Anzeigenpreisliste Aprill 2013.indd
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AnzeigenPreisliste Nr. 36 Gültig ab 1. April 2013 Die Südostbayerische Rundschau ist die aktuelle Tageszeitung für das Grenzland an der Salzach zwischen den Städten Tittmoning im Norden, Laufen im Zentrum, Freilassing/Ainring im Süden und das Gebiet rund um den Waginger See. Der Einzugsbereich der Zeitung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur österreichischen Landeshauptstadt Salzburg. Es bestehen direkte Anbindungen an den dortigen Flughafen, an die BAB München-Salzburg und an die Bahnlinie München-Freilassing. Die Südostbayerische Rundschau ist Amtsblatt des Gerichtes und der Stadt Laufen, der Gemeinden Petting, Fridolfing, Kirchanschöring, der Stadt Tittmoning und Organ für alle amtlichen Veröffentlichungen in ihrem Bereich. Während im Norden des Verbreitungsgebietes überwiegend mittelständische Bevölkerung mit großer Kaufkraft ihrem Gewerbe nachgeht, wächst im Süden in der Industriestadt Freilassing ein bedeutender Markt für Anbieter aller Produkte heran. Durch die Nähe zu den bayerischen Alpen und Seen konnte sich lebhafter Fremdenverkehr entwickeln, der ein großes Angebot an guten Gastronomiebetrieben und Übernachtungsmöglichkeiten entstehen ließ. Für den Anzeigenkunden bietet sich die Südostbayerische Rundschau als idealer Werbeträger für Einkaufzentrums-, Lebensmittel-, Kraftfahrzeug-, Bekleidungs- und Markenartikelwerbung an, ebenso wie Stellen- und Immobilienanzeigen regelmäßig große Resonanz hervorrufen. Der umfangreiche Anzeigenteil wird abgerundet durch regelmäßig erscheinende Rubriken mit zahlreichen privaten Inseraten. Ein sehr umfangreicher und vielseitiger Lokalteil sowie die täglich aktuelle Berichterstattung über Politik, Kultur und Sport, verbunden mit einem umfassenden Leser-Service, haben die Auflage der Südostbayerischen Rundschau beständig anwachsen lassen. Sie wird innerhalb des engeren Streubereichs als am weitesten verbreitete Tageszeitung des Gebietes im überwiegenden Teil der Haushaltungen gelesen. Südostbayerische Rundschau Anzeigenpreise: Preise (in €) pro mm1/1 Seite (=2820 mm) Schwarzweiß-Anzeigen Lokalpreis0,722030,40 Grundpreis0,792227,80 Textteil Lokalpreis (Mindesthöhe 10 mm) 1,79 Textteil Grundpreis (Mindesthöhe 10 mm) 1,99 Eckfeld Titelseite Lokalpreis1,40 Grundpreis1,54 Eckfeld 1. Lokalseite Lokalpreis1,24 Grundpreis1,36 Titel-Kopfanzeige Seite 1215,00/4c, 2-spaltig 25 mm hoch Titel-Kopfanzeige 1. Lokalseite 170,00/4c, 2-spaltig 25 mm hoch Stellenmarkt-Anzeige Lokalpreis Einzelbelegung Mi. oder Sa. Grundpreis Einzelbelegung Mi. oder Sa. Lokalpreis Doppelbelegung Mi. und Sa. Grundpreis Doppelbelegung Mi. und Sa. Stellenmarktanzeigen erscheinen zusätzlich unter jobs.pnp.de 0,81 0,88 1,21 1,32 Gewerbliche Anzeigen im privaten Kleinanzeigenmarkt: Lokalpreis1,42 Grundpreis1,67 Zusatzfarbe (je Farbe)102 Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (auch für Farbzuschläge, Beilagenpreise, Postgebühren und Chiffregebühren). Konkurrenzausschluss nicht möglich. Südostbayerische Rundschau Anzeigenpreise ergänzende Angaben: Der Lokalpreis gilt nur für Anzeigen- und Beilagenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet zuzüglich der Kreisstädte Bad Reichenhall und Traunstein bei direkter Abwicklung mit dem Verlag. Platzierung auf vorgeschriebenen Plätzen: wird nach Möglichkeit berücksichtigt (ohne Gewähr). Bei Nichtausführung kein Minderungsanspruch. Textanschließende Platzierung: bei verbindlicher Zusage durch den Verlag unter 420 Spaltenmilimetern pro Anzeige 10 % Aufschlag. Stellenmarkt: der Stellenmarkt erscheint mittwochs und samstags. Einzelbelegung möglich. Erscheinungstermine bei Doppelbelegung zum Kombipreis sind Mittwoch und Samstag oder Samstag und Mittwoch ohne Textänderung innerhalb 1 Woche. Alle Stellenanzeigen erscheinen zusätzlich im Internet unter jobs.pnp.de Farbanzeigen: Farbaufschlag pro Anzeige für eine Zusatzfarbe = Euro 102.-. Litho-Kosten nicht enthalten. Keine Ersatzansprüche bzw. Mängelrabatte bei geringfügigen Farbabweichungen, beim Druck von HKS-Z Farben aus 4c und geringfügigen Passerabweichungen. Platzierungsvorschrift nicht möglich. Sonderpreise für Farben der Euro-Skala (Cyan, Magenta, Gelb) ohne Platzierungsvorgabe nach technischer Gegebenheit auf Anfrage möglich. Sonderveröffentlichungen: Preise auf Anfrage Rubrikanzeigen: Preise auf Anfrage bzw. nach Veröffentlichung im Bestellcoupon in der Zeitung. Chiffregebühren: Bei Abholung Euro 3,80; bei Zusendung Euro 5,90. Beilagen: Beilegekosten bei Verlagszustellung pro tausend Exemplare (Lokalpreis): bis 15g 65.- €, bis 25g 68 €, bis 35g 71 €, bis 45g 75 €, je weitere 10g bis 75g Mehrpreis 3,50 €. Mehrpreise für Postzustellung und Grundpreis auf Anfrage. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Stornokosten: bei bereits erstelltem Satz 15% des Anzeigenpreises. Südostbayerische Rundschau Technische Daten: Satzspiegel: 6 Spalten im Anzeigen- und Textteil, 280 mm breit/ 470 mm hoch Grundschrift: Im Anzeigenteil sowie im Textteil 8 Punkt (= 2 mm Großbuchstabenhöhe) Spaltenbreiten: 1 Spalte 45 mm 3 Spalten 138 mm 5 Spalten 233 mm 2 Spalten 92 mm 4 Spalten 186 mm 6 Spalten 280 mm Übertragungsart: E-Mail: [email protected] FTP ab 10 MB (nach tel. Rücksprache mit dem Verlag) Wir bitten um die Übertragung von PDF- oder EPS-Dateien mit eingebundenen Schriften oder EPS-Dateien, in denen die Schriften als Kurven umgewandelt sind. Druckverfahren: Rollenoffset (Zeitung) Südostbayerische Rundschau Platzierungsmöglichkeiten: PlatzierungAnzeigenartAnzeigenformat Berechnung Anzeigenteil alle Formate möglich mind. 10 mm mm-Grund-/Ortspreis mit TextanschlussStreifenmind. 6 Spalten/ 90 mmmm-Grund-/Ortspreis max. 6 Spalten/ 320 mm EckfeldMindestgröße 420 mmmm-Grund-/Ortspreis Blatthochmind. 2 Spaltenmm-Grund-/Ortspreis Panoramamind. 13 Spalten/ 90 mmmm-Grund-/Ortspreis Textteil (mind. an 3 Seiten von Text umschlossen) mind. 1 Spalte/ 10 mm Textteil mm-Grund-/Ortspreis Priv. Kleinanzeigenmarkt alle Formate möglich mind. 15 mm private Kleinanzeigen gewerbliche Anzeigenmm-Grund-/Ortspreis Titelseite Eckfeld 4c2-spaltig/ 100 mmEckfeld, Titelseite mm-Grund-/Ortspreis Kopfanzeige 4c2-spaltig/ 25 mm215 € 4c 1. Lokalseite Eckfeld 4c 2-spaltig/ 100 mm Eckfeld, 1. Lokalseite mm-Grund-/Ortspreis Kopfanzeige 4c2-spaltig/ 25 mm170 € 4c Platzierung auf vorgeschriebenen Plätzen: wird nach Möglichkeit berücksichtigt (ohne Gewähr). Bei Nichtausführung kein Minderungsanspruch. Textanschließende Platzierung: bei verbindlicher Zusage durch den Verlag unter 420 Spaltenmillimetern pro Anzeige 10 % Aufschlag. Südostbayerische Rundschau Verlagsangaben: Verlag: Südostbayerische Rundschau Alois Erdl und Walter Pustet Verlags GmbH & Co. OHG Anschrift/Telefon: SÜDOSTBAYERISCHE RUNDSCHAU 84525 Tittmoning, Postfach 1149, Watzmannstr. 2a Telefon: 08683/8908-0 Telefax: 08683/8908-250 e-mail: [email protected] Geschäftsstelle Freilassing: 83387 Freilassing, Postfach 2428, Fürstenweg 9 Telefon: 08654/2072 Telefax: 08654/2074 Erscheinungsweise: Montag bis Samstag, frühmorgens Anzeigenschluss: 2 Arbeitstage vor Erscheinen, 15 Uhr Nachlässe: Folgende Nachlässe können nach schriftlichem Abschluss gewährt werden: Malstaffel: bei mindestens 12 Anzeigen im Jahr 10 v. H. bei mindestens 24 Anzeigen im Jahr 15 v. H. bei mindestens 52 Anzeigen im Jahr 20 v. H. Millimeter-Staffel auf Anfrage Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort ohne Abzug. Skontoabzüge werden nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. 2. Für sämtliche Anzeigen- und Beilagenaufträge behält sich der Verlag die Ablehnung nach einheitlichen Grundsätzen bzw. nach Beginn der Insertion den Rücktritt wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder wenn deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist, vor, ohne dass deshalb Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Ablehnung bzw. der Rücktritt, die nicht begründet zu werden brauchen, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Dies gilt auch für Aufträge, die über Agenturen oder Vertreter aufgegeben werden. 3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird. Der Werbungtreibende hat Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Rabatt, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. 5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift sowie für die Einhaltung eines regelmäßigen Abstandes der Erscheinungstermine wird keine Gewähr geleistet, es sei denn dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 7. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. 8/1 Der Auftraggeber hat bei einem vom Verlag nach 8/2 oder 8/3 dieser AGBs zu vertretenden ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Nacherfüllung durch den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Im Fall der Nacherfüllung wird der Auftragnehmer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbes. Arbeits- und Materialkosten, tragen. Die Nacherfüllung gilt nach dem 2. erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Auftraggeber hierzu nicht bereit/in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern der Verlag eine Pflichtverletzung nach Maßgabe von 8/2 oder 8/3 zu vertreten hat, Schadensersatz zu verlangen. 8/2 Gegenüber Unternehmern haftet der Verlag außer bei ausdrückl. Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet der Verlag nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung des Verlages ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, dessen Höhe in der Regel auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt ist. 8/3 Gegenüber Verbrauchern haftet der Verlag außer bei ausdrückl. Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Verlag jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, deren Höhe in der Regel auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt ist. 8/4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden. 8/5 Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 12. Wird ein Mengen- bzw. Rabattabschluss aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. 13. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Filme oder Dateien hat der Auftraggeber zu bezahlen. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten 8. der AGB´s zu. 14. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 15. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 16. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Verlag spätestens zwei Tage vor Erscheinen Manuskript, Filme, Dateien oder Vorlagen in ordnungsgemäßem Zustand vorliegen. Der Verlag ist nicht verpflichtet Druckunterlagen des Auftraggebers auf Mängel, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. 17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Dateien, Filmen und Vorlagen endet einen Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. 19. Der Anspruch auf rückwirkenden Preisnachlass ist ausgeschlossen. 20. Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Werbungtreibenden das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu. 21. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 22. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzl. Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 23. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 24. Im Fall nicht veröffentlichter oder nicht rechtzeitig veröffentlichter Anzeigen und nicht ausgeführter Beilagenaufträge aufgrund von Betriebsstörungen, Arbeitskampf, höherer Gewalt und dergleichen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz, sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verlages, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftrag behält für eine spätere Veröffentlichung Gültigkeit, sofern er nicht ausdrücklich storniert wird. 25. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise oder den Lokalpreis zu erheben. 26. Er behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsberechnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. 27. Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden die ihren Sitz im Nahbereich der „Südostbayerischen Rundschau“ haben (siehe Kartenskizze), brauchen über Werbungsmittler bzw. Agenturen nicht angenommen bzw. nicht provisioniert werden. 28. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten oder mit dem Verlag Rücksprache zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Der Verlag kann einzelnen Agenturen den Lokalpreis zugestehen. Für alle Verträge zwischen der Südostbayerischen Rundschau und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden AGBs in ihrer zum Zeitpunkt der Auftrags erteilung jeweils gültigen Fassung, die Bestandteil aller geschlossenen Verträge sind.