Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fach
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Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fach
Seite 4668 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 24. November 2003 Fachhochschule unterzeichnet. Alle Partner erhalten eine Ausfertigung. (2) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft. § 10 Weitere Vereinbarungen (1) Die Praxisstelle benennt Frau/Herrn ______________________________________________________________ als Betreuerin oder Betreuer der Studentin oder des Studenten. (2) Von der Fachhochschule wird die Studentin oder der Student durch Prof. ________________________________________________________ ______________________________________________________________ Anschrift Tel.-Nr. Tel.-Nr. Sekretariat Fax-Nr. betreut. Für die Praxisstelle: ............................................................................................................... (Unterschrift) (Ort, Datum) Studentin/Student: ............................................................................................................... (Unterschrift) (Ort, Datum) Die Fachhochschule Darmstadt stimmt hiermit dem vorstehenden Praxissemestervertrag zu. ..................................................................................... (Leiterin/Leiter des Berufspraktischen Semesters) Darmstadt, den .................. 1109 Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Wiesbaden für den Studiengang Betriebswirtschaft vom 11. April 1988 (ABl. 1989 S. 182) in der Fassung vom 22. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 587), zuletzt geändert am 5. November 2002 (StAnz. 2003 S. 2577); hier: Änderung vom 3. Juni 2003 Nach § 94 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), genehmige ich hiermit die am 3. Juni 2003 vom Fachbereichsrat beschlossene Änderung der o. a. Prüfungsordnung. Wiesbaden, 28. Juli 2003 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst H II 2 — 486/678 (1) — 34 StAnz. 47/2003 S. 4668 Änderung der Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Wiesbaden University of Applied Sciences für den Studiengang Betriebswirtschaft vom 11. April 1988 (ABl. 1989 S. 182) in der Fassung vom 22. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 587) zuletzt geändert am 5. November 2002 (StAnz. 2003 S. 2577) Artikel I: Änderung Die o. a. Prüfungsordnung wird wie folgt geändert: 1. § 15 a) In Abs. 2 Satz 3 werden vor dem letzten Wort „treten“ die Worte „oder mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ein anderes Wahlpflichtfach“ eingefügt. b) In Abs. 2 wird folgender Satz 4 neu angefügt: „Ein entsprechender Ausweis im Zeugnis ist möglich.“ Artikel II: In-Kraft-Treten Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. September 2003 in Kraft. Wiesbaden, 9. Oktober 2003 Prof. Dr. Jakob W e i n b e r g Dekan des Fachbereichs Wirtschaft Nr. 47 1110 Studienordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaft vom 16. Januar 2003 Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Fulda die nachstehende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 4. November 2003 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst III 1.3 — 486/373 (2) — 15 StAnz. 47/2003 S. 4668 §1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft vom 30. Oktober 1996 Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums im Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Fulda. §2 Studien- und Prüfungsdauer (1) Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Das Studium gliedert sich in ein dreisemestriges Grundstudium, ein viersemestriges Hauptstudium und ein Prüfungssemester. Der Fachbereich gestaltet das Studienprogramm und das Lehrangebot so, dass der Studienabschluss im 8. Semester erreicht werden kann. (2) Im Hauptstudium ist nach dem 5. Studiensemester ein berufspraktisches Studiensemester (Praxissemester) zu absolvieren. Bedingungen, Aufgaben und Ziele des Praxissemesters sind in der Praktikumsordnung des Fachbereichs geregelt (siehe Anlage 1 zur Prüfungsordnung vom 30. Oktober 1996). §3 Studienbeginn Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt jeweils zum Winter- und Sommersemester. §4 Zugangsvoraussetzungen (1) Über die durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesene Studierfähigkeit hinaus bestehen keine besonderen bildungsmäßigen Voraussetzungen. Gute Englisch- und Mathematikkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich. Soweit Defizite in der Vorbildung gegeben sind, hat sich der Student/die Studentin die notwendigen Kenntnisse während des Grundstudiums anzueignen. Die Studienberatung gibt Auskunft über spezielle Lehrveranstaltungen und das allgemeine Lehrangebot der Hochschule, die geeignet sind, spezifische Defizite der Vorbildung auszugleichen. (2) Als Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis über eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwei Monaten vor Aufnahme des Studiums zu erbringen. Das kaufmännische Praktikum entfällt, wenn der Studienbewerber/die Studienbewerberin eine abgeschlossene kaufmännische Lehre, das Reifezeugnis eines beruflichen Gymnasiums, Schwerpunkt Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium), oder das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule, Schwerpunkt Wirtschaft/Verwaltung nachweisen kann. (3) Das kaufmännische Praktikum ist erforderlich für alle übrigen Studienbewerber/Studienbewerberinnen mit — Allgemeiner Hochschulreife — Fachgebundener Hochschulreife — Fachhochschulreife einer FOS anderer Fachrichtungen als der Fachrichtung Wirtschaft — Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Technik, Sozialpädagogik oder für Hauswirtschaft mit dem Zeugnis über die bestandene Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife — Einer vom Hess. Minister für Wissenschaft und Kunst als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung — Versetzungszeugnis nach Klasse 13 eines Gymnasiums mit einer mindestens einjährigen ununterbrochenen intensiven Berufs- bzw. Praktikantentätigkeit.