Planungsposter
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Der Siegerentwurf sieht viergeschossige Gebäude mit zusätzlichen Dachaufbauten für die Gebäudetechnik vor. Die Kfz-Erschließung verläuft in einer Schleife durch das Gelände, im nördlichen Teilbereich im Einrichtungsverkehr. Der ruhende Verkehr wird zum größten Teil unter den Gebäuden in Tiefgaragen untergebracht. Die Kfz-Erschließung des Plangebiets erfolgt von der südwestlich gelegenen Röntgenstraße (L 538) mit Zufahrt über die Straße „Am Friedhof“ und die Cheliusstraße. Die Haltestellen „Bibienastraße“ und „Hauptfriedhof“ der Straßenbahnlinien 2 und 7 in der Röntgenstraße stellen eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicher. BEBAUUNGSPLAN 32.3.1 „Mannheim Medical Technology Campus“ Das Preisgericht hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Siegerentwurf als Grundlage für die nachfolgenden Planungen zu empfehlen, und zwar sowohl den Realisierungsteil, Notiz: als auch den ergänzenden städtebaulichen Teil der Arbeit. Bestand und Umgebung Im Südwesten grenzt das Plangebiet an das an dieser Stelle ca. 6 m tiefer liegenden Gelände des Klinikums, im Süden und Osten an den Hauptfriedhof und im Nordwesten an die Cheliusstraße sowie an das Areal der alten bzw. bestehenden Brauerei an. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §1 Abs. 3 BauGB Geoinformationssystem Bestehender Bebauungsplan 32.3 R 3463466 H 5484331 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Inhalte des Bebauungsplans Anlass und Ziele der Planung Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Strategie der Stadt Mannheim soll ein Medizintechnologie-Cluster aufgebaut werden. Ziel hierbei ist die Verzahnung von Forschung, Klinik und Unternehmen der Medizintechnologie zu einem Netzverbund. Schlüsselprojekt dieses Clusters ist der Mannheim Medical Technology Campus (MMT-Campus), der durch seine Lage direkt am Gelände des Universitätsklinikum die idealen Voraussetzungen zur Verbindung von Klinik und Medizintechnologie bietet. BESTANDSANALYSE an das Areal der alten bzw. bestehenden Brauerei. 2.1 Lagedes des Plangebietes Lage Plangebiets im Stadtgebiet Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nordöstlich des Mannheimer Stadtzentrums (s. Abb. 3) und nimmt eine Größe von ca. 6,5 ha ein. 2.2 Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nordöstlich deseine Mannheimer Das Plangebiet weist kleinteilige Parzellierungauf.Esbefindensich: Stadtzentrums in der Neckarstadt-Ost, einer der beiden Stadt• ca. 0,75 ha im Landeseigentum (ehemaIm Südwesten grenzt es an die Röntgenbezirke der Mannheimer Neckarstadt. Nachbarstadtteile sind liges „Karcher-Gelände“), straße und das Klinikum Mannheim, im • ca. 0,46 ha im städtischen Eigentum, Süden und Osten an den Hauptfriedhof und Feudenheim, Innenstadt, Schwetzingerstadt/ Oststadt, Waldim Nordwesten an die Cheliusstraße und • ca. 0,84 ha im Eigentum der Klinikum hof und Neckarstadt-West. Mannheim GmbH, Neckar Plangebiet Hauptfriedhof Klinikum Lageplan des Bestands und Abgrenzung des Geltungsbereichs B-Plan Innenstadt Maßstab: 1 : 2000 • ca. 3,35 ha im Privateigentum, davon bilden ca. 1,75 ha das sog. „Kocher-Gelände“ (ca. 1,5 ha disponi- Die Umgebung des Plangebiets weist heterogene Baustrukturen auf, es lässt sich kein geschlossenes städtebauliches Erscheinungsbild erkennen. Vom neungeschossigen Wohngebäude bis zum eingeschossigen Gewerbebau ist eine breite Palette von Bauformen vorhanden. Das Herzstück des Plangebiets ist geprägt durch die direkt angrenzende und sich noch in Betrieb befindliche Gärtnerei Kocher und das dazu gehörige Wohngebäude. i el ße tra Röntgenstraße Die heutige verkehrliche Erschließung des Campusbereichs knüpft an die Krafft-Ebing-Straße an, welche öffentlich zugänglich ist, heute aber eher den Rang eines befestigten ErAbb. 4: Eigentumsverhältnisse hat und die Cheliusstraße mit der Straße schließungswegs „Am Friedhof“ verbindet. Juli 2013 of Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs (Ergebnis vom 8.10.2015) - Lageplan dh Am Abb. 3: Lage des Plangebietes im Stadtgefüge 14 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet -Entwurf- Der Stadtbezirk Neckarstadt-Ost, der bis Ende 2005 den Namen Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen trug, hat ca. 34.000 Einwohner und ist mit der Innenstadt durch zwei Straßenbrücken verbunden, der Kurpfalzbrücke und der Friedrich-EbertBrücke. Letztere stellt die direkte Anbindung des KlinikumGeländes an die Mannheimer Oststadt dar; über sie führt die Bundesstraße 38, sowie die Straßenbahnlinien 2,4,5 und 7. ie Fr Realisierungswettbewerb mit Städtebaulichem Ideenteil In Vorfeld hat die Stadt Mannheim eine Machbarkeitsstudie durch das Büro AS&P Albert Speer & Partner GmbH für das Gesamtareal sowie eine Vertiefung für das BDC durch KSG Architekten und Stadtplaner erstellen lassen. Zusätzlich wurde im Sommer/Herbst 2015 ein Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Folgende wesentlichen Ziele waren im städtebaulichen Ideenteil des Realisierungswettbewerbs formuliert: • In einem urbanen Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen entstehen. Umgebung des Plangebiets • Geplantes Herzstück des MMT-Campus ist das Business Development Center (BDC) für Medizintechnologie. Hier soll Raum für Start-ups, Spin-offs sowie kleiner und mittlere Unternehmen geschaffen werden. 20 40 60 80 m Copyright (C) Stadtplan und Geodaten: Stadt Mannheim, Luftbilder: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Fazit: Die unterschiedlichen Eigentümerstrukturen beeinflussen die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Flächen und sinddes Bestands von Westen - Aufnahme 2009 Schrägluftbild bei der Planung zu berücksichtigen. s us 0 Der für das gesamte Plangebiet gültige Bebauungsplan Nr. 32.3 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Cheliusstraße, Straße am Friedhof und Röntgenstraße in MannheimWohlgelegen“ wurde am 28.02.1992 rechtskräftig. Er setzt in den zentralen Bereichen und im Bereich des ehemaligen Kesselhauses ein „Sondergebiet (SO) Klinikum“ fest. Die Bereiche entlang der Haupterschließung sind als „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEx)“ ausgewiesen. Im Bereich der zwei Wohnhäuser und des ehemaligen ärztlichen Notdienstes an der Krafft-Ebing-Straße befindet sich ein Mischgebiet (MI). Die Krafft-Ebing-Straße ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Ca. 1,1 ha sind Straßenverkehrsfläche in öffentlicher Hand. Ch Hauptbahnhof Bebauungsplan Nr. 32.3 der Stadt Mannheim H 5483921 bel, ca. 0,25 ha nicht disponibel). Eigentumsverhältnisse B 38 Eine landschaftsökologische Begutachtung mit detaillierter Datum: 11.12.2015 Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) und Bewertung der Umweltschutzgüter wird erstellt. Deren Umfang kann je nach Art und Umfang der abwägungsrelevanten Güter variieren. R 3463167 Die Stadt Mannheim beabsichtigt, im Rahmen des EU-Förderprogramms RegioWIN / EFRE 2014-2020 auf einer Teilfläche des Geländes des MMT–Campus einen Neubau für ein „Business Development Center“ Medizintechnologie (BDC) zu errichten. Das BDC soll von der mg:mannheimer gründungszentren GmbH als städtisches Tochterunternehmen gebaut und betrieben werden. Zusätzlich ist hier der Bau von drei STADT MANNHEIM MACHBARKEITSSTUDIE MMT-CAMPUS weiteren Labor- und Gewerbegebäuden mit jeweils 5.000 m2 Geschossfläche geplant. 02 Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens soll durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt werden. Dabei können noch Veränderungen vorgenommen werden, welche aber die Grundsätze der Planung in Bezug auf die Gestaltung der Baukörper und der Freiräume berücksichtigt und planungsrechtlich sichert. Für die Umsetzung der Planung ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets geplant. Damit wird der Gebietscharakter der Umgebung gewahrt und weitergeführt. Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs (Ergebnis vom 8.10.2015) - Blick vom ehemaligen Kesselhaus zum MMT-Gelände Der rechtsgültige Bebauungsplan ist mit der geplanten Entwicklung und den beabsichtigten Nutzungen nicht vereinbar. Zur planungsrechtlichen Umsetzung des geplanten MMTCampus ist daher die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 32.3 erforderlich. Bebauungsplanverfahren • Das denkmalgeschützte ehemalige Kesselhaus des Universitätsklinikums soll in das Wegekonzept des MMT-Campus integriert werden. So soll eine einladende Wegeverbindung geschaffen werden, die der Lage im Stadtteil Wohlgelegen Rechnung trägt und Synergien mit den, in fußläufiger Entfernung, bestehenden Klinikbauten nutzt. • Neben dem BDC sollen sukzessive drei weitere Baukörper realisiert werden. Diese sollen eine Bruttogeschossfläche von jeweils 5.000 m2 aufweisen. • Eine Gebäudetiefe von mindestens ca. 13,50 m soll vorgesehen werden. Die Gebäude können eine Gesamthöhe von 20 m inklusive Technikgeschoss nur in Ausnahmefällen überschreiten. • Die umgebenden randständigen Flächen entlang der Cheliusstraße, der Straße „Am Friedhof“ und westlich der Krafft-Ebing-Straße sollen nicht überplant werden. Die dort ansässigen Unternehmen des Friedhofsgewerbes (Gärtnereien, Steinmetze, Gastronomie u.ä.) und des hausärztlichen Notfalldienstes sind bei der Entwicklung des MMT-Campus entsprechend zu berücksichtigen. Der Entwurf des Büros sander.hofrichter architekten GmbH, Ludwigshafen mit Peter Kuhl ging aus dem Verfahren als Sieger hervor. In der Beurteilung des Siegerentwurfs durch die Jury heißt es: „Die Verfasser gruppieren vier kraftvolle Baukörper ansprechend gleichberechtigt um den zentralen windmühlenartigen Quartiersplatz. Durch die nuancierten Vor- und Rücksprünge der Baufelder entsteht ein spannungsreiches Wechselspiel von engen Gassen und offenen Plätzen – ein System, das neben guten räumlichen Qualitäten für das neue Zentrum auch eine gute Basis für die zukünftige Entwicklung und Einbindung der angrenzenden intendieren Baufelder bietet. Im Westen, im Übergang zum Waschhaus, entsteht aus diesem System ein gut proportionierter und exponierter Vorplatz. Eine großzügige, landschaftlich interpretierte Treppenanlage inszeniert den Höhensprung mit bildprägenden Sitzstufen – leider jedoch mit relativ schmalen nutzbaren Treppen, der Verwendung eine Aufzuges Anstelle der Integration einer barrierefreien Rampenanlage und der Notwendigkeit, die Fernwärmeleitung zu verlegen.“ Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32.3.1 „MMT-Campus“ ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen liegen vor. Es entfallen der Verfahrensbestandteil der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die Umweltbelange sind jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen und erfordern ggf. vertiefende Untersuchungen. Im Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim ist der Geltungsbereich als „Wissenschaftliche Einrichtung“ dargestellt. Der FNP wird entsprechend dem Verfahren nach §13a BauGB berichtigt. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig einzubinden, wird mit dieser Auslegung eine informelle Beteiligung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird damit über die wesentlichen Inhalte des folgenden Verfahrens informiert und erhält Gelegenheit, Anregungen vorzubringen. Die im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Kubaturen und Gebäudehöhen sollen durch geeignete Festsetzungen gesichert werden. Die viergeschossigen Laborgebäude benötigen eine Geschosshöhe von ca. 4 m; hinzu kommt ein Staffel- bzw. Technikgeschoss von ca. 3 m Höhe. Die zulässige Gesamthöhe der Gebäude wird auf 20 m begrenzt. Der ruhende Verkehr wird zum größten Teil in eingeschossigen Tiefgaragen untergebracht. Dabei wird der Boden im Geltungsbereich großflächig unterbaut. Die Dachflächen der Tiefgarage werden entweder als Platz begrünt oder als Verkehrsflächen genutzt. Zur zusätzlichen Verkehrsbelastung, zu den notwendigen Straßenquerschnitten und zur Verkehrsführung liegt bereits eine Untersuchung vor. Die Erschließung des Geländes erfolgt von der Straße „Am Friedhof“ im Zweirichtungsverkehr und von der Cheliusstraße als Einbahnstraße. Die hierdurch erforderliche Wendeanlage liegt im Bereich des nördlichen Baukörpers. Die Lage der Zufahrten zur Tiefgarage bzw. zu den Tiefgaragen liegt noch nicht endgültig fest; die Lage und Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ist ebenfalls noch Gegenstand der Prüfung. Für den Bereich der heutigen Böschung zwischen MMT-Gelände und Klinikumsgelände ist, wie im städtebaulichen Entwurf vorgezeichnet, eine Treppenanlage vorgesehen. Die Gestaltung der Treppenanlage muss noch überarbeitet werden, da der Wettbewerbsentwurf wegen zu steilen Abschnitten so nicht realisiert werden kann. Auch die behindertengerechte Überwindung des 6 Meter hohen Geländesprungs wird derzeit geprüft. Die dargestellten offenen Fragen sollen bis zur Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan geklärt werden.