Unbedenklichkeitsbescheinigung
Transcrição
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Savatech d.o.o. Škofjeloška cesta 6 4000 Kranj tel: +386/4/2065965 tax: +386/4/2066402 www.sava-racing.si Industrial Rubber Products and Tyres Unbedenklichkeitsbescheinigung Das Reifenwerk Savatech d.o.o./Slowenien bescheinigt hiermit, dass gegen die Verwendung nachstehend aufgeführter Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei sachgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gemäß § 19 (2) StVZO nicht zu erwarten. Fahrzeughersteller Handelsbezeichnung Derbi GPR 125 Felgengrößsen vorne 3.00x17 Felgengrößen hinten 3.75x17 Fahrzeugtyp Genehmigungsnr. EG/ABE E8 75R 000 607/609 Bereifung vorne 110/70-17 54H M/C TL/TT MC50F Bereifung hinten 140/70-17 66H M/C TL/TT MC50 Bemerkung: Wichtiger Hinweis: Unbedingt beachten! Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Firma Sava. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von Sava geprüft. Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung gemäß ECE-R75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 (2) StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nich begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE genannt sind. ____________________ ____________________ Leiter R&D: Rupar Bojan Produktmarketing: Bajželj Uroš Kranj, 02.12.2011 Stempel