Sitzung vom 28.07.2015

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Sitzung vom 28.07.2015
Seite: 301
Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 28. Juli 2015
Lfd.Nr.
179
Anwesend:
18
dafür:
18
dagegen:
--
AZ.
1/
Nachträglich eingegangene Gegenstände
Bürgermeister Dr. Drexler beantragt folgende Tagesordnungspunkte
nachträglich auf die Tagesordnung mit aufzunehmen:
•
•
Bebauungsplan „Am Birket III“
Bebauungsplan Kapuzinergraben
Das Gremium beschließt die beiden Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen.
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Lfd.Nr.
180
Anwesend:
18
dafür:
--
dagegen:
--
AZ.
1/
2/
20/
Bekanntgaben
Bürgermeister Dr. Drexler gibt aus der letzten Bauausschusssitzungen bekannt, dass das Ortsschild in der Oettinger Straße in Richtung Frankenstraße versetzt wird und der Verkehr auf 60 km/h ortsauswärts beschränkt wird.
Außerdem wird bekannt gegeben, dass für den Valtra Forstschlepper 2 neue Hinterreifen gekauft wurden (Kosten 2290 € netto pro
Reifen zzgl. Montagekosten).
Frau Judith Strohhofer wurde für die Stelle Standort- und Tourismusförderung eingestellt.
Das Gremium wird informiert, dass am 02.10.2015 der Ehrenempfang stattfindet. Am 06.08.2015 findet eine zusätzliche Stadtratssitzung statt. Die Lenkungsausschusssitzung am 30.07.2015 entfällt.
Bürgermeister Dr. Drexler informiert das Gremium außerdem, dass
von Seiten des Landratsamtes bzw. den Bürgermeistern im Landkreis nun ein Schlüssel für die Zuweisung von Asylbewerbern festgelegt worden ist (1 % der Einwohner, mittelfristig 1,5 %). Da somit
die Forderung der Stadt nach einem Verteilungsschlüssel erfüllt ist,
wird aktuell keine Klage von Seiten der Stadt eingereicht. Sollte der
Verteilungsschlüssel allerdings in der Praxis nicht gelebt werden,
wird die Verwaltung die Klage einreichen.
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Lfd.Nr.
181
Anwesend:
18
Erlass eines Bebauungsplanes der Stadt Wemding für das
dafür:
18
Gebiet „Am Birket III“, Billigungsbeschluss für den Vorentwurf
dagegen:
AZ.
11/610-21/40
-Das Gremium nimmt im Vollzuge des Stadtratsbeschlusses vom
24.02.2015 Nr. 45 die folgenden Unterlagen zur Kenntnis:
1) Einblick in den vom Architekturbüro Obel und Partner, Teutonenweg 10, 86609 Donauwörth, und des Büros BILANUM, Am
Hasenbichel 30, 86650 Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und integriertem Ausgleichsbebauungsplan für obiges Gebiet, Maßstab
1:1000 vom 28.07.2015.
Gegen den vorliegenden Entwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan werden keine Einwendungen erhoben. Diese Planungs- und Entwicklungsunterlagen
werden hiermit ausdrücklich gebilligt. Der Stadtrat Wemding beschließt, dass der vorgelegte Entwurf mit Satzung, Begründung,
Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan Bebauungsplan werden soll.
Der Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen. Ferner sind die beteiligten Behörden und
amtlichen Stellen als Träger öffentlicher Belange mit Übersendung
eines Schwarzweißabzuges von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zu benachrichtigen und um Abgabe ihrer Stellungnahme
innerhalb der Auslegungsfrist zu ersuchen.
Das Ergebnis dieses Verfahrens ist dem Stadtrat zur weiteren Behandlung vorzulegen.
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Lfd.Nr.
182
Anwesend:
18
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Wemding
dafür:
18
für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“;
Abschluss eines Durchführungsvertrages
dagegen:
AZ.
11/610-21/39
-Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ ist es erforderlich, mit Frau Renate Michel,
Franz-Schubert-Str. 6, 86650 Wemding, einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Dies hat vor Erlass des Satzungsbeschlusses
zu erfolgen.
Der Stadtrat Wemding nimmt den ausgefertigten Entwurf des
Durchführungsvertrages zur Kenntnis. Nach Durchsicht des Vertrages stimmt das Gremium diesem ausdrücklich zu und ermächtigt
den Bürgermeister zur Unterzeichnung.
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Lfd.Nr.
183
Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Anwesend:
18
Stadt Wemding für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ im
dafür:
18
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Behandlung
der Bedenken, Einsprüche und Anregungen nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
dagegen:
AZ.
11/610-21/39
-Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ der Stadt Wemding wurde durch die Verwaltung
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche
Auslegung durchgeführt.
Der Stadtrat Wemding nimmt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausführungen und Darstellungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Nach eingehender Erläuterung der einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beschließt der Stadtrat Wemding die als Anlage 1* zu diesem Beschluss beigefügten Stellungnahmen. Von Privaten
sind keine Einwendungen vorgebracht worden.
Die in der heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse sind den Trägern
öffentlicher Belange und Privaten, die Bedenken oder Einwendungen
vorgebracht haben, schriftlich mitzuteilen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses sind die Änderungen entsprechend in den Bebauungsplan mit Satzung und, Begründung einzuarbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Bauherrn freiwillig ein
Regenrückhaltebecken gebaut wird.
*Die Anlage ist zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltung (Herrn
Geschäftsführer Meyr) einzusehen.
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Lfd.Nr.
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Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Anwesend:
18
Stadt Wemding für das "Sondergebiet Kapuzinergraben" im
dafür:
18
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
Satzungsbeschluss
dagegen:
--
AZ.
11/610-21/39
Der Stadtrat Wemding hat den Entwurf des Bebauungsplanes für
das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ mit Beschluss vom
09.06.2015 Nr. 117 gebilligt.
Der Entwurf des Planungsgebietes, Stand 09.06.2015, war in der
Zeit vom 22.06.2015 bis 23.07.2015 öffentlich ausgelegen und
den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet worden.
Zu den eingegangenen Bedenken, Einsprüchen und Anregungen
wurde in der heutigen Sitzung bereits gesondert Beschluss gefasst.
Der Stadtrat Wemding stellt hiermit gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan für das „Sondergebiet Kapuzinergraben“ in der
Fassung vom 28.07.2015 als Satzung auf.
Gleichzeitig wird die Begründung vom 28.07.2015 ausdrücklich
gebilligt und mit übernommen.
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Lfd.Nr.
185
Anwesend:
18
dafür:
Niederlegung des Stadtratsamtes von Herrn Heinz
Strobel, Nachrücken eines Listennachfolgers
dagegen:
AZ.
1/
11/0241
20/0241
Herr Heinz Strobel erklärte mit Schreiben vom 30.06.2015, dass er
aus persönlichen Gründen von seinem Amt als Stadtrat zurücktritt.
- Feststellung Niederlegung des Amtes von Herrn Heinz Strobel
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat Wemding
fest, dass Herr Heinz Strobel sein Amt als Stadtrat zum 01.08.2015
niederlegt.
17/17/-Herr Stadtrat Strobel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- Feststellung Nachrücken von Herrn Alexander Biber
Der Stadtrat Wemding entscheidet gemäß Art. 37 Abs. 2 i. V. m. Art.
48 Abs. 3 GLKrWG über das Nachrücken eines Listennachfolgers.
Herr Alexander Biber, wohnhaft in 86650 Wemding, Alemannenstraße 3 wurde auf dem Wahlvorschlag der CSU als zweiter Nachrücker gewählt. Hinderungsgründe für einen Amtsantritt sind nicht
vorgebracht worden und auch nicht erkennbar.
18/18/--
Der Stadtrat Wemding stellt fest, dass Herr Alexander Biber gemäß
der Bekanntmachung vom 11.04.2014 im Amtsboten Nr. 15/2014
über das Ergebnis der Wahl des Stadtrates als zweiter Ersatzmann
als Mitglied in den Stadtrat Wemding nachrückt.
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Lfd.Nr.
186
Kindertagesstätten St. Emmeram, St. Marien, Kinderherz;
Anwesend:
17
Zusätzliche kindbezogene Förderung – Erhöhung Basis-
dafür:
--
wert ersetzt Gewährung eines Qualitätsbonus plus
dagegen:
--
AZ.
20/4230
22/4230
Der bayerische Ministerrat hat am 19.05.2015 eine Verbesserung
der finanziellen Ausstattung von Kindertageseinrichtungen beschlossen, um die Betreuungsqualität in den Einrichtungen weiter
zu erhöhen und alle Einrichtungen unabhängig von der Finanzkraft
der einzelnen Gemeinde zu fördern. Hierzu wird der für die Förderung maßgebliche Basiswert von derzeit 982,06 Euro auf 1.035,75 €
angehoben.
Die Erhöhung des Basiswertes ersetzt den Qualitätsbonus plus,
über dessen Inanspruchnahme jeder bayerische Kommune selbst
entscheiden konnte und der vom Stadtrat Wemding am 10.03.2015
für alle drei Kindertageseinrichtungen bewilligt worden ist.
Der Stadtrat Wemding nimmt vom vorstehenden Sachverhalt
Kenntnis. Der Stadtratsbeschluss vom 10.03.2015 wird durch die
neue gesetzliche Regelung ersetzt.
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Lfd.Nr.
187
Vollzug der Abwasserabgabengesetze;
Anwesend:
18
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Industrie-
dafür:
18
gebiet Schwalberholz in den Metzenbach und in das
Regenrückhaltebecken; Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis
dagegen:
AZ.
11/642
--
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet Schwalberholz in den Metzenbach
und in das Regenrückhaltebecken der Stadt Wemding ist ausgelaufen. Auf Grund der Ausführungen des Vorsitzenden beschließt der
Stadtrat Wemding, dass die Verlängerung der wasserrechtlichen
Erlaubnis beim Landratsamt Donau-Ries gestellt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die wasserrechtliche Erlaubnis beim
Landratsamt Donau-Ries zu beantragen.
Sollten Unterlagen hierzu benötigt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
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Lfd.Nr.
188
Vollzug der Abwasserabgabengesetze;
Anwesend:
18
Einleitung von Regenwasser über ein Regenrückhaltebe-
dafür:
18
cken in den Riedgraben
dagegen:
--
AZ.
11/642
Der Ortsteil Amerbacherkreut wurde zwischenzeitlich an das Kanalnetz von Amerbach angeschlossen und leitet sein Abwasser somit
zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittlere Wörnitz weiter. Das Regenwasser wird jedoch derzeit noch gesammelt und in
den Riedgraben geleitet.
Der Stadtrat Wemding nimmt die ausgefertigten Planunterlagen des
Büros HPC, Harburg vom 04.05.2015 zur Kenntnis und genehmigt
diese Unterlagen für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des Regenwassers in den Riedgraben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die wasserrechtliche Erlaubnis beim
Landratsamt Donau-Ries zu beantragen.
Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
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Lfd.Nr.
189
Anwesend:
18
Fa. Schuster Metall-Recycling GmbH & Co. KG, Zulassung
dafür:
--
der Grundstücksentwässerung nach § 10 EWS der Stadt
Wemding für die Fl. Nr. 2575/24 und 2575/29, Gemarkung
Wemding
dagegen:
AZ.
3/
-In der Bauausschusssitzung vom 22.07.2015 wurde der geplanten
Änderung der Abwasseranlage gemäß § 10 EWS der Stadt
Wemding zugestimmt.
Das Gremium nimmt diesen Vorgang zustimmend zur Kenntnis.
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190
Erneuerung der Füllleiste des Atemluft-Kompressors
Anwesend:
18
der Freiwilligen Feuerwehr Wemding
dafür:
18
dagegen:
--
AZ.
14/091
Bürgermeister Dr. Drexler erinnert daran, dass lt. Haushaltsplan im
Jahr 2015 die Erneuerung der Füllleiste des Atemluft-Kompressors
der Freiwilligen Feuerwehr Wemding vorgesehen ist. Die Ersatzbeschaffung wird notwendig, da der Druckabschalter und der Druckumschalthebel defekt sind. Ein Ersatzteil für den Druckabschalter ist
nicht mehr lieferbar (seit 1992 in Betrieb) und die Reparatur des
Umschalthebels allein würde schon über 1.500 € kosten. Im Plan
sind an Mittel dafür 7.000 € vorgesehen.
Die Freiwillige Feuerwehr Wemding hat nun dazu ein Angebot der
Fa. Auer eingeholt, das über 7.258,29 € lautet.
Lt. Herrn Kopp kommt nur das Angebot der Fa. Auer in Frage, da
Füllleisten anderer Hersteller mit dem vorhandenen Kompressor nur
mit einem erhöhten Kostenaufwand kombinierbar wären. Der Preis
ist angemessen, auch wenn er um rd. 250 € über der Kostenschätzung vom Anfang des Jahres liegt.
Der Stadtrat Wemding beschließt, die Ersatzbeschaffung der Füllleiste des Atemschutz-Kompressors an die Fa. Auer wie angeboten
in Auftrag zu geben.
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Lfd.Nr.
191
Anwesend:
18
dafür:
18
dagegen:
--
AZ.
1/
5/
Historisches Fest in Wemding
Das Gremium nimmt die Empfehlung des Haupt-, Personal- und
Kulturausschusses vom 28.04.2015 zur Kenntnis und beschließt im
Jahr 2019 ein historisches Fest abzuhalten.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.57 Uhr.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung.