Lebensweisheiten
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Freitag, den 01. August 2008 Seite 1 Kleinanzeigen Amtliche Bekanntmachungen NUMMER 30 19. JAHRGANG 01. 08. 2008 Veranstaltungstermine Seite 2 Seite 4 Seite 8 Nächste Ausgabe 08.08.2008 Anzeigen u. Redaktion: Tel. 037467/289823 · Fax 20923 · [email protected] · www.grimmdruck.com 75 Jahre Bleibergwarte Schwaderbach Lebensweisheiten Gründen verhindert war, überbrachte die Mitarbeiterin Marketing der Stadtverwaltung Klingenthal Xenia Brunner (Mitte) die herzlichsten Grüße des Stadtoberhauptes, des Stadtrates und der Klingenthaler Bürger. In ihren Ausführungen hob sie hervor, dass die Bleibergwarte seit ihrer Entstehung ein beliebtes Ausflugsziel für die Klingenthaler und ihre Gäste ist. Xenia Brunner Wir hätten viel mehr Energie frei, wenn wir nicht soviel Zeit mit Bedauern über Unabänderliches vergeuden würden. Am 26. Juli wurde das 75jährige Gründungsjubiläum der Bleibetgwarte im nahegelegenen Schwaderbach/Bublava gefeiert. Unter den zahlreichen Gästen waren neben Bürgern aus Tschechien auch viele Klingenthaler, der Verein Aschbergfeunde e.V. und ehemalige Schwaderbacher. Im Auftrag des Klingenthaler Bürgermeisters, der aus terminlichen betonte auch die sich stets weiterentwickelnden Beziehungen der Kommunen und der Menschen in der Grenzregion. Ein Beispiel hierfür ist die grenzüberschreitende Regionalplanung für die Mikroregion Klingenthal, Zwota, Morgenröth-Rautenkranz, Kraslice/ Graslitz, Schwaderbach/Bublava und Silberbach/Stribrna. Sie soll im Herbst beginnen und wird aus dem Förderprogramm EFRE-Regio finanziert. Als Präsent der Stadt Klingenthal erhielt die Wirtin der Bleibergwarte einen Bierkrug mit Klingenthaler Motiven. Im Rahmen der Festveranstaltung enthüllten der Stellvertreter des Regionalpräsidenten des Bezirkes Karlsbad Dr. Petr Horky, die Wirtin und Xenia Brunner eine Gedenktafel für die Erbauer der Bleibergwarte und den Heimatdichter und Sänger des Erzgebirges Anton Günther, die dann vom Pfarrer aus Ellbogen/ Loket gesegnet wurde. D.M. Klingenthals Gemeindewehrleiter Roland Jung geehrt Für seine Verdienste im Feuerwehrwesen wurde der Gemeindewehrleiter der Stadt Klingenthal Roland Jung zum 1. Sächsischen Landesfeuerwehrball am 21. Juni in Reichenbach vom Innenminister des Freistaates Sachsen Albrecht Buttolo mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber geehrt. Zur Stadtratssitzung am 23. Juli gratulierte Bürgermeister Reiner Schneidenbach Roland Jung zu dieser Ehrung, dankte ihm für sein großes Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr Klingenthal und überreichte ihm Blumen und ein Buch-Präsent. Vertreter der Stadtratsfraktionen beglückwünschten den Gemeindewehrleiter ebenfalls und dankten ihm für seine stete Einsatzbereitschaft zum Wohle unserer Bürger und Gäste. D.M. (Quelle unbekannt) Klingenthaler Zeitung Redaktion: Auerbacher Str. 264 a, Tel. (037467) 28 98 23 Beiträge bitte an: [email protected] Redaktionsschluss für die Ausgabe 31: Dienstag 15 Uhr Freitag, den 01. August 2008 Seite 2 03. August – 11. So. n. Trinitatis Kollekte: Eigene Gemeinde Kirche Zwota 09.30 Uhr Familiengemeinschaftsstunde in der LKG Zwota Zum Friedefürsten 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. Schmidt und Kigo Lutherkirche 9.30 Uhr Festgottesdienst zur Kirchweih mit Abendmahl mit Pfr. Türpe u. KIGO Johanniskirche 9.00 Uhr Gottesdienst 10.30 Uhr Kindergottesdienst Katholische Kirche 17.00 Uhr (Samstag 02.08.) Heilige Messe in Klingenthal VSC-Sommercamp an der Talsperre Pöhl Der VSC Klingenthal bietet in diesem Jahr für alle Kinder ab 12 Jahren ein Trainingslager an der Talsperre Pöhl an. Vom 11. bis 14. August soll vor allem der Spaß im Vordergrund stehen. Die Teilnahme am Trainingslager ist unabhängig von der ausgeübten Sportart der Teilnehmer. Neben Radfahren, Schwimmen, Kanu und Klettern gehört auch ein Segel- und Surfkurs zum Angebot. Übernachtung im Zelt, Anfahrt (Abholung und Heimfahrt) und Vollverpflegung sind im Preis von 120,00 Euro pro Teilnehmer enthalten. Geleitet wird das Camp von der ehemaligen Skibob-Weltmeisterin Marika Ziron (VSC Klingenthal). Interessenten wenden sich bitte bis 5.8.2008 an Marika Ziron, Telefon 0172-7828904 oder an VSC-Geschäftsstellenleiter Marcus Stark, Telefon 0152-22680572. Oder per Email an [email protected]. Pavillonkonzert muss ausfallen Das geplante Konzert im Musikpavillon Klingenthal am 5. August mit dem Migma-Handwerkerblasorchester Markneukirchen muss wegen urlaubsbedingten Besetzungsproblemen ausfallen. Das nächste Konzert ist für Donnerstag, den 14. August, um 18.30 Uhr, mit der Lindenkapelle Klingenthal vorgesehen. KLEINANZEIGEN MIETANGEBOT STELLENGESUCH Wohnung zu vermieten, 60 qm auf 2 Etagen, EBK, Bad, großzügiger Wohnbereich od. Kinderzimmer möglich, ab sofort, Tel. 03 74 67 / 2 38 88 o. 0174 / 9 49 85 64. Schlosser / Elektroniker, zuverlässig, sucht Arbeit, auch befristet. Bitte schreiben Sie an: CHIFFRENr. K30081, GRIMM DRUCK und Medien GmbH, Auerbacher Str. 100, 08248 Klingenthal. Nachmieter gesucht für schöne, helle 3-Raum-Wohnung, ca. 57 qm. Küche VB, bezugsfrei ab 01.09.2008, Tel. WBG KLTH. 03 74 67 / 2 34 03. Kleinanzeigen - Preise 3 Zeilen á 30 Zeichen 5.- € jede weitere Zeile 50 Cent Chiffre 5.- € Redaktionsschluss: jew. Dienstag 15.00 Uhr ZU VERKAUFEN Hartan-Kombikinderwagen zu verkaufen! • Modell: Top Line CL • beige/orange mit Mäusemotiv • incl. 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Da findet sich beispielsweise schon im Jahre 1910 im Jahresbericht der Handelskammer Plauen die folgende Bemerkung: „Allgemeine Zustimmung findet die im abgelaufenen Jahr eingetretene Anänderung des Gesetzes, nach dem bisher in Sachsen das Offenhalten der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen verboten war.“ Bis dahin mussten also die Ladenbesitzen am Sonnabend nach Ladenschluss vor ihren Schaufenstern die Jalousien fallen lassen und ihre Waren für die Straßenpassanten unsichtbar machen, und die Handelskammer begrüßte es, dass die Schaufenster von nun an am Wochenende offen bleiben durften. Ob sie allerdings während der Zeit der Gottesdienste zugehängt werden mussten, durften ab 1910 die Stadt- und Gemeinderäte in eigener Verantwortung durch eine Ortssatzung regeln. In Klingenthal wurde eine Satzung zu dieser Angelegenheit vom Gemeinderat im Jahre 1912 beschlossen. Allerdings brachte die Gesetzesänderung von 1910 noch jahrelang keine völlige Klarheit in dieser Angelegenheit, denn noch im Jahre 1919 hieß es in einer Mitteilung der Handelskammer Plauen, dass von einem Stadtrat angefragt wurde, ob „an Sonntagen die Schaufenster verhängt werden müssen“. Ein spöttischer Kommentator schrieb damals zu dieser Problematik: „Die Behörden sorgen schon dafür, dass die Bürger nicht auf hoffärtige Gedanken kommen. Wie leicht könnte doch jemand, der am Sonntage durch die Stadt spaziert und in Ruhe die Schaufensterauslagen betrachtet, vor dem Juweliergeschäft begehrliche Blicke auf Gold, Silber und Edelsteine richten, vor dem Lebensmittelladen auf völlerische Gedanken gebracht oder durch die Kleider in den Schaufenstern der Textilhäuser eitel und gefallsüchtig gemacht werden.“ In unseren Tagen gehört ein Schaufensterbummel, für entsprechend Betuchte manchmal sogar eine Einkaufstour einfach zu einem abwechslungsreichen Wochenende dazu, und man kann sich gar nicht vorstellen, dass unsere Vorfahren noch vor hundert Jahren an Sonntagen vor Schaufenstern standen, die auf Grund behördlicher Verordnungen zugehängt waren. (GH) Ferienöffnungszeiten Freibad Klingenthal täglich 09.00 – 19.00 Uhr Anmeldungen unter Tel: 03 74 67 / 66 99 88 oder: 0152 / 03 26 08 89 Impressum: Klingenthaler Zeitung Obervogtländer Anzeiger Redaktion: Auerbacher Str. 264a, 08248 Klingenthal, Tel. 037467-28 98 23, Fax 037467-2 09 23, e-mail: [email protected] Satz, Repro und Druck: GRIMM DRUCK und Medien GmbH, Verwaltung + Laden: Auerbacher Str. 100, 08248 Klingenthal, Tel.+ Fax 037467/22456, Produktion: Auerbacher Str. 264a, 08248 Klingenthal, Telefon 03 74 67-2 09 27, Fax 03 74 67-2 09 23, [email protected], www.grimmdruck.com Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Klingenthal: Bürgermeister Reiner Schneidenbach, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Zwota: Siegward Glaß, Markneukirchner Str. 32, 08267 Zwota Verantwortlich für das unabhängige Anzeigenblatt »Klingenthaler Zeitung«: Oliver Grimm. Für den Inhalt der veröffentlichten Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Auflage: 4000 Exemplare Verteilung: Klingenthal, Mühlleithen, Zwota, Schöneck, Muldenberg, Hammerbrücke, Tannenbergsthal, Morgenröthe-Rautenkranz Die Klingenthaler Zeitung ist ein Titel des Verlages Obervogtländer Anzeiger der GRIMM DRUCK und Medien GmbH Klingenthal. Anzeigenleitung: Sabine Thonfeld 0163-3224553, Redaktionsleitung: Carina Leithold 037467-289823 HRB 1535, Kreisgericht Chemnitz, Steuer-Nr.: 223/109/00196, USt-IdNr.: DE 141093355 Geschäftsführer: Oliver Grimm 037467-20927 Freitag, den 01. August 2008 Seite 4 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN für die Stadt Klingenthal und die Gemeinde Zwota Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt Folgende Beschlüsse wurden in der 45. Sitzung des Stadtrates der Stadt Klingenthal am 23.07.2008 gefasst: Öffentlicher Teil: Beschluss 582 : Der Stadtrat bestätigt das Protokoll der 44. öffentlichen Sitzung vom 25.06.2008. Beschluss 583 : Der Stadtrat bestätigt die Tagesordnung. Beschluss 584 : Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 01 - Abbruch- und Sicherungsarbeiten, an die Firma Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbach, Eichigt mit einer Auftragssumme von 29.370,39 Euro zu vergeben. Beschluss 585 : Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 02 - Putz-, Anstrich- und Trockenbauarbeiten, an die Firma MKM Bau Klingenthal mit einer Auftragssumme von 14.158,99 Euro zu vergeben. Beschluss 586 : Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 03 - Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, an die Firma Meinel Dach & Wand Klingenthal mit einer Auftragssumme von 1.668,14 Euro zu vergeben. Beschluss 587 : Der Stadtrat beschließt, die Bauleistungen zur Baufeldfreimachung und Straßenbau Erweiterung Gewerbegebiet Klingenthal, Falkensteiner Straße, an die Firma VOBA Bau GmbH Hammerbrücke zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 81.843,46 Euro. Beschluss 588 : Der Stadtrat bestätigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008, billigt die Begründung mit integriertem Umweltbericht und bestimmt diese zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Beschluss 589 : Der Stadtrat beschließt, für den Bereich Höhenweg/Waldgutstraße eine Außenbereichsatzung aufzustellen, bestätigt den Entwurf der Außenbereichsatzung und bestimmt diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Beschluss 590 : Der Stadtrat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" und Umfeld, billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die bisherigen Darstellungen als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet geändert werden. Beschluss 591 : Der Stadtrat fasst für den Bereich der Flurstücke Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“, billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Beschluss 592 : Der Stadtrat beschließt, an nachfolgend aufgeführte soziale Vereine Zuschüsse für deren Arbeit zu vergeben. Verbraucherzentrale Auerbach - 200 Euro; Diakonisches Werk Auerbach e.V./Suchtberatungsstelle Klingenthal - 500 Euro; VdK Ortsgruppe Klingenthal- 150 Euro; Ev.- Luth. Kirchenbezirk für Brotkorb Klingenthal- 600 Euro; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs e.V. - 200 Euro und Diakonie Auerbach / Schwangerenberatung Klingenthal - 250 Euro. Beschluss 593 : Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Seniorenvereins Klingenthal e.V. zu folgen und stimmt einer Verlängerung der Vertragsdauer, sowie der nachfolgenden Änderungen im Vertrag zu. Punkt 2, Sätze 1 und 2 erhalten die neue Fassung: " Der Vertrag verlängert sich, beginnend ab 01.01.2009 jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine Kündigung durch einen Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsende erfolgt." Punkt 4, Absatz 2, Satz 4 wird ersetzt durch folgende Formulierung: " Der Zuschuss für die Betreibung der Seniorentagesstätte ist jährlich bis zum 30.09. für das Folgejahr zu beantragen, unter Vorlage des entsprechenden Finanzierungsplanes. Er wird nach Bestätigung durch den Stadtrat im Haushaltplan des Folgejahres aufgeplant." Beschluss 594 : Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der befristeten Niederschlagung der Gewerbesteuer in Höhe von 37.958,05 Euro bis zum 31. 12. 2013. Nichtöffentlicher Teil: (Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung werden sinnwahrend bekannt gemacht.) Beschluss 595 : Das Protokoll der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2008 gilt mit der Bestätigung des Ältestenrates auf inhaltliche Richtigkeit als Beschluss. Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" und Umfeld beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" zu ändern, da vorbereitende und verbindliche Bauleitpläne übereinstimmen müssen. Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet geändert werden. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im Norden und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die Auerbacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Freitag, den 01. August 2008 Seite 5 Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, 31.07.2008 Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008 bestätigt, die Begründung mit integrierten Umweltbericht gebilligt und diese zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Die Notwendigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim". Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern. Ziel und Zweck der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Freizeitheimes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 95 und 98 der Gemarkung Obersachsenberg. Der Planbereich befindet sich am Grenzweg auf dem Aschberg an der Staatsgrenze zu Tschechien. Der Flächennutzungsplan soll dahingehend geändert werden, dass die Flächen der Grundstücke Flurstück- Nr. 95 und 98 der Gemarkung Obersachsenberg anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für Landwirtschaft und Schutzgebiet für Grundwasser als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung ausgewiesen werden. Der Stadtrat hatte bereits am 24.10.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Demnach ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Nach Auswertung der Ergebnisse ist der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ausgearbeitet und eine Begründung mit Umweltbericht nach § 2 a BauGB gefertigt worden. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008 einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, 31.07.2008 Der Abwasserzweckverband Klingenthal/Zwota gibt bekannt Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen auf der Grundlage der Betriebsvorschrift DIN 4261-3 Klingenthal 04.08.2008 bis 08.08.2008 Alter Staffelweg, Staffelweg, Schillerstraße, Th.-Fontane-Straße, Ahornweg, Falkensteiner Straße Wir bitten Sie, zu o. g. Termin Ihre Kläranlage für die Entsorgungsfirma zugänglich zu machen. Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger Straße Aufgrund von Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger Straße kommt es von Montag, den 04. August bis Freitag, den 08. August 2008 im Bereich der Untersachsenberger Straße 80 bis zur Einmündung Staffelweg zu einer Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr. Ratgeber Gutes Sehen Folge 43 Reisetipps für Kontaktlinsenträger Bei langen Reisezeiten kann es zu Trageproblemen kommen, wenn die Linsen über die normale Tragezeit hinaus benutzt werden. Halten Sie deshalb immer eine Reservebrille bereit. Diese gehört, genau wie das Kontaktlinsenpflegeset, nicht in den Koffer, sondern in das kurzfristig verfügbare Handgebäck. Vergewissern Sie sich bei uns, ob bei einem kurzfristigen Erholungsschlaf die Linsen herausgenommen werden sollten. Klären Sie weiterhin ab, ob eine Nachbenetzungslösung den durch langes Tragen und Trockenheit reduzierten Tragekomfort beseitigen kann. Trinken Sie mehr als üblich vor allem im Flugzeug, am besten Mineralwasser. Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub. Ihre Augenoptikermeisterin Annett Meinel ANZEIGE Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Freitag, den 01. August 2008 Seite 6 Die Stadtverwaltung Klingenthal gratuliert am 01.08.2008 01.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 03.08.2008 03.08.2008 03.08.2008 03.08.2008 04.08.2008 04.08.2008 04.08.2008 04.08.2008 04.08.2008 04.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 06.08.2008 06.08.2008 06.08.2008 06.08.2008 06.08.2008 07.08.2008 07.08.2008 07.08.2008 07.08.2008 07.08.2008 Helmut Leistner, Auerbacher Str. Mathilde Weidlich, Steindöbraweg Amanda Glumm, Valentina.-Tereschk.-Str. Ursula Rögner, Markneukirchner Str. Isolde Meinel, Bahnhofstr. Margot Hoyer, Forstwinkel Herta Glaß, Auerbacher Str. Helmut Kahl, Kreuzstr. Hans Brunner, Kirchstr. Ilse Grünert, An der Huth Walter Meinel, Markneukirchner Str. Horst Goletzke, Mendelssohnstr. Arnd Undeutsch, Lindenstr. Erna Helbig, Adalbert-Stifter-Str. Hanni Dölling, Auerbacher Str. Ilse Pagels, Auerbacher Str. Ruth Körner, Auerbacher Str. Gerhard Schwabe, L.-v.-Beethoven-Str. Marianne Krauße, Steinbachstr. Elfriede Weigandt, Jahnstr. Elfriede Hendel, Jahnstr. Annerose Körner, Untersachsenberger Str. Erika Schneider, Gösselberg Gerda Meinel, Neil-Armstrong-Str. Anneliese Michelus, Kirchstr. Friedrich Paul, Neil-Armstrong-Str. Anna-Luise Wohlrab, Zollstr. Anitta Orth, Hohe Str. Paul Böttcher, Lindenstr. Reinhard Tollkühn, Juri-Gagarin-Str. Renate Schlott, Auerbacher Str. Charlotte Fischer, Jahnstr. Horst Beutner, Waleri-Bykowski-Str. Helmut Kaul, Dürrenbachstr. Gerhard Lorenz, Lindenstr. Karl-Heinz Hartig, Jahnstr. zum 86. zum 83. zum 85. zum 81. zum 79. zum 78. zum 73. zum 71. zum 70. zum 89. zum 85. zum 78. zum 74. zum 94. zum 81. zum 80. zum 78. zum 72. zum 71. zum 85. zum 84. zum 81. zum 80. zum 79. zum 79. zum 72. zum 85. zum 74. zum 72. zum 71. zum 70. zum 87. zum 80. zum 75. zum 73. zum 71. und die Gemeinde Zwota gratuliert am 01.08.2008 02.08.2008 02.08.2008 03.08.2008 04.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 05.08.2008 Karlheinz Vogel, Alter Weg Günter Götz, Alter Weg Herbert Schiller, Waldhäuser Linda Schlosser, Klingenthaler Str. Martha Herold, Bergstr. Gisela Eichelberger, Zechenbachweg Krimhilde Grünert, Klingenthaler Str. Martin Meinhold, Jägerstr. zum 80. zum 72. zum 71. zum 81. zum 77. zum 81. zum 75. zum 71. Geburtstag. Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt Ortübliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Außenbereichsatzung „Höhenweg/ Waldgutstraße“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Außenbereichsatzung für das Gebiet Höhenweg/ Waldgutstraße beschlossen, den Entwurf der Außenbereichsatzung bestätigt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Im räumlichen Geltungsbereich des Satzungsgebietes liegen die Flurstücke- Nr. 372, 374, 375/2, 375/5, 375/6, 378, 379, 380, 381, 382, 383/2, 385, 386, 412, 412 b, 412/1 und 412/2 und Teile der Flurstücke- Nr. 369, 370, 383/1, 590, 593 und 593 a der Gemarkung Untersachsenberg. Ziel und Zweck der Außenbereichsatzung ist die Erhaltung der vorhandenen Siedlungsstruktur als Streusiedlung durch den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz und die Zulassung der Neuerrichtung von Wohngebäuden an gleicher Stelle, wenn die Wohngebäuden zulässigerweise errichtet wurden und Missstände und Mängel aufweisen, und der Änderung und des Um- und Ausbaues für Wohnzwecke oder für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe. Eine Verdichtung und Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur der Streusiedlung im vorliegenden Außenbereich ist nicht vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Entwurf der Außenbereichsatzung „Höhenweg/ Waldgutstraße“ wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichsatzung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB). Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, den 31.07.2008 Die Stadtverwaltung Klingenthal macht für die Verwaltungsgemeinschaft Klingenthal/Zwota bekannt Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008 Nach § 76 Abs. 3 der SächsGemO macht die Gemeinde Zwota die vom Gemeinderat am 24.06.2008 beschlossene und durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes am 17.07.2008 genehmigte Haushaltssatzung 2008 im nachfolgenden Wortlaut bekannt. Die Satzung und der Haushaltsplan 2008 liegen mindestens eine Woche ab 04.08.2008 im Rathaus, Zimmer 104 während den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der § 74 ff. der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 und der § 1 ff. der Kommunalhaushaltsverordnung vom 26.03.2002, geändert durch Verordnung vom 07.10.2005, hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwota am 24. Juni 2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: §1 Der Haushalt der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.263.100,00 € in der Ausgabe auf 1.263.100,00 € im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 444.100,00 € in der Ausgabe auf 444.100,00 € festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme 2008 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird für die Gemeinde Freitag, den 01. August 2008 Seite 7 Zwota auf 0,00 € veranschlagt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird mit 0,00 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Zwota auf 178.000,00 € festgesetzt. §5 Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 336 v.H. b) für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 416 v.H. der Steuermessbeträge; 2. Gewerbesteuer auf 400 v.H. der Steuermessbeträge §6 Entsprechend der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinschaftsvereinbarung) zwischen der Stadt Klingenthal und der Gemeinde Zwota vom 25.11.1999 beträgt die Verwaltungsumlage gemäß § 9 146.000,00 EUR Klingenthal, den 17.07.2008 Schneidenbach, Bürgermeister Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ (Vorentwurf) Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarkes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m². Das ehemalige Gymnasium wird abgebrochen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im Norden und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die Auerbacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, 31.07.2008 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A a) Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal Tel.: 037467/61210 Fax: 037467/61250 b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschreibung c) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag d) S 304 – Anlegen eines Gehweges, Beleuchtung e) Art und Umfang der Leistung: 18 St Stahlrohrmaste 8 m mit Mastausrüstung und Aufsatzleuchten demontieren, zwischenlagern und zur Wiederverwendung aufbereiten; 1 St Straßenbeleuchtungsanschlusssäule demontieren, zwischenlagern und zur Wiederverwendung aufbereiten; 18 St beigestellte Stahlrohrmaste Lph 8 m mit Aufsatzleuchten betriebsfertig aufstellen; 1 St beigestellte Straßenbeleuchtungsanschlusssäule betriebsfertig aufstellen; 1350 m Erdkabel verlegen ohne Erdarbeiten f) Aufteilung in Lose: nein g) Erbringung von Planungsleistungen: nein h)Ausführungszeitraum: 25.08. – 30.10.2008 i) Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen unter Beilegung eines Verrechnunsschecks bis 04.08.08, 8.00 Uhr Abholung bzw. Versand ab 04.08.08 und Barzahlung bei: Ingenieurbüro Meisel Auerbacher Straße 114, 08248 Klingenthal Tel. 037467-7011 Fax 037467-20802 Mo – Fr 8.00 – 12.00 + 13.00 – 16.00 Uhr j) Kostenbeitrag: 8,50 € bei Abholung, zzgl. 2,50 € bei Zusendung von 2 Blankoexemplaren einschl. Diskette GAEB DA83 Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Lieferform der Verdingungsunterlagen: Papier bzw. Dateiform GAEB k) Einreichungsfrist: 14.08.2008, 9.00 Uhr Die Einreichung der Angebote kann bis zum eigentlichen Submissionstermin erfolgen. l) Anschrift an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Klingenthal – Bauamt / Sekretariat, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Tel. 037467 / 61210, Fax 61250 m) Deutsch n)Bieter oder deren Bevollmächtigte o)Ort der Eröffnung der Angebote: Stadt Klingenthal – Rathaus Sitzungssaal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal p)Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v.H. der Auftragssumme, die Vertragserfüllungsbürgschaft ist zwingend vorzulegen. Gewährleistungsbürgschaft 2 v.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge (Bruttosumme), nach Feststellung der Abrechnungs summe ist diese maßgebend. q)Zahlungsbedingungen nach VOB/B § 16 und den Besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Gemäß § 8, Nr. 3, Abs. 1 Buchst. a – f VOB/A; Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen Gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.08.2008 u)Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zulässig v) Nachprüfstelle nach § 31 VOB/A: Landratsamt des Vogtlandkreises, VOB-Stelle Kommunalaufsicht Klingenthal, den 31.07.08 Schneidenbach Bürgermeister Stadt Klingenthal Freitag, den 01. August 2008 Seite 8 Information aus dem Rathaus Veranstaltungstipps Beratung Hartz IV Klingenthaler Rundkirche: "Eine kleine Nachtmusik im Kerzenschein" Jeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats führt die Arbeitsloseninitiative Sachsen e.V. im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, in der Zeit von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr wieder kostenlose Beratungen zu Hartz IV durch. Es wird um Terminvereinbarung unter Tel.: 037467/ 61 112 (Sekretariat Bürgermeister) gebeten. Im August finden die Beratungen am 12. und 26. statt. Für Sonntag, den 17. August lädt die Kirchgemeinde Klingenthal zu einem Kirchenkonzert in die Klingenthaler Rundkirche ein. Im Kerzenschein musizieren diesmal auf historischen Instrumenten die Chursächsischen Streichersolisten der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster. Sie haben musikalische Werke aus verschiedenen Epochen im Gepäck, z. B. die "Hornpipe" aus Händels Wassermusik, das "Air" aus Bachs Orchestersuite, die "Pizzikato-Polka" der Gebrüder Strauß die "Schnell-Polka" von J. Strauß oder auf "Eine kleine Nachtmusik" von W.A.Mozart. Beginn ist 19.30 Uhr. Karten zu 7,- EUR / erm. 3,50 EUR sind ab sofort im Pfarramt Klingenthal und in der Touristinformation Klingenthal erhältlich. Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt. Abendkasse 1,- EUR Aufschlag. Sprechstunde des Schiedsmannes Die nächste Sprechstunde des Schiedsmannes findet am 5. 8. 2008, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, statt. Ende des amtlichen Teils Veranstaltungskalender www.klingenthal.de Theaterdorf Zwota: "Toni der Köhlerjunge" 02.08. 14.00 Zwota; Heimatverein Zwota "Kulinarium" - Nudelbuffet 07.08. 18.00 Klingenthal, Gasthof "Zum Postillion" "Wohin geht Klingenthal?- Stadtentwicklung in die Zukunft" 07.08. 18.00 Musik- und Wintersportmuseum, Schloßstraße 3 08248 Klingenthal; Vortrag des Büros für Architek tur- und Stadtentwicklung Dahms-Mederos Gründnder Körwe - Kirchweihfest 08.08. - 10.08. Klingenthal, Kunsteisbahn, Schulstraße 8 Countryfest Waldsportplatz Zwota/Zechenbach 08.08. 20.00 Zwota, Sportplatz Zechenbach; DJ Karsten Countrymusic nicht nur für Linedancer Große Countrynacht mit der Cripple Creek Band 09.08. 20.00 Zwota, Sportplatz Zechenbach; ab 15 Uhr Linedance Show mit den Crazy- Devil Linedancern aus Liech- tenstein, Prämierung der schönsten US- Cars, bis zum Morgengrauen mit der Klampfe am Lagerfeuer Volksmusikfestival mit Hansi Hinterseer und Gästen aus d. Region 09.08. 17.00 Klingenthal, Vogtland-Arena Konzert mit der Lindenkapelle Klingenthal 14.08. 18.30 Klingenthal, Musikpavillon am Marktplatz Veranstaltungsplan August 2008 Seniorenverein e.V. Klingenthal, Kirchstr. 14, Tel.: 23249 Verein für Vorruheständler, Senioren und Mitglieder der Ortsgruppe der Volkssolidarität montags 13 Uhr montags 14 Uhr mittwochs 14 Uhr mittwochs 13 Uhr 05.08. 14 Uhr 06.08. 07.08. 14 Uhr 12.08. 14 Uhr 14.08. 14 Uhr 19.08. 14 Uhr 21.08. 14 Uhr 26.08. 14 Uhr 28.08. 14 Uhr Wir spielen Skat Klöppeln Klöppeln (14-tägig) Kreatives Gestalten Inge Jehring liest bei uns im Klub Mundartgeschichten aus ihrem neuen Buch "E bissel was zen Sempeliern" Heute besuchen wir den deutsch-tschechischen Heimatchor in Graslitz zum gemeinsamen Singen. Wer mitgehen will, bitte im Klub melden. Treffpunkt 12.30 Uhr am Bahnhof Bewegungsübungen mit Musik Ausflug zur Gaststätte "Friedenshöhe" mit Einkehr Bitte im Klub melden Komm wir spielen - Spiele in großer Auswahl Rosenfest mit dem Duo Wappler aus Schönheide Probe unserer Singegruppe Modenschau mit Beratung und Verkauf mit reduzierter Sommermode und aktueller Herbstmode einer Chemnitzer Firma Bewegungsübungen mit Musik Wolga Kosaken in Bad Elster Die mächtigen Stimmen der WOLGA KOSAKEN werden am Mittwoch, den 6. August um 19.30 Uhr in der KunstWandelhalle Bad Elster in das Alte Russland „Zwischen Don und Wolga“ entführen. Gesänge der russisch-orthodoxen Kirche und Volkslieder, Chor- und Sologesang, Balalaikaklänge, Temperament und Melancholie offenbaren dem Publikum dabei die Weiten der „Russischen Seele“. Die WOLGA KOSAKEN durften im Jahr 2003 ihr 70-jähriges Bühnenjubiläum feiern und sind damit die einzigen der ehemals großen russischen Chöre, die ohne Unterbrechung seit der Gründung Bestand hatten und auf den Bühnen der Welt präsent waren. Sie haben nicht nur erheblichen Anteil daran, dass in der Zeit der sowjetischen Diktaturen ein Stück russischer Kultur vor dem Vergessen bewahrt wurde, sondern seitdem auch Millionen von Konzertbesuchern bewiesen, dass Musik, die aus dem Herzen kommt, keine Grenzen und Ideologien kennt. Countryfest in Zwota Der Waldsportplatz in Zwota-Zechenbach ist am 8. und 9. August Veranstaltungsort des Countryfest und US-Car-Treffen, das bereits zum dritten Male in Folge stattfindet. Freitagabend gibt es Musik von DJ Hoss; hier ist der Eintritt frei. Am Samstag wird der Obervogtländische Meister im Bullriding gesucht. Wer möchte, kann sich im Quadfahren versuchen oder einen Corso von mindestens 50 US-Cars bestaunen, der sich am Samstag ab 14 Uhr Richtung Vogtland-Arena bewegen wird. Hierfür gibt es auf Anfrage sogar noch Mitfahrgelegenheiten. Das schönste dieser Vehikel wird prämiert. Weiterhin gibt es zum Countryfest Linedancevorführungen und -workshops, eine Shopping-Meile und später in der Nacht Lagerfeuermusik. Höhepunkt ist am Samstagabend ab 20 Uhr das Konzert der bekannten "Cripple Creek Band" mit Pausenmusik von DJ Hoss. Für Experten hier noch einmal die ganz genaue Lage: 50° 21’ 04.87“ N 12° 23’ 14.40“ E. Vogtländisches Freilichtmuseum Eubabrunn Im Vogtländischen Freilichtmuseum Eubabrunn findet am 2. August ein Familiennachmittag statt mit den Themen "Alles in Butter", "Ganz schön verfilzt", "Alles nur Flickwerk", "Sich einen Schnitzer erlauben", "Beim Pillendreher", "Heute große Wäsche" und "An die lange Leine lassen". Der Eintritt ist frei. Auerbach im Mittelalter Mittelalterliche Musik und Marktkultur, Spiele, Marktgericht, Stegreiftheater, Wettkämpfe und Turniere gibt es dieses Wochenende zum Altmarktfest in Auerbach. Zu erleben sind Tanz und Balladen, Sang und Klang, zarte und wilde Töne auf originalgetreuen Instrumenten, große Gaukelei und Musikschau, Straßenmusikprogramme, Pantomime, Jongleure, Märchenerzählerin, Ritterproben, Badehaus, viele Werkstände wie Schellenmacher, Amulette, Holzschnittdruckerei, Ledermasken, Schmied, Filzerin, Holzschnitzer, Krämerei, Sattler und vieles mehr. Vom 2. bis 3. August wird sich das beschauliche Altmarktgelände in ein mittelalterliches Spektakel verwandeln.