Jetzt! - Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
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BEHINDERTENBEAUFTRAGTER DES LANDES NIEDERSACHSEN Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen Jetzt! Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Vorwort Der niedersächsische Landesbehindertenrat ist der Zusammenschluss aller kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten. Im Landesbehindertenrat arbeiten des Weiteren mit, die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände beim beratenden Ausschuss des Niedersächsischen Integrationsamtes, der Landesseniorenrat, das Netzwerk behinderter Frauen. Der Landesbehindertenrat trifft sich mindestens halbjährlich auf Einladung des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen. Der Landesbehindertenrat hat in seiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit immer zu den Organisationen gehört, die sich für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenarbeit einsetzen. Sein Ziel war und bleibt, die behinderten Menschen aus der „fürsorglichen Umarmung“ zu „befreien“ und sie als mündige Bürgerinnen und Bürger mit garantierten Bürgerrechten auszustatten. Daher war der Landesbehindertenrat aktiver Bestandteil der Bewegung für die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes ins Grundgesetz und setzt sich nach wie vor für die Verabschiedung eines Niedersächsischen Landesgleichstellungsgesetzes ein. Nachdem bei der letzten Landtagswahl eine neue Landesregierung gewählt worden war, hat der Landesbehindertenrat unmittelbar daran anschließend die neue Niedersächsische Sozialministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, zur nächsten Sitzung des Landesbehindertenrates eingeladen. Bereits bei der ersten Sitzung des Landesbehindertenrates, nach der Wahl am 18. März 2003, haben der Staatssekretär im Niedersächsischen Sozialministerium, Herr Gerd Hoofe in Vertretung von Fr. von der Leyen und die sozialpolitische Sprecherin der CDULandtagsfraktion, Frau Angelika Jahns, versichert, dass auch die neue Landesregierung sich für die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes einsetzen und dies so schnell wie möglich verabschieden werde. Während dieser Sitzung wurde zu diesem Punkt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Landesbehindertenrat vereinbart. Während seiner 17. Sitzung am 30. 09. 2003 in Wolfsburg übergab der Landesbehindertenrat dann Staatssekretär Hoofe und Frau Jahns ein Eckpunktepapier zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz. 1 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Nachdem bis zum März 2004 noch kein Entwurf zur Verbandsanhörung freigegeben worden war, hat der Landesbehindertenrat auf seiner 18. Sitzung beschlossen, den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2004 zu nutzen, um die Erstellung eines Gleichstellungsgesetzes für Niedersachsen anzumahnen und der Niedersächsischen Landesregierung dabei seine Hilfe anzubieten. In der Folge wurden von einer Arbeitsgruppe des Landesbehindertenrates 53 Fragen zu einem Gleichstellungsgesetz formuliert und der Niedersächsischen Sozialministerin in Form von Presseerklärungen der einzelnen Mitglieder des Landesbehindertenrates gestellt. Herr Staatssekretär Hoofe hat in Vertretung der Niedersächsischen Sozialministerin dann mit Schreiben vom 30. 04. 2004 auf diese Fragen geantwortet. Diese Aktion wird in der vorliegenden Broschüre dokumentiert. Sie wird im Internet erscheinen, ist im Büro des Behindertenbeauftragten zu bestellen und wird von den Mitgliedern des Landesbehindertenrates bei verschiedenen Veranstaltungen verteilt. Sie soll dazu beitragen, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Schaffung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen mit Behinderung weiter geschärft wird. Karl Finke Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen 2 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Inhalt: - Einleitung Der Landesbehindertenrat - Wer sich nicht abstimmt, kann nicht richtig mitbestimmen, wird ständig überstimmt (Positionspapier aus 1996) - Presseerklärung vom 21. 03. 2003 Landesbehindertenrat will konstruktiv mit der neuen Landesregierung zusammenarbeiten Das Eckpunktepapier zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz - Presserklärung vom 30. 09. 2003 Landesbehindertenrat übergibt Eckpunkte zum Gleichstellungsgesetz - Eckpunktepapier des Landesbehindertenrates zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz Die Kampagne zum 05. Mai 2004 - Zum Beispiel Presseinformation des Behindertenbeirates des Landkreises Cuxhaven - 53 Fragen an die Niedersächsische Sozialministerin - Die Antwort der Niedersächsischen Sozialministerin - Pressespiegel 3 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Der Landesbehindertenrat 5 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Gründung des Landesbehindertenrates in Niedersachsen Wer sich nicht abstimmt, kann nicht richtig mitbestimmen, wird ständig überstimmt Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen gründet gemeinsam mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten einen Landesbehindertenrat, der die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unterstützen soll. Aktive Behinderte setzen sich seit Jahren mit Unterstützung des Behindertenbeauftragten für die Selbstbestimmung Behinderter in allen sie betreffenden Belangen ein. Begriffe wie Partizipation, Integration, Normalität und Selbstbestimmung sind zentrale Orientierungspunkte für neue Behindertenpolitik, die auch die Leitlinien der Arbeit des Behindertenbeauftragten darstellen. Um Selbst- oder Mitbestimmung Behinderter in allen sie betreffenden Fragen auch auf kommunaler Ebene verstärkt zu verwirklichen, hat das Büro des Behindertenbeauftragten in den vergangenen Jahren regelmäßig Kontakt zu den aktiven und sich gründenden Behindertenbeiräten sowie zu Behindertenbeauftragten und den jeweiligen Initiativen und Verbänden gepflegt. Nach der erfolgreichen Ergänzung von Art. 3 Grundgesetz um das Benachteiligungsverbot für Behinderte, muss jetzt die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter in Arbeit, Wohnen, Bildung und Freizeit sowie auch im zwischenmenschlichen Bereich mit Leben gefüllt werden. Zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes bedarf es eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes. Sich nicht mehr von Helferorganisationen vertreten lassen, sondern Behinderte als Experten und Lobby in eigener Sache im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, ist Ziel des Landesbehindertenrates. Um eine regelmäßige Abstimmung und Koordinierung zwischen kommunaler und Landesebene zu institutionalisieren, wird der Landesbehindertenrat Niedersachsen gegründet. Es handelt sich hierbei um eine reine Interessenvertretung Behinderter, die bis zu dem Zeitpunkt arbeiten soll, an dem sich ein eigenständiger Landesbehindertenbeirat oder eine entsprechende Interessenvertretung gründet. Neben dem Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, der auch die Koordination dieses Gremiums übernimmt, setzt sich der Landesbehindertenrat wie folgt zusammen: - Die Behindertenbeiräte auf kommunaler oder Kreisebene benennen jeweils ein Mitglied sowie einen Vertreter. - Die Behindertenbeauftragten auf kommunaler oder Kreisebene sind Mitglieder und können einen legitimierten Vertreter benennen. - Die Organisation, die nach § 32 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz als „Vertreter der Organisationen der Behinderten“ Mitglied des beratenden Ausschusses der Hauptfürsorgestelle sind, benennen entsprechend ihrer Mitgliedschaft im beratenden Ausschuss jeweils einen Vertreter bzw. einen Stellvertreter, die selbst behindert sein müssen (derzeit vier). - Das Netzwerk behinderter Frauen benennt ein Mitglied sowie eine Vertreterin. 7 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! - Zu besonderen Themenschwerpunkten werden Vertreter der jeweiligen Behinderungsarten punktuell hinzugezogen (z. B. Blinde, Hörbehinderte, seelisch oder geistig Behinderte), sofern deren Belange betroffen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Berücksichtigung der Interessen schwerstbehinderter Menschen, die sich nicht selbst vertreten können, sich auch in der Zusammensetzung des Landesbehindertenrates widerspiegelt. Mitglied des Landesbehindertenrates können nur Personen sein, die aus aktiven Zusammenschlüssen betroffener unterschiedlicher Behinderungsarten kommen und das Ziel haben, die Interessen und Belange Behinderter untereinander abzustimmen und gemeinsam gegenüber Politik, Verwaltung und allgemeiner Öffentlichkeit zu vertreten. Behinderte in ganz Niedersachsen sollen ermutigt werden, entsprechende Gremien zu gründen und werden sowohl bei der Gründung wie auch in der laufenden Arbeit vom Landesbehindertenrat unterstützt. Der Landesbehindertenrat trifft sich mindestens zweimal jährlich nach vorheriger Einladung durch das Büro des Behindertenbeauftragten. Hannover, September 1996 8 Presse 21.03.03 Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Landesbehindertenrat will konstruktiv mit der neuen Landesregierung zusammenarbeiten Hannover. Der Landesbehindertenrat, ein Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Landesbehindertenbeauftragten, will mit der neuen Landesregierung bei der Umsetzung behindertenpolitischer Ziele konstruktiv zusammenarbeiten. „Wir greifen das Angebot von Sozialministerin Ursula von der Leyen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf, Staatssekretär Gerd Hoofe bei der Vorstellung der Grundzüge der Behindertenpolitik des Landes in der 15 Sitzung des Behindertenrates unterbreitet hat“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Landesbehindertenbeirat begrüßt die von der Landesregierung und auch von der sozialpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns, bekundete Absicht, so rasch wie möglich den Entwurf eines Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes in die parlamentarische Beratung einzubringen. Einen intensiven Dialog mit der Landesregierung wollte der Landesbehindertenrat in diesem Zusammenhang zum Beispiel über die Frage führen, wie die integrative Betreuung und Bildung behinderter Kinder deutlich zu Tage treten kann, wie die Aufgaben der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Landesbehindertenrates im Gesetzt abgesichert werden können, wie die Barrierefreiheit in allen gestalteten Bereichen des Landes gesetzlich zu normieren ist und wie der Vorrang der Barrierefreiheit vor den Denkmalschutzinteressen organisiert werden kann. Der von der neuen Landesregierung aufgezeigte Weg für eine verstärkte Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird vom Landesbehindertenrat ausdrücklich unterstützt. Dringenden Besprechungsbedarf sieht der Landesbehindertenrat, weil die Bundesanstalt für Arbeit zurzeit die Fördermittel für benachteiligte Jugendliche drastisch kürzt. „Die Unsere Internet-Seiten: www.ms.niedersachsen.de e-mail: [email protected] ► Fax Pressestelle: (0511) 120-4290 Postanschrift: Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover 9 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! -2- Berufs- und Eingliederungschancen benachteiligter Jugendlicher dürfen nicht der Haushaltskonsolidierung auf Bundesebene zum Opfer fallen, warnte der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Karl Finke. Dies stehe nicht im Einklang mir der vom Landesbehindertenrat gewünschten und von der Landesregierung formulierten Behindertenpolitik, erklärte Finke. 10 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Das Eckpunktepapier zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz 11 Presse Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Landesbehindertenrat übergibt Eckpunkte zum Gleichstellungsgesetz 30.09.03 Finke: Barrierefreiheit auch in denkmalgeschützten Gebäuden schrittweise verwirklichen WOLFSBURG. Der niedersächsische Landesbehindertenrat traf sich am Montag im Rahmen des Aktionstages des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen zu einer öffentlichen Sitzung in Wolfsburg. In diesem Rahmen überreichte der Landesbehindertenrat der sozialpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Angelika Jahns, und dem Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Gerd Hoofe, ein Eckpunktepapier. In diesem sind die nach Auffassung des Landesbehindertenrates unverzichtbaren Punkte aufgeführt, die das angekündigte Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz enthalten muss. In der Folge berichtete Bass Treffers, Vizepräsident des European Disability Forums (EDF), dem Landesbehindertenrat über dessen Arbeit. Das EDF ist die Interessenvertretung der 37 Millionen in Europa lebenden behinderten Bürger bei der Europäischen Union Kontakt: Karl Finke (0511) 120-4007 Unsere Internet-Seiten: www.ms.niedersachsen.de e-mail: [email protected] ► Fax Pressestelle: (0511) 120-4290 Postanschrift: Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover 13 -2(EU). Alle Vorschläge, Aktivitäten, Initiativen und Programme der EU haben eine direkte und indirekte Auswirkung auf das Leben der behinderten Bürger in der Union. Daher besteht das Ziel des EFB darin, die Menschenrechte der behinderten Menschen in allen relevanten Institutionen, internationalen Organisationen und Organen der Europäischen Union in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Nichtdiskriminierung voranzutreiben. Das Eckpunktepapier ist ab sofort auf der Homepage des Behindertenbeauftragten : www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de veröffentlicht. 14 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Gemeinsames Eckpunktepapier des niedersächsischen Landesbehindertenrates und des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz Einleitung Wir, der Landesbehindertenrat und der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen fordern die Übernahme der Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG), ggf. auf die Verhältnisse in Niedersachsen angepasst, in ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz. Dies gilt auch und insbesondere für die Möglichkeit, mit der Landesregierung und den Kommunen Zielvereinbarungen abzuschließen und für die Umsetzung des Verbandsklagerechts. Darüber hinaus sind zahlreiche niedersächsische Gesetze inhaltlich und sprachlich zu ändern. So fordern wir z. B. zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, dass die besonderen Belange von behinderten Frauen berücksichtigt werden und die bestehenden Benachteiligungen zu beseitigen sind. Deshalb fordern wir die Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit der oder des Behindertenbeauftragten und der Frauenbeauftragten. Weiterhin fordern wir die Inhalte der integrativen Erziehung verbindlich in die pädagogischen Studiengänge aufzunehmen. Wir sind der Ansicht, dass ein Gleichstellungsgesetz die Basis für die Teilhabe behinderter Menschen darstellt. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass ein Gleichstellungsgesetz auf Landesebene die Mitwirkung behinderter Frauen und Männer einfordern muss und auch nur so gelingen kann. Wir fordern alle behinderten Menschen in Niedersachsen auf, sich in den Beratungsprozess zum Nds. Gleichstellungsgesetz aktiv einzubringen. Wir tun dies auch und veröffentlichen hiermit erste Eckpunkte für ein Nds. Gleichstellungsgesetz. Wir beschränken uns bewusst auf vier Aspekte, die aber aus unserer Sicht unverzichtbar sind. A) Integration 1) Ein Nds. Gleichstellungsgesetz muss den eindeutigen Vorrang der integrativen und wohnortnahen Erziehung, Betreuung, Förderung oder Beschulung außerhalb von Sondereinrichtungen herausstellen. Dazu sind zahlreiche Gesetze im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes anzupassen, um diese Ausrichtung des Gesetzes abzusichern. 15 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! 2) Die integrative Ausrichtung muss u. a. für Krippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, den allgemeinen Arbeitsmarkt und im Alter gelten. Dieser Ansatz ist besser zu realisieren, wenn notwendige Assistenz auf allen Ebenen zur Verfügung steht. Diese Assistenz muss auf Wunsch geschlechtsspezifisch erfolgen. Der Landesbehindertenrat schlägt deshalb vor, zu prüfen, ob ein Leistungsgesetz geschaffen werden muss. 3) Der Vorrang der Integration findet nur dort seine Grenze, wo der Wille der Betroffenen oder ggf. der Wille des oder der Vertretungsberechtigten dem entgegen steht. Nichtintegrative Beschulung darf zukünftig nur noch in Förderzentren stattfinden. B) Barrierefreiheit Selbstbestimmung und Teilhabe setzen Erreichbarkeit voraus, auch und gerade die von Gebäuden. Deshalb fordern wir, orientiert an die Definition aus dem BGG: 1) Alle Gebäude der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden, landeseigenen Körperschaften, der Bezirksregierungen (oder Nachfolgeorganisationen) und der Landkreise und Kommunen müssen in einem Zeitraum von 10 Jahren barrierefrei im Sinne des Nds. Gleichstellungsgesetzes sein. Gebäude, die nach in Kraft treten des Gleichstellungsgesetzes um- oder ausgebaut werden, sind barrierefrei zu gestalten. 2) Bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ist mindestens eine Wohnung barrierefrei zu gestalten. Bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen ist mindestens eine Wohnung, rollstuhlgerecht nach geltender DIN-Norm zu gestalten. Ab 10 Wohnungen sind 10 % aller Wohnungen barrierefrei und davon die Hälfte rollstuhlgerecht zu gestalten. 3) Die Punkte 1 und 2 sind in der Landesbauordnung zu verankern. Baugenehmigungen, die den oben formulierten Ansprüchen nicht gerecht werden, sind zu versagen. 4) Darüber hinaus fordern wir Regelungen im Gleichstellungsgesetz, die sicherstellen, a) dass alle Gaststätten, bei denen dies architektonisch möglich ist, in spätestens 10 Jahren barrierefrei zugänglich sind. Unabhängig davon sind sie bei Um- oder Neubauten barrierefrei zu gestalten. b) dass alle Hotels verpflichtet werden, mindestens ein Gästezimmer barrierefrei und 10 % aller Gästezimmer rollstuhlgerecht nach geltender DIN-Norm vorzuhalten. Für die Barrierefreiheit des Hotels selber sollten die selben Regelungen wie für Gaststätten gelten. 5) Der öffentliche Personennahverkehr ist verbindlich barrierefrei zu gestalten. Hier fordern wir die Übernahme der Bestimmungen des BGG. Alle im Land Niedersachsen tätigen Beförderungsunternehmen sollen verpflichtet werden, die Barrierefreiheit der eingesetzten Fahrzeuge, der ggf. genutzten Bahn- oder sonstigen Anlagen, 16 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Umsteigepunkte und Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Soweit Bahn- oder sonstige Anlagen, Umsteigepunkte und Haltestellen Dritter genutzt werden, sollten die Betreiber auf die barrierefreie Gestaltung dieser Anlagen hinwirken müssen. 6) Bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken fordern wir eine analoge Übernahme der Bundesregelung (siehe die entsprechende Verordnung) für Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden. Das Gleiche gilt für die Schaffung barrierefreier Informationstechnik und die Verwendung von Kommunikationshilfen und Deutscher Gebärdensprache. C) Barrierefreiheit erhält Vorrang vor Denkmalschutzinteressen Wir fordern, dass das Nds. Landesgleichstellungsgesetz die Verpflichtung zur Barrierefreiheit eindeutig höher bewertet als die Interessen des Denkmalschutzes. Leider ist es oft so, dass sich Barrierefreiheit nicht realisieren lässt, weil sich die Denkmalschutzbehörden widersetzen. Hier fordern wir eine eindeutige Regelung, welche die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen nicht länger wegen der Denkmalschutzinteressen verhindert. D) Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte Ein Nds. Gleichstellungsgesetz muss nach unserer Vorstellung die Arbeit der Behindertenbeiräte und -beauftragten als Element der Teilhabe aktiv fördern. Daher schlagen wir vor: 1) Behindertenbeiräte sind mindestens in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu wählen. Dabei ist das Spektrum der verschiedenen Beeinträchtigungen und eine geschlechtsparitätische Besetzung vorzusehen. Die Arbeit ist ehrenamtlich. Die Sachkosten werden von der jeweiligen Kommunalverwaltung getragen. Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung. Behindertenbeiräte sind Mitglieder mit beratender Stimme in allen Ausschüssen, in denen behinderte Menschen betreffende Fragestellungen beraten werden. 2) Auf Wunsch des Behindertenbeirates ist eine Behindertenbeauftragte oder ein Behindertenbeauftragter, die oder der vom Behindertenbeirat vorgeschlagen wird, vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu benennen. Abweichend davon ist in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat auch eine Urwahl des oder der Behindertenbeauftragten zulässig. Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte sind durch die Verwaltung zu unterstützen. Dazu gehört, dass Vertreter des Beirates und ggf. Behindertenbeauftragte als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen angehören. Die oder der Behindertenbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Behindertenbeauftragte in kleinen Kommunen können ehrenamtlich tätig sein und erhalten dann eine Aufwandsentschädigung analog der Mitglieder des Rates. Die oder der Behindertenbeauftragte muss sich mit dem Behindertenbeirat abstimmen. Sie oder er ist 17 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! nicht an Weisungen und Aufträge von Politik und Verwaltung gebunden und in seiner Aufgabenwahrnehmung von ihr unabhängig. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehört u. a. dazu beizutragen, Benachteiligungen behinderter Frauen vor Ort abzubauen. In Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern ist auf Wunsch des zuständigen Behindertenbeirates eine Behindertenbeauftragte oder ein Behindertenbeauftragter zu benennen oder in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat in Urwahl zu wählen. Ansonsten gelten die oben wiedergegebenen Regelungen. 3) Auf Landesebene wird die bewährte Arbeit des Landesbehindertenrates als Landesbehindertenbeirat fortgesetzt. Der Landesbehindertenbeirat bleibt organisatorisch dem Büro des Behindertenbeauftragten zugeordnet. Er setzt sich zusammen aus den Delegierten der kommunalen Behindertenbeiräte, den kommunalen Behindertenbeauftragten, den vier Mitgliedern, die die Organisationen behinderter Menschen vertreten und einer Vertreterin des Netzwerkes behinderter Frauen. 4) Die oder der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen wird zukünftig auf Vorschlag des Landesbehindertenbeirates berufen. Sie bzw. er sind hauptamtlich tätig. Das Land ist verpflichtet, die notwendigen Sach- und Personalkosten zu tragen. Der oder die Landesbehindertenbeauftragte muss selbst behindert sein. Für ihre Tätigkeit gelten ansonsten die unter Pkt. D) 2 genannten Regelungen. Wolfsburg, 29. 09. 2003 18 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Die Kampagne zum 5. Mai 2004 19 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Presseinformation (zum Beispiel die des Behindertenbeirates des Landkreises Cuxhaven) Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Cuxhaven fragt die Niedersächsische Sozialministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, zum 5. Mai, dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen: Wie können wir Ihnen bei der Erstellung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes behilflich sein? Was können wir tun, um sicherzustellen, dass ein unangemessener Anteil der Zimmer, Zugänge und andere Räumlichkeiten in Hotels barrierefrei gestaltet sind? Bitte fragen Sie uns, denn wir haben die Erfahrung! Während des 15. Treffens des Landesbehindertenrates am 18. März 2003 hat Herr Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Herr Gerd Hoofe, erklärt: „Wir beabsichtigen, einen Gesetzentwurf für ein Gleichstellungsgesetz in den Landtag einzubringen. Das wird so rechtzeitig geschehen, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode des Landtages verabschiedet werden kann.“ Während der zentralen Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, am 29. März 2003 in Hannover, hatte die Niedersächsische Sozialministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, diese Absicht noch einmal bestätigt. Daraufhin hat der Landesbehindertenrat, in dem der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Cuxhaven mitarbeitet, am 29. September 2003 dem Niedersächsischen Staatssekretär Hoofe, wie während des 15. Treffens des Landesbehindertenrates vereinbart, ein Eckpunktepapier zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz übergeben. Da nach mehr als einem Jahr nach der Ankündigung von Frau Dr. Ursula von der Leyen kein Verbandsentwurf vorgestellt wurde, fragt der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Cuxhaven die Niedersächsische Sozialministerin: Wie können wir Ihnen bei der Erstellung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes behilflich sein? 21 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Was können wir tun, um sicherzustellen, dass ein angemessener Anteil der Zimmer, Zugänge und andere Räumlichkeiten in Hotels barrierefrei gestaltet sind? Der Behindertenbeirat des Landkreises Cuxhaven bietet seine sowie die Unterstützung des gesamten Landesbehindertenrates bei der Formulierung eines Gleichstellungsgesetzes an. 22 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! Liste der Fragen zur gemeinsamen Aktion des Landesbehindertenrates zum 05. Mai 2004 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Behindertenbeauftragte/ Der Behindertenbeauftragte/ Der Behindertenbeirat der Gemeinde …….. fragt zum 5. Mai, dem „Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ die Niedersächsische Sozialministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen: Wie können wir Ihnen bei der Erstellung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes behilflich sein. Was können wir tun, um sicherzustellen, dass… 1. die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an den gesellschaftlichen Entscheidungen sichergestellt wird? 2. die integrative Erziehung in allen Kindergärten in Niedersachsen sichergestellt wird? 3. die integrative Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen selbst verständlich wird? 4. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung vorrangig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt? 5. die Einbeziehung aller Jugendlichen in die Angebote der Jugendhilfe erfolgt? 6. die Öffnung aller Jugendzentren für alle Jugendlichen durchgesetzt wird? 7. Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden müssen? 23 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! 8. die flächendeckende Einführung von persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderung erfolgt? 9. die Bereitstellung der notwendigen Assistenz für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist? 10. ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen vorgehalten werden muss? 11. der gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Umbau aller Restaurants und Gaststätten auch tatsächlich umgesetzt wird? 12. die Anforderungen des barrierefreien Bauens nicht länger an den Denkmalschutzinteressen scheitern? 13. alle Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefrei gestaltet werden? 14. in allen Kommunen Menschen mit Behinderung einen Behindertenbeirat wählen können? 15. auf Wunsch der Menschen mit Behinderung vor Ort eine Behindertenbeauftragte /ein Behindertenbeauftragter benannt werden muss? 16. bei Umbauten öffentlicher Gebäude der örtliche Behindertenbeirat oder die/der Behindertenbeauftrgate beteiligt werden muss? 17. das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen tatsächlich kommt ? Wir Menschen mit Behinderung in Niedersachsen warten darauf! Unsere Erfahrungen helfen Gleichberechtigung ins Gleichstellungsgesetz zu bringen. 18. Geldmangel nicht zum Gleichberechtigungsmangel wird ? Wir Menschen mit Behinderung können sagen wo Geldmangel die Gleichstellung behindert und an welcher Stelle realistisch gespart werden kann. 19. wir, solange wir nicht integrativ beschult werden können, nicht stundenlang im Schulbus zu unserer Sonderschule fahren müssen? 20. unsere behinderten Geschwister mit ihren Freunden und Nachbarskindern in der nächsten Schule zusammen lernen können? 21. ausreichend Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen? 22. rollstuhlfahrende Menschen nicht ständig an zu steilen Rampen und/oder Treppenanlagen scheitern? 23. auch Menschen, die einen Rollstuhl oder Gehhilfen benutzen, trotz Treppen z. B. in ein Theater oder Kino gelangen können ? 24 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! 24. rollstuhlfahrende Menschen nicht bei Wind und Wetter vor der Apotheke auf Ihre Medikamente warten zu müssen? 25. Menschen mit Behinderung ihr Wahlrecht wahrnehmen können, und nicht wegen zu enger Türrahmen gehindert sind mit ihrem Rolli in das Wahllokal hineinzukommen? 26. Menschen mit Behinderung in Begleitung ihres Assistenzhundes nicht nur auf dem Deich spazieren dürfen? 27. Menschen mit Behinderung nicht mehr durch Tiefgaragen, Hintereingänge oder durch die Hotelküche gehen müssen, wenn sie in ein Restaurant wollen? 28. die besonderen Belange behinderter Frauen berücksichtigt werden müssen? 29. Personentransportunternehmen verpflichtet werden, bei Neuanschaffungen nur noch Fahrzeuge anzuschaffen, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen? 30. bei der Planung und Durchführung von Umbauten an Straßen und Plätzen der örtliche Behindertenbeirat oder die /der Behindertenbeauftragte beteiligt werden muss? 31. Blindenführhunde in alle öffentlichen Einrichtungen, Restaurants und Geschäfte mitgeführt werden dürfen? 32. die Rechte und Pflichten des Landesbehindertenrates festgeschrieben werden? 33. die Rechte und Pflichten des Landesbehindertenbeauftragten festgeschrieben werden? 34. die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen behinderter Menschen als Sprache im Verwaltungshandeln des Landes anerkannt werden? 35. behinderte Menschen einen Anspruch auf eine für sie wahrnehmbare Darstellung von Verwaltungsbescheiden und anderen Rechtsakten erhalten? 36. bei den nächsten Landtags- und Kommunalwahlen Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt werden? 37. möglichst schnell die Barrierefreiheit in den elektronischen Medien umgesetzt wird? 38. statt immenser Fahrtkosten für Schülerinnen mit Behinderung zu den Sonderschulen für das gleiche Geld Lehrer und Lehrerinnen zur integrativen Beschulung eingestellt werden? 39. die Bildungsstätten der Erwachsenenbildung grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein müssen? 25 Ein Gleichstellungsgesetz für Niedersachsen – Jetzt! 40. die Benachteiligungen von Studentinnen und Studenten mit Behinderung beseitigt werden? 41. ein angemessener Anteil der Zimmer, Zugänge und andere Räumlichkeiten in Hotels barrierefrei gestaltet sind? 42. auch die Parkhäuser barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen? 43. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch bei Großveranstaltungen sichergestellt wird? 44. das Verbandsklagerecht in Niedersachsen eingeführt wird? 45. Sport- und Spielstätten barrierefrei gestaltet werden müssen? 46. auf öffentlichen Wegen und Plätzen taktile Blindenleitsysteme installiert werden müssen? 47. langfristig alle Ampelanlagen, auch die an großen Kreuzungen mit Blindensignalanlagen versehen werden? 48. in der Niedersächsischen Bauordnung die Barrierefreiheit nach dem Behindertengleic hstellungsgesetz verbindlich verankert wird? 49. in der Niedersächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung die Arbeit der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten abgesichert wird? 50. Veröffentlichungen der Landesregierung auch in einfacher Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten angeboten werden? 51. die integrative Erziehung in allen Horten in Niedersachsen sichergestellt wird? 52. die Gebäude der Universitäten, Hoch-, Fachhoch- und Fachschulen und deren Ausstattung barrierefrei gestaltet sind? 53. auch in Niedersachsen Trägern öffentlicher Gewalt ein Benachteiligungsverbot aufgegeben wird? Bitte fragen Sie uns, denn wir haben die Erfahrung! 26 Hannover, den 30.04.2004 Landesbehindertenrat Niedersachsen c/o Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen im Hause Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Ihr Schreiben vom 28.04.2004 Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben vom 28.04.2004 und die von Ihnen erarbeitete Liste mit Fragen zu dem Vorhaben der Landesregierung, ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen in den Niedersächsischen Landtag einzubringen, danke ich Ihnen sehr herzlich. Wie Sie wissen, ist schon kurze Zeit nach der Regierungsübernahme im letzten Jahr mit den Arbeiten an einem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begonnen worden. Inzwischen liegt ein entsprechender Entwurf vor, der innerhalb der Landesregierung bereits in weiten Teilen abgestimmt werden konnte. Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon 0511/120-40/41 Telefax 0511/120-4299 E-Mail: Ursula-von-der-Leyen@ ms.niedersachsen.de Nach abschließender Befassung im Kabinett wird eine Verbandsanhörung durchzuführen sein. Selbstverständlich wird der Landesbehindertenrat Niedersachsen im Rahmen dieser Anhörung auch Gelegenheit haben, sich zu der Entwurfsfassung äußern zu können. Bei dieser Sachlage möchte ich davon absehen, zu allen von ihnen gestellten Fragen Stellung zu nehmen. Hierfür werden Sie sicherlich Verständnis haben. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, trotz der bekannten finanziellen Schwierigkeiten des Landes zu tragkräftigen Kompromissen zu kommen. Für Ihr Angebot, Hilfe und Unterstützung zu leisten, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang herzlich danken. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hoofe) Staatssekretär 28 Herausgegeben vom Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen Postfach 141, 30001 Hannover Juli 2004 Schriftenreihe Band 35 Die Broschüre erscheint zeitgleich im Internet: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier