TEILEGUTACHTEN Nr. 113XT0003-00
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TEILEGUTACHTEN Nr. 113XT0003-00
TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Nr. 113XT0003-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : des Herstellers : 0. Einzelsitz für Kfz Recaro Automotive GmbH & Co. KG Stuttgarter Straße 73 D-73230 Kirchheim/Teck Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens und bei Stilllegung des in den Seriensitz integrierten Seitenairbags des Nachweises der Fachwerkstatt über die durchgeführten Arbeiten unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck I. Verwendungsbereich I.1. Allgemeine Anmerkungen 22.03.2011 / Blatt 2 Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis können die im nachfolgenden Verwendungsbereich aufgeführten amtlichen Typbezeichnungen von denen im Fahrzeugschein unter Ziffer 3 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld D.2 genannten Typbezeichnungen abweichen. I.2. Fahrzeugzuordnung Fahrzeughersteller Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung Audi (D) Audi (H) Quattro BE-Nr. Adapterbezeichnung zulässiger Gurt Anmerk. s. Serien- Sonder- Punkt IV.4. gurt gurt 0588 8307 7967 A3 8L e1*95/54*0042 e1*98/14*0042 86.15.17/-27 ja ja: A,B, C B1,C1,D1,E4, F2,64b A3, -Sportsback 8P e1*2001/116*0217 86.83.16/-26 ja ja: A,B, C,D B,C1,D1,E4, F,F2,60,64b A4, - Avant ausgenommen S4 8E e1*98/14*0151 e1*2001/116*0151 68.76.19/-29 ja bzw. 86.69.16/-26 nein B,C1,E4,19 B,C1,E4,18a A6 4F e1*2001/116*0254 86.69.16/-26 ja bzw. 68.76.19/-29 nein B,C1,D2,E4, 4,18,60,60a B,C1,D2,E4, 4,19,60,60a Audi TT 8J e1*2001/116*0369 e1*2001/116*0374 e1*2001/116*0375 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, F,3,64a BMW BMW M 0005 7909 Mini, -One, -Cooper, -Cooper S R50 e1*98/14*0168 68.83.19/-29 ja ja: A,B, C B,C1,D2,F, F2,3,57a,60, 60a,60b,64a Mini, -One, -One D, -Cooper, -Cooper S Mini e1*2001/116*0231 68.83.19/-29 ja ja: A,B, C B,C1,D2,F, F2,3,57a,60, 60a,60b,64a TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck I.2. 22.03.2011 / Blatt 3 Fahrzeugzuordnung (Forts.) Fahrzeughersteller Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung BMW BE-Nr. Adapterbezeichnung zulässiger Gurt Anmerk. s. Serien- Sonder- Punkt IV.4. gurt gurt (Forts.) 3er Coupé 346C e1*98/14*0112 e1*2001/116*0112 86.49.16/-26 ja ja: A,B, C,D D ww. D1, F,F2,3,60, 60a,60b,64a 3er Limousine 3er Kombilimousine 346L e1*97/27*0097 e1*98/14*0097 86.49.16/-26 ja ja: A,B, C,D D ww. D1,4, F2,59 ww. 60a, M3 (ausg. Cabrio und CSL) M346 e1*98/14*0150 e1*2001/116*0150 86.49.16/-26 ja ja: A,B, C,D D ww. D1,F, F2,3,60,60a, 60b,64a 5er Limousine, 5er Kombi 560L e1*2001/116*0230 68.86.19/-29 ja bzw. 68.88.19/-29 nein A,4,5,19,60, 60a,60b A,4,5,18a,60, 60a,60b X3 X83 e1*2001/116*0249 86.49.16A/ -26A mit Gurtlasche 7213433.1/ -.2 ja nein A,D1,4 X5 X53 e1*98/14*0153 e1*2001/116*0153 86.67.16/-26 ja nein A,D1,4 X5 Facelift X53 e1*2001/116*0153 86.67.16/-26 ja mit Gurtasche 7213433.1/-.2 nein A,D1,4 e2*2001/116*0286 e2*2001/116*0316 e2*2001/116*0283 e2*2001/116*0284 e2*2001/116*0309 e2*2001/116*0285 86.78.16A/ -26A ja nein B1,C1,D1,E2, F,3,60,60a, 64a Citroen C2 3001 J*8HX* J*8HZ* J*HFX* J*KFV* J*NFS* J*NFU* Ferrari (I) 4019 360 Modena, -Spider F131 e3*96/79*0043 e3*98/14*0043 86.98.06/-06 ja nein A,3 430, -Spider F131 e3*2001/116*0043 86.98.06/-06 ja nein A,3 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck I.2. 22.03.2011 / Blatt 4 Fahrzeugzuordnung (Forts.) Fahrzeughersteller Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung Ford BE-Nr. Adapterbezeichnung zulässiger Gurt Anmerk. s. Serien- Sonder- Punkt IV.4. gurt gurt 8566 Fiesta JH1 e1*98/14*0191 86.86.16/-26 ja ja: A,B, C B1,C1,D2,E2,F ,4,60 Focus DAW DBW DFW DNW e13*97/27*0037 e13*97/27*0038 e13*97/27*0039 e13*97/27*0040 86.57.16/-26 ja ja: A,B, C,D B1,C1,E3,F, F2,64b Focus Fließheck, Focus Turnier Focus Stufenheck DA3 e13*2001/116*0144 86.90.16/-26 ja nein B1,C1,D1, E2,4,60,60a DB3 e13*2001/116*0157 Fusion JU2 e1*98/14*0194 86.86.16/-26 ja ja: A,B, C B1,C1,D2,E2, F,F2,4,60 e1*98/14*0139 e1*98/14*0158 68.73.19/-29 ja nein A,D1,4,60, 60a,60b, bis 02/2004 A,D1,4,60, 60a,60b, ab 03/2004 Mercedes-Benz DaimlerChrysler DaimlerChrysler Daimler (D) C-Klasse C-Klasse Kombi 0710 0999 1313 203 203K bzw. 68.84.19/-29 CLK-Klasse 209 e1*98/14*0184 68.73.19/-29 ja nein A,D1,F,3,64a bis 02/2004 E-Klasse 211 68.85.19/-29 ja nein E-Klasse Kombi 211K e1*98/14*0183 e1*2001/116*0183 e1*2001/116*0213 B,C1,D1,E2, 4, 07/04 bis 05/06 E-Klasse E-Klasse Kombi 211 211K e1*2001/116*0183 e1*2001/116*0213 68.85.19A/ -29A ja nein B,C1,D1,E2, 4, ab 06/06 SLK 170 e1*95/54*0039 86.41.16/-26 ja nein A,D1,60 e1*97/27*0086 e1*98/14*0086 86.44.16/-26 ja ja: A,B, C,D B1,C1, E1 ww. E2, F,F2,3,60, 64b Opel Astra-G-CC (2-Türer) 0035 T98 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck I.2. 22.03.2011 / Blatt 5 Fahrzeugzuordnung (Forts.) Fahrzeughersteller Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung Opel BE-Nr. Adapterbezeichnung zulässiger Gurt Anmerk. s. Serien- Sonder- Punkt IV.4. gurt gurt (Forts.) Astra-G T98/NB Astra-G-CC (4-Türer) T98 Astra-G-Caravan T98/Kombi Meriva 86.33.16/-26 ja ja: A,B, C,D B1,C1, E1 ww. E2, F,F2,4 X01MONOCAB e1*2001/116*0215 86.71.16A/ -26A ja nein B1,C1,D1,E2, 4,59 ww. 60a ww. 60 Signum Vectra/Car Z-C/S e1*2001/116*0214 e1*2001/116*0291 68.82.19/-29 ja bzw. 68.87.19/-29 nein B1,C1,D1,E2, 4,18a,60 B1,C1,D1,E2, 4,19,60 Vectra-C, Vectra-CC VECTRA/LIM Z-C VECTRA/SW Z-C/SW e1*98/14*0187 e1*2001/116*0290 e1*2001/116*0238 e1*2001/116*0292 68.82.19/-29 ja bzw. 68.87.19/-29 nein B1,C1,D1,E2, 4,18a,60 B1,C1,D1,E2, 4,19,60 Vectra-C-Caravan Porsche e1*97/27*0101 e1*98/14*0101 e1*97/27*0086 e1*98/14*0086 e1*97/27*0087 e1*98/14*0087 0583 911 Carrera, -4, 4S, 911 GT3, 911 Targa 996 e13*95/54*0031 e13*98/14*0031 86.26.16/-26 ja nein A,F,3,60,64b Boxster, -S 986 e1*96/79*0020 e1*98/14*0020 86.26.16/-26 ja nein A e9*2001/116*0050 86.83.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4 nein B1,C1,D1,E4, 4,59 ww. 59a ww. 59b,68a ja: A,B, C,D B1,C1,D1,E4, F2,4,45,60 ja: A,B, C,D B1,C1,D2,E4, F2,4,60,60 Seat (E) Altea 7593 5P Skoda 8004 Fabia 5J e11*2001/116*0291 68.75.19A/ 29A Octavia, -Combi 1U e11*95/54*0066 Octavia, -Combi 1Z e11*2001/116*0230 86.83.16/-26 ja TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 ja 86.15.17/-27 nein Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck I.2. 22.03.2011 / Blatt 6 Fahrzeugzuordnung (Forts.) Fahrzeughersteller Verkaufsbezeichnung amtliche Typbezeichnung Skoda Roomster BE-Nr. Adapterbezeichnung zulässiger Gurt Anmerk. s. Serien- Sonder- Punkt IV.4. gurt gurt (Forts.) 5J VW Volkswagen-VW Volkswagen-VW e11*2001/116*0291 68.75.19A/ 29A ja nein B1,C1,D1,E4, 4,59 ww. 59a ww. 59b,68a 0600 0603 Golf, Bora, - Variant 1J e1*96/79*0071 e1*98/79*0071 e1*98/14*0071 e1*2001/116*0071 86.15.17/-27 ja ja: A,B, C,D B1,C1,E4,F, F2,60,60a, 64b Golf V 1K e1*2001/116*0242 86.84.16/-26 ja ja: A,B, C,D B1,C1,D1,E4, F2,60,64b Golf Cross 1KP e1*2001/116*0304 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4,60 Golf Plus 1KP e1*2001/116*0304 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4,60 Golf Kombi 1KM e1*2001/116*0328 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4,60 Jetta 1KM e1*2001/116*0328 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4,60 New Beetle 9C e1*97/27*0106 e1*98/14*0106 e1*2001/116*0106 86.15.17/-27 ja ja: A,B, C,D B1,C1,E4,F, F2,3,60,60a, 64b Passat Limousine, -Kombi 3C e1*2001/116*0307 86.84.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, 4,59 ww. 60b Polo, -Cross 9N e1*98/14*0174 e1*2001/116*0174 68.75.19A/ -29A ja: A,B, C B1,C1,E4,F1, F2,59 ww. 59a oder 59b,64a Scirocco 13 e1*2001/116*0471 86.83.16/-26 ja nein B1,C1,D1,E4, F,3,60,60b, 64b Touran, -Cross 1T e1*2001/116*0211 nein B1,C1,D1,E4, 4,60, TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 nein 86.83.16/-26 ja Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck II. 22.03.2011 / Blatt 7 Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges Der Einzelsitz ersetzt den im Fahrzeug vorhandenen Seriensitz mit oder ohne integrierten Seitenairbag. Der Begriff "Einzelsitz" umfasst: - Sitz - Adapter und Konsolen - Einstell- und Verstelleinrichtungen - Befestigungselemente Details siehe Fotos des Sitzes und Sitzbeschreibung in den Anlagen 1 und 2. Je nach Fahrzeugtyp wird der Sitz mit Hilfe einer spezifischen Konsole mit dem Fahrzeug verbunden. In die Konsole können Verankerungen für Sicherheitsgurte integriert sein. Die Kennzeichnung der fahrzeugspezifischen Konsolen erfolgt über nicht zerstörungsfrei zu entfernende Aufkleber, die folgenden Angaben enthalten: - Hersteller: „RECARO“ - Verkaufsbezeichnung (z.B.: "87.00.16") - zusätzlich kann noch der Fahrzeugtyp angegeben sein. Typ : RECARO Pole Position 2003 Kennzeichnung (Art / Ort) : Auf der linken Seite des Sitzteils oberhalb des Adapters und vor der unteren Gurtdurchführung durch Anbringung eines nicht zerstörungsfrei zu entfernenden Aufklebers: - Hersteller : „RECARO“ - Typ : „Pole Position 2003“ - Typzeichen : „KBA 90400“ [Das Typzeichen wurde durchgestrichen, weil die genannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) der RECARO GmbH & Co. KG für die RECARO Automotive GmbH & Co. KG nicht gilt und eine neue ABE noch nicht erteilt wurde.] Die Kennzeichnung ist auch in eingebautem Zustand sichtbar. Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 16.03.2011 III. Datum der Prüfung : Zeitraum 2002 bis 2011 Ort der Prüfung : Köln, Kirchheim/Teck Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen keine TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck IV. Hinweise und Auflagen IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb: 22.03.2011 / Blatt 8 Sitze mit integriertem Seitenairbag unterliegen der besonderen Überwachung des Fahrzeug/Sitzherstellers. Eine Manipulation an solchen Teilen, z.B. Einbau-, Prüf- und Montagearbeiten darf nur durch geschultes Fachpersonal vorgenommen werden. Aus diesem Grund darf der Austausch eines Seriensitzes mit integriertem Seitenairbag gegen den Recaro-Sitz nur in einer von Recaro dafür autorisierten Fachwerkstatt anhand der mitgelieferten Einbauanleitung durchgeführt werden. Als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist eine Durchschrift der von der umrüstenden Werkstatt vollständig ausgefüllten Garantiekarte an Recaro zu übersenden. IV.2. Hinweise und Auflagen für den Anbau (Stilllegung / Austausch des Seitenairbags): Je nach Typ des Recaro-Sitzes wird der im serienmäßigen Sitz integrierte Seitenairbag durch den Austausch gegen einen Recaro-Sitz stillgelegt. Dabei sind nachfolgende Punkte zu beachten: - Durch die Stilllegung ist die zusätzliche Schutzfunktion durch den Seitenairbag für diesen Sitzplatz nicht mehr gewährleistet. Die gesetzlich geforderten Schutzkriterien sind jedoch auch ohne Seitenairbag erfüllt. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbag hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen. - Für die Stilllegung, den Austausch, die Montagearbeiten, die Aufbewahrung und die Lagerung von Sitzen mit Seitenairbag gelten die VKBl-Verlautbarung Nr. 28/1999 sowie der § 35a StVZO, Erläuterung 31 (TÜVIS Stand 10/2009) und sind zu beachten. - Durch die Stilllegung / den Austausch des Seitenairbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Einbaus gemäß § 19 (3) StVZO, Punkt 3 durchgeführt wird. - Der Vertreiber muss diese Informationen in geeigneter Weise an den Verbraucher weitergeben. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck dieses Teilegutachtens bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. IV.3. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter: Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich. IV.4. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bei zweitürigen Fahrzeugen ist nur der Austausch eines Sitzes möglich (Fahrer- oder Beifahrersitz). bei zweitürigen Fahrzeugen ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich nur für zweitürige Fahrzeuge möglich nur für viertürige Fahrzeuge möglich nur Fahrersitz möglich nur Beifahrersitz möglich nur ein Sitz möglich (Fahrer oder Beifahrer) nur wenn Originalsitz ohne Sitzhöhenverstellung nur wenn Originalsitz mit Sitzhöhenverstellung TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck IV.4. 22.03.2011 / Blatt 9 Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.): 10 11 12 13 14 15 16 17 18 18a 19 20 21 22 23 24 25 25a 26 27 28 28a 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 45a 46 47 47a 48 nur Fahrersitz von Fahrzeugen mit Sitzhöhenverstellung Fahrersitz und/oder Beifahrersitz nur möglich, wenn Fahrersitz ohne Sitzhöhenverstellung Fahrersitz und/oder Beifahrersitz nur möglich, wenn Fahrersitz mit Sitzhöhenverstellung nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzhöhenverstellung nicht wenn Originalsitz mit manueller Sitzhöhenverstellung nur wenn Originalsitz mit manueller Sitzhöhenverstellung nur wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzhöhenverstellung nur wenn Beifahrersitz ohne Sitzhöhenverstellung nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzverstellung nicht wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzlängsverstellung nur wenn Originalsitz mit elektrischer Sitzverstellung nur für Fahrzeuge mit Opel-Sportsitzen nicht für Fahrzeuge mit VW-Rückhalteautomatik nur komplett mit Sitz und Schalterleiste wahlweise auch mit Sitzerhöhung 10, 15 oder 20 mm nur Fahrersitz von Fahrzeugen mit Viergang-Getriebe nur für Fahrzeuge mit Drehkonsole nicht für Fahrzeuge mit Drehkonsole Bei Fahrzeugen mit Drehkonsole muss diese gemäß Montageanleitung umgerüstet werden. in Abhängigkeit vom Seriensitz nur in Verbindung mit der Schiene 079.40.380./680.00 nur in Verbindung mit folgenden Laufschienen: - Rechts : Türseite: 82172463-4, Tunnelseite: 82172464-4 - Links : Türseite: 82172463-5, Tunnelseite: 82172464-5 nur für Fahrzeuge mit Gurtverankerung am Sitz nur für Fahrzeuge ohne Mittelkonsole nicht für Fahrzeuge mit breiter Mittelkonsole Bei elektrischen Betätigungseinrichtungen am Recarositz ist bei 24V-Fahrzeugen ein 24V-12V Transformator zu installieren. nicht für Lotus-Omega nur wenn Serienschiene zum Lieferumfang gehört Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes auf Fahrerseite und Beifahrerseite rechts Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes nur auf der Schwellerseite möglich Handrad des Lehnenverstellers des Recarositzes nur tunnelseitig möglich nur möglich mit elektrischem Lehnenversteller am Recarositz Beim Ausbau des Seriensitzes und dem Einbau des Recarositzes sind die Hinweise der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers zu beachten. Einbau des Recarositzes nur durch Recaro-Fachhändler oder durch Fachwerkstatt des Fahrzeugherstellers möglich vor Arbeiten am Sitz den Auslösemechanismus des Gurtstraffers sichern nicht für Fahrzeuge mit Gurtstraffer am Seriensitz nur für Fahrzeuge mit Gurtstraffer am Seriensitz Recaro-Armlehne an Fahrersitz beidseitig möglich Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich Recaro-Armlehne an Fahrer- oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich, wenn keine serienmäßige Armlehne an der Mittelkonsole vorhanden ist Recaro-Armlehne nur in 4-türigen Fahrzeugen an Fahrer- oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich für Fahrzeuge ohne Mittelkonsole Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig möglich für Fahrzeuge ohne Mittelarmlehne am Tunnel Recaro-Armlehne an Fahrersitz oder Beifahrersitz tunnelseitig und schwellerseitig möglich TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck IV.4. 22.03.2011 / Blatt 10 Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.): 49 50 51 52 53 54 54a 55 56 56a 56b 56c 57 57a 58 59 59a 59b 59c 59d 59e 59f 60 60a 60b 60c 60d 60e 61 62a 62b 62c 62d 62e 62f Recaro-Armlehne an Fahrersitz und Beifahrersitz tunnelseitig möglich Recaro-Armlehne tunnelseitig an Fahrersitz von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe möglich Recaro-Armlehne an Fahrersitz tunnelseitig möglich Recaro-Armlehne an Fahrersitz tunnelseitig möglich an Fahrzeugen ohne Doppelsitzbank auf der Beifahrerseite nicht für Ergomed, Ausführung DSE nicht für Ergomed, Ausführung D nur für Ergomed, Ausführung D nicht für Fahrzeuge mit 16-Ventil-Motor nicht für IS 2000, Ausführung Sport (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und ww. Durchbrüchen für Hosenträgergurte) bei 4türigen Fahrzeugen nicht für IS 2000, Ausführung Sport (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und ww. Durchbrüchen für Hosenträgergurte) bei 2türigen Fahrzeugen ist für IS 2000, Ausführung XL (Sitz mit höherer Rückenlehne) der unmittelbar hinter dem Sondersitz liegende Sitzplatz aus den Fahrzeugpapieren zu streichen nicht für IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und ww. Durchbrüchen für Hosenträgergurte) nur für Cabrio nicht für Cabrio bei zweitürigen Fahrzeugen ist IS 2000, Ausführung Sport nur auf der Fahrerseite möglich nur mit Sitzerhöhung 20 mm nur mit Sitzerhöhung 30 mm nur mit Sitzerhöhung 40 mm Beifahrersitz nur mit Sitzerhöhung 20 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 20 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 30 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung nur mit Sitzerhöhung 40 mm wahlweise auch mit Sitzerhöhung 20 mm wahlweise auch mit Sitzerhöhung 30 mm wahlweise auch mit Sitzerhöhung 40 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 20 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 30 mm IS 2000, Ausführung Sport ohne Sitzhöhenverstellung wahlweise auch mit Sitzerhöhung 40 mm für zweitürige Fahrzeuge muss der Adapter mit einer Einrichtung zur Entriegelung der Längsverstellung beim Vorklappen der Rückenlehne ausgestattet sein (Walk-in) nicht für Modular, Ausführung Orthopäd ‘95 nicht für Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) bei zweitürigen Fahrzeugen ist für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) nur der Austausch des Fahrersitzes möglich für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich für den Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur der Austausch eines Sitzes (Fahrer oder Beifahrer) möglich der Idealsitz Modular, Ausführung SR (Sitz mit integrierter Kopfstütze, Schulterabstützung und Durchbrüchen für Hosenträgergurte) ist nur bei zweitürigen Fahrzeugen möglich TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck IV.4. 22.03.2011 / Blatt 11 Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.): 63 63a 64 64a 64b 65 65a 65b 65c 66 67a 67b 68 68a 69 A A1 B B1 B2 B3 C C1 C2 Austausch Beifahrersitz nur möglich, wenn serienmäßige Anschraubpunkte im Fz-Boden vorhanden Austausch Beifahrersitz nicht möglich, wenn Beifahrersitz mit Schnellentnahme (Sitz nicht verschraubt) der Austausch von Fahrer- und Beifahrersitz ist nur möglich, wenn die hinteren Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren gestrichen werden die unmittelbar hinter dem ausgetauschten Sitz liegenden hinteren Sitzplätze müssen aus den Fahrzeugpapieren gestrichen werden bei zweitürigen Fahrzeugen ist der unmittelbar hinter dem Sondersitz liegende Sitzplatz aus den Fahrzeugpapieren zu streichen nicht für Fahrzeuge mit 3 Sitzplätzen in der vordersten Sitzreihe nicht für Fahrzeuge mit Schwingsitzen in der vordersten Sitzreihe nicht für Fahrzeuge mit Trennwand hinter der vordersten Sitzreihe auch für Fahrzeuge mit Trennwand hinter der ersten Sitzreihe. Verstellweg des Sitzes ist nach hinten eingeschränkt, erfüllt aber noch die gesetzlichen Anforderungen. die elektrische Schalterblende ist auf der Tunnelseite des Sitzes zu montieren, beim RECARO Ergomed SAB ist besonders darauf zu achten, dass der integrierte Seitenairbag sich immer auf der Türseite des Sitzes befindet nicht für RECARO AM190, Ausführung "SAB" und "Cross SAB" nicht für RECARO AM190, Ausführung "BASIS" und "Cross BASIS" nur für Fahrzeuge mit starrem Gurtschloss (direkte Verbindung Gurtschlosskörper mit Gurtschlosshalter aus Blech) nur für Fahrzeuge mit teilflexiblem Gurtschloss (Verbindung Gurtschlosskörper mit Gurtschlosshalter aus Blech über ummanteltes Stahlseil) Handrad auf der Tunnelseite entfernen nicht für Fahrzeuge mit Seitenairbag und/oder Sitzplatzbelegungserkennung im Originalsitz nicht für Fahrzeuge Sitzplatzbelegungserkennung im Beifahrersitz nur für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz auch für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz nur für Fahrzeuge mit Seitenairbag im Originalsitz und Windowbag nur für Fahrzeuge mit Windowbag ohne Seitenairbag im Originalsitz ein Aufkleber „Seitenairbag außer Funktion“ ist im Einstiegsbereich des betroffenen Sitzplatzes sichtbar und dauerhaft anzubringen Bei Fahrzeugen, die mit Seitenairbag im Originalsitz ausgerüstet waren, muss unverzüglich eine Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbag hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen. Nach der Umrüstung des Fahrzeuges auf den Sondersitz mit integriertem Seitenairbag, muss unverzüglich eine Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten, die fahrzeugspezifische Einbauanleitung und der Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis sind bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Im Rahmen der Abnahme des Einbaus sind die Funktion der Airbagkontrollleuchte gemäß Fahrzeugbedienungsanleitung und die eventuell erforderlichen Kennzeichnungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von Kinderrückhaltesystemen auf dem Beifahrersitz entsprechend der Einbauanleitung gesondert zu überprüfen. TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck IV.4. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme (Forts.): D D1 D2 E1 E2 E3 E4 F F1 F2 G ww. bzw. ausg. IV.5. 22.03.2011 / Blatt 12 die Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz muss übernommen werden, sonst gilt Anmerkung 5 eine eventuell vorhandene Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz muss aus der Airbag-Elektronik ausprogrammiert werden (Beifahrer-Airbag wird immer mitgezündet!), sonst gilt Anmerkung 5 bei Sitzplatzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau eines Ersatzwiderstandes in Verbindung mit einem Originalstecker des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau des SAB-Steckers, Typ V23540-M5304-Y20 stillgelegt werden der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss durch den Einbau des SAB-Steckers, Typ Ford Focus stillgelegt werden Der Seitenairbag des betroffenen Sitzplatzes muss entsprechend den Anweisungen des Service Handbuches des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass in Abhängigkeit vom im Fahrzeug vorhandenen Airbagsteuergerät, die Stilllegung nur durch Ausprogrammieren und Trennen der Steckverbindung erfolgt oder zusätzlich der SAB-Steckers, Typ V23540-M5304-Y20 verwendet werden muss! Das Fahrzeug muss nach der Umrüstung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für eine Abnahme des Einbaus vorgeführt werden. Das Fahrzeug muss nach der Umrüstung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für eine Abnahme des Einbaus vorgeführt werden. Der Einbau des Sitzes ist nur zulässig in Verbindung mit dem gleichzeitigen Einbau eines für den Fahrzeugtyp geprüften und genehmigten Hosenträgergurtes. Die folgenden Hosenträgergurte sind gemäß der Fahrzeugzuordnung zulässig und für den entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und genehmigt: Kennbuchstabe Hersteller Typ ECE-Genehmigungs-Nr. A Schroth Safety Rallye 3 E1-16R-0439003 B Products GmbH Rallye 3J E1-16R-0439004 C 59757 Arnsberg Rallye 3A E1-16R-040396 D Rallye 4 E1-16R-049530 Die Auflagen der jeweiligen Gurtgenehmigung sind zu beachten! Die Gurtbringer für die Schultergurte der ersten Sitzreihe müssen ausprogrammiert werden (ohne Funktion). wahlweise beziehungsweise ausgenommen Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Feld Eintragung 22 (Bemerkungen), z.B.: MIT RECARO-SITZ, TYP RECARO Pole Position 2003, AUF DER [FAHRER-] [UND] [BEIFAHRER-] SEITE IN VERBINDUNG MIT ADAPTER-NR. XXXX [UND] [XXXX] *** TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse V.1. Prüfgrundlage 22.03.2011 / Blatt 13 - Prüfanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Einzelsitze mit integriertem Seiten-Airbag, Stand 19.11.2008. - § 30 StVZO (Stand August 2010) - § 35a (1), (2), (5), (6), (7), (8), (9) StVZO (Stand Dezember 2003) - § 35b StVZO (Stand Juli 2006) in Verbindung mit Führerhausrichtlinien BMV / StV 13/36.25.01-12 vom 26.05.1986 VkBl. 1986, S. 303 (Stand Juli 2006) - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 14, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 07 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 76/115/EWG einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2005/41/EG - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 16, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 06 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 77/541//EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EG - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 17, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 08 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 74/408/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EG - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 21, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 01, Suppl. 03 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 74/60/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2000/4/EG - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 25, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 04 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 78/932/EWG, einschließlich aller Änderungen bis Nr. 2006/96/EWG - Prüfung in Anlehnung an die ECE-Regelung Nr. 95, einschließlich aller Änderungen bis Amendment 02, Suppl. 01 - Prüfung in Anlehnung an die Richtlinie des Rates 96/27/EG - Freimaßtoleranzen DIN 7168 - Definition der "geeigneten Verankerungspunkte für Hosenträgergurte" und deren nachträglicher Einbau (BMV StV 13/36.25.02-02/VkBl 1989, Seite 6) - OOP-Prüfvorschrift (TWG SAOOPI, Rev.1 vom Juli 2003) V.2. Prüfungen und deren Ergebnisse Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, dass die Messgenauigkeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt V gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht. Der Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der o. a. Prüfgrundlagen. TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck V.3. 22.03.2011 / Blatt 14 Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt II. beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt I. angegebenen Verwendungsbereichs. VI. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 VII. Fotos des Sitzes (2 Blatt) Sitzbeschreibung (3 Blatt) Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch ein Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001, nachgewiesen durch ein Zertifikat mit der Registrier-Nr.: A 101108, den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 14 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder wenn der o.a. Nachweis über das Qualitätssicherungssystem ungültig wird. Köln, den 22.03.2011 Dipl. Ing. Edwin Nink TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 1 Anlage 1 Fotos des Einzelsitzes (Ausführung 1: "Glasfaser") TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 2 Anlage 1 Fotos des Einzelsitzes (Ausführung 2: "Carbon") TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 1 Anlage 2 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 2 Anlage 2 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 113XT0003-00 TGA-Art 16 / Dateiname: 113XT0003-00_1K Prüfgegenstand : Einzelsitze für Kfz Typ : RECARO Pole Position 2003 Hersteller : Recaro Automotive GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck 22.03.2011 / Blatt 3 Anlage 2 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_Allgemein.dot-4.0-18.11.99 113XT0003-00_1K.doc