Broschüre Zusatz-Beleuchtung am Truck
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Broschüre Zusatz-Beleuchtung am Truck
ZUSATZBELEUCHTUNG AM TRUCK Gesetzliche Vorschrien für Zusatz-Beleuchtung gemäß ECE-Regelung 48 4–5 Was ist bei (Zusatz-)Fernscheinwerfer gesetzlich erlaubt? 6–7 Was sagt die Referenzzahl – was zeigt das Isolux-Diagramm? 8–9 Zusatz-Fernscheinwerfer: Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge unter 12 Tonnen 10 – 11 Zusatz-Fernscheinwerfer: Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge über 12 Tonnen 12 – 15 Frontbeleuchtung Keine Verwirrungen bei Polizeikontrollen mit dem HELLA Referenzzahl Pass Lkw-Beleuchtung BELEUCHTUNGS VORSCHRIFTEN: WAS IST ERLAUBT? Um ein Fahrzeug optimal aus- bzw. nachzurüsten, muss man die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die gesetzlichen Vorschrien gemäß ECE-Regelung 48 für Montage von Front-, Seiten- und Heckbeleuchtung vorstellen. Es ist genau aufgeführt, welche Leuchten vom Gesetzgeber gefordert werden und welche zulässig sind. Die Anbauvorschrien zu den einzelnen Leuchten sind genau erläutert. Erfahrungsgemäß können sich die gesetzlichen Bestimmungen leicht ändern. Deshalb übernehmen wir keine dauerhae Gewähr für diese Ausrüstungsvorschrien. Unzulässige Beleuchtungen, die während der Fahrt nach Außen strahlen: Lichterketten Beleuchtete Namensschilder, Totenköpfe u. ä. Beleuchtete Logos des Lkw-Herstellers vorne Beleuchtete Reklame-Männchen Beleuchtete Weihnachtsbäume Schrizüge als Reklame Umlaufende Lichterketten 02 | 03 „Unsere Kunden müssen die Zusammenhänge verstehen, wie viele ZusatzFernscheinwerfer angebracht werden können. Außerdem darf dabei die maximal erlaubte Beleuchtungsstärke nicht überschritten werden.“ Nico Fischer, Werkstattleiter, HaKaWe Krafahrzeugwerkstatt GmbH, Hagen (Deutschland) Referenzzahlen der Zusatz-Fernscheinwerfer und der serienmäßigen Hauptscheinwerfer (links und rechts) sind auf dem Abdeckglas in der Nähe des Zulassungszeichens (z. B. für Deutschland) zu sehen. Was ist bei (Zusatz-)Fernscheinwerfern gesetzlich erlaubt? Laut ECE-Regelung 48 sind maximal vier Fernscheinwerfer für Nkws unter 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt (StVZO § 50). Ob leichtes Nutzfahrzeug oder schwerer Truck: Jedes Krafahrzeug ist serienmäßig bereits mit zwei Fernscheinwerfern ausgerüstet. Zusätzlich dürfen also zwei weitere Fernscheinwerfer am Fahrzeug betrieben werden. Mögliche Anbauorte sind an der Fahrzeugfront oder auf dem Fahrzeugdach. Die Referenzzahl des Fernscheinwerfers liefert eine Aussage über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Die gängigsten Werte sind 12,5 / 17,5 / 37,5 / 50. Ihre Summe darf die Zahl 100 bei allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten. Manche Trucks verfügen bereits serienmäßig über vier Fernscheinwerfer. Hier gilt: Wer weitere Zusatz-Fernscheinwerfer anbaut, muss die serienmäßigen Fernlichter dauerha stilllegen, sprich abklemmen oder über die Soware im Lichtschaltmodul deaktivieren. Es dürfen nicht mehr als vier Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten. Siehe Platzierungsvorschläge für unter 12 Tonnen auf Seite 8 – 9. Bereits verabschiedet ist eine Ergänzung der ECE-Regelung 48 für Trucks ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht: Diese dürfen maximal sechs Fernscheinwerfer angebaut haben (inklusive des serienmäßigen Fernlichts), von denen aber per Schaltung nur maximal vier Scheinwerfer gleichzeitig leuchten dürfen. Siehe Platzierungsvorschläge für über 12 Tonnen auf Seite 10 – 11. Quickinfo Was muss ich wissen? 1. Die gesamte Beleuchtungsstärke des Fernlichtes darf nicht über der Referenzzahl 100 liegen (siehe Seite 6 – 7). 2. Die Referenzzahl ist auf der Streuscheibe der serienmäßigen Hauptscheinwerfer und Zusatz-Fernscheinwerfer eingetragen. 3. Es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten (gilt für Nkws über und unter 12 Tonnen). 4. Anbau nur paarweise (siehe Seite 7). Was muss ich tun? 1. Die gewünschte Ausleuchtungsart aussuchen, z. B. niedrige Referenzzahlen für kurvige Strecken, hohe Referenzzahlen für lange, gerade Strecken. 2. Die zusammenhängenden Referenzzahlen der serienmäßigen Hauptscheinwerfer (links und rechts) und der Zusatz-Fernscheinwerfer als Gesamtzahl ermitteln. Diese Werte dürfen die maximale Summe von Ref. 100 nicht überschreiten, da ansonsten Bußgelder drohen. 04 | 05 Was sagt die Referenzzahl – was zeigt das Isolux-Diagramm? [m] Ref. 17,5 40 30 20 10 0 -10 -20 -30 -40 [m] 0 100 200 300 400 500 600 Niedrige Referenzzahl – ideal für kurvige Strecken. Die Referenzzahl (Ref.) sagt, welche maximale Lichtstärke ein Scheinwerfer liefert. Mit Hilfe der Referenzzahl weiß man schnell und einfach, wie leistungsstark ein Scheinwerfer ist. Die Referenzzahl entsteht aus der Umrechnung der maximalen Lichtstärke Candela. Sie ist dimensionslos – hat also keine Maßeinheit. Bei jedem Fernscheinwerfer wird neben dem ECE-Typprüfzeichen die Referenzzahl des Fernlichts angegeben. Zwei Fernscheinwerfer mit jeweils Ref. 17,5 ergeben am Fahrzeug zusammen Ref. 35. Niedrige oder hohe Referenzzahl – was ist besser? Fernlicht mit einer niedrigen Referenzzahl strahlt breit, aber nicht so weit wie Fernlicht mit hoher Referenzzahl. Für lange, gerade Strecken ist deshalb Fernlicht mit einer hohen Referenzzahl ideal – kurvige Gebiete, beispielsweise in den Bergen, werden mit einer niedrigen Referenzzahl besser ausgeleuchtet. [m] 40 30 20 10 0 -10 -20 -30 -40 [m] 0 100 200 300 400 500 Beispiel für ein Isolux-Diagramm. Alle Entfernungsangaben in Meter. Das Isolux-Diagramm erläutert die Lichtverteilung des Scheinwerfers. Ein Scheinwerfer spendet im Nahbereich intensiveres Licht als auf Entfernung. Die Lichtwirkung nimmt ab – in der Länge wie in der Breite. Das Isolux-Diagramm verdeutlicht vier wichtige Eigenschaen des Scheinwerferlichts: 1. welche Form hat der Lichtkegel, 2. wie weit leuchtet er, 3. wie breit ist die Ausleuchtung, 4. welche Intensität hat das Licht in welchem Bereich? 600 [m] Ref. 50 40 30 20 10 0 -10 -20 -30 -40 [m] 0 100 200 300 400 500 600 Hohe Referenzzahl – ideal für lange, gerade Strecken. [m] Die unterschiedlichen Farben des Isolux-Diagramms informieren über die Lichtintensität. Beachten Sie bitte die gesetzlichen Vorschrien Ihres Landes. Alle eingeschalteten Fernscheinwerfer (immer nur paarweise) dürfen zusammen maximal eine Referenzzahl von 100 aufweisen. Es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten. Rot-Orange: Hohe Ausleuchtungsintensität. Von Gelb über Grün bis Blau nimmt die Beleuchtungsstärke in Abhängigkeit von der Entfernung ab. Bitte beachten: Anbau nur paarweise erlaubt! 06 | 07 Zusatz-Fernscheinwerfer: Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge unter 12 Tonnen Die Beispiele zeigen einige der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten. Beachten Sie bitte die geltenden Landesvorschrien. Bestückung: / 2 x SF Ref. 17,5 + 2 x ZF Ref. 17,5 Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt) Bestückung: / 2 x SF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 50 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) SF = serienmäßiges Fernlicht Bestückung: / 2 x SF Ref. 25 + 2 x ZF Ref. 17,5 Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt) Bestückung: / 2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt) ZF = Zusatz-Fernscheinwerfer Scheinwerfer an Scheinwerfer an Scheinwerfer abgeklemmt Scheinwerfer abgeklemmt Maximale Beleuchtungsstärke: Ref. 100 Krafahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, dürfen maximal vier Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen. Laut ECE-Regelung Nr. 48 dürfen in Europa maximal vier Fernscheinwerfer (inklusive serienmäßigem Fernlicht) gleichzeitig leuchten. Bestückung: / / 2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt) Bestückung: / 2 x SF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 17,5 Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt) Bestückung: / / 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) Bestückung: / 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) 08 | 09 Zusatz-Fernscheinwerfer: Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge über 12 Tonnen Die Beispiele zeigen einige der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten. Beachten Sie bitte die geltenden Landesvorschrien. Bestückung: / 2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt) Bestückung: / 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) SF = serienmäßiges Fernlicht Bestückung: / 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) Bestückung: / 4 x SF Ref. 17,5 (4 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 50 Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) ZF = Zusatz-Fernscheinwerfer Scheinwerfer an Scheinwerfer an Scheinwerfer abgeklemmt Scheinwerfer abgeklemmt Maximale Beleuchtungsstärke: Ref. 100 Krafahrzeuge über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, dürfen maximal sechs Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen. Laut ECE-Regelung Nr. 48 dürfen in Europa maximal vier Fernscheinwerfer (inklusive serienmäßigem Fernlicht) gleichzeitig leuchten. Bestückung: / Bestückung: 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 6 x ZF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt) Bestückung: / / 4 x SF Ref. 17,5 (4 abgeklemmt) + 6 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt) / / 2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt) Bestückung: / / 2 x SF Ref. 17,5 + 6 x ZF Ref. 25 (4 abgeklemmt) Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt) 10 | 11 Weißes Licht vorne Fahrzeugvorderseite Zwei deutlich auseinander liegende Scheinwerfer: Mehrspurige Fahrzeuge. Frontbeleuchtung Um ein Fahrzeug optimal aus- bzw. nachzurüsten, muss man die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen auszugsweise die gesetzlichen Vorschrien gemäß ECE-Regelung 48 für die Montage von Frontbeleuchtungen vorstellen. Erfahrungsgemäß können sich die gesetzlichen Bestimmungen leicht ändern. Deshalb übernehmen wir keine dauerhae Gewähr für diese Ausrüstungsvorschrien. Max. 400 mm Scheinwerfer für Abblendlicht Scheinwerfer für Fernlicht Nebelscheinwerfer Vorderer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte) Tagfahrleuchten Begrenzungsleuchte Vordere Umrissleuchte Min. 600 mm Min. 500 mm Max. 1.200 mm Scheinwerfer für Abblendlicht Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen. Anzahl 2 Stück Anbauhöhe Min. 500 mm, max. 1.200 mm. Anbaubreite Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Abblendscheinwerfern. Elektrische Schaltung Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Scheinwerfern zum Abblend- und / oder Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. Kfz-Klassen: *N2: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t. / **N3: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t. Scheinwerfer für Fernlicht Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen Anzahl 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz. = 6 Stück Fernlicht (im Hauptscheinwerfer integriert) nur einschalten, wenn keine Blendung des Gegenverkehrs. Anbauhöhe Keine besonderen Vorschrien. Anbaubreite Keine besonderen Vorschrien, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird. Elektrische Schaltung Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen. Max. 400 mm Min. 250 mm Max. 800 mm Nebelscheinwerfer Anbringung Zulässig für alle Kfz.-Klassen. Verboten an Anhängern. Anzahl 2 Stück Farbe Weiß oder Hellgelb Anbauhöhe Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht. Elektrische Schaltung Sie müssen unabhängig von Fern- und Abblendlicht geschaltet werden können. 12 | 13 Frontbeleuchtung Max. 400 mm Min. 600 mm Min. 350 mm Max. 1.500 mm Vorderer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte) Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen. Anzahl 2 Stück Farbe Gelb Anbauhöhe Min. 350 mm, max. 1.500 mm. Elektrische Schaltung Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Alle Blinkleuchten zum Fahrzeug müssen synchron blinken. Min. 600 mm Min. 250 mm Max. 1.500 mm Tagfahrleuchten Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen. Verboten an Anhängern. Anzahl 2 Stück Farbe Weiß Anbauhöhe Min. 250 mm, max. 1.500 mm. Anbaubreite Min. 600 mm zwischen beiden Tagfahrleuchten. Elektrische Schaltung Automatische Einschaltung beim Starten des Motors. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Hinweis: Neue Fahrzeuge sind mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Keine Nachrüstungspflicht für ältere Fahrzeuge. Kfz-Klassen: *N2: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t. / **N3: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t. Max. 400 mm Min. 600 mm Min. 350 mm Max. 1.500 mm Begrenzungsleuchte Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen Anzahl 2 Stück Farbe Weiß Anbauhöhe Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausnahme: 2.100 mm). Elektrische Schaltung Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Hinweis: Begrenzungsleuchten können auch in Zusatzscheinwerfern integriert sein. Die am Fahrzeug serienmäßig vorhandenen Begrenzungsleuchten können stillgelegt werden, wenn Zusatzscheinwerfer mit integrierten Begrenzungsleuchten integriert sind. Bitte beachten: Zusätzliche Anbaubedingungen (s. Abb.)! so weit außen wie möglich Max. 400 mm so hoch wie möglich Vordere Umrissleuchte Anbringung Vorgeschrieben für Krafahrzeuge > 2,1 m Breite. Zulässig für Krafahrzeuge > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite. Anzahl 2 Stück Farbe Weiß Anbauhöhe Oberhalb des durchsichtigen Bereiches der Windschutzscheibe. Anbaubreite So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Elektrische Schaltung Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungen- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Sonstige Vorschrien Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von 2 zusätzlichen Umrißleuchen erlaubt. Anbauhöhe und Anbaubreite wie oben beschrieben. Hinweis: Umrissleuchten können auch in Zusatzscheinwerfern integriert sein. Die am Fahrzeug serienmäßig vorhandenen Umrissleuchten können stillgelegt werden, wenn Zusatzscheinwerfer mit integrierten Umrissleuchten integriert sind. Bitte beachten: Zusätzliche Anbaubedingungen (s. Abb.)! Insgesamt sind 4 Umrissleuchten erlaubt. Wenn Zusatzscheinwerfer unten angebaut werden = Begrenzungslicht. Sind diese Zusatzscheinwerfer oben angebaut = Umrissleuchten. 14 | 15 Muster: Und so füllen Sie den HELLA Referenzzahl-Pass aus Keine Verwirrungen bei Polizeikontrollen mit dem HELLA Referenzzahl-Pass Weitere HELLA Referenzzahl-Pässe zum Download auf www.hella.com/truck HELLA KGaA Hueck & Co. Rixbecker Straße 75 59552 Lippstadt /Germany Tel. + 49 2941 38 - 0 Fax + 49 2941 38 - 71 33 [email protected] www.hella.com © HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt 9Z3 999 034 - 000 J00711/AA/08.13/0.5 Printed in Germany Sachliche Änderungen vorbehalten. ELIVER: Das Online-Vergleichstool für Zusatzscheinwerfer Für jeden Einsatz das richtige Licht. Testen Sie jetzt online!