Broschüre Projektentwicklung
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Broschüre Projektentwicklung
AUSGABE Projektentwicklung Inhaltsverzeichnis Projektenwicklung bei Hogan Lovells 1 Konzeption/Planung/Zertifizierung 3 Öffentliches Recht 3 Green Building/Zertifizierungssysteme 3 Planungs- und Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträge 4 Finanzierung/Strukturierung 5 Steuerrecht 5 Immobilienfinanzierung 6 Joint-Venture-Verträge 6 Erwerb/Bau/Vermietung und Verkauf 7 Grundstückskauf und -verkauf nach oder während der Fertigstellung 7 Bauverträge 7 Mietverträge 7 Vermarktung/Property und Asset Management im Bestand 9 Vermarktung und Markensicherheit 9 Maklervertrag 9 Property- und Asset-Management-Verträge 10 Ihre Ansprechpartner in Deutschland 11 Unsere Standorte in Deutschland 13 Projektentwicklung Ausgabe 2015 1 Projektentwicklung bei Hogan Lovells Rund 30-40 % der deutschen Verkaufsflächen (ca. 122 Mio. qm) müssen laut einer Studie der IVG Research aus Juni 2011 in den kommenden Jahren revitalisiert werden. Man rechnet mit einem Sanierungsaufwand von 9,5 bis 12 Mrd. Euro (Quelle: Immobilienzeitung vom 16. Juni 2011). Ähnlich sieht es bei den anderen Assetklassen aus. Immobilien-Projektentwicklungen sind komplexe, multidisziplinäre Vorgänge und umfassen viele Phasen und Aspekte − von der Konzeption und Analyse über den Grundstückserwerb, die Finanzierung, den Bau, die Vermarktung und Vermietung bis hin zum Verkauf. Dabei ist eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung in allen relevanten Rechts- und Steuerfragen unerlässlich, vor allem, wenn das Projekt das Interesse von Investoren auf dem internationalen Transaktionsmarkt wecken soll. - Vermietung - Planungs- und Bauphase - Sale-and-Lease-back - Zertifizierung - Projektveräußerung - Begleitung von Auseinandersetzungen und Gewährleistungsprozessen • Vertragliche Gestaltung und Verhandlung: - Joint-Venture-Verträge - Profit Share Agreements - Projektentwicklungs-, Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträge Unsere Expertise umfasst: - Städtebauliche Verträge • Alle Arten der Projektentwicklung: - Architekten- und Ingenieurverträge - Gewerbeansiedlungen - Generalüber- und -unternehmerverträge - Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekte - Mietverträge - Spezialimmobilien, darunter Hotels, Kliniken, Pflegeimmobilien, Multiplex-Kinos, Shopping Center, Sportarenen - Kaufverträge (Asset und Share Deal) - Vermarktungsvereinbarungen - Wohnimmobilien - Finanzierungsstrukturierungen und -vereinbarungen - BIDs (Business Improvement Districts) - Verträge im Zusammenhang mit Zertifizierungen • Die gesamte Wertschöpfungskette der Projektentwicklung: - Grundstücksakquisition - Schaffung des notwendigen Baurechts inklusive Bauleitplanung - Regulatorische Fragestellungen - Vergaberechtliche Fragestellungen - Umweltrechtliche Fragestellungen - Steuerrechtliche Strukturierung - Finanzierung Unsere hohe Marktabdeckung und unsere Präsenz an vier deutschen Standorten, gepaart mit detaillierten regionalen Immobilienmarktkenntnissen und internationaler Expertise, sind einzigartig in Deutschland. 2 Zufriedene Mandanten Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Immobilienunternehmen, Institutionen der öffentlichen Hand, in- und ausländische institutionelle und private Investoren, Kapitalanlagegesellschaften, Fondsinitiatoren, Banken, Versicherungen und Immobilienberater. Seit Jahren berät Hogan Lovells sowohl private als auch öffentliche Beteiligte in allen Phasen der Projektentwicklung. Wir vertreten die Interessen der Beteiligten bei den unterschiedlichsten Bau- und Entwicklungsprojekten und Transaktionen. Sollte es einmal zum Streit kommen, vertreten wir sie auch im Rahmen der Prozessführung und (nationalen und internationalen) außergerichtlichen Streitschlichtung. Projektentwicklung Ausgabe 2015 Kaufleuten und Technikern ist für uns selbstverständlich. Beratung aus einer Hand Die erforderliche umfassende Rechtsberatung aus einer Hand wird durch die enge Zusammenarbeit mit allen Praxisgruppen unserer Sozietät sowie − bei internationalen Projekten − mit unseren Büros weltweit sichergestellt. Zu unseren Beraterteams in der Projektentwicklung gehören neben Experten im Immobilienwirtschaftsrecht u. a. Kollegen aus den Bereichen: • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Infrastruktur- und Projektfinanzierung • Vergaberecht Wir verstehen Ihr Business Unsere Mandanten schätzen nicht nur die juristische Expertise unserer Anwälte, sondern auch die Tatsache, dass wir ihr Business und ihre spezifischen Bedürfnisse verstehen. Wir kennen den Projektentwicklungs- und Immobilienlebenszyklus und sind dadurch in der Lage, eine Beratungsleistung zu erbringen, die auf die Geschäftsziele unserer Mandanten ausgerichtet ist und neben einer weitestmöglichen rechtlichen Sicherheit effiziente und pragmatische Lösungen bietet. Eine gute, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den beteiligten • Bank- und Finanzrecht • Steuerrecht • Gesellschaftsrecht • Kapitalmarktrecht • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit • Compliance Angesehene immobilienwirtschaftsrechtliche Praxis, die sich aber auch im Privaten Baurecht engagiert; vorwiegend Projektentwicklung, (…). JUVE Handbuch 2014/2015 Projektentwicklung Ausgabe 2015 3 Konzeption/Planung/Zertifizierung Öffentliches Recht Green Building/Zertifizierungssysteme Aus der immobilienrechtlichen Praxis heraus berät Hogan Lovells Projektentwickler und Investoren sowie die öffentliche Hand zu allen Fragen des öffentlichen Bau- und Vergaberechts, des Umweltrechts sowie zu regulatorischen Fragen bei der Entwicklung, Errichtung und dem Betrieb von industriellen und gewerblichen Vorhaben, Infrastrukturanlagen (z. B. Eisenbahnstrecken, Flughäfen, Bundes- und Landesstraßen oder Fernleitungen) sowie zur Bauleitplanung, bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, sowie jeder Art von Genehmigungsverfahren. Hogan Lovells verfügt über eine hohe Expertise im Bereich der Zertifizierungssysteme und engagiert sich im Rechtsausschuss der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). Im Fokus steht dabei häufig das Bauplanungsrecht: Welche Bebauung erlaubt das bestehende Baurecht? Welche städtebaulichen Verträge sollen geschlossen werden? Sind diese Verträge ausschreibungspflichtig? Kann die Kommune ein Vorhaben durch eine Veränderungssperre verhindern? Welche Erschließungsmaßnahmen sind erforderlich? Daneben werden regelmäßig auch bauordnungsrechtliche Aspekte relevant, insbesondere zu Stellplätzen und Abstandsflächen. Aber auch umweltrechtliche Aspekte können einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Erfolg eines Projektes haben. Hierbei ist insbesondere die gute Koordination der Zusammenarbeit der Projektentwickler mit den Umweltbehörden und Sachverständigen erforderlich. Obwohl der Begriff des "Green Building" den Wettbewerb auf den internationalen Immobilienmärkten bereits stark beeinflusst, ist dieser Begriff nicht einheitlich definiert. Unter "Green Building" sind in der Regel Gebäude zu verstehen, deren Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie, Wasser und Material erhöht ist, während gleichzeitig die schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt reduziert sind. Sowohl bei der Planung und der Konstruktion über den Betrieb und die Wartung, als auch bei der Sanierung ist dabei auf ein besonders ressourcenschonendes Bauen zu achten. Es existiert gegenwärtig eine Vielzahl von ursprünglich nationalen Zertifizierungssystemen, die Gebäude – unterteilt nach den jeweiligen Bauwerkstypen – auf ihre ökologische Qualität hin bewerten. Die verschiedenen Zertifizierungssysteme, wie das vom DGNB entwickelte Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen, das britische BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) oder das USamerikanische LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) stellen unterschiedliche Anforderungen. Um die Zertifizierung zu erlangen, muss der Bauherr zunächst einen anerkannten Auditor beauftragen, der sowohl die Planungs- als auch die Bauphase des Objekts begleitet. Er sorgt ebenso für die notwendige Registrierung des Bauprojekts bei der zertifizierenden Stelle. Daneben sind weitere vertragliche Bindungen und Einflüsse zu beachten − nämlich zwischen Bauherren und Zertifizierer, Bauherren und Planer, Planer untereinander und im Verhältnis zum Auditor. Nur im Rahmen einer ganzheitlichen Struktur kann letztlich das begehrte Zertifikat erreicht werden. Hogan Lovells berät hierbei u. a. Bauherren und Investoren, aber auch Auditoren bei der Vertragsgestaltung und Strukturierung. 4 Projektentwicklung Ausgabe 2015 Planungs- und Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträge Unsere rechtliche Beratung umfasst alle Phasen der Projektsteuerung, des Projektmanagements und der Planung. Wir betreuen unsere Mandanten umfassend bei der Gestaltung und der Verhandlung von Planungs-, Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträgen. Insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Projektsteuerungsverträge achten wir darauf, dass die beabsichtigten Beratungs-, Koordinations- und Kontrollpflichten passgenau auf das Projekt abgestimmt sind, da die Ausgestaltung der Leistungspflichten entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Kostensicherheit eines Projektes haben. Auch im Projektmanagementvertrag müssen vertraglich das Leistungsspektrum, die Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Rahmen der Vertretung genau geregelt werden. Hierbei verfügen wir über umfassende Erfahrungen. Formularmäßige Architekten- und sonstige Planungsverträge enthalten oft detaillierte Honorarvereinbarungen, aber die Leistungsbeschreibung kommt regelmäßig zu kurz. Weil die Leistungsbeschreibung für den Projekterfolg von wesentlicher Bedeutung ist, legen wir bei der Gestaltung von Planungsverträgen besonderen Wert auf deren Gestaltung. Da Planungsverträge auch mündlich und sogar stillschweigend geschlossen werden können und sich nicht ohne weiteres abgrenzen lässt, ob Arbeiten des Architekten noch der Ermittlung der Vertragsgrundlage dienen oder schon vertragliche Leistungen sind, hilft eine frühzeitige Vertragsdokumentation spätere Konflikte zu vermeiden. Die im Öffentlichen Umwelt- und Planungsrecht häufig empfohlene Kanzlei hat ihre Position am Markt verfestigt. JUVE Handbuch 2013/2014 Projektentwicklung Ausgabe 2015 5 Finanzierung/Strukturierung Steuerrecht Neben der Finanzierung des geplanten Projektes ist insbesondere auch die Belastung durch verschiedene Steuern von erheblicher Bedeutung. Nach der fast flächendeckend erfolgten Erhöhung der Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Grundstücken führt mitunter erst eine steueroptimierte Struktur zur Durchführbarkeit des Projektes. Die Grunderwerbssteuersätze betragen in den jeweiligen Bundesländern (Stand: Januar 2015): • 6,0 % in Berlin und Hessen. • 3,5 % in Bayern und Sachsen. Unsere Steuerrechtsexperten verfügen über überdurchschnittlich große Erfahrungen im Bereich der steuerlichen Strukturierungen bei Projektentwicklungen und Joint Ventures. • 4,5 % in Hamburg. • 5,0 % in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. • 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, Saarland SchleswigHolstein. Um eine Belastung mit den jeweiligen Grunderwerbssteuern zu vermeiden, sollte insbesondere rechtzeitig die Möglichkeiten eines Share Deals geprüft werden. 6 Projektentwicklung Ausgabe 2015 Immobilienfinanzierung Joint-Venture-Verträge Unser auf Immobilienfinanzierungen spezialisiertes Team berät in allen Fragen der Finanzierung auf nationalen und internationalen Märkten. Wir arbeiten eng mit unseren Finanz- und Steuerrechtsexperten zusammen und stellen dadurch maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten sicher. Aber auch die Beratung von Banken bei der Umstrukturierung und Abwicklung fehlgeschlagener Investments gehört zu unserem Leistungsspektrum. Unsere Beratung umfasst u. a.: Im Bereich der Projektentwicklung sind in der Praxis insbesondere Joint Ventures häufig. Hierbei schließen sich in der Regel der Ideengeber (Projektentwickler) und Kapitalgeber zu einer Gesellschaft unter Teilung der Kontrolle, der Risiken und des Gewinnes zusammen. In den nicht von der Kooperation umfassten Bereichen bleiben die jeweiligen Partner jeweils rechtlich selbständig und unabhängig. Um den gegenseitigen Interessen der jeweiligen Partner gerecht zu werden, müssen im Rahmen einer Grundvereinbarung mindestens folgende Aspekte im Detail geregelt werden: • die umfassende und strukturierte Immobilienfinanzierung von Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen • die Beratung beim Abschluss von Darlehens- und Sicherheitsverträgen, Syndizierungen, Leasing (nach HBG und IFRS/IAS) und Verbriefung • die Immobilien- und Portfoliofinanzierung sowie Refinanzierung • die Abwicklung von Finanzierungen • Zielsetzung, Form und Zeitraum der Zusammenarbeit • Verantwortlichkeit im Management (d. h. Kompetenzverteilung, Delegation und Verantwortung zur Joint-Venture-Geschäftsführung, Vertretung p.p.) • Kapitalbeträge (Eigenkapital, Darlehen) und besondere Verpflichtungen einzelner Partner • Bewertung der von den Parteien eingebrachten Leistungen (insbesondere Technologien, Marken, etc.) • Modalitäten zur Behebung von Meinungsverschiedenheiten (z. B. Schiedsklauseln, Deeskalationsmechanismen usw.) und der Beendigung der Zusammenarbeit (z. B. Festlegung von Verkaufsrechten, Gewinnverteilung, Vetorechte p.p.) In diesen Konstellationen beraten wir sowohl Ideen- als auch Kapitalgeber. Projektentwicklung Ausgabe 2015 7 Erwerb/Bau/Vermietung und Verkauf Grundstückskauf und -verkauf nach oder während der Fertigstellung Aufgrund unserer besonderen Expertise im Bereich Immobilientransaktionen und Real Estate M&A sind wir führend in der Beratung, Betreuung und Strukturierung von An- und Verkaufsprozessen von Einzel- und Projektentwicklungsimmobilien auch während der Bauphase sowohl als Asset wie auch Share Deal. Neben der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen umfasst unsere Beratung insbesondere auch eine vollumfängliche Due Diligence im Zivilrecht, öffentlichen Recht und Steuerrecht beim An- und Verkauf, ein rechtliches Datenraummanagement einschließlich Q&A-Prozessen, beim Exit inklusive eines rechtlichen Transaktionsmanagements sowie die Strukturierung von Bieterverfahren. Hierzu gehören neben der qualifizierten Due Diligence die Konzeption, der Entwurf und die Verhandlung der Erwerbs- bzw. Veräußerungsverträge sowie deren Abstimmung mit dem beurkundenden Notar inklusive der Abwicklungsüberwachung. Auch alternative Erwerbsmodelle, wie Erbbaurechte und Dauernutzungsrechte nach WEG sowie Kombinationen der verschiedenen Gestaltungsformen gehören zu unserem Beratungsspektrum. Insbesondere während der Projektentwicklungs- und Bauphase ist ein Datenraummanagement unerlässlich, wenn ein späterer Verkauf geplant ist, aber auch beim Halten im Bestand. Ferner stellen wir kaufvertragliche Sicherungsmechanismen wie die Absicherung noch fällig werdender Kaufpreisraten nach Erreichen eines bestimmten Vermietungsstandes oder der Fertigstellung bzw. die richtige Gestaltung von Garantien und Gewährleistungsrechten sicher. Bauverträge Wir beraten umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Generalüber- und -unternehmerverträgen sowie sonstigen Werkverträgen. Insbesondere bei komplexen und planungsintensiven Projekten kommen auch innovative Vertragsmodelle wie z. B. GMPVerträge in Betracht. Bei der Vertragsgestaltung achten wir besonders darauf, dass der Vertrag auch praktikabel ist. Deshalb arbeiten wir eng mit den beteiligten Ingenieuren und Technikern zusammen. Uns ist bewusst, dass gerade die Bauphase anfällig ist für Konflikte zwischen den Vertragspartnern und ein formalistisches Beharren auf Rechtspositionen den Projekterfolg vor allem in zeitlicher Hinsicht gefährden kann. Daher nutzen wir unsere Expertise in alternativen Konfliktlösungsmechanismen, um geeignete Lösungen zu finden und mit den Vertragspartnern zu verhandeln. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht und in Schiedsverfahren. Mietverträge Nur sehr wenige Projekte kommen ohne eine hohe Vorvermietungsquote als wichtiges Element der Finanzierung zustande. Die Anforderungen der Banken hierzu sind uns bestens bekannt, so dass wir in der Lage sind, einen Mietvertrag zu strukturieren und zu verhandeln, der auch den Finanzierungsanforderungen umfassend genügt. Diese gehen weit über die Einhaltung der Schriftformvorschriften hinaus. Wir betreuen unsere Mandanten daher auch umfassend bei Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen. Ein wichtiger Bestandteil von Mietverträgen, die sich auf die Vermietung noch nicht fertig gestellter Immobilien beziehen, ist die Baubeschreibung. Durch diese wird bestimmt, in welchem Zustand der Vermieter das Mietobjekt herstellen und an den Mieter übergeben muss. Alle Kosten und Aufwendungen von mieterseits gewünschten, dort nicht enthaltenen Beschaffenheiten muss der Mieter im Zweifel selbst tragen. Darüber hinaus achten wir bei der Vertragsgestaltung darauf, dass der Mietzweck und die Nutzungsmöglichkeiten in der Baugenehmigung, dem Bausoll im Generalunternehmervertrag und in der Baubeschreibung im Mietvertrag inhaltlich übereinstimmen. Wichtiger Bestandteil eines Mietvertrages sind darüber hinaus auch Regelungen zum Mietzweck, der Laufzeit, der Wertsicherung, usw. Hierbei kann ein gut verhandelter Vertrag Möglichkeiten bieten, um im Laufe der regelmäßig langen Bindung eine gewisse Flexibilität zu erhalten. 8 Projektentwicklung Ausgabe 2015 Das Immobilienrechtsteam bei Hogan Lovells International LLP (...) zeichnet sich durch den 'sehr guten Servicelevel und gute Branchenkenntnisse' aus. Legal 500 Deutschland 2015 Handelt es sich bei dem Mietobjekt um ein "Green Building", darf ein Mieterausbau die Zertifizierung nicht gefährden. Um etwaige Auslegungsprobleme zu vermeiden empfiehlt sich die konkrete vertragliche Vereinbarung einer bestimmten Qualität. Hinsichtlich der Miete und Betriebskosten ist zu prüfen, ob bei niedrigeren Betriebskosten eine erhöhte Nettomiete durchsetzbar ist. Seitens des Eigentümers sollte aus diesen Gründen eine auch für den Mieter geeignete Dokumentation über die Baustoffe und die damit verbundenen Energie- und Nebenkosteneinsparpotentiale erstellt werden, um zukünftigen Mietern die Gründe für eine erhöhte Nettokaltmiete darlegen zu können. Haustechnikplaner und Auditoren können diese erstellen. Zudem sollten Regelungen hinsichtlich der Erhaltung und Modernisierung in den Mietvertrag aufgenommen werden. Grundsätzlich ist eine Nachrüstung und Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis nicht geschuldet. Aber auch hier sind abweichende Vereinbarungen möglich. In gewerblichen Mietverhältnissen übernimmt der Mieter vertraglich oft in weitem Umfang die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung. Dann obliegt ihm auch der Erhalt der Standards. Fehlt eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung kann lediglich der Funktionserhalt des Objekts verlangt werden. Um hingegen den Werterhalt sicher zu stellen, sollte sich der Vermieter entsprechende Kontrollrechte vorbehalten. Projektentwicklung Ausgabe 2015 9 Vermarktung/Property und Asset Management im Bestand Vermarktung und Markensicherheit Maklervertrag Um ein Grundstück optimal verkaufen zu können, sind die auf dem Immobilienmarkt üblichen Grundsätze zu beachten. Im Rahmen der Vermarktung des fertigen Projekts bzw. im laufenden Projektentwicklungsverfahren beraten wir beim Abschluss von Vorverträgen (Letter of Intent (LoI)) und Exklusivitäts- wie Geheimhaltungs- und ähnlichen Vereinbarungen. Um eine Immobilie bestmöglich veräußern zu können, ist häufig der Abschluss eines Maklervertrages erforderlich. Bei der Inanspruchnahme zusätzlicher immobilienbezogener Beratungsleistungen sollte aber bedacht werden, dass in der Maklercourtage zusätzliche Beratungsleistungen in der Regel nicht enthalten sind, so dass bei Beratungs- und Analysetätigkeiten zusätzliche Kosten entstehen können. Ferner können bei ungünstiger Gestaltung Zusatzkosten entstehen, die vermeidbar sind. Vorsicht geboten ist ebenfalls bei der Einschaltung mehrerer Makler − ebenso beim Abschluss von Exklusivverträgen. Auch in diesem Bereich unterstützen wir Sie mit unserer weitreichenden Erfahrung. Ferner unterstützen wir Sie im Rahmen urheber- und wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen, wie z. B. dem Urheberrecht des Architekten und dem Schutz markanter Objektnamen bzw. Gebäudebezeichnungen oder der Vermarktung von Zertifizierungserfolgen. In very complex situations where you have to weigh costs against benefits, the Hogan Lovells team finds a pragmatic and commercial solution. Chambers Europe 2014 10 Projektentwicklung Ausgabe 2015 Property- und Asset-Management-Verträge Wirtschaftlich kann es auch attraktiv sein, die Immobilie zunächst selbst im Bestand zu behalten und die wirtschaftlichen Vorteile durch Vermietung zu erzielen. Um einen nachhaltigen Ertrags- und Werterhalt der Immobilie zu gewährleisten, kommt es entscheidend auf eine effektive Bewirtschaftung des Bestandes an. Diese beinhaltet neben der physischen, finanziellen und rechtlichen Betreuung vor allem auch die Konzeption von Nutzungen und Vermietungen. In der Regel wird hierfür ein Asset und/oder Property Manager beauftragt. Durch die kluge Gestaltung von Asset- und PropertyManagement-Verträgen kann ein optionaler Werterhalt und im Bestand auch eine Verbesserung in allen relevanten Bereichen (Mieterbesatz, Substanzverbesserung etc.) erreicht werden. Der Inhalt solcher Asset- und Property-ManagementVerträge richtet sich nach den werk- und dienstvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei der Vertragsgestaltung kommt es maßgeblich auf die konkrete und detaillierte Bestimmung des geschuldeten Leistungsinhaltes an. Nur durch eine klare vertragliche Zuordnung von Pflichten und Verantwortlichkeiten können spätere Streitigkeiten über den Leistungsinhalt vermieden werden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, Regelungen hinsichtlich der Grund- und eventueller Zusatzvergütung in Asset- und Property-Management-Verträge aufzunehmen, die auch Motivationsanteile schaffen. In der Regel erfolgt die Vergütung auf der Basis der jährlichen Nettosollmiete oder eines bestimmten monatlichen Betrages pro qm. Die erste Variante hat den Vorteil, dass gleichzeitig ein Anreiz zur Vermietung des Leerstandes geschaffen wird. Zusätzlich zu den vorgenannten Vergütungsmodellen sind weitere Anreizsysteme möglich. Diese können etwa auf einer Erhöhung der Mieterträge, der Erhöhung des Werts der Immobilien, der Verringerung der Leerstandsquoten oder der Verringerung der Bewirtschaftungskosten oder einer Kombination von verschiedenen dieser Elemente basieren. Gleich, für welches Vergütungsmodell sich die Vertragsparteien entscheiden, auf jeden Fall ist im Vertrag genau zu definieren, welche Vergütung auf welcher Grundlage zu welchem Zeitpunkt zu zahlen ist. Ferner sollte der Verteilung der Kompetenzen und Vollmachten große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Property und Asset Manager benötigt für eine effiziente Aufgabenerfüllung auch Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit, die aber nicht zu weit gehen darf. Im Rahmen der Regelung der Verantwortlichkeiten spielt auch die Betreiberhaftung bezüglich der Immobilien und die Tragung der Verkehrssicherungspflicht eine große Rolle. Letztlich gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" (Art. 14 GG), so dass zumindest im Rahmen von Aufsichts- und Kontrollpflichten auch bei gut ausgewähltem Asset und Property Management den Eigentümer Haftungsrisiken treffen können. Aufgrund unserer Beratung einer Vielzahl von Investoren beim Abschluss von Property- und Asset-ManagementVerträgen, beim Outsourcing von Property und Asset Management sowie von Industrieunternehmen beim Erkennen und der Strukturierung von Betreiberhaftungen verfügen wir in diesem Bereich über ein hohes Maß an Erfahrung und Know-how. Projektentwicklung Ausgabe 2015 11 Ihre Ansprechpartner in Deutschland Düsseldorf Dr. Roland Bomhard Immobilienwirtschaftsrecht Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 514 [email protected] Dr. Michael Dettmeier, LL.M. (Köln/Paris) Steuerrecht Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 302 [email protected] Dr. Thomas Dünchheim Öffentliches Recht Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 307 [email protected] Dr. Erhard Keller IP und Markenrecht Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 339 Dr. Alexander Loos Gesellschaftsrecht, Energierecht und Infrastrukturprojekte Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 424 [email protected] [email protected] Sabine Reimann Immobilienwirtschaftsrecht Partnerin, Düsseldorf T +49 211 13 68 513 [email protected] Jens Uhlendorf Gesellschaftsrecht Partner, Düsseldorf T +49 211 13 68 502 [email protected] Frankfurt am Main Dr. Katlen Blöcker Bank- und Finanzrecht Partnerin, Frankfurt am Main T +49 69 962 36 402 [email protected] Bernhard Kuhn Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Bau- und Umweltrecht Partner/Notar, Frankfurt am Main T +49 69 962 36 301 [email protected] Michael Sinhart Gesellschaftsrecht Partner, Frankfurt am Main T +49 69 962 36 287 [email protected] Dr. Hinrich Thieme, LL.M. (London) Immobilienwirtschaftsrecht Partner/Notar, Frankfurt am Main T +49 69 962 36 212 [email protected] 12 Projektentwicklung Ausgabe 2015 Hamburg Dr. Dirk Debald Immobilienwirtschaftsrecht Partner, Hamburg T +49 40 419 93 523 [email protected] Matthias Hirschmann, LL.M. (L.S.E.) Energie, Naturressourcen und Infrastruktur Partner, Hamburg T +49 40 419 93 219 [email protected] Dr. Norbert Heier Immobilienwirtschaftsrecht Counsel, Hamburg T +49 40 419 93 121 [email protected] München Dr. Ingmar Dörr Steuerrecht Partner, München T +49 89 290 12 288 [email protected] Martin Günther Immobilienwirtschaftsrecht Partner, München T +49 89 290 12 232 [email protected] Projektentwicklung Ausgabe 2015 Unsere Standorte in Deutschland Düsseldorf Hogan Lovells International LLP Kennedydamm 24 40476 Düsseldorf T +49 211 13 68 0 Frankfurt am Main Hogan Lovells International LLP Untermainanlage 1 60329 Frankfurt am Main T +49 69 962 36 0 Hamburg Hogan Lovells International LLP Alstertor 21 20095 Hamburg T +49 40 419 93 0 München Hogan Lovells International LLP Karl-Scharnagl-Ring 5 80539 München T +49 89 290 12 0 13 www.hoganlovells.com Hogan Lovells hat Büros in: Alicante Amsterdam Baltimore Brüssel Budapest* Caracas Colorado Springs Denver Dschidda* Dubai Düsseldorf Frankfurt am Main Hamburg Hanoi Ho Chi Minh Stadt Hongkong Houston Jakarta* Johannesburg London Los Angeles Luxemburg Madrid Mailand Mexiko-Stadt Miami Monterrey Moskau München New York Northern Virginia Paris Peking Philadelphia Riad* Rio de Janeiro Rom San Francisco São Paulo Schanghai Silicon Valley Singapur Tokio Ulaanbaatar Warschau Washington DC Zagreb* "Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen, finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten. Anwaltswerbung. ©Hogan Lovells 2015. Alle Rechte vorbehalten.FRALIB#642467 *Kooperationsbüros