2013 Jahresbericht Stadt Kempten

Transcrição

2013 Jahresbericht Stadt Kempten
Schuldnerberatung
für die Bürger der Stadt Kempten
anerkannte Insolvenzberatungsstelle gem. § 305 InsO
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•
•
Beratung bei Überschuldung
Haushaltsplanung
Verhandlung mit Gläubigern
Sanierung
1
Träger:
Internet:
Adresse:
Diakonisches Werk/Johannisverein Kempten Allgäu e.V.
St. Mang Platz 12
87435 Kempten
www.diakonie-kempten.de
Schuldner- und Insolvenzberatung
Illerstr. 13
87435 Kempten
Tel.: 0831/54059-52
Fax: 0831/54059-59
Mail: [email protected]
Tel. Beratungszeiten:
Montag
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch
13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Offene Beratungszeit:
Donnerstag 10:30 Uhr – 12:30 Uhr
Außensprechstunden
- Stadtteilbüro Sankt Mang, Im Oberösch 3
Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr
- Stadtteilbüro Thingers, Schwalbenweg 71
Dienstag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Beratungstermine nach Voranmeldung
Mitarbeiter:
Susanne Greiner – Leitung (Dipl.-Soz.Päd. (FH)) 40 Std.
Dieter Streit (Schuldner- und Insolvenzberater )
40 Std.
Sybille Kennerknecht (Verwaltung)
30 Std.
Alfred Stoffel (jur. Beratung und ehrenamtlicher Mitarbeiter)
Karl-Heinz Müller (ehrenamtlicher Mitarbeiter)
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1
2
3
Ausgangslage und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
1.1
Überschuldung im gesellschaftlichen Kontext
6
1.2
Die aktuelle Überschuldungssituation in Deutschland
7
Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Kempten
8
2.1
Finanzierung
8
2.2
Zugang und Ausstattung
8
2.3
Ehrenamt
9
2.4
Selbstverständnis und Leistungsangebot
9
2.5
Vernetzung
10
2.6
Insolvenzberatung
10
2.7
JVA
11
2.8
Ein besonderes Fallbeispiel in der Schuldnerberatung
11
Leistungsbericht
14
3.1
Die Arbeit der Schuldnerberatung in Zahlen und Fakten
14
3.2
Außensprechstunden Sankt Mang und Thingers
15
3.3
Prävention
16
3.3.1
4
6
Projekte in der Prävention
Informationen über rechtliche Neuerungen in 2014
17
19
4.1
Insolvenzrechtsreform
19
4.2
Änderungen in der Prozesskostenhilfe (PKH) ab 2014
20
Anhang:
Statistische Auswertung
Presseartikel
3
Morgengruß an den vergeblich kommenden Gerichtsvollzieher
Ich weiß, Du kommst, um mich zu pfänden,
eiserner Scherge des Gerichts.
Ich kenn die Männer, die Dich senden,
doch diese Männer kriegen nichts.
Zwar Dein Bestreben scheint mir löblich:
Pflichteifer treibt so früh Dich her,
doch glaub mir, Freund, Du kommst vergeblich,
denn hier ist alles öd und leer.
Sieh hier ehmal'gen Reichtums Reste:
ein Portemonnaie mit nichts darin.
Dort an der Tür hängt eine Weste,
wenn sie Dir steht, dann nimm sie hin.
Sonst bieten nichts Dir diese Räume,
die suchend jetzt Dein Blick durchirrt,
denn Stiefelknecht und Gummibäume
gehören meinem Zimmerwirt.
Du siehst, hier ist nichts fortzuschleppen,
mich dauert, daß Du Dich bemüht.
Es sind so unbequeme Treppen,
geh hin, wo Pracht und Luxus blüht.
Noch ist es früh, genieß den Morgen,
was nutzt es, daß Du länger weilst.
Doch kannst Du, Freund, mir etwas borgen,
so tu's, eh Du von dannen eilst.
Prof.Dr.phil. Johannes Trojan
(1837-1915)
4
Vorwort
Überschuldung ist Ausdruck einer Gesellschaft, die ihr Wachstum auf kreditfinanzierten Konsum
aufbaut und das damit verbundene Risiko dem Individuum überlässt. Angesichts von Niedrigeinkommen, prekären Beschäftigungsverhältnissen, steigenden Energie- und Immobilienpreisen
ist nicht mit einem Rückgang der Problematik zu rechnen.
Die Schuldnerberatung der Diakonie Kempten Allgäu bietet seit dem Jahr 1990 im Auftrag der
Stadt Kempten die Beratung von überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Familien
und Einzelpersonen an. Die Beratung und praktische Hilfe zur Überwindung der sozialen und
psychischen Folgen einer existentiell bedrohlichen Lebenslage, hat sich schnell zu einem eigenständigen spezialisierten Angebot der sozialen Arbeit in der Stadt Kempten etabliert.
Mit unserer täglichen Arbeit leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur wirtschaftlichen und
sozialen Stabilisierung überschuldeter Bürger.
Persönliche Einzelfallberatung, Gruppenveranstaltungen sowie Vorträge und Prävention gehören
ebenso zu unserer Tätigkeit wie Fachberatung, die Herausgabe von fachlichen Informationen und
regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Als geeignete Stelle i.S. der Insolvenzordnung bieten wir zudem Insolvenzberatung an.
Unser Angebot der persönlichen Beratung umfasst weit mehr als eine rein fiskalisch bzw. rechtlich
orientierte Dienstleistung, die durch Banken oder gegen Entgelt durch Rechtsanwälte oder Steuerberater übernommen wird. Meist geht es in unserer Beratung neben der Schuldenregulierung um
die Lösung einer Lebenskrise, einer nachhaltigen Sicherung der Existenz und Verbesserung der
Lebenssituation – kurz: um die Entwicklung neuer Lebensperspektiven.
Wer zu uns kommt, hat die größte Hürde bereits genommen – sich selbst einzugestehen, nicht
weiterzuwissen und neutralen Rat einholen zu dürfen.
Wie wir feststellen ist unsere beste Werbung die Mundpropaganda „Da wird Dir geholfen“.
Ohne unseren Auftraggeber wäre uns diese Arbeit nicht möglich. Wir bedanken uns daher
ausdrücklich - auch im Namen der Ratsuchenden - bei der Stadt Kempten für das uns bisher
entgegengebrachte Vertrauen. Wir hoffen, auch weiterhin vollen Einsatz für die Bürgerinnen und
Bürger von Kempten leisten zu dürfen.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle auch der Dank an unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren großer Einsatz und Engagement die Arbeit sehr
bereichert und die mit wertvollen Impulsen zur Weiterentwicklung unseres Angebots beitragen.
Ebenso bedanken wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen der Diakonie und anderen
Einrichtungen sowie Institutionen, mit denen wir in ständigem berufsbedingtem Kontakt stehen,
für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit.
Susanne Greiner
Dipl.-Soz.Päd.(FH)
Kempten im Juni 2014
5
1
Ausgangslage und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
1.1
Überschuldung im gesellschaftlichen Kontext
Vor dem Zweiten Weltkrieg war das Schuldenmachen in Deutschland noch verpönt. Es wurde mit
Armut oder unwirtschaftlicher Haushaltsführung assoziiert. Dies änderte sich seit den 50er und
60er Jahren des vorigen Jahrhunderts stetig. Bis heute ist wirtschaftlicher Aufschwung nur durch
kreditfinanzierten Massenkonsum möglich, unsere konsumorientierte Lebensweise logische Konsequenz. Das Sich-Verschulden gehört heute ebenso wie das Sparen zu den „normalen“ wirtschaftlichen Vorgängen im Lebenszyklus einer Person/einer Wirtschaftsgemeinschaft. Mittlerweile
werden zu den materiellen Ressourcen von Privathaushalten neben dem Erwerbs- und Transfereinkommen auch Kredite bzw. die Kreditwürdigkeit gezählt.
Die Konsumfreude ist hoch, derzeit setzt etwa jeder dritte deutsche private Haushalt auf Ratenkredite, um Anschaffungen vom Fernseher bis zum Pkw zu finanzieren. Zwar führen kreditfinanzierte Konsumausgaben nicht zwangsläufig in eine Schuldenspirale. Sie können aber die
finanzielle Situation von einkommens- und vermögensschwachen Verbrauchern mittelfristig
schwächen und langfristig überlasten. Experten warnen bereits vor einer tickenden Zeitbombe,
die bei einem Abschwung der Wirtschaft zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen könnte.
Kreditaufnahme und damit der Vorgriff auf künftiges Einkommen ist schon per se mit einem
Risiko verbunden. Aber anders als in den Jahren der Vollbeschäftigung haben sich die Rahmenbedingungen seither grundlegend verändert. Die Biographien vieler Bürger verlaufen aufgrund von
Arbeitsmarktrisiken sowie familiärer Ereignisse wie Scheidung zunehmend diskontinuierlich. Auch
prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind nicht geeignet, auf Dauer den Lebensunterhalt einer
Person sicherzustellen und/oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. So ist für eine zunehmende Zahl von Bürgern Teilhabe ohne Finanzierung gar nicht möglich, Hausstands- und
Familiengründung und damit autonome Lebensplanung nur schwer realisierbar.
Im Allgemeinen wird das Problem der Überschuldung individualisiert. Überschuldung ist aber überwiegend nicht als Resultat einer vorwerfbaren Lebensführung zu sehen, sondern als Folge
kritischer Lebensereignisse. Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und
ihrer sonstigen Lebensumstände schlechter gestellt sind, ist es besonders schwierig, mit solchen
Ereignissen fertig zu werden.
Überschuldung:
• Der Schuldner kann der Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer
Zeit nicht mehr nachkommen. Zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts stehen weder
Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung
Schuldnerquote
• Anteil der Personen mit Negativmerkmalen im Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren.
Negativmerkmale:
• Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen (Haftanordnung/Eidesstattliche
Versicherung/Privatinsolvenzen)
• Unstrittigen Inkasso-Fällen von Creditreform gegenüber Privatpersonen
• Nachhaltige Zahlungsstörungen (ab mind. Zwei vergeblichen Mahnungen mehrerer Gläubiger)
Folgen wir den Prognosen, wird bei erhöhter Überschuldungsgefahr sowie steigenden Kosten für
Energie und Wohnraum mittel- bis langfristig mit einen Anstieg der Schuldnerzahlen gerechnet.
Nur vielfältige Anstrengungen der politischen Akteure können dem Problemfeld der Überschuldung
langfristig seine Brisanz nehmen. Neben dem Abbau von Arbeitslosigkeit/ prekären
Arbeitsverhältnissen sowie der Förderung der Finanzkompetenz zählt hierzu die weitere Stärkung
und Ausbau der Schuldner- und auch Insolvenzberatung.
6
1.2
Die aktuelle Überschuldungssituation in Deutschland
Im 2013 betrug trotz guter Konjunktur die bundesweite
Überschuldungsquote 9,81 %. Damit sind 3,33 Millionen
Haushalte überschuldet bzw. insgesamt 6,58 Millionen
Erwachsene mit durchschnittlich 33.000 Euro.
Als Ursache Nr. 1 für das wirtschaftliche Aus von
Verbrauchern gilt immer noch Arbeitslosigkeit, gefolgt
von Veränderungen in der familiären Situation, Krankheit,
Konsum und in gescheiterter Selbstständigkeit. Krankheit
(plus 14 %) hat in den letzten 5 Jahren deutlich
zugenommen.
Kempten
Die Zahl jugendlicher Schuldner im Alter
unter 20 Jahren hat seit 2004 (53000) um
302 % auf den aktuellen Wert von 213.000
zugenommen. Auch die Altersgruppe
zwischen 20 und 29 Jahren weist in diesem
Zeitraum eine markante Steigerung um
59,9 % auf 1.581.000 Schuldner auf.
In Bayern gelten 7 % der erwachsenen Einwohner als überschuldet bzw. nachhaltig zahlungsgestört, in Kempten 10,33 % der Bürger. Im ff. die Schuldnerquote der umliegenden Landkreise.
Stadt / Landkreis
2013
2012
Ostallgäu
6,31 %
6,51 %
Kaufbeuren
10,66 %
10,89 %
Unterallgäu
6,03 %
6,15 %
Memmingen
10,49 %
10,42
Oberallgäu
6,69 %
6,75 %
Kempten
10,33 %
10,59 %
7
2
Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Kempten
2.1 Finanzierung
Die Schuldnerberatung und Präventionsarbeit für die Bürger der Stadt Kempten wird durch die
Stadt Kempten mit einem pauschalen seit Jahren gleichbleibenden Kostenzuschuss für Personalund Sachkosten gefördert. Durch Kostensteigerung insbesondere im Bereich der Personalkosten
ist ein zunehmend höherer Anteil durch Eigenmittel der Diakonie Kempten oder Spendenmittel zu
übernehmen. Unser Angebot der kostenfreien Insolvenzberatung wird gefördert im Wege der
pauschalen Einzelfallabrechnung mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familien und Frauen. Eine kostendeckende Finanzierung ist abhängig von entsprechendem Fallaufkommen.
Bereits heute ist für uns absehbar, dass künftig eine zeitnahe, qualifiziert hochwertige, nachhaltige und kontinuierliche Versorgung der Bürger nur bei ausreichender Finanzierung leistbar ist.
Wir hoffen, dass dies auch im Rahmen der schon langewährenden Überlegungen des Bayerischen
Staatsministeriums, die Finanzierung der Insolvenzberatung auf die Kommunen/Landkreise zu
delegieren, Berücksichtigung findet.
2.2
Zugang und Ausstattung
Die Bürger/innen der Stadt Kempten, bei denen die finanziellen Sorgen durch Schulden zum
Mittelpunkt des Lebens geworden sind, finden bei uns fachlich kompetente Hilfe. Sie können mit
uns über Geld sprechen - wir beraten vertraulich, vorurteilsfrei, konfessions-unabhängig,
uneigennützig, neutral und kostenfrei.
Langjährige Erfahrung, die hohe Fachlichkeit -auch in den Bereichen Insolvenz, Selbständige und
Immobilien - sowie das herausragende Engagement der Mitarbeiter ermöglichen es uns, auch
hohes Beratungsaufkommen zeitnah zu bearbeiten. Die hohen fachlichen Anforderungen in
Verbindung mit regelmäßigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen erfordern eine ständige
Aktualisierung des vorhandenen Wissens der Mitarbeiter. Dies gewährleisten wir durch
regelmäßige fachspezifische Fortbildungen, Supervision, Teilnahme an Tagungen, der Mitarbeit in
Facharbeitskreisen und Gremien ebenso wie durch Informationsaustausch zu aktuellen Themen in
unserem bayernweiten Arbeitskreis. Der Zugang zu aktuellen Gesetzestexten, Fachforen und
Fachzeitschriften ist sichergestellt ebenso wie die rechtliche Beratung und Unterstützung der
Beratungsfachkräfte. Wöchentlich finden Teambesprechungen statt. Gegenseitige Vertretung in
Zeiten der Abwesenheit ist gewährleistet.
Unsere sehr effektive Arbeitsweise geht einher mit zeitgemäßer und sehr guter technischer Ausstattung sowie geeigneten Räumlichkeiten für jeden Berater. Einen barrierefreien Zugang können
wir über die Außensprechstunde in Sankt Mang bzw. über die Nutzung verfügbarer Büroräume im
Erdgeschoss vom Haus Lichtblick anbieten. Die Beratungsstelle ist hervorragend mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erreichen, Busse halten direkt vor dem Eingang zum Haus Lichtblick – die
örtliche Nähe zu Einrichtungen wie Gericht, Stadthauptkasse, Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle und AÜW ist gegeben.
Wir haben keine Wartezeiten und Termine sind auch kurzfristig möglich. Zusätzlich bieten wir
wöchentlich eine persönliche offene Sprechzeit ohne Terminvereinbarung an, die sehr gut angenommen wird. Auch können die Ratsuchenden die Berater neben den regulären Bürozeiten zu
festen telefonischen Sprechzeiten direkt erreichen. Voranmeldung ist sinnvoll.
8
Der Zugang zur Beratung erfolgt in der Regel über die Terminanfrage in unserem Sekretariat.
Nach Klärung der Zuständigkeit bzw. der Art und Dringlichkeit des Anliegens wird ein Termin
vereinbart und schriftlich bestätigt.
Bei konkreten Rechtsfragen, erforderlicher Krisenintervention oder Fragen zur Existenzsicherung
wird kurzfristig Kontakt zu einem Berater hergestellt bzw. hausintern weitervermittelt. In der Regel
finden die Beratungen in der Illerstr. 13 statt, bei Bedarf im Stadtteilbüro St. Mang bzw. Thingers
zu den jeweiligen Beratungszeiten. Zur Vorbereitung des Termins schicken wir mit der Terminbestätigung einen Anmeldebogen, ein Formular zur Gläubiger-erfassung, Haushaltsplan, unseren
Flyer und ein Informationsblatt über benötigte Unterlagen zu.
2.3 Ehrenamt
Unsere Arbeit wird durch zwei ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt. Diese ergänzen in wertvoller
Weise die Tätigkeit der hauptamtlichen Berater, ersetzen diese aber nicht.
In konstanter Präsenz beantwortet Herr Stoffel als juristischer Fachmann viele Rechtsfragen. Er
berät z.B. zu überschuldeten Nachlässen, der Beantragung von Ratenzahlung oder Vermittlung
gemeinnütziger Arbeit bei Geldstrafen, Kostenfragen von Inkassobüros, Verfahrensfragen bei
anhängigen Verfahren oder Erbschaftsfragen bei vorliegender Überschuldung.
Unser ehrenamtlicher Banker Herr Müller unterstützt uns in der Verwaltung. Auf Wunsch kann er
zum Ordnen von Unterlagen auch im Rahmen eines Hausbesuchs angefordert werden. Ebenso
leistet er auf Wunsch Begleit- oder Besuchsdienste, z.B. bei der Eröffnung eines Girokontos und
bietet Unterstützung bei der Haushaltsplanung.
2.4 Selbstverständnis und Leistungsangebot
Der Großteil der Klienten sucht die Schuldnerberatung erst dann auf, wenn alle Bemühungen,
aus den Schulden selbständig wieder herauszukommen, misslungen sind. Klienten stehen oft
schon jahrelang unter großem psychischem Druck und erleben ihre Situation als aussichts- und
hoffnungslos. Gerade hier ist es notwendig, nicht nur die finanztechnische Abwicklung der Überschuldung zu betreiben, sondern im Rahmen der Sozialen Arbeit die Menschen möglichst ganzheitlich zu unterstützen, die Situation zu stabilisieren und die individuell passende Lösung zu erarbeiten. Die Schwerpunkte des Beratungsangebots liegen daher neben finanziellen, rechtlichen und
hauswirtschaftlichen Fragen vornehmlich in der erforderlichen psychosozialen Betreuung, der persönlichen Beratung und in pädagogisch-präventiven Hilfen. Damit ist Schuldner- und Insolvenzberatung einem mehrdimensionalen Beratungsansatz verpflichtet.
Schwerpunkte der Beratung sind
• Aufklärung, Abbau von Angst und Schuldgefühlen
• Beratung zur Existenzsicherung
• Haushaltsplanung
• Schuldnerschutz
• Erarbeitung eines Überblicks
• Überprüfung von Forderungen,
• Erstellung von realistischen und langfristig tragbaren Entschuldungsplänen
• Hilfestellung bei der Verhandlung mit Gläubigern
• Insolvenzberatung
Wichtig sind uns auch die Nachhaltigkeit der Hilfe und der Erhalt der wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Schuldnerberatung als ‚Hilfe zur Selbsthilfe’ setzt eigenverantwortliche aktive Mitarbeit
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der Ratsuchenden und die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse voraus.
Unsere Tätigkeit ist damit weit mehr als die Besorgung und Regelung der finanziellen Angelegenheit für Dritte und – will sie Wirkung zeigen und nicht nur Symptome beseitigen - besonders
personal- und zeitaufwendig. Kontinuität in der Beratung, Präsenz und Menschlichkeit, aber auch
gerade die Vernetzung mit anderen Fachstellen ist notwendig, da Schulden meist nur einen Teilbereich der Problematik der Klientel darstellt.
2.5 Vernetzung
Sehr von Vorteil ist die enge Vernetzung unserer Fachstelle mit anderen Dienststellen der
Diakonie wie z.B. unseren Mitarbeiter/innen in der Kirchlichen Sozialen Arbeit (KASA), dem
Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Intergrationsfachdienst, der Altenpflege, der Flexiblen Jugendhilfe und den Kindertagesstätten. Berührungspunkte werden zügig erkannt und unsere Fachkompetenz gerade im vereinfachten Vermittlungskontext hervorragend genutzt. Die hierin bestehenden Synergieeffekte, kurze Wege, klare Absprachen und Kooperationen sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit geworden. Die jeweils hohe Fachlichkeit und Spezialität jeder
Einrichtung kann optimal genutzt werden, sowie unnötige Überschneidungen und Beraterwechsel
vermieden werden.
Zudem profitieren wir von unserer langjährigen engen und guten Kooperation mit anderen
Beratungsstellen in Kempten wie der Verbraucherzentrale, Betreuern, Suchtberatung, KOKI,
Kompetenzagentur, Betreuungsstelle, Frauenhaus, Bewährungshilfe, BKH sowie der Ehe-,
Familien- und Lebensberatung, insbesondere der Schwangerenberatung der SKM und ProFamilia.
Daneben bestehen auch mit Gläubigern wie Sozialbau, BSG oder AÜW, zahlreichen Arbeitgebern
und dem Gericht sowie den Gerichtsvollziehern enge Kontakte.
2.6 Insolvenzberatung
Seit 1998 sind wir von der Regierung von Schwaben als geeignete Insolvenzberatungsstelle
anerkannt. Die Insolvenzberatung - als finale Möglichkeit mit einer desolaten Schuldensituation
fertig zu werden - ist inzwischen aus unserem Beratungsalltag nicht mehr weg zu denken. Eine
klare Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung ist nicht immer eindeutig festzulegen.
Wechselnde Lebensbedingungen verhindern so manche geplante oder bereits eingeleitete Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und erfordert immer wieder Existenzsicherung, Budgetberatung
oder psychosoziale Unterstützung.
Die Anerkennung als Insolvenzberatungsstelle setzt voraus, dass das Angebot der Insolvenzberatung für Bürger aus ganz Bayern zugänglich sein muss. Auf diesem Hintergrund haben wir
uns im Bereich der Insolvenzberatung regional geöffnet, insbesondere für die Erstellung von PKontobescheinigungen. Ebenso haben wir Kooperationen mit dem Landratsamt Lindau, der JVA
Kempten, dem Römerhaus im Jodbad Sulzbrunn zur Abwicklung vereinzelter Insolvenzfälle
geschlossen. In Einzelfällen übernehmen wir auch Insolvenzabwicklungen für das Landratsamt
Oberallgäu. Die Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den jeweils vorgeschalteten zuständigen Sozial-/ Schuldnerberatern. Weitergehende Hilfen sind durch die Mitarbeiter unserer
Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit gewährleistet, die für Anfragen aus dem gesamten Dekanat
zuständig sind.
Um möglichst viele Interessenten zu erreichen und auch die Aufklärung über das Verfahren
effektiv zu gestalten, bieten wir regelmäßige öffentliche Vortragsveranstaltungen an, in denen wir
über den Ablauf und die Bedingungen des Insolvenzverfahrens informieren. Die Einladung erfolgt
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über die Tagespresse, unsere Website und gezielt an interessierte Klienten, Kollegen und andere
Fachdienste. Im Berichtsjahr haben wir 13 Veranstaltungen mit insgesamt 158 Teilnehmern
durchgeführt. Davon vier in der JVA Kempten mit 80 Teilnehmern. In den Beratungsgesprächen
können wir uns somit gezielter auf die Besonderheiten des Einzelfalls konzentrieren. Insgesamt
haben wir 159 Insolvenzberatungen durchgeführt.
Unser Leistungsangebot im Bereich der Insolvenzberatung umfasst
• Information über Ablauf, Bedingungen und Besonderheiten des Insolvenzverfahrens
• Prüfung der Voraussetzungen für die Erlangung der Restschuldbefreiung unter rechtlichen,
wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten
• Vorbereitung und Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs unter
Berücksichtigung der Bedingungen des Insolvenzverfahrens
• Erstellung einer Bescheinigung beim Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches
• Hilfe bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur
Restschuldbefreiung bzw. für das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren
• Begleitung der Ratsuchenden in den verschiedenen Verfahrensabschnitten
Im Berichtsjahr war es uns ein besonderes Anliegen, die unterschiedlichen Arbeitsweisen der im
gerichtlichen Verfahren eingesetzten Treuhänder kennenzulernen. Ziel war, die Schuldner fundierter auf den weiteren Ablauf im Verfahren vorbereiten und damit auch Missverständnissen
vorbeugen zu können. Als Ergebnis können wir auch eine direkte und positive Zusammenarbeit mit
Treuhändern feststellen. Insgesamt haben wir ca. 20 Klienten zum Erstgespräch mit dem Treuhänder begleitet. Im Rahmen unserer Kapazitäten werden wir dieses Vorgehen beibehalten.
2.7 JVA
Zum Jahresende haben wir in der JVA Kempten im Rahmen des Übergangsmanagements die
Schuldnerberatung für Inhaftierte aufgenommen. Die Beratung findet in der JVA statt und wird
durch Stundenpauschale durch das Justizministerium im Rahmen eines Pilotprojekts vergütet.
Zunächst befindet sich dieser Aufgabenbereich in der Aufbauphase, es bleibt abzuwarten wie sich
die Rahmenbedingungen entwickeln werden.
2.8
Ein besonderes Fallbeispiel in der Schuldnerberatung (von Herrn Alfred Stoffel)
Durchschnittlich werden Fälle in der Schuldnerberatung in ca. acht Wochen abgearbeitet. Das
Spektrum reicht vom Kurzkontakt (mit einem bis drei Beratungsterminen) bis hin zur manchmal
mehrere Jahre dauernden arbeitsintensiven Beratung mit einer Vielzahl von Beratungsterminen.
Beispielhaft soll hier ein solch besonderer Beratungsfall vorgestellt werden.
Elternzeit im Ausland:
Am 09.08.2010 besuchten uns die Eheleute A. (Name geändert). Sie waren nach der Geburt ihres
vierten Kindes im Januar 2006 beide in Elternzeit gegangen. Sie entschlossen sich im Oktober
2006 für einige Jahre zu den Eltern der Frau ins Ausland zu ziehen in der Erwartung, dort vom
Elterngeld und dem Kindergeld für ihre vier Kinder zu leben und ihre beiden ältesten Söhne dort
einschulen zu können, um sie zweisprachig zu erziehen. Ihre Vier-Zimmer Eigentumswohnung
sollte von einem Makler für zwei Jahre vermietet werden, von der Miete sollten die Darlehenszinsen bezahlt werden. Nach ihrer Rückkehr im Juni 2010 wollten sie dann wieder in Ihre
Eigentumswohnung ziehen.
Es kam aber anders, als gedacht. Da sie amtlich abgemeldet worden waren und ihr Aufenthalt im
Ausland bekannt war, wurden Kindergeld und Erziehungsgeld gestrichen und zurückgefordert.
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Da der Makler keinen Mieter gefunden hatte, konnten die Darlehensraten nicht bezahlt werden,
weshalb die Bausparkasse das Darlehen gekündigt und Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der Wohnung beantragt hatte.
Als die sechsköpfige Familie in Kempten eintraf, konnte sie nicht mehr in ihre frühere Wohnung
ziehen, die Großmutter nahm sie vorerst in ihrer kleinen Wohnung auf.
Später konnten sie in ein Herrn A. gehörendes, ebenfalls unter Zwangsversteigerung stehendes
Ein--Zimmerappartement ziehen, nachdem der Mieter herausgekündigt worden war.
Die Familie hatte nun einen Schuldenberg von ca.170.000 € (Bausparkasse 1: 96.000 €,
Bausparkasse 2: 30.000 €, Kreditbank: 15.000 €, ZBFS: 9.900 €, Familienkasse: 14.100 €,
Hausgeldrückstand: 1.780 € und diverse Gerichtskosten).
Beide Eltern waren arbeitslos und mussten zunächst Hartz IV beantragen, Herr A. fand aber bald
eine Arbeitsstelle.
2010 fanden 15 Beratungstermine statt.
Die Zwangsversteigerung der Vier-Zimmer Wohnung konnte durch einen freihändigen Verkauf
abgewendet werden, wobei ein Verkaufspreis von 85.000 € erzielt werden konnte, 20.000 € über
dem vom Gutachter geschätzten Wert. Die Gläubiger konnten teilweise befriedigt, teilweise ruhig
gestellt werden.
2011 fanden neun Beratungstermine statt.
Auch Frau A. fand eine Halbtagsstelle, die Familie konnte in eine geräumige Altbauwohnung im
Zentrum Kemptens ziehen. Die Bausparkassen konnten bezahlt werden.
Von 2012 bis 2014 fanden fünf Beratungstermine statt.
In einem Zivilprozess, den ein Wohnungsmakler angestrengt hatte, wurde die Familie von uns
vertreten. Die Forderung der Familienkasse konnte geringfügig verringert werden und wird in
Raten von 100 € mit dem Kindergeld verrechnet, auch die Restforderung der ZBFS wird in Raten
bezahlt. Derzeit wird mit der Kreditbank verhandelt, ob und wie die Restforderung getilgt werden
kann.
12
13
3
Leistungsbericht
3.1
Die Arbeit der Schuldnerberatung in Zahlen und Fakten
Im Berichtsjahr 2013 haben 629 (im Vorjahr 602) Kemptener Bürger unseren Rat gesucht. In 218
Fällen haben wir eine Erstberatung durchgeführt bzw. in einem sogenannten Kurzkontakt Hilfestellung zur Klärung der Problemlage gegeben. 356 (346) Haushalte wurden durch langfristige
Hilfestellung unterstützt, hiervon hatten wir 195 (199) Beratungsfälle aus dem Vorjahr übernommen. 78 weitere Anfragen aus dem Umland haben wir an die örtlich zuständigen Schuldnerberatungsstellen verwiesen. Fachberatung für Kollegen und andere Institutionen/Beratungsstellen
wurde von uns nicht erfasst. Statistisch erhoben wurden die Daten von 356 Haushalten (346).
•
Personen im Alter zwischen 18 und 29 nutzen am häufigsten unser Beratungsangebot.
Von allen beratenen Personen gehörten 25,34 % dieser Altersgruppe an. Dies bestätigt die
bundesweite Entwicklung (28,72 %). Ganz junge Menschen unter 20 Jahren finden selten
den Weg in die Beratungsstelle, was aber nicht heißt, dass es in dieser Altersgruppe keine
Schuldenprobleme gibt. Die Schuldenprobleme beginnen häufig schon kurz nach Eintritt
der Volljährigkeit. Aufkommende Schwierigkeiten werden aber häufig noch in der Familie
geregelt oder kommen erst später zum Tragen. Auch ist in diesem Alter die Hemmschwelle, sich professionelle Hilfe zu suchen, noch größer als in anderen Altersbereichen.
Vor allem die sogenannte Handy- Problematik entwickelt sich in dieser Altersstufe sehr
häufig zum zukünftigen Problem.
•
42,1 % (+3,9 %) der Klienten sind ledig, 27 % (-1,3 %) verheiratet, weitere 21,6 % (-2,7 % )
sind geschieden, 6,7 % getrennt lebend. 39 % (+ 4,3 %) der Überschuldeten leben allein,
12,1 % sind alleinerziehend. Von alleinlebenden Männern wird die Beratung überproportional häufig aufgesucht. Gerade nach Trennung, neuer Hausstandsgründung oft in
Verbindung mit laufenden Unterhaltsverpflichtungen, geraten Männer immer wieder an ihre
finanziellen Grenzen. Auch alleinerziehende Frauen haben hier eine besonders schwierige
Situation. Sehen sie sich doch auch in ihren Bemühungen, durch Erwerbstätigkeit ihre
finanzielle Notlage zu überwinden, besonders großen Hürden gegenüber.
•
Bei gut zwei Drittel aller Ratsuchenden sind noch weitere Personen, die mit im Haushalt
leben, von der Überschuldung betroffen. Dies können Eltern, (Ehe-)Partner oder Kinder
sein. Untersuchungen zeigen, dass diese Mitbetroffenen unter den Folgen der Überschuldung ebenso schwer zu leiden haben. Nicht selten sind Schulden auch ein Grund für
Beziehungsprobleme und Trennungen. Die Kinder im Haushalt sind von dem Risiko der
Kinderarmut überdurchschnittlich betroffen. In 116 Haushalten leben 195 Kinder, für
weitere 76 nicht im Haushalt lebende Kinder bestehen Unterhaltsverpflichtungen.
•
Rund 46,6 % (-3,4 %) der Ratsuchenden stehen in einem Beschäftigungsverhältnis, 33,4 %
der Überschuldeten waren zu Beratungsbeginn arbeitslos, 19,1 % (+5,5 %) nicht erwerbstätig (Hausfrauen, Erwerbsminderungs- bzw. Altersrentner).
•
Traditionell tritt Überschuldung meist durch Einkommensreduzierung infolge Arbeitslosigkeit bei 34,6 % (-2,4%) ein. Immer häufiger wird aber ein Bündel von Schicksalsschlägen
genannt, das die Krise ausgelöst hat. So treffen oft Scheidung/Trennung bei 35 % und
Arbeitslosigkeit mit gesundheitlichen Problemen bei27 % zusammen. Die psychische
Belastung, die mit einer solchen Umbruchssituation einhergeht, kann ohnehin nicht gemessen werden. Zunehmend spielt Niedrigeinkommen eine Rolle, was bedauerlicherweise in
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der unserer aktuellen Erfassung zugrundeliegenden Bundesstatistik nicht erfasst wird.
Viele junge Schuldner geben an, nie gelernt zu haben mit Geld umzugehen. Bei dauerhaft
geringem Einkommen ist dies allerdings auch besonders schwierig.
•
Das Haushaltseinkommen zu Beratungsbeginn resultierte in 53,4 % (- 4,1 %) der Fälle
aus Arbeitseinkommen, 28,7 % bezogen Grundsicherung für Erwerbsfähige ggf. als aufstockende Leistung.
•
Wie schon in den Vorjahren ist mit 74,2 % der größte Teil der Ratsuchenden deutscher
Nationalität, wobei auch eingebürgerte Personen hier mitgezählt werden. Bei 36,8 % liegt
Migrationshintergrund vor, das ist eine Zunahme von 3,9 %. Das Problem ist, dass bei der
Beratung nichtdeutscher Überschuldeter oft erhebliche Sprach- und Verständigungsprobleme auftreten. So ist es schon für Ratsuchende, die mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind, häufig schwierig, so komplexe Zusammenhänge hinsichtlich Verschuldung, Wirtschafts- und Rechtsnormen zu verstehen.
Bei MigrantInnen, die der deutschen Sprache nicht oder nur mangelhaft mächtig sind, ist
dies ohne Dolmetscher so gut wie aussichtslos. Hier gibt es nach wie vor erheblichen Hilfebedarf. Informationsblätter in verschiedenen Fremdsprachen können hier nur marginal
Abhilfe schaffen. Mangelhafte bis fehlende Sprachkenntnis sowie unterschiedliche Vorstellungen über Einhaltung von Regeln und Absprachen spielen in der Entstehung von
Überschuldung ebenso eine Rolle, wie es hinterher die Aufbereitung der Situation und das
Erarbeiten von Lösungen erschwert.
3.2
•
55,6 % der Schuldner haben zwischen sechs und15 Gläubigern. Je höher die Gläubigerzahl ist, desto schwieriger gestalten sich die Verhandlungen über Ratenzahlungen,
Stundungen etc. Generell erhöht dies natürlich auch den Arbeitsaufwand der Beratungsstelle und die zunehmende Unmöglichkeit der Verschuldeten, ihre Situation selbst regulieren zu können. Für viele ist bereits das Sortieren der umfangreichen Schuldunterlagen eine
schwierige Aufgabe
•
Insgesamt machten 3611 (Vorjahr 3.853) Gläubiger Forderungen im Gesamtvolumen von
rund € 11.935 Mio. (Vorjahr € 12.977 Mio.) geltend. Die durchschnittliche Überschuldung
lag im Berichtsjahr bei € 33.527,-- (Vorjahr € 37502,--) bei 10,1% (Vorjahr 11,1%)
Gläubigern.
•
Im Rahmen getroffener Zahlungsvereinbarungen wurde für 28 Klienten ein Treuhandkonto
eingerichtet. Zahlungen in einem Gesamtumsatz von 88.825,- € wurden darüber abgewickelt.
Außensprechstunden Sankt Mang und Thingers
Die Außensprechstunde im Stadtteilbüro Sankt Mang wird sehr gut angenommen. Insgesamt
haben dort 125 Beratungen (davon 28 Erstberatungen) stattgefunden. Speziell Klienten, die in
Sankt Mang wohnen, nutzen die Ortsnähe für ein Erstgespräch, eine laufende Beratung oder
einen kurzen Besuch wegen einzelnen Problemlagen. Bewährt hat sich die vorherige Anmeldung
und Terminvereinbarung, damit wir genügend Zeit für die Beratung einplanen können. Die
Rahmenbedingungen sind hervorragend, wir finden alles vor, um optimal beraten zu können: von
geeigneten ebenerdigen Räumlichkeiten bis hin zur vorhandenen Soft- und Hardware im EDVBereich. Wir sind dankbar all dies nutzen zu können.
15
Im Frühjahr 2013 wurde auch im Stadtteilbüro Thingers mit dem Angebot der Außensprechstunde
begonnen. Wir können heute allerdings noch nicht abschätzen, ob es uns gelingen kann, ein
konstantes Beratungsangebot zu entwickeln.
3.3
Prävention
Kinder und Jugendliche sollten sich möglichst früh mit dem Thema Geld, Konsum und Finanzen
beschäftigen, denn Einstellungen und Haltungen formen sich bereits in jungen Jahren. Es ist
notwendig, eine frühzeitige Bewusstseinsbildung in Gang zu setzen und damit eine realistische
Einschätzung der eigenen finanziellen Handlungsmöglichkeiten zu fördern. Dies kann bereits in
Kindertagesstätten beginnen und in den jeweiligen Jahrgansstufen der Schulen oder in
Jugendgruppen fortgesetzt werden.
Von wesentlicher Bedeutung ist die Rolle der Eltern, die als Vorbilder eine sog. Torhüterfunktion
haben, aber mit dieser Rolle häufig - auch aus falschem Wohlwollen gegenüber ihren Kindern
heraus - überfordert sind. Gerade bei geringem Einkommen wollen Eltern oft vermeiden, dass ihre
Kinder nicht teilhaben können oder merken, dass die Finanzen knapp sind. Nicht selten wird auch
materielle Verwöhnung mit emotionaler Zuwendung verwechselt. Oft fehlt auch eigenes Wissen
über die Mechanismen der Manipulation und Verführung der Werbung und die Kraft, den
manchmal harten Kampf mit den Kindern aufzunehmen. Sind doch deren Wünsche vielfältig und
ungebremst. Immer wieder stellen wir auch fest, dass sämtliche Erziehungsversuche durch noch
wohlmeinendere Großeltern torpediert werden. Impulse zur Budgetplanung, Führung eines
Haushaltsbuchs, Tipps zur Geldeinteilung aber auch Informationen zur Gelderziehung und
sinnvollem Einsatz von Taschengeld werden von vielen Ratsuchenden gerne angenommen.
Als weiterer Adressat unserer Präventionsarbeit sehen wir die Schulen. Das wachsende Angebot
an Konsummöglichkeiten stellt Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor neue Herausforderungen.
„Ergänzend zur Vermittlung von ökonomischem Wissen und Alltagskompetenz im
Elternhaus hat die Schule die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur
Folgenabschätzung ihres Konsumhandelns für den eigenen Alltag zu befähigen.“ So lautet
die Präambel der bayerischen Richtlinie zur Umsetzung der ökonomischen Verbraucherbildung an
bayerischen Schulen. Die Bedeutung der ökonomischen Verbraucherbildung wird hervorgehoben,
mit dem Ziel diese als fächerübergreifendes Thema stärker zu verankern.
Im Zentrum unserer Präventionsarbeit steht die Enttabuisierung des Themas Geld und Konsum.
Wir bahnen Projekte an, gewinnen, informieren und schulen Multiplikatoren, erschließen
Materialien, entwickeln Projekte in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, halten Vorträge und
führen Unterrichtseinheiten und Workshops zu den Themen Geld, Konsum und Schulden durch.
Die Inhalte der Veranstaltungen orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der
jeweiligen Zielgruppe. Eine Vor- bzw. Nachbereitung und Einbindung in den Unterricht gem. Lehrplan ist erwünscht. Unsere Arbeit steht und fällt mit der Erschließung von Kooperationspartnern.
Wesentliche Themen sind
• Umgang mit Geld, Konto und Verträgen
• Schuldenfallen erkennen und vermeiden
• Die erste eigene Wohnung
• Werbung, Wünsche und Konsumverhalten
• Handy
• Mein erstes Gehalt – auf was kann ich achten
16
3.3.1
•
Projekte in der Prävention
Projekt Mehrwert
In einer zehnteiligen Veranstaltungsreihe setzten sich im Laufe des Berichtsjahres
Besucher des Sozialpsychiatrischen Zentrums mit den Themen Geld, Konsum und
Wertigkeiten auseinander. Das Projekt wurde in Kooperation der Schuldnerberatung (Frau
Greiner) mit dem Sozialpsychiatrischen Zentrum (Frau Berchtold) der Diakonie Kempten
Allgäu konzipiert. Weitere Fachleute und Fachstellen wurden in das Projekt miteingebunden, so Sarah Hamann vom Sozialpsychiatrischen Dienst, der Tauschring Kempten,
das Stadtteilbüro St. Mang und als Referent Herr Pfarrer Gossler.
Das Projekt verbindet Informationen, Selbstreflexion und Prävention und ist auf andere
Institutionen und Zielgruppen übertragbar. Verschieden Methoden wurden angewandt
sowie andere Institutionen kennengelernt und Kunst erlebt. Ein Materialienordner ist in
Bearbeitung. Die Resonanz war sehr hoch, insgesamt haben 100 Besucher an den zehn
Veranstaltungen (Dauer je ca. 90 Min) teilgenommen.
1. Aus wenig mach ich viel - Einsparmöglichkeiten im Haushalt
Vorstellung des Tauschring, gemeinsame Erarbeitung von Spartipps sowie zahlreiche
Informationen
2. Besuch der Ausstellung „Liebe ist kälter als das Kapital“ im Kunsthaus Bregenz
3. Supermarkt und Werbestrategien
Workshop zu Zielen der Werbung, Werbemedien und –strategien. Präsentation ausgewählter
Werbespots. Ein Film und Diskussion über die Tricks der Werbung und Fooddesign. Quiz über
Verkaufsstrategien im Supermarkt
4. Was macht mich reich und wertvoll
Gespräch mit Referent Pfarrer Gossler zur Bibelstelle vom Zöllner Zachäus über Reichtum und
Werte im nicht materiellen Sinne. Jes 43,4: „Weil du in meinen Augen teuer und wertvoll bist und
weil ich dich liebe.“
5. Viel Geschmack für wenig Geld – Kochgruppe
Theorie und Praxis rund ums Kochen. Arbeitsgruppen zu den Themen Einkauf/ Planung,
Sparsam Kochen / Lagerung von Lebensmitteln, Achtsamkeit beim Essen / Esskultur, Erstellung
eines modellhaften Speiseplans für eine Woche und anschließend gemeinsames Kochen.
6. Rund um Geld und Schulden
Was hat Geld mit uns zu tun, warum ist es so schwer darüber zu sprechen. Austausch und
Information über Schuldenfallen und Hilfsmöglichkeiten der Schuldnerberatung. Bedeutung von
Kontoauszügen, Haushaltsplan, Überblick und Kontrolle über die Finanzen. Informationen über
Zwangsvollstreckung, Rechte und Pflichten.
7. Besuch der Bibliothek in Kempten mit Lesung
Bibliotheksführung, Lesung (Max Frisch), Einführung in Onlinerecherche und E-Books
8. Film: Taste the waste von Valentin Thurn
zur Frage - Warum werfen wir unser Essen auf den Müll? Anschließende Diskussion.
17
9. Schenktag im Stadtteil St. Mang - Besuch mit Fahrdienst durch Shuttlebus
10. Verführer Supermarkt + Werbespots
Der Film „Verführer Supermarkt“ zeigt in 45 Minuten die Tricks der Supermärkte mit fachlichen
Kommentaren aus Politik, Labor und Kaufleuten. Werbespots verdeutlichen, wie die
Verlockungen wirken und wie wir anfällig sind.
•
Projekt mit Kolping:
Sechs Jugendliche mit Lernbehinderung erarbeiteten mit ihrer Lehrkraft einen Fall zur
Überschuldung. Danach Besuch der Diakonie und des Kaufhauses mit Kleiderprobe und
und Outfit-Beratung. Aufklärung über Schuldenfallen und Möglichkeiten der Vorbeugung
inkl. Haushaltsplanung. Ausgabeverhalten anhand der Geldwaage reflektiert. Fragen
beantwortet.
•
Projekt mit St. Georg:
Zehn Schülerinnen besuchen das Kaufhaus mit Brautmodenschau. Film zu den Gefahren
der Überschuldung mit gemeinsamer Reflektion. Sie erhalten Antwort auf ihre Fragen und
Tipps zur Schuldenvorbeugung. Im Vorfeld Auseinandersetzung mit den Kosten für das
eigene Outfit. Zum Abschluss das Thema: Haushaltsplanung.
•
Frauengruppe und Mütterfrühstück im Stadtteilbüro Thingers und St. Mang:
Capri-Sonne – Foodwatch vergibt einen Preis für die dreisteste Kinderwerbung. Vorführung
und Reflektion der relevanten Werbespots. Diskussion zu den Fragen: Wie arbeitet
Werbung? Was macht uns empfänglich? Wie reagieren wir? Wie gehen wir damit um?
•
Mütterfrühstück im Stadtteilbüro St. Mang:
Anhand einer Geschichte über Weihnachtsvorbereitungen diskutieren wir: Was bedeutet
Schenken an Weihnachten? Wie gestalten wir Weihnachten? Wie schenken wir und wie
behalten wir den finanziellen Rahmen im Auge?
•
Berufsschule:
Workshop zum Thema: Erste eigene Wohnung in Kooperation mit der Schulsozialarbeiterin
Olga Wagner. 15 Jugendliche besuchen anschließend die Schuldnerberatung. Fragen zur
Beratungsarbeit, Schuldenfallen und Vorbeugung werden geklärt. Reflektion des
Einnahmen - und Ausgabeverhaltens anhand der Geldwaage.
•
Projekt Wünsche Werte Wirklichkeit:
Anbahnung und Konkretisierung eines geplanten zweiwöchigen Projekts mit dem Theater
Ferdinande und der Volksschule Kottern-Eich. Umsetzung erfolgt im ersten Quartal 2014
18
4
4.1
Informationen über rechtliche Neuerungen in 2014
Insolvenzrechtsreform
Zum 01.07.2014 tritt das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft.
Hervorzuheben sind Option der gerichtlichen Vertretung der SchuldnerInnen durch die
SchuldnerberaterInnen im gesamten Insolvenzverfahren, wie auch die Durchführung von bisher
nur im Regelinsolvenzverfahren möglichen Insolvenzplanverfahren. Dies kann als Anerkennung
der Arbeit der Schuldnerberatungen gewertet werden, erfordert aber zwingend geeignete
Beratungsstrukturen und zugleich findet diese zusätzlichen Tätigkeiten leider keinen Niederschlag
in der Finanzierung der Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern.
Schuldner interessiert vor allem die Option, bei Erreichen einer Mindestquote von 35 % zzgl. der
anfallenden Verfahrenskosten auf Antrag das Verfahren auf drei Jahre verkürzen zu können.
Aus unserer Sicht wird dies für die wenigsten Schuldner in Frage kommen, zumal die tatsächliche
Quote nach Einbeziehen der Verfahrenskosten bis zu 75 % betragen kann.
In Frage kommt eher, die Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre, insofern im Lauf von fünf Jahren
die Verfahrenskosten gedeckt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Übersehen wird
häufig, dass das Gesetz vor allem die Gläubigerrechte stärken soll und dies aus unserer Sicht die
KlientInnen von Schuldnerberatungsstellen treffen wird.
Künftig muss sich der Schuldner bei der Stellung des Antrags auf Restschuldbefreiung darüber
erklären, ob ihm innerhalb eines relevanten Zeitraums bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder
versagt wurde. Damit wird das Insolvenzgericht von Amts wegen vorab prüfen, ob der
Durchführung des Restschuldbefreiungsverfahrens wegen der bereits erfolgten Erteilung oder
Versagung einer Restschuldbefreiung Zulässigkeitshindernisse entgegenstehen.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind künftig neben Forderungen aus vorsätzlich
unerlaubter Handlung, Geldstrafen und Geldbußen auch:
1. Ansprüche aus rückständigem Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht
gewährt hat
2. Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat nach §§370, 373 oder 374
der AO rechtskräftig verurteilt worden ist.
Zukünftig wird es auch im Insolvenzverfahren nur noch den Insolvenzverwalter geben, der zudem
erweiterte Befugnisse hat (z. B. das Recht der Insolvenzanfechtung und das Verwertungsrecht von
Absonderungsrechten). Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners beginnt bereits mit der Eröffnung
des Verfahrens. Weggefallen ist das Privileg der Lohnabtretungen für die ersten beiden Jahre des
Insolvenzverfahrens. Hierdurch wird die Gesamtheit der für die Kosten und an die Insolvenzgläubiger zu verteilenden Insolvenzmasse erhöht.
Die Restschuldbefreiungsversagungsgründe nach § 290 Abs. 1 InsO wurden neu gestaltet.
Versagensgründe können zukünftig bereits im laufenden Insolvenzverfahren und auch über den
Schlusstermin hinaus schriftlich gestellt werden. Das Schuldnerverzeichnis wird hinsichtlich der
Versagung und den Widerruf der Restschuldbefreiung ergänzt.
19
4.2
Änderungen in der Prozesskostenhilfe (PKH) ab 2014
Mit Wirkung vom 01.01.2014 traten Änderungen in der Prozesskostenhilfe in Kraft.
In allen Verfahren, in denen der Kostenstundungsantrag nach dem 01.01.2014 gestellt wurde gilt:
Anhebung der Ratenhöhe - die Monatsrate ist in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens
festzusetzen (§ 115 ZPO). Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 EUR, beträgt die Rate
50 % zzgl. des Teils des „einzusetzenden Einkommens“, der 600 EUR übersteigt.
•
Es sind max. 48 Monatsraten aufzubringen
•
Nach Ablauf von vier Jahren seit rechtskräftigem Verfahrensabschluss oder sonstigem
Ende des Rechtsstreits ist keine nachteilige Änderung mehr möglich. Somit ist die
Zahlungspflicht auf max. 48 Monatsraten beschränkt
Sollten nach 48 Monaten noch Forderungen offen sein, werden die restlichen
Prozesskosten erlassen
•
Für die Festsetzung der Ratenhöhe ist der Zeitpunkt des PKH- bzw. InsO-Kostenstundungsantrags
für den jeweiligen Rechtszug entscheidend.
Anpassung der Ratenhöhe und Mitteilungspflichten (§ 120a ZPO)
Ändern sich Einkommensverhältnisse, Kosten der Unterkunft oder Unterhaltspflichten nach
Bewilligung der Prozesskostenhilfe wesentlich, soll/ kann das Gericht die Ratenhöhe nach beiden
Seiten hin anpassen. Zuständig ist der Rechtspfleger des Gerichts, das die PKH bewilligt hatte.
Anpassung zugunsten des Schuldners:
Haben sich die Einkommensverhältnisse verschlechtert, sind Unterhaltspflichten dazu gekommen
oder die Unterkunftskosten gestiegen, empfiehlt es sich bei Gericht die Neufestsetzung bzw.
Nullstellung der Monatsrate rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung zu beantragen.
Auf Antrag können auch aktualisierte neue Freibeträge berücksichtigt werden. Dies ist dann
ratsam, wenn sich dadurch bei unveränderter Einkommenslage die Rate auf Null reduziert.
Anpassung zulasten des Schuldners:
Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse nachhaltig, kann der Rechtsuchende vom Gericht zu
(höheren) Zahlungen herangezogen werden – aber nur für die Zukunft und maximal bis zum
Ablauf von vier Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Verfahrensbeendigung. Bei einer wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage kann ggf. die sofortige
Zahlung aller Restkosten aufgegeben werden.
Mitteilungspflicht – neu ab 2014:
Bei PKH-Antragstellungen bis Ende 2013 hat jede PKH-Partei dem Gericht auf Verlangen Auskunft
darüber zu geben, ob sich ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.
Das amtliche Formular ist erneut auszufüllen. Die Aufforderung kann abgewartet werden, der
Kostenschuldner muss nicht von selbst auf die verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse
hinweisen.
Ab dem 01.01.2014 sieht §120a Abs.2 ZPO-2014 eine eigenständige Mitteilungspflicht vor:
Jede Anschriftenänderung sowie jede „wesentliche“ Verbesserung der wirtschaftlichen
Verhältnisse muss unverzüglich dem Gericht mitgeteilt werden. Als „wesentlich“ gilt dabei eine
Einkommensverbesserung, „wenn das bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur
20
einmalig um 100 Euro steigt bzw. wenn abzugsfähige Belastungen in dieser Größenordnung
entfallen. Die PKH-Ratenbewilligung kann nun auch geändert werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Partei durch den erfolgreich abgeschlossenen Rechtsstreit erheblich
verbessert hat (vgl. § 120a Abs. 3 ZPO-2014).
Kostenstundung im Insolvenzverfahren bis Ende 2013:
Für alle Abschnitte eines Insolvenzverfahrens, die bis Ende 2013 in Verbindung mit Kostenstundung beantragt worden sind und bei denen die zunächst gestundeten Kosten(anteile) nicht
durch die Insolvenzmasse gedeckt werden konnten, ist im Anschluss an die Restschuldbefreiung
über die Fortsetzung der Stundung bzw. die Festsetzung von monatlichen Raten nach den „alten“
PKH-Grundsätzen und der „alten“ PKH-Ratentabelle zu entscheiden.
21
Anhang
langfristige Schuldnerberatung Kempten
nachfolgend Insolvenzberatung
Geschlecht
Weiblich
Männlich
Alter:
18-29 Jahre
30-39 Jahre
40-49 Jahre
50-59 Jahre
60-69 Jahre
70-79 Jahre
Familienstand:
Ledig
verheiratet/eingetr. Lebenspartnerschaft
verh. getrennt lebend
Geschieden
Verwitwet
Lebenssituation:
allein lebend
Alleinerziehend
mit Ehepartner /eheähnl.
Wohngemeinschaft/bei Eltern/Bekannten
Nationalität
Deutsch
Ausländisch
Mitglied EU
übrige Länder
Herkunftsland:
deutsch
sonstiger Ostblock
ehemaliges Jugoslawien
ehemalige Sowjetunion
Türkei
Sonstige
Italien
Ausbildung
mit Berufsausbildung/Studium
ohne Berufsausbildung/Studium
in Berufsausbildung/Studium
Unterhaltsverpflichtungen:
Kinder
* ein Kind
* zwei Kinder
* mehr als zwei Kinder
Anz. im HH
Anz. nicht im HH
Tätigkeit/Beratungsbeginn
abhängig beschäftigt
selbständig tätig
Arbeitslos
anderweitig nicht erwerbstätig (Rentner, EU, Hausfrau)
2013
2012
356
114
346
171
185
48,0%
52,0%
179
167
51,7%
48,3%
90
79
82
64
26
15
25,3%
22,2%
23,0%
18,0%
7,3%
4,2%
88
77
86
51
34
10
25,4%
22,3%
24,9%
14,7%
9,8%
2,9%
150
96
24
77
9
42,1%
27,0%
6,7%
21,6%
2,5%
132
98
21
84
11
38,2%
28,3%
6,1%
24,3%
3,2%
139
43
138
36
39,0%
12,1%
38,8%
10,1%
120
49
139
38
34,7%
14,2%
40,2%
11,0%
264
92
36
56
74,2%
25,8%
39,1%
60,9%
276
70
28
42
79,8%
20,2%
40,0%
60,0%
225
19
9
26
41
14
22
63,2%
5,3%
2,5%
7,3%
11,5%
3,9%
6,2%
232
14
10
25
32
18
15
67,1%
4,0%
2,9%
7,2%
9,2%
5,2%
4,3%
196
147
13
55,1%
41,3%
3,7%
191
141
11
55,2%
40,8%
3,2%
116
57
45
14
195
76
32,6%
49,1%
38,8%
12,1%
126
64
47
15
209
85
36,4%
50,8%
37,3%
11,9%
166
3
119
46,6%
0,8%
33,4%
174
7
118
50,3%
2,0%
34,1%
68
19,1%
47
13,6%
22
2013
2012
Einkommen (MN)
Arbeitseinkommen
190
53,4%
199
57,5%
Leistungen nach dem SGB III
28
7,9%
21
6,1%
SGB II
102
28,7%
104
30,1%
Rente
51
14,3%
49
14,2%
Sonstige
288
80,9%
281
81,2%
Haushaltsplanung
89
25,0%
75
21,7%
red. Einkommen d. Verlust d. Arbeit
123
34,6%
128
37,0%
red. Einkommen d. Scheidung / Trennung
95
35,0%
76
35,0%
red. Einkommen wegen Kindererziehung
34
9,6%
44
12,7%
red. Einkommen durch Krankheit, Behinderung, Sucht
96
27,0%
76
22,0%
gescheiterte Immobilienfinanzierung
13
3,7%
12
3,5%
(gescheiterte) Selbständigkeit
62
17,4%
72
20,8%
Bürgschaft, Mitverpflichtung für Andere
47
13,2%
36
10,4%
Sonstiges
120
33,7%
126
36,4%
1 bis 5 Gläubiger
95
26,7%
105
30,3%
6 bis 15 Gläubiger
198
55,6%
160
46,2%
über 15 Gläubiger
63
17,7%
81
22,8%
Ratenkredit
309
8,6%
287
8,2%
Dispo/Rahmenkredit
228
6,3%
221
6,3%
Hypothekarkredit
26
0,7%
32
0,9%
Versandhäuser
199
5,5%
205
5,9%
Versicherungen
294
8,1%
307
8,8%
sonstige öffentliche Gläubiger
489
13,5%
527
15,1%
aus unerlaubter Handlung
1,2%
3,3%
35
129
1,0%
Energieversorgungsunternehmen
43
120
Telekommunikationsunternehmen
421
11,7%
411
11,8%
Vermieter
150
4,2%
133
3,8%
Gewerbetreibende
799
22,1%
950
27,2%
bei Freien Berufen (Anwälte, Ärzte etc.)
146
4,0%
161
4,6%
sonstige Gläubiger
245
6,8%
76
2,2%
Privatpersonen
63
1,7%
90
2,6%
Unterhalt
14
0,4%
25
0,7%
Finanzamt
65
1,8%
35
1,0%
bis 5000,-- €
59
16,6%
60
17,3%
über 5000,-- € bis 10.000,-- €
56
15,7%
58
16,8%
über 10.000,-- € bis 49.999,-€
189
53,1%
163
47,1%
über 50.000,--€ bis 199.999,-€
44
12,4%
53
15,3%
über 250.000,--€
8
2,2%
12
3,5%
Ursachen der Verschuldung: (MN)
Gläubigeranzahl:
Gläubigerarten: (MN)
3,7%
Höhe der Verschuldung
Sonstiges
Anzahl der Gläubiger
Gesamtschulden in Tausend
Ausländeranteil
Migrationshintergrund
Durchschnitt 2013
3611
3853
11.936 T€
12.977 T€
25,8%
20,2%
36,8%
10,1 Gl.
mit
33.527€
33,0%
11,1 Gl.
mit
37.502€
23
24