TEILEGUTACHTEN Nr. 113XT0003-00

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TEILEGUTACHTEN Nr. 113XT0003-00
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 1
TEILEGUTACHTEN
Nr. 113XT0003-00
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen
gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang :
des Herstellers
:
0.
Einzelsitz für Kfz
Recaro Automotive GmbH & Co. KG
Stuttgarter Straße 73
D-73230 Kirchheim/Teck
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens und bei Stilllegung des in den Seriensitz integrierten Seitenairbags des
Nachweises der Fachwerkstatt über die durchgeführten Arbeiten unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
I.
Verwendungsbereich
I.1.
Allgemeine Anmerkungen
22.03.2011 / Blatt 2
Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis können die im nachfolgenden Verwendungsbereich
aufgeführten amtlichen Typbezeichnungen von denen im Fahrzeugschein unter Ziffer 3 bzw.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld D.2 genannten Typbezeichnungen abweichen.
I.2.
Fahrzeugzuordnung
Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung
Audi (D)
Audi (H)
Quattro
BE-Nr.
Adapterbezeichnung
zulässiger Gurt Anmerk. s.
Serien- Sonder- Punkt IV.4.
gurt
gurt
0588
8307
7967
A3
8L
e1*95/54*0042
e1*98/14*0042
86.15.17/-27 ja
ja: A,B,
C
B1,C1,D1,E4,
F2,64b
A3, -Sportsback
8P
e1*2001/116*0217
86.83.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
B,C1,D1,E4,
F,F2,60,64b
A4, - Avant
ausgenommen S4
8E
e1*98/14*0151
e1*2001/116*0151
68.76.19/-29 ja
bzw.
86.69.16/-26
nein
B,C1,E4,19
B,C1,E4,18a
A6
4F
e1*2001/116*0254
86.69.16/-26 ja
bzw.
68.76.19/-29
nein
B,C1,D2,E4,
4,18,60,60a
B,C1,D2,E4,
4,19,60,60a
Audi TT
8J
e1*2001/116*0369
e1*2001/116*0374
e1*2001/116*0375
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
F,3,64a
BMW
BMW M
0005
7909
Mini, -One, -Cooper,
-Cooper S
R50
e1*98/14*0168
68.83.19/-29 ja
ja: A,B,
C
B,C1,D2,F,
F2,3,57a,60,
60a,60b,64a
Mini, -One, -One D,
-Cooper, -Cooper S
Mini
e1*2001/116*0231
68.83.19/-29 ja
ja: A,B,
C
B,C1,D2,F,
F2,3,57a,60,
60a,60b,64a
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
I.2.
22.03.2011 / Blatt 3
Fahrzeugzuordnung (Forts.)
Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung
BMW
BE-Nr.
Adapterbezeichnung
zulässiger Gurt Anmerk. s.
Serien- Sonder- Punkt IV.4.
gurt
gurt
(Forts.)
3er Coupé
346C
e1*98/14*0112
e1*2001/116*0112
86.49.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
D ww. D1,
F,F2,3,60,
60a,60b,64a
3er Limousine
3er Kombilimousine
346L
e1*97/27*0097
e1*98/14*0097
86.49.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
D ww. D1,4,
F2,59 ww. 60a,
M3 (ausg. Cabrio und
CSL)
M346
e1*98/14*0150
e1*2001/116*0150
86.49.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
D ww. D1,F,
F2,3,60,60a,
60b,64a
5er Limousine,
5er Kombi
560L
e1*2001/116*0230
68.86.19/-29 ja
bzw.
68.88.19/-29
nein
A,4,5,19,60,
60a,60b
A,4,5,18a,60,
60a,60b
X3
X83
e1*2001/116*0249
86.49.16A/
-26A mit
Gurtlasche
7213433.1/
-.2
ja
nein
A,D1,4
X5
X53
e1*98/14*0153
e1*2001/116*0153
86.67.16/-26 ja
nein
A,D1,4
X5 Facelift
X53
e1*2001/116*0153 86.67.16/-26 ja
mit Gurtasche
7213433.1/-.2
nein
A,D1,4
e2*2001/116*0286
e2*2001/116*0316
e2*2001/116*0283
e2*2001/116*0284
e2*2001/116*0309
e2*2001/116*0285
86.78.16A/
-26A
ja
nein
B1,C1,D1,E2,
F,3,60,60a,
64a
Citroen
C2
3001
J*8HX*
J*8HZ*
J*HFX*
J*KFV*
J*NFS*
J*NFU*
Ferrari (I)
4019
360 Modena, -Spider
F131
e3*96/79*0043
e3*98/14*0043
86.98.06/-06 ja
nein
A,3
430, -Spider
F131
e3*2001/116*0043
86.98.06/-06 ja
nein
A,3
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
I.2.
22.03.2011 / Blatt 4
Fahrzeugzuordnung (Forts.)
Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung
Ford
BE-Nr.
Adapterbezeichnung
zulässiger Gurt Anmerk. s.
Serien- Sonder- Punkt IV.4.
gurt
gurt
8566
Fiesta
JH1
e1*98/14*0191
86.86.16/-26 ja
ja: A,B,
C
B1,C1,D2,E2,F
,4,60
Focus
DAW
DBW
DFW
DNW
e13*97/27*0037
e13*97/27*0038
e13*97/27*0039
e13*97/27*0040
86.57.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,E3,F,
F2,64b
Focus Fließheck,
Focus Turnier
Focus Stufenheck
DA3
e13*2001/116*0144 86.90.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,
E2,4,60,60a
DB3
e13*2001/116*0157
Fusion
JU2
e1*98/14*0194
86.86.16/-26 ja
ja: A,B,
C
B1,C1,D2,E2,
F,F2,4,60
e1*98/14*0139
e1*98/14*0158
68.73.19/-29 ja
nein
A,D1,4,60,
60a,60b,
bis 02/2004
A,D1,4,60,
60a,60b,
ab 03/2004
Mercedes-Benz
DaimlerChrysler
DaimlerChrysler
Daimler (D)
C-Klasse
C-Klasse Kombi
0710
0999
1313
203
203K
bzw.
68.84.19/-29
CLK-Klasse
209
e1*98/14*0184
68.73.19/-29 ja
nein
A,D1,F,3,64a
bis 02/2004
E-Klasse
211
68.85.19/-29 ja
nein
E-Klasse Kombi
211K
e1*98/14*0183
e1*2001/116*0183
e1*2001/116*0213
B,C1,D1,E2,
4, 07/04 bis
05/06
E-Klasse
E-Klasse Kombi
211
211K
e1*2001/116*0183
e1*2001/116*0213
68.85.19A/
-29A
ja
nein
B,C1,D1,E2,
4, ab 06/06
SLK
170
e1*95/54*0039
86.41.16/-26 ja
nein
A,D1,60
e1*97/27*0086
e1*98/14*0086
86.44.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,
E1 ww. E2,
F,F2,3,60,
64b
Opel
Astra-G-CC (2-Türer)
0035
T98
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
I.2.
22.03.2011 / Blatt 5
Fahrzeugzuordnung (Forts.)
Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung
Opel
BE-Nr.
Adapterbezeichnung
zulässiger Gurt Anmerk. s.
Serien- Sonder- Punkt IV.4.
gurt
gurt
(Forts.)
Astra-G
T98/NB
Astra-G-CC (4-Türer)
T98
Astra-G-Caravan
T98/Kombi
Meriva
86.33.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,
E1 ww. E2,
F,F2,4
X01MONOCAB e1*2001/116*0215
86.71.16A/
-26A
ja
nein
B1,C1,D1,E2,
4,59 ww.
60a ww. 60
Signum
Vectra/Car
Z-C/S
e1*2001/116*0214
e1*2001/116*0291
68.82.19/-29 ja
bzw.
68.87.19/-29
nein
B1,C1,D1,E2,
4,18a,60
B1,C1,D1,E2,
4,19,60
Vectra-C, Vectra-CC
VECTRA/LIM
Z-C
VECTRA/SW
Z-C/SW
e1*98/14*0187
e1*2001/116*0290
e1*2001/116*0238
e1*2001/116*0292
68.82.19/-29 ja
bzw.
68.87.19/-29
nein
B1,C1,D1,E2,
4,18a,60
B1,C1,D1,E2,
4,19,60
Vectra-C-Caravan
Porsche
e1*97/27*0101
e1*98/14*0101
e1*97/27*0086
e1*98/14*0086
e1*97/27*0087
e1*98/14*0087
0583
911 Carrera, -4, 4S,
911 GT3, 911 Targa
996
e13*95/54*0031
e13*98/14*0031
86.26.16/-26 ja
nein
A,F,3,60,64b
Boxster, -S
986
e1*96/79*0020
e1*98/14*0020
86.26.16/-26 ja
nein
A
e9*2001/116*0050
86.83.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4
nein
B1,C1,D1,E4,
4,59 ww. 59a
ww. 59b,68a
ja: A,B,
C,D
B1,C1,D1,E4,
F2,4,45,60
ja: A,B,
C,D
B1,C1,D2,E4,
F2,4,60,60
Seat (E)
Altea
7593
5P
Skoda
8004
Fabia
5J
e11*2001/116*0291 68.75.19A/
29A
Octavia, -Combi
1U
e11*95/54*0066
Octavia, -Combi
1Z
e11*2001/116*0230 86.83.16/-26 ja
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
ja
86.15.17/-27 nein
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
I.2.
22.03.2011 / Blatt 6
Fahrzeugzuordnung (Forts.)
Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung
Skoda
Roomster
BE-Nr.
Adapterbezeichnung
zulässiger Gurt Anmerk. s.
Serien- Sonder- Punkt IV.4.
gurt
gurt
(Forts.)
5J
VW
Volkswagen-VW
Volkswagen-VW
e11*2001/116*0291 68.75.19A/
29A
ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,59 ww. 59a
ww. 59b,68a
0600
0603
Golf, Bora, - Variant
1J
e1*96/79*0071
e1*98/79*0071
e1*98/14*0071
e1*2001/116*0071
86.15.17/-27 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,E4,F,
F2,60,60a,
64b
Golf V
1K
e1*2001/116*0242
86.84.16/-26 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,D1,E4,
F2,60,64b
Golf Cross
1KP
e1*2001/116*0304
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,60
Golf Plus
1KP
e1*2001/116*0304
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,60
Golf Kombi
1KM
e1*2001/116*0328
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,60
Jetta
1KM
e1*2001/116*0328
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,60
New Beetle
9C
e1*97/27*0106
e1*98/14*0106
e1*2001/116*0106
86.15.17/-27 ja
ja: A,B,
C,D
B1,C1,E4,F,
F2,3,60,60a,
64b
Passat Limousine,
-Kombi
3C
e1*2001/116*0307
86.84.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
4,59 ww. 60b
Polo, -Cross
9N
e1*98/14*0174
e1*2001/116*0174
68.75.19A/
-29A
ja: A,B,
C
B1,C1,E4,F1,
F2,59 ww. 59a
oder 59b,64a
Scirocco
13
e1*2001/116*0471 86.83.16/-26 ja
nein
B1,C1,D1,E4,
F,3,60,60b,
64b
Touran, -Cross
1T
e1*2001/116*0211
nein
B1,C1,D1,E4,
4,60,
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
nein
86.83.16/-26 ja
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
II.
22.03.2011 / Blatt 7
Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges
Der Einzelsitz ersetzt den im Fahrzeug vorhandenen Seriensitz mit oder ohne integrierten Seitenairbag.
Der Begriff "Einzelsitz" umfasst:
- Sitz
- Adapter und Konsolen
- Einstell- und Verstelleinrichtungen
- Befestigungselemente
Details siehe Fotos des Sitzes und Sitzbeschreibung in den Anlagen 1 und 2.
Je nach Fahrzeugtyp wird der Sitz mit Hilfe einer spezifischen Konsole mit dem Fahrzeug verbunden. In die Konsole können Verankerungen für Sicherheitsgurte integriert sein. Die Kennzeichnung der fahrzeugspezifischen Konsolen erfolgt über nicht zerstörungsfrei zu entfernende
Aufkleber, die folgenden Angaben enthalten:
- Hersteller: „RECARO“
- Verkaufsbezeichnung (z.B.: "87.00.16")
- zusätzlich kann noch der Fahrzeugtyp angegeben sein.
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Kennzeichnung (Art / Ort) : Auf der linken Seite des Sitzteils oberhalb des Adapters und vor
der unteren Gurtdurchführung durch Anbringung eines nicht
zerstörungsfrei zu entfernenden Aufklebers:
- Hersteller
: „RECARO“
- Typ
: „Pole Position 2003“
- Typzeichen
: „KBA 90400“
[Das Typzeichen wurde durchgestrichen, weil die genannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) der RECARO GmbH & Co. KG für die RECARO Automotive GmbH &
Co. KG nicht gilt und eine neue ABE noch nicht erteilt wurde.]
Die Kennzeichnung ist auch in eingebautem Zustand sichtbar.
Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges
: 16.03.2011
III.
Datum der Prüfung
: Zeitraum 2002 bis 2011
Ort der Prüfung
: Köln, Kirchheim/Teck
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
keine
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
IV.
Hinweise und Auflagen
IV.1.
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb:
22.03.2011 / Blatt 8
Sitze mit integriertem Seitenairbag unterliegen der besonderen Überwachung des Fahrzeug/Sitzherstellers. Eine Manipulation an solchen Teilen, z.B. Einbau-, Prüf- und Montagearbeiten
darf nur durch geschultes Fachpersonal vorgenommen werden. Aus diesem Grund darf der
Austausch eines Seriensitzes mit integriertem Seitenairbag gegen den Recaro-Sitz nur in einer
von Recaro dafür autorisierten Fachwerkstatt anhand der mitgelieferten Einbauanleitung durchgeführt werden.
Als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist eine Durchschrift der von der umrüstenden
Werkstatt vollständig ausgefüllten Garantiekarte an Recaro zu übersenden.
IV.2.
Hinweise und Auflagen für den Anbau (Stilllegung / Austausch des Seitenairbags):
Je nach Typ des Recaro-Sitzes wird der im serienmäßigen Sitz integrierte Seitenairbag durch
den Austausch gegen einen Recaro-Sitz stillgelegt. Dabei sind nachfolgende Punkte zu beachten:
- Durch die Stilllegung ist die zusätzliche Schutzfunktion durch den Seitenairbag für diesen
Sitzplatz nicht mehr gewährleistet. Die gesetzlich geforderten Schutzkriterien sind jedoch
auch ohne Seitenairbag erfüllt. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbag hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen.
- Für die Stilllegung, den Austausch, die Montagearbeiten, die Aufbewahrung und die Lagerung von Sitzen mit Seitenairbag gelten die VKBl-Verlautbarung Nr. 28/1999 sowie der
§ 35a StVZO, Erläuterung 31 (TÜVIS Stand 10/2009) und sind zu beachten.
- Durch die Stilllegung / den Austausch des Seitenairbags erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Einbaus gemäß § 19 (3) StVZO,
Punkt 3 durchgeführt wird.
- Der Vertreiber muss diese Informationen in geeigneter Weise an den Verbraucher weitergeben.
Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem
Abdruck dieses Teilegutachtens bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen.
IV.3.
Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich.
IV.4.
Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bei zweitürigen Fahrzeugen ist nur der Austausch eines Sitzes möglich (Fahrer- oder Beifahrersitz).
bei zweitürigen Fahrzeugen ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich
nur für zweitürige Fahrzeuge möglich
nur für viertürige Fahrzeuge möglich
nur Fahrersitz möglich
nur Beifahrersitz möglich
nur ein Sitz möglich (Fahrer oder Beifahrer)
nur wenn Originalsitz ohne Sitzhöhenverstellung
nur wenn Originalsitz mit Sitzhöhenverstellung
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
IV.4.
22.03.2011 / Blatt 9
Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.):
10
11
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13
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18
18a
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39
40
41
42
43
44
45
45a
46
47
47a
48
nur Fahrersitz von Fahrzeugen mit Sitzhöhenverstellung
Fahrersitz und/oder Beifahrersitz nur möglich, wenn Fahrersitz ohne Sitzhöhenverstellung
Fahrersitz und/oder Beifahrersitz nur möglich, wenn Fahrersitz mit Sitzhöhenverstellung
nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzhöhenverstellung
nicht wenn Originalsitz mit manueller Sitzhöhenverstellung
nur wenn Originalsitz mit manueller Sitzhöhenverstellung
nur wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzhöhenverstellung
nur wenn Beifahrersitz ohne Sitzhöhenverstellung
nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzverstellung
nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzlängsverstellung
nur wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzverstellung
nur für Fahrzeuge mit Opel-Sportsitzen
nicht für Fahrzeuge mit VW-Rückhalteautomatik
nur komplett mit Sitz und Schalterleiste
wahlweise auch mit Sitzerhöhung 10, 15 oder 20 mm
nur Fahrersitz von Fahrzeugen mit Viergang-Getriebe
nur für Fahrzeuge mit Drehkonsole
nicht für Fahrzeuge mit Drehkonsole
Bei Fahrzeugen mit Drehkonsole muss diese gemäß Montageanleitung umgerüstet werden.
in Abhängigkeit vom Seriensitz
nur in Verbindung mit der Schiene 079.40.380./680.00
nur in Verbindung mit folgenden Laufschienen:
- Rechts : Türseite: 82172463-4, Tunnelseite: 82172464-4
- Links : Türseite: 82172463-5, Tunnelseite: 82172464-5
nur für Fahrzeuge mit Gurtverankerung am Sitz
nur für Fahrzeuge ohne Mittelkonsole
nicht für Fahrzeuge mit breiter Mittelkonsole
Bei elektrischen Betätigungseinrichtungen am Recarositz ist bei 24V-Fahrzeugen ein 24V-12V
Transformator zu installieren.
nicht für Lotus-Omega
nur wenn Serienschiene zum Lieferumfang gehört
Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes auf Fahrerseite und Beifahrerseite rechts
Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes nur auf der Schwellerseite möglich
Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes nur tunnelseitig möglich
nur möglich mit elektrischem Lehnenversteller am Recarositz
Beim Ausbau des Seriensitzes und dem Einbau des Recarositzes sind die Hinweise der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers zu beachten.
Einbau des Recarositzes nur durch Recaro-Fachhändler oder durch Fachwerkstatt des Fahrzeugherstellers möglich
vor Arbeiten am Sitz den Auslösemechanismus des Gurtstraffers sichern
nicht für Fahrzeuge mit Gurtstraffer am Seriensitz
nur für Fahrzeuge mit Gurtstraffer am Seriensitz
Recaro-Armlehne an Fahrersitz beidseitig möglich
Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich
Recaro-Armlehne an Fahrer- oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich, wenn keine serienmäßige
Armlehne an der Mittelkonsole vorhanden ist
Recaro-Armlehne nur in 4-türigen Fahrzeugen an Fahrer- oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich
Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich für Fahrzeuge ohne Mittelkonsole
Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich für Fahrzeuge ohne Mittelarmlehne am Tunnel
Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig und schwellerseitig möglich
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
IV.4.
22.03.2011 / Blatt 10
Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.):
49
50
51
52
53
54
54a
55
56
56a
56b
56c
57
57a
58
59
59a
59b
59c
59d
59e
59f
60
60a
60b
60c
60d
60e
61
62a
62b
62c
62d
62e
62f
Recaro-Armlehne an Fahrersitz und Beifahrersitz tunnelseitig möglich
Recaro-Armlehne tunnelseitig an Fahrersitz von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe möglich
Recaro-Armlehne an Fahrersitz tunnelseitig möglich
Recaro-Armlehne an Fahrersitz tunnelseitig möglich an Fahrzeugen ohne Doppelsitzbank auf der
Beifahrerseite
nicht für Ergomed, Ausführung DSE
nicht für Ergomed, Ausführung D
nur für Ergomed, Ausführung D
nicht für Fahrzeuge mit 16-Ventil-Motor
nicht für IS 2000, Ausführung Sport (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und ww.
Durchbrüchen für Hosenträgergurte)
bei 4türigen Fahrzeugen nicht für IS 2000, Ausführung Sport (Sitz mit integrierter Kopfstütze,
Schulterabstützung und ww. Durchbrüchen für Hosenträgergurte)
bei 2türigen Fahrzeugen ist für IS 2000, Ausführung XL (Sitz mit höherer Rückenlehne) der unmittelbar hinter dem Sondersitz liegende Sitzplatz aus den Fahrzeugpapieren zu streichen
nicht für IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung (Sitz mit integrierter Kopfstütze,
Schulterabstützung und ww. Durchbrüchen für Hosenträgergurte)
nur für Cabrio
nicht für Cabrio
bei zweitürigen Fahrzeugen ist IS 2000, Ausführung Sport nur auf der Fahrerseite möglich
nur mit Sitzerhöhung 20 mm
nur mit Sitzerhöhung 30 mm
nur mit Sitzerhöhung 40 mm
Beifahrersitz nur mit Sitzerhöhung 20 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 20 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 30 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 40 mm
wahlweise auch mit Sitzerhöhung 20 mm
wahlweise auch mit Sitzerhöhung 30 mm
wahlweise auch mit Sitzerhöhung 40 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 20 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 30 mm
IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 40 mm
für zweitürige Fahrzeuge muss der Adapter mit einer Einrichtung zur Entriegelung der Längsverstellung beim Vorklappen der Rückenlehne ausgestattet sein (Walk-in)
nicht für Modular, Ausführung Orthopäd ‘95
nicht für Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte)
bei zweitürigen Fahrzeugen ist für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter
Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) nur der Austausch des
Fahrersitzes möglich
für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung
und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich
für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung
und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur der Austausch eines Sitzes (Fahrer oder Beifahrer) möglich
der Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und
Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur bei zweitürigen Fahrzeugen möglich
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
IV.4.
22.03.2011 / Blatt 11
Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.):
63
63a
64
64a
64b
65
65a
65b
65c
66
67a
67b
68
68a
69
A
A1
B
B1
B2
B3
C
C1
C2
Austausch Beifahrersitz nur möglich, wenn serienmäßige Anschraubpunkte im Fz-Boden vorhanden
Austausch Beifahrersitz nicht möglich, wenn Beifahrersitz mit Schnellentnahme (Sitz nicht verschraubt)
der Austausch von Fahrer- und Beifahrersitz ist nur möglich, wenn die hinteren Sitzplätze aus
den Fahrzeugpapieren gestrichen werden
die unmittelbar hinter dem ausgetauschten Sitz liegenden hinteren Sitzplätze müssen aus den
Fahrzeugpapieren gestrichen werden
bei zweitürigen Fahrzeugen ist der unmittelbar hinter dem Sondersitz liegende Sitzplatz aus den
Fahrzeugpapieren zu streichen
nicht für Fahrzeuge mit 3 Sitzplätzen in der vordersten Sitzreihe
nicht für Fahrzeuge mit Schwingsitzen in der vordersten Sitzreihe
nicht für Fahrzeuge mit Trennwand hinter der vordersten Sitzreihe
auch für Fahrzeuge mit Trennwand hinter der ersten Sitzreihe. Verstellweg des Sitzes ist nach
hinten eingeschränkt, erfüllt aber noch die gesetzlichen Anforderungen.
die elektrische Schalterblende ist auf der Tunnelseite des Sitzes zu montieren, beim RECARO
Ergomed SAB ist besonders darauf zu achten, dass der integrierte Seitenairbag sich immer auf
der Türseite des Sitzes befindet
nicht für RECARO AM190, Ausführung "SAB" und "Cross SAB"
nicht für RECARO AM190, Ausführung "BASIS" und "Cross BASIS"
nur für Fahrzeuge mit starrem Gurtschloss (direkte Verbindung Gurtschlosskörper mit Gurtschlosshalter aus Blech)
nur für Fahrzeuge mit teilflexiblem Gurtschloss (Verbindung Gurtschlosskörper mit Gurtschlosshalter aus Blech über ummanteltes Stahlseil)
Handrad auf der Tunnelseite entfernen
nicht für Fahrzeuge mit Seitenairbag und/oder Sitzplatzbelegungserkennung im Originalsitz
nicht für Fahrzeuge Sitzplatzbelegungserkennung im Beifahrersitz
nur für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz
auch für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz
nur für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz und Windowbag
nur für Fahrzeuge mit Windowbag ohne Seitenairbag im Originalsitz
ein Aufkleber „Seitenairbag außer Funktion“ ist im Einstiegsbereich des betroffenen Sitzplatzes
sichtbar und dauerhaft anzubringen
Bei Fahrzeugen, die mit Seitenairbag im Originalsitz ausgerüstet waren, muss unverzüglich eine
Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis bei der Abnahme des
Einbaus vorzulegen. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbag hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen.
Nach der Umrüstung des Fahrzeuges auf den Sondersitz mit integriertem Seitenairbag, muss
unverzüglich eine Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt
durchgeführten Arbeiten, die fahrzeugspezifische Einbauanleitung und der Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis sind bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Im Rahmen der Abnahme des Einbaus sind die Funktion der Airbagkontrollleuchte gemäß Fahrzeugbedienungsanleitung und die eventuell erforderlichen Kennzeichnungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwendung von Kinderrückhaltesystemen auf dem Beifahrersitz entsprechend der Einbauanleitung gesondert zu überprüfen.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
IV.4.
Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.):
D
D1
D2
E1
E2
E3
E4
F
F1
F2
G
ww.
bzw.
ausg.
IV.5.
22.03.2011 / Blatt 12
die Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz muss übernommen werden, sonst gilt
Anmerkung 5
eine eventuell vorhandene Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz muss aus der
Airbag-Elektronik ausprogrammiert werden (Beifahrer-Airbag wird immer mitgezündet!), sonst gilt
Anmerkung 5
bei Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz ist nur der Austausch des Fahrersitzes
möglich
der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau eines Ersatzwiderstandes
in Verbindung mit einem Originalstecker des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden
der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau des SAB-Steckers, Typ
V23540-M5304-Y20 stillgelegt werden
der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau des SAB-Steckers, Typ
Ford Focus stillgelegt werden
Der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss entsprechend den Anweisungen des Service
Handbuches des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten,
dass in Abhängigkeit vom im Fahrzeug vorhandenen Airbagsteuergerät, die Stilllegung nur durch
Ausprogrammieren und Trennen der Steckverbindung erfolgt oder zusätzlich der SAB-Steckers,
Typ V23540-M5304-Y20 verwendet werden muss!
Das Fahrzeug muss nach der Umrüstung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für eine Abnahme des Einbaus vorgeführt werden.
Das Fahrzeug muss nach der Umrüstung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für eine Abnahme des Einbaus vorgeführt werden. Der Einbau
des Sitzes ist nur zulässig in Verbindung mit dem gleichzeitigen Einbau eines für den Fahrzeugtyp geprüften und genehmigten Hosenträgergurtes.
Die folgenden Hosenträgergurte sind gemäß der Fahrzeugzuordnung zulässig und für den entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und genehmigt:
Kennbuchstabe
Hersteller
Typ
ECE-Genehmigungs-Nr.
A
Schroth Safety
Rallye 3
E1-16R-0439003
B
Products GmbH
Rallye 3J
E1-16R-0439004
C
59757 Arnsberg
Rallye 3A
E1-16R-040396
D
Rallye 4
E1-16R-049530
Die Auflagen der jeweiligen Gurtgenehmigung sind zu beachten!
Die Gurtbringer für die Schultergurte der ersten Sitzreihe müssen ausprogrammiert werden (ohne
Funktion).
wahlweise
beziehungsweise
ausgenommen
Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld
Eintragung
22 (Bemerkungen), z.B.:
MIT RECARO-SITZ, TYP RECARO Pole Position 2003,
AUF DER [FAHRER-] [UND] [BEIFAHRER-] SEITE IN
VERBINDUNG MIT ADAPTER-NR. XXXX [UND] [XXXX]
***
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
V.
Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1.
Prüfgrundlage
22.03.2011 / Blatt 13
- Prüfanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Einzelsitze mit integriertem Seiten-Airbag, Stand 19.11.2008.
- § 30 StVZO (Stand August 2010)
- § 35a (1), (2), (5), (6), (7), (8), (9) StVZO (Stand Dezember 2003)
- § 35b StVZO (Stand Juli 2006) in Verbindung mit Führerhausrichtlinien BMV / StV
13/36.25.01-12 vom 26.05.1986 VkBl. 1986, S. 303 (Stand Juli 2006)
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 14, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 07
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 76/115/EWG einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2005/41/EG
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 16, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 06
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 77/541//EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EG
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 17, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 08
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 74/408/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EG
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 21, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 01, Suppl. 03
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 74/60/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2000/4/EG
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 25, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 04
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 78/932/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EWG
- Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 95, einschließlich aller Änderungen bis
Amendment 02, Suppl. 01
- Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 96/27/EG
- Freimaßtoleranzen DIN 7168
- Definition der "geeigneten Verankerungspunkte für Hosenträgergurte" und deren nachträglicher Einbau (BMV StV 13/36.25.02-02/VkBl 1989, Seite 6)
- OOP-Prüfvorschrift (TWG SAOOPI, Rev.1 vom Juli 2003)
V.2.
Prüfungen und deren Ergebnisse
Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, dass die Messgenauigkeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt V gelisteten Prüfgrundlagen
als auch dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom
19.04.1984 entspricht.
Der Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der o. a. Prüfgrundlagen.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
V.3.
22.03.2011 / Blatt 14
Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt II. beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt I. angegebenen Verwendungsbereichs.
VI.
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
VII.
Fotos des Sitzes (2 Blatt)
Sitzbeschreibung (3 Blatt)
Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch ein Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001, nachgewiesen durch ein Zertifikat mit der Registrier-Nr.: A 101108, den
Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt
2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 14 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder wenn der o.a.
Nachweis über das Qualitätssicherungssystem ungültig wird.
Köln, den 22.03.2011
Dipl. Ing. Edwin Nink
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 1
Anlage 1
Fotos des Einzelsitzes
(Ausführung 1: "Glasfaser")
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 2
Anlage 1
Fotos des Einzelsitzes
(Ausführung 2: "Carbon")
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 1
Anlage 2
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 2
Anlage 2
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 113XT0003-00
TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K
Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz
Typ
: RECARO Pole Position 2003
Hersteller
: Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
22.03.2011 / Blatt 3
Anlage 2
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99
113XT0003-00_1K.doc