Sitzung vom 28.07.2015
Transcrição
Sitzung vom 28.07.2015
Seite: 301 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 179 Anwesend: 18 dafür: 18 dagegen: -- AZ. 1/ Nachträglich eingegangene Gegenstände Bürgermeister Dr. Drexler beantragt folgende Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung mit aufzunehmen: • • Bebauungsplan „Am Birket III“ Bebauungsplan Kapuzinergraben Das Gremium beschließt die beiden Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen. Seite: 302 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 180 Anwesend: 18 dafür: -- dagegen: -- AZ. 1/ 2/ 20/ Bekanntgaben Bürgermeister Dr. Drexler gibt aus der letzten Bauausschusssitzungen bekannt, dass das Ortsschild in der Oettinger Straße in Richtung Frankenstraße versetzt wird und der Verkehr auf 60 km/h ortsauswärts beschränkt wird. Außerdem wird bekannt gegeben, dass für den Valtra Forstschlepper 2 neue Hinterreifen gekauft wurden (Kosten 2290 € netto pro Reifen zzgl. Montagekosten). Frau Judith Strohhofer wurde für die Stelle Standort- und Tourismusförderung eingestellt. Das Gremium wird informiert, dass am 02.10.2015 der Ehrenempfang stattfindet. Am 06.08.2015 findet eine zusätzliche Stadtratssitzung statt. Die Lenkungsausschusssitzung am 30.07.2015 entfällt. Bürgermeister Dr. Drexler informiert das Gremium außerdem, dass von Seiten des Landratsamtes bzw. den Bürgermeistern im Landkreis nun ein Schlüssel für die Zuweisung von Asylbewerbern festgelegt worden ist (1 % der Einwohner, mittelfristig 1,5 %). Da somit die Forderung der Stadt nach einem Verteilungsschlüssel erfüllt ist, wird aktuell keine Klage von Seiten der Stadt eingereicht. Sollte der Verteilungsschlüssel allerdings in der Praxis nicht gelebt werden, wird die Verwaltung die Klage einreichen. Seite: 303 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 181 Anwesend: 18 Erlass eines Bebauungsplanes der Stadt Wemding für das dafür: 18 Gebiet „Am Birket III“, Billigungsbeschluss für den Vorentwurf dagegen: AZ. 11/610-21/40 -Das Gremium nimmt im Vollzuge des Stadtratsbeschlusses vom 24.02.2015 Nr. 45 die folgenden Unterlagen zur Kenntnis: 1) Einblick in den vom Architekturbüro Obel und Partner, Teutonenweg 10, 86609 Donauwörth, und des Büros BILANUM, Am Hasenbichel 30, 86650 Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und integriertem Ausgleichsbebauungsplan für obiges Gebiet, Maßstab 1:1000 vom 28.07.2015. Gegen den vorliegenden Entwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan werden keine Einwendungen erhoben. Diese Planungs- und Entwicklungsunterlagen werden hiermit ausdrücklich gebilligt. Der Stadtrat Wemding beschließt, dass der vorgelegte Entwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan Bebauungsplan werden soll. Der Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Ferner sind die beteiligten Behörden und amtlichen Stellen als Träger öffentlicher Belange mit Übersendung eines Schwarzweißabzuges von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu benachrichtigen und um Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist zu ersuchen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist dem Stadtrat zur weiteren Behandlung vorzulegen. Seite: 304 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 182 Anwesend: 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Wemding dafür: 18 für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“; Abschluss eines Durchführungsvertrages dagegen: AZ. 11/610-21/39 -Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ ist es erforderlich, mit Frau Renate Michel, Franz-Schubert-Str. 6, 86650 Wemding, einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Dies hat vor Erlass des Satzungsbeschlusses zu erfolgen. Der Stadtrat Wemding nimmt den ausgefertigten Entwurf des Durchführungsvertrages zur Kenntnis. Nach Durchsicht des Vertrages stimmt das Gremium diesem ausdrücklich zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung. Seite: 305 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 183 Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Anwesend: 18 Stadt Wemding für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ im dafür: 18 beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Behandlung der Bedenken, Einsprüche und Anregungen nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. dagegen: AZ. 11/610-21/39 -Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ der Stadt Wemding wurde durch die Verwaltung die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt. Der Stadtrat Wemding nimmt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausführungen und Darstellungen der Verwaltung zur Kenntnis. Nach eingehender Erläuterung der einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beschließt der Stadtrat Wemding die als Anlage 1* zu diesem Beschluss beigefügten Stellungnahmen. Von Privaten sind keine Einwendungen vorgebracht worden. Die in der heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse sind den Trägern öffentlicher Belange und Privaten, die Bedenken oder Einwendungen vorgebracht haben, schriftlich mitzuteilen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses sind die Änderungen entsprechend in den Bebauungsplan mit Satzung und, Begründung einzuarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Bauherrn freiwillig ein Regenrückhaltebecken gebaut wird. *Die Anlage ist zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltung (Herrn Geschäftsführer Meyr) einzusehen. Seite: 322 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 184 Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Anwesend: 18 Stadt Wemding für das "Sondergebiet Kapuzinergraben" im dafür: 18 beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Satzungsbeschluss dagegen: -- AZ. 11/610-21/39 Der Stadtrat Wemding hat den Entwurf des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ mit Beschluss vom 09.06.2015 Nr. 117 gebilligt. Der Entwurf des Planungsgebietes, Stand 09.06.2015, war in der Zeit vom 22.06.2015 bis 23.07.2015 öffentlich ausgelegen und den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet worden. Zu den eingegangenen Bedenken, Einsprüchen und Anregungen wurde in der heutigen Sitzung bereits gesondert Beschluss gefasst. Der Stadtrat Wemding stellt hiermit gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ in der Fassung vom 28.07.2015 als Satzung auf. Gleichzeitig wird die Begründung vom 28.07.2015 ausdrücklich gebilligt und mit übernommen. Seite: 323 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 185 Anwesend: 18 dafür: Niederlegung des Stadtratsamtes von Herrn Heinz Strobel, Nachrücken eines Listennachfolgers dagegen: AZ. 1/ 11/0241 20/0241 Herr Heinz Strobel erklärte mit Schreiben vom 30.06.2015, dass er aus persönlichen Gründen von seinem Amt als Stadtrat zurücktritt. - Feststellung Niederlegung des Amtes von Herrn Heinz Strobel Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat Wemding fest, dass Herr Heinz Strobel sein Amt als Stadtrat zum 01.08.2015 niederlegt. 17/17/-Herr Stadtrat Strobel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - Feststellung Nachrücken von Herrn Alexander Biber Der Stadtrat Wemding entscheidet gemäß Art. 37 Abs. 2 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 GLKrWG über das Nachrücken eines Listennachfolgers. Herr Alexander Biber, wohnhaft in 86650 Wemding, Alemannenstraße 3 wurde auf dem Wahlvorschlag der CSU als zweiter Nachrücker gewählt. Hinderungsgründe für einen Amtsantritt sind nicht vorgebracht worden und auch nicht erkennbar. 18/18/-- Der Stadtrat Wemding stellt fest, dass Herr Alexander Biber gemäß der Bekanntmachung vom 11.04.2014 im Amtsboten Nr. 15/2014 über das Ergebnis der Wahl des Stadtrates als zweiter Ersatzmann als Mitglied in den Stadtrat Wemding nachrückt. Seite: 324 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 186 Kindertagesstätten St. Emmeram, St. Marien, Kinderherz; Anwesend: 17 Zusätzliche kindbezogene Förderung – Erhöhung Basis- dafür: -- wert ersetzt Gewährung eines Qualitätsbonus plus dagegen: -- AZ. 20/4230 22/4230 Der bayerische Ministerrat hat am 19.05.2015 eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kindertageseinrichtungen beschlossen, um die Betreuungsqualität in den Einrichtungen weiter zu erhöhen und alle Einrichtungen unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Gemeinde zu fördern. Hierzu wird der für die Förderung maßgebliche Basiswert von derzeit 982,06 Euro auf 1.035,75 € angehoben. Die Erhöhung des Basiswertes ersetzt den Qualitätsbonus plus, über dessen Inanspruchnahme jeder bayerische Kommune selbst entscheiden konnte und der vom Stadtrat Wemding am 10.03.2015 für alle drei Kindertageseinrichtungen bewilligt worden ist. Der Stadtrat Wemding nimmt vom vorstehenden Sachverhalt Kenntnis. Der Stadtratsbeschluss vom 10.03.2015 wird durch die neue gesetzliche Regelung ersetzt. Seite: 325 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 187 Vollzug der Abwasserabgabengesetze; Anwesend: 18 Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Industrie- dafür: 18 gebiet Schwalberholz in den Metzenbach und in das Regenrückhaltebecken; Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis dagegen: AZ. 11/642 -- Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet Schwalberholz in den Metzenbach und in das Regenrückhaltebecken der Stadt Wemding ist ausgelaufen. Auf Grund der Ausführungen des Vorsitzenden beschließt der Stadtrat Wemding, dass die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Donau-Ries gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Donau-Ries zu beantragen. Sollten Unterlagen hierzu benötigt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Seite: 326 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 188 Vollzug der Abwasserabgabengesetze; Anwesend: 18 Einleitung von Regenwasser über ein Regenrückhaltebe- dafür: 18 cken in den Riedgraben dagegen: -- AZ. 11/642 Der Ortsteil Amerbacherkreut wurde zwischenzeitlich an das Kanalnetz von Amerbach angeschlossen und leitet sein Abwasser somit zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittlere Wörnitz weiter. Das Regenwasser wird jedoch derzeit noch gesammelt und in den Riedgraben geleitet. Der Stadtrat Wemding nimmt die ausgefertigten Planunterlagen des Büros HPC, Harburg vom 04.05.2015 zur Kenntnis und genehmigt diese Unterlagen für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des Regenwassers in den Riedgraben. Die Verwaltung wird beauftragt, die wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Donau-Ries zu beantragen. Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Seite: 327 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 189 Anwesend: 18 Fa. Schuster Metall-Recycling GmbH & Co. KG, Zulassung dafür: -- der Grundstücksentwässerung nach § 10 EWS der Stadt Wemding für die Fl. Nr. 2575/24 und 2575/29, Gemarkung Wemding dagegen: AZ. 3/ -In der Bauausschusssitzung vom 22.07.2015 wurde der geplanten Änderung der Abwasseranlage gemäß § 10 EWS der Stadt Wemding zugestimmt. Das Gremium nimmt diesen Vorgang zustimmend zur Kenntnis. Seite: 328 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 190 Erneuerung der Füllleiste des Atemluft-Kompressors Anwesend: 18 der Freiwilligen Feuerwehr Wemding dafür: 18 dagegen: -- AZ. 14/091 Bürgermeister Dr. Drexler erinnert daran, dass lt. Haushaltsplan im Jahr 2015 die Erneuerung der Füllleiste des Atemluft-Kompressors der Freiwilligen Feuerwehr Wemding vorgesehen ist. Die Ersatzbeschaffung wird notwendig, da der Druckabschalter und der Druckumschalthebel defekt sind. Ein Ersatzteil für den Druckabschalter ist nicht mehr lieferbar (seit 1992 in Betrieb) und die Reparatur des Umschalthebels allein würde schon über 1.500 € kosten. Im Plan sind an Mittel dafür 7.000 € vorgesehen. Die Freiwillige Feuerwehr Wemding hat nun dazu ein Angebot der Fa. Auer eingeholt, das über 7.258,29 € lautet. Lt. Herrn Kopp kommt nur das Angebot der Fa. Auer in Frage, da Füllleisten anderer Hersteller mit dem vorhandenen Kompressor nur mit einem erhöhten Kostenaufwand kombinierbar wären. Der Preis ist angemessen, auch wenn er um rd. 250 € über der Kostenschätzung vom Anfang des Jahres liegt. Der Stadtrat Wemding beschließt, die Ersatzbeschaffung der Füllleiste des Atemschutz-Kompressors an die Fa. Auer wie angeboten in Auftrag zu geben. Seite: 329 Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015 Lfd.Nr. 191 Anwesend: 18 dafür: 18 dagegen: -- AZ. 1/ 5/ Historisches Fest in Wemding Das Gremium nimmt die Empfehlung des Haupt-, Personal- und Kulturausschusses vom 28.04.2015 zur Kenntnis und beschließt im Jahr 2019 ein historisches Fest abzuhalten. Ende der öffentlichen Sitzung um 20.57 Uhr. Beginn der nichtöffentlichen Sitzung.