Älter werden heute
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Älter werden heute www.loerrach-landkreis.de/altenarbeit Ein Ratgeber Letzte Aktualisierung:20.04.2012 Impressum 10. überarbeitete Auflage 2011 Herausgeber: Landratsamt Lörrach, Postfach 1860, 79537 Lörrach Tel. 07621 / 410-0, Fax. 07621 / 410-5999 (Dienstgebäude: Palmstraße 3, 79539 Lörrach) E-Mail: [email protected] Internet: www.loerrach-landkreis.de Redaktion: Robert Müller, V / Fachstelle für Planung & Steuerung in der Altenhilfe Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030 E-Mail: [email protected] Titelfoto: Kornelia Jagiela Auflage: 12.000 2 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, das Alter kann und soll ein Weg in einen neuen und erfüllten Lebensabschnitt sein. Ältere Menschen können dem Gemeinwesen viel geben. Ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre Kenntnisse und ihre Zeitressourcen in einer Gesellschaft des langen Lebens sind unschätzbare Werte einer intakten Bürgergesellschaft. Diese Broschüre bietet eine Vielzahl an Informationen über vorhandene Dienste und Einrichtungen für ältere Menschen, ihre Angehörigen und die Beratungspraxis. Sie gibt gleichzeitig Anregungen für eine aktive und selbst bestimmte Lebensführung im Alter. Der schwedische Regisseur Ingmar Bergman hat einmal gesagt: „Mit dem Altwerden ist es wie mit dem Auf-einen-BergSteigen: Je höher man steigt, desto mehr schwinden die Kräfte - aber umso weiter sieht man.“ Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre Ihnen bei beidem behilflich wäre, bei der Bewältigung der Herausforderungen und beim Nutzen der Chancen und Möglichkeiten, die das Alter bietet. Lörrach, im November 2011 Ihr Walter Schneider Landrat Der Ratgeber, den es schon seit 27 Jahren gibt, erscheint nunmehr bereits in der 10. Auflage. Die große Nachfrage und das positive Echo zeigen, dass die Broschüre gut ankommt. Das immer differenzierter werdende Hilfenetz hat viele Änderungen und Ergänzungen erforderlich gemacht. Nutzen Sie bei weitergehenden Fragen das umfangreiche Beratungsangebot sowie die Hinweise auf weiterführende Literatur. Ich danke allen, die mit Anregungen und konstruktiver Kritik zu dieser aktualisierten Neuauflage beigetragen haben. Mein Dank gilt auch den Werbepartnern. Besonders danke ich allen in den Einrichtungen und Diensten Tätigen sowie den vielen freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne deren Engagement die hohe Qualität der Altenarbeit in unserem Landkreis nicht möglich wäre. 3 Inhaltsübersicht Grusswort ......................................................... 3 1 Auf dem Weg in den "Ruhestand" ................. 6 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 Freizeit und Kontakte ...................................... 6 Nebenbeschäftigungen ...................................... 6 Sie werden gebraucht ........................................ 7 Informations- und Kontaktbörse (IKB) ................ 8 Altennachmittag ................................................. 8 Treffpunkt für ältere Menschen .......................... 9 Offener Mittagstisch ......................................... 15 Unabhängig mit Bus und Bahn ........................ 17 Angebote der Deutschen Bahn AG .................. 17 Fahr- und Begleitdienst .................................... 18 Behinderten-Fahrdienst ................................... 19 Lies mal wieder! ............................................... 20 Bildung ............................................................. 20 Senioren-Universität ........................................ 21 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 3.4 3.5 Gesundheit und Erholung ............................. 22 Vorbeugung / Vorsorge .................................... 22 Spezielle Altersmedizin .................................... 22 Behandlung im Akutkrankenhaus .................... 22 Rehabilitation ................................................... 23 Altersgemäße Ernährung ................................. 23 Gesund und fit durch Bewegung ...................... 24 Erholung und Freizeiten ................................... 30 4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 Ambulante Hilfen ............................................ 31 Beratung und Information ................................ 31 Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen .............. 32 Mobiler Wäschedienst ...................................... 36 Essen auf Rädern ............................................ 36 Ambulante Pflegedienste ................................. 40 Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe ................ 49 individuelle Schwerstbehindertenassistent (ISA).................................................................. 50 Hausnotrufdienst .............................................. 50 Kurzzeitpflege .................................................. 53 Tagespflege / Nachtpflege ............................... 55 Dementenbetreuung ........................................ 56 Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden ...................................................... 59 Hilfe bei der Pflege daheim .............................. 60 Gesprächs- und Betreuungsgruppen für pflegende Angehörige ................................. 64 Wohnen ........................................................... 66 Altenwohnung (Awhg) ...................................... 66 Betreute Altenwohnung (bAwhg) / betreutes Wohnen zuhause .............................. 67 Mehrgenerationenwohnen (MGW) ................... 67 Altenwohnheim (Awh) ...................................... 68 Altenheim (Ah) ................................................. 68 Altenpflegeheim (Aph) ..................................... 68 Selbst organisierte Wohn- oder Hausgemeinschaft ........................................... 68 Rechte als Heimbewohner ............................... 86 Wohin mit überzähligen Möbeln und Inventar? 87 6.11 6.12 6.13 Das liebe Geld ................................................ 88 Gesetzliche Rentenversicherung ..................... 88 Wohngeld ......................................................... 91 Ermäßigungen für Senioren ............................. 92 Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung .................. 92 Fritz-Berger-Fonds ........................................... 93 Pflegeversicherung .......................................... 93 Vergünstigter Einkauf von Lebensmitteln ........ 97 Sozialhilfe ........................................................ 98 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ... 101 Ermäßigung und Zuschuss beim Telefonieren ................................................... 102 Landesblindenhilfe ......................................... 102 Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge 103 Schwerbehindertenausweis ........................... 104 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 Beratung und persönliche Hilfe .................. 105 Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach ............... 105 Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung ...................... 106 Sozialatlas ..................................................... 107 Verbände der freien Wohlfahrtspflege ........... 108 Seniorenberatung .......................................... 111 Beratung in sozialrechtlichen Fragen ............. 113 Demenzberatung ........................................... 114 Soziale Dienste (SD) ..................................... 115 Sozialberatung im Krankenhaus .................... 116 Beratung für behinderte Menschen ................ 117 Interessenvertretung ...................................... 118 Beratung in Mietangelegenheiten .................. 119 Telefonseelsorge ........................................... 119 Verbraucherberatung ..................................... 120 Schuldnerberatung ........................................ 121 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 7.16 7.17 7.22 Psychologische Beratung .............................. 121 Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ..................................... 122 Suchtberatung / Suchttherapie ...................... 124 Hilfe in Rechtsfragen ...................................... 124 Besuchsdienst ............................................... 126 Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise, Selbsthilfe- und Interessengruppen ............... 126 Bürgertelefon des BMAS ............................... 130 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 8.11 8.12 8.13 8.14 8.15 Kurz und bündig - Tipps in Stichworten .... 131 Die richtige Geldanlage .................................. 131 Versicherungen .............................................. 132 Das so genannte "Kleingedruckte" ................ 132 Widerruf von Haustürgeschäften ................... 133 Zusendung unbestellter Waren ...................... 133 Kaffeefahrten ................................................. 134 Urkunden und ihre Aufbewahrung ................. 134 Vollmacht ....................................................... 134 Erbfolge und Testament ................................ 135 Patientenverfügung ........................................ 136 Organspende ................................................. 137 Was tun bei einem Todesfall? ........................ 137 Schutz an der Haustür ................................... 139 Autofahren im Alter ........................................ 139 Schwerhörigkeit ............................................. 140 9 Tätigkeitsfeld "Altenarbeit" ......................... 140 10 Bezugsadressen für weiterführende Informationen ............................................... 141 7.18 7.19 7.20 7.21 Stichwortverzeichnis ................................................. 145 5 1. Auf dem Weg in den „Ruhestand“ 2. Freizeit und Kontakte Der Eintritt in die nachberufliche Lebensphase bringt viele Veränderungen in der persönlichen Lebensgestaltung mit sich, auf die man sich rechtzeitig - d. h. noch während des Berufslebens - einstellen sollte. Endlich ist er da, der lang ersehnte "Ruhestand"! Hetze und Stress des Berufslebens sind zurückgelassen, man hat nun endlich viel freie Zeit. - Wenn die hinzu gewonnene freie Zeit nicht schon bald zur Plage werden soll, ist es wichtig, sie mit Inhalten zu füllen. Möglichkeiten dazu gibt es genug. Martin Buber sagte einmal: "Altsein ist ein herrlich Ding, wenn man nicht verlernt hat, was anfangen heißt". Mit der sog. Teilrente (§ 42 SGB VI) ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Sie kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der zustehenden Vollrente bezogen werden. Ab dem 55. Lebensjahr kann u.U. Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Rentenberatungsstellen. Weitere Informationen (sh. S. 141ff): "Ratgeber zur Rente", zu beziehen von B-04 "Betriebliche Altersvorsorge", zu beziehen von B-34 "Altersvorsorge richtig planen", zu beziehen von B-34 Bürgertelefon des BMAS, sh. Seite 130 Teilzeit-Rechner DVD, zu beziehen von B-04 „Vorzeitig in Rente gehen“, zu beziehen von B-34 2.1 Nebenbeschäftigung Die Entwicklungen im Bereich der Rentengesetzgebung und des Arbeitsmarkts haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass ältere Menschen immer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Manche erleben den Übergang vom Berufsleben in den sog. "Ruhestand" als zu plötzlich; sie würden gerne noch für einen kleinen Zuverdienst und in überschaubarem Rahmen eine Aufgabe übernehmen. Interessenten können sich wenden an: Bundesagentur für Arbeit - Jobvermittlung Brombacher Straße 2, 79539 Lörrach Tel. 01801 / 555111* , Internet: www.arbeitsagentur.de’ *3,9 ct / Min. im dt. Festnetz; Mobilfunkpreis höchstens 42 ct / Min. Sprechstunden: Mo. - Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr Do.: 13.30 - 18.00 Uhr 6 Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet. Nähere Informationen bieten die Einsatzstellen sowie die: Bundesfreiwilligendienst (BFD) Hotline: Tel. 0221-36730 Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de penbezogen Helfer/-nnen oder Mitstreiter/-innen für ein konkretes Projekt oder interessante Betätigungsmöglichkeiten gesucht werden können. Das Informationsangebot richtet sich an alle, 2.2 Sie werden gebraucht Viele ältere Menschen würden sich für ihr Gemeinwesen engagieren, wenn sie von der Sinnhaftigkeit ihres Tuns überzeugt sind, nicht über- oder unterfordert werden und nicht das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden. Sie wollen etwas Nützliches für das Gemeinwesen tun, ihr Können und ihre Fertigkeiten weitergeben, andere Menschen kennen lernen, Selbstbestätigung, Erfolg und Anerkennung gewinnen, Spaß an der Aufgabe haben und sich ohne Vorwürfe zurückziehen können. Das setzt voraus, dass freiwillige Mitarbeiter/-innen und Einsatzfeld zueinander passen und Rahmenbedingungen sowie gegenseitige Erwartungen geklärt sind. - Im Landkreis Lörrach gibt es eine Vielzahl von Betätigungsmöglichkeiten, die die o.g. Anforderungen erfüllen. Wäre das nicht auch eine Aufgabe für Sie? Auf der Internetseite www.loerrach-landkreis.de/be können Sie sich über die Themen „Ehrenamt“ und "Bürgerengagement" informieren. Dort finden Sie auch eine Projektund Mitmach-Börse, mit der orts-, themen- und zielgrup- die sich freiwillig engagieren wollen, aber nicht wissen wo bzw. wohin sie sich wenden können, die eine Projektidee haben und Helfer/-innen / Mitstreiter/-innen suchen, die als Organisation, Verein oder Selbsthilfegruppe die Unterstützung durch freiwillige Helfer/-innen suchen, die sich im Bereich des freiwilligen Engagements weiterbilden wollen. Wenn Sie Näheres zum Thema "Bürger-Engagement" im Landkreis Lörrach wissen wollen, wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Lörrach – Projektteam Bürgerengagement Palmstr. 3, 79539 Lörrach eMail: [email protected] Internet: www.loerrach-landkreis.de/be Gerlinde Gunnemann Tel. 07621 / 410-1213, Fax. 07621 / 410-91213 eMail: [email protected] Robert Müller Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030, eMail: [email protected] Maria Luise Stöckle-Jabs Tel. 07621 / 410-2183, Fax. 07621 / 410-92183 eMail: [email protected] Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. Seite 105) 7 ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. Seite 106) 2.3 Freiwilligenbörse Weil am Rhein Rudolf-Virchow-Str. 8, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 42239924 eMail: [email protected] Freiwilligenbörse Rheinfelden Treffpunkt Gambrinus, Friedrichstr. 6, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 62535, Mo. 10 – 12 h, Mi. 17 – 19 h In Lörrach findet zweimal im Jahr eine sog. "Informationsund Kontaktbörse" statt, bei der Sie sich über aktuelle Angebote im Freizeit- und Bildungsbereich informieren und Kontakt zu Gleichgesinnten knüpfen können. Aus der Informations- und Kontaktbörse sind schon eine ganze Reihe von Neigungsgruppen hervorgegangen. Nähere Informationen sowie Ort und Termin der nächsten Informations- und Kontaktbörse erfahren Sie bei: In Steinen haben ältere Menschen eine Seniorengenossenschaft gegründet. Sie ist Mitglied im DPWV und verfolgt das Ziel, dass ältere Menschen solange als möglich selbständig zu Hause leben können und sich bei Bedarf gegenseitig helfen. Zu den Angeboten zählen die stationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, eine Tagespflegestätte, Interessengruppen (Töpfern, Gymnastik, Computerkurse), offener Mittagstisch, Nachbarschaftshilfe, aber auch Fahr - und Begleitdienste. Initiative Seniorengenossenschaft Steinen e.V. c/o Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0 Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Weitere Informationen (sh. S. 141ff): 8 Diverse Info-Materialien im Internet, zu beziehen von B-28 „Ehrenamtliche Tätigkeit. Meine Rechte und Risiken“, zu beziehen von B-34 Informations- und Kontaktbörse (IKB) Seniorenarbeit der Stadt Lörrach Untere Wallbrunnstr. 2 (Altes Rathaus), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 95673-50, Fax. 07621 / 95673-45 eMail: [email protected] Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit Sprechstunden: Freitag, 8 - 12 Uhr 2.4 Altennachmittag Bei einem Altennachmittag treffen sich ältere Menschen bei Kaffee und Kuchen. Man findet sich ein zum geselligen Beisammensein, man redet miteinander, aber auch Unterhaltung und Information kommen nicht zu kurz. Altennachmittage finden meist monatlich und fast überall im Landkreis statt. Sie werden zumeist von den Kirchengemeinden, den freien Wohlfahrtsverbänden und den politischen Gemeinden organisiert. Wo und wann an Ihrem Wohnort ein Altennachmittag stattfindet, können Sie der Tageszeitung entnehmen oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), dem ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S.106), bei Ihrer Kirchengemeinde, den freien Wohlfahrtsverbänden (sh. S. 107ff) oder Ihrem Bürgermeisteramt erfragen. 2.5 Treffpunkte für ältere Menschen Hier trifft man sich in regelmäßigen Abständen, um sich zu unterhalten oder gemeinsam etwas zu unternehmen (Fahrten, Ausflüge und Wanderungen, Bastelkreise, Handarbeitskreise, Gymnastik, Tanzen, Schwimmen, Gedächtnistraining, Spieltreff, Literaturtreff, Computertreff und vieles mehr). Unter Gleichgesinnten findet jeder Neuling rasch Anschluss und jemanden, mit dem er seine Interessen teilen kann. Erkundigen Sie sich danach, welche Angebote die Seniorentreffs in Ihrer Nähe machen. Viele Veranstaltungen finden nur einmal im Monat oder seltener statt. Aus Platzgründen konnten nur die Angebote in der nachfolgenden Übersicht berücksichtigt werden, die in der Regel mindestens 2 mal monatlich stattfinden. AWO DRK EG KG Ökum PG PRIV SOZ VHS = = = = = = = = = Arbeiterwohlfahrt Deutsches Rotes Kreuz Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Ökumenisch Politische Gemeinde Privatinitiative Sozialstation Volkshochschule Bad Bellingen (79415) Spieletreff ab 60 Jahren, Arche in Hertingen Info: Tel. 07635 / 822037 Binzen (79589) Seniorentreff (PG), Rathausstube Mi.: 14.30 Uhr Leitung: Frau Ernst, Tel. 07621 / 65083 Efringen-Kirchen (79588) Plauderstündchen im Rathaus-Café (EG), Di. :14.00 Uhr (14tägig) Eimeldingen (79591) Seniorenkreis (EG), Evangelisches Gemeindehaus Di. :14.30 - 17.30 Uhr (14tägig) Leitung : Frau Sabine Stubenvoll, Tel. 07621 / 65251 Grenzach-Wyhlen (79639) Seniorentreff Grenzach (PG) Seniorenzentrum Emilienpark Emilienpark 2 Mo.: 13.30 - 17.00 Uhr Di.: 14.00 - 16.00 Uhr (Kegeln), Wyhlen Di.: 15.30 - 17.00 Uhr (Singen) Do.: 13.30 - 17.00 Uhr Fr.: 09.30 - 10.30 Uhr (Gedächtnistraining) Leitung : Gerda Stolz, Tel. 07624 / 6497 9 Seniorentreff Wyhlen Hebelschule (UG im Feuerwehrheim) Mo.: 13.30 - 17.00 Uhr Leitung: Monika Johner-Schlachter, Tel. 07624 / 4100 Hausen i.W. (79688) AWO-Stübli / Begegnungsstätte (AWO), Hebelstr. 28 a Mo.: ab 14.00 Uhr Leitung: Frau Woelffle, Tel. 07622 / 9474 Lörrach (795..) Begegnungsstätte Brombach "Badhüsli" (AWO) Badstr. 4, 79541 Lörrach Auskunft: Jutta Krauel, Tel. 07621 / 53748 Seniorenkreis an der Stadtkirche (EG), Alte Feuerwache Leitung: Barbara Steinbrunner, Tel. 07621 / 44155 Auskunft: Gemeindebüro der Evang. Matthäusgemeinde, Tel. 07621 / 2838 Generation - Plus der evang. Gemeinde an der Christuskirche (EG) Paul-Gebhardt-Haus, Nansenstraße 8, 79539 Lörrach Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 45490 Seniorenkreis der Evangelischen Johannesgemeinde Gemeindezentrum, Suttersmattstraße 1, 79540 Lörrach Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 47071 Kath. Altenclub St. Fridolin (KG) Rathausgasse 8, 79540 Lörrach Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 2405 Nachmittag für ältere Menschen der Evang. Friedensgemeinde (EG), Bächlinweg 1, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 45568, Fax 07621 / 45513 Inzlingen (79594) Gemeindetreff der evang. Lukaspfarrei (EG) Evang. Kirche, Oberer Baselblick 3 Mo.: 15.00 - 17.00 Uhr (14-tägig) Leitung: Frau Schröder, Tel. 07621 / 88118 Offener Kreis der Kath. Kirchengemeinde (Ökum.) Kath. Pfarrheim, Pfarrgasse 5 Do.: 16.00 Uhr (14-tägig) Info: Herr Peter Weiß, Tel. 07621 / 84885 Frau Irmgard Miekisch, Tel. 07621 / 89368 Kandern (79400) 10 Altenbegegnungsstätte (AWO) Ziegelstr. 3, Tel. 0175 / 8425102 Mi.: 15.00 - 21.00 Uhr Leitung: Frau Schreiyäck, Tel. 07626 / 7923 Altenclub (DRK), Papierweg 4 Mi. : 14.30 bis 18.00 Uhr (14tägig) Leitung : Frau Lepsien, Tel. 07626 / 7722 Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" (PG) Papierweg 11 Mo. - Fr.: Aktivitäten für Senioren Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Ökumenischer Seniorentreff St. Peter (EG / KG) Haagener Straße 95, 79539 Lörrach Kath. Kirchengde. St. Peter, Tel. 07621 / 10971 Evang. Christuskirche, Tel. 07621 / 45490 Leitung: Frau Sieber, Tel. 07621 / 47416 "Treffpunkt ab 50" Altes Rathaus, Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach Mo.: Offener Treffpunkt, Vorträge, Exkursionen *) Mo. - Fr.: Interessengruppen *) Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Sprechstunde Leitung: Kornelia Jagiela, Tel. 07621 / 95673-50, Fax. 07621 / 95673-45 Mail: [email protected], Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit *) Zeiten im Programmheft, das im Treffpunkt ausliegt. Seniorenkreis Hauingen der Evang. Kirchengemeinde Steinenstraße 4, 79541 Lörrach Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 949133 DRK-Kreisverband Lörrach e.V. Weilerstr. 6, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0 Seniorenclub St. Bonifatius der Kath. Kirchengemeinde Luisenstraße 7, 79539 Lörrach Leitung: Walheide Lorenz, Tel. 07621 / 87027 Maulburg (79689 ) Begegnungsstätte (AWO), Schulstr. 5 Mehrmals monatl. Spiel- und Bastelnachmittage sowie Seniorentreffs Leitung: Frau Ina Pietschmann, Tel. 07622 / 5573 11 Evang. Gemeindehaus (EG + PG) Karl-Friedrich-Str. 3 Di.: 14.30 - 17 Uhr (14tägig) Leitung: Gerd Arzet, Tel. 07622 / 63211 Pfarrer Peter Widdes, Tel. 07622 / 669051 Frauenkreis für Seniorinnen (EG) Evang. Gemeindehaus Karl-Friedrich-Str. 3 Di.: 15 Uhr (14tägig) Leitung: Ingrid Haas, Tel. 07622 / 64945 Rheinfelden (79618) Seniorentreff Nollingen (KG) Katholisches Gemeindehaus Do.: ab 15.00 Uhr (14tägig) Leitung: Mella Klossner, Tel. 07623 / 6097 Seniorentreff Minseln (AWO) Wiesentalstr. 48, Tel. 07623/50516 Mo.: 14.00 - 18.00 Uhr Leitung: Frau Hinz, Tel. 07623 / 5205 Kath. Altenwerk Herten / Degerfelden (KG) Mo. + Do.: 14.30 Uhr (monatl. geselliger Treff) Info: Margot Witzig (Herten), Tel. 07623 / 4964 Kath. Pfarramt St. Urban, Tel. 07623 / 4422 Seniorentreff Warmbach (KG) Katholisches Gemeindehaus (St. Gallus-Haus) Di.: 14.30 - 17.00 Uhr (14tägig) Leitung: Kath. Pfarramt, Tel. 07623 / 2359 12 Treffpunkt Café Gambrinus (PG) Friedrichstr. 6, Tel. 07623 / 62535 Büro Gambrinus, Tel. 07623 / 965280 Mo.: 14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG) Di.: 14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG) Do.: 14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG) Do.: 14.00 - 17.00 Uhr Internet-Café (VHS) Gesamtleitung: Frau Elisabeth Schade-Aniran, Tel. 07623 / 95-315 eMail: [email protected] Sprechst. n. Vereinb.: Rathaus, Kirchplatz 2 Seniorennachmittag (AWO) Friedrichstr.6, 79618 Rheinfelden,Tel 07623 62535 Mi: 14.00 - 17.00 uhr (jeden 1.und 3. Mi.) Leitung: Ilsemie Dumont Schopfheim (79650) Mütterkreis für Frauen über 60 (EG) Evang. Gemeindehaus, Wehrer Str. 5 Di.: 15.00 - 17.00 Uhr (monatlich) Leitung: Marlies Sehringer, Tel. 07622 / 7544 Bastelgruppe (AWO) Rathaus, Büro der AWO Di. 14.00 – 17.00 Uhr Leitung: Frau H. Wolf, Tel. 07622 / 667644 Frauenkreis Wiechs (EG), Evang. Gemeindehaus Mo.: 20.00 - 22.00 Uhr Leitung: Frau Litzelmann, Tel. 07622 / 9401 Ökum. Frauenkreis Langenau (EG) Evang. Gemeindehaus, Fritz-Reimold-Str. Mo.: 15.00 - 17.00 Uhr (Sept. - März, 14täg.) Mo.: 20.00 - 22.00 Uhr (April - August, 14täg.) Leitung: Frau Walther, Tel. 07622 / 9633 Frau Blank, Tel. 07622 / 5173 Café Augarten (DW), Hauptstr. 92, Tel. 07622 / 668670 Mo.: 16.30 Uhr Gesprächskreis (1x/Monat) Di.: 14 – 17 Uhr Spiele und Begegnung Di.: 10 Uhr Gedächtnistraining (14-tägig) Do.: 14.00 - 17.00 Uhr sh. aktuelles Programm Leitung: Frau Gretel Schmidt, Tel. 07622 / 668670 Handarbeitskreis (AWO), Rathaus, Büro der AWO Di.: 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Frau H. Wolf, Tel. 07622 / 667644 Steinen (79585) Altenbegegnungsstätte der AWO (AWO) Lörracher Str. 15 b, Tel. 07627 / 1082 Mi.: 14.00 - 18.00 Uhr Leitung: Gerd Beck, Tel. 07627 / 971711 Bürgertreff "KaffeeMühle" im Seniorenzentrum Mühlehof , Mühlenweg 3 Mo. - Do.: 9.00 - 17.30 Uhr Fr. + Sa.: 9.00 - 13.30 Uhr Leitung: Fr. Berger, Tel. 07627 / 9200-40 oder 9200-0 eMail: [email protected] 13 Todtnau (79674) Schwarzwaldverein Todtnau Info: José Lozano, Tel. 07671 / 8683 Kath. Altenwerk Todtnau Info: Ursula Dörr, Tel. 07671 / 1511 Treff ab 60 Todtnauberg Leitung: Christa Burgath, Tel. 07671 / 8622 Rentnertreff Todtnauberg Info: Siegfried Schubnell, Tel. 07671 / 999140 Rentertreff Präg Info: Rudolf Strohmeier, Tel. 07671 / 276 Rentnertreff Brandenberg Info: Rosemarie Beckert, Tel. 07671 / 1349 Rentnertreff Geschwend Info: Johanna Böhler, Tel. 07671 / 441 Weil am Rhein (79576) Seniorenkreis St. Peter und Paul (KG) Leopoldstraße 30 Mo., Di.: ab 14.30 Uhr Leitung: Frau Güthner, Tel. 07621 / 98116 Friedlingen, Seniorentreff (KG) Katholisches Gemeindehaus, Begegnungsraum Mo.: ab 14.00 Uhr Leitung: Pfarramt, Tel. 07621 / 71721 14 Friedlingen, Bastel- und Handarbeitskreis (KG) Kath. Gemeindehaus, Begegnungsraum Mo.: ab 20.00 Uhr Leitung: Frau Gamp, Tel. 07621 / 75137 Senioren-Begegnungsstätte (AWO) Breslauerstr. 25 Mi.: 13.30 – 17.30 Uhr (Skat) Do.: ab 13.30 Uhr Fr.: 13.00 - 14.00 Uhr (GT) 14.15 - 15.15 Uhr (GYM) Leitung: Frau Grommelt, Tel. 07621 / 71192 Info: Frau Ingeborg Glock, Tel. 07621 / 74583 Treffpunkt ab 50 (VHS), Hinterdorfstr. 39 Mi.: ab 15 Uhr (14tägig) Leitung: Frau Tippmann, Tel. 07621 / 72493 (zw. 11 u. 13 Uhr) Offener Kreis aktiver Frauen und Männer ab 55 (KG) Rudolf-Virchow-Str. 8 (Wechselndes Programm) Kontakt: Herr Flensberg, Tel. 07621 / 72604 Lauftreff (flottes Gehen) Treffpunkt beim „Knoke“ (Laguna, Wasserwerk) Mi.: 9.30 – 11.00 Uhr (2x / Monat) Info: Herr Flensberg, Tel. 07621 / 72604 Europäischer Rentner- und Rentnerinnenverein 50 plus e.V. (A.P.E.), Riedlistr. 16 (Mehrgenerationenhaus) Di.: 14 - 17 Uhr Leitung: Herr Luciano Scola, Tel. 07621 / 162051 Zell i. W. (79669) Kath. Gemeindehaus "Mariä Himmelfahrt" Di.: 14.15 - 18.00 Uhr (14-tägig) Leitung: Frau Ilse Mehlin, Tel. 07625 / 636 Begegnungsstätte (AWO + Bürgerverein Zell im Wiesental e.V.) Hans-Fräulin-Platz 2, Tel. 07625 / 9188770 Mo., Mi., Fr.: 14 - 17 Uhr (außer 1. Montag im Monat) Materialien für den Einsatz in Senioreneinrichtungen bieten: rem Angebot. Auch bei einigen Heimen können ältere Menschen als externe Gäste regelmäßig am Mittagstisch teilnehmen. In der Regel ist jedoch eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Wer von diesem Angebot Gebrauch macht, erspart sich nicht nur das Schleppen schwerer Einkaufstaschen und das Brutzeln am eigenen Herd. Ihm bietet sich auch Gelegenheit zu vielerlei Kontakten und Gesprächen. Binzen (79589) Rathausstube (PRIV), Fr.: 12.00 Uhr, Am Rathausplatz 6 Leitung: Frau Aenis, Tel. 07621 / 65544 I-Kuh e.V. – Spieleverleih (Di.+Do.: 16 – 18 Uhr) Bergstr. 24, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 166646 Kirchl. Bücherei und Medienstelle (Informationszentrum) Bahnhofstr. 8, 79539 Lörrach, eMail: [email protected] Tel. 07621 / 1621637, Fax. 07621 / 48244 Internet: www.ekima.info Efringen-Kirchen (79588) Katalog: www.ekima.info/religionsunterricht/medienstelle Eimeldingen (79591) Öffnungszeiten: Di. + Do.: 12 – 17 Uhr, Fr.: 12 – 15 Uhr 2.6 Offener Mittagstisch Manchen älteren Menschen fällt das Schleppen einer schweren Einkaufstasche oder die tägliche Zubereitung einer warmen Mahlzeit schwer. Eine Reihe von Betrieben und Behörden bieten ehemaligen Beschäftigten den Besuch ihrer Werks- bzw. Behördenkantine an. Gaststätten und Restaurants haben nicht selten ein preiswertes Stammessen in ih- Hermann-Burte-Halle (Pol.), Di.: 12.00 Uhr, Leitung: Herr Eble, Tel. 07628 / 806-0 Reblandhalle (Pol.), Mi.: 12.00 Uhr, Anmeldung bis spätestens Montagabend erforderlich Leitung: Frau Rupp, Tel. 07621 / 69696 Kandern (79400) Alten- und Pflegeheim Kandernerhof, Karl-Berner-Str. 15, Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 / 971741, eMail: [email protected] 15 Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus", Papierweg 11, Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42, eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Rheinfelden (Bd.) (79618) GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de Seniorenzentrum Bürgerheim Rheinfelden Pestalozzistr. 1 Tel. 07623 / 967-0, Fax. 07623 / 967-199 eMail: [email protected] Tägl.: 11.45 - 13.00 Uhr (Cafétéria) auch Frühstück und Abendbrot möglich An- und Abmeldung jew. bis 9 Uhr Haus der Altenpflege der Evang. Stadtmission Freiburg Mozartstr. 27, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 428-00, Fax. 07621 / 428-162 St. Josefshaus Herten Hauptstr. 1, Tel. 07623 / 4700 Mo. - Fr.: 11.00 - 13.15 Uhr (ohne Anmeldung) Sa. + So.: 11.30 - 12.45 Uhr (ohne Anmeldung) Treffpunkt Gambrinus, Friedrichstr.6, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 62535 Mo.: 12.00 - 13.30 Uhr (An- / Abmeldung ab 11 Uhr) Lörrach (795..) Seniorenzentrum St. Fridolin Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33 eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de Dreiländereck-Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V. Essenstreff mit Cafétéria „Zum Spatz“ Hofmattstr. 12, 79541 Lörrach - Brombach Tel. 07621 / 1611788, Fax. 07621 / 1611789 eMail: [email protected] Internet: www.dreilaendereck-tafel.de Mo. - Fr. 11.30 - 16.30 Uhr Maulburg (79689) 16 Wiesentälerhof, Hauptstrasse, Tel. 07622 / 63211 oder 3991-0 Mi.: 12 Uhr Schopfheim (79650) Haus Columban - Alten- und Pflegeheim, Hebelstr. 32, Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50 eMail: [email protected] (vegetarischer Mittagstisch auf Anfrage) ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard, Dr.-Max-Picard-Platz 5, Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499 eMail: [email protected] Internet: www.procurand.de Steinen (79585) Bürgertreff "KaffeeMühle" im Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3 eMail: [email protected] Mo. - Do.: 9.00 - 17.30 Uhr Fr. + Sa.: 9.00 - 13.30 Uhr Leitung: Fr. Berger, Tel. 07627 / 9200-40 oder 9200-0 Todtnau (79674) Gemeinsamer Mittagstisch in verschiedenen Gaststätten (DRK) Mi.: 12.00 – 14.00 Uhr Leitung: Sophia Bauer, Tel. 07671 / 468 2.7 Unabhängig mit Bus und Bahn Im Landkreis Lörrach auch ohne Auto mobil? Kein Problem: Mit den im RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen DB Regio, Südbadenbus, SWEG, Will, Heizmann, Gersbacher, SBB und Deiss erreichen Sie bequem und umweltbewusst Ihr Ziel. Durch den einheitlichen RVL-Tarif können Fahrgäste mit nur einem Fahrschein sämtliche Verkehrsmittel nutzen. Der RVL hat gemeinsam mit den im Landkreis verkehrenden Busund Bahnunternehmen ein umfangreiches Angebot zusammengestellt: vom Einzelfahrschein über die PunkteCard und ViererCard für Gelegenheitsfahrer bis zur Monatskarte für Vielfahrer ist für jeden Bedarf etwas dabei. Abgerundet wird das Angebot durch Tages- und Gruppenkarten sowie Fahrscheine für den grenzüberschreitenden Verkehr. Weitere Informationen erhalten Sie bei der: Weil am Rhein (79576) Pflegeheim Markgräflerland, Mittagstisch in der Cafétéria "Weiler Stuben", Römerstr. 55, Tel. 07621 / 9777-0 RVL-Geschäftsstelle Luisenstraße 16, 79539 Lörrach Telefon 07621 / 415-460, eMail: [email protected] Internet: www.rvl-online.de Beachten Sie auch die Hinweise in Kapitel „6.13 Schwerbehindertenausweis“ (sh. S. 104). 2.8 Angebote der Deutschen Bahn AG Wer häufig mit DB Regio, dem Nahverkehr der Deutschen Bahn, seine Ausflüge in Baden-Württemberg plant, wird es bereits kennen: Das Baden-Württemberg-Ticket bietet so17 wohl für Familien, als auch für kleine Gruppen und Einzelreisende eine attraktive Möglichkeit, das "Ländle" von all seinen schönen Seiten kennen zu lernen. Mit einer einzigen Fahrkarte für 29,- € pro Tag können bis zu fünf Personen ohne Stress und Stau bequem mit den Zügen des Nahverkehrs in die Herzen der Städte oder direkt in die Natur reisen. Das B.-W.-Ticket gibt es bei allen Fahrkartenausgaben der DB im Land, in DB-lizensierten Reisebüros und teilweise an den Fahrkartenautomaten. Eine Ergänzung zu dem unter der Woche geltenden B.-W.-Ticket bietet am Wochenende das Schöne-Wochenend-Ticket mit ähnlichen Bestimmungen. Der Mobilitätsservice der DB unter Tel. 0180 / 5512512 (14 ct aus dem dt. Festnetz) vermittelt in der Mobilität eingeschränkten Menschen Umsteigehilfen und gibt Informationen für die Reiseplanung. Nähere Auskünfte an allen Verkaufsstellen mit dem DB-Zeichen. 2.9 Fahr- und Begleitdienst Zu einer Reihe von Seniorentreffs - insbesondere vielen Altennachmittagen - sind Fahrdienste für Gehbehinderte eingerichtet. Informieren Sie sich bei Bedarf bei der jeweiligen Kontaktperson oder dem Veranstalter/Träger. Unter Umständen kann auch ein Behinderten-Fahrdienst (siehe unten) in Anspruch genommen werden. Der DRK-Kreisverband Lörrach e.V. bietet betreute Seniorenreisen in Kleingruppen für ältere Menschen (auch mit körperlichen Einschränkungen). 18 2.10 Behinderten-Fahrdienst Für Behinderte aller Art (z. B. Gehbehinderte, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer usw.) bietet das Deutsche Rote Kreuz einen besonderen Beförderungsdienst an. Um eine rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. Anfragen können gerichtet werden an: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lörrach e.V. Weiler Str. 6, 79539 Lörrach, Tel. 0800 / 1922201 eMail: [email protected] Bereich: Landkreis Lörrach außer Bad Bellingen, Malsburg-Marzell, Schliengen, Schwörstadt, nur OTe Wollbach und Holzen der Stadt Kandern, nur OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel und Herten der Stadt Rheinfelden Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!) Fax. 07761 / 9201-40, eMail: [email protected] Internet: www.drk-saeckingen.de Bereich: Rhf.-Eichsel, Rhf.-Karsau, Rhf.-Minseln, Rhf.Nollingen, Rhf.-Nordschwaben, Rhf.-Stadt, Rhf.Warmbach, Schwörstadt Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverb. Müllheim e.V. Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen Behinderte mit Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "B" (Begleitung) trägt und bei denen im zweiten Fall eine Einzelfallprüfung die Berechtigung bestätigt hat, können nachfolgende Behindertentransportdienst zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Mit dem Behindertenfahrdienst sind Fahrten möglich zu Verwandten und Bekannten, zu Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten, zu Einkäufen und Besorgungen. Fahrten zu Ärzten und Therapien sind Leistungen der Krankenkasse. Der Umfang der Leistung beträgt 100 km pro Monat. Nicht verbrauchte "Kilometer" können über 6 Monate angesammelt und für längere Fahrten eingesetzt werden. Pro Fahrt wird eine Eigenbeteiligung von 2,- € erhoben. Leben und Wohnen gGmbH Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach, Tel. 0700 / 12 11 21 11 eMail: [email protected] Internet: www.lebenwohnen.de Bereich 1: Hasel, Hausen, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Wieslet Bereich 3: Binzen, Eimeldingen, Inzlingen, Rümmingen, Wittlingen, Weil am Rhein, Lörrach Bereich 4: Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden, Schwörstadt Bereich 5: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen Bei anderen Anbietern müssen Sie nachfragen, ob eine Vereinbarung mit dem Landratsamt über die Kostenregelung 19 vorliegt und Sie mit dem Berechtigungsschein transportiert werden. cherlich auch ein schönes Geschenk für einen älteren Menschen. Anträge für Berechtigungsscheine für den Behindertentransportdienst sind zu richten an: Die Stadtbibliothek Lörrach (Tel. 07621 / 3044, eMail: [email protected]) bietet unter dem Motto "Medien für alle" einen Mobilen Hol- und Bringdienst für Menschen mit Handicap und für Senioren. Landratsamt Lörrach - FB Soziales Sachgebiet Eingliederung, Palmstr. 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5176, Fax. 07621 / 410-95176 Sprechzeiten: Mo., Mi.: Do.: 2.11 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Lies mal wieder! Wenn Sie gerne lesen, stehen Ihnen im Landkreis eine ganze Anzahl von öffentlichen Büchereien zur Verfügung. Die Entleihe ist häufig kostenlos, zum Teil wird eine geringe Leihgebühr erhoben. Erkundigen Sie sich nach der nächstgelegenen Entleihstelle bei Ihrem Bürgermeisteramt. In einigen Bibliotheken können "sprechende Bücher" ausgeliehen werden. Das sind literarische Werke auf Tonbandkassetten, die oft von den Autoren selbst besprochen sind und die auf jedem handelsüblichen Kassettenrecorder abgespielt werden können. Ältere Menschen klagen häufig darüber, dass ihnen trotz Brille beim Lesen von längeren Texten die Augen brennen, die Schrift vor den Augen verschwimmt oder sie Kopfschmerzen bekommen. Die Ursache liegt nicht selten in der kleinen Schrift. Großdruckbücher, die sich durch eine vergrößerte, kontrastreiche, gut lesbare Schrift auszeichnen, können hier eine große Hilfe sein. Großdruckbücher sind si20 Die Westdeutsche Blindenhörbücherei (A-27, S. 141ff) verleiht auf Tonkassetten aufgesprochene Hörbücher und Zeitschriften direkt an hochgradig Sehbehinderte oder Blinde (nicht an Institutionen). Es werden keine Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Hörbuchsendungen werden als sog. "Blindensendungen" portofrei mit der Post zugestellt. Die Sehbehinderung muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Weitere Info und Lesehilfen gibt der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. (Tel. 0761 / 36122). 2.12 Bildung Bildung im Alter hat nichts zu tun mit Prüfungen, Noten und Leistungsdruck. Sich als älterer Mensch zu bilden heißt vielmehr, seinen Interessen und Neigungen endlich mehr Raum zu bieten, als dies während des Berufslebens oder der Kindererziehung möglich war. Bildung heißt auch, mitreden zu können und das Tagesgeschehen besser zu verstehen. Niemand ist dazu zu alt. Wissenschaftler haben vielmehr festgestellt, dass das Sprichwort "Wer rastet, der rostet!" auch für die geistige Leistungsfähigkeit gilt. Die Volkshochschulen, Volksbildungswerke und kirchlichen Bildungswerke bieten ein reichhaltiges und breitgefächertes Programm an. Es gibt Vorträge über "Wege zum neuen Europa", über die Pflege Ihrer Zimmerpflanzen oder die Kunst, Teppiche zu knüpfen. Aber natürlich können Sie auch an einem Sprachkurs teilnehmen, um sich z. B. auf eine Urlaubsreise vorzubereiten. Auch spezielle Computerkurse für Ältere werden angeboten. Nutzen Sie das Angebot, um sich den Dingen zu widmen, die Sie immer schon interessiert haben. Die Bildungseinrichtungen informieren Sie gerne und schicken Ihnen auf Wunsch ein Veranstaltungsprogramm zu. Die Anschriften können Sie dem Telefonbuch entnehmen oder bei ihrem Bürgermeisteramt erfragen. Über das Angebot der kirchlichen Bildungswerke informieren die Pfarrämter. Einkaufsberechtigte der Dreiländereck-Tafel erhalten beim Besuch bestimmter kultureller Angebote in der Stadt Lörrach Preisnachlässe. Nähere Informationen bei der Dreiländereck-Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V. (sh. S. 96). 2.13 Senioren-Universität Volkshochschule beider Basel Kornhausgasse 2, Postfach, CH-4003 Basel Tel. 004161 / 2698666, Fax. 004161 / 2698676 eMail: [email protected] Internet: www.vhsbb.ch/seniorenuni An der Pädagogischen Hochschule Freiburg besteht die Möglichkeit, nach der beruflichen oder familiären Tätigkeit im Rahmen eines Seniorenstudiums Hochschulveranstaltungen zu besuchen, entweder im Rahmen generationengleicher Lehrveranstaltungen oder zusammen mit jungen Studenten. Angesprochen ist jeder, der Zeit und Interesse zum gemeinsamen wissenschaftlichen Lernen hat. Beschränkungen hinsichtlich Alter oder Schulbildung gibt es nicht. Pädagogische Hochschule Freiburg Kollegiengebäude II, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel. 0761 / 682-244, Fax. 0761 / 682-397 eMail: [email protected] Internet: www.ph-freiburg.de/zwh/senioren In Basel haben ältere Menschen die Möglichkeit, die sog. "Senioren-Universität" zu besuchen. Zutritt haben Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben bzw. pensioniert sind, sowie ihre Partner. Die Schulbildung spielt keine Rolle. Es werden Vorlesungen aus allen Wissensgebieten der Universität angeboten. Sämtliche Veranstaltungen finden nachmittags in der Aula des Kollegienhauses der Universität (Petersplatz 1) statt. Der Veranstaltungsraum ist rollstuhlgerecht. Eine Schwerhörigenanlage ist vorhanden. Soweit Plätze frei sind, können sie einzeln, ansonsten im Jahresabonnement besucht werden. Jahresprogramme sind jeweils ab Anfang September erhältlich. Nähere Auskünfte erteilt: 21 3. Gesundheit und Erholung 3.1 Alter bedeutet nicht Krankheit. Der überwiegende Teil älterer Menschen führt ein selbstständiges Leben, und selbst in der Gruppe der 85jährigen und älteren ist fast die Hälfte weder hilfe- noch pflegebedürftig. Zu Gesundheit und Zufriedenheit kann man selbst sehr viel beitragen. Von Prof. Dr. Andreas Kruse (Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg) stammen die folgenden 15 Ratschläge: Es ist schon etwas dran an dem Sprichwort "Vorbeugen ist besser als heilen", denn durch rechtzeitiges Erkennen kann gar manche Erkrankung vermieden oder deren Dauer erheblich abgekürzt werden. - Nutzen Sie daher die Gelegenheit zur kostenlosen jährlichen Krebs-Vorsorgeuntersuchung sowie alle zwei Jahre zu einem umfassenden Gesundheitscheck durch Ihren Hausarzt. Sprechen Sie ihn auch auf mögliche Auffrischungsimpfungen an (Tetanus, Grippe etc.). Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse. 22 Stets körperlich, geistig und sozial aktiv sein. Gesundheitsbewusst leben. Vorsorgemaßnahmen nutzen. Auch im Alter noch den Lebensstil positiv verändern. Rechtzeitig auf das Alter vorbereiten (z.B. auf Veränderungen wie Berufsaustritt, Umzug etc.) Freie Zeit nutzen, um Neues zu lernen. Offen bleiben für positive Erlebnisse und neue Erfahrungen. Das Alter als Chance begreifen ("Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens") Kontakte zu anderen Menschen / Generationen pflegen. Zärtlichkeit und Sexualität auch im Alter genießen. Sport treiben und sich regelmäßig bewegen, ohne sich dabei zu überfordern. Gesundheit und Selbstständigkeit schätzen lernen und fördern. Krankheiten nicht einfach hinnehmen, sondern alle möglichen Behandlungschancen nutzen. Individuell abgestimmte Hilfe und Pflege suchen, die die Selbstständigkeit erhält und fördert. Mut haben zur Selbstständigkeit. Vorbeugung / Vorsorge 3.2 Spezielle Altersmedizin 3.2.1 Behandlung im Akutkrankenhaus In der Akutgeriatrie am Kreiskrankenhaus Lörrach steht spezifisch geschultes Fachpersonal in Pflege und Therapie zur Verfügung zur Versorgung von akut erkrankten hochbetagten mehrfach kranken Patienten mit einer neu aufgetretenen Erkrankung oder einer akut verschlimmerten chronischen Erkrankung. Es erfolgt hier die sog. Geriatrische Frührehabilitation im Sinne der Komplexbehandlung, wobei Aspekte der akutmedizinischen Behandlung und der rehabilitativen Therapie gleichermassen relevant sein müssen. Dies führt zu einer qualitiativen Behandlungsverbesserung. Der Geriatrische Schwerpunkt ist am Kreiskrankenhaus Lörrach seit 1995 etabliert und Teil des Versorgungsnetzes für ältere Menschen im Landkreis. Es besteht enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, ambulanten Diensten, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Patientenselbsthil- fegruppen, Rehakliniken für Geriatrie und Rehaeinrichtungen. Zu den Aufgaben zählen: anderen Geriatrisches Konsil stationär (Mitbetreuung älterer und mehrfach kranker Patienten im Krankenhaus) Geriatrisches Assessment (umfangreiche Funktionsbeurteilungen unter Einbeziehung aller Disziplinen) ärztliche Beratung zu geriatrischer Medizin, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten Frührehabilitation im Akutkrankenhaus durch interdisziplinäre Zusammenarbeit Auswahl von geeigneten Rehamaßnahmen Beratung bei der Organisation der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich Unterstützung bei der Rückkehr in die gewohnte häusliche Umgebung Vernetzung von stationären und ambulanten Diensten und Therapieangeboten Organisation von Fortbildungen auf dem Gebiet der Geriatrie Der Geriatrische Schwerpunkt steht unter der ärztlichen Leitung von Fr. Dr. Sabina Kappos, Ärztin für Innere Medizin, Klinische Geriatrie (Telefon 07621 / 416-8638). Zum interdisziplinären Team gehören die Bereiche Ergotherapie, Logopädie, Krankenpflege und Sekretariat. Geriatrischer Schwerpunkt Kliniken des Landkreises Lörrach, Fr. Dr. Kappos (ärztliche Leitung) Spitalstr. 25, 79539 Lörrach Tel. 07621/416 8699 (Sekretariat) od. 416-0 Fax 07621/416-8640, Internet: www.klinloe.de 3.2.2 Rehabilitation Wie unter 3.2.1. dargestellt, ist bei gleichzeitig bestehender akutmedizinischer Behandlungsnotwendigkeit auch im Akutkrankenhaus eine sehr gute geriatrisch frührehabilitative Therapie möglich. Sie zielt auf die Beseitigung, Abwendung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit. In manchen Fällen bedarf es nach einer Akuterkrankung einer speziellen Anschlussbehandlung, der geriatrischen Rehabilitation, um die frühere Leistungsfähigkeit möglichst wieder herzustellen Über leistungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Rehamassnahme (z.B. Höhe der Zuzahlungen bzw Befreiung davon, Verhalten bei Ablehnung eines Rehaantrages etc) berät Sie die Zentrale Servicestelle Entlassmanagement im Krankenhaus, ihre Krankenkasse oder der 3.3 Arbeitskreis Gesundheit e.V. Gustav-Mahler-Str. 2, 04109 Leipzig Tel. 0341 / 870 59 59-0, Fax. 0341 / 870 59 59-59 eMail: [email protected] Internet: www.arbeitskreis-gesundheit.de Altersgemäße Ernährung Schon bei Menschen in jüngeren Jahren sind viele Krankheiten auf eine falsche, unausgewogene Ernährung zurückzuführen. Umso wichtiger ist es für den älteren Menschen, dass er seine Essgewohnheiten kritisch überprüft und evtl. korrigiert. Ratschläge bekommen Sie u. a. bei Ihrem Hausarzt, Ihrer Krankenkasse oder auch im Rahmen entspre- 23 chender Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen, bei Vorträgen in Kliniken und in den Seniorentreffs. 3.4 Gesund und fit durch Bewegung "Wer rastet, der rostet", das ist die Devise vieler älterer Menschen, die erkannt haben, dass sie Aktivitäten wie Gymnastik, Schwimmen, Tanzen, Wandern, Spaziergänge an der frischen Luft usw. einfach beweglicher und widerstandsfähiger machen. Dabei steht weniger die Leistung als vielmehr die Ausdauer im Vordergrund. Auch Kontakte zu Gleichgesinnten ergeben sich oft wie von selbst. Viele Veranstaltungen finden nur einmal im Monat oder in größeren Abständen statt. Sie konnten aus Platzgründen nicht abgedruckt werden. Informieren Sie sich daher über weitere Angebote in der Tageszeitung, bei Ihrer Pfarrgemeinde, Ihrem Bürgermeisteramt, dem Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) dem ipunkt der FritzBerger-Stiftung (sh. S. 106) oder den freien Wohlfahrtsverbänden (sh. S. 107). Nachfolgend sind Angebote aufgeführt, die regelmäßig und häufiger als einmal im Monat stattfinden. AWO Arbeiterwohlfahrt D Damen DRK Deutsches Rotes Kreuz EG Evang. Kirchengem. GT Gedächtnistraining GYM Seniorengymnastik H Herren KG Kath. Kirchengem. PG Politische Gemeinde 24 PRIV Privatinitiative TANZ Seniorentanz TV Turnverein SCHW Seniorenschwimmen SOZ Sozialstation VHS Volkshochschule WGYM Wassergymnastik YOGA Yoga Bad Bellingen (79415) Bamlach, Gemeindehalle Do.: 16.00 - 17.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Hufschmidt, Tel. 07631 / 5777 Rheinweiler, Rheinhalle (TV Rheinweiler) Di.: 19 - 20 Uhr (GYM) Leitung: Frau Wunderlin, Tel. 07635 / 3834 Bad Bellingen, Kurhaus, Badstr. 13 (Tanztreff) Kontakt.: Tel. 07635 / 1660 Binzen (79589) Rathaussaal (PG) Mi.: 9.00 Uhr (GYM) Leitung : Frau Resin, Tel. 07626 / 6916 Efringen-Kirchen (79588) Hermann-Burte-Halle (DRK) Di.: 17.00 - 18.00 Uhr (GYM / D+H) Leitung: Frau Schmidt, Tel. 07628 / 1579 Blansingen, K.-Turnhalle (EG) Mi. (Som.): 17.30 - 18.30 Uhr (GYM) Mi. (Wint.): 16.00 - 17.00 Uhr (GYM) Leitung:: Frau Zettl, Tel. 07628 / 472 Istein, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DRK) Di.: 14.15 - 15.15 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Schmidt, Tel. 07628 / 1579 Eimeldingen (79591) Grenzach, Bärenfelsschule (DRK) Jacob-Burckhardt-Str. 2 Di.: 09.00 - 10.00 Uhr (GYM / D) Di.: 10.15 - 11.15 Uhr (GYM / D+H) Leitung: Edeltraud Reinauer (DRK), Tel. 07624 / 6045 Mi.: 15.30 – 17.00 Uhr (Tanz, 14-tägig) Leitung: Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080 Wyhlen, Turnhalle Hebelschule (DRK) Eisenbahnstrasse (Eingang vom Hof her) Di.: 15.00 - 16.30 Uhr (Tanz) Leitung: Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080 Di.: 18.00 - 19.00 Uhr (Entspannungsgym.) Leitung: Renate Winkler, Tel. 07623 / 40392 Mi.: 15.30 - 17.00 Uhr (Tanz, Folklore, 14-tg) Leitung: Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080 Do.: 14.30 - 15.30 Uhr (GYM*) * Allgem. Gymnastik für die Frau ab 50 mit AntiOsteoporose-Training, Beckenboden-Gymnastik sowie Sturzprävention Leitung: Karin Timm, Tel. 07624 / 6333 Wyhlen, DRK-Vereinsheim, Abtsmatten Mo.: 9.30 – 10.30 Uhr (GT) Leitung: Frau Renate Heid, Tel. 07624 / 7663 Evangelisches Gemeindehaus (EG) Di.: 9.30 - 10.15 Uhr (GYM) Leitung: Gisela Halmazna, Tel. 07621 / 63034 Grenzach-Wyhlen (79639) Hochrheinhalle (TV) Di.: 19.00 - 20.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Zießow, Tel. 07624 / 7817 Grenzach, Seniorenzentrum Emilienpark Emilienpark 2 – 8 eMail: [email protected] Mi.: 16.30 - 18 Uhr Entspannungsgymnastik (VHS) Leitung: VHS, Tel. 07624 / 1033 Fr.: 09.30 - 10.30 Uhr (Gedächtnistraining) Leitung: Irmgard Malzacher, Tel. 07624 / 3847 Wyhlen, Himmelspforte (DRK), Klosterstr. 33 Mo.: 11.45 - 12.45 Uhr (GT) Do.: 10.45 - 11.45 Uhr (GYM) Leitung: Renate Heid, Tel. 07624 / 7663 Evang. Gemeindehaus (DRK) Do.: 8.30 – 9.30 Uhr (GYM*) Do.: 9.45 – 10.45 Uhr (GYM*) *Allgem. Gymnastik für die Frau ab 50 mit Schwerpunkt Anti-Osteoporose-Training, Beckenboden-Gymnastik sowie Sturzprävention Leitung: Karin Timm, Tel. 07624 / 6333 Hausen (79688) Festhalle (TV) Fr.: 15.45 - 17.00 Uhr (GYM / D + H) Leitung: Frau Dörflinger, Tel. 07622 / 8843 Mi.: 19.00 – 20.30 Uhr (Turnen für Ältere, D+H) Leitung: Herta Olschowka, Tel. 07622 / 8151 25 Rathausplatz (Schwarzwaldverein Hausen) Mi.: 13.00 Uhr (Mittwochswanderung, D+H) Leitung: Sigrid Gessner, Tel. 07622 / 3198 Evangelischer Kindergarten Tumringen (EG) Oskar-Grether-Str. 2, 79539 Lörrach Mo.: 09.30 - 10.30 Uhr (GYM / D) Mo.: 10.30 - 11.30 Uhr (GYM / H) Leitung: Frau Marianne Büche, Tel. 07621 / 53956 Altes Rathaus (PG) Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach Mo. - Do.: diverse Interessengruppen, wie Boule, Gymnastik, Tanz, Wandern, Gedächtnistraining (Zeiten im Programmheft, das vor Ort ausliegt) Auskunft: Kornelia Jagiela, Tel. 07621 / 9567350 Inzlingen (79594) Seniorenwohnanlage, Sonnhalde 1 a (DRK) Di.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM / D + H) Leitung: Frau Hildebrand, Tel. 07621 / 47214 Erstelhalle, Waldstr. 15 (DRK) Mi.: 14.00 - 15.00 Uhr (Entspannungsgym.) Leitung: Frau Schneidermeier, Tel. 07621 / 82044 Kandern (79400) Malsburg-Marzell (79429) Rotkreuzhaus, Papierweg 4 Di.: 10 – 11 Uhr (Gym, Tanz) Leitung: Frau Fleig, Tel. 0176 / 61158855 Ski-Club Malsburg-Marzell Mo.: 19.00 - 20.00 Uhr (GYM) Anfragen: Tel. 07626 / 1798 Volkshochschule Kandern, Hauptstr. 18 (Eingang: Notariat), Kontakt: Frau Albrecht, Tel. 07626 / 973228, Fax. 07626 / 973229, eMail: [email protected] Malsburg, Schule Mo.: 16.30 - 17.30 Uhr (GYM) Leitung: Frau Stewin Info: DRK Kv. Müllheim, Tel. 07631 / 1805-0 Lörrach (79539, 79540, 79541) DRK-Kreisverband Lörrach e.V. (DRK) Weiler Straße 6, 79540 Lörrach Div. Gymnastikgruppen, Tanz und Gedächtnistraining Auskunft: Tel. 07621 / 1515-0 Schlossberghalle (EG) 79541 Lörrach-Haagen Di.: 10.15 - 11.00 Uhr (GYM) Leitung: Marianne Büche, Tel. 07621 / 53956 26 Maulburg (79689) DRK-Haus, Belchenstr. 5 (DRK) Do.: 15.15 - 16.15 Uhr (GYM / D + H) Leitung: Frau Erna Friess, Tel. 07624 / 4205 Rheinfelden (79618) Karsau, Christian-Heinrich-Zeller-Schule (DRK) Mo.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Lützelschwab, Tel. 07623 / 5455 Nollingen, Gemeindehaus (DRK) Di.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Mergner, Tel. 07623 / 61145 Nollingen, Hebelhalle (DRK) Mi.: 14.00 - 15.00 Uhr (GYM / F) Mi.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM / H) Leitung: Frau Heidemann, Tel. 07623 / 4253 Warmbach, St. Gallus-Haus (KG) Mo.: 15.00 – 16.00 Uhr (Gym) Leitung: Frau Adler, Tel. 07623 / 62455 Do.: 15.00 - 16.00 Uhr (TANZ) Leitung: Frau Spitz, Tel. 07623 / 6043 Eichsel, Gemeindehalle (DRK) Di.: 14.00 - 15.00 Uhr (GYM / H) Di.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Kühl, Tel. 07623 / 4546 Degerfelden, Fridolinhalle (TV Degerfelden) Mi.: 14.30 - 15.30 Uhr Seniorenturnen i.d.R. im Stuhlkreis Leitung: Silvia Cipolla (Info-Tel. 07623 / 4845) Minseln, Turnhalle (DRK) Mo.: 14.00 - 15.00 Uhr (GT), Leitung: Frau Linsin, Tel. 07623 / 5241 Mo.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Mergner, Tel. 07623 / 61145 Adelhausen, Dinkelberghalle (DRK) Di.: 9.30 - 10.30 Uhr (GYM) Leitung: Frau Schmid, Tel. 07627 / 924545 Kath. Pfarreizentrum St. Josef Mo.: 9.30 – 10.30 h (Sitz-GYM) Leitung: Frau Adler, Tel. 07623 / 62455 Seniorenwohnanlage (SOZ), Müssmattstr. 43 Mo.: 15.00 Uhr (GYM) Leitung: Kirchl. Sozialstation, Tel. 07623 / 1500 Öffentliches Schwimmbad (DRK) Mai - September (WGYM) Mi. + Do.: 9.15 - 9.45 u. 10.00 - 10.30 Uhr Leitung: Frau Schliephake, Tel. 07623 / 6826 Frau Heidemann, Tel. 07623 / 4253 Frau Adler, Tel. 07623 / 62455 Herten, Scheffelhalle (DRK) Di.: 9.30 – 10.30 Uhr (GYM) Leitung: Erna Friess, Tel. 07624 / 4205 Goetheschule, Turnhalle (TV Rheinfelden) Fr.: 16.00 - 17.00 Uhr (GYM) Fr.: 17.00 - 18.00 Uhr (GYM) Leitung: Inge Hopfner, Tel. 07623 / 62708 Fécamphalle, Gymnastiksaal (DRK) Do.: 09.30 - 10.30 Uhr (GYM) Do.: 10.30 - 11.30 Uhr* (GYM) *auch für Behinderte im Rollstuhl Leitung : Frau Schmökel, Tel. 07623 / 62667 Eichendorff-Sonderschule (DRK) Mi.: 15.30 - 16.30 Uhr (GYM) Leitung: Frau Fuchs, Tel. 07623 / 50480 Eichendorfhalle (DRK) Fr.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Schliephake, Tel. 07623 / 6826 27 Rümmingen (79595) Gemeindehalle (DRK) Mo.: 15.00 - 16.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Doris Groß, Tel. 07621 / 164029 Schopfheim (79650) Wiechs, Evangelisches Gemeindehaus (DRK) Silberrankstraße Di.: 17.30 - 18.30 Uhr (GYM / D+H) Leitung: Frau Heinzelmann, Tel. 07622 / 8766 Dr.-Max-Metzger-Turnhalle (TSG Schopfheim) Mo.: 17.00 - 18.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Kropf, Tel. 07622 / 62389 Fahrnau, Festhalle (TV Fahrnau), Turnstraße Di.: 14.00 – 15.00 Uhr (GYM) Do.: 17.30 - 19.30 Uhr (GYM 70+) Do.: 19.30 - 21.00 Uhr (GYM) Leitung: Cornelia Jäckh, Tel. 07622 / 4576 Dr.-Max-Picard-Platz tägl. Boulespiel (nachm. bei trockenem Wetter) Auskunft: Am Platz Schliengen (79418) Niedereggenen, Schule (DRK Kv. Müllheim) Mo.: 16.30 - 17.30 Uhr (GYM), Sommer Mo.: 16.00 - 17.00 Uhr (GYM), Winter Leitung: Frau R. Rosskopf, Tel. 07631 / 4351 Bürger- und Gästehaus Mi.: 10 – 11 Uhr (Gym) Leitung: Fr. Lekschat, Tel. 07631 / 749099 Schönau (79677) Katholischer Pfarrsaal (AW / DRK), Talstraße 24 Di.: 09.00 – 10.00 Uhr (GYM / D) Di.: 10.00 – 11.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Bärbel Kohler, Tel. 07673 / 7471 (DRK) Schwörstadt (79739) 28 Turn- und Festhalle (TV) Mo.: 16.00 – 17.00 Uhr (GYM / D) Di.: 18.00 – 19.00 Uhr (GYM / D) 19.30 – 20.30 Uhr (GYM / D) Leitung: Edith Popp, Tel. 07762 / 8576 Di.: 20.30 –21.45 Uhr (GYM / D) Leitung: Beate Schneider, Tel. 07762 / 8945 Steinen (79585) Sporthalle (DRK), Köchlinstrasse Mi.: 14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Mandau, Tel. 07627 / 474 Höllstein, Kindergarten (DRK), Gartenstrasse Di.: 14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Mandau, Tel. 07627 / 474 Hüsingen, Sporthalle (DRK), Adelhauser Straße Di.: 18.00 - 19.00 Uhr (GYM / D) Leitung: Frau Mandau, Tel. 07627 / 474 Seniorenzentrum Mühlehof (PRIV) Mühlenweg 3 Fr.: 08.45 - 09.45 Uhr (GYM) Fr.: 09.45 - 10.30 Uhr (GYM) Leitung: Frau Suvaal, Tel. 07627 / 7711 eMail: [email protected] Höllstein, Alte Turnhalle (PRIV) Seniorengymnastik Mi.: 09.00 - 11.00 Uhr (GYM / H) Leitung: Herr Meier, Tel. 07627 / 8961 Schlächtenhaus, Mehrzweckhalle (DRK) Mo.: 09.00 - 10.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Suvaal, Tel. 07627 / 7711 Todtnauberg, Grundschule Di.: 19.00 - 20.00 Uhr (GYM) Leitung: Ursula Büche, Tel. 07671 / 8939 Muggenbrunn, Haus des Gastes Mi.: 18.00 – 19.00 Uhr (YOGA) Kontakt: Irmgard Thoma, Tel. 07671 / 1224 Weil am Rhein (79576) Seniorenheim St. Peter und Paul (KG), Leopoldstr. 30 Di.: 14.30 - 15.30 Uhr (GYM / D+H) Leitung: Frau Eckerlin, Tel. 07621 / 798284 Friedlingen, Katholisches Pfarrhaus (KG) Landskronstr.7 (Gruppenraum) Do.: 10.15 - 11.15 Uhr (GYM / D) Leitung: Maria Scherer, Tel. 07621 / 74270 Erlenhof (Soz), Oberbaselweg 55 Mo.: 14.00 Uhr Bewegungstanz (2x / Monat) Leitung: Frau Lorenz Do.: 09.00 - 10.00 Uhr (GYM D+H) Fr.: 09.30 – 10.30 Uhr Leitung: Frau Lechleiter Kontakt: Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V., Frau Schell, Tel. 07621 / 790415 Friedlingen, DRK-Heim (DRK), Riedlistr. 20 Di.: 14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D) Di: 15.00 – 16.00 Uhr (GT, 14tägig) Leitung: Ruth Rinnert, Tel. 0033 389 / 403459 Todtnau (79674) Brandenberg, Gemeindezentrum (DRK) Mo.: 19.30 - 20.30 Uhr (GYM + YOGA) Leitung: Elisabeth Maier, Tel. 07671 / 499 Schlechtnau, Gemeindezentrum Di.: 16.00 – 17.00 Uhr (GYM + YOGA) Leitung: Hannelore Kumpf, Tel. 07671 / 1694 Do.: 19.00 - 20.00 Uhr, im Sommer (GYM) Do.: 19.30 – 20.30 Uhr, im Winter (GYM) Leitung: Monika Held, Tel. 07671 / 8686 Präg, Gemeindehaus (DRK) Mi.: 19.00 - 20.00 Uhr (GYM + YOGA) Fr.: 19.30 - 20.30 Uhr (GYM + YOGA) Leitung: Ingrid Bläsi, Tel. 07671 / 339 29 Altenbegegnungsstätte (AW), Breslauerstr. 25 Fr.: 13.00 – 14.00 Uhr (GT) Leitung: Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583 Fr.: 14.15 - 15.30 Uhr (GYM) Leitung: Frau Grommelt, Tel. 07621 / 71192 Info: Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583 Kleinschwimmhalle (AW), Hirschenstr. 21 Mi.: 12.00 - 13.30 Uhr (SCHW) Leitung: Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583 Läublinpark (KG) Do.: 14.30 – 17.00 Uhr (Boule) Leitung: Rudolf Andris, Tel. 07621 / 71321 Pflegeheim Markgräflerland, Römerstr. 55 Mi.: 11.15 – 12.15 Uhr (Osteoporosegym.) Do.: 18.30 – 19.30 Uhr (Osteoporosegym.) Info: Liddy Reisner, Tel. 07621 / 76456 Laguna – Badeland (PRIV) Sportplatz 1 Do.: 10.30 – 11.00 Uhr (WGYM) Info: Tel. 07621 / 95674-0 Zell i. W. (79669) 30 DRK-Heim (DRK), Schopfheimer Str. 51 Mo.: 10.00 - 11.00 Uhr (GYM / D) Mi.: 17.45 - 18.45 Uhr (GYM) Leitung: Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592 Mambach, Rathaus (DRK) Di.: 10.00 - 11.00 Uhr (GYM / D) Di.: 19.00 - 20.00 Uhr (GYM / D+H) Leitung: Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592 Gresgen, Turnhalle (DRK) Mo.: 19.30 - 20.30 Uhr (GYM / D) Do.: 19.30 - 20.30 Uhr (GYM / H) Leitung: Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592 Atzenbach, Katholischer Pfarrsaal (KG) Mo.: 14.00 Uhr (GYM) Leitung: Frau Mehlin, Tel. 07625 / 636 Gesund + fit (DRK) Begegnungsstätte, Hans-Fräulin-Platz 2 Mi.: 10 - 11 Uhr (Senioren- / Stuhlgymnastik) Leitung: Ursula Kiefer Informieren Sie sich über weitere Bewegungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse. 3.5 Erholung und Freizeiten Eine Erholungskur kann nicht nur einer drohenden Erkrankung vorbeugen, ihren Verlauf abkürzen sowie zur Genesung beitragen, sie bietet auch Gelegenheit, einmal auszuspannen, aus der gewohnten Umgebung herauszukommen, Neues zu sehen und zu erleben und vielleicht um die eine oder andere Erfahrung bereichert in den Alltag zurückzukehren. Freizeiten für Senioren veranstalten alljährlich das Diakonische Werk Lörrach, der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. und der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. Eine Besonderheit stellt der "Seniorensommer" des DRK Müllheim und des DRK Kreisverband Säckingen dar. Ganzjährige Erholungen und Freizeiten bietet das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. (sh. S. 108). An den Kosten für eine Erholungsmaßnahme beteiligen sich evtl. neben den Krankenkassen auch die Freien Wohlfahrtsverbände und das Sozialamt. Wenn Sie an einer Erholungskur interessiert sind, dann wenden Sie sich an einen der Freien Wohlfahrtsverbände. Dort wird man Sie gerne beraten und Ihnen ggf. bei der Vermittlung behilflich sein. Neben den Freien Wohlfahrtsverbänden veranstaltet auch die Richard-Grossmann-Stiftung für bedürftige Kreisbewohner, die zwischen Lörrach-Brombach und ZellAtzenbach wohnen, alljährlich Seniorenerholungen. Nähere Informationen können Sie über die örtlichen Alten- und Sozialvereine oder kirchlichen Betreuungseinrichtungen erhalten sowie schriftlich bei der: Richard-Grossmann-Stiftung, Stiftung des privaten Rechts c/o Hans-Peter Meier Keltenweg 3, 79541 Lörrach-Brombach eMail: [email protected] 4. Ambulante Hilfen Die meisten älteren Menschen wünschen sich, dass sie auch im Alter möglichst unabhängig in ihrer Wohnung und der vertrauten Umgebung leben können, wo sie Kontakte zu Freunden und Bekannten haben, die ihnen in vielen Jahren ans Herz gewachsen sind. Damit dies auch dann noch möglich ist, wenn ein Mensch in der Haushaltsführung behindert oder pflegebedürftig ist, besteht im Landkreis Lörrach ein Netz ambulanter Dienste. Ihr Ziel ist es, Menschen so lange wie möglich eine weitgehend selbst bestimmte und unabhängige Lebensführung zu ermöglichen. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung, vom Hilfebedürftigen bzw. anderen hierzu verpflichteten Stellen und Personen getragen werden können, teilweise oder auch vollständig vom Sozialamt übernommen werden. 4.1 Beratung und Information Bei Bedarf kann es u.U. recht schwierig sein, unter den vorhandenen Hilfsdiensten und Einrichtungen den- oder diejenige herauszufinden, der die benötigte Hilfeleistung anbietet, für den jeweiligen Wohnort zuständig ist und gerade Kapazitäten frei hat. Wenden Sie sich bei Bedarf an: das Bürgermeisteramt oder die Kirchengemeinde den Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) den ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) eine der Pflegekassen (sh. S. 96) eine Seniorenberatungsstelle (sh. S. 111) 31 Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ist unter Tel. 0800 – 1013538 landesweit täglich, auch samstags und sonntags, von 8 bis 20 Uhr eine Telefon-Hotline "Pflegebedürftig - was nun?" erreichbar. Während den üblichen Dienstzeiten können die Anrufer bei Bedarf auch mit den zuständigen Ansprechpartnern vor Ort verbunden werden. Die Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ ist beim Sozialministerium B.-W. (A-25, sh. S. 141ff) kostenlos erhältlich. Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas. Auch alle ambulanten Pflegedienste (sh. S. 40 ff) erbringen allgemeine hauswirtschaftliche Hilfeleistungen. Der Preis für hauswirtschaftliche Hilfeleistungen kann je nach Hilfeanbieter und der Art der eingesetzten Kräfte stark differieren. Lassen Sie sich von mehreren Anbietern einen Kostenvoranschlag geben, aus dem alle Kosten hervorgehen (auch Fahrtkosten und eventuelle Zuschläge). 4.2 Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen Zuweilen fällt älteren Menschen die eine oder andere Tätigkeit im Haushalt schwer. Wenn die Hilfe durch Angehörige, Freunde und Bekannte nicht möglich ist, kann ein entsprechender Hilfsdienst helfend zur Seite stehen. Bei den allgemeinen hauswirtschaftlichen Hilfsdiensten vermittelt eine zentrale Anlaufstelle hauswirtschaftliche Fachkräfte sowie Helferinnen und Helfer, die sich stundenweise für entsprechende Aufgaben zur Verfügung stellen. Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen sind möglich: 32 bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der Erledigung von Einkäufen, Besorgungen und Behördengängen, als Begleitung (z.B. bei Arztbesuchen, Behördengängen etc.,) bei der Kehrwoche und beim Schneeräumen, als Vorlese- und Schreibhilfe, bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (keine Pflege), bei Reinigungsarbeiten, wie Fensterputzen, Gardinen ab- und aufhängen, Teppichklopfen, Kehrwoche, zum Teil auch Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen im Haushalt, Renovierungen, Umzüge, Auf- und Abbauarbeiten, Müllentsorgung etc. Ambulanter Dienst Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. Tel. 07635 / 3136-202, Fax. 07635 / 3136-205 eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen DRK Kreisverband Säckingen - Mobile Soziale Dienste Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 /9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!) Fax: 07761/9201-40, eMail: [email protected] Internet: www.drk-saeckingen.de Bereich: Rheinfelden (außer: Adelhausen, Eichsel, Degerfelden und Herten), Schwörstadt DRK Grenzach c/o Frau Edeltraud Reinauer Vogesenstr. 5, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 6045 Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Grenzach) DRK Wyhlen c/o Frau Anette Streit Lettenweg 9, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 80704 Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Wyhlen) Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V. Baslerstr. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285 eMail: [email protected] Hauswirtschaftliche Dienste „Das Geschirrtuch“ Oberer Garten 14, 79400 Kandern Tel.: 07626 / 977 219, Fax.: 07626 / 977 220 eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Wittlingen Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach (NHD) Haagenerstr. 27, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9263-14, Fax. 07621 / 9263-30 eMail: [email protected] Bereich: Lörrach Bereich: Grenzach-Wyhlen Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V. (NHD) Papierweg 18, 79400 Kandern Tel. 07626 / 91412-12, Fax. 07626 / 91412-22 eMail: [email protected] PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ (MHD) Schwarzwaldstr. 51, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 1528-0, Fax. 07621 / 1528-49 Bereich: Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Zell i.W. Leben und Wohnen gGmbH (MHD) Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 42229-0, Fax. 07621 / 42229-29 eMail: [email protected] Internet: www.lebenwohnen.de Bereich: Landkreis Lörrach 33 Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. (NHD) Weiler Str. 6, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0 Fax. 07621 / 1515-15, Internet: www.drk-loerrach.de Bereich: Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen, Inzlingen, Kandern (nur OTe Holzen und Wollbach), Kleines Wiesental, Lörrach, Maulburg, Rheinfelden (nur OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel, Herten), Rümmingen, Schallbach, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein*, Wittlingen, Zell i.W. GEVITA Zuhause Hauswirtschaftl. Hilfen & Betreutes Wohnen Zuhause Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne OT Gresgen) DRK-Kreisverband Müllheim e.V. (MHD) Moltkestr. 14a, 79379 Müllheim Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Familienzentrum Rheinfelden e.V. (NHD) Elsa-Brandström-Str. 18, 79618 Rheinfelden Mobil: 0163 / 1528246, eMail: [email protected] Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt Sozialstation - Diakoniestation - Schopfheim e.V. (NHD), Friedrich-Hecker-Str. 13, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 6691-30, Fax. 07622 / 6691-34 eMail: [email protected] Internet: www.sozialstation-schopfheim.org Bereich: Hasel, Hausen (über Kooperationspartner Krankenpflegeverein hausen), Kleines Wiesental, Maulburg, Schopfheim, Steinen (nur OTe Endenburg, Schlächtenhaus, Weitenau), Zell i.W. (nur OT Gresgen) Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach (NHD) Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19 eMail: [email protected] Bereich: Hausen, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Kleines Wiesental Bereich: Lörrach Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. Luisenstr. 5, 79677 Schönau Tel. 07673 / 7252, Fax,. 07673 / 1003 eMail: [email protected] Seniorenzentrum Mühlehof (NHD) Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Bereich: Steinen, Maulburg und Umgebung 34 Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich Teichweg 6, 79585 Steinen-Höllstein Tel. 07627 / 3454, Fax. 07627 / 3554 eMail: [email protected] Internet: www.herbrich-pflegedienst.de Bereich: Lörrach (nur OT Brombach, Haagen, Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen, Rheinfelden (nur OT Adelhausen) Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. (NHD) Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1 oder -8, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Bereich: Weil am Rhein Sogenannte "Assistenten für schriftliche Tätigkeiten" helfen beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen etc. Sie werden für den Bereich der Stadt Weil am Rhein vermittelt über: Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V. Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 704-187, Fax. 07621 / 704-123 eMail: [email protected] Organisation für Mütter in der Arbeitswelt Riedlistraße 16, 79576 Weil am Rhein Tel.: 07621 / 162051, Fax.: 07621 / 162053 eMail: [email protected] Diakoniestation Weil a. Rh. – Vord. Kandertal e.V. Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] Bereich: Weil am Rhein und Umgebung Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Bereich: Weil am Rhein und Umgebung Jugend - Weiterbildung - Wiedereingliederung (MHD), Gemeinnütziger Förderverein zur Berufshilfe Am Kesselhaus 5, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 78861, Fax. 07621 / 793118 eMail: [email protected] Diakoniestation Weil am Rhein - Vorderes Kandertal e.V. (NHD), Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9796-30, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen, Märkt und Ötlingen), Wittlingen Bei der Suche nach einem ambulanten Dienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106) sowie die Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111). Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie 35 auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas. 4.3 Mobiler Wäschedienst Im Rahmen dieses Angebotes, das sich an alte, kranke und hilfebedürftige Menschen wendet, wird die Schmutzwäsche im Wäschesack abgeholt und schrankfertig wieder bei Ihnen zu Hause abgeliefert. PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ Schwarzwaldstr. 51, 79539 Lörrach Tel. 07621/1528-0, Fax. 07621 / 1528-49 4.4 Wem es schwer fällt, sich selbst täglich eine warme Mahlzeit zuzubereiten, der hat neben dem Besuch eines offenen Mittagstisches auch die Möglichkeit, einen ambulanten Mahlzeitendienst (kurz "Essen auf Rädern"), in Anspruch zu nehmen. Dabei werden die Mahlzeiten entweder täglich warm oder einmal in der Woche tiefgekühlt und einzeln verpackt zu Ihnen nach Hause gebracht. "Essen auf Rädern" kann auch nur vorübergehend bzw. für einzelne Wochentage bestellt werden. In der Regel werden Normalkost, Leber-, Magen-, Gallediät (leichte Kost) und Diätkost für Diabetiker angeboten. A à la carte (Wahlmenü) Ch cholesterinarme Kost D Diätkost bzw. Schonkost auf Anfrage möglich F fleischlose Kost G Gewichskontrollierte Kost K tiefgefrorenes Essen, einzeln verpackt Bereich: Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Lörrach, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Zell i.W. Kath. Sozialstation Weil am Rhein e.V. Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen O.M.A. – Bügelservice, Riedlistr. 16, 79576 Weil am Rhein, Tel. 07621 / 162051 Bereich: Weil am Rhein und Umgebung Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach (sh. S. 107) 36 Essen auf Rädern L leichte Kost Na Natriumverminderte Kost W warmes Essen V Vollkost Veg Vegetarische Kost x/7 Lieferung an x Tagen der Woche Essen auf Rädern warm auf den Tisch Pflegeheim Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-170, Fax. 07635 / 3136-200 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen 37 DRK Grenzach (W) c/o Bärbel Rieser, Reifenberg 2, 79639 GrenzachWyhlen, Tel. 07624 / 5528 Bereich: Binzen*, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen, Inzlingen, Kandern (nur OTe Holzen und Wollbach), Kleines Wiesental, Lörrach*, Maulburg, Rheinfelden (nur OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel, Herten), Rümmingen, Schallbach, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein*, Wittlingen, Zell i.W. Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Grenzach) DRK Wyhlen (A / D / K / L / V / Veg / W) c/o Frau Anneliese Wellinger, Lindweg 39 79639 Grenzach-Wyhlen, Tel. 07624 / 4264 Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Wyhlen) Kirchl. Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V. in Kooperation mit Familienzentrum Rheinfelden Baslerstr. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285 eMail: [email protected] * Auf Wunsch tägl. Heißauslieferung (A, D, V) Bereich: Grenzach-Wyhlen Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" (V / D / W) Papierweg 11, 79400 Kandern Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Arbeiterwohlfahrt - OV Kandern (A / CH / D / F / G / K) c/o Frau Ilsen, Vogesenstr. 17, 79400 Kandern Tel. 07626 / 1651 Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen 38 Menü-Mobil des Evang. Altenwerk e.V. (D, L, V, Veg, W, 7/7), Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418 - 114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de Bereich: Lörrach (einschl. aller Ortsteile) Bereich: Kandern Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. (A, Ch, D, G, F, K, L, Na, V, Veg), Weiler Str. 6, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0 bzw. -49 Familienzentrum Rheinfelden e.V. in Kooperation mit der Kirchlichen Sozialstation Rheinfelden Elsa-Brandström-Str. 12, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 7416929 (Festnetz) oder 0176 / 18011172 (Mobil), eMail: [email protected] (K/D) Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. (A/D/K/L/N/V), Luisenstr. 5, 79677 Schönau Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003 eMail: [email protected] Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. Arbeiterwohlfahrt - Ortsverein Schopfheim e.V. (W, 5/7) c/o Frau Heidi Spiering, Am Wuhr 3, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 1528 c/o Frau Ingeborg Ginzler, Bühlmattstr. 8, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 3294 Bereich: Schopfheim (ohne OTe Gersbach und Raitbach) Bürgertreff KaffeeMühle (Ch, D, F, W, V) Mühlenweg 3, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-40 & Pflegedienst Herbrich (Ch, D, F, W, V) Teichweg 6, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 3454 Bereich: Steinen Essen auf Rädern warm auf den Tisch Pflegeheim Markgräflerland (V, W, D, 7/7, Veg) Römerstrasse 55, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9777-0, eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de Bereich: Weil am Rhein (einschl. aller Teilorte) Bei der Suche nach einem ambulanten Dienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Sozialatlas des Landkreises (sh. S. 107). 39 4.5 Ambulante Pflegedienste Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst können folgende Kriterien hilfreich für Sie sein: 1. Ist der Pflegedienst qualitätsgeprüft (Zertifikat oder Gütesiegel)? 2. Mit welchen Pflegediensten arbeitet der Hausarzt des Patienten gerne und gut zusammen? 3. Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar? 4. Wird der Patient möglichst von einer Person und zu festen Zeiten versorgt? 5. Welche Ausbildung haben der Pfleger oder die Pflegerin des Pflegedienstes? 6. Stellt der Pflegedienst einen mit dem Arzt abgestimmten Pflegeplan auf? 7. Dürfen der Pflegebedürftige, seine Familie oder auch Freunde bei der Gestaltung der Pflege mitreden? 8. Ist die Pflegedokumentation verständlich? 9. Ist der Pflegevertrag klar und deutlich verständlich formuliert? 10. Welche Kosten kommen auf mich zu? Zum Tätigkeitsfeld ambulanter Pflegedienste zählen: die häusliche Pflegehilfe im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung), die Behandlungspflege im Zusammenwirken mit dem behandelnden Arzt, die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, Pflegekurse für Angehörige u. ehrenamtliche Pflegepersonen sowie die Anleitung in häuslicher Pflege vor Ort, der Verleih von Pflegehilfsmitteln, die Beratung und Vermittlung im pflegerischen, seelsorgerlichen und sozialen Bereich, die Versorgung der Familie bei Erkrankung oder Kuraufenthalt der Mutter im Rahmen der Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste ist nicht einheitlich. Erkundigen Sie sich bei dem nächstgelegenen Pflegedienst nach dem jeweiligen Leistungsangebot sowie dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Lassen Sie sich ein schriftliches Pflegeangebot (Kostenvoranschlag) unterbreiten. Zugelassene Pflegedienste sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrages zur pflegerischen Versorgung der Versicherten rund um die Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) verpflichtet. 40 Ambulanter Pflegedienst Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen, Tel. 07635 / 3136-202, Fax. 07635 / 3136-205 eMail: [email protected] Internet: www.ambulanter-dienst-schloss-rheinweiler.de Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen Pflegedienst Rhein, Hauptstr. 32, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 1632732, Fax. 07621 / 1624003 eMail: [email protected] Internet: www.pflegedienst-rhein.de Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, EfringenKirchen (nur OTe Efringen-Kirchen, Egringen, Mappach, Maugenhard), Lörrach, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V. Basler Str. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285 eMail: [email protected] Bereich: Grenzach-Wyhlen Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V. Papierweg 18, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 91412-0, Fax. 07626 / 91412-22, eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen Pflegedienst Lebenszeit, Hauptstr. 17, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 9774270, Fax. 07626 / 97742711 eMail: [email protected] Internet: www.pflegedienst-lebenszeit.de Bereich: Auggen, Badenweiler, Kandern, MalsburgMarzell, Müllheim, Neuenburg, Schliengen 41 42 GEVITA Pflege Zuhause - Ambulanter Dienst der GEVITA Residenz, Friedrich-Hecker-Str. 30 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201, eMail: [email protected] Internet: www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de Bereich: Lörrach Katholische Sozialstation Lörrach e.V. Haus Lioba, Luisenstraße 9, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 45301, Fax. 07621 / 2296 eMail: [email protected] Bereich: Inzlingen, Lörrach 43 Evangelische Diakoniestation e.V., Baslerstr. 129, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 46226, Fax. 07621 / 10422, eMail: [email protected] Bereich: Inzlingen, Lörrach Häuslicher Pflegedienst des Evang. Altenwerk Lörrach e.V., Karl-Herbster-Str. 5, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 424571 (Mobil-Tel. 0171 / 6200716) Fax. 07621 / 418-114, eMail: [email protected] Bereich: Lörrach leben + Wohnen gGmbH Ambulanter Dienst / Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA), Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 42229-0, eMail: [email protected] Internet: www.lebenwohnen.de Bereich: Landkreis Lörrach Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V. Moltkestr. 14a, 79379 Müllheim, Tel. 07631 / 1805-0 Fax. 07631 / 1805-50, eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen Kirchliche Sozialstation Rheinfelden Müssmattstraße 43, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 1500 (Pflegedienstleitung) Tel. 07623 / 1770 (Verwaltung), Fax. 07623 / 799693 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-hochrhein.de Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt 44 Pflegemobil Friedrichs Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst Edmund-Schweizer-Str. 3, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 717603, Fax. 07623 / 717605 eMail: [email protected] Internet: www.pflegemobil.friedrichs.de Bereich: Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden, Schwörstadt Ambulanter Pflegedienst Monika Braun Ochsenmattstr. 10, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 797949, Fax. 07623 / 797965 eMail: [email protected], Internet: www.apd-braun.de Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt 45 Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. Luisenstraße 5, 79677 Schönau, Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003, [email protected] Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne OT Gresgen) Sozialstation - Diakoniestation - Schopfheim e.V. Friedrich-Hecker-Str. 13, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 6691-30, Fax. 07622 / 6691-34 eMail: [email protected] Internet: www.sozialstation-schopfheim.org Bereich: Hasel, Hausen (über Kooperationspartner Krankenpflegeverein Hausen), Kleines Wiesental, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Zell i.W. (nur OT Gresgen) Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich Teichweg 6, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 3454, Fax. 07627 / 3554, eMail: [email protected] Internet: www.herbrich-pflegedienst.de Bereich: Lörrach (nur OTe Brombach, Haagen, Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen, Rheinfelden (nur OT Adelhausen) 46 47 Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V. Danziger Str. 17, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen, Märkt und Ötlingen), Wittlingen Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen Sozialstationen werden häufig von Krankenpflegevereinen ideell und finanziell unterstützt. Wenn Sie Näheres dazu wissen oder Mitglied werden möchten, wenden Sie sich an eine der Sozialstationen. Weiterführende Informationen (sh. S. 141ff): „Gute Pflege im Heim und zu Hause. – Pflegequalität erkennen und einfordern“, zu beziehen von B-34 „Ihr gutes Recht als Patient“, zu beziehen von B-34 „Pflegen zu Hause. – Ratgeber für die häusliche Pflege“, zu beziehen von B-07 Die Onkologische Brückenpflege ist Bestandteil des Onkologischen Schwerpunktes Lörrach-Rheinfelden, der aus dem Kreiskrankenhaus Lörrach, dem St. Elisabethen Krankenhaus Lörrach und der Frauenklinik Rheinfelden besteht. 48 Anspruch auf Brückenpflege haben grundsätzlich alle Tumorpatienten, die im Onkologischen Schwerpunkt betreut werden. Die Mitarbeiter der onkologischen Brückenpflege verfügen über eine besondere Ausbildung und langjährige Berufserfahrung. Sie betreuen und begleiten schwerkranke Tumorpatienten, die ihre letzte Lebenszeit zu Hause verbringen möchten. Dazu findet im Krankenhaus ein erster beratender Kontakt statt. Von da aus bereiten die MitarbeiterInnen eine mögliche Verlegung nach Hause vor, d.h. sie nehmen Kontakt mit Hausärzten und ambulanten Diensten auf. Auch helfen sie bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel, wie Krankenbett, Toilettenstuhl usw. Sie beraten bei medizinisch - pflegerischen und psychosozialen Problemen, die bei der häuslichen Pflege auftreten können. Durch die Betreuung und/oder Hilfestellung entstehen dem Tumorpatienten und seinen Angehörigen keinerlei Kosten. Brückenpflege - Kreiskrankenhaus Lörrach Spitalstraße 25, 79539 Lörrach Tel.: 07621 / 416-8111, Fax.: 07621 / 416-8137 eMail: [email protected] Bei der Suche nach einem Pflegedienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas. 4.6 Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe Haus- und Familienpflege- bzw. Dorfhilfedienste bieten Leistungen zur Beratung, Anleitung und Aufrechterhaltung des Familienverbandes, sowie in diesem Zusammenhang Pflegeleistungen für Personen, die krankheitsbedingt oder während der Rekonvaleszenz hilfebedürftig sind. Die Einrichtungen, die Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe im Landkreis Lörrach anbieten, unterhalten eine gemeinsame Einsatzleitung. Wenden Sie sich bei Bedarf an: Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Luisenstr. 9, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 9275-0, Fax. 07621 / 9275-17, eMail: [email protected] Internet: www.caritas-loerrach.de Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Hasel, Hausen, Inzlingen, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Schliengen, Schopfheim, Steinen, Zell-OT Gresgen Kirchl. Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V. (Kandern), Tel. 07626 / 91412-0 Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V. (Lörrach), Tel. 07621 / 9275-0 Evang. Diakoniestation Lörrach e.V. (Lörrach), Tel. 07621 / 46226 Sozialstation – Diakoniestation Schopfheim e.V. (Schopfheim), Tel. 07622 / 6691-30 Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. Frau Raphaela Gunkel, Regionale Einsatzleiterin Hochrhein, Händelstr. 4, 79787 Lauchringen Tel. 07741 / 966053, Fax. 07741 / 966060 eMail: [email protected] Internet: www.dorfhelferinnenwerk.de Bereich: Aitern, Binzen , Böllen, Eimeldingen, Fischingen, Fröhnd, Grenzach-Wyhlen, Häg-Ehrsberg, Rheinfelden, Rümmingen, Schallbach, Schönau, Schönenberg, Schwörstadt, Todtnau (außer T.Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Weil am Rhein, Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell i.W. (außer ZellGresgen) Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V. (Grenzach-Wyhlen), Tel. 07624 / 5017 oder 90285, eMail: [email protected] Kirchliche Sozialstation Rheinfelden – (Rheinfelden), Tel. 07623 / 1500, eMail: [email protected] Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. (Schönau), Tel. 07673 / 7252, eMail: [email protected] Diakoniestation Weil am Rhein – Vorderes Kandertal e.V. (Weil am Rhein), Tel. 07621 / 97960. eMail: [email protected] 49 4.7 Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA) Der Dienst der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz ermöglicht bzw. erleichtert es Menschen mit Behinderung, in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und am gesellschaftlichen Leben (Schule, Beruf, Freizeit) teilzunehmen. Die Unterstützung und Betreuung kann über mehrere Stunden, den ganzen Tag und bei Bedarf auch rund um die Uhr durchgeführt werden. Der Umfang der Einsätze richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Klienten. Sofern eine zusätzliche Behandlungspflege erforderlich ist, erfolgt eine Kooperation mit einem Ambulanten Pflegedienst. Die Mitarbeiter/innen der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten, Helferinnen und Helfer) unterstützen die Menschen mit Behinderung beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl, beim Waschen und Anziehen und beim Aufsuchen der Toilette. Sie helfen im Haushalt, gehen Einkaufen, begleiten bei Arztbesuchen und Behördengängen, bieten Hilfen beim Schulbesuch bzw. der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und assistieren im Rahmen der Freizeitgestaltung. 4.8 Vor allem alleinlebende ältere Menschen fürchten sich häufig davor, in ihrer Wohnung plötzlich in eine Notlage zu geraten, in der sie keine Hilfe herbeirufen können. Die Teilnehmer am sog. Hausnotrufdienst (HND) tragen einen kleinen Miniatursender (Funkfinger) bequem um den Hals oder am Handgelenk. Überall in der Wohnung (und auch im beschränkten Umkreis außerhalb) kann durch einfaches Drücken oder Ziehen am Sender über die Teilnehmerstation und das Telefonnetz Hilfe herbeigerufen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Pflegekassen oder das Sozialamt einen Teil der laufenden Kosten. Die Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes Lörrach und Bad Säckingen bieten einen so genannten Mobilruf an, der per Handy und Satellitenortung zusätzliche Sicherheit bei Notfällen außerhalb der Wohnung und im Freien bietet. Leben und Wohnen gGmbH Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 42229-0, Fax. 07621 / 42229-29 eMail: [email protected] Internet: www.lebenwohnen.de Bereich: Landkreis Lörrach Hausnotrufdienst Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen e.V. Hausnotruf / Mobilruf, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen, Tel. 07761 / 9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!), Fax. 07761 / 9201-40 eMail: [email protected] Internet: www.drk-saeckingen.de Bereich: Rheinfelden (außer Adelhausen, Eichsel, Degerfelden und Herten) und Schwörstadt Hausnotrufdienst GmbH Eisenbahnstr. 52, 79098 Freiburg i. Brsg. Tel. 0761 / 29622-0, Fax. 0761 / 29622-19 eMail: [email protected] Internet: www.hausnotrufdienst.de Vermittlung über Kooperationspartner vor Ort: 50 Kirchliche Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V. Papierweg 18, 79400 Kandern Tel. 07626 / 91412-0, Fax. 07626 / 91412-22 eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle Gretherstr. 17, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 939639-0, Fax. 07621 / 939639-20, eMail: [email protected] Internet: www.vdk-bawue.de Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen Bereich: Landkreis Lörrach Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. Hausnotruf / Mobilruf, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 1515-0, Fax. 07621 / 1515-15 Internet: www.drk-loerrach.de GEVITA Pflege Zuhause - Betreuungsdienst (Tag & Nacht), Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.zuhauseumsorgt.de , www.gevita.de Bereich: Lörrach, OTe Steinen und Höllstein der Gemeinde Steinen, Weil am Rhein, Binzen, Rümmingen, Wittlingen Familienzentrum Rheinfelden e.V. in Kooperation mit der Kirchlichen Sozialstation Rheinfelden Elsa-Brandström-Str. 12, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 7416929 (Festnetz) oder 0176 / 18011172 (Mobil) Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt Bereich: Landkreis Lörrach außer Bad Bellingen, Schliengen, Malsburg-Marzell, nur OTe Wollbach und Holzen der Stadt Kandern DRK Kreisverband Müllheim e.V. Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. Luisenstraße 5, 79677 Schönau Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003 eMail: [email protected] Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne OT Gresgen) Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach, Dienststelle Schopfheim Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19 eMail: [email protected] Bereich: Hasel, Hausen, Kleines Wiesental, Maulburg, Schopfheim 51 Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich Teichweg 6, 79585 Steinen-Höllstein Tel. 07627 / 3454, Fax. 07627 / 3554 eMail: [email protected] Internet: www.herbrich-pflegedienst.de Bereich: Lörrach (nur OT Brombach, Haagen, Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen, Rheinfelden (nur OT Adelhausen) Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V. Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen, Märkt und Ötlingen), Wittlingen Kath. Sozialstation Weil am Rhein e.V. - Josefshaus Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-8, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen Bei der Suche nach einem Hausnotrufdienst beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den Hausnotrufdiensten in Ihrer Nähe finden Sie ggf. auch im Sozialatlas des Landkreises im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas. 52 Das Sozialamt kann die Anschlusskosten und die Grundgebühr bei Bedürftigkeit auch aus Mitteln der Sozialhilfe finanzieren, wenn z.B. aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit jederzeit mit dem Eintreten einer lebensbedrohlichen Situation oder großen Schmerzen gerechnet werden muss und zum rechtzeitigen Herbeirufen von Hilfe ein eigenes Telefon erforderlich ist. Gleiches gilt auch für die Teilnahme am Hausnotrufdienst. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch hierzu beim: Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und Grundsicherung Palmstr. 3 (Zi. 3.08), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung: Mo., Mi. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: 14.00 - 17.30 Uhr 4.9 Kurzzeitpflege Die Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen zu Hause ist für die pflegenden Angehörigen wegen der körperlichen und psychischen Belastungen sowie der zeitlichen Gebundenheit nicht einfach. Um sie zeitweise zu entlasten (Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt) gibt es in einigen Pflegeheimen sowie anderen Einrichtungen sog. "Kurzzeitpflegeplätze" (Kupf). Sie stehen für die zeitlich befristete Aufnahme von Pflegebedürftigen zur Verfügung. Besonders in der Urlaubszeit übersteigt die Nachfrage zuweilen das Angebot. Termine sollten deshalb möglichst frühzeitig vereinbart werden. Pflegeheim Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de Seniorenzentrum Emilienpark Emilienpark 2-8, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302 eMail: [email protected] Internet: www.seniorenzentrum-emilienpark.de Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" Papierweg 11, 79400 Kandern Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Seniorenpflegeheim im Wohnpark an der Kander An der Kander 2, 79400 Kandern Tel. 07626 / 9738-59 oder -60, Fax. 07626 / 973861 Martinshaus, Lörrach Adlergässchen 8, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de Seniorenzentrum St. Fridolin Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33 eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de Seniorenzentrum Bürgerheim Rheinfelden Pestalozzistr. 1, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 967-0, Fax. 07623 / 967-199 eMail: [email protected] Haus Columban Alten- und Pflegeheim Hebelstr. 32, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50 eMail: [email protected] ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard Dr.-Max-Picard-Platz 5, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499 eMail: [email protected] Internet: www.procurand-senioren.de 53 Markus-Pflüger-Heim Kapellenstr. 1, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 3904-0 und 3904-23, Fax. 07622 / 3904-24 eMail: [email protected] Internet: www.markus-pflueger-heim.de Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH Luisenstr. 1, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 3900-0 Fax. 07622 / 3900-795 eMail: [email protected] Internet: www.grh-schopfheim.de Seniorenzentrum Mühlehof Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Alten- und Pflegeheim Todtnau Feldbergstr. 8, 79674 Todtnau Tel. 07671 / 9909-0, Fax. 07671 / 9909-18 eMail: [email protected] Internet: www.altenundpflegeheim.com Pflegeheim Markgräflerland Römerstr. 55, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9777-0, eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de Seniorenzentrum Zell im Wiesental Hans-Fräulin-Platz 1, 79669 Zell im Wiesental Tel: 07625 / 91866-0, Fax: 07625 / 918 66-19 eMail: [email protected] 54 Kurzzeitpflegeplätze für geistig Behinderte bietet das: St. Josefshaus Herten Hauptstraße 1, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 470-226, Internet: www.sjh-herten.de Bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten für die Kurzzeitpflege nach §§ 39 und 42 SGB XI. Wenn die verbleibenden Kosten vom dem/der Pflegebedürftigen nicht (ganz) getragen werden können, kann beim Sozialamt vor Vertragsabschluss mit dem Kurzzeitpflegeanbieter ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe bzw. Kriegsopferfürsorge gestellt werden. Auf einen Vermögenseinsatz (ausgenommen Barvermögen) soll i.d.R. verzichtet werden. Von den unterhaltspflichtigen Kindern wird im Falle der Kurzzeitpflege kein Kostenbeitrag verlangt. Das Kreissozialamt berät Sie gerne. 4.10 Tagespflege / Nachtpflege Bei der Tagespflege (Tapf) werden (nicht dauernd bettlägerige, jedoch gruppenfähige) pflegebedürftige ältere Menschen an bis zu sieben Tagen in der Woche morgens von zuhause abgeholt, tagsüber in der Tagespflegeeinrichtung versorgt und betreut und am späten Nachmittag wieder nach Hause zurückgebracht. Bei der Nachtpflege (Napf) werden (insbes. nacht-aktive) pflegebedürftige ältere Menschen nachtsüber in der Nachtpflegeeinrichtung betreut. Das Therapieangebot zielt jeweils darauf ab, die Selbstständigkeit der Tages- bzw. Nachtgäste zu erhalten bzw. sie zurück zu gewinnen. Tagespflege / Nachtpflege will zum einen die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zuhause und der stationären Versorgung im Heim schließen, zum anderen aber auch eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen bringen. Sie stellt damit eine Ergänzung des ambulanten und stationären Hilfeangebotes für ältere und kranke Menschen dar. An den Kosten beteiligen sich u.U. die Pflegeversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt. Fragen Sie nach dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages sowie einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Pflegeheim Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de Seniorenzentrum Efringen-Kirchen Isteiner Str. 6, 79588 Efringen-Kirchen Tel.: 07628 / 80380-0, Internet: www.sankt-josefshaus.de Alten- und Pflegeheim “Luise-Klaiber-Haus“ Papierweg 11, 79400 Kandern Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Tagespflege des Evang. Altenwerks Lörrach e.V. Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de Caritas Tagespflege Rheinfelden Adolf-Senger-Str. 2, 79618 Rheinfelden (Baden) Tel.: 07623 / 71830911 eMail: [email protected] Seniorenzentrum Mühlehof Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] 55 Tagespflege im Bürgerheim Zell im Wiesental Hans-Fräulin-Platz 1, 79669 Zell im Wiesental Tel. 07625 / 918-701, Fax. 07625 / 918-703 eMail: [email protected] Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Rheinstr. 54, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Franz-von-Sales-Weg (Kath. Pfarrsaal) 79400 Kandern Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Haagenerstr. 95 (Kath. Gemeindehaus St. Peter) 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] DRK-Kreisverband Müllheim e.V. Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim Tel. 07631 / 1805-55, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Warmbacherstr. 39, 79618 Rheinfelden Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Seniorenzentrum Mühlehof Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Speziell für ältere Menschen mit einer Behinderung bietet die Lebenshilfe Kreisvereinigung Lörrach e.V. (Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach) eine: 56 Dementenbetreuung Bei der Suche nach einem Tagespflegeplatz / Nachtpflegeplatz in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den Tagespflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet (sh. S. 107). 4.11 Tagespflege Weil am Rhein Hauptstr. 148, 79576 Weil am Rhein, Tel. 07621 / 792211 eMail: [email protected] Seniorengruppe für Menschen mit Behinderung Industriestr. 2, 79541 Lörrach – Haagen Tel. 07621 / 4011-0 Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen bieten: Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. "Villa Eckert", Albert-Schweitzer-Str. 1 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4 eMail: [email protected] Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de Einen häuslichen Betreuungsdienst für Menschen mit Demenz bieten: Betreuungsdienst Schell, Betreuungsdiernst für Menschen mit Demenz, Ob der Schule 2, 79588 EfringenKirchen, Tel. 07628 / 942771, eMail: [email protected], Internet: www.betreuungsdienst-schell.de Bereich: Binzen, Eimeldingen, Efringen-Kirchen, Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V. Seniorenzentrum, Stettinerstr. 12, 79576 Weil am Rhein, Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V. Papierweg 18, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 91412-0 Fax. 07626 / 91412-22, eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen Caritasverband Lörrach Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9275-20, oder -0, Fax. 076212 / 9275-17 eMail: [email protected] Bereich: Landkreis Lörrach (außer Stadt Weil am Rhein, Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen) GEVITA Pflege Zuhause Betreuungsdienst (Tag & Nacht) Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de Bereich: Lörrach 57 DRK-Kreisverband Müllheim e.V. Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim Tel. 07631 / 1805-55, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach - Dienststelle Schopfheim Geronto-psychiatrischer Betreuungsdienst in der Häuslichkeit / Familienentlastender Dienst Hauptstraße 94, 79650 Schopfheim Tel.: 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19 eMail: [email protected] Bereich: Schopfheim, Maulburg, Hausen, Steinen, Kleines Wiesental Nachbarschaftshilfe Steinen - Maulburg Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0, Einsatzleitung: Frau Hild, Tel. 07627 / 7461 Bereich: Maulburg, Steinen 58 Bei der Suche nach einem Betreuungsangebot in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.. Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V. Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer Luisenstraße 5, 79677 Schönau Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003 eMail: [email protected] Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne OT Gresgen) Die Teilnahme an Entlastungsangeboten für verwirrte (demente) Menschen und ihre pflegenden Angehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Fritz-BergerFonds der Stadt und des Landkreises Lörrach bezuschusst werden. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): Broschüre "Wenn das Gedächtnis nachlässt", kostenlos erhältlich bei B-07 "Demenz - Hilfe für Angehörige und Betroffene", zu beziehen von B-34 Internetportal http://www.wegweiser-demenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Informationen zum Thema sowie Kontaktadressen vor Ort Broschüre „Geistig fit im Alter durch Ernährung, Bewegung und geistige Aktivität“, kostenlos zu beziehen von B-07 4.12 Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden Ein zentrales Anliegen der Hospizbewegung ist es, Schwerkranken und Sterbenden in diesem schwierigen Lebensabschnitt Begleitung anzubieten (ebenso deren Angehörigen). Daneben will die Hospizbewegung gegen aktive Sterbehilfe eintreten und setzt sich für eine gute pallitaivmedizinische Betreuung (insbesondere Schmerztherapie) ein. Die ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen nehmen sich für die Begleitung Zeit, versuchen auf Bedürfnisse einzugehen, kleine Wünsche zu erfüllen und stehen für Gespräche bereit. Angehörigen helfen sie beim Abschiednehmen und in ihrer Trauer. Die Hospizbewegung will das Thema "Sterben und Tod" in der Bevölkerung enttabuisieren und betreuenden Beistand leisten gegenüber dem Schwerkranken und Sterbenden, aber auch seinen Angehörigen sowie Trauernden. Ambulante Hospizgruppe Grenzach-Wyhlen Regionalgruppe der IGSL-Hospiz e.V. Bingen c/o Christel Friedrich, Heideggerstr. 6, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 2625, Mobil: 01520 / 1985963 (Christel Friedrich, Leitung), eMail: [email protected] Tel. 07621 / 62052 (Dr. Häfner, Stellvertretung) eMail: [email protected] Tel. 07624 / 5573 (Christa Paeckelmann, Trauergruppen), eMail: [email protected] Hospizgruppe der Kirchlichen Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V. Papierweg 18, 79400 Kandern Tel. 07626 / 8501 (Herr Brachmann) oder Tel. 07626 / 91412-0, eMail: [email protected] Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen Hospizgruppe Schopfheim beim Diakonischen Werk Hauptstr. 107, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 697596-50 eMail: [email protected] Bereich: Schopfheim Ambulantes Hospiz Steinen, c/o Helmut Tribull Am Hummelberg 2, 79585 Steinen Tel. 07627 / 972462, Fax. 07627 / 972461 eMail: [email protected] Bereich: Steinen Sie müssen mal wieder durchschlafen, aber Ihr Angehöriger braucht Begleitung während der Nacht? Die Kath. Sozialstation Weil am Rhein, die Brückenpflege, die Bereichsleitung Pflegemanagement des Kreiskrankenhauses Lörrach und der Förderkreis Stationäres Hospiz im Landkreis Lörrach e.V. haben gemeinsam einen Nachtwachenpool organisiert. Bereich: Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Rheinfelden, Weil am Rhein und angrenzende Gemeinden 59 Sein Ziel ist es, pflegende Angehörige schwerstkranker und sterbender Familienmitglieder kurzfristig und vorübergehend in der Nacht zu entlasten. Es wird keine Dauerbetreuung angeboten. Nachtwachen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen zu Hause vermittelt: Brückenpflege - Kreiskrankenhaus Lörrach Spitalstraße 25, 79539 Lörrach Tel. / Fax: 07621 / 416-8111 eMail: [email protected] Internet: http://www.osp-l-r.de Bereich: Landkreis Lörrach (Aitern, Bad Bellingen, Binzen, Böllen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Fröhnd, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen im Wiesental, Häg-Ehrsberg, Inzlingen, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rheinfelden, Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Schopfheim, Schönau i. Schw., Schönenberg, Schwörstadt, Steinen, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Weil am Rhein, Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell im Wiesental) Die Inanspruchnahme einer Nachtwache kann unter bestimmten Voraussetzuingen vom Fritz-Berger-Fonds für die Stadt und den Landkreis Lörrach (sh. Seite 93) bezuschusst werden. Das Stationäre Hospiz nimmt ausschließlich Patienten mit einer fortgeschrittenen, lebensbegrenzenden Erkrankung auf, die das Krankenhaus nicht mehr behandelt und die zuhause ambulant nicht ausreichend betreut werden können. 60 Hospiz am Buck, Joseph-Rupp-Weg 7, 79540 Lörrach Tel.: 07621 / 16986-0, eMail: [email protected] Weiterführende Informationen zu Fragen der Schmerztherapie, Adressen von Hospizen, stationären Hospizen und Schmerztherapeuten bietet die Deutsche Hospiz Stiftung unter www.deutsche-hospiz-stiftung.de bzw. über das: Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung: Tel. 0231 / 738073-0, Fax. 0231 / 738073-1 Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff): „Ein Lebensende in Würde. – Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall“, zu beziehen von B-34 Bei der Suche nach einer Betreuung und Pflege für Schwerkranke und Sterbende beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas. 4.13 Hilfe bei der Pflege daheim Nahezu 90% aller Pflegebedürftigen werden von Kindern oder dem Ehegatten zu Hause versorgt, oftmals unter erheblichen körperlichen und seelischen Anstrengungen. Dabei werden familienentlastende Dienste und Einrichtungen oft nicht oder erst viel zu spät (wenn die Belastungen schon Schäden bei Gesundheit oder dem familiären Zusammenhalt verursacht haben) in Anspruch genommen. Nachfolgend sind die wichtigsten Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten bei der häuslichen Pflege genannt. Soweit an anderer Stelle in diesem Heft näher erläutert, können Sie anhand der Quer- verweise in Klammern dort gezielt nachlesen. Andernfalls finden Sie in Klammern einen Hinweis auf die Stelle, bei der Sie sich näher informieren bzw. die jeweilige Leistung beantragen können. a) Allgemeine Beratung und persönliche Hilfe Soziale Dienste des Landkreises (sh. S. 115) Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111) Beratung über alters- und behinderungsgerechtes Wohnen Betreuung nach dem Betreuungsrecht (sh. S. 122) Demenzberatungsstellen (sh. S. 114) ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) Pflegekassen (sh. S. 96) Pflegekurse für Angehörige u. ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI (Pflegeversicherung) Pflegeschulungen zu Hause (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI) Pflegestützpunkt (§ 92c SGB XI) (sh. S. 105) / Pflegeberater bei allen Pflegekassen (§ 7a SGB XI) (sh. S. 96) Psychologische Beratung (sh. S. 121) Sitzwachengruppen Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise, Selbsthilfe- und Interessengruppen (sh. S. 126) Sozialberatung im Krankenhaus (sh. S. 116) Sterbebegleitung (sh. S. 59) Verbände der freien Wohlfahrtspflege (sh. S. 108) b) Praktische Hilfe Behinderten-Fahrdienste (sh. S. 19) Besuchsdienste (sh. S. 126) Begleitung von Schwerkranken u. Sterbenden (sh. S. 59) Betreuungsgruppen für an Demenz Erkrankte (sh. S. 56) Betreuungsdienste für an Demenz Erkrankte (sh. S. 56) Essen auf Rädern (sh. S. 36) Fahr- und Begleitdienste (sh. S. 18) Grund- und Behandlungspflege sowie Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt durch ambulante Pflegedienste (sh. S. 40) Private Haushaltshilfen (sh. S. 32) Hausnotrufdienste (sh. S. 50) Hilfe bei der Haushaltsführung durch allgemeine hauswirtschaftliche Dienste (sh. S. 32) Hospiz (sh. S. 59) Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA) (sh. S. 50) Kurse in häuslicher Pflege (sh. S. 40) Kurzzeitpflege (sh. S. 53) Nachtpflege (sh. S. 55) Nachtwachen (sh. S. 60) Tagespflege (sh. S. 55) Verleih von Pflegehilfsmitteln (sh. S. 40) c) Materielle Hilfe Altenhilfe nach § 71 SGB XII Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der GKV Übernahme der Beiträge einer Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung nach § 65 SGB XII (Sozialamt) Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII, um eine Behinderung oder ihre Folgen zu beseitigen und die betrof- 61 62 fene Person soweit wie möglich unabhängig von der Pflege zu machen (Sozialamt); Erstattung der angemessenen Aufwendungen einer Pflegeperson, sowie Gewährung von Beihilfen n. § 65 SGB XII (Sozialamt) Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V (GKV) Häusliche Krankenpflege gem. § 37 Abs. 1 SGB V (GKV) Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI (Pflegeversicherung) Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (sh. S. 98) Hilfsmittel nach § 33 SGB V (GKV) Kombinationsleistung (Sachleistung u. Geldleistung) nach § 38 SGB XI (Pflegeversicherung) Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (Pflegeversicherung) / bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-Berger-Fonds Landesblindenhilfe (sh. S. 93) Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI (Pflegeversicherung) Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds des Pflegebedürftigen nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegeversicherung) Nachtpflege nach § 41 SGB XI (Pflegeversicherung) / Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-BergerFonds (sh. S. 93) Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45c SGB XI (Pflegeversicherung) / Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-Berger-Fonds (sh. S. 93) Pflegegeld (Geldleistung) für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI (Pflegeversicherung) Pflegegeld nach § 64 SGB XII (Sozialamt) Pflegehilfsmittel u. technische Hilfen nach § 40 SGB XI (Pflegeversicherung) Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (Pflegeversicherung) Pflegezulage / Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes BVG (Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung & Schwerbehinderung) Rehabilitationskur für die Pflegeperson nach § 40 Abs. 1 SGB V (GKV) Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson nach § 44 SGB XI i.V. mit §§ 3, 141, 166 u. 170 SGB VI (Pflegeversicherung) Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Schwerbehindertenausweis Tagespflege nach § 41 SGB XI (Pflegeversicherung) / / bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-Berger-Fonds (sh. S. 93) Unfallversicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI i.V. mit §§ 539, 541, 637, 657 u. 750 RVO (Pflegeversicherung) Unterhaltsgeld für die Pflegeperson bei Rückkehr nach der Pflegetätigkeit ins Erwerbsleben nach § 44 SGB XI i.V. mit § 46 AFG (Pflegeversicherung) Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Telefonanschluß Vorsorgekur für die Pflegeperson nach § 23 Abs. 2 SGB V (GKV) Zuschuss beim Besuch einer Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige Dementer aus dem FritzBerger-Fonds (sh. S. 93) d. Sonstige Hilfen Wer nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden pro Woche für einen Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes Hilfeleistungen erbringt und daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, kann eine eigene Alterssicherung aufbauen. Die zuständige Pflegekasse zahlt auf Antrag die Rentenversicherungsbeiträge (§ 44 SGB XI). Aufwendungen des Pflegebedürftigen für ambulante Pflegeund (auch hauswirtschaftliche) Betreuungsleistungen können in Höhe von bis zu 6000,- € / Jahr mit einem Steuerabzug von bis zu 1.200,- € / Jahr geltend gemacht werden (Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbeleges). Die Steuerermäßigung steht auch den Angehörigen des Pflegebedürftigen zu, sofern diese für die Leistungen aufkommen. Das Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, das ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält, ist steuerfrei, selbst dann, wenn er es an Familienangehörige oder andere Personen weitergibt, die ihm gegenüber durch die Pflege eine sittliche Verpflichtung erfüllen. Beamte sollten sich über einen möglichen Beihilfeanspruch wegen Pflegebedürftigkeit bei ihrer ehemaligen Dienststelle informieren. Das Finanzamt berücksichtigt einen steuerlichen Freibetrag für den Pflegebedürftigen in Höhe von 924,- € für Aufwendungen bei pflegebedingter Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder bei Heimunterbringung. Wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat kann nach dem sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) eine kurzfristige Freistellung bei einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu 10 Tage von seinem Arbeitgeber beanspruchen, um sich um eine passende Lösung zu kümmern. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ist eine unbezahlte Pflegezeit von 6 Monaten mit Rückkehrgarantie zum Arbeitsplatz möglich. Beamte (u.U. auch ArbeiterInnen oder Angestellte im öffentlichen Dienst) können bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen bei ihrem Dienstherren bzw. Arbeitgeber eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit um die Hälfte bzw. unbezahlten Urlaub bis zu 3 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung beantragen. Das Finanzamt anerkennt einen steuerlicher Freibetrag für Pflegepersonen in Höhe von 924,- €. Höhere Aufwendungen können geltend gemacht werden, sind aber nachzuweisen. Soweit eine private Haushaltshilfe mit monatlich bis insgesamt 400,- € eingestellt wird (sog. Minijobs), muss das Arbeitsverhältnis bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft–Bahn– See - Minijob-Zentrale, 45115 Essen Tel. 01801 / 200504 (3,9 ct / Min. aus dem dt. Festnetz, für Anrufe aus anderen Netzen können abweichende Preise gelten), Internet: www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Diese informiert über das sog. Haushaltscheck-Verfahren sowie die anfallenden Pauschalabgaben. Die Haushaltshilfe zahlt keine Sozialabgaben und erhält ihr Gehalt brutto für netto. Nähere Informationen erhalten Sie auch beim: "Bürgertelefon" des BMAS Mo. - Do., jeweils von 8.00 - 20.00 Uhr Tel. 01805 / 676714 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz) 63 In allen Fragen rund um die Pflege eines Angehörigen beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-BergerStiftung.(sh. S. 106). Informationen finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach unter: www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas. 64 4.14 Gesprächs- und Betreuungsgruppen für pflegende Angehörige Für viele pflegende Angehörige ist es eine spürbare Entlastung, wenn sie mit anderen über ihre Situation reden, Erfahrungen austauschen und gemeinsam nach Problemlösungen suchen können. Ihnen fällt es dadurch leichter, mit den Belastungen fertig zu werden. Wo es solche Gesprächs- und Betreuungsgruppen für pflegende Angehörige gibt und wann die regelmäßigen Treffen stattfinden, kann erfragt werden bei: Gruppe für pflegende Angehörige Bad Säckingen Kirchliche Sozialstation St. Martin e.V. Zähringer Str. 13, 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 50395, Fax. 07761 / 50359 eMail: [email protected] Gruppe für pflegende Angehörige Kandern Kirchliche Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V. Papierweg 18, 79400 Kandern Tel. 07626 / 91412-0, Fax. 07626 / 91412-22 eMail: [email protected] Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Lörrach Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach c/o Caritasverband Lörrach - Demenzberatungsstelle Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-38 eMail: [email protected] Gruppe für pflegende Angehörige Lörrach Kath. Sozialstation Lörrach e.V., Luisenstr. 9, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 45301, Fax. 07621 / 2296 eMail: [email protected] Gruppe für pflegende Angehörige an Parkinson Erkrankter Lörrach - Deutsche Parkinsonvereinigung Regionalgruppe Lörrach, Dieter Kramer Palmstr. 6, 79539 Lörrach, Tel. 07627 / 972351 eMail: [email protected] Internet: www.parkinson-loerrach.de Gruppe für pflegende Angehörige Rheinfelden Kirchliche Sozialstation Rheinfelden Müssmattstr. 43, 79618 Rheinfelden (Bd.) Tel. 07623 / 1500 (Pflegedienstleitung) Tel. 07623 / 1770 (Verwaltung), Fax. 07623 / 799693 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-hochrhein.de Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Rheinfelden Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Warmbacherstr. 39, 79618 Rheinfelden Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Gruppe für pflegende Angehörige Steinen Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Zell i.W. Seniorenbegegnungsstätte, Hans-Fräulin-Platz 2, 79669 Zell i.W., c/o Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V., Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-38 eMail: [email protected] Über weitere Gruppen informieren der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach (sh. S. 105) der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) und die Pflegekassen (sh. S. 96). In manchen Fällen ist unter Berücksichtigung aller Beteiligten die dauernde Heimunterbringung die bessere Lösung. Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile beraten. Bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz sowie nach einem Kurzzeitpflegeplatz sind Ihnen bei Bedarf der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. oben) behilflich. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Pflegende Angehörige", zu beziehen von B-34 „Ambulante Pflegedienste“, zu beziehen von B-34 "Pflegefall - was tun?", zu beziehen von B-34 "Pflegebedürftig - was nun?", zu beziehen von B-28 "Hilfen im Alltag. - Haushaltsnahe Dienstleistungen selbst organisieren", zu beziehen von B-34 65 5. Wohnen Wenn man schon viele Jahre an einem Ort gelebt hat, dann hängt man an der vertrauten Umgebung, den Nachbarn und Freunden und an den "eigenen vier Wänden"; das geht sicherlich nicht nur älteren Menschen so. Was aber kann man tun, wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Wohnung auf einmal zu groß ist, so dass man sie nicht mehr alleine instand halten kann? - Was kann man tun, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist und/oder dem Alter entsprechend zweckmäßig angepasst werden muss? - Was kann man tun, wenn man darüber hinaus krank und pflegebedürftig ist, wobei die Pflege und Versorgung durch die sog. "ambulanten Dienste" nicht mehr ausreichen? Nicht selten entsprechen die Wohnungen älterer Menschen nicht (mehr) ihren altersbedingt veränderten Bedürfnissen. Was früher wenig störte, kann im Alter hinderlich, ja sogar gefährlich (weil unfallträchtig) sein: wacklige Möbel und Geräte, ausgetretene Treppen mit schlechten Geländern, kleine Vorleger und ausgefranste Teppiche, schlechte Beleuchtung und Installationen, niedrige Stühle, Betten und Toiletten etc. Pflegebedürftige können sich im Hinblick auf mögliche Wohnanpassungsmaßnahmen bei ihrer Pflegekasse, oder einer Seniorenberatungsstelle (sh. S. 111) beraten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einer/eines Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Neben geeigneten Wohnungen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt gibt es im Landkreis Lörrach eine Reihe 66 von altersgerechten - d. h. dem jeweiligen Versorgungsbedarf entsprechenden - Wohnformen. Städte, Gemeinden, der Landkreis und andere Investoren haben dafür erhebliche Mittel aufgewandt. Die vier häufigsten Wohnformen für ältere Menschen sind nachfolgend kurz beschrieben. Daran an schließt sich ein Verzeichnis der im Landkreis Lörrach vorhandenen Einrichtungen (Platzangaben der Genehmigungsbehörde bzw. des Trägers). Es gibt frei finanzierte und öffentlich geförderte Altenwohnungen (Sozialwohnungen). Öffentlich geförderte Altenwohnungen sind in der Regel "zweckgebunden", d. h. sie dürfen nur an ältere Menschen (60 Jahre und älter) vergeben werden, die einen sog. Wohnberechtigungsschein (Bürgermeisteramt) besitzen. Dieser wird erteilt, wenn Sie außer Renteneinkünften kein weiteres Einkommen haben oder wenn das jährliche Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 12.000,- € (bei Ehepaaren 18.000,- €) nicht übersteigt. Für Wohnraum, der vor 1966 bezugsfertig wurde, liegt die Einkommensgrenze um 20 % niedriger. Für besondere Personengruppen (Schwerbehinderte mit einer MdE von mindestens 50 %) gelten höhere Einkommensgrenzen. Die Wohnungsgröße ist für Einpersonenhaushalte auf 45 qm (bei zwei Personen: 60 qm) begrenzt. Nähere Informationen bei allen Bürgermeisterämtern. 5.1 Altenwohnung (Awhg) Eine Altenwohnung (Awhg) ist eine abgeschlossene Wohneinheit, die in Ausstattung und Einrichtung auf die speziellen Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist. Sie bietet alle Voraussetzungen für eine weitgehend selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung. Der ältere Mensch versorgt seinen Haushalt selbstständig. Bei Bedarf ist auch eine ambulante Versorgung und Betreuung möglich. 5.2 Betreute Altenwohnung (bAwhg) / betreutes Wohnen zu Hause In sog. betreuten Altenwohnungen (bAwhg) kann bei Bedarf eine spezielle hauswirtschaftliche und leichtpflegerische Betreuung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden von den Bewohnern zum Teil durch eine monatliche Betreuungspauschale, zum Teil nach Inanspruchnahme finanziert. Man sollte man auf das Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für Senioren B.-W." achten, das bei Erfüllung gewisser Mindeststandards auf Antrag für jeweils 2 Jahre an eine Einrichtung verliehen wird (Info bei B-21). Auch der Hinweis auf die DIN 77800 gibt Aufschluss auf die Qualität des Wohnangebotes. Von Ausnahmen abgesehen (z.B. Pflegewohnen) kann eine betreute Altenwohnung i.d.R. jedoch nicht in vollem Umfang und auf Dauer die stationäre Pflege in einem Altenpflegeheim ersetzen. Vor dem Kauf oder Abschluss des Mietvertrages sollte man sich eingehend über das Leistungsangebot beim Anbieter informieren. Hilfreich hierbei ist der kostenlose Fragenkatalog "Betreutes Wohnen" des Sozialministeriums B.-W. u.a. (erhältlich bei B-28, sh. S. 141 ff)). Beim "Betreuten Wohnen zuhause" werden Betreuungsleistungen (z.T. verbunden mit zusätzlichen Leistungen, wie Hausnotruf, regelmäßige Hausbesuche, Teilnahme an geselligen Veranstaltungen etc.) in der häuslichen Umgebung angeboten. Ziel ist der Erhalt, die Förderung oder Wiederherstellung der selbstständigen Lebensführung, das Bieten von Sicherheit, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität. Art, Umfang und Preis der Leistungen werden vertraglich vereinbart. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei einem Pflegedienst in Ihrer Nähe (z.B. GEVITA Pflege Zuhause Lörrach bzw. Kirchliche Sozialstation Rheinfelden (sh. Kap. 4.5), dem Pflegestützpunkt des Landkreises (sh. S. 105) oder dem ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106). 5.3 Mehrgenerationenwohnen (MGW) Viele ältere Menschen wünschen sich in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder zu leben, nicht jedoch in der gleichen Wohnung ("innere Nähe bei äußerer Distanz"). Beim sog. Mehrgenerationenwohnen (Mgw) handelt es sich um ein flexibles, den sich ändernden Wohnbedürfnissen entsprechen67 des Wohnungsangebot, das ein Zusammenleben mehrerer Generationen in unterschiedlicher Weise ermöglicht. 5.4 Altenwohnheim (Awh) Mehrere in sich abgeschlossene Altenwohnungen können ein Altenwohnheim bilden. Bei Bedarf bestehen hier zusätzliche Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung. Häufig sind auch Gemeinschaftseinrichtungen (Fernsehraum, Lesezimmer etc.) vorhanden. 5.5 Altenheim (Ah) Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der ältere Menschen, die ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen können, versorgt und betreut werden. Die Selbstständigkeit der Bewohner soll nach Möglichkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden. In der Praxis tritt die betreute Altenwohnung mit abrufbarem Zusatzservice zunehmend an die Stelle des klassischen Altenheimes. 5.6 Altenpflegeheim (Aph) Hier erhalten chronisch kranke und pflegebedürftige ältere Menschen umfassende Pflege und Betreuung. Nach Bau, Ausstattung und Personal sind derartige Einrichtungen darauf ausgerichtet, die verbliebenen Kräfte zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes zu erreichen. Um den Bewohnern einen Umgebungswechsel zu ersparen, gibt es häufig Kombinationen bzw. Abwandlungen der vor68 gestellten Wohnformen, z. B. in der Form eines Alten- und Pflegeheimes bzw. eines Altenheimes mit spezieller Pflegeabteilung. In einigen Heimen werden auch sog. Kurzzeitpflegeplätze (Kupf) für die zeitlich begrenzte Aufnahme von Pflegebedürftigen sowie Tagespflegeplätze (Tapf) bzw. Nachtpflegeplätze (Napf) angeboten. 5.7 Selbst organisierte Wohn- oder Hausgemeinschaft (AWG) Nur ältere oder auch ältere und jüngere Menschen (Mehrgenerationenwohnen, sh. Kap. 5.3) wohnen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus. Es sind gemeinschaftliche Wohnprojekte, in denen Gemeinschaft bewusst gesucht wird. Jede/r BewohnerIn hat einen eigenen Wohnbereich, ein Zimmer oder eine abgeschlossene Wohnung, einige Räume werden gemeinschaftlich genutzt. Sie entstehen häufig in privater Initiative von Personen oder Gruppen, auch das Gemeinschaftsleben wird selbst organisiert und beginnt bereits vor dem Einzug. Bei einem Hilfe- und Pflegebedarf, der über eine gewisse nachbarschaftliche Hilfe hinausgeht, werden ambulante Dienste in Anspruch genommen. Bad Bellingen (79415) Pflegeheim Schloß Rheinweiler Schlossstr. 1 Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de Aph : Tapf: 70 Plätze (davon 1 eingestreuter Kurzzeitpflegeplatz) 11 Plätze Träger: Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 Seniorenwohnanlage "Am Kurpark" Rosenweg 1 Awhg: 44 Wohnungen Vermietung im Auftrag der Eigentümer: Rudolf Escher, Hermann- Burte- Str. 16, 79418 Schliengen, Tel. 0171/ 4905262, eMail: [email protected] Betreuung: Karlheinz Hiller, Lettenbuck 1, 79415 Bad Bellingen, Tel. 0170 / 3250911 69 Wohnen und leben am Kurpark Badstr. 1/1 – 1/3 bAwhg: 35 Wohnungen Efringen-Kirchen (79588) Träger: Heuer & Heuer Concepthaus GmbH Körnerstr. 1, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Aph: Kupf: Tapf: Betreuung: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 470-0, Fax. 07623 / 470-200 Internet: www.sjh-herten.de Seniorenwohnanlage "Sonne" Hauptstrasse bAwhg: 41 Wohnungen Träger / Betreuung: Evangelisches Altenwerk Lörrach Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de 70 56 Plätze 2 Plätze (eingestreut) 9 Plätze Träger: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 470-0, Fax. 07623 / 470-200, Internet: www.sjh-herten.de Binzen (79589) Seniorenzentrum Efringen-Kirchen Isteiner Str. 6 Tel. 07628 / 80380-0, Fax. 07628 / 80380-29 Seniorenwohnanlage "Laube" Basler Str. 5 bAwhg: 21 Wohnungen Träger: Heuer & Heuer Concepthaus GmbH Körnerstr. 1, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Betreuung: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 470-0, Fax. 07623 / 470-200, Internet: www.sjh-herten.de Grenzach-Wyhlen (79639) Seniorenzentrum Emilienpark Emilienpark 2-8, Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302 eMail: [email protected] Internet: www.seniorenzentrum-emilienpark.de bAwhg: Aph : Aph : 36 Wohnungen 100 Pl. (davon 2 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) Träger: Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverband Baden e.V. Hohenzollernstr. 22, 76135 Karlsruhe Tel. 0721 / 8207-0, Fax. 0721 / 8207-600 eMail: [email protected] Seniorenpflegeheim Himmelspforte Wyhlen Klosterstr. 33, Tel. 07624 / 4023, Fax. 07624 / 980033 eMail: [email protected] Internet: www.himmelspforte-wyhlen.de 31 Plätze (incl. 2 eingestr. Kupf-Plätze) Träger: Himmelspforte Wyhlen GmbH Gemeinnützige Gesellschaft (siehe oben) Senioren-Wohnpark Basler Str. 40 a, b, c, 42, 42 a + b, Schlossweg 16 Awhg: 84 Wohnungen Verwaltung: IMPLAN Immobilien Planungs- u. Vermittlungsges. mbH, Basler Str. 40 a, 79639 Grenzach-Wyhlen, Tel. 07624 / 91444-0, Fax. 07624 / 91444-32 Inzlingen (79594) Seniorenwohnanlage Sonnhalde 1 a Awhg: 16 Wohnungen für 1- oder 2-Personenhaushalte (45 oder 56 qm) Träger: Gemeinde Inzlingen, 79594 Inzlingen, Tel. 07621 / 40550 71 Kandern (79400) Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" Papierweg 11, Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de Aph : Tapf: 84 Plätze (incl. 1 eingestreuter Kupf-Platz) 10 Plätze Träger: Spital- und Pfründefonds Kandern, Waldeckstr. 39, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 899-0, Fax. 07626 / 899-11 Alten- und Pflegeheim "Kanderner Hof" Karl-Berner-Str. 15 Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 / 971741 eMail: [email protected] Aph : 41 Plätze Betreiber: Harald Preinl (sh. Heimanschrift) Seniorenpflegeheim im "Wohnpark an der Kander" An der Kander 2, Tel. 07626 / 9738-59 oder -60, Fax. 07626 / 973861 eMail: [email protected] Aph: 78 Plätze (darunter 4 integrierte Kupf) Betreiber: Harald Preinl, Karl-Berner-Str. 15, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 / 971741 eMail: [email protected] Seniorenwohnanlage "Wohnpark an der Kander" bAwhg: 25 Wohnungen Träger: Wohnpark Kandern GmbH und Heuer & Heuer GmbH Betreuung: Alten- und Pflegeheim Luise-Klaiber-Haus und Kirchl. Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V. Information: Tel. 07626 / 9155-0 eMail: [email protected] Internet: www.luise-klaiber-haus.de 72 Alten- und Pflegeheim "Landhaus im Schorner" Im Schorner 22, K.-Riedlingen Tel. 07626 / 8081, Fax. 07626 / 972399 eMail: [email protected] Aph : Awhg: Aph : 20 Plätze Träger: Gerlinde Weinz (siehe Heimanschrift) Tapf: Altenwohnpark Pestalozzistraße Pestalozzistr. 11/13, 79540 Lörrach Awhg: Margaretenheim Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de Aph : 136 Plätze Träger: Evangelisches Altenwerk Lörrach (sh. Heimanschrift) Seniorenresidenz am Burghof Weinbrennerstr. 10 + 12, 79539 Lörrach Awhg: 26 Wohnungen 32 Wohnungen Träger: Evangelisches Altenwerk Lörrach Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de 10 Wohnungen 49 Plätze (davon 2 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) 10 Plätze (4 weitere Plätze geplant) Träger: Evangelisches Altenwerk Lörrach (sh. Margaretenheim) Lörrach (795..) Martinshaus Adlergäßchen 8/10, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 Träger: Innovationszentrum Lörrach GmbH & Co. KG Arend-Braye-Str. 33, 79540 Lörrach Seniorenzentrum St. Fridolin Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33 eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de Aph : bAwhg: 81 Plätze (inkl. 1 eingestreuter KUPF) 5 Wohnungen Träger: Pflegeheim St. Fridolin gGmbH Joseph-Rupp-Weg 7-9, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-30 eMail: [email protected] Internet: www.st-fridolin.de 73 74 Haus der Altenpflege der Evang. Stadtmission Freiburg e.V. Mozartstr. 27, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 428-00, Fax. 07621/428-162 eMail: [email protected] Internet: www.stadtmission-freiburg.de Aph : 56 Plätze Träger: Evangelische Stadtmission Freiburg e.V. Adelhauserstr. 27, 79098 Freiburg Tel. 0761 / 31917-00, Fax 0761 / 31917-24 eMail: [email protected] Internet: www.stadtmission-freiburg.de Wohnanlage am Engelplatz Wallbrunnstr.36, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 424552 bAwhg : 42 Wohnungen Verwaltung: Heuer & Heuer GmbH Tumringerstr. 233, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Betreuung: Evang. Altenwerk Lörrach e.V., Wallbrunnstr. 36, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 424552, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] 75 GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-ServiceZentrum Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de bAwhg: 101 Appartements Betreutes Wohnen / Pflegewohnen *) Kupf.: 9 Plätze Tapf: 16 Plätze Aph: 80 Plätze, davon 22 Plätze im Rahmen einer beschützten Wohngruppe für Menschen mit Demenz bAwhg: Seniorenwohnanlage "Karl-Herbster-Straße 5" (Pflegewohnen) Karl-Herbster-Straße 5, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 422333 bAwhg: 60 Wohnungen (38 1-Z.- / 20 2-Z.Wohnungen, 2 3-Z.-Wohnungen) Träger und Betreuung: Evang. Altenwerk Lörrach Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de 76 22 Mietwohnungen Träger: Baugenossenschaft Lörrach eG Untere Hartmattenstr. 5, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 8508, Fax. 07621 / 49758 eMail: [email protected] Internet: www.bg-loerrach.de Betreuung: Evang. Altenwerk Lörrach, Basler Str. 139, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114, eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de *) Außerdem: Betreutes Wohnen Zuhause Träger: GEVITA Residenz Lörrach - gemeinnützige Seniorenheimbetriebsges. mbH (sh. Heimanschrift) Wohnanlage "Martinshof" Baslerstr. 148, 79539 Lörrach Seniorenwohnanlage "Karl-Herbster-Straße 11" Karl-Herbster-Str. 11, 79539 Lörrach bAwhg: 25 Wohnungen (2 1-Z.- / 23 2-Z.-Wohnungen) Verwaltung: Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Betreuung: Evang. Altenwerk Lörrach Basler Str. 139, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 418-117, Fax. 07621 / 418-114 eMail: [email protected] Internet: www.evang-altenwerk.de Wohnanlage "Siegmeer" Lebensräume für Jung und Alt Siegmeer 1, 79541 Lörrach-Hauingen Tel. 07621 / 576954 bAwhg: Träger: Baugenossenschaft Lörrach eG, Unt. Hartmattenstr. 5, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 8508, Fax. 07621 / 49758, eMail: [email protected] Internet: www.bg-loerrach.de 5 Wohnungen Verwaltung: Städtische Wohnbaugesellschaft Lörrach mbH, Schillerstr. 4, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1519-0, Fax. 07621 / 43236 eMail: [email protected] Internet: www.wohnbau-loerrach.de Maulburg (79689) Awhg: 19 Wohnungen Betreuung: Stiftung Udo & Johanna Kunz, Siegmeer 1, 79541 Lörrach, Tel. 07621 / 576954 eMail: [email protected] Internet: www.stiftung-kunz.de Alten- und behindertengerechte Wohnungen Kupfergasse 6 und Am Platz 1 Verwaltung: Riesterer Hausverwaltung Am Weiher 7/1, 79585 Steinen-Weitenau Tel. 07627 / 970170, Fax. 07627 / 970171 Seniorenwohnanlage "Schwalbenäscht" Untere Hartmattenstr. 1, 79539 Lörrach Awhg : 7 2-Zimmer-Wohnungen Untere Hartmattenstr. 3, 79539 Lörrach Awhg : 7 2-Zimmer-Wohnungen Untere Hartmattenstr. 5, 79539 Lörrach Awhg : 4 1-Zimmer-Wohnungen Untere Hartmattenstr. 7, 79539 Lörrach Awhg : 14 2-Zimmer-Wohnungen Untere Hartmattenstr. 9, 79539 Lörrach Awhg : 18 2-Zimmer-Wohnungen Rheinfelden (Baden) (79618) Wohnanlage "Schweizerblick" Am Hochgericht 2 Awhg : 3 Wohnungen Verwaltung: W.A. Maier, Warmbacherstr. 21, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 8147, Fax. 07623 / 20969 77 Wohnpark Carl Fürstenberg Karl-Fürstenberg-Str. 38 bAwhg: 43 Wohnungen Träger: Wohnbau Rheinfelden, Friedrichstraße 6 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 7206-0, Fax. 07623 / 7206-10 Internet: www.wohnbau-rheinfelden.de eMail: [email protected] Betreuung: Kirchliche Sozialstation Müßmattstr. 43, 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 966875, Fax. 07623 / 966874 eMail: [email protected] Haus am Park Pestalozzistr. 12, Tel. 07623 / 9099-0, Fax. 07623 / 9099-155 Aph: 40 Plätze Träger: Service für Senioren GmbH, Pestalozzistr. 12 Tel. 07623 / 9099-0, Fax. 07623 / 9099-155 78 Bürgerheim Rheinfelden Pestalozzistr. 1, Tel. 07623 / 967-0, Fax. 07623 / 967-199, eMail: [email protected] bAwhg : Aph : Wohnanlage „Graffiti Hochhaus“ Fécampring 28 MGW: 56 Wohnungen Verwaltung: M.L. Weidenmüller GmbH, Fecampring 28, 79618 Rheinfelden (Baden), Tel. 07623 / 798716, eMail: [email protected], Internet: www.graffiti-hh.com 74 Wohnungen Träger: Wohnbau Rheinfelden, Friedrichstraße 6 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 7206-0, Fax. 07623 / 7206-10 Internet: www.wohnbau-rheinfelden.de eMail: [email protected] Betreuung: Kirchliche Sozialstation, Müßmattstr. 43 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 797361, Fax. 07623 / 799693 eMail: [email protected] 30 Wohnungen Träger: Zum Seidenweber Wohnpark GmbH & Cie Bahnhofsplatz 3, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 8807, Fax. 07623 / 30452 eMail: [email protected] Betreutes Wohnen Müßmattstraße Müßmattstr.43 bAwhg: Residenz Rheingold - Intelligentes Wohnen bAwhg: 22 Wohnungen 146 Plätze incl. 4 eingestr. Kupf-Plätze Träger: Eigenbetrieb der Stadt Rheinfelden (Baden) Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 95-0 Betreuung: Kirchliche Sozialstation, Müßmattstr. 43 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 797361, Fax. 07623 / 799693 eMail: [email protected] Schopfheim (79650) Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH Luisenstr. 1, Tel. 07622 / 3900-0 Fax. 07622 / 3900-795 eMail: [email protected] Internet: www.grh-schopfheim.de Aph : 150 Plätze (incl. 4 eingestr. Kupf-Plätze) Träger: Evang. Sozialwerk e.V. (sh. Heimanschrift) 79 Senioren-Wohnanlage "Schärers Au" Hauptstr. 92 und 94 a + b / Himmelreichstr. 2 bAwhg : 28 Wohnungen Verwaltung: Städtische Wohnbauges. Lörrach mbH Schillerstr. 4, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 1519-0, Fax. 07621 / 43236 eMail: [email protected] Internet: www.wohnbau-loerrach.de Betreuung: Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach, Hauptstrasse 92, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 668670, Fax. 07622 / 6977410 ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard Dr.-Max-Picard-Platz 5 Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499 eMail: [email protected] Internet: www.procurand-senioren.de Aph : 92 Plätze (incl. 5 eingestr. Kupf-Plätze) Träger: Gemeinnützige ProCurand GmbH & Co KGaA, Französische Str. 55, 10117 Berlin, Tel. 030 / 440152-400, Fax. 030 / 440152-499 eMail: [email protected] 80 Haus Columban - Alten- und Pflegeheim der AJG Hebelstr. 32, Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50 eMail: [email protected] Internet: http://nikodemuswerk.de Aph: 43 Plätze (incl. 5 eingestr. Kupf-Plätze) Träger: AJG - Gemeinnützige Gesellschaft für Alten- und Jugendhilfe Schopfheim mbH, Hebelstr. 32, 79650 Schopfheim Markus-Pflüger-Heim Kapellenstraße 1, Tel. 07622 / 3904-0, Fax. 07622 / 3904-24, eMail: [email protected] Internet: www.markus-pflueger-heim.de Aph : 113 Plätze (zzgl. 132 Pl. mit anderer Zweckbestimmung) Träger: Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach Betriebsleitung, Schloßstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 Schönau (79677) Wohnungen für ältere Menschen Lachenstraße 1 u. 3 Awhg: 12 Wohnungen Träger: Baugenossenschaft Familienheim Lörrach eG Brombacher Straße 68, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 2869 oder 8040, Fax. 07621 / 14745 Schwörstadt (79739) Betreutes Wohnen Schwörstadt Breslauer Str. 22 b bAwhg: 6 Wohnungen Steinen (79585) Seniorenzentrum Mühlehof Mühlenweg 3 Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] bAwhg 46 Wohnungen Träger: Eigenbetrieb der Gemeinde Steinen Eisenbahnstr. 31, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 910044 Betreuung: Seniorenzentrum Mühlehof gGmbH Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Kupf Tapf Aph 9 Plätze 25 Plätze 50 Plätze Träger: Seniorenzentrum Mühlehof (Gemeinnützige BetriebsGmbH), Mühlenweg 3, 79585 Steinen Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29 eMail: [email protected] Träger: Frank GbR, Frankenhof 1, 79739 Schwörstadt Tel. 07762 / 8564 Betreuung: Maria Frank, Frankenhof 1, 79739 Schwörstadt, Tel. 07762 / 8564 81 Todtnau (79674) Betreutes Wohnen Todtnau Schwarzwaldstr. 4 Awhg: 10 Wohnungen Verwaltung: Gerhard Kaiser, Silberbergstr. 12, 79674 Todtnau Alten- und Pflegeheim Todtnau Feldbergstr. 8 Tel. 07671 / 9909-0, Fax. 07671 / 9909-18 eMail: [email protected] Internet: www.altenundpflegeheim.com Aph : 71 Plätze Träger: Stadt Todtnau, Postfach 62, 79674 Todtnau Tel. 07671 / 996-0 Weil am Rhein (79576) Seniorenwohnanlage "Erlenhof" Oberbaselweg 55 bAwhg: 60 Wohnungen Verwaltung: Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 82 Wohnen mit Pflege an der Römerstraße Römerstraße bAwhg: 30 Wohnungen Seniorenwohnanlage "Läublinpark" Hauptstr. 148 bAwhg: 10 Wohnungen Verwaltung: Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Verwaltung: Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22 Betreuung: Pflegeheim Markgräflerland, Römerstr. 55, Tel. 07621 / 9777-0, Fax. 07621 / 78057 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de Betreuung: Diakoniestation Weil am Rhein - Vord. Kandertal e.V., Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45 eMail: [email protected] eMail: [email protected] Pflegeheim Markgräflerland Römerstr. 55, Tel. 07621 / 9777-0, Fax. 07621 / 78057 eMail: [email protected] Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de KUPF Aph: 5 Plätze 212 Plätze, davon 111 Plätze für pflegebedürftige Senioren 60 Plätze für Demenzkranke einschl. 20 Pl. für mobile, schwerst verhaltensauffällige Demenzkranke 20 Pl. für Menschen mit Parkinson 16 Pl. für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) Träger: Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach Betriebsleitung, Schloßstr. 1, 79415 Bad Bellingen Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200 Wohngemeinschaft Eckert Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz Albert-Schweitzer-Str. 1 AWG: 9 Plätze Vermietung: Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V., Luisenstraße 9, 79539 Lörrach Telefon: 07621 / 9275-0, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-loerrach.de Info: Alzheimerinitiative Dreiländereck e.V. Lörracher Str. 3, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 668765, Mobil: 0152 / 01060723 Fax. 07621 / 668766 eMail: [email protected] Internet: www.alzheimerinitiative.com 83 Wohnen für Senioren Danziger Str. 17 Awhg: 43 Wohnungen Stettiner Straße 12 Awhg: 50 Wohnungen Seniorenzentrum Zell im Wiesental Hans-Fräulin-Platz 1 Tel: 07625 / 91866-0, Fax: 07625 / 918 66-19 eMail: [email protected] Internet: www.seniorenzentrum-zell.de Breslauer Str. 25 Awhg: 50 Wohnungen Aph: Kupf: Haupstr. 150 Awhg: 12 Wohnungen Zell i. W. (79669) Altenwohnanlage Liebeckstr. 53 – 55 Awhg: 6 Wohnungen Träger: Baugenossenschaft Zell i.W., Im Sonnenland 3, 79669 Zell i.W., Tel. 07625 / 622 84 Bürgerheim am Hans-Fräulin-Platz Träger: Städtische Wohnbaugesellschaft Weil Hauptstr. 400, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 9795-0, Fax. 07621 / 72519 eMail: [email protected] Internet: www.wohnbau-weil.de 36 Plätze 4 Plätze Träger: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1, 79618 Rheinfelden Baden, Tel. 07623 / 470-0 eMail: [email protected] Internet: www.sjh-herten.de Seniorenwohnanlage Hans-Fräulin-Platz 1, 3 und 4 Tel. 07625 / 918322, Fax. 07625 / 918749 Sowohl als Eigentümer einer Wohnung, als Mieter, aber auch als Bewohner eines Heimes haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld. bAwhg: Die Heimkosten - vor allem in einem Pflegeheim sind erheblich. Bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten einer vollstationären Versorgung. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss nach dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages und ggf. einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Vergleichen Sie sorgfältig Kosten und Leistungen. Lassen Sie sich ein schriftliches Pflegeangebot (Kostenvoranschlag) unterbreiten. 41 Wohnungen Betreuung: Stadt Zell i.W., Constanze-Weber-Gasse 4, 79669 Zell i.W., Tel. 07625 / 918322, Fax. 07625 / 918749, eMail: [email protected] Wenn Sie sich für eine Altenwohnung oder einen Heimplatz interessieren, sollten Sie sich möglichst frühzeitig bei der Einrichtung bzw. ihrem Träger informieren und ggf. ihren Namen auf eine Warteliste setzen lassen. Über Einrichtungen und Wohnungen beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106). Informationen über Einrichtungen und freie Wohnungen und Plätze finden Sie auch im Internet unter www.pflege-bw.de sowie im Sozialatlas des Landkreises Lörrach unter: www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas. Hilfestellung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz bietet auch die mit Patienten- und Verbrauchervertretern sowie Experten aus der Pflegeberatung entwickelte „Weisse Liste“ unter www.pflegeheim.weisse-liste.de Das Sozialamt übernimmt beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die ungedeckten, anerkannten Kosten für einen notwendigen Heimaufenthalt, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Pflegeversicherung) ausgeschöpft sind. Wenn Sie glauben, dass Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Bestreiten der zu erwartenden Heimkosten nicht ausreichen, dann wenden Sie sich an Ihr Bürgermeisteramt oder direkt an das: Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und Grundsicherung, Palmstr. 3, 79539 Lörrach (Zimmer 3.08) Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150 Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr.: Do: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr 85 Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl eines Pflegeplatzes", zu beziehen von B-06, „Gute Pflege im Heim und zu Hause. – Pflegequalität erkennen und einfordern“, zu beziehen von B-34 "Betreutes Wohnen – Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen müssen", zu beziehen von B-34. "Der Wohnberechtigungsschein" zu beziehen von B-19 Betreiber sind in Bezug auf bauliche, personelle, konzeptionelle, vertragliche Anforderungen u.v.m. Darüber hinaus berät die Heimaufsicht die Betreiber über Möglichkeiten zur Beseitigung von Mängeln. Sie führt ferner unangemeldete oder angemeldete Heimbegehungen durch bei denen die Qualität der Heime in Bezug auf Personalausstattung, bauliche Voraussetzungen, Hygiene, Pflege- und Betreuungsqualität, u.v.m. überprüft wird. Sie arbeitet mit den Kostenträgern, d.h. Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zusammen. 5.8 Rechte als Heimbewohner Wenn sich auch die Heimträger sowie deren Mitarbeiter um gute Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bemühen, sollte man doch wissen, an wen man sich mit der Bitte um Beratung und Hilfe, aber auch mit einer Beschwerde wenden kann. Der von den Heimbewohnern aus ihrer Mitte gewählte Heimbeirat (ersatzweise der externe Heimbeirat bzw. der behördlich bestellte Heimfürsprecher) ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden. Heimbeirat bzw. Heimfürsprecher sollen die Rechte der Heimbewohner auf Mitsprache und Mitbestimmung sichern und sich in kooperativer Zusammenarbeit mit der Heimleitung um Verbesserungen im Heim bemühen. Die Heimaufsichtsbehörde berät Bewohnerinnen und Bewohner, Heimbeiräte und Heimfürsprecher und Angehörige und geht Beschwerden, beispielsweise über Mängel bei der Qualität von Pflege und Betreuung oder bei heimvertraglichen Problemen, nach. Sie berät weiterhin auch Personen und Träger, die neue Heime schaffen wollen oder bereits 86 Landratsamt Lörrach – FB Ordnung - Heimaufsicht Palmstrasse 3 (Haus 2), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-2320, Fax. 07621 / 410-92320 Sprechzeiten : Mo., Di. ,Fr.: 8.00 - 12.30 Uhr Do.: 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mi.: nach Terminvereinbarung Informationen zum Thema Heimgesetz bietet das bundesweite Beratungstelefon des: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Tel. 0180 / 1907050 (3,9 ct aus dem dt. Festnetz) Eine weitere Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige und Betreuer ist die zuständige Pflegekasse (sh. S. 95). Weiterführende Informationen (alle zu beziehen von B-06, sh. S. 141 ff): 5.9 "Der Heimbeirat - Rechte und Pflichten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern" "Ihre Rechte als Heimbewohner - Informationen über Rechte nach dem Heimgesetz" „Leben und Wohnen für alle Lebensalter. – Bedarfsgerecht, barrierefrei, selbstbestimmt“ "Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl eines Pflegeplatzes" Wohin mit den überzähligen Möbeln und Inventar? Beim Umzug in eine kleinere Wohnung oder ein Heim stellt sich oft die Frage, wohin man überzählige Möbelstücke geben kann. Die PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ Schwarzwaldstraße 51, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 1528-0, Fax. 07621 / 1528-49 eMail: [email protected] unterhält ein Second-Hand-Kaufhaus, in dem gut erhaltene Möbel für Bedürftige bereitgehalten bzw. für die Wiederverwertung repariert werden. Die Möbel werden - soweit Bedarf und Lagerfläche vorhanden - auf telefonische Vereinbarung abgeholt. Das Second-Hand-Kaufhaus ist geöffnet: Mo. - Fr.: Samstag: Kleiderspenden nehmen entgegen: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lörrach e.V. Kleiderladen, Tel. 07621 / 1515-0, Fax. 07621 / 1515-15 Weiler Str. 6, 79540 Lörrach Hinterdorfstr. 15, 79576 Weil am Rhein Wiechserstr. 6, 79650 Schopfheim „Klein aber fein“ – Hospizladen Lörrach-Stetten Hauptstr. 47, 79540 Lörrach (Mi. 9-13 h, Fr. 10 – 18 h, Sa. 10 – 14 h) AWO-Schatzkästlein Schusterstr. 3, 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 309370-3, eMail: [email protected] (Mi.: + Fr.: 10 – 18 h, Sa.: 10 – 14 h) DRK Kreisverband Säckingen e.V. Kleiderladen des DRK Ortsvereins Rheinfelden Güterstr. 4, 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 71919-40, eMail: [email protected] Kleiderspenden sind auch bei allen DRK-Rettungswachen und über den DRK-Kleidercontainer beim Rotkreuzhaus Lörrach und in vielen Gemeinden im Landkreis möglich. 08.00 - 17.00 Uhr (durchgehend) 09.00 - 14.00 Uhr 87 6. Das liebe Geld Eine ausreichende materielle Absicherung gehört zu den Voraussetzungen für ein sorgenfreies Alter. Sie ist grundsätzlich - je nach Einzelfall - auf verschiedenem Wege möglich (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge wie Lebensversicherung usw.). In der Regel werden Leistungen nicht automatisch gewährt; vielmehr muss zuvor ein Antrag gestellt werden. ze von 67 Jahren. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Ab dem Jahr 2012 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin ab Vollendung des 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente beanspruchen. Altersrente für langjährig Versicherte 6.1 Gesetzliche Rentenversicherung Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die häufigste Form der Altersvorsorge. Daneben gewinnen jedoch die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem sog. "Generationenvertrag", d.h. durch Beiträge während des Berufslebens wird ein Rentenanspruch erworben. Dabei kommt der Versicherungszeit und den rentenrechtlichen Zeiten neben der Beitragshöhe entscheidende Bedeutung zu. Sowohl die Zahl der rentenrechtlichen Zeiten, wie auch die Höhe der gezahlten Beiträge bedingen die Höhe der späteren Rente. Regelaltersrente Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Bei Versicherten, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgren88 Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Versicherte, die vor 1949 geboren worden, können abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Versicherte, die nach 1948 und vor 1964 geboren sind, erfahren die stufenweise Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente erhält auf Antrag auch der Versicherte, der das 63. Lebensjahr vollendet hat, wenn in diesem Zeitpunkt bei ihm die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des § 2 SGB IX festgestellt und die Wartezeit erfüllt ist (§ 37 SGB VI). Ab dem Jahr 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Diese Altersrente erhalten Versicherte, wenn Sie vor 1952 geboren wurden, das 63. Lebensjahr vollendet haben, die Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllen und entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. Zusätzlich müssen Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Für Versicherte, die nach 1951 geborenen worden, gibt es diese Altersrente nicht mehr. Altersrente für Frauen Anspruch auf Altersrente für Frauen haben vor dem 1. Januar 1952 geborene weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre an Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Für Versicherte, die nach 1951 geboren worden, gibt es diese Altersrente nicht mehr. Das sollten Sie beachten: Achten Sie darauf, dass in Ihrem Versicherungsverlauf möglichst keine Lücken entstehen (z.B. durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit). Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Rentenberatungsstelle. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger kostenlos Auskunft über Ihren Rentenversicherungsverlauf und die zu erwartende Rente einholen. Nutzen Sie diese Möglichkeit vor allem, um zu entscheiden, ob Sie von einer vorzeitigen Altersrente Gebrauch machen wollen. Erkundigen Sie sich so früh wie möglich, welche Unterlagen dazu benötigt werden, und stellen Sie fest, was Ihnen noch fehlt. 27jährige und ältere erhalten einmal im Jahr von ihrem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung über ihren Rentenkontostand. Den Rentenantrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dort ist man Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages behilflich und sagt Ihnen ggf. auch, welche Unterlagen noch fehlen. Die Rente wird bargeldlos auf Ihr Bankkonto überwiesen oder kostenlos am Postschalter an Sie ausbezahlt. Wenn Sie über 75 Jahre alt und krank oder gebrechlich sind, bringt Ihnen der Postbote auf Antrag die Rente kostenlos nach Hause. Anträge hält jedes Postamt bereit. 89 Gleichzeitig zum Rentenantrag geht eine Anmeldung an Ihre bisherige Kranken-/Pflegekasse. Ihr Kassenbeitrag wird automatisch vom Rentenversicherungsträger von der Rente einbehalten und an Ihre Kranken/Pflegekasse überwiesen. Hat der verstorbene Ehegatte bereits eine Rente bezogen, so muss die Witwe/der Witwer beim Postamt (Rentenstelle) innerhalb von 20 Tagen das "Sterbevierteljahr" beantragen, in dem die volle Rente des/der Verstorbenen weitergezahlt wird; dieses kann auch dann beansprucht werden, wenn eine Witwen/Witwerrente wegen der Höhe des eigenen Einkommens später nicht gewährt wird. Nach Ablauf dieser Frist zahlt nicht mehr die Post, sondern auf Antrag der Rentenversicherungsträger das "Sterbevierteljahr" aus. Gleichzeitig muss beim Bürgermeisteramt die Witwen- bzw. Witwerrente beantragt werden. Auskünfte in allen Rentenfragen erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern sowie beim: "Bürgertelefon" des BMAS Mo. - Do., jeweils von 8.00 - 20.00 Uhr Tel. 01805 / 676710 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz) Daneben bieten auch die Rentenberatungsstellen der Rentenversicherungsträger Beratungen an. Sprechstunden in der Nähe Ihres Wohnorts können Sie der Tagespresse entnehmen oder telefonisch erfragen. 90 Deutsche Rentenversicherung - Örtliche Beratungsstelle Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 42256-10, Fax. 07621 / 42256-60 eMail: [email protected] Sprechstunden: Mo., Di., Mi.: 8 – 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Do.: 8 – 12 und 13 - 18 Uhr und Fr.: 8 – 12 Uhr Altershilfe der Landwirte Landwirtschaftliche Alterskasse Baden-Württemberg Postfach 106029, 70049 Stuttgart el. 0711 / 966-0, Fax. 0711 / 966-2140, Internet: www.lsv.de/bw Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. Friedrichstr. 41, 79098 Freiburg, Tel. 0761 / 27133-0 Fax. 0761 / 27133-63, eMail: [email protected] Internet: www.blhv.de Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Ratgeber zur Rente", zu beziehen von B-04 "Rentenratgeber für Frauen“, zu beziehen von B-04 „Erwerbsminderungsrente“, zu beziehen von B-04 "Betriebliche Altersvorsorge", zu beziehen von B-34 "Was ich als Rentner wissen muss", zu beziehen von B-34 "Gesetzliche Rente", zu beziehen von B-34 "Privatrenten und Lebensversicherungen", zu beziehen von B-34 6.2 Wohngeld Sowohl Mieter, Untermieter, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes (z. B. Altenwohnheim, Altenheim, Altenpflegeheim), aber auch Eigentümer von Wohnraum (z. B. einer Eigentumswohnung oder eines Hauses) können dem Grunde nach Wohngeld beziehen. Ihnen soll damit ermöglicht werden, zu einem tragbaren Preis in einer angemessenen Wohnung zu leben. Die Gewährung und Höhe des Wohngeldes hängen ab von: der Familiengröße, der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten. Für die Wohngeldgewährung ist das Bruttoeinkommen maßgebend. Bei Kranken- oder Rentenversicherungs- bzw. Steuerpflicht können Pauschalabschläge geltend gemacht werden. Wenn Sie z.B. alleine leben und Ihr monatliches Renteneinkommen 830,- € (bei zwei Personen 1.140,- €) nicht übersteigt, sollten Sie auf jeden Fall bei der für Ihren Wohnort zuständigen Wohngeldstelle überprüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wer ein steuerpflichtiges Einkommen bezieht und/oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hat, kann einen zusätzlichen Pauschalabzug geltend machen. Stadt Rheinfelden Sprechzeiten: Mo. - Mi.: 9.00 - 12.00 Uhr Do. : 9.00 - 12.30 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr Fr. : 9.00 - 13.00 Uhr Stadt Weil am Rhein Stadtverwaltung - Wohngeldstelle Luisenstr. 16, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 415-318 Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: 15.00 - 17.30 Uhr Stadtverwaltung - Bürgerbüro Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 704-317 oder –318 eMail: [email protected] Internet: www.weil-am-rhein.de Sprechzeiten: Mo. + Do.: 7.00 - 17.00 Uhr Di. + Fr.: 7.00 - 13.00 Uhr Mi.: 7.00 – 18.00 Uhr Übrige Städte und Gemeinden des Landkreises Stadt Lörrach Stadtverwaltung – Wohngeldstelle Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 95-214 und -215 Landratsamt Lörrach - Ausbildungsförderung und Wohngeld, Palmstr. 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5120, Fax. 07621 / 410-95120 Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Wohngeld 2011", zu beziehen von B-08 91 6.3 Ermäßigungen für Senioren Beim Besuch vieler Veranstaltungen und Einrichtungen sowie bei der Benutzung von Nahverkehrsmitteln erhalten Rentner manchmal Preisnachlässe. Als Berechtigungsnachweis sollten Sie die neueste Mitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers über die Rentenanpassung sowie Ihren Personalausweis mit sich führen. 60jährige und ältere Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene haben Anspruch auf einen Zuschuss für den Besuch von jährlich bis zu fünf kostenpflichtigen Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Information, der Bildung oder den sonstigen besonderen Bedürfnissen alter Menschen dienen (z. B. Veranstaltungen der Kriegsopferverbände, der Freien Wohlfahrtsverbände oder der Kirchen). Der Zuschuss beträgt höchstens 8,- € bei einer Halbtagsoder Abendveranstaltung und höchstens 15,- € bei ganztägigen Veranstaltungen. Vor der Teilnahme an einer Veranstaltung muss ein Antrag direkt oder durch Sammelantrag des Veranstalters bei der Kriegsopferfürsorgestelle des Landratsamts gestellt werden. Dort sind auch nähere Informationen erhältlich. Die Anspruchsvoraussetzungen sind anhand eines Renten- oder Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes nachzuweisen. Der Zuschuss wird unabhängig von Einkommen und Vermögen des Berechtigten gewährt. bei chronischer Erkrankung) erreicht ist. Da die entstandenen Aufwendungen nachgewiesen werden müssen, sollten die Belege gesammelt oder stets in ein sog. Nachweisheft eingetragen werden, das bei allen Krankenkassen erhältlich ist. Als chronisch krank gilt, wer seit mindestens einem Jahr einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird (Dauerbehandlung) und für den eines der folgenden Merkmale zutrifft: Es liegt Pflegestufe 2 oder 3 vor. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 60. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der lebensqualität zu erwarten ist. Die Befreiung von Zuzahlungen muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Nähere Informationen erteilen die gesetzlichen Krankenkassen. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 6.4 Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich, wenn die Belastungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens (1% 92 „Gesetzliche Krankenversicherung“, zu beziehen von B34 „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“, zu beziehen von B-34 6.5 Fritz-Berger-Fonds Nähere Informationen bei: Aus Mitteln des „FritzBerger-Fonds – Sozialfonds der Stadt und des Landkreises Lörrach“ können unter bestimmten Umständen Zuschüsse gewährt werden, so unter anderem für: 1 Zielgruppe Art der Hilfe Menschen mit Demenz bzw. deren Angehörige Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten (z.B. Betreuungsgruppen, Betreuungsdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Angehörigengruppen) 2 Menschen mit Behinderungen Zuschüsse für Ferien- und Kurzzeitreisen sowie Einzelfallhilfen 3 Menschen in Not – ohne Rechtsansprüche nach Leistungsgesetzen der sozialen Sicherung Hilfe im Einzelfall 4 Schuldner ohne Leistungsansprüche nach dem SGB II Übernahme der Kosten für die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen 5 Bedürftige schwerstpflegebedürftige Menschen Zuschuss zur Inanspruchnahme einer Nachtwache 6.6 Fritz-Berger-Fonds - Sozialfonds der Stadt und des Landkreises Lörrach – Geschäftsstelle, Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Internet: www.fritz-berger-stiftung.de 1, 2, 3, 4: Tel. 07621 / 410-5201, Fax. 07621 / 410-95201 eMail: [email protected] 5: Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030 eMail: [email protected] Pflegeversicherung Mitglieder und Familienversicherte haben bei Pflegebedürftigkeit der Stufe I, II oder III (Feststellung durch den sog. Medizinischen Dienst der Krankenkassen) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf: Pflegesachleistung (Grundpflege u. hauswirtschaftliche Versorgung) nach § 36 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich 440,- € / 1.040,- € / 1.510,- € (1.918,- €), ab 01.01.2012: 450,- € / 1.100,- € / 1.550,- € (1.918,- €); es kann zusätzlich der hälftige Anspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI) in Anspruch genommen werden; Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich: 225,- € / 430,- € / 685,- €, ab 01.01.2012: 235,- € / 440,- € / 700,- €, zzgl. Kosten des halb- bzw. vierteljährlichen Beratungsbesuchs eines Pflegedienstes nach Wahl des/der Pflege93 bedürftigen; es kann zusätzlich der hälftige Anspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI) in Anspruch genommen werden; Kombinationsleistung (Pflegesachleistung und Pflegegeld) nach § 38 SGB XI; vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich bis zu: 1.023,- € / 1.279,- € / 1.510,- € (1.825,€), ab 01.01.2012: 1.023,- € / 1.279,- € / 1.550,- € (1.918,- €); häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI für längstens 4 Wochen im Jahr für eine Ersatzpflegekraft (die pflegebedürftige Person muss zuvor bereits mindestens 6 Monate von der Pflegeperson betreut worden sein): bei Pflege durch nahe Angehörige (Stufe I / II / III): 225,- € / 430,- € / 685,- €; ab 01.01.2012 (Stufe I / II / III): 235,- € / 440,- € / 700,- €; bei Pflege durch sonstige Personen (Stufe I / II / III): 1.510,- € / 1.510,- € / 1.510,- €; ab 01.01.2012 (Stufe I / II / III): 1.550,- € / 1.550,- € / 1.550,- €. Auf Nachweis werden nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten, usw.) bis zum Höchstbetrag für sonstige Personen ersetzt. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden und werden nicht gegeneinander verrechnet. 94 Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) bis zu 31,- € / Monat und Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40 Abs. 3 SGB XI) bis zu 25,- € / Monat, leihweise Überlassung von Hilfsmitteln bzw. Kostenübernahme mit Selbstbeteiligung, für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zu 2.557,- € je Maßnahme unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung; Tagespflege und Nachtpflege nach § 41 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich: 440,- € / 1.040,- € / 1.510,- € (1.918,- €); ab 01.01.2012: 450,- € / 1.100,- € / 1.550,- € (1.918,- €); es kann zusätzlich die hälftige Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) bzw. das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) in Anspruch genommen werden; Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (Stufe I / II / III) für längstens 4 Wochen im Jahr: 1.510,- € / 1.510,- € / 1.510,- €, ab 01.01.2012: 1.550,- € / 1.550,- € / 1.550,€; Leistungen bei Unterbringung in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 43a SGB XI): max. 256,- € / Monat; Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI (Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätige Pflegeperson); Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI; Zusätzliche Betreuungsleistungen für altersverwirrte, geistig behinderte und psychisch kranke Pflege- bedürftige (§ 45 b SGB XI): monatlich 100,- € bzw. 200,- €. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Ambulant seit 01.01.2010 ab 01.01.2012 Stufe I 450 € 450 € Stufe II 1.040 € 1.100 € Stufe III 1.510 € 1.550 € Härtefall 1.918 € 1.918 € Stationär Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall seit 01.01.2010 1.023 € 1.279 € 1.510 € 1.825 € ab 01.01.2012 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.918 € Pflegegeld Stufe I Stufe II Stufe III seit 01.01.2010 225 € 430 € 685 € ab 01.01.2012 235 € 440 € 700 € Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit muss bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität (z.B. beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen) voraussichtlich mindestens für 6 Monate ein täglicher Hilfebedarf in folgendem Umfang bestehen: bei Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) einmal tägl. für mindestens zwei Verrichtungen (mind. 90 Minuten), bei Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) dreimal tägl. zu verschiedenen Tageszeiten (insgesamt mind. 3 Stunden), bei Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) rund um die Uhr - auch nachts (mind. 5 Stunden). Zusätzlich muss mehrfach wöchentlich Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen. Der pflegerische Aufwand muss gegenüber dem hauswirtschaftlichen jeweils überwiegen (§ 15 SGB XI). Vor Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung muss eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren nachgewiesen werden. Erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung nach dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages und ggf. einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so erstattet die Pflegekasse nur höchstens 80 Prozent der Kosten, die beim Vorliegen einer Vereinbarung übernommen würden (§91 Abs. 2 SGB XI). Die Differenz zur beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglichen bzw. vom Pflegedienst verlangten Vergütung wird auch nicht vom Sozialamt übernommen. Investitionskosten werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen. Sie dürfen dem Pflegebedürftigen allerdings nur in Rechnung gestellt werden, wenn und soweit der Dienst oder die Einrichtung hierfür keinen Kostenersatz von dritter Seite (z.B. durch die öffentliche Hand) erhält. Die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung werden in der Regel nur auf Antrag gewährt. Nähere Informationen 95 erteilen die Pflegekassen im Landkreis, der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) sowie das kostenlose Bürgertelefon des BMA (sh. S. 130). BKK VerbundPlus Rheinbrückstr. 3, 79618 Rheinfelden (Bd.) Tel. 07623 / 797637-0, Fax. 07623 / 797673-5 [email protected] Soweit zur Sicherung der notwendigen Pflege die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und wenn ein Anspruch an die Pflegeversicherung (noch) nicht besteht, kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen im Rahmen des SGB XII in Betracht. BKK Gesundheit Markgrafenstr. 12, 79639 Grenzach-Wyhlen Luisenstr. 16 (im Rathaus), 79539 Lörrach Tel. 0180 / 200 9 200 (0,06 € pro Anruf aus dem dt. Festnetz/Telekom 24-Std.-Service) Fax. 07624 / 9191-15 oder 07621 / 4220859 DAK Lörrach Tumringer Str. 205, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 57836-0, Fax. 07621 / 57836-7110 eMail: [email protected], Internet: www.dak.de IKK classic – Regionaldirektion Lörrach Palmstr. 6, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 4028-714, Fax. 07621 / 4028-777 eMail: [email protected], Internet: www.ikk-classic.de mhplus Betriebskrankenkasse Karlstr. 3, 79618 Rheinfelden (Bd.) Tel. 07623 / 7234-00, Fax. 07623 / 70689-000 eMail: [email protected], Internet: www.mhplus-krankenkasse.de TKK Lörrach Herrenstr. 1, 79539 Lörrach Tel. 0761 / 27137-0, Fax. 0761 / 27137-929 eMail: [email protected] Internet: www.tk-online.de Pflegekassen 96 AOK - Die Gesundheitskasse Hochrhein - Bodensee Kundencenter Lörrach Baumgartnerstr. 7, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 5829254, Fax. 07621 / 5829255 Internet: www.aok.de/bawue/loerrach eMail: [email protected] BARMER GEK Lörrach Chesterplatz 6, 79539 Lörrach Tel. 0800 / 332060296550, Fax. 0800 / 332060296599 eMail: [email protected] BARMER GEK Schopfheim Hauptstr. 6, 79650 Schopfheim Tel. 0800 / 332060296650, Fax. 0800 / 332060296699 eMail: [email protected] BKK vor Ort - Kundenservice Rheinfelden Friedrichstr. 36, 79618 Rheinfelden (Bd.) Tel. 07623 / 7924-3053, Fax. 07623 / 7924-8053 eMail: [email protected] Internet: www.bkkvorort.de Versicherten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfeund Betreuungsbedarf besteht, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Sinne eines individuellen Fallmanagements, die von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis hin zur Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans reicht. Versicherte wenden Sie sich wegen einer individuellen Pflegeberatung an Ihre Pflegekasse. Versicherte in der privaten Pflegeversicherung wenden sich an: 6.7 In einem Tafel-Laden können Alleinstehende mit einem monatlichen Gesamteinkommen unter 900,- € (zzgl. 400,- € für jede weitere erwachsene Person und 250,- € je Kind in der Haushaltsgemeinschaft) kostengünstig für rund 10-20% des sonst üblichen Preises einkaufen. Nach Nachweis der Einkommensvoraussetzungen wird während der Öffnungszeiten ein Kundenausweis ausgestellt, der zum Einkauf im TafelLaden berechtigt. COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Zentrale: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln Tel: 0800 / 101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) eMail: [email protected] Internet: www.compass-pflegeberatung.de "Das Pflegegutachten. Die Einstufung durch den medizinischen Dienst. Mit Pflegetagebuch-Muster", gegen eine geringe Gebühr zu beziehen von B-34 "Pflegefall - was tun?", gegen eine geringe Gebühr zu beziehen von B-34 "Pflegende Angehörige", gegen eine geringe Gebühr zu beziehen von B-34 „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“, zu beziehen von B-34 ABC Pflegeversicherung. – Praktische Tipps und Ratschläge zur „Pflegeversicherung“, zu beziehen von B-33 Dreiländereck – Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V. Tafelladen Lörrach – Brombach Hofmattstr. 12, 79541 Lörrach - Brombach Tel. 07621 / 1611788, Fax. 07621 / 1611789 eMail: [email protected] Internet: www.dreilaendereck-tafel.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 14 – 16.30 Uhr Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): Vergünstigter Einkauf von Lebensmitteln Rheinfelder Tafel - Rheinfelder Tafel e.V. Nollinger Str. 7, 79618 Rheinfelden Mobiler Tafelladen beim Bürger- und Gästehaus (Parkplatz), 79418 Schliengen Öffnungszeiten: Freitag: 14.45 bis 15.30 Uhr Träger: Markgräfler Tafel e.V., Moltkestr. 16, 79371 Müllheim, Tel. 07631 / 740967 97 Tafel-Laden Schönau der Schopfheimer Tafel e.V. Luisenstr. 5 (UG des kath. Kindergartens) 79699 Schönau, Tel. 07622 / 6847877 Öffnungszeiten: Di.: 14 - 16 Uhr Tafelladen Schopfheim - Schopfheimer Tafel e.V. Hohe-Flum-Str. 5, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 6847877 Öffnungszeiten: Mo.: Mi. u. Fr.: 6.8 Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL; vgl. Kap. 3 SGB XII) erstreckt sich auf alle Aufwendungen des täglichen Bedarfs, Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Heizung, Hausrat etc. (Pauschalierung). Hilfe zum Lebensunterhalt kann nur noch an Personen gewährt werden, die nicht mehr erwerbsfähig sind. Dies ist der Fall, wenn am Tag nicht mehr länger als 3 Stunden eine normale Arbeit ausgeübt werden kann. Ferner ist wichtig, dass noch keine Grundsicherung (sh. unten) beansprucht werden kann. – Damit steht die Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch einem sehr eingeschränkten Personenkreis offen. Möglich wäre sie z.B. beim Bezug einer unzureichenden Altersrente vor dem Erreichen der Altersgrenze sowie bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Alle erwerbsfähigen Personen müssen sich zur Sicherung ihres Lebensunterhalts an die zuständige Arbeitsagentur wenden. 15 - 18 Uhr 11 - 14 Uhr Sozialhilfe Anspruch auf Sozialhilfe (SGB XII) hat, wer sich in einer Notlage befindet, die er selbst (unter Einsatz von Einkommen und Vermögen) bzw. mit Hilfe von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen nicht bewältigen kann. Auf viele Leistungen nach diesem Gesetz besteht beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. 98 Ziel der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und ihn nach Möglichkeit dazu zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Es wird vorausgesetzt, dass er dabei nach Kräften mitwirkt. Die laufende HzL außerhalb von Einrichtungen bemisst sich nach "Regelsätzen" (ab 01.01.2011 je nach Alter zwischen 215,- € und 364,- € monatlich) sowie den angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU), d. h. in der Regel Übernahme der Miete incl. Nebenkosten abzüglich ggf. gewährtem Wohngeld. Daneben sind Mehrbedarfszuschläge (z. B. 17 % des Regelsatzes bei Er- werbsunfähigkeit bzw. ab Erreichen der Altersgrenze und Merkmal "G" im Schwerbehindertenausweis) anzuerkennen und zu gewähren. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi; vgl. Kap. 4 SGB XII) können Personen, die die Altersgrenze erreicht haben sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte 18jährige und ältere erhalten, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen sind zu berücksichtigen. Allerdings findet gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100 000 € kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Einkommen ihrer Kinder und Eltern die genannte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr und wird jeweils neu erteilt, wenn die Bedürftigkeitsvoraussetzungen auch weiterhin vorliegen. Die Berechnung eines Grundsicherungsanspruchs und eines Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt (sh. oben) erfolgen auf die gleiche Weise. Hilfe zur Gesundheit (SGB XII, Kap. 5) erhalten nur noch wenige unversicherte Leistungsberechtigte. Die im Rahmen der Sozialhilfe erbrachte Hilfe zur Gesundheit entspricht dabei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Vermeidung einer Heimaufnahme ist bei Bedarf neben der pauschalierten Hilfe auch die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für den Bezug von "Essen auf Rädern" bzw. den Einsatz einer Haushaltshilfe möglich. Berechnungsbeispiel: 1. Bedarf von Frau M. (68 Jahre) + Regelsatz für Alleinstehende und den Haushaltsvorstand 364,00 € + Kosten für die Unterkunft (Kaltmiete) 230,00 € + Mietnebenkosten 46,00 € + Heizkosten 40,00 € + Mehrbedarf von 17% wegen Schwerbehinderung (Merkzechen "G" im Schwerbehindertenausweis) 61,88 € = Bedarf insgesamt 741,88 € 2. Einkommen und Vermögen von Fr. M. Rente (netto) 450,00 € = 450,00 € Einkommen und Vermögen 3. Monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt (Summe 1 – Summe 2) 291,88 € Zum 1.4.2007 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der Krankenkassen (GKV-WSG) eine allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt irgendwann einmal ge99 setzlich krankenversichert waren, werden von der Versicherungspflicht erfasst und sind beitragspflichtig. Ehemals privat Versicherte haben heute ebenfalls wieder einen Zugang zu einer privaten Versicherung. Diese Versicherungspflicht geht für alle neuen Fälle der Hilfe zur Gesundheit vor. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer letzten Krankenkasse. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII, Kap. 6) Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap. 7) können Leistungsberechtigte erhalten, die infolge von Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, dass sie nicht ohne Wartung und Pflege bleiben können. Dabei handelt es sich vor allem um Personen, die (noch) keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten bzw. bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Deckung ihres notwendigen pflegebedingten Aufwands nicht ausreichen. Die Hilfe reicht von der Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen bei einfacher Pflegebedürftigkeit bis hin zur Gewährung eines pauschalierten Pflegegeldes (je nach Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen 215,- € und 675,€). Allerdings sind die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig und werden auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet. Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 718,- € (bei Ehepaaren: 970,- €), jeweils zzgl. den Kosten für die Unterkunft (Kaltmiete). Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII, Kap. 8) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII, Kap. 9) können gewährt werden: 100 im Rahmen der Altenhilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, bei der Beschaffung eines Heimplatzes, in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung oder der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse älterer Menschen dienen, sowie im Hinblick auf eine Betätigung, sofern sie vom alten Menschen gewünscht wird; im Rahmen der Blindenhilfe; für die Bestattungskosten, sofern man verpflichtet ist, diese zu tragen; für sonstige Bedarfslagen. Bei Leistungen nach dem SGB XII sind Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen. Dabei bleiben kleinere Barbeträge (unter der Regelaltersgrenze: bei Alleinstehenden bis 1.600,- €, bei einem Ehepaar: 2.214,- €; über der Regelaltersgrenze: bei Alleinstehenden bis 2.600,- €, bei einem Ehepaar bis 3.214,- €) und u. U. ein kleines Hausgrundstück unberücksichtigt. Altenhilfe soll - soweit im Einzelfall persönliche Hilfe erforderlich ist - ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen und Vermögen gewährt werden. Heimbewohner können bei einer notwendigen Heimunterbringung und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen neben der teilweisen bzw. vollständigen Kostenübernahme einen monatlichen Barbetrag (ab 01.01.2011: 98,28 €) erhalten. Die Kinder eines Hilfeempfängers (Söhne und Töchter) sind zur Unterhaltsgewährung verpflichtet. Dies ist jedoch kein Grund, auf einen Sozialhilfeanspruch zu verzichten. Wird Sozialhilfe gewährt, so überprüft das Sozialamt, ob die Unterhaltspflichtigen auch einer Unterhaltsleistung fähig sind. Dabei werden ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auch ihre Belastungen angemessen berücksichtigt. Wer dennoch Bedenken hat, kann sich beim Sozialamt beraten lassen. Dort kann festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Kinder ggf. zum Unterhalt herangezogen würden. Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn sie aufgrund einer vorübergehenden Notlage als Darlehen gewährt oder eine Notlage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach dem Tode des Hilfeempfängers kann das Sozialamt aus dem Nachlass seine Aufwendungen der letzten 10 Jahre von den Erben zurückverlangen, jedoch nur bis zur Höhe des Erbteils. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen der Grundsicherung. Diese Aufwendungen hat auch ein Erbe nicht zu ersetzen. Dabei verschont bleibt der zweifache Grundbetrag nach § 102 Abs. 1 SGB XII bzw., wenn der Erbe der Ehegatte des Hilfeempfängers oder mit diesem verwandt ist und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Hilfeempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat, der den Betrag von 15.340,- € nicht übersteigende Nachlass. Diese Forderung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Erben haften deshalb nur mit dem Nachlass des Verstorbe- nen. Ist kein Nachlass vorhanden, wird auch keine Forderung erhoben. Anträge auf Sozialhilfe nehmen das jeweilige Bürgermeisteramt und das Kreissozialamt entgegen. Dort berät man Sie auch gerne und gibt Ihnen weitere Auskünfte. Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und Grundsicherung Palmstr. 3 (Zi. 3.08), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung: Mo., Mi. + Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 14.00 - 17.30 Uhr Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 6.9 "Sozialhilfe und Grundsicherung", zu beziehen von B-04 "Mein Anspruch auf Sozialleistungen. - Von ALG II bis Wohngeld", zu beziehen von B-34 „Meine Rechte gegenüber Behörden“, zu beziehen von B-04 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Rundfunk und Fernsehen sind heute aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie stellen gerade für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung am gesellschaftlichen Leben nicht mehr im gewohnten Umfang teilnehmen können, eine wichtige Informationsquelle dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Diese sind u.a.: 101 gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder nach den §§ 27a oder 27 d des BVG Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach § 26 c des BVG. Der Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist direkt zu stellen bei (entsprechende Formulare sind bei der GEZ oder den Bürgermeisterämtern erhältlich): Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ), 50656 Köln, Service-Tel.: 0185 / 99950400* eMail: [email protected], Internet: www.gez.de 6.10 Ermäßigung und Zuschuss beim Telefonieren Ein eigenes Telefon ist heute kein Luxus mehr; das gilt gerade für den älteren Menschen. Man kann damit nicht nur im Notfall schnell Hilfe herbeirufen. Es stellt auch eine Verbindung zum Nächsten dar, die hilft, Kontakt zu Freunden, Verwandten und Bekannten zu halten. Die Telekom bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte (Sozialtarif der Deutschen Telekom). Wenn Sie oder ein Haushaltsangehöriger von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen bzw. die Voraussetzungen dafür erfüllen, erhalten Sie eine Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte im Netz der Deutschen Telekom von 6,94 € (netto), für Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte (MdE mindestens 90%) sogar um 8,72 € (netto). Nähere Informationen sowie einen Antragsvordruck erhält man kostenlos unter: Tel. 0800 / 33 01000, Internet: www.telekom.de * 6,5 Cent aus dem dt. Festnetz Auch Einrichtungen der Altenhilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Näheres hierzu teilt die zuständige Rundfunkanstalt mit: 102 Südwestrundfunk - Abt. Rundfunkgebühren 70150 Stuttgart, Tel. 0711 / 929-46, Fax. 0711 / 9293878, eMail: [email protected], Internet: www.swr.de 6.11 Landesblindenhilfe Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in BadenWürttemberg, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, erhalten eine Blindenhilfe des Landes Baden-Württemberg. Sie ist nicht vom Einkommen und/oder Vermögen abhängig. Nähere Informationen und Antragstellung bei: Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung & Schwerbehinderung Palmstr. 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5136 und -5137 Fax. 07621 / 410-95136 und -95137 Auskünfte und Beratungen geben auch: Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr und Do.: 14.00 - 17.30 Uhr 6.12 Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Personen, die durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung, Kriegsgefangenschaft oder durch ähnliche Tatbestände geschädigt wurden, sowie deren Hinterbliebenen eine entsprechende Entschädigung (z.B. Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung etc.). Die Leistungen gliedern sich in Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge. Zuständig für alle Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge (z. B. Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe etc.) ist für den Landkreis Lörrach: Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung & Schwerbehinderung Palmstr. 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5136 und -5137 Fax. 07621 / 410-95136 und -95137 Sozialverband VdK - Kreisverband Lörrach Schwarzwaldstr. 1. 79539 Lörrach Tel. 07621 / 2842, Fax. 07621 / 2842 eMail: [email protected] Internet: www.vdk.de/kv-loerrach Sprechzeiten: Di. + Do.: 9.00 - 12.00 Uhr VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle Gretherstr. 17, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 939639-0, Fax. 07621 / 939639-20 eMail: [email protected] Internet: www.vdk-bawue.de Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung; Sprechzeiten an anderen Orten sowie Adressen der Ortsverbände erfahren Sie auf Anfrage. Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V. Bezirk Südbaden c/o Viktor te Kamp, Schwörstadter Str. 9 79664 Wehr, Tel. 07762 / 565108, Fax. 07762 / 565103 eMail: [email protected] Vertretung in Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden sowie vor den Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht Sprechzeiten: nach Vereinbarung Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr und Do.: 14.00 - 17.30 Uhr 103 Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter - Kreisverband Lörrach c/o Volkmar Storl, Leibnitzweg 6, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 82580, eMail: [email protected] Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff): 6.13 „Kriegsopferfürsorge“, zu beziehen von B-04 Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und diese Funktionsbeeinträchtigungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 bewertet sind. Sie erhalten vom zuständigen Landratsamt auf Antrag einen Ausweis. Dieser berechtigt - je nach Art und Schwere der Behinderung und ggf. der festgestellten Merkzeichen - z. B. zur Freifahrt im Personennahverkehr (Eigenbeteiligung: 60,- € im Jahr) oder zur Ermäßigung der Kfz-Steuer, zu einem Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer und bei der Berechnung von Wohngeld. 104 Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung & Schwerbehinderung Palmstr. 3, 79539 Lörrach (Büro 2.64) Tel. 07621 / 410-5130, Fax. 07621 / 410 - 95130 Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Ratgeber für behinderte Menschen", zu beziehen von B-04. "Bürgertelefon" des BMAS: Mo. - Do., 8.00 - 20.00 Uhr Tel. 01805 / 676715 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz) „Behinderung. – Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen zustehen“, zu beziehen von B-34. 7. Beratung und persönliche Hilfe Im Landkreis Lörrach gibt es eine ganze Reihe von Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Rat und Hilfe suchen. Auf die Bürgermeisterämter wurde an anderer Stelle bereits hingewiesen. Auch die Pfarrämter bieten Ratsuchenden ihre Unterstützung an. Man wird immer versuchen, Ihnen direkt zu helfen, oder aber die Verbindung zu der Stelle herstellen, von der Sie Rat und Hilfe erhalten. 7.1 Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach Der Pflegestützpunkt Landkreises Lörrach informiert, berät und vermittelt bei Bedarf kostenlos und neutral in allen Fragen rund um Pflegebedürftigkeit (auch im Vorund Umfeld). Er ist nicht mit einzelnen Pflegeanbietern oder Beratungsstellen von Leistungsanbietern zu verwechseln, die sich ebenfalls „Pflegestützpunkt“ nennen. Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach Chesterplatz 9, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880, eMail: [email protected] Internet: www.pflegestuetzpunkt-loerrach.de Sprechzeiten: Mo., Di., Mi.: 08.15 – 14.00 Uhr Do.: 08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Fr.: 08.15 – 13.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung 105 7.2 ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Die Fritz-Berger-Stiftung unterhält in Lörrach sowie in Schliengen, EfringenKirchen, Rheinfelden und Zell im Wiesental Beratungsstellen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen: den ipunkt. Der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung arbeitet eng mit dem Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach zusammen. 106 ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Chesterplatz 9, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880 E-Mail: [email protected] Internet: www.fritz-berger-stiftung.de Sprechzeiten in Lörrach, Chesterplatz 9, Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880 Mo., D., Mi.: 8.15 – 14 Uhr Do.: 8 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr, Fr.: 8.15 – 13 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Sprechzeiten im Rathaus Efringen-Kirchen, Hauptstr. 26, Tel. 07628 / 806-56, Fax. 07621 / 99880 Fr.: 9 – 12 Uhr Sprechzeiten im Treffpunkt Gambrinus Rheinfelden, Friedrichstr. 6, Tel. 0174 / 4644938, Fax. 07621 / 99880 Do.: 9 – 12 Uhr Sprechzeiten im Bürger- und Gästehaus Schliengen, Nidauer Platz 1, Tel. 07635 / 821518, Fax. 07621 / 99880 Di.: 9 – 12 Uhr Sprechzeiten im Bürgerheim Zell im Wiesental, Hans-Fräulin-Platz 2, Tel. 07625 / 9188775, Fax. 07621 / 99880 Mi.: 9 – 12 Uhr 7.3 Sozialatlas Der sozialatlas des Landkreises Lörrach ist ein kostenloses und einfach zu bedienendes Online-Informationssystem über soziale Dienste und Einrichtungen im und für den Landkreis. Er steht unter http://www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas oder http://www.manetec-10.de/sozialatlas jedem zur Verfügung, der ein soziales Angebot sucht oder ein solches bekannt machen möchte. 7.4 Verbände der freien Wohlfahrtspflege Die freien Wohlfahrtsverbände bieten älteren Menschen Rat und Hilfe in vielen Bereichen an, so zum Beispiel: Beratung und Hilfe bei persönlichen Problemen, Vermittlung bzw. Organisation von ambulanten Hilfsdiensten, Vermittlung von Kur- und Erholungsmaßnahmen, Freizeiten für ältere Menschen usw. Die Kreisverbände stellen bei Bedarf auch Kontakte vor Ort her. AWO Kreisverband Lörrach Schusterstr. 3, 79618 Rheinfelden Tel.: 07623-309370-3 eMail: [email protected] Internet: www.awo-loerrach.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00 - 12.30 Uhr Bereich: Landkreis Lörrach 107 Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Luisenstraße 9, 79539 Lörrach Telefon: 07621 / 9275-0, Fax. 07621 / 9275-17 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-loerrach.de Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Lörrach Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 4010-0 Fax. 07621 / 140194 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Bereich: Landkreis Lörrach Bereich: Landkreis Lörrach ohne Stadt Rheinfelden u. Gemeinde Schwörstadt Caritasverband Hochrhein e.V. Bezirksstelle Bad Säckingen Caritas-Sozialdienst Rathausplatz 17, 79713 Bad Säckingen, Tel. 07761 / 5698-0, Fax. 07761 / 5698-49 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-hochrhein.de Öffnungszeiten Caritasverband: Mo. – Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr Mo. – Do.: 14.00 - 17.00 Uhr Außenstelle Rheinfelden Hebelstr. 21, 79618 Rheinfelden Tel. und Fax: 07623/305 53 Sprechzeiten: Mo. und Di. (nach Vereinbarung) Bereich: Stadt Rheinfelden und Gemeinde Schwörstadt 108 Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. Weiler Str. 6, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 1515-0 Fax. 07621 / 1515-15 Internet: www.drk-loerrach.de Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr Mo. - Do.: 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Bereich: Landkreis Lörrach außer Bad Bellingen, Malsburg-Marzell, Schliengen, Schwörstadt, nur OTe Wollbach und Holzen der Stadt Kandern, nur OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel und Herten der Stadt Rheinfelden Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V. Moltkestraße 14 a, 79379 Müllheim Telefon: 07631 / 1805-0 Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Internet: www.kv-muellheim.drk.de Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 08.00 – 16.00 Uhr Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Malsburg-Marzell und Schliengen Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen e.V. Rot-Kreuz-Straße 4 79713 Bad Säckingen Telefon: 07761 / 9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!) Fax. 07761 / 9201-40 eMail: [email protected] Internet: www.drk-saeckingen.de Bereich: Rheinfelden (außer: Adelhausen, Eichsel, Degerfelden und Herten), Schwörstadt 109 Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach Dienststelle Lörrach: Haagenerstr. 27, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9263-0, Fax. 07621 / 9263-30 eMail: [email protected] Internet: www.diakonie-loerrach.de Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr (außer Mittw.) 14.00 - 16.00 Uhr Dienststelle Weil am Rhein Goethestr. 4, 79576 Weil a. Rh. Tel. 07621 / 974210, Fax. 07621 / 974218 Dienstelle Rheinfelden: Karl-Fürstenberg-Str. 35, 79618 Rheinfelden, Tel. u. Fax. 07623 / 799932 Sprechzeiten: Di.: 11.00 - 12.00 Uhr Do.: 17.00 - 18.00 Uhr u.n.V Dienststelle Schopfheim: Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 697596-0, Fax. 07622 / 697596-19 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Do.: 09.00 - 12.00 Uhr Do.: 14.00 - 17.00 Uhr 110 7.5 Seniorenberatung Die Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe beim Landratsamt Lörrach bietet allen auf dem Gebiet der Altenarbeit Tätigen ihre Hilfe und Unterstützung an. Sie wirkt hin auf den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau der Einrichtungen und Dienste für ältere Menschen im Landkreis. Landratsamt Lörrach – Fachstelle für Planung & Steuerung in der Altenhilfe Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Zimmer: 2.17 Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mo., Di. u. Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr Do.: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mi.: nach Terminvereinbarung Zu ihren Aufgaben zählen u. a.: die Beratung und Unterstützung von Gruppen und Institutionen, die Beratung und Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Bereich der Altenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Konzeption von Informationsschriften etc.) Altenhilfe- und Pflegeplanung des Landkreises, Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen. 111 In einigen Städten und Gemeinden gibt es besondere Seniorenberatungsstellen: DRK Kreisverband Säckingen - Servicestelle SeniorInnen, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen Tel: 07761/9201-0, Fax: 07761/9201-40 (rund um die Uhr erreichbar!) eMail: [email protected] Internet: www.drk-saeckingen.de und ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Chesterplatz 9, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880 eMail: [email protected] Internet: www.fritz-berger-stiftung.de Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Rathaus, Hauptstr. 26, 79588 Efringen-Kirchen Tel. 07628 / 806-56, Fax. 07621 / 99880 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mo., D., Mi.: 08.15 – 14.00 Uhr Do.: 08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Fr.: 08.15 – 13.00 Uhr Sprechzeiten: Fr.: 9 – 12 Uhr Gemeinde Eimeldingen - Seniorenbeauftragte Frau Bettina Bürglin Rathaus, 79591 Eimeldingen Tel. 07621 / 688238 eMail: [email protected] Gemeinde Grenzach-Wyhlen - Seniorenarbeit Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 32-209, Fax. 07624 / 32-211 Stadt Lörrach - Seniorenarbeit Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 95673-50, Fax. 07621 / 95673-45 eMail: [email protected] Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit Sprechzeiten: Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr u. n. Vereinb. 112 Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach Chesterplatz 9, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880 eMail: [email protected] Internet: www.pflegestuetzpunkt-loerrach.de Stadt Rheinfelden - Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales - Seniorenarbeit Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 95-315, Fax. 07623 / 95-11315 eMail: [email protected] Sprechzeiten: nach Vereinbarung Weiterführende Informationen: Wegweiser für ein aktives Alter in Rheinfelden (Baden), zu bezihen von der Stadt Rheinfelden Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Treffpunkt Gambrinus, Friedrichstr. 6, 79618 Rheinfelden, Tel. 0174 / 4644938, Fax. 07621 / 99880 , eMail: [email protected] Sprechzeiten: Do.: 09.00 – 12.00 Uhr Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Bürger- und Gästehaus, Nidauer Platz 1, 79418 Schliengen, Tel. 07635 / 821518, Fax. 07621 / 99880 eMail: [email protected] 7.6 Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen (z.B. Schwerbehindertenrecht, gesetzl. Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung, Opferentschädigungsgesetz etc.) und Vertretung vor den Sozialgerichten durch alle Instanzen bietet: Sprechzeiten: Di.: 09.00 – 12.00 Uhr Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V. Beratungsstelle für Senioren Humboldtstr. 2, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 704-187, Fax. 07621 / 704-123 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Di.: 10.30 – 12.00 Uhr und Mi.: 12.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung Bürgerheim Zell im Wiesental, Hans-Fräulin-Platz 2, 79669 Zell im Wiesental Tel. 07625 / 9188775, Fax. 07621 / 99880 eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mi.: 09.00 – 12.00 Uhr Beratung in sozialrechtlichen Fragen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle Gretherstr. 17, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 939639-0, Fax. 07621 / 939639-20 eMail: [email protected] Internet: www.vdk-bawue.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beratung in sozialrechtlichen Fragen bieten auch der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, der ipunkt der Fritz-bergerStiftung sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (vgl. Kap. 7.1). Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff): „Ihr gutes Recht als Patient“, zu beziehen von B-34 „Mein Anspruch auf Sozialleistungen“, zu beziehen von B-34 „Meine Rechte gegenüber Behörden“, zu beziehen von B-34 „Immer Ärger mit Sozialleistungen. – Erfolgreich Widerspruch einlegen“, zu beziehen von B-34 113 7.7 Demenzberatung Beratung von Betroffenen und ihren Angehörigen bei Demenz bietet: 114 AWO Seniorenzentrum Emilienpark Emilienpark 2, 79639 Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302 eMail: [email protected] Internet: www.seniorenzentrum-emilienpark.de Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Demenzberatungsstelle Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 9275-21 oder –0 Fax. 07621 / 9275-38 eMail: [email protected] Internet: www.caritas-loerrach.de GEVITA Residenz Lörrach Senioren-Service-Zentrum - Demenzberatung Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201 eMail: [email protected] Internet: www.gevita.de , www.zuhauseumsorgt.de Seniorenzentrum St. Fridolin Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33 eMail: [email protected] Internet: www.st-fridolin.de Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V. Demenzberatungsstelle Moltkestraße 14 a, 79379 Müllheim Telefon: 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50 eMail: [email protected] Internet: www.kv-muellheim.drk.de Sprechzeiten: Di. - Do.: 8.30 – 12.30 Uhr Angehörige, Betroffene und Helfer können sich auch an den Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), den ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) wenden oder an das Alzheimertelefon der Deutschen Alzheimergesellschaf Tel.: 01803 / 171017 (0,09 € / Min.) (Mo. - Do.: 9 - 18 Uhr, Fr.: 9 - 15 Uhr) Weiterführende Informationen: „Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen“, zu beziehen von B-07 „Demenz – Hilfe für Angehörige und Betroffene“, zu beziehen von B-34 Serviceportal „Wegweiser Demenz“ www.wegweiserdemenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (B-06) „DVD-Box: Demenz – Filmratgeber für Angehörige“, zu beziehen von B-23 7.8 Soziale Dienste (SD) Die Sozialen Dienste (SD) des Landkreises Lörrach beraten und unterstützen in Fragen des Zusammenlebens in der Familie, in Erziehungsfragen, in Trennungs- und Scheidungssituationen, in Fragen zu Personensorge- und Umgangsregelungen, in Not-, Krisen- und Konfliktsituationen, bei Gewalt in der Familie, in persönlichen, familiären und sozialen Lebensfragen, in besonderen Lebenslagen und -situationen, in welchen Sie sich auf sich alleine gestellt fühlen und sich einen Ansprechpartner bzw. Gesprächspartner wünschen. Sprechstunden am Dienstort: Mo., Di., Do., Fr. : 08:00 - 12.30 Uhr Do.: 13.30 - 17.30 Uhr Bereich: Lörrach (Stadt und Ortsteile) Die Sozialen Dienste arbeiten in 4 Teams. Jeder Ansprechpartner ist für bestimmte Stadtteile bzw. Gemeinden zuständig. Wenn Sie Rat und Hilfe brauchen, können Sie sich entsprechend Ihrem Wohnort an einen der 4 Sozialen Dienste wenden: Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 2 Palmstraße 3, 79539 Lörrach Tel. 07621/410-0, Fax. 07621 / 410-5099 Sprechstunden am Dienstort: Mo., Di., Do., Fr. : 08:00 - 12.30 Uhr Do.: 13.30 - 17.30 Uhr Die Sozialen Dienste arbeiten lebensweltorientiert, orientieren sich an Ihrem Alltag sowie Ihrer persönlichen Lebenssituation und nehmen bei Bedarf auch Kontakt vor Ort, d.h. in Ihrer häuslichen Umgebung auf. Die Ansprechpartner/-innen der Sozialen Dienste sind Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen / -innen. Sie nehmen Ihre Fragen auf und überlegen mit, ob und welche Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten sich für Sie vor Ort anbieten. Auf Wunsch sind sie bei der Kontaktherstellung und Vermittlung zu anderen Diensten und Fachstellen behilflich. Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 1 Palmstraße 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-1246, Fax. 07621 / 410-5099 Außensprechstunde im Rathaus Weil am Rhein: Mi.: 10.00 - 12.00 u. 16.00 - 18.00 Uhr Bereich: Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Weil am Rhein, Wittlingen Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 3 Außenstelle Rheinfelden Hebelstr. 2, 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 07623 / 7201-0 Sprechstunden am Dienstort: Mo., Di., Do., Fr. : 08:00 - 12.30 Uhr Do.: 13.30 - 17.30 Uhr 115 Bereich: Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Rheinfelden, Schwörstadt Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 4 Karl-Fürstenberg-Str. 17, 79650 Schopfheim Tel.: 0 76 21 / 410-1237, Fax.: 0 76 21 / 410 – 5299 Sprechstunden am Dienstort: Mo., Di., Do., Fr. : 08:00 - 12.30 Uhr Do.: 13.30 - 17.30 Uhr Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen i. W., Kleines Wiesental, Maulburg, Schönau, Schönenberg, Schopfheim, Steinen, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i. W. 7.9 Sozialberatung im Krankenhaus Die Sozialberatung in den unten genannten Krankenhäusern versucht die persönlichen Belastungen des Patienten, die aus seiner Krankheit und ihrer Behandlung resultieren, durch soziale Hilfen abzubauen. Sie bietet dafür u.a. an: Psychosoziale Beratung und Begleitung bei Krankheit, Behinderung und Alter Beratung über und Organisation von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Beratung über und Organisation von Aufenthalten in Tagespflege-, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie in Pflegeheimen und in Hospizeinrichtungen Beratung über und Organisation von Angeboten der ambulanten Hilfen zu Hause Informationen zu ausgewählten rechtlichen und sozialrechtlichen Fragen Informationen über Beratungsstellen, Institutionen, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen im Landkreis Entlastungsangebote für Angehörige und andere Bezugspersonen des Patienten. In folgenden Krankenhäusern im Landkreis Lörrach gibt es eine Sozialberatung: 116 Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH Zentrale Servicestelle Entlassmanagement Lörrach Rheinfelden - Schopfheim (ZSE) Klinische Sozialarbeit und Pflegeüberleitung Tel. 07621 / 416-8429 und -8641 Spitalstr. 25, 79539 Lörrach eMail: Internet: [email protected] www.klinloe.de Kreiskrankenhaus Lörrach ZSE Spitalstr. 25, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 416-8641 (Jürgen Pohse) eMail: [email protected] Tel. 07621 / 416-8429 (Elena Walter) eMail: [email protected] Kreiskrankenhaus Rheinfelden ZSE Am Vogelsang. 4, 79618 Rheinfelden (Bd.) Tel. 07623 / 94 -1163 (Friederike Geib) eMail: [email protected] Tel. 07623 / 94 -1300 (Michael Nickel) eMail: [email protected] Kreiskrankenhaus Schopfheim ZSE Schwarzwaldstr. 40, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 395-1416 (Renate Weber) eMail: [email protected] St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach Sozialberatung (Frau Hall) Feldbergstr. 15, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 171-5400, Fax. 07621 / 171-5498 eMail: [email protected] Internet: www.elikh.de 7.10 Beratung für behinderte Menschen Die Fritz-Berger-Stiftung unterhält in Lörrach sowie in Schliengen, Efringen-Kirchen, Rheinfelden und Zell im Wiesental eine Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (ipunkt) für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen. Zu ihren Aufgaben zählt die neutrale Information über das vorhandene Hilfeangebot, die hilfeerschließende Beratung sowie (falls gewünscht) die Vermittlung von Hilfen (sh. Kap. 7.2). Die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ist ein Angebot an alle, die Beratung zu Leistungen der Rehabilitation benötigen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch IX. Als zentrale Anlaufstelle berät die Servicestelle behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Zuständig für den Landkreis Lörrach ist: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Freiburg - Außenstelle Lörrach Regionale Servicestelle (§ 23 SGB IX) Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 42256-30, Fax. 07621 / 42256-35 eMail: [email protected] eMail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Mi.: 08 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Do.: 08 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Fr.: 08 - 12 Uhr Wohnberatung trägt dazu bei, dass Menschen im Alter und bei Behinderungen möglichst lange selbständig in der eigenen Wohnung bleiben können. Manchmal ermöglichen 117 technische Hilfsmittel oder kleinere Anpassungsmaßnahmen den Alltag zu erleichtern und Gefahrenquellen abzubauen. Bei Pflegebedürftigen sind zum Teil Umbaumaßnahmen erforderlich. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung (sh. oben) Ihre Pflegekasse (sh. S. 96) den Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), den ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106), das Deutsche Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen e.V. (sh. S. 109) Weiterführende Literatur (sh. S. 141 ff): 7.11 "Informationen für behinderte Menschen" (CD-ROM), zu beziehen von B-04 "Ratgeber für Menschen mit Behinderung", zu beziehen von B-04 Übersicht über Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen, erhältlich bei B-26 „Behinderung. - Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen zustehen“, zu beziehen von B-34 „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“, zu beziehen von B-18 Online-Portal: www.online-wohn-beratung.de Online-Portal: www.nullbarriere.de Interessenvertretung Die auf Initiative des Landesseniorenrates in mittlerweile 42 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs - darunter auch im Landkreis Lörrach – gebildeten Kreisseniorenräte haben die Aufgabe, die Probleme und Anliegen der älteren 118 Generation in den Stadt- und Landkreisen aufzugreifen und im Zusammenwirken mit den kommunalen und staatlichen Stellen an ihrer Lösung mitzuarbeiten. Der Kreisseniorenrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Altenclubs und Altenbegegnungsstätten sowie sonstiger Vereinigungen älterer Menschen, aus Vertretern der Heimbeiräte und der im Stadtund Landkreis auf dem Gebiet der offenen Altenhilfe tätigen Organisationen. Der Kreisseniorenrat wirkt z.B. mit an der Aufstellung und Fortschreibung des Kreisaltenhilfeplanes bzw. Kreispflegeplanes, an der alten- und behindertengerechten Gestaltung öffentlicher Einrichtungen etc. Im Sozialausschuss des Kreistages wird er zu allen altenpolitischen Fragen gehört. Darüber hinaus hat er als Mitglied des Landesseniorenrates die Möglichkeit, die im Landkreis interessierenden Angelegenheiten landesweit vorzutragen, sie mit anderen Kreisseniorenräten zu diskutieren und in Initiativen umzusetzen. Für den Erfolg der Arbeit der Seniorenräte ist es wichtig, dass sich ältere Menschen zunehmend bereit finden, sich an ihrer Arbeit aktiv zu beteiligen und sie so zu unterstützen. Wenn Sie mehr über die Seniorenräte und ihre Arbeit wissen wollen oder ein konkretes Anliegen haben, können Sie sich wenden an: Kreisseniorenrat für den Landkreis Lörrach c/o Herr Martin Strittmatter Basler Str. 139, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0 Stadtseniorenrat Rheinfelden 1. Vors. Herbert Rietschle, Friedrichstr. 6 (Gambrinus), 79618 Rheinfelden (Baden), Tel. 07623 / 965280, eMail: [email protected], Internet: www.stadtseniorenrat-rheinfelden-baden.de Sprechzeiten für Mitglieder: Di.: 15 - 18 Uhr Auch einige politische Parteien haben Untergliederungen für Senioren. Auf Kreisebene sind tätig (weitere Gruppen auf Anfrage bei der jeweiligen Partei): SPD – Kreisverband, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Seniorinnen und Senioren Bahnhofstr. 1, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 10524 CDU-Seniorenunion f. d. Lkrs. Lörrach Luisenstr. 6, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 3810 7.12 Mieterbund Kreis Lörrach e.V., Tumringer Str. 214, 79539 Lörrach, Tel.: 07621 / 167410, eMail: [email protected] Internet: www.mieterbund-loerrach.de Bürozeiten: Mo. - Fr.: 14 - 17 Uhr (Rechtsberatung nach Vereinbarung) Haus- und Wohnungseigentümer erhalten als Mitglieder Beratung bei: Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Mietnebenkosten", zu beziehen von B-34 „Was ich als Mieter wissen muss. Rechte und Pflichten im laufenden Mietverhältnis“, zu beziehen von B-34 Beratung in Mietangelegenheiten Mitglieder in einem Mieterschutzbund erhalten Beratung in allen Fragen des Mietrechts und sind automatisch mietrechtsschutzversichert.. Es besteht für die Mitglieder somit kein prozessuales Risiko. Zuständig für den Landkreis Lörrach ist: Sonstige Bürozeiten: Di. u. Mi.: 09 – 12 Uhr Di.: 15 – 18 Uhr 7.13 Telefonseelsorge Die Mitarbeiter/innen am Telefon sind für all jene da, die in einer Notlage einen Gesprächspartner suchen. Dabei wird versucht, jeden Anrufer vorurteilsfrei anzunehmen und ihm im Gespräch Lösungsmöglichkeiten für seine Probleme aufzuzeigen. Was immer ein Anrufer sagt, der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin hört ihm aufmerksam zu, denkt mit, antwortet ihm und schweigt über alles. Die Telefonseelsorge Lörrach - Waldshut ist rund um die Uhr kostenlos zu erreichen unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: Tel. 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lörrach – Bad Säckingen e.V., Feldbergstr. 18, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 46180, eMail: [email protected] 119 7.14 Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Immer wieder kommt es zu Problemen zwischen privaten Endverbrauchern und gewerblichen Anbietern. Ob einem beim Surfen im Internet ein Vertrag untergeschoben wird, die Handwerkerrechnung viel höher ausfällt, als bei der Auftragsvergabe besprochen, die Bank Gebühren errechnet, die fragwürdig erscheinen oder es Probleme mit der Abrechung von Arzt oder Pflegedienst gibt: Die Fach- und Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hilft hier weiter. Doch nicht nur bei der Klärung rechtlicher Fragen finden Verbraucher Unterstützung: In den Beratungsstellen Freiburg und Waldshut-Tiengen hält die Verbraucherzentrale ein umfangreiches Informationsangebot beispielsweise zu Warentests bereit, berät zu Fragen der „passenden“ Geldanlage und Altersvorsorge und gibt Tipps zum Energie einsparen. Persönliche Beratungstermine für die Beratungsstellen in Freiburg und Waldshut-Tiengen können montags bis donnerstags zwischen 10 und 18, freitags bis 14 Uhr unter der Nummer 01805 – 50 59 99 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz – aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich) oder während der Öffnungszeiten vereinbart werden. Beratungsstellen: 120 Verbraucherzentrale Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 271, 79098 Freiburg Di.: 10-13 Uhr, Do.: 15-18 Uhr Verbraucherzentrale Waldshut-Tiengen Parkhaus Kornhaus, 79761 Waldshut-Tiengen Di.: 15-17 Uhr Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage unter www.vz-bw.de an. Die individuelle telefonische Beratung wird landesweit über Fachberatungstelefone unter folgenden Nummern angeboten: Telekommunikation, Freizeit, Haushalt (Mo-Do 10-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-1 Ernährung, Kosmetik, Hygiene (Mo-Do 15-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-2 Versicherungen (Mo-Do 10-18 Uhr) ................ 0900-1-77 444-3 Altersvorsorge, Banken, Kredite (Mo-Do 10-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-4 Bauen und Wohnen (Mo-Do 10-18 Uhr) .......... 0900-1-77 444-5 Energie (Mo-Do 15-18 Uhr) ............................. 0900-1-77 444-6 Die Telefonberatung kostet 1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen abweichende Preise. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. in Karlsruhe bietet montags und donnerstags zwischen 16 und 18 sowie dienstags und mittwochs von 10 bis 14 Uhr eine telefonische Patientenberatung unter der Nummer 0721 / 98 45 121 an. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart Tel. 0711 66 91 10, Fax. 0711 66 91 50 eMail: [email protected], Internet: www.vz-bw.de 7.15 Schuldnerberatung Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): An die Schuldnerberatung kann man sich wenden, wenn einem seine Schulden über den Kopf gewachsen sind oder zu wachsen drohen, und man sich nicht mehr in der Lage sieht, seine finanziellen Probleme selbst zu lösen. Im Rahmen der Insolvenzordnung können unter gewissen Umständen auch "Privatpersonen" ein Insolvenzverfahren beantragen, mit dem Ziel, nach einer Wohlverhaltensperiode von insgesamt 6 Jahren Restschuldbefreiung zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern von außergerichtlichen Verhandlungen. Geeignete Stellen in diesem Sinne sind z.B. Anwälte, Steuerberater und Schuldnerberatungsstellen mit entsprechender Qualifikation. Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wenden sich an: Jobcenter Landkreis Lörrach - Schuldnerberatung Brombacher Str. 2 (Büro 1.46 bzw. 1.47), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5118 bzw. 5119 7.16 Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familienund Lebensfragen Kath. Gesamtkirchengemeinde Lö. Schwarzwaldstr. 1 (3. OG im Eckhaus gegenüber Rathaus und Busbahnhof), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 3087 eMail: [email protected] Internet: www.efl-loerrach.de Psychologische Paar- und Lebensberatungsstelle Haagener Strasse 27, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 88128 eMail: [email protected] Schuldnerberatung außerhalb SGB II bieten: Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. (sh. S. 108) Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach ( sh. S. 110) Psychologische Beratung Bei Krisen und Konflikten in Ehe und Partnerschaft, Schwierigkeiten in der Familie bzw. Problemen mit der eigenen Lebensbewältigung kann ein Beratungsgespräch mit einem psychologisch geschulten Mitmenschen sehr hilfreich sein. In einem solchen Fall können Sie sich an eine der folgenden Beratungsstellen wenden: Sprechzeiten : nach telefonischer Vereinbarung. "Was mache ich mit meinen Schulden?", zu beziehen von B-06 „Geschafft: Schuldenfrei“, zu beziehen von B-34 "Restschuldbefreiung – Eine Chance für redliche Schuldner“, zu beziehen von B-03 „Die Kostentreiber in den Griff bekommen“, zu beziehen von B-34 121 7.17 Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, kann einen rechtlichen vertreter bekommen. Dies sind nicht automatisch Ehepartner oder Kinder. Vertretungsberechtigt ist nur, wer eine rechtsgüpltige Vollmacht besitzt oder vom gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurde. Eine Vollmacht kann als Vorsorgevollmacht erteilt werden, solange jemand noch geschäftsfähig ist. Sie kann für Einzelbereiche oder aber auch für alle Lebensbereiche erteilt werden. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, auch über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst sein und alle Bereiche ausdrücklich nennen, die der Bevollmächtigte regeln soll (z.B. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, finanzielle Transaktionen). Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, jedoch noch in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Hiermit kann festgelegt werden, wer Betreuer werden soll und wie dieser seine Aufgaben wahrnehmen soll. Die Betreuungsverfügung ist dann für Betreuer und Betreuungsgericht bindend, wenn die Wünsche zumutbar zu erfüllen sind. Wird jemand, nachdem er eine Betreuungsverfügung abgefasst hat, betreuungsbedürftig, muss das Betreuungsgericht dann den gewünschten Betreuer einsetzen. Die Betreuungsverfügung sollte bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt oder an die Person weitergegeben werden, die dann BetreuerIn werden soll. 122 Weitergehende Informationen und Beratung erhalten Sie im Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), im ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) sowie bei: Betreuungsverein des Landkreises Lörrach Palmstr. 3 (Büro 2.93), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5175 oder -5176 Fax. 07621 / 410-95175 oder -95176 Landratsamt Lörrach - Behindertenhilfe & Betreuungsbehörde Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Zi. 2.88: Tel. 07621 / 410-5170, Fax. 07621 / 410-95170 Zi. 2.87: Tel. 07621 / 410-5171, Fax. 07621 / 410-95171 Sprechstunden : Mo.- Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Do.: 14.00 - 17.30 Uhr SKM - Kath. Verein für soziale Dienste im Landkreis Lörrach e.V. Hebelstr. 5, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 671717-0, Fax. 07622 / 671717-9 eMail: [email protected] Internet: www.skm-loerrach.de Betreuungsgericht Lörrach Bahnhofstr. 4 und 4a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 408-0 eMail: [email protected] Betreuungsgericht Schopfheim Hauptstr. 16, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 67770, Fax. 07622 / 6777-67 eMail: [email protected] Notariat Schönau Friedrichstr. 24, 79677 Schönau im Schwarzwald Tel.: 07673 / 911317 [email protected] Notariat Schopfheim Hauptstraße 16, 79650 Schopfheim Tel.: 07622/6777-12 [email protected] Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (sh. Kap. 8.10) können gegen Gebühr hinterlegt werden bei: Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Tel. 0800 / 3550500 (gebührenfrei) Internet: www.vorsorgeregister.de Betreuungsgericht Schönau Friedrichstr. 24, 79677 Schönau Tel. 07673 / 9113-0, Fax. 07673 / 9113-20 eMail: [email protected] Weiterführende Informationen (sh.S. 141 ff): Notariat Kandern Hauptstr. 18, 79400 Kandern Tel.: 07626 / 97294-0 [email protected] "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung", zu beziehen von B-03 „Betreuung. – Rechtliche Sicherheit für Betreuer, betreute und Angehörige“, zu beziehen von B-34 Notariat Lörrach Tumringer Str. 186, 79539 Lörrach Tel.: 07621 / 98 677-0 [email protected] 123 7.18 Suchtberatung / Suchttherapie Die Suchtgefährdung älterer Menschen (vor allem durch Alkohol bzw. Medikamente) wird oft unterschätzt, verharmlost oder verleugnet. Bei Alkohol- oder Medikamentenproblemen sowie anderen Suchtformen können sich Betroffene sowie deren Angehörige beraten lassen und erhalten Informationen über Hilfemöglichkeiten (Vorbeugung, Erkennen einer Suchtgefährdung, Therapie, Rehabilitation, Selbsthilfegruppen etc.) (a) im Alter bis unter 60 Jahren und (b) im Alter von 60 und mehr Jahren bei: a) Fachstelle Sucht – Baden-Württembergischer Lan- desverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv) Tumringer Str. 229, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 162349-0, Fax. 07621 / 162349-99 eMail: [email protected] b) Regio PSB - Psychosoziale Beratungsstelle Blaues Kreuz Spitalstr. 60, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 44612 eMail: [email protected] Sprechstunden im Kreiskrankenhaus Lörrach: Mi.: 10 - 12 Uhr Hilfe für abhängigkeitskranke Männer und Frauen ab 55 Jahren bietet auch die Rehabilitationsklinik Birkenbuck. Das Angebot "K-55" will Frauen und Männern mit Missbrauchs- und Abhängigkeitsproblemen, die nicht mehr im bzw. unmittelbar vor ihrem Ausstieg aus dem Erwerbsleben stehen, eine gezielte, qualifizierte, therapeutische Hilfe anbieten. Im Mittelpunkt stehen dabei neben konkreten Hilfestellungen zur Suchtabstinenz (incl. Fragen der körperlichen Entgiftung) auch die therapeutische Unterstützung zur Gestaltung der 3. 124 Lebensphase (nach Beruf und Kindererziehung). Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 6-8 Wochen und kann individuell variiert werden. Rehabilitationsklink Birkenbuck Bereich Aufnahme und Diagnostik 79429 Malsburg-Marzell Tel. 07626 / 902-100 oder -373, Fax. 07626 / 902-402 Weitere Informationen für Suchtgefährdete und Suchtkranke und deren Angehörige im Landkreis bietet: Landratsamt Lörrach Kommunale Suchtbeauftragte Palmstr. 3 (Büro 2.13), 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-5020 Fax. 07621 / 410-95020 bzw. -5099 eMail: [email protected] Internet: www.sucht-loerrach.de 7.19 Hilfe in Rechtsfragen Auskünfte und Ratschläge in Rechtsfragen zu erteilen setzt großes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein voraus. Die Rechtsberatung ist deshalb Personen mit abgeschlossener juristischer Fachausbildung vorbehalten, die hierfür in der Regel eine Gebühr erheben. Wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Anwalt selbst zu tragen, brauchen Sie dennoch nicht auf fachkundige Beratung verzichten. Der Lörrach AnwaltsVerein e.V. bietet jeweils mittwochs von 16 - 18 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Lörrach (Zimmer 0.62) einen Beratungsdienst der Rechtsanwälte an. Hierbei können einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, die im Amtsgerichtsbezirk Lörrach wohnen und die Voraussetzungen zur Gewährung des Armenrechts erfüllen (Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff ZPO), kostenlos mündlichen Rat einholen. Die Voraussetzungen sind vor Inanspruchnahme durch Einkommensnachweise nachzuweisen. Lörracher AnwaltsVerein e.V. Hauptstr. 333, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 4223555 Weitergehende Hilfe in fast allen Rechtsfragen ist nach dem Beratungshilfegesetz möglich. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie sich entweder mit der Bitte um Beratungshilfe direkt an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden oder zuvor beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe besorgen. In beiden Fällen benötigen Sie einen Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid etc.). Beim Rechtsanwalt müssen Sie dann nur noch eine geringe Schutzgebühr (z.Z. 10,- €) entrichten, die in begründeten Fällen auch erlassen werden kann. Auch bei einem evtl. notwendigen Gerichtsverfahren brauchen Sie aus Angst vor den Gerichtskosten nicht auf Ihr Recht zu verzichten. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, der Rechtsstreit hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Amtsgericht oder der örtliche Anwaltsverein: Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 + 4a, 79539 Lörrach Tel.: 07621 / 408-0, Fax. 07621 / 408-180 125 Amtsgericht Schopfheim Hauptstraße 16, 79650 Schopfheim Tel.: 07622 / 6777-0, Fax. 07622 / 6777-67 Amtsgericht Schönau Friedrichstraße 24, 79677 Schönau Telefon: 07673 / 9113-0, Fax. 07673 / 9113-20 Weiterführende Informationen: 7.20 "Beratungs- und Prozesskostenhilfe", zu beziehen von B-03 Besuchsdienst 7.21 Neben den bereits genannten gibt es im Landkreis Lörrach eine Vielzahl weiterer Beratungsstellen sowie Selbsthilfeund Interessengruppen, die aber aus Platzgründen hier nicht alle aufgeführt werden können. Sie werden Ihnen jedoch auf Anfrage von den Freien Wohlfahrtsverbänden, den Krankenund Pflegekassen sowie der Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts genannt. Eine Adressenliste "Selbsthilfegruppen im Landkreis Lörrach" ist erhältlich bei: Wenn man krank oder pflegebedürftig ist und die eigene Wohnung nicht oder nur selten verlassen kann, dann freut man sich ganz besonders über einen Besuch. In vielen Städten und Gemeinden des Landkreises gibt es zumeist von den Kirchen oder Freien Wohlfahrtsverbänden organisierte - Besuchsdienste. Ihnen gehören häufig sozial engagierte Männer und Frauen an, die sich viel Zeit für ein Gespräch nehmen. Sie haben ein offenes Ohr für alles, was man ihnen anvertraut, und bewahren Stillschweigen gegenüber anderen. Ob es auch in Ihrer Nähe einen solchen Besuchsdienst gibt, können Sie bei Ihrer Pfarrgemeinde, dem Bürgermeisteramt, dem Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) dem ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) oder einem der freien Wohlfahrtsverbände (sh. S. 106 ff) erfahren. 126 Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise, Selbsthilfe- und Interessengruppen Landratsamt Lörrach - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Palmstr. 3, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 410-2183, Fax. 07621 / 410-92183 eMail: [email protected] Über die nächstgelegene Selbsthilfegruppe bzw. deren Dachverband informiert gegen Übersendung eines frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlages (DIN A 4) bundesweit: NAKOS, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin Tel. 030 / 31018960, Fax. 030 / 31018970 eMail: [email protected] Termine und Sprechzeiten der nachfolgend genannten Einrichtungen und Gruppen erfahren Sie auf telefonische Anfrage: AIDS - anonyme Tests / Beratung Landratsamt Lörrach – FB Gesundheit, Palmstr. 3 (Haus II), 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 410 -2181 Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (AMSEL) c/o Hannelore Flum Telefon: 07624 / 2240 Angehörige psychisch Kranker - Selbsthilfegruppe Steinen, Entegast 4, 79650 Schopfheim, Tel. / Fax. 07627 / 1604, eMail: [email protected] Arbeitskreis Soziale Dienste der kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Weil Rudolf-Virchow-Str. 8, 79576 Weil am Rhein Tel. 07621 / 422399-0 Bad Bellinger Selbsthilfe e.V. zur Vorbeugung u. Behandlung von Osteoporose, Rheuma, MorbusBechterew, Arthrose u. Muskelerkrankungen c/o Sigurd Jaks, Von-Andlaw-Str. 9, 79415 Bad Bellingen, Tel. 07635 / 81080 Begleitetes Wohnen in Familien / Psychiatrische Familienpflege Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. Haagener Str. 15 a, Tel. 07621 / 927530 Fax. 07621 / 927538 Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V. , Margit Müller, Gottfried-Keller-Str. 5 79585 Steinen, Tel. 07627 / 2184, Fax. 07627 / 970941 eMail: [email protected] Internet: www.brsv-loerrach.de Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Lörrach, c/o Herr Knebel, Tel. 0761 / 36122 eMail: [email protected], Internet: www.bsv-suedbaden.org Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO), Kontakt Südbaden: Burkhard Tapp Hauptstr. 237, 79650 Schopfheim, Tel. / Fax. 07622 / 6844156, eMail: [email protected] Internet: www.bdo-ev.de bwlv Suchthilfezentrum für Suchtkranke Tumringerstr. 229, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 162349-0 Caritasgruppe der kath. Pfarrgemeinde Kandern Tel. 07626 / 970033 Caritaskonferenz der kath. Pfarrgemeinde St. Peter (Lörrach) Besuchsdienst für ältere Menschen, Tel. 07621 / 10971 CFS / MCS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) Selbsthilfegruppe, c/o Maria Wuchner Tel.: 07621-86443 Coronarsportgruppen (Herz und Kreislauf) in Lörrach, Weil am Rhein und Kandern (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.) Depressiv erkrankte Menschen - Selbsthilfegruppe Tel. 07762 / 7150 oder 07621 / 9275-30 127 Deutsche Parkinsonvereinigung e.V. - Regionalgruppe Lörrach Regionalleiter Dieter Kramer, Neuteichstr. 20 79585 Steinen, Tel. 07627 / 972351 eMail: [email protected] Internet: www.parkinson-loerrach.de Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) - Vertretung im Landkreis Lörrach Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach Telefon: 07621 / 4010-0, Fax. 07621 / 140194 Diabetes Selbsthilfegruppe Rheinfelden Tel. 07623 / 1410 (Praxis Dr. Schulte-Kemna) Diabetes Selbsthilfegruppe Schopfheim Tel. 07622 / 3951381 oder 3950 (Krankenhaus Schopfheim) Diabetiker Stammtisch Lörrach Tel. 07621 / 3131 (Bahnhof-Apotheke) eMail: [email protected] Internet: www.bahnhof-apo.de Diabetikersportgruppen in Kandern und Lörrach (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.) DSCM e.V. - Deutsche Syringomyelie und Chiari Malformation e.V. - Ortsgruppe Rheinfelden, c/o Monika Lützelschwab, Tel.: 07623 / 8734, Internet: www.dscm-ev.de, eMail: [email protected] 128 DVMB Deutsche Vereinigung MORBUS BECHTEREW e.V. Treffpunkt: Evangelische Friedensgemeinde Lörrach c/o Karsten Lange, Tel. 07621 / 5702575 Internet: www.dvmb-bw.de; www.bechterew.de EA-Gruppe Lörrach (Selbsthilfe für seelische Gesundheit), Tel. 07622 / 9501 Erich-Reisch-Haus, Anlaufstelle u. Übernachtungsmöglichkeit f. wohnungslose Männer und Frauen (sep. Frauenbereich), Wallbrunnstr. 77, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 93040 (Tag u. Nacht) Förderverein für Krankenpflege und soziale Aufgaben e.V. - Besuchsdienst Ansprechperson: Frau Thamm, Tel. 07673 / 349 Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus, Postfach 14 64, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 49325 Frauenberatungsstelle e.V. (psychosoziale Beratung für Frauen sowie gegen sexuellen Missbrauch) Humboldtstr. 14, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 87105 Frauenselbsthilfe nach Krebs Gruppe Lörrach: Tel. 07627 / 9729966 Haus Sonnenschein - Tages- und Begegnungsstätte des DW der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach für psychisch kranke Menschen Haagener Str. 27, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 926319 Herztreff - Selbsthilfegruppe für Herzpatienten und Angehörige –Lörrach, Christa und Gerd Kürmann, Tel. 07621 / 2633, Dr. Walter Taeschner, Tel. 07621 / 919310, eMail: [email protected] IG Miteinander für Behinderte und Nichtbehinderte c/o Jörg Nörenberg, Tel. 07621 / 43069 (p.) oder 07621 / 178339 (d.), eMail: [email protected] Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Lörrach e.V., Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 4010-0, Fax. 07621 / 140194, Internet: www.lebenshilfe-loerrach.de eMail: [email protected] Menschen nach Krebs Selbsthilfegruppe Kandern, Tel. 07626 / 8450 ILCO - Stomaträger Selbsthilfegruppe - RheinfeldenAdelhausen, Tel. 07627 / 2648 Kontaktclub für psychisch Kranke des DW der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach - Dienststelle Lörrach Haagener Str. 27, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 9263-0 Netzwerk der Rollstuhlfahrer e.V. Gruppen in Lörrach, Schopfheim, Weil am Rhein, Rheinfelden, c/o Irena Rietz, Tel. 07621 / 1301059 eMail: [email protected] Internet: www.rollinetzwerk.de Offene Mobbing-Selbsthilfegruppe Arbeitnehmerseelsorge Region Hochrhein c/o Michael Herzog, Tel. 07751 / 8314-408 Osteoporose - Selbsthilfegruppe Schopfheim Renate de Benedictis, Tel. 07624 / 6828 Prostatakrebs Selbsthilfegruppe Lörrach, Tel.: 07627 7451 Psoriasis - Selbsthilfegruppe Hochrhein Markgräflerland e.V., c/o Karl-Heinz Schmidt Silcherweg 26, 79591 Eimeldingen Tel.: 07621 / 1607311 Rheuma-Liga - Arbeitsgemeinschaft Lörrach c/o Liddy Reisner, Wallstraße 2, 79576 Weil am Rhein Tel.: 07621 / 5108570 Kontaktclub für psychisch Kranke des DW der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach - Dienststelle Schopfheim Hauptstr. 94, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 697596-0 Kontaktclubs für psychisch Kranke des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Angebot in Herten und Weil) Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 927530 Fax. 07621 / 927538 Kopfschmerzen & Migräne - Selbsthilfegruppe Deutsche Schmerzhilfe Südbaden e.V. Gisela & Heinz Postleb, Tel. / Fax. 07622 / 3270 eMail: [email protected] 129 Schlaganfall Selbsthilfegruppe Lörrach und SteinenMühlehof, c/o Herbert Bach, Carl-Keller-Weg 2, 79539 Lörrach, Tel.: 07621 / 89289 eMail: [email protected] Selbsthilfegruppe "Grüner Star / Glaukom" Sabine Weber, Tel. 07622 / 64803 eMail: [email protected] Sozialpsychiatrischer Dienst für den Landkreis Lörrach - Beratung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen Haagener Str. 15a, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 927530, Fax. 07621 / 927538 Selbsthilfegruppe CFS / MCS (Chronisches Erschöpfungssyndrom), c/o Maria Wuchner Tel.: 07621-86443 Sportgruppe für Wirbelsäuleschäden in Lörrach (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.) Selbsthilfegruppe Kopfschmerzen & Migräne Deutsche Schmerzhilfe Südbaden e.V. Gisela & Heinz Postleb, Tel. / Fax. 07622 / 3270 eMail: [email protected] Stotterer Selbsthilfe Lörrach, c/o Arno Markmann Tel. 07622 / 6843210, eMail: [email protected] Internet: http://www.stottern-loerrach.de Tinitus - Selbsthilfe Lörrach c/o Katharina Schilling, Tel. 07621 / 949554 Selbsthilfegruppe Lungenemphysem-COPD - Südbaden Region Weil am Rhein c/o Ilona Büchele, Tel. 07621 / 74312 mit Lungensportgruppen in Lörrach, Weil am Rhein und Rheinfelden (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.) Trauernde Eltern - Selbsthilfegruppe 79639 Grenzach-Wyhlen, c/o Christa Paeckelmann Tel. 07624 / 5573, eMail: [email protected] Weißer Ring – Rat und Hilfe für Kriminalitätsopfer Kontakttelefon: 07621 / 705214 oder 0151 / 55164630 eMail: [email protected] Internet: www.weisser-ring.de Selbsthilfegruppe Menschen nach Krebs Rheinfelden & Grenzach-Wyhlen Tel. 07624 / 2646 Seniorenunion Schopfheim (Kummerkasten) Tel. 07622 / 8931 130 7.22 Bürgertelefon des BMAS Jede Woche, Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 20.00 Uhr, ist für 0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz (Mobilfunk max. 0,42 € / Min.) das bundesweite "Bürgertelefon" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) zu erreichen und zwar zu den Themen: Rente .......................................... Unfallversicherung / Ehrenamt .... Arbeitsrecht ................................. Teilzeit / Altersteilzeit / Minijobs .. Behinderung ............................... Schreibtelefon für Gehörlose ...... und Hörgeschädigte Internet: eMail: www.bmas.de [email protected] Tel. 01805 / 676710 Fax. 01805 / 676717 Tel. 01805 / 676711 Fax. 01805 / 676717 Tel. 01805 / 676713 Fax. 01805 / 676717 Tel. 01805 / 676714 Fax. 01805 / 676717 Tel: 01805 / 676715 Fax. 01805 / 676717 Tel. 01805 / 676716 Fax. 01805 / 676717 8. Kurz und bündig – Tipps in Stichworten 8.1 Die richtige Geldanlage Viele ältere Menschen legen Geld auf die Seite, um im Notfall darauf zurückgreifen zu können. Gänzlich abzuraten ist davor, Geld über den aktuellen Bedarf hinaus zu Hause aufzubewahren (Diebstahlgefahr, Zinsverlust, etc.). Ersparnisse sollten vielmehr bei einer Bank oder Sparkasse angelegt werden. Die unter älteren Menschen verbreiteteste (leider jedoch relativ schlecht verzinste) Anlageform ist sicherlich neben dem Girokonto das "normale Sparbuch" mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Hier kann man ohne Nachteile monatlich bis zu 2.000,- € abheben; größere Beträge sollte man aber 3 Monate vorher kündigen, um Zinsverluste zu vermeiden. Neben dem "normalen Sparbuch" sollte man unbedingt auch ertragsreichere Anlageformen in Erwägung ziehen, die grundsätzlich nach Sicherheit, Anlagedauer, Verfügbarkeit, Kursrisiko, Ertrag und Verwaltung der Geldanlage unterschieden werden können (z.B. Spareinlagen mit ein- bis fünfjähriger Kündigungsfrist, Bonussparen, Sparbriefe, Vorsorge- oder Versicherungssparen, Kauf von festverzinslichen Wertpapieren, Tagesgeld etc.). Über die für Ihre persönlichen Verhältnisse günstigste Anlageform bzw. Anlagenkombination sollten Sie sich bei Bedarf unverbindlich von einem Fachmann bei Ihrer Bank oder Sparkasse beraten lassen. 131 Von Kapitalerträgen (Zinsen) oberhalb der Freibeträge von z.Z. 750,- € für Ledige und 1.500,- € für Verheiratete (zzgl. Werbungskostenpauschale von 51,- bzw. 102,- €) wird eine 30%ige Zinsabschlagsteuer erhoben. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme werden jedoch auch Kapitalerträge unterhalb der genannten Freibeträge besteuert, wenn nicht eine sog. Zinsfreistellung beim kontoführenden Kreditinstitut beantragt wurde. Ein solcher Zinsfreistellungsauftrag ist somit auch bei kleinen Sparguthaben immer anzuraten. Zuviel bzw. zu Unrecht abgeführte Zinsabschlagsteuer kann andernfalls nur durch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt wieder zurückverlangt werden. Nähere Informationen erteilen die Kreditinstitute oder das zuständige Finanzamt. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 8.2 "ABC der Geldanlage", zu beziehen von B-34 „Finanzen im Ruhestand“, zu beziehen von B-34 Versicherungen Mit einer Versicherung lässt sich manches Risiko im Leben abdecken. Doch nicht jede Versicherung ist für jeden sinnvoll. Aufgrund einer veränderten Lebenssituation im Alter sind manche Versicherungen, die man in jüngeren Jahren abgeschlossen hat, überflüssig. 132 Beratung dazu, welche Versicherungen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind und welche Sie getrost kündigen können, erhalten Sie bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale. Weiterführende Informationen: 8.3 "Richtig versichert – Wer braucht welche Versicherungen?", zu beziehen von B-34 "Kündigung von Versicherungsverträgen", zu beziehen von B-34 Das so genannte "Kleingedruckte" Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer müssen bei Verträgen genau geregelt sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Man sollte sie unbedingt kennen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Das sog. "Kleingedruckte" in vielen Verträgen - häufig gespickt mit schwer verständlichen juristischen Fachbegriffen - macht das jedoch nicht einfach. Lesen Sie die Vertragsbedingungen dennoch in jedem Fall aufmerksam durch oder bitten Sie einen Bekannten darum. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Eiligen Vertretern kann man einen Vertrag auch mit der Post zusenden. Unterschreiben Sie nie etwas, was Sie nicht genau verstanden haben. Bei Unklarheiten sollten Sie sich immer Bedenkzeit einräumen und fachkundig beraten lassen. Wenn Sie der Meinung sind, dass man Sie betrogen hat, scheuen Sie sich nicht davor, die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren. 8.4 Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Nicht selten bereut man schon bald den Kauf an der Haustür, weil man den Artikel oder die Leistung gar nicht braucht, der Kaufpreis sich als überhöht erweist oder man gar regelrecht zum Kauf gedrängt wurde. Man kann solche Haustürgeschäfte, aber auch Geschäfte in der Wohnung, auf der Straße oder auch bei sog. "Kaffeefahrten" widerrufen (d. h. rückgängig machen). Zu beachten ist dabei: Die Frist beträgt eine Woche ab Kaufdatum. Der Widerruf muss schriftlich an den Vertragspartner gerichtet werden (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Gründe müssen nicht angegeben werden. Lassen Sie sich unbedingt eine Vertragsdurchschrift geben, damit Sie für einen späteren Widerruf die notwendigen Unterlagen haben. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das Datum, den manchmal wird versucht, durch eine Rückdatierung das Widerrufsrecht praktisch auszuschließen. Gewöhnen Sie sich an, bei jeder Unterschrift handschriftlich das Datum hinzuzufügen. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem Vertragsformular, ist auch nach einer Woche noch ein Widerruf möglich. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch: wenn man einen Vertreter selbst bestellt hat, bei Beträgen bis zu 40,- €, wenn man an Ort und Stelle bezahlt hat, wenn man von "Privat" kauft, bei Versicherungsverträgen (z. B. Hausrat- und Unfallversicherung). Die Lebensversicherungen räumen ihren Kunden freiwillig ein Widerrufsrecht von 10 Tagen ein. Für Zeitschriften- und Buchbestellungen gibt es schon seit längerem ein Widerrufsrecht von einer Woche (Abzahlungsgesetz). Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 8.5 "Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen von B-34 Zusendung unbestellter Waren Es gibt Betrüger, die davon leben, Sendungen mit wertlosem Inhalt per Nachnahme oder Boten an Sie zu schicken. Werden diese unbestellten Sendungen angenommen und gleich bezahlt, ist es bereits zu spät. Prüfen Sie daher genau, ob Sie Sendungen auch wirklich bestellt haben und nehmen Sie für Nachbarn nur Sendungen entgegen, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten worden sind. Bitten Sie Ihre Nachbarn, bei Sendungen für Sie ebenso zu verfahren. Wenn einer unbestellten Sendung eine Rechnung beiliegt, braucht diese selbstverständlich nicht bezahlt werden. Auch müssen Sie die Sendung nicht zurücksenden. Allerdings sollten Sie die unbestellte Ware eine Zeitlang aufbewahren für den Fall, dass sie der Absender wieder abholen will. Die Dauer der Aufbewahrungsfrist hängt von Art und Wert der Ware ab. Auch muss der Absender Ihnen nachweisen, dass Sie die Sendung überhaupt erhalten haben. 133 Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen von B-34 Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 8.6 Kaffeefahrten Sog. "Kaffeefahrten" sind oft sehr preisgünstig und daher gerade bei älteren Menschen beliebt. Eine Fahrt ins Grüne ist dabei häufig kombiniert mit einer Werbeverkaufsveranstaltung. Prüfen Sie die angebotenen Waren sorgfältig. Seien Sie sich klar darüber, dass vergleichbare Artikel im Handel oft viel billiger zu haben sind. Eine großzügige Bewirtung und kleinere Geschenke begründen keine moralische Verpflichtung zum Kauf. Eine Teilnahmepflicht an der Werbeschau besteht nicht. Scheuen Sie sich nicht, einen Kaufvertrag binnen einer Woche zu widerrufen (sh Kap. 8.4 Widerruf von Haustürgeschäften u.ä.). Kaffeefahrten gelten als Pauschalreisen und unterliegen dem Reisevertragsrecht, wenn sie mit einer Mahlzeit verbunden sind. Dies bedeutet, dass der Veranstalter für Mängel haftet und belangt werden kann. Beschwerde müssen Sie zunächst beim Reiseleiter oder Busfahrer führen und innerhalb eines Monats nach der Reise schriftlich (möglichst per Einschreiben + Rückschein) einreichen. 134 "Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen von B-34 „Rate mal, wer dran ist“, zu beziehen von B-06 8.7 Urkunden und ihre Aufbewahrung Wichtige Urkunden und Unterlagen sollten gesammelt und in einer Mappe aufbewahrt werden. Den Aufbewahrungsort sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, damit sie im Notfall schnell greifbar sind. Die Mappe sollte enthalten (ggf. Hinweise auf die Hinterlegung): 8.8 Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Sparkassenbücher, Wertpapiere, Anstellungsverträge, Zeugnisse, Testament Renten- und Krankenversicherungsunterlagen sowie sonstige Versicherungspolicen, Verzeichnis der nächsten Angehörigen, ggf. Patientenverfügung. Vollmacht Wenn Sie Ihr Geld nicht selbst von der Bank oder dem Postamt abholen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht für Sie tun. 8.9 Muster: Vollmacht Herr / Frau: ...................................... ist berechtigt, am ................... oder jeweils zum .................... …. von meinem Konto (Sparbuch) –Nr ....................... bei der Bank / Sparkasse: .................................... € ................ abzuheben. Ort, Datum, Unterschrift Eine Vollmacht kann auch als Vorsorgevollmacht und sowohl für Einzelbereiche, als auch alle Lebensbereiche erteilt werden. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann auch über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vollmacht muss schriftlich abgefasst sein und alle Bereiche ausdrücklich benennen, die der Bevollmächtigte regeln soll. Eine Vollmacht können Sie jederzeit bei Ihrer Bank, Sparkasse oder dem Postamt widerrufen. Bedenken Sie aber gut, wem Sie Ihr Vertrauen schenken, denn eine Vollmacht kann auch missbraucht werden. Der Bevollmächtigte unterliegt im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer keiner staatlichen Kontrolle. Bedenken Sie auch, dass Ihr Postbote Ihnen Ihre Rente auch unter bestimmten Voraussetzungen nach Hause bringt. Erbfolge und Testament Beim Tode tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn diese nicht durch ein Testament oder Erbvertrag geändert oder ausgeschlossen worden ist. Die gesetzliche Erbfolge hängt bei Verheirateten vom Güterstand, also davon ab, ob durch Ehevertrag Gütergemeinschaft oder Gütertrennung begründet wurde oder ob kein Ehevertrag geschlossen wurde, die Ehegatten also im gesetzlichen Güterstand lebten und bei Gütertrennung von der Anzahl der Kinder. Normalerweise, d. h. wenn der gesetzliche Güterstand nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen oder geändert worden ist, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Vermögens (ggf. auch Schulden) und die Kinder - wenn diese verstorben sind - die Enkel, die andere Hälfte. Ist kein Ehegatte (mehr) vorhanden, so erben die Kinder zu gleichen Teilen. An die Stelle von verstorbenen Kindern treten deren Kinder in den Anteil des Verstorbenen zu gleichen Teilen ein. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte neben Eltern, wenn diese nicht mehr leben neben Geschwistern, und wenn auch solche nicht mehr vorhanden sind, neben Großeltern des Verstorbenen 3/4 der Hinterlassenschaft. Sind weder Kinder noch Eltern und Geschwister oder Großeltern vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte allein. Falls Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt, können Sie diese abändern oder ganz übergehen, allerdings mit Einschränkungen, welche sich aus dem Pflichtteilsrecht von Kindern, Eltern und Ehegatten ergeben. Die Pflichtteilsberechtigten haben gegen den oder die testamentarisch eingesetzten Erben einen Anspruch auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. 135 Die gebräuchlichste Art, selbst zu bestimmen, an wen das Vermögen gehen soll, ist neben dem Erbvertrag das Testament. Man unterscheidet drei Hauptformen: das sogenannte öffentliche Testament, bei dem der Notar aufgrund der Angaben des Testierenden die Testamentsurkunde abfasst und anschließend aufbewahrt; das sogenannte eigenhändige Testament; es muss mit der eigenen Hand (nicht mit der eigenen Schreibmaschine) geschrieben sein und die Angaben über den Ort und das Datum der Niederschrift und die volle Unterschrift enthalten; das gemeinschaftliche Testament, welches nur Ehegatten errichten können. Es kann sowohl vor einem Notar als auch eigenhändig errichtet werden. Hierzu ist erforderlich und genügend, dass ein Ehegatte den ganzen Testamentstext schreibt, Ort und Datum und seine Unterschrift darunter setzt und der andere Ehegatte hinzufügt, dass dies auch sein letzter Wille sei und ebenfalls Ort und Datum und Unterschrift hinzufügt. Gemeinschaftliche Testamente erzeugen meist eine Bindungswirkung und können vom Überlebenden unter Umständen nicht ohne weiteres widerrufen werden, während ein von einer Einzelperson errichtetes Testament jederzeit frei widerruflich ist. Eigenhändige Einzel- oder gemeinschaftliche Testamente sollten Sie dem Notar Ihres Wohnortes zur Überprüfung vorlegen und ihm gegen eine geringe Gebühr in amtliche Verwahrung geben, damit es nach dem Tode auch aufgefunden und eröffnet werden kann. 136 Muster: Testament Ich, Maria Freibach, geborene Mai, setze meinen Ehemann, Franz Freibach, zu meinem Alleinerben ein. Lörrach, den 12.12.2011 Maria Freibach Sachkundigen Rat in allen Testaments- und Erbrechtsfragen erteilen die Notariate (sh. S. 123). Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): 8.10 "Erben und vererben", zu beziehen von B-03 Patientenverfügung Viele Menschen sehen in den Möglichkeiten der modernen Medizin nicht nur Überlebenschancen, sondern auch eine Bedrohung. Besonders Älteren macht eine scheinbar perfekte Apparatemedizin Angst. Sie fürchten, dass medizinische Maßnahmen statt einer Wiederherstellung von Lebensqualität nur eine Verlängerung des Leidens bewirken. Der Einsatz moderner Medizin scheint ihnen dann sinnlos, wenn eine Rückkehr zu einem als menschenwürdig erfahrbaren Leben nicht mehr möglich ist oder ein Sterben in Würde verhindert wird. Eine Patientenverfügung (ggf. in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung) dient dazu, seine Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung für den Fall schriftlich zu formulieren, dass man sie dem behandelnden Arzt nicht mehr selbst mitteilen kann. Beratung zum Thema Patientenverfügung bieten der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach (sh. S. 105), der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106), der SKM (sh. S. 123), der Betreuungsverein des Landkreises (sh. S. 122) sowie die Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111). sprechen. Näheres Informationen hierzu sowie ein kostenloser Vordruck "Erklärung zur Organspende" sind erhältlich beim: Infoservice Organspende Tel. 0800 / 904040-0 (bundesweit kostenlos) eMail: [email protected], Internet: www.dso.de Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Organspende schenkt Leben! - Antworten auf Fragen", zu beziehen vom Arbeitskreis Organspende (sh. oben) "Organspenderausweis", zu beziehen von AK Organspende (sh. oben), Internet: www.dso.de/pdf/ausweis.pdf Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): Patiententelefon, sh. B-32 "Patientenverfügung. Leiden - Krankheit - Sterben. - Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?", zu beziehen von B-03 (-> Ansicht / Download) "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung", zu beziehen von B-34 8.11 8.12 Bei einem Todesfall müssen von den Angehörigen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden: Organspende Obwohl in Deutschland in jedem Jahr mehr als 3000 Organtransplantationen vorgenommen werden, ist die Versorgung aller darauf angewiesenen Patienten mangels einer ausreichenden Zahl von Spendern nicht möglich. Durch eine Erklärung zur Organspende (Organspenderausweis) kann man seine Einwilligung zur Entnahme (einzelner) Organe bzw. von Gewebe nach seinem Tode erklären bzw. dieser wider- Was tun bei einem Todesfall? Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss sofort ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und einen Todesschein ausstellt. Wenn der Tod in einer Einrichtung (z.B. Krankenhaus oder Heim) eintritt, muss der Totenschein (Todesbescheinigung) bei der Verwaltung abgeholt werden. Mit dem Totenschein ist der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung des Sterbeortes (Standesamt) der Tod mitzuteilen. Dort kann auch die Sterbeurkunde ausgestellt werden, von der Sie mehrere Ausfertigungen benötigen (u.a. für die Rentenversicherung, für Kontoauflösungen, für Kündigungen von Versicherungen). 137 138 Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss der / die Verstorbene in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung und die Abwicklung der organisatorischen Aufgaben kann auch einem Bestattungsinstitut übertragen werden. Als nächstes muss eine Grabstätte besorgt und die Beerdigung beim Friedhofs- oder Pfarramt unter Vorlage der Sterbeurkunde angemeldet werden. Abmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hat der verstorbene Ehegatte bereits eine Rente bezogen, so muss beim Postamt (Rentenstelle) das sog. Sterbevierteljahr beantragt werden, in dem die volle Rente des/der Verstorbenen weiter gezahlt wird. Die Lebensversicherung muss unverzüglich, d.h. in der Regel binnen 48 Stunden informiert werden. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten sich die Hinterbliebenen sofort um die Umschreibung der Verfügungsberechtigung für Bankkonten kümmern. Die Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente) muss beim Bürgermeisteramt des Wohnortes oder direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Ein eventuell vorgefundenes Testament ist unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht zu übergeben. Beim Notar sollte man zuvor eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Wenn Sie Erbe geworden sind, sollten Sie prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen, denn auch Schulden können vererbt werden. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, müssen Sie dies innerhalb einer Frist von 6 Wochen tun. Einen Erbschein können Sie beim für den Wohnort des/der Verstorbenen zuständigen Notariat beantragen. Das Mietverhältnis, das der Verstorbene zu Lebzeiten unterhalten hat, endet nicht automatisch mit seinem Tod. In der Wohnung weiterlebende Angehörige können in das Mietverhältnis eintreten. Sie haben aber auch das Recht der vorzeitigen Kündigung (unbedingt mit dem Vermieter sprechen). Laufende Verträge (z.B. Heimvertrag, Mitgliedschaften, Telefon, Strom etc.) müssen ggf. gekündigt bzw. umgeschrieben werden (Vorsicht bei Geldforderungen aufgrund nicht zweifelsfrei belegter Verbindlichkeiten des/der Verstorbenen!). Um sich unnötige Wege zu ersparen, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen (vor allem den Ausweis des/der Verstorbenen wie auch den eigenen, den Totenschein, die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde und das Stammbuch) bei den verschiedenen Erledigungen stets mit sich führen. Bestattungsinstitute bieten oft gegen Gebühr die Erledigung der anfallenden Formalitäten an. Lassen Sie sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): "Was tun, wenn jemand stirbt?", zu beziehen von B-34. „Ein Lebensende in Würde. – Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall“, zu beziehen von B-34 8.13 Schutz an der Haustür Durch eine wirksame Sicherung der Wohnung vor ungebetenen oder aufdringlichen Gästen können Sie sich vor Schaden schützen und manchen Ärger ersparen. Zur Standardausrüstung gehört eine Schließkette und ein sog. "Türspion". Lassen Sie Fremde grundsätzlich nicht in Ihre Wohnung, wenn Sie alleine sind. Verlangen Sie ggf. den Dienstausweis und versichern Sie sich telefonisch bei der Dienststelle der Rechtmäßigkeit des Besuches. Ein Besucher, der es gut mit Ihnen meint, wird Ihnen diese Vorsicht niemals übel nehmen. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): theker danach fragen, ob die Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme beeinträchtigt werden kann. Sie sollten sich selbstkritisch fragen: "Hilfe für Opfer von Gewalttaten", zu beziehen von B-04 8.14 Autofahren im Alter Für das Führen eines Kraftfahrzeuges gibt es keine Altersbegrenzung. Ältere Autofahrer spielen in der Unfallstatistik auch keine herausragende Rolle. Dennoch gilt auch für sie, dass jeder Autofahrer die Pflicht hat, die eigene Fahrtüchtigkeit zu prüfen und zu erhalten. Wird dies unterlassen und kommt es zum Unfall, drohen Strafe und Schadensersatzansprüche. Da man die Verminderung seiner Seh- und Hörfähigkeit häufig nicht bemerkt, sollte man Augen und Ohren mindestens einmal im Jahr beim Arzt untersuchen lassen. Da es praktisch jedes Jahr Änderungen im Verkehrsrecht gibt, ist ein freiwilliger Auffrischungskurs bei einer Fahrschule von Zeit zu Zeit ebenfalls sinnvoll. Insbesondere bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten sollte man aufmerksam den Beipackzettel lesen bzw. den Arzt oder Apo- Passiert es Ihnen häufiger, dass Sie nur mit Glück (dank der Aufmerksamkeit anderer) einem Unfall entgehen? Regen Sie sich öfter als früher über unfaires, riskantes Verhalten anderer auf? Meinen Sie, dass andere mehr als früher abrupt bremsen, aus der Seitenstraße preschen, Ihnen die Vorfahrt nehmen, zu spät blinken? Glauben Sie, dass die Fahrmoral abgenommen hat, Sie deshalb mehr zu Notmanövern gezwungen sind? Werden Sie häufiger auf der Autobahn überholt und stellen danach fest, dass Sie den Wagen im Rückspiegel gar nicht gesehen haben? Zwingen Sie beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße manchmal andere zum Bremsen, weil Sie sie nicht bemerkt haben? Werden Sie auf langen Strecken schneller müde? Wenn Ihnen nachts bei regennasser Straße ein "Blender" entgegenkommt, haben Sie das Gefühl in ein schwarzes Loch hinein zu fahren? Haben Sie beim Fahren unter erschwerten Bedingungen (bei Dunkelheit, Regen, Eis, Schnee) gelegentlich Beklemmungsgefühle? Wenn Sie erkennen, dass Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen sind, sollten Sie auf das Autofahren verzichten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer keinem unnötigen Risiko auszusetzen. 139 8.15 Schwerhörigkeit Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko der Schwerhörigkeit rapide an. Durch die Altersschwerhörigkeit ist vor allem die Wahrnehmung hoher Frequenzen eingeschränkt, wie sie z.B. bei Worten mit den Buchstaben 'f', und 's' oder 'd' und 't' auftreten. Typisch für die Altersschwerhörigkeit ist auch, dass beide Ohren in etwa gleich stark betroffen sind, d.h. der Hörverlust kann nur durch den Einsatz von zwei Hörgeräten ausgeglichen werden. Fachleute schätzen, dass unter den über 60-jährigen mindestens jeder Dritte ein Hörgerät benötigt, jedoch nur jeder fünfte ein solches besitzt. Doch selbst viele ältere Menschen, die ein Hörgerät besitzen tragen es nicht, weil sie nicht damit zurecht kommen. Häufig fehlt es an der Einweisung in die Technik, mit der alleine jedoch nach Ansicht von Fachleuten noch kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann. Darüber hinaus sollte man auch lernen, dem Gesprächspartner ansatzweise das Gesprochene von den Lippen abzulesen, sich in einer Gesprächsrunde stets richtig zu positionieren und gezielt nachzufragen bzw. um deutliche Aussprache zu bitten. Altersschwerhörige, die ihre Hörgeräte regelmäßig und gezielt nutzen, erleben ihre Kommunikationsbehinderung zunehmend weniger stark, sind zufriedener und fühlen sich wohler. 140 9. Tätigkeitsfeld „Altenarbeit“ Ein Blick auf die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen in Zukunft ständig ansteigen wird. Auf diese große soziale Aufgabe muss sich die Gesellschaft schon heute einstellen. So wird der Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers bzw. der Altenpflegehelferin / des Altenpflegehelfers in Zukunft mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Informationen über das Berufsfeld, über Berufschancen wie auch über Umschulungsmöglichkeiten bietet das: Berufsinformationszentrum (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit Lörrach Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 178-516, Fax. 07621 / 178-580 Öffnungszeiten : Mo. - Mi.: 7.30 - 15.30 Uhr, Do. : 7.30 - 18.00 Uhr Fr. : 7.30 - 12.30 Uhr Im Landkreis Lörrach gibt es folgende Altenpflegeschulen, bei denen die Ausbildung zum Teil auch berufsbegleitend möglich ist: Altenpflegeschule "Manoah" des DiakonissenMutterhauses St. Chrischona Gretherstr. 42, 79539 Lörrach Tel. 07621 / 428 – 350, Fax. 07621 / 428-162 eMail: [email protected] Mathilde-Planck-Schule Lörrach Außenstelle Schopfheim Schwarzwaldstr. 33, 79650 Schopfheim Tel. 07622 / 682250, Fax. 07622 / 682260 eMail: [email protected] Doch nicht nur hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind in der Altenarbeit sehr gefragt. Auch ehrenamtliche und freiwillige Helfer sind in den verschiedensten Bereichen dringend gesucht, z.B. für Besuchsdienste, in der Nachbarschaftshilfe, als Seniorentanz- oder Seniorengymnastikleiter, als Gruppenleiter im Bereich Gedächtnistraining oder als Mitarbeiter bei einem Seniorentreffpunkt. Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich der Altenarbeit interessieren bzw. sich auch nur unverbindlich informieren wollen, dann wenden Sie sich an die Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts oder besuchen Sie die Projekt- und Mitmach-Börse unter www.loerrach-landkreis.de/be im Internet. Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff): „Altenpflegeausbildung“, zu beziehen von B-07 10. Bezugsadressen für weiterführende Informationen Die in diesem Ratgeber genannten weiterführenden Informationen sind in Einzelexemplaren und solange der Vorrat reicht bei der Fachstelle für Planung & Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts erhältlich oder können in gewünschter Zahl angefordert werden bei: B-01 Aktion Gemeinsinn e.V. Am Hofgarten 10, 53113 Bonn Tel. 0228 / 222306, Fax. 0228 / 219409 eMail: [email protected], Internet: www.gemeinsinn.de B-02 Alzheimer-Gesellschaft Baden Württemberg e.V. Friedrichstr. 10, 70174 Stuttgart Tel. 0711 / 24 84 96-60, Fax 0711 / 24 84 96-66 eMail: [email protected] Internet: www.alzheimer-bw.de B-03 Bundesministerium der Justiz Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Tel. 030 / 18580-0, Fax. 030 / 18580-9525 Internet: www.bmj.bund.de B-04 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin Tel. 03018 / 527-0, Fax. 03018 / 527-1830 eMail: [email protected], Internet: www.bmas.de 141 B-05 Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 28-30, 10115 Berlin Tel. 030 / 1857-0, Internet: www.bmbf.de B-10 Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg, Tel. 0761 / 8974-0 eMail: [email protected] Internet: www.dicvfreiburg.caritas.de B-06 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 11018 Berlin, eMail: [email protected] Internet: www.bmfsfj.de B-11 Der Paritätische Gesamtverband e.V. Oranienburgerstr. 13 – 14, 10178 Berlin Tel. 030 / 24636-0, Fax. 030 / 24636-110 Internet: www.paritaet.org B-07 Bundesministerium für Gesundheit Rochusstr. 1, 53123 Bonn Tel. 030 / 18441-0 (bundesweit im Ortstarif) Fax. 030 / 18441-4900 (bundesweit im Ortstarif) eMail: [email protected] Internet: www.bmg.bund.de B-12 Deutscher Caritasverband e.V. Karlstr. 40, 79104 Freiburg, Tel. 0761 / 200-0, Fax. 0761 / 200-572 eMail: [email protected], Internet: www.caritas.de B-08 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Invalidenstr. 44, 10115 Berlin, Tel. 030 / 183003060 eMail: [email protected] Internet: www.bmvbs.de B-09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr. 34 – 37, 10115 Berlin Tel.: (030) 18615 – 0, Fax: (030) 18615 - 7010 Internet: www.bmwi.de 142 B-13 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Michaelkirchstr. 17 / 18, 10179 Berlin-Mitte Tel. 030 / 62980-0, Fax. 030 / 62980-150 eMail: [email protected] Internet: www.deutscher-verein.de B-14 Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. Auguststr. 29, 53222 Bonn Tel. 0228 / 40001-0, Fax. 0228 / 40001-67 eMail: [email protected], Internet: www.dvr.de B-15 Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Carstennstr. 58, 12205 Berlin, Tel. 030 / 85404-0, Fax. 030 / 85404-450, eMail: [email protected], Internet: www.drk.de B-20 Justizministerium Baden-Württemberg Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 / 279-0, Fax. 0711 / 279-2264, eMail: [email protected] Internet: www.justiz.baden-wuerttemberg.de B-16 Deutsches Zentrum für Altersfragen e.V. Manfred-von-Richthofen-Str. 2, 12101 Berlin Tel. 030 / 260740-0, Fax. 030 / 7854350 Internet: www.dza.de B-21 Kommunalverband für Jugend und Soziales B.-W. Postfach 106022, 70049 Stuttgart, Tel. 0711 / 6375-0 eMail: [email protected], Internet: www.kvjs.de B-17 Diakonisches Werk der EKD Bundesverband, Stafflenbergstr. 76, 70010 Stuttgart Tel. 0711 / 2159-0, Fax. 0711 / 2159-288 eMail: [email protected], Internet: www.diakonie.de B-18 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211 / 310060, Fax. 0211 / 3100648, eMail: [email protected], Internet: www.bag-selbsthilfe.de B-19 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Telefon (07 11) 2 79 – 0, Telefax (07 11) 2 79 - 38 93 eMail: [email protected] Internet: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de B-22 Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Friedrichstraße 33, 35392 Gießen, Tel. 0641 / 9945612, Fax. 0641 / 9945619 eMail: [email protected] B-23 Kuratorium Deutsche Altershilfe An der Pauluskirche 3, 50677 Köln Tel. 0221 / 931847 -0, Fax. 0221 / 931847-6 eMail: [email protected], Internet: www.kda.de, B-24 Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstr. 85, 70372 Stuttgart Tel. 0711 / 5401-0, Fax. 0711 / 5401-3355 Internet: www.lka-bw.de B-25 Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstr. 131, 70197 Stuttgart Tel. 0711 / 613824, Fax. 0711 / 617965 eMail: [email protected] Internet: www.landesseniorenrat-bw.de 143 B-26 Landesversorgungsamt Baden-Württemberg Rappmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Tel. 0711 / 904-0 eMail: [email protected] Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de B-27 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung B.-W. Ahornweg 2, 77933 Lahr, Tel. 07821 / 938-0, Fax. 07821 / 938-1200 eMail: [email protected], Internet: www.mdkbw.de B-28 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren B.-W. Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart Tel. 0711 / 123-0, Fax. 0711 / 123-3999 Internet: www.sozialministerium-bw.de eMail: [email protected] B-29 Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg e.V. Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart Tel. 0711 / 2155-0, Fax. 0711 / 2155-215 eMail: [email protected] Internet: www.paritaet-bw.de B-30 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 11044 Berlin, Tel. 01802 / 720000, Fax. 01888 / 272-2555 eMail: [email protected] Internet: www.bundesregierung.de 144 B-31 Senior-Experten-Service Stiftung der deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH Postfach 2262, 53012 Bonn, Tel. 0228 / 26090-0 Fax. 0228 / 26090-77 eMail: [email protected], Internet: www.ses-bonn.de B-32 Theodor-Springmann-Stiftung Patienten-Informationsstelle Reuchlinstr. 10-11, 10553 Berlin, Tel. 030 / 44024079 eMail: [email protected] Internet: www.patiententelefon.de B-33 Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Postfach 20, 74236 Krautheim Tel. 06294 / 4281-0, Fax. 06294 / 4281-79 eMail: [email protected], Internet: www.bsk-ev.org B-34 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart Tel. 0711 / 669110, Fax. 0711 / 669150 Internet: www.verbraucherzentrale.de B-35 Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. Harkortstraße 9, 48163 Münster Tel. 0251 / 719901, Fax. 0251 / 712846 eMail: [email protected] Internet: www.wbh-online.de