amateur radio direction finding - ARDF
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Österreichischer Versuchssenderverband Referat AMATEURFUNKPEILEN AMATEUR RADIO DIRECTION FINDING Regeln zu ARDF-Veranstaltungen des Österreichischen Versuchssenderverbandes Gültig ab 01. 01. 2000 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 2 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 5 5.1 5.2 5.3 5.4 6 6.1 6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 8 Inhalt Definition Einführung Organisation Wettbewerbsformen Offizielle Peilveranstaltungen des ÖVSV Inoffizielle Wettbewerbe Veranstalter / Ausrichter Startberechtigung Einladung / Veröffentlichung Anmeldung Information Start Vorpeilen Disqualifikation Proteste Schiedsgericht Haftung Technische Bestimmungen Frequenzen / Modulation Sender / Antennen / Standorte Empfänger Sonstige Ausrüstung Gelände Geländekarten Kontrollposten / Funknetz Start- bzw. Zielkorridor / Wartebereich Sicherheitsmaßnahmen Regeln für die Wettbewerbsteilnehmer Allgemeines Ausrüstung der Wettbewerbsteilnehmer Startabwicklung Wettbewerbsablauf Auswertung / Ergebnislisten / Preise Wertung in Klassen Zeitmessung Ergebnisermittlung Titel / Preise Wettbewerbsformen Internationale Österreichische Meisterschaft Österreichische Schülermeisterschaft Landesmeisterschaften Ranglisten-/Qualifikationsbewerbe Wettbewerbe im Foxoring Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen Sonstige Wettbewerbe (Fuchsjagden) Schlußbestimmungen Begriffsdefinitionen 1. Definition 1.1 Amateur-Radio-Direction-Finding (ARDF, Amateurfunkpeilen) ist der Amateurfunksport, bei dem die Teilnehmer selbständig mit Hilfe eines Peilempfängers in einem Wettbewerbsgelände angeordnete Sender suchen. 1.2 Der ARDF-Wettbewerb soll die peiltechnischen, läuferischen und orientierungstechnischen Fähigkeiten des Teilnehmers prüfen. Alle drei Komponenten sollen das Ergebnis möglichst gleichwertig beeinflussen 2. Einführung 2.1 Diese Regeln gelten für alle Wettbewerbe, die das ARDF-Referat des ÖVSV durchführt oder durchführen läßt. Sie unterscheiden sich je nach Wettbewerbsform. 2.2 Die peiltechnischen und orientierungstechnischen Aufgabenstellungen müssen mit Hilfe eines Peilempfängers und einer Geländekarte lösbar sein. 2.3 Bei der Organisation sowie bei der Auslegung der Regeln sollen die Prinzipien eines fairen Wettbewerbes immer Vorrang haben. 2.4 ARDF-Wettbewerbe werden in Einklang mit Natur und Umwelt durchgeführt. Die Grundlagen des Umweltschutzes sind zu beachten. 2.5 Das Amateurfunkgesetz und die Amateurfunkverordnung in der jeweils gültigen Fassung müssen eingehalten werden. 3. Organisation 3.1 Wettbewerbsformen Es werden folgende Wettbewerbsformen unterschieden: 3.1.1 Offizielle Peilveranstaltungen des ÖVSV Peilwettbewerbe erhalten den Status "offiziell" durch rechtzeitige Veröffentlichung im Fachorgan des ÖVSV der QSP. Hierzu gehören: 3.1.1.1 Internationale österr. Meisterschaften 3.1.1.2 Österr. Schülermeisterschaften 3.1.1.3 Landesmeisterschaften 3.1.1.4 Ranglisten-/Qualifikationswettbewerbe 3.1.1.5 Wettbewerbe im Foxoring 3.1.1.6 Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport. 3.1.2 Inoffizielle Wettbewerbe Hierzu gehören: 3.1.2.1 Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen 3.1.2.2 Sonstige Wettbewerbe 3.2 Veranstalter / Ausrichter Veranstalter von ARDF-Wettbewerben sind das Referat für ARDF-Funksport des ÖVSV oder die Landesverbandsreferenten für ARDF-Funksport oder ein anderes durch die Vorgenannten beauftragtes Mitglied des ÖVSV. Mit der Ausrichtung (Durchführung) kann ein anderes Mitglied im ÖVSV beauftragt werden. Es ist immer ein verantwortlicher Ausrichter zu benennen, der Ansprechpartner für alle Belange ist und den gesamten Wettbewerb koordiniert. 3.3 Startberechtigung Jeder Interessierte ist startberechtigt. Für bestimmte Wettbewerbe oder Wettbewerbsarten kann die allgemeine Startberechtigung eingeschränkt werden (z. B. durch eine Anmeldung, eine Anmeldefrist oder eine Einladung). 3.4 Einladung / Veröffentlichung Ein offizieller Wettbewerb des ÖVSV muß termingerecht im Fachorgan des ÖVSV der QSP veröffentlicht werden. Die Meldung zur Veröffentlichung in der QSP erfolgt durch den Veranstalter oder eine von ihm benannte Person an den Referenten für ARDFFunksport ÖVSV/LV. Dieser leitet die Meldungen an die QSP weiter. Aus der Veröffentlichung müssen mindestens hervorgehen: • Ort • Termin und Uhrzeit • Frequenzband • Veranstalter (z. B.: ausrichtende Ortsgruppen oder Ortsstelle) • Ausrichter • Anfahrtsbeschreibung. Weitere Informationen sind erforderlich, wenn sie zur Anwendung kommen sollen: • Wertung in Klassen • Fristen, z.B. eine Anmeldefrist • Sonstige Besonderheiten, z. B.: Wertung für eine Landes- oder • Österreichische Meisterschaft Eine Veröffentlichung in anderen Medien wie Rundsprüche, Mailboxen, Internet, Presse u. a. m. kann erfolgen und ist erwünscht. 3.5 Anmeldung Eine Voranmeldung zu ARDF-Wettbewerben ist grundsätzlich nicht notwendig. In der Ausschreibung kann jedoch aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung oder Anmeldefrist vorgeschrieben werden. Nach Ablauf einer solchen Frist besteht kein Anspruch auf eine Startberechtigung. Die Angaben, welche bei der Anmeldung gemacht werden (z. B.: Alter bzw. Jahrgang bei Wertung in Klassen), müssen auf Verlangen des Ausrichters durch ein amtliches Dokument nachgewiesen werden. 3.6 Informationen Spätestens 15 Minuten vor dem ersten Start sind folgende Informationen allen Teilnehmern in geeigneter Form bekanntzugeben: • Maximale Laufzeit • Sendefrequenzen der Peilsender und der Zielbake • Evtl. ausgefallene (nicht gewertete) Sender • • Startlisten/-zeiten Kartenmaßstab, Äquidistanz und Start- und Zielort Zusätzliche Informationen können ergänzt werden: • Muster der Markierungseinheit und der Postenmarkierung Nach dem ersten Start dürfen keine weiteren wettbewerbsrelevanten Informationen an die Teilnehmer weitergegeben werden. 3.7 Start Der Start erfolgt als Einzel- oder Gruppenstart im Intervall von 5 Minuten. Die Gruppenstärke richtet sich nach der Gesamtzahl der Teilnehmer. Gruppen mit 2-6 Teilnehmern sind üblich. Bei einer Wertung in Klasse sind die Startgruppen so zu besetzen, daß für alle Teilnehmer möglichst einheitliche Bedingungen herrschen. Pro Startgruppe sollte nur ein Teilnehmer einer Klasse starten. Gestartet wird mit Sendebeginn des Peilsenders Nr. 1. Andere Startformen sind zulässig, wenn sie vor dem Wettbewerb und in der Veröffentlichung bekanntgegeben worden sind (z.B.: Massenstart). 3.8 Vorpeilen Das Peilen vor dem Start ist bei offiziellen Wettbewerben des ÖVSV nicht gestattet. Bei inoffiziellen Bewerben können durch den Ausrichter Ausnahmen genehmigt werden. (Dies gilt jedoch nicht für Bewerbe, welche für eine Wertung zur Landesmeisterschaft herangezogen werden (siehe Pkt. 6.4)). 3.9 Disqualifikation Disqualifiziert und damit von der Gesamtwertung ausgeschlossen wird, wer • gegen die Wettbewerbsregeln verstößt • vom Schiedsgericht ausgeschlossen wird • während des Wettbewerbes aufgibt und kein wertbares Ergebnis erzielt • zu seiner Startzeit nicht erscheint • die Kontrollkarte oder die Startnummer verliert. 3.10 Proteste Proteste jeglicher Art müssen bis spätestens eine Stunde nach Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisliste schriftlich beim Ausrichter eingereicht werden. Dieser entscheidet zunächst allein. Befriedigt die Entscheidung des Ausrichters nicht, so entscheidet über den Proteste das Schiedsgericht. Sollte diese Entscheidung des Schiedsgerichtes den Protest nicht befriedigen, so kann der Einreicher sich schriftlich an den Referenten für ARDF-Funksport wenden. Drei Mitglieder des Ö.V.S.V. entscheiden nach Prüfung des Sachverhaltes endgültig. 3.11 Schiedsgericht Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes wird in der Beschreibung der Wettbewerbsform festgelegt. Der Ausrichter ist in jedem Fall Mitglied des Schiedsgerichtes. 3.12 Haftung Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigenes Risiko ! 4. Technische Bestimmungen 4.1 Frequenzen / Modulation Die Wettbewerbe finden in den Amateurfunkbändern 80 m und 2 m statt. Für offizielle Wettbewerbe des ÖVSV gelten folgende Vorgaben: Band Frequenz 80 m 2m Modulation 3.510-3.600 kHz A1A Gemäß A2A Bandplan 60-90 % FrequenzStabilität <0,05 % <0,05 % Leistung 3-5 W 0,5 – 1,5 W (ERP) 4.2 Sender / Antennen / Standorte Die Sender und Antennen dürfen nicht innerhalb eines geschlossenen (privaten) Grundstückes oder Raumes untergebracht sein. Sie müssen ohne besondere Hilfsmittel (Boot, Leiter, usw.) und ohne Gefährdung der Gesundheit erreicht werden können. Der Nachweis, daß ein Sender gefunden wurde, erfolgt mit einer Markierungseinheit (Prägezange, elektronische Zeitnahme, o. ä.). Die Markierungseinheit muß mit einer Postenmarkierung (z. B.: rot-weißes Prisma) deutlich gekennzeichnet sein. Beides muß sich innerhalb eines 2 m-Radius vom Antennenstandort befinden. Die Postenmarkierung muß vom Antennenstandort aus sichtbar sein. Die Postenmarkierungsoberkante hat sich mindestens 30 cm und nicht mehr als 100 cm über dem Boden zu befinden. Der Sender und die Antenne selber müssen nicht gekennzeichnet sein und müssen nicht gefunden werden! Eine Ausnahme bildet die Wettbewerbsform Foxoring. Bei offiziellen Wettbewerben des ÖVSV muß der Abstand der Sender zum Start mindestens 750 m Luftlinie betragen. Der Abstand zum Ziel muß mindestens 400 m Luftlinie betragen. Die Abstand der Sender untereinander muß mindestens 400 m Luftlinie betragen. Die Gesamtstreckenlänge sollte zwischen fünf und zehn Kilometern liegen. Die Sender sollen erst nach Abgabe aller Peilempfänger (am Start) in Betrieb gehen. Die Sender sollen unbemannt und automatisch arbeiten können. Das zeitlich versetzte Einsetzen der Peilsender darf 5 Sekunden nicht überschreiten. Die abgestrahlte Sendeleistung jedes Peilsenders muß gleich hoch sein. Die Antennen haben eine Rundstrahlcharakteristik aufzuweisen. Die Polarisation für 80 m ist vertikal. Die Polarisation für 2 m ist horizontal. Polarisationsänderungen während des Wettbewerbes sind nicht erlaubt. Jeder Sender im Gelände hat eine eigene Morsekennung. Alle Sender senden auf einer einheitlichen Frequenz, die während des Wettbewerbes unverändert bleibt. Die Tastgeschwindigkeit beträgt 40-60 Buchstaben pro Minute (BpM). Der Sendezyklus und die Morsekennung richten sich nach der Anzahl der Sender. Es wird folgendes Schema mit einer Zykluszeit von fünf Minuten vorgegeben: Aktive Minute 1 2 3 4 5 Kennung Morsedarstellung MOE MOI MOS MOH MO5 __ __ __ __ __ ___ ___ ___ ___ ___ . .. ... .... ..... Am Beginn des Zielkorridors befindet sich ein sechster Sender (Zielbake) der nur als Orientierungshilfe zur Auffindung des Zieles dient und bei dem die Kontrollkarte nicht markiert werden muß. Dieser Zielbake sendet durchgehend auf einer anderen Frequenz im gleichen Band und muß nicht nachgewiesen werden. Sie muß spätestens beim ersten Start eingeschaltet werden und bis zum Eintreffen des letzten Teilnehmers im Ziel eingeschaltet bleiben. BAKE MO ZIEL __ ___ __.. .. . ._.. Am Start müssen alle Sender während der gesamten Wettbewerbszeit zu hören sein. Die Hörbarkeit und die ordnungsgemäße Funktion aller Sender muß vom Ausrichter am Start mit einem beliebigen Peilempfänger überprüft werden. Ausgefallene Sender oder nicht hörbare Sender werden nicht gewertet. Ist ein Sender am Start nicht zu hören, so wird dieser nicht gewertet auch wenn er während des Wettbewerbes noch einsetzen sollte. Während des Wettkampfes ausgefallene Sender werden nicht gewertet. 4.3 Empfänger Es darf jede Art von Peilempfänger und Peilantenne verwendet werden. Ausgenommen sind GPS oder ähnliche Systeme. Die verwendeten Empfänger dürfen den Empfang anderer in einem Umkreis von über zehn Metern nicht stören oder störend beeinflussen. Empfänger mit Lautsprecherbetrieb sind untersagt. Außer dem Peilempfänger sind keine weiteren Kommunikationsmittel zulässig. 4.4 Sonstige Ausrüstung Die verwendete Kleidung und sonstige Ausrüstungsgegenstände müssen dem Einsatzzweck angemessen sein. Der Veranstalter oder Ausrichter kann hierzu besondere Vorschriften erlassen (z. B.: Verbot der Verwendung von Spikes). Solche Vorschriften müssen in der Ausschreibung bekanntgegeben werden. 4.5 Wettbewerbsgelände Das Gelände sollte überwiegend bewaldet sein. Es darf nicht in einer geschlossenen Bebauung liegen. Unerwünscht sind Schonungen, Dickicht oder umzäunte Waldgebiete. Gelände mit vielen Freileitungen, Querungen von Bahnlinien, stark befahrener Straßen, mit Felsabstürzen und sonstiger Gefahrenquellen sind zu vermeiden. Die Höhenunterschiede im Gelände sollen 200 m nicht überschreiten. 4.6 Geländekarten Als Geländekarten sollten OL-Karten im Maßstab 1:15000 verwendet werden. Sind solche jedoch nicht vorhanden, können Wanderkarten im Maßstab von mind. 1:25000 oder besser größer in farbiger Ausfertigung verwendet werden. 4.7 Kontrollposten / Funknetz Eingesetzte Kontrollposten im Bereich der einzelnen Peilsender dürfen weder durch ihre Anwesenheit noch durch ihr Verhalten den Standort der Peilsender verraten. Der Funkverkehr zwischen Kontrollposten - Start - Ziel darf die Wettbewerbsteilnehmer in keiner Weise behindern bzw. stören. 4.8 Start-bzw. Zielkorridore / Wartebereiche Am Start und im Ziel sind je ein Korridor, welcher durch Markierungsbänder eindeutig gekennzeichnet sein muß, einzurichten. • • Länge des Startkorridors Länge des Zielkorridors 50 - 250 Meter 50 - 100 Meter Start- und Ziellinie sind ebenfalls zu kennzeichnen. Im Startgebiet sind die Warte- und Aufwärmzonen, die Peilempfängerablage sowie der Vorstartbereich und der Start eindeutig zu bezeichnen. 4.9 Sicherheitsmaßnahmen Eine medizinische Hilfe soll während des gesamten Wettbewerbes rasch verfügbar sein. Erste Hilfeleistung ist im Bereich des Zieles zu gewährleisten. 5. Regeln für die Wettbewerbsteilnehmer 5.1 Allgemeines Den Anweisungen des Ausrichters ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer verhält sich im Wettbewerbsgelände so ruhig wie möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, verletzten Teilnehmern Hilfe zu leisten und sich bei Aufforderung durch den Ausrichter an der Suche oder Bergung Verletzter oder Verunglückter zu beteiligen. Die gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit beim Peilen, Laufen und Orientieren sowie das beabsichtigte Nachlaufen und Stören anderer Teilnehmer zum persönlichen Vorteil ist nicht gestattet. Vorteilsnahme durch Dritte ist nicht zulässig. Ein ARDF-Wettbewerb wird grundsätzlich zu Fuß durchgeführt. Daher ist die Nutzung von Transportmitteln jeglicher Art unzulässig. Teilnehmer, die gestartet sind, dürfen keinen direkten oder indirekten Kontakt mit Teilnehmern aufnehmen, die noch nicht gestartet sind. Teilnehmer, die den Wettbewerb abbrechen, müssen sich unmittelbar beim Ziel melden und ihre Kontrollkarte nebst Laufkarte abgeben. Nach dem Passieren der Ziellinie ist der Wettkampf für den Teilnehmer beendet. Das Wiederbetreten des Wettkampfgeländes ohne Genehmigung des Ausrichters ist nicht erlaubt. 5.2 Ausrüstung der Wettbewerbsteilnehmer Zusätzlich zu den in den Abschnitten 4.3 und 4.4 erwähnten Ausrüstungsgegenständen und eventuell mitgebrachten Reserveempfängern wird den Wettbewerbsteilnehmern durch den Ausrichter die Startnummer, eine Kontrollkarte und die Geländekarte übergeben. 5.3 Startabwicklung Nach Ankunft der Wettbewerbsteilnehmer im Startgebiet sind die Peilempfänger im bezeichneten Bereich abzulegen. Reserveempfänger sind durch den Ausrichter unmittelbar im Bereich des Startes zu deponieren. Aufenthalt und Aufwärmen ist nur in den dafür gekennzeichneten Zonen erlaubt. Die Wettbewerbsteilnehmer werden 10 Minuten vor ihrem Start in den Vorstartbereich gerufen. Dort wird ihnen ihr Peilempfänger, die Kontrollkarte und die Geländekarte übergeben. Da bei allen offiziellen ARDF-Bewerben des ÖVSV ein Vorpeilen nicht erlaubt ist, darf der Peilempfänger unter keinen Umständen eingeschaltet werden. 5 Minuten vor ihrem Start erfolgt das Vorgehen des Teilnehmers zur Startlinie. Mit Sendebeginn des Peilsenders Nr. 1 erfolgt der Einzel- bzw. Gruppenstart. Ab diesem Zeitpunkt darf der Peilempfänger eingeschaltet werden. Der Startkorridor muß sodann in einem Zug bis an das Ende durchlaufen werden. Erst danach ist ein Anhalten erlaubt. Sollte der Peilempfänger nicht funktionieren, kann der Läufer innerhalb des Korridors bis zur Startlinie zurücklaufen, dort den Reserveempfänger übernehmen und dann seinen Lauf fortsetzen. 5.4 Wettbewerbsablauf Die Peilsender sind entsprechend der Klasse wie folgt zu suchen: • • • • • Senioren müssen alle Junioren brauchen den Damen brauchen den OldTimer brauchen den Veteranen brauchen den 5 Peilsender Peilsender Nr.3 Peilsender Nr.4 Peilsender Nr.5 Peilsender Nr.2 suchen. nicht suchen. nicht suchen. nicht suchen. nicht suchen. Die Reihenfolge des Suchens ist den Teilnehmern überlassen. Das Auffinden des versteckten Senders ist durch Markieren der Kontrollkarte mittels der dort befindlichen Markierungseinheit zu registrieren. Nachdem der Wettbewerbsteilnehmer alle für seine Klasse erforderlichen Peilsender gefunden hat, läuft er unter Nutzung der Geländekarte und der Zielbake zum Ziel. Die Zielbake ist nicht zu registrieren. Nach Erreichen des Zielkorridors ist dieser mit der gesamten Ausrüstung bis über die Ziellinie zu durchlaufen. Nach dem Überqueren der Ziellinie hat der Läufer sofort die Kontrollkarte und die Startnummer abzugeben. Verlust der Kontrollkarte oder der Startnummer führt zur Disqualifikation. Jeder Wettbewerbsteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Wettbewerb teil. 6 Auswertung / Ergebnislisten / Preise 6.1 Wertung in Klassen Offizielle Veranstaltungen des ÖVSV können in Klassen gewertet werden, wenn je Klasse mindestens 5 Teilnehmer gemeldet sind. Hierfür stehen zwei Varianten der Klassenwertung zur Verfügung: Variante A: Wertung in Klassen gemäß IARU-Richtlinien • Damen: unabhängig vom Alter • Junioren: Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 19 • Senioren: (unabhängig vom Alter) • Oldtimer: Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 40 • Veteranen: Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 55 HINWEIS: Aus der Ergebnisliste muß die Klasse des Teilnehmers hervorgehen! Variante B: Wertung in zwei Altersklassen. Die Wertung erfolgt in einer Jugendklasse und einer Erwachsenenklasse. Die Definition der Jugendklassen entspricht der Definition der Junioren gemäß IARURichtlinien, ohne jedoch das Geschlecht des Teilnehmers zu berücksichtigen. Alle nicht der Jugendklasse angehörenden Teilnehmer werden der Erwachsenen-klasse zugeordnet. HINWEIS: Aus der Ergebnisliste muß das Geburtsjahr des Teilnehmers hervorgehen! 6.2 Zeitmessung Die Zeitmessung erfolgt in Minuten und Sekunden mit einer Genauigkeit von 1 Sekunde. Sekundenbruchteile werden nicht ausgewertet. Jedem Wettbewerbsteilnehmer soll ein Zeitvergleich möglich sein. 6.3 Ergebnisermittlung Die Auswertung einer Wettbewerbsklasse erfolgt nach den folgenden Regeln: 1. Zunächst werden alle Teilnehmer gewertet, die innerhalb der maximalen Wettbewerbszeit das Ziel erreicht und mindestens einen Sender gefunden haben. Bester ist jener Teilnehmer, der die meisten Sender gefunden hat. Haben mehrere Teilnehmer die gleiche Anzahl von Sendern erreicht, so ist derjenige Teilnehmer besser, der weniger Zeit benötigt hat. Bei Zeitgleichheit erhalten beide Teilnehmer die gleiche Plazierung. 2. Teilnehmer, welche die Wettbewerbszeit überschritten und mindestens einen Sender gefunden haben, werden nicht plaziert. Sie werden entsprechend der Zeitüberschreitung (kleinste Überschreitung zuoberst) in Anschluß an die Teilnehmer ohne Zeitüberschreitung aufgeführt. Plätze für Teilnehmer, die die Wettbewerbszeit überschritten haben, werden nicht vergeben. 3. Teilnehmer, die keine Sender gefunden haben, werden nach den Teilnehmern aufgeführt, welche die Zeit überschritten haben (analog zu Punkt 2). 4. Teilnehmer die disqualifiziert wurden werden im Anschluß an die Teilnehmer mit Zeitüberschreitung angeführt und entsprechend gekennzeichnet. 5. Der Ausrichter und seine Helfer werden an das Ende der Liste aufgeführt und entsprechend gekennzeichnet. 6.4 Titel / Preise Es werden folgende beispielhaft angeführten Titel vergeben: Für die Österreichische Meisterschaft Österreichischer Meister 2000 im Amateurfunkpeilen 80 m Für die Landesmeisterschaft Salzburger Landesmeister 2000 im Amateurfunkpeilen 80 m Bei der Österreichische Meisterschaft und bei der Landesmeisterschaft erhalten die ersten drei jeder Klasse Medaillen und Urkunden. Alle übrigen Wettbewerbsteilnehmer erhalten Urkunden. Bei allen übrigen Bewerben liegt die Vergabe von Pokalen, Urkunden und Sachpreise im Ermessen des Veranstalters. 7. Wettbewerbsformen 7.1 Internationale Österreichische Meisterschaften Für die Ausrichtung der Internationale Österreichische Meisterschaften sind die vorliegenden ARDF-Regeln verbindlich. Als offizieller Vertreter des ÖVSV wird vom ARDF-Referat ÖVSV ein technischer Delegierter eingesetzt. Zu den Aufgaben des technischen Delegierten gehören die Überprüfung der Einhaltung der Regeln und die Kontrolle sowie die Freigabe der Bahnlegung. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem technischen Delegierten des ÖVSV. 7.2 Österreichische Schülermeisterschaften Für die Ausrichtung der Österreichischen Schülermeisterschaften sind die vorliegenden ARDF-Regeln verbindlich. Die Wertung erfolgt in Klassen. Die Klassen sind wie folgt festgesetzt (die Zeit- und Entfernungsangaben sind als Richtwert für den Ausrichter vorgesehen): Mädchen Klassen D 10-12 D 13-15 D 16-19 Jungen Klassen M 10-12 M 13-15 M 16-19 Siegerzeit [min] Ca. 65 Laufstrecke [km] 2-3 3-5 6 Anzahl Sender 2-4 3-4 4 Siegerzeit [min] Ca. 65 Laufstrecke [km] 2-3 4-6 8 Anzahl Sender 2-4 3-5 4 Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter. 7.3 Landesmeisterschaften Landesmeisterschaften sind Bewerbe, welche innerhalb eines Landesverbandes durchgeführt werden. Sie sollen als Cup-Bewerb mit einer Kombinationswertung für 80m und 2m ausgerichtet werden. Die Ausrichter sind Ortsverbände, Ortsgruppen oder Ortsstellen des jeweiligen Landesverbandes. Die Landesmeisterschaften sind nach den vorliegenden ARDF-Regeln durchzuführen. Die Ausschreibung obliegt dem jeweiligen Landesverband. Mit dieser Ausschreibung sind die zur Wertung vorgesehenen Peilbewerbe mit Zeitpunkt, Ort der Durchführung, Veranstalter und Angabe des Frequenzbereiches (80m/2m) mindestens ein Monat vor der ersten Veranstaltung in der QSP bekanntzugeben. Weiters sind in diese Ausschreibung auch die vorgesehenen Klassen, die Anzahl bzw. die Mindestanzahl der für die Wertung erforderlichen Teilnahmen sowie die Wertungsmodalitäten aufzunehmen. Als technischer Delegierter (ÖVSV) wird der ARDF-Referent des zuständigen Landesverbandes festgelegt. Zu den Aufgaben des technischen Delegierten gehören die Überprüfung der Einhaltung der Regeln. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem technischen Delegierten des ÖVSV. 7.4 Ranglisten- / Qualifikationswettbewerbe Ranglisten- und Qualifikationswettbewerbe sind nach den vorliegenden ARDF-Regeln durchzuführen. Bei einem Ranglistenlauf bzw. Qualifikationswettbewerb wird vom ARDF-Referat des ÖVSV ein technischer Delegierter eingesetzt. Die Aufgaben des technischen Delegierten sind die Überprüfung der Einhaltung der Regeln und die Kontrolle sowie die Freigabe der Bahnlegung. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem vom ARDF-Referat eingesetzten technischen Delegierten. 7.5 Wettbewerbe im Foxoring Grundsätzlich sind auch für die Ausrichtung von Wettbewerben im Foxoring die vorliegenden ARDF-Regeln verbindlich. Bedingt durch die doch bestehenden Abweichungen zum klassischen Amateurfunkpeilen sind Anpassungen erforderlich die nachstehend beschrieben sind. Foxoring ist eine Verbindung aus Amateurfunkpeilen und Orientierungslauf (OL), wobei auf einer OL-Karte Gebiete (Kreise) eingezeichnet werden, in denen Sender kleiner Leistung zu peilen sind. Die Sender müssen sich nicht in diesem gekennzeichneten Gebiet befinden. Der Wettkampf wird entweder auf dem 80 m-Band oder auf dem 2 mBand durchgeführt. Die Suchreihenfolge der Minisender wird nicht vorgegeben. Die kürzeste Gesamtstrecke (Luftlinie) beträgt zwischen 5 und 10 km. Die Anzahl der Minisender beträgt zwischen 10 und 20. Frequenzen und Kennungen der Sender sind vor dem Start bekanntzugeben. Gestartet wird in Zeitabständen von 2-5 Minuten, wobei pro Klasse ein Läufer gestartet wird. Mit dem Start erhält der Wettkämpfer die OL-Karte mit den eingezeichneten Kreisen. Die Sender arbeiten als Dauersender. Als Antenne dient auf 80 m ein ca. 1 m langer Draht. Die Sendeleistung liegt im Bereich von einigen Milliwatt. Es muß gewährleistet sein, daß der Sender im gesamten eingezeichneten Gebiet (Kreis) zu hören ist. Falls die Reichweite zu groß (zu klein) ist, muß die Antenne entsprechend verkürzt (verlängert) werden. Der Abstand zwischen den Sendern sollte größer als 300 m sein, um Überlagerungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sind bei benachbarten Sendern unterschiedliche Kennungen zu verwenden. Es werden keine Postenmarkierungen verwendet. Die Markierungseinheit ist direkt im Bereich der Antenne/Sender anzubringen. Bei Österreichische Meisterschaft im Foxoring sind die Ergebnisse aus einem 80 m und einem 2 m Bewerb durch addieren für die Ermittlung der Ränge heranzuziehen. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter. 7.6 Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport. Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport des ÖVSV sind ebenfalls den vorliegenden ARDF-Regeln entsprechend durchzuführen. Sie werden auf Antrag vom ARDF-Referat des ÖVSV genehmigt und können z. B. zu besonderen Anlässen durchgeführt werden. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter. 7.7 Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen. Mit diesen Wettbewerben sollen einerseits die eigenen Mitglieder zur Teilnahme an Funkpeilveranstaltungen motiviert werden und andererseits interessierte Neulinge für das Funkpeilen begeistert werden. Die ARDF-Regeln sind grundsätzlich einzuhalten. Es können jedoch Erleichterungen wie: • weniger Sender • kürzere Strecke • leichtes Gelände • erlaubtes Vorpeilen usw. vorgenommen werden. Solche Bewerbe dürfen jedoch nicht für die Wertung in der Landesmeisterschaft herangezogen werden. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter. 7.8 Sonstige Wettbewerbe (Fuchsjagd). Hierbei handelt es sich um nicht näher festgelegte Wettbewerbsformen, wie sie zum Beispiel als Kinder-Ferienprogramm in vielen Gemeinden durchgeführt werden. Es sind Wettbewerbe, die dem Sinne nach wie ARDF-Wettbewerbe ausgerichtet werden, jedoch hiervon auch abweichen können. Dazu zählen auch jene Bewerbe, bei denen die Teilnehmer verschiedene durch den Veranstalter festgelegte Zusatzaufgaben zu lösen haben und die im wesentlichen der Unterhaltung dienen. Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und ggf. weiteren, vor dem Wettbewerb, zu benennenden Personen. 8. Schlußbestimmungen Diese Regeln gelten als Grundlage für die Ausrichtung von Wettbewerben. Soweit kein Technischer Delegierter für einen Wettbewerb eingesetzt ist hat bei Streitfragen der Ausrichter das Recht, eine Entscheidung zu fällen. Die Entscheidung des Ausrichters ist bindend. Nichteinhaltung der Regeln kann zur Disqualifikation durch den Ausrichter führen. Diese Regeln wurden am 28. 10. 2000 bei der ARDF-Referententagung in Eugendorf, Salzburg rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Begriffsdefinitionen: Veranstalter: Derjenige welcher die ARDF-Veranstaltung organisiert (einschließlich Rahmenprogramm). Ausrichter: Derjenige, der den Wettbewerb durchführt, d. h., die Bahnlegung plant und die Senderausbringung organisiert, Start und Ziel organisiert und so fort. Wettbewerbsklassen: Die Bezeichnung Wettbewerbsklassen oder Klasse entspricht der Bezeichnung Kategorie in den IARU-ARDF-Richtlinien. Eugendorf am 28. 10 2000