140114 Entwurf Elternbriefverwenden

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140114 Entwurf Elternbriefverwenden
Regionaler Arbeitskreis Sucht - und Gewaltprävention Bitburg-Prüm
Caritasverband Westeifel e.V.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Fachstelle Suchtprävention
Josef Fuchs
Brodenheckstraße 1
54634 Bitburg
Tel. (06561) 96 71 – 0 (127) Fax (06561) 96 71 - 30
Jugendschutzbeauftragter
Robert Müller
Trierer Str. 1
54634 Bitburg
Tel. (06561) 15 - 32 50
Fax (06561) 15 - 1000
[email protected]
[email protected]
Karneval und Jugendschutz - Gemeinsam vorbeugen
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Karnevalssaison ist bereits in vollem Gange und wird in den nächsten Wochen ihren Höhepunkt
erreichen. Neben ausgelassener Freude und unbeschwertem Frohsinn kommt leider auch immer
wieder Alkohol ins Spiel. Alkohol ist immer noch die Alltagsdroge Nr. 1 in Deutschland. Alkohol wirkt
bei Kindern viel stärker als bei Erwachsenen.
Eine gewisse Anzahl von Kindern und Jugendlichen - selbst 12- bis 13-jährige - konsumieren
insbesondere an den Karnevalstagen Alkohol. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder
passiert, dass einige erheblich alkoholisiert aufgefallen sind und ärztlich behandelt werden mussten.
Wir möchten Sie als Eltern bitten und dazu ermutigen, sich mit ihren Kindern auseinanderzusetzen
und mit uns zusammenzuarbeiten. Denn: Jugendschutz geht alle an! Sie tragen als
Erziehungsberechtigte/Eltern die Hauptverantwortung für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Sie
als Eltern können einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Alkoholkonsum leisten. Achten Sie
besonders an den „tollen Tagen“ darauf, welche Getränke Ihre Kinder von zu Hause mitnehmen und
mit wem sie sich treffen. Vereinbaren Sie, wo Ihr Kind hingeht und wie lange es unterwegs sein darf.
Wichtig ist auch ein vorgelebter Umgang mit Alkohol, denn Kinder lernen ganz besonders am Vorbild.
Bitte denken Sie an die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes:
•
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An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder abgegeben
werden noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
An Personen unter 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke weder abgegeben werden noch
darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. Kappensitzungen, Maskenbälle)
ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis
24:00Uhr gestattet werden.
Wir wollen Sie in dem Anliegen des Jugendschutzes unterstützen:
Alle
Verkaufsstellen
und
Veranstalter
sind
aufgerufen,
auf
die
Einhaltung
der
Jugendschutzbestimmungen zu achten. In der Schule gilt ein generelles Alkoholverbot, auch für
Schüler, die schon 18 Jahre alt sind. Die zuständigen Behörden werden in diesem Jahr wieder
gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen.
Sollten sich Fragen ergeben, so wenden Sie sich bitte an:
Jugendschutzbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Robert Müller, 06561- 153250
Jugendsachbearbeiter der Polizei Bitburg:
Hans Peter Reiter, 06561 – 9685-27
Jugendsachbearbeiter der Polizei Prüm:
Erwin Schwarz, 06551 – 942-45
Es bedarf der Unterstützung und des Mutes, sich sowohl im privaten wie im öffentlichen Umfeld
einzumischen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bitte helfen auch Sie mit!
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir schöne Fastnachtstage.
* AOK Rheinland-Pfalz * Bebiz Bitburg-Prüm * BBS Prüm * EuroBBW Bitburg * Caritasverband Westeifel e.V * Fachstelle für
Kinder – und Jugendpastoral * EV. Kirchenkreis * Häuser der Jugend Bitburg u. Prüm * Jugendhilfestation Bitburg-Prüm *
JHZ Helenenberg * Kath Pfarramt St. Peter * Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm * Polizeidirektion Wittlich *
Schulseelsorge Dekanat Westeifel * St. Vinzenzhaus Speicher