(Pädagogisches Konzept Stand)
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(Pädagogisches Konzept Stand)
Inhalt 1. Lernkonzept Seite 3 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Einleitung / Leitziele Heterogenität – Vielfalt als Chance und Bereicherung Aussagen des Lernkonzeptes zu den Kompetenzen • Schlüsselqualifikationen • Fachkompetenzen Methodenkompetenz Soziale Verantwortung Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 2. Erziehungskonzept Seite 10 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Werteorientierung Beratung Zusammenarbeit mit den Eltern Inklusion Gender Mainstream Übergänge im Schulwesen Seite Seite Seite Seite Seite Seite 3. Schulstruktur Seite 20 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 Aufnahme Gemeinsames Lernen mit Schwerpunktwahl Unterricht Besonderes Fächerangebot Leistungsbeurteilung und Versetzungen Abschlüsse und Berechtigungen Kernfächer und Module Tagesrhythmus Zusammenleben in der Klasse Die Gesamtschule als Teamschule Feedback-Kultur Berufsvorbereitung Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 4. Qualitätsentwicklung Seite 29 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Lehren und Lernen Schulkultur Externe Evaluationsmöglichkeiten Mitarbeitsformen Schulen als Qualitätsentwicklung Rahmenbedingungen Seite Seite Seite Seite Seite Seite 5. Oberstufe 5.1 5.2 Pädagogisches Konzept Beratungskonzept SEK II Seite 32 Seite 32 Seite 36 -2- 3 3 5 5 5 7 8 10 11 12 13 16 18 20 20 20 20 21 21 22 25 25 25 27 27 29 29 29 30 30 31 1. LERNKONZEPT 1.1 Einleitung/ Leitziele Unsere Gesamtschule verbindet zentrale pädagogische Ziele und humane Werte als bedeutsame Leitlinien für das Schulleben, in welchem die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt des Handelns stehen. Unsere Schule ist ein Ort, an dem junge Menschen soziale und fachliche Kompetenzen entwickeln und zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen. So sind sie im späteren (Berufs-) Leben sowohl team- und konfliktfähig, als auch zuverlässig und verantwortungsbewusst. Die zentralen Prinzipien sind für uns Orientierung und Ziel des Zusammenlebens im Schulalltag. Jede Schülerin und jeder Schüler wird entsprechend individueller Voraussetzungen im Lernprozess unterstützt, gefördert und -im Hinblick auf eigene Potenzialegefordert. Ziel ist es, einen möglichst hohen Bildungsabschluss anzustreben, gleichzeitig aber auch auf schulische und berufliche (Aus-)Bildungswege optimal vorzubereiten. Eine ermutigende Lern- und Lobkultur, verbunden mit angemessener Konsequenz und der Beachtung von schulischen Regeln, ist Grundbaustein unseres pädagogischen Handelns. Dabei übernehmen Elternhaus und Schule gleichermaßen Verantwortung und Unterstützung gegenseitig. Wir achten die Persönlichkeit jedes jungen Menschen, begleiten und unterstützen ihn auf seinem Weg zum jungen Erwachsenen. Hierbei ist der gegenseitige respektvolle Umgang aller am Schulleben Beteiligten eine wesentliche Voraussetzung. Nur wer gelernt hat, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, ist auch in der Lage, persönliche Mitverantwortung für Gesellschaft und Umwelt zu tragen. 1.2 Heterogenität - Vielfalt als Chance und Bereicherung Die Gesamtschule ermöglicht das gemeinsame Lernen für die Schülerinnen und Schüler, die bisher in den unterschiedlichen Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium unterrichtet worden sind. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung für den Lernprozess dar und ist eine Chance für alle Lernenden. Bedingt durch Durchlässigkeit und das individuelle Lernen in der Gesamtschule ist eine frühzeitige Festlegung nicht erforderlich. So wird den Schülerinnen und Schülern ein sanfter Übergang in diese weiterführende Schule ermöglicht. Ein Abschluss mit beruflicher Perspektive ist ebenso erreichbar wie der schulische Abschluss bis hin zum Abitur. Kinder lernen unterschiedlich, wobei diejenigen, die mehr Zeit benötigen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, in der Gesamtschule gute Voraussetzungen vorfinden. Gleiches gilt für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die durch zusätzliche Lernangebote gefördert werden. Die Gesamtschule ist ein Lernort mit kleinen Klassen, differenzierten Lernmaterialien sowie individueller Förderung und Unterstützung. Hier wird jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend der individuellen (Lern-)Voraussetzungen begleitet, um den eigenen -3- Weg zum Lernerfolg zu finden. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit und voneinander. Sie erwerben Strategien, die es ihnen ermöglichen, sich in Schule und Alltag selbst zu organisieren. Ein gezieltes Feedback der Lehrpersonen hilft dabei, dass sich bewährte Strategien verfestigen. Eltern haben in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Für Eltern, die nicht ausreichend unterstützen können, besteht das Angebot, schulische Hilfen in Anspruch zu nehmen. Politische und gesellschaftliche Veränderungen haben in der Vergangenheit bereits zu einer Zunahme von Schülern aus unterschiedlichen Herkunftsländern geführt. Unsere Gesamtschule greift diese Situation auf und sieht in der Vielfalt der unterschiedlichen Kulturen eine Bereicherung für das Lernen. Im Schulalltag führt dies zur Wertschätzung ohne Ausgrenzung, zum Kennenlernen anderer Lebensbereiche und zu gegenseitigem Respekt. Vorteile gemeinsamen Lernens Beim gemeinsamen Lernen wird sichergestellt, dass die Besonderheit eines jeden Lernenden respektiert und geachtet wird. Jeder soll so angenommen werden, wie er ist. Hilfen von Anderen können eingefordert, eigene Hilfestellungen aber auch angeboten werden. Längeres Zusammenbleiben im schulischen Lernprozess vermittelt Sicherheit und lässt Gemeinschaften wachsen. Auf dieser Basis entstehen Verlässlichkeit, Sozialkompetenz und Selbstvertrauen. Offene Lernwege ermöglichen jedem Lernenden, durch Förderung, Angebote und Unterstützung seinen bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. In Klassen mit 25 Schülerinnen und Schülern wirkt sich eine entspannte Lernatmosphäre positiv auf das Lernverhalten aus. In der schulischen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Schülerinnen und Schüler einen unterschiedlichen Zeitrahmen brauchen, um ihre Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und abzurufen. Die Gesamtsschule in Kaarst bietet die Sicherheit längeren gemeinsamen Lernens. Bei entsprechenden fachlichen Voraussetzungen können die Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe wechseln. Ziele gemeinsamen Lernens Durch Kompetenzüberprüfungen werden Talente und Fähigkeiten, aber auch Defizite und ein Förderbedarf, frühzeitig erkannt und berücksichtigt. Dies bedeutet, dass es Fördermaßnahmen ebenso gibt wie Talentförderungen. In beiden Fällen wird es im Ergebnis einen Wissenszuwachs geben, der den Lernenden zu Gute kommt. Förderung und Forderung wirken motivierend und wecken Interesse und Ehrgeiz. Theoretisches und praktisches Lernen, Projekte und Handlungsorientierung, Freiarbeit und Präsentationen dienen der Findung eigener Stärken und Interessen. Sie helfen, die Fähigkeiten im Hinblick auf den beruflichen oder schulischen Weg zu erkennen und weiter zu entwickeln. Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, erlangen ihren Schulabschluss nach insgesamt 13 Jahren und haben damit ein Jahr mehr Zeit, ihr Ziel zu erreichen, als Gymnasiasten im G8. Sein persönliches schulisches Ziel hat erreicht, wer seine Fähigkeiten und Potenziale erfolgreich umgesetzt hat. Dabei ist die Bedeutung theoretischer und praktischer Begabung gleichwertig. -4- 1.3 Aussagen des Lernkonzeptes zu den Kompetenzen Schlüsselqualifikationen Die Wirtschaft fordert von den Schulabgängern spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die notwendig sind, um gegenwärtige und zukünftige Anforderungen im sich ständig verändernden Berufsleben bewältigen zu können. Diese Schlüsselqualifikationen beziehen sich in erster Linie auf die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Fachkompetenzen Leistungskontrolle und Leistungsbewertung Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler so gut qualifizieren, dass sie den Bedingungen der Arbeitswelt gerecht werden und ohne größere Probleme einen Ausbildungsplatz finden und den Anforderungen entsprechen können. Bei der Leistungsbewertung geht es um eine für Schülerinnen und Schüler transparente gerechte Beurteilung. Sie berücksichtigt die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die pädagogischen Kriterien, unter Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen. Zeugnisse am Ende eines Schulhalbjahres geben über die aktuelle Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers sichtbar und nachweisbar Auskunft. Sie sind die Summe einer Vielzahl von Einzelbewertungen innerhalb eines halbjährigen Bewertungszeitraumes. Die Bewertung der Leistung setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Bewertungsstandards werden in allen Fachkonferenzen unserer Schule ständig reflektiert und abgestimmt. Parallelarbeiten und wechselseitige Korrekturen finden in den Fächern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen statt. Dabei werden die Vorgaben des ministeriellen Rahmenkonzeptes „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit“ sowie der jeweiligen Lehrpläne beachtet. Die rechtlichen Verbindlichkeiten zur Leistungsfeststellung sind derzeit im § 47 des Schulgesetzes geregelt. Lernerfolgsüberprüfungen sollen daher nicht erst am Ende von Lernprozessen erfolgen, sondern kontinuierlich durchgeführt werden. Erfolgreiches Lernen heißt, neue Lerninhalte in den Lehr- und Arbeitsplänen der Schule mit bereits erworbenen Kompetenzen zu verknüpfen. Die Leistungsfeststellung ist so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Ein Punktesystem und ein Beurteilungsbogen erhöhen die Transparenz für die Leistungsbewertung; ein Kommentar gibt Ausblick auf Fördermaßnahmen. Zur Leistungsbewertung gehören nicht nur schriftliche Arbeiten (wie z. B. Klassenarbeiten, kurze schriftliche Überprüfungen, Haus- oder Facharbeiten), sondern auch mündliche Beiträge zum Unterricht (wie z. B. Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten, Referate, Präsentationen). Häufige Abweichungen bezüglich der sprachlichen Richtigkeit können ab Klasse 7 zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe führen. Ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit gegebenenfalls auch zu einer entsprechenden Notenanhebung. -5- Fördermaßnahmen Eine Pädagogik der steten Ermutigung fördert Selbstvertrauen, Ausdauer, Lernfreude, Interessen und Begabung. Vorbilder unterstützen die Erziehung zu Werten. Unterrichtsgrundsätze wie Anschauung und Lebensnähe schaffen Lernmotivation und fördern Engagement. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die innere Differenzierung, die Förderung leistungsschwächerer und das Fordern leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler. Ab Klasse 7 kann es in den Hauptfächern und den Fremdsprachen Grund- und Erweiterungskurse geben. Das breit gefächerte Angebot des Wahlpflichtunterrichts ab Klasse 7 fördert spezielle Neigungen und gibt Einblicke in Bereiche, die außerhalb der üblichen Unterrichtsfächer liegen. Durch spezielle Aufgaben, die einzelne Schülerinnen und Schüler für die Gemeinschaft übernehmen, wird verantwortliches Handeln gefördert, z. B. in der Schülerbücherei oder bei der Betreuung jüngerer Schülerinnen und Schüler durch Ältere. Eine besondere Beachtung findet die Leseförderung. Nur wer richtig lesen kann, ist in der Lage, den Inhalt von Texten zu verstehen und ist somit auf die späteren Anforderungen im Berufsleben besser vorbereitet. Zusätzliche Anreize finden die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 durch die Teilnahme am Lesewettbewerb des Rhein-Kreises Neuss. Schülerinnen und Schüler aller Klassen lesen außerdem regelmäßig Lektüren, bei deren Auswahl sie aktiv beteiligt sind. Diagnosebögen im Gemeinsamen Unterricht (GU) In der Unterrichtspraxis mit Förderschülern werden Diagnosebögen eingesetzt, um die Förderbereiche regelmäßig zu überprüfen und die Förderung auf den individuellen Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Diagnosebögen können in standardisierter Form angewendet werden. Es werden auch eigene Bögen, angepasst auf einzelne Schülerinnen und Schüler, erstellt, um deren Entwicklung hinsichtlich der individuellen Bezugsnorm zu dokumentieren. Standardisierte Diagnoseverfahren sind in der Regel in unterschiedliche Förderbereiche gegliedert. Die Ergebnisse dieser Verfahren liefern die diagnostische Grundlage bezüglich der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen innerhalb des gemeinsamen Unterrichts. Feedback-Kultur Wichtig ist ein Feedback an die Schülerinnen und Schüler über die Ziele des Unterrichts, über ihren Lern- und Leistungsstand sowie ihr Sozialverhalten. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht zu erfahren, ob sie oder er die eigenen Ziele in der Schule erreicht hat. Unsere Feedback-Kultur bezieht sich auch auf die Kommunikation zwischen den Lehrern. Profile herausbilden Für alle Schülerinnen und Schüler an unserer Gesamtschule stellt sich im Laufe der Schulzeit heraus, welche Richtung sie hinsichtlich ihrer Schullaufbahn und ihres Abschlusses bzw. der späteren Berufsausbildung gehen möchten. Die Schule schafft intensive Lernanreize ab Klasse acht und ebnet den Schülerinnen und Schülern den Weg. Dies soll helfen, sich über seine Fähigkeiten und Interessen, Stärken und Schwächen bewusst zu werden und ein eigenes Profil herauszubilden. -6- Zusammenarbeit mit externen Partnern Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den letzten Jahren den Alltag von Kindern und Jugendlichen gravierend verändert. Negative Auswirkungen dieser veränderten Lebenswelt sind im Schulalltag der Kinder- und Jugendlichen u. a. im Sozial- und Lernverhalten zu beobachten. Hier unterstützt neben der Schulsozialarbeit der Schulpsychologische Dienst. Auch die Vermittlung weiterführender Hilfen, wie z.B. eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberatungsstellen, gehört dazu. 1.4 Methodenkompetenz Multimediales Lernen Medienkompetenz ist heute als eine Schlüsselqualifikation anzusehen. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen auf die neuen Anforderungen des Berufslebens vorbereitet werden. Neben den klassischen Medien wie Zeitungen, Bücher, Hörfunk usw. werden sie auch an die neuen Medien herangeführt. Dafür hat die Schule einen Fachraum für Informatik sowie eine mobile Laptopstation, die das Arbeiten am Computer in den jeweiligen Klassen ermöglicht. Aufsuchen außerschulischer Lernorte Unterrichtsgänge sollen die reale und anschauliche Begegnung mit Natur, Stadt und Land sowie Menschen, z.B. an bestimmten Arbeitsplätzen, ermöglichen. Unsere Schülerinnen und Schüler verlassen den Klassenraum, um zu erkunden, zu betrachten und Erfahrung außerhalb der Schule zu sammeln. Unterrichtsmethoden Neben dem klassischen lehrgangsförmigen Unterricht legt unsere Gesamtschule großen Wert auf stärker individualisierte Grundformen des Unterrichts. Dazu gehören z. B. die Freiarbeit, das Werkstatt- und Stationenlernen, Projekte und Praktika. Selbstgesteuertes Lernen Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule schaffen Handlungssituationen, die den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, innerhalb bestimmter Sach- und Problemzusammenhänge selbstgesteuert zu lernen, selbsttätig zu handeln und ihr eigenes Handeln zu reflektieren. Teamteaching Teamteaching bildet einen Schwerpunkt an unserer Gesamtschule. Das Lehren im Team sollte sich nicht nur dort zeigen, wo die Förderschullehrer und -lehrerinnen in der GUKlasse mit den jeweiligen (Klassen-)Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam unterrichten, sondern auch in anderen Fächern und Kursen. Persönliche Kompetenzen Die freie Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit muss dort ihre Grenzen haben, wo Belange und Ansprüche Anderer berührt werden. Die erforderlichen Regeln für das Lernen in der Gemeinschaft finden sich in unserer Erziehungsvereinbarung wieder. Die zukünftigen Arbeitgeber erwarten von ihren Mitarbeitern: Zuverlässigkeit Lern- und Leistungsbereitschaft -7- Ausdauer, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit Konzentrationsfähigkeit Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik Kreativität, Flexibilität Das Erlangen dieser Schlüsselqualifikationen wird von der Schule gefördert. Ganz wichtig ist hier ein enger Austausch mit dem Elternhaus, um so den gewünschten Erfolg zu erreichen. Persönliche Kompetenzen werden darüber hinaus auch an Präventionstagen gefördert. Präventionstage sind hier als Mittel zur Stärkung des Selbstbewusstseins und zum kritischen Umgang mit Suchtmitteln zu verstehen. Weiterhin gibt es im Hinblick auf zukünftige Erfordernisse für die Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterschiedliche Bewerbungsvorbereitungen. Soziale Kompetenz Die Vermittlung von Höflichkeit, Solidarität und gegenseitigem Vertrauen sowie Respekt vor den Anderen und deren Eigentum, Erziehung zur Mündigkeit, Selbstbestimmung und Übernahme von Verantwortung in einem demokratischen Staat sind wichtige Aufgaben bei unserer pädagogischen Arbeit im schulischen Alltag. Dazu gehört auch, den Blick auf die Gesellschaft zu lenken und Verständnis füreinander zu entwickeln, Hilfsbereitschaft zu vertiefen und Schwächere zu schützen. Patenschaften Schülerinnen und Schüler der 8.-10. Klassen übernehmen auf freiwilliger Basis Patenschaften für die Jahrgangsstufe fünf. Als Vertrauensperson sind sie Ansprechpartner, die als Helfer für Schwierigkeiten im schulischen Alltag zur Verfügung stehen. Gemeinsame Aktivitäten sollen soziale Kompetenzen weiter fördern. Des Weiteren können externe Patenschaften über das Sozialpraktikum entstehen. 1.5 Soziale Verantwortung Beratung, Hilfsangebote , Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen vor Ort Vorrangige Ziele in unserer Schule sind die Stärkung des Selbstwertes und die Förderung sozialer Kompetenzen. Im Unterricht lernen Schülerinnen und Schüler miteinander umzugehen, Kontakte zu knüpfen, Beziehungen zu stabilisieren und andere und sich selbst zu akzeptieren. Diese emotionalen und sozialen Fähigkeiten werden in unserer Schule auch mit Hilfe außerunterrichtlicher Aktivitäten eingeübt. Ein wichtiger Baustein in der Erziehung zur sozialen Verantwortung ist das „Soziale Kompetenztraining“ für alle Klassen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit außerschulischen Einrichtungen, wie z.B. der Fachhochschule Niederrhein, dem Jugendamt der Stadt Kaarst oder dem Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss. Schulische Probleme Einzelner haben mitunter außerschulische Ursachen, die sich jedoch auf eine Lerngruppe auswirken können. Wir versuchen, unseren Schülerinnen und -8- Schülern durch intensive Beratung bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Innerschulische Ansprechpartnerinnen und -partner sind außer den Klassenlehrerinnen und -lehrern auch die SV-Lehrerinnen und -lehrer, Beratungslehrkräfte, eine Lehrperson des Vertrauens, die Schülersprecher oder die Schulleitung. Eine besondere Hilfe in Konflikten können diejenigen Schülerinnen oder Schüler sein, die in einem Streitschlichter-Programm unter fachkundiger Anleitung als Streitschlichterinnen und Streitschlichter besonders ausgebildet wurden. Selbstverständlich vermittelt das Kollegium auch notwendige Kontakte zu außerschulischen Beratungsstellen. In allen Klassen finden im Rahmen einer Projektpartnerschaft zur Gewaltprävention regelmäßige Begegnungen zwischen der örtlichen Polizei und unserer Schule statt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind unsere Schülerlotsen. Mit ihrem Engagement helfen sie, den Schulweg für Andere zu sichern. Auch die Betreuung der Schülerbücherei durch einzelne Schülerinnen und Schüler fördert verantwortliches Handeln. Jahreszeitlich bedingte Aktionen haben einen festen Platz in unserem Schulleben. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung einer regionalen Hilfsaktion für rumänische Kinder und die Beteiligungen an Aktionstagen der Stadt Kaarst. Mehrmals im Jahr nehmen Vertreter an den Stadtteilkonferenzen für die Stadtteile Kaarst, Büttgen, Vorst und Holzbüttgen teil. Hierbei handelt es sich um einen Erfahrungsaustausch mit weiteren Partnern aus dem Schulumfeld, Jugendfreizeiteinrichtungen, dem Jugendamt und der Polizei. Sozialpraktikum Ab Klasse acht sollen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule ihre Sozialkompetenzen in einer karitativen Einrichtung stärken und Berufe kennen lernen, die normalerweise als „typische“ Frauen- beziehungsweise Männerberufe gelten. Beispielsweise soll die Zusammenarbeit mit älteren Menschen im Altenheim oder mit körperlich und geistig beeinträchtigten Menschen in Behindertenwerkstätten dazu führen, Vorurteile, Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler ihren Dienst auch in Kindergärten, Suppenküchen, Kleiderkammern etc. ausüben. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie vielseitig, anstrengend, aber auch befriedigend es sein kann, wenn ihre Hilfe gebraucht wird. Der Einblick in diese praktischen Hilfs- und Pflegeberufe eröffnet ihnen außerdem ein weiteres Berufsfeld. -9- 2. ERZIEHUNGSKONZEPT 2.1 Werteorientierung Grundlegende Werte – Wertschätzung Verbindliche Wertemuster bieten Kindern und Jugendlichen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft Halt und Stabilität. Gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme, Fairness, Respekt, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und Akzeptanz von Verschiedenartigkeit, Solidarität, Vertrauen sowie gegenseitige Unterstützung sind Werte, die dem vorliegenden Schulkonzept der Gesamtschule in Kaarst zugrunde liegen. Ebenso werden die Bereitschaft zur Einhaltung von Regeln, zur Kritik und Selbstkritik und das Bemühen um eine faire Streitkultur erwartet. Wenn Anstrengungsbereitschaft, Fleiß und Leistungswille hinzukommen, kann ein positives Lern- und Arbeitsklima entstehen, das die Schülerinnen und Schüler befähigt, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entfalten, ihr Lernpotential auszuschöpfen und den jeweils für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Für die Lehrkräfte dieser Schule bedeutet dies, dass sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sind und die Verhaltensweisen vorleben, die sie von ihren Schülerinnen und Schülern erwarten. Gegenseitige Wertschätzung bestimmt den alltäglichen Umgang. Ziel der Gesamtschule ist es, Schülerinnen und Schüler zu fördern und sich gegenseitig zu helfen. In Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt die Gesamtschule Schülerinnen und Schüler darin, ihre Aufgaben und Möglichkeiten zu erkennen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Vermittlung von Werten Die Vermittlung der oben genannten Werte dient der Förderung der Sozialkompetenz, sie ist ein Schwerpunkt der schulischen Arbeit. Die Erziehung zu mehr sozialer Kompetenz findet in erster Linie im Unterricht statt. Darüber hinaus bietet aber das Schulleben der Gesamtschule in Kaarst zahlreiche Möglichkeiten, um Werte zu leben und Erziehungsund Entwicklungsprozesse zu fördern: Kooperation der unterschiedlichen schulischen Gruppen bei verschiedenen Anlässen Gestaltung von Festen und Feiern Angebot von sozialen Arbeitsgemeinschaften / Engagements Einbeziehung von Blumenpflege) Schüler/innen in tägliche Pflichten (z.B. Aufräumdienst, SV-Arbeit, Erarbeitung von Schulregeln Besondere Projekte, z. B. Berufsorientierungscamp, aktive Pause, Deeskalationstraining, „Coolness-Training“, Filmprojekte usw. Teilnahme an Wettbewerben Konfirmandenunterricht Sportvereine - 10 - 2.2 Beratung In der Schule gibt es viele Beratungsanlässe. Fachliche und erzieherische Aspekte der Beratung werden insbesondere durch Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, gegebenenfalls Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Schulleitung wahrgenommen. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellen das Bindeglied zwischen schulinternen und außerschulischen Formen der Beratung dar. Schulinterne Beratung Während die Mitglieder des Lehrerkollegiums und der Schulleitung vielfältige Formen der Beratung praktizieren, unterstützen –soweit vorhanden– ausgebildete Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer dieses innerschulische Angebot. Das Zusammenleben in der Schule bietet vielfältige Möglichkeiten, Kommunikation zu praktizieren. Bei Ärgernissen aufgrund von Missverständnissen oder unzureichenden Informationen, sollte von allen am Schulleben Beteiligten eine rasche Verständigung angestrebt werden. Belastende Differenzen -egal ob im schulischen oder häuslichen Umfeld- werden in respektvoller Weise zur Sprache gebracht, Lösungen erarbeitet und eine Einigung angestrebt. Bei Bedarf bietet sich die Einbeziehung der Schulsozialarbeit oder die Weitervermittlung an externe Beratungsstellen mit ausgebildetem Fachpersonal an. Schulsozialarbeit Heutzutage wird die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen durch stetige Veränderungen geprägt. Äußere Einflüsse wie das Internet, Computer oder Spielkonsolen bestimmen und gestalten das Freizeitverhalten. Gleichzeitig ist ein Anstieg des Leistungsdrucks zu beobachten, der unter anderem Ausdruck der elterlichen Sorge um die schulische und berufliche Zukunft ihrer Kinder sein kann. Die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter begleiten Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, bieten Unterstützung für eine befriedigende Lebensbewältigung und fördern ihre Kompetenzen zur Lösung persönlicher und sozialer Probleme. So profitieren insbesondere Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel aufgrund von sozialer Benachteiligung auf Hilfe angewiesen sind, von den Angeboten der Schule. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter -mit ihren unterschiedlichen professionellen Ausrichtungen- dienen als Bindeglied zwischen den Lebenswelten von Familie und Freizeit und dem schulischen System. Schwerpunkte von Einzelhilfe und Gruppenarbeit sind: Förderung Unterstützung Beratung Betreuung Im Mittelpunkt dieser Intervention steht die Aufarbeitung der Probleme: in der Schule (z. B. Schulschwänzen, Integrationsschwierigkeiten) mit Klassenkameraden (z. B. Mobbing, Streitigkeiten) in der Familie (z. B. Gewalt, Trennung der Eltern, Suchtproblematik) im persönlichen Bereich (z. B. Selbstwertkrise, Trauer, Depression) - 11 - Präventionsangebote für Gruppen und Klassen bestehen im Rahmen von: Suchtprävention Gewaltprävention Soziales Lernen Umgang mit dem Internet, Handy Gute Umgangsformen Die Gesamtschule hat mindestens zwei Schulsozialarbeiterstellen in Vollzeit. Die gesamte Arbeit und die aufgeführten Maßnahmen unterstützen ein gutes Schulklima. Ziel ist es, ein schulisches Umfeld zu schaffen, mit dem sich die Kinder identifizieren. Die Schulsozialarbeit in der Gesamtschule ist eingebunden in das Gemeinwesen vor Ort. Kontakte bestehen zu den Jugendfreizeiteinrichtungen, der Bezirkspolizei, den örtlichen Vereinen und den Kirchen. Schulexterne Beratung Die schulexterne Beratung nutzt die Ressourcen vor Ort, um die Unterstützung und Hilfe für die Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien zu gewährleisten sowie die Lehrkräfte bei bestimmten Fragestellungen professionell zu beraten. Zu unserem Beratungsnetzwerk gehören unter anderem: das örtliche Jugendamt bzw. benachbarte Jugendämter die Erziehungsberatungsstellen der Schulpsychologische Dienst die Jugendberatungsstelle die Jugendgerichtshilfe die psychotherapeutischen Fachstellen und Praxen der Jugendmigrationsdienst 2. 3 Zusammenarbeit mit den Eltern Formal sind die Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten im Schulgesetz beschrieben. Der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem guten Verhältnis aller Beteiligten kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Zusammenleben mit Rechten und Pflichten Die angestrebte Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule kann nur gelingen, wenn beide Seiten sich bei der Erziehungsarbeit gegenseitig unterstützen. Neben den Lehrkräften muss auch das Elternhaus seine Vorbildfunktion erfüllen. Beispielsweise ist das Elternhaus verantwortlich für die Erfüllung und Einhaltung der schulischen Regeln und Pflichten, zum Beispiel für den pünktlichen Schulbesuch des Kindes. Ein Nichterscheinen ist umgehend zu entschuldigen. Ebenso sind schulrelevante Veränderungen mitzuteilen. Ein Informationsaustausch muss mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfinden. Auch teilt die Schule zeitnah mit, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt. Zunehmend auffälliges Verhalten des Kindes wird mit den Eltern besprochen. Lösungen werden erarbeitet und ein weiterer Besprechungstermin vereinbart. Erziehungsvereinbarung und Erziehungspartnerschaft Aus der schulischen Praxis entstehen Erziehungsvereinbarungen, welche von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und dem Lehrpersonal zu beachten sind. Alle am Schulleben Beteiligten tragen zu einem Gelingen bei. Die Schulregeln und schulischen Pflichten müssen eingehalten werden, wobei der gemeinsame Wille wichtig - 12 - ist, dies auch umzusetzen. Soziale Kompetenz Motivation Wissen Fähigkeiten Verstehen Können Handeln Erfahrung Kognitive Kompetenz Emotionale Kompetenz Praktische Kompetenz Wichtige Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht sind die folgenden Grundsätze: jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten jede/r muss stets die Rechte der Anderen respektieren Dort, wo eine konstruktive Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule gefordert und unterstützt wird, übernehmen beide Seiten Verantwortung und schaffen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 2.4 Inklusion Vorbemerkung Am 1. Dezember 2010 stimmte der Landtag NRW der „Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion in Schule“ zu. Damit bekennt sich der Gesetzgeber dazu, dass Kinder „den Rechtsanspruch auf Inklusion“ haben: „Die allgemeine Schule ist der Regelförderort. Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen.“ Zentrales Anliegen des Landtags NRW ist die Einbeziehung möglichst aller Kinder mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern in den Regelschulen. Auf dem Weg zur Inklusion ist es ein Zwischenziel, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen - 13 - Bildungssystem zu ermöglichen und ihnen damit selbstbestimmte und aktive Teilhabe an der Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies erfordert einen Gestaltungsprozess, der zurzeit noch von den bestehenden Regelungen und den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplanes weiterentwickelt. Die Entwicklung eines inklusiven Schulentwicklungsplanes wird durch die Stadt Kaarst zeitnah durchgeführt. Das Schulministerium hat die Schulaufsichtsbehörden aufgerufen, nach Wegen zu suchen, wie dem Wunsch der Eltern nachgekommen und ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht werden kann. Das heißt, die bestehenden rechtlichen Normen sollen immer dort, wo Auslegungen möglich und erforderlich sind, schon jetzt im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Die Gesamtschule in Kaarst verpflichtet sich diesem Ziel mit den folgenden konzeptionellen Grundgedanken: Von der Integration zur Inklusion Während die integrative Pädagogik die Eingliederung der „aussortieren“ Kinder mit Behinderungen anstrebt, erhebt die inklusive Pädagogik den Anspruch, eine Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein. Der Weg von der Integration zur Inklusion kann als aktive Chance zum Umdenken genutzt werden, weg von „Kindern mit Behinderungen“, hin zu „Kindern mit besonderen Bedürfnissen“. Die Gedanken der Vielfalt werden in der Gesamtschule in Kaarst kontinuierlich und beharrlich organisatorisch, strukturell und vor allem weltanschaulich verankert. Es gibt den veränderten Blick: „Die Schule passt sich den Kindern an, nicht, die Kinder passen sich der Schule an.“ In der Gesamtschule Kaarst-Büttgen können jährlich, wenn der Bedarf besteht, ab dem Schuljahr 2013/2014 bis zu zwei Integrative Lerngruppen (ILG) pro Jahrgangsstufe eingerichtet werden. Der benötigte Raumbedarf ist derzeit vorhanden. Nach § 20 Abs. 8 Schulgesetz NRW kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers Integrative Lerngruppen (ILG) an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten. In Integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben, als denen der allgemeinen Schule. Ziele auf dem Weg zur Inklusion Die Gesamtschule in Kaarst wird den gemeinsamen Unterricht und die gemeinsame Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf unter folgenden Aspekten umsetzen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfahren eine wohnortnahe Beschulung, sofern der Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung besteht. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen anderen Bereichen werden nach sorgfältiger Einzelfallprüfung hinsichtlich der Fördermöglichkeiten einbezogen. - 14 - Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Chance, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können ihren Mitschülerinnen und Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive Vorbilder innerhalb der Gruppe Lernanreize geben und ihnen beim Aufbau sozialer und sprachlicher Fähigkeiten helfen. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen Rücksichtnahme gegenüber Schülerinnen und Schülern mit eben diesem Förderbedarf und bauen positive Verhaltensweisen zu diesen Mitschülern auf. Der persönliche Umgang miteinander trägt dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren. Die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in ihrer heimischen Schule ermöglicht einerseits die Fortsetzung der bereits im Kindergarten und in der Grundschule begonnenen integrativen Arbeit mit allen Kindern; andererseits können über den Schultag hinausgehende Beziehungen und Freundschaften zwischen den Kindern entstehen oder weiter bestehen bleiben. Derzeitiger Rechtsrahmen – Verfahren Schulaufsicht, Schulträger und Einzelschule kommen in der momentanen Rechtslage Schlüsselrollen zu. Entsprechend § 19 Schulgesetz entscheidet die Schulaufsicht –nach Antragstellung der Erziehungsberechtigten und erfolgtem Verfahren nach AO-SF– über den „sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und den Förderort“. Die Schulaufsicht kann laut § 20 Absätze 7 und 8 Gemeinsamen Unterricht bzw. Integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I einrichten, wenn der Schulträger zustimmt und „die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist“. Die bereits vorläufig geänderten Verwaltungsvorschriften vom 15.12.2010 verpflichten die Schulaufsichtsbehörde zur Beratung der Eltern hinsichtlich einer Beschulung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung und der gemeinsamen Prüfung mit dem Schulträger, wie die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. Dabei werden die Eltern aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Ablehnung bedarf einer umfassenden Begründung, gegebenenfalls auch einer schriftlichen Darlegung durch den Schulträger. Zur Feststellung des bestmöglichen Förderortes wird auch weiterhin eine sorgfältige Prüfung, Beratung und Entscheidung des Einzelfalls unter Einbeziehung aller an der Förderung des Kindes Beteiligten unabdingbar sein. Rahmenbedingungen In der Gesamtschule in Kaarst werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach noch geltender Rechtslage -entweder zielgleich oder nach individuellen Förderplänen- zieldifferent unterrichtet werden. Letzteres trifft für einen großen Teil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu und ist auch für die Gesamtschule in Kaarst zu erwarten. Für diese Schüler und Schülerinnen ist laut Schulgesetz für die Sekundarstufe I insbesondere die Form der Integrativen Lerngruppe vorgesehen. In ihr lernen „in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem - 15 - Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern.“ (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19. 5. 2005). Klassen mit integrativen Lerngruppen werden nach den jeweiligen haushaltsrechtlichen Regelungen (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19. 5. 2005 / Punkt 6 Grundbedarf Mehrbedarf) von Pädagogen der allgemeinbildenden Schule und Förderschulpädagogen unterrichtet. Im Interesse von Kontinuität ist das förderpädagogische Fachpersonal Bestandteil des Jahrgangsteams. Pflegerisches oder therapeutisches Personal wird bei entsprechend bestehendem Individualanspruch über Eingliederungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sichergestellt. Neben einer angemessenen Personalausstattung sind für ein erfolgreiches integratives Arbeiten zudem zusätzliche Kleingruppenräume und ein breites Spektrum an Fördermaterial notwendig. Der Schulträger erklärt seine Bereitschaft zur Erhöhung des Etats für Lehr- und Lernmittel, weil für ihn die Umsetzung der Integration ein zentrales Anliegen ist. Arbeitsformen Alle Mitarbeiter des Jahrgangs arbeiten eng im Team zusammen; frühzeitige unterrichtsimmanente und unterrichtsbegleitende Diagnostik sind Bestandteil der Zusammenarbeit. Förderpläne werden für alle Schülerinnen und Schüler einzeln oder gruppenweise erstellt. Dabei wird gemeinsam erarbeitet, in welcher Weise eine optimale Förderung aller Kinder einer Klasse gesichert werden kann. Der Regelfall ist der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Das bedeutet: Die Förderschullehrkraft ist nicht nur für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig, sondern Ansprechpartnerin und Hilfestellerin für alle Kinder der Klasse. Je nach Bedarf unterrichtet die Förderschullehrkraft in Kleingruppen, die klassenintern oder klassenübergreifend zusammengestellt werden. Die Einzelförderung von Schülerinnen und Schülern und die Beratung von Lehrkräften und Eltern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Aus diesem Grund sind die Förderlehrkräfte Mitglieder des Kollegiums der Gesamtschule in Kaarst. Dabei muss beachtet werden, dass der Einsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte zweckgebunden ist und daher die Lehrkräfte grundsätzlich für Vertretungen nicht zur Verfügung stehen. 2.5 Gender Mainstream Neben der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler steht auch der geschlechtsbezogene Zugang zum Lernen im Fokus der pädagogischen Arbeit der Gesamtschule in Kaarst. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter und die Beseitigung bestehender geschlechtstypischer Nachteile für Mädchen und Jungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geschlechtsspezifische Prägung durch Schule, Familie, Umwelt und Medien und die daraus folgenden Denk- und Verhaltensmuster berücksichtigt werden und partnerschaftliches Sozialverhalten und das - 16 - Selbstvertrauen bei Mädchen und Jungen gefördert werden muss. Vorurteilen und Benachteiligung in Unterricht und Schulleben muss aktiv entgegengewirkt werden, um sensible Erziehung im Hinblick auf geschlechterspezifische Formen von Gewalt und Sexismus zu verhindern und einen geschlechtergerechten Umgang aller am Schulleben beteiligten Personen zu gewährleisten. Ziel von Gleichstellungserziehung und -unterricht ist nicht Ergebnisgleichheit im Sinne von „Mädchen und Frauen tun und erreichen das, was Jungen und Männer tun“. Ziel eines Gleichstellungs- oder Genderkonzeptes ist es, die Einzigartigkeit, die Individualität aller Mädchen und aller Jungen, aller Frauen und aller Männer in ihrer Verschiedenheit gleich wertzuschätzen und zu fördern und damit die Selbst- und Fremdbeschränkung auf tradierte Rollenerwartungen aufzubrechen. Benachteiligungen beseitigen bedeutet in der Gesamtschule in Kaarst genau hinzusehen: wo hat ein Schüler / eine Schülerin Interessen und Begabungen? erfolgt eine Förderung aufgrund einer sozialen Geschlechterrollenerwartung? gibt es Mehrfachbenachteiligungen (Geschlecht, Migrationshintergrund, Sozialstatus), die zusätzlichen Förderungsaufwand nötig machen? wie reflektieren Lehrerinnen und Lehrer Rollenvorbild für „männlich“ und „weiblich“? ihr professionelles Verhalten als Für die konkrete Planung und Vorbereitung von Unterricht heißt das, dass die Unterrichtsthemen, Schulbücher und Lernmittel in allen Fächern in Bezug auf das Interesse von Jungen und Mädchen analysiert und gendersensibel geprüft, ausgewählt und gestaltet werden müssen, wobei der aktive Lernprozess bei Jungen wie auch bei Mädchen durch gleichwertige Ansprachen und Einbeziehung in den Unterricht unterstützt werden muss und Stereotypisierungen und Rollenklischees grundsätzlich zu vermeiden sind. Im Hinblick auf die Organisation von Unterricht muss reflektiert werden, ob Projekte besser geschlechterspezifisch oder gemischt durchgeführt werden und inwieweit Sitzordnung, Raumbelegung genderspezifischen Überlegungen und Maßnahmen entsprechen. Mädchen und Jungen brauchen darüber hinaus auch eigene Räume zum Leben und Lernen. Das bedeutet nicht das Ende des koedukativen Unterrichts an den Schulen, wohl aber einen reflexiven und differenzierten Ansatz dazu, der durch verschiedene Projekte, die für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind, umgesetzt wird: Jahrg ang Schulische Projekte / Einbindung in den Fächer Unterricht Teilweise Aufhebung der Sport Koedukation 5 – 10 - 17 - Methoden Allgemein: Sportliche Fähigkeiten wie Teamgeist, Fairness und Gemeinschaftssinn entwickeln, Verbesserung des Schulklimas, eher „mädchentypische“ Sportarten, wie z.B. Gymnastik, Tanz, aber auch Selbstverteidigung. Durch eher jungentypische“ Sportarten, die ein hohes Maß an Körperkontakt, Regelvorschriften 6 „Girls’ Day“ – „Boys’ Day“ Berufsorientierung „Girls’ Day“ – „Boys’ Day“ Berufsorientierung 7/8 „Girls’ Day“ – „Boys’ Day“ - Berufsorientierung 5 Mädchenprojekt/Jungenprojekt und Fairness voraussetzen, lernen die Jungen Nähe zuzulassen, Grenzen zu akzeptieren und die Vorteile eines kooperativen Verhaltens. Projekttag – erste Auseinandersetzung mit Berufen Betriebsbesichtigung mit schulischer Aufarbeitung /Mädchen- und Jungenperspektive Geschlechtsspezifischer Praktikumstag mit anschließender Aufarbeitung im Deutschunterricht (Steckbriefe) Geschlechtsspezifische Gewaltpräventionsmaßnahme und Integration ausländischer Jugendlicher zur: -Verbesserung des Sozialverhaltens -Erprobung verschiedener Formen der Konfliktbewältigung -Aggressionsverminderung -Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechtsrolle AG 7/8 8 Teilweise zeitlich Biologie begrenzte Trennung der Jungen von den Mädchen, um das Thema Sexualkunde geschlechtshomogen zu bearbeiten Gesundheitsförderung AG 8 9/10 „Girls’ Day“ – „Boys’ Day“ - Berufsorientierung 2.6 Übergänge im Schulwesen Rollenspiele, Gespräche (Gefühle und Grenzen anderer kennen- und verstehen lernen) Geschlechtsspezifische Aktivitäten zu den Themen: Auspowern, Gesunde Ernährung, Lebensführung Geschlechtsspezifischer Praktikumstag als Alternativmodell zur Berufsorientierung Die verschiedenen Übergänge sollen für Schülerinnen und Schüler keine zusätzliche Belastungen darstellen und mit möglichst geringen Umstellungsproblemen verlaufen. Dazu bedarf es einer individuellen Vorbereitung seitens der Gesamtschule und einer kompetenten Begleitung in die neuen Lern- und Lebensabschnitte. Übergang von der Grundschule zur Gesamtschule Wir heißen jede Schülerin und jeden Schüler mit ihren und seinen individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten an unserer Schule herzlich willkommen. Eine erste Möglichkeit, unsere Schule kennen zu lernen, bietet der `Tag der offenen Tür`, an dem die Kinder unter anderem aktiv am Unterricht teilnehmen dürfen. Ein möglicher Informationsaustausch zwischen den Kollegien der Gesamtschule und den Grundschulen wird ab Klasse vier angestrebt, um bereits im Vorfeld auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Entwicklungsstufen der zukünftigen Schülerinnen und Schülern - 18 - einzugehen und besondere Förderangebote zu erstellen. Darüber hinaus findet die Zusammenarbeit -wie bisher- in den Erprobungsstufenkonferenzen bis Klasse sechs statt. Übergang von der Förderschule zur Gesamtschule Unsere Gesamtschule ist auch offen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, die nach Absprache mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Förderschulen -bei positiver Prognose- unsere Schule besuchen können. Übergang von der Gesamtschule in den Beruf Die Berufsorientierung beziehungsweise Berufswahlvorbereitung gilt als ein zentraler Bestandteil der Ausbildung an der Gesamtschule. Aufgrund der Situation auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt ist eine kontinuierliche Vorbereitung auf einen erfolgreichen Übergang von der Schule ins Berufsleben erforderlich. Dazu gehört die Förderung der Selbstverantwortung unserer Schülerinnen und Schüler. Mit dem Berufsorientierungsbüro (BOB) gibt es in der Gesamtschule einen Ort, an dem alle Maßnahmen der Berufsorientierung und Lebensplanung organisiert und koordiniert werden. Unser Ziel ist es, auch als berufswahl- und ausbildungsfreundliche Gesamtschule die Standards unserer Angebote im Bereich der Berufsorientierung, die für die Vergabe des SIEGEL´s des Rhein-Kreises Neuss erforderlich sind, einzuhalten und stetig zu verbessern. Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II Berufsorientierung bedeutet auch, dass die Schülerinnen und Schüler alle notwendigen Informationen und Beratungen bezüglich des Besuchs der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise von Berufskollegs und anderen weiterführenden Schulen erhalten. Dies geschieht vorrangig durch die Studien- und Berufsorientierungskoordinatoren (StuBos) der Schule. Eine individuelle Beratung durch die Oberstufenkoordinatoren der kooperierenden Gymnasien und die Vertreter der Kollegschulen sowie durch außerschulische Einrichtungen (Agentur für Arbeit, IHK, Sparkasse und Versicherungen, Kooperationspartner u. a.) sollen die Jugendlichen in ihrem Entwicklungs- und Entscheidungsprozess unterstützen. - 19 - 3. 3.1 SCHULSTRUKTUR Aufnahme Die Gesamtschule in Kaarst ist konzipiert als Ganztagsschule mit 100 Mädchen und Jungen je Jahrgangsstufe. Die maximale Klassenstärke soll 25 Schülerinnen und Schüler nicht überschreiten. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ist maximal auf 20% pro Klasse festgelegt, um allen Kindern eine bestmögliche Förderung zu ermöglichen. 3.2 Gemeinsames Lernen mit Schwerpunktwahl Die Gesamtschule in Kaarst gliedert sich in die Orientierungsstufe (Klasse 5/6), in die Mittelstufe 7/8), in der die Schüler ihren Schwerpunktbereich wählen, die Übergangsstufe (9/10), in der sich die Schüler in leistungsdifferenzierten Kursen in den Kernfächern auf ihren Abschluss vorbereiten und auf den Wechsel in die Oberstufe oder auf die Ausbildung hinarbeiten. Dies gelingt nur durch die Auswahl eines gut aufbereiteten, anregenden, gehaltvollen und mehrperspektivischen Materials und kognitiv anspruchsvoller, klar definierter, nach Möglichkeit problemhaltiger divergenter Aufgaben, d.h. von Aufgaben deren Bearbeitung möglichst wenig durch festgelegte Vorgaben eingeengt sind und die verschiedene Lösungs- und individuelle Bearbeitungswege ermöglichen. 3.3 Unterricht Der Unterricht soll in der 5. und 6. Klasse grundsätzlich im Klassenverband durchgeführt werden. Auch in den Klassenstufen 7-10 findet der Unterricht im Kernbereich möglichst vollständig im Klassenverband statt. Eine äußere Differenzierung kann jedoch notwendig werden. Der Unterricht richtet sich inhaltlich an den Anforderungen und Bildungsstandards der unterschiedlichen Schulabschlüsse aus. Eine Differenzierung ist ab der 7. Klassenstufe im Fachbereich Englisch vorgesehen (Basic- und Advanced-Kurs). Individuelles Fördern und Fordern unserer Schülerinnen und Schüler ist oberstes Unterrichtsprinzip. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch können leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zusätzliche Angebote erhalten. Diese Stunden können parallel zum Kernunterricht der Klasse als auch im Ganztagsschulbereich liegen. 3.4 Besonderes Fächerangebot Ziel der Schule ist es praxisorientiert Inhalte zu vermitteln. Durch den Realitätsbezug lernen die Schüler Inhalte kennen und können diese handelnd besser verknüpfen. Der fächerübergreifende Unterricht soll ein themenzentrierter und mehrfachlicher Unterricht sein. Unser Ziel ist es, die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, in Zusammenhängen zu denken und solche zu erkennen, zu fördern. Die Fächer Biologie, Chemie und Physik werden integriert unterrichtet im Lernbereich Naturwissenschaften. Dies gilt ebenso für die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik, die im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften zusammengefasst sind. Beide Fächer werden durchgängig in allen Klassenstufen als Kernfächer unterrichtet. Ein schulinternes Curriculum wird aus den jeweiligen Fachschaften der genannten Fächer heraus entwickelt. Englisch ist für alle Schülerinnen und Schüler die verbindliche, aus der Grundschule fortgeführte Fremdsprache. Sie wird durchgängig belegt bis Klasse 10. In Klasse 7 kann - 20 - zusätzlich im Rahmen der Schwerpunktbildung eine zweite Fremdsprache und ab Klasse 8 die dritte bzw. erstmals eine zweite belegt werden. Zur Wahl stehen z. B. Französisch und Latein. 3.5 Leistungsbeurteilung und Versetzungen Eine veränderte Unterrichtskultur erfordert neue Akzente in der Leistungsdokumentation und –beurteilung. Wichtig ist dabei die Orientierung an den Lernzuwächsen der Schülerinnen und Schüler. In die Leistungsbewertung fließen Portfolios (Dokumentation der Lernentwicklung, Unterlagen für die Bewerbungsmappe etc.), Kompetenzraster und ggf. Jahresarbeiten ein. Klassenarbeiten und andere schriftliche Leistungsnachweise sind nach Anspruchsebenen differenziert. Zu jedem Zeugnistermin beurteilen die Klassenkonferenzen die fachlichen Leistungen und erfassen die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Der Leistungsstand wird in Notenzeugnissen ausgedrückt, in denen die verschiedenen Anforderungsebenen dokumentiert sind. Das Arbeits- und Sozialverhalten sowie bei Bedarf die Leistungen in ausgewählten Unterrichtsfächern werden in einem Begleittext bewertet. Zur individuellen Verbesserung des Lernverhaltens erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Lernpläne, die Empfehlung zur Gestaltung des weiteren Lernprozesses enthalten. Diese Lernpläne werden mit den Eltern und Schülern besprochen. Unabhängig von den regelmäßigen Leistungsnachweisen und Lernstandserhebungen wird eine Feedback-Kultur angestrebt. Ergänzend zu diesen Rückmeldungen wird Eltern und Schülern etwa 10 Wochen vor den Zeugnissen der aktuelle Leistungsstand dargestellt. Dieser beinhaltet das Arbeits- und Sozialverhalten auch aus dem Ganztagsbereich. Alle Lehrkräfte weisen regelmäßige wöchentliche Sprechstundentermine in der Schule aus. In der Gesamtschule in Kaarst ist die Versetzung der Regelfall. Die Wiederholung einer Klasse ist nicht notwendig. Stattdessen reagiert die Schule flexibel und nachhaltig mit individueller Förderung auf kleine und größere Leistungsschwierigkeiten. Eltern haben aber das Recht, ihr Kind eine Klasse wiederholen zu lassen. 3.6 Abschlüsse und Berechtigungen Am Ende der Jahrgangsstufe 10 und der Jahrgangsstufe 13 finden die zentralen Abschlussprüfungen des Landes NRW statt. Die Gesamtschule vergibt alle Abschlüsse, die in der Hauptschule, Realschule und im Gymnasium vergeben werden: Abitur Fachoberschulreife mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (d.h. direkter Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe) Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Sekundarabschluss – Fachoberschulreife Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Hauptschulabschluss nach Klasse 9 In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften wird ab der Klasse 9 auf zwei Leistungsstufen differenziert. Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin im Klassenverband, aber auf der Basis unterschiedlicher - 21 - Leistungsanforderungen, beurteilt. Dies entspricht dem Prinzip der Differenzierung, wie es die Schüler aus den Jahrgangsstufen 5 bis 8 kennen. inneren Notwendig wird diese zusätzliche Differenzierung hinsichtlich der Abschlussbedingungen am Ende der Klasse 10. Die Abschlussbedingungen werden in einer gesonderten Prüfungsordnung festgelegt. Die Vergabe der Abschlüsse entspricht den erreichten Leistungen. Am Ende der Stufe 10 werden die Zentralprüfungen nach dem jeweiligen Leistungsniveau durchgeführt. 3.7 Kernfächer und Module Der Unterricht der Schüler/Schülerinnen setzt sich aus drei Säulen zusammen, wobei die Hauptsäule, die aus dem gemeinsamen Unterricht im Klassenverband besteht, den Schwerpunkt des gemeinschaftlichen Miteinanderlernens bildet. Zusatzangebote Förderung, AGs Kernfächer Grundbildung Klasse 5-10 Klasse 5-6 Förderkurse - DaZ - LRS - …… Erweiterungskurse und Vertiefungskurse: - Deutsch - Mathematik - Englisch - …… Arbeitsgemeinschaften Projekte Unterricht im Klassenverband Klasse 7-10 Äußere Differenzierung in den Hauptfächern möglich, wenn pädagogisch erforderlich Deutsch Mathematik Englisch Naturwissenschaften Gesellschaftslehre Sport Musik Reli/Philo …… Module Persönliches Bildungsprofil Klasse 5/6 Freiwillig Klasse 7-10 x-Stunden verpflichtend Themenschwerpunkte: Fremdsprachen Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften Technik/Textil Spot Ästhetische Bildung Berufspraktika Berufsvorbereitung … Eine Schülerinnen/ein Schüler muss sich nicht auf einen Schwerpunkt festlegen, sondern kann sich zwischen den Bereichen orientieren. Ein Modul kann wieder aus dem Bildungsprofil entfernt und im nächsten Schuljahr durch ein zusätzlich erworbenes Modul ersetzt werden. Die Module können auf unterschiedlichen Anforderungsebenen liegen. Der Grad der Leistungsanforderung wird auf dem Zeugnis vermerkt. Beispiele für Stundenpläne der Klasse 5 und 10: - 22 - Klasse 5 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag D M E NW Sp P A U S E GW Mu kR/eR/pP M Mu Arbeit/Wirtsch. D GW NW P A U S E GW E DIFF NWDIFF E DDIFF Mittagspause Meth.-Training Mittagspause Mittagspause Klassenrat KU Lehrerkonferenz Individuelle Kurs-/Förderangebote Projekte/AG 08:00 09:30 1. 09:55 10:40 10:45 M 11:30 2. 11:50 DIFF 12:35 12:35 13:35 13:35 15:05 D M E NW GW MU SP KU Deutsch Mathematik Englisch Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften Musik Sport Kunst - 23 - Klasse 10 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag D M E NW Sp P A U S E kR/eR/pP M Arbeit/Wirtsch. D GW NW A U S E E DIFF NWDIFF E DDIFF Mittagspause GWDIFF Mittagspause Mittagspause Klassenrat WP1 Lehrerkonferenz Modulblock WP2 08:00 09:30 1. 09:55 10:40 GW WP1 10:45 GW WP1 11:30 2. 11:50 P M DIFF 12:35 12:35 13:35 13:35 15:05 D M E NW GW MU SP KU kR/eR/pP WPB I: WPB II: Deutsch Mathematik Englisch Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften Musik Sport Kunst Religion/Philosophie Zur Auswahl stehen Französisch, Technik, Wirtschaftslehre und evtl. Gestalten Zur Auswahl stehen Informatik, Projektlernen (Vorbereitung auf Projektarbeit), Kunst, Musik etc. - 24 - Die Berufsorientierung erfolgt im Fach Gesellschaftswissenschaften und im WPII. 3.8 Tagesrhythmus Der morgendliche Schulbeginn ist „offen“. Vor Beginn des Unterrichts sind ab 7.45 Uhr für die einzelnen Jahrgangsbereiche die Klassentüren geöffnet, und Pädagoginnen und Pädagogen aus dem Jahrgangsteam sind anwesend. Die Schülerinnen und Schüler können in diesem offenen Unterrichtsbeginn ihren Interessen nachgehen. Der Unterricht beginnt dann für alle verbindlich um 8.00 Uhr. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet an den langen Tagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag) um 15.05 Uhr. Am Dienstag und Freitag endet der Unterricht bereits um 13.25 Uhr. Der Unterricht ist weitgehend so angelegt, dass in Doppelstunden unterrichtet werden kann. Nach der ersten und zweiten Doppelstunde ist jeweils eine Pause von 25 bzw. 20 Minuten. 3.9 Zusammenleben in der Klasse Die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und die Weiterentwicklung des Einzelnen in einer Klassengemeinschaft ist, dass die Gruppenmitglieder sich gegenseitig akzeptieren, offen miteinander reden können, miteinander kooperieren und Konflikte gemeinsam lösen. Im Klassenrat erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Probleme zu klären. Ein gewähltes Mitglied der Klasse leitet diesen Klassenrat. Die Mitglieder des Klassenrates lernen auf diesem Wege, die Angelegenheiten der Klasse selbstständig zu lösen. Auch administrative Dinge, die Planung einer Klassenfahrt oder eines Klassentages können im Klassenrat thematisiert werden. Klassentage und Klassenfahrten sind ebenso feste Bestandteile des Schullebens und werden bei der Planung des Schuljahres mit berücksichtigt. Klassentage können innerhalb und außerhalb der Schule stattfinden und beispielsweise zur Umgestaltung des Klassenraumes oder für den Besuch eines außerschulischen Lernortes genutzt werden. Klassenfahrten, Feiern, Aufführungen, Projekte und Praktika werden fest in die Planung eines Schuljahres einbezogen. Um die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler über die eigene Klasse hinaus zu fördern, finden klassen- und jahrgangsübergreifende Projekttage statt. 3.10 Die Gesamtschule als Teamschule Die Gesamtschule in Kaarst verfügt über ausgeprägte Teamstrukturen, die gewährleisten sollen, dass sich die Gesamtschule zu einer „lernenden Organisation“ entwickelt, die sich fortdauernd kritisch hinterfragt. Lehrerschaft An der Gesamtschule in Kaarst ist die Lehrerschaft von Beginn an differenziert zusammengesetzt. Lehrkräfte mit der Ausbildung bzw. dem Ausbildungsschwerpunkt für das Gymnasium für die Gesamtschule für die Realschule für die Hauptschule - 25 - Um dem besonderen Förder- und Forderkonzept gerecht zu werden, ergänzen ausgebildete Förderlehrerinnen und –lehrer sowie sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte die Lehrerschaft. Die Unterrichtsverpflichtung für alle Lehrkräfte beträgt 25.5 Wochenstunden. Lehrerteams An der Gesamtschule in Kaarst arbeitet das Kollegium in Doppel-Jahrgangsteams. Jede Klasse hat zwei Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerinnen. Die Klassenleitungen der Jahrgangsstufe bilden zusammen mit einem Sozialpädagogen das Jahrgangsteam, evtl. ergänzt um weitere Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend in dieser Jahrgangsstufe unterrichten und keinem anderem Jahrgangsteam angehören. Die Doppel-Jahrgangsteams koordinieren die organisatorische und pädagogische Arbeit ihrer Jahrgangsstufe. Sie wählen einen Teamsprecher, der u. a. für Einladung und Ablauf der monatlich stattfindenden Teamsitzungen verantwortlich ist. Im Rahmen schulbezogener Teamsprecherrunden koordinieren die drei Teamsprecherinnen und Teamsprecher ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung. Bei der Zusammenstellung der Teams spielen neben den fachlichen Überlegungen folgende Kriterien eine Rolle: Für eine Klasse sind zwei Klassenlehrkräfte zuständig. Klassenlehrkräfte einer Klasse sollen möglichst ein Mann und eine Frau sein. Sie sollten unterschiedlichen Lehrerlaufbahnen angehören. Sie sollten möglichst viele Stunden in der eigenen Klasse und im Jahrgang abdecken können. Lehrkräfte, die bereits Erfahrungen mit dem neuen Schulkonzept haben, bilden mit neu einsteigenden Kolleginnen und Kollegen ein Team, um die Einarbeitung zu erleichtern. Am Ende eines jeden Schuljahres treffen sich die Kolleginnen und Kollegen eines Jahrgangs mit den Lehrkräften des darunter liegenden Jahrgangs (z. B. Jahrgang 7 mit Jahrgang 6) um Erfahrungen hinsichtlich der allgemeinen Unterrichtspraxis, des fächerübergreifenden Unterrichts, der Klassenfahrtziele usw. auszutauschen, Materialien, Adressen und Kontakte an die nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, Ansprechpartner für bestimmte Projekte für das nächste Schuljahr festzulegen. Jahrgangsteams Die Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrgangs bilden das Jahrgangsteam, in dem alle Fächer vertreten sind. Die Teams sind demokratisch organisiert; sie wählen eine/n Teamsprecher/in, die/der Mitglied der Steuergruppe ist. Im Rahmen des Schulprogramms reflektiert, koordiniert und evaluiert das Jahrgangsteam seine fachliche und pädagogische Arbeit. - 26 - Initiativgruppe Eine Initiativgruppe unterstützt den Schulentwicklungsprozess. Mitglieder der Initiativgruppe sind: die Schulleiterin/der Schulleiter, jeweils ein/e Vertreter/in der Jahrgangsteams und ein/e Vertreter/in des Lehrerrates; Eltern -und Schülervertreter sollen anlassbezogen beteiligt werden. Die Initiativgruppe wählt eine/n Sprecher/in; die/der Schulleiter/in sollte diese Sprecherrolle nicht wahrnehmen. Unterrichtsbezogene Feedbackteams Die Gesamtschule in Kaarst strebt über den systematischen Aufbau einer „FeedbackKultur“ einen hohen Standard der Qualitätsentwicklung an. Dies bedeutet für die Lehrkräfte, dass von ihnen erwartet wird, sich -neben der Arbeit in den Klassen und Jahrgangsteams sowie den Fachkonferenzen- in einem Team zum unterrichtsbezogenen Feedback zu engagieren. Dazu werden über ein Schuljahr lang Materialien (Fragebögen, Beobachtungsbögen) und Ergebnisse der Feedback-Prozesse zu einer FeedbackQuelle(z. B. Schüler/innen-Feedback) in Kleingruppen ausgetauscht. Im folgenden Schuljahr wird eine weitere Rückmeldequelle (z. B. Lehrkräfte, Eltern) genutzt. Erweiterte Schulleitung Die Schulleitung arbeitet als erweiterte Schulleitung im Team. Ihr gehören die Schulleiterin/der Schulleiter, die stellv. Schulleiterin/der stellv. Schulleiter und zwei Abteilungsleiter/innen, ein/e Oberstufenkoordinator/in und ein/e didaktische/r Leiter/in an. Anlassbezogen nimmt die Sprecherin/der Sprecher der Initiativgruppe an den Sitzungen der Schulleitung teil. 3.11 Feedbackkultur Zur jeweiligen Mitte des Schulhalbjahres (ca. 10 Wochen vor dem Zeugnistermin) erfolgt eine Rückmeldung an alle Schülerinnen und Schüler zum individuellen Leistungsstand, verbunden mit Empfehlungen zur Leistungssteigerung. Erläuternde Gespräche (z. B. zu Lernplänen) werden bedarfsorientiert angeboten. Bei der Messung von Schülerleistungen und deren Beurteilung sind möglichst viele Unterrichtsbeiträge zu erfassen und zu berücksichtigen. In den Lehrplänen der verschiedenen Fächer werden diese sehr differenziert beschrieben. Bei der Beurteilung des Lernerfolges in einer umfassenden Unterrichtseinheit oder Epoche können besondere Lebensumstände der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Beurteilung soll sowohl die Lernenden als auch ihre Eltern informieren, sie motivieren und gegebenenfalls Fehleinschätzungen korrigieren. Die Zeugnisse informieren über die erbrachten Leistungen. Es wird ein Elternsprechtag pro Halbjahr angeboten. Generell sind alle Lehrkräfte zu angemessenen Zeiten immer ansprechbar, sodass Anliegen und Probleme zeitnah vorgetragen werden können. Ideen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern sollen im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Gemeinschaftsschule integriert werden 3.12 Berufsvorbereitung Die richtige Berufswahl ist Ergebnis eines langfristigen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesses. Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Handlungskompetenz bei der Berufswahl zu fördern, ist Aufgabe von Schule und Berufsberatung. - 27 - Die Gesamtschule in Kaarst unterstützt alle Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahlentscheidung. Die Berufswahlorientierung ist integrativer Bestandteil im Unterricht aller Fächer und Jahrgangsstufen. Zur Vorbereitung der Berufswahl werden Informationen vermittelt, Erfahrungen in der Berufswelt ermöglicht und Gelegenheiten zur Überprüfung vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse gegeben. Die Begleitung des Berufswahlprozesses erfordert eine außerschulische, regionale Vernetzung zu Wirtschaft und Berufsberatung. Die im Folgenden angeführten Aktivitäten sind sinnvolle erprobte Bausteine zur langfristigen Berufsvorbereitung. Klasse 5/6: Computerführerschein Schulung der sozialen Kompetenz in allen Klassen Schnuppertag am Arbeitsplatz der Eltern, um elterliche Berufe kennen zu lernen Betriebe in der näheren Umgebung besuchen (Polizei, Rathaus, Krankenhaus, etc.) Klasse 7: Berufswahlpass; Erstellen eines Portfolios, Fortführung bis zur Abschlussklasse Schnupperpraktikum in Betrieben Training handwerklicher Fähigkeiten durch schulische und externe Mitarbeiter Teilnahme am Sozialen Tag Computerkurse in Kooperation mit Ganztagsbetreuung und VHS Klasse 8 - 10: Zwei 14-tägige Betriebspraktika mit Betreuung durch Lehrkräfte, Praktikumsbericht Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen im Rhein-Kreis Neuss Bewerbung und Lebenslauf Erstellen von Bewerbungsmappen Potenzialanalyse für jeden Schüler/ jede Schülerin Berufsbezogene Projekte Bewerbungstraining in Kooperation mit externen Partnern (Krankenkassen, Personalverantwortliche einer regionalen Firma) Besuch des BIZ Besuche von Berufsmessen und Berufsbasaren Schriftliche Beurteilung des Schülers/der Schülerin durch den betreuenden Betrieb Zusammenarbeit mit engagierten Betrieben vor Ort Beschäftigung mit individuellen Berufswünschen online (z. B. Berufe-Net) Wahlpflichtkurse in den Klassen 9/10 zu berufsbezogenen Themen (Wirtschaft und private Finanzen etc.) Berufsbasar betreut durch Eltern, Betriebe, etc. Schülerfirmen als Einjahresprojekte Teilnahme am „Girls- und Boys-Day“ unter dem Aspekt typische Mädchenberufe, typische Jungenberufe Betriebsbesichtigungen Einzel- und Gruppenberatung durch den Berufsberater in der Schule - 28 - 4. QUALITÄTSENTWICKLUNG Die Gesamtschule in Kaarst (GSK) will die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit ihrer Kinder und Jugendlichen durch längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I erhöhen. Maßgebend für die Konzeption und zukünftige Entwicklung ist der Einsatz schulinterner und schulexterner Qualitätsstandards sowie deren kontinuierliche Überprüfung. Der konkrete Handlungsplan diesbezüglich wird, im noch vom Startkollegium zu entwickelnden Schulprogramm, bearbeitet und realisiert. 4.1 Lehren und Lernen Die schulinternen Qualitätsstandards sollen kontinuierlich durch entsprechende Fortbildungen beispielsweise: „Individuelle Förderung, Kooperatives Lernen, Diagnostik, Methodenkompetenz und Andere“ begleitet werden. Darüber hinaus wird Wert darauf gelegt, das Schulprogramm als Arbeitsprogramm fortlaufend zu evaluieren und zu aktualisieren. Für die Schulleitung und das Kollegium sollen bei Bedarf u. a. Fortbildungen in folgenden Bereichen: Teambildung, Führung und Motivation, Grundlagen der Personal- und Unterrichtsentwicklung, Diagnostik und individuelle Förderung erfolgen. 4.2 Schulkultur Bei der Qualitätsentwicklung bildet die Schulkultur mit den Aspekten: Tagesrhythmus, Lehrerteams, soziales Klima und Gestaltung des Lebensraums Schule, Zusammenarbeit mit Eltern eine erste tragende Säule. Die interne Selbstevaluation soll Vorrang vor der externen Evaluation haben. Diese zweite Säule beinhaltet die Rückmeldung über den Unterricht als wichtige Reflektionshilfe für Lehrkräfte und Schüler und ist somit eine Möglichkeit zur individuellen Qualitätsverbesserung. Im Zentrum steht die Entwicklung einer Feedback-Kultur, wobei Feedback-Geber Schüler/innen, Schulleitung, Eltern und andere Lehrkräfte sein können. Die Lehrerteams sollen gemeinsam Materialien (z. B. Fragebögen, Beobachtungsbögen) zum unterrichtsbezogenen Feedback erarbeiten und diese evaluieren. Es sollte auch die Möglichkeit wahrgenommen werden, auf PC gestützte Evaluationsprogramme für das Feedback der Schülerinnen und Schüler zuzugreifen und diese entsprechend einzusetzen. Die Einbindung der Eltern als Feedback-Geber soll ebenfalls von den Lehrerteams in obiger Form entwickelt werden. Die Schulleitung ist ständiger Evaluationspartner, da Ergebnisse von Klassenarbeiten, Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auf Veränderung, Verbesserung oder Ursachen hin analysiert werden müssen und ein ständiges Mittel zur Qualitätssteigerung des Unterrichts darstellen. Hierbei scheint es angebracht, der Schule die Möglichkeit zu geben, ausgebildete Qualitätsberater sowie ausgebildete Evaluationsberater hinzuzuziehen. 4.3 Externe Evaluationsmöglichkeiten Als Spiegel der Qualitätsentwicklung ist ein kritischer Außenbezug auch durch die Rückmeldung von kooperativen Partnern, wie beispielsweise: Georg-Büchner- 29 - Gymnasium, Albert-Einstein-Gymnasium, Kreishandwerkerschaft und IHK, Ausbildungsbetrieben, Berufskolleg, Arbeitsamt/Berufsberatung, Träger der freien Jugendhilfe etc. notwendig. Eine Zusammenarbeit mit Senior-Experts könnte unterstützend hilfreich sein. 4.4 Mitarbeitsformen Die Gesamtschule in Kaarst (GSK) kann sich folgende Partizipationen zur aktiven Beteiligung unterschiedlicher Gruppen vorstellen: Schülerparlament: Eine Weiterentwicklung der bestehenden SV in Richtung „Zukunftswerkstatt“ für klassen/jahrgangsübergreifende Themen/Projekte/Visionen. Evaluationsberater: Sie sollen für den gesamten Schulentwicklungsprozess und auch für einzelne kleine Vorhaben prozessorientiert und ergebnisorientiert beratend zur Verfügung stehen. Initiativgruppe: Sie wird für die Planung, Begleitung und Evaluation des Schulentwicklungsprozesses und der Qualitätsentwicklung eingerichtet. Mitglieder sind: Schulleitung, pädagogische Leitung, Jahrgangsteams und Elternvertreter. Bilanz- und Perspektivklausur: Die Schulleitung, das Kollegium, die Elternvertreter, die Schülervertreter, die Schulsozialarbeiter, die Sonderpädagogen, die Sekretärin und der Hausmeister können die Möglichkeit in Betracht ziehen, in dieser Konstellation entweder am Schuljahresende oder zu dessen Beginn eine 1 1/2tägige, an einer möglichst außerschulischen Tagungsstätte ihre Grundsätze, Entwicklungsziele und Arbeitspläne für das vergangene Schuljahr zu evaluieren und bilanzieren und für das kommende Schuljahr gemeinsam zu entwickeln. 4.5 Schulentwicklung als Qualitätsentwicklung Die Gesamtschule in Kaarst orientiert sich selbstverständlich bei den Kriterien und Standards für gute Schule und guten Unterricht an den Ergebnissen nationaler und internationaler Schulleistungsstudien dem „Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse für Schulen in Nordrhein-Westfalen“ den Handlungsfeldern des „Gütesiegels Individuelle Förderung und Berufswahlvorbereitung“ den kompetenzorientierten Kernlehrplänen den Lernstandserhebungen für die Klasse 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch den Zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 und dem Zentralabitur - 30 - 4.6 Rahmenbedingungen Für die Gestaltung des Schulalltags spielt neben der Erhöhung der Kompetenz aller Beteiligten die Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes eine wesentliche Rolle. Es wird ein Raumangebot benötigt, das im Bereich der Klassenräume, der Selbstlernzentren, der Bibliothek, der Teamräume und der Fachräume für Biologie, Chemie, Physik, Musik den Anforderungen der neuen Schulform und des selbstgesteuerten Lernens Rechnung trägt. Ebenso muss bedacht werden, dass Qualitätsentwicklung und individuelle Förderung nicht ohne Anbindung an praktische, technische und hauswirtschaftliche Kompetenzen geleistet werden kann; dies erfordert gut ausgestattete Technik-, Hauswirtschafts-, Kunst- und Werkräume. Eine entsprechend große Aula und eine Mensa dürfen im Rahmen der Ganztagsschule nicht fehlen. Räume für z. B. die Schülervertretung, Streitschlichtung, Schulsanitäter, Trainingsraum, Elternsprechzimmer, Beratungsraum, Schülercafe müssen in der Raumplanung berücksichtigt werden. Eine ausreichende Anzahl von Informatikräumen ist wünschenswert. Die Materialausstattung für Klassen- und Fachräume hinsichtlich der inneren Differenzierung, individuellen Förderung sowie der Inklusion bedarf spezieller Unterrichtsmaterialien, ebenso eine zeitgemäße Medienpädagogik wie Internetzugang, White-Board oder Beamer für möglichst jeden Klassenraum. - 31 - 5. Oberstufe 5.1 Pädagogisches Konzept Die Oberstufe der Gesamtschule (= Sekundarstufe II) umfasst die Jahrgangsstufen EF Q2 bzw. 10 - 12. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Jg. 5 – 10 (= Sekundarstufe I) fort. Im Unterschied zur Sekundarstufe I werden die SuS der Oberstufe nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen unterrichtet. Dies gilt für alle Fächer. Aufbau der Oberstufe In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11/EF) sollen die Schülerinnen und Schüler mit dem Fächerangebot unserer Schule und den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Sekundarstufe II vertraut gemacht werden. Nach der Versetzung in die Jg. 12/Q1 folgt die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12/Q1 und 13/Q2). Die Leistungsbewertungen in den vier Halbjahren 12.1/Q1.1 bis 13.2/Q2.2 gehen überwiegend in das Abiturzeugnis ein, d. h. sie sind Bestandteil der Abiturdurchschnittsnote. Das folgende Schema veranschaulicht den Aufbau der Oberstufe: EF.1/11.1 EF.2/11.2 Einführungsphase EF.1/11.1 EF.2/11.2 Q1.1/12.1 Q1.2/12.2 Q2.1/13.1 Q2.2/13.2 Qualifikationsphase Q1.1/12.1 Q1.2/12.2 Q2.1/13.1 Q2.2/13.2 Abiturprüfung Vom Klassenverband zum Kurssystem In der Oberstufe sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn durch die Wahl ihrer Unterrichtsfächer mitbestimmen. Dadurch ergeben sich individuelle Schwerpunktsetzungen und Stundenpläne. Der Klassenverband mit einheitlicher Stundentafel wird aufgelöst und wird durch ein Kurssystem ersetzt. Der Unterricht in der Einführungsphase (EF/Jgst.11) wird nur in Grundkursen, der Unterricht in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen erteilt. Alle Grundkurse werden mit drei, die Grundkurse in der Jgst. 12/EF neu einsetzenden Fremdsprache mit vier Wochenstunden unterrichtet. Die Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer An der Gesamtschule Kaarst-Büttgen könnten in der Oberstufe folgende Fächer angeboten werden: - 32 - Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (I) Deutsch Englisch Kunst Französisch Musik Latein Literatur (nur Q1) Spanisch Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (II) Geschichte Sozialwissenschaften Pädagogik Philosophie Erdkunde Mathematisch - naturwissenschaftlich – technisches Aufgabenfeld (III) Mathematik Physik Informatik Chemie Biologie Keinem Aufgabenfeld zugeordnet Religionslehre (evangelisch, katholisch) Sport Das breit gefächerte Leistungskursangebot ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine sehr weit gehende individuelle Schwerpunktsetzung. So können Leistungskurse selbstverständlich in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, aber auch je nach Schülerinteresse regelmäßig in den Fächern Französisch, Geschichte, Pädagogik, Sozialwissenschaften oder Biologie, Chemie und Physik eingerichtet werden. Es wird angestrebt, dass einige Kurse in Kooperation mit dem Albert-Einstein-Gymnasium und dem Georg-Büchner-Gymnasium zustande kommen. Regelmäßig sollen in der Jg. 11/EF Vertiefungskurse in den Fächern Englisch und Mathematik angeboten werden. In der Jgst. 12/Q1 könnte angebunden an das Fach Englisch ein Projektkurs zur Erlangung eines engl. Sprachen-Zertifikats angeboten werden. Dieser Kurs könnte als Exzellenz-Kurs geführt werden. Beratung Die Beratung der Schülerinnen und Schüler soll durch den Oberstufenkoordinator sowie durch die den einzelnen Jahrgangsstufen zugeordneten Beratungslehrer erfolgen. Informationen zur Schullaufbahn, zur Belegung von Pflicht- und Wahlfächern sollen mehrmals im Schuljahr stattfinden. In den Sprechstunden sollen der Oberstufenkoordinator und die Beratungslehrer für individuelle Fragen zur Verfügung stehen und bei der Lösung aufkommender persönlicher Probleme helfen. (Siehe auch das Beratungskonzept für die Oberstufe) Nach den Weihnachtsferien sollen die Schüler der Klasse 10 und deren Eltern über die - 33 - Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen der Oberstufe, über die Organisation der Oberstufe und das Kursangebot der Schule informiert werden. Schülerinnen und Schüler, die erst zum Beginn der Stufe 11/EF unsere Schule besuchen möchten, werden zu einer besonderen Informationsveranstaltung eingeladen, um sie mit den Bedingungen und den Besonderheiten unserer Schule vertraut zu machen. Neu zu wählende Fächer, die in der Sekundarstufe I nicht unterrichtet werden (z. B. Pädagogik, Spanisch) werden den Schülern zur Entscheidungshilfe am Ende der Jgst. 10 durch die in der Oberstufe unterrichtenden Lehrer vorgestellt. Aufnahme und Integration von Realschülern Die Gesamtschule Kaarst-Büttgen macht es sich auch zur Aufgabe, Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen (z. B. Realschule, Sekundarschule) den Weg in die Oberstufe zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler können in sog. Vertiefungskursen in den Fächern Englisch und Mathematik eine entsprechende Förderung erhalten. Dadurch sollen sie an die Arbeitsformen in der Sekundarstufe herangeführt werden. Am Anfang der Jahrgangsstufe 11/EF könnte eine mehrtägige Fahrt der ganzen Stufe stattfinden („11er Lerntage“), die neben dem Projekt „Methodentraining“ auch zur sozialen Integration der Schülerinnen und Schüler in die gesamte Stufe dienen soll. Qualifikationen und Abschlüsse Folgende Qualifikationen und Abschlüsse können an der Gesamtschule Kaarst-Büttgen erworben werden: Nach Jahrgangsstufe 11/EF mit der Versetzung in Jgst. 12/Q1: Sekundarstufe I-Abschluss / Fachoberschulreife, bei bestimmten Leistungsnachweisen frühestens nach Jahrgangsstufe 12/Q1: schulischer Teil der Fachhochschulreife, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum ist zusätzlich erforderlich, nach Jahrgangsstufe 12/EF bzw. 13/Q2: Latinum nach Jahrgangsstufe 13/Q2: Allgemeine Hochschulreife / Abitur Besondere Angebote in der Sekundarstufe II Projekt „11er Lerntage“ der Gesamtschule Kaarst-Büttgen (Jahrgangsstufe 11/EF) Kommunikation und Kooperation, Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit als Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in der Sekundarstufe II Die Ziele und die Durchführung des Projektes „11er Lerntage“ beruht auf drei Säulen: a) Verbesserung der Integration und Kommunikation der neu gebildeten Jahrgangsstufe 11 b) Information über die Rahmenbedingungen der Jahrgangsstufenarbeit an unserer Schule und als Schwerpunkt (c) Verbesserung des Vortrags- und Präsentationsverhaltens von Schülern und Schülerinnen. In der 2. Schulwoche nach den Sommerferien könnte an drei Tagen in mehreren praxisbezogenen Lerneinheiten an der Verbesserung des Vortrags- und - 34 - Präsentationsverhaltens gearbeitet werden. Dieses Training könnte so aufgebaut sein, dass die Teilnehmer/innen - zumeist in Vierergruppen - am letzten Seminartag einen 15minütigen Vortrag mit visueller Unterstützung durch selbst erstellte Plakate oder Folien vor dem Plenum halten, wobei jede/r einen gleich großen Sprechanteil übernimmt. Nach dem Vortrag erhalten sie sowohl individuell als auch als Gruppe ein differenziertes, bisweilen hartes, aber konstruktives Feedback vom Plenum anhand eines Kriterienkatalogs, der auf den trainierten Aspekten aufbaut. Bei den Lerntagen ist es ein wesentliches Ziel , dass die Mehrzahl der Teilnehmer/innen im Verlaufe des Seminars deutliche Fortschritte bezüglich einer differenzierteren Wahrnehmung und Bewertung von Vorträgen und ihres eigenen Vortragsverhaltens zeigen. Damit diese erworbenen Kompetenzen nachhaltig gesichert und weiter ausgebaut werden können - was neben der eingeübten äußeren Präsentationsform natürlich auch die fachbezogene inhaltliche Darstellung betrifft -, werden sie im Fachunterricht der Sekundarstufe II beim Vortrag von Hausaufgaben, (Gruppen-)Arbeitsergebnissen, Referaten usw. zur Grundlage gemacht und fließen zunehmend in die Bewertung der Schülerleistung mit ein. Betriebspraktikum (Jahrgangsstufe 10/EF) Um einen Einblick in die Arbeitswelt zu erlangen und die spätere Berufswahl zu erleichtern, findet am Ende des 1. Halbjahres für die Schülerinnen und Schüler des Jg. 10/EF ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt, das eingehend vor- und nachbereitet wird. Methodentraining zur Facharbeit (Jahrgangsstufe 11/Q1) In der Jahrgangsstufe 11/Q1 ist eine Facharbeit zu schreiben, die eine Klausur ersetzt. Die Gesamtschule hat dazu das 1. Quartal des 2. Halbjahres ausgewählt. Ziel der Facharbeit ist es, dass die Schüler beispielhaft lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie sie verfasst wird. Dazu gehören u. a. die selbstständige Themensuche, Eingrenzung und Strukturierung, die Arbeitsplanung, die sprachlich angemessene Darstellung und die wissenschaftlichen Darstellungskonventionen (wie z. B. Zitierung und Literaturangaben). Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den Fächern, die sie als Klausurfächer belegt haben, ein Fach aus, in dem sie die Facharbeit schreiben. Jede Kollegin bzw. jeder Kollege betreut dabei maximal 5 - 6 Facharbeiten. Den Schülern wird eine Zusammenfassung der vom Landesinstitut herausgegebenen Schrift „Empfehlungen und Hinweise zur Facharbeit“ auf der Homepage der Gesamtschule angeboten. Zusätzlich verpflichtend ist die Teilnahme der Schüler an einem vorbereitenden Methodentraining zur Facharbeit. Methodentraining zur Facharbeit. Die Schülerinnen und Schüler lernen hier in fachaffinen Gruppen, wie man Strategien zur Themenfindung und –konkretisierung entwickelt. Fachlehrkräfte aus den drei Aufgabenfeldern (Sprachen, Gesellschafts-, und Naturwissenschaften) arbeiten bei diesem Methodentraining ebenso mit wie Schüler/innen der Jg. 12/13, die ihre praktischen Erfahrungen einbringen. Das Konzept wird evaluiert und optimiert. Es wird ein Datum festgelegt, bis zu welchem das Thema der Facharbeit als Arbeitstitel mit dem Fachlehrer festzulegen. Weitere verpflichtende Beratungsgespräche schließen sich an. Dem Schüler werden ca. drei Monate als Bearbeitungszeit eingeräumt. Besonders herausragende Arbeiten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (z. B. unseren Kooperationspartnern, der Presse, den Eltern). - 35 - Studienfahrt Je nach der Ferienverteilung im Schuljahr wird in der Jahrgangsstufe 11/Q1 oder zu Beginn der Jahrgangsstufe 12/Q2 eine Studienfahrt durchgeführt. 5.2 Beratungskonzept SEK II Das Beratungskonzept für die Sekundarstufe II gliedert sich in vier wesentliche Bereiche (Beratungsfelder): Laufbahnberatung Lern- und Methodenberatung Studien- und Berufsberatung psychosoziale Beratung. Laufbahnberatung Die Laufbahnberatung richtet sich inhaltlich und formal nach den Vorgaben der jeweils gültigen APO-GOSt. Es muss unterschieden werden zwischen allgemeinen Beratungen, die sich an Schülerinnen und Schüler der Jgst. 10 bis Q2 und deren Eltern richten und an zentralen Beratungsterminen durchgeführt werden, und der individuellen Beratung, die in Einzelgesprächen an bestimmten Terminen oder bei Bedarf stattfinden. Die allgemeinen Beratungstermine sollen von der Oberstufenkoordinatorin oder dem - koordinator unter Mitarbeit der Beratungslehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Stufe durchgeführt werden. Die Einzelberatung soll in der Regel durch die Beratungslehrerinnen und –lehrer erfolgen. Folgende Beratungstermine sollen fester Bestandteil im Ablauf der Oberstufe sein: An der Gesamtschule Kaarst-Büttgen sollen je zwei Beratungslehrerinnen oder -lehrer eine Jahrgangsstufe der Sekundarstufe II betreuen. Die Beratungslehrerinnen oder lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorin oder der - koordinator sollen in ständigem Austausch stehen, um eine einheitliche Beratung zu gewährleisten. Zur Aufarbeitung von Problemen und zur Evaluation sollen regelmäßige Treffen stattfinden. Eine enge Verzahnung der Beratung mit der Oberstufenkoordinatorin oder dem koordinator und der Mittelstufenkoordinatorin oder dem –koordinator im Hinblick auf die Fremdsprachenwahl in Klasse 6 und 8 gewährleistet eine frühe Entscheidungshilfe für mögliche Laufbahnen in der gymnasialen Oberstufe. Hinzu kommt die Beratung der Kolleginnen und Kollegen, sofern formale Regelungen für die Oberstufe für die Unterrichtenden von Belang sind (z. B. Facharbeit, Verfahren in Prüfungen usw.) Die Gesamtschule Kaarst-Büttgen möchte die selbstständige Planung der Schullaufbahn durch die Schülerinnen und Schüler -durch die Einbindung des Laufbahnplanungswerkzeugs “LuPO” und die Schriften des Schulministeriums- fördern. Lern- und Methodenberatung Neben der fortlaufenden fachspezifischen Lern- und Methodenberatung sollen in der gymnasialen Oberstufe zwei Veranstaltungen angeboten werden, die allgemeine Bedingungen des Lernens zum Schwerpunkt haben. Zu Beginn der Einführungsphase finden am Schuljahresanfang die “Lerntage” statt, ein 3-tägiges Seminar außerhalb der Schule, an dem die gesamte Jahrgangstufe teilnimmt. Formale, inhaltliche und methodische Aspekte des - 36 - Lernens in der Oberstufe werden in Gruppen (Schüler-Lehrer-Relation ca. 1:12) oder auch im Plenum erörtert. Zur Vorbereitung der Facharbeit findet Anfang/Mitte November eine zweiteilige Informationsveranstaltung statt. Der erste Teil befasst sich mit allgemeinen Bedingen und Aspekten der Facharbeit. Im zweiten Teil werden fachbereichsbezogene bzw. fachspezifische Gesichtspunkte erörtert. Hierzu stehen Lehrerinnen und Lehrer der einzelnen Fächer zur Verfügung, denen sich die Schülerinnen und Schüler nach Interessenlage zuordnen können. Studien- und Berufsberatung Aufbauend auf die bereits in der Sek. I erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen setzt sich die individuelle Beratung in der Sek. II fort. Mehrere Veranstaltungen bereiten die Schülerinnen und Schüler auf die Studien- und Berufswahl vor. Am Ende des 1. Halbjahres der Einführungsphase findet das Betriebspraktikum statt. Die Betreuung und Beratung erfolgt im Vorfeld durch den für das Betriebspraktikum zuständigen Kollegen / die zuständige Kollegin. Während des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler von sie unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern betreut und beraten. Am Ende des 1. Halbjahres von Q1 finden die Berufsinformationstage statt. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern finden ein Bewerbungs- und ein Assessment-Center-Training statt. Hinzu kommt ein Referentenprogramm. Hier geben Vertreter verschiedenster Berufe und Berufsfelder (akademischer und nicht-akademischer Ausbildung) einen Einblick in ihren Tätigkeitsbereich. Die Schülerinnen und Schüler besuchen an drei Tagen mehrere ihren Interessen entsprechende Referenten, welche oft ehemalige Schülerinnen und Schüler, (ehemalige) Schülereltern oder der Schule nahe stehende Personen sind. In unregelmäßigen Abständen könnten weitere Information zu Studien- und Berufsgängen gemeinsam mit dem Georg-Büchner-Gymnasium, dem AlbertEinstein-Gymnasium und dem Gymnasium Korschenbroich statt. Diese Veranstaltung wird vom Lions-Club organisiert und betrifft die Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Über das Schuljahr verteilt könnten individuelle oder kursgebundene Besuche der Universität Düsseldorf und der TH Aachen stattfinden. An Elternsprechtagen soll eine individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit erfolgen. Vor allem Schulabgänger sollen kurzfristig und individuell von den Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin oder dem -koordinator beraten werden. - 37 - Psychosoziale Beratung Je nach Problemlage, Möglichkeiten der Hilfestellung und individuellen Erfordernissen soll die Beratung im Rahmen dieses Beratungsfeldes von den Fachlehrern, den Beratungslehrern, den SV-Verbindungslehrern, den Schulsozialarbeiterinnen der Schule sowie von außerschulischen Personen und Einrichtungen wahrgenommen werden: Unterstützung beim Übergang von Grundschule zur Gesamtschule Begleitung bei der Bildung eines unterstützenden Klassengefüges Hilfestellung bei Arbeits- und Prüfungsschwierigkeiten Beratung in Krisensituationen (individuell, schulisch, familiär) Konfliktmoderation bei Problemen zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander Konfliktmoderation bei Problemen zwischen Schülerinnen / Schülern und Lehrern Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Beratungsangeboten (schulpsychologischer Dienst, Drogenberatung. Erziehungsberatung) Beratung und Begleitung beim Übergang in eine andere/von einer anderen Schulform Eine Sonderstellung im Rahmen dieses Beratungsfeldes könnte der Verkehrserziehungstag für Führerscheinbewerber sein. Er könnte am Ende von Q1 in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Neuss stattfinden. - 38 - Stadt Kaarst Der Bürgermeister Bereich Schule/Sport/Soziales Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Telefon: 02131-987308 E-mail: [email protected] - 39 -