Für Berlin und Brandenburg - Elektro

Transcrição

Für Berlin und Brandenburg - Elektro
1-2/2007
Für Berlin und Brandenburg
D 2698, PVSt DPAG
Entgelt bezahlt
Hüthig & Pflaum Verlag
PF 10 28 69
69018 Heidelberg
1-2/2007
Januar 2007
54. Jahrgang
ISSN 0420-9885
Inhalt
Grußwort
Der LIV informiert................................................................. 19
Carsten Joschko..................................................................... 4 Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik................................. 26
Technik...................................................................................... 6 Buchbesprechung.................................................................. 29
Aktuelles.................................................................................. 12 Seminare.................................................................................. 30
Aus den Innungen ............................................................ 16 Seminare aus der Region.................................................... 33
Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und des
Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV)
Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich)
Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88
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Herausgeber: Elektro-Innung Berlin
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Verantwortung der Redaktion.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
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GRUSSWORT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Zitat von Heraklit von Ephesos lautet:
„Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung“.
Die Veränderungen in unserem Handwerk sind allgegenwärtig: Die Technik entwickelt sich in einer so rasanten Geschwindigkeit, dass es zunehmend schwieriger wird, Schritt zu halten. Die Industrie entwickelt Produkte, deren Funktionsumfang immer größer wird. Die Veränderung und Anpassung von Vorschriften
und Bestimmungen füllt immer dickere Bücher bzw. DVDs. Unser Aufgabenbereich wächst ständig. Die Notwendigkeit von Weiterbildung und effizienter Informationsbeschaffung ist unerlässlich und nimmt im knappen Zeitbudget
bereits heute viel Platz ein.
Eine zuverlässige Quelle für diese Informationen ist unser Verband. Die Gemeinschaft der selbstständigen Handwerksunternehmen in unseren Innungen, im Landesinnungsverband und im ZVEH hat sich genau deswegen so bewährt, weil hier die Interessen gebündelt werden und damit gegenüber der Politik und den anderen gesellschaftlichen Kräften Gewicht bekommen.
Aber dieser Verband ist keine statische Organisation. Er muss sich vielmehr den veränderten Bedingungen stellen
und seine Strukturen anpassen, um effiziente Arbeit leisten zu können. So stehen wir in diesem Jahr vor gravierenden
Strukturveränderungen im Zentralverband, was die Fachgruppen- und Ausschussarbeit berühren wird.
Dadurch werden auch auf Landes- und Innungsebene Strukturanpassungen notwendig.
Das Ziel ist für jedes Mitglied plausibel: Es geht um die Effizienzsteigerung der Arbeit der verschiedenen Gremien
und Ausschüsse. Mit weniger Aufwand sollen flexibel gestaltete, kleinere Arbeitsgruppen aus kompetenten Ehrenamtsträgern gebildet werden, um sich aktueller Themen anzunehmen – so eine Art „Sonderkommission“. Ist die betreffende Aufgabe abgeschlossen, wird die Arbeitsgruppe wieder aufgelöst. Regelmäßige Arbeitstreffen aller bundesweit organisierten Gremienvertreter werden so reduziert.
Der Vorstand der Elektro-Innung Berlin hat den Bezirksmeistern einen Vorschlag unterbreitet, um die Verbandsarbeit in dieser Stadt effizienter zu gestalten. In einer Sitzung am 8. Januar 2007 wurde sehr konstruktiv darüber diskutiert, von der bisherigen Bezirksarbeit abzuweichen und den fachlichen und informativen Teil der Innungsarbeit
in vier Regionen – Nordwest, Nordost, Südost und Südwest – zu organisieren, so dass für jedes Innungsmitglied in
Umfang und Ausgestaltung gleiche Informationsveranstaltungen zeitversetzt angeboten werden können, etwa pro
Quartal eine. Sehr positiv wurde dieser Vorschlag von den Bezirksmeistern angenommen, da sich so die Bezirke stärker dem persönlichen Erfahrungsaustausch widmen können. Wir versprechen uns neben der Vereinfachung des Aufwandes für die Organisatoren auch ein positives Echo von unseren Partnern der Industrie, des Großhandels und der
Energieversorger in Form einer verstärkten Zusammenarbeit und Absprache.
Für 2007 wünsche ich allen Kolleginnen, Kollegen und Freunden des Elektrohandwerks Gesundheit und Erfolg!
Ihr
Obermeister der Elektro-Innung Berlin – Landesinnung für Elektrotechnik
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
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TECHNIK
dann auf, wenn Funktionsbereitschaft und Verfügbarkeit des
Systems unabdingbar sind.
1.2 Erhöhung der ­
Verfügbarkeit durch
­Überspannungsschutz
Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen haben primär die
Aufgabe, die Verfügbarkeit der
technischen Ausrüstung zu optimieren. Darüber hinaus sollen
Wartungs- und Reparaturaufwand minimiert werden. Die
Installation von ÜberspannungsSchutzeinrichtungen (ÜSE) darf
die Funktion der zu schützenden
Systeme nicht beeinträchtigen.
Schutzmaßnahmen:
Schutz bei Überspannung
Aus HEA-Bilderdienst-Blatt 3.2.4. /Ausgabe September 06
1 Notwendigkeit des
­Überspannungsschutzes
1.1 Einleitung
In modernen Wohngebäuden
wird nicht nur auf wirtschaftliche Bauausführung und architektonische Gefälligkeit geachtet, sondern auch in technische
Ausrüstung investiert, die Komfortfunktionalität und ökonomische Effekte vereint. Je nach Ausstattung wird eine Vielzahl von
Verbrauchsmitteln mit elektrischer Energie versorgt. Zusätzlich
sind in vernetzten Systemen der
Haustechnik – wie Kommunikationstechnik, Bustechnik, Gefahrenmeldeanlagen – weitere Leistungsnetze vorhanden.
Moderne Geräte vereinigen
unterschiedlichste Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen in sich. Ermöglicht wird dies
durch die zunehmende Miniatursierung der Elektronik. Hand in
Hand hiermit geht jedoch eine
immer größer werdende Empfindlichkeit gegen transiente Über-
spannungen. Transiente Überspannungen in diesem Sprachgebrauch sind kurzzeitige Spannungsspitzen mit Maximalwerten im kV-Bereich. Solche Überspannungen entstehen durch
betriebsbedingte Schalthandlungen sowohl im Energieversorgungsnetz als auch in der eigenen Anlage sowie durch Blitzeinwirkungen.
Zerstörungen von Systemkomponenten moderner Haustechnik ziehen nicht nur aufwändige
Reparaturkosten nach sich. Vielmehr ist ein Ausfall von Systemfunktionen oder gar der Zusammenbruch ganzer Systeme die
Folge. Wird beispielsweise die
Zentrale einer Einbruchmeldeanlage durch Überspannungseinwirkung während eines Gewitters
zerstört, so mögen zwar die Sensoren und Melder noch funktionsfähig sein, eine bestimmungsgemäße Funktion der Anlage ist
jedoch nicht mehr sichergestellt.
Solche Zerstörungen treten meist
2 Schutzkonzept
ÜSE sollen je nach Einsatzort
Überspannungen auf Werte
unterhalb der Spannungsfestigkeit von Installation und zu
schützenden Geräten begrenzen.
Deshalb werden ÜSE mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen (Schutzpegel, Ableitvermögen usw.) eingesetzt. Sind in
einem System mehrere ÜSE eingesetzt, so sind diese aufeinander abzustimmen. Während einer
Überspannungsbeaufschlagung
wirken ÜSE praktisch wie ein
Kurzschluss: Die Spannung wird
auf Werte unterhalb der geforderten Isolationsfestigkeit bzw. der
Spannungsfestigkeit begrenzt.
Energiereiche Blitzströme werden
an den zu schützenden Komponenten vorbei geleitet.
In einem solchen umfassenden
Überspannungs-Schutzkonzept
werden alle gefährdeten aktiven Leitungswege mit geeigneten ÜSE beschaltet und so in den
örtlichen Potenzialausgleich einbezogen (Bild 1). Somit können
keine gefährlichen Potenzialunterschiede mehr auftreten. Die
zu schützende Anlage bzw. die
angeschlossenen Verbrauchsmittel werden nicht überbeansprucht oder gar zerstört. Nach
Abklingen der Überspannung
stehen alle Funktionen wieder
zur Verfügung. Die ÜSE sind entsprechend den elektrischen und
elektromechanischen Anforderungen auszuwählen.
Bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes sind zusätzlich zum
herkömmlichen Potenzialausgleich (Heizungs- und Wasserrohre, Gasleitungen, metallische
Konstruktionsteile, Schutzleiter
usw.) zu betrachten:
– alle aktiven Leiter der Niederspannungsverbraucheranlage,
– Busleitungen,
– Telefonanlagen,
– Verteilsysteme für TV und
Radio,
– Gefahrenmeldesysteme
– und dergleichen.
Zur Abstimmung der Maßnah-
Bild 1: Wirkungsvoller Schutzkreis
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TECHNIK
men in unterschiedlichen Gewerken empfiehlt sich dringend eine
rechtzeitige Abstimmung untereinander. Es hat sich bewährt,
die Federführung bereits in der
Planungsphase in eine Hand zu
legen.
Dieses Bilderdienstblatt
beschreibt den Überspannungsschutz in der Niederspannungsverbraucheranlage. Weitere Bilderdiensblätter (z.B. für Kommunikationstechnik) sind in Vorbereitung.
sen B, C und D). Es sind nur ÜSE
nach DIN EN 61643-11 zu verwenden. Nur das kann sicherstellen, dass vorhandene Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag und Brandgefahr unbeeinträchtigt bleiben.
4 Anwendung der
ÜSE Typ 1
Ist ein Gebäude mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgerüstet oder besteht aufgrund anderer örtlicher Gegebenheiten die
Gefahr eines Blitzeinschlages in
db promotion, HH
3 Schutz der Niederspannungsverbraucheranlage
Entsprechend den unterschiedlichen Überspannungskategorien
werden ÜSE mit unterschiedlichen Anforderungen eingesetzt.
ÜSE sind in die Typen 1, 2 und 3
(Bild 2) eingeteilt (vorher Klas-
Bild 2: Überspannungskategorien, Anforderungsklassen und
Schutzpegel
unmittelbarer Nähe, so ist das
Hauptstromversorgungssystem
mit ÜSE Typ 1 (Blitzstromableiter) in den Blitzschutzpotenzialausgleich einzubeziehen.
Gebäude ohne äußeren Blitzschutz sind gleichermaßen
gefährdet, wenn z.B.:
– eine Außenantenne vorhanden ist,
– für das Gebäude ein
­Freileitungsanschluss
­vorhanden ist,
– der Nachbar Blitzschutz­
anlage, Außenantenne,
­Freileitungsanschluss hat.
Diese ÜSE Typ 1 sind so auszuwählen, dass sie
– den am Einbauort auftretenden Blitzstrom tragen
können,
– für die Netznennspannung
dimensioniert sind,
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Hotline 030/39 01- 50 00 · www.berlin.mercedes-benz.de
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
TECHNIK
– ein Ausschaltvermögen aufweisen, das oberhalb des
zu erwartenden maximalen
Kurzschlussstroms liegt,
– den einsetzenden Kurzschlussstrom so begrenzen,
dass vorgeordnete Überstromschutzeinrichtungen möglichst nicht auslösen.
4.1 Absicherung
Für den Schutz bei Kurzschluss
gibt der Hersteller der ÜSE maxi­
male Werte an. Wenn die Hausanschlusssicherung gleich oder kleiner dieser Werte ist, kann auf den
zusätzlichen Kurzschlussschutz
der ÜSE verzichtet werden. Der
Anschluss der ÜSE kann über
eine Stichleitung oder V-förmig
erfolgen (Bild 3). Querschnittsbereiche und Betriebsströme für
V-förmige Verdrahtung sind herstellerabhängig. Der V-förmige
Anschluss hat bezüglich Schutzpegel und Montage Vorteile.
Bei hohen Anforderungen an die
Verfügbarkeit der Verbraucheranlage darf die Stromversorgung
auch bei Arbeiten an ÜSE nicht
unterbrochen werden. Für diese
Fälle können die Blitzstromableiter über eine Stichleitung an das
Hauptstromversorgungssystem
angeschlossen werden.
Stichleitungssicherungen sind
selektiv zu den Sicherungen im
Hausanschlusskasten (HAK) zu
wählen. Wenn der Nennstrom die
Hausanschlusssicherung gleich
oder kleiner der vom Hersteller
angegebenen Maximalwerte ist,
kann eine Trennmöglichkeit über
Trennmesser geschaffen werden.
Alternativ können auch ÜSE mit
steckbaren Schutzmodulen eingesetzt werden.
Bei sehr energiereichen Blitzströmen kann es vorkommen,
dass die im HAK eingesetzten
Sicherungen auslösen. Der Blitzstrom wird hierdurch jedoch nicht
unterbrochen. Der in der Sicherung entstehende Lichtbogen hat
ein Weiterfließen des Blitzstroms
zur Folge. Die Schutzwirkung der
ÜSE bleibt in diesem Falle unbeeinflusst.
4.2 Ausschaltvermögen und
Begrenzung des Netzfolgesystems
Ein aus Verfügbarkeitsgründen
wichtiger Aspekt ist die ausreichende Eignung der eingesetzten ÜSE, den gezündeten Lichtbogen selbsttätig ohne Zuhilfenahme einer Sicherung begren­
zen und löschen zu können. Nur
dann werden die Vorsicherungen
nicht nach jedem Zünden des
Blitzstromableiters ansprechen
und die Energieversorgung unterbrechen bzw. einen Wartungsfall
herbeiführen (Bild 4).
Das Ausschaltvermögen der in
der Verbraucheranlage eingesetzten ÜSE Typ 1 sollte deshalb
immer oberhalb des maximalen
am Einbauort auftretenden Kurz-
Bild 4: Netzfolgestrom bei gezündeter Funkenstrecke nach
Überspannungsereignis
schlussstroms (prospektiver Kurzschlussstrom) liegen. Dieser Wert
kann beim zuständigen Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erfragt
oder vor Ort ermittelt werden.
Die Notwendigkeit einer Netzfolgestromlöschung tritt nach
jedem Zünden – unabhängig
vom Energiegehalt der Überspannungseinwirkung – auf. Moderne
leistungsfähige ÜSE arbeiten auf
Funkenstreckenbasis. Sie zünden
grundsätzlich spannungsunabhängig.
4.3 ÜSE im ungezählten
Bereich
Der Einbau der Blitzstromableiter sollte so nahe wie möglich am Gebäudeeintritt erfolgen. Dadurch wird die elektromagnetische Beeinflussung auf
gebäudeinterne Installationen
vermieden.
Deshalb kann der Einbau der
Blitzstromableiter im ungezählten Bereich notwendig sein. Hier
ist entsprechend TAB in jedem
Fall die VDN-Richtlinie „Einsatz
von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (bisher
Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen“ zu
beachten. Die Installation kann
in separaten, geeigneten Gehäusen, vorzugsweise so dicht wie
möglich am Hausanschlusskasten, nur ausnahmsweise im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes erfolgen. Die Gehäuse
müssen plombierbar sein.
4.4 Elektromagnetische
­Beeinflussung
Bei der Installation innerhalb
des Zählerschrankes gilt es zu
berücksichtigen, dass alle blitzstromdurchflossenen Leitungswege kräftige Magnetfelder
aussenden. Hierdurch werden
Bild 3: Anschluss der ÜSE über Stichleitung (links) oder V-förmig (rechts)
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TECHNIK
in Verdrahtung und Schaltgeräten innerhalb des Zählerschrankes hohe Spannungen induziert.
Zudem treten hohe elektrodynamische Kräfte auf. Dabei können
störende Beeinflussungen oder
gar Zerstörungen nicht ausgeschlossen werden.
4.5 Prüfungen
Entsprechend der Blitzschutznorm DIN V VDE V 0185-3:
11-2002 und vom VNB (VDNRichtlinie) wird eine regelmäßige
Überprüfung von ÜSE Typ 1 gefordert. Diese kann beispielsweise
mit einem Isolationsmessgerät
oder von Herstellern angebotenen Prüfgeräten vorgenommen
werden. Die ÜSE sind hierzu
vorher spannungsfrei zu schalten. Bei steckbaren Blitzstromableitern wird hierzu lediglich der
steckbare ÜSE-Einsatz herausgezogen und dieser geprüft. Sollen
die mit der Installation fest verbundenen Basiselemente in die
Prüfung einbezogen werden, sind
diese spannungsfrei zu schalten.
Ausführliche Hinweise zur Prüfung werden von den Herstellern
in den Bedienungsanleitungen
beschrieben.
Daneben gibt es ÜSE mit Status­
anzeigen.
4.6 Anschlussleitungen
Die Länge der Anschlussleitungen von ÜSE soll so kurz wie
möglich (max. 0,5 m) sein (siehe
Bild 3). Nur so kann die spannungsbegrenzende Wirkung der
ÜSE für das System zum Tragen
kommen. Diese Leitungslängenangabe gilt sowohl für die Verbindungsleitungen der einzelnen ÜSE mit den aktiven Leitern
als auch für die Verbindungsleitung des Fußpunktes der ÜSE
mit dem in die Anlage weiterführenden Schutzleiter. Sin die
0,5 m nicht einzuhalten, wird ein
V-förmiger Anschluss empfohlen.
Bei ÜSE Typ 1 ist eine zusätzliche Verbindung zur Haupt-Poten­
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
zialausgleichsschiene (mindestens 16 mm2 Cu), die mit der
Erdungsanlage des Gebäudes
verbunden ist, herzustellen.
4.7 Außenliegende Verbraucherstromkreise schützen
Werden außerhalb von Gebäuden betriebene Verbrauchsmittel
(z.B. Beleuchtungsanlagen) versorgt oder werden zu benachbarten Gebäuden Versorgungsleitungen geführt, sind diese mit geeigneten ÜSE (in der Regel Typ 1)
zu schützen. Vorzugsweise ist der
Einbauort unmittelbar nach dem
Gebäudeeintritt zu wählen.
5 Anwendung der
ÜSE Typ 2
ÜSE Typ 2 (bisher Anforderungsklasse C) begrenzen transiente
Überspannungen auf einen für
die Verbraucheranlage ungefährlichen Wert. Damit werden Beeinflussungen aus fernen Blitzeinschlägen, Schalthandlungen in
der eigenen Anlage und im Versorgungsnetz sowie induktive
Einkopplungen erfasst.
ÜSE Typ 2 (Varistorableiter) müssen über eine interne
Abtrennvorrichtung und Statusanzeige verfügen.
5.1 Schutz nach der
­Messeinrichtung
Wenn ÜSE Typ 1 eingesetzt
werden, die auf Werte bis 4 kV
begrenzen (Leiter – Erde), so sind
die nachgeschalteten Stromkreisverteiler und die Verbraucherstromkreise wegen deren geringerer Spannungsfestigkeit durch
ÜSE Typ 2 zusätzlich zu schützen.
ÜSE Typ 2 dürfen ausschließlich
nach der Messeeinrichtung des
VNB installiert werden.
5.2 Installation von ÜSE vor
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
Sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorhanden, so
müssen ÜSE Klasse C in Energie­
flussrichtung gesehen immer vor
diesen angeordnet werden. Hierdurch wird ein Fehlauslösen der
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) vermieden und eine hohe
Verfügbarkeit der Kundenanlage
erreicht.
5.3 Prüfungen
Da ÜSE Typ 2 über eine Statusanzeige verfügen müssen, kann die
Funktion über eine Sichtprüfung
ermittelt werden.
Zu einer genaueren Prüfung
können herstellerspezifische Prüfgeräte verwendet werden.
Steckbare ÜSE Typ 2 können im
Bedarfsfall ohne Eingriff in die
Installation und ohne Unterbrechung der Energieversorgung
herausgezogen und geprüft
werden.
Bei Isolationsmessungen ist zu
beachten, dass bei manchen ÜSE
Typ 2 das Messergebnis verfälscht
werden kann. Ggf. müssen diese
ÜSE erdseitig abgeklemmt bzw.
die steckbaren Einsätze entfernt
werden.
5.4 Anschlussleitungen
Die Anschlussleitungen zwischen
ÜSE und zu schützendem System
(L1, L2, L3, N und PE) sollen so
kurz wie möglich sein (maximal
0,5 m). Ist dies nicht zu realisieren, wird für alle Leiter V-förmiger Anschluss empfohlen.
Eine zusätzliche Verbindung
zu einem örtlichen Potenzialausgleich wird mit mindestens
6 mm2 Cu ausgeführt.
6 Enkoppelung ÜSE
Typ 1 und Typ 2
Zwischen ÜSE Typ 1 und ÜSE
Typ 2 ist zur energetischen Koordination eine Mindestleitungslänge zwischen den ÜSE einzuhalten. Die Bedienungsanleitungen der Hersteller geben hierzu
Installationshinweise.
Bei Installationen von energetisch koordinierten ÜSE kann
auf Entkoppelung zwischen
ÜSE Typ 1 und Typ 2 verzichtet
werden. Die Herstellerangaben
zur energetischen Koordination
sind zu beachten.
Des Weiteren bieten Hersteller
Kombinationen aus Typ 1 und
Typ 2 Ableitern in einem Gerät
oder als Ableiterkombinationen
oder ÜSE Typ 1 mir niedrigem
Schutzpegel an. Diese können in
einem bestimmten Wirkungsbereich den Endgeräteschutz übernehmen. Die Herstellerangaben
sind zu beachten.
7 Anwendung ÜSE Typ 3
Empfindliche Geräte werden in
unmittelbarer Nähe des Geräteanschlusses mit ÜSE Typ 3
geschützt. Dies kann ein Einbaugerät, eine Steckdose mit
integriertem Überspannungsschutz oder auch ein Schutzadapter sein. Speziell bei Adaptern
und Steckdosenleisten ist besonders darauf zu achten, dass diese
eine thermische Abtrennvorrichtung mit Statusanzeige besitzen.
Nur dann ist die Verwendung der
ÜSE ohne Beeinträchtigung der
vorhandenen Schutzmaßnahmen
gegen elektrischen Schlag und
Brandgefahr gegeben.
Die Statusanzeige der ÜSE ist
regelmäßig zu überprüfen.
8 Einsatz in verschiedenen
Netzsystemen
Sowohl bei Neuinstallation
als auch bei Nachrüstung von
bestehenden Anlagen mit ÜSE
dürfen die Schutzmaßnahmen
gegen elektrischen Schlag und
Brandgefahr nicht beeinträchtigt
werden. Entscheidend ist, welches „System nach Art der Erdverbindung“ (Netzsystem, früher
Netzform genannt: TN-C, TN-S,
TT sowie die Kombination TN-CS) am Einbauort der ÜSE besteht.
Hierfür sind bestimmte Anschlussarten gefordert. Die speziellen
Schaltungsarten sind sowohl für
ÜSE Typ 1 als auch für ÜSE Typ 2
anzuwenden.
TECHNIK
Bild 5: ÜSE im TN-C-S-System
Über das Netzsystem gibt der
zuständige VNB in seinen Technischen Anschlussbedingungen
(TAB) Auskunft.
In Wohngebäuden sind vor dem
Stromkreisverteiler sowohl TNC-, TN-S- oder TT-Systeme anzutreffen.
In Verbraucherstromkreisen
sind üblicherweise TN-S- oder
TT-Systeme anzutreffen. Nur in
alten Anlagen sind hier noch TNC-Systeme (klassische Nullung)
vorhanden.
8.1 TN-C-System
In TN-C-Systemen wird für jeden
Außenleiter (L1, L2, L3) eine ÜSE
benötigt. Diese werden über eine
möglichst kurze Verbindungsleitung (max. 0,5 m) zum PENLeiter geschaltet. Bei ÜSE Typ 1
ist zusätzlich eine direkte Verbindung zum separat geerdeten
Hauptpotenzialausgleich vorzusehen.
8.2 TN-S-System
Im TN-S-System werden pro Einbauort die aktiven Leiter (L1, L2,
L 3 und N) über ÜSE mit dem
Erdpotenzial verbunden. Der Fußpunkt der ÜSE muss mit dem in
die Anlage führenden Schutzleiter (PE) verbunden werden
(Bild 5). All diese Verbindungs-
10
Bild 6: ÜSE im TT-System, optional TN-S-System
leitungen müssen möglichst
kurz (max. 0,5 m) sein. Nur so
ist sichergestellt, dass die mögliche Spannungsbegrenzung der
ÜSE wirklich für die nachgeschaltete Verbraucheranlage wirksam
werden kann.
8.3 TT-System
Im TT-System ist ausschließlich
die „3+1“-Schaltung anzuwenden (Bild 6). Hierbei wird von
den Außenleitern (L1, L2, L3) je
eine ÜSE zum N-Leiter geschaltet. Vom N-Leiter wird eine ÜSE
auf Funkenstreckenbasis zum PE
bzw. zur Erde geschaltet. Auch
hier gilt, dass der Fußpunkt der
ÜSE-Anordnung auf möglichst
kurzem Weg (max. 0,5 m) mit
dem in die Anlage weiterführenden PE-Leiter zu verbinden ist.
Diese „3+1“-Schaltung hat
gegenüber der früher üblichen
Schaltung gravierende Vorteile
bezüglich des Personen- und
Brandschutzes.
9 Umfassender
­Überspannungsschutz
Wird ein zu schützendes Gerät
nicht nur mit elektrischer Energie
versorgt, sondern verfügt dieses
auch über eine Anbindung an
weitere Leitungssysteme, so sind
diese mit in das Schutzkonzept
einzubeziehen. Ist z.B. ein Computer direkt mit dem Telefonnetz
verbunden, so ist auch die Kommunikationsleitung mit einer
schnittstellengerechten ÜSE zu
schützen. Vorzugsweise bieten
sich hierfür kombinierte ÜSE an,
die sowohl die Netzversorgung
als auch die Telekommunikationsleitung schützen können.
Ein Schutz eines solchen Computers nur auf der 230 V-Seite
führt nicht zum gewünschten
Ziel. Es kann zu einem Isolationsdurchschlag zur Telefonleitung
kommen. Gleiches gilt sinngemäß für alle anderen Gewerke.
10 Fazit
Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen können nur dann
die Verfügbarkeit erhöhen, wenn
das Schutzkonzept fachkundig
unter Einbeziehung aller Gewerke
geplant und nach Klärung der
Anforderungen des Auftraggebers konsequent realisiert wird.
Kann z.B. aus wirtschaftlichen
Gründen ein Gesamtkonzept nicht
realisiert werden, ist dem Komplettschutz einzelner Systeme der
Vorzug zu geben. Die Investition
für die Installation eines anlagenorientierten Schutzkonzeptes rentiert sich spätestens nach dem
ersten verhinderten Schaden.
Literaturhinweis
– VDEW e.V.: TAB 2000 – Technische
Anschlussbedingungen (Musterwortlaut). VWEW Energieverlag,
Frankfurt am Main
– VDN e.V.: Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
Typ 1 (bisher Anforderungsklasse
B) in Hauptstromversorgungssystemen. VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main
– DIN VDE 0100 Teil 300
– DIN VDE 0100 Teil 410
– DIN VDE 0100 Teil 430
– DIN VDE 0100 Teil 443
– DIN V VDE V 0100 Teil 534
– DIN VDE 0100 Teil 540
– DIN VDE 0100 Teil 610
– DIN EN 62305
(VDE 0185-305-1 bis 4)
– DIN VDE 0664
– DIN EN 61643-11
(VDE 0185-6 bis 11)
– HEA-Merkblätter M2, M3, M8,
M 10, M11 sowie HEA-Bilderdienst-Blätter. VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main
Herausgeber: Fachverband für
Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW
Am Hauptbahnhof 12
D-60329 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 2 56 19-0
Telefax (0 69) 23 27 21
E-Mail [email protected]
Internet http://www.hea.de
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aktuelles
oder Doppelböden an. Somit hat
der Anwender für jeden Anwendungsfall das passende Schott
zur Verfügung, Sondergrößen
sind auf Anfrage ebenfalls jederzeit lieferbar.
Spelsberg erweitert sein
Brandschutzprogramm
Kabelabschottungen für maximale Flexibilität und Sicherheit
Günther Spelsberg GmbH +
Co. KG, führender Hersteller im
Gehäuse- und Elektroinstallationsbereich, hat sein WKE-Programm erweitert und präsentiert
auf der belektro erstmals neue
Kabelschotte für die Brandschutzinstallation.
Mit dem innovativen Gehäuseprogramm „WKE“ schafft Spelsberg schon seit einigen Jahren
optimale Voraussetzungen für
echten Funktionserhalt im Sinne
der DIN 4102 Teil 12. Zusätzlich zu diesen Abzweigkästen in
verschiedenen Schutzarten und
Größen bis zu einem Funktionserhalt von 90 Minuten (E90)
bietet der Gehäusespezialist aus
Schalksmühle nunmehr auch
Brandabschottungen an.
Die neuen, innovativen WKEKabelabschottungen ermöglichen die sichere und montagefreundliche Installation von Leitungen und Kabeln durch Brandschutzwände hindurch. Sie sind
geprüft und bis 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer (S90) zugelassen. Damit wird WKE zum
leistungsfähigen Komplettprogramm, für das sogar eine eigene
Brandschutz-Hotline eingerichtet
wurde.
„Eine flexible Elektroinstallation, die sich an wechselnde
Nutzer und neue Raumsituationen anpassen kann, wird bei
der Errichtung gewerblicher
12
Objekte heute vorausgesetzt“
so Dirk Quardt, Leiter der Produktentwicklung. „Mit den neuen
Abschottungen lassen sich solche
Installationen nun ganz einfach
realisieren, denn der Kabeldurchgang bleibt hier auch nach dem
Einbau offen.“ . Eine Nachinstallation von Leitungen in bestehenden Anlagen ist somit auf einfache Weise für jeden Elektrofachmann möglich.
Erst im Brandfall schließen sich
die Schotte durch ein aufschäumendes Brandschutzmittel. Sie
können mit Leitungen jeder Art
belegt werden – auch die Durchführung von Kunststoffpanzerrohren, Stahl-, Kupfer oder
Kunststoffrohren ist möglich. Der
Einbau in Wände und Decken
kann entweder mit Mörtel/Gips
oder mit einem speziellen Brandschutzschaum schnell und einfach erfolgen.
Die Abschottungen sind nicht
überbelegbar und absolut rauchgasdicht. Eine allgemeine, bauaufsichtliche Prüfbescheinigung
des MPA liegt ebenso vor wie
eine Zulassung des DIBt.
Neben einer Vielzahl von unterschiedlichen Größen bietet Spelsberg auch Sonderbauformen für
den Einsatz in Kernbohrungen
Sicherer Schutz gegen
mechanische Einflüsse
durch die Spiralschläuche SPS und SPF
von HellermannTyton
Baumaschinen und Nutzfahrzeuge sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Das gilt
nicht nur für die Mechanik, sondern auch für Kabelbündel und
Leitungen. Damit sie zuverlässig vor Abrieb und Öl geschützt
werden, bietet HellermannTyton
zwei spezielle Spiralschläuche an:
SPS und SPF. Sie bestehen aus
ölbeständigem Polypropylen und
zeichnen sich zudem durch hohe
Widerstandsfähigkeit gegenüber
mechanischen Einflüssen aus.
Gleichzeitig sind sie flexibel und
bieten ein gutes Rückstellverhalten. Das Ergebnis: eine sehr hohe
Führungsstabilität.
Die Summe ihrer Eigenschaften
machen SPS und SPF auch für
den Einsatz im Maschinen- und
Anlagenbau sowie der Robotik
und der petrochemischen Industrie interessant. Große Bündeldurchmesser bis zu 55 mm
können mit SPS und SPF sicher
geschützt werden. Die Brandschutzeigenschaften entsprechen UL94 HB. Alle Typen sind
halogenfrei.
Der aktuelle Produktkatalog
2005/2006 von HellermannTyton enthält eine Vielzahl weiterer
innovativer Produkte und Lösungen rund ums Kabel. Der Kata-
log kann unter http://www.HellermannTyton.de/katalog angefordert werden.
HellermannTyton ist der führende Anbieter von Produkten
zum Bündeln, Befestigen, Schützen, Kennzeichnen und Verarbeiten von Kabeln und Leitungen sowie deren Anschlusskomponenten.
HellermannTyton GmbH
Großer Moorweg 45
25436 Tornesch
Tel.: 04122 / 701-1
Fax: 04122 / 701-400
E-Mail:
[email protected]
Web: www.HellermannTyton.de
Naturstein-Heizung als
Kunstwerk
Design-Objekt zum
Warmwerden
Eine Heizung, die wie ein Kunstwerk wirkt – das ist schon etwas
Besonderes. Tatsächlich werden
Naturstein-Heizungen von STIEBEL ELTRON von vielen Besuchern erst einmal für KunstObjekte gehalten. Denn das, was
da im Wohn- oder Kinderzimmer,
in der Diele oder im Bad an der
Wand hängt, ist ein ganz reales
und vorzeigbares Stück Natur und eine ganz besonders ästhetische und kreative Umsetzung
der Idee des Strahlungsheizkörpers. Die auf der Rückseite in
Kanälen verlaufenden HeizleiDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
aktuelles
ter erwärmen den Stein, dessen
polierte Oberfläche die Wärme
dann in Form von Infrarotstrahlung in alle Richtungen abstrahlt
und verteilt – ohne selbst zu überhitzen.
Strahlungswärme wirkt direkt auf
den Menschen ein, so dass die
Raumtemperatur etwas niedriger als bei anderen Heizsystemen sein darf – das spart wertvolle Energie.
Anders als bei üblichen Konvektionsheizkörpern verwirbeln diese
Heizsysteme aber nicht die Luft
oder wälzen Staub um. „komfotherm“, so der Name der edlen
Naturstein-Heizung, ist als Volloder Ergänzungs-Heizung für
einen Raum oder für ein ganzes
Haus einsetzbar und lässt sich
einfach senkrecht oder waagerecht mit vormontierten Wandhalterungen installieren.
Manuelle SMD-Bestückung plus selektive
Nacharbeit
Zevac bringt preiswertes
Einstiegsgerät
Das neue Onyx 25 der Zevac
GmbH Selektiv-Löttechnik, Grasbrunn / München, ist ein preiswertes – aber der Zevac Philosophie entsprechend – hoch präzises Einstiegsgerät für Reparaturen, Prototypenbau, Nachbestückung und Bestückung von allen
SMD- und Fine-pitch-Bauteilen.
Für präzise Bestückungsresultate
sorgen Features wie das IR-Vorwärmsystem für bleifrei-Anwendungen, Kraftmess-System oder
der bewegliche Heizkopf für
schnelle und zuverlässige Löt­
ergebnisse. Große Leiterplatten
bleiben dadurch in Position – die
Fertigungsqualität wird gesteigert.
Das spezielle Visionsystem bringt
Bauelement und Layoutkonfiguration optisch übereinander und
garantiert eine superpräzise Positionierung.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Die Software des Onyx 25 ist
bereits praxiserprobt in Onyx
29 und Onyx 32. Alle ZevacDüsen sind auch in Onyx 25 einzusetzen. Onyx 25 ist die ideale
Lösung für große Leiterplatten
und anspruchsvolle BleifreiAnwendungen.
Zevac GmbH Selektiv-Löttechnik,
Lothar Pietrzak
Bretonischer Ring 15
85630 Grasbrunn
Tel.: 089/46 16 96–3
Fax: 089/46 16 96–46
[email protected] • www.zevac.de
Die neuen Profi-Heiz­
lüfter PHE/PHD
von MAICO: Robust,
leistungsstark und
formschön
Da staunen selbst die Pinguine,
denn die neuen Heizlüfter PHE/
PHD von MAICO sorgen selbst
bei eisigen Temperaturen für
wohlige Wärme. Auch das Trocknen von nassen oder feuchten
Räumen ist für sie kein Problem.
Es gibt die Geräte mit Heizleistungen von 1,5 bis 20 kW und
kraftvollem Fördervolumen von
350–2300 m3/h.
Damit sorgen sie in kürzester Zeit
für eine schnelle Luftumwälzung
und Erwärmung des Raumes.
Über die bei den Typen PHD 9
bis PHD 20 eingebaute „CountDown-“ Zeitschaltuhr lässt sich
der Einschaltzeitpunkt des Heizlüfters bis zu 24 Stunden im
Voraus programmieren. Ventilator und Heizung sind in 3 bzw.
4 Stufen schaltbar. Der ebenfalls
im Gerät integrierte Thermostat
mit stufenlos einstellbarem Temperaturbereich von 0° bis +40° C
überwacht und regelt die richtige
Temperierung der Raumluft.
Die Heizlüfter sind mit einer ca.
2 m langen Anschlussleitung ausgestattet. Dank der serienmäßig
im Lieferumfang enthaltenen
Wandhalterung und des Tragebügels sind sie für den stationären oder mobilen Einsatz geeignet.
Raychem Circuit Protection stellt integriertes
Überstrom- und Überspannungs-Schutzbauelement für Telefonie- und
VoIP-Anwendungen vor
Raychem Circuit Protection, ein
Geschäftsbereich von Tyco Electronics, gibt die Einführung seiner
2Pro™-Serie, einer Kombination
aus Überstrom- und Überspannungs-Stromkreisschutz-Technologie bekannt. Diese Produkte
sind dafür vorgesehen, Schäden
an Telefonkommunikations-Anlagen zu verhindern. Der geringe
Platzbedarf, die selbstrückstellenden Eigenschaften und die
koordinierten Schutzfunktionen
ermöglichen den Einsatz dieser
Bauelemente in einer breiten
Palette von Telefonie- und VoIPApplikationen (Voice over Internet Protocol), so zum Beispiel
in schnurlosen Telefonen, VoIPGateways, Datenmodems, SetTop-Boxen, Sicherheitssystemen,
MDF-Modulen (Main Distribution Frame) sowie Analog- und
ISDN-Linecards.
Durch Blitzschlag oder elektrostatische Entladungen, Kontakt mit
Netzleitungen sowie durch induk-
tive Beeinflussung durch Wechselstromleitungen kann es zu überspannungsbedingten Schäden
an Anlagen für das konventionelle Telefonsystem und an VoIPEquipment kommen. Das RoHSkonforme 2Pro-Bauelement kombiniert die Poly­Switch™ PPTC
(Polymeric Positive Temperature
Coefficient Resistor) Überstromschutz-Technologie und ein MOVElement (Metalloxid-Varistor) zu
einem innovativen, thermisch
geschützten Bauelement, das bei
zu hohen Strömen für eine Strombegrenzung sorgt und eine Spannungsklemmung bewirkt, sobald
Überspannungen auftreten. Die
Zusammenfassung dieser Stromkreisschutz-Funktionen in einem
einzigen Bauelement senkt den
Bauteileaufwand und verbessert
die Zuverlässigkeit des jeweiligen
Systems.
Die wachsende Verbreitung von
VoIP-Gateways in Privathaushalten und Unternehmen führt
dazu, dass immer höhere Anforderungen an die Sicherheit der
teilnehmerseitigen Einrichtungen (Customer Premise Equipment; CPE) gestellt werden. Ein
2Pro-Bauelement erleichtert Herstellern die Einhaltung der Vorschrift UL 60950 und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit nach erfolgter Blitzschlagprüfung. Ebenso sind die Anlagen dank der 2Pro™-Serie im
Stande, die Stoßspannungsprüfungen gemäß TIA-968-A, IEC
60950 und ITU-T K.20/K.21 zu
erfüllen.
Auch zum Schutz vor Schäden
durch elektrostatische Entladungen trägt der UL 497A-gelisteten
Schutzbauelement bei.
„Das neue 2Pro-Bauelement
erfüllt ohne weiteres sämtliche
kritischen Performance-Parameter für kostensensible konventionelle und VoIP-basierte Telefonausrüstungen“, berichtet Boris
Golubovic, Global Marketing
Manager bei Raychem Circuit
13
Aktuelles
Protection. „Darüber hinaus verbessert diese vollständig selbstrückstellende Lösung die Netzwerk-Zuverlässigkeit, senkt anfallende Wartungs- und Reparaturkosten und steigert die Zufriedenheit der Anwender mit ihrem
Equipment.“
Das Überstrom- und Überspannungs-Schutzbauelement 2Pro
von Raychem Circuit Protection
bietet einen Nennstrom von über
120 mA. Bei 1 mA wird die Spannung auf ca. 270 V geklemmt.
Die 2Pro™-Bauelemente eignen
sich für Installationsverfahren
im Bereich der Telefonie und des
VoIP und sind für die Großserienfertigung in Tape-and-Reel-Verpackung erhältlich.
Tischleuchte
im Miniformat
Ministar, die weltweit kleinste
Niedervolt-Halogenlampe mit
integriertem Reflektor, eröffnet
durch ihre filigranen Abmessungen neue Möglichkeiten im Leuchtendesign. Im European Ministar
Contest rief OSRAM Leuchtenhersteller und Designstudenten
auf, ihrer Kreativität freien Lauf
zu lassen und die Möglichkeiten
der innovativen Lampe optimal
zu nutzen. Dieser Herausforderung stellten sich die Entwickler
bei WOLFI Leuchten im sauerländischen Meschede gerne. Ihr Ziel:
eine filigrane Tischleuchte, deren
exakt gelenktes Licht optimale
Arbeitsbedingungen liefert.
„Die Ministar von OSRAM fanden
wir als Leuchtmittel unheimlich
interessant: Sie ist klein, bietet
ein gerichtetes Licht und eröffnet so neue Möglichkeiten, den
Trend zur Miniaturisierung aufzugreifen. Da war schnell die Idee
geboren, eine besonders kleine,
aber dabei technisch anspruchsvolle Tischleuchte zu entwickeln“,
erinnert sich Martin Thiesmeier,
Konstruktionsleiter bei WOFI an
die Entscheidung, am European
14
Ministar Contest teilzunehmen.
„Natürlich spielte dabei auch mit,
dass so ein Wettbewerb nicht alltäglich ist und es Spaß macht,
sich mit anderen zu messen. Wir
waren auf das Ergebnis natürlich
unheimlich gespannt“, schmunzelt Thiesmeier. Dazu hat er allen
Grund: „Easy“, der Entwurf von
WOFI wurde von der international besetzten Jury, darunter
die bekannte Kölner Lichtplanerin Hannelore Kress-Adams, zum
Sieger in der Kategorie Hersteller gekürt.
Temperatur im Griff
Neben der Technik bot auch das
Temperaturmanagement Herausforderungen: Zwar lenkt der
Reflektor der Ministar Licht und
Wärme gezielt nach vorne, doch
die Easy erreichte im Bereich
des Leuchtmittels noch immer
eine Temperatur von rund 200
grad Celsius, der Außenreflektor
immerhin noch rund 125 grad.
Dadurch erwärmte sich beim
ersten Versuch der direkt am
Gehäuse angebrachte Verstellstab auf über 80 Grad Celsius –
zehn Grad zu viel, um den gelten-
den Normen zu genügen. Ideen
waren gefragt und mit einem
speziell konzipierten Isolator
aus Kunststoff und einer SilikonUmmantelung meisterten die Entwickler auch diese Herausforderung. Die kleine, leichte Bauform
der 45 Zentimeter hohen Niedervolt-Halogen-Tischleuchte mit
Sensordimmer für die Ministar
Axial-Reflektor mit einer Nennleistung von 35 Watt überzeugte
auch die Jury, die sie als eine perfekte Lösung für das innovative
Leuchtmittel hervorhob. „Die fein
abgestimmte Kombination von
Leuchtmittel und Lampe begeistert nicht nur Fachleute“, erzählt
Thiesmeier weiter. „Sie kommt
auch bei den Verbrauchern so
gut an, dass wir Easy als Serie in
unser Sortiment aufgenommen
haben. Neben der Tischleuchte
gibt es inzwischen auch eine
Stehleuchte mit zwei Reflektoren.
Aber wir arbeiten auch noch an
anderen Anwendungsmöglichkeiten für die Ministar“.
Transparenz
für mehr Kontrolle
Eine einfache, schnelle und
vor allem sicher überwachbare
Montage ermöglicht die neue
3M Scotchcast 91-A 12 C Gießharz-Verbindungsgarnitur mit
Schraubverbindern. Sie ist geeignet für die am häufigsten verwendeten Kabelquerschnitte von 1,5
bis 16 mm und damit vor allem
für viele Anwendungen im Niederspannungsbereich für Handwerk und Industrie.
Garant für die schnelle, aber
zugleich zuverlässige Montage
sind zunächst die Schraubver-
binder. Ein Phasentrenner sorgt
dafür, dass während des Vergießens und Aushärtens kein Kurzschluss auftritt. Mit dem patentierten GMG-System (Geschlossenes Mischen und Gießen) ist der
Kontakt des Verarbeiters mit dem
bewähren 3M Scotchcast 1471N
Gießharz praktisch ausgeschlossen.
Der transparente MischpackBeutel erlaubt eine optische
Kontrolle des Mischvorgangs.
Die zweiteilige Muffenschale aus
transluzentem Kunststoff ermöglicht dem Verarbeiter darüber
hinaus auch die Überwachung
der Verbinderabstände und des
Füll­vorgangs.
Die neue Garnitur ist für Kupferleiter geeignet und eine ideale
Ergänzung zur 3M Scotchcast
92-A 123 C Gießharz-Verbindungsgarnitur, mit integriertem
Schraubverbinderblock, die für
Kabelquerschnitte von 6 bis 35
mm einsetzbar ist. Sie entspricht
den Anforderungen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC HD
623 Standard).
Zum Lieferumfang gehören Muffenschale, Schraubverbinder,
Sechskantschlüssel, Scotch 23
Band, Schmirgelleinen sowie die
Montageanleitung.
3M, Scotch und Scotchcast sind
Marken der 3M Company.
Trennverstärker
mit Plug & Play
Die nur 6,2 mm schmalen
Signalkonverter Mini Analog
von Phoenix Contact umfassen
neben konfigurierbaren Trennverstärkern jetzt auch ein erweitertes Programm von StandardAnalog-Trennverstärkern. Die
Module sind für die Signalwandlung von 0…10 V auf 0(4)…20
mA bzw. 0(4)…20 mA auf 0…10
V ausgelegt und als Schraub- und
Zugfedervariante lieferbar.
Mit der Zulassung dieser SignalDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Aktuelles
konverter für Zone 2 sind sie
zudem für den Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich geeignet.
Durch den T-Connector besteht
die Möglichkeit, die Geräte einfach und schnell mit Energie zu
versorgen. Der wesentliche Vorteil hierbei ist nicht nur der reduzierte Installationsaufwand, sondern auch die gesteigerte Flexibilität. Müssen einzelne Module
aus dem Verbund genommen
werden, kann dies problemlos im
laufenden Betrieb geschehen.
Weitere Informationen stehen
im Internet unter www.phoenixcontact.de/PP/3265 zur Verfügung.
Für Drinnen und Draußen
Fränkische bringt das Reißverschlussrohr ‚Co-flex’ nun auch
speziell für die Außen- und Innenanwendung auf den Markt.
Will man Kabel und Leitungen
nachträglich schützen, so benötigt man ein Rohr, das sich problemlos öffnen und wieder verschließen lässt. Fränkische hat
hierfür das Reißverschlussrohr
‚Co-flex’ aus modifiziertem Polypropylen entwickelt, das es nun
nicht nur in der Farbe weiß für
die Anwendung in Innenräumen,
beispielsweise für Büroverkabelungen, gibt. ‚Co-flex’ wird auch
UV-stabilisiert angeboten. Auf
diese Weise bietet es nicht nur
einen mechanischen Schutz im
Freien, sondern es schützt auch
Kabel sicher vor schädlicher UVEinwirkung.
Das Reißverschlussrohr ‚Co-flex’
kann, wie sein Name schon sagt,
jederzeit geöffnet und wieder
verschlossen werden, denn dank
maßlich genau aufeinander
abgestimmter Profilgeometrien
wird ein Verdrehen verhindert,
die Rohrteile können passgenau
zusammengefügt und wieder
getrennt werden.
Ein Plus an Sicherheit für
Draußen mit dem
‚Co-flex-PP-UV’
Beim Bau von Solaranlagen gibt
es eine Vielzahl Leitungen, die
besonders geschützt werden
müssen, da sie beispielsweise
über Reibepunkte oder verzinkte
Bleche geführt werden. Hier bietet
sich der Einsatz des neuen UVstabilisierten Reißverschlussrohres ‚Co-flex-PP-UV’ an, das die
Leitungen nicht nur mechanisch
vor Reibung, sondern auch noch
vor schädlicher UV-Strahlung
schützt. Weitere Anwendungsgebiete dieser neuen Rohrentwicklung liegen allgemein im Außenbereich, besonders zum Schutz
der Zuleitungen von Klimaanlagen, der Leitungen von Autoanhängern, SAT-Anlagen oder auch
LWL-Leitungen, die besonders in
den Kurven geschützt werden
müssen. Das ‚Co-flex-PP-UV’ ist
in den Nennweiten 10 bis 70
erhältlich.
Das ‚Co-flex-PP’ weiß für
Installationen in Innenräumen
Doch auch in Innenräumen gibt es
Kabel und Leitungen, die besonders geschützt werden müssen
– hier kommt das geschlitzte
und verschließbare Wellrohr ‚Coflex-PP’ weiß zum Einsatz. Man
denke nur an die vielfältigen
Verkabelungen, die in Büroräumen gelegt werden oder an komplexe Audio- und HiFi-Systeme –
für diese Anwendungen ist das
neue ‚Co-flex-Rohr’, das in der
Nennweite 20 angeboten wird,
ideal, denn es ist formstabil, flexibel einsetzbar und kann vor
allem nachträglich installiert
werden. Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden sich auch
bei medizinischen Instrumenten,
in der Möbelindustrie sowie im
Schiffsbau.
Für jede Steckvorrichtung
die perfekte Schraubenlose Anschlusstechnik
MENNEKES hat das Angebot
an schraubenlosen Steckdosen
erweitert. Zusätzlich zu den 16ASteckdosen sind jetzt auch 32ASteckdosen mit der schraubenlosen Federklemmtechnik TwinCONTACT erhältlich.
Die von MENNEKES angebotene differenzierte Anschluss-
technik mit optimalen Lösungen für die Festinstallation und
für mobile Steckvorrichtungen
hat sich bereits millionenfach
bewährt. Der Elektrofachmann
hat schnell erkannt, welche Vorteile die beiden Anschlusstechniken in der täglichen Installationspraxis bieten. Zeitersparnis, Arbeitserleichterung und
Zusatznutzen sind die entscheidenden Faktoren für den Elektrofachmann.
Unterschiedliche
Anforderungen
Die Installation einer Steckdose
unterscheidet sich grundsätzlich vom Anschluss bei Steckern
und Kupplungen: Starre Leiter
sind anders zu betrachten als
flexible Leiter, Wandmontage
stellt andere Anforderungen als
die Montage auf der Werkbank
oder frei in der Hand.
Arbeitsschritte, die wegfallen,
reduzieren logischerweise das
Fehlerrisiko. Deshalb hat MENNEKES das Anschließen und
Umverdrahten für den Installateur so einfach wie möglich
gemacht und bietet für jede
Installationsart eine optimal
abgestimmte Anschlusstechnik.
Selbstverständlich sind beide
schraubenlose Klemmentechniken wartungsfrei und vibrationssicher.
Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse
der Elektro-Innung Berlin – Telefon (0 30) 85 95 58 36
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
15
AUS DEN INNUNGEN
Information
Solar GmbH
Ideen
Erfahrung
Kompetenz
Leidenschaft
Elektro-Fachgroßhandlung
Lorenzweg 5
12099 Berlin
w w w. s o l a r - e l e k t r o. d e
b e r l i n @ s o l a r - e l e k t r o. d e
solar Cable, der Kabel-Katalog
Auf über 300 farbigen Seiten werden Kabel
und Leitungen umfangreich präsentiert.
Die Besonderheit ist die eindeutige Gliederung der Kabel- und Leitungs-Typen. Diese
dient mit den technischen Beschreibungen als
wesentliche Planungsshilfe und erleichtert so
die schnelle und korrekte Auswahl.
Ob für Außen oder Innen, ob Brandmeldeoder Datenleitung - im neuen solar Cable
findet sich immer die richtige Lösung für jede
Anforderung.
Ab sofort steht ein PDF des neuen solar Cable
unter www.solar-elektro.de zum Download
bereit.
© Solar GmbH 2007-02
Elektro-Innung Berlin
50. Geburtstag
am 6. März 2007
Detlef Franke
Heinrich Wernecke OHG
Groenerstraße 24
13585 Berlin-Spandau
60. Geburtstag
am 2. März 2007
Michael Kittler
Cranachstraße 2
12157 Berlin-Schöneberg
65. Geburtstag
am 22. März 2007
Michael Fällenbacher
Rudower Straße 111 A
12351 Berlin-Neukölln
65. Geburtstag
am 30. März 2007
Joachim Gurk
Elektrobau GmbH
Pannierstraße 8
12047 Berlin-Neukölln
16
25-jähriges Meisterjubiläum
am 19. März 2007
Gerhard Schröter
Xaver Kirchhoff GmbH
Röblingstraße 74 – 80
12105 Berlin-Tempelhof
Elektroinnung
Brandenburg a.d.H.
50. Geburtstag
am 16. März 2007
Jürgen Winkler
Elektro Brandenburg/Havel
GmbH
Alte Potsdamer Straße 34
14776 Brandenburg
Elektrotechniker-Innung
„Niederlausitz“
60. Geburtstag
am 2. März 2007
Günter Schötz
Siedlungsstraße 48
03130 Hornow
Elektroinnung Oberhavel
Elektro-Innung Prignitz
50. Geburtstag
am 7. März 2007
Bernd Schlecht
Basdorfer Straße 5
16567 Mühlenbecker Land
OT Zühlsdorf
65. Geburtstag
am 21. März 2007
Fred Jantzen
Lerchenweg 15
19322 Wittenberge
Als neues Mitglied begrüsst die
60. Geburtstag
am 13. März 2007
Peter Schulz
Wilhelmstraße 18
16540 Hohen Neuendorf
OT Bergfelde
65. Geburtstag
am 4. März 2007
Erich Lange
Berliner Straße 24
16540 Hohen Neuendorf
Elektroinnung Oder-Spree
50. Geburtstag
am 20. März 2007
Karl-Heinz Schulz
Busch 1
15859 Görsdorf
Elektroinnung Oder-Spree
Stephan Knappik
Edelweißstraße 40
15569 Woltersdorf
Elektro-Innung
Frankfurt/Oder
Jörg Arndt
Kastanienallee 50
15345 Altlandsberg
Innung der Elektrohandwerke
zu Bernau
Jörg Bültmann
Schönower Chaussee 135
16321 Bernau
Sterbefälle
60. Geburtstag
am 26. März 2007
Hans-Jürgen Kubatsch
Fontanestraße 44
15569 Woltersdorf
Elektro-Innung Potsdam
40-jähriges Betriebsjubiläum
am 1. März 2007
Ralf Glüheisen
Brandenburger Straße 138
14542 Werder
Werner Deckert
Betreutes Wohnen
Ev. Krankenhaus Hubertus,
App E 16
Spanische Allee 10 – 14
14129 Berlin-Zehlendorf
ist am 15. Dezember 2006 im
Alter von 81 Jahren verstorben.
Suche VDE-Prüftafel
Hoppe Aufzüge + Elektro
Tel. 39 88 96 10
Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“
1. Fachschulung 2007
am 28.02.2007, von 15 bis 20 Uhr
Speisesaal der EnviaM, Thiemstraße 136, 03048 Cottbus,
Thema: TAB 2006, Referent: Burkhard Schulze
Interessenten wenden sich bitte an
Tel. (0355) 42 46 47
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
aus den Innungen
Am Dienstag, dem 9. Januar 2007 verstarb plötzlich und unerwartet
Wolfgang Preuß
Ehrenobermeister der Elektroinnung Königs Wusterhausen,
langjähriges Vorstandsmitglied des Landesinnungsverbandes.
Er war Mitbegründer der Süd-Märkischen Elektroinnung und bis zur Gebietsreform deren Obermeister.
Nach der Trennung von der Süd-Märkischen Elektroinnung wurde auf Betreiben von Wolfgang Preuß die
Elektroinnung Königs Wusterhausen gegründet. Vehement vertrat er als Obermeister dieser neuen Innung
deren Interessen.
Das Ehrenamt war für Wolfgang Preuß immer sehr wichtig. Engagiert setzte er sich für die Belange der
Elektrohandwerke ein. So war er Mitglied des Vorstandes des Landesinnungsverbandes und gleichzeitig
Obmann für Berufsausbildung. Über 30 Jahre war er Vorsitzender der Meisterprüfungskommission bei
der Handwerkskammer Potsdam, er war Dozent des BG-Seminars „Unternehmermodell“ und seit 2001
Mitglied des Seniorenbeirates der Kreishandwerkerschaft Königs Wusterhausen.
Mit Wolfgang Preuß hat das Elektrohandwerk einen verantwortungsbewussten Ehrenamtsträger, einen
geschätzten Kollegen und lieben Freund verloren, dem ein hohes Maß an Wertschätzung entgegengebracht wurde.
Wir werden Wolfgang Preuß als eine Persönlichkeit in Erinnerung behalten, die sich immer positiv und
engagiert für die Belange der Elektrohandwerke und des Einzelnen eingesetzt hat.
Elektrotechnikerinnung Königs Wusterhausen
– Der Vorstand –
Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg
– Der Vorstand –
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
17
Aus den Innungen
A
m 10. Januar 2007 wurde Ehren­
obermeister Günter Hermann
70 Jahre alt. Gleichzeitig konnte er an
diesem Tag auf 40 Jahre Meistertätigkeit und 40 Jahre Selbständigkeit
zurückblicken.
Führende Repräsentanten des deutschen Handwerks, an der Spitze
Walter Tschischka, Präsident des Zen-
tralverbandes der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke, Stephan Schwarz, Präsident
der Handwerkskammer Berlin, Werner
Gutschmidt, Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg
sowie Obermeister Carsten Joschko gratulierten Günter Hermann im Namen
Ehrenobermeister
Günter Hermann feierte seinen „70.“
ihrer Organisation zum Geburtstag. Zum Kreis der Ehrengäste
zählten weiterhin Führungskräfte der gesamten Elektrobranche,
aus Industrie und Handel, Versorgungsunternehmen und insbesondere Kollegen und Freunde.
Der 10. Januar 2007 machte durch ein besonderes Highlight
weitere Schlagzeilen. Herr Günter Hermann stellte seine Biografie unter dem Motto „Elektrohandwerk – die große Herausforderung“ vor. Jeder Geburtstagsgast bekam ein erstes Exemplar als
Dankeschön für die langjährige Unterstützung.
Aus seiner Biografie kann man herauslesen, was Günter Hermann
immer ganz besonders am Herzen lag – die berufliche Nachwuchsförderung. Insgesamt 35 eigene Auszubildende haben
in Hermanns Unternehmen ihre Lehre erfolgreich als Elektroinstallateur abgeschlossen. Und so ist es kein Wunder, dass seine
Firma seit 1968 zu den etwa 300 offiziellen Ausbildungsbetrieben der Region zählt, die für den so wichtigen fachlich und sachlich kompetent vorbereiteten Nachwuchs sorgen, die der Berufstand generell und die Unternehmen der Elektrobranche in Berlin
und Brandenburg mit ihren rund 40 000 Mitarbeitern speziell
dringend benötigen.
„der elektrofachmann“ gratuliert an dieser Stelle Ehrenobermeister Günter Herman ganz herzlich zu seinem Lebenswerk und
wünscht ihm weiterhin alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg.
18
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
der liv informiert
Regionalkonferenz des LIV
Berlin/Brandenburg mit ZVEH
Präsident Walter Tschischka und
Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi
Unter der Überschrift „Quo Vadis
ZVEH“ fand am 9. Januar 2007
die „Regionalkonferenz“ des LIV
Berlin/Brandenburg in der Villa
Rathenau statt. Eingeladen hatte
der LIV die Obermeister, die Vorstände und die Bezirksmeister
der Region Berlin/Brandenburg. Als spezielle Gäste waren
der Präsident des ZVEH, Walter
Tschischka, und der Hauptgeschäftsführer, Ingolf Jakobi, zu
dieser besonderen Veranstaltung
hinzu geladen.
Landesinnungsmeister Werner
Gutschmidt führte in seinem
Begrüßungsstatement aus, dass
anlässlich der letzten Vorstandsratsitzung des ZVEH in Frankfurt
am Main nach 1 ½ Jahren Vorarbeit ein neuer Satzungsentwurf für den ZVEH auf den Tisch
gelegt wurde und auch die Einführung einer neuen E-Marke in
Vorbereitung ist. Er dankte dem
Präsidenten und dem Hauptgeschäftsführer des ZVEH für ihr
Kommen.
Nach einem kurzen Einstieg in
die derzeitige wirtschaftliche und
politische Situation des Elektrohandwerks führte Ingolf Jakobi
aus, dass sich der Verband den
neuen Herausforderungen nach
innen aber auch nach außen
stellen muss. Hierzu sei es notwendig, über neue Konzepte zu
sprechen. Ein wichtiger Baustein
für den Gang in die Zukunft ist
der Erhalt des Verbandes, auch
im Zeitalter wo Handwerksordnung und Deregulierung der
Handwerksordnung Oberwasser haben. Ein Baustein dieser
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Zukunftsstrategie ist die Einführung einer neuen E-Marke. Dahinter steckt eine neue Philosophie:
die Individualbindung des Mitgliedes an den Verband. Das
derzeitige eh-Zeichen, der E-Blitz
ist eine Kollektivmarke. Anders
ausgedrückt, jedes Mitglied
einer Innung darf dieses Zeichen
nutzen, ohne Kriterien zu genügen oder sich einem bestimmten
Verhaltenskodex unterwerfen zu
müssen. Lediglich die Innungsmitgliedschaft ist für den Einzelnen Voraussetzung für die Nutzungsrechte. Das Ergebnis hat
man in den letzten Jahren sehen
können: Abweichung vom eh-Zeichen in Farbe und Design, Unwesen bei der Nutzung und Zurschaustellung.
Die Betriebe sind heute nicht
mehr homogen ausgerichtet,
hier der Elektrotechniker, dort
der Elektromaschinenbauer, der
Informations- und Antriebstechniker oder der Betrieb für erneuerbare Energien. Heute sind die
Grenzen der Betriebe einerseits
und die Kompetenzen andererseits mannigfaltig und überschneidend. Aus diesem Grunde
reicht auch das alte eh-Zeichen,
das den Schwerpunkt auf das
„Starkstrom-Handwerk“ legt,
nicht mehr aus. Das neue E-Zeichen muss vielmehr einem breiteren Anwendungsspektrum genügen, gleichzeitig aber für den
Endverbraucher eine Qualitätsmarke darstellen, sodass er weiss,
hier wird er fachlich kompetent,
preislich adäquat und insbesondere nachhaltig bedient.
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Im Anschluss an die Vorrede
stellte Ingolf Jakobi die durch
den Arbeitskreis „Marke“ des
ZVEH erarbeitete neue E-Marke
vor, die hier nicht gezeigt werden
darf, da sie patentrechtlich noch
nicht geschützt ist.
Der Präsident des ZVEH, Walter
Tschischka führte aus, dass sich
die Zeiten geändert haben. 1950
waren die Verbandsstrukturen,
die Gesellschaftsordnung, die
Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland noch
sehr klar und eindeutig. Heute
leben wir im Zeitalter der Globalisierung, der Deregulierung
des weltweiten Wettbewerbes
und der Pluralität aller Werte.
Der Verband muss sich auch hier
in seinen Strukturen den neuen
Marktgegebenheiten und den
politischen Spielregeln anpassen. Des Weiteren sind durch die
neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch verbandliche Veränderungen notwendig. Aus diesem
Grunde, so Präsident Tschischka,
will er den Verband fit für die
Zukunft machen. Hierzu wurde
eine entsprechende Strukturänderung, einhergehend mit einer Satzungsänderung, erarbeitet und
der LIV Regionalkonferenz zur
Diskussion vorgestellt. Der Präsident führte die einzelnen Bausteine dieser Strukturreform vor
und erläuterte deren Philosophie.
Im Vordergrund aller zukünftigen
Aktivitäten steht natürlich das
Wohl des einzelnen Betriebes,
der sich im Laufe der Zeit – wie
oben bereits erwähnt – auch verändert hat und somit einer veränderten Betreuung bedarf. Es
müssen ad hoc Informationen
und Lösungen bereitgestellt
werden. Der ZVEH und seine
19
DER LIV INFORMIERT
Mitglieder, die Landesinnungsverbände, können nicht mehr parallel regionale Strukturen betreiben, sondern es muss an der Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens und an einer gemeinsamen Struktur gearbeitet werden
(Stichwort Arbeitsteilung). Hierzu
ist der neue Satzungsentwurf des
ZVEH ein erster Schritt. Die Struktur des ZVEH wird durch die neue
Satzung an die Ansprüche des
Betriebes und auch der Umwelt
(andere Verbände, Politik, Industrie, Großhandel) angepasst.
Zukünftig wird nicht mehr die
Ausrichtung in einzelne Fachbe-
20
reiche im Vordergrund stehen,
sondern die Schlagfertigkeit der
„Truppe“ ist das Wichtigste. Eine
moderne Satzung heißt aber
auch, dass sich der Vorstand
nicht mehr auf bestimmte Herkünfte berufen kann, sondern
dass die Besten durch die Mitgliederversammlung gewählt
werden und so die Führung des
Verbandes ein klares Mandat
der Mitgliederversammlung auf
ihren Weg bekommt. Präsident
Tschischka berichtete weiterhin,
dass mit dem „Umbau“ begonnen wurde, beispielsweise mit
dem neuen Internet-Auftritt des
ZVEH, aber auch mit den originären Dienstleistungen, welche
durch die Zusammenarbeit der
Fachschulen im Zusammenschluss ELKONET, als auch mit
dem so genannten Geschäftsmodul-Baukasten, seine Unterfütterung findet.
Die Ausführungen von Herrn Präsident Tschischka und Hauptgeschäftsführer Jakobi fanden
großen Anklang und vielfach
Zustimmung. Bei der Einführung
einer neuen E-Marke wurden teilweise jedoch Bedenken geäußert,
insbesondere wegen der finanziellen Belastung. Das eh-Zeichen
ist gut im Markt etabliert und
sollte nicht auf´s Spiel gesetzt
werden. Herr Tschischka sicherte
zu, dass das eh-Zeichen auch weiterhin für die Innungsmitglieder geschützt bleibt und auch
genutzt werden kann.
Der Vorsitzende des LIV Gutschmidt führte aus, dass auch
der Landesinnungsverband
diesen neuen Denkansätzen,
dieser neuen Philosophie durch
eigene Überlegungen und ggf.
auch durch eigene Strukturveränderungen Rechnung tragen wird.
Hierzu wird sich der Vorstand des
LIV Gedanken machen und der
Obermeisterkonferenz anlässlich
der Jahrestagung des Landesin-
nungsverbandes, die am 10./11.
Mai 2007 stattfinden wird, erste
Vorschläge unterbreiten.
Herr Gutschmidt dankte für
die Teilnahme und für die weit
reichenden Informationen. Er
sicherte zu, ausführlich im Verband über Strukturveränderungen und die neue E-Marke und
deren Philosophie zu beraten
und Gespräche zu führen. Im
Ergebnis müssen natürlich noch
die Details bekannt gegeben
werden. Beispielsweise welche
Verfahrensart zur Erlangung
der neuen E-Marke eingeführt
wird sowie welche Kriterien der
Betrieb vertraglich eingehen
muss. Sehr positiv, so Werner Gutschmidt, ist die Tatsache, dass es
ein Individualvertrag ist, an den
sich beide Seiten halten müssen,
welcher nicht nur vom ZVEH und
dem Betrieb, sondern insbesondere auch durch den Obermeister
vor Ort zu unterzeichnen ist. Hierdurch entsteht eine wechselseitige Beziehung bzw. Bindung zwischen Mitglied und Verband.
Er dankte den Repräsentanten
des ZVEH für ihr Kommen und
wünschte am Ende der Veranstaltung allen Teilnehmern für das
Jahr 2007 weiterhin persönlichen
wie auch beruflichen Erfolg.
(reh)
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
der liv informiert
Herstellung und Vertrieb
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Niederspannungstechnik
KOMPETENZ-CENTER
Wärmepumpen-Initiative
in den Bundesländern-WIB- e.v.
Am 19. April 2007 findet die
8. Jahresfachtagung im brandenburgischen Zentrum für Gewerbeförderung Groß Kreutz/OT statt.
Schwerpunkte der Tagung sind
neue Perspektiven und Praxiserfahrungen bei der Nutzung Oberflächennaher Geothermie für
Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbetreibende
sowie den privaten Bauherren
sowie Fragen der Qualitätssicherung. Die Veranstaltung steht
unter Schirmherrschaft des Wirtschaftsministeriums des Landes
Brandenburg.
Namenhafte Referenten aus
der gesamten Bundesrepublik
werden in Götz erwartet. So
spricht Dr. Michael Kosinowski von der Bundesanstalt für
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, über Energiesicherung in Zeiten der Globalisierung. D. Martin Sawillion
von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würtemberg,
wird über beispielgebende Förderkonzepte und Erfahrungen
seines Landes für erdgekoppelte
Wärmepumpenanlagen referieren. Dr. Rolf Wagner von der BLZ
Geothermie GmbH aus Gommern
geht vor allem auf das Regenerationsverhalten von Erdwärmesonden ein. Prof. Klaus Hänel von
der BTU Cottbus stellt in seinem
Vortrag die Erdsondenanlage zur
Wärme- und Kälteversorgung des
Bibliotheksgebäudes der Universität sowie ihre Einbindung in die
Energieversorgungstechnik vor.
Aus der Handwerkspraxis berichtet Jens Dietrich, Geschäftsführer
der Rohn GmbH aus dem thüringischen Peitzdorf. Einer seiner
Schwerpunkte wird die genaue
Berechnung der Wärmepumpenkennziffern für die effiziente Auslegung von Systemen im Einfamilienhausbereich sein. Weitere Beiträge widmen sich dem
Heizen und Kühlen von Alt- und
Neubauten. Einen thematischen
Schwerpunkt bildet das Geoinformationssystem des brandenburgischen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit
dem Bürgerportal, Oberflächennahe Geothermie. Privatleute wie
Experten erfahren dort, ob die
Voraussetzungen zur Nutzung
der Geothermie vor Ort hinreichend gut sind. Damit nimmt
diese Einrichtung in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. In
einer flankierenden Ausstellung
zur 8. Wärmepumpenfachtagung
präsentieren sich Hersteller und
Dienstleister der Branche.
Die Wärmepumpentechnologie ist extrem Ressourcen schonend. Auch liegen die Betriebskosten hier weit niedriger als bei
herkömmlichen Systemen, trotz
höherer Anfangsinvestitionen“,
so Chris Müller, Vorsitzender
der WIB. Allein im dritten Quartal 2006 waren bereits 16 000
Geräte installiert worden, bis
zum Jahresende rechneten die
Hersteller mit 50 000 verkauften
Einheiten. Bis 2020 werden nach
Schätzung von Experten gut eine
Million Wärmepumpen im Einsatz sein.
Von dem Wachstum der Branche
partizipieren auch shk-, Brunnenbau und Elektrofachberufe. Es
herrscht jedoch noch immer Aufklärungsbedarf. Um gute technische und ökonomische Ergebnisse zu erzielen, müssen die einzelnen Komponenten wie Wärmequelle, Pumpentechnik und
Heizung exakt aufeinander abgestimmt sein. Wer dies berücksichtigt, kann mit einer solchen
Anlage eine der innovativsten
und wirtschaftlichsten Lösungen
zum Heizen, zur Warmwasserbereitung sowie im Sommer zum
passiven Kühlen nutzen.
Die Tagungsgebühren incl.
Tagungs-CD, Mittagessen und
Getränke betragen 55 Euro, für
jeden weiteren Teilnehmer 35
Euro. Mitglieder der WIB zahlen
35 Euro.
Weitere Informationen unter
www.waermepumpe.de oder
unter Tel. 03 55-4 94 66 21.
21
DER LIV INFORMIERT
Vergabe und Vertragsordnung
für Bauleistungen überarbeitet
Die neue VOB beinhaltet einige
Neuerungen, die auch für Handwerksbetriebe zumindest Klarstellungen und Anhaltspunkte
geben. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:
auch dann gekündigt werden,
wenn der Auftragnehmer in
Insolvenz gegangen ist und dies
durch einen oder mehrere Gläubiger beantragt wurde. Dies sah
zuvor diese Regelung nicht vor.
1. Bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer
unterliegen diese nicht automatisch der VOB Teil A. Ausgenommen hiervon sind natürlich Auftraggeber der Öffentlichen Hand
oder Unternehmen, die sich verpflichtet haben, die VOB anzuwenden.
4. Die Verjährungsfristen
wurden in § 13 Nr. 4 Absatz 1
Satz 1 den neuesten Regelungen angepasst. Damit entfällt
die Regelung „Verjährungsfrist
für Arbeiten an einem Grundstück“. Es gibt nur noch Verjährungsfristen von vier Jahren bei
Bauwerken bzw. zwei Jahren bei
Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht.
2. Die Rechtsposition des Auftragnehmers bei Verletzung von
Mitwirkungsrechten des Auftraggebers wurde gestärkt. § 6 Nr. 6
Satz 2 VOB Teil B sieht nunmehr
vor, dass neben dem Schadensersatzanspruch auch ein Aufwendungsersatzanspruch gegeben
sein kann, wenn der Auftragnehmer vorher das Vorliegen einer
Behinderung angezeigt hat oder
diese offenkundig war.
3. Verträge nach dem VOB kön­
nen gem. § 8 Nr. 2 Absatz1 nun
5. Eine wichtige Regelung,
gerade für die elektro- und informationstechnischen Berufe, sieht
§ 13 Nr. 4 Absatz 2 vor. Diese
Regelung stellt nun klar, dass
die kurze Verjährungsfrist für
maschinelle und elektrotechnische elektronische Anlagen
in Höhe von zwei Jahren dann
gilt, wenn dem Auftragnehmer
kein Wartungsvertrag übertragen wurde. Diese Regelung soll
jedenfalls immer dann gelten,
sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Damit ist klar
gestellt, was früher immer strittig
war, nämlich, ob die kurze Verjährungsfrist auch dann gelten
soll, wenn zuvor generell eine 5Jahres-Verjährungsfrist vorgesehen war. Der Verdingungsausschuss legte fest, dass Zweck der
Regelung sei, Streit darüber zu
verhindern, ob ein aufgetretener
Schaden auf einer mangelhaften
Leistung des Auftragnehmers
oder unzureichender Wartung
der Wartungsfirma beruht. Um
die damit verbundenen Unsicherheiten, auch für den Auftraggeber, zu minimieren, soll während
der Dauer der Verjährungsfrist
für die Mängelhaftung dem Auftragnehmer die Wartung übertragen werden. Wird eine längere, als die Verjährungsfrist, vereinbart, so gilt diese nur dann,
wenn ausdrücklich die kurze
Verjährungsfrist ausgeschlossen wurde. Ansonsten gelten
die langen Verjährungsfristen
für das restliche Werk und die
kurzen Verjährungsfristen für
die elektronischen und elektrischen Teile.
6. § 16 Nr. 1 Absatz 1 Satz 1
VOB Teil B sieht nun vor, das
Abschlagzahlungen auch nach
vereinbarten Zahlungsplänen
gewährt werden können. Voraussetzung ist, dass die entsprechende vertragsgemäße Leistung nachgewiesen ist.
7. Wichtig auch die Regelung
§ 16 Nr. 3 Absatz 1 Satz 2 dass
Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung
innerhalb von zwei Monaten
vorgenommen werden müssen.
Erfolgen diese zu spät, ist der
Auftraggeber mit seinen Einwendungen ausgeschlossen. Er kann
dann nicht mehr die Prüffähigkeit der Schlussrechnung kritisieren.
22
8. In Neuregelung des § 16
Absatz 5, Ziffer 5 wird klargestellt, dass der Auftragnehmer
seine Arbeiten dann einstellen darf, wenn er zuvor eine
Nachfrist auf Zahlung der fälligen Vergütung gesetzt hat und
diese erfolglos verstrichen ist. Ab
diesem Zeitpunkt kann er ggf.
auch einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Verzugsschadens haben und nicht nur
einen Anspruch auf Gewährung
von Verzugszinsen.
9. Die neue VOB stellt nunmehr auch in § 17 Nr. 5 Satz
1 klar, dass das Sperrkonto bei
Bargeldhinterlegung nur auf ein
Konto einzuzahlen ist, über das
der Auftraggeber und der Auftragnehmer gemeinsam verfügen können (so genanntes UNDKonto). Das sogenannte „OderKonto“, das vorsah, dass nur der
Auftraggeber Zugriff hat, beinhalte das Risiko im Insolvenzfall
des Auftraggebers, dass dieses
in die Insolvenzmasse fiel.
10. Klar stellt nun auch die VOB
in § 17 Nr. 6 Absatz 1 Satz 2
VOB, dass die Bemessungsgrundlage bei Berechnung des Sicherheitseinbehalts im Hinblick auf
§ 13 b USTG (so genannte Baubzw. baunahe Unternehmen)
die Nettozahlung ist und nicht
Sicherheit unter Einbindung der
Umsatzsteuer zu leisten ist. Bei
der Berechnung des Sicherheitseinbehalts bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt.
11. § 18 VOB sieht nun vor,
dass die Parteien vor der Durchführung einer gerichtlichen Aus­
einandersetzung ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung vorsehen können. Das
ist nur zu empfehlen.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
DER LIV INFORMIERT
Gerichtsentscheidung zu
Tariftreueerklärungen begrüßt
Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG)
„Mit seiner Entscheidung darüber, dass die Tariftreueerklärungen bei der Vergabe öffentlicher
Bauaufträge verfassungsgemäß
sind, weist das Bundesverfassungsgericht der Politik den Weg
zu einer Tariftreueregelung auch
auf Bundesebene;“ Dies erklärte
kürzlich der Geschäftsführer des
LIV, C. Rehlinger in Berlin. Das
höchste deutsche Gericht hatte
das Verlangen nach Abgabe
einer Tariftreueerklärung bei der
Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht nur für verfassungsgemäß erklärt, sondern Tariftreueerklärungen auch als geeignet
zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Gewährleistung der
finanziellen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme angesehen. Dieser Gemeinwohlbelang, dem die Tariftreueerklärung Rechnung zu tragen sucht,
besitzt nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts
überragende Bedeutung.
Das Bundeselterngeld- und
eltern­zeitgesetz (BEEG) ist am
11.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat
am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird zum 01.01.2007 das
Bundeserziehungsgeldgesetz
(BErzGG) durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BBEG) ersetzt. Über die folgenden Änderungen möchten wir sie
informieren:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei nun der
Gesetzgeber, auf Bundesebene
gefordert, eine einheitliche bundesweite Tariftreueregelung zu
verabschieden.
Es sei dringend notwendig, dass
der von dem Verfassungsgericht
betonte Gemeinwohlbelang auch
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes berücksichtigt
werde, so der LIV Geschäftsführer „Das Urteil zeigt auf, dass
die Vergabe öffentlicher Aufträge an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden kann,
die einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
zur Gewährleistung der sozialen
Sicherungssysteme in Deutschland leisten können. Lohndumping und das Missachten von
sozialen Standards durch inund ausländische Billiglohnunternehmen muss nicht hingenommen werden, sondern kann
durch Tariftreueerklärungen aktiv
durch den Gesetzgeber bekämpft
werden“, betonte Rehlinger.
Das deutsche Baugewerbe, in
dem rund 80 % aller heimischen
Bauarbeiter beschäftigt und rund
80 % aller Lehrlinge ausgebildet
werden, erwarte daher von dem
Gesetzgeber, den für das Jahresende angekündigten Gesetzentwurf zum Vergaberecht dazu
zu nutzen, eine konsequente
Tariftreueerklärung schnellstmöglich umzusetzen.
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DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
1. Elternzeit
Die bisherigen Regelungen zur
Elternzeit werden im Wesentlichen inhaltsgleich in das BEEG
übernommen.
Relevante Änderungen ergeben
sich insoweit, dass die Frist zur
Anmeldung der Elternzeit auf
einheitlich sieben Wochen festgesetzt wird (§ 16 Abs. 1 BEEG). Bei
einer Verringerung der Arbeitszeit
während der Elternzeit soll die
vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens
zwei Monate (anstatt wie bisher
für mindestens drei Monate) verringert werden § 15 Abs. 7 Nr. 3
BEEG).
2. Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld für Kinder,
die nach dem 31.12.2006 geboren wurden. Eltern, deren Kind
vor dem 01.01.2007 geboren
wurden, erhalten weiterhin Erziehungsgeld nach den Regeln des
BErzGG.
Das Elterngeld wird für maximal
14 Monate nach der Geburt des
Kindes bezahlt. Mutterschaftsgeld, dass im selben Zeitraum
für Beschäftigte, die nicht privat
oder über den Partner familienversichert sind, gewährt wird,
wird aber in voller Höhe auf das
Eltergeld angerechnet. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur
Gewährung von Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz bleibt somit von der Einführung des Elterngeldes unberührt.
Ein Elterteil kann bei Einschränkung (maximal 30h/Woche)
oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit für höchstens 12 Monate
Elterngeld beziehen, wobei es
eine Ausnahme unter anderem für Alleinerziehende gibt.
Zwei weitere Monate sind im
Anschluss für den anderen Elternteil reserviert, wenn dieser entsprechend seine Erwerbstätigkeit
einschränkt oder zugunsten der
Kindererziehung aufgibt.
Das Elterngeld beträgt 67 % des
in den zwölf Kalendermonaten
vor dem Monat der Geburt des
Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens
aus Erwerbstätigkeit, maximal
1800 E im Monat. Der Sockelbetrag liegt bei 300 E im Monat.
Bei älteren Geschwistern wird ein
Bonus von 10 %, bei Mehrlingsgeburten ein Zuschlag von 300 E
pro Kind gewährt. Wird nach
der Geburt die Erwerbstätigkeit
eingschränkt, wieder aufgenommen reduziert sich die Höhe des
Elterngeldes auf 67 % der Differenz des Einkommens vor und
nach der Geburt des Kindes.
Das Elterngeld wird nicht versteuert; es wird steuer- und abgabefrei gewährt. Es wird jedoch bei
Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz finden Sie als Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www.
bmj.bund.de)
(uvb)
23
DER LIV INFORMIERT
Die richtige Elektroinstallation für alle Fälle:
Online-Service von ELEKTRO+
Die Initiative ELEKTRO+ hat sich
zur Aufgabe gemacht, Bauherren, Renovierer und Architekten
für moderne, zeitgemäße Elektroinstallation zu sensibilisieren und
über die vielfältigen Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohnkomforts mittels moderner Technik zu informieren.
Zu den schon bisher vielfach
publizierten Broschüren und
unter www.elektroplus.com
zugänglichen Informationen ist
nun eine neue Dienstleistung
hinzugekommen: Der Online-Ausstattungs-Check.
„Komfortabler und bequemer
kann man sich kaum einen Überblick über den technischen Stand
seiner Wohnung oder seines
Gebäudes machen“, so Dipl.-Ing.
Klaus Jung vom Fachverband für
Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW.
Innerhalb von nur zehn Minuten erhält der Interessent in
fünf Schritten eine detaillierte
Bestandsaufnahme seiner Elek-
troanlage. Aufgezeigt wird etwa,
ob genügend Steckdosen und
Beleuchtungsanschlüsse vorhanden sind, ob man mit den
installierten Sicherheitselementen auch tatsächlich „auf der
sicheren Seite“ ist und ob man
auch zukünftigen Möglichkeiten
und Erweiterungen, gerade bei
Nutzung des Internets und der
Breitbandkommunikation, gelassen entgegensehen kann.
Der Ausstattungs-Check basiert
auf der Planungsnorm RAL RG
678 (HEA-Ausstattungswerte)
und liefert damit eine verlässliche Beurteilungsmöglichkeit
der Elektroinstallation. Beim
geplanten Neubau kann gegenüber dem Bauträger oder Fertighaushersteller adäquat argumentiert werden. Bei anstehender Renovierung und Sanierung
erhält man unkompliziert und
schnell Hinweise und Tipps zur
Erreichung der gewünschten Ausstattungswerte.
EQJ Verlängerung und Aufstockung
Das mit dem Ausbildungspakt
neu eingeführte Instrument der
betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQJ) hat sich mit hohen
Übergangsquoten als Brücke in
Ausbildung bewährt. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales inzwischen das EQJ-Programm um ein Jahr bis Ende
2008 verlängert und bereits ab
Oktober 2006 auf 40 000 Plätze
aufgestockt hat.
Mit EQJ sollen Jugendliche
Betriebe und das Berufsleben
kennen lernen. Sie setzen den
Jugendlichen wie einen Prakti-
24
kanten ein und vermitteln ihm
fachspezifische und soziale
Kompetenzen. Sie zahlen dem
Jugendlichen eine Vergütung
in Höhe von 192 E, die Ihnen
zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von den Agenturen für Arbeit rückerstattet
wird. Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein Zeugnis
aus und bewerten die Leistungen des Jugendlichen. Wenn
Sie den Jugendlichen anschließend in eine Ausbildung übernehmen, kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.
Die Einstiegsqualifizierung bietet
Ihnen folgende Vorteile:
• Sie können Ihren Nachwuchs
näher kennen lernen. Sie sehen
mehr von den praktischen Begabungen des Jugendlichen als
seine Schulzeugnisse aussagen.
• Auch wenn Sie nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können Sie mitmachen. Sie müssen in Ihrem
Betrieb nur spezielle Tätigkeitsbereiche eines Ausbildungsberufs vermitteln können.
• Sie können die Jugendlichen
an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist
jederzeit möglich.
• Einstiegsqualifizierungen sind
aus allen Berufen ableitbar. Alle
Tätigkeitsbereiche sind möglich.
• Sie bieten Jugendlichen, die
noch nicht voll ausbildungsfähig
sind, eine neue Chance. Damit
ist auch ein Imagegewinn für Ihr
Unternehmen verbunden.
Die bbw Gruppe in Berlin und
Brandenburg unterstützt Sie
auch weiterhin bei der Umsetzung des Programms. Ansprechpartner für interessierte Berliner
Unternehmen ist Frau Hüttel,
Tel. (030) 50 92 92 42, für Brandenburger Unternehmen Frau
Susen Aßmann, Tel. (03 31)
2 00 18 24.
(uvb)
Vereinbarung der Koalitionsarbeits­gruppe zur Umsetzung der
Maßnahmen in der Alterssicherung
Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18. November 2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln. Richtschnur für alle
Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele,
wonach der Beitragssatz 20%
bis zum Jahr 2020 und 22% bis
zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der
Beitragssatz bis zum Jahr 2009
nicht über 19,9 % steigen. Das
Rentenniveau (Sicherungsniveau
vor Steuern) soll 46 % bis zum
Jahr 2020 und 43 % bis zum
Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46%
auch über 2020 hinaus angestrebt wird.
Vor dem Hintergrund steigender
Lebenserwartung und sinkender
Geburtenzahlen ist die schrittweise langfristige Anhebung
der Altersgrenze für die Regel-
altersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme
in dieser Legislaturperiode. Die
Maßnahme trägt dazu bei, in
einem ausgewogenen Verhältnis
zwischen den Generationen die
finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre
aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und
Pflege erreicht haben, weiter
mit 65 Jahren abschlagsfrei in
Rente gehen können. Um kindererziehende Elternteile nicht zu
benachteiligen, werden hierbei
auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr
des Kindes berücksichtigt.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre darf aber
nicht ausschließlich als InstruDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
DER LIV INFORMIERT
ment zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative muss auch ein verbindliches
Signal an Gesellschaft und Wirtschaft geben, dass nicht nur eine
Umorientierung in der Haltung
zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, sondern dass dieser Umorientierung auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist nur die eine Seite
der Medaille. Die andere Seite
ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Der Bund
unterstützt dies mit der „Initiative 50plus“ und einer Reihe von
Modellprojekten in den Regionen. Darüber hinaus prüfen wir
die Einführung eines speziellen
Kombilohnes für ältere Langzeitarbeitslose, um diesen gezielt
eine Brücke in den Arbeitsmarkt
zu ermöglichen. Ebenso gefördert sind Wirtschaft und Gewerkschaften sowie die Betriebsparteien im Arbeitsleben mit Tarifund Betriebsvereinbarungen
Bedingungen zu gestalten, die
die Beschäftigungsfähigkeit im
Alter erhalten und die Beschäftigung Älterer erhöhen.
Die Rentnerinnen und Rentner
leisten seit Jahren einen nachhaltigen Beitrag zur generationengerechten Neuausrichtung
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Konsolidierung der
Haushalte, so dass eine verlässliche Rentenhöhe für die Rentenbezieher gegenwärtig von größter Bedeutung ist. Deshalb verhindert eine bereits mit dem RVNachhaltigkeitsgesetz im Jahr
2004 eingeführte Schutzklausel,
dass es durch die Anwendung
des Faktors für die Veränderung
des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsogeanteils bzw. des Nachhaltigkeitsfaktors zu einer Verringerung des
bisherigen Monatsbetrages der
Rente kommt. Dies ist sozialpolitisch sinnvoll und notwendig, um
die Rentnerinnen und Rentner
nicht zu stark zu belasten.
Es enthebt aber nicht von der Notwendigkeit, die skizzierten Ziele
der Beitragssatz- und Niveausicherung deutlich anzustreben.
Aus diesem Grund ist die Anhebung der Regelaltersgrenze auf
67 Jahre geboten. Eine entsprechende Anhebung ist im Grundsatz auch für alle anderen Rentenarten erforderlich. Von diesem
Grundsatz weichen wir nur inbesonders begründeten Ausnhmefällen ab.
(BMAS)
Änderungen in der Förderkulisse
für das Land Brandenburg
ab 1. Januar 2007
Ab 1. Januar 2007 gelten die
neuen Leitlinien für staatliche
Beihilfen mit regionaler Zielsetzung der Europäischen Kommission. Dieses ändert die grundsätzliche Ausrichtung der neuen
Brandenburgischen Förderpolitik
nicht. Die Investitionsförderung
nach der GA (GemeinschaftsaufDER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) basiert
weiterhin auf zwei Säulen:
Zum einen wird der Mittelstand
besonders gefördert, zum anderen werden Investitionen ansässiger Unternehmen in Wachstumsbranchen sowie bei Neuansiedlungen in Wachstumsbran-
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chen und an den zugeordneten Branchenschwerpunktorten
mit höchstmöglichen Fördersätzen („Potenzialförderung“) unterstützt.
Die Änderungen im einzelnen:
Bei den Förderhöchstsätzen wird
es durch die neuen EU-Leitlinien
künftig drei statt bislang zwei
Kategorien geben. Neu ist die
Unterscheidung zwischen Kleinen und Mittleren Unternehmen:
•Große Unternehmen/GU
(> 50 Mitarbeiter, > 50 Mio.
Euro Jahresumsatz oder > 43
Mio. Euro Jahresbilanz),
•Mittlere Unternehmen/MU
(< 250 Mitarbeiter, max. 50
Mio. Euro Jahresumsatz oder
max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme),
•Kleine Unternehmen/KU
(< 250 Mitarbeiter, max. 10
Mio. Euro Jahresumsatz oder
Bilanzsumme),
Damit verbunden ist eine Festlegung der Förderhöchstsätze für
die drei Gruppen: GU: 30 %, MU:
40 %, KU: 50 %.
Die Differenzierung nach Basisund Potentialförderung in der
Brandenburgischen Wirtschaftsförderung wird entsprechend
angepasst:
• Basisförderung: 15 %
• Potenzialförderung: 15 %
• MU-Zuschlag: 10 %
• KU-Zuschlag: 20 %
Das „Wachstumsprogramm für
den Mittelstand“ bleibt unter
den neuen Bedingungen in
seinem Kern bestehen: Kleine
Unternehmen erhalten weiterhin
für Investitionsvorhaben bis 2,5
Mio. Euro die Höchstförderung
von 50 %. Für mittlere Unternehmen beträgt die Höchstförderung künftig 40 %.
Der Vorhabensbeginn einer Maßnahme kann künftig erst nach
schriftlicher Bestätigung der
grundsätzlichen Förderfähigkeit
durch die Bewilligungsbehörde
erfolgen. Die Möglichkeit, Fördermittel bis zu zwei Monaten vor
Bezahlung der Rechnungen abzurufen, bleibt erhalten.
Vorteilhaft für Unternehmen ist
künftig die Möglichkeit, lohnkostenbezogene GA-Förderung
mit der Investitionszulage (IZ)
kumulieren zu können. Eine
Kumulierung der GA-Förderung
mit Kleinstförderung („De-Minimis-Beihilfen“) darf jedoch nicht
mehr erfolgen.
Leasingfinanzierungen sind –
außer bei Gebäuden – nur förderfähig, wenn die Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende erworben werden.
Die bisherige „Arbeitsmarktregion Berlin“ wird es im Brandenburgischen Teil, dem engeren
Verpflechtungsraum um Berlin,
ab 1. Januar 2007 nicht mehr
geben. Bisher sind Fördersätze
dort abgesenkt. Künftig erhalten
Unternehmen hier die gleichen
Fördermöglichkeiten wie Firmen
in anderen Brandenburgischen
Regionen. Damit wird dem Branchenansatz der neuen Brandenburgischen Wirtschaftsförderung
Rechnung getragen.
(uvb)
25
recht / steuern / wirtschaft / politik
Die neue Erbschaft- und
Schenkungsteuer –
Chance oder Bürde für Ihren
Unternehmensübergang
Lange diskutiert, mittlerweile im
Kabinett beschlossen: Der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Steuerlich wird dadurch der
Umfang des begünstigten Vermögens neu festgelegt. Zudem
wird dessen steuerliche Behandlung durch Stundungs- und Erlöschensvorschriften begünstigt.
Natürlich beinhaltet das neue
Gesetz nicht nur Besserstellungen, sondern auch massive Verschlechterungen gegenüber der
alten Rechtslage.
Darum geht es
beim neuen Gesetz:
•Veränderung der erbschaftund schenkungsteuerlichen
Rahmenbedingungen bei der
Unternehmensnachfolge;
•weiterhin gleiche Möglichkeiten bei der Übertragung zu
Lebzeiten („Schenkung von
warmer Hand“) als auch bei
dem Übergang durch Todesfall („Schenkung von kalter
Hand“);
•Bildung einer Generationenbrücke, auf der das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ganz ohne Steuerbelastung übergehen kann;
•Koppelung der Förderung an
die Fortführung des Betriebes.
Produktivvermögen
wird gefördert
Produktivvermögen sind Wirtschaftsgüter, die der Produktion von Waren und deren Verteilung oder der Erbringung von
26
anderen als gewerblichen Einkünften führen würden. Das sind
zumeist Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung.
Achtung: Dazu gehören auch
betriebliche Konten und Festgeldkonten. Außerdem Gebäude
im Betriebsvermögen, die fremdvermietet sind (z. B. zu Wohnzwecken an Mitarbeiter oder
Fremde). Das ist ein Pferdefuß
bei der Neuregelung. Hier zeigt
sich, was der Finanzminister mit
„Verbreiterung der Bemessungsgrundlage“ meint.
Dienstleistungen dienen. Das
sind neben dem klassischen
Betriebsvermögen laut Bilanz
oder der Anlage zur Einnahmeüberschussrechnung auch landund forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile bis zu 25 % an
Kapitalgesellschaften, die dem
Betrieb dienen. Zudem gelten
auch Betriebsstättenteile, die in
einem EU/EWR-Land gelegen
sind, als begünstigt.
Nicht geförderte
Vermögenswerte:
Nicht begünstigt sind dagegen
solche Vermögenswerte, die zu
Ein Fall aus der Praxis
Ein Elektromeister betreibt in
seinem eigenen, im Betriebsvermögen befindlichen Mehrfamilienhaus seine Werkstatt und sein
Büro. Daneben nutzt er eine Wohnung in dem Haus für sich und
seine Familie selbst. Eine weitere
Wohnung ist vermietet.
Das können Sie begünstigt
übertragen:
•den Anteil des Grundstücks
und des Gebäudes, der auf den
betrieblichen Teil entfällt.
Das können Sie nicht begünstigt übertragen:
•den Anteil des Grundstücks
und des Gebäudes, der auf die
private Selbstnutzung entfällt
sowie die nicht für betriebliche
Zwecke vermietete Wohnung.
Es gibt also die Regel, dass nur
Vermögen begünstigt übertra-
Dr. Hans-Jürgen Ahlhoff
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsbeistand
Geschäftsführer der Dr. Ahlhoff Braumann &
Partner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Kaiserdamm 31, 14050 Berlin
Tel. 030/30 69 85–0,
www.ahlhoff.de.
gen werden kann, das steuerlich als so genanntes notwendiges Betriebsvermögen anzusehen ist.
Diese Ausnahmen müssen Sie
kennen:
Der Gesetzgeber möchte weitere Fallkonstellationen von der
Begünstigung ausnehmen. Dazu
gehören Geldanlagen und Grundstücke, die in einer gewerblich
geprägten Personengesellschaft
(Paradebeispiel: GmbH und Co.
KG) oder in eine Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind.
Außen vor bleiben auch Gestaltungen, bei denen Wirtschaftsgüter an eine gewerblich geprägte
Personengesellschaft verkauft
werden, um sie danach zurückzumieten (so genannte „sale-andlease-back“-Konstruktionen). Hintergrund: Wer sich seiner Wirtschaftsgüter aus steuerlichen
Gründen entledigt, soll bei der
Übertragung nicht auch noch
dafür belohnt werden. Die vorgenannten Modelle sind dadurch
nicht etwa uninteressant geworden! Vor der Unternehmensübertragung sollte nur überlegt
werden, ob man diese rückgängig machen kann.
Und so funktioniert die
Begünstigung:
Angenommen, unser Elektromeister entscheidet sich zur Übertragung des gesamten Betriebes auf die Tochter und den
Schwiegersohn. Dann müssen
sie zunächst zum Notar gehen,
da der Betrieb auch Grundbesitz
enthält. Dieser kann immer nur
von einem Notar rechtswirksam
übertragen werden.
Das hat aber auch einen positiven Nebeneffekt: Der Notar ist
verpflichtet, die Übertragung an
die Finanzbehörden zu melden.
Dadurch wird die Übertragung
beim Finanzamt aktenkundig. Und somit beginnt der für
unsere Gestaltung wichtige 10DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
recht / steuern / wirtschaft / politik
Jahres-Zeitraum schon zu laufen
– egal, wann die (notwendige)
Schenkungsteuererklärung beim
Finanzamt eingeht. Wenn Tochter und Schwiegersohn – vielleicht weiterhin mit nachlassender Unterstützung des elterlichen
Ehepaars, das dadurch einen fließenden Übergang sicherstellt –
den Betrieb zehn Jahre fortführen, erlischt die gesamte fällige Schenkungsteuer. Und noch
besser: Während dieser zehn
Jahre ist die Steuer gestundet.
Die neuen Betriebseigner werden
also liquiditätsmäßig zu keiner
Zeit mit Schenkungsteuer belastet. Das würde natürlich auch
gelten, wenn die Tochter den
Betrieb im Erbwege bekommt
und 10 Jahre fortführt.
Mein Rat:
Betrieb übernehmen und zehn
Jahre fortführen heißt also erbschaft- und schenkungsteuerlich
völlig unbelastet zu bleiben! Das
möchte der Gesetzgeber so, um
zu vermeiden, dass die Erbschaftoder Schenkungsteuer Existenzen
gefährdet und Arbeitsplätze vernichtet – wie es in der Vergangen-
heit durchaus schon vorgekommen
ist, da die Liquidität für die Steuerzahlung oft aus dem Betriebsvermögen nicht zu heben ist. Informieren Sie sich daher für Ihren
Betrieb genau, was alles als Fortführung gilt und wie Sie die Segnungen des neuen Rechts nutzen
und nicht etwa verspielen.
Vorsicht bei Schenkungsteuer
wegen Betriebsfortführung
Was ist alles eine Betriebsfortführung? Das wird in Zukunft
eine Frage sein, die die Gerichte
beschäftigen wird. Schließlich ist
jeder Betrieb ein lebendiger Organismus und kann nicht künstlich
auf dem Stand der Übergabe eingefroren werden, wenn er überleben will. Aber was gilt als Fortführung und was gilt als fortführungsschädlich?
Sie sollten, bevor Sie sich für eine
vorweggenommene Erbfolge
(Schenkung) entscheiden, auf
jeden Fall den Rat eines Experten (Steuerberater, Rechtsanwalt) einholen, damit es später
kein böses Erwachen gibt, wenn
das Finanzamt die gewählte Konstruktion nicht anerkennt.
Änderung der „Kleinbetriebsklausel“
im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG
genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf
oder weniger Arbeitnehmer
beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz.
Nach Satz 3 der Norm in der
seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung gilt das KSchG in
Betrieben, in denen in der Regel
zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht
für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; diese
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2
bis zur Beschäftigung von in der
Regel zehn Arbeitnehmern nicht
zu berücksichtigen.
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nunmehr entschieden, dass bei einem späteren Absinken der Zahl der am
31. Dezember 2003 beschäftig­
ten Arbeitnehmer auf fünf oder
weniger Personen keiner der im
Betrieb verbleibenden „Alt-Arbeitnehmer weiterhin Kündigungs-
schutz genießt, soweit in dem
Betrieb einschließlich der seit
dem 1. Januar 2004 eingestell­ten
Personen insgesamt nicht mehr
als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies gilt auch dann,
wenn für ausgeschiedene „AltArbeitnehmer“ andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind. Eine
solche „Ersatzeinstellung“ reicht
nach Wortlaut sowie Sinn und
Zweck der Besitzstandsregelung
des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG für
deren Anwendung nicht aus.
Der Kläger war bei der Beklagten, einer Wertpapierhandelsbank, seit August 2003 angestellt. Am Stichtag 31. Dezember
2003 beschäftigte die Beklagte
regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 30.
November 2004 kündigte die
Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers ordentlich. Zu
diesem Zeitpunkt waren bei ihr
einschließlich des Klägers weniger als zehn Arbeitnehmer regelmäßig tätig. Neben dem Kläger
arbeiteten nur noch zwei Arbeitnehmer, die bereits am 31.
Dezember 2003 bei der Beklagten beschäftigt waren.
Mit seiner Klage hat sich der
Kläger gegen die Kündigung
gewandt und die Auffassung
vertreten, er genieße den allgemeinen Kündigungsschutz nach
dem KSchG. Dieses Gesetz sei auf
Grund der Übergangsregelung
auf „Alt-Fälle“ anwendbar. Das
Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Klage
abgewiesen. Die Revision des
Klägers blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos.
Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 21. September2006 – 2AZR
840,105 Landesarbeitsgericht
Hamburg, Urteil vom 1. September
2005 – 8 Sa 58105 –
Abmahnzocker
Aus gegebenen Anlass warnen
wir hiermit vor Abmahnungen
für Homepage-Betreibende und
fordern alle Mitgliedsfirmen auf,
die eigene Internetpräsentation
sorgsam zu überprüfen.
In letzter Zeit treten gehäuft
Fälle auf, in welchen Firmen
wegen fehlender und mangelhafter Angaben auf ihren Internetseiten abgemahnt werden.
Anwaltskanzleien versenden
Abmahnschreiben. In diesen
geben sie an, von einem Bauunternehmen beauftragt worden
zu sein, in dessen Interesse sie
hiermit im gewerblichen Rechtsschutz tätig seien. Sodann wird
ein Fehler auf der Internetseite
des angeschiebenen Unternehmens oder eine andere angebliche Wettbewerbsverletzung
gerügt. Der abgemahnte wird
insoweit zur Abgabe eine straf-
bewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, in welcher er
sich für jeden Fall einer zukünftigen erneuerten Verletzung zur
Zahlung einer Vertragsstrafe
an die Abmahnfirma verpflichtet. Weiter soll er die entstandenen Kosten tragen. Hier kommen
leicht Gebühren von 1000 E und
mehr zusammen.
Derartige Abmahnungen sind
durchaus nicht einfach unbeachtlich. § 35a GmbH-Gesetz und
§ 125a Handelsgesetzbuch
bestimmen, dass auf allen
Geschäftsbriefen die Rechtsform
und der Sitz der Gesellschaft, das
Registergericht und die Nummer,
unter der die Gesellschaft im
Handelsregister eingetragen ist,
sowie alle Geschäftsführer bzw.
die vertretungsberechtigten Personen mit Vor- und Zunamen
anzugeben sind. § 6 Teledienst-
27
recht / steuern / wirtschaft / politik
gesetz bestimmt dies im Rahmen
einer Anbieterkennzeichnung für
geschäftsmäßige Angebote für
Diensteanbieter im Sinne des
Gesetzes. Der angebliche Wettbewerber muss zu der abgemahnten Firma nicht in einem
Vertragsverhältnis stehen. Auch
räumliche Nähe ist nicht erforderlich. Es reicht vielmehr aus,
dass der vorgebliche Wettbewerber nicht branchenfern ist und
außer abzumahnen auch noch
etwas anderes tut. Eine Vorwarnung und kostenfreie Aufforderung, die Angaben auf der Internetseite zu ergänzen, ist nicht
erforderlich. Die Zahlung der
für die Abmahnung geforderten
oder später in Rechnung gestellten Anwaltskosten ist rechtlich
eine Art „Prozessvermeidungsgebühr“. Die Abmahnung soll die
vermeintliche Rechtsverletzerin
nämlich vor einer unvorhersehbaren Klageerhebung schützen. Leistet die Abgemahnte den Forderungen in der Abmahnung Folge,
ist der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Wird der Abmahnung nicht gefolgt, hat die abgemahnte Firma nicht nur Rechtsanwaltsvergütung, sondern auch
die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Die abgemahnte
Firma hat nämlich durch ihr wettbewerbswidriges Verhalten dem
Anderen Veranlassung zum Einschreiben gegeben. Da der Streitwert regelmäßig hoch ist, besteht
zumeist Anwaltszwang.
Um der Impressungspflicht und
Anbieterkennzeichnung zu genügen, müssen die folgenden notwendigen Angaben gemacht
werden:
• der komplette Name bzw. die
vollständige Firmenbezeichnung
inklusive Rechtsformzusatz. Weiterhin müssen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe eines
Postfaches reicht nicht aus! Bei
juristischen Personen und Per-
28
sonenvereinigungen ist der Sitz
anzugeben.
• Als Information zur schnellen
Kontaktaufnahme sind Telefonnummer, Faxnummer und E-MailAdresse zu nennen.
• Juristische Personen, Personengesellschaften und sonstige Personenzusammenschlüsse erfordern Angaben zur Vertretungsberechtigten.
• Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung,
so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.
• Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister
sowie die Registernummer sind
bei entsprechendem Eintrag zu
nennen.
• Falls vorhanden, muss auch die
Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben werden; die Steuernummer gehört nicht auf die
Internetseite.
• Bestimmte Berufsgruppen
wie Architekten und beratende
Ingenieure müssen zusätzlich
die Berufsbezeichnung und den
Staat, in welchem diese verliehen wurde, angeben. Spezifische berufsrechtliche Regelungen müssen als Volltext oder
über einen entsprechenden Link
verfügbar gemacht werden.
• Werden redaktionelle Beiträge
veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne des Mediendienstesstaatsvertrages genannt
werden.
Der Bundesgerichtshof hat im
Urteil vom 17.10.2006 (Az: 1
ZH 228/03) entschieden, dass
für eine klare und verständliche
Anbieterkennzeichnung im Internet nicht erforderlich ist, dass die
Angaben schon auf der Startseite
bereit gehalten werden. Ausreichend ist, wenn das Impressum
des Internetauftritts über zwei
Links erreichbar ist. Wir bitten
um Beachtung.
Kündigungsschreiben
richtig zustellen –
Fehler und Kosten vermeiden!
Immer wieder werden bei der
Kündigung von Arbeitsverhältnissen Fehler gemacht, die
Arbeitgeber unnötigerweise viel
Geld kosten.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur schriftlich,
d. h. mit eigenhändiger Unterschrift des Arbeitgebers (daher
nicht per Telefax oder E-Mail)
erfolgen und setzt den Zugang
des Kündigungsschreibens
beim Arbeitnehmer/-in voraus.
Im Falle einer arbeitsrechtlichen Prüfung der Wirksamkeit
der Kündigung ist der Arbeitgeber für deren Zugang und den
Zugangszeitpunkt beweispflichtig. Deshalb bedarf die Übermittlung der Kündigung besonderer
Sorgfalt.
Die wohl am häufigsten praktizierte Zugangsform ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer im Betrieb. Der Arbeitgeber sollte sich bei dieser Übergabeform dringend auf einer Kopie
des Kündigungsschreibens den
Erhalt des Kündigungsschreibens vom Arbeitnehmer schriftlich bescheinigen lassen. Für den
Fall, dass der Arbeitnehmer sich
weigert, den Zugang der Kündigung schriftlich zu dokumentieren, muss ein unparteiischer
Dritter zu der persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens
hinzugezogen werden. Im Streitfall ist dessen Zeugenaussage für
den Arbeitgeber aber nur dann
hilfreich, wenn er auch bezeugen
kann, was der Inhalt des Schreibens war.
Kann die Übergabe des Kündigungsschreibens nicht im Betrieb
erfolgen, ist es am sichersten,
das Kündigungsschreiben durch
einen Boten (etwa einen zuverlässigen Mitarbeiter) in den Briefkasten am Wohnsitz des Arbeitnehmers werfen zu lassen. Auch hier
muss der Bote zu Beweiszwecken
Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben. Er sollte den Übergabevorgang schriftlich festhalten. Schließlich wird seine Zeugenaussage manchmal erst ein
bis zwei Jahre später benötigt.
Wird das Kündigungsschreiben
nach der üblichen Postzustellzeit
in den Briefkasten des Arbeitnehmers geworfen, geht es erst
am nächsten Tag zu. Eine am
Nachmittag oder Abend in den
Briefkasten eingeworfene Kündigungserklärung geht also erst
am nächsten Werktag zu dem
Zeitpunkt zu, an dem üblicherweise der Briefkasten geleert
wird.
Ist die persönliche Übergabe des
Kündigungsschreibens oder die
Zustellung durch einen Boten
nicht möglich, stellt der Postweg eine (schlechte) Alternative
dar. Der Zugang eines einfachen
Briefs ist praktisch nicht nachweisbar. Auch vor der Übermittlung in Form des Übergabe-Einschreibens mit Rückschein muss
gewarnt werden. Wird der Arbeitnehmer nämlich nicht angetroffen, wirft der Postbote lediglich
einen Benachrichtigungszettel in
den Briefkasten mit der Aufforderung, das Schreiben bei der
Post abzuholen. Holt der Arbeitnehmer das Schreiben erst einige
Tage später ab, ist es erst zu
diesem Zeitpunkt zugegangen.
Die Kündigungsfrist beginnt erst
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
recht / steuern / wirtschaft / politik
dann zu laufen mit der Folge,
dass sich der Beendigungszeitpunkt unter Umständen hinausschiebt.
Ignoriert der Arbeitnehmer den
Benachrichtigungszettel sogar
vollständig, ist das Schreiben
nie zugegangen. Denn Einschreiben mit Rückschein gehen erst
mit der tatsächlichen Aushändigung durch die Post zu, also
noch nicht, wenn ein Benachrich-
tigungszettel in den Briefkasten
geworfen wurde.
Eine nur bedingt bessere
Methode stellt das Einwurf-Einschreiben dar. Hier fungiert der
Briefträger wie ein Bote. Der
Einwurf wird durch den Briefträger schriftlich festgehalten und
kann durch die entsprechende
postalische Dokumentation oder
durch den Briefträger als Zeugen
nachgewiesen werden. Weil der
Buchbesprechung
Neuerscheinung
Gerhard Kiefer
VDE 0100 und die Praxis
Wegweiser für Anfänger
und Profis
12. Auflage 2006
944 S., DIN A5, gebunden
ISBN 3-8007-2867-2
ISBN 978-3-8007-2867-1
38,- EUR / 65,30 sFr
Das VDE-Vorschriftenwerk ist in
der letzten Zeit immer komplizierter geworden und auch für den
Fachmann nicht mehr so leicht
zu durchschauen. Neben internationalen Festlegungen (IEC
Normen) sind regionale Vorschriften (Europäische Normen und
Harmonisierungsdokumente)
und auch nationale Normen
(VDE-Bestimmungen oder DINNormen) zu beachten. Auch für
den Bereich der DIN VDE 0100
sind die nationalen, regionalen
und internationalen Arbeiten in
vollem Gange.
Der bereits in 12. Auflage vorliegende Klassiker ist für jeden
„Elektriker vor Ort“ – also den
Fachmann und Praktiker, der
Niederspannungsanlagen plant,
baut und prüft – der richtige Leitfaden. Die theoretischen Grundlagen und die Aussagen der VDEBestimmungen werden anhand
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Zugang bei der Post jedoch nicht
immer ordentlich dokumentiert
wird, ist diese Zustellung ebenfalls mit erheblichem Risiko
behaftet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich,
Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse
der Elektro-Innung Berlin – Telefon (0 30) 85 95 58 36
ter an der Fachhochschule Karlsruhe, Fachbereich Energietechnik.
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Das bekannte Standardwerk ist
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Arbeitsmittel für jeden Handwerker, Elektrotechniker und Ingenieur, der die Bestimmungen nicht
lückenlos beherrschen kann, aber
in der Lage sein muss, diese richtig zu interpretieren und in der
Praxis anzuwenden. Der „Kiefer“
ist aufgrund der guten Verständlichkeit auch für das Selbststudium sowie die Aus- und Weiterbildung geeignet.
Durch seine langjährige berufliche Tätigkeit bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen
verfügt Prof. Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Kiefer über sehr umfangreiche Fachkenntnisse. Er war aktives Mitglied in zahlreichen Gremien und Komitees der DKE und
des VDEW sowie Lehrbeauftrag-
die Kündigung nicht erst am
letztmöglichen Tag zuzustellen,
sondern ausreichend Zeit einzukalkulieren um die oben genannten Risiken zu vermeiden.
(GF)
Neuerscheinung
Krause –
Lexikon Niederspannungsund Antriebstechnik
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29
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der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg
und der Elektro-Innung Berlin 2007
Datum / Zeit
Thema
13.02.2007
08:30 – 17:30 Uhr
Grundseminar Unternehmermodell nach BGV
A2
14.02.2007
08:30 – 16:30 Uhr
Aufbauseminar im Rahmen des
Unternehmermodells nach BGV A2
für die Gefahrtarifstelle 608
27.02.2007
16:30 – 19:30 Uhr
GIRA und „E-Wohnen-der-Zukunft“
01.03.2007
16:30 – 18:30 Uhr
Vortrag mit Gesprächsrunde
„Wie bekomme ich meine Forderungen ins
Haus?“
BUS Unternehmensberatung
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
28,00 € für Mitgl.
52,00 € für Nichtm.
02.03.07, 13:00 – 17:30 Uhr
03.03.07, 09:00 – 13:30 Uhr
Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen
AKEI im BTZ der HWK
Mehringdamm 14
10961 Berlin-Kreuzberg
110,00 € für Mitgl.
160,00 € für Nichtm.
Qualifizierungslehrgang
Netzwerktechnik – Teil 1
In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck
Qualifizierungslehrgang
Netzwerktechnik – Teil 1
In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
680 € für Mitgl.
Wilhelminenhofstr. 75
1.200 € für Nichtm.
12459 Berlin - Treptow-Köp.
05.03. – 07.03.2007
08:30 – 17:30 Uhr
12.03. – 14.03.2007
08:30 – 17:30 Uhr
26.03.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Voice over IP“
27.03.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Netze mit Standard-Plastikkabeln“
28.03. + 29.03.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Der Netzwerk-Check“
24.04.2007
17:00 – 19:00 Uhr
TAB 2000 und Anschluss von
Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100 712
Herr Opitz, ABB
26.04.2007
16:30 – 18:30 Uhr
Vortrag mit Gesprächsrunde
„Betriebsübergabe“
BUS Unternehmensberatung
30
Ort
Kosten
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
Penthouse
Pappelallee 36,
10437 Berlin Prenzl. Berg
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
AKEI im BTZ der HWK
Mehringdamm 14
10961 Berlin-Kreuzberg
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
ohne
ohne
ohne
150,00 € für Mitgl.
250,00 € für Nichtm.
180,00 € für Mitgl.
300,00 € für Nichtm.
300,00 € für Mitgl.
500,00 € für Nichtm.
ohne
28,00 € für Mitgl.
52,00 € für Nichtm.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
SEMINARE
Datum / Zeit
04.06. – 06.06.2007
08:30 – 17:30 Uhr
11.06. – 13.06.2007
08:30 – 17:30 Uhr
Thema
Ort
Kosten
Qualifizierungslehrgang
Netzwerktechnik – Teil 1
In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck
Qualifizierungslehrgang
Netzwerktechnik – Teil 2
In Zusammenarbeit mit Firma Rutenbeck
Elektro-Innung Berlin
Villa Rathenau
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
680 € für Mitgl.
1.200 € für Nichtm.
15.06.07, 13:00 – 17:30 Uhr
16.06.07, 09:00 – 13:30 Uhr
Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen
22.06.07, 13:00 – 17:30 Uhr
23.06.07, 09:00 – 13:30 Uhr
Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen
25.06.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Voice over IP“
26.06.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Netze mit Standard-Plastikkabeln“
27.06. + 28.06.2007
09:00 – 17:00 Uhr
Seminar zur Netzwerktechnik
„Der Netzwerk-Check“
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AKEI im BTZ der HWK
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Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin Treptow-Köp.
110,00 € für Mitgl.
160,00 € für Nichtm.
110,00 € für Mitgl.
160,00 € für Nichtm.
150,00 € für Mitgl.
250,00 € für Nichtm.
180,00 € für Mitgl.
300,00 € für Nichtm.
300,00 € für Mitgl.
500,00 € für Nichtm.
Anmeldungen: LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin
Treptow-Köpenick, Tel. (0 30) 85 95 58 34, Fax (0 30) 85 95 58–55, E-Mail: [email protected].
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Seminarausschreibungen in unseren Rundschreiben! Änderungen vorbehalten!
Vortrag „Wie bekomme ich nur meine
Forderungen ins Haus?“
In Zusammenarbeit mit der BUS Unternehmensberatung findet
in der Geschäftsstelle der Elektro-Innung Berlin ein Vortrag zu
o. g. Thema statt.
Vermeiden von Außenständen, Forderungsmanagement, Factoring und die Reduzierung von Ausfällen sind die Schwerpunkte
der Veranstaltung.
Termin:
Ort:
1. März 2007, 16.30 – 18:30 Uhr
Geschäftsstelle der Elektro-Innung Berlin,
Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75,
12459 Berlin Treptow-Köpenick
Kosten:
28,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder,
52,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Anmeldung: Bei der FEB Fördergesellschaft
Elektrohandwerke Berlin mbH,
Tel. (0 30) 85 95 58-34
Fax (0 30) 85 95 58-55
E-Mail: [email protected]
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Anerkannter Abschluss!
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Module: Bauphysik, Bauwerk und Baukonstruktion,
Technische Anlagen, Modernisierungsplanung
19. Februar bis 23. März 2007, Mo bis Fr 8-15:15 Uhr
Ort: Zentrum für Gewerbeförderung Götz (b. Brandenburg)
Ansprechpartner: Malte Hübel 033207/34-105
Weitere Infos unter: www.hwk-potsdam.de
Seminarauskünfte
immer aktuell
in der Geschäftsstelle unter
(0 30) 85 95 58–34,
Frau Genzmehr
31
SEMINARE
Schulung „Messen und Prüfen an ortsfesten
Anlagen“
Qualifizierungslehrgang zum IP-Netzwerktechniker
Die Elektro-Innung Berlin lädt ein zu einer Schulung zum Thema
„Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“. Folgende Schulungsinhalte werden vermittelt:
Die FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH bietet
in Zusammenarbeit mit der Firma Rutenbeck einen 6-tägigen
Qualifizierungslehrgang zum Netzwerktechniker an. Der Kurs vermittelt technisches Basiswissen der Netzwerktechnik, praktisches
Handwerkszeug für eine erfolgreiche Auftragserteilung und fachgerechte Kundenberatung. Die Kursinhalte sind mit Beginn des
Jahres 2007 stark erweitert und auf den neuesten technischen
Stand gebracht worden.
1. Tag:
•Einführung
•Gesetzliche Grundlagen
•Normen und Vorschriften
•Elektrotechnische Grundlagen
(Spannungsfall, Innenwiderstand, Kurzschlußstrom)
•Netzformen und Schutzmaßnahmen
•Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD-Schutzeinrichtung
(Selektivität, Zuordnungen, Kennlinien)
•Prüfungen im TN-Netz nach Norm
•Prüfungen im TT-Netz nach Norm
•Erdungsmessungen (Sondenmessung, 4-Leiter-Messung,
Niederohm PE)
•Diskussion offener Fragen
2. Tag:
•Vorstellung Messprotokoll, ZVEH-Formular
•Vorstellung der Messgeräte
•Messpraxis im TN-Netz
•Messpraxis im TT-Netz
•Messpraxis Erdungsmessungen
•Abschlussdiskussion
Termin:
Freitag, 02.03.2007, 13:00 – 17:30 Uhr
Samstag, 03.03.2007, 09:00 – 13:30 Uhr
Ort:
Kosten:
AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik im Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin, Raum 329,
Mehringdamm 14/Ecke Obentrautstraße,
10961 Berlin-Kreuzberg
110,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder
160,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Anmeldung:Bei der FEB Fördergesellschaft
Elektrohandwerke Berlin mbH
Tel. (0 30) 85 95 58-34
Fax (0 30) 85 95 58-55
E-Mail: [email protected]
32
(mit Zertifikat)
Die Seminarteilnehmer sind nach Abschluss des Kurses nicht nur
in der Lage, die klassischen, passiven Elemente des Netzes zu
installieren und zu vermessen, sondern insbesondere auch in der
Lage, in kleinen und mittelgroßen Netzen die aktiven Komponenten auszuwählen, zu installieren und zu warten.
Der Kurs erstreckt sich über zwei Wochen (jeweils 3 Tage) und
endet mit einer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss und
bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des
LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg über
ihre Qualifizierung zum „IP-Netzwerktechniker“. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
1. Woche
05. – 07.03.2007,
08:30 – 17:30 Uhr
2. Woche
12. – 14.03. 2007,
08:30 – 17:30 Uhr
– Einführung in die IP-Netzwerktechnik und
Multimedia-gerechte Stromversorgung
– Die Kupferverkabelung an
den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit
– Der Übergang zu optischen
Netzen
– Ethernet dominiert
IP-Netze
– Aktive Geräte der
Netzwerktechnik
– Der IP-Netzwerktechniker
– Prüfungen
Ort:
Geschäftsstelle des LIV der Elektrotechnischen
Handwerke Berlin/Brandenburg,
Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75,
12459 Berlin Treptow-Köpenick
Kosten:
680,00 E, zzgl. MwSt. für Innungsmitglieder
1.200,00 E, zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
(inkl. Unterlagen, Bewirtung und Zertifikat)
Anmeldung und nähere Informationen:
FEB Fördergesellschaft
Elektrohandwerke Berlin mbH
Tel. (0 30) 85 95 58-34
Fax (0 30) 85 95 58-55
E-Mail: [email protected]
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
SEMINARE aus der region
Datum / Zeit
Thema
Veranstaltungsort
05.02. – 07.02.2007
Befähigung zum Prüfen von Steigschutzeinrichtungen S65
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
07.02. – 09.02.2007
Umgang mit Leitern BS6
Arbeitssicherheit in Wasserkraftwerken VG3
08.02.2007
15.00 – 17.00 Uhr
EIB EASY
14.02. – 16.02.2007
Arbeitssicherheit in Wärmekraftwerken VG1
15.02.2007
09.00 – 16.00 Uhr
EIB für Einsteiger
19.02. – 21.02.2007
Unterweisen in der Arbeitssicherheit
21.02. – 23.02.2007
Kooperation mit Fremdfirmen
21.02. – 23.02.2007
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Elektroinstallation
22.02.2007
16.00 – 18.00 Uhr
Ritto
Workshop „make it easy“ – Videoanlagen, Sprechanlagen, Theorie und
praktische Übungen
22.02.2007
Elektrische Anlagen als Sicherheitsstromversorgung in
baulichen Anlagen für Menschenansammlungen nach
DIN VDE 0100 Teil 718 (Notbeleuchtung)
Messpraktikum Blitzschutzsysteme – Die neue V0185 ;
Teile 1 – 4 richtig in die Praxis umsetzen!
22.02.2007
15.00 – 17.00 Uhr
Dimmer- und Jalousiesteuersysteme
26.02. – 27.02.2007
Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bie 36 kV – Teil 1
Einführung in die Systematik der Schaltberechtigung
26.02. – 28.02.2007
28.02.2007
28.02.2007
16.30 – 18.30 Uhr
28.02.2007
Arbeitssicherheit beim Betrieb von Windenergieanlagen
Umgang mit Gerüsten
Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) –
Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen –
Auffrischung des Wissens für EUP
Somfy
Auswahl, Steuerung und Automatiken für den textilen Sonnenschutz, Rollläden,
Einbau- und Auswahlhilfen
Tylö
Technische und gestalterische Möglichkeiten für private und gewerbliche
Wellnessanlagen
01.03. – 02.03.2007
Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)
05.03.2007
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte
Das Seminar erfüllt die vorgeschriebene Jahresunterweisung für Beschäftigte der
Elektroberufe (Elektrofachkräfte) nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
05.03. – 06.03.2007
EMV-orientierter Blitzschutz
Effektive Schutzkonzepte für die Gebäudesystemtechnik
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
Merten GmbH & Co. KG
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
Merten GmbH & Co. KG
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
Sonepar Deutschland
Region Nord-Ost GmbH
Meeraner Straße 23
12681 Berlin-Marzahn
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Merten GmbH & Co. KG
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Schulungsstätte BGFE Linowsee 1
16831 Linow
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Obeta – Filiale Steglitz
Bismarckstraße 16 d–e
12169 Berlin
Bär & Ollenroth KG
Bergholzstraße 3
12099 Berlin-Tempelhof
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
33
SEMINARE aus der region
Datum / Zeit
Thema
07.03.2007
Beleuchtungstechnik im Außenbereich
08.03.2007
16.00 – 18.00 Uhr
Ritto
Workshop „make it easy“ – Videoanlagen, Sprechanlagen, Theorie und praktische
Übungen
08.03 – 09.03.2007
12.03. – 16.03.2007
13.03.2007
14.03.2007
13.03. – 14.03.2007
15.03.2007
15.03. – 16.03.2007
20.03.2007
22.03.2007
22.03.2007
Starkstromanlagen im Krankenhaus und in medizinisch genutzten Räumen nach
DIN VDE 0100-710
Sachkundiger für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung von Arbeitsplätzen
Ausbildung nach BGG 917 mit Zertifikat
EMV-Sachkunde – Seminar A
zur Erlangung der Anerkennung als „VdS-anerkannter Sachkundiger für Blitz- und
Überspannungsschutz und EMV-gerechte elektrische Anlagen“- mit Prüfung
HTI / Rehau
Umfangreiche Änderungen im Vergabe- und Vertragsrecht:
Neue VOB/B 2006 / Festlegungen und erste Urteile (Mitwirkungspflicht,
Insolvenzfall, Fristen, Erfüllungsbürgschaft)
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Bär & Ollenroth KG
Mittenwalder Straße 8
OT Groß Machnow
15834 Rangsdorf
VDE Verband der Elektrotechnik
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach BetriebssicherheitsverElektronik Informationstechnik e. V.
ordnung und BGV A3, VDE 0701 / 0702 – mit Messpraxis
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Prüfen ortsveränderlicher Geräte durch (EUP)
VDE Verband der Elektrotechnik
Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) für Prüfungen nach
Elektronik Informationstechnik e. V.
VDE 0702
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
EFG / TÜV / SLi Sylvania Normgerechte Elektroinstallation in Wohngebäuden/
Bär & Ollenroth KG
Neue DIN 18015 mit Anwendung in Theorie und Praxis;
Münstersche Straße 4 a
Wichtige Änderungen der VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung)
14772 Brandenburg
VDE Verband der Elektrotechnik
Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; Sicherheits-prüfungen nach
Elektronik Informationstechnik e. V.
Betriebssicherheitsverordnung, BGV A3,
Bismarckstraße 33
VDE 0100 / 0105 / 0113 / 0660 / 0701 / 0702 / 0751 - mit Messpraxis
10625 Berlin
VDE Verband der Elektrotechnik
Der Netzbetreiber im regulären Umfeld
Elektronik Informationstechnik e. V.
Rechtssicherheit bei der Errichtung von Elektroanlagen
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Bär & Ollenroth KG
HTI / Brötje / Betatherm
Fachhochschule Lausitz
Moderne Wärmepumpen als Beheizungsalternative (Parameter, Auslegung, energeLehrgebäude 9
tische Bewertung) / Heizen und Kühlen mit Erdwärme / Erdwärmekörbe: Wie es in
Lipezker Straße 47
der Praxis funktioniert.
03048 Cottbus
VDE Verband der Elektrotechnik
Instandhaltung SF 6 – gasisolierter Schaltanlagen
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Nähere Informationen und Anmeldung
direkt beim Veranstalter !!
VDE Seminare
Trainingszentrum Berlin – Frau Hoppe
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Tel. und Fax (0 30) 34 80 01 80
E-Mail: [email protected]
Merten GmbH & Co. KG
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
Tel. (0 30) 27 87 98 30
Fax (0 30) 27 87 98 40
E-Mail: [email protected]
34
Veranstaltungsort
VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e. V.
Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Sonepar Deutschland
Region Nord-Ost GmbH
Gottlieb-Dunkel-Str. 20/22
12099 Berlin-Tempelhof
Obeta Oskar Böttcher GmbH & Co. KG
Motzener Straße 40, 12277 Berlin
Tel. (0 30) 7 20 94-121
Fax (0 30) 7 20 94-109
E-Mail: [email protected]
BÄR & OLLENROTH KG
Verkaufsförderung
Mittenwalder Straße 8, 15834 Rangsdorf
OT Groß Machnow
Tel. (03 37 08) 26-0 (Zentrale)
Fax (03 37 08) 26-195 (Zentrale)
Tel. (0 30) 53 00 57-24 (Herr Schmidt)
Tel. (0 30) 53 00 57-22 (Herr Timm)
Fax (0 30) 53 00 57-28
E-Mail: [email protected]
BGFE Berufsgenossenschaft der
Feinmechanik und Elektrotechnik
Linowsee 1, 16831 Linowsee/Rheinsberg
Tel. (03 39 31) 52-0
Fax (03 39 31) 52-2 33
E-Mail: [email protected]
www.linowsee.de
Sonepar Deutschland
Region Nord-Ost GmbH
Meeraner Straße 23
12681 Berlin
Tel. (0 30) 5 49 74-241
Fax (0 30) 5 49 74-246
E-Mail: [email protected]
DER ELEKTRO-FACHMANN, 54. Jahrgang 2007, Nr. 1-2
www.de-online.info
de – Fachbücher
fundiert >> verständlich >> direkt umsetzbar >>
Brandmeldeanlagen – sicher von
der Projektierung bis zum Betrieb
Der Informationsbedarf für Fachleute, die sich mit Brandmeldeanlagen befassen,
ist in den letzten Jahren enorm gewachsen, denn seit Ende 2003 sind nur noch
zertifizierte Planer und Errichter zugelassen. Dieses Buch fasst das wichtigste, für
dieses Fachgebiet heute notwendige Wissen zusammen.
Bei der Projektierung Normen beachten
Ausgehend von den gültigen Normen und rechtlichen Grundlagen werden die Gerätetechnik in
der Branderkennung sowie die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes behandelt. Schrittweise
erläutert der Autor die Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen beginnend mit der
Festlegung der Überwachungsbereiche, über die Auswahl und Anordnung der Melder bis zur
Programmierung von Steuerfunktionen. Ausführliche Beispielberechnungen veranschaulichen das
genaue Vorgehen.
Der Autor
Dipl.-Ing. Gero Gerber ist staatlich
anerkannter Sachverständiger und
führt regelmäßig baurechtliche
Prüfungen von Brandmelde- und
Gefahrenmeldeanlagen durch.
Neuerscheinung
Errichtung und Dokumentation
Nach einem umfangreichen Abschnitt zur Errichtung von Brandmeldeanlagen, vor allem unter
Beachtung der verschiedenen Umgebungsbedingungen, erläutert der Autor die Erstellung einer
übersichtlichen, vollständigen und gut strukturierten Bestandsdokumentation. Sie ist notwendig,
um die Anlage auch nach vielen Jahren sicher bedienen und warten zu können. Abschließend
werden die Aufgaben und die Verantwortungsgrenzen des Betreibers und des Wartungspersonals
aufgezeigt.
Aus dem Inhalt
Aufgaben von Brandmeldeanlagen – rechtliche Grundlagen und Normen – Gerätetechnik in der
Branderkennung – Brandmeldekonzept – Planung und Projektierung der BMA – Prüfung und
Abnahme sowie Betrieb von BMA.
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u
t
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fort
4 Kom
Medium-Komfort: automatisch an-, aber von
Busch-Komfortschalter
Hand ausschalten – manchmal ist weniger mehr.
Time-Komfort: von Hand an-, aber automatisch
ausschalten – die Zeit dazwischen bestimmen Sie.
Max-Komfort: nie mehr von Hand schalten.
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