06_20151217_VG Rat - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
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06_20151217_VG Rat - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Protokoll zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Hamm (Sieg), am 17. Dezember 2015, Hotel Auermühle Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt Bürgermeister Rainer Buttstedt Wolfgang Fricke Heinz-Werner Birkenbeul Volker Niederhöfer Otmar Ueberlacker Edgar Peters Anke Enders-Eitelberg Frank Pattberg Jutta Esche Bernd Niederhausen Julia Fuchs Hans-Klaus Kapschak Lutz Hellmann Jürgen Mai Wolfgang Fischer Jörg Brück (ab 17.20 Uhr) Christa Bitzer Uwe Heyden Detlef Klein Karl-Ulrich Paul Udo Seidler Udo Hammer Ralf Gelhausen Willi Krämer Petra Wienold-Rapp Christian Schlatter b) nicht stimmberechtigt 1.Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer. Die Ortsbürgermeister Ulf Langenbach, Gerd Rainer Birkenbeul, Eckhard Voigt, Armin Weigel, Aloys Lück, Jan Burbach und Andreas Knipp Verwaltung: Peter Brenner, Dietmar Henrich, Knut Eitelberg, Hans-Joachim Greb, Ingo Schöler, Es fehlten: a) entschuldigt: Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Peter Krämer, Monika Jaschek, der Ortsbürgermeister Michael Rzytki. b) unentschuldigt: Die Gremiumsmitglieder waren durch Einladung vom 03. Dezember 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekanntgemacht. Der Vorsitzende stellte bei Sitzungseröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung Einwendungen nicht erhoben wurden. Das Gremium war nach Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung - öffentlich 1. 2. 3. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) 5. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastungserteilung 6. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung 7. Unterrichtung über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen 8. Antrag der Ortsgemeinde Hamm(Sieg) auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) 9. Angebot von Spenden 10. Anfragen -nicht öffentlich 11. Mitteilungen 12. Personalangelegenheiten 13. Anfragen Nach Verlesen der Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben, bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Die Verhandlungen zu den TOP 1 bis 10 fanden in öffentlicher Sitzung statt. Sitzung vom 17. Dezember 2015 Verhandlungsniederschrift und Beschluss 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Bürgermeister Rainer Buttstedt eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung, die Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung werden keine vorgebracht. 2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen Durch das Ratsmitglied Detlef Klein ist in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 07.05.2015 der Wunsch geäußert worden, eine halbjährliche Berichterstattung seitens der Verwaltung zu der Gefahrenabwehrverordnung durchzuführen. In dem Zeitraum vom 01.06.2015 (In-Kraft-Treten der Verordnung) bis zum 30.11.2015 sind bei der Verwaltung zehn Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die Gefahrenab-wehrverordnung angezeigt worden. Die eingegangenen Beschwerden bezogen sich aus-schließlich auf nicht angeleinte Hunde im Bereich öffentlicher Straßen. In allen Fällen erfolgte ein Hinweis an die Hundehalter auf die seit dem 01.06.2015 be-stehende Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung (§ 2 Abs. 1 Sätze 2 und 3). Von der Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder der Festsetzung von Geldbußen wurde bisher abgesehen. Einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Asylsituation in der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) gaben Bürgermeister Buttstedt, Beigeordneter Franz Rohringer sowie Abteilungsleiter Dietmar Henrich. Den Anwesenden wurde diesbezüglich eine entsprechende Vorlage, in der alle notwendigen Daten zusammengefasst wurden, ausgehändigt. Fragen der Ratsmitglieder –insbesondere hinsichtlich der abzuschließenden Mietverträge- wurden beantwortet. 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014 schließt auf der Aktiv-und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von € 7.356.648,70 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 einen Jahresverlust in Höhe von € 65.403,25 aus. Der Jahresverlust ist nicht ausgabewirksam. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von € 176.731,89 erzielt. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. Der Jahresverlust von € 65.403,25 ist aus der zweckgebundenen Rücklage zu entnehmen. Der Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuehand GmbH, Koblenz, wurde den Anwesenden ausgehändigt. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 24 + 1 25 0 0 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014 schließt auf der Aktiv-und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von € 49.345.969,69 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 einen Jahresverlust in Höhe von € 222.978,71 aus. Der Jahresverlust ist nicht ausgabewirksam. Der Jahresverlust in Höhe von € 222.978,71 ist aus der zweckgebundenen Rücklage abzudecken. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von € 54.781,98 erwirtschaftet. Da dieser sich aus außerperiodischen Ausgaben errechnet, wird beschlossen, die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde nicht zu erheben. Der Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuehand GmbH, Koblenz, wurde den Anwesenden ausgehändigt. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 24 + 1 25 0 0 5. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastungserteilung Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) beschließt gemäß § 114 GemO die Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt: Bezeichnung Hh-Jahr 2009 Ergebnisrechnung Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -428.154,27 € Finanzrechnung Finanzmittelüberschuss (+) / Finanzmittelfehlbetrag (-) -245.432,50 € Verwendung des Überschusses/Fehlbetrages: a. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten b. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Liquiditätskrediten c. Saldo aus Ab- und Zunahme der liquiden Mittel d. Saldo aus durchlaufenden Geldern Veränderung des Finanzmittelbestandes Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt jeweils: 42.865,54 € -1.293.296,75 € 1.549.638,47 € -53.774,76 € +245.432,50 € 45.660.463,56 € Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf neue Rechnung vorgetragen und verändert den Bilanzwert „Eigenkapital“. Dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen (gemäß Anlage 5.7. zur Jahresrechnung) werden genehmigt. Die vorgenommenen Haushaltsübertragungen (gemäß Anlage 3.6. zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung) werden beschlossen. Erläuterungen der Verwaltung dazu: Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und die zugehörigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) haben gemäß § 1 KomDoppikLG ihre Buchführung mit Wirkung vom 01.01.2008 von der kameralen auf die doppelte Buchführung für Gemeinden (kommunale Doppik) umgestellt. Nun wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 erstellt. In der Gemeindeordnung sind die Prüfung (§ 113 GemO) und die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 114 GemO) geregelt. U.a.: - Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. In die Prüfung sind die gesetzlichen Vorschriften einzubeziehen; ferner die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände. - Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob die Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. - Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen. In der Zusammenfassung sind insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. - Der Prüfungsbericht ist von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben. - Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahre festzustellen und dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten Entlastung zu erteilen. - Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. - Der Beschlüsse über die Feststellung und über die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen. Anschließend sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 24 0 1 An der Beratung und Abstimmung des Verbandsgemeinderats über die Jahresrechnung und die Entlastung haben gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen: Bürgermeister Rainer Buttstedt, 1. Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer Stimmberechtigt: 25 6. Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) beschließt gemäß § 114 GemO die Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt: Bezeichnung Hh-Jahr 2010 Ergebnisrechnung Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -1.252.089,93 € Finanzrechnung Finanzmittelüberschuss (+) / Finanzmittelfehlbetrag (-) -534.564,85 € Verwendung des Überschusses/Fehlbetrages: d. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten e. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Liquiditätskrediten f. Saldo aus Ab- und Zunahme der liquiden Mittel d. Saldo aus durchlaufenden Geldern Veränderung des Finanzmittelbestandes Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt jeweils: 510.646,83 € 408.356,82 € -336.445,37 € -47.993,43 € +534.564,85 € 47.032.653,94 € Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf neue Rechnung vorgetragen und verändert den Bilanzwert „Eigenkapital“. Dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen (gemäß Anlage 5.7. zur Jahresrechnung) werden genehmigt. Die vorgenommenen Haushaltsübertragungen (gemäß Anlage 3.6. zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung) werden beschlossen. Erläuterungen der Verwaltung dazu: Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und die zugehörigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) haben gemäß § 1 KomDoppikLG ihre Buchführung mit Wirkung vom 01.01.2008 von der kameralen auf die doppelte Buchführung für Gemeinden (kommunale Doppik) umgestellt. Nun wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 erstellt. In der Gemeindeordnung sind die Prüfung (§ 113 GemO) und die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 114 GemO) geregelt. U.a.: - Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. In die Prüfung sind die gesetzlichen Vorschriften einzubeziehen; ferner die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände. - Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob die Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. - Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen. In der Zusammenfassung sind insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. - Der Prüfungsbericht ist von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben. - Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahre festzustellen und dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordneten Entlastung zu erteilen. - Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. - Der Beschlüsse über die Feststellung und über die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen. Anschließend sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 24 1 0 An der Beratung und Abstimmung des Verbandsgemeinderats über die Jahresrechnung und die Entlastung haben gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen: Bürgermeister Rainer Buttstedt, 1. Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer Stimmberechtigt: 25 7. Unterrichtung über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen Der Verbandsgemeinderat Hamm(Sieg) wird über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen sowie den dazugehörigen Schriftverkehr/Stellungnahmen gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) unterrichtet. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen hat am 08.12.2014 eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse Hamm(Sieg) durchgeführt; der Prüfbericht datiert vom 02.03.2015 und wurde den Ratsmitgliedern in der Vollversion ausgehändigt. Das Prüfungsamt hat in seinem Bericht insgesamt in 7 Randnummern Hinweise gegeben. Randnummer 1 (Eröffnungsbilanzen) = siehe Stellungsnahme der Verwaltung vom 19.08.2015 (wurde mit der Einladung zur Ratssitzung versendet) Randnummer 2 + 4 (Jahresabschlüsse 2009 bis 2013) = Die Vorschriften werden künftig beachtet Randnummer 3 (Finanzrechnung) = Die Finanzrechnung wurde ausgeglichen Randnummer 5 (Ändern der Bankverbindungen durch Mitarbeiter der Kasse) = siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2015 (wurde mit der Einladung zur Ratssitzung versendet) Randnummer 6 (Einrichtungsverfügungen) = Die Einrichtungsverfügungen für alle Einnahmekassen wurden zwischenzeitlich erstellt Ausführungen des Ratsmitgliedes Detlef Klein hinsichtlich der Eröffnungsbilanzen und den Jahresabschlüssen wurden zur Kenntnis genommen und vom Kämmerer Peter Brenner sowie Bürgermeister Buttstedt erläutert. 8. Antrag der Ortsgemeinde Hamm(Sieg) auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) Beschluss: Vorbehaltlich der für den 09.12.2015 im Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) vorgesehenen Beschlussfassung, einen Antrag beim Verbandsgemeinderat zu stellen, wonach das Verfahren zur 4. Förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden soll, stimmt der Verbandsgemeinderat der Durchführung dieses Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan zu. Beschlussbegründung: Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Parkplatzkapazität beabsichtigt die Mennoniten-BrüderGemeinde angrenzend an die südwestliche Abgrenzung des bisherigen Bebauungsplangebietes „Auf dem Hüttenberg“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) die Errichtung von ca. 24 neuen Parkplätzen für ihr Gemeindehaus. Mit der Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Parkplätze zu schaffen. Das von der Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes betroffene Gebiet ist in der Anlage schraffiert dargestellt. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist die Erweiterungsfläche als „Waldfläche“ dargestellt. Um den Entwicklungsgebot zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Voraussichtlich wird eine Darstellung als Flächen für den Verkehr erfolgen. Dieses Änderungsverfahren kann gemeinsam mit dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplanes werden von der Mennoniten-Brüder-Gemeinde getragen. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 26 0 0 9. Angebot von Spenden Die Volksbank Hamm/Sieg eG, Lindenallee 8, Hamm (Sieg) hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Barspende an jeden kommunalen Kindergarten je 600,00 € 4.200,00 € Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister. Der Rat stimmt der Annahme zu. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 26 0 0 Die Ortsgemeinde Etzbach hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Barspende an den Kindergarten Etzbach anl. Weihnachtsfeier 100,00 € Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister . Der Rat stimmt der Annahme zu. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 26 0 0 Die Ortsgemeinde Pracht hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Barspende aus dem Erlös der Apfelernte 2015 der OG Pracht in Höhe von 300,00 €, 240 Flaschen Apfelsaft (Sachspende) im Wert von 286,00 € an Kindergarten Pracht 586,00 € Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister . Der Rat stimmt der Annahme zu. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 26 0 0 Herr Karl Heinz Fuchs, Eichenweg 27, Forst hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Barspende für Kindergarten Bitzen 100,00 € Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister. Der Rat stimmt der Annahme zu. Beratungs- Beschluss- gesetzliche ergebnis datum Zahl VG-Rat 17.12.2015 28 + 1 10. Anfragen Keine anwesend dafür dagegen Enthaltungen 25 + 1 26 0 0