2013 Jahresbericht Stadt Kempten
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2013 Jahresbericht Stadt Kempten
Schuldnerberatung für die Bürger der Stadt Kempten anerkannte Insolvenzberatungsstelle gem. § 305 InsO • • • • Beratung bei Überschuldung Haushaltsplanung Verhandlung mit Gläubigern Sanierung 1 Träger: Internet: Adresse: Diakonisches Werk/Johannisverein Kempten Allgäu e.V. St. Mang Platz 12 87435 Kempten www.diakonie-kempten.de Schuldner- und Insolvenzberatung Illerstr. 13 87435 Kempten Tel.: 0831/54059-52 Fax: 0831/54059-59 Mail: [email protected] Tel. Beratungszeiten: Montag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Offene Beratungszeit: Donnerstag 10:30 Uhr – 12:30 Uhr Außensprechstunden - Stadtteilbüro Sankt Mang, Im Oberösch 3 Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr - Stadtteilbüro Thingers, Schwalbenweg 71 Dienstag von 10 Uhr bis 12 Uhr Beratungstermine nach Voranmeldung Mitarbeiter: Susanne Greiner – Leitung (Dipl.-Soz.Päd. (FH)) 40 Std. Dieter Streit (Schuldner- und Insolvenzberater ) 40 Std. Sybille Kennerknecht (Verwaltung) 30 Std. Alfred Stoffel (jur. Beratung und ehrenamtlicher Mitarbeiter) Karl-Heinz Müller (ehrenamtlicher Mitarbeiter) 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 2 3 Ausgangslage und gesellschaftliche Rahmenbedingungen 1.1 Überschuldung im gesellschaftlichen Kontext 6 1.2 Die aktuelle Überschuldungssituation in Deutschland 7 Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Kempten 8 2.1 Finanzierung 8 2.2 Zugang und Ausstattung 8 2.3 Ehrenamt 9 2.4 Selbstverständnis und Leistungsangebot 9 2.5 Vernetzung 10 2.6 Insolvenzberatung 10 2.7 JVA 11 2.8 Ein besonderes Fallbeispiel in der Schuldnerberatung 11 Leistungsbericht 14 3.1 Die Arbeit der Schuldnerberatung in Zahlen und Fakten 14 3.2 Außensprechstunden Sankt Mang und Thingers 15 3.3 Prävention 16 3.3.1 4 6 Projekte in der Prävention Informationen über rechtliche Neuerungen in 2014 17 19 4.1 Insolvenzrechtsreform 19 4.2 Änderungen in der Prozesskostenhilfe (PKH) ab 2014 20 Anhang: Statistische Auswertung Presseartikel 3 Morgengruß an den vergeblich kommenden Gerichtsvollzieher Ich weiß, Du kommst, um mich zu pfänden, eiserner Scherge des Gerichts. Ich kenn die Männer, die Dich senden, doch diese Männer kriegen nichts. Zwar Dein Bestreben scheint mir löblich: Pflichteifer treibt so früh Dich her, doch glaub mir, Freund, Du kommst vergeblich, denn hier ist alles öd und leer. Sieh hier ehmal'gen Reichtums Reste: ein Portemonnaie mit nichts darin. Dort an der Tür hängt eine Weste, wenn sie Dir steht, dann nimm sie hin. Sonst bieten nichts Dir diese Räume, die suchend jetzt Dein Blick durchirrt, denn Stiefelknecht und Gummibäume gehören meinem Zimmerwirt. Du siehst, hier ist nichts fortzuschleppen, mich dauert, daß Du Dich bemüht. Es sind so unbequeme Treppen, geh hin, wo Pracht und Luxus blüht. Noch ist es früh, genieß den Morgen, was nutzt es, daß Du länger weilst. Doch kannst Du, Freund, mir etwas borgen, so tu's, eh Du von dannen eilst. Prof.Dr.phil. Johannes Trojan (1837-1915) 4 Vorwort Überschuldung ist Ausdruck einer Gesellschaft, die ihr Wachstum auf kreditfinanzierten Konsum aufbaut und das damit verbundene Risiko dem Individuum überlässt. Angesichts von Niedrigeinkommen, prekären Beschäftigungsverhältnissen, steigenden Energie- und Immobilienpreisen ist nicht mit einem Rückgang der Problematik zu rechnen. Die Schuldnerberatung der Diakonie Kempten Allgäu bietet seit dem Jahr 1990 im Auftrag der Stadt Kempten die Beratung von überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Familien und Einzelpersonen an. Die Beratung und praktische Hilfe zur Überwindung der sozialen und psychischen Folgen einer existentiell bedrohlichen Lebenslage, hat sich schnell zu einem eigenständigen spezialisierten Angebot der sozialen Arbeit in der Stadt Kempten etabliert. Mit unserer täglichen Arbeit leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung überschuldeter Bürger. Persönliche Einzelfallberatung, Gruppenveranstaltungen sowie Vorträge und Prävention gehören ebenso zu unserer Tätigkeit wie Fachberatung, die Herausgabe von fachlichen Informationen und regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Als geeignete Stelle i.S. der Insolvenzordnung bieten wir zudem Insolvenzberatung an. Unser Angebot der persönlichen Beratung umfasst weit mehr als eine rein fiskalisch bzw. rechtlich orientierte Dienstleistung, die durch Banken oder gegen Entgelt durch Rechtsanwälte oder Steuerberater übernommen wird. Meist geht es in unserer Beratung neben der Schuldenregulierung um die Lösung einer Lebenskrise, einer nachhaltigen Sicherung der Existenz und Verbesserung der Lebenssituation – kurz: um die Entwicklung neuer Lebensperspektiven. Wer zu uns kommt, hat die größte Hürde bereits genommen – sich selbst einzugestehen, nicht weiterzuwissen und neutralen Rat einholen zu dürfen. Wie wir feststellen ist unsere beste Werbung die Mundpropaganda „Da wird Dir geholfen“. Ohne unseren Auftraggeber wäre uns diese Arbeit nicht möglich. Wir bedanken uns daher ausdrücklich - auch im Namen der Ratsuchenden - bei der Stadt Kempten für das uns bisher entgegengebrachte Vertrauen. Wir hoffen, auch weiterhin vollen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger von Kempten leisten zu dürfen. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle auch der Dank an unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren großer Einsatz und Engagement die Arbeit sehr bereichert und die mit wertvollen Impulsen zur Weiterentwicklung unseres Angebots beitragen. Ebenso bedanken wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen der Diakonie und anderen Einrichtungen sowie Institutionen, mit denen wir in ständigem berufsbedingtem Kontakt stehen, für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Susanne Greiner Dipl.-Soz.Päd.(FH) Kempten im Juni 2014 5 1 Ausgangslage und gesellschaftliche Rahmenbedingungen 1.1 Überschuldung im gesellschaftlichen Kontext Vor dem Zweiten Weltkrieg war das Schuldenmachen in Deutschland noch verpönt. Es wurde mit Armut oder unwirtschaftlicher Haushaltsführung assoziiert. Dies änderte sich seit den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts stetig. Bis heute ist wirtschaftlicher Aufschwung nur durch kreditfinanzierten Massenkonsum möglich, unsere konsumorientierte Lebensweise logische Konsequenz. Das Sich-Verschulden gehört heute ebenso wie das Sparen zu den „normalen“ wirtschaftlichen Vorgängen im Lebenszyklus einer Person/einer Wirtschaftsgemeinschaft. Mittlerweile werden zu den materiellen Ressourcen von Privathaushalten neben dem Erwerbs- und Transfereinkommen auch Kredite bzw. die Kreditwürdigkeit gezählt. Die Konsumfreude ist hoch, derzeit setzt etwa jeder dritte deutsche private Haushalt auf Ratenkredite, um Anschaffungen vom Fernseher bis zum Pkw zu finanzieren. Zwar führen kreditfinanzierte Konsumausgaben nicht zwangsläufig in eine Schuldenspirale. Sie können aber die finanzielle Situation von einkommens- und vermögensschwachen Verbrauchern mittelfristig schwächen und langfristig überlasten. Experten warnen bereits vor einer tickenden Zeitbombe, die bei einem Abschwung der Wirtschaft zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen könnte. Kreditaufnahme und damit der Vorgriff auf künftiges Einkommen ist schon per se mit einem Risiko verbunden. Aber anders als in den Jahren der Vollbeschäftigung haben sich die Rahmenbedingungen seither grundlegend verändert. Die Biographien vieler Bürger verlaufen aufgrund von Arbeitsmarktrisiken sowie familiärer Ereignisse wie Scheidung zunehmend diskontinuierlich. Auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind nicht geeignet, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen und/oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. So ist für eine zunehmende Zahl von Bürgern Teilhabe ohne Finanzierung gar nicht möglich, Hausstands- und Familiengründung und damit autonome Lebensplanung nur schwer realisierbar. Im Allgemeinen wird das Problem der Überschuldung individualisiert. Überschuldung ist aber überwiegend nicht als Resultat einer vorwerfbaren Lebensführung zu sehen, sondern als Folge kritischer Lebensereignisse. Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und ihrer sonstigen Lebensumstände schlechter gestellt sind, ist es besonders schwierig, mit solchen Ereignissen fertig zu werden. Überschuldung: • Der Schuldner kann der Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht mehr nachkommen. Zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts stehen weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung Schuldnerquote • Anteil der Personen mit Negativmerkmalen im Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren. Negativmerkmale: • Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen (Haftanordnung/Eidesstattliche Versicherung/Privatinsolvenzen) • Unstrittigen Inkasso-Fällen von Creditreform gegenüber Privatpersonen • Nachhaltige Zahlungsstörungen (ab mind. Zwei vergeblichen Mahnungen mehrerer Gläubiger) Folgen wir den Prognosen, wird bei erhöhter Überschuldungsgefahr sowie steigenden Kosten für Energie und Wohnraum mittel- bis langfristig mit einen Anstieg der Schuldnerzahlen gerechnet. Nur vielfältige Anstrengungen der politischen Akteure können dem Problemfeld der Überschuldung langfristig seine Brisanz nehmen. Neben dem Abbau von Arbeitslosigkeit/ prekären Arbeitsverhältnissen sowie der Förderung der Finanzkompetenz zählt hierzu die weitere Stärkung und Ausbau der Schuldner- und auch Insolvenzberatung. 6 1.2 Die aktuelle Überschuldungssituation in Deutschland Im 2013 betrug trotz guter Konjunktur die bundesweite Überschuldungsquote 9,81 %. Damit sind 3,33 Millionen Haushalte überschuldet bzw. insgesamt 6,58 Millionen Erwachsene mit durchschnittlich 33.000 Euro. Als Ursache Nr. 1 für das wirtschaftliche Aus von Verbrauchern gilt immer noch Arbeitslosigkeit, gefolgt von Veränderungen in der familiären Situation, Krankheit, Konsum und in gescheiterter Selbstständigkeit. Krankheit (plus 14 %) hat in den letzten 5 Jahren deutlich zugenommen. Kempten Die Zahl jugendlicher Schuldner im Alter unter 20 Jahren hat seit 2004 (53000) um 302 % auf den aktuellen Wert von 213.000 zugenommen. Auch die Altersgruppe zwischen 20 und 29 Jahren weist in diesem Zeitraum eine markante Steigerung um 59,9 % auf 1.581.000 Schuldner auf. In Bayern gelten 7 % der erwachsenen Einwohner als überschuldet bzw. nachhaltig zahlungsgestört, in Kempten 10,33 % der Bürger. Im ff. die Schuldnerquote der umliegenden Landkreise. Stadt / Landkreis 2013 2012 Ostallgäu 6,31 % 6,51 % Kaufbeuren 10,66 % 10,89 % Unterallgäu 6,03 % 6,15 % Memmingen 10,49 % 10,42 Oberallgäu 6,69 % 6,75 % Kempten 10,33 % 10,59 % 7 2 Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Kempten 2.1 Finanzierung Die Schuldnerberatung und Präventionsarbeit für die Bürger der Stadt Kempten wird durch die Stadt Kempten mit einem pauschalen seit Jahren gleichbleibenden Kostenzuschuss für Personalund Sachkosten gefördert. Durch Kostensteigerung insbesondere im Bereich der Personalkosten ist ein zunehmend höherer Anteil durch Eigenmittel der Diakonie Kempten oder Spendenmittel zu übernehmen. Unser Angebot der kostenfreien Insolvenzberatung wird gefördert im Wege der pauschalen Einzelfallabrechnung mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen. Eine kostendeckende Finanzierung ist abhängig von entsprechendem Fallaufkommen. Bereits heute ist für uns absehbar, dass künftig eine zeitnahe, qualifiziert hochwertige, nachhaltige und kontinuierliche Versorgung der Bürger nur bei ausreichender Finanzierung leistbar ist. Wir hoffen, dass dies auch im Rahmen der schon langewährenden Überlegungen des Bayerischen Staatsministeriums, die Finanzierung der Insolvenzberatung auf die Kommunen/Landkreise zu delegieren, Berücksichtigung findet. 2.2 Zugang und Ausstattung Die Bürger/innen der Stadt Kempten, bei denen die finanziellen Sorgen durch Schulden zum Mittelpunkt des Lebens geworden sind, finden bei uns fachlich kompetente Hilfe. Sie können mit uns über Geld sprechen - wir beraten vertraulich, vorurteilsfrei, konfessions-unabhängig, uneigennützig, neutral und kostenfrei. Langjährige Erfahrung, die hohe Fachlichkeit -auch in den Bereichen Insolvenz, Selbständige und Immobilien - sowie das herausragende Engagement der Mitarbeiter ermöglichen es uns, auch hohes Beratungsaufkommen zeitnah zu bearbeiten. Die hohen fachlichen Anforderungen in Verbindung mit regelmäßigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen erfordern eine ständige Aktualisierung des vorhandenen Wissens der Mitarbeiter. Dies gewährleisten wir durch regelmäßige fachspezifische Fortbildungen, Supervision, Teilnahme an Tagungen, der Mitarbeit in Facharbeitskreisen und Gremien ebenso wie durch Informationsaustausch zu aktuellen Themen in unserem bayernweiten Arbeitskreis. Der Zugang zu aktuellen Gesetzestexten, Fachforen und Fachzeitschriften ist sichergestellt ebenso wie die rechtliche Beratung und Unterstützung der Beratungsfachkräfte. Wöchentlich finden Teambesprechungen statt. Gegenseitige Vertretung in Zeiten der Abwesenheit ist gewährleistet. Unsere sehr effektive Arbeitsweise geht einher mit zeitgemäßer und sehr guter technischer Ausstattung sowie geeigneten Räumlichkeiten für jeden Berater. Einen barrierefreien Zugang können wir über die Außensprechstunde in Sankt Mang bzw. über die Nutzung verfügbarer Büroräume im Erdgeschoss vom Haus Lichtblick anbieten. Die Beratungsstelle ist hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, Busse halten direkt vor dem Eingang zum Haus Lichtblick – die örtliche Nähe zu Einrichtungen wie Gericht, Stadthauptkasse, Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle und AÜW ist gegeben. Wir haben keine Wartezeiten und Termine sind auch kurzfristig möglich. Zusätzlich bieten wir wöchentlich eine persönliche offene Sprechzeit ohne Terminvereinbarung an, die sehr gut angenommen wird. Auch können die Ratsuchenden die Berater neben den regulären Bürozeiten zu festen telefonischen Sprechzeiten direkt erreichen. Voranmeldung ist sinnvoll. 8 Der Zugang zur Beratung erfolgt in der Regel über die Terminanfrage in unserem Sekretariat. Nach Klärung der Zuständigkeit bzw. der Art und Dringlichkeit des Anliegens wird ein Termin vereinbart und schriftlich bestätigt. Bei konkreten Rechtsfragen, erforderlicher Krisenintervention oder Fragen zur Existenzsicherung wird kurzfristig Kontakt zu einem Berater hergestellt bzw. hausintern weitervermittelt. In der Regel finden die Beratungen in der Illerstr. 13 statt, bei Bedarf im Stadtteilbüro St. Mang bzw. Thingers zu den jeweiligen Beratungszeiten. Zur Vorbereitung des Termins schicken wir mit der Terminbestätigung einen Anmeldebogen, ein Formular zur Gläubiger-erfassung, Haushaltsplan, unseren Flyer und ein Informationsblatt über benötigte Unterlagen zu. 2.3 Ehrenamt Unsere Arbeit wird durch zwei ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt. Diese ergänzen in wertvoller Weise die Tätigkeit der hauptamtlichen Berater, ersetzen diese aber nicht. In konstanter Präsenz beantwortet Herr Stoffel als juristischer Fachmann viele Rechtsfragen. Er berät z.B. zu überschuldeten Nachlässen, der Beantragung von Ratenzahlung oder Vermittlung gemeinnütziger Arbeit bei Geldstrafen, Kostenfragen von Inkassobüros, Verfahrensfragen bei anhängigen Verfahren oder Erbschaftsfragen bei vorliegender Überschuldung. Unser ehrenamtlicher Banker Herr Müller unterstützt uns in der Verwaltung. Auf Wunsch kann er zum Ordnen von Unterlagen auch im Rahmen eines Hausbesuchs angefordert werden. Ebenso leistet er auf Wunsch Begleit- oder Besuchsdienste, z.B. bei der Eröffnung eines Girokontos und bietet Unterstützung bei der Haushaltsplanung. 2.4 Selbstverständnis und Leistungsangebot Der Großteil der Klienten sucht die Schuldnerberatung erst dann auf, wenn alle Bemühungen, aus den Schulden selbständig wieder herauszukommen, misslungen sind. Klienten stehen oft schon jahrelang unter großem psychischem Druck und erleben ihre Situation als aussichts- und hoffnungslos. Gerade hier ist es notwendig, nicht nur die finanztechnische Abwicklung der Überschuldung zu betreiben, sondern im Rahmen der Sozialen Arbeit die Menschen möglichst ganzheitlich zu unterstützen, die Situation zu stabilisieren und die individuell passende Lösung zu erarbeiten. Die Schwerpunkte des Beratungsangebots liegen daher neben finanziellen, rechtlichen und hauswirtschaftlichen Fragen vornehmlich in der erforderlichen psychosozialen Betreuung, der persönlichen Beratung und in pädagogisch-präventiven Hilfen. Damit ist Schuldner- und Insolvenzberatung einem mehrdimensionalen Beratungsansatz verpflichtet. Schwerpunkte der Beratung sind • Aufklärung, Abbau von Angst und Schuldgefühlen • Beratung zur Existenzsicherung • Haushaltsplanung • Schuldnerschutz • Erarbeitung eines Überblicks • Überprüfung von Forderungen, • Erstellung von realistischen und langfristig tragbaren Entschuldungsplänen • Hilfestellung bei der Verhandlung mit Gläubigern • Insolvenzberatung Wichtig sind uns auch die Nachhaltigkeit der Hilfe und der Erhalt der wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Schuldnerberatung als ‚Hilfe zur Selbsthilfe’ setzt eigenverantwortliche aktive Mitarbeit 9 der Ratsuchenden und die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse voraus. Unsere Tätigkeit ist damit weit mehr als die Besorgung und Regelung der finanziellen Angelegenheit für Dritte und – will sie Wirkung zeigen und nicht nur Symptome beseitigen - besonders personal- und zeitaufwendig. Kontinuität in der Beratung, Präsenz und Menschlichkeit, aber auch gerade die Vernetzung mit anderen Fachstellen ist notwendig, da Schulden meist nur einen Teilbereich der Problematik der Klientel darstellt. 2.5 Vernetzung Sehr von Vorteil ist die enge Vernetzung unserer Fachstelle mit anderen Dienststellen der Diakonie wie z.B. unseren Mitarbeiter/innen in der Kirchlichen Sozialen Arbeit (KASA), dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Intergrationsfachdienst, der Altenpflege, der Flexiblen Jugendhilfe und den Kindertagesstätten. Berührungspunkte werden zügig erkannt und unsere Fachkompetenz gerade im vereinfachten Vermittlungskontext hervorragend genutzt. Die hierin bestehenden Synergieeffekte, kurze Wege, klare Absprachen und Kooperationen sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit geworden. Die jeweils hohe Fachlichkeit und Spezialität jeder Einrichtung kann optimal genutzt werden, sowie unnötige Überschneidungen und Beraterwechsel vermieden werden. Zudem profitieren wir von unserer langjährigen engen und guten Kooperation mit anderen Beratungsstellen in Kempten wie der Verbraucherzentrale, Betreuern, Suchtberatung, KOKI, Kompetenzagentur, Betreuungsstelle, Frauenhaus, Bewährungshilfe, BKH sowie der Ehe-, Familien- und Lebensberatung, insbesondere der Schwangerenberatung der SKM und ProFamilia. Daneben bestehen auch mit Gläubigern wie Sozialbau, BSG oder AÜW, zahlreichen Arbeitgebern und dem Gericht sowie den Gerichtsvollziehern enge Kontakte. 2.6 Insolvenzberatung Seit 1998 sind wir von der Regierung von Schwaben als geeignete Insolvenzberatungsstelle anerkannt. Die Insolvenzberatung - als finale Möglichkeit mit einer desolaten Schuldensituation fertig zu werden - ist inzwischen aus unserem Beratungsalltag nicht mehr weg zu denken. Eine klare Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung ist nicht immer eindeutig festzulegen. Wechselnde Lebensbedingungen verhindern so manche geplante oder bereits eingeleitete Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und erfordert immer wieder Existenzsicherung, Budgetberatung oder psychosoziale Unterstützung. Die Anerkennung als Insolvenzberatungsstelle setzt voraus, dass das Angebot der Insolvenzberatung für Bürger aus ganz Bayern zugänglich sein muss. Auf diesem Hintergrund haben wir uns im Bereich der Insolvenzberatung regional geöffnet, insbesondere für die Erstellung von PKontobescheinigungen. Ebenso haben wir Kooperationen mit dem Landratsamt Lindau, der JVA Kempten, dem Römerhaus im Jodbad Sulzbrunn zur Abwicklung vereinzelter Insolvenzfälle geschlossen. In Einzelfällen übernehmen wir auch Insolvenzabwicklungen für das Landratsamt Oberallgäu. Die Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den jeweils vorgeschalteten zuständigen Sozial-/ Schuldnerberatern. Weitergehende Hilfen sind durch die Mitarbeiter unserer Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit gewährleistet, die für Anfragen aus dem gesamten Dekanat zuständig sind. Um möglichst viele Interessenten zu erreichen und auch die Aufklärung über das Verfahren effektiv zu gestalten, bieten wir regelmäßige öffentliche Vortragsveranstaltungen an, in denen wir über den Ablauf und die Bedingungen des Insolvenzverfahrens informieren. Die Einladung erfolgt 10 über die Tagespresse, unsere Website und gezielt an interessierte Klienten, Kollegen und andere Fachdienste. Im Berichtsjahr haben wir 13 Veranstaltungen mit insgesamt 158 Teilnehmern durchgeführt. Davon vier in der JVA Kempten mit 80 Teilnehmern. In den Beratungsgesprächen können wir uns somit gezielter auf die Besonderheiten des Einzelfalls konzentrieren. Insgesamt haben wir 159 Insolvenzberatungen durchgeführt. Unser Leistungsangebot im Bereich der Insolvenzberatung umfasst • Information über Ablauf, Bedingungen und Besonderheiten des Insolvenzverfahrens • Prüfung der Voraussetzungen für die Erlangung der Restschuldbefreiung unter rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten • Vorbereitung und Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs unter Berücksichtigung der Bedingungen des Insolvenzverfahrens • Erstellung einer Bescheinigung beim Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches • Hilfe bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Restschuldbefreiung bzw. für das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren • Begleitung der Ratsuchenden in den verschiedenen Verfahrensabschnitten Im Berichtsjahr war es uns ein besonderes Anliegen, die unterschiedlichen Arbeitsweisen der im gerichtlichen Verfahren eingesetzten Treuhänder kennenzulernen. Ziel war, die Schuldner fundierter auf den weiteren Ablauf im Verfahren vorbereiten und damit auch Missverständnissen vorbeugen zu können. Als Ergebnis können wir auch eine direkte und positive Zusammenarbeit mit Treuhändern feststellen. Insgesamt haben wir ca. 20 Klienten zum Erstgespräch mit dem Treuhänder begleitet. Im Rahmen unserer Kapazitäten werden wir dieses Vorgehen beibehalten. 2.7 JVA Zum Jahresende haben wir in der JVA Kempten im Rahmen des Übergangsmanagements die Schuldnerberatung für Inhaftierte aufgenommen. Die Beratung findet in der JVA statt und wird durch Stundenpauschale durch das Justizministerium im Rahmen eines Pilotprojekts vergütet. Zunächst befindet sich dieser Aufgabenbereich in der Aufbauphase, es bleibt abzuwarten wie sich die Rahmenbedingungen entwickeln werden. 2.8 Ein besonderes Fallbeispiel in der Schuldnerberatung (von Herrn Alfred Stoffel) Durchschnittlich werden Fälle in der Schuldnerberatung in ca. acht Wochen abgearbeitet. Das Spektrum reicht vom Kurzkontakt (mit einem bis drei Beratungsterminen) bis hin zur manchmal mehrere Jahre dauernden arbeitsintensiven Beratung mit einer Vielzahl von Beratungsterminen. Beispielhaft soll hier ein solch besonderer Beratungsfall vorgestellt werden. Elternzeit im Ausland: Am 09.08.2010 besuchten uns die Eheleute A. (Name geändert). Sie waren nach der Geburt ihres vierten Kindes im Januar 2006 beide in Elternzeit gegangen. Sie entschlossen sich im Oktober 2006 für einige Jahre zu den Eltern der Frau ins Ausland zu ziehen in der Erwartung, dort vom Elterngeld und dem Kindergeld für ihre vier Kinder zu leben und ihre beiden ältesten Söhne dort einschulen zu können, um sie zweisprachig zu erziehen. Ihre Vier-Zimmer Eigentumswohnung sollte von einem Makler für zwei Jahre vermietet werden, von der Miete sollten die Darlehenszinsen bezahlt werden. Nach ihrer Rückkehr im Juni 2010 wollten sie dann wieder in Ihre Eigentumswohnung ziehen. Es kam aber anders, als gedacht. Da sie amtlich abgemeldet worden waren und ihr Aufenthalt im Ausland bekannt war, wurden Kindergeld und Erziehungsgeld gestrichen und zurückgefordert. 11 Da der Makler keinen Mieter gefunden hatte, konnten die Darlehensraten nicht bezahlt werden, weshalb die Bausparkasse das Darlehen gekündigt und Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der Wohnung beantragt hatte. Als die sechsköpfige Familie in Kempten eintraf, konnte sie nicht mehr in ihre frühere Wohnung ziehen, die Großmutter nahm sie vorerst in ihrer kleinen Wohnung auf. Später konnten sie in ein Herrn A. gehörendes, ebenfalls unter Zwangsversteigerung stehendes Ein--Zimmerappartement ziehen, nachdem der Mieter herausgekündigt worden war. Die Familie hatte nun einen Schuldenberg von ca.170.000 € (Bausparkasse 1: 96.000 €, Bausparkasse 2: 30.000 €, Kreditbank: 15.000 €, ZBFS: 9.900 €, Familienkasse: 14.100 €, Hausgeldrückstand: 1.780 € und diverse Gerichtskosten). Beide Eltern waren arbeitslos und mussten zunächst Hartz IV beantragen, Herr A. fand aber bald eine Arbeitsstelle. 2010 fanden 15 Beratungstermine statt. Die Zwangsversteigerung der Vier-Zimmer Wohnung konnte durch einen freihändigen Verkauf abgewendet werden, wobei ein Verkaufspreis von 85.000 € erzielt werden konnte, 20.000 € über dem vom Gutachter geschätzten Wert. Die Gläubiger konnten teilweise befriedigt, teilweise ruhig gestellt werden. 2011 fanden neun Beratungstermine statt. Auch Frau A. fand eine Halbtagsstelle, die Familie konnte in eine geräumige Altbauwohnung im Zentrum Kemptens ziehen. Die Bausparkassen konnten bezahlt werden. Von 2012 bis 2014 fanden fünf Beratungstermine statt. In einem Zivilprozess, den ein Wohnungsmakler angestrengt hatte, wurde die Familie von uns vertreten. Die Forderung der Familienkasse konnte geringfügig verringert werden und wird in Raten von 100 € mit dem Kindergeld verrechnet, auch die Restforderung der ZBFS wird in Raten bezahlt. Derzeit wird mit der Kreditbank verhandelt, ob und wie die Restforderung getilgt werden kann. 12 13 3 Leistungsbericht 3.1 Die Arbeit der Schuldnerberatung in Zahlen und Fakten Im Berichtsjahr 2013 haben 629 (im Vorjahr 602) Kemptener Bürger unseren Rat gesucht. In 218 Fällen haben wir eine Erstberatung durchgeführt bzw. in einem sogenannten Kurzkontakt Hilfestellung zur Klärung der Problemlage gegeben. 356 (346) Haushalte wurden durch langfristige Hilfestellung unterstützt, hiervon hatten wir 195 (199) Beratungsfälle aus dem Vorjahr übernommen. 78 weitere Anfragen aus dem Umland haben wir an die örtlich zuständigen Schuldnerberatungsstellen verwiesen. Fachberatung für Kollegen und andere Institutionen/Beratungsstellen wurde von uns nicht erfasst. Statistisch erhoben wurden die Daten von 356 Haushalten (346). • Personen im Alter zwischen 18 und 29 nutzen am häufigsten unser Beratungsangebot. Von allen beratenen Personen gehörten 25,34 % dieser Altersgruppe an. Dies bestätigt die bundesweite Entwicklung (28,72 %). Ganz junge Menschen unter 20 Jahren finden selten den Weg in die Beratungsstelle, was aber nicht heißt, dass es in dieser Altersgruppe keine Schuldenprobleme gibt. Die Schuldenprobleme beginnen häufig schon kurz nach Eintritt der Volljährigkeit. Aufkommende Schwierigkeiten werden aber häufig noch in der Familie geregelt oder kommen erst später zum Tragen. Auch ist in diesem Alter die Hemmschwelle, sich professionelle Hilfe zu suchen, noch größer als in anderen Altersbereichen. Vor allem die sogenannte Handy- Problematik entwickelt sich in dieser Altersstufe sehr häufig zum zukünftigen Problem. • 42,1 % (+3,9 %) der Klienten sind ledig, 27 % (-1,3 %) verheiratet, weitere 21,6 % (-2,7 % ) sind geschieden, 6,7 % getrennt lebend. 39 % (+ 4,3 %) der Überschuldeten leben allein, 12,1 % sind alleinerziehend. Von alleinlebenden Männern wird die Beratung überproportional häufig aufgesucht. Gerade nach Trennung, neuer Hausstandsgründung oft in Verbindung mit laufenden Unterhaltsverpflichtungen, geraten Männer immer wieder an ihre finanziellen Grenzen. Auch alleinerziehende Frauen haben hier eine besonders schwierige Situation. Sehen sie sich doch auch in ihren Bemühungen, durch Erwerbstätigkeit ihre finanzielle Notlage zu überwinden, besonders großen Hürden gegenüber. • Bei gut zwei Drittel aller Ratsuchenden sind noch weitere Personen, die mit im Haushalt leben, von der Überschuldung betroffen. Dies können Eltern, (Ehe-)Partner oder Kinder sein. Untersuchungen zeigen, dass diese Mitbetroffenen unter den Folgen der Überschuldung ebenso schwer zu leiden haben. Nicht selten sind Schulden auch ein Grund für Beziehungsprobleme und Trennungen. Die Kinder im Haushalt sind von dem Risiko der Kinderarmut überdurchschnittlich betroffen. In 116 Haushalten leben 195 Kinder, für weitere 76 nicht im Haushalt lebende Kinder bestehen Unterhaltsverpflichtungen. • Rund 46,6 % (-3,4 %) der Ratsuchenden stehen in einem Beschäftigungsverhältnis, 33,4 % der Überschuldeten waren zu Beratungsbeginn arbeitslos, 19,1 % (+5,5 %) nicht erwerbstätig (Hausfrauen, Erwerbsminderungs- bzw. Altersrentner). • Traditionell tritt Überschuldung meist durch Einkommensreduzierung infolge Arbeitslosigkeit bei 34,6 % (-2,4%) ein. Immer häufiger wird aber ein Bündel von Schicksalsschlägen genannt, das die Krise ausgelöst hat. So treffen oft Scheidung/Trennung bei 35 % und Arbeitslosigkeit mit gesundheitlichen Problemen bei27 % zusammen. Die psychische Belastung, die mit einer solchen Umbruchssituation einhergeht, kann ohnehin nicht gemessen werden. Zunehmend spielt Niedrigeinkommen eine Rolle, was bedauerlicherweise in 14 der unserer aktuellen Erfassung zugrundeliegenden Bundesstatistik nicht erfasst wird. Viele junge Schuldner geben an, nie gelernt zu haben mit Geld umzugehen. Bei dauerhaft geringem Einkommen ist dies allerdings auch besonders schwierig. • Das Haushaltseinkommen zu Beratungsbeginn resultierte in 53,4 % (- 4,1 %) der Fälle aus Arbeitseinkommen, 28,7 % bezogen Grundsicherung für Erwerbsfähige ggf. als aufstockende Leistung. • Wie schon in den Vorjahren ist mit 74,2 % der größte Teil der Ratsuchenden deutscher Nationalität, wobei auch eingebürgerte Personen hier mitgezählt werden. Bei 36,8 % liegt Migrationshintergrund vor, das ist eine Zunahme von 3,9 %. Das Problem ist, dass bei der Beratung nichtdeutscher Überschuldeter oft erhebliche Sprach- und Verständigungsprobleme auftreten. So ist es schon für Ratsuchende, die mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind, häufig schwierig, so komplexe Zusammenhänge hinsichtlich Verschuldung, Wirtschafts- und Rechtsnormen zu verstehen. Bei MigrantInnen, die der deutschen Sprache nicht oder nur mangelhaft mächtig sind, ist dies ohne Dolmetscher so gut wie aussichtslos. Hier gibt es nach wie vor erheblichen Hilfebedarf. Informationsblätter in verschiedenen Fremdsprachen können hier nur marginal Abhilfe schaffen. Mangelhafte bis fehlende Sprachkenntnis sowie unterschiedliche Vorstellungen über Einhaltung von Regeln und Absprachen spielen in der Entstehung von Überschuldung ebenso eine Rolle, wie es hinterher die Aufbereitung der Situation und das Erarbeiten von Lösungen erschwert. 3.2 • 55,6 % der Schuldner haben zwischen sechs und15 Gläubigern. Je höher die Gläubigerzahl ist, desto schwieriger gestalten sich die Verhandlungen über Ratenzahlungen, Stundungen etc. Generell erhöht dies natürlich auch den Arbeitsaufwand der Beratungsstelle und die zunehmende Unmöglichkeit der Verschuldeten, ihre Situation selbst regulieren zu können. Für viele ist bereits das Sortieren der umfangreichen Schuldunterlagen eine schwierige Aufgabe • Insgesamt machten 3611 (Vorjahr 3.853) Gläubiger Forderungen im Gesamtvolumen von rund € 11.935 Mio. (Vorjahr € 12.977 Mio.) geltend. Die durchschnittliche Überschuldung lag im Berichtsjahr bei € 33.527,-- (Vorjahr € 37502,--) bei 10,1% (Vorjahr 11,1%) Gläubigern. • Im Rahmen getroffener Zahlungsvereinbarungen wurde für 28 Klienten ein Treuhandkonto eingerichtet. Zahlungen in einem Gesamtumsatz von 88.825,- € wurden darüber abgewickelt. Außensprechstunden Sankt Mang und Thingers Die Außensprechstunde im Stadtteilbüro Sankt Mang wird sehr gut angenommen. Insgesamt haben dort 125 Beratungen (davon 28 Erstberatungen) stattgefunden. Speziell Klienten, die in Sankt Mang wohnen, nutzen die Ortsnähe für ein Erstgespräch, eine laufende Beratung oder einen kurzen Besuch wegen einzelnen Problemlagen. Bewährt hat sich die vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung, damit wir genügend Zeit für die Beratung einplanen können. Die Rahmenbedingungen sind hervorragend, wir finden alles vor, um optimal beraten zu können: von geeigneten ebenerdigen Räumlichkeiten bis hin zur vorhandenen Soft- und Hardware im EDVBereich. Wir sind dankbar all dies nutzen zu können. 15 Im Frühjahr 2013 wurde auch im Stadtteilbüro Thingers mit dem Angebot der Außensprechstunde begonnen. Wir können heute allerdings noch nicht abschätzen, ob es uns gelingen kann, ein konstantes Beratungsangebot zu entwickeln. 3.3 Prävention Kinder und Jugendliche sollten sich möglichst früh mit dem Thema Geld, Konsum und Finanzen beschäftigen, denn Einstellungen und Haltungen formen sich bereits in jungen Jahren. Es ist notwendig, eine frühzeitige Bewusstseinsbildung in Gang zu setzen und damit eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Handlungsmöglichkeiten zu fördern. Dies kann bereits in Kindertagesstätten beginnen und in den jeweiligen Jahrgansstufen der Schulen oder in Jugendgruppen fortgesetzt werden. Von wesentlicher Bedeutung ist die Rolle der Eltern, die als Vorbilder eine sog. Torhüterfunktion haben, aber mit dieser Rolle häufig - auch aus falschem Wohlwollen gegenüber ihren Kindern heraus - überfordert sind. Gerade bei geringem Einkommen wollen Eltern oft vermeiden, dass ihre Kinder nicht teilhaben können oder merken, dass die Finanzen knapp sind. Nicht selten wird auch materielle Verwöhnung mit emotionaler Zuwendung verwechselt. Oft fehlt auch eigenes Wissen über die Mechanismen der Manipulation und Verführung der Werbung und die Kraft, den manchmal harten Kampf mit den Kindern aufzunehmen. Sind doch deren Wünsche vielfältig und ungebremst. Immer wieder stellen wir auch fest, dass sämtliche Erziehungsversuche durch noch wohlmeinendere Großeltern torpediert werden. Impulse zur Budgetplanung, Führung eines Haushaltsbuchs, Tipps zur Geldeinteilung aber auch Informationen zur Gelderziehung und sinnvollem Einsatz von Taschengeld werden von vielen Ratsuchenden gerne angenommen. Als weiterer Adressat unserer Präventionsarbeit sehen wir die Schulen. Das wachsende Angebot an Konsummöglichkeiten stellt Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor neue Herausforderungen. „Ergänzend zur Vermittlung von ökonomischem Wissen und Alltagskompetenz im Elternhaus hat die Schule die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Folgenabschätzung ihres Konsumhandelns für den eigenen Alltag zu befähigen.“ So lautet die Präambel der bayerischen Richtlinie zur Umsetzung der ökonomischen Verbraucherbildung an bayerischen Schulen. Die Bedeutung der ökonomischen Verbraucherbildung wird hervorgehoben, mit dem Ziel diese als fächerübergreifendes Thema stärker zu verankern. Im Zentrum unserer Präventionsarbeit steht die Enttabuisierung des Themas Geld und Konsum. Wir bahnen Projekte an, gewinnen, informieren und schulen Multiplikatoren, erschließen Materialien, entwickeln Projekte in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, halten Vorträge und führen Unterrichtseinheiten und Workshops zu den Themen Geld, Konsum und Schulden durch. Die Inhalte der Veranstaltungen orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe. Eine Vor- bzw. Nachbereitung und Einbindung in den Unterricht gem. Lehrplan ist erwünscht. Unsere Arbeit steht und fällt mit der Erschließung von Kooperationspartnern. Wesentliche Themen sind • Umgang mit Geld, Konto und Verträgen • Schuldenfallen erkennen und vermeiden • Die erste eigene Wohnung • Werbung, Wünsche und Konsumverhalten • Handy • Mein erstes Gehalt – auf was kann ich achten 16 3.3.1 • Projekte in der Prävention Projekt Mehrwert In einer zehnteiligen Veranstaltungsreihe setzten sich im Laufe des Berichtsjahres Besucher des Sozialpsychiatrischen Zentrums mit den Themen Geld, Konsum und Wertigkeiten auseinander. Das Projekt wurde in Kooperation der Schuldnerberatung (Frau Greiner) mit dem Sozialpsychiatrischen Zentrum (Frau Berchtold) der Diakonie Kempten Allgäu konzipiert. Weitere Fachleute und Fachstellen wurden in das Projekt miteingebunden, so Sarah Hamann vom Sozialpsychiatrischen Dienst, der Tauschring Kempten, das Stadtteilbüro St. Mang und als Referent Herr Pfarrer Gossler. Das Projekt verbindet Informationen, Selbstreflexion und Prävention und ist auf andere Institutionen und Zielgruppen übertragbar. Verschieden Methoden wurden angewandt sowie andere Institutionen kennengelernt und Kunst erlebt. Ein Materialienordner ist in Bearbeitung. Die Resonanz war sehr hoch, insgesamt haben 100 Besucher an den zehn Veranstaltungen (Dauer je ca. 90 Min) teilgenommen. 1. Aus wenig mach ich viel - Einsparmöglichkeiten im Haushalt Vorstellung des Tauschring, gemeinsame Erarbeitung von Spartipps sowie zahlreiche Informationen 2. Besuch der Ausstellung „Liebe ist kälter als das Kapital“ im Kunsthaus Bregenz 3. Supermarkt und Werbestrategien Workshop zu Zielen der Werbung, Werbemedien und –strategien. Präsentation ausgewählter Werbespots. Ein Film und Diskussion über die Tricks der Werbung und Fooddesign. Quiz über Verkaufsstrategien im Supermarkt 4. Was macht mich reich und wertvoll Gespräch mit Referent Pfarrer Gossler zur Bibelstelle vom Zöllner Zachäus über Reichtum und Werte im nicht materiellen Sinne. Jes 43,4: „Weil du in meinen Augen teuer und wertvoll bist und weil ich dich liebe.“ 5. Viel Geschmack für wenig Geld – Kochgruppe Theorie und Praxis rund ums Kochen. Arbeitsgruppen zu den Themen Einkauf/ Planung, Sparsam Kochen / Lagerung von Lebensmitteln, Achtsamkeit beim Essen / Esskultur, Erstellung eines modellhaften Speiseplans für eine Woche und anschließend gemeinsames Kochen. 6. Rund um Geld und Schulden Was hat Geld mit uns zu tun, warum ist es so schwer darüber zu sprechen. Austausch und Information über Schuldenfallen und Hilfsmöglichkeiten der Schuldnerberatung. Bedeutung von Kontoauszügen, Haushaltsplan, Überblick und Kontrolle über die Finanzen. Informationen über Zwangsvollstreckung, Rechte und Pflichten. 7. Besuch der Bibliothek in Kempten mit Lesung Bibliotheksführung, Lesung (Max Frisch), Einführung in Onlinerecherche und E-Books 8. Film: Taste the waste von Valentin Thurn zur Frage - Warum werfen wir unser Essen auf den Müll? Anschließende Diskussion. 17 9. Schenktag im Stadtteil St. Mang - Besuch mit Fahrdienst durch Shuttlebus 10. Verführer Supermarkt + Werbespots Der Film „Verführer Supermarkt“ zeigt in 45 Minuten die Tricks der Supermärkte mit fachlichen Kommentaren aus Politik, Labor und Kaufleuten. Werbespots verdeutlichen, wie die Verlockungen wirken und wie wir anfällig sind. • Projekt mit Kolping: Sechs Jugendliche mit Lernbehinderung erarbeiteten mit ihrer Lehrkraft einen Fall zur Überschuldung. Danach Besuch der Diakonie und des Kaufhauses mit Kleiderprobe und und Outfit-Beratung. Aufklärung über Schuldenfallen und Möglichkeiten der Vorbeugung inkl. Haushaltsplanung. Ausgabeverhalten anhand der Geldwaage reflektiert. Fragen beantwortet. • Projekt mit St. Georg: Zehn Schülerinnen besuchen das Kaufhaus mit Brautmodenschau. Film zu den Gefahren der Überschuldung mit gemeinsamer Reflektion. Sie erhalten Antwort auf ihre Fragen und Tipps zur Schuldenvorbeugung. Im Vorfeld Auseinandersetzung mit den Kosten für das eigene Outfit. Zum Abschluss das Thema: Haushaltsplanung. • Frauengruppe und Mütterfrühstück im Stadtteilbüro Thingers und St. Mang: Capri-Sonne – Foodwatch vergibt einen Preis für die dreisteste Kinderwerbung. Vorführung und Reflektion der relevanten Werbespots. Diskussion zu den Fragen: Wie arbeitet Werbung? Was macht uns empfänglich? Wie reagieren wir? Wie gehen wir damit um? • Mütterfrühstück im Stadtteilbüro St. Mang: Anhand einer Geschichte über Weihnachtsvorbereitungen diskutieren wir: Was bedeutet Schenken an Weihnachten? Wie gestalten wir Weihnachten? Wie schenken wir und wie behalten wir den finanziellen Rahmen im Auge? • Berufsschule: Workshop zum Thema: Erste eigene Wohnung in Kooperation mit der Schulsozialarbeiterin Olga Wagner. 15 Jugendliche besuchen anschließend die Schuldnerberatung. Fragen zur Beratungsarbeit, Schuldenfallen und Vorbeugung werden geklärt. Reflektion des Einnahmen - und Ausgabeverhaltens anhand der Geldwaage. • Projekt Wünsche Werte Wirklichkeit: Anbahnung und Konkretisierung eines geplanten zweiwöchigen Projekts mit dem Theater Ferdinande und der Volksschule Kottern-Eich. Umsetzung erfolgt im ersten Quartal 2014 18 4 4.1 Informationen über rechtliche Neuerungen in 2014 Insolvenzrechtsreform Zum 01.07.2014 tritt das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft. Hervorzuheben sind Option der gerichtlichen Vertretung der SchuldnerInnen durch die SchuldnerberaterInnen im gesamten Insolvenzverfahren, wie auch die Durchführung von bisher nur im Regelinsolvenzverfahren möglichen Insolvenzplanverfahren. Dies kann als Anerkennung der Arbeit der Schuldnerberatungen gewertet werden, erfordert aber zwingend geeignete Beratungsstrukturen und zugleich findet diese zusätzlichen Tätigkeiten leider keinen Niederschlag in der Finanzierung der Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern. Schuldner interessiert vor allem die Option, bei Erreichen einer Mindestquote von 35 % zzgl. der anfallenden Verfahrenskosten auf Antrag das Verfahren auf drei Jahre verkürzen zu können. Aus unserer Sicht wird dies für die wenigsten Schuldner in Frage kommen, zumal die tatsächliche Quote nach Einbeziehen der Verfahrenskosten bis zu 75 % betragen kann. In Frage kommt eher, die Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre, insofern im Lauf von fünf Jahren die Verfahrenskosten gedeckt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Übersehen wird häufig, dass das Gesetz vor allem die Gläubigerrechte stärken soll und dies aus unserer Sicht die KlientInnen von Schuldnerberatungsstellen treffen wird. Künftig muss sich der Schuldner bei der Stellung des Antrags auf Restschuldbefreiung darüber erklären, ob ihm innerhalb eines relevanten Zeitraums bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Damit wird das Insolvenzgericht von Amts wegen vorab prüfen, ob der Durchführung des Restschuldbefreiungsverfahrens wegen der bereits erfolgten Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung Zulässigkeitshindernisse entgegenstehen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind künftig neben Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, Geldstrafen und Geldbußen auch: 1. Ansprüche aus rückständigem Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat 2. Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat nach §§370, 373 oder 374 der AO rechtskräftig verurteilt worden ist. Zukünftig wird es auch im Insolvenzverfahren nur noch den Insolvenzverwalter geben, der zudem erweiterte Befugnisse hat (z. B. das Recht der Insolvenzanfechtung und das Verwertungsrecht von Absonderungsrechten). Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. Weggefallen ist das Privileg der Lohnabtretungen für die ersten beiden Jahre des Insolvenzverfahrens. Hierdurch wird die Gesamtheit der für die Kosten und an die Insolvenzgläubiger zu verteilenden Insolvenzmasse erhöht. Die Restschuldbefreiungsversagungsgründe nach § 290 Abs. 1 InsO wurden neu gestaltet. Versagensgründe können zukünftig bereits im laufenden Insolvenzverfahren und auch über den Schlusstermin hinaus schriftlich gestellt werden. Das Schuldnerverzeichnis wird hinsichtlich der Versagung und den Widerruf der Restschuldbefreiung ergänzt. 19 4.2 Änderungen in der Prozesskostenhilfe (PKH) ab 2014 Mit Wirkung vom 01.01.2014 traten Änderungen in der Prozesskostenhilfe in Kraft. In allen Verfahren, in denen der Kostenstundungsantrag nach dem 01.01.2014 gestellt wurde gilt: Anhebung der Ratenhöhe - die Monatsrate ist in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen (§ 115 ZPO). Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 EUR, beträgt die Rate 50 % zzgl. des Teils des „einzusetzenden Einkommens“, der 600 EUR übersteigt. • Es sind max. 48 Monatsraten aufzubringen • Nach Ablauf von vier Jahren seit rechtskräftigem Verfahrensabschluss oder sonstigem Ende des Rechtsstreits ist keine nachteilige Änderung mehr möglich. Somit ist die Zahlungspflicht auf max. 48 Monatsraten beschränkt Sollten nach 48 Monaten noch Forderungen offen sein, werden die restlichen Prozesskosten erlassen • Für die Festsetzung der Ratenhöhe ist der Zeitpunkt des PKH- bzw. InsO-Kostenstundungsantrags für den jeweiligen Rechtszug entscheidend. Anpassung der Ratenhöhe und Mitteilungspflichten (§ 120a ZPO) Ändern sich Einkommensverhältnisse, Kosten der Unterkunft oder Unterhaltspflichten nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe wesentlich, soll/ kann das Gericht die Ratenhöhe nach beiden Seiten hin anpassen. Zuständig ist der Rechtspfleger des Gerichts, das die PKH bewilligt hatte. Anpassung zugunsten des Schuldners: Haben sich die Einkommensverhältnisse verschlechtert, sind Unterhaltspflichten dazu gekommen oder die Unterkunftskosten gestiegen, empfiehlt es sich bei Gericht die Neufestsetzung bzw. Nullstellung der Monatsrate rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung zu beantragen. Auf Antrag können auch aktualisierte neue Freibeträge berücksichtigt werden. Dies ist dann ratsam, wenn sich dadurch bei unveränderter Einkommenslage die Rate auf Null reduziert. Anpassung zulasten des Schuldners: Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse nachhaltig, kann der Rechtsuchende vom Gericht zu (höheren) Zahlungen herangezogen werden – aber nur für die Zukunft und maximal bis zum Ablauf von vier Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Verfahrensbeendigung. Bei einer wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage kann ggf. die sofortige Zahlung aller Restkosten aufgegeben werden. Mitteilungspflicht – neu ab 2014: Bei PKH-Antragstellungen bis Ende 2013 hat jede PKH-Partei dem Gericht auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sich ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Das amtliche Formular ist erneut auszufüllen. Die Aufforderung kann abgewartet werden, der Kostenschuldner muss nicht von selbst auf die verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Ab dem 01.01.2014 sieht §120a Abs.2 ZPO-2014 eine eigenständige Mitteilungspflicht vor: Jede Anschriftenänderung sowie jede „wesentliche“ Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss unverzüglich dem Gericht mitgeteilt werden. Als „wesentlich“ gilt dabei eine Einkommensverbesserung, „wenn das bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur 20 einmalig um 100 Euro steigt bzw. wenn abzugsfähige Belastungen in dieser Größenordnung entfallen. Die PKH-Ratenbewilligung kann nun auch geändert werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Partei durch den erfolgreich abgeschlossenen Rechtsstreit erheblich verbessert hat (vgl. § 120a Abs. 3 ZPO-2014). Kostenstundung im Insolvenzverfahren bis Ende 2013: Für alle Abschnitte eines Insolvenzverfahrens, die bis Ende 2013 in Verbindung mit Kostenstundung beantragt worden sind und bei denen die zunächst gestundeten Kosten(anteile) nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt werden konnten, ist im Anschluss an die Restschuldbefreiung über die Fortsetzung der Stundung bzw. die Festsetzung von monatlichen Raten nach den „alten“ PKH-Grundsätzen und der „alten“ PKH-Ratentabelle zu entscheiden. 21 Anhang langfristige Schuldnerberatung Kempten nachfolgend Insolvenzberatung Geschlecht Weiblich Männlich Alter: 18-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre 60-69 Jahre 70-79 Jahre Familienstand: Ledig verheiratet/eingetr. Lebenspartnerschaft verh. getrennt lebend Geschieden Verwitwet Lebenssituation: allein lebend Alleinerziehend mit Ehepartner /eheähnl. Wohngemeinschaft/bei Eltern/Bekannten Nationalität Deutsch Ausländisch Mitglied EU übrige Länder Herkunftsland: deutsch sonstiger Ostblock ehemaliges Jugoslawien ehemalige Sowjetunion Türkei Sonstige Italien Ausbildung mit Berufsausbildung/Studium ohne Berufsausbildung/Studium in Berufsausbildung/Studium Unterhaltsverpflichtungen: Kinder * ein Kind * zwei Kinder * mehr als zwei Kinder Anz. im HH Anz. nicht im HH Tätigkeit/Beratungsbeginn abhängig beschäftigt selbständig tätig Arbeitslos anderweitig nicht erwerbstätig (Rentner, EU, Hausfrau) 2013 2012 356 114 346 171 185 48,0% 52,0% 179 167 51,7% 48,3% 90 79 82 64 26 15 25,3% 22,2% 23,0% 18,0% 7,3% 4,2% 88 77 86 51 34 10 25,4% 22,3% 24,9% 14,7% 9,8% 2,9% 150 96 24 77 9 42,1% 27,0% 6,7% 21,6% 2,5% 132 98 21 84 11 38,2% 28,3% 6,1% 24,3% 3,2% 139 43 138 36 39,0% 12,1% 38,8% 10,1% 120 49 139 38 34,7% 14,2% 40,2% 11,0% 264 92 36 56 74,2% 25,8% 39,1% 60,9% 276 70 28 42 79,8% 20,2% 40,0% 60,0% 225 19 9 26 41 14 22 63,2% 5,3% 2,5% 7,3% 11,5% 3,9% 6,2% 232 14 10 25 32 18 15 67,1% 4,0% 2,9% 7,2% 9,2% 5,2% 4,3% 196 147 13 55,1% 41,3% 3,7% 191 141 11 55,2% 40,8% 3,2% 116 57 45 14 195 76 32,6% 49,1% 38,8% 12,1% 126 64 47 15 209 85 36,4% 50,8% 37,3% 11,9% 166 3 119 46,6% 0,8% 33,4% 174 7 118 50,3% 2,0% 34,1% 68 19,1% 47 13,6% 22 2013 2012 Einkommen (MN) Arbeitseinkommen 190 53,4% 199 57,5% Leistungen nach dem SGB III 28 7,9% 21 6,1% SGB II 102 28,7% 104 30,1% Rente 51 14,3% 49 14,2% Sonstige 288 80,9% 281 81,2% Haushaltsplanung 89 25,0% 75 21,7% red. Einkommen d. Verlust d. Arbeit 123 34,6% 128 37,0% red. Einkommen d. Scheidung / Trennung 95 35,0% 76 35,0% red. Einkommen wegen Kindererziehung 34 9,6% 44 12,7% red. Einkommen durch Krankheit, Behinderung, Sucht 96 27,0% 76 22,0% gescheiterte Immobilienfinanzierung 13 3,7% 12 3,5% (gescheiterte) Selbständigkeit 62 17,4% 72 20,8% Bürgschaft, Mitverpflichtung für Andere 47 13,2% 36 10,4% Sonstiges 120 33,7% 126 36,4% 1 bis 5 Gläubiger 95 26,7% 105 30,3% 6 bis 15 Gläubiger 198 55,6% 160 46,2% über 15 Gläubiger 63 17,7% 81 22,8% Ratenkredit 309 8,6% 287 8,2% Dispo/Rahmenkredit 228 6,3% 221 6,3% Hypothekarkredit 26 0,7% 32 0,9% Versandhäuser 199 5,5% 205 5,9% Versicherungen 294 8,1% 307 8,8% sonstige öffentliche Gläubiger 489 13,5% 527 15,1% aus unerlaubter Handlung 1,2% 3,3% 35 129 1,0% Energieversorgungsunternehmen 43 120 Telekommunikationsunternehmen 421 11,7% 411 11,8% Vermieter 150 4,2% 133 3,8% Gewerbetreibende 799 22,1% 950 27,2% bei Freien Berufen (Anwälte, Ärzte etc.) 146 4,0% 161 4,6% sonstige Gläubiger 245 6,8% 76 2,2% Privatpersonen 63 1,7% 90 2,6% Unterhalt 14 0,4% 25 0,7% Finanzamt 65 1,8% 35 1,0% bis 5000,-- € 59 16,6% 60 17,3% über 5000,-- € bis 10.000,-- € 56 15,7% 58 16,8% über 10.000,-- € bis 49.999,-€ 189 53,1% 163 47,1% über 50.000,--€ bis 199.999,-€ 44 12,4% 53 15,3% über 250.000,--€ 8 2,2% 12 3,5% Ursachen der Verschuldung: (MN) Gläubigeranzahl: Gläubigerarten: (MN) 3,7% Höhe der Verschuldung Sonstiges Anzahl der Gläubiger Gesamtschulden in Tausend Ausländeranteil Migrationshintergrund Durchschnitt 2013 3611 3853 11.936 T€ 12.977 T€ 25,8% 20,2% 36,8% 10,1 Gl. mit 33.527€ 33,0% 11,1 Gl. mit 37.502€ 23 24