März 2,07 MB - Stadt Weißenfels
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März 2,07 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels 25. Jahrgang Ausgegeben am 20. März 2015 Nummer 3 Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen – Stadt Weißenfels - Haushaltssatzung 2015 - Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen - Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015 Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen - Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „B 176/L205 Aus- und Umbau Knoten Pettstädt“ in den Gemarkungen Storkau und Roßbach in den Landkreisen Burgenlandkreis und Saalekreis - Bekanntmachung zur Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Thema Tierheim/Tierschutz in Weißenfels Amtliche Bekanntmachung – Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - 2. Änderungsbeschluss zum Bodenordnungsverfahren Langendorf (Rinderstall), AK: 42 WSF 040 Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Langendorf - Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Langendorf Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben - Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Tagewerben - Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Tagewerben Amtliche Bekanntmachung – Sonstiges - Durchführung der Deichschau 2015 Nichtamtlichen Teil - Aus dem Stadtrat - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Museum Schloss Neu-Augustusburg - Informationen aus der Stadtbibliothek - Informationen Anzeigenteil Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier! Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser, viele von Ihnen kennen sicher noch die Zeilen des alten Goethe: Vom Eise befreit sind Strom und Bäche, durch des Frühlings holden, belebenden Blick. Im Tale grünet Hoffnungsglück; … Gut ich gebe zu, fortführend müsste ich googeln, und trotzdem möchte ich diese Zeilen aus verschiedensten Gründen voranstellen. Da ist natürlich zuerst die Frage: Von welchem Eis? Keine Sorge, jetzt kommt kein Vortrag über Klimaerwärmung, sondern nur Dankbarkeit. Dass meinen Kollegen, mir und der Stadt insgesamt der Winter in des Wortes eigentlicher Bedeutung erspart geblieben ist. Beim Schneeschieben, Streusalzeinsatz, auf unseren Baustellen. Vor allem bei Letzteren hatten wir einfach nur Glück. Die Bergschule läuft (bis auf die Kosten) planmäßig. Meine Entscheidung, das große Umleitungsszenario „Busbahnhof“ nicht wie geplant in der Adventszeit zu starten, war riskant aber richtig. Ach, und was die Kosten der Bergschule betrifft: Kein Planer konnte mit 30-prozentigen Preissteigerungen binnen Jahresfrist rechnen, aber das Land hat bereits Unterstützung signalisiert … Bereits heute, vielen Dank im Namen der Schüler. Umleitungsszenario ist ein gutes Stichwort, möchte ich Sie doch auf zwei beginnende Baustellen hinweisen. Einmal die relativ einfache in der Südstadt, am Südring. Und dann auf die Landesbaustelle „Burgwerbener Straße“. Vielleicht fragen Sie sich hier: „Wieso jetzt“? Die Antwort des Landes lautet: Drohender Verfall der genehmigten Planung und Chance der Finanzierung im Jahr 2015. Wir als Stadt werden uns bei dieser Gemeinschaftsbaustelle zwischen Land, AÖR Abwasser und Stadtwerken dranhängen. Nämlich den Fußweg erneuern und ein Stück Radweg bauen. Ein Puzzlestück von der Umgehungsstraße bei Burgwerben bis zur Merseburger Straße. Unser Ziel ist ein durchgängiger Radweg bis zum Geiseltalsee. Mit der Stadt Braunsbedra laufen aktuell die Abstimmungen. Ein weiterer Grund für die Eingangszeilen ist natürlich auch der definitive Bau der Brücke zwischen Leißling und Uichteritz. Auch wenn die Übergabe des Fördermittelbescheides erst nach dem Redaktionsschluss (4. März) erfolgen soll, die Finanzierung steht! Dass es überhaupt dazu kommt, ist ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Vom Land, über den Kreis bis zu den Bürgermeistern der Orte – parteiübergreifend! Vielen Dank für Ihre/eure Unterstützung! Ich weiß, dass die Brücke mancherorts umstritten ist. Daher möchte ich auf unsere Überlegungen zum „Warum?“ hinweisen. Die einfachste Antwort würde lauten: Im Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Weißenfels und der damals noch eigenständigen Gemeinde Uichteritz war dieses Vorhaben enthalten. Und wenn möglich sollte man Wort halten. Meine eigentliche Sicht möchte ich aber mit folgender, für manchen provokanten These, darlegen: 2 Was Großkorbetha und der dortigen Raffinerie die A 38 ist, ist unseren südwestlichen Ortsteilen Leißling, Markwerben, Uichteritz und Lobitzsch genau diese Brücke. Ein Stück Infrastruktur, wichtig für die Gemeinschaft, deren kulturelles Leben, für die zukünftige touristische Entwicklung. Und dazu gehört auch hier der Blick nach vorn; wir treiben die Entwicklung voran. Mit dem Projekt „Himmelswege“ sind wir uns mit Naumburg und dem Land einig, dass es weitergehen muss. Und ehe wir Monate verlieren, übernimmt Weißenfels für sein Areal die Kosten der Vermessung für alle Anlieger. Natürlich in der Hoffnung, dass die darauf folgende Flurneuordnung und die notwendigen Baumaßnahmen für neue Wanderwege zeitnah umgesetzt werden. Von Naumburg Richtung Eulau, von Weißenfels bis Goseck! Es ist unser Beitrag zur hoffentlich erfolgreichen Bewerbung des „Naumburger Dom´s und der hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“ zum Weltkulturerbe! Schön, dass Weißenfels eben nicht nur Wirtschaftsstandort ist, sondern mit seiner Geschichte, dem Fluss, dem Saaletal und Weinbau tolle Angebote für uns und unsere Gäste bietet. Vereinfacht ausgedrückt: So vielfältig ist! Zum Schluss noch zwei Dinge. Zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen ein frohes Osterfest! Hoffentlich erlaubt es das Wetter zu Ostern einfach mal spazieren zu gehen oder sich aufs Fahrrad zu schwingen. Genießen Sie die aufbrechende Natur, egal ob mit einem Blick auf die neu bepflanzte Promenade oder auf den neuen Radwegen im Norden der Stadt. Und falls Sie etwas entdecken, das etwas aufgeräumter sein könnte, am 11. April ist wieder Zeit für den Frühjahrsputz. Sie sind alle recht herzlich aufgerufen Hand anzulegen. Egal ob Stadt oder Land, im Park oder auf dem Vereinsgelände. Melden Sie sich bei der Stadt, wenn Sie Hilfe brauchen! Gemeinsam ist vieles schnell geschafft! Ihnen allen eine schöne Frühlingszeit. Herzlichst Robby Risch §6 Stellenplan Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans. II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Weißenfels für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 100 Abs. 1 und 2, 101 und 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. Nr. 12/2014, S.288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 27. November 2014 und mit Beitrittsbeschluss in der Sitzung am 5. März 2015 zur kommunalaufsichtlichen Genehmigung vom 11. Februar 2015 mit Aktenzeichen 151401/J/550/2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird: I. Haushaltssatzung §1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan enthält gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz folgende Festsetzungen: 1. im Ergebnisplan a) Gesamtbetrag der Erträge auf 61.652.900 Euro b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 62.813.600 Euro 2. im Finanzplan a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 59.830.100 Euro b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 59.547.100 Euro c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 7.324.500 Euro d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 7.474.500 Euro e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.056.800 Euro f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.682.500 Euro. §2 Kreditaufnahme Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 83.800 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 8.167.600 Euro festgesetzt. §4 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 14.500.000 Euro festgesetzt. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 11. Dezember 2014 (WSF-ABl. 12/2014, S. 3) festgesetzt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenfels Klosterstraße 2 Fachbereich Finanzdienste Zimmer 122 06667 Weißenfels zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus: Montag, den 23.03.2015, Dienstag, den 24.03.2015, Mittwoch, den 25.03.2015, Donnerstag, den 26.03.2015, Freitag, den 27.03.2015, Montag, den 30.03.2015 Dienstag, den 31.03.2015 9:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 15:30 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 17:30 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 17:30 Uhr Weißenfels, den 09.03.2015 Risch Oberbürgermeister Stadt Weißenfels Oberbürgermeister Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen Gemäß § 17 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt: 1. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke in der Stadt Weißenfels zu der am 19. April 2015 stattfindenden Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels können von jedem Wahlberechtigten in der Zeit vom 26. März 2015 bis zum 4. April 2015 zu folgenden Zeiten im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 (barrierefrei) in Weißenfels eingesehen werden: montags von dienstags von mittwochs von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr 3 donnerstags von freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr (außer Karfreitag, den 03.04.2015) am Sonnabend, den 04.04.2015, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Einsichtnahme erfolgt durch ein Datensichtgerät, dass von einem Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes bedient wird. Wahlberechtigte können verlangen, dass während der Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung des Antrags mittels Telegramms, Fernschreibens, Telefax (03443 370-388) oder per E-Mail erfüllt. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Der Wahlscheinantrag für den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch elektronisch mittels des „Wahlscheinantrages Online (Briefwahl)“ übermittelt werden. Im Einzelnen gilt hierfür Folgendes: a) Schriftlicher oder mündlicher Wahlscheinantrag: 2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses: Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 4. April 2015 von jedem Wahlberechtigten beantragt werden. Das kann entweder schriftlich gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels, geschehen oder zur Niederschrift beim Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels innerhalb der unter Ziff. 1. genannten Zeiten. Sofern die behaupteten Tatsachen für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. b) Wahlscheinantrag per E-Mail: Einen Wahlschein erhält auf Antrag: a) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er beabsichtigt: - an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen oder - aufgrund seines Aufenthaltes am Wahltag im Wahllokal eines anderen Wahlbezirks des Wahlbereiches Stadt Weißenfels zu wählen. b) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn: Ein Wahlscheinantrag per E-Mail ist unter der E-Mail-Adresse: [email protected] zu übermitteln. Zu den dafür vorzunehmenden Angaben gilt das zum schriftlichen Wahlscheinantrag zuvor Bestimmte. c) Wahlscheinantrag Online (Briefwahl): 3. Wahlbenachrichtigung, Wahlscheinantrag: Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 25. März 2015 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und im Falle seiner bisherigen Nichteintragung die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Der Antragsteller gibt seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an und ob er Briefwahlunterlagen wünscht. Der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für einen schriftlichen Wahlscheinantrag beigefügt. Der Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen kann über die Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de oder über den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code übermittelt werden. Auf der Startseite der zuvor genannten Internetseite der Stadt Weißenfels befindet sich der Button „OB-Wahl 19.04.2015“ über dessen Anklicken man zum „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)“ mit den dort auszufüllenden Angaben gelangt. Zu dem vorausgefüllten Wahlscheinantrag Online (Briefwahl) gelangt man ferner, wenn man mit seinem Smartphone oder Tablet-PC den auf der Wahlbenachrichtigungskarte eingedruckten QR-Code einliest. Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Antragsteller bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden ab dem 8. April 2015 ausgegeben. 4. Wählen mit Wahlschein, Briefwahl: Wer einen Wahlschein hat, kann an der Oberbürgermeisterwahl durch Stimmabgabe vor dem Wahlvorstand im Wahllokal in einem beliebigen Wahlbezirk in der Stadt Weißenfels oder bei Erhalt von Briefwahlunterlagen durch Briefwahl teilnehmen. - er nach nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses ver säumt hat oder Bei der Briefwahl hat der Wähler im verschlossenen hellblauen Wahlbriefumschlag: - wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. - seinen Wahlschein und - den Stimmzettel im ebenfalls verschlossenen hellgrauen Wahlumschlag Der Wahlschein mit oder ohne Briefwahlunterlagen kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 17. April 2015, 18.00 Uhr, beantragt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Buchst. b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, bis 15.00 Uhr, stellen. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können. Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich beim Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels beantragt werden. 4 so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindewahlleiter zu übersenden, so dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag (19. April 2015) bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Das ist am Wahltag das Wahlbüro im Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels, Klosterstraße 5, Erdgeschoss (Beratungsraum) und bis zum Wahltag das Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels. Die Briefwahl kann auch im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels an Ort und Stelle ausgeführt werden, wenn der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen persönlich dort abholt. Bei dem „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)“ ist die rechtzeitige Beantragung zur Übersendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller bis zum 15. April 2015, 18.00 Uhr, möglich und bei persönlicher Abholung im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels bis zum 17. April 2015, 18.00 Uhr. 5. Ausgabe an andere Personen: Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von einer solchen Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt. 6. Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl: Sollte eine wahlberechtigte Person für die Oberbürgermeisterwahl am 19. April 2015 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen anfordern und beabsichtigt sie, auch an einer möglichen Stichwahl am 10. Mai 2015 durch Briefwahl teilzunehmen, so gilt dafür bereits der Wahlscheinantrag zur Wahl am 19. April 2015, sofern dies von Wahlberechtigten nicht gestrichen wird. Weißenfels, den 27. Februar 2015 Risch Oberbürgermeister Stadt Weißenfels Gemeindewahlleiter Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015 Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen Ich gebe hiermit bekannt, dass die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, dem 30. März 2015, um 17.00 Uhr, im Beratungsraum des Technischen Rathauses der Stadt Weißenfels, Haus 2, Klosterstraße 5, 06667 Weißenfels, Eingänge Klosterstraße und Marienstraße/Erdgeschoss stattfindet. Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015. Ich weise darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat (§ 10 Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA). Bekanntmachung Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „B 176/L 205 Aus- und Umbau Knoten Pettstädt“ in den Gemarkungen Storkau und Roßbach in den Landkreisen Burgenlandkreis und Saalekreis Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers - Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd - das Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durchgeführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 2 UVPG LSA i. V. m. § 3 c UVPG hat ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG LSA für das o. g. Vorhaben besteht, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 2 UVPG LSA i. V. m. § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), zugänglich. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Storkau und Roßbach beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit 8. April 2015 bis zum 7. Mai 2015 während der Dienststunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag in der Stadtverwaltung Weißenfels Frau Krämer 2. OG/Zimmer T211 Klosterstraße 5 06667 Weißenfels zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21. Mai 2015, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), oder bei der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 FStrG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 5 Weißenfels, den 27. Februar 2015 Otto Gemeindewahlleiter 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr 09:00 – 11:30 Uhr 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) b) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Thema Tierheim/Tierschutz in Weißenfels Für den 31.03.2015, um 17 Uhr, lade ich zu einer Einwohnerversammlung in den Ratssaal, Am Kloster 01 in Weißenfels ein. Thema: Tierheim/Tierschutz in Weißenfels von der Auslegung des Plans. Die Einwohnerversammlung soll dazu dienen, über den aktuellen Stand in Sachen Unterbringung von Tieren aus dem Stadtgebiet in Tierheimen zu informieren. Konkret soll dabei auch über das Katzenheim Zeitzer Straße und dessen weitere Entwicklung berichtet werden. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 Satz 1 FStrG). Zugleich soll die Einwohnerversammlung dazu genutzt werden, mögliche Mitstreiter für den lokalen Tierschutz zu finden, welche an dem Aufbau von Strukturen vor Ort Interesse haben. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Risch Oberbürgermeister Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 8. Ab 8. April 2015 werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt. de zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a VwVfG). Weißenfels, 03.03.2015 Risch Oberbürgermeister 6 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister Robby Risch Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33; Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected] IMPRESSUM 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans an treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger der Straßenbaulast gemäß § 9a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht zu. Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. Weißenfels, den 03.03.2015 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels Postanschrift PF 1655, 06655 Weißenfels ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 2. Änderungsbeschluss zum Bodenordnungsverfahren Langendorf (Rinderstall), Az: 42 WSF 040 Nach § 64 in Verbindung mit § 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i.d.F. vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert wurde, wurde das Bodenordnungsverfahren Langendorf (Rinderanlage), Verf.Nr. (WE 3/8/91) 42 WSF 040, am 14.07.1995 angeordnet. I. Beschluss. Ausschluss Gemarkung Langendorf, Flur 12, Flurstück 63/9. Begründung Das Flurstück 63/9, Flur 12, Gemarkung Langendorf wurde mit dem 1. Änderungsbeschluss vom 17.04.1997 als Tauschfläche zum Verfahren hinzugezogen. Da dieses Flurstück derzeit nicht mehr als Tauschfläche zur Verfügung steht, wird es hiermit aus dem Verfahren ausgeschlossen. Dem Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum unterliegen somit nunmehr folgende Flurstücke: ersten Tage dieser Bekanntmachung, bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels, anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. 03. 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Bekanntmachung. Anlage: Karte des Verfahrensgebietes Gemarkung Flur Flurstücke Langendorf 12 68/1, 69/1, 70/1, 71, 72/1, 73, 74, 75, 76/1, 79/1 und 88/1 einschließlich der auf der Grundlage von Rechtsvorschriften errichteten Gebäude und Anlagen. Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 8,0400 ha und ist auf der zu diesem 2. Änderungsbeschluss gehörenden Karte mit einem orangefarbenen Streifen umrandet. II. Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten Die Inhaber von Rechten an Flurstücken, die im Einleitungsbeschluss vom 14.07.1995, sowie dem 1. Änderungsbeschluss nicht bereits erfasst und nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom 7 Einladung an alle Feldbesitzer der Flur Langendorf und Beuditz Satzungsgemäß laden wir alle teilnahmeberechtigten Mitglieder der Jagdgenossenschaft Langendorf/WSF zur Jahresversammlung am Montag, dem 30. März 2015, um 18.00 Uhr, in die Gaststätte „Lindenhof“ in Langendorf, Bahnhofstraße, ein. Tagesordnung: - Bericht des Vorstandes - Bericht der Jagdpächter -Anfragen/Diskussion -Beschlussfassung Rolf Steingraf Vorsitzener Jahreshauptversammlung 2015 Am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 20.00 Uhr findet in Helms Gasthof in Tagewerben die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Tagewerben statt. Alle Mitglieder, Landeigner sowie die Jagdpächter sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: - Bericht des Vorstandes mit Protokollkontrolle - Bericht des Kassierers und Kassenprüfung - Beschluss über die Verwendung des Jagdpacht bzw. der Reinerlöse - Bericht des Jagdobmanns zum abgelaufenen Jagdjahr - Beschluss zur weiteren Jagdnutzung (Pachtverlängerung) -Diskussion Theo Böhland Im Auftrage des Vorstandes Bekanntmachungen - Sonstiges Bekanntmachung Durchführung der Deichschau 2015 Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben am Freitag, dem 27. März 2015, um 19.00 Uhr, im Gasthof „Zum Deutschen Kaiser“ Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenwarts 5. Diskussion und Beschluss über die Nutzung des Reinertrages 6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und Wahl des neuen Vorsitzenden 7. Bericht der Jagdpächter 8. Beschluss über die weitere jagdliche Nutzung 9.Schlusswort Pippel im Auftrag des Vorstandes Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, dem 30. April 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Dienstag, der 14. April 2015 8 Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 25.03.2015 Abs. 7 werden am die Deichabschnitte Wengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener Wiese Kreis/Gemeinde/Stadt BLK, Stadt Weißenfels geschaut. Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht: - Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren - Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen - eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/ Stadtverwaltung oder schriftlich an: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen - Anhalt Flussbereich Merseburg Willi-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale). Treffpunkt/Uhrzeit: - Wengelsdorfer Deich, 9.00 Uhr, ehem. Pumpstation Wengelsdorf - Schkortlebener Deich, 10.00 Uhr, Schkortleben an der Brücke A 38 - Verwallung Markwerbener Wiese, 11.00 Uhr, Einlaufschütz für Binnenfischerei Internet-Adresse: www.weissenfels.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Weißenfels am 05.03.2015 gefassten Beschlüsse Ausbau Kreuzungsbereich Promenade/Leipziger Straße SR 079-09/2015 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Weißenfels“ Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „Altstadt Weißenfels“ SR 080-09/2015 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Muschwitz der Stadt Lützen und gemeinsamer Bebauungsplan Nr. S09 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ der Städte Hohenmölsen und Lützen - Stellungnahme der Stadt Weißenfels SR 081-09/2015 Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Weißenfels SR 082-09/2015 Haushaltssatzung 2015 - Beitrittsbeschluss SR 083-09/2015 Teilaufhebung des Beschlusses Nr. 470-37/2012 - Urnenstelen auf dem Friedhof Weißenfels SR 084-09/2015 Umbenennung Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch SR 085-09/2015 Ablehnung des Antragesauf Akteneinsicht in Unterlagen mit Inhalten zur Verweigerung des pflichtgemäßen Anschlusses von Grundstückseigentümern an vorhandene Schmutzwasserableitungen (AöR) SR 086-09/2015 Stadtumbau -Ost „Altstadt/Neustadt“ - Förderung privater Baumaßnahmen SR 087-09/2015 Widerspruch zur Ablehnung einer Vereinbarung zur Abstandsflächenbaulast für eine Windkraftanlage im Windeignungsgebiet Großkorbetha - West SR 088-09/2015 Informationen aus der 9. Stadtratssitzung am 05.03.2015 Ausbau Kreuzungsbereich Promenade/Leipziger Straße Lange und umfangreiche Diskussionen gingen dieser Entscheidung voran. Heftig gestritten wurde um die Frage, ob es einen Kreisverkehr oder eine einfache Kreuzung mit Ampelregelung oder eine Kreuzung ohne Ampelregelung geben soll. Problematisch war insbesondere der erforderliche Kurvenbereich für den Busverkehr. Am Ende fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Bereich wird als Kreuzung ohne Ampelregelung ausgebaut. Sanierungsgebiet „Altstadt Weißenfels“ Im Jahr 1994 beschloss der Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Alle Grundstückseigentümer in diesem Gebiet erhielten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch. Die städtebauliche Sanierung wird seitdem durchgeführt und muss in diesem förmlichen Verfahren spätestens im Jahr 2021 abgeschlossen sein. Das umfassende Sanierungsverfahren erfordert die Erhebung von Ausgleichsbeträgen aufgrund sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen zum Abschluss der Sanierung. Der Stadtrat beschloss, dass bereits vor Abschluss der Sanierung als Gesamtmaßnahme im Jahr 2021 den beitragspflichtigen Eigentümern eine freiwillige vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge ermöglicht werden soll. Planung der Nachbargemeinden Der Stadt Weißenfels wurden zwei Planungsvorhaben der Stadt Lützen zur Stellungnahme vorgelegt. Sowohl zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Muschwitz der Stadt Lützen als auch zum gemeinsamen Bebauungsplan Nr. S09 „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“ der Städte Hohenmölsen und Lützen bestehen seitens der Stadt Weißenfels keine Einwände. Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Weißenfels Auf Vorschlag aller Fraktionen beschloss der Stadtrat, Frau Erdmuthe Müller für ihr außerordentliches Wirken für die Stadt Weißenfels das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Die Ehrung wird in einer besonderen Festveranstaltung am 13.03.2015 verliehen. Haushaltssatzung 2015 - Beitrittsbeschluss Der von der Stadt Weißenfels eingereichte Haushalt für das Jahr 2015 wurde von der Kommunalaufsicht geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung erließ die Kommunalaufsicht eine Verfügung u. a. zur Höhe der Kreditaufnahme und zum Kassenkredit. Der Stadtrat fasste den erforderlichen Beitrittsbeschluss, damit die Genehmigung des Haushaltes wirksam werden konnte. Zum 30.09.2015 wird ein Nachtragshaushalt erarbeitet. Urnenstelen auf dem Friedhof Weißenfels Im Jahr 2012 traf der Stadtrat eine Entscheidung, welche Typen von Urnenkammern auf dem Weißenfelser Friedhof eingesetzt werden sollen. Ein Modell dieser Kammern – die Stele „Silver Cloud“ – konnte bisher aufgrund des hohen Preises nicht angeschafft werden. Es ist auch fraglich, ob bei diesem Preis eine ausreichend hohe Nachfrage für dieses Modell seitens der Nutzer besteht. Der Stadtrat beschloss deshalb, den ursprünglich gefassten Beschluss zum Einsatz der Stele „Silver-Cloud“ aufzuheben. Umbenennung Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch Im Rahmen der Verhandlungen zum Gebietsänderungsvertrag im Jahr 2009 wurde gewünscht, dass der Name des Ortsteils Lobitzsch einen Bezug zur bisherigen Gemeinde Uichteritz haben sollte. Somit erhielt der Ortsteil den Namen Uichteritz-Lobitzsch. Aufgrund der umständlichen Schreibweise wird nun der Wunsch nach einer Vereinfachung laut. In der durchgeführten Einwohnerversammlung am 10.12.2014 waren alle anwesenden stimmberechtigten Einwohner für eine Umbenennung. Der Ortschaftsrat Uichteritz unterstützt dieses Anliegen. Der Stadtrat beschloss deshalb, den Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch in Ortsteil Lobitzsch umzubenennen. Antrag auf Akteneinsicht Die Fraktion Bündnis für Gerechtigkeit-WV/GRÜNE beantragte eine Akteneinsicht in Unterlagen der AöR mit Inhalten zur Verweigerung des pflichtgemäßen Anschlusses von Grundstückseigentümern an vorhandene Schmutzwasserableitungen. Da es sich bei dem Gegenstand der Akteneinsicht nicht um eine Aufgabe der Stadt, sondern der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR handelt, lehnte der Stadtrat den Antrag ab. 9 Die Fraktion hat jedoch die Möglich des Informationszugangs anhand der dafür geltenden Rechtsvorschriften durch das Informationszugangsgesetz. Förderung privater Baumaßnahmen Im Jahr 2013 hat die Stadt Weißenfels für die Baulücke Saalstraße 21, 23, 25 einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Inzwischen hat ein Investor die Grundstücke erworben und plant mit einem der Preisträger die Umsetzung des Projektes. Die Stadt Weißenfels wird die Baumaßnahme mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost „Aufwertung Altstadt-Neustadt“ unterstützen, sobald diese vom Land bewilligt werden. Vereinbarung zur Abstandsflächenbaulast Gegen die in der letzten Sitzung getroffene ablehnende Entscheidung des Stadtrates zu einer Vereinbarung über eine Abstandsflächenbaulast für eine Windkraftanlage im Windeignungsgebiet Großkorbetha – West legte der Oberbürgermeister Widerspruch ein. In der erneuten Beratung des Sachverhaltes lehnte der Stadtrat wiederum die Vereinbarung ab. Die Vereinbarung sollte die Nutzung von städtischen Grundstücken als Abstandsflächen für die Windkraftanlagen regeln. Aus der Verwaltung Sperrung Burgwerbener Straße Die Burgwerbener Straße wird vom 30. März bis zum 30. Oktober 2015 im Abschnitt zwischen der Bundesstraße 91 und der Kreuzung Merseburger Straße komplett gesperrt. Das betrifft auch alle abgehenden Stichstraßen. Grund hierfür ist der grundhafte Ausbau der Straße als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der LSBB, der AöR und der Stadt Weißenfels. Autofahrer, die aus Burgwerben kommen, nutzen die offizielle Umleitung über die B 91 bis zur Abfahrt Borau und dann zurück Richtung Abfahrt Weißenfels Nord. Wer aus Halle kommend über die B 91 nach Burgwerben fahren möchte, muss der B 91 bis zur Abfahrt Borau folgen, dort in der Gegenrichtung wieder auf die Bundesstraße auffahren und kann dann die Abfahrt Burgwerben nutzen. Andere öffentliche Straßen im Umfeld der Baustelle dürfen im Rahmen der StvO genutzt werden. Die Grundstückeigentümer erreichen ihre Wohnungen während der Bauarbeiten nur zu Fuß. Die Haltestelle Burgwerbener Straße wird von den Bussen 201 und 202 nicht bedient. Die PVG Burgenlandkreis wird eine Ersatzhaltestelle einrichten. Während der Bauphase wird die Breite der Straße auf 6,5 Meter ausgebaut. Zudem entstehen neue Gehwege und auf einer Straßenseite ein Radweg. Die Stadt Weißenfels hat zudem den Auftrag erteilt, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten. Neben einem Bodenleitsystem und einer erhöhten Bordanlage für den leichten Einstieg in den Bus wird eine Querungshilfe für Blinde und Rollstuhlfahrer errichtet. Die Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR plant außerdem zwischen der Burgwerbener Straße 7a und 9b einen Kanal zu verlegen. Die Kosten für die Baumaßnahme finanziert die Stadt größtenteils mit Fördermitteln. Umleitung aus Halle kommend in Richtung Burgwerben. Umleitung von Burgwerben kommend in Richtung Nord (Halle) oder Zentrum. 10 Saalebrücke: Bauarbeiten starten 2015 Was lange währt, wird endlich gut. Das Land hat sein Okay für den Bau der Saalebrücke zwischen Leißling und Uichteritz gegeben und wird 88 Prozent der Kosten übernehmen. Der Fördermittelbescheid soll am Freitag, 20. März, im Rahmen einer kleinen Feierstunde in Leißling überreicht werden. Die Gesamtkosten für den Bau der Fußgängerbrücke belaufen sich voraussichtlich auf rund 2,4 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Stadt Weißenfels liegt bei 350.000 Euro, wobei 160.000 Euro davon der Ortsteil Uichteritz bei der Eingemeindung zweckgebunden für den Bau der Brücke beigesteuert hat. Fußgänger sollen ab 2016 die Brücke nutzen können. Baustart wird laut Oberbürgermeister Robby Risch noch in diesem Jahr sein. Fahrrad fahren in der Innenstadt Einschränkungen im Publikumsverkehr und Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung Weißenfels am Mittwoch, dem 25. März 2015 Am Mittwoch, dem 25. März 2015 findet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels eine Personalversammlung statt. Die Stadtverwaltung Weißenfels bleibt aus diesem Anlass bis ca. 11:00 Uhr geschlossen. Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in der Verwaltung kann es bis ca. 11:00 Uhr in allen Fachbereichen zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten um Verständnis. Geburtstaler für Weißenfelser Neugeborene Den Weißenfelser Nachwuchs begrüßten Jens Voigt von der Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG und Oberbürgermeister Robby Risch (beide hinten links) bei der Willkommensfeier im Kulturhaus (Fotografin: Katharina Vokoun) Die Fußgängerzone in der Innenstadt wird ab 1. Mai für Radfahrer geöffnet. Dafür hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im Januar dieses Jahres gestimmt. Demnach werden für eine einjährige Testphase folgende Straßen und Plätze für den Radverkehr freigegeben: An der Pforte, Kleine Kalandstraße, Querung Große Kalandstraße, Jüdenstraße zwischen Friedrichstraße und Kleine Kalandstraße, Saalestraße sowie Marktplatz. Die Zugänge zur Innenstadt von der Großen Brücke und der Pfennigbrücke sind durch verkehrliche Regelungen und deutliche Hinweisschilder zu gewährleisten. Radfahrer dürfen in der Fußgängerzone nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen auch in ihrer Fahrweise Rücksicht auf Passanten nehmen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden dies kontrollieren. Ein externer Gutachter wird die Testphase begleiten. Ihr Partner für maßgeschneiderte Anzeigen! Wir Weißenfelser sterben nicht aus. Zu diesem Schluss kamen am Dienstag, 17. Februar, Oberbürgermeister Robby Risch und Jens Voigt von der Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG beim Anblick der 23 Neugeborenen, die sie im Rahmen der Willkommensfeier im Kulturhaus begrüßten. Insgesamt wurden in den Monaten Oktober, November und Dezember 57 Geburten in Weißenfels und den dazugehörigen Ortsteilen verzeichnet. Als Erinnerung an die Heimatstadt überreichte der Oberbürgermeister den Geburtstaler, eine Silbermünze mit einer Abbildung des Weißenfelser Schlosses Neu-Augustusburg. Vor Ort war auch die Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH, die ihr Angebot an familienfreundlichen Unterkünften präsentierte und auf die Aktion „Kinderbonus“ aufmerksam machte. Damit erhalten alle Familien mit Kindern bei Neubezug im Jahr 2015 ab dem Tag des Einzuges bis zur Einschulung ein Kinderzimmer mietfrei. Außerdem gab es für alle Neugeborenen einen Geschenkgutschein im Wert von zehn Euro sowie ein Willkommenspaket mit Gutscheinen für den Heimatnaturgarten, das Museum Schloss Neu-Augustusburg und die Stadtbibliothek. Die Eltern konnten sich zudem über Kindergärten, Kinderärzte und Vereine der Stadt informieren. Die Kinder der Kita Anne Frank begrüßten die neuen Weißenfelser mit Liedern und einem Gedicht. Die Willkommensfeier für Neugeborene fand bereits zum vierten Mal statt. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Weißenfels und der Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG. 11 Gewässerschau in der Stadt Weißenfels Der Unterhaltungsverband “Mittlere Saale – Weiße Elster” lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2015 ein. Es werden die Verbandsgewässer im Zuständigkeitsbereich begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit/Treffpunkt Schaubezirk Mitte 23.04.2015 8.00 Uhr 23.04.2015 11.00 Uhr 23.04.2015 12.30 Uhr Großkorbetha, Parkplatz Gemeindeamt Gewässer: Graben, Schkortelbach, Zuläufe zur Saale (mit OT Großkorbetha, Wengelsdorf, Schkortleben) Uichteritz, Parkplatz Erdmann-NeumeisterPlatz Gewässer: Röhlitzbach u. Zuläufe (mit OT Uichteritz, Markwerben) Weißenfels, Leopold-Kell-Str. vor Feuerwehr Gewässer: Greißlaubach, Klostergraben, Zuläufe zur Saale (mit OT Langendorf, Leißling, Borau Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, 23.02.2015 gez. Petzold -Verbandsvorsteher- Ausbildungsplatz gesucht?? Anlässlich des 68. Jahrestages des Einmarsches der amerikanischen Soldaten der 69. Infanteriedivision gedenkt die Stadt Weißenfels der fünfzehn US-Infanteristen, die im April 1945 den Bürgern der Saalestadt den Frieden brachten und dabei ihr eigenes Leben ließen. Bürgerinnen und Bürger sind am Montag, 13. April 2015, um 15 Uhr, zu einem stillen Gedenken mit Kranzniederlegung an der Gedenktafel auf dem Schloss Neu-Augustusburg, im Durchgang zur Schlossterrasse, eingeladen. Beratungstag für Gründungsinteressierte Donnerstag, 9. April 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr Das Wirtschaftsamt des Burgenlandkreises und der Verein „Alt hilft Jung“ führen für potenzielle Existenzgründer Beratungstage durch. Das Angebot der unentgeltlichen Beratung richtet sich an Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Veranstaltungsort: Technisches Rathaus Weißenfels, Beratungsraum, 06667 Weißenfels Existenzgründerberatung, Kontakt: Frau Monika Joseph Kreisverwaltung Burgenlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung Schönburger Straße 41 06618 Naumburg Telefon: 03445 731689 Fax: 03445 731105 E-Mail: [email protected]. Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Dann sollte man sich diesen Termin schon einmal vormerken: Am 1. Juli 2015 bietet die BerufsOrientierungs-Messe Pro Zukunft ein breites Informationsangebot für alle, die auf der Suche nach einer passenden Lehrstelle sind oder sich langfristig über Berufswahl und berufliche Perspektiven informieren möchten. Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 21. April 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9, 1. OG, statt. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und Bildungseinrichtungen aus der Region werden mit Ständen vertreten sein und Jobchancen und Karrieremöglichkeiten vor Ort präsentieren. Zum Angebot der Messe gehören u. a. auch eine „Last-Minute-Lehrstellenbörse“ mit freien Ausbildungsplätzen für das aktuelle Ausbildungsjahr und eine Praktikumsbörse. Nachruf Organisiert wird die Messe von der Stadt Weißenfels und der ETZ Projektmanagement GmbH. Unternehmen, die als Aussteller teilnehmen möchten, können sich bis zum 30. April anmelden unter der Telefonnummer 03443 39350. Weitere Informationen sind auch auf der Website der Messe www.pro-zukunft.org abrufbar. 12 70. Jahrestag der Befreiung der Stadt Weißenfels Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer 03443 370201 gebeten. Mit tiefer Betroffenheit haben wir im Alter von 66 Jahren am 28.01.2015 unseren langjährigen, engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter Herrn Manfred Neubert verloren. Unser Mitgefühl in den schweren Stunden der Trauer gilt seiner Familie, allen Verwandten, Bekannten und Freunden. Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren. Stadt Weißenfels Risch Oberbürgermeister Topf Personalratsvorsitzende V e r a n s t a lt u n g s ü b e r s i c h t März 2015 21.03. 17:00 Uhr 21.03. 21.03. 20:00 Uhr 22.03. 22.03. 15:00 Uhr 16:00 Uhr 24.03. 25.03. 10:00 Uhr 19:00 Uhr 27.03. 19:30 Uhr 27.03. 28.03. 20:00 Uhr 28. - 29.03. 10:00 18:00 Uhr 14:00 Uhr 16:00 Uhr 29.03. 29.03. „Von Märchen und Legenden“ Romantische Kammermusik mit Werken u. a. von Robert Schumann und Felix Mendelssohn Karaoke-Party PubParty 35 Jahre Traumzauberbaum Meditation zur Fastenzeit in Wort und Musik Konventsgottesdienst Sabine Ebert: 1815 Blutsfrieden Deutsche Rocklegenden mit The Lords and The Rattles Whiskytasting Live Music mit ‚Accoustic meets Rock‘ Ostermarkt Fürstenhausführung Frühlingskonzert der Jenaer Philharmonie Eintritt 12 EUR, ermäßigt 9 EUR/5 EUR St. Patricks Day Live: Phil & Adrian Carr Reinhard Lakomy - Ensemble mit dem Kammerchor der St. Elisabethgemeinde Lesung Flora & Fauna - Speside Fürstenhaus Cocktailbar Campyno Geleitshaus Battlefield Kulturhaus Kirche St. Elisabeth Schlosskirche St. Trinitatis Museum Schloss Neu-Augustusburg Kulturhaus Geleitshaus Battlefield Cocktailbar Campyno Marktplatz durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus Programm: „Teuflisch gut“ Kulturhaus April 2015 03.04. 04.04. 15:00 Uhr 04.04. 15:00 Uhr Mitmachtheater: Der Froschkönig 04.04. 05.04. 20:00 Uhr 10:00 17:00 Uhr 20:00 Uhr PubMusic Ostereiersuchen Murray & Falkenau (IRL) „World of Pipe Rock and Dance Irish“ Kinderflohmarkt präsentiert von Cornamusa Kulturhaus Anmeldungen bis 02.04. Heimatnaturgarten 09.04. 11.04. 11.04. 09:00 16:00 Uhr 21:00 Uhr Passionsmusik Osterspaziergang 20.04. 24.04. 23.04. 19:00 Uhr 24.04. 26.04. 28.04. 14:00 Uhr 17:00 Uhr Die große Atemlos Schlager & Discofox Sause Ohrenschmaus im Schütz-Haus „Die Große Bunte Tapper Show“ Karaoke-Party Ausstellung: „Rettungsnetz für die Wildkatze“ PIKANTA e. V. Ausstellungseröffnung Kamishibai - das kleinste Theater der Welt Aktionswoche zum Welttag des Buches „Die Kathedrale der Ewigkeit“ - ein Roman über Uta von Naumburg Live Music mit ‚S&M‘ Fürstenhausführung Hausmusik bei Schütz 30.04. 21:00 Uhr Ü30-Party Tanz in den Mai 15.04. 18.04. 18.04. 18.04. 10.06. 19.04. 19:00 Uhr 20:00 Uhr 20.04. 16:00 Uhr tägl. 09:00 17:00 Uhr von und mit dem Gästeführerverein ab 5 Jahre Schlosskirche St. Trinitatis Treffpunkt: Schlossterrasse Museum Schloss Neu-Augustusburg Geleitshaus Battlefield Heimatnaturgarten Kulturhaus Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR präsentiert von Radio Brocken Heinrich-Schütz-Haus Kulturhaus Cocktailbar Campyno Wanderausstellung des BUND, Heimatnaturgarten Regionalverband Halle-Saalkreis Ortsteil Burgwerben, Pfarrhaus Ein Kinder- und Familienangebot Stadtbibliothek mit Schnupperanmeldungen Stadtbibliothek Autorenlesung mit Claudia & Nadja Beinert Fürstenhaus Cocktailbar Campyno durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus Konzert mit Schülern der Musik- Heinrich-Schütz-Haus schule „Heinrich Schütz“; Eintritt frei Kulturhaus 13 14 15 16 Gerd Duden höffer als Heinz Becker Weißenfelser Schlossfest 2015 Vita. Chronik eines Stillstandes Rock am Freitag, Party am Samstag am Freitag, den 12.06./Beginn: 20:00 Uhr im Kulturhaus Weißenfels Im Frühjahr 2015 feiert Gerd Dudenhöffer mit seinem neuem Heinz Becker Programm Vita. Chronik eines Stillstandes Premiere in Leipzig. Ein Titel, der wie so typisch für diesen Künstler, Alles oder Nichts verspricht. Eines jedoch mit Sicherheit: Dichte 120 Minuten Ein-Mann-Theater in Spannung und Spaß durch das Spiel mit dem Widerspruch in sich. Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich oder über www.eventim.de Das Weißenfelser Schlossfest präsentiert sich in diesem Jahr mit einem neuen Konzept. Mit einer großen Rocknacht, bei der gleich drei Tribute-Bands die Stimmung im Schlosshof zum Kochen bringen werden, orientiert sich das Team des Veranstaltungsmanagements der Stadt Weißenfels wieder stärker am klassischen Volksfestcharakter. THE CASHBAGS TRIBUTE TO JOHNNY CASH am Samstag, dem 12. September/Beginn: 20:00 Uhr im Kulturhaus Weißenfels The Cashbags um US-Sänger Robert Tyson sind mit über 250 Konzerten seit 2008 Europas gefragtestes Johnny Cash Revival. Das Ensemble gleicht in Klang und Erscheinungsbild 1 : 1 seinem Vorbild und bietet mit authentischer Stimme, Westerngitarre, Telecaster, Kontrabass, Schlagzeug und Backgroundchor detailgenau alle Klassiker im Rahmen einer mitreißenden Show, angelehnt an die Originalkonzerte der 60er Jahre mit musikalischen Gästen wie ‚June Carter‘ und ‚Carl Perkins‘. Songs aus Johnny Cashs Spätphase werden mit Gitarre und Piano in einem speziellen Akustikteil zelebriert. Homepage: www.atributetojohmiyeash. com Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich oder über www.eventim.de Das gibt es eigentlich nicht... Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen... Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Fr. 7.30 - 16.00 Uhr Tel.: 0 35 35/48 91 11 Fax: 0 35 35/48 92 44 www.wittich.de ...dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! „Das Publikum will unterhalten werden und sich im Schlosshof mit Freunden treffen. Das Fest soll in erster Linie Spaß machen. Welche Band dabei letztendlich auf der Bühne steht, ist eher sekundär, solange das Gesamtkonzept stimmt“, erklärt Christian Endt, Leiter des Veranstaltungsmanagements den Grund für das Umdenken. Hinzu komme, dass die Nachfrage der Konzerttickets beim vergangenen Schlossfest nicht den Erwartungen entsprochen hätte. Während der Auftritte der Bands „Juli“ und „Frida Gold“ war der Schlosshof gerade einmal halb gefüllt, und das bei stetig steigenden Kosten für solch namhafte Bands Auf der Bühne werden in diesem Jahr drei so genannten Tribute-Bands stehen. „My’tallica“, „Feuerengel“ und „The KISS-Tribute-Band“ covern nicht nur die Songs ihrer international bekannten Vorbilder „Metallica“, „Rammstein“ und „KISS“, sondern kommen auch in Sachen Outfit und Bühnenshow nah an das Original heran. Die Karten für den Freitag kosten 5 Euro im Vorverkauf und 8 Euro an der Abendkasse. Im Vorjahr mussten die Konzertbesucher noch dreimal so viel bezahlen. „Dank der moderaten Preise und der – im wahrsten Sinne des Wortes – heißen Bühnenshows hoffen wir, dass der Schlosshof richtig voll wird“, sagte Endt. Der Ticketverkauf in der Touristeninformation und online bei reservix.de läuft bereits. Ein Befürworter der neuen Programmausrichtung ist auch Oberbürgermeister Robby Risch. Diese sei nicht nur zielgruppengenauer, sondern minimiere auch das finanzielle Risiko. So lag der Eigenanteil der Stadt für das vergangene Schlossfest bei rund 64.000 Euro. In 2015 sollen die Einnahmen möglichst die Ausgaben decken. „Deshalb können wir in einem ähnlichen finanziellen Rahmen weitere Angebote im Jahresverlauf umsetzen“, sagte Risch und verweist damit auf das Bismarckturmfest und die Feier zum 25. Jubiläum der Deutschen Einheit. Auch einige Programmpunkte innerhalb des Schlossfestes werden von den finanziellen Kapazitäten profitieren. So soll beispielsweise der historische Markt ausgebaut werden. Das restliche Programm bleibt laut Christian Endt aber traditionell; mit philharmonischer Eröffnung am Donnerstag, Oldtimer-Rallye und Party am Samstag sowie Festumzug und Feuerwerk am Sonntag. 17 Veranstaltungen des Weißenfelser Musikvereins „Heinrich Schütz“ e. V. Samstag, 21. März 2015, 17.00 Uhr, Fürstenhaus „Von Märchen und Legenden“ Romantische Kammermusik mit Werken u. a. von Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy Peter Schurrock – Klarinette Immo Schaar – Viola Edwin Diele - Klavier Eintritt 12,00 €, ermäßigt 9,00 €/5,00 € Mittwoch, 15. April 2015, 19.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus Ohrenschmaus im Schütz-Haus Blick in die Komponierstube von Bernd Franke Henrike Rucker im Gespräch mit Bernd Franke Eintritt 5,00 €, ermäßigt 3,00 € Dienstag, 28. April 2015, 17.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus Hausmusik bei Schütz Konzert mit Schülern der Musikschule „Heinrich Schütz“ Eintritt frei 14. Weißenfelser Musikwoche vom 16. bis 24. Mai 2015 „Klang- Bilder“ Literaturkreis Novalis e. V. Theatersprechtag Wo: Wann: Touristinformation Weißenfels Markt 1, Rathaus Weißenfels, Eingang links neben dem Haupteingang 06667 Weißenfels 31.03.2015, 10.00 bis 12.00 Uhr Es werden Spielpläne der Oper, der Musikalischen Komödie und des Schauspielhauses Leipzig vorgestellt sowie Theaterfahrten nach Leipzig angeboten. Lesung mit Bernd-Lutz Lange am 5. Juni 2015 im Kloster St. Claren Der bekannte Kabarettist Bernd-Lutz Lange liest im Kloster St. Claren am Freitag, dem 5. Juni 2015, um 20.00 Uhr, aus seinem Buch „ Zeitensprünge- Kreuz und quer durch mein Leben „. Der Kartenvorverkauf hat bereits in der Seume- Buchhandlung, Jüdenstr. 27, in Weißenfels begonnen. Der Eintrittspreis beträgt 12,00 € p. P. Gospelkonzert St. Elisabeth Die ständige Ausstellung zum Leben und Schaffen des Friedrich von Hardenberg/Novalis‘, Garten und Pavillon sind für Besucher geöffnet: Montag geschlossen Oktober - März Dienstag - Freitag Samstag - Sonntag April - Sept. Dienstag - Freitag Samstag - Sonntag 10.00 Uhr - 16.00 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr 10.00 Uhr - 17.00 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Unsere Veranstaltung im März findet statt am Mittwoch, dem 25.03.2015, um 19.00 Uhr im Fürstenhaus, Leipziger Str. 9, Weißenfels Thema: Literaturvortrag anlässlich des 214. Todestages des Dichters Novalis Referent: Kai Agthe, Naumburg Öffentliche Führung im Fürstenhaus Weißenfels 29. März 2015 Das Weißenfelser Fürstenhaus gehört mit seinen Stuckaturen in der ersten Etage, neben dem Residenzschloss Neu-Augustusburg, zu den bedeutendsten Zeugnissen der Weißenfelser Herzogszeit. 1673 wurde das Gebäude errichtet und war dann vor allem Wohnsitz hoher herzoglicher Hofbeamter. Der zweieinhalbgeschossige Bau mit hohem Walmdach weist eine repräsentative Fassadengestaltung auf. Am Sonntag, den 29. März lädt der Weißenfelser Gästeführerverein e. V. zu einer öffentlichen Besichtigung ein. Treffpunkt ist 14.00 Uhr das Fürstenhaus in der Leipziger Straße 9. 18 Im Anschluss an das Konzert wird ganz herzlich zum „Grillen im Mai“ auf das Pfarrgrundstück der Katholischen St. Elisabeth Gemeinde Weißenfels eingeladen! Verdis Oper Nabucco: Klassik-Open-Air im Sommer Die Festspieloper Prag ist am Freitag, 24. Juli 2015, zu Gast in Weißenfels und präsentiert Giuseppe Verdis weltberühmte Oper Nabucco ab 20 Uhr unter freiem Himmel im Schloss Neu-Augustusburg. Diese prachtvolle Oper mit dem dramatischen Spiel um Liebe und Macht begeisterte bisher Hunderttausende von Zuschauern. Der Besucher wird von Beginn an durch die wunderschönen Stimmen, die Handlung, die prächtigen Kostüme und das eindrucksvolle Bühnenbild in den Bann gezogen. Der gewaltige Chor der Gefangenen wird im Schlosshof erklingen und für ein unvergessliches Opernerlebnis sorgen. Tickets gibt es ab 39 Euro beim Fremdenverkehrsverein, Leipziger Straße 9 in Weißenfels (Telefon 03443 303070) oder beim TIM Ticket, Markt 7 in Weißenfels (Telefon 03443 231157). Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Zeitzer Straße 4 06667 Weißenfels Telefon: 03443 302552 Fax: 03443 208137 [email protected] www.museum-weissenfels.de Tipp: Führung durch die Fürstengruft in der Schlosskirche Sankt Trinitatis jeden letzten Samstag im Monat stündlich ab 11.00 Uhr Schuhmärchen im Schloss Neu-Augustusburg Anmeldungen bitte in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter 01629867430. Wellttag des Buches, 23.04.2015, 9.30 Uhr Museum Schloss Neu-Augustusburg Mutti, was spielen die Kinder im Krieg? 27. März 2015, 9.30 Uhr Sonderführungen für Schulklassen durch die Sonderausstellungen „Heil dir im Siegerkranz“ – eine Ausstellung zum Ersten Weltkrieg Sonderausstellungen im Museum Schloss Neu-Augustusburg „Heil Dir im Siegerkranz!“ 14.03.2015 bis 12.07.2015 Seit dem 14. März 2015 lädt das Museum Schloss Neu-Augustusburg zur Sonderausstellung „Heil Dir im Siegerkranz!“ ein. Die Sonderausstellung des Dr. Walter Wehner holt eine verdrängte Literatur ans Tageslicht, die den Krieg in Liedern und Gedichten begeistert besang und in Kinder- und Jugendbüchern eine ganze Generation mit chauvinistischen, gewaltverherrlichenden Darstellungen vergiftete. An dieser Unkultur haben vor einhundert Jahren fast alle bekannten literarischen Größen mitgewirkt: Thomas Mann, Hermann Hesse oder Rainer Maria Rilke. Aber auch katholische Priester und evangelische Pfarrer, jüdische Gelehrte oder Berliner Gymnasiasten – vor allem aber unzählige „dichtende“ Zeitungsleserinnen und Zeitungsleser gossen ihre patriotische Kriegsbegeisterung in literarische Formen. Dr. Walter Wehner trägt durch seine Ausstellung zur Aufarbeitung dieses gewalttätigen Teils unserer Geschichte und Kultur bei. „In eiserner Zeit (1813 – 1914)“ 22.02.2015 bis 03.05.2015 Aus der Eisenkunstgusssammlung des Weißenfelser Museums faszinierende Eisenschmuckstücke dokumentieren den Patriotismus der Befreiungskriege (1813) und dessen Wiederbelebung zu Beginn des Ersten Weltkrieges. Die Ausstellung wurde bisher in Kornwestheim gezeigt und um einige regionale Aspekte erweitert. Kriegspropaganda auf Postkarten, Soldaten in Jugendbüchern, Hurrapatriotismus in Gedichtbänden – das Säbelrasseln, der Marschtritt, die Schützengräben – sie gab es nicht nur an der Front, sie machten sich auch in der Literatur breit, durchdrangen den Alltag bis in die Kinderzimmer, die Schulen und Gottesdienste. Feldpostkarten und Bücher aus der Sammlung von Dr. Walter Wehner zeigen die Militarisierung einer Gesellschaft, die den Krieg freudig begrüßte. Das Museum Weißenfels liefert mit der Ausstellung des Literaturwissenschaftlers Dr. Walter Wehner einen besonderen Beitrag zur Aufarbeitung eines gewalttätigen Teils unserer Geschichte. Im eigenen Erleben, in der Auseinandersetzung, dem gemeinsamen Gespräch der Besucher bleibt das Vergangene tatsächlich nicht tot, sondern wird lebendig. „In eiserner Zeit (1813 – 1914)“ Aus der Eisenkunstgusssammlung des Weißenfelser Museums faszinierende Eisenschmuckstücke dokumentieren den Patriotismus der Befreiungskriege (1813) und dessen Wiederbelebung zu Beginn des 1. Weltkrieges. Terminabsprachen zu weiteren Sonderführungen mit Buchlesung bitte in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter 01629867430. Die Ausstellung findet im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Kornwestheim statt Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Dienstag bis Sonntag 10 - 16 Uhr Besuchen Sie uns im Internet – www.wittich.de 19 Der Froschkönig 4. April 2015, 15.00 Uhr Schlosstheater Neu-Augustusburg Zeitzer Str. 4, 06667 Weißenfels Tel.: 0162 9867430 ✂ Lesung im Schloss Neu-Augustusburg Sabine Ebert: 1815 Blutsfrieden Am 25. März 2015 um 19 Uhr lädt das Museum in das Schloss Neu-Augustusburg zur Lesung ein. ✂ Bequem online Anzeigen … • gestalten • schalten https://anzeigen.wittich.de 20 Deutschland im Herbst 1813: Als Napoleon in der Völkerschlacht bei Leipzig geschlagen wird, ist er noch lange nicht besiegt, und niemand ahnt, dass es mehr als anderthalb Jahre dauern soll, bis er 1815 bei Waterloo endgültig bezwungen wird. Statt des erhofften Friedens kommt immer größeres Elend über viele deutsche Städte. Die fliehende Grande Armée zieht eine Spur aus Blut, Hunger, Verwüstung und Krankheit durch das Land. Auch die junge Henriette, die nach Leipzig ging, um Verwundeten zu helfen, muss die Stadt verlassen und Hals über Kopf heiraten, um zu überleben. Als in Wien nach zynischem Schacher endlich Frieden geschlossen wird, ist Europa neu geordnet – aber unter blutigen Opfern. In bewegenden Szenen beleuchtet Sabine Ebert die kaum bekannte Zeit zwischen Völkerschlacht und Waterloo, die für viele deutsche Städte von unglaublicher Dramatik war. Dafür hat die Bestsellerautorin über Jahre hinweg Tausende Seiten Originalquellen studiert und eng mit Historikern und Militärs zusammengearbeitet. Entstanden ist etwas Großartiges und Seltenes: Geschichte, die unter die Haut geht! Sabine Ebert wurde in Aschersleben geboren, ist in Berlin aufgewachsen und studierte in Rostock Lateinamerika- und Sprachwissenschaften. In ihrer langjährigen Wahlheimat Freiberg arbeitete sie als Journalistin und verfasste mehrere Sachbücher. Aus Passion für sächsische und deutsche Geschichte begann sie, historische Romane zu schreiben, die allesamt zu Bestsellern wurden. Eigens für die Arbeit an ihrem Roman über die Völkerschlacht und die Fortsetzung zog sie nach Leipzig und wurde in der Messestadt schnell heimisch. Familienanzeigen Danke Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: 0 35 35 / 489-0. LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15 www.wittich-herzberg.de, [email protected] 21 22 Was das Herz begehrt – in der Ernst-Thälmann-Str. 7, Schkortleben Schöner Wohnen auf dem Land Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH bietet Wohnungen der Stadt Weißenfels in folgenden Ortsteilen an: Eine ideale Familienwohnung in Wengelsdorf in der Hansvon-Biesenrodt-Str. 16 In dem ruhig gelegenen Wohnhaus befindet sich in der 1. Etage eine großzügige 3-Raum-Wohnung mit ca. 87 qm. Das Wohnzimmer ist der größte Raum in dem die Dachdrempel als Unterstellmöglichkeiten dienen. Zum Verweilen lädt das gemütliche Bad mit Badewanne ein. Die Wohnung kann in Eigenleistung malermäßig hergerichtet werden. Der kleine Hof wird gemeinschaftlich genutzt und bietet Raum für kreative Gestaltungsideen. Die Kaltmiete beträgt 346 €/Monat zzgl. Nebenkostenvorauszahlung von 201 €. Für die Wohnung ist eine Kaution zu zahlen. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und wurde vor 1945 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 112,0 kWh/(m2a) Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen stehen in diesem Mehrfamilienhaus in ruhiger Wohnlage schon bald wieder 1-Raum-/ 2-Raum und 3-Raum-Wohnungen zur Verfügung. Das Haus liegt direkt an den Saalewiesen und lädt somit zum Radeln und Erholen ein. So machen andere Urlaub. In direkter Umgebung befinden sich ein Fleischer und ein Bäcker und hinter dem Haus befindet sich ein Garten in gemeinschaftlicher Nutzung. Ideal für Familien mit Kleinkindern ist die direkte Nachbarschaft zum Kindergarten Schkortleben. Bei Interesse können die einzelnen Mietpreise bei der Vermietungsabteilung der WVW oder im Internet bei Immobilienscout24 abgefragt werden. Für die Wohnungen sind Kautionen zu leisten. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und wurde 1800 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 117,5 kWh/(m2a) Wohnen wie im Eigenheim – Schulstr. 7a, Schkortleben Klein und fein in Uichteritz, Mühlberg 21 Die gemütliche 2-Raum-Wohnung mit ca. 58 qm im Mehrfamilienhaus im Mühlberg 21 bietet genügend Platz für 2 Personen, die schnell in der Natur sein wollen. Uichteritz ist der ideale Ausgangsort für Radtouren und bietet neben der bekannten Gaststätte auch diverse Einkaufsmöglichkeiten an. Die Wohnung verfügt über 2 Wohnräume, 1 Küche und ein Bad mit Dusche, die sofort bezogen werden können. Die monatliche Kaltmiete beträgt 267 €. Hinzu kommen die Nebenkostenvorauszahlungen von monatlich 135 €. Für die Wohnung ist eine Kaution zu leisten. Die Wohnung wird über eine Etagenheizung (Gas) beheizt. Das Gebäude wurde 1917 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 80,1 kWh/(m2a) Im Herzen von Schkortleben gelegen ist die großzügige 4-Raum Maisonette-Wohnung. Die Wohnung hat einen eigenen Eingang und die Zimmer verteilen sich auf 2 Etagen. Im Erdgeschoss befinden sich die große Wohnküche und ein GästeWC. Das Wohnzimmer, sowie 3 Schlafzimmer und das geräumige Bad mit Wanne und Dusche befinden sich im Obergeschoss. Die Wohnung wird komplett saniert für monatlich 513 € zzgl. 238 € Nebenkostenvorauszahlungen vermietet. Ein kleiner Abstellraum unter der Treppe und PkwStellplätze am Haus runden das Bild ab. Hinter dem Haus gibt es einen Trockenplatz zur gemeinschaftlichen Nutzung. Für die Wohnung ist eine Kaution zu leisten. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und wurde 1900 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 68,8 kWh/(m2a) Geräumige 2-Raum-Wohnung in Reichardtswerben, vonSeydlitz-Str. 2 Das sehr ruhig gelegene Mehrfamilienhaus in der von-Seydlitz-Str. 2 in Reichardtswerben bietet im Erdgeschoss eine komfortable 2-Raum-Wohnung. Neben dem Wohn- und Schlafzimmer bietet die Wohnung eine große Wohnküche zum Verweilen und da die Wohnung in Eigenregie malermäßig hergerichtet werden kann, bietet dies viel Raum für Kreative. Die am Haus gelegene Grünfläche bietet Platz zum Erholen und gemütlichen Beisammensein. Die monatliche Kaltmiete beträgt 302 € zzgl. 162 € Nebenkostenvorauszahlungen. Für die Wohnung ist eine Kaution zu hinterlegen. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Gas) beheizt und wurde 1930 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 119,1 kWh/(m2a) 23 Neu in der Touristinformation Weißenfels Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels „MZ – Service Punkt“ Unsere Leistungen für Sie: Aboservice - Bestellung Zeitungsabonnement - Ummelden der Zeitung im Urlaub Anzeigenservice - Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen, - Fließsatz- und Systemanzeigen - Traueranzeigen Langendorf, Johann-Sebastian-Bach-Str. 3a In dem zur Stadt Weißenfels gehörenden Ortsteil Langendorf sind kulturell interessierte Menschen bestens aufgehoben. Der Ort bietet für jeden Geschmack den passenden Verein und die dazugehörenden Feste. Das Wohnhaus in der Johann-Sebastian-BachStr. 3a ist Richtung Wiedebach gelegen und bietet derzeit eine 2-Raum-Wohnung in der 1. Etage und eine 3-Raum-Wohnung im Erdgeschoss. Beide Wohnungen haben eine geräumige Wohnküche und ein großes Wohnzimmer. Die Badezimmer sind mit Wanne ausgestattet. Ein liebevoll angelegter Vorgarten lädt zum Verweilen ein. Auch hinter dem Haus ist eine kleine Grünfläche, die gemeinschaftlich genutzt werden kann. Für die Wohnung ist eine Kaution zu zahlen. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Gas) beheizt und wurde 1970 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 133 kWh/(m2a) Geräumige 2-Raum-Wohnung in Tagewerben, Straße des Friedens 4 In dem 3-Parteien-Wohnhaus in Tagewerben steht im Erdgeschoss eine 2-Raum-Wohnung mit großzügig geschnittenen Räumen frei. Die 68 qm sind in einem sehr guten Zustand und können malermäßig in Eigenleistung liebevoll gestaltet werden. Das Bad ist mit einer Wanne ausgestattet und die Wohnung wird über eine Gas-Etagen-Heizung beheizt. Der am Haus angrenzende Garten kann mit genutzt werden und bietet viel Potenzial für gemütliche Sommertage. Die monatliche Kaltmiete beträgt 313 € zzgl. 159 € Nebenkostenvorauszahlungen. Für die Wohnung ist eine Kaution zu hinterlegen. Das Haus wurde 1900 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 147,0 kWh/(m2a) MZZ Briefdienst - Verkauf von Briefmarken - Annahme und Herausgabe von Briefen MZ-Shop - Verkauf von MZ- Rezeptheften - Verkauf von MZ-Magazinen Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de Hortkinder der „Anne Frank“ beziehen umgestaltete Räume Die Erzieherinnen des Hortes „Anne Frank“ in der Herder Grundschule in Weißenfels hatten in den letzten Wochen allerhand zu tun. Die Auswertung einer schriftlichen Umfrage der Kinder, nach deren Zufriedenheit und Wünsche zum Hortangebot, ergab, dass es durchaus Potentiale in der Erweiterung des Freizeitangebotes gab. Nach umfangreichen Überlegungen, ging es in der zweiten Ferienwoche an eine komplette Umräumung und Neuausgestaltung der Räume. Durch die Unterstützung der Eltern, die ihre Kinder in den Ferien zu Hause betreuten und die große Kooperationsbereitschaft der Herder Grundschule, war es möglich, dieses Projekt mit wenig finanzieller Aufwendung in kurzer Zeit umzusetzen. Die anwesenden Kinder wurden mit einbezogen und waren mit Freude dabei. Neben einen großzügigen Konstruktionsraum, einen Verkleideraum und einer Kreativecke entstanden eine Holzwerkstatt, eine Forscherstation, Nähstübchen, Hörstation und Kinderbücherei. Mit den Kindern wurden ausführlich die Regeln und Nutzung der Räume festgelegt. Im Flur wurden Magnettafeln mit den entsprechenden Angeboten angebracht. Hier bringen die Kinder nun ihr Passfoto an. Somit können alle erkennen, wo sich jedes Kind gerade aufhält. Äußerungen der Kinder („Jetzt ist es cooler.“, „Ich weiß, wo meine Freundin ist.“, „Jetzt kann ich mehr machen.“) und erste Reaktionen der Eltern waren sehr positiv. Bei Interesse melden Sie sich unter unserer kostenfreien Vermietungs-Hotline 0800 1565758. In der Kinderbücherei Foto: Kita Anne Frank 24 Das Musical „DAVID“ als Geschenk 4. Benefizveranstaltung „NeuStadtKinder“ Die Weißenfelser sind Musicalfreunde: Grease, Elisabeth, Tabaluca, um nur einige wenige zu nennen. Somit fiel die Wahl für die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche nicht schwer, womit sie den inzwischen vierten Benefizabend der AG NeuStadtKinder bereichern könnten. Die Freude unter den Organisatoren war groß, als bereits im letzten Jahr die gute Nachricht einging, dass dieses „Geschenk“ in 2015 überbracht werden soll. Kinder- & Familienfest auf dem Weißenfelser Klemmberg Die Vorbereitungen zu einem kunterbunten Fest auf dem Weißenfelser Klemmberg sind im Gange. Am Sonntag, dem 28. Juni lädt das „LOKALE NETZWERK für Familie im Burgenlandkreis von 10:00 bis 18:00 Uhr ein, sich mit „Kind und Kegel“ im Park am Bismarckturm zu betätigen und einen abwechslungsreichen Tag zu erleben. Vereine aus Sport und Kultur, Kitas, Kirchengemeinden und Hilfevereine aus dem gesamten Landkreis werden mit traditionellen Kinderspielen, einem Seifenkistenrennen, Infoständen und vielfältigen Bühnenprogrammen für Kurzweil sorgen. Im Organisationsteam wirken neben dem Burgenlandkreis und der Stadt Weißenfels der Förderverein der Kita St. Elisabeth und die AG NeuStadtKinder vom Verein Lebenshilfe mit. Ausführliche Informationen folgen in der nächsten Ausgabe. Inzwischen laufen die Proben sowie die Herstellung der Kostüme und Kulissen auf Hochtouren. Über 50 Kinder und einige Erwachsene werden am 2. Mai auf der Bühne des Kulturhauses mit ihrer Inszenierung von „DAVID“ das Publikum auf eine musikalische Reise in die Zeit des kleinen David mitnehmen. Der Kampf des pfiffigen Jungen gegen den riesigen Goliath, sein Lebensweg vom Hirten hin in das Königsamt des Volkes Israel, eine spannende, uralte biblische Geschichte mit Musik, Gesang und Tanz umgesetzt zu einem unterhaltsamen und lehrreichen Musical. Das einstündige Bühnenstück für die ganze Familie beginnt um 15:00 Uhr. Einlass wird bereits eine Stunde vorher sein. Bei Kakao, Kaffee und Kuchen können sich die Gäste vor der Aufführung stärken und plauschen. Bei freiem Eintritt darf jeder Besucher selbst entscheiden, was er am Ausgang in die Spendenbox wirft. Die Organisatoren der AG NeuStadtKinder sehen in dieser Aufführung eine schöne Abwechslung im Programm ihrer Benefizabende. Um noch mehr Eltern und Kindern die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen, wurde die Veranstaltung vom sonst üblichen Freitag auf das Wochenende verlegt. Ausführliche Informationen zu den Aktivitäten im laufenden Jahr und der Verwendung der Spenden sind auf den Internetseiten www.neustadtkinder.de zu finden. festung kunterbunt am 14.02.2015 in Magdeburg Erstmals fanden am 14. und 15. Februar unter dem Motto festung kunterbunt die Entdeckertage für Familien in der Festung Mark in Magdeburg statt. Auch Weißenfels präsentierte sich am 14. Februar von 10 bis 18 Uhr am Stand des Saale-Unstrut-Tourismus. Vielfältige Angebote zur Freizeitgestaltung lockten Groß und Klein. Ein besonderes Highlight neben den Weißenfelser Austellerinformationen war das kreative Mitmach-Angebot. Neben Kerzenziehen und Kostüme der Barockzeit anprobieren konnte man historische Spiele erleben. Hervorragend organisiert und durchgeführt wurde dies von Ilonka Struve, Mitarbeiterin Museum Schloss Neu-Augustusburg. Überhaupt erwähnten die vielen zufriedenen Besucher insbesondere das Entdecken neuer kreativer Möglichkeiten. Mit viel Spiel, Spaß und Entdeckergeist konnten Kinder und Kindgebliebene die alten Festungsmauern auf 3 Ebenen erobern, sich auf verschiedenste Art ausprobieren, erkunden, testen – sportlich auspowern, in Workshops kreativ werkeln, Schauspiel und Musik genießen sowie kulturelle Mitmach-Angebote nutzen. Ca. 60 Einrichtungen aus Magdeburg und Umland präsentierten Ihre Angebote und konnten sich über regen Zulauf nicht beklagen. Für die Planung des nächsten Familienurlaubs oder Tagesausflugs bzw. des nächsten Ferienlagers für die Sprösslinge informierten ca. 30 weitere Einrichtungen und Verbände aus Sachsen-Anhalt und den Foto: Antje Riewe-Bez angrenzenden Bundesländern interessant und umfassend. Hier galt es kleine Geheimtipps zu entdecken. An beiden Tagen besuchten ca. 4.000 kleine und große Entdecker die alten Festungsmauern, in erster Linie Familien mit 1 oder 2 Kindern im Alter 1 bis 10 Jahre. Das durchweg positive Feedback der kleinen und großen Besucher sowie der teilnehmenden Einrichtungen bekräftigen unsere Absicht zu einer Neuauflage für den Februar 2016. Veranstalter: eine Kooperation der Festung Mark und dem Familienmagazin ottokar 25 10. Borauer Osterfeuer Bereits zum 10. Mal findet in diesem Jahr das Osterfeuer in Borau statt. Was als kleines Highlight begann, ist mittlerweile feste Größe im Veranstaltungskalender in Borau, auch mit vielen auswärtigen Gästen. Am Ostersamstag, dem 4. April 2015 ab 17 Uhr warten auf dem Gelände des Dorfgemeinschaftshauses Borau wieder viele Osterüberraschungen auf die großen und kleinen Gäste. Für musikalische Umrahmung und das leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Es freut sich auf viele Besucher der Borauer Carnevalsclub. Borau Ju-Hau Michael Lampe 13. OSTERFEUER des TSV „Frisch Auf“ Reichardtswerben 1896 e. V. Die Handballer des TSV „Frisch Auf“ Reichardtswerben laden am 4. April zu ihrem Osterfeuer ganz herzlich ein! Zum ersten großen Spektakel im neuen Jahr haben wir uns wieder etwas einfallen lassen. Es wird ein noch größeres PartyZelt auf dem Festplatz in Reichardtswerben stehen, welches bei Bedarf auch beheizt werden kann. Ob dies nötig sein wird, kann jedoch bezweifelt werden, da die Band NOTHING ROCK uns ordentlich einheizen wird. Dies haben sie schon letztes Jahr geschafft und somit dürfen die Naumburger erstmalig in unserer langen Tradition als Wiederholungstäter ran! Zuvor sind aber die kleinen Osterhasen dran. Ab 16 Uhr gibt es einen Diskozirkus mit Clown Klaus sowie eine Bastelstraße mit Frau Müller und natürlich werden wieder viele kleine Geschenke versteckt sein. Hier vollzieht sich nun ein Generationswechsel des TSV-Osterhasen. Mal sehen, ob unser Neuer das auch so prima kann?! Gegen 19:30 Uhr startet der Fackelumzug, begleitet von der Freiwilligen Feuerwehr Reichardtswerben und dem Schalmeienorchester aus Pretzsch. Im Anschluss dürfen die Kinder mit ihren Fackeln das große Osterfeuer entzünden. Und dies ist dann der Start für die große Ostersause, mit welcher wir alle gemeinsam bei Speis & Trank sowie einer erlesenen Effektshow den allerletzten Winterhauch vertreiben. Es wird wieder heiß! www.kleinanzeigen.wittich.de 26 „Frisch Auf“. Eure Handballer des TSV! Apfel-Latein: Benefiz-Fußballspiel beim SV Großgrimma Wirtschaft gegen Medien heißt es beim Benefiz-Fußballspiel am 13. Juni 2015. Mit den Geldern wird das Präventionsprojekt „Apfel-Latein“ in den Grundschulen Langendorf und Stößen fortgesetzt und 2015 auf weitere Grundschulen ausgeweitet. Das Spendenspiel findet beim SV Großgrimma e. V. ab 15 Uhr statt. Mit dem „Apfel-Latein“ sollen Schülerinnen und Schüler zu gesunder Ernährung und Bewegung angeregt werden. Initiator und Träger ist der Verein Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit. www.gesundinmitteldeutschland.de Großes Radsportevent am 4. und 5. Juli 2015 in Weißenfels Am ersten Juliwochenende organisiert der Weißenfelser Radsportverein White Rock e. V. am Weißenfelser Klemmberg ein zweitägiges Mountainbike-Event. Dabei werden in der Saalestadt mindestens 300 Mountainbiker aus ganz Deutschland erwartet. Da der White Rock e. V. sich durch frühere Veranstaltungen einen guten Ruf in der Organisation erwerben konnte, vergab der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) einen Lauf zur nationalen Nachwuchssichtung und zum Mountainbike- Deutschlandcup nach Weißenfels, was als großer Vertrauensbeweis gewertet werden kann. Einladung zur Neuimkerschulung im Bienenlehrgarten Nebra (insbesondere für Jung- und Neuimker) Der erste von sechs Kursen beginnt am 28. März 2015 (9.00 – 15.30 Uhr) Treffpunkt Jugendherberge Nebra, Altenburgstr. 29 Nähere Informationen und Anmeldung unter: Imkerverein Unstruttal Nebra u. U. e. V. Falko Breuer Ebereschenweg 8 06642 Nebra Telefon: 034461 23109, E-Mail: [email protected] www.imkerverband-sachsen-anhalt.de Betreuerschulung in den Pfingstferien In den Pfingstferien, in der Zeit vom 18.05. bis zum 21.05.2015, bieten wir euch erneut eine Betreuerschulung zum Jugendleiter an. Wenn ihr mindestens 14 Jahre seid, könnt ihr teilnehmen. Nach erfolgreicher Absolvierung eines 40-stündigen Seminars erhalten die unter 16-Jährigen unter euch ein JULEICA-Zertifikat und die 16-Jährigen den JULEICA-Ausweis. Der Teilnehmerpreis hierfür kostet 56,00 Euro für Teilnehmende aus Sachsen-Anhalt. Der Schulungsort ist in Blankenburg im Naturfreundehaus. Unsere Adresse: Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt e. V. Angela Moritz Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg Tel.: 03946 8104578, E-Mail: [email protected] Internet: www.kieze.com Insbesondere in den Altersklassen U15 und U17 wird die nationale Spitze im olympischen Mountainbikesport erwartet und verspricht spannende Wettkämpfe. Aber auch die allerjüngsten der U9 - U13 sowie die Eliteklassen im Erwachsenenbereich kämpfen um wertvolle Punkte für den Mitteldeutschlandcup. Den Abschluss bildet am Sonntagnachmittag ein Hobbyrennen, an dem auch alle nichtlizensierten Radsportler auf einer leicht entschärften Strecke teilnehmen können. Natürlich werden auch die Aktiven des eigenen Vereins aktiv am Renngeschehen in allen Leistungsklassen teilnehmen. Mit umfangreicher Hilfe der Stadt Weißenfels und vieler weiterer Unterstützer und Sponsoren bereitet der White Rock e. V. sich auf diesen Höhepunkt vor. Nur eine Woche nach dem Bismarckturmfest steht an gleicher Stelle am Klemmberg der Radsport im Fokus. Die Zuschauer erwartet ein weiteres sportliches Highlight in Weißenfels, der Eintritt ist komplett frei. Ein ausgeschilderter Rundweg soll die Zuschauer zu den interessantesten Stellen der Rennstrecke führen, welche zum größten Teil durch das Singersche Holz führen wird. Neben dem Spitzensport ist auch ein buntes Rahmenprogramm in Vorbereitung. Nähere Informationen gibt es auf der Vereinshomepage www.white-rock.de -flyerdruck.de Der einfache Weg zum Druck 27 Vorstand gewählt Der Förderverein „Freunde des Weißenfelser Handballs“ hat seinen Vorstand gewählt. Neumitglieder sind Ines Händel und Carsten Kraft. Als Vorsitzender wurde Michael Schwarze in seinem Amt bestätigt. Weitere Mitglieder sind Werner Stehr (stellvertretender Vorsitzender), Martin Lindert und Martina Stiskall. Als Beisitzer fungieren Torsten Stärkert, Conni Viereckl, Ines Händler und Carsten Kraft. Bergbaubedingte Umsiedlungen in Mitteldeutschland Kulturstiftung Hohenmölsen sucht Zeitzeugen Für das Buchprojekt „Bergbaubedingte Umsiedlungen in Mitteldeutschland“ bittet die Kulturstiftung Hohenmölsen um Mithilfe aus der Bevölkerung. Golpa, Niemegk, Werbelin, Magdeborn, Eythra, Hain, Blumroda, Heuersdorf, Leesen, Gaumnitz, Pirkau, Großgrimma, Runstedt, Möckerling, Königsaue – diese und viele weitere Ortschaften mussten seit den 1920er-Jahren des 20. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum dem Braunkohlentagebau weichen. Gesucht werden Zeitzeugen, die mit persönlichen Erinnerungen zur Tagebauentwicklung in den Gebieten und zur Umsiedlungsgeschichte dazu beitragen können, die verloren gegangene Heimat von ehemals über 50.000 Bewohnern und deren Nachfahren vor dem Vergessen zu bewahren. Auch Hinweise auf Ehemaligentreffen, die vielerorts durch Heimatvereine organisiert werden, sind hilfreich. Ansprechpartner ist die Kulturstiftung Hohenmölsen: Telefon: 034441-991290 [email protected] Die vollständige Liste der betroffenen Ortschaften finden Sie unter: http://www.kulturstiftung-hohenmoelsen.de/ buchprojekt.html Diorama „Schlacht bei Roßbach“ Neu in der Touristinformation Weißenfels Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS eventim: Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport und Show Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de Pächter für Vereinsgaststätte gesucht Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V. Das Diorama “Schlacht bei Roßbach“ in Reichardtswerben kann bis April jederzeit unter Voranmeldung besucht werden. Das Diorama zeigt die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757 an Hand von ca. 4500 handbemalte Zinnfiguren. Ein kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an. Voranmeldungen bitte an Herrn Krämer, Tel.: 03443 279852 und Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676 28 Der Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb 1903 e. V.“ sucht zum nächstmöglichen Termin einen Pächter für seine Vereinsgaststätte in der Selauer Straße 29, in Weißenfels. Gaststätte: 25 Plätze, ca. 105 m2, Freisitz: 18 Plätze, Küche komplett eingerichtet. Bei Bedarf steht ein angrenzendes Vereinszimmer (ca. 50 Plätze) nach Absprache zur Mitnutzung für Feierlichkeiten zur Verfügung. Auskunft unter: Herr Reichert 03443 307577, Frau Wilnewski 03443 300153, Pachtpreis: Verhandlungssache Das Vereinszimmer kann zz. auch einzeln zu privaten Feierlichkeiten gemietet werden! Neue Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ erschienen Viele Menschen geraten „unverschuldet“ in finanzielle Not, entweder weil sich ihr Einkommen auf einmal verringert oder weil plötzlich Kosten auf sie zukommen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Gerade älteren Menschen fällt es dann häufig schwer, über ihre Geldsorgen zu sprechen und sich möglichst frühzeitig auch professionelle Hilfe, z. B. in einer Schuldnerberatung, zu holen. Vor diesem Hintergrund ist die neue Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ entstanden, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wird. Die Broschüre enthält auf 92 Seiten zahlreiche Hinweise, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen, z. B. beim Eintritt ins Rentenalter, vorbereiten kann. Außerdem gibt sie Informationen zur Besteuerung der Rente, zu möglichem Zuverdienst sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Maike Cohrs und Claudia Lautner, beide erfahrene Schuldnerberaterinnen im Diakonischen Werk Köln und Region. Er kann kostenfrei bestellt werden bei: BAGSO e. V. Bonngasse 10, 53111 Bonn Fax: 0228 24999320, [email protected] … dieser Karnevalsruf des Lobitzscher Kultur- und Traditionsvereins lockte wieder zahlreiche Senioren der Arbeiterwohlfahrt nach Goseck. Wie schon die vergangenen Jahre wurde in „Kochs Garten“ eine stimmungsvolle Karnevalsveranstaltung vorbereitet. Zu Beginn schunkelten gleich alle beim Auftaktlied mit. Ein abwechslungsreiches Programm mit Tanzgruppen, dem Elferrat und dem Männerballett begeisterte die Zuschauer. Ein ganz besonderes Prinzenpaar, aus den Reihen der Senioren, eröffnete die Tanz- und Kussfreiheit und wurde dafür mit viel Applaus belohnt. Konfettiregen und flotte Rhythmen brachten Karnevalsstimmung in den Gosecker Saal. Bei leckerem Essen und guter Unterhaltung vergingen die Stunden wie im Flug und froh gelaunt wird allen dieser Nachmittag in guter Erinnerung bleiben. Herzlichen Dank an den Lobitzscher Kultur- und Traditionsverein, das Team der Gaststätte „Kochs Garten“ und an den Personennahverkehr des Burgenlandkreises, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Termine des AWO Seniorenclub im April Mi., 01.04.15 Mo., 13.04.15 Mi., 15.04.15 Mo., 20.04.15 Mi., 22.04.15 Seniorennachmittag Gruppe Leißling, 14:00 Uhr in „Uta´s Bierstube“ Seniorennachmittag Gruppe Burgwerben, 14:00 Uhr in der „Heimatstube“ Seniorennachmittag Gruppe Langendorf, 14:00 Uhr bei „Lorbeer´s“ Seniorennachmittag Gruppe Sonneneck, 14:00 Uhr im G emeinschaftsraum Seniorennachmittag Gruppe Weißenfels, 14:00 Uhr in der „Alten Fischerei“ Veranstaltungsplan der Volkssolidarität für April 2015 im Zentrum Klosterstraße 8 01.04.2015 14.00 Uhr 02.04.2015 14.00 Uhr 07.04.2015 14.00 Uhr 09.04.2015 14.00 Uhr 14.04.2015 14.00 Uhr 15.04.2015 14.00 Uhr 16.04.2015 14.00 Uhr 21.04.2015 14.00 Uhr 23.04.2015 14.00 Uhr 28.04.2015 14.00 Uhr 29.04.2015 14.00 Uhr 30.04.2015 14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Spielnachmittag (Karten- u. Brettspiele) Handarbeit und Spiele Kaffeenachmittag mit Bingospiel Gemeinsames Singen Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele) Handarbeit und Spiele Tanznachmittag im Restaurant Yamas Naumburger Straße mit Herrn Schulze Gedächtnistraining Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele) Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr treffen sich unsere Schachspieler. Wie bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen unter Tel.: 334823 oder dienstags und donnerstags im Büro Klosterstraße Busfahrt Heideblütenfest Foto: Volkssolidarität 29