vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit einer Gabe von
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vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit einer Gabe von
vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit einer Gabe von Geld in Silbermünzen. Bei Emigrantenkindern, die gesetzlich als unehelich galten, fand nur die Beschneidung statt, die übrigen Zeremonien wurden aus Scheu vor der Behörde vermieden. Schon frühzeitig waren die Eltern darauf bedacht, das Kind mit der Bedeutung der verschiedenen religiösen Gebräuche bekanntzumachen, schon dem Säugling in der Wiege wurden von der Mutter die Tempelmelodien vorgesungen und der Vater lehrte das kaum noch mit dem Sprechen beginnende Kind den Satz: Die Lehre, die uns Mose geboten, ist ein Erbgut Jakobs (Tora ziwo lonu Mosche moroscho kehillat jaakob). Das Kind mußte das Schemagebet frühzeitig erlernen, das es dann früh und abends sprach. Das Wasehen vor der Mahlzeit, das Tischgebet „Benschen" gehörten ebenso wie das Tragen der „Arbo, kanfot" (Schaufädengewand), letzteres bei Knaben, zU den frühzeitigen Verpflichtungen des Kindes. War das Kind 5 Jahre alt, dann wurde es zur Schule geführt, was zum neuen Halbjahre, also nach Pessach oder nach Sukkot erfolgte. Die Kinder, insbesondere Knaben, mußten, auch wenn sie keine besonderen Fähigkeiten hatten, bis zum 13. Lebensjahre in der Schule unterrichtet werden. Um den Unterricht und die religiöse Erziehung des Kindes zu fördern, scheuten Arm und Reich kein Opfer. Eine Gemeinde, die weniger als 30 steuerpflichtige Mitglieder zählte, war verpflichtet, wenigstens einen besonders tüchtigen Kinderlehrer (Melamed) zu halten und nur in jenen Fällen, in denen man nicht einen eigenen Lehrer aufnehmen konnte, durfte der Vorbeter oder der Synagogendiener den Unterricht leiten. Unter allen Umständen mußte das Kind den Pentateuch durchnehmen und den Vortrag der Öaftara sowie das Lesen und Schreiben erlerneu. Der Unterricht fand in der infolge der herrschenden Wohnungsnot meist unhygienischen Wohnung des Lehrers, die außerdem noch Wohn- und Wirtschaftszimmer der Frau des Lehrers war, bei Mangel an allen erforderlichen Schulrequisiten statt. Für den Unterrieht armer oder verwaister Kinder war in geeigneter Weise vorgesorgt, so daß die Unterrichtsverpflichtung eine allgemeine war. Außerdem gab es noch Staatsund jüdische Normalschulen. Gemeinden, die wenigstens 30 steuerzahlende Mitglieder hatten, mußten einen Rabbiner aufnehmen, der talmudische Vorträge hielt und sich eine Talmudschule (eine Jeschiba) einrichten konnte, wenn die Bedingungen hiezu gegeben waren. Eine Jeschiba durfte nicht weniger als 6 Bachurim (Studenten) mit 6 Neorim (Zöglingen) haben. Die Gemeinde, in der sich eine Jeschiba be» fand, war verpflichtet, die Bachurim im Winter• semester bis zum Neumond Adar (Feber-März), ev. Adar scheni (ein jüd. Schaltjahr, der ,Schaltmonat), im Sommersemester bis zum Neumond Elul (AugustSeptember) zu verpflegen. In den Ferien waren die Bachurim auf Orte verteilt, in denen sich keine Jeschiba befand. Sie mußten, falls dort ein Rabbiner oder ein Gelehrter wohnte, bei ihm Unterricht nehmen. Pessach und Sukkot wurden Kollekten für die E r haltung der Jeschibot in allen mährischen Gemeinden vorgenommen. Solche Jeschibot gab es in N ikolsburg, Boskowitz, Proßnitz, Leipn i k , T r e b i t s c h , E i b e n s c h i t z , K a n i t z, Pohrlitz, Mißlitz, Holleschau, Triesch, U n g . B r o d usw. Arme Bachurim bekamen Freitischkost, diesbezüglich wurde jeder neu eintretende Bachur von seinen Gefährten beraten und es gelang ihm bald, sich Kosttage zu verschaffen. Am Freitag mußte sich der Bachur beim Vorsteher (Gabbai) einfinden, der ihm eine Anweisung ^rieii, ouiei; 1ur u e u -oaiuatag gab, auf Grund welcher er bei diesem oder jenem Gemeindemitglied mit Speise und Trank versorgt wurde. Vorzugsschüler erhielten vom Rabbiner ganzjährige Anweisungen an die reichen Gemeindemitglieder, bei denen sie an allen Sabbaten des Jahres den Mittagstisch nahmen. Ein Bachur, der mit dem Rabbiner in der Synagoge oder in der Schiurstube (Lehrzimmer) zu disputieren oder eine schwierige Frage (Kasche) zu lösen imstande war, konnte mit einer solchen Kebint) (ganzjährige Anweisung) mit Sicherheit rechnen. Das Mahl, zu dem die Bachurim an Samstagen von den Hausherren geladen waren, verlief, wenn der Hausherr ein Talmudkenner war, nicht ohne Wiedergabe von Charifot (scharfsinnige talmudische Erörterungen), sonst aber unter Erklärung einer unklaren Bibelstelle oder eines schwierigen Midrasch (Allegorischer Kornmentar zur Bibel). Mancher zugewanderte arme Bachur wurde auf diese Weise durch Einführung bei reichen Baalebattim der Schwiegersohn eines reichen Mannes. Trotzdem das Studium der profanen Wissenschaften auf den Jeschibot verpönt war. gab es doch Bachurim, die sich heimlich in diesen Wissenschaften ausbildeten und später Leuchten der jüdischen Wissenschaft wurden. Ältere Bachurim fanden Verwendung als Chasor bachurim (Einpauker), die gegen Entgelt mit ihren minderbegabtert Kollegen den Schiur des Rabbi wiederholten und sie für den nächsten Schiur vorbereiteten. Sie fanden auch Stellungen als Hauslehrer, u. zw. nur für den Talmudunterricht, da die einheimischen Lehrer nicht im Entferntesten beeinträchtigt werden durften. Nur wenn die Schülerzahl und der Gehalt der einheimischen Lehrer sichergestellt war, konnten sie als Aushilfslehrer für den Talmudunterricht Verwendung finden, mehr als 4 Kinder durfte aber so ein Hofmeister nicht unterrichten. Dieser „Conditionsbachur" ging der Reihe nach täglich, wöchentlich oder monatlich zu seinen Chefs, die ihn für den talmudischen Unterricht ihrer Kinder aufgenommen hatten, zu Tisch. Für ihn wurde ein besonderes Zimmer gemietet oder eingerichtet, wo er auch den Unterrieht erteilte. Außer der freien Station erhielt er ein Monatsgehalt von 4 Gulden. Wöchentlich einmal oder doch mindestens monatlich einmal wurden die Schüler vom Rabbiner verhört, wie es überhaupt die Pflicht des Rabbiners war, die Schulkinder seiner Gemeinde wöchentlich einmal (gewöhnlich Donnerstag oder Freitag) zu prüfen. Wurde der Knabe 13 Jahre, dann erhielt er zur Barmizwa von seinen Eltern einen neuen Anzug, und von den Verwandten und Bekannten mancherlei Geschenke. Im Tempel mußte er den Wochenabschnitt und die Haftara vorlesen und beim Festmahle, falls er Talmud studiert hatte und für die Jeschiba vorbereitet wurde, eine Derascha (Rede) halten, bei der sich der Rabbiner einfand und dem Geburtstagskinde einen auf den Wochenabschnitt bezugnehmenden Satz einprägte (Possuk), der ihm ein Wahlspruch für das Leben sein sollte. War der Knabe nach erreichtem 13. Lebensjahre nicht für eine Jeschiba bestimmt oder hatte er hiezu keine Lust, dann mußte er ein Handwerk erlernen oder mußte Dorfgeher werden. Die nur einigermaßen Begabten wurden für die Jeschiba erzogen, nicht nur, um Rabbiner und Kultusbeamte zu werden, sondern aus rein idealen Gründen, um aus der Tiefe des Talmud die in ihm verborgenen kostbaren Schätze zu holen und dereinst als Geschäftsmann Lebenserfahrung zu besitzen. Mit Ausnahme von Samstagen und Jadengasse .9