SEPA-Mandat - Landkreis Südliche Weinstraße
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SEPA-Mandat - Landkreis Südliche Weinstraße
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer An das Hauptzollamt: Saarbrücken Präsident-Baltz-Str. 5 66119 Saarbrücken Ich ermächtige die unten genannte Zahlungsempfängerin, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der unten genannten Zahlungsempfängerin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Zudem gelten folgende Regelungen: - Die Vorabinformation über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch den an die/den Halter/in gerichteten Steuerbescheid. Hierbei werden Zahlungsbetrag, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung sowie die u.g. Gläubiger-Identifikationsnummern mitgeteilt. Die Mandatsreferenznummer wird im Steuerbescheid oder in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. - In dem Falle, dass die/der Girokontoinhaber/in nicht identisch mit der/dem Halter/in ist, obliegt es der/dem Halter/in die/den Girokontoinhaber/in über die mitgeteilte Information in Kenntnis zu setzen. - In dem Falle, dass die/der Girokontoinhaber/in identisch mit der/dem Halter/in ist, wird die u.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Regelung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.) Zahlungsempfängerin S07 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE09ZZZ00000000001 Bundeskasse Trier, Dasbachstr. 15, 54292 Trier Girokontoinhaber/in S01 Vorname und Nachname oder Firma S02 Straße und Hausnummer S03 Postleitzahl Ort S04 Land Kontoverbindung Girokontoinhaber/in S05 IBAN (International Bank Account Number) Hinweis: Die Angabe des BIC ist nicht erforderlich, wenn Ihre IBAN mit "DE" beginnt. S06 BIC (Business Identifier Code) Name der Bank Tag Monat Jahr S13 Ort der Unterschrift Name der Halterin / des Halters Datum der Unterschrift X Unterschrift Girokontoinhaber/in S24 Vorname und Nachname oder Firma Tag Zulassungsdaten Jahr S26 S25 Amtliches Kennzeichen Erklärung der Halterin/ des Halters Monat Datum der Zulassung Ich werde die/den o.g. Girokontoinhaber/in nach Eingang des Steuerbescheides über die für den Einzug mitgeteilten Informationen in Kenntnis setzen. Ich erkläre mich einverstanden, dass die o.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet werden kann. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.) X Unterschrift der Halterin/ des Halters (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind) 032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift (02/2014) Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Service-Center Kfz-Zulassung 76829 Landau, An der Kreuzmühle 2 Tel.: 06341 - 940 309; Fax: 06341 - 940 504 Mail: [email protected] www.suedliche-weinstrasse.de Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde Erteiler der Vollmacht (künftiger Fahrzeughalter): Familienname bzw. Firmenname _______________________________________________ Vorname _______________________________________________ Straße und Hausnummer _______________________________________________ PLZ und Wohnort/Firmensitz _______________________________________________ Bevollmächtigte Person bzw. Firma Familienname bzw. Firmenname _______________________________________________ Vorname _______________________________________________ Straße und Hausnummer _______________________________________________ PLZ und Wohnort/Firmensitz _______________________________________________ Hiermit bevollmächtige ich die obenstehende Person/Firma, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen bzw. der Fahrzeug-Identifizierungsnummer _______________________________________________ auf meinen/unseren Namen zuzulassen bzw. umzuschreiben und alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Ich bin damit einverstanden, dass die Zulassungsbehörde der bevollmächtigten Person eventuell bestehende Kostenrückstände aus vorausgegangenen Zulassungs-/Abmeldeverfahren mitteilen darf. Ich erkläre mein Einverständnis, dass dem/der Bevollmächtigten meine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen. Die Bescheinigung gilt in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person. Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat) ist unabhängig dieser Vollmacht zusätzlich der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen. eVB-Nr. (Versicherungsnachweis) Ich möchte eine Umweltplakette? nein ja Wunschkennzeichen reserviert? nein ja: LD / SÜW - ___________ Evtl. Bemerkungen ___________________________________________ ___________________________________________ _________________ Datum _________________________________ Unterschrift des Fahrzeughalters 10.01.2014 Informationen zum SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer Die Kfz-Zulassungsstellen der Stadtverwaltung Neustadt, der Kreisverwaltungen Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße informieren darüber, dass seit dem 01.02.2014 alle Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz für die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges ein gültiges SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer benötigen. Seit dem 01.02.2014 werden Fahrzeuge nur noch mit einem gültigen SEPA-Mandat zugelassen oder umgeschrieben! Was steckt dahinter? Seit dem Jahr 2004 musste für die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abgegeben werden. Durch das Inkrafttreten der sogenannten SEPA-Verordnung wird das bisherige Zahlungsverfahren mit Einzugsermächtigungen europaweit vereinheitlicht. Inländische Überweisungen und Lastschriften werden ab dem 01.02.2014 durch europäische SEPA-Überweisungen und SEPALastschriften abgelöst. Statt Kontonummer und Bankleitzahl kommen künftig die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die international gültige Bankleitzahl (BIC) zum Einsatz. Wo finde ich meine IBAN und BIC? Sie finden beide Angaben auf Ihren Kontoauszügen bzw. auf Ihrer Bankkarte. Ansonsten können Sie sich bei Ihrer Bank informieren. Was ist mit meinen schon angemeldeten Fahrzeugen? Alle vor dem 01.02.2014 abgegebenen Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer werden automatisch umgestellt. Sie müssen nichts tun. Wo bekomme ich ein SEPA-Formular und wie fülle ich es aus? Die Kfz-Zulassungsstellen der Stadt Neustadt, der Landkreise Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße haben das gültige amtliche SEPA-Formular für die Kfz-Steuer im Internet hinterlegt, damit Sie es herunterladen und ausdrucken können. (www.neustadt.eu, www.kreis-bad-duerkheim.de und www.suedliche-weinstrasse.de den Suchbegriff „Kfz-Steuer“ eingeben). Außerdem können Sie das SEPA-Formular auch direkt bei den Kfz-Zulassungsstellen erhalten. Das unveränderte SEPA-Formular muss mit den Unterschriften des Kontoinhabers und des Halters des Fahrzeuges vorgelegt werden. Ich komme nicht selbst zur Kfz-Zulassungsstelle. Kann ich jemand bevollmächtigen? Vorsicht! Falls Sie jemanden bevollmächtigen, ein Fahrzeug für Sie zuzulassen, müssen Sie das ausgefüllte und von Ihnen persönlich unterschriebene SEPA-Formular der von Ihnen bevollmächtigten Person mitgeben, da die Vollmacht für die Zulassung Ihres Fahrzeuges die bevollmächtigte Person nicht berechtigt, das SEPA-Mandat zu Lasten Ihres Kontos zu unterschreiben. SÜW 07.04.2014