Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 1)
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Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 1)
STÄDTISCHE GESAMTSCHULE NEUKIRCHEN-VLUYN PÄDAGOGISCHES RAHMENKONZEPT (STAND: JANUAR 2014) Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn KONZEPTGRUPPE Susanne Gayk, Stadtschulpflegschaft Regine Beste-Henke, Pestalozzi-Grundschule Norbert Henn, Haarbeck-Hauptschule Angelika Hesse, Gerhard-Tersteegen-Grundschule Heidrun Koenen-Volkmann, Julius-Stursberg-Gymnasium Dr. Susanne Marten-Cleef, Julius-Stursberg Gymnasium Tanja Rathmer-Naundorf, Theodor-Heuss-Realschule Nadine Schmidt, Friedensreich-Hundertwasser-Grundschule Markus Schneider, Niederrheinschule Marion Schürmann, Theodor-Heuss-Realschule Für den Schulträger: Jörg Geulmann, Cornelia Hüsch, Gerhard Resnitzek, Stadt Neukirchen-Vluyn Moderation: Ulrike Lexis, Dr. Garbe & Lexis 2 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Inhaltsverzeichnis Konzeptgruppe ................................................................................................................................................ 2 1. Vorwort.......................................................................................................................................................... 5 2. Leitgedanken und Leitlinien .......................................................................................................................... 6 3. Struktur/Organisation.................................................................................................................................. 10 3.1 Die integrierende Konzeption ............................................................................................................... 11 3.2 Ganztag ................................................................................................................................................. 11 3.3 Stundenraster / Hausaufgaben ............................................................................................................. 12 3.4 Sprachenfolge........................................................................................................................................ 13 3.5 Bildungsgänge und Abschlüsse ............................................................................................................. 14 3.6 Oberstufe .............................................................................................................................................. 15 3.7 Schule in der Stadt - Vernetzung ........................................................................................................... 16 3.8 Standort - Ergebnis der Raumplanung ................................................................................................. 17 4. Lernen - pädagogisches Konzept ................................................................................................................. 17 4.1 Integrierend von Klasse 5 - 13 ............................................................................................................... 18 4.2 Wahlpflichtbereich / Neigungsdifferenzierung ..................................................................................... 18 4.3 Individuelles und selbstgesteuertes Lernen – individuelle Lern- und Arbeitszeit ................................ 19 4.4 Förderkonzept ....................................................................................................................................... 20 4.5 Profilbildung .......................................................................................................................................... 21 4.6 Schwerpunkt Studien- und Berufsorientierung .................................................................................... 22 4.7 Schwerpunkt Gesundheit ...................................................................................................................... 23 4.8 Schwerpunkt Musisch-Ästhethisch ....................................................................................................... 24 4.9 Eigenverantwortliches Lernen: Arbeiten mit Lerntagebuch und Wochenplan .................................... 25 5. Pädagogische Handlungsfelder ................................................................................................................... 27 5.1 Inklusion ................................................................................................................................................ 27 5.2 Elternarbeit ........................................................................................................................................... 30 5.3 Sozialpädagogik ..................................................................................................................................... 31 3 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 5.4 Beratungskonzept ................................................................................................................................ 32 6. Teambildung und Qualitätssicherung.......................................................................................................... 33 6.1 Lehren im Team..................................................................................................................................... 33 6.2. Fortbildung ........................................................................................................................................... 36 6.3 Qualitätssicherung / Evaluation ............................................................................................................ 37 7. Perspektive .................................................................................................................................................. 38 WIR ENTWICKELN UNSERE NEUE SCHULE GEMEINSAM, NUTZEN NEUE FREIRÄUME UND LERNEN MIT JEDEM SCHRITT… 4 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 1. VORWORT Aufbauend auf der Schulentwicklungsplanung bis 2012 hat der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, die Errichtung einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens, bevorzugt in Form einer Gesamtschule zu prüfen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die hierfür in 2013 erstellte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung geht davon aus, dass zum Schuljahr 2015/2016 aufgrund des in Neukirchen-Vluyn bestehenden Schülerpotentials eine Gesamtschule gegründet werden kann. Als Standort ist das Schulzentrum vorgesehen. Die Haupt- und Realschule dort werden auslaufend weiter geführt. Mit der Gründung der neuen Schule wird auch der pädagogischen Forderung nach Inklusion Rechnung getragen. Die Gesamtschule Neukirchen-Vluyn wird eine „Schule für alle“. Sie bietet mehr Chancengleichheit durch längeres gemeinsames Lernen und individuelle Förderung. Sie ist als neue Schule von allen bisherigen Schulen konzeptionell vorausgedacht worden und wird von den bisherigen Schulen gestützt. Sie wird eine hohe Attraktivität auch für die Umgebung haben. Als mindestens vierzügige Schule soll die neue Gesamtschule über eine verlässliche, auskömmliche Größe verfügen, die Differenzierung und attraktive inhaltliche Angebote - auch im Rahmen des Ganztags - erlaubt. Die Potentialabschätzung für die Oberstufen hat ergeben, dass die Schule auf eine auskömmliche Zahl an Schülern zurückgreifen kann. Eventuell gibt es auch Interesse von auswärtigen Eltern, ihre Kinder in Neukirchen-Vluyn anzumelden. Eine Kooperation mit der Oberstufe des Julius-Stursberg-Gymnasiums wird angestrebt. Die folgende Tabelle zeigt die Potentialberechnung für eine Gesamtschule: Dr. Garbe & Lexis Schulentwicklungsplanung 2013 Zu Neukirchen-Vluyns Bildungsangebot gehören bisher die Schulen des gegliederten Schulsystems. Die Tabelle zeigt die Prognose der Schülerzahlen auf der Basis der Viertklässler. Gemeinsames, längeres Lernen ist 5 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF auch in Neukirchen-Vluyn gefragt. Dem trägt nun die neue Schule als Ganztagsschule für alle besonders Rechnung, denn sie umfasst alle Jahrgänge und bereitet sowohl auf Ausbildung als auch auf das Studium vor, sie bietet auch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in neun Jahren ergänzend zum Gymnasium (G8) an. Die neue Schule ergänzt die Schullandschaft der Stadt um einen G9-Pfad. Die bisherigen Schulen machen eine hervorragende Arbeit, die in Neukirchen-Vluyn hoch anerkannt ist. Auch eine neue Gesamtschule in Neukirchen-Vluyn wird auf hohem pädagogischem Niveau arbeiten und alle Kinder und Jugendlichen sowohl im gemeinsamen Lernen wie auch differenziert fördern. Die hier vorliegende Konzeption für eine Gesamtschule in Neukirchen-Vluyn versteht sich als Rahmenkonzept, das Grundsätze formuliert, in allen Bereichen aber von den zukünftigen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Rahmen der Schulprogrammarbeit konkretisiert und von der Schulkonferenz beschlossen werden muss. Die neue Schule entwickelt sich selbst, erarbeitet ihr eigenes Konzept und wird dafür die Möglichkeiten einer neuen Gründung nutzen. Dabei entsteht eine neue Schule Jahr für Jahr. Jeder neue Jahrgang, jeder neue Lehrer trägt zur Schulentwicklung bei. Schulentwicklung ist ein lebendiger Prozess, der sich stets aufs Neue mit den aktuellen Gegebenheiten auseinandersetzt und optimiert. Das hier vorliegende Grundkonzept bietet eine Orientierung für Eltern, wenn es z.B. um die Anmeldung geht und für Lehrerinnen und Lehrer bei der Frage, ob sie sich für eine Mitarbeit an dieser Schule entscheiden. Es bildet auch eine Grundlage für weitere Konkretisierung der Schulprogrammerarbeitung. 2. LEITGEDANKEN UND LEITLINIEN Wir wollen eine neue Schule entwickeln und die Chancen, die in dieser Neugestaltung liegen, nutzen. Die neue Schule bietet Chancen, sich auch in pädagogischer Hinsicht weiterzuentwickeln. Wir wollen die Schule konzeptoffen aufbauen, ohne dabei beliebig zu werden. Das heißt, wir wollen das, was wir auf dem Weg lernen, im Aufbauprozess umsetzen. Wir schließen dabei alle Mitglieder der Schulgemeinde ein und nutzen die Chancen der Vielfalt. Wir begrüßen die Entwicklungschancen und diese Offenheit nicht nur, wir sind auch auf sie angewiesen, um den Herausforderungen zu begegnen, die auch die Umsetzung der Inklusion bedeutet. Um allen Kindern die Chancen, die in 6 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF der Inklusion liegen, zu erschließen, werden entsprechende räumliche und personelle Ressourcen sowie Rahmenbedingungen benötigt, die individuelle Förderung erlauben. Wir alle wollen… • eine Schule für alle, incl. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, auch durch zieldifferente Beschulung; • eine Kultur des Behaltens, das heißt: aufgenommene Kinder sind angenommene Kinder; • eine positive Atmosphäre, das heißt: angstfrei Leistung erbringen können; • eine Chance für alle Abschlüsse; • dass unser Lernort ein echter Ort zum Lernen und Zusammenleben wird und dies auch nach außen dokumentiert; • kooperatives Lernverhalten; • selbständiges Lernen als Ziel und Weg; • eine Schule, die Chancen für neue Konzepte eröffnet. Unser Ziel ist, die jedem Kind innewohnende Neugier und Freude an der Entdeckung und Lerninhalten zu bewahren und ihm individuell Wege zu eröffnen, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten und zu lernen. Wir wollen ihnen helfen, die eigenen, individuellen Fähigkeiten zu erkennen und sich aus ihnen heraus weiterzuentwickeln. Unser pädagogisches Wirken ist auf einzelne Personen individuell ausgerichtet und orientiert sich den spezifischen (Förder-)Bedürfnissen jedes Einzelnen. Leistungsbewusstsein und die Förderung von Leistung - kognitiver und nicht kognitiver - gehören für uns zu den selbstverständlichen Leitlinien, denn die Freude an der eigenen Leistung und am Erreichten ist ein wichtiger Antrieb für erfolgreiches Lernen. Erziehung ist Beziehungsarbeit: Wir wollen gegenseitige Wertschätzung leben, Kinder stark machen für ein selbstständiges, gesundes und zufriedenes Leben im Einklang mit anderen und im Bewusstsein eigener Verantwortung für unsere Gesellschaft. Nachhaltiger Umgang mit eigenen (z.B. Gesundheit) und fremden Ressourcen sowie der Natur ist hierbei von ebenso großer Bedeutung wie die Übernahme von Verantwortung in allen gesellschaftlichen Bereichen (Familie, Freunde, Beruf, soziales Engagement, Kommune, ...). Jede Beziehung erblüht nur, wenn sich beide Seiten dafür engagieren. 7 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Wir setzen daher auf eine starke, friedliche, vertrauensvoll und offen kommunizierende Gemeinschaft, mit der sich alle identifizieren können und wollen. Von besonderer Bedeutung sind das Einüben und Leben von Respekt und Toleranz, ohne die die Chancen, die in der Vielfalt liegen, nicht genutzt werden können. Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft flankieren Respekt und Toleranz. Unsere Leitlinien und Werte sollen diese Überlegungen widerspiegeln. • Länger gemeinsam lernen und leben; • Bewusstsein und Wertschätzung für Dinge und Menschen - kein Vandalismus; • Gesundheit für alle an Schule Beteiligten; • die Gesamtschule ist identitätsbildend für die Stadt und ist damit auch verantwortlich für die Stadt, bietet Schülerinnen und Schülern eine Heimat; unsere Schüler „wissen, wo sie hingehören“; • die Gesamtschule ist aus der Stadt heraus entstanden und bildet Schülerinnen und Schüler in enger Kooperation mit den städtischen Partnern aus, sie ist von allen erwünscht. 8 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Wir wollen eine Kultur der Wertschätzung aller Leistungen entwickeln Es ist wichtig, dass alle Leistungen - kognitive und nicht kognitive - gleichermaßen anerkannt, gefördert und dokumentiert werden. Wertschätzung für Menschen und ihre Leistungen ist die eine Seite der Medaille, auf der anderen Seite steht die Wertschätzung für Dinge und Werte. Wir wollen in der neuen Schule friedlich miteinander und mit den uns umgebenden Dingen umgehen. Vandalismus wird nicht toleriert, er vergiftet die Atmosphäre. Längeres gemeinsames Lernen Handlungsmaxime für alle integrierten Schulformen ist das längere gemeinsame Lernen, das vor allem durch die inklusive Konzeption sichergestellt wird. In pädagogischer Hinsicht schafft längeres gemeinsames Lernen die Basis für die Entfaltung der Potentiale der einzelnen Schülerinnen und Schüler und trägt damit zur Chancengleichheit im System bei. Durch das längere gemeinsame Lernen und die Anschlussmöglichkeiten der neuen Schule werden individuelle Schullaufbahnen verfolgt und optimal unterstützt. Identitätsbildend für die Stadt Die neue Schule bindet die städtischen Akteure sowie die des Kreises Wesel ein und unterhält gute Beziehungen zu abgebenden Grundschulen, benachbarten Schulen im Schulzentrum und aufnehmenden Hochschulen, Berufskollegs und Betrieben. Sie schließt Kooperationen mit Partnern und beteiligt sich an vernetzenden, städtischen Arbeitsstrukturen und denen des Kreises Wesel. Die neue Schule profitiert von den Erfahrungen der vorhandenen und auslaufenden Schulen und führt erfolgreiche Elemente der pädagogischen Arbeit weiter. Schule mit Anschluss Die neue Gesamtschule wird eine Schule mit attraktiven (hoch-)schulischen und betrieblichen Anschlussmöglichkeiten. Sie ist damit eine Schule für alle Begabungen und bietet Zugang zu allen Abschlüssen. Ein differenziertes Beruf- und Studienorientierungskonzept garantiert das. 9 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Gesundheit für alle an Schule Beteiligten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler benötigen in einer Ganztagsschule Rückzugsmöglichkeiten, gutes Essen und Angebote der Gesundheitsförderung. Diese soll die neue Schule ermöglichen. 3. STRUKTUR/ORGANISATION Die städtische Gesamtschule verfolgt eine inklusive Konzeption von der Jahrgangsstufe 5 bis 13. Innerhalb der Schule bestehen vielfältige Möglichkeiten der Differenzierung: Ab dem 6. Schuljahr setzt die Wahlpflicht ein, etwa die 2. Fremdsprache oder weitere Fächer. Dies erlaubt den Schülerinnen und Schülern eine Differenzierung nach Neigung. Ab der Jahrgangsstufe 7 greift eine Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern. Fachleistungskurse sind Lerngruppen, in denen der Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen (in Grund- oder Erweiterungskurs) stellt. Die Zuweisung zu einem G- oder E-Kurs erfolgt mit Zustimmung der Eltern (www.schulministerium.nrw.de). • Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, • ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und • ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können die Jugendlichen zu Beginn des Schuljahres bei entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln. Erst ab Klasse 9 gibt es ein abschlussbedingtes Wiederholen. Vorher ist - flankiert durch die individuelle Förderung und die fachspezifischen Ergänzungsstunden - der Übergang in die nächste Klassenstufe die Regel. Zusätzlicher Förderunterricht begleitet den Kurswechsel und ermöglicht z.B. die Aufarbeitung von Lernrückständen. Die Kultur des „Behaltens“ bedeutet: Niemand soll die Schule ohne Abschluss verlassen. Dennoch wird durch gute Kooperation im Schulzentrum sichergestellt, dass Wechsel grundsätzlich möglich sind, die Wahl der Sprachenfolge ist dafür ein Beispiel. 10 Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn 3.1 DIE INTEGRIERENDE KONZEPTION Möglichst viele Schüler sollen über den Hauptschul- oder den mittleren Abschluss (Fachoberschulreife) hinaus die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erreichen. Kooperationen mit der benachbarten Oberstufe des Gymnasiums sind möglich, um ein attraktives, differenziertes Portfolio von Oberstufenkursen anbieten zu können. Die folgende Tabelle zeigt die Differenzierungsmöglichkeiten, die der neuen Gesamtschule offen stehen. Die Konzeption der Städt. Gesamtschule Jahrgangsstufe 5 Gemeinsames Lernen Jahrgangsstufe 6 Gemeinsames Lernen, Einführung der Neigungsdifferenzierung / Wahlpflicht (2. Fremdsprache und weitere Fächer) Jahrgangsstufe 7 Einführung der Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik und Englisch sowie Neigungsdifferenzierung (Wahlpflichtfächer) Jahrgangsstufe 8 Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch und Neigungsdifferenzierung Jahrgangsstufe 9, 10 Fachleistungs- und Neigungsdifferenzierung (zusätzlich in Physik oder Chemie) 3.2 GANZTAG Die Gesamtschule ist eine Schule im gebundenen Ganztag. An drei Tagen in der Woche findet Nachmittagsunterricht statt. In der Mittagspause sowie dienstags und freitags nachmittags können, je nach verfügbaren Personalressourcen, zusätzliche, freiwillige Arbeitsgemeinschaften und freie Lernangebote geschaffen werden. Diese Angebote können auch von Externen (Eltern, Sportvereinen, Kirchen, Kulturschaffenden, ...) durchgeführt bzw. begleitet werden. Die zusätzlichen Lehrerstunden, die ein gebundener Ganztag mit sich bringt, ermöglichen individuelle Förderung und eine Rhythmisierung von Unterricht und offenen Angeboten. 11 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Die freien Nachmittage und das Wochenende stehen dann aber für familiäre Aktivitäten zur Verfügung. Der Hausaufgabenerlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW): „Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.“ (BASS 12-31 Nr.1) Schriftliche Hausaufgaben werden in der Regel in der freien Arbeitszeit erledigt. Ausnahmen wie Vokabellernen oder Ganzschriftenlesen sollen hier nicht unerwähnt bleiben. 3.3 STUNDENRASTER / HAUSAUFGABEN Die Veränderung der Lernstrukturen, mehr individuelles und selbstgesteuertes Lernen lassen sich in einem veränderten Stundentakt mit mehr Zeit pro Lerneinheit besser umsetzen als in der herkömmlichen 45-minütigen Schulstunde. Längere Schulstunden, so belegen die Erfahrungen aus anderen Schulen, bedeuten mehr Ruhe und effizientere Lernzeit. Auf der Basis der bisherigen Erfahrungen stellt die Konzeptgruppe fest, dass ein 90’er Rhythmus insbesondere für die „Jüngeren“ häufig zu anspruchsvoll, ein 60’er aber zu kurz ist. Die Konzeptgruppe schlägt daher einen gemeinsamen Stundentakt von 70 Minuten im Schulzentrum vor, der z.Z. am Gymnasium läuft. Dieser Takt bietet Lehren wie Schülern ausreichend Ruhe und trägt so zu einem guten Lernergebnis bei. Es sollte innerhalb des Schulzentrums einen einheitlichen Rhythmus geben, da umfangreiche Kooperationsnotwendigkeiten - vom Lehreraustausch über Mentorenprojekte bis zu Schülerbeförderung - bestehen. Der noch eher unübliche 70’er Rhythmus bietet jedoch planerische Aufgaben, die die neue Schule herausfordern (z.B. auch beim Einsatz von schulexternen Kräften wie Förderschullehrern). Das Gymnasium evaluiert seine Erfahrungen mit dem 70’er Rhythmus. Bisher hat sich gezeigt, dass dieser den Schülerinnen und Schülern und ihren Lernerfolgen sehr entgegen kommt. Auch die Lehrerschaft zeigt sich hoch zufrieden mit diesem Takt. Die Entscheidung über die Stundenlänge (70 Minuten) muss daher von dem zukünftigen Kollegium getroffen werden und muss die Strukturen der anderen Schulen im Schulzentrum einbeziehen. Der Unterrichtsbeginn soll nach Möglichkeit offen gehalten werden, so dass der Unterricht unbelastet und ruhig beginnen kann. 12 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Zeitplanung und Wochenraster im 70’er Raster 3.4 SPRACHENFOLGE In Klasse 5 starten alle Schüler mit Englisch. Die Einrichtung eines Sprachbandes ist möglich. Sprach- und andere „Bänder“ sollen nach dem Konzept des Landes eine Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in leistungsstärkere und leistungsschwächere Zweige oder Klassen verhindern. Innerhalb der zeitlich parallelisierten Bänder kann dann zusätzlicher Sprachunterricht stattfinden, die Kinder und Jugendlichen bleiben aber in ihrem Klassenverband und gehen nur während des Bandes in die Gruppe, während ihre Klassenkameraden z. B. Sprachförderunterricht erhalten. In Klasse 6 wird Französisch oder Niederländisch als zweite Fremdsprache angeboten. Die Fortführung bis Klasse 10 ist eine Möglichkeit, die abiturrelevante zweite Fremdsprache abzuleisten. In Klasse 8 wird den Schülerinnen und Schülern, in Abhängigkeit von der verfügbaren Lehrerressource Französisch oder erneut Niederländisch als 2. Fremdsprache angeboten. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache wählen, können dies mit Eintritt in die Sekundarstufe II – etwa mit Niederländisch ab Klasse 11 - noch nachholen. Im Gymnasium wird es - bei entsprechender Nachfrage - für die Oberstufe im Schulzentrum eine Möglichkeit geben, Latein neu einsetzend zu wählen (für die Gesamtschule in Klasse 11 wählbar, für die Gymnasiasten in Klasse 10. 13 Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn Sprachenfolge 5 Englisch 6 2. Fremdsprache Französisch/Niederländisch 8 3. Fremdsprache als Angebot (z.B. Niederländisch, je nach Lehrerressource) Schülerinnen und Schüler, die keine weitere Fremdsprache belegen, können mit Eintritt in die Sekundarstufe II noch mit Niederländisch (oder Französisch) beginnen, so dass auch sie die sprachlichen Voraussetzungen zur Erlangung des Abiturs erfüllen. 3.5 BILDUNGSGÄNGE UND ABSCHLÜSSE Die Gesamtschule bietet alle Abschlüsse der Sekundarstufe I an. Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind. 14 Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn Laufbahn/Schulstruktur Übergang in die Duale Ausbildung, Bildungsgänge der Berufskollegs oder die gymnasiale Oberstufe 10 Alle Abschlüsse Sek I Hauptschulabschluss nach Klasse 9 u. 10 Mittlerer Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation 9 Gemeinsames Lernen in EK, PK, GE, SP, KU, MU, REL und Fachleistungsdifferenzierung 8 Gemeinsames Lernen und Fachleistungsdifferenzierung 7 6 3. Fremdsprache Wahlpflichtbereich I / als Angebot Neigungsdifferenzierung - Sprache - Technik - Arbeitslehre - Hauswirtschaft - Musik - Kunst - Darstellen/ Gestalten - Informatik - Sozialwissenschaft - Naturwissenschaft Gemeinsames Lernen Wahlpflicht, u.a. 2. Fremdsprache 5 3.6 OBERSTUFE Die Oberstufe ist zum Zeitpunkt dieser Konzepterstellung noch einige Jahre entfernt. Sie umfasst, wie im Gymnasium, drei Jahre, die sich in eine Einführungsphase (E1) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Q1 und Q2) gliedern. In der Oberstufe werden die Abschlüsse der Sekundarstufe II angeboten. Die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe sind in Gesamtschulen und Gymnasien einheitlich. Das sind der schulische Teil der Fachhochschulreife FHR nach 12 Jahren (Möglich für Schülerinnen und Schüler, die die Schule vor dem Abitur, frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase, verlassen. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein.) und das Abitur nach 13 Schuljahren mit zentraler Prüfung. 15 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Die neue Schule wird aber bestrebt sein, ein großes und breites inhaltliches Angebot vorhalten zu können, hierzu kann sie auch Kooperationsmöglichkeiten mit dem Julius-Stursberg-Gymnasium nutzen. Auch an der Gesamtschule wird das nordrhein-westfälische Zentralabitur abgelegt. 3.7 SCHULE IN DER STADT - VERNETZUNG Die Gesamtschule zeichnet sich durch ihre Einbindung außerschulischer Partner aus. Dies gilt in besonderem Maße für die Übergänge zu und von dieser Schule sowie für die Berufs- und Studienorientierung, die Gesundheitserziehung, den Sport und die Inklusion. Namentlich ist hier die bereits bestehende, gute Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Stadt sowie mit dem Neukirchener Erziehungsverein, dem Träger der privaten Sonneck-Schule, den Förderschulen und Kompetenzzentren, der Bildungsberatung und Jugendhilfe des Kreises Wesel, der Arbeitsagentur, den sozialen Einrichtungen in der Stadt und des Kreises und weiteren wichtigen Institutionen in der Stadt Neukirchen-Vluyn, wie den Vereinen und Kirchen, zu nennen. 16 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Eine konstruktive Mitarbeit in den bestehenden und im Aufbau befindlichen Arbeitskreisen des Kreises „Übergang Schule-Berufskolleg“ und „Übergang Schule-Beruf“ ist daher für die neue Schule wichtig und selbstverständlich. Die Schnittstellen zu Einrichtungen der Jugendhilfe des Kreises sind klar zu definieren. Bei der Einrichtung einer Schulsozialarbeit kann dieser auch eine Lotsenfunktion zugeschrieben werden, sie arbeitet in den bestehenden Netzwerken mit und hat einen spezifischen Auftrag in der Berufsorientierung. Davon unbeschadet sollten alle Lehrerinnen und Lehrer die Ansprechpersonen, Angebote und Verfahrensweisen der Jugendhilfe kennen und diese - sensibel und sachgerecht - nutzen. 3.8 STANDORT - ERGEBNIS DER RAUMPLANUNG Die Gesamtschule wird zum Schuljahr 2015/16 voraussichtlich vierzügig in Klassen mit jeweils etwa 25 - 30 Kindern starten. Die neue Schule entsteht mitten in Neukirchen-Vluyn und wird sich in die bestehende Schullandschaft einfügen. Die Einschulung findet am jetzigen Standort der Haupt- und Realschule im Schulzentrum statt. Die Jahrgänge werden dann bis zum Abschluss der 13. Klasse auch am Standort bleiben. Details sind dem Raumkonzept zur Errichtung einer Gesamtschule zu entnehmen. 4. LERNEN - PÄDAGOGISCHES KONZEPT Die Schulen in Neukirchen-Vluyn haben in den letzten Jahren erfolgreich an ihren jeweiligen Schulkonzeptionen gearbeitet. Die Stärken dieser Schulen gilt es zu bewahren, sie in der neuen Schule möglichst zu übernehmen und weiter auszubauen. Die intendierten Schwerpunkte werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt. 17 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 4.1 INTEGRIEREND VON KLASSE 5 - 13 Kinder lernen so unterschiedlich, wie sie verschieden sind. Doch ein anderes Lerntempo, ein anderer Lernweg führen nicht zwingend zu qualitativ unterschiedlichen Ergebnissen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Bildungsweg für Kinder und Jugendliche so lange wie möglich offen zu halten und sie nicht frühzeitig auf bestimmte Wege zu beschränken. An der Neukirchen-Vluyner Gesamtschule werden alle Jahrgangsstufen und alle Klassen inklusiv unterrichtet. Eine besondere Betonung legt die neue Schule auf das Lernen von- und miteinander; sprich: dem Tutorensystem in dem ältere oder lernschnellere Schüler jüngeren oder lernlangsameren Schülern unterstützend zur Seite stehen. Von diesem System profitieren - und dies ist empirisch gesichert - beide Seiten sehr. Es schult zudem ein soziales Miteinander und fördert die emotionale Intelligenz. Die auslaufenden Schulen im Schulzentrum werden sich hier beteiligen, denn diese Form des Lernens geht ohne die auslaufenden Schulen mit ihren älteren Schülern nur schwer. 4.2 WAHLPFLICHTBEREICH / NEIGUNGSDIFFERENZIERUNG Unterrichtsfächer der Gesamtschule Der Unterricht im Pflichtbereich der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt: • • • • • • • • • • Deutsch; Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik); Englisch; ggf. zweite Fremdsprache; Mathematik; Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik); Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft); Musik/Kunst; Religionslehre; Sport. Inwiefern auch hier Kooperationen im Schulzentrum sinnvoll und machbar sind, muss die neue Schule mit den auslaufenden Schulen im Schulzentrum intensiv prüfen. 18 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 4.3 INDIVIDUELLES UND SELBSTGESTEUERTES LERNEN – INDIVIDUELLE LERN- UND ARBEITSZEIT Kinder sind verschieden. Unterschiedliche Charaktere, Startbedingungen, Begabungen, Lerntypen, Lerntempora, Interessen bis hin zu differenzierten familiären, sozialen und kulturellen Hintergründen machen klar: So individuell wie sie sind, muss auch ihr Lernweg sein. Keine einzelne Methode, kein einzelner Inhalt und kein einzelner Lernweg können allen Unterschieden gerecht werden. Individuelle Förderplanung, die die persönliche Situation berücksichtigt, bildet die Basis für individuelles Lernen. Elementare Voraussetzungen um Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen, den eigenen Lernprozess zu steuern und an gegebenen Anforderungen auszurichten, sind nicht nur die Bereitschaft zu schulischem, sondern vielmehr zu lebenslangem Lernen, das heute eingefordert wird. Selbstgesteuerte Lern- und Arbeitszeit im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden innerhalb des Wochenplans zählt zu den pädagogischen Säulen der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn. Bereits ab Klasse 5 werden diese Stunden im Stundenplan verankert und in allen Jahrgangsstufen fortgeschrieben. Selbstgesteuertes Lernen und Arbeiten bedeutet jedoch nicht, die Schülerinnen und Schüler bei der Bearbeitung vorbereiteter Materialien vollständig sich selbst zu überlassen, sondern sie vielmehr durch Lehrkräfte, Sonder- und Sozialpädagogen, die als Lernberater agieren, in diesem Prozess zu begleiten und sukzessiv zu mehr Eigenständigkeit zu führen. Die Lehrerrolle verändert sich: Lehrer begleiten individuelle Lernprozesse, vermitteln Inhalte, Werte und Methoden, moderieren, unterstützen, ermutigen und leiten an. Als Stunden des individuellen Lernens und der Binnendifferenzierung sind sie unmittelbar mit der individuellen Förderplanung verknüpft. Selbstgesteuertes Lernen und Arbeiten findet in Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit statt. Wichtige Voraussetzung ist eine Lernumgebung, die über ausreichende Neben- und Kleingruppenräume zur räumlichen Trennung verfügt. Die Lehrerschaft begreift das eigene Verhalten als beispielhaft für die Schülerinnen und Schüler, gibt ein Vorbild und lebt die Schulkultur vor. 19 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Lehrerinnen und Lehrer • fordern Leistung und fördern/vermitteln Kompetenzen; • gehen individuell auf jeden Schüler ein; • beziehen Eltern aktiv in den schulischen Lern- und Erziehungsprozess ein, bilden (vertragliche) Erziehungspartnerschaften mit den Eltern; • schaffen eine positive Lernatmosphäre; • bilden sich fort, arbeiten zusammen und evaluieren ihre Arbeit. 4.4 FÖRDERKONZEPT Gemäß dem pädagogischen Leitgedanken des Förderns und Forderns wird an der Gesamtschule ein Förderkonzept entwickelt, das alle Schülerinnen und Schüler in ihrem persönlichen Leistungsvermögen erfasst und ihre Weiterentwicklung auf Grundlage einer fundierten Diagnostik zu Beginn der Schullaufbahn unterstützt. Sie ist für besonders begabte Kinder gleichermaßen bedeutsam wie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Diagnostik bedient sich wissenschaftlich überprüfter Instrumente, Lehrerinnen und Lehrer nutzen diese intensiv nach entsprechender Fortbildung. Das Förderkonzept erhält einen herausgehobenen Rang im noch zu erarbeitenden didaktischen Konzept der Schule. Prozessorientierte Förderplanung setzt auf • Diagnostik; • Beschreibung von Kompetenzstufen und Lernzielen; • differenzierte Aufgabenstellung; • individuelle Lernzeit; • Lernzielkontrolle; • Lerncoaching (läuft bereits an in Realschule und Gymnasium); • Leistungen würdigen und dokumentieren (Zertifikate, Portfolios); • Anpassung an Lernfortschritte. Förderung findet nicht nur in eigens dafür ausgewiesenen Förderstunden statt, sondern ist eng verwoben mit dem gesamten Unterrichtsgeschehen und den selbstständigen Lerneinheiten. Ar20 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF beiten mit individuellen Förderplänen und einer Fördermappe bzw. einem Förderportfolio (Selbstlernen) soll in der Neukirchen-Vluyner Gesamtschule gute Praxis werden. Zum Förderunterricht kann es einen Vertrag zwischen Kind, Eltern und Lehrer geben. Im Rahmen des Ganztags soll es sowohl fachliche als auch überfachliche oder methodische Förderschwerpunkte geben. 4.5 PROFILBILDUNG Die neue Schule soll ein unverwechselbares Profil bekommen. Die Orientierung am Leben während und nach der Schule ist die profilgebende schulische Aufgabe, für das die neue Schule ein umfassendes Konzept entwickeln muss, das es im Weiteren stets zu überprüfen und wechselnden Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen gilt. Die Orientierung am Leben an der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn drückt sich durch die Schwerpunkte der neuen Schule aus: MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), Lebenswelterfahrung und Studien- und Berufsorientierung. Dies sind Aufgabenfelder, die in besonderer Weise auch die Anforderungen an Abgänger im Blick haben, die im Leben erfolgreich sein wollen und von Schule erwarten, dass diese sie angemessen darauf vorbereitet. Das Sprachangebot soll Niederländisch umfassen, der regionale Bezug der Schule wird so unterstrichen und den Schülerinnen und Schülern werden Ausbildungs- und Studienoptionen in den Niederlanden erleichtert. 21 Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn Berufsorientierung Gesundheit •MINT •Lebenswelterfahrung •Bewegung •Ernährung Musischästhethisch •kulturelle Bildung •ggf. Kooperation Musikschule 4.6 SCHWERPUNKT STUDIEN- UND BERUFSORIENTIERUNG Im Rahmen der Studien- und Berufsorientierung sollen junge Menschen in die Lage versetzt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll von den jungen Erwachsenen als Anschluss wahrgenommen werden, nicht aber als Abschluss. Um die notwendigen Kompetenzen zu erlangen und nachzuweisen, müssen einige den Schulalltag ergänzende Maßnahmen und Angebote bereitgestellt werden. Studien- und Berufsorientierung soll an der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn eine zentrale Rolle spielen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Strukturen in Neukirchen-Vluyn, die derzeit gekennzeichnet sind durch kleine und mittelständische Firmen. Der lokale Arbeitsmarkt bietet Schülerinnen und Schülern jeder Abschlussqualifikation dennoch viele Möglichkeiten. Die Konzepte und erfolgreich durchgeführten Projekte der Haupt- und Realschule können in den Fundus der neuen Schule eingehen. 22 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Die Umsetzung soll erfolgen durch: • Lebensplanung für Klassen 5 und 6; • Berufsorientierung in Verbindung mit Neues Übergangssystem Schule - Beruf (NÜS); • Mindestangebote sind der Berufswahlpass und; • die Potentialanalyse, Beteiligung an den Landesinitiativen („Kein Abschluss ohne Anschluss“); • Studienorientierung in der Oberstufe; • Lernortwechsel; • Praktika; • Betonung technisch-naturwissenschaftlicher Themen (MINT); • Einbindung der Angebote der Schulsozialarbeit; • angedockt an Schulfach Arbeitslehre und andere Fächer. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit ist das Studien- und Berufsorientierungskonzept zu konkretisieren und festzuschreiben. Einen besonderen Rang sollte auch die Konzeption eines Beratungssystems einnehmen. Die Einrichtung eines Berufsorientierungsbüros (BOB) ist zur Umsetzung des Konzeptes notwendig. 4.7 SCHWERPUNKT GESUNDHEIT Die Gesamtschule Neukirchen-Vluyn legt einen weiteren Schwerpunkt auf die Gesundheitsförderung von Schülern und Lehrern. Beiträge hierzu können Projekte und Programme sein, auch die Hauswirtschaft und der Sport können Beiträge leisten. Elemente wie bewegte Pausen können überall und von jedem genutzt werden. • Schüler- und Lehrergesundheit; • Ernährung: gesundes Mittagsangebot, ergänzende Angebote selbstgestaltet – z.B. über schülerbetriebenen Kiosk; • Alle Schüler der 5. und 6. Klassen sollten geschlossen zusammen mit ihren Lehrern essen; 23 Neukirchen-Vluyn • Konzept Gesamtschule – ENTWURF Bewegung: bewegte Pause, Hallenangebote über Mittag, Schulhofgestaltung, Einbindung Vereine. Die hier formulierten Ausgangspunkte sollen für weitere Überlegungen der Schule dienen. Das Landesprogramm Bildung und Gesundheit (BUG) wurde soeben verlängert und bietet interessierten Schulen ebenfalls Umsetzungshilfen. http://www.bug-nrw.de/ 4.8 SCHWERPUNKT MUSISCH-ÄSTHETHISCH Die in Neukirchen-Vluyn bestehende Jeki-Initiative zeigt, dass Kinder Interesse und Spaß daran haben, Instrumente zu spielen. Musikalische Arbeit unterstützt auch schulisches Lernen. Musische Angebote wecken Potentiale und begeistern auch Jenseits kognitiv erfahrbarer Inhalte. • Lernen mit und für alle Sinne: ganzheitlich lernen; • Teilnahme an Angeboten der kulturellen Bildung (Landesprogramm); • Projektangebote angedockt an Schulfach Darstellen/Gestalten; • nach Möglichkeit Weiterführung der „Kulturstrolche“ im Sekundarbereich; • Beiträge über Förderverein. Ein geeigneter Bildungspartner sind die Musikschulen. Sie stellen auf ihrer Plattform (www. musikschulen.de) einige gute Beispiele für die Umsetzung musikorientierter Schwerpunkte vor. Bei den „Modellen guter Praxis“ kann sich die Gesamtschule bedienen. Das Finanzierungsproblem für die Instrumente und Unterrichtsstunden steht einer Umsetzung dann nicht im Wege, wenn es - ggf. mit Unterstützung eines Fördervereins - gelingt, Projektfinanzierungen heran zu ziehen und sich an Landes- und Bundesprogrammen zu beteiligen sowie bei den einschlägigen Stiftungen anzufragen. Auch hier ist eine Beteiligung am Landesprogramm „Kultur und Schule“ zu empfehlen. Die Schulkulturbeauftragte der Stadt sollte in die Gestaltung einbezogen werden. 24 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 4.9 EIGENVERANTWORTLICHES LERNEN: ARBEITEN MIT LERNTAGEBUCH UND WOCHENPLAN Zum eigenverantwortlichen, selbstgesteuerten Lernen gehören mehrere Instrumente. Gute Erfahrungen gibt es mit dem Lerntagebuch, es erleichtert die Kommunikation und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und leitet die Kinder - insbesondere in den Klassen 5 und 6 - zu eigenverantwortlichem Lernen an, indem es eine Strukturierungshilfe bietet. Ein Lerntagesbuch kann folgende Vereinbarungen enthalten: Grundsätze für Schüler/innen: Sie müssen die Lerntagebücher zu jeder Unterrichtsstunde vorlegen und die Grunddaten vorbereitend eintragen. Sie sind verpflichtet, für jede Stunde eine Eintragung vorzunehmen. Aufgaben für die Klassenlehrer/innen: Sie leiten ihre Klassen dazu an, die Lerntagebücher verantwortlich zu führen. Sie zeichnen die Lerntagebücher wöchentlich ab und bewerten die Arbeit der Schüler/innen kritisch im Sinne des „eigenverantwortlichen Handelns“. Aufgaben für die Fachlehrer/innen: Sie geben Hilfestellung bei der Eintragung der Unterrichtsinhalte und der Hausaufgaben und kontrollieren stichprobenhaft. Sie nutzen die Logbücher für Informationen an Eltern und Klassenlehrer. Aufgaben für die Eltern: Eltern sollen durch ihre wöchentliche Unterschrift bestätigen, dass sie Einblick in die Schularbeit ihrer Kinder genommen haben. Sie tragen alle Mitteilungen an den Klassenlehrer (z.B. Entschuldigungen u. a.) in die Lerntagebücher ein. Sowohl die Eltern als auch die Lehrenden, aber auch die Schülerinnen und Schüler können jederzeit Hinweise, Anregungen und Mitteilungen in das Buch schreiben. Dies setzt natürlich voraus, dass beide Seiten sich die Zeit nehmen, regelmäßig hinein zu schauen. Das Lerntagebuch soll den Eltern sofortige Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes, über mögliche Verspätungen oder Versäumnisse geben und formuliert insofern einen denkbaren Erziehungsvertrag aus. In ihm sollen für jede Stunde in Kurzform die Unterrichtsinhalte notiert werden, um Lernwege und Fachinhalte transparent und nachvollziehbar zu machen. So können alle mit einem Blick erkennen, was in der letzten Stunde besprochen wurde. Die Eltern wissen dann auch genau, was ihr Kind in der Schule gelernt hat. Es werden ebenfalls die Hausaufgaben und wichtige Mitteilungen an das Elternhaus notiert, wenn z.B. ein Wandertag, eine Exkursion, eine Klassenaktion, ein Fest usw. geplant ist. So können sich die Schülerinnen und Schüler einen schnellen Überblick verschaffen und die Eltern sind über den Stand der schulischen Arbeiten informiert. 25 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Die Arbeit nach dem Wochenplan ist ein weiteres Instrument, um den unterschiedlichen Begabungen, Arbeitsformen, Interessen und Neigungen der Schüler und Schülerinnen gerecht zu werden. Sie fördert sowohl „individualisierendes als auch selbstständiges Arbeiten“1. Die Schüler arbeiten in der Regel in den im Stundenplan als Arbeitsstunden für Deutsch, Englisch und Mathematik ausgewiesenen Stunden an ihren wöchentlich gestellten Wochenplänen. Sie arbeiten selbständig am festgelegten Arbeitsplan, in der Regel unabhängig vom anwesenden Fachlehrer. Die Schüler entscheiden selbständig und individuell, welche Aufgaben sie in welcher Reihenfolge bearbeiten wollen. Erledigte Aufgaben haken sie auf ihrem Plan mit Datum versehen ab. So lernen die Schüler und Schülerinnen einerseits, ihre Arbeit selber zu organisieren und einzuteilen, andererseits sich auf ihre eigene Arbeit zu konzentrieren, während z.B. der Sitznachbar mit anderen Aufgaben beschäftigt ist. Der Lehrer, der in der Arbeitsstunde eingesetzt ist, wird als Lernbegleiter und -berater tätig, indem er die Schüler bei Organisation und Durchführung der Arbeitspläne unterstützt. Das kann unter anderem auch bedeuten, dass er Schüler A auf Schüler B als Helfer verweist, da letzterer entsprechende Aufgaben bereits erfolgreich erledigt hat. Das „Tutorenmodell“ findet also auch hier seinen Niederschlag. Das fördert mittels Erfahrung einer hilfreichen Unterstützung durch Mitschüler die Bereitschaft, selber helfen zu wollen (Helferprinzip: Jeder hilft jedem, was wiederum voraussetzt, dass sie schnell lernen wollen – die Lernmotivation steigt, weil sie anderen etwas beibringen möchten. Beispielhafte Struktur eines Plans: • Pflicht- und Wahlaufgaben; • Tipps zur Bearbeitung; • Infos zum Zeitrahmen und zur Kontrolle (durch wen?); • und einen Feedbackvordruck einschließlich Bewertungsskala mit Raum für Bemerkungen, Unterschriften des Lehrers, des Schülers und der Eltern. 1 Siehe :„Die Helene-Lange-Schule Wiesbaden. DAS ANDERE LERNEN. Entwurf und Wirklichkeit.“, Becker, Kunze, Riegel, Weber ; Bergmann + Helbig Verlag S. 49 26 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 5. PÄDAGOGISCHE HANDLUNGSFELDER In Neukirchen-Vluyn hat die Arbeit im gemeinsamen Unterricht an der Gerhard-TersteegenGrundschule und mit integrativen Lerngruppen in der Haarbeck-Hauptschule sowie die Zusammenarbeit der entsprechenden Lehrpersonen eine lange und gute Tradition, die alle an der Konzeptgruppe beteiligten Schulen als erfolgreich betrachten. Beim Übergang von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen sind in Neukirchen-Vluyn Strukturen gelegt, die besonders auch für Kinder mit Förderbedarfen geeignet sind, ihnen eine Zukunftsperspektive im allgemein bildenden Bereich zu eröffnen. Die neue Schule nimmt diese Erfahrungen auf und entwickelt sie weiter. 5.1 INKLUSION Inklusion als allgemeiner pädagogischer Ansatz bedeutet eine tiefgreifende Reform des Schulsystems sowie der einzelnen Schule, die nicht nur die Akzeptanz jedes Einzelnen als moralisches Prinzip voraussetzt, sondern auch die Abschaffung der im System allgegenwärtigen Barrieren einfordert. Um Inklusion umzusetzen, ist es notwendig, bisherige Konzepte weiter zu entwickeln und Schule und Unterricht neu auszurichten. Inklusive Schulen sind - auch räumlich - anspruchsvolle Einrichtungen, die auf einigen Voraussetzungen aufbauen und dem sich Schulen, Schulgemeinden und Schulträger schrittweise nähern. Als zentrale Merkmale für eine inklusive Pädagogik werden in der fachlichen Diskussion häufig folgende Punkte benannt: • Die grundsätzliche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler; • Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Unterricht und allgemeinem schulischen Leben; • Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird; • Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern sind Chancen für das gemeinsame Lernen. Die bisherigen Erfahrungen in Neukirchen-Vluyn stärken diese Sichtweise. 27 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Inklusive Pädagogik vermittelt - weit über die Schule hinaus - die Vision einer inklusiven Gesellschaft, die Diskriminierungen abbaut. Sie ist ausgerichtet auf den Ausbau und die Förderung der individuellen Fähigkeiten aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von vorhandenen Begabungen. Sie ermöglicht neben der Beschulung mit gleichen Lernzielen auch individuelle, zieldifferente Lernprozesse für alle, sowohl für Kinder mit Behinderungen als auch für Normal- und Hochbegabte. Damit löst sie sich von frühzeitiger Festlegung und schafft wünschenswerte Entfaltungspotentiale. Voraussetzung für erfolgreiche Inklusion ist, neben personell und sachlich adäquater Ausstattung, eine fachlich qualifizierte Eingangsdiagnostik zu Beginn der Klasse 5, die umfangreiche und multimethodische Instrumente nutzt, von standardisierten Tests über informelle Verfahren bis zu Leistungsüberprüfungen, Beobachtungen und Verfahren der Selbst- und Fremdeinschätzung. Um diese Diagnostik durchführen zu können, müssen qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt werden. Nach dem Konzept des Landes werden in Klassen mit behinderten Kindern zusätzliche Lehrkräfte eingesetzt werden können. Wie dies genau aussehen wird, ist noch nicht deutlich geworden. Es scheint jedoch fest zu stehen, dass es in inklusiven Schulen die Regel sein wird, dass neben dem Lehrpersonal auch sonderpädagogisches Personal zur Verfügung steht. Integrationshelfer, die den Kindern individuell zustehen und weitere Professionen wie Schulsozialarbeiter/innen kommen hinzu. Die Besetzung von Seiten des Lehrkörpers wird also „bunter“, kooperative Lernformen mit vielfältigen Formen von Kleingruppen- und Einzelunterricht werden häufig werden. Eine Doppelbesetzung jeder Stunde ist aber aus personellen Gründen nicht denkbar, sie wird sich auf einzelne Stunden beschränken müssen. Dabei erscheinen folgende Formen praktikabel: one teach – one observe Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtverantwortung, während die andere beobachtet. one teach – one drift Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens etc. 28 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF remedial teaching Eine Lehrkraft unterrichtet eine Gruppe von Schülern, während die andere mit denjenigen Schülern arbeitet, die auf einem anderen Niveau unterrichtet werden (meist in äußerer Differenzierung). supplemental teaching Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schüler, die den Stoff so nicht bewältigen können (innere Differenzierung). team teaching Die Sonderpädagogin sowie die Lehrkraft der allgemeinen Schule führen den Unterricht mit allen Schülern gemeinsam durch. Dabei übernehmen sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung. In Neukirchen-Vluyn arbeitet die Haarbeck-Hauptschule bereits mit einem umfangreichen Inklusionskonzept. Vor allem mit Kindern, die emotional-sozialen Förderbedarf aufweisen sowie mit Asperger-Autismus wurde hier schon erfolgreich gearbeitet, aber auch der Umgang mit anderen Förderbedarfen ist seit einigen Jahren die Regel. An der Realschule wurden nur wenige behinderte Kinder beschult und das Gymnasium hat vor allem Erfahrungen im Umgang mit Asperger-Autisten. Aufgrund der besonderen Situation in Neukirchen-Vluyn (Einrichtungen der Neukirchener Erziehunsgvereins z.B. die Sonneck-Schule) ist der zukünftig zu erwartende Anteil von Kindern mit Förderbedarfen an der Schülerschaft der Gesamtschule überdurchschnittlich hoch. Um allen Kindern der Gesamtschule gerecht zu werden, ist nicht nur ein Inklusions-Konzept (möglicherweise auf der Basis des Konzeptentwurfs der Haarbeck-Hauptschule) zu entwickeln, sondern sind auch die Rahmenbedingungen räumlicher und personeller Natur zu gewährleisten. Diese Forderung der pädagogisch Tätigen in der Konzeptgruppe bezieht sich sowohl auf das Land NRW hinsichtlich der Versorgung mit einschlägig sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften und auch mit Bezug auf die zukünftige Klassengröße als auch auf den Kreis mit Bezug auf die Inklusionsplanung und die Arbeit mit dem Kompetenzzentrum (Arbeitskreise etc.), die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und der Stadt als Schulträger. 29 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 5.2 ELTERNARBEIT Eltern sind die wichtigsten Partner im Erziehungs- und Bildungsprozess, ob als Partner im individuellen Erziehungs- und Bildungsbemühen um das einzelne Kind oder als Unterstützer und Mitgestalter des allgemeinen schulischen Lebens. Eltern sind die ersten Ansprechpartner und unverzichtbare Mitglieder der Schulgemeinde. Neben den klassischen Mitbestimmungsgremien Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz ist ihre Mitwirkung in vielen Bereichen ausdrücklich erwünscht. Insbesondere die Schulpflegschaft und Klassenlehrer pflegen einen besonders intensiven Kontakt. Die Konzeptgruppe legt Wert darauf zu betonen, dass eine gelingende Erziehungspartnerschaft, sinnvoll gestützt z.B. durch Erziehungsverträge, die Basis für eine gute individuelle Entwicklung des Kindes und eine erfolgreiche Bewältigung seiner Schullaufbahn ist.2 Ob bei der Schulprogrammarbeit, in Steuergruppen, Fachkonferenzen, Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen, Exkursionen, der Mitarbeit bei Projekttagen und/oder -wochen, Schulpräsentationen, Patenschaften, Berufsvorbereitung und nicht zuletzt bei gemeinsamen Feiern: Eltern sind wirksamer Teil von Schule und Schulentwicklung. Vor allem von Eltern initiierte Fördervereine leisten zum großen Teil unschätzbare Arbeit für die Schulentwicklung. Der neuen Gesamtschule ist die Einbindung der Eltern in einen gelingenden Übergang im Anschluss an Klasse 10 eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Übergang – sei es in Richtung Abitur, in eine berufliche Ausbildung oder in einen weiteren schulischen Bildungsgang. Eltern können Schulen auch persönlich durch Mitarbeit in vielen Belangen unterstützen – sie sollen herzlich eingeladen werden, dies in der neuen Gesamtschule z.B. durch die Mitarbeit im Förderverein zu tun – damit schaffen sie Freiräume für mehr pädagogische Arbeit und individuelle Förderung durch die Lehrkräfte. Wir legen großen Wert auf Wertschätzung und Toleranz. Dieser Grundsatz gilt auch für die Elternarbeit der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn. Nur wenn es uns gelingt, ein Klima der Offenheit und 2 Im Netz finden sich viele Muster von Erziehungsverträgen, z.B. hier: http://www.bilderstrom.de/cms/fritz-wintergesamtschule/fileadmin/fritz-winter-gesamtschule/medien/dokumente/erziehungsvertrag_regeln.pdf 30 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF des Vertrauens zu schaffen, können wir auch in Krisenfällen gemeinsam zum Wohle der Kinder und Jugendlichen agieren. 5.3 SOZIALPÄDAGOGIK Sozialpädagogische Aufgaben zählen neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen zu den Tätigkeitsfeldern der Lehrkräfte, die sie in Kooperation mit schulischen Sozialpädagogen leisten. Die Einrichtung einer Sozialpädagogenstelle ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Unterstützung in diesem Bereich und für die Umsetzung der Inklusion und ihrer vielen Beteiligten in Schule. Zu den vorherzusehenden Aufgabengruppen gehören: • Unterstützung bei der Koordination der Inklusionsarbeiten; • Unterstützung und Begleitung aller außerunterrichtlichen Aktivitäten; • Unterstützung des Schwerpunktes „Soziales Lernen“ durch spezifische Projektangebote; • eigenständiges Beratungsangebot (auf Wunsch vertraulich); • Einzelfall- und soziale Gruppenarbeit; • Krisenintervention; • eigene Angebote in der Berufsorientierung (z. B. Bewerbungstraining); • eigenständige offene Angebot während der Mittagspause; • Sprechstunden und Online-Kontaktmöglichkeit; • kollegiale Fallberatung (Lehrerinnen und Lehrer). Für die Vernetzung und Koordination der externen Hilfsangebote und Maßnahmen sind die Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die sozialpädagogischen Fachkräfte in Absprache mit den betroffenen Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrern zuständig. Denkbar ist auch die Einrichtung eines „Schulsozialarbeit-Teams“. Die Schule wird ab ihrem 3. Laufjahr eigene Mittel erwirtschaften können, um eine halbe Stelle durch Mittelumwidmung zu erwirtschaften. Die Konzeptgruppe hält jedoch bereits von Beginn an die Mitarbeit eines Sozialpädagogen für notwendig. Es ist wahrscheinlich, dass die notwendigen Stellenanteile bzw. Stunden durch Umwidmung/Umrechnung 31 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF von Stellenanteilen der Schulsozialarbeiter aus anderen, auslaufenden Schulen aus dem Haushalt des Landes gewonnen werden können, ohne dass der städtische Haushalt belastet wird. 5.4 BERATUNGSKONZEPT Sowohl Kinder und Jugendliche, ihre Eltern als auch Lehrerinnen und Lehrer können im schulischen Kontext Situationen erleben, in denen sie Beratung und Unterstützung benötigen. Beratungsbedarf kann bei Schülerinnen und Schülern entstehen: • bei Brüchen und schulischen Übergangen (z. B. von der Grundschule zur weiterführenden Schule); • bei der Rollenfindung in der Pubertät und der Ablösung vom Elternhaus; • bei der Lebenswegplanung und der Berufs- und Studienorientierung; • bei individuellen sozio-ökonomischen oder psychosozialen Problemlagen; • bei familiären oder gesundheitlichen Schwierigkeiten u.v.m. Beratungsbedarf kann bei Eltern entstehen, wenn sie Unterstützung brauchen, um in einem der oben genannten Prozesse schneller und/oder leichter ihre neue Rolle in Bezug auf die Entwicklung ihres Kindes zu finden und dabei sicherer in ihrer Erziehungsarbeit zu werden. Beratungsbedarf kann im Kollegium entstehen, wenn Unsicherheiten und Konflikte konstruktiv gelöst werden sollen. Jede Beratung findet im Rahmen des Beratungserlasses, der geltenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Konferenzbeschlüsse durch unterschiedliche Personen statt. Für jede Beratung muss ein Auftrag vorhanden sein. Die Schulsozialarbeit bietet sowohl Beratung als auch kollegiale Fallberatung an. Der Kreis Wesel bietet Schulberatung an und stellt den schulpsychologischen Dienst. Lehrerinnen und Lehrer bieten in unterschiedlicher Form Beratung für Schülerinnen und Schüler an. 32 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 6. TEAMBILDUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Die komplexen und anspruchsvollen pädagogischen Aufgaben, die eine inklusiv arbeitende Gesamtschule mit sich bringt, sind nur gemeinsam und in gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Unterstützung zu bewältigen. Alle am Schulleben Beteiligten sind dabei von Bedeutung. Lehrkräfte, Schulleitung, Schülerinnen und Schüler, Sozialpädagogen, Integrationshelfer, Eltern, aber auch externe Experten (Schulpsychologen) und das Personal der kooperierenden Schulen und Unternehmen gestalten unsere Schule. 6.1 LEHREN IM TEAM Eine besondere Rolle spielen dabei naturgemäß die Lehrerinnen und Lehrer, die nicht nur für die Qualität des Unterrichts stehen, sondern die auch an allen konzeptionellen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben des Schullebens beteiligt sind. Lehren und Arbeiten in vielfältigen Teams, ob Klassen-, Jahrgangs-, Stufen-, Fachkonferenz- oder Schulleitungsteam ist elementare Voraussetzung für wirksames pädagogisches Handeln. Die Umsetzung der Inklusion ist ohne Teamarbeit nicht denkbar – so sollen bereits ein gutes halbes Jahr vor Einschulung die Bezugspersonen der Kinder mit Förderbedarf aus den Grundschulen mit den Lehrkräften der Gesamtschule über den Übergang beraten. Möglichst ist darauf hinzuarbeiten, dass die Klassenlehrer der 5. und 6. Klassen persönliche Ansprechpartner der Kinder mit Förderbedarf werden und möglichst lange bleiben. Das Ziel soll - besonders in der Erprobungsstufe - darin bestehen, die Zahl der Ansprechpersonen möglichst gering zu halten. Dies setzt gute Kommunikationsstrukturen zwischen den Lehrkräften voraus. 33 Konzept Gesamtschule – ENTWURF Neukirchen-Vluyn Die Entwicklung und Implementierung teamförderlicher Strukturen, die später im Schulprogramm festgeschrieben werden, muss darum besonders in der Gründungsphase einer neuen Schule Beachtung finden. In den Klassen, in denen behinderte Kinder sind, soll nach Möglichkeit Teamteaching umgesetzt werden. Die neue Schule soll Klassenleitungsteams haben und in Jahrgangsteams zusammen arbeiten. Team Schulleitung Fortbil -dung, Super vision Team Besondere Teams Fachteams Team Schulsozialarbeit Eltern- Schüler teams teams Klasse nleitun g Jahrgangsstufenteams 5 und 6 7 und 8 9 und 10 S II 34 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF In Gesamtschulen gibt es eine Funktionsstelle für die didaktische Leitung: Damit eine Schule für alle Kinder erfolgreich arbeiten kann, müssen Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam den Unterricht planen und vorbereiten. Den Rahmen dazu geben die Richtlinien und Lehrpläne für die Gesamtschule in NRW. An einer Gesamtschule ist es die Aufgabe der didaktischen Leitung, die Umsetzung dieser Lehrpläne sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Inhalte und Methoden des Unterrichtes und die pädagogische Arbeit im Laufe eines Schuljahres in den verschiedenen Jahrgangsstufen beobachtet und begleitet werden. Die didaktische Leitung arbeitet mit den Fachkonferenzen (Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer, die das gleiche Fach unterrichten), den Jahrgangsteams, den Eltern und Schülerinnen und Schülern zusammen. Neben dem allgemeinen Unterricht betreut sie z.B. den fächerübergreifenden Unterricht, die Bänder und Unterrichtsprojekte. Lehren und lernen an einer Gesamtschule bedeutet, in vielen bunt zusammengesetzten Gruppen zu arbeiten. Damit die Leistungen und die Bewertung der Leistungen vergleichbar sind, kümmert sich die Didaktische Leitung mit dem Fachkollegium um die Erarbeitung gemeinsamer Standards, um die Sicherstellung der Qualität schulischer Arbeit. Die Begleitung und Koordination von Projekten, Angeboten im Ganztag und Festen und Feiern gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Didaktischen Leitung. Der beständige Schulentwicklungsprozess, also z.B. auch Planung und Begleitung von Fortbildung werden von der Didaktischen Leitung eingeleitet und durchgeführt. So bleibt die Schule lebendig und ermöglicht optimales Lernen. Dies betrifft insbesondere: • Entwicklung des Schulprogramms; • Konkretisierung der individuellen Förderung; • Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung Inklusion; • Inhalt und Organisation des Ganztagsbereichs; • stufen- und fächerübergreifende Koordination von Beratung, Differenzierung, Projekten, Fördermaßnahmen, Methoden, Inhalten, Arbeitsstunden, häuslicher Arbeit; • Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung; 35 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF • Informationsschriften für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern; • Planung und Durchführung von innerschulischen Fortbildungen; • Information über außerschulische Fortbildungsveranstaltungen; • Organisation und Leitung pädagogischer Gesprächskreise, auch unter Beteiligung von Eltern. Die Didaktische Leitung gehört der Schulleitung an. Die Stellvertretende Schulleitung arbeitet überwiegend im organisatorischen Bereich. 6.2. FORTBILDUNG Die Konzeptgruppe erkennt schon zum jetzigen Zeitpunkt die Inklusion als das Thema, das klaren Fortbildungsbedarf nach sich zieht. Für die Umsetzung des gemeinsamen Lernens und der dafür notwendigen individuellen Förderung müssen alle Lehrerinnen und Lehrer viele pädagogische Felder beherrschen und benötigen dafür Unterstützung: • Binnendifferenzierung im Unterricht; • Erstellen von Förderplänen; • Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommen zusätzliche Fortbildungsthemen wie: Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), Dyskalkulie, Asperger-Autismus. Auch in der Zukunft sind weitere Fortbildungen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum geplant. Hilfreich wären Angebote der Schulsozialarbeit und kollegiale Beratung, starke Kooperation und Erfahrungsaustausch im Schulzentrum und eine Begleitung oder Supervision der Klassenlehrerleitungen, vor allem der Klassen 5 und 6 hinsichtlich der besonderen, durch die Inklusion notwendigen pädagogischen Kompetenzen. 36 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF 6.3 QUALITÄTSSICHERUNG / EVALUATION Evaluation ist nicht nur eine verpflichtende Aufgabe, sondern unverzichtbares Element einer funktionierenden Schulentwicklung. Sie dient als • Instrument zur Steuerung der Schulentwicklung; • Hilfe zur Selbstreflexion für Lehrkräfte; • Kontrolle und Rechenschaftslegung und • als Instrument zur Beteiligung von Schülern, Lehrkräften und Eltern an Schulentwicklung. Es gehört zu unserem Verständnis von Schulentwicklung, wir haben sie zu Beginn als konzeptoffen beschrieben, dass nicht alles neu entwickelt werden soll. Wir wollen kluge Konzepte, die sich bewährt haben, übernehmen und die eingesetzten Konzepte auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Neben den externen Verfahren der Lernstanderhebungen in Klasse 8, den zentralen Prüfungen in Klasse 10, der Qualitätsanalyse durch das MSW sowie der nationalen und internationalen Schulleistungsstudien, müssen schulinterne Qualitätsstandards und Evaluationsverfahren entwickelt werden, die unterschiedliche Schwerpunkte in den Fokus nehmen. Dabei können sowohl standardisierte als auch von schulinternen Evaluationsberatern entwickelte Evaluationsinstrumente zum Einsatz kommen: • SEIS (Selbstevaluation in Schule) , SefU (Schüler als Experten für Unterricht), usw. • Schülerbefragungen; • Elternbefragungen; • Lehrerbefragungen; • gemeinsame Konferenzen mit den abgebenden Grundschulen; • Feedbackgespräche/-erhebungen mit Praktikumsbetrieben und Einrichtungen, in denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung tätig sind; • Austausch mit anderen Gesamtschulen. 37 Neukirchen-Vluyn Konzept Gesamtschule – ENTWURF Die Gesamtschule möchte den 70-Minuten-Rhtythmus des Gymnasiums übernehmen. Dazu erklären sich auch die auslaufenden Schulen im Schulzentrum bereit. Hier ist bereits geplant, die Erfahrungen des Gymnasiums vor dem Start der Gesamtschule formal zu evaluieren, um alle Aspekte zu berücksichtigen, die für die Gesamtschule und die auslaufenden Schulen in ihrem Zusammenspiel relevant werden (u.a. auch die Busverbindungen in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und die Einsatzzeiten von schulfremden Personal (Integrationshelfer, sonderpädagogisches Personal). 7. PERSPEKTIVE Die hier vorgelegte Rahmenkonzeption für die Gesamtschule Neukirchen-Vluyn muss in vielen Bereichen noch weiter ausgestaltet werden. Viele Entscheidungen werden sich erst im Prozess der Gründung und des späteren Schullebens herausbilden. Einige Entscheidungen über grundlegende Fragen werden auch nicht in Neukirchen-Vluyn, sondern durch das Schulministerium in Düsseldorf getroffen werden. Dieses Papier belegt – neben der Festlegung in den grundsätzlichen Fragen – aber auch, dass wir in Neukirchen-Vluyn frühzeitig und verantwortungsbewusst auf die Herausforderungen reagiert haben, die die Schulentwicklungsplanung offen gelegt hat. Sie hat diesen Prozess mit einem durchaus nicht selbstverständlichen Maß an Konsenswillen und Mut zur Beteiligung aller Akteure begonnen. Bis zur tatsächlichen Gründung der Gesamtschule sind noch zahlreiche Maßnahmen vom Schulträger und den Aktiven, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern sowie allen anderen beteiligten Gruppen von der Schulsozialarbeit über die Kollegien der kooperierenden Schulen bis zu den Mitarbeitern der Jugendhilfe umzusetzen. Ein wichtiger Schritt ist mit der Erarbeitung dieses Rahmenkonzeptes getan. Letztlich entscheidet über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes die noch einzusetzende Schulleitung der zu gründenden Gesamtschule. 38