E-Inclusion - des Bundesministerium des Innern
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E-Inclusion - des Bundesministerium des Innern
Universität Münster Leonardo-Campus 3 48149 Münster Tel: +49 (251) 83-3 81 00 [email protected] Germany Fax: +49 (251) 83-3 81 09 http://www.ercis.de ERCIS – Becker, et. al.: E-Inclusion – Digitale Integration durch E-Government. Münster 2008. ERCIS – European Research Center for Information Systems ERCIS – European Research Center for Information Systems Editors ERCIS-Broschüre-e-inclusion_Umschlag_K1.indd 1 Prof. Dr. Jörg Becker, Philipp Bergener, Katrin Fielenbach, Philippe Fuchs, Sebastian Herwig, Milan Karow, Dr. Björn Niehaves, Michael Räckers, Burkhard Weiß 01.02.2008 17:28:18 Digitale Informationsgesellschaft , Lissabon Agenda, i2010, E-Government Aktionsplan, Rigaer Ministererklärung, E-Government 2.0, E-Inclusion, Integration, Vernetzung, inklusives E-Government, E-Competences, E-Skills, Cultural E-Inclusion, E-Accessibility, Geografical Digital Divide, E-Gender, E-Ageing, Multikanalität, E-Learning, E-Participation 1 Inhalt Management Summary ............................................................................................................. 7 1 Einleitung ........................................................................................................................... 9 2 Analyse der Zielgruppen eines inklusiven E-Government in Deutschland.......................... 12 2.1 Identifikation potenzieller Zielgruppen eines inklusiven E-Government in ................... Deutschland ........................................................................................................... 12 2.1.1 Zielgruppen im Bereich der Bürger ............................................................ 13 2.1.2 Zielgruppen im Bereich der Wirtschaft ....................................................... 15 2.2 Charakterisierungsmerkmale relevanter Zielgruppen .............................................. 16 2.2.1 Generelle Charakterisierungsmerkmale nach Inklusionsbarrieren .............. 17 2.2.2 Zielgruppenspezifische Charakterisierungsmerkmale ................................. 18 2.3 Charakterisierung von Zielgruppen ......................................................................... 22 2.3.1 Inklusionspotenzial ausgewählter Zielgruppen anhand von Fallzahlen ....... 22 2.3.2 Barrieren der Inklusion einzelner Zielgruppen ............................................ 25 2.3.3 Nutzen eines inklusiven E-Government...................................................... 28 2.4 Fazit der Zielgruppenanalyse.................................................................................. 30 3 Inklusives E-Government in Deutschland und der EU – eine vergleichende Bestandsaufnahme .......................................................................................................... 31 3.1 Inklusives E-Government aus Sicht von Studien und Statistiken ............................. 31 3.1.1 Übersicht der untersuchten Studien und Statistiken ................................... 31 3.1.2 Beurteilung von Datenlage und Daten ........................................................ 40 3.2 International vergleichende Analyse bezogen auf ein inklusives E-Government in ...... Deutschland ........................................................................................................... 42 3.2.1 Analyse der Nachfrageseite ....................................................................... 42 3.2.2 Analyse der Angebotsseite ........................................................................ 44 3.3 Projekte im Umfeld eines inklusiven E-Government ................................................ 47 3.3.1 Kategorien zur Klassifikation der Projekte .................................................. 47 3.3.2 Dokumentierte Projekte ............................................................................. 48 3.4 Good Practices im Rahmen eines inklusiven E-Government ................................... 55 3.4.1 Verbesserung von Information und Kommunikation ................................... 56 3.4.2 Verbesserung des Internetzugangs............................................................ 56 3.4.3 Verbesserung der Barrierefreiheit .............................................................. 57 3.4.4 Vermittlung von Qualifikationen.................................................................. 58 3.4.5 Vorbildliche Gestaltung von E-Government-Angeboten .............................. 59 3.5 Lebenslagenanalyse für ein inklusives E-Government ............................................ 61 3.5.1 Lebenslagen als Strukturierungskonzept für E-Government- .......................... Dienstleistungen ........................................................................................ 61 3.5.2 Analyse bestehender Lebenslagenkonzepte .............................................. 62 3.5.3 Herausforderungen an ein Lebenslagenkonzept für das inklusive .................. E-Government ........................................................................................... 66 2 4 Schwachstellen- und Potenzialanalyse zum inklusiven E-Government in Deutschland ..................................................................................................................... 67 4.1 Status quo des inklusiven E-Government ............................................................... 68 4.1.1 Status quo des inklusiven E-Government aus der Bürgerperspektive ......... 68 4.1.2 Status quo des inklusiven E-Government aus der Wirtschaftsperspektive .. 78 4.2 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government .................................................. 80 4.2.1 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government aus der ............................ Bürgerperspektive ..................................................................................... 80 4.2.2 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government aus der ............................ Wirtschaftsperspektive............................................................................... 87 4.3 Abbildung der Schwachstellen auf Potenziale ......................................................... 88 4.4 BITV: Bewertung des Status quo der IT-Barrierefreiheit des E-Government ................ in Deutschland ....................................................................................................... 91 4.4.1 Grundlegende Informationen zur BITV ....................................................... 91 4.4.2 IT-Barrierefreiheit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedern ........... 95 4.4.3 Ausgewählte Projekte zur Förderung barrierefreier IT in................................. Deutschland .............................................................................................. 96 4.4.4 Status Quo der BITV-Umsetzung bei den Behörden des Bundes ............... 99 4.4.5 BITV: Schwachstellenanalyse der gesetzlichen Grundlegung .................. 100 4.5 BITV: Potenzialanalyse für die Weiterentwicklung der IT-Barrierefreiheit in ................. Deutschland ......................................................................................................... 103 5 Handlungsempfehlungen für ein inklusives E-Government in Deutschland ..................... 105 5.1 Entwicklungsempfehlungen zur Stärkung eines inklusiven E-Government in............... Deutschland ......................................................................................................... 105 5.1.1 Verbesserung von Information und Kommunikation ................................. 105 5.1.2 Verbesserung des Internetzugangs ......................................................... 106 5.1.3 Vermittlung von Qualifikationen zur Internetnutzung................................. 107 5.1.4 Verbesserung der Gestaltung des E-Government-Angebotes .................. 108 5.2 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der BITV .................................................... 111 5.3 Empfehlungen zu E-Learning für ein inklusives E-Government in .............................. Deutschland ......................................................................................................... 114 5.3.1 E-Learning .............................................................................................. 114 5.3.2 Konzepte für das E-Learning ................................................................... 114 5.3.3 Vergleichskriterien ................................................................................... 115 5.3.4 Methoden- und Konzeptvergleich für die Anwendbarkeit von E-Learning ....... Konzepten im E-Government-Umfeld....................................................... 116 5.3.5 Adäquanz einzelner Methoden für bestimmte Zielgruppen ....................... 117 5.3.6 Strategische Handlungsempfehlung ........................................................ 118 5.4 Empfehlungen zur kontinuierlichen Evaluation des inklusiven E-Government in ......... Deutschland ......................................................................................................... 119 5.4.1 Empfehlungen zur Ermittlung des Bedarfs an Projekten im Umfeld des.......... inklusiven E-Government......................................................................... 119 5.4.2 Empfehlungen zur Beurteilung von Projekten im Umfeld des inklusiven ......... E-Government ......................................................................................... 120 5.5 Empfehlungen zu Projekten für ein inklusives E-Government in Deutschland ....... 121 5.5.1 Projekte zum Handlungsfeld Information und Kommunikation .................. 123 3 5.5.2 5.5.3 5.5.4 5.5.5 5.5.6 Projekte zum Handlungsfeld Verbesserung des Internetzugangs ............. 124 Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen ...................... 125 Projekte zum Handlungsfeld Vermittlung von Qualifikationen zur .................. Internetnutzung ....................................................................................... 127 Projekte zum Handlungsfeld Verbesserung des E-Government-Angebots 129 Meta-Projekte .......................................................................................... 131 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Aufbau der Studie...................................................................................... 10 Abbildung 2: Aufteilung der Hauptzielgruppen ................................................................ 12 Abbildung 3: Zielgruppendimensionen und Beispiele – Bürger ....................................... 13 Abbildung 4: Zielgruppendimensionen und Beispiele – Wirtschaft .................................. 15 Abbildung 5: E-Government-Barrieren auf Anbieter- und Nachfragerseite ...................... 17 Abbildung 6: Merkmalsbasierte Zielgruppenidentifikation – Bürger ................................. 20 Abbildung 7: Merkmalsbasierte Zielgruppenidentifikation – Wirtschaft ............................ 21 Abbildung 8: Zusammenhänge zwischen zielgruppenspezifischen .................................... Inklusionskennzahlen ................................................................................ 23 Abbildung 9: Zielgruppenspezifische Inklusionskennzahlen – Bürger ............................. 24 Abbildung 10: Zielgruppenspezifische Inklusionskennzahlen – Wirtschaft ........................ 25 Abbildung 11: Zielgruppenspezifische Barrieren/Barrierefelder – Bürger .......................... 26 Abbildung 12: Zielgruppenspezifische Barrieren/Barrierefelder – Wirtschaft ..................... 28 Abbildung 13: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des (N)onliner Atlas ............................. 32 Abbildung 14: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des Statistischen Bundesamts ............. 33 Abbildung 15: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der ARD/ZDF-Online-Studie ................ 35 Abbildung 16: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der ARD/ZDF – Migranten und ............... Medien 2007 ............................................................................................. 37 Abbildung 17: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der BMI E-Partizipation-Studie............. 37 Abbildung 18: Untersuchte Zielgruppenmerkmale Eurostat .............................................. 38 Abbildung 19: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des EUROBAROMETERS .................. 40 Abbildung 20: Internetzugang und -nutzung – Bürger....................................................... 42 Abbildung 21: Internetzugang und -nutzung – Wirtschaft .................................................. 42 Abbildung 22: E-Government-Nutzung – Bürger .............................................................. 43 Abbildung 23: E-Government-Nutzung – Wirtschaft ......................................................... 43 5 Abbildung 24: Nutzung einzelner E-Government-Dienstleistungen durch die Bürger......... 43 Abbildung 25: Bewertung der Dienstleistungen für Bürger ................................................ 45 Abbildung 26: Bewertung der Dienstleistungen für die Wirtschaft ..................................... 46 Abbildung 27: In Deutschland dokumentierte Projekte ...................................................... 49 Abbildung 28: International dokumentierte Projekte .......................................................... 55 Abbildung 29: Lebenslagenkonzept des Virtuellen Rathauses der Stadt Dortmund ........... 63 Abbildung 30: Lebenslagenkonzept des Verwaltungsplattform “service-bw" ..................... 64 Abbildung 31: Lebenslagenkonzept des Verwaltungsportals "bund.de" ............................ 65 Abbildung 32: Schwachstellen/Barrieren der demografisch benachteiligten Menschen ..... 68 Abbildung 33: Barrieren für sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen .......................... 70 Abbildung 34: Barrieren für ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen ............................ 73 Abbildung 35: Barrieren für geografisch benachteiligte Menschen .................................... 74 Abbildung 36: Barrieren für physiologisch/mental benachteiligte Menschen ...................... 75 Abbildung 37: Allgemeine Barrieren ................................................................................. 77 Abbildung 38: Barrieren aus der Wirtschaftsperspektive ................................................... 78 Abbildung 39: Potenziale für demografisch benachteiligte Menschen ............................... 80 Abbildung 40: Potenziale für sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen ........................ 82 Abbildung 41: Potenziale für ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen .......................... 83 Abbildung 42: Potenziale für geografisch benachteiligte Menschen .................................. 84 Abbildung 43: Potenziale für physiologisch/mental benachteiligte Menschen .................... 85 Abbildung 44: Allgemeine Potenziale ............................................................................... 86 Abbildung 45: Potenziale für die Wirtschaft ...................................................................... 87 Abbildung 46: Zusammenfassung – Allgemeine Schwachstellen und Potenziale .............. 89 Abbildung 47: Zusammenfassung – Schwachstellen und Potenziale der Wirtschaft .......... 89 Abbildung 48: Zusammenfassung – Schwachstellen und Potenziale aus Bürgersicht ....... 90 Abbildung 49: Umsetzungsstand IT-Verordnungen auf Ebene der Bundesländer ............. 93 6 Abbildung 50: Gleichstellungsgesetze und Verordnungen zur Barrierefreien ....................... Informationstechnik der Bundesländer ....................................................... 94 Abbildung 51: Historische Entwicklung der E-Accessibility-Diskussion in der EU .............. 95 Abbildung 52: Zugänglichkeit der 20 Webangebote der Ministrien 10/2007 ...................... 99 Abbildung 53: Zugänglichkeit von Angeboten auf kommunaler und Landesebene .......... 100 Abbildung 54: Schwachstellenprofil BITV ....................................................................... 100 Abbildung 55: Potenziale im Bereich BITV ..................................................................... 103 7 Management Summary Der Digital Divide in der Internet- und auch E-Government-Nutzung ist in Deutschland immer noch Fakt. Auch im Einklang mit der Rigaer EU-Ministererklärung vom 12. Juni 2006 verfolgt daher das deutsche Regierungsprogramm E-Government 2.0 die Umsetzung einer inklusiven elektronischen Verwaltung, indem es sich zur digitalen Integration aller Bevölkerungsgruppen u. a. durch zielgruppengerechte Kompetenzförderung und den Abbau möglicher Zugangsbarrieren verpflichtet. Die vorliegende, vom Bundesministerium des Innern beauftragte Studie „EInclusion – Digitale Integration durch E-Government“ widmet sich hier der Untersuchung des Status quo des inklusiven E-Government in Deutschland und der Frage, wie bestehende Entwicklungspotenziale, ggf. auch aufbauend auf den Erfahrungen nationaler und internationaler EInclusion-Projekte, systematisch genutzt werden können. Hierzu wurden umfangreiche Internetrecherchen, Projekt-, Studien- und Datenanalysen, empirische Erhebungen in Form von schriftlichen Expertenfragebögen sowie telefonisch durchgeführten Interviews mit E-InclusionExperten und Interessenvertretern potenzieller Zielgruppen vorgenommen. Kernergebnisse sind: ■ Die Informationslage zur Beurteilung eines inklusiven E-Government ist in vielen Bereichen unvollständig, gerade in Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund. Hier müssen Anstrengungen unternommen werden, nicht nur Daten bezüglich der allgemeinen Internetnutzung, sondern speziell der Nutzung von EGoverment-Angeboten zu erheben. ■ Die über Verordnungen gesetzlich festgesetzten Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Internetangebote von Bund und Ländern sind bis heute unzureichend umgesetzt. Darüber hinaus nimmt Deutschland im Rahmen der Gesetzgebung zur ITBarrierefreiheit gegenwärtig nur eine passive Rolle ein. Konzertierte und proaktive Projekte, hier vor allem unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, müssen die Nachhaltigkeit von Barrierefreiheit bei E-Government-Angeboten auf allen Ebenen gewährleisten. ■ Das Image von E-Government in Deutschland muss verbessert werden. Von vielen Menschen wird E-Government nicht als Chance wahrgenommen, sondern lediglich als Mittel der Behörden zur Kostenreduktion. Daher müssen dem Bürger und der Wirtschaft die Vorteile von E-Government-Angeboten klar kommuniziert werden. Projekte zum eGovernment-Marketing in Bevölkerung und Wirtschaft sind notwendig. ■ Auch inklusive E-Government-Angebote müssen sich stärker an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kunden orientieren. Bei der Realisierung sollten gezielt die Dienstleistungen priorisiert werden, die für den Kunden einen hohen Nutzen bringen. Projekte zur kundenbedarfsgerechten Gestaltung von E-Government-Diensten, hier insbesondere der kundengerechten Wahl der Kontaktkanäle, sind notwendig. ■ Die Mehrwerte von E-Government-Dienstleistungen sind zwar einerseits oft noch nicht hinreichend kommuniziert, andererseits jedoch auch noch nicht durchgängig gegeben. Dies stellt sowohl auf Bürger- als auch auf Unternehmensseite ein Hemmnis bei der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen dar. Organisationsübergreifende und prozessorientierte Projekte zur Steigerung des Servicewertes von E-GovernmentDienstleistungen sind notwendig. 8 ■ Die Akteure im Bereich des inklusiven E-Government müssen besser miteinander vernetzt werden. Maßnahmen zur Stärkung eines E-Inclusion-Netzwerks sollten insbesondere die Verbindung zwischen Verbänden und öffentlichen Verwaltungen (auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene) fördern. 9 1 Einleitung Im Zuge der Lissabon-Agenda haben alle EU-Mitgliedstaaten eine Electronic Governmentbasierte Modernisierungsstrategie ihrer öffentlichen Verwaltungen forciert. Electronic Government, kurz E-Government, wird hier verstanden als Ansatz zur Nutzung moderner Informationsund Kommunikationstechnologien im Rahmen der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen. So soll im Bundesgebiet im Zuge des Regierungsprogramms E-Government 2.0 das Internet zum bevorzugten Kommunikations- und Vertriebskanal für bedarfsgerechte Verwaltungsdienstleistungen werden. Hier konnten laut Europäischer Kommission (2006) schon 2004 im EURaum rund 84% aller öffentlichen Dienstleistungen durch Bürger und Unternehmen online abgerufen werden. Ferner hat sich auch der Entwicklungsstand des E-Government mit ca. 40% transaktionsorientierten Verwaltungsdienstleistungen im Vergleich zu den Vorjahren maßgeblich verbessert. Trotz dieser positiven Entwicklung wird anhand tatsächlicher Nutzungszahlen und Nutzerstrukturen jedoch deutlich, dass sich inklusives E-Government nicht nur als angebotsseitiges, sondern vor allem als nutzerseitiges Problem darstellt. Hier stellt auch die Europäische Kommission (2006) fest, dass vor allem ältere und arbeitslose Personen sowie Menschen geringen Bildungsniveaus immer noch stark von der Teilhabe an elektronischen Angeboten ausgeschlossen sind (Internetnutzung in der Gruppe der über 65-Jährigen: 10%, der Arbeitslosen: unter 32%, der Geringqualifizierten: 24% und der Bevölkerung in dünnbesiedelten Gebieten: 35% im Vergleich mit dem EU-weiten Durchschnitt der Bevölkerung: 43%). Um der sich deutlich abzeichnenden Gefahr einer digitalen Spaltung der Gesellschaft (Digital Divide) entlang des Alters, der Qualifikation, sozialen Herkunft, Geografie oder Technologiekompetenz entgegenzuwirken, verfolgt der E-Government-Aktionsplan der EU-Initiative i2010 das Ziel einer umfassenden integrativen Bereitstellung elektronischer Behördendienste. In der Rigaer EU-Ministererklärung vom 12. Juni 2006 wurden hier u. a. folgende Schwerpunktbereiche festgelegt: ■ E-Competences (Bildung zum Umgang mit dem Internet und Vermittlung digitaler Kompetenzen und Fähigkeiten), ■ E-Ageing (Berücksichtigung altersspezifische Unterschiede im Umgang mit dem Internet und Einbeziehung älterer Menschen), ■ E-Accessibility (Herstellen digitaler Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Internetangeboten – u. a. physischer Zugang zu Internetangeboten z. B. über assistierende Systeme sowie inhaltliche Struktur und Aufbau von Internetangeboten), ■ Geographical Digital Divide (Sicherstellen flächendeckender Bereitstellung digitaler Dienste bzw. technischen Zugangs) und ■ Cultural E-Inclusion (Berücksichtigung kulturell vielfältiger Hintergründe potenzieller Nutzer) Auch das Regierungsprogramm E-Government 2.0 gestaltet die Umsetzung einer inklusiven elektronischen Verwaltung mit, indem es sich zur digitalen Integration aller Gruppen in Bevölke- 10 rung und Wirtschaft u. a. durch zielgruppengerechte Kompetenzförderung und den Abbau möglicher Zugangsbarrieren verpflichtet. In diesem Kontext soll daher E-Inclusion verstanden werden als Ansatz des E-Government, der auch bislang unterbeteiligten Zielgruppen in Bevölkerung und Wirtschaft zur Nutzung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen verhilft. Zur konkreten inklusiven Umsetzung des E-Government 2.0 ergibt sich die Frage: Wie ist der Status quo des inklusiven E-Government in Deutschland, welche Entwicklungspotenziale bestehen und wie können auch Erfahrungen nationaler und internationaler Projekte systematisch genutzt werden? § Status quo inklusives E-Government § Potentialanalyse § Status quo BITV § Zielgruppenidentifikation § Zielgruppencharakterisierung 1 3 Zielgruppenanalyse Schwachstellenanalyse Handlungsempfehlungen Studie „E-Inclusion“ Bestandsanalyse 2 4 § § § § Studienuntersuchung Projektanalyse Internationaler Vergleich Best Practices § § § § Entwicklungsempfehlungen BITV-Entwicklungsempfehlungen Bedarfsermittlung und kontinuierl. Evaluation Projektempfehlungen Abbildung 1: Aufbau der Studie Ziel der vorliegenden Studie ist daher die Darstellung des Standes und der Chancen elektronischer Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government in Deutschland. Hierzu werden zunächst Zielgruppen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft, die bislang an der Internet- und insbesondere E-Government-Nutzung unterbeteiligt sind, identifiziert und analysiert (Kapitel 2). Diese Untersuchung geht einher mit einer vergleichenden Bestandsaufnahme des inklusiven E-Government in Deutschland (Kapitel 3) Hier werden vorhandene Studien sowie einschlägige nationale und internationale E-Inclusion-Projekte untersucht, Best-Practices identifiziert und dargestellt. Hierauf aufbauend werden Schwachstellen des inklusiven E-Government in Deutschland offengelegt (Kapitel 4) und konkrete Handlungsempfehlungen in Form von auch Institutionen übergreifenden Projektvorschlägen und Umsetzungsmaßnahmen abgeleitet (Kapitel 4). Hierbei erfährt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) eine besondere Berücksichtigung. Im Rahmen dieser Studie wurden im Zuge umfangreicher Internet-Recherchen ca. 70 nationale und internationale E-Inclusion-Projekte untersucht, wovon eine Auswahl in dieser Studie dargestellt wird. Ferner konnten ca. 15 existierende aktuelle Studien und Datensätze zum Thema inklusives E-Government in Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden, darunter Daten von EUROSTAT und dem statistischen Bundesamt sowie Studien von Accenture oder CapGemini. Auch konnten Ergebnisse aus einer, dieser Studie eigenen, schriftlichen Erhebung mittels 11 Expertenfragebögen, sowie aus einer Serie von Interviews mit E-Inclusion-Experten und Interessenvertretern potenzieller Zielgruppen in die vorliegende E-Inclusion-Studie einfließen. 12 2 Analyse der Zielgruppen eines inklusiven E-Government in Deutschland Die Analyse der Zielgruppen eines inklusiven E-Government bildet die Ausgangsbasis dieser Studie. Ziel ist es, ein breites Bild von den benachteiligten1 Zielgruppen im Rahmen der E-Government-Bestrebungen in Deutschland zu bekommen, um so adäquat Schwachstellen analysieren zu können und zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Teilhabe aller Nutzer des E-Government gewährleisten zu können. Im Rahmen der Zielgruppenanalyse werden zunächst potenzielle Hauptzielgruppen in den Bereichen der Bürger und Unternehmen als Nutzer von E-Government-Angeboten identifiziert. Jede Zielgruppe wird dabei möglichst anschaulich mit Beispielen hinterlegt. Es werden sodann Charakterisierungsmerkmale für alle Zielgruppen aufgestellt, anhand derer sich die einzelnen Zielgruppen hinsichtlich der kritischen Ausprägungen untersuchen lassen. Im letzten Teil der Zielgruppenanalyse werden konkrete Fallzahlen für die jeweiligen Zielgruppen genannt und Barrieren sowie Nutzen von inklusiven E-Government-Leistungen diskutiert. 2.1 Identifikation potenzieller Zielgruppen eines inklusiven E- Government in Deutschland E-Government-Angebote aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere für zwei Hauptnutzergruppen von großem Interesse: den Bürger auf der einen Seite und Unternehmen (bzw. allgemeine Organisationen) auf der anderen Seite (siehe Abbildung 2). Anbieter Nachfrager Inklusives Verwaltungen Natürliche Personen Bürger G2C E-Government Wirtschaft Abbildung 2: Aufteilung der Hauptzielgruppen (Organisationen) Juristische Personen G2O (G2B) 13 Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Untersuchung dieser zwei Hauptnutzergruppen im Rahmen eines inklusiven E-Government in Deutschland. Ziel ist es dabei, zunächst einen detaillierten Einblick in die jeweiligen Hauptnutzergruppen (durch Differenzierung dieser) zu erhalten, um schlussendlich auf die Bedürfnisse dieser im Rahmen von konkreten Handlungsempfehlungen eingehen zu können. 2.1.1 Zielgruppen im Bereich der Bürger Zielgruppen im Bereich der Bürger können entsprechend der Ergebnisse der Rigaer Ministerkonferenz2 unterschieden werden in „E-Aging“, „E-Competences“, „E-Accessibility“, „Cultural EInclusion“ und „Geografical Digital Divide“. Diese abstrakten Zielgruppen finden sich auch an anderer Stelle in Arbeiten der EU wieder. So unterscheidet der i2010 E-Government Action Plan z. B. physiologisch/mental benachteiligte Menschen, sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen, demografisch benachteiligte Menschen und geografisch benachteiligte Menschen. 3 Diese zunächst unterschiedlichen Gruppierungen können zusammengeführt werden (siehe Abbildung 3) und bilden im Bereich der Bürger den Ausgangspunkt dieser Studie. Legende Inklusionszielgruppengruppierungsmerk-mal Kulturelle Barriere / Sprache E-Inclusion Stichworte Inklusionszielgruppe § Spezielle Problemzielgruppe Cultural E-Inclusion HauptInklusionsbarrieren Geografisch benachteiligte Menschen - Bewohner ländlicher Gegenden - Bewohner entlegener Gegenden (Inseln) - Bewohner von Grenzgebieten - Bewohner in neuen Bundesländern - Flüchtlinge - Asylbewerber - Ein- / Zuwanderer / Migranten (auch 2. u. 3. Generation) - Ethnische Minderheiten Ethnische / kulturelle Benachteiligung Technischer Zugang / Infrastruktur Geographical Digital Divide Menschen mit ausländischem Hintergrund Geografische Benachteiligung Barrierefreier Zugang Physiologische / mentale Benachteiligung Inklusives E-Accessibility E-Government Demografische Benachteiligung Menschen mit Behinderung - Sehbehinderung - Hörbehinderung - physische Behinderung / Mobilitätsbehinderung - Sprachbehinderung - kognitive oder neurosensorische Behinderung Sozioökonomische Benachteiligung Alte Menschen - Senioren - Rentner - Vorruheständler E-Aging, EGender Junge Menschen - Jugendliche - Kinder Frauen Alter / Nutzungswille E-Competences, E-Skills Bildung / Kompetenzen / Fähigkeiten Sozioökonomisch benachteiligte Menschen - Erwerbslose - Menschen mit geringem Einkommen (bspw. Geringverdiener, Großfamilien, Alleinerziehende) - Menschen mit geringem Bildungsniveau (bspw. Analphabeten) Abbildung 3: Zielgruppendimensionen und Beispiele – Bürger4 1 2 Benachteiligung ist zu verstehen als statistisch vorhandene Unterbeteiligung an E-Government-Angeboten. Siehe EU Commission (2006), S. 2ff. 3 Vgl. Millard, J.: Action Plan: Analysis of European target groups related to inclusive eGovernment. Final Report. 4 2006, S. 13. Zu Beispielen möglicher Zielgruppen siehe auch Markefka, M.: Vorurteile – Minderheiten – Diskriminierung: Ein Beitrag zum Verständnis sozialer Gegensätze. Berlin, 1995, S. 26. 14 In Anlehnung an den EU-Report und unter Berücksichtigung der für das Thema E-Inclusion wegweisenden Rigaer Ministerkonferenz werden fünf Dimensionen im Bereich der Bürger vorgeschlagen: ■ Demografische Benachteiligung: Demografische Benachteiligung umfasst solche Personen, die bzgl. ihres Alters (E-Aging) oder ihres Geschlechts (E-Gender) in der digitalen Informationsgesellschaft benachteiligt sind. Beispiele hierfür sind ältere Menschen, die evtl. eine niedrigere Konzentrationsfähigkeit haben, aber auch junge Menschen, die sich auf Grund ihres Erfahrungshorizonts nicht alleine im E-Government-Bereich zurechtfinden würden, sowie Frauen, die weniger internetaffin als Männer sein können. ■ Sozio-ökonomische Benachteiligung: Sozio-ökonomische Benachteiligung adressiert die E-Inclusion Begriffe E-Competences bzw. E-Skills. In diesem Kontext spielen Bildung und Fähigkeiten auf der einen Seite, aber auch der soziale und ökonomische Kontext, in dem sich Individuen bewegen, auf der anderen Seite eine große Rolle. Beispiele hierfür sind Menschen mit geringer Bildung oder geringem Einkommen. ■ Physiologische/mentale Benachteiligung: Diese Unterzielgruppe umschreibt Menschen mit Behinderungen, die sowohl geistiger/psychischer als auch körperlicher Natur sein können und speziell hinsichtlich eines barrierefreien Zugangs (E-Accessibility) berücksichtigt werden müssen. Hier lassen sich vor dem Hintergrund der E-GovernmentNutzung Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, physische/motorische Behinderungen, Sprachbehinderungen und kognitive bzw. neurosensorische Behinderungen unterscheiden. ■ Ethnische/kulturelle Benachteiligung: Mit dem Stichwort „Cultural E-Inclusion“ werden allgemein kulturelle und sprachliche Barrieren hinsichtlich der E-Government-Nutzung assoziiert. Ein wesentliches Augenmerk gilt hier Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen, Ein-/Zuwanderern, ethnischen Minderheiten in der Bevölkerung etc. ■ Geografische Benachteiligung: „Geographical Digital Divide“ thematisiert das Phänomen, dass Menschen ohne Internetzugang generell von der digitalen Informationsgesellschaft und somit auch von der Nutzung von E-Government-Angeboten ausgeschlossen werden. Insbesondere Bewohner ländlicher und geografisch entlegener Gegenden bzw. solche, die in dünn besiedelten Gebieten wohnen, sind typischerweise unter diesem Begriff zu berücksichtigen. Diese Dimensionen sollen als Ausgangspunkt für Untersuchungen im Bereich der Bürger dienen, dürfen jedoch nicht nur separat betrachtet werden. So kann es sein, dass dieselben Bürger in ein oder mehreren Dimensionen wiederzufinden sind, wie etwa das Beispiel des über 50jährigen Menschen mit Migrationshintergrund, wohnhaft in einer ländlichen Gegend und ohne 15 Erwerbstätigkeit, veranschaulicht. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass einzelne Bürger in alle aufgespannten Dimensionen zugleich fallen.5 2.1.2 Zielgruppen im Bereich der Wirtschaft Analog zur Zielgruppendifferenzierung im Bereich der Bürger wird im Bereich der Wirtschaft eine Zielgruppenunterteilung vorgeschlagen. Im Gegensatz zu den Bürgern liegt dieser Aufteilung jedoch kaum Literatur zu Grunde, da sich bisher kaum Studien mit dem Thema E-Inclusion in der Wirtschaft beschäftigt haben. Diese Studie beschäftigt sich in Bezug auf Unternehmen mit zwei Untersuchungsdimensionen, die eine gewisse Analogie zu den relevanten Bürgerdimensionen aufweisen. So müssen im Hinblick auf Unternehmen sozio-ökonomische Aspekte in Form von ressourcenspezifischen Benachteiligungen hinsichtlich Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Während darüber hinaus bei Bürgern der kulturelle und auch geografische Aspekt weitere Dimensionen bilden, kann hier für die Wirtschaft allgemeiner eine herkunftsspezifische Benachteiligung festgestellt werden. Im Rahmen dieser Benachteiligung werden sowohl die geografische Unternehmenslage als auch die geografische Unternehmensherkunft berücksichtigt (siehe Abbildung 4). Legende Inklusionszielgruppengruppierungsmerkmal E-Inclusion Stichworte Inklusionszielgruppe § Spezielle Problemzielgruppe HauptInklusionsbarrieren Geografisch benachteiligte Organisationen Technischer Zugang / Infrastruktur Organisationen nach Größe Kompetenzen / Fähigkeiten / Ressourcen - Einzelunternehmungen - Kleine Organisationen / Kleinunternehmen - Mittelständische Organisationen / Unternehmen Ressourcenspezifische Benachteiligung - Ländliche Lage Inhaltlicher Zugang Organisationen mit ausländischem Hintergrund - Organisationen mit EU-Herkunft (nicht Dts.) - Organisationen mit Nicht-EUHerkunft (internationaler Herkunft) Inklusives E-Government Geografische Benachteiligung Abbildung 4: Zielgruppendimensionen und Beispiele – Wirtschaft 5 In der eUSER Studie der EU (Millard, J.: Report on current demand/supply match and relevant developments. Final Draft. 2006, S. 40) wurden z. B. typische Charakteristiken von Bürgern dokumentiert, die E-Government nur partiell oder gar nicht nutzen. Demnach ist ein typischer Nicht-E-Government-Nutzer dadurch gekennzeichnet, dass er wenig digitales Engagement zeigt bzw. kaum digitale Fähigkeiten hat, einem Beruf rmit manueller Tätigkeit ohne Ausbildung nachgeht oder nicht arbeitet bzw. in Rente ist. Des Weiteren nutzt ein typischer Nicht-E-GovernmentNutzer kaum das Internet – insbesondere nicht in seiner Freizeit – und hat auch nur außerhalb der eigenen Wo hnung Zugang zum Internet. Hinzu kommt, dass dieser typischerweise über 50 Jahre alt und weiblichen Geschlechts ist und über keinen Schulabschluss verfügt, der z. B. zu einem weitergehenden Studium qualifiziert. 16 Diese zwei besonders markanten Dimensionen können wie folgt näher spezifiziert werden: ■ Ressourcenspezifische Benachteiligung: Fehlen einem Unternehmen Mitarbeiter mit den entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten, E-Government-Angebote bestmöglich zu nutzen, ergeben sich hieraus Barrieren für eine effiziente und effektive Teilnahme am E-Government. Bestehen daneben auch finanzielle Barrieren, durch die insbesondere kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen nicht die Möglichkeit haben, von E-Government-Angeboten entsprechend zu profitieren, besteht aus E-InclusionSicht eine gravierende Hürde zur E-Government-Nutzung. Eine solche Barriere stellen z. B. fehlende Mittel zur automatisierten elektronischen Datenübermittlung über Anbindungen an unternehmensinterne Programme dar. ■ Herkunftsspezifische Benachteiligung: Auch wenn in Deutschland ein Großteil der Unternehmen in unterversorgten Gebieten einen Internetzugang zu akzeptablen Konditionen herstellen kann, kann insbesondere bei ausländische Unternehmen (in Analogie zu Menschen mit Migrationshintergrund) einen mangelhaften Zugang zu E-GovernmentDienstleistungen festgestellt werden.6 Analog zu den Dimensionen in der Bürgerperspektive gilt auch für Unternehmen, dass diese in mehrere Dimensionen fallen können wenn diese in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind. Ein Beispiel dafür bilden kleine Handwerksbetriebe in ländlichen Gegenden. 2.2 Charakterisierungsmerkmale relevanter Zielgruppen Um Zielgruppen besser voneinander abgrenzen, statistisch erfassen und deren Inklusivitätsgrad, gemessen an potenziellen Hürden, einschätzen zu können, empfiehlt sich eine nähere Untersuchung der Zielgruppen. Zwei Arten von Charakterisierungsmerkmalen lassen sich dabei unterscheiden: 6 ■ Generelle Charakterisierungsmerkmale sind zielgruppenunabhängig und dienen hier, um allgemein den Inklusivitätsgrad der einzelnen Zielgruppen erfassen zu können. Z. B. können Internetzugang und Internetfähigkeiten als Barrieren der Inklusion bezogen auf die digitale Informationsgesellschaft auslegt werden. Diese generellen Charakterisierungsmerkmale lassen sich somit in allen Zielgruppen gleichermaßen erfassen. ■ Zielgruppenspezifische Charakterisierungsmerkmale sind für jede Oberzielgruppe individuell und dienen der besseren Abgrenzung, statistischen Erfassung und Eingrenzung der einzelnen Zielgruppen. Z. B. kann der Bildungsgrad als charakteristisches Merkmal Insbesondere vor dem Hintergrund der bis 2009 umzusetzenden EU-Dienstleistungsrichtlinie ist hier eine Benachteiligung für all diejenigen Unternehmen im Ausland bzw. zunächst der EU-Mitgliedsstaaten zu sehen, die auf eine effiziente Nutzung von E-Government-Dienstleistungen vom Ausland heraus angewiesen sind, jedoch auf Grund eines mangelhaften E-Government-Angebots, das z. B. viele Verwaltungsdienstleistungen nicht komplett online ermöglicht, dies nicht zufriedenstellend nutzen können. 17 für sozio-ökonomische Benachteiligung und Deutschkenntnisse als Merkmal für ethnische/kulturelle Benachteiligung interpretiert werden. Beide Charakterisierungsmerkmale sollen im Folgenden vorgestellt werden. 2.2.1 Generelle Charakterisierungsmerkmale nach Inklusionsbarrieren Barrieren auf Anbieterseite Inklusives E-Government ist nur möglich, wenn auf Anbieter- und Nachfragerseite eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen auf Anbieterseite nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und die technische Umsetzung für ein leistungsfähiges EGovernment-Angebot erfolgen. Ein E-Government-Angebot, das inklusiv sein soll, muss für alle Zielgruppen gleichermaßen gut nutzbar sein. Ist ein Angebot z. B. von Anbieterseite her nicht bereits behindertengerecht gestaltet, so können Menschen mit Behinderungen nur mit erheblichem technischen Aufwand auf Nutzerseite von den Möglichkeiten eines derartigen EGovernment-Angebots profitieren – es existiert also eine anbieterseitige E-Government-Barriere bezogen auf die „inhaltliche Leistungsgestaltung“ (siehe Abbildung 5). Inhaltliches Verständnis Technische Fähigkeiten (Internet, PC) Technischer Zugang Allgemeine, nicht E-Governmentspezifische Barrieren Nachfragerseite Inhaltliche Leistungsgestaltung Anbieterseite E-Government-Inklusionsbarrierenmodell E-GovernmentBarriere Abbildung 5: E-Government-Barrieren auf Anbieter- und Nachfragerseite Barrieren auf Nachfragerseite Haben Anbieter von E-Government-Angeboten jedoch z. B. durch technische Maßnahmen, wie eine einfache, textbasierte Menüführung, die jeweiligen Online-Verwaltungsdienstleistungen umfassend inklusiv umgesetzt, können auch auf Nachfragerseite noch erhebliche Barrieren der Nutzbarmachung des Angebots bestehen. Hier unterscheidet die Studie insbesondere drei verschiedene trennscharfe Barrieren. Zum einen muss zunächst ein technischer Zugang (z. B. zum Internet für webbasierte E-Government-Services) auf Seiten der Nachfrager gegeben sein, um die angebotenen Dienste überhaupt aufrufen zu können. Ist dies der Fall, benötigt der Nachfra- 18 ger ferner Internet- bzw. grundlegende PC-Fähigkeiten, da nur so E-Government-Angebote gefunden und genutzt bzw. bedient werden können. Diese beiden Barrieren werden als allgemeine, nicht E-Government-spezifische Internetbarrieren aufgefasst. Die letzte hier unterschiedene Barriere beschreibt die Lücke zwischen technischer Fähigkeit und inhaltlicher Leistungsgestaltung – das inhaltliche Verständnis auf Nachfragerseite. Kann ein potenzieller Nutzer einer formularbasierten Online-Verwaltungsdienstleistung das aufgerufene Formular nicht direkt vervollständigen, z. B. wegen schwierigen oder missverständlichen verwaltungstechnischen Ausdrücken, so kann der Nachfrager zunächst keinen direkten Nutzen aus dem Angebot ziehen, da er es schlichtweg inhaltlich nicht versteht. Er ist also ohne weitere mögliche Online-Hilfestellungen von der digitalen Informationsgesellschaft, in Bezug auf die jeweilige E-GovernmentDienstleistung, ausgeschlossen. Insbesondere die drei Barrieren auf Nachfragerseite sollen im weiteren Verlauf der Zielgruppenanalyse im Vordergrund stehen, während auf die Gestaltung eines inklusiven Leistungsangebots (bezogen auf die jeweiligen Zielgruppen) am Ende der Studie im Rahmen der Handlungsempfehlungen näher eingegangen werden soll. 2.2.2 Zielgruppenspezifische Charakterisierungsmerkmale Bürgerperspektive Die fünf anfangs generisch nach Art der Benachteiligung unterschiedenen Zielgruppen müssen für Zwecke der Zielgruppenanalyse operationalisiert werden, um jeweils abgrenzbare Zielgruppen untersuchen zu können. Hier bietet es sich an, verschiedene Kriterien für die speziell zu berücksichtigenden Zielgruppen zu bilden, die möglichst trennscharf sind, einfach abgefragt werden können, bzw. in bereits bestehenden Studien und Statistiken existieren oder häufig eingesetzt werden. Ein solcher merkmalsbasierter Differenzierungsrahmen wird in Abbildung 6 hinsichtlich der jeweils spezifischen Inklusionsbarrieren der einzelnen Zielgruppen aufgespannt: 7 ■ Demografische Benachteiligung bezogen auf die Nutzung von Online-Diensten, wird in Studien häufig anhand des Geschlechts (E-Gender) sowie des Alters (E-Aging) dokumentiert. ■ Sozio-ökonomische Benachteiligung lässt sich an drei typischen Merkmalen fest machen, von denen nicht alle gleichzeitig eine inklusionsbarrierenspezifische Ausprägung (wie niedriger Bildungsgrad) aufweisen müssen. Diese Merkmale sind der Bildungsgrad, der bei einer vorhandenen Inklusionsbarriere üblicherweise niedrig ist 7, das Einkommensniveau, bei dem eine niedrige Ausprägung ebenfalls hemmend auf den Inklusionsgrad der betreffenden Person wirken kann, und der Status der Erwerbstätigkeit, der auch gleichzeitig eng verwandt mit dem Einkommensniveau ist. Vgl. die Nonliner-Studie 2007, aus der der Bildungsgrad als wichtigster Indikator bzgl. der Nutzung des Internets hervorgeht. 19 ■ Bei physiologischer/mentaler Benachteiligung muss zunächst unterschieden werden um welche Art der Behinderung (z. B. Sehbehinderung) es sich handelt und wie groß der jeweilige Behinderungsgrad ist (z. B. Menschen mit Sehschwäche vs. blinde Menschen). Eng verwandt mit dem Behinderungsgrad ist das Merkmal „anerkannte Behinderung“, das sich auf Grund der von Behörden ausgestellten Bescheinigung relativ einfach objektiv erheben lässt. ■ Ethnische/kulturelle Benachteiligung liegt meist bei solchen Bürgern vor, die aus anderen Herkunftsländern (in diesem Fall außerhalb Deutschlands kommen) und die deutsche Sprache für eine Nutzung von E-Government-Dienstleistungen nicht ausreichend beherrschen. Bei Migranten und insbesondere Ein-/Zuwanderern sowie Flüchtlingen erscheint das Herkunftsland als hemmender und operationalisierbarer Indikator eines Inklusionsdefizits daher angemessen. Da jedoch nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund das gleiche Inklusionsdefizit aufweisen, bieten sich zwei weitere Merkmale an: der Stand der Deutschkenntnisse sowie für Immigranten die Migrationsgeneration. Bei der Generation ist z. B. anzunehmen, dass Bürger, die aus der 4. Generation von Immigranten abstammen, tendenziell weniger sprachliche Barrieren bezogen auf EGovernment haben werden, als solche, die erst kürzlich eingewandert sind. ■ Geografische Benachteiligung zielt auf die Verfügbarkeit eines Breitbandinternetzugangs mit adäquater Bandbreite (z. B. > 2.000 Mbps) ab, wobei lediglich die Anschlussmöglichkeit (gegeben durch Kabelunternehmen etc.) entscheidend ist und nicht ein tatsächlich genutzter Internetanschluss (über einen PC etc.). Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland zwar die Möglichkeit eines Internetanschlusses, da jeder Bürger das Recht auf einen Telefonanschluss hat und somit zumindest einen – wenn auch sehr langsamen – Internetzugang (z. B. über Modem) haben kann. Da jedoch auch zunehmend Webapplikationen und Angebote im E-Government-Bereich entsprechend viel Bandbreite benötigen, um diese angemessen nutzen zu können, steht hier die Verfügbarkeit eines Breitbandanschlusses im Vordergrund. Daher ist zunächst die Internetverfügbarkeit als kennzeichnendes Merkmal festzustellen. Internetverfügbarkeit ist meistens dann nicht gegeben, wenn Bürger in Gemeinden mit wenigen Einwohnern (z. B. < 2.000) sowie in eher ländlichen bzw. dünn besiedelten Gebieten (z. B. auch Industriegebiete in Städten etc.) leben. Daher wird als weiteres Merkmal die Besiedelungsdichte vorgeschlagen. Auch an dieser Stelle muss erneut erwähnt werden, dass prinzipiell auf eine Person nicht nur ein Merkmal zutreffen muss und jede Person damit nicht nur einer Klassifizierung zugeordnet sein muss. Stattdessen kann es auch der Fall sein, dass Bürger mehreren Zielgruppen zugeordnet werden können, da sie mehrere inklusionsbarrierenspezifische Merkmalsausprägungen aufweisen (z. B. ältere Frauen in ländlichen Gegenden). Um das Problem der Mehrfachspiegelung von Zielgruppen an den fünf aufgestellten Dimensionen zu vereinfachen, sollte zunächst anhand der sozio-ökonomischen Faktoren gespiegelt werden. Darauf aufbauend sollten z. B. demografische Aspekte wie das Geschlecht berücksichtigt werden. So stellen Frauen alleine keine differenziert gewählte Zielgruppe eines inklusiven E-Government dar, die es erlauben würde, adäquat auf diese mit Maßnahmen einzugehen, da diese die Hälfte aller Bürger beträfen, obwohl nur ein Bruchteil von ihnen wirklich aus der digitalen Informationsgesellschaft ausgeschlossen ist. Besser hingegen erscheint es, hier differenzierte, möglichst homogene Zielgruppen zu unterscheiden, wie z. B. Frauen mit Migrationshintergrund, die sich zum einen 20 einer Sprachbarriere ausgesetzt sehen und zum anderen evtl. weitere Benachteiligungen auf Grund ihrer sozialen Rolle in der Gesellschaft erfahren können. Herkunftsland Generation von Migranten Deutschkenntnisse Ethnische/ kulturelle Benachteiligung Anerkannte Behinderung Breitbandverfügbarkeit Besiedelungsdichte Geografische Benachteiligung Inklusives E-Government Demografische Benachteiligung Physiologische/ mentale Benachteiligung Behinderungsgrad Behinderungsart Sozioökonomische Benachteiligung Bildungsgrad Alter Einkommensniveau Geschlecht Erwerbstätigkeit Abbildung 6: Merkmalsbasierte Zielgruppenidentifikation – Bürger Relativ isoliert von den anderen Dimensionen bzw. Merkmalen kann hingegen z. B. der Aspekt der Internetverfügbarkeit betrachtet werden, da dieser unabhängig von den anderen Inklusionsaspekten, also unabhängig von einer Mehrfachspiegelung, adressiert werden kann. Ältere Immigranten ohne Internetverfügbarkeit sollten somit separat als 3-fach gespiegelte Gruppe (entlang des Alters, der Herkunft bzw. Sprachkenntnisse und der Breitbandverfügbarkeit) betrachtet werden, sondern werden bereits durch eine zweifache Spiegelung adäquat berücksichtigt. So würden Maßnahmen zur Breitbandversorgung das Problem der Internetverfügbarkeit unabhängig vom Alter und der Herkunft der Person lösen. Dann müssten lediglich „ältere Immigranten“ nur noch als weitere Gruppe im Gegensatz zu jüngeren Immigranten separat angegangen werden. Trotz einer möglichen Spiegelung aller fünf Dimensionen ist somit nicht nötig, alle Kombinationsmöglichkeiten zu untersuchen. Statt dessen sollten die unabhängigeren Dimensionen bzw. Merkmale separat mit Maßnahmen angegangen werden, wodurch sich eine Komplexität durch Spiegelung der Dimensionen, die zu einer Vielzahl sehr eng eingegrenzter und kleiner Zielgruppen führen würde, deutlich reduziert. Ähnlich zum Aspekt der Internetverfügbarkeit sollte auch eine Adressierung von Menschen mit Behinderungen losgelöst von den anderen Dimensionen erfolgen. Dies ergibt sich daraus, dass diese Menschen teilweise sehr spezielle Bedürfnisse haben. Barrieren, die durch die Behinderung gegeben sind, müssen eventuell zuerst gelöst werden bevor andere Maßnahmen in anderen Dimensionen sinnvoll angegangen werden können. Z. B. sollte man zuerst technische Zu- 21 gänglichkeiten für Menschen mit Behinderungen schaffen – „E-Accessibility“ – bevor man diesen bezüglich Internetfähigkeiten und inhaltlichem Verständnis weiterhilft. Demografische, sozio-ökonomische und ethnische/kulturelle Benachteiligung sind hingegen enger miteinander verwoben, so dass hier eine Spiegelung durchaus sinnvoll erscheint um zu besser differenzierten und homogeneren Zielgruppen zu gelangen. Wirtschaftsperspektive Analog zur Bürgerperspektive wird vorgeschlagen, bei Unternehmen zunächst Merkmale zu identifizieren, anhand derer sich konkrete Barrieren besser festmachen lassen sowie einzelne Unternehmen besser Zielgruppenkategorien zugeordnet werden können. Herkunftsland Breitbandverfügbarkeit Unternehmensgröße Besiedelungsdichte Ressourcenspezifische Benachteiligung Inklusives E-Government Geografische Benachteiligung Abbildung 7: Merkmalsbasierte Zielgruppenidentifikation – Wirtschaft Entsprechend der beiden Zielgruppendimensionen lassen sich für jede Zielgruppe wiederum einige wenige Merkmale aufstellen (siehe Abbildung 7), die im Folgenden kurz genannt werden: 8 ■ Ressourcenspezifische Benachteiligung bezeichnet eine Benachteiligung auf Grund eingeschränkter finanzieller oder auch personeller Mittel, die insbesondere bei kleinen Unternehmen bestehen kann. Dadurch kann es insbesondere sein, dass ein Kleinstunternehmen z. B. nicht über Personen im Unternehmen verfügt, die über genügend Wissen oder zeitliche Kapazitäten verfügen, um sich in E-Government-Angebote einarbeiten zu können bzw. diese effizient nutzen zu können. Um derartige Unternehmen auf Grund existierender statistischer Daten erfassen zu können, wird hier die Unternehmensgröße8 als Merkmal empfohlen. ■ Geografische Benachteiligung bezeichnet analog zur Bürgerperspektive zunächst die technische Nutzungsmöglichkeit eines Breitbandanschlusses. Ein bedeutender Indikator für die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen ist meist die Besiedelungsdichte, die in vielen Studien durch Unterscheidungen bzgl. ländlicher Regionen, Gemeindegrößen, Einwohner pro km² etc. festgehalten wird. Zur Operationalisierung einer möglichen Die Unternehmensgröße kann z. B. entsprechend der EU-Normierung grob kategorisiert werden in Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen und große Unternehmen, wobei aus E-Inclusion-Sicht Kleinstunternehmen und teilweise auch kleinen Unternehmen am meisten Beachtung beizumessen ist. Kleinstunternehmen sind nach der EU-Vorgabe Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro haben. 22 geografischen Benachteiligung wird daher ebenfalls die Besiedlungsdichte vorgeschlagen. Letztendlich muss für eine geografische Benachteiligung bei Unternehmen jedoch auch über Deutschland hinaus geschaut werden, da die Einführung der EUDienstleistungsrichtlinie eine Erweiterung des E-Inclusion-Adressatenkreises auch bzgl. der EU-Mitgliedsstaaten erfordert. Im Gegensatz zu den Bürgerperspektiven erscheint für die Wirtschaftsperspektive eine Spiegelung der einzelnen Merkmale nicht sinnvoll, da bereits die beiden identifizierten Dimensionen Inklusionsbarrieren auf unterschiedlicher Ebene (technisch vs. inhaltlich) adressieren. Somit können beide Zielgruppen getrennt voneinander angegangen werden, wobei zunächst die technische Inklusionslücke bei betroffenen Unternehmen durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen wäre, bevor es gilt, ressourcenspezifische Benachteiligungen anzugehen. 2.3 Charakterisierung von Zielgruppen Nach der Analyse der jeweiligen groben Zielgruppendimensionen sowie genereller zielgruppenunabhängiger und zielgruppenspezifischer Charakterisierungsmerkmalem, sollen nachfolgend die Zielgruppen anhand der jeweiligen Fallzahlen, Barrieren (in Anlehnung an Kap. 2.2.1) und des zu erwartenden Nutzens für diese beschrieben werden. Dabei wird mit den Fallzahlen das Inklusionspotenzial quantitativ veranschaulicht, während die Barrieren und der Nutzen als qualitative Ausgangspunkte in der Studie weiter zu verifizieren sind.9 2.3.1 Inklusionspotenzial ausgewählter Zielgruppen anhand von Fallzahlen Um das Potenzial der jeweils identifizierten Zielgruppen beurteilen zu können, werden mehrere statistische Kennzahlen vorgeschlagen, die, sofern möglich, für alle Zielgruppen basierend auf den Eurostat-Daten10 vergleichbar vorgestellt werden sollen: ■ Zielgruppengröße: der absolute und prozentuale Anteil an betroffenen Bürgern bzw. Unternehmen einer Zielgruppe gemessen an der Gesamtbevölkerung bzw. allen Unternehmen in Deutschland ■ Internet-Inklusionspotenzial: der Anteil der Betroffenen, der das Internet nicht nutzt (bezogen auf die Zielgruppengröße) 9 Zur Verifizierung der angenommenen Barrieren und Nutzen siehe insbesondere die Schwachstellenanalyse in 10 Kap. 4. Die Eurostat Daten von 2006 stellen eine der wenigen aktuellen Quellen dar, die eine Analyse der Fallzahlen und des Inklusionspotenzials für ausgewählte Zielgruppen in Deutschland überhaupt ermöglichen. 23 ■ E-Government-Inklusionspotenzial: der Anteil der Betroffenen (gemessen am InternetInklusionspotenzial), der das Internet zwar nutzt, jedoch nicht am E-Government teilnimmt (z. B. über online angebotene Verwaltungsdienstleistungen) Die Zusammenhänge der drei Kennzahlen werden in der folgenden Abbildung 8 veranschaulicht. 100% Gesamtbevölkerung davon 8% Zielgruppenkennzahlen Zielgruppengröße davon 75% davon 50% Vergleichsindex Zielgruppenspezifisches Inklusionspotential 25% Internetnutzer E-Government-Nutzer 50% 3% 3% 2% 92% Grad der zielgruppenspezifischen Inklusion im E-Government Zielgruppenspezifisches E-GovernmentInklusionspotential Zielgruppenspezifisches InternetInklusionspotential Restbevölkerung 62,5% 5% Status Quo Zielgruppenspezifisches Inklusionspotential Abbildung 8: Zusammenhänge zwischen zielgruppenspezifischen Inklusionskennzahlen Aus den Zusammenhängen zwischen den Kennzahlen wird deutlich, dass die alleinige Reduktion der Nicht-Internetnutzer sich direkt auf das Potenzial der Nicht-E-Government-Nutzer auswirkt und dieses vergrößert. Die Überwindung der Internet-Barriere stellt somit auch in der Kennzahlenhierarchie die erste logische Abhängigkeitsstufe dar, die wiederum das Potenzial der E-Government-Barriere(n) beeinflusst. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Reduktion der Internet-Lücke und die darauf aufbauende Reduktion der E-Government-Lücke zusammen zu dem „theoretisch“ wünschenswerten Ergebnis einer möglichst großen Teilhabe aller Menschen bzw. Unternehmen am E-Government führt und somit den Grad der zielgruppenspezifischen Inklusion im E-Government maximiert. Bürgerperspektive Auf Basis der Eurostat Daten von 2006 werden zielgruppenspezifische Kennzahlen zur Bestimmung des Inklusionspotenzials in Abbildung 9 zusammengetragen. 24 Dimension Demo Merkmal Alter ökonomisch tätigkeit Geogra fisch größe als spezifisches spezifisches grup- Anteil an Internet- E-Government- Inklusions- Inklusions- bevölkerung potenzial potenzial jung (16-24 J.) 8,8 Mio. älter (55-74 J.) Frau (16-74 J.) Haupt-/Real- Quartil bei Haushalten) Erwerbs- te Ziel- Gesamt- gering (unterstes Einkommen Zielgruppen- größe schulabschl.) Sozio- Zielgruppen- pen- gering (bis Bildung Zielgruppen- Ausprägung grafisch Geschlecht Absolu- keine 18,89 Mio. 31,59 Mio. 16,13 Mio. 7,39 Mio. 4,00 Mio. Besiede- dünn besiedelt 10,12 lungsdichte <100 Einw./km² Mio. 13,96% 5,91% 67,92% 29,97% 62,80% 67,56% 50,11% 34,75% 55,38% 25,59% 39,32% 72,13% 21,35% 58,29% 6,35% 33,54% 56,06% 16,05% 35,42% 66,15% Breitbandverfügbar- nein keit Abbildung 9: Zielgruppenspezifische Inklusionskennzahlen – Bürger11 Aus der Datenlage ist ersichtlich, dass in den jeweiligen Zielgruppen 33%-62% kein Internet nutzen (abgesehen von jungen Menschen zwischen 16-24 Jahren). Dies deutet auf eine große Inklusionslücke im Bereich der Internetnutzung hin. Noch größer ist diese Inklusionslücke im EGovernment-Bereich, da von den Mitgliedern der jeweiligen Zielgruppe, die das Internet nutzen, 55%-72% keine E-Government-Angebote wahrnehmen. Die Analyse der Datenlage hat weiterhin offenbart, dass zu Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Behinderungen keine entsprechend umfangreichen Studien im Bereich des inklusiven E-Government vorhanden sind, insbesondere nicht solche die vergleichbare Daten liefern könnten. Hier muss erst noch die Datenbasis geschaffen werden, um die jeweilige Inklusionslücke abschätzen zu können. Auch die Breitbandverfügbarkeit lässt sich trotz vieler Initiativen auf Bundesebene bis heute nicht genau festellen. Wirtschaftsperspektive In Abbildung 10 werden die entsprechenden Kennzahlen aus der Eurostat Datenbasis von 2006 sowie vom statistischen Bundesamt ausgewertet. 11 Alle Daten sind den Eurostat-Daten (2006) entnommen, in denen Menschen zwischen 16-74 J. erfasst werden und denen daher eine Grundgesamtheit in Deutschland von 63,04 Mio. Menschen gegenüberstehen (die hier als Grundlage für die Prozentangabe genommen wurde). 25 Dimension Ressourcenspe zifisch Merkmal Ausprägung Kleinst- Unterneh- unternehmen mensgröße Kleine Unternehmen Zielgruppen- Zielgruppen- Zielgruppen- größe als An- spezifisches spezifisches Absolute teil an Ge- Internet- E-Government- Zielgrup- samt- Inklusions- Inklusions- pengröße bevölkerung potenzial potenzial 2,04 Mio. 22,02% 75,52% 3,2 Mio. 6,26% 66,31% Abbildung 10: Zielgruppenspezifische Inklusionskennzahlen – Wirtschaft Auch hier zeigt sich, dass 22% aller Kleinstunternehmen nicht das Internet nutzen. Von den 78% aller Kleinstunternehmen, die das Internet nutzen, nutzen wiederum 75% keine EGovernment-Angebote. Bei kleinen Unternehmen (10 bis 50 Mitarbeiter) nutzen zwar nur wenige Unternehmen nicht das Internet, aber auch hier existiert noch ein großes Potenzial (66%) hinsichtlich der E-Government-Nutzung. Auf Grund der mangelnden Datenlage bzw. fehlender Studien lassen sich Kennzahlen zu potenziell geografisch benachteiligten Unternehmen nicht dokumentieren. 2.3.2 Barrieren der Inklusion einzelner Zielgruppen Barrieren eines inklusiven E-Government können in Anlehnung an Kap. 2.2.1 mindestens auf die vier verschiedenen Barriereebenen „technische Barrieren“, „technische Fähigkeiten“, „inhaltliches Verständnis“ und „inhaltliches Leistungsangebot“ heruntergebrochen werden. Um einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Barrieren für die spezifischen Zielgruppen bzw. Zielgruppendimensionen zu erhalten, sollen die Barrieren jeweils mit den Zielgruppen gespiegelt werden. Nachfolgend geschieht dies jeweils für die Bürgerperspektive und Wirtschaftsperspektive, wobei die identifizierten Barrieren pro Zielgruppe der Literatur entnommen sind und den Ausgangspunkt für eine Verifizierung und detaillierte Untersuchung in Kap. 4 (Schwachstellenanalyse) darstellen sollen. Bürgerperspektive Unterteilt man die fünf Dimensionen auf Bürgerseite entsprechend der zielgruppenspezifischen Merkmale aus Kap. 2.2.2 und spiegelt die vier identifizierten Hauptinklusionsbarrieren, so lassen sich für jede Dimension Handlungsfelder zur Beseitigung von Inklusionsbarrieren identifizieren (siehe Abbildung 11). 26 Angebotsseitige Nachfrageseitige Barrieren Dimension Merkmal Demo- Alter ökono- Inhaltliches Inhaltliches Leis- Barriere Fähigkeiten Verständnis tungsangebot (■) ■ (■) jung (14-18 J.) ■ ■ ■ ■ Geschlecht Frau Bildung gering Einkommen gering ■ keine ■ ■ (■) ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Erwerbs- misch Technische ■ (■) (■) (■) grafisch Sozio- Ausprägung Barrieren Technische tätigkeit älter (55-74 J.) Herkunfts- nicht Deutsch- land land Ethnisch/ Migrations- 1. Generation kulturell generation 2. Generation (■) (■) gering (■) Deutschkenntnisse Anerkannte Behinderung ja Behinde- leicht rungsgrad schwer Sehbehin- ■ (■) ■ ■ (■) derung Hörbehin- Physiolo derung gisch/ Sprachbe- mental Behinde- hinderung rungsart Physische Be- ■ hinderung Kognitive/ neurosen- (■) sorische Behinderung BesiedeGeografisch lungsdichte dünn besiedelt ■ nein ■ Breitbandverfügbarkeit Abbildung 11: Zielgruppenspezifische Barrieren/Barrierefelder – Bürger Die der Studie zu Grunde gelegten potenziellen Handlungsfelder bezogen auf die Inklusionsbarrieren pro Dimension sollen kurz erläutert werden: ■ Demografische Benachteiligung: Bei älteren Menschen besteht nahezu bei allen Barrieren Handlungsbedarf, so dass nicht nur nachfragerseitig älteren Menschen speziell im Bereich der technischen Fähigkeiten geholfen werden muss, sondern auch auf der 27 Leistungsangebotsseite für ältere Menschen einfach zugänglichere Angebote (z. B. übersichtlichere Angebote) im Internet bereitgestellt werden müssen. Junge Menschen hingegen haben noch nicht die Erfahrung im Umgang mit der Verwaltungssprache und sind daher insbesondere im Bereich des inhaltlichen Verständnisses benachteiligt. Auch nehmen junge Menschen vielfach Verwaltungsangebote und -dienstleistungen nicht wahr, da sie kaum über deren Existenz informiert sind. Frauen hingegen werden in Studien stets als weniger technik- und internetaffin gesehen, weshalb anzunehmen ist, dass das Bewusstsein für die Vorteile der Technik gestärkt werden müssen. ■ Sozio-ökonomische Benachteiligung: Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen profitieren meist nicht von Online-Angeboten der Verwaltung, da einerseits der Zugang zum Internet eine finanzielle Hürde darstellt und andererseits mangelnde Bildung den Umgang und die Nutzung von Verwaltungsangeboten erschwert. ■ Ethnische/kulturelle Benachteiligung: Menschen mit Migrationshintergrund können einer eine Sprachbarriere ausgesetzt sein und darüber hinaus auch Bildungsdefizite aufweisen. Beide Defizite erschweren dabei einen Zugang und die Nutzung von EGovernment-Angeboten erheblich. ■ Physiologische/mentale Benachteiligung: Menschen mit Behinderung müssen zwar je nach Art und Schwere der Behinderung differenziert werden, jedoch lässt sich insgesamt feststellen, dass meist die technische Barriere und die technischen Fähigkeiten (insbesondere Bedienung des Internets) die größten Herausforderungen für diese Menschen darstellen. ■ Geografische Benachteiligung: Geografisch benachteiligte Menschen leiden per Definition zunächst nur unter einer technischen Barriere, da keine adäquate Anschlussmöglichkeit besteht. Hinzu können weitere Faktoren wie die Überalterung auf dem Land etc. kommen, wobei diese Faktoren bereits durch die Untersuchung der Barrieren der anderen Dimensionen erfasst werden können. Wirtschaftsperspektive Aus Wirtschaftssicht erscheinen zwei Handlungsfelder besonders relevant (siehe dung 12). Abbil- Für die beiden Dimensionen werden diese zwei Haupthandlungsfelder kurz erläutert: ■ Ressourcenspezifische Benachteiligung: Ressourcenspezifisch benachteiligte Unternehmen (besonders kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen) sind meist personellen Restriktionen unterworfen. So ist anzunehmen, dass diese nicht über genügend fachlich qualifiziertes Personal verfügen, so dass das Potenzial von E-GovernmentAngeboten für das jeweilige Unternehmen adäquat ausgeschöpft werden kann. ■ Geografische Benachteiligung: Für Kleinstunternehmen (1-10 Mitarbeiter – z. B. Handwerksbetriebe), mit geografischer Benachteiligung innerhalb Deutschlands, kann insbesondere der technische Anschluss eine Hürde darstellen. Agieren Unternehmen hingegen hauptsächlich aus dem Ausland heraus, so ist insbesondere die Sprachbarriere 28 nicht zu unterschätzen, die ein mögliches Engagement innerhalb Deutschlands und den dazu erforderlichen Austausch mit den Behörden erschwert. Angebotsseitige Nachfrageseitige Barrieren Dimension Ressourcenspe- Barrieren Technische Technische Technische Technische Inhaltliches Inhaltliches Leis- Barriere Fähigkeiten Barriere Fähigkeiten Verständnis tungsangebot ■ (■) KleinstUnterneh- unternehmen mensgröße zifisch Kleine Unter- (■) nehmen Herkunfts- nicht Deutsch- land land Geogra- Besiede- fisch lungsdichte dünn besiedelt ■ nein ■ Breitbandverfügbar- (■) (■) (■) keit Abbildung 12: Zielgruppenspezifische Barrieren/Barrierefelder – Wirtschaft 2.3.3 Nutzen eines inklusiven E-Government Der Nutzen eines inklusiven E-Government ist mannigfaltig und offenbart sich meist nicht nur zielgruppenspezifisch, sondern gilt häufig für alle Zielgruppen.12 Daher wird der Nutzen hier jeweils für alle Zielgruppen der beiden Perspektiven (Bürger und Wirtschaft) festgehalten. Zielgruppenspezifische Nutzen 12 ■ Nutzerzentrierte Services: Services werden zugeschnitten auf die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer. So könnten von einem, an einem Portal angemeldeten Nutzer z. B. nur die Daten eingefordert werden, die dieser auch in seiner Lebenslage tatsächlich bereitstellen kann. Umgekehrt würden diesem Nutzer auch nur die Daten und Formulare angezeigt, die jeweils für ihn relevant sein könnten. ■ Zielgruppenspezifisches Angebot: Verwaltungsdienstleistungen könnten zielgruppenspezifisch (z. B. verstärkt nach Lebenslagen oder hier E-Inclusion-Zielgruppen) sortiert und angeboten werden, damit Nutzer sich schnell und einfachin der bestehenden Vielfalt an Angeboten zurechtfinden. Zum Nutzen eines inklusiven E-Government siehe auch Millard, J.: Action Plan: Analysis of European target groups related to inclusive eGovernment. Final Report. 2006, S. 24-33. 29 ■ Personalisierte Aufbereitung: E-Government-Plattformen können dazu dienen, um angemeldeten Nutzern z. B. einen individuell auf sie zugeschnittenen Auftritt der jeweiligen Internetseite anbieten zu können. Denkbar wäre z. B., dass sehbehinderten Menschen nach deren Identifikation (z. B. durch Anmeldung am Portal oder Nutzergruppenauswahl auf der Einstiegsseite) ein Internetauftritt geboten wird, der nur aus Texten aufgebaut ist und leicht navigierbar ist. Zielgruppenunabhängige Nutzen Universales 24-Stunden Angebot ■ Internet-basierte Services: Die Benutzung des Internets als Kommunikationskanal bietet Nutzern eine effiziente Möglichkeit, mit Behörden zu kommunizieren. ■ Dezentraler, ortsunabhängiger Zugang: Verwaltungsangebote über das Internet stellen einen einfachen Zugang für viele Menschen in Deutschland dar, da ein Internetzugang als universaler Zugang (zumindest mit einer begrenzten Datenrate per Modem/Telefonleitung) fast überall verfügbar ist, während öffentliche Einrichtungen oft weit entfernt liegen können. Die Kommunikation mit der Behörde ist somit nicht mehr ortsgebunden, sondern kann dezentral von jedem Internetzugang aus abgewickelt werden. ■ 24-Stunden Verfügbarkeit: Online-Verwaltungsdienstleistungen sind nicht nur während bestimmter Öffnungszeiten sondern 24 Stunden am Tag verfügbar, im Gegensatz zu Angeboten vor Ort in der Behörde. Zeiteinsparung ■ Schnellere Bearbeitung: Durch entfallende manuelle Verarbeitungstätigkeiten (wie die Dateneingabe von papierbasierten Antrags- und Genehmigungsformularen) können Anfragen von Kunden über das Internet schneller bearbeitet werden. ■ Weniger Zeitaufwand bei Transaktionsdurchführung: Neben dem Einsparen von Behördengängen können vorausgefüllte Formulare durch Rückgriff auf die Stammdaten des Bürgers bei Anmeldemöglichkeit des Nutzers an einem Portal Zeit beim Ausfüllen von Anträgen sparen. Eine Hinterlegung von häufig neu zu ändernden Inhalten (Feldern) in Formularen könnte wiederkehrende Verwaltungsangelegenheiten sehr effizient machen, da der Nutzer nur noch wenige Felder in einem Formular eintragen müsste. ■ Einsparung von Behördengängen: Behördengänge entfallen durch die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten. Auch eventuelle Wartezeiten bei Behörden können so vermieden werden. Hilfestellungen ■ Hilfestellungen: Für Anliegen bei Verwaltungen können situationsspezifisch vielfältige Hilfestellungen (etwa in Form von kontextsensitiver Hilfe bei Online-Formularen oder in Form von Seiten zu „Häufig gestellten Fragen“ oder Nutzerforen) den jeweiligen Nutzern angeboten werden, so dass eine effiziente und schnelle Beantwortung von evtl. auftretenden Fragen garantiert wäre. 30 Verbesserte Datenlage 2.4 ■ Status-Tracking: Für online angebotene Verwaltungsdienstleistungen könnte der jeweilige Bearbeitungsstand eines Anliegens für jeden Nutzer im Internet individuell angezeigt werden. ■ Aktuelle Daten: Durch schnelleren Austausch mit dem jeweiligen Kunden können Behörden aktuellere Daten (z. B. anonymisiert zu statistischen Zwecken) zur Verfügung stellen. ■ Geringe Möglichkeit des Datenverlusts: Die Gefahr des Verlusts wichtiger Dokumente ist geringer als bei der papierbasierten Kommunikation, da Daten bei der Behörde jeweils pro Nutzer online gespeichert werden könnten und auch zur Sicherheit redundant an verschiedenen Orten vorgehalten werden könnten. ■ Rückverfolgbarkeit von Transaktionen/Kommunikationsaustauschen: Sämtlicher Kommunikationsverkehr mit Behörden könnte nachvollziehbar sein, so dass beim Wechsel einer beteiligten Person auf Nutzerseite (z. B. im Unternehmen) oder auf Behördenseite das Anliegen umgehend weiter bearbeitet werden kann. Fazit der Zielgruppenanalyse Forschungsstand der Zielgruppenunterteilung und -bedürfnisse im Rahmen eines inklusiven E-Government in Deutschland Abgesehen von dem idealtypischen „Mainstream“-Nutzer von E-Government-Angeboten gibt es in Deutschland bislang kaum Bemühungen sämtliche Zielgruppen eines inklusiven E-Government umfassend zu dokumentieren. Gleichzeitig sind statistische Zusammenhänge potenzieller Zielgruppen im E-Inclusion-Kontext bislang nicht deutschlandweit erhoben und analysiert worden, so dass ein fehlendes Bewusstsein für die Bedeutung und Existenz dieser bislang vernachlässigten Zielgruppen besteht. Zukünftig muss darüber hinaus das Ziel für Deutschland darin bestehen, die speziellen Anforderungen der jeweiligen Zielgruppen bezogen auf E-Government-Dienstleistungen zu verstehen, um auf die speziellen Bedürfnisse bzw. Belange dieser Bevölkerungs- und Wirtschaftsgruppen adäquat eingehen zu können. Forschungsstand der Inklusionsbarrieren eines inklusiven E-Government in Deutschland Die Barrieren der Inklusion bezogen auf E-Government-Dienstleistungen in der digitalen Informationsgesellschaft sind in Deutschland bislang kaum erforscht, so dass hier erhebliches Potenzial besteht, um langfristig eine möglichst breite Einbeziehung aller Gruppen in Bevölkerung und Wirtschaft erreichen zu können. 31 Inklusives E-Government in Deutschland und der EU – ei- 3 ne vergleichende Bestandsaufnahme In diesem Kapitel sollen bereits bestehende Erkenntnisse und Aktivitäten im Bereich eines inklusiven E-Government vorgestellt werden. Dazu werden zunächst die Ergebnisse wichtiger bisheriger Studien und Statistiken präsentiert. Anschließend wird auf Basis der Daten von Eurostat und verschiedenen Studien eine internationale vergleichende Analyse durchgeführt. Weiterhin wird eine Übersicht über Projekte gegeben, die im Rahmen dieser Studie recherchiert wurden. Im Anschluss werden Erfolgsfaktoren für Projekte auf verschiedenen Handlungsfeldern identifiziert und mit Good-Practice-Beispielen vorgestellt. Abschließend wird eine Analyse des Lebenslagenkonzepts auf verschiedenen Ebenen der deutschen Verwaltung vorgenommen. 3.1 Inklusives E-Government aus Sicht von Studien und Statistiken Im Folgenden werden die Kernergebnisse bisheriger Studien und Statistiken aus dem Bereich der Internet- und E-Government-Nutzung vorgestellt, um die in Kapitel 2 identifizierten Zielgruppen mit qualitativen Daten zu belegen. Darauf aufbauend wird ein Fazit aus den verschiedenen Daten gezogen und die Datenlage bewertet. Bei der Analyse der einzelnen Studien wird dabei jeweils betrachtet, welche der in Kapitel 2 identifizierten Zielgruppen untersucht werden und für welche unterschiedlichen Nutzungskategorien (Computernutzung, Internetzugang, Internetanwendungen, E-GovernmentAnwendungen) die entsprechenden Daten erhoben worden sind. 3.1.1 Übersicht der untersuchten Studien und Statistiken (N)onliner Atlas Der (N)onliner-Atlas 13 wird jährlich von TNS Infratest und der Initiative D21 herausgegeben. Er untersucht die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Deutschland. Für das Jahr 2007 wurden hierzu rund 50.000 deutschsprachige Menschen ab 14 Jahren, die über einen Telefonanschluss verfügen, befragt. Die Erhebung ist repräsentativ für diese Zielgruppe. Kernergebnisse Nutzungsverhalten verschiedener Gruppen: 13 ■ Die Internetnutzung insgesamt steigt weiter auf jetzt 60,2%, wenn auch langsamer. Weitere 5,7% planen die Nutzung des Internets in den nächsten 12 Monaten. ■ Ältere Menschen nutzen das Internet seltener: 50-59-jährige zu 58,2%, 60-69-jährige zu 35,5%, über 70-jährige zu 13,2%. Vgl. tns infratest: (N)onliner Atlas 2007. Eine Topographie des digitalen Grabens durch Deutschland. 2007. 32 ■ Frauen nutzen das Internet seltener als Männer (53,8% zu 67,1%), haben aber größere Zuwachsraten. ■ Menschen mit niedrigem Bildungstand nutzen das Internet seltener: Mit Volksschulabschluss ohne Lehre 30,5%. ■ Das Haushaltseinkommen beeinflusst die Internetnutzung. Bei Haushalten mit einem Einkommen unter 1.000€ sind es nur 37,6%. ■ Nicht Berufstätige (Rentner, Auszubildende, Schüler, Studenten) nutzen das Internet seltener (43,7%). Bei Schüler und Studenten liegt der Anteil der Nutzer allerdings deutlich höher. ■ Ein-Personen-Haushalte nutzen das Internet seltener (43,9%), Haushalte mit 4 oder mehr Personen häufiger (77,0%). ■ Die geografische Lage beeinflusst die Nutzung. In Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern nutzen nur 54,9%, in Städten über 500.000 Einwohner 63,8% das Internet. ■ Auch zwischen Bundesländern existieren Unterschiede. In den neuen Bundesländern und im Saarland liegt die Nutzung mehr als 5 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt. ■ Verschiedene Einflussfaktoren verstärken sich gegenseitig: Frauen über 50 nutzen das Internet seltener als Männer dieser Alterklasse. Gleiches gilt für Frauen mit niedrigem Bildungsabschluss und nicht berufstätige Frauen. Auch über 50-jährige mit niedrigem Bildungsabschluss bzw. ohne Berufstätigkeit nutzen das Internet seltener als 14-bis 49jährige der gleichen Gruppen. ■ Ergebnis (N)onliner 200514: Migranten nutzen das Internet seltener als Deutsche (31,0% zu 40,7%). Allerdings blieben in der Grundgesamtheit der deutschsprachigen Wohnbevölkerung viele ältere Migranten unberücksichtigt. Untersuchte Zielgruppenmerkmale Demografisch Sozio-ökonomisch Bildungsstand Alter Einkommen Geschlecht Berufstätigkeit Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Internetzugang Internetnutzung Geografisch Einwohnerzahl Wohnort Bundesländer Ethnisch/kulturell Physiologisch/mental Migrationshintergrund* Internetanwendungen E-Government-Anwendungen * nur 2005 erhoben Abbildung 13: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des (N)onliner Atlas 14 Vgl. tns infratest: (N)onliner Atlas 2005. Eine Topographie des Grabens durch Deutschland. 2005. 33 Statistisches Bundesamt – Entwicklung der Informationsgesellschaft Diese jährlich erscheinende Statistik befasst sich mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. 15 Dabei werden neben der Internetnutzung auch noch andere Indikatoren wie Computerbesitz, Breitbandzugang, E-Commerce- und E-Goverment-Nutzung betrachtet. Teilweise werden dazu auch Sekundärstatistiken herangezogen. Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Bürger Demografisch Sozio-ökonomisch Alter Einkommen Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Unternehmen Ressourcen Unternehmensgröße Unternehmensbranche Untersuchte Nutzungskategorien Geografisch Computerzugang Internetzugang Computerbesitz Internetzugang Breitbandzugang Nichtnutzungsgründe Ethnisch/kulturell Physiologisch/mental Geografisch Internetanwendungen E-GovernmentAnwendungen Interneteinkäufe Informationen suchen Formulare herunterladen ausgefüllte Formulare zurücksenden Abbildung 14: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des Statistischen Bundesamts Kernergebnisse Internetzugang und Breitbandzugang: 15 ■ Im Bereich „Verbreitung von Computern und Internet“ kommt das statistische Bundesamt zu ähnlichen Ergebnissen wie der (N)onliner Atlas. Im 1. Quartal 2006 besaßen 67% der deutschen Haushalte einen Computer, 67% verfügten über einen Zugang zum Internet, 34% über einen Breitbandzugang. ■ Als Hauptgrund für die Nichtnutzung des Internets wird vor allem fehlender Bedarf (60,4% der nichtnutzenden Haushalte) gefolgt von mangelnden Kenntnissen (33,4%) und zu hohen Anschaffungskosten (30,9%) genannt. ■ Haushalte mit niedrigem Einkommen nutzen Computer und Internet weniger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Gründe sind vor allem Anschaffungs- (41,8%) und Nutzungskosten (36,7%). ■ Ältere Menschen nutzen zwar unterdurchschnittlich oft das Internet, dafür aber relativ häufig Mobiltelefone. So nutzen nur 7% der Personen über 75 und 24% der 65 bis 74jährigen das Internet, aber 30% bzw. 60% ein Handy (Gesamtschnitt 78%). ■ 84% der Unternehmen nutzen Computer, 79% das Internet, davon 54% per Breitband. Vgl. Bauer, O.; Tenz, B.: Entwicklung der Informationsgesellschaft. IKT in Deutschland, Ausgabe 2007. Wiesbaden 2007. 34 ■ Die Unternehmensgröße hat Einfluss auf das Nutzungsverhalten. Während bei Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten 82% Computer und 79% das Internet nutzen, sind es bei Unternehmen über 20 Beschäftigten 96% bzw. 95%. ■ Hinsichtlich verschiedener Branchen zeigen sich einige Unterschiede; so nutzen z. B. im Gastronomiegewerbe nur 54% das Internet. Kernergebnisse E-Commerce: ■ 72% Prozent aller privaten Internetnutzer haben schon einmal Online-Einkäufe getätigt. ■ Als Hauptgründe für Nichtnutzung von E-Commerce werden vor allem fehlender Bedarf und die Bevorzugung von persönlicher Beratung bzw. das Anschauen von Waren genannt. ■ Hinsichtlich der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zeigt sich im Bereich ECommerce ein ähnliches Bild wie bei der Internetnutzung. Bei der Alterklasse über 65 nutzten nur 32% der (ohnehin recht wenigen) Internetnutzer E-Commerce. Auch nutzen Männer (54%) E-Commerce häufiger als Frauen (49%). ■ Bei Unternehmen nutzen 37% das Internet als Beschaffungskanal, 12% verkauften auf diesem Wege auch Waren. Es zeigen sich Unterschiede nach Unternehmensgröße. So bestellen bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern 34% Waren über das Internet, 11% nutzen es auch als Vertriebskanal. Kernergebnisse E-Government: ■ Im ersten Quartal 2006 hatten 43% der Internetnutzer über das Internet Kontakt zu Behörden. 37% suchten dabei nach Informationen, 23% riefen amtliche Formulare ab und 13% sendeten diese auch ausgefüllt zurück. ■ Für den Bereich E-Government wurde hinsichtlich Bevölkerungsgruppen nur der Unterschied zwischen Männern und Frauen betrachtet, der für Deutschland 7 Prozentpunkte beträgt. ■ Bei Unternehmen betrug der Anteil der E-Government-Nutzer 41% der Unternehmen mit Internetzugang. Davon luden 84% Formulare herunter, 74% suchten nach Informationen und 71% sendeten ausgefüllte Formulare zurück. ■ Auch bei der Nutzung von E-Government hat die Unternehmensgröße Einfluss. So nutzen bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern nur 37% E-GovernmentAngebote, bei Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern dagegen 63%. 35 ARD/ZDF-Online-Studie Die ARD/ZDF-Online-Studie untersucht jährlich die Internetnutzung durch Privatpersonen. 16 Einen Schwerpunkt stellt dabei die Analyse der „Offliner“ dar, die untersucht, wie viele und welche Gruppen von Menschen bisher noch keinen Zugang zum Internet haben und welche Gründe es für die Nichtnutzung gibt.17 Dazu wird repräsentativ die Gruppe der über 14-jährigen, deutschsprachigen Personen mit Telefonanschluss befragt. Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Bürger Demografisch Sozio-ökonomisch Bildungsstand Alter Einkommen Geschlecht Erwerbstätigkeit Geografisch Ethnisch/kulturell Physiologisch/mental Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Internetzugang Internetanwendungen Internetnutzung Einstellung zum Internet Gründe Nichtnutzung Verbesserungswünsche Verschiedene Anwendungen (u. a. Online-Banking, Online-Shopping, OnlineAuktionen) E-GovernmentAnwendungen Abbildung 15: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der ARD/ZDF-Online-Studie Kernergebnisse Internetnutzung: ■ Im Frühjahr 2007 waren 37,3% des untersuchten Personenkreises offline; demnach hatten 62,7% Zugang zum Internet. ■ Hinsichtlich der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zeigen sich ähnliche Ergebnisse wie beim statistischen Bundesamt und dem (N)onliner Atlas. ■ Besonders große Anteile an „Offlinern“ zeigen sich bei älteren Menschen über 60 (25,1% mit Internetzugang), Nicht-Berufstätigen (ohne Auszubildende, 32,0%), Menschen mit Volks- oder Hauptschulabschluss (44,3%) und Frauen (56,9%). ■ „Offliner“ leben eher in 1-2-Personenhaushalten und verfügen zu zwei Dritteln über ein geringes Haushaltseinkommen (unter 2.000€). Kernergebnisse bezüglich der Klassifikation der Offliner: ■ Die „Desinteressierten“ zeichnen sich durch ein recht hohes Durchschnittsalter (67 Jahre) und einen hohen Anteil an Frauen (71%) und Nicht-Berufstätigen (86%) aus. Sie haben keine klare Vorstellung vom Internet und nutzen es aus mangelndem Interesse nicht. 16 Vgl. van Eimeren, B; Frees, B.: Internetnutzung zwischen Pragmatismus und YouTube-Euphorie. ARD/ZDF- 17 Online-Studie 2007. In Media Perspektiven 8/2007, S. 362-378. Vgl. Gerhards, M.; Mende, A.: Offliner 2007: Zunehmend distanzierter, aber gelassener Blick aufs Internet. ARD/ZDF-Offline-Studie 2007. In Media Perspektiven 8/2007, S. 379-392. 36 ■ Auch die „Ablehnenden“ haben ein hohes Durchschnittsalter (65 Jahre) und einen hohen Anteil Nicht-Berufstätiger (82%). Sie nutzen das Internet auf Grund mangelnden persönlichen und beruflichen Bedarfs und auch aus Kostengründen nicht. Zudem befürchten sie Sucht-Gefahr durch das Internet und sorgen sich um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. ■ Die „Distanzierten“ haben im Schnitt ein recht hohes Alter (63 Jahre) und bestehen zu zwei Dritteln aus Nicht-Berufstätigen, haben aber auch mit 8% einen recht hohen Anteil an Personen mit abgeschlossenem Studium. Sie stehen dem Internet weniger kritisch gegenüber und nutzen es nicht, weil ihnen die Angebote klassischer Medien ausreichen. Kernergebnisse Einstellung zum Internet und Nutzungsverhalten: ■ Hauptgründe für die Nichtnutzung von Internet: ausreichendes Angebot an anderen Medien, mangelnder Bedarf, geringe Bereitschaft Geld für das Internet auszugeben und mangelndes Interesse. ■ Bei der Befragung der Offliner zu ihrer Einstellung zum Internet werden Suchtgefahr, Gefahr durch pornografische Inhalte, Sorge um die Sicherheit persönlicher Daten und hoher Zeitaufwand für das Internet als häufigste Aussagen genannt. ■ Als Maßnahmen, um die Attraktivität des Internets zu erhöhen, werden vor allem einfachere Bedienbarkeit, niedrigere Anschaffungskosten, kostenlose Schulungen und verständlichere Informationen genannt. ■ Beim Nutzungsverhalten zeigt sich bei fast allen Anwendungsmöglichkeiten ein Altersgefälle. Dies ist auch bei Anwendungen wie Onlineshopping, Onlineauktionen und Homebanking der Fall, die in Zusammenhang mit inklusivem E-Government von besonderem Interesse sind, weil sie, ähnlich wie E-Government-Dienstleistungen, Transaktionen darstellen und ein gewisses Maß an Vertrauen erfordern. So werden Internetbanking, Onlineauktionen und Onlineshopping von 34%, 18% respektive 13% der Internetnutzer in Anspruch genommen, bei den Über-60-jährigen sind es dagegen nur 30%, 9% respektive 6%. ARD/ZDF – Migranten und Medien 2007 Diese Studie der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ist von besonderem Interesse, da sie eine der wenigen Datenquellen zur Internetnutzung durch Migranten darstellt. 18 Die Definition von Migranten orientiert sich dabei an der des Mikrozensuses19. 18 Vgl. ARD/ZDF-Medienkommission: Migranten und Medien 2007. http://www.unternehmen.zdf.de/fileadmin/files/Download_Dokumente/DD_Das_ZDF/Veranstaltungsdokumente/Mig 19 ranten_und_Medien_2007_-_Handout_neu.pdf Das Statistische Bundesamt definiert die Bevölkerung mit Migrationshintergrund als „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und 37 Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Bürger Demografisch Alter Sozio-ökonomisch Geografisch Ethnisch/kulturell Migrationshintergrund Physiologisch/mental Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Internetzugang Internetanwendungen E-GovernmentAnwendungen Internetnutzung Abbildung 16: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der ARD/ZDF – Migranten und Medien 2007 Kernergebnisse: ■ 28% der Deutschen nutzen täglich das Internet, bei den Migranten sind es 22%. ■ Auch in der Altersgruppe der 14-bis-29-jährigen zeigen sich Unterschiede. Bei den jungen Deutschen nutzen 46% täglich das Internet, bei den jungen Migranten 38%. ■ Es bestehen Unterschiede in der Internetnutzung zwischen verschiedenen Migrantengruppen. Personen mit polnischem Migrationshintergrund nutzen das Internet zu 29%, bei Personen mit türkischem Migrationhintergrund sind es dagegen nur 20%. ■ Die Internetnutzung dient hauptsächlich der Information (69% Zustimmung) und weniger der Entspannung (63% Ablehnung). Weiterhin werden von den 40% Stammnutzern (Nutzung 4-7 Tage pro Woche) hauptsächlich deutsche Inhalte genutzt (lediglich 2,1% nutzen nur heimatsprachliche Inhalte). BMI E-Partizipation-Studie Im Rahmen der parallel zu dieser Veröffentlichung durchgeführten Studie zum Thema EPartizipation durch das IFIB in Bremen wurden Daten zur Internetnutzung und Nutzung von EPartizipation-Angeboten durch die Forschungsgruppe Wahlen erhoben. Besonders interessant sind hier die Daten zur Nutzung des Internets durch Menschen mit Behinderungen. Hier wurde im Rahmen der Telefoninterviews gefragt, ob eine amtlich festgestellte Behinderung besteht. Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Bürger Demografisch Sozio-ökonomisch Alter Schulbildung Geschlecht Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Geografisch Einwohnerzahl Wohnort Ethnisch/kulturell Internetzugang Internetanwendungen Internetnutzung Partizipation Physiologisch/mental Amtlich festgestellte Behinderung E-GovernmentAnwendungen Abbildung 17: Untersuchte Zielgruppenmerkmale der BMI E-Partizipation-Studie alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutsc hland geborenen Elternteil“. 38 Kernergebnisse Internetnutzung: ■ Frauen nutzen das Internet seltener als Männer (48,2% zu 26,6% Nichtnutzung). ■ Mit steigendem Alter nimmt die Nutzung ab und der Unterschied zwischen den Geschlechtern vergrößert sich (Über-60-jährige: 90,4% Nichtnutzung bei Frauen zu 62,5% bei Männern). ■ Die Schulbildung beeinflusst die Nutzung. Menschen mit Hauptschulabschluss sind zu 58,8% Nichtnutzer. ■ Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet seltener (57,7% Nichtnutzer). ■ Der Einfluss der Ortsgröße ist gering: 35% Nichtnutzung bei Orten unter 5.000 Einwohner, 36,1% bei über 100.000 Einwohnern. Kernergebnisse E-Partizipation: ■ Die Nutzung des Internet als Informationsquelle im Hinblick auf E-Partizipation ist ähnlich hoch wie die allgemeine Internetnutzung. ■ Die Ortsgröße hat Einfluss auf den Grad der E-Partizipation. (Menschen aus großen Städten nutzen solche Angebote eher als Menschen aus Kleinstädten). ■ Nicht berufstätige Menschen (ohne Renter) zeigen relativ großes Interesse für Internetdiskussionen. Eurostat Die statistische Behörde der Europäischen Union, Eurostat, veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Informationsgesellschaft. Weiterhin stellt Eurostat die zu Grunde liegenden Daten auch in Form einer Datenbank zur Verfügung. Die detaillierte Analyse dieser Daten ist Gegenstand von Abschnitt 3.2. Untersuchte Zielgruppenmerkmale - Bürger Demografisch Sozio-ökonomisch Bildungsstand Alter Einkommen * Geschlecht Erwerbstätigkeit Geografisch Physiologisch/mental Bevölkerungsdichte Untersuchte Zielgruppenmerkmale - Unternehmen Ressourcen Unternehmensgröße Branchenklassifikation Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Internetzugang Computernutzung* Ethnisch/kulturell Internetnutzung Breitbandzugang* Geografisch Ziel-1-Region Internetanwendungen Verschiedene Anwendungen* (u. a. eCommerce, eBanking) E-Government-Anwendungen Informationen suchen* Formulare herunterladen* ausgefüllte Formulare zurücksenden* Nutzung einzelner Dienste* *Nur zugänglich über die Eurostat Datenbank Abbildung 18: Untersuchte Zielgruppenmerkmale Eurostat 39 Kernergebnisse Veröffentlichung „Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Computer- und Internetnutzung“20: ■ Männer nutzen Computer und Internet im Schnitt häufiger als Frauen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Alter. Zum einen nimmt die Nutzung mit zunehmendem Alter für beide Geschlechter ab, zum anderen vergrößert sich aber auch die Lücke zwischen den Geschlechtern. ■ 2006 nutzten in Deutschland 68% der Frauen zwischen 16 und 24 einen Computer täglich (Männer 76%), 91% wöchentlich (Männer 93%). Das Internet nutzen Frauen dieser Altersgruppe zu 53% täglich (Männer 65%) und zu 82% wöchentlich (Männer 85%). Dagegen waren es in der Altersgruppe zwischen 55 - 74 nur 22% der Frauen bei täglicher (Männer 36%) bzw. 33% bei wöchentlicher Computernutzung (Männer 49%) und 11% bzw. 22% bei der Internetnutzung (Männer 24% bzw. 37%). Kernergebnisse Veröffentlichung „Die digitale Kluft in Europa“21: ■ Einflussfaktoren auf die Internetnutzung sind: Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Erwerbstätigkeit und Wohnort. ■ Bezüglich der Internetnutzung zeigen sich vor allem bei Menschen mit niedriger Bildung (51%) sowie Rentnern (23%) relativ große Unterschiede zum Bevölkerungsdurchschnitt (61%). ■ Bei Arbeitslosen (57%) und Menschen aus dünn besiedelten Gebieten (60%) ist der Unterschied zum Bevölkerungsdurchschnitt im Hinblick auf die Internetnutzung deutlich kleiner. EUROBAROMETER – E-Communications Household Survey Diese Sonderausgabe der EU-Meinungsumfrage EUROBAROMETER untersucht unter anderem die Verbreitung von Computern und Internetzugängen in der Europäischen Union. 22 Im Unterschied zu den meisten anderen Studien werden hier nicht Einzelpersonen sondern Haushalte betrachtet. Kernergebnisse: ■ Im Winter 2006 hatten 54% aller Haushalte in den 27 EU-Mitgliedsstaaten einen Computer; in Deutschland waren es 57%. ■ 42% der europäischen und 44% der deutschen Haushalte verfügen über einen Internetzugang. 20 Vgl. Seybert, H.: Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Computer- und Internetnutzung. In: Statistik kurz ge- 21 fasst 119/2007. Vgl. Demunter, C.: Die digitale Kluft in Europa. In: Statistik kurzgefasst 38/2005. 22 Vgl. Eurobarometer: E-Communications Household Survey. Special Eurobarometer 249. 2006. 40 ■ 28% der Haushalte in Europa und 25% der Haushalte in Deutschland nutzen einen Breitbandzugang. ■ Hinsichtlich der (subjektiv eingeschätzten) Urbanisierung zeigen sich Unterschiede. So besitzen EU-weit in ländlichen Gebieten nur 50% einen Computer, 23% verfügen über einen Breitband-Internetzugang. Diese Zahlen liegen unter dem europäischen bzw. deutschen Durchschnitt. ■ 1-Personenhaushalte haben seltener einen Computer und Breitband-Internetzugang (EU-weit 36% Computer- und 18% Breitbandzugang) als Haushalte mit mehreren Personen. Unterscheidet man diese Single-Haushalte nach Alter bestätigt sich zudem, das ältere Menschen (über 60) Computer und das Internet seltener nutzen (EU-weit 15% Computer- und 6% Breitbandnutzung). ■ Nichtnutzung: Europaweit werden hier vor allem fehlendes Interesse (45%) und weniger häufig Anschaffungs- (13%) und Betriebskosten (12%) genannt. Auch für Deutschland gilt die Reihenfolge, allerdings wird fehlendes Interesse hier sogar von 57% angeführt, zu hohe Anschaffungskosten werden von 16% genannt. Bei der Erhebung der Gründe wird nicht weiter nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschieden. Untersuchte Zielgruppenmerkmale – Bürger Demografisch Sozio-ökonomisch Alter Untersuchte Nutzungskategorien Computerzugang Internetzugang Geografisch Ethnisch/kulturell Physiologisch/mental Urbanisierung Internetanwendungen E-Government-Anwendungen Internetzugang Breitbandzugang Gründe Nichtnutzung Abbildung 19: Untersuchte Zielgruppenmerkmale des EUROBAROMETERS 3.1.2 Beurteilung von Datenlage und Daten Zielgruppen Die verschiedenen Studien bestätigen, dass sich die identifizierten Zielgruppen hinsichtlich ihres Nutzungsverhaltens vom Bevölkerungsdurchschnitt unterscheiden: ■ Die demografischen Größen Alter und Geschlecht werden in so gut wie allen Statistiken berücksichtigt. Hier zeigen sich vor allem ältere Menschen und auch Frauen als häufige Nichtnutzer. ■ Auch sozio-ökonomische Faktoren wie Bildungsstand, Einkommen und Erwerbstätigkeit werden häufig untersucht. Hier zeigt sich, dass vor allem ein niedriger Bildungsstand und ein niedriges Einkommen zusammen mit einer Nichtnutzung des Internets auftreten, aber auch Nicht-Erwerbstätigkeit kann in diesem Zusammenhang häufiger beobachtet werden. 41 ■ Darüber hinaus wird die geografische Lage in einigen Studien berücksichtigt. Es zeigt sich, dass Internetnutzung und vor allem Breitbandzugang in ländlichen Regionen seltener sind als in städtischen. Allerdings sind die Nutzungsunterschiede hier geringer als es bei anderen Zielgruppen der Fall ist. Für die Zielgruppen der Menschen mit Behinderungen und der ethnisch-kulturellen Minderheiten sind dagegen kaum Daten verfügbar. Dies dürfte vor allem darin begründet sein, dass es aufgrund der Behinderung bzw. aufgrund von Sprachproblemen schwierig ist, diese Zielgruppen auf dem gängigen Weg per Telefoninterview anzusprechen. Auch die Heterogenität dieser Gruppen bezüglich verschiedener Arten und Schweregrade von Behinderungen bzw. bezüglich verschiedener Migrantengruppen erschwert Erhebungen in diesen Bereichen. Werden Menschen mit Behinderungen allerdings in Umfragen berücksichtigt, wie bei der Erhebung zur EPartizipation-Studie, zeigen sich auch hier unterdurchschnittliche Internetnutzungszahlen. Für Migranten zeigt die Erhebung von ARD und ZDF ebenfalls eine geringere Nutzung als bei Deutschen. Hier zeigen sich allerdings auch große Unterschiede zwischen verschiedenen Migrantengruppen. Für die Wirtschaft lässt sich festhalten, dass diese nur in den Untersuchungen des statistischen Bundesamtes und des Eurostat berücksichtigt werden. Hier zeigt sich, dass gerade Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern das Internet seltener für elektronische Bestellungen und Verkauf sowie für E-Government nutzen. Hinsichtlich der Auswirkungen der geografischen Lage von Unternehmen liegen dagegen keine Erkenntnisse vor. Nutzungsgrößen Die meisten Studien und Statistiken beziehen sich bei ihren Untersuchungen hauptsächlich auf Internetzugang bzw. -nutzung und Computerbesitz bzw. -nutzung. Dies sind allgemeine Größen, mit denen sich die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Teilhabe an der Informationsgesellschaft beurteilen lassen. Allerdings lassen sich aus diesen Größen keine Aussagen über die Art der Nutzung des Internets bzw. eines Computers ableiten. Für eine detaillierte Analyse wichtiger Größen wie E-Commerce- und E-Banking-Nutzung werden nur selten Daten erhoben. Diese sind von großer Bedeutung, denn sie lassen Schlüsse darauf zu, inwieweit komplexere Transaktionen im Internet durchgeführt werden. Diese Daten sind aber nur in einigen Statistiken (Statistisches Bundesamt, ARD/ZDF-Online-Studie, Eurostat-Datenbank) vorhanden und werden meist lediglich nach Geschlecht und Altersgruppen unterschieden. Aus Sicht eines inklusiven E-Government sind weiterhin Daten zur Nutzung von E-GovernmentAngeboten von besonders großer Wichtigkeit. In diesem Bereich stellen das Statistische Bundesamt und die öffentliche zugängliche Eurostat-Datenbank die einzigen Datenquellen dar. Das Statistische Bundesamt unterscheidet dabei nur zwischen Männern und Frauen, so dass auf dieser Basis kaum Aussagen über die verschiedenen Zielgruppen getroffen werden können. Insgesamt lässt sich festhalten, dass vor allem im Bereich E-Government und E-Commerce die Datenlage wenig Aussagen über die Situation der verschiedenen E-Inclusion-Zielgruppen erlaubt. 42 3.2 International vergleichende Analyse bezogen auf ein inklusives E- Government in Deutschland Im Folgenden soll untersucht werden, wie sich die Nutzung des Internets im Allgemeinen und des E-Government im Speziellen im internationalen Vergleich darstellt. Dazu wird zum einen die Nachfrageseite, also die Nutzung durch Bürger und Unternehmen, betrachtet. Hier steht die Analyse der Daten von Eurostat 23 im Vordergrund. Zum anderen wird die Angebotesseite analysiert. Hier bilden die international vergleichenden Studien von Capgemini, Accenture und der UN die Basis. 3.2.1 Analyse der Nachfrageseite Um ein inklusives E-Government aus der Perspektive der Nachfrager zu betrachten, werden zur Strukturierung verschiedene Stufen des Zugangs zu und der Nutzung von E-GovernmentDiensten unterschieden werden. Die erste dieser Stufen stellt dabei der Zugang zum Internet dar. Weiterhin können noch verschiedene Zugangsarten (Zugang generell vs. Breitbandzugang) unterschieden werden. Zudem lassen sich mehrere allgemeine Nutzungsarten, wie Online Shopping oder Online Banking unterscheiden. Diese beiden sind vor dem Hintergrund der Untersuchung eines inklusiven E-Government von besonderer Bedeutung, da sie komplexere Transaktionen darstellen, für die zum einen die entsprechenden Fähigkeiten, zum anderen entsprechendes Vertrauen vorhanden sein muss. Internetzugang Breitband-Internetzugang Internetnutzung Online Shopping Online Banking Deutschland 67,1% 33,5% 69,3% 38,0% Rang 31,7% 5/27 11/27 6/27 3/27 Ø EU 15 54,0% 33,6% 56,0% 23,3% Ø EU 27 49,2% 30,4% 52,0% 19,6% 7/27 24,2% 20,8% Quelle: Eurostat 2006 Abbildung 20: Internetzugang und -nutzung – Bürger Deutschland Rang Ø EU 15 Ø EU 27 Internetzugang 94,7% 8/27 93,8% 91,9% Breitband-Internetzugang 73,1% 12/27 77,3% 73,0% Einkauf Online 54,0% 6/24 40,4% 36,5% Verkauf Online 18,9% 5/24 14,6% 13,4% Quelle: Eurostat 2006 Abbildung 21: Internetzugang und -nutzung – Wirtschaft Deutschland befindet sich bei Bürgern im Bereich des generellen Internetzugangs und der Internetnutzung im europäischen Vergleich auf den vorderen Plätzen (Abbildung 20). Im Be- 23 Eurostat: Statistics on households/indiviuals and the information society. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=2973,64549069,2973_64554066&_dad=portal&_schema=P ORTAL 43 reich des Breitbandzuganges wird allerdings lediglich eine Mittelfeldplatzierung erreicht. Auch bei den betrachteten Nutzungsarten von E-Commerce liegt Deutschland im vorderen Drittel. Bei der Wirtschaft (Abbildung 21) erzielt Deutschland beim generellen Internetzugang überdurchschnittliche Werte und befindet sich damit innerhalb der ersten zehn Plätze, während bei Breitbandzugängen EU-weit lediglich Platz 12 erreicht wird. Bei der Nutzung des Internets als elektronischem Einkaufs- bzw. Verkaufskanal befinden sich die deutschen Unternehmen dagegen wieder über dem Durchschnitt auf den vorderen Plätzen. Deutschland Informationen beschaffen Formulare herunterladen Ausgefüllte Formulare zurücksenden Rang 27,8% 17,5% 9,4% Ø EU 15 7/27 7/27 10/27 Ø EU 27 - 21,3% 13,3% 8,8% Quelle: Eurostat 2006 Abbildung 22: E-Government-Nutzung – Bürger Deutschland Rang Ø EU 15 Ø EU 27 Informationen beschaffen Formulare herunterladen Ausgefüllte Formulare zurücksenden 36,4% 41,8% 37,1% 26/26 22/26 18/26 55,1% 56,5% 45,0% 54,6% 55,2% 43,6% Nutzung Online-Vergabe-Verfahren 10,9% 10/26 8,9% 8,8% Quelle: Eurostat 2006 Abbildung 23: E-Government-Nutzung – Wirtschaft Bei der E-Government-Nutzung durch Bürger (Abbildung 22) befindet sich Deutschland bei der Beschaffung von Informationen und dem Herunterladen von Formularen im vorderen Drittel. Beim Zurücksenden ausgefüllter Formulare dagegen wird der EU-27-Durchschnitt lediglich knapp übertroffen. Allerdings offenbaren die insgesamt geringen Zahlen im Vergleich zum Internetzugang und auch zum Online-Shopping noch ein großes Potenzial. Bei der Wirtschaft (Abbildung 23) dagegen liegen die Nutzungszahlen für Deutschland zwar über denen der Bürger, aber auch deutlich unter den EU-Durchschnittswerten. Lediglich bei der Nutzung von Online-Vergabe-Verfahren liegt Deutschland in den Top Ten und über dem Durchschnitt. Deutschland Rang Ø EU 15 Ø EU 27 Steuererklärung Arbeitssuche 9,3% 15,6% 9/27 2/27 9,1% 8,0% 7,7% 6,8% Soziale Leistungen Persönliche Dokumente (z. B. Pass) Zulassung Bauantrag Anzeige bei Polizei 1,2% 1,4% 0,9% 0,3% 0,7% 16/26 11/25 10/21 13/21 5/22 2,1% 1,9% 1,3% 0,4% 0,6% 1,8% 1,7% 1,1% 0,4% 0,6% Öffentliche Büchereien Urkunden (Hochzeit, Geburt) Einschreibung Universität u. ä. Umzug Gesundheitsdienste 9,7% 1,1% 2,2% 0,9% 2,1% 7/27 12/25 11/26 11/26 10/26 5,6% 1,3% 2,3% 1,3% 2,1% 5,1% 1,2% 2,1% 1,1% 1,9% Quelle: Eurostat 2006 Abbildung 24: Nutzung einzelner E-Government-Dienstleistungen durch die Bürger 44 Betrachtet man die konkrete Nutzung einzelner E-Government-Dienstleistungen durch Bürger (Abbildung 24), zeigen sich unterschiedliche Nutzungsquoten. Allen voran zur Arbeitssuche werden in Deutschland E-Government-Dienste in Anspruch genommen. Bei den meisten anderen Dienstleistungen befindet sich Deutschland dagegen eher im Mittelfeld. Die niedrigen absoluten Nutzungsniveaus offenbaren auch hier ein großes Verbesserungspotenzial. Leider stehen vergleichbare Daten für Unternehmen nicht zur Verfügung. Als Hauptgründe für die Nichtnutzung von E-Government-Diensten werden fehlender persönlicher Kontakt (48,8%) und die Sorge um die Sicherheit privater Daten (39,8%) am häufigsten genannt. Aber auch zu hohe Komplexität (23,8%) und Nichtauffindbarkeit (21,3%) der Dienste werden oft angeführt. Es scheint also bei der Inanspruchnahme von E-GovernmentDienstleistungen aus Sicht der Bürger sowohl ein Vertrauensproblem, als auch Probleme mit der Implementierung der Dienstleistungen zu geben. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich Deutschland sowohl bei den Bürgern als auch bei der Wirtschaft im Hinblick auf Internetzugang und -nutzung im vorderen Drittel befindet, während sich der Breitbandzugang lediglich im EU-Durchschnitt befindet. Auch bei der Nutzung von EGovernment durch die Bürger liegt Deutschland über dem EU-Durchschnitt. Die insgesamt niedrigen Nutzungsquoten offenbaren aber noch Raum für Verbesserungen. Bei der Wirtschaft dagegen liegt Deutschland im Bereich der E-Government-Nutzung auf den hinteren Rängen. 3.2.2 Analyse der Angebotsseite Zur Beurteilung der Angebotsseite, also der E-Government-Leistungen anbietenden öffentlichen Verwaltungen, werden international vergleichende Studien von Capgemini, Accenture und der UN analysiert. Einen ersten Ansatzpunkt zur Analyse der Angebotsseite stellt der E-Government-Readiness Index der Vereinten Nationen aus dem Jahre 2005 dar. 24 Der Index ermittelt sich aus den drei Einflussfaktoren „Reifegrad von E-Government-Diensten“, „Telekommunikations-Infrastruktur“ und „Humankapital“. Deutschland belegt hier weltweit den 11. Rang mit einer Punktzahl von 0,81 (Erster sind die USA mit 0,91%) und europaweit den 6. Rang. Beim Web-MeasureAssessment, welches die Internetseiten der Länder und einzelner Ministerien bewertet, liegt Deutschland auf Rang 10. Ein starker Unterschied zeigt sich bei den aktuellen Daten von 2008.25 Hier fällt Deutschland bei E-Government-Readiness-Index auf Platz 22 und beim WebMeasure-Assessment auf Platz 35 zurück. Als ein Grund für diesen Abstieg wird die Bewertung des nationalen Portals angeführt, das aufgrund seiner geringen Punktzahl für transaktionale Dienstleistungen lediglich den 66. Platz belegt. 24 Vgl. Department for Economic and Social Affairs: UN Global E-Government Readiness Report 2005. Form E- 25 Government to E-inclusion. New York, 2005. Vgl. Department for Economic and Social Affairs: UN Global E-Government Readiness Report 2008. From EGovernment to Connected Governance. New York, 2008. 45 Eine etwas detaillierte Betrachtung des E-Government-Angebotes findet sich in der von Capgemini im Auftrag der EU herausgegebenen Studie „The User Challenge – Benchmarking the Supply of Online Public Services“.26 Die Basis der Bewertung bilden hier 20 verschiedene Verwaltungsdienstleistungen (12 für Bürger und 8 für Unternehmen) die von der EU als Benchmark-Dienstleistungen ausgewählt worden sind. Weiterhin werden fünf verschiedene Stufen zur Beurteilung des Reifegrades elektronischer Verwaltungsdienstleistungen unterschieden. In der ersten Stufe werden im Internet lediglich Informationen bereitgestellt; die zweite Stufe ermöglicht das Herunterladen von Formularen (Einweg-Interaktion); in der dritten Stufe ist auch das Zurücksenden von Informationen möglich (Zweiwege-Interaktion); die vierte Stufe ermöglicht eine vollständige elektronische Transaktion; in der fünften Stufe schließlich sind auch Personalisierung und pro-aktive Diensterbringung eingeschlossen. Hier werden Dienstleistungen auch von der Verwaltung angestoßen oder vollautomatisch erbracht. Als „voll online verfügbar“ werden alle Dienstleistungen in der vierten und fünften Stufe bezeichnet. Allerdings ist nicht für jeden Prozess jede Stufe möglich. Aus den Bewertungen der einzelnen Dienstleistungen werden zwei Kerngrößen bestimmt: Zum einen der durchschnittliche Reifegrad der Dienstleistungen, bei dem Deutschland mit 84% den 10. Platz belegt, und zum zweiten der Anteil der voll online verfügbaren Dienste, bei dem Deutschland mit 75% den 8. Platz inne hat. Beide Werte liegen dabei über dem EUDurchschnitt. Weiterhin ist auch der Reifegrad für jede einzelne Dienstleistungen in Deutschland beurteilt worden. Diese Bewertung ist auch im Hinblick auf die in 3.2.1 untersuchten Nutzungszahlen einzelner Dienste interessant (Abbildung 25). Steuererklärung Arbeitssuche Soziale Leistungen Deutschland 5 4 4-5 Maximum 5 4 5 Tatsächliche Nutzung – Bürger D 9,3% 15,6% 1,2% Rang 1 1 5 Gewünscht – Bürger D 21,4% 20,9% 25,0% Persönliche Dokumente (z. B. Pass) Zulassung Bauantrag Anzeige bei Polizei Öffentliche Büchereien 3 4 2-3 3 5 5 4 4 3 5 7 1 13 1 1 1,4% 0,9% 0,3% 0,7% 9,7% 35,3% 39,1% 27,1% 25,6% 33,0% Urkunden (Hochzeit, Geburt) Einschreibung Universität u. ä. Umzug Gesundheitsdienste 1-2 3 1-2 - 4 4 4 4 23 16 23 - 1,1% 2,2% 0,9% 2,1% 37,9% 26,0% 38,7% 32,5% Quelle: Capgemini 2007/Eurostat 2006 Abbildung 25: Bewertung der Dienstleistungen für Bürger Deutschland Sozialabgaben für Angestellte Unternehmenssteuer Umsatzsteuer Anmeldung eines Gewerbes Übermittlung statistischer Daten 26 Maximum 4 4 4 3 5 Rang 4 4 4 4 5 Vgl. Capgemini: The User Challenge – Benchmarking the Supply of Online Public Services. 2007. 1 1 1 16 1 46 Zollanmeldung Umweltbezogene Genehmigungen Vergabe öffentlicher Aufträge 4 4 4 4 5 4 1 6 1 Quelle: Capgemini 2007 Abbildung 26: Bewertung der Dienstleistungen für die Wirtschaft Hier zeigt sich, dass Deutschland im Schnitt eine sehr positive Bewertung erhält. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Nutzungszahlen der einzelnen Dienste durch die Bürger. Des Weiteren fällt auf, dass gerade in den beiden Bereichen, die Bürger am stärksten wünschen (Umzug und Beantragung von Dokumenten), das Angebot in Deutschland negativ bewertet wird. Soweit das Angebot vorhanden ist, wie es bei der Wirtschaft (Abbildung 26) fast durchweg der Fall ist, wird es allerdings von den Bürgern und auch Unternehmen nicht in großem Maße genutzt. Einen Erklärungsansatz für die schwache Inanspruchnahme bietet hier die Beurteilung der „Benutzer-Zentrizität“ der E-Government-Dienstleistungen. In diese Größe fließen Faktoren wie „Mehr-Kanal-Zugang“, „Anzahl auszufüllender Felder“ oder „Übereinstimmung mit internationalen E-Accessability-Standards“ ein. Hier befindet sich Deutschland mit 19% lediglich auf Ebene des EU-Durchschnitts und belegt den 16. Platz. Auch das Portal „www.bund.de“ liegt mit einer Beurteilung von 67% unter dem EU-Durchschnitt von 75%. Verbesserungspotenzial wird vor allem bei der Zahl der angebotenen Dienste und bei der Personalisierbarkeit gesehen. Die Ergebnisse der Studie „Leadership in Customer Service: Delivering on the Promise“ von Accenture deuten in eine ähnliche Richtung.27 Die hier präsentierten „Leadership in Customer Service“-Rankings bestehen aus den drei Bestandteilen Dienstreife (10%), Reife der Kundenbetreung (50%) und Meinung der Kunden selbst (40%) und legen damit einen starken Fokus auf Bürgerorientierung. In diesem international Vergleich belegt Deutschland mit 38% nur den 15. von 22 Plätzen (Erster mit 89% ist Singapur). Vor allem im Bereich der Kundenzufriedenheit schneidet Deutschland schlecht ab. So fühlen sich nur 29% der Deutschen gut über Verwaltungsdienstleitungen informiert (Erster mit 71% ist Finnland). Sowohl im Bereich der momentanen Kundenzufriedenheit (Platz 18) als auch bei der Verbesserung der Zufriedenheit in den letzten drei Jahren (Platz 19) belegt Deutschland einen der hinteren Ränge. Insgesamt zeigt sich bei der Bewertung des E-Government-Angebotes in Deutschland ein gemischtes Bild. Einerseits wird das Angebot an Verwaltungsdienstleistungen von der UN und Capgemini als gut bewertet und liegt international auf den vorderen Plätzen. Anderseits schneidet Deutschland in den Kategorien Benutzer-Zentrizität, Kundenzufriedenheit und -informiertheit bei Capgemini und Accenture eher schlecht ab. Das legt, auch vor dem Hintergrund der Nutzungszahlen, den Schluss nahe, dass die entsprechenden E-Government-Dienstleistungen zwar vorhanden sind, aber nicht von den Kunden angenommen werden. Auch das nationale Portal www.bund.de wird durchweg eher schlecht bewertet, vor allem in der jüngsten UNVeröffentlichung, die insbesondere die fehlende Transaktionsfähigkeit beanstandet. 27 Vgl. Accenture: Leadership in Customer Service: Delivering on the Promise. 2007. 47 3.3 Projekte im Umfeld eines inklusiven E-Government Im diesem Abschnitt werden Projekte dokumentiert, die im Umfeld eines inklusiven EGovernment national und international durchgeführt worden sind bzw. noch durchgeführt werden. Quelle für diese Informationen waren dabei zum einen die im Rahmen dieser Studie durchgeführten Experteninterviews und intensive eigenen Recherchen, zum anderen Projekte, die in vorliegenden Studien bereits dokumentiert wurden. 3.3.1 Kategorien zur Klassifikation der Projekte Die im Folgenden dokumentierten Projekte werden hinsichtlich dreier verschiedener Dimensionen kategorisiert: (1) Die vom Projekt adressierten Zielgruppen, wie sie in Kapitel 2 ausführlich erläutert worden sind. (2) Weiterhin wird zwischen nationalen und Internationalen Projekten unterschieden. Für letztere wird festgehalten, ob sie in einem bestimmten Land, EU-weit oder international aktiv sind. (3) Zuletzt wird das Handlungsfeld spezifiziert, in dem das Projekt aktiv ist. Dabei werden die folgenden Handlungsfelder unterschieden:28 28 ■ Verbesserung von Information und Kommunikation: Hier steht das Bereitstellen von Informationen zu E-Inclusion und damit verbundenen Projekten, aber auch die Kommunikation von Möglichkeiten des E-Government im Fokus. Hierzu zählen bspw. Projekte, die Informationen über Aktivitäten auf dem Gebiet eines inklusiven E-Government sammeln. ■ Verbesserung des Internetzugangs: Projekte in diesem Handlungsfeld sind damit befasst, verschiedenen Zielgruppen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Möglichkeiten sind hier die Verbesserung der (Breitband-)Internetversorgung oder die Einrichtung öffentlicher Computerarbeitsplätze. ■ Verbesserung der Barrierefreiheit: In diesem Handlungsfeld ist die Zugänglichkeit von Internetangeboten für alle Menschen zentral. Dies beinhaltet vor allem die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen, z. B. Sehbehinderungen, Hörbehinderungen oder motorische Behinderungen. Beispiele sind hier Projekte, die Barrierefreiheit testen oder barrierefreie Bedienkonzepte entwickeln. ■ Vermittlung von Qualifikation: Hier geht es darum, Menschen verschiedener Gruppen die Qualifikationen zu vermitteln, die zur Nutzung des Internets im Allgemeinen und des E-Government im Speziellen notwendig sind. Dies sind vor allem Schulungen für bestimmte Zielgruppen, die bisher nicht über ausreichende Qualifikationen verfügen. ■ Vorbildliche Gestaltung von E-Government-Angeboten: Projekte in diesem Handlungsfeld beschäftigen sich mit der Gestaltung und Realisierung von E-GovernmentDienstleistungen und -Portalen. Vgl. Cullen, J.; Hadjivassiliou, K.; Junge, K.: Topic Report 4: Recommendations for future action. Tavistock Institute, 2007. 48 3.3.2 Dokumentierte Projekte Deutschland Projektname, Netzwerk, Organisation Stiftung digitale Chancen BIENE Awards Deutsche Hörfilm GmbH Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Ziel: Menschen für die Möglichkeiten des Internets zu interessieren und die Nutzung zu unterstützen durch: Verschiedene Projekte Informationsplattform Kurse Auszeichnung von barrierefreien Webseiten der Stiftung digitale Chancen Ziel: Visuelle Medien für Sehbehinderte durch Bereitstellung von Audioinformationen zugänglich machen Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsfeld Link zu weiteren Infos Alle EInclusionZielgruppen Information www.digitale-chancen.de Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit www.biene-award.de Sehbehinderte Barrierefreiheit www.hoerfilm.de IT Fitness Ziel: IT Fitness als Berufsqualifikation durch Schulungen vermitteln Auszubildende, Schüler Vermittlung von Qualifikationen www.lehrlingegehenonline.de Telementoring NRW Betreuung von arbeitslosen Jugendlichen durch Mentoren über das Internet (abgeschlossenes Projekt) Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche Vermittlung von Qualifikationen www.telementoring-nrw.de Jugendliche auf der Jobsuche Information, Vermittlung von Qualifikationen www.surfen-zum-job.de Mitarbeiter mit geringen Internetqualifikationen Vermittlung von Qualifikationen www.vw-coaching.de Surfen zum Job Volkswagen Level5 Initiative IT-Landfrauen Unterstützung und Training von Jugendlichen für die Jobsuche im Internet durch Schulungen, OnlineTrainings, Austausch der Verbände untereinander für ein bestmögliches Ergebnis (verbandsübergreifende Kooperation der Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) Ziel: Internetskills an Angestellte vermitteln durch: Lernmaterialien Kurse Tests zur Steigerung der Internetskills (abgeschlossenes Projekt) Vermittlung von Internetkenntnissen an Frauen in ländlichen Regionen Frauen in ländichen Regionen Online-Jahr 50plus Förderung der Teilhabe älter Menschen am Internet Menschen über 50 Breitband|nrw Pilotprojekte zu alternati- Menschen in Vermittlung von Qualifikationen Information, Vermittlung von Qualifikationen Zugang zum www.it-landfrauen.de www.bagso.de/online_jahr50plusa.html www.breitband-nrw.de 49 BIK Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik Einfach für @lle ven Breitbandtechnologien Projekte zum Nachfragenachweis in schlecht versorgten Regionen Prüfung der BITVKonformität von Webseiten, Beratung zu BITV Dachorganisation zur Projekten im Bereich Barrierefreiheit in Deutschland Internetportal mit Informationen für Anbieter von Webseiten, Präsentation der BIENEAwards ländlichen Regionen Internet Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit www.bik-online.info Menschen mit Behinderungen Information, Barrierefreiheit hwww.abi-projekt.de Menschen mit Behinderungen Information, Barrierefreiheit www.einfach-fuer-alle.de Abbildung 27: In Deutschland dokumentierte Projekte International Projektname, Netzwerk, Organisation eTEN COGAIN DfA@EInclusion eSign EDeAN Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Entwicklung von Services u. a. im Bereich E-Inclusion und E-Government Betreuung von Projekten (2006 beendet) Integration von Forschung zum Thema "Gaze Interaction" Förderung von Design for all (DfA) geplant: Netzwerkaktivitäten unterstützen, Probleme und Möglichkeiten identifizieren, Knowledgebase schaffen Handlungsebene Ebene Link zu weiteren Infos Prinzipiell alle E-InclusionZielgruppen Information EU http://ec.europa.eu/ information_society/ activities/eten/index _en.htm Menschen mit motorischen Behinderungen Barrierefreiheit EU www.cogain.org Alle E-InclusionZielgruppen Information EU www.dfaei.org Gehörlose Barrierefreiheit EU http://www.signlang.unihamburg.de/eSIGN/ Overview.html Prinzipiell alle E-InclusionZielgruppen Fokus: mit Behinderungen Barrierefreiheit EU www.education.ede an.org 6 internationale Datenbanken mit Informationen zu Produkten und Dienstleitungen für behinderte Menschen Menschen mit Behinderungen Information, Barrierefreiheit EU www.eastin.info Computerskills vermitteln, konkrete Projekte in einzelnen Länder (z. B. IT-Fitness) Vor allem junge Arbeitslose, ältere Arbeitnehmer Vermittlung von Qualifikationen EU www.e-scc.org/allian ce/default.aspx Entwicklung eines Avatars zur Darstellung von Gebärdensprache auf Webseiten Unterstützung des Zugangs aller Bürger zur Informationsgesellschaft Knowledge Management: Best Practices Benchmarking EASTIN - Europäisches Netzwerk mit Informationen zu technischen Hilfsmitteln European Alliance on Skills for Employability Adressierte Zielgruppe(n) 50 Projektname, Netzwerk, Organisation EInclusion@EU ENABLED Digitale Brücke HP E-Inclusion Initiative SeniorNet ACM SIGACCESS Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Unterstützung der Informationsgesellschaftspolitik der EU Knowledge Base Politik-Empfehlungen Zugang Sehbehinderter zu grafischen Daten ermöglichen Entwicklung spezieller Anwendungen Überbrückung der digitalen Kluft auf internationaler Ebene konkrete Projekte in Entwicklungsländern Problematik thematisieren Zugang zur Technologie, Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung in Entwicklungsländern IT-Kenntnisse an Senioren vermitteln NGO Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationstechnologien ermöglichen Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsebene Ebene Link zu weiteren Infos Prinzipiell alle E-InclusionZielgruppen Information EU www.einclusioneu.org Sehbehinderte Barrierefreiheit EU, aus Deutschland operierend www.enabledweb.or g Entwicklungsländer Zugang zum Internet, Vermittlung von Qualifikationen aus Deutschland international aktiv www.digitalebruecke .org Entwicklungsländer Zugang zum Internet, Vermittlung von Qualifikationen International Senioren Vermittlung von Qualifikationen International www.seniornet.org Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit International www.sigaccess.org UK www.cc4g.net Konferenzen Best-Paper-Awards Vermittlung von Qualifikationen Computer Clubs for Girls Mädchen Internetskills und Interesse für IT-Berufe vermitteln Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren Everybody online Internetzugang in benachteiligten Gebieten ermöglichen öffentlichen Internetzugangspunkt zur Verfügung stellen begleitende Betreuung und Lernprogramme Bewohner von Gebieten mit schlechter Internetanbindung Zugang zum Internet, Vermittlung von Qualifikationen UK www.citizensonline. org.uk/everybody_o nline myguide Einen einfachen Zugang zum Internet ermöglichen Portal zum einfachen Suchen im Internet Senioren Menschen mit kognitiven oder physischen Behinderungen, Menschen mit niedrigen Internetfähigkeiten Barrierefreiheit, Vermittlung von Qualifikationen UK www.myguide.gov.u k/myguide/Myguide Home.do Scottish Work-LifeAdaptability (SWAN) Einbindung älterer Arbeitnehmer mit Hilfe von IT Informationen über neue Beschäftigungsmöglichkeiten durch IT Ältere Arbeitnehmer Vermittlung von Qualifikationen UK www.cll.strath.ac.uk /ssi/employ/swan.ht m 51 Projektname, Netzwerk, Organisation Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsebene Prinzipiell alle E-InclusionZielgruppen Zugang zum Internet, E-Government Ebene Link zu weiteren Infos Schulungen Interactive Digital TV Pilot Group Broadband Scheme UTOPIA Usable Technology for Older People SIVA Handitecno AnySurfer Public Procurement Toolkit Vital Digital Secondary School Look@World Zugang zu E-GovernmentAngeboten über digitales TV Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten ermöglichen Entwicklung eines Plans zur Versorgung mit einem Breitbandanschluss Aufmerksamkeit für die Möglichkeiten Schottlands auf dem Weltmarkt im Bereich Design für Ältere wecken Forscher dazu anhalten, ältere Menschen zu berücksichtigen Partnerschaften mit Industrie entwickeln Knowledge Base Informationen über technische Geräte für Behinderte zur Verfügung stellen Portal mit Informationen über geeignete technische Geräte Lehrer bei der Betreuung behinderter Schüler durch IT unterstützen Informationen über geeignete IT für Lehrer zur Verfügung stellen Zugang von Sehbehinderten zu Webseiten ermöglichen Berücksichtigung von EAccessibility in öffentlichen Ausschreibungen Tool, das hilft, bei, Ausschreibungen EAccessibility-Kriterien zu berücksichtigen Entwicklung einer Internetplattform, die älteren Menschen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologie bietet. Sekundäre Schulbildung digital vermitteln Lernmaterialen Kurse über Internet zum Erwerb eines sekundären Abschlusses lokale Zugangspunkte Durch Schulung und öffentliche, kostenfreie Internetzugänge wurde das WWW als UK www.scotland.gov.u k/News/Releases/20 04/09/07145101 Bewohner ländlicher Gebiete (<1500 Einwohner) Zugang zum Internet Irland www.dcmnr.gov.ie/C ommunications/Com munications+Develo pment/Group+Broad band+Scheme/ Senioren Information, Barrierefreiheit Schottland www.computing.dun dee.ac.uk/projects/U TOPIA/ Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit Italien www.siva.it/bacheca /links.htm Kinder mit Behinderungen und deren Lehrer Barrierefreiheit, Zugang zum Internet, Information Italien http://handitecno.in dire.it/ Sehbehinderte Barrierefreiheit Belgien www.anysurfer.be Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit, E-Government Dänemark http://vkassen.oio.d k/guide Ältere Menschen Barrierefreiheit, Vermittlung von Qualifikationen Spanien Menschen mit geringem Bildungstand Vermittlung von Qualifikationen Ungarn Alle Esten Information, Zugang zum Internet, Estland www.digitaliskozepis kola.hu/dk/index_en .html 52 Projektname, Netzwerk, Organisation Integriert Studieren eFit Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Medium für freies Wissen, Konsum und Verwaltungsdienstleistungen beworben Ziel: Hemmnisse und Schwierigkeiten im Umgang mit neuen Medien abbauen Ziel: Menschen mit Behinderungen in Ausbildung, Beruf und Alltag zu unterstützen. Dies geschieht zum einen durch ein integriertes Studium für diese Menschen und zum anderen durch Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung Medienkompetenz für Österreicher Niederschwelliger Zugang zu IT für EinsteigerInnen Notebook-Klassen und entsprechende Kurse IT-Qualifizierung für spezifische Zielgruppen Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsebene Vermittlung von Qualifikationen E-Government Ebene Menschen mit Behinderungen Zugang zum Internet, Barrierefreiheit Österreich www.integriertstudieren.jku.at Kinder und Jugendliche, Immigranten, Frauen, ältere Menschen Information, Vermittlung von Qualifikationen Österreich www.efit.at Design for all evaluation Gütesiegel für barrierefreie Webseiten Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen Barrierefreiheit Niederlande Digital Playgrounds Internetkenntnisse an ethnischen Minderheiten vermitteln anhand von Kursen Kurse differenziert nach z. B. Alter, Geschlecht, Vorkenntnissen Ethnische Minderheiten Vermittlung von Qualifikationen Niederlande DIADEM Entwicklung eines WebInterfaces für ältere und behinderte Menschen Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit England, Norwegen, Italien Barrierefreiheit Italien, Griechenland, Spanien, Schweden Blinde Barrierefreiheit Dänemark, England, Italien, Griechenland, Portugal Ältere Menschen ohne Interneterfahrung Zugang zum Internet, Vermittlung von Qualifikationen Österreich, Italien NavigAbile Robobraille Senior Online Tool zur Verbreitung von altersgerechten Informationen, Bildung und Kommunikationsservices für Kinder und Jugendliche mit motorischen, geistigen und kommunikationsbezogenen Behinderungen Pilotprojekt in Dänemark: EMail-basierte, automatisierte Übersetzung von Text in Blindenschrift und synthetische Sprache Test der Geschäftsidee, ein Internetpaket speziell für ältere Menschen einzuführen, das alle wichtigen Services beinhaltet, die man benötigt um sich im Internet zurech- Link zu weiteren Infos Kinder und Jugendliche mit Behinderungen www.projectdiadem.eu www.robobraille.org 53 Projektname, Netzwerk, Organisation Seniority Social Village eBrass e-Values - Elibary Voice AppLication for eUropean Blind Elderly and Sightimpaired Kurzbeschreibung/ Maßnahmen tzufinden, auch ohne vorherige PC Erfahrungen. Telemonitoring und Videokonferenz-Tools um älteren Menschen die Kommunikation mit anderen zu ermöglichen (besonders in Altenheimen, betreutes Wohnen), 2005 abgeschlossen Schaffung eines einheitlichen E-Portals für soziale EServices für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Immigranten. Ziel: Transnationale Plattform, die es ermöglicht, sich vorab über soziale Services, wie z. B. betreutes Wohnen zu informieren, falls man den Umzug in ein anderes EULand anstrebt. Online-Service, Zugang zu Musikpartituren in Brailleschrift für blinde Musiker und Musiker mit Sehbehinderung Zugang zu schriftlichen Informationen für Blinde, Menschen mit Sehbehinderungen und Ältere durch Text-toSpeech, d.h. computergenerierte Stimme liest Text vor Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsebene Ältere Menschen Zugang zum Internet, Barrierefreiheit Frankreich, Italien, Portugal, Spanien Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Immigranten Information Italien, Griechenland, Spanien www.socialvillage.eu Blinde und Menschen mit Sehbehinderung Barrierefreiheit Italien, Portugal, Spanien www.ebrass.org Blinde, Menschen mit Sehbehinderung, ältere Menschen Barrierefreiheit Pilotprojekt in Italien und Spanien www.evalues.moviq uity.com http://micole.cs.uta. fi Ebene Link zu weiteren Infos www.euseniority.com MICOLE Entwicklung eines Systems zur sozialen Einbindung von sehbehinderten Kindern Sehbehinderte Kinder Barrierefreiheit Finnland (hauptverantwortlich), Österreich, Frankreich, Griechenland, Lettland, Schweden, England WAI - Web Accessibility Initiative Entwicklung von Strategien und Richtlinien in internationaler Zusammenarbeit , die älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Internet erleichtern. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit USA, Europa www.w3.org/WAI/ FirstGov Einfach zu bedienendes Portal mit einer Suchmaschine, die 51 Mio. Verwaltungsseiten abdeckt Verweise auf Portale für bestimmte Gruppen Alle Amerikaner Portale für: Immigranten Ethnische Minderheiten Menschen mit Behinderungen USA www.firstgov.gov www.firstgov.gov/To pics/Audiences.shtm l E-Government 54 Projektname, Netzwerk, Organisation Ask the White House Government On-Line (GOL) Initiative EGovernmentPortal Ontario, Kanada eCitizen Portal MyPage Altinn Kurzbeschreibung/ Maßnahmen Erstes interaktives politisches Online-Forum. Jeder Bürger kann Fragen an die Regierung stellen und die Antwort erscheint in einem Diskussionsforum. Ableger davon: “Teachers ask the secretary” Plattform des Bildungsministeriums Stark frequentierte Internetplattform, englisch/französisch Interportal mit Lebenslagenkonzept und Personalisierungsmöglichkeiten Einziger, zentrierter Zugangspunkt zu allen Verwaltungsangeboten My.eCitizen: Personalisierter Zugang: Möglichkeit über Email- oder SMS über Änderungen (Passerneuerung, Bekanntmachungen etc.) benachrichtigt zu werden "One-Stop-E-Government", der es allen Norwegern ermöglicht über ein gesichertes Webportal diverse personalisierte Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch zu nehmen. Die Bürger können das Portal an ihre eigenen Bedürfnisse anpassen, und sämtliche, bei Behörden über sie gespeicherte Informationen einsehen und aktualisieren bzw. kontrollieren. Es werden über 200 Dienstleistungen von 40 verschiedenen Verwaltungen gebündelt, die von über 200.000 registrierten Bürgern genutzt werden. "One-Stop-E-Government" Portal auf dem über 120 Formulare und Verwaltungsdienstleistungen von 20 norwegischen Behörden für Unternehmen angeboten. Seit Adressierte Zielgruppe(n) Senioren Bewohner ländlicher Gegenden Kinder und Jugendliche Handlungsebene Ebene Link zu weiteren Infos Alle Amerikaner E-Government USA www.whitehouse.go v/ask www.ed.gov/teacher s/how/reform/teach ersask/index.html Alle Kanadier E-Government Kanada www.golged.qc.ca http://canada.qc.ca Einwohner Ontarios E-Government Kanada www.gov.on.ca Alle E-Government Singapur www.ecitizen.gov.sg www.my.ecitizen.go v.sg Bürger Information, Transaktion Norwegen www.mypage.no Unternehmen Information, Transaktion Norwegen www.altinn.no 55 Projektname, Netzwerk, Organisation Adressierte Zielgruppe(n) Handlungsebene Ebene Link zu weiteren Infos Alle Japaner E-Government Japan www.e-gov.go.jp eMexico E-Government-Startseite, deren Informationen und Services nach Zielgruppen sortiert sind Senioren, Immigranten, Frauen, Menschen mit Behinderungen E-Government Mexiko www.emexico.gob.mx BPKS Computerkurse für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen Vermittlung von Qualifikationen Bangladesh www.bpksbd.org The South African National Accessibility Portal (NAP) Portal für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderung Program Acessa São Paulo (PASP) Infozentren mit Internetanschluss für Menschen mit niedrigem Bildungsstand in Sao Paolo Menschen mit niedrigem Bildungsstand Japans Nationalseite Kurzbeschreibung/ Maßnahmen der Initiierung des Portals in 2003 wurden über 23 Millionen Formulare über das Portal eingereicht. Über diverse Schnittstellen können auch Systeme in Unternehmen direkt angebunden werden kann. Angemeldeten Nutzern werden jeweils die Formulare angezeigt, die innerhalb aktueller Fristen einzureichen sind. Daten in Formularen müssen nut eingegeben werden, sofern sie nicht bereits an anderer Stelle zentral hinterlegt wurden. Außerdem werden nur diejenigen Daten abgefragt, die für den angemeldeten Nutzer jeweils relevant sind. Eine von weltweit acht Seiten, die einen Zugang über Mobiltelefon ermöglichen. Information, Barrierefreiheit Zugang zum Internet Südafrika Brasilien http://www.napsa.o rg.za/portal/public/c ontent/view/viewSer vicesHome.jsf http://www.icameric as.net/modules/Dow nloadsPlus/uploads/ Awards_Application/ AcessaSaoPaulointegrPortuguese.pdf Abbildung 28: International dokumentierte Projekte 3.4 Good Practices im Rahmen eines inklusiven E-Government Im Folgenden soll für die bereits in 3.3.1 vorgestellten Handlungsfelder vertieft werden, wie Projekte in diesen Gebieten erfolgreich realisiert werden können. Dazu werden zum einen allgemeine Hinweise gegeben und zum anderen beispielhaft ausgewählte Projekte vorgestellt, die als Good-Practices für eine erfolgreiche Umsetzung angesehen werden können. Hinweise und Informationen zu Projekten stammen dabei einerseits aus den verschiedenen, im Rahmen der 56 Studie durchgeführten, Experteninterviews, andererseits aus Literaturquellen und eigenen Recherchetätigkeiten. 3.4.1 Verbesserung von Information und Kommunikation Informations- und Metaprojekte dienen dazu, das Wissen über inklusives E-Government an zentraler Stelle zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Vor allem in einem Bereich wie EInclusion, der sich sowohl wissenschaftlich als auch bei der praktischen Umsetzung noch im Anfangsstadium befindet, sind solche Projekte sehr wertvoll, um verschiedene (erfolgreiche) Ansätze zu dokumentieren und anderen Interessierten zugänglich zu machen. Wichtig ist hier vor allem die Dokumentation von Good- bzw. Best-Practices. Diese können Anderen in ähnlichen Situationen helfen, gute bewährte Lösungen zu finden. Weiterhin sind Möglichkeiten zum Meinungsaustausch wie z. B. Diskussionsforen und Blogs wirksame Mittel, um miteinander in Kontakt zu treten und so eine Community für das Themenfeld zu bilden. Ein weiteres wichtiges Feld ist das Marketing der E-Government-Dienstleistungen. Hier ist es wichtig, den Bürgern und Unternehmen die Vorteile und den Nutzen, der für sie durch E-Goverment entsteht, näher zu bringen. epractice.eu epracitce.eu ist ein Internetangebot der Europäischen Kommission für die Bereiche E-Government, E-Inclusion und E-Health. Es bietet verschiedene Möglichkeiten zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch auf diesen Gebieten. Erstens gibt es eine Sammlung von Good-Practice-Fällen zu den verschiedenen Themenbereichen. Weiterhin werden News und Events dort gesammelt, genauso wie eine Virtual Library Dokumente zu den verschiedenen Themenbereichen sammelt. Weiterhin gibt es verschiedene virtuelle Communities, um mit anderen Experten in Ko ntakt zu treten, sowie eine Reihe von Blogs. 3.4.2 Verbesserung des Internetzugangs Zugang zu Computern und Internet ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an der Informationsgesellschaft und zur Nutzung von E-Government-Dienstleistungen. Hier lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Projektansätze unterscheiden: Zum einen die Verbesserung der Versorgung mit (Breitband-)Internetzugängen, und zum anderen öffentlich zugängliche Computerarbeitsplätze. Im Bereich der Verbesserung des Internetzugangs können Projekte vor allem dazu dienen, die vorhandene Nachfrage in bestimmten, unterversorgten Gebieten nachzuweisen. Auf dieser Basis können Telekommunikationsanbieter davon überzeugt werden, die entsprechenden Gebiete an die Breitbandnetze anzuschließen, da die nachgewiesene Nachfrage entsprechende Investitionen rechtfertig. breitband|nrw 57 Die Initiative breitband|nrw bündelt verschiedene Projekte, das Potenzial von Breitbandtechnologien in NRW umfassend auszuschöpfen. Dazu gehören u. a. erfolgreiche Initiativen zum Nachfragenachweis, d. h. zum Nachweis über eine ausreichende Zahl an Bürgern und Unternehmen, die an einem Breitbandanschluss interessiert sind, wie z. B. in Wachtberg bei Bonn, und zudem Pilotprojekte zur Umsetzung alternativer Breitbandtechnologien wie WiMAX. Bei öffentlich zugänglichen Computerarbeitsplätzen ist zu beachten, dass ein alleiniges Bereitstellen der benötigten Technik meist nicht ausreicht. Menschen, die das Internet bisher nicht nutzen, verfügen meist auch nicht über die notwendigen Qualifikationen zur Nutzung. Vielmehr müssen zusätzlich Betreuungsangebote vorhanden sein, um Berührungsängste abzubauen und notwendige Qualifikationen zu vermitteln. Everbody Online, UK Das Projekt EverybodyOnline, das von der britischen Wohlfahrtsorganisation Citizens online und dem Telekommunikationsanbieter BT betrieben wird, hat das Ziel, den Zugang von Menschen aus benachteiligten Regionen, in denen die Internetnutzung besonders niedrig ist, zu verbessern. Dazu wird in diesen Gebieten ein „Project Officer“ als Vollzeitkraft eingesetzt. Seine Aufgabe ist zum einen die Einrichtung öffentlicher Internetzugangsmöglichkeiten, zum anderen aber auch die Gem einde einzubinden und in Zusammenarbeit mit ihr Lern- und auch andere Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen, wie z. B. eine Kinderbetreuung während eines Computerkurses. So wird nicht nur das technologische Zugangsproblem adressiert, sondern es werden auch wichtige Qualifikationen vermittelt. 3.4.3 Verbesserung der Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit von Internetseiten ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen zum Thema E-Inclusion, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Inhalte allen Bevölkerungsgruppen zugänglich sind. Denn nicht nur Menschen mit Behinderungen ziehen Nutzen aus barrierenfreien Webseiten. Auch diejenigen, die im Umgang mit dem Internet nicht so vertraut sind, profitieren davon. Als internationaler Standard für Barrierefreiheit gelten die WCAG-Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI). Sie bilden EU-weit die Grundlage für nationale Gesetzgebung, wie bspw. in Deutschland für die BITV. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften bilden Qualitätssiegel einen wichtigen Ansatz, Barrierefreiheit von Webseiten sicherzustellen und auch dem Benutzer zu kommunizieren. Gegenüber internationalen Standards und gesetzlichen Regelungen bietet dieser Ansatz verschiedene Vorteile: ■ Flexibilität: Das Internet ist ein sehr schnelllebiges Medium. Möglichkeiten in Form neuer Technologien zur Gestaltung von Web-Seiten entstehen laufend neu; alte verlieren an Bedeutung. Daher ist es für gesetzliche Regelungen und internationale Stan- 58 dards aufgrund längerer Beschlussprozesse schwer, immer den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen. Qualitätssiegel können hier flexibler reagieren und so den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. ■ Vertrauensbildung: In der Regel wird eine bestandene Prüfung durch ein entsprechendes Symbol, das auf der geprüften Internetseite eingebunden werden kann, dargestellt. Für die Nutzer entsteht so eine wieder erkennbare Marke für Barrierefreiheit. Oft werden auch verschiedene Stufen der Barrierefreiheit unterschieden. BIK – Barrierefrei informieren und kommunizieren BIK ist ein vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördertes Projekt mit dem Ziel, zum einen über Barrierefreiheit zu informieren und zu beraten, und zum anderen die Webseiten auf ihre Übereinstimmung mit der BITV hin zu überprüfen (BITV-Test). Dabei wurden die Kriterien zur Überprüfung seit 2005 jährlich angepasst, um auch den aktuellen technologischen Stand zu berücksichtigen. Weiterhin können Webseiten, die den Test mit bestimmten Punktzahlen bestanden haben, dies auch durch entsprechende Symbole auf ihren Webseiten kenntlich machen. Inzwischen kann auch ein DIN CERTCO-Zertifikat erworben werden, sodass ein einheitlicher Standard für Barrierefreiheit entsteht. Design for All Evaluation – Niederlande Auch dieser Ansatz zur Bewertung der Barrierefreiheit von Webseiten beruht auf den WAI-Richtlinien. Es werden verschieden Stufen der Überei nstimmung unterschieden, die durch Symbole auf den Webseiten nachgewiesen werden können. Um ein solches Qualitätssiegel führen zu dürfen, muss die entsprechende Seite mindestens einmal jährlich erneut überprüft werden. Weiterhin werden Testkriterien angeboten, die über die WAI-Richtlinien hinausgehen. Ein sehr guter Ansatz ist zudem die Möglichkeit für Nutzer der Seite, Beschwerden online abzugeben, wenn sie der Meinung sind, dass die Seite nicht (mehr) barrierefrei ist. 3.4.4 Vermittlung von Qualifikationen Qualifikationen im Umgang mit Computer und dem Internet sind ein wichtiger Faktor, um aktiv an der Informationsgesellschaft teilhaben zu können. Sie sind zudem die Grundlage zur Nutzung von E-Government-Dienstleistungen. Daher sind Projekte und Maßnahmen zur Vermittlung von Qualifikationen ein wichtiger Bestandteil eines inklusiven E-Government-Ansatzes. 59 Dabei zeigt sich aber, dass nicht alle Ansätze zur Qualifikationsvermittlung erfolgreich sind. Zwar besteht bei Menschen ohne notwendige Qualifikationen, ein Interesse daran, Schulungen wahrzunehmen, allerdings müssen die Angebote für die verschiedenen Zielgruppen spezifisch aufbereitet werden:29 ■ Informationskanal: Damit ein Qualifikationsangebot auch wahrgenommen wird, muss es über die richtigen Wege bekannt gemacht werden. Das Internet stellt hierbei sicherlich nur einen eingeschränkt nutzbaren Kanal dar. Einen besseren Ansatzpunkt bilden hier schon vorhandene Strukturen wie z. B. Seniorenverbände und entsprechende Medien. ■ Ausrichtung an den Bedürfnissen der Zielgruppen: Erfolgreiche Qualifikationsmaßnahmen müssen für die einzelnen Zielgruppen individuell gestaltet werden. So sind für ältere Menschen die Anglizismen der Internet-Fachsprache schwer zu verstehen. Wichtig ist es zudem, die Angebote in das gewohnte soziale Umfeld der Zielgruppen einzubinden. Daher sollten auch hier vorhandene Strukturen, wie z. B. Verbände genutzt werden. IT-LandFrauen Das vom Europäischen Sozialfond und vom Bundesfamilienministerium geförderte und vom deutschen Landfrauenverband durchgeführte Projekt IT-LandFrauen befasst sich mit Vermittlung von Internetfähigkeiten im ländlichen Raum. Zur Vermittlung der Erkenntnisse wurde auf ein Multiplikator-Prinzip gesetzt. Initial wurden 44 Frauen aus ländlichen Regionen zu sog. ITLandFrauen qualifiziert. Diese wiederum haben dann Kurse zur Vermittlung von Internetkenntnissen und Gestaltungen von Web-Seiten für andere Landfrauen angeboten. Durch dieses Multiplikator-Prinzip ist sichergestellt, dass die Qualifikation durch Menschen erfolgt, die denselben Erfahrungshintergrund wie die Zielgruppe haben und daher auf deren spezielle Bedürfnisse eingehen können. Begleitet wurde das Projekt von einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit mit Berichten in verschiedenen Medien. Auch die Verbandsstrukt uren wurden dabei ausgenutzt und das Projekt bspw. auf Verbandstreffen durch Präsentationen vorgestellt. 30 3.4.5 Vorbildliche Gestaltung von E-Government-Angeboten Bei der Gestaltung von E-Government-Angeboten sollte der Kunde, also der Bürger oder das Unternehmen, stets im Mittelpunkt stehen. Dies bedeutet, dass Aufbau und Struktur sich nach seinen Bedürfnissen richten sollten. Findet ein Benutzer nicht mit zwei bis drei Klicks, wonach er sucht, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er die entsprechende Seite frustriert verlässt, und als potenzieller E-Government-Nutzer zunächst einmal verloren ist. Einen wichtigen Ansatz zur Strukturierung von E-Government-Angeboten bildet das Lebenslagenkonzept. Hier werden E-Government-Dienste gemäß verschiedener Lebenssituationen des 29 ARD-ZDF-Offliner-Studie 2005. 30 Quelle: Abschlussbericht des IT-Landfrauen-Verbands (2007). 60 Kunden, wie z. B. Umzug oder Hochzeit, organisiert, sodass eine leichtere Auffindung der relevanten Dienstleitungen möglich ist. Von großer Bedeutung ist darüber hinaus eine gute Suchfunktion, falls die gesuchte Dienstleistung über die normale Navigation nicht gefunden werden kann. Ein weiterer, zunehmend wichtiger werdender Aspekt der Gestaltung von E-GovernmentAngeboten ist die Möglichkeit zur Personalisierung des Angebotes. Damit ist es dem Nutzer möglich, sich, nach einer Registrierung, das E-Government-Angebot nach seinen persönlichen Vorlieben zu gestalten. Dadurch erhöht sich für ihn der Nutzen des Angebotes. Allerdings sollten Angebote, wenn möglich, auch anonym zur Verfügung stehen, denn eine notwendige Registrierung schreckt einige Nutzer ab. Zuletzt ist es wichtig, das Internet nicht als einzigen Kanal zur Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen, sondern ihn im Rahmen einer Mehrkanalstrategie zusammen mit anderen Kanälen wie Telefon und persönlichem Kontakt zu integrieren. Das Virtuelle Rathaus der Stadt Dortmund – www.domap.de Das Internetportal der Stadt Dortmund ist sehr übersichtlich mit Hilfe des Lebenslagenkonzepts strukturiert. Dabei werden die drei Nutzergruppen Bürger, Unternehmen und Behörden unterschieden, für die jeweils ein eigenes Portal existiert. Für die einzelnen Dienstleistungen wird angezeigt, über welche Kanäle (online, persönlich, schriftlich) sie genutzt werden können. Weiterhin hat der Bürger die Möglichkeit, nach einer Anmeldung im Bürgerbüro die Seite individuell zu personalisieren und auch Transaktionen online durchzuführen. Auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden berücksichtigt. So erleichtern Avatare die Orientierung, die Schriftgröße ist veränderbar und die Ansteuerung zentraler Seiten mit Hilfe von Tastenkombinationen ist möglich. Online-Portal von Ontario, Kanada Das Onlineportal von Ontario (Kanada) bietet ähnliche Funktionen wie sie bereits für Dortmund vorgestellt wurden. So werden auch hier die Dienstleistungen nach Lebenslagen sowie auch nach Lebensalter, Behörde und besonders häufig genutzten Diensten gegliedert angeboten. Besonders erwähnenswert sind hier die Personalisierungsmöglichkeiten, die sich allerdings noch im Aufbaustadium befinden. So kann der Benutzer frei neue Spalten und Zeilen für Inhalte auf seiner persönlichen Seite definieren und mit entsprechenden Inhalten füllen. Alle Dienste werden aber auch anonym zur Verfügung gestellt. 61 3.5 Lebenslagenanalyse für ein inklusives E-Government 3.5.1 Lebenslagen als Strukturierungskonzept für E-GovernmentDienstleistungen Der Ausrichtung des umfassenden Angebotsspektrums an Informationen, Leistungen und Produkten öffentlicher Verwaltungen sowie dessen Erbringungsprozesse auf spezifische Zielgruppen und Nachfragesituationen wird gegenwärtig speziell im Bereich des E-Government eine zunehmende Bedeutung beigemessen. Insbesondere vor dem Hintergrund des mit dem Neuen Steuerungsmodell verbundenen Prinzips der „Dienstleistungen aus einer Hand“ sehen sich öffentliche Verwaltungen zunehmend den Herausforderungen gegenüber, Aspekte wie Nachfrageorientierung, Bürgernähe und Qualitätsmanagement in den Mittelpunkt der Gestaltung und Erbringung von E-Government-Dienstleistungen zu rücken.31 Herausforderungen für eine zunehmend nachfrageorientierte Ausrichtung sind vor allem in der starken Fragmentierung und Diversifizierung von E-Government-Dienstleistungen sowohl innerhalb als auch zwischen verschiedenen Ebenen öffentlicher Verwaltungen zu sehen. So stehen Bürger bei der Interaktion mit Verwaltungen einer Vielzahl an Leistungsträgern und -anbietern gegenüber, deren organisatorische und aufgabenbezogene Zuständigkeiten insbesondere bei vielschichtigen Nachfragesituationen – wie etwa soziale Notlagen, Immigration oder Unternehmensgründung – kaum zu überblicken oder gar unbekannt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass zur Befriedigung von Anliegen häufig eine Reihe unterschiedlicher Anlaufstellenstellen zu kontaktieren ist. Infolgedessen werden E-Government-Dienstleistungen aus Sicht der Nachfrager häufig als zu komplex und wenig transparent angesehen. Darüber hinaus wird die Nutzung von E-Government-Dienstleistungen aufgrund von Informationsdefiziten erschwert, da Nutzern häufig nicht bekannt ist, welche Verwaltungsleistungen in entsprechenden Situationen von Relevanz sind bzw. über das Internet in Anspruch genommen werden können. Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Suchaufwand, sondern macht den Mehrwert von E-GovernmentDienstleistungen für den Nutzer nur schwer ersichtlich. Zum Aufbau und zur Strukturierung von E-Government-Angeboten gemäß der Leitidee der „Dienstleistungen aus einer Hand“ sind vielmehr Gestaltungsansätze notwendig, die eine konsequente Ausrichtung der Verwaltungsdienstleistungen an den Nachfragen und Bedürfnissen der Kunden ermöglichen. Die Zielgruppenorientierung stellt einen derartigen Ansatz dar und verfolgt den Gedanken der Strukturierung von Verwaltungsdienstleistungen hinsichtlich der Belange bestimmter Zielgruppen. So treten z. B. Bürger zumeist mit anderen Anliegen und Erwartungen an öffentliche Verwaltungen heran als Unternehmen. Um den offensichtlich unterschiedlichen Bedürfnissen verschiedener Nachfragergruppen gerecht zu werden, ist eine zielgruppenspezifische Aufbereitung der E-Government-Dienstleistungen wünschenswert, so dass jede Zielgruppe einen direkten Zugriff auf die für sie potenziell relevanten Verwaltungsdienstleistungen erhält. 31 Vgl. dazu, wie auch im Folgenden, E-Government-Handbuch (2005), S. 27 ff. sowie KGSt (2002). 62 Alternativ oder ergänzend zum Gestaltungsansatz der Zielgruppenorientierung verfolgt das Lebenslagenkonzept den Gedanken, E-Government-Dienstleistungen anhand bestimmter Nachfragesituationen zu strukturieren und zusammenzufassen, in denen diese typischerweise in Anspruch genommen werden. In Bezug auf Bürger ergeben sich charakteristische Lebenslagen etwa entlang des Lebenszyklus wie Geburt, Ausbildung, Heirat bis hin zum Todesfall sowie aus Änderungen in den personenbezogenen Verhältnissen, wie Umzug oder Wechsel des Arbeitgebers. Übertragen auf Unternehmen oder Verwaltungen werden unter Lebenslagen spezielle Unternehmens- oder Verwaltungssituationen verstanden, aufgrund derer ggf. verschiedene Verwaltungsdienstleistungen nachgefragt werden. Durch die Anwendung des Lebenslagenkonzepts – auch in Kombination mit einer zielgruppenorientierten Strukturierung – ist es nunmehr möglich, für spezifische Nachfragesituationen relevante E-Government-Dienstleistungen unabhängig von unterschiedlichen Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen öffentlicher Verwaltungen zu bündeln und somit im Sinne der „Dienstleistungen aus einer Hand“ an einem zentralen Zugriffspunkt bereitzustellen. Dies trägt nicht nur zur Vereinfachung der Orientierung im Angebot an E-Government-Dienstleistungen bei, sondern erlaubt Nutzern ebenfalls den Zugriff auf durchaus relevante Informationsangebote und Dienstleistungen, von denen sie zuvor noch nicht wussten. Dadurch kann den Aspekten der Nachfrageorientierung und der Bürgernähe entsprechend Rechnung getragen und der Mehrwert von E-Government-Dienstleistungen deutlicher herausgestellt werden. 3.5.2 Analyse bestehender Lebenslagenkonzepte Nicht zuletzt durch die Leitidee der nachfrageorientierten und vor allem verwaltungsübergreifenden Bündelung von E-Government-Dienstleistungen findet das Lebenslagenkonzept nicht nur auf kommunaler Ebene in Bürger- und Gemeindeplattformen, sondern ebenfalls in behördenübergreifenden Portalen auf Landes- oder Bundesebene schrittweise Anwendung. Inwieweit bei der Ausgestaltung bisheriger lebenslagenorientierter E-Government-Angebote im Sinne des inklusiven E-Government benachteiligte Zielgruppen berücksichtigt werden, steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen. Dazu werden exemplarische Realisierung auf kommunaler Ebene sowie Landes- und Bundesebene untersucht. Eine direkte Gegenüberstellung der unterschiedlichen Lebenslagenkonzepte erfolgt aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen und der damit verbundenen mangelnden Vergleichbarkeit hingegen nicht. Lebenslagenkonzept auf kommunaler Ebene Auf kommunaler Ebene bietet die Internetplattform des virtuellen Rathauses der Stadt Dortmund (www.domap.de) mit Hilfe einer Kombination von Zielgruppenorientierung und Lebenslagenkonzept eine übersichtliche Strukturierung des E-Government-Angebotes. Ausgehend von einer Untergliederung in Privatkunden (Bürger), Geschäftskunden (Unternehmen) und weitere Behörden, werden für jede dieser Nutzergruppen in einem eigenen Portal Verwaltungsdienstleistungen gebündelt nach potenziell relevanten Lebens- bzw. Geschäftslagen angeboten. Darüber hinaus bestehen für Bürger, nach vorheriger Anmeldung im Bürgerbüro, die Möglichkeiten der Personalisierung der Portals und der direkten Abwicklung von ausgewählten Transaktionen. Aus Sicht der Bedienbarkeit wird die Plattform spezifischen Anforderungen behinderter Menschen in der Form gerecht, dass die Schriftgröße schrittweise anpassbar ist und 63 zentrale Seiten mittels Tastenkombinationen angesteuert werden können. Darüber hinaus werden Avatare zur Bestärkung der Aussagekraft und sinnbildlichen Beschreibung von Zielgruppen und Lebenslagen verwendet und tragen damit zur einfacheren Orientierung bei. Privatkunden Geschäftskunden Arbeit und Beruf Bauen Berufsausbildung Erbschaft und Testament Arbeit und Mitarbeiter Gründung Familie und Partnerschaft Gesellschaft und Politik Gefahrenabwehr und Sicherheit Personalausweis und Reisepass Geschäftsaufgabe Gesellschaft und Politik Gründung Krankheit und Behinderung Notlagen und Opferhilfen Ruhestand Immobilien für Unternehmen Reisen Reisen Schule Rund ums Fahrzeug Steuern und Abgaben Rund ums Fahrzeug Steuern und Abgaben Sterbefall Umweltverträglichkeit Tierhaltung und Jagd Wehrdienst Umzug Weitere wichtige Dienstleistungen Umweltverträglichkeit Wohnen Abbildung 29: Lebenslagenkonzept des Virtuellen Rathauses der Stadt Dortmund Aus Sicht des Lebenslagenkonzeptes werden im Sinne des inklusiven E-Government benachteiligte Zielgruppen bisher nur im Bereich der Privatpersonen adressiert. Dabei werden insbesondere Personengruppen mit physiologisch/mentalen Benachteiligungen gezielt über die Lebenslage „Krankheit und Behinderung“ angesprochen. Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich jedoch mehrheitlich auf krankheitsbezogene Beratungs- und Betreuungsinformationen sowie finanziellen Hilfen. Informationen und Leistungen für behinderte Menschen sind jedoch nur in geringem Maße zu finden. In der Lebenslage „Notlagen und Opferhilfen“ werden unterschiedlich Leistungen zusammengefasst, die zwar als relevant für benachteiligte Zielgruppen erscheinen, jedoch keiner konkreten Zielgruppe zugeordnet werden können. Darüber hinaus umfassen weitere Lebenslagen einzelne E-Government-Dienstleistungen, die zwar insbesondere aufgrund benachteiligender Faktoren der betrachteten Zielgruppen als relevant erscheinen, sprechen diese Zielgruppen jedoch nicht direkt an. Es wird somit deutlich, dass sich benachteiligte Zielgruppen nur sehr schwer und indirekt in den einzelnen Nutzergruppen und Lebenslagen wiederfinden, was vor allem durch die Verteilung von einzelnen relevanten EGovernment-Dienstleistungen über unterschiedliche Lebenslagen hinweg bestärkt wird. Infolgedessen wird nicht nur die Auffindbarkeit, sondern ebenfalls die Nutzung entsprechender Dienstleistungen durch benachteiligte Zielgruppen zunehmend beeinträchtigt. Lebenslagenkonzept auf Landesebene Im Zuge der nationalen E-Government-Strategie „Deutschland-Online“ ist als Teilprojekt des Landes Baden-Württemberg das Verwaltungsportal „service-bw“ (www.service-bw.de) entstanden, worüber E-Government-Dienstleistungen der Landes- und Kommunalebene zentralisiert bereitgestellt werden. Ziel des Projekts Deutschland-Online ist es, unter Federführung Einzelner oder Weniger E-Government-Lösungen wie Standardisierungsvorhaben zu entwickeln und diese Lösungen dann den anderen Ländern oder Kommunen in Deutschland zur Verfügung zu stellen. 64 Die Verwaltungsleistungen beziehen sich nicht nur auf die einfache Bereitstellung von Inform ationen sondern auch auf die Abwicklung von Dienstleistungen verschiedener Behörden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Personalisierung, indem Bürger in einem virtuellen Dokumentensafe persönliche Daten hinterlegen und diese bei der Abwicklung von Leistungen, z. B. in Formularen, wiederverwenden können. Lebenslagen Adoption Arbeit und Beruf Arbeit und Mitarbeitersuche Einbürgerung Erben und Vererben Fahrzeuge Führerschein Geburt Gesundheit Gewerbezulassung Gläubiger und Schuldner Grundstück Heirat Innovation, Patente, Marken Kinderbetreuung Leben mit einer Behinderung Notlagen Rechtliche Betreuung Scheidung Schule Spätaussiedler Sterbefall Stiftungen Studium Tierhaltung, -gesundheit und -schutz Umzug Unternehmensgründung Unternehmensnachfolge Verbraucherschutz und Ernährung Vereine Vormundschaft Wahlen und Bürgerbeteiligung Wehrdienst Wohnen Zivildienst Zuwanderung Arbeitslosigkeit Bauen Berufsausbildung PersonalausOpferschutz weis, (Kinder-) und Opferhilfe Reisepass Abbildung 30: Lebenslagenkonzept des Verwaltungsplattform “service-bw" Der Zugriff auf die bereitgestellten E-Government-Angebote erfolgt ausschließlich auf Basis des Lebenslagenkonzepts. Eine zusätzliche zielgruppenorientierte Untergliederung des Leistungsangebotes bzw. der Lebenslagen erfolgt hingegen nicht. Bei der Ausgestaltung des Leistungsangebotes werden insbesondere Zielgruppen mit physiologisch/mentalen sowie ethnisch/kulturellen Benachteiligungen direkt durch konkrete Lebenslagen angesprochen. Weitestgehend alle Belange physiologisch/mental benachteiligter Personengruppen spiegeln sich direkt in der Lebenslage „Leben mit einer Behinderung“ wider. Über diese Lebenslage werden sowohl Informationen und Leistungen zu finanziellen Unterstützungen, zur gesundheitlichen Behandlung und Vorsorge, als auch zur Bildung, zum Arbeitsleben sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gebündelt bereitgestellt. In Bezug auf Personengruppen mit ethnisch/kulturellen Benachteiligungen werden Ein- bzw. Zuwanderer sowie Migranten über die Lebenslagen „Einbürgerung“ und „Zuwanderung“ adressiert. Die spezielle Gruppe der in den Herkunftsgebieten lebenden deutschen Volkszugehörigen findet sich direkt mit entsprechend relevanten Informationen und Dienstleistung in der Lebenslage „Spätaussiedler“ wieder. Ein direkter Bezug weiterer Lebenslagen zu benachteiligten Zielgruppen ist nicht gegeben. Vielmehr sind, ähnlich wie im vorhergehend betrachteten Lebenslagenkonzept auf kommunaler Ebene, für benachteiligte Zielgruppen potenziell relevante E-Government-Dienstleistungen zunehmend über Lebenslagen verteilt, die keine dieser Zielgruppen direkt adressieren. So finden sich z. B. mögliche Informationen und Leistungen für Asylbewerber sowohl in der Lebenslage „Notlagen“ als auch in der Lebenslage „Einwanderung“. Im Hinblick auf ein nachfragerorientiertes und inklusives EGovernment stellt dies eine Hemmschwelle insbesondere für einen einfachen und schnellen Zugriff auf E-Government-Dienstleistungen und deren Nutzung dar. 65 Lebenslagenkonzept auf Bundesebene Auf der Ebene des Bundes ist im Rahmen der Initiative BundOnline2005 das Portal „bund.de“ (www.bund.de) entstanden, mit der Zielsetzung, alle internetfähigen Dienstleistungen des Bundes online verfügbar zu machen. Das behördenübergreifende Portal kann als zentraler Einstieg in das E-Government-Angebot gesehen werden, um Zugriff auf Verwaltungsleistungen, Informationen, Kontaktadressen und Formulare öffentlicher Verwaltungen zu erhalten. Das Portal übernimmt somit vielmehr die Funktion eines zentralen Verzeichnisses, um auf spezielle Dienstleistungen von Verwaltungen der verschiedenen Ebenen zu verweisen, als die direkte Ausführung und Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen & Bürger Arbeit und Beruf Bauen Erbschaft und Familie und Testament Partnerschaft Wirtschaft & Wissenschaft Berufsausbildung Energiespartipps Außenhandel Berichtspflichten/ Statistik Gesellschaft und Politik Jugend E-Business und E-Commerce Geschäftsaufgabe Kinderbetreuung Klimawandel Korruption Krankheit und Behinderung Notlagen und Krisen Öffentliche Ausschreibungen Mobilität Notlagen und Opfer Personalausweis und Reisepass Ruhestand Patent- und Markenrecht Register, Rollen und Verzeichnisse Schule Sterbefall Studium Tierhaltung und Jagd Personal Public Private Partnership (PPP) Umzug Wehrdienst Wohnen Zivildienst Steuern Umweltverträglichkeit Versicherungsschutz Wettbewerb Abbildung 31: Lebenslagenkonzept des Verwaltungsportals "bund.de" Die Strukturierung des E-Government-Angebotes folgt sowohl dem Gedanken der Zielgruppenorientierung als auch dem des Lebenslagenkonzeptes und verbindet diese. Ausgehend von einer Zielgruppenorientierung, wird zwischen Lebenslagen für die Zielgruppen „Bürgerinnen & Bürger“, „Wirtschaft & Wissenschaft“ sowie „Verwaltungen & Institutionen“ unterschieden, wobei nur die ersten beiden Zielgruppen im Fokus der weiteren Betrachtung stehen. Bei der Betrachtung dieser beiden Zielgruppen, und der dafür angegebenen Lebenslagen hinsichtlich des Einbezugs benachteiligter Gruppen wird deutlich, dass sich in keiner der angegebenen Lebensbzw. Geschäftslagen die Belange der benachteiligten Gruppen widerspiegeln. Vergleichbar zu dem auf kommunaler Ebene umgesetzten Lebenslagenkonzept des Virtuellen Rathauses der Stadt Dortmund, werden durch das Portal „bund.de“ nur physiologisch/mental benachteiligte Personengruppen über die Lebenslage „Krankheit und Behinderung“ angesprochen. Die unter dieser Lebenslage zusammengefassten Leistungen beschränken sich ebenfalls vielmehr nur auf krankheitsbezogene Informationen und Leistungen. Weitere, für benachteiligte Zielgruppen potenziell relevante Verwaltungsleistungen sind über eine Vielzahl von Lebenslagen hinweg verteilt und können somit von entsprechenden Zielgruppen nur indirekt erreicht und diesen nicht über entsprechende Lebenslagen direkt zugänglich werden. 66 3.5.3 Herausforderungen an ein Lebenslagenkonzept für das inklusive EGovernment Bei einer zusammenfassenden und gegenüberstellenden Betrachtung der realisierten Lebenslagenkonzepte wird sowohl auf kommunaler als auch Landes- und Bundesebene deutlich, dass die spezifischen Bedürfnisse der im Sinne eines inklusiven E-Government benachteiligten Zielgruppen sich nur in geringem Maße in den realisierten Lebenslagenkonzepten widerspiegeln. Den betrachteten Lebenslagenkonzepten ist dabei gemein, dass sich für konkrete Zielgruppen potenziell relevante Dienstleistungen zumeist über eine Vielzahl recht allgemeingültig gehaltener Lebenslagen verteilen und diese nur in wenigen Fällen über zielgruppenspezifische Lebenslagen gebündelt angeboten werden. Darüber hinaus weisen die verschiedenen Lebenslagenkonzepte ebenfalls Unterschiede in Ausgestaltung und Qualität auf, indem Lebenslagen einerseits uneinheitlich abgegrenzt werden und andererseits ein differierendes Spektrum an EGovernment-Dienstleistungen umfassen. Dieser Umstand ist nicht zuletzt auf die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche der kommunalen, Landes- und Bundesebene zurückzuführen. Nutzergruppen sehen sich bei der Nachfrage von E-Government-Dienstleistungen daher weiterhin den Herausforderungen gegenüber, die für ihre Bedürfnisse relevanten Verwaltungsleistungen im Vorfeld aus den unterschiedlichen Leistungsangeboten der verschiedenen Ebene identifizieren und in den verschiedenen Strukturierungen auffinden zu müssen. Der Mehrwert von EGovernment-Dienstleistungen ist somit häufig nur schwer ersichtlich, was die Nutzung von EGovernment-Dienstleistungen hemmt. Infolgedessen ist ein stärker zielgruppenorientiertes und über die verschiedenen Verwaltungsebenen hinweg vereinheitlichtes Lebenslagenkonzept zur Strukturierung von E-Government-Dienstleistungen wünschenswert. ■ erhob. Daneben wurde um konkrete Anregungen aus der Nutzerperspektive gefragt, um das Feld der Optimierungspotenziale zu befüllen. Insgesamt haben 35% der kontaktierten Personen den Online-Fragebogen ausgefüllt und konnten so wichtige Anregungen für die Schwachstellenanalyse sowie die Identifikation von Potenzialen geben. ■ Experteninterviews: Im Rahmen von 11 Experteninterviews mit Vertretern aller identifizierten Zielgruppen wurden die Ergebnisse vertieft und um weitere Aspekte bereichert. Die Ergebnisse sind direkt sowohl im Bereich der Schwachstellenprofile als auch im Bereich der Optimierungspotenziale, sowohl für die Zielgruppen im Allgemeinen, als auch für die Bewertung der BITV im Speziellen eingeflossen. Im Ergebnis bildet Kapitels 6 die Grundlage für die sich in Kapitel 7 anschießenden Handlungsund Projektempfehlungen, indem die zielgruppenspezifischen Potenziale aufgezeigt werden. 67 4 Schwachstellen- und Potenzialanalyse zum inklusiven E- Government in Deutschland Gegenstand dieses Kapitels ist die Analyse der Schwachstellen im Rahmen des inklusiven EGovernment sowie das Aufzeigen von Optimierungspotenzialen zu deren Beseitigung. Dieses Kapitel gliedert sich somit in zwei Untersuchungsteile, wobei die Schwachstellen- und Potenzialanalyse thematisch in je zwei Blöcke geteilt werden. Zum einen werden die Zielgruppen für ein inklusives E-Government im Allgemeinen betrachtet, zum anderen wird die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV) im Besonderen analysiert und bewertet. Dazu werden die Zielgruppen, wie in Kapitel 2 erarbeitet, als Grundlage verwendet, um die hier aufgezeigten Schwachstellen und Optimierungspotenziale zu strukturieren (Kapitel 4.1 und 4.2). Darüber hinaus liefert die Bestandsaufnahme in Kapitel 3 wichtige Kennzahlen und erste Projekte, die der Einordnung und Bestimmung eines Status quo dienen. Neben den Analysen in den beiden vorhergehenden Kapiteln lieferten die Ergebnisse des Visionen-Workshop zur E-Government-Strategie für Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30.10.2007 Einblicke in die Perspektive der Menschen mit physiologischen und mentalen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus wurden zwei weitere Erhebungsmethoden angewendet, um die Schwachstellen zielgruppenspezifisch zu identifizieren und aufzubereiten: ■ Online-Fragebogen für Experten und Interessenvertreter: Aufbauend auf der Recherche und Identifikation von Zielgruppen, Projekten und Vertretern in den vorhergehenden Arbeitspaketen wurden Ansprechpartner für eine Befragung identifiziert. Ziel war es, aus der Perspektive der Vertreter einen Einblick und eine Einschätzung auf das inklusive E-Government zu erhalten um so auch die Perspektive der Betroffenen in die Schwachstellenprofile einzuarbeiten. Für diese Erhebung wurde ein Fragebogen entwickelt, der insbesondere die Hemmnisse, Barrieren und Probleme aus Nutzersicht erhob. Daneben wurde nach konkreten Anregungen aus der Nutzerperspektive gefragt, um das Feld der Optimierungspotenziale zu befüllen. Insgesamt haben 35% der kontaktierten Personen den Online-Fragebogen ausgefüllt und konnten so wichtige Anregungen für die Schwachstellenanalyse sowie die Identifikation von Potenzialen liefern. ■ Experteninterviews: Im Rahmen von 11 Experteninterviews mit Vertretern aller identifizierten Zielgruppen wurden die Ergebnisse vertieft und um weitere Aspekte bereichert. Die Ergebnisse sind auf direktem Wege sowohl in den Bereich der Schwachstellenprofile als auch in den Bereich der Optimierungspotenziale, sowohl für die Zielgruppen im Allgemeinen, als auch für die Bewertung der BITV im Speziellen, eingeflossen. Im Ergebnis bildet Kapitel 4 die Grundlage für die sich in Kapitel 4 anschießenden Handlungsund Projektempfehlungen, indem die zielgruppenspezifischen Potenziale aufgezeigt werden. 68 4.1 Status quo des inklusiven E-Government 4.1.1 Status quo des inklusiven E-Government aus der Bürgerperspektive 4.1.1.1 Demografisch benachteiligte Menschen Die Gründe für die niedrige Internetnutzung32 demografisch benachteiliger Menschen sind vielfältiger Natur, verschiedene Kategorien von Schwachstellen bzw. Hemmnissen ließen sich in aus den vorhergehenden Kapiteln und aus den geführten Interviews identifizieren. § Mangelnde Internetfähigkeiten § Wahrnehmung des Internets § Komplexität von Fach- und Verwaltungssprache § Intransparenz des Verwaltungshandelns Demografische Benachteiligung § Steigendes Interesse an der Nutzung des Internets Abbildung 32: Schwachstellen/Barrieren der demografisch benachteiligten Menschen Schwäche: Demografisch benachteiligte Menschen haben Probleme, mit der voranschreitenden Entwicklung der Technik Schritt zu halten. Die technologische Entwicklung in den letzten Jahrzehnten ist aus Sicht älterer Menschen schnell vorangeschritten. Menschen, die heute über 65 Jahre alt sind, wurden in einem vergleichsweise hohen Alter zum ersten Mal mit der rasanten Entstehung neuer und weiterer Technologien im IKT-Umfeld konfrontiert. Dementsprechend niedrig ist und war in der Regel ihre Motivation, sich mit der Welt des Internets auseinanderzusetzen, da ältere Menschen sich oft schwer tun, in neue Technologien einzuarbeiten. Vor allem Menschen, die im letzten Jahrzehnt nicht oder nicht mehr berufstätig gewesen sind, kommen eher selten mit dem Internet in Berührung und empfinden daher das Aneignen von PC- und Internetfähigkeiten nicht als Notwendigkeit. Menschen, deren berufliche Tätigkeit nicht den Umgang mit einem PC erforderlich machte, sind von dieser Problematik häufiger betroffen. Diesen Personengruppen blieben und bleiben das Internet und neuartige Technologien in der Regel fremd. Erschwerend kommt hinzu, dass die Internetkultur, zumindest in der Entstehungszeit des Internet, hauptsächlich von jungen Menschen geprägt wurde. Ältere fühlen sich daher häufig nicht von Internet-Angeboten angesprochen. Dabei spielt neben Inhalten auch die Präsentation der Informationen eine Rolle. Demzufolge weisen demografisch benachteiligte Menschen eine besonders hohe Hemmschwelle 32 Vgl. Kapitel 2: demografisch benachteiligte Menschen nutzen das Internet nur etwa halb so viel wie die Gesamtbevölkerung. 69 auf, sich mit dem PC oder dem Internet auseinander zu setzen, um ihre Internetfähigkeiten zu entwickeln. Schwäche: Das Internet wird als Technologie für junge Menschen wahrgenommen, daraus ergibt sich eine Barriere der gefühlten Ausgrenzung. Die Analyse der geführten Interviews zeigt, dass die Wahrnehmung des Internet als insbesondere Angebot für Jugendliche dazu führt, dass Angebote des E-Government von älteren Menschen häufig nicht als Chance, sondern als Ausgrenzung begriffen werden. Sie empfinden sich als von der technologischen Entwicklung überfordert und überrollt. Bei Betrachtung der speziellen Internet-Angebote der Verwaltungen fühlen sich ältere Menschen häufig nicht angesprochen oder allein gelassen. Teilweise entsteht bei ihnen der Eindruck, dass Online-Angebote die papierbasierte Antragsform ersetzen. Als Beispiel kann hier die elektronische Steuererklärung angeführt werden, bei der oft missverständlich davon ausgegangen wird, dass diese nur noch elektronisch möglich sei. Dieser von einigen Menschen empfundene Zwang, der Gruppe der Internet-Nutzer beitreten zu müssen, erhöht die ablehnende Haltung gegenüber Internettechnologien. Dies trifft in der Konsequenz auch auf den Bereich des E-Government zu. Schwäche: Das Internet ist von englischen Begriffen geprägt, die älteren Menschen Schwierigkeiten bereiten. Das Internet ist stark von englischen Begriffen geprägt, die zumindest grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache voraussetzen. Viele ältere Menschen haben Englisch jedoch nicht erlernt. Die ständige Präsenz von englischen Begriffen stellt für viele von ihnen eine Barriere, für manche gar ein Ärgernis dar. Dies bestärkt zum einen die ablehnende Haltung gegenüber dem Internet als eine Technologie „nur für die junge Generation“, zum anderen ist es so für die Menschen schlicht schwer, Informationen zu finden bzw. zu verstehen. Im Bereich des EGovernment kommt – so das Ergebnis der Interviewreihe – erschwerend hinzu, dass die Verwaltungsfachsprache, das sogenannte Amtsdeutsch, als sehr kompliziert wahrgenommen wird. Dies stellt nicht nur, aber auch für ältere Menschen ein Problem dar, denn diese haben oft stärker als jüngere Menschen Schwierigkeiten mit dem Verständnis der Verwaltungssprache. Schwäche: Das Verwaltungshandeln wird als intransparent und nicht nachvollziehbar empfunden, dies führt zu Hemmnissen bei der Wahrnehmung von E-Government-Dienstleistungen. Nicht nur die Verwaltungssprache, auch das Verwaltungshandeln ist häufig intransparent. Verwaltungsakte erscheinen häufig als nicht nachvollziehbar und somit willkürlich. Vielen älteren Menschen ist häufig nicht bekannt, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und darüber hinaus, welche Angebote sie überhaupt in Anspruch nehmen können. Die Inanspruchnahme einer ihnen zustehenden Dienstleistung der Verwaltung wird dadurch erschwert, dass die damit verbundene Antragsstellung den älteren Menschen bereits schwer fällt. Daher begrüßen sie es, wenn sie auf gewohnte Papieranträge zurückgreifen können, verbunden mit einer Beratung vor Ort. Eine Spiegelung der Aussagen über ältere Menschen im Rahmen der Fragebogenerhebung gegen die anderen Zielgruppen zeigt, dass ältere Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt von sprachlichen Barrieren betroffen sind. Bei lückenhafter Kenntnis des Deutschen ist ein Verständnis der Verwaltungssprache extrem schwierig. Auch das deutsche Verwaltungshandeln ist 70 für eine Person, die aus einem Land mit unter Umständen sehr unterschiedlicher Kultur stammt, schwer zu begreifen. Senioren mit körperlichen und geistigen Einschränkungen sind hinsichtlich ihrer Internet-Fähigkeiten besonders benachteiligt, da sie häufig noch weniger als ihre gleichaltrigen Mitmenschen einen Zugang zur Technik haben. Schwierigkeiten beim Verständnis von englischen Begriffen und Fachtermini der Verwaltung können sich bei sozio-ökonomisch benachteiligten Senioren, insbesondere hinsichtlich eines geringen Bildungsstandes, noch verstärken, dies stellte sich im Rahmen der Interviews als besondere Schwachstelle heraus. Dazu kommt eine meist finanziell schlechtere Grundversorgung dieser kombinierten Zielgruppe, die es noch deutlich erschwert, sich technische Zugänge bereit zu stellen. Stärke: Das Interesse an der Nutzung des Internets steigt Die Erhebung dieses Status quo zeigt, dass Stärken im Bereich des inklusiven E-Government für ältere Menschen nicht bzw. kaum identifiziert werden können. Die Statistiken aber zeigen, dass die Inklusionslücke, was den technischen Zugang betrifft, kleiner wird, da die Fähigkeiten des Umgangs mit dem Internet mit wachsen. Bisherige aktive Förderung und Unterstützung demografisch benachteiligter Menschen bei der Nutzung des Internets konnte bisher nur in sehr kleinem Umfang durch private Initiativen identifiziert werden. 4.1.1.2 Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen Die Analyse der Interviews sowie der online-basierten Fragebögen zeigt Gründe für Schwachstellen im Bereich des E-Government durch sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen. Insbesondere gilt es festzuhalten, dass diese Gruppe sich sehr heterogen zusammensetzt, was eine generelle Aussage über die allgemeine Internetnutzung schwierig macht. Die Analyse der Eurostat-Daten zeigt lediglich die Tendenz auf, dass generell das Internet etwas weniger genutzt wird als in der Gesamtbevölkerung, gleichzeitig aber die Nutzung von E-GovernmentDienstleistungen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung proportional stärker abfällt. § Technischer Zugang nicht selbstverständlich § Trotz technischer Fähigkeiten keine Nutzung von E-Government § E-Government-Dienstleistungen ohne Beratung nicht wahrnehmbar § Komplexität von Fach- und Verwaltungssprache Sozioökonomische Benachteiligung § Gruppe der Arbeitslosen: Große Bereitschaft das Internet (insbesondere Jobportale) zu nutzen Abbildung 33: Barrieren für sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen Schwäche: Der technische Zugang ist für einige Menschen der Gruppe der sozio-ökonomisch Benachteiligten nicht realisierbar. Eine Schwelle bei der Wahrnehmung von E-Government-Dienstleistungen stellt für sozioökonomisch benachteiligte Personen der technische Zugang dar. Finanzelle Mittel zur Anschaf- 71 fung eines PCs und zur Bezahlung des Internet-Zugangs fehlen. Auf diese Weise kann der Umgang mit dem Internet nicht in den Alltag integriert werden. PC- und Internet-Kompetenzen können kaum entwickelt werden. Damit bleiben die Möglichkeiten des E-Government den Betroffenen – aus finanziellen Gründen – von vornherein verschlossen. Schwäche: Trotz technischer und fachlicher Kompetenzen das Internet betreffend nutzen viele Menschen der Zielgruppe E-Govenrment-Dienstleistungen aus Unwissenheit nicht. Das Problem des Zugangs ist oft nicht allein technischer oder finanzieller Natur. Sozioökonomisch benachteilige Menschen in jüngeren Altersgruppen sind häufig technisch in der Lage, das Internet zu nutzen und machen davon auch rege Gebrauch. Für diesen Teil der heterogenen Zielgruppe können die technischen Fähigkeiten durchaus als Stärke festgehalten werden. Die Nutzung geschieht allerdings oft nur für private Zwecke bzw. in der Freizeit, was unter anderem auf mangelnde Kenntnis vom Angebot an E-Government-Dienstleistungen zurückzuführen ist. Schwäche: Einige Menschen, die zur Gruppe der sozio-ökonomisch benachteiligten gezählt werden, sind oft nicht in der Lage, das Internet und bestehende E-GovernmentDienstleistungen eigenständig zu nutzen. Menschen mit Lese- und Schreibschwächen haben naturgemäß große Probleme bei der Beschaffung von Informationen oder der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen. Sie greifen häufig zu Tricks wie der angeblich vergessenen Lesebrille oder der verletzten Schreibhand, um Hilfe zu erhalten. Es ihnen nicht möglich, sich auf herkömmliche Weise im Internet umfassend über E-Government-Dienstleistungen zu informieren oder Dienstleistungen eigenständig wahrzunehmen. Betroffene – so machte ein Interviewpartner deutlich – sind daher nach wie vor auf die Hilfe von Vertrauenspersonen oder Verwaltungsmitarbeitern angewiesen. Alleine ist es den Betroffenen je nach Grad der Leseschwäche gar nicht oder nur mit viel Mühe möglich, das gewünschte Angebot aufzufinden und sich zu informieren. Hier liegen die Schwachstellen in einem Mangel an Fähigkeiten, das Internet inhaltlich zu nutzen. Die Schreibschwäche macht ein selbstständiges Ausfüllen des Antragsformulars in der Regel unmöglich. Eine weitere Ausdifferenzierung dieses Teils der Zielgruppe auf Basis der Interviewerhebungen zeigt, dass je nach Grad der Schreibschwäche die Inanspruchnahme einer Dienstleistung am Ausfüllen einiger weniger Fragen eines Formulars scheitert. Viele Betroffene sind trotz Lese- und Schreibschwäche häufig in der Lage, ihren Namen und ihre Anschrift korrekt niederzuschreiben. Liegt die Schwäche eher im Bereich des Schreibens, können auch weitere Formularfragen verstanden und durch Ankreuzen bzw. die Angabe von Zahlen oder einzelnen Worten beantwortet werden. Kritisch bleiben dann Fragen, die ausführlich durch einen oder mehrere Sätze beantwortet werden müssen. Sie scheitern dann meist an der Komplexität der Formulare bzw. EGovernment-Dienstleistungen. Schwäche: Für viele Menschen der Gruppe der sozio-ökonomisch Benachteiligten ist die Wahrnehmung von E-Government-Dienstleistungen aufgrund zu hoher Komplexität der Formular- und Amtssprache deutlich erschwert. Die Gruppe der Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau im Bereich der sozioökonomisch benachteiligten Menschen sind zwar meist in der Lage, Lesen und Schreiben zu können, darüber hinaus ist es aber für diese Menschen schwierig, die komplexen Sachverhalte 72 und Zusammenhänge von Verwaltungsdienstleistungen zu greifen. Daher ist es für diese Menschen ohne Hilfe schwierig, E-Government-Dienstleistungen ohne Beratung in Anspruch zu nehmen. Die starre und komplexe Formular- und Amtssprache kann hier als eine Schwachstelle identifiziert werden. Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen, deren Schwächen auf mentale Benachteiligungen zurückzuführen sind, haben größere Probleme beim selbstständigen Ausfüllen von Formularen. Hier sind die Schwachstellen vermehrt im Bereich der Internetfähigkeiten und sowie dem Internetzugang zu sehen. Menschen mit ethnisch/kulturellen Benachteiligungen weisen häufig Leseund Schreibschwächen im Bereich der deutschen Sprache auf. Die Schwachstellen, welche die Komplexität der Verwaltungsakte und Verwaltungssprache bedingen, sind hier besonders zu betonen. Sie sind jedoch meist eher bereit, sich Hilfe zu holen und die Schwächen zu beseitigen. Ihre Probleme bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen liegen häufig dort, wo Fre itext-Felder ausgefüllt werden müssen. Menschen mit demografischen Benachteiligungen sind bezüglich des technischen Zugangs und der Internetkompetenzen stärker benachteiligt als jüngere Menschen. Bewohner ländlicher Gegenden, unterscheiden sich im Prinzip nicht von den Bewohnern dichter besiedelter Gebiete. Die Kombination der Benachteiligungen führt aber zu einer Verstärkung der Schwachstellen. Das große Problem bei der Adressierung der Schwachstellen der Internet- und E-GovernmentNutzung durch sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen liegt in der Heterogenität der Zielgruppe. Menschen werden hier aus verschiedensten Gründen zugeordnet. Somit sind verschiedene Stärken, die dieser Zielgruppe zugeordnet werden können auch nicht allgemeingültig. Stärke: Junge Menschen, insbesondere arbeitsuchende Menschen der Zielgruppe sind technisch und fachlich in der Lage, das Internet zu nutzen und können einfach an E-GovernmentDienstleistungen herangeführt werden. Die jungen Menschen mit sozio-ökonomischen Benachteiligungen verfügen häufig über den technischen Zugang und über die Fähigkeiten, mit dem Internet umzugehen. Somit wäre es augenscheinlich einfach für sie, E-Government-Dienstleistungen wahrzunehmen. Diese Stärke wird durch die identifizierte Schwäche der Unwissenheit um die Möglichkeiten des EGovernment konterkariert. Heraus zu heben ist hier die Gruppe der Arbeitsuchenden, die das Internet vergleichsweise viel nutzt. 4.1.1.3 Ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen Die Gründe für die niedrige Internet-Nutzung im Bereich des E-Government durch ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen werden im Folgenden auf Basis der erhobenen Daten aufbereitet. 73 § Nicht ausreichende sprachliche Fähigkeiten § Wissen um E-Government-Dienstleistungen nicht gegeben Ethnische/ kulturelle Benachteiligung § Gruppe der Leistungsstarken: keinerlei (technische) Barrieren bei der Nutzung des Internets Abbildung 34: Barrieren für ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen Schwäche: Menschen mit ethnisch/kulturellen Benachteiligungen haben trotz Deutschkenntnissen Probleme mit der deutschen Fach- und Amtssprache. Menschen mit Migrationshintergrund sehen sich meist bei der Nutzung von E-GovernmentDienstleistungen mit dem Problem des mangelnden Verständnisses der deutschen Sprache konfrontiert, dies bestätigen die Umfrageergebnisse und die Experteninterviews. Vor allem Migranten der ersten Generation verfügen häufig nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse für das Ausfüllen von formalisierten Anträgen. Selbst wenn ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um den Alltag zu meistern und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bildet die komplizierte und schwer verständliche Fachsprache der Verwaltungen eine Hürde beim Zugriff auf Verwaltungsdienstleistungen. Die Kommunikation in Alltag und Beruf unterscheidet sich signifikant von der Sprache der Gesetzestexte, Formulare und Bekanntmachungen. Komplexe Satzstrukturen und schwierige Fachtermini sind selbst für Muttersprachler nicht immer einfach zu verstehen. Bei Menschen, für die Deutsch eine Fremdsprache darstellt, kommt erschwerend hinzu, dass ihr Gefühl für die deutsche Sprache häufig mangelhaft oder unzureichend ist. Ohne kompetente Hilfe ist daher oft nur ein rudimentäres Verständnis des sog. „Amtsdeutsch“ möglich. Diese Einschränkung des Zugangs zu E-Government führt dazu, dass Menschen mit ethnisch/kulturellen Benachteiligungen Online-Angebote der Verwaltungen seltener wahrnehmen als vergleichbare deutsche Bevölkerungsgruppen, auch wenn ihre sonstige Internet-Nutzung nicht unterdurchschnittlich ist. Das Internet wird jedoch vor allem genutzt, um auf Informationen in der Heimatsprache zuzugreifen und Kontakt zu Freunden und Familie im Herkunftsland zu halten. Schwäche: Aufgrund der Sprachproblematik sehen Menschen mit Migrationshintergrund oft einen geringen Mehrwert in der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen. Es scheint, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufig die Vorteile des E-Government nicht kennen. Häufig ist das Internet ein Vehikel um den Kontakt zum Heimatland und zu Freunden und Bekannten dort aufrecht zu erhalten. Sie informieren sie sich eher selten auf den Web-Seiten von Verwaltungen, z. B. den Virtuellen Rathäusern der örtlichen Verwaltung. Deshalb wissen sie oft nicht, dass die Möglichkeit besteht E-Government-Dienstleistungen wahrzunehmen. Auf Basis der Interviews lässt sich darüber hinaus festhalten, dass den Menschen dieser Zielgruppe, auch wenn die Möglichkeit der Online-Abwicklung von Dienstleistungen bekannt ist, der Mehrwert durch die Nutzung des E-Government nicht gegeben ist, da die Barriere der Sprache zu Verständnisproblemen und Beratungsbedarf führt. Schwächen bezüglich der deutschen Sprache sind vor allem bei ethnisch/kulturell benachteiligten Menschen der ersten Generation sowie bei älteren Frauen, zu beobachten, dies wurde im 74 Rahmen der Interviews deutlich betont. Physiologisch/mental benachteiligte Menschen mit Migrationshintergrund fällt das Erlernen der deutschen Sprache häufig schwerer als anderen Gruppen, so dass diese Schwäche hier besonders adressiert werden muss. Bei sozio-ökonomisch benachteiligten Menschen mit ethnisch/kulturell anderem Hintergrund ist aufgrund des häufig fehlenden technischen Zugangs zum Internet das Vorhandensein und der Mehrwert von EGovernment weniger bekannt als bei ökonomisch besser gestellten Bevölkerungsgruppen. Auch hier müssen finanzielle Barrieren betont werden, die in dieser doppelt exkludierten Gruppe eine besondere Rolle spielen. Eine Spiegelung gegen die geografische Benachteiligung führt nicht zu speziellen Problemen verstärkt aber die Schwachstellen, da dann das Problem des – von finanziellen Barrieren unabhängigen – technischen Zugangs ergänzend hinzu kommt. Stärke: Insbesondere die Gruppe der Leistungsstarken innerhalb der Gruppe der ethnisch/kulturell benachteiligten Menschen verfügt über sehr gute technische und fachliche Internetkenntnisse. Bei Betrachtung der Gruppe mit ethnisch/kulturell fremdem Hintergrund sticht die Gruppe der Leistungsstarken besonders hervor. Technische Probleme des Zugangs kennen diese Menschen meistens gar nicht. Die Stärke dieser Teilgruppe gilt es besonders zu adressieren, da hier auch eine große Bereitschaft der Nutzung vorausgesetzt werden kann. 4.1.1.4 Geografisch benachteiligte Menschen Die Gründe für die niedrige Internet-Nutzung im Bereich des E-Government durch geografisch benachteiligte Menschen lassen sich im Kern auf die technische Schwachstelle zurückführen. § Fehlende Breitbandversorgung § Alternativen zur individuellen Internetversorgung nicht realisierbar Geografische Benachteiligung § Zielgruppe aufgrund geografischer Gegebenheiten bereit, E-GovernmentDienstleistungen wahrzunehmen Abbildung 35: Barrieren für geografisch benachteiligte Menschen Schwäche: Geografisch benachteiligte Menschen sind in vielen Gebieten von einer flächendeckenden Breitband-Internetversorgung abgeschnitten. Geografische Benachteiligungen ergeben sich in erster Linie für Bewohner ländlicher Gegenden. In diesen Gebieten ist häufig kein Breitband-Internetzugang bzw. gar kein Zugang vorhanden. Die betroffenen Personen können internetbasierte Dienste daher nicht in dem gewünschten Umfang wahrnehmen. Gerade für Landwirte stellt dies bspw. ein Ärgernis dar, da die Erledigung der anfallenden Verwaltungskontakte auf persönlichem oder postalischem Weg mit erhöhten Kosten verbunden ist. Ebenso benötigen sie vermehrt eine gute Internetanbindung für die Erledigung ihrer betrieblichen Verwaltungsarbeit. Das Problem wird zusätzlich verstärkt, da alternativen zu einer individuellen Internetanbindung nicht oder nur schwer realisierbar ist. 75 Stärke: Durch die geografischen Gegebenheiten sehen viele geografisch benachteiligte Menschen einen besonderen Mehrwert in der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen. Die Bereitschaft zur Nutzung ist daher hoch. Die Bereitschaft, E-Government-Dienstleistungen nutzen zu wollen, um z. B. weite Wege zur Verwaltung zu sparen, zeigt eine Stärke eines Teils dieser Gruppe auf. Diese Stärken und Potenziale gilt es zu adressieren. Die Interviewergebnisse zeigen, dass die Schwäche des fehlenden Breitband-Internetanschlusses aus Mangel an Alternativen zur persönlichen Internetanbindung verstärkt wird. Kiosksysteme z. B., eine gute Alternative zu fehlenden eigenen Internetzugängen in Ballungsräumen, kommen in ländlichen Gebieten kaum in Betracht. Bei Spiegelung der Gruppe der geografisch benachteiligten Menschen auf die anderen Gruppen der Benachteiligung treten keine spezifischen weiteren Schwachstellen auf, abgesehen von der Spiegelung auf die Gruppe der demografisch benachteiligten Menschen. Diese Gruppe ist in dünn besiedelten Gebieten proportional größer und Bedarf einer besonderen Beachtung. Die in den anderen Gruppen gegebenen Schwachstellen werden darüber hinaus durch die geringere Internetversorgung und die fehlende Möglichkeit, auf öffentliche Internetzugänge zurück zu greifen deutlich verstärkt. 4.1.1.5 Physiologisch/mental benachteiligte Menschen An dieser Stelle werden auf Basis der Interview- und Umfrageergebnisse sowie der Analyse des Workshops beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales diejenigen Schwachstellen erläutert, die physiologisch/mental benachteiligte Menschen betreffen, aber nicht ursächlich mit der Umsetzung der BITV in Beziehung stehen. § Mangelndes Wissen um spezielle E-Government-Dienstleistungen § Mehrwert von E-GovernmentDienstleistungen durch erhöhten Aufwand überkompensiert § Wahrnehmung von Schriftsprache unterschiedlich § Unzureichende Vernetzung Physiologische/ mentale Benachteiligung § Bereitschaft zur Nutzung von E-Government-Dienstleistungen hoch, wenn Mehrwert gegeben ist Abbildung 36: Barrieren für physiologisch/mental benachteiligte Menschen Schwäche: Die Informationen über das Angebot an E-Government-Dienstleistungen für physiologisch/mental benachteiligte Menschen sind stark verteilt und für diese schwer zu finden. Physiologisch/mental benachteiligte Menschen leiden häufig an einem Informationsdefizit, welches sie von der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen abhält. Häufig ist ihnen nicht bekannt, welche Dienstleistungen sie für sich spezifisch aufbereitet über das Internet wahrnehmen können. Dazu kommen verschiedene Phasen der Realisierung von zielgruppengerechten 76 E-Government-Dienstleistungen. Zentrale Informationen über den Umfang des Online-Angebots liegen nur selten vor. Schwäche: Die Nutzung von E-Government-Dienstleistungen in derzeitiger Form stiftet nicht genügend Mehrwert für die Gruppe der physiologisch/mental benachteiligten Menschen. Die Nutzung des Internet ist für physiologisch/mental benachteiligte Menschen mit viel Aufwand verbunden. Sie benötigen spezielle Techniken, um ihre Einschränkungen auszugleichen, wie z. B. spezielle Eingabegeräte. Die Nutzung des E-Government bedeutet für diese Zielgruppe bisher nicht zwangsläufig eine Erleichterung ihres Alltags. Der Mehrwert des E-Government muss diesen Aufwand rechtfertigen, um eine Nutzung zu erreichen. Häufig wird der Wert des E-Government jedoch nicht oder unzureichend vermittelt. So entsteht wenig Motivation, sich über Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu informieren oder Formulare online auszufüllen. Schwäche: Das Angebot an E-Government-Dienstleistungen ist nicht auf alle Menschen der Gruppe der physiologisch/mental benachteiligten Menschen zugeschnitten. Für die Untergruppe der Gehörlosen ergibt sich bei der Nutzung des Internet ein besonderes Problem: Sie nehmen Schriftsprache anders wahr als Menschen mit intaktem Gehör. Der Grund dafür liegt in ihrer spezifischen Wahrnehmung der Welt, in der gesprochene Worte als solche nicht existieren. Gehörlose weisen also eine eigene Art der Lese- und Schreibschwäche auf. Mit Informationen auf herkömmlich gestalteten Internetseiten kann diese Personengruppe schwer erreicht werden. Schwäche: Die vielen Verbände und Vertretungen, die sich für physiologisch/mental benachteiligte Menschen einsetzen, sind nicht hinreichend bzw. zentral vernetzt. Übergreifend betrachtet kann man feststellen, dass es eine ganze Reihe von Akteuren in dem Feld der Internetkompetenz von physiologisch/mental benachteiligten Menschen gibt. Es existieren Verbände, Interessengruppen, Selbsthilfegruppen, gemeinnützige Vereine und vieles mehr. Sie alle haben ein individuelles Verständnis davon, wie den Betroffenen geholfen werden kann und leisten in ihrem jeweiligen Gebiet gute Arbeit. Jedoch fehlt ein effektiver Informationsaustausch zwischen den einzelnen Gruppierungen. Die Akteure wissen häufig nicht, womit sich Andere in ihrem Gebiet beschäftigen. Dadurch gehen interessante Impulse und Synergien verloren. Physiologisch/mental benachteiligte Menschen mit einem ethnisch/kulturell fremden Hintergrund haben in stärkerem Ausmaß als Deutsche mit komplizierten Bedienstrukturen und einem unübersichtlichen Angebot von E-Government-Dienstleistungen zu kämpfen, da die Sprachbarriere für diese Menschen hinzu kommt. Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen haben häufig nicht die finanziellen Möglichkeiten, die Kosten von PC und Internetzugang zu tragen, was die technischen Barrieren der Nutzung erhöht, insbesondere im Hinblick auf teuere Spezialtechniken. Physiologisch/mental benachteiligte Menschen mit geografischen Nachteilen haben keine speziellen Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Internetnutzung. Jedoch würden sie in überdurchschnittlichem Maß von E-Government-Angeboten profitieren, da auf dem Land die Wege zur Verwaltung tendenziell länger und für einen eingeschränkten Menschen schwieriger zu bewältigen sind, als dies in der Stadt der Fall ist. Bei zusätzlich geografisch Benachteiligten kann 77 daher eine erhöhte Bereitschaft zur Nutzung von E-Government-Dienstleitungen angenommen werden. 4.1.1.6 Allgemeine Schwachstellen Die Bürgerperspektive zusammenfassend lassen sich einige übergreifende Schwachstellen identifizieren. Ethnische / kulturelle Benachteiligung § Standardisierungsdefizit § Dezentralität von Daten § Dezentralität der Dienstleistungen Geographische Benachteiligung Demographische Benachteiligung Physiologische / mentale Benachteiligung Wirtschaft Sozioökonomische Benachteiligung Abbildung 37: Allgemeine Barrieren Schwäche: Die angebotenen E-Government-Dienstleistungen sind nicht in einer standardisierten Form abrufbar. Bürger werden durch ein Standardisierungsdefizit von der Nutzung von E-GovernmentDienstleistungen abgehalten. Häufig ist ihnen nicht bekannt, welche Dienstleistungen sie in ihrer Verwaltung in Form eines transaktionalen Services direkt über das Internet beantragen können. Da jede Gebietskörperschaft die Umsetzung ihrer Dienstleistungen online selbst bestimmen und steuern kann, ist das Niveau der Ausgestaltung stark schwankend. Zentrale Informationen über den Umfang des Online-Angebots liegen nur selten vor. Weiter werden Bürger, die aktiv nach einer bestimmten Dienstleistung suchen, häufig mit einem unübersichtlichen Angebot und für sie unklaren Navigationsstrukturen konfrontiert. Gerade die Navigation und die Aufteilung der Seite unterscheiden sich häufig sogar innerhalb des Internetauftritts einer Organisation. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Organisationen sind dementsprechend noch größer. Relevante Informationen sind darüber hinaus auf verschiedenen Unterseiten verteilt, weil sie in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Bereiche fallen. Die Motivation, sich mit E-Government-Dienstleistungen zu befassen, sinkt durch eine solche umständliche Suche und schlägt schnell in Frustration um. Schwäche: Die Daten, die zur Wahrnehmung von E-Government-Dienstleistungen notwendigerweise hinterlegt werden müssen, sind immer wieder anzugeben. Eine Schwachstelle, die sich nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränken lässt, ist die wiederholte Angabe von Daten bei jedem erneuten Verwaltungskontakt. Für den Bürger ist es unverständlich, wenn er bei jedem Antrag oder Folgeantrag die immer gleichen Informationen erneut angeben muss. Dies stellt besonders dann ein Problem dar, wenn es sich um umfangreiche Angaben handelt. Ist die Dateneingabe zudem mit Unannehmlichkeiten verbunden, wie z. B. für einen körperlich eingeschränkten Menschen, wird der Mehrwert von E-Government- 78 Dienstleistungen in Frage gestellt. Auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes erwarten die Bürger in diesem Bereich eine Vereinfachung. Schwäche: Das Angebot an E-Government-Dienstleistungen wird als zu gering empfunden, um einen wirklichen Mehrwert für Bürger zu generieren. Die Information, Bereitstellung und vor allem einheitliche Erreichbarkeit des Gesamtangebots an E-Government-Dienstleistungen wird als unzureichend empfunden. E-GovernmentDienstleistungen sind an verschiedensten Stellen durchzuführen, der Bürger muss die benötigten Informationen meist mühsam selbst zusammentragen. Für den Bürger existieren in einer solchen Situation kaum Möglichkeiten, schnell eine Dienstleistung, Beratung bzw. Hilfestellung zu bekommen. Dies führt zu einer Ablehnung des E-Government-Angebots. Menschen, die den Zielgruppen dieser Studie angehören, fällt diese Suche oft noch schwerer, so dass die Bereitschaft, E-Government-Dienstleistungen zu nutzen, weiter sinkt. 4.1.2 Status quo des inklusiven E-Government aus der Wirtschaftsperspektive Auch für die Perspektive der Wirtschaft wurden im Rahmen der Interviewdurchführung Daten erhoben. Die identifizierten Schwachstellenfelder führen aus Perspektive der Wirtchaft zu unterschiedlichen Gründen für die verminderte Nutzung von E-Government-Dienstleistungen. § Mangelnde Transparenz von E-GovernmentDienstleistungen § Unternehmen aufgrund der erhöhten Verwaltungskontakte verstärkt bereit, E-Government-Angebote wahrzunehmen § Angebot komplett transaktional abwickelbarer Dienstleistungen zu gering § Fehlende Standardisierung Wirtschaft § Fehlender Breitband-Internetzugang Abbildung 38: Barrieren aus der Wirtschaftsperspektive Schwäche: Insbesondere ressourcenspezifisch benachteiligte Unternehmen haben durch einen Mangel an Transparenz der E-Government-Dienstleistungen keinen Anreiz, in die Umstellung auf transaktionale Dienstleistungsnutzung zu investieren. Akteure aus dem Bereich der Wirtschaft bemängeln häufig über die geringe Transparenz von Verwaltungsabläufen. In einer Welt, die vom betriebswirtschaftlichen Effizienzdenken geprägt ist, stellt die wochenlange Bearbeitung einer Verwaltungsdienstleistung eine Einschränkung dar. Wenn überdies der Status der Bearbeitung nicht bekannt ist, können die Unternehmen nicht planen, bevor das abschließende Ergebnis vorliegt. Unternehmen mit ressourcenspezifischen Benachteiligungen, d. h. Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern oder geringem finanziellen Spielraum, sind häufig auf zeitnahe, schnelle Ergebnisse angewiesen, um flexibel und effizient reagieren zu können. 79 Schwäche: Bislang sind zu wenige E-Government-Dienstleistungen medienbruchfrei durchführbar. Der Mehrwert einer vollständig transaktionalen Wahrnehmung der Dienstleistung ist damit nicht gegeben. Bei der Inanspruchnahme von E-Government-Dienstleistungen stellen die Kunden aus der Wirtschaft oft fest, dass im Vergleich zu Kontakten auf Unternehmensseite eine medienbruchfreie Bearbeitung nicht möglich ist. In der Regel werden Antragsformulare zwar online zum Download angeboten, das ausgefüllte Dokument muss jedoch häufig erst ausgedruckt und per Post oder persönlich in die entsprechende Verwaltung gebracht werden. Dadurch dauern EGovernment-Dienstleistungen bis auf wenige Ausnahmen ebenso lange wie die auf klassischem Wege angebotenen Dienstleistungen. Der wesentliche Nutzen von E-GovernmentDienstleistungen bleibt somit unklar. Unternehmen können derzeit nur wenige Dienstleistungen komplett transaktional über das Internet abwickeln. Besonders für ressourcenspezifisch benachteiligte Unternehmen muss aber, das zeigen die Interviewerhebungen sehr deutlich, ein merklicher Mehrwert entstehen, wenn diese in den Wechsel zu E-Government-Dienstleistungen investieren sollen. Finanzielle Aspekte sind für diese Unternehmen weit mehr wichtig. Bei vielen Dienstleistungen bleibt weiterhin nur der persönliche Gang zur Verwaltung. Schwäche: E-Government-Dienstleistungen sind zurzeit über eine Vielzahl von Formaten und Wegen durchführbar. Insbesondere ressourcenspezifisch benachteiligte Unternehmen scheuen daher die Investition in entsprechende Infrastruktur. Die Verwaltungen nutzen eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen, um ihre transaktionalen E-Government-Dienstleistungen zu realisieren. Vielfach handelt es sich dabei um Insellösungen, die speziell für eine oder einige wenige Verwaltungen bzw. Dienstleistungen entwickelt wurden. Das zieht eine Vielzahl von Formaten beim Datenaustausch sowie verschiedene Schnittstellen zum Zugriff auf die Dienstleistungen nach sich. Da Unternehmen häufig bei verschiedenen Verwaltungen verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, sehen sie sich mit unterschiedlichen Formaten und Schnittstellen der E-Government-Dienstleistungen konfrontiert. Das erhöht die Komplexität und den Umfang der Investitionen des E-Government für die Unternehmen und führt zu einer geringen Akzeptanz der vorhandenen Verfahren und insbesondere bei ressourcenspezifisch benachteiligten Unternehmen zu großer Zurückhaltung in diese nötigen Investitionen. Schwäche: Geografisch benachteiligte Unternehmen beklagen durch eine fehlende flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internetzugängen Wettbewerbsnachteile und haben dadurch auch Einschränkungen bei der effizienten Wahrnehmung von transaktionalen E-GovernmentDienstleistungen. Die fehlende Breitband-Internetversorgung führt nicht nur zu einer verminderten Wahrnehmung der E-Government-Dienstleistungen, da sich diese Schwachstelle mit den vorher genannten erhöht, sondern auch zu einem allgemeinen Standortnachteil für diese Unternehmen. Stärke: Die Wirtschaft als so genannter Power-User ist besonders interessiert an transaktionalen E-Government-Services. Als Stärke der Zielgruppe Wirtschaft lassen sich die Bereitschaft zur Nutzung von echten Mehrwert-Diensten und der Status als so genannter Power-User hervorheben. Aus Wirtschaftspers- 80 pektive verspricht man sich vor allem Kosten- und Zeiteinsparungen, aus Verwaltungsperspektive ist diese Zielgruppe besonders stark und interessant aufgrund der im Vergleich zu Bürgern gegebenen Häufigkeit der Verwaltungskontakte. 4.2 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government Vor dem Hintergrund der in Kapitel 4.1 abgeleiteten Schwachstellen für die einzelnen Zielgruppen werden im Folgenden zielgruppenspezifisch Potenziale für ein verbessertes inklusives EGovernment hergeleitet. Diese Analyse ist eine Fortführung der Schwachstellenanalyse und wird durch die in den Interviews und Fragebögen erhobenen Daten untermauert. Die Ausführungen dienen als Basis für die in Kapitel 5 aufbereiteten Handlungsempfehlungen. 4.2.1 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government aus der Bürgerperspektive 4.2.1.1 Demografisch benachteiligte Menschen Für die Gruppe der demografisch benachteiligen Menschen lassen sich verschiedene Ströme von Potenzialen identifizieren. Diese werden im Folgenden detailliert aufbereitet. § Gestärkte Internetfähigkeiten § Individuelle Potenziale und Nutzen aufzeigen § Vereinfachung der Formular- und Amtssprache § Transparenz des Verwaltungshandelns Abbildung 39: Potenziale für demografisch benachteiligte Menschen Demografisch benachteiligte Menschen nutzen das Internet prozentual weniger als die Gesamtbevölkerung, das zeigen die statistischen Erhebungen (vgl. Kapitel 3). Sie haben Probleme, die neuartige Technik zu bedienen bzw. zu verstehen. Ein großes Potenzial für die Verbesserung eines inklusiven E-Government liegt insbesondere in der Adressierung dieser Schwachstelle, indem die immer agiler werdenden älteren Menschen gezielt an die Technologien herangeführt werden. Hierbei liegen die Potenziale in der Verbesserung des technischen Verständ- 81 nisses von Computern und dem Internet, aber auch in der Verbesserung des Verständnisses des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform. Ältere Menschen sehen sich durch die Darstellung des Internets als eine Anwendung für junge Menschen ausgegrenzt. Die Nutzenpotenziale des Internets, insbesondere auch für die Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen, sind diesen Menschen meist gar nicht bewusst oder bekannt. Um das Potenzial für E-Government aus Anbietersicht zu erhöhen, muss den Menschen aufgezeigt werden, welches Potenzial für sie selbst in der Nutzung liegt. Die Anbieterseite muss – aufbauend auf gesteigerten technischen Fähigkeiten – die Potenziale auf Nutzerseite aufzeigen. Argumente wie verkürzte Bearbeitungszyklen durch elektronische Verarbeitung und vor allem die Vermeidung von Wegen zur Verwaltung können hier eine große Rolle spielen. Neben den technischen Problemen des Zugangs für demografisch benachteilige Menschen können vor allem auch inhaltliche Probleme angeführt werden, gerade die Interviewpartner machten dies sehr deutlich. Potenziale liegen hier in der Entzerrung der Amtssprache und insbesondere für die Zielgruppe der älteren Menschen in der Vermeidung von Fremdwörtern. Auch das Wort E-Government als solches stellt schon eine Hürde dar, da die Menschen dieser Zielgruppe schon mit diesem Begriff nicht wirklich etwas assoziieren können. In einer einfachen, auf ältere Menschen ausgerichteten Sprache, auch schon auf der Einstiegsebene, liegt ein großes Potenzial für die Akzeptanz von E-Government durch ältere Menschen. In Verbindung mit den Potenzialen der Sprache, die für eine gesteigerte Akzeptanz von EGovernment-Dienstleistungen durch demografisch benachteiligte Menschen identifiziert werden konnten, sind weitere Potenziale durch eine deutlich gesteigerte Transparenz des Verwaltungshandelns adressierbar. Die Potenziale liegen insbesondere in der einfachen und übersichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen, über die Verweise auf Gesetze hinaus, und in der konsequenten Kundenausrichtung der Verwaltungsdienstleistungen. Gerade für ältere Menschen ist der einheitliche Kontakt zu einzelnen Personen wichtig. Dieses Potenzial kann durch ein einheitliches One-Stop-Government weiter ausgeschöpft werden. Bei Betrachtung der weiteren Zielgruppen dieser Studie zeigt sich, dass bezüglich der Menschen mit Migrationshintergrund die Potenziale der sprachlichen Gestaltung der E-GovernmentAngebote ganz besonders in den Vordergrund rücken. Zum einen die Verständlichkeit des Amtsdeutsch, zum anderen die Vermeidung von Anglizismen in der Information und Kommunikation sind hier wesentliche Punkte. Bei Betrachtung sozio-ökonomisch benachteiligter, älterer Menschen rücken die Potenziale der Internetfähigkeiten, insbesondere der technischen Zugangsmöglichkeiten verstärkt in den Fokus der Potenzialbetrachtung. Hier könnten durch eine verstärkte Adressierung Potenziale ausgeschöpft werden. 4.2.1.2 Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen Im Folgenden werden die Potenziale, die besonders für sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen relevant sind, auf Basis der Schwachstellenanalyse, gekoppelt mit den Interviewergebnissen erläutert. 82 § Zugang zu Internetarbeitsplätzen § Internet- und E-Government-Fähigkeiten aufbauen § Vereinfachung der E-Government-Angebote § Vereinfachung der Formular- und Amtssprache Abbildung 40: Potenziale für sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen haben meist Probleme, überhaupt Zugang zu Computern im Allgemeinen und dem Internet im Speziellen zu erhalten. Dies betrifft häufig die Menschen, die sich aus finanziellen Gründen keine solche Anschaffung leisten können. Da auch viele jüngere Menschen zu dieser Gruppe gehören, die z. B. in Schulen den Umgang mit dem Computer erlernt haben, liegt hier ein großes Potenzial, Menschen, die in der Lage sind, E-Government-Dienstleistungen wahrzunehmen, zu erreichen, die von einer (Grund)Versorgung abgeschnitten sind. Darüber hinaus gehören zu dieser sehr heterogenen Gruppe aber auch Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau. Menschen, die nicht gut oder gar nicht lesen und schreiben können, sind zurzeit erheblich von der Nutzung des Internets abgeschnitten. Hier handelt es sich aber oft um Menschen, die z. B. hinsichtlich ihres Alters in der Lage sind, die Technik kennen und bedienen zu lernen. Dieses Potenzial bei der Verbreitung von E-Government-Dienstleistungen gilt es zu adressieren, indem die E-Government-Dienstleistungen auf diese Zielgruppe ausgerichtet und im Hinblick auf diese Zielgruppe aufbereitet werden, z. B. durch Sprachunterstützung. Darüber hinaus gilt es, diese Möglichkeiten der Internetnutzung und vor allem diese Möglichkeiten der Verwaltungskontaktierung entsprechend den Menschen bekannt zu machen. Dieses Potenzial – wenn es denn technisch adressiert wird – ist erheblich abhängig von der Bekanntmachung durch entsprechendes Marketing. Neben der technischen Adressierung der Zielgruppe der sozio-ökonomisch Benachteiligten ist es wichtig, dass die E-Government-Dienstleistungen einfach und schnell verständlich abrufbar sind. Viele Menschen dieser Zielgruppe haben keine Probleme das Internet zu nutzen und m achen dies auch. Sie nutzen das Internet allerdings eher für private Zwecke und zum Zeitvertreib. Gerade diese Gruppe bietet ein sehr großes Potenzial, da die technischen Schwachstellen und Hemmnisse nicht gegeben sind. Die Komplexität der Verwaltungssprache ist hier, insbesondere für die bildungsschwachen Menschen, eine Herausforderung. Die Ausschöpfung des Potenzials hängt entscheidend davon ab, da die Menschen das Internet als Kontaktweg nur nutzen werden, wenn sie die an sie gerichteten Anfragen bzw. Anforderungen verstehen. 83 Bei Beachtung der weiteren Zielgruppen dieser Studie zeigt sich, dass im Bereich der Menschen mit Migrationshintergrund die Potenziale der sprachlichen Gestaltung der E-GovernmentAngebote ganz besonders in den Vordergrund rücken. Dies trifft auch auf die demografisch benachteiligten Menschen zu, bei denen aber auch das technische Verständnis ein Problem und somit ein zu adressierendes Potenzial bietet. Geografisch benachteiligte Menschen leiden dazu unter dem Problem des generellen Zugangs, welches das fehlende technische Verständnis nach sich zieht. 4.2.1.3 Ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen Potenziale besonders für ethnisch bzw. kulturell benachteiligte Menschen lassen sich in vier Hauptgruppen unterscheiden. § Kontaktierung in vertrauter Umgebung § Kommunikation des Mehrwerts von E-Government § Vereinfachung der Formular- und Verwaltungssprache § Mehrsprachige E-Government-Angebote Abbildung 41: Potenziale für ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen Ethnisch/kulturell benachteiligten Menschen ist meist nicht bewusst bzw. bekannt, welche Möglichkeiten das Internet im Bereich des E-Government bietet. Darüber hinaus nutzen sie aber das Internet, sei es um sich zu informieren oder z. B. den Kontakt zu Verwandten bzw. dem Heimatland generell aufrecht zu halten. Daher liegt das Potenzial zwar auch, aber nicht in erster Linie, im fehlenden technischen Zugang. Vielmehr gilt es, die Potenziale dieser Gruppe insbesondere durch die Kommunikation der Möglichkeiten und des Mehrwerts der E-GovernmentDienstleistungen zu aktivieren. Darüber hinaus gilt es insbesondere Hemmnisse der Nutzung abzubauen, indem den Menschen mit ethnisch/kulturellen Benachteiligungen die Möglichkeit gegeben wird, in ihrer vertrauten Umgebung an die Internettechnologien und die E-Government-Angebote herangeführt zu werden. Dies macht es den Menschen leichter, entsprechende Schulungsangebote mit Gleichgesinnten wahrzunehmen. Daneben ist die Sprachproblematik eine Schwachstelle, die einiges an Potenzial auf Seiten der Verwaltung bietet. Menschen mit Migrationhintergrund, die schon eine Zeit in Deutschland sind und er deutschen Sprache mächtig sind, haben vor allem Probleme mit der deutschen Fach- 84 und Amtssprache. Insofern bietet die Vereinfachung der Fach-, Amts- und Formularsprache eine sehr gute Möglichkeit, das Nutzungspotenzial für E-Government-Dienstleistungen zu erhöhen, was in den flankierenden Interviews stets bestätigt wurde. Neben der Vereinfachung der Sprache als solches kann dieses Potenzial aber auch über ein mehrsprachiges Angebot von Teilen der E-Government-Dienstleistungen erschlossen werden, da so die Barrieren des NichtVerstehens abgebaut werden können. Die Mehrsprachigkeit von E-GovernmentDienstleistungen würde das Ausschöpfen des Nutzungspotenzials insofern erleichtern, als dass dadurch den Menschen mit entsprechendem Hintergrund der individuelle Nutzen deutlich einfacher zu vermitteln wäre. Bei Beachtung der weiteren Zielgruppen zeigen sich als besondere Schwachstelle insbesondere die älteren Menschen mit Migrationshintergrund, da diese meist über größere Sprachdefizite verfügen und einen geringeren Zugang zur Technik haben. Dieses Potenzial könnte ganz besonders durch eine Mehrsprachigkeit des Angebots adressiert werden. Ebenso kann dieses Potenzial durch die Nutzenkommunikation ausgeschöpft werden, z. B. durch spezielle Angebote in der vertrauten Umgebung der Zielgruppe, in Gemeinschaftseinrichtungen etc. Ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen, die darüber hinaus geografisch bedingt benachteiligt sind, haben neben der dadurch bedingten Problematik des Zugangs keine speziellen Schwachstellen, die Potenziale bieten. Hier gilt es, das E-Government-Potenzial zunächst technisch zu aktivieren. 4.2.1.4 Geografisch benachteiligte Menschen Das Potenzial für geografisch benachteiligte Menschen liegt insbesondere in der Verbesserung der technischen Versorgung mit Breitbandinternetzugängen. § Breitband-Internetversorgung § Beachtung der Besonderheiten durch erhöhten Anteil demografisch benachteiligter Menschen Abbildung 42: Potenziale für geografisch benachteiligte Menschen Geografisch benachteiligte Menschen fallen in der Regel bei der Internetnutzung im Allgemeinen ab. Das mit Abstand größte Potenzial für diese Zielgruppe ist in einer Verbesserung des Breitband-Internetzugangs in Verbindung mit entsprechender Vermittlung der Technologie zu sehen. Dies würde den Nutzen des Internets nicht nur im Hinblick auf E-Government- 85 Dienstleistungen erhöhen sondern die ländlichen Gebiete generell als Standorte attraktiver machen. Bedingt durch diese zentrale Schwachstelle fallen in einer zweidimensionalen Betrachtung die Schwachstellen der anderen Zielgruppen insbesondere in den Bereichen des technischen Zugangs am meisten ins Gewicht, spezifische, besonders eklatante Schwachstellen ergeben sich nicht bzw. sind auf die im Vergleich zu Ballungsräumen gegebene Unterversorgung zurück zu führen. Angemerkt werden soll an dieser Stelle lediglich noch einmal, dass öffentliche Internetzugangsangebote für finanziell eingeschränkte Menschen keine wirkliche Alternative sind. 4.2.1.5 Physiologisch/mental benachteiligte Menschen An dieser Stelle sollen insbesondere die Potenziale für Menschen mit physiologischen /mentalen Benachteiligungen aufgeführt werden, die unabhängig von der BITV zu realisieren sind. Daher wird hier insbesondere nicht auf technische, sondern eher auf organisatorische Potenziale eingegangen. § Kommunikation des E-Government-Angebots § Kanalisierung des E-Government-Angebots § Vernetzung der Interessenvertretungen und Verbände Abbildung 43: Potenziale für physiologisch/mental benachteiligte Menschen Neben der barrierefreien Realisierung der Dienstleistungen ist insbesondere die Kommunikation der Dienstleistungen für physiologisch/mental Benachteiligte, z. B. spezielle Angebote für gehörlose Menschen von Bedeutung. Bereits vorhandene und umgesetzte E-GovernmentAngebote werden nicht im erwarteten Maß von den betroffenen Menschen genutzt, so dass hierdurch Potenziale erschließbar sind. Dieses Potenzial ließe sich insbesondere dann erschließen, wenn ein einheitlicher Zugang zu den Informationen und darüber hinaus zu den E-Government-Dienstleistungen geboten würde. Eine große Schwachstelle ist die große Verteiltheit der für Behinderte relevanten und nutzbaren E-Government-Dienstleistungen, die nicht allein durch ein entsprechendes Marketing adressiert werden kann. Die Hemmnisse des Suchens der E-Government-Dienstleistungen bleiben bestehen. In einer solchen Kanalisierung liegt daher ein weiteres Potenzial. 86 Neben der Kanalisierung der E-Government-Dienstleistungen ließe sich das Nutzungspotenzial weiter steigern, indem die Interessenvertreter der physiologisch/mental benachteiligten Menschen noch mehr und noch intensiver vernetzt werden. Je weiter an dieser Stelle die relevanten Informationsträger verbunden werden, umso besser kann das Potenzial der physiologisch/mental benachteiligten Menschen für die Nutzung der E-Government-Dienstleistungen ausgeschöpft werden. Die identifizierten Schwächen für Menschen mit physiologisch/mentalen Benachteiligungen werden insbesondere was den Zugang zum Internet betrifft größer, wenn weitere Inklusionsnachteile wie demografische oder ethnisch/kulturelle Benachteiligungen hinzu kommen. Grundvoraussetzung für die umfassende Adressierung der beschriebenen Potenziale ist eine barrierefreie Gestaltung der E-Government-Angebote. Dieses zentrale Thema ist Gegenstand der Potenzialanalyse im Rahmen der BITV-Betrachtung. 4.2.1.6 Allgemeine Potenziale Neben der Zuordnung von spezifischen Potenzialen sind einige Schwachstellen zielgruppenübergreifend. Diese Schwachstellen sind daher auch durch allgemeingültige Potenziale zu adressieren. Insgesamt muss jedoch festgehalten werden, dass diese Schwachstellen Menschen mit Benachteiligungen im Vergleich zu Menschen ohne Benachteiligungen in besonderem Maße treffen. § Einheitliche Gestaltung öffentlicher Internetauftritte § Einheitliche, einfache Durchführung von E-Government-Dienstleistungen § Transparenz Abbildung 44: Allgemeine Potenziale Ein großes Potenzial liegt in der verbesserten Gestaltung von Internetseiten der Verwaltungen im Allgemeinen. Bei Betrachtung der Seiten der deutschen Bundesministerien fällt eine große Vielfalt an Realisierungen auf, die die Wiedererkennung und das schematische Absuchen der Seiten erschweren. Das Potenzial für eine einfache und vermehrte Nutzung liegt in einer zumindest strukturell einheitlichen Gestaltung der Internetauftritte, um Bürgern den Zugang zu erleichtern. Dieses Potenzial schlummert auf allen Ebenen öffentlicher Internetauftritte. Die Be- 87 trachtung des Portals Bund.de bietet vor dem Hintergrund neuer Internettechnologien viel Raum für Verbesserungen – die Bestandsaufnahme in Kapitel 3 zeigt dies deutlich. Darüber hinaus sind E-Government-Dienstleistungen bisher auf die verschiedensten Arten wahrzunehmen. Eine einheitliche, einfache, zentrale Anlaufstelle bietet ein großes Potenzial für die Steigerung der Durchführung von E-Government-Dienstleistungen. Hier spielt der Portalgedanke eine große Rolle. Ein Portal würde es dem Bürger vereinfachen, sein Anliegen aufzufinden und abzuwickeln. Neben dieser Zentralisierung des Einstiegs in die Nutzung von E-Government-Dienstleistungen ist die Kundenzufriedenheit eine zentrale Determinante, die für die Ausschöpfung des EGovernment-Potenzials enorme Bedeutung hat. Von daher muss es ein übergreifendes Ziel sein, die Transparenz des Verwaltungshandelns – vor allem im Internet – zu erhöhen und die hier gegebenen technischen Möglichkeiten einzusetzen. Indem Zwischenstände von Verwaltungsakten für den Bürger, z. B. in einem personalisierten Portal, ersichtlich sind, können die besonders interessierten Bürger adressiert werden und so von potenziellen zu tatsächlichen EGovernment-Dienstleistungsnutzern werden. 4.2.2 Potenzialanalyse für ein inklusives E-Government aus der Wirtschaftsperspektive Insbesondere die Unternehmen in Deutschland bieten aufgrund ihrer im Vergleich zu Bürgern in der Regel vermehrten Kontakte zur Verwaltung ein lohnendes Potenzial für die Angebote von E-Government-Dienstleistungen. Daher müssen diese im Besonderen angeregt werden, ihr Verwaltungshandeln im Internet durchzuführen. § Transparenz- und Akzeptanzschaffung § Durchgehende Online-Abwicklung § Erhöhung Gesamt-E-Government-Dienstleistungsangebot § Standardisierte Austausch- und Schnittstellenformate Abbildung 45: Potenziale für die Wirtschaft Für ein die Wirtschaft zufriedenstellendes Angebot muss das generelle Angebot an EGovernment-Dienstleistungen für das Unternehmen hinreichend umfangreich sein, damit das Unternehmen für sich ein Potenzial in der Nutzung der Dienstleistungen auf diesem Wege sieht. 88 Nur dann wird es vollständig auf die E-Government-Technologien umsteigen. Diese Effizienzvorteile sind für ressourcenspezifisch benachteiligte Unternehmen besonders wichtig, da sie noch mehr als alle anderen Unternehmen auf eine einfache, unkomplizierte und damit kostengünstige Wahrnehmung von Verwaltungsdienstleistungen angewiesen sind. Ausfälle von produktivem Personal aufgrund von bislang notwendiger Verwaltungsarbeit fallen bei diesen Unternehmen im Verhältnis viel stärker ins Gewicht. Daher müssen die E-GovernmentDienstleistungen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen, auch durchgehend online abwickelbar sein – eine Erkenntnis, die in den Interviews mit Vertretern der Wirtschaft deutlich bestätigt wurde. Beide Anforderungen gehen Hand und Hand und bieten Potenziale, welche sich Unternehmen erwarten bzw. welche sie verlangen. Neben der Erweiterung des Angebots spielt die Vereinheitlichung des Angebots eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung von effizienten E-Government-Dienstleistungen. Somit liegt ein großes Potenzial in der (technischen) Standardisierung der E-Government-Dienstleistungen, zielgerichtet auf ihre Systemlandschaft. Vor allem über Dienstleistungen hinweg geltende, einheitliche Standards schaffen für Unternehmen einen großen Anreiz, nötige Investitionen in entsprechende Technologien zu tätigen, wenn sie sich darauf verlassen können, dass bei Angebotserweiterungen keine bzw. kaum neue Kosten auftreten. Nur dann lassen sich auf Dauer Einsparungen durch die Nutzung von E-Government-Dienstleistungen erzielen. Die Barriere der nicht vorhandenen Kostenvorteile durch E-Government steht diesem Potenzial bisher entgegen. Besonders zu beachten sind die Unternehmen, die aus geografischen Gründen eine fehlende Breitband-Internetversorgung zu beklagen haben. Dies mindert in verschiedener Hinsicht die Potenziale der Unternehmen. So ist der Zugang zu den E-Government-Dienstleistungen erschwert, darüber hinaus aber auch der Zugang zu im Internet befindlichen Kunden und Geschäftspartnern. Da sich dies negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken kann, muss es ein besonders Anliegen sein, die Potenziale der Unternehmen auch in diesem Feld zu stärken und zu fördern. 4.3 Abbildung der Schwachstellen auf Potenziale Die Kapitel 4.1 und 4.2 beschreiben nach Zielgruppen aufbereitet die Schwachstellen und sich daraus ergebenen Potenziale. Dabei wurde auf die Erkenntnisse der Kapitel 2 und 3 sowie den Erhebungen durch einen Fragebogen und durch Interviews zurückgegriffen. Die folgenden Abbildungen (Abbildung 46, Abbildung 47, Abbildung 48) bereiten die Schwachstellen und Potenziale noch einmal auf und schaffen somit die Grundlage für die späteren Handlungsempfehlungen, die nach der dezidierten Aufbereitung der Barrierefreien Informationstechnikverordnung (BITV) umfassend dargestellt werden. 89 Standardisierungsdefizit Dezentralität der Daten Dezentralität der Dienstleistungen § Gestaltung öffentlicher Internetseiten vereinheitlichen § Vereinheitlichung und Vereinfachung der Durchführung von Verwaltungsdienstleistungen § Akzeptanz und Nutzen erhöhen durch Transparenz der Dienstleistungen Abbildung 46: Zusammenfassung – Allgemeine Schwachstellen und Potenziale Transparenz von Verwaltungsabläufen Transparenz- und so Akzeptanzschaffung Medienbrüche Durchgehende Online-Abwicklung von E-Government-Dienstleistungen Verfügbarkeit transaktionaler EGovernment-Dienstleistungen Umfangreiches E-GovernmentDienstleistungsangebot Heterogenität der Anwendungen/ Insellösungen Standardisierung des Datenaustausches; Schnittstellenoptimierung Abbildung 47: Zusammenfassung – Schwachstellen und Potenziale der Wirtschaft 90 Demografie Mangelnde Internetfähigkeiten E-Government wird als Ausgrenzung empfunden Komplexität der Verwaltungssprache Fehlender fremdsprachlicher Hintergrund, insbesondere im Englischen Intransparentes Verwaltungshandeln Internetfähigkeiten stärken Kommunikation der Vorteile von EGovernment Vereinfachung von Formular- und Vewaltungssprache Sozio-ökonomisch ( Aus Kostengründen) kein Zugang zu Computern Mangelndes Wissen über EGovernment-Angebote Mangelnde Internetfähigkeiten Komplexität der Verwaltungsdienstleistungen Ethnisch/Kulturell Komplexität der Verwaltungssprache Geografie Vermeidung von Fremdwörtern im Verwaltungskontext Transparenz des Verwaltungshandelns erhöhen Zugang zu Computern/Internet verbessern Mehrwert von E-GovernmentDienstleistungen nicht ersichtlich Sprachverständnis, insbesondere im Bereich der Amts- und Fachsprache Kein, bzw. langsamer Internetzugang Keine Alternative zu individueller Internetversorgung Kommunikation des Mehrwerts von E-Government Mehrsprachigkeit von EGovernment-Angeboten Verbesserung des BreitbandInternetzugangs Physiologisch/Mentale Informationsdefizit Verständlichkeit der Schriftsprache für Gehörlose Mangelnder Mehrwert der E-Government-Nutzung E-Government-Zugang kanalisieren Ausweitung des transaktionalen EGovernments Mangelndes E-GovernmentDienstleistungsangebot Fehlende Vernetzung der Akteure; geringer Informations- und Datenaustausch Vernetzung der Verbände Abbildung 48: Zusammenfassung – Schwachstellen und Potenziale aus Bürgersicht 91 4.4 BITV: Bewertung des Status quo der IT-Barrierefreiheit des E- Government in Deutschland Ziel der Schwachstellen- und Potenzialanalyse der IT-Barrierefreiheit ist es, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu untersuchen und ausgehend von existi erenden Ansätzen und Projekten Weiterentwicklungspotenziale zu identifizieren. Die Abschnitte 4.4 und 4.5 beziehen sich dabei stark auf die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes. 4.4.1 Grundlegende Informationen zur BITV Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist ein Anhang zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und ergibt sich aus dessen §11 Abs. 1 Satz 2: „Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten 1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen, 2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen A nwendung, 3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.“ Die Verordnung selbst umfasst 6 kurze Paragraphen, welche den Geltungsbereich (§1), die einzubeziehenden Gruppen (§2), anzuwendende Standards (§3), Umsetzungsfristen (§4), Folgenabschätzung und Aktualisierung (§5), sowie das Inkrafttreten (§6) reglementieren. Die §§ 3 und 4 beziehen sich auf einen umfangreichen Anhang, welcher umzusetzende Standards auflistet und diese in zwei Erfüllungsprioritäten gruppiert. Dabei stellen die Anforderungen der Priorität I Minimalforderungen dar, welche für alle betroffenen Angebote anzuwenden sind, Anforderungen der Priorität II sind lediglich für „zentrale Navigations- und Einstiegsangebote“ verbindlich. Die Verordnung ist seit dem 24. Juli 2002 in Kraft. § 5 sieht vor, dass die Richtlinien spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten (also im Juli 2005) unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung zu überprüfen ist. Eine solche Evaluation hat zwar stattgefunden, resultierte jedoch nicht in der Überarbeitung der Verordnung. 4.4.1.1 Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Der Anhang zu den §§ 3 und 4 BITV ist eine inhaltstreue Übersetzung der Web Content Accessibility Guidelines in der Version 1.0. Die WCAG bilden eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C). Die WAI wird von der EU gefördert, und repräsentiert die Standardisierungsaktivitäten der EU in Bezug auf Web Accessability. Viele 92 EU-Länder haben entsprechende Richtlinien oder Verordnungen verabschiedet, die sich auf die WCAG stützen. Die WCAG listen 14 Richtlinien auf, für die jeweils Umsetzungsbegingungen (Checkpoints) angegeben werden. Diese Checkpoints sind jeweils eingeordnet in eine von drei Umsetzungsprioritäten zur Erreichung der Barrierefreiheit. Priorität 1 repräsentiert dabei solche Regeln, die umgesetzt werden müssen, Priorität 2 weist auf Regeln hin, die umgesetzt werden sollten, Priorität 3 kennzeichnet Kann-Regeln. Die BITV fasst die beiden obersten Stufen der WCAG zur Priorität I zusammen, die Stufe 3 der WCAG entspricht der Priorität II der BITV. In der BITV entspricht die Priorität I solchen Anforderungen, die für das gesamte Webangebot erfüllt werden müssen, Anforderungen der Priorität II sind für „zentrale Navigations- und Einstiegsangebote“ verbindlich. Die zum Zeitpunkt dieser Studie aktuelle Version 1.0 der Richtlinie hat seit 1999 den Status der Empfehlung und repräsentiert den Stand der Technik aus diesem Jahr. Eine aktualisierte Version 2.0 der WCAG ist zurzeit noch auf dem Stand einer Arbeitsskizze („Working Draft“). 4.4.1.2 Geltungsbereich der BITV Der Geltungsbereich der BITV ergibt sich aus §1 BITV, bzw. § 7 des BGG. Danach gilt die Verordnung für ■ die Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung ■ einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (bundesweite Krankenkassen eingeschlossen) ■ Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen Von der BITV nicht betroffen sind neben Landesverwaltungen, die nicht Bundesrecht ausführen, die Gerichte, die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, sowie die durch Staatsverträge der Länder begründeten Rundfunkanstalten. 4.4.1.3 BITV-Umsetzung der Länder Da sich das Bundesgleichstellungsgesetz und daraus folgend die BITV nur auf Ämter der Bundesverwaltung auswirkt, sind die Länder der Bundesrepublik für die Schaffung einer Richtlinie zur Barrierefreiheit der Angebote Ihrer Dienststellen selbst verantwortlich. 93 Bundesländer mit IT-Verordnung, Alle Umsetzungsfristen abgelaufen Bundesländer mit IT-Verordnung Und laufenden Umsetzungsfristen Bundesländer ohne IT-Verordnung Verordnung laut LGG vorgesehen Bundesländer ohne IT-Verordnung Keine Verordnung vorgesehen Abbildung 49: Umsetzungsstand IT-Verordnungen auf Ebene der Bundesländer ■ ■ ■ ■ ■ Zum Zeitpunkt der Studie haben alle Bundesländer die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung behinderter Menschen durch ein entsprechendes Landesgesetz gelegt. In Niedersachsen wurde das Gesetz am 14.11.2007 verabschiedet und tritt zum 01.08.2008 in Kraft. Außer im Gleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sehen alle Gesetze Regelungen für die Zugänglichkeit von Informationstechnik vor. In neun Bundesländern ist eine Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik in Kraft. Für sechs dieser Verordnungen sind zum Zeitpunkt der Studie bereits alle Übergangsfristen abgelaufen, die letzte bekannte Frist (Bayrische BITV) läuft Ende 2012 ab. Von den sieben Bundesländern ohne Verordnung ist diese in drei Ländern zumindest laut dem entsprechenden Gleichstellungsgesetz vorgesehen. Details zu den Daten der Ländergesetzgebung sind in Abbildung 50 aufgelistet. Bundesland Brandenburg NordrheinWestfalen Gesetz zur Gleichstellung in Kraft seit Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Brandenburg (BgbBGG) 20.03.2003 BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz NordrheinWestfalen) 01.01.2004 Bezug zur Informationstechnik (IT) §9 § 10 Verordnung zur barrierefreien IT in Kraft seit BbgBITV (Brandenburgische Barrierefreie InformationstechnikVerordnung) 24.05.2004 BITV NRW (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) 24.06.2004 Verstreichen der letzten Umsetzungsfristen 01.01.2006 31.08.2008 94 Bundesland Gesetz zur Gleichstellung in Kraft seit Bezug zur Informationstechnik (IT) Bremen BremBGG (Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung) 01.01.2004 §9 BadenWürtthemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württhemberg (L-BGG) 01.05.2002 § 11 Berlin Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LBGB) 18.05.1999 § 17 (redaktionell geändert 2006) Saarland SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz) 26.11.2003 §8 HmbGGbM (Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter MenHamburg schen) 21.03.2005 Bayerisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen Bayern (BayBGG) 01.08.2003 LBGG M-V (Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und InMecklenburgtegration von Menschen mit BehinVorpommern derungen) 10.07.2006 LGGBehM (Landesgesetz zur GleichRheinlandstellung behinderter Menschen) Pfalz 04.12.2002 HessBGG (Hessisches BehindertenHessen Gleichstellungsgesetz) 01.01.2005 ThürGIG (Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Thüringen Integration von Menschen mit Behinderungen) 24.12.2005 LBGG (Gesetz zur Gleichstellung beSchleswighinderter Menschen in SchleswigHolstein Holstein) 21.12.2002 SächsIntegrG (Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen Sachsen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen) 23.03.2004 BGStG LSA (Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung Sachsenbehinderter Menschen in SachsenAnhalt Anhalt) 21.11.2001 NBGG (Niedersächsisches BehinderNiedertengleichstellungsgesetz) sachsen 01.01.2008 § 10 Verordnung zur barrierefreien IT in Kraft seit BremBITV (Verordnung für die Gestaltung barrierefreier Informationstechnik nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz) 14.10.2005 BITV des Bundes (keine eigene Richtlinie) 01.06.2005 VVBIT (Verwaltungsvorschrift zur barrierefreien Informationstechnik) 21.10.2005 Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung (SBGVO), Abschnitt 2 19.09.2006 HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie InformationstechnikVerordnung) 14.11.2006 Verstreichen der letzten Umsetzungsfristen 14.04.2007 31.12.2005 31.12.2005 19.09.2006 (keine Übergangsfristen vorgesehen) 31.12.2008 Art. 13 Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 01.01.2007 31.12.2012 § 13 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) 17.07.2007 17.07.2007 (keine Übergangsfristen vorgesehen) §7 noch kein Entwurf keine Fristen bekannt § 14 noch nicht verabschiedet keine Fristen bekannt § 14 noch kein Entwurf keine Fristen bekannt § 12 nicht vorgesehen keine Fristen bekannt §7 nicht vorgesehen keine Fristen bekannt keine Regelungen zur IT nicht vorgesehen keine Fristen bekannt §9 nicht vorgesehen keine Fristen bekannt Abbildung 50: Gleichstellungsgesetze und Verordnungen zur Barrierefreien Informationstechnik der Bundesländer 95 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die BITV des Bundes die Länderfassungen maßgeblich beeinflusst. Die technischen Richtlinien sind in allen Verordnungen weitgehend identisch, Unterschiede treten in erster Linie bei Geltungsbereichen, Haushaltsvorbehalten und Umsetzungsfristen auf. Alle Anhänge der jeweiligen Verordnungen, welche die technische Realisierung der Zugänglichkeit gewährleisten sollen, entsprechen den Anhängen der Bundes-BITV. Unterschiede treten lediglich bei der Priorisierung auf – einige Bundesländer verwenden hier das originale Schema der WCAG 1.0. 4.4.2 IT-Barrierefreiheit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedern 4.4.2.1 Aktivitäten der Europäischen Union Auf europäischer Ebene wurde das Thema barrierefreie IT beginnend mit dem Aktionsplan „eEurope – Eine Informationsgesellschaft für Alle“ seit 1999 diskutiert. Abbildung 51 gibt einen Überblick über wichtige Daten und Rechtsakte zum Thema E-Accessibility. Die historische Entwicklung beschreibt die Zwischenschritte bis hin zur Ministerialerklärung von Riga und des EGovernment-Aktionsplans „i2010“ deren Folge das deutsche Regierungsprogramm EGovernment 2.0 und damit auch die vorliegende Studie ist. Datum 1999 13.03.2001 25.09.2001 03.12.2002 30.10.2003 13.09.2005 25.04.2006 11.06.2006 Ereignis eEurope-Aktionsplan „Eine Informationsgesellschaft für Alle“ adressiert mit Aktivität 7 die „E-Participation für Behinderte“. Bis Ende 2001 sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten sich verpflichten, die Gestaltung und den Inhalt aller öffentlichen Webseiten für Behinderte zugänglich zu machen. eEurope 2002 adressiert mit Punkt 3.5 „E-Inclusion“ die Beteiligung Aller an der wissensgestützten Gesellschaft. Es sollen Normen aufgestellt werden, die das „Design für Alle“ gewährleisten sollen. Die Umsetzung der WAI-Richtlinien (WCAG) wird empfohlen. Mitteilung der Kommission über den Zugang zu öffentlichen Webseiten. Im Dokument werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) im Detail erläutert. Entschließung des Rates der Europäischen Union. Punkt „eAccessibility“ fordert Mitgliedsstaaten auf besondere Maßnahmen zu technischen Instrumenten und Normen, gesetzlichen Instrumenten und Bildungsinstrumente zur Verbesserung der IT-Zugänglichkeit zu ergreifen. Auch hier wird auf die Nutzung der WCAG verwiesen. Aktionsplan „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen“: Punkt 3.2.3 „Nutzung des Potenzials neuer Technologien“ verweist auf den Aktionsplan eEurope 2002. Mitteilung der Kommission zu „eAccessibility“: Stellt das Fehlen europaweiter Normen und damit Handlungsbedarf fest. EDEAN (European Design for All eAccessibility Network) wird als Exzellenznetzwerk etabliert um das Bewußtsein für das “Design für Alle” zu stärken. Es wird darüber hinaus eine bessere Ausschöpfung bestehender Richtlinien gefordert. Für das Jahr 2008 wird eine eIncusion-Agenda geplant. i2010 E-Government Aktionsplan: Fordert bis 2007 die Abstimmung der EGovernment-Strategie auf die eAccessibility-Mitteilung . Ministerialerklärung auf der Konferenz „ICT for an Inclusive Society“ in Riga: Bis 2007 sollen Standards und „Best Practice“ untersucht werden mit der Zielvorgabe, bis 2010 verpflichtende Standards zur Barrierefreiheit zu etablieren. Dokumente COM (1999) 687) (COM (2001) 140) (COM (2001) 529) 2470. Tagung des Rates (COM (2003) 650) (COM(2005) 425) (COM(2006) 173) Abbildung 51: Historische Entwicklung der E-Accessibility-Diskussion in der EU 96 4.4.2.2 Umsetzungsstand von E-Accessibility im europäischen Ausland Aus den Mitteilungen und Entschließungen im Rahmen der Europäischen Union geht der starke Einfluss der W3C/WAI auf die IT-Zugänglichkeitsbemühungen in Europa hervor. Entsprechende Gesetze und/oder Richtlinien zu konkreten technischen Anforderungen werden von den Mitgliedstaaten entwickelt: ■ Zum Zeitpunkt der Studie haben neben Deutschland Italien, Spanien, Schweden und die Schweiz konkrete Gesetze für öffentlich-rechtliche Webangebote auf den Grundlagen der WCAG aufgebaut. ■ Das österreichische Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verweist für die technischen Vorgaben auf die WCAG und gilt darüber hinaus auch für privatwirtschaftliche Dienstleistungen. ■ In den Niederlanden sind die WCAG 1.0 2006 per Beschluss des Ministerkabinetts für öffentlich-rechtliche Websites verbindlich. ■ In Frankreich, Belgien und Irland existieren entsprechende Richtlinien ohne gesetzlich verpflichtenden Charakter. Die norwegische Regierung hat 2003 die Gültigkeit der WCAG 1.0 für öffentliche Webangebote zur offiziellen Regierungspolitik erklärt. ■ Finnland und Dänemark haben eigene Richtlinien zur Barrierefreiheit ohne direkten Bezug zu den WCAG. ■ Großbritannien hat keine gesetzliche Richtlinie zu konkreten technischen Anforderungen. Es existiert jedoch eine Spezifikation des British Standards Institutes (BSI), welche Empfehlungen zur Umsetzung der W3C-Standards gibt. 4.4.3 Ausgewählte Projekte zur Förderung barrierefreier IT in Deutschland 4.4.3.1 Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) repräsentiert die Dachorganisation für zahlreiche inländische Projekte zu barrierefreier IT. Zentrale Ziele des Aktionsbündnisses sind einerseits das öffentliche Bewusstsein für die Problematik der Barrierefreiheit und die Anforderungen behinderter Menschen an Informationstechnik zu unterstützen, sowie andererseits Anbietern von Internetdienstleistungen Methoden zur Umsetzung der Anforderungen zu geben. Über das Portal „Web ohne Barrieren – gemäß § 11 des Bundesgleichstellungsgesetzes“ (www.wob11.de) bietet AbI gebündelte Informationen zum Thema Barrierefreiheit, sowie Veranstaltungstermine und Seminare an. 97 4.4.3.2 BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren Das Projekt „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ (www.bik-online.info) ist ein zunächst auf drei Jahre ausgelegtes Projekt, welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Als Partner im AbI-Projekt verfolgt das Projekt ähnliche Ziele, dabei insbesondere die Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten. Mit sechs Beratungstellen bietet das Projekt Anbietern von Webangeboten Unterstützung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Im Zentrum der Informationsund Beratungstätigkeit steht die BITV als verbindliche Richtlinie. Das BIK-Projekt testet regelmäßig Websites auf deren Zugänglichkeit. Der dafür entwickelte BITV-Test ist ein wirksames Instrument, die Umsetzung der Anforderungen der BITV zu messen. Getestet werden dabei neben Angeboten der öffentlichen Verwaltung auch kommerzielle Websites wie z. B. Portale von Tageszeitungen oder Auskunftssysteme von Verkehrsunternehmen. Der BITV-Test des BIK-Projektes Aufbauend auf den Anhängen zu den §§ 3 und 4 der BITV, hat BIK ein Prüfverfahren entwickelt, welches die Zugänglichkeit eines Webangebotes misst. Dieser Test wurde fortwährend weiterentwickelt. Waren zunächst nur die Anforderungen der Priorität I Bestandteil des Tests, wurden 2005 auch ausgewählte Anforderungen der Priorität II in das Testverfahren aufgenommen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Tests wurden Anforderungen beider Prioritäten als fragwürdig, veraltet oder überflüssig gekennzeichnet und werden aktuell nicht mehr getestet. So wird bspw. Bedingung 9.1 (Bereitstellung clientseitiger Imagemaps – Prorität I) nicht mehr getestet, da serverseitige Imagemaps sehr selten eingesetzt werden. Die Ergebnisse des BIK-Tests lassen also keine direkt äquivalente Aussage über die formale Erfüllung der Verordnung zu. Die 52 einzelnen Prüfschritte sind unterschiedlich gewichtet, dabei haben jeweils 16 Prüfschritte eine hohe (3 Punkte) bzw. eine mittlere Gewichtung (2 Punkte), 20 Prüfschritte haben eine niedrige Gewichtung (1 Punkt). Insgesamt können somit 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtwertung wird aus den erreichten Punkten abgeleitet ■ 95 Punkte: sehr gut zugänglich ■ 90 Punkte: gut zugänglich ■ 80 Punkte: eingeschränkt zugänglich ■ darunter: schlecht zugänglich Neben der Priorisierung durch Gewichtung sind 20 der Prüfschritte als kritisch eingestuft. Resultiert ein solcher einzelner Prüfschritt in einem negativen Ergebnis, kann das gesamte Angebot abgewertet werden. Dies ist dann notwendig, wenn durch diesen einzelnen Missstand eine starke Beeinträchtigung der Zugänglichkeit des Angebots entsteht. Ein solches Angebot wird 98 dann auf „schlecht zugänglich“ oder „eingeschränkt zugänglich“ abgewertet, auch wenn die Punktzahl über 90 Punkte beträgt. Zusätzlich zu den explizit beschriebenen Kriterien der BITV/WCAG prüft BIK z. B. auch die Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten. Dabei wird das Kriterium 11.1 der BITV (Verwendung angemessener, öffentlich vollständig dokumentierter Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version) ausgelegt und auf das Format angewandt. 4.4.3.3 Einfach für @lle (Aktion Mensch) Bei der Initiative „Einfach für Alle“ (www.einfach-fuer-alle.de) handelt es sich um ein Webprojekt der Deutschen Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V., welches im Jahr 2000 initiiert wurde. Das Internetportal richtet sich vorrangig an Anbieter von Internetseiten, bzw. Webagenturen und bündelt zahlreiche Informationen, aktuelle Nachrichten und Veranstaltungstermine zum Thema Barrierefreiheit im Internet. Über das Portal präsentiert die Aktion Mensch darüber hinaus den BIENE-Wettbewerb (s.u.). 4.4.3.4 Stiftung Digitale Chancen Digitale Chancen ist eine 2002 von der AOL Deutschland Medien GmbH und der Universität Bremen gestiftete Organisation, die aus dem Projekt „Netzwerk Digitale Chancen“ der Universität Bremen entstanden ist. Zustifter sind die Accenture GmbH und die Burda Akademie zum 3. Jahrtausend (Teil der Hubert Burda Stiftung). Das Zielgruppenspektrum der Stiftung ist sehr breit angelegt, grundsätzliches Ziel ist es, allen Menschen den Zugang zum Netz und den damit verbundenen Entwicklungschancen zu ermöglichen. Neben der Thematik Barrierefreiheit von Websites werden somit auch andere Inklusionsmaßnahmen adressiert. Zu den Aktivitäten der Stiftung gehört unter anderem die Ausrichtung des BIENEWettbewerbs (s.u.) in Kooperation mit der Aktion Mensch. 4.4.3.5 BIENE-Wettbewerb Der Wettbewerb „Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten“ (BIENE) findet seit 2003 statt und prämiert die besten deutschsprachigen Internetangebote. Der BIENE-Award wird jährlich ausgeschrieben und in Bronze, Silber und Gold in unterschiedlichen Kategorien vergeben: ■ E-Commerce/E-Business ■ E-Government/E-Democracy ■ Kultur und Gesellschaft ■ Bildung, Wissenschaft und Forschung ■ Medien 99 Im Jahr 2007 wurde der Wettbewerb ausgesetzt, um die Nutzungsperspektiven des Web 2.0 durch Menschen mit Behinderungen zu untersuchen. In einer Studie sollten dabei die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung dynamischer Webangebote, die auf Basis neuer Technologien wie AJAX entwickelt werden. Der aus dieser Studie resultierende Kriterienkatalog liefert die Grundlage des BIENE-Wettbewerbs 2008, welcher erstmals Web-2.0-Angebote bezüglich Ihrer Zugänglichkeit untersuchen und prämieren soll. 4.4.4 Status Quo der BITV-Umsetzung bei den Behörden des Bundes Die Übergangsfristen zur Umsetzung der BITV sind seit dem 31.12.2005 abgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle in §1 der Verordnung genannten Angebote die Priorität I der Anlage (Priorität 1 und 2 der WCAG), bzw. die zentralen Navigations- und Einstiegsangebote Priorität II der Anlage der Verordnung erfüllen. 4.4.4.1 BIK-Ministerientests Eine umfassende (d.h. vollständige) Erhebung bezüglich der Erfüllung der BITV seitens der betroffenen Behörden hat bisher nicht stattgefunden. Durch das BIK-Projekt werden jedoch regelmäßig Verwaltungswebsites mit dem BITV-Test (vgl. Abschnitt 4.4.3.2) auf ihre Zugänglichkeit hin überprüft. Der Ministerientest evaluiert dabei die Webangebote der Ministerien und obersten Behörden der Bundesverwaltung. Beim im Oktober 2007 veröffentlichten Test sind die folgenden Ergebnisse erzielt worden: Bewertung Sehr gut zugänglich Gut zugänglich Eingeschränkt zugänglich Schlecht zugänglich Quelle: BIK Häufigkeit 2 13 4 1 Abbildung 52: Zugänglichkeit der 20 Webangebote der Ministrien 10/2007 Bei den obersten Bundesämtern wurden im Jahr 2006 15 von 46 geprüften Webangeboten als schlecht zugänglich bewertet, bei den BITV-pflichtigen Krankenkassen war es jedes zweite Webangebot. 2007 wurden die 20 im Test von 2006 am schlechtesten bewerteten Angebote erneut der Prüfung unterzogen. Dabei konnten nur zwei komplett überarbeitete Webangebote die Bewertung „gut“ bis „sehr gut zugänglich“ erreichen. Sieben Angebote wurden ebenfalls überarbeitet, wiesen aber weiterhin Mängel bezüglich Ihrer Zugänglichkeit auf. Die restlichen Angebote waren zum Zeitpunkt des erneuten Tests unverändert. 4.4.4.2 Umfrageergebnisse Im Rahmen der Studie wurden Umfragen und Experteninterviews zur Umsetzung der BITV, des Umsetzungsstandes und der Weiterentwicklungspotenziale durchgeführt. Zusammenfassend lässt sich zunächst beobachten, dass der Umsetzungsstand durch Interessenvertreter signifikant schlechter eingeschätzt wird, als durch tatsächliche Prüfungsreihen gemessen. Diese Wahrnehmungslücke könnte einerseits auf fehlende Kommunikation der Maßnahmen, jedoch 100 andererseits auch auf fehlende Erläuterungen zu den Richtlinien und Geltungsbereichen der BITV zurückzuführen sein. 4.4.4.3 Umsetzung der BITV-äquivalenten Verordnungen auf Landesebene In 9 von 16 Bundesländern existieren Verordnungen zur Gestaltung barrierefreier Informationstechnik. Das BIK-Projekt hat im Zeitraum 2006 - 2007 insgesamt 16 Angebote auf Landes- bzw. kommunaler Ebene stichprobenartig getestet. Bewertung Sehr gut zugänglich Gut zugänglich Eingeschränkt zugänglich Schlecht zugänglich Häufigkeit 0 3 6 7 Quelle: BIK Abbildung 53: Zugänglichkeit von Angeboten auf kommunaler und Landesebene Eine umfassende Studie auf Länderebene existiert zurzeit nicht, jedoch lassen die Stichproben den Schluss zu, dass der Umsetzungsstand noch deutlich hinter den Behörden des Bundes liegt. Auffällig ist, dass die Bewertungen nicht signifikant mit der Tatsache korrelieren, ob im jeweiligen Bundesland eine Verordnung zur barrierefreien IT existiert oder nicht. Diese Tatsache deutet auf eine mangelnde Präsenz und Durchsetzung der Landesgesetze hin. 4.4.5 BITV: Schwachstellenanalyse der gesetzlichen Grundlegung Im Zuge der Umfragen der Studie wurden bezüglich der BITV Stärken und Schwächen identifiziert, in deren Folge Handlungspotenziale für die Weiterentwicklung der Verordnung abgeleitet werden. § § § § § Umsetzung noch nicht abgeschlossen Richtlinien technisch veraltet Blockade ambitionierter Projekte Langsamer Aktualisierungszyklus Fehlende Flexibilität durch Bindung an die WCAG § Eingeschränkter Anwendungsbereich § Benachteiligung einzelner Anspruchsgruppen § BITV war und ist wichtiges Instrument für Barrierefreiheit im Internet § Deutschland als Pionier für barrierefreies E-Government BITV Abbildung 54: Schwachstellenprofil BITV Stärke: Die BITV war bzw. ist ein wichtiges Instrument, um Barrierefreiheit in Deutschland voran zu bringen. Durch die gesetzliche Verpflichtung, öffentlich-rechtliche Webangebote barrierefrei zu gestalten, sind die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen erstmalig öffentlich diskutiert worden. Wurden die Dokumentenstandards in den ersten Jahren des World Wide Web zunächst vordergründig zur Umsetzung von Präsentationsanforderungen angewandt, so hat die öffentli- 101 che Diskussion um das Thema Barrierefreiheit zu einer stärkeren Funktionsorientierung der Webentwicklung geführt. Diese Entwicklung kommt nicht nur den Nutzern assistiver Technologien (z. B. Screenreadern) zu Gute, sondern verbessert allgemein die Zugänglichkeit von Webangeboten durch alternative Endgeräte (im Sinne des „Designs für Alle“). Stärke: Deutschland hat mit der BITV Pionierarbeit auf dem Gebiet der Umsetzung barrierefreier IT geleistet. Noch vor der offiziellen Entschließung des Rates der EU wurde mit der BITV eine Verordnung zur Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen der europäischen Kommission über die Zugänglichkeit öffentlicher Webangebote realisiert. Deutschland hat damit wichtige Pionierarbeit bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im Rahmen des E-Government geleistet. Inzwischen ist das Thema Barrierefreiheit nicht nur bei öffentlich-rechtlichen Webanbietern etabliert. Auch zahlreiche Webagenturen haben wichtige fachliche Kompetenzen erworben um die Anforderungen der BITV bzw. WCAG umzusetzen. Schwäche: Die BITV ist zum Zeitpunkt der Studie nicht in allen Behörden der Bundesverwaltung umgesetzt. Seit dem 01.01.2006 sind laut den gesetzlichen Vorgaben alle Behörden der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihre Webangebote gemäß den Anhängen der BITV anzubieten. Die Tests des BIK-Projekts zeigen, dass es immer noch Anbieter gibt, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung offenbar nicht nachkommen. Schwäche: Die Durchsetzung barrierefreier Internetangebote auf Landesebene ist uneinheitlich und mangelhaft. Nur 9 von 16 Bundesländern ist zum Zeitpunkt der Studie eine Verordnung zur Gestaltung barrierefreier Internetangebote in Kraft. In drei dieser Bundesländer laufen noch Umstellungsfristen. Wie in Abschnitt 4.4.1.3 gezeigt, orientiert sich die Landesgesetzgebung sehr stark an den Vorgaben des Bundes. Dennoch sind die Richtlinien mehrheitlich mit starker Verzögerung übernommen worden. Stichprobenartige Tests des BIK-Projekts zeigen insbesondere auf kommunaler Ebene teilweise deutliche Nachholbedarfe bei der Umsetzung. Schwäche: Die technischen Richtlinien der BITV (Anhänge zu den §§ 3 und 4) sind veraltet. Die BITV setzt die Empfehlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates konsequent um und stützt sich bei der Umsetzung der technischen Anforderungen auf die Richtlinien (WCAG) der Web Accessibility Initiative des W3C. Die WCAG in ihrer – auch zum Zeitpunkt der Studie noch gültigen – Version 1.0 sind 1999 als Empfehlung veröffentlicht worden und repräsentieren entsprechend den damaligen Stand der Technik. Das betrifft einerseits die verwendeten Webstandards sowie andererseits die verfügbaren assistiven Technologien. Eine Version 2.0 existiert zum Zeitpunkt der Studie lediglich als Arbeitsversion. Aktuelle Technologien (z. B. Web 2.0-Anwendungen) sind demnach in der BITV nicht explizit berücksichtigt. Der § 5 der BITV sieht vor, dass die Verordnung spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten hinsichtlich ihrer technischen Aktualität zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren ist. Eine solche Aktualisierung hat bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Studie nicht stattgefunden. Eine Modernisierung des technischen Regelwerks wäre sowohl im Jahr 2005 als auch zum gegenwärtigen 102 Zeitpunkt, gemessen an der technologischen Entwicklung, dringend zu empfehlen. Durch die bisher ausstehende Aktualisierung der WCAG war die Notwendigkeit der Anpassung der BITV jedoch rein formal nicht gegeben. Schwäche: Die Bindung der BITV an die WCAG schränkt die Flexibilität der deutschen EGovernment-Entwicklung ein. In Bezug auf die technischen Rahmenbedingungen zur Schaffung von IT-Barrierefreiheit nimmt die deutsche Gesetzgebung bisher eine passive Rolle ein. Für die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen wurden die WCAG ohne inhaltliche Anpassungen übernommen. Wird diese enge Bindung beibehalten, ist die Weiterentwicklung der deutschen Verordnung maßgeblich von der Arbeit der WAI abhängig. Verbindliche Aussagen über den Aktualisierungszyklus sowie zur Investitionssicherung inländischer E-Government-Projekte sind dadurch nicht möglich. Schwäche: Die BITV als bindende Richtlinie blockiert durch ihren veralteten technischen Stand die Entwicklung moderner E-Government-Angebote. Die Verordnung in ihrer aktuellen Fassung lässt die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre unberücksichtigt. Bspw. sind Skriptsprachen, wie sie für Web2.0-Anwendungen benötigt werden nur sehr allgemein im Regelwerk berücksichtigt (vgl. Abschnitt 8.2 der Anhänge zu den §§ 3 und 4 der BITV). Dieser Umstand führt zu einer generellen Unsicherheit, was die Anwendung dieser Techniken betrifft und blockiert entsprechende ambitionierte Projekte. Schwäche: Die BITV berücksichtigt nur Webangebote. Die Anhänge der BITV beziehen sich trotz § 1 der Verordnung, welcher explizit „mittels IT real isierte grafische Programmoberflächen“ umfasst, lediglich auf Angebote des Webs. Grafische Oberflächen nicht-browserbasierter Applikationen sind nicht direkt berücksichtigt. Ein Beispiel einer solchen E-Government-Anwendung ist die elektronische Steuererklärung (ElsterFormular). Zwar umfasst die BITV solche Programme (§ 1), konkrete Umsetzungsanforderungen, wie sie in den Anhängen für Webangebote formuliert sind, existieren jedoch nicht. Vor dem Hintergrund der immer stärkeren Applikationsorientierung von Web-Angeboten (Stichwort: Web 2.0) ist eine umfassendere Betrachtung der Zugänglichkeitsproblematik notwendig. Für eine umfassende Verordnung zur Schaffung von IT-Barrierefreiheit sind die WCAG nicht ausreichend, da diese sich ausschließlich auf Angebote im Web beziehen. Schwäche: Die BITV berücksichtigt die Anforderungen bestimmter Behindertengruppen nach deren Einschätzung nicht oder nur unzureichend. In der durchgeführten Befragung und den Experteninterviews wurde der BITV eine starke Berücksichtigung der Anforderungen sehbehinderter Menschen bescheinigt, jedoch wird die Berücksichtigung anderer Interessengruppen (z. B. Hörgeschädigten) als deutlich schwächer wahrgenommen. Die Ursachen für diese Einschätzung sind neben einer tatsächlichen Verzerrung der Verordnung auch durch die nur rudimentären Erläuterungen zu den einzelnen Anforderungen zu erklären. Es geht aus den Formulierungen der Anhänge noch zu wenig hervor, welche Zugänglichkeitsziele mit einzelnen (technischen) Anforderungen adressiert werden. So sind viele Regelungen scheinbar nur an die Ansprüche von Menschen mit Sehbehinderungen gerichtet, kommen aber in ihrer Realisierung allen Zielgruppen zu Gute. 103 4.5 BITV: Potenzialanalyse für die Weiterentwicklung der IT- Barrierefreiheit in Deutschland § § § § Konsequente Durchsetzung der BITV Schnellerer Aktualisierungszyklus Bund-Länder-Kooperation Verstärkte Einbindung der Interessengruppen § Proaktive Schaffung neuer Standards Abbildung 55: Potenziale im Bereich BITV Die konsequente Durchsetzung der BITV ist notwendig, um die Akzeptanz von E-GovernmentAngeboten bei der Zielgruppe zu verbessern. Eine erhöhte Transparenz bezüglich der Geltungsbereiche der Verordnung, sowie öffentliche Reviews von unabhängigen Gremien könnten den Umsetzungsdruck auf die verantwortlichen Dienststellen erhöhen. Solche Tests werden bereits heute durch das BIK-Projekt durchgeführt – diese Tests könnten eine größere Wirkung entfalten, wenn sie flächendeckend durchgeführt und eventuell mit Sanktionen verbunden würden. Die Schaffung entsprechender Strukturen könnte darüber hinaus die Durchsetzung zukünftiger, aktualisierter Verordnungen beschleunigen. Ein schnellerer Aktualisierungszyklus könnte die Diffusion aktueller Technologien und EGovernment-Methoden fördern. Theoretische Konzepte aus dem Bereich der E-GovernmentForschung benötigen Möglichkeiten zur Evaluation und müssen dementsprechend in Pilotprojekten umgesetzt werden. Eine fortwährend aktualisierte Verordnung könnte derartige Projekte zeitnah ermöglichen und damit die Entwicklung neuer Konzepte und Methoden beschleunigen. Eine intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Gesetzgebung bezüglich der IT-Barrierefreiheit würde die Diffusion neuer Technologien auch auf kommunaler Ebene beschleunigen. Insbesondere auf dieser Ebene können überschaubare ambitionierte Pilotprojekte das deutsche E-Government voran bringen. Zudem ist die Unterscheidung von Dienstleistungen des Bundes und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen für die Nutzer nicht immer transparent. Ein einheitliches Bild des deutschen E-Government könnte die Akzeptanz des neuen Mediums, das Vertrauen in die Technologie sowie deren Nutzenpotenziale deutlich erhöhen. Potenzial: Die verstärkte Einbindung der Interessengruppen in die Gesetzgebung könnte eine präzisere Formulierung der Anforderungen ermöglichen. Diese Anforderungen können dabei explizit auf die inländischen Rahmenbedingungen bzw. Verwaltungsdienstleistungen formuliert und angewandt werden. Die Einbindung der Interessengruppen in die Überwachung der Umsetzung würde den Umsetzungsdruck auf die betroffenen Behörden erhöhen. Des Weiteren kann innerhalb der Interessengruppen auf umfassende technische Kompetenzen zurückgegriffen werden (Beispiel: Web 2.0-Richtlinien des BIENE-Awards). 104 Die proaktive Schaffung neuer Standards zur Barrierefreiheit könnte die Rolle Deutschlands innerhalb des Standardisierungsprozesses stärken. Die konsequente Weiterentwicklung und Präzisierung der WCAG für webbasierte E-Government-Angebote könnte die Etablierung eines entsprechenden Standards begünstigen. In Deutschland wurden durch die frühzeitige Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Union bereits starke Kompetenzen aufgebaut. Zahlreiche Webagenturen, sowie Projekte und Interessenverbände für Menschen mit Behinderungen repräsentieren wertvolle Ressourcen, auf die in Weiterentwicklungsprojekten zurückgegriffen werden kann. In diesem Zusammenhang ist die Schaffung eines umfassenden IT-Standards für Benutzerschnittstellen eine wichtige Aufgabe, in der Deutschland im Rahmen der eAccessibilityBestrebungen der Europäischen Union eine Vorreiterrolle einnehmen könnte. Entsprechende Standards sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht existent. Die Schaffung eines solchen umfassenden Standards würde neben der Verbesserung der Zugänglichkeit nicht-webbasierter Applikationen zudem den Trend der zunehmenden Applikationsorientierung von Webangeboten im Rahmen des Web 2.0 aufgreifen. Ein weiteres Potenzial einer umfassenden Richtlinie für barrierefreie Nutzerschnittstellen erwächst aus der internen Perspektive der Verwaltungsorgane. Eine solche Richtlinie könnte in eine Beschaffungsrichtlinie für dienstlich genutzte Anwendungssoftware eingehen, um so die Arbeitsplatzsituation für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern, bzw. für diese Gruppe von Arbeitnehmern neue Beschäftigungsfelder innerhalb des öffentlichen Dienstes zu erschließen. Der Staat könnte in einer Vorreiterrolle für die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben wichtige Impulse auch für die private Wirtschaft geben. 105 5 Handlungsempfehlungen für ein inklusives E-Government in Deutschland Zielsetzung dieses Kapitels ist es, Handlungsempfehlungen bezüglich eines inklusiven EGovernment zu geben. Die Intention ist es dabei, konkret aufzuzeigen, welche Maßnahmen in welchen Handlungsfeldern in Zukunft erforderlich sind. Als Ausgangspunkte dienen dazu die im vorherigen Kapitel identifizierten Schwachstellen und Optimierungspotenziale. In Abschnitt 5.1 werden dazu zunächst allgemeine Entwicklungsempfehlungen gegeben. Abschnitt 5.2 setzt an den in Abschnitt 4.2 herausgearbeiteten Schwachstellen der BITV an und gibt Handlungsempfehlungen für dieses Themenfeld. Abschnitt 5.3 befasst sich mit den möglichen Anwendungen von E-Learning-Konzepten im Bereich des inklusiven E-Government. Abschnitt 5.4 gibt Handlungsempfehlungen, wie zukünftige Handlungsbedarfe auf dem Feld des inklusiven E-Government identifiziert, Projektziele definiert und Projekterfolge bewertet werden können. Abschließend werden in Abschnitt 5.5 konkrete Projektvorschläge für einzelne Handlungsempfehlungen unterbreitet. 5.1 Entwicklungsempfehlungen zur Stärkung eines inklusiven E- Government in Deutschland Im Folgenden werden Handlungsempfehlungen hinsichtlich der in Kapitel 4 herausgearbeiteten Schwachstellen und Potenziale gegeben. Die Gliederung der Handlungsempfehlungen richtet sich dabei nach Handlungsfeldern aus, da so die Empfehlungen auch über Zielgruppengrenzen hinweg formuliert werden können. Zur Identifikation der Handlungsfelder dienten vor allem die im Rahmen der Studie durchgeführten Interviews und Expertenbefragungen. Darüber hinaus wurden auch Erkenntnisse anderer Arbeiten und Studien berücksichtigt. 5.1.1 Verbesserung von Information und Kommunikation E-Government-Dienstleistungen werden bisher noch nicht in dem Umfang wahrgenommen, wie bspw. Online-Shopping oder Online-Banking, obwohl es sich auch bei diesen beiden Anwendungen um komplexe Transaktionsprozesse handelt, die ebenfalls Vertrauens- und Sicherheitsaspekte berühren. Daher können Faktoren wie mangelnde Fähigkeiten oder Misstrauen gegenüber der Nutzung des Internets im Allgemeinen nur ein Teil der Erklärung für die Nich tnutzung sein. Ein weiterer Faktor, der die Nutzung von E-Government-Dienstleistungen beieinflusst, ist mangelnde Informiertheit der Bürger. So geben laut der Accenture-Studie Leadership in Customer Service nur 29% Prozent der Deutschen an, sich im Bezug auf E-Government-Anwendungen gut informiert zu fühlen.33 Dieser Eindruck hat sich bei den im Rahmen dieser Studie durchge- 33 Vgl. Accenture: Leadership in Customer Service: Delivering on the Promise. 2007, S. 95. 106 führten Experteninterviews bestätigt. Wenn potenzielle Kunden von E-Goverment-Angeboten nicht über diese informiert sind, können sie diese auch nicht nutzen. Ein weiteres Problem besteht in der Wahrnehmung von E-Government-Angeboten durch die Bürger. Oft wird E-Government nicht als zusätzlicher, neuer Kanal zur Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen wahrgenommen, sondern als Ersatz für bestehende Angebote. So wird E-Government vom Kunden vor allem als Mittel zur Kosteneinsparung in den Verwaltungen gesehen. Menschen in ländlichen Regionen und ältere Menschen bspw., sehen daher die Gefahr, dass E-Government persönliche Dienstleistungen ersetzen könnte und fühlen sich daher zum E-Government gedrängt, ohne dass sie für sich einen Nutzen dabei wahrnehmen. Aus diesen Gründen ist einerseits eine bessere Information der Bürger über bereits vorhandene E-Government-Angebote und andererseits eine bessere Kommunikation des Nutzens von EGovernment-Diensten notwendig. Der Bürger darf nicht das Gefühl haben, dass E-Government nur zur Kostenreduktion und zum Abbau bisher vorhandener Strukturen betrieben wird. Dem Bürger müssen vielmehr Chancen und Nutzen nähergebracht werden, die durch E-Government für ihn entstehen, wie bspw. wegfallende Anfahrtswege oder die zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen. Daher sind koordinierte Martketingmaßnahmen im Bereich des E-Government notwendig. Auf diese Weise kann den Bürgern der Mehrwert von EGovernment näher gebracht und so dessen Wahrnehmung verbessert werden. 5.1.2 Verbesserung des Internetzugangs Aus dem Handlungsfeld Zugang zum Internet lassen sich zwei Hauptbereiche ableiten, bei denen Handlungsbedarf besteht. Zum einen ist dies die Versorgung bestimmter Regionen mit Breitbandinternet und zum anderen die Bereitstellung öffentlicher Internetzugangspunkte. Im ersten Handlungsfeld liegt die Problematik darin, dass bestimmte Regionen Deutschlands bisher noch nicht die Möglichkeit eines Breitbandzugangs, z. B. über DSL, zum Internet haben. Dies können zum einen ländliche Regionen sein, in denen die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur noch nicht vorhanden ist. Weiterhin gibt es bestimmte Gebiete vor allem in Ostdeutschland, die aufgrund einer Anbindung mit Glasfasertechnologie keinen qualitativ hochwertigen Internetzugang bekommen können. Hier besteht die Gefahr, dass diese Menschen von neueren Internetdiensten auch im Bereich E-Government ausgeschlossen werden. Ein Beispiel hierfür stellen E-Government-Dienste im Agrarbereich dar, die bereits angeboten werden, jedoch aufgrund von häufig recht großer, zu übertragender Datenmengen nur schwerlich mit Hilfe von Modem- oder ISDN-Internetzugängen genutzt werden können. Die Probleme mangelnder Breitbandversorgung können wie folgt Weise adressiert werden: ■ Erforschung und Weiterentwicklung alternativer Breitbandtechnologien. Beispiele für solche Technologien sind WiMax, eine auf Mikrowellen basierende Funktechnik, aber auch zukünftig frei werdende Rundfunkfrequenzen. ■ Möglichkeiten zum Nachweis von Nachfrage schaffen: In vielen kleineren Ortschaften besteht durchaus eine Nachfrage nach Breitbandzugängen. Ein Nachweis dieser Nachfrage kann Telekommunikationsunternehmen Anreize bieten, auch in diesen Gebieten aktiv zu werden. 107 ■ Breitbandzugang als Grundversorgung: In einer Informationsgesellschaft sollte ein Breitbandzugang, ebenso wie ein Telefonanschluss, zur Grundversorgung zählen, sodass ein Telekommunikationsanbieter jedem Haushalt einen entsprechenden Zugang zur Verfügung stellen muss. Dies ist bspw. in der Schweiz der Fall. Auch in Asien wird eine flächendeckende Versorgung zunehmend als wichtiger Standortfaktor angesehen. So hat z. B. Singapur im Rahmen des Programms „Next Generation Infocomm Infrastructure (NII)“ das Ziel, die gesamte Bevölkerung mit einem breitbandigen, kabellosen Internetzugang zu versorgen.34 Das zweite Problem besteht darin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen nicht über einen Computer und Internetzugang verfügen, daher E-Government-Angebote nicht wahrnehmen können. Die Gründe hierfür sind zum einen die Kosten für Anschaffung und Unterhalt, zum anderen aber auch mangelndes Interesse und fehlende Kenntnisse. Öffentlich zugängliche Computer in Verwaltungen (z. B. Bürgerämter) könnten hier Abhilfe schaffen. Wichtig ist dabei eine Betreuung dieser Arbeitsplätze, um weniger erfahrenen Benutzern Berührungsängste zu nehmen und direkt mit E-GovernmentAngeboten vertraut zu machen. So können diese Zielgruppen schrittweise an den Kanal Internet als Zugang zu Verwaltungsleistungen herangeführt werden. Stellen Kosten den Hauptgrund für die Nichtnutzung des Internets dar, kann dies auch durch die Subventionierung der entsprechenden Zugangsgeräte für die betroffenen Zielgruppen adressiert werden. Ein Beispiel für einen solchen Ansatz findet sich in Frankreich. Hier stellt die Regierung Familien mit niedrigem Einkommen für einen Euro pro Tag einen „qualitativ guten“ PC, einen Internetanschluss so wie Training und Support zur Verfügung. Auch Ansätze wie der 100-$-Laptop gehen in diese Richtung. Zudem kann dieser Ansatz für Menschen mit Behinderungen, die spezielle Zusatzgeräte benötigen, sinnvoll sein. Bei diesem Vorgehen wird allerdings das Problem fehlender Qualifikationen nicht adressiert, so dass eine Nutzung für die gewünschten Zwecke, wie bspw. E-Government, nicht gewährleistet werden kann. 5.1.3 Vermittlung von Qualifikationen zur Internetnutzung Wie aus verschiedenen Interviews hervorgegangen ist, sind fehlende Qualifikationen ein wesentliches Problem für zahlreiche E-Inclusion-Zielgruppen. Gerade Menschen der älteren Generationen haben den Umgang mit Computern und dem Internet in ihrem Beruf nicht erlernt und sind daher mit der Technologie nicht vertraut. Aber auch jüngeren Menschen kann es an notwendigen Qualifikationen zur Nutzung des Internets und damit von E-GovernmentDienstleistungen fehlen. Dies kann z. B. an mangelndem Kontakt mit IT in Rahmen der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung oder der Berufswelt liegen. Weiterhin können auch nur die Qualifikationen zur Nutzung komplexer Dienste wie E-Government auf Grund des spezifischen Nutzungsverhaltens (z. B. Präferenzen für Spiele und Chatten) fehlen. 34 Singapur belegt im aktuellen Accenture-Ranking Platz 1. 108 So unterschiedlich wie die Gründe für die mangelnden Qualifikationen zur Internetnutzung sind, so individuell müssen auch Qualifikationsmaßnahmen auf die verschiedenen Zielgruppen abgestimmt sein. Für berufstätige Mütter muss z. B. eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder vorhanden sein. Wichtig ist weiterhin die Einbettung in das gewohnte, soziale Umfeld der verschiedenen Zielgruppen. So stehen Senioren Volkshochschulkursen zum Erlernen von Internetfähigkeiten tendenziell eher skeptisch und ablehnend gegenüber, wenn sie einen derartigen Kurs noch nie besucht haben. Sinnvoller wäre hier ein Angebot bei einem Seniorentreff. Generell kann eine Einbindung von Interessenverbänden hier als essentielles Mittel gesehen werden, um die erforderliche Einbettung ins soziale Umfeld zu realisieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Feld ist die Kombination von Qualifikationsangeboten mit betreuten Zugangsmöglichkeiten zum Internet, um Menschen, die bisher noch über keinen Zugang verfügen, die Anwendung und damit auch die Festigung von erlernten Qualifikationen zu ermöglichen. Betreuung spielt dabei eine wichtige Rolle, da so Probleme direkt behoben und Frustrationserlebnissen vorgebeugt werden können. 5.1.4 Verbesserung der Gestaltung des E-Government-Angebotes Während die vorherigen Abschnitte sich mehr mit Handlungsempfehlungen zu Zugangsbarrieren im Allgemeinen beschäftigt haben, werden im Folgenden Empfehlungen zur Gestaltung von E-Government-Angeboten gegeben. Das Ziel hierbei ist es, Maßnahmen aufzuzeigen, welche ergriffen werden müssen, um diese Angebote stärker an den Gedanken des inklusiven EGovernment auszurichten. Dabei lassen sich verschiedene Handlungsbereiche unterschieden: Verwaltungssprache: Eine wesentliche Problemstellung für verschiedene Zielgruppen stellt das Verständnis der Verwaltungssprache dar. Bei entsprechenden Zielgruppen handelt es sich nicht nur um solche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sondern auch um den „normalen“ Bürger. Die Verwaltungssprache muss allgemeinverständlich sein, da sie an fachunkundige Personen gerichtet ist. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. Amtliche Texte sind für die Betroffenen - insbesondere für die E-Inclusion-Zielgruppen - oft nur schwer verständlich. Obwohl sich Verwaltungssprache, mit Ausnahme einiger Fachtermini, hauptsächlich des allgemeinen Wortschatzes bedient, sind viele Antragsformulare und Bescheide für den Bürger oft unverständlich. Dies hat mehrere Gründe: Abstraktion von konkreten Tatbeständen, Komposita, Verbalsubstantive, bevorzugte Substantivierung, formelhafte Ausdrücke und passivierte Ausdrücke sind nur einige der markanten Merkmale der Verwaltungssprache. Unpersönlichkeit, Sachlichkeit, Genauigkeit und Abstraktheit kennzeichnen ebenfalls die Verwaltungssprache. Gerade im Kontext des E-Government stellt dies eine besondere Barriere dar, weil es hier keine direkte Möglichkeit für Verständnis- und Rückfragen gibt. Der Handlungsbedarf in diesem Feld ist von Forschung und Behörden auch erkannt, wie verschiedene Anstrengungen wie z. B. das Handbuch „Bürgernahe Verwaltungssprache“ des Bundesverwaltungsamts zeigen.35 Trotzdem wird die Verständlichkeit der Verwaltungssprache immer noch als problematisch empfunden, wie auch die 35 www.bundesverwaltungsamt.de, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik. 109 im Rahmen dieser Studie durchgeführten Experteninterviews bestätigen. Daher sind weitere Anstrengungen zur Vereinfachung gerade im Bereich des E-Government notwendig. Lebenslagenkonzept: Für mit dem Internet und E-Government weniger vertraute Menschen sind einfache, an ihren Bedürfnissen orientierte Navigationsstrukturen wichtig. Wird das Gesuchte nicht mit wenigen Klicks gefunden, so ist die Gefahr groß, dass ein unerfahrener Benutzer frustriert aufgibt. Ein wichtiger Ansatz ist hier das sogenannte Lebenslagenkonzept, dass die Verwaltungsdienstleistungen aus Kundenperspektive gruppiert. Es wird mittlerweile von vielen öffentlichen Verwaltungen zur Strukturierung ihres E-Government-Angebotes herangezogen. Allerdings sind die verschiedenen Realisierungen durchaus unterschiedlich, so dass sie für den weniger erfahrenen Benutzer verwirrend sein können. Daher wäre ein einheitliches Lebenslagenkonzept ein wichtiger Ansatz zur Standardisierung verschiedener E-GovernmentAngebote. Auch würde ein solches Konzept eine Verknüpfung verschiedener Angebote untereinander erleichtern und so ggf. den Weg zu einem zentralen Einstiegspunkt für das EGovernment in Deutschland ebnen (One-Stop-Government). Zur Realisierung eines solchen einheitlichen Lebenslagenkatalogs sollten auch gesetzliche Maßnahmen erwogen werden, um eine möglichst rasche Standardisierung durchzusetzen. Weiterhin wären auch ein ähnliches Design und ähnliche Navigationsstrukturen in verschiedenen E-Government-Auftritten hilfreich, auch wenn dies deutlich schwerer zu realisieren sein dürfte. Mehrkanaldienste: Wie bereits erwähnt, besteht bei E-Government-Angeboten die Gefahr, dass sie aus Bürgerperspektive als Ersatz für nicht mehr anderweitig angebotene Leistungen empfunden werden. Daher ist es wichtig, das Internet nur als einen Kanal der Diensterbringung zu nutzen und durch andere Kanäle zu flankieren. Ein weiterer wichtiger Kanal ist hier das Telefon, das für viele Menschen immer noch die wichtigste Art der Kontaktaufnahme darstellt. Auch mobile Kommunikationskanäle, wie SMS sollten berücksichtigt werden. Hier sollte eine Integration der verschiedenen Kontaktkanäle im Vordergrund stehen. So kann eine telefonische Beratung die Nutzung des Internet begleiten. Genauso kann bei einer Kontaktaufnahme über das Telefon auch auf die Möglichkeiten im Internet hingewiesen werden. SMS können dazu genutzt werden, Bürger über bestimmte Umstände, z. B. einen abgelaufenen Personalausweis, zu unterrichten und die Dienste auf diese Weise proaktiv zu gestalten. Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 liegt hier ein großes Potenzial. Da der persönliche Kontakt für Menschen ein wichtiger Zugangskanal zur Verwaltung bleibt, können auch, wie bereits angesprochen, Internetzugänge und Selbstbedienungsterminals in öffentlichen Verwaltungen zur Integration verschiedener Arten der Leistungserbringung beitragen. Einen weiteren Kanal im Rahmen der Mehrkanalität stellt die Einbindung von Intermediären bei der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen dar. Dies ist für Zielgruppen wie ältere Menschen denkbar, bei denen neben fehlenden Fähigkeiten oft auch nicht der Wille vorhanden ist, sich mit Informationstechnologien vertraut zu machen. Um diese Menschen dennoch an EGovernment-Dienstleistungen zu beteiligen, können Intermediäre wie bspw. karitative Einrichtungen oder Pflegedienste eingebunden werden. Mit Hilfe mobiler Endgeräte können diese dann mit und für einzelne Zielgruppen E-Government-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Transaktionsfähigkeit: Ein Ziel bei der Gestaltung des E-Government-Angebotes sollte es sein, dass alle E-Government-Dienstleistungen möglichst vollständig elektronisch abgewickelt werden können. Zwar bieten Informationen und im Internet zur Verfügung gestellte Formulare auch schon einen Vorteil für Bürger und Unternehmen. Das volle Nutzenpotenzial kann sich 110 hier, vor allem bei häufig genutzten Angeboten, allerdings nur entfalten, wenn auch Transaktionen online durchgeführt werden können. Werden z. B. online lediglich Informationen zu Unterlagen, die bei einem persönlichen Vorsprechen notwendig sind, bereitgestellt, so profitiert ein Mensch mit körperlicher Moblitätseinschränkung nicht von der potenziell räumlich verbesserten Verfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen über das Internet. Eine abschließend vollständige Online-Transaktion könnte hier den Gang zum Amt erstetzen. Bei der Auswahl der Dienstleistungen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sollte dabei nicht nur berücksichtigt werden, wie oft eine Dienstleistung aus Sicht der Verwaltung in Anspruch genommen wird, sondern auch wie häufig ein Angebot von der Kundenseite in Anspruch genommen wird. Ein Beispiel stellt hier die elektronische Steuererklärung Elster da. Aus Sicht der Verwaltung ist der Nutzen hier sehr groß, vom einzelnen Nutzer wird dieser Dienst aber nur einmal im Jahr wahrgenommen. Auch wenn viele Dienstleistungen auf kommunaler Ebene erbracht werden, kann der Bund in diesem Bereich tätig werden. So kann dieser entsprechende transaktionsfähige ServiceInfrastrukturen zur Verfügung stellen, an denen sich sowohl Kommunen als Anbieter von Diensten als auch Kunden registrieren können. Dies birgt zum einen den Vorteil, dass auch kleinere Kommunen komplexere Dienstleistungen online anbieten können. Zum anderen können auf diese Weise unnötige Doppelentwicklungen vermieden werden. Elektronische Signatur und E-Inclusion: Sichere Kommunikationsinfrastrukturen und elektronische Signaturen sind heute unabdingbare Voraussetzung für E-Government. So legt bspw. das Regierungsprogramm E-Government 2.0 – neben den Themenbereichen Portfolio, Prozessketten und Identifikation – einen Schwerpunkt auf die „Gestaltung sicherer elektronischer Kommunikationsräume für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltungen“. Bei der konkreten Ausgestaltung der Anforderungen an die elektronische Signatur im E-Government lassen sich wichtige Ansatzpunkte für ein inklusives E-Government identifizieren. Die für die Signatur notwendigen Technologien müssen bspw. auch durch Menschen mit Behinderung bedienbar sein. Auch könnten bestimmte Sicherheitstechnologien die Komplexität (Einrichtung und Nutzung) wie auch die Kosten des E-Government (bspw. Beschaffung und Wartung) erhöhen und damit die zu erwartende Nutzung dieser Online-Dienstleistungen vermindern. Signaturlösungen, für die der Bürger spezielle Hardwaregeräte anschaffen muss, wirken daher für diese aufgrund der Anschaffungskosten eher abschreckend, vor allem wenn sie nur ein- bis zweimal pro Jahr benötigt werden. Einfachere Lösungen, wie z. B. das beim Online-Banking übliche PIN-TAN-Verfahren haben dagegen diese Nachteile nicht und haben sich im durchaus sicherheitssensiblen Bankenbereich bewert. Die Diskussion über einzusetzenden Sicherheitstechnologien und -standards muss daher auch die Perspektiven bislang unterbeteiligter Zielgruppen im E-Government berücksichtigen, um die bestehende Ausgrenzungssituation nicht weiter zu verstärken und zu zementieren. Transparenz: Ein weiteres Mittel zur Steigerung der Akzeptanz von E-GovernmentDienstleistungen ist eine größere Transparenz der Verwaltungsabläufe. Gerade bei langwierigeren Verfahren, möchte der Verwaltungskunde darüber informiert sein, in wie weit die Bearbeitung seines Anliegens fortgeschritten ist (Tracking & Tracing). So kann ihm auch die Komplexität einzelner Verwaltungsprozesse näher gebracht werden, indem er selber die verschiedenen Stufen der Bearbeitung nachvollziehen kann. Auch eine bessere Dokumentation der Verwaltungsprozesse kann dazu beitragen, die Transparenz und damit die Akzeptanz beim Kunden zu vergrößern. Im Bereich des E-Government bieten sich dazu neue Ansätze der Wissensvermittlung, wie bspw. Wikis an. 111 Einheitliche Schnittstellen und Standards: Ein weiterer wichtiger Punkt zur Verbesserung der Nutzung von E-Government-Angeboten – insbesondere durch die Wirtschaft – ist die Verwendung einheitlicher Standards und Schnittstellen. Gerade für Unternehmen kann eine Vielzahl von Dienstleistungen auf verschiedenen Verwaltungsebenen und in unterschiedlichen Regionen von Interesse sein. Dabei wird der Nutzen der einzelnen Dienste dadurch geschmälert, dass sich die Unternehmen hier mit einer Vielzahl von verschiedenen Implementierungen und Standards konfrontiert sehen. Daher ist die Entwicklung einheitlicher Standards von besonderer Bedeutung. Vorbild können hier Standards sein, die für den innerbehördlichen Datenaustausch bereits existieren (XSozial, XMeld, XBau). Zur Durchsetzung solcher Standards sollten entsprechende Richtlinien und Gesetzte verabschiedet werden. Wie das Beispiel der BITV zeigt, ist dies ein probates Mittel, Standards über alle Verwaltungsebenen verbindlich durchzusetzen. Dabei sollte auf vorhandene Strukturen, wie Deutschland-Online zurückgegriffen werden, die sich auch bei der Definition anderer Standards bewährt hat (XSozial). EU-DLR/einheitliche Behördenrufnummer 115: Ein weiterer wichtiger Punkt bei zukünftigen Überlegungen im Bereich eines inklusiven E-Government sind die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und die einheitliche Behördenrufnummer 115. Beide verfolgen ähnliche Ziele: So soll bei der EU-DLR u. a. ein einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister aus dem Ausland eingerichtet werden, der für Sie alle notwendigen Behördenkontakte zur Aufnahme ihrer Gewerbstätigkeit in Deutschland regelt. Ein ähnliches Ziel wird mit der Behördenrufnummer 115 für die Bürger verfolgt. Auch hier soll ein einheitlicher Ansprechpartner festgelegt werden. Die Einrichtung eines solchen Ansprechpartners ist auch eine Anforderung, die in der dieser Studie zugrunde liegenden Datenerhebungen zum Ausdruck gekommen ist. Diese Entwicklungen sollten jedoch nicht unabhängig vom Bereich des E-Government gesehen werden. So wird bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie eine Möglichkeit zur elektronischen Verfahrensabwicklung gefordert. Aber auch bei der Behördenrufnummer 115 sind E-GovernmentAngebote von Bedeutung, wie bereits im Abschnitt zu Mehrkanalität ausgeführt wurde. Daher sollten sie auch bei der zukünftigen Gestaltung von E-Government-Angeboten, wie z. B. des Portals www.bund.de berücksichtigt in die Konzeptionen dieser Angebote integriert werden. Bei diesen beiden Projekten ist es aber von großer Wichtigkeit, nicht nur die Schnittsstelle zum Kunden zu betrachten, sondern auch die verwaltungsinternen Prozesse zu betrachten. Denn auch hier müssen die vorhandenen Strukturen analysiert und im Hinblick auf eine stärkere Kundenorientierung hin angepasst werden. Gerade um Transaktionsfähigkeit bei E-GovernmentAngeboten zu realisieren, sind eine Anpassung der Prozesse und eine Integration mit den jeweiligen Fachverfahren von Nöten. 5.2 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der BITV Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine wichtige Grundlage für die Schaffung barrierefreier Services, die über das Internet angeboten werden. Als gesetzliche Vorgabe hat sie für eine Diskussion und Etablierung des Themas Barrierefreiheit im Rahmen öffentlich-rechtlicher Webangebote geführt und damit das Bewusstsein für die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen an das World Wide Web bei entsprechenden Anbietern gefördert. Während die Signalwirkung der Verordnung als solche durchgehend positiv eingeschätzt wird, ist die Verordnung 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten inhaltlich stark entwicklungsbedürftig. Aus den in Abschnitt 4.5 diskutierten Potenzialen ergeben sich Handlungsempfehlungen, wel- 112 che die gesetzliche Grundlage zur Schaffung eines zugänglichen E-Government in Deutschland verbessern sollen. Institutionalisierung der IT-Barrierefreiheit im E-Government Die gegenwärtige Gestaltung der Gesetze zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik lässt eine zeitnahe Aktualisierung unter Berücksichtigung des technologischen Wandels im Internet nicht zu. Die innerhalb der Folgenabschätzung in § 5 der BITV festgelegte Überprüfung der Aktualisierung hat keinen Handlungsbedarf impliziert, da sie nicht fachlich, sondern auf formalen Grundlagen (keine zwischenzeitliche Aktualisierung der WCAG) durchgeführt wurde. Um die Potenziale zu verwirklichen, die aus einer schnelleren Anpassung der Gesetzeslage erwachsen, ist ein institutionalisierter, fortwährender Aktualisierungsprozess notwendig. Dieser Prozess sollte gesetzlich verankert und eine ständige Institution für dessen Umsetzung errichtet werden. Das Aufgabenspektrum dieser Institution könnte drei wichtige Felder umfassen: ■ Die erste zentrale Aufgabe ist die Bündelung fachlicher Kompetenzen zur Ausarbeitung aktualisierter Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Nutzerschnittstellen in einem angemessenen Zyklus (z. B. jährlich). Dabei sind insbesondere Interessengruppen wie Verbände und Projekte für Menschen mit Behinderungen in den Entwurfsprozess einzubeziehen. Diese Richtlinien sollten proaktiv gestaltet werden und nach Möglichkeit in die europäischen Standardisierungsprozesse einfließen. ■ Die zweite zentrale Aufgabe ist eine beratende Funktion für Dienststellen, Webagenturen, sowie Interessenverbänden. Hier können Verbände und Projekte einbezogen und gefördert werden, die eine solche Funktion bereits heute wahrnehmen (z. B. die Beratungsstellen des BIK-Projektes). In dieses Aufgabenfeld fällt darüber hinaus die Ausarbeitung und Umsetzung einer wirkungsvollen Kommunikationsstrategie, um die Akzeptanz der Richtlinien zu fördern und die Potenziale barrierefreier Webangebote aufzuzeigen. ■ Die dritte Aufgabe ist das Überwachen der Durchsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierzu sollten umfassende Erhebungen zum jeweiligen Umsetzungsstand bei den gesetzlich zur Umsetzung der Verordnung verpflichteten Dienststellen durchgeführt werden. Verbesserung der Kooperation von Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung zur IT-Barrierefreiheit Die spezifischen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an Webangebote öffentlicher Behörden sind regional unabhängig. Eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern sollte insbesondere die Umsetzung der Bundesverordnungen im Landesrecht beschleunigen. Bereits heute richten sich die Einzelverordnungen der Länder nach dem Bundesvorbild – leider jedoch mit teilweise sehr deutlichen Verzögerungen. Wichtigste Aufgabe im Rahmen einer verbesserten Bund-Länder-Kooperation ist die möglichst zeitnahe Umsetzung von Richtlinien zur Barrierefreiheit auf allen Verwaltungsebenen, um durch ein einheitliches Bild das Vertrauen in die E-Government-Services in Deutschland zu fördern und die Nutzungspotenziale in der Zielgruppe voll auszuschöpfen. Ein Beispiel für eine erfolg- 113 reiche Zusammenarbeit von Bundes- und Landesebene stellt die Initiative Deutschland-Online dar, die z. B. Standards wie XMeld entwickelt hat. Schaffung umfassender Richtlinien zur IT-Barrierefreiheit Zur Realisierung kürzerer Reaktionszeiten auf den technologischen Wandel ist bei einer Aktualisierung der BITV die Möglichkeit zu prüfen, die generellen Anforderungen der nach § 2 einzubeziehenden Gruppen von konkreten technischen Umsetzungsmustern zu trennen. Diese Aufteilung hätte einige Vorteile: ■ Es wird transparenter, welche konkreten Bedienungsanforderungen einer technischen Vorgabe zu Grunde liegen. Das erhöht einerseits die Akzeptanz der technischen Umsetzungsmuster und erleichtert andererseits die Überprüfung ihrer Notwendigkeit im Aktualisierungsprozess. ■ Eine Anforderungsdefinition, die von der konkreten technischen Umsetzung abstrahiert, ist deutlich weniger häufig zu aktualisieren, da sich die grundlegenden Barrieren kaum ändern. Gegenstand der Aktualisierung sind somit hauptsächlich die technischen Umsetzungsstrategien, die als Entwurfsmuster zur Umsetzung der Anforderungen dienen und von der eingesetzten Technologie abhängig sind. ■ Die Anforderungsdefinition wäre unabhängig vom Medium Web und damit grundsätzlich auch allgemein auf Benutzerschnittstellen von Anwendungssoftware anwendbar. Die Trennung von Anforderungen und Mustern zur technischen Umsetzung ist ein grundlegendes Muster in der Softwareentwicklung, bei dem zwischen Fachkonzept und DV-Entwurf unterschieden wird. Die jeweiligen Entwurfsmuster sind dabei als Hilfestellung zur Erfüllung der Anforderungen zu verstehen und sollen diese so umsetzbar und messbar gestalten. Bei der Aktualisierung der Entwurfsmuster ist auf Abwärtskompatibilität zu achten, d.h. ein nach älteren Mustern gestaltetes, jedoch gut zugängliches Webangebot (also eines, das die generellen Anforderungen erfüllt) darf durch die Aktualisierung nicht obsolet werden. Nur so ist Investitionssicherheit für E-Government-Projekte zu gewährleisten. Die BITV umfasst laut § 1 neben Internet- bzw. Intranetauftritten und –angeboten auch mittels IT realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind. Faktisch werden in den konkreten Umsetzungsanforderungen nur Webtechnologien behandelt – diese sind inhaltstreu aus den WCAG übersetzt. Die WCAG haben als klaren Fokus Anwendungen auf Basis von Web-Technologien und eignen sich daher nicht für das gesamte in § 1 aufgespannte Anwendungsspektrum von IT-Systemen. Es wird daher empfohlen, für den Teil der Umsetzungsmuster einerseits auf den WCAG aufbauende, präzisierte Richtlinien für die Umsetzung von Webangeboten anzubieten, jedoch darüber hinaus entsprechende Konzepte für grafische Benutzerschnittstellen zu entwickeln. Die barrierefreie Gestaltung solcher Nutzerschnittstellen ist zurzeit ein noch wenig unterstütztes Thema, so dass hier ein erhöhter Forschungsbedarf zur Entwicklung einsetzbarer Schnittstellen, Standards und Programmbibliotheken besteht, der durch entsprechende Forschungsprojekte adressiert werden muss. 114 5.3 Empfehlungen zu E-Learning für ein inklusives E-Government in Deutschland 5.3.1 E-Learning Um E-Government-Dienstleistungen nutzen zu können sind verschiedenen Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten im Umgang mit dem Internet erforderlich. Eine Möglichkeit, die Fähigkeiten zur Internetnutzung zu steigern sind die verschiedenen Mechanismen des E-Learning. Daher werden im Folgenden nach einer begrifflichen Einordnung des E-Learning verschiedene Konzepte vorgestellt, auf ihre Eignung im E-Government-Umfeld hin untersucht und anhand bestimmter Kriterien ihr Einfluss bewertet. An einem Beispiel wird die Adäquanz des E-Learning für bestimmte Nutzergruppen verdeutlicht und abschließend eine Handlungsempfehlung für den Einsatz von E-Learning im E-Government-Umfeld gegeben. Der Begriff E-Learning fasst als Oberbegriff verschiedene Formen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für die Zwecke des Lernens und Lehrens zusammen. Hierbei übernimmt die IKT sowohl eine unterstützende Rolle bei der digitalisiert vereinfachten Ausführung vormals händischer Verrichtungen als auch eine befähigende Rolle durch die Ermöglichung neuer Einsatz- und Lernkonzepte. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass allein durch den Einsatz von IKT keine signifikant gesteigerten Lernerfolge erzielt werden können, sondern auf den Anwendungskontext zugeschnittene Methoden benötigt werden.36 Vor diesem Hintergrund darf im Hinblick auf das Ziel des inklusiven E-Government E-Learning nicht darauf beschränkt bleiben dem Nutzer Informationen bereitzustellen, sondern muss auch bei der Durchführung informationstechnisch gestützter Verwaltungsprozesse unterstützen. Erst durch diese Unterstützung wird der Aufbau einer einfach zu nutzenden zielgruppenadäquaten Schnittstelle zur Verwaltung aus Bürger- und Unternehmenssicht möglich. Der Einsatz von ELearning kann hierbei am Besten mit den Worten „Hilfe zur Selbsthilfe“ umschrieben werden, da nach wie vor der einzelne Bürger bzw. das einzelne Unternehmen aktiv werden muss. 5.3.2 Konzepte für das E-Learning In der Domäne des E-Learning wird zwischen den Konzepten Computer Based Training (CBT), Web Based Training (WBT) und Blended Learning unterschieden. Während Angebote bei erst genanntem Konzept zur Nutzung durch einen einzelnen Lernenden konzipiert sind, kann ein Angebot nach dem WBT-Konzept durch mehrere Nutzer gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Das Blended Learning beschreibt schließlich die Kombination eines dieser beiden Konzepte mit einem zusätzlichen Präsenzteil.37 Diese Kombination vereinfacht das gemeinsame Lernen von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen. Im zeitlich 36 Vgl. Kerres, Rottmann (2007), S. 278ff. 37 Vgl. Heddergott, Flasdick (2006), S. 13. 115 asynchronen Teil des WBT bzw. CBT kann der Einzelne diejenige Form der Wissensvermittlung wählen, welche ihm als geeignet erscheint. Durch den IKT-Einsatz kann dies ein Text, eine Abbildung, eine Audiodatei oder auch eine Videodatei sein. Dieser Inhalt kann somit ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung gelernt werden. In den zeitlich synchronen Präsenzphasen steht die Diskussion bzw. das gemeinsame Erarbeiten von Wissen im Vordergrund. Hinzu kommt eine soziale Komponente durch das Treffen Gleichgesinnter. Beispiele E-Learning in der Verwaltungspraxis Im Rahmen des Projektes eLearning Kommunal adressieren die Studieninstitute für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen38 gemeinsam die Nachfrage nach Weiterbildung. Auslöser ist der Qualifizierungsdruck auf Verwaltungsmitarbeiter durch das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) für Gemeinden in NRW (NKFW NRW), welches ab dem 1. Januar 2009 die Verwendung der doppelten Buchführung (Doppik) anstelle der Kameralistik verpflichtend macht.39 Im Rahmen der Kooperation wurde das Konzept des Blended Learning umgesetzt. Für die Themenkomplexe Allgemeines Verwaltungsrecht und Einführung in das Neue Kommunale Finanzmanagement wurden webbasierte Trainingseinheiten (WBT) entwickelt. Diese werden durch Unterrichtsphasen an den beteiligten Studieninstituten ergänzt. Zusätzlich stehen bei der Nutzung der WBT Tutoren zur Unterstützung der Lernenden bereit.40 Einen anderen Fokus hat das Virtuelle Rathaus der Stadt Hagen. Neben Informationen zu städtischen Dienstleistungen stehen ein Formularservice sowie Transaktionsdienstleistungen für Bürger und Wirtschaft bereit. Der Zugriff hierauf kann sowohl über öffentliche Kiosk-Systeme als auch über das Internet erfolgen.41 Aus Sicht des E-Learning ist diese Schnittstelle zwischen Bürger und Verwaltung mit der zwischen Lernenden und Lehrenden gleichzusetzen. Daher kann der Einsatz eines Kiosk-Systems als eine Methode des E-Learning aufgefasst werden. Hierbei muss zwischen dem Einsatz eines betreuten und eines unbetreuten Systems (vergleichbar mit einem Geldautomaten außerhalb einer Bankfiliale) unterschieden werden. 5.3.3 Vergleichskriterien Die vorgestellten Methodiken und Konzepte für das E-Learning können aus Sicht des inklusiven E-Government anhand der Kriterien Zielgruppenadäquanz, Aufwand und Nutzen, Intuition der Benutzung, Barrierefreiheit und technische Vorraussetzungen zur Benutzung differenziert werden. Die potenziellen Zielgruppen für E-Learning-Angebote zur Erreichung eines inklusiven E-Government werden in Kapitel 2 identifiziert und finden auch in diesem Kapitel Anwendung. 38 http://elearning.krzn.de/ 39 40 Vgl. Heddergott, Flasdick (2006), S. 55. Vgl. Heddergott, Flasdick (2006), S. 55f. 41 Vgl. Jahnke, Herrmann (2007), S. 84f. 116 Durch die Heterogenität der Benachteiligungsmerkmale ist die Adäquanz der unterschiedlichen Methoden und Konzepte unterschiedlich und wird daher gesondert betrachtet. Der Aufwand bezeichnet alle Kosten die im Zusammenhang mit der Einführung und der Verwendung eines Konzeptes oder einer Methode stehen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht nur die Kosten der reinen software-technischen Implementierung zu berücksichtigen sind, sondern auch die Kosten für die Prozessanpassung und Durchführung innerhalb der Verwaltung. Die Quantifizierung des Nutzens kann bei der Erzielung von Kosteneinsparungen innerhalb der Verwaltung in monetärer Form erfolgen, wobei der aus Bürger- und Wirtschaftssicht zu erwartende Nutzen nicht näher quantifizierbar ist. Die Intuition der Benutzung bezeichnet wie einfach und nachvollziehbar die notwendigen Schritte zur Zielerreichung mittels einer Methode bzw. eines Konzeptes aus Bürgersicht sind. Das Kriterium der Barrierefreiheit bildet ab, wie gering die Hürden für die Nutzung einer Methode durch Menschen mit besonderen körperlichen und geistigen Herausforderungen sind. Die technischen Vorraussetzungen zur Benutzung liegen auf dem Kontinuum zwischen dem Einsatz eines Kiosksystems innerhalb der Verwaltung und einem Heimcomputer mit Breitbandanschluss seitens der Bürger bzw. Wirtschaft. 5.3.4 Methoden- und Konzeptvergleich für die Anwendbarkeit von ELearning Konzepten im E-Government-Umfeld Mit den vorgestellten Methoden und Konzepte WBT, CBT, Blended Learning sowie unbetreutes und betreutes Kiosk-System wird das Konzept der Schulungen bei Verwaltungen vor Ort verglichen. Hierdurch soll überprüft werden, inwieweit der Einsatz von E-Learning sinnvoll erscheint bzw. welche Mechanismen in diesem Kontext nützlich sind. Der Vergleich erfolgt anhand allgemeiner Tendenzen und kann für einzelne Anwendungsszenarien abweichend ausfallen. Aufwand Nutzen Intuition Barrierefreiheit Technische Voraussetzungen Web Based Training (WBT) Mittel Mittel Niedrig Niedrig Hoch Computer Based Training (CBT) Mittel Niedrig Mittel Mittel Hoch Blended Learning Hoch Hoch Mittel Mittel Hoch Unbetreutes Kiosk-System Niedrig Mittel Mittel Mittel Niedrig Betreutes Kiosk-System Hoch Hoch Hoch Hoch Niedrig Offline Schulungen bei Verwaltungen vor Ort Hoch Mittel Hoch Hoch Niedrig Tabelle 1: Bewertung von Methoden und Konzepten des E-Learning Aufwand und Nutzen der betrachteten Methoden und Konzepte korrelieren meist gut. Eine negative Ausnahme ist das CBT, da hier eine starke, nicht immer gegebene Eigenmotivation des Nutzers vorausgesetzt wird. Positiv ist hingegen die Abweichung beim Einsatz eines unbetreuten Kiosk-Systems zu bewerten. Hier ist der Nutzen höher als der Aufwand, jedoch auch nur auf einem mittleren Niveau. 117 Die Intuition der Benutzbarkeit steigt mit dem Anteil an Präsenzzeiten und ist für OfflineSchulungen vor Ort am höchsten. Als ebenfalls hoch ist die Intuition bei einem betreuten KioskSystem anzusehen, da hier durch die Verfügbarkeit eines Tutors die Benutzbarkeit aus Bürgersicht unterstützt wird. Beim Blended Learning hängt die Intuition stark von der Gruppengröße und der verwendeten informationstechnischen Komponente ab, so dass das Niveau der Intuition allgemein betrachtet auf einem mittleren Niveau anzunehmen ist. Ebenfalls einen durchschnittlichen Intuitionsgrad weisen das unbetreute Kiosk-System und CBT auf, da beide trotz des Fehlens einer persönlichen Betreuung ergonomisch und nachvollziehbar gestaltet werden können. Bei dem Konzept des WBT ist die Anpassung hingegen auf Grund der zugrundeliegenden Technologien nur eingeschränkt möglich, so dass die Ergonomie einer DesktopAnwendung nicht erreicht werden kann. Mit der Intuition der Bedienbarkeit eng verbunden ist das Kriterium der Barrierefreiheit. Dieses ist für das Konzept des reinen WBT als niedrig anzusehen. Im Gegensatz dazu steht das Konzept des CBT für eine mittlere Barrierefreiheit, da hier alle Hard- und Softwareressourcen auf dem Computer des Nutzers verwendet werden können. Für ein unbetreutes Kiosk-System gilt dieses ebenfalls. Für Blended Learning ist ebenfalls ein mittleres Niveau anzunehmen, da im Rahmen der Präsenzzeiten Lernhindernisse einfacher beseitigt werden können als in den in den Bereichen CBT bzw. WBT. Die ist jedoch abhängig von der Größe der Lerngruppe. Durch die Möglichkeit des Eingehens auf die Bedürfnisse der einzelnen benachteiligten Zielgruppen in den Ansätzen betreutes Kiosk-System und Offline-Schulung die Barrierefreiheit als hoch anzusehen. Die technischen Voraussetzungen auf Nutzerseite sind für die Methoden WBT und CBT am höchsten, da zur Vermeidung einer hohen Abbrecherquote entsprechend ausgestaltete Computersysteme zwingend zur Verfügung stehen müssen. Beim Blended Learning wird dieser Effekt durch die Präsenzelemente der Wissensvermittlung abgeschwächt. Im Falle der Kiosk-Systeme und Vor-Ort-Schulungen werden auf Nutzerseite keinerlei informationstechnische Einrichtungen vorausgesetzt. 5.3.5 Adäquanz einzelner Methoden für bestimmte Zielgruppen Die Adäquanz der vorgestellten Konzepte und Methoden für die einzelnen Zielgruppen des inklusiven E-Government aus Bürgersicht ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Während bspw. das Konzept des WBT allgemein für die Überwindung einer reinen geografischen Benachteiligung geeignet ist, ist die Eignung für demografisch Benachteiligte auf Grund der erforderlichen Technikerfahrung nur eingeschränkt gegeben. Für letztere Gruppe erscheint hingegen die Offline-Schulung vor Ort am geeignetsten. Einen Kompromiss zwischen beiden Lösungen stellt das Blended Learning dar. Dieses erfüllt für nahezu sämtliche Zielgruppen die Anforderungen auf einem zufriedenstellenden Niveau. Durch die Präsenzelemente wird die schlechtere Eignung von WBT bzw. CBT für sozio-ökonomisch und demografisch Benachteiligte kompensiert. Für geografisch Benachteiligte gilt dieses umgekehrt. Daher ist beim jeweiligen Einsatz dieser Methode der Anteil zwischen Präsenzteil und IKT-gestütztem Teil entsprechend zu balancieren. 118 In bezug auf ethnisch/kulturell oder sozio-ökonomisch benachteiligten Zielgruppen erscheint ein betreutes Kiosk-System als geeignet. Ein solches System erfordert aus Sicht des Nutzers keinerlei technische Voraussetzungen und kann gleichzeitig in einer Vielzahl von Sprachen angeboten werden. Durch eine damit verbundene persönliche Betreuung kann eine konstruktive und aktive Hilfestellung gegeben werden. Für physiologisch/mental benachteiligte Zielgruppen ergeben diese Hilfestellung in Verbindung mit dem selbstständigen Erarbeiten am Kiosk-System entsprechende Erfolgserlebnisse. Insbesondere durch die Entkopplung der Nutzung von den zeitlichen Beschränkungen einer Gesprächssituation mit einem Sachbearbeiter entfällt dieser Druck auf Personen mit beeinträchtigter Auffassungsgabe. Sowohl für ressourcenspezifisch als auch herkunftsbezogene benachteiligte Zielgruppen im Bereich der Wirtschaft, ,erscheinen betreute Kiosk-Systeme als geeignet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die herkunftsspezifische Benachteiligung eine geografische Begründung hat. In diesem Fall erscheint das WBT als geeignet. 5.3.6 Strategische Handlungsempfehlung Durch die Übertragung der Methoden und Konzepte des E-Learnings auf die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und Bürgern/Unternehmen kann ein wertvoller Beitrag zu einem inklusiven E-Government geleistet werden. Dabei bedarf es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Häufigkeit einzelner Vorgänge stets einer ausgewogen Auswahl zwischen der vollständigen Erledigung bei persönlichem Erscheinen und dem durch ein IKT-gestütztes Verfahren entstehenden Aufwand.42 Daneben spielt auch die soziale Komponente des Verwaltungshandelns eine Rolle, so dass eine vollständige Digitalisierung der Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung nicht erstrebenswert erscheint. Die IKT ist daher nicht als Ersatz, sondern vielmehr als Ergänzung zu den bisherigen Zugangswegen zu sehen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Benachteiligungen erscheint eine Kombination aus Blended Learning (mit WBT) und betreutes Kiosk-System als geeignet, möglichst vielen Menschen und Unternehmen den Zugang zur Verwaltung zu erleichtern. Beispielhaft sollten Formulare sowohl über das Internet als auch an einem Kiosk jeweils mit mehrsprachigen Erläuterungen verfügbar sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein Zugang möglichst barrierefrei zu gestalten ist. Beide Angebote können durch persönliche Hilfestellungen vor Ort, als auch über das Internet ergänzt werden. Als anfängliche Zielgruppe bietet sich insbesondere die große Gruppe ethnisch benachteiligter Bürgerinnen und Bürger an. Diese Gruppe verfügt über eine hinreichende Größe und ist oftmals von den technischen Fähigkeiten in der Lage das Internet zu nutzen. Die Umsetzung einzelner E-Learning-Vorhaben sollte hierbei partnerschaftlich erfolgen und die vorhandene Expertise externer Anbieter einbeziehen. Beispiele für einen solchen Ansatz sind die Projekte eLearning 42 Vgl. Schnitzler (2007). 119 Kommunal und WebKollegNRW bei denen jeweils mehrere Bildungsanbieter auf einer gemeinsamen Plattform Inhalte anbieten.43 5.4 Empfehlungen zur kontinuierlichen Evaluation des inklusiven E- Government in Deutschland Im Folgenden werden Handlungsempfehlungen gegeben, die sich auf eine kontinuierliche Evaluation des Standes und der Maßnahmen eines inklusiven E-Government beziehen. Dies beinhaltet zum einen Empfehlungen zur Ermittlung des zukünftigen Handlungsbedarfs auf diesem Feld und zum anderen Empfehlungen zur Evaluation dieser Aktivitäten. Diese Empfehlungen werden in Abschnitt 5.5.6 in Form von Metaprojekten konkretisiert. 5.4.1 Empfehlungen zur Ermittlung des Bedarfs an Projekten im Umfeld des inklusiven E-Government Verbesserung der Datenlage zur Beurteilung des Bedarfs an E-Inclusion-Projekten: Um den Stand und Forschritt im Bereich eines inklusiven E-Government fundiert beurteilen und somit auch fortlaufend Handlungsbedarfe zu identifizieren zu können, wird eine entsprechende Datenbasis benötigt. Dabei müssen zum einen die verschiedenen Zielgruppen berücksichtigt, zum anderen verschiedene Variablen erhoben werden, um die diversen Aspekte des Nutzungsverhaltens beurteilen zu können. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Zielgruppen in vorhandenen Datenbeständen zu EInclusion sind bereits in Abschnitt 4 einschlägige Defizite aufgedeckt worden: Sowohl Menschen mit Behinderungen als auch mit Migrationshintergrund werden in den meisten Fällen nicht oder nur in wenig differenzierter Form berücksichtigt. Hierfür gibt es vor allem zwei Gründe. Zum einen sind beide Zielgruppen sehr heterogen. So gibt es verschiedene Arten von Behinderungen mit wiederum verschiedenen Schweregraden. Ebenso entstammen Menschen mit Migrationshintergrund vielen unterschiedlichen Kulturkreisen. Zudem zeigen sich Unterschiede zwischen den verschiedenen Generationen. Weiterhin sind diese beiden Gruppen über Telefoninterviews, die das häufigste Mittel zur Erhebung statistischer Daten darstellen, auf Grund ihrer möglichen Behinderung (z. B. Gehörlose) oder aufgrund von Sprachbarrieren schwer zu erreichen. Um den Inklusionsstand dieser Gruppen dennoch beurteilen und umsetzbare Maßnahmen ableiten zu können, müssen die Daten auf anderen Wegen, bspw. in persönlichen Interviews wenn nötig auch mit Dolmetscher - erhoben werden. Interessenvertretungen und -verbände sollten hier mit einbezogen werden, da sie den Zugang zu den Zielgruppen erleichtern können. 43 Vgl. Heddergott, Flasdick (2006), 52-57. 120 Im Hinblick auf eine differenzierte Analyse des Nutzungsverhaltens, ist es zudem notwendig, Daten zu erheben, die über die reine Computer- und Internetnutzung hinausgehen. Vor allem der Bereich der E-Government-Nutzung ist hier von besonderem Interesse. Wie bereits ausgeführt wurde, gibt es kaum Daten zur Nutzung einzelner Dienste durch Unternehmen. Gerade diese Daten sind jedoch notwendig, um zu beurteilen, ob aus Sicht der Bürger und Unternehmen die richtigen Dienstleistungen ausgewählt wurden und ob sie auf eine angemessene Art erbracht werden. Aufbau und Einbindung eines Expertennetzwerkes „E-Inclusion“: Einen weiteren Ansatzpunkt zur Ermittlung von Handlungsbereichen für ein inklusives E-Government bilden die Interessenvertretungen der einzelnen Zielgruppen. Bei diesen ist durch den engen Kontakt zur jeweiligen Zielgruppe das Wissen über bestehende Probleme sowie zur Prioriosierung einzelner Handlungsoptionen vorhanden. Vor diesem Hintergrund wird eine stärkere Vernetzung der Akteure im Umfeld des inklusiven EGovernment empfohlen. Dies betrifft vor allem die Vernetzung der Interessenverbände mit den öffentlichen Verwaltungen sowohl auf Bundes-, Landes- als auch kommunaler Ebene. So kann klar kommuniziert werden, welche Handlungsbedarfe bestehen. Weiterhin ist ebenfalls eine Vernetzung der unterschiedlichen Interessenverbände untereinander sinnvoll, da die Schwächenprofile der jeweiligen Zielgruppen teilweise ähnlich ausfallen, sodass sich an dieser Stelle Synergieeffekte für weitere Maßnahmen ergeben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung der Vernetzung. Zum einen können dies regelmäßig abgehaltene Workshops zum Themenbereich inklusives E-Government sein. Darüber hinaus empfiehlt sich aber auch die Einrichtung einer virtuellen Community durch eine entsprechende Webseite. So kann eine Möglichkeit zum fortlaufenden Meinungsaustausch zur Verfügung gestellt werden. 5.4.2 Empfehlungen zur Beurteilung von Projekten im Umfeld des inklusiven E-Government Um den Erfolg von Projekten im Umfeld des inklusiven E-Government zu beurteilen, ist zunächst eine klare Definition der Zielsetzungen notwendig. Die Erreichung der Projektziele ist daher grundsätzliches Kriterium für den Erfolg eines jeden Projektes. So können die Erkenntnisse, die in dieser Studie erarbeitet wurden, zur Definition und Evaluation von Projekten und den damit verbundenen Zielstellungen verwendet werden. Basis ist dabei die Unterscheidung der einzelnen Zielgruppen. Jede dieser Zielgruppen hat individuelle Merkmale und Bedürfnisse, sodass im Rahmen dieser Studie für jede dieser Zielgruppe ein spezielles Schwachstellenprofil erarbeitet wurde. Dieses Profil fasst die jeweiligen individuellen Probleme der Zielgruppen zu sammen und dokumentiert diese. Weiterhin wurde im Rahmen der Potenzialanalyse aufgezeigt, welche Wege es gibt, diese Schwachstellen zu beheben. Diese Analyseraster kann als Grundlage zur Definition von Erfolgskriterien für Projekte im inklusiven E-Government genutzt werden. Die Kernfragen, die es für jedes Projekt zu beantworten gilt, sind somit: Welche Schwachstelle welcher Zielsgruppe(n) soll durch das Projekt adressiert werden? Wo, an welchem Optimierungspotenzial setzt das Projekt an, um die Schwachstelle zu 121 adressieren? Hier bieten auch die zuvor beschriebenen Handlungsfelder einen Orientierungspunkt zur Klassifikation verschiedener Herangehensweisen. Auf Basis dieser Klassifikation kann der Erfolg von Projekten unter Verwendung zweier unterschiedlicher Methoden beurteilt werden. Den ersten Ansatzpunkt liefern quantitative Daten, die für bestimmte Zielgruppen bereits erhoben werden, teilweise jedoch noch lückenhaft sind. Hier lassen sich verschiedene Variablen zur Beurteilung von Projekten auf verschiedenen Handlungsfeldern nutzen (Tabelle 2). Weiterhin ist zur Bewertung des Projekterfolgs auch ein Austausch mit den Interessenverbänden sinnvoll. Diese sind mit den spezifischen Problemen der von ihnen vertretenen Zielgruppen vertraut und haben zudem die notwendigen Kontakte, um direkt von den Betroffenen Feedback zu bekommen. Daher ist auch vor diesem Hintergrund eine bessere Vernetzung mit den Interessenvertretern zu empfehlen. Handlungsfeld Variable Information und Kommunikation Gründe der Nichtnutzung von Internet/E-Government Verbesserung des Zugangs zum Internet Verbreitung von Internet- und insbes. Breitbandzugängen Verbreitung von Computern Verbesserung der Barrierefreiheit Test durch entsprechende Einrichtungen (z. B. BIK) Vermittlung von Qualifikationen Nutzung von Online-Banking und Online-Shopping Verbesserung der Gestaltung des E-Gvoernment-Angebotes Nutzung von E-Government, vor allem Transaktionen Tabelle 2: Variablen zum Messen des Erfolgs von Projekten verschiedener Handlungsfelder Um den Erfolg einzelner Projekte nachhaltig zu sichern und auch für weitere Aktivitäten zugänglich zu machen, ist es weiterhin wichtig, erfolgreiche Projekte an zentraler Stelle zu dokumentieren. Ein probates Mittel hierfür ist Erstellung eines Webportals zur Dokumentation von Common und Best Practices. Diese können dann auch wiederum als Benchmark zur Evaluation neuer Projekte dienen. Dabei empfiehlt sich eine Integration des Portals mit der bereits angesprochenen virtuellen Community. Einen weiteren wichtigen Aspekt zur Evaluation des Erfolgs von Projekten und zur Multiplikation erfolgreicher Ansätze stellt eine stärkere Förderung der Begleit- bzw. Evaluationsforschung dar. Untersuchungsgegenstand sind hier innovative (Pilot-)Projekte selbst, begleitend zu ihrer Durchführung. Dabei werden Strukturen, Prozesse und Inhalte der Projekte untersucht, um auf diese Weise Erfolgsfaktoren zu identifizieren und für zukünftige Maßnahmen nutzbar zu machen. So können die Erkenntnisse einzelner Projekte in die Breite ausgerollt werden und bleiben nicht auf einen einzelnen Anwendungsfall beschränkt. 5.5 Empfehlungen zu Projekten für ein inklusives E-Government in Deutschland Im Folgenden werden die allgemeinen Handlungsempfehlungen der vorangegangenen Abschnitte zu Projektempfehlungen konkretisiert. Bei der Umsetzung der vorgestellten Projektempfehlungen sind die föderalen Gegebenheiten in Deutschland zu berücksichtigen. Hierbei kann sich an bestehende Umsetzungsstrategien und Vorgehensmodelle orientiert werden. Eine Erfolg versprechende Vorgehensweise zeigt der Aktionsplan Deutschland-Online. In diesem Aktionsplan werden verschiedene Projekte – nach Prioriäten geordnet – sukzessive abgearbeitet. 122 Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Prinzip der Federführerschaft. Es ist nicht das Ziel direkt in die Fläche – sprich in ganz Deutschland – zu entwickeln sondern in ausgewählten Bundesländern (oder allgemeiner Verwaltungen) Lösungen zu entwickeln, die dann als erfolgreiches Ergebnis auf die anderen Länder übertragen werden können. So teilen sich bspw. die beiden Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Konzeption und Entwicklung der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Deutschland im Rahmen des Vorhabens „Deutschland-Online Dienstleistungsrichtlinie“. Bezogen auf die im Folgenden gegebenen Projektempfehlungen bedeutet dies, dass es das Ziel sein muss, diese Projekte ebenfalls in einen nationalen Aktionsplan einzubinden. Über ähnliche Strukturen der einheitlichen, möglichst einmaligen Entwicklung von Lösungen, die Modellcharakter für die anderen Verwaltungen Deutschlands haben, können die Projekte effizient erarbeitet werden. Insbesondere die Projekte, die sich im Bereich der einheitlichen Gestaltung der E-Government-Angebote und im Bereich der Standardisierung von E-GovernmentDienstleistungen und deren Schnittstellen ansiedeln, eignen sich für die Einbettung in den Aktionsplan Deutschland-Online. Zu nennen ist hier auch die Weiterentwicklung einer einheitlichen BITV, um über die Bundeslandgrenzen hinweg einheitliche Richtlinien zu schaffen. Sowohl Bürger als auch Unternehmen verstehen es nicht, warum die Grenzen der Länder ein Kriterium für unterschiedliche Ausgestaltungen der Verordnungen oder Standards sind, die ihnen den Zugang teilweise erschweren oder Doppellösungen nötig machen. Die einzelnen Projektsteckbriefe sind im Folgenden strukturgleich aufgebaut: ■ Projektart: Hier werden verschiedene Typen von Projekten unterschieden. Im Einzelnen sind dies Forschungsprojekte, Praxis- und Kooperationsprojekte, statistische Erhebungen und Gesetzesinitiativen. ■ Handlungsfeld: Hier wird angegeben, auf welchem Handlungsfeld (Information und Kommunikation, Zugang zum Internet, Barrierefreiheit, Vermittlung von Internetqualifikationen, Gestaltung des E-Government-Angebotes) das beschriebene Projekt ansetzt. ■ Zielgruppen: Hier wird angegeben, welche im Rahmen dieser Studie unterschiedenen Zielgruppen durch das Projekt adressiert werden. ■ Projektziel: Hier wird ausgeführt, welche konkreten Ziele mit dem Projekt verfolgt werden und welche Schwachstellen dadurch adressiert werden. ■ Beschreibung: In diesem Teil wird eine kurze Vorstellung der Inhalte des Projektes gegeben. Es wird kurz ausgeführt, wie das Projekt ablaufen könnte. ■ Akteure: Hier wird identifiziert, wer bzw. welche Art von Einrichtung mit der Durchführung des Projektes betraut werden kann. ■ Referenzprojekte: Hier wird auf bereits vorhandene Projekte verwiesen, die einen ähnlichen Ansatz hatten, wie der Projektvorschlag und an deren Ergebnisse entsprechend angeknüpft werden kann. ■ Wirtschaftsrelevanz: Die Projekte werden nach ihrer Relevanz für die Wirtschaftsunternehmen bewertet. 123 ■ Zeithorizont: Der Zeithorizont, in dem die vorgeschlagenen Projekte realisiert werden sollen, wird in den Stufen kurzfristig, mittelfristig, langfristig angegeben. 5.5.1 Projekte zum Handlungsfeld Information und Kommunikation Marketing Projekt „E-Government“ Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Alle Kunden des E-Government Das Ziel des Projektes ist die flächendeckende Bekanntmachung des Mehrwerts von E-Government in der Bevölkerung. Fokussiert werden dabei die identifizierten problembehafteten Zielgruppen, da gerade diesen Menschen der Nutzen des E-Government in ihrer speziellen Situation häufig nicht bekannt ist. Diese Zielgruppen kann man durch speziell auf sie zugeschnittene Werbemaßnahmen erreichen. Jedoch sollte auch für die breite Masse der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland eine Kampagne zur Bekanntmachung und Imageverbesserung des E-Government durchgeführt werden. So ist der konkrete Mehrwert des E-Government vielen Bürgern nicht deutlich bewusst. Eine Image-Kampagne könnte zu einer vermehrten Nutzung der E-Government-Angebote der Verwaltungen führen. Bei der Durchführung des Projektes sind die verschiedenen Verwaltungsebenen zu berücksichtigen. Auf Ebene des Bundes und der Länder sind vor allem allgemeine Informationsmaßnahmen anzusiedeln sowie die Ausarbeitung von Richtlinien für die Koordination der kommunalen Aktivitäten. Auf kommunaler Ebene kann konkret Bezug auf bestimmte E-Government-Angebote genommen werden, die im lokalen Kontext vorhanden sind. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Angebote auch entsprechend transaktional implementiert sind. Medienagenturen, die bereits Erfahrungen in der Arbeit mit Verwaltungen aufweisen, unter Kontrolle des Bundes oder der Länder. Kommunen sollten im Rahmen der zu erarbeiteten Richtlinien ihre Medienpartner eigenständig und lokal auswählen. Look@World, „Tigersprung“ Estland Dieses Projekt ist für die Verbreitung von E-Government-Dienstleistungen im Wirtschaftssektor von großer Relevanz um die potenziellen Power-User in der Wirtschaft über Angebote zu informieren. Kurzfristig Verwaltungswiki: Erklärungen zu Verwaltungsprozessen Projektart Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Praxis- & Kooperationsprojekt Alle Kunden des E-Government Das Ziel des Projektes besteht im Aufbau einer Wikipedia-ähnlichen Enzyklopädie zum Thema Verwaltungshandeln. Diese Wiki sollte Erklärungen zu Fachtermini der Verwaltung und zu Verwaltungsprozessen beinhalten. Mangelndes Verständnis dieser Begriffe und Abläufe erschwert das Verständnis von Informationen und Formularen und führt bei Verwaltungskunden zu Frustration aufgrund mangelnder Transparenz. Eine öffentlich zugängliche Wiki ermöglicht die Beseitigung von Unklarheiten und erhöht die Zufriedenheit mit E-Government. Damit ein Wiki zum Verwaltungsbereich angenommen wird, muss es vor dem Start mit einer Initialmenge an Inhalten gefüllt werden. Dabei sollte auf Interviews mit Bürgern und Verwaltungen zurückgegriffen werden, um relevante Themenfelder zu identifizieren. Zudem kann ein Referenzlebenslagenkatalog zur Strukturierung der Inhalte dienen. Weiterhin muss im Rahmen des Projektes ein Konzept zur Pflege der Inhalte über die Laufzeit des Projektes hinaus entwickelt werden. Dieses sollte auch eine Beteiligung lokaler Verwaltungen beinhalten. Auch den Bürgern sollte eine Mitwirkungsmöglichkeit eingeräumt werden. Darüber hinaus müssen Konzepte entwickelt werden, wie das Wiki mit einzelnen Verwaltungsportalen integriert werden kann. Mit der Einrichtung des Initialen Wikis sollte eine Forschungseinrichtung mit Expertise auf dem Gebiet des E-Government beauftragt werden. Auch sollten hier die Konzepte zur Pflege über die Projektdauer hinaus entwickelt werden. Danach sollte das Wiki entsprechend dieser Konzepte von Verwaltungen, der Wirtschaft und Bürgern weiter gepflegt werden. Referenzprojekte Wiki zur E-Government-Strategie für Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Dieses Projekt ist für die Akzeptanz von E-Government-Dienstleistungen in der Wirtschaft relevant. Mittelfristig 124 5.5.2 Projekte zum Handlungsfeld Verbesserung des Internetzugangs Gesetzesinitiative Breitband als Universaldienst Projektart Gesetzesinitiative Zielgruppen Geografisch benachteiligte Menschen und Unternehmen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Das Ziel des Projektes besteht darin, für jeden Bürger und jedes Unternehmen in Deutschland den Anspruch auf einen ausreichenden Breitbandzugang zum Internet als Grundversorgung gesetzlich zu verankern. Derzeit gibt es vor allem in einigen dünn besiedelten Regionen lediglich langsame oder gar keine Breitbandinternetzugänge. Die Bewohner dieser Regionen sind demnach deutlich benachteiligt, wenn es speziell um die Teilnahme am E-Government und allgemein an den Neuen Medien geht. Das Internet spielt in der heutigen Gesellschaft eine ähnlich große Rolle wie Telefon oder Fernsehen, in einigen Bevölkerungsgruppen sogar eine größere. Die Infrastruktur liegt jedoch in der Hand von Privatunternehmen, die nicht daran interessiert sind, große Investitionen in wenig lukrative Projekte wie die Breitband-Versorgung ländlicher Gegenden zu tätigen. Ein entsprechendes Gesetz würde die ungleiche Situation zwischen Land- und Stadtbevölkerung beheben. Inhalt des Projektes ist die Erstellung einer Gesetzesvorlage, die Breitbandinternetzugang als Grundversorgung festschreibt. Dabei ist darauf zu achten, dass eine angemessene Datendurchsatzrate gesichert wird. Dabei sollten auch alternative Technologien zu DSL, wie z. B. WiMAX zur Versorgung möglich sein. Bundestag, entsprechender Ausschuss service public (Schweiz) Dieses Projekt ist für Wirtschaftsunternehmen in ländlichen Gebieten von sehr großer Relevanz. Eine fehlende Breitbandversorgung ist in diesem Fall ein Wettbewerbs-/Standortnachteil Kurzfristig Bündelung der Breitbandnachfrage (Portal, Bürgerininiative) Projektart Praxisprojekt Zielgruppen geografisch benachteiligte Menschen sowie Unternehmen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Ziel des Projektes ist es, die Telekommunikationsunternehmen zu Investitionen in die Anbindung ländlicher Gegenden an das DSL-Netz zu bewegen bzw. die Bereitstellung von Breitbandzugängen über andere Kanäle anzustoßen. Für Unternehmen lohnen sich Investitionen in die Infrastruktur nicht, wenn die Nachfrage nach einem Breitband-Internetzugang zu gering ist. Durch die Bündelung der Nachfrage können die Kommunen konzentrierter auftreten und durch die größere Menge an potenziellen Abnehmern des Breitbandzugangs das Interesse der Unternehmen wecken. Aufruf zur Bündelung des Interesses, Unterstützung der Gründung von Interessensverbänden, Plattformen und Netzwerke in denen sich Betroffene austauschen können und gemeinsam Lösungen für eine Breitbandversorgung in ihrer Region entwickeln können. Eigentlich die Bürger selbst, kann durch die Kommunen begünstigt werden breitband|nrw Dieses Projekt ist für Wirtschaftsunternehmen in ländlichen Gebieten von sehr großer Relevanz. Eine fehlende Breitbandversorgung ist in diesem Fall ein Wettbewerbs-/Standortnachteil Kurzfristig 125 Erforschung alternativer Breitbandtechnologien (z. B. WiMax) Projektart Forschungsprojekt Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont geografisch benachteiligte Menschen sowie Unternehmen Ziel des Projektes ist die Schaffung von Alternativen zum Breitband-Internetzugang über DSL, die geringe Infrastruktur-Investitionen erfordern. Da die Infrastruktur in der Hand von privaten Unternehmen liegt, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln müssen, besteht wenig Interesse zur Anbindung von ländlichen Gegenden an das DSL-Netz. Breitbandversorger fürchten, dass die Investitionen sich aufgrund von zu geringen Nutzerzahlen nicht auszahlen würden. Alternative Breitbandtechnologien erfordern unter Umständen geringere Investitionen und können so auch für dünn besiedelte Gebiete lukrativ sein. Identifikation von geeigneten Einrichtungen (die evtl. bereits in dieser Richtung forschen); Förderung von erfolgversprechenden Projekten. Förderung durch den Bund, Forschung durch geeignete Forschungseinrichtungen breitband|nrw Dieses Projekt ist für Wirtschaftsunternehmen in ländlichen Gebieten von sehr großer Relevanz. Eine fehlende Breitbandversorgung ist in diesem Fall ein Wettbewerbs-/Standortnachteil Mittelfristig 5.5.3 Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen Gesetzesinitiative Institutionalisierung der IT-Barrierefreiheit Projektart Gesetzesinitiative Zielgruppen Menschen mit Behinderungen Das Ziel des Projektes besteht darin, barrierefreie Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung institutionell zu verankern und damit die Fortschreibung, Durchsetzung und Kommunikation der Projektziel gesetzlichen Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Informationstechnologie zu verbessern. Ziel ist die Einrichtung einer dauerhaften Organisation. Die im Rahmen der Gesetzesinitiative zu schaffende Organisation soll für eine Realisierung barrierefreier IT in der öffentlichen Verwaltung sorgen, die stärker an den Anforderungen der Zielgruppe ausgerichtet ist. Diese Funktion umfasst drei Kernaufgaben: 1. Aktualisierung der Richtlinien: Die Fortschreibung der Richtlinien für barrierefreie IT basierend auf Beschreibung technologischen und Nutzeranforderungen unter Gewährleistung eines schnellen Aktualisierungszyklus 2. Beratung: Beratungsangebote für betreffende Dienststellen bzw. private IT-Dienstleister, die im Auftrag von Behörden IT-Systeme entwerfen und implementieren 3. Kontrolle: Überwachung des Durchsetzungsstands der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch ständige Erhebungen bzw. Stichproben. Akteure Bundestag, entsprechender Ausschuss Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Kurzfristig 126 Zielgruppenspezifische Technologie- und Deviceanalyse für E-Inclusion Projektart Zielgruppen Projektziel Forschungsprojekt Alle bislang unterbeteiligten Zielgruppen Ziel dieses Projektes soll das Verstehen von innovativen Technologien aus der Perspektive von EInclusion-Zielgruppen sein. Hierzu soll ein Überblick über die speziellen Verwendungs- und Anwendungsmöglichkeiten von internetfähigen Endgeräten für E-Government-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf E-Inclusion, erarbeitet werden. Für alle bislang unterbeteiligten Zielgruppen soll untersucht werden, welche Endgeräte (PC, „100$-Computer“, Handy, PDA, TV, SmartPen, betreutes Kiosksystem etc.) sich am besten für eine jeweilige Zielgruppe eignen. Gegenstand ist daher eine kritische Analyse von Vor- und Nachteilen der jeweiligen Endgeräte sowie die Bedürfnisabdeckung der jeweiligen Zielgruppe in Hinblick auf die unterschiedlichen Endgeräte. Eine Untersuchung von Schwachstellen und Entwicklungspotenzialen dieser Endgeräte in entsprechenden Einsatzszenarien schließt sich an. . Zudem sollten entsprechende Geschäftsmodelle zur Versorgung der Zielgruppen mit IT untersucht werden (z. B. 1-Euro-pro-Tag-PC, Frankreich). Beschreibung Identifikation von Zielgruppen; Identifikation von Technologien/Devices, die sich für E-Inclusion eignen; Entwicklung von zielgruppenspezifischen Einsatzszenarien für bestimmte Technologien; Bewertung von Vor- und Nachteilen sowie Analyse von Schachstellen und Entwicklungspotenzialen Akteure Grundlagenforschung für E-Inclusion: Bund in Kooperation mit Zielgruppen und deren Interessenvertretern, Technologieherstellern und ggf. weiteren öffentlichen Einrichtungen auf Landes- oder kommunaler Ebene Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Forschungsprojekt Zeithorizont Mittelfristig Entwicklung standardisierter Schnittstellen für die Schaffung barrierefreier Nutzerschnittstellen für grafische Programmoberflächen von E-Government-Anwendungen Projektart Forschungsprojekt, Forschungsverbundprojekt Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Menschen mit Behinderungen Ziel des Projektes ist die Entwicklung technischer Umsetzungsmuster und Standards für die Erfüllung von Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Bedienung von Benutzeroberflächen von Anwendungssoftware. Hintergrund des Projektes ist die Erarbeitung umfassender Zugangskonzepte für Anwendungssoftware für körperlich und/oder geistig eingeschränkte Benutzer. Ein solches Projekt sollte folgendes beinhalten: Identifikation von Interaktionsschemata (z. B. Eingaben, Informationsaufnahme, Entscheidungen, Sequenzen etc.) Identifikation und Beschreibung von Zugangsmustern für unterschiedliche Formen der Beeinträchtigung (z. B. Sprachsteuerung, Tastatursteuerung, Audioausgabe) Entwurf von Umsetzungskonzepten für die Zugangsmuster in Kombination mit den Interaktionsschemata Entwurf von generischen Schnittstellen für assistive Technologien als Vorlage für die Standardisierung Schaffung wiederverwendbarer Programmbibliotheken zur Einbindung in die Systemenwicklung Hintergrund des Projektes ist die Schaffung internationaler Standards zur Umsetzung von ITBarrierefreiheit. Forschungseinrichtungen mit Kompetenzen in den Themen Nutzerschnittstellen und Softwareergonomie sowie Forschungseinrichtungen mit Kompetenzen im Gebiet der kognitiven Psychologie. 127 Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Im Kontext der Standardisierung ist dieses Projekt auch für die Wirtschaft von hoher Relevanz. Mittelfristig Avatare zur Darstellung von E-Government-Angeboten in Gebärdensprache Projektart Forschungsprojekt Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Gehörlose (körperlich eingeschränkte Menschen) Ziel des Projektes ist die Darstellung von E-Government-Angeboten in Gebärdensprache durch Avatare. Hierdurch wird das Problem adressiert, dass Schriftsprache für gehörlose Menschen teilweise nur schwer zugänglich ist. Nur Angebote in Gebärdensprache ermöglichen diesen Menschen einen leichteren Zugang zu Informationen und Inhalten des E-Government. Eine Übersetzung durch menschliche Dolmetscher stellt jedoch einen ernormen Kostenaufwand für die öffentlichen Verwaltungen dar. In Rahmen des Projektes soll eine Möglichkeit erarbeitet werden, E-Government-Angebote durch Avatare in Gebärdensprache darzustellen. Dazu ist ein Vorgehen auf verschiedenen Ebenen notwendig. Zum einen muss ein Lexikon mit verwaltungsspezifischen Termini in Gebärdensprache erstellt werden. Weiterhin muss eine Visualisierungskomponente entwickelt werden, um Gebärdensprache mit Hilfe eines Avatars, d.h. einer virtuellen Person darzustellen. Bei diesen beiden Feldern kann auf Vorarbeiten des Projektes eSign zurückgegriffen werden, das einen ähnlichen Ansatz verfolgte, der jedoch nach Experteneinschätzungen nicht den Anforderungen der Gehörlosen entsprach. Weiterhin sollten Möglichkeiten untersucht werden, Inhalte (semi-) automatisch in Gebärdensprache zu übersetzen, um den Aufwand für öffentliche Verwaltungen weiter zu reduzieren. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Forschungsprojekt, das Expertenwissen sowohl aus der Domäne der Sprachwissenschaft und der Gebärdensprache im Speziellen als auch aus dem Bereich der Computervisualisierung benötigt. Daher ist ein interdisziplinärer Forschungsansatz zu empfehlen. Weiterhin ist auf eine starke Einbindung der Betroffenen selber zu achten, z. B. über entsprechende Interessenverbände. Diese können zum einen bei der Übersetzung von Verwaltungstermini hilfreich sein. Vor allem ist es aber wichtig, die Akzeptanz des Ansatzes bei der Zielgruppe sicherzustellen, denn nur so ist ein wirklicher Nutzen durch das Projekt gewährleistet. eSign Langfristig 5.5.4 Projekte zum Handlungsfeld Vermittlung von Qualifikationen zur Internetnutzung Zielgruppenspezifische Computerkurse im vertrauten Umfeld Projektart Zielgruppen Projektziel Praxis- & Kooperationsprojekt demografisch, sozio-ökonomisch und ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen sowie physiologisch/mental benachteiligte Menschen Das Ziel des Projektes ist die Vermittlung von Internet-Kompetenzen an benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Das soll dadurch erreicht werden, dass speziell auf die Zielgruppen zugeschnittene Computerkurse im vertrauten Umfeld der betroffenen Menschen angeboten werden. Gerade für körperlich eingeschränkte Menschen sowie für Senioren ist es von großem Vorteil, keine zusätzlichen bzw. unbekannten Wege auf sich nehmen zu müssen, um an einem Kurs teilzunehmen. Im vertrauten Umfeld fällt es Menschen überdies leichter, sich an die fremde Technik heranzuwagen. Durch die Erhöhung der Internet-Qualifikation können die Nutzung und die Akzeptanz von E-Government gesteigert werden. 128 Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Identifizieren von geeigneten Räumlichkeiten (z. B. Seniorentreffs etc.); Bekanntmachung der Möglichkeit zur Teilnahme an Computer- und Internetkursen; Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Technik und Personal; Durchführung der Kurse auf regelmäßiger Basis; Einbringen von Verwaltungsführungskräften (z. B. Bürgermeister), um Wichtigkeit des Anliegens zu demonstrieren. Kommunen; Interessenverbände (Beantragung von Mitteln beim Bund o. ä. ermöglichen für gemeinnützige Organisationen, damit Kurse günstig angeboten werden können wichtig für sozioökonomisch Benachteiligte). IT-Landfrauen Senioren-Kurse BAGSO Kurzfristig Evaluation/Entwicklungsstrategien Portal www.bund.de Projektart Forschungsprojekt Zielgruppen Zielgruppenübergreifend Ziel dieses Projektes ist eine Evaluation des Dienstleistungsangebotes des Portals www.bund.de aus Sicht der E-Inclusion-Zielgruppen. Hierbei muss insbesondere der Umfang des transaktionalen Dienstleistungsangebotes hinterfragt werden. Darüber hinaus ist eine generelle Analyse der Benutzbarkeit durchzuführen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind Handlungsempfehlungen für eine zielgru ppengerechte Gestaltung des Portals zu entwickeln. Möglichkeiten eines personalisierten Zugangs für KunProjektziel den des Portals müssen berücksichtigt und in die Handlungsempfehlungen eingearbeitet werden. Strategisches Endziel sollte die Schaffung eines zentralen, einheitlichen One-Stop-Government-Angebotes über alle Verwaltungsebenen sein. In der Gesamtkonzeption sollten dabei auch Kanäle neben dem Internet berücksichtigt werden. So sollten z. B. die über Behördenrufnummer 115 und die EUDienstleistungsrichtlinie (einheitlicher Ansprechpartner) geschaffenen Kontaktmöglichkeiten in die Konzeption des Portals integriert werden. Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Evaluation des bestehenden Portals; Aufdecken von Schwächen der Bedienbarkeit und des Angebotes; Identifizierung von Verbesserungspotenzial; Entwicklung eines Konzepts des personalisierten Zugangs; Einführung des Konzepts; Integration aller Verwaltungsebenen Forschungseinrichtung, Koordination durch den Bund www.altinn.no (Unternehmen) www.myplace.no (Bürger) Kurzgristig Öffentliche Computerzugänge bzw. Kiosksysteme in öffentlichen Verwaltungen (Bürgerbüro, Arbeitsamt) mit Betreuung Projektart Praxis- & Kooperationsprojekt Zielgruppen demografisch, sozio-ökonomisch sowie ethnisch/kulturell benachteiligte Menschen Ziel des Projektes ist es, benachteiligten Menschen einen Zugang zum Internet und somit zu OnlineAngeboten der Verwaltungen zu ermöglichen. Vor allem sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen verfügen häufig nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Anschaffung eines Computers und eines Internet-Zugangs. Ältere Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund haben oftmals ein Problem mit der Komplexität der Dienstleistungen und sind auf beratende Hilfe angewiesen. Um es Projektziel auch diesen Personengruppen zu ermöglichen, von den Vorteilen des E-Government zu profitieren, sollten öffentliche Computer z. B. in einem Kiosk-System in den Räumlichkeiten der öffentlichen Verwaltung kostenlos bereitgestellt werden. Damit unerfahrene Nutzer sich an die Bedienung der Geräte herantrauen, sollten sie bei ihren ersten Schritten von Mitarbeitern der Verwaltung betreut werden. Auf diese Weise können ihnen die benötigten Fähigkeiten zur Wahrnehmung von E-GovernmentAngeboten Schritt für Schritt vermittelt werden. Anschaffung der benötigten Geräte (Bezuschussung von Bund oder Land); Anstellung oder Schulung des Personals für die Betreuung; Platzierung der öffentlichen PCs an gut sichtbaren und gut zugängliBeschreibung chen Orten; Bekanntmachung des Angebotes, z. B. durch Plakate oder Anlagen zu Verwaltungsschreiben; Im Rahmen der Beratung in Bürgerbüros Hinweis auf Möglichkeit des betreuten E-Government; Kommunizieren der Vorteile des E-Government. 129 Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Kommunen/Kommunalverwaltungen; Bundesorganisationen wie die Agentur für Arbeit Als Referenz können z. B. Quick-Check-In Systeme an Flughäfen gesehen werden. Kurzfristig 5.5.5 Projekte zum Handlungsfeld Verbesserung des E-GovernmentAngebots Aufbau eines Referenz-Dienstleistungskatalogs Projektart Forschungsprojekt Zielgruppen Alle Kunden des E-Government Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Das Ziel des Projektes besteht in der Erstellung eines Referenzkatalogs für E-GovernmentDienstleistungen, der von allen Verwaltungen genutzt werden kann. Gestaltet jede Verwaltung ihre im Internet angebotenen Dienstleistungen eigenständig, so entsteht eine Vielzahl von Angeboten mit sehr unterschiedlicher Ausgestaltung und Qualität, die kaum vergleichbar sind. Für die Kunden des EGovernment bedeutet das ein Ärgernis, weil sie bei jedem Kontakt mit einer neuen Verwaltung umständlich in dem für sie unbekannten Katalog nach einer Leistung suchen müssen. Für die Verwaltungen bedeutet der Einsatz eines Referenzkatalogs eine Vereinfachung der Umsetzung von EGovernment, während die konsistente Struktur der Angebote verschiedener Verwaltungen den Kunden den Zugriff auf Leistungen des E-Government erleichtert. Das Vorgehen des Projektes gliedert sich in drei Stufen. Erstens müssen für die verschiedenen Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) alle für Bürger und Wirtschaft relevanten Dienstleistungen erfasst werden. Hier gilt es vor allem auch Unterschiede in der Benennung und länderspezifische Unterschiede zu berücksichtigen. Anschließend muss eine einheitliche Definition der Lebenslagen für diese Bereiche erstellt werden. Dabei können bereits vorhandene Lebenslagenkonzepte als Vorlage dienen. Im letzten Schritt gilt es die Verwaltungsdienstleistungen den einzelnen Lebenslagen zuzuordnen. Über die Erstellung des Referenzlebenslagenkatalogs muss zudem noch ein Konzept für die Einführung erarbeitet werden. Eine Forschungseinrichtung mit Expertise im Gebiet E-Government, insbesondere im Bereich Produktund Prozessgestaltung, zusammen mit Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen. Es gibt bereits eine Vielzahl von Lebenslagenkatalogen im In- und Ausland, die als Vorarbeiten genutzt werden können. Der Schwerpunkt liegt aber bei diesem Projekt in der Vereinheitlichung. Ein einheitlicher Dienstleistungskatalog ist insbesondere für die Wirtschaft von Relevanz, da durch die meist deutschlandweite Geschäftstätigkeit eine einheitliche Struktur der Dienstleistungen ein echter Mehrwert ist. Kurzfristig Möglichkeiten zur Teilhabe, Feedback Projektart Zielgruppen Projektziel Beschreibung Praxis- und Kooperationsprojekt Alle Kunden des E-Government Eine Möglichkeit, den Bürger für E-Government-Angebote zu interessieren, ist es, ihm über das Internet auch entsprechende Teilhabe-Möglichkeiten einzuräumen (E-Participation). Gegenstand dieser Teilhabe können zum einen aktuelle politische Themen sein. Zum anderen können Teilhabemechanismen aber auch genutzt werden, um dem Bürger die Möglichkeit einzuräumen, Feedback zu den vorhandenen E-Government-Angeboten zu geben. Dies gibt dem Bürger die Möglichkeit, eventuell bestehende Probleme zu äußern. Für die Verwaltung ergibt sich daraus ein Weg, mögliche Handlungsbeda rfe und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Im Rahmen des Projektes sind entsprechende Technologien (Web 2.0) zu identifizieren, die sich zur politischen Teilhabe im Internet und zur Nutzung als Feedbackkanal eignen. Diese sind dann exemplarisch 130 Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont für ein E-Government-Portal zu implementieren. Hier würde sich z. B. das Portal des Bundes (www.bund.de) anbieten. Die Identifikation möglicher Techniken kann mit Hilfe eines Forschungspartners auf dem Gebiet EParticipation erfolgen. Die Realisierung ist durch einen Praxispartner vorzunehmen. Im angegeben Beispiel würde der Bund die Koordination übernehmen. Bürgerhaushalt Köln (E-Participation) Mittelfristig Service-Infrastruktur-Plattform für Bürger, Unternehmen und Gemeinden Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Zielgruppen Alle Kunden des E-Government Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Ziel des Projektes ist die Schaffung einer Plattform für Bürger und Gemeinden, über die Verwaltungsleistungen bereitgestellt werden können. Die Plattform bietet dabei die Infrastruktur; der Inhalt wird von den Gemeinden geliefert und von Bürgern sowie Unternehmen genutzt. Auf diese Weise erhalten auch kleine Kommunen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand einen transaktionsfähige EGovernment-Angebote bereitzustellen. Weiterhin hat ein solcher Ansatz den Vorteil, dass teure Mehrfachentwicklungen vermieden werden. Bei der Konzeption der Plattform ist vor allem darauf zu achten, dass die notwendigen Funktionalitäten zur Abwicklungen von Online-Transaktionen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört vor allem eine Möglichkeit zur digitalen Signatur. Hierbei sollten vor allem Optionen betrachtet werden, die ohne zusätzliche Hardware beim Kunden auskommen (z. B. PIN/TAN-Verfahren), um die Akzeptanz der Dienste durch zusätzliche Kosten nicht zu gefährden. Weiterhin sollten auch Funktionalitäten wie ein Virtueller Dokumentensafe und Tracking & Tracing der Abläufe, die zur Erleichterung und Transparenz von Online-Transaktionen dienen, berücksichtigt werden. Außerdem ist auf die Festlegung einheitlicher, offener Standards bei der Definition der Schnittstellen zu den Fachverfahren der Kommunen zu achten. Bund bzw. Länder können die Infrastruktur-Plattform in Zusammenarbeit mit Praxispartnern erstellen lassen. Deutschland-Online (service bw) Darüber hinaus liefern Kommunen entsprechende Inhalte für ihre Dienste Als potenzielle Power User ist dieses Projekt, insbesondere bei E-Government-Transaktionen, von großer Relevanz Mittelfristig Verbesserung der Verwaltungssprache Projektart Forschungsprojekt Zielgruppen Projektziel Beschreibung Alle E-Government-Nutzer, vor allem ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund Ziel des Projektes ist die Vereinfachung der Amtssprache, wie sie in Formularen und Anträgen verwendet wird. Viele Menschen, gerade Ältere und solche, für die Deutsch nicht Muttersprache ist, aber auch den „normalen Verbraucher“ stellt die Amtssprache, die in Verwaltungsdokumenten benutzt wird, vor Verständnisschwierigkeiten. Gerade im E-Goverment-Bereich sind verständliche Formulare jedoch besonders wichtig, da es hier weniger Möglichkeiten zur Klärung von Verständnisschwierigkeiten gibt als bei persönlichem oder telefonischem Kontakt. Das Vorgehen des Projektes gestaltet sich folgendermaßen: Ausgewählte Textvorlagen verschiedener Behörden sollen zunächst unter sprachlichen Aspekten untersucht werden. Auch soll die Einbindung in Fachverfahren untersucht werden. Die Textvorlagen werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: Bürger (Laie) als Empfänger, d. h. verwaltungsexterne Kommunikation Häufigkeit der Verwendung des Formulars Auftreten von negativen Rückmeldungen (Nachfragen, falsches Ausfüllen, Ausfüllhilfe von Verwaltungsmitarbeitern) 131 Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Bereits bestehende Einbindung in Fachverfahren. Des Weiteren sollen sowohl Bürger als auch Verwaltungsmitarbeiter mit Hilfe eines Fragebogens und / oder Interviews befragt werden. Die aus den Bearbeitungen der Formulare und den Befragungen resultierenden Ergebnisse könnten in einem Handbuch oder einer Online-Plattform veröffentlicht werden. Über einen rein sprachwissenschaftlichen Ansatz, wie ihn andere Projekte bisher verfolgt haben, sollte in diesem Projekt auch eine verbesserte Einbindung in Fachverfahren und die Bedeutung der Sprache speziell im E-Government-Bereich berücksichtigt werden. Das Projekt sollte von einer Forschungseinrichtung, die sowohl über Kompetenzen im Bereich EGovernment als auch im sprachwissenschaftlichen Bereich verfügt in Zusammenarbeit mit ein bis zwei öffentlichen Verwaltungen durchgeführt werden. Bürgernahe Verwaltungssprache für das Landesamt für Besoldung und Versorgung NordrheinWestfalen (Deutschhochschule für Verwaltungswissenschaften) Verwaltungssprache und Textoptimierung (Ruhr-Universität Bochum) Verwaltungssprache: Mangelnde Verständlichkeit und Akzeptanz als Barrieren in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern (Universität Bielefeld). Mittelfristig E-Inclusion und die „Stadt der Zukunft“ Projektart Zielgruppen Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Forschungsprojekt Alle bislang unterbeteiligte Zielgruppen Ziel dieses Projektes soll das Verstehen der Möglichkeiten von E-Inclusion in einer technologieintensiven Umgebung als E-Inclusion-Zukunftsszenario sein. Als Vorreiter für die „Stadt der Zukunft“ im Sinne einer intensiven lokalen Technologie- und Dienstleistungsvernetzung und -nutzung wurde z. B. das Projekt T-City ausgerufen. Dieses fokussiert derzeit mit 5 Projekten die Bereiche Tourismus und Mobilität, Nachrichten,,Gesundheit, Lebenslanges Lernen und Forschung sowie Medienportal/Entertainment. Die Stadt der Zukunft wird jedoch mit E-Government auch vielfältige Verwaltungsangebote zukünftig digital anbieten, die über eine vergleichbare Initiative ebenfalls in einer BeispielKommune angestoßen werden könnten. Der Nutzen dieses Projektes läge in der Darstellung der zukünftig immer mehr in das Internet zu verlagernden Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Untersucht werden soll, inwieweit Verwaltungsangebote heute in der Stadt der Zukunft als inklusive E-Government-Dienstleistungen angeboten werden können. Dabei stehen zum einen Barrieren für die Verlagerung derzeitiger Angebote der öffentlichen Verwaltungen hin zu E-Government-fähigen Leistungen im Vordergrund, zum anderen Handlungsempfehlungen zur Überwindung dieser Barrieren und aktiven Gestaltung der inklusiven Stadt und Stadtverwaltung der Zukunft. Grundlagenforschung für E-Inclusion: Bund in Kooperation mit kommunaler Verwaltung und Anwendungspartner, im Falle der T-City Friedrichshafen und die T-Com; ggf. andere potenzielle BeispielKommunen T-City Friedrichshafen Langfristig 5.5.6 Meta-Projekte Die bisherigen Untersuchungen zum inklusiven E-Government haben auch auf Meta-Ebene großen Handlungsbedarf aufgedeckt. Zum einen ist hier die Verbesserung der Informationslage zu nennen. Um Nutzenpotenziale und mögliche Barrieren besser einschätzen und so die Informationslage für Entscheidungen verbessern zu können, müssen Nutzungsverhalten und Nutzungszahlen bislang unterbeteiligter Zielgruppen insbesondere hinsichtlich des E-Government detaillierter untersucht werden. Zum anderen stellt die Schaffung von Aufmerksamkeit und die 132 Vernetzung von Akteuren im inklusiven E-Government eine zentrale Herausforderung dar. Hierzu können z. B. die Schaffung einer Best Practice-Plattform, die Einrichtung einer virtuellen Community oder die Etablierung einer nationalen Konferenz zum Thema inklusives EGovernment beitragen. In diesem Zuge ist auch zu überprüfen, inwieweit bestehende Netzwerke zum Thema, bspw. das Netzwerk der Stiftung Digitale Chancen, ggf. durch weitere Initiativen und Engagements ergänzt und verstärkt werden können. Obgleich diese Projekte im Folgenden separat erörtert werden, bieten sich hier erhebliche Potenziale zur Konzertierung der Maßnahmen. Studien und Statistiken zur Datenerhebung Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Zielgruppen Praktiker im E-Government, Wissenschaft, sonstige Interessierte Projektziel Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Das Ziel des Projektes besteht in der Schaffung einer umfassenden und verlässlichen Datenbasis zum inklusiven E-Government. Spezifische Daten zu den Problemen der einzelnen Zielgruppen, insbesondere differenzierte Perspektiven auf das Internet- und E-Government-Nutzungsverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen, sind kaum vorhanden. Diese Perspektiven unterscheiden sich stark voneinander und detaillierte Informationen hierzu kaum vorhanden. Darüber hinaus sind zur operationalen Umsetzung von E-Inclusion-Maßnahmen detailliertere Informationen über Menschen und deren Internet- und E-Government-Nutzungsverhalten notwendig, welche bislang aufgrund von mehr als einem Aspekt unterbeteiligt sind, z. B. eine Seniorin mit (spezifischem) Migrationshintergrund. Umfassende Studien sind aufgrund der komplexen Problemlage zur Verbesserung von E-Inclusion-Entscheidungen dringend notwendig. Vergabe von Studien- und Forschungsaufträgen an Forschungseinrichtungen Bund, Forschungseinrichtungen mit entsprechenden Schwerpunkten BMI-Studienauftrag E-Participation Kurzfristig, kontinuierlich Einrichtung einer nationalen E-Inclusion-Konferenz Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Praktiker im E-Government, alle Zielgruppen des E-Inclusion und ihre Interessenvertreter, WissenZielgruppen schaft, sonstige Interessierte Durch die Einrichtung einer nationalen E-Inclusion-Konferenz soll die Vernetzung zentraler Akteure durch ein Präsenzforum komplementiert werden. Hiermit entsteht Potenzial zur Einbindung eines Best Projektziel Pactice-Plattform-Projektes (und ggf. dort angehängter E-Inclusion-Auszeichnungen), einer virtuellen Community oder auch zur Bekanntmachung von neuen Erkenntnissen im E-Inclusion z. B. aus Auftragsstudien und Statistiken. Gezieltes Ansprechen der Akteure (Interessenverbände etc.); Einbinden weiterer Maßnahmen und ProBeschreibung jekte (des Bundes, der Länder und der Kommunen) zum E-Inclusion; Veranstaltung einer regelmäßigen Konferenz zu aktuellen Themen des inklusiven E-Government. Akteure Initiative auf Bundesebene erreicht die meisten Referenzprojekte Stiftung Digitale Chancen (hier bzgl. Vernetzungsansatz) Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Kurzfristig 133 Schaffung einer Online-Best Practice-Plattform Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Praktiker im E-Government, alle Zielgruppen des E-Inclusion und ihre Interessenvertreter, WissenZielgruppen schaft, sonstige Interessierte Ziel des Projektes ist die Schaffung einer Plattform, die Best Practices im Bereich des deutschen inklusiven E-Government identifiziert, dokumentiert und so als Multiplikator dient. Zwar befindet sich eine solche Plattform auf europäischer Ebene derzeit im Aufbau (www.epractice.eu), eine deutsche Umsetzung einer Best Practice-Plattform empfiehlt sich jedoch u. a. vor dem Hintergrund sprachlicher Zugänglichkeit, inhaltlicher Bindung des Themas an nationale Rahmenbedingungen und hier möglicher praktikabler Umsetzungen, besserer Einbindung in existierende nationale Akteurnetze und einer mögProjektziel licherweise größeren Darstellungsbreite als auch -tiefe nationaler E-Inclusion-Projekte. (Hier empfiehlt sich ein enger Austausch mit weiteren Best Practice-Plattformen z. B. auch auf europäischer Ebene.) Auf diese Weise können deutsche Verwaltungen neue Impulse erhalten und von funktionierenden Konzepten profitieren. Ohne eine solche Plattform erreichen gut umgesetzte Ideen kaum einen großen Bekanntheitsgrad und können ihr Potenzial nur in geringerem Umfang entfalten. Ein solcher Austausch von Wissen könnte die Entwicklung des inklusiven E-Government in Deutschland entscheidend voranbringen. Gezielt Best Practices identifizieren; Akteure einbinden (z. B. Verwaltungen, von denen Best Practices Beschreibung stammen); Best Practices veröffentlichen (Anreiz für Akteure schaffen ggf. durch Preisverleihung o. ä.); Austausch von Wissen fördern; kontinuierlich nach neuen Best Practices suchen. Initiierung durch Bund, kontinuierliche Identifikation von Best Practices durch Forschungseinrichtung Akteure mit E-Inclusion- und E-Government-Erfahrung, Austausch und Wissenstransfer durch Verwaltungsmitarbeiter in Kommunen. Referenzprojekte epractice.eu Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Mittelfristig Gründung einer virtuellen Community zum Thema E-Inclusion Projektart Praxis- und Kooperationsprojekt Zielgruppen Praktiker im E-Government, alle Zielgruppen des E-Inclusion und ihre Interessenvertreter, Wissenschaft, sonstige Interessierte Projektziel Ziel des Projektes ist die Vernetzung verschiedener Interessengruppen und Praktiker im E-Government in einer virtuellen Community, um somit einen Austausch zwischen den Vertretern verschiedener bis- 134 Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont lang unterbeteiligter Zielgruppen zu ermöglichen. Die Einteilung in Zielgruppen ist nicht trennscharf. Häufig muss ein Mensch mit mehreren Benachteiligungen gleichzeitig umgehen. Dadurch überschneiden sich die Arbeitsgebiete der Verbände und Interessengruppen. Auch zwischen Vertretern der gleichen Interessengruppe herrscht zum Teil nur sporadischer Austausch, was durch die Vernetzung verbessert werden könnte. Auf diese Weise kann ein intensiver Informationsaustausch entstehen, so dass die Verbände gegenseitig voneinander lernen und profitieren können. Die Interessengruppen können ihre Aktionen weiter aufeinander abstimmen und so den Wirkungseffekt erhöhen. Gezieltes Ansprechen der Akteure (Interessenverbände etc.); Schaffung einer gemeinsamen Austauschplattform. Initiative auf Bundesebene erreicht die meisten BMAS-Forum (für Behinderte) Mittelfristig Studie E-Inclusion aus Sicht lokaler Verwaltungen Projektart Studie Zielgruppen Kommunale öffentliche Verwaltungen, alle Zielgruppen des E-Inclusion Ein Großteil von E-Government-Services für Bürger und Wirtschaft auf kommunaler Verwaltungsebene erbracht. Hier sind die Erwartungen, Probleme und Einsatzbedingungen des E-Inclusion aus Sicht lokaProjektziel ler Verwaltungen bislang kaum systematische erhoben. Daher ist es notwendig, Aufmerksamkeit und ein weitergehendes Verständnis für das Thema inklusiver E-Government auf dieser Ebene zu schaffen. Diese Probleme sollen mit der vorgeschlagenen Studie adressiert werden. Beschreibung Akteure Referenzprojekte Wirtschaftsrelevanz Zeithorizont Analyse der momentanen Situation (Erwartungen, Einsatzbedingungen); Identifikation von Schachstellen; Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten; Aussprechen von Handlungsmöglichkeiten Studie Auftrag Bund, Forschungseinrichtung, Befragung kommunaler Verwaltungen unter Mitwirkung der Länder Studie E-Inclusion Mittelfristig 135 Autorenverzeichnis Prof. Dr. Jörg Becker Direktor des European Research Center for Information Systems (ERCIS), Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement ■ Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes (1977-82), Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre an der University of Michigan, Ann Arbor, USA (1980-81), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik (IWi) der Universität des Saarlandes (1982-90), Berater der IDS Gesellschaft für Integrierte Datenverarbeitungssysteme GmbH (1987), seit 1990 Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2003 Gründungsdirektor des European Research Center for Information Systems (ERCIS). Sprecher des Arbeitskreises „EGovernment und E-Democracy“ der Gesellschaft für Informatik (GI-EGOV). ■ Arbeitsgebiete: Informationsmanagement, Informationsmodellierung, Datenmanagement, Logistik, Handelsinformationssysteme, Managementberatung in Fragen der EDVStrategie, Projekte in Industrie-, Service- und Handelsunternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung. E-Mail: [email protected] Philipp Bergener Diplom-Wirtschaftsinformatiker Bachelor of Science in Information Systems European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster (2002-2007) mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftslehre und praktischer Informatik. Studium „Information Systems“ an University of Auckland, Neuseeland (2004). Seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, insbesondere tätig im Bereich prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung. ■ Arbeitsgebiete: Prozessmanagement, Methodenentwicklung, Informationsmodellierung, Datenmanagement, Verwaltungsmodernisierung und Electronic Government. E-Mail: [email protected] 136 Katrin Fielenbach Magistra Artium European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Allgemeinen Sprachwissenschaft (M.A.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der University of Auckland, Neuseeland (2001-2006). Seit 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsinformatik. ■ Arbeitsgebiete: Verwaltungsmodernisierung, angewandte Linguistik. Verwaltungssprache, E-Mail: [email protected] Philippe Fuchs Diplom-Kaufmann European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster (2000-2004) mit den Schwerpunkten Volkswirtschaftslehre und Informationssysteme. Seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, insbesondere tätig im Bereich prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung. ■ Arbeitsgebiete: Verwaltungsmodernisierung, E-Government, E-Learning. E-Mail: [email protected] Sebastian Herwig Diplom-Wirtschaftsinformatiker European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der TU-Ilmenau und weiterführend an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (2001-2006) mit den Schwerpunkten Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre und Informationssysteme. Seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, insbesondere tätig im Bereich Informationsmodellierung ■ Arbeitsgebiete: Referenzmodellierung, Prozess- und Workflowmanagement, verteilte Informationsmodellierung sowie Methodenentwicklung. E-Mail: [email protected] 137 Milan Karow Diplom-Wirtschaftsinformatiker European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Dresden (2000-2006) mit den Schwerpunkten Systementwicklung, Informationsmanagement und Logistik. Seit 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, insbesondere tätig im Bereich prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung. ■ Arbeitsgebiete: modernisierung. Prozessmanagement, Methodenentwicklung, Verwaltungs- E-Mail: [email protected] Dr. Björn Niehaves Diplom-Kaufmann Magister Artium (Politikwissenschaft) European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kfm.) und Studium der Politikwissenschaft (M.A.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1998-2005). Seit 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, insbesondere tätig im Bereich Verwaltungsmodernisierung. Gastforscher am Royal Institute of Technology und der Universität Stockholm zum Thema Unternehmensmodellierung in öffentlichen Verwaltungen (2005). Promotion zum Dr. rer. pol. mit der Arbeit "The Reflective Designer - Designing IT-Consulting Processes" (ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Universität Münster 2006), Gastforscher an der Waseda-University in Tokyo zum Thema Verwaltungsmodernisierung, insbesondere zu öffentlich-sektoralen Innovationsprozessen, Bürgerbeteiligungen und E-Democracy in Japan und Deutschland (2006/2007). ■ Arbeitsgebiete: Business Intelligence im öffentlichen Sektor, Ratsinformationssysteme, Bürgerbeteiligung, Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung, Innovationsmanagment, E-Democracy, E-Inclusion und E-Government. E-Mail: [email protected] 138 Michael Räckers Master of Science in Information Systems Bachelor of Science in Information Systems European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster (2001-2006) mit den Schwerpunkten Volkswirtschaftslehre und Informationssysteme. Seit 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik, Assistent der Geschäftsführung am Institut für Wirtschaftinformatik, insbesondere tätig im Bereich Verwaltungsmodernisierung. ■ Arbeitsgebiete: Prozessmanagement, Methodenentwicklung, Informationsmodellierung, Referenzmodellierung, Verwaltungsmodernisierung und Electronic Government, EDemocracy, Ratsinformationssysteme. E-Mail: [email protected] Burkhard Weiß Diplom-Wirtschaftsinformatiker Bachelor of Science in Information Systems European Research Center for Information Systems (ERCIS) ■ Studium der Wirtschaftsinformatik an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster (2001-2007) mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftslehre und Informationssysteme. Seit 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik. ■ Arbeitsgebiete: Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung, Prozessorientierte Referenzmodellierung, Wirtschaftlichkeitsanalyse von IT-Investitionen, RFIDWirtschaftlichkeitsanalyse im Handel und Supply Chain Management. E-Mail: [email protected] Universität Münster Leonardo-Campus 3 48149 Münster Tel: +49 (251) 83-3 81 00 [email protected] Germany Fax: +49 (251) 83-3 81 09 http://www.ercis.de ERCIS – Becker, et. al.: E-Inclusion – Digitale Integration durch E-Government. Münster 2008. ERCIS – European Research Center for Information Systems ERCIS – European Research Center for Information Systems Editors ERCIS-Broschüre-e-inclusion_Umschlag_K1.indd 1 Prof. Dr. Jörg Becker, Philipp Bergener, Katrin Fielenbach, Philippe Fuchs, Sebastian Herwig, Milan Karow, Dr. Björn Niehaves, Michael Räckers, Burkhard Weiß 01.02.2008 17:28:18