Für Berlin und Brandenburg - Elektro
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Für Berlin und Brandenburg - Elektro
1-2/2007 Für Berlin und Brandenburg D 2698, PVSt DPAG Entgelt bezahlt Hüthig & Pflaum Verlag PF 10 28 69 69018 Heidelberg 1-2/2007 Januar 2007 54. Jahrgang ISSN 0420-9885 Inhalt Grußwort Der LIV informiert................................................................. 19 Carsten Joschko..................................................................... 4 Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik................................. 26 Technik...................................................................................... 6 Buchbesprechung.................................................................. 29 Aktuelles.................................................................................. 12 Seminare.................................................................................. 30 Aus den Innungen ............................................................ 16 Seminare aus der Region.................................................... 33 Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV) Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich) Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88 E-Mail: [email protected] Anzeigenleitung: Michael Dietl (verantwortlich) Anzeigenleitung stellvertretend: Jutta Landes, Telefon (089) 12607–263, Telefax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] Anzeigendisposition: Sylvia Luplow, Telefon (089) 12607–299, Fax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Postfach 190737, 80607 München Paketanschrift: Lazarettstraße 4, 80636 München Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 35 vom 1. 1. 2007 Vertrieb: Im Weiher 10, 69121 Heidelberg Fax (06221) 489–443 Karen Dittrich, Telefon (06221) 489-603, E-Mail: [email protected] Franziska Walter, Telefon (06221) 489-384, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: 9 Ausgaben im Jahr 2007 (3 Doppelnr. im Jan./Feb., Juli/Aug. und Nov./Dez.) Abonnementsverwaltung: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH, Abonnementsservice Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg, Telefon (08191) 125–879, E-Mail: [email protected] Einzelheft � 7,50,–, ab Verlag zzgl. Porto Jahresabonnement � 49,–; Vorzugspreis für Meisterschüler/Studenten/Azubis (nur gegen Nachweis) � 24,50; Preise jeweils inkl. MwSt. zzgl. � 15.80 Versandspesen Ausland auf Anfrage. Gesamtherstellung: Westkreuz-Druckerei Ahrens KG Berlin/Bonn, Töpchiner Weg 198/200; 12309 Berlin Telefon (030) 7452047, Telefax (030) 7453066; E-Mail: [email protected]; Internet: www.westkreuz.de Verlag: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH & Co., Fachliteratur KG. München/Heidelberg, Lazarettstraße 4, 80636 München, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg · Geschäftsführer: Michael Dietl, München; Sabine Buckley, Heidelberg Internet: http://www.huethig.de · http://www.pflaum.de Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: Komplementär: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH München Kommanditisten: Dr. Alfred Hüthig GmbH & Co. Verlage KG, Heidelberg (persönlich haftend: Dr. Alfred Hüthig GmbH, Heidelberg; Kommanditisten: Süddeutscher Verlag Hüthig Fachinformationen GmbH München); Richard Pflaum Verlag GmbH & Co.KG., München (persönlich haftend: PFB Verwaltungs-GmbH, München; Kommanditisten: Beda Bohinger, Verlegerin, Gauting); Beda Bohinger, Verlegerin, Gauting. Herausgeber: Elektro-Innung Berlin Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bei allen Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Artikel liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion. DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 ÚÐJ¨lv¨XåÐÚå¨lÚvШ 3åv¨Ú4vÚå¨ÓÚJ¨hÚô{ôôÚ~³ôÚôÞÚ{ôôÚ½vXèÐv¨Ðv¾ ìììÀXXÀlv GRUSSWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Zitat von Heraklit von Ephesos lautet: „Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung“. Die Veränderungen in unserem Handwerk sind allgegenwärtig: Die Technik entwickelt sich in einer so rasanten Geschwindigkeit, dass es zunehmend schwieriger wird, Schritt zu halten. Die Industrie entwickelt Produkte, deren Funktionsumfang immer größer wird. Die Veränderung und Anpassung von Vorschriften und Bestimmungen füllt immer dickere Bücher bzw. DVDs. Unser Aufgabenbereich wächst ständig. Die Notwendigkeit von Weiterbildung und effizienter Informationsbeschaffung ist unerlässlich und nimmt im knappen Zeitbudget bereits heute viel Platz ein. Eine zuverlässige Quelle für diese Informationen ist unser Verband. Die Gemeinschaft der selbstständigen Handwerksunternehmen in unseren Innungen, im Landesinnungsverband und im ZVEH hat sich genau deswegen so bewährt, weil hier die Interessen gebündelt werden und damit gegenüber der Politik und den anderen gesellschaftlichen Kräften Gewicht bekommen. Aber dieser Verband ist keine statische Organisation. Er muss sich vielmehr den veränderten Bedingungen stellen und seine Strukturen anpassen, um effiziente Arbeit leisten zu können. So stehen wir in diesem Jahr vor gravierenden Strukturveränderungen im Zentralverband, was die Fachgruppen- und Ausschussarbeit berühren wird. Dadurch werden auch auf Landes- und Innungsebene Strukturanpassungen notwendig. Das Ziel ist für jedes Mitglied plausibel: Es geht um die Effizienzsteigerung der Arbeit der verschiedenen Gremien und Ausschüsse. Mit weniger Aufwand sollen flexibel gestaltete, kleinere Arbeitsgruppen aus kompetenten Ehrenamtsträgern gebildet werden, um sich aktueller Themen anzunehmen – so eine Art „Sonderkommission“. Ist die betreffende Aufgabe abgeschlossen, wird die Arbeitsgruppe wieder aufgelöst. Regelmäßige Arbeitstreffen aller bundesweit organisierten Gremienvertreter werden so reduziert. Der Vorstand der Elektro-Innung Berlin hat den Bezirksmeistern einen Vorschlag unterbreitet, um die Verbandsarbeit in dieser Stadt effizienter zu gestalten. In einer Sitzung am 8. Januar 2007 wurde sehr konstruktiv darüber diskutiert, von der bisherigen Bezirksarbeit abzuweichen und den fachlichen und informativen Teil der Innungsarbeit in vier Regionen – Nordwest, Nordost, Südost und Südwest – zu organisieren, so dass für jedes Innungsmitglied in Umfang und Ausgestaltung gleiche Informationsveranstaltungen zeitversetzt angeboten werden können, etwa pro Quartal eine. Sehr positiv wurde dieser Vorschlag von den Bezirksmeistern angenommen, da sich so die Bezirke stärker dem persönlichen Erfahrungsaustausch widmen können. Wir versprechen uns neben der Vereinfachung des Aufwandes für die Organisatoren auch ein positives Echo von unseren Partnern der Industrie, des Großhandels und der Energieversorger in Form einer verstärkten Zusammenarbeit und Absprache. Für 2007 wünsche ich allen Kolleginnen, Kollegen und Freunden des Elektrohandwerks Gesundheit und Erfolg! Ihr Obermeister der Elektro-Innung Berlin – Landesinnung für Elektrotechnik DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 ���������������������������������� ����������������������������������� ������ ���������������������������������������������������������������������� ������������������������������������������������������������������� �������������������������������������������������������������������� ������������������������������������������������������������������ �������������������������������������������������������������������� ������������������������������������������������������������������� �������� ������������������������������ TECHNIK dann auf, wenn Funktionsbereitschaft und Verfügbarkeit des Systems unabdingbar sind. 1.2 Erhöhung der Verfügbarkeit durch Überspannungsschutz Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen haben primär die Aufgabe, die Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung zu optimieren. Darüber hinaus sollen Wartungs- und Reparaturaufwand minimiert werden. Die Installation von ÜberspannungsSchutzeinrichtungen (ÜSE) darf die Funktion der zu schützenden Systeme nicht beeinträchtigen. Schutzmaßnahmen: Schutz bei Überspannung Aus HEA-Bilderdienst-Blatt 3.2.4. /Ausgabe September 06 1 Notwendigkeit des Überspannungsschutzes 1.1 Einleitung In modernen Wohngebäuden wird nicht nur auf wirtschaftliche Bauausführung und architektonische Gefälligkeit geachtet, sondern auch in technische Ausrüstung investiert, die Komfortfunktionalität und ökonomische Effekte vereint. Je nach Ausstattung wird eine Vielzahl von Verbrauchsmitteln mit elektrischer Energie versorgt. Zusätzlich sind in vernetzten Systemen der Haustechnik – wie Kommunikationstechnik, Bustechnik, Gefahrenmeldeanlagen – weitere Leistungsnetze vorhanden. Moderne Geräte vereinigen unterschiedlichste Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen in sich. Ermöglicht wird dies durch die zunehmende Miniatursierung der Elektronik. Hand in Hand hiermit geht jedoch eine immer größer werdende Empfindlichkeit gegen transiente Über- spannungen. Transiente Überspannungen in diesem Sprachgebrauch sind kurzzeitige Spannungsspitzen mit Maximalwerten im kV-Bereich. Solche Überspannungen entstehen durch betriebsbedingte Schalthandlungen sowohl im Energieversorgungsnetz als auch in der eigenen Anlage sowie durch Blitzeinwirkungen. Zerstörungen von Systemkomponenten moderner Haustechnik ziehen nicht nur aufwändige Reparaturkosten nach sich. Vielmehr ist ein Ausfall von Systemfunktionen oder gar der Zusammenbruch ganzer Systeme die Folge. Wird beispielsweise die Zentrale einer Einbruchmeldeanlage durch Überspannungseinwirkung während eines Gewitters zerstört, so mögen zwar die Sensoren und Melder noch funktionsfähig sein, eine bestimmungsgemäße Funktion der Anlage ist jedoch nicht mehr sichergestellt. Solche Zerstörungen treten meist 2 Schutzkonzept ÜSE sollen je nach Einsatzort Überspannungen auf Werte unterhalb der Spannungsfestigkeit von Installation und zu schützenden Geräten begrenzen. Deshalb werden ÜSE mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen (Schutzpegel, Ableitvermögen usw.) eingesetzt. Sind in einem System mehrere ÜSE eingesetzt, so sind diese aufeinander abzustimmen. Während einer Überspannungsbeaufschlagung wirken ÜSE praktisch wie ein Kurzschluss: Die Spannung wird auf Werte unterhalb der geforderten Isolationsfestigkeit bzw. der Spannungsfestigkeit begrenzt. Energiereiche Blitzströme werden an den zu schützenden Komponenten vorbei geleitet. In einem solchen umfassenden Überspannungs-Schutzkonzept werden alle gefährdeten aktiven Leitungswege mit geeigneten ÜSE beschaltet und so in den örtlichen Potenzialausgleich einbezogen (Bild 1). Somit können keine gefährlichen Potenzialunterschiede mehr auftreten. Die zu schützende Anlage bzw. die angeschlossenen Verbrauchsmittel werden nicht überbeansprucht oder gar zerstört. Nach Abklingen der Überspannung stehen alle Funktionen wieder zur Verfügung. Die ÜSE sind entsprechend den elektrischen und elektromechanischen Anforderungen auszuwählen. Bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes sind zusätzlich zum herkömmlichen Potenzialausgleich (Heizungs- und Wasserrohre, Gasleitungen, metallische Konstruktionsteile, Schutzleiter usw.) zu betrachten: – alle aktiven Leiter der Niederspannungsverbraucheranlage, – Busleitungen, – Telefonanlagen, – Verteilsysteme für TV und Radio, – Gefahrenmeldesysteme – und dergleichen. Zur Abstimmung der Maßnah- Bild 1: Wirkungsvoller Schutzkreis DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 TECHNIK men in unterschiedlichen Gewerken empfiehlt sich dringend eine rechtzeitige Abstimmung untereinander. Es hat sich bewährt, die Federführung bereits in der Planungsphase in eine Hand zu legen. Dieses Bilderdienstblatt beschreibt den Überspannungsschutz in der Niederspannungsverbraucheranlage. Weitere Bilderdiensblätter (z.B. für Kommunikationstechnik) sind in Vorbereitung. sen B, C und D). Es sind nur ÜSE nach DIN EN 61643-11 zu verwenden. Nur das kann sicherstellen, dass vorhandene Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Brandgefahr unbeeinträchtigt bleiben. 4 Anwendung der ÜSE Typ 1 Ist ein Gebäude mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgerüstet oder besteht aufgrund anderer örtlicher Gegebenheiten die Gefahr eines Blitzeinschlages in db promotion, HH 3 Schutz der Niederspannungsverbraucheranlage Entsprechend den unterschiedlichen Überspannungskategorien werden ÜSE mit unterschiedlichen Anforderungen eingesetzt. ÜSE sind in die Typen 1, 2 und 3 (Bild 2) eingeteilt (vorher Klas- Bild 2: Überspannungskategorien, Anforderungsklassen und Schutzpegel unmittelbarer Nähe, so ist das Hauptstromversorgungssystem mit ÜSE Typ 1 (Blitzstromableiter) in den Blitzschutzpotenzialausgleich einzubeziehen. Gebäude ohne äußeren Blitzschutz sind gleichermaßen gefährdet, wenn z.B.: – eine Außenantenne vorhanden ist, – für das Gebäude ein Freileitungsanschluss vorhanden ist, – der Nachbar Blitzschutz anlage, Außenantenne, Freileitungsanschluss hat. Diese ÜSE Typ 1 sind so auszuwählen, dass sie – den am Einbauort auftretenden Blitzstrom tragen können, – für die Netznennspannung dimensioniert sind, . r-Modellen nach folgenden Transporte det derzeit unter anderem fahn lin Ber ung lass der Nie — Die Mercedes-Benz Stern. tand, egal ob mit oder ohne Egal wie alt, egal welcher Zus VW Transporter Ford Transit Peugeot Boxer Renault Traffic Fiat Ducato che Hinweise Iveco Daily machen wollen. Sachdienli d Gel zu dieser Typen fahren und n eine die en, son n. Per ege den entg — Gesucht wer tline 030/39 01- 50 00 nburg unter der Ankaufs-Ho nimmt das TGC Berlin-Brande f die Hand. preise – bar au en itz Sp en hl za ir W g: un hn Belo Mercedes-Benz TGC der DaimlerChrysler AG Seeburger Straße 27 · Blankenburger Straße 99–105 Hotline 030/39 01- 50 00 · www.berlin.mercedes-benz.de DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 TECHNIK – ein Ausschaltvermögen aufweisen, das oberhalb des zu erwartenden maximalen Kurzschlussstroms liegt, – den einsetzenden Kurzschlussstrom so begrenzen, dass vorgeordnete Überstromschutzeinrichtungen möglichst nicht auslösen. 4.1 Absicherung Für den Schutz bei Kurzschluss gibt der Hersteller der ÜSE maxi male Werte an. Wenn die Hausanschlusssicherung gleich oder kleiner dieser Werte ist, kann auf den zusätzlichen Kurzschlussschutz der ÜSE verzichtet werden. Der Anschluss der ÜSE kann über eine Stichleitung oder V-förmig erfolgen (Bild 3). Querschnittsbereiche und Betriebsströme für V-förmige Verdrahtung sind herstellerabhängig. Der V-förmige Anschluss hat bezüglich Schutzpegel und Montage Vorteile. Bei hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der Verbraucheranlage darf die Stromversorgung auch bei Arbeiten an ÜSE nicht unterbrochen werden. Für diese Fälle können die Blitzstromableiter über eine Stichleitung an das Hauptstromversorgungssystem angeschlossen werden. Stichleitungssicherungen sind selektiv zu den Sicherungen im Hausanschlusskasten (HAK) zu wählen. Wenn der Nennstrom die Hausanschlusssicherung gleich oder kleiner der vom Hersteller angegebenen Maximalwerte ist, kann eine Trennmöglichkeit über Trennmesser geschaffen werden. Alternativ können auch ÜSE mit steckbaren Schutzmodulen eingesetzt werden. Bei sehr energiereichen Blitzströmen kann es vorkommen, dass die im HAK eingesetzten Sicherungen auslösen. Der Blitzstrom wird hierdurch jedoch nicht unterbrochen. Der in der Sicherung entstehende Lichtbogen hat ein Weiterfließen des Blitzstroms zur Folge. Die Schutzwirkung der ÜSE bleibt in diesem Falle unbeeinflusst. 4.2 Ausschaltvermögen und Begrenzung des Netzfolgesystems Ein aus Verfügbarkeitsgründen wichtiger Aspekt ist die ausreichende Eignung der eingesetzten ÜSE, den gezündeten Lichtbogen selbsttätig ohne Zuhilfenahme einer Sicherung begren zen und löschen zu können. Nur dann werden die Vorsicherungen nicht nach jedem Zünden des Blitzstromableiters ansprechen und die Energieversorgung unterbrechen bzw. einen Wartungsfall herbeiführen (Bild 4). Das Ausschaltvermögen der in der Verbraucheranlage eingesetzten ÜSE Typ 1 sollte deshalb immer oberhalb des maximalen am Einbauort auftretenden Kurz- Bild 4: Netzfolgestrom bei gezündeter Funkenstrecke nach Überspannungsereignis schlussstroms (prospektiver Kurzschlussstrom) liegen. Dieser Wert kann beim zuständigen Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erfragt oder vor Ort ermittelt werden. Die Notwendigkeit einer Netzfolgestromlöschung tritt nach jedem Zünden – unabhängig vom Energiegehalt der Überspannungseinwirkung – auf. Moderne leistungsfähige ÜSE arbeiten auf Funkenstreckenbasis. Sie zünden grundsätzlich spannungsunabhängig. 4.3 ÜSE im ungezählten Bereich Der Einbau der Blitzstromableiter sollte so nahe wie möglich am Gebäudeeintritt erfolgen. Dadurch wird die elektromagnetische Beeinflussung auf gebäudeinterne Installationen vermieden. Deshalb kann der Einbau der Blitzstromableiter im ungezählten Bereich notwendig sein. Hier ist entsprechend TAB in jedem Fall die VDN-Richtlinie „Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen“ zu beachten. Die Installation kann in separaten, geeigneten Gehäusen, vorzugsweise so dicht wie möglich am Hausanschlusskasten, nur ausnahmsweise im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes erfolgen. Die Gehäuse müssen plombierbar sein. 4.4 Elektromagnetische Beeinflussung Bei der Installation innerhalb des Zählerschrankes gilt es zu berücksichtigen, dass alle blitzstromdurchflossenen Leitungswege kräftige Magnetfelder aussenden. Hierdurch werden Bild 3: Anschluss der ÜSE über Stichleitung (links) oder V-förmig (rechts) DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 TECHNIK in Verdrahtung und Schaltgeräten innerhalb des Zählerschrankes hohe Spannungen induziert. Zudem treten hohe elektrodynamische Kräfte auf. Dabei können störende Beeinflussungen oder gar Zerstörungen nicht ausgeschlossen werden. 4.5 Prüfungen Entsprechend der Blitzschutznorm DIN V VDE V 0185-3: 11-2002 und vom VNB (VDNRichtlinie) wird eine regelmäßige Überprüfung von ÜSE Typ 1 gefordert. Diese kann beispielsweise mit einem Isolationsmessgerät oder von Herstellern angebotenen Prüfgeräten vorgenommen werden. Die ÜSE sind hierzu vorher spannungsfrei zu schalten. Bei steckbaren Blitzstromableitern wird hierzu lediglich der steckbare ÜSE-Einsatz herausgezogen und dieser geprüft. Sollen die mit der Installation fest verbundenen Basiselemente in die Prüfung einbezogen werden, sind diese spannungsfrei zu schalten. Ausführliche Hinweise zur Prüfung werden von den Herstellern in den Bedienungsanleitungen beschrieben. Daneben gibt es ÜSE mit Status anzeigen. 4.6 Anschlussleitungen Die Länge der Anschlussleitungen von ÜSE soll so kurz wie möglich (max. 0,5 m) sein (siehe Bild 3). Nur so kann die spannungsbegrenzende Wirkung der ÜSE für das System zum Tragen kommen. Diese Leitungslängenangabe gilt sowohl für die Verbindungsleitungen der einzelnen ÜSE mit den aktiven Leitern als auch für die Verbindungsleitung des Fußpunktes der ÜSE mit dem in die Anlage weiterführenden Schutzleiter. Sin die 0,5 m nicht einzuhalten, wird ein V-förmiger Anschluss empfohlen. Bei ÜSE Typ 1 ist eine zusätzliche Verbindung zur Haupt-Poten DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 zialausgleichsschiene (mindestens 16 mm2 Cu), die mit der Erdungsanlage des Gebäudes verbunden ist, herzustellen. 4.7 Außenliegende Verbraucherstromkreise schützen Werden außerhalb von Gebäuden betriebene Verbrauchsmittel (z.B. Beleuchtungsanlagen) versorgt oder werden zu benachbarten Gebäuden Versorgungsleitungen geführt, sind diese mit geeigneten ÜSE (in der Regel Typ 1) zu schützen. Vorzugsweise ist der Einbauort unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt zu wählen. 5 Anwendung der ÜSE Typ 2 ÜSE Typ 2 (bisher Anforderungsklasse C) begrenzen transiente Überspannungen auf einen für die Verbraucheranlage ungefährlichen Wert. Damit werden Beeinflussungen aus fernen Blitzeinschlägen, Schalthandlungen in der eigenen Anlage und im Versorgungsnetz sowie induktive Einkopplungen erfasst. ÜSE Typ 2 (Varistorableiter) müssen über eine interne Abtrennvorrichtung und Statusanzeige verfügen. 5.1 Schutz nach der Messeinrichtung Wenn ÜSE Typ 1 eingesetzt werden, die auf Werte bis 4 kV begrenzen (Leiter – Erde), so sind die nachgeschalteten Stromkreisverteiler und die Verbraucherstromkreise wegen deren geringerer Spannungsfestigkeit durch ÜSE Typ 2 zusätzlich zu schützen. ÜSE Typ 2 dürfen ausschließlich nach der Messeeinrichtung des VNB installiert werden. 5.2 Installation von ÜSE vor Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) Sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorhanden, so müssen ÜSE Klasse C in Energie flussrichtung gesehen immer vor diesen angeordnet werden. Hierdurch wird ein Fehlauslösen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vermieden und eine hohe Verfügbarkeit der Kundenanlage erreicht. 5.3 Prüfungen Da ÜSE Typ 2 über eine Statusanzeige verfügen müssen, kann die Funktion über eine Sichtprüfung ermittelt werden. Zu einer genaueren Prüfung können herstellerspezifische Prüfgeräte verwendet werden. Steckbare ÜSE Typ 2 können im Bedarfsfall ohne Eingriff in die Installation und ohne Unterbrechung der Energieversorgung herausgezogen und geprüft werden. Bei Isolationsmessungen ist zu beachten, dass bei manchen ÜSE Typ 2 das Messergebnis verfälscht werden kann. Ggf. müssen diese ÜSE erdseitig abgeklemmt bzw. die steckbaren Einsätze entfernt werden. 5.4 Anschlussleitungen Die Anschlussleitungen zwischen ÜSE und zu schützendem System (L1, L2, L3, N und PE) sollen so kurz wie möglich sein (maximal 0,5 m). Ist dies nicht zu realisieren, wird für alle Leiter V-förmiger Anschluss empfohlen. Eine zusätzliche Verbindung zu einem örtlichen Potenzialausgleich wird mit mindestens 6 mm2 Cu ausgeführt. 6 Enkoppelung ÜSE Typ 1 und Typ 2 Zwischen ÜSE Typ 1 und ÜSE Typ 2 ist zur energetischen Koordination eine Mindestleitungslänge zwischen den ÜSE einzuhalten. Die Bedienungsanleitungen der Hersteller geben hierzu Installationshinweise. Bei Installationen von energetisch koordinierten ÜSE kann auf Entkoppelung zwischen ÜSE Typ 1 und Typ 2 verzichtet werden. Die Herstellerangaben zur energetischen Koordination sind zu beachten. Des Weiteren bieten Hersteller Kombinationen aus Typ 1 und Typ 2 Ableitern in einem Gerät oder als Ableiterkombinationen oder ÜSE Typ 1 mir niedrigem Schutzpegel an. Diese können in einem bestimmten Wirkungsbereich den Endgeräteschutz übernehmen. Die Herstellerangaben sind zu beachten. 7 Anwendung ÜSE Typ 3 Empfindliche Geräte werden in unmittelbarer Nähe des Geräteanschlusses mit ÜSE Typ 3 geschützt. Dies kann ein Einbaugerät, eine Steckdose mit integriertem Überspannungsschutz oder auch ein Schutzadapter sein. Speziell bei Adaptern und Steckdosenleisten ist besonders darauf zu achten, dass diese eine thermische Abtrennvorrichtung mit Statusanzeige besitzen. Nur dann ist die Verwendung der ÜSE ohne Beeinträchtigung der vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Brandgefahr gegeben. Die Statusanzeige der ÜSE ist regelmäßig zu überprüfen. 8 Einsatz in verschiedenen Netzsystemen Sowohl bei Neuinstallation als auch bei Nachrüstung von bestehenden Anlagen mit ÜSE dürfen die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Brandgefahr nicht beeinträchtigt werden. Entscheidend ist, welches „System nach Art der Erdverbindung“ (Netzsystem, früher Netzform genannt: TN-C, TN-S, TT sowie die Kombination TN-CS) am Einbauort der ÜSE besteht. Hierfür sind bestimmte Anschlussarten gefordert. Die speziellen Schaltungsarten sind sowohl für ÜSE Typ 1 als auch für ÜSE Typ 2 anzuwenden. TECHNIK Bild 5: ÜSE im TN-C-S-System Über das Netzsystem gibt der zuständige VNB in seinen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Auskunft. In Wohngebäuden sind vor dem Stromkreisverteiler sowohl TNC-, TN-S- oder TT-Systeme anzutreffen. In Verbraucherstromkreisen sind üblicherweise TN-S- oder TT-Systeme anzutreffen. Nur in alten Anlagen sind hier noch TNC-Systeme (klassische Nullung) vorhanden. 8.1 TN-C-System In TN-C-Systemen wird für jeden Außenleiter (L1, L2, L3) eine ÜSE benötigt. Diese werden über eine möglichst kurze Verbindungsleitung (max. 0,5 m) zum PENLeiter geschaltet. Bei ÜSE Typ 1 ist zusätzlich eine direkte Verbindung zum separat geerdeten Hauptpotenzialausgleich vorzusehen. 8.2 TN-S-System Im TN-S-System werden pro Einbauort die aktiven Leiter (L1, L2, L 3 und N) über ÜSE mit dem Erdpotenzial verbunden. Der Fußpunkt der ÜSE muss mit dem in die Anlage führenden Schutzleiter (PE) verbunden werden (Bild 5). All diese Verbindungs- 10 Bild 6: ÜSE im TT-System, optional TN-S-System leitungen müssen möglichst kurz (max. 0,5 m) sein. Nur so ist sichergestellt, dass die mögliche Spannungsbegrenzung der ÜSE wirklich für die nachgeschaltete Verbraucheranlage wirksam werden kann. 8.3 TT-System Im TT-System ist ausschließlich die „3+1“-Schaltung anzuwenden (Bild 6). Hierbei wird von den Außenleitern (L1, L2, L3) je eine ÜSE zum N-Leiter geschaltet. Vom N-Leiter wird eine ÜSE auf Funkenstreckenbasis zum PE bzw. zur Erde geschaltet. Auch hier gilt, dass der Fußpunkt der ÜSE-Anordnung auf möglichst kurzem Weg (max. 0,5 m) mit dem in die Anlage weiterführenden PE-Leiter zu verbinden ist. Diese „3+1“-Schaltung hat gegenüber der früher üblichen Schaltung gravierende Vorteile bezüglich des Personen- und Brandschutzes. 9 Umfassender Überspannungsschutz Wird ein zu schützendes Gerät nicht nur mit elektrischer Energie versorgt, sondern verfügt dieses auch über eine Anbindung an weitere Leitungssysteme, so sind diese mit in das Schutzkonzept einzubeziehen. Ist z.B. ein Computer direkt mit dem Telefonnetz verbunden, so ist auch die Kommunikationsleitung mit einer schnittstellengerechten ÜSE zu schützen. Vorzugsweise bieten sich hierfür kombinierte ÜSE an, die sowohl die Netzversorgung als auch die Telekommunikationsleitung schützen können. Ein Schutz eines solchen Computers nur auf der 230 V-Seite führt nicht zum gewünschten Ziel. Es kann zu einem Isolationsdurchschlag zur Telefonleitung kommen. Gleiches gilt sinngemäß für alle anderen Gewerke. 10 Fazit Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen können nur dann die Verfügbarkeit erhöhen, wenn das Schutzkonzept fachkundig unter Einbeziehung aller Gewerke geplant und nach Klärung der Anforderungen des Auftraggebers konsequent realisiert wird. Kann z.B. aus wirtschaftlichen Gründen ein Gesamtkonzept nicht realisiert werden, ist dem Komplettschutz einzelner Systeme der Vorzug zu geben. Die Investition für die Installation eines anlagenorientierten Schutzkonzeptes rentiert sich spätestens nach dem ersten verhinderten Schaden. Literaturhinweis – VDEW e.V.: TAB 2000 – Technische Anschlussbedingungen (Musterwortlaut). VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main – VDN e.V.: Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen. VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main – DIN VDE 0100 Teil 300 – DIN VDE 0100 Teil 410 – DIN VDE 0100 Teil 430 – DIN VDE 0100 Teil 443 – DIN V VDE V 0100 Teil 534 – DIN VDE 0100 Teil 540 – DIN VDE 0100 Teil 610 – DIN EN 62305 (VDE 0185-305-1 bis 4) – DIN VDE 0664 – DIN EN 61643-11 (VDE 0185-6 bis 11) – HEA-Merkblätter M2, M3, M8, M 10, M11 sowie HEA-Bilderdienst-Blätter. VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main Herausgeber: Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW Am Hauptbahnhof 12 D-60329 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 2 56 19-0 Telefax (0 69) 23 27 21 E-Mail [email protected] Internet http://www.hea.de DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 aktuelles oder Doppelböden an. Somit hat der Anwender für jeden Anwendungsfall das passende Schott zur Verfügung, Sondergrößen sind auf Anfrage ebenfalls jederzeit lieferbar. Spelsberg erweitert sein Brandschutzprogramm Kabelabschottungen für maximale Flexibilität und Sicherheit Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, führender Hersteller im Gehäuse- und Elektroinstallationsbereich, hat sein WKE-Programm erweitert und präsentiert auf der belektro erstmals neue Kabelschotte für die Brandschutzinstallation. Mit dem innovativen Gehäuseprogramm „WKE“ schafft Spelsberg schon seit einigen Jahren optimale Voraussetzungen für echten Funktionserhalt im Sinne der DIN 4102 Teil 12. Zusätzlich zu diesen Abzweigkästen in verschiedenen Schutzarten und Größen bis zu einem Funktionserhalt von 90 Minuten (E90) bietet der Gehäusespezialist aus Schalksmühle nunmehr auch Brandabschottungen an. Die neuen, innovativen WKEKabelabschottungen ermöglichen die sichere und montagefreundliche Installation von Leitungen und Kabeln durch Brandschutzwände hindurch. Sie sind geprüft und bis 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer (S90) zugelassen. Damit wird WKE zum leistungsfähigen Komplettprogramm, für das sogar eine eigene Brandschutz-Hotline eingerichtet wurde. „Eine flexible Elektroinstallation, die sich an wechselnde Nutzer und neue Raumsituationen anpassen kann, wird bei der Errichtung gewerblicher 12 Objekte heute vorausgesetzt“ so Dirk Quardt, Leiter der Produktentwicklung. „Mit den neuen Abschottungen lassen sich solche Installationen nun ganz einfach realisieren, denn der Kabeldurchgang bleibt hier auch nach dem Einbau offen.“ . Eine Nachinstallation von Leitungen in bestehenden Anlagen ist somit auf einfache Weise für jeden Elektrofachmann möglich. Erst im Brandfall schließen sich die Schotte durch ein aufschäumendes Brandschutzmittel. Sie können mit Leitungen jeder Art belegt werden – auch die Durchführung von Kunststoffpanzerrohren, Stahl-, Kupfer oder Kunststoffrohren ist möglich. Der Einbau in Wände und Decken kann entweder mit Mörtel/Gips oder mit einem speziellen Brandschutzschaum schnell und einfach erfolgen. Die Abschottungen sind nicht überbelegbar und absolut rauchgasdicht. Eine allgemeine, bauaufsichtliche Prüfbescheinigung des MPA liegt ebenso vor wie eine Zulassung des DIBt. Neben einer Vielzahl von unterschiedlichen Größen bietet Spelsberg auch Sonderbauformen für den Einsatz in Kernbohrungen Sicherer Schutz gegen mechanische Einflüsse durch die Spiralschläuche SPS und SPF von HellermannTyton Baumaschinen und Nutzfahrzeuge sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Das gilt nicht nur für die Mechanik, sondern auch für Kabelbündel und Leitungen. Damit sie zuverlässig vor Abrieb und Öl geschützt werden, bietet HellermannTyton zwei spezielle Spiralschläuche an: SPS und SPF. Sie bestehen aus ölbeständigem Polypropylen und zeichnen sich zudem durch hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Einflüssen aus. Gleichzeitig sind sie flexibel und bieten ein gutes Rückstellverhalten. Das Ergebnis: eine sehr hohe Führungsstabilität. Die Summe ihrer Eigenschaften machen SPS und SPF auch für den Einsatz im Maschinen- und Anlagenbau sowie der Robotik und der petrochemischen Industrie interessant. Große Bündeldurchmesser bis zu 55 mm können mit SPS und SPF sicher geschützt werden. Die Brandschutzeigenschaften entsprechen UL94 HB. Alle Typen sind halogenfrei. Der aktuelle Produktkatalog 2005/2006 von HellermannTyton enthält eine Vielzahl weiterer innovativer Produkte und Lösungen rund ums Kabel. Der Kata- log kann unter http://www.HellermannTyton.de/katalog angefordert werden. HellermannTyton ist der führende Anbieter von Produkten zum Bündeln, Befestigen, Schützen, Kennzeichnen und Verarbeiten von Kabeln und Leitungen sowie deren Anschlusskomponenten. HellermannTyton GmbH Großer Moorweg 45 25436 Tornesch Tel.: 04122 / 701-1 Fax: 04122 / 701-400 E-Mail: [email protected] Web: www.HellermannTyton.de Naturstein-Heizung als Kunstwerk Design-Objekt zum Warmwerden Eine Heizung, die wie ein Kunstwerk wirkt – das ist schon etwas Besonderes. Tatsächlich werden Naturstein-Heizungen von STIEBEL ELTRON von vielen Besuchern erst einmal für KunstObjekte gehalten. Denn das, was da im Wohn- oder Kinderzimmer, in der Diele oder im Bad an der Wand hängt, ist ein ganz reales und vorzeigbares Stück Natur und eine ganz besonders ästhetische und kreative Umsetzung der Idee des Strahlungsheizkörpers. Die auf der Rückseite in Kanälen verlaufenden HeizleiDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 aktuelles ter erwärmen den Stein, dessen polierte Oberfläche die Wärme dann in Form von Infrarotstrahlung in alle Richtungen abstrahlt und verteilt – ohne selbst zu überhitzen. Strahlungswärme wirkt direkt auf den Menschen ein, so dass die Raumtemperatur etwas niedriger als bei anderen Heizsystemen sein darf – das spart wertvolle Energie. Anders als bei üblichen Konvektionsheizkörpern verwirbeln diese Heizsysteme aber nicht die Luft oder wälzen Staub um. „komfotherm“, so der Name der edlen Naturstein-Heizung, ist als Volloder Ergänzungs-Heizung für einen Raum oder für ein ganzes Haus einsetzbar und lässt sich einfach senkrecht oder waagerecht mit vormontierten Wandhalterungen installieren. Manuelle SMD-Bestückung plus selektive Nacharbeit Zevac bringt preiswertes Einstiegsgerät Das neue Onyx 25 der Zevac GmbH Selektiv-Löttechnik, Grasbrunn / München, ist ein preiswertes – aber der Zevac Philosophie entsprechend – hoch präzises Einstiegsgerät für Reparaturen, Prototypenbau, Nachbestückung und Bestückung von allen SMD- und Fine-pitch-Bauteilen. Für präzise Bestückungsresultate sorgen Features wie das IR-Vorwärmsystem für bleifrei-Anwendungen, Kraftmess-System oder der bewegliche Heizkopf für schnelle und zuverlässige Löt ergebnisse. Große Leiterplatten bleiben dadurch in Position – die Fertigungsqualität wird gesteigert. Das spezielle Visionsystem bringt Bauelement und Layoutkonfiguration optisch übereinander und garantiert eine superpräzise Positionierung. DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Die Software des Onyx 25 ist bereits praxiserprobt in Onyx 29 und Onyx 32. Alle ZevacDüsen sind auch in Onyx 25 einzusetzen. Onyx 25 ist die ideale Lösung für große Leiterplatten und anspruchsvolle BleifreiAnwendungen. Zevac GmbH Selektiv-Löttechnik, Lothar Pietrzak Bretonischer Ring 15 85630 Grasbrunn Tel.: 089/46 16 96–3 Fax: 089/46 16 96–46 [email protected] • www.zevac.de Die neuen Profi-Heiz lüfter PHE/PHD von MAICO: Robust, leistungsstark und formschön Da staunen selbst die Pinguine, denn die neuen Heizlüfter PHE/ PHD von MAICO sorgen selbst bei eisigen Temperaturen für wohlige Wärme. Auch das Trocknen von nassen oder feuchten Räumen ist für sie kein Problem. Es gibt die Geräte mit Heizleistungen von 1,5 bis 20 kW und kraftvollem Fördervolumen von 350–2300 m3/h. Damit sorgen sie in kürzester Zeit für eine schnelle Luftumwälzung und Erwärmung des Raumes. Über die bei den Typen PHD 9 bis PHD 20 eingebaute „CountDown-“ Zeitschaltuhr lässt sich der Einschaltzeitpunkt des Heizlüfters bis zu 24 Stunden im Voraus programmieren. Ventilator und Heizung sind in 3 bzw. 4 Stufen schaltbar. Der ebenfalls im Gerät integrierte Thermostat mit stufenlos einstellbarem Temperaturbereich von 0° bis +40° C überwacht und regelt die richtige Temperierung der Raumluft. Die Heizlüfter sind mit einer ca. 2 m langen Anschlussleitung ausgestattet. Dank der serienmäßig im Lieferumfang enthaltenen Wandhalterung und des Tragebügels sind sie für den stationären oder mobilen Einsatz geeignet. Raychem Circuit Protection stellt integriertes Überstrom- und Überspannungs-Schutzbauelement für Telefonie- und VoIP-Anwendungen vor Raychem Circuit Protection, ein Geschäftsbereich von Tyco Electronics, gibt die Einführung seiner 2Pro™-Serie, einer Kombination aus Überstrom- und Überspannungs-Stromkreisschutz-Technologie bekannt. Diese Produkte sind dafür vorgesehen, Schäden an Telefonkommunikations-Anlagen zu verhindern. Der geringe Platzbedarf, die selbstrückstellenden Eigenschaften und die koordinierten Schutzfunktionen ermöglichen den Einsatz dieser Bauelemente in einer breiten Palette von Telefonie- und VoIPApplikationen (Voice over Internet Protocol), so zum Beispiel in schnurlosen Telefonen, VoIPGateways, Datenmodems, SetTop-Boxen, Sicherheitssystemen, MDF-Modulen (Main Distribution Frame) sowie Analog- und ISDN-Linecards. Durch Blitzschlag oder elektrostatische Entladungen, Kontakt mit Netzleitungen sowie durch induk- tive Beeinflussung durch Wechselstromleitungen kann es zu überspannungsbedingten Schäden an Anlagen für das konventionelle Telefonsystem und an VoIPEquipment kommen. Das RoHSkonforme 2Pro-Bauelement kombiniert die PolySwitch™ PPTC (Polymeric Positive Temperature Coefficient Resistor) Überstromschutz-Technologie und ein MOVElement (Metalloxid-Varistor) zu einem innovativen, thermisch geschützten Bauelement, das bei zu hohen Strömen für eine Strombegrenzung sorgt und eine Spannungsklemmung bewirkt, sobald Überspannungen auftreten. Die Zusammenfassung dieser Stromkreisschutz-Funktionen in einem einzigen Bauelement senkt den Bauteileaufwand und verbessert die Zuverlässigkeit des jeweiligen Systems. Die wachsende Verbreitung von VoIP-Gateways in Privathaushalten und Unternehmen führt dazu, dass immer höhere Anforderungen an die Sicherheit der teilnehmerseitigen Einrichtungen (Customer Premise Equipment; CPE) gestellt werden. Ein 2Pro-Bauelement erleichtert Herstellern die Einhaltung der Vorschrift UL 60950 und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit nach erfolgter Blitzschlagprüfung. Ebenso sind die Anlagen dank der 2Pro™-Serie im Stande, die Stoßspannungsprüfungen gemäß TIA-968-A, IEC 60950 und ITU-T K.20/K.21 zu erfüllen. Auch zum Schutz vor Schäden durch elektrostatische Entladungen trägt der UL 497A-gelisteten Schutzbauelement bei. „Das neue 2Pro-Bauelement erfüllt ohne weiteres sämtliche kritischen Performance-Parameter für kostensensible konventionelle und VoIP-basierte Telefonausrüstungen“, berichtet Boris Golubovic, Global Marketing Manager bei Raychem Circuit 13 Aktuelles Protection. „Darüber hinaus verbessert diese vollständig selbstrückstellende Lösung die Netzwerk-Zuverlässigkeit, senkt anfallende Wartungs- und Reparaturkosten und steigert die Zufriedenheit der Anwender mit ihrem Equipment.“ Das Überstrom- und Überspannungs-Schutzbauelement 2Pro von Raychem Circuit Protection bietet einen Nennstrom von über 120 mA. Bei 1 mA wird die Spannung auf ca. 270 V geklemmt. Die 2Pro™-Bauelemente eignen sich für Installationsverfahren im Bereich der Telefonie und des VoIP und sind für die Großserienfertigung in Tape-and-Reel-Verpackung erhältlich. Tischleuchte im Miniformat Ministar, die weltweit kleinste Niedervolt-Halogenlampe mit integriertem Reflektor, eröffnet durch ihre filigranen Abmessungen neue Möglichkeiten im Leuchtendesign. Im European Ministar Contest rief OSRAM Leuchtenhersteller und Designstudenten auf, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen und die Möglichkeiten der innovativen Lampe optimal zu nutzen. Dieser Herausforderung stellten sich die Entwickler bei WOLFI Leuchten im sauerländischen Meschede gerne. Ihr Ziel: eine filigrane Tischleuchte, deren exakt gelenktes Licht optimale Arbeitsbedingungen liefert. „Die Ministar von OSRAM fanden wir als Leuchtmittel unheimlich interessant: Sie ist klein, bietet ein gerichtetes Licht und eröffnet so neue Möglichkeiten, den Trend zur Miniaturisierung aufzugreifen. Da war schnell die Idee geboren, eine besonders kleine, aber dabei technisch anspruchsvolle Tischleuchte zu entwickeln“, erinnert sich Martin Thiesmeier, Konstruktionsleiter bei WOFI an die Entscheidung, am European 14 Ministar Contest teilzunehmen. „Natürlich spielte dabei auch mit, dass so ein Wettbewerb nicht alltäglich ist und es Spaß macht, sich mit anderen zu messen. Wir waren auf das Ergebnis natürlich unheimlich gespannt“, schmunzelt Thiesmeier. Dazu hat er allen Grund: „Easy“, der Entwurf von WOFI wurde von der international besetzten Jury, darunter die bekannte Kölner Lichtplanerin Hannelore Kress-Adams, zum Sieger in der Kategorie Hersteller gekürt. Temperatur im Griff Neben der Technik bot auch das Temperaturmanagement Herausforderungen: Zwar lenkt der Reflektor der Ministar Licht und Wärme gezielt nach vorne, doch die Easy erreichte im Bereich des Leuchtmittels noch immer eine Temperatur von rund 200 grad Celsius, der Außenreflektor immerhin noch rund 125 grad. Dadurch erwärmte sich beim ersten Versuch der direkt am Gehäuse angebrachte Verstellstab auf über 80 Grad Celsius – zehn Grad zu viel, um den gelten- den Normen zu genügen. Ideen waren gefragt und mit einem speziell konzipierten Isolator aus Kunststoff und einer SilikonUmmantelung meisterten die Entwickler auch diese Herausforderung. Die kleine, leichte Bauform der 45 Zentimeter hohen Niedervolt-Halogen-Tischleuchte mit Sensordimmer für die Ministar Axial-Reflektor mit einer Nennleistung von 35 Watt überzeugte auch die Jury, die sie als eine perfekte Lösung für das innovative Leuchtmittel hervorhob. „Die fein abgestimmte Kombination von Leuchtmittel und Lampe begeistert nicht nur Fachleute“, erzählt Thiesmeier weiter. „Sie kommt auch bei den Verbrauchern so gut an, dass wir Easy als Serie in unser Sortiment aufgenommen haben. Neben der Tischleuchte gibt es inzwischen auch eine Stehleuchte mit zwei Reflektoren. Aber wir arbeiten auch noch an anderen Anwendungsmöglichkeiten für die Ministar“. Transparenz für mehr Kontrolle Eine einfache, schnelle und vor allem sicher überwachbare Montage ermöglicht die neue 3M Scotchcast 91-A 12 C Gießharz-Verbindungsgarnitur mit Schraubverbindern. Sie ist geeignet für die am häufigsten verwendeten Kabelquerschnitte von 1,5 bis 16 mm und damit vor allem für viele Anwendungen im Niederspannungsbereich für Handwerk und Industrie. Garant für die schnelle, aber zugleich zuverlässige Montage sind zunächst die Schraubver- binder. Ein Phasentrenner sorgt dafür, dass während des Vergießens und Aushärtens kein Kurzschluss auftritt. Mit dem patentierten GMG-System (Geschlossenes Mischen und Gießen) ist der Kontakt des Verarbeiters mit dem bewähren 3M Scotchcast 1471N Gießharz praktisch ausgeschlossen. Der transparente MischpackBeutel erlaubt eine optische Kontrolle des Mischvorgangs. Die zweiteilige Muffenschale aus transluzentem Kunststoff ermöglicht dem Verarbeiter darüber hinaus auch die Überwachung der Verbinderabstände und des Füllvorgangs. Die neue Garnitur ist für Kupferleiter geeignet und eine ideale Ergänzung zur 3M Scotchcast 92-A 123 C Gießharz-Verbindungsgarnitur, mit integriertem Schraubverbinderblock, die für Kabelquerschnitte von 6 bis 35 mm einsetzbar ist. Sie entspricht den Anforderungen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC HD 623 Standard). Zum Lieferumfang gehören Muffenschale, Schraubverbinder, Sechskantschlüssel, Scotch 23 Band, Schmirgelleinen sowie die Montageanleitung. 3M, Scotch und Scotchcast sind Marken der 3M Company. Trennverstärker mit Plug & Play Die nur 6,2 mm schmalen Signalkonverter Mini Analog von Phoenix Contact umfassen neben konfigurierbaren Trennverstärkern jetzt auch ein erweitertes Programm von StandardAnalog-Trennverstärkern. Die Module sind für die Signalwandlung von 0…10 V auf 0(4)…20 mA bzw. 0(4)…20 mA auf 0…10 V ausgelegt und als Schraub- und Zugfedervariante lieferbar. Mit der Zulassung dieser SignalDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Aktuelles konverter für Zone 2 sind sie zudem für den Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich geeignet. Durch den T-Connector besteht die Möglichkeit, die Geräte einfach und schnell mit Energie zu versorgen. Der wesentliche Vorteil hierbei ist nicht nur der reduzierte Installationsaufwand, sondern auch die gesteigerte Flexibilität. Müssen einzelne Module aus dem Verbund genommen werden, kann dies problemlos im laufenden Betrieb geschehen. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.phoenixcontact.de/PP/3265 zur Verfügung. Für Drinnen und Draußen Fränkische bringt das Reißverschlussrohr ‚Co-flex’ nun auch speziell für die Außen- und Innenanwendung auf den Markt. Will man Kabel und Leitungen nachträglich schützen, so benötigt man ein Rohr, das sich problemlos öffnen und wieder verschließen lässt. Fränkische hat hierfür das Reißverschlussrohr ‚Co-flex’ aus modifiziertem Polypropylen entwickelt, das es nun nicht nur in der Farbe weiß für die Anwendung in Innenräumen, beispielsweise für Büroverkabelungen, gibt. ‚Co-flex’ wird auch UV-stabilisiert angeboten. Auf diese Weise bietet es nicht nur einen mechanischen Schutz im Freien, sondern es schützt auch Kabel sicher vor schädlicher UVEinwirkung. Das Reißverschlussrohr ‚Co-flex’ kann, wie sein Name schon sagt, jederzeit geöffnet und wieder verschlossen werden, denn dank maßlich genau aufeinander abgestimmter Profilgeometrien wird ein Verdrehen verhindert, die Rohrteile können passgenau zusammengefügt und wieder getrennt werden. Ein Plus an Sicherheit für Draußen mit dem ‚Co-flex-PP-UV’ Beim Bau von Solaranlagen gibt es eine Vielzahl Leitungen, die besonders geschützt werden müssen, da sie beispielsweise über Reibepunkte oder verzinkte Bleche geführt werden. Hier bietet sich der Einsatz des neuen UVstabilisierten Reißverschlussrohres ‚Co-flex-PP-UV’ an, das die Leitungen nicht nur mechanisch vor Reibung, sondern auch noch vor schädlicher UV-Strahlung schützt. Weitere Anwendungsgebiete dieser neuen Rohrentwicklung liegen allgemein im Außenbereich, besonders zum Schutz der Zuleitungen von Klimaanlagen, der Leitungen von Autoanhängern, SAT-Anlagen oder auch LWL-Leitungen, die besonders in den Kurven geschützt werden müssen. Das ‚Co-flex-PP-UV’ ist in den Nennweiten 10 bis 70 erhältlich. Das ‚Co-flex-PP’ weiß für Installationen in Innenräumen Doch auch in Innenräumen gibt es Kabel und Leitungen, die besonders geschützt werden müssen – hier kommt das geschlitzte und verschließbare Wellrohr ‚Coflex-PP’ weiß zum Einsatz. Man denke nur an die vielfältigen Verkabelungen, die in Büroräumen gelegt werden oder an komplexe Audio- und HiFi-Systeme – für diese Anwendungen ist das neue ‚Co-flex-Rohr’, das in der Nennweite 20 angeboten wird, ideal, denn es ist formstabil, flexibel einsetzbar und kann vor allem nachträglich installiert werden. Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden sich auch bei medizinischen Instrumenten, in der Möbelindustrie sowie im Schiffsbau. Für jede Steckvorrichtung die perfekte Schraubenlose Anschlusstechnik MENNEKES hat das Angebot an schraubenlosen Steckdosen erweitert. Zusätzlich zu den 16ASteckdosen sind jetzt auch 32ASteckdosen mit der schraubenlosen Federklemmtechnik TwinCONTACT erhältlich. Die von MENNEKES angebotene differenzierte Anschluss- technik mit optimalen Lösungen für die Festinstallation und für mobile Steckvorrichtungen hat sich bereits millionenfach bewährt. Der Elektrofachmann hat schnell erkannt, welche Vorteile die beiden Anschlusstechniken in der täglichen Installationspraxis bieten. Zeitersparnis, Arbeitserleichterung und Zusatznutzen sind die entscheidenden Faktoren für den Elektrofachmann. Unterschiedliche Anforderungen Die Installation einer Steckdose unterscheidet sich grundsätzlich vom Anschluss bei Steckern und Kupplungen: Starre Leiter sind anders zu betrachten als flexible Leiter, Wandmontage stellt andere Anforderungen als die Montage auf der Werkbank oder frei in der Hand. Arbeitsschritte, die wegfallen, reduzieren logischerweise das Fehlerrisiko. Deshalb hat MENNEKES das Anschließen und Umverdrahten für den Installateur so einfach wie möglich gemacht und bietet für jede Installationsart eine optimal abgestimmte Anschlusstechnik. Selbstverständlich sind beide schraubenlose Klemmentechniken wartungsfrei und vibrationssicher. Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin – Telefon (0 30) 85 95 58 36 DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 15 AUS DEN INNUNGEN Information Solar GmbH Ideen Erfahrung Kompetenz Leidenschaft Elektro-Fachgroßhandlung Lorenzweg 5 12099 Berlin w w w. s o l a r - e l e k t r o. d e b e r l i n @ s o l a r - e l e k t r o. d e solar Cable, der Kabel-Katalog Auf über 300 farbigen Seiten werden Kabel und Leitungen umfangreich präsentiert. Die Besonderheit ist die eindeutige Gliederung der Kabel- und Leitungs-Typen. Diese dient mit den technischen Beschreibungen als wesentliche Planungsshilfe und erleichtert so die schnelle und korrekte Auswahl. Ob für Außen oder Innen, ob Brandmeldeoder Datenleitung - im neuen solar Cable findet sich immer die richtige Lösung für jede Anforderung. Ab sofort steht ein PDF des neuen solar Cable unter www.solar-elektro.de zum Download bereit. © Solar GmbH 2007-02 Elektro-Innung Berlin 50. Geburtstag am 6. März 2007 Detlef Franke Heinrich Wernecke OHG Groenerstraße 24 13585 Berlin-Spandau 60. Geburtstag am 2. März 2007 Michael Kittler Cranachstraße 2 12157 Berlin-Schöneberg 65. Geburtstag am 22. März 2007 Michael Fällenbacher Rudower Straße 111 A 12351 Berlin-Neukölln 65. Geburtstag am 30. März 2007 Joachim Gurk Elektrobau GmbH Pannierstraße 8 12047 Berlin-Neukölln 16 25-jähriges Meisterjubiläum am 19. März 2007 Gerhard Schröter Xaver Kirchhoff GmbH Röblingstraße 74 – 80 12105 Berlin-Tempelhof Elektroinnung Brandenburg a.d.H. 50. Geburtstag am 16. März 2007 Jürgen Winkler Elektro Brandenburg/Havel GmbH Alte Potsdamer Straße 34 14776 Brandenburg Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ 60. Geburtstag am 2. März 2007 Günter Schötz Siedlungsstraße 48 03130 Hornow Elektroinnung Oberhavel Elektro-Innung Prignitz 50. Geburtstag am 7. März 2007 Bernd Schlecht Basdorfer Straße 5 16567 Mühlenbecker Land OT Zühlsdorf 65. Geburtstag am 21. März 2007 Fred Jantzen Lerchenweg 15 19322 Wittenberge Als neues Mitglied begrüsst die 60. Geburtstag am 13. März 2007 Peter Schulz Wilhelmstraße 18 16540 Hohen Neuendorf OT Bergfelde 65. Geburtstag am 4. März 2007 Erich Lange Berliner Straße 24 16540 Hohen Neuendorf Elektroinnung Oder-Spree 50. Geburtstag am 20. März 2007 Karl-Heinz Schulz Busch 1 15859 Görsdorf Elektroinnung Oder-Spree Stephan Knappik Edelweißstraße 40 15569 Woltersdorf Elektro-Innung Frankfurt/Oder Jörg Arndt Kastanienallee 50 15345 Altlandsberg Innung der Elektrohandwerke zu Bernau Jörg Bültmann Schönower Chaussee 135 16321 Bernau Sterbefälle 60. Geburtstag am 26. März 2007 Hans-Jürgen Kubatsch Fontanestraße 44 15569 Woltersdorf Elektro-Innung Potsdam 40-jähriges Betriebsjubiläum am 1. März 2007 Ralf Glüheisen Brandenburger Straße 138 14542 Werder Werner Deckert Betreutes Wohnen Ev. Krankenhaus Hubertus, App E 16 Spanische Allee 10 – 14 14129 Berlin-Zehlendorf ist am 15. Dezember 2006 im Alter von 81 Jahren verstorben. Suche VDE-Prüftafel Hoppe Aufzüge + Elektro Tel. 39 88 96 10 Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ 1. Fachschulung 2007 am 28.02.2007, von 15 bis 20 Uhr Speisesaal der EnviaM, Thiemstraße 136, 03048 Cottbus, Thema: TAB 2006, Referent: Burkhard Schulze Interessenten wenden sich bitte an Tel. (0355) 42 46 47 DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 aus den Innungen Am Dienstag, dem 9. Januar 2007 verstarb plötzlich und unerwartet Wolfgang Preuß Ehrenobermeister der Elektroinnung Königs Wusterhausen, langjähriges Vorstandsmitglied des Landesinnungsverbandes. Er war Mitbegründer der Süd-Märkischen Elektroinnung und bis zur Gebietsreform deren Obermeister. Nach der Trennung von der Süd-Märkischen Elektroinnung wurde auf Betreiben von Wolfgang Preuß die Elektroinnung Königs Wusterhausen gegründet. Vehement vertrat er als Obermeister dieser neuen Innung deren Interessen. Das Ehrenamt war für Wolfgang Preuß immer sehr wichtig. Engagiert setzte er sich für die Belange der Elektrohandwerke ein. So war er Mitglied des Vorstandes des Landesinnungsverbandes und gleichzeitig Obmann für Berufsausbildung. Über 30 Jahre war er Vorsitzender der Meisterprüfungskommission bei der Handwerkskammer Potsdam, er war Dozent des BG-Seminars „Unternehmermodell“ und seit 2001 Mitglied des Seniorenbeirates der Kreishandwerkerschaft Königs Wusterhausen. Mit Wolfgang Preuß hat das Elektrohandwerk einen verantwortungsbewussten Ehrenamtsträger, einen geschätzten Kollegen und lieben Freund verloren, dem ein hohes Maß an Wertschätzung entgegengebracht wurde. Wir werden Wolfgang Preuß als eine Persönlichkeit in Erinnerung behalten, die sich immer positiv und engagiert für die Belange der Elektrohandwerke und des Einzelnen eingesetzt hat. Elektrotechnikerinnung Königs Wusterhausen – Der Vorstand – Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg – Der Vorstand – DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 17 Aus den Innungen A m 10. Januar 2007 wurde Ehren obermeister Günter Hermann 70 Jahre alt. Gleichzeitig konnte er an diesem Tag auf 40 Jahre Meistertätigkeit und 40 Jahre Selbständigkeit zurückblicken. Führende Repräsentanten des deutschen Handwerks, an der Spitze Walter Tschischka, Präsident des Zen- tralverbandes der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke, Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin, Werner Gutschmidt, Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg sowie Obermeister Carsten Joschko gratulierten Günter Hermann im Namen Ehrenobermeister Günter Hermann feierte seinen „70.“ ihrer Organisation zum Geburtstag. Zum Kreis der Ehrengäste zählten weiterhin Führungskräfte der gesamten Elektrobranche, aus Industrie und Handel, Versorgungsunternehmen und insbesondere Kollegen und Freunde. Der 10. Januar 2007 machte durch ein besonderes Highlight weitere Schlagzeilen. Herr Günter Hermann stellte seine Biografie unter dem Motto „Elektrohandwerk – die große Herausforderung“ vor. Jeder Geburtstagsgast bekam ein erstes Exemplar als Dankeschön für die langjährige Unterstützung. Aus seiner Biografie kann man herauslesen, was Günter Hermann immer ganz besonders am Herzen lag – die berufliche Nachwuchsförderung. Insgesamt 35 eigene Auszubildende haben in Hermanns Unternehmen ihre Lehre erfolgreich als Elektroinstallateur abgeschlossen. Und so ist es kein Wunder, dass seine Firma seit 1968 zu den etwa 300 offiziellen Ausbildungsbetrieben der Region zählt, die für den so wichtigen fachlich und sachlich kompetent vorbereiteten Nachwuchs sorgen, die der Berufstand generell und die Unternehmen der Elektrobranche in Berlin und Brandenburg mit ihren rund 40 000 Mitarbeitern speziell dringend benötigen. „der elektrofachmann“ gratuliert an dieser Stelle Ehrenobermeister Günter Herman ganz herzlich zu seinem Lebenswerk und wünscht ihm weiterhin alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg. 18 DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 der liv informiert Regionalkonferenz des LIV Berlin/Brandenburg mit ZVEH Präsident Walter Tschischka und Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi Unter der Überschrift „Quo Vadis ZVEH“ fand am 9. Januar 2007 die „Regionalkonferenz“ des LIV Berlin/Brandenburg in der Villa Rathenau statt. Eingeladen hatte der LIV die Obermeister, die Vorstände und die Bezirksmeister der Region Berlin/Brandenburg. Als spezielle Gäste waren der Präsident des ZVEH, Walter Tschischka, und der Hauptgeschäftsführer, Ingolf Jakobi, zu dieser besonderen Veranstaltung hinzu geladen. Landesinnungsmeister Werner Gutschmidt führte in seinem Begrüßungsstatement aus, dass anlässlich der letzten Vorstandsratsitzung des ZVEH in Frankfurt am Main nach 1 ½ Jahren Vorarbeit ein neuer Satzungsentwurf für den ZVEH auf den Tisch gelegt wurde und auch die Einführung einer neuen E-Marke in Vorbereitung ist. Er dankte dem Präsidenten und dem Hauptgeschäftsführer des ZVEH für ihr Kommen. Nach einem kurzen Einstieg in die derzeitige wirtschaftliche und politische Situation des Elektrohandwerks führte Ingolf Jakobi aus, dass sich der Verband den neuen Herausforderungen nach innen aber auch nach außen stellen muss. Hierzu sei es notwendig, über neue Konzepte zu sprechen. Ein wichtiger Baustein für den Gang in die Zukunft ist der Erhalt des Verbandes, auch im Zeitalter wo Handwerksordnung und Deregulierung der Handwerksordnung Oberwasser haben. Ein Baustein dieser DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Zukunftsstrategie ist die Einführung einer neuen E-Marke. Dahinter steckt eine neue Philosophie: die Individualbindung des Mitgliedes an den Verband. Das derzeitige eh-Zeichen, der E-Blitz ist eine Kollektivmarke. Anders ausgedrückt, jedes Mitglied einer Innung darf dieses Zeichen nutzen, ohne Kriterien zu genügen oder sich einem bestimmten Verhaltenskodex unterwerfen zu müssen. Lediglich die Innungsmitgliedschaft ist für den Einzelnen Voraussetzung für die Nutzungsrechte. Das Ergebnis hat man in den letzten Jahren sehen können: Abweichung vom eh-Zeichen in Farbe und Design, Unwesen bei der Nutzung und Zurschaustellung. Die Betriebe sind heute nicht mehr homogen ausgerichtet, hier der Elektrotechniker, dort der Elektromaschinenbauer, der Informations- und Antriebstechniker oder der Betrieb für erneuerbare Energien. Heute sind die Grenzen der Betriebe einerseits und die Kompetenzen andererseits mannigfaltig und überschneidend. Aus diesem Grunde reicht auch das alte eh-Zeichen, das den Schwerpunkt auf das „Starkstrom-Handwerk“ legt, nicht mehr aus. Das neue E-Zeichen muss vielmehr einem breiteren Anwendungsspektrum genügen, gleichzeitig aber für den Endverbraucher eine Qualitätsmarke darstellen, sodass er weiss, hier wird er fachlich kompetent, preislich adäquat und insbesondere nachhaltig bedient. WKE - Brandschutzsysteme. Abzweigkästen und Kabelabschottungen. Die Nr. 1 in Qualität und Sicherheit WKE Abzweigkästen E30 bis E90 Schutzart IP 54 / IP 66 Halogenfreie Duroplastgehäuse Plombierbar Echter Funktionserhalt in den Klassen E30 bis E90 Bis 35 mm² Praxisbewährt WKE Kabelschotte S90 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer Nicht überbelegbar Rauchgasdicht Als Reserveschott nutzbar Besonders geeignet zur Nachinstallation Gruppeninstallation möglich Im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmittel Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D-58579 Schalksmühle Tel.: 0 23 55 / 8 92-0, Fax: 0 23 55 / 8 92-299, e-mail: [email protected], Internet: www.spelsberg.de Im Anschluss an die Vorrede stellte Ingolf Jakobi die durch den Arbeitskreis „Marke“ des ZVEH erarbeitete neue E-Marke vor, die hier nicht gezeigt werden darf, da sie patentrechtlich noch nicht geschützt ist. Der Präsident des ZVEH, Walter Tschischka führte aus, dass sich die Zeiten geändert haben. 1950 waren die Verbandsstrukturen, die Gesellschaftsordnung, die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland noch sehr klar und eindeutig. Heute leben wir im Zeitalter der Globalisierung, der Deregulierung des weltweiten Wettbewerbes und der Pluralität aller Werte. Der Verband muss sich auch hier in seinen Strukturen den neuen Marktgegebenheiten und den politischen Spielregeln anpassen. Des Weiteren sind durch die neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch verbandliche Veränderungen notwendig. Aus diesem Grunde, so Präsident Tschischka, will er den Verband fit für die Zukunft machen. Hierzu wurde eine entsprechende Strukturänderung, einhergehend mit einer Satzungsänderung, erarbeitet und der LIV Regionalkonferenz zur Diskussion vorgestellt. Der Präsident führte die einzelnen Bausteine dieser Strukturreform vor und erläuterte deren Philosophie. Im Vordergrund aller zukünftigen Aktivitäten steht natürlich das Wohl des einzelnen Betriebes, der sich im Laufe der Zeit – wie oben bereits erwähnt – auch verändert hat und somit einer veränderten Betreuung bedarf. Es müssen ad hoc Informationen und Lösungen bereitgestellt werden. Der ZVEH und seine 19 DER LIV INFORMIERT Mitglieder, die Landesinnungsverbände, können nicht mehr parallel regionale Strukturen betreiben, sondern es muss an der Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens und an einer gemeinsamen Struktur gearbeitet werden (Stichwort Arbeitsteilung). Hierzu ist der neue Satzungsentwurf des ZVEH ein erster Schritt. Die Struktur des ZVEH wird durch die neue Satzung an die Ansprüche des Betriebes und auch der Umwelt (andere Verbände, Politik, Industrie, Großhandel) angepasst. Zukünftig wird nicht mehr die Ausrichtung in einzelne Fachbe- 20 reiche im Vordergrund stehen, sondern die Schlagfertigkeit der „Truppe“ ist das Wichtigste. Eine moderne Satzung heißt aber auch, dass sich der Vorstand nicht mehr auf bestimmte Herkünfte berufen kann, sondern dass die Besten durch die Mitgliederversammlung gewählt werden und so die Führung des Verbandes ein klares Mandat der Mitgliederversammlung auf ihren Weg bekommt. Präsident Tschischka berichtete weiterhin, dass mit dem „Umbau“ begonnen wurde, beispielsweise mit dem neuen Internet-Auftritt des ZVEH, aber auch mit den originären Dienstleistungen, welche durch die Zusammenarbeit der Fachschulen im Zusammenschluss ELKONET, als auch mit dem so genannten Geschäftsmodul-Baukasten, seine Unterfütterung findet. Die Ausführungen von Herrn Präsident Tschischka und Hauptgeschäftsführer Jakobi fanden großen Anklang und vielfach Zustimmung. Bei der Einführung einer neuen E-Marke wurden teilweise jedoch Bedenken geäußert, insbesondere wegen der finanziellen Belastung. Das eh-Zeichen ist gut im Markt etabliert und sollte nicht auf´s Spiel gesetzt werden. Herr Tschischka sicherte zu, dass das eh-Zeichen auch weiterhin für die Innungsmitglieder geschützt bleibt und auch genutzt werden kann. Der Vorsitzende des LIV Gutschmidt führte aus, dass auch der Landesinnungsverband diesen neuen Denkansätzen, dieser neuen Philosophie durch eigene Überlegungen und ggf. auch durch eigene Strukturveränderungen Rechnung tragen wird. Hierzu wird sich der Vorstand des LIV Gedanken machen und der Obermeisterkonferenz anlässlich der Jahrestagung des Landesin- nungsverbandes, die am 10./11. Mai 2007 stattfinden wird, erste Vorschläge unterbreiten. Herr Gutschmidt dankte für die Teilnahme und für die weit reichenden Informationen. Er sicherte zu, ausführlich im Verband über Strukturveränderungen und die neue E-Marke und deren Philosophie zu beraten und Gespräche zu führen. Im Ergebnis müssen natürlich noch die Details bekannt gegeben werden. Beispielsweise welche Verfahrensart zur Erlangung der neuen E-Marke eingeführt wird sowie welche Kriterien der Betrieb vertraglich eingehen muss. Sehr positiv, so Werner Gutschmidt, ist die Tatsache, dass es ein Individualvertrag ist, an den sich beide Seiten halten müssen, welcher nicht nur vom ZVEH und dem Betrieb, sondern insbesondere auch durch den Obermeister vor Ort zu unterzeichnen ist. Hierdurch entsteht eine wechselseitige Beziehung bzw. Bindung zwischen Mitglied und Verband. Er dankte den Repräsentanten des ZVEH für ihr Kommen und wünschte am Ende der Veranstaltung allen Teilnehmern für das Jahr 2007 weiterhin persönlichen wie auch beruflichen Erfolg. (reh) DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 der liv informiert Herstellung und Vertrieb elektrotechnischer Anlagen Hauptverteiler nach BEWAG-Richtlinien Standverteiler in ISO und Stahlblech bis 1500 A Senatsverteiler Schaltanlagen – Kundenwerkstatt Burri · Schaltanlagen GmbH Dresdener Str. 15, 10999 Berlin (0 30) 614 40 83 Fax: (0 30) 615 53 31 e-mail: [email protected] GE Power Controls Niederspannungstechnik KOMPETENZ-CENTER Wärmepumpen-Initiative in den Bundesländern-WIB- e.v. Am 19. April 2007 findet die 8. Jahresfachtagung im brandenburgischen Zentrum für Gewerbeförderung Groß Kreutz/OT statt. Schwerpunkte der Tagung sind neue Perspektiven und Praxiserfahrungen bei der Nutzung Oberflächennaher Geothermie für Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbetreibende sowie den privaten Bauherren sowie Fragen der Qualitätssicherung. Die Veranstaltung steht unter Schirmherrschaft des Wirtschaftsministeriums des Landes Brandenburg. Namenhafte Referenten aus der gesamten Bundesrepublik werden in Götz erwartet. So spricht Dr. Michael Kosinowski von der Bundesanstalt für DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, über Energiesicherung in Zeiten der Globalisierung. D. Martin Sawillion von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würtemberg, wird über beispielgebende Förderkonzepte und Erfahrungen seines Landes für erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen referieren. Dr. Rolf Wagner von der BLZ Geothermie GmbH aus Gommern geht vor allem auf das Regenerationsverhalten von Erdwärmesonden ein. Prof. Klaus Hänel von der BTU Cottbus stellt in seinem Vortrag die Erdsondenanlage zur Wärme- und Kälteversorgung des Bibliotheksgebäudes der Universität sowie ihre Einbindung in die Energieversorgungstechnik vor. Aus der Handwerkspraxis berichtet Jens Dietrich, Geschäftsführer der Rohn GmbH aus dem thüringischen Peitzdorf. Einer seiner Schwerpunkte wird die genaue Berechnung der Wärmepumpenkennziffern für die effiziente Auslegung von Systemen im Einfamilienhausbereich sein. Weitere Beiträge widmen sich dem Heizen und Kühlen von Alt- und Neubauten. Einen thematischen Schwerpunkt bildet das Geoinformationssystem des brandenburgischen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit dem Bürgerportal, Oberflächennahe Geothermie. Privatleute wie Experten erfahren dort, ob die Voraussetzungen zur Nutzung der Geothermie vor Ort hinreichend gut sind. Damit nimmt diese Einrichtung in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. In einer flankierenden Ausstellung zur 8. Wärmepumpenfachtagung präsentieren sich Hersteller und Dienstleister der Branche. Die Wärmepumpentechnologie ist extrem Ressourcen schonend. Auch liegen die Betriebskosten hier weit niedriger als bei herkömmlichen Systemen, trotz höherer Anfangsinvestitionen“, so Chris Müller, Vorsitzender der WIB. Allein im dritten Quartal 2006 waren bereits 16 000 Geräte installiert worden, bis zum Jahresende rechneten die Hersteller mit 50 000 verkauften Einheiten. Bis 2020 werden nach Schätzung von Experten gut eine Million Wärmepumpen im Einsatz sein. Von dem Wachstum der Branche partizipieren auch shk-, Brunnenbau und Elektrofachberufe. Es herrscht jedoch noch immer Aufklärungsbedarf. Um gute technische und ökonomische Ergebnisse zu erzielen, müssen die einzelnen Komponenten wie Wärmequelle, Pumpentechnik und Heizung exakt aufeinander abgestimmt sein. Wer dies berücksichtigt, kann mit einer solchen Anlage eine der innovativsten und wirtschaftlichsten Lösungen zum Heizen, zur Warmwasserbereitung sowie im Sommer zum passiven Kühlen nutzen. Die Tagungsgebühren incl. Tagungs-CD, Mittagessen und Getränke betragen 55 Euro, für jeden weiteren Teilnehmer 35 Euro. Mitglieder der WIB zahlen 35 Euro. Weitere Informationen unter www.waermepumpe.de oder unter Tel. 03 55-4 94 66 21. 21 DER LIV INFORMIERT Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen überarbeitet Die neue VOB beinhaltet einige Neuerungen, die auch für Handwerksbetriebe zumindest Klarstellungen und Anhaltspunkte geben. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen: auch dann gekündigt werden, wenn der Auftragnehmer in Insolvenz gegangen ist und dies durch einen oder mehrere Gläubiger beantragt wurde. Dies sah zuvor diese Regelung nicht vor. 1. Bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer unterliegen diese nicht automatisch der VOB Teil A. Ausgenommen hiervon sind natürlich Auftraggeber der Öffentlichen Hand oder Unternehmen, die sich verpflichtet haben, die VOB anzuwenden. 4. Die Verjährungsfristen wurden in § 13 Nr. 4 Absatz 1 Satz 1 den neuesten Regelungen angepasst. Damit entfällt die Regelung „Verjährungsfrist für Arbeiten an einem Grundstück“. Es gibt nur noch Verjährungsfristen von vier Jahren bei Bauwerken bzw. zwei Jahren bei Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht. 2. Die Rechtsposition des Auftragnehmers bei Verletzung von Mitwirkungsrechten des Auftraggebers wurde gestärkt. § 6 Nr. 6 Satz 2 VOB Teil B sieht nunmehr vor, dass neben dem Schadensersatzanspruch auch ein Aufwendungsersatzanspruch gegeben sein kann, wenn der Auftragnehmer vorher das Vorliegen einer Behinderung angezeigt hat oder diese offenkundig war. 3. Verträge nach dem VOB kön nen gem. § 8 Nr. 2 Absatz1 nun 5. Eine wichtige Regelung, gerade für die elektro- und informationstechnischen Berufe, sieht § 13 Nr. 4 Absatz 2 vor. Diese Regelung stellt nun klar, dass die kurze Verjährungsfrist für maschinelle und elektrotechnische elektronische Anlagen in Höhe von zwei Jahren dann gilt, wenn dem Auftragnehmer kein Wartungsvertrag übertragen wurde. Diese Regelung soll jedenfalls immer dann gelten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Damit ist klar gestellt, was früher immer strittig war, nämlich, ob die kurze Verjährungsfrist auch dann gelten soll, wenn zuvor generell eine 5Jahres-Verjährungsfrist vorgesehen war. Der Verdingungsausschuss legte fest, dass Zweck der Regelung sei, Streit darüber zu verhindern, ob ein aufgetretener Schaden auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers oder unzureichender Wartung der Wartungsfirma beruht. Um die damit verbundenen Unsicherheiten, auch für den Auftraggeber, zu minimieren, soll während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelhaftung dem Auftragnehmer die Wartung übertragen werden. Wird eine längere, als die Verjährungsfrist, vereinbart, so gilt diese nur dann, wenn ausdrücklich die kurze Verjährungsfrist ausgeschlossen wurde. Ansonsten gelten die langen Verjährungsfristen für das restliche Werk und die kurzen Verjährungsfristen für die elektronischen und elektrischen Teile. 6. § 16 Nr. 1 Absatz 1 Satz 1 VOB Teil B sieht nun vor, das Abschlagzahlungen auch nach vereinbarten Zahlungsplänen gewährt werden können. Voraussetzung ist, dass die entsprechende vertragsgemäße Leistung nachgewiesen ist. 7. Wichtig auch die Regelung § 16 Nr. 3 Absatz 1 Satz 2 dass Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung innerhalb von zwei Monaten vorgenommen werden müssen. Erfolgen diese zu spät, ist der Auftraggeber mit seinen Einwendungen ausgeschlossen. Er kann dann nicht mehr die Prüffähigkeit der Schlussrechnung kritisieren. 22 8. In Neuregelung des § 16 Absatz 5, Ziffer 5 wird klargestellt, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten dann einstellen darf, wenn er zuvor eine Nachfrist auf Zahlung der fälligen Vergütung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann er ggf. auch einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Verzugsschadens haben und nicht nur einen Anspruch auf Gewährung von Verzugszinsen. 9. Die neue VOB stellt nunmehr auch in § 17 Nr. 5 Satz 1 klar, dass das Sperrkonto bei Bargeldhinterlegung nur auf ein Konto einzuzahlen ist, über das der Auftraggeber und der Auftragnehmer gemeinsam verfügen können (so genanntes UNDKonto). Das sogenannte „OderKonto“, das vorsah, dass nur der Auftraggeber Zugriff hat, beinhalte das Risiko im Insolvenzfall des Auftraggebers, dass dieses in die Insolvenzmasse fiel. 10. Klar stellt nun auch die VOB in § 17 Nr. 6 Absatz 1 Satz 2 VOB, dass die Bemessungsgrundlage bei Berechnung des Sicherheitseinbehalts im Hinblick auf § 13 b USTG (so genannte Baubzw. baunahe Unternehmen) die Nettozahlung ist und nicht Sicherheit unter Einbindung der Umsatzsteuer zu leisten ist. Bei der Berechnung des Sicherheitseinbehalts bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt. 11. § 18 VOB sieht nun vor, dass die Parteien vor der Durchführung einer gerichtlichen Aus einandersetzung ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung vorsehen können. Das ist nur zu empfehlen. DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 DER LIV INFORMIERT Gerichtsentscheidung zu Tariftreueerklärungen begrüßt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) „Mit seiner Entscheidung darüber, dass die Tariftreueerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verfassungsgemäß sind, weist das Bundesverfassungsgericht der Politik den Weg zu einer Tariftreueregelung auch auf Bundesebene;“ Dies erklärte kürzlich der Geschäftsführer des LIV, C. Rehlinger in Berlin. Das höchste deutsche Gericht hatte das Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht nur für verfassungsgemäß erklärt, sondern Tariftreueerklärungen auch als geeignet zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Gewährleistung der finanziellen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme angesehen. Dieser Gemeinwohlbelang, dem die Tariftreueerklärung Rechnung zu tragen sucht, besitzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überragende Bedeutung. Das Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz (BEEG) ist am 11.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird zum 01.01.2007 das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BBEG) ersetzt. Über die folgenden Änderungen möchten wir sie informieren: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei nun der Gesetzgeber, auf Bundesebene gefordert, eine einheitliche bundesweite Tariftreueregelung zu verabschieden. Es sei dringend notwendig, dass der von dem Verfassungsgericht betonte Gemeinwohlbelang auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes berücksichtigt werde, so der LIV Geschäftsführer „Das Urteil zeigt auf, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden kann, die einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Gewährleistung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland leisten können. Lohndumping und das Missachten von sozialen Standards durch inund ausländische Billiglohnunternehmen muss nicht hingenommen werden, sondern kann durch Tariftreueerklärungen aktiv durch den Gesetzgeber bekämpft werden“, betonte Rehlinger. Das deutsche Baugewerbe, in dem rund 80 % aller heimischen Bauarbeiter beschäftigt und rund 80 % aller Lehrlinge ausgebildet werden, erwarte daher von dem Gesetzgeber, den für das Jahresende angekündigten Gesetzentwurf zum Vergaberecht dazu zu nutzen, eine konsequente Tariftreueerklärung schnellstmöglich umzusetzen. Besuchen Sie uns im Internet: w w w. e h - b b . d e DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 1. Elternzeit Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit werden im Wesentlichen inhaltsgleich in das BEEG übernommen. Relevante Änderungen ergeben sich insoweit, dass die Frist zur Anmeldung der Elternzeit auf einheitlich sieben Wochen festgesetzt wird (§ 16 Abs. 1 BEEG). Bei einer Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit soll die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens zwei Monate (anstatt wie bisher für mindestens drei Monate) verringert werden § 15 Abs. 7 Nr. 3 BEEG). 2. Elterngeld Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld für Kinder, die nach dem 31.12.2006 geboren wurden. Eltern, deren Kind vor dem 01.01.2007 geboren wurden, erhalten weiterhin Erziehungsgeld nach den Regeln des BErzGG. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes bezahlt. Mutterschaftsgeld, dass im selben Zeitraum für Beschäftigte, die nicht privat oder über den Partner familienversichert sind, gewährt wird, wird aber in voller Höhe auf das Eltergeld angerechnet. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz bleibt somit von der Einführung des Elterngeldes unberührt. Ein Elterteil kann bei Einschränkung (maximal 30h/Woche) oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit für höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen, wobei es eine Ausnahme unter anderem für Alleinerziehende gibt. Zwei weitere Monate sind im Anschluss für den anderen Elternteil reserviert, wenn dieser entsprechend seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder zugunsten der Kindererziehung aufgibt. Das Elterngeld beträgt 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, maximal 1800 E im Monat. Der Sockelbetrag liegt bei 300 E im Monat. Bei älteren Geschwistern wird ein Bonus von 10 %, bei Mehrlingsgeburten ein Zuschlag von 300 E pro Kind gewährt. Wird nach der Geburt die Erwerbstätigkeit eingschränkt, wieder aufgenommen reduziert sich die Höhe des Elterngeldes auf 67 % der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird nicht versteuert; es wird steuer- und abgabefrei gewährt. Es wird jedoch bei Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz finden Sie als Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www. bmj.bund.de) (uvb) 23 DER LIV INFORMIERT Die richtige Elektroinstallation für alle Fälle: Online-Service von ELEKTRO+ Die Initiative ELEKTRO+ hat sich zur Aufgabe gemacht, Bauherren, Renovierer und Architekten für moderne, zeitgemäße Elektroinstallation zu sensibilisieren und über die vielfältigen Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohnkomforts mittels moderner Technik zu informieren. Zu den schon bisher vielfach publizierten Broschüren und unter www.elektroplus.com zugänglichen Informationen ist nun eine neue Dienstleistung hinzugekommen: Der Online-Ausstattungs-Check. „Komfortabler und bequemer kann man sich kaum einen Überblick über den technischen Stand seiner Wohnung oder seines Gebäudes machen“, so Dipl.-Ing. Klaus Jung vom Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW. Innerhalb von nur zehn Minuten erhält der Interessent in fünf Schritten eine detaillierte Bestandsaufnahme seiner Elek- troanlage. Aufgezeigt wird etwa, ob genügend Steckdosen und Beleuchtungsanschlüsse vorhanden sind, ob man mit den installierten Sicherheitselementen auch tatsächlich „auf der sicheren Seite“ ist und ob man auch zukünftigen Möglichkeiten und Erweiterungen, gerade bei Nutzung des Internets und der Breitbandkommunikation, gelassen entgegensehen kann. Der Ausstattungs-Check basiert auf der Planungsnorm RAL RG 678 (HEA-Ausstattungswerte) und liefert damit eine verlässliche Beurteilungsmöglichkeit der Elektroinstallation. Beim geplanten Neubau kann gegenüber dem Bauträger oder Fertighaushersteller adäquat argumentiert werden. Bei anstehender Renovierung und Sanierung erhält man unkompliziert und schnell Hinweise und Tipps zur Erreichung der gewünschten Ausstattungswerte. EQJ Verlängerung und Aufstockung Das mit dem Ausbildungspakt neu eingeführte Instrument der betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQJ) hat sich mit hohen Übergangsquoten als Brücke in Ausbildung bewährt. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen das EQJ-Programm um ein Jahr bis Ende 2008 verlängert und bereits ab Oktober 2006 auf 40 000 Plätze aufgestockt hat. Mit EQJ sollen Jugendliche Betriebe und das Berufsleben kennen lernen. Sie setzen den Jugendlichen wie einen Prakti- 24 kanten ein und vermitteln ihm fachspezifische und soziale Kompetenzen. Sie zahlen dem Jugendlichen eine Vergütung in Höhe von 192 E, die Ihnen zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von den Agenturen für Arbeit rückerstattet wird. Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein Zeugnis aus und bewerten die Leistungen des Jugendlichen. Wenn Sie den Jugendlichen anschließend in eine Ausbildung übernehmen, kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden. Die Einstiegsqualifizierung bietet Ihnen folgende Vorteile: • Sie können Ihren Nachwuchs näher kennen lernen. Sie sehen mehr von den praktischen Begabungen des Jugendlichen als seine Schulzeugnisse aussagen. • Auch wenn Sie nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können Sie mitmachen. Sie müssen in Ihrem Betrieb nur spezielle Tätigkeitsbereiche eines Ausbildungsberufs vermitteln können. • Sie können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich. • Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Alle Tätigkeitsbereiche sind möglich. • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden. Die bbw Gruppe in Berlin und Brandenburg unterstützt Sie auch weiterhin bei der Umsetzung des Programms. Ansprechpartner für interessierte Berliner Unternehmen ist Frau Hüttel, Tel. (030) 50 92 92 42, für Brandenburger Unternehmen Frau Susen Aßmann, Tel. (03 31) 2 00 18 24. (uvb) Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18. November 2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20% bis zum Jahr 2020 und 22% bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46% auch über 2020 hinaus angestrebt wird. Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regel- altersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme in dieser Legislaturperiode. Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt. Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre darf aber nicht ausschließlich als InstruDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 DER LIV INFORMIERT ment zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative muss auch ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft geben, dass nicht nur eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, sondern dass dieser Umorientierung auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Der Bund unterstützt dies mit der „Initiative 50plus“ und einer Reihe von Modellprojekten in den Regionen. Darüber hinaus prüfen wir die Einführung eines speziellen Kombilohnes für ältere Langzeitarbeitslose, um diesen gezielt eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ebenso gefördert sind Wirtschaft und Gewerkschaften sowie die Betriebsparteien im Arbeitsleben mit Tarifund Betriebsvereinbarungen Bedingungen zu gestalten, die die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten und die Beschäftigung Älterer erhöhen. Die Rentnerinnen und Rentner leisten seit Jahren einen nachhaltigen Beitrag zur generationengerechten Neuausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Konsolidierung der Haushalte, so dass eine verlässliche Rentenhöhe für die Rentenbezieher gegenwärtig von größter Bedeutung ist. Deshalb verhindert eine bereits mit dem RVNachhaltigkeitsgesetz im Jahr 2004 eingeführte Schutzklausel, dass es durch die Anwendung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsogeanteils bzw. des Nachhaltigkeitsfaktors zu einer Verringerung des bisherigen Monatsbetrages der Rente kommt. Dies ist sozialpolitisch sinnvoll und notwendig, um die Rentnerinnen und Rentner nicht zu stark zu belasten. Es enthebt aber nicht von der Notwendigkeit, die skizzierten Ziele der Beitragssatz- und Niveausicherung deutlich anzustreben. Aus diesem Grund ist die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre geboten. Eine entsprechende Anhebung ist im Grundsatz auch für alle anderen Rentenarten erforderlich. Von diesem Grundsatz weichen wir nur inbesonders begründeten Ausnhmefällen ab. (BMAS) Änderungen in der Förderkulisse für das Land Brandenburg ab 1. Januar 2007 Ab 1. Januar 2007 gelten die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung der Europäischen Kommission. Dieses ändert die grundsätzliche Ausrichtung der neuen Brandenburgischen Förderpolitik nicht. Die Investitionsförderung nach der GA (GemeinschaftsaufDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) basiert weiterhin auf zwei Säulen: Zum einen wird der Mittelstand besonders gefördert, zum anderen werden Investitionen ansässiger Unternehmen in Wachstumsbranchen sowie bei Neuansiedlungen in Wachstumsbran- Besuchen Sie uns im Internet: w w w. e h - b b . d e chen und an den zugeordneten Branchenschwerpunktorten mit höchstmöglichen Fördersätzen („Potenzialförderung“) unterstützt. Die Änderungen im einzelnen: Bei den Förderhöchstsätzen wird es durch die neuen EU-Leitlinien künftig drei statt bislang zwei Kategorien geben. Neu ist die Unterscheidung zwischen Kleinen und Mittleren Unternehmen: •Große Unternehmen/GU (> 50 Mitarbeiter, > 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder > 43 Mio. Euro Jahresbilanz), •Mittlere Unternehmen/MU (< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme), •Kleine Unternehmen/KU (< 250 Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme), Damit verbunden ist eine Festlegung der Förderhöchstsätze für die drei Gruppen: GU: 30 %, MU: 40 %, KU: 50 %. Die Differenzierung nach Basisund Potentialförderung in der Brandenburgischen Wirtschaftsförderung wird entsprechend angepasst: • Basisförderung: 15 % • Potenzialförderung: 15 % • MU-Zuschlag: 10 % • KU-Zuschlag: 20 % Das „Wachstumsprogramm für den Mittelstand“ bleibt unter den neuen Bedingungen in seinem Kern bestehen: Kleine Unternehmen erhalten weiterhin für Investitionsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro die Höchstförderung von 50 %. Für mittlere Unternehmen beträgt die Höchstförderung künftig 40 %. Der Vorhabensbeginn einer Maßnahme kann künftig erst nach schriftlicher Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsbehörde erfolgen. Die Möglichkeit, Fördermittel bis zu zwei Monaten vor Bezahlung der Rechnungen abzurufen, bleibt erhalten. Vorteilhaft für Unternehmen ist künftig die Möglichkeit, lohnkostenbezogene GA-Förderung mit der Investitionszulage (IZ) kumulieren zu können. Eine Kumulierung der GA-Förderung mit Kleinstförderung („De-Minimis-Beihilfen“) darf jedoch nicht mehr erfolgen. Leasingfinanzierungen sind – außer bei Gebäuden – nur förderfähig, wenn die Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende erworben werden. Die bisherige „Arbeitsmarktregion Berlin“ wird es im Brandenburgischen Teil, dem engeren Verpflechtungsraum um Berlin, ab 1. Januar 2007 nicht mehr geben. Bisher sind Fördersätze dort abgesenkt. Künftig erhalten Unternehmen hier die gleichen Fördermöglichkeiten wie Firmen in anderen Brandenburgischen Regionen. Damit wird dem Branchenansatz der neuen Brandenburgischen Wirtschaftsförderung Rechnung getragen. (uvb) 25 recht / steuern / wirtschaft / politik Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer – Chance oder Bürde für Ihren Unternehmensübergang Lange diskutiert, mittlerweile im Kabinett beschlossen: Der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Steuerlich wird dadurch der Umfang des begünstigten Vermögens neu festgelegt. Zudem wird dessen steuerliche Behandlung durch Stundungs- und Erlöschensvorschriften begünstigt. Natürlich beinhaltet das neue Gesetz nicht nur Besserstellungen, sondern auch massive Verschlechterungen gegenüber der alten Rechtslage. Darum geht es beim neuen Gesetz: •Veränderung der erbschaftund schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen bei der Unternehmensnachfolge; •weiterhin gleiche Möglichkeiten bei der Übertragung zu Lebzeiten („Schenkung von warmer Hand“) als auch bei dem Übergang durch Todesfall („Schenkung von kalter Hand“); •Bildung einer Generationenbrücke, auf der das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ganz ohne Steuerbelastung übergehen kann; •Koppelung der Förderung an die Fortführung des Betriebes. Produktivvermögen wird gefördert Produktivvermögen sind Wirtschaftsgüter, die der Produktion von Waren und deren Verteilung oder der Erbringung von 26 anderen als gewerblichen Einkünften führen würden. Das sind zumeist Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Achtung: Dazu gehören auch betriebliche Konten und Festgeldkonten. Außerdem Gebäude im Betriebsvermögen, die fremdvermietet sind (z. B. zu Wohnzwecken an Mitarbeiter oder Fremde). Das ist ein Pferdefuß bei der Neuregelung. Hier zeigt sich, was der Finanzminister mit „Verbreiterung der Bemessungsgrundlage“ meint. Dienstleistungen dienen. Das sind neben dem klassischen Betriebsvermögen laut Bilanz oder der Anlage zur Einnahmeüberschussrechnung auch landund forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile bis zu 25 % an Kapitalgesellschaften, die dem Betrieb dienen. Zudem gelten auch Betriebsstättenteile, die in einem EU/EWR-Land gelegen sind, als begünstigt. Nicht geförderte Vermögenswerte: Nicht begünstigt sind dagegen solche Vermögenswerte, die zu Ein Fall aus der Praxis Ein Elektromeister betreibt in seinem eigenen, im Betriebsvermögen befindlichen Mehrfamilienhaus seine Werkstatt und sein Büro. Daneben nutzt er eine Wohnung in dem Haus für sich und seine Familie selbst. Eine weitere Wohnung ist vermietet. Das können Sie begünstigt übertragen: •den Anteil des Grundstücks und des Gebäudes, der auf den betrieblichen Teil entfällt. Das können Sie nicht begünstigt übertragen: •den Anteil des Grundstücks und des Gebäudes, der auf die private Selbstnutzung entfällt sowie die nicht für betriebliche Zwecke vermietete Wohnung. Es gibt also die Regel, dass nur Vermögen begünstigt übertra- Dr. Hans-Jürgen Ahlhoff Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsbeistand Geschäftsführer der Dr. Ahlhoff Braumann & Partner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Kaiserdamm 31, 14050 Berlin Tel. 030/30 69 85–0, www.ahlhoff.de. gen werden kann, das steuerlich als so genanntes notwendiges Betriebsvermögen anzusehen ist. Diese Ausnahmen müssen Sie kennen: Der Gesetzgeber möchte weitere Fallkonstellationen von der Begünstigung ausnehmen. Dazu gehören Geldanlagen und Grundstücke, die in einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (Paradebeispiel: GmbH und Co. KG) oder in eine Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind. Außen vor bleiben auch Gestaltungen, bei denen Wirtschaftsgüter an eine gewerblich geprägte Personengesellschaft verkauft werden, um sie danach zurückzumieten (so genannte „sale-andlease-back“-Konstruktionen). Hintergrund: Wer sich seiner Wirtschaftsgüter aus steuerlichen Gründen entledigt, soll bei der Übertragung nicht auch noch dafür belohnt werden. Die vorgenannten Modelle sind dadurch nicht etwa uninteressant geworden! Vor der Unternehmensübertragung sollte nur überlegt werden, ob man diese rückgängig machen kann. Und so funktioniert die Begünstigung: Angenommen, unser Elektromeister entscheidet sich zur Übertragung des gesamten Betriebes auf die Tochter und den Schwiegersohn. Dann müssen sie zunächst zum Notar gehen, da der Betrieb auch Grundbesitz enthält. Dieser kann immer nur von einem Notar rechtswirksam übertragen werden. Das hat aber auch einen positiven Nebeneffekt: Der Notar ist verpflichtet, die Übertragung an die Finanzbehörden zu melden. Dadurch wird die Übertragung beim Finanzamt aktenkundig. Und somit beginnt der für unsere Gestaltung wichtige 10DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 recht / steuern / wirtschaft / politik Jahres-Zeitraum schon zu laufen – egal, wann die (notwendige) Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt eingeht. Wenn Tochter und Schwiegersohn – vielleicht weiterhin mit nachlassender Unterstützung des elterlichen Ehepaars, das dadurch einen fließenden Übergang sicherstellt – den Betrieb zehn Jahre fortführen, erlischt die gesamte fällige Schenkungsteuer. Und noch besser: Während dieser zehn Jahre ist die Steuer gestundet. Die neuen Betriebseigner werden also liquiditätsmäßig zu keiner Zeit mit Schenkungsteuer belastet. Das würde natürlich auch gelten, wenn die Tochter den Betrieb im Erbwege bekommt und 10 Jahre fortführt. Mein Rat: Betrieb übernehmen und zehn Jahre fortführen heißt also erbschaft- und schenkungsteuerlich völlig unbelastet zu bleiben! Das möchte der Gesetzgeber so, um zu vermeiden, dass die Erbschaftoder Schenkungsteuer Existenzen gefährdet und Arbeitsplätze vernichtet – wie es in der Vergangen- heit durchaus schon vorgekommen ist, da die Liquidität für die Steuerzahlung oft aus dem Betriebsvermögen nicht zu heben ist. Informieren Sie sich daher für Ihren Betrieb genau, was alles als Fortführung gilt und wie Sie die Segnungen des neuen Rechts nutzen und nicht etwa verspielen. Vorsicht bei Schenkungsteuer wegen Betriebsfortführung Was ist alles eine Betriebsfortführung? Das wird in Zukunft eine Frage sein, die die Gerichte beschäftigen wird. Schließlich ist jeder Betrieb ein lebendiger Organismus und kann nicht künstlich auf dem Stand der Übergabe eingefroren werden, wenn er überleben will. Aber was gilt als Fortführung und was gilt als fortführungsschädlich? Sie sollten, bevor Sie sich für eine vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) entscheiden, auf jeden Fall den Rat eines Experten (Steuerberater, Rechtsanwalt) einholen, damit es später kein böses Erwachen gibt, wenn das Finanzamt die gewählte Konstruktion nicht anerkennt. Änderung der „Kleinbetriebsklausel“ im KSchG ab dem 1. Januar 2004 Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung gilt das KSchG in Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; diese DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2 bis zur Beschäftigung von in der Regel zehn Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nunmehr entschieden, dass bei einem späteren Absinken der Zahl der am 31. Dezember 2003 beschäftig ten Arbeitnehmer auf fünf oder weniger Personen keiner der im Betrieb verbleibenden „Alt-Arbeitnehmer weiterhin Kündigungs- schutz genießt, soweit in dem Betrieb einschließlich der seit dem 1. Januar 2004 eingestellten Personen insgesamt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies gilt auch dann, wenn für ausgeschiedene „AltArbeitnehmer“ andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind. Eine solche „Ersatzeinstellung“ reicht nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Besitzstandsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG für deren Anwendung nicht aus. Der Kläger war bei der Beklagten, einer Wertpapierhandelsbank, seit August 2003 angestellt. Am Stichtag 31. Dezember 2003 beschäftigte die Beklagte regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 30. November 2004 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers ordentlich. Zu diesem Zeitpunkt waren bei ihr einschließlich des Klägers weniger als zehn Arbeitnehmer regelmäßig tätig. Neben dem Kläger arbeiteten nur noch zwei Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2003 bei der Beklagten beschäftigt waren. Mit seiner Klage hat sich der Kläger gegen die Kündigung gewandt und die Auffassung vertreten, er genieße den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Dieses Gesetz sei auf Grund der Übergangsregelung auf „Alt-Fälle“ anwendbar. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. September2006 – 2AZR 840,105 Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 1. September 2005 – 8 Sa 58105 – Abmahnzocker Aus gegebenen Anlass warnen wir hiermit vor Abmahnungen für Homepage-Betreibende und fordern alle Mitgliedsfirmen auf, die eigene Internetpräsentation sorgsam zu überprüfen. In letzter Zeit treten gehäuft Fälle auf, in welchen Firmen wegen fehlender und mangelhafter Angaben auf ihren Internetseiten abgemahnt werden. Anwaltskanzleien versenden Abmahnschreiben. In diesen geben sie an, von einem Bauunternehmen beauftragt worden zu sein, in dessen Interesse sie hiermit im gewerblichen Rechtsschutz tätig seien. Sodann wird ein Fehler auf der Internetseite des angeschiebenen Unternehmens oder eine andere angebliche Wettbewerbsverletzung gerügt. Der abgemahnte wird insoweit zur Abgabe eine straf- bewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, in welcher er sich für jeden Fall einer zukünftigen erneuerten Verletzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die Abmahnfirma verpflichtet. Weiter soll er die entstandenen Kosten tragen. Hier kommen leicht Gebühren von 1000 E und mehr zusammen. Derartige Abmahnungen sind durchaus nicht einfach unbeachtlich. § 35a GmbH-Gesetz und § 125a Handelsgesetzbuch bestimmen, dass auf allen Geschäftsbriefen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer bzw. die vertretungsberechtigten Personen mit Vor- und Zunamen anzugeben sind. § 6 Teledienst- 27 recht / steuern / wirtschaft / politik gesetz bestimmt dies im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige Angebote für Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes. Der angebliche Wettbewerber muss zu der abgemahnten Firma nicht in einem Vertragsverhältnis stehen. Auch räumliche Nähe ist nicht erforderlich. Es reicht vielmehr aus, dass der vorgebliche Wettbewerber nicht branchenfern ist und außer abzumahnen auch noch etwas anderes tut. Eine Vorwarnung und kostenfreie Aufforderung, die Angaben auf der Internetseite zu ergänzen, ist nicht erforderlich. Die Zahlung der für die Abmahnung geforderten oder später in Rechnung gestellten Anwaltskosten ist rechtlich eine Art „Prozessvermeidungsgebühr“. Die Abmahnung soll die vermeintliche Rechtsverletzerin nämlich vor einer unvorhersehbaren Klageerhebung schützen. Leistet die Abgemahnte den Forderungen in der Abmahnung Folge, ist der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Wird der Abmahnung nicht gefolgt, hat die abgemahnte Firma nicht nur Rechtsanwaltsvergütung, sondern auch die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Die abgemahnte Firma hat nämlich durch ihr wettbewerbswidriges Verhalten dem Anderen Veranlassung zum Einschreiben gegeben. Da der Streitwert regelmäßig hoch ist, besteht zumeist Anwaltszwang. Um der Impressungspflicht und Anbieterkennzeichnung zu genügen, müssen die folgenden notwendigen Angaben gemacht werden: • der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz. Weiterhin müssen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe eines Postfaches reicht nicht aus! Bei juristischen Personen und Per- 28 sonenvereinigungen ist der Sitz anzugeben. • Als Information zur schnellen Kontaktaufnahme sind Telefonnummer, Faxnummer und E-MailAdresse zu nennen. • Juristische Personen, Personengesellschaften und sonstige Personenzusammenschlüsse erfordern Angaben zur Vertretungsberechtigten. • Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen. • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister sowie die Registernummer sind bei entsprechendem Eintrag zu nennen. • Falls vorhanden, muss auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben werden; die Steuernummer gehört nicht auf die Internetseite. • Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten und beratende Ingenieure müssen zusätzlich die Berufsbezeichnung und den Staat, in welchem diese verliehen wurde, angeben. Spezifische berufsrechtliche Regelungen müssen als Volltext oder über einen entsprechenden Link verfügbar gemacht werden. • Werden redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne des Mediendienstesstaatsvertrages genannt werden. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 17.10.2006 (Az: 1 ZH 228/03) entschieden, dass für eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet nicht erforderlich ist, dass die Angaben schon auf der Startseite bereit gehalten werden. Ausreichend ist, wenn das Impressum des Internetauftritts über zwei Links erreichbar ist. Wir bitten um Beachtung. Kündigungsschreiben richtig zustellen – Fehler und Kosten vermeiden! Immer wieder werden bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen Fehler gemacht, die Arbeitgeber unnötigerweise viel Geld kosten. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur schriftlich, d. h. mit eigenhändiger Unterschrift des Arbeitgebers (daher nicht per Telefax oder E-Mail) erfolgen und setzt den Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer/-in voraus. Im Falle einer arbeitsrechtlichen Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung ist der Arbeitgeber für deren Zugang und den Zugangszeitpunkt beweispflichtig. Deshalb bedarf die Übermittlung der Kündigung besonderer Sorgfalt. Die wohl am häufigsten praktizierte Zugangsform ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer im Betrieb. Der Arbeitgeber sollte sich bei dieser Übergabeform dringend auf einer Kopie des Kündigungsschreibens den Erhalt des Kündigungsschreibens vom Arbeitnehmer schriftlich bescheinigen lassen. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer sich weigert, den Zugang der Kündigung schriftlich zu dokumentieren, muss ein unparteiischer Dritter zu der persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens hinzugezogen werden. Im Streitfall ist dessen Zeugenaussage für den Arbeitgeber aber nur dann hilfreich, wenn er auch bezeugen kann, was der Inhalt des Schreibens war. Kann die Übergabe des Kündigungsschreibens nicht im Betrieb erfolgen, ist es am sichersten, das Kündigungsschreiben durch einen Boten (etwa einen zuverlässigen Mitarbeiter) in den Briefkasten am Wohnsitz des Arbeitnehmers werfen zu lassen. Auch hier muss der Bote zu Beweiszwecken Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben. Er sollte den Übergabevorgang schriftlich festhalten. Schließlich wird seine Zeugenaussage manchmal erst ein bis zwei Jahre später benötigt. Wird das Kündigungsschreiben nach der üblichen Postzustellzeit in den Briefkasten des Arbeitnehmers geworfen, geht es erst am nächsten Tag zu. Eine am Nachmittag oder Abend in den Briefkasten eingeworfene Kündigungserklärung geht also erst am nächsten Werktag zu dem Zeitpunkt zu, an dem üblicherweise der Briefkasten geleert wird. Ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens oder die Zustellung durch einen Boten nicht möglich, stellt der Postweg eine (schlechte) Alternative dar. Der Zugang eines einfachen Briefs ist praktisch nicht nachweisbar. Auch vor der Übermittlung in Form des Übergabe-Einschreibens mit Rückschein muss gewarnt werden. Wird der Arbeitnehmer nämlich nicht angetroffen, wirft der Postbote lediglich einen Benachrichtigungszettel in den Briefkasten mit der Aufforderung, das Schreiben bei der Post abzuholen. Holt der Arbeitnehmer das Schreiben erst einige Tage später ab, ist es erst zu diesem Zeitpunkt zugegangen. Die Kündigungsfrist beginnt erst DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 recht / steuern / wirtschaft / politik dann zu laufen mit der Folge, dass sich der Beendigungszeitpunkt unter Umständen hinausschiebt. Ignoriert der Arbeitnehmer den Benachrichtigungszettel sogar vollständig, ist das Schreiben nie zugegangen. Denn Einschreiben mit Rückschein gehen erst mit der tatsächlichen Aushändigung durch die Post zu, also noch nicht, wenn ein Benachrich- tigungszettel in den Briefkasten geworfen wurde. Eine nur bedingt bessere Methode stellt das Einwurf-Einschreiben dar. Hier fungiert der Briefträger wie ein Bote. Der Einwurf wird durch den Briefträger schriftlich festgehalten und kann durch die entsprechende postalische Dokumentation oder durch den Briefträger als Zeugen nachgewiesen werden. Weil der Buchbesprechung Neuerscheinung Gerhard Kiefer VDE 0100 und die Praxis Wegweiser für Anfänger und Profis 12. Auflage 2006 944 S., DIN A5, gebunden ISBN 3-8007-2867-2 ISBN 978-3-8007-2867-1 38,- EUR / 65,30 sFr Das VDE-Vorschriftenwerk ist in der letzten Zeit immer komplizierter geworden und auch für den Fachmann nicht mehr so leicht zu durchschauen. Neben internationalen Festlegungen (IEC Normen) sind regionale Vorschriften (Europäische Normen und Harmonisierungsdokumente) und auch nationale Normen (VDE-Bestimmungen oder DINNormen) zu beachten. Auch für den Bereich der DIN VDE 0100 sind die nationalen, regionalen und internationalen Arbeiten in vollem Gange. Der bereits in 12. Auflage vorliegende Klassiker ist für jeden „Elektriker vor Ort“ – also den Fachmann und Praktiker, der Niederspannungsanlagen plant, baut und prüft – der richtige Leitfaden. Die theoretischen Grundlagen und die Aussagen der VDEBestimmungen werden anhand DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Zugang bei der Post jedoch nicht immer ordentlich dokumentiert wird, ist diese Zustellung ebenfalls mit erheblichem Risiko behaftet. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin – Telefon (0 30) 85 95 58 36 ter an der Fachhochschule Karlsruhe, Fachbereich Energietechnik. VDE VERLAG GMBH – Berlin – Offenbach – Bismarckstraße 33 10625 Berlin Telefon: (030) 34 80 01–42 Fax: (030) 341 70 93 E-Mail: [email protected] www.vde-verlag.de zahlreicher Beispiele untermauert und praxisrelevant erläutert. Das bekannte Standardwerk ist ein unentbehrliches Hilfs- und Arbeitsmittel für jeden Handwerker, Elektrotechniker und Ingenieur, der die Bestimmungen nicht lückenlos beherrschen kann, aber in der Lage sein muss, diese richtig zu interpretieren und in der Praxis anzuwenden. Der „Kiefer“ ist aufgrund der guten Verständlichkeit auch für das Selbststudium sowie die Aus- und Weiterbildung geeignet. Durch seine langjährige berufliche Tätigkeit bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen verfügt Prof. Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Kiefer über sehr umfangreiche Fachkenntnisse. Er war aktives Mitglied in zahlreichen Gremien und Komitees der DKE und des VDEW sowie Lehrbeauftrag- die Kündigung nicht erst am letztmöglichen Tag zuzustellen, sondern ausreichend Zeit einzukalkulieren um die oben genannten Risiken zu vermeiden. (GF) Neuerscheinung Krause – Lexikon Niederspannungsund Antriebstechnik Was ist noch einmal ein MultiturnAbsolutgeber? Und was steckt gleich wieder hinter der Abkürzung FMEA? Wer gerade mal „auf der Leitung steht“ oder einfach nur eine knappe, verständliche Definition sucht, der kann jetzt fündig werden: Mehr als 3500 Begriffe aus dem Umfeld Niederspannungs- und Antriebstechnik hat Joachim Krause in seinem Lexikon zusammengetragen. Auf der Basis langjähriger Erfahrung hat der Autor praxisrelevante Stichworte zusammengestellt, wobei auch Randgebiete wie Stromrichtertechnik, EMV, Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Informationstechnik oder Arbeitssicherheit gut vertreten sind. Das knallgelbe, handliche Lexikon ist nicht nur für die ausbildung, Studium und berufsan- fang ein kompetenter Helfer. Die knappen, anschaulichen Erläuterungen sind schnell nachzuvollziehen und auch für Nichtspezialisten verständlich. Aber ebenso wenig sollte der Fachmann darauf verzichten, dieses praktische Nachschlagwerk für Zweifelsfälle zur Hand zu haben. Der Band ist eine optimale Ergänzung für jede Handbibliothek im Bereich Elektrohandwerk und technik. Lexikon Niederspannungs- und Antriebstechnik. Leistungselektronik, Stromrichtertechnik, EMV, Schutz- und Sicherheitstechnik, Betriebswirtschaft. Von Joachim Krause. 2006. VI, 288 Seiten, Gebunden. 39,80 €. ISBN 10: 3-7785-2983-8 ISBN 13: 9783-7785-2983-6. Hüthig Verlag, Hüthig GmbH & Co. KG, Heidelberg · www.huethig.de 29 seminare Seminare – Schulungen – Vorträge des LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg und der Elektro-Innung Berlin 2007 Datum / Zeit Thema 13.02.2007 08:30 – 17:30 Uhr Grundseminar Unternehmermodell nach BGV A2 14.02.2007 08:30 – 16:30 Uhr Aufbauseminar im Rahmen des Unternehmermodells nach BGV A2 für die Gefahrtarifstelle 608 27.02.2007 16:30 – 19:30 Uhr GIRA und „E-Wohnen-der-Zukunft“ 01.03.2007 16:30 – 18:30 Uhr Vortrag mit Gesprächsrunde „Wie bekomme ich meine Forderungen ins Haus?“ BUS Unternehmensberatung Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. 28,00 € für Mitgl. 52,00 € für Nichtm. 02.03.07, 13:00 – 17:30 Uhr 03.03.07, 09:00 – 13:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg 110,00 € für Mitgl. 160,00 € für Nichtm. Qualifizierungslehrgang Netzwerktechnik – Teil 1 In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck Qualifizierungslehrgang Netzwerktechnik – Teil 1 In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau 680 € für Mitgl. Wilhelminenhofstr. 75 1.200 € für Nichtm. 12459 Berlin - Treptow-Köp. 05.03. – 07.03.2007 08:30 – 17:30 Uhr 12.03. – 14.03.2007 08:30 – 17:30 Uhr 26.03.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Voice over IP“ 27.03.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Netze mit Standard-Plastikkabeln“ 28.03. + 29.03.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Der Netzwerk-Check“ 24.04.2007 17:00 – 19:00 Uhr TAB 2000 und Anschluss von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100 712 Herr Opitz, ABB 26.04.2007 16:30 – 18:30 Uhr Vortrag mit Gesprächsrunde „Betriebsübergabe“ BUS Unternehmensberatung 30 Ort Kosten Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Penthouse Pappelallee 36, 10437 Berlin Prenzl. Berg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. ohne ohne ohne 150,00 € für Mitgl. 250,00 € für Nichtm. 180,00 € für Mitgl. 300,00 € für Nichtm. 300,00 € für Mitgl. 500,00 € für Nichtm. ohne 28,00 € für Mitgl. 52,00 € für Nichtm. DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 SEMINARE Datum / Zeit 04.06. – 06.06.2007 08:30 – 17:30 Uhr 11.06. – 13.06.2007 08:30 – 17:30 Uhr Thema Ort Kosten Qualifizierungslehrgang Netzwerktechnik – Teil 1 In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck Qualifizierungslehrgang Netzwerktechnik – Teil 2 In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. 680 € für Mitgl. 1.200 € für Nichtm. 15.06.07, 13:00 – 17:30 Uhr 16.06.07, 09:00 – 13:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen 22.06.07, 13:00 – 17:30 Uhr 23.06.07, 09:00 – 13:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen 25.06.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Voice over IP“ 26.06.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Netze mit Standard-Plastikkabeln“ 27.06. + 28.06.2007 09:00 – 17:00 Uhr Seminar zur Netzwerktechnik „Der Netzwerk-Check“ AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstr. 75 12459 Berlin Treptow-Köp. 110,00 € für Mitgl. 160,00 € für Nichtm. 110,00 € für Mitgl. 160,00 € für Nichtm. 150,00 € für Mitgl. 250,00 € für Nichtm. 180,00 € für Mitgl. 300,00 € für Nichtm. 300,00 € für Mitgl. 500,00 € für Nichtm. Anmeldungen: LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin Treptow-Köpenick, Tel. (0 30) 85 95 58 34, Fax (0 30) 85 95 58–55, E-Mail: [email protected]. Beachten Sie bitte auch die aktuellen Seminarausschreibungen in unseren Rundschreiben! Änderungen vorbehalten! Vortrag „Wie bekomme ich nur meine Forderungen ins Haus?“ In Zusammenarbeit mit der BUS Unternehmensberatung findet in der Geschäftsstelle der Elektro-Innung Berlin ein Vortrag zu o. g. Thema statt. Vermeiden von Außenständen, Forderungsmanagement, Factoring und die Reduzierung von Ausfällen sind die Schwerpunkte der Veranstaltung. Termin: Ort: 1. März 2007, 16.30 – 18:30 Uhr Geschäftsstelle der Elektro-Innung Berlin, Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin Treptow-Köpenick Kosten: 28,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder, 52,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder Anmeldung: Bei der FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH, Tel. (0 30) 85 95 58-34 Fax (0 30) 85 95 58-55 E-Mail: [email protected] DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Anerkannter Abschluss! Gebäudeenergieberater im Handwerk Module: Bauphysik, Bauwerk und Baukonstruktion, Technische Anlagen, Modernisierungsplanung 19. Februar bis 23. März 2007, Mo bis Fr 8-15:15 Uhr Ort: Zentrum für Gewerbeförderung Götz (b. Brandenburg) Ansprechpartner: Malte Hübel 033207/34-105 Weitere Infos unter: www.hwk-potsdam.de Seminarauskünfte immer aktuell in der Geschäftsstelle unter (0 30) 85 95 58–34, Frau Genzmehr 31 SEMINARE Schulung „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“ Qualifizierungslehrgang zum IP-Netzwerktechniker Die Elektro-Innung Berlin lädt ein zu einer Schulung zum Thema „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“. Folgende Schulungsinhalte werden vermittelt: Die FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH bietet in Zusammenarbeit mit der Firma Rutenbeck einen 6-tägigen Qualifizierungslehrgang zum Netzwerktechniker an. Der Kurs vermittelt technisches Basiswissen der Netzwerktechnik, praktisches Handwerkszeug für eine erfolgreiche Auftragserteilung und fachgerechte Kundenberatung. Die Kursinhalte sind mit Beginn des Jahres 2007 stark erweitert und auf den neuesten technischen Stand gebracht worden. 1. Tag: •Einführung •Gesetzliche Grundlagen •Normen und Vorschriften •Elektrotechnische Grundlagen (Spannungsfall, Innenwiderstand, Kurzschlußstrom) •Netzformen und Schutzmaßnahmen •Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD-Schutzeinrichtung (Selektivität, Zuordnungen, Kennlinien) •Prüfungen im TN-Netz nach Norm •Prüfungen im TT-Netz nach Norm •Erdungsmessungen (Sondenmessung, 4-Leiter-Messung, Niederohm PE) •Diskussion offener Fragen 2. Tag: •Vorstellung Messprotokoll, ZVEH-Formular •Vorstellung der Messgeräte •Messpraxis im TN-Netz •Messpraxis im TT-Netz •Messpraxis Erdungsmessungen •Abschlussdiskussion Termin: Freitag, 02.03.2007, 13:00 – 17:30 Uhr Samstag, 03.03.2007, 09:00 – 13:30 Uhr Ort: Kosten: AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Raum 329, Mehringdamm 14/Ecke Obentrautstraße, 10961 Berlin-Kreuzberg 110,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder 160,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder Anmeldung:Bei der FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH Tel. (0 30) 85 95 58-34 Fax (0 30) 85 95 58-55 E-Mail: [email protected] 32 (mit Zertifikat) Die Seminarteilnehmer sind nach Abschluss des Kurses nicht nur in der Lage, die klassischen, passiven Elemente des Netzes zu installieren und zu vermessen, sondern insbesondere auch in der Lage, in kleinen und mittelgroßen Netzen die aktiven Komponenten auszuwählen, zu installieren und zu warten. Der Kurs erstreckt sich über zwei Wochen (jeweils 3 Tage) und endet mit einer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg über ihre Qualifizierung zum „IP-Netzwerktechniker“. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. 1. Woche 05. – 07.03.2007, 08:30 – 17:30 Uhr 2. Woche 12. – 14.03. 2007, 08:30 – 17:30 Uhr – Einführung in die IP-Netzwerktechnik und Multimedia-gerechte Stromversorgung – Die Kupferverkabelung an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit – Der Übergang zu optischen Netzen – Ethernet dominiert IP-Netze – Aktive Geräte der Netzwerktechnik – Der IP-Netzwerktechniker – Prüfungen Ort: Geschäftsstelle des LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg, Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin Treptow-Köpenick Kosten: 680,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder 1.200,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder (inkl. Unterlagen, Bewirtung und Zertifikat) Anmeldung und nähere Informationen: FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH Tel. (0 30) 85 95 58-34 Fax (0 30) 85 95 58-55 E-Mail: [email protected] DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 SEMINARE aus der region Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort 05.02. – 07.02.2007 Befähigung zum Prüfen von Steigschutzeinrichtungen S65 Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow 07.02. – 09.02.2007 Umgang mit Leitern BS6 Arbeitssicherheit in Wasserkraftwerken VG3 08.02.2007 15.00 – 17.00 Uhr EIB EASY 14.02. – 16.02.2007 Arbeitssicherheit in Wärmekraftwerken VG1 15.02.2007 09.00 – 16.00 Uhr EIB für Einsteiger 19.02. – 21.02.2007 Unterweisen in der Arbeitssicherheit 21.02. – 23.02.2007 Kooperation mit Fremdfirmen 21.02. – 23.02.2007 Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Elektroinstallation 22.02.2007 16.00 – 18.00 Uhr Ritto Workshop „make it easy“ – Videoanlagen, Sprechanlagen, Theorie und praktische Übungen 22.02.2007 Elektrische Anlagen als Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen nach DIN VDE 0100 Teil 718 (Notbeleuchtung) Messpraktikum Blitzschutzsysteme – Die neue V0185 ; Teile 1 – 4 richtig in die Praxis umsetzen! 22.02.2007 15.00 – 17.00 Uhr Dimmer- und Jalousiesteuersysteme 26.02. – 27.02.2007 Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bie 36 kV – Teil 1 Einführung in die Systematik der Schaltberechtigung 26.02. – 28.02.2007 28.02.2007 28.02.2007 16.30 – 18.30 Uhr 28.02.2007 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Windenergieanlagen Umgang mit Gerüsten Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) – Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen – Auffrischung des Wissens für EUP Somfy Auswahl, Steuerung und Automatiken für den textilen Sonnenschutz, Rollläden, Einbau- und Auswahlhilfen Tylö Technische und gestalterische Möglichkeiten für private und gewerbliche Wellnessanlagen 01.03. – 02.03.2007 Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) 05.03.2007 Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte Das Seminar erfüllt die vorgeschriebene Jahresunterweisung für Beschäftigte der Elektroberufe (Elektrofachkräfte) nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 05.03. – 06.03.2007 EMV-orientierter Blitzschutz Effektive Schutzkonzepte für die Gebäudesystemtechnik DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH Meeraner Straße 23 12681 Berlin-Marzahn VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin Schulungsstätte BGFE Linowsee 1 16831 Linow VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin Obeta – Filiale Steglitz Bismarckstraße 16 d–e 12169 Berlin Bär & Ollenroth KG Bergholzstraße 3 12099 Berlin-Tempelhof VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33 10625 Berlin 33 SEMINARE aus der region Datum / Zeit Thema 07.03.2007 Beleuchtungstechnik im Außenbereich 08.03.2007 16.00 – 18.00 Uhr Ritto Workshop „make it easy“ – Videoanlagen, Sprechanlagen, Theorie und praktische Übungen 08.03 – 09.03.2007 12.03. – 16.03.2007 13.03.2007 14.03.2007 13.03. – 14.03.2007 15.03.2007 15.03. – 16.03.2007 20.03.2007 22.03.2007 22.03.2007 Starkstromanlagen im Krankenhaus und in medizinisch genutzten Räumen nach DIN VDE 0100-710 Sachkundiger für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung von Arbeitsplätzen Ausbildung nach BGG 917 mit Zertifikat EMV-Sachkunde – Seminar A zur Erlangung der Anerkennung als „VdS-anerkannter Sachkundiger für Blitz- und Überspannungsschutz und EMV-gerechte elektrische Anlagen“- mit Prüfung HTI / Rehau Umfangreiche Änderungen im Vergabe- und Vertragsrecht: Neue VOB/B 2006 / Festlegungen und erste Urteile (Mitwirkungspflicht, Insolvenzfall, Fristen, Erfüllungsbürgschaft) VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33, 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Bär & Ollenroth KG Mittenwalder Straße 8 OT Groß Machnow 15834 Rangsdorf VDE Verband der Elektrotechnik Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach BetriebssicherheitsverElektronik Informationstechnik e. V. ordnung und BGV A3, VDE 0701 / 0702 – mit Messpraxis Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Prüfen ortsveränderlicher Geräte durch (EUP) VDE Verband der Elektrotechnik Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) für Prüfungen nach Elektronik Informationstechnik e. V. VDE 0702 Bismarckstraße 33, 10625 Berlin EFG / TÜV / SLi Sylvania Normgerechte Elektroinstallation in Wohngebäuden/ Bär & Ollenroth KG Neue DIN 18015 mit Anwendung in Theorie und Praxis; Münstersche Straße 4 a Wichtige Änderungen der VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung) 14772 Brandenburg VDE Verband der Elektrotechnik Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; Sicherheits-prüfungen nach Elektronik Informationstechnik e. V. Betriebssicherheitsverordnung, BGV A3, Bismarckstraße 33 VDE 0100 / 0105 / 0113 / 0660 / 0701 / 0702 / 0751 - mit Messpraxis 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Der Netzbetreiber im regulären Umfeld Elektronik Informationstechnik e. V. Rechtssicherheit bei der Errichtung von Elektroanlagen Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Bär & Ollenroth KG HTI / Brötje / Betatherm Fachhochschule Lausitz Moderne Wärmepumpen als Beheizungsalternative (Parameter, Auslegung, energeLehrgebäude 9 tische Bewertung) / Heizen und Kühlen mit Erdwärme / Erdwärmekörbe: Wie es in Lipezker Straße 47 der Praxis funktioniert. 03048 Cottbus VDE Verband der Elektrotechnik Instandhaltung SF 6 – gasisolierter Schaltanlagen Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Nähere Informationen und Anmeldung direkt beim Veranstalter !! VDE Seminare Trainingszentrum Berlin – Frau Hoppe Bismarckstraße 33 10625 Berlin Tel. und Fax (0 30) 34 80 01 80 E-Mail: [email protected] Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin Tel. (0 30) 27 87 98 30 Fax (0 30) 27 87 98 40 E-Mail: [email protected] 34 Veranstaltungsort VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH Gottlieb-Dunkel-Str. 20/22 12099 Berlin-Tempelhof Obeta Oskar Böttcher GmbH & Co. KG Motzener Straße 40, 12277 Berlin Tel. (0 30) 7 20 94-121 Fax (0 30) 7 20 94-109 E-Mail: [email protected] BÄR & OLLENROTH KG Verkaufsförderung Mittenwalder Straße 8, 15834 Rangsdorf OT Groß Machnow Tel. (03 37 08) 26-0 (Zentrale) Fax (03 37 08) 26-195 (Zentrale) Tel. (0 30) 53 00 57-24 (Herr Schmidt) Tel. (0 30) 53 00 57-22 (Herr Timm) Fax (0 30) 53 00 57-28 E-Mail: [email protected] BGFE Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Linowsee 1, 16831 Linowsee/Rheinsberg Tel. (03 39 31) 52-0 Fax (03 39 31) 52-2 33 E-Mail: [email protected] www.linowsee.de Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH Meeraner Straße 23 12681 Berlin Tel. (0 30) 5 49 74-241 Fax (0 30) 5 49 74-246 E-Mail: [email protected] DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2 www.de-online.info de – Fachbücher fundiert >> verständlich >> direkt umsetzbar >> Brandmeldeanlagen – sicher von der Projektierung bis zum Betrieb Der Informationsbedarf für Fachleute, die sich mit Brandmeldeanlagen befassen, ist in den letzten Jahren enorm gewachsen, denn seit Ende 2003 sind nur noch zertifizierte Planer und Errichter zugelassen. Dieses Buch fasst das wichtigste, für dieses Fachgebiet heute notwendige Wissen zusammen. Bei der Projektierung Normen beachten Ausgehend von den gültigen Normen und rechtlichen Grundlagen werden die Gerätetechnik in der Branderkennung sowie die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes behandelt. Schrittweise erläutert der Autor die Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen beginnend mit der Festlegung der Überwachungsbereiche, über die Auswahl und Anordnung der Melder bis zur Programmierung von Steuerfunktionen. Ausführliche Beispielberechnungen veranschaulichen das genaue Vorgehen. Der Autor Dipl.-Ing. Gero Gerber ist staatlich anerkannter Sachverständiger und führt regelmäßig baurechtliche Prüfungen von Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlagen durch. Neuerscheinung Errichtung und Dokumentation Nach einem umfangreichen Abschnitt zur Errichtung von Brandmeldeanlagen, vor allem unter Beachtung der verschiedenen Umgebungsbedingungen, erläutert der Autor die Erstellung einer übersichtlichen, vollständigen und gut strukturierten Bestandsdokumentation. Sie ist notwendig, um die Anlage auch nach vielen Jahren sicher bedienen und warten zu können. Abschließend werden die Aufgaben und die Verantwortungsgrenzen des Betreibers und des Wartungspersonals aufgezeigt. Aus dem Inhalt Aufgaben von Brandmeldeanlagen – rechtliche Grundlagen und Normen – Gerätetechnik in der Branderkennung – Brandmeldekonzept – Planung und Projektierung der BMA – Prüfung und Abnahme sowie Betrieb von BMA. Bestellcoupon ausfüllen und faxen an: Ja, senden Sie mir bitte Exemplare von Gero Gerber. Brandmeldeanlagen Planen, Errichten, Betreiben 2006. 272 Seiten Kartoniert Preis: 39.80 Euro (D) (inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten) ISBN 978-3-8101-0223-2 0 62 21/489-443 Firma Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Email Funktion im Unternehmen/Branche Mitglied der Innung Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innerhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an nebenstehende Adresse. 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