch aufbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit AirAsia keine Abweichung zugrunde liegenden angenommenen Abweichungen nicht die von der Prognose. jeweils maximal möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Sensiti- Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme vitätsanalyse ist nicht oder nicht zuverlässig möglich. basieren auf der Annahme, dass AirAsia den Leasingvertrag um weitere zwei bzw. drei und fünf Jahre verlängert. Bereits heute Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen sich ist vertraglich vereinbart, dass die Anschlussleasingrate zunächst auf das Einlagekapital (ohne Agio) und beinhalten auch Kapital- US-$ 362.700,– pro Monat und dann US-$ 355.500,– pro Monat rückzahlungen. Darüber hinaus wurden alle Sensitivitäten unter sowie US-$ 218.900,– für die jeweilige Anschlussmietperiode Berücksichtigung der Erfolgsbeteiligung der Doric Asset Finance & beträgt. Verwaltungs GmbH unter dem Asset-Management-Vertrag (siehe Seite 98 f.) kalkuliert. Unter der Annahme einer Anschlussvermietung an eine andere Fluggesellschaft kann festgehalten werden, dass sowohl Anschlussleasingraten genauso wie der Veräußerungserlös den zu den jeweiligen Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen unterliegen. Neben den vorherrschenden Marktbedingungen sind außerdem der Flugzeugtyp, die Ausstattung des Flugzeuges, der Instandhaltungszustand des Flugzeuges sowie der zukünftige Leasingvertrag von Bedeutung. Ein Airbus A320-200 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten Flugzeugen in seiner Flugzeugklasse, bietet eine sehr hohe operative Flexibilität und ist ein technologisch modernes Flugzeug. Darüber hinaus ist der Airbus A320-200 weit verbreitet, was die Bestellzahlen und die die Anzahl der Betreiber belegt. Mit derzeit 1.965 in Betrieb genommenen Flugzeugen stellt der Airbus A320-200 rund 57 % der aktuellen Flugzeuge in diesem Narrowbody-Marktsegment. Auch zukünftig wird erwartet, dass der Airbus A320-200 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größenklasse eine dominante Rolle spielen wird. Nur die neuen Boeing 737-Modelle können sich mit dem Airbus A320-200 in Bezug auf die fortlaufenden operativen Kosten messen. Diese Faktoren sollten dazu führen, dass auch bei einer Anschlussvermietung dieses Flugzeug gut positioniert ist. 66 ANSCHLUSSVERMIETUNG DES FLUGZEUGES sind die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen bezogen Der Leasingvertrag zwischen Doric 11 Ltd. und AirAsia sieht eine auf das Einlagekapital bei einer um 10 % bzw. 20 % niedrigeren Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übernahme des Flugzeuges und 10 % bzw. 20 % höheren monatlichen Leasingrate (in US-$) vor. Anschließend kann der Vertrag aufgrund drei Verlängerungs- nach Ablauf der 1. und 2. Verlängerungsoption dargestellt, unter optionen um weitere zwei, drei und fünf Jahre verlängert werden. der Annahme, dass AirAsia die jeweilige Verlängerungsoption Die Prognoserechnung unterstellt, dass AirAsia die Laufzeit des nicht ausübt und das Flugzeug an einen neuen Leasingnehmer Leasingvertrages durch Ausübung aller Verlängerungsoptionen bis zum Jahr 20 weitervermietet wird. auf 20 Jahre verlängern wird. Die am Markt erzielbaren Anschlussleasingraten werden, wie vorstehend beschrieben, von Faktoren wie Marktbedingungen, Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers und ggf. Leasingvertragsbedingungen abhängig sein. In den untenstehenden Grafiken SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN LEASINGRATEN ANSCHLUSSVERMIETUNG NACH 12 JAHREN SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN LEASINGRATEN ANSCHLUSSVERMIETUNG NACH 15 JAHREN % % 250 250 200 200 150 236 % 247 % 269 % 279 % 150 233 % 100 100 50 50 0 US-$ 1 –20 % 284.400 –10 % 319.950 Prognose 1 355.500 +10 % 391.050 +20 % 426.600 0 US-$ 221 % 227 % 233 % 237 % 241 % –20 % 175.120 –10 % 197.010 Prognose 218.900 +10 % 240.790 +20 % 262.680 Gemäß Leasingvertrag für die Jahre 13 bis 15 US-$ 355.500 für die Jahre 16 bis 20 US-$ 218.900 67 VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES GLEICHZEITIGE ABWEICHUNG DER ANSCHLUSSLEASINGRATEN Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme, dass Ende 2028 UND DES VERÄUSSERUNGSERLÖSES ein Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der zu einem Veräußerungs- Ein Abweichen sowohl der Anschlussleasingraten nach Jahr 15 erlös i. H. v. US-$ 16,875 Mio. führt. Dieser Veräußerungserlös als auch des Veräußerungserlöses kann gleichzeitig eintreten. entspricht gemäß Prognose dem durchschnittlichen Flugzeug- Da Abweichungen jeweils nach oben wie nach unten möglich marktwert der Gutachter im 4. Quartal des Jahres 2028 zum sind, können sich die Abweichungen gegenseitig aufheben oder 31. Dezember 2028 (siehe Seite 40 f.). Der tatsächlich erzielbare verstärken. Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen Veräußerungserlös wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherr- es auf die Gesamtausschüttungen bezogen auf das Einlagekapital schenden Marktsituation abhängig sein. Nachfolgend sind die hätte, wenn der tatsächliche Veräußerungserlös für das Flugzeug Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen bezogen auf das und die Anschlussleasingraten nach Jahr 15 um jeweils 10 % Einlagekapital bei einem um 10 % bzw. 20 % niedrigeren und bzw. 20 % (in die gleiche Richtung) nach unten oder oben 10 % bzw. 20 % höheren Verkaufspreis dargestellt. abweichen würden. SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN VERÄUSSERUNGSERLÖS % SENSITIVITÄTSANALYSE – GLEICHZEITIGE ABWEICHUNG VON PROGNOSEN ANSCHLUSSLEASINGRATE UND VERÄUSSERUNGSERLÖS % 250 250 200 200 150 218 % 100 225 % 233 % 239 % 245 % 150 100 206 % 219 % –20 % 13.500.320 1 175.120 2 –10 % 15.187.860 1 197.010 2 233 % 243 % 252 % Prognose 16.875.400 1 218.900 2 +10 % 18.562.940 1 240.790 2 +20 % 20.250.480 1 262.680 2 50 50 0 US-$ –20 % 13.500.320 –10 % 15.187.860 Prognose 16.875.400 +10 % 18.562.940 +20 % 20.250.480 0 US-$ US-$ 1 2 68 Veräußerungserlös Anschlussvermietung VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES Nachfolgend sind die Auswirkungen eines früheren Flugzeugverkaufs, insbesondere beim Verkauf nach Jahr 12, 15 und 17 (bei der Annahme der Anschlussvermietung ab Jahr 12 an einen neuen Mieter zur mittleren AVAC-Anschlussleasingrate i. H. v. US-$ 348.300,–) auf die Gesamtausschüttungen, bezogen auf das Einlagekapital, dargestellt. Bezüglich des jeweiligen Veräußerungserlöses wurde die Annahme analog zum Prognosefall gewählt, d. h. es wurde jeweils der durchschnittliche Wert der drei Gutachten zum jeweiligen Verkaufszeitpunkt unterstellt. SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES % 250 200 150 198 % 100 221 % 233 % 2025 1 2028 1 164 % 50 0 2020 1 1 2023 1 jeweils Dezember 69 TEIL C: RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN VERTRAGSPARTNER Anleger mittelbar als Treugeber Treuhandkommanditist Doric Treuhand GmbH Einlagekapital Vertriebskoordinator/ Einlagekapitalplatzierer Doric Select GmbH & Co. KG Zwischenfinanzierung NORD/LB Emittent Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG Komplementär Alpha Flight Control GmbH Strukturierung 1/ Konzeption/ Asset Management Doric-Gruppe Verkäufer Airbus S.A.S. Geschäftsführender Kommanditist First Flight Management GmbH Sonstige Berater Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Einlagekapital Kaufvertragsübernahme Leasinggeber Doric 11 Labuan Limited Company Darlehen Darlehensgeber/ Sicherheitentreuhänder/ Zinssicherungsgeber NORD/LB Leasingvertrag 1 Strukturierung umfasst die Eigenkapitalvermittlung, Vermittlung von Fremdkapital sowie des Flugzeuges Leasingnehmer AirAsia Berhad 71 RECHTLICHE GRUNDLAGEN T Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge des Emittenten – Vertriebsvereinbarung Die Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf verschie- – Konzeptionsvertrag denen Verträgen. Der Emittent hat Verträge abgeschlossen und – Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen First Flight Manage- darüber hinaus hält der Emittent langfristig für Zwecke des ment GmbH und Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Erwerbs und der Vermietung des Flugzeuges zu 100 % eine – Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Doric Treuhand GmbH Gesellschaft in Labuan, die Doric 11 Labuan Limited Company und First Flight Management GmbH („Doric 11 Ltd.“). Diese 100%ige Tochtergesellschaft des Emittenten hat wiederum Verträge abgeschlossen, um den Erwerb und Nachfolgend werden die Verträge beschrieben, die für das Betei- die Vermietung eines Flugzeuges zu ermöglichen. ligungsangebot von wesentlicher Bedeutung sind. Die Verträge in Bezug auf den Erwerb des Flugzeuges, der Leasingvertrag und Zu nennen sind die folgenden Verträge: T T T T T Gesellschaftsvertrag des Emittenten auf das langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht, die Treuhandvertrag zwischen dem Treuhänder Doric Treuhand GmbH Articles of Association unterliegen malaysischem Recht, die übri- und dem Anleger als Treugeber gen Verträge unterliegen deutschem Recht. Articles of Association der Doric 11 Labuan Limited Company Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten und der Treuhandvertrag Kaufvertragsübernahmevereinbarung zwischen Doric 11 Labuan sind im Wortlaut im Teil D in diesem Verkaufsprospekt vollständig Limited Company und AirAsia Berhad abgedruckt. Leasingvertrag zwischen Doric 11 Labuan Limited Company und AirAsia Berhad T T das langfristige Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN Finanzierungsverträge zwischen Doric 11 Labuan Limited Company und der Norddeutschen Landesbank Girozentrale FIRMA UND SITZ („NORD/LB“) Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem – Langfristiges Darlehen Recht und führt die Firma Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG – Kontokorrentkreditrahmen (nachstehend „Emittent“, „Gesellschaft“ oder „Beteiligungsge- Dienstleistungsverträge der Doric 11 Labuan Limited Company sellschaft“). Es gilt damit für den Emittenten die deutsche – Asset-Management-Vertrag Rechtsordnung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Offenbach am – Vertrag über die Eigenkapitalvermittlung Main. Die First Flight Management GmbH, Offenbach am Main, (Agreement on Arrangement of Shares) (nachstehend „Geschäftsführender Kommanditist“), kann den – Vertrag über die Vermittlung von Fremdkapital (Agreement on Arrangement of Long Term Financing) – Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges Sitz der Gesellschaft ggf. an einen anderen von ihr zu bestimmenden Ort im Inland verlegen. Im Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren. (Aircraft Arrangement Agreement) UNTERNEHMENSGEGENSTAND T T Zwischenfinanzierungsdarlehen des Emittenten und dazu- Gegenstand der Gesellschaft und damit der wichtigste Tätigkeits- gehörende Sicherheiten bereich des Emittenten ist der direkte oder indirekte Erwerb eines Platzierungsvereinbarung zwischen dem Emittenten und Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, dessen direkte oder indirekte Doric Select GmbH & Co. KG Vermietung und dessen Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements. 72 Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechts- Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt geschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen, die US-$ 22.944.000,– (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungs- geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder summe beträgt US-$ 10.000,– zzgl. 5 % Agio, woraus sich damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch Gesell- rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kommandit- schaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen sowie anteile von 2.294 ergibt. Die Anzahl der Anleger steht noch Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. nicht fest; die Mindestanzahl der angebotenen Kommanditanteile beträgt 1. Für die Durchführung der Vermögensanlage GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR ist ein Mindestbetrag in Höhe des Einlagekapitals i. H. v. Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern Alpha US-$ 22.944.000,– zzgl. des aufgenommenen Darlehens Flight Control GmbH und First Flight Management GmbH am i. H. v. US-$ 26.000.000,– notwendig. Der Geschäftsführende 18. Dezember 2007 auf unbestimmte Dauer errichtet. Als weitere Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlagekapital nach Kommanditistin ist die Doric Treuhand GmbH in die Gesellschaft seinem Ermessen um bis zu 2 % zu erhöhen. eingetreten. Für die Höhe der geplanten Kapitalerhöhung, d. h. US-$ 22,944 Der gegenwärtig geltende Gesellschaftsvertrag datiert vom Mio., liegt dem Emittenten eine Verpflichtung zur Platzierung der 9. Januar 2009 befindet sich im Teil D dieses Beteiligungs- Doric Select GmbH & Co. KG vor. Anleger beteiligen sich am Emit- prospektes. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender- tenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder, der jahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft war somit ein hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der Rumpfgeschäftsjahr. jeweiligen Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe § 7 Abs.1 GESELLSCHAFTER des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende Haft- Persönlich haftender Gesellschafter (nachstehend „Komplemen- summe beträgt € 10,– je volle US-$ 1.000,– der Kapitaleinlage. tär“) und Gründungsgesellschafter ist die Alpha Flight Control GmbH, Offenbach am Main. Der Komplementär leistet keine Ein- Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie die lage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt: Haftung des Komplementärs ist auf sein Stammkapital i. H. v. Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhandvertrag € 25 Tsd. beschränkt. Das Stammkapital des Komplementärs ist und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt. Der Anleger vollständig eingezahlt. Der Komplementär wird durch seine hat folgende Rechte: Stimm-, Informations- und Kontrollrechte, Geschäftsführer Sibylle Pähler, Schöneck, und Martina Allinger, das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungs- Ronneburg, vertreten. Diese sind von den Beschränkungen des rechte über die Vermögensanlage, das Recht auf Kündigung der § 181 BGB befreit. Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs Vermögensanlage und das Recht auf Abfindung. So sind den gibt es keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Treugebern im Gesellschaftsvertrag Stimmrechte eingeräumt, die Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist und Grün- es den Treugebern ermöglichen, wie Kommanditisten an Gesell- dungsgesellschafter ist die First Flight Management GmbH, schafterbeschlüssen mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber Offenbach am Main, mit einer Hafteinlage von € 30,– und einer an den Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem eingezahlten Kapitaleinlage von US-$ 3 Tsd. Treuhandkommandi- Verhältnis ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des tist ist die Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, (nachste- Emittenten. Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhän- hend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von € 30,– und einer der) an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem eingezahlten Kapitaleinlage von US-$ 3 Tsd. Weitere Kapitalan- Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten. teile sind bisher nicht gezeichnet. 73 Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegenwärti- den beitretenden Treugeber gehalten wird. Ferner sieht der gen Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte: Der Geschäfts- Gesellschaftsvertrag des Emittenten vor, dass die Treugeber führende Kommanditist ist zur Vertretung des Emittenten gegen- im Innenverhältnis zur Gesellschaft soweit gesetzlich zuläs- über Dritten berechtigt und führt die Geschäfte der Gesellschaft. sig wie Kommanditisten behandelt werden. Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus- 3. Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten in gehen, müssen die Gesellschafter in einem Gesellschafterbeschluss eine Gesellschaft der Zustimmung aller Gesellschafter. Abwei- zustimmen. Dem Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Kom- chend hiervon ist für die Aufnahme eines Kommanditisten plementär und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesell- allein die Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditis- schaftsvertrages Vergütungen zu. Der Komplementär, Alpha Flight ten notwendig, welcher die Beteiligungsgesellschaft insoweit Control GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn des Emittenten vertritt. Nach dem HGB bedarf die Erhöhung des Gesellschafts- nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. kapitals der Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend Der Treuhandkommanditist übernimmt und hält die Beteiligung hiervon ist der Treuhänder gemäß § 3 Abs. 4 des Gesellschafts- im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung der vertrages berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem Treugeber. Geschäftsführenden Kommanditisten seine Beteiligung zum Zwecke der Aufnahme weiterer Treugeber bis zur vollständi- Darüber hinaus gibt es keine abweichenden, weiteren Rechte von gen Übernahme des endgültig festgelegten Gesellschaftskapi- Anlegern und jetzigen Gesellschaftern. tals gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages zu erhöhen. Ferner ist der Geschäftsführende Kommanditist gemäß § 3 Abs. 5 Ein Muster des Treuhandvertrages ist im Teil D dieses Beteiligungs- des Gesellschaftsvertrages ermächtigt und bevollmächtigt, prospektes abgedruckt. Der Treuhänder übernimmt und hält die ohne weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter das Beteiligung im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rech- Gesellschaftskapital durch Erhöhung der Beteiligung des nung der Treugeber. Treuhänders zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes des Emittenten zu erhöhen oder gemäß § 9 des Gesellschafts- ABWEICHUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES VON DEN GESETZLICHEN REGELUNGEN vertrages herabzusetzen. 4. Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten weicht in folgenden nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden Gewinns Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab: jedem Gesellschafter vorab ein Anteil i. H. v. 4 % seines 1. Nach dem Handelsgesetzbuch („HGB“) ist die Haftung des Kapitalanteils zusteht. Abweichend hiervon erfolgt gemäß Komplementärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. §§ 16, 19 des Gesellschaftsvertrages die Gewinn- und Verlust- Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft und beteiligung sowie die Beteiligung an den Ausschüttungen, er haftet daher nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermö- nach Berücksichtigung von unterschiedlichen Vorabvergütun- gen. Das eigene Stammkapital des Komplementärs beträgt gen des Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. des Kom- € 25.000,– und ist voll eingezahlt. plementärs des Emittenten und des Treuhänders gemäß § 17 2. Nach dem HGB umfasst der Gesellschafterkreis einer Kommanditgesellschaft nur Komplementäre und Kommanditisten, Verhältnis der Kapitaleinlagen der Kommanditisten (ohne treu- und es erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft als Komplementär händerisch gehaltene Kapitaleinlagen des Treuhänders) und oder Kommanditist. Abweichend hiervon sieht der Gesell- der Treugeber zueinander. Da der Komplementär keine Kapita- schaftsvertrag des Emittenten vor, dass der Beitritt zur leinlage leistet, nimmt er am Gewinn und Verlust nicht teil. Gesellschaft für Anleger anfänglich nur im Wege der Zeich- 74 des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich entsprechend dem 5. Nach dem HGB hat der Komplementär ein Entnahmerecht nung einer Treugeberbeteiligung erfolgen kann, die treuhän- i. H. v. 4 % seines Kapitalanteils. Weitere Gewinne kann er nur derisch von dem Treuhandkommanditisten („Treuhänder“) für entnehmen, wenn dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft führt. Beim Emittenten erhalten die Kommandi- Komplementär und kraft ausdrücklich erteilter Vollmacht tisten (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis ihrer durch den Geschäftsführenden Kommanditisten vertreten. Kapitalkonten I Ausschüttungen aus etwaigen Liquiditäts- 8. Nach dem HGB steht grundsätzlich dem Komplementär die überschüssen des Emittenten, soweit diese nicht zur Erfül- Geschäftsführung zu. Abweichend hiervon wird der Komple- lung gesetzlicher, vertraglicher oder erwarteter Verpflichtun- mentär gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages von der gen oder künftig erforderlicher Aufwendungen notwendig Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte der Gesell- sind. Dabei können Ausschüttungen auch Rückzahlungen schaft werden ausschließlich durch den Geschäftsführenden der Kapitaleinlagen bzw. der Beteiligungsbeträge beinhalten. Kommanditisten geführt. Auf Wunsch des Treugebers und bei entsprechender Weisung 9. Nach dem HGB bedarf die Übertragung einer Kommanditbe- durch den Treuhänder gegenüber dem Emittenten werden teiligung der Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend Ausschüttungen auch direkt an den Treugeber, unter entspre- hiervon ist gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages hierfür die chender Kürzung der Ausschüttung an den Treuhänder, vom Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten ausrei- Emittenten geleistet. Da der Komplementär keinen Kapital- chend, welche nur aus wichtigem Grund versagt werden darf. anteil an der Gesellschaft hält, entfällt für ihn das Entnah- Eine Übertragung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und merecht. Er nimmt am Gewinn und Verlust des Emittenten an Ehepaare in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen nicht teil und erhält stattdessen eine Haftungsvergütung. Rechts ist ausgeschlossen, es sei denn, der Geschäftsführende 6. Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft zu fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter. Hat Kommanditist stimmt der Übertragung zu. 10. Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschafters, nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu sofern die Gesellschaft auf eine unbestimmte Zeit errichtet entscheiden, so ist die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der wurde, jeweils mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres Gesellschafter zu berechnen. Abweichend hiervon werden erfolgen. Abweichend hiervon ist gemäß § 21 des Gesell- gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages Gesellschafterbe- schaftsvertrages eine ordentliche Kündigung bis zum schlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter und Treugeber gefasst, wobei 31. Dezember 2028 ausgeschlossen. 11. Nach dem HGB können die Kommanditisten einer Handlung sich das Stimmrecht der Gesellschafter bzw. Treugeber nach des Komplementärs widersprechen, wenn diese über den der gezeichneten Kapitaleinlage bzw. der Treugeberbeteili- gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes hinausgeht. gung bemisst. Sofern ein Treugeber seine Stimme nicht selbst Abweichend hiervon ist das Widerspruchsrecht gemäß § 10 oder durch einen Vertreter abgibt, übt der Treuhänder das auf des Gesellschaftsvertrages in den Fällen ausgeschlossen, in den betreffenden Treugeber entfallende Stimmrecht nach des- denen gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages eine Beschluss- sen Weisungen aus. Demzufolge kann der Treuhänder bei fassung der Gesellschafter über Maßnahmen des Geschäfts- Beschlussfassungen die ihm zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich ausüben. Für bestimmte Gesellschafterbe- führenden Kommanditisten vorgesehen ist. 12. Nach dem HGB erfolgt der Ausschluss eines Gesellschafters schlüsse ist eine Dreiviertelmehrheit vorgesehen. Der Komple- aus wichtigem Grund im Wege der Ausschließungsklage. mentär hat kein Stimmrecht. Bestimmte Beschlussgegen- Abweichend hiervon ist der Geschäftsführende Kommanditist stände (z. B. Gesellschaftsvertragsänderungen, Liquidation gemäß § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten der Gesellschaft) bedürfen jedoch der Zustimmung des berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern bevollmäch- Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit diese seine tigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Rechtsstellung betreffen. Grundes innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Kennt- 7. Nach dem HGB wird eine Gesellschaft ausschließlich durch nis des Grundes aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach den Komplementär vertreten. Abweichend hiervon wird der dem HGB erhält der aus wichtigem Grund ausgeschlossene Emittent gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages durch den Gesellschafter eine Abfindung in Höhe seiner anteiligen 75 Beteiligung am Verkehrswert der Vermögensgegenstände der sprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis in fünf Jahren ab Gesellschaft. Abweichend hiervon entspricht die Abfindung Anspruchsentstehung verjähren, soweit sie nicht kraft Geset- bei dem Emittenten im Falle des Ausschlusses aus wichtigem zes einer kürzeren Verjährung unterliegen. Grund dem Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden Kommanditisten, wie er sich aus der Schlussbilanz des letz- Einzelheiten zu den in den vorstehenden Absätzen genannten ten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ergeben sich aus dem ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie aus dem Muster des Ausscheidens berechneten Ergebnisses des Emittenten unter Treuhandvertrages, die im Teil D dieses Beteiligungsprospektes Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen bzw. im Wortlaut dargestellt sind. Ausschüttungen und (ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio zum Zeitpunkt des Aus- GESELLSCHAFTSKAPITAL scheidens und der durch das Ausscheiden des Gesellschafters Das bei Prospektaufstellung gezeichnete und eingezahlte Einlage- entstehenden Kosten und Schäden. kapital beträgt US-$ 6 Tsd. und soll durch Aufnahme von weite- 13. Nach dem HGB tritt jeder Erbe eines Kommanditisten ohne ren Treugebern und einer entsprechenden Erhöhung des Kapital- Beschränkungen in die Rechtsposition des verstorbenen anteils des Treuhänders auf bis zu US-$ 22,95 Mio. („geplantes Kommanditisten ein. Abweichend hiervon sieht § 20 Abs. 3 Einlagekapital“) erhöht werden. Das endgültige Einlagekapital des Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass diejeni- darf von dem geplanten Einlagekapital nach oben um maximal gen Erben eines Kommanditisten bzw. Treugebers ihre Gesell- 2 % abweichen und wird vom Geschäftsführenden Kommanditis- schafterrechte nur einheitlich durch einen schriftlich ernann- ten festgelegt. Sofern ein geringeres endgültiges Einlagekapital ten gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben können, bei erforderlich ist oder festgesetzt wird, ist der Geschäftsführende denen der im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage- Kommanditist berechtigt, die Differenz zum geplanten Einlage- bzw. Beteiligungsbetrag des Erben nicht jeweils mindestens kapital durch die Fremdfinanzierung entsprechend zu erhöhen. der Mindestzeichnungssumme entspricht. Damit hat der Geschäftsführende Kommanditist die Möglichkeit, 14. Nach dem HGB wird der Abschlussprüfer der Gesellschaft die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Möglichkeiten, Zeichnun- von den Gesellschaftern gewählt. Abweichend hiervon sieht gen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht. Die § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vor, dass der Abschluss- im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt € 10,– je prüfer durch den Treuhänder ernannt wird. Eine Abschluss- US-$ 1 Tsd. Kapitaleinlage. prüfung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder vom Treuhänder verlangt wird. 15. Nach dem HGB haftet ein geschäftsführender Kommanditist Der Beitritt der Treugeber erfolgt mit Wirkung zum 1. Kalender- einer Kommanditgesellschaft den übrigen Gesellschaftern tag nach Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder. und der Gesellschaft gegenüber für eigene fahrlässige und Einer Mitteilung an den Anleger bedarf es für die Wirksamkeit vorsätzliche Pflichtverletzungen und solche seiner Erfüllungs- nicht. Der Treuhänder hat wiederum den Anbieter mit der Annahme gehilfen. Abweichend hiervon sieht § 10 Abs. 6 des Gesell- beauftragt und bevollmächtigt. Die Annahme eines Treugebers schaftsvertrages des Emittenten vor, dass Schadensersatz- setzt zudem das Vorliegen bestimmter Unterlagen und Erklärun- ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen den gen beim Treuhänder und dem Emittenten voraus. Die Beteili- Geschäftsführenden Kommanditisten lediglich bei grob fahr- gungsbeträge zzgl. 5 % Agio sind bis zum 25. Kalendertag des lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bestehen und Monats, in dem der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag wirksam dies auch gilt, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte als wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto des Erfüllungsgehilfen besteht. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten zu leisten (Eingang auf dem Konto der Gesellschaft). Emittenten sieht ferner vor, dass solche Schadensersatzan- 76 BEITRITT UND ERBRINGUNG DER EINLAGEN Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Treuhänders bzw. bleibt. Ausschüttungen für das Jahr 2009 erfolgen erstmals bis des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft. zum 31. Juli 2010. Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind in US-$ zu erbringen. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des Einlagekapitals für Eingehende Einzahlungen werden zunächst auf das Agio und ein Kalenderjahr und reduzieren sich für jeden Monat eines dann auf den Beteiligungsbetrag angerechnet. Der Treuhänder Kalenderjahres, in dem der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio nicht selbst ist zur Einzahlung der auf einer Treugeberbeteiligung bis zum 25. Kalendertag des Vormonats erbracht worden ist. basierenden Kapitaleinlageerhöhung (inkl. Agio) nur verpflichtet, Gesellschafter, deren Beteiligungsbetrag nicht vollständig (inkl. soweit er seinerseits Zahlungen vom jeweiligen Treugeber erhal- Agio) eingezahlt ist, sind entsprechend anteilig ausschüttungs- ten hat. berechtigt. ENTNAHMEN/AUSSCHÜTTUNGEN Ausschüttungen an die Kommanditisten werden von der Gesell- Laufende Entnahmen/Ausschüttungen nach Vorabvergütungen schaft direkt an diese geleistet. Sofern der Treuhänder die (siehe nachfolgend „(Vorab-)Vergütung des Geschäftsführenden Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft Schuld Kommanditisten, des Treuhänders und des Komplementärs“) befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen vor- erfolgen entsprechend der prozentualen Prognose des Verkaufs- nehmen. Die Ausschüttungen werden grundsätzlich in US-$ prospektes aus Liquiditätsüberschüssen für ein Kalenderjahr bis geleistet. Auf Wunsch eines Treugebers bzw. Kommanditisten zum 31. Juli des Folgejahres, soweit diese nach Einschätzung des werden US-$-Ausschüttungsbeträge auf den Beteiligungsbetrag Geschäftsführenden Kommanditisten nicht zur Erfüllung gesetz- des Treugebers bzw. die Kapitaleinlage des Kommanditisten vor licher, vertraglicher und budgetierter Verpflichtungen benötigt Weiterleitung an den entsprechenden Treugeber bzw. Kommandi- werden und eine angemessene Liquiditätsreserve vorhanden tisten in Euro getauscht. 77 Soweit Steuern (z. B. Kapitalertragsteuern, Quellensteuern) nur Der Komplementär erhält für jedes Kalenderjahr (erstmals im bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der dafür Jahr 2009) eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschafter bzw. Treu- Haftung i. H. v. US-$ 5 Tsd. inkl. ggf. anfallender gesetzlicher geber entfallenden Ausschüttungen von der Gesellschaft einzu- Umsatzsteuer, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. behalten und ggf. auf Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten dem Emittenten zu erstatten. Die Vergütungen an den Geschäftsführenden Kommanditisten, den Komplementär und den Treuhänder sind jeweils quartals- (VORAB-)VERGÜTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN KOMMAN- weise als Vorauszahlung zahlbar und erhöhen sich ab dem Jahr DITISTEN, DES TREUHÄNDERS UND DES KOMPLEMENTÄRS 2010 um jeweils 2,5 %. Die Vergütung an den Treuhänder ist ggf. Der Geschäftsführende Kommanditist erhält vom Emittenten für anhand einer Schätzung im Voraus zu zahlen. Die quartalsweisen jedes Kalenderjahr (erstmals im Jahr 2009) eine Vergütung für Vorauszahlungen werden jeweils am ersten eines Monats eines die Übernahme der Geschäftsführung i. H. v. US-$ 54.621,– inkl. jeden Quartals fällig. Umsatzsteuer, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Diese Vergütung ist Entgelt für die allgemeine Verwaltung des Emittenten Neben den vorgenannten gesellschaftsvertraglichen (Vorab-)Ver- und die Anlegerbetreuung. gütungen des Komplementärs und des Geschäftsführenden Kommanditisten hält die First Flight Management GmbH als Der Emittent erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten Gründungsgesellschafter einen Kommanditanteil i. H. v. US-$ 3 Tsd. darüber hinaus alle Aufwendungen, die diesem im Zusammen- und partizipiert mit dieser Kapitaleinlage an dem Ergebnis und hang mit der Geschäftsführung des oder im Zusammenhang mit den Rückflüssen des Emittenten. Darüber hinaus stehen den dem Emittenten entstehen. Die Aufwendungen umfassen auch Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des Gesell- Kosten, die dem Geschäftsführenden Kommanditisten durch die schaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und Beantwortung von Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere Gehälter, entstehen, sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechts-, Steuer- Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungs- berater) in Anspruch genommen werden oder es sich um Kosten entgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. Ausgenommen hiervon sind Aufwen- NACHSCHUSSPFLICHTEN dungen für bestimmte Verwaltungs- und Betreuungstätigkeiten, Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung die die Doric unter einem zwischen dem Geschäftsführenden vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio hinaus über- Kommanditisten und der Doric abgeschlossenen Dienstleistungs- nehmen die Treugeber und die Gesellschafter weder gegenüber vertrag erbringt. Mit Ausnahme dieser Kosten sind sämtliche Dritten noch gegenüber den weiteren Gesellschaftern oder Treu- weiteren Aufwendungen erstattungsfähig. gebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung; dies gilt auch für den Fall der Liquidation. Unberührt bleiben Der Treuhänder erhält eine jährliche Vergütung, die auch in Ver- eine gesetzliche Haftung der Kommanditisten (die wirtschaftlich lustjahren zu zahlen ist, i. H. v. 0,15 % des zum Ende eines Kalen- aufgrund der vertraglichen Regelungen entsprechend für Treu- derjahres (erstmals im Jahr 2009) treuhänderisch gehaltenen geber gilt) sowie Zahlungsverpflichtungen der Gesellschafter Einlagekapitals. Die Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallen- bzw. der Treugeber zum Ausgleich von Kosten etc., die sich z. B. der gesetzlicher Umsatzsteuer. Die an den Treuhänder in einem durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Treugeberbe- Kalenderjahr zu leistende Vergütung reduziert die jeweilige jähr- teiligungen ergeben oder anderweitig von den Treugebern oder liche Vergütung des Geschäftsführenden Kommanditisten. Gesellschaftern verursacht werden. Die Kommanditisten unterliegen den gesetzlichen Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB. Danach haften Kommanditisten, die ihre eingetragene Haft- 78 summe nicht oder nicht vollständig erbracht oder zurückerhalten wöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, kann der Geschäfts- haben, bis zur Höhe ihrer nicht erbrachten bzw. zurückerhaltenen führende Kommanditist nur mit einem zustimmenden Gesell- Haftsumme unmittelbar gegenüber den Gläubigern des Emitten- schafterbeschluss vornehmen. ten. Die Kommanditisten haben zudem für bestimmte von ihnen verursachte Kosten bei dem Emittenten (z. B. Mehrkosten bei Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören Übertragung eines Anteils) oder für Quellensteuern, die nicht mit insbesondere: Ausschüttungen verrechnet werden können, eine Ausgleichszah- 1. die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft lung zu leisten oder bei einem Ausschluss aus dem Emittenten sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft; ggf. einen negativen Abfindungswert (bis zur Höhe der gezeich- 2. die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung neten und noch nicht geleisteten Kapitaleinlage nebst Agio) an des Jahresabschlusses gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages; diese zu ersetzen. Die von den Kommanditisten gegenüber dem Emittenten geschuldeten Ausgleichszahlungen sind in § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten aufgeführt. Die Treu- 3. die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages; 4. der direkte oder indirekte Erwerb des Flugzeuges vom Typ geber sind aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treu- A320-200 und alle damit zusammenhängenden oder unter- handvertrag wirtschaftlich den Kommanditisten gleichgestellt. stützenden Aktivitäten. Dies schließt u. a. die Gründung einer Sie haben dem Treuhänder daher insoweit Aufwendungsersatz zu Zweckgesellschaft zum Erwerb oder Verleasen des Flugzeuges leisten bzw. haben ihn freizustellen, wie der Treuhänder gegen- oder die Beteiligung an einer solchen und die Mitwirkung an über dem Emittenten im Hinblick auf die treuhänderisch für den deren Kapitalerhöhungen oder die Leistung von Kapitalein- jeweiligen Treugeber gehaltenen Kommanditanteile etwaige Aus- lagen, sofern diese ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in gleichszahlungen zu leisten hat oder wie der Treuhänder gegen- Labuan haben wird, sowie die Aufnahme der Fremdmittel und über Dritten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwal- der Abschluss von Kontokorrentlinien mit ein, sowie die ggf. tung der für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen notwendige Mitwirkung bei der Übertragung des Flugzeuges Kommanditanteile haftet. Darüber hinaus ist der Anleger nicht des Typs Airbus A320-200 auf eine andere Gesellschaft, verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere wei- deren Anteile zu 100 % der Gesellschaft gehören; tere Zahlungen zu leisten. 5. der Abschluss von Leasingverträgen über das Flugzeug sowie das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen hinsichtlich des GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG Verleasens des Flugzeuges durch eine Tochtergesellschaft Die Gesellschaft wird durch den Komplementär und kraft Bevoll- sowie alle Abstimmungen in einer Gesellschafterversammlung mächtigung gemäß Gesellschaftsvertrag durch den Geschäfts- einer Zweckgemeinschaft, deren Anteile zu 100 % der Gesell- führenden Kommanditisten jeweils nach außen allein vertreten. schaft gehören; Die Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich durch den 6. die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zusammen- Geschäftsführenden Kommanditisten geführt. Der Komplementär hang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Verträgen, ist im Innenverhältnis der Gesellschaft und den anderen Gesell- im Falle von Vertragsstörungen und als Folge davon die schaftern gegenüber weder zur Geschäftsführung noch zur Vertre- Vermietung des Flugzeuges oder von Teilen davon; tung der Gesellschaft berechtigt. Den übrigen Kommanditisten 7. die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von (und Treugebern) stehen Geschäftsführungs- und Vertretungs- Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder länger- rechte für die gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu. fristigen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft in Aufnahme zusätzlicher Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Austausch bereits bestehender Finanzierungen und aller damit Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen, die über den ge- verbundener Vereinbarungen; 79 8. das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und der Aufnahme von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen (sowie ggf. deren Besicherung); zum Abschluss solcher Versicherungen durch die Zweckgesellschaft; 18. die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung sonstiger 9. die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder Einge- Vollmachten im Hinblick auf die (Zwischen-)Finanzierung für hen von Avalkrediten einschließlich der Gewährung von den Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit zusam- Sicherheiten im Zusammenhang damit; menhängenden Rechtshandlungen, wie etwa der Gewährung 10. der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, auch solcher von Dritten (einschließlich einer etwaigen hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von Teilen davon oder der Stellung von Sicherheiten in Form von Verpfändungen von Sicherheiten); 19. Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder der Gesellschaft zugewiesen sind; 20. die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und ggf. von Gesellschaftsanteilen). Dies schließt auch eine Übertra- Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere zur Ver- gung des Eigentums an dem Flugzeug auf einen Treuhänder waltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten; zum Zwecke der Besicherung ein; 21. sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges 11. die Gewährung sonstiger Sicherheiten; zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme der Veräuße- 12. die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten mit rung. der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen Stilllegung Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber bedarf es für des Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle damit ver- diese Geschäfte nicht. bundenen Tätigkeiten und Unternehmungen; dies schließt insbesondere das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für BESCHLUSSFASSUNG eine Zweckgesellschaft zur Durchführung dieser Aktivitäten Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfah- oder zur Beauftragung von Dritten mit ein; ren gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung 13. der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und Aufhe- statt. Eine Gesellschafterversammlung kann vom Geschäfts- bung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen führenden Kommanditisten einberufen werden oder auf Verlangen sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen jeder Art; dies von Gesellschaftern und/oder Treugebern, die 10 % oder mehr der schließt u. a. das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für Stimmrechte auf sich vereinen und dies schriftlich unter Vorlage eine Zweckgesellschaft zum Abschluss solcher Verträge durch einer Tagesordnung verlangen. die Zweckgesellschaft mit ein; 14. der Abschluss von Platzierungsvereinbarungen; die Abtretung Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterent- der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern und/oder scheidungen mitwirken. Soweit Treugeber in dieser Weise mit- Kommanditisten; wirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des Treuhänders 15. die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gericht- entsprechend. lichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; 16. die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen; 17. der Abschluss marktüblicher Versicherungen und das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesellschaft Je volle US-$ 100,– des gezeichneten Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers gewährt eine Stimme. Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über 30 Stimmen. Die Doric Treuhand GmbH hat beim Emittenten 30 eigene Stimmen (d. h. Stimmen, die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage zustehen und nicht aufgrund der 80 Erhöhung ihrer Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Kommanditisten ein Treugeber sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung erfolgen; in zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der 10. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages; Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht 11. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages ausüben. Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder 12. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung vorzulegen- Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten den oder von dem Geschäftsführenden Kommanditisten zur aus § 164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen eine Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten. Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten vorgesehen ist. Der Geschäfts- Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich mit führende Kommanditist darf in Ausnahmefällen auch ohne die einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Beschluss aufgrund des Gesellschaftsvertrages erforderliche Zustimmung der über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder eine Beendi- Gesellschafter Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vor- gung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft bedarf einer Dreiviertel- nehmen oder abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäfts- mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung des betrieb hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirt- Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit sie seine Rechts- schaftlicher Nachteile für den Emittenten geboten ist. stellung betreffen. GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere über: Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr 1. die Feststellung des Jahresabschlusses; ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für die Auf- 2. Vorschläge des Geschäftsführenden Kommanditisten hinsicht- stellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestim- lich Ausschüttungen, die über die in § 19 Abs. 1 geregelten mungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Ausschüttungen hinausgehen; Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführenden Kommanditis- 3. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Komplementärs für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr; 4. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen hierzu gemäß § 23; ten zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treugebern zusammen mit den Beschlussfassungs- 5. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist; unterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13 6. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes des Gesellschaftsvertrages zu übermitteln. in diesem Vertrag geregelt ist; 7. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz; Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer 8. die Aufnahme neuer oder anderer als der in § 2 beschriebe- oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt, sofern dies nen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe bestehender Geschäfts- gesetzlich erforderlich ist oder vom Treuhänder verlangt wird. tätigkeiten sowie die direkte oder indirekte Veräußerung des Der Abschlussprüfer wird vom Treuhänder ernannt. Sofern der Flugzeuges oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es Prüfungsbericht bis zum Zeitpunkt der Versendung der Beschluss- sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungs- oder fassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß sonstigen Rechten von Kreditgebern; § 13 des Gesellschaftsvertrages nicht vorliegt, wird er den Kom- 9. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals manditisten bzw. Treugebern nachgereicht. mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im 81 KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen Komman- Gesellschafter von allen aus einer Übertragung oder einer sonsti- ditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum gen Verfügung resultierenden Nachteilen frei. Jegliche Kosten Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember (wozu auch ggf. anfallende oder sich erhöhende Steuern bei der 2029 möglich. Gesellschaft gehören) einer Übertragung oder sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile, insbesondere die Kosten der Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw. jeder Handelsregistereintragungen oder ggf. anfallende Kosten für die Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen übertragen Erstellung einer Zwischenbilanz, werden im Verhältnis zur Gesell- oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die Übertragung oder schaft von dem betreffenden Kommanditisten bzw. Treugeber sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder als getragen. Der Treuhänder verpflichtet sich, alle diesbezüglichen Gesamtrechtsnachfolge und bedarf der Zustimmung des Geschäfts- Ansprüche aus dem Treuhandvertrag gegen Treugeber bei ent- führenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem Grund verwei- sprechenden Übertragungen der treuhänderisch gehaltenen Anteile gert werden darf. an die Gesellschaft abzutreten. Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt für die Ansprüche gegenüber dem Eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforder- Treuhänder an. Jeder der Gesellschaft mittelbar beitretende Treu- lich. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine son- geber ist berechtigt, jederzeit durch Kündigung des Treuhandver- stige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn eines hältnisses von der Treugeberstellung in die Stellung eines Kom- Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende manditisten zu wechseln. Entsprechendes gilt umgekehrt für Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Eine rück- Kommanditisten. Die Kündigung hat schriftlich an den Geschäfts- wirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist nicht zulässig. führenden Kommanditisten zu erfolgen. Hiermit verbundene Eine Übertragung ist erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2010 Kosten, insbesondere beim Wechsel in die Kommanditistenstel- möglich. lung (wie z. B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung) sind vom Anleger zu tragen. Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsichtigte Übertra- TOD EINES GESELLSCHAFTERS gung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil (oder Beim Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers wird die Gesell- Teile davon) ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten vorab schaft bzw. die Treuhandschaft mit den Erben fortgesetzt. Die schriftlich anzuzeigen. Für den Handel von Anteilen an Personen- Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder entspre- gesellschaften gibt es keinen geregelten Markt. Die Handelbarkeit chenden Erbnachweises legitimieren. ist insoweit eingeschränkt. Der Anleger als Verkäufer muss einen Kaufinteressenten finden. Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten, Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treugeber einschließlich Handelsregisterkosten. Sofern im Falle mehrerer in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteiligung oder Erben der Erbteil weniger als US-$ 10 Tsd. Einlagekapital beträgt, eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle der Übertragung ist die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der das oder sonstigen Verfügung ein Gesellschaftsanteil auf einen Drit- Stimmrecht nur einheitlich ausüben kann, erforderlich. ten über, werden alle Kapitalkonten gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile. 82 AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Auseinander- In allen Fällen des Ausscheidens von Kommanditisten wird die setzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die Kündigung Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter unter Auflösung Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschafts- stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind; ein vermögen wächst den verbleibenden Gesellschaftern im Verhält- etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht. Abzuziehen sind nis ihrer bisherigen Beteiligungen an, soweit der Gesellschafts- ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzusetzende Verbindlichkeiten. anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber (ohne gleichzeitig in die Stellung eines Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und bevoll- Kommanditisten zu wechseln) ermittelt sich das Abfindungsgut- mächtigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen wichtiger Gründe haben entsprechend. durch einseitige Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen (z. B. Zwangsvollstreckung in den Anteil, Nichtleistung der Kapi- Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar. Die taleinlage oder von Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 des erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar, zu Gesellschaftsvertrages; ein Kommanditist kommt seinen Pflichten dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird, jede weitere gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Auffor- Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent ist berechtigt, derung nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise früher zu tilgen. Gesellschaft, andere Gesellschafter oder Treugeber). Scheidet ein Der Geschäftsführende Kommanditist kann eine Stundung der Kommanditist nach Kündigung aus wichtigem Grund aus, erhält Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die er für seine jeweilige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine Liquidität des Emittenten nachhaltig gefährdet würde. Abfin- Abfindung in Geld. Das Abfindungsguthaben entspricht dem dungsguthaben werden nicht verzinst. Jedoch erhält der aus- Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden Kommanditisten, scheidende Kommanditist bzw. Treugeber bis zur Zahlung des wie er sich aus der Schlussbilanz des letzten vollständigen Abfindungsguthabens einen Betrag, der dem auf handelsrechtli- Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich der chen Gewinnen beruhenden Ausschüttungsbetrag entspricht, der zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten dem Kommanditisten bzw. dem Treugeber im Falle eines Verblei- Ergebnisses des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeit- bens in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflos- lich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüg- sen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung des lich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden gem. § 247 BGB entspricht. dem Emittenten entstehenden Schäden sowie Kosten und Abgaben, inkl. der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz DATENSCHUTZ sowie nicht geleistete Ausgleichszahlungen. Das Abfindungsgut- Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und haben beläuft sich höchstens auf den Wert, der bei ordentlicher der Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden Kündigung als Abfindung anfällt (siehe nachfolgend). Für die Gesellschafter bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung gemach- Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treuhänder aus ten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen im Zusam- wichtigem Grund und den Abfindungsanspruch des Treugebers menhang mit der Beteiligung stehenden Angaben, einschließlich gilt Voranstehendes entsprechend. solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des vom Treuhänder Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführenden Kommanditisten durch einen Kommanditisten erhält der Kommanditist eine Abfin- bzw. von ihm beauftragten Dritten übermittelten Treugeberregis- dung in Geld, die auf einem Auseinandersetzungswert basiert. ters und der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern. 83 Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den AUSKUNFTSPFLICHTEN Treuhänder, die Doric GmbH, den Prospektherausgeber, die mit Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der Gesell- dem Beteiligungsangebot und/oder der fortlaufenden Abwicklung schaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen dieses Beteiligungsangebotes befasste Rechtsanwälte, Steuerbe- seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder sonstigen rater oder Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften erfor- sowie vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwal- derlichen Angaben sowie seine deutsche Steuer-Identifikations- tung der Gesellschaft und/oder der Beteiligungen der Kommandi- nummer mitzuteilen, sowie entsprechende Angaben auf Anforde- tisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. beauftragte rung zu bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet, der Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung und Vertriebs- Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuerlichen koordination) erteilen, insbesondere sofern dies der (beschleu- „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außer- nigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Außer halb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen oder entspre- an die vorgenannten Parteien darf der Geschäftsführende Kom- chende Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. manditist keine Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder Die Änderungsmitteilungen sind an den Geschäftsführenden behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Kommanditist Kommanditisten oder die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH bzw. Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat. („Doric“) zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurde. Auf entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommandi- Der Geschäftsführende Kommanditist ist ferner berechtigt, die tisten hat jeder Kommanditist den erforderlichen Nachweis über Namen und Adressdaten der Kommanditisten an Dritte zum Zweck den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu einer Angebotsabgabe weiterzugeben, falls diese dem Geschäfts- erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat überdies das führenden Kommanditisten ein ernsthaftes Interesse zum Ankauf Recht, von den Kommanditisten Angaben zur Erteilung von Aus- von Gesellschaftsanteilen nachgewiesen haben. Er darf ferner die künften oder Erklärungen gegenüber Steuerbehörden oder konto- Adressdaten der Kommanditisten und der Treugeber weitergeben, führenden Banken oder im Zusammenhang mit den Erfordernis- sofern Kommanditisten bzw. Treugeber, die 10 % oder mehr der sen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu ver- Stimmrechte auf sich vereinen selber eine Gesellschafterver- langen; dies gilt insbesondere soweit dies gesetzlich geboten ist, sammlung einzuberufen verlangen. von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden, oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm erhobene diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des Geschäfts- personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden und, führenden Kommanditisten bzw. der Doric innerhalb einer Frist dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder staat- von drei Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und -erklärun- liche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR, gen sowie Vollmachten auszufertigen oder bei deren Ausferti- deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger als in gung mitzuwirken. Diese Regelungen gelten für Treugeber Deutschland ist, erfolgen kann, sofern dies zur Vermeidung von gegenüber der Gesellschaft entsprechend. (Quellen-)Steuern oder sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt. BEIRAT Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgre- Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entsprechend mien. Die Bestellung eines Beirats ist nicht vorgesehen. Die für Treugeber. Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können jedoch gemäß § 12 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages beschließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern – bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaf- 84 tern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied kann vom taleinlage am Emittenten. Die wesentlichen Rechte und Pflichten Geschäftsführenden Kommanditisten des Emittenten entsandt des Treuhänders sind folgende: werden. Die möglichen Mitglieder des Beirats stehen derzeit nicht fest. T Der Treuhänder tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf und übt insoweit das ihm als Kommanditisten zustehende KOSTEN FÜR ANLEGER Gesellschafterrecht, insbesondere Stimmrechte, im eigenen Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das Agio Namen und gemäß der Weisung des Treugebers nach dem Treu- i. H. v. 5 % auf die Zeichnungssumme erhoben. Wechselt ein handvertrag aus. Dies gilt nicht, wenn der Treugeber die Stimm- Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung, fallen rechte selbst ausübt. Der Treuhänder hält und verwaltet das Notargebühren für die öffentliche Beglaubigung der Handelsregi- Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen stervollmacht, Auslagen und Gerichtsgebühren i. H. v. zusammen und ist verpflichtet, dem Treugeber dasjenige herauszugeben, rund € 150,– an. Diese und weitere Kosten, die im Zusammen- was er in Ausführung des Treuhandvertrages für den Treugeber hang mit der Kündigung oder Übertragung der Gesellschaftsan- bzw. für dessen Rechnung erlangt hat, insbesondere die Rück- teile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters ggf. anfallen, flüsse (Ausschüttungen) aus dem Emittenten. hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab. Der Treuhänder hat gegen jeden Treugeber anteilig entsprechend der Höhe der jeweiligen Beteiligung am Emittenten Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und Anspruch auf Freistellung von allen Verbindlichkeiten, Ver- der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten. pflichtungen und Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen TREUHANDVERTRAG Kapitalbeteiligung für den Treugeber entstehen (einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171, 160 HGB gegen den Der im Teil D dieses Beteiligungsprospektes abgedruckte Treuhand- Treuhänder geltend gemacht werden). vertrag ist die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Treuhänders, d. h. der Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, („Treuhänder“). T Der Treuhänder haftet gemäß § 9 Abs. 1 des Treuhandvertrages Der Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt mit Wirkung zum gegenüber dem Treugeber nach dem Treuhandvertrag außer bei 1. Kalendertag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei grob Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder erfolgt. fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei der Ver- Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Anleger bedarf es letzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung für die Wirksamkeit der Annahme nicht. Der Treuhänder hat des Zwecks des Treuhandvertrages gefährdet (insbesondere die wiederum den Anbieter mit der Annahme beauftragt und bevoll- Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des mächtigt. Die Annahme eines Treugebers setzt zudem das Vorlie- anteiligen Kommanditanteils am Emittenten und der Wahrung gen bestimmter Unterlagen und Erklärungen beim Treuhänder und der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte nach Weisung dem Emittenten voraus (siehe § 1 Abs. 2 des Treuhandvertrages). des Treugebers), haftet der Treuhänder auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vor- Die Aufgabe des Treuhänders besteht darin, im eigenen Namen hersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung an dem Emittenten gen gelten nicht, sofern der Treuhänder aufgrund zwingender im Auftrag und für Rechnung des Treugebers einen entsprechenden gesetzlicher Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Anteil der Kapitaleinlage des Emittenten zu halten. Im Außen- Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus verhältnis hält der Treuhänder die Kapitaleinlage beim Emitten- der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen – ten für sich und die Treugeber gemeinsam als einheitliche Kapi- verjähren in drei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in 85 dem der betreffende Anspruch entstanden ist und der Treu- Gesellschaftsvertrag verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des geber von den den Anspruch begründenden Umständen und Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbe- der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne zogener Daten. grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit der betreffende Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung T Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen hier- unterliegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtver- von bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des letzung oder bei der Haftung für Personenschäden gilt die Treuhänders, der diese nur aus wichtigem Grund versagen darf. gesetzliche Verjährungsfrist. Ferner müssen bei Übertragungen der Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraussetzungen gemäß § 10 des Treu- T Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber ist aus- handvertrages eingehalten werden. geschlossen, wenn und soweit der Treuhänder aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen Weisung des Treugebers handelt. T Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommandi- Dies gilt nicht für den Fall, dass der Treuhänder bei der Aus- tist aus dem Emittenten aus, können die Treugeber einen führung der Weisung des Treugebers vorsätzlich oder grob neuen Treuhänder bestellen, auf den der Geschäftsführende fahrlässig einen Schaden verursacht. Der Treuhänder über- Kommanditist des Emittenten den Gesellschaftsanteil des nimmt keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner des Treuhänders überträgt. Für die Zeit bis zur Bestellung eines Emittenten oder dafür, dass die Vertragspartner des Emitten- neuen Treuhänders wird die First Flight Management GmbH ten, soweit es sich hierbei nicht um Erfüllungsgehilfen des die Rechte und Pflichten des Treuhänders nach dem Treuhand- Treuhänders im Sinne von § 278 BGB handelt, die eingegange- vertrag und nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten nen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Treu- ausüben. händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten oder für die T Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2009 eine prozen- Erreichung der von den Treugebern verfolgten wirtschaftlichen tuale Vergütung für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 126). Ziele. Der Emittent erstattet dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen, die dem Treuhänder durch die Beantwortung T Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt als sei er von Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen, Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des Gesell- sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechts-, Steuerberater) schaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages in Anspruch genommen werden oder es sich um Aufwendungen sehen u. a. vor, dass entweder der Treugeber selbst seine im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern Stimmrechte ausübt oder diese von dem Treuhänder nach der oder Treugebern handelt. Weisung des Treugebers, evtl. anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden auf schriftliche Weisung des Treugebers Der Treuhänder ist eine mit dem Anbieter dieser Vermögens- an den Treuhänder und auf Weisung von diesem an den Emit- anlage verbundene Gesellschaft. Die Geschäftsführer des Treu- tenten und vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. händers sind Mitarbeiter des Anbieters. Dies kann Interessen- Sonstige Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller konflikte des Treuhänders begründen. Darüber hinaus gibt es Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher Rechte keine Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkon- und Pflichten, die nur der First Flight Management GmbH in flikt des Treuhänders begründen können. ihrer Eigenschaft als Geschäftsführendem Kommanditisten zustehen, sowie solcher Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum 86 T DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht aus zwei Geschäfts- Der Emittent hat eine Zweckgesellschaft in Labuan, Malaysia, führern, wovon einer der Geschäftsführer eine in Labuan ansäs- errichtet. Der Emittent hält 100 % der Gesellschaftsanteile der sige Gesellschaft, Zaid Ibrahim Secretarial Services Sdn Bhd Zweckgesellschaft Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 („Zaid Ibrahim“), ist. Der zweite Geschäftsführer ist Paul Kent, Ltd.“). Die Gesellschaftsanteile der Doric 11 Ltd. sind das Anlage- Angestellter der Doric Asset Finance Ltd in London. Zaid Ibrahim objekt des Emittenten. Nach Gründung der Doric 11 Ltd. hat erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung für Ausgaben und diese das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200 erworben. Der für die Zurverfügungstellung von Büroräumen. Diese betrug im Emittent ist damit indirekt Eigentümer des Flugzeuges vom Jahr 2008 US-$ 7.030,–, da hierbei zusätzliche Kosten für die Typ Airbus A320-200. Gründung der Doric 11 Ltd. entstanden sind, und danach in den folgenden Jahren gemäß Prognose ca. US-$ 2.358,– mit einer Die Rechtsform der Doric 11 Ltd. ist vergleichbar mit der einer Indexierung ab dem Jahr 2010 mit 2,5 % p.a. deutschen GmbH; die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Doric 11 Ltd. wurde am 4. Dezember 2008 von Zaid Ibrahim wurde darüber hinaus zum gebietsansässigen Secre- der Labuan Offshore Financial Services Authority, Malaysia, tary berufen. („LOFSA“), als Gesellschaft eingetragen und registriert und hat am gleichen Tag von der LOFSA die Genehmigung erhalten, Die Geschäftsführer können jederzeit weitere oder neue Geschäfts- Leasinggeschäfte in Bezug auf ein Flugzeug vom Typ Airbus führer bestellen. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung A320-200 mit AirAsia Berhad zu betreiben. Das Kapital der können Geschäftsführer bestellt und abberufen werden. Doric 11 Ltd. wurde in Form von Gesellschaftsanteilen („shares“ und „preferred shares“) ausgegeben, die jedoch vom öffentlichen Ein Geschäftsführer sowie auf Aufforderung eines Geschäfts- Handel ausgeschlossen sind. führers der gebietsansässige Secretary können jederzeit eine Geschäftsführungssitzung einberufen. Grundlage der Satzung der Doric 11 Ltd. ist der Offshore Companies Act von 1990 von Labuan (Malaysia), der die Gründung und Die Geschäftsführer können nach ihrem Ermessen zur Behandlung Registrierung ausländischer Unternehmen in Labuan (Malaysia) der Geschäfte zusammentreten, ihre Sitzung vertagen und in regelt. Die Satzung der Doric 11 Ltd. regelt insbesondere die Ein- sonstiger Weise regeln. Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit bringung, Übertragung und Rückführung des Eigenkapitals und wie ist die Anwesenheit eines Geschäftsführers erforderlich. Alle in die operativen Geschäfte in Labuan in Bezug auf die Vermietung der Sitzung anfallenden Belange werden mit Mehrheit der abge- des Flugzeuges an AirAsia Berhad zu führen sind. Die Satzung gebenen Stimmen entschieden. Bei Stimmengleichheit hat ggf. unterliegt dem Recht des Staates Malaysia. der Vorsitzende ein zweites, d. h. ausschlaggebendes Stimmrecht. SATZUNG DER DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY Die Geschäftsführer können jederzeit einen der Geschäftsführer Gesellschaftskapital zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen und diesen Das Gesellschaftskapital beträgt US-$ 1,020 Mio. und teilt sich auch abberufen. Erscheint der Vorsitzende zu einer Sitzung nicht in 1 Mio. Stammgesellschaftsanteile („ordinary shares“) zu je binnen 30 Minuten nach der dafür angesetzten Zeit, wählen die US-$ 1 und in 20 Tsd. Vorzugsgesellschaftsanteile („preference anwesenden Geschäftsführer einen der Geschäftsführer zum Vor- shares“) zu je US-$ 1,– auf. Darüber hinaus leistet der Emittent sitzenden der Sitzung. eine Einlage als Prämie („Premium“) in Bezug auf die Vorzugsgesellschaftsanteile i. H. v. US-$ 19,4 Mio. Der Emittent hält das gesamte Gesellschaftskapital der Doric 11 Ltd. 87 Die Geschäftsführer haben den Emittenten bzw. die entsprechenden tigten Vertreter), unterzeichnet wurde, die gleiche Gültigkeit und Gesellschafter 30 Tage im Voraus über alle wichtigen Maßnahmen Wirkung wie Beschlüsse einer ordnungsgemäß einberufenen und in Bezug auf das Kerngeschäft der Gesellschaft zu unterrichten. abgehaltenen Gesellschafterversammlung. Der Beschluss kann aus mehreren Dokumenten bestehen, die in gleicher Form jeweils Verfügung über Gesellschaftsanteile („transfer of shares“) von einem oder mehreren Gesellschaftern unterzeichnet wurden. Eine Übertragung aller oder einzelner Gesellschaftsanteile ist Im Sinne dieses Artikels gilt ein Telegramm, Telex, Telefax oder grundsätzlich möglich. Gesellschaftsanteile müssen zunächst den eine sonstige elektronische Kommunikation, die von einem bereits vorhandenen Gesellschaftern angeboten werden. Dabei Gesellschafter übermittelt wird, als ein von ihm unterzeichnetes muss jede Übertragung in schriftlicher Form erfolgen und diese Dokument. von dem Übertragenden und dem Übernehmenden unterzeichnet werden. Eine Zustimmung zur Übertragung anderer Gesellschafter Alle Tagesordnungspunkte, die bei einer außerordentlichen bzw. eines Geschäftsführers ist nicht erforderlich. Gesellschafterversammlung behandelt werden, gelten als besondere Tagesordnungspunkte sowie alle Punkte, die bei einer Der Wert der übertragenen Gesellschaftsanteile soll dem Markt- ordentlichen Gesellschafterversammlung behandelt werden, mit wert entsprechen. Ist kein Marktwert festzustellen, so ist der Ausnahme der folgenden Punkte: Wert aufgrund der Subtraktion von Wert des Gesamtvermögens und Wert der Gesamtverbindlichkeiten anhand einer von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Bilanz der Gesellschaft zu ermitteln. T T Beschlussfassungen über Ausschüttungen; Behandlung von Gesellschaftsabschlüssen in Bezug auf Bilanzen sowie Berichte der Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer, sowie alle anderen Dokumente, die der Bilanz beigefügt sind; Gesellschafterversammlungen Einmal pro Kalenderjahr ist eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, deren Zeitpunkt und Ort durch die Geschäftsführer bestimmt wird, wobei diese Gesellschafterversammlung binnen T T Austausch von Geschäftsführer und Bestellung und Festsetzung der Vergütung der Wirtschaftsprüfer. neun Monaten nach dem Datum des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu erfolgen hat. Eine Gesellschafterversammlung kann Tagesordnungspunkte nur dann behandeln, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme der Als außerordentliche Gesellschafterversammlung wird jede Tagesordnungspunkte beschlussfähig ist. Zur Beschlussfähigkeit Gesellschafterversammlung bezeichnet außer der Gründungs- im Sinne aller Bestimmungen genügt die persönliche Anwesen- gesellschafterversammlung und der jährlichen Gesellschafter- heit eines Gesellschafters oder seines Vertreters. versammlung. Die Geschäftsführer können jederzeit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sie dies Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung für angezeigt erachten, woraufhin eine außerordentliche Gesell- Nur die Inhaber der Stammgesellschaftsanteile haben Stimmrechte. schafterversammlung durchgeführt wird. Die Abstimmung über Anträge zur Beschlussfassung der GesellBeschlüsse im Umlaufverfahren haben die Gültigkeit von schafterversammlung erfolgt per Handzeichen, sofern nicht vor Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Unter Maßgabe des oder bei der Erklärung des Ergebnisses mindestens ein Gesell- Offshore-Gesetzes hat ein schriftlicher Beschluss, der von allen schafter ein Wahlverfahren fordert. Wenn dies nicht der Fall ist, Gesellschaftern die zu diesem Zeitpunkt das Recht zur Einladung gilt eine Erklärung des Vorsitzenden, dass ein Beschlussantrag per und Teilnahme an sowie Stimmrecht bei Gesellschafterversamm- Handzeichen angenommen, einstimmig angenommen, mit einer lungen haben (oder, im Fall von Körperschaften, ihre bevollmäch- bestimmten Mehrheit angenommen oder abgelehnt wurde. Ein 88 entsprechender Eintrag im Protokollbuch der Gesellschafterver- Doric 11 Ltd. verpflichtet sich durch die Kaufvertragsübernahme- sammlung gilt als hinreichender Nachweis des Ergebnisses ohne vereinbarung, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen bzw. für die die Erfordernis, die Zahl oder das Verhältnis der Stimmen für bzw. Zahlung Sorge zu tragen. Airbus hat der Abtretung der vorge- gegen einen Antrag nachzuweisen. nannten Rechte zugestimmt. Jahresabschlussprüfung Die Rechte aus den Doric 11 Ltd. eingeräumten Gewährleistungen Die Doric 11 Ltd. hat gemäß den LOFSA-Bestimmungen einen von und Garantien im Rahmen der Gewährleistungsverträge (Gewähr- einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss vorzulegen. leistungen von Airbus auf den Rumpf und das Fahrwerk sowie Die Geschäftsführer können per Beschluss jederzeit eine von der Gewährleistungen bezüglich der Triebwerke) werden von AirAsia LOFSA befugte und dort registrierte Person oder Firma zum Wirt- wahrgenommen, solange AirAsia (oder ein genehmigter Unter- schaftsprüfer der Gesellschaft bestellen. leasingnehmer) das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag mit Doric 11 Ltd. nutzt. Die Gewährleistungen von Airbus umfassen KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG u. a. innerhalb der ersten fünf Jahre auf alle von Airbus geliefer- (PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT) ten Teile eine Reparatur oder Ersatzleistung im Falle eines Schadens eines solchen Teils. Darüber hinaus gewährt Airbus eine AirAsia Berhad („AirAsia“) hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) am sog. „Service Life Policy“ für bestimmte in der Vereinbarung fest- 11. März 2005 einen Kaufvertrag und danach Zusatzvereinbarungen gelegte Teile von bis zu zwölf Jahren. Der Gewährleistungsver- über den Erwerb eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, abge- trag mit Airbus unterliegt englischem Recht. Der Gewährleis- schlossen („Purchase Agreement“). tungsvertrag für die Triebwerke unterliegt dem Recht des Staates New York. Doric 11 Ltd. hat mit AirAsia am 8. Dezember 2008 eine Vereinbarung geschlossen, wonach AirAsia die Rechte auf Übertragung Der Kaufpreis i. H. v. US-$ 45 Mio. wurde bei Auslieferung des des Flugzeuges, Typ A320-200, mit der Herstellerseriennummer Flugzeuges am 8. Dezember 2008 durch Doric 11 Ltd. geleistet. MSN 3715, ausgestattet mit zwei CFM56-5 Triebwerken und mit Andere Zahlungen als diesen Kaufpreis hat Doric 11 Ltd. im der von AirAsia bestellten Ausstattung (nachfolgend „Flugzeug“ Rahmen der Vereinbarung vom 8. Dezember 2008 nicht zu leisten. oder „Leasingobjekt“ genannt) aus dem Kaufvertrag vom 11. März 2005 mit Airbus, an Doric 11 Ltd. überträgt (Kaufvertragsüber- Mit Übergabe des Flugzeuges am Flughafen Blagnac, Toulouse, nahmevereinbarung). von Airbus an AirAsia, der als Bevollmächtigter im Namen von Doric 11 Ltd. handelte, ging das Eigentum an dem Flugzeug und Nach diesem Vertrag bleibt AirAsia Vertragspartner von Airbus, alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten auf Doric d. h. AirAsia obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag 11 Ltd. über. vom 11. März 2005 nebst Zusatzvereinbarungen ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die Erfüllung dieser Pflichten Sorge Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung unterliegt englischem zu tragen. AirAsia stehen die sich aus dem Kaufvertrag ergeben- Recht. Streitigkeiten sind vor englischen Gerichten auszutragen. den Käuferrechte gegenüber Airbus mit Ausnahme der übertragenen Rechte, insbesondere des Rechts auf Übereignung des LEASINGVERTRAG (OPERATING LEASE AGREEMENT) Flugzeuges, zu. Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“ oder „Leasinggeber”) hat als Leasinggeber am 5. Dezember 2008 einen Leasingvertrag mit AirAsia Berhad („AirAsia“) als Leasingnehmer abgeschlossen. Unter dem Leasingvertrag überlässt Doric 11 Ltd. 89 AirAsia ein Flugzeug vom Typ A320-200, ausgestattet mit zwei das Flugzeug im operativen Geschäftsbetrieb nicht wieder einset- Triebwerken von CFM (Typ CFM56-5B6/3) mit der Herstellerserien- zen kann. nummer MSN 3715 zur Nutzung (nachfolgend auch „Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt). Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die sich aus Der Leasingnehmer AirAsia hat am 8. Dezember 2008 das Flug- dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen der Luft- zeug am Flughafen Blagnac, Toulouse, von Doric 11 Ltd. unter verkehrsbehörden, den entsprechenden Versicherungsbedingungen dem Leasingvertrag übernommen. oder den Wartungsvorschriften des Herstellers des Flugzeuges oder dessen Teilen ergeben. Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet, d. h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die durch den Zur Sicherung der Ansprüche von Doric 11 Ltd. aus dem Leasing- Besitz und den Betrieb des Flugzeuges verursacht sind oder vertrag leistet AirAsia bei Auslieferung des Flugzeuges eine werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der Betrieb des Flug- Sicherheitszahlung in Höhe einer Leasingrate an Doric 11 Ltd. zeuges, die Wartung und die Versicherung des Leasingobjektes, („Kaution“). Diese Kaution kann entweder bei Doric 11 Ltd. hin- die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit, die Beschäfti- terlegt werden oder auf einem an Doric 11 Ltd. verpfändeten gung des zum Betrieb notwendigen Personals sowie die Erfüllung Konto im Namen von AirAsia gehalten werden. Sollte die Kaution gesetzlicher Auflagen AirAsia obliegen. bei Doric 11 Ltd. hinterlegt werden, so muss Doric 11 Ltd. am Ende eines jeden Jahres die auf die Kaution angefallenen Zinsen, Doric 11 Ltd. übernimmt gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr die gemäß Leasingvertrag dem 1-Monats-LIBID-Zinssatz minus für die Mängelfreiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähig- 15 Basispunkte zu entsprechen haben, an AirAsia leisten. In der keit des Leasingobjektes und hat den Leasingnehmer gemäß Prognose wurde unterstellt, dass die Kaution auf einem an Doric Leasingvertrag unter Beachtung seiner eigenen Interessen be- 11 Ltd. verpfändeten Konto im Namen von AirAsia gehalten wird. auftragt, etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller Airbus bzw. dem Triebwerkshersteller LAUFZEIT CFM International wahrzunehmen. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Übergabe des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch Doric Während der Laufzeit des Leasingvertrages trägt AirAsia 11 Ltd. nur gekündigt werden, wenn eine Vertragsstörung seitens grundsätzlich alle Risiken eines Verlustes, einer unberechtigten AirAsia (siehe unten) vorliegt. Anschließend hat der Leasingneh- Nutzung, Beschädigung oder Zerstörung des Flugzeuges oder mer die Option, das Flugzeug für zwei weitere Jahre zu leasen Teilen davon. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, entsprechende („1. Verlängerungsoption“). Nach Ablauf von zwölf Jahren hat Schäden zu beheben beziehungsweise entsprechende Teile der Leasingnehmer die Option, den Leasingvertrag für weitere gleichwertig zu ersetzen. Diese Umstände haben keine Auswir- drei Jahre („2. Verlängerungsoption“) und daran anschließend kungen auf die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Leasing- für weitere fünf Jahre („3. Verlängerungsoption“) zu verlängern. geber, es sei denn, es liegt ein Totalverlust des Flugzeuges vor. Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens Dieser ist in dem Leasingvertrag unter anderem definiert als Ver- 13 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit der Doric lust des Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen 11 Ltd. mitgeteilt werden. Für den Fall, dass AirAsia die 1. Ver- und anderen Ereignissen wie Diebstahl oder Entführung des Flug- längerungsoption nach Ende der Grundlaufzeit nicht ausübt, hat zeuges, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt mehr als 120 AirAsia das Flugzeug zurückzugeben und eine Abstandszahlung aufeinander folgende Tage nicht nutzen kann oder das Flugzeug i. H. der folgenden 24 Monatsmieten abdiskontiert mit dem dann in dem Staat der Registrierung mehr als sechs Monate konfisziert vorherrschenden 2-Jahres-US-$-Swapsatz zu leisten. Bei der bei- wird und auch AirAsia nach Ablauf von insgesamt zwölf Monaten spielhaften Zugrundelegung eines 2-Jahres-US-$-Swapsatzes 90 i. H. v. 3,95 % p. a. und einer Leasingrate i. H. v. US-$ 362.700,– die Flugstunden und die Anzahl der Flugzyklen des Flugzeuges beträgt die Abstandszahlung ca. US-$ 8,4 Mio. enthält. Doric 11 Ltd. muss spätestens 30 Tage im Voraus über den Zeitpunkt und Ort des nächsten C-Checks informiert werden. Sollte AirAsia die jeweilige Verlängerungsoption des Leasingver- Auf Anforderung muss AirAsia Doric 11 Ltd. alle Informationen in trages nicht wahrnehmen und Doric 11 Ltd. entscheiden, dass das Bezug auf Wartung und Betrieb des Flugzeuges zur Verfügung Flugzeug nicht weitervermietet, sondern veräußert werden soll stellen. oder AirAsia das Flugzeug wegen einer staatlichen Maßnahme nicht zurückgeben kann, so hat AirAsia das Recht, das Flugzeug Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, allen Infor- zu kaufen. Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus mations- und Aufzeichnungspflichten nachzukommen, die auf- den von drei unabhängigen Wertgutachten jeweils ermittelten grund von Gesetzen oder Auflagen durch Luftverkehrsbehörden Marktwerten des Flugzeuges zu dem geplanten Zeitpunkt der notwendig sind. Veräußerung. UNTERVERMIETUNG LEASINGRATEN Der Leasingnehmer ist berechtigt, solange kein außerordentlicher Die Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages monat- Kündigungsgrund unter dem Leasingvertrag vorliegt, das Flug- lich im Voraus zu leisten. Durch die Übergabe des Flugzeuges am zeug ohne Zustimmung der Doric 11 Ltd. an eine verbundene 8. Dezember 2008 sind die Leasingraten jeweils am 8. Kalender- oder kontrollierte Fluggesellschaften von AirAsia zu vermieten, tag eines Monats vorschüssig zu leisten. Der Leasingnehmer ist zu verchartern oder zu übergeben, solange eine schriftliche Ver- verpflichtet, die Leasingraten ohne Abzug von Quellensteuern zu einbarung zwischen AirAsia und dieser Fluggesellschaft getroffen leisten. wird. Als verbundene oder kontrollierte Fluggesellschaften werden solche Gesellschaften angesehen, bei denen AirAsia direkte Kontrolle in Bezug auf das Management und die Geschäftspolitik LEASINGRATEN IN US-$ ZEITRAUM IN MONATEN 001 – 120 (10 Jahre) 121 – 144 (1. Verlängerungsoption) 145 – 180 (2. Verlängerungsoption) 181 – 240 (3. Verlängerungsoption) MONATLICHE LEASINGRATE 362.700,– 362.700,– 355.500,– 218.900,– hat, entweder durch das Halten von Eigenkapital oder durch einen Vertrag, direkt mehr als 30 % des Eigenkapitals hält, mehr als 30 % der Eigenkapitalanteile des Managements hält oder durch eine Vereinbarung mehr als 30 % des Eigenkapitals oder des Eigenkapitals des Managements ausüben kann und die Gesellschaft in dem gleichen Geschäftsfeld wie AirAsia als Fluggesellschaft tätig ist. INFORMATIONSPFLICHTEN DES LEASINGNEHMERS AirAsia ist gemäß Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb von Der Untermietvertrag muss dieselben Anforderungen an die Versi- 180 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres einen geprüften Jahres- cherungsstandards wie der Leasingvertrag mit AirAsia enthalten abschluss nach GAAP zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sowie rechtlich stets subsidiär gegenüber dem Leasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, Doric 11 Ltd. über die Kom- zwischen AirAsia und Doric 11 Ltd. sein. Die Laufzeit des Vertra- munikation mit den Aktionären, anderen Leasinggebern, Banken ges darf nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages mit AirAsia oder anderen finanzierenden Parteien zu informieren. hinausgehen und darf keine Übertragung von Kaufrechten bzw. -optionen enthalten. Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und zur Nutzung des Gegenwärtig ist das Flugzeug an PT Indonesia AirAsia unterver- Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich einen techni- mietet und entsprechend in Indonesien registriert. schen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken erstellen, der 91 Darüber hinaus darf AirAsia das Flugzeug nur mit Zustimmung der das Hilfstriebwerk betrieben wird in der jeweiligen monatli- von Doric 11 Ltd. untervermieten, übertragen oder anderweitig chen Leasingperiode. weitergeben. Die Wartungsvorauszahlungen für die kostenintensiveren Checks WARTUNG (4C und 8C), das Fahrwerk, die Triebwerke und die kurzlebigeren Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß Triebwerksteile des jeweiligen Triebwerks sind vom Leasingneh- zu warten (durch den Hersteller selbst oder durch ein vom Her- mer monatlich zu leisten. Zum Zeitpunkt der Durchführung der steller bevollmächtigtes Unternehmen) und in einem Zustand zu Wartungsarbeiten hat Doric 11 Ltd. die Wartungsvorauszahlungen halten, der einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksich- an den Leasingnehmer zur Bedienung der Kosten der Wartung tigung der üblichen Abnutzung entspricht. zurückzuzahlen. Bis zur Auszahlung der Wartungsvorauszahlungen an den Leasingnehmer kann Doric 11 Ltd. frei über die ent- Der Leasingnehmer muss alle Wartungsarbeiten sowie mögliche sprechenden Mittel verfügen. Testmaßnahmen am Flugzeug auf seine Kosten durchführen, die entsprechend den Gesetzen und den Auflagen der Luftverkehrs- Gemäß Leasingvertrag sind die geleisteten Wartungsvorauszah- behörden zu erfüllen sind. Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den lungen durch Doric 11 Ltd. zum 1-Monats-LIBID-Zinssatz minus Luftverkehrsbehörden ein Wartungsprogramm festgelegt. Dieses 15 Basispunkte zu verzinsen. Ändern sich die Grundlagen, nach sieht gemäß Leasingvertrag einen im Aufwand intensiveren denen sich die Wartungsvorauszahlungen bemessen, kann Doric C-Check („C-Check“) alle 18 Monate oder ein entsprechend des 11 Ltd. die Vorauszahlungen an die aktuellen Gegebenheiten Wartungsprogramms des Herstellers längeren Zeitraum vor, wobei anpassen. AirAsia fortlaufende Wartungsarbeiten am Flugzeug betreibt, um den C-Check-Anforderungen zu entsprechen. An den vierten und Sollten bei Beendigung des Leasingvertrages und Rückgabe des den achten C-Check werden höhere Kontrollanforderungen gestellt, Flugzeuges noch Wartungsvorauszahlungen vorhanden sein, so d. h. nach sechs und zwölf Jahren wird ein kostenintensiverer stehen diese Doric 11 Ltd. zu. Check durchgeführt. AirAsia und Doric 11 Ltd. haben vereinbart, dass für die TriebWartungsvorauszahlungen werke, die kurzlebigeren Triebwerksteile des jeweiligen Triebwerks Laut Leasingvertrag ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, die und das Hilfstriebwerk auch Vereinbarungen mit den Herstellern voraussichtlichen Kosten der kostenintensiveren Checks sowie zur Instandhaltung abgeschlossen werden können, wobei Doric die Zahlungen für die Wartung der Fahrwerke, der Triebwerke und 11 Ltd. als Begünstigter und Vertragspartner in der jeweiligen den Ersatz der entsprechenden kurzlebigeren Triebwerksteile des Vereinbarung mit aufgeführt sein muss. Solche Instandhaltungs- jeweiligen Triebwerks über den Zeitraum der Nutzung des Flug- vereinbarungen würden an die Stelle der gegenwärtigen Wartungs- zeuges als Wartungsvorauszahlung bei Doric 11 Ltd. zu hinterle- vorauszahlungen treten. Gegenwärtig sind keine Instandhaltungs- gen. Die Höhe der Wartungsvorauszahlungen beträgt in Bezug vereinbarungen mit den Herstellern der Triebwerke bzw. des auf den Rumpf des Flugzeuges US-$ 65,– pro Flugstunde in der Hilfstriebwerks abgeschlossen. jeweiligen monatlichen Leasingperiode, für das Fahrgestell US-$ 4.500,– in der jeweiligen monatlichen Leasingperiode, für Alternativ als Ersatz für die Leistung von Wartungsvorauszahlun- die Triebwerke US-$ 93,– pro Flugstunde in der jeweiligen gen kann AirAsia wählen, dass der Doric 11 Ltd. ein oder mehrere monatlichen Leasingperiode, für die kurzlebigeren Triebwerksteile Akkreditive einer von Doric 11 Ltd. akzeptierten, angesehenen US-$ 85,– pro Flugzyklus in der jeweiligen monatlichen Leasing- Bank in ausreichender Höhe von AirAsia zur Verfügung gestellt periode und für das Hilfstriebwerk US-$ 24,– für jede Stunde in werden. Die Höhe der Akkreditive bemisst sich nach der Höhe der Wartungsvorauszahlungen und wurde zunächst im Leasingvertrag 92 mit US-$ 310 Tsd. für den Rumpf und das Fahrgestell festgesetzt Leasingvertrag unabhängig davon, ob das Flugzeug am Boden und in Bezug auf die Triebwerke und die kurzlebigeren Triebwerk- bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf Leasingratenzah- steile auf US-$ 350 Tsd. Die Laufzeit der Akkreditive soll ein Jahr lungen. betragen, jedoch ist die Laufzeit zunächst für das Akkreditiv für den Rumpf und das Fahrgestell auf den 31. Dezember 2009 ter- Kaskoversicherung miniert und für die Triebwerke und die kurzlebigeren Triebwerks- Gemäß dem Leasingvertrag hat AirAsia mit der Kaskoversicherung teile auf den 31. März 2009. Die Akkreditive werden bis zur (Krieg und Terrorismus werden gesondert versichert) Versiche- Durchführung der entsprechenden Wartungsmaßnahmen erhöht rungsbeträge abzudecken, die in der nachfolgenden Tabelle wie Wartungsvorauszahlungen und können dann ggf. zur Leis- dargestellt sind. Ein Selbstbehalt bis zu US-$ 1 Mio. je Schadens- tung von Wartungszahlungen gezogen werden. Bei Auslaufen des ereignis ist möglich; bei Ersatzteilen ist ein Selbstbehalt von bis Leasingvertrages kann dies ebenfalls ggf. zu kürzeren Laufzeiten zu US-$ 50 Tsd. je Schadensereignis möglich. führen. INSPEKTIONSRECHTE Doric 11 Ltd. hat das Recht, in bestimmten Abständen Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist zwischen den Inspektionen ist gestattet, wenn Ereignisse eingetreten sind, die es Doric 11 Ltd. erlauben würden, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene Kosten entweder unmittelbar durch eine Versicherung oder mit- VERSICHERUNGSWERTE VERSICHERUNGSWERTE IN DEN JAHREN 08.12.2008 – 07.12.2009 08.12.2009 – 07.12.2010 08.12.2010 – 07.12.2011 08.12.2011 – 07.12.2012 08.12.2012 – 07.12.2013 08.12.2013 – 07.12.2014 08.12.2014 – 07.12.2015 08.12.2015 – 07.12.2016 08.12.2016 – 07.12.2017 08.12.2017 – 07.12.2018 08.12.2018 – 07.12.2019 VERSICHERUNGSBETRAG IN US-$ 54.000.000,– 52.200.000,– 50.400.000,– 48.600.000,– 46.800.000,– 45.000.000,– 43.200.000,– 41.400.000,– 39.600.000,– 37.800.000,– 36.000.000,– telbar durch einen renommierten Versicherungsmakler wie Lloyds oder eine andere renommierte Versicherung oder Rückversicherung Darüber hinaus ist AirAsia verpflichtet, das Flugzeug im Rahmen und Broker zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- als einer weiteren Kaskoversicherung gegen Schäden, die durch auch Haftpflichtversicherungen. Krieg und Terrorismus verursacht werden, zu versichern. Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz Ist aufgrund von Änderungen der marktüblichen Praktiken im der Kaskoversicherung von Seiten des Versicherers nach interna- Flugzeugversicherungsmarkt für diesen Flugzeugtyp der Leasing- tionalen Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Ver- nehmer nicht mehr in der Lage seine Versicherungsverpflichtung sicherung bestimmte, kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die zu erfüllen bzw. der Leasinggeber oder der Sicherheitentreuhänder einzelnen Versicherungen in Bezug auf Kriegs- und Terrorismus- ist dieser Meinung, kann Doric 11 Ltd. oder der Sicherheitentreu- schäden müssen hierbei dem Endorsement LSW555D entsprechen. händer die Anpassung der im Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen verlangen. Können die Versicherungserfor- Haftpflichtversicherung dernisse gemäß dem Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt wer- In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht), Personen- den, und besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versiche- und Sachschäden, Gepäckschäden, Ansprüche von Dritten, Trans- rungsschutz, kann der Leasinggeber fordern, dass das Flugzeug portgutschäden, ist das Flugzeug insgesamt mit einer Einzelfall- so lange am Boden bleiben muss, bis der entsprechende Versi- höchstsumme von mindestens US-$ 500 Mio. zu versichern. Diese cherungsschutz wieder hergestellt ist. Doric 11 Ltd. hat nach dem 93 Versicherung schließt auch Schäden ein, die durch Krieg und weitere Sicherheiten an dem Flugzeug über die bereits Terrorismus verursacht werden. bestellten Sicherheiten bestellt; T Die Haftpflichtversicherungen müssen von AirAsia zugunsten Doric 11 Ltd. und den Finanzierungspartnern bis zu zwei Jahre dingungen für das Flugzeug; T T T AirAsia ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu bedienen oder führt mit einem Gläubiger Verhandlungen über Rückversicherung eine Umstrukturierung seiner Verbindlichkeiten; Doric 11 Ltd. kann von AirAsia fordern, dass die oben aufgeführten T AirAsia wird von einer anerkannten Institution als insolvent erklärt; zum Abschluss dieser Versicherungen unter dem Leasingvertrag verpflichtet ist. Die Rückversicherungen müssen eine zufrieden- AirAsia gibt seinen Geschäftsbetrieb als internationale Fluggesellschaft auf oder führt diesen nicht mehr durch; Zeitpunkt der kürzere ist. Versicherungen zu 100 % rückversichert werden, solange AirAsia AirAsia veräußert einen wesentlichen Teil seiner Vermögensgegenstände; nach Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten größeren Checks aufrechterhalten werden, je nachdem welcher Nichteinhaltung der vertraglich abgestimmten Rückgabebe- T Liquidation, Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung des stellende Durchgriffsklausel für Doric 11 Ltd. und den Sicherhei- bzw. über das Vermögen von AirAsia oder dessen verwandte tentreuhänder enthalten. Gesellschaften; T Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über US-$ 20 Mio., die VERTRAGSSTÖRUNGEN nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht ausgeglichen wer- Die folgenden Ereignisse können unter anderem zu einer vorzeiti- den, weil ein Kündigungsgrund durch Verschulden von AirAsia gen Beendigung des Leasingvertrages durch Doric 11 Ltd. führen: eingetreten ist; T T Verletzung von Zahlungspflichten durch AirAsia in Bezug auf umfassende Sicherheit wird vollstreckt oder droht vollstreckt Verletzung von Zahlungspflichten durch AirAsia in Bezug zu werden und dies wird nicht innerhalb von zehn Tagen auf andere vertragliche Verpflichtungen von AirAsia im Zusam- abgewendet; T migung oder Registrierung, die zur Erfüllung der Verträge mit Aufforderung durch Doric 11 Ltd.; Doric 11 Ltd. erforderlich ist, und Doric 11 Ltd. ist nicht davon Fehlende Versicherung des Flugzeuges durch Verschulden des überzeugt, dass AirAsia diese Lizenz, Genehmigung oder Regi- Leasingnehmers, es sei denn das Flugzeug steht am Boden strierung in weiteren zehn Tagen zurückerhält; T Falsche Erklärungen und Angaben von AirAsia in Bezug auf die Vertragsdokumentation mit Doric 11 Ltd. und dies führt Beeinträchtigung von AirAsia, den Verpflichtungen unter der AirAsia lehnt seine Verpflichtungen aus der abgeschlossenen Vertragsdokumentation ab; T AirAsia bestreitet die Rechte von Doric 11 Ltd. oder der finan- Vertragsdokumentation nachzukommen; zierenden Banken an dem Flugzeug bzw. aus den vereinbarten AirAsia verletzt eine seiner sonstigen Verpflichtungen aus Ver- Dokumenten; trägen mit dem Doric 11 Ltd., und die Verletzung dauert mehr T AirAsia verliert den Besitz an dem Flugzeug aus einem nach den Leasingvertrag nicht zulässigen Grund oder es werden Der Leasingvertrag oder ein anderer damit zusammenhängender Vertrag ist oder wird unwirksam; als zehn Tage an nach Aufforderung durch Doric 11 Ltd.; T Der Leasingvertrag ist nicht bei den zuständigen Luftfahrtbehörden registriert; T nach dessen begründeter Auffassung zu einer erheblichen T AirAsia verliert für wenigstens fünf Tage eine Lizenz, Geneh- des Flugzeuges nach Ablauf von fünf Bankarbeitstagen nach und eine Versicherung wurde hierfür abgeschlossen; T Eine einen wesentlichen Teil des Vermögens von AirAsia Leasingzahlungen oder Abschlusszahlungen; menhang mit der Vermietung, Anschaffung und Finanzierung T T T Außer im Fall eines Totalverlusts wird das Flugzeug arrestiert, konfisziert oder anderweitig beschlagnahmt und nicht wieder innerhalb von sieben Tagen freigegeben, oder Doric 11 Ltd. ist 94 T nicht davon überzeugt, dass AirAsia die Freigabe in weiteren oder Zerstörung des Flugzeuges oder durch staatliche Maßnah- zehn Tagen bewirken kann; men ist von AirAsia der durch entsprechende Versicherungen Ein Ereignis, das wie zuvor beschrieben zur vorzeitigen außer- abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den auf ordentlichen Vertragsbeendigung berechtigen würde, ist bei Seite 93 in der Tabelle dargestellten Werten (siehe unter „Kasko- einem Leasingvertrag über ein anderes Flugzeug von AirAsia versicherung“ die entsprechenden Versicherungsbeträge). eingetreten, das durch Doric 10 Labuan Limited Company T T T gehalten wird; Sollte AirAsia das Flugzeug wegen einer staatlichen Maßnahme Fällige Flughafen- oder Landegebühren werden nicht inner- (wie z. B. Beschlagnahmung) nicht nutzen können, mindestens halb von zehn Tagen oder einer ggf. längeren erlaubten Zah- die Grundlaufzeit des Leasingvertrages abgelaufen sein und keine lungsfrist durch AirAsia beglichen, sofern sie nicht schlüssig Vertragsstörung vorliegen, so hat AirAsia das Recht, das Flug- von AirAsia bestritten werden, von AirAsia jederzeit beglichen zeug zu erwerben. AirAsia benachrichtigt Doric 11 Ltd. zehn Tage werden können und keine Beschlagnahmung des Flugzeugs vor dem geplanten Übernahmetermin von der Erwerbsabsicht. Mit droht; der Benachrichtigung erhält Doric 11 Ltd. ein unabhängiges Die Eigentümer von AirAsia, wie sie am Tag der Übergabe des Wertgutachten, das den Verkaufspreis für das Flugzeug bestimmt. Flugzeugs Doric 11 Ltd. offengelegt wurden, verlieren die Sollte Doric 11 Ltd. mit diesem Wertgutachten und dem darin Kontrolle über AirAsia; ermittelten Verkaufspreis nicht einverstanden sein, so wird der Das Rating einer Bank, die ein Akkreditiv für die Wartungsvor- Verkaufspreis aus dem Durchschnitt dreier unabhängiger Wertgut- auszahlungen gestellt hat, fällt unter eine AA- Bewertung von achten errechnet. Die Wertgutachter werden von den Vertrags- Standard & Poor's und AirAsia ersetzt diese(s) Akkreditiv(e) parteien zusammen bestimmt. Sollte man keine Einigung erlan- nicht innerhalb von 15 Tagen durch ein Akkreditiv einer von gen, so hat jede Vertragspartei das Recht, einen Wertgutachter Doric 11 Ltd. akzeptierten Bank. zu bestimmen. Der dritte Wertgutachter wird durch die beiden anderen Wertgutachter festgelegt. Sollte diese Option vor dem VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG IN Ablauf von 144 Monaten ausgeübt werden, so hat AirAsia zusätz- AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN lich zu dem Verkaufspreis ggf. anteilig die Abstandszahlung zu Für den Fall, dass gemäß Leasingvertrag die oben definierten leisten. Vertragsstörungen eintreten, die AirAsia zu vertreten hat, haben Doric 11 Ltd. und in bestimmten Fällen die NORD/LB als Sicher- Bei Gesetzesänderungen, die dazu führen, dass Transaktions- heitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag zu kündigen. In dokumente rechtlich nicht mehr gültig und durchsetzbar sind diesem Fall ist AirAsia verpflichtet, das Flugzeug herauszugeben und die eine Vertragsfortführung für AirAsia, Doric 11 Ltd. bzw. (siehe unten „Rückgabe des Flugzeuges“) und alle ausstehenden für die an der Finanzierung Beteiligten unzumutbar machen und Zahlungen an Doric 11 Ltd. zu leisten. AirAsia ist darüber hinaus die durch eine Umstrukturierung, die in einem Zeitrahmen von verpflichtet, Doric 11 Ltd. den entgangenen Ertrag sowie jegliche 30 Tagen zu verhandeln ist, nicht vermieden werden können, hat Kosten zu erstatten, die für die Wiederinbesitznahme des Flug- Doric 11 Ltd. das Recht den Leasingvertrag vorzeitig zu kündi- zeuges entstehen und/oder dadurch entstehen, dass der Zustand gen. AirAsia liefert in diesem Fall das Flugzeug in Malaysia oder des Flugzeuges entsprechend den Rückgabebedingungen herzu- an einer anderen Wartungshalle aus, wo an dem Flugzeug zuletzt stellen ist. Bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen muss AirAsia ggf. ein C-Check unmittelbar vor der Rückgabe des Flugzeuges durch- anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen für das Fremdkapital an geführt wurde, und wie es zwischen AirAsia und Doric 11 Ltd. ver- Doric 11 Ltd. erstatten. einbart wurde. AirAsia ist darüber hinaus verpflichtet, Doric 11 Ltd. den entgangenen Ertrag sowie jegliche Kosten zu erstatten, die Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (ggf. auch während für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges entstehen und/oder der Verlängerungsoptionen) des Leasingvertrages durch Verlust 95 dadurch entstehen, dass der Zustand des Flugzeuges entsprechend lichen beziehungsweise steuerlichen Erfolges des Beteiligungsan- den Rückgabebedingungen herzustellen ist. gebotes übernimmt. RÜCKGABE DES FLUGZEUGES LANGFRISTIGES DARLEHEN Bei Beendigung des Leasingvertrages hat AirAsia das Flugzeug Doric 11 Labuan Limited Company („Darlehensnehmer“ oder im vertragsgemäßen Zustand in Malaysia oder an einer noch zu „Doric 11 Ltd.“) hat am 4. Dezember 2008 einen Darlehensvertrag vereinbarenden Wartungshalle in Asien, Europa oder dem Mittle- über ein langfristiges Darlehen mit der NORD/LB i. H. v. bis zu ren Osten, wo zuletzt ein C-Check durchgeführt wurde, an Doric US-$ 26 Mio. unterzeichnet. Das Darlehen dient zweckgebunden 11 Ltd. zurückzugeben. Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass der teilweisen Finanzierung des Erwerbs des Leasingobjektes, das Flugzeug die wesentlichen Checks durchlaufen hat und alle dem Airbus A320-200. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte am Komponenten des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen 8. Dezember 2008. vertraglich festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das Flugzeug (von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte Das Darlehen teilt sich in zwei Darlehenstranchen auf: Zeit ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im eine Tranche A („Tranche A“) i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und Luftverkehr unmittelbar weiter betrieben werden kann. Alle vom eine Tranche B („Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Laufzeit Hersteller oder von Behörden vorgegebenen Richtlinien und Vor- der Tranche A beträgt zwölf Jahre ab Auszahlung des Darlehens schriften sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist zudem mit und die der Tranche B 15 Jahre. Die Tranche A wird monatlich einer weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben. nachschüssig über die Darlehenslaufzeit von zwölf Jahren in annuitätischen Zahlungen getilgt. Auf die Tranche B werden über Sollte der Zustand des Flugzeuges den Rückgabebedingungen des die ersten zwölf Jahre ausschließlich Zinszahlungen geleistet. Leasingvertrages nicht entsprechen, ist AirAsia verpflichtet, die Danach wird die Tranche B über die verbleibende Darlehenslauf- geschätzten Kosten zu ersetzten, die entstehen, das Flugzeug zeit ab dem Jahr 13 bis Jahr 15 annuitätisch getilgt. Einmal wieder in den im Leasingvertrag vereinbarten Rückgabezustand zurückgeführte Beträge können nicht erneut in Anspruch genom- zu versetzen. men werden. Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig in US-Dollar an den sind vor englischen Gerichten auszutragen. Darlehensgeber zu leisten. Die Zinszahlungen basieren, solange keine Marktstörung eintritt und sich der Darlehensgeber auf die- FINANZIERUNGSVERTRÄGE ser Basis refinanzieren kann, auf dem 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz plus den entsprechenden Margen für Tranche A und Tranche B. Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der transaktionsabhängigen Kosten erfolgt über Finanzierungsverträge mit der Die Doric 11 Ltd. hat alle Kosten, die dem Darlehensgeber gege- Norddeutschen Landesbank Girozentrale („Darlehensgeber“, benenfalls durch Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf Ein- „Sicherheitentreuhänder“, „Zinssicherungsgeber“, „Bank“ oder kommen und Ertrag) sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtli- „NORD/LB“). Dabei hat die NORD/LB ein langfristiges Darlehen chen Regelungen in Bezug auf das Darlehen entstehen, zu über- gewährt und mit Doric 11 Ltd. ein Zinssicherungsgeschäft abge- nehmen. schlossen. Sie hat ebenso eine Kontokorrentkreditlinie zugesagt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche Die NORD/LB hat für die Bereitstellung des langfristigen Darle- Landesbank Girozentrale an dem wirtschaftlichen, rechtlichen hens eine einmalige Vergütung i. H. v. 0,25 % des Darlehensbetra- und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes nicht mit- ges, d. h. US-$ 65.000,–, erhalten. Darüber hinaus hat der Darle- gewirkt hat und keinerlei Haftung für den Eintritt des wirtschaft- hensgeber eine Bereitstellungsprovision i. H. v. 0,30 % p. a. des 96 Darlehensbetrages vom 21. Oktober bis 8. Dezember 2008, d. h. abgeschlossenen Verträge oder ein Kündigungsgrund unter dem US-$ 10.400,–, erhalten. Des Weiteren wird die Doric 11 Ltd. bestehenden Leasingvertrag vorliegt. Bei einer Kündigung oder dem Darlehensgeber die rechtlichen Beratungskosten für die Beendigung des Leasingvertrages kann Doric 11 Ltd., unter der Erarbeitung der Vertragsdokumentation erstatten. Voraussetzung, dass Doric 11 Ltd. seinen Verpflichtungen unter dem Darlehensvertrag nachkommt und eine entsprechende Der Darlehensgeber ist berechtigt, das langfristige Darlehen aus Zustimmung der Bank bei einem Verkauf bzw. einer Weitervermie- wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, ganz tung des Flugzeuges vorliegt, die Verwertung/Weitervermietung oder teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündi- des Flugzeuges vornehmen. Die NORD/LB darf dann ihr Recht zur gungsgründe sind z. B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende) Verwertung des Flugzeuges auf Grund der Flugzeughypothek nach Insolvenz des Darlehensnehmers, die Bestellung einer Sicherheit englischem Recht nicht wahrnehmen. Der Abschluss einer Ver- am Flugzeug oder eine Untervermietung oder Weitervermietung wertung darf nur mit Zustimmung der Bank erfolgen. Sollte Air- des Flugzeuges ohne Zustimmung des Darlehensgebers, Verände- Asia die erste Verlängerungsoption des Leasingvertrages nach rungen des Leasingvertrages und der dazugehörenden Dokumente zehn Jahren nicht ausüben sowie die Abstandszahlung an den ohne Zustimmung des Darlehensgebers, eine Änderung der Eigen- Darlehensnehmer nicht leisten und gelingt es Doric 11 Ltd. tümerstruktur des Darlehensnehmers ohne Zustimmung des nicht, innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen des Leasing- Darlehensgebers sowie eine wesentliche Vertragsverletzung unter vertrages einen neuen Leasingnehmer für das Flugzeug zu fin- dem Zwischenfinanzierungsdarlehen oder dem Zinssicherungs- den, kann der Darlehensgeber die sofortige Rückzahlung des geschäft. noch ausstehenden Darlehensbetrages von Doric 11 Ltd. fordern. Sollte der Darlehensnehmer das Darlehen innerhalb der ersten Gegenüber AirAsia hat die Bank sich verpflichtet, bei jeder Ver- sechs Jahre vorzeitig zurückzahlen, so hat der Darlehensnehmer wertung die Rechte von AirAsia unter dem Leasingvertrag zu eine Vorauszahlungsvergütung i. H. v. 2,5 % des noch ausstehen- wahren, vorausgesetzt, dass AirAsia seine Verpflichtungen unter den Darlehensbetrages an die NORD/LB zu leisten. dem Leasingvertrag vollständig erfüllt. Darüber hinaus hat der Darlehensnehmer zur Sicherung der Ansprüche des langfristigen Aufgrund der dem langfristigen Darlehen der NORD/LB zugrunde Darlehens eine Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht liegenden Sicherheitentreuhandvereinbarung hat Doric 11 Ltd. in Bezug auf die bei der NORD/LB geführten Konten abgeschlos- zur Besicherung des Darlehens der NORD/LB als Sicherheiten- sen. treuhänder verschiedene Sicherheiten eingeräumt. Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Als Dazu gehört die Abtretung aller Rechte von Doric 11 Ltd. aus Gerichtsstand wurden die englischen Gerichte vereinbart. dem Leasingvertrag mit AirAsia Berhad („AirAsia“) inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem Sicherheitentreuhänder werden ZINSSICHERUNGSGESCHÄFT zudem die entsprechenden Gewährleistungsrechte in Bezug auf Die zu leistenden Zinszahlungen unter dem langfristigen Darle- das Flugzeug und die Triebwerke gegen den jeweiligen Hersteller hen sind variabel vereinbart und vom 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz übertragen. Weiterhin wurde das Flugzeug inklusive aller seiner am jeweiligen Zinszahlungszeitpunkt abhängig. Doric 11 Ltd. hat Bestandteile im Rahmen einer Flugzeughypothek nach engli- mit der NORD/LB ein Zinssicherungsgeschäft für die Darlehens- schem Recht bis zur Rückführung der Darlehensverpflichtungen tranchen A und B abgeschlossen. Aufgrund dieses Zinssicherungs- der Doric 11 Ltd. an die Bank verpfändet. Danach ist die NORD/LB geschäftes tauscht Doric 11 Ltd. seine Verpflichtungen zur Zah- berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen der lung von variablen Zinsen nach dem langfristigen Darlehen für Doric 11 Ltd. gegenüber der NORD/LB nach eigenem Ermessen zu zwölf Jahre in eine Verpflichtung zur Zahlung von fixen Zinszah- verwerten, falls ein Kündigungsgrund bei einem der mit der Bank lungen. Die Doric 11 Ltd. ist danach verpflichtet, monatlich nach- 97 schüssig für die Tranche A einen jährlichen Zinssatz von 3,945 % nehmer, Darlehensgeber, Wartungsunternehmer, Flugzeugbroker plus einer Marge von 1,6 % p. a. und für die Tranche B einen jähr- etc.) zu übernehmen sowie Doric 11 Ltd. bei allen zukünftigen lichen Zinssatz von 4,27 % plus einer Marge von 1,67 % p. a., zu Verträgen mit potenziellen Käufern zu unterstützen. Weitere Auf- zahlen, d.h. insgesamt leistet Doric 11 Ltd. für die Tranche A einen gaben beinhalten einen Soll-Ist-Abgleich der Einnahmen und fixen Zinssatz i. H. v. 5,55 % p. a. und für Tranche B 5,94 % p. a. Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft nebst einem Vergleich mit den im Verkaufsprospekt dargestellten Prognosen sowie die Über- KONTOKORRENTKREDITRAHMEN wachung der jährlichen Ausschüttungen an die Anleger der Neben dem langfristigen Darlehen wurde mit Schreiben vom Beteiligungsgesellschaft. Im Falle des Verkaufs oder der Weiter- 21. Oktober 2008 von der NORD/LB eine (durch die Bank jeder- vermietung wird die Doric die Doric 11 Ltd. bei der Auswahl zeit kündbare) Kontokorrentkreditlinie i. H. v. US-$ 3 Mio. zuge- geeigneter Verkaufsagenten (Flugzeugbroker) sowie bei entspre- sagt. chenden Vertragsverhandlungen und Brokeraktivitäten begleiten. Der bei Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie anfallende Als Vergütung für die Übernahme dieser Leistungen erhält Zinssatz ist variabel und ergibt sich aus einem von der NORD/LB die Doric von der Doric 11 Ltd. einen festen Betrag i. H. v. zu bestimmenden Zinssatz zzgl. einer Marge. Bereitstellungs- US-$ 50.000,– p. a. Die Vergütung ist in vier gleichmäßigen kosten entstehen für den Emittenten keine. Eine Inanspruch- Raten, jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals, erstmals in 2009 nahme der Kontokorrentkreditlinie ist nach der Prognoserech- zu leisten. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu nung nicht vorgesehen. zahlen. Ab dem Jahr 2010 erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p. a. gegenüber der für das Vorjahr anfallenden Vergütung. Ab DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE DER dem Jahr 2010 wurde Umsatzsteuerfreiheit in Bezug auf diese DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY Vergütung in der Prognoserechnung unterstellt. Die Doric 11 Ltd. hat vier Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Die Doric erhält zudem eine erfolgsabhängige Vergütung, die aus Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Streitigkeiten sind folgenden Teilen besteht: vor dem vereinbarten ordentlichen Gericht in Offenbach am Main auszutragen. T In jedem Jahr, in dem die Doric 11 Ltd. höhere NettoLeasingraten erzielt als die prognostizierten Leasingraten ASSET-MANAGEMENT-VERTRAG/OBJEKTVERWALTUNGSVERTRAG („jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric 20 % Die Doric 11 Ltd. hat mit der Doric am 4. Dezember 2008 einen der jährlichen überschüssigen Leasingraten als zusätzliche Asset-Management-Vertrag abgeschlossen, unter welchem die Vergütung von Doric 11 Ltd. („Promote“). Falls Doric 11 Ltd. Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in Bezug auf die Verwal- in den vorangegangenen Jahren die prognostizierten Leasing- tung und Verwertung des Flugzeuges beauftragt wird. raten nicht erzielt hat, werden die jährlichen überschüssigen Leasingraten in den folgenden Jahren für Zwecke der Berech- Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die Einhal- nung des Promote eines jeweiligen Jahres um den kumulier- tung der Verpflichtungen des Leasingnehmers AirAsia überwacht, ten Betrag reduziert, um den die jeweils in den Vorjahren die dieser entsprechend dem bestehenden Leasingvertrag zu tatsächlich erzielten Netto-Leasingraten unter den prognosti- erfüllen hat. Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des zierten Leasingraten zurückgeblieben sind (Mindererlös). Ein Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in Bezug verbleibender Mindererlös eines Jahres reduziert die jährlichen auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen zu überschüssigen Leasingraten in den folgenden Jahren bei der überprüfen. Des Weiteren ist die Doric dazu verpflichtet, die Berechnung des Promote. Wird das Flugzeug unterjährig ver- laufende Kommunikation mit den beteiligten Partnern (Leasing- kauft, wird die prognostizierte Leasingrate anteilig berechnet. 98 Soweit ein Teil oder die gesamte Netto-Leasingrate in einer Der Asset-Management-Vertrag ist mit einer Frist von sechs anderen Währung als US-$ gezahlt wird, wird diese in US-$ Monaten zum Ende eines Kalenderjahres beiderseitig kündbar, nach dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs für den jeweiligen erstmals zum Ende des Jahres 2028. Der Vertrag endet automa- Monat umgerechnet, in dem die Zahlung erfolgt. tisch bei einer Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Die Ansprüche auf die erfolgsabhängigen Vergütungen bleiben von T Bei Veräußerung des Flugzeuges erhält die Doric eine zusätz- einer Auflösung des Vertrages jedoch unberührt. liche Vergütung i. H. v. 20 % des Betrages, um den die kumulierten Nettozuflüsse an die Anleger einschließlich des Ver- VERTRAG ÜBER DIE EIGENKAPITALVERMITTLUNG kaufserlöses des Flugzeuges die nachfolgend aufgeführten (AGREEMENT ON ARRANGEMENT OF SHARES) prognostizierte Zielausschüttungen („Target Return“) des ent- Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Select sprechenden Jahres übersteigen („Sales Fee“). Die Sales Fee GmbH & Co. KG („Eigenkapitalvermittler“) einen Vertrag über die ist zahlbar, nachdem Doric 11 Ltd. den Verkaufserlös verein- Vermittlung von Eigenkapitalanteilen abgeschlossen. Der Eigen- nahmt hat und ihre Verbindlichkeiten zurückgeführt sind. kapitalvermittler wurde beauftragt, für die Ausgabe von Stamm- Soweit ein Teil oder die gesamte Sales Fee in einer anderen und Vorzugsgesellschaftsanteilen („ordinary shares“ und „prefe- Währung als US-$ gezahlt wird, wird diese in US-$ nach dem rence shares“) i. H. v. US-$ 1 Mio. bzw. US-$ 20 Tsd. bei der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs für den jeweiligen Monat Doric 11 Ltd. zu sorgen und in Bezug auf die Einlage der Vor- umgerechnet in dem die Zahlung erfolgt. zugsgesellschaftsanteile eine Zusatzprämie i. H. v. US-$ 19,4 Mio. einzuwerben. INVESTITIONSJAHR PROGNOSTIZIERTE ZIELAUSSCHÜTTUNG 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 170,00 % 176,50 % 183,00 % 189,50 % 196,00 % 202,50 % 209,00 % 215,50 % 222,00 % 228,50 % 235,00 % Der Eigenkapitalvermittler erhält für die Vermittlung des oben dargestellten Eigenkapitals eine Vergütung i. H. v. US-$ 458.880,–, ggf. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Erwerbs des Flugzeuges und bei Vorliegen ausreichender Liquidität von Doric 11 Ltd. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung von Doric 11 Ltd. zu leisten. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen des Eigenkapitalvermittlers abgegolten. Die erfolgsabhängige Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatz- VERTRAG ÜBER DIE FREMDKAPITALVERMITTLUNG steuer zu leisten, soweit die Doric 11 Ltd. ein Unternehmer (AGREEMENT ON ARRANGEMENT OF LONG TERM FINANCING) gemäß dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist. Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“) einen Vertrag Falls die Doric die oben beschriebenen Aufgaben bezüglich Weiter- über die Vermittlung eines langfristigen Darlehens abgeschlossen. vermietung und/oder Weiterverkauf des Flugzeuges auf ein Danach steht dem Fremdkapitalvermittler eine Vergütung i. H. v. Unternehmen überträgt, das von der Doric kontrolliert wird, ist US-$ 450.640,–, ggf. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zu. Der die Doric berechtigt, die Ansprüche in Bezug auf die erfolgsab- Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Erwerbs des hängige Vergütung an dieses Tochterunternehmen abzutreten. Flugzeuges und bei Vorliegen einer ausreichenden Liquidität von 99 Doric 11 Ltd. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach störung eintritt und sich der Darlehensgeber auf dieser Basis Rechnungsstellung von Doric 11 Ltd. zu zahlen. refinanzieren kann. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen Bei Inanspruchnahme des Darlehens hat der Emittent an die des Fremdkapitalvermittlers abgegolten. NORD/LB eine einmalige Bearbeitungsvergütung i. H. v. 0,25 % des in Anspruch genommenen Darlehensbetrages gezahlt. VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINES FLUGZEUGES Des Weiteren hat die Bank eine Bereitstellungsprovision (AIRCRAFT ARRANGEMENT AGREEMENT) i. H. v. 0,30 % p. a. des zugesagten Darlehensbetrages vom Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset 21. Oktober bis 8. Dezember 2008 erhalten. Sowohl die Bearbei- Finance GmbH & Co. KG („Flugzeugvermittler“) einen Vertrag über tungsgebühr (US-$ 50.000,–) wie auch die Bereitstellungs- die Vermittlung eines Flugzeuges abgeschlossen, in dem der provision (US-$ 8.000,–) sind bei Auszahlung des Darlehens Flugzeugvermittler beauftragt wird, ein Narrowbody-Flugzeug, am 8. Dezember 2008 vom Emittenten gezahlt worden. bevorzugter Typ Airbus A320-200, mit Triebwerken von CFM International und mit mindestens 150 Sitzen zu einem maxima- Das Darlehen ist innerhalb von zwölf Monaten nach Inanspruch- len Kaufpreis von US-$ 45 Mio. zu vermitteln. nahme zurückzuführen. Der Emittent kann die Darlehenslaufzeit um drei Monate verlängern, sofern innerhalb der Grundlaufzeit Der Flugzeugvermittler erhält für die Vermittlung des Flugzeuges 50 % des Einlagekapitals platziert wurden. Er kann zudem eine eine Vergütung i. H. v. US-$ 450.000,–, ggf. inkl. Umsatzsteuer. nochmalige Verlängerung der Laufzeit um weitere drei Monate Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Erwerbs des beantragen. Die Zustimmung hierfür liegt jedoch allein im Ermes- Flugzeuges und bei Vorliegen einer ausreichenden Liquidität von sen der Bank. Doric 11 Ltd. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung von Doric 11 Ltd. zu zahlen. Der Emittent ist verpflichtet, 90 % der Kapitaleinzahlungen (ohne Agio) von Investoren und alle sonstigen Mittelzuflüsse Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen (z. B. aus einer möglichen frühzeitigen Veräußerung des Flug- des Flugzeugvermittlers abgegolten. zeuges) zur Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens zu verwenden. Einmal zurückgeführte Beträge können nicht erneut in ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN Anspruch genommen werden. Der Emittent hat am 24. November 2008 einen Zwischenfinanzie- Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen aus wich- rungsdarlehensvertrag mit der NORD/LB abgeschlossen. Darin hat tigem Grund ganz oder teilweise kündigen und die Rückführung sich die NORD/LB gegenüber dem Emittenten bereiterklärt, ein dieses Darlehens einfordern, insbesondere wenn der Emittent Zwischenfinanzierungsdarlehen i. H. v. bis zu US-$ 20 Mio. zur seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, beim Verfügung zu stellen. Dieses dient der Zwischenfinanzierung des Einlagekapitalplatzierer ein Insolvenzgrund vorliegt oder ein Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich für den Kündigungsgrund unter dem langfristigen Darlehen oder der Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. sowie für fonds- Kontokorrentkreditlinie besteht. Der Emittent hat sich im Rah- und transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Die Aus- men der Zwischenfinanzierung verpflichtet, sicherzustellen, dass zahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens i. H. v. US-$ 20 Mio. während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die Leasingraten erfolgte am 8. Dezember 2008. Das Zwischenfinanzierungsdarle- zzgl. der vorhandenen Liquiditätsreserve des Emittenten nach hen sieht nachschüssige Zinszahlungen in Höhe des US-$-LIBOR- Abzug aller Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen (Zins- Satzes des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer Marge zahlungen, Gebühren und Tilgungen) jedes Kalenderquartal min- von 1,8 % p. a. zugunsten der Bank vor, solange keine Markt- destens die in diesem Kalenderquartal zu zahlenden Zwischen- 100 finanzierungszinsen abdecken. Darüber hinaus ist der Emittent einen von der Doric Select benannten Dritten übernehmen und verpflichtet, seinen Status als Objektgesellschaft („Single einzahlen zu lassen („Garantiebetrag“). Purpose Company“) entsprechend dem Gesellschaftsvertrag (siehe: Gesellschaftszweck) aufrecht zu erhalten sowie dafür zu Wird ein Treuhandvertrag eines Treugebers nach dem Platzierungs- sorgen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse am Komplementär zeitpunkt fristgerecht widerrufen und verringert sich dadurch das des Emittenten ohne Zustimmung der NORD/LB nicht ändern. Der platzierte Kapital, so hat die Doric Select die betreffenden Treu- Darlehensgeber hat sich außerdem eine nachrangige Sicherheit handanteile unverzüglich nach Zugang des Widerrufs beim Emit- zum langfristigen Darlehen einräumen lassen. tenten und Mitteilung des Emittenten an die Doric Select, zu platzieren, selbst zu übernehmen oder durch einen Dritten über- Zusätzlich dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche nehmen zu lassen. des Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag vom 24. November 2008 nach deutschem Recht seine Leistet ein beigetretener Treugeber seinen Beteiligungsbetrag zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzahlung der nicht und wird dieser gemäß dem Gesellschafts- und Treuhand- übernommenen Kapitalanteile (jeweils ohne Agio) und am vertrag daraufhin ausgeschlossen, so ist die Doric Select ver- 24. November 2008 seine Ansprüche aus der Platzierungsverein- pflichtet, den entsprechenden Treuhandanteil des ausgeschlosse- barung an die NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der nen Treugebers zu übernehmen und die ausstehende Kapitalein- Emittent verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen lage unverzüglich an den Emittenten zu leisten. Sollte die Treu- der Anleger zzgl. Agio auf ein festgelegtes Konto des Emittenten handbeteiligung eines Dritten, den die Doric Select Kapitalan- bei der NORD/LB geleistet werden. Dieses Konto ist an die teile hat übernehmen lassen, widerrufen werden oder der Dritte NORD/LB verpfändet worden. seine Verpflichtungen, insbesondere zur Leistung des Beteiligungsbetrages, nicht fristgerecht erfüllen, bleibt die Doric Select Das Zwischenfinanzierungsdarlehen und alle damit zusammen- verpflichtet, diese Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten hängenden Verträge unterliegen deutschem Recht. Als Gerichts- mit Wirkung zum Platzierungszeitpunkt selbst zu erfüllen. stand wurde Hannover vereinbart. Die im Abschnitt „Finanzie- Zusätzlich ist die Doric Select berechtigt, zur Erfüllung ihrer Ver- rungsverträge“ (Seite 96) gemachten Angaben bezüglich des pflichtung auf Vermittlung von Treuhandanteilen der Beteili- Haftungsausschlusses der NORD/LB gelten entsprechend. gungsgesellschaft direkt oder indirekt Finanzierungsmittel in Höhe der jeweils nicht platzierten Beteiligungsbeträge zzgl. PLATZIERUNGSVEREINBARUNG 5 % Agio solange zur Verfügung zu stellen, bis eine Platzierung erfolgt. Für diese Bereitstellung erhält die Doric Select von der Eine vollständige Platzierung des erforderlichen Mindesteinlage- Beteiligungsgesellschaft einen Betrag, der der anteiligen prozen- kapitals i. H. v. US-$ 22,944 Mio. (Mindestplatzierungsvolumen) tualen Ausschüttung entsprochen hätte, wären alle Treugeber- wird dem Emittenten von der Doric Select GmbH & Co. KG beteiligungen zu diesem Zeitpunkt platziert gewesen. („Doric Select“) aufgrund einer Platzierungsvereinbarung vom 24. November 2008 zugesagt. Darin sichert die Doric Select der Gelangt die Doric Select zu der begründeten Einschätzung, dass Beteiligungsgesellschaft zu, entweder bis zum 30. Dezember 2009 eine Platzierung des Mindestplatzierungsvolumens nicht erfolg- („Platzierungszeitpunkt“) das Mindestplatzierungsvolumen durch reich abgeschlossen werden kann, ist sie darüber hinaus berech- Vermittlung von Treuhandbeteiligungen zu erreichen oder die tigt, von der Beteiligungsgesellschaft den Abschluss einer von Differenz aus dem Mindestplatzierungsvolumen und dem zum der Doric Select arrangierten Fremdkapitalerhöhung zu verlangen. entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich vermittelten und einge- Die Beteiligungsgesellschaft wird den Auszahlungsbetrag zur zahlten Treuhandkapital selbst zu übernehmen, einzuzahlen Rückführung der Eigenkapitalvorfinanzierung der NORD/LB ver- und/oder durch einen Dritten finanzieren zu lassen oder durch wenden. Der Garantiebetrag reduziert sich entsprechend. 101 Für die Abgabe der Platzierungsverpflichtung und die Übernahme Treuhandkapitals (ohne Agio) zu zahlen, inkl. einer ggf. anfal- des Platzierungsrisikos bis zum Platzierungszeitpunkt erhält die lenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch ent- Doric Select von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung steht erst, wenn die jeweilige Beitrittserklärung angenommen i. H. v. 1 % des Garantiebetrages (exkl. Agio), was einem Maximal- wurde und das jeweilige Treuhandkapital zzgl. des gesamten betrag von US-$ 229.440,– entspricht. In dieser Vergütung ist Agios endgültig auf dem in der Beitrittserklärung genannten ggf. anfallende Umsatzsteuer bereits enthalten. Die Vergütung Konto gutgeschrieben wurde, jedoch nicht bevor die Widerrufs- wird monatlich fällig auf Grundlage der im Vormonat platzierten frist des Anlegers abgelaufen ist. Wird die Beitrittserklärung oder selbst oder durch Dritte übernommenen Treuhandbeteiligun- widerrufen, entfällt der Vergütungsanspruch. gen. Sie wird weiterhin vollständig fällig, wenn aufgrund eines Verkaufs des Flugzeuges oder sonstigen Handlungen der Beteili- Die Vertriebsvereinbarung endet mit der Platzierung des gesam- gungsgesellschaft ein Vertrieb der Treuhandanteile nicht mehr ten Einlagekapitals. möglich ist. Die Haftung der Doric Select gegenüber dem Emittenten ist auf DIENSTLEISTUNGS-/GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Für leichte Fahrlässig- DES EMITTENTEN keit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Anbieter dieser Vermögensanlage und KONZEPTIONSVERTRAG anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um ein- Der Emittent hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset malig zu erbringende Leistungen, insbesondere während der Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) einen Konzeptionsvertrag Investitions- und Einlagekapitalplatzierungsphase, sowie fort- abgeschlossen. In diesem Vertrag hat sich der Anbieter verpflich- laufende Leistungen während des Prognosezeitraums oder Teilen tet, einen Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstel- davon. Alle nachfolgenden Verträge unterliegen deutschem Recht. len, durch den die Kapitalanteile (Treugeberanteile) Anlegern angeboten werden können. Neben dem Verkaufsprospekt muss VERTRIEBSVEREINBARUNG der Anbieter auch eine Kurzinformation zum Beteiligungsangebot Der Emittent, die Doric Select und die Doric Asset Finance & sowie die weiter erforderlichen Vertriebsinformationen und Doku- Verwaltungs GmbH („Doric“) haben am 4. Dezember 2008 eine mente erarbeiten. Weiterhin muss er gemäß Konzeptionsvertrag Vertriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Emittent hat die Doric den Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens Select im Rahmen dieser Vereinbarung damit beauftragt, die für den Prospektdruck sowie weiterer Vertriebsunterlagen bera- Koordination und die Vermittlung der geplanten Eigenkapital- ten. Außerdem ist der Anbieter verpflichtet, eine Gestattung der erhöhung aufgrund einer Erhöhung der Beteiligung des Treuhand- Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt kommanditisten an dem Emittenten durch die Aufnahme von für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) einzuholen. Zudem Treugebern, durchzuführen. muss der Anbieter im Namen des Emittenten für die Erstellung eines rechtlichen und steuerlichen Gutachtens hinsichtlich des Die Doric Select ist berechtigt, weitere Vertriebspartner mit dem Verkaufsprospektes sorgen. Vertrieb des Einlagekapitals unter zu beauftragen. Eine Unterbeauftragung befreit die Doric Select allerdings nicht von ihren Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die Doric vom Emitten- Verpflichtungen aus der Vertriebsvereinbarung. ten eine Pauschalvergütung i. H. v. US-$ 383.775,– inkl. Umsatzsteuer erhalten. Die Vergütung entsteht mit Erwerb des Objektes Als Vergütung für die Vertriebstätigkeit der Doric Select ist von und ist in zwei Teilbeträgen zahlbar. Ein Teilbetrag der Pauschal- dem Emittenten ein Betrag i. H. v. 11 % des jeweils vermittelten vergütung i. H. v. US-$ 190.400,– ist nach Erwerb des Objektes zu 102 zahlen und ein Teil i. H. v. US-$ 193.375,– ist mit der Gestattung STEUERLICHE GRUNDLAGEN der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die BaFin und bei ausreichender Liquidität des Auftraggebers zahlbar. Die Teil- VORBEMERKUNGEN vergütungen sind jeweils innerhalb von fünf Tagen nach Rech- Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen stellen die nungsstellung vom Auftragnehmer zahlbar. wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dar. Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürli- LAUFENDE VERWALTUNG DES EMITTENTEN che Person, die im Inland ansässig ist, mittelbar über den Treu- UND ANLEGERVERWALTUNG handkommanditisten als Treugeber oder unmittelbar als Kom- Die Doric Treuhand GmbH (Treuhänder) hat am 9. Januar 2009 manditist am Emittenten beteiligt ist und ihre Beteiligung einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der First außerhalb eines sonstigen Betriebsvermögens sowie über die Flight Management GmbH abgeschlossen, in dem der Treuhänder gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebotes hält. die First Flight Management GmbH beauftragt hat, seine administrativen Aufgaben als Treuhänder wahrzunehmen. Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt und berücksichtigen den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Die First Flight Management GmbH hat seinerseits am 9. Januar Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung und die 2009 einen entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbie- von den Steuerbehörden angewandte Verwaltungspraxis. ter abgeschlossen, in dem die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) die Wahrnehmung der Aufgaben der First Flight Die folgend dargestellten wesentlichen Grundlagen der steuer- Management GmbH unter der vorstehend genannten Vereinba- lichen Konzeption der Vermögensanlage erheben nicht den rung sowie die Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag des Emit- Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung aller tenten übernimmt. Die First Flight Management GmbH ist dabei möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten oder persönliche verpflichtet, der Doric neben der vereinbarten Vergütung auch Umstände zu berücksichtigen. Es ist insbesondere darauf hinzu- bestimmte Auslagen und Kosten (z. B. für notwendigerweise hin- weisen, dass die endgültige steuerliche Beurteilung dem zustän- zugezogene Dritte, auch Rechts- und Steuerberater) zu erstatten. digen Finanzamt (ggf. nach einer Betriebsprüfung) und einem sich ggf. daran anschließenden Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten bleibt. EINKUNFTSART Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), bei der ausschließlich die First Flight Management GmbH als Geschäftsführender Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist. Der persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten (Komplementär), die Alpha Flight Control GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht zur Geschäftsführung des Emittenten berechtigt. Eine gewerbliche Prägung des Emittenten im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG ist daher nicht gegeben (R 15.8 (6) EStR 2005). Die Doric 11 Labuan Limited Company (Doric 11 Ltd.), deren Kapital von dem Emittenten gehalten wird, ist eine nach den 103 Statuten des Offshore Companies Act von Labuan errichtete lich jeweils im Verhältnis ihrer kapitalmäßigen Beteiligung am Gesellschaft. Ihre Tätigkeit besteht aus dem Erwerb und der lang- Emittenten als beteiligt gelten. Damit wird die Doric 11 Ltd. von fristigen Vermietung eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200. im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht. Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, die weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland hat, zu mehr Zwischengesellschaft als der Hälfte beteiligt, so sind nach § 7 Abs. 1 Außensteuer- Eine ausländische Gesellschaft ist gemäß § 8 Abs. 1 AStG Zwi- gesetz („AStG“) die Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischen- schengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung gesellschaft ist, bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig, unterliegen und nicht aus bestimmten Tätigkeiten stammen. Nach der auf die ihm zuzurechnende Beteiligung am Nennkapital der Auffassung der Finanzverwaltung (Anlage 1 zum Schreiben des Gesellschaft entfällt. Bundesministeriums der Finanzen („BMF“) vom 14. Mai 2004, BStBl. I Sondernummer 1/2004, S. 3, nachfolgend „AStG-AE“) ist Ausländische Gesellschaft Labuan ein Gebiet mit einer niedrigen Besteuerung. Die von der Die Doric 11 Ltd. ist im Wege des Rechtstypenvergleiches als Doric 11 Ltd. erzielten Einkünfte werden in Labuan mit 3 % des ausländische Körperschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG zu qualifizieren, Nettogewinns oder einheitlich mit MYR 20 Tsd. p. a. besteuert da sie gemäß den geltenden Statuten des Offshore Companies und gelten damit als niedrig besteuert i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Act von Labuan errichtet wurde und weder Sitz noch Geschäftsleitung dieser Gesellschaft im Geltungsbereich des AStG liegen. Passive Einkünfte aus Vermögensverwaltung Weiter ist die Gesellschaft nicht von der Körperschaftsteuer- Die Doric 11 Ltd. wird mit der Vermietung des Flugzeuges an pflicht nach § 3 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz („KStG“) ausge- AirAsia passive Einkünfte nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 c AStG erzielen. nommen. Die Vermietung eines Flugzeuges ist nach herrschender Auffassung als Vermietung einer beweglichen Sache anzusehen. Beherrschung Konzeptionsbedingt wird die Doric 11 Ltd. insbesondere keinen Für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung ist weiter erforder- Geschäftsbetrieb gewerbsmäßiger Vermietung oder Verpachtung lich, dass Steuerinländer an der ausländischen Gesellschaft „zu unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unter- mehr als der Hälfte“ beteiligt sind, § 7 Abs. 1 AStG. Ausgangs- halten, sondern ausschließlich das erworbene Flugzeug langfris- punkt für diese Beurteilung sind die gesamten ausgegebenen tig vermieten, sodass insgesamt von einer passiven Tätigkeit Anteile. Die Kapitalanteile an der Doric 11 Ltd. werden vollum- auszugehen ist. fänglich von dem Emittenten gehalten. An dem Emittenten wiederum sollen sich in Zukunft ausschließlich unbeschränkt steuer- Aus der Tatsache, dass es sich um eine ausländische Kapital- pflichtige natürliche Personen mittelbar über die Doric Treuhand gesellschaft handelt, folgt nicht zwingend, dass sie gewerbliche GmbH oder später unmittelbar als Kommanditisten beteiligen. Einkünfte erzielt. § 8 Abs. 2 KStG, wonach die Tätigkeiten von Nach § 7 Abs. 3 AStG gelten die am Vermögen, Gewinn und Ver- Kapitalgesellschaften als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu be- lust des Emittenten am Ende des Wirtschaftsjahres beteiligten handeln sind, ist nicht anzuwenden. Entscheidend ist vielmehr, Gesellschafter als an der Doric 11 Ltd. beteiligt. Der Anteil eines ob die Vermietung des einzelnen Flugzeuges nach den Grundsät- Treugebers bzw. Kommanditisten am Kapital des Emittenten ent- zen des deutschen Einkommensteuerrechts eine gewerbliche oder spricht damit der Beteiligung des Treugebers bzw. Kommanditis- eine vermögensverwaltende Tätigkeit darstellt. ten an der Doric 11 Ltd. Die kapitalmäßige Beteiligung des Treugebers bzw. Kommanditisten am Emittenten entspricht auch Beurteilung der Flugzeugvermietung grundsätzlich der Gewinnverteilungsquote, sodass hiernach an Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten eines der Doric 11 Ltd. die Treugeber und Kommanditisten grundsätz- Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche 104 Tätigkeit (H 15.7 EStR 2005). Ebenso hat der Bundesfinanzhof mene Verkauf zum Ende des Jahres 2028 als das Ende der Vermie- („BFH“) entschieden, dass der Bereich der privaten Vermögens- tungstätigkeit erweist. verwaltung nicht überschritten wird, wenn geplant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten Die Doric 11 Ltd. erzielt damit insgesamt sog. passive Einkünfte (Beschluss vom 4. Juli 2002, IV B 44/02, DStRE 2003, S. 9). i. S. d. § 8 AStG. Insbesondere geht das Vermieten einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände in der Regel über den Rahmen einer ÜBERSCHUSSERZIELUNGSABSICHT privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus (BFH-Urteile vom Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt sich 31. Mai 2007, IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl die Gesell- 2007, IV R 49/04, DStRE 2007, 1212). Eine gewerbliche Vermie- schaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber bei Aufnahme tungstätigkeit ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst dann der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über den Zeitraum der anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung geben, hinter erzielen. Dies kann durch eine realistische, betriebswirtschaftlich der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in nachvollziehbare Prognoserechnung der Einnahmen und Ausgaben den Hintergrund tritt. glaubhaft gemacht werden. Nach der im Beteiligungsprospekt dargelegten steuerlichen Ergebnisprognose wird durch die Ver- Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung mietung des Flugzeuges ein Überschuss der Einnahmen über die des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung von Vermögens- Werbungskosten erzielt. Somit scheidet eine Qualifikation der gegenständen gehören. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, Tätigkeit als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus. ob Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit dar- Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch auf stellen oder ob die Umschichtung von Vermögenswerten und die Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss unter Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vorder- Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden Werbungs- grund treten. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird kosten und der beabsichtigten Dauer seiner Beteiligung an dem nur dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa Emittenten einen positiven Überschuss anstreben. Soweit Gesell- die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns schafter ihre Einlage durch eine mögliche Darlehensaufnahme oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern. finanzieren und durch die anfallenden Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis erzielen, kann die steuerliche Anerkennung der Die Doric 11 Ltd. beabsichtigt eine Vermietung des Flugzeuges Beteiligungsergebnisse im Einzelfall entfallen. über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Über diese Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht vorgesehen. Aus der EINKUNFTSART FÜR DIE VERMIETUNGSEINKÜNFTE im Prospekt dargestellten Kalkulation ist zu entnehmen, dass Die einer niedrigen Besteuerung i.S.d. §8 Abs. 1 und 3 AStG unter- allein aus der Vermietung des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirt- liegenden Einkünfte der Doric 11 Ltd. werden als sog. Hinzurech- schaftet werden soll und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht nungsbetrag anteilig nach dem Verhältnis der kapitalmäßigen erforderlich ist. Auch ist die Doric 11 Ltd. keine vertraglichen Beteiligung am Emittenten den Kommanditisten bzw. Treugebern Verpflichtungen eingegangen, das Flugzeug zu einem bestimmten als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Zeitpunkt zu verkaufen. Der geplante Überschuss aus der Vermie- zugerechnet (sog. Zwischeneinkünfte). Der Hinzurechnungsbe- tungstätigkeit unterstreicht die in erster Linie auf Fruchtziehung trag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschafts- gerichtete Tätigkeit der Doric 11 Ltd. Daher liegt eine vermögens- jahres der Doric 11 Ltd., das dem Kalenderjahr entspricht, als verwaltende Tätigkeit vor, bei der sich der im Prospekt angenom- zugeflossen. Diese Einkünfte unterliegen bei den Treugebern 105 bzw. Kommanditisten der Besteuerung nach dem Einkommen- manditisten außerdem das Recht hat, sich in das Handelsregister steuertarif. Der ab dem Veranlagungszeitraum 2009 eingeführte eintragen zu lassen und dadurch unmittelbar Kommanditist der besondere Steuersatz („Abgeltungssteuer“) i. H. v. 25 % zzgl. Gesellschaft zu werden. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten Solidaritätszuschlag von 5,5 % ist auf den Hinzurechnungsbetrag wie auch der Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthal- nicht anzuwenden. tenen Regelungen den vorstehend genannten Anforderungen. Nimmt die Doric 11 Ltd. eine Gewinnausschüttung an den Emit- ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE tenten vor, sind diese Zahlungen grundsätzlich nach § 3 Nr. 41 a Da die Doric 11 Ltd. mit der Vermietung des Flugzeuges vermö- EStG steuerfrei, soweit unter anderem für das Kalenderjahr oder gensverwaltend tätig wird und die Treugeber bzw. Kommanditis- Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, Hinzurechnungs- ten ihre Anteile an dieser Gesellschaft – mittelbar über den beträge auf Ebene der Gesellschafter des Emittenten der deutschen Emittenten – im Privatvermögen halten, sind die Einkünfte aus Einkommensteuer unterlegen haben. Hinzurechnungsbeträge dieser Gesellschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie bei der Ermittlung (vgl. Tz. 10.1.1.2 und 10.3.1.1 AStG-AE) und der Rechtsprechung der Einkünfte angesetzt wurden. Eine effektive Belastung mit des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1998, BStBl. II 1998, 468) festgesetzter Einkommensteuer ist nicht erforderlich. als Zwischeneinkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln. Der Hin- ZURECHNUNG UND VERTEILUNG DER EINKÜNFTE zurechnungsbetrag ermittelt sich dabei in entsprechender An- Die von der Doric 11 Ltd. erzielten Zwischeneinkünfte sind in wendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts, wobei das einem ersten Schritt dem Emittenten hinzuzurechnen. AStG selbst nicht vollumfänglich regelt, welche Vorschriften hierbei im Einzelnen anzuwenden sind. Das Gesetz selbst regelt u. a., Personengesellschaften sind weder einkommen- noch körperschaft- dass steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte steuerpflichtig, sondern werden steuerlich als transparent behan- Steuerpflicht anknüpfen, unberücksichtigt bleiben. Gleichfalls delt. Daher werden die Einkünfte von Personengesellschaften bleibt die Vorschrift des § 4 h EStG (sog. Zinsschranke) sowie die nicht auf der Ebene des Emittenten, sondern auf der Ebene der Regelung des § 8 a KStG (sog. Gesellschafterfremdfinanzierung) Gesellschafter bzw. Treugeber der Besteuerung unterworfen. unberücksichtigt. Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind Komman- Bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Doric 11 Ltd. ditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust auch an den dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt beteiligt. Sie mit den Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, haben ferner die im Gesellschaftsvertrag geregelten Informations- § 10 Abs. 4 AStG. rechte und die Stimm- und Kontrollrechte, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen. Die von dem Emittenten erziel- Aufwendungen der Treugeber bzw. Kommanditisten für das Auf- ten und diesem zuzurechnenden Einkünfte sind daher auch ihnen stellen von Hinzurechnungsbilanzen sind nach der Rechtspre- zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger, die durch den Ab- chung des BFH (Urteil vom 15. März 1995, BStBl. II 1995, 502) schluss des Treuhandvertrages als Treugeber beteiligt sind, denn und der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Tz. 10.1.3 AStG-AE) die Rechtsstellung eines treuhänderisch beteiligten Anlegers ent- nicht bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Doric 11 Ltd. spricht weitgehend der Stellung eines Kommanditisten. Für die zu berücksichtigen. Diese Aufwendungen können jedoch Werbungs- Anerkennung des Treuhandverhältnisses ist in diesem Fall zusätz- kosten der Gesellschafter des Emittenten darstellen. liche Voraussetzung, dass der Treugeber das Treuhandverhältnis beherrscht, d. h. gegenüber dem Treuhänder weisungsbefugt ist Die tatsächlich von den Einkünften der Doric 11 Ltd. erhobenen und neben den Informations- und Kontrollrechten eines Kom- Steuern werden abgezogen. Durch die Steuererhebung in Labuan 106 muss sich eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung ergeben, (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) richtet sich nach den BMF-Schreiben sodass eine diesbezügliche Rückstellung nicht genügt. Sich dabei zur ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen (BMF- ergebende negative Beträge erhöhen einen bereits bestehenden Schreiben vom 19. April 1971, BStBl. 1971 Teil I, S. 264, und vom Verlust. 21. März 1972, BStBl. 1972 Teil I, S. 188, zu Vollamortisationsverträgen; BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975, DB 1976, Die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die S. 172, und vom 23. Dezember 1991, BStBl. 1992 Teil I, S. 13, Werbungskosten ermittelt, wobei das Zu- und Abflussprinzip zu zu Teilamortisationsverträgen). Nach den Grundsätzen dieser beachten ist. Schreiben kommt eine Zurechnung beim Leasingnehmer in Betracht, wenn die Ausgestaltung des Leasingvertrages die Doric EINNAHMEN 11 Ltd. von der Einwirkung auf das Leasinggut wirtschaftlich Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr verein- ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten BMF-Schreiben nahmten Leasingraten und Zinsen. der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine unkündbare Laufzeit vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer WERBUNGSKOSTEN übersteigt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist hierbei Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Vermietung die in den amtlichen AfA-Tabellen genannte Nutzungsdauer von zusammenhängenden Ausgaben sowie den dem Erwerb des Flug- zwölf Jahren (siehe oben) anzusetzen. Die vertragliche Ausge- zeuges zuzuordnenden Finanzierungszinsen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 staltung des Mietvertrages mit AirAsia, der nach zehn Jahren EStG auch die Absetzungen für Abnutzung („AfA“). ausläuft, unterschreitet damit die 90 %-Grenze. Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren decken die von AirAsia zu zahlen- Nutzungsdauer den Leasingraten nicht die Anschaffungskosten, Finanzierungs- Die Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge mit einem höchstzu- kosten und Verwaltungskosten der Doric 11 Ltd., weshalb der lässigen Fluggewicht von über 20 Tonnen beträgt nach der amtli- Leasingvertrag als Teilamortisationsvertrag zu beurteilen ist. chen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da die Grundsätzlich ist bei einem Teilamortisationsvertrag der Leasing- Doric 11 Ltd. das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft ver- geber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist mietet, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr ein- ihm dieses zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer setzt, ist von einer Nutzungsdauer von zwölf Jahren auszugehen. erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl das Wertminderungsrisiko trägt als auch die Wertsteigerungschance hat. Beides ist vorlie- WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM gend nicht der Fall. Zum Ablauf der Grundlaufzeit nach zehn Die Inanspruchnahme der AfA setzt voraus, dass der Doric 11 Ltd. Jahren besteht für AirAsia lediglich die Option, den Vertrag zu das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist. gleichen Bedingungen um zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann AirAsia den Vertrag erneut, allerdings zu Die Doric 11 Ltd. hat das Flugzeug am 8. Dezember 2008 über- reduzierten Mietraten um zunächst drei und danach nochmals um nommen, den vereinbarten Kaufpreis gezahlt und die Übereig- fünf Jahre verlängern. Nach Ablauf sämtlicher optionaler Verlän- nungsurkunde erhalten. Damit hat sie das zivilrechtliche Eigen- gerungszeiträume ist das Flugzeug in jedem Fall an Doric 11 Ltd. tum und mit diesem grundsätzlich auch das wirtschaftliche Eigen- zurückzugeben. Da somit für jeden Zeitpunkt der Beendigung der tum an dem Flugzeug erworben (§ 39 Abs. 1 AO). Mietzeit keine leasingtypischen Ankaufsrechte, Andienungsrechte oder Mehrerlösbeteiligungen des Leasingnehmers vereinbart sind, Das wirtschaftliche Eigentum der Doric 11 Ltd. wird auch nicht verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei durch den Leasingvertrag mit AirAsia beeinträchtigt. Die Zuord- Doric 11 Ltd. nung des wirtschaftlichen Eigentums für steuerliche Zwecke 107 Doric 11 Ltd. hat daher das Flugzeug in ihrer Bilanz zu aktivieren. sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammen- Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum der betriebs- schlüssen (geschlossene Fonds) ergangene BMF-Schreiben vom gewöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren. Basis für die 20. Oktober 2003 (Az.: IV C 3–S 2253a–48/03, BStBl. I 2003, 546, Abschreibung sind die Anschaffungskosten, Anschaffungsneben- nachfolgend „5. Bauherrenerlass“ genannt) zu berücksichtigen. kosten und andere Hinzuaktivierungen, wobei voraussichtliche künftige Erlöse aus einer späteren Veräußerung des Flugzeuges Basierend auf den Grundsätzen des 5. Bauherrenerlasses sind die die Bemessungsgrundlage der AfA nicht mindern. konzeptions- und vertriebsbedingten Aufwendungen (Werbungskosten) steuerrechtlich insoweit, als sie auf die Doric 11 Ltd. ANWENDUNG DER AFA-TABELLE BEI entfallen, als Anschaffungskosten zu berücksichtigen. DER EINKUNFTSERMITTLUNG Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2005, Stich- Ob dies auch für die auf Ebene des Emittenten anfallenden Kon- wort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-Tabellen zeptionsaufwendungen gilt, ist dem vorerwähnten Schreiben nicht bei einer „Verlustzuweisungsgesellschaft“ anzuwenden. Als nicht zu entnehmen. eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer Betriebsführung keinen Total- STEUERABZUG UND STEUERANRECHNUNG IN DEUTSCHLAND gewinn erreichen kann und deren Tätigkeit nach der Gestaltung Grundsätzlich können u.a. die von den Einkünften der Doric 11 Ltd. des Gesellschaftsvertrages und seiner tatsächlichen Durchführung erhobenen Steuern für die Ermittlung des Hinzurechnungsbetra- allein darauf angelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile ges abgezogen werden. dergestalt zu vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form Alternativ zu diesem Steuerabzug können grundsätzlich alle buchmäßiger Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen nicht als Betriebsausgaben zu behandelnden Steuern, zu denen (H 15.3 EStR 2005 Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“). die Doric 11 Ltd. mit den der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünften sowie mit dem diesen Einkünften zugrunde Da die Doric 11 Ltd. einen Totalüberschuss aus der Vermietungs- liegenden Vermögen herangezogen wurde, auf Antrag des Gesell- tätigkeit anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“), kann schafters auf seine Einkommensteuer angerechnet werden, soweit sie keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden Sinne die Einkommensteuer auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. In sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des Flugzeuges nach diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuer zu den amtlichen AfA-Tabellen. erhöhen, § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG. Jeder Gesellschafter hat ein eigenes Antragsrecht. FINANZIERUNGSZINSEN Zu den Werbungskosten gehören auch die von der Doric 11 Ltd. GEWERBESTEUER auf die aufgenommenen Darlehen zu zahlenden Zinsen. Die Be- Weder die Doric 11 Ltd. noch der Emittent betreiben einen schränkungen des Abzugs von Zinsaufwendungen nach § 4 h EStG Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 GewStG. Beide findet dort jedoch keine Anwendung, § 10 Abs. 3 Satz 4 AStG. Gesellschaften sind lediglich vermögensverwaltend tätig und unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer. EIGENKAPITALVERMITTLUNGSKOSTEN UND SONSTIGE KONZEPTIONSGEBÜHREN UMSATZSTEUER Im Zusammenhang mit den weiteren Werbungskosten ist nach Ebene des Emittenten Auffassung des Prospektherausgebers das zur einkommensteuer- Die Tätigkeit des Emittenten beschränkt sich auf das Halten der rechtlichen Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Doric 11 Ltd. und Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- damit auf die indirekte Vermietung des Flugzeuges. Nach Auffas- 108 sung der Finanzverwaltung (vgl. A. 18 Abs. 2 Sätze 12 ff. UStR BESTEUERUNG EINES VERÄUSSERUNGSGEWINNS 2008) stellt dies keine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG Verkauft die Doric 11 Ltd. nach Beendigung der Vermietungstä- dar. Wegen fehlender Unternehmereigenschaft des Emittenten ist tigkeit das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben. dieser u. a. nicht zum gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn ein Treu- berechtigt und kann auch nicht die beim Kauf von Wirtschafts- geber/Kommanditist seinen Anteil an dem Emittenten entgeltlich gütern oder bei Inanspruchnahme von Leistungen in Rechnung oder teilentgeltlich überträgt. gestellte inländische Umsatzsteuer (Vorsteuer) abziehen. Da die Doric 11 Ltd. vermögensverwaltend tätig ist und die Anleger Ebene der Doric 11 Ltd. die ihnen zuzurechnende Beteiligung an der Doric 11 Ltd. in ihrem Die Doric 11 Ltd. führt mit der Vermietung des Flugzeuges an Privatvermögen halten und auch im Übrigen die Doric 11 Ltd. AirAsia eine nachhaltige, selbständige Tätigkeit zur Erzielung von keine Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG erzielt, ist die Einnahmen aus und ist damit Unternehmer nach § 2 UStG. Die Vorschrift des § 23 EStG anwendbar. Nach dessen Abs. 1 Nr. 2 Vermietung stellt eine nicht im Inland steuerbare sonstige Leis- sind diese Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig und damit tung dar, § 3 a Abs. 1 i. V. m. § 3 a Abs. 4 Nr. 11 UStG. als steuerpflichtige Zwischeneinkünfte zu erfassen, wenn zwischen dem Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum Die beim Kauf von Wirtschaftsgütern oder bei Inanspruchnahme (sog. „Spekulationsfrist“) unterschritten wird, wobei auch der von Leistungen der Doric 11 Ltd. in Rechnung gestellte inländi- nach dem Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. erfolgte sche Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann sich die Doric 11 Ltd. nicht Beitritt eines Anlegers bei dem Emittenten als Anschaffung im Rahmen des sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahrens vergüten gewertet werden kann. Da die Treugeber/Kommanditisten im lassen, da die hierfür erforderliche sog. Gegenseitigkeit nicht Jahr 2009 oder später ihre Beteiligung an dem Emittenten er- gegeben ist. werben, ist von einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auszugehen, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges durch die Der Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. mit Übergabe Doric 11 Ltd. innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung in Frankreich unterliegt weder der inländischen noch der franzö- erfolgt. sischen Umsatzsteuer. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER ZINSABSCHLAGSTEUER Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils am Emittenten, Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt der inländischen Banken erzielt, unterliegen diese einheitlich einem Besteuerung gem. § 1 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkung- besonderen Steuersatz i. H. v. 25 % („Abgeltungssteuer“) zuzüg- steuergesetz („ErbStG“). Hieran hat sich durch die Reform des lich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Zudem sind Werbungskosten im Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das ab dem 1. Januar Zusammenhang mit Zinseinkünften nicht abzugsfähig. Die Abgel- 2009 in Kraft getreten ist, nichts geändert. tungssteuer und der Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen einer inländischen Bank von dieser einbehalten Als steuerpflichtiger Erwerb gilt hierbei gemäß § 10 ErbStG die (Kapitalertragsteuerabzug). In der Prognoserechnung wurde dies Bereicherung des Erwerbers, welche dem anteiligen Beteiligungs- entsprechend berücksichtigt. Sofern der persönliche Einkommen- wert entspricht. steuersatz des Anlegers unter 25 % liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranlagungsoption“). Für die Bewertung des Anteils im Fall der Schenkung oder Erbschaft ist der Wert der Anteile an der Doric 11 Ltd. sowie der sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens sowie die Gesellschaftsschulden nach der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 109 ErbStG mit den jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG anzu- Die Finanzverwaltung kann sich die Richtigkeit der gemachten setzen und anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen sind Angaben an Eides statt versichern lassen. die Anteile an der Doric 11 Ltd. mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dieser ist unter Berücksichtigung des Vermögens und der Sachverhaltsaufklärung Ertragsaussichten der Doric 11 Ltd. zu schätzen. Vorhandene Nach § 17 AStG kann dem Steuerpflichtigen u. a. bei Vorliegen Liquidität und Schulden des Emittenten sind mit dem Nominal- von Zwischengesellschaften aufgegeben werden, alle Geschäfts- betrag/Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. beziehungen mit der Gesellschaft im Ausland zu offenbaren und sachdienliche Unterlagen (z. B. Bilanzen) vorzulegen. Werden Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung diese Verpflichtungen nicht oder nur ungenügend erfüllt, können im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmittelbar als Komman- die Einkünfte aus der Zwischengesellschaft geschätzt werden. ditist, sondern mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. koordi- VERFAHRENSRECHT nierter Ländererlass vom 14. Juni 2005 des Finanzministeriums Der nach dem AStG ermittelte Hinzurechnungsbetrag ist in einem Bayern) die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Behandlung ersten Schritt dem Emittenten hinzuzurechnen; erst in dem sich abweichend von den oben genannten Grundsätzen vorzunehmen. daran anschließenden Verfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO auf Nach Auffassung der Finanzverwaltungen ist in diesem Fall Erlass des Feststellungsbescheides (Hinzurechnungsbescheid) Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der Herausgabe- werden die Zwischeneinkünfte gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO anspruch auf das Treugut. Dieser sollte vorliegend im Ergebnis einheitlich und gesondert für alle an dem Emittenten beteiligten dem Wert entsprechen, der sich für einen Kommanditisten ergibt. Gesellschafter festgestellt (§ 18 AStG). Gesondert festgestellt werden alle Steuerbemessungsgrundlagen, die für das Besteue- Die persönlichen Freibeträge in Steuerklasse I betragen für rungsverfahren von Bedeutung sein können. Ehegatten € 500.000,–, für Kinder € 400.000,–, für Enkel € 200.000,– und für übrige Personen € 100.000,–. In den Steuer- Zuständig für die gesonderte und einheitliche Feststellung ist klassen II (insb. Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO grundsätzlich das Finanzamt, von des- und -kinder) und III (alle übrigen Erwerber) beläuft sich der sen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht. Freibetrag einheitlich auf € 20.000,–. Der Feststellungsbescheid (Hinzurechnungsbescheid) ist GrundERKLÄRUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN lagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der Gesell- Die allgemeinen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nach der schafter des Emittenten i. S. d. § 171 Abs. 10 AO und ist daher Abgabenordnung werden durch die §§ 16 und 17 AStG erweitert. hinsichtlich der darin getroffenen Feststellungen für die Besteuerung der Beteiligten bindend, § 182 Abs. 1 AO. Die für den Erlass Mitwirkungspflicht der Einkommensteuerbescheide zuständigen Wohnsitzfinanzämter Wird steuerlich der Abzug von Schulden, Lasten, Betriebsausgaben der Gesellschafter sind an die vom gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO und Werbungskosten geltend gemacht, hat der Steuerpflichtige zuständigen Finanzamt mitgeteilten Ergebnisanteile gebunden. nach § 160 AO nicht nur auf Verlangen der Finanzverwaltung den Soweit der Feststellungsbescheid z. B. nach einem erfolgreichen Empfänger zu benennen, sondern nach § 16 AStG darüber hinaus Rechtsbehelfsverfahren oder einer steuerlichen Außenprüfung bei auch alle mittelbaren und unmittelbaren Beziehungen zu dieser dem Emittenten geändert wird, sind auch bereits ergangene Ein- Person offen zu legen, sofern diese Aufwendungen aus Geschäfts- kommensteuerbescheide der Gesellschafter unabhängig von ihrer beziehungen mit einer Person im Ausland beruhen. Kommt der Bestandskraft gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO von Amts wegen, Steuerpflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Abzug d. h. auch ohne Antrag des Gesellschafters entsprechend zu der geltend gemachten Aufwendungen zu versagen. ändern. 110 ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN ANBIETER/PROSPEKTHERAUSGEBER Weiterer Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Kommanditist: Sitz: Offenbach am Main Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 (gezeichnete und eingezahlte Kapitalein- 63065 Offenbach am Main Amtsgericht: Offenbach am Main Doric Treuhand GmbH, lage: US-$ 3 Tsd.) Einlagekapital: Die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospekt- HR-Eintragung: HRB 41509; 4. März 2005 aufstellung gezeichneten Kapitaleinlagen Stammkapital: € 1,32 Mio. beträgt US-$ 6 Tsd. Sie sind vollständig Geschäftsführer: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den Mark Lapidus, London, Großbritannien Gründungsgesellschaftern gezeichneten Gesellschafter: Bernd Reber, Schöneck und eingezahlten Kommanditeinlagen Geschäftsführer zu je 18,9 % beträgt US-$ 3 Tsd. Es ist geplant, das Ein- Doric Investors OHG zu 43,2 % lagekapital durch Aufnahme neuer Treugeber auf insgesamt bis zu US-$ 22,95 Mio. zu er- EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT höhen. Die in das Handelsregister eingetra- Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG gene Haftsumme entspricht € 10,– je US-$ Sitz: 1 Tsd. Kapitaleinlage. Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main GESCHÄFTSFÜHRENDER KOMMANDITIST Amtsgericht: Offenbach am Main, HRA 41124 First Flight Management GmbH Ersteintragung: 4. Januar 2008, Amtsgericht Hanau Sitz: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 Geschäftsführender 63065 Offenbach am Main Kommanditist und Amtsgericht: Offenbach am Main, HRB 43473 First Flight Management GmbH, Ersteintragung: 23. März 2007, Amtsgericht Hanau Offenbach am Main Stammkapital: € 25 Tsd. (gezeichnete und eingezahlte Kommandit- Geschäftsführer: Sibylle Pähler, Schöneck Gründungsgesellschafter: Offenbach am Main Martina Allinger, Ronneburg einlage: US-$ 3 Tsd.) Persönlich haftender beide geschäftsansässig am Sitz der Gesellschafter/ Gesellschaft Gesellschafter: Komplementär und gesellschafter: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main GründungsAlpha Flight Control GmbH, Offenbach am Main KOMPLEMENTÄR Mitglieder der Alpha Flight Control GmbH Geschäftsführung Sitz: des Emittenten: Sibylle Pähler, Schöneck Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main Martina Allinger, Ronneburg beide geschäftsansässig am Sitz des Amtsgericht: Offenbach am Main, HRB 43531 Emittenten, Ersteintragung: 1. August 2007, Amtsgericht Hanau Berliner Straße 114 Stammkapital: € 25 Tsd. 63065 Offenbach am Main 111 Geschäftsführer: Gesellschafter: Sibylle Pähler, Schöneck GESCHÄFTSFÜHRER DES LEASINGGEBERS Martina Allinger, Ronneburg (DIRECTOR OF LESSOR)/ beide geschäftsansässig am Sitz der GEBIETSANSÄSSIGER SECRETARY (RESIDENT SECRETARY) Gesellschaft Zaid Ibrahim Secretarial Services Sdn Bhd Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Sitz: Suite 204, Level 2, Tower Block, Menara Milenium, Pusat Bandar Damansara, Offenbach am Main 50490 Kuala Lumpur, Malaysia Geschäftsanschrift: Unit Level 13(E), Main Office Tower LEASINGGEBER Doric 11 Labuan Limited Company Sitz: Financial Park Labuan, Jalan Merdeka Labuan, Malaysia 87000 Federal Territory of Labuan Geschäftsanschrift: Doric 11 Labuan Limited Company Malaysia c/o ZI LABUAN TRUST COMPANY LIMITED Registrierungs- Unit Level 13(E), Main Office Tower nummer: 227942-U Financial Park Labuan, Jalan Merdeka Stammkapital: MYR 25.000 87000 Federal Territory of Labuan Malaysia (weiteres eingezahltes Kapital: MYR 2,00) Geschäftsführer: Registrierungsnummer: Datin Suliana Shamsuddin Alias Mr. Ahmad Ab. Hamid LL06844; 4. Dezember 2008 Gesellschafter: ZI Labuan Trust Company Ltd. (100 %) Labuan Offshore Financial Services Authority, Malaysia FREMDKAPITALVERMITTLER/FLUGZEUGVERMITTLER Stammkapital: US-$ 1,020 Mio. Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Paul Kent, London Sitz: Messrs. Zaid Ibrahim Secretarial Services Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main Sdn Bhd, Labuan, Malaysia Gesellschafter: Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG Amtsgericht: Offenbach am Main HR-Eintragung: HRA 41033; 28. Januar 2008 TREUHANDKOMMANDITIST Persönlich haftender Doric Treuhand GmbH Gesellschafter/ Sitz: Komplementär: Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main Offenbach am Main Doric Structuring GmbH, Offenbach am Main Kommanditisten: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Amtsgericht: Offenbach am Main Offenbach am Main HR-Eintragung: HRB 43599; 8. September 2008 (geleistete Kapitaleinlage: € 600 Tsd.); Stammkapital: € 25 Tsd. Diverse Gesellschafter Geschäftsführer: Martina Allinger, Ronneburg (geleistete Kapitaleinlage von Michael Buckstegen, Rödermark insgesamt € 200 Tsd.) Tanja Kisselbach, Altenstadt Gesellschafter: Einlagekapital: € 800 Tsd. Doric Select GmbH & Co. KG, Die in das Handelsregister eingetragene Offenbach am Main Haftsumme entspricht € 10,– je € 100,– Kapitaleinlage 112 Gesellschafter 1: VERKÄUFER Airbus S.A.S. Sitz: Tune Air Sdn Bhd (30,9 %) T. Rowe Price Associates Inc. (8,2 %) Toulouse, Frankreich Fidelity Advisors MID Cap Fund (6,8 %) Geschäftsanschrift: 1, Rond Point Maurice Bellonte Wellington Management Company (5,1 %) 31707 Blagnac, Frankreich Employees Provident Fund Board (4,0 %) Registrierungs- Lembaga Tabung Haji (1,7 %) nummer: 383474814 R.C.S. Toulouse Stammkapital: € 2,7 Mio. (Stand: 26. Januar 2009) Unterleasing- Geschäftsführer: Thomas Enders (Präsident und CEO) nehmer: Gesellschafter: European Aeronautic Defence and Space Restliche Investoren (43,5 %) PT Indonesia AirAsia Company EADS N.V., Schiphol-Rijk, DARLEHENSGEBER/ZWISCHENFINANZIERUNG Niederlande (100 %) Norddeutsche Landesbank Girozentrale Sitz: Hannover, Braunschweig, Magdeburg TRIEBWERKSHERSTELLER Geschäftsanschrift: Friedrichswall 10, 30159 Hannover CFM International, Inc. Amtsgericht/ Sitz: Cincinnati, Ohio, USA HR-Eintragung: Geschäftsanschrift: One Neumann Way Hannover, HRA 26247 Braunschweig, HRA 10261 P.O. Box 15514 Cincinnati OH 45215-6301 Stendal, HRA 22150 United States of America Eigenkapital: ca. € 6,27 Mrd. (Stand: 31. Dezember 2007) Präsident: Eric Bachelet Vorstand: Dr. Gunter Dunkel Gesellschafter: Snecma SA, (Vorsitzender des Vorstandes) Courcouronnes, Frankreich (50 %) Christoph Schulz, Dr. Jürgen Allerkamp, General Electric Company, Eckhard Forst, Martin Halblaub, Fairfield, Connecticut, USA (50 %) Dr. Johannes-Jörg Riegler Träger: LEASINGNEHMER Land Sachsen-Anhalt (8,25 %) AirAsia Berhad Sitz: Land Niedersachsen (41,75 %) Sparkassenbeteiligungszweckverband Land Petaling Jaya Selangor Darul Ehsan, Malaysia Mecklenburg-Vorpommern (5,22 %) Geschäftsanschrift: 25-5, Block H, Jalan PJU 1/37 Sparkassenbeteiligungsverband Dataran Prima, 47301 Petaling Jaya Land Sachsen-Anhalt (7,53 %) Selangor Darul Ehsan, Malaysia Sparkassenverband Niedersachsen (37,25 %) Registrierungsnummer: 284669-W Eigenkapital: MYR 2,099 Mrd. (entspricht US-$ 431,2 Mio. am 31. Dezember 2007) Rechtsform: Kapitalgesellschaft Geschäftsführer: Tony Fernandes (CEO, AirAsia-Gruppe) 1 Angaben sind aufgerundet. 113 EINLAGEKAPITALPLATZIERER/ WERTGUTACHTER VERTRIEBSKOORDINATOR/EIGENKAPITALVERMITTLER The Aircraft Value Analysis Company (AVAC) Doric Select GmbH & Co. KG Geschäftsanschrift: Richmond House Sitz: 23 Cherry Lane, Bearley Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114 Stratford-upon-Avon 63065 Offenbach am Main Amtsgericht: Offenbach am Main HR-Eintragung: HRA 41043; 11. Februar 2008 Warks, CV37 0SX, Großbritannien Aviation Specialists Group (ASG) Geschäftsanschrift: 103 Sterling Road, Suite 203 Persönlich haftender Herndon, Virginia 20170, USA Gesellschafter/ Komplementär: Geschäftsführer: Doric Solutions GmbH, Offenbach am Main BK Associates, Inc. William Finn, Surrey, Großbritannien Geschäftsanschrift: 1295 Northern Boulevard Manhasset, New York 11030, USA Ulrich Friz, Backnang Bernd Reber, Schöneck Kommanditisten: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main ABSCHLUSSPRÜFER (geleistete Kapitaleinlage: € 36 Tsd.) Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Diverse Gesellschafter Geschäftsanschrift: Rosenheimer Platz 4 (geleistete Kapitaleinlage: € 19,55 Tsd.) ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER FÜR LEASINGNEHMER UND DARLEHENSGEBER Doric Asset Finance Ltd Sitz: London, Großbritannien Geschäftsanschrift: 5 Royal Exchange London EC3V 3NL, Großbritannien Registrierungsnummer: UK 5376561 Geschäftsführer: Mark Lapidus, London Gesellschafter: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH William Edmond Finn, London 114 81669 München Personelle und rechtliche Verflechtungen Konzeptionär dieses Beteiligungsangebotes und Asset Manager Die Alpha Flight Control GmbH als persönlich haftender Gesell- des Flugzeuges. schafter und die First Flight Management GmbH als Geschäftsführender Kommanditist des Emittenten sowie der Zustellungsbevoll- Die Geschäftsführer der Alpha Flight Control GmbH und der First mächtigte, die Doric Asset Finance Ltd, sind 100%ige Tochterge- Flight Management GmbH sind zugleich Mitarbeiter der Doric sellschaften der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Asset Finance & Verwaltungs GmbH oder der Doric Asset Finance Doric 11 Labuan Limited Company ist eine 100%ige Tochterge- GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführer der Doric Treuhand GmbH sellschaft des Emittenten. sind zugleich Mitarbeiter der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Geschäftsführer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Die Doric Treuhand GmbH wird im eigenen Namen ihren Komman- und der Doric Select GmbH & Co. KG sind z. T. auch Geschäftsfüh- ditanteil an dem Emittenten erhöhen und entsprechende Anteile rer der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Geschäfts- daran für Rechnung von Anlegern als Treuhänder halten. führer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und der Doric Select GmbH & Co. KG sind zum Teil auch Kommanditisten der Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung Doric Asset Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric Select handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunternehmen GmbH&Co. KG. Die Geschäftsführer der Alpha Flight Control GmbH, der Doric-Gruppe im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Der der First Flight Management GmbH erhalten keine gesonderte Emittent ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Tochter- Vergütung für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Emitten- gesellschaft der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, da ten. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Doric Treuhand GmbH, diese unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile des Geschäfts- und der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, sowie für die führenden Kommanditisten des Emittenten, First Flight Manage- Geschäftsführer der Komplementärgesellschaften der Doric Asset ment GmbH, und des Komplementärs des Emittenten, Alpha Flight Finance GmbH & Co. KG und der Doric Select GmbH & Co. KG. Control GmbH, hält. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, deren 100%-ige Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind weder von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH kontrollierten für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermö- Gesellschaften Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und Doric gensanlage betraut sind, noch für Unternehmen, die dem Emit- Select GmbH & Co. KG strukturieren, vertreiben und verwalten tenten Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im Investitionen im Rahmen von geschlossenen Fonds, vor allem in Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur den Kerngeschäftsfeldern Transportwesen, Energie und Immobi- geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig. lien. Ziel der Unternehmensgruppe ist die fortlaufende Optimierung der Investitionsprozesse und das Angebot eines umfassen- Es bestehen zwischen der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG den Dienstleistungsspektrums im Bereich der geschlossenen einerseits und sonstigen, bisher nicht genannten Personen und Beteiligungen. Unternehmen andererseits, keine nennenswerten Vereinbarungen über Vergütungen oder sonstige Leistungen, die nicht im Prospekt Die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG (Fremdkapitalvermittler/ erwähnt sind. Flugzeugvermittler) und die Doric Select GmbH & Co. KG (Einlagekapitalplatzierer/Vertriebskoordinator/ Eigenkapitalvermittler) sowie deren jeweils persönlich haftende Gesellschafter, werden mehrheitlich von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH gehalten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH selbst ist 115 TEIL D: VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN GESELLSCHAFTSVERTRAG DER DORIC FLUGZEUGFONDS ELFTE GMBH & CO. KG INHALT §1 FIRMA, SITZ, DAUER §2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND §3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT §4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG §5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN §6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO §7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN §8 KAPITALKONTEN §9 GESELLSCHAFTSKAPITAL § 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG § 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE § 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE § 13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN § 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT § 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS § 16 ERGEBNISVERTEILUNG § 17 VERGÜTUNGEN § 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN § 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN § 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS § 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS EINES GESELLSCHAFTERS § 22 DATENSCHUTZ § 23 BEIRAT § 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 117 § 1 FIRMA, SITZ, DAUER Schritten zu erhöhen und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berechtigung zur Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald das Gesellschaftskapital (nachstehend „Gesellschaft“). gemäß § 9 voll übernommen ist. Diese Beschränkung gilt insoweit nicht, sofern die Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditis- 2. ten gemäß § 4 zurück in die Treugeberstellung veranlasst ist. Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführenden Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren. 5. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich ermächtigt und 3. bevollmächtigt, ohne weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. jederzeit durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders das Gesell§ 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND schaftskapital zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes gemäß 1. Gegenstand der Gesellschaft ist der direkte oder indirekte Erwerb Abs. 8 i. V. m. § 9 zu erhöhen oder das Gesellschaftskapital gemäß § 9 eines Flugzeuges des Typs Airbus A320-200 (nachstehend „Flugzeug“), herabzusetzen und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen dessen direkte oder indirekte Vermietung und dessen Verwertung sowie vorzunehmen, die insoweit sachdienlich oder erforderlich sind. die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements. 6. Ein Beitritt zur Gesellschaft ist für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und für Ehepaare in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte ausgeschlossen. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen, die geeignet sind, Ausnahmen hiervon zuzustimmen. den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen oder 7. Das anteilige Gesellschaftskapital eines Gesellschafters wird in diesem sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland Vertrag als „Kapitaleinlage“, „Gesellschaftsanteil“ oder „Beteiligung“ gründen. bezeichnet. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden Gesellschafters beträgt € 10,– je US-$ 1.000,– Kapitaleinlage. § 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT 1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Alpha Flight Control GmbH 8. Die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft erfolgt in der (nachstehend „Komplementär“). Er erbringt keine Kapitaleinlage und Weise, dass Dritte der Gesellschaft mittelbar als Treugeber (nachste- ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. hend „Treugeber“) beitreten (nachstehend „Treugeberbeteiligung“). Der Beitritt als Treugeber erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung 2. Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weiterer Kommandi- durch den Treuhänder oder einem von diesem bevollmächtigten Vertre- tisten, die First Flight Management GmbH als Geschäftsführender ter. Eine Pflicht zur Annahme durch den Treuhänder besteht nicht. Kommanditist (nachstehend „Geschäftsführender Kommanditist“) Der Beitritt setzt voraus, dass der Treugeber den Treuhänder beauf- mit einer Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3.000,– (in Worten: US-Dollar tragt und ermächtigt, für den Treugeber eine Treugeberbeteiligung an dreitausend) und die Doric Treuhand GmbH (nachstehend „Treuhänder“) der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG zu zeichnen. mit einer Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3.000,– (in Worten: US-Dollar dreitausend). Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Der Treuhandvertrag und damit der Beitritt als Treugeber kommt mit Kommanditisten beträgt € 10,– (in Worten: Euro zehn) je US-$ der Annahme des Angebotes durch den Treuhänder oder einem von 1.000,– (in Worten: US-Dollar eintausend) Kapitaleinlage. diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten Vertreter zum ersten (1.) Kalendertag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem 3. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für die ihm unter die Annahme erfolgt ist, zustande. Eines Zugangs der Annahmeerklä- diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben Dritte einzuschal- rung bei dem betreffenden Treugeber bedarf es zu deren Wirksamkeit ten und diesen Dritten Untervollmachten zu erteilen. Der Geschäfts- nicht. Die Annahme durch den Treuhänder setzt voraus, dass der Treu- führende Kommanditist beauftragt, ermächtigt und (unter-)bevoll- händer der Gesellschaft die Erhöhung seiner Beteiligung erklärt hat mächtigt für die ihm im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsver- und dem Treuhänder sowie der Gesellschaft der Name und die Anschrift trag zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben die Doric Asset Finance & des Treugebers sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Verwaltungs GmbH („Doric“). Unterlagen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz) zum bzw. vom Treugeber vorliegen. 4. Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt, seine Beteiligung in einem oder mehreren 118 9. Die Treugeberbeteiligung wird vom Treuhänder gemäß einem mit dem 2. Der Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Kommanditisten jeweiligen Treugeber gesondert abzuschließenden Treuhandvertrag durch Kündigung des Treuhandverhältnisses ist erst dann zulässig, betreut und verwaltet. Der Treuhänder leistet etwaigen Weisungen der wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Treugeber gemäß Treuhandvertrag Folge. Im Innenverhältnis der (i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirksam geworden. Gesellschafter und der Treugeber untereinander und im Verhältnis zur (ii) Der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der Gesellschaft in Gesellschaft werden die der Gesellschaft mittelbar beitretenden Treu- Höhe des vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrages er- geber soweit gesetzlich zulässig wie unmittelbar beteiligte Kommandi- höht und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. tisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am (iii) Gesellschaftsvermögen (inklusive Liquidationserlös), am Gewinn und Der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag samt Agio bei der Gesellschaft gemäß § 4 des Treuhandvertrages in Verlust und an einem Abfindungsguthaben sowie für die Ausübung voller Höhe geleistet. mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstel(iv) lung auf Dritte zu übertragen. Die Treugeber sind berechtigt, das dem Der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kommanditisten Treuhänder zustehende Stimmrecht anteilig entsprechend der von und/oder der Doric eine umfassende, unwiderrufliche und über ihnen gehaltenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsver- den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht für die trages auszuüben. Soweit Treugeber die ihnen zustehenden Rechte, Eintragung als Kommanditist der Gesellschaft übergeben. Die insbesondere das überlassene Stimmrecht, nicht selbst wahrnehmen, Vollmacht muss den Bevollmächtigten von den Beschränkungen wird der Treuhänder die Gesellschafterrechte gemäß den Regelungen des § 181 BGB befreien und zur Erteilung von Untervollmachten des Treuhandvertrages und nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertra- berechtigen. Die Kosten für die Beglaubigung der Handelsregis- ges ausüben. teranmeldung trägt der jeweilige Treugeber. 10. Der Beteiligungsbetrag jedes Treugebers an der Gesellschaft (nachste- 3. Der beabsichtigte Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Kom- hend „Beteiligungsbetrag“) muss mindestens auf US-$ 10.000,– oder manditisten ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten und dem einen durch volle 1.000 teilbaren, höheren Betrag lauten. Jeder im Treuhänder vorab schriftlich anzuzeigen und wird bei der Gesellschaft Rahmen der Kapitalerhöhung beitretende Treugeber hat zusätzlich ein wirksam mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Han- Agio i. H. v. 5 % (nachstehend „Agio“) des Beteiligungsbetrages zu delsregister. leisten. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Kapitaleinlage, sofern im Rahmen der Kapitalerhöhung die Kapitaleinlage eines Kommanditisten, 4. Umgekehrt sind Kommanditisten, mit Ausnahme des Treuhänders und der zuvor gemäß § 4 aus der Treugeberstellung in die Stellung eines des Geschäftsführenden Kommanditisten, unter den Voraussetzungen Kommanditisten gewechselt ist, erhöht wird. Der Geschäftsführende von § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 jederzeit berechtigt, in die Stellung eines Kommanditist kann Abweichungen von dem Voranstehenden zustim- Treugebers zurückzuwechseln. Der beabsichtigte Wechsel ist dem Ge- men. schäftsführenden Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen und wird zum ersten (1.) Kalendertag des Monats wirksam, der dem Eingang der schriftlichen Anzeige beim Geschäftsführenden Kommanditis- 11. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung der eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafter sowie bei Kapitalherabsetzungen ten sowie dem Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem Treuhänder oder -erhöhungen von Gesellschaftern (einschließlich des Treuhänders) über die betreffende Treugeberbeteiligung folgt und der Kommanditist sowie bei der Umsetzung sonstiger gemäß den Bestimmungen dieses seinen Kommanditanteil wirksam auf den Treuhänder übertragen hat. Gesellschaftsvertrages beschlossener bzw. durchgeführter Maßnahmen im erforderlichen Umfang mitzuwirken. 5. Der Treuhänder wird beim Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Kommanditisten seine Beteiligung in Höhe der entsprechenden § 4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG Treugeberbeteiligung durch Übertragung entsprechend reduzieren bzw. 1. Jeder Treugeber ist berechtigt und verpflichtet, nach einer von ihm beim Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines Treugebers ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses entsprechend erhöhen. Beim Wechsel eines Treugebers in die Stellung gemäß § 7 Abs. 1 des Treuhandvertrages von der Treugeberstellung in eines Kommanditisten trägt der Treugeber die damit verbundenen die Stellung eines Kommanditisten zu wechseln. Der Wechsel erfolgt, Kosten gemäß § 7 Abs. 4 des Treuhandvertrages gegenüber dem Treu- indem der Treuhänder einen entsprechenden Teil seiner Beteiligung händer; der Treuhänder tritt bereits hiermit alle diesbezüglichen bzw. Kapitaleinlage unmittelbar auf den in die Kommanditistenstel- Ansprüche aus dem Treuhandvertrag gegen Treugeber, die in die Kom- lung wechselnden Treugeber überträgt. Der Geschäftsführende Kom- manditistenstellung wechseln, an die Gesellschaft ab. Beim Wechsel manditist kann Abweichungen hiervon zustimmen. eines Kommanditisten in die Stellung des Treugebers trägt der wechselnde Kommanditist die damit verbundenen Kosten. 119 Treugeber die Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leis- § 5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE 1. UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN tenden Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung über einen Ge- ihr bekannten bisherigen Treugeber vorzunehmen, sofern ihr die Über- sellschaftsanteil ist nur zulässig und wirksam mit vorheriger schrift- tragung der Treugeberstellung nicht schriftlich mit einer Frist von licher Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, der die einem (1) Monat vorab angezeigt wurde. Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen darf; eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine 6. Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen Gesell- Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur zulässig und der Geschäfts- schafter von allen aus einer Übertragung seines Gesellschaftsanteils führende Kommanditist wird ihr nur dann zustimmen, sofern der Er- oder einer sonstigen Verfügung über seinen Gesellschaftsanteil resul- werber tierenden Kosten (insbesondere Kosten der Handelsregistereintragungen (i) keine Gesellschaft i. S. d. § 3 Abs. 6 ist; und ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz) (ii) dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder der Doric eine und sonstigen Aufwendungen und Nachteilen frei. Zu den Kosten des den Anforderungen von § 4 Abs. 2 (iv) genügende Handels- vorstehenden Satzes gehören auch der Ausgleich eines Negativsaldos registervollmacht übergeben hat; gemäß § 21 Abs. 11 und Steuern, die bei der Gesellschaft aufgrund die Regelungen des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft in einer Übertragung des Gesellschaftsanteils entstehen oder die sich ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennt und durch die Übertragung erhöhen oder die von der Gesellschaft für den ihn betreffende gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen betreffenden Kommanditisten an Steuerbehörden zu leisten sind. Die (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) zur Verfügung ge- Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Treuhänder im Falle der stellt hat. Übertragung einer Treugeberbeteiligung oder sonstigen Verfügung über (iii) (iv) eine Treugeberbeteiligung; der Treuhänder ist gegenüber der GesellDie rechtsgeschäftliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder schaft insoweit zur Freistellung und Kostentragung verpflichtet. Der eine sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn eines Treuhänder tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künf- Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Komman- tigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlosse- ditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Die jederzeit zulässige nen oder abzuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; Möglichkeit des Wechsels zurück aus der Kommanditisten- in die Treu- die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Dieser geberstellung gemäß § 4 Abs. 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unbe- Abs. 6 gilt entsprechend bei einer Übertragung von oder sonstigen rührt. Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils oder einer Treugeberbeteiligung. 2. Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen oder eine sonstige Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils. 3. § 6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO 1. Die Kapitaleinlagen nebst Agio sind in US-$ zu erbringen. 2. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalen- Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil führt, insbesondere die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig. Ferner ist eine treu- dertag des Monats (Eingang auf dem Konto), in dem der Treuhandver- händerische Übertragung eines Kommanditanteils unzulässig. trag wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto der Gesellschaft zugunsten des Treuhänders den in der Beitrittserklä- 4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesell- rung genannten Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5 % Agio zu leisten. schaftsanteil im Ganzen auf einen Dritten über, werden alle Konten Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Treuhänders bzw. des gemäß § 8 dieses Vertrages unverändert und einheitlich fortgeführt. Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende Bei nur einer teilweisen Übertragung werden die für den Erwerber ein- Beträge auf den Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5% Agio werden zurichtenden Konten entsprechend anteilig zu Lasten bzw. zu Gunsten zunächst auf das Agio und dann auf die Kapitaleinlage angerechnet. der entsprechenden Konten des Veräußerers dotiert. 3. 5. 120 Der Treuhänder tritt hiermit seinen Anspruch gegen den Treugeber auf Für die Übertragung von Treugeberbeteiligungen (mit Ausnahme des Einzahlung des Beteiligungsbetrages samt Agio an die Gesellschaft ab. Wechsels eines Treugebers in die Kommanditistenstellung) gelten die Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung als Leistung des Treuhänders vorstehenden Abs. 1 bis 4 (mit Ausnahme von Abs. 1 Ziffer (ii)) mit auf seine entsprechende Pflicht zur Zahlung der Kapitaleinlage samt der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegenstand das Treu- Agio an Erfüllungs statt an. Der Treuhänder selber ist zur Einzahlung handverhältnis mit dem Treuhänder und die von dem Treuhänder ver- der entsprechenden Kapitaleinlage und des Agios nur verpflichtet, so- waltete Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft ist. Unbeschadet der weit er seinerseits Einzahlungen von dem jeweiligen Treugeber erhal- Übertragung ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung des Treu- ten hat; die Einzahlungspflicht des Treuhänders besteht in diesem Fall händers hinsichtlich der direkten Leistung von Ausschüttungen an nur in Höhe des vom Treugeber erhaltenen US-$-Betrages. § 7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN aufgrund der Abtretungen gemäß § 6 Abs. 3 oder diesem Abs. 3 auf 1. Gesellschaftsebene erfolgt ist. Über die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten Kapitaleinlage zzgl. 5 % Agio hinaus übernehmen die Kommanditisten bzw. Treugeber weder gegenüber Dritten noch gegenüber den weiteren Kommanditis- § 8 KAPITALKONTEN ten oder Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflich- 1. tung; dies gilt auch für den Fall der Liquidation. Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden Kapitalkonten bei der Gesellschaft geführt. Die Kapitalkonten werden nicht verzinst. Die von jedem Kommanditisten zu erbringende Kapitaleinlage bzw. der von 2. Unberührt bleiben jedem Treugeber zu erbringende Beteiligungsbetrag wird auf einem (i) eine Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschafts- Festkonto (Kapitalkonto I) in US-$ erfasst. Das Kapitalkonto I bildet gläubigern nach Maßgabe der §§ 171 ff., § 160 HGB; den Gesellschaftsanteil eines Kommanditisten bzw. die Treugeberbetei- die Pflicht zum Ausgleich von Kosten gemäß § 4, die durch den ligung des Treugebers ab und ist allein maßgeblich für die Beteiligung Wechsel von der Treugeber- zur Kommanditistenstellung oder des jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers am Vermögen, am umgekehrt verursacht werden; Gewinn und Verlust der Gesellschaft sowie für alle Gesellschafter- die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertragungen rechte, soweit in diesem Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag nichts gemäß § 5; anderes geregelt ist. Für jeden Kommanditisten und Treugeber wird die Verpflichtung zur Erbringung der Kapitaleinlagen (bzw. Be- darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) in US-$ teiligungsbeträge) nebst Agio gemäß § 3 Abs. 10; geführt, auf dem das geleistete Agio, Gewinne, Verluste und Entnah- die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im Zusammenhang men erfasst werden. (ii) (iii) (iv) (v) mit der Geltendmachung von Informationsrechten gemäß § 11; (vi) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen 2. gemäß § 16; Treuhänder an die Gesellschaft abgetretenen Ansprüche) zu erbringen- (vii) die Verpflichtung zur Erstattung zusätzlicher Steuererklärungs- den Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 stellen Forderungen der kosten gemäß § 18; Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten oder Treugeber dar und (viii) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuern gemäß § 19 Abs. 6; (ix) (x) Die von einem Kommanditisten oder Treugeber (aufgrund der von dem werden auf den Kapitalkonten nicht erfasst. die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten bei Erbfällen gemäß § 20 sowie § 9 GESELLSCHAFTSKAPITAL die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos nach Das Einlagekapital soll durch die Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders § 21 Abs. 4 auf US-$ 22.950.000,–, („geplantes Einlagekapital“) (zzgl. 5 % Agio) erhöht werden. Das endgültige Einlagekapital kann vom geplanten Einlage- (Ziffern (ii) bis (x) nachstehend zusammen „Ausgleichsverpflichtungen“ kapital nach oben oder unten abweichen. Das endgültige Einlagekapital und die hieraus resultierenden Zahlungen „Ausgleichszahlungen“). wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festgelegt und darf von dem geplanten Einlagekapital nach oben um maximal 2 % abweichen. Abwei- 3. Der Treuhänder tritt hiermit sämtliche (auch zukünftige) Ausgleichs- chungen nach unten sind generell zulässig. Sofern ein geringeres endgülti- zahlungen nach vorstehendem Abs. 2 betreffende Ansprüche aus dem ges Einlagekapital festgesetzt wird, ist der Geschäftsführende Kommanditist Treuhandvertrag gegen die Treugeber an die Gesellschaft ab. Die berechtigt, die Differenz zum geplanten Einlagekapital langfristig fremd zu Gesellschaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Der Treu- finanzieren. händer selbst ist zur Leistung der Ausgleichszahlungen sowie der entsprechenden Kapitaleinlage nebst Agio nur verpflichtet, sofern und § 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG soweit er seinerseits Zahlungen auf die Ausgleichansprüche und die 1. Die Gesellschaft wird nach außen durch den Komplementär und kraft Beteiligungsbeträge von dem entsprechenden Treugeber erhalten hat. hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung durch den Geschäfts- Unbeschadet der Abtretung gemäß Satz 1 und § 6 Abs. 3 ist der Treu- führenden Kommanditisten vertreten. Der Komplementär und der Ge- händer jederzeit berechtigt, sämtliche die Ausgleichszahlungen nach schäftsführende Kommanditist sind jeweils allein vertretungsberechtigt. vorstehendem Abs. 2 betreffenden Ansprüche gegen die Treugeber bzw. deren Erben sowie die Ansprüche auf Leistung des Beteiligungs- 2. Der Komplementär ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die betrages nebst Agio mit etwaigen Ansprüchen der Treugeber bzw. Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich durch den Geschäfts- deren Erben aus den treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen an der führenden Kommanditisten geführt. Den übrigen Kommanditisten ste- Gesellschaft auf die jeweiligen Ausschüttungen der Gesellschaft bzw. hen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die gesamte Dauer Entnahmen von den Kapitalkonten, den jeweiligen Liquidationserlös der Gesellschaft nicht zu. Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übri- sowie auf ein etwaiges Abfindungsguthaben (zusammen „Auszahlungs- gen Kommanditisten aus § 164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, ansprüche“ und bei deren Leistung „Auszahlungen“) zu verrechnen in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 13 dieses und insoweit die Aufrechnung zu erklären, sofern keine Verrechnung Vertrages vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist ist vom 121 Wettbewerbsverbot gemäß §§ 161 Abs. 2, 112 HGB sowie von den Be- (x) der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, auch solcher von schränkungen des § 181 BGB befreit. Dritten (einschließlich einer etwaigen hypothekarischen Bela3. Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft in Überein- stung des Flugzeuges oder von Teilen davon oder der Stellung stimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und diesem Gesellschafts- von Sicherheiten in Form von Verpfändungen von Gesellschafts- vertrag zu führen. Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäfts- anteilen). Dies schließt auch eine Übertragung des Eigentums betrieb hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbe- an dem Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein; schlusses. (xi) 4. Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören insbe- die Gewährung sonstiger Sicherheiten; (xii) die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten mit sondere: der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung, dem (i) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen Stilllegung des die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft; Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle damit verbundenen die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung Tätigkeiten und Unternehmungen; dies schließt insbesondere des Jahresabschlusses gemäß § 15; das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesell- (iii) die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9; schaft zur Durchführung dieser Aktivitäten oder zur Beauftra- (iv) der direkte oder indirekte Erwerb des Flugzeuges vom Typ (ii) A320-200 und alle damit zusammenhängenden oder unterstüt- gung von Dritten mit ein; (xiii) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und Aufhebung zenden Aktivitäten. Dies schließt u. a. die Gründung einer von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen sowie sons- Zweckgesellschaft zum Erwerb oder Verleasen des Flugzeuges tigen Dienst- oder Werkverträgen jeder Art; dies schließt u. a. oder die Beteiligung an einer solchen und die Mitwirkung an das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesell- deren Kapitalerhöhungen oder die Leistung von Kapitaleinlagen, schaft zum Abschluss solcher Verträge durch die Zweckgesellschaft mit ein; sofern diese ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Labuan haben wird, sowie die Aufnahme der Fremdmittel und der Ab- (xiv) der Abschluss von Einlagekapitalplatzierungsvereinbarungen; die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern schluss von Kontokorrentlinien mit ein sowie die ggf. notwen- und/oder Kommanditisten; dige Mitwirkung bei der Übertragung des Flugzeuges des Typs Airbus A320-200 auf eine andere Gesellschaft, deren Anteile zu (xv) (v) der Abschluss von Leasingverträgen über das Flugzeug sowie (xvi) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen; das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen hinsichtlich des Verleasens des Flugzeuges durch eine Tochtergesellschaft sowie (xvii) der Abschluss marktüblicher Versicherungen und das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesellschaft zum Ab- alle Abstimmungen in einer Gesellschafterversammlung einer schluss solcher Versicherungen durch die Zweckgesellschaft; Zweckgesellschaft, deren Anteile zu 100 % der Gesellschaft gehören; (vi) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; 100 % der Gesellschaft gehören; (xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zusammen- gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung sonstiger Voll- hang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Verträgen, im machten im Hinblick auf die (Zwischen-)Finanzierung für den Falle von Vertragsstörungen und als Folge davon die Vermietung Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit zusammen- des Flugzeuges oder von Teilen davon; hängenden Rechtshandlungen, wie etwa der Gewährung von Sicherheiten); (vii) die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder längerfristigen (xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss der Gesellschaft zugewiesen sind; von Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Aufnahme von weiteren langfristigen Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Austausch bereits bestehender Finanzierungen und aller damit verbundenen Vereinbarungen; (viii) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und der Aufnahme (xx) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten; (xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme der Veräußerung. von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen (ix) (sowie ggf. deren Besicherung); Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber bedarf es für diese die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder Eingehen Geschäfte nicht. von Avalkrediten einschließlich der Gewährung von Sicherheiten im Zusammenhang damit; 122 5. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnahmefällen auch § 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes der Gesellschaft ohne 1. Allgemeine Vorschriften (i) eine erforderliche Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber heiten der Gesellschaft erfolgen durch Beschluss. Beschlüsse schließen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Nach- werden im Umlaufverfahren gemäß Abs. 2 gefasst, es sei denn, teile für die Gesellschaft geboten ist; der Geschäftsführende Kom- gemäß Abs. 3 findet eine Gesellschafterversammlung statt. manditist hat die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüglich (ii) zu unterrichten. Je volle US-$ 100,– der Kapitaleinlage gewähren eine (1) Stimme. Der Komplementär verfügt über keine Stimme. (iii) 6. Entscheidungen der Gesellschafter und Treugeber in Angelegen- Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder ab- Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafter- Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen den beschlüssen mitwirken. Je volle US-$ 100,– der Treugeberbetei- Geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich bei grob fahr- ligung gewähren eine (1) Stimme. Soweit Treugeber in dieser lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB besteht. Solche Treuhänders entsprechend. Sofern ein Treugeber seine Stimme Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren in nicht selbst abgibt und auch nicht durch einen Dritten vertre- fünf Jahren ab Anspruchsentstehung, soweit sie nicht kraft Gesetzes ten wird, wird der Treuhänder das auf diesen entfallende Stimm- einer kürzeren Verjährung unterliegen. recht nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages ausüben. Einer darauf beruhenden geteilten 7. Der Geschäftsführende Kommanditist kann von der Gesellschafterver- Ausübung der mit dem Anteil des Treuhänders verbundenen sammlung aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Abberufung ist Stimmrechte stimmen die Kommanditisten hiermit zu. Der nur wirksam, wenn der Gesellschafterbeschluss (der nur im Rahmen Treuhänder kann somit bei Beschlussfassungen die ihm zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich ausüben. einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann) von mindestens (iv) 10 % der Kommanditisten und/oder Treugeber gemessen an den Stimm- Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich durch einen Be- rechten sämtlicher Kommanditisten bzw. Treugeber beantragt und er vollmächtigten vertreten lassen. Eine solche Vollmacht bedarf mit der Mehrheit der Stimmen, gemessen an den Stimmen sämtlicher der Schriftform und ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu Kommanditisten bzw. Treugeber gefasst worden ist und der Komple- Beginn einer Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführen- mentär zustimmt. Ein Beschluss über die Abberufung des Geschäfts- den Kommanditisten bzw. dessen Vertreter auszuhändigen. Der führenden Kommanditisten ist ferner nur dann wirksam, wenn die Treuhänder hat keine Vollmacht hinsichtlich der Treugeberstimmberechtigungen gemäß dem Treuhandvertrag vorzulegen. Kommanditisten bzw. Treugeber zugleich mit der für die Abberufung (v) erforderlichen Mehrheit der Stimmen einen Ersatz für den Geschäfts- Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters oder Treugebers unbekannt oder können ihm aus anderen Gründen die Beschluss- führenden Kommanditisten bestimmen. fassungsunterlagen nicht zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes. § 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE 1. (vi) Die Kommanditisten und Treugeber unterliegen keinem Wettbewerbs- Die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind von dem Geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich zu dokumentieren. Diese verbot. Dokumentation ist an alle Gesellschafter und Treugeber zu ver2. senden. Den Kommanditisten und Treugebern steht das Kontroll- und Informationsrecht gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe zu, dass dieses ausschließlich durch den jeweiligen Kommanditisten oder Treugeber oder durch einen von diesen beauftragten Nichtgesellschafter, der jedoch 2. Umlaufverfahren (i) Die Aufforderung zur Fassung von Beschlüssen im Umlaufverfah- nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft stehen darf und ren ist von dem Geschäftsführenden Kommanditisten mit einfa- von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein muss, aus- chem Brief an die Gesellschafter und Treugeber sowie unter geübt werden kann. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Beifügung eines Stimmzettels an die Kommanditisten und die Rechte entstehende Kosten bei der Gesellschaft erstattet der jeweilige Treugeber zu richten. Die Aufforderung gilt den Kommanditisten Kommanditist oder Treugeber der Gesellschaft. Der Geschäftsführende und den Treugebern am dritten (3.) Werktag nach der sich aus Kommanditist darf die Erteilung von Auskünften und die Einsicht- dem Poststempel ergebenden Aufgabe zur Post durch den Ge- nahme in die Handelsbücher, Unterlagen und Papiere der Gesellschaft schäftsführenden Kommanditisten als zugegangen. Die Auffor- verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Recht zur derung ist ordnungsgemäß, wenn sie unter Mitteilung der zu Einsichtnahme zu gesellschaftsfremden Zwecken ausgeübt wird. treffenden Entscheidung, des Abstimmungsverfahrens und des letzten Abstimmungstages, jeweils an die gegenüber der Gesell- 3. Alle Gesellschafter und Treugeber haben über vertrauliche Angaben schaft zuletzt schriftlich genannte Adresse der Kommanditisten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft Dritten ge- bzw. der Treugeber gesandt wurde. genüber Stillschweigen zu bewahren. 123 (ii) (iii) Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren können Stimmen vollmächtigten oder, sofern die Gesellschafterversammlung von per Brief oder per Telefax abgegeben werden. Eine angemessene anderen Gesellschaftern bzw. Treugebern einberufen wird, bei Frist zur Abgabe der Stimmen wird von dem Geschäftsführenden diesen schriftlich oder per Telefax einreichen. Die Anträge sind Kommanditisten festgesetzt; diese darf nicht kürzer als zwei (2) zu unterzeichnen und sollen eine kurze Begründung enthalten. Wochen, beginnend mit dem Zugang der Aufforderung beim Verspätet eingegangene Anträge werden bei der nächsten Ein- Kommanditisten oder Treugeber gemäß Ziffer (i), sein. Für die berufung einer Gesellschafterversammlung berücksichtigt. Eine Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist die Aufgabe zur Beschlussfassung darüber findet erst bei der nächsten Gesell- Post durch den Kommanditisten oder Treugeber bzw. bei Stimm- schafterversammlung oder im Umlaufverfahren statt, nachdem abgabe durch Telefax der Eingang bei dem Geschäftsführenden alle Gesellschafter und Treugeber informiert worden sind. Der Kommanditisten oder der Doric maßgeblich. Geschäftsführende Kommanditist kann in Ausnahmefällen Ab- Ein Gesellschafterbeschluss im Wege des Umlaufverfahrens setzt weichungen zulassen, sofern alle Gesellschafter und Treugeber voraus, dass die unter Ziffer (i) beschriebenen Voraussetzungen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über eine ergänzte Tagesordnung informiert werden können. hinsichtlich einer Aufforderung zur Beschlussfassung im Um(iv) laufverfahren gewahrt worden sind. Gesellschafterversammlungen sind beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter und Treugeber gemäß Ziffer (i) und (ii) ordnungs- 3. gemäß geladen sind. Gesellschafterversammlungen (i) (v) Gesellschafterbeschlüsse können auch durch eine Gesellschaf- Die Gesellschafterversammlung wird von dem Geschäftsführen- terversammlung gefasst werden. Die Einberufung von Gesell- den Kommanditisten oder einer von der Doric benannten Person schafterversammlungen erfolgt durch den Geschäftsführenden geleitet. Kommanditisten. Fordern Kommanditisten und/oder Treugeber, die zehn Prozent (10 %) oder mehr der Stimmen auf sich verei- 4. Mehrheitserfordernisse (i) nen, den Geschäftsführenden Kommanditisten unter Vorlage chen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in diesem lung abzuhalten, so hat der Geschäftsführende Kommanditist Gesellschaftsvertrag oder aufgrund zwingenden Rechts nichts innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Aufforde- anderes bestimmt ist. Nicht oder verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen werden nicht gewertet. rung eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Wenn der (ii) Geschäftsführende Kommanditist innerhalb dieser Frist keine (ii) Die Kommanditisten und Treugeber entscheiden mit der einfa- einer Tagesordnung schriftlich auf, eine Gesellschafterversamm- Folgende Beschlussgegenstände bedürfen eines Beschlusses mit Gesellschafterversammlung einberuft, sind die Kommanditisten einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen Stimmen und/oder Treugeber, die die Einberufung gefordert haben, be- der Kommanditisten und Treugeber: rechtigt, selbst eine Gesellschafterversammlung einzuberufen – Änderungen des Gesellschaftsvertrages; und hierzu die zuletzt der Gesellschaft bekannten Anschriften – Einrichtung eines Beirats gemäß § 23; der weiteren Mitgesellschafter und Treugeber vom Geschäfts- – Liquidation der Gesellschaft gemäß § 14; führenden Kommanditisten zu verlangen. – Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz; Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung hat in jedem – Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals Fall durch einfachen Brief an die Gesellschafter und Treugeber mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und der Tagesordnung mit sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im einer Frist von mindestens vier (4) Wochen vor dem festgeleg- Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Kommanditisten ten Versammlungstag zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung erfolgen. der sich aus dem Poststempel ergebende Tag der Aufgabe zur Post maßgeblich. Für die Berechnung der Frist sind weder der Die vorgenannten Beschlussgegenstände bedürfen ferner der Zustim- Tag der Absendung der Einberufung noch der Tag der Gesell- mung des Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit sie seine schafterversammlung mitzurechnen. Die Einberufung ist ord- Rechtsstellung betreffen. nungsgemäß, wenn sie jeweils an die gegenüber der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse der Gesellschafter und der (iii) Fehlerhafte Beschlüsse Die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann nur binnen Die Gesellschafter und die Treugeber können Anträge, die die einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat ab Versendung des Ergeb- Tagesordnung ergänzen, bis spätestens sechs (6) Wochen vor nisses der Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gemäß dem festgelegten Versammlungstag bei dem Geschäftsführen- Abs. 1 Ziffer (vi) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist jeweils der den Kommanditisten oder, sofern sich der Geschäftsführende Tag der Aufgabe zur Post. Nach Ablauf der Frist gelten etwaige Mängel Kommanditist zur Einladung und Durchführung der Gesellschaf- als geheilt. terversammlung eines Bevollmächtigten bedient, bei dem Be- 124 5. Treugeber gesandt wurde. § 13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN 2. Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung der Interessen der Kommanditisten bzw. Treugeber mit wirtschaftlich vertretbarer Be- Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere über: schleunigung. Der Erlös ist zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Drittgläubigern und danach zur Leistung von vertraglichen 1. die Feststellung des Jahresabschlusses; 2. Vorschläge des Geschäftsführenden Kommanditisten hinsichtlich Aus- Treugeber zu verwenden. Ein danach verbleibender Erlös wird im Ver- schüttungen, die über die in § 19 Abs. 1 geregelten Ausschüttungen hältnis der Kapitalkonten I an die Kommanditisten bzw. Treugeber hinausgehen; ausgezahlt. § 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Bei Aus- Zahlungen an Gesellschafter (inklusive der Zahlungen gemäß § 17) und zahlung des Liquidationserlöses werden Ansprüche der Gesellschaft auf 3. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Kom- Ausgleichszahlungen verrechnet. Ein hieraus verbleibender Erlös wird plementärs für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr; wiederum gemäß den vor der voran stehenden Auszahlung bestehenden Kapitalkonten verteilt. 4. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen hierzu gemäß § 23; 3. Eine Haftung des Geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung von Forderungen der Kommanditisten bzw. Treugeber ist ausgeschlossen. 5. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist; 6. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nichts Abweichendes in diesem § 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS Vertrag geregelt ist; 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 7. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz; 2. Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ist in- 8. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen Geschäfts- Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die tätigkeiten, die Aufgabe bestehender Geschäftstätigkeiten sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist direkte oder indirekte Veräußerung des Flugzeuges oder von Teilen durch den Geschäftsführenden Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine davon durch die Gesellschaft, es sei denn, die Veräußerung ist Folge Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung von Sicherungs- oder sonstigen Rechten von Kreditgebern; hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech- nerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für die Aufstellung des nung), ist allen Kommanditisten und Treugebern zusammen mit den 9. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals mit Aus- Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses nahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen sind, und (ii) gemäß § 13 zu übermitteln. Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treu- 3. Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt, sofern dies gesetzlich er- geberbeteiligung erfolgen; forderlich ist oder vom Treuhänder verlangt wird. Der Abschlussprüfer wird vom Treuhänder ernannt. Sofern der Prüfungsbericht bis zum Zeit- 10. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages; punkt der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13 nicht vorliegt, wird er den 11. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbe- Kommanditisten und Treugebern nachgereicht. trieb hinausgehen und/oder 12. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung vorzulegenden oder von dem Geschäfts- § 16 ERGEBNISVERTEILUNG 1. Das Ergebnis der Gesellschaft ist allen Kommanditisten und Treugebern führenden Kommanditisten zur Beschlussfassung vorgelegten Angele- im Verhältnis der Kapitalkonten I zuzuweisen. Das dem Treuhänder als genheiten. Treuhandkommanditist zugewiesene Ergebnis wird dabei um den Betrag reduziert, der den Treugebern zuzuweisen ist. § 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT 1. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den Geschäftsführenden 2. Sollte ein negatives, nach den Zuweisungen gemäß Abs. 1 verbleiben- Kommanditisten als Liquidator. Der Geschäftsführende Kommanditist des Ergebnis vorliegen und dies Kommanditisten bzw. Treugebern zu- ist berechtigt, Aufgaben der Liquidation im kaufmännischen und ver- gewiesen werden, so werden diesen Kommanditisten bzw. Treugebern waltungsinternen Bereich einschließlich der Betreuung der Gesell- in den Folgejahren entsprechende positive Ergebnisse (die nach Abs. 1 schafter und Treugeber durch Dritte erfüllen zu lassen. verbleiben) bis zur Höhe eines vormals zugewiesenen negativen Ergebnisses vorab zugewiesen. Bis zur endgültigen Festlegung des Einlage- 125 kapitals sind, um eine relative Gleichstellung aller beitretenden Kom- und Treugebern (insbesondere an den Geschäftsführenden Kommandi- manditisten und Treugeber zu erreichen, die Ergebnisse, auch für steu- tisten, den Komplementär und den Treuhänder) entstehen, sofern hierzu erliche Zwecke, unabhängig vom Beitrittszeitpunkt an einzelne Kom- Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch ge- manditisten und Treugeber so zu verteilen, soweit dies gesetzlich nommen werden oder es sich um Aufwendungen im Zusammenhang zulässig und aufgrund des Ergebnisses der Gesellschaft möglich ist, mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. dass diese Verteilung der bereits erfolgten bzw. künftig erwarteten Ausschüttungen dem § 19 entspricht. Zu diesem Zweck werden, sofern 2. Der Komplementär erhält von der Gesellschaft für jedes Kalenderjahr erforderlich, alle innerhalb eines Kalenderquartals beigetretenen Kom- (erstmals für 2009) eine Vergütung i. H. v. US-$ 5 Tsd. (in Worten: manditisten und Treugeber so behandelt, als seien sie am letzten Tag US-Dollar fünftausend) für die Übernahme der persönlichen Haftung, des Kalenderquartals beigetreten. die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Die Vergütung versteht sich inkl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. 3. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Kommanditisten bzw. Treugebern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen 3. Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2 sind für 2009 und in den Folge- oder Sonderwerbungskosten entstehen, so sind diese Ergebnisse für jahren jeweils quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung steuerliche Zwecke ausschließlich diesen Kommanditisten bzw. Treuge- wird jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten (1.) Monats bern zuzuweisen. Sofern hieraus bei der Gesellschaft Mehrbelastungen eines jeden Kalenderquartals. Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2 resultieren, sind diese von dem verursachenden Gesellschafter zu tra- erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. Bei Beendi- gen. Soweit solche Mehrbelastungen durch Treugeber veranlasst sind, gung der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres erfolgt die Aus- ist der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft zu deren Tragung ver- gleichszahlung bei Beendigung der Gesellschaft. pflichtet. Der Treuhänder tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus 4. Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr eine abgeschlossenen oder abzuschließenden Treuhandverträgen an die Ge- Vergütung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das Geschäfts- sellschaft an Erfüllungs statt ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtre- jahr 2009 beträgt die Vergütung 0,15 % des zum Ende des Geschäfts- tung an. jahres 2009 treuhänderisch gehaltenen Einlagekapitals (unabhängig von der Einzahlung). In den Folgejahren ist jeweils eine Vergütung zu 4. Ergeben sich aufgrund von Betriebsprüfungen Änderungen, entfalten zahlen, die prozentual anhand des zum Ende des vorangegangenen diese auch im Verhältnis der Kommanditisten bzw. Treugeber unter- Kalenderjahres treuhänderisch gehaltenen Einlagekapitals zu berech- einander und im Verhältnis der Kommanditisten bzw. Treugeber zur Ge- nen ist. Der dabei zugrunde zu legende Prozentsatz beträgt 0,15 %. sellschaft – gegebenenfalls auch rückwirkend – Wirkung. Die Vergütung ist für 2009 und in den folgenden Jahren quartalsweise im Voraus als Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird fällig am ersten § 17 VERGÜTUNGEN (1.) Kalendertag des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals. 1. Der Geschäftsführende Kommanditist erhält von der Gesellschaft für Die Vergütung gemäß Satz 2 wird in Höhe der geschätzten Vergütung jedes Kalenderjahr ab 2009 eine Vergütung für die Übernahme der Ge- für das jeweilige Kalenderjahr geleistet; am Ende des Geschäftsjahres schäftsführung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Die Vergütung erfolgt ggf. eine Ausgleichszahlung. Die Vergütung versteht sich zzgl. beträgt US-$ 54.621,– (in Worten: US-Dollar vierundfünfzigtausend- ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich sechshundertundeinundzwanzig) pro Geschäftsjahr und ist Entgelt für ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. die allgemeine Verwaltung der Gesellschaft und die Anlegerbetreuung. Die jeweilige jährliche Vergütung (inkl. 2009) reduziert sich um den § 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN, Betrag, den der Treuhänder gemäß Abs. 4 für das jeweilige Geschäftsjahr erhält. Die Vergütung versteht sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern ein Gesellschafter steuerlich Sonderwerbungskosten für steuer- Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten liche Zwecke für ein Kalenderjahr geltend machen will, muss er dies darüber hinaus alle Aufwendungen, die diesem im Zuge der Geschäfts- unaufgefordert mit vollständigen Belegen spätestens bis zum 28. Feb- führung der Gesellschaft entstehen. Ausgenommen hiervon sind Auf- ruar des Folgejahres dem Geschäftsführenden Kommanditisten bekannt wendungen für bestimmte Verwaltungs- und Betreuungsleistungen, die geben. Sonderwerbungskosten, die verspätet bekannt gegeben werden, im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung stehen, die die Doric ge- werden ggf. in Steuererklärungen der Gesellschaft nicht mehr berück- genüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. der Gesell- sichtigt. Der Geschäftsführende Kommanditist ist nicht verpflichtet, schaft gegen Pauschalvergütung unter einem zwischen dem Geschäfts- die Gesellschafter auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Bei nach dem führenden Kommanditisten und/oder der Gesellschaft und der Doric 28. Februar des Folgejahres eingereichten Belegen trägt der Gesell- abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag erbringt. Die Gesellschaft er- schafter ggf. entstehende zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit stattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten zudem alle Aufwen- einer Änderung von Steuererklärungen der Gesellschaft. dungen, die durch die Beantwortung von Anfragen von Kommanditisten 126 AUSKUNFTSPFLICHTEN 1. 2. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich und Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen. Sofern in den nachfolgen- unaufgefordert etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner in der den Absätzen von Treugebern gesprochen wird, sind damit nur die Treu- Beitrittserklärung oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder geber gemeint, für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktaus- ähnlichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deutsche schüttung angewiesen wurde. Der Geschäftsführende Kommanditist Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie entsprechende Anga- kann ggf. höhere Ausschüttungen zur Beschlussfassung den Gesell- ben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch ver- schaftern bzw. Treugebern vorschlagen, sofern die Liquidität nach Ein- pflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer- schätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten nicht zur Erfüllung lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ gesetzlicher, vertraglicher oder budgetierter Verpflichtungen benötigt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen oder entspre- wird. chende Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt auch für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmitteilungen 2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit ermächtigt und be- sind an den Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Doric zu vollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen unter Berücksichtigung senden, die mit der Erfassung beauftragt wurde. Auf entsprechende von Abs. 1 und 4 im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kom- und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Ausschüt- manditist den erforderlichen Nachweis über den Ort seiner „Ansässig- tungen können auch Rückzahlungen der geleisteten Kapitaleinlagen keit“ im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende bzw. Beteiligungsbeträge beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein Kommanditist hat überdies das Recht, von den Kommanditisten Anga- Beteiligungsbetrag (zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht ben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber Steuer- über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die Gesellschafter behörden oder kontoführenden Banken oder im Zusammenhang mit bzw. Treugeber entsprechend anteilig ausschüttungsberechtigt. D. h. die den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen Vorschrif- Ausschüttung reduziert sich proportional zeitanteilig auf Monatsbasis, ten zu verlangen; dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich gebo- wobei jeder Monat, in dem die Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbe- ten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, trag (zzgl. Agio) nicht bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalendertag Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist oder des Vormonats erbracht worden ist, als voller Monat für die Reduzie- sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen rung zählt. hat der Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. der Doric innerhalb einer Frist von drei (3) Wochen ggf. 3. Die Ausschüttungen gemäß Abs. 2 und sonstigen Zahlungen (z. B. Liqui- notwendige Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachen aus- dationserlös) an die Kommanditisten bzw. Treugeber erfolgen in US-$, zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. sofern der Kommanditist bzw. Treugeber nicht mindestens einen (1) Monat vor dem Ausschüttungstermin schriftlich eine Ausschüttung in € 3. Abs. 1 gilt für Treugeber entsprechend. Soweit zusätzliche Kosten beantragt hat. In diesem Fall wird die Ausschüttung vor der Auszah- gemäß Abs. 1 durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhänder ge- lung auf Kosten des Kommanditisten oder Treugebers umgerechnet und genüber der Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder sich der daraus ergebende €-Betrag auf das vom Kommanditisten bzw. tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch Treugeber schriftlich genannte €-Konto überwiesen. Der Kommanditist bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlossenen oder ab- bzw. Treugeber kann diese Entscheidung mit Wirkung für künftige Aus- zuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; die Gesell- schüttungen jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Ge- schaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Abs. 2 gilt für schäftsführenden Kommanditisten widerrufen. Der Widerruf wird für Treugeber gegenüber der Gesellschaft entsprechend. die nächste Ausschüttung Beachtung finden, sofern die Erklärung dem Geschäftsführenden Kommanditisten einen (1) Monat vor dem Aus- § 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN schüttungstermin zugegangen ist, ansonsten für die darauf folgende 1. Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfolgen entspre- Ausschüttung. Der Geschäftsführende Kommanditist kann die Doric mit chend der prozentualen Prognose des Verkaufsprospektes (bzw. einer der Abwicklung der Ausschüttungen beauftragen. späteren Ergänzung hierzu) aus Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft, soweit diese nach Einschätzung des Geschäftsführenden 4. Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw. Treugeber für ein Kalen- Kommanditisten nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder derjahr erfolgen grundsätzlich bis zum 31. Juli des nachfolgenden budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen gemäß § 17) oder Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 vorliegen, erforderlicher (künftiger) Aufwendungen benötigt werden und eine an- erstmals ab 2009 bis zum 31. Juli 2010. Ein Liquidationserlös wird gemessene Liquiditätsreserve vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder unter Berücksichtigung der Vergütungen gemäß § 17 spätestens bis die Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft Schuld zum Abschluss der Liquidation ausgezahlt. befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen gemäß den nachfolgenden Absätzen vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt an die Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die an den 5. Gegebenenfalls bestehende Forderungen der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten bzw. Treugeber aus Ausgleichszahlungen oder aus 127 noch nicht oder nur teilweise eingezahlten Kapitaleinlagen bzw. Betei- 3. Mehrere Erben eines Kommanditisten oder Treugebers können ihre ligungsbeträgen (zzgl. 5 % Agio) können mit den an diesen Komman- Stimmrechte und sonstigen Gesellschaftsrechte nur einheitlich durch ditisten bzw. Treugeber zu leistenden Ausschüttungen, Zahlungen oder einen schriftlich ernannten, gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, Vergütungen verrechnet werden. Hiervon unberührt bleiben sonstige soweit und solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitalein- Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages zu verspätetet geleisteten lage bzw. Beteiligungsbetrag eines Erben weniger als der Mindestbe- Zahlungen des Kommanditisten bzw. Treugebers (z. B. Ausschluss eines teiligungsbetrag gemäß § 3 Abs. 10 bzw. einer entsprechenden Gesellschafters gemäß § 21). Kapitaleinlage bzw. Beteiligungsbetrages beträgt oder der Geschäftsführende Kommanditist Abweichungen hiervon zustimmt. Der gemein- 6. Soweit auf die an die Gesellschafter bzw. Treugeber geleisteten Aus- same Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich für seine zahlungen oder Vergütungen Kapitalertragsteuer oder eine andere ver- Vollmachtgeber ausüben. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter gleichbare Quellensteuer zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, worden ist oder die Gesellschaft bzw. der Geschäftsführende Komman- ruht das Stimmrecht; Auszahlungen der Gesellschaft werden an den ditist aufgrund einer Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Auszahlungen werden von abzuführen hat und diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder der Gesellschaft bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtig- Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von den auf ten bzw. bis zur Legitimation des oder der Erben zu treuen Händen diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallenden Auszahlungen von der einbehalten. In den in Satz 1 benannten Fällen sind die Erben ver- Gesellschaft einzubehalten und ggf. der Gesellschaft bzw. dem Ge- pflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtig- schäftsführenden Kommanditisten zu erstatten. ten gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Gemeinsamer Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein Gesellschafter, ein § 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS Treugeber, ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder ein kraft Geset- 1. zes zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein. Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils durch Erben auf Vermächtnisnehmer gilt § 5 entspre- 4. Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die eintretenden chend. Beim Tod eines Treugebers treten die Erben oder Vermächtnis- Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten. nehmer nach Maßgabe des Treuhandvertrages in die Rechtsstellung Soweit Kosten durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhänder ge- des Treugebers ein. Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung genüber der Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder durch Erben auf Vermächtnisnehmer gilt § 5 Abs. 5 entsprechend. tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlossenen oder ab- 2. Die Erben eines Kommanditisten oder Treugebers müssen sich durch zuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; die Gesell- Vorlage eines Erbscheins oder eines entsprechenden Erbnachweises schaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. gemäß § 35 GBO, ein Testamentsvollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legitimieren. Hierbei haben die Erben zu § 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS bestätigen, dass sie den Gesellschaftsanteil bzw. die Treugeberbeteiligung für eigene Rechnung halten werden und sämtliche, im Übrigen EINES GESELLSCHAFTERS 1. In allen Fällen des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter nach dem Geldwäschegesetz, erforderlichen Angaben zu machen und wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortge- Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei ausländischen Urkunden zum führt. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst den Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis ist die Gesell- übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen schaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf aus- an, soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten übertragen ländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein worden ist. Wenn außer einem ausscheidenden Kommanditisten nur Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden noch ein weiterer Gesellschafter vorhanden ist, ist dieser berechtigt, einzuholen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins einen Dritten zu benennen, der in die Gesellschaft eintritt. Sofern der bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Aus- Komplementär ausscheidet, ist der Geschäftsführende Kommanditist fertigung oder beglaubigte Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, eine andere juristische enthaltenen letztwilligen Verfügung (notarielles Testament bzw. Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Person als Komplementär in die Gesellschaft aufzunehmen. 2. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und von den übri- Gesellschaft darf denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvoll- gen Gesellschaftern hiermit gleichzeitig unter Befreiung von den Be- strecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des schränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, einen Kommanditisten Verstorbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbeson- durch schriftliche, einseitige Erklärung fristlos aus der Gesellschaft dere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. auszuschließen, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt: (i) Über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt; 128 (ii) (iii) (iv) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil des betreffen- hend „Kapitalherabsetzung“). Der Anteil am Gesellschaftsvermögen, den Kommanditisten betrieben; um den die Kapitaleinlage des Treuhänders herabgesetzt wird (dieser der betreffende Kommanditist leistet eine Ausgleichszahlung Herabsetzungsbetrag nachstehend „Reduktionsbetrag“), wächst den gemäß § 7 Abs. 2 trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Gesellschaftern (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis ihrer Nachfristsetzung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten (verbleibenden) Beteiligungen an, soweit die anteilige Kapitaleinlage unter Androhung des Ausschlusses aus der Gesellschaft nicht; nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Kapitalherabset- der betreffende Kommanditist erfüllt seine Verpflichtung zur zung wird drei (3) Tage nach Absendung der Mitteilung über die Kapi- vollständigen Einzahlung seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz talherabsetzung an den Treuhänder wirksam. schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten unter Androhung des (v) (vi) 4. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter Befrei- Ausschlusses aus der Gesellschaft nicht; ung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, anstelle beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Erben oder die Ver- eines Ausschlusses gemäß Abs. 2 den Gesellschaftsanteil des auszu- mächtnisnehmer nicht gleichzeitig in die Kommanditistenstel- schließenden Kommanditisten an sich oder einen durch ihn zu benen- lung des verstorbenen Kommanditisten bei der Gesellschaft nenden Dritten zu verkaufen und zu übertragen. Entsprechendes gilt eintreten; hinsichtlich des Reduktionsbetrages im Falle einer Kapitalherabsetzung der betreffende Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß gemäß Abs. 3. Der von dem Erwerber zu zahlende Kaufpreis entspricht § 18 Abs. 2 nach schriftlicher Anforderung nicht nach und hier- dem Abfindungsguthaben gemäß Abs. 5 abzüglich vom Erwerber gemäß aus resultieren Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesell- § 7 Abs. 2 an die Gesellschaft zu leistender Beträge. Ein sich zu Lasten schafter oder Treugeber oder des ausscheidenden Kommanditisten bzw. des Reduktionsbetrages ergebender etwaiger Negativsaldo muss binnen vier (4) Wochen nach (vii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor. Mitteilung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten von dem Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten ausscheidenden Kommanditisten an den Übernehmenden gezahlt wer- nach Kenntnis des Geschäftsführenden Kommanditisten vom Eintritt den. Der Kaufpreis ist zehn (10) Bankarbeitstage nach Übertragung eines der vorstehend unter Ziffer (i) bis (vii) genannten wichtigen auf den Dritten fällig und zahlbar. Grundes erklärt werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v) genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage der Legitimation 5. Scheidet ein Kommanditist nach Maßgabe des Abs. 2 aus der Gesell- der Erben gemäß § 20 Abs. 2 gegenüber dem Geschäftsführenden Kom- schaft aus, erhält er für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen manditisten bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage eine Abfindung in Geld. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Redukti- einer öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimationsurkunde onsbetrages im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs. 3. Das Ab- gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten. findungsguthaben richtet sich nach der Höhe der Kapitalkonten I und II des ausscheidenden Kommanditisten, wie es sich aus der Schluss- Der Kommanditist scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung bilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden bzw. Kündigung aus der Gesellschaft aus. Die Ausschließungserklärung ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausschei- bzw. Kündigung gilt spätestens drei (3) Bankarbeitstage nach der sich dens berechneten Ergebnisses der Gesellschaft unter Berücksichtigung aus dem Poststempel ergebenden Absendung an die zuletzt der Gesell- zwischenzeitlich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) schaft schriftlich genannte Adresse als zugegangen. abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden der Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil im Gesellschaft entstehenden Schäden sowie Kosten und Abgaben, inklu- Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam, wenn der sive der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz sowie nicht ge- betroffene Kommanditist innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der leisteter Ausgleichzahlungen. Das Abfindungsguthaben beläuft sich Ausschließungserklärung die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvoll- höchstens auf den gemäß Abs. 7 zu bestimmenden Wert. streckungsmaßnahme nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Rechte und Pflich- 6. Eine ordentliche Kündigung eines Gesellschaftsanteils durch einen ten sowie Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für Kommanditisten ist bis zum 31. Dezember 2028 ausgeschlossen. Die und gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter ausgesetzt. Kündigung danach hat schriftlich an den Geschäftsführenden Kommanditisten, erstmals zum 31. Dezember 2029, zu erfolgen. 3. Sofern sich der Treuhänder aufgrund des Widerrufs eines Treugebers oder der Kündigung des Treuhandvertrages gemäß § 13 Abs. 1 des 7. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils durch Treuhandvertrages für die Herabsetzung der von ihm gehaltenen Kapi- einen Kommanditisten gemäß Abs. 6 erhält der Kommanditist eine Ab- taleinlage entscheidet, hat der Geschäftsführende Kommanditist die findung in Geld, die nach folgenden Vorschriften ermittelt wird. Kapitaleinlage des Treuhänders entsprechend herabzusetzen (nachste- 129 (i) Der Geschäftsführende Kommanditist hat zum Kalenderjahres- den. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des ausscheidenden ende, zu dem die Kündigung wirksam wird, auf Kosten der Kommanditisten zum Ausgleich etwaiger noch nicht geleisteter Aus- Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen, in gleichszahlungen. der sämtliche Wirtschaftsgüter unter Auflösung stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind; ein etwaiger Firmen- 12. Eine Haftung des Komplementärs oder Geschäftsführenden Kommandi- wert bleibt außer Betracht. Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem tisten für das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Verkehrswert anzusetzende Verbindlichkeiten. Abs. 7 ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für das Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten Sicher- (ii) Die Auseinandersetzungsbilanz wird nach Ablauf von zwei Mo- heit zu leisten. Der ausgeschiedene Kommanditist hat keinen Anspruch naten nach Absendung an den Kommanditisten verbindlich, auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten. Entsprechendes sofern er ihr nicht vor Fristablauf schriftlich widerspricht. Wird gilt für Treugeber. über die Auseinandersetzungsbilanz zwischen der Gesellschaft und dem ausscheidenden Kommanditisten keine Einigung er- 13. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommanditist aus zielt, so entscheidet ein von der Industrie- und Handelskammer der Gesellschaft aus, so können die Treugeber nach Maßgabe des § 12 Offenbach am Main zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schieds- des Treuhandvertrages einen neuen Treuhänder bestellen, auf den der gutachter. Die Kosten dieses Schiedsgutachtens trägt der aus- Geschäftsführende Kommanditist den Gesellschaftsanteil des Treuhän- scheidende Kommanditist. ders überträgt. Für die Zeit vom Ausscheiden des Treuhänders bis zur Bestellung eines neuen Treuhänders wird die First Flight Management 8. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages durch GmbH die Rechte und Pflichten des Treuhänders nach diesem Gesell- einen Treugeber gilt der vorstehende Abs. 3 mit der Maßgabe entspre- schaftsvertrag und aus dem Treuhandvertrag ausüben. Die First Flight chend, dass der Reduktionsbetrag den Kommanditisten nur dann zu- Management GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung dieser wächst, sofern der Treugeber seine Beteiligung nicht als Kommanditist Aufgaben zu beauftragen. Kommt ein Beschluss über die Bestellung fortsetzt. Hinsichtlich der auf den Reduktionsbetrag entfallenden Ab- eines Treuhänders mit der erforderlichen Mehrheit nicht zustande, ist findung gilt der vorstehende Abs. 7 entsprechend. die First Flight Management GmbH verpflichtet und unter Befreiung von § 181 BGB berechtigt, einen neuen Treuhänder zu benennen, der 9. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 ist mit dem Erwerb der vom bisherigen Treuhänder an der Gesellschaft in drei gleichen Raten zahlbar. Die erste Rate ist zwölf Monate nach gehaltenen Gesellschaftsanteile automatisch in Rechte und Pflichten dem Kalendertag zahlbar, zu dem das Ausscheiden des Kommanditisten des bisherigen Treuhänders aus diesem Gesellschaftsvertrag eintritt. wirksam wird, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben ganz oder teilweise § 22 DATENSCHUTZ früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann eine Stun- 1. Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und der dung der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden Komman- Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gefährdet würde. ditisten bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung gemachten Angaben zusammen mit eventuell sonstigen im Zusammenhang mit der Beteili- 10. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 wird gung stehenden Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang nicht verzinst. Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw. der mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hin- Treuhänder bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen Betrag, sichtlich des vom Treuhänder an die Gesellschaft übermittelten Treu- der dem, auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden, Ausschüt- geberregisters und der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern. tungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten bzw. dem Treuhänder im Falle eines Verbleibens in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherab- 2. Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den Treuhän- setzung zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Ver- der, die Doric GmbH, den Prospektherausgeber, die mit dem Beteili- zinsung des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden gungsangebot und/oder fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungs- Basiszinssatz gemäß § 247 BGB entspricht. angebotes befasste Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie vom Geschäftsführenden 11. Ein sich bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens gemäß vorste- 130 Kommanditist mit der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Betei- hendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 zu Lasten des ausscheidenden Kommandi- ligungen der Kommanditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien tisten bzw. des Treuhänders ergebender Negativsaldo muss bis zum (inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung Höchstbetrag der gezeichneten und noch nicht geleisteten Kapitalein- und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern dies der lage zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach Anforderung durch den (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Geschäftsführenden Kommanditisten an die Gesellschaft gezahlt wer- Außer an die vorgenannten Parteien darf der Geschäftsführende Kommanditist keine Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder 3. Im Fall der Amtsniederlegung oder des Todes eines Beiratsmitgliedes behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Kommanditist bzw. wird ein neues Mitglied entsprechend dem Verfahren zur Bestellung Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat. des ausscheidenden Beiratsmitgliedes gemäß vorstehendem Abs. 1 für die restliche Amtszeit des ausscheidenden bzw. verstorbenen Beirats- 3. 4. Der Geschäftsführende Kommanditist ist ferner berechtigt, die Namen mitgliedes gemäß Abs. 2 Satz 1 gewählt bzw. entsandt. Im Fall der und Adressdaten der Kommanditisten an Dritte zum Zweck einer Ange- krankheitsbedingten, nicht nur vorübergehenden Hinderung eines Bei- botsabgabe weiterzugeben, falls diese dem Geschäftsführenden Kom- ratsmitgliedes an der Ausübung seines Amtes wird ein neues Mitglied manditisten ein ernsthaftes Interesse zum Ankauf von Gesellschafts- entsprechend dem Verfahren zur Bestellung des verhinderten Beirats- anteilen nachgewiesen haben. Er darf ferner die Adressdaten der Kom- mitglieds gemäß vorstehendem Abs. 1 für die Dauer der krankheitsbe- manditisten und der Treugeber weitergeben, sofern Kommanditisten dingten Verhinderung, längstens jedoch für die restliche Amtszeit des bzw. Treugeber, die zehn (10 %) Prozent oder mehr der Stimmen auf ausscheidenden bzw. verstorbenen Beiratsmitgliedes gemäß Abs. 2 Satz 1 sich vereinen, gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer (i) letzter Satz, selber eine gewählt bzw. entsandt. Das Amt des erkrankten Beiratsmitgliedes ruht Gesellschafterversammlung einzuberufen verlangen. während dieser Zeit. Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden, dass im 4. Das Beschlussverfahren zur Wahl eines Ersatzmitgliedes für ein aus- Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm erhobene personenbe- scheidendes gewähltes Beiratsmitglied ist vom Geschäftsführenden zogene Daten gespeichert und genutzt werden und dass die Weiter- Kommanditisten spätestens binnen eines Monats einzuleiten, nachdem gabe der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche Stellen mit Sitz ihm die Amtsniederlegungserklärung des ausscheidenden Beiratsmit- in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau gliedes, die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur vorübergehende möglicherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann, sofern krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen ist oder der Tod bzw. die dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder sonstigen Nachteilen nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Bei- für die Gesellschaft führt. ratsmitgliedes anderweitig bekannt geworden ist. Die Benennung eines Ersatzmitgliedes für ein ausgeschiedenes entsandtes Beiratsmitglied hat § 23 BEIRAT spätestens binnen eines Monats zu erfolgen, nachdem dem Geschäfts- 1. Ein Beirat ist nicht vorgesehen. Zur Beratung des Geschäftsführenden führenden Kommanditist die Amtsniederlegungserklärung des ausschei- Kommanditisten kann bei der Gesellschaft ein Beirat durch Beschluss denden Beiratsmitgliedes, die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur der Gesellschafterversammlung gebildet werden. Der Beirat soll aus vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen ist. Führt drei Mitgliedern bestehen. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden je- die nach diesem Abs. 4 eingeleitete Wahl nicht zur Bestellung eines weils mit der relativen Mehrheit der bei der Wahl abgegebenen Stim- Ersatzmitgliedes bzw. wird kein Ersatzmitglied entsandt, besteht der men der Kommanditisten und Treugeber gewählt. Jeder zur Wahl Beirat mit einer entsprechend verringerten Mitgliederzahl fort. stehende Beiratskandidat hat vor der Wahl schriftlich zu versichern, dass bei ihm keine den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufenden 5. Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§ 93, 116 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Interessenkonflikte bestehen. Ein Beiratsmitglied wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten entsandt. Die Bildung des Beirates wird nur dann wirksam, wenn ein von den Kommanditisten und Treugebern 6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend oder gewähltes Beiratsmitglied die Wahl annimmt. Die Mitglieder des Beira- durch schriftlich bevollmächtigte Beiratsmitglieder vertreten sind. Der tes wählen einen Beiratsvorsitzenden mit einfacher Mehrheit. Beirat beschließt in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten sind mit Zustimmung aller 2. Beiratsmitglieder zulässig. Die Mitglieder des Beirates werden jeweils bis zur dritten, auf die Beiratswahl folgende Gesellschafterbeschlussfassung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beschließt, gewählt 7. Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig- bzw. entsandt. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Beirates endet in keit. Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen Beiratsmitglieder sind jedem Fall mit dem Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft auf € 100.000,– pro Haftungsfall begrenzt. Schadensersatzansprüche oder mit dem Tod des Beiratsmitgliedes. Ist ein Beiratsmitglied krank- gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangung über heitsbedingt nicht nur vorübergehend an der Ausübung seines Amtes den die Ersatzpflicht begründenden Sachverhalt, soweit sie nicht kraft gehindert, hat er dies dem Geschäftsführenden Kommanditisten unver- Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen. züglich mitzuteilen. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat durch 8. Die Mitglieder des Beirates erhalten neben der Erstattung ihrer Ausla- schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden Kommandi- gen keine weitere Vergütung. Die Kommanditisten und Treugeber kön- tisten niederzulegen. nen mit der für eine Gesellschaftsvertragsänderung benötigten Beschlussmehrheit etwas anderes beschließen. 131 § 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt die Regelung, die vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht. 2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser Schriftformabrede, jedoch mit Ausnahme des Treuhandvertrages – bedürfen der Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere Form vorgeschrieben ist. 3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden kann. Offenbach am Main, den 9. Januar 2009 First Flight Management GmbH, vertreten durch Sibylle Pähler, Geschäftsführerin Alpha Flight Control GmbH, vertreten durch Martina Allinger, Geschäftsführerin Doric Treuhand GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Buckstegen und Tanja Kisselbach 132 TREUHANDVERTRAG Zwischen 3. Der Treugeber bestätigt, dass er die Treugeberbeteiligung ausschließlich für eigene Rechnung erwirbt und hält und, dass er den Beteili- der in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeug- gungsbetrag zzgl. 5 % Agio von einem auf seinen eigenen Namen lau- fonds Elfte GmbH & Co. KG (nachstehend „Gesellschaft“) genannten Person tenden Konto erbringen wird. Der Treuhänder wird dem Treugeber (nachstehend „Treugeber“) schriftlich mitteilen, zu welchem Zeitpunkt der Treuhandvertrag wirksam geworden ist. und 4. Rechtsnachfolger des Treugebers treten nach Maßgabe der §§ 10 und 11 in sämtliche Rechte und Pflichten des Treugebers aus diesem Treu- der Doric Treuhand GmbH (nachstehend „Treuhänder“) handvertrag ein, nicht jedoch bevor der Rechtsnachfolger des Treugebers i. S. d. § 10 dem Treuhänder seinen Namen und seine Anschrift und sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz) betreffend seine Person zur Ver- der First Flight Management GmbH fügung gestellt hat. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bestätigung des Rechtsnachfolgers, die Treugeberbeteiligung aus- wird der folgende Treuhandvertrag geschlossen. schließlich für eigene Rechnung zu erwerben und zu halten und um VORBEMERKUNG die Erbringung eines etwaigen noch an den Treuhänder zu leistenden 1. Dieser Treuhandvertrag betrifft die treuhänderische Beteiligung an der Beteiligungsbetrages ggf. zzgl. Agio von einem auf seinen eigenen Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG. Der Treuhänder ist als Treu- Namen lautenden Konto. handkommanditist an der Gesellschaft beteiligt. § 2 TREUHANDGEGENSTAND, PERSON DES TREUGEBERS 2. Der Treuhänder ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Ge- 1. Der Treuhänder übernimmt im Auftrag des Treugebers und hält und sellschaft ermächtigt, seine Beteiligung an der Gesellschaft zu erhöhen verwaltet treuhänderisch im eigenen Namen, im Umfang der anteilig und für Dritte zu halten. Die für den Treugeber gehaltenen Beteiligun- für den Treugeber an der Gesellschaft gezeichneten Kapitalbeteiligung gen an der Gesellschaft werden vom Treuhänder gemäß diesem Treu- für Rechnung des Treugebers, eine Kapitaleinlage an der Gesellschaft handvertrag verwaltet. Dem Treugeber ist der aktuelle Gesellschafts- (nachfolgend auch „Treugeberbeteiligung“). Die Höhe des Anteils des vertrag der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG bekannt und er Treugebers an der Kapitaleinlage des Treuhänders bei der Gesellschaft erkennt diesen als für sich bindend an. ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung des Treugebers genannten Beteiligungsbetrag. § 1 VERTRAGSSCHLUSS 1. 2. Der Treugeber bietet mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung dem Der Beteiligungsbetrag des Treugebers für die Beteiligung an der Treuhänder den Abschluss eines Treuhandvertrages an („Angebot“), Gesellschaft muss mindestens auf US-$ 10.000,– oder einen durch wonach der Treuhänder eine Beteiligung – in der in der Beitrittserklä- volle 1.000 teilbaren, höheren Betrag lauten. Der Treuhänder kann rung als Kapitaleinlage genannten Höhe (nachstehend auch „Beteili- Abweichungen hiervon zustimmen, sofern der Geschäftsführende gungsbetrag“) – an der Gesellschaft mittelbar für den Treugeber Kommanditist dem zustimmt. Der Treugeber hat zusätzlich ein Agio erwerben soll. i. H. v. 5 % auf seinen Beteiligungsbetrag zu leisten. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch 2. Im Außenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligungsbeträge für den Treuhänder oder einem von diesem unmittelbar oder mittelbar sich und alle Treugeber gemeinsam als einheitliche Kapitaleinlage. bevollmächtigten Vertreter zum ersten (1.) Kalendertag des auf die Er tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Annahme folgenden Monats zustande. Eine Pflicht zur Annahme Verhältnis zur Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag der Gesell- besteht nicht. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahme- schaft hierzu keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind. Der erklärung. Die Annahme durch den Treuhänder setzt voraus, dass der Treuhänder übt die ihm als Kommanditist zustehenden Gesellschafter- Treuhänder der Gesellschaft eine entsprechende und gemäß § 3 Abs. 4 rechte im eigenen Namen und gemäß der Weisung des jeweiligen Treu- des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zulässige Erhöhung seiner gebers aus, sofern nicht der Treugeber von den ihm nach § 5 zustehen- Beteiligung an die Gesellschaft erklärt hat und dem Treuhänder sowie den Befugnissen Gebrauch macht. Die Beteiligung des Treuhänders an der Gesellschaft der Name und die Anschrift des Treugebers sowie der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen (z. B. nach Gesellschaft sowie den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. dem Geldwäschegesetz) zum bzw. vom Treugeber vorliegen. 133 Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag ergibt. In diesen Fällen hat der Treugeber auf Verlangen des Treuhän- und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber wird wirtschaftlich so ders oder der Gesellschaft innerhalb einer Frist von drei (3) Wochen behandelt, als sei er unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft. Der ggf. notwendige Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten Treugeber erkennt zu diesem Zweck die Bestimmungen des Gesellschafts- auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. vertrages der Gesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung an. Der vom Treugeber gezeichnete Beteiligungsanteil wird vom Treuhänder im 6. Der Treuhänder verpflichtet sich hiermit gegenüber der First Flight Innenverhältnis als Teil seiner Kapitaleinlage behandelt und gehalten. Management GmbH als Geschäftsführendem Kommanditisten der Der Treugeber steht für alle Verpflichtungen des Treuhänders aus dem Gesellschaft, sowie der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH als Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (anteilig) ein. Der Treugeber haf- Prospektherausgeber für diese die kontinuierliche Überwachung der tet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber. Geschäftsbeziehung zum Treugeber, sowie die regelmäßige Aktualisierung der Treugeberdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Geld- 3. wäschevorschriften zu übernehmen. Der Treuhänder hat die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH („Doric“) beauftragt und bevollmächtigt, im Hinblick auf die Gesellschaft für ihn Treuhandverträge abzuschließen, die Treuhandverhältnisse zu § 3 AUSZAHLUNGEN, ABTRETUNG VON ANSPRÜCHEN DES betreuen und alle damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen. Die Doric wird hiermit zur Vornahme sämtlicher damit TREUHÄNDERS, AUFRECHNUNGSBEFUGNIS 1. Der Treuhänder tritt bereits hiermit sämtliche Ansprüche aus der treu- zusammenhängender Rechtshandlungen und zur Ausübung sämtlicher händerisch für den Treugeber gehaltenen Kapitalbeteiligung an der dem Treuhänder in diesem Vertrag und im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft auf die jeweiligen Ausschüttungen der Gesellschaft bzw. Gesellschaft zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben ermächtigt und Entnahmen, den jeweiligen Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges bevollmächtigt. Die Doric ist ihrerseits berechtigt, Dritte einzuschal- Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus der ten und Untervollmachten im vollen Umfang dieser Vollmacht zu ertei- Gesellschaft oder einer Herabsetzung der Kapitaleinlage des Treuhän- len und zu widerrufen. ders gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (zusammen „Auszahlungsansprüche“ und bei deren Leistung „Auszahlungen“) 4. Eine treugeberische Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen an den Treugeber ab. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, die Abtre- Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft tung durch schriftliche Erklärung anzunehmen. Die Abtretung erfolgt bürgerlichen Rechts ist ausgeschlossen. Der Treuhänder ist nach in Höhe der auf die Treugeberbeteiligung entfallenden Auszahlungsan- Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft sprüche. Der Treuhänder wird nach erfolgter Annahme durch den Treu- berechtigt, Ausnahmen hiervon zuzulassen. geber die Gesellschaft unverzüglich anweisen, die Auszahlungsansprüche direkt an den Treugeber zu leisten. 5. Jeder Treugeber ist verpflichtet, dem Treuhänder und der Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen seiner Anschrift, Auszahlungen des Treuhänders an die Treugeber erfolgen grundsätzlich seiner in der Beitrittserklärung und gemäß § 1 Abs. 2 und 3 dieses in US-$, sofern der Treugeber nicht mindestens einen (1) Monat vor Treuhandvertrages gemachten Angaben oder sonstige gemäß dem dem Auszahlungstermin schriftlich eine Auszahlung in € beantragt Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften erforderliche Angaben hat. In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag vor seiner Auszahlung sowie seine deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Jeder auf Kosten des Treugebers umgerechnet und der sich daraus ergebende Treugeber ist auch verpflichtet, dem Treuhänder und der Gesellschaft €-Betrag auf das vom Treugeber schriftlich genannte €-Konto überwie- unverzüglich jede Änderung seiner steuerrechtlichen „Ansässigkeit“ sen. Der Treugeber kann diese Entscheidung mit Wirkung für künftige oder eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Auszahlungen jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Deutschland mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen gegenüber Treuhänder widerrufen. Der Widerruf wird für die nächste Ausschüttung dem Treuhänder und der Gesellschaft abzugeben. Auf entsprechende Beachtung finden, sofern die Erklärung dem Treuhänder einen (1) Monat Anforderung des Treuhänders oder der Gesellschaft hat der Treugeber vor dem Auszahlungstermin zugegangen ist, ansonsten für die darauf den erforderlichen Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im folgende nächste Auszahlung. Der Treuhänder kann die Doric mit der Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Treuhänder und die Gesell- Abwicklung der Auszahlungen beauftragen. § 19 Abs. 6 des Gesell- schaft haben überdies das Recht, vom Treugeber Angaben zur Ertei- schaftsvertrages der Gesellschaft gilt für Auszahlungen des Treuhän- lung von Auskünften gegenüber Steuerbehörden, kontoführenden Ban- ders an Treugeber entsprechend. Eine Erstattung hat gegebenenfalls ken oder im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschege- an den Treuhänder zu erfolgen. setzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden 134 2. Unbeschadet einer etwaigen Abtretung gemäß §3 Abs. 1 und 3 dieses gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Treuhandvertrages ist der Treuhänder jederzeit berechtigt und wird Abzugsteuern erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für Gesell- hiermit vom Treugeber ermächtigt, sämtliche Ansprüche des Treuhän- schafter bzw. Treugeber aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ders gegen den Treugeber bzw. dessen Erben aus oder im Zusammen- hang mit diesem Treuhandvertrag mit etwaigen Ansprüchen des Treu- 3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Treuhandvertrag gebers bzw. dessen Erben aus der treuhänderisch gehaltenen Komman- schuldet der Treugeber nach erfolgloser Mahnung durch den Treuhän- ditbeteiligung auf die Auszahlungen (d. h. die Entnahmen, den jeweili- der einen Verzugszins gemäß § 288 BGB, unabhängig von der Möglich- gen Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Abfindungsguthaben) zu keit des Ausschlusses. Die Geltendmachung eines weitergehenden verrechnen und insoweit die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt insbe- Schadens nach gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt. sondere für die Ansprüche des Treuhänders zur Leistung des Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio sowie die Ausgleichsansprüche gemäß § 5 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE, ÜBERLASSUNG DER GESELLSCHAFTERRECHTE § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Hiervon unberührt bleibt eine etwaige Aufrechnungsbefugnis der Gesellschaft. 1. Die Rechte des Treugebers bei Gesellschafterbeschlüssen sowie die Rechte in einer ggf. stattfindenden Gesellschafterversammlung der 3. Soweit der Gesellschaft Ansprüche gegen den Treuhänder im Hinblick Gesellschaft werden grundsätzlich vom Treuhänder wahrgenommen. auf die Treugeberbeteiligung gemäß dem Gesellschaftsvertrag zuste- Dies gilt nicht, soweit der Treugeber selbst an einer Beschlussfassung hen (z. B. auf Leistung des Beteiligungsbetrages nebst Agio, auf Aus- bzw. Gesellschafterversammlung mitwirkt oder hierbei anderweitig ver- gleichsverpflichtungen gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages), ist der treten ist oder eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht zugunsten Treuhänder berechtigt, sämtliche aus oder im Zusammenhang mit die- Dritter beim Treuhänder oder der Gesellschaft eingereicht hat. Je volle sem Treuhandvertrag entstehenden Ansprüche gegen den Treugeber US-$ 100,– der Treugeberbeteiligung gewähren eine (1) Stimme. („Treuhänderansprüche“) an die Gesellschaft abzutreten und tritt diese an Erfüllungs statt für die entsprechenden Ansprüche der Gesell- 2. Der Treuhänder wird (unbeschadet seiner Rechte im Hinblick auf seine schaft gegen den Treuhänder an die Gesellschaft ab. Der Treugeber eigene, nicht treuhänderisch gehaltene Kapitaleinlage an der Gesell- erklärt sich mit dieser Abtretung einverstanden. Alle von der Gesell- schaft), außer in Fällen, die eine unverzügliche Handlung erfordern, schaft an den Treuhänder zu leistenden Auszahlungen der Gesellschaft die Rechte gemäß § 5 Abs. 1 dieses Treuhandvertrages nur im Rahmen können in Höhe der jeweils an die Gesellschaft abgetretenen Treuhän- schriftlich erteilter Weisungen des Treugebers ausüben. Der Treuhänder deransprüche hinsichtlich eines Treugebers mit den Treuhänderansprü- wird die ihm zustehenden Stimmrechte bei Beschlussfassungen dem- chen gegen den Treugeber von der Gesellschaft verrechnet werden. Der entsprechend, d. h. ggf. auch unterschiedlich, ausüben. Bei nicht Treugeber stimmt dem zu. erfolgter Weisung durch den Treugeber an den Treuhänder wird sich der Treuhänder insoweit seines Stimmrechtes enthalten. Entsprechendes § 4 EINZAHLUNG DES VOM TREUGEBER 1. gilt bei Beschlussfassungen im Rahmen von Treugeberversammlungen GEZEICHNETEN BETEILIGUNGSBETRAGES oder -beschlüssen. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, an der Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Beschlussfassung der Gesellschaft selbst mitzuwirken und das auf Kalendertag des Monats (Eingang auf dem Konto), in dem der Treu- seine Treugeberbeteiligung entfallende Stimmrecht selbst auszuüben handvertrag wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten Konto der Gesellschaft zugunsten des Treuhänders den in der Beitritts- vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht bedarf der Schriftform und erklärung genannten Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5 % Agio (nach- ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu Beginn einer Gesellschaf- stehend „Agio“) zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung terversammlung dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesell- des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden Kommanditisten der schaft bzw. dessen Vertreter auszuhändigen. Gesellschaft. Eingehende Beträge auf den Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5 % Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die Kapital- 3. Die Einberufung von Gesellschafterbeschlüssen im Umlaufverfahren oder Einladungen zu Gesellschafterversammlungen sind in § 12 des einlage angerechnet. Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft geregelt. Bei fristgerechter 2. Geht der in der Beitrittserklärung genannte Beteiligungsbetrag nebst Stimmabgabe des Treugebers bei Beschlussfassungen im Umlaufverfah- Agio nicht fristgemäß oder nur teilweise auf das in der Beitritts- ren bzw. bei Anwesenheit des Treugebers (oder eines vom Treugeber erklärung genannte Konto ein, so stellt diese einen wichtigen Grund bevollmächtigten Dritten) sowie bei Einreichung einer Stimmrechts- zur Kündigung dieses Treuhandvertrages gemäß § 13 dar. Ein wichtiger vollmacht an den Treuhänder oder die Gesellschaft reduzieren sich die Grund nach Maßgabe des § 13 ist auch dann gegeben, wenn der Treu- Stimmrechte des Treuhänders entsprechend. geber zwischen Beitritt und Einzahlung verstirbt und die Erben die Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio nicht termingerecht 4. Der Treuhänder ist verpflichtet, das fortlaufend aktualisierte Treugeber- erbringen, ohne Rücksicht auf den Lauf der Frist zur Ausschlagung der register gemäß § 16 an die Gesellschaft oder eine von dieser beauf- Erbschaft oder eine etwaige Erbauseinandersetzung. tragte und bevollmächtigte Person weiterzuleiten. Mitteilungen an den Treugeber (inkl. Einladungen zu Gesellschafter- oder Treugeberversammlungen oder Aufforderungen zu Beschlussfassungen) sind dann 135 ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die gegenüber dem Treuhänder Fall hat der kündigende Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in zuletzt schriftlich genannte Adresse des Treugebers gesandt wurden. Geld gegen den Treuhänder. Für die Höhe der Abfindung, deren Verzinsung und Auszahlung gelten § 21 Abs. 7 bis 12 des Gesellschaftsver- 5. Hinsichtlich Wettbewerbsverbot, Kontroll- und Informationsrechten trages der Gesellschaft. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und gilt § 11 des Gesellschaftsvertrages analog für die Treugeber. Alle dort im Falle eines positiven Betrages, nach der Auszahlung des Abfindungs- genannten Verpflichtungen sind vom Treugeber zu beachten, alle guthabens an den Treugeber gilt das Treuhandverhältnis als beendet. Rechte stehen dem Treugeber unmittelbar zu. 4. Die durch die Kündigung des Treuhandverhältnisses verursachten § 6 TREUHANDVERWALTUNG Kosten, Auslagen, Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsge- Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen getrennt von bühren) und Nachteile bei der Gesellschaft (wozu auch bei der Gesell- seinem sonstigen Vermögen. Alles, was der Treuhänder in Ausführung des schaft aus dem Anlass des Wechsels anfallende Steuern gehören) trägt Treuhandauftrages für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung erlangt hat, der Treugeber, der den Treuhänder insoweit freistellt. Dies gilt auch für wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber (oder des- einen nach § 21 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft sen etwaige Rechtsnachfolger) herausgeben. Insbesondere wird er alle auf ergebenden Negativsaldo. Alle durch den Wechsel in die Stellung eines die Treugeberbeteiligung entfallenden Auszahlungen aus der Gesellschaft, Kommanditisten entstehenden Kosten, Auslagen, Gebühren und Nach- die diese nicht direkt an den Treugeber leistet, umgehend an den Treugeber teile bei der Gesellschaft oder einen Negativsaldo, welche gemäß den (oder dessen Rechtsnachfolger) weiterleiten, sofern keine Aufrechnung mit Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vom Treuhänder Treuhänderansprüchen beim Treuhänder gegeben ist. der Gesellschaft zu erstatten sind, hat der Treugeber an Stelle des Treuhänders der Gesellschaft unverzüglich zu erstatten. Der Treugeber § 7 KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES ist damit einverstanden, dass der Treuhänder seine künftigen Ansprüche 1. gegen den Treugeber an die Gesellschaft abgetreten hat. Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag jederzeit zu kündigen, um in die entsprechende Stellung eines Kommanditisten der Gesellschaft zu wechseln. Der Wechsel eines Treugebers ist zulässig, 5. Etwa vor der Beendigung begründete Forderungen des Treuhänders gegenüber dem Treugeber bleiben von der Beendigung unberührt. wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft erfüllt sind. § 8 JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT Die Kündigung erfolgt schriftlich an den Treuhänder und wird hinsicht- Die Gesellschaft übersendet dem Treugeber eine Kopie des Jahresabschlusses lich der Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bei oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- der Gesellschaft wirksam, an dem der kündigende Treugeber durch und Verlustrechnung), zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Handelsregistereintragung in die Stellung eines Kommanditisten Feststellung des Jahresabschlusses. gelangt. Der beabsichtigte Wechsel wird dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft vom Treuhänder angezeigt. Im Übrigen § 9 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS, ist die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treugeber mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Kalenderjahresende, frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich. FREISTELLUNG DURCH DEN TREUGEBER 1. Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung (auch durch Erfüllungsgehilfen). Bei der 2. Für den Fall einer Beendigung des Treuhandvertrages aus Anlass eines Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung des Wechsels des Treugebers in die Stellung eines Kommanditisten der Vertragszweckes gefährdet (insbesondere die Verletzung der Pflicht zur Gesellschaft erklärt der Treuhänder bereits hiermit die Übertragung der treuhänderischen Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils an der treuhänderisch für den kündigenden Treugeber gehaltenen Beteiligung Gesellschaft und der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- an der Gesellschaft unmittelbar auf den Treugeber. Diese Übertragung rechte nach Weisung des Treugebers), haftet der Treuhänder auch für ist aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintra- leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, gung; der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Übertragung vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen an. gelten nicht, sofern der Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz – 3. 136 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages durch gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung von Pflich- den Treugeber (sofern der Treugeber nicht in die Rechtsstellung eines ten bei den Vertragsverhandlungen – verjähren in drei (3) Jahren ab Kommanditisten wechselt) wird der Treuhänder seine an der Gesell- dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch ent- schaft gehaltene Kapitaleinlage in Höhe der für den kündigenden Treu- standen ist und der Treugeber von den den Anspruch begründenden geber gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maßgabe der Bestimmun- Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft herabsetzen. In diesem ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit der betref- fende Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unter- (i) keine Gesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 4 ist; liegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei (ii) beim Wechsel in die Stellung des Kommanditisten dem Geschäftsführenden Kommanditisten eine den Anforderungen von § 4 Abs. 2 der Haftung für Personenschäden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. des Gesellschaftsvertrages genügende Handelsregistervollmacht 2. übergeben hat; Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber ist ausge- (iii) die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in schlossen, wenn und soweit der Treuhänder aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen Weisung des Treugebers handelt. Dies gilt nicht für ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennt und vollumfänglich in den Fall, dass der Treuhänder bei der Ausführung der Weisung vorsätz- die Rechte und Pflichten des Treugebers aus diesem Vertrag eintritt; und lich oder grob fahrlässig einen Schaden dem Treugeber verursacht. (iv) § 1 Abs. 3 erfüllt hat. 3. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft Der Geschäftsführende Kommanditist kann nach freiem Ermessen durch oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner, soweit es sich hier schriftliche Erklärung gegenüber dem übertragenden Treugeber auf nicht um Erfüllungsgehilfen des Treuhänders i. S. d. § 278 BGB handelt, eine oder mehrere der vorstehend unter Ziffer (i) bis (iv) genannten die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Voraussetzungen verzichten. Der Treuhänder übernimmt insbesondere keine Haftung für die Werthaltigkeit des Investitionsobjektes und die Ertragsfähigkeit und Wirt- Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist darüber hinaus nur mit schaftlichkeit der Gesellschaft oder für die Erreichung der vom Treuge- Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der ber verfolgten wirtschaftlichen Ziele. Geschäftsführende Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Eine Übertragung ist ferner frühestens mit Wirkung zum 1. Januar 4. 2010 zulässig und wirksam. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter (anteilig entsprechend seiner Treugeberbeteiligung) frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und 2. Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen oder eine sonstige Verfügung über Teile der Treugeberbeteiligung. der Verwaltung der Treugeberbeteiligung für den Treuhänder entstehen, einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171 ff., 160 HGB gegen die Treuhänder geltend gemacht werden. Soweit der Treuhänder 3. Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Treugeberbeteiligung von auf solche begründeten Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder An- den Nutzungsrechten an der Treugeberbeteiligung führt, insbesondere sprüche Dritter bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet, die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig. Ferner ist eine dem Treuhänder den Gegenwert der entsprechenden Leistung zu treuhänderische Übertragung der Treugeberbeteiligung unzulässig. erstatten. 4. 5. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung die Treugeber- Alle Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen der Gesellschaft, beteiligung im Ganzen auf einen Dritten über, handelt der Treuhänder die gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft vom Treuhänder im Innenverhältnis künftig ausschließlich im Auftrag und für Rechnung zu tragen sind, hat der diese Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbela- des Erwerbers. Bei nur einer teilweisen Übertragung handelt der Treu- stungen verursachende Treugeber oder sein(e) Rechtsnachfolger (bzw. händer im Innenverhältnis künftig entsprechend der Treugeberbeteili- im Falle einer Übertragung der Treugeberbeteiligung der übernehmende gung anteilig im Auftrag und für Rechnung des Treugebers und des Treugeber) unverzüglich an den Treuhänder bzw. aufgrund Abtretung Erwerbers. an die Gesellschaft zu erstatten, sofern keine Verrechnung mit den Auszahlungen an den Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger oder 5. einen Erwerber der Treugeberbeteiligung erfolgt ist. Unbeschadet der Übertragung ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung durch den Treuhänder die Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wir- § 10 VERFÜGUNGEN ÜBER TREUGEBERBETEILIGUNG, 1. kung gegenüber dem ihm bekannten bisherigen Treugeber vorzuneh- AUFWENDUNGSERSATZ men, solange ihm die Übertragung nicht schriftlich mit einer Frist von Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung über die Treuge- einem (1) Monat vor dem Ausschüttungstermin angezeigt wurde. Ent- berbeteiligung ist nur zulässig und wirksam mit vorheriger schriftlicher sprechendes gilt für die Weiterleitung solcher Ausschüttungen durch Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft, den Treuhänder, sofern keine Weisung gemäß § 3 Abs. 1 erteilt wurde. der die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen darf. 6. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen aus der Übertragung der Im Übrigen ist eine Übertragung der Treugeberbeteiligung nur zulässig Treugeberbeteiligung oder der sonstigen Verfügung über die Treuge- und der Geschäftsführende Kommanditist wird ihr nur dann zustim- berbeteiligung resultierenden Nachteilen, Aufwendungen oder Mehrbe- men, sofern der Erwerber lastungen frei. Jegliche Kosten (wozu auch ggf. bei der Gesellschaft 137 anfallende Steuern gehören können) einer Übertragung der Treugeber- mer Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein Gesellschaf- beteiligung oder sonstigen Verfügung über die Treugeberbeteiligung, ter der Gesellschaft oder ein Treugeber, ein Mitglied der Erbengemein- u. a. auch Kosten von Handelsregistereintragungen oder ggf. anfal- schaft oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteter lende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz der Gesellschaft, Berufsträger sein. werden im Verhältnis zum Treuhänder vom Treugeber getragen. Sämtliche vom Treugeber zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehr- 3. Im Falle des Todes eines Treugebers tragen die eintretenden Erben alle belastungen sind vom Treugeber oder seinem Rechtsnachfolger in dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich gesamtschuldnerischer Haftung unverzüglich an den Treuhänder bzw. solcher Kosten, zu deren Tragung der Treuhänder gegenüber der Gesell- an die Gesellschaft zu erstatten, sofern der Treuhänder keine Verrech- schaft gemäß § 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet ist. nung gemäß § 3 Abs. 2 mit Auszahlungsansprüchen des Treugebers Sämtliche von den eintretenden Erben zu tragenden Kosten, Aufwen- bzw. Erben vornimmt. dungen oder Mehrbelastungen sind von ihnen unverzüglich an den Treuhänder zu erstatten, sofern keine Verrechnung mit Auszahlungen an die Erben erfolgt ist. § 11 TOD EINES TREUGEBERS 1. Beim Tod des Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben . fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder § 12 AUSSCHEIDEN DES TREUHÄNDERS eines entsprechenden Erbnachweises gemäß § 35 GBO, ein Testaments- 1. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommanditist aus vollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legi- der Gesellschaft aus, so können die Treugeber einen neuen Treuhänder timieren. Hierbei haben die Erben zu bestätigen, dass sie die Treuge- wählen, auf den der Geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft berbeteiligung für eigene Rechnung erwerben und halten werden. Zu- den Gesellschaftsanteil des Treuhänders überträgt. Für die Zeit vom dem sind sie verpflichtet, sämtliche im Übrigen nach dem Geldwäsche- Ausscheiden des Treuhänders bis zur Bestellung eines neuen Treuhän- gesetz erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfü- ders wird die First Flight Management GmbH die Rechte und Pflichten gung zu stellen. Bei ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erb- des Treuhänders nach diesem Treuhandvertrag und aus dem Gesellschafts- rechts oder der Verfügungsbefugnis ist der Treuhänder berechtigt, auf vertrag der Gesellschaft ausüben. Die First Flight Management GmbH Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische Urkunden ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu beauf- stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über tragen. die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden einzuholen. Der Treuhänder kann auf die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvoll- 2. Die First Flight Management GmbH wird einen Beschluss der Treugeber streckerzeugnisses verzichten, wenn ihm eine Ausfertigung oder be- über die Bestellung eines neuen Treuhänders herbeiführen. Der Be- glaubigte Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen schluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. letztwilligen Verfügung (notarielles Testament oder Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Der Treuhänder darf 3. Der Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstim- denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet mung nicht teilgenommen oder gegen die Bestellung des neuen Treu- ist, als Berechtigten ansehen und die Treugeberbeteiligung des Ver- händers gestimmt haben. Die Kosten des Austausches des Treuhänders storbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbesondere als Kommanditist tragen die Treugeber quotal gemäß ihrer Treugeber- mit befreiender Wirkung an ihn leisten. beteiligung. Mit der Annahme seiner Bestellung und dem Erwerb der vom bisherigen Treuhänder an der Gesellschaft gehaltenen Gesell- 2. Mehrere Erben eines Treugebers können ihre Stimmrechte und sonsti- schaftsanteile tritt der neue Treuhänder automatisch in die Rechte gen Rechte aus der Treugeberbeteiligung nur einheitlich durch einen und Pflichten des ausscheidenden Treuhänders aus diesem Treuhand- schriftlich ernannten gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit vertrag ein. und solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Treugeberbeteiligung je Erben nicht mindestens dem Mindestbeteiligungsbetrag gemäß Kommt ein Beschluss über die Bestellung eines Treuhänders für die Treuhandverwaltung der Treugeberanteile bei der Gesellschaft mit der führende Kommanditist der Gesellschaft Abweichungen hiervon zu- erforderlichen Mehrheit nicht zustande, ist die First Flight Management stimmt. Bis zur schriftlichen Benennung des Bevollmächtigten ruhen GmbH unter Befreiung von § 181 BGB berechtigt, einen neuen Treu- sämtliche Rechte aus der betroffenen Treugeberbeteiligung. Ausschüt- händer zu benennen, der mit dem Erwerb der vom bisherigen Treuhän- tungen werden an den gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Der der an der Gesellschaft gehaltenen Gesellschaftsanteile automatisch in gemeinsame Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich für Rechte und Pflichten des bisherigen Treuhänders aus diesem Vertrag seine Vollmachtgeber ausüben. In den in Satz 1 genannten Fällen sind eintritt. die Erben verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten gegenüber dem Treuhänder zu benennen. Gemeinsa- 138 4. § 3 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages entspricht oder der Geschäfts- § 13 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND, 1. durch die Beantwortung von Anfragen von Treugebern betreffend die RECHTSFOLGEN EINER KÜNDIGUNG Gesellschaft, sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, Steuer- Der Treuhänder kann den Treuhandvertrag schriftlich fristlos kündigen, berater) in Anspruch genommen werden oder Aufwendungen die im Zusam- wenn ein wichtiger Grund, insbesondere einer der in § 21 des Gesell- menhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Treugebern entstehen. schaftsvertrages der Gesellschaft genannten wichtigen Gründe in der 2. Person des Treugebers vorliegt oder der Treugeber seine vertraglichen § 15 BEFREIUNG VOM SELBSTKONTRAHIERUNGSVERBOT (§ 181 BGB) Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag verletzt. Die Regelungen in Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Vertrages oder des Gesellschafts- § 21 Abs. 2 Ziffer (ii) des Gesellschaftsvertrages zur Ausschlussfrist vertrages der Gesellschaft handelt, ist er von den Beschränkungen des und zum Ausschluss bei Einzelzwangsvollstreckung gelten mit der § 181 BGB befreit. Soweit er die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Geschäftsführenden Regelungen dieses Vertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesell- Kommanditisten der Treuhänder und an die Stelle des Kommanditisten schaft auf Dritte übertragen darf, kann der Treuhänder diese seinerseits von der Treugeber tritt. den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Macht der Treuhänder von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann § 16 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ der Treuhänder entweder 1. (i) seine an der Gesellschaft gehaltenen Kapitaleinlagen in Höhe der Mit der Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und der Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden Treugeber entsprechenden Treugeberanteile nach Maßgabe der Bestimmun- in der Beitrittserklärung gemachten Angaben jeweils zusammen mit gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft herabsetzen, oder eventuellen sonstigen im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen- (ii) die für den gekündigten Treugeber gehaltenen Kapitaleinlagen den Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuer- auf einen anderen Treugeber oder einen Dritten übertragen. lichen Abwicklung, speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen. Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede Treugeberbeteili- 3. Reduziert der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehaltene Kapital- gung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister (nachstehend einlage gemäß vorstehendem Abs. 2 Ziffer (i), so hat der gekündigte „Treugeberregister“) eingetragen. Der Treuhänder kann die Führung Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder. des Treugeberregisters und die damit verbundenen Aufgaben einem Dieser ermittelt sich nach § 21 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält Namen und Anschrift Gesellschaft und ist entsprechend dieser Bestimmung zur Zahlung an des Treugebers, die Höhe seiner Treugeberbeteiligung sowie eventuelle den Treugeber fällig, wenn und soweit ein entsprechendes Abfindungs- sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteili- guthaben durch die Gesellschaft an den Treuhänder geleistet wurde. gung und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung. Der Treugeber Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und im Falle eines positiven hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Treugeberregister bezüglich Betrages nach der Auszahlung des Abfindungsbetrages an den Treuge- der oder auf Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im ber endet das Treuhandverhältnis. Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in seine im Treugeberregister gespei- 4. Überträgt der Treuhänder die Treugeberbeteiligung gemäß vorstehen- cherten personenbezogenen Daten. dem Abs. 2 Ziffer (ii) an einen anderen Treugeber oder einen Dritten, so tritt an die Stelle des Abfindungsanspruches ein an den gekündig- 2. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den Geschäfts- ten Treugeber zu entrichtender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht führenden Kommanditisten der Gesellschaft, den Prospektherausgeber, dem im Falle der Herabsetzung der Kapitaleinlage des Treuhänders zu die Doric GmbH, die mit dem Beteiligungsangebot befasste Rechtsan- zahlenden Abfindungsguthaben. Der ausscheidende Treugeber ist ver- wälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und, sofern erforderlich, pflichtet, dem übernehmenden Treugeber einen sich zu Lasten des aus- in- und ausländische Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem scheidenden Treugebers ergebenden Negativsaldo bis zur Höhe des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit der Verwal- Beteiligungsbetrages zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach Aufforde- tung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung beauftragte rung durch den Treuhänder zu erstatten. Parteien (inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie Vertriebskoordination) erteilen, u. a. insbesondere wenn § 14 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Stellung eines Treuhandkom- dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf der Treuhänder keine manditisten in der Gesellschaft und der damit verbundenen Aufgaben und Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Ver- Tätigkeiten (auch im Hinblick auf das Treuhandverhältnis nach diesem Treu- pflichtungen bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt handvertrag) von der Gesellschaft ab 2009 jeweils eine Vergütung gemäß hat. § 17 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Die Gesellschaft erstattet dem Treuhänder gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages darüber hinaus solche Aufwendungen, die diesem 3. Der Treuhänder und/oder der Geschäftsführende Kommanditist sind ferner berechtigt, die Namen und Adressdaten der Treugeber an Dritte 139 zum Zweck einer Angebotsabgabe weiterzugeben, falls diese dem 3. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für Treuhänder oder dem Geschäftsführenden Kommanditisten ein ernst- sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus haftes Interesse zum Ankauf von Gesellschaftsanteilen nachgewiesen oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit recht- haben. Sie dürfen die Namen und Adressdaten auch dann weitergeben, lich zulässig, der Sitz des Treuhänders. sofern Gesellschafter bzw. Treugeber, die zehn Prozent (10 %) oder mehr der Stimmen auf sich vereinen, gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer (i) selbst eine Gesellschafterversammlung einberufen und der Geschäftsführende Kommanditist dem nicht nachkommt. Treugeber 4. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden und, dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR, Doric Treuhand GmbH, deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger als in Deutschland vertreten durch die Geschäftsführer ist, erfolgen kann, sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-) Steuern Michael Buckstegen und Tanja Kisselbach oder sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt. § 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen des Vertra- First Flight Management GmbH, ges ihre Gültigkeit, sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzu- vertreten duch die Geschäftsführerin mutbare Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung Sibylle Pähler tritt die gesetzliche Regelung. 2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere Form vorgeschrieben ist. 140 BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGENVERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen- § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) vom Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesell- 16. Dezember 2004. Die nachstehenden besonderen Angaben schaft auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden Wertpapiere, sind zur Erfüllung der Pflichten nach der VermVerkProspV die einen Umtausch oder ein Bezugsrecht auf Aktien einräumen. erforderlich. § 7 Abs. 2 VermVerkProspV § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV Die Gründungsgesellschafter First Flight Management GmbH und Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Alpha Flight Control GmbH sind an Unternehmen, die mit dem US-$ 22.944.000,– (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungs- Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, an summe beträgt US-$ 10.000,–, woraus sich rechnerisch eine Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung Gesamtanzahl der angebotenen Kommanditanteile von 2.294 stellen oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Her- ergibt. Die Anzahl der Anleger steht noch nicht fest; die stellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen Mindestanzahl der Kommanditanteile beträgt 1. Für die Durch- oder Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch mittelbar führung der Vermögensanlage ist ein Mindestbetrag in Höhe beteiligt. des Einlagekapitals i. H. v. US-$ 22.944.000,– zzgl. des aufgenommenen Darlehens i. H. v. US-$ 26.000.000,– notwendig. Die Doric Treuhand GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Doric Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das geplante Select GmbH & Co. KG („Doric Select“). Die Doric Select ist mit Einlagekapital nach seinem Ermessen um bis 2 % zu erhöhen. dem Vertrieb des Einlagekapitals sowie dessen Koordination beauftragt. Darüber hinaus hat die Doric Select eine Platzierungs- § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV verpflichtung für das erforderliche Einlagekapital abgegeben. Der Anbieter der Vermögensanlage, die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für § 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV die Anleger und/oder den Emittenten. Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die § 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV Das Angebot wird nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. § 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Am Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind nur die Doric Treuhand GmbH und die First Flight Management GmbH am Kapital des Emittenten beteiligt. Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten sind. Der Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können. wurden bisher nicht ausgegeben. 141 § 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV Der Emittent hat indirekt über seine 100%ige Tochtergesell- Dem Prospektverantwortlichen (Doric Asset Finance & Verwaltungs schaft, Doric 11 Ltd., das Flugzeug, Typ Airbus A320-200, mit der GmbH), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control GmbH, Seriennummer MSN 3715 am 8. Dezember 2008 erworben. Darüber First Flight Management GmbH), den Mitgliedern der Geschäfts- hinaus tätigt der Emittent keine (laufenden) Investitionen. führung des Emittenten (Sibylle Pähler, Martina Allinger) und dem Treuhänder (Doric Treuhand GmbH) stand oder steht das § 8 Abs. 2 VermVerkProspV Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. § 9 Abs. 1 VermVerkProspV Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Kapitalerhöhung werden für den Erwerb der Stammgesellschaftsanteile i. H. v. US-$ 1 Mio. und der Vorzugsgesellschaftsanteile inkl. der Prämie auf die Vorzugsgesellschaftsanteile i. H. v. insgesamt US-$ 19,42 Mio. an der Doric 11 Ltd. genutzt, die hiermit teilweise den Erwerb und die Erwerbsnebenkosten des Flugzeuges finanziert hat. Sie werden ebenso für die Bildung einer Liquiditätsreserve verwandt. Die Gesellschaftsanteile der Doric 11 Ltd. wurden vollständig vom Emittenten erworben. Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu. § 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV Es gibt keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes. Das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200 wurde im Rahmen des abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht nach englischem Recht zugunsten der NORD/LB verpfändet. Darüber hinaus gibt es keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Flugzeuges. Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Kapitalerhöhung sind für § 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV die Erreichung des Anlagezieles, d. h. dem indirekten Erwerb des Es existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen Flugzeuges vom Typ Airbus A320-200, der langfristigen, direkten der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes, insbesondere oder indirekten Vermietung des Flugzeuges zur Nutzung durch nicht im Hinblick auf das Anlageziel. Dritte sowie der damit verbundenen Erzielung von Ausschüttungen für die Anleger, nicht ausreichend. Für die Finanzierung des indirekten Erwerbs des Flugzeuges und damit im Zusammenhang stehende Transaktionskosten wurden deshalb zusätzliche Fremdmittel aufgenommen. Zur Vorfinanzierung der Kapitaleinlagen der § 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor. Anleger wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen, welches sukzessive bei entsprechendem Beitritt von Anlegern § 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV zurückgeführt wird. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnah- Der Emittent hat am 28. November 2008 einen Gesellschaftsver- men nicht genutzt. trag in Bezug auf die Anschaffung des Anlageobjektes (Beteiligung an der Zweckgesellschaft Doric 11 Labuan Limited Company) abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon geschlossen. 142 § 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV Es gibt kein Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt des Der Emittent wurde am 18. Dezember 2007 gegründet. Das erste Emittenten. Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete am 31. Dezember 2007. Das zweite Geschäftsjahr endete am Die Unternehmen AVAC, ASG und BK Associates Inc. wurden vom 31. Dezember 2008. Es wurden den Mitgliedern der Geschäfts- Prospektherausgeber jeweils beauftragt, ein Kurzgutachten zum führung des Emittenten keine Gesamtbezüge (insbesondere Verkehrswert des Flugzeuges zu erstellen. Für weitere Informa- Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver- tionen zu den Gutachtern wird auf die Seiten 40 f. verwiesen. sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) Der Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung der für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährt. technischen Details des Flugzeuges und der augenblicklichen Marktlage wird in den Gutachten, unter Einbeziehung des langfristigen Leasingvertrages mit AirAsia von AVAC (31. Mai 2008) auf US-$ 48,62 Mio., von ASG und BK Associates Inc. (beide 28. April 2008) auf US-$ 45 Mio. geschätzt. Es existieren keine weiteren Bewertungsgutachten. § 12 Abs. 4 VermVerkProspV Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben. § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV Von dem Prospektverantwortlichen (Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control GmbH, First Flight Management GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Sibylle Pähler, Martina Allinger) und dem Treuhänder (Doric Treuhand GmbH) werden keine nicht § 14 VermVerkProspV Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht. § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt. 143 JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss prüfen der §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der zu lassen und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen. geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sind nachfolgend Er hat dennoch zum 31. Dezember 2007 einen Jahresabschluss abgebildet. Eine Zwischenübersicht wurde nicht erstellt und ver- und Lagebericht nach den Bestimmungen des Ersten Unterab- öffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzern- schnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handels- abschlusses verpflichtet. gesetzbuches aufgestellt und entsprechend den Bestimmungen BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2007 (RUMPFGESCHÄFTSJAHR) AKTIVA EUR A. AUSSTEHENDE EINLAGEN davon eingefordert: EUR 1.734,19 (EB1: TEUR 2) 31.12.2007 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ 18.12.2007 TEUR 1.734,19 1.734,19 2 2 31.12.2007 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ 18.12.2007 TEUR 734,19 2 0 2 1.000,00 1.734,19 0 2 PASSIVA EUR A. EIGENKAPITAL Kapitalanteile der Kommanditisten 1. Festkapital (Hafteinlage: EUR 25,00) 2. Variables Kapital B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 1 1.734,19 –1.000,00 Eröffnungsbilanz GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag 144 18.12. – 31.12.2007 EUR – 1.000,00 – 1.000,00 Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss ist unter Beachtung folgender handelsrecht- ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM licher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt 18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007 worden: T Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Ver- ALLGEMEINE ANGABEN pflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Persönlich haftender Gesellschafter der Doric Flugzeugfonds Elfte Risiken gebildet. GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) ist die Alpha Flight Control GmbH, Schöneck. Deren Geschäftsgegenstand ist unter anderem WÄHRUNGSUMRECHNUNG die Beteiligung an Personengesellschaften sowie die Geschäfts- Die Kapitalanteile der Kommanditistin in Höhe von EUR 1.734,19 führung bei diesen. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt (USD 2.500,00) wurden zum historischen Kurs (Kurs zum Zeitpunkt EUR 25.000,00. Alleiniger Gesellschafter der Komplementärin ist der Einlage) umgerechnet. die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Geschäftsführung der Alpha Flight Control GmbH, Schöneck, Die ausstehende Einlage wurde im Januar 2008 einbezahlt. gehörten im Berichtszeitraum an: Die Rückstellung in Höhe von EUR 1.000,00 ist für PrüfungsSibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau kosten und Gründungskosten gebildet worden. Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau Die Summe der Hafteinlagen gem. § 171 HGB beträgt EUR 25,00. Die Geschäftsführung obliegt der First Flight Management GmbH (geschäftsführende Kommanditistin). Der Geschäftsführung der Die Kommanditeinlage in Höhe von insgesamt USD 2.500,00 First Flight Management GmbH, Schöneck, gehörten im Berichts- wurde am 24. Januar 2008 auf das EUR-Konto der Gesellschaft zeitraum an: geleistet. Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau Der Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Dezem- Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau ber bis 31. Dezember 2007 beträgt EUR 1.000,00 und resultiert aus geschätzten Prüfungs- und Gründungskosten. Der Jahresfehlbetrag wurde dem variablen Kapitalkonto II der Kommanditistin belastet. Die Gesellschaft beschäftigte am Bilanzstichtag keine Arbeitnehmer. Schöneck, den 12. Februar 2008 Der persönlich haftende Gesellschafter: Die geschäftsführende Kommanditistin: Alpha Flight Control GmbH First Flight Management GmbH gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger 145 Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck 3 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT SOWIE CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007 ENTWICKLUNG Ziel der Gesellschaft ist es, eine Investition in Leasingobjekte (z. B. Flugzeuge) unter Berücksichtung eines optimalen Ver- 1 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN hältnisses von Rendite und Risiko zu tätigen. Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) wurde am 18. Dezember 2007 gegründet und am 4. Januar 2008 Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein, ihre in das Handelsregister des Amtgerichtes Hanau unter der Num- finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen zu erfüllen. mer HRA 92576 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet Darüber hinaus gehen wir davon aus, in absehbarer Zeit ein sich in 61137 Schöneck. geeignetes Leasingobjekt zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschafts- Besondere Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der gütern jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung und Verwer- Gesellschaft sehen wir derzeit nicht. tung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind. 2 GESCHÄFTSVERLAUF Die Gesellschaft war aufgrund der kurzen Zeit seit Gründung bis zum Bilanzstichtag nicht operativ tätig. Schöneck, den 12. Februar 2008 Der persönlich haftende Gesellschafter: Die geschäftsführende Kommanditistin: Alpha Flight Control GmbH First Flight Management GmbH gez. Sibylle Pähler 146 gez. Martina Allinger gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der nenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Doric Buchführung und den Lagebericht der Doric Flugzeugfonds Elfte Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck, den gesetzlichen GmbH & Co. KG, Schöneck, für das Rumpfgeschäftsjahr vom Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell- 18. Dezember bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung schaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergän- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Verantwortung der geschäftsführenden Gesellschafterin der Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. München, den 3. April 2008 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB Deloitte & Touche GmbH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festge- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der (Stadter) (ppa. Vogel) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lage- Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer bericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der geschäftsführenden Gesellschafterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 147 ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF DES EMITTENTEN WESENTLICHE VERTRAGSABSCHLÜSSE IM GESCHÄFTSJAHR 2008 IM GESCHÄFTSJAHR 2008 Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG wurde am 18. Dezem- Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen zu den Anga- ber 2007 mit Sitz in Schöneck gegründet und am 4. Januar 2008 ben des Jahresabschlusses 2007 dargestellt: in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hanau unter der Num- T Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der Norddeutschen mer HRA 92576 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) vom 24. November 2008 sich in Schöneck. und dazugehörende Vereinbarungen T vom 24. November 2008 Im Jahr 2008 wurden die nachfolgend aufgeführten Gesellschafterbeschlüsse gefasst: T T T Gesellschafterbeschluss vom 3. Juni 2008: Der Sitz wurde von Schöneck nach Offenbach am Main verlegt. GmbH, Offenbach, mit einer Einlage von US-$ 2.500,– als Vertriebsvereinbarung mit der Doric Select GmbH & Co. KG vom 4. Dezember 2008 T Gesellschafterbeschluss vom 9. September 2008: Erhöhung des Kommanditkapitals durch Aufnahme der Doric Treuhand Platzierungsvereinbarung mit der Doric Select GmbH & Co. KG Konzeptionsvertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom 4. Dezember 2008 T Gesellschaftsvertrag der Doric 11 Labuan Limited Company vom 28. November 2008 weiteren Kommanditisten. T T Gesellschafterbeschluss vom 19. September 2008: Der Gesell- Die vorstehend abgeschlossenen Verträge des Emittenten führen schaftsgegenstand wurde geändert. zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten des Emittenten, einer Gesellschafterbeschluss vom 1. Oktober 2008: Die Gesellschaf- Erhöhung der Beteiligungen und einer Erhöhung der Liquidität terversammlung hat die Erhöhung des Kommanditkapitals im Geschäftsjahr 2008 im Vergleich zum Jahresabschluss 2007. durch Erhöhung der Kommanditeinlagen um je US-$ 500,– auf je US-$ 3.000,– beschlossen. Die Hafteinlagen der First Flight GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN BIS ZUM ENDE Management GmbH und der Doric Treuhand GmbH betragen DES LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHRES 2009 nun je € 30,–. Der Emittent hat seine Tätigkeit am 8. Dezember 2008 mit der Gegenstand der Gesellschaft ist der direkte oder indirekte Erwerb (mittelbaren) Übernahme des Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, eines Flugzeuges des Typs Airbus A320-200, dessen direkte oder aufgenommen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des indirekte Vermietung und Verwertung sowie die Durchführung Emittenten ist mittelbar über die Doric 11 Ltd. durch den Kauf sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich und die Vermietung des Flugzeuges bestimmt. Der Kaufpreis des Liquiditätsmanagements, soweit sie nicht genehmigungs- betrug US-$ 45 Mio. Dieser wurde teilweise durch ein langfristiges pflichtig sind. Darlehen der NORD/LB (Laufzeit 15 Jahre) i. H. v. US-$ 26 Mio. finanziert. Der Restbetrag soll durch von Anlegern einzuwerben- Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat der des Einlagekapital gedeckt werden. Gleichzeitig hat der Emittent Emittent am 28. November 2008 als alleiniger Gesellschafter die ein Zwischenfinanzierungsdarlehen der NORD/LB aufgenommen, Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“) gegründet. Die das zur vollständigen Deckung des Kaufpreises oder sonstiger Doric 11 Ltd. wurde am 4. Dezember 2008 von der Labuan Offshore fondsabhängiger Kosten dient. Dieses wird durch das eingewor- Financial Services Authority, Malaysia, („LOFSA“), als Gesellschaft bene Einlagekapital zurückgeführt. Sollte die Platzierung des Ein- eingetragen und registriert und hat am gleichen Tag von der LOFSA lagekapitals nicht bis zum 30. Dezember 2009 erfolgt sein, hat die Genehmigung erhalten, Leasinggeschäfte in Bezug auf ein sich die Doric Select im Rahmen einer Platzierungsvereinbarung Flugzeug, Typ Airbus A320-200, mit AirAsia Berhad zu betreiben. verpflichtet, die noch zu platzierenden Kapitalanteile zu über- 148 nehmen oder zu finanzieren oder durch Dritte übernehmen zu lassen. Daneben ist die Doric Select berechtigt, von der Beteiligungsgesellschaft den Abschluss einer von der Doric Select arrangierten Fremdkapitalerhöhung zu verlangen, wenn sie der begründeten Ansicht ist, dass eine Platzierung bis zum 30. Dezember 2009 nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Leasingvertrag mit AirAsia wurde zunächst über zehn Jahre abgeschlossen. In Anschluss daran hat AirAsia die Option, den Leasingvertrag um zwei Jahre zu den gleichen Bedingungen zu verlängern (1. Verlängerungsoption). Darüber hinaus hat AirAsia die Möglichkeit, das Flugzeug für weitere drei (2. Verlängerungsoption) und danach für weitere fünf Jahre (3. Verlängerungsoption) zu mieten. Die zukünftige Geschäftsentwicklung des Emittenten wird im Wesentlichen von der Höhe des Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen. Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Negative künftige Entwicklungen des Emittenten sind derzeit nicht erkennbar. Der Emittent geht trotz des gegenwärtig schwierigen Marktumfeldes von einem weiterhin stetigen Marktwachstum und einer langfristigen Nachfrage nach Flugreisen und demzufolge Flugzeugen aus. 149 VERBRAUCHERINFORMATIONEN BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN In diesem Kapitel finden Sie Verbraucherinformationen Management von Beteiligungen und Investi- gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 der Verordnung über tionen. Die Gesellschaft wird im eigenen Informations- und Nachweispflichten nach dem bürgerlichen Namen und im Auftrag Dritter tätig. Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV). 2. EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT ÜBERSICHT Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes gegenüber den Anlegern auftretenden Personen Offenbach am Main, HRA 41124 II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen Persönlich haftender Gesellschafter/ III. Informationen über die Besonderheiten der Komplementär: Alpha Flight Control GmbH, eingetragen im Fernabsatzverträge Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung am Main, HRB 43531 Geschäftsführender I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANBIETERN UND Kommanditist: First Flight Management GmbH, eingetragen ANDEREN GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN im Handelsregister des Amtsgerichtes Offen- PERSONEN bach am Main, HRB 43473 Treuhänder: 1. PROSPEKTHERAUSGEBER/ANBIETER/KONZEPTIONÄR Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes am Main, HRB 43599 Anschrift: Offenbach am Main, HRB 41509 Gesellschafter: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Mark Lapidus, London, Großbritannien Unternehmenszweck: Der direkte oder indirekte Erwerb eines Flug- sowie Doric Investors OHG, direkte oder indirekte Vermietung und dessen Offenbach am Main Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte, ein- Mark Lapidus, London, Großbritannien schließlich des Liquiditätsmanagements. Bernd Reber, Schöneck Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshand- Berliner Straße 114 lungen und Rechtsgeschäfte aller Art durch- 63065 Offenbach am Main zuführen und durchführen zu lassen, die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand Die Vermittlung von Immobilien sowie von zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie Wirtschaftsgütern oder Vermögensgegen- kann zu diesem Zweck auch Gesellschaften ständen aller Art, die Strukturierung und erwerben, gründen oder sich daran beteiligen Konzeption von Beteiligungsmöglichkeiten sowie Zweigniederlassungen im In- und Aus- hieran sowie die Vermittlung des Abschlusses land gründen. und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehen und Finanzierungen, Nutzungsüberlassungen und Verwertungen. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung und das 150 63065 Offenbach am Main zeuges des Typs Airbus A320-200, dessen Unternehmenszweck: Berliner Straße 114 Bernd Reber, Schöneck Geschäftsführer: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Anschrift: Doric Treuhand GmbH, eingetragen im 3. GESCHÄFTSFÜHRUNG First Flight Management GmbH, 5. EINLAGEKAPITALVERTRIEB Doric Select GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main, HRB 43473 Offenbach am Main, HRA 41043 Gesellschafter: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Persönlich haftender Gesellschafter/ Geschäftsführer: Sibylle Pähler, Schöneck Komplementär: Martina Allinger, Ronneburg Anschrift: Kommanditisten: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Berliner Straße 114 (geleistete Kapitaleinlage: € 36 Tsd.) 63065 Offenbach am Main Diverse Gesellschafter Unternehmenszweck: Doric Solutions GmbH (geleistete Kapitaleinlage: € 19,55 Tsd.) Die Gründung und/oder der Erwerb von Geschäftsführer des und/oder die Beteiligung an Personengesell- Komplementärs: Bernd Reber, Schöneck schaften, insbesondere auch als geschäfts- William Finn, Surrey, Großbritannien führender Gesellschafter sowie deren Ulrich Friz, Backnang Geschäftsführung und Verwaltung. Anschrift: Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, Unternehmens- die mit dem Zweck des Unternehmens zusam- zweck: Der Erwerb, Verwaltung, Vermittlung und menhängen oder ihm unmittelbar oder mit- Vermittlungskoordination (Eigen- und Fremd- telbar zu dienen geeignet sind, zu tätigen kapital) von Beteiligungen und Rechten (ausgenommen Tätigkeiten, die der staatli- sowie Vermögensanlagen im eigenen und im chen Genehmigung bedürfen). fremden Namen für eigene und für fremde Rechnung. 4. TREUHÄNDER Doric Treuhand GmbH, Die Doric Select GmbH & Co. KG betreibt eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes insbesondere die Anlagevermittlung nach Offenbach am Main, HRB 43599 § 1 Satz 2, Nr. 1, 1a, 1c und 2 KWG und alle Gesellschafter: damit zusammenhängenden Geschäfte. Sie Doric Select GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Michael Buckstegen, Rödermark Anschrift: Martina Allinger, Ronneburg die geeignet oder dienlich sind, den Gesell- Tanja Kisselbach, Altenstadt schaftszweck zu fördern oder mit ihm in Berliner Straße 114 Zusammenhang stehen. Darüber hinaus darf 63065 Offenbach die Doric Select GmbH & Co. KG andere Unternehmenszweck: ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Die Beteiligung an Personengesellschaften Zwecke verfolgen, gründen oder sich an die- sowie das treuhänderische Halten von Kom- sen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen manditanteilen. Die Doric Treuhand GmbH ist und Repräsentanzen errichten. zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, ausgenommen Tätigkeiten, die der staatlichen Genehmigung bedürfen. 151 6. LEASINGGEBER II. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN Doric 11 Labuan Limited Company, Der Verkaufsprospekt zum vorliegenden Beteiligungsangebot eingetragen im Unternehmensregister der Labuan Offshore sowie die Beitrittsunterlagen enthalten eine detaillierte Financial Services Authority, Malaysia, Registrierungsnummer: Beschreibung der Vertragsverhältnisse und Leistungsmerk- LL06844 male. Wegen näherer Einzelheiten wird auf diese Beschrei- Gesellschafter: Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG bungen verwiesen. Geschäftsführer: Paul Kent, London Messrs. Zaid Ibrahim Secretarial Services Anschrift: Sdn Bhd, Labuan, Malaysia Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhän- Doric 11 Labuan Limited Company der an dem Emittenten. Die von den Anlegern eingebrachten c/o ZI LABUAN TRUST COMPANY LIMITED Beteiligungsbeträge werden zur Finanzierung des Erwerbs Unit Level 13(E), Main Office Tower eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, mit der Seriennummer Financial Park Labuan, Jalan Merdeka des Herstellers MSN 3715 sowie der Erwerbsneben- und sonsti- 87000 Federal Territory of Labuan gen Transaktionskosten durch den Emittenten bzw. die Doric 11 Malaysia Ltd. verwendet. Die Anleger partizipieren an den Erlösen, die der Emittent bzw. die Doric 11 Ltd. aus der Überlassung des Unternehmenszweck: 1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE Durchführung der Leasinggeschäfte in Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen spä- Bezug auf ein Flugzeug vom Typ Airbus teren Veräußerung des Flugzeuges erzielt. A320-200 mit AirAsia Berhad. 2. PREISE 7. AUFSICHTSBEHÖRDE Der Anleger hat seine Einlage („Beteiligungsbetrag“) und ein Die Doric Select GmbH & Co. KG unterliegt als Finanzdienst- Agio von 5 % auf den Beteiligungsbetrag gemäß seiner Fest- leistungsunternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt legung in der Beitrittserklärung zu leisten. für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die vorgenannten Gesellschaften unterliegen ansonsten gegenwärtig nicht der 3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN UND Zulassung durch eine spezielle Aufsichtsbehörde, in Bezug KOSTEN, ZUSÄTZLICHE TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN auf den Emittenten wird dies voraussichtlich geprüft werden. Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die 8. BERATER notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie Den Namen Ihres Beraters und seine ladungsfähige Anschrift vom Anleger zu tragende Kosten der Handelsregisteranmel- entnehmen Sie bitte dem Formular „Angaben nach Geld- dung und -eintragung an, sofern ein Anleger künftig in die wäschegesetz“. Kommanditistenstellung wechselt. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti oder Überweisungskosten für die Leistung des US-$-Beteiligungsbetrages nebst 5% Agio hat der Anleger selbst zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung wird auf die Ausführungen im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen. 152 Von einer Anteilsfinanzierung wird dringend abgeraten. Hier- Airbus A320-200, mit der Seriennummer des Herstellers mit verbundene Kosten und Auslagen sind hier nicht berück- MSN 3715 sowie der Erwerbsneben- und sonstigen Transakti- sichtigt. onskosten durch den Emittenten bzw. Doric 11 Ltd. verwendet. Die Anleger partizipieren indirekt an den Erlösen, die 4. ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE, WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN die Doric 11 Ltd. aus der Vermietung des Flugzeuges sowie einer etwaigen späteren Veräußerung des Flugzeuges erzielt. Der Beteiligungsbetrag jedes neu wirksam beitretenden Treugebers ist zzgl. Agio i. H. v. 5 % des Beteiligungsbetrages bis Durch Übermittlung einer ausgefüllten Beitrittserklärung an spätestens zum 25. Kalendertag des Monats, in dem der Bei- den Treuhänder gibt der Anleger ein Angebot auf Beitritt als tritt wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Treugeber zum Emittenten bzw. auf Abschluss eines Treu- Konto der Gesellschaft zu leisten. handvertrages mit dem Treuhänder ab. Der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag werden wirksam, wenn der Treuhänder das Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist der Geschäftsführende Beitritts- bzw. Beteiligungsangebot des Anlegers annimmt. Kommanditist oder die hierzu bevollmächtigte Doric Asset Eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Anleger bedarf es Finance & Verwaltungs GmbH nach Maßgabe des Gesellschafts- jeweils nicht. Die Annahme des jeweiligen Angebotes und vertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen nach Maß- der Abschluss eines Treuhandvertrages werden dem Anleger gabe des § 288 BGB zu verlangen oder den Anleger aus der jedoch schriftlich bestätigt. Gesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung sowie aus dem im Verkaufs- 2. WIDERRUFSRECHT prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag und Treuhand- Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach vertrag. §§ 355 i. V. m. 312 BGB zu. Hierzu wird auf die dem Verkaufsprospekt beigefügte Widerrufsbelehrung verwiesen. 5. LEISTUNGSVORBEHALTE Nach Annahme der Angebote durch die Doric Treuhand GmbH keine. 3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNGEN Jeder Treugeber bzw. Kommanditist kann sein Gesellschafts- III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER FERNABSATZVERTRÄGE verhältnis mit dem Emittenten, das auf unbestimmte Zeit errichtet wurde, unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum 1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE 31. Dezember 2029. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem IM FERNABSATZ Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schrift- Der vorliegende Prospekt des Beteiligungsangebotes sowie lich an den Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen. die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen Die Rechtsfolgen der Kündigung ergeben sich aus § 21 des der Vertragsverhältnisse und Leistungsmerkmale. Wegen Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditis- näherer Einzelheiten wird auf diese Beschreibungen verwiesen. tenstellung ist nach Maßgabe der §§ 4, 5, 21 des Gesellschaftsvertrages möglich. Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhänder an dem Emittenten. Die von den Anlegern eingebrachten Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beteiligungsbeträge werden zur Kapitalerhöhung bei der Er kann vom Anleger und vom Treuhänder entsprechend den Doric 11 Ltd., die wiederum das erhaltene Kapital zur teil- Regelungen des Gesellschafts- und Treuhandvertrages gekün- weisen Finanzierung des Erwerbs eines Flugzeuges, Typ digt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Treuhänder 153 und dem Anleger endet ferner, wenn der Treuhänder mit dem IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG für den betreffenden Anleger gehaltenen Teil seiner Kommanditbeteiligung aus der Beteiligungsgesellschaft ausschei- 1. AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE det. Die Rechtsfolgen einer Beendigung des Vertragsverhält- Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen nisses bestimmen sich nach §§ 7, 13 des Treuhandvertrages Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei Strei- und § 21 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der tigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB über Treugeberstellung ist nach Maßgabe von § 10 des Treuhand- Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die vertrages möglich. Beteiligten unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen 4. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND Bundesbank eingerichtet ist. Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschafts- Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverord- vertrag sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhänder fin- nung ist erhältlich bei: det deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag ist Offenbach am Main. Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag ist Postfach 11 12 32 Offenbach am Main, wenn ein Treugeber Kaufmann ist oder 60047 Frankfurt am Main keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Telefon: +49 69 2388-1907/-1906 Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- Telefax: +49 69 2388-1919 enthalt zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Strei- den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. tigkeit noch kein Gericht, keine Schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch 5. VERTRAGSSPRACHE Die Vertragssprache ist Deutsch. keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Die Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle bestimmen sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- 6. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN ordnung. Die Verordnung regelt auch die Übertragung der Aufgabe auf Dritte. Bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. 2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG ODER EINES GARANTIEFONDS Eine Einlagensicherung oder ein Garantiefonds besteht nicht. 154 WICHTIGE HINWEISE ZUM BEITRITT ABWICKLUNG EINZAHLUNG Der Anleger tritt der Beteiligungsgesellschaft (Emittent) als Das Einlagekapital zzgl. des gesamten Agio i. H. v. 5 % ist bis Treugeber über die Doric Treuhand GmbH (als Treuhänder) bei. zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalendertag des Monats, in dem Der Treuhänder hat die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH der Beitritt wirksam geworden ist, fällig und zahlbar. Die Einzah- beauftragt und bevollmächtigt, die Treuhandverhältnisse zu lung des Einlagekapitals hat spesen- und gebührenfrei für den betreuen und alle damit zusammenhängenden Verwaltungstätig- Emittenten zu erfolgen. Die Einzahlung erfolgt in US-$ auf das keiten wahrzunehmen. Die Beitrittsunterlagen bestehen aus der US-$-Konto der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Beitrittserklärung, der Widerrufsbelehrung sowie dem Formular Konto-Nr.: 1 802 255 794 (BLZ 250 500 00) bei der NORD/LB. „Angaben nach Geldwäschegesetz“. Die vollständig ausgefüllten Beitrittsunterlagen sind zu senden an die: Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist, der hierzu die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH beauftragt hat, berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Berliner Straße 114 Rechnung zu stellen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche kann der 63065 Offenbach am Main Geschäftsführende Kommanditist auch bei Zahlungsverzug vom Telefon: +49 69 247559-70 Vertrag zurücktreten und einen Ausschluss aus der Gesellschaft Telefax: +49 69 247559-79 bewirken. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH nimmt die Zeichnun- HAFTUNG gen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerich- Eine Haftung für den tatsächlichen Verlauf der Vermögensanlage tete Willenserklärungen des Publikums rechtsverbindlich für den im Vergleich zu den abgegebenen Prognosen wird nicht über- Treuhänder entgegen. Der Treuhandauftrag zum Erwerb einer nommen. Beteiligung wird nach Maßgabe des Treuhandvertrages zum ersten (1.) Kalendertag des Folgemonats nach Annahme durch den Treu- AUSSCHÜTTUNGEN händer, der hierzu die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH &Co. KG (Berliner Straße 114, beauftragt und bevollmächtigt hat, wirksam. 63065 Offenbach am Main) als Zahlstelle wird die Ausschüttungen nach Maßgabe des Treuhandvertrages bzw. Gesellschaftsvertrages Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröf- durch Überweisung in US-$ auf ein Konto des Anlegers leisten. Ein fentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplat- Treugeber kann sich abweichend dafür entscheiden, seine Aus- zierung des geplanten Einlagekapitals. Der Verkaufsprospekt wird schüttungen durch Überweisung in Euro zu bekommen. bei der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH als Zahlstelle zur kostenlosen Herausgabe bereitgehalten. Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt mindestens US-$ 10.000,– zzgl. 5 % Agio. Eine höhere Beteiligung muss durch 1.000 teilbar sein. 155 TEIL E: LEISTUNGSBILANZ 2007 ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN Beteiligungsgesellschaft DORIC FLUGZEUGFONDS GMBH & CO. KG Airbus A340-600 DORIC FLUGZEUGFONDS ZWEITE GMBH & CO. KG Airbus A330-200 Virgin Atlantic Airways Ltd. Air Mauritius Ltd. 2006–2026 November 2006 2007–2024 Oktober 2007 MS JAVA REEDEREI M. LAUTERJUNG GMBH & CO. KG Massengutschiff der Super-Handymax-Klasse PT. PAL Indonesia (PERSERO) (Werft) 2006–2028 Oktober 2006 – US-$ – EUR – US-$ Investitionsobjekt(e) Wesentliche Vertragspartner Prognosezeitraum Prospektherausgabe Vermietungsstand Immobilien 31.12.2007 Fondswährung SOLL-IST-VERGLEICH Investitionsvolumen (inkl. Agio) Eigenkapital3 31.12.2007 Darlehensstand 31.12.2007 Liquidität 31.12.2007 Tilgungen 2007 kumuliert Einnahmen 2007 kumuliert Überschuss 2007 kumuliert Steuerliches Ergebnis 2007 der Gesellschaft kumuliert Steuerbe- (–)/ Entlastungen (+) in %8 kumuliert Ausschüttungen in %10 2007 kumuliert SOLL1 SOLL IST SOLL 120.466 64.257 44.697 4.804 4.545 5.303 12.566 15.661 1.210 9.944 805 522 120.466 64.257 44.697 5.730 4.545 5.303 12.750 15.713 – 562 8.254 – 338 – 1.004 74.317 35.320 37.103 184 0 0 996 996 184 184 – 489 – 489 65.732 31.270 0 130 0 0 448 448 130 130 – 202 – 202 – 0,36 8,00 8,00 – 0,69 8,00 8,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IST SOLL IST 65.732 266 32.898 251 0 0 448 448 251 251 – 2455 – 2465 37.329 24.541 0 7.262 0 0 257 274 150 62 0 0 37.329 24.541 0 16.382 0 0 285 298 178 95 0 0 0,009 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben. Für die Beteiligungsgesellschaften GENO Lion Plaza GmbH & Co. KG sowie Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG alle Angaben ohne ggfs. anfallender Umsatzsteuer. Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor. Die Beteiligungsgesellschaft Doric Green Power GmbH & Co. KG ist nicht aufgeführt, da im Jahr 2007 weder Investitionen getätigt noch Umsatzerlöse erzielt wurden und ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich somit noch nicht möglich ist. 1 2 156 Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert” vom 20. Dezember 2007 veröffentlicht; diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. MS BORNEO REEDEREI M. LAUTERJUNG GMBH & CO. KG Massengutschiff der Super-Handymax-Klasse PT. PAL Indonesia (PERSERO) (Werft) 2006–2029 Dezember 2006 GENO BIOENERGIE LEASINGFONDS ERSTE GMBH & CO. KG BioEnergie Park Penkun GENO 7 NEWGATE STREET GMBH & CO. KG GENO LION PLAZA GMBH & CO. KG Immobilie 7 Newgate Street, London AXA Investment Managers SA (Mieter) Immobilienkomplex Lion Plaza, London White & Case, AXA UK Plc (Hauptmieter) 2006–2026 August 2006 2005–2022 Oktober 2005 2006–2022 März 2006 – US-$ – EUR 100 % GBP 99,9 % GBP NAWARO BioEnergie AG SOLL IST SOLL 37.696 24.891 0 7.395 0 0 240 241 133 99 0 0 37.696 24.891 0 16.766 0 0 198 198 91 86 0 0 103.110 98.200 0 9.775 0 0 3.236 3.251 – 19.805 9.775 – 16 – 1.652 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – 0,75 0,00 0,00 IST SOLL SOLL2 IST 103.110 96.494 0 12.318 0 0 3.767 3.963 – 6.579 12.318 3005 – 3815 82.595 53.900 26.000 434 0 0 3.672 8.172 2.818 5.150 1.900 770 81.722 36.450 43.450 445 0 0 4.526 8.225 1.449 2.865 – 362 – 984 36.398 43.450 494 0 0 3.652 8.234 1.541 2.8924 1536 – 468 – 0,17 0,00 0,00 – 0,16 5,25 15,75 0,00 5,25 15,75 0,07 5,25 15,75 SOLL IST 268.500 268.500 170.000 85.825 90.000 90.000 2.316 4.819 0 0 0 0 10.786 11.624 21.404 22.709 8.946 3.160 11.483 4.732 –4.862 – 11.7346 – 9.254 – 13.6447 0,00 6,00 12,00 0,04 6,00 12,00 3 Ohne Agio. Aufgrund von Umgliederungen im Rahmen des Prospektnachtrages lassen sich die kumulierten Werte 2006 nicht mit denen aus 2007 abgleichen. 5 Das steuerliche Ergebnis 2007 wurde auf Basis des geprüften Jahresabschlusses geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen. 6 Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2006/2007 angegeben. 7 Für das Steuerjahr 2005/2006 wurde eine berichtigte Steuererklärung eingereicht. Daher lassen sich die kumulierten Werte nicht mit denen des Vorjahres abstimmen. 8 Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 %. Ggfs. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt. 9 Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. 10 Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggfs. zeitlich anteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist. 4 157 BILDNACHWEIS Titelseite T Kevin Teh 2 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 6 T Art Brett 10 T Airbus S.A.S. 13 T Puch Su 15 T Puch Su 19 T Jonathan Kong 36 T SNECMA SA, CMF International 39 T Nitin Sarin, AirTeamImages 46 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 46 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 47 T Jonathan Kong 48 T Daniel Berthold, Pitopia 53 T Puch Su 54 T Goh Weiyang 70 T Puch Su 77 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 116 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH 158 T Sneeze Lam Satz und Produktion: Hanns-H. Peper Produktionsservice, Hofheim TEIL F: ANLAGEN DORIC ASSET FINANCE – DIE TRAGENDE KRAFT. Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Berliner Straße 114 63065 Offenbach am Main Tel. + 49 69 24 75 59 -0 Fax + 49 69 24 75 59 -79 www.doricassetfinance.com