Anzeigenpreisliste Aprill 2013.indd

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Anzeigenpreisliste Aprill 2013.indd
AnzeigenPreisliste
Nr. 36
Gültig ab 1. April 2013
Die Südostbayerische Rundschau ist die aktuelle Tageszeitung für das Grenzland an der Salzach zwischen den Städten Tittmoning im Norden, Laufen im Zentrum, Freilassing/Ainring im Süden und das
Gebiet rund um den Waginger See.
Der Einzugsbereich der Zeitung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur österreichischen
Landeshauptstadt Salzburg. Es bestehen direkte Anbindungen an den dortigen Flughafen, an die BAB
München-Salzburg und an die Bahnlinie München-Freilassing. Die Südostbayerische Rundschau ist
Amtsblatt des Gerichtes und der Stadt Laufen, der Gemeinden Petting, Fridolfing, Kirchanschöring, der
Stadt Tittmoning und Organ für alle amtlichen Veröffentlichungen in ihrem Bereich.
Während im Norden des Verbreitungsgebietes überwiegend mittelständische Bevölkerung mit großer
Kaufkraft ihrem Gewerbe nachgeht, wächst im Süden in der Industriestadt Freilassing ein bedeutender
Markt für Anbieter aller Produkte heran. Durch die Nähe zu den bayerischen Alpen und Seen konnte
sich lebhafter Fremdenverkehr entwickeln, der ein großes Angebot an guten Gastronomiebetrieben und
Übernachtungsmöglichkeiten entstehen ließ.
Für den Anzeigenkunden bietet sich die Südostbayerische Rundschau als idealer Werbeträger für
Einkaufzentrums-, Lebensmittel-, Kraftfahrzeug-, Bekleidungs- und Markenartikelwerbung an, ebenso wie
Stellen- und Immobilienanzeigen regelmäßig große Resonanz hervorrufen. Der umfangreiche Anzeigenteil
wird abgerundet durch regelmäßig erscheinende Rubriken mit zahlreichen privaten Inseraten.
Ein sehr umfangreicher und vielseitiger Lokalteil sowie die täglich aktuelle Berichterstattung über Politik, Kultur
und Sport, verbunden mit einem umfassenden Leser-Service, haben die Auflage der Südostbayerischen
Rundschau beständig anwachsen lassen. Sie wird innerhalb des engeren Streubereichs als am weitesten
verbreitete Tageszeitung des Gebietes im überwiegenden Teil der Haushaltungen gelesen.
Südostbayerische Rundschau Anzeigenpreise:
Preise (in €) pro mm1/1 Seite (=2820 mm)
Schwarzweiß-Anzeigen
Lokalpreis0,722030,40
Grundpreis0,792227,80
Textteil Lokalpreis (Mindesthöhe 10 mm)
1,79
Textteil Grundpreis (Mindesthöhe 10 mm)
1,99
Eckfeld Titelseite
Lokalpreis1,40
Grundpreis1,54
Eckfeld 1. Lokalseite
Lokalpreis1,24
Grundpreis1,36
Titel-Kopfanzeige Seite 1215,00/4c, 2-spaltig 25 mm hoch
Titel-Kopfanzeige 1. Lokalseite 170,00/4c, 2-spaltig 25 mm hoch
Stellenmarkt-Anzeige
Lokalpreis Einzelbelegung Mi. oder Sa.
Grundpreis Einzelbelegung Mi. oder Sa.
Lokalpreis Doppelbelegung Mi. und Sa.
Grundpreis Doppelbelegung Mi. und Sa.
Stellenmarktanzeigen erscheinen zusätzlich unter jobs.pnp.de
0,81
0,88
1,21
1,32
Gewerbliche Anzeigen im privaten Kleinanzeigenmarkt:
Lokalpreis1,42
Grundpreis1,67
Zusatzfarbe (je Farbe)102
Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (auch für Farbzuschläge, Beilagenpreise, Postgebühren und Chiffregebühren). Konkurrenzausschluss nicht möglich.
Südostbayerische Rundschau Anzeigenpreise ergänzende Angaben:
Der Lokalpreis gilt nur für Anzeigen- und Beilagenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet zuzüglich der Kreisstädte Bad Reichenhall und Traunstein
bei direkter Abwicklung mit dem Verlag.
Platzierung auf vorgeschriebenen Plätzen: wird nach Möglichkeit berücksichtigt (ohne Gewähr). Bei Nichtausführung kein Minderungsanspruch.
Textanschließende Platzierung: bei verbindlicher Zusage durch den Verlag unter 420 Spaltenmilimetern pro Anzeige 10 % Aufschlag.
Stellenmarkt: der Stellenmarkt erscheint mittwochs und samstags. Einzelbelegung möglich. Erscheinungstermine bei Doppelbelegung zum
Kombipreis sind Mittwoch und Samstag oder Samstag und Mittwoch ohne Textänderung innerhalb 1 Woche. Alle Stellenanzeigen erscheinen
zusätzlich im Internet unter jobs.pnp.de
Farbanzeigen: Farbaufschlag pro Anzeige für eine Zusatzfarbe = Euro 102.-. Litho-Kosten nicht enthalten. Keine Ersatzansprüche bzw. Mängelrabatte bei geringfügigen Farbabweichungen, beim Druck von HKS-Z Farben aus 4c und geringfügigen Passerabweichungen. Platzierungsvorschrift nicht möglich.
Sonderpreise für Farben der Euro-Skala (Cyan, Magenta, Gelb) ohne Platzierungsvorgabe nach technischer Gegebenheit auf Anfrage möglich.
Sonderveröffentlichungen: Preise auf Anfrage
Rubrikanzeigen: Preise auf Anfrage bzw. nach Veröffentlichung im Bestellcoupon in der Zeitung.
Chiffregebühren: Bei Abholung Euro 3,80; bei Zusendung Euro 5,90.
Beilagen: Beilegekosten bei Verlagszustellung pro tausend Exemplare (Lokalpreis): bis 15g 65.- €, bis 25g 68 €, bis 35g 71 €, bis 45g 75 €, je
weitere 10g bis 75g Mehrpreis 3,50 €. Mehrpreise für Postzustellung und Grundpreis auf Anfrage. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
Stornokosten: bei bereits erstelltem Satz 15% des Anzeigenpreises.
Südostbayerische Rundschau Technische Daten:
Satzspiegel: 6 Spalten im Anzeigen- und Textteil, 280 mm breit/ 470 mm hoch
Grundschrift: Im Anzeigenteil sowie im Textteil 8 Punkt (= 2 mm Großbuchstabenhöhe)
Spaltenbreiten:
1 Spalte
45 mm
3 Spalten
138 mm
5 Spalten
233 mm
2 Spalten
92 mm
4 Spalten
186 mm
6 Spalten
280 mm
Übertragungsart:
E-Mail: [email protected]
FTP ab 10 MB (nach tel. Rücksprache mit dem Verlag)
Wir bitten um die Übertragung von PDF- oder EPS-Dateien mit eingebundenen Schriften oder EPS-Dateien, in denen die Schriften als Kurven
umgewandelt sind.
Druckverfahren: Rollenoffset (Zeitung)
Südostbayerische Rundschau Platzierungsmöglichkeiten:
PlatzierungAnzeigenartAnzeigenformat Berechnung
Anzeigenteil
alle Formate möglich
mind. 10 mm
mm-Grund-/Ortspreis
mit TextanschlussStreifenmind. 6 Spalten/ 90 mmmm-Grund-/Ortspreis
max. 6 Spalten/ 320 mm
EckfeldMindestgröße 420 mmmm-Grund-/Ortspreis
Blatthochmind. 2 Spaltenmm-Grund-/Ortspreis
Panoramamind. 13 Spalten/ 90 mmmm-Grund-/Ortspreis
Textteil (mind. an 3 Seiten von Text umschlossen)
mind. 1 Spalte/ 10 mm
Textteil mm-Grund-/Ortspreis
Priv. Kleinanzeigenmarkt
alle Formate möglich
mind. 15 mm
private Kleinanzeigen
gewerbliche Anzeigenmm-Grund-/Ortspreis
Titelseite
Eckfeld 4c2-spaltig/ 100 mmEckfeld, Titelseite
mm-Grund-/Ortspreis
Kopfanzeige 4c2-spaltig/ 25 mm215 € 4c
1. Lokalseite
Eckfeld 4c
2-spaltig/ 100 mm
Eckfeld, 1. Lokalseite
mm-Grund-/Ortspreis
Kopfanzeige 4c2-spaltig/ 25 mm170 € 4c
Platzierung auf vorgeschriebenen Plätzen: wird nach Möglichkeit berücksichtigt (ohne Gewähr). Bei Nichtausführung kein Minderungsanspruch.
Textanschließende Platzierung: bei verbindlicher Zusage durch den Verlag unter 420 Spaltenmillimetern pro Anzeige 10 % Aufschlag.
Südostbayerische Rundschau Verlagsangaben:
Verlag:
Südostbayerische Rundschau
Alois Erdl und Walter Pustet Verlags GmbH & Co. OHG
Anschrift/Telefon:
SÜDOSTBAYERISCHE RUNDSCHAU
84525 Tittmoning, Postfach 1149,
Watzmannstr. 2a
Telefon: 08683/8908-0
Telefax: 08683/8908-250
e-mail: [email protected]
Geschäftsstelle Freilassing:
83387 Freilassing, Postfach 2428, Fürstenweg 9
Telefon: 08654/2072
Telefax: 08654/2074
Erscheinungsweise:
Montag bis Samstag, frühmorgens
Anzeigenschluss:
2 Arbeitstage vor Erscheinen, 15 Uhr
Nachlässe:
Folgende Nachlässe können nach schriftlichem Abschluss gewährt werden:
Malstaffel:
bei mindestens 12 Anzeigen im Jahr 10 v. H.
bei mindestens 24 Anzeigen im Jahr 15 v. H.
bei mindestens 52 Anzeigen im Jahr 20 v. H.
Millimeter-Staffel auf Anfrage
Zahlungsbedingungen:
Zahlbar sofort ohne Abzug. Skontoabzüge werden nicht gewährt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
2. Für sämtliche Anzeigen- und Beilagenaufträge behält sich der Verlag die Ablehnung nach einheitlichen Grundsätzen bzw. nach Beginn der Insertion den
Rücktritt wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder wenn
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist, vor, ohne dass deshalb
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Ablehnung
bzw. der Rücktritt, die nicht begründet zu werden brauchen, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Dies gilt auch für Aufträge, die über Agenturen oder Vertreter aufgegeben werden.
3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei
Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird. Der Werbungtreibende
hat Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb
Jahresfrist entsprechenden Rabatt, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den
Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber
irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht,
zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift sowie für die Einhaltung
eines regelmäßigen Abstandes der Erscheinungstermine wird keine Gewähr
geleistet, es sei denn dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
7. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
8/1 Der Auftraggeber hat bei einem vom Verlag nach 8/2 oder 8/3 dieser AGBs
zu vertretenden ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Nacherfüllung durch den Abdruck
einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Im Fall der Nacherfüllung wird der Auftragnehmer
die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbes. Arbeits- und Materialkosten, tragen. Die Nacherfüllung gilt nach dem 2. erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl
oder ist der Auftraggeber hierzu nicht bereit/in der Lage, ist der Auftraggeber
berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten
und, sofern der Verlag eine Pflichtverletzung nach Maßgabe von 8/2 oder 8/3
zu vertreten hat, Schadensersatz zu verlangen.
8/2 Gegenüber Unternehmern haftet der Verlag außer bei ausdrückl. Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte
Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden.
Insbesondere haftet der Verlag nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung des
Verlages ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter
oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt, dessen Höhe in der Regel auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt ist.
8/3 Gegenüber Verbrauchern haftet der Verlag außer bei ausdrückl. Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Verlag jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei
Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, deren Höhe in der Regel auf
das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt ist.
8/4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
8/5 Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht
werden.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Ein
Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt
an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Wird ein Mengen- bzw. Rabattabschluss aus Umständen, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.
13. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und für Lieferung bestellter Filme oder Dateien hat der Auftraggeber zu bezahlen. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für
bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. Erscheinen stornierte
Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten 8. der AGB´s zu.
14. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis,
wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt.
Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber vor dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
15. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der
Wiedergabe.
16. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Verlag spätestens zwei
Tage vor Erscheinen Manuskript, Filme, Dateien oder Vorlagen in ordnungsgemäßem Zustand vorliegen. Der Verlag ist nicht verpflichtet Druckunterlagen des
Auftraggebers auf Mängel, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen.
17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Dateien, Filmen und Vorlagen endet einen
Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
19. Der Anspruch auf rückwirkenden Preisnachlass ist ausgeschlossen.
20. Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für
laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Werbungtreibenden das
Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu.
21. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
22. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzl. Verzugszinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der
Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen.
23. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
24. Im Fall nicht veröffentlichter oder nicht rechtzeitig veröffentlichter Anzeigen und nicht ausgeführter Beilagenaufträge aufgrund von Betriebsstörungen,
Arbeitskampf, höherer Gewalt und dergleichen hat der Auftraggeber keinen
Anspruch auf Schadensersatz, sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verlages, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftrag behält für eine spätere Veröffentlichung
Gültigkeit, sofern er nicht ausdrücklich storniert wird.
25. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise oder den Lokalpreis zu
erheben.
26. Er behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsberechnungen innerhalb von zwölf Monaten
nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
27. Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden die ihren Sitz im
Nahbereich der „Südostbayerischen Rundschau“ haben (siehe Kartenskizze),
brauchen über Werbungsmittler bzw. Agenturen nicht angenommen bzw. nicht
provisioniert werden.
28. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlags zu halten oder mit dem Verlag Rücksprache zu halten. Die
vom Verlag gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder
ganz noch teilweise weitergegeben werden. Der Verlag kann einzelnen Agenturen den Lokalpreis zugestehen.
Für alle Verträge zwischen der Südostbayerischen Rundschau und dem
Auftraggeber gelten die nachfolgenden AGBs in ihrer zum Zeitpunkt
der Auftrags­­
erteilung jeweils gültigen Fassung, die Bestandteil aller
geschlossenen Verträge sind.