06_20151217_VG Rat - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Transcrição

06_20151217_VG Rat - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Protokoll
zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Hamm (Sieg),
am 17. Dezember 2015, Hotel Auermühle
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Anwesend waren:
a)
stimmberechtigt
Bürgermeister Rainer Buttstedt
Wolfgang Fricke
Heinz-Werner Birkenbeul
Volker Niederhöfer
Otmar Ueberlacker
Edgar Peters
Anke Enders-Eitelberg
Frank Pattberg
Jutta Esche
Bernd Niederhausen
Julia Fuchs
Hans-Klaus Kapschak
Lutz Hellmann
Jürgen Mai
Wolfgang Fischer
Jörg Brück (ab 17.20 Uhr)
Christa Bitzer
Uwe Heyden
Detlef Klein
Karl-Ulrich Paul
Udo Seidler
Udo Hammer
Ralf Gelhausen
Willi Krämer
Petra Wienold-Rapp
Christian Schlatter
b)
nicht stimmberechtigt
1.Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete Maleszka, Beigeordneter Franz
Rohringer. Die Ortsbürgermeister Ulf Langenbach, Gerd Rainer Birkenbeul, Eckhard Voigt, Armin Weigel,
Aloys Lück, Jan Burbach und Andreas Knipp
Verwaltung: Peter Brenner, Dietmar Henrich, Knut Eitelberg, Hans-Joachim Greb, Ingo Schöler,
Es fehlten:
a)
entschuldigt: Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Peter Krämer, Monika Jaschek, der Ortsbürgermeister Michael
Rzytki.
b)
unentschuldigt:
Die Gremiumsmitglieder waren durch Einladung vom 03. Dezember 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung
einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekanntgemacht. Der Vorsitzende stellte
bei Sitzungseröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung Einwendungen nicht
erhoben wurden. Das Gremium war nach Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
- öffentlich 1.
2.
3.
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke
Hamm(Sieg)
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der
Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg)
5. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2009 und
Entlastungserteilung
6. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2010 und
Entlastungserteilung
7. Unterrichtung über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg)
durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen
8. Antrag der Ortsgemeinde Hamm(Sieg) auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Hamm(Sieg)
9. Angebot von Spenden
10. Anfragen
-nicht öffentlich 11. Mitteilungen
12. Personalangelegenheiten
13. Anfragen
Nach Verlesen der Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben, bzw. Ergänzungen und
Dringlichkeitsanträge eingebracht:
Die Verhandlungen zu den TOP 1 bis 10 fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Sitzung vom 17. Dezember 2015
Verhandlungsniederschrift und Beschluss
1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Bürgermeister Rainer Buttstedt eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung, die Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung werden keine vorgebracht.
2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Durch das Ratsmitglied Detlef Klein ist in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 07.05.2015 der
Wunsch geäußert worden, eine halbjährliche Berichterstattung seitens der Verwaltung zu der
Gefahrenabwehrverordnung durchzuführen.
In dem Zeitraum vom 01.06.2015 (In-Kraft-Treten der Verordnung) bis zum 30.11.2015 sind bei der
Verwaltung zehn Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die Gefahrenab-wehrverordnung
angezeigt worden. Die eingegangenen Beschwerden bezogen sich aus-schließlich auf nicht angeleinte
Hunde im Bereich öffentlicher Straßen.
In allen Fällen erfolgte ein Hinweis an die Hundehalter auf die seit dem 01.06.2015 be-stehende
Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung (§ 2 Abs. 1 Sätze 2 und 3).
Von der Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder der Festsetzung von Geldbußen wurde bisher
abgesehen.
Einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Asylsituation in der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg)
gaben Bürgermeister Buttstedt, Beigeordneter Franz Rohringer sowie Abteilungsleiter Dietmar
Henrich. Den Anwesenden wurde diesbezüglich eine entsprechende Vorlage, in der alle notwendigen
Daten zusammengefasst wurden, ausgehändigt. Fragen der Ratsmitglieder –insbesondere
hinsichtlich der abzuschließenden Mietverträge- wurden beantwortet.
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Wasserwerk der
Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg)
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014 schließt auf der Aktiv-und auf der Passivseite mit einer
Bilanzsumme von € 7.356.648,70 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für
das Wirtschaftsjahr 2014 einen Jahresverlust in Höhe von € 65.403,25 aus. Der Jahresverlust ist nicht
ausgabewirksam. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von € 176.731,89 erzielt. Der Werkleitung wird
Entlastung erteilt. Der Jahresverlust von € 65.403,25 ist aus der zweckgebundenen Rücklage zu
entnehmen.
Der Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuehand GmbH, Koblenz, wurde den Anwesenden
ausgehändigt.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
24 + 1
25
0
0
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges
Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg)
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014 schließt auf der Aktiv-und auf der Passivseite mit einer
Bilanzsumme von € 49.345.969,69 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für
das Wirtschaftsjahr 2014 einen Jahresverlust in Höhe von € 222.978,71 aus. Der Jahresverlust ist
nicht ausgabewirksam.
Der Jahresverlust in Höhe von € 222.978,71 ist aus der zweckgebundenen Rücklage abzudecken.
Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von € 54.781,98 erwirtschaftet. Da dieser sich aus
außerperiodischen Ausgaben errechnet, wird beschlossen, die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde nicht zu erheben.
Der Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuehand GmbH, Koblenz, wurde den Anwesenden
ausgehändigt.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
24 + 1
25
0
0
5. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das
Haushaltsjahr 2009 und Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) beschließt gemäß § 114 GemO die Feststellung des
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009.
Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:
Bezeichnung
Hh-Jahr
2009
Ergebnisrechnung
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
-428.154,27 €
Finanzrechnung
Finanzmittelüberschuss (+) / Finanzmittelfehlbetrag (-)
-245.432,50 €
Verwendung des Überschusses/Fehlbetrages:
a. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten
b. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Liquiditätskrediten
c. Saldo aus Ab- und Zunahme der liquiden Mittel
d. Saldo aus durchlaufenden Geldern
Veränderung des Finanzmittelbestandes
Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt jeweils:
42.865,54 €
-1.293.296,75 €
1.549.638,47 €
-53.774,76 €
+245.432,50 €
45.660.463,56 €
Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf
neue Rechnung vorgetragen und verändert den Bilanzwert „Eigenkapital“.
Dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten wird Entlastung erteilt.
Die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen (gemäß Anlage 5.7. zur Jahresrechnung) werden
genehmigt.
Die vorgenommenen Haushaltsübertragungen (gemäß Anlage 3.6. zum Rechenschaftsbericht der
Jahresrechnung) werden beschlossen.
Erläuterungen der Verwaltung dazu:
Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und die zugehörigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde
Hamm (Sieg) haben gemäß § 1 KomDoppikLG ihre Buchführung mit Wirkung vom 01.01.2008 von der
kameralen auf die doppelte Buchführung für Gemeinden (kommunale Doppik) umgestellt. Nun
wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 erstellt.
In der Gemeindeordnung sind die Prüfung (§ 113 GemO) und die Feststellung des Jahresabschlusses
(§ 114 GemO) geregelt. U.a.:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für
Gemeinden vermittelt. In die Prüfung sind die gesetzlichen Vorschriften einzubeziehen; ferner die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.
- Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob die Angaben nicht eine falsche
Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch
zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
- Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen. In der Zusammenfassung
sind insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine
abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen.
- Der Prüfungsbericht ist von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den geprüften
Jahresabschluss für das Haushaltsjahre festzustellen und dem Bürgermeister und den ihn
vertretenen Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
- Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses.
- Der Beschlüsse über die Feststellung und über die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen.
Anschließend sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der
allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
24
0
1
An der Beratung und Abstimmung des Verbandsgemeinderats über die Jahresrechnung und die
Entlastung haben gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen:
Bürgermeister Rainer Buttstedt, 1. Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete
Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer
Stimmberechtigt:
25
6. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das
Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) beschließt gemäß § 114 GemO die Feststellung des
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010.
Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:
Bezeichnung
Hh-Jahr
2010
Ergebnisrechnung
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
-1.252.089,93 €
Finanzrechnung
Finanzmittelüberschuss (+) / Finanzmittelfehlbetrag (-)
-534.564,85 €
Verwendung des Überschusses/Fehlbetrages:
d. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten
e. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Liquiditätskrediten
f. Saldo aus Ab- und Zunahme der liquiden Mittel
d. Saldo aus durchlaufenden Geldern
Veränderung des Finanzmittelbestandes
Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt jeweils:
510.646,83 €
408.356,82 €
-336.445,37 €
-47.993,43 €
+534.564,85 €
47.032.653,94 €
Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf
neue Rechnung vorgetragen und verändert den Bilanzwert „Eigenkapital“.
Dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten wird Entlastung erteilt.
Die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen (gemäß Anlage 5.7. zur Jahresrechnung) werden
genehmigt.
Die vorgenommenen Haushaltsübertragungen (gemäß Anlage 3.6. zum Rechenschaftsbericht der
Jahresrechnung) werden beschlossen.
Erläuterungen der Verwaltung dazu:
Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und die zugehörigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde
Hamm (Sieg) haben gemäß § 1 KomDoppikLG ihre Buchführung mit Wirkung vom 01.01.2008 von der
kameralen auf die doppelte Buchführung für Gemeinden (kommunale Doppik) umgestellt. Nun
wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 erstellt.
In der Gemeindeordnung sind die Prüfung (§ 113 GemO) und die Feststellung des Jahresabschlusses
(§ 114 GemO) geregelt. U.a.:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für
Gemeinden vermittelt. In die Prüfung sind die gesetzlichen Vorschriften einzubeziehen; ferner die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.
- Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob die Angaben nicht eine falsche
Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch
zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
- Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen. In der Zusammenfassung
sind insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine
abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen.
- Der Prüfungsbericht ist von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den geprüften
Jahresabschluss für das Haushaltsjahre festzustellen und dem Bürgermeister und den ihn
vertretenen Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
- Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses.
- Der Beschlüsse über die Feststellung und über die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen.
Anschließend sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der
allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
24
1
0
An der Beratung und Abstimmung des Verbandsgemeinderats über die Jahresrechnung und die
Entlastung haben gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen:
Bürgermeister Rainer Buttstedt, 1. Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete
Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer
Stimmberechtigt:
25
7. Unterrichtung über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der
Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
der Kreisverwaltung Altenkirchen
Der Verbandsgemeinderat Hamm(Sieg) wird über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen
Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durch das Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen sowie den dazugehörigen
Schriftverkehr/Stellungnahmen gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
unterrichtet.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen hat am 08.12.2014
eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg)
durchgeführt; der Prüfbericht datiert vom 02.03.2015 und wurde den Ratsmitgliedern in der
Vollversion ausgehändigt.
Das Prüfungsamt hat in seinem Bericht insgesamt in 7 Randnummern Hinweise gegeben.
Randnummer 1 (Eröffnungsbilanzen)
=
siehe Stellungsnahme der Verwaltung
vom 19.08.2015 (wurde mit der Einladung zur
Ratssitzung versendet)
Randnummer 2 + 4 (Jahresabschlüsse
2009 bis 2013)
=
Die Vorschriften werden künftig beachtet
Randnummer 3 (Finanzrechnung)
=
Die Finanzrechnung wurde ausgeglichen
Randnummer 5 (Ändern der Bankverbindungen durch Mitarbeiter der Kasse)
=
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom
10.06.2015 (wurde mit der Einladung zur
Ratssitzung versendet)
Randnummer 6 (Einrichtungsverfügungen)
=
Die Einrichtungsverfügungen für alle
Einnahmekassen wurden zwischenzeitlich
erstellt
Ausführungen des Ratsmitgliedes Detlef Klein hinsichtlich der Eröffnungsbilanzen und den
Jahresabschlüssen wurden zur Kenntnis genommen und vom Kämmerer Peter Brenner sowie
Bürgermeister Buttstedt erläutert.
8. Antrag der Ortsgemeinde Hamm(Sieg) auf Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Hamm(Sieg)
Beschluss:
Vorbehaltlich der für den 09.12.2015 im Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) vorgesehenen
Beschlussfassung, einen Antrag beim Verbandsgemeinderat zu stellen, wonach das Verfahren zur 4.
Förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden soll, stimmt der
Verbandsgemeinderat der Durchführung dieses Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan
zu.
Beschlussbegründung:
Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Parkplatzkapazität beabsichtigt die Mennoniten-BrüderGemeinde angrenzend an die südwestliche Abgrenzung des bisherigen Bebauungsplangebietes „Auf
dem Hüttenberg“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) die Errichtung von ca. 24 neuen Parkplätzen für ihr
Gemeindehaus. Mit der Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Parkplätze zu schaffen.
Das von der Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes betroffene Gebiet ist in der
Anlage schraffiert dargestellt.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im
derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist die Erweiterungsfläche als „Waldfläche“ dargestellt. Um
den Entwicklungsgebot zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Voraussichtlich wird eine Darstellung als Flächen für den Verkehr erfolgen. Dieses
Änderungsverfahren kann gemeinsam mit dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
durchgeführt werden.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplanes werden von der
Mennoniten-Brüder-Gemeinde getragen.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
26
0
0
9. Angebot von Spenden
Die Volksbank Hamm/Sieg eG, Lindenallee 8, Hamm (Sieg) hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
eine Spende angeboten:
Barspende an jeden kommunalen Kindergarten je 600,00 €
4.200,00 €
Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister.
Der Rat stimmt der Annahme zu.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
26
0
0
Die Ortsgemeinde Etzbach hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten:
Barspende an den Kindergarten Etzbach anl. Weihnachtsfeier
100,00 €
Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister .
Der Rat stimmt der Annahme zu.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
26
0
0
Die Ortsgemeinde Pracht hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten:
Barspende aus dem Erlös der Apfelernte 2015 der OG Pracht in Höhe von 300,00 €, 240 Flaschen
Apfelsaft (Sachspende) im Wert von 286,00 € an Kindergarten Pracht 586,00 €
Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister .
Der Rat stimmt der Annahme zu.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
26
0
0
Herr Karl Heinz Fuchs, Eichenweg 27, Forst hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende
angeboten:
Barspende für Kindergarten Bitzen 100,00 €
Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister.
Der Rat stimmt der Annahme zu.
Beratungs-
Beschluss-
gesetzliche
ergebnis
datum
Zahl
VG-Rat
17.12.2015
28 + 1
10. Anfragen
Keine
anwesend
dafür
dagegen
Enthaltungen
25 + 1
26
0
0