SCHIESSEN!“ - Rotes Kreuz
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SCHIESSEN!“ - Rotes Kreuz
WIE SAGT MAN „NICHT SCHIESSEN!“ IN 190 SPRACHEN? IN EINER SPRACHE … … DIE JEDER VERSTEHT. Rotes Kreuz und roter Halbmond sind seit mehr als 130 Jahren die Symbole für Schutz und Hilfe in Kriegs- und Friedenszeiten . 1864 ist das Rote Kreuz als neutrale und unparteiliche Hilfsorganisation für die Verwundeten der Schlachtfelder entstanden. Das Rotkreuz-Zeichen ist eine Reverenz an das Gründungsland Schweiz: das umgekehrte Schweizer Wappen. Seit 1876 ist auch der rote Halbmond in Verwendung. 185 nationale Hilfsgesellschaften, die der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet sind, bilden heute die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Leider werden die Zeichen nicht überall frei von jeder religiösen, kulturellen oder politischen Bedeutung gesehen. Das erschwert oder behindert die Arbeit der Helfer, vor allem in Kriegsgebieten. Aus diesem Grund gibt es seit Dezember 2005 ein zusätzliches Zeichen: den roten Kristall. Die drei Zeichen dürfen ausschließlich von militärischen Sanitätsdiensten und von nationalen Hilfsgesellschaften – wie das Österreichische Rote Kreuz – im Frieden als Kennzeichen und im Krieg als Schutzzeichen verwendet werden. http://emblem.roteskreuz.at DAS KREUZ MIT DER HILFE SCHUTZ UND HILFE 1863 Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zur Verbesserung der Hilfe für verwundete Soldaten und andere Kriegsopfer. 1864 Das rote Kreuz auf weißem Grund wird zum Erkennungszeichen der Sanitätsdienste und der neutralen RotkreuzHelfer. 1876 Im Russisch-Türkischen Krieg verwendet das Ottomanische Reich den roten Halbmond auf weißem Grund anstelle des roten Kreuzes. 1949 Die vier Genfer Konventionen entstehen. Rotes Kreuz, roter Halbmond und roter Löwe mit roter Sonne sind von nun an die Schutzzeichen der Helfer und der Sanitätsdienste der Streitkräfte. 1980 Die Islamische Republik Iran verzichtet auf die Verwendung des roten Löwen mit roter Sonne und nimmt stattdessen den roten Halbmond an. 1982 Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften nimmt rotes Kreuz und roten Halbmond auf weißem Grund als Wahrzeichen an. 2005 Die internationale Staatenkonferenz beschließt in Genf ein zusätzliches Zeichen, den „roten Kristall“. Er steht völkerrechtlich gleichwertig neben rotem Kreuz und rotem Halbmond. Welche Bedeutung haben die Zeichen im Krieg? In Konfliktzeiten sind die Zeichen – also Kreuz, Halbmond oder Kristall – sichtbarer Ausdruck des Schutzes, den die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle gewähren. Sie zeigen allen Kämpfenden an, dass damit gekennzeichnete Personen (Helfer der nationalen Gesellschaften, Sanitätspersonal, Sanitätseinheiten) und deren Einrichtungen und Transportmittel zu Land, zu Wasser und in der Luft den besonderen Schutz der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle genießen. Um welchen Schutz es sich dabei genau handelt, kann unter www.roteskreuz.at/1284.html nachgelesen werden. Was sind die Genfer Konventionen? Die vier Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle sind Abkommen zwischen den Staaten für den Kriegsfall. Darin ist festgelegt, was im Krieg erlaubt ist und was nicht. Die in diesen Verträgen festgeschriebenen Zeichen rotes Kreuz, roter Halbmond und roter Kristall sind die Wahrzeichen der Genfer Konventionen. Neues Schutzzeichen. Roter Kristall als Symbol humanitärer Helfer und militärischer Sanitätsdienste in Kriegsgebieten, in denen Kreuz und Halbmond nicht als neutral angesehen werden. WAS ALLES … … IN EINEM ZEICHEN STECKT Welche Bedeutung haben die Zeichen im Frieden? In Friedenszeiten sind die Zeichen Kennzeichen der Zugehörigkeit von Personen oder Sachen zu einer nationalen Gesellschaft – zum Beispiel zum Österreichischen Roten Kreuz: Warum steht innerhalb des Kristalls noch ein Zeichen? Nationale Gesellschaften, die für den Konfliktfall den roten Kristall als Schutzzeichen annehmen, können ihn als Kennzeichen in Friedenszeiten entweder allein stehend oder zusammen mit ihrem „traditionellen“ Zeichen verwenden. Die Verwendung der Zeichen ist in Österreich zudem durch ein eigenes Rotkreuz-Schutzgesetz (BGBl. 196/1962) geregelt. Missbrauch ist strafbar! Warum darf das Bundesheer das Zeichen verwenden? Auch Sanitätseinheiten des Militärs, deren Verwendung zu Sanitätszwecken im Falle eines bewaffneten Konflikts vorgesehen ist, können schon in Friedenszeiten mit dem Zeichen versehen werden. Voraussetzung dafür sind das Einverständnis der Behörden bzw. eine einschlägige nationale Gesetzgebung, wie sie in Österreich durch das Rotkreuz-Schutzgesetz gegeben ist. Neues Kennzeichen. So könnte das Österreichische Rote Kreuz Personal, Gebäude und Fahrzeuge kennzeichnen. Das ÖRK bleibt aber beim roten Kreuz auf weißem Grund – ohne den neuen „Kristall“. Kann man dafür jedes beliebige Zeichen verwenden? Nein. Das Zeichen muss von den Genfer Konventionen anerkannt oder von einer Vertragspartei der Konvention tatsächlich verwendet worden sein. In Frage kommen also nur: Kreuz, Halbmond, Kreuz und Halbmond gemeinsam, Davidstern und roter Löwe mit roter Sonne. Roter Löwe und rote Sonne sind aber schon seit 1980 nicht mehr in Verwendung. Wird die „Föderation“ ihren Namen ändern? Nein. Die „Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften“, die Dachgesellschaft aller nationalen Gesellschaften, wird bei diesem Namen bleiben. Neues Kennzeichen. So könnte die israelische Hilfsgesellschaft Magen David Adom (Roter Davidstern) künftig Personal, Gebäude und Transportmittel kennzeichnen. WHO IS WHO? Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Das IKRK bringt in Übereinstimmung mit den Regeln des humanitären Völkerrechts, deren geistiger Urheber es ist, den Opfern von Kriegen und anderen bewaffneten Auseinandersetzungen Schutz und Hilfe. Hauptsitz: Genf, 80 Delegationen weltweit. Internationale Föderation der Rotkreuzund Rothalbmond-Gesellschaften Die Dachorganisation der 185 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften koordiniert Katastrophenhilfseinsätze und die Entwicklungshilfe ihrer Mitgliedsgesellschaften. Hauptsitz: Genf. 83 Delegationen weltweit. Die 185 nationalen Gesellschaften leisten in ihren Ländern je nach Bedarf Hilfe im Sozial- und Gesundheitsbereich. Sie beteiligen sich außerdem mit Personal, Material und finanziellen Beiträgen an der Arbeit von IKRK und Internationaler Föderation. IMPRESSUM: Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Österreichisches Rotes Kreuz, Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien, ZVR-Zahl: 432857691, Tel.: 01/589 00-355, E-Mail: [email protected]. Gesamtleitung: Mag. Michael Opriesnig. Redaktion: Mag. Robert Dempfer, Mag. Gabriela Hartig. Produktion: Info Media, 1010 Wien, Tel.: 01/523 69 49, E-Mail: [email protected]. Fotos: ÖRK, IKRK, IFRC