Vorläufiger Reisepass
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Vorläufiger Reisepass
119 Empire Circuit, Yarralumla ACT 2600 Tel.: +61-2-62701911 Fax: +61-2-62701951 E-Mail: [email protected] Internet: www.canberra.diplo.de Stand: 02.03.2010 Vorläufiger Reisepass Allgemeine Hinweise Da die Ausstellung eines biometrischen Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen beanspruchen wird, können die Auslandsvertretungen in Notfällen kurzfristig einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellen. Der vorläufige Reisepass wird mit Aushändigung des biometrischen Passes wieder eingezogen. Passanträge müssen persönlich während der Öffnungszeiten der Auslandsvertretung gestellt werden. Wichtiger Hinweis für Reisen in die USA: Seit dem 1. Mai 2006 berechtigen deutsche vorläufige Reisepässe nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA. Ausführliche Informationen bezüglich der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die USA erteilt die amerikanische Botschaft. Wo kann ich einen vorläufigen Reisepass beantragen? Einen vorläufigen Reisepass können Sie in der deutschen Botschaft in Canberra, in den Generalkonsulaten in Sydney (www.sydney.diplo.de) und Melbourne (www.melbourne.diplo.de) sowie in den Honorarkonsulaten in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Hobart und Perth beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz in Australien. Die Botschaft in Canberra ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Australian Capital Territory oder im Northern Territory haben. Das Generalkonsulat in Sydney ist für New South Wales und Queensland zuständig. Die Bundesstaaten Victoria, South Australia, Western Australia und Tasmanien liegen im Zuständigkeitsbezirk des Generalkonsulates in Melbourne. Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt? • • • • • vollständig (in Druckbuchstaben) ausgefüllter Passantrag Ihr letzter deutscher Reisepass Ihre Geburtsurkunde zwei aktuelle biometrietaugliche Passfotos mit hellem, einfarbigen Hintergrund (bitte lesen Sie hierzu unser Merkblatt „Anforderungen an Passfotos für deutsche Reisepässe“) aktuelles Certificate of Evidence of Resident Status, erhältlich beim australischen Department of Immigration and Citizenship (www.diac.gov.au); HINWEIS: Das Certificate ist nur erforderlich bei permanent residents und darf nicht älter als zwei Monate sein. Es ist nicht erforderlich bei Temporary Residents, Touristen oder deutsch-australischen Doppelstaatern. • • • Abmeldebescheinigung der Meldebehörde Ihres letzten deutschen Wohnsitzes (erforderlich, wenn Ihr letzter deutscher Reisepass noch einen innerdeutschen Wohnsitz aufweist und Sie Ihren Wohnsitz nunmehr in Australien haben) Gebühr in AUD, zahlbar zum aktuellen Tageskurs bei Antragsstellung frankierter und selbstadressierter Rückumschlag (Registered Mail oder Express Post), falls Rücksendung per Post gewünscht Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls weitere Dokumente, wie z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, deutsche bzw. australische Einbürgerungsurkunde, Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung über die Namensführung erforderlich sein können. Gebühren für einen vorläufigen Reisepass Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland € 39,00 Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) € 26,00 Die Passgebühren sind in AUD zu entrichten. Da sie Wechselkursschwankungen unterliegen, erfragen Sie bitte die jeweils gültigen Sätze bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Gebühren können per Barzahlung, Scheck oder Money Order beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten- bzw. EFTPOS-Zahlungen NICHT möglich sind. Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses in den Honorarkonsulaten in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Hobart oder Perth zusätzliche Gebühren fällig werden. Die genauen Gebühren erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Honorarkonsuln. Öffnungszeiten der Botschaft in Canberra: Montag bis Freitag , 9.00 - 12.00 Uhr Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.