toxichem + krimtech
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T + K (2005) 72 (3): 113-156 Bd. 72 Nr. 3 – Dezember 2005 TOXICHEM + KRIMTECH Mitteilungsblatt der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie www.gtfch.org Das Mitteilungsblatt erscheint dreimal jährlich. Alle Mitglieder der GTFCh erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrages. SCHRIFTLEITUNG und SATZ: Prof. Dr. Fritz Pragst Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Charité Hittorfstr. 18 D-14195 Berlin Tel. 030-450-525031 Fax 030-450-525904 E-Mail: [email protected] VERTRIEB: Geschäftsstelle der GTFCh Karl Schmidt Landgrabenstraße 74 D-61118 Bad Vilbel Tel. 06101-500780 Fax 06101-500781 E-Mail: [email protected] (Die frühere Alternativadresse Rechtsmedizin Frankfurt gilt nicht mehr) Bankverbindung der GTFCh: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Saarbrücken (BLZ 59090626) Kontonummer 000 4344 324 IBAN: DE 15 3006 0601 000 4344324, BIC: DAAEDEDD Inhaltsverzeichnis Seite T. Daldrup - Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel ............................................................................... 114 U. Hoffmann, P. Przybilla, G. Kraatz - Cholestasis in a Body-Builder after use of Metandienone a Case Report ………………………………………………………………………………………. 115 Zehnte Matrikel Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz .......................................................... 117 R. Giebelmann - Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung. Teil II .................................................................. 118 R. Giebelmann - Jahreszahlen zur Toxikologie 2006 .............................................................................................. 122 A. Scholer, S. Sturm - Ein klinisch-toxikologisches Märchen frei nach Grimm ........................................... 124 H. König - Akute Intoxikation mit Amisulprid .............................................................................................. 128 R. Aderjan, R. Werner - Sitzung des Arbeitskreises Nachtrunk am 09.05.2005 in Mainz ............................ 130 Geschäftsordnung des Vorstandes der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) 131 F. Pragst - Berichte von Tagungen - 43rd International Meeting of TIAFT, 29. 08.- 02.09.2005 in Seoul ………………………... - Meeting of the Society of Hair Testing, 28.-30.09.2005 in Strasbourg ……………………….. - Workshop der GTFCh 2005, 6.-7.10.2005 in Hannover ........................................................… Tagungskalender ............................................................................................................................................ Programm und Anmeldung: - Fachfortbildung der GTFCh für TA’s in der Toxikologie, 28.01.2006 in Hamburg ................ - Informationsveranstaltung Akkreditierung von Laboratorien im Bereich. Forensik/Rechtsmedizin, 7. März 2006, Frankfurt................................................................. - Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh 06.-08. April 2006 in Kirkel ..................................... - Analytica 2006 - Progress in Analytical Methods and Data Interpretation for Clinical and Forensic Toxicology, 26. April 2006 in München …………...………………… F. Pragst - Buchbesprechungen - Breyer-Pfaff, Gärtner, Baumann: Antidepressiva – Pharmakologie, therapeutischer Einsatz und Klinik der Depression .......................................................................................................... - Kretschmer: Notfallmedikamente von A – Z. Klinik und Pharmakologie auf einen Blick ....... Personalia: Auszeichnungen, Runde Geburtstage 2006, Neue Mitglieder .................................................... 134 137 139 142 143 145 148 150 151 152 153 T + K (2005) 72 (3): 114 Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben wiederum ein sehr schönes und erfolgreiches Jahr hinter uns. Die Tagung in Mosbach und der Workshop in Hannover, um die zwei wichtigsten Ereignisse zu nennen, waren zumindest nach meiner Wahrnehmung wiederum ein großer Erfolg. Auf das Engagement und den Zusammenhalt innerhalb unserer Gesellschaft können wir schon stolz sein. Insbesondere freut mich der großartige ehrenamtliche Einsatz der Mitglieder in den zahlreichen Kommissionen und Arbeitskreisen, der häufig mit viel Arbeit verbunden ist, der aber damit belohnt wird, dass jeder einzelne für sich in Anspruch nehmen kann, die Entwicklungen auf dem Gebiet der forensischen und klinischen Toxikologie sowie der forensischen Chemie mitgestaltet zu haben. Auch dieses Jahr werden wir uns den Forderungen an die Qualität unserer Arbeit und die Qualifikation des Fachpersonals stellen. Besonders gefreut hat mich die Initiative aus Hamburg (siehe die Ankündigung in diesem Heft), auch spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für TA´s anzubieten. Ich bin mir sicher, dass die Veranstaltung ein großer Erfolg wird und nicht die einzige dieser Art bleibt. Was steht dieses Jahr ganz oben auf unserer Agenda? Es sind die Änderungen der Richtlinien für die Anerkennung als Forensischer Toxikologe/Toxikologin, die Anpassung der Richtlinien zum Nachweis der sogenannten Null-Toleranz-Substanzen unter Berücksichtigungen der noch festzulegenden Schwellenwerte und die Erarbeitung von Richtlinien für den Kompetenznachweis auf dem Gebiet der klinischen Toxikologie, soweit dieses Fach von der GTFCh vertreten wird. Ich persönlich habe einen Wunsch für 2006: Ich wünsche mir, dass trotz hoher Belastung durch die tägliche Routine und unklarer Perspektiven doch einige unserer jüngeren Mitglieder die universitäre Laufbahn einschlagen, so dass sie eines Tages die Lehrbefugnis in einem der durch die GTFCh vertretenen Fachgebiete erlangen. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. Ihr Thomas Daldrup T + K (2005) 72 (3): 115 Cholestasis in a Body-Builder after use of Metandienone - a Case Report Ulrich Hoffmann1, Petra Przybilla2, and Günter Kraatz3 1 Institute of Pharmacology, Friedrich-Loeffler-Str. 23 d, 2 Clinic for Medicine A, Department of Emergency Medicine, F.-Loeffler-Str. 23a, 3 Clinic for Medicine A, Department of Nephrology, F.-Loeffler-Str. 23 a, ErnstMoritz-Arndt Unversity Greifswald, D-17487 Greifswald, Germany. Abstract The use of anabolic steroids is widespread particulary among bodybuilders. Students and teenagers apply the substances without practise in sport. Most athletes have only a crude pharmacological knowledge regarding these drugs and warnings of steroid misuse are neglected. We report on a 24-year old man who was supplementing his training programm with the uptake of high doses of Dianabol, 50 mg daily since 8 weeks. He was admitted to the hospital because of left-side flank pain. The blood chemistries showed elevated aspartate and alanine aminotransferases, elevated creatine kinase and creatine and normal γ-glutamyltransferase levels. Metandienone could be detected by gaschromatography/masspectrometry. Clinical findings and biochemical parameters were compatible with cholestasis induced by anabolic steroids. The illicit use of megadoses of androgenic anabolic steroids to obtain an athletic, healthy looking body can lead to serious and often irreversible organ damages. In the case of hepatoxicity and severe cholestasis the prompt withdrawal of the steroid and the administration of ursodeoxycholic acid is recommend. Introduction The number of women and men, including teenagers and young adults, in popular sports selfadministering ergogenic agents is an increasing problem. Most athletes use anabolicandrogenic steroids (AAS) to obtain a well trained, athletic, and healthy looking body, yet in combination with resistance work-out myofibril damage and rhabdomyolysis were observed. Nowadays anabolic compounds are the third most commonly used drugs behind cannabis and amphetamines. Although metandienone (Dianabol) has been banned since 1987 in most West European countries and the USA, the illicit drug comes to the European market from Eastern Europe or South East Asia. The anabolic black market is a lucrative commercial business. We would like to report about a patient with acute cholestasis associated with muscle damage and degenerative changes of the lumbar spine, who used metandienone as an anabolic steroid. Case report A healthy 24-year-old man was admitted to the Emergency Department with symptoms of a sudden left-side flank pain. He was a body builder. Physical examination revealed pain on touch and movement and his left side showed a swelling. Both kidneys were slightly increased in length up to 12 cm as was detected by ultrasonography. The medical history did not show any evidence of liver disease or adverse drug reactions. Clinical details and biochemical findings are represented in the Table 1. The taking of anabolic steroids was proven as metandienone could be detected in urine by gaschromatography/masspectrometry. The anamnestic information revealed a daily intake of 8-12 tablets of 5 mg metandienone since 8 weeks. 1 jaki@uni-greifswald [email protected] 3 [email protected] 2 T + K (2005) 72 (3): 116 Tab. 1 : Clinical and biochemical profile of a body builder using metandienone Parameter Result Reference range 160/80 mm Hg 120/80 mm Hg 80 bpm 60 bpm total bilirubin 22.6 µmol/l < 17 µmol/l direct bilirubin 6.1 µmol/l < 5 µmol/l ALAT 2.6 µmol/sl 0.22 - 0.67 µmol/sl ASAT 4.1 µmol/sl < 0.62 µmol/sl AP 2.0µmol/sl 1.5 – 4.3 µmol/sl GGT 0.38 µmol/sl < 0.82 µmol/sl LDH 48.8 µmol/sl 3.8 – 7.7 µmol/sl CK 24.2 µmol/sl < 3.25 µmol/sl Creatinine 138 µmol/l 50-100 µMol/l Myoglobin 560 µg/l < 90 µg/l CRP 61.7mg/l < 5 mg/l 15.7 GPT/l < 10 GPT/l blood pressure heart rate Leukocytes Abbreviations: ALAT - alanine aminotransferase, ASAT - aspartate aminotransferase, AP- alkaline phosphatase, GGT - γ-glutamyltransferase, CK creatine kinase, CRP - C-reactive protein, LDH - lactate dehydrogenase, GPT giga particles per litre. Discussion During the last years there has been a dramatic increase in the non-therapeutic use of anabolic steroids in semi-professional competitive and in popular sports. Especially C-17 alkylated anabolic steroids such as metandienone cause severe hepatic dysfunction. The mechanisms by which these drugs cause deleterious effects remain unclear. Specific targets for cholestasisinducing steroids are bile acid transporters. Drugs can interfere with bile acid uptake and intrahepatic transport, causing disturbances of the canalicular secretion. We conclude that the high dose application of more than 50 mg per day was responsible for the mixed cholangiolitic and hepatic changes seen by the elevated levels of serum ALAT and ASAT. The levels of GGT and AP were normal. The doses of anabolic androgenic steroid taken was, in pharmacological sense, very high, i.e. ten times the prescribed for androgen substitution. Additionally a muscle damage should be considered if the elevated CK and creatinine levels are found. The increase of C reactive protein confirms an inflammable reaction of the liver. Taking anabolic steroids and intense resistance training regimes cause myofibril damage and an increased production of free radicals, that is followed by the increase of the membrane permeability, resulting in enzyme leakage. Steroid users show a markedly increased level of ALAT, ASAT, CK, and creatinine compared with steroid non-users [1]. Exertional rhabdomyolysis accompanied by myoglobinurie, and an elevated serum creatine kinase level is reported for one body builder who was taking anabolic steroids [2]. Likewise renal impairment is a possilble complication of cholestasis. Renal failure was reported in a patient due to consumption of high doses of AAS and ß2-adrenoceptor agonists clenbuterol [3]. In spite of increased levels of myoglobin, lactate dehydrogenase, and creatine kinase we did not observe any signs for rhabdomyolysis. Further reported negative effects of AAS in bodybuilders include an increase in coronary risk factors, cardiomyopathy, acute myocardial infarction, and severe mood and psychotic disorders [4, 5]. Management of steroid-induced cholestatic liver damage requires T + K (2005) 72 (3): 117 prompt withdrawal of the anabolic steroid. Therapeutic strategies in severe cases of cholestasis include application of ursodeoxycholic acid, although there are no controlled trials to validate its use for this purpose [6]. Even in popular sports, a widespred abuse of doping substances exits. The fitness boom has also produced an increasing number of steroid users, who have only a sophisticated knowledge of steroid pharmacology. After opening the borders to the East European black-market, the risk of drug abuse in the young generation has dramatically increased. References [1] Dickerman RD, Pertusi RM, Zachariah NY, Dufour, DR, McConathy WJ (1999) Anabolic steroid-induced hepatotoxicity : is it overstated ? Clin J Sports Med 9: 34-39 [2] Braseth NR, Allison Jr. EJ, Gough JE (2001) Exertional rhabdomyolysis in a body builder abusing anabolic androgenic steroids Eur J Emerg Med 8: 155-157 [3] Hartung R, Gerth J, Fünfstück R, Gröne HJ, Stein G (2001) End-stage renal disease in a bodybuilder : a multifactorial process or simply doping ? Nephrol Dial Transplant 16: 163-165 [4] Alvarado RG, Liu JY, Zwolak RM (2001) Danazol and limb-threatening arterial thrombosis : two case reports. J Vasc Surg 34: 1123-1126 [5] Vogt AM, Geyer H, Jahn L, Schänzer W, Kübler W (2002) Cardiomyopathy associated with the uncontrolled self-medication of anabolic steroids. Z Kardiol 16: 163-165 [6] Chitturi, S, Farrell, GC. Drug-induced cholestasis (2001) Semin Gastrointest Dis 12: 113-124 Fachchemiker(in), Fachpharmazeut(in) bzw. Fachwissenschaftler für Toxikologie UL Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz an der Universität Leipzig An der Universität Leipzig beginnt im Anfang September 2006 die zehnte Matrikel des Postgradualstudiums Toxikologie und Umweltschutz, das als Aufbaustudium mit Fernstudiencharakter Akademikern (Pharmazeuten, Chemikern, Biochemikern, Biologen, Landwirtschaftlern, Ärzte und Absolventen adäquater Ingenieurfächer) in 5 Semestern ein breites Spektrum toxikologischer und ökologischer Kenntnisse vermittelt. Das ministeriell bestätigte Studienprogramm besteht aus 11 einwöchigen Intensivlehrgängen im Zeitraum von 4 Semestern, zwischen denen zusätzlich Selbststudium mit empfohlener Literatur und ausgehändigten Lehrmaterialien erfolgt. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit eines die Präsenzkurse ergänzenden virtuellen Studiums an. Dies gibt den Kursteilnehmern die Möglichkeit im Selbststudium sich anhand von Lernsoftware toxikologischer Inhalte zu erarbeiten. Das Gesamtprogramm ist berufsbegleitend konzipiert. Nach den Wochenlehrgängen sind im jeweils folgenden Lehrgang schriftliche Klausuren abzulegen. Am Ende erhalten die Teilnehmer nach einer Abschlussarbeit und dem mündlichen Examen vor einer Prüfungskommission ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme und eine Urkunde, die zur Führung des Zusatzes zur vorher erworbenen Berufsbezeichnung "Fach... für Toxikologie" berechtigt. Hauptziel ist die Vermittlung einer breiten Grundlage toxikologischen Wissens zur Erleichterung der interdisziplinären Zusammenarbeit und zur rascheren Einarbeitung in toxikologisch orientierte Spezialgebiete. Die Koordination und Durchführung des Programms liegen bei Prof. Dr. J.G. Hengstler, Prof.Dr. R.K. Müller und Frau DI A.Graefe, Institut für Rechtsmedizin, PGS Toxikologie der Universität Leipzig, Johannisallee 28, 04103 Leipzig. Tel. 0341-97-15132, -100, Fax. 0341-97-15119, e-mail:[email protected], Anträge auf Teilnahme sind an diese Adresse oder das Dezernat 2, SG „Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium der Universität Leipzig“, Augustusplatz 10/11, 04109 Leipzig, Tel. 0341-97-30052, Fax 0341-97-30059 zu richten oder als download möglich. Aktuelle Informationen unter: www.uni-leipzig.de/fernstud/aufbautox.html T + K (2005) 72 (3): 118 Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung. Teil II (Meiner Mutter zum 100. Geburtstag) Rolf Giebelmann Institut für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Kuhstraße 30, D-17489 Greifswald „Ein Löffel Gunst, ein Scheffel Kunst - ist schlecht gemessen. Doch bei der Gunst wird echte Kunst gar oft vergessen." Martin Zeiler (1589-1621) Zu Beginn des dritten Jahrzehnts im 17. Jahrhundert schuf Peter Paul Rubens (1577-1640), der Meister der flämischen Schule, das Gemälde „Perseus und Andromeda", heutzutage in der Ermitage von St. Petersburg zu sehen (Abb. 1). Das Sujet behandelt eine griechische Sage mit Beziehungen zu vielen weiteren. Perseus ist der Sohn des Zeus und der Danae. Als Medusa, die „Herrin", die Sterbliche der Gorgonen, der „Schrecklichen", von Poseidon, u.a. Gott der Pferde, schwanger war, erhielt Perseus den Auftrag, sie zu enthaupten. Über Medusa liest man in „De claris mulieribus", „Von den fürnembsten Weibern" des Giovanni Boccaccio (1314-1375): „Dieselbige Medusa war so wunderbar schön (Abb. 2), dass sie nicht allein in lieblicher Zierde allen voranging, sondern sie bewegte manche Menschen, sie zu sehen ... und unter anderem war die Kraft ihrer Augen so gar lieblich und mächtig, dass alle Männer, die sie scharf ansahen an ihr verblendeten und nicht abders dastanden, als ob sie unbeweglich wären und ihrer selbst vergaßen. Und aus dieser Historien ist den Poeten gegeben worden zu dichten, dass Medusa mit Zauberei die Menschen in Stein verkehrte, welche sie ansahen und dass Minerva im Zorn über sie, ihr Haar in Schlangen verwandelte." (1) Abb. 1: Rubens: Perseus und Andromeda als Briefmarkenmotiv Minerva ist die römische Athene, unter deren Schutz auch die Ärzte standen. Perseus bediente sich bei der Tat seines Schildes als Spiegel zur Vermeidung des versteinernden Blickes der Medusa. Aus ihrem Rumpf sprangen Chrysaor und Pegasos, Pegasus, das Flügelross. Ihr Haupt, das Gorgoneion, gab Perseus später Athene, die es auf ihrem Brustpanzer, der Aigis, trug (Abb. 3.). Schließlich hatte er unter ihrer „Ägide" gestanden. Theodor Däubler (1876-1934) verarbeitete diese Thematik in dem Sonett „Perseus" (2): T + K (2005) 72 (3): 119 Abb. 2: Medusa als Buchillustration 1473 Abb. 3: Gorgoneion (oben) Athena mit Aigis (unten) „Das Schlangenhaupt der Zweifelfrucht ist abgeschlagen. Nun stehst du nackt, geburthaft nackt, in wüsten Weiten. So gehe fort, auch ohne fortzuschreiten! Du musst das Feindeshaupt bis an das Ende tragen. Du fühlst dir nun das eigne Trauerspiel entragen. Dein Ich betrifft dich nicht, da Geister dich begleiten. Und Helden ihre Möglichkeiten vorbereiten, Und dann entmächtigt, über dich gezückt, zu tagen. Ich lasse mich von einem Schlangenhaupt zerfleischen. Ich achte meine Beute, darf sie nicht verwerfen. Die Schlangen beißen, beißen, und ich darf nicht kreischen. Die edeln Sinne werden sich noch weiter schärfen. Das Fleisch ist wild zernagt, und Gift traf meine Seele, Ich stehe als Gespenst und schreie ohne Kehle.“ In Vorbereitung auf die Tat hatte Perseus mit Hilfe der Graien, der „Greisinnen", von den Nymphen eine Tarnkappe, Flügelschuhe und Ranzen erhalten. Auch Elisabeth Langgässer (1899-1950) ging in „Demetrische Hymne I Wolkenlandschaft im Spätjahr" auf diese Sage ein (3): T + K (2005) 72 (3): 120 „Sage, was türmt sich zu Niemandes Turm senkte zu Treppen sich fußlosem Sturm, hob der Geheimnistür Angeln ins Nichts Zwischen zwei Pfosten Medusas Gesicht? Seltsame Sohlenspur trug sich hier ein, spreizte wie Schwimmhaut sich, und wie vom Schwein höhlte ein Huftritt den brodelnden Pfad, schleifte und flog ein Geflügeltes Rad. Vieler Gestalten hermetischer Trug. Keine, die bleiben darf, jede genug, um der Verwandlungen eine zu sein: Gorgo und Gänserich, Gottheit und Stein. Stygischer Veilchenduft All-Einerlei! Krokus und Zeitlose mischen sich bei, geisterhaft Krokus und Zeitlose wund, fahl und zerschlissen wie Demeters Mund, Als mit dem Wind sie Persephone rief und an dem Ufer der Lethe entschlief: Über sich Plutons berauschtes Gesicht. Unterwelt über sich Oberwelt nicht." Hermes stand ebenfalls auf Perseus' Seite. Andromeda wurde als Tochter des äthiopischen Königs Kepheus und der Kassiopeia geboren. Ihre Mutter hielt sich in beleidigender Eitelkeit für schöner als die Nymphen. Zur Strafe verwüstete Poseidon das Land mit einer Überschwemmung und schickte ein Meeresungeheuer. Ein Orakel erkor Andromeda zum Opfer, das dem Biest auszuliefern und deswegen an einen Küstenfelsen zu schmieden war. Die Pflanzengattung Rosmarinheide oder Gränke unter den Heidekrautgewächsen, Ericaceae, erhielt den botanischen Namen Andromeda. Rosmarin ist der lateinische Begriff für Meerestau. Bei William Shakespeare (1564-1616) sieht Ophelia Rosmarin als Sinnbild der Treue und Erinnerung. Noch heute gehört es zum Hochzeitsschmuck. Ein an den Berg gefesseltes Mädchen kann auch als Alpenrose, die zur Pflanzenfamilie gehört, verstanden werden. Aus einer Kreuzung mit der japanischen Art, Andromeda japonica, isolierte 1882 LF. Eikinan das Andromedotoxin, Acetylandromedol oder Rhodotoxin, ein tetracyclisches Diterpen. Es ist auch für die Toxizität der Pontischen Alpenrose, Rhododendron ponticum, verantwortlich. Mit dem Medusenhaupt auf der Aigis, Ägis, dem „Ziegenfell", das nach Homer (etwa 8.Jh.v.u.Z.) von Hephaistos ursprünglich als Brustschild für Zeus geschmiedet worden war, und dem Pegasos befreite Perseus Andromeda und tötete die Bestie. Als Paar und Sternbilder blieben sie auf ewig vereint. Das Flügelross leistete einer weiteren griechischen Sagengestalt, dem korinthischen Heros Bellerophontes, Bellerophon, treue Dienste. Er lebte am Hofe der Gattin Königs Proitos von Tiryns, Anteia oder Sthenoboia. Sie verliebte sich in ihn, er aber verschmähte ihre Zuneigung. Daraufhin verleumdete sie ihn bei ihrem Mann. Dieser schickte ihn zum Schwiegervater lobates nach Lykien. Dort wurde Bellerophontes mit zahlreichen seinen Tod beabsichtigen- T + K (2005) 72 (3): 121 den Kämpfen beauftragt. So tötete er die Chimaira, Chimaera, Chimäre, die „Ziege", ein feuerschnaubendes Ungeheuer mit einem Löwenvorderteil, einem Ziegenrestkörper und einem Schwanz als Schlange, das in Lykien hauste, und besiegte die Amazonen. Als Bellerophontes die Zusammenhänge erkennt, rächt er sich an Anteia und vergiftet sie mit Geflecktem Schierling. In seinem Bühnenstück „Die Frösche" nimmt Aristophanes (445 bis um 386 v.u.Z.) auf diese Heldensage Bezug. Er lässt den ersten bekannten Dramatiker der Weltliteratur Aischylos (525456 v.u.Z.) dem zeitgenössischen Künstlerkollegen Euripides (485/484 oder 480 bis 406 v.u.Z.) vorwerfen (4): „Du hast ehrbare Frauen, ehrbare Männer durch deine Bellerophon-Geschichte verlockt, Schierling zu trinken." Die Heldensage von Perseus fand viele Darstellungen in Kunst und Literatur, so in der Spätrenaissance durch Benvenuto Cellini (1500-1571) mit einer Bronzestaue in Florenz, in der Klassizistik durch ihren Hauptvertreter der Plastik Antonio Canova (1757-1822), in der Malerei der Hochrenaissance auch durch Tizian (1476/1477-1576), Tintoretto (1518-1594), später durch Rembrandt Harmensz van Rijn (1606-1669), Louis de Silvestre (1675-1760), Giovanni Battista Tiepolo (1696-1770) und durch Max Beckmann (1884-1950), in einer Komödie von Hans Sachs (1494-1576), in Dramen von Pedro Calderon de la Barca (1600-1681) und Pierre Corneille (16061684) mit „Andromede" sowie in einer Oper von Jean Baptiste Lully (16321687). „Der Nachruhm kluger Schrift ist zwar der Tugend Lohn; Schweigt das Papier, so hast du hier sonst nichts davon. Als kein Homer nicht war, blieb mancher Held verschwiegen: Verborgne Tugend muß bei toter Faulheit liegen." Hans Assmann Freiherr von Abschatz (1646-1699) Literatur 1. Boccaccio, G.: Von den fümembsten Weibern (dt. H. Steinhöwel u. D. Debes), Schmiedicke, Leipzig 1987. 2. Däubler, Th.: Perseus, in: Das Stemenkind, Insel-Verlag Anton Kippenberg, Leipzig 1986, S. 49. 3. Langgässer, E.: Demetrische Hymne 1, in: H. Witt (Hrsg.): Die nicht erloschenen Wörter, Verlag Volk und Welt, Berlin 1985, S. 433. 4. Aristophanes: Die Frösche, zit. In: L. Lewin: Die Gifte in der Weltgeschichte, J. Springer, Berlin 1920. T + K (2005) 72 (3): 122 Jahreszahlen zur Toxikologie 2006 Rolf Giebelmann Institut für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Kuhstraße 30, D-17489 Greifswald Vor 2075 Jahren wurde Kleopatra geboren. Ab 51 v.u.Z. regierte sie in Ägypten. Sie wusste wohl die mydriatisch wirkenden Säfte der Tollkirsche kosmetisch zu nutzen, denn Boccaccio behauptete von ihr, sie „konnte ihre Augen künstlich glitzernd erzeigen..." Ihr Tod durch den Biss der Uräusschlange 30 v.u.Z. verlieh Kleopatra nach ihrem Glauben die Unsterblichkeit. Vor 2025 Jahren starb Publius Vergilius Maro (Vergil) in Brundisium. Er wurde 70 v.u.Z. in Andes bei Mantua geboren und erwarb eine gründliche Ausbildung in Rhetorik und Philosophie. In seinen von 42 bis 39 entstandenen Hirtengedichten befasste er sich auch mit Giftpflanzen. Von ihm stammt ebenso das Moretum, das Kräutergericht. Vor 575 Jahren kam Francois Villon in Paris zur Welt. Ein Kaplan, dessen Namen er fortan führte, ermöglichte ihm ein Philosophiestudium bis zum Doktorexamen. Die erste Strophe seiner „Ballade von den Lästerzungen" trägt toxikologische Züge: „In Kalk, noch ungelöscht, in Eisenbrei, in Salz, Salpeter, Phosphorgluten, in dem Urin von rossigen Eselsstuten, in Schlangengift und in Altweiberspei, in Judenschiss und Wasser aus den Badewannen, im Saft von einem Krötenbauch und Drachenblut, in Wolfsmilch und dem sauren Rest der Rotweinkannen, in Ochsengalle und Latrinenflut: In diesem Saft soll man die Lästerzungen schmoren." Vor 575 Jahren wurde der spätere Alexander VI. als Rodrigo Lancol Borja (italienisch Borgia) geboren. Seine Wahl zum Papst erfolgte 1492. Bei Klabund liest man in dessen Roman „Borgia" über Alexander VI.: „Willst du mir in die Suppe spucken? Der Speichel der Borgia ist schon Gift genug. Du brauchst die Cantarella nicht bemühen." Vor 500 Jahren starb Christoph Kolumbus in Valladolid als Christöbal Colön. Er war 1451 in Genua als Christobal Colombo geboren worden. Durch seine Entdeckung von „Westindien" 1492 lernte Europa neue Rausch- und Genussmittel kennen wie Tabak und Kakao. Vor 425 Jahren wurde der niederländische Maler Frans Francken d.J. geboren (gest. 1642). 1607 schuf er das Barock-Gemälde „Hexenversammlung". Vor 400 Jahren führte der Arzt und Philologe Andreas Libavius (1540-1616) als ParacelsusAnhänger mit chemischen Interessen in einer Nachauflage seiner Monographie „Alchymia" mit einer Systematik der zeitgenössischen Chemie und dem Ziel der Arzneimittelbereitung alle damals eingesetzten chemischen Geräte und Apparaturen auf. Vor 400 Jahren wurde Rembrandt Harmensz van Rijn geboren (Lest. 1669). 1634 hielt er im Gemälde fest, wie Sophonisbe, die Gemahlin des Königs der Massylier in Numidien, Mas(s)inissa (um 240 bis 149 v.u.Z.) wegen angeblicher Untreue von einer Dienerin den Giftbecher überreicht bekam. Vor 350 Jahren begann Johann Rudolf Glauber (1604-1670) sein sechsteiliges Werk „Des Teutsch-Landes Wolfart", in dem er sich mit der Überwindung der Folgen des Dreißigjährigen Krieges auseinandersetzte, an der er als Gründer chemischer Unternehmen aktiv Anteil hatte. T + K (2005) 72 (3): 123 Vor 300 Jahren starb Christian Gryphius in Breslau. Er war 1649 als ältester Sohn des Andreas Gryphius im schlesischen Fraustadt zur Welt gekommen. So dachte er als Jurist und Schulrektor über „Wahrheit und Arznei": „Die Wahrheit und Arznei sind füglich zu vergleichen: man muß sie beiderseits zu rechter Stunde reichen." Vor 275 Jahren wurde Anton von Stoerck geboren (gest. 1803). Er begründete an der Wiener Universität mit Tierversuchen über die Wirkung von Aconitum, Colchicum und Hyoscyamus die experimentelle Pharmakologie. Vor 275 Jahren erblickte Johann Christian Wiegleb das Licht der Welt (gest. 1800). Als Apotheker und einer der deutschen „Phlogistiker" brachte er 1777 seine „Historisch-kritische Untersuchung der Alchemie oder der eingebildeten Goldmacherkunst" heraus. Als weiteres Werk erschien von ihm „Geschichte des Wachsthums und der Erfindungen in der Chemie in der neuen Zeit", Berlin/Stettin 1790/1791. Vor 250 Jahren führte Louis Claude Bourdelin (1696-1777) den Nachweis von Kupfersalzen durch die grüne Flammenfärbung ein. Vor 225 Jahren starb Gotthold Ephraim Lessing. Er wurde 1729 in Kamenz geboren und entwickelte sich u.a. zu einem genialen Dramatiker. Sein „Nathan der Weise" sagt zu seiner angenommenen Tochter Recha: „Es ist Arznei, nicht Gift, was ich dir reiche." Seine „Antwort eines trunkenen Dichters" lautet: „Zu viel kann man wohl trinken, Doch nie trinkt man genug." Vor 200 Jahren sorgte Napoleons Kontinentalsperre, die die Chinarinde unzugänglich machte, für eine Renaissance der Silberweidenrinde in der europäischen Medizin. Vor 200 Jahren erhielt Ernst Moritz Arndt (1769-1860) an der 1933 nach ihm benannten Universität Greifswald eine außerordentliche Professur für Geschichte. 1812 floh er nach Russland und gehörte zu den Vorbereitern der Befreiungskriege gegen Napoleon. Durch seine Gedichte und Flugschriften erlangte er große Popularität. „Das Feuerlied" enthält die Zeilen: „O Wonnesaft der edlen Reben! O Gegengift für jede Pein!" Vor 200 Jahren wurde Freiherr Ernst von Bibra geboren (gest. 1878). 1847 beschrieb er mit Lorenz Geist (1807-1867) die Phosphornekrose bei Arbeitern in Zündholzfabriken. Er bereiste Südamerika und verfasste 1855 eine Monographie „Die Narkotischen Genussmittel und der Mensch" aus der Sicht eines Chemikers und setzte sich u.a. mit Kaffee, Tee, Schokolade, Kath, Fliegenschwamm, Stechapfel, Coca, Opium, Haschisch, Tabak, Betel und Arsenik auseinander. T + K (2005) 72 (3): 124 Kasuistik aus dem Arbeitskreis Klinische Toxikologie Ein klinisch-toxikologisches Märchen frei nach Grimm André Scholer und Stefan Sturm Universitätsspital Basel, Labormedizin, Chemielabor, Toxikologielabor, Petersgraben 4, CH-4031 Basel, Schweiz Zusammenfassung In einem Fall von missbräuchlicher Anwendung eines Drogenschnelltestes im Oktober 2005 konnte bewiesen werden, dass in der Drogenanalytik in jedem Fall Bestätigungstests durchgeführt werden sollten. 1. Chronologie der Ereignisse 2 Wochen vor dem hier beschriebenen Ereignis rief uns die Mutter eines 13-jährigen Knaben an und fragte nach Störmöglichkeiten bei Amphetaminschnelltesten. Ihr Sohn sei nach einer Geburtstagsparty nach Testung mittels eines Amphetamin-Schnelltestes, der von seinem Vater durchgeführt wurde, positiv gewesen (Urintest). Den Teststreifen hatte er in einer Apotheke gekauft (scheinbar problemlos in vielen Apotheken bei uns erhältlich). Die Antwort auf die Frage der Mutter lautet: Die verschiedenen Teststreifen, die wir selbst geprüft haben oder wo wir Informationen aus der Literatur erlangen konnten, weisen relativ wenig Störungen durch Manipulation oder alimentäre Beeinflussung auf, die Medikamente, die in hohen Konzentrationen falsch positive Ergebnisse zeigen (bei allen Amphetamintests) sind: - Ranitidin Cyclohexylamin Die erwähnten Einflüsse konnten im aktuellen Fall ausgeschlossen werden. 2 Wochen später rief uns die Mutter wieder an und erkundigte sich in gleicher Weise nach Störmöglichkeiten der Benzodiazepine- und Cannabis (THC-Carbonsäure) -testfelder bei Schnelltesten. Ihr Sohn sei vor einer Stunde wieder durch den Vater positiv getestet worden (anscheinend hätte der Sohn bei der Testung zugeschaut). Auch dieses Testbesteck wurde in einer Apotheke gekauft. Antwort auf die Anfrage: Der Benzodiazepin-Schnelltest hat je nach Hersteller Störungen durch z.B. - β-Blocker Neuroleptika Die Cannabisschnellteste haben selten Störungen Die aktuelle Situation der Familie: Die Eltern des 13jährigen Kindes sind geschieden und leben getrennt. Der Vater hat eine neue Frau, die 6 Kinder mit in die Familie gebracht hat. Der Vater möchte mit der neuen Familie in die Ferien und würde seinen Sohn unter der Bedingung mitnehmen, dass er drogennegativ ist. Sein Sohn möchte unbedingt mit (Mutter hat keine Möglichkeit mit ihrem Sohn in die Ferien zu gehen). T + K (2005) 72 (3): 125 Zusätzlich zu der belastenden Situation für den Sohn kommt noch, dass in seinem sozialen Umfeld Gerüchte kursieren, er würde Drogen nehmen. Die leibliche Mutter des Knaben unterstützte die Ferienwünsche ihres Sohnes und machte aus diesem Grund die oben erwähnten Anfragen mit der Ergänzung, was sie jetzt noch tun könne? Wir geben ihr folgende Ratschläge: Ihr Sohn müsste Urin unter Kontrolle in einer Institution abgeben, der dann mit chromatographischen Methoden geprüft werden sollte. Sie informiert uns, dass dies nicht möglich sei, jetzt sei es Mittwoch, 14.00 h. Der Sohn wurde um 13.00 h (also vor einer Stunde) beim Vater (neue Familie) positiv auf Benzodiazepine und THC-Carbonsäure getestet. Die Abreise in die Ferien wäre am Freitag, also in 1 ½ Tagen. Ihr Sohn käme so gegen 15.00 zu ihr nach Hause. Wir vereinbaren folgendes: Sie soll ihren Sohn dazu bringen, zu Hause bei ihr Urin abzugeben, sie solle diesen zu uns bringen und versuchen den Vater, so zu beeinflussen, dass er den positiven Urin für eine Bestätigungsanalytik an ein Labor weiterleitet. Der Knabe gibt Urin erst nach längerem Gespräch mit der Mutter ab, seine Gegenargumente „Was soll’s, mir glaubt ja eh niemand“. 2. Weiteres Vorgehen und Analytik Die Mutter gibt den neu gewonnen Urin bei uns ab und wir vereinbaren, dass wir die Ergebnisse einer Vertrauensärztin an ihrem Wohnort übermitteln und diese auch über alles informieren, was uns über den Fall bekannt war. Sie ist damit einverstanden. Die Screening-Analyse mittels CEDIA-Test auf einem Hitachi 917 im Urin ergab folgendes Bild: Negative Ergebnisse für: Amphetamine, Ethanol, Barbiturate, Benzodiazepine, THC-Carbonsäure, Cocain-Metabolit, Methadon, Methadon-Metabolit (EDDP), Methaqualon, Opiate, 6- Monoacetylmorphin, Trizyklische Antidepressiva und die Prüfung auf mögliche Störsubstanzen (Manipulation). Das Kreatinin war mit 3.7 mmol/l 2 – 3 Stunden nach dem Mittagessen (mit vermutlich etlichen Getränken) im Referenzbereich. Interpretation: Alle Drogenteste negativ, gemäss Störeinflussprüfung keine Manipulation des Urins ersichtlich, eine Bestätigung der Analysen mit chromatographischen Methoden wird folgen (Verdünnung des Urins ausgeschlossen, da das Kreatinin im Referenzbereich war). Die Konzentration eines Benzodiazepins, das positiv angab, (Midazolam ca. 55mg/l) sowie die Konzentration der THC-Carbonsäure können kaum innerhalb 2h so sinken, dass sie testnegativ angeben, zumal die Aussage des Vaters „deutlich positiv“ lautete. Das Ergebnis wird der Institution und von dort der Mutter mitgeteilt. Sie übermittelt das Ergebnis postwendend dem Vater und bittet ihn nochmals, den positiven Urin zur Bestätigung abzugeben. Donnerstag morgens kommt der so genannte positive Urin per Zufall zu uns, weil er in einer Institution abgegeben wurde, die mit uns zusammenarbeitet. T + K (2005) 72 (3): 126 Die Ergebnisse der Urinanalysen sind folgende: Test auf Störeinflüsse positiv (vermutlich eine falsch positive Angabe aufgrund von zusätzlichen Stoffen im Urin, siehe unten), Benzodiazepine positiv, THC- Carbonsäure positiv, restliche Analysen negativ Benzodiazepin und THC-Carbonsäure positiv. Interpretation: Bestätigung dringend nötig. Vorläufiges Ergebnis wird der Vertrauensärztin mitgeteilt. In der Zwischenzeit beschliesst der Vater zusammen mit seiner neuen Partnerin, den Sohn unter restriktiver Überwachung und harten Bedingungen mit in die Ferien zu nehmen. Der Sohn ist immer noch Willens mit in die Ferien zu gehen. Bestätigungsanalytik Analyse mittels HPLC (Remedi) und THC-C mittels LCMSMS auf einem FINNIGAN, Advantage ion Trap (Eigenentwicklung der Methode) liefert folgende Ergebnisse: 1. Urin (vom Sohn direkt abgegeben): alles negativ 2. Urin (Urinstreifentesturin) Benzodiazepine nachweisbar (Midazolam, siehe Abbildung 1) und THC-Carbonsäure nur Spuren, THC sowie Cannabinol nachweisbar (siehe Abbildung 2). Sichtbar ist deutlich ein Midazolam Peak mit etwa 55mg/l + 30%). Metabolite waren keine nachweisbar. IS IS Abb. 1: Remedi Analyse des positiven Urins. Sichtbar ist deutlich ein Midazolam Peak mit etwa 55mg/l ± 30%. Metabolite waren nicht nachweisbar. T + K (2005) 72 (3): 127 Probe Standard 0.5 mg/L Cannabinol Cannabidiol ?9,(?8), THC ?9,?8, THC Glucuronid THC-C THC d3 IS Abbildung 2 LCMSMS Analyse der Probe im Vergleich zu einem Standard 3. Interpretation Da wir das Benzodiazepin Midazolam in grossen Mengen (ca. 55mg/l ± 30%) gefunden haben und daneben keine Metabolite, gingen wir davon aus, dass diese Substanz zum Urin zugesetzt wurde. THC-Carbonsäure war nicht nachweisbar, aber THC, was beweist, dass auch diese Substanz zum Urin gegeben wurde. Die Kreuzreaktivität des Immunoassays mit ∆9 THC beträgt 10.4% (Konzentration des THC ca. 200 ng/ml) und die des Cannabinols ca 3% (Konzentration ca 10. ng/ml). Das positive Immunoassay-Ergebnis ist gemäss LCMSMS Analyse auf die höhere Konzentration des THC zurückzuführen. Auffallend ist ein Peak in der LCMSMS-Analyse mit der gleichen Ursprungsmasse und dem gleichen Tochterion wie das THC jedoch mit anderer Retentionszeit. Alle diese Ergebnisse wurden der Vertrauensärztin übermittelt, welche beschloss, die involvierten Personen (mit Ausnahme des Knaben) nach den Ferien mit den Ergebnissen zu konfrontieren. Die Sitzung kommt nicht zustande, da die Mutter der 6 Kinder (die neue Partnerin des Vaters) nach den Ferien erkrankt. Was ist hier geschehen? Richtig, in den Grimms Märchen, war’s immer die böse Stiefmutter. Hier auch. Sie hatte es dann zugegeben (Gründe: Sie wollte mit neuem Mann möglichst alleine in die Ferien, keine Anhängsel aus der Vorgeschichte des Mannes, sie fühlte sich überfordert). T + K (2005) 72 (3): 128 4. Psychosoziale Betrachtung Die verschiedenen Vorkommnisse können bei einem 13jährigen Kind schwere Schäden anrichten. In der obigen Geschichte war nur seine Mutter, die ihm glaubte (aber auch ins Wanken geriet) und alles, was er sagte oder tat, wurde für ihn unerklärlicherweise falsch ausgelegt. Aber, es gibt auch sehr einfühlsame Stiefmütter, die sich für ihre Stiefkinder einsetzen und ihnen gute Gefühle entgegen bringen. Märchen sind nicht „immer wahr“!, das möchte ich doch auch erwähnen. Kasuistik aus dem Arbeitskreis Klinische Toxikologie Akute Intoxikation mit Amisulprid H. König HELIOS Kliniken Schwerin, Institut für Laboratoriumsmedizin, Wismarsche Str. 397, D-19049 Schwerin Amisulprid findet Anwendung zur Therapie akuter und chronischer schizophrener Störungen. Es wirkt als Dopaminantagonist und bindet selektiv am D2- und D3-Rezeptor . Zeichen einer Überdosierung sind vor allem Benommenheit, Sedierung bis hin zu komatösen Zustandsbildern, Hypotension, extrapyramidal-motorische Symptome. Mögliche Therapie bei Überdosierung: Es gibt kein spezifisches Antidot. Der Wirkstoff ist nur in geringen Mengen dialysabel. Bei motorischen Störungen kann die Gabe von Anticholinergika hilfreich sein. Intensivüberwachung und allgemeine intensivtherapeutische Maßnahmen. Eine knapp 50 jährige Patientin mit „einschlägigen“ Vorbefunden wird gegen 22 Uhr in der Rettungsstelle aufgenommen. Als Verdachtsdiagnose wird eine Bromazepam-Intoxikation angegeben. Von den untersuchten klinisch-chemischen Analyten zeigte lediglich Kalium einen grob abweichenden Befund (2,42 mmol/L). Außerdem musste die Patientin beatmet werden. Im Rahmen der klinisch-chemischen Untersuchung wurde auch mittels maschinellem Immunoassay auf das prinzipielle Vorhandensein von Benzodiazepinen in Urin und Serum der Patientin geprüft – mit negativem Ergebnis. Daraufhin wurde das Serum mittels HPLC-DAD nach extraktiver Anreicherung untersucht. Nachgewiesen wurde eine übertherapeutische Konzentration von Diphenhydramin (0,745 mg/L; therapeutisch 0,05-0,1 mg/L, toxisch ab 0,5 mg/L, Serumeliminations-Halbwertszeit T + K (2005) 72 (3): 129 der Muttersubstanz 4-10 Stunden, der Metabolite 20-60h). Damit übereinstimmend wurde klinisch inzwischen auch ein „mildes anticholinerges Syndrom“ an der Patientin beobachtet. Dominiert wurde das Geschehen (und das Chromatogramm) aber von einer potentiell letalen Konzentration von Amisulprid, weshalb der Fall überhaupt berichtenswert ist (gemessen 80,5 mg/L; therapeutisch bis 0,4 mg/L, potentiell letal ab 10 mg/L, Serumeliminations-Halbwertszeit 12-18h [Uges 2004]). Daraufhin wurde seitens der Klinik die Entscheidung zu einer kombinierten Hämoperfusion/Hämodialyse (HP/HD) getroffen , deren erster Block 4 Stunden dauerte, gefolgt von 3 Stunden „Pause“ und einem zweiten Block HP/HD von wiederum 4 Stunden Dauer. Ab dieser Zeit wurde die Patientin mit „normaler Intensivtherapie“ weiter behandelt. 90,00 Amisulprid i.S.[mg/L] 80,00 80,50 73,40 Beginn erste HP/HD 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 23,30 Ende I 20,60 Beginn zweite HP/HD 11,00 Ende II 5,53 1,13 57 53 49 45 41 37 33 29 25 21 17 13 9 5 1 0,00 Zeit seit Patientenaufnahme [ h ] Abb. 1. Verlauf der Amisulpridkonzentration bei einer schweren akuten Vergiftung. HP/HD = Hämoperfusion/Hämodialyse. Nach ca. 60 Stunden war die Patientin wieder bei Bewusstsein und konnte ohne Beatmung weiter behandelt werden. Zu diesem Zeitpunkt fanden sich auch bei den allgemeinen klinischchemischen Untersuchungen keine schwerwiegenden Abweichungen mehr. Inzwischen haben wir die Patientin bereits erneut akut in der Klinik behandeln müssen, diesmal mit Clozapin. T + K (2005) 72 (3): 130 Aus dem Arbeitskreis Alkoholkonsum und Nachtrunk Bericht zur Sitzung des Arbeitskreises am 09.05.2005 in Mainz Rolf Aderjan (Heidelberg) und Rolf Werner (Jena) Aktuelles zur Begleitstoffanalytik: Es wurden die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Glucuronidspaltung bei der Begleitstoffanalyse diskutiert. Von den anwesenden Mitgliedern des AK wird folgender Standpunkt formuliert: Eine Glucuronidspaltung im Blut im Rahmen einer Begleitstoffanalyse ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu empfehlen. Validierung – Kalibratoren – Matrixeffekte: Matrixeffekte müssen bei der Bestimmung von Serum – Vollblut – Verteilungsverhältnissen der Begleitstoffe unbedingt berücksichtigt werden. Die Mehrheit der Anwesenden sprach sich für eine Verwendung wässriger Kalibratoren und von Serumkontrollen aus. Weiterhin wurde beschlossen, einen Entwurf für eine Richtlinie für Begleitstoffuntersuchungen zu erarbeiten. Datenbank Begleitalkohole und Austausch von Getränkeproben: Es soll eine Zusammenarbeit über Dr. Lachenmeier zur AG „Spirituosen“ in der Lebensmittelchemischen Gesellschaft hergestellt werden. Die Datenbank des Lebensmitteluntersuchungsamtes Karlsruhe (ca. 1000 Getränke) kann zur Verfügung gestellt werden und soll in die Homepage der GTFCh eingebunden werden. Zur weiteren Datenerhebung sollen zu jedem Ringversuch mehrere Getränkeproben zur Untersuchung mit verschickt werden. Analysengeräte und Methoden: Es wurde über die Testung des HS 110 Trap (Firma Perkin Elmer) berichtet. Der Nachweis von Begleitstoffen ist mit diesem Gerätesystem sehr gut möglich und führt durch Anreicherung der Begleitstoffe zu einer höheren Empfindlichkeit. Die Veröffentlichung „Bestandsaufnahme der Begleitstoffanalyse und Ergebnisse erster Ringversuche“ ist im Toxichem + Krimtech 72/2 (2005) erschienen. Rechtssprechung: Zu diesem Thema standen keine Neuigkeiten zur Diskussion. Sonstiges: Vorstellung und Diskussion von zwei problematischen Fällen zur Begleitstoffanalytik und zum Nachweis extrem leichtflüchtiger Verbindungen (Dimethylether). T + K (2005) 72 (3): 131 Geschäftsordnung des Vorstandes der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) Gemäß § 12, Abs. 3 der Satzung (Grammatikalisch maskuline Bezeichnungen gelten im gesamten Text gleichermaßen für beide Geschlechter) I. ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN DES VORSTANDES §1 1.1 Der Vorstand besteht gemäß § 11, Abs. 1) der Satzung aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, drei Beisitzern und dem Schriftleiter des Mitteilungsblatts der GTFCh. 1.2 Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die beiden Vizepräsidenten. §2 2.1 Die Mitgliedschaft im Vorstand beginnt mit der Wahl durch die Mitgliederversammlung und dauert bis zur nächsten Mitglieder-versammlung. Wiederwahl ist möglich. 2.2 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Arbeiten des Vorstandes teilzunehmen. Bei Verhinderung ist dieses dem Präsidenten vor der Sitzung mitzuteilen. §3 3.1 Der Präsident vertritt die Gesellschaft, lädt zu den Sitzungen des Vorstandes und den Mitgliederversammlungen ein und leitet die Verhandlungen. Der Präsident hat den Vorstand über alles die Gesellschaft betreffende zu unterrichten und auf Verlangen der Vorstandsmitglieder Auskunft zu erteilen. 3.2 Einer der Vizepräsidenten vertritt den Präsidenten während dessen Abwesenheit in allen seinen Rechten und Pflichten. Die Reihenfolge dieser Vertretung legt der Vorstand in seiner konstituierenden Sitzung fest. 3.3 Einer der Vizepräsidenten ist für die Fort- und Weiterbildungsangebote der Gesellschaft verantwortlich. 3.4 Einer der Vizepräsidenten ist für die Betreuung der Arbeitskreise verantwortlich. 3.5 Der Schatzmeister verwaltet die Geldmittel der Gesellschaft. Er zieht die Mitgliederbeiträge ein und ist für die Kosten der Gesellschaft zeichnungsberechtigt. Daneben sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes einzeln zeichnungsbefugt. Alle Ausgaben über Euro 3000.- bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands ( siehe § 3.2). Der Schatzmeister hat dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über Einnahmen, Ausgaben und den Stand des Vermögens Bericht zu erstatten. 3.6 Der Schriftführer unterstützt den Präsidenten bei den Verhandlungen in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen. Er führt das Protokoll der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen. 3.7 Einer der Beisitzer soll Leiter der Geschäftsstelle sein. 3.8 Der Schriftleiter des Mitteilungsblattes der Gesellschaft ist für das regelmäßige, dreimal jährliche Erscheinen des Mitteilungsblattes verantwortlich. 3.9 Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, sämtliche Akten der Gesellschaft einzusehen. 3.10 Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. T + K (2005) 72 (3): 132 II. VORSTANDSSITZUNGEN §4 4.1 Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Präsident kann jederzeit eine Sitzung des Vorstandes einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn es der Vorstand beschließt oder mindestens zwei Vorstandsmitglieder es beantragen. 4.2 Die Einladungen zu Vorstandssitzungen sind in der Regel schriftlich mindestens drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung zu verschicken. 4.3 Zur Beratung spezieller Themen und Aufgaben kann der Präsident weitere Personen zur Vorstandssitzung einladen. Diese haben nur beratende Stimme. §5 5.1 Tagesordnungspunkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur beraten werden, wenn es der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Der Vorstand kann die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern oder einen Tagesordnungspunkt absetzen. Vor Erledigung der Tagesordnung kann die Sitzung nur durch einen Beschluss des Vorstandes abgebrochen werden. 5.2 Der Präsident hat über jeden Tagesordnungspunkt die Beratung zu eröffnen. Meldet sich niemand mehr zu Wort, erklärt er die Beratung für abgeschlossen und eröffnet gegebenenfalls die Abstimmung. Der Vorstand kann beschließen, die Beratung zu vertagen oder zu beenden. Ein Antrag auf Schluss der Beratung geht einem Vertagungsantrag vor. 5.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder - davon wenigstens ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes - anwesend sind. 5.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes muss die Abstimmung geheim durchgeführt werden. 5.5 Der Vorstand entscheidet über die Verleihung der Fachtitel auf der Basis des nach der Verfahrensordnung der jeweiligen Anerkennungskommission zustande gekommenen abschließenden Votums dieser Kommission. Für die Archivierung der Anerkennungsunterlagen (Gutachten) ist die Geschäftsstelle der GTFCh verantwortlich. §6 6.1 Über die Verhandlungen des Vorstandes wird ein Ergebnisprotokoll ausgefertigt. Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Protokoll vor der nächsten Sitzung, spätestens vier Wochen nach der letzten Sitzung. Einsprüche gegen das Protokoll sind zu Beginn der nächsten Sitzung vorzubringen. Über Änderungen entscheidet der Vorstand. 6.2 Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich, zudem kann der Vorstand über einzelne Verhandlungspunkte Vertraulichkeit beschließen. 6.3 Der Präsident unterrichtet die Mitglieder über Ergebnisse der Vorstandssitzungen in der Mitgliederversammlung oder im Mitteilungsblatt der Gesellschaft. III. KOMMISSIONEN UND ARBEITSKREISE §7 7.1 Der Vorstand schlägt Kommissionen zur Anerkennung der Fachtitel vor. Jeder dieser Kommissionen muss mindestens ein Vorstandsmitglied angehören. Die Vorsitzenden der Kommissionen haben dem Vorstand Bericht zu erstatten. 7.2 Der Vorstand beruft für vier Jahre eine Kommission zur Auswahl von Kandidaten für den Förderpreis für junge Wissenschaftler der GTFCh. T + K (2005) 72 (3): 133 7.3 Der Vorstand kann darüber hinaus Kommissionen und deren Vorsitzende zur Bearbeitung besonderer Probleme für eine begrenzte Zeit berufen. Die Mitglieder solcher Kommissionen müssen nicht Vorstandsmitglieder sein, jedoch muss jeder Kommission mindestens ein Vorstandsmitglied angehören. Der Vorsitzende der Kommission hat dem Vorstand Bericht zu erstatten. 7.4 Der Vorstand setzt gemäß § 14 der Satzung für spezielle Aufgaben Arbeitskreise ein. 7.5 Bildung, Aufgaben und Besetzung der Kommissionen und Arbeitskreise ist den Mitgliedern im Mitteilungsblatt der Gesellschaft bekannt zu geben. 7.6 Wenn für eine Kommission oder einen Arbeitskreis keine Notwendigkeit mehr besteht, beschließt der Vorstand deren Auflösung. IV. STREITIGKEITEN §8 8.1 Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Gesellschaft ist ein Schlichtungsausschuss einzusetzen, wenn dies einer der Beteiligten beantragt. 8.2 Der Schlichtungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern der GTFCh. Jede der beiden Parteien benennt zwei Mitglieder in diesen Ausschuss. Den Vorsitz übernimmt der Präsident. §9 9.1 Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes der Gesellschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten und zu begründen. Jedes Mitglied ist antragsberechtigt. Die betroffene Person ist über den Antrag und die Begründung schriftlich zu informieren. Er hat Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme. 9.2 Der Vorstand beschließt mit Zweidrittelmehrheit über diesen Antrag und teilt den Beschluss den Parteien schriftlich mit. 9.3 Gegen diese Entscheidung können beide Parteien innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung Einspruch erheben und die Einberufung eines Schlichtungsausschusses verlangen. V. TAGUNGSPRÄSIDENT § 10 10.1 Der Vorstand beruft in der konstituierenden Sitzung ein Mitglied der Gesellschaft zum Tagungspräsidenten des nächsten Mosbacher Symposiums. Er wird zu allen Sitzungen des Vorstands eingeladen. Wiederberufung ist möglich. VI. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSORDNUNG § 11 11.1 Die Auslegung der Geschäftsordnung obliegt dem Vorstand. 11.2 Satzungskonforme Änderungen der Geschäftsordnung können nur beschlossen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zustimmen. 11.3 Die Geschäftsordnung des Vorstandes sowie deren Änderungen müssen im Mitteilungsblatt der Gesellschaft veröffentlicht werden. VII. INKRAFTTRETEN DER GESCHÄFTSORDNUNG § 12 12.1 Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Annahme in Kraft. 12.2 Die Geschäftsordnung wurde am 10. Feb. 2005 durch den Vorstand angenommen. T + K (2005) 72 (3): 134 Berichte von Tagungen Fritz Pragst, Berlin 43rd International Meeting of The International Association of Forensic Toxicologists 29. August bis 2. September 2005 in Seoul (Korea) Die diesjährige TIAFT-Konferenz fand unter dem Motto „East meets West in Forensic Toxicology“ unter der Leitung von Frau Dr. Heesun Chung (National Institute of Scientific Investigation, NISI) im Lotte-Hotel in Seoul/Korea statt. An dem hervorragend organisierten Meeting nahmen 478 Wissenschaftler aus 48 Ländern teil, unter ihnen 26 aus Deutschland, das nach Korea (184 Teilnehmer) und Japan (68 Teilnehmer) die drittstärkste Fraktion bildete. Das wissenschaftliche Programm war mit 89 Vorträgen und 133 Postern wieder sehr umfangreich und anspruchsvoll und zeigte erneut den internationalen Stand und die Fortschritte auf diesem Gebiet. Das Vortragsprogramm war in 4 NISI-Symposien mit geladenen Vortragenden und 9 weitere Sitzungen gegliedert. Den Auftakt bildete im Eröffnungs-NISI-Symposium ein Beitrag von H. Stead (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC, Wien) über die globale Situation der illegalen Drogen und die Rolle des Labors bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Neben aktuellen Zahlen über Produktion und Handel illegaler Drogen wurde die sehr unterschiedliche Ausrüstung forensischer Labors im Weltmaßstab deutlich. Den zweiten Eröffnungsvortrag lieferte M. Huestis (National Institute of Drug Abuse, Baltimore, USA) zum komplexen Thema "Fahren unter dem Einfluss von Drogen“, das einerseits weitere Forschungsarbeiten zu den Grundlagen und andererseits Erkenntnisse aus der Praxis umfaßte. Von der Erkennung an äußeren Symptomen über den analytischen Nachweis bis zur Interpretation und Gesetzgebung ist eine enge Kooperation mit Polizei und Justiz erforderlich. In den weiteren NISI-Symposien wurden die Rolle des Forensischen Toxikologen in der chemischen Kriegführung und im Terrorismus sowie in der Medizin mit pflanzlichen Heilmitteln behandelt und ein Überblick über den Stand der forensischen Toxikologie in einigen asiatischen Ländern (Korea, Japan, Taiwan, Singapur) gegeben. Besonders interessant war die Darstellung der Anthrax-Problematik, der mit diesem Bazillus erfolgten terroristischen Anschläge in Japan und in den USA und neuer Grundlagenergebnisse zur erfolgreichen Erkennung und Bekämpfung derartiger biologischer Anschläge. Die bewilligten Mittel zu „Biodefence“ in den USA belaufen sich auf 1,4 Mrd. US $ + 5 Mrd. US $ für Impfstoffe (M. E. Johnson, Chicago). Ein Darstellung des Sarin-Anschlages in Tokio 1994, bei dem 200-600 g dieses Giftes unter einem Sitz in einer U-Bahn ausströmte, wurde von Y. Seto (National Institute of Police Science, Tokyo, Japan) gegeben. Die zwiespältige Bedeutung der pflanzlichen Medikamente oder Nahrungs-Ergänzungsmittel wurde von Ill-Moo Chang (Seoul National University, Korea) erläutert. Unbekannte Inhaltsstoffe oder hinzugefügte synthetische Produkte können als Ursache für toxische Wirkungen gelten. Als Beispiel wurde das in der traditionellen chinesischen Medizin verwendete Astrolochium genannt, das als Bestandteil von „slimming pills“ neben seiner stark diuretischen Wirkung Nierenversagen und Krebs im Nieren-Blasentrackt hervorrufen kann. Einen hohen Stellenwert nahm natürlich Ginseng ein, das unter anderem auch für die Behandlung opiatabhängiger Patienten eingesetzt wurde. In zwei Vorträgen wurden Symptome und analytische Befunde bei tödlichen und überlebten Aconitin-Vergiftungen vorgestellt. T + K (2005) 72 (3): 135 Das Profil der bei Intoxikationen auftretenden Gifte in asiatischen Ländern unterscheidet sich deutlich von dem in Europa. So sind suizidale CO-Vergiftungen unter Nutzung von Holzkohle als CO-Quelle mit 78 % der Fälle in Japan führend. In Singapur wird der Suizidversuch noch als Straftat bewertet. Die 9 Vorträge zur Postmortem-Toxikologie umfassten teilweise tiefere Betrachtungen zu einzelnen Wirkstoffen (Methadon, Diphenhydramin, Atracurium). In einer klinischen Studie mit Methadon-Substitutionspatienten wurden Hyperkapnie und erniedrigte hypoxische Atemreflexe festgestellt, die durch Benzodiazepine erhöht wurden (O. Drummer, Melbourne). Bemerkenswert war in dieser Sitzung ein Beitrag des mittlerweile 87jährigen Irving Sunshine (Cleveland, Ohio) zu den Herausforderungen der Forensischen Toxikologie, in dem er neben Dokumentation und Sicherheitsbewertung der Ergebnisse vor allem auch die Erfahrung des forensischen Toxikologen als wichtigen Faktor hervorhob. In einer statistischen Untersuchung einer großen Fallzahl kombinierter Alkohol-MedikamentIntoxikationsfälle zeigte sich, dass Promazin, Doxepin, Amitriptyline und Propoxyphen die letale Wirkung des Alkohols beträchtlich erhöhen (Ojanpera, Helsinki). Hingegen erwiesen sich Zopiclon, Diltiazem und die neuen Antidepressiva als weniger gefährliche Verstärker der Alkoholtoxizität. Illegal Zubereitungen zur Behebung der erektilen Dysfunktion in Form von Kapseln, Suspensionen oder Getränken in Dosen oder Flaschen sind ein Problem in Korea (H. Choi, Korea). 16 Todesfälle wurden beschrieben. Die Produkte enthielten Sildenafil, Homosildenafil, Hydroxyhomosildenafil, Tadalafil oder Vardenafil und stammen hauptsächlich aus chinesischer Produktion. In der Sitzung über Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sowie Doping standen Empfindlichkeit und Sicherheit der Nachweismethoden im Vordergrund. A. W. Jones (Schweden) zeigte, dass die Bewertung von Amphetaminbefunden im Urin durch Berücksichtigung des pH-Wertes und des Kreatininwertes erheblich verbessert werden kann. In Australien ist der Speicheltest auf Amphetamine und Cannabinoide jetzt ohne äußeren Anlaß gesetzlich möglich (M. Chu, Montreal). Vergiftungen mit Tabak (meistens Unfälle mit Kindern), Docetaxel und Paclitaxel (im Rahmen der Chemotherapie) oder mit Seeschlangentoxinen wurden in der Sitzung zur klinischen Toxikologie behandelt, neben methodischen Beiträgen wie der enantioselektiven Analyse von Tramadol und dessen Metaboliten oder der Multielement ICP-MS- Analyse bei chronischen Dialysepatienten. Es wurde gezeigt, dass das Verhältnis Hydroxycotinin/Cotinin im Speichel benutzt werden kann, um leichten und schweren Tabakkonsum bei Schwangeren zu unterscheiden. Zwei Sitzungen (19 Beiträge) waren analytischen Methoden gewidmet. Hervorzuheben sind die Anwendung eines polyfluorierten Prolylchlorides in der enantioselektiven Analyse von Amphetaminen in der Haaranalyse, die LC-MS/MS-Analyse quarternärer Ammoniumverbindungen (Paraquat und Analoga) und von Ethylphosphat als weiterem Alkohol-Metaboliten, die Headspace-GC-MS-Bestimmung von Cyanid in Form der isotopen Verbindung H13C15N mit der Empfindlichkeit von 0,5 ng/ml oder die Anwendung eines ChemilumineszenzStickstoffdetektors in der Gaschromastographie, der auf der Bildung von angeregtem NO2 bei der Verbrennung von Stickstoffverbíndungen mit Ozon beruht und eine äquimolare Response für alle N-Verbindungen aufweist. LC-MS/MS dominierte wiederum während der gesamten Tagung aus methodischer Sicht. Drogenmissbrauch stand mit ebenfalls 19 Vorträgen im Mittelpunkt zweier weiterer Sitzungen. In einer prospektiven Studie wurde nach 10-tägiger oraler Dronabinol-Applikation ein Modell zur Abschätzung der letzten Einnahmezeit aus den THC- und THC-COOHKonzentrationen abgeleitet. In Tierversuchen mit Schweinen wurde der zeitliche Verlauf der Konzentrationen von THC, THC-COOH und 11-OH-THC nach Injektion in verschiedenen T + K (2005) 72 (3): 136 Geweben verfolgt und die Speicherung in Fettgeweben nachgewiesen. Benzylpiperazin wird in Neuseland als Antihelmintikum eingesetzt, was Ausgangspunkt für einen verbreiteten Missbrauch, teilweise in sog. „Pflanzlichen Drogen“, mit Todesfällen darstellte. Muscimol ist die halluzinogene Substanz des Fliegenpilzes, für dessen Analyse eine LC-MS/MS-Methode vorgestellt wurde. Der bakterielle Abbau von Drogen oder Medikamenten in Urinproben kann durch eine neuartige aseptische Entnahmetechnik basierend auf Filtrations-Sterilisation verhindert werden, wie am Beispiel von Cocain, 6-Acetylmorphin und Flunitrazepam gezeigt wurde. Endogenes GHB im Urin (am besten als GHB mittels Headspace-GC-MS gemessen) wurde von 207 Personen bestimmt und lag zwischen 0 und 2,7 µg/ml, so dass ein Cut-off von 10 µg/ml für exogene Verabreichung nie überschritten wird. Dextromethorphan gehört zu den in Korea am häufigsten missbrauchten Substanzen, während Fälle mit 5-Methoxy-N,Ndiisoppropyltryptamin in Japan beschrieben wurden. Den Abschluss bildete mit 10 Vorträgen eine Sitzung über alternative Analysenmaterialien. Scopolamin wurde im Haar eines Notfallpatienten (3 Segmente) in Konzentrationen von 1443 pg/mg nachgewiesen, der Tee von getrockneten Blüten von Dature inoxia getrunken hatte. Diese Blüten enthalten neben dem halluzinogenen Scopolamin nur wenig Atropin. Die Nachweisdauer von Cocain im Speichel wurde bei einmaligem Konsum im Mittel zu 5 Stunden und nach mehrfachem Konsum zu 21 Stunden bestimmt (cut-off 8 ng/ ml). Glibenclamid wurde im Haar nach mehrfacher Verabreichung zu 23-31 pg/mg festgestellt. In einem anderen Vortrag wurde gezeigt, dass sich Ecgonin als Marker für Cocainkonsum in stark hydrolysierten Urinproben mittels SPE (C8 + SO3-) gut extrahieren lässt, wenn man den pH auf 2-3 erniedrigt. Viele der jeweils an zwei Tagen gezeigten 133 Poster, zu deren Betrachtung nur insgesamt 3 Stunden inclusive Buffet vorgesehen war, boten ebenfalls viele Details, deren Wiedergabe hier nicht annähernd möglich ist. Besonders zu erwähnen sind z. B. die Entwicklung neuer Immunoassays auf Nanopartikel-Basis, die segmentweise Bestimmung von Methamphetaminen im Einzelhaar durch In-Matrix-Derivatisierung und HS-SPME/GC-MS, die Umwandlung von Cannabidiol in Hexahydrocannabinole und Folgeprodukte durch Wasseraddition im sauren Mageninhalt, die Kontrolle der Naltrexon-Einnahme in der Opiatentzugsbehandlung durch Haaranalyse (Bestimmung von 6-ß-Naltrexol) oder ein Todesfall mit Cantharindin nach Gabe von 5 g gemahlener spanischer Fliege zur Sterilitätsbehandlung einer 38jährigen Frau. Neben dem wissenschaftlichen Programm boten der Begrüßungsabend, die Konferenztour in ein Samsung-Werk und ein koreanisches Dorfmuseum und anschließender Abendveranstaltung mit koreanischer Folklore sowie das Abschlussbankett mit Auszeichnungen (s. Personalia) zahlreich Möglichkeiten des individuellen Erfahrungsaustausches. In zusätzlich angebotenen Führungen und Post-Konferenztouren konnte man einen Einblick von Seoul und Südkorea gewinnen, einem Land mit großer und interessanter Geschichte und Kultur, moderner Lebensweise und hohem technischem Niveau sowie äußerst gastfreundlichen Menschen. Die von Frau Dr. Heesun Chung und ihren Mitarbeitern mit viel Akribie organisierte Tagung wird von zukünftigen Veranstaltungen kaum zu überbieten sein. Während des TIAFT Business-Meetings wurde Dr. Pascal Kintz (Strasbourg) als neuer Präsident der Gesellschaft für die nächsten drei Jahre gewählt und löste somit die bisherige Präsidentin, Dr. Marylin Huestis (Baltimore), ab. Die nächsten TIAFT-Tagungen werden in Ljubljana (2006), Seattle (2007), Martinique (2008) und auf den Philippinen (2009) stattfinden (s. Tagungskalender). T + K (2005) 72 (3): 137 Meeting of the Society of Hair Testing 28.-30.09.2005 in Strasbourg Das diesjährige Meeting der Society of Hair Testing wurde durch die Mitarbeiter des neu gegründeten Laboratoire ChemTox, Pascal Kintz, Vincent Cirimele und Marion Villain im Hotel Sofitel in Strasbourg ausgestaltet. Als Schwerpunkt war die Interpretation von Haarergebnissen vorgesehen. Mit 30 Vorträgen in fünf Sitzungen und 81 Teilnehmern war es wieder eine sehr effektive Veranstaltung. Angenehm wirkte sich aus, dass für die Vorträge keine zeitliche Limitierung notwendig war und genügend Raum für Diskussion geboten wurde. Die erste Sitzung war der Frage von Cut-off‘s in der Haaranalytik gewidmet, einer besonders schwierigen Problematik angesichts der fehlenden Dosis-Konzentrations-Relation und der starken Methodenabhängigkeit der Ergebnisse. Die statistischen Grundlagen und allgemein zu beachtenden Aspekte der Festlegung von Cut-off’s wurden von F. Peters (Homburg/Saar) vorgetragen. Als Hauptaspekte wurden die Festlegung von Cut-off’s als Optimierung von Selektivität, Sensitivität und diagnostischer Richtigkeit, der Einfluss der statistischen Verteilung von physiologischen oder Proben-Parametern sowie der Einfluss der methodischen Variabilität der Meßergebnisse auf die Festlegung dieser Grenzwerte herausgearbeitet. In zwei Vorträgen von C. Moore die Ergebnisse der Analyse von Haar, Speichel und Urin auf Cocain und Metabolite sowie auf Amphetamine von 200 Probanden mit den Federal Guidelines für diese Materialien im Rahmen des Workplace Testings bewertet und mit den Angaben der Probanden zum Drogenkonsum verglichen. Haare lieferten jeweils den größten Anteil positiver Ergebnisse. Ein Einfluss solcher Studienergebnisse auf die bestehenden Grenzwerte ist in den USA praktisch unmöglich. Eine Methode zu gleichzeitigen Bestimmung von THC, 11OH-THC, THC-COOH, CBD und CBN im Haar mit Nachweisgrenzen von 0,01 ng/mg für THC, CBN und CBD und von 0,001 ng/mg für die beiden Metabolite wurde von J. F. C. Wicks (Tricho-Tech Limited, Cardiff) entwickelt und auf 2155 Proben von früheren oder gegenwärtigen Cannabiskonsumenten, die in Kriminaldelikten verwickelt waren, angewendet. Positive Ergebnisse wurden in insgesamt 59 % der Fälle gefunden, wobei verschiedenste Kombinationen positiver Werte für die verschiedenen Analyte auftraten und der Autor sich außerstande sah, nützliche Cut-off-Werte abzuleiten. Die Ergebnisse des Haartestes auf Cannabinoide im Zusammenhang mit der Fahreignungsprüfung in Berlin wurde von F. Pragst mit der allgemeinen Statistik der Konsumhäufigkeit bei Cannabisabusern in Deutschland verglichen und eine Erniedrigung des bisherigen Cut-off’s für THC von 0,1 ng/mg auf 0,05 ng/mg vorgeschlagen. Der gegenwärtige Stand der Bewertung von Alkoholmarkern im Haar wurde von M.Yegles (Luxemburg) und F. Pragst (Berlin) behandelt. Die statistische Auswertung der Fettsäureethylesterkonzentrationen im Haar zeigte, dass ein Cut-off von 0,5 ng/mg mit einer Sensitivität von 90 % und einer Spezifität von 90 % der Diskriminierung von Alkoholmissbrauch gegenüber normalem Trinkverhalten besser gerecht wird als der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/mg (100 % Spezifität, 70 % Selektivität). Bei Ethylglucuronid grenzen sich Abstinenzler von Normaltrinkern mit Haarkonzentrationen unter 8 pg/mg und Normaltrinker vom Alkoholmissbrauch mit Werten unter 25 pg/mg ab. Es wurde gezeigt, dass sich im konkreten Fall beide Marker sehr gut ergänzen. T. Cairns (Psychemedics, Culver City, USA) stellte ein auf 4 Mio. Proben, die mit Radioimmunoasay als Vortest und Bestätigung durch GC-MS nach speziellen Wasch-Prozeduren bearbeitet wurden, beruhendes umfangreiches statistisches Material vor und verglich es mit den geltenden Cut-off-Werten. Die zweite Sitzung beschäftigte sich mit dem Nachweis neuer Wirkstoffe und neuen Anwendungen der Haaranalyse. R. Kronstrand (Likoping, Schweden) zeigte an mehreren Substanzgruppen, dass LC-MS/MS gute Voraussetzungen sowohl für Screening-Verfahren als auch gezielte Analysen von Haarproben hat. Als Kriterium für eine eindeutige Identifizierung T + K (2005) 72 (3): 138 werden mindestens zwei MS/MS-Übergänge pro Analyt gefordert. Ein Überblick über die Möglichkeiten der enantioselektiven Quantifizierung von Amphetamininen mit spezieller Betonung der GC-MS nach Derivatisierung mit (S)-Heptafluorobutyrylprolylchlorid wurde von L. Martins (Luxemburg) vorgestellt. M. Ginet (Illkirch, Frankreich) stellte für zwei Haarproben von Napoleon die Ergebnisse eines Multielement-Screenings durch ICP-MS und einer Spezifizierung des Arsens hinsichtlich AS(III), AS(V) und methyliertem organischem Arsen vor und kam zu dem Schluss, dass es sich doch um eine chronische Intoxikation des Herrschers mit Arsen gehandelt hat. Goullé (Le Havre, Frankreich) zeigte durch Arsennachweis in den Haarsegmenten eines plötzlich verstorbenen Ehepaares, das beide mindestens ein Jahr bzw. 3-4 Monate chronisch vergiftet worden waren, und der mutmaßliche Täter konnte durch den Arsennachweis in dessen Haaren überführt werden. Ein einfaches LC-MS/MS-Verfahren zur Bestimmung von Ethylglucuronid im Haar wurde von L. Morini (Pavia, Italien) vorgestellt. Aus bisherigen Proben wurden Werte für Abstinenzler mit < 6 pg/mg, für Normaltrinker < 35 pg/mg und für Alkoholiker > 35 pg/mg erhalten. Über ein neues GC-MS-Verfahren mit MSTFA-Derivatisierung zur Bestimmung von Buprenorphin und Norbuprenorphin wurde von C. Stramesi (Pavia, Italien) berichtet. V. Cirimele (Illkirch, Frankreich) zeigte, dass mittels HPLC-ESI-MS/MS-Screening im Haar auf Corticosteroide (Triamcinolon, Prednisolon, Cortisil, Prednison, Cortison, Flumetason und Beclomethason) ein Beitrag zur Dopingkontrole geleistet werden kann. H. Sachs (München) gab einen Überblick über den Stand der systematischen toxikologischen Analyse in Haarproben. Die besten Möglichkeiten bestehen zur Zeit mit LC-MS/MS, wie an mehreren Fällen demonstriert wurde. So konnte der zeitliche Verlauf der Amitriptylinverabreichung an Kinder durch eine Aufsichtskraft an Einzelhaaren in 0,5 cm langen Segmenten ermittelt werden. Schließlich wurde Cotinin im Haar zur Differenzierung zwischen aktiven und passiven Rauchern sowie unbelasteten Personen, besonders unter dem Gesichtspunkt der pränatalen Schädigung von J. Gareri (Toronto) charakterisiert. In der dritten Sitzung ging es um die Rolle der Haaranalyse in der Beweisführung bei durch Drogen oder Medikamente erleichterten Verbrechen (Drug facilitated crimes). Nach einem einführenden generellen Überblick von P. Kintz (Illkirch, Frankreich), der die ganze Breite solcher Verbrechen (Sedierung von Kindern, Sexulastraftaten, Kindesmissbrauch, heimliche Verabreichung in der Familie, Raub, Beeinträchtugung der Urteilsfähigkeit) umfasste und die praktische Herangehensweise des Haaranalytikers beschrieb, wurde von M. Villain (ebenfalls Illkirch, Frankreich), ein LC-MS/MS-Verfahren zum Screening auf 16 Benzodiazepine und Hypnotika im Haar mit praktischen Anwendungen bei Kriminaldelikten präsentiert. Ein Verfahren zur Bestimmung von Zopiclon im Haar wurde von J. Schräder (Berlin) vorgestellt. M. Cheze (Paris) stellte Konzentrationsbereiche für einmalige Einnahme, mehrmalige Einnahme, tägliche Behandlung und schwere Vergiftungen für Bromazepam, Clonazepam und Zolpidem als Basis für eine Bewertung vor. Der Tod eines 36jährigen Mannes nach vorherigem mehrfachen Krankenhausaufenthalt mit epilepsieähnlichen Anfällen, in dem eine letale ChloraloseVergiftung festgestellt wurde, stellte für F. Sporkert (Lausanne, Schweiz) den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung dieses Rodentizides im Haar durch GC-NCI/MS dar. Die segmentweise Analyse lieferte bei extremen Konzentrationen um 600 ng/mg den Beweis für eine mehrfache Verabreichung als Ursache für die früheren Anfälle. Der Nachweis von GHB im Haar nach Sexualstraftaten mit dieser Droge wurde durch abschnittsweise Analyse mit deutlich über dem Grundniveau liegenden Konzentrationen für die in der Zeit der Straftat gewachsenen Bereiche von K. S. Scott in mehreren Fällen geführt. Das Thema der vierten Sitzung war Qualitätssicherung in der Haaranalyse. Die Grundlagen der Methodenvalidierung und die Erfahrungen bei der Akkreditierung eines Labors, das u. a. Haaranalyse betreibt, wurden von C. Staub (Genf, Schweiz) behandelt und in einem zweiten Beitrag aus der gleichen Gruppe von Ch. Widmer-Girod konkret unterlegt. H. Sachs (München) verglich die Haar-Ringversuchsstrategien der SoHT und der GTFCh und C. Jurado (Se- T + K (2005) 72 (3): 139 villa) gab eine Auswertung des diesjährigen SoHT-Ringversuches. Schließlich wurden die Probleme und administrativen Widersprüche bei der Qualitätssicherung der Haaranalysen in Italien durch S. Pichini (Rom und Barcelona) eindrucksvoll vermittelt. Fallstricke in der Haaranalyse war das Thema der letzten Sitzung. F. Pragst (Berlin) verdeutlichte anhand berechneter Konzentrationsprofile die Grenzen zeitlicher Aussagen von Haarergebnissen bedingt durch die variable Geschwindigkeit des Haarwachstums, die Anwesenheit von katagenen und telogenen Haaren sowie durch die Wirkstoffeinlagerung aus Geweben, Schweiß und Sebum. M. Yegles (Luxemburg) erläuterte die Prozesse, die an der Haarmatrix bei kosmetischer Behandlung (Bleichen, Färben, Dauerwelle) ablaufen, begründete daraus Abbaureaktionen von Wirkstoffen im Haar und gab schließlich einen Literaturüberblick über Daten zur Stabilität von Drogen bei kosmetischer Behandlung. C. Jurado (Sevilla) verglich die verschiedenen Möglichkeiten der Haarextraktion bzw. des Haaraufschlusses und die mit diesen Methoden erhaltenen Ergebnisse von Ringversuchen und kam zum Schluss, dass es keinen goldenen Standard in der Haaraufbereitung gibt und dass die Erfahrung des Labors in höherem Maße von entscheidender Bedeutung ist. Der Effekt der Haarfarbe auf die Höhe von Haarkonzentrationen wurde von M. Uhl (München) in einer Literaturübersicht umfassend beleuchtet. Er kam zu dem Schluss, dass bei basischen Drogen Art und Ausmaß der Pigmentierung bei der Bewertung von Haarergebnissen berücksichtigt werden sollte. Hingegen konnte V. Hill (Culver City) bei der statistischen Evaluierung eines großen Datenmaterials keinen Einfluss der Haarfarbe auf das Ergebnis der Prüfung auf Cocain, Opiate und Cannabinoide feststellen. Die Tagung verlief in gelockerter Atmosphäre mit viel Raum für Einzelgespräche, die beim geselligen Abend im historischen Maison Kammertzell fortgesetzt wurden. Die nächsten Meetings der Gesellschaft werden am 28.-30. Mai 2006 in Vadstena, Schweden und wahrscheinlich im Mai 2007 in Cardiff/Wales stattfinden. Workshop der GTFCh 2005 6.-7. Oktober 2005 in Hannover Der diesjährige Workshop der GTFCh wurde von Dr. Jörg Teske und Dr. Peter Weller im Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover veranstaltet. Die 101 Teilnehmer (s. Abb. 1) konnten sich wiederum in sieben analytisch orientierte Stationen und in der Indusrieaustellung über neueste Fortschritte in der Analysenmethodik informieren und Erfahrungen austauschen. In Station 1 stellten S. W. Toennes, M. Wagner und G. Kauert (Frankfurt/Main) ihre Ergebnisse beim Einsatz der Flugzeit-Massenspektrometrie in der Toxikologischen Analytik unter Verwendung des Agilent MSD TOF vor. Nach einer Erläuterung der Prinzips dieses mit einer Genauigkeit der Massenbestimmung von ± 3 ppm arbeitenden Gerätes wurde die Entwicklung von Messmethoden bei Kopplung an ein LC-System und Verwendung der ElektrosprayIonisation vorgestellt. Die Möglichkeiten in der gezielten Analyse (Target Compound Analysis) und in der ungerichteten Suchanalyse wurden gezeigt. Die Teilnehmer konnten sich selbst an aufgestellten Computern durch Auswertung vorher gemessener Analysenfiles von der Leistungsfähigkeit der Methode überzeugen. Der Einsatz einer Adsorptionsfalle als neues Headspace-Zusatzteil zum Perkin-Elmer Autosystem für die Alkohol-Begleitstoffanalytik wurde von K. Schulz (Dresden) in Station 2 demonstriert. Die in einer Adsorptionsfalle (Trap) angereicherten und dann thermodesorbierten Analyten wurden gegenüber der herkömmlichen Headspace-Gaschromatographie mit 30- bis T + K (2005) 72 (3): 140 Abb. 1. Teilnehmer am Workshop der GTFCh, 6.-7. Oktober 2005 in Hannover T + K (2005) 72 (3): 141 55-facher Peakfläche detektiert, was mit einem erheblichen Empfindlichkeitsgewinn verbunden ist . Dr. U. Demme, C. Arndt und R. Werner (Jena) führten in Station 3 neue Anwendungen von HPTLC-Scannern in der toxikologisch-chemischen Analyse vor. Es wurde gezeigt, dass durch zweidimensionale Entwicklung die Trennleistung erheblich verbessert werden kann. Der verwendete Scanner der Firma DESAGA ermöglicht die zweidimensionale Auswertung in Verbindung mit einer Bibliothek von UV-Remissionsspektren. Ein zweiter Anwendungsbereich liegt in der quantitativen Analyse. Neben einer größeren Zahl mit sehr hoher Empfindlichkeit bestimmbaren Medikamentwirkstoffe wurde auch den Bestimmung von Ethlenglycol nach Derivatisierung mit Benzoylchlorid einbezogen. Über Erfahrungen bei der Gehaltsabschätzung von Btm.-Zubereitungen mittels der FT-NIRSpektrometrie mit Hilfe eines Gerätes der Firma Bruker informierten in Station 4 G. Hindorf und C. Holsten (LKA Hannover). Die über Lichtleitkabel mit dem Tischgerät verbundene Sonde wurde zur Messung der FT-IR-Remissionsspektren nur einige Sekunden in das Probengefäß (Probenmenge mindestens 150 mg) gehalten. Die programmierte Spektrenauswertung ermöglicht dann eine relativ genaue Aussage über den Gehalt an Heroin, Cocain oder MDMA. Zur Berücksichtigung der Variabilität der anderen Bestandteile (Zucker, Lidocain, Phenacetin) konnte Sicherheit durch eine große Zahl (z. B. 170) von Kalibrierproben erlangt werden. J. Teske und J. P. Weller (Hannover) stellten Anwendungsbeispiele der Triple-QuadrupolMassenspeltrometrie (ESI-LC/MS/MS im MRM-Modus) aus der forensischen Toxikologie unter Nutzung des Gerätes SCIEX API 2000 (Applied Biosystems) in der Station 5 vor. Nach einer Erläuterung der technischen Grundlagen wurden Methoden zur Bestimmung von Fentanyl (Norfentanyl, Sufentanil und Alfentanil), sowie von mehreren Herzglykosiden demonstriert. Ein Multi-Target-Screening mit dem Hybrid-Massenspektrometer Q TRAPTM LC/MS/MS der Firma Sciex/Applied Biosystems wurde von S. Dresen, J. Kempf und W. Weinmann (Freiburg) in Station 6 vorgestellt. Das Gerät und die Arbeitsoberfläche der Software gestatten zur Zeit die simultane Messung und Auswertung von bis zu 300 MRM-Übergängen von koeluierenden Substanzen. Diese können allerdings durch chromatographische Zeitfenster vervielfacht werden. Diese Variante verspricht eine große Zukunft in der systematischen toxikologischen Analyse. Einen Erfahrungsbericht über die nahezu 20jährige Arbeit mit Ion-Trap GC-MS bzw. später GC-MS-MS Trap der Firma Finnigan wurde von J.-P. Weller, M. Wolf und J. Teske (Hannover) in der Station 7 gegeben. Am Beispiel des THC wurde gezeigt, dass der Mangel an Präzision dieser Technik durch Aufsummieren der charakteristischen Ionen überwunden werden kann, wobei eine Nachweisgrenze von 0,25 ng/ml Serum für THC erreicht wurde. Bewährt hat sich wiederum, die Industrieausstellung als eigenständige Station einzubeziehen, so dass sich genügend Gelegenheit bot, mit den Firmen in Kontakt zu treten und über neueste Entwicklungen zu sprechen. Der Ablauf der Veranstaltung war von Herrn Teske und Herrn Weller hervorragend organisiert. Das übersichtlich gestaltete Handout gibt für alle Stationen die Möglichkeit, die vermittelten Inhalte zu vertiefen und zusätzliche Informationen zu den Themen zu erhalten. Die gemütliche Abendveranstaltung auf dem „Buchholzer Bauernhof“ bot darüber hinaus wiederum genügend Möglichkeiten, die Kontakte innerhalb der großen Familie der forensischen Toxikologen und Chemiker zu pflegen. T + K (2005) 72 (3): 142 Tagungskalender Veranstaltung Ort, Zeit Internationales Symposium zum 100. 13.-15. Januar 2006 in Basel Geburtstag von Albert Hofmann 24. Verkehrsgerichtstag 25.-27. Januar 2006 in Goslar Hinweise http://lsd.info/symposium 1. Fachfortbildung der GTFCh für Technische Assistenten in der Toxikologie 28. Januar 2006 in Hamburg http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/vgt_2006.html Abt. Toxikologie, Rechtsmedizin Hamburg, Tel. +49 40 428 03-2134 Näheres S. 143-144 Egyptian International Congress of Medical and Forensic Sciences Eigensicherung und Schusswaffeneinsatz bei der Polizei 7.-9. Februar 2006 in Cairo www.eicfs2006.com 06.-07. März 2006 in Frankfurt/Main www.polizeiundwissenschaftonline.de Akkreditierung von Laboratorien im Bereich Forensik/Rechtsmedizin 07. März 2006 in Frankfurt/Main http://www.gtfch.org/Meetings/ ISO17025-2005-Programm.pdf Weitere Information s. S. 145-147 Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh 06.-08. April 2006 in Kirkel Prof. Wennig / Prof. Maurer Programm und Anmeldung s. S. 148-149 Analytika 2006 25.-28. April 2006 in München Prof. Maurer Weitere Information s. S. 150 36. Treffen der Oberrheinischen Rechtsmediziner 05.-06.05.2006 in Freiburg/Br Prof. Pollak http://www.uniklinik-freiburg.de/ i/rme/de/auw/index.xml Meeting of the Society of Hair Testing 28.-30. Mai 2006 in Vadstena/ Schweden 15. Frühjahrestagung, Region Nord der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin 09.-10. Juni 2006 in Dresden http://www.soht.org/pdf/ SOHT2006_reg.pdf Prof. Dreßler http://www.tu-dresden.de/ medirm/irm.htm 15. Frühjahrestagung, Region Süd der 16.-17. Juni 2006 in Würzburg Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Prof. Patzelt http://www.uni-wuerzburg.de/ rechtsmedizin/ 20th Congress Int. Academy of Legal Medicine (IALM) 23.-27. August 2006 in Budapest Prof. Sótonyi, Prof. Keller 44rd International Meeting of TIAFT 26. August - 1. September 2006 in Ljubljan, Slovenia Dr. Majda Karlovsek www.tiaft.org 85. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Workshop der GTFCh 2006 26.-30. September 2006 in Innsbruck Prof. Scheithauer http://www.gerichtsmedizin.at/ Dr. K. Lusthoff 5. - 6. Oktober 2006 in Den Haag XV. Symposium der GTFCh 19.-21. April 2007 in Mosbach www.gtfch.org International Congress on Toxicology 15,-19. Juli 2007in Montreal ICT XI http://www.ict2007.org/01_ welcome_e.shtml 45th International Meeting of TIAFT 26.-31. August 2007 in Seattle, USA www.tiaft.org 10.-15. September 2007 in Nice/Frankreich www.iatdmct.org th 10 International Congressof therapeutic Drug Monitoring & Clinical Toxicology T + K (2005) 72 (3): 143 1. Fachfortbildung der GTFCh für Technische Assistenten in der Toxikologie 28.01.2006 - Mit freundlicher Unterstützung Veranstaltungsort: durch - Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Butenfeld 34; 22529 Hamburg. Telefon Labor: 040-42803-2134, Telefon Pforte 040-42803-2127 Come-together-Abend: Restaurant “Factory”, Hoheluftchaussee 95, Tel: 040-4203711; auch mit dem Freitag, ca. 19.00 Uhr Metrobus 5 zu erreichen: Haltestelle Eppendorfer Weg Ost, weiter in Fahrt richtung, auf der linken Straßenseite im Hinterhof (ehem. Tabak-Fabrik). Übernachtungsmöglichkeiten: - In Fußwegnähe zum Institut und zum „come-together“ Ort: Motel Hamburg [email protected] (ca. 70,-EUR) - Originell und preiswert (direkt am Michel): Seemannsheim Hamburg www.seemannsheim-hamburg.de (ca. 44,- EUR) Programm 08:30 - 08:40 Begrüßung 08:40 - 10:00 Einführung in die LC/MS-Technik Jens Trafkowski, Applikations-Spezialist, Waters Cooperation, Almere, Niederlande 10:00 - 10:30 Kaffeepause 10:30 - 12:00 Validierung (Bio)analytischer Methoden Dr. rer. nat. Frank Peters, Abteilung für Experimentelle und Klinische Toxikologie, Universität des Saarlandes, Homburg 12:00 - 13:00 Mittagspause 13:00 - 14:00 Praktische Erkennung von drogenbeeinflussten Fahrzeugführern - Vorgehensweise der Polizei Hamburg POK Peter Kellerer, Multiplikator für Drogenerkennung, Polizei Hamburg 14:00 - 14:30 Kaffepause 14:30 - 16:00 Immunologisches Drogenscreening - Grundlagen und Interpretation Dr. rer. nat. Ursula Lemm-Ahlers, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen, Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben 16:00 - 16:30 Abschlussdiskussion mit anschließender Möglichkeit der Besichtigung des Toxikologischen Labors T + K (2005) 72 (3): 144 1. Fachfortbildung der GTFCh für Technische Assistenten in der Toxikologie am 28.01.2006 Anmeldung (bitte per Fax an: 040-42803-8660) Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fortbildung im Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf an: Name: Vorname: Adresse: Telefon: E-mail: Die Teilnahmegebühr von 40,- EUR (incl. Verpflegung am Samstag) auf folgendes Konto überweisen: Kt.Nr. 1259 401014; BLZ 200 505 50; Hamburger Sparkasse _____________________________________________________________ An dem „come-together“ - Abend am 27.01.05 ab 19:00 Uhr in der „Factory“ (Hoheluftchaussee 95) nehme ich teil nicht teil T + K (2005) 72 (3): 145 DGRM DACH GTFCh Informationsveranstaltung DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditierung von Laboratorien im Bereich Forensik / Rechtsmedizin DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie DGRM Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin GTFCh Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie 07. März 2006, Frankfurt InterCityHotel Frankfurt Poststraße 8, 60329 Frankfurt am Main Tel. 069/273910 Das InterCityHotel liegt direkt neben dem Hauptbahnhof (Nordausgang). In den letzten Jahren hat das Thema Qualität in allen Bereichen der Gesellschaft stark an Bedeutung gewonnen. In Laboratorien, die forensische Untersuchungen durchführen, hat die Qualität eine ganz besondere Bedeutung. Hier kommt es nicht nur auf die Beschreibung und Sicherstellung von Prozessen an, sondern darüber hinaus in besonderem Maße auf die Kompetenz der Laboratorien, bestimmte Untersuchungen richtig durchführen und bewerten zu können. Der Nachweis, dass ein forensisches Laboratorium die notwendige Kompetenz besitzt, kann durch eine Akkreditierung erfolgen. Die Grundlagen der Akkreditierung, basierend auf der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ wurden durch das Sektorkomitee Forensik / Rechtsmedizin der DACH fachspezifisch konkretisiert. Das Sektorkomitee besteht aus Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh). Basierend auf der DIN EN ISO/IEC 17025 wurden vom Sektorkomitee Richtlinien (Leitfäden) erstellt für: - forensisch-toxikologische Untersuchungen - Blutalkoholbestimmung für forensische Zwecke - forensische DNA-Untersuchungen - gerichtliche Leichenöffnung Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden die Grundlagen der Akkreditierung ausführlich vorgestellt. Ferner wird das Akkreditierungsverfahren erläutert. Die Informationsveranstaltung richtet sich sowohl an bereits akkreditierte Laboratorien als auch an Laboratorien, die sich auf eine Akkreditierung vorbereiten. Die Teilnehmer können ihre Fragen direkt an die Akkreditierungsstelle richten, um sich umfassend auf die DIN EN ISO/IEC 17025 und die Akkreditierung vorbereiten zu können. Referenten: Dr. A. Steinhorst, Geschäftsführer der DACH PD Dr. P. Wiegand, Universitätsklinikum Ulm, Abteilung Rechtsmedizin, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin im Sektorkomitee Forensik / Rechtsmedizin und Fachbegutachter für DNA-Untersuchungen PD Dr. F. Mußhoff, Universität Bonn, Institut für Rechtsmedizin, Vertreter der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie im Sektorkomitee Forensik/Rechtsmedizin und Fachbegutachter für Toxikologie/Blutalkohol T + K (2005) 72 (3): 146 Programm 10.15 -10.30 Uhr 10.30 -10.45 Uhr 10.45 -11.15 Uhr Überblick über die Akkreditierung von forensischen Laboratorien Allgemeine Grundlagen der Akkreditierung von forensischen Laboratorien DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ - Anwendungsbereich - Normative Verweisungen - Begriffe - Anforderungen an das Management 11.15 -11.30 Uhr Kaffeepause 11.30 -13.00 Uhr DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ - Anforderungen an das Management - Technische Anforderungen 13.00 -13.45 Uhr Mittagspause 13.45 -14.45 Uhr Spezielle fachliche Anforderungen für forensisch-toxikologische und Blutalkohol -Untersuchungen Spezielle fachliche Anforderungen für forensische DNA Untersuchungen Kaffeepause DIN EN ISO 15189 „ Medizinische Laboratorien -Besondere Anforderungen an die Qualität und Kompetenz“ Ablauf des Akkreditierungsverfahrens für forensische Laboratorien Abschlußdiskussion Ende der Veranstaltung 14.45 -15.30 Uhr 15.30 -15.45 Uhr 15.45 -16.00 Uhr 16.00 -16.30 Uhr 16.30 -17.00 Uhr ca. 17.00 Uhr Teilnehmergebühr: Die Teilnehmergebühr beträgt Euro 145,-- zzgl. MwSt. Sie schließt Mittagessen, Pausengetränke, Begleitmaterial und Teilnahmebestätigung ein. Für je einen Teilnehmer eines Laboratoriums, welches sich im Akkreditierungsverfahren bei der DACH befindet, beträgt die Teilnehmergebühr Euro 95,-- zzgl. MwSt. Anmeldung: Die Informationsveranstaltung findet am 07. März 2006 statt: Bitte schriftlich anmelden mittels Anmeldebogen (s. folgende Seite). Die Anmeldung wird mit Eingang bei der DACH verbindlich. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Für Anmeldungen, die nicht bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- berechnet. Für Stornierungen, die nicht bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Teilnehmergebühr in voller Höhe zu entrichten. Es gilt das Datum des Posteingangs. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens der DACH werden die eingezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Regreßansprüche sind ausgeschlossen. Zahlung: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie bei: DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie Gartenstraße 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel. 069/663719-0, Fax 069/663719-20 eMail: [email protected]; Internet: www.dach-gmbh.de T + K (2005) 72 (3): 147 T + K (2005) 72 (3): 148 Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh in Kirkel (bei Homburg/Saar) 06.-08. April 2006 (Tagungsleiter: Prof. Dr. R. Wennig, Luxemburg) Donnerstag, 06.04.2006 >11.00 h 12.00 h 13.30 h 15.30 h 16.00 h 18.00 h K. Schmidt, A. Weber Anmeldung Mittagessen Prof. Dr. H.H. Maurer Anatomisch-physiologische und biochemische (Homburg/Saar) der Pharmakokinetik (PK) Grundlagen Kaffeepause PD. Dr. St. Tönnes Rechnerische Grundlagen der PK und (Frankfurt/Main) Forensische Applikationen Abendessen anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein Freitag, 07.04.2006 8.00 h 9.00 h Frühstück Prof. Dr. Th. Krämer (Homburg/Saar) 10.30 h 11.00 h Kaffeepause Dr. Th. Briellmann Gutachtenerstellung: Forensisch-chemische (Basel) und forensisch-toxikologische Aspekte Mittagessen Dr. S. Brunet-Perez/ Validierung / Messunsicherheit bei der Dr. W.-R. Bork Wirkstoffbestimmung von BtM in (Hamburg/Berlin) Pulverproben Kaffeepause Prof. Dr. B. Madea Feststellung der Todesursache insbesondere (Bonn) bei Intoxikationsfällen Abendessen anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein 12.30 h 14.30 h 16.00 h 16.30 h 18.00 h Pharmakogenetik: Grundlagen und Bedeutung für die forensische und klinische Interpretation toxikologischer Befunde Samstag, 08.04.2006 8.00 h 9.00 h Frühstück Dr. F.T. Peters (Homburg/Saar) 10h30 11.00 h Kaffeepause 12.00 h 12.30 h >13.00 h Biostatistik: Grundlagen und Bedeutung in Wissenschaft und Praxis der forensischen und klinischen Toxikologie Optionale Klausur mit MCQs (obligatorisch für Weiterzubildende nach neuer Weiterbildungsordnung) Abschlussbesprechung mit „Manöverkritik“ Mittagessen Abreise Die Teilnahmegebühr „all in“ beträgt 250,00 € (300,00 € für Nichtmitglieder) unabhängig von der Teilnahmedauer! Sie ist bis zum 31. März 2006 unbar zu entrichten, danach werden 50 Euro Aufschlag berechnet. Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken (BLZ 590 906 26) 000 43 44 324 oder IBAN DE 15 3006 0601 000 4344324, BIC DAAEDEDD. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt. Anfahrt: www.bildungszentrum-kirkel.de T + K (2005) 72 (3): 149 T + K (2005) 72 (3): 150 Analytica Conference 2006 Symposium Progress in Analytical Methods and Data Interpretation for Clinical and Forensic Toxicology Joint Meeting of the Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) and The International Association of Therapeutic Drug Monitoring and Clinical Toxicology (IATDMCT) Munich, April 26th, 2006 (Chairpersons: Hans H. Maurer, Homburg/Saar, Olaf Drummer, Melbourne) 14.00 h I. Ojanpera, Helsinki New Strategies in Screening for and Quantification of Drugs by LC-TOF and LC-chemiluminescence nitrogen detection (CLND) 14.30 h G. Hopfgartner, Genf New Mass Spectrometric Strategies in Drug Metabolite Identification 15.00 h H.H. Maurer, Homburg/Saar Current Knowledge of the Metabolism of Drugs of Abuse and its Pharmacogenetic Implications 15.30 h Coffee Break 16.00 h O.H. Drummer, Melbourne New Insights in Post-mortem Toxicology 16.30 h M.A. Huestis, Baltimore Current Status of Drugs of Abuse Testing in Oral Fluid 17.00 h A.G. Verstraete, Gent Driving under the Influence of Drugs – What is the Current Status in Europe? T + K (2005) 72 (3): 151 Buchbesprechungen Antidepressiva – Pharmakologie, therapeutischer Einsatz und Klinik der Depression Ursula Breyer-Pfaff, Hans Jörg Gärtner, Pierre Baumann. 2. völlig neu bearbeitete Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2005, 159 Seiten, 3 Abbildungen, 13 Tabellen. Kartoniert. 28,- Euro/44,80 sFr, ISBN 3-8047-2147-8 F. Pragst, Berlin Depressionen sind eine der wesentlichen Ursachen für Vergiftungen mit suizidaler Absicht, deren Aufklärung wiederum einen erheblichen Teil der Arbeit in klinisch- und forensischtoxikologischen Labors ausmacht, und bei denen eine Überdosis von Antidepressiva häufig die entscheidende Rolle spielt. Dieses Buch bietet die Möglichkeit, sich gründlich über diese Wirkstoffgruppe zu informieren. Im Kapitel 1 wird auf 10 Seiten auf die Klinik der depressiven Erkrankungen eingegangen. Neben der Klassifikation nach ICD-10 und der diagnostischen und der klinischen Unterscheidung mehrerer Formen dieser Erkrankung werden auch mögliche Ursachen ihrer Entstehung und die Komorbidität, vor allem mit der Schizophrenie, angesprochen. Relativ kurz ist mit 9 Seiten auch das Kapitel 2 zur Entwicklung und Chemie der Antidepressiva gehalten, die in tricyclische und verwandte Verbindungen, selektive Serotoninaufnahmehemmer, weitere synthetische Antidepressiva, MAO-Hemmer, Inhaltsstoffe von Johanniskraut und Stimmungsstabilisierer (Lithium) unterteilt werden. Im Kapitel 3 (Pharmakologische Wirkungen, 31 Seiten) werden Tiermodelle der Depression (pharmakologische Erzeugung, genetische Modelle und Stress-Modelle), Wirkungen auf Organe und Organsysteme und neurobiochemische Wirkungen behandelt. Bei letzteren wird zwischen Wirkungen an monaminergen Synapsen und Hemmung von Monoaminoxidasen unterschieden und die Wirkung an zahlreichen anderen Rezeptoren untersucht. Eine besondere Behandlung wird dem Lithium eingeräumt, das in mehrere biochemische Prozesse eingreift. Unterschieden wird dabei zwischen den Wirkungen auf die Neurotransmission über die Adenylatzyklase und über die Phospholipase C sowie auf die Genexpression und Apoptose. Pharmakokinetik und Metabolismus von Antidepressiva bilden den Inhalt des 31seitigen Kapitels 4. Hier findet man in drei Tabellen aktuelle Daten über Resorptionsgeschwindigkeit, orale Bioverfügbarkeit, Verteilungsvolumen, Plasma-Eiweißbindung, Eliminationshalbwertszeit, Gehirn/Plasma- und Gehirn/Serum-Quotienten (nicht für alle Wirkstoffe), sowie der wichtigsten Metabolisierungsreaktionen und der beteiligten CYP_Enzyme von 26 Antidepressiva und z. T. auch deren Metaboliten. Enzymhemmung und Enzyminduktion sowie Einfluss von Komedikation werden beschrieben und die einzelnen Wirkstoffe werden im Anschluss ausführlich abgehandelt, wobei auch hier die gesonderte Rolle des Lithium durch einen eigenen Unterabschnitt gewürdigt wird. Die Therapie von Depressionen bildet mit 33 Seiten das Kapitel 5. Hier wird von den Grundzügen der Behandlung über die therapeutische Eigenschaften und Nebenwirkungen der einzelnen Antidepressiva und Stimmungsstabilisierer bis zu Behandlungshinweisen bei den verschiedenen Arten der Störungen und Zwischenfälle ein breites Spektrum der Praxis vermittelt. Den Abschluss bildet auf 10 seiten die Toxikologie der Antidepressiva, wobei zwischen Erkenntnissen aus Tierversuchen und Erfahrungen beim Menschen unterschieden wird. Häufige Symptome bei Intoxikationen der Wirkstoffhauptgruppen (tricyclische Antidepressiva, selektive Serotoninaufnahmehemmer und Lithium) werden tabellarisch zusammengefasst und Behandlungsmaßnahmen dargestellt. Die Literaturzitate sind für alle Abschnitte in einem gemeinsamen Verzeichnis am Ende aufgeführt. T + K (2005) 72 (3): 152 Das Buch basiert auf aktuellen Erkenntnissen und ist systematisch gegliedert und verständlich geschrieben. An verschiedenen Stellen, etwa zur Veranschaulichung der Wirkungen an Rezeptoren, bleibt es aber bei verbaler Beschreibung und hätte man sich mehr Abbildungen gewünscht. Neben der Vermittlung grundsätzlicher Zusammenhänge kann des Buch auch bei konkreten Sachverhalten zum Nachschlagen dienen. Es kann daher allen empfohlen werden, bei deren Arbeit Depressionen und Antidepressiva eine Rolle spielen. Notfallmedikamente von A – Z. Klinik und Pharmakologie auf einen Blick Rolf Kretschmer. 5. Aktualisierte Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2005, 304 Seiten, Kunststoffeinband, 24,- Euro/38,40 sFr, ISBN 3-8047-2133-8 F. Pragst, Berlin Sowohl in der klinisch-toxikologischen als auch in der forensisch-toxikologischen Analytik gilt es häufig, Proben von Patienten oder Verstorbenen zu untersuchen, die im Rahmen von Reanimationsmaßnahmen mit Notfallmedikamenten behandelt wurden. Bei der Interpretation ist es wichtig zu wissen, ob ein festgestellter Wirkstoff von dieser Behandlung herrührt oder bereits vorher im Körper der Person vorhanden war und vielleicht sogar Ursache einer Vergiftung sein könnte. Die als strapazierbares Taschenbuch im 12 x 17 cm Ausmaß eigentlich für Ärzte in Klinik und Praxis, Mitarbeiter von Rettungsstellen und im Notarztwagen sowie Apotheker erschienene Zusammenstellung der „Notfallmedikamente von A-Z“ ermöglicht auch dem Toxikologen einen schnellen Einblick, was in welcher Dosierung bei welchen Notfallsituationen eingesetzt wird. Vom Acetazolamid, verabreicht als Carboanhydrasehemmer bei Glaucom oder Pankreatitis bis Verapamil angewendet bei Tachycardie, aber auch bei Hypertension und Koronarsymptomatik durch Cocain- und Amphetamin-Vergiftungen, werden 96 Wirkstoffe mit folgenden Daten dargestellt: Zusammensetzung des Medikaments, Indikationen, Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Bemerkungen und Bevorratung. Unter den Wirkstoffe befinden sich zahlreiche spezielle Antidote wie Acetylcystein (Vergiftungen mit u. a. Paracetamol oder Acrylnitril), Flumazenil (Benzodiazepinvergiftung), 4-Aminopyrazol (Methanolvergiftung), Naloxon (Opiatvergiftung), Natriumthiosulfat (Cyanidvergiftung, aber auch oral bei Blei- und Thalliumintoxikation), Obidoxim (Organophosphatintoxikation) oder Toloniumchlorid (Vergiftungen durch Met-Hb-Bildner). Zur primären Entgiftung bei Paraquat wird neben Carbo medicinalis Betonit SF (ein Alumosilikat), Polyethylenglycol 400 (Hautdekontamination bei organischen Giften) und SimeticonSuspension (Entschäumung bei Vergiftung mit Wasch- und Spülmittel) vorgehalten. Darüber hinaus wird die symptomatische Behandlung verschiedenster Vergiftungen auch bei vielen anderen Wirkstoffen angesprochen, etwa Biperiden bei Nicotinvergiftungen, Clonazepam bei vergiftungsbedingten Krämpfen und Clondin im Enzugsdelir. Im Anhang befinden sich u. a. Zusammenstellungen von Medikamenten für einen Standard-Koffer, einen Baby-Koffer und einen Intoxikationskoffer sowie eine Liste der Deutschen, Schweizerischen und Österreichischen Giftinformationszentralen. Das Buch ist aus der langjährigen Erfahrung des Autors im Rettungsdienst für die Praxis geschrieben und nicht dazu gedacht, ein pharmakologisches Lehrbuch zu ersetzen. Jedoch gerade in der Kürze liegt der besondere Wert dieser in Aufzählungsweise dargebotenen Information über die medikamentöse Notfallbehandlung, die häufig der toxikologischen Analyse voran gestellt ist und daher klinischen wie forensischen Toxikologen gleichermaßen als Zusatzlektüre zu empfehlen ist. T + K (2005) 72 (3): 153 Personalia 1. Auszeichnungen Auf der diesjährigen TIAFT Konferenz wurden wiederum aktive Mitglieder der GTFCh für ihre Leistungen auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie ausgezeichnet. Der Vorstand der GTFCh gratuliert herzlich zu diesem großen Erfolg. Prof. Dr. Robert Wennig (links, Laboratoire National de Sante Toxicologie, Centre Universitaire, Luxembourg) erhielt den Allan Curry Award (Lifetime Achivement Award) für seine langjährigen und herausragenden Leistungen auf verschiedenen Gebieten der forensischen Toxikologie und für seine umfassenden Verdienste für die TIAFT aus den Händen des neugewählten TIAFT Präsidenten Prof. Dr. Pascal Kintz. Prof. Wennig war zwei Wahlperioden von 1996 bis 2002 Präsident der TIAFT. PD Dr. rer. nat. Frank Mußhoff (links, Institut für Rechtsmedizin Bonn) erhielt den „Midlife Career Achivement Award“ für seine bislang erbrachten und weit über dem Durchschnitt liegenden Arbeiten auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie, die sich auch in einer sehr großen Zahl an Publikationen wiederspiegelt. Den Preis überreichte Prof. Dr. Rokus A. DeZeeuw (Groningen, Niederlande). Denise Theobald (rechts, Abt. Experimentelle und Klinische Toxikologie der Universität Homburg/Saar) wurde vom Young Scientist Committee für den besten Vortrag unter 12 Bewerbern ausgezeichnet. Man gehört zu den Young Scientists bis zu einem Alter von 41 Jahren. Die Urkunde wurde von Dr. Marc LeBeau (FBI Laboratory, Washington) überreicht. T + K (2005) 72 (3): 154 2. Runde Geburtstage 2006 Folgende Mitglieder der GTFCh feiern im Jahre 2005 runde Geburtstage mit 60 Jahren oder darüber: Herr Dr. med Claus Fenner, Laborarztpraxis, Bergstr.14, Postfach 102128, D-20095 Hamburg, wird am 06. Januar 60 Jahre alt. Herr Ass. Prof. Gabor Somogy, Institute of Forensic Medicine University of Debrecen, Nagyerdei krt. 98, Postfach 25, H 4012 Debrecen, wird am 25. Januar 60 Jahre alt. Herr Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke, Institut für Forensische Medizin, Zentrum der Rechtsmedizin, Kennedyallee 104, D 60596 Frankfurt/Main, wird am 19. Mai 60 Jahre alt. Herr Dr. Ing. Dipl. Chem. Jürgen Kinkeldei, Laborärzte Leinfelden, Max-Lang-Str. 58, D-70771 Leinfelden, wird am 15. Juli 60 Jahre alt. Herr Ltd. Apotheker Bernd-Udo Sagstetter, Klinikum Mannheim, GmbHUniversitätsklinikum Apotheke, Theodor Kutzer Ufer, D-68167 Mannheim, wird am 19. Juli 60 Jahre alt. Herr Dipl.Chem. Peter W. Enders, Springer-Verlag GmbH, Tiergartenstr.17, D-69121 Heidelberg, wird am 1. August 60 Jahre alt. Herr Dipl. Chem. Günter Pauleickhoff, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Völklingerstr. 49, D-40221 Düsseldorf, wird am 31. August 60 Jahre alt. Herr Dr. rer. nat. habil. Bretislav Smysl, Komenskeho 19, CZ-77200 Olomouc 2, wird am 15. September 60 Jahre alt. Frau Dr. rer. nat. Gisela Hinsche, Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin, Postfach 600446, D-14404 Potsdam, wird am 24. September 60 Jahre alt. Herr Dr. phil. nat. Berndt-Ingo Podkowik, F. Hoffmann-LaRoche Ltd, PSSU-GA/ Arbeitshygiene bldg. 86/202, CH 4070 Basel, wird am 31. Oktober 60 Jahre alt. Herr Dr. rer. nat. Manfred Erkens, Institut für Rechtsmedizin der RWTH Aachen, Pauwelsstr. 30, D-52057 Aachen, wird am 28.November 60 Jahre alt. Herr Dr. Jan-Piet Franke, University Centre for Pharmacy, Antonius Deusinglaan 1, NL-9713 AV Groningen, wird am 13. Dezember 60 Jahre alt. Herr Dr. rer. nat. Manfred Wolf, Institut für Rechtsmedizin, Carl-Neuberg-Str.1, D-30623 Hannover, wird am 2. Januar 65 Jahre alt. Herr Prof. Dr. rer. nat. Wolfram Hänsel, Pharmazeutisches Institut der Universität, Gutenbergstr. 76, D-24118 Kiel, wird am 21. Januar 65 Jahre alt. Herr Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Enno Logemann, Institut für Rechtsmedizin, Albertstr. 9, D-79104 Freiburg/Br, wird am 23. Februar 65 Jahre alt. Herr Prof. Dr. rer. nat. Fritz Pragst, Institut für Rechtsmedizin der Charité, Hittorfstr.18, D-14195 Berlin, wird am 9. September 65 Jahre alt. Herr Dr. rer. nat. Jürgen Werp, Institut für Rechtsmedizin, Albert Ludwig Universität, Albertstr. 9, D-79104 Freiburg/Br., wird am 27. September 65 Jahre alt. Herr PD Dr. med. Dr. rer. nat. Harald Kijewski, Institut für Rechtsmedizin, Windausweg 2, D-37073 Göttingen, wird am 21. Oktober 65 Jahre alt. T + K (2005) 72 (3): 155 Herr Chem. Dir. Dr. Erhard Schneider, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Kriminaltechnisches Institut, Taubenheimstr.85, D-70372 Stuttgart, wird am 28. Oktober 65 Jahre alt. Herr Dr. sc. jur. Dr. rer. nat. Dipl. Chem Hansjochen Gildemeister, Kastanienallee 81, D-13158 Berlin, wird am 17. Febuar 70 Jahre alt. Herr Wiss. Oberrat Mag. Dr. Horst Udermann wird am 17. Juli 70 Jahre alt. Herr Prof. Dr. rer. nat. R. Klaus Müller, Institut für Dopinganalytik, Dresdner Str.12, D-01731 Kreischa bei Dresden, wird am 20. August 70 Jahre alt. Herr Prof. Dr. med. Georg Friedrich Kahl, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universitaet, Robert Koch Str. 40, D-37075 Göttingen, wird am 21. Oktober 70 Jahre alt. Herr Prof. Dr. rer. nat. Detlef Tiess, Stover Kamp 13, D-18059 Papendorf bei Rostock, wird am 9. September 75 Jahre alt. 3. Neue Mitglieder Frau Bärbel Bonke, Landeskriminalamt M-V, Forensische Chemie, Toxikologie, Zeppelinstr.1, D-19061 Schwerin, Tel.: (+49)-0385-644435, Fax:(+49)-0385-644433. Herr Dipl. Ing. Dr. Günter Gmeiner, ARC Seibersdorf Research GmbH, DopingkontrollLabor, A 2444 Seibersdorf, Österreich, Tel.: (+43)-50550-3539, Fax: (+43)-50550-3566, e-Mail: [email protected]. Herr Dr. Dietmar Leichtfried, Greiner Bio-One GmbH, Bad Haller-Str.32, A 4550 Kremsmüster, Tel.: (+43)-0-7583-6791-431, Fax: (+43)-0-7583-6791114, e-Mail: [email protected]. Herr Andreas Peschel, Laborarztpraxis Dessau Bauhüttenstr. 6, D-06847 Dessau. Herr Dr. rer. nat. Jörg,Pietsch, Institut für Rechtsmedizin, TU Dresden, Med. Fak., Fetscherstr.74, D-01307 Dresden, Tel.: (+49)-0351-458-2432, Fax: (+49)-0351-458-4397, e-Mail: [email protected]. Frau Dr. Sci. For. Maria Teresa Pinorini, Institut Universitaire de Medecine Legale LTCF, Rue du Bugnon, CH 1005 Lausanne, Tel.: (+41)-21-314-7070, Fax: (+41)-21-314-7329, e-Mail: [email protected]. Frau Dr. Birgit Reiter, Dept. für Gerichtliche Medizin, Toxikologie und Forensische Chemie, Sensengasse 2, A 1090 Wien, Tel.: (+43)-1-4277/65227, Fax: (+43)-1-4277-65272, e-Mail: [email protected]. Herr Dr. rer. nat. Holger Wildemann, Institut für Gerichtliche Medizin, Nägelestr.5, D-72007 Tübingen, Tel.: (+49)-07071-2976822, Fax: (+49)-07071-551732, e-Mail: [email protected]. Frau Dr. Michaela S. Winkler, Institut für Rechtsmedizin, Prittwitzstr.6, D 89075 Ulm, Tel.: (+49)-0731-500-26872, Fax: (+49)-0731-500-26875, e-Mail: [email protected] T + K (2005) 72 (3): 156 Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie Präsident: Prof. Dr. Thomas Daldrup Geschäftsstelle der GTFCh: Karl Schmidt Landgrabenstraße 74, D-61118 BAD VILBEL Antrag auf Mitgliedschaft Name: .......................................................................... Titel: ................................. Vorname: ...................................................................Geburtsdatum: ..................... Diesem Antrag ist ein Lichtbild und eine stichpunktartige Angabe meines beruflichen Werdeganges beigefügt. Lichtbild Dienstanschrift: Institution: ................................................................................................................................................. Straße: ........................................................................................... Postfach: ........................................... PLZ: ....................... Stadt:............................................................ Land: ................................................ Telefon: (.................) ......................................................Fax: ................................................................. E-Mail: ........................................................... Diese Angaben werden im Mitgliederverzeichnis veröffentlicht! Privatanschrift: Ich bin damit einverstanden, daß auch die Privatanschrift in dem Mitgliederverzeichnis veröffentlicht wird: ja / nein * Straße: ..................... ................................................................... Postfach: ........................................... PLZ: ....................Stadt: .................................................................Land: ................................................. Telefon: (.............) ...................................................... Fax: ................................................................ E-Mail: ........................................................... Korrespondenzadresse*: Dienstanschrift / Privatanschrift ............................................... Ort ................................... Datum ...................................................... Unterschrift Mitglieder können einzelne Personen und Personengemeinschaften werden. Für die Mitgliedschaft ist der Nachweis einer Tätigkeit im Bereich der toxikologischen und forensischen Chemie bzw. der Nachweis der Unterstützung der Ziele und Zwecke der Gesellschaft erforderlich. Sie kann auch von technischem Personal und von Studenten erworben werden. Kollektivmitglieder können Firmen und Institute werden (§3 der Satzung der GTFCh). * Nichtzutreffendes bitte streichen