Fall 12- Angabe
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Fall 12- Angabe
Fallbesprechungen zum Grundkurs BGB, 2. Semester, SoSe 2005 Übungsfall: Real love never die – zur selbstständigen Bearbeitung Erhan Effenberg, der sich auf der Suche nach einem neuen Verein für zwei Wochen nach Kasachstan begeben musste, überließ seinen Ferrari Testarossa für diese Zeit seiner Freundin Gundula Grunz. Frau Grunz begab sich mit dem Wagen nach Frankfurt, um sich eine neue Tätowierung stechen zu lassen („real love never die“). Den Ferrari gab sie samt Wagenschlüssel gegen Zahlung von 15 € in die bewachte Parkgarage von Dr. Schmitt. Dessen Angestellter, Parkwächter Paolo Pinkel, fühlte sich nach dem nicht schuldausschließenden Konsum eines weißen Pulvers, das er nasal eingenommen hatte, in der Laune für einen kleinen Ausflug. Hierfür „lieh“ er sich den Ferrari. Auf einer Autobahnraststätte wurde ihm der Wagen jedoch von zwei ukrainischen Geschäftsleuten auf nette, aber bestimmte Weise abgenommen. Der Aufenthaltsort des Autos (Wert: 200.000 €) ist nicht ermittelbar. Eine Kaskoversicherung besteht nicht. Als Dr. Schmitt von der Sache erfährt, kündigt er Paolo Pinkel, der bisher nachweislich stets vorbildlich gearbeitet hat, fristlos. Frau Grunz will gegen Dr. Schmitt sowie gegen den mittellosen Paolo Pinkel vorgehen. Auch Erhan Effenberg ist ganz wild und will es allen zeigen. Dr. Schmitt ist gern bereit, Frau Grunz den zweiwöchigen Nutzungsausfall zu ersetzen, sieht sich aber darüber hinaus nicht im Obligo. Paolo Pinkel hat sich gen Süden abgesetzt. Bearbeitervermerk: Welche Ansprüche haben G und E? Seite 1 von 1