Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Jobcenter München www.muenchen-jobcenter.de Neues Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Bewerbung des Jobcenters Landeshauptstadt München 1. Ausgangslage am lokalen Arbeitsmarkt Die Münchner Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung erlebt, die zum Teil deutlich über den bundesdeutschen und bayrischen Referenz- und Durchschnittswerten lag. Gemessen an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stellt München mit einer Beschäftigungsquote von 56,8% sogar den zweitgrößten Beschäftigungsstandort Deutschlands dar (Vgl. Beschäftigungsquote Deutschland: 53,4%).1 Aktuell üben in München 787.762 Bürgerinnen und Bürger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Beschäftigte am Stichtag: 30.09.2014) aus. Das sind 2,5% bzw. 19.583 Personen mehr als im Vorjahr. Darunter waren 9,7% Un- bzw. Angelernt beschäftigt (absolut 76.242 Helfer/-innen). Die Entwicklung der Anzahl offener Stellen auf dem Münchner Arbeitsmarkt verläuft 2015 weiter positiv. Im Stellenpool der Agentur für Arbeit München befinden sich derzeit 10.790 Angebote, 392 mehr als im Vormonat (plus 3,8 Prozent).2 Trotz guter Rahmenbedingungen profitieren Langzeitarbeitslose nicht von der guten konjunkturellen Entwicklung auf dem Münchner Arbeitsmarkt. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stagniert trotz vielfältiger Aktivitäten seit zwei Jahren. Bis 2012 hatte es einen deutlichen Rückgang gegeben (-27,1% seit 2008), danach konnte der Trend jedoch leider nicht in diesem Umfang fortgesetzt werden. Die Abgänge aus der Langzeitarbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit sind rückläufig. In 2014 gingen rund 1% weniger Langzeitarbeitslose in eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt ab, als im Vorjahr. Auch im Jahr 2015 setzt sich dieser Trend fort (aktuell -1,8% ggü. dem Vorjahr). Erschwert wird die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt durch persönliche Hemmnisse, z.B. gesundheitliche Einschränkungen sowie schlechte Deutschkenntnisse. Weitere Herausforderungen sind, dass rund 40% der Langzeitarbeitslosen bereits älter als 50 Jahre sind und rund 62% über keinen Berufsabschluss verfügen. Noch höher liegt der Anteil bei den Frauen (66%; Männer 59%) und bei den Ausländern (78,2%). Die Arbeitslosenquote bei Ungelernten liegt in München bei 17,3%, d.h. mehr als viermal so hoch als bei Fachkräften (4,2%). Die Fördermöglichkeiten dieses Bundesprogrammes würden in München einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe „durch Arbeit“ eines großen Kreises von Langzeitarbeitslosen ermöglichen, gleichzeitig aber auch Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt unterstützen, die ohne diese Förderung nicht realisierbar wären. Durch die umfangreichen kommunal-finanzierten Begleitleistungen für die Teilnehmenden verfolgen wir einen Teilhabe-Ansatz, der über die reine berufliche Integration hinausgeht und die Zielgruppe mit ihren individuellen Problemlagen vielfältig und weitreichend unterstützt. 2. Einschätzung des Teilnehmerpotenzials nach Alter und Geschlecht, gesundheitlichen Einschränkungen und Kindern in der Bedarfsgemeinschaft Im Einzugsgebiet des Jobcenters München leben rund 5.500 Leistungsberechtigte in Haushalten mit mind. einem minderjährigen Kind und beziehen bereits seit mind. 48 Monaten Grundsicherungsleistungen. Von diesen Leistungsberechtigten erzielen rund 3.100 Personen kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, davon sind rund 2.300 Frauen (73%) und rund 820 Männer (27%). Die Verteilung nach Alter ergibt folgendes Bild: rund 2.500 (w: 79% m: 21%) im Alter von 35 bis unter 50 Jahren, rund 410 (w: 59% m: 41%) im Alter von 50 bis unter 55 Jahren und rund 1 2 Auszug aus dem Münchner Jahreswirtschaftsbericht 2014, Seite 9ff Quelle: Pressemitteilung der Agentur für Arbeit; Nr. 27/2015 1 Jobcenter München www.muenchen-jobcenter.de 210 (w: 33% m: 67%) sind 55 Jahre und älter. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Jan 2015) Rund 24.000 arbeitslose Bewerber/-innen ab 35 Jahren sind in München ohne Erwerbseinkommen im Leistungsbezug (Quelle: opDs, Stand: 24.06.2015). Mindestens 25% haben nach Einschätzung der Fachkräfte des Jobcenters Landeshauptstadt München gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Vermittlungsfähigkeit. 4.800 arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber im Alter von mind. 35 Jahren bedürfen zudem intensiver Unterstützung („marktferne Profillagen“) zur Eingliederung. Rund 750 dieser Bewerber/-innen (15%) haben zusätzlich mindestens ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Quelle: Abfrage aus VerBIS, Stand: 24.06.2015) Für die geplanten 400 zu besetzenden Arbeitsstellen ist also ausreichend Teilnehmerpotenzial, das die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, vorhanden. Beide Personengruppen, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, sollen zu gleichen Teilen bei der Besetzung der Arbeitsstellen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Personen erfolgt sowohl von den Fachkräften im Jobcenter, als auch über die unter Punkt 3 und 4 nachfolgend dargestellten Maßnahmen. 3. Beschreibung der begleitenden Aktivitäten des Jobcenters und der Ausrichtung auf die Zielgruppe Das Jobcenter München wird im Falle des Zuschlages ein breitgefächertes und zielgruppengerechtes Angebots zur Vorbereitung und Begleitung der Teilnehmer/-innen sowie zur Unterstützung der Beratungsfachkräfte bei der Erstellung einer Prognoseentscheidung zu Verfügung stellen, das die erfolgreiche Umsetzung des Bundesprogramms gewährleistet. 3.1 Verantwortliche Stelle im Jobcenter Alle Fachkräfte im Bereich Markt und Integration des Jobcenters nehmen auf Basis eines ausführlichen Profilings die Teilnehmerauswahl vor und legen die individuelle Strategie fest. Das Jobcenter Landeshauptstadt München richtet zudem eine eigene Koordinierungsstelle ein, bestehend aus 2 Mitarbeitern - als erste Ansprechpartner für die externen Partner, aber auch für die Fachkräfte des Jobcenters Die Abrechnung und Administration soll i.R. der regulären Sachbearbeitung (vorhandene Struktur/eigenes Team) erfolgen. 3.2 Vorbereitung vor Aufnahme der Beschäftigung Im Rahmen bestehender Maßnahmen gem. §45 SGB III stehen den Teilnehmer/-innen aktuell nachfolgende Projekte zur Vorbereitung konkret zur Verfügung. Alle Maßnahmen können laufend zur gezielten Teilnehmerauswahl genutzt werden, zudem sollen die kürzeren Maßnahmen (insb. H.A.L.O.5 und H.A.L.O.2, s.a. Finanzierungsübersicht in der Anlage 1) zur gezielten Vorbereitung und Aktivierung der Teilnehmer/innen dienen. H.A.L.O.5 – Hilfe für Arbeit, Leben & Organisation Im Vordergrund steht das gemeinsame Entwickeln beruflicher Möglichkeiten. Dies wird unterstützt durch Gesundheitsberatung, Sprache, Kreativität und Berufserprobung in Übungswerkstätten. Teilnehmer/-innen mit gesundheitlichen Einschränkungen können so erproben, welche Tätigkeiten für sie in Frage kommen. H.A.L.O.2 – Hilfe für Arbeit, Leben & Organisation Mit Unterstützung durch das Projekt soll mit gezielter Inaugenscheinnahme der aktuellen Lebenssituation v.a. die Befreiung aus der sozialen Isolation, die Herstellung der Tagesstruktur und die aktuelle Klärung der Arbeitsmöglichkeiten erreicht werden, um so gezielt auf eine mögliche Beschäftigungsaufnahme hinarbeiten zu können. BASIS Zur Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme soll diese spezielle Maßnahme mit sozialpädagogischer Begleitung wohnungslosen Leistungsberechtigten durch Stabilisierung der 2 Jobcenter München www.muenchen-jobcenter.de Lebensverhältnisse, Qualifizierung und Hilfestellung bei individuellen Problemsituationen verhelfen. Kv 3 – Kurz vor 3 In diesem spezialisierten Projekt werden Mütter und Väter mit Kindern unter 3 Jahren frühzeitig und individuell bei der Entwicklung und Realisierung von beruflichen Perspektiven unterstützt. Folgendes laufendes ESF-Projekt kann zudem, v.a. für die Kund/-innen mit gesundheitlichen Einschränkungen, zur Vorbereitung genutzt werden: „Elf-Freunde“ Kund/-innen mit gesundheitlichen Einschränkungen und einem GdB ab 30 werden im Projekt durch sozialpädagogische Begleitung und verschiedenen Qualifizierungsmodulen bei der Fest- und Herstellung der Arbeitsfähigkeit unterstützt, um den Weg in Beschäftigung langfristig zu ermöglichen. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter München über ausreichend Kontingente beim Ärztlichen und Betriebspsychologischen Dienst, um die individuelle Eignungsabklärung und Prognoseentscheidungen der Fachkräfte gezielt zu unterstützen. Durch diese Angebotsvielfalt bei der Auswahl der Teilnehmer/-innen wird durch die Integrationsfachkraft sichergestellt, dass mit jedem potentiellen Teilnehmer/-in ein individuelles Eingliederungs- und Entwicklungskonzept im Vorfeld der Beschäftigungsaufnahme in dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe durchgeführt wird. 3.3 Zusätzliche Begleitung während der Beschäftigung Die Begleitung während der Beschäftigung soll im JC München durch das Beschäftigungsorientierte Fallmanagement erfolgen. Durch die hohe Beratungskompetenz und einen geringen Betreuungsschlüssel im Fallmanagement kann der für eine nachhaltige Beschäftigung erforderliche enge Kontakt mit den Teilnehmer/-innen (1:75) sichergestellt werden. Geplant ist, die 300 Teilnehmer/innen, die keine durch die Landeshauptstadt München finanzierte sozialpädagogische Betreuung und Anleitung erhalten, während der Beschäftigung zu begleiten – zusätzlich zur Anleitung durch die Betriebe. Die Kontakte sind nach Bedarf zu gestalten, finden aber mindestens alle 3 Monate statt. Die beschäftigungsorientierten Fallmanager/innen werden während der Begleitung die Möglichkeit einer beruflichen Perspektive nach Ablauf der geförderten Beschäftigung für jede/n Teilnehmenden im Blickfeld haben und dies ggf. durch weitere Beratungsangebote und/oder Qualifizierung begleiten. 3.4 „Runder Tisch Langzeitarbeitslosigkeit“ Zum wichtigen Erfahrungsaustausch und zur laufenden Vereinbarung weiterer Aktivitäten zur Unterstützung des Programmerfolgs stellt das Jobcenter regelmäßig beim „Runden Tisch Langzeitarbeitslosigkeit“ die Programmumsetzung dar und Nachsteuerungsmöglichkeiten und Weiterentwicklung werden dort diskutiert werden. Am runden Tisch sitzen alle maßgeblichen Netzwerkakteure in München (Agentur für Arbeit, Landeshauptstadt und Landkreis München, Deutscher Gewerkschaftsbund, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Vertretung der freien Wohlfahrtspflege, Vereinigung der bayerischen Wirtschaft). 4. Beschreibung weiterer, die geförderte Beschäftigung begleitenden Aktivitäten 4.1 Landeshauptstadt München Die Landeshauptstadt München (Sozialreferat und Referat für Arbeit und Wirtschaft) ist zentraler Partner des Jobcenters und erbringt folgenden wichtigen Beitrag i.R. der Umsetzung des Programmes. Die verbindlichen Zusagen zur Beteiligung liegen vor. 4.1.1 Vorbereitung der Aufnahme der Beschäftigung Das Münchener Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm bietet mit zwei Projekten eine weitreichende Unterstützung zur Vorbereitung. Kosten für das Jobcenter fallen hier nicht an, die Finanzierung erfolgt über die Landeshauptstadt München. 3 Jobcenter München www.muenchen-jobcenter.de Diese Projekte sollen zur gezielten Teilnehmerauswahl genutzt werden, können aber auch mit der Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit zur Vorbereitung und Aktivierung der Teilnehmer/innen dienen. Sine Zielgruppe sind langzeitarbeitslose Menschen mit Alkoholproblematiken. Die Maßnahmeziele sind Abstinenz und Arbeitsaufnahme sowie die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Lebenssituation alkoholkranker Menschen. Integrations- und Beratungszentrum Ost – „Alleinerziehenden-Projekt“ Dieses Projekt bietet Beratung, Betreuung sowie Vermittlung für Alleinerziehende auf Basis eines geringen Beratungsschlüssels. Ferner werden über einen modularen Ansatz individuell zugeschnittene Qualifizierungsmodelle nach Bedarf der Alleinerziehenden durchgeführt und die Organisation der Kinderbetreuung begleitet. Zudem beinhaltet das Projekt auch eine Nachbetreuung nach Beschäftigungsaufnahme (bis zu 3 Monate) zur Stabilisierung und dies wird im Rahmen der Begleitung während der Beschäftigung mit genutzt werden. 4.1.2 Begleitung während der Beschäftigung Kommunale Eingliederungsleistungen in den Sozialen Betrieben Die Sozialen Betriebe sind Einrichtungen des zweiten Arbeitsmarktes und werden im Rahmen des Münchener Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) durch die Landeshauptstadt München gefördert. 100 der geförderten Stellen werden in den Sozialen Betrieben entstehen, hier wird die Landeshauptstadt München die Kosten für die fachliche Anleitung und die sozialpädagogische Begleitung übernehmen (s. Anlage 1). Kommunale Eingliederungsleistungen gem. §16a SGB II Das Konzept der Landeshauptstadt München beinhaltet eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt, dem Jobcenter sowie externen Dienstleistern. Eine gute Verzahnung existiert und wird „gelebt“. Notwendige Zuleitungsprozesse sind vereinbart und deren Umsetzung wird laufend nachgehalten. Kernelement der Leistungserbringung ist die Bezirkssozialarbeit. Sie erbringt in nahezu allen Bereichen des §16a SGB II eine erste Beratung. Die Leistungen werden bereits regional in den 12 Sozialbürgerhäusern des Jobcenters und der Zentralen Wohnungslosenhilfe erbracht. Die Wege für die Kund/-innen sind damit sehr kurz und eine gute Absprache mit den Fachkräften des Jobcenter ist gewährleistet. Der Zugang zu den Leistungen wird durch die Mitarbeiter/innen des Jobcenters ermöglicht. Zusätzlich berät die städtische Schuldnerberatung Kund/-innen des Jobcenters. Hier handelt es sich um eine hoch professionelle Beratung, die wichtig für die dauerhafte Integration in Erwerbstätigkeit ist. Die Landeshauptstadt München beschäftigt rund 307 Mitarbeiter/innen in der Bezirkssozialarbeit und wendet hierfür rund 30 Mio. Euro jährlich auf. Der Anteil der Ausgaben für Kund/innen des Jobcenters beträgt rund 11 Mio. Euro. 4.2 Weitere Aktivitäten zur kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe Während der Beschäftigungszeit wird das Jobcenter weitere Netzwerkpartner ansprechen, um weitere Angebote zur Unterstützung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe für die Teilnehmer/-innen zu ermöglichen. Angedacht ist der Einbezug von Laien-Chören, Freien Theatern, dem Sportbund München sowie der VHS, mit denen im 1. Halbjahr 2016 dazu die Angebotsmöglichkeiten und die Ansprache der Teilnehmer/-innen erörtert und die Möglichkeiten ausgelotet werden sollen. Um diese Initiative voranzutreiben, wird der „Runde Tisch Langzeitarbeitslosigkeit“ (s. 3.4) eine wichtige Rolle einnehmen. 5. Benennung der potenziellen Arbeitgeber, der Einsatzbereiche und Anzahl der geplanten förderfähigen Arbeitsplätze unter Angabe der Wochenstundenzahl Das JC plant, insg. 400 Beschäftigungsverhältnisse einzurichten. 386 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden bereits konkret identifiziert, s.a. Übersicht in der Anlage 2: 4 Jobcenter München www.muenchen-jobcenter.de 100 in Münchener Sozialen Betrieben für folgende Einsatzbereiche: Bürohilfe, Hotel/Gaststättenbereich, Seniorenbetreuung, Seniorenbegleitung, Kinder-/Jugendbetreuung, Hauswirtschaft, Hausmeisterhilfe, Hilfe im Tierpark, Parkpflege sowie Bibliotheks/Archivarbeiten. Über das Münchener Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm erfolgt die Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung/Anleitung. 300 bei Münchener freien Trägern, in der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Arbeitsplätze bei den Sozialen Betrieben. Hier sind insb. folgende Einsatzbereiche vorgesehen: Alltagshilfe, Betreuungsassistenz, Bürgerdienste, Lager, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, Hauswirtschaft, Bürohilfe, Textilsortierung, Recycling, Hotel-/Gaststättenbereich, Haustechnik, Mobilitätshilfe (ÖPNV). Die Anleitung wird über Eigenmittel der Betriebe sichergestellt. Zusätzliche Unterstützung leistet das Beschäftigungsorientierte Fallmanagement des JC. Die Arbeitsplätze sind wettbewerbsneutral und zusätzlich; die Enzelfallprüfung des potentiellen Arbeitsplatzes erfolgt nach Zuschlagserteilung. Die Entlohnung wird nach Mindestlohngesetz bzw. nach den Tarifverträgen der Arbeitsgeber erfolgen. Bis auf wenige Ausnahmen umfassen alle Stellen eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Teilnehmerabhängig ist bei jeder Stelle eine reduzierte Arbeitszeit bzw. ein stufenweiser Einstieg möglich. Als Querschnittsziel wird der gender-Mainstreaming Aspekt bei allen Arbeitgebern und in den Einsatzfeldern sowie bei den Anleitungen besondere Berücksichtigung finden. Die potentiellen Arbeitgeber wurden bereits bei der Klärung der zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dieses Querschnittsziel hingewiesen und bei der Besetzung weiter beraten. 6. Darlegung der Ausgaben und ihrer Finanzierung für die begleitenden Aktivitäten Für die Besetzung der 400 einzurichtenden Arbeitsplätze wird eine Förderung von monatlich 1.320 € bei 30 Std/Wo und Dauer von 3 Jahren in Höhe von 19.008.000 € benötigt. Durch eine leicht geringere Besetzung der Stellen von weniger als 36 Monate sowie durch den stufenweisen Einstieg von Teilnehmer/-innen in das Beschäftigungsverhältnis mit zuerst geringeren Wochenarbeitsstunden können pauschal 5% abgezogen werden. Dies entspricht einer Bundesförderung in Höhe von 18.057.600 €. Über das Regelgeschäft des Jobcenters München wird die „Verantwortliche Stelle“ incl. der Sachbearbeitung für die Abrechnung finanziert, ebenso das ausführliche Profiling bei der Teilnehmerauswahl durch die Fachkräfte. Die im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements zur Verfügung stehenden Kapazitäten entsprechen Kosten in Höhe von 900.000 €. Die kommunalen Leistungen nach §16a SGB II der Landeshauptstadt München wie u.a. Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung werden gezielt für die Unterstützung der Teilnehmer/-innen in dem Bundesprogramm genutzt werden. Dies schließt kurzfristige Beratungstermine und ggf. spezielle verzahnte Beratungs- und Betreuungsleistungen mit ein. Die Anleitung und die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer/-innen bei den Münchener Sozialen Betrieben werden über das Münchener Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm der Landeshauptstadt München übernommen. Die Kostenerstattung beträgt ca. 500 € pro TN-Beschäftigungsmonat: Der Gesamtbetrag beläuft sich so auf den Wert von 1.800.000 €. Bei der Beschäftigung bei freien Trägern sowie in der freien Wohlfahrtspflege erbringt der Arbeitgeber die Finanzierung der Anleitung aus Eigenmitteln. München, den 30.06.2015 5