Unbedenklichkeitsbescheinigung

Transcrição

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Savatech d.o.o.
Škofjeloška cesta 6
4000 Kranj
tel: +386/4/2065965
tax: +386/4/2066402
www.sava-racing.si
Industrial Rubber Products
and Tyres
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Reifenwerk Savatech d.o.o./Slowenien bescheinigt hiermit, dass gegen die Verwendung nachstehend
aufgeführter Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei sachgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. genannten Auflagen ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gemäß § 19 (2) StVZO nicht
zu erwarten.
Fahrzeughersteller
Handelsbezeichnung
Derbi
GPR 125
Felgengrößsen
vorne
3.00x17
Felgengrößen
hinten
3.75x17
Fahrzeugtyp
Genehmigungsnr.
EG/ABE
E8 75R 000 607/609
Bereifung vorne
110/70-17 54H M/C TL/TT MC50F
Bereifung hinten
140/70-17 66H M/C TL/TT MC50
Bemerkung:
Wichtiger Hinweis: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Firma Sava. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen
und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nicht
erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von Sava geprüft. Alle o.g. Reifen ab
Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung gemäß ECE-R75. Die Verwendung der oben
aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter
Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 (2) StVZO, da
keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (3)
StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nich begründet werden, da die
Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE genannt sind.
____________________
____________________
Leiter R&D: Rupar Bojan
Produktmarketing: Bajželj Uroš
Kranj, 02.12.2011
Stempel