Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Anschluss an die
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Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Anschluss an die
Absender: Datum Straße PLZAffohnort An die GemeindeHürtgenwald August-Scholl-Straße 5 52393Hürtgenwald An t r a g a u f Erte i l u n gd e r Ge n e h migungzum Anschlussan die gem eindliche Abwasseranlage(Ortskanalisation)in Aufgrundder Satzungüberdie Entwässerung der Grundstücke und den Anschlussan die gemeindlicheAbwasseranlage wird hiermitdie Genehmigung zum Anschluss an I OenMischwasserkanal/ I an den Schmutzwasserkanal/ I an den Regenwasserkanal der hierzunotwendigen Hausanschlüsse beantragt. und zur Herstellung Dasanzuschließende Grundstück lieqtin: Ort StraßeundHausnummer Gemarkung Flur-Nr. Pazellen-Nr. Bitte einen der folgendenPunkteankreuzen: I Es ist beabsichtigt, den Anschlussselbstherzustellen. Die hierzunotwendige Ausnahmegenehmigung wirdhiermitbeantragt. ! gefertigt. wirdvon einemUnternehmer Der Anschluss Nameund Anschriftdes Unternehmers Dem Antragsteller ist folgendes bekannt: a) Vor Erteilungeinerschriftlichen Genehmigung durchdie GemeindeHürtgenwald darf der Anschlussan die gemeindliche Abwasseranlage nichterfolgen.Der Anschlussberechtigteoder die ausführendeFirma hat den Baubeginn3 Tage vorher der Gemeindevenaraltung anzuzeigenund nach Fertigstellungdie Abnahme bei der Gemeindeverwaltungzu beantragen. b) Bei der Abnahmemüssenalleabzunehmenden Leitungensichtbarund gut zugänglichsein. c) Gegeneineneventuellen Rückstauhat sich der Anschlussnehmer ist die selbstzu cchützen.Rückstauebene Höheder Straßenoberkante an der Anschlussstelle. d) Die Kostendes Hausanschlusses gehenzu Lastendes Anschlussnehmers. Hiezu gehörennichtdie Kosten des Leistungsteiles von der Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze. DieseKostenwerdenüberden einmaligen Anschlussbeitrag für die Gesamteinrichtung oder die Teileinrichtung abgedeckt. ,,Kanalhausanschlüsse" e) Für die Ausführungder Arbeitensinddie einschlägigen in derjeweilsgültigenFassungverDIN-Vorschriften bindlich. f) Nach Herstellung von einersachkundigen es Kanalhausanschlusses ist die Anschlussleitung Firmaauf Dichtigkeit zu prüfen.Das Protokollder Dichtigkeitsprüfung ist auf Verlangender Gemeindevozulegen. (UnterschrifUen des/derAntragsteller/s)